zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Jostes (CDU) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Dr. Langemeyer machte zunächst darauf aufmerksam, dass Rm Münch mit Schreiben vom 06.06.2002 bzw. 11.06.2002 beantragt habe, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um die Punkte
Willkürliche Änderung des Stadtwappens durch den Oberbürgermeister
bzw.
Umgang mit Bombenfunden in der Innenstadt
zu erweitern.
Hinsichtlich des erstgenannten Dringlichkeitsantrages von Rm Münch machte
OB Dr. Langemeyer bezugnehmend auf die vorangegangene Sitzung des
Ältestenrates darauf aufmerksam, dass es Wunsch der Politik sei, die über-
arbeitete Fassung des Stadtwappens derzeit nicht weiter zu verfolgen.
Hierzu gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:
"Ich ziehe den Dringlichkeitsvorschlag zum Bombenfund in der City und die Anfrage zu der Reiterproblematik in Salingen zurück, da dieses Thema bereits umfassend geklärt worden ist. Die Dringlichkeit meines Vorschlages 'Willkürliche Änderung des Stadtwappens durch den Oberbürgermeister" begründe ich wie folgt:
Die Änderung eines Identifikationssymbols unserer Stadt sollte durch den Rat dieser Stadt beschlossen werden und nicht eine willkürliche Entscheidung des Oberbürgermeisters sein. Da der Herr Oberbürgermeister es abgelehnt hat, meinen Vorschlag auf die Tagesordnung zu setzen, bleibt mir nur noch die Möglichkeit, dies auf dem Wege der Dringlichkeit zu versuchen."
Hierauf erwiderte OB Dr. Langemeyer, dass in der genannten Angelegenheit noch nichts entschieden gewesen sei, sondern dass man sich darauf verständigt habe, in der Sitzung des Ältestenrates am 20.06.2002 darüber zu diskutieren und dann hierüber zu entscheiden. Dies sei in der vorangegangen Sitzung des Ältestenrates letztendlich geschehen.
Der Rat der Stadt lehnte daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch die Aufnahme des Dringlichkeitsvorschlages von Rm Münch mit der Bezeichnung "Willkürliche Änderung des Stadtwappens durch den Oberbürgermeister" ab.
Weiterhin wurden die Punkte
3.4 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost -
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen an das Beschlussgremium
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das
Beschlussgremium
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das
Beschlussgremium
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1
des B-Planes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB)
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des B-Planes Ap 161
(§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB)
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der
Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02675-02)
3.11 Reitersperrbaken in Salingen
Anfrage Rm Münch
(Drucksache Nr.: 02820-02)
10.4 Infrastrukturrevision (Phase 2: Systematische Vorgehensweise)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02496-02)
von der Tagesordnung abgesetzt.
Unter Einbeziehung der og. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 23.05.2002
Für die DVU beantragte Rm Stanko, das Protokoll der o. a. Sitzung um die Äußerungen von Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hinsichtlich ihres Ver- wandtschaftsverhältnisses zu Herrn Stiller zu ergänzen.
Der o. a. Antrag von Rm Stanko wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU abgelehnt.
Weiterhin lagen dem Rat der Stadt folgende redaktionelle Änderungen der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 23.05.2002 vor:
Seite 6
zu TOP 2.1
Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes
OB Dr. Langemeyer sowie StR Sierau informierten zunächst den Rat der Stadt über die neuesten Entwicklungen hinsichtlich des Dortmunder Hauptbahnhofes.
Hierbei brachten sie zum Ausdruck, dass ihrer Einschätzung nach die Ampeln für die Weiterentwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes wieder auf "grün" stehen.
Nach intensiven Verhandlungen sei es gelungen, eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Bahn und dem Investor Sonae abzuschließen, in der eine Reihe von Detailfragen rechtlich verbindlich geregelt werden. Hierbei gehen die Verfahrensbeteiligungten u. a. davon aus, dass in der Sitzung des Rates der Stadt am 11.07.2002 dargelegt wird, dass
die erforderlichen Unterlagen so aufbereitet sind, dass das eisenbahnrechtliche Plan- feststellungsverfahren eingeleitet werden kann.
. . . . . . . . . . .
Seite 24
zu TOP 7.2
Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht - Dimensionen des Vernichtungskrieges
1941 bis 1944"
(Drucksache Nr.: 02503-02)
3. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Bürgerliste, der DVU sowie der FDP folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht - Dimensionen des Vernich-
tungskrieges 1941 bis 1944" des Hamburger Institutes für Sozialfor-
schung im Jahre 2003 im Museum für Kunst- und Kulturgeschichte der
Stadt Dortmund präsentiert wird. Die Stadt Dortmund veranstaltet die
Ausstellung und kommt für alle im Zusammenhang mit der Durchfüh-
rung der Ausstellung entstehenden Kosten und Gebühren auf, soweit
diese nicht durch Einnahmen zu decken sind. Als Ausstellungszeitraum
wird der 15.09. bis 30.10.03 ins Auge gefasst.
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Unter Einbeziehung der o. a. redaktionellen Änderungen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 23.05.2002 genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- keine Vorlagen -
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Beifügung einer Begründung, V. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 02555-02) 
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - offengelegte Begründung vom 31.07.2001 der Änderung Nr. 2 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung i.V.m. § 13 BauGB sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
V. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB sowie §§ 7 und 41 GO NRW.