Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:10 - 18:25 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Siegfried Mielicki (SPD) i. V. für RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Konrad Weber (CDU) i. V. für RM Walter Knieling (CDU)
RM Reinhold Giese (SPD) i. V. für RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)


2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

RM Detlef Münch
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
Herr Sigges - dortmunder Stadtwerke AG
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"



3. Mitarbeiter der Verwaltung:

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach, 60/stv. AL
Herr Wilde, 61stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Liebig, 65/WL
Herr Keune, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Sommerer, 12/AL zu TOP 2.1
Frau Kreutzkamp, StA 01
Frau Skodzik, StA 01
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 49. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 12.06.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.05.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Bericht der Dortmunder Statistik Nr. 156, Bevölkerungsbewegung - Themenheft
- Mit Schreiben vom 25.03.2002 wurde der Bericht zur Bevölkerungsbewegung bereits allen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern zugesandt.
- Auf den Auszug aus dem Haupt- und Finanzausschuss am 24.01.2002 wird verwiesen.
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 17.04.2002 versandt und in der Sitzung vertagt.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs der 128. Flächenutzungsplanänderung
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Mg 159
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. und V. Offenlegungsbeschlüsse

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02703-02)

3.2 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage "Hochofenstraße" auf dem Gelände Phoenix West in Dortmund-Hörde nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02723-02)
-
Vorlage an die Bezirksvertretung -

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 - unbesetzt -

4.2 63/2-4-28062
Nutzungsänderung einer Freifläche zu einem Ausstellungspark für Kraftfahrzeuge und Errichtung von 6 Garagen auf dem Grundstück des vorhandenen Autohauses in Dortmund Brackel, Aplerbecker Straße 271
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02673-02)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Regenwasserversickerung an den städtischen Seniorenheimen; Bericht zum Projektabschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02540-02)
- Anlage: Broschüre "Ökologischer Umgang mit Regenwasser in Dortmund - Die städtischen Seniorenheime" des Umweltamtes und des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

5.2 "Sauberes Dortmund" - Entwicklung unerlaubter Abfallablagerungen 2001
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02466-02)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
- unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02585-02)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

11.1.1 Erster Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02787-02)

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 49. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 12.06.2002,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:10 - 18:25 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Siegfried Mielicki (SPD) i. V. für RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Konrad Weber (CDU) i. V. für RM Walter Knieling (CDU)
RM Reinhold Giese (SPD) i. V. für RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)


2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

RM Detlef Münch
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
Herr Sigges - dortmunder Stadtwerke AG
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"



3. Mitarbeiter der Verwaltung:

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach, 60/stv. AL
Herr Wilde, 61stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Liebig, 65/WL
Herr Keune, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Sommerer, 12/AL zu TOP 2.1
Frau Kreutzkamp, StA 01
Frau Skodzik, StA 01



Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 49. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 12.06.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.05.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Bericht der Dortmunder Statistik Nr. 156, Bevölkerungsbewegung - Themenheft
- Mit Schreiben vom 25.03.2002 wurde der Bericht zur Bevölkerungsbewegung bereits allen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern zugesandt.
- Auf den Auszug aus dem Haupt- und Finanzausschuss am 24.01.2002 wird verwiesen.
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 17.04.2002 versandt und in der Sitzung vertagt.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs der 128. Flächenutzungsplanänderung
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Mg 159
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. und V. Offenlegungsbeschlüsse

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02703-02)

3.2 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage "Hochofenstraße" auf dem Gelände Phoenix West in Dortmund-Hörde nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02723-02)
-
Vorlage an die Bezirksvertretung -

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 - unbesetzt -

4.2 63/2-4-28062
Nutzungsänderung einer Freifläche zu einem Ausstellungspark für Kraftfahrzeuge und Errichtung von 6 Garagen auf dem Grundstück des vorhandenen Autohauses in Dortmund Brackel, Aplerbecker Straße 271
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02673-02)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Regenwasserversickerung an den städtischen Seniorenheimen; Bericht zum Projektabschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02540-02)
- Anlage: Broschüre "Ökologischer Umgang mit Regenwasser in Dortmund - Die städtischen Seniorenheime" des Umweltamtes und des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

5.2 "Sauberes Dortmund" - Entwicklung unerlaubter Abfallablagerungen 2001
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02466-02)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
- unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02585-02)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

11.1.1 Erster Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02787-02)

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Tech benannt.


zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

In der Sitzung des AUSW am 29.05.2002 bestand Einigkeit darüber, dass verschiedene Tagesordnungspunkte auf die Sitzung am 12.06.2002 vertagt werden. Mit Schreiben vom 06.06.2002 wurden die Vorlagen, die vertagt wurden, genannt und die Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte 3.3, 3.4, 3.5 und 3.6 sowie 4.1 erweitert.

Außerdem wird wieder vorgeschlagen, wegen des inneren Sachzusammenhanges die Vorlage
"Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-, I. Beschluss über die teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InO 219 -Rheinlanddamm/Westfalendamm- (B 1) vom 28.11.2001 und
teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1, II. Einleitungsbeschluss; III. Beschluss zur
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung; IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil A- (Drucksache Nr.: 02653-02)" als TOP 3.4
und die Vorlage
"Errichtung eines siebengeschossigen Bürogebäudes mit zweigeschossiger Tiefgaragenunterkellerung auf dem Grundstück Rheinlanddamm 2-4/Märkische Straße 145-147 (63/2-1-28166), - Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - (Drucksache-Nr. 02721-02)" als TOP 4.1 zu Beginn der Sitzung zusammen zu behandeln.

Die Tagesordnung wird in dieser geänderten Form festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.05.2002

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 15.05.2002.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-
I. Beschluss über die teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan
InO 219 -Rheinlanddamm/Westfalendamm- (B 1) vom 28.11.2001 und teilweise Änderung des
Durchführungsplanes 46/1
II. Einleitungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil A-.
(Drucksache Nr.: 02653-02)

- Die Vorlage wurde in der AUSW-Sitzung am 29.05.2002 eingebracht.
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 11.06.2002

zu TOP 4.1
63/2-1-28166
Errichtung eines siebengeschossigen Bürogebäudes mit zweigeschossiger Tiefgaragenunterkellerung auf dem Grundstück Rheinlanddamm 2-4/Märkische Straße 145-147
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02721-02)

- Die Vorlage wurde in der AUSW-Sitzung am 29.05.2002 eingebracht.
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 11.06.2002

Die Tagesordnungspunkte 3.4 und 4.1 werden zusammen behandelt.

Herr Zimmer erläutert mit Hilfe von Bildern die fortgeschriebene Planung, insbesondere die Fassadengestaltung. Hier spricht er auch den Übergang an die vorhandene Bebauung an. Er schlägt dazu vor, die Klinkerfassade aus der Straßenbegrenzungslinie heraus auf einem ca. fünf Meter breiten Feld neu zu fassen. Es wird eine denkbare Planung unter Einbeziehung des Eckgrundstücks sowie der Anregungen der Nachbarschaft u. a. aus der Winterfeldtstraße vorgestellt. Dazu gehört auch, dass an der Südgrenze durch eine entsprechende Bepflanzung der Sichtschutz auf das Gebäude wieder hergestellt werden soll. Die Grundelemente sehen bei der Fassade Klinker vor, die Fassade ist stark rhythmisch gegliedert und für die Erkerfassade sind Lochfenster und eine verspiegelte Scheibe geplant. Auf Anregung des Vorhabenträgers wird auch aufgezeigt, wie sich die Situation verbessern könnte, wenn der derzeitige großflächige Garagenhof durch eine technische Erweiterung der vorhandenen Tiefgarage ergänzt wird.

Nach Herrn RM Jostes zeigt der vorgestellte Vorschlag deutliche Verbesserungen. Die Klinkerfassade passt seines Erachtens zur Umgebung und es ist ein in sich geschlossenes Gebäude im Anschluss an das Nachbargebäude. Er gibt im Namen der CDU-Fraktion die Zustimmung zu diesem Entwurf.

Frau RM Reuter sieht wenige Änderungen zur am 29.05.2002 vorgestellten Planung und hält die Fassade eher für langweilig. Dies steht für sie im Gegensatz zur Lage des Gebäudes an einer exponierten Stelle im Stadtgebiet. Sie befürchtet, dass diese Fassade ein negatives Vorbild für diese Kreuzung schaffen wird und spricht sich gegen diese Fassadengestaltung aus. Sie lehnt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ab.

Herr RM Grote fordert, dass kurzfristig mit dem Bau begonnen wird.

Herr RM Harnisch erklärt, dass der vorgestellte Entwurf auch die Zustimmung der SPD-Fraktion findet. Er geht davon aus, dass die Architekten der gegenüberliegenden Bebauung sich nicht beeinflussen lassen werden und setzt auf den Ideenreichtum der anderen Architekten.

Beschluss zu TOP 3.4:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion

I. die teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanes InO 219 -Rheinlanddamm/Westfalendamm- (B 1) und die teilweise Änderung des Durchführungs- planes 46/1 für den Bereich des Grundstücks Gemarkung Dortmund (Ost) Flur 25, Flurstück 252 -ehemaliges Ophoff-Gelände-.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023)

II. das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (vorhabenbezogener Bebauungsplan InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

IV. dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil A- (Anlage 2 dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

Beschluss zu TOP 4.1:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46/1 (Überschreitung der Baulinien und Überschreitung der zulässigen Geschosszahl) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion die Zulassung des Vorhabens.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Bericht der Dortmunder Statistik Nr. 156, Bevölkerungsbewegung - Themenheft
- Mit Schreiben vom 25.03.2002 wurde der Bericht zur Bevölkerungsbewegung bereits allen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern zugesandt.
- Auf den Auszug aus dem Haupt- und Finanzausschuss am 24.01.2002 wird verwiesen.
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 17.04.2002 versandt und in der Sitzung vertagt.

Herr Sommerer stellt anhand von Folien die Wanderungsmotivuntersuchung vor. Er erklärt, dass diese Untersuchung und ihre Ergebnisse zeitlos sind.

Bei einer Großstadt, wie Dortmund, und auch landes- und bundesweit ist erkennbar, dass die Zentren an Einwohnern verlieren und die umliegenden Bereiche entsprechend Einwohner hinzugewinnen bzw. nicht so viele verlieren. Die Gründe sind u. a. der Bevölkerungsaufbau mit starken und schwächeren Jahrgängen. Die Jahrgänge der 25- bis 45jährigen werden zukünftig europa- und bundesweit und somit auch in Dortmund fehlen. Daran zeigen sich wesentliche strukturelle Veränderungen, die vom demografischen Wandel (strukturelle Veränderungen und Bevölkerungsrückgang) hervorgerufen werden.

Dem Bevölkerungsrückgang soll gegengesteuert werden, beispielsweise durch das dortmund-project. Das Amt für Statistik und Wahlen betrachtet die Auswirkungen, wenn keine Gegensteuerungsmaßnahmen unternommen werden. Die Bevölkerungsentwicklung wird durch ein Drittel von Wanderungen und zu zwei Dritteln aus dem Sterbeüberschuss induziert. Das heißt, dass nur ein Drittel steuerbar ist. Dem demografischen Wandel kann daher nur bedingt gegensteuert werden.

Herr Sommerer stellt die Motivkomplexe für die Zu- und Fortzüge dar. Es ziehen eher untere Haushaltseinkommen in Dortmund zu, die mittleren bis höheren ziehen eher weg. Ein-Personen-Haushalte ziehen zu, Paare mit und ohne Kinder ziehen fort. Bei einem Verlust von 54.000 Einwohnern ist von einem Verlust von 36.000 Erwerbspersonen auszugehen.

Herr RM Jung eröffnet die Diskussion mit dem Hinweis u. a. auf den Zusammenhang des Berichts zum Flächennutzungsplan, zu den Infrastruktureinrichtungen, den Flächenzu- weisungen und der Flächenbevorratung.

Frau sB Pohlmann-Rohr hebt noch einmal hervor, dass das Wohnumfeld das entscheidende Argument für Abwanderungen ist. Die Daten aus der Untersuchung sollten bei Entschei- dungen berücksichtigt werden.

Herr RM Harnisch fordert, dass aus dem Bericht Erkenntnisse gezogen werden müssen. Z. B. könnte es eine Entscheidung sein, Bauplätze nah am Grün auszuweisen, um einkommensstarke Einwohner in Dortmund zu halten. Dann könnte vielleicht auch die Infrastruktur, die zur Zeit diskutiert wird, wie die Hortplätze, beibehalten werden. Im Geschosswohnungsbau müsste die Belegungspolitik anders gestaltet werden, die DOGEWO könnte entsprechend beeinflusst werden, die anderen Wohnungsbauunternehmen müssten darauf angesprochen werden. Es müsste auch diskutiert werden, wie mit Brachflächen für Wohnungsbau umgegangen wird.
Herr RM Harnisch macht den Vorschlag, den Bericht zur Bevölkerungsbewegung den Bezirksvertretungen zur Kenntnis vorzulegen.

Herr RM Tech spricht die Beispiele Köln und München an, die auch Rückläufe zu verzeichnen haben. Zuwächse sind nur im ländlichen Raum, die aber seines Erachtens nichts mit Vernunftgründen zu tun haben. Das Pendeln ist auch sehr teuer. Im ländlichen Raum ist oft keine Nahversorgung, so dass eine Rückbewegung erfolgen könnte. Herr RM Tech geht davon aus, dass Dortmund durch das dortmund-project hinzugewinnen wird.

Frau RM Horitzky hält das Erscheinungsbild Dortmunds für Zuzüge und um die Menschen in Dortmund zu halten, für wichtig. In Brennpunkten sollte auch über den Abriss von Häusern und den Bau eines Miethauses nachgedacht werden. Kindergärten, Schulen, Kindertages- stätten müssen in Ordnung sein, denn dies sind Gründe, die zum Anlass genommen werden, sich für Dortmund zu entscheiden.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass sich Wohnen im Grünen und eine Großstadt ausschließen. Eine Abwägung zwischen dem Erhalt von Naherholungsgebieten und der Möglichkeit, im Grünen zu wohnen, muss erfolgen. Die Stadt kann laut Herrn RM Münch nur dadurch attraktiver gemacht werden, dass in anderen Bereichen etwas passiert. Schwer- punkte, wie die Dezentralisierung von Projekten, z. B. Hallenbäder, Horte, Nahversorgung, müssen von der Politik gesetzt werden.

Für Herrn RM Berndsen ist wichtig, dass weiter Wohnungsbau betrieben wird. Es ist zu fragen, ob die Qualität der Bebauungspläne noch weiter angezogen werden muss, z. B. das Wohnen im Grün bedeutet nicht nur einen Rasen zu säen, sondern die Luft, die Lärm- und Staubentwicklung müssen verbessert werden. Außerdem sind die Qualität der Häuser und der Mietwohnungen zu beachten. Auch müssen Parkanlagen vorhanden sein. Darauf ist u. a. beim Flächennutzungsplan zu achten. Nach seinen Informationen haben inzwischen Unna und Bergkamen deutlich bei Baulandflächen preislich angezogen.

Herrn RM Drabig zeigt der Bericht, dass eine Grundsatzentscheidung der Stadtverwaltung notwendig ist. Die Fortzüge der Besserverdienenden und Zuzüge der Geringerverdienenden sind zum Teil auf die Siedlungsstruktur in Dortmund zurückzuführen. Er macht darauf aufmerksam, dass in anderen Gemeinden Bebauungspläne inklusive Erschließung und Fertigstellung schneller erstellt werden, so dass dort Häuser schon aus diesem Grunde günstiger sind. Gründe für einen Umzug in Nachbargemeinden sieht er z. B. in Graffitis, im Umfeld, in der Sicherheit. Ihm stellt sich die Frage, wie für die Leute, die z. B. im Rahmen des dortmund-project nach Dortmund ziehen, ein interessantes Umfeld geschaffen werden kann und was diese in ihrer Freizeit erwarten. Er bittet Herrn Sommerer um Informationen über das Freizeitverhalten und die Freizeitansprüche.
Herr RM Drabig ist der Meinung, dass auch im Wohnungsbau etwas getan werden muss. Es sollte aber nicht jeder durch Subventionierung in den Bestand, in den Mietwohnungsbau, gehalten werden. Ggf. sollte auf bestimmte Gebäude verzichtet werden.

Herr RM Zuch spricht den städtischen Haushalt und das dortmund-project an. Das Sozialgefüge in Dortmund verändert sich. Es wird eine schönere und sauberere Stadt gebraucht. In Dortmund gibt es gute Ideen, gute Straßen etc. Leider vergammelt vieles, dies sollte geändert werden. Es werden Wohnungsbauflächen benötigt, um die Leute, die fortziehen, halten zu können. Auch für Arbeitsplätze werden Flächen erforderlich. Der Bericht zeigt die Punkte, an denen angesetzt werden muss, um positive Ergebnisse für den Haushalt und das dortmund-project zu erzielen.

Frau sB Pohlmann-Rohr ergänzt, dass mehr Aufmerksamkeit in die Investitionen in den Bestand hinsichtlich Struktur und Dichte als in die Neubauviertel gesetzt werden müssen.

Herr RM Sauer hebt das urbane Leben und Wohnen in der Innenstadt hervor. Er fühlt sich als Städter in der Stadt wohl. Eine City zu entwickeln heißt, die Stadt zu entwickeln. Das bedeutet, kleine Parks, Springbrunnen, Einkaufsgalerien, Diskos, Kinos, Bewegung, Geräusche, Büros, eine Klinik, ein Konzerthaus zu haben. Dies macht das urbane Leben aus. Es wird eine Mischung zwischen Hochkultur und Freizeitangebote benötigt. Die Thier-Brache muss verschwinden. Altenwohnen sollte seines Erachtens in der City entwickelt werden. Es sollte keine Angst vor Projektentwicklungen in der City bestehen. Herr RM Sauer vergleicht Dortmund mit Atlanta in Georgia (USA). Beide Städte hatten vor ca. 25 Jahren ähnliche Ausgangslagen bei ähnlicher Größe. Atlanta hat eine konsequente Stadtentwicklung betrieben mit heute 4 Mio. Einwohner, Dortmund ist dagegen zu zögerlich. Städtische Entwicklungen sollten mit Mut und Sachverstand angegangen werden.
Herr sB Weikert richtet das Augenmerk auf die Personen, die während der Arbeitszeit Lärm erleiden müssen und die nach Feierabend Ruhe suchen. Dies sollte bei den Wegzügen im Auge behalten werden.

Herr Steiner weist darauf hin, dass behinderte und beeinträchtigte Menschen oft auch gezwungenermaßen urbane Menschen sind. Auch für diesen Personenkreis muss Wohnraum im urbanen Raum vorgehalten werden, da diese Personen dort leben, wo man sich bewegen, einkaufen, sich versorgen und zum Arzt gehen kann. Eine solche Infrastruktur gibt es in der Innenstadt und auch in den Nebenzentren. Dieser Personenkreis darf bei der Versorgung mit Wohnräumen nicht vergessen werden.

Herr StR Sierau spricht noch an, dass aufgrund der Mitte der 90er Jahre veränderten Flächenpolitik dazu beigetragen werden konnte, dass eine wesentlich bessere Bevölkerungsentwicklung entstanden ist, als vergleichbare andere Städte sie haben. Es gibt hier einen Konsens zwischen denen, die politische Verantwortung tragen und der Stadtgesellschaft insgesamt. Im Bereich des Neubaus im Wohnungsbau und bei anderen Baumaßnahmen sieht es erfreulich aus. Herr StR Sierau bezeichnet dies als Sonderkonjunktur, die sich von vergleichbaren Standorten und in der Region abhebt.
Herr StR Sierau erklärt, dass es Prognosen gebe, nach denen der Dortmunder Markt noch einen erheblichen Zuwachs an Einzelhandelsflächen vertragen kann. Durch das dortmund-project werden sich nach Meinung des Herrn StR Sierau Veränderungen ergeben. Viele der aus Ausbildungsgründen zugezogenen Personen werden nach der Ausbildung nicht mehr aus Dortmund wegziehen, gleichzeitig werden Arbeitsuchende, ggf. mit Familie, nach Dortmund kommen, weil das dortmund-project Arbeitsplätze schaffen wird.
Herr StR Sierau verweist zudem darauf, dass Dortmund auf die, die investieren, angewiesen ist.

Auf die Frage des Herrn RM Drabig nach der Festsetzungstiefe bei Bebauungsplänen stellt Herr StR Sierau dar, dass derzeitig dieser Punkt von der Verwaltung überprüft wird. Hierzu wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Bericht erstattet.

Auf verschiedene Fragen erläutert Herr Sommerer, dass der Stand des Berichtes das Jahr 1999 ist, so dass die aktuelle Entwicklung nicht aufgenommen werden konnte. Zum Teil mussten Zweit- und Drittquellen herangezogen werden.

Herr Sommerer wird versuchen, die angesprochene ECON-Consult-Studie zu erhalten und sie ggf. an die Fraktionen weiterzugeben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs der 128.
Flächenutzungsplanänderung
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes
Mg 159
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. und V. Offenlegungsbeschlüsse
(Drucksache Nr.: 02703-02)

- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 06.06.2002
- Antrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 02703-02AT)

Frau RM Kröger-Brenner ist darüber erfreut, dass Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem Freihalten des nördlichen Bereiches und dem dortigen Aufstellen der Windkraftanlagen von der Verwaltung übernommen wurden. Aufgrund der Größenordnung des Logistikzentrums von Ikea fordert sie Verhandlungen mit den Investoren wegen einer Fassaden- oder Dachbegrünung und einer Photovoltaikanlage. Außerdem sollte der betriebliche Verkehr insbesondere auf Schiene und Kanal verlagert und diese Verlagerung von der Verwaltung so vorgeschrieben werden. Die Belastungen für die Anwohner sollen möglichst gering gehalten werden. Ihres Erachtens können auf dieser Fläche Windräder aufgestellt werden.

Herr RM Brunstein begründet den Antrag der CDU-Fraktion. Es wurden in der Vergangenheit Baulandausweisungen, z. B. für den Birkenweg und die Rittershofer Straße, beschlossen und jetzt wird in unmittelbarer Nähe eine Windkraftanlage aufgebaut, die das Naturschutzgebiet verschandelt und das Wohngefühl verschlechtert. Nach Meinung des Herrn RM Brunstein könnte dies dazu führen, dass mancher Eigentümer sein neues Haus verkaufen wird. Die Vermarktung von Grundstücken ist in der Nähe von Windkrafträdern seines Erachtens kaum möglich.

Herr RM Harnisch verweist auf den Koalitionsbeschluss auf Landes- und Bundesebene zur Förderung regenerativer Energien. 1998 wurden in Dortmund mit Mehrheit Vorhalteflächen für Windkrafträder beschlossen, dazu gehörte auch ein Teil der LEP VI-Fläche. Herr RM Harnisch geht davon aus, dass einem Interessenten an Bauland in Mengede klar ist, dass auf der LEP VI-Fläche etwas passiert. Die Förderung von Windkrafträdern läuft Ende 2002 aus. Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, regenerative Energie herzustellen. Die SPD-Fraktion ist dafür, diese auf der Fläche zu gewinnen. Er stimmt der Vorlage im Namen der SPD-Fraktion zu und lehnt gleichzeitig den Antrag der CDU-Fraktion ab.

Herr RM Münch spricht sich für regenerative Energien und für Windkraftanlagen aus. Nur sei in einer Großstadt kritisch zu hinterfragen, ob eine objektive Belastung durch Windkraft- anlagen und eine Qualitätsminderung dieses Naherholungsraums notwendig ist. Er regt an, im nördlichen Bereich für die umgesetzten Kröten Laichgewässer und Sukzessionsflächen zu schaffen, die Sukzessions- und Feuchtflächen in das geplante Gewerbegebiet zu integrieren sowie auf eine übermäßige Bepflanzung zu verzichten. Das Naturschutzgebiet wird seines Erachtens durch eine Windkraftanlage nicht beeinträchtigt, das Landschaftsbild wird wahrscheinlich verschandelt, die Naherholung und vielleicht auch die Wohnbevölkerung könnte darunter leiden.

Herr Wilde erläutert, dass der Rat am 17.12.98 die Flächennutzungsplanänderung beschlossen hat. Danach ist die LEP VI-Fläche eine von drei Vorrangflächen für Windkraftanlagen in Dortmund. Die Verwaltung ist diesem Auftrag nachgekommen und hat geprüft, wo auf der Fläche die Windkrafträder aufgestellt werden können. Die Flächen für die Windräder stellen den größtmöglichen Abstand zu Wohnbauflächen von 400 - 500 m sicher. Zu geschlossenen Siedlungen sind die Abstände noch deutlich größer. Im Rahmen der Umweltverträglichkeits- prüfung sind die Windkraftstandorte auch überprüft worden. Unverträglichkeiten im Hinblick auf das Naturschutzgebiet Siesack oder die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, die unterhalb der Windkraftanlagen z. T. stattfinden, sind nicht festgestellt worden. Es wurde ein Verkehrskonzept erarbeitet, nach dem die Deusener Straße bezüglich zusätzlicher Verkehre unauffällig war. Die von der Bezirksvertretung Huckarde vorgeschlagenen Maßnahmen können ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt noch nachgerüstet werden, sie müssen im B-Plan-Ver- fahren nicht festgesetzt werden. Der Punkt wird aufbereitet und zum Satzungsbeschluss im Rahmen des abschließenden Abwägungsergebnisses vorgelegt werden.

Herr RM Jung weist darauf hin, dass es im Bebauungsplanentwurf keine Festsetzung über die Zahl und die Höhe der Windkraftanlagen gibt. Er rät, bei Festsetzung einer Fläche für Wind- kraftanlagen die Höhe anzugeben. Im Offenlegungsverfahren bedarf es eines zusätzlichen Verfahrens, wenn anschließend noch die Höhe der Windkraftanlagen festgesetzt werden sollte.

Herr Wilde gibt an, dass laut Vorlage fünf Standorte mit einer Grundfläche von 2.500 qm geplant sind, hinzu kommt eine Schotterfläche als Zufahrt für die Windkraftanlage. Diese Fläche liegt in einer Ausgleichsfläche von 30 Hektar. Die Windkraftanlagen können eine Höhe von 100 - 150 m erreichen.

Herr RM Jung stellt dar, dass die Frage, wie viele Windkraftanlagen dort aufgestellt werden,
u. a. vom Grundstückspreis abhängig zu machen ist. Was man sich als Stadt gönnt, ist davon abhängig, ob die optische Beeinträchtigung der Landschaft gewollt ist. Die Windkraftanlagen machen außerdem auch Lärm.

Herr RM Harnisch hält eine Höhe von 150 m für eine Windkraftanlage für zu hoch, die Fläche hält er weiterhin für eine solche Anlage für geeignet.

Herr sB Weikert bittet um Angabe des durch Windkrafträder entstehenden Lärms in dbA.

Herr Wilde stellt dar, dass die Richtlinien, die es für die Aufstellung von Windrädern gibt, hinsichtlich der Abstände zu den nächstliegenden Wohngebäuden eingehalten werden. Bei heutigem Beschluss zum Punkt Windkraftanlagen hätte vorgezogene Planreife für die Erstellung der Anlagen attestiert werden können. Herr Wilde macht den Verfahrensvorschlag, dass mit dem Plan in die Offenlage gegangen wird. Anschließend gibt es die Möglichkeit, bis zum Satzungsbeschluss die Höhe der Windkraftanlagen nachzubessern und als zweites ist die Möglichkeit vorhanden, wenn im Vorgriff auf den Satzungsbeschluss Anträge zur Errichtung der Windkraftanlagen eingereicht werden, diese auf jeden Fall den AUSW durchlaufen zu lassen, so dass die Höhe der Anlagen und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild im AUSW diskutiert werden können. Sollte die Entscheidung dann sein, dass auf dieser Fläche keine Windkraftanlagen errichtet werden sollen, könnte dies bis zum Satzungsbeschluss im Bebauungsplan festgesetzt werden.

Im Gegensatz zu Frau RM Kröger-Brenner hält Herr RM Drabig den Lärm der Windkrafträder für laut. Er macht deutlich, dass jeder das gleiche Recht auf Unversehrtheit seiner Person habe, so dass eine Messung der subjektiv unterschiedlich empfundenen Lautstärke von Windrädern erforderlich ist.

Herr RM Jung schließt die Rednerliste.

Herr StR Sierau schlägt vor, dass die Verwaltung vorstellen kann, wie die Festsetzungen unter Würdigung der Rahmenbedingungen aussehen solle. Sollte kurzfristig keine Problemlösung zwischen Verwaltung und Investor erfolgen können, so solle dem Verfahrensvorschlag des Herrn Wilde gefolgt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage und den Antrag der CDU-Fraktion am 03.07.2002 erneut zu behandeln.

zu TOP 3.2
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage "Hochofenstraße" auf dem Gelände Phoenix West in Dortmund-Hörde nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucksache Nr.: 02723-02)


Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
(Drucksache Nr.: 02675-02)

- Die Vorlage wurde in der AUSW-Sitzung am 29.05.2002 eingebracht.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 02675-02AT)
Frau RM Kröger-Brenner lehnt die Vorlage im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, da ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel zu Lasten des Freiraums und anderer gewerblicher Nutzungen ausgeweitet werden soll. Sondergebiete sollten eher verkleinert als vergrößert werden.

Herr RM Harnisch hält die Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt für nicht zustimmungsfähig. Es gibt noch Fragen zu den Themen Verkehr und Fassaden, die von der Verwaltung noch nicht beantwortet werden konnten. Auch steht die Nutzung des Sondergebiets SO 4 noch nicht fest. Außerdem ist fraglich, ob Haushaltsmittel für die verkehrlichen Änderungen, wie die beiden zu bauenden Abbiegespuren, zur Verfügung stehen. Er befürchtet, dass eine Ausweitung des Gewerbegebietes erfolgt, ohne dass verkehrliche Maßnahmen durchgeführt werden. Bis zur Beantwortung der Fragen ist es der SPD-Fraktion nicht möglich, der Vorlage zuzustimmen. Solange sollte die Vorlage zurückgestellt werden.

Herr RM Zuch begründet den Antrag der CDU-Fraktion und stellt auch fest, dass verschiedene Fragen noch offen sind.

Herr StR Sierau erklärt, dass die Unterlagen bis zur heutigen Sitzung nicht besorgt werden konnten. Sobald die Vorlage mit den nachgefragten Unterlagen beratungsfähig ist, wird sie erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage zusammen mit dem Antrag der CDU-Fraktion frühestens in der Sitzung am 03.07.2002 erneut zu behandeln.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-
I. Beschluss über die teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InO 219 -Rheinlanddamm/Westfalendamm- (B 1) vom 28.11.2001 und teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1
II. Einleitungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil A-.
(Drucksache Nr.: 02653-02)

- Die Vorlage wurde in der AUSW-Sitzung am 29.05.2002 eingebracht.
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 11.06.2002
Die Tagesordnungspunkte 3.4 und 4.1 "Errichtung eines siebengeschossigen Bürogebäudes mit zweigeschossiger Tiefgaragenunterkellerung auf dem Grundstück Rheinlanddamm 2-4/Märkische Straße 145-147 (63/2-1-28166), - Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - (Drucksache-Nr. 02721-02)" sind zusammen zu Beginn der Sitzung behandelt worden.
zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -
hier: I. Änderungsbeschluss (1. Änderung) des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -; II. Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 02371-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 15.05.2002 versandt und eingebracht.
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 02.05.2002
- Die Vorlage wurde in der AUSW-Sitzung am 29.05.2002 vertagt.
- Schreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.06.2002 an den Oberbürgermeister zur Information

Herr RM Ollech nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Herr RM Jostes signalisiert eine positive Stellung der CDU-Fraktion gegenüber diesem Projekt. Es ist geplant, das Vorhaben so zu positionieren, dass der Lidl-Markt von der Huckarder Allee und der NS 9 eingesehen werden kann. Hier wird zusammen mit einem Bürogebäude an einer exponierten Stelle eine vernünftige städtebauliche Lösung geschaffen, die an der nordwest- lichen Ecke des Gewerbegebietes Hansa zur Abrundung führt. Für Herrn RM Jostes ist dies kein Präzedenzfall, da begründet werden kann, dass der Lidl-Markt ohne die Bebauungsplan- änderung an dieser Stelle nur um 90° verschwenkt zulässig wäre. Änderungswünsche bezüglich der Nutzung an der Ost-Seite der NS 9 können mit dieser Begründung abgewehrt werden. Der Lidl-Markt ist in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig, von der Größe her handelt es sich um eine Nahversorgungseinrichtung. Der Investor darf nicht ausschlaggebend sein.

Herr RM Harnisch lehnt die Vorlage aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Es soll ein Gewerbegebiet umgewandelt werden und offenbar ist ein Nahversorger mit Einzelhandel geplant. Es gibt in Dortmund andere gut erschlossene Gewerbegebiete. Dieser Fall könnte seines Erachtens zum Präzedenzfall werden.

Frau sB Pohlmann-Rohr lehnt die Vorlage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Es gibt einen Bebauungsplan und sowohl die Wirtschaftsförderung als auch die LEG haben davor gewarnt, an dieser Stelle Einzelhandel vorzusehen. Sie verweist auf das vorgelegte Anschreiben an den Oberbürgermeister vom 11.06.2002

Herr RM Harnisch weist darauf hin, dass bisher im AUSW keine Beratung erfolgt ist, heute werde das Thema erstmalig diskutiert.

Frau sB Pohlmann-Rohr spricht die Presseberichte an, die zur Thematik erfolgt sind und Frau RM Reuter macht deutlich, dass Unstimmigkeiten ausgeräumt werden sollen.


Herr StR Sierau stellt fest, dass die Mitarbeiter ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen erledigen.

Herr RM Jung macht deutlich, dass er als Sitzungsleiter zu Beginn jeder Sitzung pflichtgemäß auf das Mitwirkungsverbot hinweist. In dem Schreiben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Oberbürgermeister müsste zumindest angegeben sein, wer sich unkorrekt verhalten habe, um darauf reagieren zu können.


Herr RM Drabig stimmt zu, dass eine eindeutige Trennung zwischen Mandat und wirtschaftlicher Betätigung zu fordern ist. Aus inhaltlichen Erwägungen hat die SPD-Fraktion zweimal gebeten, die Beratung zu vertagen. In politischer Hinsicht wird die Vorlage heute erstmalig im AUSW besprochen. Er gibt zur Niederschrift, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Anschreiben an den Oberbürgermeister bezweckt, die SPD-Fraktion unsauber aussehen zu lassen, insbesondere im Zusammenhang mit der Bundestagswahl am 22.09.2002.

Es kann nicht sein, dass frühere Ratsmitglieder Berufsverbot erhalten sollen. Offenbar unterstellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass alle beteiligten Mitarbeiter der Stadtverwaltung korrupt sind.

Herr RM Brunstein lehnt die Vorlage persönlich ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die Vorlage mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stimme des Herrn RM Brunstein ab.
zu TOP 3.6
Verkehrskonzept Oespel/Kley
(Drucksache Nr.: 02572-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 15.05.2002 versandt und eingebracht.
Hinweis: Die Vorlage wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 14.05.2002 mehrheitlich abgelehnt.

- Antrag der SPD-Fraktion vom 29.05.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 02572-02AT)
- Die Vorlage und der Antrag der SPD-Fraktion wurden in der AUSW-Sitzung am 29.05.2002 vertagt.

Herr Keune nimmt aufgrund des SPD-Antrages vom 29.05.2002 zu den einzelnen Punkten Stellung:

Zu 1. Ausweitung der Tempo 30-Zone in der Kleybredde:
Nach Überprüfung ist davon auszugehen, dass die Ausweitung bis an den westlichen Rand des Steinsweges kurzfristig umgesetzt werden kann.

Zu 2. Umsetzung der wegweisenden Beschilderung zum Indu-Park an der Abfahrt A 45 / Universitätsstraße und Steinsweg / Universitätsstraße:
Wie in der Vorlage beschrieben, hat es bereits verschiedene Gespräche mit dem Landesbetrieb gegeben. Eine Änderung/Ergänzung wird von dort weiter abgelehnt. Die Verwaltung wird weiterhin versuchen, den Landesbetrieb dazu zu bewegen, die gewünschten Änderungen vorzunehmen.

Zu 3. Ausschilderung der A 40-Auffahrt Dorstfeld im Indu-Park (Wulfshofstraße / Brennaborstraße):
Die Ausschilderung wird, so bald wie möglich, umgesetzt werden, so dass aus dem Indu-Park auf die Einfahrt nach Dorstfeld in Richtung Osten hingewiesen wird.

Zu 4. Einwirken auf die Einzelhandelsbetreiber mit dem Ziel, die Brennaborstraße stärker als Zu- und Abfahrt zu bewerben:
Die Verwaltung wird auf die Einzelhandelsbetreiber zugehen, damit diese darauf hinweisen, die Brennaborstraße mehr zu nutzen.

Zu 5. Abbindung der Overhoffstraße in Höhe Schultenhof:
Das Planrecht liegt vor, das straßenrechtliche Einziehungsverfahren ist trotz eines Widerspruches rechtskräftig abgeschlossen. Derzeitig finden Grunderwerbsverhandlungen statt. Es zeichnet sich ab, dass in 2003 voraussichtlich die Maßnahme umgesetzt werden kann.

Zu 6. Abstufung und Sperrung der Ewald-Görshop-Straße / Am Oespeler Dorney:
Mit Hinweis auf die Vorlage erklärt Herr Keune, dass eine Abstufung zur Gemeindestraße erfolgen muss. Der Landesbetrieb will dies einleiten. Sobald es eine Gemeindestraße ist, kann die Stadt geeignete Maßnahmen durchführen. Die Stadt Witten befürchtet bereits, dass durch eine mögliche Reduzierung der Durchlässigkeit der Ewald-Görshop-Straße auf Wittener Gebiet Schleichverkehre entstehen. Mit Witten ist nach einer einvernehmlichen Maßnahme zu suchen.


Zu 7. "Die Brücke Wulfshofstraße / Sorbenweg soll als Ziel beibehalten und mittelfristig realisiert werden.":
Die Maßnahme sei nicht billig, so dass eine kurzfristige Realisierung nicht avisiert werden kann.
Zu 8. "Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr möge darüber hinaus prüfen, welche kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Steinsweg möglich sind.":
Die Verwaltung wird prüfen, ob zusätzliche Querungshilfen auf dem Steinsweg angelegt werden müssen. Einen Gesamtumbau der Straße hält Herr Keune aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Dortmund nicht für möglich.

Auf die Fragen der Frau RM Schilling vom 29.05.2002 nach der Signalanlage Brennaborstraße/Im Weißen Feld/Julius-Vogel-Straße weist Herr Keune darauf hin, dass die Signalanlage als Zuschussmaßnahme zusammen mit der Brennaborstraße finanziert wurde und auf die Zukunft gerichtet ist. Die Signalanlage läuft derzeitig im Probebetrieb. Sollte es beschlossen werden, kann die Anlage auch wieder abgeschaltet werden, bis der Verkehr aus der Straße "Im Weißen Feld" kommt.

Zur Signalanlage Borussiastraße/Brennaborstraße gibt Herr Keune an, dass keine Änderung am Signalprogramm durchgeführt wurde. Der Rückstau ist offenbar an manchen Stellen besonders stark.


Herr RM Neumann schließt sich der Vorlage an und macht Bedenken gegen Punkt 6 des SPD-Antrages "Abstufung und Sperrung der Ewald-Görshop-Straße / Am Oespeler Dorney" im Namen der CDU-Fraktion geltend. Außerdem sollte eine Beschilderung aus dem Westen Richtung Stadt bezüglich der Park-and-Ride-Anlage für die Westfalenhallen/-stadion erfolgen.

Frau RM Schilling macht nochmals deutlich, dass der Verkehr von der Brandschachtstraße geradeaus fahren kann, bis der Verkehr von der Borussiastraße weiterfahren kann. Die Verkehre von der B 1 aus Bochum kommend, stehen tatsächlich bis auf die B 1. Dies sollte dringend geändert werden.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 29.05.2002 mit der Bezeichnung "Verkehrskonzept Oespel/Kley" (Drucksache-Nr. 02572-02AT):

"Der AUSW nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er bittet die Verwaltung, die nachfolgenden Punkte mit Priorität zu verfolgen:

- Ausweitung der Tempo 30-Zone in der Kleybredde
- Umsetzung der wegweisenden Beschilderung zum Indu-Park an der Abfahrt A 45 / Universitätsstraße und Steinsweg / Universitätsstraße
- Ausschilderung der A 40-Auffahrt Dorstfeld im Indu-Park (Wulfshofstraße / Brennaborstraße)
- Einwirken auf die Einzelhandelsbetreiber mit dem Ziel, die Brennaborstraße stärker als Zu- und Abfahrt zu bewerben
- Abbindung der Overhoffstraße in Höhe Schultenhof
- Abstufung und Sperrung der Ewald-Görshop-Straße / Am Oespeler Dorney

Die Brücke Wulfshofstraße / Sorbenweg soll als Ziel beibehalten und mittelfristig realisiert werden.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr möge darüber hinaus prüfen, welche kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Steinsweg möglich sind. Für den Umbau des Steinsweges ist ein Straßenentwurf vorzulegen. Die erforderlichen Finanzmittel sind bei der Fortschreibung des mittelfristigen Investitionsprogrammes zu berücksichtigen.

Das Planungsamt soll zudem konkret darlegen, wie viel Neuverkehr durch die Realisierung des Lü 148 erzeugt wird und welche Straßen hierdurch belastet werden."


Damit ist auch die Vorlage zur Kenntnis genommen.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
zu TOP 4.1
63/2-1-28166
Errichtung eines siebengeschossigen Bürogebäudes mit zweigeschossiger Tiefgaragenunterkellerung auf dem Grundstück Rheinlanddamm 2-4/Märkische Straße 145-147
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02721-02)
- Die Vorlage wurde in der AUSW-Sitzung am 29.05.2002 eingebracht.
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 11.06.2002

Die Tagesordnungspunkte 3.4 "Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-, I. Beschluss über die teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InO 219 -Rheinlanddamm/Westfalendamm- (B 1) vom 28.11.2001 und teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1, II. Einleitungsbeschluss; III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung; IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil A- (Drucksache Nr.: 02653-02)" und 4.1 sind zusammen zu Beginn der Sitzung behandelt worden.

zu TOP 4.2
63/2-4-28062
Nutzungsänderung einer Freifläche zu einem Ausstellungspark für Kraftfahrzeuge und Errichtung von 6 Garagen auf dem Grundstück des vorhandenen Autohauses in Dortmund Brackel, Aplerbecker Straße 271
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02673-02)

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Regenwasserversickerung an den städtischen Seniorenheimen; Bericht zum Projektabschluss
(Drucksache Nr.: 02540-02)

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
"Sauberes Dortmund" - Entwicklung unerlaubter Abfallablagerungen 2001
(Drucksache Nr.: 02466-02)

- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 11.06.2002

Frau RM Lührs hat den Eindruck, dass das Verantwortungsgefühl der Bürger zurückgeht, so dass an manchen Stellen der Stadt immer mehr Müll zu finden ist. Dagegen sollten Maßnahmen durchgeführt werden. Das Projekt "Sauberes Dortmund" wird ihres Erachtens erst langfristig greifen. Sie hält ein verstärktes Engagement der Ordnungspartnerschaften für denkbar. Das Umweltamt sollte sich daher mit dem Dezernat der Frau StRin Greive in Verbindung setzen, so dass ggf. der zuständige Ausschuss sich damit noch einmal befassen könnte.

Herr RM Münch spricht den Antrag an, den er zum Thema "Müllstreife" im Rat gestellt habe und der abgelehnt wurde. Er geht davon aus, dass eine "Müllstreife" sich aufgrund möglicher Bußgelder des im Land und in Dortmund bestehenden Bußgeldkataloges selbst finanzieren müsste. Für ihn ist ein vermehrtes Maß an Öffentlichkeitsarbeit gefragt.


Herr Dr. Mackenbach merkt an, dass das in der Vorlage dargestellte Problem nicht Dortmund- typisch sei, sondern überall auftrete. In der folgenden Woche ist ein Gespräch zwischen Umweltamt und dem Leiter des Ordnungsamtes geplant.
Das Problem taucht insbesondere in den Außenbereichen und in den Bereichen auf, in denen sich keine Streifen zeigen. Das Umweltamt arbeitet daran, dass sich eine Veränderung im Bewusstsein der Bevölkerung ergibt. In Mengede wird z. B. am 28./29.06.2002 eine große Saubermach-Aktion stattfinden, auch in anderen Stadtbezirken wird daran gearbeitet. Das Umweltamt geht davon aus, dass langfristig entsprechende Maßnahmen und das Projekt eine Verbesserung zeigen werden.
Nach Angaben des Herrn Dr. Mackenbach ist das Stadtbild in Dortmund innerhalb der Wälle und der Nebenzentren sehr ordentlich und gibt nicht zu Klagen Anlass, da die EDG in diesen Bereichen für Ordnung sorgt.

Herr RM Berndsen stellt fest, dass die Containerstandorte an Stellen untergebracht werden, an denen keine Kontrolle mehr erfolgt. Als die Standorte in den Bezirken waren, seien sie sauberer als heute gewesen. Er appelliert an die Bezirksvertretungen, die Containerstandorte wieder entsprechend zu verändern.


Herr RM Neumann hält es für sinnvoll, die Vorlage auch an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu geben.

Herr StR Sierau weist darauf hin, dass das Umweltamt bereits verwaltungsintern das Problem breiter angeht. Er hält auch andere Aktionen zur Prävention für möglich.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

- unbesetzt -


7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -


8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
- unbesetzt -



9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

zu TOP 9.1
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren"
(Drucksache Nr.: 02585-02)

- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 11.06.2002

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirksbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren" mit Gesamtkosten in Höhe von Euro 2.974.550,-

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die erforderlichen Zuwendungsbescheide bzw. Genehmigungen zu einem förderungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen.

Finanzierung (Gesamtkosten):

Haushaltsjahr: 2002

Eigenanteil Stadt:
Finanzposition: 4390 9850 000 1 Euro 61.540,-
4390 7150 000 0 Euro 152.140,-
Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH

Förderungsmittel:
Zuschussmittel durch Land und Arbeitsverwaltung
zu Bau- und Personalkosten für die ABM

Neugestaltung von Kinderspielplätzen Euro 2.760.870,-

Gesamtkosten: Euro 2.974.550,-

Finanzierung (Ausgaben/städt. Eigenanteil):
(ca. 20 % der Gesamtkosten)

Haushaltsjahr: 2002

Finanzposition: 4390 9850 000 1 Euro 61.540,-
Vermögens-HH - Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH -

Finanzposition: 4390 7150 000 0 Euro 152.140,-
Verwaltungs-HH - Zuschuss an die Dortmunder Dienste
Gesellschaft für Beschäftigungsmaß-
nahmen mbH -

Ausgaben/städt. Eigenanteil gesamt: Euro 213.680,-


Finanzierung (Einnahmen / Zuschüsse Land NRW, Arbeitsverwaltung):
(ca. 80 % der Gesamtkosten)

Haushaltsjahr: 2002

Finanzposition: Euro 246.160,-
Vermögens- HH: - Zuweisungen des Landes zu den
Baukosten (Baumaterialien) -

Finanzposition: Euro 2.514.710,-
Verwaltungs- HH: - Zuweisungen des Landes und der Bundesan-
stalt für Arbeit zu Betriebs- und Personalkosten -

Einnahmen/Zuschüsse gesamt: Euro 2.760.870,-


Bei einer Änderungen der Förderungsanteile seitens des Landes oder der Arbeitsverwaltung erhöht bzw. verringert dies den Eigenanteil der Stadt Dortmund entsprechend.

Folgekosten: Es entstehen keine zusätzlichen Folgekosten, da es sich um vorhandene Anlagen handelt.



10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -



11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
zu TOP 11.1.1
Erster Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
(Drucksache Nr.: 02787-02)

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -



12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
- unbesetzt -





J u n g T e c h S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)