Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:00 - 15:50 Uhr
Anwesend waren:

OB Dr. Langemeyer
BM Miksch CDU

RM Berndsen SPD
RM Diekneite SPD
RM Fischer SPD
RM Giese SPD
RM Harnisch SPD
RM Jörder SPD
RM Nolte SPD
RM Prüsse SPD
RM Sohn SPD
RM Starke SPD

RM Böhm CDU
RM Dr. Eiteneyer CDU

RM Hengstenberg CDU
RM Horitzky CDU
RM Hovermann CDU
RM Jostes CDU
RM Jung CDU
RM Liedschulte CDU
RM Monegel CDU
RM Reppin CDU

RM Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
RM Schneckenburger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

RM Branghofer DVU (beratendes Mitglied)
RM Keller Linkes Bündnis (beratendes Mitglied)




Von der Verwaltung waren anwesend:

StD Fehlemann
StR'in Greive
Herr Dr. Küpper

StR Sierau
StR Stüdemann
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler



Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter
Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.05.2002



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Zoo Dortmund;
hier: Begründung einer Mitgliedschaft bei ISIS (International Species Information System)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02650-02)

2.1.2 Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum I. Quartal 2002
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02655-02)

2.1.3 Beitritt der Stadt Dortmund zum Verein zur Förderung der freiwilligen Tätigkeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02728-02)

2.1.4 Verwendung städtischer Zuschüsse durch den StadtSportBund Dortmund e.V.
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02806-02)



2.2 Finanzen

- keine Vorlagen -


2.2.1 I n f r a s t r u k t u r r e v i s i o n

2.2.1.1 Infrastrukturrevision: Ergänzung der aktuellen Suchfelder
Einbringung
(Drucksache Nr.: 02718-02)

2.2.1.2 Schadstoffsanierung und Projektentwicklung
hier: Phönix-Gymnasium

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02668-02)


2.3 Personal

- keine Vorlagen -


2.4 Kommunalwirtschaft

- keine Vorlagen -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02555-02)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Huckarder Straße von Rheinische Straße bis Einmündung Alte Radstraße nördlich des Ofenplatzes, Ofenstraße von Rheinische Straße bis Ofenplatz, Ofenplatz zwischen Huckarder Straße und Alte Radstraße, Alte Radstraße südl. des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße, Alte Radstraße östlich des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße (Gesamtmaßnahme)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02529-02)

3.3 Eintragung in die Denkmalliste
Objekt: Silberstraße 22, Verwaltungsgebäude Ruhrkohle

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02490-02)

3.4 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02675-02)

3.5 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-Sölderholz
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss,

VI. Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02614-02)

3.6 Untersuchungsgebiet Stadterneuerung Ortskern Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02678-02)

3.7 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02585-02)

3.8 Satzung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01942-01)

3.9 Bauleitplanung; Bebauungplan Ap 206 -Aplerbeck Süd-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen,
V. Beifügung einer Begründung,
VI. Satzungsbeschluss,
VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 206
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02564-02)

3.10 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Prinzenstraße von Hansastraße bis Balkenstraße
(nördlicher, abgepollerter Teilbereich der Fußgängerzone "Rathausumfeld", mit Anlieger- und Zuliefererverkehr).

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02568-02)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Vorläufige Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2001

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02696-02)


8. Schule

- keine Vorlagen -



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Finanzierung des kommunalen ÖPNV im VRR - Anschlussregelung nach 2002
(Drucksache Nr.: 02693-02)


10.2 Kultur und Projekte GmbH
-Änderung des Gesellschaftsvertrages-
(Drucksache Nr.: 02767-02)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Neufestsetzung der Entgelte für Service-Eheschließungen und Ambiente-Trauungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02680-02)


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 14.00 Uhr von Bm Miksch eröffnet und bis zum TOP 2.1.3 geleitet. Anschließend übernahm OB Dr. Langemeyer wie Lei- tung der Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm Miksch die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest


N i e d e r s c h r i f t

über die 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses,
am 13.06.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:00 - 15:50 Uhr

Anwesend waren:

OB Dr. Langemeyer
BM Miksch CDU

RM Berndsen SPD
RM Diekneite SPD
RM Fischer SPD
RM Giese SPD
RM Harnisch SPD
RM Jörder SPD
RM Nolte SPD
RM Prüsse SPD
RM Sohn SPD
RM Starke SPD

RM Böhm CDU
RM Dr. Eiteneyer CDU

RM Hengstenberg CDU
RM Horitzky CDU
RM Hovermann CDU
RM Jostes CDU
RM Jung CDU
RM Liedschulte CDU
RM Monegel CDU
RM Reppin CDU

RM Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
RM Schneckenburger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

RM Branghofer DVU (beratendes Mitglied)
RM Keller Linkes Bündnis (beratendes Mitglied)




Von der Verwaltung waren anwesend:

StD Fehlemann
StR'in Greive
Herr Dr. Küpper

StR Sierau
StR Stüdemann
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler



Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter



Veröffentlichte Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.05.2002



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Zoo Dortmund;
hier: Begründung einer Mitgliedschaft bei ISIS (International Species Information System)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02650-02)

2.1.2 Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum I. Quartal 2002
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02655-02)

2.1.3 Beitritt der Stadt Dortmund zum Verein zur Förderung der freiwilligen Tätigkeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02728-02)

2.1.4 Verwendung städtischer Zuschüsse durch den StadtSportBund Dortmund e.V.
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02806-02)



2.2 Finanzen

- keine Vorlagen -


2.2.1 I n f r a s t r u k t u r r e v i s i o n

2.2.1.1 Infrastrukturrevision: Ergänzung der aktuellen Suchfelder
Einbringung
(Drucksache Nr.: 02718-02)

2.2.1.2 Schadstoffsanierung und Projektentwicklung
hier: Phönix-Gymnasium

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02668-02)


2.3 Personal

- keine Vorlagen -


2.4 Kommunalwirtschaft

- keine Vorlagen -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02555-02)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Huckarder Straße von Rheinische Straße bis Einmündung Alte Radstraße nördlich des Ofenplatzes, Ofenstraße von Rheinische Straße bis Ofenplatz, Ofenplatz zwischen Huckarder Straße und Alte Radstraße, Alte Radstraße südl. des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße, Alte Radstraße östlich des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße (Gesamtmaßnahme)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02529-02)

3.3 Eintragung in die Denkmalliste
Objekt: Silberstraße 22, Verwaltungsgebäude Ruhrkohle

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02490-02)

3.4 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02675-02)

3.5 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-Sölderholz
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss,

VI. Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02614-02)

3.6 Untersuchungsgebiet Stadterneuerung Ortskern Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02678-02)

3.7 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02585-02)

3.8 Satzung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01942-01)

3.9 Bauleitplanung; Bebauungplan Ap 206 -Aplerbeck Süd-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen,
V. Beifügung einer Begründung,
VI. Satzungsbeschluss,
VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 206
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02564-02)

3.10 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Prinzenstraße von Hansastraße bis Balkenstraße
(nördlicher, abgepollerter Teilbereich der Fußgängerzone "Rathausumfeld", mit Anlieger- und Zuliefererverkehr).

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02568-02)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Vorläufige Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2001

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02696-02)


8. Schule

- keine Vorlagen -



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Finanzierung des kommunalen ÖPNV im VRR - Anschlussregelung nach 2002
(Drucksache Nr.: 02693-02)


10.2 Kultur und Projekte GmbH
-Änderung des Gesellschaftsvertrages-
(Drucksache Nr.: 02767-02)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Neufestsetzung der Entgelte für Service-Eheschließungen und Ambiente-Trauungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02680-02)





Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 14.00 Uhr von Bm Miksch eröffnet und bis zum TOP 2.1.3 geleitet. Anschließend übernahm OB Dr. Langemeyer wie Lei- tung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm Miksch die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest



1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Jörder (SPD) benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Bm Miksch wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3


Feststellung der Tagesordnung

Gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tageordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

2.1.3 Beitritt der Stadt Dortmund zum Verein zur Förderung der freiwilligen Tätigkeit in Dortmund
(Drucksache Nr.: 02728-01)

2.1.5 Bericht zu dem Arbeitsbereich der Hochschul- und Wissenschaftsreferentin
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02719-02)

10.3 Auflösung der Gesellschaft KOSTAT-DST GmbH
(Drucksache Nr.: 02801-02)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.


Gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurde folgender Punkt von der Tagesordnung abgesetzt:

3.4 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost -
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschluss- gremium
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des B-Planes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB)
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des B-Planes Ap 161
(§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB)
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02675-02)


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4


Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.05.2002

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.05.2002.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Zoo Dortmund;
hier: Begründung einer Mitgliedschaft bei ISIS (International Species Information System)
(Drucksache Nr.: 02650-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Zoo Dortmund, eine Mitgliedschaft
bei ISIS (International Species Information System) zu beantragen und einzugehen.

zu TOP 2.1.2
Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum I. Quartal 2002
(Drucksache Nr.: 02655-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum I. Quartal 2002 zur Kenntnis.

zu TOP 2.1.3
Beitritt der Stadt Dortmund zum Verein zur Förderung der freiwilligen Tätigkeit in Dortmund
(Drucksache Nr.: 02728-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende geänderte Beschlussempfehlung der Verwaltung vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zum sich in Gründung befindlichen Verein "Verein zur Förderung der freiwilligen Tätigkeiten in Dortmund" und die Übertragung der Vertretung der Stadt Dortmund auf 3/Dez. unter folgenden Voraus-
setzungen:


1. in § 2 Abs. 4 der Satzung wird folgende Formulierung eingefügt:
"Eine Beteiligung an Gesellschaften, die Tätigung von Grundstücksgeschäften sowie die Aufnahme von Darlehen über 2 500,00 Euro seitens des Vereins findet nicht statt."

2. die Regelungen im § 8 Abs. 4 Buchst. d) bis f) des Satzungsentwurfes werden ersatzlos gestrichen.

3. § 4 Abs. 1 wird ergänzt um den Begriff "Kirchen" und erhält folgende Fassung:
"Mitglieder des Vereins können juristische Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Kirchen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen (§ 2) und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Freiwilligen haben."

4. § 7 Abs. 1 und 2 wird wie folgt gefasst:
"§ 7 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern.
(2) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
(3) - (7) - wie bisher -"


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 13.06.2002 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die vorgelegte Verwaltungsvorlage mit folgender Änderung:

...4. § 7 Abs. 1 und 2 wird wie folgt gefasst:
"§ 7 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus fünf geschäftsführenden Mitgliedern sowie weiteren Beisitzern, über deren Anzahl die Jahreshauptversammlung beschließt.
(2) ...


Zur geänderten Beschlussempfehlung der Verwaltung erläuterte StR'in Greive, dass im Ausschuss für Bürgerdienste Bedenken geäußert worden seien, dem Verein die Beteiligung an Gesellschaften, Grundstücksgeschäften und Darlehensaufnahmen zu ermöglichen. Sie weise daraufhin, dass durch den neuen Beschlussvorschlag aber auch die Annahme eines Grund-
stückes aus einem Nachlass durch den Verein ausgeschlossen werde.


Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erklärte, ihre Fraktion begrüße zwar eine Förderung des ehrenamtlichen Engagements in dieser Stadt, allerdings sei fraglich, ob man dafür einen freiwilligen jährlichen Zuschuss bereitstellen sollte, zumal an anderer Stelle Leistungen für die Bürger gestrichen würden. Stattdessen hätte man ein Träger-
modell schaffen sollen, das von verschiedenen Seiten finanzielle Mittel einwerben könnte.
Darüber hinaus sei eine Konzeption für die Arbeit des Vereins nicht erkennbar.


Rm Hovermann (CDU) verwies darauf, dass die Stadt Dortmund zahlreiche freiwillige Lei- stungen erbringe. Es sei angemessen, den Verein mit geringen Mitteln zu fördern, da er nicht über andere Finanzierungsquellen verfüge. Das könne in einigen Jahren vielleicht schon ganz anders aussehen.


Hinsichtlich des inhaltlichen Konzeptes für den Verein erinnerte StR'in Greive an die seinerzeitige Debatte in den workshops. Wie darin einvernehmlich festgelegt worden sei, lägen die Schwerpunkte bei der Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten, der Netzwerk-
funktion für die Freiwilligenarbeit sowie die Trägerberatung.

Zum Antrag der CDU-Fraktion führte sie aus, dass man mit den Gründungsmitgliedern über die Zahl der Vorstandsmitglieder intensiv gesprochen habe. Dabei hätten die Verbände die Sorge gehabt, dass man fünf Mitglieder nicht finden werde. Man wolle sich aber bemühen, einen Vorstand mit dieser Mitgliederzahl zu installieren.


Rm Jörder (SPD) führte aus, dass ihre Fraktion den Beitritt der Stadt in den Verein begrüße. Die Zahl der Vorstandsmitglieder solle nach der Vorlage zwischen drei und fünf Personen be- tragen, so dass ihres Erachtens dem CDU-Antrag damit Rechnung getragen werde.


Rm Hovermann (CDU) erläuterte, die Verwaltung sollte zumindest versuchen, fünf Vorstands-
mitglieder zu gewinnen. Falls das nicht möglich sei, könne die Zahl auch niedriger liegen. Wenn darüber Einvernehmen bestehe, sei eine Abstimmung über den Antrag entbehrlich. Die Frage der Beisitzer sollte vom Verein selber entschieden werden.


Unter Einbeziehung der Ausführungen von Rm Hovermann (CDU) beschließt der Haupt-
und Finanzausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus die Vorlage mit der geänderten Beschlussempfehlung der Verwaltung.



Die Leitung der Sitzung wurde von OB Dr. Langemeyer übernommen.

zu TOP 2.1.4
Verwendung städtischer Zuschüsse durch den StadtSportBund Dortmund e.V.
(Drucksache Nr.: 02806-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus vom 11.06.2002 vor:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass das Vertrauensverhältnis zum Hauptgeschäftsführer des Stadtsportbundes, Herrn Libor, nachhaltig gestört ist.
Dem Vorstand des Stadtsportbundes wird mitgeteilt, dass eine Zusammenarbeit mit Herrn Libor unter den gegebenen Umständen für nicht tragfähig gehalten wird.

2. Darüber hinaus beschließt der Haupt- und Finanzausschuss folgende Maßnahmen zur zukünftigen Organisation der Zuschussgewährung:

a) Zukünftig wird die Stadt einen direkten Zuschuss an die Bad + Sport Dortmund gGmbH in Höhe des Betriebsverlustes zahlen, während die Bad + Sport Dortmund gGmbH verpflichtet ist, sämtliche Belege zur Prüfung und Festlegung der endgültigen Zuschusshöhe zur Verfügung zu stellen.

b) Anstelle des bisher an den StadtSportBund gezahlten Zuschusses für die Wahrnehmung satzungsemäßer Aufgaben soll der StadtSportBund zukünftig quartalsweise unter detaillierter Darstellung der für die verschiedenen Aufgabenbereiche benötigten Sach- und Personalkosten die jeweiligen Mittel abrufen.

c) Sowohl für den StadtSportBund als auch für die Bad- und Sport gGmbH ist die Recht- und Zweckmäßigkeitskontrolle des Mitteleinsatzes gegenüber der Stadt Dortmund durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.


Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte zunächst den Antrag ihrer Fraktion.


OB Dr. Langemeyer vertrat zu Punkt 1 des Antrages die Auffassung, dass es nicht Aufgabe des Haupt- und Finanzausschusses sein könne, über Personalangelegenheiten des StadtSportBundes zu beraten. Darüber habe die private Organisation selber zu entscheiden. Mit den anderen Punkten des Antrages hätten sich der Rechnungsprüfungsausschuss und der Rat bereits befasst. Die Verwaltung werde mit dem StadtSportBund Verhandlungen zur Neuregelung des bilateralen Verhältnisses führen. Dazu gehöre auch die Frage, wie es im Bäderbereich weitergehe. Der Rat werde dazu in Kürze eine Verwaltungsvorlage erhalten. Deshalb bestehe seines Erachtens keine Notwendigkeit, den Antrag heute zu beschließen.


Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion wurde deutlich, dass seitens der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion die von OB Dr. Langemeyer vertretene Auffassung geteilt wurde.


Rm Hovermann (CDU) stellte den Antrag auf Nichtbefassung mit Punkt 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus.


Rm Schneckenburger beantragte daraufhin den Punkt 1 des Antrages ihrer Fraktion in den nichtöffentlichen Sitzungsteil zu überweisen.


Auf Befragen von OB Dr. Langemeyer erklärte Rm Hovermann (CDU), sein Antrag auf Nichtbefassung gelte auch für die nichtöffentliche Sitzung.


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus die Nichtbefassung mit dem Punkt 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 13.06.2002 und lehnt den Punkt 2 dieses Antrages mehrheitlich mit den Stimmen von CDU-Fraktion und SPD-Fraktion ab. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stimmte für die Annahme des Punktes 2 ihres Antrages.

zu TOP 2.1.5
Bericht zu dem Arbeitsbereich der Hochschul- und Wissenschaftsreferentin der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02719-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

2.2 Finanzen

- keine Vorlagen -

2.2.1 I n f r a s t r u k t u r r e v i s i o n


zu TOP 2.2.1.1
Infrastrukturrevision: Ergänzung der aktuellen Suchfelder
(Drucksache Nr.: 02718-02)

Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) wies auf den Vorschlag der Verwaltung in der Vorlage hin, Einsparungen bei Kleingärten und Grabeländern als Deckungsvorschlag für Maßnahmen des Vermögenshaushaltes einzusetzen. Dabei seien die entsprechenden Vorhaben noch gar nicht in den Haushalt eingestellt worden. Er verstehe die Infrastrukturrevision so, dass Einsparpotentiale gefunden werden sollen, die den Haushalt entlasten können. Er habe wenig Verständnis, dass damit andere Maßnahmen finanziert werden sollten.


Rm Reppin (CDU) stellte fest, dass durch die in der Vorlage genannten Maßnahmen eine Entlastung des Haushaltes von lediglich 500 000,00 Euro stattfände.

Er habe grundsätzlich Bedenken gegen die Art und Weise der Umsetzung der Infrastruktur- revision. Beispielsweise gebe es eine Vorlage über die Grundschulentwicklung im Stadtbezirk Aplerbeck, die sich allerdings nur mit einem Teil der dortigen Grundschulen befasse. Die anderen Grundschulen würden nicht erwähnt. Sinnvoller wäre es gewesen, alle Primar- schulen im Stadtbezirk in die Betrachtungen einzubeziehen. Für die einzelnen Themenfelder der Infrastrukturrevision sollten Gesamtkonzepte vorgelegt werden, die zumindest auf einen Stadtbezirk bezogen seien.


StR Pogadl erinnerte daran, dass der Rat im November 2000 einen Beschluss über schulorga-
nisatorische Regelungen vor investiven Maßnahmen gefasst habe, auf dem die genannte Vorlage basiere. Für jeden Stadtbezirk würden solche Vorlagen gestellt. Die Verwaltung betrete mit diesem Verfahren Neuland und werde, falls erforderlich, notwendige Korrekturen vornehmen.


Rm Starke (SPD) machte deutlich, dass die Politik eine schnelle Umsetzung von Maßnahmen zur Infrastrukturrevision erwarte. Auf der anderen Seite sollen die entsprechenden Konzepte "rund" sein. Beides zusammen könne aber nur sehr schwer geleistet werden. Man müsse sich deshalb für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden.


StD Fehlemann fügte an, dass es sich bei der heutigen Vorlage um eine Ergänzung der vom Rat beschlossenen aktuellen Suchfelder handele. Im übrigen sei die Infrastrukturrevision von Anfang an auf schnelle Erfolge ausgelegt worden und nicht vorrangig auf die Erstellung von Konzepten.


Rm Diekneite (SPD) erläuterte, dass es für die Stadtbezirke Aplerbeck und Mengede Vorlagen gebe, mit denen vor der Durchführung von Investitionen zunächst abgeklärt werden solle, ob beispielsweise durch eine Änderung der Bezirksgrenzen die Dreizügigkeit einer Schule vermieden und sie weiter zweigügig betrieben werden könne.


StR'in Greive ging auf den § 10 der Gemeindehaushaltsverordnung ein, wonach Projekte
erst in den Haushalt und die Finanzplanung eingestellt werden dürften, wenn der Rat einen Grundsatzbeschluss gefasst habe und aussagefähige Planunterlagen vorlägen sowie Kostenermittlungen stattgefunden hätten. Gerade bei haushaltssichernden Gemeinden achte die Bezirksregierung auf die Einhaltung dieser Vorschrift.


Rm Hovermann (CDU) regte an, in die Schuldiskussion auch die Frage des Schulraum-
bedarfes für größere Neubaugebiete in die Überlegungen einzubeziehen. Außerdem sollte geprüft werden, ob beispielsweise für ein überfülltes Grundschulgebäude ein Raumausgleich in einer nicht ausgelasteten Schule einer anderen Schulform gefunden werden könne. Ferner müsse beachtet werden, dass die Schule Ganztagslebensraum werden solle und dafür auch räumliche Kapazitäten benötigt würden.


OB Dr. Langemeyer machte deutlich, dass in der aus dem Beratungsverfahren genommenen Vorlage für die Grundschulen unterstellt worden sei, dass an jedem Grundschulstandort die Möglichkeit eröffnet werde, einen Ganztagsbetrieb durchzuführen, wenn die Beteiligten das wünschten. Diese Zielrichtung verfolge auch die Planung in Mengede und Aplerbeck. Bundesweit sei erkennbar, dass aufgrund der Ergebnisse der Pisastudie eine verstärkte Einrichtung von Ganztagsschulen angestrebt werde. Darauf habe sich auch die Stadt Dortmund im Rahmen der Infrastrukturrevision eingestellt. Es gehe nicht um reine Sparmaßnahmen, sondern um das richtige Angebot an der richtigen Stelle.


Rm Reppin (CDU) ging nochmal auf die Vorlage zur Grundschulentwicklung in Aplerbeck ein, die wie ausgeführt nur einen Teil der Grundschulen des Bezirks erfasse. Hier müsste die Verwaltung den Hinweis geben, welche Überlegungen für die übrigen Grundschulen bestünden.


Nach Ansicht von Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) habe ein Ganztagsangebot an Grundschulen eine andere Qualität als ein Betreuungsangebot. Insbesondere der Raumbedarf sei größer, weil die Versorgung über die Mittagszeit gewähr-
leistet sein müsse. Das werde in vielen Fällen an den heutigen Schulen aus baulichen Gründen nur schwer zu realisieren sein. Es fehlten zur Zeit Informationen über die Kosten der erforderlichen Investitionen und Folgeaufwendungen.


StR Pogadl berichtete, das Land favorisiere eine offene Ganztagsschule, die aus dem Bildungssektor, freizeitpädagogischen Elementen sowie sportlichen Angeboten, bestehen werde. Es müsse eine konkrete Definition dieses Angebotes erfolgen, damit die notwen-
digen Voraussetzungen vor Ort geschaffen werden könnten. Man befinde sich hier in einem Prozess und die Stadt Dortmund habe gegenüber dem Land deutlich gemacht, dass man in alle weitere Verfahren einbezogen werden möchte.

Für die ganzheitliche Betrachtung, z. B. des Primarschulsektors eines Stadtbezirkes, halte er die Einrichtung von Stadtbezirksschulkoordinierungskonferenzen für hilfreich.


Im Haupt- und Finanzausschuss bestand Einvernehmen, die Vorlage in den Beratungsgang zu geben.

zu TOP 2.2.1.2
Schadstoffsanierung und Projektentwicklung
hier: Phönix-Gymnasium
(Drucksache Nr.: 02668-02)

Im Haupt- und Finanzausschuss bestand Einvernehmen, die Vorlage in den Beratungsgang zu geben.



2.3 Personal

- keine Vorlagen -


2.4 Kommunalwirtschaft

- keine Vorlagen -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - im vereinfachten Verfahren nach

§ 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 02555-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes
Br 150 - Graffweg - offengelegte Begründung vom 31.07.2001 der Änderung Nr. 2 beizufügen.



Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung i.V.m. § 13 BauGB sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW

S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB sowie §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Huckarder Straße von Rheinische Straße bis Einmündung Alte Radstraße nördlich des Ofenplatzes, Ofenstraße von Rheinische Straße bis Ofenplatz, Ofenplatz zwischen Huckarder Straße und Alte Radstraße, Alte Radstraße südl. des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße, Alte Radstraße östlich des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße ( Gesamtmaßnahme )
(Drucksache Nr.: 02529-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kom- munalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Huckarder Straße von Rheinische Straße bis Einmündung Alte Radstraße nördlich des Ofenplatzes, Ofenstraße von Rheinische Straße bis Ofenplatz, Ofenplatz zwischen Huckarder Straße und Alte Radstraße, Alte Radstraße südl. des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße, Alte Radstraße östlich des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße (Ge- samtmaßnahme)

zu TOP 3.3
Eintragung in die Denkmalliste
Objekt: Silberstraße 22, Verwaltungsgebäude Ruhrkohle
(Drucksache Nr.: 02490-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Eintragung des Verwaltungsgebäudes mit der Gartenanlage in die Denkmalliste.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161
(§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
(Drucksache Nr.: 02675-02)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.5
Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-Sölderholz
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss,

VI. Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
(Drucksache Nr.: 02614-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB offengelegte Begründung vom 23.10.2000 der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I., S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-Sölderholz als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 34 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 10 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 34 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.6
Untersuchungsgebiet Stadterneuerung Ortskern Brackel
(Drucksache Nr.: 02678-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung von vorbereitenden Unter- suchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in dem, - wie im Sachverhalt be-
schrieben -, begrenzten Gebiet mit der Bezeichnung: "Untersuchungsgebiet Stadt-
erneuerung Ortskern Brackel".

zu TOP 3.7
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren"
(Drucksache Nr.: 02585-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirksbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogi- scher Analyse und Beteiligungsverfahren" mit Gesamtkosten in Höhe von 2 974 550,00 Euro.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die erforderlichen Zuwendungsbescheide bzw. Genehmigungen zu einem förderungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen.


Finanzierung (Gesamtkosten):

Haushaltsjahr: 2002

Eigenanteil Stadt:
Finanzposition: 4390 9850 000 1 61 540,00 Euro
4390 7150 000 0 152 140,00 Euro
Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH

Förderungsmittel:
Zuschussmittel durch Land und Arbeitsverwaltung
zu Bau- und Personalkosten für die ABM
Neugestaltung von Kinderspielplätzen 2 760.870,00 Euro


Gesamtkosten: 2 974 550,00 Euro


Finanzierung (Ausgaben/städt. Eigenanteil):
(ca. 20% der Gesamtkosten)

Haushaltsjahr: 2002

Finanzposition: 4390 9850 000 1 61 540,00 Euro
Vermögens- HH - Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH -

Finanzposition: 4390 7150 000 0 152 140,00 Euro
Verwaltungs- HH - Zuschuss an die Dortmunder Dienste
Gesellschaft für Beschäftigungsmaß-
nahmen mbH -

Ausgaben/städt. Eigenanteil gesamt: 213 680,00 Euro



Finanzierung (Einnahmen / Zuschüsse Land NRW, Arbeitsverwaltung):
(ca. 80% der Gesamtkosten)

Haushaltsjahr: 2002

Finanzposition: 246 160,00 Euro
Vermögens- HH: - Zuweisungen des Landes zu den
Baukosten (Baumaterialien) -

Finanzposition: 2 514 710,00 Euro
Verwaltungs- HH: - Zuweisungen des Landes und der Bundesan-
stalt für Arbeit zu Betriebs- und Personalkosten -

Einnahmen/Zuschüsse gesamt: 2 760 870,00 Euro

Bei einer Änderungen der Förderungsanteile seitens des Landes oder der Arbeitsverwaltung erhöht bzw. verringert dies den Eigenanteil der Stadt Dortmund entsprechend.

Folgekosten: Es entstehen keine zusätzlichen Folgekosten, da es sich um vorhandene Anlagen handelt.

zu TOP 3.8
Satzung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01942-01)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Bebauungplan Ap 206 -Aplerbeck Süd-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen,
V. Beifügung einer Begründung,
VI. Satzungsbeschluss,
VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 206
(Drucksache Nr.: 02564-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Ap 206 - Aplerbeck Süd - geprüft und beschließt:

a) die Anregungen unter den Punkten 13.1, 13.2 und 13.6 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) die Anregungen unter den Punkten 13.3 tlw.,13.4 und 13.5 tlw. sowie die unter Punkt 15 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 3 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I., S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 25.09.2000 entsprechend den Aus- führungen unter dem Punkt 14 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung

vom 10.04.2002 dem Bebauungsplan Ap 206 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 206 einschließlich der unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und den unter dem Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsflächen als Satzung.


Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.


VII. Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 206.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO.

zu TOP 3.10
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Prinzenstraße von Hansastraße bis Balkenstraße
(nördlicher, abgepollerter Teilbereich der Fußgängerzone "Rathausumfeld", mit Anlieger- und Zuliefererverkehr).
(Drucksache Nr.: 02568-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kom- munalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Prinzenstraße von Hansastraße bis Balkenstraße
(nördlicher, abgepollerter Teilbereich der Fußgängerzone "Rathausumfeld", mit Anlieger- und Zuliefererverkehr).

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Vorläufige Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2001
(Drucksache Nr.: 02696-02)

Rm Monegel (CDU) wies daraufhin, dass die Verwaltung eine vorläufige Eröffnungsbilanz erstellt habe und bat um Auskunft, wann die endgültige vorgelegt würde. Der Kulturdezer-
nent habe zur Eröffnungsbilanz detaillierte Informationen nachgereicht. Diese sollten auch mit der endgültigen Bilanz zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müssten die wesent-
lichen Betriebsteile des Eigenbetriebes gesondert ausgewiesen werden. Wenn die WIBERA ihre Prüfung abgeschlossen habe, sollte es möglich sein, für den Fredenbaum oder den Westfalenpark usw., eine aufgeteilte Bilanz zu erstellen.


OB Dr. Langemeyer regte an, die gewünschten Informationen sollten, wie in der Wirtschaft üblich, in Anlagebänden oder Erläuterungsberichten bereit gestellt werden.


StR Stüdemann kündigte an, die Verwaltung beabsichtige, die Aktualisierung mit dem Jahresabschluss im September dem Rat vorzulegen.


Auf entsprechende Hinweise von Rm Hovermann (CDU) führte StR Stüdemann aus, dass die Verwaltung ein Risikomanagement eingeführt habe, das mit den begleitenden Wirtschafts- prüfungsunternehmen abgestimmt sei. Man verfüge über ein quartals- und monatsweise ausgewertetes Risikomanagement. Grundlage sei dafür nicht die Bewertung des Anlagevermögens, sondern die Ausführung des Wirtschaftsplanes, insbesondere des Ergebnisplanes.

Die Kostenträgerstellenrechnung befinde sich im Aufbau.

Die PLP und die kaufmännische Buchführung würden durch das Neue Kommunale Finanz-
management zur Deckung gebracht. Dieser Anpassungsprozess werde derzeit durchge-
führt.


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Eröffnungsbilanz der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) zur Kenntnis.

8. Schule

- keine Vorlagen -

9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Finanzierung des kommunalen ÖPNV im VRR - Anschlussregelung nach 2002
(Drucksache Nr.: 02693-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Verlängerung des Systems zur Finanzierung des kommunalen ÖPNV im VRR gemäß dem Beschlussvorschlag der Zweckverbandsdrucksache Nr. VI/02/5 (V. Ziffer 1. bis 5.) zu.

zu TOP 10.2
Kultur und Projekte Dortmund GmbH
Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Drucksache Nr.: 02767-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Kultur und Projekte Dortmund GmbH, die Änderungen des Gesellschaftsvertrages gemäß des als Anlage beigefügten Entwurfes zu beschließen.

zu TOP 10.3


Auflösung der Gesellschaft KOSTAT-DST GmbH
(Drucksache Nr.: 02801-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt den städtischen Vertreter in der Gesellschafter- versammlung der KOSTAT-DST GmbH, die Auflösung der Gesellschaft zu beschließen.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Neufestsetzung der Entgelte für Service-Eheschließungen und Ambiente-Trauungen
(Drucksache Nr.: 02680-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt der Erhöhung der Entgelte für Service-Eheschließungen und Ambiente-Trauungen ab 01.07.2002 zu.


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.45 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.





D r . L a n g e m e y e r J ö r d e r
Oberbürgermeister Ratsmitglied




Der Oberbürgermeister

In Vertretung




M i k s c h W e b e r
Bürgermeister Schriftführer