Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:00 - 15:30 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)

Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU)

Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Rudi Gaidosch (SPD)

Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Ute Bitter i.V. für Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)

sB Norbert Schilff sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
sB Karla Michenbach (CDU)

Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Wolfram Frebel i.V. für Rm Birgit Unger (B'90/)
Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Dr. F.-W. Hillnhütter (Seniorenbeirat) i.V. für sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD Deutschland)

Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband) i.V. für Georg Rupa (Caritas-Verband)
Hannelore Mempel (VdK) i.V. für Albert Schauerte (VdK)

Marianne Schobert (DPWV)
Gusti Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund")


4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Johannes Roeren
Jörg Süshardt
Manfred Stankewitz
Gerd Ufer
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 11.06.2002, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 14.05.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Kommunale Politik für behinderte Menschen
- mündlicher Bericht

2.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren"
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02585-02)

2.3 Arbeitsmarktintegration und soziale Qualifizierung von sozialhilfesuchenden und arbeitslosen Menschen
Überweisung durch den Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 25.04.2002
Beschluss (Drucksache Nr.: 02571-02AT)


2.4 Gewaltschutzgesetz
hier: mögliche Konsequenzen
-Antwort der Frau Kieninger, MdL auf ein Schreiben der Ausschussvorsitzenden an die Landesregierung

3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Umsetzung der §§ 39,40 BSHG hier: Einsatz von Integrationshelfern
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02784-02)

4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Einsatz des Gesundheitsamtes bei Verdacht auf Bioterrorismus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02786-02)
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 11.06.2002
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:00 - 15:30 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)

Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU)

Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Rudi Gaidosch (SPD)

Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Ute Bitter i.V. für Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)

sB Norbert Schilff sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
sB Karla Michenbach (CDU)

Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Wolfram Frebel i.V. für Rm Birgit Unger (B'90/)
Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Dr. F.-W. Hillnhütter (Seniorenbeirat) i.V. für sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)

3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD Deutschland)

Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband) i.V. für Georg Rupa (Caritas-Verband)
Hannelore Mempel (VdK) i.V. für Albert Schauerte (VdK)

Marianne Schobert (DPWV)
Gusti Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund")


4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Johannes Roeren
Jörg Süshardt
Manfred Stankewitz
Gerd Ufer



Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 11.06.2002, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 14.05.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Kommunale Politik für behinderte Menschen
- mündlicher Bericht

2.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren"
Empfehlung (Drucksache Nr.: 02585-02)

2.3 Arbeitsmarktintegration und soziale Qualifizierung von sozialhilfesuchenden und arbeitslosen Menschen
Überweisung durch den Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 25.04.2002
Beschluss (Drucksache Nr.: 02571-02AT)


2.4 Gewaltschutzgesetz
hier: mögliche Konsequenzen
-Antwort der Frau Kieninger, MdL auf ein Schreiben der Ausschussvorsitzenden an die Landesregierung

3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Umsetzung der §§ 39,40 BSHG hier: Einsatz von Integrationshelfern
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02784-02)

4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Einsatz des Gesundheitsamtes bei Verdacht auf Bioterrorismus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02786-02)



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr sB Besserer (CDU-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 14.05.2002

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 14.05.2002.


zu TOP 2.1
Kommunale Politik für behinderte Menschen - mündlicher Bericht

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt eingangs fest, dass beim Hearing zur kommunalen Behindertenpolitik konkrete Vereinbarungen über das weitere Verfahren getroffen worden sind. Der Ausschuss muss sich am heutigen Tag über die weitere Verfahrensweise verständigen. Insbesondere wird dabei die Frage um die Installation eines Ombudsmanns/ einer Ombudsfrau bzw. um die Verankerung der Position des Behindertenbeauftragten in der Verwaltung eine Rolle spielen. Sie erteilt daraufhin dem Sozialdezernenten das Wort.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) gibt einen Überblick zu den Schwerpunktthemen und den jeweiligen Terminplanungen. Der Bereich Barrierefreiheit und Infrastruktur einschließlich Wohnen wird im Oktober im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnung behandelt. Hier muss geklärt werden, inwieweit sich der Sozialausschuss mit den Ergebnissen befasst, die aus der dortigen Beratung kommen. Genaue Informationen werden im Augenblick im Dezernat 6 für diese Sitzung zusammengestellt. Über Früherkennung und Frühförderung gibt die Verwaltung in der Sitzung am 10.09. einen Sachstandsbericht, für das Beratungsangebot insgesamt gibt es eine Themenfeldplanung, die in der Sitzung des Sozialausschusses am 10.12. beraten werden soll. Der Bereich Schule wird im Zusammenhang mit dem Einsatz von Integrationshelfern besprochen. Für morgen wird ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster erwartet, aufgrund dessen die Verwaltung definieren kann, wie die Finanzierung von Integrationshelfern zukünftig geregelt werden muss. Darüber hinaus wird der aktuelle Sachstand aus Verhandlungen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe zum Thema "Betreutes Wohnen" verschriftlicht und in der Sitzung am 05.11.02 vorgelegt. Zur Frage eines Ombudsmannes/einer Ombudsfrau und der Geschäftsstelle hat es mit der Vorsitzenden, den sozialpolitischen SprecherInnen der Fraktionen und VertreterInnen der Verbände ein Gespräch gegeben. Dabei wurde insbesondere die Frage der Umsetzung des zu erwartenden neuen § 27a der Gemeindeordnung in Dortmund diskutiert, einen Ombudsmann, eine Ombudsfrau oder einen Behindertenkoordinator einzusetzen. Man hat sich in diesem Gespräch zunächst darauf verständigt, den Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren in Düsseldorf abzurufen, gleichwohl aber schon prophylaktisch zu versuchen, einen Geschäftsordnungsentwurf für die Ombudsperson zu erstellen. Nach der Sommerpause kann das Papier nach einer entsprechenden Vorberatung in dem kleineren Gremium im Ausschuss eingebracht werden.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Ausschuss im September den ersten inhaltlichen Teilbereich des kommunalen Behindertenplanes "Frühe Hilfen, Frühförderung" in Angriff nimmt, was auch auf der Linie der Diskussion der letzten Jahre liegt, in denen deutlich geworden ist, dass es Handlungs- und Gesprächsbedarf gibt.

Herr Giese (SPD-Fraktion) möchte dem beipflichten und ist insgesamt mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden. Er macht jedoch auch deutlich, dass in der Besprechung mit den Verbandsvertretern einige Bedenken zur Position eines Ombudsmanns geäußert wurden. Deshalb ist es wichtig, sich darüber weiter mit den Verbänden zu beraten und diese Bedenken nach Möglichkeit auszuräumen. Für ihn wäre allerdings auch der Referentenentwurf zu dem Thema interessant, daher bittet er um entsprechende Informationen, die man in die Überlegungen und Diskussionen mit einbeziehen könnte.

Herr Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") regt an, solche Termine, wie sie der Sozialdezernent in sehr schneller Folge hier abgegeben hat, in Zukunft als kurze Tischvorlage zu verteilen, damit es allen möglich ist, die Details richtig zu begreifen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) hält noch einmal als Grundsatz fest, dass Politik ab Herbst in jedem Monat mit einem Thema befasst ist: frühe Hilfen im September, der AUSW tagt im Oktober zur Frage des barrierefreien Wohnens, im November wird der Bereich "Wohnen für Behinderte" behandelt, und der Bereich "Beratungsstellen/Servicestellen" wird im Dezember aufgerufen.

Herr Herkelmann (Sozialverband Deutschland) regt an, dass es zum Thema "Barrierefreies Dortmund" eine gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses mit dem AUSW gibt, da die Probleme Behinderter eigentlich ganz andere sind als nur die im sozialen Bereich.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) sichert zu, diesen Aspekt zu prüfen, und stellt dann fest, dass damit der aktuelle Sachstand zur Kenntnis genommen wird.


zu TOP 2.2
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirkbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren"
(Drucksache Nr.: 02585-02)


Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Vorlage im AWBF am 08.05. durchgelaufen und im KJA am 05.06 einstimmig beschlossen worden ist.

Herr Besserer (CDU-Fraktion) hat mit Freude zur Kenntnis genommen, dass Spielplätze renoviert werden, möchte jedoch anmerken, dass von zwölf Stadtbezirken jetzt drei ausgewählt worden sind, aber Beteiligungsaktionen auch in anderen Stadtbezirken stattfanden. Daher bittet er, verstärkt darauf zu achten, überall zeitnah Rückmeldungen zu Renovierungsterminen zu geben und in den nächsten Jahren auch die anderen Stadtbezirke in die Planung aufzunehmen.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) macht klar, dass die Vorlage nur einen Ausschnitt aus einem laufenden Programm umfasst. Mit dieser Maßnahme in nunmehr drei Stadtbezirken sind bisher insgesamt 109 Dortmunder Spielplätze im Rahmen des Programms gestaltet worden. Die Stadtbezirke in der Vorlage, Huckarde mit drei, Hörde mit vier und Brackel mit 12 Spielplätzen sind Bereiche, die bisher relativ wenig bedacht worden sind. Im Bezirk Innenstadt-West wurden 19, in Innenstadt-Nord 14, in Innenstadt-Ost 10, in Eving 7, in Scharnhorst 12, in Aplerbeck 9, in Hombruch 3, in Lütgendortmund 9 und in Mengede 7 Spielplätze renoviert. Die nächste Vorlage wird andere Anlagen enthalten. Stutzig machen ihn die Anmerkungen zum Beteiligungsverfahren, weil er das vom Kinderbüro eigentlich anders kennt. Daher bittet er, den Protokollauszug zum Jugendamt zu schicken, damit das entsprechend geklärt werden kann.

Herr Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) ruft in Erinnerung, dass durch das Abstimmungsverhalten der beiden großen Fraktionen im Zuge der Haushaltskonsolidierung knapp 25% aller städtischen Spielplätze geschlossen wurden. Daher freut er sich besonders über diese Vorlage, in deren Realisierung Landesmittel fließen, was wiederum bedeutet, dass man diese Spielplätze auf Dauer nicht schließen kann. Das Kinderbüro ist nach wie vor schwer beschäftigt, den unsäglichen Ratsbeschluss umzusetzen, die Spielplätze auch zu schließen, daher ist es durchaus vorstellbar, dass das eine und andere in einem Beteiligungsverfahren verloren geht.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) widerspricht zumindest für den Stadtbezirk Brackel, denn zu allen um- oder neu gestalteten Spielplätzen sind die Mandatsträger eingeladen gewesen, an den Spielen mit Kindern auf den neuen Anlagen teilzunehmen.

Herr Giese (SPD-Fraktion) unterstreicht, dass die beiden großen Parteien das Richtige getan und Spielplätze an Stellen, wo sie nicht nötig sind, zur Disposition gestellt haben, es ist daher auch kein Widerspruch, jetzt gemeinsam Spielplätze an den Stellen zu gestalten, an denen sie nötig sind.

Frau Zupfer (SPD-Fraktion) findet es gut, dass das Kinderbüro beteiligt wurde, als entschieden wurde, welche Spielplätze geschlossen und welche noch bespielt werden sollten. Dessen fachmännischer Rat war bei dieser Aktion ganz wichtig. Im übrigen ist die Beteiligung bei Spielplatzgestaltungen in Scharnhorst hervorragend gelaufen. Wenn man das eine oder andere Mal dabei gewesen wäre, hätte man auch sehen können wie wunderbar Kinderbeteiligung in dieser Stadt funktioniert.

Auch Herr Weber (CDU-Fraktion) war häufig bei Erneuerungsmaßnahmen dabei und kann das bestätigen, deshalb warnt er auch davor, jetzt über die Dinge zu reden, an denen man selbst nicht teilgenommen hat.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) vertritt die Auffassung, dass die Meinungen nunmehr hinreichend ausgetauscht sind, zumal der Sozialausschuss lediglich für den Bereich der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen befasst wird.

Herr Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es bei mit Landesmitteln finanzierten eine große Sicherheit für die Stadt gibt, da man sie nicht schließen kann, darüber hinaus hat er sich sehr wohl gemeinsam mit dem Kinderbüro Spielplätze angesehen, daher lässt er sich den Vorwurf, sich daran nicht beteiligt zu haben, nicht gefallen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) hält es für sachdienlich, wenn bei den Spielplätzen, die renoviert werden sollen, zumindest durch ein Schild angedeutet würde, wann der Prozess abgeschlossen ist, weil das derzeit nicht der Fall ist und häufig zu Rückfragen von Eltern geführt hat. Dann stellt sie fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt daraufhin einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Stadtbezirksbezogener naturnaher Bau von Kinderspielplätzen auf Grundlage pädagogischer Analyse und Beteiligungsverfahren" mit Gesamtkosten in Höhe von 2.974.550 Euro.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die erforderlichen Zuwendungsbescheide bzw. Genehmigungen zu einem förderungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen.


zu TOP 2.3
Arbeitsmarktintegration und soziale Qualifizierung von sozialhilfesuchenden und arbeitslosen Menschen
(Drucksache Nr.: 02571-02AT)

(Drucksache Nr.: 02571-02AT)

Herr Giese (SPD-Fraktion) ruft in Erinnerung, dass seine Fraktion das Thesenpapier im April in den Rat eingebracht hat. Es ist damals sehr intensiv diskutiert worden, und CDU und Grüne haben sich vehement gegen die darin vertretenen Positionen ausgesprochen. Nach intensiven Gesprächen mit der CDU konnte aber Klarheit erzielt und heute ein zusätzlicher gemeinsamer Antrag vorgelegt werden. Das war zwar ein Umweg, aber von der Schwierigkeit der Materie her notwendig. Jetzt muss sich der Ausschuss intensiv über das Thema und seine finanziellen Folgen unterhalten. Daher bittet er, sich heute damit zu befassen und zum Beschluss zu kommen.

Herr Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) macht darauf aufmerksam, dass der gemeinsame Antrag erst seit einer Stunde auf dem Tisch liegt, seine Fraktion hat daher noch Beratungsbedarf. Die Nachfrage von Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen), ob der Antrag in den Rat durchlaufen soll, wird von Herrn Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) bejaht.

Frau Uhrmann (CDU-Fraktion) bedauert, dass es keine gemeinsame Sitzung mit dem Wirtschaftsförderungsausschuss geben wird, weil das Thema doch beide Ausschüsse sehr stark betrifft. Gleichwohl akzeptiert sie das wegen des weiteren Beratungsbedarfs vorgeschlagene Verfahren.

Herr Giese (SPD-Fraktion) macht darauf aufmerksam, dass man sich vorab auf eine Einbringung geeinigt habe und das Thema in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses wieder aufrufen wolle. Seiner Meinung nach sollte dann auch so verfahren werden.

Herr Weber (CDU-Fraktion) ist dankbar, dass das Thesenpapier durch den gemeinsamen Antrag jetzt hinreichend erklärt wurde, denn vieles darin war weltfern und unverständlich und bedurfte weiterer Kommentare.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) macht darauf aufmerksam, dass sich der gemeinsame Antrag auf das von der SPD eingebrachte Thesenpapier bezieht und dieses ausdrücklich beschließt.

Frau Zupfer (SPD-Fraktion) bringt ihre Verwunderung über die Einlassungen zum Thesenpapier zum Ausdruck. Es ist gut, dass man sich jetzt auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigt hat, dass nun aber der erste Antrag noch kommentiert werden muss, kann sie überhaupt nicht verstehen. Wenn die Grünen dazu weiteren Abstimmungsbedarf in ihrer Fraktion haben, dann ist der Antrag als eingebracht zu betrachten und in der nächsten Sozialausschusssitzung darüber die Diskussion zu führen. Es kann ja nicht sein, dass zunächst ein Antrag in den Rat eingebracht wird, der an die Ausschüsse Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und Soziales zurückverwiesen wird, um dann erneut von dort an den Rat überwiesen zu werden.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt daraufhin im Konsens mit dem Ausschuss fest, dass beide Anträge als eingebracht betrachtet werden und in der nächsten Sitzung wieder aufgerufen werden. Die gemeinsame Sitzung fand im übrigen deswegen nicht statt, weil im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung wegen der ausgesprochen schwierigen Terminlage das jetzige Verfahren vorgezogen wurde.


zu TOP 2.4
Gewaltschutzgesetz hier: mögliche Konsequenzen -Antwort der Frau Kieninger, MdL auf ein Schreiben der Ausschussvorsitzenden an die Landesregierung

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) erinnert daran, dass in der vorletzten Sitzung unter Beteiligung des in der Beratung tätigen Vereins und der Polizei ausführlich zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen diskutiert wurde. Als Konsequenz ist im Ausschuss ein Antrag verabschiedet worden, der mit einem entsprechenden Begleitschreiben auftragsgemäß an den Landtag gerichtet wurde. Es liegt nun die Antwort der Landtagsabgeordneten Frau Kieninger vor, die das Schreiben in Empfang genommen hat und darauf hinweist, dass ihres Erachtens der SPD-Antrag gegenstandslos ist, im Gegenteil sogar kontraproduktiv sei, weil natürlich dann auch eine Debatte über weitere Landeszuschüsse an den Verein "Frauen helfen Frauen" geführt werden könnte. Im Ausschuss soll heute daher gemeinsam überlegt werden, ob darauf eine Reaktion erfolgen sollte.

Herrn Weber (CDU-Fraktion) reizt dieser Brief zum Widerspruch. Da wird von der Bundesregierung das Gewaltschutzgesetz verabschiedet, und das Land NW tritt dem mit der Erweiterung des § 34 Polizeigesetz durch den § 34a bei, und dann sagt man, außer Spesen nichts gewesen. Es wird sogar noch darauf hingewiesen, was man alles getan habe. Das ist ziemlich unverfroren. Man darf auch nicht unberücksichtigt lassen, dass NRW ein Land von bald 18 Mio. Einwohnern ist, und dann schrumpft das, was von Frau Kieninger beschrieben worden ist, doch sehr zusammen. Es geht jedenfalls nicht so weiter, dass Bund und Länder den Städten, Gemeinden und Kreisen Dinge aufbürden und dann für die Kosten nicht eintreten. Daher muss der Ausschuss auch auf den Brief reagieren.

Auch Herr Giese (SPD-Fraktion) sieht das ähnlich und war über die Antwort aus Düsseldorf sehr überrascht. Als selbstverwaltende Kommune, die auf jeden Cent angewiesen ist, muss man sich hier mit dem Land auseinandersetzen. Es muss nachgefragt werden, was damit gemeint ist, und es kann nicht anerkannt werden, dass einfach so negativ mitgeteilt wird, es seien genügend Angebote vorhanden. Das Konnexitätsprinzip hat er immer anders gesehen. Wenn etwas gemacht wird, was Kosten verursacht, dann muss derjenige, der das macht, auch die Kosten dafür einstellen. Andernfalls muss er es unterlassen. Er hält dieses Gesetz für ganz wichtig, und es ist ja bekanntlich auch von Erfolg gekrönt. Deshalb muss man mit dem Land darüber auch streiten, nicht, ob 63 Frauenhäuser in NRW ausreichen, er ist sogar noch spitzfindiger geworden. Von 18 Mio. Einwohnern sind etwa die Hälfte Frauen, also 9 Mio., bei 63 geteilt durch 9 Mio. kommt man dann auf eine Zahl von 0,000007. Diese Gegenrechnung ist natürlich nicht ernst zu nehmen, gleichwohl kann die Antwort aus Düsseldorf nicht unwidersprochen stehen bleiben. Er bittet daher ebenfalls darum, dass ein solcher Brief geschrieben wird.


Frau Zupfer (SPD-Fraktion) unterstützt das, weist aber darauf hin, dass ja 40.000 DM bereits vom Land für die Koordinierung aufgebracht werden. Wer die Diskussionen des Frauenausschusses des Landes Nordrhein-Westfalen verfolgt, stellt fest, dass dieser bei der Beratung halt auf Vernetzung setzt, die in einigen Kommunen ganz gut läuft, weil sie davon ausgehen, dass Beratung auch von der Staatsanwaltschaft und der Polizei kommt. Hier in Dortmund hat es sich so entwickelt, dass der Verein "Frauen helfen Frauen" sehr stark belastet wird und das nicht einfach neben der Arbeit, die ohnehin anfällt, leisten kann. Bei einer Rückkoppelung mit dem Land gibt es vielleicht auch einen Hinweis darauf, wie durch eine Vernetzung das auch hier anders verteilt werden kann.

Für Herrn Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) impliziert der letzte Abschnitt dieses Briefes sogar eine versteckte Androhung, was die Daseinsvorsorge und die Verteilung der Mittel in Zukunft angeht. Das hält er für unverschämt, schließt sich inhaltlich aber auch dem bisher Gesagten an.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) schlägt dann vor, eine entsprechende Rückantwort zu formulieren, und dieser insofern mehr Nachdruck zu verleihen, als die Sprecherinnen und Sprecher der drei Fraktionen mit unterzeichnen. Dagegen gibt es keinen Widerspruch.


zu TOP 3.1
Umsetzung der §§ 39,40 BSHG hier: Einsatz von Integrationshelfern
(Drucksache Nr.: 02784-02)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02784-02AT-B)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02784-02AT-BAT-B)
SPD-Fraktion
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 02784-02AS)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass zu diesem Tagesordnungspunkt zwei Bitten um Stellungnahmen und zwei Anträge vorliegen. Sie bittet dann Herrn Pogadl (Sozialdezernent), zunächst die Bitten um Stellungnahme zu beantworten.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) kündigt wegen der aufwändigen Zählarbeiten an, zu den beiden Anfragen erst zur nächsten Sitzung schriftliche Ergebnisse vorlegen zu können. Auch die beiden Anträgen sollten heute nicht beschlossen werden, da morgen in der Sache eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster darüber ansteht, ob es überhaupt eine Zuständigkeit der Sozialverwaltung gibt. In der ersten Instanz ist das vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ausdrücklich verneint worden, das Verfahren in der Hauptsache ist so beendet worden, und jetzt ist das Berufungsverfahren im Gange. Diese Entscheidung braucht man, denn sonst würde man die Anträge, zumindest was die rechtliche Würdigung angeht, auf einer Basis diskutieren, die möglicherweise bereits morgen obsolet ist.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ruft in Erinnerung, dass alle drei Fraktionen Gespräche mit betroffenen Eltern geführt und sich sehr ausführlich beraten haben. Wichtig ist nach ihrer Meinung, ganz schnell die Problem- und Sachlage zu klären, wer letztlich die Kostenträgerschaft übernimmt, das ist die Frage einer rechtlichen Entscheidung. Für die Sozialpolitik und die Kommune insgesamt macht es Sinn, dass diese Sachfrage möglichst schnell entschieden und eine Beschulung von Kindern mit schweren und schwersten Behinderungen über Integrationshelfer möglich wird. Ob das Schulverwaltungsamt die Kosten trägt und diese beim Land zurückholt, oder ob das Sozialamt das tut, ist letztlich für die Lösung der Problemlage eine nachrangige Entscheidung.

Herr Giese (SPD-Fraktion) kann dem nur beipflichten. Der Antrag seiner Fraktion und der Antrag der Grünen, die etwa in die gleiche Richtung gehen, beinhalten genau das, was bei den Gesprächen mit den Eltern herauskam. Es kann nicht sein, dass sich ein solcher Fall vor den Gerichten so lange hinauszögert, dass das Kind, auf das der Antrag zielt, dem bei der Urteilsverkündung längst entwachsen ist. Von daher gibt es die strikte Notwendigkeit bei solch strittigen Sachen, sozusagen

eine Versorgung auf Widerruf sicherzustellen, deren Kosten dann der endgültig ermittelte Kostenträger übernehmen muss. Das war sein Anliegen, aber das kann auch um vier Wochen verschoben werden.

Herr Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") findet es skandalös, wenn man zur Klärung einer Rechtsfrage Leute auf den Gerichtsweg schickt, und dieser Konflikt dann auf dem Rücken der Kinder und der Familien ausgetragen wird. Man kann ja durchaus über die Rechtslage verschiedener Meinung sein, aber das jetzige Verfahren kann in keiner Weise akzeptiert werden, da muss irgendjemand vorfinanzieren. Im SGB IX ist das weitaus besser geklärt, da muss vorfinanziert werden, damit die Familie unbelastet mit dem Kind seinen Weg gehen kann. Und dann muss eben abgewartet werden, wie die Gerichte entscheiden. Das wäre eine gute Lösung, wenn man sich politisch und auch von der Verwaltungsseite her generell auf einen solchen Weg einigen könnte.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) widerspricht dem, da im Schulverwaltungsamt Beträge in sechsstelliger Höhe pro Jahr als freiwillige Leistung erbracht werden, um Integrationshelfer und andere Hilfsmaßnahmen im schulischen Raum zu finanzieren. Gleichwohl muss eine Klärung her. Was hier diskutiert wird, wird in allen nordrhein-westfälischen Kommunen getan und ist auch permanenter Gegenstand der Arbeitssitzungen der überörtlichen Sozialhilfeträger.

Auch für Herrn Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) ist die Situation unbefriedigend. Durch juristische Auseinandersetzungen dürfen den Betroffenen keine Nachteile entstehen, darauf zielt auch der Antrag seiner Fraktion. Die Diskussion kann vertagt werden, aber das andere muss gewährleistet bleiben.

Herr Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") bezweifelt nicht, dass die Kommune in der genannten Höhe eintritt, bei dieser Situation handelt es sich aber nicht um eine Regelschul-, sondern um eine Sonderschulsituation. Daher richtet sich sein Appell an Politik und Verwaltung, die Konflikte nicht auf dem Rücken der Betroffenen auszutragen nicht ausschließlich an die Stadt Dortmund, sondern auch an das Land.

Auf die Frage von Herrn Weber (CDU-Fraktion), wer diesen Verwaltungsprozess führt, antwortet Herr Pogadl (Sozialdezernent), dass dieser von den Eltern angestrengt wurde. Die Stadt hat in der Hauptsache der ersten Instanz obsiegt, im vorläufigen Beschlussverfahren obsiegt, und es gab ein Verfahren in der 2. Instanz, wo ebenfalls nicht vorzeitig zugunsten der Antragsteller entschieden wurde. Wenn sich der Antrag allerdings auf einen Sonderschulfall bezieht, dann ist das Schulverwaltungsamt überhaupt nicht im Spiel. Und wenn das Sozialamt aufgerufen wird, muss das Legalitätsprinzip gewahrt werden: entweder man ist zuständig, dann muss man tätig werden, oder aber man darf gar nicht tätig werden, es gibt da keine freihändige Entscheidung.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt zum Abschluss fest, dass es seit Jahren eine ausgesprochen unbefriedigende Situation gibt, das Land hat auch an anderen Stellen seine Hausaufgaben nicht gemacht. Das Problem ist, dass es sehr wenig Plätze im Modellversuch gibt, und der Übergang von der Primarstufe zur Sekundarstufe I ohnehin problematisch ist. Zudem gibt es eine regionale Ungleichverteilung innerhalb Dortmunds, im Süden gibt es keine Schule, in der eine integrative Beschulung in der Sekundarstufe I möglich wäre. Es gibt darüber hinaus die Problemlage der Eltern, für die der Besuch einer Sonderschule schon schwierig ist, weil es keine Integrationshelfer gibt. Das mehrfach angesprochene Verfahren läuft seit sieben Jahren, d.h. dieses Kind ist inzwischen 13 oder 14 Jahre alt. Im Juli gibt es mehr rechtliche Klarheit, dann wird auch feststehen, ob die Stadt Dortmund gemäß § 39 ff BSHG in der Verpflichtung ist oder nicht. Unbeschadet dessen ist es sozial- und schulpolitisch notwendig, sowohl dem Land deutlich zu machen, dass die offenen Fragen des Modellversuchs geklärt werden müssen, als auch zu überlegen, welche kommunalen Handlungsmöglichkeiten es trotz alledem gibt, um für Eltern eine Überbrückung herzustellen. Daher macht es Sinn, den Ausschuss im Juli auch mit Hilfe des Schulverwaltungsamtes insgesamt noch einmal über rechtliche Zuständigkeiten in Kenntnis zu setzen.


zu TOP 4.1
Einsatz des Gesundheitsamtes bei Verdacht auf Bioterrorismus
(Drucksache Nr.: 02786-02)

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) schildert, dass durch die Ereignisse des 11. September auch die Gesundheitsverwaltung dadurch unmittelbar einbezogen wurde, dass sie selbst am 11.9. aus der Sitzung des Ausschusses gerufen und unter Rufdienst gestellt wurde. Einige Tage später tauchten Milzbrandspuren in den USA und auch in Deutschland an unterschiedlichsten Stellen weißes Pulver auf. Es gab daher eine sehr große Angst, dass es auch hier zu Attentaten kommen könnte. Die Aufgabe des Gesundheitsamts in diesem Kontext war, sofort entscheiden zu können, ob wirklich ein Attentat vorliegt und es gefährliche Krankheitserreger gibt, damit man entweder sehr schnell eine Prophylaxe einleiten kann oder aber auch sehr schnell Entwarnung geben kann. Das Ziel war, das öffentliche Leben möglichst baldl wieder zu normalisieren, deshalb wurde ein Labor in den Kellerräumen des Gesundheitsamtes ausgestattet, in dem mit einem Schnelldiagnostikverfahren sehr schnell überprüft werden konnte, ob mikrobiologische Organismen in dem Material vorhanden sind oder nicht. Dazu musste erst eine gewisse Routine entwickelt werden, letztlich ist es aber immer gelungen, innerhalb einer Stunde ein Ergebnis vorzulegen, glücklicherweise konnte jedes Mal Entwarnung gegeben werden. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass man schnell handeln kann und schon in der Inkubationszeit Antibiotika verabreichen könnte, was im Zweifelsfall Menschenleben retten würde. Außerdem wurden die Ereignisse zum Anlass genommen, die gesamte Notfallplanung zu überprüfen. Nach Abstimmung mit den Krankenhäusern gibt es jetzt ein ganz bestimmtes Fax-Formular sowie eine zentrale Fax-Nummer von jedem Krankenhaus. Wenn dieses Formular gefaxt wird, das vom Layout ganz eindeutig ist, wird in den Krankenhäusern die interne Alarmplanung in Gang gebracht. Es wurden umfassende Listen mit Telefonnummern erstellt und Absprachen getroffen, wer wen informiert, damit nicht im Notfall unnötig Telefonleitungen blockiert werden. Auch aus der Bevölkerung gab es viele Anfragen zu unterschiedlichsten Materialien und Themen, insbesondere auch zu Milzbrand. Es wird weiter mit verschiedenen Kooperationspartnern gearbeitet: Feuerwehr, Rettungsdienst, Krankenhäusern, Ordnungsamt und auch Bezirksregierung, um die Notfallpläne zu optimieren. Darüber hinaus werden Pläne für diverse Szenarien entwickelt, damit man sich im Ernstfall nicht erst alles zusammensuchen muss. Man kann sich zwar nicht auf alles vorbereiten, aber wenn man einmal konkrete Handlungsschritte verabredet hat, sind diese sicher auf zahlreiche Szenarien übertragbar.

Herr Giese (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Gefahr nicht gebannt ist, es wird von Fall zu Fall wieder angesprochen, und in den USA ist man vielleicht noch aufmerksamer als bei uns. Von daher ist es beruhigend zu wissen, dass hier die zuständigen Stellen diese Planung betreiben und sie auf dem neuesten Stand halten, um das Problem damit in den Griff zu bekommen. Das sollte vielleicht öffentlich gemacht werden, denn es ist wichtig, dass Leute nicht so hysterisch reagieren sind, wenn es ein bisschen kritischer wird, da könnten solche Informationen beruhigend wirken. Dann interessiert ihn, woher Helfer kommen, wenn es um mehr als 1.000 Betroffene gehen sollte, und wie schnell diese vor Ort sein könnten.

Frau Adomeit (CDU-Fraktion) möchte dem Gesundheitsamt ein großes Lob aussprechen, dass es in dieser Situation so schnell und umfassend reagiert hat, zumal es dazu keine Erfahrungen auf Landes- und Bundesebene gab. Sie schlägt deshalb vor, die Dinge, die erarbeitet wurden, auch öffentlich darzustellen, z.B. in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) macht deutlich, dass ein Notfall mit 1.000 Betroffenen nicht mehr mit Bordmitteln zu lösen ist. Es gibt bei der Feuerwehr, aber auch für andere große Unfälle und Katastrophen Planungen, nach welchem System Hilfe geholt wird, zunächst aus der Region, dann aber auch von Bundesseite. Das betrifft auch die Primärversorgung von Kranken. Auch das muss trainiert werden. Das Dekontaminieren und die Verabreichung von Antibiotika wird man sicher noch vor Ort machen können, aber dann müssen betroffene Menschen in Krankenhäuser der ganzen Bundesrepublik gebracht werden. Das sind natürlich Dinge, die man zunächst nur zu Papier bringen und im kleinen Stil üben kann. Zum Austausch von Erfahrungen hat es verschiedene Zusammenkünfte auf Landesebene oder bei der Bezirksregierung gegeben, und die werden auch weiter unterhalten. Im Vergleich zu den kleinen Behörden dieser Region hat das Dortmunder Gesundheitsamt den Vorteil, dass es über Ärzte verfügt, die fachlich spezialisiert sind und eine gewisse mikrobiologische Kompetenz haben, die nicht überall präsent ist. Andere Kommunen sind da weit mehr auf Laboratorien angewiesen, und die Ereignisse haben gezeigt, dass es dort aufgrund des immensen Arbeitsanfalls sehr lange dauerte, bis ein Befund kam. Hier gab es die günstige Situation, dass eine Sofortmikroskopie gemacht und sofort gehandelt werden konnte.


Herr Weber (CDU-Fraktion) bittet, die 65.000 DM, die von Oktober bis Dezember angefallen sind, etwas zu differenzieren, und Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob es in der Bundesrepublik einen echten Anthrax-Alarm gegeben hat.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) erläutert, dass das Gesundheitsamt ebenso wie das gesamte Sozialdezernat im letzten Jahr mit einem ziemlich ausgeglichenen Etat abgeschlossen hat. Es gab zwar ein ganz leichtes Defizit, aber aufgrund dieser unvorhergesehenen Ereignisse hat die Kämmerei dieses Defizits nicht ins nächste Jahr übertragen. Der Bedarf hat sich zusammengesetzt aus den Kosten für eine Rufbereitschaft rund um die Uhr und für gewisse Sachmittel. Es wurden Schutzanzüge und Untersuchungsmaterialien gekauft, und auch der Laborraum musste durchgecheckt werden. Das Wesentliche allerdings waren die Kosten für die Rufbereitschaft, die inzwischen eingestellt, allerdings jederzeit wieder aktivierbar ist. Natürlich wird auch eine Planung gemacht, das ist allerdings nicht so aufwendig, dass sie immense Summen kosten würde. Wenn sich die Situation allerdings wieder zuspitzen würde, müsste man aber selbstverständlich auch darüber reden, woher das Geld zu nehmen ist, aber präventiv Gelder in den Haushalt zu stellen für Dinge, bei denen man nicht weiß, ob sie überhaupt eintreten, ist nicht sinnvoll. Einen echten Anthrax-Alarm gab es nicht, allerdings einen Fehlalarm in Thüringen, der sich glücklicherweise in Luft aufgelöst hat. In ganz Europa soll es in Wien evtl. einen Fall gegeben haben, in den USA gab es wahrscheinlich 5 Fälle.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) dankt für die Informationen und stellt im Einvernehmen mit dem Ausschuss fest, dass die Vorlage damit zur Kenntnis genommen ist.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 15.25 Uhr.




Schneckenburger
Besserer
Stahnke
Vorsitzende
Sachkundiger Bürger
Schriftführerin