Ö f f e n t l i c h e S i t z u n g :
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:45 Uhr

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 80 von zur Zeit 82 Ratsmitgliedern anwesend.



An der Sitzung nahmen nicht teil:

Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU




Von der Verwaltung waren anwesend:

OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR'in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
StRD'in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler
Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 23.05.2002



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- keine Vorlagen -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02555-02)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Huckarder Straße von Rheinische Straße bis Einmündung Alte Radstraße nördlich des Ofenplatzes, Ofenstraße von Rheinische Straße bis Ofenplatz, Ofenplatz zwischen Huckarder Straße und Alte Radstraße, Alte Radstraße südl. des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße, Alte Radstraße östlich des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße (Gesamtmaßnahme)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02529-02)

3.3 Eintragung in die Denkmalliste
Objekt: Silberstraße 22, Verwaltungsgebäude Ruhrkohle

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02490-02)



3.4 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02675-02)

3.5 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-Sölderholz
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss,

VI. Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02614-02)

3.6 Untersuchungsgebiet Stadterneuerung Ortskern Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02678-02)

3.7 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau
von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02585-02)

3.8 Satzung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01942-01)


3.9 Bauleitplanung; Bebauungplan Ap 206 -Aplerbeck Süd-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen,
V. Beifügung einer Begründung,
VI. Satzungsbeschluss,
VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Ap 206
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02564-02)

3.10 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Prinzenstraße von Hansastraße bis Balkenstraße
(nördlicher, abgepollerter Teilbereich der Fußgängerzone "Rathausumfeld", mit Anlieger- und Zuliefererverkehr).

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02568-02)

3.11 Reitersperrbaken in Salingen
Anfrage RM Münch
(Drucksache Nr.: 02820-02)


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Grundstückskauf des ehemaligen Max-Planck-Institutes


5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -


6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -


7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Vorläufige Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2001

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02696-02)

7.2 Kennwort "Dortmund" für den Beginn des Unternehmens Barbarossa - ein Thema für die Wehrmachtausstellung
Anfrage RM Münch
(Drucksache Nr.: 02822-02)


8. Schule

8.1 Einführung von Studiengebühren
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02824-02)


9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -


10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Finanzierung des kommunalen ÖPNV im VRR - Anschlussregelung nach 2002
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02693-02)

10.2 Kultur und Projekte Dortmund GmbH
Änderung des Gesellschaftsvertrages

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02767-02)

10.3 Auflösung der Gesellschaft KOSTAT-DST GmbH

10.4 Infrastrukturrevision (Phase 2: Systematische Vorgehensweise)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02496-02)

10.4.1 Infrastrukturrevision (Phase 2: Systematische Vorgehensweise)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02496-02AT-B)

10.5 Kommunale Auswirkung des Tariftreuegesetzes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02825-02)

10.6 Stand der Rechnungslegung bei den Eigenbetrieben
der Stadt Dortmund

CDU-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02836-02)

10.7 Erweiterte Akteneinsicht bei den Tochtergesellschaften in Sachen TCC
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02841-02)


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Neufestsetzung der Entgelte für Service-Eheschließungen und Ambiente-Trauungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02680-02)

11.2 Rechtliche Möglichkeit, die willkürliche Änderung des Stadtwappens durch den Oberbürgermeister wieder rückgängig zu machen
Anfrage RM Münch
(Drucksache Nr.: 02828-02)
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langmeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm'in Wendzinski die Leitung der Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.


N i e d e r s c h r i f t

über die 27. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund,
am 20.06.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund




Ö f f e n t l i c h e S i t z u n g :


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:45 Uhr


Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 80 von zur Zeit 82 Ratsmitgliedern anwesend.



An der Sitzung nahmen nicht teil:

Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU




Von der Verwaltung waren anwesend:

OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR'in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
StRD'in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler


Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 23.05.2002



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- keine Vorlagen -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02555-02)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Huckarder Straße von Rheinische Straße bis Einmündung Alte Radstraße nördlich des Ofenplatzes, Ofenstraße von Rheinische Straße bis Ofenplatz, Ofenplatz zwischen Huckarder Straße und Alte Radstraße, Alte Radstraße südl. des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße, Alte Radstraße östlich des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße (Gesamtmaßnahme)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02529-02)

3.3 Eintragung in die Denkmalliste
Objekt: Silberstraße 22, Verwaltungsgebäude Ruhrkohle

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02490-02)



3.4 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02675-02)

3.5 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-Sölderholz
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss,

VI. Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02614-02)

3.6 Untersuchungsgebiet Stadterneuerung Ortskern Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02678-02)

3.7 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau
von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02585-02)

3.8 Satzung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01942-01)


3.9 Bauleitplanung; Bebauungplan Ap 206 -Aplerbeck Süd-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen,
V. Beifügung einer Begründung,
VI. Satzungsbeschluss,
VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Ap 206
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02564-02)

3.10 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Prinzenstraße von Hansastraße bis Balkenstraße
(nördlicher, abgepollerter Teilbereich der Fußgängerzone "Rathausumfeld", mit Anlieger- und Zuliefererverkehr).

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02568-02)

3.11 Reitersperrbaken in Salingen
Anfrage RM Münch
(Drucksache Nr.: 02820-02)


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Grundstückskauf des ehemaligen Max-Planck-Institutes


5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -


6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -


7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Vorläufige Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2001

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02696-02)

7.2 Kennwort "Dortmund" für den Beginn des Unternehmens Barbarossa - ein Thema für die Wehrmachtausstellung
Anfrage RM Münch
(Drucksache Nr.: 02822-02)


8. Schule

8.1 Einführung von Studiengebühren
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02824-02)


9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -


10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Finanzierung des kommunalen ÖPNV im VRR - Anschlussregelung nach 2002
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02693-02)

10.2 Kultur und Projekte Dortmund GmbH
Änderung des Gesellschaftsvertrages

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02767-02)

10.3 Auflösung der Gesellschaft KOSTAT-DST GmbH

10.4 Infrastrukturrevision (Phase 2: Systematische Vorgehensweise)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02496-02)

10.4.1 Infrastrukturrevision (Phase 2: Systematische Vorgehensweise)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02496-02AT-B)

10.5 Kommunale Auswirkung des Tariftreuegesetzes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02825-02)

10.6 Stand der Rechnungslegung bei den Eigenbetrieben
der Stadt Dortmund

CDU-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02836-02)

10.7 Erweiterte Akteneinsicht bei den Tochtergesellschaften in Sachen TCC
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02841-02)


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Neufestsetzung der Entgelte für Service-Eheschließungen und Ambiente-Trauungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02680-02)

11.2 Rechtliche Möglichkeit, die willkürliche Änderung des Stadtwappens durch den Oberbürgermeister wieder rückgängig zu machen
Anfrage RM Münch
(Drucksache Nr.: 02828-02)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langmeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm'in Wendzinski die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Jostes (CDU) benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Dr. Langemeyer machte zunächst darauf aufmerksam, dass Rm Münch mit Schreiben vom 06.06.2002 bzw. 11.06.2002 beantragt habe, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um die Punkte

Willkürliche Änderung des Stadtwappens durch den Oberbürgermeister

bzw.

Umgang mit Bombenfunden in der Innenstadt

zu erweitern.


Hinsichtlich des erstgenannten Dringlichkeitsantrages von Rm Münch machte
OB Dr. Langemeyer bezugnehmend auf die vorangegangene Sitzung des
Ältestenrates darauf aufmerksam, dass es Wunsch der Politik sei, die über-
arbeitete Fassung des Stadtwappens derzeit nicht weiter zu verfolgen.


Hierzu gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Ich ziehe den Dringlichkeitsvorschlag zum Bombenfund in der City und die Anfrage zu der Reiterproblematik in Salingen zurück, da dieses Thema bereits umfassend geklärt worden ist. Die Dringlichkeit meines Vorschlages 'Willkürliche Änderung des Stadtwappens durch den Oberbürgermeister" begründe ich wie folgt:

Die Änderung eines Identifikationssymbols unserer Stadt sollte durch den Rat dieser Stadt beschlossen werden und nicht eine willkürliche Entscheidung des Oberbürgermeisters sein. Da der Herr Oberbürgermeister es abgelehnt hat, meinen Vorschlag auf die Tagesordnung zu setzen, bleibt mir nur noch die Möglichkeit, dies auf dem Wege der Dringlichkeit zu versuchen."


Hierauf erwiderte OB Dr. Langemeyer, dass in der genannten Angelegenheit noch nichts entschieden gewesen sei, sondern dass man sich darauf verständigt habe, in der Sitzung des Ältestenrates am 20.06.2002 darüber zu diskutieren und dann hierüber zu entscheiden. Dies sei in der vorangegangen Sitzung des Ältestenrates letztendlich geschehen.


Der Rat der Stadt lehnte daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch die Aufnahme des Dringlichkeitsvorschlages von Rm Münch mit der Bezeichnung "Willkürliche Änderung des Stadtwappens durch den Oberbürgermeister" ab.


Weiterhin wurden die Punkte

3.4 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost -
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen an das Beschlussgremium
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das
Beschlussgremium
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das
Beschlussgremium
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1
des B-Planes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB)
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des B-Planes Ap 161
(§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB)
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der
Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02675-02)

3.11 Reitersperrbaken in Salingen
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 02820-02)

10.4 Infrastrukturrevision (Phase 2: Systematische Vorgehensweise)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02496-02)

von der Tagesordnung abgesetzt.


Unter Einbeziehung der og. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 23.05.2002

Für die DVU beantragte Rm Stanko, das Protokoll der o. a. Sitzung um die Äußerungen von Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hinsichtlich ihres Ver- wandtschaftsverhältnisses zu Herrn Stiller zu ergänzen.

Der o. a. Antrag von Rm Stanko wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU abgelehnt.


Weiterhin lagen dem Rat der Stadt folgende redaktionelle Änderungen der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 23.05.2002 vor:

Seite 6

zu TOP 2.1
Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes


OB Dr. Langemeyer sowie StR Sierau informierten zunächst den Rat der Stadt über die neuesten Entwicklungen hinsichtlich des Dortmunder Hauptbahnhofes.

Hierbei brachten sie zum Ausdruck, dass ihrer Einschätzung nach die Ampeln für die Weiterentwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes wieder auf "grün" stehen.

Nach intensiven Verhandlungen sei es gelungen, eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Bahn und dem Investor Sonae abzuschließen, in der eine Reihe von Detailfragen rechtlich verbindlich geregelt werden. Hierbei gehen die Verfahrensbeteiligungten u. a. davon aus, dass in der Sitzung des Rates der Stadt am 11.07.2002
dargelegt wird, dass
die erforderlichen Unterlagen so aufbereitet sind, dass das eisenbahnrechtliche Plan- feststellungsverfahren eingeleitet werden kann.

. . . . . . . . . . .

Seite 24


zu TOP 7.2
Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht - Dimensionen des Vernichtungskrieges
1941 bis 1944"
(Drucksache Nr.: 02503-02)


3. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion,
der Bürgerliste, der DVU sowie der FDP folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht - Dimensionen des Vernich-
tungskrieges 1941 bis 1944" des Hamburger Institutes für Sozialfor-
schung im Jahre 2003 im Museum für Kunst- und Kulturgeschichte der
Stadt Dortmund präsentiert wird. Die Stadt Dortmund veranstaltet die
Ausstellung und kommt für alle im Zusammenhang mit der Durchfüh-
rung der Ausstellung entstehenden Kosten und Gebühren auf, soweit
diese nicht durch Einnahmen zu decken sind. Als Ausstellungszeitraum
wird der 15.09. bis 30.10.03 ins Auge gefasst.
. . . . . . . . .

Unter Einbeziehung der o. a. redaktionellen Änderungen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 23.05.2002 genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Beifügung einer Begründung, V. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 02555-02)


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - offengelegte Begründung vom 31.07.2001 der Änderung Nr. 2 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung i.V.m. § 13 BauGB sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB sowie §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Huckarder Straße von Rheinische Straße bis Einmündung Alte Radstraße nördlich des Ofenplatzes, Ofenstraße von Rheinische Straße bis Ofenplatz, Ofenplatz zwischen Huckarder Straße und Alte Radstraße, Alte Radstraße südl. des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße, Alte Radstraße östlich des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße ( Gesamtmaßnahme )
(Drucksache Nr.: 02529-02)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kom- munalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Huckarder Straße von Rheinische Straße bis Einmündung Alte Radstraße nördlich des Ofenplatzes, Ofenstraße von Rheinische Straße bis Ofenplatz, Ofenplatz zwischen Huckarder Straße und Alte Radstraße, Alte Radstraße südl. des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße, Alte Radstraße östlich des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße
(Gesamtmaßnahme)

zu TOP 3.3
Eintragung in die Denkmalliste
Objekt: Silberstraße 22, Verwaltungsgebäude Ruhrkohle
(Drucksache Nr.: 02490-02)


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Reuter, dass ihre Fraktion für die Eintragung des Objektes Silberstraße 22 - Verwaltungsgebäude Ruhrkohle - in die Denkmalliste sei. Man habe jedoch die Befürchtung, dass dieses Gebäude, so wie es damals mit dem Gebäude der ehemaligen Stadt- und Landesbibliothek geschehen sei, trotz alledem zu einem späteren Zeitpunkt abgerissen werde.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Eintragung des Verwaltungsgebäudes mit der Gartenanlage in die Denkmalliste.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
(Drucksache Nr.: 02675-02)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.5

Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-Sölderholz
hier: I.Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss, VI. Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
(Drucksache Nr.: 02614-02)


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB offengelegte Begründung vom 23.10.2000 der Satzung über die Grenzen
des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I., S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-Sölderholz als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 34 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 10 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 34 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.6
Untersuchungsgebiet Stadterneuerung Ortskern Brackel
(Drucksache Nr.: 02678-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in dem, - wie im Sachverhalt beschrieben -, begrenzten Gebiet mit der Bezeichnung: "Untersuchungsgebiet Stadterneuerung Ortskern Brackel".

zu TOP 3.7
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren"
(Drucksache Nr.: 02585-02)
Die Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt machte deutlich, dass der Rat der Stadt die Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren" ausdrücklich begrüße.

Da es aber hinsichtlich der Förderung dieser Maßnahme durch das Land derzeit Schwierigkeiten gebe, war man sich darüber hinaus einig, diesbezüglich erneut Gespräche mit dem Land zu führen.


Darüber hinaus schlug OB Dr. Langemeyer folgende Ergänzung des Beschlussentwurfes vor:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, alternative Finanzierungsmodelle in der vorliegenden Angelegenheit zu prüfen.



Unter dieser Maßgabe fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirksbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren" mit Gesamtkosten in Höhe von 2 974 550,00 Euro.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die erforderlichen Zuwendungsbescheide bzw. Genehmigungen zu einem förderungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen.

Finanzierung (Gesamtkosten):

Haushaltsjahr: 2002

Eigenanteil Stadt:
Finanzposition: 4390 9850 000 1 61.540,00 Euro
4390 7150 000 0 152.140,00 Euro
Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH

Förderungsmittel:
Zuschussmittel durch Land und Arbeitsverwaltung
zu Bau- und Personalkosten für die ABM
Neugestaltung von Kinderspielplätzen 2.760.870,00 Euro

Gesamtkosten: 2.974.550,00 Euro


Finanzierung (Ausgaben/städt. Eigenanteil):
(ca. 20% der Gesamtkosten)

Haushaltsjahr: 2002

Finanzposition: 4390 9850 000 1 61.540,00 Euro
Vermögens- HH - Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH -

Finanzposition: 4390 7150 000 0 152.140,00 Euro
Verwaltungs- HH - Zuschuss an die Dortmunder Dienste
Gesellschaft für Beschäftigungsmaß-
nahmen mbH -

Ausgaben/städt. Eigenanteil gesamt: 213.680,00 Euro


Finanzierung (Einnahmen / Zuschüsse Land NRW, Arbeitsverwaltung):
(ca. 80% der Gesamtkosten)

Haushaltsjahr: 2002

Finanzposition: 246.160,00 Euro
Vermögens- HH: - Zuweisungen des Landes zu den
Baukosten (Baumaterialien) -

Finanzposition: 2.514.710,00 Euro
Verwaltungs- HH: - Zuweisungen des Landes und der Bundesan-
stalt für Arbeit zu Betriebs- und Personalkosten -

Einnahmen/Zuschüsse gesamt: 2.760.870,00 Euro

Bei einer Änderungen der Förderungsanteile seitens des Landes oder der Arbeitsverwaltung erhöht bzw. verringert dies den Eigenanteil der Stadt Dortmund entsprechend.

Folgekosten: Es entstehen keine zusätzlichen Folgekosten, da es sich um vorhandene Anlagen handelt.


zu TOP 3.8
Satzung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01942-01)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Bebauungplan Ap 206 -Aplerbeck Süd-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Entscheidung über Anregungen, V. Beifügung einer Begründung, VI. Satzungsbeschluss, VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 206
(Drucksache Nr.: 02564-02)

Im Zusammenhang mit der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt regte

Rm Münch zum wiederholten Male an, dass die Ausgleichsflächen auch in dem Stadt-
bezirk liegen, in dem der Eingriff stattfinde. Leider sei dies bei der vorliegenden Ange-
legenheit nicht der Fall.

Bei Stimmenthaltung von Rm Münch fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:


IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Ap 206 - Aplerbeck Süd - geprüft und beschließt:

a) die Anregungen unter den Punkten 13.1, 13.2 und 13.6 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) die Anregungen unter den Punkten 13.3 tlw.,13.4 und 13.5 tlw. sowie die unter Punkt 15 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 3 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I., S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 25.09.2000 entsprechend den Aus- führungen unter dem Punkt 14 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung

vom 10.04.2002 dem Bebauungsplan Ap 206 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 206 einschließlich der unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und den unter dem Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsflächen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VII. Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 206.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO.

zu TOP 3.10
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Prinzenstraße von Hansastraße bis Balkenstraße
(nördlicher, abgepollerter Teilbereich der Fußgängerzone "Rathausumfeld", mit Anlieger- und Zuliefererverkehr).
(Drucksache Nr.: 02568-02)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kom- munalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Prinzenstraße von Hansastraße bis Balkenstraße (nördlicher, abgepollerter Teilbereich der Fußgängerzone "Rathausumfeld", mit Anlieger- und Zuliefererverkehr).
zu TOP 3.11
Reitersperrbaken in Salingen
(Drucksache Nr.: 02820-02)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
zu TOP 4.1
Grundstückskauf des ehemaligen Max-Planck-Institutes
(Drucksache Nr.: 02856-02)
- Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02856-02AT-B)

- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02856-02AT-B)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit berichteten zunächst Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), Rm Ulrich (CDU) sowie Rm Starke (SPD) über die von ihnen vorgenom-
mene Akteneinsicht.

Die entsprechenden Berichte sind der nichtöffentlichen Niederschrift als Anlage beigefügt.

Anschließend nahm StK Pehlke Stellung und skizzierte dabei die wichtigsten Punkte des von ihm hinsichtlich des Grundstückskaufes des ehemaligen Max-Planck-Institutes vorgelegten Sachstandsberichtes.

Hierbei machte er deutlich, dass dieser Bericht zu zwei wesentlichen Ergebnissen komme:

1. Es wurde ein Fehler gemacht, in dem dem Rat der Stadt nicht ausdrücklich ein Beschluss abverlangt wurde, auf die Kaufpreisrückzahlung zu verzichten.

2. Keinem Beschäftigten kann ein grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden.

Des weiteren stellte StK Pehlke fest, dass der Stadt Dortmund aufgrund der Kaufpreissicherung aktuell kein Schaden entstanden sei.

Weiterhin erläuterte er dem Rat der Stadt die organisatorischen Maßnahmen, die man verwaltungsseitig ergreifen werde, um Mängel - wie im vorliegenden Fall - künftig zu verhindern.

Außerdem nahm er zu den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus mit Schreiben vom 20.06.2002 gestellen Fragen Stellung und machte dabei deutlich, dass die besagte An-
gelegenheit nicht Gegenstand der Beratungen im Verwaltungsvorstand gewesen sei und aufgrund der rechtlichen Bestimmungen nicht hätte im Verwaltungsvorstand behandelt werden müssen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion setzte sich Rm Schneckenburger kritisch mit den von
StK Pehlke vorgelegten Sachstandsbericht auseinander. Hierbei machte sie deutlich, dass ihrer Einschätzung nach die Fehler, die bei dieser Angelegenheit begangen wurden, in dem vorgelegten Bericht bagatellisiert worden seien.

Weiterhin rügte Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) die Verfahrensfehler, die in diesem Zusammenhang begangen worden seien, und merkte dabei an, dass es fraglich sei, ob die am 10.06.1999 getroffene Entscheidung bei einer offeneren Informationspolitik überhaupt getroffen worden wäre.

Abschließend erläuterte sie den von ihrer Fraktion mit Schreiben vom 20.06.2002 vorgelegten Antrag.


Anschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Meine sehr verehrten Damen und Herren,

wir diskutieren sehr lange und wir hören uns das auch alles sehr lange an, dabei sind die beiden einzig wichtigen Fragen letztendlich doch noch nicht geklärt; trotz verschiedener Erklärungsversuche. Warum ist eine haushaltsrelevante Ausgabe von 5 Mio. DM nicht im Verwaltungsvorstand besprochen worden und warum ist der Rat letztendlich nicht umfassend informiert worden?

Ich denke, wir sind uns einig, dass in der damaligen Situation, auch kurz vor den Kommunalwahlen, diese 5 Mio. DM eine durchaus unpopuläre Entscheidung gewesen wären. Ich glaube, man muss wirklich nicht spekulieren, wenn diese Schlagzeile, die vor kurzem in der Presse stand, 'Stadt kauf ihr eigenes Grundstück zurück', im September 1999 veröffentlicht worden wäre, dann hätte Dortmund heute einen anderen Oberbürgermeister. Wobei bisher auch klar ist, dass der Herr Oberbürgermeister in seiner Eigenschaft als Kämmerer an diesem Vorfall wohl auf Basis dieser Informationslage in keinster Weise beteiligt gewesen ist - und das finde ich auch gut so.

Ich möchte noch einmal eines sagen: Die Sache stinkt in irgendeiner Form. Die Frage ist deshalb auch, was war das damals für eine Zeit? Und Herr Pehlke hat ja durchaus einen historischen Rückblick gegeben bis 1914 und sogar auch davor bis zum Kaiser-Wilhelm-Institut. Das ist alles sehr interessant, aber ich interessiere mich dann doch mehr für die Nachkriegsgeschichte hier in Dortmund. Und da darf man ja nicht vergessen, diese Stadt war 50 Jahre lang im Würgegriff der SPD. Ich muss ganz ehrlich sagen: In diesen 50 Jahren will ich nicht wissen, wie viele Dinge auf dem sog. kleinen Dienstweg hier gelöst worden sind, am Rat und an den demokratisch gewählten Gremien vorbei. Und deshalb soll muß auch die Frage erlaubt sein. Ist diese unpopuläre Entscheidung nur deshalb nicht getroffen worden, weil möglicherweise durch politischen Druck oder politische Einflussnahme von Parteimitgliedern hinter dem Rücken des Rates gemauschelt worden ist?

Diese Frage, denke ich, sollten sich vielleicht einige Parteimitglieder, die damals dem Rat angehört haben auch stellen."


Für die SPD-Fraktion stellte anschließend Rm Prüsse fest, dass trotz gewisser Verfahrensfehler, die auch seine Fraktion konstatieren müsse, die Entscheidung aus Wirtschaftsförderungs- gesichtspunkten das Max-Planck-Institut durch den Beschluss des Rates der Stadt vom 10.06.1999 an Dortmund zu binden, richtig gewesen sei. Von daher werde die SPD-Fraktion auch den Punkt 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.06.2002 ablehnen. Den Punkten 2 bis 4 des genannten Antrages könne man dagegen zustimmen.

Des weiteren fügte Herr Dr. Küpper hinzu, dass seiner Einschätzung nach der Beschluss des Rates vom 10.06.1999 auch zustande gekommen wäre, wenn dem Rat alle Informationen vorgelegen hätten. Wieso es zu einem Informationsdefizit kommen konnte, sei weder für ihn, noch für sein Mitarbeiter nachvollziehbar.


Im weiteren Verlauf der Diskussion stellte für die CDU-Fraktion Rm Sauer fest, dass bei dem Grundstückskauf des ehemaligen Max-Planck-Institutes Fehler begangen worden seien, die man auch nicht schön reden sollte, sondern es komme nun vielmehr darauf an, aus diesen Fehlern zu lernen und Maßnahmen zu ergreifen, damit derartige Vorgänge zukünftig nicht wieder geschehen.


Hierauf erwiderte OB Dr. Langemeyer, dass er in seiner Eigenschaft als Chef der Verwaltung bei der erstmaligen Behandlung dieser Angelegenheit im Rat der Stadt verwaltungsseitige Fehler eingestanden habe, indem der Rat der Stadt nicht umfassend informiert worden sei. Von daher habe er auch nichts schön geredet, sondern es wurden vielmehr in dem vorgelegten Bericht Wege aufgezeigt, um derartige Versäumnisse künftig zu vermeiden.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


2. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.06.2002

a) Auf der Grundlage des o. a. Antrages fasst der Rat der Stadt mit Mehr-
heit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden Beschluss:

1. Auf der Grundlage des Rechnungsprüfungsberichtes, der Er-
gebnisse der verwaltungsseitigen Recherche und der Erkennt-
nisse aus der Akteneinsicht stellt der Rat fest, dass die Stadt
eine Ausgabe getätigt hat, die vermeidbar gewesen wäre.


b) Auf der Grundlage des o. a. Antrages fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgende Beschlüsse:

2. Der Rat stellt darüber hinaus fest, dass er nicht über wesentliche

Hintergründe des Beschlussvorschlages zum Erwerb des
MPI-Komplexes informiert wurde und damit von der Verwaltung
in seinem Entscheidungsrecht und seiner Kontrollbefugnis gegen-
über der Verwaltung beeinträchtigt wurde.

3. Der Rat rügt die Verwaltung für die Missachtung der Verpflichtung,
den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeindever-
waltung, in diesem Fall über die Tatsache, dass die Höhe des
Kaufpreises für den MPI-Komplex zweifelhaft war, zu unterrichten.

4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, Maßnahmen zur Erhöhung der
Transparenz von Entscheidungsprozessen einzuleiten und dem
Rat ein Maximum an Möglichkeiten zu verschaffen, die von der
Gemeindeordnung vorgesehene Kontrollfunktion des Rates gegen-
über der Verwaltung wahrzunehmen.

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Vorläufige Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2001
(Drucksache Nr.: 02696-02)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Eröffnungsbilanz der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) zur Kenntnis.
zu TOP 7.2
Kennwort "Dortmund" für den Beginn des Unternehmens Barbarossa - ein Thema für die Wehrmachtausstellung
(Drucksache Nr.: 02822-02)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage von Rm Münch lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



8. Schule

zu TOP 8.1
Einführung von Studiengebühren
(Drucksache Nr.: 02824-02)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erläuterte Rm Schneckenburger den von ihrer Fraktion vorgelegten Antrag, indem die Stadt Dortmund ihre ablehnende Haltung hin- sichtlich der Einführung von Studiengebühren gegenüber der Landesregierung deutlich mache. Vielmehr mache es nach Auffassung ihrer Fraktion mehr Sinn, über sog. Studienkonten nachzudenken, wie sie auch von der Bundesregierung favorisiert werde.


Dagegen erklärte für die CDU-Fraktion Rm Sauer, dass nach Auffassung seiner Fraktion das Verhalten von SPD und Grünen auf landes- bzw. kommunaler Ebene Ausdruck für die "Doppelzügigkeit" dieser beiden Parteien sei.


Anstatt den Rat der Stadt mit derartigen Resolutionen zu beschäftigen, sollte man seiner Ansicht nach solche Vorgänge parteiintern lösen.

Von daher werde die CDU-Fraktion auch den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag ablehnen.

Seitens der SPD-Fraktion sprach sich Rm Diekneite für eine Beschlussfassung des genannten Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus aus, da es seiner Ansicht nach legitim und berechtigt sei, dass der Rat der Stadt eine Meinung hinsichtlich dieser Problematik bilde. Nach Auffassung der SPD-Fraktion wäre die Einführung von Studiengebühren sowohl aus bildungs-, als aus gesellschaftspolitischer Sicht der falsche Weg. Vielmehr sollte man seiner Meinung nach über eine inhaltliche Studienreform nachdenken.


Anschließend übernahm Bm'in Wendzinski die Leitung der Sitzung.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

"Meine sehr verehrten Damen und Herren,

was uns hier vorliegt, ist meiner Meinung nach kein Antrag zu einem Tagesordnungspunkt für diese Ratssitzung, sondern es ist für mich schon ein Wahlflugblatt zur Bundestagswahl 2002 im September.

Sie wissen, ich schätze die Dortmunder Grünen, die oftmals hier die einzigen sind, die den Finger in die Wunde legen und Skandale aufdecken oder auch nur einen Sturm im Wasserglas entfachen. Doch wir sollten uns davor hüten, dass dieser Rat zu einer populistischen Resolutionsbude verkommt. Wir sollten uns in der Tat um die Probleme kümmern, die für diese Stadt wichtig sind. Und Herr Sauer hat es ja auch schon zutreffend gesagt.
Wenn ich Sie, liebe Grüne, und wenn ich die Landesfraktion vergleiche, weiß ich, dass Sie noch zu den wenigen Aufrechten zählen, die hier das ursprüngliche grüne Fähnchen nach oben halten. Aber wenden Sie sich mit diesem Antrag doch bitte an die rot-grüne Landesregierung, an Ihre grüne Landtagsfraktion, die entscheiden darüber und nicht wir hier in Dortmund. Und ich glaube, dass es denen in Düsseldorf ziemlich egal ist, was die Stadt Dortmund auch noch jetzt zu den Studiengebühren meint.

Aber da nun mal der Tagesordnungspunkt steht, möchte ich auch ein wenig noch inhaltlich die Diskussion befruchten. Studiengebühren sind natürlich kontraproduktiv. Sie wissen, wir haben Defizite, was die Studienanfänger zahlen, gerade was den naturwissenschaftlichen und im ingenieurwissenschaftlichen Bereich angeht. Dort jetzt Studiengebühren noch einzuführen, wäre kontraproduktiv, denn so verhindert man die Arbeitsplätze und die Spezialisten und Fachkräfte, die wir zukünftig brauchen, damit wir die nicht aus dem Ausland anwerben müssen.

Allerdings, wenn jetzt hier die Grünen mit Statistiken ankommen, Studienanfängerquote von
27 % auf 32 % gestiegen, dann schauen Sie sich doch mal an, was an den Hochschulen los ist. Es werden ja nicht die vermeintlich schwierigen natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge gestärkt, sondern es sind im wesentlichen 'weiche' sozialwissenschaftliche und pädagogische Studiengänge, die natürlich alle auch wichtig sind, allerdings haben wir da ein Überangebot. Und hier muss man das nicht mit Studiengebühren regulieren, sondern meiner Meinung nach mit einem Numerus Clausus. Aber auch das ist sicherlich kein Thema hier für den Rat der Stadt Dortmund."


Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimme von Rm Stratenwerth (FDP) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt hält die Einführung von Studiengebühren zwecks Einnahmeverbesse-
rungen für den Landeshaushalt für kontraproduktiv und schädlich.

Dortmund hat sich in den vergangenen Jahren als Hochschulstandort profiliert. Der gute Ruf der Dortmunder Hochschuleinrichtungen ist ein wichtiger Standortfaktor für den erfolgreich angelaufenen Strukturwandel. Die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt hängt auch von den Rahmenbedingungen für die Aufnahme eines Studiums ab.

Eben erst konnte der Anstieg der Studienanfänger-Quote von 27,7 % (1998) auf 32,4 % im letzten Jahr als Erfolg rot-grüner Bundesbildungspolitik verzeichnet werden. Das sollte jetzt nicht durch kurzsichtige Einnahmepolitik aufs Spiel gesetzt werden. Im Gegenteil: Die Konsequenzen aus der PISA-Studie müssen sein, den Bildungsbereich zu stärken.

Mit der geplanten Einführung von Studiengebühren werden die Bedingungen für die Aufnahme und den Abschluss eines Studiums verschärft und Studierende mit geringem Einkommen werden von der Investition in ihre Ausbildung abgeschreckt. Die Gebühren würden die jüngst erfolgte BAFÖG-Erhöhung zunichte machen. Insbesondere die Gebühr für Langzeitstudierende würde die bestrafen, die arbeiten müssen, um ihr Studium zu finanzieren, diejenigen die ein Kind zu betreuen haben, wie Behinderte und Studierende, deren Studienzeit sich durch Krankheit verlängert.

Die Bundesregierung favorisiert den Weg über sog. Studienkonten. Studienkonten bieten den Studierenden Gestaltungsfreiraum für ein gebührenfreies Erststudium bis hin zum Doppelten
der Regelstudienzeit. Erst danach fallen Gebühren an.

Die nordrheinwestfälische Bildungsministerin Behler (SPD) hatte im November bereits die Einführung von Studienkonten in NRW für das Jahr 2004 angekündigt. Das wäre ein geeig-
neter Schritt, die Vereinbarkeit von Studium und Beruf oder Familien zu fördern.

Der Rat der Stadt unterstützt den Protest der Studierenden gegen die geplante Maßnahme der Landesregierung zur Sanierung des Haushalts. Er fordert die Landesregierung dringend auf, von der Einführung der Studiengebühren Abstand zu nehmen.


Anschließend wurde die öffentliche Sitzung von 16.45 Uhr bis 17.25 Uhr für eine Pause unterbrochen.


9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -


10. Finanzen und Liegenschaften
zu TOP 10.1
Finanzierung des kommunalen ÖPNV im VRR - Anschlussregelung nach 2002
(Drucksache Nr.: 02693-02)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Verlängerung des Systems zur Finanzierung des kommunalen ÖPNV im VRR gemäß dem Beschlussvorschlag der Zweckverbandsdrucksache Nr. VI/02/5 (V. Ziffer 1. bis 5.) zu.

zu TOP 10.2
Kultur und Projekte Dortmund GmbH
Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Drucksache Nr.: 02767-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Kultur und Projekte Dortmund GmbH, die Änderungen des Gesellschaftsvertrages gemäß des als Anlage beigefügten Entwurfes zu beschließen.

zu TOP 10.3
Auflösung der Gesellschaft KOSTAT-DS GmbH
(Drucksache-Nr. 02801-02)


Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KOSTAT-DST GmbH, die Auflösung der Gesellschaft zu beschließen.


zu TOP 10.4
Infrastrukturrevision (Phase 2: Systematische Vorgehensweise)
(Drucksache-Nr. 02496-02)


zu TOP 10.4.1
Infrastrukturrevision (Phase 2: Systematische Vorgehensweise)
Zusatz-/Erfgänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02496-02AT-B)


Der o. a. Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt.


zu TOP 10.5
Kommunale Auswirkung des Tariftreuegesetzes
(Drucksache Nr.: 02825-02)


Wie bereits in der Sitzung des Rates der Stadt am 31.02.2002 machte die Diskussion zu dem
o. a. Tagesordnungspunkt die zum Teil kontroverse Auffassung der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen, die sich auch in den von den Fraktionen diesbezüglich vorgelegten Anträgen wiederspiegelte, deutlich.

Nachdem Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), Rm Monegel (CDU) sowie Rm Prüsse (SPD) die Positionen ihrer Fraktionen hinsichtlich der kommunalen Auswirkungen des Tariftreuegesetzes erläutert und die jeweils ablehnende Haltung hinsichtlich der von den anderen Fraktionen vorgelegten Anträge dargelegt hatten, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der Bürgerliste sowie der Stimme von
Rm Münch gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 06.06.2002
ab:

Der Rat der Stadt Dortmund hält das von der Bundesregierung vorgelegte Tariftreue-
gesetz für unumgänglich, um Wettbewerbsverzerrungen durch den Einsatz von Niedriglohnarbeitskräften entgegenzuwirken. Insofern kommt dem Tariftreuegesetz
für öffentliche Aufträge im ÖPNV und im Baubereich besondere Bedeutung zu. Der
Rat bedauert die weitere Verzögerung des Inkrafttretens entsprechender Regelungen
durch die Haltung der CDU-regierten Länder im Bundesrat.

Die bei den Dortmunder Stadtwerken beschlossene und vom Rat befürwortete Ein-

führung eines Spartentarifvertrages und den damit verbundenen Regelungen hatte
die Verabschiedung eines wirksamen Vergabegesetzes zum Ausschluss von Lohn-
dumping zur zentralen Voraussetzungen. Diese ist faktisch noch nicht erfüllt. Damit
sind Personalkostenreduzierungen, die mit der Einführung des Spartentarifvertrages
hätten realisiert werden können, nicht zu erzielen.

Der Rat fordert dieStadtwerke auf, bis zum endgültigen Inkrafttreten des Tariftreue-
gesetzes auf Maßnahmen zu verzichten, die gezielt das Lohnniveau von Privaten
nutzen. Bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes, das den grundlegenden Schutz vor
Lohndumping gewährleistet, sind Übergangsregelungen vorzusehen, die den Sinn
und Zweck dieses Gesetzes nicht konterkarieren. Diese werden dem Rat zur Kennt-
nis gegeben.


2. Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Münch lehnt der
Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Antrag
der CDU-Fraktion vom 18.06.2002 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an den Deutschen Bundestag und der
Bundesrat, den Entwurf des Tariftreuegesetzes gemäß der Bundesratsinitiative
der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern insoweit als Gesetz zu beschließen,
als darin die Regelungen zur Vergabe von Verkehrsleistungen vorgesehen sind.


3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion
folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 19.06.2002 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:

Zur Situation der Beschäftigten der Dortmunder Stadtwerke AG und den
Zusammenhängen mit dem Spartentarifvertrag hat der Rat der Stadt
Dortmund mit Mehrheit am 31.01.2002 eine eindeutige Feststellung
getroffen.

Diesen politischen Erklärungen ist augenblicklich nichts hinzuzufügen.
Jede weitere Konkretisierung treffen im Rahmen der Tarifautonomie die
Tarifpartner.



zu TOP 10.6
Stand der Rechnungslegung bei den Eigenbetrieben
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02836-02)

- Anfrage der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02836-02AF)

Hinsichtlich der von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 18.06.2002 zum o. a. Tagesordnungspunkt gestellten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt

eine Art Ersteinschätzung zu den gestellten Fragen schriftlich vor.

Die endgültige Beantwortung dieser Anfrage soll in der Sitzung des Rates der Stadt
am 11.07.2002 erfolgen.




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
zu TOP 11.1
Neufestsetzung der Entgelte für Service-Eheschließungen und Ambiente-Trauungen
(Drucksache Nr.: 02680-02)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:


Der Rat stimmt der Erhöhung der Entgelte für Service-Eheschließungen und Ambiente-Trauungen ab 01.07.2002 zu.
zu TOP 11.2
Rechtliche Möglichkeit, die willkürliche Änderung des Stadtwappens durch den Oberbürgermeister wieder rückgängig zu machen
(Drucksache Nr.: 02828-02)

Die Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich der o. a. Anfrage von Rm Münch lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

"Nach den heutigen Ausführungen des Oberbürgermeisters scheint eine Änderung des Stadtwappens nicht weiter verfolgt zu werden, so dass sich die Frage stellt, ob die bereits für die Änderung ausgegebenen 30 000,00 DM nicht hätten eingespart werden können, wenn der Oberbürgermeister dem Ältestenrat frühzeitig über seine Wappenänderungspläne informiert hätte."


OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf:

"Wenn man über Vorschläge unterschiedlicher Gestaltung diskutieren will, dann ist es nicht verkehrt, zunächst einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten zu lassen."




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 17.45 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.




D r . L a n g e m e y e r J o s t e s
Oberbürgermeister Ratsmitglied






Der Oberbürgermeister
In Vertretung



W e n d z i n s k i F e u l e r
Bürgermeisterin Schriftführer