Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:00 - 17:05 Uhr
Anwesend waren:

OB Dr. Langemeyer
BM'in Wendzinski (SPD)
BM Miksch (CDU)

RM Brandt (SPD)
RM Diekneite (SPD)
RM Giese (SPD)
RM Harnisch (SPD)
RM Jörder (SPD)
RM Prüsse (SPD)
RM Sohn (SPD)
RM Steins (SPD)

RM Böhm (CDU)
RM Dr. Eiteneyer (CDU)
RM Hengstenberg (CDU)
RM Hovermann (CDU)
RM Leniger (CDU)
RM Liedschulte (CDU)
RM Monegel (CDU)
RM Reppin (CDU)

RM Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)

RM Branghofer (DVU) beratendes Mitglied

RM Keller (Linkes Bündnis) beratendes Mitglied



Von der Verwaltung waren anwesend:

StD Fehlemann
StR'in Greive
Herr Dr. Küpper
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
StRD'in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler


Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter.

Veröffentlichte Tagesordnung:



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.06.2002



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in I/2002

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02770-02)

2.1.2 Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Verwaltungsstruktur in den Bezirksverwaltungsstellen/Stadtbezirken

der Innenstadt
(Drucksache Nr.: 01821-01)

2.1.3 Kanalbau Wittbräucker Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02893-02)

2.1.4 Information über die Gründungsveranstaltung der "Solidargemeinschaft zur Förderung der Stadt-Land-Beziehungen im östlichen Ruhrgebiet e.V." und Beschluss über den Vereinsbeitritt der Stadt Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02849-02)



2.2 Finanzen

- keine Vorlagen -


2.2.1 I n f r a s t r u k t u r r e v i s i o n

- keine Vorlagen -




2.3 Personal

- keine Vorlagen -



2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 14.06.2002 mit der Bezeichnung "Kommunale Wirtschaftspolitik in Dortmund"




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Infrastrukturrevision: Ergänzung der aktuellen Suchfelder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02718-02)

3.2 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 - Kleyer Feld - gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 101
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium
IV. Entscheidung über Anregungen
V. Beifügung einer aktualisierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss
VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02789-02)

3.3 Schadstoffsanierung und Projektentwicklung
hier: Phönix-Gymnasium

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02668-02)

3.4 Entwurf des Gebietsentwicklungsplans Teilabschnitt Dortmund/Kreis Unna/Hamm
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02665-02)


3.5 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss

II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes
Hu 115/2
III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02802-02)

3.6 Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2001 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02722-02)

3.7 Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) an der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02904-02)

3.8 Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes zu einem
Multi-Themen-Center (3do)

3.9 Bauleitplanung
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund - und Lü 119 - Verkehrsflächen für die Provinzialstraße (B 235) -
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium

II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium
III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium
IV. Entscheidung über Anregungen
V. Beifügung einer aktualisierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss
VII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 166
IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02852-02)


3.10 Bauleitplanung
Bebauungsplan Hö 205 - Kattenkuhle - Änderung Nr. 7 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung und das Beschlussgremium,
IV. Beschluss zur Reduzierung des Änderungsbereiches
V. Beifügung einer Begründung
VI. Satzungsbeschluss
VII. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich

der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205
IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02812-02)

3.11 Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach
§ 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen,
V. Beifügung einer Begründung,
VI. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02860-02)

3.12 Feststellung des Jahresabschlusses 2001 und Gewinnverwendung 2001 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02803-02)



4. Finanzen und Liegenschaften

4.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Erweiterung Mikrostrukturzentrum

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02777-02)



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen-



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2002/2003 für die Zeit vom 01.08. 2002 bis 31.07.2003.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02903-02)

7.2 Bäderkonzept




8. Schule

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02679-02)

8.2 Pavillonersatz und schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02684-02)

8.3 Fritz-Henßler-Berufskolleg der Stadt Dortmund; hier: Einrichtung einer Dependance im Bildungszentrum Hansemann
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02720-02)



9. Kinder und Jugend

9.1 Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02425-02)


9.2 1. Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse und -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG)
hier: Finanzierung der Mehrbelastungen, die sich für die Stadt Dortmund ab 2002 ff. durch das Haushaltsbegleitgesetz NW zum Landeshaushalt 2002 ergeben
2. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX-( SGB-IX )- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
hier: Genehmigung zur Finanzierung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch-IX ab 2002 ff. für junge Menschen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02582-02)



10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Jahresabschluss 2001 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse

und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 02838-02)

10.2 Aufstellung des Doppelhaushalts 2003/2004 und der Finanzplanung bis 2007
hier: Maßnahmen der Verwaltung zur strukturellen Verbesserung des Verwaltungshaushalts in den Jahren 2003, 2004 und 2005 in Höhe

von je 10 Mio. Euro
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02683-02)

10.3 Satzung zur siebten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02864-02)

10.4 Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2001
Bildung von Haushaltsausgaberesten 2001

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02847-02)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 05.10.2002, 02.11.2002, 23.11.2002 und 04.01.2003
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02906-02)
Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 14.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und bis zum TOP 6.1 geleitet. Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie des Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.

N i e d e r s c h r i f t

über die 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses,
am 04.07.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:00 - 17:05 Uhr

Anwesend waren:

OB Dr. Langemeyer
BM'in Wendzinski (SPD)
BM Miksch (CDU)

RM Brandt (SPD)
RM Diekneite (SPD)
RM Giese (SPD)
RM Harnisch (SPD)
RM Jörder (SPD)
RM Prüsse (SPD)
RM Sohn (SPD)
RM Steins (SPD)

RM Böhm (CDU)
RM Dr. Eiteneyer (CDU)
RM Hengstenberg (CDU)
RM Hovermann (CDU)
RM Leniger (CDU)
RM Liedschulte (CDU)
RM Monegel (CDU)
RM Reppin (CDU)

RM Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)

RM Branghofer (DVU) beratendes Mitglied

RM Keller (Linkes Bündnis) beratendes Mitglied



Von der Verwaltung waren anwesend:

StD Fehlemann
StR'in Greive
Herr Dr. Küpper
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
StRD'in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler


Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter.



Veröffentlichte Tagesordnung:



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.06.2002



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in I/2002

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02770-02)

2.1.2 Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Verwaltungsstruktur in den Bezirksverwaltungsstellen/Stadtbezirken

der Innenstadt
(Drucksache Nr.: 01821-01)

2.1.3 Kanalbau Wittbräucker Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02893-02)

2.1.4 Information über die Gründungsveranstaltung der "Solidargemeinschaft zur Förderung der Stadt-Land-Beziehungen im östlichen Ruhrgebiet e.V." und Beschluss über den Vereinsbeitritt der Stadt Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02849-02)



2.2 Finanzen

- keine Vorlagen -


2.2.1 I n f r a s t r u k t u r r e v i s i o n

- keine Vorlagen -




2.3 Personal

- keine Vorlagen -



2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 14.06.2002 mit der Bezeichnung "Kommunale Wirtschaftspolitik in Dortmund"




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Infrastrukturrevision: Ergänzung der aktuellen Suchfelder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02718-02)

3.2 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 - Kleyer Feld - gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 101
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium
IV. Entscheidung über Anregungen
V. Beifügung einer aktualisierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss
VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02789-02)

3.3 Schadstoffsanierung und Projektentwicklung
hier: Phönix-Gymnasium

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02668-02)

3.4 Entwurf des Gebietsentwicklungsplans Teilabschnitt Dortmund/Kreis Unna/Hamm
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02665-02)


3.5 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss

II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes
Hu 115/2
III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02802-02)

3.6 Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2001 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02722-02)

3.7 Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) an der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02904-02)

3.8 Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes zu einem
Multi-Themen-Center (3do)

3.9 Bauleitplanung
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund - und Lü 119 - Verkehrsflächen für die Provinzialstraße (B 235) -
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium

II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium
III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium
IV. Entscheidung über Anregungen
V. Beifügung einer aktualisierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss
VII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 166
IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02852-02)


3.10 Bauleitplanung
Bebauungsplan Hö 205 - Kattenkuhle - Änderung Nr. 7 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung und das Beschlussgremium,
IV. Beschluss zur Reduzierung des Änderungsbereiches
V. Beifügung einer Begründung
VI. Satzungsbeschluss
VII. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich

der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205
IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02812-02)

3.11 Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach
§ 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen,
V. Beifügung einer Begründung,
VI. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02860-02)

3.12 Feststellung des Jahresabschlusses 2001 und Gewinnverwendung 2001 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02803-02)



4. Finanzen und Liegenschaften

4.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Erweiterung Mikrostrukturzentrum

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02777-02)



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen-



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2002/2003 für die Zeit vom 01.08. 2002 bis 31.07.2003.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02903-02)

7.2 Bäderkonzept




8. Schule

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02679-02)

8.2 Pavillonersatz und schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02684-02)

8.3 Fritz-Henßler-Berufskolleg der Stadt Dortmund; hier: Einrichtung einer Dependance im Bildungszentrum Hansemann
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02720-02)



9. Kinder und Jugend

9.1 Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02425-02)


9.2 1. Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse und -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG)
hier: Finanzierung der Mehrbelastungen, die sich für die Stadt Dortmund ab 2002 ff. durch das Haushaltsbegleitgesetz NW zum Landeshaushalt 2002 ergeben
2. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX-( SGB-IX )- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
hier: Genehmigung zur Finanzierung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch-IX ab 2002 ff. für junge Menschen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02582-02)



10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Jahresabschluss 2001 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse

und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 02838-02)

10.2 Aufstellung des Doppelhaushalts 2003/2004 und der Finanzplanung bis 2007
hier: Maßnahmen der Verwaltung zur strukturellen Verbesserung des Verwaltungshaushalts in den Jahren 2003, 2004 und 2005 in Höhe

von je 10 Mio. Euro
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02683-02)

10.3 Satzung zur siebten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02864-02)

10.4 Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2001
Bildung von Haushaltsausgaberesten 2001

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02847-02)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 05.10.2002, 02.11.2002, 23.11.2002 und 04.01.2003
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02906-02)







Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 14.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und bis zum TOP 6.1 geleitet. Anschließend übernahm
Bm Miksch die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung
sowie des Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.



1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Liedschulte (CDU) benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin

zu TOP 1.3

Feststellung der Tagesordnung

Gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

2.1.5 Kanalerneuerung Körnebachstraße
(Drucksache Nr.: 02873-02)

3.13 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer
Freiflächen und Grünanlagen
(Drucksache Nr.: 02711-02)

3.14 Ruhrpilot
(Drucksache Nr.: 02930-02)

3.15 Grundsanierung und Teilerneuerung der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule
(Drucksache Nr.: 02814-02)

4.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2: "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Betriebsentwicklung KMU"
(Drucksache Nr.: 02804-02)

6.1 Beschäftigungsprojekt für Sozialhilfeberechtigte
- Ausweitung "Ganz Dortmund und eine saubere Sache" auf das
gesamte Stadtgebiet
- Reinigung von Spielplätzen und Grünpflege in den Stadtbezirken
- Verschönerungsmaßnahmen an Schulen
- Pädagogische Hilfskräfte für die Ganztagsbetreuung an Schulen
(Drucksache Nr.: 02953-02)

8.4 Selbständige Schule
(Drucksache Nr.: 02922-02)

10.5 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
5. Sachstandsbericht
(Drucksache Nr.: 02865-02)

10.6 Kommunale Energie-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEB)
Umwandlung der GmbH in eine AG
(Drucksache Nr.: 02892-02)

11.2 Sachstand der Verwaltungsreform
(Drucksache Nr.: 02854-02)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Außerdem hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus mit Datum vom 03.07.2002 beantragt, den Punkt

Genehmigung des Haushaltes

im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen.

OB Dr. Langemeyer erläuterte, der Regierungspräsident habe noch nicht über die Genehmigung des Dortmunder Haushaltes entschieden. Der förmliche Bescheid liege voraussichtlich erst am Mittwoch der nächsten Woche vor. Über den Inhalt werde der Regierungspräsident die Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz informieren.

Die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
in die Tagesordnung wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion abge- lehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stimmte für die Erweiterung der Tagesordnung.


Gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurden folgende Punkte von der Verwaltung zurückgezogen und somit von der Tagesordnung abgesetzt:

2.1.2 Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Verwaltungsstruktur in den Bezirksverwaltungsstellen/Stadtbezirken
der Innenstadt
(Drucksache Nr.: 01821-01)

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Mengede
(Drucksache Nr.: 02679-02)

8.2 Pavillonersatz und schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk
Dortmund-Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 02684-029


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4


Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.06.2002

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 13.06.2002.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in I/2002
(Drucksache Nr.: 02770-02)

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) machte deutlich, dass der Quartalsbericht aussagefähiger sein sollte, wobei als Vorbild der Bericht von dosys dienen könnte.

Im administrativen Bereich seien beim dortmund-project vier Stellen ausgewiesen. Zusammen mit den Beschäftigten bei den "Zentrale Dienste" der Wirtschafts- und Beschäftigungsförde- rung komme man auf rund 17 Planstellen. Er rege an, auch im Hinblick auf die Haushalts- situation hier die Frage der Synergiepotentiale zu prüfen.

Für die Projektkommunikation stünden 1,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die Wirkungskontrolle sollte hierfür intensiviert werden. Die Mittel müssten für zielgruppenorientierte Maßnahmen eingesetzt werden. Dabei seien Streuverluste zu vermeiden.


Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erinnerte an die Kritik an der Imagekampagne des dortmund-projectes. Es müsse die Frage gestellt werden, ob eine solche Form der Projektkommunikation ihr Ziel erreiche und die Ausgaben gerechtfertigt seien.


Außerdem sollten die Ansätze des dortmund-projectes auf ihre Angemessenheit geprüft werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel würden im Jahre 2002 voraussichtlich nicht vollständig ausgeschöpft werden, so dass die Rückführung auf eine realistische Größen-
ordnung zu überlegen sei.


Rm Prüsse (SPD) ging insbesondere auf das im Bericht erwähnte IT-Center ein, für das Mittel festgelegt worden seien, die erst im Jahre 2005 benötigt würden. Diese Beträge könnten zwischenzeitlich einer anderen Verwendung zugeführt werden.



Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Quartalsbericht zur Kennntnis.

zu TOP 2.1.2
Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Verwaltungsstruktur in den Bezirksverwaltungsstellen/Stadtbezirken der Innenstadt
(Drucksache Nr.: 01821-01)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 2.1.3
Kanalbau Wittbräucker Straße
(Drucksache Nr.: 02893-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalbaumaßnahme im Bereich der Wittbräucker Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.278.230 Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0569 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 705.547 Euro
Ausgaben 2002 51.129 Euro
Ausgaben 2003 178.900 Euro
Ausgaben 2004 204.500 Euro
Ausgaben 2005 138.154 Euro

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des
Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 2.1.4
Information über die Gründungsveranstaltung der "Solidargemeinschaft zur Förderung der Stadt-Land-Beziehungen im östlichen Ruhrgebiet e.V." und Beschluss über den Vereinsbeitritt der Stadt Dortmund.
(Drucksache Nr.: 02849-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Satzung der "Solidargemeinschaft zur Förderung der Stadt-Land-Beziehungen im östlichen Ruhrgebiet e.V." zur Kenntnis und beschließt den Vereinsbeitritt der Stadt Dortmund. Als Repräsentant im Vorstand der Solidargemeinschaft wird Herr Oberbürgermeister Dr. Langemeyer die Stadt Dortmund vertreten.



zu TOP 2.1.5
Kanalerneuerung Körnebachstraße
(Drucksache Nr.: 02873-02)


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:




Für die Kanalerneuerung Körnebachstraße beschließt der Haupt- und Finanzausschuss eine Kostenerhöhung um 207.498,-- Euro. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten von 792.502,-- Euro ergibt sich somit die neue Beschlusssumme in Höhe von 1.000.000,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0845 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 681.597,-- Euro
Ausgaben 2002 318.403,-- Euro (Davon 208.475,-- Euro zusätzliche Bereitstellung)

Die zusätzliche Mittelbereitstellung in 2002 erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.



2.2 Finanzen


- keine Vorlagen -



2.2.1 I n f r a s t r u k t u r r e v i s i o n

- keine Vorlagen -




2.3 Personal

- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft

zu TOP 2.4.1
Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 14.06.2002 mit der Bezeichnung "Kommunale Wirtschaftspolitik in Dortmund"

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 04.07.2002 vor:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss beabsichtigt, Vorschläge und Anregungen aus dem Schlussbericht der Wibera über das Projekt zur Optimierung der Unternehmensbetei-
ligungen der Stadt Dortmund konsequent umzusetzen. Er verweist auf die Beschluss- vorlage, Drucksache Nr.: 00801-01 vom 05.04.2001 zum Tagesordnungspunkt "Op- timierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen" in den Sitzungen des HFA vom 03.05.2001 und des Rates vom 10.05.2001. Dabei sind auch geeignete Ergeb- nisse des Berichtes über die vergleichende Untersuchung Beteiligungsverwaltung
(Innenministerium NRW aus 09/01) sowie der "Hinweise für die Steuerung und
Kontrolle städtischer Beteiligungen" der Arbeitsgemeinschaft Beteiligungspolitik
des Deutschen Städtetages zu berücksichtigen.

2. Der Haupt- und Finanzausschuss erwartet vor allem Aussagen zur Weiterentwick-
lung des städtischen Beteiligungscontrolling, zur Vereinbarung von Leistungs- und
Ergebniszielen mit den städtischen Beteiligungsunternehmen sowie den städtischen Eigenbetrieben unter Berücksichtigung von jeweiligen Branchen-Benchmarks.

3. Neben dem regelmäßigen Bericht über die Entwicklung der städtischen Einnahmen und Ausgaben sollen auch die Quartalsberichte aller städtischen Eigenbetriebe,
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und Sondervermögen dem Haupt- und
Finanzausschuss zur Kenntnis vorgelegt werden.

4. Der Haupt- und Finanzausschuss beabsichtigt, die Diskussion mit den Vorständen
und Geschäftsführern der städtischen Unternehmen im Nachgang zur Beratung
des Wibera-Gutachtens "Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligun-
gen" aus 2001 forzusetzen.

Diskussionsbedarf besteht insbesondere im Bereich der steuerlichen Optimierung
und verstärkter Zusammenarbeit der Gesellschaften untereinander und mit der
Stadt. Außerdem muss ein Schwerpunkt liegen in der Diskussion über Chancen
und Risiken, die sich aus veränderten Wettbewerbs- und Marktbedingungen er-
geben können. In diesem Zusammenhang sollen auch Fragen der Kooperation
mit Dritten, z. B. in der Form von Public Private Partnerships sowie aufgabenbe-
zogener Kooperation mit dem heimischen Mittelstand diskutiert werden.

5. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung einer gesonderten
Ausschusssitzung im 4. Quartal 2002.


Rm Dr. Eiteneyer (CDU) begründete den vorliegenden Antrag.


Rm Prüsse (SPD) ergänzte, zu den Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses
sollten nicht alle Vertreter der städtischen Töchter eingeladen werden, sondern nur die
der Schlüsselunternehmen.


Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) wies daraufhin, dass der Antrag von CDU und SPD als Tischvorlage verteilt worden sei, so dass er heute als einge- bracht gelten sollte.


In die folgende Diskussion wurde auch die aktuelle Situation der Klinikum Dortmund gGmbH einbezogen.

Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) vertrat dabei die Auf-
fassung, dass es Aufgabe des Aufsichtsrates sei, die anstehenden Aufgaben zu lösen. Es wäre nicht hilfreich, wenn regelmäßig die Strukturen dieses Unternehmens in Frage gestellt würden. Das Klinkum müsse zukunftsfähig gemacht werden, indem jetzt die Personalfrage geklärt und ihm die Sicherheit gegeben werde, dass ein Verkauf nicht anstehe.


Nach Ansicht von Rm Hovermann (CDU) müsse es Ziel sein, ein "Spitzenkrankenhaus" in Dortmund zu haben. Wenn die notwendigen Finanzierungsmaßnahmen aber selber nicht geleistet werden könnten, dann sollte die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden.


Rm Prüsse (SPD) stellte fest, dass seine Fraktion solchen Überlegungen aus sozialpolitischen Gründen eine Absage erteile. Er verwies auf die Ratsbeschlüsse zur Rechtsform der Klinikum Dortmund gGmbH und zum Führungsmodell. Die Situation sei derzeit zwar schwierig, aller- dings sollte man die Verantwortlichen des Klinikums in Ruhe an der Erreichung der vor- gegebenen Ziele arbeiten lassen.


OB Dr. Langemeyer hob hervor, dass eine Privatisierung des Klinikums mit ihm nicht zu machen sei. Der Vorteil einer gemeinnützigen GmbH liege darin, dass die Erträge zu 100 % im Unternehmen verblieben und nicht ausgeschüttet werden müssten. Sie könnten für In-
vestitionen und medizinische Qualität verwendet werden.


Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 04.07.2002 wurde an den Rat der Stadt zur weiteren Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Infrastrukturrevision: Ergänzung der aktuellen Suchfelder
(Drucksache Nr.: 02718-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgende Beschlüsse zu fassen:

zu Pkt. 2.4.5)

Der Rat beschließt, dass die beschriebenen Immobilien nach folgenden Kriterien zu veräußern sind:

a) Der Mieter ist vorrangig zu berücksichtigen, wenn sein Angebot mindestens der Verkehrswertermittlung der Bewertungsstelle entspricht.

b) In allen anderen Fällen wird die Immobilie grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben. Dabei werden, stärker als bisher, wertbeeinflussende Faktoren berücksichtigt.


zu Pkt. 2.5.5)

Der Rat beschließt, dass

a) im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Flächennut- zungsplanverfahren die Ergebnisse der Infrastrukturrevision für das FNP-Verfahren aufbereitet werden. Ziel ist es dabei, städtische Grundstücke ökonomisch hochwertig zu entwickeln, um einen Beitrag zur Eigenmittelbe-
reitstellung zu erhalten.


b) die Arbeitsgruppe Infrastrukturrevision untersucht entsprechend der Methodik
zu den Friedhofserweiterungsflächen die übrigen städtischen Freiflächen.


c) nach der Identifizierung der Flächen die Dez. 6 und 7 die Umsetzung der
Feststellungen veranlassen.


zu Pkt. 2.6.5)

Der Rat beschließt, dass

a) im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Flächennut- zungsplanverfahren die Ergebnisse der Infrastrukturrevision für das FNP-Verfahren aufbereitet werden. Ziel ist es dabei, städtische Grundstücke ökonomisch hochwertig zu entwickeln, um einen Beitrag zur Eigenmittelbe-
reitstellung zu erhalten.

b) die Dezernate 6 und 7 die Umsetzung der Feststellungen zu den Friedhofserweiterungsflächen veranlassen.


zu Pkt. 2.7.5)

Der Rat beauftragt die Liegenschaftsverwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb "Städtische Immobilienwirtschaft" und der Kämmerei bis zur Sommerpause 2002 zu ermitteln,

- welche städtischen Gebäude oder Teile von Gebäuden an "Externe" ver-
mietet sind,
- welche eigenständig an "Externe" vermietet werden könnten bzw.
- welche externen Mieter (Hauptmieter) bereits städtische Gebäude nutzen
und dabei keine städtischen Aufgaben wahrnehmen

und einen Mietpreis auf Basis der Vollkosten für die og. Gebäude oder Teile der Gebäude zu bestimmen.

Danach wird die Städtische Immobilienwirtschaft unter Beachtung der bestehenden Verträge neue Verträge mit den Nutzern abschließen.

Die zuständigen Fachbereiche werden in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei beauftragt, ggf. notwendige Subventionsregelungen zu erarbeiten.


zu Pkt. 2.8.5)

Der Rat beschließt, dass

a) im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Flächennut- zungsplanverfahren die Ergebnisse der Infrastrukturrevision für das FNP-Verfahren aufbereitet werden. Ziel ist es dabei, städtische Grundstücke ökonomisch hochwertig zu entwickeln, um einen Beitrag zur Eigenmittelbe-
reitstellung zu erhalten.


b) die Arbeitsgruppe Infrastrukturrevision entsprechend der Methodik zu den Friedhofserweiterungsflächen die übrigen städtischen Freiflächen untersucht.

Die Arbeitsgruppe Infrastrukturrevision untersucht unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und des Nachfrageverhaltens die Notwendigkeit weiterer Kleingartendaueranlagen und die dauerhafte Notwendigkeit des aktuellen Angebots an Grabeländern und Kleingartendaueranlagen.

Als Erfolg wird ein Veräußerungserlös von > 0,5 Mio. Euro erwartet.


zu Pkt. 2.12.5)

Der Rat beschließt, dass die Städt. Immobilienwirtschaft Konzepte für die aufzugebenden Gebäude "Sozialamt", "Dortberghaus" und "Gesundheitsamt" bis Ende 2002 entwickelt und durch eine Auslobung im Markt - entsprechend der standardisierten Büroraumversor- gung/Eckwertebeschluss - erkundet.

Gleichzeitig werden das Verfahren zur Überprüfung und ggf. Aufhebung der Denkmaleigen- schaft der Gebäude "Dortberghaus" und "Gesundheitsamt" eingeleitet und die hierfür not- wendigen Gutachten erstellt.

Die Möglichkeit der Kooperation mit Dritten für die Durchführung der Aufgaben des Chemischen Lebensmittel- und Untersuchungsamtes wird untersucht.


zu Pkt. 3.4)

Der Rat beschließt,

a) den Einsatz der aus der Infrastrukturrevision resultierenden Vermögenserlöse zur anteiligen Mitfinanzierung der genannten Projekte,

b) dass die Projekte:
Bahnhofsprojekt,
Maßnahmen im Kreuzungsbereich Rheinische Straße/Westentor,
Veranstaltungszentrum Westfalenstadion mit Verlagerung Kleingärten,
Büroraumversorgung
in den Haushalten 2003/2004 ff. finanziert werden und hohe Priorität haben,

c) dass die Arbeitsgruppe "Öffentliche Flächen" im FNP-Verfahren - wie vorgesehen - sofort eingerichtet wird,

d) dass die Zielvorgabe für die Arbeit der Arbeitsgruppe "Öffentliche Flächen" ist, soweit dies vertretbar ist, freiwerdende Flächen im städtischen Eigentum einer ökonomisch hochwertigen Verwendung zuzuführen.



zu TOP 3.2
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 - Kleyer Feld - gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 101
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium;

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium;
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium;
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer aktualisierten Begründung,
VI. Satzungsbeschluss,
VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122
(Drucksache Nr.: 02789-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 geprüft und beschließt:

a) die Anregungen unter den Punkten 15.1 und 15.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) die unter Punkt 16 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Änderungs-Entwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/
FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des B-Planes

Lü 122 - Kleyer Feld - offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 28.01.2002 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 16 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 27.05.2002 der Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 122 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 einschließlich der unter der Ziffer IV aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 101 - Siedlung Echeloh -).

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S.666; SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.


VII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 122.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.3
Schadstoffsanierung und Projektentwicklung
hier: Phönix-Gymnasium
(Drucksache Nr.: 02668-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme: Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung (Rekonstruktion) der 1-fach Turnhalle des Phönix-Gymnasiums, Seekante 12 in Do-Hörde mit Gesamtkosten von 783.000,00 Euro.

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:


Finanzposition HJ 2002 HJ 2003 HJ 2004
2300 9409 0171
Haushaltssoll 613.550,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Die o.g. Mittel sind im Haushaltsplan 2002 veranschlagt.

Die restliche Finanzierung in Höhe von 169.450,00 Euro wird im Rahmen einer flexiblen Mittelbewirtschaftung und Einsparungen bei den anderen im Verwaltungshaushalt der
HJ 2002 bis 2004 durchzuführenden Maßnahmen aus der Prioritätenliste "Schadstoff-
sanierung und Schulneubauten" kompensiert.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 3.4
Entwurf des Gebietsentwicklungsplans Teilabschnitt Dortmund/Kreis Unna/Hamm
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)
(Drucksache Nr.: 02665-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die beiliegende Stellungnahme zum Entwurf des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund/ Kreis Unna/ Hamm einschließlich der sich aus dem beigefügten Deckblatt ergebenden Änderungen der zeichnerischen Darstellungen und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme an die Bezirksregierung weiterzugeben.

Er bittet den Regierungspräsidenten (Bezirksplanungsbehörde), die im einzelnen beschlossenen Anregungen und Bedenken im weiteren Erarbeitungsverfahren zu

diesem Planentwurf zu berücksichtigen.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss;

II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2;
III. Beifügung einer Begründung
(Drucksache Nr.: 02802-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

I. den Bebauungsplan Hu 115/2 - Littgenloh - in dem unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1);

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung;

Rechtsgrundlage:

§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

III. der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2 die Begründung vom 03.06.2002 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.



zu TOP 3.6
Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2001 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
(Drucksache Nr.: 02722-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2001 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" (Anlagen I-V),

2. die Feststellung der Eröffnungsbilanz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" in der vorliegenden Fassung mit folgenden Auflagen:

1. Der Einrichtung werden die aufgrund einer Vollkostenrechnung nachgewiesenen jährlichen Aufwendungen für Grabstätten, für

die eine Passivierung der Gebühreneinnahmen nicht erfolgt (alle
Bereiche ausgenommen Nord und Wellinghofen), erstattet.

2. Der Einrichtung werden die entstehenden Unterdeckungen für die

Bereiche Nord und Wellinghofen erstattet.

3. Hiervon unberührt bleiben solche Leistungen, die gegenüber Dritten nicht gebührenfähig sind und im Interesse der Stadt erbracht werden (Grün- flächenanteil, Ehrengrabstätten). Diese Leistungen werden entsprechend

§ 10 Abs. 2 EigVO erstattet.

4. Die Zahlungsverpflichtung nach 1. kann durch den Stadtkämmerer jederzeit abgelöst werden.

3. die Entlastung der Werkleitung,

4. den Jahresgewinn 2001 auf neue Rechnung vorzutragen und für die Passivierung weiterer Grabnutzungsrechte zu verwenden.

5. Der Rat benennt für die Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfung der eigen- betriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" für das Jahr 2002 die WIBERA - Wirtschaftsberatung AG -, Niederlassung Dortmund.

zu TOP 3.7
Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) an der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK).
(Drucksache Nr.: 02904-02)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


zu TOP 3.8
Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes zu einem Multi-Themen-Center (3do)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne "Ölbachtal" -
Teilgebiet Dortmund - und Lü 119 - Verkehrsflächen für die Provinzialstraße (B 235) -
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium;

II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium;
III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium;
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
VI. Satzungsbeschluss;
VII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -;
VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 166;
IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 02852-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

- Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lü 166 geprüft und beschließt:

a) die Anregungen unter Punkt 14.1 dieser Vorlage teilweise nicht zu berücksichtigen sowie die Anregungen unter Punkt 14.2 und 14.3

gänzlich nicht zu berücksichtigen,

b) die Anregungen unter Punkt 14.1 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen sowie die unter Punkt 15 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begrün- dung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/

FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.


- Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 28.01.2002 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 15 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.06.2002 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lü 166 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.


- Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lü 166 einschließlich der unter der Ziffer IV aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund - und Lü 119 - Verkehrsflächen für die Provinzialstraße (B 235) -.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S.666; SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.


- Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


- Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 166.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


- Der Beirat der unteren Landschaftsbehörde nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.10
Bauleitplanung
Bebauungsplan Hö 205 - Kattenkuhle - Änderung Nr. 7 im vereinfachten Verfahren

nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung und das Beschlussgremium,
IV. Beschluss zur Reduzierung des Änderungsbereiches
V. Beifügung einer Begründung
VI. Satzungsbeschluss
VII. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 7
des Bebauungsplanes Hö 205
IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 02812-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

- Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der Änderung Nr. 7 des Bebauunsplanes
Hö 205 um einen ca. 2,50 m breiten und ca. 125 m langen Streifen der Verkehrsfläche Am Lohbach (Flurstück 1426) zu reduzieren. Der neue Änderungsbereich ist unter
Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S.666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.


- Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 20.02.2002 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.06.2002 dem Bebauungsplan Hö 205 - Änderung Nr. 7 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.


- Der Rat beschließt die Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205 einschließlich der unter Ziffer V aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschrie- benen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.



- Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205 - Kattenkuhle - Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Süd (s. Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage) außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.1995 (GV NW S. 283).


- Der Rat beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 7.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


- Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde.

zu TOP 3.11
Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 02860-02)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


zu TOP 3.12
Feststellung des Jahresabschlusses 2001 und Gewinnverwendung 2001 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02803-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 2001 über das Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund und der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2001 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn 2001 des Deponie-Sondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von 750.000 DM wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.
3. Der Bezirksregierung Arnsberg wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses 2002 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BDO Deutsche Warentreuhand AG, Düsseldorf zu beauftragen.

zu TOP 3.13
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
(Drucksache Nr.: 02711-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen" mit Gesamtkosten in Höhe von 867.084,- Euro.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die erforderlichen Zuwendungsbescheide bzw. Genehmigungen zu einem förderungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen.


Finanzierung (Gesamtkosten):

Haushaltsjahr: 2002

Eigenanteil Stadt:
Finanzposition: 4390 9850 000 1 36.000,- Euro
4390 7150 000 0 51.982,- Euro
Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH

Förderungsmittel:
Zuschussmittel durch Land und Arbeitsverwaltung
zu Bau- und Personalkosten für die ABM
Naturnahe Entwicklung städt. Freiflächen
und Grünanlagen 779.102,- Euro


Gesamtkosten: 867.084,- Euro









Finanzierung (Ausgaben/städt. Eigenanteil):
(ca. 20% der Gesamtkosten)

Haushaltsjahr: 2002

Finanzposition: 4390 9850 000 1 36.000,- Euro
Vermögens- HH - Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH -

Finanzposition: 4390 7150 000 0 51.982,- Euro
Verwaltungs- HH - Zuschuss an die Dortmunder Dienste
Gesellschaft für Beschäftigungsmaß-
nahmen mbH -

Ausgaben/städt. Eigenanteil gesamt: 87.982,- Euro


Finanzierung (Einnahmen / Zuschüsse Land NRW, Arbeitsverwaltung):
(ca. 80% der Gesamtkosten)

Haushaltsjahr: 2002/2003


Finanzposition: 144.000,- Euro
Vermögens- HH: - Zuweisungen des Landes zu den
Baukosten (Baumaterialien) -

Finanzposition: 635.102,- Euro
Verwaltungs- HH: - Zuweisungen des Landes und der Bundesan-
stalt für Arbeit zu Betriebs- und Personalkosten -

Einnahmen/Zuschüsse gesamt: 779.102,- Euro



Bei einer Änderungen der Förderungsanteile seitens des Landes oder der Arbeitsverwaltung erhöht bzw. verringert dies den Eigenanteil der Stadt Dortmund entsprechend.

Folgekosten:
Haushaltsjahr: ab 2003 (nur Grünanlage Tremonia) 24.696,- Euro

Für die Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich der bestehenden Grünanlagen (Regiearbeiten DoDie) entstehen keine zusätzlichen Folgekosten.

zu TOP 3.14
Ruhrpilot
(Drucksache Nr.: 02930-02)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.15
Grundsanierung und Teilerneuerung der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule
(Drucksache Nr.: 02814-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. Die Durchführung der Investitionsmaßnahme:

Grundsanierung und Teilerneuerung der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule, Sanderoth 2 in Do-Scharnhorst mit Gesamtkosten
von 934.811 Euro.

2. Die Aktualisierung der Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten" vom 26.03.2002.

4. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 4.1
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Erweiterung Mikrostrukturzentrum
(Drucksache Nr.: 02777-02)

OB Dr. Langemeyer erläuterte, dass die Vorlage auch im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werde, da der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung um vertrauliche Zusatzinformationen gebeten habe.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beauftragt das Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund", die Erweiterung des Mikrostrukturzentrums vorzunehmen. Das Sondervermögen "Verpachtung Technologiezemtrum Dortmund wird ermächtigt, eine Fremdfinanzierung der Maßnahme bis zu einer Höhe von 1.200 T Euro vorzunehmen.

zu TOP 4.2
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2: "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Betriebsentwicklung KMU"
(Drucksache Nr.: 02804-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung des genannten Projekts aus dem Teilbereich Lokale Ökonomie Nordstadt im Rahmen der EU-Initiative URBAN II.

Durch das genannte Projekt werden nach Ablauf der Förderphase keine Folgekosten für den städtischen Haushalt entstehen.

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Beschäftigungsprojekt für Sozialhilfeberechtigte
- Ausweitung "Ganz Dortmund eine saubere Sache" auf das gesamte Stadtgebiet
- Reinigung von Spielplätzen und Grünpflege in den Stadtbezirken
- Verschönerungsmaßnahmen an Schulen
- Pädagogische Hilfskräfte für die Ganztagsbetreuung an Schulen
(Drucksache Nr.: 02953-02)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


Die Leitung der Sitzung wurde von Bm Miksch übernommen.




7. Kultur, Sport, Freizeit
zu TOP 7.1
Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2002/2003 für die Zeit vom 01.08. 2002 bis 31.07.2003.
(Drucksache Nr.: 02903-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 04.07.2002 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem oben genannten Wirtschaftsplan mit der Maßgabe zuzustimmen, dass das Theater Dortmund
95 % der geplanten Ausgaben ausschöpft.

Diese Ausgabeermächtigung ist bei anders lautenden Bewirtschaftungsmaßnahmen durch den Regierungspräsidenten entsprechend anzupassen.


Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion begründete zunächst Rm Hovermann (CDU) den vorliegenden Antrag.


Rm Jörder (SPD) und Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) machten daraufhin die ablehnenden Haltungen ihrer Fraktionen zum CDU-Antrag deutlich.


StR Stüdemann erläuterte, dass eine 5 %ige Ausgabenkürzung beim Theater eine Angelegenheit der neuen Werkleitung sein müsse, die allerdings noch nicht ihre Tätig-

keit aufgenommen habe. Deshalb schlage die Verwaltung in der Vorlage auch vor, dem Rat ein Strukturpapier des Theaters mit dem entsprechenden Entlastungseffekt im Herbst vor-
zulegen.


StK Pehlke führte aus, im Verwaltungsvorstand sei in der letzten Woche für die Gesamt-
verwaltung und damit auch für die Eigenbetriebe beschlossen worden, dass lediglich 95 % der Haushaltsmittel freigegeben würden. Für die restlichen 5 % erfolge eine Freigabe nur, wenn nachgewiesen werde, dass die Ausgaben unabweisbar seien.


Daraufhin erklärte Rm Hovermann (CDU), seine Fraktion ziehe den Antrag zurück.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2002/2003 des Theaters Dortmund für die Zeit vom 01.08.2002 bis 31.07.2003, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2002/2003
mit einem Eigenanteil der Stadt
in Höhe von 27.357.565 Euro (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2002/2003
in Höhe von 3.323.400 Euro (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
- der Finanzplanung (Anlage 4)
- dem Investitionsplan für die Wirtschaftsjahre
2002/2003 bis 2006/2007 (Anlage 5)
- dem Produkt- und Leistungsplan 2002/2003 (Anlage 8)

Die Finanzplanung für die kommenden Haushaltsjahre bis zum Jahr 2007 wird dem von der Theaterleitung dargestellten Mittelbedarf angepasst und entsprechend ab dem Wirtschaftsjahr 2002/2003 erhöht.

Im Gegenzug wird die Theaterleitung beauftragt, bis zum Herbst 2002 ein Strukturpapier zu entwickeln und dem Rat vorzulegen, das für die Zukunft einen finanziellen Entlastungseffekt in der Größenordnung der beschlossenen Mittelerhöhung ausweist.


Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen
einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirt-

schaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt dem von der Theaterleitung vorgeschlagenen
Eintrittspreisen ab der Spielzeit 2002/2003 (Anlage 6) zu.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Theaterleitung ermächtigt, markt-
orientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweisen hinsichtlich der Nutzung
von Spielstätten des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage
der Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.


zu TOP 7.2
Bäderkonzept

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

8. Schule

zu TOP 8.1
Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Mengede
(Drucksache Nr.: 02679-02)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 8.2
Pavillonersatz und schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 02684-02)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 8.3
Fritz-Henßler-Berufskolleg der Stadt Dortmund; hier: Einrichtung einer Dependance im Bildungszentrum Hansemann
(Drucksache Nr.: 02720-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt im Rahmen einer Kooperation mit der Handwerkskammer Dortmund die Einrichtung einer Dependance des Fritz-Henßler-Berufskollegs der Stadt Dortmund im Bildungszentrum Hansemann der Handwerkskammer Dortmund, Barbarastr. 7, 44357 Dortmund, als Unterrichtsort für den Ausbildungsberuf "Gerüstbauer/in"zum Schuljahr 2002/03

zu TOP 8.4
Selbständige Schule
(Drucksache Nr.: 02922-02)


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Beschlüsse der schulischen Mitwirkungs-
gremien, die Teilnahme der Stadt Dortmund mit den in der Anlage 2 aufgeführ-
ten Schulen an dem Modellvorhaben "Selbständige Schule" und stimmt dem Ab-
schluss der Kooperationsvereinbarungen zu.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
(Drucksache Nr.: 02425-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 02.07.2002 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Verwaltungsvor-
lage zum oben genannten Tagesordnungspunkt mit folgender Maßgabe zu beschließen:

Die Verwaltung wird verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht über die Einnahmen und Ausgaben bei Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung vorzulegen.

Daneben erstellt die Verwaltung zweijährlich eine Vorlage zur Anpassung der Teilnehmer-
beiträge für diese Veranstaltungen.


Nach der Begründung des Antrages durch Rm Liedschulte (CDU) regten Rm Sohn (SPD) und Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) an, den letzten Absatz zu streichen, da über eine Anpassung der Teilnehmerbeträge erst nachgedacht werden sollte, wenn der Verwaltungsbericht im Kinder- und Jugendausschuss vorgelegt worden sei.

Die CDU-Fraktion erklärte sich damit einverstanden.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des soeben geänderten Antrages der CDU-Fraktion vom 02.07.2002 einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung.

zu TOP 9.2
1. Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse und
-ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG)
hier: Finanzierung der Mehrbelastungen, die sich für die Stadt Dortmund ab 2002 ff. durch das Haushaltsbegleitgesetz NW zum Landeshaushalt 2002 ergeben.
2. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX-( SGB-IX )- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
hier: Genehmigung zur Finanzierung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch-IX ab 2002 ff. für junge Menschen.
(Drucksache Nr.: 02582-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vorgeschlagene Finanzierung der sich durch das Haushaltsbegleitgesetz NW zum Landeshaushalt 2002 und durch das Sozialgesetzbuch IX ergebenden Mehrbelastungen für die Haushaltsjahre 2002 ff..

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Jahresabschluss 2001 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
(Drucksache Nr.: 02838-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat,
Kreditausschuss und
Vorstand

der Stadtsparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2001 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem ausschüttungsfähigen Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW einen Betrag von 1.022.583,76 Euro ( entspricht 2 Mio. DM) unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Die Stadt Dortmund hat diesen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der weitere ausschüttungsfähige Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW in Höhe von 1.534.404,89 Euro ( entspricht 3 Mio. DM) ist der Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Dortmund zuzuführen.

An der Behandlung der Angelegenheit wirkten die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses der Stadtsparkasse nicht mit.

zu TOP 10.2
Aufstellung des Doppelhaushalts 2003/2004 und der Finanzplanung bis 2007
hier: Maßnahmen der Verwaltung zur strukturellen Verbesserung des Verwaltungshaushalts in den Jahren 2003, 2004 und 2005 in Höhe von je 10 Mio. Euro
(Drucksache Nr.: 02683-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 03.07.2002 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Maßnahmen der Verwaltung zur strukturellen Verbesserung des Verwaltungshaushaltes zur Kenntnis. Die abschließende Befassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatung.



Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) begründete den Antrag ihrer Fraktion und wies insbesondere daraufhin, dass die Vorlage, die zahlreiche dezernats- bezogene Einzelmaßnahmen enthalte, in der nächsten Woche vom Rat beschlossen werden solle, ohne dass eine Beteiligung der Fachausschüsse stattgefunden hätte. Das wäre nach Ansicht nach ihrer Fraktion aber unbedingt erforderlich gewesen.


Bm Miksch erinnerte daran, dass die Vorlage im Mai dieses Jahres im Haupt- und Finanzausschuss eingebracht und dabei einvernehmlich festgelegt worden sei, die ursprüngliche "Kenntnisnahme" in eine Beschlussvorlage an den Rat umzuwandeln.

Eine Beteiligung der Ausschüsse sei dabei nicht verabredet worden.


Auf eine entsprechende Frage von Rm Sohn (SPD) antwortete StK Pehlke, dass in den
Zahlen für das Dezernat 5 Änderungen eingetreten seien, die den Mandatsträgern rechtzeitig vor der Ratssitzung zugeleitet würden.


Rm Prüsse (SPD) gab zu Protokoll:

"Die SPD-Fraktion behält sich vor, bei der Einbringung des Haushaltes ggfls. zu
Einzelpositionen Änderungsanträge zu stellen. Unabhängig davon wird meine
Fraktion heute der Vorlage zustimmen."



Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) äußerte Bedenken, dass mit der Beschlussfassung über die Vorlage quasi auch der Haushalt für die Jahre 2003 und 2004 verabschiedet werde. Deshalb wiederhole sie ihre Forderung nach einer Beteiligung der Fachausschüsse.


OB Dr. Langemeyer verdeutlichte, der Inhalt der Vorlage werde u. a. Bestandteil des Haushaltsentwurfes sein, der dann in den Fachausschüssen beraten werde. Es sei für die Verwaltung hilfreich, wenn sich die Politik heute dafür ausspreche, dass die Zahlen in der Vorlage auch in den Haushaltsentwurf übernommen werden können. Unabhängig davon sei es das Recht der Fraktionen, Veränderungen zu beantragen.



Nach Ansicht von Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) ändere der von
OB Dr. Langemeyer dargestellte Verfahrensablauf nichts daran, dass es notwendig gewesen wäre, die Vorlage schon jetzt in den Fachausschüssen zu diskutieren.


Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) gab folgende Erklärung zu Protokoll:

"Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus wird heute aus den genannten
Verfahrensgründen keine vorläufige Zustimmung zu Maßnahmen geben, die man
sicherlich im einzelnen auch mittragen wird. Die Vorlage enthält eine große Zahl
unstrittiger Punkte. Ihre Fraktion will allerdings zunächst den gesamten Haus-
haltsentwurf sehen und dann eine Bewertung im Zusammenhang vornehmen."



Außerdem gab Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) folgendes zu Protokoll:

"1. Das Datum der Änderungsvorlage, mit der aus einer 'Kenntnisnahme' eine
Beschlussvorlage wurde, ist nicht ersichtlich.


2. Die Zahlen, die in der Vorlage präsentiert werden, stimmen nicht und andere
Zahlen sind mir als Mandatsträger offiziell nicht bekannt, da die entsprechen-
den Unterlagen in der Sitzung nicht vorgelegt wurden."

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 03.07.2002 wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stimmte für den Antrag.


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Maßnahmen der Verwaltung zur strukturellen Verbesserung des Verwaltungshaushalts zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, diese Maßnahmen zu beschließen.

zu TOP 10.3
Satzung zur siebten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02864-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur siebten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.4
Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2001
Bildung von Haushaltsausgaberesten 2001
(Drucksache Nr.: 02847-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2001 Kenntnis.

Ferner genehmigt der Rat der Stadt Dortmund die von der Verwaltung gebildeten Haushaltsausgabereste 2001 in Höhe von insgesamt 120.030.255,87 DM und

beschließt die Fortsetzung der daraus zu finanzierenden Maßnahmen.


zu TOP 10.5
Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushalts in NRW;
5. Sachstandsbericht
(Drucksache Nr.: 02865-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht sowie die Teileröffnungsbilanz zum 01.01.2002 für die Pilotämter der ersten Welle zur Kenntnis.

zu TOP 10.6
Kommunale Energie-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEB)
Umwandlung der GmbH in eine AG
(Drucksache Nr.: 02892-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung der Kommunale Energie-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEB) wird ermächtigt, einem Rechtsformwandel der KEB GmbH bzw. der Einrichtung einer neuen Zwischengesellschaft zuzustimmen, alle hierzu erforderlichen Beschlüsse zu fassen und zweckdienliche Erklärungen im Namen der Stadt Dortmund abzugeben.

Dem Abschluss von Wertpapierleih- oder pensionsverträgen über die zukünftigen KEB-Aktien der Stadt Dortmund zum Zwecke der Ertragsoptimierung stimmt der Rat der Stadt Dortmund ebenfalls zu.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 05.10.2002, 02.11.2002, 23.11.2002 und 04.01.2003
(Drucksache Nr.: 029-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der Absicht des Ordnungsamtes Kenntnis, aus Anlass folgender Veranstaltungen jeweils die Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten freizugeben:


05.10.2002 Pfefferpotthastfest 16.00 - 19.00 Uhr
02.11.2002 Hansemarkt 16.00 - 19.00 Uhr
23.11.2002 Eröffnung des Weihnachtsmarktes 16.00 - 18.00 Uhr
04.01.2003 Euro Music City 16.00 - 18.00 Uhr




zu TOP 11.2
Sachstand der Verwaltungsreform
(Drucksache Nr.: 02854-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den Stand der Verwaltungsreform zur Kenntnis und stimmt den geplanten Maßnahmen zu. Dem Rat wird regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, über den Stand der Verwaltungsreform berichtet.




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.10 Uhr von
Bm Miksch beendet.





D r . L a n g e m e y e r L i e d s c h u l t e
Oberbürgermeister Ratsmitglied






Der Oberbürgermeister

In Vertretung





M i k s c h W e b e r
Bürgermeister Schriftführer