N i e d e r s c h r i f t



über die 14. Sitzung des Ausländerbeirates vom 19.06.2001
Neuer Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44122 Dortmund


Beginn: 16.00 Uhr
Ende: 18:05 Uhr

Anwesend waren: siehe beigefügte Anwesenheitsliste

Herr Güclü begrüßte die anwesenden Damen und Herren und Frau Christine Limberg. Frau Limberg stellte sich dann als neue Auszubildende in der Geschäftsstelle des Ausländerbeirates vor. Danach begrüßte Herr Güclü Frau Marlies Brüggemann, Mitglied der Initiativgruppe zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Dortmund. Dann eröffnete er die Tagesordnung.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 Gemeindeordnung NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Anträge

2.1 “Islamische Unterweisung als eigenständiges Unterrichtsfach” (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung v. 28.5.1999)
- Antrag von Internationale Liste der SPD

3. Bericht

3.1 “Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Dortmund”
- Vortrag von Frau Marlis Brüggemann, Mitglied der Initiativgruppe zur Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen

4. Mitteilungen

4.1 Berichte der sachkundigen EinwohnerInnen aus den Fachausschüssen
4.2
4.3 Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung


Zu TOP 1: Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Als Mitunterzeichner für die Niederschrift der heutigen Sitzung wurde Herr Neset Özümer benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 Gemeindeordnung NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot hin und bat dies zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde einstimmig angenommen.

Zu TOP 2: Anträge

2.1 “Islamische Unterweisung als eigenständiges Unterrichtsfach” (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung v. 28.5.1999)
- Antrag von Internationale Liste der SPD

Frau Heinz teilte mit, dass seit 1999 in NRW der Schulversuch islamische Unterweisung durchgeführt wird. Die Organisation des Schulversuchs und die gesetzlichen Bestimmungen sind den Mitgliedern des Ausländerbeirats bereits zu der Sitzung vom 15.05.01 zugesandt worden. Weiter führte sie aus, dass der Ausländerbeirat den Schulausschuss nur bitten kann, Schulen für diesen Schulversuch zu gewinnen. Die Teilnahme an dem Schulversuch wird von der Schulkonferenz und -leitung entschieden. In dem Schulversuch soll erprobt werden, unter welchen Voraussetzungen islamische Unterweisung als eigenständiges Fach aufgenommen werden kann. Zu diesem Schulversuch gab es im März eine ganztätige Fachtagung, auf der ausführlich über die Inhalte informiert und diskutiert wurde. Mehrheitlich entschieden sich die Anwesenden, d.h., Schulleitungen und Lehrkräfte der Dortmunder Schulen, islamische LehrerInnen, Elternvertreter, Moscheevereine und Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche, mit diesem Schulversuch islamische Unterweisung in Dortmund zu beginnen. Hierauf fundiert sich auch der o.g. Antrag.
Der Ausländerbeirat hatte alle Mitglieder des Ausländerbeirates zu einer Informationsveranstaltung, die von der RAA durchgeführt wurde, eingeladen, um sich mit dieser Thematik auseinander zu setzen.
Frau Heinz bat an dieser Stelle dem o.g. Antrag zuzustimmen.

Herr Gündüz begrüßte, dass Frau Heinz dieses wichtige Thema angesprochen hat. Dann stellte er die Frage, in welcher Sprache dieser Unterricht stattfinden soll?

Herr Güclü trug vor, dass er nicht damit einverstanden ist, dass die katholischen und evangelischen Kinder Religionsunterricht erhalten und der islamische Glauben nur als “Unterweisung” durchgeführt werden soll. Diese Thema muss s.E. noch gründlich diskutiert werden.

Frau Heinz trug vor, dass es zwei Möglichkeiten gab, dieses Thema ausführlich zu diskutieren. Einmal die ganztägige Veranstaltung, zu der die RAA, der Fachbereich Schule, aufgerufen hatte und die Einladungen der Vereinigten Kirchenkreise und das Stadtgremium der katholischen Kirche. Die Mitglieder des Ausländerbeirates waren hierzu eingeladen, um sich mit dem Thema zu beschäftigen und auseinander zu setzen.

Zu der Frage in welcher Sprache die islamische Unterweisung ausgeführt werden soll, teilte Frau Heinz mit, dass diese in der deutschen Sprache stattfinden soll.

Sie bat noch einmal ganz eindringlich mit dem Schulversuch in Dortmund anzufangen, denn den Schulversuch selbst wird man nicht verändern können. Nach Beginn des Schulversuchs können dann evtl. Bedenken und Überlegungen usw. eingebracht werden. Der Schulversuch läuft momentan an 22 Schulen in NRW. Wichtig wäre auch, damit in die Öffentlichkeit zu gehen, dass der Ausländerbeirat diesen Schulversuch unterstützt.

Weiter gab Frau Heinz zu bedenken, dass nach Ablauf des Schulversuchs, wenn man Erfahrungen gesammelt hat, mit Sicherheit noch einmal darüber diskutiert werden muss, was evtl. verändert werden kann und muss.

Herr Sönmez stellte fest, dass die Durchführung des Schulversuchs abgeschlossen ist und er daher nicht verstände, warum hier noch diskutiert wird. Er persönlich wird dem Schulversuch nicht zustimmen.

Herr Knoll trug sein Unverständnis darüber vor, dass die Mitglieder der islamischen Religion sich so heftig dagegen wehren, in der Schule die deutsche Sprache auch im islamischen Unterricht zu benutzen. Er hält dieses für eine Selbstverständlichkeit. Es ist ein Unterricht für Kinder und diese Kinder leben mit der zweiten Muttersprache bei uns, nämlich mit türkisch und deutsch. Es ist im Interesse der Kinder, Unterricht in der deutschen Sprache zu erhalten, ohne dass sie vergessen sollen, dass sie zu Hause oder in der Moschee oder wo auch immer ihre türkische Sprache weiter benutzen, denn es ist wünschenswert, dass man beide Sprachen beherrscht.
Herr Knoll ist der Meinung, dass es auch wünschenswert sei, wenn katholische und evangelische Kinder einen Religionsunterricht erhalten und genau so sollten auch islamische Kinder in ihrem Glauben unterrichtet werden. Das wird natürlich auch in den Moscheen getan, aber viele Kinder kommen nicht in die Moscheen und diese Kinder sollten daher auch eine Unterweisung in ihrem Glauben bekommen. Daher könne er nur empfehlen, dass eine Zustimmung für diesen Schulversuch gegeben wird.

Herr Özümer erinnerte an dieser Stelle, dass der Ausländerbeirat sich vor zwei Jahren bereits für die deutsche Sprache ausgesprochen hat und teilte mit, dass er heute den Antrag von Frau Heinz unterstützen werde.

Frau Heinz rief in Erinnerung, dass man sich bereits seit 1979 darum bemüht, islamischen Religionsunterricht zu erteilen. Seit dieser Zeit wird diskutiert mit der islamischen Unterweisung zu beginnen. Weiter führte sie aus, dass hier nichts bestätigt werden muss, sondern es wäre nur wünschenswert, dass der Ausländerbeirat diesen Schulversuch hier in Dortmund begrüßt. Sie betonte dann noch einmal, dass nach Beginn des Schulversuchs Diskussion geführt werden müssen, und zwar: wie verläuft dieser, was müsste man verändern und wie können wir später darauf Einfluss nehmen. Man könne schließlich nur auf etwas Einfluss nehmen, wenn etwas – wie hier der Unterricht – in die Gänge gebracht wird, also wenn die islamische Unterweisung durchgeführt wird. Daher heißt es schließlich auch Schulversuch, da noch nichts endgültig besteht, es soll nur angefangen werden!

Herr Yildirim teilte mit, dass auch er mit einigen anderen Ausländerbeiratsmitgliedern an der Fachtagung teilgenommen hat. Ebenso waren islamische Vereine und Elternverbände anwesend. Nach vielen Diskussionen ist man zu dem Ergebnis gekommen, den Schulversuch zu starten. Er bedankte sich bei Frau Heinz, dass sie sich für den Schulversuch eingesetzt hat und teilte dann weiter mit, dass der Ausländerbeirat den Schulversuch positiv begleiten bzw. unterstützen soll. Falls Meinungsverschiedenheiten auftreten sollten, könnten diese entsprechend vorgetragen werden.

Herr Atabas teilte mit, dass islamische Unterweisung als eigenständiges Unterrichtsfach und islamische Unterweisung im muttersprachlichen Unterricht bereits praktiziert wird.. Die Unterweisung im muttersprachlichen Unterricht wird schon seit Jahren erteilt. Auch er persönlich ist dafür, dass die islamische Unterweisung in der deutschen Sprache erteilt wird, da bekannt ist, dass heute ca. 40% aller muslimischen Schülerinnen und Schüler nicht türkischer Herkunft sind.
Es gab Fortbildungsmaßnahmen für die Lehrerinnen und Lehrer, die im muttersprachlichen Unterricht unterrichtet haben, so dass sie auch künftig islamischen Unterricht erteilen dürfen. Eine Umfrage bei den türkischen Lehrerinnen und Lehrern, in der auch die Frage gestellt wurde, inwiefern sich dieser Personenkreis zum islamischen Glauben bekenne hatte zum Ergebnis, dass nur zwei Lehrerinnen und Lehrer sich zum Islam bekannt haben und über 90% sich als Atheisten vorgestellt haben.

Er stellte fest, dass die türkische Sprache sehr wichtig sei und dass er dafür ist, dass neben der islamischen Unterweisung die türkische Sprache und Kultur als eigenständiges Unterrichtfach wie Englisch, Französisch oder Lateinisch in den Schulen angeboten wird.

Frau González bat um Klärung ob über islamischen Unterricht oder islamische Unterweisung gesprochen wird. Weiter führte sie aus, dass sie seit 1989 Diskussionen zu diesem Thema begleitet. Es wurde immer über islamischen Unterricht diskutiert. Unterricht im islamischen Glauben könne sie nicht mit Unterweisung zusammenbringen. Sie gehe davon aus, dass nicht nur sunnitische Kinder unterrichtet werden sollen, sondern auch alevitische Kinder. So gäbe es auch bei den katholischen und evangelischen Kinder Religionsunterricht und keine Religionsunterweisung. Weiter trug sie vor, dass zumindest in der letzten und in dieser Legislaturperiode die Erteilung eines islamischen Religionsunterrichts schon zweimal zugestimmt wurde.

Herr Güclü stellte fest, dass in Deutschland katholischer und evangelischer Religionsunterricht erteilt wird und er daher der Meinung sei, dass daher ebenfalls islamischer Religionsunterricht und nicht Religionsunterweisung erteilt werden sollte.

Herr Güclü erteilte das Wort an Herrn Sönmez, Herrn Zeriouh und Frau Heinz, danach schloss er die Rednerliste.

Herr Sönmez trug seine Zweifel vor, dass genug Lehrer/innen gefunden werden, die den Religionsunterricht in deutscher Sprache geben können. Weiter vertrat er die Meinung, dass der Religionsunterricht bzw. die Religionsunterweisung bei den homogenen Gruppen nur in türkischer Sprache erteilt werden sollte. In der deutschen Sprache kann dieser Unterricht nicht akzeptiert werden.

Auch Herr Zeriouh befürwortete einen islamischen Religionsunterricht, wie auch andere Religionen unterrichtet werden, die von anerkannten kirchlichen Autoritäten unterstützt werden. Er verwies auf den Zentralrat der Muslime. Er bat an dieser Stelle den Leiter des muslimischen Zentralrates zu einer der nächsten Ausländerbeiratssitzungen einzuladen, um über islamischen Unterricht zu referieren. Weiter teilte er mit, dass es ihm lieber wäre, wenn der islamische Unterricht in deutscher Sprache, von fachkompetenten Lehrkräften, erteilt wird.

Frau Heinz betonte hier noch einmal, dass jedem Ausländerbeiratsmitglied Unterlagen zugeschickt wurden, in welchen dargestellt wird, dass das Schulministerium seit 1984 ständig im Gespräch mit den islamischen Verbänden, mit den theologischen Fakultäten in Ankara, Istanbul und Konya und mit dem Erziehungsministerium in Ankara steht.
Frau Heinz teilte an dieser Stelle noch einmal mit, dass es eine Hilfe für den Schulausschuss sein würde, wenn auch der Ausländerbeirat hinter diesem Schulversuch stehen würde.

Herr Güclü schlug vor, dass der Ausländerbeirat nach den Sommerferien eine Informationsveranstaltung zu dem o.g. Thema durchführt.

Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen.

Herr Güclü bat um Abstimmung des von Frau Heinz gestellten Antrags.
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Zu TOP 3: Berichte

3.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Dortmund
- Vortrag von Frau Marlies Brüggemann, Mitglied der Initiativgruppe zur Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen

Frau Brüggemann trug zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge vor, dass diese in der Behördensprache UMF genannt werden, d.h., unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dieses sind Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern nach Deutschland eingereist und zum Teil verwaist sind. Sie sind unter 18 Jahre, also nach deutschen und internationalen Gesetzen schutzbedürftig. Sie haben z.B. Anspruch auf einen Vormund. Da diese Kinder fast immer ohne Pässe ankommen, sind die Behörden auf die Altersangabe der Flüchtlinge angewiesen. Ist diese Angabe für die Behörde nicht glaubhaft, trägt sie ihre eigene, nach Augenschein getroffene Alterseinschätzung in die Papiere ein. Wenn Gründe vorliegen müssen Flüchtlinge ab dem 16. Lebensjahr einen Asylantrag stellen, so bestimmt es das Asylverfahrensgesetz. Sie werden so Flüchtlingsunterkünften für Erwachsene zugewiesen. Man kann sich vorstellen, dass dieses manchmal zu großen Schwierigkeiten führt, wenn die Tatsache nicht dem Augenschein entspricht, d.h., wenn ein Kind zwar älter aussieht als es tatsächlich ist. In den Asylheimen werden sie oft nur verwaltet und nicht betreut.
Die Flüchtlinge unter 16 sollen lt. Gesetz, dort, wo sie auftauchen, in Obhut genommen werden. D.h., das Jugendamt nimmt sie in Obhut und gibt sie in zwei dafür zuständige Heime. Diese Kinder stehen fast immer dem Verwaltungsapparat ohne Beistand gegenüber. Innerhalb von ein paar Tagen nach Ankunft in Deutschland müssen sie sich oft der Anhörung zum Asylverfahren stellen. Die Kinder kommen aus der ganzen Welt. Oft sind sie von den Eltern geschickt, von Leuten, die es gut mit ihnen meinen oder Menschen, für die sie Geld verdienen sollen. Oft wird ihnen vorgeschrieben, was sie sagen sollen, um in Deutschland bleiben zu können. Ganz oft wird ihnen gesagt, mach dich jünger. Oft sind die wahren Geschickten schrecklicher. In jedem Fall sind die Kinder Opfer, und das ist für die Initiativgruppe der ausschlaggebende Punkt. Die Menschen, die die Kinder hier hoffentlich kennen lernen, die es gut mit ihnen meinen, erfahren oft erst nach langem und mühseligem Vertrauensprozess unter welchem Druck diese Kinder wirklich stehen. Oft müssen sie Geld an Schlepper zurück zahlen, weil sonst die Familie in dem Heimatland bedroht ist. Oft wollten sie gar nicht hier her, häufig haben sie große Angst. Die Kinder brauchen soziale Kontakte und Kontrolle, sie brauchen positive Vorbilder, wie jedes Kind.
In Dortmund leben zur Zeit 176 solcher Kinder. 103 Kinder in den dafür vorgesehenen Einrichtungen der katholischen Kirche, dem Bonifazius Haus, oder der evangelischen Kirche, dem Haus Noah. Für 100 Kinder hat das Jugendamt die Vormundschaft übernommen. Frau Brüggemann erwähnte hier, dass die beiden zuständigen Sacharbeiter hervorragende Arbeit leisten und sich sehr bemühen, aber man muss nicht gerade viel Fantasie haben, um zu erkennen, was es bedeutet 100 Kinder zu zweit betreuen zu müssen, gemein ist, betreuen und nicht verwalten zu müssen. Frau Brüggemann ist der Auffassung, dass diese beiden Mitarbeiter vom Jugendamt schlicht und einfach überfordert sind mit dieser Aufgabe.
An Verwandte sind 27 Einzelvormundschaften verteilt und nur wenige private Vormünder sind für 1 Kind oder Jugendlichen allein bestellt. Das Ehepaar Brüggemann hat auch Vormundschaften übernommen.
Um bei der Lösung von Problemen zu helfen hat sich ein Initiativkreis gebildet. Dieser Kreis definiert sich über seine Arbeit wie sie sich zum Wohle der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ergibt. Bei dieser Arbeit unterstützt man sich über ein informelles Netzwerk, welches u.a. ebenfalls medizinische und pädagogische Beratungen beinhaltet, aber auch in konkreter Begleitung im alltäglichen Leben, Vorbereitung und gegebenenfalls Begleitung von Amtsgängen, Hilfe bei der Findung geeigneter Ausbildungsmöglichkeiten oder Übernahme von Einzelvormundschaften.
Das Ziel des Initiativkreises ist es Partei zu ergreifen für diese Gruppe von Kindern und gegebenenfalls ihnen eine Möglichkeit zu bieten, in diesem Land auch einen Standort zu finden. Die Diakonie der evangelischen Kirche in Dortmund unterstützt diese Arbeit indem sie für dieses Basis demokratisch strukturierte Netzwerk Räumlichkeiten und eine geeignete Infrastruktur bereit stellt, so wie insbesondere als Kontaktadresse für einen inneren Informationsaustausch, aber auch für Anfragen und Anregungen von außen steht. In dem Initiativkreis ist jeder/jede willkommen, der die Arbeit, in welcher Form auch immer, unterstützen will. Insbesondere werden Menschen gesucht, die Vormundschaften übernehmen oder sich darüber informieren wollen. Der Initiativkreis sucht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Behörden der Stadt und anderen Institutionen. Im Initiativkreis treffen sich regelmäßig interessiere Menschen, unterstützt von RechtsanwältenInnen, RichternInnen, ÄrztenInnen, SozialarbeiterInnen, LehrerInnen, aber auch aus anderen Professionen.
Es ist klar, dass viele der betroffenen Kinder auf Dauer hier nicht bleiben können, weil die Voraussetzungen einfach nicht gegeben sind. Das Hauptanliegen des Initiativkreises liegt darin, dass die betroffenen jungen Menschen, solange sie in Deutschland sind, unser Land als einen humanen Staat kennen lernen.
Frau Brüggemann stellte nun das Verfahren vor, welchem sich die Kinder unterziehen müssen, wenn sie aufgegriffen werden. Die letzten Kinder, die im Bahnhof aufgegriffen wurden, waren ein 4-jähriges Mädchen und ein dazugehörender 5-jähriger Bruder aus der Mongolei. Die Kinder werden überwiegend von der Polizei aufgegriffen. Die Kinder werden dann in Obhut genommen und durch das Jugendamt in eines der beiden Heime verteilt. Nach einigen Wochen oder Tagen erfolgt dann das sog. Clearingverfahren, d.h. eine Anhörung der Kinder oder Jugendlichen. Beteiligt an diesem Clearingverfahren sind je ein/e Vertreter/in der ZAB, des Ausländeramtes der Stadt Dortmund, des Jugendamtes, der Obhutstätte/der Heime. In der ersten Phase des Clearingverfahrens wird unter zur Hilfenahme eines Dolmetschers nur folgendes festgestellt: Name, Vorname, Herkunftsort und Geburtsdatum des Kindes. In den Heimen bemüht man sich sehr, im Laufe der darauf folgenden Zeit die Kinder in ein vertrauensvolles Klima einzubetten. Sie erhalten Unterricht in der deutschen Sprache, damit sie sich wenigstens halbwegs hier bewegen können. In der zweiten Phase, also einige Wochen später, wird versucht, das bisherige soziale Umfeld dieser Kinder zu klären. Es wird gefragt nach Eltern, Geschwistern, bisherigen Schulbesuch, besonderen Schwierigkeiten und Problemen. Bis etwa vor einem Monat gab es in Dortmund kaum Probleme bei der Altersfeststellung des Kindes. D.h., wenn das Kind sagte, es wäre 14 Jahre alt, so glaubte man es ihm. Seit etwa einem Monat legt der Vertreter der ZAB jedoch häufig ein Veto ein bei der Feststellung des Alters. Am Verfahren beteiligte Sachverständige der Heime schließen daraus, dass offensichtlich auf Weisung der übergeordneten Behörde der ZAB, dem Innenministerium des Bundes, ein strengeres Verfahren für die Altersfeststellung erfolgen soll. Mehr und mehr wird in Zweifelsfällen der Nachweis der Altersfeststellung verlangt. Das ist oft nicht gegeben, da ja keine Papiere vorhanden sind. Der Nachweis erfolgt in Analogie zur Praxis im Stadtstaat Hamburg. Danach wird zunächst nach Augenschein entschieden, darauf werden die Kinder einem Kinderarzt vorgestellt, der durch eine nicht näher geklärte Gesamtuntersuchung ein Gutachten über das Alter des Kindes abgeben soll.
Röntgenologische Untersuchungen werden in Dortmund vermieden. (Z.B. Handwurzelknochentest). Dieses ist ein Ergebnis der Arbeit des Initiativkreises, da man sich kundig gemacht und festgestellt hat, dass dieses ein unerlaubter Eingriff in die Unversehrtheit des Körpers ist. Eine Röntgenuntersuchung darf immer nur mit Zustimmung der Eltern der Kinder geschehen. Auch ist die Röntgenuntersuchung der Handwurzel ein völlig ungeeignetes Mittel, weil in verschiedenen Bereichen unseres Erdreichs die Handwurzelfugen schneller schließen als in anderen. So gilt also nur für Nordamerika oder Nordeuropa diese Handwurzelknochenuntersuchung als sicher, denn in südlichen Ländern, wo die Sonneneinwirkung stärker ist, schließen sich die Handwurzelfugen viel schneller.
Problematisch am Clearingverfahren ist die mangelhafte Rechtsform. Hier wären die Möglichkeiten der anwaltlichen Vertretung des Flüchtlingskindes bei der Anhörung, das Widerspruchsrecht sowie der Klageweg gegen die erfolgte Entscheidung wünschenswert. Das Problem des Clearingverfahrens bleibt weiterhin, dass abgesehen von einem/er Vertreter/in der Obhutstelle/des Heimes ausschließlich Vertreter/in des Staates oder der Kommune an der Anhörung teilnehmen. Eine Mitbeteiligung von sachverständigen Bürger/innen, möglichst aus dem Arbeitsbereich oder Arbeitskreis zur Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen ist ebenfalls wünschenswert. Im Blick auf beide genannten unbefriedigenden Punkte könnte ein Votum des Ausländerbeirates der Stadt Dortmund hilfreich sein. Deshalb bat Frau Brüggemann den Ausländerbeirat zu überlegen, ob er nicht einen Beschluss fassen kann, um dem Rat gegenüber ein Votum auszudrücken, nämlich einen Antrag zu stellen, der wie folgt lauten könnte:
“Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen: Beim Innenministerium des Landes NRW wird folgende Ergänzung zum Clearingverfahren bei der Aufnahme und Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beantragt:
1. Dem Clearingausschuss gehören neben Vertretern/innen der ZAB, der städtischen Ausländer- und Jugendämter sowie der Obhutstellen sachverständige Bürger/innen an, die sich mit der Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen vertraut gemacht haben.
2. Dem Clearingverfahren ist eine angemessene Rechtsform zu geben, die die Rechte des unbegleiteten Flüchtlings stärker garantieren
a: anwaltliche Vertretung bei der Anhörung
b: Möglichkeiten des Widerspruchs gegen die Entscheidung
sowie
c: Möglichkeit der Verwaltungsklage.


Herr Güclü bedankte sich für den umfangreichen Bericht bei Frau Brüggemann.

Herr Sönmez bedankte sich ebenfalls bei Frau Brüggemann für die Informationen über die Lage der Flüchtlingskinder. Dann erkundigte er sich danach, ob Zahlen über Flüchtlingskinder, die jährlich nach Dortmund oder in die Bundesrepublik Deutschland kommen, vorliegen.

Herr Gündüz erkundigte sich ob bei einer Vormundschaft eine finanzielle Unterstützung eingebunden ist?

Herr Zeriouh kann die Kinder verstehen, die das Alter nicht genau wissen, denn in vielen Ländern, wo Armut oder Krieg herrscht, werden die Kinder oft nicht amtlich erfasst.

Frau González trug ihr Erstaunen vor, dass es so viele Flüchtlingskinder gibt. Dann erkundigte sie sich bei Frau Brüggemann, ob Kinder, die aufgrund einer falschen Alterseinstufung in Asylheime eingewiesen wurden, von der Initiativgruppe erfasst bzw. betreut werden?

Herr Garcia bedankte sich im Namen der ausländischen Mitbürger/innen für die Arbeit, die sie und der Initiativkreis für die Flüchtlingskinder leisten und geleistet haben.
Dann erkundigte er sich nach dem Alter der Flüchtlingskinder und aus welchen Ländern die Kinder kommen.
Weiter erkundigte er sich, ob Kinder, die nicht untergebracht werden können, wieder zurückgeschickt werden und ob es eine Möglichkeit gibt, diese Kinder in Deutschland zu behalten? Sollte der Ausländerbeirat oder evtl. der Rat der Stadt Dortmund sich mit diesem Thema beschäftigen?

Frau Lehmann bat um Beantwortung der Frage nach der Verteilungsmethode der aufgegriffenen Kinder.

Frau Heinz schlug vor, dass beim Jugendamt mehr “Betreuer” eingestellt werden und dass dieses in dem Antrag erwähnt werden sollte.

Frau Brüggemann teilte an dieser Stelle mit, dass Kinder, die unter 16 sind, nicht zurückgeschickt werden. Sie bleiben so lange in Deutschland, bis ein ordentliches Asylverfahren durchgeführt werden kann. Kommen sie aus Ländern, für die kein Asylrecht gilt, z.B. aus Indien oder Algerien müssen sie zurückgeschickt werden. Selbstverständlich versucht die Behörde die Eltern der aufgegriffenen Kinder zu finden.
Weiter teilte sie mit, dass es Staaten gibt, die keine Flüchtlinge zurücknimmt. Z.B. China. Diese Flüchtlinge müssen dann in Deutschland bleiben.
Frau Brüggemann beantwortete die Frage von Frau Heinz, dass das Personal in den Jugendämtern und Heimen sehr gute Arbeit leisten und versuchen, den Kindern ein heimisches Gefühl zu geben. Aber leider herrscht dort Personal- und Geldnot. Es wäre begrüßenswert, wenn hier Abhilfe geschaffen werden könnte.
Zu der Verteilung der aufgegriffenen Kinder teilte sie mit, dass in der Regel die jungen Menschen auf dem größten Flughafen in Deutschland ankommen und von da aus, wenn man annimmt, sie sind jünger als 16 Jahre, auf die Städte in der Bundesrepublik verteilt werden. Es kommen täglich Flüchtlingskinder an und nicht nur auf dem Frankfurter Flughafen. Es gibt Drogenhändler, die diese Kinder instrumentalisieren in der Weise, dass sie sie füttern mit Drogenbeutelchen. Nach Ankunft der Kinder werden diese “entleert” und dann stehen sie auf der Straße. Die Drogenhändler riskieren dabei, dass die Beutelchen im Körper der Kindern platzen und die Kinder dann daran sterben. Frau Brüggemann wollte mit diesem Beispiel zeigen, wie furchtbar das Schicksal mancher dieser Kinder ist.
Die Zahlen der Flüchtlingskinder, 176 in Dortmund, schwanken natürlich. Mal sind es mehr mal weniger.
Sie erzählte dann von einem 14-jährigen Jungen, der aus einem Heim verschwunden und für ein Jahr nicht aufzufinden war. Das Ehepaar Brüggemann waren Vormund dieses Jungen. Das Heim hat dann irgendwann eine Nachricht erhalten, dass der Junge aufgegriffen wurde. Nach Rücksprache mit der Justiz in Darmstadt stellte sich heraus, dass der Junge schon vier Wochen in Untersuchungshaft saß, ohne dass irgendjemand das Heim oder den Vormund informiert hätte. Der Jugendliche hatte keine Papiere. Natürlich konnte er keine Papiere haben, da er keine besitzt. In der Regel haben diese Kinder ein Zettelchen vom Heim, wo der Name des Kindes, die Adresse und Telefonnummer des Heimes aufgedruckt ist. Die Behörde in Darmstadt hat dieses nicht als Ausweispapier anerkannt.
Zu der Frage, was kann der Ausländerbeirat tun, damit man Probleme besser in den Griff bekommt, führte sie aus, dass der Ausländerbeirat in seiner Funktion nicht das Elend beheben kann, aber er wäre vielleicht in der Lage in Dortmund die Arbeit der Heime, des Jugendamtes und die Arbeit des Initiativkreises zu unterstützen. Das könnte bis dahin gehen, dass man sich überlegt, vielleicht eine Vormundschaft oder auch nur eine Ämterbegleitung zu übernehmen. Eine Vormundschaft hat nichts mit der finanziellen Seite zu tun, die Kinder werden in den Heimen gut versorgt. Die Kinder brauchen einen Ansprechpartner, oder jemanden, der ihre Rechte vor den Behörden vertritt.
Zu der Frage von Frau González hinsichtlich der Altersbestimmung der Kinder, teilte Frau Brüggemann mit, dass die Behörden sicher bemüht sind, dieses herauszufinden. Ob die Bemühungen immer im Sinne der Kinder sind, mag dahin gestellt sein. Es ist schließlich die Aufgabe der Behörde, dass eigene Interesse zu vertreten, denn sie müssen letztlich Gelder bereit stellen, wenn ein Kind erst 14 ist und dann dem Jugendschutz und Jugendhilfe unterstellt werden muss. Das bedeutet für eine Stadt finanzielle Ausgaben. Da hier viele Irrtümer und Unrecht, wenn auch ungewollt, geschehen können, muss das Verfahren verbessert werden, indem ein Vertreter, der nur die Interessen des Kindes vertritt, zu dem Verfahren zugelassen werden.

Herr Güclü bat Herrn Moldenhauer, Leiter des Ausländeramtes, um eine kurze Stellungnahme zu den o.g. geschilderten Situationen.

Herr Moldenhauer bestätigte, dass es keine Rückführung von Kindern unter 16 Jahren gibt. Das große Problem, in dem Verfahren über die Feststellung der Identität, des Alters, da keine Papiere vorhanden sind, ist, dass man alleine auf die Angaben des Jugendlichen angewiesen ist. Dass es da zu Missbräuchen kommt, ist allen Beteiligten sicher klar. Es gilt diese Missbräuche zu bekämpfen, denn es geht in der Tat darum, dass erhebliche Aufwendungen entstehen, wenn eine Unterbringung in eine Einrichtung erfolgt.
Er stellte an dieser Stelle noch einmal klar, dass es bei dem Clearingverfahren nicht um Flucht- oder Aufenthaltsgründe oder Wege, wie man nach Deutschland gekommen ist, geht. Es geht hier lediglich um die Feststellung der Identität. Der Vertreter des Jugendamtes, evtl. der Vormund oder der Betreuer des Kindes und ein Dolmetscher sind immer anwesend. Es ist kein förmliches Verwaltungsverfahren, denn es geht hier lediglich um die Feststellung des Namens, Alters und Herkunftsland.
In einer späteren Phase geht es dann um asylrelevante Gründe. Dieses ist dann nicht mehr Sache der Kommunalbehörde, sondern der Bundesbehörde, die in einem formalen Anhörungsverfahren festgestellt, ob asylrelevante Gründe vorhanden sind, die zu einem Bleiberecht in der Bundesrepublik führen.
Herr Moldenhauer stellte hier noch einmal fest, dass es große Probleme gibt. Alle Beteiligten arbeiten an humanen und vernünftigen Lösungen. Es wird immer versucht, im Interesse der Kinder gute Lösungen zu finden und es wird immer wieder versucht, die Identität herauszufinden, damit die Kinder, wenn möglich, den Eltern wieder zugeführt werden können.


Herr Konak bedankte sich bei Frau Brüggemann für die Informationen. Dann stellte er an Frau Brüggemann die Frage, ob es bei der Behandlung von deutschen oder ausländischen obdachlosen Jugendlichen Unterschiede gibt.
Herr Konak teilte dann mit, dass er gerne eine Vormundschaft übernehmen möchte. Er kennt viele Probleme durch seine Tätigkeit als Dolmetscher im Bundesamt. Es war ihm aber nicht bewusst, dass es so viele ausländische minderjährige Flüchtlinge in Dortmund gibt, die ohne Begleitung sind.

Frau González teilte mit, dass Frau Baboukhadia, Frau Heinz und sie selbst beschlossen haben, dass sie gemeinsam den Antrag von Frau Brüggemann übernehmen und zur Abstimmung geben.
Der Antrag soll um folgende Ergänzung erweitert werden:
“Das Jugendamt soll im Personalbereich aufgerüstet werden”.

Herr Güclü stellte an Frau Matthies, 3 Dez., die Frage nach der rechtlichen Möglichkeit, diesen Antrag anzunehmen. Frau Matthies bestätigte, dass hier keine Bedenken bestehen.

Auf Anfrage von Herrn Güclü bestätigte Frau Brüggemann, dass selbstverständlich auch Kontakte zu der Migrationsstelle aufgenommen wurden.

Auf die Frage des Herrn Konak, ob es Unterschiede zwischen der Betreuung von deutschen und ausländischen Obdachlosen gibt, teilte sie mit, dass sie hierzu nichts sagen könne, da sie sich ausschließlich mit der Gruppe der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge beschäftigt.
Frau Brüggemann nahm die Anfrage als Anstoß mit, sich auch hier noch einmal nach dem Stand der Dinge zu erkundigen.

Frau Heinz informierte über die Einrichtung “sleep in”, die seit Mai letzten Jahres in Dortmund-Körne besteht. Hier können Straßenkinder übernachten, ohne ihren Namen zu nennen. Der Kinderschutzbund spricht von ungefähr 50 Straßenkindern. In der Münsterstraße gibt es die Jugendschutzstelle für Kinder, die aus verschiedensten Gründen nicht mehr nach Hause gehen möchten, die dort auch übernachten können.
Der o.g. Antrag, mit der Ergänzung, wurde einstimmig angenommen.

Zu TOP 4: Mitteilungen

4.1 Berichte der sachkundigen Einwohner/innen aus den Fachausschüssen

Herr Gündez, Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, teilte mit, dass der Badetag für ausländische Frauen im Schwimmbad Dortmund-Hörde weitergeführt werden soll. Allerdings wird der zuständige Dezernent, Herr Stüdemann, noch eine Punkte mit dem Ausländerbeirat abklären. Herr Gündez würde an diesem Gespräch gerne teilnehmen.
Des weiteren wurde über den Mitternachtsbasketball diskutiert. Da die Teilnehmer immer weniger werden, hat man neue Projekte initiiert. Es gibt auch finanzielle Engpässe, da der Vertrag für die vom Arbeitsamt gestellte Mitarbeiterin ausgelaufen ist.
Herr Gündüz vertrat die Meinung, dass diese Veranstaltung sehr wichtig ist, da auch viele ausländische Jugendliche sich daran beteiligt haben.

Herr Zeriouh, Ausschuss Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, teilte mit, dass heute beschlossen wurde, dass die Organisationseinheit des Amtes für Öffentliche Ordnung, 32/4 Abteilung für Ausländerangelegenheiten eine neue Bezeichnung erhält und zwar: Abteilung für Ausländer und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.

Frau Heinz teilte mit, dass im Schulausschuss über das Thema Europaprojekt “ZUFI” berichtet wurde, das Zukunftsperspektiven für italienische Jugendliche die durch das dreijährige Projekt im Rahmen des EU-Programmes “YOUTHSTART schaffen soll. Im Mittelpunkt steht das Bestreben die Jugendlichen in eine Ausbildung zu vermitteln. Durch das Projekt sind ca. 100 italienische Jugendliche betreut worden. Frau Heinz und die Geschäftsstelle hat hierzu nähere Informationen vorliegen, falls Interesse dafür herrscht.

Im Seniorenbeirat wurde sehr ausführlich über die Arbeit des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes durch die Geschäftsführerin, Frau Schobert, berichtet. Frau Heinz würde diese Informationen gerne an die ausländischen Mitbürger/innen weitergeben, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind.

Herr Güclü bedankte sich an dieser Stelle bei allen Beteiligten am Münsterstraßenfest. Die Beteiligung war in diesem Jahr sehr gut. Er bedauerte, dass er aus beruflichen Gründen nicht den ganzen Tag dabei sein konnte.

Frau Heinz bemängelte die geringe Berichterstattung in der Presse.

4.1 Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung

Herr Klenner gab einige Termine von Veranstaltungen Dritter bekannt. Die Einladungen wurden von interessierten Beiratsmitgliedern entgegen genommen.

Nach diesen Ausführungen wünschte Herr Güclü allen Anwesenden eine gute Heimfahrt und schloss die Sitzung um 18.05 Uhr.


f.d.R.


Yusuf Güclü Neset Özümer Brigitte Flint
1. Vorsitzender Mitglied des Ausländerbeirates Schriftführerin

N i e d e r s c h r i f t



über die 14. Sitzung des Ausländerbeirates vom 19.06.2001
Neuer Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44122 Dortmund


Beginn: 16.00 Uhr
Ende: 18:05 Uhr

Anwesend waren: siehe beigefügte Anwesenheitsliste

Herr Güclü begrüßte die anwesenden Damen und Herren und Frau Christine Limberg. Frau Limberg stellte sich dann als neue Auszubildende in der Geschäftsstelle des Ausländerbeirates vor. Danach begrüßte Herr Güclü Frau Marlies Brüggemann, Mitglied der Initiativgruppe zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Dortmund. Dann eröffnete er die Tagesordnung.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 Gemeindeordnung NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Anträge

2.1 “Islamische Unterweisung als eigenständiges Unterrichtsfach” (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung v. 28.5.1999)
- Antrag von Internationale Liste der SPD

3. Bericht

3.1 “Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Dortmund”
- Vortrag von Frau Marlis Brüggemann, Mitglied der Initiativgruppe zur Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen

4. Mitteilungen

4.1 Berichte der sachkundigen EinwohnerInnen aus den Fachausschüssen
4.2
4.3 Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung


Zu TOP 1: Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Als Mitunterzeichner für die Niederschrift der heutigen Sitzung wurde Herr Neset Özümer benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 Gemeindeordnung NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot hin und bat dies zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde einstimmig angenommen.

Zu TOP 2: Anträge

2.1 “Islamische Unterweisung als eigenständiges Unterrichtsfach” (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung v. 28.5.1999)
- Antrag von Internationale Liste der SPD

Frau Heinz teilte mit, dass seit 1999 in NRW der Schulversuch islamische Unterweisung durchgeführt wird. Die Organisation des Schulversuchs und die gesetzlichen Bestimmungen sind den Mitgliedern des Ausländerbeirats bereits zu der Sitzung vom 15.05.01 zugesandt worden. Weiter führte sie aus, dass der Ausländerbeirat den Schulausschuss nur bitten kann, Schulen für diesen Schulversuch zu gewinnen. Die Teilnahme an dem Schulversuch wird von der Schulkonferenz und -leitung entschieden. In dem Schulversuch soll erprobt werden, unter welchen Voraussetzungen islamische Unterweisung als eigenständiges Fach aufgenommen werden kann. Zu diesem Schulversuch gab es im März eine ganztätige Fachtagung, auf der ausführlich über die Inhalte informiert und diskutiert wurde. Mehrheitlich entschieden sich die Anwesenden, d.h., Schulleitungen und Lehrkräfte der Dortmunder Schulen, islamische LehrerInnen, Elternvertreter, Moscheevereine und Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche, mit diesem Schulversuch islamische Unterweisung in Dortmund zu beginnen. Hierauf fundiert sich auch der o.g. Antrag.
Der Ausländerbeirat hatte alle Mitglieder des Ausländerbeirates zu einer Informationsveranstaltung, die von der RAA durchgeführt wurde, eingeladen, um sich mit dieser Thematik auseinander zu setzen.
Frau Heinz bat an dieser Stelle dem o.g. Antrag zuzustimmen.

Herr Gündüz begrüßte, dass Frau Heinz dieses wichtige Thema angesprochen hat. Dann stellte er die Frage, in welcher Sprache dieser Unterricht stattfinden soll?

Herr Güclü trug vor, dass er nicht damit einverstanden ist, dass die katholischen und evangelischen Kinder Religionsunterricht erhalten und der islamische Glauben nur als “Unterweisung” durchgeführt werden soll. Diese Thema muss s.E. noch gründlich diskutiert werden.

Frau Heinz trug vor, dass es zwei Möglichkeiten gab, dieses Thema ausführlich zu diskutieren. Einmal die ganztägige Veranstaltung, zu der die RAA, der Fachbereich Schule, aufgerufen hatte und die Einladungen der Vereinigten Kirchenkreise und das Stadtgremium der katholischen Kirche. Die Mitglieder des Ausländerbeirates waren hierzu eingeladen, um sich mit dem Thema zu beschäftigen und auseinander zu setzen.

Zu der Frage in welcher Sprache die islamische Unterweisung ausgeführt werden soll, teilte Frau Heinz mit, dass diese in der deutschen Sprache stattfinden soll.

Sie bat noch einmal ganz eindringlich mit dem Schulversuch in Dortmund anzufangen, denn den Schulversuch selbst wird man nicht verändern können. Nach Beginn des Schulversuchs können dann evtl. Bedenken und Überlegungen usw. eingebracht werden. Der Schulversuch läuft momentan an 22 Schulen in NRW. Wichtig wäre auch, damit in die Öffentlichkeit zu gehen, dass der Ausländerbeirat diesen Schulversuch unterstützt.

Weiter gab Frau Heinz zu bedenken, dass nach Ablauf des Schulversuchs, wenn man Erfahrungen gesammelt hat, mit Sicherheit noch einmal darüber diskutiert werden muss, was evtl. verändert werden kann und muss.

Herr Sönmez stellte fest, dass die Durchführung des Schulversuchs abgeschlossen ist und er daher nicht verstände, warum hier noch diskutiert wird. Er persönlich wird dem Schulversuch nicht zustimmen.

Herr Knoll trug sein Unverständnis darüber vor, dass die Mitglieder der islamischen Religion sich so heftig dagegen wehren, in der Schule die deutsche Sprache auch im islamischen Unterricht zu benutzen. Er hält dieses für eine Selbstverständlichkeit. Es ist ein Unterricht für Kinder und diese Kinder leben mit der zweiten Muttersprache bei uns, nämlich mit türkisch und deutsch. Es ist im Interesse der Kinder, Unterricht in der deutschen Sprache zu erhalten, ohne dass sie vergessen sollen, dass sie zu Hause oder in der Moschee oder wo auch immer ihre türkische Sprache weiter benutzen, denn es ist wünschenswert, dass man beide Sprachen beherrscht.
Herr Knoll ist der Meinung, dass es auch wünschenswert sei, wenn katholische und evangelische Kinder einen Religionsunterricht erhalten und genau so sollten auch islamische Kinder in ihrem Glauben unterrichtet werden. Das wird natürlich auch in den Moscheen getan, aber viele Kinder kommen nicht in die Moscheen und diese Kinder sollten daher auch eine Unterweisung in ihrem Glauben bekommen. Daher könne er nur empfehlen, dass eine Zustimmung für diesen Schulversuch gegeben wird.

Herr Özümer erinnerte an dieser Stelle, dass der Ausländerbeirat sich vor zwei Jahren bereits für die deutsche Sprache ausgesprochen hat und teilte mit, dass er heute den Antrag von Frau Heinz unterstützen werde.

Frau Heinz rief in Erinnerung, dass man sich bereits seit 1979 darum bemüht, islamischen Religionsunterricht zu erteilen. Seit dieser Zeit wird diskutiert mit der islamischen Unterweisung zu beginnen. Weiter führte sie aus, dass hier nichts bestätigt werden muss, sondern es wäre nur wünschenswert, dass der Ausländerbeirat diesen Schulversuch hier in Dortmund begrüßt. Sie betonte dann noch einmal, dass nach Beginn des Schulversuchs Diskussion geführt werden müssen, und zwar: wie verläuft dieser, was müsste man verändern und wie können wir später darauf Einfluss nehmen. Man könne schließlich nur auf etwas Einfluss nehmen, wenn etwas – wie hier der Unterricht – in die Gänge gebracht wird, also wenn die islamische Unterweisung durchgeführt wird. Daher heißt es schließlich auch Schulversuch, da noch nichts endgültig besteht, es soll nur angefangen werden!

Herr Yildirim teilte mit, dass auch er mit einigen anderen Ausländerbeiratsmitgliedern an der Fachtagung teilgenommen hat. Ebenso waren islamische Vereine und Elternverbände anwesend. Nach vielen Diskussionen ist man zu dem Ergebnis gekommen, den Schulversuch zu starten. Er bedankte sich bei Frau Heinz, dass sie sich für den Schulversuch eingesetzt hat und teilte dann weiter mit, dass der Ausländerbeirat den Schulversuch positiv begleiten bzw. unterstützen soll. Falls Meinungsverschiedenheiten auftreten sollten, könnten diese entsprechend vorgetragen werden.

Herr Atabas teilte mit, dass islamische Unterweisung als eigenständiges Unterrichtsfach und islamische Unterweisung im muttersprachlichen Unterricht bereits praktiziert wird.. Die Unterweisung im muttersprachlichen Unterricht wird schon seit Jahren erteilt. Auch er persönlich ist dafür, dass die islamische Unterweisung in der deutschen Sprache erteilt wird, da bekannt ist, dass heute ca. 40% aller muslimischen Schülerinnen und Schüler nicht türkischer Herkunft sind.
Es gab Fortbildungsmaßnahmen für die Lehrerinnen und Lehrer, die im muttersprachlichen Unterricht unterrichtet haben, so dass sie auch künftig islamischen Unterricht erteilen dürfen. Eine Umfrage bei den türkischen Lehrerinnen und Lehrern, in der auch die Frage gestellt wurde, inwiefern sich dieser Personenkreis zum islamischen Glauben bekenne hatte zum Ergebnis, dass nur zwei Lehrerinnen und Lehrer sich zum Islam bekannt haben und über 90% sich als Atheisten vorgestellt haben.

Er stellte fest, dass die türkische Sprache sehr wichtig sei und dass er dafür ist, dass neben der islamischen Unterweisung die türkische Sprache und Kultur als eigenständiges Unterrichtfach wie Englisch, Französisch oder Lateinisch in den Schulen angeboten wird.

Frau González bat um Klärung ob über islamischen Unterricht oder islamische Unterweisung gesprochen wird. Weiter führte sie aus, dass sie seit 1989 Diskussionen zu diesem Thema begleitet. Es wurde immer über islamischen Unterricht diskutiert. Unterricht im islamischen Glauben könne sie nicht mit Unterweisung zusammenbringen. Sie gehe davon aus, dass nicht nur sunnitische Kinder unterrichtet werden sollen, sondern auch alevitische Kinder. So gäbe es auch bei den katholischen und evangelischen Kinder Religionsunterricht und keine Religionsunterweisung. Weiter trug sie vor, dass zumindest in der letzten und in dieser Legislaturperiode die Erteilung eines islamischen Religionsunterrichts schon zweimal zugestimmt wurde.

Herr Güclü stellte fest, dass in Deutschland katholischer und evangelischer Religionsunterricht erteilt wird und er daher der Meinung sei, dass daher ebenfalls islamischer Religionsunterricht und nicht Religionsunterweisung erteilt werden sollte.

Herr Güclü erteilte das Wort an Herrn Sönmez, Herrn Zeriouh und Frau Heinz, danach schloss er die Rednerliste.

Herr Sönmez trug seine Zweifel vor, dass genug Lehrer/innen gefunden werden, die den Religionsunterricht in deutscher Sprache geben können. Weiter vertrat er die Meinung, dass der Religionsunterricht bzw. die Religionsunterweisung bei den homogenen Gruppen nur in türkischer Sprache erteilt werden sollte. In der deutschen Sprache kann dieser Unterricht nicht akzeptiert werden.

Auch Herr Zeriouh befürwortete einen islamischen Religionsunterricht, wie auch andere Religionen unterrichtet werden, die von anerkannten kirchlichen Autoritäten unterstützt werden. Er verwies auf den Zentralrat der Muslime. Er bat an dieser Stelle den Leiter des muslimischen Zentralrates zu einer der nächsten Ausländerbeiratssitzungen einzuladen, um über islamischen Unterricht zu referieren. Weiter teilte er mit, dass es ihm lieber wäre, wenn der islamische Unterricht in deutscher Sprache, von fachkompetenten Lehrkräften, erteilt wird.

Frau Heinz betonte hier noch einmal, dass jedem Ausländerbeiratsmitglied Unterlagen zugeschickt wurden, in welchen dargestellt wird, dass das Schulministerium seit 1984 ständig im Gespräch mit den islamischen Verbänden, mit den theologischen Fakultäten in Ankara, Istanbul und Konya und mit dem Erziehungsministerium in Ankara steht.
Frau Heinz teilte an dieser Stelle noch einmal mit, dass es eine Hilfe für den Schulausschuss sein würde, wenn auch der Ausländerbeirat hinter diesem Schulversuch stehen würde.

Herr Güclü schlug vor, dass der Ausländerbeirat nach den Sommerferien eine Informationsveranstaltung zu dem o.g. Thema durchführt.

Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen.

Herr Güclü bat um Abstimmung des von Frau Heinz gestellten Antrags.
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Zu TOP 3: Berichte

3.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Dortmund
- Vortrag von Frau Marlies Brüggemann, Mitglied der Initiativgruppe zur Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen

Frau Brüggemann trug zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge vor, dass diese in der Behördensprache UMF genannt werden, d.h., unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dieses sind Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern nach Deutschland eingereist und zum Teil verwaist sind. Sie sind unter 18 Jahre, also nach deutschen und internationalen Gesetzen schutzbedürftig. Sie haben z.B. Anspruch auf einen Vormund. Da diese Kinder fast immer ohne Pässe ankommen, sind die Behörden auf die Altersangabe der Flüchtlinge angewiesen. Ist diese Angabe für die Behörde nicht glaubhaft, trägt sie ihre eigene, nach Augenschein getroffene Alterseinschätzung in die Papiere ein. Wenn Gründe vorliegen müssen Flüchtlinge ab dem 16. Lebensjahr einen Asylantrag stellen, so bestimmt es das Asylverfahrensgesetz. Sie werden so Flüchtlingsunterkünften für Erwachsene zugewiesen. Man kann sich vorstellen, dass dieses manchmal zu großen Schwierigkeiten führt, wenn die Tatsache nicht dem Augenschein entspricht, d.h., wenn ein Kind zwar älter aussieht als es tatsächlich ist. In den Asylheimen werden sie oft nur verwaltet und nicht betreut.
Die Flüchtlinge unter 16 sollen lt. Gesetz, dort, wo sie auftauchen, in Obhut genommen werden. D.h., das Jugendamt nimmt sie in Obhut und gibt sie in zwei dafür zuständige Heime. Diese Kinder stehen fast immer dem Verwaltungsapparat ohne Beistand gegenüber. Innerhalb von ein paar Tagen nach Ankunft in Deutschland müssen sie sich oft der Anhörung zum Asylverfahren stellen. Die Kinder kommen aus der ganzen Welt. Oft sind sie von den Eltern geschickt, von Leuten, die es gut mit ihnen meinen oder Menschen, für die sie Geld verdienen sollen. Oft wird ihnen vorgeschrieben, was sie sagen sollen, um in Deutschland bleiben zu können. Ganz oft wird ihnen gesagt, mach dich jünger. Oft sind die wahren Geschickten schrecklicher. In jedem Fall sind die Kinder Opfer, und das ist für die Initiativgruppe der ausschlaggebende Punkt. Die Menschen, die die Kinder hier hoffentlich kennen lernen, die es gut mit ihnen meinen, erfahren oft erst nach langem und mühseligem Vertrauensprozess unter welchem Druck diese Kinder wirklich stehen. Oft müssen sie Geld an Schlepper zurück zahlen, weil sonst die Familie in dem Heimatland bedroht ist. Oft wollten sie gar nicht hier her, häufig haben sie große Angst. Die Kinder brauchen soziale Kontakte und Kontrolle, sie brauchen positive Vorbilder, wie jedes Kind.
In Dortmund leben zur Zeit 176 solcher Kinder. 103 Kinder in den dafür vorgesehenen Einrichtungen der katholischen Kirche, dem Bonifazius Haus, oder der evangelischen Kirche, dem Haus Noah. Für 100 Kinder hat das Jugendamt die Vormundschaft übernommen. Frau Brüggemann erwähnte hier, dass die beiden zuständigen Sacharbeiter hervorragende Arbeit leisten und sich sehr bemühen, aber man muss nicht gerade viel Fantasie haben, um zu erkennen, was es bedeutet 100 Kinder zu zweit betreuen zu müssen, gemein ist, betreuen und nicht verwalten zu müssen. Frau Brüggemann ist der Auffassung, dass diese beiden Mitarbeiter vom Jugendamt schlicht und einfach überfordert sind mit dieser Aufgabe.
An Verwandte sind 27 Einzelvormundschaften verteilt und nur wenige private Vormünder sind für 1 Kind oder Jugendlichen allein bestellt. Das Ehepaar Brüggemann hat auch Vormundschaften übernommen.
Um bei der Lösung von Problemen zu helfen hat sich ein Initiativkreis gebildet. Dieser Kreis definiert sich über seine Arbeit wie sie sich zum Wohle der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ergibt. Bei dieser Arbeit unterstützt man sich über ein informelles Netzwerk, welches u.a. ebenfalls medizinische und pädagogische Beratungen beinhaltet, aber auch in konkreter Begleitung im alltäglichen Leben, Vorbereitung und gegebenenfalls Begleitung von Amtsgängen, Hilfe bei der Findung geeigneter Ausbildungsmöglichkeiten oder Übernahme von Einzelvormundschaften.
Das Ziel des Initiativkreises ist es Partei zu ergreifen für diese Gruppe von Kindern und gegebenenfalls ihnen eine Möglichkeit zu bieten, in diesem Land auch einen Standort zu finden. Die Diakonie der evangelischen Kirche in Dortmund unterstützt diese Arbeit indem sie für dieses Basis demokratisch strukturierte Netzwerk Räumlichkeiten und eine geeignete Infrastruktur bereit stellt, so wie insbesondere als Kontaktadresse für einen inneren Informationsaustausch, aber auch für Anfragen und Anregungen von außen steht. In dem Initiativkreis ist jeder/jede willkommen, der die Arbeit, in welcher Form auch immer, unterstützen will. Insbesondere werden Menschen gesucht, die Vormundschaften übernehmen oder sich darüber informieren wollen. Der Initiativkreis sucht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Behörden der Stadt und anderen Institutionen. Im Initiativkreis treffen sich regelmäßig interessiere Menschen, unterstützt von RechtsanwältenInnen, RichternInnen, ÄrztenInnen, SozialarbeiterInnen, LehrerInnen, aber auch aus anderen Professionen.
Es ist klar, dass viele der betroffenen Kinder auf Dauer hier nicht bleiben können, weil die Voraussetzungen einfach nicht gegeben sind. Das Hauptanliegen des Initiativkreises liegt darin, dass die betroffenen jungen Menschen, solange sie in Deutschland sind, unser Land als einen humanen Staat kennen lernen.
Frau Brüggemann stellte nun das Verfahren vor, welchem sich die Kinder unterziehen müssen, wenn sie aufgegriffen werden. Die letzten Kinder, die im Bahnhof aufgegriffen wurden, waren ein 4-jähriges Mädchen und ein dazugehörender 5-jähriger Bruder aus der Mongolei. Die Kinder werden überwiegend von der Polizei aufgegriffen. Die Kinder werden dann in Obhut genommen und durch das Jugendamt in eines der beiden Heime verteilt. Nach einigen Wochen oder Tagen erfolgt dann das sog. Clearingverfahren, d.h. eine Anhörung der Kinder oder Jugendlichen. Beteiligt an diesem Clearingverfahren sind je ein/e Vertreter/in der ZAB, des Ausländeramtes der Stadt Dortmund, des Jugendamtes, der Obhutstätte/der Heime. In der ersten Phase des Clearingverfahrens wird unter zur Hilfenahme eines Dolmetschers nur folgendes festgestellt: Name, Vorname, Herkunftsort und Geburtsdatum des Kindes. In den Heimen bemüht man sich sehr, im Laufe der darauf folgenden Zeit die Kinder in ein vertrauensvolles Klima einzubetten. Sie erhalten Unterricht in der deutschen Sprache, damit sie sich wenigstens halbwegs hier bewegen können. In der zweiten Phase, also einige Wochen später, wird versucht, das bisherige soziale Umfeld dieser Kinder zu klären. Es wird gefragt nach Eltern, Geschwistern, bisherigen Schulbesuch, besonderen Schwierigkeiten und Problemen. Bis etwa vor einem Monat gab es in Dortmund kaum Probleme bei der Altersfeststellung des Kindes. D.h., wenn das Kind sagte, es wäre 14 Jahre alt, so glaubte man es ihm. Seit etwa einem Monat legt der Vertreter der ZAB jedoch häufig ein Veto ein bei der Feststellung des Alters. Am Verfahren beteiligte Sachverständige der Heime schließen daraus, dass offensichtlich auf Weisung der übergeordneten Behörde der ZAB, dem Innenministerium des Bundes, ein strengeres Verfahren für die Altersfeststellung erfolgen soll. Mehr und mehr wird in Zweifelsfällen der Nachweis der Altersfeststellung verlangt. Das ist oft nicht gegeben, da ja keine Papiere vorhanden sind. Der Nachweis erfolgt in Analogie zur Praxis im Stadtstaat Hamburg. Danach wird zunächst nach Augenschein entschieden, darauf werden die Kinder einem Kinderarzt vorgestellt, der durch eine nicht näher geklärte Gesamtuntersuchung ein Gutachten über das Alter des Kindes abgeben soll.
Röntgenologische Untersuchungen werden in Dortmund vermieden. (Z.B. Handwurzelknochentest). Dieses ist ein Ergebnis der Arbeit des Initiativkreises, da man sich kundig gemacht und festgestellt hat, dass dieses ein unerlaubter Eingriff in die Unversehrtheit des Körpers ist. Eine Röntgenuntersuchung darf immer nur mit Zustimmung der Eltern der Kinder geschehen. Auch ist die Röntgenuntersuchung der Handwurzel ein völlig ungeeignetes Mittel, weil in verschiedenen Bereichen unseres Erdreichs die Handwurzelfugen schneller schließen als in anderen. So gilt also nur für Nordamerika oder Nordeuropa diese Handwurzelknochenuntersuchung als sicher, denn in südlichen Ländern, wo die Sonneneinwirkung stärker ist, schließen sich die Handwurzelfugen viel schneller.
Problematisch am Clearingverfahren ist die mangelhafte Rechtsform. Hier wären die Möglichkeiten der anwaltlichen Vertretung des Flüchtlingskindes bei der Anhörung, das Widerspruchsrecht sowie der Klageweg gegen die erfolgte Entscheidung wünschenswert. Das Problem des Clearingverfahrens bleibt weiterhin, dass abgesehen von einem/er Vertreter/in der Obhutstelle/des Heimes ausschließlich Vertreter/in des Staates oder der Kommune an der Anhörung teilnehmen. Eine Mitbeteiligung von sachverständigen Bürger/innen, möglichst aus dem Arbeitsbereich oder Arbeitskreis zur Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen ist ebenfalls wünschenswert. Im Blick auf beide genannten unbefriedigenden Punkte könnte ein Votum des Ausländerbeirates der Stadt Dortmund hilfreich sein. Deshalb bat Frau Brüggemann den Ausländerbeirat zu überlegen, ob er nicht einen Beschluss fassen kann, um dem Rat gegenüber ein Votum auszudrücken, nämlich einen Antrag zu stellen, der wie folgt lauten könnte:
“Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen: Beim Innenministerium des Landes NRW wird folgende Ergänzung zum Clearingverfahren bei der Aufnahme und Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beantragt:
1. Dem Clearingausschuss gehören neben Vertretern/innen der ZAB, der städtischen Ausländer- und Jugendämter sowie der Obhutstellen sachverständige Bürger/innen an, die sich mit der Betreuung dieser Kinder und Jugendlichen vertraut gemacht haben.
2. Dem Clearingverfahren ist eine angemessene Rechtsform zu geben, die die Rechte des unbegleiteten Flüchtlings stärker garantieren
a: anwaltliche Vertretung bei der Anhörung
b: Möglichkeiten des Widerspruchs gegen die Entscheidung
sowie
c: Möglichkeit der Verwaltungsklage.


Herr Güclü bedankte sich für den umfangreichen Bericht bei Frau Brüggemann.

Herr Sönmez bedankte sich ebenfalls bei Frau Brüggemann für die Informationen über die Lage der Flüchtlingskinder. Dann erkundigte er sich danach, ob Zahlen über Flüchtlingskinder, die jährlich nach Dortmund oder in die Bundesrepublik Deutschland kommen, vorliegen.

Herr Gündüz erkundigte sich ob bei einer Vormundschaft eine finanzielle Unterstützung eingebunden ist?

Herr Zeriouh kann die Kinder verstehen, die das Alter nicht genau wissen, denn in vielen Ländern, wo Armut oder Krieg herrscht, werden die Kinder oft nicht amtlich erfasst.

Frau González trug ihr Erstaunen vor, dass es so viele Flüchtlingskinder gibt. Dann erkundigte sie sich bei Frau Brüggemann, ob Kinder, die aufgrund einer falschen Alterseinstufung in Asylheime eingewiesen wurden, von der Initiativgruppe erfasst bzw. betreut werden?

Herr Garcia bedankte sich im Namen der ausländischen Mitbürger/innen für die Arbeit, die sie und der Initiativkreis für die Flüchtlingskinder leisten und geleistet haben.
Dann erkundigte er sich nach dem Alter der Flüchtlingskinder und aus welchen Ländern die Kinder kommen.
Weiter erkundigte er sich, ob Kinder, die nicht untergebracht werden können, wieder zurückgeschickt werden und ob es eine Möglichkeit gibt, diese Kinder in Deutschland zu behalten? Sollte der Ausländerbeirat oder evtl. der Rat der Stadt Dortmund sich mit diesem Thema beschäftigen?

Frau Lehmann bat um Beantwortung der Frage nach der Verteilungsmethode der aufgegriffenen Kinder.

Frau Heinz schlug vor, dass beim Jugendamt mehr “Betreuer” eingestellt werden und dass dieses in dem Antrag erwähnt werden sollte.

Frau Brüggemann teilte an dieser Stelle mit, dass Kinder, die unter 16 sind, nicht zurückgeschickt werden. Sie bleiben so lange in Deutschland, bis ein ordentliches Asylverfahren durchgeführt werden kann. Kommen sie aus Ländern, für die kein Asylrecht gilt, z.B. aus Indien oder Algerien müssen sie zurückgeschickt werden. Selbstverständlich versucht die Behörde die Eltern der aufgegriffenen Kinder zu finden.
Weiter teilte sie mit, dass es Staaten gibt, die keine Flüchtlinge zurücknimmt. Z.B. China. Diese Flüchtlinge müssen dann in Deutschland bleiben.
Frau Brüggemann beantwortete die Frage von Frau Heinz, dass das Personal in den Jugendämtern und Heimen sehr gute Arbeit leisten und versuchen, den Kindern ein heimisches Gefühl zu geben. Aber leider herrscht dort Personal- und Geldnot. Es wäre begrüßenswert, wenn hier Abhilfe geschaffen werden könnte.
Zu der Verteilung der aufgegriffenen Kinder teilte sie mit, dass in der Regel die jungen Menschen auf dem größten Flughafen in Deutschland ankommen und von da aus, wenn man annimmt, sie sind jünger als 16 Jahre, auf die Städte in der Bundesrepublik verteilt werden. Es kommen täglich Flüchtlingskinder an und nicht nur auf dem Frankfurter Flughafen. Es gibt Drogenhändler, die diese Kinder instrumentalisieren in der Weise, dass sie sie füttern mit Drogenbeutelchen. Nach Ankunft der Kinder werden diese “entleert” und dann stehen sie auf der Straße. Die Drogenhändler riskieren dabei, dass die Beutelchen im Körper der Kindern platzen und die Kinder dann daran sterben. Frau Brüggemann wollte mit diesem Beispiel zeigen, wie furchtbar das Schicksal mancher dieser Kinder ist.
Die Zahlen der Flüchtlingskinder, 176 in Dortmund, schwanken natürlich. Mal sind es mehr mal weniger.
Sie erzählte dann von einem 14-jährigen Jungen, der aus einem Heim verschwunden und für ein Jahr nicht aufzufinden war. Das Ehepaar Brüggemann waren Vormund dieses Jungen. Das Heim hat dann irgendwann eine Nachricht erhalten, dass der Junge aufgegriffen wurde. Nach Rücksprache mit der Justiz in Darmstadt stellte sich heraus, dass der Junge schon vier Wochen in Untersuchungshaft saß, ohne dass irgendjemand das Heim oder den Vormund informiert hätte. Der Jugendliche hatte keine Papiere. Natürlich konnte er keine Papiere haben, da er keine besitzt. In der Regel haben diese Kinder ein Zettelchen vom Heim, wo der Name des Kindes, die Adresse und Telefonnummer des Heimes aufgedruckt ist. Die Behörde in Darmstadt hat dieses nicht als Ausweispapier anerkannt.
Zu der Frage, was kann der Ausländerbeirat tun, damit man Probleme besser in den Griff bekommt, führte sie aus, dass der Ausländerbeirat in seiner Funktion nicht das Elend beheben kann, aber er wäre vielleicht in der Lage in Dortmund die Arbeit der Heime, des Jugendamtes und die Arbeit des Initiativkreises zu unterstützen. Das könnte bis dahin gehen, dass man sich überlegt, vielleicht eine Vormundschaft oder auch nur eine Ämterbegleitung zu übernehmen. Eine Vormundschaft hat nichts mit der finanziellen Seite zu tun, die Kinder werden in den Heimen gut versorgt. Die Kinder brauchen einen Ansprechpartner, oder jemanden, der ihre Rechte vor den Behörden vertritt.
Zu der Frage von Frau González hinsichtlich der Altersbestimmung der Kinder, teilte Frau Brüggemann mit, dass die Behörden sicher bemüht sind, dieses herauszufinden. Ob die Bemühungen immer im Sinne der Kinder sind, mag dahin gestellt sein. Es ist schließlich die Aufgabe der Behörde, dass eigene Interesse zu vertreten, denn sie müssen letztlich Gelder bereit stellen, wenn ein Kind erst 14 ist und dann dem Jugendschutz und Jugendhilfe unterstellt werden muss. Das bedeutet für eine Stadt finanzielle Ausgaben. Da hier viele Irrtümer und Unrecht, wenn auch ungewollt, geschehen können, muss das Verfahren verbessert werden, indem ein Vertreter, der nur die Interessen des Kindes vertritt, zu dem Verfahren zugelassen werden.

Herr Güclü bat Herrn Moldenhauer, Leiter des Ausländeramtes, um eine kurze Stellungnahme zu den o.g. geschilderten Situationen.

Herr Moldenhauer bestätigte, dass es keine Rückführung von Kindern unter 16 Jahren gibt. Das große Problem, in dem Verfahren über die Feststellung der Identität, des Alters, da keine Papiere vorhanden sind, ist, dass man alleine auf die Angaben des Jugendlichen angewiesen ist. Dass es da zu Missbräuchen kommt, ist allen Beteiligten sicher klar. Es gilt diese Missbräuche zu bekämpfen, denn es geht in der Tat darum, dass erhebliche Aufwendungen entstehen, wenn eine Unterbringung in eine Einrichtung erfolgt.
Er stellte an dieser Stelle noch einmal klar, dass es bei dem Clearingverfahren nicht um Flucht- oder Aufenthaltsgründe oder Wege, wie man nach Deutschland gekommen ist, geht. Es geht hier lediglich um die Feststellung der Identität. Der Vertreter des Jugendamtes, evtl. der Vormund oder der Betreuer des Kindes und ein Dolmetscher sind immer anwesend. Es ist kein förmliches Verwaltungsverfahren, denn es geht hier lediglich um die Feststellung des Namens, Alters und Herkunftsland.
In einer späteren Phase geht es dann um asylrelevante Gründe. Dieses ist dann nicht mehr Sache der Kommunalbehörde, sondern der Bundesbehörde, die in einem formalen Anhörungsverfahren festgestellt, ob asylrelevante Gründe vorhanden sind, die zu einem Bleiberecht in der Bundesrepublik führen.
Herr Moldenhauer stellte hier noch einmal fest, dass es große Probleme gibt. Alle Beteiligten arbeiten an humanen und vernünftigen Lösungen. Es wird immer versucht, im Interesse der Kinder gute Lösungen zu finden und es wird immer wieder versucht, die Identität herauszufinden, damit die Kinder, wenn möglich, den Eltern wieder zugeführt werden können.


Herr Konak bedankte sich bei Frau Brüggemann für die Informationen. Dann stellte er an Frau Brüggemann die Frage, ob es bei der Behandlung von deutschen oder ausländischen obdachlosen Jugendlichen Unterschiede gibt.
Herr Konak teilte dann mit, dass er gerne eine Vormundschaft übernehmen möchte. Er kennt viele Probleme durch seine Tätigkeit als Dolmetscher im Bundesamt. Es war ihm aber nicht bewusst, dass es so viele ausländische minderjährige Flüchtlinge in Dortmund gibt, die ohne Begleitung sind.

Frau González teilte mit, dass Frau Baboukhadia, Frau Heinz und sie selbst beschlossen haben, dass sie gemeinsam den Antrag von Frau Brüggemann übernehmen und zur Abstimmung geben.
Der Antrag soll um folgende Ergänzung erweitert werden:
“Das Jugendamt soll im Personalbereich aufgerüstet werden”.

Herr Güclü stellte an Frau Matthies, 3 Dez., die Frage nach der rechtlichen Möglichkeit, diesen Antrag anzunehmen. Frau Matthies bestätigte, dass hier keine Bedenken bestehen.

Auf Anfrage von Herrn Güclü bestätigte Frau Brüggemann, dass selbstverständlich auch Kontakte zu der Migrationsstelle aufgenommen wurden.

Auf die Frage des Herrn Konak, ob es Unterschiede zwischen der Betreuung von deutschen und ausländischen Obdachlosen gibt, teilte sie mit, dass sie hierzu nichts sagen könne, da sie sich ausschließlich mit der Gruppe der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge beschäftigt.
Frau Brüggemann nahm die Anfrage als Anstoß mit, sich auch hier noch einmal nach dem Stand der Dinge zu erkundigen.

Frau Heinz informierte über die Einrichtung “sleep in”, die seit Mai letzten Jahres in Dortmund-Körne besteht. Hier können Straßenkinder übernachten, ohne ihren Namen zu nennen. Der Kinderschutzbund spricht von ungefähr 50 Straßenkindern. In der Münsterstraße gibt es die Jugendschutzstelle für Kinder, die aus verschiedensten Gründen nicht mehr nach Hause gehen möchten, die dort auch übernachten können.
Der o.g. Antrag, mit der Ergänzung, wurde einstimmig angenommen.

Zu TOP 4: Mitteilungen

4.1 Berichte der sachkundigen Einwohner/innen aus den Fachausschüssen

Herr Gündez, Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, teilte mit, dass der Badetag für ausländische Frauen im Schwimmbad Dortmund-Hörde weitergeführt werden soll. Allerdings wird der zuständige Dezernent, Herr Stüdemann, noch eine Punkte mit dem Ausländerbeirat abklären. Herr Gündez würde an diesem Gespräch gerne teilnehmen.
Des weiteren wurde über den Mitternachtsbasketball diskutiert. Da die Teilnehmer immer weniger werden, hat man neue Projekte initiiert. Es gibt auch finanzielle Engpässe, da der Vertrag für die vom Arbeitsamt gestellte Mitarbeiterin ausgelaufen ist.
Herr Gündüz vertrat die Meinung, dass diese Veranstaltung sehr wichtig ist, da auch viele ausländische Jugendliche sich daran beteiligt haben.

Herr Zeriouh, Ausschuss Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, teilte mit, dass heute beschlossen wurde, dass die Organisationseinheit des Amtes für Öffentliche Ordnung, 32/4 Abteilung für Ausländerangelegenheiten eine neue Bezeichnung erhält und zwar: Abteilung für Ausländer und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.

Frau Heinz teilte mit, dass im Schulausschuss über das Thema Europaprojekt “ZUFI” berichtet wurde, das Zukunftsperspektiven für italienische Jugendliche die durch das dreijährige Projekt im Rahmen des EU-Programmes “YOUTHSTART schaffen soll. Im Mittelpunkt steht das Bestreben die Jugendlichen in eine Ausbildung zu vermitteln. Durch das Projekt sind ca. 100 italienische Jugendliche betreut worden. Frau Heinz und die Geschäftsstelle hat hierzu nähere Informationen vorliegen, falls Interesse dafür herrscht.

Im Seniorenbeirat wurde sehr ausführlich über die Arbeit des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes durch die Geschäftsführerin, Frau Schobert, berichtet. Frau Heinz würde diese Informationen gerne an die ausländischen Mitbürger/innen weitergeben, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind.

Herr Güclü bedankte sich an dieser Stelle bei allen Beteiligten am Münsterstraßenfest. Die Beteiligung war in diesem Jahr sehr gut. Er bedauerte, dass er aus beruflichen Gründen nicht den ganzen Tag dabei sein konnte.

Frau Heinz bemängelte die geringe Berichterstattung in der Presse.

4.1 Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung

Herr Klenner gab einige Termine von Veranstaltungen Dritter bekannt. Die Einladungen wurden von interessierten Beiratsmitgliedern entgegen genommen.

Nach diesen Ausführungen wünschte Herr Güclü allen Anwesenden eine gute Heimfahrt und schloss die Sitzung um 18.05 Uhr.


f.d.R.


Yusuf Güclü Neset Özümer Brigitte Flint
1. Vorsitzender Mitglied des Ausländerbeirates Schriftführerin