Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:10 - 19:00 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU) ab 18.00 Uhr
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Wilfriede Müller-Jobst (SPD) i. V. für RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Reinhold Giese (SPD) i. V. für RM Angela Schilling (SPD)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Konrad Weber (CDU) bis 18.00 Uhr i. V. für RM Walter Knieling (CDU)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

RM Detlef Münch (Bürgerliste)
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

3. Mitarbeiter der Verwaltung

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro

Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach, 60/stv. AL

Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Sagolla, 61/3 zu TOP 12.4

Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Steinschulte, 63/stv. AL
Herr Albrecht, 63/2-4
Herr Neuhaus, 64/AL
Herr Böhm, 64/2
Herr Götzmann, 66/stv. AL
Herr Rehling, 66/3
Frau Meyer, 66/3-1-6
Herr Kampmann, 66/S
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Herr Staschik, 23/AL
Frau Korbmacher, StA 01

Frau Skodzik, StA 01

4. Gäste
Herr von Bülow - Vorstand der Firma Block House Restaurantbetriebe
Herr Prof. Fritschi - Architekturbüro Fritschi, Stahl & Baum
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 15.05.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin

1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.04.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Infrastrukturrevision

2.1.1 Infrastrukturrevision:
Friedhofserweiterungsflächen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02520-02)

2.1.2 Infrastrukturrevision: Sekundärgrün und Restflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02522-02)

2.1.3 Infrastrukturrevision:
Strategische Grundsätze der städtischen Büroraumversorgung (Eckwertebeschluss)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02506-02)

2.1.4 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Urbanus-Grundschule

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-02)

2.1.5 Neubau einer Sporthalle für die Martin-Luther-King-Gesamtschule, Fine-Frau 50-54 in Do-Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02395-02)

2.2 Städtebaulicher Rahmenplan für das Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02379-02)
- wurde zur Sitzung am 17.04.2002 versandt und in der Sitzung eingebracht -

2.3 Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
Bebauung der Kirchenumfelder St. Reinoldi und St. Petri
- Vorstellen der Konzepte
- Mündlicher Bericht

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; 133. Änderung des Flächennutzungsplanes - Rewe-Erweiterung - sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan Br 212 - Rewe-Erweiterung -
hier: I. Anhörung der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Beschluss zur 133. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 212 - Rewe-Erweiterung -; IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung; V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01722-01)
Beigefügt sind folgende Unterlagen:
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 18.04.2002
- Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 29.04.2002


3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4 n - westlich Evinger Straße
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ev 140 (- Minister Stein -) für einen Teilbereich,
II. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 130/4 n - westlich Evinger Straße -, III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02492-02)

3.3 Umgestaltung der Brechtener Straße zwischen nördlich "Im Dorfe" und "Wulfskamp"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02544-02)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -
hier: I. Änderungsbeschluss (1. Änderung) des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -; II. Bürgerbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02371-02)

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße -
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02561-02)

3.6 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage östlich der Straße "Dahlwiese" und der Rüpingstraße in Dortmund-Brackel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02566-02)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 196 - Wickede-West -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Brackel und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Information über das Ergebnis des Gutachterverfahrens, III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 196 - Wickede-West -, IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung, V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02541-02)

3.8 Verkehrskonzept Oespel/Kley
Kenntnisnahme
(Drucksache-Nr.: 02572-02)


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 - unbesetzt -

4.2 1. Vorbescheid für die Errichtung eines Fußgängertunnels (63/2-4-27684) sowie
2. Vorbescheid für die Errichtung eines Abstellgebäudes auf dem Grundstück Rennweg 70 in Dortmund-Wambel
(63/2-4-27683)
- Zulassung von Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02550-02)

4.3 63/2-2-28376
Umbau einer Kirche und Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück Gemarkung Kirchderne, Flur 3, Flurstück 917, Im Karrenberg 97
- Zulässigkeit eines Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02501-02)

4.4 63/2-4-26690
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage auf dem Grundstück Kortenstraße 6 in 44287 Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02562-02)

4.5 63/2-4-27629
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Seniorenwohnungen, einer Pflegestation, einer Begegnungsstätte, kleinflächigem Einzelhandel und einer Tiefgarage auf dem Grundstück in Dortmund-Aplerbeck, Rodenbergstraße/Märtmannstraße 10
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02276-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 13.03.2002 versandt und in der Sitzung eingebracht. In der Sitzung am 17.04.2002 wurde sie vertagt.

4.6 63/2-1-28294
Umbau und Erweiterung des Westfalenstadions durch Errichtung von vier Ecktribünenanlagen auf dem Grundstück Strobelallee 50
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02470-02)
- wurde zur Sitzung am 17.04.2002 versandt und eingebracht -

4.7 63/2-1-28555
Fassadensanierung eines Büro- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Alter Markt 6-8
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02609-02)

4.8 Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage, Obernetter Straße 24, Gemarkung Nette, Flur 4, Flurstücke 42, 43, 44, 45
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02500-02)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Energiepass Dortmund - ein Baustein zum Klimaschutz im privaten Gebäudebestand
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00804-01)

5.2 Änderungen der Landschaftspläne Dortmund-Nord und Dortmund-Mitte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02360-02)

5.3 Information zum Stand des Projektes "Regionen aktiv - Land gestaltet Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02606-02)

5.4 Bau von Wander- und Reitwegen im Kurler Busch, Dortmund-Scharnhorst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02569-02)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Arbeitsbericht 2001 des Stadtamtes für Wohnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02589-02)
- Anlage:
Wohnungsbau und Wohnungsbauförderung - Arbeitsbericht 2001 des Amtes für Wohnungswesen


6.2 Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02516-02)

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02449-02)
- Anlage für die Ausschussmitglieder:
Broschüre sowie CD-ROM "Abwasserbeseitigungskonzept 2002 (ABK '02) -
3. Fortschreibung"

8.2 Kanalerneuerung/-sanierung Donnerstraße / Am Ostbrink
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02531-02)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser"
hier: Umgestaltung Außenanlage Gesamtschule Scharnhorst II. Bauabschnitt

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02323-02)

9.2 Aufforstungsprogramm DEW / Stadt Dortmund
SPD-Fraktion
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO

(Drucksache Nr.: 02474-02AS)
- Sachstandsinformation
- wurde zur Sitzung am 17.04.02 versandt und in der Sitzung eingebracht -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02643-02)

12.2 Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung AbfGS) - 2002
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02629-02)

12.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Scharnhorst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02404-02)

12.4 Radverkehr in Dortmund, 5-Jahresplan
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 02226-02)

- s. Anlage zur Tagesordnung:
Radverkehr in Dortmund - Bericht 2001 und Ausblick (Drucksache-Nr. 02672-02)


Zur Information werden folgende Unterlagen übersandt:
1. City-Konzept für Radverkehr
Stellungnahme der Verwaltung nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 02519-02St)
Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.2002
(Drucksache-Nr. 02519-02AS-BAS-B) mit der Bezeichnung "City-Konzept für Radverkehr"
- wurde am 17.04.2002 im AUSW eingebracht.

2. Mobilfunk
Stellungnahme der Verwaltung nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 02354-02St)
- Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Bezeichnung "Mobilfunk" (Drucksache-Nr. 02354-02AS-BAS-B) vom 08.04.2002 wurde in der Sitzung des AUSW am 17.04.2002 eingebracht.

3. Radverkehr in Dortmund - Bericht 2001 und Ausblick
(Drucksache Nr.: 02672-02)
sowie RADgeber

4. Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 20.03.2002 zur Vorlage "Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 266 - Sport- und Freizeiteinrichtungen in Renninghausen
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hombruch und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan
(§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB); III. Aufstellungsbeschluss für einen neuen Planbereich"
(Drucksache Nr.: 01256-01)

- Die Vorlage wurde am 27.02.2002 im AUSW behandelt.
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


N i e d e r s c h r i f t

über die 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 15.05.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:10 - 19:00 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU) ab 18.00 Uhr
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Wilfriede Müller-Jobst (SPD) i. V. für RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Reinhold Giese (SPD) i. V. für RM Angela Schilling (SPD)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Konrad Weber (CDU) bis 18.00 Uhr i. V. für RM Walter Knieling (CDU)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

RM Detlef Münch (Bürgerliste)
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

3. Mitarbeiter der Verwaltung

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro

Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach, 60/stv. AL

Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Sagolla, 61/3 zu TOP 12.4

Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Steinschulte, 63/stv. AL
Herr Albrecht, 63/2-4
Herr Neuhaus, 64/AL
Herr Böhm, 64/2
Herr Götzmann, 66/stv. AL
Herr Rehling, 66/3
Frau Meyer, 66/3-1-6
Herr Kampmann, 66/S
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Herr Staschik, 23/AL
Frau Korbmacher, StA 01

Frau Skodzik, StA 01

4. Gäste
Herr von Bülow - Vorstand der Firma Block House Restaurantbetriebe
Herr Prof. Fritschi - Architekturbüro Fritschi, Stahl & Baum

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 15.05.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin

1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.04.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Infrastrukturrevision

2.1.1 Infrastrukturrevision:
Friedhofserweiterungsflächen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02520-02)

2.1.2 Infrastrukturrevision: Sekundärgrün und Restflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02522-02)

2.1.3 Infrastrukturrevision:
Strategische Grundsätze der städtischen Büroraumversorgung (Eckwertebeschluss)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02506-02)

2.1.4 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Urbanus-Grundschule

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-02)

2.1.5 Neubau einer Sporthalle für die Martin-Luther-King-Gesamtschule, Fine-Frau 50-54 in Do-Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02395-02)

2.2 Städtebaulicher Rahmenplan für das Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02379-02)
- wurde zur Sitzung am 17.04.2002 versandt und in der Sitzung eingebracht -

2.3 Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
Bebauung der Kirchenumfelder St. Reinoldi und St. Petri
- Vorstellen der Konzepte
- Mündlicher Bericht

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; 133. Änderung des Flächennutzungsplanes - Rewe-Erweiterung - sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan Br 212 - Rewe-Erweiterung -
hier: I. Anhörung der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Beschluss zur 133. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 212 - Rewe-Erweiterung -; IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung; V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01722-01)
Beigefügt sind folgende Unterlagen:
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 18.04.2002
- Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 29.04.2002


3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4 n - westlich Evinger Straße
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ev 140 (- Minister Stein -) für einen Teilbereich,
II. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 130/4 n - westlich Evinger Straße -, III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02492-02)

3.3 Umgestaltung der Brechtener Straße zwischen nördlich "Im Dorfe" und "Wulfskamp"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02544-02)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -
hier: I. Änderungsbeschluss (1. Änderung) des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -; II. Bürgerbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02371-02)

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße -
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02561-02)

3.6 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage östlich der Straße "Dahlwiese" und der Rüpingstraße in Dortmund-Brackel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02566-02)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 196 - Wickede-West -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Brackel und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Information über das Ergebnis des Gutachterverfahrens, III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 196 - Wickede-West -, IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung, V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02541-02)

3.8 Verkehrskonzept Oespel/Kley
Kenntnisnahme
(Drucksache-Nr.: 02572-02)


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 - unbesetzt -

4.2 1. Vorbescheid für die Errichtung eines Fußgängertunnels (63/2-4-27684) sowie
2. Vorbescheid für die Errichtung eines Abstellgebäudes auf dem Grundstück Rennweg 70 in Dortmund-Wambel
(63/2-4-27683)
- Zulassung von Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02550-02)

4.3 63/2-2-28376
Umbau einer Kirche und Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück Gemarkung Kirchderne, Flur 3, Flurstück 917, Im Karrenberg 97
- Zulässigkeit eines Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02501-02)

4.4 63/2-4-26690
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage auf dem Grundstück Kortenstraße 6 in 44287 Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02562-02)

4.5 63/2-4-27629
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Seniorenwohnungen, einer Pflegestation, einer Begegnungsstätte, kleinflächigem Einzelhandel und einer Tiefgarage auf dem Grundstück in Dortmund-Aplerbeck, Rodenbergstraße/Märtmannstraße 10
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02276-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 13.03.2002 versandt und in der Sitzung eingebracht. In der Sitzung am 17.04.2002 wurde sie vertagt.

4.6 63/2-1-28294
Umbau und Erweiterung des Westfalenstadions durch Errichtung von vier Ecktribünenanlagen auf dem Grundstück Strobelallee 50
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02470-02)
- wurde zur Sitzung am 17.04.2002 versandt und eingebracht -

4.7 63/2-1-28555
Fassadensanierung eines Büro- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Alter Markt 6-8
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02609-02)

4.8 Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage, Obernetter Straße 24, Gemarkung Nette, Flur 4, Flurstücke 42, 43, 44, 45
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02500-02)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Energiepass Dortmund - ein Baustein zum Klimaschutz im privaten Gebäudebestand
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00804-01)

5.2 Änderungen der Landschaftspläne Dortmund-Nord und Dortmund-Mitte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02360-02)

5.3 Information zum Stand des Projektes "Regionen aktiv - Land gestaltet Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02606-02)

5.4 Bau von Wander- und Reitwegen im Kurler Busch, Dortmund-Scharnhorst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02569-02)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Arbeitsbericht 2001 des Stadtamtes für Wohnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02589-02)
- Anlage:
Wohnungsbau und Wohnungsbauförderung - Arbeitsbericht 2001 des Amtes für Wohnungswesen


6.2 Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02516-02)

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02449-02)
- Anlage für die Ausschussmitglieder:
Broschüre sowie CD-ROM "Abwasserbeseitigungskonzept 2002 (ABK '02) -
3. Fortschreibung"

8.2 Kanalerneuerung/-sanierung Donnerstraße / Am Ostbrink
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02531-02)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser"
hier: Umgestaltung Außenanlage Gesamtschule Scharnhorst II. Bauabschnitt

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02323-02)

9.2 Aufforstungsprogramm DEW / Stadt Dortmund
SPD-Fraktion
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO

(Drucksache Nr.: 02474-02AS)
- Sachstandsinformation
- wurde zur Sitzung am 17.04.02 versandt und in der Sitzung eingebracht -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02643-02)

12.2 Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung AbfGS) - 2002
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02629-02)

12.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Scharnhorst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02404-02)

12.4 Radverkehr in Dortmund, 5-Jahresplan
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 02226-02)

- s. Anlage zur Tagesordnung:
Radverkehr in Dortmund - Bericht 2001 und Ausblick (Drucksache-Nr. 02672-02)


Zur Information werden folgende Unterlagen übersandt:
1. City-Konzept für Radverkehr
Stellungnahme der Verwaltung nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 02519-02St)
Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.2002
(Drucksache-Nr. 02519-02AS-BAS-B) mit der Bezeichnung "City-Konzept für Radverkehr"
- wurde am 17.04.2002 im AUSW eingebracht.

2. Mobilfunk
Stellungnahme der Verwaltung nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 02354-02St)
- Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Bezeichnung "Mobilfunk" (Drucksache-Nr. 02354-02AS-BAS-B) vom 08.04.2002 wurde in der Sitzung des AUSW am 17.04.2002 eingebracht.

3. Radverkehr in Dortmund - Bericht 2001 und Ausblick
(Drucksache Nr.: 02672-02)
sowie RADgeber

4. Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 20.03.2002 zur Vorlage "Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 266 - Sport- und Freizeiteinrichtungen in Renninghausen
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hombruch und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan
(§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB); III. Aufstellungsbeschluss für einen neuen Planbereich"
(Drucksache Nr.: 01256-01)

- Die Vorlage wurde am 27.02.2002 im AUSW behandelt.

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bestellt einstimmig Frau Liliana Korbmacher zur stellvertretenden Schriftführerin des AUSW.


zu TOP 1.2


Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr sB Steden benannt.


zu TOP 1.3


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Es ist vorgesehen, die Tagesordnung um einen mündlichen Bericht zu dem Punkt Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche im Bereich 'Platz von Leeds' als TOP 4.9 zu erweitern und diesen Punkt zusammen mit TOP 2.3 Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg, Bebauung der Kirchenumfelder St. Reinoldi und St. Petri, - Vorstellen der Konzepte zu behandeln.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig dieser Erweiterung der Tagesordnung zu.

Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Datum vom 10.05.2002 darum gebeten, im Wege der Dringlichkeit die Tagesordnung um eine Anfrage mit der Bezeichnung "Bau eines Radsportzentrums" (Drucksache-Nr. 02716-02) zu erweitern. Es wird vorgeschlagen, die Anfrage als TOP 4.10 zu behandeln.

Herr RM Harnisch meldet Beratungsbedarf zu folgenden Tagesordnungspunkten an:

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -, hier: I. Änderungsbeschluss (1. Änderung) des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -; II. Bürgerbeteiligung (Drucksache Nr.: 02371-02),
3.8 Verkehrskonzept Oespel/Kley (Drucksache-Nr.: 02572-02)
und
9.2 "Aufforstungsprogramm DEW / Stadt Dortmund", Anforderung einer Stellungnahme SPD-Fraktion nach § 14 I GeschO (Drucksache Nr.: 02474-02AS), die bereits am 17.04.02 eingebracht wurde -
und bittet darum, diese auf den 29.05.2002 zu vertagen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der geänderten Fassung der Tagesordnung zu.

Herr RM Jung informiert darüber, dass um 18.00 Uhr im Saal Westfalia ein Erörterungstermin auf Einladung des Herrn StR Sierau stattfindet, zu dem die Bezirksvorsteher/innen und Bezirksverwaltungsstellenleiter/innen bzw. deren Vertreter eingeladen sind. Es ist geplant, das weitere Vorgehen zur Erörterung der Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen mit der Bevölkerung in den Stadtbezirken zu vereinbaren.



zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.04.2002

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 46. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.04.2002.

zu TOP 4.9
Einziehung der Fläche Platz von Leeds
- Mündlicher Bericht
zu TOP 2.3
Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
Bebauung der Kirchenumfelder St. Reinoldi und St. Petri
- Vorstellen der Konzepte
- Mündlicher Bericht

Die Tagesordnungspunkte 4.9 Einziehung der Fläche Platz von Leeds und 2.3 Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg, Bebauung der Kirchenumfelder St. Reinoldi und St. Petri werden, wegen des inhaltlichen Zusammenhangs zusammen behandelt.

Herr von Bülow stellt zunächst das Unternehmen der Block House Restaurantbetriebe vor, das 31 Betriebe in Deutschland mit einem Jahresumsatz von ca. 60 Mio. Euro betreibt. Die Firma Block House plant einen Restaurantbetrieb/Gastronomie am
Platz von Leeds. Dafür wäre ein Teil der Fläche des Platzes von Leeds einzuziehen. Anhand von Bildern wird das Projekt als Vorbau mit hohem Glasanteil und Kupferdach vorgestellt. Die Fassade wird derzeitig neu gestaltet, der Farbton ist sandsteinfarben mit braun vorgesehen. Für das Restaurant wird eine Fläche von rd. 300 qm benötigt. Diese Größe ist nur mit einem Vorbau zu erreichen. Der hintere Hof wird für den Einbau einer Küche überbaut werden.

Herr Prof. Fritschi erläutert, dass die Konzepte zur
Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg bereits zweimal im Gestaltungsbeirat erörtert wurden. Als hilfreich hat er die Gespräche in den Ratsfraktionen empfunden. Die Bebauungsvorschläge um die Kirchen sollen, laut Herrn Prof. Fritschi, erst in zweiter Linie ästhetisch und stadtgestalterisch optimiert sein, in erster Linie dienen sie der Vitalisierung des Boulevards Kampstraße. Ohne Bebauung fehlt die Belebung des städtischen Aktionsraumes. Kommunikative Angebote, wie Gastronomie, sind hier notwendig. Der bisherige Diskussionsprozess wird von Herrn Prof. Fritschi als qualitätsfördernd beschrieben.

Herr Prof. Fritschi zeigt aktualisierte Entwurfspläne für die Neugestaltung, beschreibt das Platzgefüge und die Passagenverbindung zwischen dem Platz von Leeds und dem Willy-Brandt-Platz. Es gibt die beiden Schwerpunkte um die Kirchen St. Petri und St. Reinoldi sowie einen dritten, ein Café, an der Kreuzung Hansastraße. Diese Punkte sollen durch neue Gebäude, Aktivitäten, Gastronomie, Läden etc. belebt werden. Am Kirchplatz St. Reinoldi ist ein Baukörper geplant, der vom Platz von Leeds aus weiterhin den Blick auf die Kirche erlaubt. Im Erdgeschoss sind kommunikative Einrichtungen vorgesehen, in den oberen Geschossen Büros. Zwischen dem Platz von Leeds und dem Willy-Brandt-Platz entsteht eine attraktive Mall-Verbindung. Die Erweiterung des Vehoff-Gebäudes ist mit Passagen und einer kopfseitigen Arkade als "Drilling", insbesondere auch mit Terrassengastronomie, vorgesehen. Herr Prof. Fritschi weist darauf hin, dass es sich bei den dargestellten Gebäuden noch nicht um ausformulierte Architektur handelt. Die neue Architektur muss sich an das vorhandene Gebäude anlehnen.
St. Petri wird von Herrn Prof. Fritschi als die Visitenkarte der Stadt bezeichnet, die Kirchenkulisse soll optisch nicht verbaut werden. Östlich ist ein winkelförmiges Gebäude vorgesehen, deutlich verbessert ist die Gehrichtung aus dem Westenhellweg diagonal über den Platz zum Bahnhof. Aufgrund der Wegesituation zum Bahnhof könnte ein intensives Platzleben entstehen. Behindertengerechte Rampen sind geplant. Im winkelförmigen Gebäude sind zwei kleinere Ladeneinheiten, ein größerer Laden oder Gastronomie möglich. Zur Kampstraße wurde das Arkadenmotiv aufgegriffen, nach Westen kann man unter dem Gebäude über die Treppenanlage auf den Platz gelangen. Das kleinere Gebäude soll als Tiefgarageneinfahrt massiv werden. Für die Außenfassaden wurde bereits Sandstein genannt. Der Eingang für die Gastronomie ist unterirdisch, auf der Platzebene könnte ein Bistro entstehen. Es entsteht vor dem Hauptschiff der Kirche ein Platz, begrenzt durch die Treppenanlage, die links und rechts von Baukörpern gefasst werden soll.

Eine Computer-Animation zeigt die Gebäude in der Bewegung eines Fußgängers.

Herr RM Jostes macht deutlich, dass der Platz von Leeds den Eingang zur Brückstraße und zum Konzerthaus darstellt. Die heute vorgestellte Gastronomie bezeichnet er als sehr schlichtes Gebäude, nach dem heute gezeigten Bild kann er die Planung nicht einfach befürworten. Er fordert eine Draufsicht des Platzes mit den angrenzenden Gebäuden. Das Gebäude sollte aufgelockert wirken, eine Gastronomie kann sich die CDU-Fraktion an dieser Stelle vorstellen.

Zur Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg erklärt Herr RM Jostes, dass ihm die Mall mit dem Blick auf St. Reinoldi zusagt. Die bisherigen Forderungen sind aufgenommen worden. Zum Vehoff-Gebäude ist dargestellt, dass das Gebäude zur Kirche passen muss. Herr RM Jostes gibt an, dass die Grundtendenz der CDU-Fraktion positiv sei.
Zum Umfeld St. Petri meint Herr RM Jostes, dass das Winkelgebäude weniger störe, das andere Gebäude hält er eher für störend. Insgesamt ist die Darstellung besser geworden, so dass die geforderte Bürgerbeteiligung jetzt stattfinden könnte.

Herr RM Harnisch erkennt auch eine erhebliche Verbesserung der Vorschläge. Er geht davon aus, dass es noch zu verschiedenen Veränderungen kommen wird, insbesondere dass die Architektur noch diskutiert werden wird.
Herr RM Harnisch vergleicht die Eingangssituation zum Restaurant der Firma Block House am Platz von Leeds mit der Situation am Eingang eines Bierzeltes. Er erwartet eine größere Vielfältigkeit und schlägt vor, einen Architektenwettbewerb, ein Gutachterverfahren o. ä. durchzuführen und die Angelegenheit im Gestaltungsbeirat zu behandeln, da es sich um eine exponierte Stelle im Stadtgebiet handelt.
Das Gebäude gegenüber der St. Reinoldi-Kirche empfindet Herr RM Harnisch als Aufwertung, der Blick auf die Kirche bleibt weitgehend frei. Zum Vehoff-Drilling fragt er, ob wirklich immer eine durchgehende Lauflinie sein muss. Herr RM Harnisch hält insgesamt die vorgestellten Pläne für überzeugender, aber in verschiedenen Bereichen für diskussionswürdig. Er möchte die Bürgerbeteiligung abwarten.

Herr StR Sierau ergänzt zu den vorgestellten Plänen, dass sich in einem Gespräch mit Vertretern der Erbengemeinschaft, die Eigentümer des Vehoff-Gebäudes ist, eine positive Resonanz ergeben hat. Bisher waren Bedenken gegen einen Anbau erhoben worden. Gegen eine Ergänzung um ein bis zwei Gebäude bestehen keine solchen Vorbehalte. Das Interesse, dass Gebäudeform und Fassadenmaterial sich am Vehoff-Gebäude orientieren, ist vorhanden.

Zum Gebäude Friedhof 6 - 8 wurde nach Angaben des Herrn StR Sierau von Seiten des Eigentümers bereits positiv Stellung genommen, eine derartige Baumaßnahme durchzuführen. Eine andere Eigentümerin, die Aachener Grundstücksgesellschaft, hat einen Architekten nach Dortmund entsandt, der sich mit den stadträumlichen Lösungsansätzen vertraut gemacht hat. Im Grundsatz steht dieser dem Ganzen positiv gegenüber. Vom Vorstand der Aachener Grundstücksgesellschaft kann inzwischen auch eine positive Resonanz verzeichnet werden. Unter Berücksichtigung der Bestandssituation sollen noch verschiedene Varianten einer Machbarkeit überprüft werden.
Für die von Herrn Prof. Fritschi vorgestellten Vorschläge ist damit grundsätzlich die Option eröffnet, diese mit den betroffenen Eigentümern zu realisieren.

Herr StR Sierau erklärt, dass die vom Ausschuss beschlossene Bürgerveranstaltung am 24.06.2002 in den Räumen der Handwerkskammer, Reinoldistraße, durchgeführt werden könnte.

Herr Steiner bittet zu berücksichtigen, dass das geplante Restaurant am Platz von Leeds sowohl für Behinderte Rollstuhlzugänglichkeit und Behindertentoiletten aufweisen muss. Für die dort angesprochene Gastronomie an der Kirche St. Petri fordert er einen Aufzug, damit auch Behinderte die Gastronomie und die Toiletten erreichen können.

Frau RM Reuter trägt die vorgetragenen Bedenken zu den vorgestellten Plänen des Restaurants am Platz von Leeds.
Zur Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg verdeutlicht Frau RM Reuter, dass die abgelaufene Zeit einen Fortschritt gebracht habe. Frau RM Reuter sieht es als positiv an, dass der Platz an der St. Reinoldi-Kirche durch den Anbau an das Gebäude des Herrn Menne gut gefasst wird. Nicht für sinnvoll hält die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Anbau an das Vehoff-Gebäude, da die Platzfläche nicht für ein Gebäude zur Verfügung steht. Die Nord-Süd-Verbindung ist von Gastronomie sehr in Anspruch genommen. Die Fläche würde zugestellt. Es muss Platz für Fußgänger/innen und Radler/innen bleiben. Eine engere Verbindung zwischen Osten- und Westenhellweg hält Frau RM Reuter nicht für erforderlich, in diesem Bereich ist in der Regel viel los. Die Menge der Menschen auf dem Ostenhellweg ist ihres Erachtens durch die Attraktivität des Einzelhandels bestimmt. Das geplante Eckgebäude am St. Petri-Kirchplatz ist eine gute Lösung, da es mehr Offenheit bietet und keine dunkle Gasse mehr schafft. Schwierigkeiten bestehen mit dem geschlossenen Kubus, Frau RM Reuter plädiert mehr für eine offene Lösung. Im Vergleich zu den ursprünglichen Entwürfen ist insgesamt gesehen eine erhebliche Verbesserung festzustellen. Die vorgestellten Entwürfe sollten nun in der Öffentlichkeit diskutiert werden.

Herr RM Münch befürchtet eine Verschandelung der Innenstadt durch die vorgestellten Gebäude und weist auf das Ziel der Neugestaltung, die Attraktivitätssteigerung, hin. Er schlägt vor, durch das Schaffen von Skulpturen (einen "Skulpturen-Pfad") oder "Wasser in der City" Flair zu schaffen. Die Bürgeranhörung bleibt abzuwarten.

Herr Prof. Fritschi erklärt, dass sämtliche Räume, die Öffentlichkeitscharakter haben sollen, über behindertengerechte Aufzüge zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für dieAngebote der öffentlichen Plätze.
Zum Pavillon am Platz von St. Reinoldi erläutert Herr Prof. Fritschi, dass verschiedene Alternativen vorgestellt worden waren und alle nicht überzeugen konnten. Die Wichtigkeit eines Eckpunktes wurde gesehen, im Gestaltungsbeirat war von einem Ensemble die Rede, das gebildet wird. Herr Prof. Fritschi wirbt für die vorgestellte Idee und gibt hierzu den Hinweis, dass bisher noch keine Architektur, sondern Volumina und Funktionen geschaffen wurden.

Herr RM Jung verweist auf den Termin für die Diskussion mit der Öffentlichkeit am 24.06.2002. Danach wird eine Auswertungsphase kommen.


Beschluss zu TOP 2.3 und TOP 4.9:

Der AUSW empfiehlt eine Mehrfachbeauftragung im Bereich der Planung des Platzes von Leeds.

Der AUSW nimmt sowohl den mündlichen Bericht zur Gestaltung des Platzes von Leeds durch die Firma Block House als auch den Bericht zur Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg, Bebauung der Kirchenumfelder St. Reinoldi und St. Petri, zur Kenntnis.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Infrastrukturrevision

zu TOP 2.1.1
Infrastrukturrevision:
Friedhofserweiterungsflächen
(Drucksache Nr.: 02520-02)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 14.05.2002
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 14.05.2002

Frau RM Kröger-Brenner beantragt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Beschlussvorschlag unter Punkt 2 wie folgt zu ändern und um einen weiteren Satz zu ergänzen (die Änderungen/Ergänzungen sind kursiv dargestellt):

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Konzepte für eine anderweitige wirtschaftliche Verwendung der gekennzeichneten Flächen zu entwickeln.
Die Verwaltung wird gebeten, die Umweltverträglichkeit, die Naherholungsfunktion und
die Empfehlungen der Bezirksvertretungen bei der Entwicklung von Konzepten zu berücksichtigen und diese bei der Entwicklung von Konzepten einfließen zu lassen.

Dieser Änderungsantrag wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Herr RM Münch hält es für gut, gerade im Nahbereich der Bezirksfriedhöfe Huckarde und Menglinghausen bei den benachbarten Naturschutzgebieten Ausgleichs- und Ersatzflächen zu entwickeln. Kritisch merkt er an, dass die Fläche 4 des Hauptfriedhofes nicht für Gewerbeansiedlung ausgewiesen werden sollte, da dort eine ökologisch positiv entwickelte Waldfläche entstanden ist.

Herr StD Fehlemann informiert darüber, dass am 16.05.2002 eine Ergänzungsvorlage zu den aktuellen Suchfeldern der Infrastrukturrevision den Haupt- und Finanzausschuss erreichen wird. Darin wird z. B. darauf hingewiesen, dass die Zeitachse für die Friedhofsflächen mit der des Flächennutzungsplanes verbunden wird. Auch wurde für die Haushaltssicherung nur der Freiflächenwert angegeben und nicht der Wert für Wohnungsbauflächen. Es muss zunächst geklärt werden, welche Friedhofserweiterungsflächen weiter solche bleiben, welche Flächen entlassen und welche wertsteigernd verplant werden. Zum Teil haben die Flächen Privateigentümer.
In der neuen Vorlage wird die Fläche 4 am Hauptfriedhof nicht mehr genannt, da diese Fläche fast komplett bei einem sechsspurigen Ausbau der B 1 genutzt werden müsste.

Herr RM Jostes spricht sich für die Vorlage aus. Nur müssen die Einwände der Bezirksvertretungen noch überprüft werden.

Auch Herr RM Harnisch geht davon aus, dass dies eine Grundsatzvorlage ist und im einzelnen die Beschlüsse zu fassen sind, wenn klar ist, was auf den Flächen passiert.

Außerdem regt Herr RM Harnisch an, dass die Eignung der Flächen hinsichtlich der Bepflanzung mit schnell wachsenden Bäumen durch die Verwaltung geprüft wird, um ggf. die energetische Verwertung von Holz möglich zu machen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt fasst im Rahmen der Infrastrukturrevision - Bereich Friedhofserweiterungsflächen - folgenden Beschluss:

1. Die gekennzeichneten Flächen werden nicht mehr für Friedhofserweiterungen
vorgehalten.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Konzepte für eine wirtschaftliche Verwendung der
gekennzeichneten Flächen zu entwickeln.

zu TOP 2.1.2
Infrastrukturrevision: Sekundärgrün und Restflächen
(Drucksache Nr.: 02522-02)

Herr RM Münch regt die Prüfung an, welche Einsparmöglichkeiten es in der Grünpflege gibt,

z. B. könnte das Rasenmähen weniger häufig erfolgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, im Rahmen der Infrastrukturrevision - Bereich "Sekundärgrün und Restflächen" - folgenden Beschluss zu fassen:

Die Veräußerung von Restflächen, Restgrundstücken pp., die für die Aufgabenerfüllung der Stadt Dortmund nicht benötigt werden, wird gebilligt. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Belastung der Stadt Dortmund durch solche Flächen wird die Verwaltung beauftragt, mit den zuständigen Aufsichtsbehörden dahingehend Einvernehmen zu erzielen, dass solche Flächen ggf. auch entgeltlos übereignet werden können, wenn eine entgeltliche Vermarktung nicht möglich ist.

zu TOP 2.1.3
Infrastrukturrevision:
Strategische Grundsätze der städtischen Büroraumversorgung (Eckwertebeschluss)
(Drucksache Nr.: 02506-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, im Rahmen der Infrastrukturrevision - Bereich "Büroraumversorgung" - folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Die in der Vorlage dargelegten Eckpunkte werden als strategische Vorgabe für den Restrukturierungsprozess der Büroraumversorgung für die zentralen Organisationseinheiten einschließlich der städtischen Eigenbetriebe beschlossen.
2. In die Finanzplanung für 2002 - 2007 sind vom HJ 2006 an Mittel in den
Verwaltungshaushalt für die Anmietung von Büroräumen bzw. in den
Vermögenshaushalt Mittel für die Errichtung von Bürogebäuden in Abhängigkeit davon
einzustellen, ob Ersatzbüroräume von einem Investor angemietet oder selbst errichtet
werden.
3. Für die Büroraumversorgung wird ein Budgetierungsverfahren, das die Eckwerte dieser Vorlage zum Maßstab hat, als erste Stufe eingeführt.

zu TOP 2.1.4
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Urbanus-Grundschule
(Drucksache Nr.: 02461-02)

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes der Urbanus-Grundschule, Roßbachstr. 21 in Do-Huckarde mit Gesamtkosten von 2.850.000,00Euro.

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:
Finanzposition HJ 2002 HJ 2003 HJ 2004
2100 5013 0000
Haushaltssoll 1.533.876,00 Euro 511.292,00 Euro 0,00 Euro

Die o. g. Mittel sind im Haushaltsplan 2002 veranschlagt.

Die restliche Finanzierung in Höhe von 804.832,00 Euro wird im Rahmen einer flexiblen Mittelbewirtschaftung und Einsparungen bei den anderen im Verwaltungshaushalt der HJ 2002 bis 2004 durchzuführenden Maßnahmen aus der Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten" kompensiert.
Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt. Für die Verwendung der fertiggestellten Anlage zahlt der Nutzer ein Nutzungsentgelt.

zu TOP 2.1.5
Neubau einer Sporthalle für die Martin-Luther-King-Gesamtschule, Fine-Frau 50-54 in Do-Dorstfeld
(Drucksache Nr.: 02395-02)

Die CDU-Fraktion bittet darum, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Beschluss- empfehlung an den Rat weiter.
zu TOP 2.2
Städtebaulicher Rahmenplan für das Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion
(Drucksache Nr.: 02379-02)
- wurde zur Sitzung am 17.04.2002 versandt und eingebracht -
zu TOP 4.6
63/2-1-28294
Umbau und Erweiterung des Westfalenstadions durch Errichtung von vier Ecktribünenanlagen auf dem Grundstück Strobelallee 50
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02470-02)

- wurde zur Sitzung am 17.04.2002 versandt und eingebracht -
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.2002 mit der Bezeichnung "Ausbau des Westfalenstadiums" (Drucksache-Nr. 02470-02AT)

- Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 15.05.2002 mit der Bezeichnung
"Umbau und Erweiterung des Westfalenstadions durch Errichtung von vier Ecktribünen- anlagen auf dem Grundstück Strobelallee 50"
(Drucksache-Nr. 02470-02AT)

TOP 2.2 und TOP 4.6 "63/2-1-28294, Umbau und Erweiterung des Westfalenstadions durch Errichtung von vier Ecktribünenanlagen auf dem Grundstück Strobelallee 50, - Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -" (Drucksache-Nr. 02470-02) werden zusammen behandelt.

Frau RM Kröger-Brenner erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Weitere Parkplätze sind ihres Erachtens nicht erforderlich, sie spricht sich für den ÖPNV aus.
Sie beantragt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, im Erläuterungsbericht zur Vorlage auf Seite 11 unter Punkt 3.6 den folgenden letzten Satz
"Als letzte Möglichkeit kommt die Verlagerung zur "Finnenbahn" in Betracht, wenn keine andere Möglichkeit der Verlagerung der Vereine gesehen wird."
zu ersetzen durch den Satz: "Eine Verlagerung des Spielfeldes nördlich der Strobelallee zur Finnenbahn kommt nicht in Betracht".

Der gemeinsame Antrag der CDU-und der SPD-Fraktion wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Herr RM Jostes begründet den gemeinsamen Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion.

Herr Steiner regt erneut an, beim Ausbau im Tribüneneckbereich des Westfalenstadions auch überdachte Stellplätze für Rollstühle mit guter Sicht vorzusehen.

Herr RM Harnisch stimmt beiden Vorlagen zu.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass Freiraum für Parkplätze nicht in Anspruch genommen werden sollte und Parkplätze für diese temporären Ereignisse durch Aufständerung oder eine Tiefgarage entstehen könnten. Eine Entzerrung des Verkehrs sollte ermöglicht werden, z. B. mit den Maßnahmen, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorschlägt.

Herr StR Sierau weist darauf hin, dass der Bau einer Tiefgarage einen höheren Versiegelungsgrad der Fläche nach sich ziehe. Zur Finanzierung der verkehrlichen Maßnahmen erläutert er, dass Herr StR Sierau und Herr StD Fehlemann am 27.05.2002 mit dem Ministerium ein Gespräch führen werden. Die WM-Städte werden eingeladen, um ihre Konzepte vorzustellen.

Beschluss zu TOP 2.2:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt beschließt den Rahmenplan für das Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z. B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage des vorliegenden Rahmenplanes durchzuführen.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.2002 mit der Bezeichnung "Ausbau des Westfalenstadions" (Drucksache-Nr. 02470-02AT) wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Beschluss zu TOP 4.6:
Der AUSW stimmt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion folgendem gemeinsamen Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion mit der Bezeichnung "Umbau und Erweiterung des Westfalenstadions durch Errichtung von vier Ecktribünenanlagen auf dem Grundstück Strobelallee 50" (Drucksache-Nr. 02470-02AT) zu:

"1. Zusätzlich zu den 850 Stellplätzen, die der Stadionbetreiber nachträglich für die
Kapazitätserweiterung des Stadions im Rahmen der zweiten Erweiterungsstufe
anzulegen hat, hat der Bauherr zum Ausgleich der Verpflichtung zum Nachweis von
Stellplätzen im Zuge der dritten Erweiterungsstufe auf dem Gelände des Luft- und Lichtbades weitere 150 Stellplätze zu errichten.

2. Der Stadionbetreiber wird - wie in der Vorlage beschrieben - einen Pendelbusverkehr
einrichten, finanzieren und bewerben. Für das Abstellen von Fahrzeugen bietet sich die Parkplatzfläche an der Otto-Hahn-Straße an. Der Pendelbus sollte auch Stadionbesucher aufnehmen, die mit der S-Bahn bis zum Haltepunkt Universität fahren.
Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass insbesondere bei einer Überschreitung der heutigen Kapazität des Stadions die Stadionbesucher diese Parkplätze zum Abstellen
ihrer Fahrzeuge benutzen. Das aus der Kapazitätserweiterung folgende zusätzliche Erfordernis an Stellplätzen soll mit Hilfe des Pendelbusverkehrs ausgeglichen werden.
Der Nachweis der Tauglichkeit des Pendelbusverkehrs ist u.a. durch Zählung der parkenden Fahrzeuge und der Busbenutzer in den beiden Jahren nach dem Umbau des
Stadions zu erbringen; misslingt der Nachweis, hat der Bauherr mindestens weitere 350
Stellplätze in der Nachbarschaft des Stadions zu errichten oder abzulösen.

Über den Verkauf des Luft- und Lichtbades ist mit dem Stadionbetreiber alsbald ein Vertrag zu schließen. Darin soll auch eine Optionsregelung für einen Ankauf des Trainingsgeländes am Rabenloh aufgenommen werden."

Mit dieser Maßgabe nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und gibt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Empfehlung:

Der Rat der Stadt nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt, die Zulassung des Vorhabens.


zu TOP 2.3
Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
Bebauung der Kirchenumfelder St. Reinoldi und St. Petri
- Vorstellen der Konzepte
- Mündlicher Bericht

Die Tagesordnungspunkte 4.9 Einziehung der Fläche Platz von Leeds und 2.3 Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg, Bebauung der Kirchenumfelder St. Reinoldi und St. Petri sind, wegen des inhaltlichen Zusammenhangs zu Beginn der Sitzung zusammen behandelt worden.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 133. Änderung des Flächennutzungsplanes - Rewe-Erweiterung - sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan Br 212 - Rewe-Erweiterung -
hier: I. Anhörung der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Beschluss zur 133. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 212 - Rewe-Erweiterung -; IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung; V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
(Drucksache Nr.: 01722-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 18.04.2002
- Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund vom 29.04.2002

Frau RM Kröger-Brenner hat kein Verständnis dafür, dass eine Fläche für die Rewe-Erweiterung zur Verfügung gestellt wird, die als regionaler Grünzug ausgewiesen ist. Sie stellt mündlich den bereits im Ausschuss für Wirtschaft- und Beschäftigungsförderung vorgelegten Antrag (Drucksache-Nr. 02642-02AT-B):
1. Der AUSW lehnt eine weitere Inanspruchnahme des regionalen Grünzugs zwischen Brackel und Asseln, wie er im Entwurf des aktuellen Gebietsentwicklungsplanes dargestellt ist, ab.


2. Die WBF-Do wird aufgefordert, umgehend mit der REWE Dortmund Großhandel eG und Coop mit dem Ziel in Verbindung zu treten, dass REWE die gewünschte Erweiterung auf der westlich angrenzenden, derzeit ungenutzten, ehemaligen Coop-Lagerfläche realisiert und auf die Inanspruchnahme der östlich gelegenen landwirtschaftlichen Nutzflächen verzichtet. Die von REWE nicht benötigte Flächen der ehemaligen Lagerfläche von Coop sollte vorrangig für weitere Gewerbeansiedlungen verwendet werden.

Herr RM Münch spricht sich gegen die Zerstörung der Grünverbindung aus und für die Beachtung von Natur- und Umweltschutzbelangen. Er fordert dazu auf, dem Votum des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zu folgen.


Herr RM Weber verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Brackel. Er erläutert, dass eine Erweiterung von Rewe aus wirtschaftlichen Gründen nicht nach Westen möglich ist.

Der mündlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellte Antrag wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion, dem Beschluss der Bezirksvertretung Brackel zu folgen und ergänzt den Beschluss wie folgt:

"Da die zu überplanende Fläche im Landschaftsplan Dortmund-Mitte als Landschaftsschutzgebiet und im GEP als Ausgleichsfläche und Bestandteil des Regionalen Grünzuges festgeschrieben ist, sind entsprechende Ausgleichsmaßnahmen im Stadtbezirk Brackel zu realisieren."

Mit dieser Ergänzung fasst der AUSW folgende Beschlüsse:


II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan vom 27.06.1985 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (133. Änderung - Rewe-Erweiterung - ).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Satzungs- verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 212 für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich einzuleiten.


Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (133. Änderung des Flächennutzungsplanes) und vorhabenbezogener Bebauungsplan Br 212) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Br 212 die Festsetzung Landschaftsschutzgebiet des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (Ziffer 12 dieser Vorlage) außer Kraft treten wird.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.1995 (GV NW S. 283).

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4 n - westlich Evinger Straße
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ev 140 (- Minister Stein -) für einen Teilbereich, II. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 130/4 n - westlich Evinger Straße -, III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 02492-02)

Herr RM Berndsen stimmt im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage mit den Ergänzungen zu, dass die Konkretisierung der Entwicklungsziele des Bebauungsplanes gemeinsam mit der Bezirksvertretung diskutiert werden, dass es eine vorgezogene Bürgeranhörung geben soll und die Vorstellung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes in der Bezirksvertretung und im AUSW erfolgt.

Herr RM Leniger unterstützt die Anregung des Herrn RM Berndsen. Das Gebiet soll nicht solchen Gewerbebereichen zugeführt werden, die nicht ins Umfeld passen.

Herr RM Münch weist auf das Feuchtbiotop Winterkampweg hin und bittet, den Lebensraum zu erhalten.

Herr StR Sierau geht davon aus, dass es nicht beabsichtigt sei, die angesprochenen Flächen zu tangieren. Aufgrund der Anregungen der SPD- und der CDU-Fraktion ist die Verwaltung sensibilisiert. Es ist geplant, in eine begleitende Erörterung einzutreten. Eine geordnete Entwicklung des Nebenzentrums ist vorgesehen und die Arrondierung und Weiterentwicklung des Bereiches soll sichergestellt werden.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig

I. den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 130 - Minister Stein - vom
03.05.1988 teilweise (für den in Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich) aufzuheben,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. den Bebauungsplan Ev 130/4 n - westlich Evinger Straße - für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

zu TOP 3.3
Umgestaltung der Brechtener Straße zwischen nördlich "Im Dorfe" und "Wulfskamp"
(Drucksache Nr.: 02544-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig die Durchführung der Umgestaltungsmaßnahme.
zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -
hier: I. Änderungsbeschluss (1. Änderung) des Bebauungsplanes Hu 126/1 - Gewerbepark Hansa -; II. Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 02371-02)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 02.05.2002

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage in der Sitzung am 29.05.2002 zu behandeln.
zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße -
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -.
(Drucksache Nr.: 02561-02)

Herr RM Ollech nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig,

I. das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 141 -
Seniorenhaus Zeppelinstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage
beschriebenen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

III. dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage 2 dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

zu TOP 3.6
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage östlich der Straße "Dahlwiese" und der Rüpingstraße in Dortmund-Brackel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucksache Nr.: 02566-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 196 - Wickede-West -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Brackel und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Information über das Ergebnis des Gutachterverfahrens, III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 196 - Wickede-West -, IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung, V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
(Drucksache Nr.: 02541-02)
- Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund vom 05.05.2002
- Ergänzungsschreiben vom 10.05.02 zum vorgenannten Schreiben

Frau RM Kröger-Brenner ist der Meinung, dass nicht die gesamte Fläche bebaut werden sollte, nur die westliche Bebauung erhält ihre Zustimmung. Sie weist dazu auf die Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde hin und lehnt die Vorlage ab.

Herr RM Münch fordert dazu auf, diese Kulturlandschaft nicht zu zerstören.

Auch Frau RM Gerszewski spricht sich für den Erhalt der Hecken aus.

Herr Wilde erläutert, dass der Erhalt der Hecken in das Verfahren aufgenommen und zum Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden kann. Gleichzeitig kann die Vorlage beschlossen werden. Herr Wilde schlägt vor, die Anregungen in das Verfahren einzubringen. Im weiteren Verlauf wird dargelegt, wie mit den Anregungen umgegangen wurde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Ergebnis des Gutachterverfahrens zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu, auf der Grundlage des modifizierten Entwurfes des Planungsbüros Deichstraße (Hamburg) einen Bebauungsplan zu erarbeiten.

Rechtsgrundlage:
§ 41 GO NRW in Verbindung mit dem Delegationsbeschluss des Rates vom 19.09.1996.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Br 196 - Wickede-West - für den unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte "Landschaftsschutzgebiet Nr. 27 Asseln-Wickede" und "Landschaftsbestandteil Nr. 96 Gehölzbestände und Hecken" mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Br 196 tlw. außer Kraft treten (siehe Ziffer 8 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NRW S. 710, SGV NRW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.1995 (GV NRW S. 283).

zu TOP 3.8
Verkehrskonzept Oespel/Kley
(Drucksache Nr.: 02572-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage in der Sitzung am 29.05.2002 zu behandeln.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
- unbesetzt -
zu TOP 4.2
1. Vorbescheid für die Errichtung eines Fußgängertunnels (63/2-4-27684) sowie
2. Vorbescheid für die Errichtung eines Abstellgebäudes auf dem Grundstück Rennweg 70 in Dortmund-Wambel
(63/2-4-27683)
- Zulassung von Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02550-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die positiven Vorbescheide zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung der Vorhaben in Aussicht gestellt wird.
zu TOP 4.3
63/2-2-28376
Umbau einer Kirche und Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück Gemarkung Kirchderne, Flur 3, Flurstück 917, Im Karrenberg 97
- Zulässigkeit eines Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02501-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.
zu TOP 4.4
63/2-4-26690
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage auf dem Grundstück Kortenstraße 6 in 44287 Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02562-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.
zu TOP 4.5
63/2-4-27629
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Seniorenwohnungen, einer Pflegestation, einer Begegnungsstätte, kleinflächigem Einzelhandel und einer Tiefgarage auf dem Grundstück in Dortmund-Aplerbeck, Rodenbergstraße/Märtmannstraße 10
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 BauGB -
(Drucksache Nr.: 02276-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 13.03.2002 versandt und in der Sitzung eingebracht. In der
Sitzung am 17.04.2002 wurde sie vertagt.
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 09.04.2002
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 07.05.2002

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.
zu TOP 4.6
63/2-1-28294
Umbau und Erweiterung des Westfalenstadions durch Errichtung von vier Ecktribünenanlagen auf dem Grundstück Strobelallee 50
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02470-02)
- wurde zur Sitzung am 17.04.2002 versandt und eingebracht -
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.05.2002 mit der Bezeichnung "Ausbau des Westfalenstadiums" (Drucksache-Nr. 02470-02AT)
- Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 15.05.2002 mit der Bezeichnung
"Umbau und Erweiterung des Westfalenstadions durch Errichtung von vier Ecktribünen- anlagen auf dem Grundstück Strobelallee 50"
(Drucksache-Nr. 02470-02AT)

TOP 2.2 "Städtebaulicher Rahmenplan für das Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/ Westfalenstadion" (Drucksache Nr.: 02379-02) und TOP 4.6 sind zu Beginn der Sitzung im Anschluss an die Tagesordnungspunkte 2.3 und 4.9 zusammen behandelt worden.

zu TOP 4.7
63/2-1-28555
Fassadensanierung eines Büro- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Alter Markt 6-8
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02609-02)

Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die
Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.
zu TOP 4.8
Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage, Obernetter Straße 24, Gemarkung Nette, Flur 4, Flurstücke 42, 43, 44, 45
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucksache Nr.: 02500-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.


zu TOP 4.9
Einziehung der Fläche Platz von Leeds
- Mündlicher Bericht


Die Tagesordnungspunkte
4.9 Einziehung der Fläche Platz von Leeds und 2.3 Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg, Bebauung der Kirchenumfelder St. Reinoldi und St. Petri sind, wegen des inhaltlichen Zusammenhangs zu Beginn der Sitzung zusammen behandelt worden.

zu TOP 4.10

Bau eines Radsportzentrums
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02716-02)

Herr Hofmeister gibt aufgrund der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.05.2002 mit der Bezeichnung "Bau eines Radsportzentrums" folgende mündliche Erklärung ab:

"Unter dem Aktenzeichen 63/2-3-22234 wurde am 02.10.97 ein Bauantrag für eine geplante Erweiterung des vorhandenen Vereinskomplexes durch einen eingeschossigen Anbau auf dem Grundstück in Dortmund-Niederhofen, Schirrmannweg 10 eingereicht. Diesem Bauantrag vorausgegangen waren zwei Voranfragen des Radrennclubs Olympia e. V., Schirrmannweg 10, 44267 Dortmund.

Zum einen wurde der Vorbescheid für die Erweiterung des vorhandenen Vereinshauses, zum anderen der Vorbescheid für die Errichtung eines Radsport-Trainingsparcours für den Radrennclub Olympia, Schirrmannweg 10, beantragt.

In einer Beschlussvorlage vom 09.04.97 wurden beide Voranfragen in den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen eingebracht. Der Fachausschuss hat in der Sitzung am 07.05.97 wie beantragt beschlossen, die positiven Vorbescheide zu erteilen.

Beide Vorbescheide wurden am 01.07.97 positiv erteilt.

Der o. g. Bauantrag aus dem Jahre 1997 stimmte in Inhalt und Umfang mit dem Vorbescheid für die Erweiterung des vorhandenen Vereinshauses überein. Daher erübrigte sich eine erneute Beteiligung der politischen Gremien durch Beschlussvorlage. Am 19.06.98 wurde die Genehmigung für die Errichtung eines eingeschossigen Anbaues mit einer Sport- und Gymnastikhalle und einem Schulungsraum erteilt. Diese Genehmigung enthielt die Auflage, spätestens bis Baubeginn den Nachweis der Standsicherheit von einer oder einem staatlich anerkannten Sachverständigen oder Sachverständigenstelle nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Bauordnung geprüft, einzureichen. Zu diesem Nachweis gehört der Prüfbericht und eine Ausfertigung des geprüften Standsicherheitsnachweises.

Am 29.08.00 ging der 1. Prüfbericht des staatlich anerkannten Sachverständigen für die Standsicherheit mit den statischen Unterlagen beim Bauordnungsamt unter dem o.g. Aktenzeichen ein.

Der Bauherr war nach § 72 Abs. 7 BauO NRW berechtigt, einen staatlich anerkannten Sachverständigen mit der Prüfung der Statik zu beauftragen. Der Bauherr hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und am 05.05.00 den Sachverständigen für Standsicherheit mit der Prüfung des Nachweises der Standsicherheit beauftragt. Die Bauaufsichtsbehörde ist nach § 81 BauO NRW verpflichtet, die ordnungsgemäße Ausführung genehmigungsbedürftiger Bauvorhaben gemäß § 63 BauO NRW zu überwachen. Sie kann diese Überwachung gem. § 21 Abs. 2 der Verordnung über bautechnische Prüfungen einem Prüfamt, einer Prüfingenieurin oder einem Prüfingenieur übertragen.

Eine Übertragung dieser bauordnungsbehördlichen Aufgaben erfolgte im vorliegenden Fall nicht.
Nach § 12 der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit hat der staatlich anerkannte Sachverständige die Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise und ihre Übereinstimmung mit den genehmigten Bauvorlagen oder den bei der Gemeinde eingereichten Bauvorlagen zu bescheinigen.

Im 1. Prüfbericht vom 16.05.00 hat der mit der Prüfung beauftragte Prüfingenieur bescheinigt, dass die statischen Nachweise mit den Entwurfszeichnungen übereinstimmen.

Die Bauaufsichtsbehörde ist gem. § 72 Abs. 7 BauO NRW zu einer Überprüfung des Inhaltes dieser Bescheinigung nicht verpflichtet.

Eine aktuelle Überprüfung der statischen Unterlagen hat ergeben, dass bereits zu diesem frühen Zeitpunkt im Mai 2000 eine Statik durch den Prüfingenieur vorgelegt wurde, die nicht mit dem genehmigten Entwurf der Bauzeichnungen übereinstimmte.

Der Bauantrag, der die Errichtung eines Trainingszentrum zum Inhalt hatte, wurde erst am 07.03.01 beim Bauordnungsamt eingereicht. Die Entwurfszeichnungen für diesen Antrag entsprechen den bereits im Mai 2000 eingereichten statischen Unterlagen, die der genehmigten Erweiterung mit einem eingeschossigen Anbau zugeordnet wurden.

Der neue Bauantrag mit dem Aktenzeichen 63/2-4-26395 wurde schleppend bearbeitet.

Der zuständige Sachbearbeiter hat nach der Erteilung der Genehmigung aus dem Jahre 1998 gewechselt. Gleichzeitig war die Arbeitssituation im Bereich dieses Mitarbeiters auch dadurch angespannt, dass er, verbunden mit einem Umzug, in die Zuständigkeit eines anderen Bauaufsichtsbezirkes wechselte und sich in der Einarbeitungsphase befand.

Damit wechselten für ihn auch die in dem neuen Bauaufsichtsbezirk zuständigen unmittelbaren Vorgesetzten und die Baukontrolleure.

Außerdem muss aus Sicht des Bauordnungsamtes gesagt werden, dass die gegebene Personalknappheit eine kontinuierliche Präsenz vor Ort durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Baustellen nicht zulässt und eine erste Überwachung in der Regel erst bei Beantragung der Bauzustandsbesichtigung zur Rohbaufertigstellung erfolgt.

Zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Bezug: Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.05.2002

Aufgrund des o. g. Dringlichkeitsantrages hat sich das Bauordnungsamt mit der Angelegenheit, unter dem Aktenzeichen 63/2-4-26395, befasst.
Zu den Fragen ist folgendes mitzuteilen:

Frage 1: Aus welchem Grund wurde der zweite Bauantrag des RC Olympia, der das Ausmaß der veränderten Entwurfsplanung deutlich macht, nicht bearbeitet?

Der Bauantrag für die Erweiterung des Trainingszentrums (Aktenzeichen 63/2-4-26395) wurde am 07.03.2001 vom Radrennclub Olympia e. V. eingereicht. Die Bauvorlagen waren unvollständig, der Antrag somit nicht abschließend prüffähig. Erforderliche Stellungnahmen zu beteiligender Fachämter wurden, soweit möglich, eingeholt. Noch am 02.05.2002 wurde als wesentliche Voraussetzung für die Vollständigkeit des Antrages das Brandschutzkonzept eingereicht.

Darüber hinaus hat die Arbeitsbelastung in diesem Sachgebiet und die Tatsache, dass der zuständige Sachbearbeiter in der Einarbeitungsphase mit den Verfahren, die 1998 zur Ursprungsgenehmigung geführt haben, nicht vertraut war, zu Verzögerungen geführt. Dennoch hätte mit höherer Intensität auf die Vervollständigung des Antrages gedrängt werden müssen.

Von einer Nicht-Bearbeitung kann nach Aktenlage nicht ausgegangen werden.

Mit Bescheid vom 29.04.2002 wurde der Bauantrag aus folgenden Gründen abgelehnt:
Die geplante Erweiterung auf zwei bis drei Geschosse mit ausgebautem Dachgeschoss ist kein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Vorhaben widerspricht der Darstellung des Flächennutzungsplanes "land- und/oder forstwirtschaftliche Nutzfläche".
Die ausreichende Erschließung ist nicht gesichert, da der Zeitpunkt der Fertigstellung der öffentlichen Abwasseranlage (Druckleitung zur Wittbräucker Straße) noch nicht feststeht.
Für das Vorhaben besteht ein Planerfordernis nach § 1 Abs. 3 BauGB.
Das Vorhaben beeinträchtigt öffentliche Belange, da die Erweiterung auf bis zu drei Geschosse mit ausgebautem Dachgeschoss ebenso wie die Erweiterung der überbauten Fläche keine angemessene Erweiterung im Sinne des § 35 Abs. 4 Ziff. 6 BauGB darstellt.
Das geplante Vorhaben begründet eine negative Vorbildwirkung und schafft bewältigungsbedürftige bodenrechtliche Spannungen.

Frage 2: Wie viele MitarbeiterInnen des Bauordnungsamtes waren am Prozess der Erteilung der ersten Baugenehmigung beteiligt? Wie viele MitarbeiterInnen hatten Kenntnis von dem Vorliegen eines zweiten Bauantrages?

Die Ursprungsgenehmigung zur Errichtung eines eingeschossigen Anbaues mit einer Sport- und Gymnastikhalle und einem Schulungsraum wurde am 19.06.1998 unter dem Aktenzeichen 63/2-3-22234 erteilt. Voraussetzung für die Baugenehmigung war der positive Vorbescheid vom 01.07.1997, der unter Beteiligung der politischen Gremien und Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg erteilt wurde. Die Voranfrage für die Erweiterung des vorhandenen Vereinshauses wurde mit Beschlussvorlage vom 09.04.97 in den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen eingebracht. Der Fachausschuss hat in der Sitzung am 07.05.97 wie beantragt beschlossen.
Im Zeitraum der Bearbeitung für die Voranfrage bis zur Erteilung der ersten Baugenehmigung waren außer dem zuständigen Sachbearbeiter mehrere Mitarbeiter im Bauordnungsamt an dem Genehmigungsverfahren beteiligt. Nach der Erteilung der ersten Genehmigung hat ein Sachbearbeiterwechsel stattgefunden. Der neue Bauantrag vom 06.01.2000 (AZ 63/2-4-26395) war mehreren Mitarbeitern des Bauordnungsamtes bekannt.

Frage 3: Wer erteilt die Nachtragsgenehmigung für "konstruktive und tragende Bauteile"?

Die Nachtragsgenehmigung für die Ausführung der statisch konstruktiven Bauteile erteilt der Sachbearbeiter im Bauaufsichtsbezirk. Zuvor werden die statischen Unterlagen, die in diesem Fall durch einen freiberuflichen, staatlich anerkannten Sachverständigen für die Standsicherheit geprüft wurden und über die Fachgruppe "Statik" im Bauordnungsamt, die die Unterlagen zur Kenntnis nimmt, an den zuständigen, für die Genehmigung verantwortlichen Sachbearbeiter weitergeleitet. In diesem Fall wurde der 1. Prüfbericht einschließlich der geprüften statischen Unterlagen mit dem Übereinstimmungsvermerk des Sachverständigen versehen, zu dem Baugenehmigungsverfahren 63/2-3-22234 (Ursprungsgenehmigung) vorgelegt und an den für die Nachtragsgenehmigung zuständigen Sachbearbeiter des Bauaufsichtsbezirkes weitergeleitet.

Frage 4: Gab es für den Bauherrn irgendwelche Gründe davon auszugehen, dass es sich bei dieser Nachtragsgenehmigung um eine Baugenehmigung handeln könnte?

Nein. Die Nachtragsgenehmigung wurde ausdrücklich nur für die Ausführung der tragenden Konstruktionsteile erteilt. Sie ersetzt damit keine Ursprungsgenehmigung.

Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser, welche oder welcher bauvorlageberechtigt ist, durch Unterschrift anerkannt sein (§ 69 Abs. 2 Satz 1 BauO NRW).
Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser hat dafür zu sorgen, dass die für
die Ausführung notwendigen Einzelzeichnungen, Einzelberechnungen und Anweisungen geliefert werden und dem genehmigten Entwurf und den öffentlich- rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Frage 5: In welchem Umfang hatte der zuständige Sachbearbeiter Handlungsvollmacht für die Bearbeitung der Vorgänge im Zusammenhang mit der Erweiterung des Radsportzentrums? Wurde die Baugenehmigung zur ursprünglichen Entwurfsplanung (Anbau eingeschossige Turnhalle) auf der Grundlage vollständiger Unterlagen für die Statik erteilt? Lag vor Baubeginn eine geprüfte Statik vor?

Der zuständige Sachbearbeiter im Bauordnungsamt ist weitgehend Herr des Genehmigungsverfahrens. Bauvorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sind jedoch bei Feststellung der Genehmigungsfähigkeit zur Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens den politischen Gremien durch Beschlussvorlage und der oberen Bauaufsichtsbehörde zur Zustimmung gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vorzulegen.
Die Genehmigung für die Erweiterung mit einem eingeschossigen Anbau vom 19.06.1998 wurde mit der Auflage erteilt, bis Baubeginn den Nachweis der Standsicherheit von einer oder einem staatlich anerkannten Sachverständigen oder sachverständigen Stelle geprüft, einzureichen. Die geprüfte Statik für diese Genehmigung lag bei Baubeginn nicht vor. Die am 29.08.2000 eingereichte statische Berechnung zum 1. Prüfbericht betraf eben den wesentlich größeren Entwurf, der später erst als Bauantrag eingereicht wurde. Somit ist die gesamte Baumaßnahme illegal errichtet. Dennoch hat der Sachverständige die Übereinstimmung mit den Entwurfsunterlagen bescheinigt.

Frage 6: Was war der Anlass für die Stilllegung der Baustelle, die zuvor regelmäßig kontrolliert wurde? Wodurch wurde klar, dass es für den Erweiterungsbau keine Baugenehmigung gab?

Ein Ortstermin durch das Bauordnungsamt fand am 06.03.2002 statt.
Nach Feststellung der ohne Genehmigung errichteten Erweiterung des Trainingszentrums wurde nach einem Kontakt mit dem Architekten am 14.03.2002 die Baustelle mit Ordnungsverfügung vom 23.04.2002 stillgelegt.

Bei der vorausgegangenen statisch-konstruktiven Bauüberwachung gingen die Mitarbeiter der statischen Gruppe des Bauordnungsamtes davon aus, dass die kontinuierlich eingehenden statischen Prüfberichte auf der Grundlage der durch den staatlich anerkannten Sachverständigen für Standsicherheit vorgelegten Statik des genehmigten Bauvorhabens vom 19.06.1998 (Ursprungsgenehmigung) erfolgten. Sie konnten dies tun, weil im 1. Prüfbericht vom 16.05.2000 der staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit die Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise und Übereinstimmung mit den Entwurfszeichnungen für das Vorhaben bescheinigte. Diese Übereinstimmung wurde auch für alle 26 weiteren Prüfberichte, bezugnehmend auf den 1. Prüfbericht, bescheinigt.

Frage 7: Stimmt es, dass ein Mitarbeiter des Bauordnungsamtes als Vertreter eines "privaten Statikbüros" in Erscheinung getreten ist?

Die Mitarbeiter des Bauordnungsamtes sind nicht als Vertreter eines privaten Statikbüros tätig geworden, sondern im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung als Vertreter der Bauaufsicht in Erscheinung getreten. Diese Aufgabe der Bauüberwachung in statischer Hinsicht kann auch von einem privaten zugelassenen Prüfbüro für Baustatik wahrgenommen werden.
Rechtsgrundlage:
Das Bauvorhaben war gem. § 63 BauO NRW genehmigungspflichtig.
Der Bauherr war nach § 72 Abs. 7 BauO NRW berechtigt, einen staatlich anerkannten Sachverständigen mit der Prüfung der Statik zu beauftragen.
Der Bauherr hat von diesem Recht Gebrauch gemacht.
Die Bauaufsichtsbehörde, 63/2-6-Sta, ist nach § 81 BauO NRW verpflichtet, die ordnungsgemäße Ausführung genehmigungsbedürftiger Bauvorhaben gem. § 63 BauO NRW zu überwachen. Sie kann diese gem. § 21 Abs. 2 der Verordnung über bautechnische Prüfungen einem Prüfamt, einer Prüfingenieurin oder einem Prüfingenieur übertragen.
Eine Übertragung dieser bauordnungsbehördlichen Aufgaben erfolgte in diesem Fall nicht.
Die Mitarbeiter des Bauordnungsamtes sind im Rahmen dieser Bauüberwachung als Vertreter des Bauordnungsamtes tätig geworden. Sie sind insofern in gleicher Weise tätig geworden wie ein privater Prüfstatiker, der diese Aufgabe durch den Bauherrn als Auftrag erhalten hätte.

Aufgrund der gesetzlich gewollten Aufgabenderegulierung hat der Gesetzgeber den am Bau Beteiligten, das sind Bauherr, Architekt und Bauleiter mehr Verantwortung und Pflichten auferlegt, um das Prüfverfahren der Bauordnungsämter zu entlasten.

Gleichzeitig liegt es aber auch im Interesse der Stadt, die Bauüberwachung durchzuführen, da dadurch Einnahmen zu erzielen sind.

Nach § 12 der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit hat der staatlich anerkannte Sachverständige die Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise und Ihre Übereinstimmung mit den genehmigten Bauvorlagen oder den bei der Gemeinde eingereichten Bauvorlagen zu bescheinigen.
Die Bauaufsichtsbehörde ist im Rahmen ihrer Bauüberwachung gem § 72 BauO NRW zu einer Überprüfung des Inhaltes der Bescheinigung nicht verpflichtet.

Frage 8: Welche personellen und organisatorischen Konsequenzen zieht die Verwaltung aus den Vorfällen bei der Errichtung des Radsportzentrums?

Aus der Erkenntnis, dass die am Bau Beteiligten: Bauherr, Architekt, Sachverständiger und Bauleiter ihrer Aufgabenerledigung nicht, bzw. nur mangelhaft nachgekommen sind und sich hieraus ein illegales Vorhaben von erheblicher Größenordnung entwickelt hat, wird im Bauordnungsamt durch organisatorische Maßnahmen das Controlling von Bauvorhaben, insbesondere auch im Außenbereich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus verstärkt:

1. Rückkopplung zwischen der statisch/konstruktiven Bauüberwachung mit der Ebene der Genehmigungssachbearbeitung.
2. Fortgeschriebenes Controlling des Baufortschrittes.
3. Stichprobenhafte Prüfung der Sachverständigenbescheinigung und der Übereinstimmungsvermerke.
Frage 9: Kann die Baustilllegung zu Regressansprüchen seitens des Bauherrn führen?

Aufgrund des schwebenden Widerspruchverfahrens und der angekündigten Klage kann die Frage von Regressansprüchen zurzeit nicht beantwortet werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auf Seiten des Antragstellers und der von ihm beauftragten Fachleute, wie Architekt, Sachverständiger für Baustatik sowie des Bauleiters eine erhebliche Verantwortung für den Vorgang gegeben ist."

Auf die Frage der Frau RM Reuter, warum es am 06.03.2002 zum Ortstermin kam, gibt Herr Hofmeister an, dass der mit dem Bauvorhaben vorher nicht befasste Sachbearbeiter, sich den Bau vor Ort angeschaut hat.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes
zu TOP 5.1
Energiepass Dortmund - ein Baustein zum Klimaschutz im privaten Gebäudebestand
(Drucksache Nr.: 00804-01)

Frau sB Pohlmann-Rohr begrüßt den Vorschlag, einen Energiepass einzuführen, weist aber darauf hin, dass die Bedingungen für die Teilnahme nicht so hoch gehängt werden sollten.

Herr RM Grote sieht im Energiepass die Möglichkeit, für das Baugewerbe einen zusätzlichen Markt zu schaffen und die nachlassende Investitionstätigkeit wieder zu verstärken.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung eines Energiepasses und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Projektes "Energiepässe und finanzielle Prämien für 10 vorbildlich sanierte Altbauten".

zu TOP 5.2
Änderungen der Landschaftspläne Dortmund-Nord und Dortmund-Mitte
(Drucksache Nr.: 02360-02)

Herr RM Harnisch regt an, dass der nördliche Bereich der LEP VI-Fläche dem Naturschutzgebiet "Im Siesack" zufällt.

Auf die Frage des Herrn RM Münch stellt Herr Dr. Mackenbach dar, dass es insgesamt ca. 105 qkm Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Landschaftsschutzgebiete in Dortmund gibt. Das Naturschutzgebiet "Im Siesack" umfasste bisher 66,2 ha, durch diese Vorlage und das weitere Verfahren erhält es einen Zuwachs auf 122 ha. Für den "Lanstroper See" erfolgt eine Erhöhung um 67 % auf 69,9 ha, das Naturschutzgebiet "Alte Körne" vergrößert sich um 156 % auf 92 ha. Die Gesamtfläche des Stadtgebietes liegt bei rd. 280 qkm. Die Zahlen sind auch der Anlage 1 zur Niederschrift zu entnehmen.

Die Anregung zur LEP VI-Fläche Nord ist dem Umweltamt bekannt. Hierzu wird ein gesondertes Verfahren eingeleitet werden.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und beauftragt die Verwaltung, die Landschaftspläne Dortmund-Nord und Dortmund-Mitte im vereinfachten Verfahren zu ändern.

zu TOP 5.3
Information zum Stand des Projektes "Regionen aktiv - Land gestaltet Zukunft"
(Drucksache Nr.: 02606-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Information der
Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.4
Bau von Wander- und Reitwegen im Kurler Busch, Dortmund-Scharnhorst
(Drucksache Nr.: 02569-02)

Herr RM Münch bittet die Verwaltung, die negativen Auswirkungen des wilden Reitens mit anderen Mitteln zu bekämpfen, z. B. durch das Aufstellen von Fußgängerbaken.

Herr RM Drabig spricht sich gegen die Reiter aus, fordert aber, den Kurler Busch weiter für den Menschen begeh- und erlebbar zu machen. Nach seiner Aussage werden die Wege im Kurler Busch von Mountainbikern und Reitern weiter benutzt. Die Zuwiderhandlungen werden nicht so kontrolliert werden können, dass sie verhindert werden. Seines Erachtens sollte ein Wegekonzept mit Aufenthaltsmöglichkeiten entwickelt werden, ungewollte Nutzung durch das Reiten sollte z. B. durch Fußgängerbaken verhindert werden.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
zu TOP 6.1
Arbeitsbericht 2001 des Stadtamtes für Wohnungswesen
(Drucksache Nr.: 02589-02)
- Anlage:
Wohnungsbau und Wohnungsbauförderung - Arbeitsbericht 2001 des Amtes für
Wohnungswesen

Herr RM Berndsen spricht insbesondere die wertvolle und gute Lösung für den Bereich der Vogelsiedlung an, die durch das Engagement der Beteiligten erreicht werden konnte. Anhand dieser Lösung wird deutlich, dass die Menschen in Dortmund zum Bleiben bewegt werden können. Der Wohnungsmarkt sei aufgrund der Vorbereitungen in den 90er Jahren zur Zeit entspannt, so dass auch die Mieten in Dortmund stabil geblieben sind und genügend Wohnungen angeboten werden können. Es muss dafür gesorgt werden, dass Großfamilien immer eine vernünftige Wohnung finden werden. Kritisch sieht Herr RM Berndsen, dass bei der Entwicklung von Wohnbauflächen die verkehrliche Erschließung im Auge behalten werden muss, da manche schöne Siedlung nicht so gut erschlossen wurde und die Nahversorgung fehle.
Herr RM Berndsen hat den Eindruck, dass in einigen Bereichen derzeitig die Nachfrage nach Eigentum stagniere, weil Neubauten nach Umstellung auf den Euro teurer geworden sind. Außerdem müsse nach Meinung des Herrn RM Berndsen bei Wohnungen darauf geachtet werden, dass keine Ghettoisierung entsteht. Hier müsse eine politische Begleitung erfolgen.

Herr Steiner erklärt, im Arbeitsbericht werde deutlich, dass im Zeitraum 2001 in Dortmund keine barrierefreien Sozialwohnungen mehr gebaut wurden, statt dessen seien Wohneinheiten mit Eigentumscharakter entstanden. Er macht darauf aufmerksam, dass in Dortmund auch Wohnungen für Behinderte benötigt werden, die kaum Einkommen haben, sich daher nicht für Eigentum entscheiden können und auf öffentlichen Wohnraum angewiesen sind. Für behinderte Menschen wird eher auf den Umbau bestehender Bausubstanz zurückgegriffen. Ergebnis sei, dass behinderte Menschen in Dortmund kaum noch Wohnungen finden können.

Frau sB Pohlmann-Rohr bezweifelt, dass Dortmund sich vom normalen Zyklus mit Wohnungsnot etc. abgekoppelt habe. Sie fordert, in der Flächenpolitik weiterhin Flächen für Geschosswohnungsbau vorzusehen und legt ihr Augenmerk auf den Bestand. Frau sB Pohlmann-Rohr sorgt sich mehr um die Sozialwohnungen, die aus den Bindungen entlassen werden und häufig aus dem unteren Teilmarkt kommen. Stadtstrukturell muss dies betrachtet werden, z. B. im Rahmen des Masterplans. Es sollte frühzeitig Konzepte geben.

Frau RM Horitzky verweist darauf, dass der Wohnungsmarkt ausgeglichen und die Förderung von Eigentum auf einem Stand sei, dass vermutlich bald mit Absatzschwierigkeiten zu rechnen sei. Für Dortmund ist ihrer Meinung nach das Erscheinungsbild besonders wichtig. Wenn ein Hauseigentümer nicht in der Lage ist, ein Haus entsprechend zu renovieren, sollte überlegt werden, ggf. solche Häuser abzureißen. Dadurch könnten Flächen u. a. auch für den Mietwohnungsbau geschaffen werden. Der Bestandspflege, wie sie in der Vogelsiedlung beispielhaft durchgeführt wurde, solle sich das Wohnungsamt mehr widmen.

Herr Neuhaus erläutert, dass die Weiterentwicklung einer Arbeitersiedlung nur am Beispiel der Vogelsiedlung aufgezeigt wurde. Seit drei Jahren gibt es ständige Kontakte zu Eigentümern, Mietervereinen und -beiräten, die zu verschiedenen Kontrakten, z. B. auch in der Eisheiligen-, der Hansemann- und der Hüttensiedlung, geführt haben. Diese Siedlungsbereiche, die vor dem Verkauf, der Privatisierung, Modernisierung oder Nachverdichtung stehen, werden evtl. die wohnungspolitischen Problembereiche der nächsten Jahre darstellen. Die Verwaltung hat sich bereit erklärt, die Moderation in den Fällen zu übernehmen, in denen es zu Konflikten zwischen Eigentümern und Mietern kommt. Herr Neuhaus ist zuversichtlich, dass in den nächsten Jahren nach diesem Modell auch andere Arbeitersiedlungen verändert werden können.
Auf die Hinweise des Herrn Steiner gibt Herr Neuhaus an, dass seit Anfang der 90er Jahre alle Sozialwohnungen im Regelfall barrierefrei gebaut werden müssen, es wurden keine neuen rollstuhlfahrergerechten Wohnungen erstellt. Dies liegt daran, dass es nicht genügend Investoren gibt, die in den sozialen Mietwohnungsbau investieren. Auch bestehen hinsichtlich der Eignung entsprechender Wohnungen öfter Probleme mit der Topographie und der Infrastruktur, so dass diese Wohnungen dann nicht von Behinderten bezogen werden könnten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung
zur Kenntnis.
zu TOP 6.2
Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren
(Drucksache Nr.: 02516-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung
zur Kenntnis.

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
zu TOP 8.1
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02449-02)
- Anlage: Broschüre sowie CD-ROM "Abwasserbeseitigungskonzept 2002 (ABK '02) -
3. Fortschreibung"
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 14.05.2002

Herr Rehling stellt das Abwasserbeseitigungskonzept mit Hilfe von Folien vor. Nahezu 99 % aller Haushalte hängen am Kanalnetz.
Durch die Gesetzgebung und eigene Erkenntnisse hat sich inzwischen der Umgang mit Regenwasser verändert. Das Regenwasser wird gesammelt, genutzt und zur Versickerung gebracht, um für den Bürger eine Minimierung der Abwassergebühren zu erreichen.

Herr RM Münch macht darauf aufmerksam, dass die Stadt Dortmund beispielhaft bei Projekten "Umgang mit dem Regenwasser" ist. Die Abwasserbeseitiger versuchen bereits, nicht viele Abwässer entstehen zu lassen. Das führt dazu, dass sich im Siedlungsbereich Regenrückhaltemaßnahmen z. T. zu Kleinbiotopen entwickelt haben.

Auf die Fragen des Herrn RM Tech erklärt Herr Rehling, dass die Diskussion um ein Trenn- oder Mischsystem aufgrund der Rahmenbedingungen entschieden werden muss. Eine Trennung ist sinnvoll, wenn sich z. B. in der Nähe ein Gewässer befindet und dieses Gewässer weiteres Niederschlagswasser aufnehmen kann. Die Sicherheit, dass die Kanäle dicht sind, ist relativ groß, da die Kanäle regelmäßig gereinigt und überprüft werden. Diese Überprüfung erfolgt u. a. mit Kameras.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig, dem Vorschlag
der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis und beschließt die

Realisierung der im diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen.
zu TOP 8.2
Kanalerneuerung/-sanierung Donnerstraße / Am Ostbrink
(Drucksache Nr.: 02531-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig die Kanalsanierung im Bereich der Donnerstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 200.000,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0751 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002 76.694,-- Euro
Ausgaben 2003 123.306,-- Euro


9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
zu TOP 9.1
Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser"
hier: Umgestaltung Außenanlage Gesamtschule Scharnhorst II. Bauabschnitt
(Drucksache Nr.: 02323-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen beschließt einstimmig in Abänderung
zu den bereits im Jahr 2000 gefassten Beschlüssen für das Modellprojekt "Neuer Umgang mit
Regenwasser" die Änderung des Kostengefüges für die Einzelmaßnahme Gesamtschule
Scharnhorst.
zu TOP 9.2
Aufforstungsprogramm DEW / Stadt Dortmund
SPD-Fraktion
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 02474-02AS)
- wurde zur Sitzung am 17.04.02 versandt und in der Sitzung eingebracht -
- Schriftliche Stellungnahme des Herrn StD Fehlemann vom 07.05.2002 (Drucksache-Nr. 02474-02St)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Angelegenheit in der Sitzung am 29.05.2002 zu behandeln.


10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 12.1
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
(Drucksache Nr.: 02643-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -).
zu TOP 12.2
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung AbfGS) - 2002
(Drucksache Nr.: 02629-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund.

zu TOP 12.3
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Scharnhorst
(Drucksache Nr.: 02404-02)

Herr RM Münch bittet um schriftliche Auskunft darüber, wann die geplante Biotopmanage- mentmaßnahme im Landschaftsbestandteil Dahlwiese durchgeführt werden wird.

Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nehmen den vorgelegten Entwurf des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks und als Grundlage für die Flächennutzungsplan-Neuaufstellung zur Kenntnis.
zu TOP 12.4
Radverkehr in Dortmund, 5-Jahresplan
(Drucksache Nr.: 02226-02)
s. Anlage zur Tagesordnung:
- Radverkehr in Dortmund - Bericht 2001 und Ausblick (Drucksache-Nr. 02672-02)

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2002 mit der o. g. Bezeichnung
(Drucksache-Nr. 02226-02AT-B)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 14.05.2002

Frau RM Kröger-Brenner erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie bittet darum, den Antrag nur einzubringen und an den Haupt- und Finanzausschuss durchlaufen zu lassen.

Für Herrn RM Tech ist klar, dass die Umsetzung verschiedener Maßnahmen länger dauert. Er macht aber deutlich, dass bereits viel passiert sei. Die Problematik der Radfahrer ist für ihn inzwischen von der Verwaltung und der Politik verinnerlicht.
Herr RM Tech gibt den Hinweis, dass die roten Backsteine, die die Radwege an manchen Stellen markieren, auf Dauer nicht wahrnehmbar sind. Auch die Beschilderung könnte verbessert werden. Er ist der Meinung, dass bei den Realisierungsmöglichkeiten die Haushaltssituation nicht außer Acht bleiben darf.


Herr RM Münch spricht sich für die Beachtung der Veränderungswünsche der Bezirksvertretungen aus und unterstützt die Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Sagolla erklärt, dass die Vergabe eines zusätzlichen Gutachtens nicht geplant sei. Viele der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genannten wesentlichen Punkte sind Bestandteil der Untersuchung des Masterplans Mobilität. Die Radverkehrskonzeption soll im Rahmen des Masterplans Mobilität überarbeitet werden. Herr Sagolla erhebt für die Vorlage "Radverkehr in Dortmund" nicht den Anspruch, dass dies das Radverkehrskonzept für Dortmund ist. Die Vorlage beinhaltet ein Maßnahmeprogramm für den Radverkehr, durch das die Radwege zu einem Grundnetz zusammengeführt und wesentliche Lücken geschlossen werden sollen. Nach der Realisierung der Maßnahmen wird aus jedem der Nebenzentren Dortmunds eine gut befahrbare Strecke in die City führen. Dadurch werden ein großer Anteil der Alltagsradwege der Radfahrer und wesentliche Teilstrecken in den Stadtbezirken abgedeckt sein.
Laut Herrn Sagolla sind die in den Bezirksvertretungen genannten Änderungen mit den vorhandenen Ressourcen nicht kurzfristig machbar. Es ist von der Verwaltung zu prüfen, welche Maßnahmen in kurzer Zeit realisierbar sind. Große Umbaumaßnahmen müssten in die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung ggf. aufgenommen werden.


Beschluss:
Der AUSW nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat, das Maßnahmenprogramm in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Der AUSW gibt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2002 mit der Bezeichnung "Radverkehr in Dortmund, 5-Jahresplan" ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter.

J u n g S t e d e n S k o d z i k
Vorsitzender sachkundiger Bürger Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)