N i e d e r s c h r i f t



über die 30. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch

am Dienstag, den 09. April 2002, 14.30 Uhr,

im Sitzungssaal, Bezirksverwaltungsstelle Hombruch, Harkortstrasse 58.


Anwesend sind:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Semmler, Hans - Bezirksvorsteher -
Steinmann, Ulrich - stellv. Bezirksvorsteher -
Alda, Gerd Michael
Bohrmann, Ingeborg
Grotjahn, Hans-Jürgen
Hartmann-Steinberg, Michael
Korkus, Stefan
Preuss, Guido
Radtke, Olaf
Sage, Roland
Dr. Schröder, Reinhard
Schroeder, Detlef
Seiler, Thomas
Stange, Siegfried
Urmersbach, Gisela
Wille, Rose Marie

b) Mitglied des Rates
Münch, Detlef - bis 17.45 Uhr -
c) Verwaltung
Greve, Olaf - StA 61 zu TOP 6.1 u. 6.2 –
Sibbe-Kozlowski - StA 63 zu TOP 7.19
Beisert, Friedhelm - 33/Hom -
Bruckert, Sylvia - 33/Hom-BV -

c) Seniorenbeirat
Dr. Hillnhütter, F.-W.
Lackmann, Werner
Höher, Hildegard
Nicht erschienen sind die Mitglieder der BV-Hombruch:

Hoffmann, Claudia
Mayer, Günter - entschuldigt -
Rückert, Thorsten - entschuldigt -

Zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Rose-Marie Wille wird mit 16 Ja-Stimmen einstimmig zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

ZU TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Mitglieder der BV-Hombruch und der anwesende Ratsvertreter werden vom Bezirksvorsteher auf das Mitwirkungsverbot der §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen.

Zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Bezirksvorsteher schlägt vor, die Tagesordnung um folgende TOP´s zu erweitern:

TOP 7.21 Wiederherstellung der Wiese und Ergänzung der Absperrpfosten auf dem Gelände
gegenüber dem Freibad Froschloch
- Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 04.04.2002 –

TOP 7.22 Protokoll über den Ortstermin; Radwegemarkierung Kirchhörder Straße
- Mitteilung des Bezirksvorstehers vom 04.04.2002 –

TOP 7.23 Gebäudegutachten des Städt. Saalbau “Parkhaus Barop”

TOP 8.5 Verkehrsführung Persebeckerstraße/Stortsweg
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 08.04.2002 -

Des weiteren liegen zur Sitzung folgende Mitteilung bzw. Eingabe vor:

Zu TOP 7.1 Korrektur der Vorlage Widmung von Straßen
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.03.2002 –

Zu TOP 7.19 Geplanter Sendemast an der A 45/Steinsweg
- Mitteilung der Bürgerinitiative Pro Oespeler Lebensraum e. V. vom 02.04.2002 –

Des weiteren wird der Tagesordnungspunkt 1.2 der nichtöffentlichen Sitzung abgesetzt.

Anschließend wird die Tagesordnung mit 16 Ja-Stimmen einstimmig mit den Erweiterungen bzw. Ergänzungen wie folgt angenommen:

Öffentlicher Teil:
1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch am 19.02.2002

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch am 12.03.2002

2. Einwohnerfragestunde
2.1 Einwohnerfragestunde (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten)

2.2 Einwohnerfragestunde (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten)

3. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

3.1 Container-Standort an der Gotthelfstraße
- Eingabe von Frau Stommer vom 28.02.2002 -

3.2 Förderung der Umweltprojekte an der Gesamtschule Brünninghausen
- Eingabe der Gesamtschule Brünninghausen vom 08.03.2002 -

3.3 Begleitende Veranstaltung zum 1. Hombrucher Volkslauf am 02.06.2002
- Eingabe der Werbegemeinschaft Hombruch vom 19.02.2002 -

4. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

4.1 Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages für den Ortskern Hombruch am 08.09.2002 aus Anlass des 23. Hombrucher Straßenfestes
- Vorlage des Amtes für öffentliche Ordnung vom 25.02.2002 (Drucksache-Nr. 02346-02) -

5. Kinder und Jugend

5.1 Ernährungsverhalten von Kindern in städt. Einrichtungen
- Vorlage des Dez5 vom 06.03.2002 (Drucksache.-Nr. 02363-02) -




6. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

6.1 Bauleitplanung; 122. Änderung des Flächennutzungsplanes – Kirchhörder Straße – sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 270 – Kirchhörder Straße
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hombruch und Empfehlung an das Beschlussgremium;
II. Reduzierung des Änderungsbereiches der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Erweiterung des Planbereiches des Bebauungsplanes Hom 270 – Kirchhörder Straße;
IV. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung;
V. Offenlegungsbeschluss zur 122. Änderung des Flächennutzungsplanes;
VI. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Hom 270 – Kirchhörder Straße
VII. Änderung des Landschaftsplanes Süd
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 18.03.2002 (Drucksache-Nr. 02473-02) -

6.2 Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 – Kieferstraße –
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB)
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 14.03.2002 (Drucksache-Nr. 02453-02) -

6.3 Bauvorhaben der Firma IBAC nördlich der Harkortstraße
hier: Gestaltung des öffentlichen Platzes
- Mitteilung des Herrn Stadtrat Sierau vom 14.03.2002 -
7. Mitteilungen

7.1 Widmung von Fuß- und Radwegen
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.02.2002 (Drucksache-Nr. 02348-02) und Mitteilung vom 25.03.2002-

7.2 Markplatzfest der Hombrucher Werbegemeinschaft
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 26.02.2002 (Drucksache-Nr. 02350-02) -

7.3 Hombrucher Straßenfest der Werbegemeinschaft Hombruch vom 05.09. – 08.09.2002
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 09.04.2002 (Drucksache-Nr. 02382-02) -

7.4 Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn A 45
- Mitteilung des Herrn Stadtrat Sierau vom 15.03.2002 -
7.5 Errichtung eines Regenschutzdaches auf dem Schulgrundstück der Harkort-Grundschule
- Mitteilung des Schulverwaltungsamtes vom 28.02.2002 -

7.6 Verkehrssituation in der Dahmsfeldstraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.03.2002 -

7.7 Überprüfung der Beschilderung des Platzes vor dem Feuerwehrgerätehaus Löttringhausen
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 –

7.8 Verkehrssituation in der Sichelstraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 28.02.2002 -

7.9 Instandsetzungsarbeiten der Fahrbahn auf der Schneiderstraße zwischen Gotthelfstr. und Mettestraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 07.03.2002 -

7.10 Verkehrsberuhigung Schneiderstraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 -

7.11 Beleuchtung des Weges zur Kleingartendaueranlage Helenenberg
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 -

7.12 Durchführung von Waldpflegemaßnahmen 2002/2002
- Mitteilung des Regiebetriebs Stadtgrün Dortmund vom 19.02.2002 -

7.13 Befahren der Friedhöfe im Stadtbezirk Hombruch
- Mitteilung des Eigenbetriebs Friedhöfe Dortmund vom 20.02.2002 -

7.14 Kostenaufstellung für den Bau des P + R-Platzes Am Beilstück
- Mitteilung des Stadtbahnbauamtes vom 26.02.2002 -

7.15 Protokoll über die Einwohnerversammlung zur Verkehrssituation in Do-Eichlinghofen
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 05.03.2002 -

7.16 Protokoll über den Ortstermin zur Herrrichtung des Durchgangs von der Ginsterstraße zum Marktplatz Hombruch
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 20.03.2002 -

7.17 Protokoll über den Ortstermin zum Antrag auf Errichtung einer Tribüne und Nutzung eines städt. Grundstückes am Sportplatz in Dortmund-Barop
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 20.03.2002 –

7.18 Verkehrssituation in Dortmund-Brünninghausen
- Antrag der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 -

7.19 Genehmigung von Funkantennen im Stadtbezirk Hombruch
- Antrag der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 und Mitteilung der Bürgerinitiative Pro
Oespeler Lebensraum e. V. vom 02.04.2002 -

7.20 Situation am Haltepunkt der Deutschen Bahn AG in Dortmund-Löttringhausen
- Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 18.03.2002 –
7.21 Wiederherstellung der Wiese und Ergänzung der Absperrpfosten auf dem Gelände
gegenüber dem Freibad Froschloch
- Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 04.04.2002 –


7.22 Protokoll über den Ortstermin; Radwegemarkierung Kirchhörder Straße
-Mitteilung des Bezirksvorstehers vom 04.04.2002 –

7.23 Gebäudegutachten des Städt. Saalbau “Parkhaus Barop”

8. Anfragen

8.1 Umsetzung der Empfehlungen der Einwohnerversammlung zum Thema Persebecker Straße/Stortsweg
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.03.2002 -


8.2 Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für das Gelände am Parkhaus Barop
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 -

8.3 Renaturierung/Naturnahe Umgestaltung der Emscherzuflüsse im Stadtbezirk Hombruch
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 -
8.4 Sondernutzung für das Abstellen der Einkaufswagen der Fa. REWE am Standort Harkortstr./Ecke Löttringhauser Straße
- Anfrage der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 18.03.2002 -

8.5 Verkehrsführung Persebeckerstraße/Stortsweg
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 08.04.2002 -


ZU TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung der BV-Hombruch, am 19.02.2002

Die Niederschrift über die 28. Sitzung der BV-Hombruch, am 19.02.2002, wird mit 16 Ja-Stimmen einstimmig genehmigt.

ZU TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung der BV-Hombruch, am 12.03.2002

Die Niederschrift über die 29. Sitzung der BV-Hombruch, am 12.03.2002, wird mit 15 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung (Bü90/Die Grünen) einstimmig genehmigt.



ZU TOP 2.
Einwohnerfragestunde (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten)

Herr Wilhelm Junge – Vertreter des Initiativkreis gegen Mobilfunkstrahlung in Eichlinghofen - wohnhaft Eichlinghofer Str. 22, bezieht sich auf TOP 7.19 der heutigen Sitzung. Er führt aus:
Mehrere Bürger/innen aus Dortmund-Eichlinghofen haben sich spontan nach der Installierung einer UMTS-Antenne auf dem Haus Stockumer Str. 428 vom 19.03.2002 zu einem Initiativkreis zusammengeschlossen. Der Initiativkreis hat Unterschriften gesammelt, mit einem Anschreiben an die BV-Hombruch. Diese möchte ich Ihnen heute übergeben und sie als Bezirksvertretung bitten, sich der Meinung des Initiativkreises anzuschließen.

Antwort:
Herr Semmler führt aus, dass dieses Thema in heutiger Sitzung unter dem TOP 7.19 behandelt wird und Frau Sibbe-Kozlowski einen Bericht des Bauordnungsamtes als zuständige Genehmigungsbehörde geben wird.

Herr Wittenberg, bezieht sich auf das Bäderkonzept der Stadt Dortmund und stellt folgende Fragen:
n hat die BV-Hombruch dem Sportdezernenten und der Verwaltungsspitze eigene Vorschläge zum Erhalt der Bäder vorgelegt?
n Ist der BV-Hombruch bekannt, ob Schwimmvereine in eigener Regie bereit sind die Bäder zu übernehmen?
n Der Oberbürgermeister hat Herrn Ingo Küpper gebeten, auch mit anderen Unternehmen Verhandlungen zu führen, ob sie bereit sind, selbst ein Freizeitbad auf dem Gelände Gneisenau in Derne zu bauen?
n Wird die BV-Hombruch den Oberbürgermeister auf seine Zusage, wenn die 4 Bäder geschlossen werden, das Freibad Froschloch zu einem Allwetterbad umzubauen, festnageln?
n Warum dürfen Bürger/innen in der Sitzung der Bezirksvertretung an keiner Diskussion teilnehmen?

Antwort:
Herr Semmler dankt Herrn Wittenberg für die Ausführungen. Er führt aus, dass die Geschäftsordnung es so vorsieht, dass Bürger/innen nur in der Einwohnerfragestunde ihre Anliegen vortragen können. In der Vergangenheit hat die BV-Hombruch die Zeiten jedoch ziemlich ausgeweitet. Aber die BV-Hombruch muss sich auch an die Geschäftsordnung halten.
Herr Stüdemann hat zugesichert, wenn ein Bäderkonzept erstellt ist, dieses hier in der BV-Hombruch vorzustellen. Bisher ist das Bäderkonzept allerdings noch nicht fertiggestellt.

Herr Lackmann - Mitglied des Seniorenbeirates - fragt nach, ob der Marktmeister darauf achten kann, dass die Bänke bei dem Wochenmarkt nicht durch die Händler mit Waren belegt werden.

Antwort:
Der Verwaltung wird dieses mitgeteilt, mit der Bitte dass der Marktmeister auf die Markthändler einwirkt, die Bänke von Waren freizuhalten.

Frau Höher - Mitglied des Seniorenbeirates - fragt an, wann der Zebrastreifen auf der Harkortstraße/Löttringhauser Straße wieder hergestellt wird.



Antwort:
Herr Semmler sagt zu, dass sofort eine Anfrage an die Verwaltung erfolgen wird, mit der Bitte den Zebrastreifen schnellstmöglich wieder zu markieren.

Herr Gerhard Malz, 2. Vorsitzender des Vereins Pro Lärmschutz A 45, führt aus:
Der Verein Pro Lärmschutz hat sich zum Ziel gesetzt, eine Lärmschutzwand an der A 45 zu errichten. Herr Stadtrat Sierau hat in einem Presseartikel den Bau der Lärmschutzwand abgelehnt. Dies kann der Verein Pro Lärmschutz nicht akzeptieren. Herr Sierau hat ausgeführt, dass die Autobahn bzw. Brücke bereits 1975 erstellt wurde und so kein Rechtsanspruch mehr auf Lärmschutz besteht. Dies kann ich allerdings widerlegen, da in Lüdenscheid nachträglich auch Lärmschutzwände installiert worden sind. Hier stellt sich die Frage, warum ist dies bei uns nicht möglich?

Antwort:
Herr Semmler stellt dar, dass die BV-Hombruch bereits eine Einwohnerversammlung zum Thema Lärmschutz durchgeführt hat. Es ist auf Wunsch der BV-Hombruch ein Lärmschutzgutachten gefertigt worden. Dieses Gutachten kann in der Bezirksverwaltungsstelle eingesehen werden. In diesem Gutachten sind auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung von Lärmschutzmaßnahmen erläutert. Die BV-Hombruch hat leider keine rechtlichen Möglichkeiten hier Beschlüsse zu fassen, es handelt sich hier um eine bundes- bzw. landespolitische Angelegenheit. Für die Brücke “Rombergholz” gibt es einen Hoffnungsschimmer, so sollen im Jahr 2003, Lärmschutzmaßnahmen greifen, allerdings kann die BV-Hombruch nicht sagen, aufgrund welcher rechtlichen Voraussetzungen diese Maßnahme durchgeführt wird. Die zuständige Stelle für Lärmschutzmaßnahmen ist das Amt “Straßen NRW” in Hamm, Herr Kaplan.

ZU TOP 2.1
Einwohnerfragestunde (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten)

Es besteht kein Fragebedarf.

ZU TOP 3.1
Container-Standort an der Gotthelfstraße
- Eingabe von Frau Stommer vom 28.02.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe von Frau Stommer vom 28.02.2002 zur Kenntnis und fasst auf Antrag der CDU- und SPD-Fraktion mit 16 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluss:

“Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Container an der Gotthelfstraße versetzt werden
können. Das Ergebnis ist der BV-Hombruch – bevor eine Umstellung erfolgt – mitzuteilen.”

ZU TOP 3.2
Förderung der Umweltprojekte an der Gesamtschule Brünninghausen
- Eingabe der Gesamtschule Brünninghausen vom 08.03.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe der Gesamtschule Brünninghausen vom 08.03.2002 zur Kenntnis und fasst auf Antrag der CDU-Fraktion mit 16 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluss:


“Der Antrag auf Förderung der Umweltprojekte an der Gesamtschule Brünninghausen wird
zurückgestellt. Eine erneute Beratung erfolgt bis zur Behandlung der Gesamtförderung der Schulen im Stadtbezirk Hombruch im Jahr 2002.”

ZU TOP 3.3
Begleitende Veranstaltung zum 1. Hombrucher Volkslauf am 02.06.2002
- Eingabe der Werbegemeinschaft Hombruch vom 19.02.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe der Werbegemeinschaft Hombruch vom 19.02.2002 mit 16 Ja-Stimmen einstimmig zur Kenntnis.

ZU TOP 4.1
Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages für den Ortskern Hombruch am 08.09.2002
aus Anlass des 23. Hombrucher Straßenfestes
- Vorlage des Amtes für öffentliche Ordnung vom 25.02.2002 (Drucksache-Nr. 02346-02) -

Mit 13 Ja-Stimmen (CDU u. Bü90/Die Grünen) und 1 Nein-Stimme (SPD) bei 2 Stimmenthaltungen (SPD) fasst die BV-Hombruch mehrheitlich folgenden Beschluss:

“Die BV-Hombruch nimmt von der Absicht des Ordnungsamtes Kenntnis aus Anlass und in Verbindung mit der Veranstaltung “23. Hombrucher Straßenfest” auf der Grundlage des § 14 Ladenschlussgesetz (LSchlG) durch Rechtsverordnung für die Verkaufsstellen im Bereich der Harkortstraße am 08.09.2002 einen verkaufsoffenen Sonntag.”

ZU TOP 5.1
Ernährungsverhalten von Kindern in städt. Einrichtungen
- Vorlage des Dez5 vom 06.03.2002 (Drucksache.-Nr. 02363-02) -

Die BV-Hombruch nimmt mit 16 Ja-Stimmen einstimmig die Ausführungen der Verwaltung zum Ernährungsverhalten von Kindern in städtischen Einrichtungen zur Kenntnis.

Die Sitzung wird für eine Pause von 16.22 Uhr bis 16.40 Uhr unterbrochen.

ZU TOP 6.1
Bauleitplanung; 122. Änderung des Flächennutzungsplanes – Kirchhörder Straße – sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 270 – Kirchhörder Straße
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hombruch und Empfehlung an das Beschlussgremium;
II. Reduzierung des Änderungsbereiches der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Erweiterung des Planbereiches des Bebauungsplanes Hom 270 – Kirchhörder Straße;
IV. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung;
V. Offenlegungsbeschluss zur 122. Änderung des Flächennutzungsplanes;
VI. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Hom 270 – Kirchhörder Straße
VII. Änderung des Landschaftsplanes Süd
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 18.03.2002 (Drucksache-Nr. 02473-02) -

Herr Greve – Vertreter des Stadtplanungsamtes – erläutert die Vorlage.



Anschließend fasst die BV-Hombruch mit 16 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluss:

“Die BV-Hombruch nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.”

ZU TOP 6.2
Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 – Kieferstraße –
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB)
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 14.03.2002 (Drucksache-Nr. 02453-02) -

Herr Greve – Vertreter des Stadtplanungsamtes – erläutert die Vorlage.

Anschließend fasst die BV-Hombruch mit 13 Ja-Stimmen, bei 3 Stimmenthaltungen (2 CDU u.1 Bü90/Die Grünen) einstimmig folgenden Beschluss:

“Die BV-Hombruch nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.”

ZU TOP 6.3
Bauvorhaben der Firma IBAC nördlich der Harkortstraße
hier: Gestaltung des öffentlichen Platzes
- Mitteilung des Herrn Stadtrat Sierau vom 14.03.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Sierau vom 14.03.2002 zur Kenntnis.

ZU TOP 7.1
Widmung von Fuß- und Radwegen
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.02.2002 (Drucksache-Nr. 02348-02) und Mitteilung vom 25.03.2002 -

Mit 16 Ja-Stimmen fasst die BV-Hombruch einstimmig folgenden Beschluss:

“Mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, werden die nachfolgenden Wegeverbindungen gem. § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Beschränkung des Gemeingebrauches auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr als Gemeindestraßen gewidmet.
1. Verbindungsweg zwischen Seepenweg und Buttweg (Gemarkung Lücklemberg,
Flur 3, Flurstück-Nr. 2265,
2. Verbindungsweg zwischen Buttweg und Lemberger Feld (Gemarkung Lücklemberg, Flur 3, Flurstück-Nr. 1998, 1999, 2000, 2001, 2002)
3. Verbindungsweg zwischen Buttweg und Ludekeweg (Gemarkung Lücklemberg, Flur 3,
Flurstück-Nr. 2378)
Begründung:
Bereits im Jahre 1996 bzw. 1998 wurden die Straßen “Seepenweg, Buttweg, Ludekeweg, Lemberger Feld, Schondellestraße” ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs als Gemeindestraßen gewidmet. Nunmehr sind auch die fertiggestellten oben genannten Verbindungswege zu widmen, um ihnen gem. § 6 StrWG NRW die Eigenschaft von öffentlichen Straßen zu geben.”

ZU TOP 7.2
Marktplatzfest der Hombrucher Werbegemeinschaft
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 26.02.2002 (Drucksache-Nr. 02350-02) -

Mit 16 Ja-Stimmen fasst die BV-Hombruch einstimmig folgenden Beschluss:

“Die BV-Hombruch stimmt der Durchführung des Marktplatzfestes der Hombrucher Werbegemeinschaft vom 09.05. – 12.05.2002 zu.”

ZU TOP 7.3
Hombrucher Straßenfest der Werbegemeinschaft Hombruch vom 05.09. – 08.09.2002
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 09.04.2002 (Drucksache-Nr. 02382-02) -

Herr Steinmann regt an, dass der Veranstalter dafür Sorge tragen muss, dass der Parkplatz für die Durchführung des Trödelmarktes frühzeitig gesperrt wird.

Anschließend fasst die BV-Hombruch mit 16 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluss:

“Die BV-Hombruch stimmt der Durchführung des Hombrucher Straßenfestes vom 05.09. bis 08.09.2002 der Hombrucher Werbegemeinschaft zu.”

ZU TOP 7.4
Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn A 45
- Mitteilung des Herrn Stadtrat Sierau vom 15.03.2002 -

Die Fraktion Bü90/Die Grünen stellt folgende Anfrage:

“Welche Lärmsteigerung ist in den nächsten 10 Jahren in den angesprochenen Bereichen zu erwarten?”

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der Fraktion Bü90/Die Grünen zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung bis zur nächsten Sitzung.

Anschließend nimmt die BV-Hombruch die Mitteilung des Herrn Stadtrat Sierau vom 15.03.2002 zur Kenntnis und fasst auf Antrag der CDU-Fraktion mit 16 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluss:

“Die Verwaltung wird gebeten, den Lärmminderungsplan mit seinen Vorstellungen, Planungen und Zielen, der BV-Hombruch vorzustellen.
Welche Unterstützung kann die Fachverwaltung geben, wenn es zu einer Beantragung freiwilliger Leistungen des Bundes in puncto Lärmschutz geben wird?”


ZU TOP 7.5
Errichtung eines Regenschutzdaches auf dem Schulgrundstück der Harkort-Grundschule
- Mitteilung des Schulverwaltungsamtes vom 28.02.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Schulverwaltungsamtes vom 28.02.2002 mit 16 Ja-Stimmen einstimmig zur Kenntnis.

ZU TOP 7.6
Verkehrssituation in der Dahmsfeldstraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.03.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.03.2002 zur Kenntnis und fasst auf Antrag der CDU-Fraktion mit 9 Ja-Stimmen (CDU u. 1 Bü90/Die Grünen) und 7 Stimmenthaltungen (SPD u. 1 Bü90/Die Grünen) einstimmig folgenden Beschluss:

“Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, warum die in einem Termin mit Anwohnern und Fraktionen zugesagten Maßnahmen, z. B. Markierungen und Zulassung von halbseitigem Parken, nicht durchgeführt werden.”

ZU TOP 7.7
Überprüfung der Beschilderung des Platzes vor dem Feuerwehrgerätehaus Löttringhausen
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 –

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 zur Kenntnis und fasst auf Antrag der CDU-Fraktion mit 10 Ja-Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen (SPD) einstimmig folgenden Beschluss:

“Die Verwaltung wird aufgefordert, das Schild “außer Angehörige der Feuerwehr” zu entfernen und durch das Zusatzschild “außer Feuerwehrfahrzeuge” zu ersetzen.”

ZU TOP 7.8
Verkehrssituation in der Sichelstraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 28.02.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 28.02.2002 zur Kenntnis.

ZU TOP 7.9
Instandsetzungsarbeiten der Fahrbahn auf der Schneiderstraße zwischen Gotthelfstr. und
Mettestraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 07.03.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 07.03.2002 zur Kenntnis.

ZU TOP 7.10
Verkehrsberuhigung Schneiderstraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 zur Kenntnis.

ZU TOP 7.11
Beleuchtung des Weges zur Kleingartendaueranlage Helenenberg
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 -

Herr Alda stellt dar, dass es sich hier um öffentliche Wegefläche handelt und somit das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr zuständig ist.

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 zur Kenntnis.

ZU TOP 7.12
Durchführung von Waldpflegemaßnahmen 2002/2002
- Mitteilung des Regiebetriebs Stadtgrün Dortmund vom 19.02.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Regiebetriebs Stadtgrün Dortmund vom 19.02.2002 mit 16 Ja-Stimmen einstimmig zur Kenntnis.

ZU TOP 7.13
Befahren der Friedhöfe im Stadtbezirk Hombruch
- Mitteilung des Eigenbetriebs Friedhöfe Dortmund vom 20.02.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Eigenbetriebs Friedhöfe Dortmund vom 20.02.2002 mit 16 Ja-Stimmen einstimmig zur Kenntnis.

ZU TOP 7.14
Kostenaufstellung für den Bau des P + R-Platzes Am Beilstück
- Mitteilung des Stadtbahnbauamtes vom 26.02.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Stadtbahnbauamtes vom 26.02.2002 mit 16 Ja-Stimmen einstimmig zur Kenntnis.

ZU TOP 7.15
Protokoll über die Einwohnerversammlung zur Verkehrssituation in Do-Eichlinghofen
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 05.03.2002 -

Die Fraktion Bü90/Die Grünen stellt dar, dass einige Aussagen von Bürgerinnen und Bürger bzw. Fraktionen der BV-Hombruch in dem Protokoll nicht wiedergegeben sind.
Herr Stange wird der Geschäftsstelle der BV-Hombruch die fehlenden Passagen einreichen.

Es besteht Einvernehmen darüber, dass Protokoll über die Einwohnerversammlung zur nächsten Sitzung der BV-Hombruch erneut vorzulegen.

ZU TOP 7.16
Protokoll über den Ortstermin zur Herrrichtung des Durchgangs von der Ginsterstraße
zum Marktplatz Hombruch
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 20.03.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 20.03.2002 mit 14 Ja-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen (Bü90/Die Grünen) zur Kenntnis.

ZU TOP 7.17
Protokoll über den Ortstermin zum Antrag auf Errichtung einer Tribüne und Nutzung
eines städt. Grundstückes am Sportplatz in Dortmund-Barop
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 20.03.2002 –

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 20.03.2002 zur Kenntnis und genehmigt mit 10 Ja-Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen (4 CDU, 2 SPD) einstimmig das Protokoll vom 20.03.2002.

ZU TOP 7.18
Verkehrssituation in Dortmund-Brünninghausen
- Antrag der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 -

Herr Grotjahn erklärt, dass die CDU-Fraktion sich mit einigen Punkten des SPD-Antrag nicht einverstanden erklären kann und beantragt eine zu jedem Punkt getrennte Abstimmung.
Hierüber besteht in der BV-Hombruch Einvernehmen.

Anschließend fasst die BV-Hombruch folgende Beschlüsse:

Kurzfristig realisierbare Maßnahmen:
Zu Punkt 1: Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen
Zu Punkt 2: Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen
Zu Punkt 3: Mit 9 Ja-Stimmen bei 7 Stimmenthaltungen (CDU) einstimmig beschlossen
Zu Punkt 4: Mit 7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen (CDU) und 4 Stimmenthaltungen ( CDU u. 1 Bü90/Die Grünen) mehrheitlich beschlossen
Zu Punkt 5: Mit 12 Ja-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen (3 CDU, 1 Bü90/Die Grünen) einstimmig
beschlossen
Zu Punkt 6: Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig und auf Antrag der CDU-Fraktion mit folgender Änderung beschlossen:
“Der erste Satz des Punktes 6 wird gestrichen und mit folgender Änderung versehen:
An der Bahnunterführung und an der Wildrosenstraße soll eine Durchfahrt mit dem Moped durch versetzte Bügel verhindert werden.
Zu Punkt 7: Mit 6 Ja-Stimmen (SPD) und 7 Nein-Stimmen (CDU u. Bü90/Die Grünen) mehrheitlich abgelehnt
Mittelfristige Maßnahmen:
Zu Punkt 1: Mit 15 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung (Bü90/Die Grünen) einstimmig beschlossen.
Zu Punkt 2: Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig mit folgender Ergänzung beschlossen:
“Erweiterung des Sommerparkplatzes an der Zillestraße auf 240 Plätze und Öffnung des dortigen Zoo-Einganges ab März und eine bessere Herrichtung des Parkplatzes.”
Zu Punkt 3: Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen
Zu Punkt 4: Mit 6 Ja-Stimmen (SPD), 8 Nein-Stimmen (CDU) und 2 Stimmenthaltungen (Bü90/Die Grünen) mehrheitlich abgelehnt.
Zu Punkt 5: Mit 13 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen (1 CDU u. 2 Bü90/Die Grünen) einstimmig
beschlossen
Zu Punkt 6: Mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (CDU) und 3 Stimmenthaltungen (CDU) mehrheitlich
beschlossen.

Somit ist folgender geänderte Antrag der SPD-Fraktion beschlossen:

“Die SPD-Fraktion bittet die Bezirksvertretung, noch einmal die Verkehrssituation in Brünninghausen im Bezug auf den Besucherverkehr zum Zoo und im Bezug auf die Nutzer des Pädagogisch-Sozialen Zentrums in der Mergelteichstraße zu erörtern, und zwar mit dem Ziel, die Verwaltung prüfen zu lassen, ob folgende Maßnahmen kurz- bzw. mittelfristig zur Entlastung der angespannten Situation realisiert werden können. Durch den Bericht von Herrn Sagolla vom Stadtplanungsamt in der Bezirksvertretung und durch seine Ausführungen in einer Bürgerversammlung, die der SPD-Ortsverein Brünninghausen am 19.2.02 veranstaltet hat, scheint uns eine differenziertere Möglichkeit zur Beurteilung der Lage gegeben zu sein.
Kurzfristig realisierbare Maßnahmen:
1. Die SBB Dortmund GmbH soll die Parkgebühr grundsätzlich bei der Ausfahrt der Fahrzeuge erheben.
2. Die Öffnungszeiten des Zoos sollen auf den schon vorhandenen Hinweistafeln des Zoos vermerkt werden.
3. Es soll stärker überprüft werden, ob die 30-km-Geschwindigkeitsbegrenzung in der Mergelteichstraße eingehalten wird.
4. Damit die Wildrosenstraße nicht von Zoobesuchern zugeparkt oder als Abkürzung benutzt wird und damit der Verkehrsfluss verlangsamt wird, soll alternierendes Parken in dieser Straße angeordnet werden.
5. Eine Buschgruppe auf der sog. Hundewiese an der Wildrosen- / Ecke Mergelteichstraße behindert die Sicht bei der Ausfahrt aus der Wildrosenstraße auf die Mergelteichstraße. Die Büsche sollten so kurz wie möglich geschnitten werden.
6. An der Bahnunterführung und an der Wildrosenstraße soll eine Durchfahrt mit dem Moped durch versetzte Bügel verhindert werden.
Mittelfristige Maßnahmen:
1. Ein Parkleitsystem an der Ausfahrt der B 54 zur Zillestraße über Holtbrügge oder Heideblick, an den Kreuzungen der Hagener mit der Zillestraße und der Ardey-, bzw. Hagener Straße mit der Stockumer Straße soll die Zoobesucher rechtzeitig informieren, wie voll die Parkplätze in Zoo-Nähe sind.
2. Erweiterung des Sommerparkplatzes an der Zillestraße auf 240 Plätze und Öffnung des dortigen Zoo-Eingangs ab März und eine bessere Herrichtung des Parkplatzes.
3. Ein zweiter Haupteingang im östlichen Bereich ist notwendig, wenn der Zoo erweitert wird.
4. Entfällt
5. Verlegung der Schulbushaltestelle vom Norden des Parkplatzes in den Süden auf die
möglichst rasch wiederhergestellte Fläche des ehemaligen Asylbewerberwohnheims.
6. Vollverschrankung der Zugstrecke über die Mergelteichstraße im Interesse der Sicherheit der Bewohner der Altenwohnheime.”


ZU TOP 7.19
Genehmigung von Funkantennen im Stadtbezirk Hombruch
- Antrag der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 und Mitteilung der Bürgerinitiative Pro Oespeler Lebensraum e. V. vom 02.04.2002 -

Frau Sibbe-Kozlowski erstattet folgenden mündlichen Bericht:
Es ist bauordnungs- und planungsrechtlich geklärt, wie mit der Beurteilung von Mobilfunkantennen bzw. -Anlagen umgegangen werden muss. Es hat in der Vergangenheit Irritationen darüber gegeben, dass Antennenanlagen bis 10 m Höhe nach § 65 Landesbauordnung genehmigungsfrei waren. Dies ist nicht der Fall. Im Laufe der letzten 2 bis 3 Jahren haben sich Gerichte mit der Thematik beschäftigt und sind zu der Auffassung gekommen, dass mit der Installierung von Mobilfunkanlagen eine Nutzungsänderung des Gebäudes verbunden ist. Wird eine Anlage auf einer Wiese installiert, wäre dies genehmigungsfrei.

Seit Dezember 2001 wurde mit dem Ministerium und der Bezirksregierung abgeklärt, dass es sich bei Mobilfunkanlagen um nicht störende gewerbliche Anlagen handelt. Die Anbringung einer solchen Anlage auf einem Gebäude, ob Wohngebäude oder gewerblich genutztes Gebäude erfordert eine Genehmigung der Nutzungsänderung. Hier stellt sich die Frage, wann kann eine Genehmigung abgelehnt werden. Nicht störende gewerbliche Anlagen sind in einem allgemeinen Wohngebiet sind generell zulässig. Wenn sie nicht zugelassen werden, muss begründet werden warum sie für nicht zulässig gehalten werden. Nicht erwähnt sind sie in einem reinen Wohngebiet. Dort werden die Anlagen nicht zugelassen.

Es stellt sich weiterhin die Frage, welchen Handlungsspielraum die zuständige Behörde hat, denn für die Bevölkerung ist der gesundheitliche Aspekt sehr interessant. Hier muss dargestellt werden, dass kein Handlungspielraum besteht. Der gesundheitliche Aspekt ist definitiv geklärt durch das Vorliegen einer Standortbescheinigung. Diese Standortbescheinigung wird ausgestellt von der Regulierungsbehörde. Die Mobilfunkanbieter haben in der Regel diese Standortbescheinigung. Diese Standortbescheinigung beinhaltet, welche Anlage in welcher Größenordnung aufzustellen ist und welche Abstände einzuhalten sind. Das Bauordungsamt hat diese Standortbescheinigung nicht zu prüfen, sie ist Bestandteil der Bauvorlage und berechtigt den Betreiber die Anlage dort zu errichten. Das Bauordnungsamt hat lediglich die Abstandflächen zu prüfen und ggfls. die Statik und mehr nicht. Wenn alle rechtlichen Vorschriften eingehalten sind, muss eine Baugenehmigung erteilt werden und kann nicht versagt werden. Das Bauordnungsamt hat auch keinen Einfluss auf den städtebaulichen Aspekt.

Die SPD-Fraktion zieht nach der Berichterstattung durch die Vertreterin der Fachverwaltung ihren Antrag vom 02.04.2002 zurück.

Es besteht Einvernehmen darüber, die Eingabe der Bürgerinitiative Pro Oespeler Lebensraum e. V. vom 02.04.2002 der Verwaltung zur Kenntnis zu übersenden.

ZU TOP 7.20
Situation am Haltepunkt der Deutschen Bahn AG in Dortmund-Löttringhausen
- Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 18.03.2002 -

Mit 16 Ja-Stimmen beschließt die BV-Hombruch einstimmig folgenden Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 18.03.2002:

“Die BV-Hombruch beschließt die Deutsche Bahn AG zu beauftragen, folgende Missständen nachzugehen und diese baldigst zu beseitigen:
- Reinigung der Zuwegung und des gesamten näheren Umfeldes
- Ausbesserung der Zuwegung, genauer: Beseitigung der Unebenheiten (Vermeidung Pfützenbildung)
Begründung:
Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich um Arbeiten geringen Ausmaßes, die zu mehr Sauberkeit und Sicherheit führen und somit hoffentlich eine höhere Benutzerakzeptanz zur Folge haben.”

ZU TOP 7.21
Wiederherstellung der Wiese und Ergänzung der Absperrpfosten auf dem Gelände
gegenüber dem Freibad Froschloch
- Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 04.04.2002 –

Die CDU-Faktion stellt folgenden Ergänzungsantrag:

“Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss der BV-Hombruch vom 13.11.2001, TOP 4.2,
schnellstmöglich durchzuführen.”

Anschließend beschließt die BV-Hombruch mit 16 Ja-Stimmen unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion einstimmig folgenden Beschluss:

“Nach der Sondernutzung durch das Tiefbauunternehmen im Zuge der Renaturierung des Kirchhörder Baches, ist diese Fläche nicht ordnungsgemäß wiederhergestellt worden. Die benutzte Fläche ist so verdichtet worden, dass sich bei Niederschlag eine Seenlandschaft bildet und von einer Rasenfläche kann man auch nicht sprechen. Entlang der Löttringhauser Str. fehlen die ehemals vorhandenen Absperrpfosten. Zur Zeit entsteht der Eindruck, dass es an dieser Stelle 3 Zufahrten zum Gelände gibt.
Wir bitten die zuständigen Ämter, den alten Zustand wiederherzustellen.
Die Begründung der Dringlichkeit liegt in der zeitnahen Saisoneröffnung des Freibades. Die Verwaltung wird außerdem aufgefordert, den Beschluss der BV-Hombruch vom 13.11.2002, TOP 4.2, schnellstmöglich durchzuführen.”

ZU TOP 7.22
Protokoll über den Ortstermin; Radwegemarkierung Kirchhörder Straße
- Mitteilung des Bezirksvorstehers vom 04.04.2002 –

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Bezirksvorstehers vom 04.04.2002 zur Kenntnis und es besteht Einvernehmen darüber, den Tagesordnungspunkt nochmals in der Sitzung am 14.05.2002 zu behandeln. Somit besteht für die Fraktionen die Möglichkeit die durchgeführte Maßnahme nochmals in Augenschein zu nehmen.

ZU TOP 7.23
Gebäudegutachten des Städt. Saalbau “Parkhaus Barop”

Herr Semmler stellt dar:
Das Gutachten des Städt. Saalbau Parkhaus Barop stellt dar, welche Kosten von der BV-Hombruch im Jahr 2002 zu übernehmen sind. Hier kann gesagt werden, dass eine Deckung der Kosten evtl. erfolgreich sein wird. So hat die BV-Hombruch bereits Finanzmittel in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung gestellt Die erforderlichen Finanzmittel für die sicherheitstechnischen Einrichtungen werden von der Städt. Immobilienwirtschaft übernommen. Die Kosten für Anstrich etc. können von der BV-Hombruch in Abschnitten abgearbeitet werden. Der bisherige Fehlbetrag beläuft sich derzeit auf 18.577 Euro, aus Einnahmen sind bis Juli ca. 5.000 ■ durch die Vermietung erwirtschaftet somit könnte im Jahr 2002 mit ca. 10.000 ■ gerechnet werden. Die IG Parkhaus Barop wird auch aufgefordert sich an der Entwicklung zu beteiligen.
Es muss auch darüber nachgedacht werden, dass zu Zeiten des Stadtbahnbaus ein Betrag für die Nutzung des zum Parkhaus gehörigen Parkplatzes durch das Stadtbahnbauamt an die BV-Hombruch abgeführt werden sollte.

ZU TOP 8.1
Umsetzung der Empfehlungen der Einwohnerversammlung zum Thema
Persebecker Straße/Stortsweg
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.03.2002 -

“Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, wann mit einer Umsetzung der durch die Einwohnerversammlung empfohlenen Maßnahmen zu rechnen ist.
So steht die Aussage der Verwaltung im Raum, dass “nach den heutigen Erkenntnissen eine Sperrung der Persebecker Straße nicht mehr erfolgen würde”.
Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der Frage, was die Verwaltung dann daran hindert, eine “unsinnige Maßnahme” wieder rückgängig zu machen.”

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.03.2002 zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung der Anfrage bis zur nächsten Sitzung.

ZU TOP 8.2
Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für das Gelände am Parkhaus Barop
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 -

“Das Zum Parkhaus gehörende Gelände wird zur Zeit von Baucontainern verschiedener Firmen und vom Stadtbahnbauamt genutzt. Völlig unverständlich ist es, dass hierfür keine Sondernutzungsgebühren entrichtet werden. Nach unseren Erkenntnissen und der innerhalb der Stadtverwaltung geltenden Kosten-Leistungs-Rechnung sollte der Nutzer dafür Gebühren zahlen, die der Unterhaltung des Parkhauses zugute kommen müssen. Wir bitten um nachträgliche Erhebung der Gebühren.”

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung der Anfrage bis zur nächsten Sitzung der BV-Hombruch.

ZU TOP 8.3
Renaturierung/Naturnahe Umgestaltung der Emscherzuflüsse im Stadtbezirk Hombruch
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 -

“Die Verwaltung möge zu den folgenden Fragen hinsichtlich der Renaturierung der Emscherzuflüsse (Grotenbach, Kirchhörder Bach, Rüpingsbach, Tiefenbach etc.) Stellung nehmen und den aktuellen Planungsstand hinsichtlich der obengenannten Umgestaltungen durch die Emschergenossenschaft vorstellen.

1. Dabei möge die Verwaltung darstellen, in welcher Art und Weise die Neuanlage des Abwässersystems entsprechend den technischen Erfordernissen im Stadtbezirk errichtet wird, derart dass die ökologische Umgestaltung des Ufer-/Bachbereichs zu einem Naherholungsgebiet für die Bürger wird.
2. Unterstützt die Verwaltung, die Bestrebungen der Emschergenossenschaft den Betriebsweg für die Öffentlichkeit freizugeben, um dort einen kombinierten Rad- und Fußweg zu errichten mit einer Anbindung an das bestehende bzw. neu zu schaffende Wegenetz für den Stadtbezirk Hombruch und die angrenzenden Gebiete. Sind für diese wünschenswerte Wegeverbindungen schon erste Pläne unter der Beteiligung der zuständigen Stellen (Fahrradbeauftragter etc.) gefertigt worden bzw. wann wäre mit einer Planung und einer anschließenden Umsetzung zu rechnen?
Könnten dabei neue Reitwege für die Reitervereine /-Höfe entstehen?
3. In welcher Art und Weise erfolgt die Koordination und Zusammenarbeit der Emschergenossenschaft mit dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr der Stadt Dortmund betreffend der Gestaltungsmöglichkeiten, die sich an den Oberläufen der bisherigen Nebenbächen ergeben, die ausschließlich von der Stadt Dortmund verwaltet werden.
1.1 II. Grotenbach (Persebeck)
1. Die zuständigen Stellen mögen darstellen, in welcher Art und Weise die Anbindung an das Renaturierungsprojekt im Bereich Grotenbach (Persebeck) und der Umgestaltung in Witten erfolgen wird.

2. Ist es beabsichtigt, den von der Quelle aus betrachteten rechts liegenden Betriebsweg an dem Regenüberlaufbecken bis zur Menglinghauser Straße für den Fuß- und Radverkehr zu öffnen?

3. In welcher Art und Weise wird die Mulde zwischen dem Grotenbach und der A 44 als Erholungsraum gestaltet?

4. Ist ein Verbindungsweg durch das Gelände zur Autobahn zur Schaffung einer rad- und fußläufigen Verbindung Richtung Witten und Hockeneicke/Salingen/Eichlinghofen geplant?

5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Kreuzung des Betriebsweges / Fuß- und Radweges mit der stark befahrenden Menglinghauser Straße zu entschärfen? Wie bewertet die Verwaltung die Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel (vgl. wie beim Fahrradweg “rheinischer Esel”) bzw. eines Zebrastreifens?

6. In Höhe des jetzigen Westentaschenparkes in Persebeck möge die Verwaltung die Klärung herbeiführen, wer Grundstückseigentümer der Fläche zwischen dem Bolzplatz und dem Grotenbach ist bzw. ob diese Fläche für die Stadt Dortmund für eine Umgestaltung zugänglich ist. Könnte dort ein Fahrradhaltepunkt errichtet werden? Könnte dort der Spielplatz erweitert werden, wobei das Element Wasser bei der Gestaltung besonders hervorgehoben wird?

7. Inwieweit kann hinter dem Haltepunkt der Deutschen Bahn in Dortmund-Kruckel bis zum Grotenbach auf Kruckeler Gebiet ein Fuß- und Radweg errichtet werden bzw. wie kann eine Verknüpfung mit Menglinghausen gefunden werden?

III. Kirchhörder Bach (Kirchhörde; Hombruch)
1. Ist es beabsichtigt, den alten Wanderweg zur “Alten Teichstraße” über die Grotenbachstraße bis zum Rüpingsbachs wiederherzustellen, bzw. gibt es alternative Lösungen?

2. Die Verwaltung möge die Wiederherstellung des naturnahen Zustandes des Kirchhörder Bachs von der Einmündung in den Grotenbach bis ca. 2,5 km mit entsprechendem Fuß- und Radweg, der flussauf in ein sinnvolles Wegenetz eingebunden werden soll, darstellen.

3. Des weiteren bittet die Bezirksvertretung, die Verwaltung darzustellen, wie der Grüngürtel von der Kobbendelle-Kleinholthausen-Froschloch-Großholthausen gemäß dem städtebaulichen Rahmenplans von 1985 als Naturpark Hombruch hergerichtet werden kann.

1.2 IV. Rüpingsbach (Menglinghausen)
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Kreuzung des Betriebsweges / Fuß- und Radweges mit der stark befahrenden Grotenbachstraße zu entschärfen? Wie bewertet die Verwaltung die Errichtung einer Querungshilfe bzw. eines Zebrastreifens?

2. Bleibt die Verwaltung bei ihrer ersten Einschätzung, den Betriebsweg von der Grotenbachstraße bis zur Straße Harkortshof der Öffentlichkeit frei zu geben? Wenn diese Fläche eher der Natur dienen soll, wie würde dann die Verwaltung die Errichtung eines Radweges auf der Straße Am Spörkel bewerten mit einer anschließenden optischen Verkleinerung des Straßendurchschnitts (Parkbuchten etc.)

3. In welcher Art und Weise kann die Landmarke an der alten Eisenbahnbrücke an der Straße Harkortshof für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Wäre die Errichtung einer Aussichtsplattform und eines Fahrradhaltepunktes möglich? Könnte von dieser Stelle nach Absprache mit den Grundstücksbesitzern und Nutzern (Pony-Hof) eine Wegeverbindung zur Bebauung Menglinghausen-Süd errichtet werden?

4. Wenn der Betriebsweg der Emschergenossenschaft über den ehemaligen Bolz- und Spielplatz an der Straße Am Spörkel verlegt wird, könnte dann eben dieser (ggfs. nach einer entsprechenden Versiegelung) der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung gestellt werden?
5. Soll die Querung des Betriebsweges mit der Straße am Spörkel durch eine Querungshilfe gesichert werden?

6. Ist es beabsichtigt für Fußgänger und Radfahrer eine Verlängerung der Straße Bramkampsweg auf den Betriebsweg zu schaffen, damit über die Straße Am Amtsberg schnell das Einkaufsgebiet in Hombruch erreicht werden kann.

7. Unter der Menglinghauser Straße verläuft links momentan der Bach, während rechts für die Mitarbeiter der Emschergenossenschaft ein begehbarer Tunnel verläuft. Kann dieser Weg benutzt werden, um eine unterirdische Querung der Menglinghauser Straße für Spaziergänger /Radfahrer zu erreichen? Müsste ansonsten eine Querungshilfe etc. nicht an der Gaststätte “Baroper Hof” errichtet werden?

8. Kann das geplante Regenrückhaltebecken hinter der Menglinghauser Straße so gestaltet werden, damit der jetzige Spiel- und Bolzplatz hinter der Turnhalle gesichert werden kann?

9. In welcher Art und Weise wird der schützenswerte Betrieb des Bogenschießplatzes gesichert? Kann durch die Verbringung des Erdaushubs, der beim Bau des Regenüberlaufbeckens entsteht ein Erdwall errichtet werden?

10. Ist es beabsichtigt unter der Stockumer Straße zusätzlich zu dem geplanten Amphibientunnel einen Tunnel für Fuß- und Radwegeverkehr einzurichten? Wenn dies aus technischen oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich sein sollte, so möge die Verwaltung darlegen, wie die Kreuzung des Betriebsweges mit der Stockumer Straße entschärft werden kann.

V. Rüpingsbach (Barop/Schönau)
1. Ist es beabsichtigt, den Betriebsweg zum Schutze des auf der linken Seite liegenden Naturschutzgebietes rechts für den Fuß- und Radwegeverkehr freizugeben?

2. Ist es dann beabsichtigt bei der Querung des Betriebsweges mit der Straße Ostenbergstraße eine Querungshilfe zu errichten, um so auch eine Verkehrsberuhigung zu erreichen?

3. In welcher Art und Weise gedenkt die Verwaltung, das letzte Stück des Rahmkebachs zu renaturieren bzw. wie soll eine sinnvolle Verknüpfung des Rahmkebachtals und des Permakulturparks erfolgen.

4. Welche Verknüpfungsmöglichkeiten mit dem Fahrradnetz der Uni Dortmund und der Stadt Dortmund sind beabsichtigt?

5. Ist beabsichtigt, den parallel links neben dem Rüpingsbach geplanten Fuß- und Radweg mittels einer behindertengerechten Rampe an den bereits parallel zur Bahnlinie verlaufenden bestehenden Weg anzuschließen?

6. Ist die Fuß- und Radwegeführung unter die Schnettker-Brücke in Richtung Dorstfeld gesichert, um eine durchgängige Verbindung zu garantieren.

1.3 VI. Begründung

Wenn sich Dortmund im Jahre 2006 als schöne und liebenswürdige Stadt mit attraktiven Stadtteilen der Bevölkerung und den Besuchern empfehlen will, müssen die bereits vorhandenen Lebens- und Freizeitqualitäten durch die sich anbietenden Verbesserungen durch die ökologische Umgestaltung des Emscher-Systems weiter verbessert werden.
Dies gilt um so mehr, wenn nach der Halde Zeche Gotthelf und dem Gelände der Hoesch-Röhrenwerke das letzte größere Gebiet der Montan-Industrie im Stadtbezirk Hombruch, die unansehnlichen und gefährlichen mit Betonschalen versehenen offenen Abwasserbäche für die Natur und für die Bevölkerung zurückgewonnen werden.
Die Trennung des unterirdisch abgeführten Schmutzwassers von dem Oberflächenwasser ist für den Stadtbezirk und gerade für die Ortsteile Persebeck, Kirchhörde, Hombruch, Menglinghausen, Barop und Schönau ein Großprojekt erster Güte.
Gerade im Hinblick auf die Realisierbarkeit entfaltet diese zu fordernde Gesamtplanung Leuchtturm-Charakter, denn wenn –wie hier- dezentral die Wohn- und Lebensqualität der Bevölkerung weiter verbessert wird, hat dies natürlich als sog. “weicher Wirtschaftsfaktor” auch Auswirkungen für das “neue und schnelle Dortmund”.
Die Umsetzung bis zum Jahre 2006 ist natürlich sehr ambitioniert, allerdings zeigt die bisherige engagierte und konstruktive Arbeit der Emschergenossenschaft und der städtischen Stellen und die frühzeitige Beteiligung der Bürger außerhalb des noch beabsichtigten rechtlichen Plan (Festellungs-verfahren), dass man gewillt ist, frühzeitig den Bürgerwünschen, -hinweisen und –bedenken nachgegangen wird, damit diese in die weitere Planung eingestellt werden können.
Um diesen Prozess weiter aktiv zu fördern, aber auch um die Zielrichtung für die Gesamtplanung der Renaturierung im Stadtbezirk Hombruch zu präzisieren, wurden die gemeinsam mit dem Siedlergemeinschaft Schönau in 4 Begehungen der Emscherzuflüsse ermittelten Erkenntnisse und Forderungen nach einer ersten Beteiligung der Bevölkerung und involvierten Organisationen zusammengefasst.”

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung der Anfrage bis zur nächsten Sitzung der BV-Hombruch.

ZU TOP 8.4
Sondernutzung für das Abstellen der Einkaufswagen der Fa. REWE am Standort Harkortstr./Ecke
Löttringhauser Straße
- Anfrage der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 18.03.2002 -

“Ist eine Sondernutzung für das Abstellen der Einkaufswagen des REWE-Supermarktes am Standort Harkortstraße/Ecke Löttringhauser Straße im öffentlichen Raum, hier auf dem Bereich des Gehweges nebst Bushaltestelle, erteilt worden?
Welche räumlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine solche Sondernutzung zu genehmigen?

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 18.03.2002 zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung der Anfrage bis zur nächsten Sitzung.

ZU TOP 8.5
Verkehrsführung Persebeckerstraße/Stortsweg
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 08.04.2002 -

Die Verwaltung wird gebeten zu den aufgeführten Vorschlägen bezüglich der Verkehrsführung Persebeckerstr. / Stortsweg Stellung zu nehmen.

1. Als kurzfristige Maßnahme für den “oberen” Stortsweg wird zunächst versuchsweise das alternierende Parken untersucht. Dabei ist auch das halbseitige Parken (Bürgersteig / Fahrbahn) in diese Form des Parkens mit einzubeziehen. Aus der Sicht der SPD-Fraktion ist es völlig unverständlich, warum dieses Parken unter Hinweis auf entfallende Parkflächen in diesem Straßenabschnitt verwaltungsseitig abgelehnt wird. Wir teilen nicht die Auffassung der Verwaltung, dass vorhandener Straßenraum in aller erster Linie dem parkenden Verkehr vorbehalten bleiben muss. Für die Verkehrssicherheit und für das Einhalten der Geschwindigkeit innerhalb dieser Tempo-30-Zone gibt es zu der von uns vorgeschlagenen Lösung keine kostengünstigere Alternative.

2. Weiter soll für den Stortsweg untersucht werden, dass die jeweils den Parkflächen gegenüberliegenden Bürgersteigseiten mit Abpfostungen in regelmäßigen Abständen versehen werden, um ein generelles Überfahren der Gehwegflächen zu verhindern.
3. Sollte es wider Erwarten dennoch nicht möglich sein, das alternierende Parken im Stortsweg einzuführen und bleibt es bei der generellen Beparkung auf der westlichen Straßenseite, so fordern wir weiter, dass die gegenüberliegende Bürgersteigseite vollständig mit Bügeln von der Verkehrsfläche abgesichert werden.

4. Nach Ablauf eines bestimmbaren Zeitraums wird verwaltungsseitig untersucht, inwieweit sich durch Schaffung der Verkehrssignalanlage die bisher ermittelten Verkehrszahlen für die Baroper Str., Persebecker Str. und für den Stortsweg möglicherweise entlastend oder verändert haben.

5. Sollten sich jedoch die Erhebungsdaten aus Dezember 2001 und Januar 2002 bestätigen, so muss im Sinne einer räumlichen Gleichverteilung der Verkehre überlegt werden, die Persebecker Str. von ihren Eigenschaft als Anliegerstraße zu entwidmen. Zur Verkehrssicherung und vor allem zum Einhalten der Geschwindigkeiten für diese Tempo-30-Zone fordert die SPD auch für den Teilabschnitt ab Hinter Holtein bis Stockumer Str. das alternierende Parken. Begleitend ist dieses Parken mit vorgesetzten Baumscheiben o.ä. kenntlich zu machen.
Begründung:
Die in der Einwohnerversammlung der Bezirksvertretung Do.-Hombruch am 27.02.02 von der Verwaltung dargelegten Zahlen zum ermittelten Verkehrsaufkommen in Eichlinghofen (Stockumer Str., Hansmannstr., Baroper Str., Stortsweg und Persebecker Str.) machen deutlich, dass es erhebliche Verkehrsbelastungen auf den Eichlinghofer Durchgangsstraßen wie auch auf den verkehrsverbindenden Straßen Eichlinghofens gibt, die sich allenfalls in den Quantitäten unterscheiden. Sie machen aber auch deutlich, dass ein eventueller Weiterbau der Südtangente an dieser Stelle überhaupt keinen Einfluss auf die Nord-Süd-Verkehrsbeziehungen im Bereich der Persebecker Str. und Stortsweg hat.

Die ermittelten Zahlen weisen auf den beiden einzigen Nord-Süd-Verbindungen (Persebecker Str. und Stortsweg – jeweils zwischen Stockumer und Baroper Str.) erhebliche Durchgangsverkehre auf, die auf eine mangelhafte verkehrliche Infrastruktur Eichlinghofens zurück zu führen sind. Beide Straßen als einzige verkehrsverbindende Straßen sind in ihrer Anlage und in ihrer Beschaffenheit qualitativ nicht mit modernen Straßenzügen zu vergleichen (z. B. nicht ausreichend vorhandene Bürgersteige, keine ausgewiesenen Parkbuchten oder Parkstandsflächen, fehlende Radwege etc.). Insofern wären sie eigentlich den Durchgangsverkehren zu entziehen.

Dennoch zwingen die Zahlen aus dem ermittelten Verkehrsaufkommen dazu, für die Eichlinghofer Bevölkerung und für die in den Straßenabschnitten wohnenden Anlieger adäquate Lösungen in einem noch erträglichen Maße zu finden. Sollten sich jedoch die Erhebungsdaten aus Dezember 2001 und Januar 2002 bestätigen, so muss im Sinne einer räumlichen Gleichverteilung der Verkehre, die Persebecker Str. von ihren Eigenschaft als Anliegerstraße entwidmet werden. Zur Verkehrssicherung und vor allem zum Einhalten der Geschwindigkeiten für diese Tempo-30-Zone fordert die SPD auch für den Teilabschnitt ab Hinter Holtein bis Stockumer Str. das alternierende Parken. Begleitend ist dieses Parken mit vorgesetzten Baumscheiben o.ä. kenntlich zu machen.

Erträgliche Lösungen sind keinesfalls “Straßensperrungen etc.”. Es muss ein sozialverträgliches Miteinander von Bürgern, Anliegern und Verkehren geschaffen werden.


Ende der öffentlichen Sitzung: 18.17 Uhr

N i e d e r s c h r i f t



über die 30. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch

am Dienstag, den 09. April 2002, 14.30 Uhr,

im Sitzungssaal, Bezirksverwaltungsstelle Hombruch, Harkortstrasse 58.


Anwesend sind:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Semmler, Hans - Bezirksvorsteher -
Steinmann, Ulrich - stellv. Bezirksvorsteher -
Alda, Gerd Michael
Bohrmann, Ingeborg
Grotjahn, Hans-Jürgen
Hartmann-Steinberg, Michael
Korkus, Stefan
Preuss, Guido
Radtke, Olaf
Sage, Roland
Dr. Schröder, Reinhard
Schroeder, Detlef
Seiler, Thomas
Stange, Siegfried
Urmersbach, Gisela
Wille, Rose Marie

b) Mitglied des Rates
Münch, Detlef - bis 17.45 Uhr -
c) Verwaltung
Greve, Olaf - StA 61 zu TOP 6.1 u. 6.2 –
Sibbe-Kozlowski - StA 63 zu TOP 7.19
Beisert, Friedhelm - 33/Hom -
Bruckert, Sylvia - 33/Hom-BV -

c) Seniorenbeirat
Dr. Hillnhütter, F.-W.
Lackmann, Werner
Höher, Hildegard
Nicht erschienen sind die Mitglieder der BV-Hombruch:

Hoffmann, Claudia
Mayer, Günter - entschuldigt -
Rückert, Thorsten - entschuldigt -

Zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Rose-Marie Wille wird mit 16 Ja-Stimmen einstimmig zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

ZU TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Mitglieder der BV-Hombruch und der anwesende Ratsvertreter werden vom Bezirksvorsteher auf das Mitwirkungsverbot der §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen.

Zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Bezirksvorsteher schlägt vor, die Tagesordnung um folgende TOP´s zu erweitern:

TOP 7.21 Wiederherstellung der Wiese und Ergänzung der Absperrpfosten auf dem Gelände
gegenüber dem Freibad Froschloch
- Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 04.04.2002 –

TOP 7.22 Protokoll über den Ortstermin; Radwegemarkierung Kirchhörder Straße
- Mitteilung des Bezirksvorstehers vom 04.04.2002 –

TOP 7.23 Gebäudegutachten des Städt. Saalbau “Parkhaus Barop”

TOP 8.5 Verkehrsführung Persebeckerstraße/Stortsweg
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 08.04.2002 -

Des weiteren liegen zur Sitzung folgende Mitteilung bzw. Eingabe vor:

Zu TOP 7.1 Korrektur der Vorlage Widmung von Straßen
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.03.2002 –

Zu TOP 7.19 Geplanter Sendemast an der A 45/Steinsweg
- Mitteilung der Bürgerinitiative Pro Oespeler Lebensraum e. V. vom 02.04.2002 –

Des weiteren wird der Tagesordnungspunkt 1.2 der nichtöffentlichen Sitzung abgesetzt.

Anschließend wird die Tagesordnung mit 16 Ja-Stimmen einstimmig mit den Erweiterungen bzw. Ergänzungen wie folgt angenommen:

Öffentlicher Teil:
1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch am 19.02.2002

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch am 12.03.2002

2. Einwohnerfragestunde
2.1 Einwohnerfragestunde (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten)

2.2 Einwohnerfragestunde (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten)

3. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

3.1 Container-Standort an der Gotthelfstraße
- Eingabe von Frau Stommer vom 28.02.2002 -

3.2 Förderung der Umweltprojekte an der Gesamtschule Brünninghausen
- Eingabe der Gesamtschule Brünninghausen vom 08.03.2002 -

3.3 Begleitende Veranstaltung zum 1. Hombrucher Volkslauf am 02.06.2002
- Eingabe der Werbegemeinschaft Hombruch vom 19.02.2002 -

4. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

4.1 Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages für den Ortskern Hombruch am 08.09.2002 aus Anlass des 23. Hombrucher Straßenfestes
- Vorlage des Amtes für öffentliche Ordnung vom 25.02.2002 (Drucksache-Nr. 02346-02) -

5. Kinder und Jugend

5.1 Ernährungsverhalten von Kindern in städt. Einrichtungen
- Vorlage des Dez5 vom 06.03.2002 (Drucksache.-Nr. 02363-02) -




6. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

6.1 Bauleitplanung; 122. Änderung des Flächennutzungsplanes – Kirchhörder Straße – sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 270 – Kirchhörder Straße
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hombruch und Empfehlung an das Beschlussgremium;
II. Reduzierung des Änderungsbereiches der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Erweiterung des Planbereiches des Bebauungsplanes Hom 270 – Kirchhörder Straße;
IV. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung;
V. Offenlegungsbeschluss zur 122. Änderung des Flächennutzungsplanes;
VI. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Hom 270 – Kirchhörder Straße
VII. Änderung des Landschaftsplanes Süd
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 18.03.2002 (Drucksache-Nr. 02473-02) -

6.2 Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 – Kieferstraße –
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB)
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 14.03.2002 (Drucksache-Nr. 02453-02) -

6.3 Bauvorhaben der Firma IBAC nördlich der Harkortstraße
hier: Gestaltung des öffentlichen Platzes
- Mitteilung des Herrn Stadtrat Sierau vom 14.03.2002 -
7. Mitteilungen

7.1 Widmung von Fuß- und Radwegen
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.02.2002 (Drucksache-Nr. 02348-02) und Mitteilung vom 25.03.2002-

7.2 Markplatzfest der Hombrucher Werbegemeinschaft
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 26.02.2002 (Drucksache-Nr. 02350-02) -

7.3 Hombrucher Straßenfest der Werbegemeinschaft Hombruch vom 05.09. – 08.09.2002
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 09.04.2002 (Drucksache-Nr. 02382-02) -

7.4 Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn A 45
- Mitteilung des Herrn Stadtrat Sierau vom 15.03.2002 -
7.5 Errichtung eines Regenschutzdaches auf dem Schulgrundstück der Harkort-Grundschule
- Mitteilung des Schulverwaltungsamtes vom 28.02.2002 -

7.6 Verkehrssituation in der Dahmsfeldstraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.03.2002 -

7.7 Überprüfung der Beschilderung des Platzes vor dem Feuerwehrgerätehaus Löttringhausen
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 –

7.8 Verkehrssituation in der Sichelstraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 28.02.2002 -

7.9 Instandsetzungsarbeiten der Fahrbahn auf der Schneiderstraße zwischen Gotthelfstr. und Mettestraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 07.03.2002 -

7.10 Verkehrsberuhigung Schneiderstraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 -

7.11 Beleuchtung des Weges zur Kleingartendaueranlage Helenenberg
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 -

7.12 Durchführung von Waldpflegemaßnahmen 2002/2002
- Mitteilung des Regiebetriebs Stadtgrün Dortmund vom 19.02.2002 -

7.13 Befahren der Friedhöfe im Stadtbezirk Hombruch
- Mitteilung des Eigenbetriebs Friedhöfe Dortmund vom 20.02.2002 -

7.14 Kostenaufstellung für den Bau des P + R-Platzes Am Beilstück
- Mitteilung des Stadtbahnbauamtes vom 26.02.2002 -

7.15 Protokoll über die Einwohnerversammlung zur Verkehrssituation in Do-Eichlinghofen
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 05.03.2002 -

7.16 Protokoll über den Ortstermin zur Herrrichtung des Durchgangs von der Ginsterstraße zum Marktplatz Hombruch
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 20.03.2002 -

7.17 Protokoll über den Ortstermin zum Antrag auf Errichtung einer Tribüne und Nutzung eines städt. Grundstückes am Sportplatz in Dortmund-Barop
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 20.03.2002 –

7.18 Verkehrssituation in Dortmund-Brünninghausen
- Antrag der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 -

7.19 Genehmigung von Funkantennen im Stadtbezirk Hombruch
- Antrag der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 und Mitteilung der Bürgerinitiative Pro
Oespeler Lebensraum e. V. vom 02.04.2002 -

7.20 Situation am Haltepunkt der Deutschen Bahn AG in Dortmund-Löttringhausen
- Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 18.03.2002 –
7.21 Wiederherstellung der Wiese und Ergänzung der Absperrpfosten auf dem Gelände
gegenüber dem Freibad Froschloch
- Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 04.04.2002 –


7.22 Protokoll über den Ortstermin; Radwegemarkierung Kirchhörder Straße
-Mitteilung des Bezirksvorstehers vom 04.04.2002 –

7.23 Gebäudegutachten des Städt. Saalbau “Parkhaus Barop”

8. Anfragen

8.1 Umsetzung der Empfehlungen der Einwohnerversammlung zum Thema Persebecker Straße/Stortsweg
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.03.2002 -


8.2 Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für das Gelände am Parkhaus Barop
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 -

8.3 Renaturierung/Naturnahe Umgestaltung der Emscherzuflüsse im Stadtbezirk Hombruch
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 -
8.4 Sondernutzung für das Abstellen der Einkaufswagen der Fa. REWE am Standort Harkortstr./Ecke Löttringhauser Straße
- Anfrage der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 18.03.2002 -

8.5 Verkehrsführung Persebeckerstraße/Stortsweg
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 08.04.2002 -


ZU TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung der BV-Hombruch, am 19.02.2002

Die Niederschrift über die 28. Sitzung der BV-Hombruch, am 19.02.2002, wird mit 16 Ja-Stimmen einstimmig genehmigt.

ZU TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung der BV-Hombruch, am 12.03.2002

Die Niederschrift über die 29. Sitzung der BV-Hombruch, am 12.03.2002, wird mit 15 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung (Bü90/Die Grünen) einstimmig genehmigt.



ZU TOP 2.
Einwohnerfragestunde (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten)

Herr Wilhelm Junge – Vertreter des Initiativkreis gegen Mobilfunkstrahlung in Eichlinghofen - wohnhaft Eichlinghofer Str. 22, bezieht sich auf TOP 7.19 der heutigen Sitzung. Er führt aus:
Mehrere Bürger/innen aus Dortmund-Eichlinghofen haben sich spontan nach der Installierung einer UMTS-Antenne auf dem Haus Stockumer Str. 428 vom 19.03.2002 zu einem Initiativkreis zusammengeschlossen. Der Initiativkreis hat Unterschriften gesammelt, mit einem Anschreiben an die BV-Hombruch. Diese möchte ich Ihnen heute übergeben und sie als Bezirksvertretung bitten, sich der Meinung des Initiativkreises anzuschließen.

Antwort:
Herr Semmler führt aus, dass dieses Thema in heutiger Sitzung unter dem TOP 7.19 behandelt wird und Frau Sibbe-Kozlowski einen Bericht des Bauordnungsamtes als zuständige Genehmigungsbehörde geben wird.

Herr Wittenberg, bezieht sich auf das Bäderkonzept der Stadt Dortmund und stellt folgende Fragen:
n hat die BV-Hombruch dem Sportdezernenten und der Verwaltungsspitze eigene Vorschläge zum Erhalt der Bäder vorgelegt?
n Ist der BV-Hombruch bekannt, ob Schwimmvereine in eigener Regie bereit sind die Bäder zu übernehmen?
n Der Oberbürgermeister hat Herrn Ingo Küpper gebeten, auch mit anderen Unternehmen Verhandlungen zu führen, ob sie bereit sind, selbst ein Freizeitbad auf dem Gelände Gneisenau in Derne zu bauen?
n Wird die BV-Hombruch den Oberbürgermeister auf seine Zusage, wenn die 4 Bäder geschlossen werden, das Freibad Froschloch zu einem Allwetterbad umzubauen, festnageln?
n Warum dürfen Bürger/innen in der Sitzung der Bezirksvertretung an keiner Diskussion teilnehmen?

Antwort:
Herr Semmler dankt Herrn Wittenberg für die Ausführungen. Er führt aus, dass die Geschäftsordnung es so vorsieht, dass Bürger/innen nur in der Einwohnerfragestunde ihre Anliegen vortragen können. In der Vergangenheit hat die BV-Hombruch die Zeiten jedoch ziemlich ausgeweitet. Aber die BV-Hombruch muss sich auch an die Geschäftsordnung halten.
Herr Stüdemann hat zugesichert, wenn ein Bäderkonzept erstellt ist, dieses hier in der BV-Hombruch vorzustellen. Bisher ist das Bäderkonzept allerdings noch nicht fertiggestellt.

Herr Lackmann - Mitglied des Seniorenbeirates - fragt nach, ob der Marktmeister darauf achten kann, dass die Bänke bei dem Wochenmarkt nicht durch die Händler mit Waren belegt werden.

Antwort:
Der Verwaltung wird dieses mitgeteilt, mit der Bitte dass der Marktmeister auf die Markthändler einwirkt, die Bänke von Waren freizuhalten.

Frau Höher - Mitglied des Seniorenbeirates - fragt an, wann der Zebrastreifen auf der Harkortstraße/Löttringhauser Straße wieder hergestellt wird.



Antwort:
Herr Semmler sagt zu, dass sofort eine Anfrage an die Verwaltung erfolgen wird, mit der Bitte den Zebrastreifen schnellstmöglich wieder zu markieren.

Herr Gerhard Malz, 2. Vorsitzender des Vereins Pro Lärmschutz A 45, führt aus:
Der Verein Pro Lärmschutz hat sich zum Ziel gesetzt, eine Lärmschutzwand an der A 45 zu errichten. Herr Stadtrat Sierau hat in einem Presseartikel den Bau der Lärmschutzwand abgelehnt. Dies kann der Verein Pro Lärmschutz nicht akzeptieren. Herr Sierau hat ausgeführt, dass die Autobahn bzw. Brücke bereits 1975 erstellt wurde und so kein Rechtsanspruch mehr auf Lärmschutz besteht. Dies kann ich allerdings widerlegen, da in Lüdenscheid nachträglich auch Lärmschutzwände installiert worden sind. Hier stellt sich die Frage, warum ist dies bei uns nicht möglich?

Antwort:
Herr Semmler stellt dar, dass die BV-Hombruch bereits eine Einwohnerversammlung zum Thema Lärmschutz durchgeführt hat. Es ist auf Wunsch der BV-Hombruch ein Lärmschutzgutachten gefertigt worden. Dieses Gutachten kann in der Bezirksverwaltungsstelle eingesehen werden. In diesem Gutachten sind auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung von Lärmschutzmaßnahmen erläutert. Die BV-Hombruch hat leider keine rechtlichen Möglichkeiten hier Beschlüsse zu fassen, es handelt sich hier um eine bundes- bzw. landespolitische Angelegenheit. Für die Brücke “Rombergholz” gibt es einen Hoffnungsschimmer, so sollen im Jahr 2003, Lärmschutzmaßnahmen greifen, allerdings kann die BV-Hombruch nicht sagen, aufgrund welcher rechtlichen Voraussetzungen diese Maßnahme durchgeführt wird. Die zuständige Stelle für Lärmschutzmaßnahmen ist das Amt “Straßen NRW” in Hamm, Herr Kaplan.

ZU TOP 2.1
Einwohnerfragestunde (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten)

Es besteht kein Fragebedarf.

ZU TOP 3.1
Container-Standort an der Gotthelfstraße
- Eingabe von Frau Stommer vom 28.02.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe von Frau Stommer vom 28.02.2002 zur Kenntnis und fasst auf Antrag der CDU- und SPD-Fraktion mit 16 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluss:

“Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Container an der Gotthelfstraße versetzt werden
können. Das Ergebnis ist der BV-Hombruch – bevor eine Umstellung erfolgt – mitzuteilen.”

ZU TOP 3.2
Förderung der Umweltprojekte an der Gesamtschule Brünninghausen
- Eingabe der Gesamtschule Brünninghausen vom 08.03.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe der Gesamtschule Brünninghausen vom 08.03.2002 zur Kenntnis und fasst auf Antrag der CDU-Fraktion mit 16 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluss:


“Der Antrag auf Förderung der Umweltprojekte an der Gesamtschule Brünninghausen wird
zurückgestellt. Eine erneute Beratung erfolgt bis zur Behandlung der Gesamtförderung der Schulen im Stadtbezirk Hombruch im Jahr 2002.”

ZU TOP 3.3
Begleitende Veranstaltung zum 1. Hombrucher Volkslauf am 02.06.2002
- Eingabe der Werbegemeinschaft Hombruch vom 19.02.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe der Werbegemeinschaft Hombruch vom 19.02.2002 mit 16 Ja-Stimmen einstimmig zur Kenntnis.

ZU TOP 4.1
Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages für den Ortskern Hombruch am 08.09.2002
aus Anlass des 23. Hombrucher Straßenfestes
- Vorlage des Amtes für öffentliche Ordnung vom 25.02.2002 (Drucksache-Nr. 02346-02) -

Mit 13 Ja-Stimmen (CDU u. Bü90/Die Grünen) und 1 Nein-Stimme (SPD) bei 2 Stimmenthaltungen (SPD) fasst die BV-Hombruch mehrheitlich folgenden Beschluss:

“Die BV-Hombruch nimmt von der Absicht des Ordnungsamtes Kenntnis aus Anlass und in Verbindung mit der Veranstaltung “23. Hombrucher Straßenfest” auf der Grundlage des § 14 Ladenschlussgesetz (LSchlG) durch Rechtsverordnung für die Verkaufsstellen im Bereich der Harkortstraße am 08.09.2002 einen verkaufsoffenen Sonntag.”

ZU TOP 5.1
Ernährungsverhalten von Kindern in städt. Einrichtungen
- Vorlage des Dez5 vom 06.03.2002 (Drucksache.-Nr. 02363-02) -

Die BV-Hombruch nimmt mit 16 Ja-Stimmen einstimmig die Ausführungen der Verwaltung zum Ernährungsverhalten von Kindern in städtischen Einrichtungen zur Kenntnis.

Die Sitzung wird für eine Pause von 16.22 Uhr bis 16.40 Uhr unterbrochen.

ZU TOP 6.1
Bauleitplanung; 122. Änderung des Flächennutzungsplanes – Kirchhörder Straße – sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 270 – Kirchhörder Straße
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hombruch und Empfehlung an das Beschlussgremium;
II. Reduzierung des Änderungsbereiches der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Erweiterung des Planbereiches des Bebauungsplanes Hom 270 – Kirchhörder Straße;
IV. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung;
V. Offenlegungsbeschluss zur 122. Änderung des Flächennutzungsplanes;
VI. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Hom 270 – Kirchhörder Straße
VII. Änderung des Landschaftsplanes Süd
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 18.03.2002 (Drucksache-Nr. 02473-02) -

Herr Greve – Vertreter des Stadtplanungsamtes – erläutert die Vorlage.



Anschließend fasst die BV-Hombruch mit 16 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluss:

“Die BV-Hombruch nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.”

ZU TOP 6.2
Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 – Kieferstraße –
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB)
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 14.03.2002 (Drucksache-Nr. 02453-02) -

Herr Greve – Vertreter des Stadtplanungsamtes – erläutert die Vorlage.

Anschließend fasst die BV-Hombruch mit 13 Ja-Stimmen, bei 3 Stimmenthaltungen (2 CDU u.1 Bü90/Die Grünen) einstimmig folgenden Beschluss:

“Die BV-Hombruch nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.”

ZU TOP 6.3
Bauvorhaben der Firma IBAC nördlich der Harkortstraße
hier: Gestaltung des öffentlichen Platzes
- Mitteilung des Herrn Stadtrat Sierau vom 14.03.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Sierau vom 14.03.2002 zur Kenntnis.

ZU TOP 7.1
Widmung von Fuß- und Radwegen
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.02.2002 (Drucksache-Nr. 02348-02) und Mitteilung vom 25.03.2002 -

Mit 16 Ja-Stimmen fasst die BV-Hombruch einstimmig folgenden Beschluss:

“Mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, werden die nachfolgenden Wegeverbindungen gem. § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Beschränkung des Gemeingebrauches auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr als Gemeindestraßen gewidmet.
1. Verbindungsweg zwischen Seepenweg und Buttweg (Gemarkung Lücklemberg,
Flur 3, Flurstück-Nr. 2265,
2. Verbindungsweg zwischen Buttweg und Lemberger Feld (Gemarkung Lücklemberg, Flur 3, Flurstück-Nr. 1998, 1999, 2000, 2001, 2002)
3. Verbindungsweg zwischen Buttweg und Ludekeweg (Gemarkung Lücklemberg, Flur 3,
Flurstück-Nr. 2378)
Begründung:
Bereits im Jahre 1996 bzw. 1998 wurden die Straßen “Seepenweg, Buttweg, Ludekeweg, Lemberger Feld, Schondellestraße” ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs als Gemeindestraßen gewidmet. Nunmehr sind auch die fertiggestellten oben genannten Verbindungswege zu widmen, um ihnen gem. § 6 StrWG NRW die Eigenschaft von öffentlichen Straßen zu geben.”

ZU TOP 7.2
Marktplatzfest der Hombrucher Werbegemeinschaft
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 26.02.2002 (Drucksache-Nr. 02350-02) -

Mit 16 Ja-Stimmen fasst die BV-Hombruch einstimmig folgenden Beschluss:

“Die BV-Hombruch stimmt der Durchführung des Marktplatzfestes der Hombrucher Werbegemeinschaft vom 09.05. – 12.05.2002 zu.”

ZU TOP 7.3
Hombrucher Straßenfest der Werbegemeinschaft Hombruch vom 05.09. – 08.09.2002
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 09.04.2002 (Drucksache-Nr. 02382-02) -

Herr Steinmann regt an, dass der Veranstalter dafür Sorge tragen muss, dass der Parkplatz für die Durchführung des Trödelmarktes frühzeitig gesperrt wird.

Anschließend fasst die BV-Hombruch mit 16 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluss:

“Die BV-Hombruch stimmt der Durchführung des Hombrucher Straßenfestes vom 05.09. bis 08.09.2002 der Hombrucher Werbegemeinschaft zu.”

ZU TOP 7.4
Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn A 45
- Mitteilung des Herrn Stadtrat Sierau vom 15.03.2002 -

Die Fraktion Bü90/Die Grünen stellt folgende Anfrage:

“Welche Lärmsteigerung ist in den nächsten 10 Jahren in den angesprochenen Bereichen zu erwarten?”

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der Fraktion Bü90/Die Grünen zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung bis zur nächsten Sitzung.

Anschließend nimmt die BV-Hombruch die Mitteilung des Herrn Stadtrat Sierau vom 15.03.2002 zur Kenntnis und fasst auf Antrag der CDU-Fraktion mit 16 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluss:

“Die Verwaltung wird gebeten, den Lärmminderungsplan mit seinen Vorstellungen, Planungen und Zielen, der BV-Hombruch vorzustellen.
Welche Unterstützung kann die Fachverwaltung geben, wenn es zu einer Beantragung freiwilliger Leistungen des Bundes in puncto Lärmschutz geben wird?”


ZU TOP 7.5
Errichtung eines Regenschutzdaches auf dem Schulgrundstück der Harkort-Grundschule
- Mitteilung des Schulverwaltungsamtes vom 28.02.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Schulverwaltungsamtes vom 28.02.2002 mit 16 Ja-Stimmen einstimmig zur Kenntnis.

ZU TOP 7.6
Verkehrssituation in der Dahmsfeldstraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.03.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.03.2002 zur Kenntnis und fasst auf Antrag der CDU-Fraktion mit 9 Ja-Stimmen (CDU u. 1 Bü90/Die Grünen) und 7 Stimmenthaltungen (SPD u. 1 Bü90/Die Grünen) einstimmig folgenden Beschluss:

“Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, warum die in einem Termin mit Anwohnern und Fraktionen zugesagten Maßnahmen, z. B. Markierungen und Zulassung von halbseitigem Parken, nicht durchgeführt werden.”

ZU TOP 7.7
Überprüfung der Beschilderung des Platzes vor dem Feuerwehrgerätehaus Löttringhausen
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 –

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 zur Kenntnis und fasst auf Antrag der CDU-Fraktion mit 10 Ja-Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen (SPD) einstimmig folgenden Beschluss:

“Die Verwaltung wird aufgefordert, das Schild “außer Angehörige der Feuerwehr” zu entfernen und durch das Zusatzschild “außer Feuerwehrfahrzeuge” zu ersetzen.”

ZU TOP 7.8
Verkehrssituation in der Sichelstraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 28.02.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 28.02.2002 zur Kenntnis.

ZU TOP 7.9
Instandsetzungsarbeiten der Fahrbahn auf der Schneiderstraße zwischen Gotthelfstr. und
Mettestraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 07.03.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 07.03.2002 zur Kenntnis.

ZU TOP 7.10
Verkehrsberuhigung Schneiderstraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 zur Kenntnis.

ZU TOP 7.11
Beleuchtung des Weges zur Kleingartendaueranlage Helenenberg
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 -

Herr Alda stellt dar, dass es sich hier um öffentliche Wegefläche handelt und somit das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr zuständig ist.

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.02.2002 zur Kenntnis.

ZU TOP 7.12
Durchführung von Waldpflegemaßnahmen 2002/2002
- Mitteilung des Regiebetriebs Stadtgrün Dortmund vom 19.02.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Regiebetriebs Stadtgrün Dortmund vom 19.02.2002 mit 16 Ja-Stimmen einstimmig zur Kenntnis.

ZU TOP 7.13
Befahren der Friedhöfe im Stadtbezirk Hombruch
- Mitteilung des Eigenbetriebs Friedhöfe Dortmund vom 20.02.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Eigenbetriebs Friedhöfe Dortmund vom 20.02.2002 mit 16 Ja-Stimmen einstimmig zur Kenntnis.

ZU TOP 7.14
Kostenaufstellung für den Bau des P + R-Platzes Am Beilstück
- Mitteilung des Stadtbahnbauamtes vom 26.02.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Stadtbahnbauamtes vom 26.02.2002 mit 16 Ja-Stimmen einstimmig zur Kenntnis.

ZU TOP 7.15
Protokoll über die Einwohnerversammlung zur Verkehrssituation in Do-Eichlinghofen
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 05.03.2002 -

Die Fraktion Bü90/Die Grünen stellt dar, dass einige Aussagen von Bürgerinnen und Bürger bzw. Fraktionen der BV-Hombruch in dem Protokoll nicht wiedergegeben sind.
Herr Stange wird der Geschäftsstelle der BV-Hombruch die fehlenden Passagen einreichen.

Es besteht Einvernehmen darüber, dass Protokoll über die Einwohnerversammlung zur nächsten Sitzung der BV-Hombruch erneut vorzulegen.

ZU TOP 7.16
Protokoll über den Ortstermin zur Herrrichtung des Durchgangs von der Ginsterstraße
zum Marktplatz Hombruch
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 20.03.2002 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 20.03.2002 mit 14 Ja-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen (Bü90/Die Grünen) zur Kenntnis.

ZU TOP 7.17
Protokoll über den Ortstermin zum Antrag auf Errichtung einer Tribüne und Nutzung
eines städt. Grundstückes am Sportplatz in Dortmund-Barop
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 20.03.2002 –

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 20.03.2002 zur Kenntnis und genehmigt mit 10 Ja-Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen (4 CDU, 2 SPD) einstimmig das Protokoll vom 20.03.2002.

ZU TOP 7.18
Verkehrssituation in Dortmund-Brünninghausen
- Antrag der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 -

Herr Grotjahn erklärt, dass die CDU-Fraktion sich mit einigen Punkten des SPD-Antrag nicht einverstanden erklären kann und beantragt eine zu jedem Punkt getrennte Abstimmung.
Hierüber besteht in der BV-Hombruch Einvernehmen.

Anschließend fasst die BV-Hombruch folgende Beschlüsse:

Kurzfristig realisierbare Maßnahmen:
Zu Punkt 1: Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen
Zu Punkt 2: Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen
Zu Punkt 3: Mit 9 Ja-Stimmen bei 7 Stimmenthaltungen (CDU) einstimmig beschlossen
Zu Punkt 4: Mit 7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen (CDU) und 4 Stimmenthaltungen ( CDU u. 1 Bü90/Die Grünen) mehrheitlich beschlossen
Zu Punkt 5: Mit 12 Ja-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen (3 CDU, 1 Bü90/Die Grünen) einstimmig
beschlossen
Zu Punkt 6: Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig und auf Antrag der CDU-Fraktion mit folgender Änderung beschlossen:
“Der erste Satz des Punktes 6 wird gestrichen und mit folgender Änderung versehen:
An der Bahnunterführung und an der Wildrosenstraße soll eine Durchfahrt mit dem Moped durch versetzte Bügel verhindert werden.
Zu Punkt 7: Mit 6 Ja-Stimmen (SPD) und 7 Nein-Stimmen (CDU u. Bü90/Die Grünen) mehrheitlich abgelehnt
Mittelfristige Maßnahmen:
Zu Punkt 1: Mit 15 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung (Bü90/Die Grünen) einstimmig beschlossen.
Zu Punkt 2: Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig mit folgender Ergänzung beschlossen:
“Erweiterung des Sommerparkplatzes an der Zillestraße auf 240 Plätze und Öffnung des dortigen Zoo-Einganges ab März und eine bessere Herrichtung des Parkplatzes.”
Zu Punkt 3: Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen
Zu Punkt 4: Mit 6 Ja-Stimmen (SPD), 8 Nein-Stimmen (CDU) und 2 Stimmenthaltungen (Bü90/Die Grünen) mehrheitlich abgelehnt.
Zu Punkt 5: Mit 13 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen (1 CDU u. 2 Bü90/Die Grünen) einstimmig
beschlossen
Zu Punkt 6: Mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (CDU) und 3 Stimmenthaltungen (CDU) mehrheitlich
beschlossen.

Somit ist folgender geänderte Antrag der SPD-Fraktion beschlossen:

“Die SPD-Fraktion bittet die Bezirksvertretung, noch einmal die Verkehrssituation in Brünninghausen im Bezug auf den Besucherverkehr zum Zoo und im Bezug auf die Nutzer des Pädagogisch-Sozialen Zentrums in der Mergelteichstraße zu erörtern, und zwar mit dem Ziel, die Verwaltung prüfen zu lassen, ob folgende Maßnahmen kurz- bzw. mittelfristig zur Entlastung der angespannten Situation realisiert werden können. Durch den Bericht von Herrn Sagolla vom Stadtplanungsamt in der Bezirksvertretung und durch seine Ausführungen in einer Bürgerversammlung, die der SPD-Ortsverein Brünninghausen am 19.2.02 veranstaltet hat, scheint uns eine differenziertere Möglichkeit zur Beurteilung der Lage gegeben zu sein.
Kurzfristig realisierbare Maßnahmen:
1. Die SBB Dortmund GmbH soll die Parkgebühr grundsätzlich bei der Ausfahrt der Fahrzeuge erheben.
2. Die Öffnungszeiten des Zoos sollen auf den schon vorhandenen Hinweistafeln des Zoos vermerkt werden.
3. Es soll stärker überprüft werden, ob die 30-km-Geschwindigkeitsbegrenzung in der Mergelteichstraße eingehalten wird.
4. Damit die Wildrosenstraße nicht von Zoobesuchern zugeparkt oder als Abkürzung benutzt wird und damit der Verkehrsfluss verlangsamt wird, soll alternierendes Parken in dieser Straße angeordnet werden.
5. Eine Buschgruppe auf der sog. Hundewiese an der Wildrosen- / Ecke Mergelteichstraße behindert die Sicht bei der Ausfahrt aus der Wildrosenstraße auf die Mergelteichstraße. Die Büsche sollten so kurz wie möglich geschnitten werden.
6. An der Bahnunterführung und an der Wildrosenstraße soll eine Durchfahrt mit dem Moped durch versetzte Bügel verhindert werden.
Mittelfristige Maßnahmen:
1. Ein Parkleitsystem an der Ausfahrt der B 54 zur Zillestraße über Holtbrügge oder Heideblick, an den Kreuzungen der Hagener mit der Zillestraße und der Ardey-, bzw. Hagener Straße mit der Stockumer Straße soll die Zoobesucher rechtzeitig informieren, wie voll die Parkplätze in Zoo-Nähe sind.
2. Erweiterung des Sommerparkplatzes an der Zillestraße auf 240 Plätze und Öffnung des dortigen Zoo-Eingangs ab März und eine bessere Herrichtung des Parkplatzes.
3. Ein zweiter Haupteingang im östlichen Bereich ist notwendig, wenn der Zoo erweitert wird.
4. Entfällt
5. Verlegung der Schulbushaltestelle vom Norden des Parkplatzes in den Süden auf die
möglichst rasch wiederhergestellte Fläche des ehemaligen Asylbewerberwohnheims.
6. Vollverschrankung der Zugstrecke über die Mergelteichstraße im Interesse der Sicherheit der Bewohner der Altenwohnheime.”


ZU TOP 7.19
Genehmigung von Funkantennen im Stadtbezirk Hombruch
- Antrag der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 und Mitteilung der Bürgerinitiative Pro Oespeler Lebensraum e. V. vom 02.04.2002 -

Frau Sibbe-Kozlowski erstattet folgenden mündlichen Bericht:
Es ist bauordnungs- und planungsrechtlich geklärt, wie mit der Beurteilung von Mobilfunkantennen bzw. -Anlagen umgegangen werden muss. Es hat in der Vergangenheit Irritationen darüber gegeben, dass Antennenanlagen bis 10 m Höhe nach § 65 Landesbauordnung genehmigungsfrei waren. Dies ist nicht der Fall. Im Laufe der letzten 2 bis 3 Jahren haben sich Gerichte mit der Thematik beschäftigt und sind zu der Auffassung gekommen, dass mit der Installierung von Mobilfunkanlagen eine Nutzungsänderung des Gebäudes verbunden ist. Wird eine Anlage auf einer Wiese installiert, wäre dies genehmigungsfrei.

Seit Dezember 2001 wurde mit dem Ministerium und der Bezirksregierung abgeklärt, dass es sich bei Mobilfunkanlagen um nicht störende gewerbliche Anlagen handelt. Die Anbringung einer solchen Anlage auf einem Gebäude, ob Wohngebäude oder gewerblich genutztes Gebäude erfordert eine Genehmigung der Nutzungsänderung. Hier stellt sich die Frage, wann kann eine Genehmigung abgelehnt werden. Nicht störende gewerbliche Anlagen sind in einem allgemeinen Wohngebiet sind generell zulässig. Wenn sie nicht zugelassen werden, muss begründet werden warum sie für nicht zulässig gehalten werden. Nicht erwähnt sind sie in einem reinen Wohngebiet. Dort werden die Anlagen nicht zugelassen.

Es stellt sich weiterhin die Frage, welchen Handlungsspielraum die zuständige Behörde hat, denn für die Bevölkerung ist der gesundheitliche Aspekt sehr interessant. Hier muss dargestellt werden, dass kein Handlungspielraum besteht. Der gesundheitliche Aspekt ist definitiv geklärt durch das Vorliegen einer Standortbescheinigung. Diese Standortbescheinigung wird ausgestellt von der Regulierungsbehörde. Die Mobilfunkanbieter haben in der Regel diese Standortbescheinigung. Diese Standortbescheinigung beinhaltet, welche Anlage in welcher Größenordnung aufzustellen ist und welche Abstände einzuhalten sind. Das Bauordungsamt hat diese Standortbescheinigung nicht zu prüfen, sie ist Bestandteil der Bauvorlage und berechtigt den Betreiber die Anlage dort zu errichten. Das Bauordnungsamt hat lediglich die Abstandflächen zu prüfen und ggfls. die Statik und mehr nicht. Wenn alle rechtlichen Vorschriften eingehalten sind, muss eine Baugenehmigung erteilt werden und kann nicht versagt werden. Das Bauordnungsamt hat auch keinen Einfluss auf den städtebaulichen Aspekt.

Die SPD-Fraktion zieht nach der Berichterstattung durch die Vertreterin der Fachverwaltung ihren Antrag vom 02.04.2002 zurück.

Es besteht Einvernehmen darüber, die Eingabe der Bürgerinitiative Pro Oespeler Lebensraum e. V. vom 02.04.2002 der Verwaltung zur Kenntnis zu übersenden.

ZU TOP 7.20
Situation am Haltepunkt der Deutschen Bahn AG in Dortmund-Löttringhausen
- Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 18.03.2002 -

Mit 16 Ja-Stimmen beschließt die BV-Hombruch einstimmig folgenden Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 18.03.2002:

“Die BV-Hombruch beschließt die Deutsche Bahn AG zu beauftragen, folgende Missständen nachzugehen und diese baldigst zu beseitigen:
- Reinigung der Zuwegung und des gesamten näheren Umfeldes
- Ausbesserung der Zuwegung, genauer: Beseitigung der Unebenheiten (Vermeidung Pfützenbildung)
Begründung:
Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich um Arbeiten geringen Ausmaßes, die zu mehr Sauberkeit und Sicherheit führen und somit hoffentlich eine höhere Benutzerakzeptanz zur Folge haben.”

ZU TOP 7.21
Wiederherstellung der Wiese und Ergänzung der Absperrpfosten auf dem Gelände
gegenüber dem Freibad Froschloch
- Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 04.04.2002 –

Die CDU-Faktion stellt folgenden Ergänzungsantrag:

“Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss der BV-Hombruch vom 13.11.2001, TOP 4.2,
schnellstmöglich durchzuführen.”

Anschließend beschließt die BV-Hombruch mit 16 Ja-Stimmen unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion einstimmig folgenden Beschluss:

“Nach der Sondernutzung durch das Tiefbauunternehmen im Zuge der Renaturierung des Kirchhörder Baches, ist diese Fläche nicht ordnungsgemäß wiederhergestellt worden. Die benutzte Fläche ist so verdichtet worden, dass sich bei Niederschlag eine Seenlandschaft bildet und von einer Rasenfläche kann man auch nicht sprechen. Entlang der Löttringhauser Str. fehlen die ehemals vorhandenen Absperrpfosten. Zur Zeit entsteht der Eindruck, dass es an dieser Stelle 3 Zufahrten zum Gelände gibt.
Wir bitten die zuständigen Ämter, den alten Zustand wiederherzustellen.
Die Begründung der Dringlichkeit liegt in der zeitnahen Saisoneröffnung des Freibades. Die Verwaltung wird außerdem aufgefordert, den Beschluss der BV-Hombruch vom 13.11.2002, TOP 4.2, schnellstmöglich durchzuführen.”

ZU TOP 7.22
Protokoll über den Ortstermin; Radwegemarkierung Kirchhörder Straße
- Mitteilung des Bezirksvorstehers vom 04.04.2002 –

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Bezirksvorstehers vom 04.04.2002 zur Kenntnis und es besteht Einvernehmen darüber, den Tagesordnungspunkt nochmals in der Sitzung am 14.05.2002 zu behandeln. Somit besteht für die Fraktionen die Möglichkeit die durchgeführte Maßnahme nochmals in Augenschein zu nehmen.

ZU TOP 7.23
Gebäudegutachten des Städt. Saalbau “Parkhaus Barop”

Herr Semmler stellt dar:
Das Gutachten des Städt. Saalbau Parkhaus Barop stellt dar, welche Kosten von der BV-Hombruch im Jahr 2002 zu übernehmen sind. Hier kann gesagt werden, dass eine Deckung der Kosten evtl. erfolgreich sein wird. So hat die BV-Hombruch bereits Finanzmittel in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung gestellt Die erforderlichen Finanzmittel für die sicherheitstechnischen Einrichtungen werden von der Städt. Immobilienwirtschaft übernommen. Die Kosten für Anstrich etc. können von der BV-Hombruch in Abschnitten abgearbeitet werden. Der bisherige Fehlbetrag beläuft sich derzeit auf 18.577 Euro, aus Einnahmen sind bis Juli ca. 5.000 ■ durch die Vermietung erwirtschaftet somit könnte im Jahr 2002 mit ca. 10.000 ■ gerechnet werden. Die IG Parkhaus Barop wird auch aufgefordert sich an der Entwicklung zu beteiligen.
Es muss auch darüber nachgedacht werden, dass zu Zeiten des Stadtbahnbaus ein Betrag für die Nutzung des zum Parkhaus gehörigen Parkplatzes durch das Stadtbahnbauamt an die BV-Hombruch abgeführt werden sollte.

ZU TOP 8.1
Umsetzung der Empfehlungen der Einwohnerversammlung zum Thema
Persebecker Straße/Stortsweg
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.03.2002 -

“Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, wann mit einer Umsetzung der durch die Einwohnerversammlung empfohlenen Maßnahmen zu rechnen ist.
So steht die Aussage der Verwaltung im Raum, dass “nach den heutigen Erkenntnissen eine Sperrung der Persebecker Straße nicht mehr erfolgen würde”.
Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der Frage, was die Verwaltung dann daran hindert, eine “unsinnige Maßnahme” wieder rückgängig zu machen.”

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.03.2002 zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung der Anfrage bis zur nächsten Sitzung.

ZU TOP 8.2
Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für das Gelände am Parkhaus Barop
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 -

“Das Zum Parkhaus gehörende Gelände wird zur Zeit von Baucontainern verschiedener Firmen und vom Stadtbahnbauamt genutzt. Völlig unverständlich ist es, dass hierfür keine Sondernutzungsgebühren entrichtet werden. Nach unseren Erkenntnissen und der innerhalb der Stadtverwaltung geltenden Kosten-Leistungs-Rechnung sollte der Nutzer dafür Gebühren zahlen, die der Unterhaltung des Parkhauses zugute kommen müssen. Wir bitten um nachträgliche Erhebung der Gebühren.”

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung der Anfrage bis zur nächsten Sitzung der BV-Hombruch.

ZU TOP 8.3
Renaturierung/Naturnahe Umgestaltung der Emscherzuflüsse im Stadtbezirk Hombruch
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 -

“Die Verwaltung möge zu den folgenden Fragen hinsichtlich der Renaturierung der Emscherzuflüsse (Grotenbach, Kirchhörder Bach, Rüpingsbach, Tiefenbach etc.) Stellung nehmen und den aktuellen Planungsstand hinsichtlich der obengenannten Umgestaltungen durch die Emschergenossenschaft vorstellen.

1. Dabei möge die Verwaltung darstellen, in welcher Art und Weise die Neuanlage des Abwässersystems entsprechend den technischen Erfordernissen im Stadtbezirk errichtet wird, derart dass die ökologische Umgestaltung des Ufer-/Bachbereichs zu einem Naherholungsgebiet für die Bürger wird.
2. Unterstützt die Verwaltung, die Bestrebungen der Emschergenossenschaft den Betriebsweg für die Öffentlichkeit freizugeben, um dort einen kombinierten Rad- und Fußweg zu errichten mit einer Anbindung an das bestehende bzw. neu zu schaffende Wegenetz für den Stadtbezirk Hombruch und die angrenzenden Gebiete. Sind für diese wünschenswerte Wegeverbindungen schon erste Pläne unter der Beteiligung der zuständigen Stellen (Fahrradbeauftragter etc.) gefertigt worden bzw. wann wäre mit einer Planung und einer anschließenden Umsetzung zu rechnen?
Könnten dabei neue Reitwege für die Reitervereine /-Höfe entstehen?
3. In welcher Art und Weise erfolgt die Koordination und Zusammenarbeit der Emschergenossenschaft mit dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr der Stadt Dortmund betreffend der Gestaltungsmöglichkeiten, die sich an den Oberläufen der bisherigen Nebenbächen ergeben, die ausschließlich von der Stadt Dortmund verwaltet werden.
1.1 II. Grotenbach (Persebeck)
1. Die zuständigen Stellen mögen darstellen, in welcher Art und Weise die Anbindung an das Renaturierungsprojekt im Bereich Grotenbach (Persebeck) und der Umgestaltung in Witten erfolgen wird.

2. Ist es beabsichtigt, den von der Quelle aus betrachteten rechts liegenden Betriebsweg an dem Regenüberlaufbecken bis zur Menglinghauser Straße für den Fuß- und Radverkehr zu öffnen?

3. In welcher Art und Weise wird die Mulde zwischen dem Grotenbach und der A 44 als Erholungsraum gestaltet?

4. Ist ein Verbindungsweg durch das Gelände zur Autobahn zur Schaffung einer rad- und fußläufigen Verbindung Richtung Witten und Hockeneicke/Salingen/Eichlinghofen geplant?

5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Kreuzung des Betriebsweges / Fuß- und Radweges mit der stark befahrenden Menglinghauser Straße zu entschärfen? Wie bewertet die Verwaltung die Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel (vgl. wie beim Fahrradweg “rheinischer Esel”) bzw. eines Zebrastreifens?

6. In Höhe des jetzigen Westentaschenparkes in Persebeck möge die Verwaltung die Klärung herbeiführen, wer Grundstückseigentümer der Fläche zwischen dem Bolzplatz und dem Grotenbach ist bzw. ob diese Fläche für die Stadt Dortmund für eine Umgestaltung zugänglich ist. Könnte dort ein Fahrradhaltepunkt errichtet werden? Könnte dort der Spielplatz erweitert werden, wobei das Element Wasser bei der Gestaltung besonders hervorgehoben wird?

7. Inwieweit kann hinter dem Haltepunkt der Deutschen Bahn in Dortmund-Kruckel bis zum Grotenbach auf Kruckeler Gebiet ein Fuß- und Radweg errichtet werden bzw. wie kann eine Verknüpfung mit Menglinghausen gefunden werden?

III. Kirchhörder Bach (Kirchhörde; Hombruch)
1. Ist es beabsichtigt, den alten Wanderweg zur “Alten Teichstraße” über die Grotenbachstraße bis zum Rüpingsbachs wiederherzustellen, bzw. gibt es alternative Lösungen?

2. Die Verwaltung möge die Wiederherstellung des naturnahen Zustandes des Kirchhörder Bachs von der Einmündung in den Grotenbach bis ca. 2,5 km mit entsprechendem Fuß- und Radweg, der flussauf in ein sinnvolles Wegenetz eingebunden werden soll, darstellen.

3. Des weiteren bittet die Bezirksvertretung, die Verwaltung darzustellen, wie der Grüngürtel von der Kobbendelle-Kleinholthausen-Froschloch-Großholthausen gemäß dem städtebaulichen Rahmenplans von 1985 als Naturpark Hombruch hergerichtet werden kann.

1.2 IV. Rüpingsbach (Menglinghausen)
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Kreuzung des Betriebsweges / Fuß- und Radweges mit der stark befahrenden Grotenbachstraße zu entschärfen? Wie bewertet die Verwaltung die Errichtung einer Querungshilfe bzw. eines Zebrastreifens?

2. Bleibt die Verwaltung bei ihrer ersten Einschätzung, den Betriebsweg von der Grotenbachstraße bis zur Straße Harkortshof der Öffentlichkeit frei zu geben? Wenn diese Fläche eher der Natur dienen soll, wie würde dann die Verwaltung die Errichtung eines Radweges auf der Straße Am Spörkel bewerten mit einer anschließenden optischen Verkleinerung des Straßendurchschnitts (Parkbuchten etc.)

3. In welcher Art und Weise kann die Landmarke an der alten Eisenbahnbrücke an der Straße Harkortshof für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Wäre die Errichtung einer Aussichtsplattform und eines Fahrradhaltepunktes möglich? Könnte von dieser Stelle nach Absprache mit den Grundstücksbesitzern und Nutzern (Pony-Hof) eine Wegeverbindung zur Bebauung Menglinghausen-Süd errichtet werden?

4. Wenn der Betriebsweg der Emschergenossenschaft über den ehemaligen Bolz- und Spielplatz an der Straße Am Spörkel verlegt wird, könnte dann eben dieser (ggfs. nach einer entsprechenden Versiegelung) der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung gestellt werden?
5. Soll die Querung des Betriebsweges mit der Straße am Spörkel durch eine Querungshilfe gesichert werden?

6. Ist es beabsichtigt für Fußgänger und Radfahrer eine Verlängerung der Straße Bramkampsweg auf den Betriebsweg zu schaffen, damit über die Straße Am Amtsberg schnell das Einkaufsgebiet in Hombruch erreicht werden kann.

7. Unter der Menglinghauser Straße verläuft links momentan der Bach, während rechts für die Mitarbeiter der Emschergenossenschaft ein begehbarer Tunnel verläuft. Kann dieser Weg benutzt werden, um eine unterirdische Querung der Menglinghauser Straße für Spaziergänger /Radfahrer zu erreichen? Müsste ansonsten eine Querungshilfe etc. nicht an der Gaststätte “Baroper Hof” errichtet werden?

8. Kann das geplante Regenrückhaltebecken hinter der Menglinghauser Straße so gestaltet werden, damit der jetzige Spiel- und Bolzplatz hinter der Turnhalle gesichert werden kann?

9. In welcher Art und Weise wird der schützenswerte Betrieb des Bogenschießplatzes gesichert? Kann durch die Verbringung des Erdaushubs, der beim Bau des Regenüberlaufbeckens entsteht ein Erdwall errichtet werden?

10. Ist es beabsichtigt unter der Stockumer Straße zusätzlich zu dem geplanten Amphibientunnel einen Tunnel für Fuß- und Radwegeverkehr einzurichten? Wenn dies aus technischen oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich sein sollte, so möge die Verwaltung darlegen, wie die Kreuzung des Betriebsweges mit der Stockumer Straße entschärft werden kann.

V. Rüpingsbach (Barop/Schönau)
1. Ist es beabsichtigt, den Betriebsweg zum Schutze des auf der linken Seite liegenden Naturschutzgebietes rechts für den Fuß- und Radwegeverkehr freizugeben?

2. Ist es dann beabsichtigt bei der Querung des Betriebsweges mit der Straße Ostenbergstraße eine Querungshilfe zu errichten, um so auch eine Verkehrsberuhigung zu erreichen?

3. In welcher Art und Weise gedenkt die Verwaltung, das letzte Stück des Rahmkebachs zu renaturieren bzw. wie soll eine sinnvolle Verknüpfung des Rahmkebachtals und des Permakulturparks erfolgen.

4. Welche Verknüpfungsmöglichkeiten mit dem Fahrradnetz der Uni Dortmund und der Stadt Dortmund sind beabsichtigt?

5. Ist beabsichtigt, den parallel links neben dem Rüpingsbach geplanten Fuß- und Radweg mittels einer behindertengerechten Rampe an den bereits parallel zur Bahnlinie verlaufenden bestehenden Weg anzuschließen?

6. Ist die Fuß- und Radwegeführung unter die Schnettker-Brücke in Richtung Dorstfeld gesichert, um eine durchgängige Verbindung zu garantieren.

1.3 VI. Begründung

Wenn sich Dortmund im Jahre 2006 als schöne und liebenswürdige Stadt mit attraktiven Stadtteilen der Bevölkerung und den Besuchern empfehlen will, müssen die bereits vorhandenen Lebens- und Freizeitqualitäten durch die sich anbietenden Verbesserungen durch die ökologische Umgestaltung des Emscher-Systems weiter verbessert werden.
Dies gilt um so mehr, wenn nach der Halde Zeche Gotthelf und dem Gelände der Hoesch-Röhrenwerke das letzte größere Gebiet der Montan-Industrie im Stadtbezirk Hombruch, die unansehnlichen und gefährlichen mit Betonschalen versehenen offenen Abwasserbäche für die Natur und für die Bevölkerung zurückgewonnen werden.
Die Trennung des unterirdisch abgeführten Schmutzwassers von dem Oberflächenwasser ist für den Stadtbezirk und gerade für die Ortsteile Persebeck, Kirchhörde, Hombruch, Menglinghausen, Barop und Schönau ein Großprojekt erster Güte.
Gerade im Hinblick auf die Realisierbarkeit entfaltet diese zu fordernde Gesamtplanung Leuchtturm-Charakter, denn wenn –wie hier- dezentral die Wohn- und Lebensqualität der Bevölkerung weiter verbessert wird, hat dies natürlich als sog. “weicher Wirtschaftsfaktor” auch Auswirkungen für das “neue und schnelle Dortmund”.
Die Umsetzung bis zum Jahre 2006 ist natürlich sehr ambitioniert, allerdings zeigt die bisherige engagierte und konstruktive Arbeit der Emschergenossenschaft und der städtischen Stellen und die frühzeitige Beteiligung der Bürger außerhalb des noch beabsichtigten rechtlichen Plan (Festellungs-verfahren), dass man gewillt ist, frühzeitig den Bürgerwünschen, -hinweisen und –bedenken nachgegangen wird, damit diese in die weitere Planung eingestellt werden können.
Um diesen Prozess weiter aktiv zu fördern, aber auch um die Zielrichtung für die Gesamtplanung der Renaturierung im Stadtbezirk Hombruch zu präzisieren, wurden die gemeinsam mit dem Siedlergemeinschaft Schönau in 4 Begehungen der Emscherzuflüsse ermittelten Erkenntnisse und Forderungen nach einer ersten Beteiligung der Bevölkerung und involvierten Organisationen zusammengefasst.”

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.03.2002 zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung der Anfrage bis zur nächsten Sitzung der BV-Hombruch.

ZU TOP 8.4
Sondernutzung für das Abstellen der Einkaufswagen der Fa. REWE am Standort Harkortstr./Ecke
Löttringhauser Straße
- Anfrage der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 18.03.2002 -

“Ist eine Sondernutzung für das Abstellen der Einkaufswagen des REWE-Supermarktes am Standort Harkortstraße/Ecke Löttringhauser Straße im öffentlichen Raum, hier auf dem Bereich des Gehweges nebst Bushaltestelle, erteilt worden?
Welche räumlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine solche Sondernutzung zu genehmigen?

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 18.03.2002 zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung der Anfrage bis zur nächsten Sitzung.

ZU TOP 8.5
Verkehrsführung Persebeckerstraße/Stortsweg
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 08.04.2002 -

Die Verwaltung wird gebeten zu den aufgeführten Vorschlägen bezüglich der Verkehrsführung Persebeckerstr. / Stortsweg Stellung zu nehmen.

1. Als kurzfristige Maßnahme für den “oberen” Stortsweg wird zunächst versuchsweise das alternierende Parken untersucht. Dabei ist auch das halbseitige Parken (Bürgersteig / Fahrbahn) in diese Form des Parkens mit einzubeziehen. Aus der Sicht der SPD-Fraktion ist es völlig unverständlich, warum dieses Parken unter Hinweis auf entfallende Parkflächen in diesem Straßenabschnitt verwaltungsseitig abgelehnt wird. Wir teilen nicht die Auffassung der Verwaltung, dass vorhandener Straßenraum in aller erster Linie dem parkenden Verkehr vorbehalten bleiben muss. Für die Verkehrssicherheit und für das Einhalten der Geschwindigkeit innerhalb dieser Tempo-30-Zone gibt es zu der von uns vorgeschlagenen Lösung keine kostengünstigere Alternative.

2. Weiter soll für den Stortsweg untersucht werden, dass die jeweils den Parkflächen gegenüberliegenden Bürgersteigseiten mit Abpfostungen in regelmäßigen Abständen versehen werden, um ein generelles Überfahren der Gehwegflächen zu verhindern.
3. Sollte es wider Erwarten dennoch nicht möglich sein, das alternierende Parken im Stortsweg einzuführen und bleibt es bei der generellen Beparkung auf der westlichen Straßenseite, so fordern wir weiter, dass die gegenüberliegende Bürgersteigseite vollständig mit Bügeln von der Verkehrsfläche abgesichert werden.

4. Nach Ablauf eines bestimmbaren Zeitraums wird verwaltungsseitig untersucht, inwieweit sich durch Schaffung der Verkehrssignalanlage die bisher ermittelten Verkehrszahlen für die Baroper Str., Persebecker Str. und für den Stortsweg möglicherweise entlastend oder verändert haben.

5. Sollten sich jedoch die Erhebungsdaten aus Dezember 2001 und Januar 2002 bestätigen, so muss im Sinne einer räumlichen Gleichverteilung der Verkehre überlegt werden, die Persebecker Str. von ihren Eigenschaft als Anliegerstraße zu entwidmen. Zur Verkehrssicherung und vor allem zum Einhalten der Geschwindigkeiten für diese Tempo-30-Zone fordert die SPD auch für den Teilabschnitt ab Hinter Holtein bis Stockumer Str. das alternierende Parken. Begleitend ist dieses Parken mit vorgesetzten Baumscheiben o.ä. kenntlich zu machen.
Begründung:
Die in der Einwohnerversammlung der Bezirksvertretung Do.-Hombruch am 27.02.02 von der Verwaltung dargelegten Zahlen zum ermittelten Verkehrsaufkommen in Eichlinghofen (Stockumer Str., Hansmannstr., Baroper Str., Stortsweg und Persebecker Str.) machen deutlich, dass es erhebliche Verkehrsbelastungen auf den Eichlinghofer Durchgangsstraßen wie auch auf den verkehrsverbindenden Straßen Eichlinghofens gibt, die sich allenfalls in den Quantitäten unterscheiden. Sie machen aber auch deutlich, dass ein eventueller Weiterbau der Südtangente an dieser Stelle überhaupt keinen Einfluss auf die Nord-Süd-Verkehrsbeziehungen im Bereich der Persebecker Str. und Stortsweg hat.

Die ermittelten Zahlen weisen auf den beiden einzigen Nord-Süd-Verbindungen (Persebecker Str. und Stortsweg – jeweils zwischen Stockumer und Baroper Str.) erhebliche Durchgangsverkehre auf, die auf eine mangelhafte verkehrliche Infrastruktur Eichlinghofens zurück zu führen sind. Beide Straßen als einzige verkehrsverbindende Straßen sind in ihrer Anlage und in ihrer Beschaffenheit qualitativ nicht mit modernen Straßenzügen zu vergleichen (z. B. nicht ausreichend vorhandene Bürgersteige, keine ausgewiesenen Parkbuchten oder Parkstandsflächen, fehlende Radwege etc.). Insofern wären sie eigentlich den Durchgangsverkehren zu entziehen.

Dennoch zwingen die Zahlen aus dem ermittelten Verkehrsaufkommen dazu, für die Eichlinghofer Bevölkerung und für die in den Straßenabschnitten wohnenden Anlieger adäquate Lösungen in einem noch erträglichen Maße zu finden. Sollten sich jedoch die Erhebungsdaten aus Dezember 2001 und Januar 2002 bestätigen, so muss im Sinne einer räumlichen Gleichverteilung der Verkehre, die Persebecker Str. von ihren Eigenschaft als Anliegerstraße entwidmet werden. Zur Verkehrssicherung und vor allem zum Einhalten der Geschwindigkeiten für diese Tempo-30-Zone fordert die SPD auch für den Teilabschnitt ab Hinter Holtein bis Stockumer Str. das alternierende Parken. Begleitend ist dieses Parken mit vorgesetzten Baumscheiben o.ä. kenntlich zu machen.

Erträgliche Lösungen sind keinesfalls “Straßensperrungen etc.”. Es muss ein sozialverträgliches Miteinander von Bürgern, Anliegern und Verkehren geschaffen werden.


Ende der öffentlichen Sitzung: 18.17 Uhr