Bezirksvertretung
Dortmund-Eving
N i e d e r s c h r i f t

30. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 10.04.2002 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Bornkessel - Umweltamt -
Herr Mehlem - Stadtplanungsamt -
c) Sachverständige:
Herr Kriege - Staatliches Umweltamt Hagen -
Herr Pappert - Staatliches Umweltamt Hagen -
d) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving –
Verhindert ist:
Kopkow, Anke

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.45 – 17.55 Uhr (TOP 3.1)
Ende : 19.45 Uhr



Tagesordnung:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 29. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.03.2002
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße
3.2 Mobilfunksendeanlagen auf öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Dortmund-Eving
3.2.1 Sofortige Stilllegung der Mobilfunksendeanlage auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule
(Antrag Vertreter der Bürgerliste)
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Vereins- und Kulturförderung hier: Antrag der Schwimmgemeinschaft im Stadtbezirk Dortmund-Eving auf Unterstützung des 2. Evinger Schwimm-Marathons
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
6.1 Sachstandsbericht zum Planungsstand der Unterkunft für die freiwillige Feuerwehr – Löschzug Eving / Brechten (Antrag CDU-Fraktion)
7. Schule
7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung des Schulgebäudes der Hauptschule Eving, Osterfeldstraße 131, in Dortmund-Eving
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung – zusätzliche Mittelbereitstellung im Weg der Dringlichkeit (Drucksache Nr.: 02391-02)
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend
9.1 Jugendtreff Brechten – Sachstandsbericht und voraussichtlicher Eröffnungstermin
(Antrag CDU-Fraktion)
9.2 Einrichtung eines naturbelassenen Kinderspielplatzes in der Jakobstraße
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Großflächige Müllansammlungen in Lindenhorst (Antrag CDU-Fraktion)
11.2 Einstellung des Bauvorhabens Graf-Konrad-Straße in Dortmund-Lindenhorst
(Antrag Vertreter Bürgerliste)
11.3 Beendigung der Baumaßnahme in der Graf-Konrad-Straße (Antrag Vertreter Bürgerliste)
12. Mitteilungen bzw. Stellungnahmen der Verwaltung
12.1 Bebauung Lüttgenberg 11-21 und Kinderspielplatz im Bebauungsplan Ev 129
12.2 Aufpflasterung an der Wittichstraße
12.3 Beseitigung der Müllansammlung auf dem Grundstück zwischen Grävinghoffweg, Evinger Straße und Kemminghauser Straße
12.4 Verlegung eines Standortes für eine ökologische Ausgleichsmaßnahme im Rahmen der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße
12.5 Bauliche Missstände an der Theodor-Heuss-Realschule
12.6 Einrichtung einer Querungshilfe im Kreuzungsbereich Preußische Straße / Bayrische Straße
12.7 Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße
12.8 Verkehrsproblematik im Kreuzungsbereich Walther-Kohlmann-Straße / Kemminghauser Straße
13. Anfragen
13.1 Stand des Genehmigungsverfahrens im zweiten Bauabschnitt der Schrottsprenganlage mit Fallwerk und zwei Brennkammern im Fürst-Hardenberg-Hafen (Anfrage Vertreter der Bürgerliste)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – Herr Stepniak – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann –, der ein Schreiben des für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zuständigen Dezernenten – Herrn Stüdemann – vom 26.03.2002 an die Mitglieder des “Qualitätsteams Evinger Hallenbad” in die Tagesordnung aufgenommen sehen möchte, zieht seinen Antrag zurück nachdem der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – mitteilt, dass bei der Geschäftsführung der Bezirksvertretung zwischenzeitlich noch eine Stellungnahme zum selben Thema (ebenfalls von Herrn Stüdemann) eingegangen ist, die in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 08.05.2002 behandelt werden soll.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 10.04.2002 wird somit ohne Änderungen genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 29. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 13.03.2002.
Die Niederschrift der 29. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.03.2002 wird – einstimmig – genehmigt


2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Grobelny – Mieterbeirat Obereving – spricht einen Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 13.02.2002 an, in welchem die Bezirksvertretung einstimmig beschlossen hat, den Mieterbeirat Obereving in seinen Bemühungen zur Erhaltung der Wohnrechte für ausgeschiedene Bergleute bei Wohnungsverkäufen und Auslaufen der Belegungsrechte zu unterstützen sowie sich an Gesprächen, die der Mieterbeirat dafür mit den Verantwortlichen im Ministerium, Wohnungswirtschaft und den Bergbaugliederungen führen will, zu beteiligen.

Ein Gespräch mit dem Wohnungsbauministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf wurde jetzt für den 22.04.2002 terminiert. Herr Grobelny beanstandet nun, dass Mitglieder der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung wegen einer Sitzung der Gesamtfraktion an diesem Gespräch nicht teilnehmen können. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – habe in einem Telefongespräch erklärt, dass seine Fraktion nicht nur aus Rentnern bestünde, die ausreichend Freizeit zur Verfügung haben. Herr Grobelny äußert Befürchtungen, dass die Anstrengungen des Mieterbeirates seitens der CDU-Fraktion nicht ernst genommen und genügend unterstützt werden, da die Mandatsträger, seiner Meinung nach und wie auch aus Presseberichten ersichtlich, durchaus in der Lage sind, an anderen Terminen im Stadtbezirk teilzunehmen.

Für die CDU-Fraktion erklärt der Vorsitzende – Herr Neumann –, dass er Herrn Grobelny angerufen und versucht habe die Terminschwierigkeiten der Mitglieder seiner Fraktion zu erklären. Das Gespräch in Düsseldorf findet am Tag einer Sitzung der Gesamtfraktion statt. Des Weiteren sind die Mitglieder der CDU-Fraktion ausnahmslos berufstätig und durch die sich daraus ergebenden Verpflichtungen selbstverständlich gebunden und nicht ständig und zu jeder Zeit abrufbereit. Besonders bei ganztägigen Terminen – wie im vorliegendem Fall – kann keinesfalls ein Desinteresse unterstellt werden, sollte die ehrenamtliche politische Tätigkeit aus beruflichen oder anderen terminlichen Gründen einmal nicht priorisiert werden können.
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Nach einer bereits erfolgten schriftlichen Einladung lädt Frau Bettina Luecke die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nochmals zu einer Bürgerversammlung der Bürgerinitiative Brechtener Niederung am 15.04.2002 ein.
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Frau Bredenhagen, wohnhaft in Dortmund-Lindenhorst, beanstandet Müllablagerungen auf der
Evinger Straße und im umgebenden Straßenbegleitgrün und verlangt entsprechende Straßenreinigungsmaßnahmen.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – weist auf kürzlich angelaufene Maßnahmen hin, den Stadtbezirk Eving zu säubern.
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Eine Anwohnerin der Graf-Konrad-Straße, Frau Hübener, fragt an, welche Baumaßnahmen auf dem “Hardenberg-Gelände” geplant sind. Angeblich sollen dort eine “Viehverwertungsanstalt” und eine Gerberei errichtet werden.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt, dass die bereits bestehende Ansiedlung auf dem “Hardenberg-Gelände” in nächster Zeit um das Logistikunternehmen Danzas ergänzt wird. Des Weiteren ist eine Futtermitteltrocknungsanlage im Gespräch (Bauanträge liegen noch nicht vor), die allerdings nicht auf diesem Gelände errichtet werden soll.
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Herr Migdalsky, Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Huckarde, und wohnhaft in Deusen spricht die geplante Rohstoffrecyclinganlage in Lindenhorst an und geht ausführlich auf die dort, seiner Meinung nach, zu erwartenden Umweltbelastungen und die damit verbundenen Belästigungen für die Anwohner ein. Nach Informationen, die Herrn Migdalsky vorliegen, soll zur weiteren Verarbeitung ein Elektrostahlofen errichtet werden. Herr Migdalsky fragt an, ob dies den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bekannt ist.

Herr Olendorf, der in Lindenhorst ebenfalls in der Nähe der geplanten Rohstoffrecyclinganlage wohnhaft ist, kritisiert ein Informationsgespräch, zu dem der Betreiber der Recyclinganlage einzelne Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu sich eingeladen hatte. Nach Meinung des Herrn Olendorf haben die bei diesem Gespräch anwesenden Mandatsträger den Willen derjenigen ihrer Wähler, die gegen eine Errichtung der Anlage sind, nicht ausreichend vertreten, sondern sie seien “umgefallen”.
Für die SPD-Fraktion weist Vorsitzende – Herr Adden – die Aussage, Mandatsträger seien “umgefallen” als Unterstellung zurück. Pläne zur Errichtung der Rohstoffrecyclinganlage wurden den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving erstmalig (und auch einmalig) in der Sitzung am 12.12.2001 vorgestellt. Da die Betreiberfirma zum damaligen Zeitpunkt noch nicht alle Baugenehmigungen beantragt und notwendige Gutachten erstellt hatte, war den Mitgliedern der Bezirksvertretung eine abschließende Meinungsbildung nicht möglich. Es wurde deshalb vereinbart, die Ergebnisse der Untersuchungen des Staatlichen Umweltamtes Hagen abzuwarten, um die Diskussion zur Errichtung der Rohstoffrecyclinganlage auf einer sachlich und fachlich fundierten Basis führen zu können. Gleichzeitig weist – Herr Adden – deutlich daraufhin, dass es nicht im Rahmen der Möglichkeiten der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die geplante Recyclinganlage durch Beschluss zu genehmigen bzw. zu verhindern.

Auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – geht in seinem Redebeitrag noch einmal auf die getroffene Vereinbarung ein, Stellungnahmen und Entscheidungen der Bezirksvertretung bis zu einer Auswertung aller Gutachten, Fakten und Informationen zurückzustellen. Da sich die Bezirksvertretung bisher noch keine abschließende Meinung gebildet hat, ist der Vorwurf, einzelne Mandatsträger seien – noch dazu während eines Informationsgespräches – “umgefallen” unhaltbar und wird zurückgewiesen.

Herr Olendorf bleibt bei der Ansicht, dass Mitglieder der Bezirksvertretung die Errichtung einer Rohstoffrecyclinganlage befürworten, da er Presseberichten entnommen hat, dass im Bereich der Lindenhorster Straße Änderungen vorgenommen werden sollen, um eine Entlastung durch Schwerlastverkehre zu erreichen. Dies kann seiner Meinung nach nur bedeuten, dass die Recyclinganlage schon “fast beschlossen” und die sich daraus ergebenden Verkehre schon mit berücksichtigt werden.

Sowohl die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – wie auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weisen diesen Vorwurf als Fehlinterpretation zurück.
Es besteht keinerlei Sachzusammenhang zwischen der schon seit Jahren geplanten und von Anwohnern und Politikern geforderten Verschwenkung der Lindenhorster Straße und der Ansiedlung der Rohstoffrecyclinganlage. Die zügige Umsetzung des zweiten Bauabschnittes der Verschwenkung ist nach den in jüngster Zeit erfolgten Gewerbeneuansiedlungen und geplanten weiteren Ansiedlungen notwendiger als je zuvor.

Nach diesen Ausführungen beendet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – die Einwohnerfragestunde.
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3. Berichterstattung

Zu TOP 3.1:
Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße

Da der Bebauungsplan Ev 124 – Lindenhorster Straße bereits 1998 Rechtskraft erlangte, ist Herr Mehlem – Stadtplanungsamt – als Berichterstatter anwesend, um den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die detaillierten Festsetzungen des Bebauungsplanes noch einmal in Erinnerung zu bringen und Einzelbestandteile näher zu erläutern.

Der ursprüngliche Grund für die Aufstellung und gleichzeitige Schwerpunkt des Bebauungsplanes Ev 124 ist die Verschwenkung der Lindenhorster Straße zur Entlastung der Anlieger der “alten” Lindenhorster Straße.
Weitere Festsetzungen des Bebauungsplanes betreffen einerseits ausgewiesene Mischgebiete, in denen Wohnen und eingeschränktes Gewerbe möglich sind sowie Gewerbegebiete, die wegen der nahen Wohnbebauung ebenfalls Einschränkungen unterliegen. Bepflanzungen werden im Bereich der verschwenkten Lindenhorster Straße wie auch für die hinteren Bereiche der Gewerbeflächen festgesetzt.

In der heutigen Sitzung soll hauptsächlich die Problematik diskutiert werden, die durch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben im südlichen Bereich der Lindenhorster Straße und der Bahnstraße in der jüngsten Vergangenheit aufgetreten ist. In diesem Areal haben sich Betriebe angesiedelt, die Gebrauchtwagen und alte Elektrogeräte (Kühlschränke etc.) instandsetzen bzw. verwerten. Die Betriebsgelände – und teilweise auch deren Umfeld – befinden sich in einem chaotischen, unsauberen Zustand und gleichen eher “wilden Müllkippen”. Nicht allein aus optischen Gründen, sondern vor allem auch im Hinblick auf Umweltaspekte, kann es nicht hingenommen werden, dass Autoreifen sowie alte und defekte Haushaltsgeräte usw. ohne Rücksicht auf jeglichen Schutz der Umwelt auf den Grundstücken – und Altautos teilweise sogar auf öffentlicher Wegefläche – gelagert bzw. abgestellt werden.

Herr Mehlem sieht hier aus städtebaulicher Hinsicht kaum Möglichkeiten auf die oben beschriebenen Zustände einzuwirken oder eine Verbesserung herbeizuführen. Obwohl ein Bebauungsplan Zielvorstellungen formuliert und diese auch als Ortsrecht festsetzt, existiert für bereits vorhandene Betriebe ein Bestandsschutz.
Eingriffsmöglichkeiten bestehen daher nur auf der Basis ordnungs- oder umweltschutzrechtlicher Vorschriften, sofern die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sind.

Bei einem Ortstermin an der Lindenhorster Straße und Bahnstraße am 15.11.2001 konnten sich die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving über die unhaltbaren Zustände in diesem Bereich informieren. Während dieses Ortstermines sagte der anwesende Vertreter des Umweltamtes zu, die betroffenen Betriebe mittels Ordnungsverfügung aufzufordern, Müll und Abfall fachgerecht zu lagern bzw. zu entsorgen. Der Vertreter des Bauordnungsamtes versprach eine bauordnungsrechtliche Überprüfung der ansässigen Gewerbebetriebe.
Da der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bis heute die Ergebnisse dieser Vereinbarungen nicht vorliegen und sich das Erscheinungsbild einiger ortsansässiger Gewerbebetriebe eher verschlechtert hat, beschließt die Bezirksvertretung, das Thema in der nächsten Sitzung am 08.05.2002 erneut zu behandeln und Vertreter des Umweltamtes und des Bauordnungsamtes einzuladen um erste Erkenntnisse auszuwerten und gemeinsam eventuelle Lösungsmöglichkeiten zu suchen und zu beraten.

Zu TOP 3.2:
Mobilfunksendeanlagen auf öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Dortmund-Eving

Als Berichterstatter sind die Herren Kriege und Pappert – Staatliches Umweltamt Hagen – sowie Herr Bornkessel – Umweltamt der Stadt Dortmund – anwesend.

Der Vertreter des Umweltamtes der Stadt Dortmund – Herr Bornkessel – legt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving folgende Informationsunterlage des Herrn Stadtdirektors Fehlmann mit Datum vom 08.04.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Die neue bzw. weiterentwickelte Mobilfunk-Technik “UMTS” wird gegenwärtig vielerorts und aus den unterschiedlichsten Betrachtungswinkeln diskutiert. Ich möchte Ihnen mit diesem Informationspapier einige Erläuterungen zur Thematik selbst und zum Umgang damit hier in Dortmund geben.

Bisheriger Abstimmungsprozess:


Mit der Ersteigerung der UMTS-Lizenzen (Universales Mobiles Telekommunikationssystem)
haben die Firmen
- T-Mobile (Deutsche Telekom MobilNet)
- Vodafone (Mannesmann Mobilfunk /D 2)
- E-plus Mobilfunk
- VIAG Interkom
- Quam Group 3G
- MobilCom Multimedia
die rechtlichen Voraussetzungen erworben, um in Deutschland eine neue Form des drahtlosen Datenverkehrs zu installieren. Hierzu wird von jedem Betreiber der Aufbau eines eigenen Netzes angestrebt, das aus technischen Gründen nur in geringem Umfang die Nutzung des bestehenden D-Netzes zulässt. Je nach Geländestruktur oder architektonischen Einflussgrößen ist für eine Gesamtversorgung ein Abstand von 300 m bis 500 m zwischen den Netzknotenpunkten zugrunde zu legen.
Zur flächendeckenden Versorgung des Standortes Dortmund ist danach die Einrichtung von schätzungsweise 800 zusätzlichen funktechnischen Anlagen erforderlich.

Die Standortsuche der UMTS-Lizenznehmer in Dortmund hat zwangsläufig dazu geführt, dass auch städtische Immobilien zur Schaffung der telekommunikativen Infrastruktur nachgefragt werden. Die kontroverse Diskussion in der Öffentlichkeit und die von großen Teilen der Bevölkerung befürchtete gesundheitliche Belastung durch eine von den Sendeanlagen ausgehende permanente Strahlung hat den Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 04.09.2001 dazu veranlasst, das Infrastrukturdezernat mit der Koordinierung der städtischen Belange - insbesondere der Nutzung städt. Einrichtungen und Liegenschaften – zu beauftragen, um einen möglichst konfliktarmen und zeitnahen Aufbau der erforderlichen Infrastruktur zu begleiten. Die koordinierende Funktion beschränkt sich aber nicht nur auf den infrastrukturellen Bereich, sondern bezieht auch die Umwelt- bzw. Gesundheitsaspekte sowie die planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung mit ein. Insofern ist hier auch das Planungs- und Umweltdezernat stark eingebunden.

Um ein möglichst einheitliches Verfahren bei der Verwendung städtischer Immobilien zu gewährleisten, hat das Infrastrukturdezernat sowohl Kontakte mit einigen Lizenznehmern als auch mit Dienstleistungsunternehmen, die als “Bündelungsfirmen” in Betracht kommen, aufgenommen. Eine sog. Bündelungsfirma soll auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit der Stadt Dortmund die Inanspruchnahme städtischer Grundstücke und Gebäude für den Einzelfall mit den Mobilfunkbetreibern regeln und somit nach vertraglich verabredeten Vorgaben und Ausschlusskriterien die Vermarktung städtischer Immobilien in Dortmund in zentraler Funktion übernehmen. Die entsprechenden Verhandlungen und Vorbereitungen sind noch nicht abgeschlossen.

Vorgaben und Ausschlusskriterien


Für das Bundesgebiet sind, basierend auf einer Empfehlung des Europäischen Rates, Grenzwerte für elektromagnetische Felder verbindlich in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegt. Für das D-Netz definiert diese Verordnung einen Grenzwert von 4,5 W/m², für das E-Netz von 9W/m² und für die UMTS-Technologie von 10 W/m². Nach Aussage der Bundesanstalt für Strahlenschutz sind bei Einhaltung dieser Grenzwerte nach derzeitigem Kenntnisstand gesundheitliche Auswirkungen nicht zu befürchten.

Es existieren jedoch Hinweise, dass auch bei der einer Einhaltung dieser Grenzwerte eine gesundheitliche Gefährdung durch die auftretende Strahlenbelastung nicht ausgeschlossen ist.
So hat beispielsweise die Auswertung von Hunderten von Studien zu diesem Thema des ECOLOG-Instituts im Auftrag der T-Mobile (also eines UMTS-Lizenznehmers) zu dem Ergebnis geführt, dass “deutliche Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko, auf Beeinträchtigung kognitiver Funktionen, also Gehirn Beeinträchtigungen des zentralen Nervensystems, Beeinträchtigung von Zellfunktionen” bestehen. Diese Aussage wird jedoch von den Mobilfunkbetreibern nicht als Beweis akzeptiert.

Das eine Verminderung der Strahlungsbelastung (technisch machbar, jedoch wegen der erforderlichen Leistungsreduzierung der Antennenanlagen mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden) möglich ist, beweist das funktionierende Mobilfunknetz in der Schweiz. Dort wurden die Grenzwerte auf etwa ein hundertstel der nach der BImschV zulässigen Werte gesenkt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am 14.11.01 mit der Mobilfunkproblematik auseinandergesetzt und ist dem folgenden Vorschlag der Verwaltung zur “Grenzwertfrage” gefolgt:

Die jetzt zu erwartende Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Mobilfunkbetreibern sollte in Dortmund dazu benutzt werden, den Vorsorgeaspekt stärker zu berücksichtigen. Standorte für Mobilfunkbasisstationen sollten den nachfolgenden Kriterien genügen und entsprechend ausgewählt und “vereinbart” werden:
1. An den Orten, an denen sich Menschen nicht nur gelegentlich aufhalten (Wohnhäuser, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser etc.) sind die Vorsorgewerte des Ecolog-
Institutes einzuhalten.
2. Standorte für Mobilfunkbasisstationen sind weiterhin so zu wählen, dass der Abstand zu Aufenthaltsorten von Menschen im Rahmen der Möglichkeiten maximiert wird.

Der Vorsorgewert des Ecolog-Institutes beträgt unabhängig von der Sendefrequenz 0,01 W/m²

Dieser Wert ist an den Orten einzuhalten, an denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten und wo unter Berücksichtigung der Antennencharakteristik die höchsten Immissionen auftreten. Der Nachweis ist vom Mobilfunkbetreiber zusammen mit der immissionsschutzrechtlichen Betriebsanzeige dem Umweltamt der Stadt Dortmund zu erbringen und hat die maximalen Feldstärken sämtlicher Funkkanäle und –systeme der Mobilfunksendeanlage am Immissionsort zu berücksichtigen. Da die Prüfung dieser Nachweise nicht nur ein entsprechendes Know-how, sondern auch Personalressourcen voraussetzt, die im erforderlichen Umfang im Umweltamt nicht vorhanden sind, wird sich das Umweltamt im Rahmen stichprobenartiger Prüfungen teilweise gutachterlicher Unterstützungen bedienen.
Diese Regelung soll auch Gültigkeit haben, wenn bereits bestehende Anlagen um- oder aufgerüstet werden. Aus wichtigem Grund soll die fristlose Kündigung des Vertrages über einen städtischen Standort möglich sein. Die ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die genannten Betriebsbedingungen nicht eingehalten werden.
Die vorstehenden Regelungen sollen nicht gelten für Mikrozellen (Netzversorgung für kleinräumige Bereiche mit hohem Gesprächsaufkommen, für “Indoorversorgung” oder für Versorgung in ungünstigen Lagen), da diese mit einer erheblich niedrigeren Sendeleistung (i.d.R. 2 Watt / vergleichbar mit einem Mobiltelefon) arbeiten und ebenfalls nicht für Richtfunkanlagen, da diese allein auf die Empfängeranlagen ausgerichtet sind.

Von einer Nutzung generell ausgeschlossen werden städtische Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Altenbegegnungsstätte u.s.w., die einer sensiblen Nutzung unterliegen. Sofern für solche Objekte bereits vertragliche Vereinbarungen aus der Vergangenheit bestehen, ist darauf hinzuwirken, dass vorhandene Anlagen in verträglicher Entfernung in der Nachbarschaft ersatzweise erstellt werden. Sollte aus technischen Gründen die Errichtung einer Sendeanlage nur im Bereich einer solchen Einrichtung möglich sein, ist die Zulässigkeit im Einzelfall durch eine Gremienvorlage zu klären.

In den bekannten Fällen “Minister-Stein-Schule, Dortmund-Eving” und “Grundschule Aplerbecker Mark”, in denen bereits in den Vorjahren Mietverträge durch die Fachverwaltung abgeschlossen wurden, sind entsprechende Verlegungsverhandlungen mit dem jeweiligen Betreiber bereits aufgenommen worden.

Jeder städtische Standort ist vor Abschluss einer Vereinbarung mit der Verwaltung abzustimmen. In begründeten Einzelfällen (Interessenkollision mit anderen bestehenden städtischen Verträgen oder Vereinbarungen, städtebaulich signifikante Immobilien, Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Verwendung der Liegenschaft oder benachbarter Objekte, o.a.) kann die Stadt den Verzicht auf eine Vermarktung verlangen.

Durch diese Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass die Mobilfunkbasisstationen, die auf städtischen Gebäuden errichtet werden, einem Standard genügen, der sogar über die Anforderungen der Schweiz hinausgeht.
Mobilfunkbasisstationen, die auf privaten Gebäuden oder Flächen errichtet werden, müssen “nur” dem gesetzlichen Standard entsprechen. Dies kann dazu führen, dass für unmittelbar benachbarte Stationen unterschiedliche Standards gelten und so die städtischen Anstrengungen zur Minimierung der elektromagnetischen Feldstärken zum Teil ins Leere laufen. Mit der ggf. einzuschaltenden Bündelungsfirma soll daher vereinbart werden, dass alle Anstrengungen zu unternehmen sind, alle Mobilfunkbetreiber dazu zu bewegen, den “städtischen Standard” auch für Anlagen auf nicht städtischen Immobilien zu akzeptieren. Da die Mobilfunkbetreiber inzwischen erhebliche Schwierigkeiten haben, die für ihr Netz erforderlichen Standorte zu akquirieren, scheint es nicht ausgeschlossen zu sein, dass sich eine Vereinbarung treffen lässt, die den Vorsorgewert des Ecolog-Institutes flächendeckend festschreibt, wenn im Gegenzug die Stadt Dortmund die Mobilfunkbetreiber bei ihrer Standortsuche und –realisierung unterstützt. Gleichwohl werden sich die entsprechenden Verhandlungen nach derzeitiger Einschätzung sehr schwierig gestalten.

Öffentlich-rechtliche Verfahren


Die Bündelungsfirma tritt als unmittelbarer Gesprächs- und Verhandlungspartner bei der Prüfung der Eignung einer städtischen Liegenschaft als Standort für eine Mobilfunkbasisstation ausschließlich auf privatrechtlicher Ebene auf. Öffentlich-rechtliche Verfahren, wie die Erteilung einer erforderlichen Baugenehmigung oder eine Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bleiben davon unberührt und sind vom Betreiber selbst zu veranlassen.
Vor diesem Hintergrund sieht sich das Bauordnungsamt derzeit mit einer Fülle von Anträgen (Anlagen auf Privatflächen) konfrontiert, die entsprechend der baurechtlichen Gegebenheiten zu prüfen und abzuarbeiten sind.

Aufgrund der gegenwärtigen Rechtsprechung unterliegen UMTS-Antennenanlagen entgegen früheren Annahmen der Baugenehmigungspflicht, da es sich insbesondere bei Antennen auf Wohngebäuden nach rechtlicher Interpretation um genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen handelt.
Da die Mobilfunkanlage somit in der Regel als gewerbliche Anlage einzustufen ist, gilt für sie auch in reinen Wohngebieten die planungsrechtliche Unzulässigkeit als gewerbliche Anlage.
Für die Bewohner kann in soweit ein Abwehranspruch bestehen.
Hinzu kommt die Tatsache, dass auf Grund der verstärkten Diskussion in den Medien Teile der Bürgerschaft sensibilisiert worden sind und sich gegen die Errichtung solcher Anlagen in Form von Einsprüchen wehren, da gesundheitliche Auswirkungen befürchtet werden.
Darüber hinaus wurden Anlagen durch die Betreibergesellschaften bereits ohne Genehmigung errichtet, die nunmehr aufgrund von Nachbarwidersprüchen in Wohngebieten aufgegriffen wurden. In diesen Fällen haben sich die Betreiber teilweise geweigert, Bauanträge zu stellen, so dass dem Bauordnungsamt letztlich nur die Möglichkeit verblieb, gegen die illegal eingerichteten Antennenanlagen per Ordnungsverfügung vorzugehen und eine Nutzungsuntersagung auszusprechen.
Es ist an dieser Stelle aber deutlich anzumerken, dass ein baurechtliches Genehmigungsverfahren die Prüfung evtl. Gesundheitsgefährdung nicht umfasst. Mit der Vorlage der Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ist dieser Aspekt abgeprüft und positiv beschieden. Hier hat die Kommune dann keine Einflussmöglichkeit mehr.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen helfen, die Diskussion zum Thema “UMTS” weiterhin sachlich zu begleiten und werde Sie zu gegebener Zeit erneut von der dann aktuellen Sachlage unterrichten.

Um Ihnen in der Frage der “UMTS-Standorte” auch einen optischen Eindruck zu vermitteln,
wird derzeit eine Übersichtskarte angefertigt, in die alle bisher bekannten Standorte der jeweiligen Betreiber innerhalb Ihres Stadtbezirkes dargestellt sind. Sobald dieser Plan fertiggestellt ist, wird er der Geschäftsführung der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt.
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Da die in der Stellungnahme angesprochenen Übersichtskarten noch nicht erstellt sind, hängt Herr Bornkessel während der Sitzung einen Plan des Stadtbezirkes Eving aus, in welchem die Anlagen, nach Betreibern aufgeteilt, eingezeichnet sind. In Dortmund gab es am 31.12.2001 ca. 460 Mobilfunksendeanlagen – davon wurden 24 im Stadtbezirk Eving errichtet. Teilweise werden die Sendemasten gemeinsam von mehreren Mobilfunkbetreibern genutzt.

Die Stadt Dortmund ist eine von zehn Städten, die zurzeit an einer Studie des Landesumweltministeriums teilnehmen in deren Rahmen u.a. Messungen durchgeführt werden sollen, die die Standortauswahl optimieren und den Kommunen Informationen über problematische Standorte liefern sollen. In Dortmund wurden fünf Anlagen (u.a. Minister-Stein-Schule) für diese Messungen, die in der 15 KW stattfinden sollen, vorgeschlagen. Die Messungen sollen jeweils in den Gebäuden wie auch im Außenbereich durchgeführt werden.
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Im Anschluss erläutern die Berichterstatter des Staatlichen Umweltamtes Hagen zunächst die Aufgaben ihrer Behörde die im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb der Mobilfunkanlagen stehen.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving: Eine Zusammenstellung dieser Aufgaben, ein Muster einer Anlage zur Standortbescheinigung sowie eine Grenzwerttabelle sind dieser Niederschrift als Anhang I beigefügt.

Der Vertreter des Staatlichen Umweltamtes Hagen stellt noch einmal ganz deutlich klar, dass es absolut keine Möglichkeiten für seine Behörde gibt, die Aufstellung der Sendemasten zu unterbinden bzw. Abbau oder Stilllegung bereits vorhandener zu veranlassen, sofern alle rechtlichen Vorschriften und die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden.
Bei mehreren Überprüfungen bereits in Betrieb befindlicher Anlagen, die teilweise aufgrund von Beschwerden von Anwohnern durchgeführt wurden, wurden bislang keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Die vorgeschriebenen Werte wurden teilweise sogar sehr deutlich unterschritten.

Auf eine Nachfrage zu den festgelegten Grenzwerten bzw. zur Herabsetzung erklärt Herr Bornkessel, dass diese Werte bundeseinheitlich gestaltet sind und deshalb nur auf Bundesebene verändert werden können.

Zu den Sendeanlagen, die sich auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule und einer Grundschule in der Aplerbecker Mark befinden, erklärt Herr Bornkessel, dass zurzeit Verhandlungen mit den Betreibern über einen eventuellen Rückbau geführt werden, ein Ergebnis bislang aber noch nicht erzielt wurde.
Herr Bornkessel weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Auswahl eines Ersatzstandortes nicht unproblematisch ist, da die Antennen eine sehr starke Richtcharakteristik haben und sich daher gerade unter den Anlagen ein “feldarmer Raum” befindet. Die Gefahr den von den Sendeanlagen permanent ausgehenden Strahlungen ausgesetzt zu werden, ist daher wesentlich höher, wenn die Antennen auf Häusern in der Umgebung von Schulen, Kindergärten oder ähnlich sensiblen Einrichtungen installiert werden.

In Gesprächen im Rahmen eines von der Vertreterin Bündnis 90/Die Grünen –Frau Sichelschmidt – angeregten “runden Tisches” unter Beteiligung der Betreiber der Anlagen, der Verwaltung und der Politik sieht Herr Bornkessel nur Chancen, wenn bei allen die Bereitschaft besteht Zugeständnisse einzugehen, ohne auf eigenen Standpunkten und Vorstellungen zu beharren.

Die, ebenfalls von Frau Sichelschmidt, angesprochene Überwachung besonders sensibler Standorte ist laut Herrn Bornkessel theoretisch zwar möglich, aber nicht zuletzt auch aus technischen Gründen für das Umweltamt der Stadt Dortmund nicht durchführbar.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – fasst in seinem Redebeitrag noch einmal kurz die zuvor gehörten und erörterten Informationen und Argumente zusammen. In einer Grenzwertdiskussion sieht er wenig Sinn, da diese Werte durch Bundesgesetzgebung festgelegt sind und somit nicht durch Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving verändert bzw. herabgesetzt werden können. Die bereits errichteten und in Betrieb befindlichen Sendeanlagen sind durch rechtskräftige Verträge abgesichert, auch hier besteht für die Bezirksvertretung keine Chance durch Beschluss in privatrechtliche Mietverträge einzugreifen. Um tatsächlich sicher zustellen, dass Grenzwerte bei allen im Stadtbezirk Eving installierten Anlagen eingehalten werden, kann die Verwaltung lediglich aufgefordert werden, entsprechende Messungen durchzuführen. Bei Umfeldmessungen könnte sich hierbei durchaus herausstellen, dass Standortverlegungen in Einzelfällen sinnvoll sein könnten. In Gesprächen und Verhandlungen mit den Betreibern der Anlagen müssten auch diese Aspekte Berücksichtigung finden.

Frau Hüsken (SPD-Fraktion) möchte gerne noch die Frage geklärt wissen, inwieweit die an das Umfeld abgegebene Strahlung durch die Höhe der Sendemasten beeinflusst werden kann. Herr Bornkessel berichtet von Untersuchungen, die bestätigen, dass trotz unterschiedlicher Sendeleistung und baulichen Unterschieden bei den Sendemasten die Belastungen der Umwelt reduziert werden, je höher der Sendemast ist.

Abschließend stellt Herr Bornkessel – auch zur Relativierung der in der vorangegangenen Diskussion zu Tage getretenen Sorgen und Ängste – noch einmal klar, dass die Belastung bei der Benutzung eines Handys um das 20 bis 40fache höher liegt, als die Abstrahlung eines in mehreren Metern Entfernung angebrachten Sendemastes.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis und dankt den Berichterstattern.

Zu TOP 3.2.1:
Sofortige Stilllegung der Mobilfunksendeanlage auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule
(Antrag Vertreter der Bürgerliste)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt der nachfolgende Antrag des Vertreters der Bürgerliste zur Beratung und Abstimmung vor:

Eine auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule errichtete Mobilfunksendeanlage stellt eine
enorme Belastung für die Kinder und die Lehrerschaft dar. Das Schulverwaltungsamt wird gebeten, im Namen der Kinder und Lehrer der Minister-Stein-Schule die Mobilfunksendeanlage abzubauen.

Begründung:
Mobilfunkstrahlung beeinträchtigt den Organismus und führt zum Beispiel zu Konzentrations- und Schlafstörungen, genau diese Auffälligkeiten zeigen sich bei den Kindern. Daher sind die Eltern dieser Kinder beunruhigt und fordern die Stilllegung dieser Anlage. Gutachten und Studien untermauern diese Forderung. Es besteht die Gefahr, dass auch andere Krankheitsbilder zum Vorschein kommen. Deshalb ist ein schnelles Vorgehen erforderlich.
In diesem Fall muss man sich sogar auf das Grundgesetz beziehen:
GG Artikel 2:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
GG Artikel 3:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
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Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – verliest zunächst noch einmal Teile seines Antrages und verlangt die Abschaltung des Sendemastes auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule bis zur Vorlage einer “Unbedenklichkeitsbescheinigung” des Umweltamtes.
Da die Berichterstatter des Staatlichen Umweltamt Hagen und des Umweltamtes der Stadt Dortmund noch anwesend sind, bittet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – um eine Einschätzung der Erfolgschancen des Antrages.

Herr Bornkessel erklärt nochmals (s. TOP 3.2), dass der zuständige Dezernent – Herr Stadtdirektor Fehlemann – derzeit Gespräche mit den Betreibern der Anlage auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule führt und sich bemüht einen Alternativstandort zu finden. Da gültige, privatrechtliche Verträge zwischen der Stadt Dortmund und den Betreibern bestehen, sieht Herr Bornskessel nur wenig Chancen, die Sachlage durch eine Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu ändern.

Für die CDU-Fraktion erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – nochmals, dass auch seine Fraktion keine Möglichkeit sieht, in, nach Maßgaben des BGB abgeschlossene, privatrechtlich Verträge einzugreifen, und dass es politisch unredlich und unseriös wäre, hier bei den um ihre Gesundheit besorgten Bürgerinnen und Bürgern falsche Hoffnungen zu wecken. Herr Neumann zitiert hier ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem der objektive Nachweis einer Gefährdung von Gesundheit oder Leben notwendig ist, um die Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen zu verhindern bzw. deren Rückbau anzuordnen.

Die CDU-Fraktion beantragt daher die Verwaltung zu beauftragen, alle im Stadtbezirk Eving befindlichen 24 Anlagen auf die Einhaltung der Grenzwerte und auf das durch die Abstrahlung am meisten belastete Umfeld hin zu überprüfen. Ein zielgerichtetes, politisch verantwortungsvolles Vorgehen ist ohne die Kenntnis dieser Messungen nicht möglich. Nach Auswertung der Messergebnisse kann die Bezirksvertretung Dortmund-Eving Standortänderungen der bereits in Betrieb befindlichen Anlagen fordern, bzw. die Standortauswahl zukünftig geplanter Sendeanlagen sachkundig und kritisch begleiten.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – kündigt an, den Antrag der CDU-Fraktion zu unterstützen.
Die SPD-Fraktion fordert allerdings zusätzlich ein Mitspracherecht der Bezirksvertretung Dortmund-Eving und zwar – vor Errichtung weiterer Mobilfunksendeanlagen im Stadtbezirk Eving. Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass, falls die Sendeanlage auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule verlegt wird, dieser neue Standort nicht ebenfalls Schülerinnen und Schüler der Minister-Stein-Schule oder anderer sensibler Einrichtungen in diesem Bereich gefährdet.
Da für Belastungen der Umwelt – wie unter TOP 3.2 gehört – die Höhe der Sendemasten eine entscheidende Rolle spielt, stellt Herr Adden bereits Überlegungen an, ob es nicht sinnvoll wäre eine generelle Erhöhung der Mobilfunkmasten zu fordern.
Als Resümee der heutigen Beratungen und Informationen zum Thema Mobilfunksendeanlagen kann Herr Adden lediglich feststellen, dass die Frage, ob durch den Betrieb dieser Anlagen tatsächlich gesundheitliche Störungen hervorgerufen werden können, noch nicht einmal ansatzweise geklärt ist. Da hier noch weiterer Informationsbedarf besteht, sollte über die Einrichtung eines “Runden Tisches” unter Einbeziehung aller Beteiligten und Experten verschiedener Richtungen nachgedacht werden.
Zum Antrag der Vertreters der Bürgerliste auf sofortige Stilllegung der Mobilfunksendeanlage auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule verweist Herr Adden auf vorangegangene Redebeiträge. Eine Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist hier wenig sinnvoll, da rechtlich nicht durchsetzbar.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – spricht sich ebenfalls dafür aus, die bisher im Stadtbezirk installierten Sendanlagen zu überprüfen. Die Überprüfungen dürfen aber nicht nur die Einhaltung der Grenzwerte beinhalten, sondern es muss weitergehend festgestellt wer-
den, an welchen Stellen im Umfeld der Anlagen die größten Belastungen gemessen werden. Durch eventuelle kleinere Korrekturen der Standorte kann so die Belastung für die Umgebung minimiert werden. Die so gewonnen Erkenntnisse können gleichfalls in die Standortortwahl für die Errichtung weiterer Mobilfunksendeanlagen einfließen.
Da die Installierung und der Betrieb von UMTS-Anlagen in reinen Wohngebieten nicht zulässig ist, wird die Verwaltung gebeten, die Standorte der Anlagen daraufhin gleich mit zu überprüfen.
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Im Anschluss an diese Ausführungen geht der Berichterstatter des Umweltamtes –Herr Bornkessel– nochmals erläuternd auf die bereits eingangs von ihm erwähnte Studie des Landesumweltministeriums ein, an der sich auch die Stadt Dortmund beteiligt. Das Ziel dieser Studie deckt sich teilweise mit den von den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving erhobenen Forderungen. Durch eine dreidimensionale Feldvermessung soll ermittelt werden, wie Anlagestandorte zu beurteilen sind um eventuelle Gefährdungen zu minimieren. Da die zu erwartenden Ergebnisse auf unterschiedlichste Standorte anzuwenden sind, wäre eine Vermessung von weiteren 24 Standorten in Eving überflüssig. Die Kosten für eine Überprüfung der von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving geforderten Anlagen in Eving würden pro Anlage ca. 3.000 bis 5.000 ■ betragen. Da für die Stadt Dortmund für derartige Überprüfungen keine Zuständigkeit gegeben ist, ist ein entsprechendes Budget nicht vorhanden, die Kosten müssten von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving getragen werden.
Da die Sicherheitsabstände für alle bereits bestehenden Anlagen dem Staatlichen Umweltamt Hagen bekannt sind, regt Herr Bornkessel an, den noch anwesenden Vertreter des Staatlichen Umweltamtes Hagen zu bitten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Anhand dieser Unterlagen können die Abstände zwischen der Sendeanlage und kritischen und sensiblen Punkten im Umfeld sowie die Stärke der Strahlung, die diese Punkte tatsächlich erreicht, ermittelt werden. Aufwendige Messungen sind in diesem Fall nicht erforderlich.

Angesichts dieser Information ändert der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – seinen Antrag dahingehend, dass das Staatliche Umweltamt Hagen gebeten werden soll, die gewünschten Überprüfungen anhand der dort vorhandenen Unterlagen vorzunehmen und das Ergebnis der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Das Staatliche Umweltamt Hagen wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, aus denen die Abstände zwischen den im Stadtbezirk Eving befindlichen 24 Masten für Mobilfunksendeanlagen und kritischen und sensiblen Punkten im Umfeld hervorgehen. Des Weiteren wird um Messergebnisse bzw. Erfahrungswerte gebeten, die die tatsächliche Höhe der Strahlung an unterschiedlichen Punkten, in unterschiedlicher Entfernung im Umfeld angeben.
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Der Antrag des Vertreters der Bürgerliste “zur sofortigen Stilllegung der Mobilfunksendeanlage auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule” wird – mehrheitlich bei drei Gegenstimmen – abgelehnt.
(Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – war während der Abstimmung nicht anwesend)

Die Begründung der Ablehnung wurde in den vorangegangen Diskussions- und Redebeiträgen der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ausreichend verdeutlicht


4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

Zu TOP 4.1.
Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Vereins- und Kulturförderung hier: Antrag der Schwimmgemeinschaft im Stadtbezirk Dortmund-Eving auf Unterstützung des 2. Evinger Schwimm-Marathons

Die Schwimmgemeinschaft Eving beabsichtigt am Sonntag, den 26. Mai 2002, den zweiten Evinger Schwimm-Marathon durchzuführen. Neben Schwimmveranstaltungen ist, wie auch im letzten Jahr, ein Rahmenprogramm vorgesehen.

Die Schwimmgemeinschaft Eving bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, für die Durchführung der Veranstaltung einen Betrag in Höhe von 300,00 ■ zur Verfügung zu stellen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Stimmenthaltungen –:

Der Evinger Schwimmgemeinschaft werden zur Durchführung des 2. Evinger Schwimm-Marathons 800,00 ■ aus Mitteln zur Vereins- und Kulturförderung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Verfügung gestellt.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

Zu TOP 6.1:
Sachstandsbericht zum Planungsstand der Unterkunft für die freiwillige Feuerwehr – Löschzug Eving / Brechten (Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving einen Sachstandsbericht zum Planungsstand der Unterkunft für die freiwillige Feuerwehr vorzulegen. Der Bericht soll auch Grundlage für die diesjährigen Haushaltsberatungen sein.

Begründung:
Bisher gibt es verschiedene öffentliche Erklärungen zu möglichen Standorten für den Löschzug. Damit den aktiven Feuerwehrmännern eine Perspektive gegeben wird, ist ein konkreter Planungsbericht erforderlich.



7. Schule

Zu TOP 7.1:
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung des Schulgebäudes der Hauptschule Eving, Osterfeldstraße 131, in Dortmund-Eving
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung – zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit
(Vorlage der Verwaltung – StA 65 – Drucksache Nr.: 02391-02)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.

8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen

9. Kinder und Jugend

Zu TOP 9.1:
Jugendtreff Brechten – Sachstandsbericht und voraussichtlicher Eröffnungstermin
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving einen Sachstandsbericht zum Bau des Jugendreffs in Brechten vorzulegen, gleichzeitig wird um Mitteilung des Eröffnungstermins gebeten.

Begründung:
Der Jugendtreff befindet sich in der Rohbauphase, und wird ggf. noch in diesem Jahr eröffnet. Der geforderte Zwischenstandsbericht beinhaltet neben der Eröffnung auch die Vorstellung der Konzeption sowie die Folgekosten

Zu TOP 9.2:
Einrichtung eines naturbelassenen Kinderspielplatzes in der Jakobstraße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt das folgende Schreiben des Vereins zur Förderung von Spiel- und Freizeitanlagen für Kinder und Jugendliche vom 13.03.2002 vor:

Wie der Verein vom Liegenschaftsamt erfahren hat, wurde auf dem Grundstück in der Jakobstraße, dass für einen naturbelassenen Spielplatz für geeignet angesehen wurde, ein Wendehammer errichtet.
Für alle anderen Grundstücke läuft zurzeit eine Ausschreibung zur Vermarktung.
Grundsätzlich ist der Spielplatzverein auch weiterhin bereit, sich für eine Sandfläche einzusetzen.
Allerdings ist der Verein zur Förderung von Spiel- und Freizeitanlagen für Kinder und Jugendliche der Ansicht, dass man sich nicht in ein zurzeit laufendes Verfahren einmischen sollte.
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Das von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving für einen Spielplatz in der Jakobstraße vorgesehene Grundstück, befindet sich zwischen Wendehammer und der neu erstellten Mauer. Zur Klärung aller noch offenen Fragen beschließt die Bezirksvertretung – einstimmig – einen Ortstermin unter Beteiligung des zuständigen Fachamtes der Stadt Dortmund (Liegenschaftsamt) sowie Vertretern des Vereins zur Förderung von Spiel- und Freizeitanlagen für Kinder und Jugendliche durchzuführen.

10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 11.1:
Großflächige Müllansammlungen in Lindenhorst
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die sofortige Müllentsorgung auf der Fläche der ehemaligen “Derflinger-Kolonie” sowie der nördlichen Seite des Bahndammes (Kolberger Straße bis Evinger Straße) Sorge zu tragen – und gleichzeitig ein dauerhaftes Reinigungs- und Entsorgungskonzept für diesen Bereich aufzustellen.

Begründung:
Die bezeichnete Fläche befindet sich in einem vermüllten Zustand und zeigt ein untragbares Stadtbild. Dieser Zustand ist umgehend und dauerhaft zu ändern.
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Seitens der SPD-Fraktion beantragt der Vorsitzende – Herr Adden – zusätzlich, dass eine Reinigung weiträumig um den von der CDU-Fraktion genannten Bereich vorgenommen wird, da das gesamte Gebiet im Umfeld mittlerweile einer “wilden Müllkippe” gleicht.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die sofortige Müllentsorgung auf der Fläche der ehemaligen “Derflinger-Kolonie”, der nördlichen Seite des Bahndammes sowie des weiteren Umfeldes (wo immer Verschmutzungen auftreten) Sorge zu tragen – und gleichzeitig ein dauerhaftes Reinigungs- und Entsorgungskonzept für diesen Bereich aufzustellen.

Zu TOP 11.2:
Einstellung des Bauvorhabens Graf-Konrad-Straße in Dortmund-Lindenhorst
(Antrag Vertreter Bürgerliste)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag des Vertreters Bürgerliste zur Beratung und Beschlussfassung vor:

“Einstellung des Bauvorhabens Graf-Konrad-Straße in Dortmund-Lindenhorst
In Dortmund-Lindenhorst sollen Reiheneigenheime sowie Garagen erbaut werden. Im Zuge dieser Maßnahme sollen 13 Eichen gefällt werden. Da diese Tatsache bisher nicht bekannt war, wünscht die Bürgerliste die Einstellung des Bauvorhabens an dem Standort der markierten Eichen, bis die Sachlage eindeutig geklärt ist.

Begründung:
Dass bei diesem Projekt 13 Eichen gefällt werden sollen, ist weder dem Bauamt noch dem Umweltamt bekannt, dies wurde nach telefonischen Rückfragen bei den o.g. Ämtern bestätigt. Da diese Eichen bereits markiert wurden, haben interessierte Bürger mit Herrn Andexer gesprochen und die Auskunft erhalten, dass eben die 13 markierten Eichen gefällt werden sollen.”
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Der Vertreter der Bürgerliste zieht seinen Antrag zurück, da ihm nach eigenen Angaben ein Fehler unterlaufen ist.
Versuche bei der Verwaltung herauszufinden, warum und von wem die Bäume markiert wurden, waren nicht erfolgreich, da es ihm nicht gelang, das bei der Stadt Dortmund zuständige Fachamt ausfindig zu machen und er Baumaßnahmen und Baufenster verwechselte.
Bei dem besagten Gebiet handelt es sich, wie Herr Tokarski, nachdem er seinen Antrag eingereicht hat, herausgefunden hat, um einen Mischwald, in dem sich keine “erhaltenswerten Bäume” befinden. Der Antrag – wegen der schlechten Erfahrungen des Vertreters der Bürgerliste in der Vergangenheit gestellt – sollte lediglich eine Präventivmaßnahme sein, um die Fällung von Bäumen (Eichen oder auch Pappeln) zu verhindern.
Obwohl Herr Tokarski bereits vor der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving Presseveröffentlichungen seines Antrages veranlasste und mittlerweile eigene Fehler und Unkenntnis einräumt, bezeichnet er Versuche der CDU-Fraktion den Sacherverhalt in der Öffentlichkeit (Presse) klarzustellen, als “Diffamierung”.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – verwahrt sich schärfstens gegen den Vorwurf der Diffamierung.
Der Versuch, den Vertreter der Bürgerliste auf seine ungenau durchgeführten und zu einem falschen Ergebnis führenden Recherchen hinzuweisen und Tatsachen richtig zu stellen, kann wohl schwerlich als Verleumdung gewertet werden.

Zu TOP 11.3:
Beendigung der Baumaßnahmen in der Graf-Konrad-Straße
(Antrag Vertreter Bürgerliste)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Beendigung der Baumaßnahmen in der Graf-Konrad-Straße
Eine Baumaßnahme in der Graf-Konrad-Straße wurde vor fünf Jahren angefangen, aber bis heute noch nicht beendet. Dies stellt eine Gefahrenquelle für die Anwohner dar.

Begründung:
Die vor fünf Jahren begonnenen Bauarbeiten wurden bis heute nicht beendet. Bisher wurde versäumt die Straße mit der Feinschicht zu asphaltieren, auch ist kein Bürgersteig vorhanden, sodass die Anwohner auf die Straße ausweichen müssen. Da hier aber die Feinschicht fehlt und die Abwasserdeckel um ca. 2 cm herausragen, ist dort eine Gefahrenquelle geschaffen worden, die unbedingt behoben werden muss. Auch könnten durch die lange Unterbrechung der Baumaßnahme erhöhte Kosten auf die Stadt zukommen, da der Untergrund unter Umständen wieder erneuert werden muss, was jetzt eventuell noch verhindert werden kann.






12. Mitteilungen

Zu TOP 12.1:
Bebauung Lüttgenberg 11-21 und Kinderspielplatz im Bebauungsplan Ev 129

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgenden Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 28.02.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass für die Grundstücke Lüttgenberg 11-21 am 27.02.1997 für die Errichtung von 6 Wohnhäusern und 13 Garagen die Freistellung für ein Vorhaben nach § 67 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 07.03.1995 erklärt wurde.
Der seit dem 26.07.1996 rechtsverbindliche Bebauungsplan Ev 129 setzt für diese Grundstücke allgemeines Wohngebiet, teilweise in zweigeschossiger geschlossener Bauweise mit der Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 und der Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8, teilweise in dreigeschossiger geschlossener Bauweise mit der GRZ 0,4 und der GFZ 1,2 fest.
Die Baubeginnanzeige war im Oktober 2000 eingegangen. Aufgrund eines Schreibens des Amtes für Wohnungswesen vom 26.07.2001 fand eine Überprüfung der Bautätigkeit statt. Dabei wurde festgestellt, dass das im Rohbau fertiggestellte Bauvorhaben von den im Freistellungsverfahren vorgelegten Bauvorlagen abweicht. Daraufhin wurde mit Ordnungsverfügung vom 09.08.2001 die Baustelle stillgelegt.
Mit Eingang vom 20.12.2001 hat der Bauherr neue Bauanträge eingereicht. Das Vorhaben entspricht weitgehend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 129, lediglich auf der Nordseite des Gebäudes wird die Baugrenze an zwei Stellen um jeweils 3,50 x 2,50 m überschritten. Diese Überschreitung wirkt sich städtebaulich nicht aus und ist vertretbar, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Das Baugenehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, da für eines der Gebäude die Abstandsflächenproblematik noch nicht abschließend ausgeräumt ist.

Im Bebauungsplan ist ein öffentlicher Spielplatz vorgesehen. Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr ist bei Abschluss des Erschließungsvertrages irrtümlich davon ausgegangen, dass es sich um einen privaten Kinderspielplatz handelt. Daher wurde die Verpflichtung zum Bau des Spielplatzes nicht ausdrücklich im Erschließungsvertrag benannt. Da der Erschließungsträger sich bisher weigerte, den Spielplatz herzustellen, wurde Klage auf Zahlung aus der Vertragserfüllungsbürgschaft erhoben. Ein Verhandlungstermin ist für den 26.04.2002 anberaumt worden. Stadtseitig wurden die Vorraussetzungen (Planung, Vorbereitung der Ausschreibung) geschaffen, sodass nach einer Entscheidung die Arbeiten kurzfristig ausgeführt werden können.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorliegende Stellungnahme grundsätzlich zur Kenntnis, da aber noch weitergehender Informationsbedarf besteht, wird die Verwaltung gebeten, folgende Zusatzfragen zu beantworten:

§ Inwieweit wich das im Rohbau fertiggestellte Bauvorhaben von den vorgelegten Bauvorlagen ab?
§ Wie stellt sich die Abstandsflächenproblematik, die zurzeit einen Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens verhindert, im einzelnen dar?
§ Entspricht die Höhe des im Bau befindlichen Hauses den eingereichten Bauvorlagen und den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 129?

Zur Errichtung des öffentlichen Spielplatzes beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving
– einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving unverzüglich über das Ergebnis des Verhandlungstermins am 26.04.2002 in Kenntnis zu setzen.

Zu TOP 12.2.:
Aufpflasterung an der Wittichstraße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/S-3) vom 01.03.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Der Beschluss der Bezirksvertretung vom 14.02.2001 wurde zwischenzeitlich verwaltungsseitig geprüft.
Im Rahmen der kürzlich erfolgten Abstimmung einer Maßnahme in der Straße Schiffhorst mit den Ortsverbänden der örtlichen Landwirte wurden bauliche Querschnittseinengungen der Fahrbahn mit Hinweis auf den Platzbedarf und das fahrdynamische Verhalten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge strikt abgelehnt. Vertikal wirksame Elemente (Kölner Teller oder Plateau-Aufpflasterungen) zur punktuellen Verkehrsberuhigung behinderten nach Auffassung der Landwirte den landwirtschaftlichen Verkehr jedoch nicht. Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass aufgrund der Wegenutzung die gleichen Ansprüche an die Gestaltung des Straßenraumes der Wittichstraße angelegt werden müssten.
Der erfahrungsgemäß geschwindigkeitsreduzierenden Wirkung einer spurbezogenen Plateauaufpflasterung muss jedoch die nachteilige, unbeabsichtigte Wirkung derartiger Elemente, die sich in einer verstärkten Lärmerzeugung beim Überfahren durch Lastkraftwagen darstellen kann, gegenübergestellt werden. Aufgrund der relativ geringen Entfernung zur Wohnbebauung können verstärkte Beschwerden aus der benachbarten Anwohnerschaft und ein nachfolgender Wunsch auf kurzfristigen Ausbau des verkehrberuhigenden Elementes nicht ausgeschlossen werden.
Die Finanzierung des Straßenbaukosten in Höhe von 4.500,00 ■ ist Haushaltsjahr 2002 bei der Haushaltsstelle 6300.9510.0001 – Verkehrsberuhigung in Wohngebieten – vorgesehen. Nach Beschluss zur Realisierung der beiliegenden Entwurfsplanung durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird die Maßnahme kurzfristig umgesetzt.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:

Die Verwaltung wird gebeten, zur Verkehrsberuhigung in der Wittichstraße die vorgeschlagenen Plateau-Aufpflasterungen vorzunehmen.
Der Einsatz von “Kölner Tellern” wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ausdrücklich abgelehnt.

Zu TOP 12.3:
Beseitigung der Müllansammlung auf dem Grundstück zwischen Grävinghoffweg, Evinger Straße und Kemminghauser Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes vom 08.03.2002 zur Kenntnis.

Die Örtlichkeit wurde am 20.02.2002 durch Vertreter des Umweltamtes besichtigt.
Auf dem Grundstück lagern hausmüllähnliche Abfälle, wie Papier, Dosen, Flaschen, Blumentöpfe, etc. 7 blaue mit Hausmüll gefüllte Plastiksäcke, Sperrmüllgegenstände, 1 Couch, 1 Sessel, 2 Kühlschränke, 2 Matratzen, Schrankteile, 1 Plastikstuhl sowie eine Motorhaube, 1 Autospoiler, 4 Autoreifen.
Die Abfallablagerungen stammen offensichtlich zum größten Teil aus dem Wohnumfeld Grävinghoffweg.
Da die Fläche für die Allgemeinheit frei zugänglich ist, wurde die Entsorgung Dortmund GmbH am 22.02.2002 beauftragt, das Grundstück zu säubern. Zeitgleich erhalten die Anwohner im Grävinghoffweg ein Informationsschreiben des Umweltamtes.

Zu TOP 12.4:
Verlegung eines Standortes für eine ökologische Ausgleichsmaßnahme im Rahmen der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die nachfolgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 08.03.2002 zur Kenntnis.

Das Stadtplanungsamt teilt mit, dass der Ausgangsbiotopwert der jetzigen Fläche für den ökologischen Ausgleich als Biotoptyp “Acker” deutlich geringer ist als der Ausgangswert der Grünlandfläche an der Ellinghauser Straße. Dies bedeutet ein größeres Aufwertungspotenzial für ökologische Maßnahmen bei geringerer Fläche.
Gleichzeitig sind auch jeweils unterschiedliche Ausgleichsmaßnahmen (abhängig von Typ und Lage der zu entwickelnden Fläche) vorgesehen worden. Dies führt zu dem Ergebnis, dass der zu erreichende Biotopgesamtwert von 35 079 Punkten (=Ausgleichsdefizit) auf einer 2 975 qm großen Ausgleichsfläche erreicht wird.

Zu TOP 12.5:
Bauliche Missstände an der Theodor-Heuss-Realschule

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 19.03.2002 zur Kenntnis.

§ Das Dachabdeckungsprofil ist erneuert, die äußeren Fensterbänke sind vergrößert worden.
§ Die Eingangstüren (schwere Ausführung zum Schutz gegen Vandalismus) mit Schließfolgeregelung sollen aus Sicherheitsgründen nicht geändert werden. Sie bieten als zugelassene Fluchttüren einen guten Sicherheitsaspekt. Um die Handhabung der Türen zu erleichtern, ist der Hausmeister angehalten, eine verstärkte Ölung der mechanisch bewegten Türelemente vorzunehmen.
§ Die Risse in den Wänden der Klassenzimmer sind beseitigt.
§ Der Einbau einer Alarmanlage zur Sicherung des Computerraumes wird derzeit innerhalb der Verwaltung hinsichtlich der Kosten und Finanzierbarkeit überprüft.

Zu TOP 12.6:
Einrichtung einer Querungshilfe im Kreuzungsbereich Preußische Straße / Bayrische Straße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 19.02.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass sich die Situation nach verwaltungsinterner Prüfung wie folgt darstellt:
Die Richtungsfahrbahnen der Bayrischen Straße sind durch einen durchgängigen, breiten Grünstreifen räumlich getrennt. Süd-östlich der Kreuzung Bayrische Straße / Preußische Straße ist bereits als Querungshilfe ein Fußweg über den Grünstreifen angelegt.
Im Rahmen der Verkehrszählung (von 7.35 bis 8.05 Uhr) wurde ein Verkehrsaufkommen von 333 Fahrzeugen ermittelt. In diesem Zeitraum überquerten 39 Personen – vor allem Schüler – die Fahrbahnen. Die meisten Schüler benutzten hierbei nicht die vorhandene Querungshilfe, sonder überquerten die Bayrische Straße im unmittelbaren Kreuzungsbereich. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens bzw. unter Ausnutzung der daraus resultierenden Verkehrslücken und unter Benutzung des Mittelstreifens wirkten die Schüler sehr sicher und konnten beide Fahrbahnen nach nur sehr geringen Wartezeiten überqueren.
Aufgrund der vor Ort festgestellten Erkenntnisse werden seitens des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr weitere Maßnahmen nicht für zwingend erforderlich gehalten. Im Zuge einer allgemeinen Komfortverbesserung könnte jedoch als weitere Querungshilfe ein zusätzlicher Fußweg nord-westlich der Kreuzung Bayrische Straße / Preußische Straße über den Grünstreifen angelegt werden. Um die Schüler gezielt zu beiden Querungshilfen zu führen, sind jedoch alle Eckverkreisungen im Kreuzungsbereich mit Sperrpfosten und Kettenabsperrung auszustatten. In Anbetracht des höheren Alters der Schüler ist jedoch erfahrungsgemäß nicht davon auszugehen, dass diese verkehrsordnende Maßnahme beachtet und akzeptiert wird. Für Schüler mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis besteht jedoch bereits heute die Möglichkeit, die Richtungsfahrbahnen im Bereich der vorhandenen Querungshilfe zu überqueren.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, wird aber die Situation weiterhin beobachten und falls es notwendig scheint, erneut tätig werden.

Zu TOP 12.7:
Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 13.03.2002 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass die bereits vor längerer Zeit zugesagte Vorampel auf der Bayrischen Straße in Höhe der Innsbruckstraße nunmehr mit Fertigstellung der Erweiterung des Park and Ride Platzes Schulte-Rödding hergestellt wird.

Zu TOP 12.8:
Verkehrsproblematik im Kreuzungsbereich Walther-Kohlmann-Straße / Kemminghauser Straße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 21.03.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Die Verwaltung hat durch das Büro Brilon, Bondzio, Weiser prüfen lassen, ob die Einrichtung eines Kreisverkehrs am o.g. Knotenpunkt möglich und sinnvoll ist. Das Ergebnis ist negativ.
Nach Aussage der Gutachter wird bei einem einstreifigen Kreisverkehr in der südlichen Zufahrt der Walther-Kohlmann-Straße die Kapazitätsgrenze nahezu erreicht. Es treten mittlere Wartezeiten von 73 Sekunden auf, der Rückstau kann bis zu 174 m betragen. (95% Wert). Die Qualität des Verkehrsablaufes ist mangelhaft, der Verkehrsfluss in dieser Zufahrt befindet sich in einem instabilen Bereich.
Ein Kreisverkehrsplatz mit zweistreifig befahrbarer Kreisfahrbahn erhöht die Kapazität nur marginal, die Qualität des Verkehrsablaufes bleibt mangelhaft. Der Gutachter sieht dagegen Möglichkeiten, die Signalsteuerung so zu verändern, dass insgesamt eine befriedigende Verkehrsqualität entsteht und hat hierzu einen Signalzeitenplan erarbeitet. Die Verwaltung wird auf dieser Basis den Signalzeitenplan überarbeiten.
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Zunächst wird von den Rednern aller Fraktionen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving noch einmal ausdrücklich festgestellt, dass die derzeitige Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Walther-Kohlmann-Straße / Kemminghauser Straße untragbar und in dieser Form nicht weiter hinnehmbar ist.
Da eine langfristige – und für alle Verkehrsteilnehmer einigermaßen befriedigende – Lösung der problematischen Verkehrssituation nach Ansicht der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nur durch die Einrichtung eines Kreisverkehrs möglich ist, wird die Forderung im Kreuzungsbereich Walther-Kohlmann-Straße / Kemminghauser Straße einen solchen Kreisverkehr einzurichten auch weiterhin aufrecht erhalten.
Eine Änderung der Signalsteuerung wird lediglich als kurzfristige – und nicht unbedingt ausreichende – Übergangslösung angesehen. Das Stadtplanungsamt wird daher gebeten, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 08.05.2002 den erstellten Signalzeitenplan der die “Signalsteuerung so verändern soll, dass eine befriedigende Verkehrsqualität entsteht”, in einer mündlichen Berichterstattung vorzustellen.

13. Anfragen

Zu TOP 13.1:
Stand des Genehmigungsverfahrens im zweiten Bauabschnitt der Schrottsprenganlage mit Fallwerk und zwei Brennkammern im Fürst-Hardenberg-Hafen
(Anfrage Vertreter der Bürgerliste)

Die Bürgerliste stellt die Anfrage zum Stand des Genehmigungsverfahrens des zweiten Bauabschnittes der Schrottsprenganlage mit Fallwerk und zwei Brennkammern.
Wurde bereits eine Genehmigung für den zweiten Bauabschnitt vom Umweltamt Hagen erteilt?
Die Anlieferung durch Lastkraftwagen voller Schrott erfolgt jedenfalls bereits regelmäßig und in immer kürzeren Abständen.

Böttger Stepniak Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin
Bezirksvertretung
Dortmund-Eving
N i e d e r s c h r i f t

30. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 10.04.2002 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Bornkessel - Umweltamt -
Herr Mehlem - Stadtplanungsamt -
c) Sachverständige:
Herr Kriege - Staatliches Umweltamt Hagen -
Herr Pappert - Staatliches Umweltamt Hagen -
d) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving –
Verhindert ist:
Kopkow, Anke

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.45 – 17.55 Uhr (TOP 3.1)
Ende : 19.45 Uhr



Tagesordnung:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 29. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.03.2002
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße
3.2 Mobilfunksendeanlagen auf öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Dortmund-Eving
3.2.1 Sofortige Stilllegung der Mobilfunksendeanlage auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule
(Antrag Vertreter der Bürgerliste)
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Vereins- und Kulturförderung hier: Antrag der Schwimmgemeinschaft im Stadtbezirk Dortmund-Eving auf Unterstützung des 2. Evinger Schwimm-Marathons
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
6.1 Sachstandsbericht zum Planungsstand der Unterkunft für die freiwillige Feuerwehr – Löschzug Eving / Brechten (Antrag CDU-Fraktion)
7. Schule
7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung des Schulgebäudes der Hauptschule Eving, Osterfeldstraße 131, in Dortmund-Eving
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung – zusätzliche Mittelbereitstellung im Weg der Dringlichkeit (Drucksache Nr.: 02391-02)
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend
9.1 Jugendtreff Brechten – Sachstandsbericht und voraussichtlicher Eröffnungstermin
(Antrag CDU-Fraktion)
9.2 Einrichtung eines naturbelassenen Kinderspielplatzes in der Jakobstraße
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Großflächige Müllansammlungen in Lindenhorst (Antrag CDU-Fraktion)
11.2 Einstellung des Bauvorhabens Graf-Konrad-Straße in Dortmund-Lindenhorst
(Antrag Vertreter Bürgerliste)
11.3 Beendigung der Baumaßnahme in der Graf-Konrad-Straße (Antrag Vertreter Bürgerliste)
12. Mitteilungen bzw. Stellungnahmen der Verwaltung
12.1 Bebauung Lüttgenberg 11-21 und Kinderspielplatz im Bebauungsplan Ev 129
12.2 Aufpflasterung an der Wittichstraße
12.3 Beseitigung der Müllansammlung auf dem Grundstück zwischen Grävinghoffweg, Evinger Straße und Kemminghauser Straße
12.4 Verlegung eines Standortes für eine ökologische Ausgleichsmaßnahme im Rahmen der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße
12.5 Bauliche Missstände an der Theodor-Heuss-Realschule
12.6 Einrichtung einer Querungshilfe im Kreuzungsbereich Preußische Straße / Bayrische Straße
12.7 Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße
12.8 Verkehrsproblematik im Kreuzungsbereich Walther-Kohlmann-Straße / Kemminghauser Straße
13. Anfragen
13.1 Stand des Genehmigungsverfahrens im zweiten Bauabschnitt der Schrottsprenganlage mit Fallwerk und zwei Brennkammern im Fürst-Hardenberg-Hafen (Anfrage Vertreter der Bürgerliste)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – Herr Stepniak – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann –, der ein Schreiben des für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zuständigen Dezernenten – Herrn Stüdemann – vom 26.03.2002 an die Mitglieder des “Qualitätsteams Evinger Hallenbad” in die Tagesordnung aufgenommen sehen möchte, zieht seinen Antrag zurück nachdem der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – mitteilt, dass bei der Geschäftsführung der Bezirksvertretung zwischenzeitlich noch eine Stellungnahme zum selben Thema (ebenfalls von Herrn Stüdemann) eingegangen ist, die in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 08.05.2002 behandelt werden soll.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 10.04.2002 wird somit ohne Änderungen genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 29. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 13.03.2002.
Die Niederschrift der 29. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.03.2002 wird – einstimmig – genehmigt


2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Grobelny – Mieterbeirat Obereving – spricht einen Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 13.02.2002 an, in welchem die Bezirksvertretung einstimmig beschlossen hat, den Mieterbeirat Obereving in seinen Bemühungen zur Erhaltung der Wohnrechte für ausgeschiedene Bergleute bei Wohnungsverkäufen und Auslaufen der Belegungsrechte zu unterstützen sowie sich an Gesprächen, die der Mieterbeirat dafür mit den Verantwortlichen im Ministerium, Wohnungswirtschaft und den Bergbaugliederungen führen will, zu beteiligen.

Ein Gespräch mit dem Wohnungsbauministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf wurde jetzt für den 22.04.2002 terminiert. Herr Grobelny beanstandet nun, dass Mitglieder der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung wegen einer Sitzung der Gesamtfraktion an diesem Gespräch nicht teilnehmen können. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – habe in einem Telefongespräch erklärt, dass seine Fraktion nicht nur aus Rentnern bestünde, die ausreichend Freizeit zur Verfügung haben. Herr Grobelny äußert Befürchtungen, dass die Anstrengungen des Mieterbeirates seitens der CDU-Fraktion nicht ernst genommen und genügend unterstützt werden, da die Mandatsträger, seiner Meinung nach und wie auch aus Presseberichten ersichtlich, durchaus in der Lage sind, an anderen Terminen im Stadtbezirk teilzunehmen.

Für die CDU-Fraktion erklärt der Vorsitzende – Herr Neumann –, dass er Herrn Grobelny angerufen und versucht habe die Terminschwierigkeiten der Mitglieder seiner Fraktion zu erklären. Das Gespräch in Düsseldorf findet am Tag einer Sitzung der Gesamtfraktion statt. Des Weiteren sind die Mitglieder der CDU-Fraktion ausnahmslos berufstätig und durch die sich daraus ergebenden Verpflichtungen selbstverständlich gebunden und nicht ständig und zu jeder Zeit abrufbereit. Besonders bei ganztägigen Terminen – wie im vorliegendem Fall – kann keinesfalls ein Desinteresse unterstellt werden, sollte die ehrenamtliche politische Tätigkeit aus beruflichen oder anderen terminlichen Gründen einmal nicht priorisiert werden können.
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Nach einer bereits erfolgten schriftlichen Einladung lädt Frau Bettina Luecke die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nochmals zu einer Bürgerversammlung der Bürgerinitiative Brechtener Niederung am 15.04.2002 ein.
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Frau Bredenhagen, wohnhaft in Dortmund-Lindenhorst, beanstandet Müllablagerungen auf der
Evinger Straße und im umgebenden Straßenbegleitgrün und verlangt entsprechende Straßenreinigungsmaßnahmen.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – weist auf kürzlich angelaufene Maßnahmen hin, den Stadtbezirk Eving zu säubern.
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Eine Anwohnerin der Graf-Konrad-Straße, Frau Hübener, fragt an, welche Baumaßnahmen auf dem “Hardenberg-Gelände” geplant sind. Angeblich sollen dort eine “Viehverwertungsanstalt” und eine Gerberei errichtet werden.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt, dass die bereits bestehende Ansiedlung auf dem “Hardenberg-Gelände” in nächster Zeit um das Logistikunternehmen Danzas ergänzt wird. Des Weiteren ist eine Futtermitteltrocknungsanlage im Gespräch (Bauanträge liegen noch nicht vor), die allerdings nicht auf diesem Gelände errichtet werden soll.
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Herr Migdalsky, Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Huckarde, und wohnhaft in Deusen spricht die geplante Rohstoffrecyclinganlage in Lindenhorst an und geht ausführlich auf die dort, seiner Meinung nach, zu erwartenden Umweltbelastungen und die damit verbundenen Belästigungen für die Anwohner ein. Nach Informationen, die Herrn Migdalsky vorliegen, soll zur weiteren Verarbeitung ein Elektrostahlofen errichtet werden. Herr Migdalsky fragt an, ob dies den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bekannt ist.

Herr Olendorf, der in Lindenhorst ebenfalls in der Nähe der geplanten Rohstoffrecyclinganlage wohnhaft ist, kritisiert ein Informationsgespräch, zu dem der Betreiber der Recyclinganlage einzelne Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu sich eingeladen hatte. Nach Meinung des Herrn Olendorf haben die bei diesem Gespräch anwesenden Mandatsträger den Willen derjenigen ihrer Wähler, die gegen eine Errichtung der Anlage sind, nicht ausreichend vertreten, sondern sie seien “umgefallen”.
Für die SPD-Fraktion weist Vorsitzende – Herr Adden – die Aussage, Mandatsträger seien “umgefallen” als Unterstellung zurück. Pläne zur Errichtung der Rohstoffrecyclinganlage wurden den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving erstmalig (und auch einmalig) in der Sitzung am 12.12.2001 vorgestellt. Da die Betreiberfirma zum damaligen Zeitpunkt noch nicht alle Baugenehmigungen beantragt und notwendige Gutachten erstellt hatte, war den Mitgliedern der Bezirksvertretung eine abschließende Meinungsbildung nicht möglich. Es wurde deshalb vereinbart, die Ergebnisse der Untersuchungen des Staatlichen Umweltamtes Hagen abzuwarten, um die Diskussion zur Errichtung der Rohstoffrecyclinganlage auf einer sachlich und fachlich fundierten Basis führen zu können. Gleichzeitig weist – Herr Adden – deutlich daraufhin, dass es nicht im Rahmen der Möglichkeiten der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die geplante Recyclinganlage durch Beschluss zu genehmigen bzw. zu verhindern.

Auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – geht in seinem Redebeitrag noch einmal auf die getroffene Vereinbarung ein, Stellungnahmen und Entscheidungen der Bezirksvertretung bis zu einer Auswertung aller Gutachten, Fakten und Informationen zurückzustellen. Da sich die Bezirksvertretung bisher noch keine abschließende Meinung gebildet hat, ist der Vorwurf, einzelne Mandatsträger seien – noch dazu während eines Informationsgespräches – “umgefallen” unhaltbar und wird zurückgewiesen.

Herr Olendorf bleibt bei der Ansicht, dass Mitglieder der Bezirksvertretung die Errichtung einer Rohstoffrecyclinganlage befürworten, da er Presseberichten entnommen hat, dass im Bereich der Lindenhorster Straße Änderungen vorgenommen werden sollen, um eine Entlastung durch Schwerlastverkehre zu erreichen. Dies kann seiner Meinung nach nur bedeuten, dass die Recyclinganlage schon “fast beschlossen” und die sich daraus ergebenden Verkehre schon mit berücksichtigt werden.

Sowohl die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – wie auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weisen diesen Vorwurf als Fehlinterpretation zurück.
Es besteht keinerlei Sachzusammenhang zwischen der schon seit Jahren geplanten und von Anwohnern und Politikern geforderten Verschwenkung der Lindenhorster Straße und der Ansiedlung der Rohstoffrecyclinganlage. Die zügige Umsetzung des zweiten Bauabschnittes der Verschwenkung ist nach den in jüngster Zeit erfolgten Gewerbeneuansiedlungen und geplanten weiteren Ansiedlungen notwendiger als je zuvor.

Nach diesen Ausführungen beendet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – die Einwohnerfragestunde.
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3. Berichterstattung

Zu TOP 3.1:
Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße

Da der Bebauungsplan Ev 124 – Lindenhorster Straße bereits 1998 Rechtskraft erlangte, ist Herr Mehlem – Stadtplanungsamt – als Berichterstatter anwesend, um den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die detaillierten Festsetzungen des Bebauungsplanes noch einmal in Erinnerung zu bringen und Einzelbestandteile näher zu erläutern.

Der ursprüngliche Grund für die Aufstellung und gleichzeitige Schwerpunkt des Bebauungsplanes Ev 124 ist die Verschwenkung der Lindenhorster Straße zur Entlastung der Anlieger der “alten” Lindenhorster Straße.
Weitere Festsetzungen des Bebauungsplanes betreffen einerseits ausgewiesene Mischgebiete, in denen Wohnen und eingeschränktes Gewerbe möglich sind sowie Gewerbegebiete, die wegen der nahen Wohnbebauung ebenfalls Einschränkungen unterliegen. Bepflanzungen werden im Bereich der verschwenkten Lindenhorster Straße wie auch für die hinteren Bereiche der Gewerbeflächen festgesetzt.

In der heutigen Sitzung soll hauptsächlich die Problematik diskutiert werden, die durch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben im südlichen Bereich der Lindenhorster Straße und der Bahnstraße in der jüngsten Vergangenheit aufgetreten ist. In diesem Areal haben sich Betriebe angesiedelt, die Gebrauchtwagen und alte Elektrogeräte (Kühlschränke etc.) instandsetzen bzw. verwerten. Die Betriebsgelände – und teilweise auch deren Umfeld – befinden sich in einem chaotischen, unsauberen Zustand und gleichen eher “wilden Müllkippen”. Nicht allein aus optischen Gründen, sondern vor allem auch im Hinblick auf Umweltaspekte, kann es nicht hingenommen werden, dass Autoreifen sowie alte und defekte Haushaltsgeräte usw. ohne Rücksicht auf jeglichen Schutz der Umwelt auf den Grundstücken – und Altautos teilweise sogar auf öffentlicher Wegefläche – gelagert bzw. abgestellt werden.

Herr Mehlem sieht hier aus städtebaulicher Hinsicht kaum Möglichkeiten auf die oben beschriebenen Zustände einzuwirken oder eine Verbesserung herbeizuführen. Obwohl ein Bebauungsplan Zielvorstellungen formuliert und diese auch als Ortsrecht festsetzt, existiert für bereits vorhandene Betriebe ein Bestandsschutz.
Eingriffsmöglichkeiten bestehen daher nur auf der Basis ordnungs- oder umweltschutzrechtlicher Vorschriften, sofern die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sind.

Bei einem Ortstermin an der Lindenhorster Straße und Bahnstraße am 15.11.2001 konnten sich die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving über die unhaltbaren Zustände in diesem Bereich informieren. Während dieses Ortstermines sagte der anwesende Vertreter des Umweltamtes zu, die betroffenen Betriebe mittels Ordnungsverfügung aufzufordern, Müll und Abfall fachgerecht zu lagern bzw. zu entsorgen. Der Vertreter des Bauordnungsamtes versprach eine bauordnungsrechtliche Überprüfung der ansässigen Gewerbebetriebe.
Da der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bis heute die Ergebnisse dieser Vereinbarungen nicht vorliegen und sich das Erscheinungsbild einiger ortsansässiger Gewerbebetriebe eher verschlechtert hat, beschließt die Bezirksvertretung, das Thema in der nächsten Sitzung am 08.05.2002 erneut zu behandeln und Vertreter des Umweltamtes und des Bauordnungsamtes einzuladen um erste Erkenntnisse auszuwerten und gemeinsam eventuelle Lösungsmöglichkeiten zu suchen und zu beraten.

Zu TOP 3.2:
Mobilfunksendeanlagen auf öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Dortmund-Eving

Als Berichterstatter sind die Herren Kriege und Pappert – Staatliches Umweltamt Hagen – sowie Herr Bornkessel – Umweltamt der Stadt Dortmund – anwesend.

Der Vertreter des Umweltamtes der Stadt Dortmund – Herr Bornkessel – legt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving folgende Informationsunterlage des Herrn Stadtdirektors Fehlmann mit Datum vom 08.04.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Die neue bzw. weiterentwickelte Mobilfunk-Technik “UMTS” wird gegenwärtig vielerorts und aus den unterschiedlichsten Betrachtungswinkeln diskutiert. Ich möchte Ihnen mit diesem Informationspapier einige Erläuterungen zur Thematik selbst und zum Umgang damit hier in Dortmund geben.

Bisheriger Abstimmungsprozess:


Mit der Ersteigerung der UMTS-Lizenzen (Universales Mobiles Telekommunikationssystem)
haben die Firmen
- T-Mobile (Deutsche Telekom MobilNet)
- Vodafone (Mannesmann Mobilfunk /D 2)
- E-plus Mobilfunk
- VIAG Interkom
- Quam Group 3G
- MobilCom Multimedia
die rechtlichen Voraussetzungen erworben, um in Deutschland eine neue Form des drahtlosen Datenverkehrs zu installieren. Hierzu wird von jedem Betreiber der Aufbau eines eigenen Netzes angestrebt, das aus technischen Gründen nur in geringem Umfang die Nutzung des bestehenden D-Netzes zulässt. Je nach Geländestruktur oder architektonischen Einflussgrößen ist für eine Gesamtversorgung ein Abstand von 300 m bis 500 m zwischen den Netzknotenpunkten zugrunde zu legen.
Zur flächendeckenden Versorgung des Standortes Dortmund ist danach die Einrichtung von schätzungsweise 800 zusätzlichen funktechnischen Anlagen erforderlich.

Die Standortsuche der UMTS-Lizenznehmer in Dortmund hat zwangsläufig dazu geführt, dass auch städtische Immobilien zur Schaffung der telekommunikativen Infrastruktur nachgefragt werden. Die kontroverse Diskussion in der Öffentlichkeit und die von großen Teilen der Bevölkerung befürchtete gesundheitliche Belastung durch eine von den Sendeanlagen ausgehende permanente Strahlung hat den Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 04.09.2001 dazu veranlasst, das Infrastrukturdezernat mit der Koordinierung der städtischen Belange - insbesondere der Nutzung städt. Einrichtungen und Liegenschaften – zu beauftragen, um einen möglichst konfliktarmen und zeitnahen Aufbau der erforderlichen Infrastruktur zu begleiten. Die koordinierende Funktion beschränkt sich aber nicht nur auf den infrastrukturellen Bereich, sondern bezieht auch die Umwelt- bzw. Gesundheitsaspekte sowie die planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung mit ein. Insofern ist hier auch das Planungs- und Umweltdezernat stark eingebunden.

Um ein möglichst einheitliches Verfahren bei der Verwendung städtischer Immobilien zu gewährleisten, hat das Infrastrukturdezernat sowohl Kontakte mit einigen Lizenznehmern als auch mit Dienstleistungsunternehmen, die als “Bündelungsfirmen” in Betracht kommen, aufgenommen. Eine sog. Bündelungsfirma soll auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit der Stadt Dortmund die Inanspruchnahme städtischer Grundstücke und Gebäude für den Einzelfall mit den Mobilfunkbetreibern regeln und somit nach vertraglich verabredeten Vorgaben und Ausschlusskriterien die Vermarktung städtischer Immobilien in Dortmund in zentraler Funktion übernehmen. Die entsprechenden Verhandlungen und Vorbereitungen sind noch nicht abgeschlossen.

Vorgaben und Ausschlusskriterien


Für das Bundesgebiet sind, basierend auf einer Empfehlung des Europäischen Rates, Grenzwerte für elektromagnetische Felder verbindlich in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegt. Für das D-Netz definiert diese Verordnung einen Grenzwert von 4,5 W/m², für das E-Netz von 9W/m² und für die UMTS-Technologie von 10 W/m². Nach Aussage der Bundesanstalt für Strahlenschutz sind bei Einhaltung dieser Grenzwerte nach derzeitigem Kenntnisstand gesundheitliche Auswirkungen nicht zu befürchten.

Es existieren jedoch Hinweise, dass auch bei der einer Einhaltung dieser Grenzwerte eine gesundheitliche Gefährdung durch die auftretende Strahlenbelastung nicht ausgeschlossen ist.
So hat beispielsweise die Auswertung von Hunderten von Studien zu diesem Thema des ECOLOG-Instituts im Auftrag der T-Mobile (also eines UMTS-Lizenznehmers) zu dem Ergebnis geführt, dass “deutliche Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko, auf Beeinträchtigung kognitiver Funktionen, also Gehirn Beeinträchtigungen des zentralen Nervensystems, Beeinträchtigung von Zellfunktionen” bestehen. Diese Aussage wird jedoch von den Mobilfunkbetreibern nicht als Beweis akzeptiert.

Das eine Verminderung der Strahlungsbelastung (technisch machbar, jedoch wegen der erforderlichen Leistungsreduzierung der Antennenanlagen mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden) möglich ist, beweist das funktionierende Mobilfunknetz in der Schweiz. Dort wurden die Grenzwerte auf etwa ein hundertstel der nach der BImschV zulässigen Werte gesenkt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am 14.11.01 mit der Mobilfunkproblematik auseinandergesetzt und ist dem folgenden Vorschlag der Verwaltung zur “Grenzwertfrage” gefolgt:

Die jetzt zu erwartende Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Mobilfunkbetreibern sollte in Dortmund dazu benutzt werden, den Vorsorgeaspekt stärker zu berücksichtigen. Standorte für Mobilfunkbasisstationen sollten den nachfolgenden Kriterien genügen und entsprechend ausgewählt und “vereinbart” werden:
1. An den Orten, an denen sich Menschen nicht nur gelegentlich aufhalten (Wohnhäuser, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser etc.) sind die Vorsorgewerte des Ecolog-
Institutes einzuhalten.
2. Standorte für Mobilfunkbasisstationen sind weiterhin so zu wählen, dass der Abstand zu Aufenthaltsorten von Menschen im Rahmen der Möglichkeiten maximiert wird.

Der Vorsorgewert des Ecolog-Institutes beträgt unabhängig von der Sendefrequenz 0,01 W/m²

Dieser Wert ist an den Orten einzuhalten, an denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten und wo unter Berücksichtigung der Antennencharakteristik die höchsten Immissionen auftreten. Der Nachweis ist vom Mobilfunkbetreiber zusammen mit der immissionsschutzrechtlichen Betriebsanzeige dem Umweltamt der Stadt Dortmund zu erbringen und hat die maximalen Feldstärken sämtlicher Funkkanäle und –systeme der Mobilfunksendeanlage am Immissionsort zu berücksichtigen. Da die Prüfung dieser Nachweise nicht nur ein entsprechendes Know-how, sondern auch Personalressourcen voraussetzt, die im erforderlichen Umfang im Umweltamt nicht vorhanden sind, wird sich das Umweltamt im Rahmen stichprobenartiger Prüfungen teilweise gutachterlicher Unterstützungen bedienen.
Diese Regelung soll auch Gültigkeit haben, wenn bereits bestehende Anlagen um- oder aufgerüstet werden. Aus wichtigem Grund soll die fristlose Kündigung des Vertrages über einen städtischen Standort möglich sein. Die ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die genannten Betriebsbedingungen nicht eingehalten werden.
Die vorstehenden Regelungen sollen nicht gelten für Mikrozellen (Netzversorgung für kleinräumige Bereiche mit hohem Gesprächsaufkommen, für “Indoorversorgung” oder für Versorgung in ungünstigen Lagen), da diese mit einer erheblich niedrigeren Sendeleistung (i.d.R. 2 Watt / vergleichbar mit einem Mobiltelefon) arbeiten und ebenfalls nicht für Richtfunkanlagen, da diese allein auf die Empfängeranlagen ausgerichtet sind.

Von einer Nutzung generell ausgeschlossen werden städtische Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Altenbegegnungsstätte u.s.w., die einer sensiblen Nutzung unterliegen. Sofern für solche Objekte bereits vertragliche Vereinbarungen aus der Vergangenheit bestehen, ist darauf hinzuwirken, dass vorhandene Anlagen in verträglicher Entfernung in der Nachbarschaft ersatzweise erstellt werden. Sollte aus technischen Gründen die Errichtung einer Sendeanlage nur im Bereich einer solchen Einrichtung möglich sein, ist die Zulässigkeit im Einzelfall durch eine Gremienvorlage zu klären.

In den bekannten Fällen “Minister-Stein-Schule, Dortmund-Eving” und “Grundschule Aplerbecker Mark”, in denen bereits in den Vorjahren Mietverträge durch die Fachverwaltung abgeschlossen wurden, sind entsprechende Verlegungsverhandlungen mit dem jeweiligen Betreiber bereits aufgenommen worden.

Jeder städtische Standort ist vor Abschluss einer Vereinbarung mit der Verwaltung abzustimmen. In begründeten Einzelfällen (Interessenkollision mit anderen bestehenden städtischen Verträgen oder Vereinbarungen, städtebaulich signifikante Immobilien, Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Verwendung der Liegenschaft oder benachbarter Objekte, o.a.) kann die Stadt den Verzicht auf eine Vermarktung verlangen.

Durch diese Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass die Mobilfunkbasisstationen, die auf städtischen Gebäuden errichtet werden, einem Standard genügen, der sogar über die Anforderungen der Schweiz hinausgeht.
Mobilfunkbasisstationen, die auf privaten Gebäuden oder Flächen errichtet werden, müssen “nur” dem gesetzlichen Standard entsprechen. Dies kann dazu führen, dass für unmittelbar benachbarte Stationen unterschiedliche Standards gelten und so die städtischen Anstrengungen zur Minimierung der elektromagnetischen Feldstärken zum Teil ins Leere laufen. Mit der ggf. einzuschaltenden Bündelungsfirma soll daher vereinbart werden, dass alle Anstrengungen zu unternehmen sind, alle Mobilfunkbetreiber dazu zu bewegen, den “städtischen Standard” auch für Anlagen auf nicht städtischen Immobilien zu akzeptieren. Da die Mobilfunkbetreiber inzwischen erhebliche Schwierigkeiten haben, die für ihr Netz erforderlichen Standorte zu akquirieren, scheint es nicht ausgeschlossen zu sein, dass sich eine Vereinbarung treffen lässt, die den Vorsorgewert des Ecolog-Institutes flächendeckend festschreibt, wenn im Gegenzug die Stadt Dortmund die Mobilfunkbetreiber bei ihrer Standortsuche und –realisierung unterstützt. Gleichwohl werden sich die entsprechenden Verhandlungen nach derzeitiger Einschätzung sehr schwierig gestalten.

Öffentlich-rechtliche Verfahren


Die Bündelungsfirma tritt als unmittelbarer Gesprächs- und Verhandlungspartner bei der Prüfung der Eignung einer städtischen Liegenschaft als Standort für eine Mobilfunkbasisstation ausschließlich auf privatrechtlicher Ebene auf. Öffentlich-rechtliche Verfahren, wie die Erteilung einer erforderlichen Baugenehmigung oder eine Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bleiben davon unberührt und sind vom Betreiber selbst zu veranlassen.
Vor diesem Hintergrund sieht sich das Bauordnungsamt derzeit mit einer Fülle von Anträgen (Anlagen auf Privatflächen) konfrontiert, die entsprechend der baurechtlichen Gegebenheiten zu prüfen und abzuarbeiten sind.

Aufgrund der gegenwärtigen Rechtsprechung unterliegen UMTS-Antennenanlagen entgegen früheren Annahmen der Baugenehmigungspflicht, da es sich insbesondere bei Antennen auf Wohngebäuden nach rechtlicher Interpretation um genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen handelt.
Da die Mobilfunkanlage somit in der Regel als gewerbliche Anlage einzustufen ist, gilt für sie auch in reinen Wohngebieten die planungsrechtliche Unzulässigkeit als gewerbliche Anlage.
Für die Bewohner kann in soweit ein Abwehranspruch bestehen.
Hinzu kommt die Tatsache, dass auf Grund der verstärkten Diskussion in den Medien Teile der Bürgerschaft sensibilisiert worden sind und sich gegen die Errichtung solcher Anlagen in Form von Einsprüchen wehren, da gesundheitliche Auswirkungen befürchtet werden.
Darüber hinaus wurden Anlagen durch die Betreibergesellschaften bereits ohne Genehmigung errichtet, die nunmehr aufgrund von Nachbarwidersprüchen in Wohngebieten aufgegriffen wurden. In diesen Fällen haben sich die Betreiber teilweise geweigert, Bauanträge zu stellen, so dass dem Bauordnungsamt letztlich nur die Möglichkeit verblieb, gegen die illegal eingerichteten Antennenanlagen per Ordnungsverfügung vorzugehen und eine Nutzungsuntersagung auszusprechen.
Es ist an dieser Stelle aber deutlich anzumerken, dass ein baurechtliches Genehmigungsverfahren die Prüfung evtl. Gesundheitsgefährdung nicht umfasst. Mit der Vorlage der Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ist dieser Aspekt abgeprüft und positiv beschieden. Hier hat die Kommune dann keine Einflussmöglichkeit mehr.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen helfen, die Diskussion zum Thema “UMTS” weiterhin sachlich zu begleiten und werde Sie zu gegebener Zeit erneut von der dann aktuellen Sachlage unterrichten.

Um Ihnen in der Frage der “UMTS-Standorte” auch einen optischen Eindruck zu vermitteln,
wird derzeit eine Übersichtskarte angefertigt, in die alle bisher bekannten Standorte der jeweiligen Betreiber innerhalb Ihres Stadtbezirkes dargestellt sind. Sobald dieser Plan fertiggestellt ist, wird er der Geschäftsführung der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt.
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Da die in der Stellungnahme angesprochenen Übersichtskarten noch nicht erstellt sind, hängt Herr Bornkessel während der Sitzung einen Plan des Stadtbezirkes Eving aus, in welchem die Anlagen, nach Betreibern aufgeteilt, eingezeichnet sind. In Dortmund gab es am 31.12.2001 ca. 460 Mobilfunksendeanlagen – davon wurden 24 im Stadtbezirk Eving errichtet. Teilweise werden die Sendemasten gemeinsam von mehreren Mobilfunkbetreibern genutzt.

Die Stadt Dortmund ist eine von zehn Städten, die zurzeit an einer Studie des Landesumweltministeriums teilnehmen in deren Rahmen u.a. Messungen durchgeführt werden sollen, die die Standortauswahl optimieren und den Kommunen Informationen über problematische Standorte liefern sollen. In Dortmund wurden fünf Anlagen (u.a. Minister-Stein-Schule) für diese Messungen, die in der 15 KW stattfinden sollen, vorgeschlagen. Die Messungen sollen jeweils in den Gebäuden wie auch im Außenbereich durchgeführt werden.
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Im Anschluss erläutern die Berichterstatter des Staatlichen Umweltamtes Hagen zunächst die Aufgaben ihrer Behörde die im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb der Mobilfunkanlagen stehen.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving: Eine Zusammenstellung dieser Aufgaben, ein Muster einer Anlage zur Standortbescheinigung sowie eine Grenzwerttabelle sind dieser Niederschrift als Anhang I beigefügt.

Der Vertreter des Staatlichen Umweltamtes Hagen stellt noch einmal ganz deutlich klar, dass es absolut keine Möglichkeiten für seine Behörde gibt, die Aufstellung der Sendemasten zu unterbinden bzw. Abbau oder Stilllegung bereits vorhandener zu veranlassen, sofern alle rechtlichen Vorschriften und die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden.
Bei mehreren Überprüfungen bereits in Betrieb befindlicher Anlagen, die teilweise aufgrund von Beschwerden von Anwohnern durchgeführt wurden, wurden bislang keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Die vorgeschriebenen Werte wurden teilweise sogar sehr deutlich unterschritten.

Auf eine Nachfrage zu den festgelegten Grenzwerten bzw. zur Herabsetzung erklärt Herr Bornkessel, dass diese Werte bundeseinheitlich gestaltet sind und deshalb nur auf Bundesebene verändert werden können.

Zu den Sendeanlagen, die sich auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule und einer Grundschule in der Aplerbecker Mark befinden, erklärt Herr Bornkessel, dass zurzeit Verhandlungen mit den Betreibern über einen eventuellen Rückbau geführt werden, ein Ergebnis bislang aber noch nicht erzielt wurde.
Herr Bornkessel weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Auswahl eines Ersatzstandortes nicht unproblematisch ist, da die Antennen eine sehr starke Richtcharakteristik haben und sich daher gerade unter den Anlagen ein “feldarmer Raum” befindet. Die Gefahr den von den Sendeanlagen permanent ausgehenden Strahlungen ausgesetzt zu werden, ist daher wesentlich höher, wenn die Antennen auf Häusern in der Umgebung von Schulen, Kindergärten oder ähnlich sensiblen Einrichtungen installiert werden.

In Gesprächen im Rahmen eines von der Vertreterin Bündnis 90/Die Grünen –Frau Sichelschmidt – angeregten “runden Tisches” unter Beteiligung der Betreiber der Anlagen, der Verwaltung und der Politik sieht Herr Bornkessel nur Chancen, wenn bei allen die Bereitschaft besteht Zugeständnisse einzugehen, ohne auf eigenen Standpunkten und Vorstellungen zu beharren.

Die, ebenfalls von Frau Sichelschmidt, angesprochene Überwachung besonders sensibler Standorte ist laut Herrn Bornkessel theoretisch zwar möglich, aber nicht zuletzt auch aus technischen Gründen für das Umweltamt der Stadt Dortmund nicht durchführbar.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – fasst in seinem Redebeitrag noch einmal kurz die zuvor gehörten und erörterten Informationen und Argumente zusammen. In einer Grenzwertdiskussion sieht er wenig Sinn, da diese Werte durch Bundesgesetzgebung festgelegt sind und somit nicht durch Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving verändert bzw. herabgesetzt werden können. Die bereits errichteten und in Betrieb befindlichen Sendeanlagen sind durch rechtskräftige Verträge abgesichert, auch hier besteht für die Bezirksvertretung keine Chance durch Beschluss in privatrechtliche Mietverträge einzugreifen. Um tatsächlich sicher zustellen, dass Grenzwerte bei allen im Stadtbezirk Eving installierten Anlagen eingehalten werden, kann die Verwaltung lediglich aufgefordert werden, entsprechende Messungen durchzuführen. Bei Umfeldmessungen könnte sich hierbei durchaus herausstellen, dass Standortverlegungen in Einzelfällen sinnvoll sein könnten. In Gesprächen und Verhandlungen mit den Betreibern der Anlagen müssten auch diese Aspekte Berücksichtigung finden.

Frau Hüsken (SPD-Fraktion) möchte gerne noch die Frage geklärt wissen, inwieweit die an das Umfeld abgegebene Strahlung durch die Höhe der Sendemasten beeinflusst werden kann. Herr Bornkessel berichtet von Untersuchungen, die bestätigen, dass trotz unterschiedlicher Sendeleistung und baulichen Unterschieden bei den Sendemasten die Belastungen der Umwelt reduziert werden, je höher der Sendemast ist.

Abschließend stellt Herr Bornkessel – auch zur Relativierung der in der vorangegangenen Diskussion zu Tage getretenen Sorgen und Ängste – noch einmal klar, dass die Belastung bei der Benutzung eines Handys um das 20 bis 40fache höher liegt, als die Abstrahlung eines in mehreren Metern Entfernung angebrachten Sendemastes.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis und dankt den Berichterstattern.

Zu TOP 3.2.1:
Sofortige Stilllegung der Mobilfunksendeanlage auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule
(Antrag Vertreter der Bürgerliste)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt der nachfolgende Antrag des Vertreters der Bürgerliste zur Beratung und Abstimmung vor:

Eine auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule errichtete Mobilfunksendeanlage stellt eine
enorme Belastung für die Kinder und die Lehrerschaft dar. Das Schulverwaltungsamt wird gebeten, im Namen der Kinder und Lehrer der Minister-Stein-Schule die Mobilfunksendeanlage abzubauen.

Begründung:
Mobilfunkstrahlung beeinträchtigt den Organismus und führt zum Beispiel zu Konzentrations- und Schlafstörungen, genau diese Auffälligkeiten zeigen sich bei den Kindern. Daher sind die Eltern dieser Kinder beunruhigt und fordern die Stilllegung dieser Anlage. Gutachten und Studien untermauern diese Forderung. Es besteht die Gefahr, dass auch andere Krankheitsbilder zum Vorschein kommen. Deshalb ist ein schnelles Vorgehen erforderlich.
In diesem Fall muss man sich sogar auf das Grundgesetz beziehen:
GG Artikel 2:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
GG Artikel 3:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
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Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – verliest zunächst noch einmal Teile seines Antrages und verlangt die Abschaltung des Sendemastes auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule bis zur Vorlage einer “Unbedenklichkeitsbescheinigung” des Umweltamtes.
Da die Berichterstatter des Staatlichen Umweltamt Hagen und des Umweltamtes der Stadt Dortmund noch anwesend sind, bittet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – um eine Einschätzung der Erfolgschancen des Antrages.

Herr Bornkessel erklärt nochmals (s. TOP 3.2), dass der zuständige Dezernent – Herr Stadtdirektor Fehlemann – derzeit Gespräche mit den Betreibern der Anlage auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule führt und sich bemüht einen Alternativstandort zu finden. Da gültige, privatrechtliche Verträge zwischen der Stadt Dortmund und den Betreibern bestehen, sieht Herr Bornskessel nur wenig Chancen, die Sachlage durch eine Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu ändern.

Für die CDU-Fraktion erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – nochmals, dass auch seine Fraktion keine Möglichkeit sieht, in, nach Maßgaben des BGB abgeschlossene, privatrechtlich Verträge einzugreifen, und dass es politisch unredlich und unseriös wäre, hier bei den um ihre Gesundheit besorgten Bürgerinnen und Bürgern falsche Hoffnungen zu wecken. Herr Neumann zitiert hier ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem der objektive Nachweis einer Gefährdung von Gesundheit oder Leben notwendig ist, um die Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen zu verhindern bzw. deren Rückbau anzuordnen.

Die CDU-Fraktion beantragt daher die Verwaltung zu beauftragen, alle im Stadtbezirk Eving befindlichen 24 Anlagen auf die Einhaltung der Grenzwerte und auf das durch die Abstrahlung am meisten belastete Umfeld hin zu überprüfen. Ein zielgerichtetes, politisch verantwortungsvolles Vorgehen ist ohne die Kenntnis dieser Messungen nicht möglich. Nach Auswertung der Messergebnisse kann die Bezirksvertretung Dortmund-Eving Standortänderungen der bereits in Betrieb befindlichen Anlagen fordern, bzw. die Standortauswahl zukünftig geplanter Sendeanlagen sachkundig und kritisch begleiten.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – kündigt an, den Antrag der CDU-Fraktion zu unterstützen.
Die SPD-Fraktion fordert allerdings zusätzlich ein Mitspracherecht der Bezirksvertretung Dortmund-Eving und zwar – vor Errichtung weiterer Mobilfunksendeanlagen im Stadtbezirk Eving. Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass, falls die Sendeanlage auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule verlegt wird, dieser neue Standort nicht ebenfalls Schülerinnen und Schüler der Minister-Stein-Schule oder anderer sensibler Einrichtungen in diesem Bereich gefährdet.
Da für Belastungen der Umwelt – wie unter TOP 3.2 gehört – die Höhe der Sendemasten eine entscheidende Rolle spielt, stellt Herr Adden bereits Überlegungen an, ob es nicht sinnvoll wäre eine generelle Erhöhung der Mobilfunkmasten zu fordern.
Als Resümee der heutigen Beratungen und Informationen zum Thema Mobilfunksendeanlagen kann Herr Adden lediglich feststellen, dass die Frage, ob durch den Betrieb dieser Anlagen tatsächlich gesundheitliche Störungen hervorgerufen werden können, noch nicht einmal ansatzweise geklärt ist. Da hier noch weiterer Informationsbedarf besteht, sollte über die Einrichtung eines “Runden Tisches” unter Einbeziehung aller Beteiligten und Experten verschiedener Richtungen nachgedacht werden.
Zum Antrag der Vertreters der Bürgerliste auf sofortige Stilllegung der Mobilfunksendeanlage auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule verweist Herr Adden auf vorangegangene Redebeiträge. Eine Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist hier wenig sinnvoll, da rechtlich nicht durchsetzbar.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – spricht sich ebenfalls dafür aus, die bisher im Stadtbezirk installierten Sendanlagen zu überprüfen. Die Überprüfungen dürfen aber nicht nur die Einhaltung der Grenzwerte beinhalten, sondern es muss weitergehend festgestellt wer-
den, an welchen Stellen im Umfeld der Anlagen die größten Belastungen gemessen werden. Durch eventuelle kleinere Korrekturen der Standorte kann so die Belastung für die Umgebung minimiert werden. Die so gewonnen Erkenntnisse können gleichfalls in die Standortortwahl für die Errichtung weiterer Mobilfunksendeanlagen einfließen.
Da die Installierung und der Betrieb von UMTS-Anlagen in reinen Wohngebieten nicht zulässig ist, wird die Verwaltung gebeten, die Standorte der Anlagen daraufhin gleich mit zu überprüfen.
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Im Anschluss an diese Ausführungen geht der Berichterstatter des Umweltamtes –Herr Bornkessel– nochmals erläuternd auf die bereits eingangs von ihm erwähnte Studie des Landesumweltministeriums ein, an der sich auch die Stadt Dortmund beteiligt. Das Ziel dieser Studie deckt sich teilweise mit den von den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving erhobenen Forderungen. Durch eine dreidimensionale Feldvermessung soll ermittelt werden, wie Anlagestandorte zu beurteilen sind um eventuelle Gefährdungen zu minimieren. Da die zu erwartenden Ergebnisse auf unterschiedlichste Standorte anzuwenden sind, wäre eine Vermessung von weiteren 24 Standorten in Eving überflüssig. Die Kosten für eine Überprüfung der von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving geforderten Anlagen in Eving würden pro Anlage ca. 3.000 bis 5.000 ■ betragen. Da für die Stadt Dortmund für derartige Überprüfungen keine Zuständigkeit gegeben ist, ist ein entsprechendes Budget nicht vorhanden, die Kosten müssten von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving getragen werden.
Da die Sicherheitsabstände für alle bereits bestehenden Anlagen dem Staatlichen Umweltamt Hagen bekannt sind, regt Herr Bornkessel an, den noch anwesenden Vertreter des Staatlichen Umweltamtes Hagen zu bitten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Anhand dieser Unterlagen können die Abstände zwischen der Sendeanlage und kritischen und sensiblen Punkten im Umfeld sowie die Stärke der Strahlung, die diese Punkte tatsächlich erreicht, ermittelt werden. Aufwendige Messungen sind in diesem Fall nicht erforderlich.

Angesichts dieser Information ändert der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – seinen Antrag dahingehend, dass das Staatliche Umweltamt Hagen gebeten werden soll, die gewünschten Überprüfungen anhand der dort vorhandenen Unterlagen vorzunehmen und das Ergebnis der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Das Staatliche Umweltamt Hagen wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, aus denen die Abstände zwischen den im Stadtbezirk Eving befindlichen 24 Masten für Mobilfunksendeanlagen und kritischen und sensiblen Punkten im Umfeld hervorgehen. Des Weiteren wird um Messergebnisse bzw. Erfahrungswerte gebeten, die die tatsächliche Höhe der Strahlung an unterschiedlichen Punkten, in unterschiedlicher Entfernung im Umfeld angeben.
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Der Antrag des Vertreters der Bürgerliste “zur sofortigen Stilllegung der Mobilfunksendeanlage auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule” wird – mehrheitlich bei drei Gegenstimmen – abgelehnt.
(Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – war während der Abstimmung nicht anwesend)

Die Begründung der Ablehnung wurde in den vorangegangen Diskussions- und Redebeiträgen der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ausreichend verdeutlicht


4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

Zu TOP 4.1.
Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Vereins- und Kulturförderung hier: Antrag der Schwimmgemeinschaft im Stadtbezirk Dortmund-Eving auf Unterstützung des 2. Evinger Schwimm-Marathons

Die Schwimmgemeinschaft Eving beabsichtigt am Sonntag, den 26. Mai 2002, den zweiten Evinger Schwimm-Marathon durchzuführen. Neben Schwimmveranstaltungen ist, wie auch im letzten Jahr, ein Rahmenprogramm vorgesehen.

Die Schwimmgemeinschaft Eving bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, für die Durchführung der Veranstaltung einen Betrag in Höhe von 300,00 ■ zur Verfügung zu stellen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Stimmenthaltungen –:

Der Evinger Schwimmgemeinschaft werden zur Durchführung des 2. Evinger Schwimm-Marathons 800,00 ■ aus Mitteln zur Vereins- und Kulturförderung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Verfügung gestellt.

5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

Zu TOP 6.1:
Sachstandsbericht zum Planungsstand der Unterkunft für die freiwillige Feuerwehr – Löschzug Eving / Brechten (Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving einen Sachstandsbericht zum Planungsstand der Unterkunft für die freiwillige Feuerwehr vorzulegen. Der Bericht soll auch Grundlage für die diesjährigen Haushaltsberatungen sein.

Begründung:
Bisher gibt es verschiedene öffentliche Erklärungen zu möglichen Standorten für den Löschzug. Damit den aktiven Feuerwehrmännern eine Perspektive gegeben wird, ist ein konkreter Planungsbericht erforderlich.



7. Schule

Zu TOP 7.1:
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung des Schulgebäudes der Hauptschule Eving, Osterfeldstraße 131, in Dortmund-Eving
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung – zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit
(Vorlage der Verwaltung – StA 65 – Drucksache Nr.: 02391-02)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.

8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen

9. Kinder und Jugend

Zu TOP 9.1:
Jugendtreff Brechten – Sachstandsbericht und voraussichtlicher Eröffnungstermin
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving einen Sachstandsbericht zum Bau des Jugendreffs in Brechten vorzulegen, gleichzeitig wird um Mitteilung des Eröffnungstermins gebeten.

Begründung:
Der Jugendtreff befindet sich in der Rohbauphase, und wird ggf. noch in diesem Jahr eröffnet. Der geforderte Zwischenstandsbericht beinhaltet neben der Eröffnung auch die Vorstellung der Konzeption sowie die Folgekosten

Zu TOP 9.2:
Einrichtung eines naturbelassenen Kinderspielplatzes in der Jakobstraße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt das folgende Schreiben des Vereins zur Förderung von Spiel- und Freizeitanlagen für Kinder und Jugendliche vom 13.03.2002 vor:

Wie der Verein vom Liegenschaftsamt erfahren hat, wurde auf dem Grundstück in der Jakobstraße, dass für einen naturbelassenen Spielplatz für geeignet angesehen wurde, ein Wendehammer errichtet.
Für alle anderen Grundstücke läuft zurzeit eine Ausschreibung zur Vermarktung.
Grundsätzlich ist der Spielplatzverein auch weiterhin bereit, sich für eine Sandfläche einzusetzen.
Allerdings ist der Verein zur Förderung von Spiel- und Freizeitanlagen für Kinder und Jugendliche der Ansicht, dass man sich nicht in ein zurzeit laufendes Verfahren einmischen sollte.
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Das von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving für einen Spielplatz in der Jakobstraße vorgesehene Grundstück, befindet sich zwischen Wendehammer und der neu erstellten Mauer. Zur Klärung aller noch offenen Fragen beschließt die Bezirksvertretung – einstimmig – einen Ortstermin unter Beteiligung des zuständigen Fachamtes der Stadt Dortmund (Liegenschaftsamt) sowie Vertretern des Vereins zur Förderung von Spiel- und Freizeitanlagen für Kinder und Jugendliche durchzuführen.

10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 11.1:
Großflächige Müllansammlungen in Lindenhorst
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die sofortige Müllentsorgung auf der Fläche der ehemaligen “Derflinger-Kolonie” sowie der nördlichen Seite des Bahndammes (Kolberger Straße bis Evinger Straße) Sorge zu tragen – und gleichzeitig ein dauerhaftes Reinigungs- und Entsorgungskonzept für diesen Bereich aufzustellen.

Begründung:
Die bezeichnete Fläche befindet sich in einem vermüllten Zustand und zeigt ein untragbares Stadtbild. Dieser Zustand ist umgehend und dauerhaft zu ändern.
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Seitens der SPD-Fraktion beantragt der Vorsitzende – Herr Adden – zusätzlich, dass eine Reinigung weiträumig um den von der CDU-Fraktion genannten Bereich vorgenommen wird, da das gesamte Gebiet im Umfeld mittlerweile einer “wilden Müllkippe” gleicht.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die sofortige Müllentsorgung auf der Fläche der ehemaligen “Derflinger-Kolonie”, der nördlichen Seite des Bahndammes sowie des weiteren Umfeldes (wo immer Verschmutzungen auftreten) Sorge zu tragen – und gleichzeitig ein dauerhaftes Reinigungs- und Entsorgungskonzept für diesen Bereich aufzustellen.

Zu TOP 11.2:
Einstellung des Bauvorhabens Graf-Konrad-Straße in Dortmund-Lindenhorst
(Antrag Vertreter Bürgerliste)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag des Vertreters Bürgerliste zur Beratung und Beschlussfassung vor:

“Einstellung des Bauvorhabens Graf-Konrad-Straße in Dortmund-Lindenhorst
In Dortmund-Lindenhorst sollen Reiheneigenheime sowie Garagen erbaut werden. Im Zuge dieser Maßnahme sollen 13 Eichen gefällt werden. Da diese Tatsache bisher nicht bekannt war, wünscht die Bürgerliste die Einstellung des Bauvorhabens an dem Standort der markierten Eichen, bis die Sachlage eindeutig geklärt ist.

Begründung:
Dass bei diesem Projekt 13 Eichen gefällt werden sollen, ist weder dem Bauamt noch dem Umweltamt bekannt, dies wurde nach telefonischen Rückfragen bei den o.g. Ämtern bestätigt. Da diese Eichen bereits markiert wurden, haben interessierte Bürger mit Herrn Andexer gesprochen und die Auskunft erhalten, dass eben die 13 markierten Eichen gefällt werden sollen.”
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Der Vertreter der Bürgerliste zieht seinen Antrag zurück, da ihm nach eigenen Angaben ein Fehler unterlaufen ist.
Versuche bei der Verwaltung herauszufinden, warum und von wem die Bäume markiert wurden, waren nicht erfolgreich, da es ihm nicht gelang, das bei der Stadt Dortmund zuständige Fachamt ausfindig zu machen und er Baumaßnahmen und Baufenster verwechselte.
Bei dem besagten Gebiet handelt es sich, wie Herr Tokarski, nachdem er seinen Antrag eingereicht hat, herausgefunden hat, um einen Mischwald, in dem sich keine “erhaltenswerten Bäume” befinden. Der Antrag – wegen der schlechten Erfahrungen des Vertreters der Bürgerliste in der Vergangenheit gestellt – sollte lediglich eine Präventivmaßnahme sein, um die Fällung von Bäumen (Eichen oder auch Pappeln) zu verhindern.
Obwohl Herr Tokarski bereits vor der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving Presseveröffentlichungen seines Antrages veranlasste und mittlerweile eigene Fehler und Unkenntnis einräumt, bezeichnet er Versuche der CDU-Fraktion den Sacherverhalt in der Öffentlichkeit (Presse) klarzustellen, als “Diffamierung”.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – verwahrt sich schärfstens gegen den Vorwurf der Diffamierung.
Der Versuch, den Vertreter der Bürgerliste auf seine ungenau durchgeführten und zu einem falschen Ergebnis führenden Recherchen hinzuweisen und Tatsachen richtig zu stellen, kann wohl schwerlich als Verleumdung gewertet werden.

Zu TOP 11.3:
Beendigung der Baumaßnahmen in der Graf-Konrad-Straße
(Antrag Vertreter Bürgerliste)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Beendigung der Baumaßnahmen in der Graf-Konrad-Straße
Eine Baumaßnahme in der Graf-Konrad-Straße wurde vor fünf Jahren angefangen, aber bis heute noch nicht beendet. Dies stellt eine Gefahrenquelle für die Anwohner dar.

Begründung:
Die vor fünf Jahren begonnenen Bauarbeiten wurden bis heute nicht beendet. Bisher wurde versäumt die Straße mit der Feinschicht zu asphaltieren, auch ist kein Bürgersteig vorhanden, sodass die Anwohner auf die Straße ausweichen müssen. Da hier aber die Feinschicht fehlt und die Abwasserdeckel um ca. 2 cm herausragen, ist dort eine Gefahrenquelle geschaffen worden, die unbedingt behoben werden muss. Auch könnten durch die lange Unterbrechung der Baumaßnahme erhöhte Kosten auf die Stadt zukommen, da der Untergrund unter Umständen wieder erneuert werden muss, was jetzt eventuell noch verhindert werden kann.






12. Mitteilungen

Zu TOP 12.1:
Bebauung Lüttgenberg 11-21 und Kinderspielplatz im Bebauungsplan Ev 129

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgenden Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 28.02.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass für die Grundstücke Lüttgenberg 11-21 am 27.02.1997 für die Errichtung von 6 Wohnhäusern und 13 Garagen die Freistellung für ein Vorhaben nach § 67 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 07.03.1995 erklärt wurde.
Der seit dem 26.07.1996 rechtsverbindliche Bebauungsplan Ev 129 setzt für diese Grundstücke allgemeines Wohngebiet, teilweise in zweigeschossiger geschlossener Bauweise mit der Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 und der Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8, teilweise in dreigeschossiger geschlossener Bauweise mit der GRZ 0,4 und der GFZ 1,2 fest.
Die Baubeginnanzeige war im Oktober 2000 eingegangen. Aufgrund eines Schreibens des Amtes für Wohnungswesen vom 26.07.2001 fand eine Überprüfung der Bautätigkeit statt. Dabei wurde festgestellt, dass das im Rohbau fertiggestellte Bauvorhaben von den im Freistellungsverfahren vorgelegten Bauvorlagen abweicht. Daraufhin wurde mit Ordnungsverfügung vom 09.08.2001 die Baustelle stillgelegt.
Mit Eingang vom 20.12.2001 hat der Bauherr neue Bauanträge eingereicht. Das Vorhaben entspricht weitgehend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 129, lediglich auf der Nordseite des Gebäudes wird die Baugrenze an zwei Stellen um jeweils 3,50 x 2,50 m überschritten. Diese Überschreitung wirkt sich städtebaulich nicht aus und ist vertretbar, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Das Baugenehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, da für eines der Gebäude die Abstandsflächenproblematik noch nicht abschließend ausgeräumt ist.

Im Bebauungsplan ist ein öffentlicher Spielplatz vorgesehen. Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr ist bei Abschluss des Erschließungsvertrages irrtümlich davon ausgegangen, dass es sich um einen privaten Kinderspielplatz handelt. Daher wurde die Verpflichtung zum Bau des Spielplatzes nicht ausdrücklich im Erschließungsvertrag benannt. Da der Erschließungsträger sich bisher weigerte, den Spielplatz herzustellen, wurde Klage auf Zahlung aus der Vertragserfüllungsbürgschaft erhoben. Ein Verhandlungstermin ist für den 26.04.2002 anberaumt worden. Stadtseitig wurden die Vorraussetzungen (Planung, Vorbereitung der Ausschreibung) geschaffen, sodass nach einer Entscheidung die Arbeiten kurzfristig ausgeführt werden können.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorliegende Stellungnahme grundsätzlich zur Kenntnis, da aber noch weitergehender Informationsbedarf besteht, wird die Verwaltung gebeten, folgende Zusatzfragen zu beantworten:

§ Inwieweit wich das im Rohbau fertiggestellte Bauvorhaben von den vorgelegten Bauvorlagen ab?
§ Wie stellt sich die Abstandsflächenproblematik, die zurzeit einen Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens verhindert, im einzelnen dar?
§ Entspricht die Höhe des im Bau befindlichen Hauses den eingereichten Bauvorlagen und den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 129?

Zur Errichtung des öffentlichen Spielplatzes beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving
– einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving unverzüglich über das Ergebnis des Verhandlungstermins am 26.04.2002 in Kenntnis zu setzen.

Zu TOP 12.2.:
Aufpflasterung an der Wittichstraße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/S-3) vom 01.03.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Der Beschluss der Bezirksvertretung vom 14.02.2001 wurde zwischenzeitlich verwaltungsseitig geprüft.
Im Rahmen der kürzlich erfolgten Abstimmung einer Maßnahme in der Straße Schiffhorst mit den Ortsverbänden der örtlichen Landwirte wurden bauliche Querschnittseinengungen der Fahrbahn mit Hinweis auf den Platzbedarf und das fahrdynamische Verhalten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge strikt abgelehnt. Vertikal wirksame Elemente (Kölner Teller oder Plateau-Aufpflasterungen) zur punktuellen Verkehrsberuhigung behinderten nach Auffassung der Landwirte den landwirtschaftlichen Verkehr jedoch nicht. Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass aufgrund der Wegenutzung die gleichen Ansprüche an die Gestaltung des Straßenraumes der Wittichstraße angelegt werden müssten.
Der erfahrungsgemäß geschwindigkeitsreduzierenden Wirkung einer spurbezogenen Plateauaufpflasterung muss jedoch die nachteilige, unbeabsichtigte Wirkung derartiger Elemente, die sich in einer verstärkten Lärmerzeugung beim Überfahren durch Lastkraftwagen darstellen kann, gegenübergestellt werden. Aufgrund der relativ geringen Entfernung zur Wohnbebauung können verstärkte Beschwerden aus der benachbarten Anwohnerschaft und ein nachfolgender Wunsch auf kurzfristigen Ausbau des verkehrberuhigenden Elementes nicht ausgeschlossen werden.
Die Finanzierung des Straßenbaukosten in Höhe von 4.500,00 ■ ist Haushaltsjahr 2002 bei der Haushaltsstelle 6300.9510.0001 – Verkehrsberuhigung in Wohngebieten – vorgesehen. Nach Beschluss zur Realisierung der beiliegenden Entwurfsplanung durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird die Maßnahme kurzfristig umgesetzt.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:

Die Verwaltung wird gebeten, zur Verkehrsberuhigung in der Wittichstraße die vorgeschlagenen Plateau-Aufpflasterungen vorzunehmen.
Der Einsatz von “Kölner Tellern” wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ausdrücklich abgelehnt.

Zu TOP 12.3:
Beseitigung der Müllansammlung auf dem Grundstück zwischen Grävinghoffweg, Evinger Straße und Kemminghauser Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes vom 08.03.2002 zur Kenntnis.

Die Örtlichkeit wurde am 20.02.2002 durch Vertreter des Umweltamtes besichtigt.
Auf dem Grundstück lagern hausmüllähnliche Abfälle, wie Papier, Dosen, Flaschen, Blumentöpfe, etc. 7 blaue mit Hausmüll gefüllte Plastiksäcke, Sperrmüllgegenstände, 1 Couch, 1 Sessel, 2 Kühlschränke, 2 Matratzen, Schrankteile, 1 Plastikstuhl sowie eine Motorhaube, 1 Autospoiler, 4 Autoreifen.
Die Abfallablagerungen stammen offensichtlich zum größten Teil aus dem Wohnumfeld Grävinghoffweg.
Da die Fläche für die Allgemeinheit frei zugänglich ist, wurde die Entsorgung Dortmund GmbH am 22.02.2002 beauftragt, das Grundstück zu säubern. Zeitgleich erhalten die Anwohner im Grävinghoffweg ein Informationsschreiben des Umweltamtes.

Zu TOP 12.4:
Verlegung eines Standortes für eine ökologische Ausgleichsmaßnahme im Rahmen der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die nachfolgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 08.03.2002 zur Kenntnis.

Das Stadtplanungsamt teilt mit, dass der Ausgangsbiotopwert der jetzigen Fläche für den ökologischen Ausgleich als Biotoptyp “Acker” deutlich geringer ist als der Ausgangswert der Grünlandfläche an der Ellinghauser Straße. Dies bedeutet ein größeres Aufwertungspotenzial für ökologische Maßnahmen bei geringerer Fläche.
Gleichzeitig sind auch jeweils unterschiedliche Ausgleichsmaßnahmen (abhängig von Typ und Lage der zu entwickelnden Fläche) vorgesehen worden. Dies führt zu dem Ergebnis, dass der zu erreichende Biotopgesamtwert von 35 079 Punkten (=Ausgleichsdefizit) auf einer 2 975 qm großen Ausgleichsfläche erreicht wird.

Zu TOP 12.5:
Bauliche Missstände an der Theodor-Heuss-Realschule

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 19.03.2002 zur Kenntnis.

§ Das Dachabdeckungsprofil ist erneuert, die äußeren Fensterbänke sind vergrößert worden.
§ Die Eingangstüren (schwere Ausführung zum Schutz gegen Vandalismus) mit Schließfolgeregelung sollen aus Sicherheitsgründen nicht geändert werden. Sie bieten als zugelassene Fluchttüren einen guten Sicherheitsaspekt. Um die Handhabung der Türen zu erleichtern, ist der Hausmeister angehalten, eine verstärkte Ölung der mechanisch bewegten Türelemente vorzunehmen.
§ Die Risse in den Wänden der Klassenzimmer sind beseitigt.
§ Der Einbau einer Alarmanlage zur Sicherung des Computerraumes wird derzeit innerhalb der Verwaltung hinsichtlich der Kosten und Finanzierbarkeit überprüft.

Zu TOP 12.6:
Einrichtung einer Querungshilfe im Kreuzungsbereich Preußische Straße / Bayrische Straße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 19.02.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass sich die Situation nach verwaltungsinterner Prüfung wie folgt darstellt:
Die Richtungsfahrbahnen der Bayrischen Straße sind durch einen durchgängigen, breiten Grünstreifen räumlich getrennt. Süd-östlich der Kreuzung Bayrische Straße / Preußische Straße ist bereits als Querungshilfe ein Fußweg über den Grünstreifen angelegt.
Im Rahmen der Verkehrszählung (von 7.35 bis 8.05 Uhr) wurde ein Verkehrsaufkommen von 333 Fahrzeugen ermittelt. In diesem Zeitraum überquerten 39 Personen – vor allem Schüler – die Fahrbahnen. Die meisten Schüler benutzten hierbei nicht die vorhandene Querungshilfe, sonder überquerten die Bayrische Straße im unmittelbaren Kreuzungsbereich. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens bzw. unter Ausnutzung der daraus resultierenden Verkehrslücken und unter Benutzung des Mittelstreifens wirkten die Schüler sehr sicher und konnten beide Fahrbahnen nach nur sehr geringen Wartezeiten überqueren.
Aufgrund der vor Ort festgestellten Erkenntnisse werden seitens des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr weitere Maßnahmen nicht für zwingend erforderlich gehalten. Im Zuge einer allgemeinen Komfortverbesserung könnte jedoch als weitere Querungshilfe ein zusätzlicher Fußweg nord-westlich der Kreuzung Bayrische Straße / Preußische Straße über den Grünstreifen angelegt werden. Um die Schüler gezielt zu beiden Querungshilfen zu führen, sind jedoch alle Eckverkreisungen im Kreuzungsbereich mit Sperrpfosten und Kettenabsperrung auszustatten. In Anbetracht des höheren Alters der Schüler ist jedoch erfahrungsgemäß nicht davon auszugehen, dass diese verkehrsordnende Maßnahme beachtet und akzeptiert wird. Für Schüler mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis besteht jedoch bereits heute die Möglichkeit, die Richtungsfahrbahnen im Bereich der vorhandenen Querungshilfe zu überqueren.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, wird aber die Situation weiterhin beobachten und falls es notwendig scheint, erneut tätig werden.

Zu TOP 12.7:
Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 13.03.2002 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass die bereits vor längerer Zeit zugesagte Vorampel auf der Bayrischen Straße in Höhe der Innsbruckstraße nunmehr mit Fertigstellung der Erweiterung des Park and Ride Platzes Schulte-Rödding hergestellt wird.

Zu TOP 12.8:
Verkehrsproblematik im Kreuzungsbereich Walther-Kohlmann-Straße / Kemminghauser Straße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 21.03.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Die Verwaltung hat durch das Büro Brilon, Bondzio, Weiser prüfen lassen, ob die Einrichtung eines Kreisverkehrs am o.g. Knotenpunkt möglich und sinnvoll ist. Das Ergebnis ist negativ.
Nach Aussage der Gutachter wird bei einem einstreifigen Kreisverkehr in der südlichen Zufahrt der Walther-Kohlmann-Straße die Kapazitätsgrenze nahezu erreicht. Es treten mittlere Wartezeiten von 73 Sekunden auf, der Rückstau kann bis zu 174 m betragen. (95% Wert). Die Qualität des Verkehrsablaufes ist mangelhaft, der Verkehrsfluss in dieser Zufahrt befindet sich in einem instabilen Bereich.
Ein Kreisverkehrsplatz mit zweistreifig befahrbarer Kreisfahrbahn erhöht die Kapazität nur marginal, die Qualität des Verkehrsablaufes bleibt mangelhaft. Der Gutachter sieht dagegen Möglichkeiten, die Signalsteuerung so zu verändern, dass insgesamt eine befriedigende Verkehrsqualität entsteht und hat hierzu einen Signalzeitenplan erarbeitet. Die Verwaltung wird auf dieser Basis den Signalzeitenplan überarbeiten.
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Zunächst wird von den Rednern aller Fraktionen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving noch einmal ausdrücklich festgestellt, dass die derzeitige Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Walther-Kohlmann-Straße / Kemminghauser Straße untragbar und in dieser Form nicht weiter hinnehmbar ist.
Da eine langfristige – und für alle Verkehrsteilnehmer einigermaßen befriedigende – Lösung der problematischen Verkehrssituation nach Ansicht der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nur durch die Einrichtung eines Kreisverkehrs möglich ist, wird die Forderung im Kreuzungsbereich Walther-Kohlmann-Straße / Kemminghauser Straße einen solchen Kreisverkehr einzurichten auch weiterhin aufrecht erhalten.
Eine Änderung der Signalsteuerung wird lediglich als kurzfristige – und nicht unbedingt ausreichende – Übergangslösung angesehen. Das Stadtplanungsamt wird daher gebeten, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 08.05.2002 den erstellten Signalzeitenplan der die “Signalsteuerung so verändern soll, dass eine befriedigende Verkehrsqualität entsteht”, in einer mündlichen Berichterstattung vorzustellen.

13. Anfragen

Zu TOP 13.1:
Stand des Genehmigungsverfahrens im zweiten Bauabschnitt der Schrottsprenganlage mit Fallwerk und zwei Brennkammern im Fürst-Hardenberg-Hafen
(Anfrage Vertreter der Bürgerliste)

Die Bürgerliste stellt die Anfrage zum Stand des Genehmigungsverfahrens des zweiten Bauabschnittes der Schrottsprenganlage mit Fallwerk und zwei Brennkammern.
Wurde bereits eine Genehmigung für den zweiten Bauabschnitt vom Umweltamt Hagen erteilt?
Die Anlieferung durch Lastkraftwagen voller Schrott erfolgt jedenfalls bereits regelmäßig und in immer kürzeren Abständen.

Böttger Stepniak Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin