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Bericht der Dortmunder Statistik Nr. 156, Bevölkerungsbewegung - Themenheft
- Mit Schreiben vom 25.03.2002 wurde der Bericht zur Bevölkerungsbewegung bereits allen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern zugesandt.
- Auf den Auszug aus dem Haupt- und Finanzausschuss am 24.01.2002 wird verwiesen.
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 17.04.2002 versandt und in der Sitzung vertagt.
Herr Sommerer stellt anhand von Folien die Wanderungsmotivuntersuchung vor. Er erklärt, dass diese Untersuchung und ihre Ergebnisse zeitlos sind.
Bei einer Großstadt, wie Dortmund, und auch landes- und bundesweit ist erkennbar, dass die Zentren an Einwohnern verlieren und die umliegenden Bereiche entsprechend Einwohner hinzugewinnen bzw. nicht so viele verlieren. Die Gründe sind u. a. der Bevölkerungsaufbau mit starken und schwächeren Jahrgängen. Die Jahrgänge der 25- bis 45jährigen werden zukünftig europa- und bundesweit und somit auch in Dortmund fehlen. Daran zeigen sich wesentliche strukturelle Veränderungen, die vom demografischen Wandel (strukturelle Veränderungen und Bevölkerungsrückgang) hervorgerufen werden.
Dem Bevölkerungsrückgang soll gegengesteuert werden, beispielsweise durch das dortmund-project. Das Amt für Statistik und Wahlen betrachtet die Auswirkungen, wenn keine Gegensteuerungsmaßnahmen unternommen werden. Die Bevölkerungsentwicklung wird durch ein Drittel von Wanderungen und zu zwei Dritteln aus dem Sterbeüberschuss induziert. Das heißt, dass nur ein Drittel steuerbar ist. Dem demografischen Wandel kann daher nur bedingt gegensteuert werden.
Herr Sommerer stellt die Motivkomplexe für die Zu- und Fortzüge dar. Es ziehen eher untere Haushaltseinkommen in Dortmund zu, die mittleren bis höheren ziehen eher weg. Ein-Personen-Haushalte ziehen zu, Paare mit und ohne Kinder ziehen fort. Bei einem Verlust von 54.000 Einwohnern ist von einem Verlust von 36.000 Erwerbspersonen auszugehen.
Herr RM Jung eröffnet die Diskussion mit dem Hinweis u. a. auf den Zusammenhang des Berichts zum Flächennutzungsplan, zu den Infrastruktureinrichtungen, den Flächenzu- weisungen und der Flächenbevorratung.
Frau sB Pohlmann-Rohr hebt noch einmal hervor, dass das Wohnumfeld das entscheidende Argument für Abwanderungen ist. Die Daten aus der Untersuchung sollten bei Entschei- dungen berücksichtigt werden.
Herr RM Harnisch fordert, dass aus dem Bericht Erkenntnisse gezogen werden müssen. Z. B. könnte es eine Entscheidung sein, Bauplätze nah am Grün auszuweisen, um einkommensstarke Einwohner in Dortmund zu halten. Dann könnte vielleicht auch die Infrastruktur, die zur Zeit diskutiert wird, wie die Hortplätze, beibehalten werden. Im Geschosswohnungsbau müsste die Belegungspolitik anders gestaltet werden, die DOGEWO könnte entsprechend beeinflusst werden, die anderen Wohnungsbauunternehmen müssten darauf angesprochen werden. Es müsste auch diskutiert werden, wie mit Brachflächen für Wohnungsbau umgegangen wird.
Herr RM Harnisch macht den Vorschlag, den Bericht zur Bevölkerungsbewegung den Bezirksvertretungen zur Kenntnis vorzulegen.
Herr RM Tech spricht die Beispiele Köln und München an, die auch Rückläufe zu verzeichnen haben. Zuwächse sind nur im ländlichen Raum, die aber seines Erachtens nichts mit Vernunftgründen zu tun haben. Das Pendeln ist auch sehr teuer. Im ländlichen Raum ist oft keine Nahversorgung, so dass eine Rückbewegung erfolgen könnte. Herr RM Tech geht davon aus, dass Dortmund durch das dortmund-project hinzugewinnen wird.
Frau RM Horitzky hält das Erscheinungsbild Dortmunds für Zuzüge und um die Menschen in Dortmund zu halten, für wichtig. In Brennpunkten sollte auch über den Abriss von Häusern und den Bau eines Miethauses nachgedacht werden. Kindergärten, Schulen, Kindertages- stätten müssen in Ordnung sein, denn dies sind Gründe, die zum Anlass genommen werden, sich für Dortmund zu entscheiden.
Herr RM Münch ist der Meinung, dass sich Wohnen im Grünen und eine Großstadt ausschließen. Eine Abwägung zwischen dem Erhalt von Naherholungsgebieten und der Möglichkeit, im Grünen zu wohnen, muss erfolgen. Die Stadt kann laut Herrn RM Münch nur dadurch attraktiver gemacht werden, dass in anderen Bereichen etwas passiert. Schwer- punkte, wie die Dezentralisierung von Projekten, z. B. Hallenbäder, Horte, Nahversorgung, müssen von der Politik gesetzt werden.
Für Herrn RM Berndsen ist wichtig, dass weiter Wohnungsbau betrieben wird. Es ist zu fragen, ob die Qualität der Bebauungspläne noch weiter angezogen werden muss, z. B. das Wohnen im Grün bedeutet nicht nur einen Rasen zu säen, sondern die Luft, die Lärm- und Staubentwicklung müssen verbessert werden. Außerdem sind die Qualität der Häuser und der Mietwohnungen zu beachten. Auch müssen Parkanlagen vorhanden sein. Darauf ist u. a. beim Flächennutzungsplan zu achten. Nach seinen Informationen haben inzwischen Unna und Bergkamen deutlich bei Baulandflächen preislich angezogen.
Herrn RM Drabig zeigt der Bericht, dass eine Grundsatzentscheidung der Stadtverwaltung notwendig ist. Die Fortzüge der Besserverdienenden und Zuzüge der Geringerverdienenden sind zum Teil auf die Siedlungsstruktur in Dortmund zurückzuführen. Er macht darauf aufmerksam, dass in anderen Gemeinden Bebauungspläne inklusive Erschließung und Fertigstellung schneller erstellt werden, so dass dort Häuser schon aus diesem Grunde günstiger sind. Gründe für einen Umzug in Nachbargemeinden sieht er z. B. in Graffitis, im Umfeld, in der Sicherheit. Ihm stellt sich die Frage, wie für die Leute, die z. B. im Rahmen des dortmund-project nach Dortmund ziehen, ein interessantes Umfeld geschaffen werden kann und was diese in ihrer Freizeit erwarten. Er bittet Herrn Sommerer um Informationen über das Freizeitverhalten und die Freizeitansprüche.
Herr RM Drabig ist der Meinung, dass auch im Wohnungsbau etwas getan werden muss. Es sollte aber nicht jeder durch Subventionierung in den Bestand, in den Mietwohnungsbau, gehalten werden. Ggf. sollte auf bestimmte Gebäude verzichtet werden.
Herr RM Zuch spricht den städtischen Haushalt und das dortmund-project an. Das Sozialgefüge in Dortmund verändert sich. Es wird eine schönere und sauberere Stadt gebraucht. In Dortmund gibt es gute Ideen, gute Straßen etc. Leider vergammelt vieles, dies sollte geändert werden. Es werden Wohnungsbauflächen benötigt, um die Leute, die fortziehen, halten zu können. Auch für Arbeitsplätze werden Flächen erforderlich. Der Bericht zeigt die Punkte, an denen angesetzt werden muss, um positive Ergebnisse für den Haushalt und das dortmund-project zu erzielen.
Frau sB Pohlmann-Rohr ergänzt, dass mehr Aufmerksamkeit in die Investitionen in den Bestand hinsichtlich Struktur und Dichte als in die Neubauviertel gesetzt werden müssen.
Herr RM Sauer hebt das urbane Leben und Wohnen in der Innenstadt hervor. Er fühlt sich als Städter in der Stadt wohl. Eine City zu entwickeln heißt, die Stadt zu entwickeln. Das bedeutet, kleine Parks, Springbrunnen, Einkaufsgalerien, Diskos, Kinos, Bewegung, Geräusche, Büros, eine Klinik, ein Konzerthaus zu haben. Dies macht das urbane Leben aus. Es wird eine Mischung zwischen Hochkultur und Freizeitangebote benötigt. Die Thier-Brache muss verschwinden. Altenwohnen sollte seines Erachtens in der City entwickelt werden. Es sollte keine Angst vor Projektentwicklungen in der City bestehen. Herr RM Sauer vergleicht Dortmund mit Atlanta in Georgia (USA). Beide Städte hatten vor ca. 25 Jahren ähnliche Ausgangslagen bei ähnlicher Größe. Atlanta hat eine konsequente Stadtentwicklung betrieben mit heute 4 Mio. Einwohner, Dortmund ist dagegen zu zögerlich. Städtische Entwicklungen sollten mit Mut und Sachverstand angegangen werden.
Herr sB Weikert richtet das Augenmerk auf die Personen, die während der Arbeitszeit Lärm erleiden müssen und die nach Feierabend Ruhe suchen. Dies sollte bei den Wegzügen im Auge behalten werden.
Herr Steiner weist darauf hin, dass behinderte und beeinträchtigte Menschen oft auch gezwungenermaßen urbane Menschen sind. Auch für diesen Personenkreis muss Wohnraum im urbanen Raum vorgehalten werden, da diese Personen dort leben, wo man sich bewegen, einkaufen, sich versorgen und zum Arzt gehen kann. Eine solche Infrastruktur gibt es in der Innenstadt und auch in den Nebenzentren. Dieser Personenkreis darf bei der Versorgung mit Wohnräumen nicht vergessen werden.
Herr StR Sierau spricht noch an, dass aufgrund der Mitte der 90er Jahre veränderten Flächenpolitik dazu beigetragen werden konnte, dass eine wesentlich bessere Bevölkerungsentwicklung entstanden ist, als vergleichbare andere Städte sie haben. Es gibt hier einen Konsens zwischen denen, die politische Verantwortung tragen und der Stadtgesellschaft insgesamt. Im Bereich des Neubaus im Wohnungsbau und bei anderen Baumaßnahmen sieht es erfreulich aus. Herr StR Sierau bezeichnet dies als Sonderkonjunktur, die sich von vergleichbaren Standorten und in der Region abhebt.
Herr StR Sierau erklärt, dass es Prognosen gebe, nach denen der Dortmunder Markt noch einen erheblichen Zuwachs an Einzelhandelsflächen vertragen kann. Durch das dortmund-project werden sich nach Meinung des Herrn StR Sierau Veränderungen ergeben. Viele der aus Ausbildungsgründen zugezogenen Personen werden nach der Ausbildung nicht mehr aus Dortmund wegziehen, gleichzeitig werden Arbeitsuchende, ggf. mit Familie, nach Dortmund kommen, weil das dortmund-project Arbeitsplätze schaffen wird.
Herr StR Sierau verweist zudem darauf, dass Dortmund auf die, die investieren, angewiesen ist.
Auf die Frage des Herrn RM Drabig nach der Festsetzungstiefe bei Bebauungsplänen stellt Herr StR Sierau dar, dass derzeitig dieser Punkt von der Verwaltung überprüft wird. Hierzu wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Bericht erstattet.
Auf verschiedene Fragen erläutert Herr Sommerer, dass der Stand des Berichtes das Jahr 1999 ist, so dass die aktuelle Entwicklung nicht aufgenommen werden konnte. Zum Teil mussten Zweit- und Drittquellen herangezogen werden.
Herr Sommerer wird versuchen, die angesprochene ECON-Consult-Studie zu erhalten und sie ggf. an die Fraktionen weiterzugeben.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zur Kenntnis.
3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
zu TOP 3.1
Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs der 128.
Flächenutzungsplanänderung
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes
Mg 159
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. und V. Offenlegungsbeschlüsse
(Drucksache Nr.: 02703-02) 
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 06.06.2002
- Antrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 02703-02AT) 
Frau RM Kröger-Brenner ist darüber erfreut, dass Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem Freihalten des nördlichen Bereiches und dem dortigen Aufstellen der Windkraftanlagen von der Verwaltung übernommen wurden. Aufgrund der Größenordnung des Logistikzentrums von Ikea fordert sie Verhandlungen mit den Investoren wegen einer Fassaden- oder Dachbegrünung und einer Photovoltaikanlage. Außerdem sollte der betriebliche Verkehr insbesondere auf Schiene und Kanal verlagert und diese Verlagerung von der Verwaltung so vorgeschrieben werden. Die Belastungen für die Anwohner sollen möglichst gering gehalten werden. Ihres Erachtens können auf dieser Fläche Windräder aufgestellt werden.
Herr RM Brunstein begründet den Antrag der CDU-Fraktion. Es wurden in der Vergangenheit Baulandausweisungen, z. B. für den Birkenweg und die Rittershofer Straße, beschlossen und jetzt wird in unmittelbarer Nähe eine Windkraftanlage aufgebaut, die das Naturschutzgebiet verschandelt und das Wohngefühl verschlechtert. Nach Meinung des Herrn RM Brunstein könnte dies dazu führen, dass mancher Eigentümer sein neues Haus verkaufen wird. Die Vermarktung von Grundstücken ist in der Nähe von Windkrafträdern seines Erachtens kaum möglich.
Herr RM Harnisch verweist auf den Koalitionsbeschluss auf Landes- und Bundesebene zur Förderung regenerativer Energien. 1998 wurden in Dortmund mit Mehrheit Vorhalteflächen für Windkrafträder beschlossen, dazu gehörte auch ein Teil der LEP VI-Fläche. Herr RM Harnisch geht davon aus, dass einem Interessenten an Bauland in Mengede klar ist, dass auf der LEP VI-Fläche etwas passiert. Die Förderung von Windkrafträdern läuft Ende 2002 aus. Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, regenerative Energie herzustellen. Die SPD-Fraktion ist dafür, diese auf der Fläche zu gewinnen. Er stimmt der Vorlage im Namen der SPD-Fraktion zu und lehnt gleichzeitig den Antrag der CDU-Fraktion ab.
Herr RM Münch spricht sich für regenerative Energien und für Windkraftanlagen aus. Nur sei in einer Großstadt kritisch zu hinterfragen, ob eine objektive Belastung durch Windkraft- anlagen und eine Qualitätsminderung dieses Naherholungsraums notwendig ist. Er regt an, im nördlichen Bereich für die umgesetzten Kröten Laichgewässer und Sukzessionsflächen zu schaffen, die Sukzessions- und Feuchtflächen in das geplante Gewerbegebiet zu integrieren sowie auf eine übermäßige Bepflanzung zu verzichten. Das Naturschutzgebiet wird seines Erachtens durch eine Windkraftanlage nicht beeinträchtigt, das Landschaftsbild wird wahrscheinlich verschandelt, die Naherholung und vielleicht auch die Wohnbevölkerung könnte darunter leiden.
Herr Wilde erläutert, dass der Rat am 17.12.98 die Flächennutzungsplanänderung beschlossen hat. Danach ist die LEP VI-Fläche eine von drei Vorrangflächen für Windkraftanlagen in Dortmund. Die Verwaltung ist diesem Auftrag nachgekommen und hat geprüft, wo auf der Fläche die Windkrafträder aufgestellt werden können. Die Flächen für die Windräder stellen den größtmöglichen Abstand zu Wohnbauflächen von 400 - 500 m sicher. Zu geschlossenen Siedlungen sind die Abstände noch deutlich größer. Im Rahmen der Umweltverträglichkeits- prüfung sind die Windkraftstandorte auch überprüft worden. Unverträglichkeiten im Hinblick auf das Naturschutzgebiet Siesack oder die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, die unterhalb der Windkraftanlagen z. T. stattfinden, sind nicht festgestellt worden. Es wurde ein Verkehrskonzept erarbeitet, nach dem die Deusener Straße bezüglich zusätzlicher Verkehre unauffällig war. Die von der Bezirksvertretung Huckarde vorgeschlagenen Maßnahmen können ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt noch nachgerüstet werden, sie müssen im B-Plan-Ver- fahren nicht festgesetzt werden. Der Punkt wird aufbereitet und zum Satzungsbeschluss im Rahmen des abschließenden Abwägungsergebnisses vorgelegt werden.
Herr RM Jung weist darauf hin, dass es im Bebauungsplanentwurf keine Festsetzung über die Zahl und die Höhe der Windkraftanlagen gibt. Er rät, bei Festsetzung einer Fläche für Wind- kraftanlagen die Höhe anzugeben. Im Offenlegungsverfahren bedarf es eines zusätzlichen Verfahrens, wenn anschließend noch die Höhe der Windkraftanlagen festgesetzt werden sollte.
Herr Wilde gibt an, dass laut Vorlage fünf Standorte mit einer Grundfläche von 2.500 qm geplant sind, hinzu kommt eine Schotterfläche als Zufahrt für die Windkraftanlage. Diese Fläche liegt in einer Ausgleichsfläche von 30 Hektar. Die Windkraftanlagen können eine Höhe von 100 - 150 m erreichen.
Herr RM Jung stellt dar, dass die Frage, wie viele Windkraftanlagen dort aufgestellt werden,
u. a. vom Grundstückspreis abhängig zu machen ist. Was man sich als Stadt gönnt, ist davon abhängig, ob die optische Beeinträchtigung der Landschaft gewollt ist. Die Windkraftanlagen machen außerdem auch Lärm.
Herr RM Harnisch hält eine Höhe von 150 m für eine Windkraftanlage für zu hoch, die Fläche hält er weiterhin für eine solche Anlage für geeignet.
Herr sB Weikert bittet um Angabe des durch Windkrafträder entstehenden Lärms in dbA.
Herr Wilde stellt dar, dass die Richtlinien, die es für die Aufstellung von Windrädern gibt, hinsichtlich der Abstände zu den nächstliegenden Wohngebäuden eingehalten werden. Bei heutigem Beschluss zum Punkt Windkraftanlagen hätte vorgezogene Planreife für die Erstellung der Anlagen attestiert werden können. Herr Wilde macht den Verfahrensvorschlag, dass mit dem Plan in die Offenlage gegangen wird. Anschließend gibt es die Möglichkeit, bis zum Satzungsbeschluss die Höhe der Windkraftanlagen nachzubessern und als zweites ist die Möglichkeit vorhanden, wenn im Vorgriff auf den Satzungsbeschluss Anträge zur Errichtung der Windkraftanlagen eingereicht werden, diese auf jeden Fall den AUSW durchlaufen zu lassen, so dass die Höhe der Anlagen und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild im AUSW diskutiert werden können. Sollte die Entscheidung dann sein, dass auf dieser Fläche keine Windkraftanlagen errichtet werden sollen, könnte dies bis zum Satzungsbeschluss im Bebauungsplan festgesetzt werden.
Im Gegensatz zu Frau RM Kröger-Brenner hält Herr RM Drabig den Lärm der Windkrafträder für laut. Er macht deutlich, dass jeder das gleiche Recht auf Unversehrtheit seiner Person habe, so dass eine Messung der subjektiv unterschiedlich empfundenen Lautstärke von Windrädern erforderlich ist.
Herr RM Jung schließt die Rednerliste.
Herr StR Sierau schlägt vor, dass die Verwaltung vorstellen kann, wie die Festsetzungen unter Würdigung der Rahmenbedingungen aussehen solle. Sollte kurzfristig keine Problemlösung zwischen Verwaltung und Investor erfolgen können, so solle dem Verfahrensvorschlag des Herrn Wilde gefolgt werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage und den Antrag der CDU-Fraktion am 03.07.2002 erneut zu behandeln.