Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:10 - 18:25 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Thomas Carl (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Friedhelm Sohn (SPD) i. V. für RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Konrad Weber (CDU) i. V. für RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Manfred Sauer (CDU)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Wilfriede Müller-Jobst (SPD) i. V. für RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

RM Detlef Münch
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

3. Mitarbeiter der Verwaltung

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD

Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL

Herr Ostholt, 61/AL
Herr Nickisch, StA 61/5
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Götzmann, 66/stv. AL
Frau Kreutzkamp, StA 01

Frau Skodzik, StA 01

4. Gäste
Herr Rüther - Fa. HOCHTIEF
Herr Zimmer - Architekt, Ingenieurbüro Pelle
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 29.05.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Beifügung einer Begründung, V. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02555-02)


3.2 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-Sölderholz
hier: I.Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss, VI. Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02614-02)


3.3 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02675-02)

3.4 Untersuchungsgebiet Stadterneuerung Ortskern Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02678-02)

3.5 Bauleitplanung; Bebauungplan Ap 206 -Aplerbeck Süd-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Entscheidung über Anregungen, V. Beifügung einer Begründung, VI. Satzungsbeschluss, VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 206

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02564-02)

3.6 a) Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-
I. Beschluss über die teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InO 219 -Rheinlanddamm/Westfalendamm- (B 1) vom 28.11.2001 und teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1
II. Einleitungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil A-.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02653-02)

b) Außerdem:
- Mündlicher Bericht zum Wettbewerbsergebnis Kreuzung Ophoff


3.7 Phoenix-West: Stand der energetischen Optimierungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02734-02)

3.8 Brechtener Niederung
CDU-Fraktion
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO

(Drucksache Nr.: 02727-02)

3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -
hier: I. Änderungsbeschluss (1. Änderung) des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -; II. Bürgerbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02371-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 15.05.2002 versandt und eingebracht.
- Der Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde ist nochmals beigefügt.


3.10 Verkehrskonzept Oespel/Kley
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02572-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 15.05.2002 versandt und eingebracht.
Hinweis: Die Vorlage wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 14.05.2002 mehrheitlich abgelehnt.


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-28442
Vorbescheid für die Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Wittekindstraße 106
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02647-02)

4.2 Eintragung in die Denkmalliste
Objekt: Silberstraße 22, Verwaltungsgebäude Ruhrkohle

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02490-02)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02646-02)

5.2 Reduzierung der Schadstoff- und Lärmbelastungen an der B1
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02733-02)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Huckarder Straße von Rheinische Straße bis Einmündung Alte Radstraße nördlich des Ofenplatzes, Ofenstraße von Rheinische Straße bis Ofenplatz, Ofenplatz zwischen Huckarder Straße und Alte Radstraße, Alte Radstraße südl. des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße, Alte Radstraße östlich des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße (Gesamtmaßnahme)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02529-02)

8.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Prinzenstraße von Hansastraße bis Balkenstraße
(nördlicher, abgepollerter Teilbereich der Fußgängerzone "Rathausumfeld", mit Anlieger- und Zuliefererverkehr).

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02568-02)

8.3 Tempo 30-Regelung
Überweisung durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2002
Beschluss

(Drucksache Nr.: 02598-02)
- Auf den Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Bewerwerden wird verwiesen.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 a) Aufforstungsprogramm DEW / Stadt Dortmund
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO

SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02474-02AS)

- Die Bitte um Stellungnahme wurde zur Sitzung am 17.04.02 versandt und in der Sitzung eingebracht.

b) Hierzu liegt eine schriftliche Stellungnahme des Herrn StD Fehlemann vom 07.05.2002 vor, die per Nachversand am 10.05.2002 zur Sitzung am 15.05.2002 zugesandt wurde.
Beschluss

(Drucksache Nr.: 02474-02St)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Satzung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01942-01)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 48. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 29.05.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:10 - 18:25 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Thomas Carl (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Friedhelm Sohn (SPD) i. V. für RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Konrad Weber (CDU) i. V. für RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Manfred Sauer (CDU)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Wilfriede Müller-Jobst (SPD) i. V. für RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

RM Detlef Münch
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

3. Mitarbeiter der Verwaltung

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD

Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL

Herr Ostholt, 61/AL
Herr Nickisch, StA 61/5
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Götzmann, 66/stv. AL
Frau Kreutzkamp, StA 01

Frau Skodzik, StA 01

4. Gäste
Herr Rüther - Fa. HOCHTIEF
Herr Zimmer - Architekt, Ingenieurbüro Pelle

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 29.05.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Beifügung einer Begründung, V. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02555-02)


3.2 Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-Sölderholz
hier: I.Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss, VI. Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02614-02)


3.3 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02675-02)

3.4 Untersuchungsgebiet Stadterneuerung Ortskern Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02678-02)

3.5 Bauleitplanung; Bebauungplan Ap 206 -Aplerbeck Süd-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Entscheidung über Anregungen, V. Beifügung einer Begründung, VI. Satzungsbeschluss, VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 206

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02564-02)

3.6 a) Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-
I. Beschluss über die teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InO 219 -Rheinlanddamm/Westfalendamm- (B 1) vom 28.11.2001 und teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1
II. Einleitungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil A-.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02653-02)

b) Außerdem:
- Mündlicher Bericht zum Wettbewerbsergebnis Kreuzung Ophoff


3.7 Phoenix-West: Stand der energetischen Optimierungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02734-02)

3.8 Brechtener Niederung
CDU-Fraktion
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO

(Drucksache Nr.: 02727-02)

3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -
hier: I. Änderungsbeschluss (1. Änderung) des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -; II. Bürgerbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02371-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 15.05.2002 versandt und eingebracht.
- Der Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde ist nochmals beigefügt.


3.10 Verkehrskonzept Oespel/Kley
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02572-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 15.05.2002 versandt und eingebracht.
Hinweis: Die Vorlage wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 14.05.2002 mehrheitlich abgelehnt.


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-28442
Vorbescheid für die Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Wittekindstraße 106
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02647-02)

4.2 Eintragung in die Denkmalliste
Objekt: Silberstraße 22, Verwaltungsgebäude Ruhrkohle

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02490-02)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02646-02)

5.2 Reduzierung der Schadstoff- und Lärmbelastungen an der B1
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02733-02)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Huckarder Straße von Rheinische Straße bis Einmündung Alte Radstraße nördlich des Ofenplatzes, Ofenstraße von Rheinische Straße bis Ofenplatz, Ofenplatz zwischen Huckarder Straße und Alte Radstraße, Alte Radstraße südl. des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße, Alte Radstraße östlich des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße (Gesamtmaßnahme)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02529-02)

8.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Prinzenstraße von Hansastraße bis Balkenstraße
(nördlicher, abgepollerter Teilbereich der Fußgängerzone "Rathausumfeld", mit Anlieger- und Zuliefererverkehr).

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02568-02)

8.3 Tempo 30-Regelung
Überweisung durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2002
Beschluss

(Drucksache Nr.: 02598-02)
- Auf den Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Bewerwerden wird verwiesen.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 a) Aufforstungsprogramm DEW / Stadt Dortmund
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO

SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02474-02AS)

- Die Bitte um Stellungnahme wurde zur Sitzung am 17.04.02 versandt und in der Sitzung eingebracht.

b) Hierzu liegt eine schriftliche Stellungnahme des Herrn StD Fehlemann vom 07.05.2002 vor, die per Nachversand am 10.05.2002 zur Sitzung am 15.05.2002 zugesandt wurde.
Beschluss

(Drucksache Nr.: 02474-02St)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Satzung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01942-01)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Steins benannt.

zu TOP 1.2

Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot hin.


zu TOP 1.3


Feststellung der Tagesordnung
Herr StR Sierau hat mit Schreiben vom 23.05.2002 darum gebeten, die Tagesordnung der Sitzung am 29.05.2002 um die folgende Vorlage zu erweitern:
"Errichtung eines siebengeschossigen Bürogebäudes mit zweigeschossiger Tiefgaragenunterkellerung auf dem Grundstück Rheinlanddamm 2-4/Märkische Straße 145-147 (63/2-1-28166), - Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - (Drucksache-Nr. 02721-02)". Der AUSW stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu, so dass die Vorlage unter TOP 4.3 behandelt wird.

Außerdem besteht Einverständnis darüber, dass diese Vorlage zusammen mit
TOP 3.6
"a) Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-, I. Beschluss über die teilweise Aufhebung des Aufstellungs- beschlusses zum Bebauungsplan InO 219 -Rheinlanddamm/Westfalendamm- (B 1) vom 28.11.2001 und teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1, II. Einleitungsbeschluss; III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung; IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil A- (Drucksache Nr.: 02653-02)
b) Außerdem: - Mündlicher Bericht zum Wettbewerbsergebnis Kreuzung Ophoff"
zu Beginn der Sitzung behandelt wird.
Herr RM Harnisch bittet darum, die Vorlage zu
TOP 12.1 "Satzung für das Deponiesonder- vermögen der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 01942-01)" an den Rat durchlaufen zu lassen.

Zudem wird
TOP 3.9 "Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -, hier: I. Änderungsbeschluss (1. Änderung) des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -; II. Bürgerbeteiligung (Drucksache Nr.: 02371-02)" vertagt auf den 12.06.2002.

Herr RM Harnisch macht für die SPD-Fraktion zu TOP 3.3 "Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-, hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB) (Drucksache Nr.: 02675-02)" Beratungsbedarf geltend und bittet um Vertagung auf den 12.06.2002.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
zu TOP 3.6
a) Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-
I. Beschluss über die teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungs-
plan InO 219 -Rheinlanddamm/Westfalendamm- (B 1) vom 28.11.2001 und teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1

II. Einleitungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil A-.
(Drucksache Nr.: 02653-02)

b) Außerdem:
- Mündlicher Bericht zum Wettbewerbsergebnis Kreuzung Ophoff

zu TOP 4.3
63/2-1-28166
Errichtung eines siebengeschossigen Bürogebäudes mit zweigeschossiger Tiefgaragenunterkellerung auf dem Grundstück Rheinlanddamm 2-4/Märkische Straße 145-147
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02721-02)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StR Sierau vom 23.05.2002

TOP 3.6 a) Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände- (Drucksache Nr.: 02653-02), b) Mündlicher Bericht zum Wettbewerbsergebnis Kreuzung Ophoff und
TOP 4.3 Errichtung eines siebengeschossigen Bürogebäudes mit zweigeschossiger Tiefgaragenunterkellerung auf dem Grundstück Rheinlanddamm 2-4/Märkische Straße 145-147 (63/2-1-28166), - Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - (Drucksache-Nr. 02721-02) werden zusammen behandelt.

Zu TOP 3.6 b)
Herr StR Sierau berichtet über das Wettbewerbsergebnis zur Kreuzung Ophoff. Zu diesem Wettbewerb waren acht Büros eingeladen, von denen sich sieben beteiligt haben. Als Modelle stehen die beiden ersten Preise zur Verfügung. Es gab insgesamt sehr unterschiedliche Entwürfe. Das Wettbewerbsgebiet sollte auf die östlichen Ecken beschränkt bleiben, den Sparkassenstandort mit der Fa. Hülpert und das ehemalige Straßenbahndepot der Dortmunder Stadtwerke.

Herr StR Sierau stellt im wesentlichen die beiden ersten Preise vor. Der Beitrag von Hansen + Petersen definiert nicht entlang der B 1 eine klare Raumkante, sondern einen Entwurf, der verschiedene einzelne bauliche Elemente in den Stadtraum platziert und der dadurch eine gewisse Integration mit dem Doppel-Ypsilon der Fa. Uhde oder dem Bereich der am ehem. Straßenbahndepot umliegenden Wohnbebauung herstellt. Der Beitrag hält sich nicht an die Vorgaben für den zukünftigen B 1-Ausbau, hier besteht eine Überarbeitungsnotwendigkeit. Bei diesem Entwurf muss sich die stadträumliche Zuordnung der vorgeschlagenen Gebäude noch verändern. Ggf. fallen Gebäude im Süden dadurch bereits weg. An diesem Entwurf gab es eine Diskussion wegen des Lärmschutzes, insbesondere wegen des Wohnbereiches. Im Norden ist eine interessante, kostenträchtige Baukörperstruktur ausgeprägt, die dadurch entsteht, dass Gebäude - von einer Lärmschutzwand umstellt - geschaffen werden.
Für den nördlichen Bereich der Fa. Hülpert und der Sparkasse geht der Vorschlag zu einem Raum zwischen den Gebäuden als Stadtplatz, im südlichen Bereich soll eine Art grüne Freifläche entstehen.
Der Entwurf Friesleben & Geddert Architekten, Düsseldorf, zeigt eine Konzeption, die stadträumliche Gliederungselemente aus dem Umfeld aufnimmt. Es wird mit drei Hochhäusern unterschiedlicher Höhe und Kubatur gearbeitet, die als Ensemble wirken. Es sind Platzstrukturen entwickelt, die den Gebäuden eine Platzkante geben. Der Vorschlag sieht klare Begrenzungen des Straßenraumes vor, so dass Lärmschutz für die dahinter liegenden Stadtbereiche vorzusehen ist. Es werden Ausnutzungsgrade hergestellt, die für die Grundstückseigentümer und Investoren interessant sind. Eine Struktur mit Innenhöfen nach Norden und auch nach Süden lassen eine ausreichende Belichtung und Entwicklung in diesen Bereichen zu.

Laut Preisgericht ist im weiteren Verfahren vorgesehen, die Entwürfe im Gestaltungsbeirat und im AUSW vorzustellen. Im Gestaltungsbeirat ist die Präsentation bereits erfolgt. Die Entwürfe wurden als sehr unterschiedlich bezeichnet, die Entscheidung des Preisgerichts wurde bestätigt.
Es erfolgt nun eine Überarbeitung der Entwürfe mit den Büros und den Grundstückseigen- tümern. Es besteht Interesse, bald zu einer Klärung zu kommen. Hier sollte möglichst nicht nur die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen. Beide Entwürfe sollten so überarbeitet werden, dass sie in ihrer Wirtschaftlichkeit vergleichbar sind. Bis zum Sommer sollte die Überarbeitung erfolgt sein, so dass evtl. in der Sitzung am 11.09.2002 im AUSW das Ergebnis vorgestellt werden kann, damit die angestrebten Investitionen passieren können.

Herr RM Jostes stellt dar, dass beide Entwürfe ihren Reiz haben und interessante Lösungen sind. Nur ist die CDU-Fraktion der Meinung, dass beide Modelle noch überarbeitet werden müssen.

Frau RM Reuter sieht bei beiden Entwürfen auch Nachteile. Der Entwurf Friesleben sieht ihrer Meinung nach Platzsituationen vor, die keine städtischen Plätze werden, da sie nicht genutzt werden und daher unnütze Räume sind. Es besteht die Befürchtung, dass dort Parkplätze entstehen könnten. Der Vorteil ist der Lärmschutz gegenüber der Bebauung im Norden. Der Entwurf von Hansen + Petersen mit den "Rundlingen" bietet keinen Lärmschutz gegenüber der B 1. Beide Entwürfe sind verbesserungswürdig.

Herr RM Harnisch erwartet die Überarbeitung der Entwürfe und hält es für eine Investitions- entscheidung, ob ein "Rundling" kommt. Die Politik kann hier nur befürworten. Herr RM Harnisch kritisiert, dass ein Teilnehmer direkt aus einem Wettbewerb ausscheiden sollte, wenn sein Entwurf nicht den Anforderungen entspricht.


Nach Angaben des Herrn RM Jung wurde bei der Ausstellungseröffnung zum Wettbewerb Kreuzung Ophoff vereinbart, voraussichtlich Anfang September die überarbeiteten Entwürfe zu zeigen.


Zu TOP 3.6 a)
Herr Zimmer stellt den Baukörper für den Bereich des ehemaligen Ophoff-Geländes vor. Das Gebäude soll zwischen der vorhandenen Bebauung entlang der Märkischen Straße und dem Hochhaus am Rheinlanddamm vermitteln. In zwei Tiefgaragengeschossen ist geplant, die vorgeschriebenen 165 Stellplätze zu schaffen. Ein Bauantrag ist bereits beim Bauordnungsamt gestellt. Mit dem Vorhabenträger besteht Einvernehmen bezüglich der Einleitung eines vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes an dieser Stelle. Baubeginn soll Juli 2002 sein, die ersten Mieter sollen Ende 2003 das Gebäude beziehen können.
Das Ophoff-Hotel ist durch Abriss entfernt worden, so dass neben der heutigen Baulücke des Ophoff-Hotels ein "Anhängsel" steht, das in die damalige Baulücke in Angleichung an die Silhouette des Ophoff-Hotels beim Bau des daneben stehenden Hochhauses gesetzt wurde. Die geplante Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit der Nachbarschaft besprochen, die Zustimmung für das bauordnungsrechtliche Verfahren liegt von der Eigentümerin des Hauses Märkische Str. 149 vor. Die Bebaubarkeit des Grundstücks ist einzuschränken, so dass sich ein rückseitiger Hofriegel mit den Mindestabständen von 6 - 8 Metern zu den Grundstücksgrenzen in den grünen Innenhof hineinziehen wird. Die nicht überbaute Fläche wird gärtnerisch gestaltet. Der geschwungene Gebäuderiegel zur Straßenseite hin wird die Kontur der Straßenbegrenzungslinie aufnehmen. Die Erschließung der Tiefgarage soll von der Märkischen Straße her unmittelbar über eine Rampe, die gegen Lärmbelästigung gedeckelt ist, in das erste Untergeschoss erfolgen. Der Büroriegel entspricht einer modernen Büroimmobilie mit der Option, in jeder Etage bis zu sechs kleineren Mieteinheiten auf den Markt zu bringen.

Im Gestaltungsbeirat wurden verschiedene Varianten einer Fassadengestaltung vorgestellt. Vor dem Hintergrund der bisherigen politischen Beratungen wird eine weitere Fortentwicklung aufgezeigt. Es soll an der Grundstruktur der Architektur festgehalten und auch die Anregungen sollen aus der Diskussion aufgenommen werden. Die Fassade könnte eine mediterrane, terracottafarbene Ziegelfassade erhalten, die im Kontrast zu Spiegelglas - vollflächig verkleidet - steht.

Herr RM Harnisch stellt dar, dass die in der Vorlage gezeigten Fassaden in der SPD-Fraktion stark kritisiert wurden. Die Weiterentwicklung zeige nun eine deutliche Verbesserung. Durch eine Spiegelfassade könnten sich interessante Aspekte ergeben. Eine Bebauung ist dort erwünscht, sollte aber qualitativ gut sein.

Herr RM Jostes stellt sich an dieser Stelle etwas Hochwertiges und Passendes vor. Seines Erachtens passt der vorgestellte Entwurf nicht dorthin.

Herr Zimmer würde gerne den kritischen Anschluss an das Nachbargebäude, einen Streifen von 4,50 bis 5 m, überplanen. Er stellt fest, dass er als Planer nicht die Möglichkeit hat, über ein Fremdgrundstück gestalterisch zu verfügen. Unter dem Vorbehalt einer einvernehmlichen Einigung wäre es auch möglich, die Dachschräge zu kaschieren. Die städtebauliche Zielsetzung führt zur Bereitschaft des Vorhabenträgers, das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren durchzuführen.


Herr Rüther erläutert, dass es bereits Gespräche mit der Nachbarin gegeben habe, um über das benachbarte Haus und das daneben stehende Solitär-Hochhaus in einer neuen Planung nachzudenken. Bisher haben die Gespräche nicht zum Erfolg geführt, sollen aber wieder aufgenommen werden. Es gibt die Bereitschaft, in den Investitionsbemühungen die benachbarten Häuser einzubeziehen. Ein erster Ansatz könnte die Idee sein, die Dachschräge auszugleichen.

Frau RM Reuter fordert für diese exponierte Stelle eine qualitätvolle Architektur, da es sich hier um ein Stadttor zur Märkischen Straße, zur Innenstadt, handelt. Die Fassade muss überarbeitet und grundsätzlich neu gestaltet werden.

Herr StR Sierau gibt an, dass die Entwicklung dieser Fläche an dieser Stelle eine Historie hat. Es gab einen Entwurf eines Dortmunder Architekturbüros, der im rückwärtigen Bereich der Fläche eine Inanspruchnahme vorsah. Es gab Gespräche mit den Anliegern und der
Nachbarschaft, im Grundsatz gab es eine Verständigung auf diesen Entwurf. Es war bereits zur Klärung mit der westlichen Anlegerin an das Gebäude gekommen, aber anschließend wurde die Nachbarzustimmung nicht erteilt. Es besteht das Interesse, wirtschaftlich vertretbar an dieser Stelle zu investieren. Die Verwaltung hat bereits versucht, den Investor in Gesprächen zu unterstützen.

Herr StR Sierau wirbt dafür, einer Investitionsabsicht zuzustimmen. Von Seiten des Entwicklers besteht Interesse daran, etwas zu machen, was sich in den Gesamtzusammenhang einpasst. Gleichzeitig besteht nicht die Bereitschaft, das schmale Haus westlich des geplanten Vorhabens zum Maßstab für die Gesamtmaßnahme zu machen. Dem schmalen Häuschen sollte etwas entgegengesetzt werden.

Herr RM Jostes spricht sich für einen Bau an dieser Stelle aus, lehnt aber den jetzigen Vorschlag ab. Es handelt sich um die erste Bebauung an dieser Kreuzung, so dass die Bauentscheidung sehr wichtig ist.


Herr RM Jung macht den Vorschlag, in der nächsten Sitzung am 12.06.2002 zu entscheiden.

Herr RM Sauer verweist darauf, dass die Politik für die Denkanstöße und die Architekten für die Lösungen zuständig ist. Er bevorzugt von den vorgestellten Varianten die Variante 1, weil er diese für lebhafter hält.

Herr RM Drabig bezeichnet das Grundstück als relativ problematisch, da es eine besondere Portalsituation reflektieren soll. Er verdeutlicht, dass der Ausschuss die Verantwortung für die Beschlüsse trägt in Kenntnis der Beratungen im Gestaltungsbeirat.
Das Grundstück ist seit zehn oder zwölf Jahren in der Diskussion, in der Zeit hat sich der Büroflächenmarkt nicht besonders verändert. Seit fünf Jahren liegt die Miete in Dortmund zwischen neun und dreizehn Euro, der Umsatz liegt bei 22.000 qm. Der Bericht kündigt 390.000 qm potentielle Büroflächen an. Herr RM Drabig fragt, welcher Investor sich unter diesen Voraussetzungen an ein solches Grundstück traut. Da noch nicht alle mit den Entwürfen zufrieden sind, hält Herr RM Drabig es für geboten, für die Entwickler und die Investoren sowie für die Stadt einen Kompromiss zu erreichen.
Herr RM Drabig schlägt vor, dass der Ausschuss feststellt, der Entwurf sei grundsätzlich akzeptabel und die Fassade werde überarbeitet. Unter dieser Voraussetzung sollte mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan begonnen werden. Es sollte festgelegt werden, dass dann der AUSW über die Ergebnisse informiert wird. Weder der Gestaltungsbeirat noch die Verwaltung werden dem Architekten und den Investoren verbindlich sagen können, was geht oder nicht. Der Rat entscheidet endgültig.

Frau sB Pohlmann-Rohr spricht sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Bebauung der Ophoff-Kreuzung mit einem Bürogebäude aus. Die Fassade sollte überarbeitet werden, die Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes ist eher von den Büroflächen als von der Fassade abhängig. Frau sB Pohlmann-Rohr regt im Zusammenhang mit dem Bau der Tiefgarage an, die vorhandenen Bäume zu erhalten.

Herr Zimmer erklärt, dass die dritte Variante unter dem Gesichtspunkt der optimalen natürlichen Belichtung der Büroarbeitsplätze und dem Anspruch nach Transparenz aus stadtgestalterischer Sicht geschaffen wurde. Diese Variante zieht einen Mehrpreis von 100.000,-- Euro nach sich, was zu einer Umschichtung innerhalb des Gesamtinvestments führt. Es werden daher nur die baurechtlich vorgeschriebenen 165 Stellplätze geschaffen und nicht die geplanten 180 Stellplätze.

Herr StR Sierau gibt zum Verhältnis der Akteure zueinander an, dass die Verwaltung darauf abzielt, die Politik optimal zu beraten. Im Gestaltungsbeirat hat es verschiedene Hinweise zur Fassadensituation gegeben, die Rahmenbedingungen, unter denen die Investition steht, wurde gleichzeitig anerkannt. Die Rolle des Gestaltungsbeirates wurde mit beratender, empfehlender Funktion eingerichtet. An dieser Stelle der Stadt ist eine wirtschaftliche Entwicklung im Interesse der Gesamtstadt und des Grundstückseigentümers sicherzustellen. Es ist bereits eine Reduzierung der ursprünglich hier geplanten vermarktbaren Bürofläche erfolgt.

Es besteht Einigkeit darüber, dass die Rednerliste geschlossen wird.

Für Herrn RM Harnisch ist die Fassade im Vergleich zu den in der Vorlage genannten Varianten eine Verbesserung. Zur Höhe des Gebäudes wurde unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in der Fraktion diskutiert.

Herr RM Drabig stellt fest, dass die Ansprüche an eine Immobilie auch mit der Realität zu vereinbaren sein muss.

Herr RM Jung stellt den Schluss der Rednerliste fest.

Beschluss zu TOP 3.6 a):
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage zu vertagen und am 12.06.2002 erneut zu behandeln.

Beschluss zu TOP 3.6 b):
Der Ausschuss nimmt den mündlichen Bericht des Herrn StR Sierau zum Wettbewerbsergebnis Kreuzung Ophoff zur Kenntnis.

Beschluss zu TOP 4.3:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage zu vertagen und am 12.06.2002 erneut zu behandeln.
zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Beifügung einer Begründung, V. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 02555-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - offengelegte Begründung vom 31.07.2001 der Änderung Nr. 2 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung i.V.m. § 13 BauGB sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB sowie §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.2
Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-Sölderholz
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Beifügung einer Begründung,
V. Satzungsbeschluss, VI. Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
(Drucksache Nr.: 02614-02)

Frau RM Kröger-Brenner hält den Bereich für eine Wohnbebauung nicht für geeignet und weist darauf hin, dass die ÖPNV-Anbindung verbessert werden müsste.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB offengelegte Begründung vom 23.10.2000 der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I., S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles südlich Intückenweg in Dortmund-Sölderholz als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 10 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 34 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
(Drucksache Nr.: 02675-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage zu vertagen und am 12.06.2002 zu behandeln.
zu TOP 3.4
Untersuchungsgebiet Stadterneuerung Ortskern Brackel
(Drucksache Nr.: 02678-02)

Herr Ostholt erläutert auf die Frage des Herrn RM Weber, dass hier der Untersuchungsbereich südlich des Alten Hellwegs in Brackel gemeint sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, den Beschluss wie folgt zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in dem, - wie im Sachverhalt beschrieben -, begrenzten Gebiet mit der Bezeichnung: "Untersuchungsgebiet Stadterneuerung Ortskern Brackel".


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 206 -Aplerbeck Süd-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Entscheidung über Anregungen, V. Beifügung einer Begründung, VI. Satzungsbeschluss, VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 206
(Drucksache Nr.: 02564-02)


Herr RM Zuch greift die verkehrliche Situation im Bereich Mondstraße bis zur Riesestraße auf. Er beantragt mündlich, durch das Amt für Tiefbauamt und Straßenverkehr eine Verkehrsregelung unter Einbeziehung der Riesestraße, der Straße Stoppelmannsweg, der Benediktinerstraße und Mondstraße an die Wittbräucker Straße (B 234) vorzunehmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Ap 206 -Aplerbeck Süd- geprüft und beschließt:

a) die Anregungen unter den Punkten 13.1, 13.2 und 13.6 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) die Anregungen unter den Punkten 13.3 tlw.,13.4 und 13.5 tlw. sowie die unter Punkt 15 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 3 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I., S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 25.09.2000 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 14 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.04.2002 dem Bebauungsplan Ap 206 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.



VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 206 einschließlich der unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und den unter dem Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsflächen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VII. Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 206.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


zu TOP 3.6
a) Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-
I. Beschluss über die teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InO 219 -Rheinlanddamm/Westfalendamm- (B 1) vom 28.11.2001 und teilweise Änderung des
Durchführungsplanes 46/1
II. Einleitungsbeschluss;
III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil A-.
(Drucksache Nr.: 02653-02)


b) Außerdem:
mündlicher Bericht zum Wettbewerbsergebnis Kreuzung Ophoff

TOP 3.6 ist zusammen mit TOP 4.3 zu Beginn der Sitzung behandelt worden.

zu TOP 3.7
Phoenix-West: Stand der energetischen Optimierungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02734-02)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.05.2002 mit o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 02734-02AT)

Herr RM Drabig nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Frau sB Pohlmann-Rohr erläutert die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie hält eine weitere Begleitung der energetischen Optimierungen auf der Fläche Phoenix-West und eine Unterstützung durch planerische Vorgaben für erforderlich.

Herr Dr. Grote macht den Vorschlag, einen Bericht in einer der nächsten Sitzungen zu dieser Thematik vorzulegen.

Der AUSW erklärt sich mit der von Herrn Dr. Grote vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.


zu TOP 3.8
Brechtener Niederung
CDU-Fraktion
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 02727-02)


Herr RM Jostes begründet die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion.

Herr Ostholt erinnert daran, dass im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) die Zielvorstellungen hinsichtlich der Entwicklung der Gewerbe- und Industriegebiete in Dortmund vorgestellt wurden. Er weist auf die Diskussion aufgrund der Vorlage 'Wirtschaftsflächenentwicklung "Interkommunale Gewerbegebiete"' am 13.02.2002 im AUSW hin. Bisher waren gewerblich-industrielle Ansiedlungen im Durchschnitt der letzten 10 Jahre zu 85 % auf Reaktivierungsflächen erfolgt. Die Verwaltung beabsichtigt, die Bedarfsdeckung auch so fortzusetzen. Es wird schwieriger werden, für Reaktivierungsflächen eine staatliche Förderung zu erhalten. Außerdem weisen bestimmte Industriebrachen bei der Reaktivierung zum Teil Zustände auf, die eher einem Landschafts- und Naturschutzgebiet gleichen. Eine Bedarfsdeckung allein auf Brachen wird mittel- oder langfristig daher nicht möglich sein und in bestimmten Bereichen ist dies stadtentwicklungspolitisch auch nicht wünschenswert.

Aufgrund des der Verwaltung erteilten Auftrages wurden inzwischen ein Büro und ein begleitendes Büro mit den Untersuchungen auf Kosten des Planungsamtes unter Kostenbeteiligung der Stadt Lünen beauftragt. Die Verwaltung hat sich bemüht, eine Förderung für die Untersuchungen der Gebiete Salingen/Persebeck, die Brechtener Niederung, die Fläche der Westfalenhütte und Groppenbruch zu erhalten. Eine Bewilligung von Fördergeldern ist nicht erfolgt.

Die Stadt Lünen hat eine Vorlage in den zuständigen Fachausschuss eingebracht, die am 06.06.2002 im Rat diskutiert wird. Demnach ist im Zuge einer Planungsrevision für Wirtschafts- und Freiraumzwecke die Neuausweisung einer Fläche in der Brechtener Niederung vorgesehen. Der Bezirksregierung Arnsberg soll ein Antrag im Neuaufstellungsverfahren des GEP zugehen, dieses Flächenangebot als interkommunales Gewerbegebiet zwischen Lünen und Dortmund in der Brechtener Niederung darzustellen. Dies setzt eine gleichlautende Absicht der Stadt Dortmund im Beteiligungsverfahren voraus. Sollte dies nicht erfolgen, so ist kurzfristig zu realisieren, dass u. a. ein interkommunales Gewerbegebiet mit Erschließungsverbesserung zwischen Lünen und Waltrop entstehen kann.
Die Untersuchungsergebnisse werden voraussichtlich nicht vor der Sommerpause vorliegen. Im Rahmen der GEP-Stellungnahme wurden die vier Untersuchungsbereiche als potentielle Gewerbegebiete, als Untersuchungsräume, dargestellt. Der Bezirksregierung wurde mitgeteilt, dass dort noch Untersuchungen laufen und zu einem späteren Zeitpunkt bei den Erörterungsgesprächen zum GEP mit der Bezirksregierung darüber diskutiert werden wird, welche Bereiche endgültig dargestellt werden. Die Erörterungsgespräche werden voraussichtlich erst zum Winter 2002 beginnen.

Hinsichtlich der Aufstellung des Flächennutzungsplanes hat die Stadt Dortmund noch mehr Zeit. Es besteht ein sachlicher Zusammenhang zwischen Flächennutzungsplan und GEP. Über Flächendarstellungen und -nutzungen ist dann zu entscheiden, wenn ein konkretes Bauleitplanverfahren, d. h. ein Bebauungsplan, für eine Fläche einzuleiten ist. Die Stellungnahme zum GEP wird voraussichtlich zur AUSW-Sitzung am 03.07.2002 vorliegen. Darin steht, dass zur Zeit in Dortmund zur Deckung des Flächenbedarfs für einen bestimmten Teil der erforderlichen Gewerbe- und Industrieflächen nicht angegeben werden kann, wo die Flächen entwickelt werden können. Bestimmte Untersuchungsräume werden hinsichtlich ihrer Eignung derzeitig noch geprüft. Wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen, werden diese in den AUSW eingebracht und im Nachgang zur Stellungnahme des GEP wird der Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt, um welche Flächen es sich handelt und welche Flächen in welcher Größe in bestimmten Bereichen dargestellt werden sollen.


Herr Ostholt erläutert, dass anhand der Stellungnahme zum GEP erkennbar ist, dass viele Hektar an Gewerbe- und Industrieausweisungen gegenüber dem alten GEP und dem bestehenden Flächennutzungsplan entfallen. Dies verursacht die Deckungslücke.

Frau RM Kröger-Brenner ist der Meinung, dass die Brechtener Niederung als interkommunales Gewerbegebiet nicht in Frage kommt und freigehalten werden sollte. Ihres Wissens gibt es auch in Lünen Widerstand gegen die Ausweisung einer Gewerbefläche im Bereich der Brechtener Niederung, da es sich auch in Lünen um eine Frischluftschneise handelt. Die Berechnungen über die benötigten Gewerbeflächen hält sie für zu hoch. Sie schlägt vor, bis Jahresende ein anderes Konzept zu entwickeln.

Herr RM Münch macht darauf aufmerksam, dass der ökologische Stellenwert gerade dieser Fläche zu kurz kommt.


Herr StR Sierau gibt den Hinweis, dass die Begutachtung der Flächen aufgrund des Beschlusses im AUSW erfolgt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -
hier: I. Änderungsbeschluss (1. Änderung) des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -; II. Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 02371-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 15.05.2002 versandt und eingebracht.
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 02.05.2002

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage zu vertagen und am 12.06.2002 zu behandeln.
zu TOP 3.10
Verkehrskonzept Oespel/Kley
(Drucksache Nr.: 02572-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 15.05.2002 versandt und eingebracht.
Hinweis: Die Vorlage wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 14.05.2002 mehrheitlich abgelehnt.

- Antrag der SPD-Fraktion vom 29.05.2002 mit der o. g. Bezeichnung
(Drucksache-Nr. 02572-02AT)


Frau RM Schilling stimmt der Vorlage im Namen der SPD-Fraktion zu. In der Vorlage wird der heutige Ist-Zustand beschrieben, der für die Anwohner nicht hinnehmbar sei. Sie erläutert daraufhin den Antrag der SPD-Fraktion, der in der heutigen Sitzung zunächst nur eingebracht werden soll. Verschiedene Punkte aus dem 15-Punkte-Programm sind noch nicht abgearbeitet, so dass sie als Punkt 2, 3, 5 und 6 im Antrag genannt werden.

Frau RM Schilling verweist zudem auf die Hörder Straße als ortsverbindende Straße, die von der Stadt Witten optisch gut und sicher umgestaltet und als Tempo 30-Zone ausgewiesen wurde.

Außerdem gibt sie den Hinweis, dass an der Brennaborstraße an der Stelle, an der die Wittener Straße (jetzt Julius-Vogel-Straße) einmündet, eine Ampelanlage geschaffen wurde. Es sei sinnvoller, die Brennaborstraße zur Hauptstraße zu erklären und die Ampelanlage wieder zu entfernen.
Auch die Ampelphasen der Anlage an der Borussiastraße wurden offenbar verändert. Die Pkw's, die von der B 1 aus Bochum kommend nach links in den Indupark wollen, stehen im Rückstau bis auf die B 1, weil die von Ikea kommenden Verkehre bevorrechtigt wurden. Die Ampelanlage sollte überprüft werden.

Herr RM Münch fordert, die Überlegungen zum Projekt des Bebauungsplans Steinsweg noch zu überdenken und ggf. die Anzahl der Wohneinheiten zu reduzieren.

Herr RM Jostes nimmt die Vorlage im Namen der CDU-Fraktion zur Kenntnis. In die Vorlage sollte die Beschilderung zu den Parkplätzen, von denen aus der Shuttle-Bus-Verkehr zum Westfalenstadion abgeht, eingearbeitet werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion zu vertagen und in der nächsten Sitzung am 12.06.2002 zu behandeln.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
zu TOP 4.1
63/2-1-28442
Vorbescheid für die Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Wittekindstraße 106
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02647-02)

Herr RM Harnisch regt an, mit dem Bauherrn über die Möglichkeit zu sprechen, die Stellplätze dieses Bürogebäudes bei großen Veranstaltungen zu nutzen.

Herr StR Sierau sagt dies zu, wenn sich abzeichnet, dass dort solche Stellplatzanlagen entstehen, wie sie in der Vorlage dargestellt werden.

Auf die Frage des Herrn RM Jostes, wie die Einfahrt zu den Eingängen des Gebäudes aussehen wird, weil sich dort der Bereich des Fußgänger- und Radweges zum Stadion befindet, verweist Herr StR Sierau auf die Vorlage zum Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/-stadion. Angesichts der Problematik des Grundstücks ist dort der Vorschlag der Verwaltung gemacht worden, zunächst hier eine Bebauungsmöglichkeit im Grundsatz vorzusehen. Bei einer konkreten Planung wird das Vorhaben mit dem Bauherrn auch bezüglich der Einfahrt erörtert werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.
zu TOP 4.2
Eintragung in die Denkmalliste
Objekt: Silberstraße 22, Verwaltungsgebäude Ruhrkohle
(Drucksache Nr.: 02490-02)

Herr RM Jostes spricht sich gegen eine Eintragung in die Denkmalliste aus. Er fordert einen Wettbewerb, damit ein Bürogebäude entstehen kann, das zur Innenstadt passt. Er bezeichnet das Objekt Silberstraße 22 als nicht bedeutend.

Herr RM Harnisch stimmt für die SPD-Fraktion der Vorlage zu. Erst sollte die Eintragung erfolgen, um dann weitere Pläne machen zu können. Sollte es zu einem Abriss des Gebäudes kommen, sieht Herr auch RM Harnisch einen Wettbewerb als erforderlich an.


Herr StR Sierau gibt an, dass der Eigentümer gebeten war, ein Gutachterverfahren durchzuführen. Der Verwaltung wurde in verschiedenen Gesprächen bestätigt, dass in Kürze eine Mehrfachbeauftragung erfolgen sollte. Gleichzeitig gab es Kontakte zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Galeristen. Mit dem Vorstandssprecher des Eigentümers gab es ein einvernehmliches Gespräch über die Zukunft der Immobilie. Von Seiten des Vorstandssprechers des Eigentümers ist das von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehen begrüßt worden. Es gab eine Verständigung, dass in Kürze tatsächlich die Einleitung des Gutachterverfahrens kommen wird. Herr StR Sierau hofft, dass im Laufe des Jahres ein Ergebnis vorgestellt werden kann. Im Denkmalgesetz ist bereits vorgesehen, dass ein Eigentümer Argumente vorbringen kann, die insbesondere in der Wirtschaftlichkeit einer Immobilie liegen können. Dies ist der vereinbarte Weg. Herr StR Sierau bedauert, dass viel Zeit verloren wurde.

Frau RM Reuter ist für die Unterschutzstellung des Gebäudes und hofft, dass dies nicht der Auftakt zum Abriss ist.

Herr RM Sauer hält den Umweg über die Unterschutzstellung für unnötig. Es gibt bereits viele denkmalgeschützte Gebäude.

Herr StD Fehlemann verweist auf den Abwägungsprozess hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes, der klare Berechnungen und Begründungen erforderlich macht. Auch können denkmalgeschützte Bürohäuser kaum verkauft werden, weil es keine Käufer gibt.

Es wird Schluss der Rednerliste vereinbart.

Herr RM Drabig hält das Ziel der SPD- und der CDU-Fraktion für das gleiche. Das Gebäude ist derzeitig seines Erachtens nicht wirtschaftlich. Herr RM Drabig schlägt vor, anders mit dem Thema umzugehen. In Nordrhein-Westfalen gibt es viele denkmalgeschützte Gebäude, so dass fraglich ist, ob das zweistufige Verfahren durchgeführt werden muss. Es könnte auch sofort die Konfrontation gesucht werden. Der Landeshaushalt für den Denkmalschutz beträgt in 2002 23 % des Betrages aus dem Vorjahr, in 2001 waren es bereits nur 25 % des Vorjahres. Dies zeigt ihm, dass das bisherige Verfahren überzogen war.

Herr RM Münch macht darauf aufmerksam, dass es in Dortmund kaum mehr historische Substanz gibt, die es zusammen mit der Aufbauarbeit der 50er Jahre zu erhalten gilt.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Eintragung des Verwaltungsgebäudes mit der Gartenanlage in die Denkmalliste.


zu TOP 4.3
63/2-1-28166
Errichtung eines siebengeschossigen Bürogebäudes mit zweigeschossiger Tiefgaragenunterkellerung auf dem Grundstück Rheinlanddamm 2-4/Märkische Straße 145-147
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02721-02)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StR Sierau vom 23.05.2002

TOP 4.3 ist zusammen mit TOP 3.6 zu Beginn der Sitzung behandelt worden.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes
zu TOP 5.1
Das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
(Drucksache Nr.: 02646-02)

Herr Dr. Grote antwortet auf die Fragen des Herrn RM Münch und des Herrn RM Jostes nach den Auswirkungen, dass das Bundesnaturschutzgesetz den Rahmen vorgibt, der von den Ländern auszufüllen ist. Die Auswirkungen, die das Gesetz haben wird, werden erst klar, wenn das Land den Rahmen ausgefüllt hat. Die Vorlage informiert zunächst nur über das Bundesgesetz.

Die Auswirkungen werden nach Angaben des Herrn StR Sierau in einer nächsten Information dargestellt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Reduzierung der Schadstoff- und Lärmbelastungen an der B1
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02733-02)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.05.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 02733-02AT)

Frau RM Reuter begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Antrag wird bei zwei Enthaltungen abgelehnt.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
zu TOP 8.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Huckarder Straße von Rheinische Straße bis Einmündung Alte Radstraße nördlich des Ofenplatzes, Ofenstraße von Rheinische Straße bis Ofenplatz, Ofenplatz zwischen Huckarder Straße und Alte Radstraße, Alte Radstraße südl. des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße, Alte Radstraße östlich des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße (Gesamtmaßnahme)
(Drucksache Nr.: 02529-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Huckarder Straße von Rheinische Straße bis Einmündung Alte Radstraße nördlich des Ofenplatzes, Ofenstraße von Rheinische Straße bis Ofenplatz, Ofenplatz zwischen Huckarder Straße und Alte Radstraße, Alte Radstraße südl. des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße, Alte Radstraße östlich des Ofenplatzes zwischen Ofenstraße und Huckarder Straße (Gesamtmaßnahme).

zu TOP 8.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Prinzenstraße von Hansastraße bis Balkenstraße
(nördlicher, abgepollerter Teilbereich der Fußgängerzone "Rathausumfeld", mit Anlieger- und Zuliefererverkehr).
(Drucksache Nr.: 02568-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Prinzenstraße von Hansastraße bis Balkenstraße (nördlicher, abgepollerter Teilbereich der Fußgängerzone "Rathausumfeld", mit Anlieger- und Zuliefererverkehr).

zu TOP 8.3
Tempo 30-Regelung
Überweisung durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2002
(Drucksache Nr.: 02598-02AT)
- Auf den Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wird verwiesen.

Herr RM Harnisch schlägt im Namen der SPD-Fraktion vor, dass die Bezirksvertretungen sich mit dem aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesenen Antrag zur Tempo 30-Regelung befassen. Er möchte verhindern, dass der Ausschuss sich eine Meinung zu Straßen bildet, die bezirkliche Bedeutung haben.

Herr RM Jostes ist mit diesem Vorgehen einverstanden. Parallel müsste die Verwaltung die Straßen auflisten, in denen nur in einem Teil die Tempo 30-Regelung gilt. Wenn diese Auflistung vorliegt, können die Bezirksvertretungen darüber diskutieren. Nach Diskussion in den Bezirksvertretungen kann eine Abstimmung im AUSW erfolgen.

Frau RM Kröger-Brenner spricht sich gegen eine zeitliche Befristung von Tempo 30-Regelungen und für eine Ausweitung der Bereiche, in denen Tempo 30 gefahren werden darf, aus.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag der CDU-Fraktion mit der Bezeichnung "Tempo 30-Regelung" vom 25.04.2002 an die Bezirksvertretungen zu überweisen.

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 12.1
Satzung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01942-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund bei Nichtbeteiligung der SPD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund.


9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
zu TOP 9.1
a) Aufforstungsprogramm DEW / Stadt Dortmund
SPD-Fraktion
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 02474-02AS)
b) Aufforstungsprogramm DEW / Stadt Dortmund
Schriftliche Stellungnahme des Herrn StD Fehlemann vom 07.05.2002
(Drucksache Nr.: 02474-02St)
- wurde zur Sitzung am 17.04.02 versandt und in der Sitzung eingebracht -

Herr RM Harnisch ist nicht damit zufrieden, dass derjenige, der Ausgleichs- und Ersatzgelder zahlt, quasi sein eigenes Aufforstungsprogramm zahlt. Er nimmt die schriftliche Stellungnahme des Herrn StD Fehlemann zur Kenntnis. Die SPD-Fraktion hat weiteren Beratungsbedarf und wird dies in der Haupt- und Finanzausschussfraktion bei den Haushaltsberatungen diskutieren. Die SPD-Fraktion hat den Eindruck, dass die Ausgleichs- und Ersatzgelder für Infrastrukturmaßnahmen und Siedlungsentwicklungen geplündert werden.

Herr StD Fehlemann macht deutlich, dass die dargestellte Lösung vertragsgenau sei. Er weist auch auf die Fragestellung hin, dass nicht klar sei, ob eine Stadt, die über die Haushaltssicherung gefahren wird, Projekte dieser Art weiterführen darf. Die Verwaltung versucht, hier etwas zu tun. Landwirtschaftliche Flächen können jedenfalls nicht mehr zur Aufforstung zur Verfügung gestellt werden.

Frau sB Pohlmann-Rohr fordert dazu auf, andere Lösungsmöglichkeiten zu prüfen.

Für Herrn StR Sierau ist diese Diskussion eine Angelegenheit, die zur Diskussion in Sachen Infrastrukturrevision gehört. Manche Beschlussfassung aus der Vergangenheit muss aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Dortmund überdacht werden, da die Rahmenbedingungen nicht mehr viel Raum lassen.

Herr Dr. Grote gibt zur Niederschrift, dass ein Ausplündern der Ausgleichs- und Ersatzgelder nicht stattfindet. Die Mittel werden ausschließlich für ökologische Zwecke verwendet.


Herr RM Berndsen spricht sich dafür aus, weiterhin fünf Hektar Fläche jährlich aufzuforsten.

Beschluss zu a) und b):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -


12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

TOP 12 ist vor TOP 9 behandelt worden.



J u n g S t e i n s S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)