N i e d e r s c h r i f t


29. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 13.03.2002 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal


Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Sachverständige:
Herr Hirschfeld - Dortmunder Stadtwerke AG -

c) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -

Verhindert ist:
Stepniak, Johann


Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.50 – 18.05 (TOP 8.1 )
Ende : 18.50 Uhr




Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 28. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.02.2002
1.5 Genehmigung der Niederschrift der 28. nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.02.2002
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Mobilfunksendeanlagen auf öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Dortmund-Eving
3.1.1 Sofortige Stilllegung der Mobilfunksendeanlagen auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule
(Antrag Vertreter Bürgerliste 17.02.2002)
3.2 Änderungen im Busliniennetz im Sommer 2002
(Berichterstattung und Mitteilung der Dortmunder Stadtwerke AG
3.3 Sachstandsbericht zur Verwendung der Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Verwaltungshaushalt 2001 (UA 0020 – Bezirksvertretungen)
hier: Sportplatz Gretelweg – Fenstererneuerung und Duschraumsanierung
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Antrag der Anwohner Grafschaftsweg auf Übertragung der Straßenreinigung
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Aktuelle Situation des Evinger Hallenbades
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Erstellung eines Verkehrsleitkonzeptes für Lindenhorst – Lindenhorster Straße (alt) sowie Sicherstellung der zügigen Umsetzung des zweiten Bauabschnittes der neuen Lindenhorster Straße (Antrag SPD-Fraktion 26.02.2002)
12. Mitteilungen / Stellungnahmen der Verwaltung
12.1 Sanierungskonzept für den Bereich Lindenhorster Straße (neu) und Bahnstraße
12.2 Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone (Spielstraße) in der Straße “Bergelchen Ort”
12.3 Nutzungsänderung einer ehemaligen Garage, Bayrische Straße 93
12.4 Herrichtung der Parkplatz- und Grünflächen im Straßenbegleitgrün westlich der Osterfeldstraße – zwischen Bayrische Straße und Preußische Straße
12.5 Aufbringen von “Zone-30-Schildern” auf der Fahrbahn der Wittichstraße
12.6 Geeignete Flächen für Aufforstungsmaßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving
12.7 Novelle des Baugesetzbuches 2001 – Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
12.8 Schadstoffuntersuchungen an der Theodor-Heuss-Realschule
12.9 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung – Heisenberg-Gymnasium
hier: Verlegung des Unterrichtes in Containerräume
12.10 Fördergelder der Stadtsparkasse für die Stadtteilkulturarbeit
12.11 Nutzung des Gebäudes Evinger Straße 304 – Moscheestandort
12.12 Ausbau Seilerstraße – Bebauungsplan Ev 110 – Feuerwache Nord –
12.13 Ersatzaufforstungsmaßnahmen für entfallene Flächen im Zuge des Ausbaus der B 54 (Evinger Straße)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien
Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – Frau Sichelschmidt – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.03.2002 wird genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 28. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 13.02.2002.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – beanstandet, dass in der Niederschrift zum Tagesordnungspunkt 12.4 (Fertigstellung der Haltestellen und Fahrplan der U 49 von Brechten bis Brambauer) sein damaliger Hinweis, dass die Frage der CDU-Fraktion, bezüglich der Fahrpreiserhöhung an der Grenze zwischen Lünen und Dortmund noch nicht beantwortet ist, keine Erwähnung findet.
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Die Dortmunder Stadtwerke AG wurden erneut angeschrieben und um Auskunft gebeten.

Mit diesem Zusatz wird die Niederschrift der 28. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.02.2002 – einstimmig – genehmigt

Zu TOP 1.5:
Genehmigung der Niederschrift der 28. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 13.02.2002.

Da zur Niederschrift der 28. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.02.2002 kein weiterer Beratungsbedarf besteht, wird die Niederschrift – einstimmig – genehmigt

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
Von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern (Zuhörerinnen / Zuhörern) werden keine Fragen gestellt.

3. Berichterstattung

Zu TOP 3.1:
Mobilfunksendeanlagen auf öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Dortmund-Eving

Als Berichterstatter wurden Vertreter der Städtischen Immobilienwirtschaft sowie des Umweltamtes der Stadt Dortmund eingeladen.

Der Vertreter des Umweltamt ist nicht erschienen. Zur Einladung eines Berichterstatters der Städtischen Immobilienwirtschaft wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am Sitzungstag folgendes Schreiben des Herr Stadtrates Fehlemann vom 11.03.2002 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Herr Fehlemann bittet in seinem Schreiben, die Beratung des Themas auf die Sitzung nach den Osterferien zu verschieben, da für diesen Zeitpunkt ohnehin die Vorlage einer Informationsschrift zum Umgang mit dem Thema “Mobilfunk / UMTS” an die Bezirksvertretungen vorgesehen ist.
In diesem Bericht wird dann auch erläutert, wie die Stadt Dortmund mit den bereits auf städtischen Gebäuden errichteten Mobilfunkanlagen umzugehen gedenkt. Außerdem werden Aussagen zu den Genehmigungsvoraussetzungen und zur Genehmigungspraxis in Dortmund enthalten sein.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – formuliert einige Fragen, die an die Verwaltung zur Beantwortung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 10.04.2002 weitergegeben werden sollen.
§ Wer ist zuständig für die Erteilung der Genehmigungen zur Aufstellung der Sendemasten ?
§ Welche Verträge bestehen bereits ?
§ Stellt die Nutzung von Mobilfunkgeräten (Handys) in den Schulen nicht ebenfalls ein erhebliches Problem bzw. Risiko dar ?

Für Bündnis 90 / Die Grünen erweitert die Vertreterin – Frau Sichelschmidt – den Fragenkatalog folgendermaßen:
§ Die Verwaltung wird gebeten, ihre Position im Rahmen der Grenzwertdiskussion darzulegen.
§ An welchen Stellen im Stadtgebiet sollen Messungen durchgeführt werden ?

Auf Vorschlag des Bezirksvorstehers – Herrn Böttger – wird noch die folgende Frage in den Katalog aufgenommen:
§ Auf wie vielen und welchen Gebäuden im Stadtbezirk Dortmund-Eving wurden bereits Mobilfunksendeanlagen installiert sind bzw. ist eine Installierung geplant.
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Für die SPD-Fraktion bedauert der Vorsitzende – Herr Adden –, dass zur heutigen Sitzung kein Berichterstatter zur Verfügung steht, der Fragen zu potenziellen Gefährdungen durch Mobilfunksendeanlagen beantworten kann. Bisher zum Thema veröffentlichte Gutachten kommen zu den unterschiedlichste Ergebnissen, auch Presseveröffentlichungen lassen kein einheitliches Bild erkennen.
Herr Adden bittet daher den Vertreter der Bürgerliste, seinen Antrag zum Tagesordnungspunkt 3.1.1 (Sofortige Stilllegung der Mobilfunksendeanlagen auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule) bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Obwohl die SPD-Fraktion grundsätzlich geneigt ist, diesem Antrag zuzustimmen, sollte doch vor Beschlussfassung eine ausführliche und fundierte Aufklärung durch Fachleute und eine anschließende Diskussion der Problematik stattfinden. Sollte sich dann herausstellen, dass von aufgestellten Sendeanlagen tatsächlich Gefährdungen ausgehen, wäre es kurzsichtig und unverantwortlich nur über die Stilllegung dieser einzelnen Anlage zu reden.

Frau Hüsken (SPD-Fraktion) zitiert einen Zeitungsartikel, der Expertenmeinungen zusammenfasst, die aussagen, dass die Hauptabstrahlrichtung der Sendeanlagen nahezu horizontal ist und sich der “sicherste” Platz somit direkt unter den Anlagen befindet. Vor einer Entscheidung über den Antrag der Bürgerliste möchte die SPD-Fraktion diese Aussage zunächst mit Fachleuten erörtert sehen. Sollte diese, in der Presse veröffentlichte, Aussage zutreffen, wäre es unter Umständen schädlich Sendemasten von Schulen und Kindergärten zu entfernen und in einiger Entfernung so aufzustellen, dass die Hauptstrahlung direkt auf Schulen und Kindergärten abgegeben wird.
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Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – sieht keine Veranlassung seinen Antrag zurückzuziehen und besteht auf einer Beratung und Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung. Seiner Meinung nach, stand für jedes Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ausreichend Zeit zur Verfügung, sich entsprechend zu informieren. Als Beispiel führt er Veranstaltungen zum Thema Mobilfunksendeanlagen der Bündnis 90 / Die Grünen sowie der Elternpflegschaft der Minister-Stein Schule an. Nach dem Besuch dieser Veranstaltungen ist Herr Tokarski überzeugt, dass er über genügend Informationen und Fachkenntnis verfügt, um über Aufstellung bzw. Stilllegung von Mobilfunksendeanlagen entscheiden zu können.
Des Weiteren führt er an, dass er im Besitz von Originalverträgen der Aufsteller von UMTS-Anlagen ist. Bevor Herr Tokarski hier Einzelheiten über Inhalt und nähere Konditionen dieser Verträge vorlesen kann, wird er durch den Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – darauf hingewiesen, dass die Details privatrechtlicher Verträge nicht in einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung behandelt werden können.
Der vom Vertreter der DVU – Herrn Stanko – darauf hin gestellte Antrag, die heutige Tagesordnung um einen nichtöffentlichen Teil zu erweitern, wird – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – abgelehnt.
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Für die CDU-Fraktion erklärt der Vorsitzende – Herr Neumann – wie schon in der letzten Sitzung, dass auch seine Fraktion die Notwendigkeit sieht, sich mit der Problematik der Mobilfunksendeanlagen insgesamt – und im einzelnen auch mit dem Antrag des Vertreters der Bürgerliste, kritisch auseinander zusetzen. Voraussetzungen für eine Beratung des Antrages und eine anschließende adäquate politische Entscheidung sind jedoch fundierte Informationen und ein solides Hintergrundwissen.
Wie schon in der vergangenen Sitzung, stellt Herr Neumann auch heute noch einmal deutlich klar, dass auch die CDU-Fraktion den Antrag der Bürgerliste keinesfalls pauschal ablehnt. Abgelehnt wird lediglich, eine seitens der Bürgerliste forcierte Beschlussfassung, ohne ausreichende Kenntnis der Sachlage und vorherige Beratung und Diskussion mit den dafür zuständigen Fachleuten der Stadt Dortmund.
Nach einer Einlassung des Herrn Unterkötter (SPD-Fraktion) zumindest die Stilllegung der Anlage auf der Minister-Stein-Schule schon heute zu beschließen, um jede Möglichkeit einer eventuellen Gesundheitsgefährdung für die Schüler auszuschließen, erinnert Herr Neumann daran, dass die
Aufstellung dieser Sendeanlagen vertraglich geregelt ist, und die Bezirksvertretung Dortmund-Eving auch durch Beschluss keine bestehenden, rechtsgültigen Verträge beenden bzw. außer Kraft setzen kann. Inwieweit die Möglichkeit besteht, diese Verträge zwischen den Aufstellern der Anlagen und der Stadt Dortmund vorzeitig zu beenden und wie diese Verträge gestaltet sind, kann wiederum nur durch die zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund zweifelsfrei beantwortet werden.
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Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – spricht sich dafür aus, den Antrag des Vertreters der Bürgerliste schon heute abschließend zu beraten und die Stilllegung der Sendeanlage auf der Minister-Stein-Schule zu beschließen. Sollte die Verwaltung wegen bestehender Verträge nicht in der Lage sein, diesen Beschluss der Bezirksvertretung umzusetzen, wird sicherlich eine entsprechende Stellungnahme erfolgen.
Der Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen sofort einen Beschluss der Bezirksvertretung zur Stilllegung der Sendeanlage auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule herbeizuführen, wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei vier Gegenstimmen – abgelehnt.

Zu TOP 3.1.1:
Sofortige Stilllegung der Mobilfunksendeanlagen auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule
(Antrag Vertreter Bürgerliste 17.02.2002)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt der nachfolgende Antrag des Vertreters der Bürgerliste zur Beratung und Abstimmung vor:

Eine auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule errichtete Mobilfunksendeanlage stellt eine enorme Belastung für die Kinder und die Lehrerschaft dar. Das Schulverwaltungsamt wird gebeten, im Namen der Kinder und Lehrer der Minister-Stein-Schule die Mobilfunksendeanlage abzubauen.

Begründung:
Mobilfunkstrahlung beeinträchtigt den Organismus und führt zum Beispiel zu Konzentrations- und Schlafstörungen, genau diese Auffälligkeiten zeigen sich bei den Kindern. Daher sind die Eltern dieser Kinder beunruhigt und fordern die Stilllegung dieser Anlage. Gutachten und Studien untermauern diese Forderung. Es besteht die Gefahr, dass auch andere Krankheitsbilder zum Vorschein kommen. Deshalb ist ein schnelles Vorgehen erforderlich.
In diesem Fall muss man sich sogar auf das Grundgesetz beziehen:
GG Artikel 2:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
GG Artikel 3:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
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Angesichts der ausführlichen Diskussion zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt 3.1 schlägt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – dem Antragsteller nochmals vor, seinen Antrag bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zurückzustellen.
Nachdem der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gebeten hat, über den vorliegenden Antrag abzustimmen, wird der Antrag während der bereits laufenden Abstimmung vom Eingeber zurückgezogen.

Zu TOP 3.2:
Änderungen im Busliniennetz im Sommer 2002

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW) vom 23.01.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Mit dem neuen “Busnetz 2000” haben die Dortmunder Stadtwerke im Mai 1999 ihr Liniennetz erheblich umstrukturiert und viele neue Angebote eingeführt.
Zum 16. Juni 2002 wird das Stadtbahnnetz erneut erweitert: Die neue Stadtbahnlinie U42 nach Hombruch wird das Angebot von Bussen und Bahnen noch einmal deutlich attraktiver machen.

Mit dem Abschluss der Bauarbeiten an der Stadtbahnstrecke nach Brambauer können auch hier nochmals die Fahrtzeiten verkürzt werden. In diesem Zusammenhang sind abschnittsweise Änderungen im Liniennetz geplant, die Erfahrungen der vergangenen Zeit, Diskussionen in den politischen Gremien und Anregungen der Kunden aufnehmen.
Gleichzeitig ist es Bestreben der DSW, ihr Angebot noch stärker an den Kundenbedürfnissen zu orientieren. So stehen Verbesserungen an nachfragestarken Abschnitten auch Einschränkungen bei weniger nachgefragten Leistungen gegenüber.
Mit der neuen Konzeption wird für Eving ein deutlich verbessertes Busangebot in dem Kernabschnitt zwischen Lindenhorst, Zeche Minister Stein, Eving Markt und Schulte-Rödding geboten. Ebenfalls wird auf die neue Verbindung von Eving nach Huckarde über Deusen hingewiesen, womit einem langjährigen Wunsch nachgekommen werden kann.
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Als Berichterstatter ist Herr Hirschfeld – Mitarbeiter der Dortmunder Stadtwerke AG – erschienen, um die geplanten Änderungen des Busliniennetzes näher zu erläutern und eventuelle aufgetretene Fragen zu beantworten.

Herr Hirschfeld gibt zunächst einen Überblick, über die Veränderungen, die den Stadtbezirk Eving betreffen.
Die Linie 410 wird künftig eine Direktverbindung im 30-Minuten-Takt zwischen Eving und Huckarde bilden. Innerhalb des Stadtbezirkes wird die Linie beschleunigt und folgt weitgehend dem Linienweg der 411.
Die bisher mit den Linien 410 und 411 bestehenden Verbindungen werden neu strukturiert und gezielt auf die Stadtbahnanschlüsse “Zeche Minister-Stein” und “Schulte-Rödding” abgestimmt. Dort besteht zukünftig zu jeder Bahn Busanschluss. Dazu werden aus zwei Linien zukünftig drei. Die Linie 410 wird als Hauptachse ausgebaut und nutzt künftig in weiten Teilen den gleichen Linienweg wie die Linie 411. Sie wird zukünftig die Hauptverbindung zwischen Derne, Eving und Huckarde.
Im Linienweg unverändert bleibt die Linie 411. Allerdings wird aus dem 20-Minuten-Takt zukünftig ein 30-Minuten-Takt werden.
Neu hinzu kommt die Linie 412. Sie verkehrt zwischen Lindenhorst Kirche und Schulte-Rödding auf dem bisherigen Linienweg der 410 (über Nordfriedhof)
Durch den einheitlichen 30-Minuten-Takt aller drei Linien wird eine klare Struktur geschaffen, die eine bessere Abstimmung der Linien untereinander ermöglicht.

Die Buslinien werden gezielt auf die Stadtbahnanschlüsse “Zeche Minister-Stein” und “Schulte-Rödding” abgestimmt. Dort besteht zukünftig montags bis freitags tagsüber alle 10 Minuten und damit zu jeder Bahn ein Busanschluss. Somit wird auf der zentralen Ost-West-Achse durch Stadtbezirk sechsmal stündlich eine Busfahrt angeboten.
Die Buslinien 410 und 411 werden zukünftig in weiten Teilen die Verbindung zwischen Eving und Derne herstellen. So wird zukünftig auch die Linie 410 über Kirchderne (Kirche) fahren. Sie wird aber durch eine direktere Führung über die Derner Straße gegenüber der Linie 411 beschleunigt. Gleichzeitig wird die Buslinie 411 vom 20-Minuten-Takt auf einen 30-Minuten-Takt reduziert. Für die meisten Verbindungen wird durch die Überlagerung beider Linien die Zahl der Verbindungen zumindest unverändert bleiben, zum Teil sogar deutlich verbessert. Abends und am Wochenende wird in Zukunft ebenfalls die Linie 410 (zwischen Lindenhorst und Derne) verkehren. In diesen Zeiten wird die Linie 411 nicht mehr eingesetzt. Das Bedienungsangebot bleibt dabei weitgehend unverändert, durch den verkürzten Linienweg kann die Fahrtzeit noch attraktiver werden.

Durch den Umbau der Lindenhorster Straße wird die bestehende Verbindung zwischen Lindenhorst und Fredenbaum deutlich langsamer und unattraktiver. Die Verknüpfung Stadtbahn / Bus erfolgt zukünftig an der Haltestelle “Zeche Minister-Stein”. Daher wird das Angebot für Lindenhorst auf der Bergstraße gebündelt. Hier wird dann tagsüber montags bis freitags ein 10-Minuten-Takt angeboten. Die Direktverbindung mit der Linie 411 zwischen Lindenhorst und Fredenbaum wird dagegen vom 20-Minuten-Takt auf eine halbstündliche Fahrtenfolge reduziert und in den Schwachverkehrszeiten aufgehoben.
Das Busliniennetz für den Stadtbezirk Eving wird ab Juni folgendermaßen aussehen:

410 Derne – Kirchderne – Schulte-Rödding – Kemminghausen – Eving – Lindenhorst – Deusen – Huckarde
411 Derne – Kirchderne – Schulte-Rödding – Kemminghausen – Eving – Lindenhorst – Fredenbaum
412 Schulte-Rödding – Eving – Nordfriedhof – Lindenhorst
414 Schulte-Rödding – Eving – Kemminghausen – Brechten (unverändert)
473 Eving – Holthausen – Mengede (unverändert)
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Herr Hirschfeld beendet hiermit seine Ausführungen und beantwortet Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving.
Auf die von Herrn Unterkötter angesprochene, von der Bezirksvertretung schon mehrfach erbetene Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle am Haupteingang des Nordfriedhofes, antwortet Herr Hirschfeld, dass der DSW ein Entwurf des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr mit verschiedenen Möglichkeiten zur Realisierung dieser Haltestelle vorgelegen hat und auch schon mit einer entsprechenden Stellungnahme zurück gesandt wurde. Ein endgültiger Bescheid des Amts für Tiefbau und Straßenverkehr steht aber noch aus.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und dankt dem Berichterstatter.

Zu TOP 3.3:
Sachstandsbericht zur Verwendung der Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Verwaltungshaushalt 2001 (UA 0020 – Bezirksvertretungen)
hier: Sportplatz Gretelweg – Fenstererneuerung und Duschraumsanierung

Der zur Sitzung eingeladene Vertreter der Städtischen Immobilienwirtschaft – Herr Funke – konnte wegen einer kurzfristig eingetretenen Erkrankung nicht erscheinen, und hat daher folgendes Fax an die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving übersandt, das während der Sitzung verlesen wird:

Folgende Baumaßnahmen – Sportplatz Gretelweg – sind von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving für den Haushalt 2001 und 2002 beschlossen:

Verwaltungshaushalt 2001 Fenster- und Duschraumsanierung 31.200,00 ■
Vermögenshaushalt 2002 Erneuerung der Lüftungs- Elektro- und Sanitäranlagen 30.700,00 ■

Unter dem Aspekt der ganzheitlichen Sanierung sollen diese Maßnahmen zeitgleich durchgeführt werden, wie z.B. Duschraumsanierung mit zusätzlichen Duschen und mechanischer Lüftungsanlage, zusätzlich Dusche im Schiedsrichterraum usw.
Der früheste Beginn der Maßnahme ist abhängig von der Genehmigung und Freigabe des städtischen Haushaltes durch den Regierungspräsidenten. Sofern im Frühjahr 2002 eine Mittelfreigabe erfolgt, wird nach Besichtigung und Abstimmung mit dem Vorstand des örtlichen Sportvereines die Städtische Immobilienwirtschaft Mitte Mai 2002 mit der Abwicklung der Maßnahme beginnen. Zum Saisonstart Anfang August könnte dann das umfangreich sanierte Gebäude wieder genutzt werden.
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Grundsätzlich nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Stellungnahme der Städtischen Immobilienwirtschaft zur Kenntnis, kritisiert aber, dass nicht unmittelbar nach dem Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving für das Haushaltsjahr 2001 mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen wurde und auch jetzt immer noch nicht mit der Realisierung beider Maßnahmen begonnen wurde. Es besteht die Befürchtung, dass auch nach Freigabe des Haushaltes durch den Regierungspräsidenten die Mittel von der Verwaltung gesperrt – und für andere Maßnahmen verwendet werden.

Zusatzanfrage:
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, wann mit den Baumaßnahmen auf dem Sportplatz Grävingholz begonnen wird, auch hier wurden Haushaltsmittel von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Verfügung gestellt.

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

Zu TOP 4.1:
Antrag der Anwohner Grafschaftsweg auf Übertragung der Straßenreinigung

Die Anwohner des Grafschaftsweges haben bei Stadtkasse und Steueramt der Stadt Dortmund die Übertragung der Straßenreinigungspflicht beantragt.
Diesem Antrag stimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig – zu.



5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen


8. Kultur, Sport und Freizeit

Zu TOP 8.1:
Aktuelle Situation des Evinger Hallenbades
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird beauftragt:

1. Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 12.09.2001 werden die Öffnungszeiten geändert.
2. Die Bezirksverwaltungsstelle überprüft, ob die Bezirksvertretung allein gemäß Hauptsatzung und Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen entscheidungsbefugt ist, die Öffnungszeiten zu verändern.
3. Umgehend und kurzfristig ist ein Sitzungstermin für das “Qualitätsteam Evinger Hallenbad” einzuberufen.
4. In der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving soll ein mündlicher Bericht zum Gebäudegutachten des Evinger Hallenbades durch die Verwaltung erfolgen.
Begründung:
Bündnis 90 / Die Grünen weisen daraufhin, dass die Bezirksvertretung Dortmund-Eving in ihrer Sitzung am 12.09.2001 bereits gefordert hat, die jetzt extrem reduzierten und für Besucher unfreundlichen Öffnungszeiten wieder zu erweitern und dem Bedarf vor Ort anzupassen. Weder ist dies bisher umgesetzt worden, noch gibt es eine Antwort der Verwaltung.
Weiter hat die vereinbarte 2. Sitzung des “ Qualitätsteams Hallenbad Eving” bis jetzt noch nicht stattgefunden, obwohl sie für die 1. Hälfte des ersten Quartals vorgesehen war. Dies führt u.a. zu einer Verprellung der BürgerInnen, die sich für den Erhalt ihres Hallenbades aktiv einsetzen und steht den bestehenden Ratsbeschlüssen entgegen. Zur Erinnerung – hier ist beschlossen, dass bis 2009 u.a. für das Evinger Hallenbad ein Sanierungskonzept entwickelt wird und die Qualitätsteams daran mitwirken.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – gibt zunächst noch einige zusätzliche Erläuterungen zu ihrem Antrag ab.
Nach in der Presse veröffentlichten Verlautbarungen des Oberbürgermeisters sowie des Stadtdirektors der Stadt Dortmund, in denen von der Schließung einiger Bäder und erneut von der Errichtung eines Freizeitbades die Rede war, fürchten Bündnis 90 / Die Grünen um den Bestand der Hallenbäder in der Stadt und wollen mit dem vorliegenden Antrag versuchen, die gesamte Diskussion wieder auf die Grundlage bestehender Ratsbeschlüsse zu stellen, die für Verwaltung und Verwaltungsvorstand bindend sind und deren Umsetzung noch aussteht.
In der zuletzt öffentlich diskutierten Schließung von Hallenbädern zugunsten von Spaß- und Freizeitbädern sehen Bündnis 90 / Die Grünen im Hinblick auf Wasserflächenverbrauch sowie hohe Investitions- und Betriebskosten keine Alternative.
Versuche der Bezirksvertretung Dortmund-Eving das Bad für die Bevölkerung im Stadtbezirk Eving wieder attraktiver zu gestalten und somit die Besucherzahlen zu steigern, werden von der Verwaltung ignoriert. Auf einen Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, gefasst in der Sitzung am 12.09.2001, die zurzeit völlig unzureichenden Öffnungszeiten des Hallenbades, die nicht zuletzt auch für den Besucherrückgang verantwortlich zu machen sind, besucherfreundlicher zu gestalten, erfolgte bis heute keinerlei Reaktion der Verwaltung. Das gleiche gilt auch für die Anregungen zur kurzfristigen Attraktivitätssteigerung, die während der ersten Sitzung des “Qualitätsteams Evinger Hallenbad” eingebracht wurden. Da, die ankündigte zweite Sitzung dieses Teams von der Verwaltung bisher noch nicht einmal terminiert wurde, äußert Frau Sichelschmidt die Befürchtung, dass im Verwaltungsvorstand kein wirkliches Interesse an der Erhaltung des Evinger Hallenbades besteht.
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – geht anschließend in seinem Redebeitrag ebenfalls noch einmal auf die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gefassten Beschlüsse zur Erhaltung und Attraktivitätssteigerung des Bades in Eving ein. Die von der Bezirksvertretung in dieser Legislaturperiode gefassten Beschlüsse wurden entweder von der Verwaltung abgelehnt oder gar nicht beantwortet. Den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtbezirkes Dortmund-Eving wird auf diese Weise der Eindruck vermittelt, dass sich ihre gewählten Mandatsträger nicht genügend und energisch genug für einen Erhalt des Evinger Hallenbades einsetzten.
Fast alle, seitens der Bezirksvertretung Dortmund-Eving unternommenen Anstrengungen das Hallenbad in Eving zur Steigerung der Besucherzahlen attraktiver zu gestalten und somit letztendlich den Erhalt zu sichern, wurden anscheinend weder vom Rat der Stadt noch von der Verwaltung ernst genommen.
Herr Adden hält es daher für notwendig, dass jetzt alle Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, parteiübergreifend und gemeinsam mit allen am öffentlichen Badebetrieb interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Schulen eine Initiative starten, die verdeutlichen soll, dass der Erhalt des Hallenbades in Eving keinesfalls nur dem Wunsch der örtlichen Politik entspringt, sondern dem Willen eines großen Teils der Evinger Bevölkerung entspricht.

Die SPD-Fraktion legt daher folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird gebeten, die Bildung einer Arbeits- und Projektgruppe “Evinger Hallenbad” – unter Leitung des Bezirksvorstehers des Stadtbezirkes Dortmund-Eving – zu initiieren.

Die von der Verwaltung für die erste Hälfte des ersten Quartals 2002 angekündigte Zusammenkunft des “Qualitätsteams Evinger Hallenbad” fand bisher nicht statt, es deuten momentan auch keinerlei Anzeichen darauf hin, dass eine Fortsetzung der Arbeit des Qualitätsteams in nächster Zukunft geplant ist, oder der Bestand des Bades durch die Arbeit des Teams gesichert werden kann.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving muss daher, besonders im Hinblick auf die kürzlich in der Öffentlichkeit diskutierte Schließung des Bades – die im Übrigen nicht der letzten Beschlusslage entspricht – mit der Einrichtung einer Arbeits- und Projektgruppe, selber die Initiative ergreifen und tätig werden.

Zur Mitarbeit in dieser Arbeits- und Projektgruppe sollen neben Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving alle am Erhalt des Evinger Hallenbades interessierten Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Schwimmvereine wie auch Vertreter des Schulsportes und des Stadtsportbundes eingeladen werden.
In einer ersten Sitzung, die am Donnerstag, den 11.04.2002 um 18.30 Uhr im Evinger Hallenbad stattfinden soll, will die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gemeinsam mit diesen Vertretern versuchen, tragfähige Konzepte und Ideen zum Erhalt des Bades zu entwickeln und diese dann den zuständigen Fachämtern der Stadt Dortmund vorzulegen.
Begründung:
Bei der derzeit angespannten Haushaltslage der Stadt Dortmund, können alternative Lösungs- und vor allem Finanzierungsmöglichkeiten, die zum Erhalt des Hallenbades in Eving beitragen, nur auf einer breiten Basis erarbeitet und realisiert werden. Allein durch politische Arbeit ist der Bestand des Bades nicht zu gewährleisten, vielmehr müssen konzentrierte Anstrengungen aller, durch eine eventuelle Schließung Betroffener, unternommen werden.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird alle ihr politisch zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um ihren Beitrag, nicht nur zum Erhalt, sondern auch zur Sanierung und Attraktivitätssteigerung des Bades zu leisten.
In der ersten Sitzung der Arbeits- und Projektgruppe “Evinger Hallenbad” sollen konkrete und vor allem durchführ- und bezahlbare Vorschläge ausgearbeitet werden, an deren Realisierung dann gemeinsam mit den in der Verwaltung Verantwortlichen gearbeitet werden soll.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving setzt sich schon seit Jahren vehement für eine angemessene Sanierung, Attraktivitätssteigerung und besucherfreundliche Öffnungszeiten des Bades ein. Wären diese Maßnahmen sukzessive von der Verwaltung umgesetzt worden, wäre heute nicht ein derartiger Besucherrückgang zu beklagen.

Die jetzt einzurichtende Arbeits- und Projektgruppe muss die – jetzt vielleicht letzte – Chance nutzen, der Verwaltung realisierbare Vorschläge zum Erhalt des Evinger Hallenbades vorzulegen. Bloße Willenserklärungen und Unterschriftenaktionen, die sich nicht in einer Steigerung der Besucherzahlen niederschlagen, sind beim derzeitigen Stand nur wenig hilfreich.

Abschließend möchte die Bezirksvertretung Dortmund-Eving eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Interessengruppen sowie die politischen Kräfte, die sich für die Weiterführung des Badesbetriebes eingesetzt haben bzw. einsetzen wollen, bitten, sich mit konkreten Vorschlägen in die Arbeits- und Projektgruppe einzubringen.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – bestätigt die von seinen Vorrednern geäußerten Meinungen, dass die bisher von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschlossenen Anträge bezüglich des Hallenbades keinerlei Wirkung zeigten und weder Rat noch Verwaltung merklich beeindruckten. Obwohl der Antrag der SPD-Fraktion wie auch der Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen durchaus wünschenswerte Ziele beinhalten, sieht Herr Neumann in Anbetracht des bisherigen Umgangs mit den Beschlüssen der Bezirksvertretung nur wenig Aussichten auf Erfolg.
Aus Sicht der CDU-Fraktion fehlt in beiden zur Abstimmung vorliegenden Anträgen die Einbindung des zunächst zuständigen Fachausschusses für Kultur, Sport und Freizeit, der vor dem Rat der Stadt die politische Vorentscheidung treffen wird. In Unkenntnis der Position des Ausschusses, der die Entscheidungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving den Bäderstandort Eving zu erhalten, politisch mittragen muss, ist es sinnlos, schon jetzt weitergehende Maßnahmen, wie z.B. die Einrichtung einer Arbeits- und Projektgruppe zu beschließen.
Der erste Schritt sollte daher eine Abstimmung und Beratung zwischen den Fraktionen und Einzelmitgliedern der Bezirksvertretung und den ihrer Partei zugehörigen Mitgliedern des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit sein. Der, von der SPD-Fraktion geforderte, auf breiter Basis und parteiübergreifend angelegte Einsatz für den Weiterbestand des Evinger Bades ist ohne politische Unterstützung und entsprechende Beschlussfassung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wenig erfolgversprechend.
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Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – erwähnt eingangs seines Redebeitrages zunächst erneut die von ihm und seiner Partei zur Erhaltung des Bades bereits durchgeführten Maßnahmen. Die Bürgerliste hat im Dezember des Jahres 2000 eine Bürgerinitiative “gegen die Schließung des Bezirkshallenbades” gegründet und 3.500 Unterschriften gesammelt, die dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden übergeben wurden. Herr Tokarski findet es sehr “traurig”, dass sich der Ausschuss noch nicht zur der eingereichten Unterschriftensammlung geäußert hat und fragt sich, “warum dieser Ausschuss überhaupt existiert”.
Nachdem Herr Tokarski eine Aufstellung der durchschnittlichen Besucherzahlen des Hallenbades seit 1996 verlesen hat, erklärt er, dass die geplanten Einsparungen im Energiebereich in Höhe 34.343,00 DM, von offizieller Seite zu niedrig angesetzt wurden, seiner Überzeugung nach könnten jährlich mindestens 60.000,00 DM eingespart werden. Wenn man von den Gesamtenergiekosten in Höhe von 257.000,00 DM ausgeht, könnten diese Kosten, einschließlich Personalkosten, noch reduziert werden, wenn leerstehende Räume vermarktet würden.
Um zur Attraktivitätssteigerung der Innenausstattung des Hallenbades beizutragen, erklärt Herr Tokarski, dass die Bürgerliste bereit ist, eine Sachspende in Höhe von 35.000,00 ■ zu leisten. Diese Sachspende wird allerdings nur unter der Voraussetzung gewährt, dass Herr Tokarski selber bei der Gestaltung des Innenbereiches tätig werden kann.
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In ihrer Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion begrüßt die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt –, grundsätzlich die Einrichtung einer bürgernah arbeitenden Arbeits- und Projektgruppe. Trotzdem sollte aber auch das Qualitätsteams, das aufgrund eines Ratsbeschlusses eingerichtet wurde, seine Arbeit fortsetzen. Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirkes sowie Mitglieder der Schwimmvereine und natürlich auch Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving haben in einer ersten Sitzung des Teams ihre Freizeit geopfert, um gemeinsam mit dem zuständigen Dezernenten – Herrn Stüdemann – und Vertretern der Verwaltung Anregungen und Vorschläge für eine Attraktivitätssteigerung des Bades auszuarbeiten. Eine zweite Zusammenkunft wurde mit der Verwaltung für die erste Hälfte des ersten Quartals 2002 vereinbart. Die Einhaltung dieser Vereinbarung wird – ungeachtet der Einrichtung einer Arbeits- und Projektgruppe – auch weiterhin eingefordert. Die Verwaltung muss hier ganz eindeutig Stellung beziehen, welchen Wert sie der Arbeit dieses Teams beimisst und wie ernsthaft sie die Umsetzung der vorliegenden Anregungen und Vorschläge zu betreiben gedenkt.
Frau Sichelschmidt fordert die Verwaltung bzw. den zuständigen Dezernten auf, bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine eindeutige Stellungnahme vorzulegen.
Auf ihren Antrag eingehend, zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung einen mündlichen Bericht der Verwaltung zum Gebäudegutachten des Evinger Bades einzufordern, weist Frau Sichelschmidt darauf hin, dass auch die Aufnahme der Tätigkeit der Arbeits- und Projektgruppe ohne dieses Gutachten nicht möglich ist. Grundlegend für die weitere Diskussion ist zunächst einmal die Überprüfung des Gebäudegutachtens der Stadt Dortmund, hierzu sollten Fachleute zur Mitarbeit in der Arbeits- und Projektgruppe gewonnen werden.
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Nach einer von der CDU-Fraktion zur Beratung beantragten Sitzungsunterbrechung erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann -, zur Aufnahme in die Niederschrift, dass seine Fraktion den Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen unterstützen und den Antrag der SPD-Fraktion in Gänze ablehnen wird.
Begründung der Ablehnung:
Die CDU-Fraktion sieht substanziell in dem SPD-Antrag keinen konkreten Ansatzpunkt, den politischen Willen auf die Schiene zu bringen, die notwendig wäre, um Veränderungen zu erreichen.
Das Wesentliche, das im Antrag der SPD-Fraktion vermisst wird, ist die Vernetzung mit dem zuständigen Fachausschuss. Dieser politische Ansatzpunkt wird nicht gesehen; der Antrag der SPD-Fraktion deshalb abgelehnt.
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – erklärt im Anschluss, dass die SPD-Fraktion den Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen selbstverständlich unterstützen wird, da dieser Antrag die Verwaltung zum Handeln auffordert, während der Antrag seiner Fraktion die Bezirksvertretung bittet, eine Arbeits- und Projektgruppe unter Leitung des Bezirksvorstehers (bzw. seiner Vertreterin) zu initiieren. Die Haltung der CDU-Fraktion wird seitens Herrn Adden ausdrücklich bedauert.
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Im Anschluss an diese Redebeiträge stellt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – die vorliegenden Anträge zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt dem Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – einstimmig – zu.

Dem Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung einer Arbeits- und Projektgruppe “Evinger Hallenbad” stimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen – zu.

9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 11.1:
Erstellung eines Verkehrsleitkonzeptes für Lindenhorst – Lindenhorster Straße (alt) sowie Sicherstellung der zügigen Umsetzung des zweiten Bauabschnittes der neuen Lindenhorster Straße
(Antrag SPD-Fraktion 26.02.2002)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, für den Ortsteil Lindenhorst ein ausgeklügeltes Verkehrsleitkonzept zu entwickeln, um dem dort entstandenen Verkehrsaufkommen zu begegnen.

Begründung:
Durch die Firmenansiedlung auf dem Gelände “Fürst-Hardenberg” (letztlich Ansiedlung Danzas) wird der Ortsteil Lindenhorst im Bereich der alten Lindenhorster Straße mit erheblichem Verkehrsaufkommen belastet. Dadurch ist in Lindenhorst ein Verkehrsbrennpunkt entstanden, dem es gilt durch ein vernünftiges Verkehrsleitkonzept zu begegnen, um die damit verbundene Belastung für die Bürgerinnen und Bürger (bis Fertigstellung der neuen Lindenhorster Straße) in diesem Stadtteil so gering als möglich zu halten.
Im weiteren ist die zügige Umsetzung des 2. Bauabschnittes der verlegten Lindenhorster Straße zu gewährleisten.

12. Mitteilungen

Zu TOP 12.1:
Sanierungskonzept für den Bereich Lindenhorster Straße (neu) und Bahnstraße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 07.02.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Die neue Lindenhorster Straße wird u.a. durch Hinterhofbereiche geführt, sodass die hierfür typischen, negativen Erscheinungsbilder (insbesondere Lindenhorster Straße neu / Bahnstraße), die solche Bereiche mit sich bringen, sichtbar werden. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat mit Vertretern zuständiger Fachämter (Liegenschaftsamt, Immobilienwirtschaft, Bauordnungsamt und Umweltamt) einen Ortstermin dort durchgeführt und vor dem Hintergrund der Eindrücke die Einleitung folgender Maßnahmen beschlossen:
§ Prüfung der Rechtmäßigkeit der angesiedelten Betriebe und Nutzungen
§ Prüfung der Eigentumsverhältnisse
§ Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abfalllagerung und –entsorgung
Die Ergebnisse des Ortstermines wurden in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.12.2001 zur Kenntnis genommen und es wurde beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, für den Bereich ein Sanierungskonzept auszuarbeiten.

Zur Behebung der angesprochenen Missstände ist man auf die Einsichtigkeit der Nutzer angewiesen, z.B. auf ihren Grundstücken Ordnung zu schaffen bzw. auf private Investitionen die z.B. zur Verdrängung der vermutlich illegalen Grabelandflächen führen.
Das gewünschte Sanierungskonzept müsste sich aus einer Vielzahl von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen ergeben, das zu einer gebietsbezogenen Gesamtmaßnahme, dem förmlichen Sanierungsverfahren führt. Dieses Verfahren wäre darauf auszurichten, die in einem Gebiet bestehenden städtebaulichen Missstände durch wesentliche Verbesserung oder Umgestaltung zu beheben. Zur Behebung dieses Zustandes reichen städtebauliche Missstände auf einem einzelnen Grundstück oder mehreren Grundstücken nicht aus, um ein Gebiet zu einem Sanierungsgebiet zu machen. Des Weiteren können die visuellen Missstände nicht durch eine Sanierung behoben werden. Daher ist eine förmliche Sanierung hier nicht das richtige Steuerungsinstrument. Doch wollte man eine Sanierungsmaßnahme dennoch durchführen, wäre der Erfolg dieser Maßnahme primär von Investitionen Dritter abhängig. Die vorliegenden Nutzungen haben sich über einen längeren Zeitraum, größtenteils legal entwickelt. Diese Nutzungen haben Bestandsschutz, Änderungen können daher nur über Investitionen (z.B. Veränderung der Nutzung, der Bausubstanz) herbeigeführt werden, die aus dem Bereich selbst oder von außerhalb kommen können.

Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Ev 124 liegt der o.g. Bereich, der hier die gewollte städtebauliche Ordnung sichern und regeln kann, u.a. Straßenbegleitgrün zur Minderung der Einsehbarkeit in die Hinterhoflandschaft. Bei anstehenden Investitionen, würden diese bei den entsprechenden Genehmigungsverfahren, u.a. auf der Grundlage des Ev 124 beurteilt und begleitet. Damit können die Grundstücke einer Nutzung und Bebauung entsprechend den Zielen des Ev 124 zugeführt werden.

Beim Vergleich der dargestellten Verfahren (Sanierung / Genehmigungsverfahren, Grundlage Ev 124) zeigen sich Gemeinsamkeiten: Die Ziele der städtebaulichen Ordnung und die Abhängigkeit von privaten Investitionen. Ein großer Vorteil des Bebauungsplanverfahrens gegenüber dem Sanierungsverfahren ist hier der bereits vorliegende, rechtskräftige Bebauungsplan Ev 124, der die Ziele der städtebaulichen Ordnung in Abhängigkeit von privaten Investitionen steuern kann und kein weiteres Regulativ aufwändig installiert werden muss. Damit sollte der Bereich nur über den Bebauungsplan Ev 124 gesteuert werden.
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Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) gibt zu bedenken, dass sich der Zustand im Bereich der Lindenhorster Straße (neu) und Bahnstraße seit dem Ortstermin im November letzten Jahres noch verschlechtert, aber auf keinen Fall verbessert hat. Die Verwaltung sollte hier aufgefordert werden, die ansässigen Firmen auf notwendige Genehmigungen hin zu überprüfen und ggf. die erforderlichen Schritte einzuleiten.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – führt in diesem Zusammenhang an, dass für dieses Gebiet ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan (Ev 124) existiert. Da die detaillierten Festlegungen dieses Bebauungsplanes nicht mehr allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gegenwärtig sind, ist es sehr schwierig festzustellen, ob Vorgaben des Bebauungsplan in allen Fällen eingehalten wurden.

Zu TOP 12.2:
Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone (Spielstraße) in der Straße “Bergelchen Ort”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 30.01.2002 zur Kenntnis.

Die Anwohnerin der Straße Bergelchen Ort 1 – Frau Leitterstorf – hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gebeten die Verwaltung zu veranlassen, in der Straße Bergelchen Ort eine verkehrsberuhigten Zone (Spielstraße) einzurichten.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt dazu mit, dass bei Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches u.a. bestimmte bauliche Vorraussetzungen einzuhalten sind. In der Regel geschieht dies durch einen niveaugleichen Ausbau der Straße. Da die baulichen Vorraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht im Mindesten vorliegen, ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches unter den jetzigen Bedingungen nicht möglich.
Ein Umbau der Straße “Bergelchen Ort” würde Kosten in Höhe von ca. 300.000,00 ■ verursachen. Da die Straße fast ausschließlich von Anwohnern genutzt wird, werden diese Kosten zu 90 % auf die Anlieger umgelegt.

Zu TOP 12.3:
Nutzungsänderung einer ehemaligen Garage, Bayrische Straße 93

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 31.01.2002 zur Kenntnis.

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass die Wurstküche der ehemaligen Metzgerei Markgraf von einem Betrieb genutzt wird, der “Döner” Fleisch herstellt. Da diese Nutzung durchaus mit der Vornutzung vergleichbar ist, liegt keine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor.
Bei einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass eine Betriebserweiterung auf zwei ehemalige Garagen stattgefunden hat, ohne dass die dafür erforderliche Genehmigung vorliegt. Mit der gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVFG NW) vorgeschriebenen Anhörung des Betreibers wurde das ordnungsbehördliche Verfahren eingeleitet. Über das Ergebnis wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterrichtet.

Zu TOP 12.4:
Herrichtung der Parkplatz- und Grünflächen im Straßenbegleitgrün westlich der Osterfeldstraße – zwischen Bayrische Straße und Preußische Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 13.02.2002 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass es sich bei der angesprochenen Grünanlage westlich der Osterfeldstraße – einschließlich Parkbuchten – um eine ÖWG-Fläche handelt. Diese Fläche wird von 66/7-N (Pflegebetrieb öffentlicher Raum) verkehrssicher unterhalten.
Die aufgetretenen Schäden im Pflasterbereich der Einstellplätze wurden beseitigt sowie eine regelmäßige Pflege des öffentlichen Grüns veranlasst.
Nach Rücksprache mit der Viterra Wohnungsgesellschaft sind von ihr die Parkplatzhinweise versehentlich auf ÖWG-Fläche gestellt worden. Eine Entfernung erfolgt umgehend.

Zu TOP 12.5:
Aufbringen von “Zone-30-Schildern” auf der Fahrbahn der Wittichstraße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 08.02.2002 zur Kenntnis.

Die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gewünschten “Tempo – 30 – Piktogramme” wurden in der Wittichstraße am 06.02.2002 aufgebracht.
Weiterhin wurde der Stadtbezirk Eving in das Arbeitsprogramm der Markierungserneuerung aufgenommen. Witterungsbedingt werden diese Arbeiten ab ca. Ende April 2002 zur Ausführung kommen. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving erhält dazu dann eine entsprechende Information.

Zu TOP 12.6
Geeignete Flächen für Aufforstungsmaßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die nachfolgende Stellungnahme des Liegenschaftsamtes vom 07.02.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Im Stadtbezirk Eving sind über 1900 Flurstücke verschiedenster Größen und Nutzungen im städtischen Besitz. Für den weitaus größten Teil der Flächen kommt keine andere als die derzeitige Nutzung in Frage. Eine zuverlässige Beurteilung einzelner Flächen ist nur auf der Grundlage von Wirtschaftsdaten, Kartenmaterial und in Abstimmung zwischen den städtischen Fachbereichen möglich. Eine “einfache” Darstellung aller Liegenschaften innerhalb eines Stadtbezirkes – hier Eving – in einer Liste ist aus diesen Gründen wenig hilfreich.
Gerade vor diesem Hintergrund wird derzeit an einer Zusammenstellung möglicher Ausgleichs- und Ersatzflächen (A+E Flächen) für das gesamte Stadtgebiet gearbeitet.
Neben der Prüfung der Eignung und der Verfügbarkeit der Flächen müssen insbesondere planerische Belange und Zielsetzungen berücksichtigt und abgestimmt werden. Im Zentrum stehen dabei die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte und die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Das Verfahren und der weitere Prozess hierzu werden allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Es wird deshalb um Verständnis gebeten, dass dem Informationswunsch der Bezirksvertretung Dortmund-Eving derzeit noch nicht nachgekommen werden kann. Sobald die Übersicht der hinreichend abgestimmten Flächen vorliegt, wird diese den politischen Gremien vorgelegt und in die weiteren Planungsprozesse eingebracht.
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Nach Ansicht des Herrn Unterkötter (SPD-Fraktion) wurde die Frage, welche Flächen im Stadtbezirk Eving für Aufforstungsmaßnahmen zur Verfügung nicht beantwortet. Diese Informationen sind für Entscheidungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Hinblick auf Ersatz- und Aufforstungsmaßnahmen erforderlich.
Da der Verwaltung zurzeit diese Informationen nicht zur Verfügung stehen, schlägt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – vor, die Verwaltung nach Ablauf eines Vierteljahres erneut um Auskünfte
hinsichtlich geeigneter Flächen für Aufforstungsmaßnahmen zu bitten.

Zu TOP 12.7:
Novelle des Baugesetzbuches 2001 – Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 11.02.2002 zur Kenntnis.

Im Stadtbezirk Dortmund-Eving sind die Bebauungspläne Ev 138 – Brechtener Heide – und Ev 142 – Fürst-Hardenberg – von der UVP-Änderungsrichtlinie betroffen. Der Bebauungsplan Ev 138 fällt unter die Überleitungsvorschrift gemäß § 245 c Abs. BauGB, sodass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, während für den Bereich des Bebauungsplanes Ev 142 – Fürst-Hardenberg – eine Vorprüfung des Einzelfalles durchgeführt worden ist. Nach Mitteilung des Umweltamtes vom 31.01.2002 kommt diese Vorprüfung anhand der in Anlage 2 UVPG dokumentierten Kriterien zu dem Ergebnis, dass eine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des UVP-Gesetzes unterbleiben kann. Unabhängig hiervon werden die Belange von Natur und Landschaft nach den rechtlichen Vorschriften in den weiteren Bebauungsplan-Verfahren berücksichtigt.

Zu TOP 12.8:
Schadstoffuntersuchungen an der Theodor-Heuss-Realschule

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes der Stadt Dortmund 19.02.2002 zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt hat am 15.06.2000 den Beschluss gefasst, durch ein Ingenieurbüro Vorbegehungen an 81 Schulstandorten mit dem Ziel durchzuführen, durch Inaugenscheinnahme vor Ort eine Prioritätenliste für die Beprobungen zu erstellen und die hierfür notwendigen Kosten zu ermitteln. Das Ergebnis der Vorbegehungen zeigt eine hohe Untersuchungsdringlichkeit an 33 Objekten, eine geringe Untersuchungsdringlichkeit an 26 Objekten und keine Untersuchungsdringlichkeit an 43 Objekten.
Die Theodor-Heuss-Realschule wurde in die Kategorie “geringe Untersuchungsdringlichkeit” eingeordnet. Die Schulleitung wurde am 24.05.2000 über das Ergebnis der Einstufung informiert.

In der Sitzung am 16.11.2000 hat der Rat die weitere Vorgehensweise zur Substanzsicherung und Schadstoffsanierung an Dortmunder Schulen beschlossen. Es wurde u.a. festgelegt, dass die Schulen mit einer geringen Untersuchungsdringlichkeit in den Osterferien 2001 beprobt werden. Dieser Ratsbeschluss wurde der Schulleitung der Theodor-Heuss-Realschule am 10.01.2001 zugesandt. Die Raumluftuntersuchungen wurden von der Ingenieur-Gesellschaft für Dienstleistungen, Gebäude- und Objektservice mbH (INDIGO), aus Dortmund am 19. und 20.04.2001 durchgeführt. Die ermittelten PCB-Raumluftkonzentrationen im Schulgebäude und in der Turnhalle lagen zwischen 35 und 90 ng PCB / m3 Luft und somit weit unter dem in der PCB-Richtlinie NRW empfohlenen Vorsorgewert von 300 ng PCB / m3 Luft. Der Untersuchungsbericht ist der Schulleitung ebenfalls zugeleitet worden.
Die INDIGO mbH ist für die Städtische Immobilienwirtschaft im gesamten Stadtgebiet tätig. Nach 5.4 der PCP-Richtlinie NRW dürfen PCB-Raumluftmessungen nur von Stellen und Einrichtungen vorgenommen werden, die Erfahrungen mit PCB-Raumluftmessungen vorweisen können und eine ordnungsgemäße Durchführung der Messungen gewährleisten. Die genannte Ingenieurgesellschaft erfüllt diese Anforderungen. Die Messergebnisse werden auch durch die entnommenen Materialproben gestützt. Es besteht kein Grund die Raumluftwerte anzuzweifeln.
Raumluftmessungen sollten in der Regel eine Stunde nach Beendigung einer halbstündigen Stoßlüftung des Raumes durchgeführt werden (5.2.2 der PCB-Richtlinie). Eine gründliche Lüftung der Räume war daher erforderlich. Zu den Raumluftmessungen werden grundsätzlich weder Elternvertreter noch Schülervertreter oder andere Personengruppen eingeladen. Die Messungen selbst finden bei geschlossenen Türen und Fenstern statt, um einen Luftaustausch mit der Außenluft während der Messungen zu verhindern.

Aufgrund des vorliegenden Untersuchungsberichtes der INDIGO mbH ist eine Schadstoffsanierung des Schulgebäudes der Theodor-Heuss-Realschule nicht erforderlich. Der Bericht wurde vom Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt ausgewertet. Ein weiterer Handlungsbedarf besteht nicht.

Zu TOP 12.9:
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung – Heisenberg-Gymnasium
hier: Verlegung des Unterrichtes in Containerräume

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 05.02.2002 zur Kenntnis.

Es wird mitgeteilt, dass die Verwaltung nicht beabsichtigt, den Unterricht vorab in Containerräume zu verlagern. Eine Verlagerung findet erst mit Beginn der Sanierungsmaßnahmen statt.

Zu TOP 12.10:
Fördergelder der Stadtsparkasse für die Stadtteilkulturarbeit

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Mitteilung des Kulturbüros der Stadt Dortmund vom 13.02.2002 über die vorhandenen Fördergelder der Stadtsparkasse für die Stadtteilkulturarbeit zur Kenntnis.
Demnach stehen für das Jahr 2002 Mittel in Höhe von 2.556,46 ■ zur Verfügung, zusätzlich besteht aus dem Jahr 2001 ein Restbetrag von 511,29 ■.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – regt bereits jetzt an, bei der Vergabe der Mittel zur Kulturförderung in den Stadtbezirken den Evinger Geschichts- und Kulturverein zu fördern.
Des weiteren schlägt Herr Neumann vor, aus Mitteln der Kulturförderung in den Stadtbezirken, eine politische und kulturelle Veranstaltung der Bezirksvertretung unter dem Motto "Bürgerwille und Bürgerengagement" durchzuführen. Hiermit soll versucht werden, das Bürgerinteresse an Politik zu erhöhen.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Kulturbüro der Stadt Dortmund erlauben die Richtlinien zur Förderung der Kulturarbeit in den Dortmunder Stadtbezirken ausschließlich die Förderung von Vereinen, Initiativen, Gruppen und Künstler/innen. Ausgeschlossen hiervon sind politische Gruppierungen und Parteien und Bezirksvertretungen. Zu den förderungsfähigen Maßnahmen gehören kulturelle Veranstaltungen. Veranstaltungen mit politischen Charakter oder politischer Aussage sind nicht förderungsfähig.

Zu TOP 12.11:
Nutzung des Gebäudes Evinger Straße 304 – Moscheestandort

Zur Nutzung des Gebäudes Evinger Straße 304 liegt der Bezirksvertretung Dortmund-Eving folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 22.02.2002 zur Kenntnis vor:

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass da der Umbau des Gebäudes Hessische Straße 1 zur Moschee noch nicht abgeschlossen ist, im Gebäude Evinger Straße 304 zurzeit noch Religionsunterricht für Kinder erteilt wird. Die vorhandene Wohnung wird von dem Religionslehrer bewohnt.
Das Grundstück Evinger Straße 304 wird bereits zum Kauf angeboten. Ein Käufer hat sich bisher nicht gefunden.
Die Eigentümer haben sich bereit erklärt, die nicht mehr genutzte Lautsprecheranlage umgehend abzubauen.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Bauordnungsamtes grundsätzlich zur Kenntnis.
Nach Ansicht der Bezirksvertretung war die Aufgabe des Moscheestandortes an der Evinger Straße Bestandteil der Baugenehmigung für das neue Gebäude an der Hessischen Straße. Die Verwaltung wird daher um Mitteilung gebeten, wann mit der Aufgabe des Gebäudes Evinger Straße 304 zu rechnen ist, bzw. ob es möglich oder geplant ist, die Nutzungsgenehmigung außer Kraft zu setzen.

Zu TOP 12.12:
Ausbau Seilerstraße – Bebauungsplan Ev 110 – Feuerwache Nord –

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Fehlemann vom 04.02.2002 zum Ausbau der Seilerstraße vor:

Am 22.01.2002 wurde nochmals die verkehrliche Situation in der Seilerstraße, insbesondere die Verknüpfung mit der Lindenhorster Straße, vor Ort von Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes und des Tiefbauamtes bewertet und anschließend im Stadtplanungsamt erörtert. Die Lösung des Problems wird im Sinne der Anlieger erfolgen, die keine Wendeanlage wie im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Ev 110 dargestellt, akzeptieren. Der Bebauungsplan wird geändert.

Um zukünftig die Durchfahrtsmöglichkeit von der Seilerstraße auf die Lindenhorster Straße verkehrssicher zu gewährleisten, sind für das Jahr 2002 folgende Arbeitsschritte vorgesehen.

1. Das Stadtbahnbauamt – Abteilung 61/3 – entwirft, unter Berücksichtigung vorhandener Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse, im Einmündungsbereich Seilerstraße / Lindenhorster Straße eine dementsprechende Planung, die einen sicheren Verkehr, auch unter Einbeziehung der Fußgängersituation, gewährleistet.
2. Der Entwurf wird mit dem Tiefbauamt bis Mitte des Jahres abgestimmt und der Bezirksvertretung vorgestellt.
3. Es wird angestrebt, die erforderlichen Bebauungsplan-Änderung (4. Änderung des Bebauungsplanes Ev 110) in der zweiten Jahreshälfte einzuleiten. Ziel ist, die Rechtsverbindlichkeit in der 1. Jahreshälfte 2003 zu erreichen.
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Die Bezirksvertretung nimmt die in der Stellungnahme aufgeführten Maßnahmen befürwortend zur Kenntnis.
Da sich die Fahrbahn in einem desolaten Zustand befindet, wird die Verwaltung im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht aufgefordert, die Seilerstraße in einen ordnungsgemäßen bzw. befahrbaren Zustand zu versetzen. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h ist völlig unzureichend.

Zu TOP 12.13:
Ersatzaufforstungsmaßnahmen für entfallene Flächen im Zuge des Ausbaus der B 54 (Evinger Straße)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme Amtes Stadtgrün Dortmund vom 18.02.2002 zur Kenntnis.

Nach Planfeststellungsbeschluss und Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg (AZ: 53.5.90-6/98) vom 10.06.1999 wird der Verlust von Waldflächen im Verhältnis 1:3 auf dem im landschaftspflegerischen Begleitplan ausgewiesenen Flächen ausgeglichen. Es handelt sich um zwei bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen, die an die Aufforstungsflächen aus den Jahren 1992 bis 1995 angrenzen und somit unmittelbar mit dem Grävingholz zusammenhängen. Die Flächen erhalten eine Waldmantelpflanzung und eine Kernaufforstungsfläche.
Für den Verlust von Grünflächen wird westlich des Grävingholz eine Obstwiese angelegt. ¾ der Fläche wird mit alten Obstsorten (Äpfel, Birnen und Pflaumen) bepflanzt und erhält eine Wieseneinsaat aus einer Gräsermischung mit hohem Kräuteranteil. Ca. ¼ der Fläche wird mit heimischen Gehölzen bepflanzt. Die Gehölzzusammensetzung entspricht einer Waldmantelpflanzung.
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Die Bezirksvertretung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung um Mitteilung, wann mit den Ersatzaufforstungsmaßnahmen begonnen wird.






Böttger Sichelschmidt Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin

N i e d e r s c h r i f t


29. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 13.03.2002 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal


Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Sachverständige:
Herr Hirschfeld - Dortmunder Stadtwerke AG -

c) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -

Verhindert ist:
Stepniak, Johann


Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.50 – 18.05 (TOP 8.1 )
Ende : 18.50 Uhr




Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 28. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.02.2002
1.5 Genehmigung der Niederschrift der 28. nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.02.2002
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Mobilfunksendeanlagen auf öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Dortmund-Eving
3.1.1 Sofortige Stilllegung der Mobilfunksendeanlagen auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule
(Antrag Vertreter Bürgerliste 17.02.2002)
3.2 Änderungen im Busliniennetz im Sommer 2002
(Berichterstattung und Mitteilung der Dortmunder Stadtwerke AG
3.3 Sachstandsbericht zur Verwendung der Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Verwaltungshaushalt 2001 (UA 0020 – Bezirksvertretungen)
hier: Sportplatz Gretelweg – Fenstererneuerung und Duschraumsanierung
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Antrag der Anwohner Grafschaftsweg auf Übertragung der Straßenreinigung
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Aktuelle Situation des Evinger Hallenbades
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Erstellung eines Verkehrsleitkonzeptes für Lindenhorst – Lindenhorster Straße (alt) sowie Sicherstellung der zügigen Umsetzung des zweiten Bauabschnittes der neuen Lindenhorster Straße (Antrag SPD-Fraktion 26.02.2002)
12. Mitteilungen / Stellungnahmen der Verwaltung
12.1 Sanierungskonzept für den Bereich Lindenhorster Straße (neu) und Bahnstraße
12.2 Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone (Spielstraße) in der Straße “Bergelchen Ort”
12.3 Nutzungsänderung einer ehemaligen Garage, Bayrische Straße 93
12.4 Herrichtung der Parkplatz- und Grünflächen im Straßenbegleitgrün westlich der Osterfeldstraße – zwischen Bayrische Straße und Preußische Straße
12.5 Aufbringen von “Zone-30-Schildern” auf der Fahrbahn der Wittichstraße
12.6 Geeignete Flächen für Aufforstungsmaßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving
12.7 Novelle des Baugesetzbuches 2001 – Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
12.8 Schadstoffuntersuchungen an der Theodor-Heuss-Realschule
12.9 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung – Heisenberg-Gymnasium
hier: Verlegung des Unterrichtes in Containerräume
12.10 Fördergelder der Stadtsparkasse für die Stadtteilkulturarbeit
12.11 Nutzung des Gebäudes Evinger Straße 304 – Moscheestandort
12.12 Ausbau Seilerstraße – Bebauungsplan Ev 110 – Feuerwache Nord –
12.13 Ersatzaufforstungsmaßnahmen für entfallene Flächen im Zuge des Ausbaus der B 54 (Evinger Straße)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien
Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – Frau Sichelschmidt – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.03.2002 wird genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 28. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 13.02.2002.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – beanstandet, dass in der Niederschrift zum Tagesordnungspunkt 12.4 (Fertigstellung der Haltestellen und Fahrplan der U 49 von Brechten bis Brambauer) sein damaliger Hinweis, dass die Frage der CDU-Fraktion, bezüglich der Fahrpreiserhöhung an der Grenze zwischen Lünen und Dortmund noch nicht beantwortet ist, keine Erwähnung findet.
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Die Dortmunder Stadtwerke AG wurden erneut angeschrieben und um Auskunft gebeten.

Mit diesem Zusatz wird die Niederschrift der 28. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.02.2002 – einstimmig – genehmigt

Zu TOP 1.5:
Genehmigung der Niederschrift der 28. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 13.02.2002.

Da zur Niederschrift der 28. – nichtöffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.02.2002 kein weiterer Beratungsbedarf besteht, wird die Niederschrift – einstimmig – genehmigt

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
Von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern (Zuhörerinnen / Zuhörern) werden keine Fragen gestellt.

3. Berichterstattung

Zu TOP 3.1:
Mobilfunksendeanlagen auf öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Dortmund-Eving

Als Berichterstatter wurden Vertreter der Städtischen Immobilienwirtschaft sowie des Umweltamtes der Stadt Dortmund eingeladen.

Der Vertreter des Umweltamt ist nicht erschienen. Zur Einladung eines Berichterstatters der Städtischen Immobilienwirtschaft wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am Sitzungstag folgendes Schreiben des Herr Stadtrates Fehlemann vom 11.03.2002 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Herr Fehlemann bittet in seinem Schreiben, die Beratung des Themas auf die Sitzung nach den Osterferien zu verschieben, da für diesen Zeitpunkt ohnehin die Vorlage einer Informationsschrift zum Umgang mit dem Thema “Mobilfunk / UMTS” an die Bezirksvertretungen vorgesehen ist.
In diesem Bericht wird dann auch erläutert, wie die Stadt Dortmund mit den bereits auf städtischen Gebäuden errichteten Mobilfunkanlagen umzugehen gedenkt. Außerdem werden Aussagen zu den Genehmigungsvoraussetzungen und zur Genehmigungspraxis in Dortmund enthalten sein.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – formuliert einige Fragen, die an die Verwaltung zur Beantwortung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 10.04.2002 weitergegeben werden sollen.
§ Wer ist zuständig für die Erteilung der Genehmigungen zur Aufstellung der Sendemasten ?
§ Welche Verträge bestehen bereits ?
§ Stellt die Nutzung von Mobilfunkgeräten (Handys) in den Schulen nicht ebenfalls ein erhebliches Problem bzw. Risiko dar ?

Für Bündnis 90 / Die Grünen erweitert die Vertreterin – Frau Sichelschmidt – den Fragenkatalog folgendermaßen:
§ Die Verwaltung wird gebeten, ihre Position im Rahmen der Grenzwertdiskussion darzulegen.
§ An welchen Stellen im Stadtgebiet sollen Messungen durchgeführt werden ?

Auf Vorschlag des Bezirksvorstehers – Herrn Böttger – wird noch die folgende Frage in den Katalog aufgenommen:
§ Auf wie vielen und welchen Gebäuden im Stadtbezirk Dortmund-Eving wurden bereits Mobilfunksendeanlagen installiert sind bzw. ist eine Installierung geplant.
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Für die SPD-Fraktion bedauert der Vorsitzende – Herr Adden –, dass zur heutigen Sitzung kein Berichterstatter zur Verfügung steht, der Fragen zu potenziellen Gefährdungen durch Mobilfunksendeanlagen beantworten kann. Bisher zum Thema veröffentlichte Gutachten kommen zu den unterschiedlichste Ergebnissen, auch Presseveröffentlichungen lassen kein einheitliches Bild erkennen.
Herr Adden bittet daher den Vertreter der Bürgerliste, seinen Antrag zum Tagesordnungspunkt 3.1.1 (Sofortige Stilllegung der Mobilfunksendeanlagen auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule) bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Obwohl die SPD-Fraktion grundsätzlich geneigt ist, diesem Antrag zuzustimmen, sollte doch vor Beschlussfassung eine ausführliche und fundierte Aufklärung durch Fachleute und eine anschließende Diskussion der Problematik stattfinden. Sollte sich dann herausstellen, dass von aufgestellten Sendeanlagen tatsächlich Gefährdungen ausgehen, wäre es kurzsichtig und unverantwortlich nur über die Stilllegung dieser einzelnen Anlage zu reden.

Frau Hüsken (SPD-Fraktion) zitiert einen Zeitungsartikel, der Expertenmeinungen zusammenfasst, die aussagen, dass die Hauptabstrahlrichtung der Sendeanlagen nahezu horizontal ist und sich der “sicherste” Platz somit direkt unter den Anlagen befindet. Vor einer Entscheidung über den Antrag der Bürgerliste möchte die SPD-Fraktion diese Aussage zunächst mit Fachleuten erörtert sehen. Sollte diese, in der Presse veröffentlichte, Aussage zutreffen, wäre es unter Umständen schädlich Sendemasten von Schulen und Kindergärten zu entfernen und in einiger Entfernung so aufzustellen, dass die Hauptstrahlung direkt auf Schulen und Kindergärten abgegeben wird.
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Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – sieht keine Veranlassung seinen Antrag zurückzuziehen und besteht auf einer Beratung und Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung. Seiner Meinung nach, stand für jedes Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ausreichend Zeit zur Verfügung, sich entsprechend zu informieren. Als Beispiel führt er Veranstaltungen zum Thema Mobilfunksendeanlagen der Bündnis 90 / Die Grünen sowie der Elternpflegschaft der Minister-Stein Schule an. Nach dem Besuch dieser Veranstaltungen ist Herr Tokarski überzeugt, dass er über genügend Informationen und Fachkenntnis verfügt, um über Aufstellung bzw. Stilllegung von Mobilfunksendeanlagen entscheiden zu können.
Des Weiteren führt er an, dass er im Besitz von Originalverträgen der Aufsteller von UMTS-Anlagen ist. Bevor Herr Tokarski hier Einzelheiten über Inhalt und nähere Konditionen dieser Verträge vorlesen kann, wird er durch den Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – darauf hingewiesen, dass die Details privatrechtlicher Verträge nicht in einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung behandelt werden können.
Der vom Vertreter der DVU – Herrn Stanko – darauf hin gestellte Antrag, die heutige Tagesordnung um einen nichtöffentlichen Teil zu erweitern, wird – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – abgelehnt.
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Für die CDU-Fraktion erklärt der Vorsitzende – Herr Neumann – wie schon in der letzten Sitzung, dass auch seine Fraktion die Notwendigkeit sieht, sich mit der Problematik der Mobilfunksendeanlagen insgesamt – und im einzelnen auch mit dem Antrag des Vertreters der Bürgerliste, kritisch auseinander zusetzen. Voraussetzungen für eine Beratung des Antrages und eine anschließende adäquate politische Entscheidung sind jedoch fundierte Informationen und ein solides Hintergrundwissen.
Wie schon in der vergangenen Sitzung, stellt Herr Neumann auch heute noch einmal deutlich klar, dass auch die CDU-Fraktion den Antrag der Bürgerliste keinesfalls pauschal ablehnt. Abgelehnt wird lediglich, eine seitens der Bürgerliste forcierte Beschlussfassung, ohne ausreichende Kenntnis der Sachlage und vorherige Beratung und Diskussion mit den dafür zuständigen Fachleuten der Stadt Dortmund.
Nach einer Einlassung des Herrn Unterkötter (SPD-Fraktion) zumindest die Stilllegung der Anlage auf der Minister-Stein-Schule schon heute zu beschließen, um jede Möglichkeit einer eventuellen Gesundheitsgefährdung für die Schüler auszuschließen, erinnert Herr Neumann daran, dass die
Aufstellung dieser Sendeanlagen vertraglich geregelt ist, und die Bezirksvertretung Dortmund-Eving auch durch Beschluss keine bestehenden, rechtsgültigen Verträge beenden bzw. außer Kraft setzen kann. Inwieweit die Möglichkeit besteht, diese Verträge zwischen den Aufstellern der Anlagen und der Stadt Dortmund vorzeitig zu beenden und wie diese Verträge gestaltet sind, kann wiederum nur durch die zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund zweifelsfrei beantwortet werden.
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Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – spricht sich dafür aus, den Antrag des Vertreters der Bürgerliste schon heute abschließend zu beraten und die Stilllegung der Sendeanlage auf der Minister-Stein-Schule zu beschließen. Sollte die Verwaltung wegen bestehender Verträge nicht in der Lage sein, diesen Beschluss der Bezirksvertretung umzusetzen, wird sicherlich eine entsprechende Stellungnahme erfolgen.
Der Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen sofort einen Beschluss der Bezirksvertretung zur Stilllegung der Sendeanlage auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule herbeizuführen, wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei vier Gegenstimmen – abgelehnt.

Zu TOP 3.1.1:
Sofortige Stilllegung der Mobilfunksendeanlagen auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule
(Antrag Vertreter Bürgerliste 17.02.2002)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt der nachfolgende Antrag des Vertreters der Bürgerliste zur Beratung und Abstimmung vor:

Eine auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule errichtete Mobilfunksendeanlage stellt eine enorme Belastung für die Kinder und die Lehrerschaft dar. Das Schulverwaltungsamt wird gebeten, im Namen der Kinder und Lehrer der Minister-Stein-Schule die Mobilfunksendeanlage abzubauen.

Begründung:
Mobilfunkstrahlung beeinträchtigt den Organismus und führt zum Beispiel zu Konzentrations- und Schlafstörungen, genau diese Auffälligkeiten zeigen sich bei den Kindern. Daher sind die Eltern dieser Kinder beunruhigt und fordern die Stilllegung dieser Anlage. Gutachten und Studien untermauern diese Forderung. Es besteht die Gefahr, dass auch andere Krankheitsbilder zum Vorschein kommen. Deshalb ist ein schnelles Vorgehen erforderlich.
In diesem Fall muss man sich sogar auf das Grundgesetz beziehen:
GG Artikel 2:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
GG Artikel 3:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
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Angesichts der ausführlichen Diskussion zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt 3.1 schlägt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – dem Antragsteller nochmals vor, seinen Antrag bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zurückzustellen.
Nachdem der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gebeten hat, über den vorliegenden Antrag abzustimmen, wird der Antrag während der bereits laufenden Abstimmung vom Eingeber zurückgezogen.

Zu TOP 3.2:
Änderungen im Busliniennetz im Sommer 2002

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW) vom 23.01.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Mit dem neuen “Busnetz 2000” haben die Dortmunder Stadtwerke im Mai 1999 ihr Liniennetz erheblich umstrukturiert und viele neue Angebote eingeführt.
Zum 16. Juni 2002 wird das Stadtbahnnetz erneut erweitert: Die neue Stadtbahnlinie U42 nach Hombruch wird das Angebot von Bussen und Bahnen noch einmal deutlich attraktiver machen.

Mit dem Abschluss der Bauarbeiten an der Stadtbahnstrecke nach Brambauer können auch hier nochmals die Fahrtzeiten verkürzt werden. In diesem Zusammenhang sind abschnittsweise Änderungen im Liniennetz geplant, die Erfahrungen der vergangenen Zeit, Diskussionen in den politischen Gremien und Anregungen der Kunden aufnehmen.
Gleichzeitig ist es Bestreben der DSW, ihr Angebot noch stärker an den Kundenbedürfnissen zu orientieren. So stehen Verbesserungen an nachfragestarken Abschnitten auch Einschränkungen bei weniger nachgefragten Leistungen gegenüber.
Mit der neuen Konzeption wird für Eving ein deutlich verbessertes Busangebot in dem Kernabschnitt zwischen Lindenhorst, Zeche Minister Stein, Eving Markt und Schulte-Rödding geboten. Ebenfalls wird auf die neue Verbindung von Eving nach Huckarde über Deusen hingewiesen, womit einem langjährigen Wunsch nachgekommen werden kann.
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Als Berichterstatter ist Herr Hirschfeld – Mitarbeiter der Dortmunder Stadtwerke AG – erschienen, um die geplanten Änderungen des Busliniennetzes näher zu erläutern und eventuelle aufgetretene Fragen zu beantworten.

Herr Hirschfeld gibt zunächst einen Überblick, über die Veränderungen, die den Stadtbezirk Eving betreffen.
Die Linie 410 wird künftig eine Direktverbindung im 30-Minuten-Takt zwischen Eving und Huckarde bilden. Innerhalb des Stadtbezirkes wird die Linie beschleunigt und folgt weitgehend dem Linienweg der 411.
Die bisher mit den Linien 410 und 411 bestehenden Verbindungen werden neu strukturiert und gezielt auf die Stadtbahnanschlüsse “Zeche Minister-Stein” und “Schulte-Rödding” abgestimmt. Dort besteht zukünftig zu jeder Bahn Busanschluss. Dazu werden aus zwei Linien zukünftig drei. Die Linie 410 wird als Hauptachse ausgebaut und nutzt künftig in weiten Teilen den gleichen Linienweg wie die Linie 411. Sie wird zukünftig die Hauptverbindung zwischen Derne, Eving und Huckarde.
Im Linienweg unverändert bleibt die Linie 411. Allerdings wird aus dem 20-Minuten-Takt zukünftig ein 30-Minuten-Takt werden.
Neu hinzu kommt die Linie 412. Sie verkehrt zwischen Lindenhorst Kirche und Schulte-Rödding auf dem bisherigen Linienweg der 410 (über Nordfriedhof)
Durch den einheitlichen 30-Minuten-Takt aller drei Linien wird eine klare Struktur geschaffen, die eine bessere Abstimmung der Linien untereinander ermöglicht.

Die Buslinien werden gezielt auf die Stadtbahnanschlüsse “Zeche Minister-Stein” und “Schulte-Rödding” abgestimmt. Dort besteht zukünftig montags bis freitags tagsüber alle 10 Minuten und damit zu jeder Bahn ein Busanschluss. Somit wird auf der zentralen Ost-West-Achse durch Stadtbezirk sechsmal stündlich eine Busfahrt angeboten.
Die Buslinien 410 und 411 werden zukünftig in weiten Teilen die Verbindung zwischen Eving und Derne herstellen. So wird zukünftig auch die Linie 410 über Kirchderne (Kirche) fahren. Sie wird aber durch eine direktere Führung über die Derner Straße gegenüber der Linie 411 beschleunigt. Gleichzeitig wird die Buslinie 411 vom 20-Minuten-Takt auf einen 30-Minuten-Takt reduziert. Für die meisten Verbindungen wird durch die Überlagerung beider Linien die Zahl der Verbindungen zumindest unverändert bleiben, zum Teil sogar deutlich verbessert. Abends und am Wochenende wird in Zukunft ebenfalls die Linie 410 (zwischen Lindenhorst und Derne) verkehren. In diesen Zeiten wird die Linie 411 nicht mehr eingesetzt. Das Bedienungsangebot bleibt dabei weitgehend unverändert, durch den verkürzten Linienweg kann die Fahrtzeit noch attraktiver werden.

Durch den Umbau der Lindenhorster Straße wird die bestehende Verbindung zwischen Lindenhorst und Fredenbaum deutlich langsamer und unattraktiver. Die Verknüpfung Stadtbahn / Bus erfolgt zukünftig an der Haltestelle “Zeche Minister-Stein”. Daher wird das Angebot für Lindenhorst auf der Bergstraße gebündelt. Hier wird dann tagsüber montags bis freitags ein 10-Minuten-Takt angeboten. Die Direktverbindung mit der Linie 411 zwischen Lindenhorst und Fredenbaum wird dagegen vom 20-Minuten-Takt auf eine halbstündliche Fahrtenfolge reduziert und in den Schwachverkehrszeiten aufgehoben.
Das Busliniennetz für den Stadtbezirk Eving wird ab Juni folgendermaßen aussehen:

410 Derne – Kirchderne – Schulte-Rödding – Kemminghausen – Eving – Lindenhorst – Deusen – Huckarde
411 Derne – Kirchderne – Schulte-Rödding – Kemminghausen – Eving – Lindenhorst – Fredenbaum
412 Schulte-Rödding – Eving – Nordfriedhof – Lindenhorst
414 Schulte-Rödding – Eving – Kemminghausen – Brechten (unverändert)
473 Eving – Holthausen – Mengede (unverändert)
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Herr Hirschfeld beendet hiermit seine Ausführungen und beantwortet Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving.
Auf die von Herrn Unterkötter angesprochene, von der Bezirksvertretung schon mehrfach erbetene Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle am Haupteingang des Nordfriedhofes, antwortet Herr Hirschfeld, dass der DSW ein Entwurf des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr mit verschiedenen Möglichkeiten zur Realisierung dieser Haltestelle vorgelegen hat und auch schon mit einer entsprechenden Stellungnahme zurück gesandt wurde. Ein endgültiger Bescheid des Amts für Tiefbau und Straßenverkehr steht aber noch aus.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und dankt dem Berichterstatter.

Zu TOP 3.3:
Sachstandsbericht zur Verwendung der Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Verwaltungshaushalt 2001 (UA 0020 – Bezirksvertretungen)
hier: Sportplatz Gretelweg – Fenstererneuerung und Duschraumsanierung

Der zur Sitzung eingeladene Vertreter der Städtischen Immobilienwirtschaft – Herr Funke – konnte wegen einer kurzfristig eingetretenen Erkrankung nicht erscheinen, und hat daher folgendes Fax an die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving übersandt, das während der Sitzung verlesen wird:

Folgende Baumaßnahmen – Sportplatz Gretelweg – sind von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving für den Haushalt 2001 und 2002 beschlossen:

Verwaltungshaushalt 2001 Fenster- und Duschraumsanierung 31.200,00 ■
Vermögenshaushalt 2002 Erneuerung der Lüftungs- Elektro- und Sanitäranlagen 30.700,00 ■

Unter dem Aspekt der ganzheitlichen Sanierung sollen diese Maßnahmen zeitgleich durchgeführt werden, wie z.B. Duschraumsanierung mit zusätzlichen Duschen und mechanischer Lüftungsanlage, zusätzlich Dusche im Schiedsrichterraum usw.
Der früheste Beginn der Maßnahme ist abhängig von der Genehmigung und Freigabe des städtischen Haushaltes durch den Regierungspräsidenten. Sofern im Frühjahr 2002 eine Mittelfreigabe erfolgt, wird nach Besichtigung und Abstimmung mit dem Vorstand des örtlichen Sportvereines die Städtische Immobilienwirtschaft Mitte Mai 2002 mit der Abwicklung der Maßnahme beginnen. Zum Saisonstart Anfang August könnte dann das umfangreich sanierte Gebäude wieder genutzt werden.
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Grundsätzlich nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Stellungnahme der Städtischen Immobilienwirtschaft zur Kenntnis, kritisiert aber, dass nicht unmittelbar nach dem Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving für das Haushaltsjahr 2001 mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen wurde und auch jetzt immer noch nicht mit der Realisierung beider Maßnahmen begonnen wurde. Es besteht die Befürchtung, dass auch nach Freigabe des Haushaltes durch den Regierungspräsidenten die Mittel von der Verwaltung gesperrt – und für andere Maßnahmen verwendet werden.

Zusatzanfrage:
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, wann mit den Baumaßnahmen auf dem Sportplatz Grävingholz begonnen wird, auch hier wurden Haushaltsmittel von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Verfügung gestellt.

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

Zu TOP 4.1:
Antrag der Anwohner Grafschaftsweg auf Übertragung der Straßenreinigung

Die Anwohner des Grafschaftsweges haben bei Stadtkasse und Steueramt der Stadt Dortmund die Übertragung der Straßenreinigungspflicht beantragt.
Diesem Antrag stimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig – zu.



5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen


8. Kultur, Sport und Freizeit

Zu TOP 8.1:
Aktuelle Situation des Evinger Hallenbades
(Antrag Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen)
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird beauftragt:

1. Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 12.09.2001 werden die Öffnungszeiten geändert.
2. Die Bezirksverwaltungsstelle überprüft, ob die Bezirksvertretung allein gemäß Hauptsatzung und Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen entscheidungsbefugt ist, die Öffnungszeiten zu verändern.
3. Umgehend und kurzfristig ist ein Sitzungstermin für das “Qualitätsteam Evinger Hallenbad” einzuberufen.
4. In der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving soll ein mündlicher Bericht zum Gebäudegutachten des Evinger Hallenbades durch die Verwaltung erfolgen.
Begründung:
Bündnis 90 / Die Grünen weisen daraufhin, dass die Bezirksvertretung Dortmund-Eving in ihrer Sitzung am 12.09.2001 bereits gefordert hat, die jetzt extrem reduzierten und für Besucher unfreundlichen Öffnungszeiten wieder zu erweitern und dem Bedarf vor Ort anzupassen. Weder ist dies bisher umgesetzt worden, noch gibt es eine Antwort der Verwaltung.
Weiter hat die vereinbarte 2. Sitzung des “ Qualitätsteams Hallenbad Eving” bis jetzt noch nicht stattgefunden, obwohl sie für die 1. Hälfte des ersten Quartals vorgesehen war. Dies führt u.a. zu einer Verprellung der BürgerInnen, die sich für den Erhalt ihres Hallenbades aktiv einsetzen und steht den bestehenden Ratsbeschlüssen entgegen. Zur Erinnerung – hier ist beschlossen, dass bis 2009 u.a. für das Evinger Hallenbad ein Sanierungskonzept entwickelt wird und die Qualitätsteams daran mitwirken.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – gibt zunächst noch einige zusätzliche Erläuterungen zu ihrem Antrag ab.
Nach in der Presse veröffentlichten Verlautbarungen des Oberbürgermeisters sowie des Stadtdirektors der Stadt Dortmund, in denen von der Schließung einiger Bäder und erneut von der Errichtung eines Freizeitbades die Rede war, fürchten Bündnis 90 / Die Grünen um den Bestand der Hallenbäder in der Stadt und wollen mit dem vorliegenden Antrag versuchen, die gesamte Diskussion wieder auf die Grundlage bestehender Ratsbeschlüsse zu stellen, die für Verwaltung und Verwaltungsvorstand bindend sind und deren Umsetzung noch aussteht.
In der zuletzt öffentlich diskutierten Schließung von Hallenbädern zugunsten von Spaß- und Freizeitbädern sehen Bündnis 90 / Die Grünen im Hinblick auf Wasserflächenverbrauch sowie hohe Investitions- und Betriebskosten keine Alternative.
Versuche der Bezirksvertretung Dortmund-Eving das Bad für die Bevölkerung im Stadtbezirk Eving wieder attraktiver zu gestalten und somit die Besucherzahlen zu steigern, werden von der Verwaltung ignoriert. Auf einen Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, gefasst in der Sitzung am 12.09.2001, die zurzeit völlig unzureichenden Öffnungszeiten des Hallenbades, die nicht zuletzt auch für den Besucherrückgang verantwortlich zu machen sind, besucherfreundlicher zu gestalten, erfolgte bis heute keinerlei Reaktion der Verwaltung. Das gleiche gilt auch für die Anregungen zur kurzfristigen Attraktivitätssteigerung, die während der ersten Sitzung des “Qualitätsteams Evinger Hallenbad” eingebracht wurden. Da, die ankündigte zweite Sitzung dieses Teams von der Verwaltung bisher noch nicht einmal terminiert wurde, äußert Frau Sichelschmidt die Befürchtung, dass im Verwaltungsvorstand kein wirkliches Interesse an der Erhaltung des Evinger Hallenbades besteht.
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – geht anschließend in seinem Redebeitrag ebenfalls noch einmal auf die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gefassten Beschlüsse zur Erhaltung und Attraktivitätssteigerung des Bades in Eving ein. Die von der Bezirksvertretung in dieser Legislaturperiode gefassten Beschlüsse wurden entweder von der Verwaltung abgelehnt oder gar nicht beantwortet. Den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtbezirkes Dortmund-Eving wird auf diese Weise der Eindruck vermittelt, dass sich ihre gewählten Mandatsträger nicht genügend und energisch genug für einen Erhalt des Evinger Hallenbades einsetzten.
Fast alle, seitens der Bezirksvertretung Dortmund-Eving unternommenen Anstrengungen das Hallenbad in Eving zur Steigerung der Besucherzahlen attraktiver zu gestalten und somit letztendlich den Erhalt zu sichern, wurden anscheinend weder vom Rat der Stadt noch von der Verwaltung ernst genommen.
Herr Adden hält es daher für notwendig, dass jetzt alle Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, parteiübergreifend und gemeinsam mit allen am öffentlichen Badebetrieb interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Schulen eine Initiative starten, die verdeutlichen soll, dass der Erhalt des Hallenbades in Eving keinesfalls nur dem Wunsch der örtlichen Politik entspringt, sondern dem Willen eines großen Teils der Evinger Bevölkerung entspricht.

Die SPD-Fraktion legt daher folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird gebeten, die Bildung einer Arbeits- und Projektgruppe “Evinger Hallenbad” – unter Leitung des Bezirksvorstehers des Stadtbezirkes Dortmund-Eving – zu initiieren.

Die von der Verwaltung für die erste Hälfte des ersten Quartals 2002 angekündigte Zusammenkunft des “Qualitätsteams Evinger Hallenbad” fand bisher nicht statt, es deuten momentan auch keinerlei Anzeichen darauf hin, dass eine Fortsetzung der Arbeit des Qualitätsteams in nächster Zukunft geplant ist, oder der Bestand des Bades durch die Arbeit des Teams gesichert werden kann.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving muss daher, besonders im Hinblick auf die kürzlich in der Öffentlichkeit diskutierte Schließung des Bades – die im Übrigen nicht der letzten Beschlusslage entspricht – mit der Einrichtung einer Arbeits- und Projektgruppe, selber die Initiative ergreifen und tätig werden.

Zur Mitarbeit in dieser Arbeits- und Projektgruppe sollen neben Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving alle am Erhalt des Evinger Hallenbades interessierten Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Schwimmvereine wie auch Vertreter des Schulsportes und des Stadtsportbundes eingeladen werden.
In einer ersten Sitzung, die am Donnerstag, den 11.04.2002 um 18.30 Uhr im Evinger Hallenbad stattfinden soll, will die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gemeinsam mit diesen Vertretern versuchen, tragfähige Konzepte und Ideen zum Erhalt des Bades zu entwickeln und diese dann den zuständigen Fachämtern der Stadt Dortmund vorzulegen.
Begründung:
Bei der derzeit angespannten Haushaltslage der Stadt Dortmund, können alternative Lösungs- und vor allem Finanzierungsmöglichkeiten, die zum Erhalt des Hallenbades in Eving beitragen, nur auf einer breiten Basis erarbeitet und realisiert werden. Allein durch politische Arbeit ist der Bestand des Bades nicht zu gewährleisten, vielmehr müssen konzentrierte Anstrengungen aller, durch eine eventuelle Schließung Betroffener, unternommen werden.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird alle ihr politisch zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um ihren Beitrag, nicht nur zum Erhalt, sondern auch zur Sanierung und Attraktivitätssteigerung des Bades zu leisten.
In der ersten Sitzung der Arbeits- und Projektgruppe “Evinger Hallenbad” sollen konkrete und vor allem durchführ- und bezahlbare Vorschläge ausgearbeitet werden, an deren Realisierung dann gemeinsam mit den in der Verwaltung Verantwortlichen gearbeitet werden soll.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving setzt sich schon seit Jahren vehement für eine angemessene Sanierung, Attraktivitätssteigerung und besucherfreundliche Öffnungszeiten des Bades ein. Wären diese Maßnahmen sukzessive von der Verwaltung umgesetzt worden, wäre heute nicht ein derartiger Besucherrückgang zu beklagen.

Die jetzt einzurichtende Arbeits- und Projektgruppe muss die – jetzt vielleicht letzte – Chance nutzen, der Verwaltung realisierbare Vorschläge zum Erhalt des Evinger Hallenbades vorzulegen. Bloße Willenserklärungen und Unterschriftenaktionen, die sich nicht in einer Steigerung der Besucherzahlen niederschlagen, sind beim derzeitigen Stand nur wenig hilfreich.

Abschließend möchte die Bezirksvertretung Dortmund-Eving eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Interessengruppen sowie die politischen Kräfte, die sich für die Weiterführung des Badesbetriebes eingesetzt haben bzw. einsetzen wollen, bitten, sich mit konkreten Vorschlägen in die Arbeits- und Projektgruppe einzubringen.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – bestätigt die von seinen Vorrednern geäußerten Meinungen, dass die bisher von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschlossenen Anträge bezüglich des Hallenbades keinerlei Wirkung zeigten und weder Rat noch Verwaltung merklich beeindruckten. Obwohl der Antrag der SPD-Fraktion wie auch der Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen durchaus wünschenswerte Ziele beinhalten, sieht Herr Neumann in Anbetracht des bisherigen Umgangs mit den Beschlüssen der Bezirksvertretung nur wenig Aussichten auf Erfolg.
Aus Sicht der CDU-Fraktion fehlt in beiden zur Abstimmung vorliegenden Anträgen die Einbindung des zunächst zuständigen Fachausschusses für Kultur, Sport und Freizeit, der vor dem Rat der Stadt die politische Vorentscheidung treffen wird. In Unkenntnis der Position des Ausschusses, der die Entscheidungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving den Bäderstandort Eving zu erhalten, politisch mittragen muss, ist es sinnlos, schon jetzt weitergehende Maßnahmen, wie z.B. die Einrichtung einer Arbeits- und Projektgruppe zu beschließen.
Der erste Schritt sollte daher eine Abstimmung und Beratung zwischen den Fraktionen und Einzelmitgliedern der Bezirksvertretung und den ihrer Partei zugehörigen Mitgliedern des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit sein. Der, von der SPD-Fraktion geforderte, auf breiter Basis und parteiübergreifend angelegte Einsatz für den Weiterbestand des Evinger Bades ist ohne politische Unterstützung und entsprechende Beschlussfassung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wenig erfolgversprechend.
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Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – erwähnt eingangs seines Redebeitrages zunächst erneut die von ihm und seiner Partei zur Erhaltung des Bades bereits durchgeführten Maßnahmen. Die Bürgerliste hat im Dezember des Jahres 2000 eine Bürgerinitiative “gegen die Schließung des Bezirkshallenbades” gegründet und 3.500 Unterschriften gesammelt, die dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden übergeben wurden. Herr Tokarski findet es sehr “traurig”, dass sich der Ausschuss noch nicht zur der eingereichten Unterschriftensammlung geäußert hat und fragt sich, “warum dieser Ausschuss überhaupt existiert”.
Nachdem Herr Tokarski eine Aufstellung der durchschnittlichen Besucherzahlen des Hallenbades seit 1996 verlesen hat, erklärt er, dass die geplanten Einsparungen im Energiebereich in Höhe 34.343,00 DM, von offizieller Seite zu niedrig angesetzt wurden, seiner Überzeugung nach könnten jährlich mindestens 60.000,00 DM eingespart werden. Wenn man von den Gesamtenergiekosten in Höhe von 257.000,00 DM ausgeht, könnten diese Kosten, einschließlich Personalkosten, noch reduziert werden, wenn leerstehende Räume vermarktet würden.
Um zur Attraktivitätssteigerung der Innenausstattung des Hallenbades beizutragen, erklärt Herr Tokarski, dass die Bürgerliste bereit ist, eine Sachspende in Höhe von 35.000,00 ■ zu leisten. Diese Sachspende wird allerdings nur unter der Voraussetzung gewährt, dass Herr Tokarski selber bei der Gestaltung des Innenbereiches tätig werden kann.
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In ihrer Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion begrüßt die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt –, grundsätzlich die Einrichtung einer bürgernah arbeitenden Arbeits- und Projektgruppe. Trotzdem sollte aber auch das Qualitätsteams, das aufgrund eines Ratsbeschlusses eingerichtet wurde, seine Arbeit fortsetzen. Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirkes sowie Mitglieder der Schwimmvereine und natürlich auch Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving haben in einer ersten Sitzung des Teams ihre Freizeit geopfert, um gemeinsam mit dem zuständigen Dezernenten – Herrn Stüdemann – und Vertretern der Verwaltung Anregungen und Vorschläge für eine Attraktivitätssteigerung des Bades auszuarbeiten. Eine zweite Zusammenkunft wurde mit der Verwaltung für die erste Hälfte des ersten Quartals 2002 vereinbart. Die Einhaltung dieser Vereinbarung wird – ungeachtet der Einrichtung einer Arbeits- und Projektgruppe – auch weiterhin eingefordert. Die Verwaltung muss hier ganz eindeutig Stellung beziehen, welchen Wert sie der Arbeit dieses Teams beimisst und wie ernsthaft sie die Umsetzung der vorliegenden Anregungen und Vorschläge zu betreiben gedenkt.
Frau Sichelschmidt fordert die Verwaltung bzw. den zuständigen Dezernten auf, bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine eindeutige Stellungnahme vorzulegen.
Auf ihren Antrag eingehend, zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung einen mündlichen Bericht der Verwaltung zum Gebäudegutachten des Evinger Bades einzufordern, weist Frau Sichelschmidt darauf hin, dass auch die Aufnahme der Tätigkeit der Arbeits- und Projektgruppe ohne dieses Gutachten nicht möglich ist. Grundlegend für die weitere Diskussion ist zunächst einmal die Überprüfung des Gebäudegutachtens der Stadt Dortmund, hierzu sollten Fachleute zur Mitarbeit in der Arbeits- und Projektgruppe gewonnen werden.
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Nach einer von der CDU-Fraktion zur Beratung beantragten Sitzungsunterbrechung erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann -, zur Aufnahme in die Niederschrift, dass seine Fraktion den Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen unterstützen und den Antrag der SPD-Fraktion in Gänze ablehnen wird.
Begründung der Ablehnung:
Die CDU-Fraktion sieht substanziell in dem SPD-Antrag keinen konkreten Ansatzpunkt, den politischen Willen auf die Schiene zu bringen, die notwendig wäre, um Veränderungen zu erreichen.
Das Wesentliche, das im Antrag der SPD-Fraktion vermisst wird, ist die Vernetzung mit dem zuständigen Fachausschuss. Dieser politische Ansatzpunkt wird nicht gesehen; der Antrag der SPD-Fraktion deshalb abgelehnt.
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – erklärt im Anschluss, dass die SPD-Fraktion den Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen selbstverständlich unterstützen wird, da dieser Antrag die Verwaltung zum Handeln auffordert, während der Antrag seiner Fraktion die Bezirksvertretung bittet, eine Arbeits- und Projektgruppe unter Leitung des Bezirksvorstehers (bzw. seiner Vertreterin) zu initiieren. Die Haltung der CDU-Fraktion wird seitens Herrn Adden ausdrücklich bedauert.
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Im Anschluss an diese Redebeiträge stellt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – die vorliegenden Anträge zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt dem Antrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – einstimmig – zu.

Dem Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung einer Arbeits- und Projektgruppe “Evinger Hallenbad” stimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen – zu.

9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 11.1:
Erstellung eines Verkehrsleitkonzeptes für Lindenhorst – Lindenhorster Straße (alt) sowie Sicherstellung der zügigen Umsetzung des zweiten Bauabschnittes der neuen Lindenhorster Straße
(Antrag SPD-Fraktion 26.02.2002)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, für den Ortsteil Lindenhorst ein ausgeklügeltes Verkehrsleitkonzept zu entwickeln, um dem dort entstandenen Verkehrsaufkommen zu begegnen.

Begründung:
Durch die Firmenansiedlung auf dem Gelände “Fürst-Hardenberg” (letztlich Ansiedlung Danzas) wird der Ortsteil Lindenhorst im Bereich der alten Lindenhorster Straße mit erheblichem Verkehrsaufkommen belastet. Dadurch ist in Lindenhorst ein Verkehrsbrennpunkt entstanden, dem es gilt durch ein vernünftiges Verkehrsleitkonzept zu begegnen, um die damit verbundene Belastung für die Bürgerinnen und Bürger (bis Fertigstellung der neuen Lindenhorster Straße) in diesem Stadtteil so gering als möglich zu halten.
Im weiteren ist die zügige Umsetzung des 2. Bauabschnittes der verlegten Lindenhorster Straße zu gewährleisten.

12. Mitteilungen

Zu TOP 12.1:
Sanierungskonzept für den Bereich Lindenhorster Straße (neu) und Bahnstraße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 07.02.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Die neue Lindenhorster Straße wird u.a. durch Hinterhofbereiche geführt, sodass die hierfür typischen, negativen Erscheinungsbilder (insbesondere Lindenhorster Straße neu / Bahnstraße), die solche Bereiche mit sich bringen, sichtbar werden. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat mit Vertretern zuständiger Fachämter (Liegenschaftsamt, Immobilienwirtschaft, Bauordnungsamt und Umweltamt) einen Ortstermin dort durchgeführt und vor dem Hintergrund der Eindrücke die Einleitung folgender Maßnahmen beschlossen:
§ Prüfung der Rechtmäßigkeit der angesiedelten Betriebe und Nutzungen
§ Prüfung der Eigentumsverhältnisse
§ Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abfalllagerung und –entsorgung
Die Ergebnisse des Ortstermines wurden in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.12.2001 zur Kenntnis genommen und es wurde beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, für den Bereich ein Sanierungskonzept auszuarbeiten.

Zur Behebung der angesprochenen Missstände ist man auf die Einsichtigkeit der Nutzer angewiesen, z.B. auf ihren Grundstücken Ordnung zu schaffen bzw. auf private Investitionen die z.B. zur Verdrängung der vermutlich illegalen Grabelandflächen führen.
Das gewünschte Sanierungskonzept müsste sich aus einer Vielzahl von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen ergeben, das zu einer gebietsbezogenen Gesamtmaßnahme, dem förmlichen Sanierungsverfahren führt. Dieses Verfahren wäre darauf auszurichten, die in einem Gebiet bestehenden städtebaulichen Missstände durch wesentliche Verbesserung oder Umgestaltung zu beheben. Zur Behebung dieses Zustandes reichen städtebauliche Missstände auf einem einzelnen Grundstück oder mehreren Grundstücken nicht aus, um ein Gebiet zu einem Sanierungsgebiet zu machen. Des Weiteren können die visuellen Missstände nicht durch eine Sanierung behoben werden. Daher ist eine förmliche Sanierung hier nicht das richtige Steuerungsinstrument. Doch wollte man eine Sanierungsmaßnahme dennoch durchführen, wäre der Erfolg dieser Maßnahme primär von Investitionen Dritter abhängig. Die vorliegenden Nutzungen haben sich über einen längeren Zeitraum, größtenteils legal entwickelt. Diese Nutzungen haben Bestandsschutz, Änderungen können daher nur über Investitionen (z.B. Veränderung der Nutzung, der Bausubstanz) herbeigeführt werden, die aus dem Bereich selbst oder von außerhalb kommen können.

Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Ev 124 liegt der o.g. Bereich, der hier die gewollte städtebauliche Ordnung sichern und regeln kann, u.a. Straßenbegleitgrün zur Minderung der Einsehbarkeit in die Hinterhoflandschaft. Bei anstehenden Investitionen, würden diese bei den entsprechenden Genehmigungsverfahren, u.a. auf der Grundlage des Ev 124 beurteilt und begleitet. Damit können die Grundstücke einer Nutzung und Bebauung entsprechend den Zielen des Ev 124 zugeführt werden.

Beim Vergleich der dargestellten Verfahren (Sanierung / Genehmigungsverfahren, Grundlage Ev 124) zeigen sich Gemeinsamkeiten: Die Ziele der städtebaulichen Ordnung und die Abhängigkeit von privaten Investitionen. Ein großer Vorteil des Bebauungsplanverfahrens gegenüber dem Sanierungsverfahren ist hier der bereits vorliegende, rechtskräftige Bebauungsplan Ev 124, der die Ziele der städtebaulichen Ordnung in Abhängigkeit von privaten Investitionen steuern kann und kein weiteres Regulativ aufwändig installiert werden muss. Damit sollte der Bereich nur über den Bebauungsplan Ev 124 gesteuert werden.
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Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) gibt zu bedenken, dass sich der Zustand im Bereich der Lindenhorster Straße (neu) und Bahnstraße seit dem Ortstermin im November letzten Jahres noch verschlechtert, aber auf keinen Fall verbessert hat. Die Verwaltung sollte hier aufgefordert werden, die ansässigen Firmen auf notwendige Genehmigungen hin zu überprüfen und ggf. die erforderlichen Schritte einzuleiten.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – führt in diesem Zusammenhang an, dass für dieses Gebiet ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan (Ev 124) existiert. Da die detaillierten Festlegungen dieses Bebauungsplanes nicht mehr allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gegenwärtig sind, ist es sehr schwierig festzustellen, ob Vorgaben des Bebauungsplan in allen Fällen eingehalten wurden.

Zu TOP 12.2:
Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone (Spielstraße) in der Straße “Bergelchen Ort”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 30.01.2002 zur Kenntnis.

Die Anwohnerin der Straße Bergelchen Ort 1 – Frau Leitterstorf – hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gebeten die Verwaltung zu veranlassen, in der Straße Bergelchen Ort eine verkehrsberuhigten Zone (Spielstraße) einzurichten.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt dazu mit, dass bei Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches u.a. bestimmte bauliche Vorraussetzungen einzuhalten sind. In der Regel geschieht dies durch einen niveaugleichen Ausbau der Straße. Da die baulichen Vorraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht im Mindesten vorliegen, ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches unter den jetzigen Bedingungen nicht möglich.
Ein Umbau der Straße “Bergelchen Ort” würde Kosten in Höhe von ca. 300.000,00 ■ verursachen. Da die Straße fast ausschließlich von Anwohnern genutzt wird, werden diese Kosten zu 90 % auf die Anlieger umgelegt.

Zu TOP 12.3:
Nutzungsänderung einer ehemaligen Garage, Bayrische Straße 93

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 31.01.2002 zur Kenntnis.

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass die Wurstküche der ehemaligen Metzgerei Markgraf von einem Betrieb genutzt wird, der “Döner” Fleisch herstellt. Da diese Nutzung durchaus mit der Vornutzung vergleichbar ist, liegt keine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor.
Bei einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass eine Betriebserweiterung auf zwei ehemalige Garagen stattgefunden hat, ohne dass die dafür erforderliche Genehmigung vorliegt. Mit der gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVFG NW) vorgeschriebenen Anhörung des Betreibers wurde das ordnungsbehördliche Verfahren eingeleitet. Über das Ergebnis wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterrichtet.

Zu TOP 12.4:
Herrichtung der Parkplatz- und Grünflächen im Straßenbegleitgrün westlich der Osterfeldstraße – zwischen Bayrische Straße und Preußische Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 13.02.2002 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass es sich bei der angesprochenen Grünanlage westlich der Osterfeldstraße – einschließlich Parkbuchten – um eine ÖWG-Fläche handelt. Diese Fläche wird von 66/7-N (Pflegebetrieb öffentlicher Raum) verkehrssicher unterhalten.
Die aufgetretenen Schäden im Pflasterbereich der Einstellplätze wurden beseitigt sowie eine regelmäßige Pflege des öffentlichen Grüns veranlasst.
Nach Rücksprache mit der Viterra Wohnungsgesellschaft sind von ihr die Parkplatzhinweise versehentlich auf ÖWG-Fläche gestellt worden. Eine Entfernung erfolgt umgehend.

Zu TOP 12.5:
Aufbringen von “Zone-30-Schildern” auf der Fahrbahn der Wittichstraße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 08.02.2002 zur Kenntnis.

Die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gewünschten “Tempo – 30 – Piktogramme” wurden in der Wittichstraße am 06.02.2002 aufgebracht.
Weiterhin wurde der Stadtbezirk Eving in das Arbeitsprogramm der Markierungserneuerung aufgenommen. Witterungsbedingt werden diese Arbeiten ab ca. Ende April 2002 zur Ausführung kommen. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving erhält dazu dann eine entsprechende Information.

Zu TOP 12.6
Geeignete Flächen für Aufforstungsmaßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die nachfolgende Stellungnahme des Liegenschaftsamtes vom 07.02.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Im Stadtbezirk Eving sind über 1900 Flurstücke verschiedenster Größen und Nutzungen im städtischen Besitz. Für den weitaus größten Teil der Flächen kommt keine andere als die derzeitige Nutzung in Frage. Eine zuverlässige Beurteilung einzelner Flächen ist nur auf der Grundlage von Wirtschaftsdaten, Kartenmaterial und in Abstimmung zwischen den städtischen Fachbereichen möglich. Eine “einfache” Darstellung aller Liegenschaften innerhalb eines Stadtbezirkes – hier Eving – in einer Liste ist aus diesen Gründen wenig hilfreich.
Gerade vor diesem Hintergrund wird derzeit an einer Zusammenstellung möglicher Ausgleichs- und Ersatzflächen (A+E Flächen) für das gesamte Stadtgebiet gearbeitet.
Neben der Prüfung der Eignung und der Verfügbarkeit der Flächen müssen insbesondere planerische Belange und Zielsetzungen berücksichtigt und abgestimmt werden. Im Zentrum stehen dabei die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte und die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Das Verfahren und der weitere Prozess hierzu werden allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Es wird deshalb um Verständnis gebeten, dass dem Informationswunsch der Bezirksvertretung Dortmund-Eving derzeit noch nicht nachgekommen werden kann. Sobald die Übersicht der hinreichend abgestimmten Flächen vorliegt, wird diese den politischen Gremien vorgelegt und in die weiteren Planungsprozesse eingebracht.
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Nach Ansicht des Herrn Unterkötter (SPD-Fraktion) wurde die Frage, welche Flächen im Stadtbezirk Eving für Aufforstungsmaßnahmen zur Verfügung nicht beantwortet. Diese Informationen sind für Entscheidungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Hinblick auf Ersatz- und Aufforstungsmaßnahmen erforderlich.
Da der Verwaltung zurzeit diese Informationen nicht zur Verfügung stehen, schlägt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – vor, die Verwaltung nach Ablauf eines Vierteljahres erneut um Auskünfte
hinsichtlich geeigneter Flächen für Aufforstungsmaßnahmen zu bitten.

Zu TOP 12.7:
Novelle des Baugesetzbuches 2001 – Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 11.02.2002 zur Kenntnis.

Im Stadtbezirk Dortmund-Eving sind die Bebauungspläne Ev 138 – Brechtener Heide – und Ev 142 – Fürst-Hardenberg – von der UVP-Änderungsrichtlinie betroffen. Der Bebauungsplan Ev 138 fällt unter die Überleitungsvorschrift gemäß § 245 c Abs. BauGB, sodass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, während für den Bereich des Bebauungsplanes Ev 142 – Fürst-Hardenberg – eine Vorprüfung des Einzelfalles durchgeführt worden ist. Nach Mitteilung des Umweltamtes vom 31.01.2002 kommt diese Vorprüfung anhand der in Anlage 2 UVPG dokumentierten Kriterien zu dem Ergebnis, dass eine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des UVP-Gesetzes unterbleiben kann. Unabhängig hiervon werden die Belange von Natur und Landschaft nach den rechtlichen Vorschriften in den weiteren Bebauungsplan-Verfahren berücksichtigt.

Zu TOP 12.8:
Schadstoffuntersuchungen an der Theodor-Heuss-Realschule

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes der Stadt Dortmund 19.02.2002 zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt hat am 15.06.2000 den Beschluss gefasst, durch ein Ingenieurbüro Vorbegehungen an 81 Schulstandorten mit dem Ziel durchzuführen, durch Inaugenscheinnahme vor Ort eine Prioritätenliste für die Beprobungen zu erstellen und die hierfür notwendigen Kosten zu ermitteln. Das Ergebnis der Vorbegehungen zeigt eine hohe Untersuchungsdringlichkeit an 33 Objekten, eine geringe Untersuchungsdringlichkeit an 26 Objekten und keine Untersuchungsdringlichkeit an 43 Objekten.
Die Theodor-Heuss-Realschule wurde in die Kategorie “geringe Untersuchungsdringlichkeit” eingeordnet. Die Schulleitung wurde am 24.05.2000 über das Ergebnis der Einstufung informiert.

In der Sitzung am 16.11.2000 hat der Rat die weitere Vorgehensweise zur Substanzsicherung und Schadstoffsanierung an Dortmunder Schulen beschlossen. Es wurde u.a. festgelegt, dass die Schulen mit einer geringen Untersuchungsdringlichkeit in den Osterferien 2001 beprobt werden. Dieser Ratsbeschluss wurde der Schulleitung der Theodor-Heuss-Realschule am 10.01.2001 zugesandt. Die Raumluftuntersuchungen wurden von der Ingenieur-Gesellschaft für Dienstleistungen, Gebäude- und Objektservice mbH (INDIGO), aus Dortmund am 19. und 20.04.2001 durchgeführt. Die ermittelten PCB-Raumluftkonzentrationen im Schulgebäude und in der Turnhalle lagen zwischen 35 und 90 ng PCB / m3 Luft und somit weit unter dem in der PCB-Richtlinie NRW empfohlenen Vorsorgewert von 300 ng PCB / m3 Luft. Der Untersuchungsbericht ist der Schulleitung ebenfalls zugeleitet worden.
Die INDIGO mbH ist für die Städtische Immobilienwirtschaft im gesamten Stadtgebiet tätig. Nach 5.4 der PCP-Richtlinie NRW dürfen PCB-Raumluftmessungen nur von Stellen und Einrichtungen vorgenommen werden, die Erfahrungen mit PCB-Raumluftmessungen vorweisen können und eine ordnungsgemäße Durchführung der Messungen gewährleisten. Die genannte Ingenieurgesellschaft erfüllt diese Anforderungen. Die Messergebnisse werden auch durch die entnommenen Materialproben gestützt. Es besteht kein Grund die Raumluftwerte anzuzweifeln.
Raumluftmessungen sollten in der Regel eine Stunde nach Beendigung einer halbstündigen Stoßlüftung des Raumes durchgeführt werden (5.2.2 der PCB-Richtlinie). Eine gründliche Lüftung der Räume war daher erforderlich. Zu den Raumluftmessungen werden grundsätzlich weder Elternvertreter noch Schülervertreter oder andere Personengruppen eingeladen. Die Messungen selbst finden bei geschlossenen Türen und Fenstern statt, um einen Luftaustausch mit der Außenluft während der Messungen zu verhindern.

Aufgrund des vorliegenden Untersuchungsberichtes der INDIGO mbH ist eine Schadstoffsanierung des Schulgebäudes der Theodor-Heuss-Realschule nicht erforderlich. Der Bericht wurde vom Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt ausgewertet. Ein weiterer Handlungsbedarf besteht nicht.

Zu TOP 12.9:
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung – Heisenberg-Gymnasium
hier: Verlegung des Unterrichtes in Containerräume

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 05.02.2002 zur Kenntnis.

Es wird mitgeteilt, dass die Verwaltung nicht beabsichtigt, den Unterricht vorab in Containerräume zu verlagern. Eine Verlagerung findet erst mit Beginn der Sanierungsmaßnahmen statt.

Zu TOP 12.10:
Fördergelder der Stadtsparkasse für die Stadtteilkulturarbeit

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Mitteilung des Kulturbüros der Stadt Dortmund vom 13.02.2002 über die vorhandenen Fördergelder der Stadtsparkasse für die Stadtteilkulturarbeit zur Kenntnis.
Demnach stehen für das Jahr 2002 Mittel in Höhe von 2.556,46 ■ zur Verfügung, zusätzlich besteht aus dem Jahr 2001 ein Restbetrag von 511,29 ■.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – regt bereits jetzt an, bei der Vergabe der Mittel zur Kulturförderung in den Stadtbezirken den Evinger Geschichts- und Kulturverein zu fördern.
Des weiteren schlägt Herr Neumann vor, aus Mitteln der Kulturförderung in den Stadtbezirken, eine politische und kulturelle Veranstaltung der Bezirksvertretung unter dem Motto "Bürgerwille und Bürgerengagement" durchzuführen. Hiermit soll versucht werden, das Bürgerinteresse an Politik zu erhöhen.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Kulturbüro der Stadt Dortmund erlauben die Richtlinien zur Förderung der Kulturarbeit in den Dortmunder Stadtbezirken ausschließlich die Förderung von Vereinen, Initiativen, Gruppen und Künstler/innen. Ausgeschlossen hiervon sind politische Gruppierungen und Parteien und Bezirksvertretungen. Zu den förderungsfähigen Maßnahmen gehören kulturelle Veranstaltungen. Veranstaltungen mit politischen Charakter oder politischer Aussage sind nicht förderungsfähig.

Zu TOP 12.11:
Nutzung des Gebäudes Evinger Straße 304 – Moscheestandort

Zur Nutzung des Gebäudes Evinger Straße 304 liegt der Bezirksvertretung Dortmund-Eving folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 22.02.2002 zur Kenntnis vor:

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass da der Umbau des Gebäudes Hessische Straße 1 zur Moschee noch nicht abgeschlossen ist, im Gebäude Evinger Straße 304 zurzeit noch Religionsunterricht für Kinder erteilt wird. Die vorhandene Wohnung wird von dem Religionslehrer bewohnt.
Das Grundstück Evinger Straße 304 wird bereits zum Kauf angeboten. Ein Käufer hat sich bisher nicht gefunden.
Die Eigentümer haben sich bereit erklärt, die nicht mehr genutzte Lautsprecheranlage umgehend abzubauen.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Bauordnungsamtes grundsätzlich zur Kenntnis.
Nach Ansicht der Bezirksvertretung war die Aufgabe des Moscheestandortes an der Evinger Straße Bestandteil der Baugenehmigung für das neue Gebäude an der Hessischen Straße. Die Verwaltung wird daher um Mitteilung gebeten, wann mit der Aufgabe des Gebäudes Evinger Straße 304 zu rechnen ist, bzw. ob es möglich oder geplant ist, die Nutzungsgenehmigung außer Kraft zu setzen.

Zu TOP 12.12:
Ausbau Seilerstraße – Bebauungsplan Ev 110 – Feuerwache Nord –

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Fehlemann vom 04.02.2002 zum Ausbau der Seilerstraße vor:

Am 22.01.2002 wurde nochmals die verkehrliche Situation in der Seilerstraße, insbesondere die Verknüpfung mit der Lindenhorster Straße, vor Ort von Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes und des Tiefbauamtes bewertet und anschließend im Stadtplanungsamt erörtert. Die Lösung des Problems wird im Sinne der Anlieger erfolgen, die keine Wendeanlage wie im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Ev 110 dargestellt, akzeptieren. Der Bebauungsplan wird geändert.

Um zukünftig die Durchfahrtsmöglichkeit von der Seilerstraße auf die Lindenhorster Straße verkehrssicher zu gewährleisten, sind für das Jahr 2002 folgende Arbeitsschritte vorgesehen.

1. Das Stadtbahnbauamt – Abteilung 61/3 – entwirft, unter Berücksichtigung vorhandener Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse, im Einmündungsbereich Seilerstraße / Lindenhorster Straße eine dementsprechende Planung, die einen sicheren Verkehr, auch unter Einbeziehung der Fußgängersituation, gewährleistet.
2. Der Entwurf wird mit dem Tiefbauamt bis Mitte des Jahres abgestimmt und der Bezirksvertretung vorgestellt.
3. Es wird angestrebt, die erforderlichen Bebauungsplan-Änderung (4. Änderung des Bebauungsplanes Ev 110) in der zweiten Jahreshälfte einzuleiten. Ziel ist, die Rechtsverbindlichkeit in der 1. Jahreshälfte 2003 zu erreichen.
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Die Bezirksvertretung nimmt die in der Stellungnahme aufgeführten Maßnahmen befürwortend zur Kenntnis.
Da sich die Fahrbahn in einem desolaten Zustand befindet, wird die Verwaltung im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht aufgefordert, die Seilerstraße in einen ordnungsgemäßen bzw. befahrbaren Zustand zu versetzen. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h ist völlig unzureichend.

Zu TOP 12.13:
Ersatzaufforstungsmaßnahmen für entfallene Flächen im Zuge des Ausbaus der B 54 (Evinger Straße)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme Amtes Stadtgrün Dortmund vom 18.02.2002 zur Kenntnis.

Nach Planfeststellungsbeschluss und Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg (AZ: 53.5.90-6/98) vom 10.06.1999 wird der Verlust von Waldflächen im Verhältnis 1:3 auf dem im landschaftspflegerischen Begleitplan ausgewiesenen Flächen ausgeglichen. Es handelt sich um zwei bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen, die an die Aufforstungsflächen aus den Jahren 1992 bis 1995 angrenzen und somit unmittelbar mit dem Grävingholz zusammenhängen. Die Flächen erhalten eine Waldmantelpflanzung und eine Kernaufforstungsfläche.
Für den Verlust von Grünflächen wird westlich des Grävingholz eine Obstwiese angelegt. ¾ der Fläche wird mit alten Obstsorten (Äpfel, Birnen und Pflaumen) bepflanzt und erhält eine Wieseneinsaat aus einer Gräsermischung mit hohem Kräuteranteil. Ca. ¼ der Fläche wird mit heimischen Gehölzen bepflanzt. Die Gehölzzusammensetzung entspricht einer Waldmantelpflanzung.
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Die Bezirksvertretung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung um Mitteilung, wann mit den Ersatzaufforstungsmaßnahmen begonnen wird.






Böttger Sichelschmidt Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin