Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:00 - 16:10 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)

Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Brunhilde Euchler i.V. für Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU)

Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Thomas Carl i.V. für Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Lucio Garcia-Martin i.V. für sB Rudi Gaidosch (SPD)

Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)

sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
sB Karla Michenbach (CDU)

Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B'90/Die Grünen im Rathaus) i.V. für Rm Birgit Unger (B'90/)
Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Horst-Erhardt Knoll

3. Beratende Mitglieder:
Anne-Katrin Bohle
Andreas Gora
Manfred von Kölln

Frank Ortmann
Anne Rabenschlag
Albert Schauerte

Herr Skubich
Marianne Schobert
Gusti Steiner


4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Winfried Evers
Dr. Udo Lepper
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 14.05.2002, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin

1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 16.04.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Kommunale Politik für behinderte Menschen
- mündlicher Bericht der Verwaltung

2.2 Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02591-02)

3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

3.1 Drogenkonsumraum
- mündlicher Bericht der Verwaltung

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Servicestellen nach SBG IX
Gemeinsame Anforderung einer Stellungnahme (CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Dortmund; SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund)
(Drucksache Nr.: 02481-02)
Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 16.04.02 zur Verfügung gestellt

4.2 Schuldnerberatung in Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02486-02AS-B)
Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 16.04.02 zur Verfügung gestellt

4.3 Nordmarkt
CDU-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02667-02)


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) Herrn Peter Kozlowski (SPD-Fraktion) als neues stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss. Danach stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 14.05.2002
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:00 - 16:10 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)

Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Brunhilde Euchler i.V. für Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU)

Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Thomas Carl i.V. für Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Lucio Garcia-Martin i.V. für sB Rudi Gaidosch (SPD)

Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Peter Kozlowski (SPD)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)

sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
sB Karla Michenbach (CDU)

Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B'90/Die Grünen im Rathaus) i.V. für Rm Birgit Unger (B'90/)
Rm Konrad Weber (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Horst-Erhardt Knoll

3. Beratende Mitglieder:
Anne-Katrin Bohle
Andreas Gora
Manfred von Kölln

Frank Ortmann
Anne Rabenschlag
Albert Schauerte

Herr Skubich
Marianne Schobert
Gusti Steiner


4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Winfried Evers
Dr. Udo Lepper
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 14.05.2002, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin

1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 16.04.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Kommunale Politik für behinderte Menschen
- mündlicher Bericht der Verwaltung

2.2 Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02591-02)

3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

3.1 Drogenkonsumraum
- mündlicher Bericht der Verwaltung

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Servicestellen nach SBG IX
Gemeinsame Anforderung einer Stellungnahme (CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Dortmund; SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund)
(Drucksache Nr.: 02481-02)
Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 16.04.02 zur Verfügung gestellt

4.2 Schuldnerberatung in Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02486-02AS-B)
Unterlagen wurden bereits für die Sitzung am 16.04.02 zur Verfügung gestellt

4.3 Nordmarkt
CDU-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02667-02)





Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) Herrn Peter Kozlowski (SPD-Fraktion) als neues stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss. Danach stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.



zu TOP 1.1
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) informiert, dass Frau Lieberknecht als neue stellvertretende Schriftführerin des Ausschusses vorgeschlagen wird. Der Wechsel ist bedingt durch das Ausscheiden des Vorgängers und bedarf einer Bestätigung durch den Ausschuss. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit bestellt daraufhin einstimmig Frau Lieberknecht zur stellvertretenden Schriftführerin.


zu TOP 1.2
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Gierok (CDU-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 16.04.2002

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 16.04.2002.


zu TOP 2.1
Kommunale Politik für behinderte Menschen

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die ausgesprochen umfangreiche Dokumentation zum Hearing auf dem Tisch liegt, die das Hearing in seiner ganzen Bandbreite abbildet. Zum weiteren Verfahren erteilt sie Herrn Pogadl das Wort.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) macht folgende, wörtliche Ausführungen: "Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat sich dahingehend vereinbart, dass im Mai über die Ergebnisse des Hearings "Kommunale Politik für behinderte Menschen" beraten werden soll. Im April hat es ein Nachbereitungstreffen zum Hearing zwischen Sozialverwaltung, dem Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund" und den Verbänden gegeben, die am Hearing beteiligt waren. Es bestand in dem Hearing und auch in dem Nachbereitungstreffen Konsens darüber, dass kommunale Behindertenpolitik künftig verstärkt als Querschnittsaufgabe gesehen werden muss. Das am 01. Mai in Kraft getretene Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen macht die Notwendigkeiten in diesem Zusammenhang deutlich. Weiter besteht Konsens über die künftig abzuarbeitenden Prioritäten. Folgende Aufgabenfelder sind nach allgemeiner Einschätzung vordringlich:
- Früherkennung/Frühförderung
- Wohnen für behinderte Menschen, Entwicklung des ambulanten und stationären Bereiches
- behindertengerechte Infrastruktur, Barrierefreiheit
- Beratungsangebote für behinderte Menschen, Servicestellen nach dem SGB IX
- schulische Förderung behinderter Kinder

Die Verwaltung hat in dem Hearing einen Vorschlag unterbreitet, wie die verstärkte Implementierung der Behindertenpolitik in Dortmund als Querschnittsaufgabe zu erreichen wäre, auch in Anbetracht einer noch ausstehenden landesgesetzlichen Regelung. Die noch ausstehende landesgesetzliche Regelung zum Bereich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sieht vor, einen Paragraphen 27a "Behindertenkoordinator, Behindertenbeauftragter" in die Gemeindeordnung einzufügen. Folgender Wortlaut ist von der Arbeitsgemeinschaft "Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" beim Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen: "In Gemeinden soll ein Behindertenkoordinator und/oder Behindertenbeauftragter bestellt werden, der die Gemeindeorgane in allen Angelegenheiten berät, die die behinderten Bürger betrifft. Der Behindertenkoordinator und/oder Behindertenbeauftragter ist berechtigt, an Ratssitzungen teilzunehmen. Auf Verlangen ist ihm das Wort zu erteilen. Er soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss, einer Bezirksvertretung oder vom Bürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen. Ihm sind die zur Aufgabenerledigung erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Zu den Aufgaben gehört auch die Zusammenarbeit mit den Organisationen der örtlichen Behindertenselbsthilfe". Im Vorgriff auf die landesgesetzlichen Regelungen und zur effektiven Gestaltung des weiteren Planungsprozesses schlägt die Verwaltung für Dortmund "eine(n) Ansprechpartner/in für behinderte Menschen" mit Ombudsfunktion vor. Eine zentrale Verwaltungsstelle soll diesem ehrenamtlich tätigen Ombudsmann/ dieser ehrenamtlich tätigen Ombudsfrau zuarbeiten. Es muss näher festgelegt werden, welche Rechte und Pflichten dieser Ansprechpartner / diese Ansprechpartnerin haben soll. Die Verbände haben in dem Nachbereitungstreffen den Wunsch geäußert, sich einen Monat mehr Zeit zu nehmen, um insbesondere die weiteren Verfahrensschritte ausreichend diskutieren zu können. Sie haben ein Gespräch mit den Fraktionen des Ausschusses hierüber angeregt. Die Verwaltung hat diesen Wunsch weitergeben. Die Fraktionen haben ihn aufgegriffen und für den 03.Juni 2002 ein gemeinsames Gespräch terminiert. Nach diesem Termin sollte über das weitere Verfahren entschieden werden."

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) resümiert im Konsens mit dem Ausschuss, dass der TOP in die Junisitzung aufgenommen wird und dann auch über einen entsprechenden Personalvorschlag entschieden werden kann.


zu TOP 2.2
Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche in Dortmund
(Drucksache Nr.: 02591-02)


Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ruft in Erinnerung, dass ein gemeinsamer Antrag von SPD und Grünen vom März 2001 das Ziel hatte, die Zukunftschancen von Armut betroffener Kinder und Jugendlichen qualitativ zu verbessern und entsprechendes Verwaltungshandeln auf diesen Punkt hin zu zentrieren. Die Verwaltung ist seinerzeit beauftragt worden, dazu bis Dezember 2001 ein entsprechendes Handlungskonzept vorzulegen. Die heutige Vorlage gibt sozusagen einen Zwischenbericht und avisiert, dass ein Handlungskonzept bis zum Dezember 2002 vorgelegt werden kann.

Herr Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) hätte eigentlich erwartet, dass die Verwaltung in dieser Beschlussvorlage konkrete Handlungsvorschläge macht. Es handelt sich aber in erster Linie um Auflistungen altbekannter Informationen. Daher fordert er, dass es zu diesem Thema auf jeden Fall mehr an konzeptioneller Substanz geben muss, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Hortplätze in den nächsten Jahren zur Diskussion stehen und insofern auch die Chancen für Alleinerziehende sinken. Daher müssten bis zu den Haushaltsberatungen schon konkrete Maßnahmevorschläge vorliegen, damit nicht wieder ein Jahr vertan ist.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) vertritt die Auffassung, dass der damalige Antrag von SPD und Grünen im Prinzip nur einen einzigen Kern hatte, nämlich Maßnahmen zu entwickeln, die bis 18-jährigen aus dem Sozialhilfebezug zu holen und deren Zahl bis 2004 zu halbieren. Seine Fraktion hat sich damals schon sehr kritisch in dieser Frage geäußert, weil das Begehren eigentlich unterstellte, dass Sozialverwaltung keinerlei Maßnahmen diesbezüglich unternimmt. Seit 1999/2000 berät der Ausschuss sehr intensiv über die Frage, wie man Menschen, die sich im Sozialhilfebezug befinden, einen neuen Lebensinhalt vermitteln kann. Es gibt einen sehr umfangreichen Katalog von zu großen Teilen kommunal finanzierten Maßnahmen, die über Beschäftigung hin zur Qualifizierung reichen. Die Extraktion der Zielgruppe und die Auflage eigener Maßnahmen für Kinder und Jugendliche hat er damals für unglücklich und irreal gehalten und tut dies auch heute. Seine Ideologie ist es eben nicht, dass sich allein Kinder in der Armut befinden, sondern in aller Regel ihre Eltern. Also muss die Problematik an der Ursache gepackt werden. Er ist sich ganz sicher, dass der Sozialausschuss seine Hausaufgaben diesbezüglich gemacht hat, indem die entsprechenden kommunalen Mittel Jahr für Jahr bereit gestellt werden. Weitere Bausteine sind das Qualifikationscenter des Sozialamtes als vorgeschaltete Maßnahme für Sozialhilfe beziehende Menschen oder der Kooperationsvertrag zwischen Sozialverwaltung und Arbeitsverwaltung. Die Beschreibung bereits laufender Maßnahmen in der Vorlage ist das Beste, was die Verwaltung aus diesem Antrag herausholen konnte. Aus inhaltsleeren, irrealen Anträgen kann man in der Regel nicht viel machen. Daher sagt er der Verwaltung herzlichen Dank für den Bericht.

Herr Giese (SPD-Fraktion) ist sich sicher, dass es keinen Dissens gibt, wenn es um den Gedanken der Verbesserung der Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen geht, und dazu sind auch hin und wieder Zwischenberichte, Auflistungen o.ä. notwendig. Das Dortmunder Angebot ist vielfältig. Ob es ausreicht, wird wahrscheinlich kontrovers diskutiert werden und im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen für die kommenden Jahre zu beraten. Da wird sich der Rat etwas einfallen lassen müssen, alle Begehrlichkeiten so zu bewerten, dass dabei für möglichst viele etwas Gutes herauskommt. Es wird nicht immer das Ideal am Ende stehen, sondern höchstens das Machbare, doch das sollte von allen Beteiligten offen und vorurteilsfrei diskutiert werden.

Herr Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) findet weder den gemeinsamen Antrag inhaltsleer noch ist er mit den zu spät vorgelegten Zwischenergebnissen zufrieden. Seine Fraktion hatte gedacht, dass Politik im jetzigen Stadium etwas weiter wäre.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bestätigt, dass es sich um einen Statusbericht handelt, der zugegebenermaßen vier Monate zu spät vorgelegt wurde, es gibt allerdings einen nicht genehmigten Haushalt, so dass Verwaltung im Augenblick kein programmatisches Neuland entwickeln kann, sondern im Gegenteil in der täglichen Praxis dabei ist, Bestände zu sichern. Im Zustand der Haushaltsbewirtschaftung gibt es bestimmte Restriktionen, die Perspektive ist nicht günstig, und er wäre froh, wenn die Bestandssicherung relativ unbeschadet über die Bühne ginge. Zwei Dinge sind in der Vorlage angesprochen: einmal müssen sich konkrete Maßnahmen mit haushaltswirtschaftlichen Komponenten verbinden, und die Weiterentwicklung ist mit der familienpolitischen Leitlinie zu verknüpfen, die noch im Laufe dieses Jahres im Rat in den Gremien einer Diskussion zugeführt wird.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ist sich sicher, dass es einen Konsens darüber gibt, wenn die Verbesserung der Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche Bestandteil einer Leitbildentwicklung wird. Es gab ja eine intensive Debatte um die Frage von Kinderarmut in den vergangenen Jahren, die von den Spitzenverbänden der Wohlfahrtsverbände geführt worden ist. SPD und Grüne haben daraus ein deutlich und klar definiertes Ziel bis zum Ende der Ratsperiode formuliert. Sie vermutet, dass SPD und Grüne sich 2004 an dieser Formulierung werden messen lassen müssen, und dann ist natürlich die Frage, was bis dahin an zielorientierten Maßnahmen auf den Weg gebracht worden ist. Im Hinblick auf die anvisierten Zeithorizonte befürchtet sie allerdings, dass diese Bilanz den Erfordernissen nicht entspricht. Für den Ausschuss stände zentral die Frage an, wie sich Sozialpolitik an der Schnittstelle "Übergang Schule - Berufsleben" für diese Zielgruppe orientieren kann, bzw. welche Form der Begleitung es gerade für Schulabbrecher gibt. Da ist gemeinwesenorientierte Sozialarbeit gefragt, genauso wie eine Fokussierung von Gesundheitspolitik auf diese Zielgruppe. Das Ergebnis muss abgewartet werden; sie verbindet das mit einiger Skepsis, gerade angesichts der Tatsache, dass konkrete Handlungsoptionen natürlich auch immer mit der Frage haushaltsmäßiger Spielräume zu verbinden sind. Dann stellt sie fest, dass es den gemeinsamen Willen des Ausschusses gibt, bis zum Dezember abzuwarten. Das wird dann auch der Zeitpunkt sein, an dem man sich der Ausschuss wieder mit diesem Thema befassen muss.


zu TOP 3.1
Drogenkonsumraum - mündlicher Bericht der Verwaltung

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) bringt ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass trotz einer haushaltsmäßig schwierigen Zeit mit der Eröffnung des Drogenkonsumraumes im Bereich der Gesundheits- und Drogenpolitik ein großer Schritt nach vorn getan werden konnte.

Herr Dr. Lepper (stellv. Leiter des Gesundheitsamtes) berichtet, dass der Drogenkonsumraum in der letzten Woche im großen und ganzen planmäßig in Betrieb genommen werden konnte. Die Räumlichkeiten sind sehr schön geworden, die Drogenkranken können unter menschenwürdigen, hygienischen Verhältnissen und unter der Obhut von qualifiziertem Personal ihre illegalen Drogen konsumieren. Der Raum wird gut angenommen, in der vergangenen Woche kamen etwa 10-15 Konsumenten pro Tag, gestern waren es schon 30 Konsumenten, und heute morgen bis gegen 11.30 Uhr waren es schon 12 Konsumenten. Der Betrieb läuft reibungslos.

Herr Giese (SPD-Fraktion) ist froh darüber, dass Dortmund es geschafft hat, in diesem rechtlich schwierigen Zusammenhang eine solche Einrichtung zu eröffnen. Es sollte daher von der Politik kein Anlass gegeben werden, das in Frage zu stellen. Es wird problematisch bleiben, weil es Ausnahmesituationen sind, in denen sich die Kranken dort befinden, und die in den Auswirkungen auf die Gesellschaft schon schwierig sind. Im Vorfeld der Eröffnung war festgelegt worden, dass es einen Freiraum um das Café Kick geben sollte, also eine Fläche, auf der sich die Konsumenten ein wenig abgeschottet aufhalten können. Dieser Freiraum ist jetzt zwar da, aber nach seiner Auffassung viel zu klein. Daher interessiert es ihn, wie lange sich Menschen, die den Drogenkonsumraum benutzen, vorher und nachher dort aufhalten. Wird dieser kleine Raum ausreichen, oder werden sich die Abhängigen in die Straßen ergießen?

Herr Dr. Lepper (stellv. Leiter des Gesundheitsamtes) kann wegen des kurzen Zeitraums seit Eröffnung des Druckraums dazu keine konkrete Stellungnahme abgeben. Aber es ist vorgesehen, dass der Konsumvorgang an sich auf einen Zeitwert von etwa 20 Minuten begrenzt sein soll. Durch die Verknüpfung mit dem Kontaktcafé gibt es aber sehr wohl die Möglichkeit, sich vorher und nachher dort aufzuhalten. Das ist der positiver Effekt an dem Konzept, dass es mit dem Café und der drogentherapeutischen Ambulanz verbunden ist.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) kann einer Vorlage für den HFA entnehmen, dass es zur Erreichung von Einsparzielen den Vorschlag gibt, die Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums zu reduzieren. Ihn würde interessieren, welche Auswirkungen das auf das Angebot hat.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) betont, dass es sich dabei um überholte Informationen handelt. Die zitierte Vorlage basiert noch auf der Beschlusslage des Rates, freiwillige Aufgaben im Eigenbereich um 25% zu reduzieren. Das ist inzwischen aufgehoben worden, es ist, wie bei einer Pflichtleistung, nur noch eine Reduktion von 3% vorgesehen. Die Verwaltung ist gewissermaßen eine Selbstverpflichtung eingegangen, insofern ist noch ein Einsparpotential von etwas über 10.000 Euro ausgewiesen, die im Sachmittelbereich einzusparen sind. Eine Reduzierung von Öffnungszeiten wird es nicht geben, im Gegenteil ist eine schrittweise Ausweitung angedacht, je nachdem, wie der Druckraum angenommen wird.

Herr Garcia (SPD-Fraktion) fragt, ob die Drogenkonsumenten von der bisherigen Szene her bekannt sind, oder ob es sich um Fremde handelt, die das Angebot in Anspruch nehmen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ruft in Erinnerung, dass im Ausschuss der Wunsch verabschiedet worden ist, eine Informationsveranstaltung für das unmittelbare Umfeld des Druckraumes durchzuführen, um für Akzeptanz in diesem Bereich zu sorgen, und fragt nach, ob diese Veranstaltung schon durchgeführt wurde oder sich noch in Planung befindet.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) berichtet, dass im Vorfeld zwei Veranstaltungen stattgefunden haben, und zwar eine mit denjenigen, die miteinander Vereinbarungen getroffen haben, also Stadt Dortmund, Polizeipräsident, Staatsanwaltschaft und Aidshilfe, und in der Konzeptionierungsphase darüber hinaus eine mit der Nachbarschaft. Jetzt kann verabredet werden, nach einer gewissen Zeit eine zweite Veranstaltung als Reflexion durchzuführen.

Herr Dr. Lepper (stellv. Leiter des Gesundheitsamtes) kann nicht im einzelnen darlegen, wer bisher konsumiert hat, und schlägt vor, diese Daten dann zu liefern, wenn die Reflexionsveranstaltung stattfindet. Er geht allerdings davon aus, dass es sich in erster Linie um Abhängige aus der Dortmunder Szene handelt.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt dann fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt. Der Ausschuss wird aber den Druckraum in seiner Entwicklung weiter begleiten und zu gegebener Zeit darauf zurückkommen.


zu TOP 4.1
Servicestellen nach SBG IX
(Drucksache Nr.: 02481-02)


Herr Pogadl (Sozialdezernent) erläutert dazu wörtlich: "Wesentliche Bedingung für das Erreichen der durch das SGB IX politisch festgeschriebenen Ziele sind funktionstüchtige gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger nach §§ 22 ff. SGB IX. Die Sozialverwaltung hat sich entsprechend der aktuellen Beschlusslage intensiv in den auf Landesebene laufenden Klärungs- und Gestaltungsprozess eingebracht. Im Ergebnis kann heute festgestellt werden, dass es in Dortmund zwei gemeinsame Servicestellen geben wird. Eine wird im RAG-Gebäude bei der dort befindlichen Auskunfts- und Beratungsstelle von BfA, LVA und Bundesknappschaft eingerichtet, die andere bei der AOK am Königswall. Ende Mai 2002 wird die Servicestelle im RAG-Gebäude ihre Arbeit aufnehmen. Die bei der AOK wird voraussichtlich Anfang Juli in Betrieb gehen. Hier sind noch bauliche Veränderungen erforderlich. Das besondere an der Organisation dieser Servicestellen ist ihre auf Effizienz und Effektivität ausgerichtete innere Struktur: Wir haben einerseits einen "Frontbereich" an den zwei Standorten, also in der Regel 2 MitarbeiterInnen, die den ersten Kontakt mit dem Kunden gestalten und diesen trägerunabhängig beraten und begleiten. Ergibt sich im Beratungsprozess die Notwendigkeit, Kontakt mit anderen Rehabilitationsträgern aufzunehmen, wird dies durch die Aktivierung eines sog. "Back-Office" erledigt. Hier haben alle 30 theoretisch berührten Rehabilitationsträger insgesamt 52 MitarbeiterInnen benannt, die als Experten in ihrem Bereich für ein optimales Ergebnis sorgen sollen. Das Sozialamt stellt insgesamt fünf, das Jugendamt zwei MitarbeiterInnen. (Anmerkung: Die Liste der Mitarbeiter aller Träger ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt) Schulungen der Frontoffice-Beschäftigten wurden gemeinsam konzipiert und durchgeführt. Eine "Start-Up-Veranstaltung" für alle "Backoffice-Beschäftigten" fand Ende April hier im Rathaus statt.
Rolle und Funktion der Servicestellen können zusammengefasst wie folgt beschrieben werden:

- Alle neuen Reha-Träger jeder kreisfreien Stadt und jedes Kreises sind verpflichtet, am Ort (mindestens) eine gemeinsame Servicestelle unter Nutzung vorhandener Strukturen einzurichten. Dies ist ein Reflex auf die Tatsache, dass das gegliederte Sozialleistungssystem erhalten wurde. Die systembedingten Nachteile für behinderte Menschen sollen aufgefangen werden. Die Servicestellen sollen behinderten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Sorgeberechtigten umfassende Beratung und Unterstützung leisten, insbesondere
- über Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Reha-Träger und Verwaltungsabläufe informieren,
- bei der Bedarfsklärung und Inanspruchnahme der Leistungen sowie bei Mitwirkungspflichten helfen,
- Zuständigkeitsklärung betreiben, Antragformalien erledigen und Anträge weiterleiten,
- bei Reha-Bedarfen mit Gutachterbeteiligung diese Notwendigkeit gegenüber den Trägern verdeutlichen,
- Entscheidungsvorbereitung bei klaren Sachverhalten betreiben,
- begleitende Unterstützung des Antragstellers sichern,
- die Reha-Träger in zeitlicher Hinsicht in die Pflicht nehmen (§ 14),
- Vermittlungsfunktionen wahrnehmen,
- Beteiligung der Pflegekassen, Verbände behinderter Menschen, Wohlfahrtspflege u.a. ist vorgesehen.
Es ist vereinbart zwischen den beteiligten Trägern, dass die Arbeit mit diesem Modell evaluiert wird und die Erfahrungen in eine konzeptionelle Weiterentwicklung einfließen müssen. Es wird vorschlagen, dass dann diese Auswertung auch noch mal im Ausschuss beraten wird."

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, den Verfahrensstand zu gegebener Zeit wieder in den Blick zu nehmen. Dazu gibt es keinen Widerspruch.


zu TOP 4.2
Schuldnerberatung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 02486-02AS-B)

(Drucksache Nr.: 02486-02AS-BAT)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass heute neben der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der letzten Sitzung ein gemeinsamer Antrag von SPD und CDU vorliegt.

Herr Giese (SPD-Fraktion) betont die Wichtigkeit des Themas und die daraus resultierende Notwendigkeit von Schuldnerberatung in dieser Stadt. Überschuldung ist eine problematische Sache mit vielfältigen Ursachen, die nur schwierig zu bewältigen sind, wobei manchen aber neuerdings durch das jetzt geltende Insolvenzrecht zumindest ein Ausweg eröffnet wird. Es geht im Durchschnitt um 30.000 Euro Schulden, und es sind sehr oft junge Leute, die in eine Schuldenfalle geraten. All diese Leute brauchen Hilfe, und das ist auch der Tenor des gemeinsamen Antrages, dass mehr in Richtung Verhinderung solcher Schuldenfallen getan werden muss, auch bei den Schuldnerberatungsstellen. Er betont das absichtlich, weil sich jetzt neben den drei existierenden Beratungsstellen ein weiterer Anbieter beteiligen will. Angesichts der begrenzten Höhe der zur Verfügung stehenden Finanzen ist er nicht bereit, eine Entscheidung darüber zu treffen, wer welche Schuldnerberatung an welcher Stelle machen soll, zudem die Mittel auch gar nicht in unserer Verfügung stehen. Der gemeinsame Antrag zielt darauf, dass in Sachen Schuldnerberatung mehr und öfter Erfolg nachgewiesen werden sollte. In § 27 BSHG ist fixiert, dass ein Entgelt gezahlt wird, wenn erfolgreich aus der Hilfe zum Lebensunterhalt herausgeführt oder drohende Hilfe zum Lebensunterhalt verhindert wurde, Es müssten auch die anderen Mittel, die dort zur Verfügung gestellt sind, an solche Bedingungen gebunden werden. Es wird sicher schwierig sein, diesen Erfolg zu messen, aber es ist möglich, Kriterien zu finden, die für alle gleich gelten.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) beantwortet daraufhin die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis/Die Grünen:

Zu 1.
Welche Träger bieten in Dortmund Schuldnerberatung an?
Diakonisches Werk, Katholischer Verein für soziale Dienste in Dortmund e. V. (SKM), Planerladen
e. V. (Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband) und Verbraucherberatung Dortmund.

Zu 2. und 5.
Wie viele Personalstellen werden bei welchem Träger finanziert?
Wie verteilt sich die Sparkassenförderung auf die Anbieter von Schuldnerberatung?
- Fondlösung zur Mitfanzierung von Schuldnerberatung in NRW. Der Fond enthält p. a. 5 Millionen DM. Für das Jahr 2002 stehen der Stadt Dortmund insgesamt 164.500,-- DM
( = 84.107,51 Euro) zur Verfügung.
Für das Jahr 2001 erfolgte die Verteilung wie folgt:

DW 164.000,-- DM
SKM 500,-- DM

- Komplementärförderung durch die Stadtsparkasse Dortmund; die Summe für 2001 in Höhe von zuletzt 117.829,-- DM erhielt einvernehmlich der SKM.

- Einzelfallbezogene Entgeltförderung durch das Sozialamt im Rahmen des § 17 BSHG

Über die genannten Förderstränge hinaus finanziert das Land die Insolvenzberatung der
anerkannten Beratungsstellen. Auch hier besteht eine Festbetragsförderung. Pro Stelle
werden 90.000,-- DM zugrunde gelegt. Für Dortmund werden 2,4 Stellen berücksichtigt (bei der Verbraucherzentrale 45.000,-- DM; SKM 67.500,-- DM; Diakonisches Werk 112.500,-- DM).


Zu 3.
Wie verteilt sich das Angebot auf das Stadtgebiet?
Die Beratungsstellen von Verbraucherberatung, SKM und Planerladen e. V. sind für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Das Diakonische Werk unterhält 4 Beratungsstellen in den Bereichen Wickede, Westerfilde, Hörde und nördliche Innenstadt.

Zu 4.
Wie verändert sich das Angebot in der Nordstadt, wenn die Diakonie wie geplant ihre Standorte zusammenführt?

Nach hier vorliegenden Informationen beabsichtigt das Diakonische Werk, die Beratungsstellen in den Bereichen Wickede und Westerfilde aufzugeben. Als Ersatz soll eine Beratungsstelle in der Innenstadt zusätzlich angeboten werden.

Zu 6.
Wann und mit welcher Förderhöhe wird die Schuldnerberatung des Planerladens in die Finanzierung einbezogen?
Die drei Träger haben sich bisher nicht auf eine einvernehmliche Regelung verständigen können. Bis einschließlich 2001 sind die Mittel (Sparkassenfond und Spende der örtlichen Sparkasse) nur an Diakonisches Werk und SKM geflossen. Am 30.04.2002 hat ein Klärungsgespräch mit den Verbänden stattgefunden. Ergebnis war, dass der Planerladen zukünftig (d.h. ab 2002) an der Vergabe der Fondsleistung NRW beteiligt wird. Eine entsprechende Mitteilung der Sozialverwaltung gegenüber dem Städtetag ist erfolgt. Bezogen auf die bisher zur Verfügung gestellten Spendenmittel ist eine entsprechende Erhöhung gegenüber der Stadtsparkasse Dortmund geltend gemacht worden. Das Ergebnis ist allerdings offen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) weist dann darauf hin, dass der Sozialausschuss im Grundsatz gar keine Beschlussmöglichkeit hat. Die Sozialverwaltung empfiehlt, und Dritte entscheiden. Da es sich noch nicht einmal um kommunale Mittel handelt, besteht so gesehen schon aufgrunddessen eine schwierige Gefechtslage. Er ist froh, dass in diesem Zusammenhang noch einmal klar wurde, dass das Diakonische Werk sein Angebot im Norden dieser Stadt nicht zurückgenommen hat, hält es persönlich aber grundsätzlich für schwierig, wenn auf dem über Jahre hinweg vom Diakonischen Werk und SKM geprägten Markt jetzt weitere Anbieter auftauchen, die an den Finanzen partizipieren möchten. Es gibt konkret keine Leistungsbeschreibung, weder quantitativ noch qualitativ. Es ist hier auch gar nicht kommunalpolitische Aufgabe, Leistungen zu definieren. Es gibt aber mit Sicherheit qualitative Unterschiede, die man auch bei der Förderhöhe berücksichtigen muss. Auch die Effizienz ist ein Thema, das im gemeinsamen politischen Vorstoß wichtig war. Durchaus nachvollziehbar ist, dass sich die drei Akteure nicht haben einigen können und dass sich weder SKM noch Diakonie in der Lage sehen, das bestehende Angebot in dieser Form aufrechtzuerhalten, wenn es denn zu einer Drittelung kommt. Deshalb war es wichtig, das hier noch einmal zu verdeutlichen, ohne sich gegen eine Partizipation eines neuen Anbieter zu stellen. Aufgrunddessen ist der Antrag angereichert mit Qualitäts- und Effizienzgedanken, auch vor dem Hintergrund der unterschiedlich erbrachten Leistungen.

Für Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) ist das Thema ganz ohne Zweifel ein Dilemma. Formal ist es richtig, dass nach dem Sparkassengesetz die Mittel jährlich neu verteilt werden können, auch wenn in diesem Jahr über die Verteilung eines vorhandenen Mangels an Geld geredet wird, was sie unter drei Gesichtspunkten belegen möchte. Der Bedarf an Schuldnerberatung steigt kontinuierlich, vor wenigen Jahren ging man anhand von bundesweiten Untersuchungen von 15.000 überschuldeten Haushalten in Dortmund aus, heute sind es schon um die 20.000 Haushalte. Eine große Dortmunder Bank hat heute in der Presse als Erfolg vermeldet, dass die zur Auszahlung gekommenen Kredite im letzten Jahr um 7,5 Mio. Euro gestiegen sind. Auch das macht den zunehmenden gesellschaftlichen Bedarf deutlich. Der Bereich Schuldnerberatung hat eine hohe gesellschaftliche Reputation, jeder weiß, wie viel Menschen betroffen sind und wie notwendig das Angebot ist. Die Finanzierung dieser Arbeit ist aber völlig unzureichend. Die Neuverteilung hat für die Träger, die in diesem Bereich schon längerfristig tätig sind, mehrere Konsequenzen. Bei einer Drittelung würde es bis zu dem Punkt kommen, dass bis zu 90.000 DM an Finanzierung für Diakonie und SKM verloren gehen würden, für den Bereich der Diakonie wären das bis zu 60.000 DM. Für beide Träger heißt das, sie müssen Arbeit abbauen und personelle Konsequenzen ziehen. Im Bereich der Diakonie sind 9,5 Mitarbeiter in dem Bereich tätig. Im vergangenen Jahr gab es Kosten in Höhe von 1.050.000 DM, wovon 500.000 DM aus Eigenmitteln finanziert wurden. Das ist an sich schon kein Zustand, aber unter diesem Gesichtspunkt trifft eine Neuverteilung der Mittel die Träger natürlich besonders, weil das auch als gesellschaftspolitische Wertung empfunden wird. In der letzten Sitzung, als die Arbeit der Frauenberatungsstelle vorgestellt wurde, wurde gesagt, dass ein Träger, der in Vorleistung geht, nicht dafür bestraft werden darf. In der Schuldnerberatung gibt es seit 10 Jahren erhebliche Vorleistungen. Von daher ist sie froh, dass diese Aussage u.a. auch von der Verwaltung gemacht wurde. Sie sieht auch, dass es einen größeren Bedarf an Schuldnerberatung gibt und ist bereit, diesen Prozess zu unterstützen. Da von Schuldnerberatung im Prinzip zwei Gruppen profitieren, überschuldeten Menschen, deren Situation anders nicht zu lösen ist, und Banken, die über Schuldnerberatung einen nicht unerheblichen Anteil ihrer ausstehenden Kredite zurückerhalten, ist es notwenig, die Finanzierung von Schuldnerberatung gesellschaftlich neu zu regeln.

Herr Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) dankt für die Beantwortung der Fragen und betont, dass Schuldnerberatung angesichts des ständig steigenden Bedarfs nicht in Frage gestellt werden darf. Bislang war die Aufteilung der Mittel ein laufendes Geschäft der Verwaltung, und es ist davon auszugehen, dass dies auch entsprechend sinnvoll geschieht. Fraglich ist allerdings, ob die Bewertung der jetzigen Arbeit leidet, wenn ein neuer Anbieter einen Teil dieser Mittel erhalten möchte. Dieser muss doch zumindest die Chance haben, zu gleichen Bedingungen zu partizipieren. Und insofern ist ihm der Umgang mit zwei unterschiedlichen Modi im gemeinsamen Antrag nicht ganz klar. Es ist von Inhalt, Art und Umfang und insbesondere Effizienz der Beratungsleistung die Rede, und ihn würde interessieren, wie eine quantitative Größenordnung mit einem qualitativen Modus verglichen werden kann

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) verweist darauf, dass Qualität und Effizienz in der Schuldnerberatung nach dem Bundessozialhilfegesetz auf das Ziel abstellt, drohende Sozialhilfebedürftigkeit und die Beseitigung bestehender Bedürftigkeit zu vermeiden. Insofern ist Punkt 1 des Antrages unstrittig. Unter den Ziffern 2 und 3 des Antrages wird auch von Qualität, Effizienz und einem qualitativen Modus gesprochen, den die Sozialverwaltung dem Städtetag empfehlen soll. Das kann Sozialverwaltung aber nicht leisten. Sie kann sagen, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom jeweiligen Träger beschäftigt werden, und ob diese vor dem Hintergrund ihrer Ausbildung die Qualität sichern. Ansonsten gibt es keinen Einblick in die Effizienz der Schuldnerberatungsstellen. Das ist auch gar nicht die Aufgabe der Stadt Dortmund, und es muss sicherlich auch akzeptiert werden, dass die Ziele, die die Sparkasse mit ihren Spendenmitteln verfolgt, und die Mittel, die im Rahmen des Sparkassengesetzes zur Verfügung gestellt werden, ganz andere sind als die, die im Rahmen des § 17 BSHG formuliert werden.

Herr von Kölln (Caritasverband) nimmt für den SKM kurz Stellung und verweist darauf, dass die Schuldnerberatungsstellen des Diakonischen Werks und des SKM seit Jahren mit insgesamt 15,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgreich tätig sind. Für diese Arbeit stehen jährlich derzeit 282.000 DM aus Fondsmitteln nach dem Sparkassengesetz und der ergänzenden Förderung der Stadtsparkasse Dortmund zur Verfügung. Der Antrag des Planerladens auf Beteiligung an diesen Mitteln kann sich nach seiner Auffassung nur auf zusätzlich zu akquirierende Mittel beziehen, die im Rahmen einer Ausweitung der Sparkassenförderung zur Verfügung gestellt werden müssten. Eine Reduzierung der Sparkassenmittel für die seit Jahren erfolgreich tätige Schuldnerberatung des SKM und Diakonischen Werks würden bedeuten, dass diese um die Stellen reduziert werden müssten, die beim Planerladen neu eingerichtet werden. Die Konsequenz daraus ist seiner Meinung nach mehr als widersinnig und führt nicht zu einem qualitativen oder quantitativen Ausbau, sondern hat lediglich eine Umverteilung zu Lasten bewährter Träger zur Folge. Dies bittet er zu bedenken und sich dafür einzusetzen, dass die Schuldnerberatung insgesamt gesichert und das Angebot des Planerladens durch zusätzliche Mittel finanziert wird.

Frau Schobert (Paritätischer Wohlfahrtsverband) bedauert, dass sich die CDU-Fraktion lediglich bei den beiden konfessionellen Trägern über die Arbeit informiert hat, eine dementsprechende Einladung des Planerladens wurde nämlich an alle Fraktionen ausgesprochen. Sie macht dabei auch deutlich, dass der Planerladen bereits seit über fünf Jahren im Bereich Schuldnerberatung arbeitet, seit 1999 anerkannte Beratungsstelle auf Landesebene ist und im letzten Jahr ein Antrag im Rahmen des Sparkassengesetzes bewilligt wurde. Nach intensiven Gesprächen mit den konfessionellen Trägern hat der Planerladen dann sogar den Antrag zurückgezogen und das bereits überwiesene Geld zurückgezahlt, weil argumentiert wurde, dass man nicht im laufenden Haushaltsjahr solche Anträge stellen kann, ohne damit Planungssicherheit bei anderen kaputt zu machen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat dann gemeinsam mit dem Planerladen über intensive Spendenakquise dafür gesorgt, dass andere Mittel eingesetzt werden konnten, auch erhebliche Eigenmittel. Nach dem Sparkassengesetz muss man als Schuldnerberatungsstelle anerkannt sein, deshalb ist es nur konsequent, wenn der Planerladen jetzt genau wie die anderen an der Mittelverteilung partizipieren kann. Es wurden bereits Kompromisse geschlossen, weil einige Argumente nachvollziehbar waren, aber es kann auch in diesem Bereich nicht zu einem closed shop kommen.

Herr Giese (SPD-Fraktion) geht davon aus, dass alle Schuldnerberatungsstellen qualifiziert sind und das auch nachweisen können, Grundlage sollte aber schon § 17 BSHG sein. Auch er würde sofort befürworten, dass in die zusätzliche Nachfrage zusätzliche Mittel fließen und auch die Banken sich beteiligen sollen. Aber das ist illusorisch, und genau darauf zielt der gemeinsame Antrag. Der Vorschlag sollte für die Mittel, die vorhanden sind, auf die Entscheidungsträger übertragen werden, und da bezieht sich der Antrag natürlich auf die Grundlagen des BSHG. Jeder Anbieter macht dokumentiert seine Arbeit, und dann muss man schauen, ob aus Inhalt, Art, Umfang und Effizienz ein qualitativer Modus entwickelt werden kann, der als Grundlage für die Beratung dient. Der Antrag wird heute beschlossen, ob es dann am Ende auch so funktioniert, kann man aber heute noch nicht sagen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) möchte wissen, ob sich aus der Qualifikation der MitarbeiterInnen ein relevantes Unterscheidungskriterium für die Frage ergibt, wie Mittel zu vergeben sind, und ob die Sozialverwaltung überhaupt auf die Verteilung der Landesmittel Einfluss nehmen kann.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) verdeutlicht, dass es sich nicht um Landesmittel handelt. Nach dem Sparkassengesetz haben die Sparkassen 5 Mio. DM jährlich zur Förderung der Schuldnerberatungsstellen im Land NRW aufzubringen. Die Sparkassen haben sich darauf verständigt, diese 5 Mio. DM unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft aufzubringen. Danach leistet auch die Stadtsparkasse Dortmund ihren Anteil, und der Teil, der auf die Kommune verteilt wird, richtet sich wiederum nach der Einwohnerzahl. Des weiteren haben sich die Sparkassen- und Giroverbände darauf verständigt, dass die Mittel durch den Städtetag verteilt werden, der eine Erklärung dazu verabschiedet hat, was Schuldnerberatung im Sinne dieser Förderung ist, nämlich die Beratung ausschließlich bereits überschuldeter Personen zum Zwecke der Entschuldung durch Einrichtungen, dass Schuldnerberatung mindestens 2/3 des Jahres unter dieser Bezeichnung auch tatsächlich ausgeübt wird, wobei diese Tätigkeit wenigstens 1/5 der Arbeitszeit der mit der Aufgabe betrauten Personen in Anspruch nimmt. Dieses ist abgeleitet aus § 3 des Sparkassengesetzes, wonach die Sparkassen den Wettbewerb im Kreditgewerbe stärken, den Sparsinn und die Vermögensbildung der Bevölkerung sowie das eigenverantwortliche Verhalten der Jugend in wirtschaftlichen Angelegenheiten fördern. In diesem Sinne tragen die Sparkassen zur Mitfinanzierung der Schuldnerberatung bei. Daher kann es nicht funktionieren, hier etwas anderes zu beschließen als das, was bereits normiert ist. Und wenn dieser Antrag nach Qualität auszurichten ist, dann kann die Sozialverwaltung das nur vor dem Hintergrund der Qualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit allen Beratungsstellen wurden zur Umsetzung des § 17 BSHG intensive Gespräche geführt, und insoweit ist die Sozialverwaltung auch über die inneren Strukturen der Beratungsstellen informiert und kann auch die Mitarbeiter beurteilen. Aus dieser Bewertung ergibt sich kein relevanter Unterschied, der für eine andere Verteilung maßgeblich sein könnte. Es nützt daher nichts, wenn hier etwas beschlossen wird, was ohne Aussicht auf Erfolg ist. Wenn es gewünscht wird, gibt die Sozialverwaltung dass so weiter, nur die Regelungen sehen anders aus. Und ab 2005 gibt es keine Sparkassen im öffentlich-rechtlichen Sinne mehr, und damit dann auch keine derartigen Regelungen mehr.


Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) ist der Meinung, dass Schuldnerberatung eine notwendige gesellschaftliche Aufgabe ist, die eigentlich von den finanziert werden müsste, die diesen Zustand verursachen, nämlich den Banken. Skurril findet er aber, dass hier in einem Arbeitsfeld, in dem die Träger praktisch 50% der Eigenmittel übernehmen, Wettbewerb eingefordert wird. Das ist nicht angemessen und sicher auch nicht so gemeint. Schon eher, dass alle Beratungsstellen Arbeit in hoher Qualität und mit hoher Intensität leisten, und der Antrag aufgrunddessen den Trägern empfiehlt, auf der Basis und der Überprüfbarkeit dieser Aussage eine qualifizierte Mittelverteilung vorzunehmen. Das unterstützt er ausdrücklich. Es kann nicht sein, dass Träger in einer Zeit, in der Ressourcen zusammengezogen werden müssen, im Rahmen von Proporzentscheidungen weiterarbeiten und alle nicht mehr genügend Mittel haben. Für die Beurteilung von qualitativen Modi gibt es Kennzahlen, z.B. wie viele Entschuldungen denn tatsächlich durchgeführt wurden, das ist zwar banal, aber eindeutig ein qualitativer Modus.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) hat in den Jahren seiner Zugehörigkeit zum Sozialausschuss durchaus die Erfahrung gemacht, dass in vielen Bereichen im sozialen Gefüge dieses Staates nur ein closed shop funktioniert. Damit kommen viele gut klar und haben sich arrangiert, auch wenn ihm das ordnungspolitisch in keiner Weise schmeckt. Zwei Träger bearbeiten hier seit Jahr und Tag ein Feld, mit dem sie nicht reich werden, sondern in das sie auch noch massive Eigenanteile hineinstecken. Aber dennoch ist ihnen dieser Themenbereich so wichtig, dass sie ihn aufrechterhalten. Ihm gefällt es daher nicht, dass dieser Markt, der wunderbar funktioniert, auf einmal durch einen Seiteneinsteiger durcheinander gebracht wird. Darüber hinaus ist bekannt, dass der Ausschuss in diesem Fall nichts beantragen kann; er sollte jedoch atmosphärisch zum Ausdruck bringen, dass gewisse Dinge mitbeachtet werden müssen. Zur Drittelfinanzierung meint er, dass es normalerweise drei vernünftige Menschen schaffen müssten, sich zu einigen, und es würde ihn interessieren, welche Teilbereiche eingestellt werden müssten, wenn es denn dazu kommt.

Herr Giese (SPD-Fraktion) ist ungehalten über die Belehrung der Verwaltung, dass der Antrag nicht mit den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen übereinstimmt. Für das korrekte Zitieren aus dem Paragraphendschungel kann sich der Ausschuss ja der Fachleute aus der Verwaltung bedienen, er jedoch sei ein Mensch mit gesundem Menschenverstand und als solcher in ein Mandat gewählt worden. Diesen gesunden Menschenverstand möchte er jetzt anwenden, die Auswirkungen und die Schlussfolgerungen aus den zitierten Paragraphen selbst ziehen, und nicht von der Verwaltung als vorgegeben betrachten. Der Antrag bezweckt nichts anderes, als bei der Mittelvergabe die Einsicht zu fördern, resultierend aus dem gemeinsamen Vorschlag, eine sinnvolle Verteilung vorzunehmen. Diesen Vorschlag hat seine Fraktion gemeinsam mit der CDU gemacht, und er hofft, dass er auch an der Stelle ankommt, wo die Verteilung umgesetzt wird.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) macht angesichts der fortgeschrittenen Zeit den Vorschlag, nach den noch vorliegenden drei Wortmeldungen die Redeliste zu schließen. Die Standpunkte sind hinreichend deutlich geworden, es gibt eine erklärte Mehrheit für den Antrag, und die formalen Schwierigkeiten sind im Verlauf der Debatte ebenfalls deutlich geworden. Das findet die Zustimmung des Ausschusses.

Herr Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) geht davon aus, dass die Verwaltung mit den Beteiligten eine Lösung findet. Der Planerladen hat verdeutlicht, dass er kompromissbereit ist, woraus er auch schließt, dass die Drittelverteilung nicht unbedingt gefordert wird. Im Prinzip ist es nicht sinnvoll, Punkt 2 und 3 des Antrages zur Abstimmung zu stellen, weil diese Dinge hier nicht entschieden werden können. Er betont nochmals, dass er es für das günstigste Vorgehen halten würde, wenn sich die Beteiligten noch einmal an einen Tisch setzten und versuchten, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) ist froh, dass der Sachverhalt in dieser Breite diskutiert wurde, weil sie wichtig findet, das Ganze zu bewerten und auch zu schauen, wo die Lösungen liegen können. Für SKM und Diakonie kann sie sagen, dass diese auf keinen Fall in der Lage sind, fehlende Einnahmen aus eigenen Mitteln zu kompensieren. Im Bereich der Diakonie gibt es 87% Personalkosten, der Rest sind Sachkosten bei EDV-gestützten Arbeitsplätzen, und es ist völlig klar, dass es Auswirkungen im Personalbereich und im Beratungsbereich haben wird, wenn etwas an Finanzierung wegbricht.

Herr Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz) möchte die mehrfach geäußerte Bitte, dass die drei Träger noch einmal versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen, unterstützen. In seinen Augen macht es überhaupt keinen Sinn, wenn hier in anderen Zusammenhängen immer von möglichen Synergien gesprochen wird, ein Mangelangebot weiter auseinander zu splitten und damit schon bestehende Synergien in größeren Einheiten infrage zu stellen. Des weiteren ist es für ihn durchaus nachvollziehbar, dass es bei einer jährlichen Mittelverteilung durch die Sparkassen natürlich ungleich schwer ist, eine Langzeitperspektive aufzuarbeiten.

Herr Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) beantragt Einzelabstimmung des Antrages, worauf sich Herr Giese (SPD-Fraktion) dagegen ausspricht. Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) schlägt daraufhin Herr Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) vor, diesen Antrag zurückzuziehen, da das keinen Sinn macht, nichts an der Intention verändert, und daraus auch nichts Weiterführendes entsteht. Bei zwei Gegenstimmen nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dann folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 14.05.02 an:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stellt fest, dass Schuldnerberatung in Dortmund das unbedingte Ziel zu verfolgen hat, drohende Sozialhilfebedürftigkeit abzuwenden oder bestehende Sozialhilfebedürftigkeit zu beseitigen.

2. Der Fachausschuss erwartet, dass die Mittel nach dem Sparkassengesetz NW zur Umsetzung von Schuldnerberatung und die entsprechenden Spendenmittel der Stadtsparkasse Dortmund nach einem Modus auf die Schuldnerberatungsstellen in Dortmund verteilt werden, der Inhalt, Art und Umfang und insbesondere die Effizienz der Beratungsleistung, berücksichtigt.

3. Die anerkannten Schuldnerberatungsstellen in Dortmund werden aufgefordert, eine Einigung über die Verteilung der Mittel aus dem Sparkassengesetz NW zur Umsetzung der Schuldnerberatung herbeizuführen. Die Sozialverwaltung wird beauftragt, dem Städtetag die Aufteilung der Mittel nach dem Sparkassengesetz NW zur Umsetzung der Schuldnerberatung in Dortmund nach einem qualitativen Modus zu empfehlen.
zu TOP 4.3
Nordmarkt
CDU-Fraktion
Vorschlag zur TO
(Drucksache Nr.: 02667-02)

Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 02667-02AS)

(Drucksache Nr.: 02667-02AT)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02667-02AT-B)


Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist daraufhin, dass neben einer Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der letzten Sitzung ein Antrag der SPD-Fraktion vom 08.05 und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.02 vorliegen.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) schlägt vor, die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme relativ kurz zu gestalten, weil die Verwaltung zur Zeit an einer Vorlage arbeitet, die darauf eingehen wird, wie in Zukunft auf die sich am Nordmarkt entwickelte offene Drogenszene reagiert wird, wie unter Berücksichtigung sowohl der Ordnungsseite als auch der Hilfeseite künftigen Verfahren zu verabreden sind, und dezidiert darlegen wird, welche Entwicklungen unter Einbeziehung der Ressourcen, wie z.B. durch Urban II, im Bereich der Zuverdienstmöglichkeiten möglich sind. Dabei würde auch das bisherige Verfahren dargestellt. Seit dem Ratsbeschluss vom 20.12.2001 wurde schon fleißig gearbeitet; auf der einen Seite hat es eine Projektlenkungsgruppe gegeben, in der war Verwaltung in der gesamten Bandbreite aktiv, dann haben der Bezirksvorsteher, die beiden Sprecher der großen Fraktionen und der Stadtgrünen gemeinsam am Tisch gesessen und in mehreren Sitzungen die Dinge aufbereitet und es hat zwei sog. Koordinationstreffen mit anderen Beteiligten, wie Hannibal, und Nordstraße e.V. und anderen gegeben. Verwaltung würde das gern systematisch aufbereiten, unter Einschluss dessen, was auch auf dem Nordmarkt selbst unter dem Begriff der Zurückeroberung für die Bürgerschaft geplant ist. Dazu hat es viele Diskussionen gegeben, auch Ideen, was die Platzbelebung angeht, viele dicht gestaffelte Aktivitäten, es ist z.B. ein Anwohnerworkshop geplant, bei dem die Anwohnerschaft in moderierter Form selbst auch Ideen zusammenträgt.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Die CDU-Fraktion des Sozialausschusses hat sich in der letzten Woche am Nordmarkt von der Diakonie die Sozialarbeit vor Ort erläutern lassen und sich ortskundig gemacht. Erschreckend war dabei die Tatsache, dass ein wirklich sehr schöner Platz derart der Öffentlichkeit entzogen wird. An der Stelle gibt es ganz massiven Handlungsbedarf, das kann nicht sein, da muss Kommune reagieren. Ende 2001 wurde im Rat ein massives konzertiertes Vorgehen auf ordnungspolitischer Seite gegen die offene Drogenszene auf den Weg gebracht, dazu steht seine Fraktion bis heute. Weitere Abstimmungsgespräche sind auch in diesem Fall unerlässlich, und für eine konzertierte Aktion sind sicherlich auch 5 Monate keine lange Zeit. Aber aus Sicht der CDU-Fraktion ist dieser Zustand in keiner Weise tragbar und muss mit aller möglichen hoheitlich anzuwendenden Gewalt nachhaltig unterbunden werden. Etwas unklar ist die Frage, was bisher eigentlich passiert ist, aber auch da hat Verwaltung weitere Informationen angekündigt. Die Anfrage seiner Fraktion, die sich im Prinzip thematisch auch in den Anträgen von SPD und Grünen wiederfindet, hatte zum Ziel, das Thema noch einmal aufzugreifen und sich über den aktuellen Stand informieren zu lassen. Die Anträge der SPD und der Grünen wird seine Fraktion so mittragen.

Herr Giese (SPD-Fraktion) bittet im Sinne der Nordstädter darum, in Zukunft nicht mehr den Terminus "Zurückerobern" zu benutzen, sondern besser Zurückgewinnen. Das Erobern ist eine kritische Sache in unserer Gesellschaft, Dorstfeld war dafür ein schlimmes letztes Beispiel. Mit dem Antrag hat seine Fraktion nichts anderes bezweckt, als die Dinge anlaufen zu lassen. Diese müssen durchaus durchgreifend sein und auch in manchen Bereichen Härte zeigen, nur so wird das Unrecht auch deutlich. Es wird den Störenfrieden bisher offensichtlich zu wenig mitgeteilt, dass sie etwas tun, was die Mehrheit unserer Gesellschaft so nicht akzeptieren kann. Sozialakzeptierte Räume sind früher in der Diskussion gewesen und hatten immer eine Magnetwirkung für Außenstehende, weil man weiß, was man da kriegt, das Angebot ist wie in einem Basar. Das darf es einfach nicht mehr geben, eine solche Szene muss dezentralisiert und auch in kleinere Gruppen zerstreut werden, um die soziale Aufmerksamkeit auf die kleineren Gruppen, die sicher anderswo auftauchen, besser von der Gesellschaft handhabbar zu machen. Von daher bitte er um Unterstützung des Antrags. Der Antrag der Grünen geht gedanklich in die gleiche Richtung, Punkt 1 muss aber nicht mehr beschlossen werden, das ist längst gängige Übung, zum Teil als Quartiersmanagement, zum Teil als Handlungen von Vereinen und Verbänden, die sich dort gefunden haben. Punkt 2 geht in Ordnung, zu Punkt 3 bemerkt er, dass man im Bereich Zuverdienst nicht mehr nur auf die Diakonie fixiert ist, sondern auch andere Handlungsträger in Sachen Zuverdienst Möglichkeiten anbieten.

Herr Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert daraufhin, dass seine Fraktion nicht möchte, dass Drogen- und Alkoholabhängige vom Nordmarkt vertrieben werden und sich anderswo verteilen, ohne dass ihnen eine Chance gegeben wird. Daher hält sie es für wichtig, insbesondere auch vor dem Prozess Urban II und der Einstellung eines Quartiermanagers zum Juli diesen Jahres, dass hier in Verbindung mit Anwohnern und allen Akteuren im Bereich des Nordmarktes ein Gesamtkonzept erarbeitet wird, um so nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Natürlich hofft er, dass es nach Eröffnung des Druckraums zu einer Verlagerung der Drogenszene zum Gesundheitsamt kommt, insbesondere dann, wenn die Öffnungszeiten der Drogenhilfeeinrichtungen der Nachfrage angepasst werden. Da das Zuverdienstprojekt noch nicht vertraglich geregelt worden ist, und es äußerst notwendig ist, dass dieses Projekt weitergeführt und insofern auch auf vertraglich sichergestellte Füße gestellt wird, bittet er, dem Antrag seiner Fraktion zuzustimmen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ändert dann den Text des 3. Punktes wie folgt: "Das Zuverdienstprojekt für alkoholabhängige Personen soll umgehend vertraglich geregelt werden.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) bemerkt zum Stichwort Hilfesystem für Abhängigkeitskranke, dass es ein gut ausgebautes System im Bereich illegaler Drogen gibt, aber ein Defizit in dem Bereich der Alkoholerkrankten. Da gibt es Handlungsbedarf. Das Zuverdienstprojekt ist immer unter Beteiligung aller in dem Bereich geplant gewesen, Es gibt Leute, die man in einer Werkstatt, einem tagestrukturierten Angebot beschäftigen muss, es wird aber auch darum gehen, im Umfeld Arbeit zu akquirieren und sie den Menschen zur Verfügung zu stellen. Die Zuverdienstwerkstatt hat an der Stelle die Funktion, die Akquise zu machen und das breite Feld in der Nordstadt mit zu nutzen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) möchte noch einmal betonen, dass man sich in diesem Zusammenhang auch der Ressourcen anderer bedienen muss, so gesehen kann es keine Einzelveranstaltung des Diakonischen Werkes sein. Aus seinem Verständnis heraus muss allerdings irgendeiner verantwortlich zeichnen, der letzten Endes auch die Akquisition vornimmt.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt dann fest, das es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt daraufhin bei 2 Enthaltungen den folgenden Antrag SPD-Antrag vom 08.05.02 an:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erkennt nach dem Ratsbeschluss vom 20.12.01 über das Handlungsprogramm für "Problemgruppen" auf dem Nordmarkt sowohl eine deutliche Verstetigung der Drogenszene als auch eine Minderung des subjektiven Sicherheitsgefühls rund um den Nordmarkt und sieht daher dringenden Handlungsbedarf.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Eröffnung des Drogenkonsumraumes auf die Auflösung der Drogenszene auf dem Nordmarkt unter verstärktem polizeilichen und ordnungspolitischen Einsatz hinzuwirken. Der Fachausschuss geht davon aus, dass die Öffnungszeiten der Drogenhilfeeinrichtungen zukünftig so gestaltet werden, dass sie den Auflösungsprozess der Drogenszene auf dem Nordmarkt unterstützen. Der Fachausschuss erwartet, dass Zuverdienstprojekte im Trägerverbund für rund 50 alkoholabhängige Personen und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen des Quartiersmanagements zu einer Belebung des Nordmarktes führen.

3. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit lehnt die Einrichtung von sozialakzeptierten Räumen mit der Folge der Verlagerung der Drogenszene ab.

Dann nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit bei Enthaltung der SPD-Fraktion folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2002 an:

1. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit allen AkteurInnen - Soziales Zentrum e.V., Nordmarkt plus e.V., Rund um Hannibal und Heroldstraße e.V., Sozialhilfedienst Innenstadt-Nord, Gewerbetreibende, Polizei und andere - am Nordmarkt ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, das den Interessen der AnwohnerInnen zur Gestaltung und Belebung des Nordmarktes Geltung verschafft.
Dazu soll baldmöglichst eine Nordmarktkonferenz einberufen werden. Die erweiterten Möglichkeiten für Öffentlichkeitsarbeit durch das im Juli anlaufende Quartiersmanagement sollen ebenso genutzt werden.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, durch Öffentlichkeitsarbeit gemeinsam mit dem Träger des Druckraums in den nächsten Wochen intensiv darauf hinzuarbeiten, dass das Angebot des Druckraums bekannt gemacht wird.
Die Öffnungszeiten der Drogenhilfeeinrichtungen sollen entsprechend der Nachfrage flexibel gestaltet werden.
3. Das Zuverdienstprojekt für alkoholabhängigen Personen soll umgehend vertraglich geregelt werden.


Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) dankt anschließend für die rege Beteiligung und schließt die Sitzung um 16.10 Uhr.





Schneckenburger Gierok Stahnke
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin