Sachstandsbericht zum Beschluss des Rates vom 20.12.2001 im Zusammenhang mit der Haushaltssatzung für den Kameralen und den Neuen Kommunalen Haushaltsplan sowie dem Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2002
(Drucksache Nr.: 02715-02)
Die Leitung der Sitzung wurde von Bm Miksch übernommen.
Es bestand Einvernehmen, in die Beratung auch die Tagesordnungspunkte 2.2.1.2 und 2.2.1.3 einzubeziehen.
OB Dr. Langemeyer erläuterte, mit dem vorgelegten Sachstandsbericht ziehe die Verwaltung eine Zwischenbilanz hinsichtlich der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 20.12.2001 zum Haushalt.
In den letzten Monaten habe es eine Reihe von Veränderungen bei den Rahmen- und Eckdaten gegeben. So entstünden aus der Endabrechnung des Gemeindefinan- zierungsgesetzes Betragsveränderungen für die kalkulierten Defizite der nächsten Jahre. Auch im Bereich der Steuerschätzungen seien Abweichungen entstanden.
Anschließend stellte OB Dr. Langemeyer ausführlich den Inhalt der Verwaltungsvorlage dar.
Zum Thema "Strukturrevision" machte er dabei deutlich, dass nicht alle Überlegungen, die in der Verwaltung diskutiert würden, den Charakter von Verwaltungsvorschlägen letztlich erhielten. So werde z. B. derzeit im Kreuzviertel eine Unterschriftenaktion durchgeführt, die sich gegen die angebliche Absicht der Verwaltung wende, dort einen Spielplatz und eine Grünanlage zu schließen. Tatsächlich gebe es weder eine Vorlage in der Sache, noch eine Entscheidung.
Er gehe davon aus, dass die Verwaltung im Bereich der Infrastrukturrevision die anste- henden Aufgabenfelder abarbeiten könne und die Zielvorgaben erreiche. Die Vorlage der Liegenschaftsverwaltung mit der Bezeichnung "Infrastrukturrevision: Ergänzung der aktuellen Suchfelder" weise die Tätigkeitsbereiche für das laufende Jahr aus. Mehr sei auf diesem Gebiet nicht leistbar. Das heiße aber nicht, dass die Infrastrukturrevision am 31.12.2002 beendet werde, denn im Dezember 2001 habe man bekanntlich beschlossen, diese Arbeitsmethodik bis zum Ende der Wahlperiode fortzusetzen.
Abschließend stellte OB Dr. Langemeyer fest, dass die Verwaltung ihre Vorschläge rechtzeitig vorgelegt habe. Jetzt müsse die politische Bewertung erfolgen. Es seien aber noch erheblich größere Anstrengungen erforderlich, um die Deckungslücke im Haushalt zu schließen. Er setze darauf, dass die Gemeindefinanzreform zu einer Entlastung der Kommunen führen werde. Außerdem könne die Neugestaltung des Gemeindefinan- zierungsgesetzes 2003 Verbesserungen für den Haushalt der Stadt bringen. Die genauen Eckdaten seien allerdings noch nicht bekannt.
Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.
StK Pehlke gab zum TOP 2.2.1.2 "Aufstellung des Doppelhaushaltes 2003/2004..." im Rahmen eines Folienvortrages ausführliche Erläuterungen.
Die Schaubilder sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
OB Dr. Langemeyer stellte ergänzend heraus, dass es für die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes und damit für die Handlungsfähigkeit der Kommune von großer Bedeutung sei, das originäre Defizit im Haushaltssicherungszeitraum auf eine schwarze Null zu bekommen. Das gelte nicht für die Abdeckung der Altdefizite.
Rm Dr. Eiteneyer (CDU) verwies auf Presseveröffentlichungen, wonach das Bundesfinanz-
ministerium die Steuerschätzungen nach unten korrigieren musste, wodurch mit weiteren Belastungen für die Kommunen zu rechnen sei.
Nach Ansicht von Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) gestalte sich ein politischer Abwägungsprozess in der gegenwärtigen Situation äußerst schwierig, weil keine Alternativen vorlägen. Bei den Maßnahmen zu strukturellen Verbes- serung des Verwaltungshaushaltes habe lediglich das Dezernat 5 einen Zielerreichungsgrad von über 100 % erreicht. Vorschläge über das Soll-Ziel hinaus seien aber erforderlich, damit eine politische Steuerung erfolgen könne.
Sie verstehe das weitere Verfahren so, dass aus den Sparvorschlägen Vorlagen entstünden für die Behandlung in den Gremien. Diese müssten eine bessere Qualität aufweisen und eine Zieldefinition sowie die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen deutlich machen.
Außerdem äußerte sie sich kritisch zum Eckwertebeschluss des Rates, der insbesondere für den schulischen Bereich sowie die Horte besondere Nachteile mit sich bringe. Deshalb habe ihre Fraktion auch seinerseit gegen die entsprechende Vorlage votiert.
OB Dr. Langemeyer erinnerte daran, dass nach dem Ratsbeschluss von Dezember 2001 ein eindeutiges Verfahren beschlossen worden sei. Die Verwaltung habe danach zunächst Sparvorschläge prozentual bezogen auf alle Haushaltsansätze zu erbringen. Dieser Teil des Beschlusses werde mit der Vorlage zu 2.2.1.2 heute erfüllt.
Bei der Infrastrukturrevision gebe es einen solchen Eckwertebeschluss nicht. Hier gehe es um Bereiche, die über investive Maßnahmen verfügten, wie Gebäude und Straßen. 87 % der städtsichen Gebäude entfielen auf den Schulsektor, der nicht losgelöst von der Infrastruktur-
revision gesehen werden könne. Gleiches gelte z. B. auch für Kindertagesstätten.
Der Einzelplan des Sozialdezernates sei der größte im städtischen Haushalt. Auch hier müsse der prozentuale Anteil an den Sparvorgaben erbracht werden.
Rm Prüsse (SPD) kritisierte, dass die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses wichtige Vorlagen zur Infrastrukturrevision erst heute erhalten hätten. Die Fraktionen müssten aber in der Lage sein, sich vorher mit den Beratungsunterlagen zu befassen. Über dieses Problem sollte ggfls. im Ältestenrat gesprochen werden.
Unabhängig davon stehe seine Fraktion zu den vereinbarten Verfahrensabsprachen. Die Diskussion über Sparmaßnahmen müsse sich auf alle freiwilligen Ausgabenbereiche beziehen. Auch der Sozialetat könne nicht ausgeschlossen werden. Eine Hand- lungsunfähigkeit der Stadt müsse unter allen Umständen vermieden werden.
StR Pogadl führte aus, dass in der Liste mit Einsparvorschlägen seines Dezernates u. a. die Position "Minderausgaben beim ambulant betreuten Wohnen" mit 2,3 Mio. Euro bei einem Gesamtsparziel von 3,4 Mio. Euro ausgewiesen sei. Das Ausführungsgesetz des Landes NRW zum Bundessozialhilfegesetz werde geändert und verlagere diese Aufgabe zum Land-
schaftsverband, so dass die entsprechenden Kosten künftig nicht mehr zu Lasten der Stadt
gingen. Inhaltlich nachteilige Wirkungen entstünden durch diese Änderung nicht.
Allerdings müsse dabei gesehen werden, dass gegen die gesetzliche Regelung ein Land- kreis eine Normenkontrollklage erheben werde, so dass nicht klar sei, ob die Vorschrift zum 01.01.2003 in Kraft treten könne. Außerdem müssten 2003 noch Rechnungen aus dem Vorjahr bezahlt werden. Der Landschaftsverband werde zudem wahrscheinlich eine Delegationssatzung erlassen, d. h. die Stadt gehe in Vorlage und rechne zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Verband ab. Es könne deshalb festgestellt werden, dass das Prinzip richtig sei, allerdings aus den genannten Gründen noch Nacharbeiten zusammen mit der Stadtkämmerei erfolgen müssten.
StK Pehlke bezeichnete den Eckwertebeschluss als hilfreich für die planmäßige Aufstellung des Haushaltes. Es seien objektive Maßstäbe angesetzt worden zur Ermittlung der Sparziele, die von jedem Fachbereich erbracht werden müssten. Im Sozialetat habe man die Mittel für die soziale Sicherung aus den zu erbringenden Sparleistungen herausgenommen.
Außerdem müsse, wie von StR Pogadl angekündigt, die Liste des Sozialdezernates aus den genannten Gründen noch überarbeitet werden. Es sei davon auszugehen, dass man dann nicht mehr bei einer 125 %igen Aufgabenerfüllung liegen werde, sondern sich im normalen Bereich befinde.
Nach Meinung von Rm Reppin (CDU) sei der Öffentlichkeit noch nicht ausreichend vermittelt worden, wie präkär sich die Haushaltslage der Stadt Dortmund darstelle. Anders könne man die derzeitigen Diskussionen im Zusammenhang mit Überlegungen im Bereich der Infrastrukturrevision nicht erklären. Ziel müsse der Abbau des Haushaltsdefizites sein, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten. Diese Aufgabe sollte wesentlich konse- quenter angegangen werden.
Auch er sei für zügige Beschlussfassungen. Allerdings habe man sich mit den heute vor- gelegten Tischvorlagen noch nicht ausreichend befassen können, so dass sie erneut auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses genommen werden sollten.
Zum Eckwertebeschluss des Rates führte Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) aus, dass für das Dezernat 5 z. B. Sozialhilfeleistungen für Kinder und Jugendliche sowie Schülerfahrtkosten von den Sparvorgaben ausgenommen worden seien. Man hätte ihres Erachtens aber auch festlegen sollen, dass solche Personalkosten ausgeklammert würden, die durch die Zahlbarmachung gesetzlich pflichtiger Leistungen entstünden. Da das nicht geschehen sei, habe man an dieser Stelle eine Schieflage.
Zum Abschluss der Diskussion machte OB Dr. Langemeyer noch einmal deutlich, dass er auch weiterhin an einem transparentem Verfahren festhalten wolle und über erstellte Verwaltungsvorlagen kurzfristig und zeitgleich die Fraktionen sowie die Medien unterrichten werde.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.2.1.1
Zukunftskonzept der Stadt Dortmund
Der Punkt von der CDU-Fraktion zurückgezogen.
zu TOP 2.2.1.2
Aufstellung des Doppelhaushalts 2003/2004 und der Finanzplanung bis 2007
hier: Maßnahmen der Verwaltung zur strukturellen Verbesserung des Verwaltungshaushalts in den Jahren 2003, 2004 und 2005 in Höhe
von je 10 Mio. Euro
(Drucksache Nr.: 02683-02)
Im Haupt- und Finanzausschuss bestand Einvernehmen, die Vorlage heute als eingebracht zu anzusehen. Sie soll am 04.07.2002 erneut auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses genommen und am 11.07.2002 vom Rat der Stadt beschlossen werden.
zu TOP 2.2.1.3
Infrastrukturrevision
Ergänzung der aktuellen Suchfelder
(Drucksache Nr.: 02718-02)
Da die Vorlage die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses erst heute erreicht hat und eine inhaltliche Diskussion nicht möglich gewesen ist, soll der Punkt erneut am 13.06.2002 auf die Tagesordnung des Ausschusses genommen werden. Die vorgesehenen weiteren Beratungstermine verschieben sich entsprechend um ca. einen Monat.
zu TOP 2.2.2
Finanzsituationsbericht über die Entwicklung der städtischen Einnahmen und Ausgaben
Stand: I. Quartal 2002 (01.01.2002 - 31.03.2002)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02534-02)
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den beigefügten Finanzsituationsbericht für das
I. Quartal 2002 (01.01.2002 - 31.03.2002) zur Kenntnis.
zu TOP 2.2.3
Organisationsformen in der Abwasserbeseitigung
- Gutachten zur Neuorganisation bei der Stadt Mannheim -
(mündlicher Bericht des Stadtkämmerers)
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 13.05.2002 vor:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zum Mannheimer-Gutachten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das KPMG-Gutachten zur künftigen Gestaltung des Bereiches Stadtentwässerung in Dortmund aus dem Jahr 1997 zu aktualisieren.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss bittet bei der Neufassung des KPMG-Gutachtens folgende Fragestellungen zu berücksichtigen:
a) Welcher Kaufpreis wäre für die Dortmunder Abwasseranlagen auf dem Markt tatsächlich realisierbar?
b) Welche Auswirkungen hat die Kaufpreishöhe aufgrund kalkulatorischer Kosten und Steuern auf die Dortmunder Abwasserbeseitigung?
c) Wie müsste sich der Kaufpreis für die Dortmunder Anlagen gestalten, damit keine finanziellen Nachteile für den städtischen Haushalt oder die Abwasser- gebühren entstehen?
Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 24.01.2002 vor, der zur heutigen Sitzung erneut gestellt wurde:
Die Verwaltung wrid aufgefordert, umfassend darzustellen, welche grundsätzlichen Optionen für die zukünftige wirtschaftliche Nutzung des Kanalnetzes möglich sind und welche finanziellen Auswirkungen sich aus ihnen ergeben.
Es sollen zusätzlich auch die Erfahrungen der Kommunen dargestellt werden, die ihr Kanalnetz oder auch das wirtschaftliche Nutzungsrecht an ihm, derzeit ausschreiben oder ausgschrieben haben und in die Bewertung der Modelle einfließen.
Neben der Darstellung des US-Lease-Verfahrens werden auch Erläuterungen zu anderen Wertschöpferungsmodellen erwartet. Als eine der Möglichkeiten ist die Trennung von Netz und Betrieb sowie die Verwertung des wirtschaftlichen Nutzungsrechtes zu betrachten.
Im Bereich der finanziellen Auswirkungen sind in Form einer Synopse sowohl die kurz-, mittel- und langfristigen als auch die einmaligen und die dauerhaften finanziellen Auswirkungen darzustellen.
Die Thematik wurde von StK Pehlke im Rahmen eines Folienvortrages ausführlich erläutert.
Die Folien sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, den Antrag der SPD-Fraktion vom 13.05.2002 und den Antrag der CDU-Fraktion vom 24.01.2002.
zu TOP 2.2.4
US-Lease-Transaktion Stadtbahnanlagen
(Drucksache Nr.: 02638-02)
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er befürtwortet, die Möglichkeit einer US-Lease-Transaktion für die Stadtbahnanlagen in Dortmund zu prüfen, offene Fragen zu klären und die erforderlichen vorbereitenden Arbeiten zu leisten. Der Ausschuss fordert die beteiligten Dezernate bzw. Fachbereiche auf, diese Klärung und Vorbereitung gemeinsam mit der Dortmunder Stadtwerke AG zu betreiben und im Anschluss daran dem Rat der Stadt eine Vorlage zur Beratung und ggf. Beschlussfassung vorzulegen.
zu TOP 2.2.5
Sachstandsbericht zum Beschluss des Rates vom 20.12.2001 im Zusammenhang mit der Haushaltssatzung für den Kameralen und den Neuen Kommunalen Haushaltsplan sowie dem Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2002
(Drucksache Nr.: 02715-02)
Der o. a. Tagesordnungspunkt wurde bereits zu Beginn der Sitzung behandelt.
2.3 Personal
- keine Vorlagen -
2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen