Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:00 - 16:45 Uhr
Anwesend waren:

OB Dr. Langemeyer
BM'in Wendzinski SPD
BM Miksch CDU

RM Diekneite SPD
RM Fischer SPD
RM Giese SPD
Rm Harnisch SPD
RM Jörder SPD
RM Prüsse SPD
RM Sohn SPD
RM Starke SPD

Rm Böhm CDU
RM Hengstenberg CDU
RM Hovermann CDU
RM Jostes CDU
RM Leniger CDU
RM Liedschulte CDU
RM Monegel CDU
RM Reppin CDU

RM Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
RM Schneckenburger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

RM Branghofer DVU (beratendes Mitglied)

RM Keller Linkes Bündnis (beratendes Mitglied)


Von der Verwaltung waren anwesend:

StD Fehlemann
StR'in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StRD'in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter
Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2002



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in IV/2001

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02306-02)

2.1.2 1. Bericht zu den internationalen Beziehungen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02377-02)


2.2 Finanzen

2.2.1 I n f r a s t r u k t u r r e v i s i o n

2.2.1.1 Handlungsprogramm "Kinder, Jugend, Schule, Sport"
unter Berücksichtigung der Infrastrukturrevision
- Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses -


2.2.1.2 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 03.04.2002 mit der Bezeichnung "Stadtteilbibliothek Mengede/Süggelbau"
- Stellungnahme gem. § 14 Abs. 1 Geschäftsordnung -

2.3 Personal

2.3.1 Die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) mit Unterstützung der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen in den Fachbereichen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02237-02)

2.4 Kommunalwirtschaft

- keine Vorlagen -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung;
Bebauungsplan Scha 119 - Obernkirchenstraße / Gleiwitzstraße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 29.09.2000 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02165-02)

3.2 2. Änderungsverfahren für den Landschaftsplan Dortmund-Nord und 2. Änderungsverfahren für den Landschaftsplan Dortmund-Mitte für den Bereich
des geplanten Schutzgebietes "Buschei"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02094-01)

3.3 Einziehung der Fläche "Platz von Rostow am Don"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02161-02)

3.4 Modernisierung des Wilhelm-Hansmann-Hauses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02215-02)

3.5 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Überwachung, Reinigung und Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern nebst Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01841-01)

3.6 Entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebiets im Rahmen des
Mg 131 - Erdbeerfeld -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02367-02)

3.7 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 ( § 2 Abs. 1 und 4 BauGB),

V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr.1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02396-02)

3.8 Hauptsammler Leopold-Schütte-Straße / Witthausstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02349-02)

3.9 Neuregelung der Werkleitung im Eigenbetrieb "Friedhöfe Dortmund "
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02491-02)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Phoenix
hier: Statusbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02347-02)

4.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie" - Startprojekte 2002
hier: Start von sieben Teilprojekten

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02307-02)



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2000/2001 des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02438-02)



8. Schule

8.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung des Schulgebäudes der Hauptschule-Eving, Osterfeldstr. 131 in Do-Eving
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung - zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02391-02)



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02318-02)

10.2 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02319-02)

10.3 Revierpark Wischlingen GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02132-02)

10.4 Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditionskirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01923-01)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Verleihung des 11. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen am 22. November 2002
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02311-02)

11.2 Feuerschadengemeinschaft - Terrorismusausschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02340-02)
Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 14.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zeitweise übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


N i e d e r s c h r i f t

über die 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses,
am 18.04.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:00 - 16:45 Uhr

Anwesend waren:

OB Dr. Langemeyer
BM'in Wendzinski SPD
BM Miksch CDU

RM Diekneite SPD
RM Fischer SPD
RM Giese SPD
Rm Harnisch SPD
RM Jörder SPD
RM Prüsse SPD
RM Sohn SPD
RM Starke SPD

Rm Böhm CDU
RM Hengstenberg CDU
RM Hovermann CDU
RM Jostes CDU
RM Leniger CDU
RM Liedschulte CDU
RM Monegel CDU
RM Reppin CDU

RM Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
RM Schneckenburger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

RM Branghofer DVU (beratendes Mitglied)

RM Keller Linkes Bündnis (beratendes Mitglied)


Von der Verwaltung waren anwesend:

StD Fehlemann
StR'in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StRD'in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter


Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2002



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in IV/2001

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02306-02)

2.1.2 1. Bericht zu den internationalen Beziehungen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02377-02)


2.2 Finanzen

2.2.1 I n f r a s t r u k t u r r e v i s i o n

2.2.1.1 Handlungsprogramm "Kinder, Jugend, Schule, Sport"
unter Berücksichtigung der Infrastrukturrevision
- Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses -


2.2.1.2 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 03.04.2002 mit der Bezeichnung "Stadtteilbibliothek Mengede/Süggelbau"
- Stellungnahme gem. § 14 Abs. 1 Geschäftsordnung -

2.3 Personal

2.3.1 Die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) mit Unterstützung der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen in den Fachbereichen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02237-02)

2.4 Kommunalwirtschaft

- keine Vorlagen -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung;
Bebauungsplan Scha 119 - Obernkirchenstraße / Gleiwitzstraße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 29.09.2000 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02165-02)

3.2 2. Änderungsverfahren für den Landschaftsplan Dortmund-Nord und 2. Änderungsverfahren für den Landschaftsplan Dortmund-Mitte für den Bereich
des geplanten Schutzgebietes "Buschei"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02094-01)

3.3 Einziehung der Fläche "Platz von Rostow am Don"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02161-02)

3.4 Modernisierung des Wilhelm-Hansmann-Hauses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02215-02)

3.5 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Überwachung, Reinigung und Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern nebst Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01841-01)

3.6 Entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebiets im Rahmen des
Mg 131 - Erdbeerfeld -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02367-02)

3.7 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 ( § 2 Abs. 1 und 4 BauGB),

V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr.1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02396-02)

3.8 Hauptsammler Leopold-Schütte-Straße / Witthausstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02349-02)

3.9 Neuregelung der Werkleitung im Eigenbetrieb "Friedhöfe Dortmund "
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02491-02)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Phoenix
hier: Statusbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02347-02)

4.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie" - Startprojekte 2002
hier: Start von sieben Teilprojekten

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02307-02)



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2000/2001 des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02438-02)



8. Schule

8.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung des Schulgebäudes der Hauptschule-Eving, Osterfeldstr. 131 in Do-Eving
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung - zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02391-02)



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02318-02)

10.2 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02319-02)

10.3 Revierpark Wischlingen GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02132-02)

10.4 Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditionskirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01923-01)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Verleihung des 11. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen am 22. November 2002
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02311-02)

11.2 Feuerschadengemeinschaft - Terrorismusausschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02340-02)


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 14.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zeitweise übernahm Bm Miksch die Leitung
der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung
sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.





1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Hovermann (CDU) benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3


Feststellung der Tagesordnung

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

2.1.3 Quartalsbericht des Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund,
zum IV. Quartal 2001
(Drucksache Nr.: 02420-01)

2.2.1.3.0 Infrastrukturrevision
(Phase 2: Systematische Vorgehensweise)
(Drucksache Nr.: 02496-02)

2.2.1.3 Infrastrukturrevision
Friedhofserweiterungsflächen
(Drucksache Nr.: 02520-02)

2.2.1.4 Infrastrukturrevision
Sekundärgrün und Restflächen
(Drucksache Nr.: 02522-02)

2.2.1.5 Infrastrukturrevision
Strategische Grundsätze der städtischen Büroraumversorgung (Eckwertebeschluss)
(Drucksache Nr.: 02506-02)

2.2.1.6 Infrastrukturrevision
Zukünftige Angebotsentwickung in Tageseinrichtungen für Kinder;
Auswirkungen für die städtischen Tageseinrichtungen
(Drucksache Nr.: 02539-02)

2.2.1.7 Infrastrukturrevision (intuitive Phase)
Hauptaktionsfeld - Kriterien zur Bewertung der Infrastruktur
Aktionsfeld - Primarschulen
hier: Kriterien für eine funktionale und wirtschaftlcihe Struktur der Primarschulen
(Drucksche Nr.: 02434-02)

2.2.1.8 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Urbanus-Grundschule
(Drucksache Nr.: 02461-02)

2.2.1.9 Neubau einer Sporthalle für die Martin-Luther-Kind-Gesamtschule,
Fine-Frau 50 - 54 in DO-Dorstfeld
(Drucksache Nr.: 02395-02)

2.2.1.10 Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und -Schulneubauten" und Alternative Finanzierung
hier: 1. Sachstandsbericht
(Drucksache Nr.: 02524-02)

4.3 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006,
Quartiersmanagement Nordstadt,
Ergebnisse des Auswahlverfahrens
(Drucksache Nr.: 02527-02)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurden folgende Punkte von der Tagesordnung abgesetzt:


3.3 Einziehung der Fläche "Rostow am Don"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02161-02)

3.7 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen an das Beschlussgremium
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1
des B-Planes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB)
V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des B-Planes Ap 161
(§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB)
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der
Bauleitplanung
(§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02396-02)

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4


Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2002

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 28.02.2002.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in IV/2001
(Drucksache Nr.: 02306-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.1.2
1. Bericht zu den internationalen Beziehungen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02377-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis

zu TOP 2.1.3
Quartalsbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund,
zum IV. Quartal 2001
(Drucksache Nr.: 02420-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Quartalsbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum IV. Quartal 2001 zur Kenntnis.

2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Infrastrukturrevision


TOP 2.2.1.1
Handlungsprogramm "Kinder, Jugend, Schule, Sport"
unter Berücksichtigung der Infrastrukturrevision
- Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses -

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen folgende Empfehlungen von Fachausschüssen vor:

Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses

Der AKSF hat den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion mit nachstehender Änderung einstimmig beschlossen.

Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Infrastrukturrevision bereits kurzfristig Einzel- maßnahmen zur Diskussion stehen sollen, beschließen die Ausschüsse wie folgt und bitten denRat, diesem Beschluss zu folgen:

1. Die eingeleiteten Prozesse für eine zukunftsweisende Qualitätsentwicklung von städtischen Einrichtungen, speziell der Sportanlagen (Entwicklungsplanung) werden schnellstmöglich abgeschlossen. Die Ergebnisse werden bis zur Sommerpause intensiv im Fachausschuss beraten.

2. Ziel ist es, die hierzu von der Verwaltung erarbeiteten Planungsgrundlagen bis zur Verabschiedung des geplanten Doppelhaushaltes für 2003/2004 inhaltlich zu bewerten und politische Leitlinien zu formulieren. Diese Leitlinien sollen eine Handlungsgrundlage für zukunftsfähige, qualitätsbewusste und bedarfsgerechte Perspektivplanungen sein.

3. In die Beratungen sollen sowohl die kurzfristig zu erwartenden Ergebnisse als auch die langfristig angelegten Ziele der Infrastrukturrevision in Bezug auf Qualität und Quantität vorhandener Einrichtungen und Angebote einfließen.

Empfehlung des Schulausschusses

Der Schulausschuss beschloss mehrheitlich (11 ja, 7 nein) folgenden geänderten Antrag der SPD-Fraktion:

Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Infrastrukturrevision bereits kurzfristig Einzelmaßnahmen zur Diskussion stehen sollen, beschließt der Schulausschuss wie folgt und bittet den Rat, diesem Beschluss zu folgen.

1. Die eingeleiteten Prozesse für eine zukunftsweisende Qualitätsentwicklung von städtischen Einrichtungen, speziell der Berufskollegs und Grundschulen werden schnellstmöglich abgeschlossen. Die Ergebnisse werden vor der Sommerpause intensiv im Schulausschuss beraten.

2. Ziel ist es, die hierzu von der Verwaltung erarbeiteten Planungsgrundlagen bis zur Verabschiedung des geplanten Doppelhaushaltes für 2003/2004 inhaltlich zu bewerten und politische Entscheidungen zu formulieren. Diese Leitlinien sollen eine Handlungsgrundlage für zukunftsfähige, qualitätsbewusste und bedarfsgerechte Perspektivplanungen sein.

3. In die Beratungen sollen sowohl die kurzfristig zu erwartenden Ergebnisse als auch die langfristig angelegten Ziele der Infrastrukturrevision in Bezug auf Qualität und Quantität vorhandener Einrichtungen und Angebote einfließen.


Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit

Der Kinder- und Jugendausschuss beschloss einstimmig folgenden geänderten Antrag der SPD-Fraktion:

Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Infrastrukturrevision bereits kurzfristig Einzelmaßnahmen zur Diskussion stehen sollen, beschließt der Kinder- und Jugendausschuss wie folgt und bittet den Rat, diesem Beschluss zu folgen:

1. Die eingeleiteten Prozesse für eine zukunftsweisende Qualitätsentwicklung von städtischen Einrichtungen, speziell der Kindergärten und Tageseinrichtungen für Kinder (Bedarfsplanung) werden schnellstmöglich abgeschlossen. Die Ergebnisse werden am 26.06.2002 im Kinder- und Jugendausschuss intensiv beraten.

2. Ziel ist es, die hierzu von der Verwaltung erarbeiteten Planungsgrundlagen bis zur Verabschiedung des geplanten Doppelhaushaltes 2003/2004 inhaltlich zu bewerten und politische Leitlinien zu formulieren. Diese Leitlinien sollen eine Handlungs- grundlage für zukunftsfähige, qualitätsbewusste und bedarfsgerechte Perspektivplanungen sein.

3. In die Beratungen sollen sowohl die kurzfristig zu erwartenden Ergebnisse als auch die langfristig angelegten Ziele der Infrastrukturrevision in Bezug auf Qualität und Quantität vorhandener Einrichtungen und Angebote einfließen.

Außerdem lag dem Haupt- und Finanzausschuss folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 17.04.2002 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem vorgelegten Antrag mit der Maßgabe zu, dass die Vorlage und Diskussion der Infrastrukturmaßnahmen so zeitnah durchzuführen ist, dass ihre Aufnahme und Berücksichtigung noch im Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2003 erfolgen kann.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 17.04.2002 zu beschließen.


zu TOP 2.2.1.2
Vorschlag der CDU-Fraktion vom 03.04.20002 mit der Bezeichnung "Stadtteilbibliothek
Mengede/Süggelbau"
- Stellungnahme gem. § 14 Abs. 1 Geschäftsordnung -

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschuss lag folgendes Schreiben der CDU-Fraktion vom 03.04.2002 vor:

Die CDU-Fraktion bittet um Aufnahme des obigen Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der Sitzung am 18.04.2002 und bittet um Stellungnahme der Ver-
waltung und Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist eine Verlagerung der Stadtteilbibliothek Mengede an eine andere Stelle beabsichtigt?

2. Wenn ja, seit wann und welcher Bedarfsträger hat den Verlegungswunsch vorgetragen? Wer arbeitet derzeit an der Sache?

3. Hat die Verwaltung mit dem Investor des Gebäudes auf dem Mengeder Marktplatz Verhandlungen über die Anmietung von Räumen geführt? Hat sie die Anmietung von Räumen in diesem Gebäude in Aussicht gestellt?

4. Ist die Anmietung von Räumen in diesem Gebäude in absehbarer Zeit beabsichtigt?

Auf Vorschlag von Rm Hovermann (CDU) wurde vereinbart, dass die Verwaltung ihre schriftliche Stellungnahme direkt den Fraktionen zuleiten soll.

zu TOP 2.2.1.3.0
Infrastrukturrevision (Phase 2: Systematische Vorgehensweise)
(Drucksache Nr.: 02496-02)

Es bestand im Haupt- und Finanzausschuss Einvernehmen, die Tagesordnungspunkte 2.2.1.3.0 bis 2.2.1.7 zusammenhängend zu diskutieren.


Die Leitung der Sitzung wurde von Bm Miksch übernommen.


OB Dr. Langemeyer führte in die Beratung mit dem Hinweis ein, dass die Kommunen aufgrund der Steuerreform weniger Einnahmen erzielten, als in der Vergangenheit, so dass eine Überprüfung der städtischen Leistungsangebote unumgänglich sei. Dies bedeute, einen Diskussionsprozess einzuleiten und nicht schon zum jetzigen Zeitpunkt konkrete Ent- scheidungen zu treffen.

Die Verwaltung habe die Aufgabe, entsprechende Vorschläge für die Diskussion zu unterbreiten, über die letztlich im Dezember zu entscheiden sei, wenn der Rat den Haushalt beschließe. Bis dahin bestehe ausreichend Zeit, die Debatte in den Fachgremien zu führen.

Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die getroffene Verabredung zum Verfahren, wonach sowohl fachlich als auch finanzpolitisch diskutiert werden sollte. Nach der Einbringung der Verwaltungsvorschläge im Haupt- und Finanzausschuss erfolgten die Beratungen in den Fachausschüssen. Im Anschluss daran kämen die Vorlagen in den Haupt- und Finanzausschuss zurück, bevor der Rat die endgültigen Entscheidungen treffe.

Speziell bei Infrastrukturmaßnahmen bestehe die Vereinbarung, nicht pauschale Kürzungen nach der "Rasenmähermethode" vorzunehmen, sondern zu prüfen, ob man im Einzelfall die richtige Qualität vorhalte. Dafür brauche man die entsprechenden Kriterien, um die richtigen fachlichen und finanzpolitischen Ziele formulieren zu können.

In einem ersten Verfahrensschritt sollten daher die Kriterien für die Infrastrukturrevision in den einzelnen Bereichen festgelegt werden, in einem zweiten dann im Rahmen einer stadt- bezirksbezogenen Betrachtung die Konsequenzen daraus ermittelt und in Kenntnis der möglichen Folgen - falls notwendig - eine Veränderung oder Aufhebung der Bewer- tungsmaßstäbe erwogen werden. Es müsse darüber gesprochen werden, was man sich künftig in dieser Stadt noch leisten könne.

Schädlich sei in diesem Zusammenhang allerdings, wenn man schon jetzt durch Vorfestlegungen eine Diskussion verhindere.

Die Einwohnerinnen und Einwohner müssten den Beratungs- und Argumentationsprozess nachvollziehen können. Deshalb habe die Verwaltung zu einem sehr frühen Zeitpunkt ihre Überlegungen dargestellt und nicht - wie bislang üblich - Ende des Jahres im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes ihre Vorschläge eingebracht.

Wie bereits erwähnt, verzeichneten die Gemeinden als Folge der Steuerreform geringere Einnahmen. Es gelte, die entstehenden Finanzlücken zu schließen. Dazu diene z. B. auch die bereits im letzten Jahr beschlossene Schließung von vier Hallenbädern. Angesichts der derzeitigen Steuersenkungsdebatte sei nicht zu erwarten, dass die Gemeinden mit neuen Einnahmenquellen rechnen könnten. Deshalb müsse man sich fragen, was man sich in welcher Qualität künftig noch leisten könne. Die von der Verwaltung hierfür aufgestellten Kriterien seien der Verwaltungsvorlage unter TOP 2.2.1.3.0 zu entnehmen. Er hoffe, dass die im Dezember dieses Jahres zu treffenden Entscheidungen von einer breiten Basis mitgetragen würden.


Die Leitung der Sitzung wurde von OB Dr. Langemeyer übernommen.


Auch Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) wies darauf hin, dass Dortmund - wie viele andere Städte ebenfalls - ein Finanzproblem habe. Gleichwohl dürfe man nicht verschweigen, dass trotzdem erhebliche Mittel vorhanden seien. Der Haushalt habe ein Volumen von ca. 1,6 Mio. Euro. Es gebe umfangreiches Vermögen bei den städtischen Töchtern in Millionenhöhe.

Die Stadt leiste sich unter anderem eine Imagekampagne und ein Konzerthaus. Angesichts der vorliegenden Sparvorschläge fragten sich die Bürgerinnen und Bürger, ob ihre Interessen auf der Strecke blieben. Dass gespart werden müsse, sei unbestritten. Allerdings gehe es um die Frage der Prioritäten. Durch die Vorschläge der Verwaltung sei der Sozialbereich überproportional betroffen.

Ein Wegfall der Hortplätze hätte für viele Berufstätige negative Folgen. Eltern hätten in der Vergangenheit die Entscheidung, ob sie ihre Kinder in den teuren Hort schickten oder das schulische Betreuungsangebot in Anspruch nehmen wollen, von der eigenen Arbeitszeit abhängig gemacht. In vielen Fällen erfordere die Berufstätigkeit eine Betreuung in den Nachmittag hinein, so dass nur der Hort die geeignete Einrichtung sei. Darüber hinaus würden die Sparvorschläge der Verwaltung in Sachen "Kinderbetreuung" den Zielen der Kursbestimmung 2010 widersprechen, wonach familienunterstützende Dienstleistungen verbessert werden sollen.

In Dortmund stünden derzeit rund 1 083 Hortplätze zur Verfügung. Es müssten somit 54 neue Betreuungsgruppen eingerichtet werden, wenn die wegfallenden Hortplätze aufgefangen werden sollten. Fakt sei, dass die Schaffung von Betreuungsplätzen an Schulen die Grenzen erreicht habe, da es an geeigneten Räumlichkeiten fehle.

Die Verwaltung schlage außerdem heute vor, kleinere Schulen zu schließen. Zwar werde immer wieder darauf hingewiesen, dass noch keine namentlich genannt worden sei, allerdings lasse sich aufgrund der Klassenzahl im Einzelfall durchaus ermitteln, welche Einrichtungen damit gemeint seien.

Zu den übrigen Vorlagen im Rahmen der Infrastruktur wies Rm Schneckenburger daraufhin, dass sie Aussagen über die Eingriffstiefe vermisse. Ihre Fraktion sei bereit, über Kriterien zu sprechen, an denen sich die Infrastrukturrevision orientieren müsse. Aus den Vorlagen seien allerdings schon konkrete Maßnahmen erkennbar. Im Falle der Hortbetreuung nehme zudem das Jugendamt keine Anmeldungen mehr entgegen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus spreche sich gegen die Schließung der Hortplätze aus, weil dies der Interessenlage der Eltern widerspreche.


Rm Hovermann (CDU) erinnerte daran, dass die Infrastrukturvorlagen erst in den Haupt- und Finanzausschuss eingebracht und anschließend in den beteiligten Fachgremien beraten werden sollen. Die Fraktionen seien dann aufgefordert, die Verwaltungsvorschläge nach sachlichen Kriterien zu bewerten. Ziel müsse es sein, die Finanzdefizite abzubauen und wieder zu einem genehmigungsfähigen Haushalt zu kommen. Dafür müsse jeder Verwaltungs- bereich auf den Prüfstand. Für seine Fraktion stelle dabei die Verbesserung der Bildungssituation für Kinder einen besonderen Schwerpunkt dar.

Zu den Primarschulen sei anzumerken, dass sicherlich irgendwo Schulstandorte aufgehoben werden können, weil mehr Schulraum vorhanden sei als gebraucht werde. Das heiße aber nicht, dass automatisch die kleinsten Schulen aufgegeben werden müssten. Bei der Prüfung dieser Frage sollten neben den von der Verwaltung entwickelten Kriterien auch andere, wie z. B. die Entfernung zwischen Wohnort und Schule, berücksichtigt werden. Außerdem müsse man sehen, dass es hauptsächlich an großen Schulstandorten soziale Probleme gebe.

Seine Fraktion werde darauf achten, dass bei allen Maßnahmen auf dem schulischen Sektor keine qualitativen Abstriche entstünden. Klar müsse dabei aber auch sein, dass der Bereich Schule mit seinen zahlreichen Einrichtungen viele Variable beinhalte, die im Rahmen der Infrastrukturrevision zu prüfen seien.


Rm Prüsse (SPD) erläuterte, der Verwaltungsvorstand habe Vorschläge für die Infrastruktur- revision vorgelegt. Es sei Aufgabe der Fraktionen, diese nun politisch zu bewerten. Man stehe heute am Anfang dieses Prozesses. Allerdings könne er für seine Fraktion bereits jetzt erklären, dass es einen Tourismus für Grundschulkinder nicht geben werde.

Ziel aller Maßnahmen müsse es sein, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu beschließen. Bei der Frage der Hortplätze sei von wesentlicher Bedeutung, dass Beschlüsse nicht zur Folge hätten, dass Alleinerziehende ihrem Beruf nicht mehr nachgehen könnten, weil keine aus- reichende Betreuung mehr für ihre Kinder zur Verfügung stehe.

Seine Fraktion werde die Verwaltungsvorschläge sorgfältig prüfen und diskutieren, um im Sinne der Betroffenen zu Entscheidungen zu kommen.


Rm Hengstenberg (CDU) führte aus, dass der Sozialhaushalt zwar den größten Teil des städtischen Etats ausmache, allerdings würden dort weitestgehend Pflichtaufgaben wahrgenommen, so dass nur ein sehr eingeschränktes Sparpotential betrachtet werden könne.

Außerdem ging er darauf ein, dass in den familienpolitischen Leitlinien von einer familienfreundlicheren Stadt gesprochen werde. Hauptaspekt sei dabei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Arbeitswelt, so z. B. Arbeitszeiten oder Öffnungszeiten, hätte sich
in den letzten Jahren stark verändert, nicht dagegen die städtische Infrastruktur in diesem Bereich. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf.

Außerdem habe sich der Rat im letzten Jahr mit der Frage befasst, wie die 12 000 arbeitslosen Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten. Dies sollte durch eine Ausweitung des Hortplatzangebotes und der Ganztagsunterbringung erfolgen.

Im Rahmen der Infrastrukturrevision müssten die Interessen derjenigen in den Vordergrund gestellt werden, für die Infrastruktur vorgehalten werde.


Nach Ansicht von Rm Liedschulte (CDU) seien Hortplätze aufgrund ihrer Qualität nicht vergleichbar mit einer Schulbetreuung. Ihres Erachtens müssten noch mehr Hortplätze geschaffen werden, damit insbesondere alleinstehende Sozialhilfeempfänger ins Berufsleben zurückkehren könnten, aber auch die Möglichkeit bestehe, dass beide Elternteile einem Beruf nachgehen können und die Kinder ausreichend betreut würden.

In einem 12-Punkte-Programm ihrer Fraktion sei u. a. die Herstellung familiengerechter Situationen in möglichst vielen öffentlichen Bereichen als Ziel formuliert. Es gehe dabei z. B. um die Verbesserung der Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen und die Ausweitung des Kinderbetreuungsangebotes. Sie setze sich dafür ebenso ein, wie für den Erhalt der Hortplätze.


Rm Sohn (SPD) machte deutlich, dass das Verfahren für die Behandlung der Vorlagen zur Infrastrukturrevision vom Rat festgelegt worden sei. Die Verwaltung habe ihre Vorschläge nunmehr vorgelegt. Die folgenden Beratungen müssten eine Qualitätsdiskussion sein. Es dürften keine Bereiche der Verwaltung ausgespart werden. Das gelte auch für die Arbeitsmarktpolitik.

Die Bundesregierung beabsichtige, in den nächsten vier Jahren jeweils 1 Mrd. Euro für ganz- tägige Betreuungsangebote bereit zu stellen. Auf die Unterstützung von Bund und Land sei die Kommune angewiesen, um ihre Leistungen auf diesem Sektor zu verbessern.


Rm Diekneite (SPD) wies darauf hin, dass die Vorlage "Primarschulen" bereits im Mai vom Rat beschlossen werden solle. Mit dieser Entscheidung würde aber schon festgelegt, dass aus organisatorischen, wirtschaftlichen und schulfachlichen Gründen in Dortmund künftig der Planungsgrundsatz gelte, dass Grundschulen mindestens zweizügig gegliedert sein sollen. Neben einer leistungsfähigen Grundschule gehe es aber auch um eine kinder- und elterngerechte Schule. Dies sei ein schwieriger Abwägungsprozess. Man werde z. B. die Grundschule in Kruckel auch künftig einzügig weiter betreiben müssen, damit den Kindern ein Schulbesuch in Witten oder anderen Orts erspart bleibe.

Bezogen auf das nächste Schuljahr erkärte Rm Diekneite (SPD), die SPD-Fraktion trete dafür ein, dass keine der in der sog. 14er-Liste aufgeführten Schulen geschlossen werde. Es müsse ein geordnetes Verfahren geben, das bis dahin nicht beendet sein würde.

Bei der Beratung der Verwaltungsvorlage müssten auch weitere Kriterien, wie die Änderung der Schulbezirksgrenzen, die Bausubstanz von Schulgebäuden und die Änderung von Klassenfrequenzquoten diskutiert werden.


OB Dr. Langemeyer bestätigte, dass evtl. Beschlüsse, bezogen auf die Schließung von Schulen, nicht das kommende Schuljahr betreffen würden.

Er fordere die Ausschüsse auf, wie in den Vorlagen terminiert, bis Mai bzw. Juni die Kriterien der Infrastrukturrevision zu diskutieren, damit die Umsetzung in den konkreten Anwen- dungsfällen im Anschluss erfolgen und spätestens im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen abgeschlossen werden könne.


StR Pogadl regte an, die Diskussion über die Kinderbetreuung an der Frage nach dem Bedarf auszurichten. Nach einer Befragung des Amtes für Statistik und Wahlen würden in Dortmund rund 20 000 Betreuungsverhältnisse verschiedenster Art benötigt. Die Horte deckten dabei nur einen Bedarf von rund 1 000 ab.

Der Verwaltung lägen z. Z. so viele Hortanmeldungen vor, dass die Quoten für die nächsten beiden Jahre damit erreicht würden. Deshalb habe er entschieden, weitere Anmeldungen zwar anzunehmen, aber keine Bewilligungen auszusprechen. Zunächst sollte die politische Diskussion abgewartet werden.


Rm Reppin (CDU) bezeichnete das Verfahren für die Behandlung der Infrastrukturvorlagen als sinnvoll. Allerdings sollte überlegt werden, ob für jede Einzelmaßnahme eine Vorlage gefertigt werden müsse oder es nicht zweckmäßiger sei, z. B. dezernatsbezogen vorzugehen.

Er halte es zudem für selbstverständlich, dass die Fraktionen die Möglichkeit hätten, zu den Verwaltungsvorlagen eigene Vorschläge zu unterbreiten.

Außerdem erklärte Rm Reppin (CDU), über die Förderung von Kinderbetreuungsmaßnahmen durch die Bundesregierung sollte erst dann diskutiert werden, wenn klar sei, welche Mittel die Stadt Dortmund aus diesem Programm erhalte.


Rm Hovermann (CDU) hob die Notwendigkeit hervor, durch eigene Entscheidungen zu einem genehmigungsfähigen Haushalt zu kommen. Falls dies nicht gelinge, könnte durch die Kommunalaufsicht der Bereich der freiwilligen Aufgaben schmerzhafte Streichungen erfahren.


Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) verdeutlichte, dass ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung von Kindern geschaffen werden müsse. Dafür würden aber nicht ausschließlich nur Hortplätze benötigt. Für die Beratungen benötige man entsprechende Grundlagendaten.

Darüber hinaus müssten die Horteltern wissen, wie lange ihnen der Platz für ihre Kinder noch sicher sei.

Auch im schulischen Bereich sei es wichtig, die Perspektiven für die einzelnen Schulen deutlich zu machen. Sie halte es ebenfalls für sinnvoll, bei Schulen mit weniger als acht Klassen eine Änderung der Schulbezirksgrenzen zu prüfen.

Die von ihr angesprochenen fehlenden Informationen solle die Verwaltung nachliefern.


StK Pehlke ging auf die Presseberichterstattung der letzten Tage ein, nach der der Kämmerer der Stadt Witten die Zahlungsunfähigkeit angekündigt habe. Die Stadt verfüge über keinen genehmigten Haushalt und könne lediglich eine Kassenkreditermächtigung in Anspruch nehmen, die aus dem letzten Jahr stamme. Da auch im Vorjahr kein genehmigter Haushalt vorlag, seien Schulden gemacht worden, die jetzt über Kredite abgedeckt werden müssten. Damit reiche die Kreditermächtigung für 2002 nicht aus. Die Stadt könne nicht genügend Mittel aufnehmen, um den laufenden Verbindlichkeiten nachzukommen.

Diese Situation lasse sich auch für die Stadt Dortmund nicht ausschließen. Die Höhe der Kassenkredite reiche zwar noch für dieses Jahr. Wenn aber über mehrere Jahre kein genehmigter Haushalt aufgestellt werde, könne man in die gleiche Lage wie die Stadt Witten kommen.

Nach dem Grundgesetz übernehme der Bund eine Garantenstellung für die Kommunen. Wenn man den Gemeinden und Gemeindeverbänden aber einen eigenen Wirkungskreis gebe, müsse auch eine ausreichende Ausstattung mit Finanzen sichergestellt werden. Darüber hinaus gebe es auch noch die Finanzverantwortung des Landes.

Vor diesem Hintergrund habe man, um wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen, in das Haushaltssicherungskonzept neben den Verwaltungsvorschlägen noch die Infrastrukturrevision und die Gemeindefinanzreform aufgenommen. In gleicher Weise sei auch die Stadt Duisburg verfahren. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen habe dazu erklärt, die Berücksichtigung von Mitteln aus der Gemeindefinanzreform sei unzulässig.

Daher halte er es für nicht wahrscheinlich, dass das Dortmunder Haushaltssicherungskonzept genehmigt werde. In einer haushaltslosen Zeit dürften nur noch Ausgaben für gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen geleistet werden, sofern der Kassenkreditrahmen ausreiche. Alle anderen Ansätze dürften lediglich bis zu 72 % in Anspruch genommen werden. Der Kämmerer könne zwar Ausnahmen zulassen, allerdings müssten dann entsprechende Deckungsvorschläge vorliegen. Im Vermögenshaushalt könnten nur Ausgaben für Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortgesetzt werden, die im Haushalt des Vorjahres einen Haushaltsansatz oder Verpflichtungsermächtigungen gehabt hätten.

Mit neuen Maßnahmen dürfte nur begonnen werden, wenn sie für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar seien. Jede Maßnahme bedürfe der Genehmigung der Bezirksregierung, die jeweils auf der Grundlage einer Prioritätenliste der Gemeinde entscheide.


Nach Meinung von Rm Prüsse (SPD) wäre es sinnvoll gewesen, die Infrastruktur- revisionsvorlagen der Politik zeitiger zur Verfügung zu stellen. Im übrigen müsse es Ziel
aller Beteiligter sein, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen.


OB Dr. Langemeyer stellte fest, dass die Vorlagen zur Infrastrukturrevision, wie terminiert, in den Gremien behandelt werden sollen. Konkrete Entscheidungen könnten bis zu den Haushaltsberatungen Ende des Jahres getroffen werden.


Auf Anregung von Rm Prüsse (SPD) wird die Vorlage zu TOP 2.2.1.3 "Friedhofser- weiterungsflächen" auch den beteiligten Bezirksvertretungen zur Beratung zugeleitet.


Unter Einbeziehung dieser Ergänzung bestand im Haupt- und Finanzausschuss Einvernehmen, die jetzt diskutierten Infrastrukturrevisionsvorlagen in den weiteren Beratungsgang zu geben.


zu TOP 2.2.1.3
Infrastrukturrevision
Friedhofserweiterungsfächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02520-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Vorschlag zur Infrastrukturrevision im Bereich "Friedhofserweiterungsflächen" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Beratungsverfahren in den politischen Gremien entsprechend weiter zu führen.


Außerdem wird die Vorlage den beteiligten Bezirskvertretungen zur Beratung zugeleitet.

zu TOP 2.2.1.4


Infrastrukturrevision
Sekundärgrün und Restflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02522-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Vorschlag zur Infrastrukturrevision im Bereich "Sekundärgrün und Restflächen" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Beratungsverfahren in den politischen Gremien entsprechend weiter zu führen.


zu TOP 2.2.1.5

Infrastrukturrevision
Strategische Grundsätze der städtischen Büroraumversorgung (Eckwertebeschluss)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02506-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Vorschlag zur Infrastrukturrevision im Bereich "Büroraumversorgung" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Beratungsverfahren in den politischen Gremien entsprechend weiter zu führen.

zu TOP 2.2.1.6


Infrastrukturrevision
Zukünftige Angebotsentwicklung in Tageseinrichtungen für Kinder;
Auswirkungen für die städtischen Tageseinrichtungen
Einbringung
(Drucksache Nr.: 02539-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Vorlage wird in den weiteren Beratungsgang gegeben.


zu TOP 2.2.1.7
Infrastrukturrevision (Intuitive Phase)
Hauptaktionsfeld > Kriterien zur Bewertung der Infrastruktur
Aktionsfeld > Primarschulen
hier: Kriterien für eine funktionale und wirtschaftliche Struktur der Primarschulen
(Drucksache Nr.: 02434-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt im Sinne einer Ersteinschätzung die vorgeschlagenen Kriterien zur Bewertung der Infrastruktur der Primarschulen zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den zuständigen Fachausschuss.



zu TOP 2.2.1.8
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Urbanus-Grundschule
(Drucksache Nr.: 02461-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Vorlage wird in den weiteren Beratungsgang gegeben.


zu TOP 2.2.1.9
Neubau einer Sporthalle für die Martin-Luther-King-Gesamtschule, Fine-Frau 50-54 in Do-Dorstfeld
(Drucksache Nr.: 02395-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Vorlage wird in den weiteren Beratungsgang gegeben.

zu TOP 2.2.1.10
Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten" und Alternative Finanzierung
hier : 1. Sachstandsbericht an den Rat
(Drucksache Nr.: 02524-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Vorlage wird in den weiteren Beratungsgang gegeben.




2.3 Personal
zu TOP 2.3.1
Die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) mit Unterstützung der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen in den Fachbereichen
(Drucksache Nr.: 02237-02)

Nachdem die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Wolfs, die Vorlage erläutert hatte, erklärte Rm Jörder (SPD), dass sie das Konzept der Dezentralisierung begrüße. Darüber hinaus rege sie an, nach den Haushaltsberatungen im Haupt- und Finanzausschuss über die Schwerpunkte der Arbeit des Frauenbüros zu sprechen.


Für die CDU-Fraktion sagte Rm Monegel, man nehme die Vorlage zur Kenntnis und sehe ebenfalls einen Bedarf für eine Diskussion über die Arbeit des Frauenbüros.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Informationen über die Institutionalisierung der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen in den Fachbereichen zur Kenntnis und begrüßt den vorgeschlagenen Weg insbesondere hinsichtlich der weiteren Ziele.



2.4 Kommunalwirtschaft

- keine Vorlagen -



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
Bebauungsplan Scha 119 - Obernkirchenstraße / Gleiwitzstraße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 29.09.2000 um ein Jahr für den Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Scha 119 - Obernkirchenstraße / Gleiwitzstraße -
(Drucksache Nr.: 02165-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 29.09.2000 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich des im Verfahren be- findlichen Bebauungsplanes Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße - um ein Jahr bis zum 19.06.2003 zu verlängern.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

zu TOP 3.2
2. Änderungsverfahren für den Landschaftsplan Dortmund-Nord und 2. Änderungsverfahren für den Landschaftsplan Dortmund-Mitte für den Bereich des geplanten Schutzgebietes "Buschei"
(Drucksache Nr.: 02094-01)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestatlung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den wie folg geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:


"Die als Naturschutzgebiet festzusetzende Fläche im Bereich Buschei entspricht von der Größe und der ökologischen Wertigkeit her mindestens der vorläufig unter Schutz gestellten Fläche."

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung empfiehlt der AUSW dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren für die Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord und Dortmund-Mitte im Bereich "Buschei" durchzuführen.


Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren für die Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord und Dortmund-Mitte im Bereich "Buschei" durchzuführen.

zu TOP 3.3
Einziehung der Fläche "Platz von Rostow am Don"
(Drucksache Nr.: 02161-02)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.4
Modernisierung des Wilhelm-Hansmann-Hauses
(Drucksache Nr.: 02215-02)


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Modernisierung des städtischen Begegnungszentrum Wilhelm-Hansmann-Haus mit Gesamtkosten von 302.000,00 Euro.

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Investitionsbedarf HJ 2002 HJ 2003 HJ 2004
4310 9411 0110
Modernisierung Wilhelm-Hansmann-Haus302.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Deckung
4310 3680 0110
Zuschuss Förderverein zur
Modernisierung Wilhelm-
Hansmann-Haus 205.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
2100 9411 0248
Neubau Turnhalle Kl. Kiel
straße (Minderausgaben) 97.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund eine außerplanmäßige Mehrausgabe bei der Fipo 4310 9411 0110 - Modernisierung Wilhelm-Hansmann-Haus -, die wie oben dargestellt gedeckt wird.
Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 3.5
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Überwachung, Reinigung und Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern nebst Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 01841-01)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Überwachung, Reinigung und Entleerung von Leichtflüssigkeits- abscheidern nebst Gebührenordnung.

zu TOP 3.6
Entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebiets im Rahmen des Mg 131 - Erdbeerfeld -
(Drucksache Nr.: 02367-02)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 ( § 2 Abs. 1 und 4 BauGB),

V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr.1 des Bebauungsplanes Ap 161
(§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB),
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
(Drucksache Nr.: 02396-02)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.8
Hauptsammler Leopold-Schütte-Straße / Witthausstraße
(Drucksache Nr.: 02349-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt für den Neubau des Hauptsammlers Leopold-Schütte-Straße / Witthausstraße eine Kostenerhöhung in Höhe von 487.019,-- Euro. Damit erhöhen sich die Gesamtkosten von 2.632.981,-- Euro auf 3.120.000,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0563 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 2.632.981,-- Euro
Ausgaben 2002 (überplanmäßig) 487.019,-- Euro

Die zusätzliche Mittelbereitstellung in 2002 erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

zu TOP 3.9
Neuregelung der Werkleitung im Eigenbetrieb "Friedhöfe Dortmund "
(Drucksache Nr.: 02491-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt die Neuregelung der Werkleitung im Eigenbetrieb "Friedhöfe Dortmund" zum 01.05.2002 gemäß beigefügter Betriebssatzung.

2. Als Werkleiter der Friedhöfe Dortmund wird Herr Günter Marx bestellt.

3. Herr Uli Heynen wird als Leiter des Geschäftsbereiches Technik zum Mitglied der Werkleitung bestellt.

4. Herr Johannes Blume wird von seiner Zweit-Funktion als Werkleiter des Eigenbetriebes Friedhöfe Dortmund entbunden.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Phoenix
hier: Statusbericht
(Drucksache Nr.: 02347-02)

Der Haupt- und Finanzausschusses nimmt den Projektstatus zu der Standortentwicklung Phoenix zur Kenntnis.

Die Leitung der Sitzung wurde von Bm Miksch übernommen.


zu TOP 4.2
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie" - Startprojekte 2002
hier: Start von sieben Teilprojekten
(Drucksache Nr.: 02307-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:

Die Bezirksvertretung nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung, den Start von folgenden Teilprojekten im Programmschwerpunkt 2 der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II zum 01.05.2002 zu beschließen:

1. Controlling Metall-Handwerk
2. Handwerksähnliche Betriebe
3. Individuelle Beratung nach Betriebsauflösung, unter der Voraussetzung, dass die Laufzeit auf 1 Jahr begrenzt wird
5. Berufliche Integration von Migrantinnen
6. Initiative für Geringqualifizierte

Die Teilprojekte

4. Kulinarische Nordstadt
7. Professionalisierung von Beschätigungs- und Qualifizierungsgesellschaften

sind von der Verwaltung zurückgezogen worden.


Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig für die Projekte "EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006" Stadt folgende Kriterien:

Bürgerbeteiligung muss aktiviert und gestärkt werden

- Bürger/innen begreifen ihre Lebenswelt als gestaltbar und veränderbar;
- Bürger/innen akzeptieren eine eigenständige Verantwortung für ihre Lebenswelt;
- Bürger/innen erfahren Politik, Organisationen, Vereine und Verbände als gleichberechtigte Partner für ihre Anliegen.


Engagement muss erkennbar werden als gesellschaftliches und politisches Handeln des einzelnen

- Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen muss organisiert werden - Chancen werden aufgezeigt, Versammlungsräume angeboten, Entscheidungswege transparent gemacht;
- Bürger/innen erfahren die Chancen, die in gemeinsamen Abstimmungsprozessen liegen, auf konkretes Handeln gerichtet;
- Verschiedene Interessen werden kleinräumig miteinander vernetzt und in Beziehung gesetzt.


Die Projekte sind dem Wohle des Stadtteils, nicht dem Wohle des Trägers verpflichtet

- Quartiersmanager verpflichten sich zu enger Kooperation mit Politik und Verwaltung, die über die reine Berichterstattung weit hinausgeht. Für die Politik gehört dazu die Ausarbeitung und Vorlage eines Rahmenplanes für die Gestaltung von Verträgen in den entsprechenden Gremien.
- Die Federführung des Planungsamtes für das Projekt wird von den Trägern uneingeschränkt anerkannt. Die Zielvereinbarungen zwischen Planungsamt und Trägern werden politischen Gremien vorher zur Entscheidung vorgelegt.
- Controlling findet aus politischer, fachlicher und bewilligungsrelevanter Sicht statt (Kriterien der Projektvergabe). Zum Controlling gehört zwingend die Möglichkeit, auf Vertragslaufzeiten nach Kriterien der Effizienz und Auftragserfüllung einwirken zu können.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender CDU-Antrag vom 20.03.2002 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund sieht die gezielte und konsequente Sprachförderung ausländischer Mitbürger als Grundvoraussetzung für den Projektstart der URBAN II - Initiative an und beauftragt die Verwaltung, einzelne jetzt vorgeschlagene Startprobleme mit Sprachförderungsprojekten zu begleiten.



Ferner lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 16.04.2002 vor:

In der Stadtverwaltung wird an zentraler Stelle ein professionelles Projektmanagement und Finanzcontrolling eingerichtet. Damit soll gewährleistet werden, dass der Mittelabfluss und die Mittelverwendung kontinuierlich den Planvorgaben und den Beschlüssen der Ratsgremien entspricht und eine zeitnahme Kontrolle erfolgt. Zudem wird dem Haupt- und Finanzausschuss halbjährlich über den Ablauf und Erfolg des Projektes Bericht erstattet.

Dem Haupt- und Finanzausschuss werden als Steuerungsausschuss ausnahmslos alle Teilprojekte - nach vorheriger Beratung in der Bezirksvertretung und im jeweiligen Fachausschuss - rechtzeitig zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.


Ebenfalls unter dem 16.04.2002 lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender CDU-Antrag vor:

1. Innerhalb des Teilprojektes 4 "Kulinarische Nordstadt" werden nur solche Gastronomiebetriebe in das geplante Buch zur "Kulinarischen Nordstadt" aufgenommen, die als Gewerbe angemeldet und damit steuerpflichtig sind.

2. Darüber hinaus soll das Buch in erster Linie eine Orientierungshilfe für Restaurantbesucher in der Nordstadt sein, die sich auf eine kurze Beschreibung der gastronomischen Betriebe beschränkt. Literatur- und Quellenrecherchen sollen nur insoweit erfolgen, als sie zum Verständnis oder zur Zuordnung des jeweiligen Betriebes erforderlich sind.

3. Angesichts der stetigen Veränderungsprozesse in der Nordstadt - auch im Bereich der Gastronomie - soll das Buch jährlich neu aufgelegt werden, um eine weitgehende Aktualität zu gewährleisten.

Es bestand Einvernehmen im Haupt- und Finanzauschuss, dass der Antrag der CDU-Fraktion vom 16.04.2002 als erledigt zu betrachten ist, da die Verwaltung das Teilprojekt 4 zurückgezogen hat.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



zu TOP 4.3
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Quartiersmanagement Nordstadt, Ergebnisse des Auswahlverfahrens
(Drucksache Nr.: 02527-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Ergebnisse des Trägerauswahlverfahrens zum Projekt "Quartiersmanagement Nordstadt" zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme, der Empfehlung der Jury zu folgen und das Quartiersmanagement (QM) für die Quartiere "Borsigplatz", "Nordmarkt" und "Hafen" entsprechend der in der Vorlage dargestellten Form mit nachfolgender Änderung unter der Federführung und in Verantwortung der Stadt Dortmund von lokalen Trägern durchführen zu lassen:

Seite 9 Abs. 4 Satz 2 ist wie folgt zu ändern.

Im Rahmen einer offenen Ausschreibung ist interdisziplinär ausgerichtetes Personal mit Erfahrungen in der Gemeinwesen- bzw. Quartiersarbeit für die Tätigkeit zu gewinnen.

Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig für die Projekte der "EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006" Stadt folgende Kriterien:

Bürgerbeteiligung muss aktiviert und gestärkt werden

- Bürger/innen begreifen ihre Lebenswelt als gestaltbar und veränderbar
- Bürger/innen akzeptieren eine eigenständige Verantwortung für ihre Lebenswelt
- Bürger/innen erfahren Politik, Organisationen, Vereine und Verbände als gleichberechtigte Partner für ihre Anliegen


Engagement muss erkennbar werden als gesellschaftliches und politisches Handeln des einzelnen

- Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen muss organisiert werden - Chancen werden aufgezeigt, Versammlungsräume angeboten, Entscheidungswege transparent gemacht
- Bürger/innen erfahren die Chancen, die in gemeinsamen Abstimmungsprozessen liegen, auf konkretes Handeln gerichtet
- Verschiedene Interessen werden kleinräumig miteinander vernetzt und in Beziehung gesetzt.


Die Projekte sind dem Wohle des Stadtteils, nicht dem Wohle des Trägers verpflichtet

- Quartiersmanager verpflichten sich zu enger Kooperation mit Politik und Verwaltung, die über die reine Berichterstattung weit hinausgeht. Für die Politik gehört dazu die Ausarbeitung und Vorlage eins Rahmenplanes für die Gestaltung von Verträgen in den entsprechenden Gremien
- Die Federführung des Planungsamtes für das Projekt wird von den Trägern uneingeschränkt anerkannt. Die Zielvereinbarungen zwischen Planungsamt und Trägern werden politischen Gremien vorher zur Entscheidung vorgelegt.
- Controlling findet aus politischer, fachlicher und bewilligungsrelevanter Sicht statt (Kriterien der Projektvergabe). Zum Controlling gehört zwingend die Möglichkeit, auf Vertragslaufzeiten nach Kriterien der Effizienz und Auftragserfüllung einwirken zu können.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Feststellung des Jahresabschlusses 2000/2001 des Theater Dortmund
(Drucksache Nr.: 02438-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss 2000/2001 für das Theater Dortmund mit einer Bilanzsumme von 58.753.242,67 DM und einem Jahresfehlbetrag von 3.704.433,25 DM fest.
Der für das Wirtschaftsjahr 2000/2001 festgestellt Jahresfehlbetrag ist als Verlustvortrag in das Wirtschaftsjahr 2001/2002 zu übernehmen.

8. Schule

zu TOP 8.1
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung des Schulgebäudes der Hauptschule-Eving, Osterfeldstr. 131 in Do-Eving
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung - zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit
(Drucksache Nr.: 02391-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgende Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen:

Der Rat der Stadt genehmigt folgende, vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitgliedgetroffene D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g :

Der Rat der Stadt genehmigt aufgrund der Erweiterung der Substanz- und Schadstoffsanierungsarbeiten des Schulgebäudes der Hauptschule-Eving, Osterfeldstr. 131

in Do-Eving, Mehrkosten von 694.000,00 Euro.

Die Mehrkosten werden wie folgt finanziert:

Mehrkostenbedarf HJ 2002 HJ 2003 HJ 2004
2150 9409 0167
PCB-Sanierung Haupt-
schule Do-Eving 694.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Deckung
2200 9411 0144
Erw. Alb.-Dürer-RS und
HS Aplerbeck 394.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
2200 9411 0147
Erweiterung und Umbau
RS Westerfilde 300.000,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02318-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.2
Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02319-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund.


zu TOP 10.3
Revierpark Wischlingen GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages
(Drucksache Nr.: 02132-02)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 28.02.2002 vor:

Über die Entsendung der Vertreter der Stadt Dortmund in den Verwaltungsrat (§ 12 des Gesellschaftsvertrages) entscheidet auch künftig der Rat der Stadt Dortmund unter Beachtung der Vorschriften der Gemeindeordnung.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


zu TOP 10.4
Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditionskirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte
(Drucksache Nr.: 01923-01)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditionskirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Verleihung des 11. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen am 22. November 2002
(Drucksache Nr.: 02311-02)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt,

1. in die Werbespotjury für die Vergabe des 11. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen 2002
Herrn/Frau______________________ als Mitglied zu entsenden;

2. zur Verleihung des Preises der Stadt Dortmund für die beste "Kommunale Berichterstattung" 2.500 Euro zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 11.2
Feuerschadengemeinschaft - Terrorismusausschluss
(Drucksache Nr.: 02340-02)

StR'in Greive gab die ergänzende Information, dass die Mitgliederversammlung der Feuerschadensgemeinschaft zwischenzeitlich eine Regelung für das laufende Jahr getroffen habe, wonach bis zu einer Höchstgrenze von 50 Mio. wegen der noch laufenden Verträge Terrorismusschäden in diesem Jahr abgesichert seien, für die Folgejahre sei dagegen ein Votum abgegeben worden, so zu verfahren, wie die Verwaltung es in der Vorlage dem Rat der Stadt Dortmund vorschlage.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die beabsichtigten Änderungen in den Versicherungsbedingungen der Feuerschadengemeinschaft Kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens (FSG) zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit dem Ziel zu verhandeln, dass die von der Stadt Dortmund in Deckung gegebenen Risiken ab dem Jahre 2003 nicht zusätzlich gegen Terrorismusschäden versichert werden.


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.30 Uhr von
Bm Miksch beendet.





D r . L a n g e m e y e r H o v e r m a n n
Oberbürgermeister Ratsmitglied






Der Oberbürgermeister

In Vertretung




M i k s c h W e b e r
Bürgermeister Schriftführer