Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:05 - 18:30 Uhr
1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Wilfriede Müller-Jobst (SPD) i. V. für RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD) i. V. für sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

RM Detlef Münch (Bürgerliste)
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der "Friedhöfe Dortmund"
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der "Friedhöfe Dortmund"
Herr Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Reichwald - Mieter und Pächter e. V.
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

3. Mitarbeiter der Verwaltung

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro

Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Glaser, 6/MTC, zu TOP 3.2

Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Keune, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Herr Hachmeyer-Isphording, StA 05-dortmund-project, zu TOP 2.1
Herr Staschik, 23/AL
Herr Witte, 30/AL

Frau Kreutzkamp, StA 01
Frau Skodzik, StA 01

4. Gäste
Herr Herzmann - DEW zu TOP 5.1
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 46. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 17.04.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 27.02.2002

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 13.03.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Phoenix
hier: Statusbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02347-02)

2.2 Städtebaulicher Rahmenplan für das Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02379-02)

2.3 Bericht der Dortmunder Statistik Nr. 156, Bevölkerungsbewegung - Themenheft
- Mit Schreiben vom 25.03.2002 wurde der Bericht zur Bevölkerungsbewegung bereits allen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern zugesandt.
- Auf den Auszug aus dem Haupt- und Finanzausschuss am 24.01.2002 wird verwiesen.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 ( § 2 Abs. 1 und 4 BauGB), V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr.1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02396-02)

3.2 Umbau des Hauptbahnhofes
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02488-02)

3.3 Bauleitplanung; 138. Änderung des Flächennutzungsplanes -Herdes Gartencenter- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214 -Herdes Gartencenter-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Beschluss zur 138. Änderung des Flächennutzungsplanes, V. Einleitungsbeschluss, VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02413-02)

3.4 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen im Bereich Kirchlinde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02146-02)
- Der Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 21.03.2002 ist zur Kenntnisnahme beigefügt.

3.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Aplerbeck und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Information über das Ergebnis des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes - Apolloweg - Wohnen mit der Sonne, III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 200 - Apolloweg -, IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02338-02)

3.6 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 234 - Am Schallacker - nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB); II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02444-02)

3.7 Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB); II. Beschluss zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02453-02)

3.8 Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Aplerbeck und Empfehlung an das Beschlussgremium;
II. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB);
III. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02408-02)

3.9 Bauleitplanung; 122. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kirchhörder Straße - sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 270 - Kirchhörder Straße -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hombruch und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Reduzierung des Änderungsbereiches der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Erweiterung des Planbereiches des Bebauungsplanes Hom 270 - Kirchhörder Straße -; IV. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung; V. Offenlegungsbeschluss zur 122. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Hom 270 - Kirchhörder Straße -; VII. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02473-02)

3.10 Bauleitplanung;
12. Änderung des Bebauungsplanes InW 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -;
hier: Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02385-02)

3.11 Bauleitplanung; 121. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 244 - Sommerbergweg
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Reduzierung des Änderungsbereiches der 121. Änd. des Flächenflächennutzungsplanes,
III. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, VI. Offenlegungsbeschluss zur 121. Änderung des Flächennutzungsplanes, V. Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 244 - Sommerbergweg -, VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02366-01)

3.12 Leitbildvorhaben "Städteregion Ruhr 2030"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02353-02)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-28120
Errichtung eines Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Burgwall 15
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02333-02)

4.2 63/2-1-26705
Vorbescheid für den Neubau der Westfalenhalle 3b auf dem Grundstück Rheinlanddamm 200
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02372-02)

4.3 63/2-1-26969
Vorbescheid für die Errichtung einer Gewächshausanlage und eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Martener Hellweg, Gemarkung Marten, Flur 4, Flurstück 814
- Vorhaben gemäß § 30 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02370-02)

4.4 63/2-4-27629
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Seniorenwohnungen, einer Pflegestation, einer Begegnungsstätte, kleinflächigem Einzelhandel und einer Tiefgarage auf dem Grundstück in Dortmund-Aplerbeck, Rodenbergstraße/Märtmannstraße 10
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02276-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 13.03.2002 versandt und in der Sitzung eingebracht.

4.5 63/2-1-28083
Errichtung eines Bürogebäudes mit einem Cafe und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Töllnerstaße 3/Löwenstraße 11 und 13
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02455-02)

4.6 63/2-1-28022
Errichtung eines fachärztlichen Kompetenzzentrums auf dem Grundstück Königshof 1/Steinstraße 42
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02478-02)

4.7 63/2-1-28294
Umbau und Erweiterung des Westfalenstadions durch Errichtung von 4 Ecktribünenanlagen auf dem Grundstück Strobelallee 50
- Vorhaben gem. § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 02470-02)
(wird nachversandt)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 "Energetische Verwertung von Holz und Biomaterialien"
Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02294-02AT)
- wurde in der Sitzung des AUSW am 27.02.2002 eingebracht

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Modernisierung des Wilhelm-Hansmann-Hauses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02215-02)

7.2 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung des Schulgebäudes der Hauptschule-Eving, Osterfeldstr. 131 in Do-Eving
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung - zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02391-02)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebiets im Rahmen des Mg 131 - Erdbeerfeld -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02367-02)

8.2 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2002 und 2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02515-02)

8.3 Hauptsammler Leopold-Schütte-Straße / Witthausstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02349-02)

8.4 Kanalerneuerung Landgrafenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02394-02)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Aufforstungsprogramm DEW / Stadt Dortmund
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02474-02)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund

11.2.1 Neuregelung der Werkleitung im Eigenbetrieb "Friedhöfe Dortmund "
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02491-02)

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Mobilfunk
Stellungnahme zum TOP bzw. Anträge (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02354-02AS-B)
- Die Bitte um Stellungnahme und die Anträge waren in der Sitzung am 13.03.2002 eingebracht worden.

12.2 City-Konzept für Radverkehr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02519-02)


Zur Information werden Ihnen folgende Unterlagen zugesandt:

Behindertengerechte Stadtplanung in Dortmund
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO

(Drucksache Nr.: 02142-02AS)
- Die Anforderung einer Stellungnahme lag zur Sitzung des AUSW am 23.01.2002 vor.

Hierzu liegt folgende Stellungnahme bei:
Behindertengerechte Stadtplanung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02142-02St)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 46. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 17.04.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:05 - 18:30 Uhr

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Wilfriede Müller-Jobst (SPD) i. V. für RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD) i. V. für sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

RM Detlef Münch (Bürgerliste)
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der "Friedhöfe Dortmund"
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der "Friedhöfe Dortmund"
Herr Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Reichwald - Mieter und Pächter e. V.
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

3. Mitarbeiter der Verwaltung

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro

Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Glaser, 6/MTC, zu TOP 3.2

Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Keune, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Schließler, 69/AL
Herr Hachmeyer-Isphording, StA 05-dortmund-project, zu TOP 2.1
Herr Staschik, 23/AL
Herr Witte, 30/AL

Frau Kreutzkamp, StA 01
Frau Skodzik, StA 01

4. Gäste
Herr Herzmann - DEW zu TOP 5.1

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 46. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 17.04.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 27.02.2002

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 13.03.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Phoenix
hier: Statusbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02347-02)

2.2 Städtebaulicher Rahmenplan für das Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02379-02)

2.3 Bericht der Dortmunder Statistik Nr. 156, Bevölkerungsbewegung - Themenheft
- Mit Schreiben vom 25.03.2002 wurde der Bericht zur Bevölkerungsbewegung bereits allen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern zugesandt.
- Auf den Auszug aus dem Haupt- und Finanzausschuss am 24.01.2002 wird verwiesen.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 ( § 2 Abs. 1 und 4 BauGB), V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr.1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02396-02)

3.2 Umbau des Hauptbahnhofes
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02488-02)

3.3 Bauleitplanung; 138. Änderung des Flächennutzungsplanes -Herdes Gartencenter- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214 -Herdes Gartencenter-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Beschluss zur 138. Änderung des Flächennutzungsplanes, V. Einleitungsbeschluss, VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02413-02)

3.4 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen im Bereich Kirchlinde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02146-02)
- Der Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 21.03.2002 ist zur Kenntnisnahme beigefügt.

3.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Aplerbeck und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Information über das Ergebnis des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes - Apolloweg - Wohnen mit der Sonne, III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 200 - Apolloweg -, IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02338-02)

3.6 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 234 - Am Schallacker - nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB); II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02444-02)

3.7 Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB); II. Beschluss zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02453-02)

3.8 Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Aplerbeck und Empfehlung an das Beschlussgremium;
II. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB);
III. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02408-02)

3.9 Bauleitplanung; 122. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kirchhörder Straße - sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 270 - Kirchhörder Straße -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hombruch und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Reduzierung des Änderungsbereiches der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Erweiterung des Planbereiches des Bebauungsplanes Hom 270 - Kirchhörder Straße -; IV. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung; V. Offenlegungsbeschluss zur 122. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Hom 270 - Kirchhörder Straße -; VII. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02473-02)

3.10 Bauleitplanung;
12. Änderung des Bebauungsplanes InW 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -;
hier: Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02385-02)

3.11 Bauleitplanung; 121. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 244 - Sommerbergweg
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Reduzierung des Änderungsbereiches der 121. Änd. des Flächenflächennutzungsplanes,
III. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, VI. Offenlegungsbeschluss zur 121. Änderung des Flächennutzungsplanes, V. Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 244 - Sommerbergweg -, VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02366-01)

3.12 Leitbildvorhaben "Städteregion Ruhr 2030"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02353-02)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-28120
Errichtung eines Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Burgwall 15
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02333-02)

4.2 63/2-1-26705
Vorbescheid für den Neubau der Westfalenhalle 3b auf dem Grundstück Rheinlanddamm 200
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02372-02)

4.3 63/2-1-26969
Vorbescheid für die Errichtung einer Gewächshausanlage und eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Martener Hellweg, Gemarkung Marten, Flur 4, Flurstück 814
- Vorhaben gemäß § 30 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02370-02)

4.4 63/2-4-27629
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Seniorenwohnungen, einer Pflegestation, einer Begegnungsstätte, kleinflächigem Einzelhandel und einer Tiefgarage auf dem Grundstück in Dortmund-Aplerbeck, Rodenbergstraße/Märtmannstraße 10
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02276-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 13.03.2002 versandt und in der Sitzung eingebracht.

4.5 63/2-1-28083
Errichtung eines Bürogebäudes mit einem Cafe und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Töllnerstaße 3/Löwenstraße 11 und 13
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02455-02)

4.6 63/2-1-28022
Errichtung eines fachärztlichen Kompetenzzentrums auf dem Grundstück Königshof 1/Steinstraße 42
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02478-02)

4.7 63/2-1-28294
Umbau und Erweiterung des Westfalenstadions durch Errichtung von 4 Ecktribünenanlagen auf dem Grundstück Strobelallee 50
- Vorhaben gem. § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 02470-02)
(wird nachversandt)


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 "Energetische Verwertung von Holz und Biomaterialien"
Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02294-02AT)
- wurde in der Sitzung des AUSW am 27.02.2002 eingebracht

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus

7.1 Modernisierung des Wilhelm-Hansmann-Hauses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02215-02)

7.2 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung des Schulgebäudes der Hauptschule-Eving, Osterfeldstr. 131 in Do-Eving
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung - zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02391-02)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebiets im Rahmen des Mg 131 - Erdbeerfeld -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02367-02)

8.2 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2002 und 2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02515-02)

8.3 Hauptsammler Leopold-Schütte-Straße / Witthausstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02349-02)

8.4 Kanalerneuerung Landgrafenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02394-02)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Aufforstungsprogramm DEW / Stadt Dortmund
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02474-02)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund

11.2.1 Neuregelung der Werkleitung im Eigenbetrieb "Friedhöfe Dortmund "
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02491-02)

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Mobilfunk
Stellungnahme zum TOP bzw. Anträge (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02354-02AS-B)
- Die Bitte um Stellungnahme und die Anträge waren in der Sitzung am 13.03.2002 eingebracht worden.

12.2 City-Konzept für Radverkehr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02519-02)


Zur Information werden Ihnen folgende Unterlagen zugesandt:

Behindertengerechte Stadtplanung in Dortmund
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO

(Drucksache Nr.: 02142-02AS)
- Die Anforderung einer Stellungnahme lag zur Sitzung des AUSW am 23.01.2002 vor.

Hierzu liegt folgende Stellungnahme bei:
Behindertengerechte Stadtplanung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02142-02St)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Schneider benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Jung begrüßt Herrn sB Steden als neues Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und bittet ihn, gemäß der Gemeindeordnung seine Pflichten zum Wohle der Bürger und Bürgerinnen der Stadt Dortmund wahrzunehmen.

Mit Schreiben vom 02.04.2002 hat Herr StR Sierau darum gebeten, die Tagesordnung um die Vorlage
"EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006, hier: Quartiersmanagement Nordstadt; Ergebnisse des Auswahlverfahrens" (Drucksache-Nr. 02527-02) als TOP 3.13 zu erweitern.

Außerdem schlägt Herr RM Jung vor, die Tagesordnungspunkte
2.2 "Städtebaulicher Rahmenplan für das Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion" und 4.7 "Umbau und Erweiterung des Westfalenstadions durch Errichtung von 4 Ecktribünenanlagen auf dem Grundstück Strobelallee 50" wegen des inhaltlichen Zusammenhangs zusammen zu behandeln.

Herr StR Sierau zieht die Vorlage zu
TOP 3.1 "Bauleitplanung, Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost -, hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 ( § 2 Abs. 1 und 4 BauGB), V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr.1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)", (Drucksache Nr.: 02396-02) zurück.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der geänderten Fassung der Tagesordnung zu.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 27.02.2002

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift.




zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 13.03.2002

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Phoenix
hier: Statusbericht
(Drucksache Nr.: 02347-02)


Herr RM Drabig nimmt nicht an der Beratung teil.


Herr Sigges gibt zu Punkt 1.4, Absatz 3 und 4, der Vorlage an, dass die U 47 nicht zur Haltestelle Rombergpark fährt. Seines Wissens ist eine standardisierte Bewertung einer Stadtbahnführung über Phoenix-West, Hörde-Bahnhof, in Richtung Berghofen bisher nicht untersucht worden, so dass noch nicht die Aussage getroffen werden kann, dass durch eine Anbindung zu hohe Kosten entstehen.

Herr RM Harnisch vermisst den Zukunftsaspekt "Energieversorgungskonzept" im Zusammenhang mit der Zukunftsfläche Phoenix-West.

Frau sB Pohlmann-Rohr erwartet eine Anbindung der Fläche über schienengebundene Verkehrsmittel und fragt nach genaueren Aussagen zur Finanzierung des Projektes.

Herr RM Jostes bittet für die CDU-Fraktion wegen Beratungsbedarfs um Vertagung der Vorlage.

Herr Quittek bittet darum, im Rahmen der Systematik der Vorlage den Umweltschutz als eigenen Punkt zu fassen. Er weist außerdem auf das bereits laufende UVS-Verfahren hin, in das u. a. die Vorstellungen des Landschaftsbeirates einfließen werden und darauf, dass für den Emscherbereich ausreichend Platz für eine Grünverbindung bleiben sollte.

Herr StR Sierau erläutert, dass die Finanzierungsstruktur noch nicht klar sei. Die Projekt-Ruhr GmbH hat die Funktion einer Clearingstelle, ist aber nicht Bewilligungsstelle. Der Aufsichtsrat der Projekt-Ruhr hat am 07.03.2002 eine Absichtserklärung beschlossen, das Projekt bei Fördermitteln vorrangig zu berücksichtigen. Wie die Fördermittel für welchen Zweck bereitgestellt werden, ist noch zu erörtern. Dazu gibt es eine interministerielle Arbeitsgruppe, die auch die Förderarchitektur entwickeln wird. Ob ÖPEL-Mittel einfließen, ist von zwei Ressorts der Landesregierung abhängig. Derzeitig wird an der Vorbereitung des Großprojekte-Antrages gearbeitet, der Aussagen zur Förderarchitektur erlauben wird. Im September ist der Antrag zu stellen.


Zur Stadtbahn stellt Herr StR Sierau fest, dass die Bewertung, die der Vorlage zu entnehmen ist, vom Verwaltungsvorstand getroffen wurde.

Herr Sigges gibt zu bedenken, dass auf der Trasse zwischen Hörde und Hombruch Busverkehr im 10-Minuten-Takt fährt. Aufgrund der Anzahl der geplanten zusätzlichen Arbeitsplätze werden voraussichtlich auch erhebliche zusätzliche Busverkehre entstehen, die den Ortskern Hörde tangieren. Eine dahingehende Überlegung und Untersuchung hält er für erforderlich.

Herr Hachmeyer-Isphording nimmt die Anregung in Sachen Energieversorgungskonzept auf, sie wird bei der Planung Phoenix-Ost und -West zu berücksichtigen sein. Die Frage der Frau sB Pohlmann-Rohr nach den Einschränkungen durch das noch bis 2016 auf der ehemaligen Hermannshütte bestehende Mietverhältnis über eine Halle beantwortet er dahingehend, dass die Halle so in die Seefläche hineinrage, dass die Form des Sees geringfügig angepasst werden müsse. Zu gegebener Zeit werde darüber berichtet.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Projektstatus zu der Standortentwicklung Phoenix zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Städtebaulicher Rahmenplan für das Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion
(Drucksache Nr.: 02379-02)

zu TOP 4.7
63/2-1-28294
Umbau und Erweiterung des Westfalenstadions durch Errichtung von vier Ecktribünenanlagen auf dem Grundstück Strobelallee 50
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02470-02)
(wurde nachversandt)

TOP 2.2 und 4.7 werden zusammen behandelt.

Frau RM Kröger-Brenner merkt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Vorlage "Städtebaulicher Rahmenplan für das Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalen- stadion" (TOP 2.2), besonders kritisch an, dass es unnötig sei, das Luftbad in eine Stellplatzanlage umzuwandeln. Der Vorschlag, Parkplätze an anderer Stelle zu schaffen und aufzuständern, war bisher als nicht realisierbar abgelehnt worden, jetzt wird es von der Verwaltung vorgeschlagen. Die Stellplätze sollten, wenn sie gebaut werden, aufgeständert, das Luftbad erhalten und nicht weitere Freiflächen versiegelt werden. Die Kleingartenanlage Ardeyblick sollte erhalten bleiben, da das Konzept für den Westfalenhallenausbau fehlt und ein Ausbau ihres Erachtens nicht wirtschaftlich getragen werden kann. Es ist sehr positiv, dass das Spielfeld nicht mehr in die Bolmke verlegt werden soll. Diese Vorlage wird insgesamt abgelehnt.
Zur Vorlage "Umbau und Erweiterung des Westfalenstadions durch Errichtung von 4 Ecktribünenanlagen auf dem Grundstück Strobelallee 50, - Vorhaben gem. § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -" (TOP 4.7), macht Frau RM Kröger-Brenner deutlich, dass sie sich für einen Ausbau des Westfalenstadions ausspricht. Die Bedenken richten sich nur gegen weitere Stellplätze.

Herr RM Jostes zeigt sich im Namen der CDU-Fraktion erfreut über die Vorlage des Gesamtkonzeptes, meldet aber Beratungsbedarf an. Er hält die Planungen für einen Ausbau des Messestandortes für positiv. Die Parkplätze sind nur ein Aspekt. Den Ausbau des Stadions bezeichnet er als Highlight. Der Shuttle-Bus hat seinen Reiz, hier fehlt noch das Konzept. Vor Ort gehören möglichst viele Parkplätze und diese müssen machbar sein.

Herr Steiner erklärt zum Umbau des Westfalenstadions, dass inzwischen Behindertentoiletten eingebaut wurden. Die Rollstuhlstellplätze für Gäste wurden verbessert. Nicht gelöst ist, dass die Rollstuhlstellplätze der Zuschauer nicht überdacht sind. Sie müssten so gelegt werden, dass sie im Tribünenbereich mit guter Sicht eingebaut werden. Hier sollte auf den Investor Einfluss genommen werden.

Herr Quittek schätzt positiv ein, dass die Verlegung des nördlichen Spielfeldes jetzt nicht mehr geplant sei. Die Ausmaße der geplanten Reitanlage an der Stockumer Straße werden nun deutlich. Diese Reitanlage ist sehr groß und wird große Effekte auf das Umfeld haben. Die Reitanlage sollte nicht an den geplanten neuen Standort gelegt werden. Der Entwurf des Gebietsentwicklungsplanes sieht fast bis zur Stockumer Straße einen Landschaftsschutz- bereich vor. Die Bolmke sollte weitgehend erhalten bleiben und dem Schultenhof sollten Handlungsmöglichkeiten gegeben werden.
Zur Verkehrserschließung regt Herr Quittek an, eine Busspur zumindest zeitweise einzurichten. Auf der Wittekindstraße wäre dies aufgrund der Vierstreifigkeit des Straßenzuges möglich.


Herr RM Harnisch erklärt sich für die SPD-Fraktion damit einverstanden, dass die beiden Vorlagen zunächst eingebracht und am 15.05.2002 erneut behandelt werden. Die Vorlage zu TOP 2.2 ist Voraussetzung dafür, dass es an Westfalenhalle und -stadion funktioniert. Herr RM Harnisch spricht sich für den Stadionausbau (TOP 4.7) aus. Er ist der Meinung, dass man sich Gedanken zu den Parkplätzen machen muss. Die Erschließung des Stadions über Busse ist von der Verwaltung zu überprüfen. Derzeitig sollte der Shuttle-Bus näher betrachtet werden. Die endgültige Meinung wird nach Beratung in der Fraktion in der nächsten AUSW-Sitzung am 15.05.2002 feststehen. Das Gesamtveranstaltungskonzept unter Würdigung beider Vorlagen ist der richtige Weg für Großveranstaltungen in den Westfalenhallen und dem -stadion. Herr RM Harnisch hält es für wichtig, aus der Sitzung ein eindeutiges Signal an den BVB zu geben, dass die Ratsmitglieder die Weltmeisterschaft in Dortmund wollen.

Herr RM Münch spricht sich dafür aus, den Freiraum zu schonen, z. B. durch Aufständerung der geplanten Parkplätze. Die Fußballspiele können seiner Meinung nach im Einklang mit der vorhandenen ökologischen Situation nach Dortmund gebracht werden.

Frau sB Krämer-Knorr weist bezüglich des Shuttle-Busses darauf hin, wie der Autoverkehr sich eine Stunde vor Spielbeginn vom Unigelände Richtung Palmweide/Wittekindstraße quält. Sie fragt sich, wie ein Bus zügig zum Stadion und zurück fahren soll.

Herr RM Jung erläutert, dass die Anzahl der benötigten zusätzlichen Stellplätze geklärt werden muss. Außerdem müssen diese so angelegt werden, dass sie gut angefahren und angenommen werden. Die Notwendigkeit, die Stellplatzzahl zu erhöhen, ist für ihn klar.

Herr Ostholt ergänzt, dass die Verwaltung den Beschluss des AUSW, dass die Verlagerung des Kleingartenvereins Priorität hat, beachten wird.

Herr StR Sierau gibt an, dass die verschiedenen Hinweise und Kommentierungen zur Vorlage "Städtebaulicher Rahmenplan für das Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalen- stadion" von der Verwaltung noch einmal zu überdenken sind. Zum Kleingartenverein (KGV) Ardeyblick erläutert Herr StR Sierau, dass wegen der Einrichtung der Fußgängerpromenade offenbar viele, die im KGV eine Parzelle haben, eine Entschädigung in Anspruch nehmen wollen.
Hinsichtlich der Vorlage "Umbau und Erweiterung des Westfalenstadions durch Errichtung von 4 Ecktribünenanlagen auf dem Grundstück Strobelallee 50" weist Herr StR Sierau darauf hin, dass eine Entscheidung zwischen den auf Seite 3 der Vorlage zwei denkbaren Lösungen erfolgen muss. Im Zusammenhang mit Großereignissen im Veranstaltungszentrum gibt es immer wieder erheblichen Parksuchverkehr. Es ist richtig, dass der Stellplatzbedarf, der durch die zweite Ausbaustufe erzeugt wird, durch 850 Stellplätze und eine Ablöse für 150 Stellplätze befriedigt werden solle. Da das Westfalenstadion häufiger ausverkauft ist, ist eine entsprechen- de Nachfrage nach Parkplätzen vorhanden. In der laufenden Saison waren ausverkauft bzw. werden fünf von 17 Großereignissen zu einem ausverkauften Stadion führen. Bei der 3. Ausbaustufe geht es im wesentlichen darum, ob auf der Südtribüne weiter Stehplätze sind. Werden dort Sitzplätze eingerichtet, sind keine weiteren Stellplätze notwendig. Die Diskussion um weitere Stellplätze im Zusammenhang mit dem Ausbau des Stadions basiert auf der Option von 83.100 Zuschauern im Falle eines Liga- oder Pokalspiels und auf der Annahme, dass auf der Südtribüne Stehplätze bleiben. Bei einer höheren Zuschauerzahl ergeben sich natürlich auch Auswirkungen auf den Verkehr im Stadionumfeld. Die Belastbarkeit der Knoten und des Verkehrsabflusses wurde von der Verwaltung untersucht und mit dem Verein besprochen. Im Ergebnis könnten entweder alle Stellplätze geschaffen oder ein Alternativkonzept erarbeitet werden.
Auf die Frage des Herrn RM Harnisch stellt Herr StR Sierau fest, dass es eine rege Nachfrage nach Fahrradstellplätzen gebe.
Ab Anfang Mai könnte mit den ersten Baumaßnahmen am Veranstaltungszentrum begonnen werden. Herr StR Sierau bittet darum, aus den Beratungen den Hinweis mitnehmen zu können, dass man durchaus der Baumaßnahme (Vorlage zu TOP 4.7) sympathisch gegenüber steht. Im Wege einer Teilbaugenehmigung könnten entsprechende Vorbereitungen ohne zeitlichen Verzug erfolgen. Zu der Bitte des Herrn StR Sierau erfolgen keine Wortmeldungen.


Herr Witte nimmt Stellung zu dem vom BVB in Auftrag gegebenen Gutachten. Das Ergebnis ist möglicherweise rechtlich vertretbar, aber Herr Witte hält es nicht für durchsetzbar. Eine obergerichtliche Entscheidung zur im Gutachten dargestellten Rechtskonstruktion gibt es noch nicht. Das Gutachten wirft offenbar verschiedene Regelungsmaterien durcheinander. Auszugehen sei von der Stellplatzverpflichtung der Landesbauordnung als Rechtsgrundlage mit dem Regelungszweck des Schutzes der Allgemeinheit bzw. der öffentlichen Verkehrsflächen vor einem übermäßigen Gemeingebrauch. Dagegen ist der Schutzzweck der Sportanlagen- lärmschutz-Verordnung der Schutz vor Lärm. Aus Sicht des Herrn Witte können nicht unterschiedliche Normbereiche mit verschiedenen Schutzzwecken miteinander vermengt werden. Seines Erachtens wird hier übersehen, dass die Bauordnung mit der Stellplatzver- pflichtung einen objektivierten Maßstab hat. Er hält das Ergebnis aus dem Gutachten für nicht durchsetzbar.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird die Vorlagen "Städtebaulicher Rahmenplan für das Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion" und "Umbau und Erweiterung des Westfalenstadions durch Errichtung von 4 Ecktribünenanlagen auf dem Grundstück Strobelallee 50" am 15.05.2002 erneut beraten.


zu TOP 2.3
Bericht der Dortmunder Statistik Nr. 156, Bevölkerungsbewegung - Themenheft
- Mit Schreiben vom 25.03.2002 wurde der Bericht zur Bevölkerungsbewegung bereits allen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern zugesandt.
- Auf den Auszug aus dem Haupt- und Finanzausschuss am 24.01.2002 wird verwiesen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird den Bericht am 12.06.2002 diskutieren.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 ( § 2 Abs. 1 und 4 BauGB), V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr.1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
(Drucksache Nr.: 02396-02)

- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 09.04.2002

Herr StR Sierau hat die Vorlage zu Beginn der Sitzung zurückgezogen.

zu TOP 3.2
Umbau des Hauptbahnhofes
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02488-02)


Herr Glaser bemerkt, dass im städtebaulichen Vertrag bereits der Projektentwickler dazu verpflichtet wird, im Zusammenhang mit der Bahnhofsüberbauung die Vernetzung mit der Stadtbahn zu koordinieren und in der Präambel des städtebaulichen Vertrages sei die Prämisse der Barrierefreiheit verankert. Die technische Ausgangslage zeigt in Dortmund eine Frequenz von ca. 660 Zügen täglich, davon sind rd. 160 Fernzüge. Außerdem fahren hier die Stadtbahnlinien, so dass insgesamt ein Aufkommen von 120.000 Personen/Tag entsteht. Der größte Anteil (60.000 Personen) wird sich Richtung City bewegen, ca. 20.000 Personen Richtung Nordstadt. Die restlichen Personen sind die internen Umsteiger. Ein Weg von 240 Metern ist zurückzulegen, bei einer Überbauung sind fünf Geschossebenen zu überwinden. Die Bahnsteige haben nur eine Breite von sieben Metern, die Treppenabgänge sind 2 - 3 Meter breit, so dass dort ein Rückstau entstehen kann. Eine Lösung der Vernetzung Stadtbahn und DB über die vorhandenen beiden Tunnelanlagen (Personen-, Stadtbahntunnel) reicht nicht aus. Zusätzliche Angebote sind zu schaffen, vorstellbar in zwei Ebenen. Derzeitig wird das städtische Anforderungsprofil erarbeitet. Die Gleise auf der Ebene 1 bieten die Organisation der Fußgängerbewegung in die Ebenen unterhalb der Gleise an, entweder müsste der vorhandene Personentunnel attraktiv erweitert oder es müssten Paralleltunnel geschaffen werden. Es gibt noch zwei Dienstleistungstunnel der Post im Osten und Westen, bei denen geprüft werden muss, ob sie für eine Fahrradstation aktiviert werden können. Ein Paralleltunnel Richtung Osten könnte gebaut werden, um als Bindeglied zwischen Stadtbahn und Fernbahn zu dienen. Der Tunnel wäre dann auch eine Verbindungsebene über Aufzüge und Rolltreppen von der Stadtbahn zu den einzelnen Bahnsteigen. Im Norden müsste ein Anschluss an den Metrorapid gefunden werden.
Die Planungen von Sonae Imobiliaria beinhaltete auch einen Lösungsansatz als sogenanntes Konkurslevel, eine Verbindungsbrücke mit besonderer Bedeutung insgesamt als Bindeglied zwischen City und Nordstadt. Aus dem Gebäude heraus könnte ein Brückenschlag zur Katharinenstraße kommen und im Norden ein Abgang in den nördlichen Bahnhofsvorplatz organisiert werden. Ein Brückenschlag und ein Tunnel allein können die Probleme nicht lösen. Eine Attraktivierung des Tunnels muss greifen.

Laut Herrn Glaser handelt es sich hier um Strukturüberlegungen der verkehrlichen Vernetzung, die in Gleichklang mit der Optimierung der Gebäudeentwicklung, der Nutzungskonzeption und der Gestaltung der Kopfgebäude gebracht werden müssen.
Die Erörterung der Lösungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Konzeptoptimierung müsste den Lösungsansatz für eine moderne Bahnstation bringen.

Frau RM Reuter begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2002 mit der Bezeichnung "Umbau des Hauptbahnhofes".

Herr RM Jostes verdeutlicht, dass die einzelnen Punkte des vorliegenden Antrages dem städtebaulichen Vertrag bzw. der derzeitigen Beschlusslage entsprechen. Nur der genannte Schwerpunkt der Einzelhandelsnutzung ist noch nicht beschlossen worden. Herr RM Jostes ist erfreut darüber, dass nach dem Vortrag des Herrn Glaser Lösungsmöglichkeiten vorhanden sind. Jetzt müssten nur noch die Finanzen geklärt werden.

Herr RM Jung fordert für die Anbindung der Stadtbahn an den Bahnhof mit seinen Gleisen eine Kostenkalkulation, um über die Lösung entscheiden zu können.

Auch Herr RM Harnisch weist darauf hin, dass die meisten Punkte des Antrages bereits beschlossen wurden. In der jetzigen Form müsste die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen.

Herr StR Sierau erklärt, dass der Sachstand dem AUSW mehrfach vorgestellt wurde. Am 06.03.2002 ist die Bahn AG einseitig durch eine Presseerklärung aus der bis dahin abgestimmten Konzeption ausgestiegen, die im Hinblick auf städtebauliche und architektonische Struktur aus Sicht der Bahn AG als sinnvoll angesehen wird. Am 20.12.2001 hatte der Rat mit Beschluss die Grundlage für das weitere Verfahren festgelegt, dazu zählt auch ein Einzelhandelsanteil von 36.000 qm Verkaufsfläche, gestützt z. B. durch den Einzelhandelsverband Dortmunds. Herr StR Sierau sieht keinen Anlass, die Einzelhandelsnutzung mit der Bahnhofsentwicklung auf den reisespezifischen Bedarf zu beschränken.
Zu Punkt 2 des Antrages erläutert Herr StR Sierau, dass er einen solchen Beschluss nicht umsetzen könne. Zu Punkt 3 des Antrages ergänzt Herr StR Sierau, dass erst die Konzeption vorliegen müsse, bevor eine Klärung hinsichtlich der Fördermittel erfolgen kann. Zu Punkt 4 bittet er darum, zunächst die Gespräche zwischen Investor und Bahn AG abzuwarten, bevor ein solcher Beschluss erfolgt.

Herr StR Sierau rät, den Antrag nicht zu beschließen, für eine Entscheidungsfindung sei ein Beschluss eher störend.
Zu den Fenstern des alten Bahnhofsgebäudes merkt er an, dass Investor und Stadt den Erhalt unterstützen wollen. Die Bahn und der Investor führen derzeitig Gespräche, in denen es um finanzielle und rechtliche Fragestellungen der Bahnhofsentwicklung geht. Dortmundspezifisch ist nur, dass ein ausländischer Investor in Dortmund investieren will.

Frau RM Reuter ist der Meinung, dass die Stadt Dortmund nicht so tun könne, als hätte sich seit Ratsbeschluss nichts verändert. Es muss klar werden, was die Stadt Dortmund auf dem Weg zu einem vernünftigen Bahnhof machen muss. Die Situation habe sich seit März verändert.

Herr RM Jung verweist auf die Beschlusslage, außer dem geforderten Schwerpunkt der Einzelhandelsnutzung und dem Erhalten der Fenster im Bahnhofsgebäude sei alles beschlossen. Auf die anderen Punkte hat die Stadt Dortmund zum Teil keinen Einfluss und für das Berechnen der Zuschusshöhe muss ein Planfeststellungsbeschluss vorliegen.
Herr RM Jung schlägt vor, die Unterlagen zur Anbindung der Stadtbahn in den nächsten Tagen in den Fraktionen zu beraten und den vorliegenden Antrag an den Rat zu überweisen. Die erarbeiteten Vorschläge sollten die Rückendeckung des Rates für Verhandlungen mit der Bahn AG erhalten. Das greife nicht in den städtebaulichen Vertrag ein. Es bleibe abzuwarten, was Bahn und Investor machen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2002 mit der Bezeichnung "Umbau des Hauptbahnhofes" ohne Empfehlung an den Rat.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 138. Änderung des Flächennutzungsplanes -Herdes Gartencenter- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 214 -Herdes Gartencenter-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Beschluss zur 138. Änderung des Flächennutzungsplanes, V. Einleitungsbeschluss, VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 02413-02)


Herr RM Zuch stimmt für die CDU-Fraktion der Vorlage zu. Zur verkehrlichen Situation weist er darauf hin, dass die Verkehrsanbindung voraussichtlich von der Emschertalstraße aus erfolgen wird. Die vorhandene Verkehrsanbindung bezeichnet er als dürftig, er fordert eine Verbesserung.

Frau RM Kröger-Brenner lehnt die Vorlage ab, denn eine Ausweitung der Verkaufsfläche gehöre in ein Sondergebiet. Auch widersprechen der Gebietsentwicklungsplan, der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan Dortmund-Süd diesem Vorhaben. Nur in einem vorhandenen Sondergebiet sieht Frau RM Kröger-Brenner bei entsprechend vorhandenem Platz die Möglichkeit, dass das Gartencenter sich in dieser Größe niederlasse.

Herr RM Münch beantragt, die Vorlage heute nicht zu behandeln und zunächst die Beratung der Bezirksvertretung abzuwarten.

Herr RM Harnisch spricht sich im Namen seiner Fraktion für die Ausweitung des Gartencenters aus.

Der mündliche Antrag des Herrn RM Münch auf Vertagung der Vorlage wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.


Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (138. Änderung -Herdes Gartencenter-).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 214 -Herdes Gartencenter- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage
beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 3.4
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen im Bereich Kirchlinde
(Drucksache Nr.: 02146-02)

- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Huckarde am 21.03.2002

Herr RM Ollech verweist auf die Vorlage und das Gutachten, die darstellen, dass die Ansiedlung des SB-Marktes an beiden Standorten möglich sei. Die Bezirksvertretung Huckarde hat sich mit den Stimmen der SPD und der CDU für den Standort Bärenbruch ausgesprochen. Herr RM Ollech bittet, sich dem Votum der Bezirksvertretung anzuschließen.

Herr RM Jostes stimmt der Vorlage im Namen der CDU-Fraktion zu. Punkt 5 des Beschlussvorschlages lehnt er ab.

Frau sB Pohlmann-Rohr gibt zur Niederschrift, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Punkt 3 des Beschlussvorschlages, d. h. der Anbindung Wischlinger Weg an die OW IIIa, nicht einverstanden sei. Ansonsten stimmt sie der Vorlage zu.

Herr RM Harnisch gibt die Zustimmung zur Vorlage im Namen der SPD-Fraktion, nimmt aber Punkt 4 des Beschlussvorschlages aus, da der Standort Bärenbruch der optimalere sei.

Herr StR Sierau erläutert zu den beiden Standorten, dass an dem einen mehr möglich sei als an dem anderen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen auf das Verkehrsge- schehen. Aus verkehrlicher Sicht schneidet der Standort Frohlinder Straße graduell günstiger ab. Die Ansiedlung eines SB-Marktes am Bärenbruch ist aber aus Sicht der Verwaltung auch nicht undurchführbar. Es bleibe abzuwarten, ob die Ausschreibung des Standortes Frohlinder Straße durch das Liegenschaftsamt Interessenten hervorbringen wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt zuerst mit Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Punkt

4. Aus verkehrlicher Sicht schneidet der Standort Frohlinder Straße aufgrund der Gutachter graduell günstiger ab; er wird daher für die Ansiedlung eines SB-Marktes empfohlen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig unter Hinweis auf die zur Niederschrift gegebenen Hinweise

1. Der Bau einer Spange zwischen Bärenbruch und Rahmer Straße wird nicht weiterverfolgt.

2. Eine Unterfahrung der Kirchlinder Straße wird nicht weiterverfolgt.

3. Über die Anbindung Wischlinger Weg an die OWIIIa wird im Rahmen des Masterplan Mobilität entschieden.

4. siehe erste Abstimmung

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Weiterführung der Stadtbahn von Bothestraße bis Kirchlinde mit Priorität zu bearbeiten.

6. Die Verwaltung wird beauftragt ein Ortsteilkonzept zur Verbesserung des Radverkehrs zu entwickeln.


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Aplerbeck und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Information über das Ergebnis des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes - Apolloweg - Wohnen mit der Sonne, III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 200 - Apolloweg -, IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 02338-02)

- Dokumentation der Ergebnisse (III/02) "Städtebaulicher Realisierungswettbewerb 'Wohnen mit der Sonne‘ Apolloweg in Dortmund-Aplerbeck" des Stadtplanungsamtes
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck am 09.04.2002

Frau RM Brauer stimmt der Vorlage im Namen der SPD-Fraktion zu. Positiv beurteilt wird die Schaffung der Grundlagen für die Nutzung von Sonnenenergie und die gute Mischung zwischen Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern. Frau RM Brauer ist der Meinung, dass durch die Formulierung, dass überwiegend Einzel- und Doppelhäuser geschaffen werden sollen, der Forderung der Bezirksvertretung Genüge getan sei.

Herr RM Münch verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung und beantragt mündlich, dass dem Votum der Bezirksvertretung gefolgt wird.

Frau sB Pohlmann-Rohr befürwortet das solare Bauen und fragt nach der Umsetzung.



Herr Wilde erklärt zum Beschluss der Bezirksvertretung Aplerbeck, dass grundsätzlich der Intention der Bezirksvertretung zugestimmt werden könne. Hierbei gebe es die Ausnahme, dass ca. zwanzig der 150 Wohneinheiten nach dem Modellcharakter "Bauen mit der Sonne" zum Landeswettbewerb "50 Solarsiedlungen" angemeldet werden sollen. Die Wettbewerbs- regelungen sehen vor, dass durchaus diese 20 Einheiten - dies ist ein wesentlicher Faktor der Ausschreibung - ausnahmsweise als Reihenhäuser errichtet werden können.
Auf die Frage der Frau sB Pohlmann-Rohr gibt Herr Wilde an, dass die Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfs als Grundlage für den sich anschließenden Bebauungsplan vom Büro Töpper + Töpper aus Hamburg vorgenommen wird. Vorgesehen ist, dieses Modellprojekt mit nur einem Bauträger durchzuführen. Es wird eine Ausschreibung erfolgen, so dass der Bauträger in die Planung, die Bebauungsplanung und -realisierung eingebunden werden kann.

Herr RM Zuch bittet, den Bereich Erlenbachstraße ausreichend zu erschließen, damit es dort keine verkehrlichen Engpässe geben kann.

Herr StR Sierau hat den Eindruck, dass der derzeitige Markt Richtung Einzel- und Doppelhäuser geht. Reihenhäuser werden zur Zeit weniger nachgefragt. Die Zusammenarbeit mit möglichst einem Bauträger basiert auf der Sorge aus dem Auftaktkolloquium, dass eine so große Maßnahme Gefahr laufe, dass verschiedenste Bauformen entstehen. Die Einheitlichkeit und städtebauliche Qualität wird sichergestellt werden. Sollte für einen Teil des Bereiches ein anderes Verfahren gewünscht sein, bittet Herr StR Sierau darum, dies anzugeben.

Der AUSW lehnt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, der Empfehlung der Bezirksvertretung zu folgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der Vorlage zu:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens zur Kenntnis und stimmt einstimmig der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu, auf der Grundlage des Entwurfes der 1. Preisträger einen Bebauungsplan zu erarbeiten.

Rechtsgrundlage:
§ 41 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit dem Delegationsbeschluss des Rates vom 19.09.1996

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.6
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 234 - Am Schallacker - nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB); II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
(Drucksache Nr.: 02444-02)


Herr StR Sierau erläutert auf die Frage des Herrn RM Tech nach den Plänen für den Hoetgerpark, dass es in diesem Monat noch zu einem Gespräch mit der Emschergenossen- schaft kommen werde, in dem Fragen des Emscherumbaus besprochen werden. In diesem Gespräch soll auch angesprochen werden, dass für Umbaumaßnahmen der Emscherge- nossenschaft nicht innerstädtische Grünbereiche in Anspruch genommen werden sollen, die - wie der Hoetgerpark - eine hohe Funktion für umliegende Wohngebiete haben.

Herr RM Münch weist darauf hin, dass bereits Regenrückhaltevorrichtungen vorhanden sind. Ein Biotop im Hoetgerpark ist inzwischen überwuchert. Er fordert, den Bereich zu entbuschen und dort wieder eine Feuchtstelle herzustellen.


Beschluss
:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen trifft mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 234 - Am Schallacker - für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 234 - Am Schallacker - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 14.03.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.
Herr RM Jung unterbricht für die Zeit von 17.00 - 17.10 Uhr die Sitzung für eine Pause.
zu TOP 3.7
Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB); II. Beschluss zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
(Drucksache Nr.: 02453-02)


Herr Wilde gibt zur Niederschrift, dass es auf Seite 4 (unter 1., 3. Zeile) der Vorlage "Singerhoffstraße" heißen muss.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig unter Beachtung des Hinweises des Herrn Wilde folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan
Hom 219 - Kieferstraße - in Form einer Textsatzung für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 3).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

zu TOP 3.8
Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Aplerbeck und Empfehlung an das Beschlussgremium;
II. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB);
III. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
(Drucksache Nr.: 02408-02)

- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck am 09.04.2002

Herr RM Jung gibt den Hinweis, dass in der Planurkunde des Bebauungsplanes die Höhe der Straße über NN festzuschreiben ist, da sonst die Gebäudehöhe ohne satzungsmäßige Festlegung bestimmt werde. Bis zur Offenlegung kann dies noch erfolgen.

Frau RM Brauer ist der Meinung, dass aus Sicht der SPD-Fraktion der Vorlage zugestimmt werden könne, da sich die Parteien eines Nachbarschaftsstreits sich auf diese nachbarschaftliche Vereinbarung geeinigt haben.

Herr RM Münch bittet darum, der Anregung der Bezirksvertretung zu folgen.

Herr Wilde gibt auf die Frage der Frau RM Brauer an, dass die Errichtung der Garage kein bauplanungs- oder bauordnungsrechtliches Problem sei. Der unmittelbar angrenzende Nachbar hat keine Einwendungen gegen die Garage. Dem Antragsteller sollte das Recht gegeben werden, die Garage aufzustellen. Der Bebauungsplan sehe dies vor.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen trifft einstimmig folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 20).

Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 07.03.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.


Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; 122. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kirchhörder Straße - sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 270 - Kirchhörder Straße -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hombruch und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Reduzierung des Änderungsbereiches der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Erweiterung des Planbereiches des Bebauungsplanes Hom 270 - Kirchhörder Straße -; IV. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung; V. Offenlegungsbeschluss zur 122. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Hom 270 - Kirchhörder Straße -; VII. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
(Drucksache Nr.: 02473-02)


Herr RM Münch findet es bedenklich, auf der vorgeschlagenen Fläche zu bauen, da diese ökologisch sehr wertvoll sei. Er stellt mündlich den Antrag, die Fläche mit dem ökologisch wertvollen Baumbestand als öffentliche Grünfläche, nicht als Privatfläche, festzusetzen.

Herr Wilde erläutert auf die Frage des Herrn RM Jostes, dass ein Bauträger die gesamte Siedlung mit einem bestimmten Material versehen will. Damit auch langfristig das harmonische Erscheinungsbild sichergestellt ist, werden verschiedene Details in der Vorlage konkret benannt.

Herr StR Sierau stellt fest, dass es ein Entgegenkommen der Verwaltung gegenüber dem Bauträger gegeben habe. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass der Bauträger den Markt gut kennt. Außerdem wird eine bestimmte Qualität in der Stadt erwartet. Dies ist ein Modellprojekt dieser Art.

Zum Antrag des Herrn RM Münch erklärt Herr StR Sierau, dass der Bauträger die vorgefundene ökologische Situation in seine Konzeption übernommen habe und diese als Vermarktungs- instrument betrachtet. Die Stadt sollte nicht mit der Pflege solcher Flächen belastet werden.

Der Antrag des Herrn RM Münch wird einstimmig abgelehnt.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen trifft einstimmig folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 um das Grundstück Kirchhörder Straße 29 in einer Breite von ca. 70 m parallel zur Südgrenze des Grundstückes Kirchhörder Straße 27 und einer Tiefe von ca. 90 m parallel westlich der Kirchhörder Straße zu reduzieren.

Der veränderte Geltungsbereich der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Hom 270 - Kirchhörder Straße - um die nachfolgenden Bereiche zu erweitern:


- Erweiterung um eine ca. 80 m lange und ca. 4 m bis ca. 15 m breite nordöstliche Teilfläche des Flurstückes 355 (Gemarkung Lücklemberg, Flur 3) zum Bachlauf "Schondelle",

- Erweiterung um den westlichen Gehweg und den Parkstreifen der Kirchhörder Straße zwischen Haus Nr. 27 und 43 sowie gegenüber der Einmündung Durchstraße um die halbe Straßenbreite der Kirchhörder Straße,

- Erweiterung um das Grundstück der Trafostation nördlich Kirchhörder Straße 43,

- Erweiterung um die Ausgleichsflächen entlang der Stadtgrenze zu Witten, Flurstück 697 teilweise (Gemarkung Kirchhörde, Flur 8).

Der veränderte Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist unter Punkt 2 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur 122. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Hom 270 - Kirchhörder Straße - geprüft und beauftragt die Verwaltung, die Verfahren unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die 122. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und den Erläuterungsbericht vom 18.03.2002 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Hom 270 - Kirchhörder Straße - für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 18.03.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

VII. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd "Landschaftsschutzgebiet Nr. 37 - Schondelle - Pferdebachtal/Hacheney mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hom 270 tlw. außer Kraft treten (siehe Ziffer 9 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.1995 (GV NW S. 283).


zu TOP 3.10
Bauleitplanung;
12. Änderung des Bebauungsplanes InW 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -;
hier: Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 02385-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes InW 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 15.03.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)


zu TOP 3.11
Bauleitplanung; 121. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 244 - Sommerbergweg
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Reduzierung des Änderungsbereiches der 121. Änd. des Flächenflächennutzungsplanes,
III. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, VI. Offenlegungsbeschluss zur 121. Änderung des Flächennutzungsplanes, V. Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 244 - Sommerbergweg -, VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
(Drucksache Nr.: 02366-01)


Herr RM Knieling stimmt der Vorlage zu, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass bei Erweiterung des Baugebietes aus dem Baugebiet heraus eine fußläufige Anbindung an die Höchstener Straße erforderlich wird. Außerdem sollte im Zuge einer weiteren Bebauung darauf geachtet werden, dass eine zweite Zuwegung benötigt wird. Die gesamte verkehrliche Ableitung über den Sommerbergweg sieht er als problematisch an.
Herr RM Knieling regt auch an, aufgrund der Verdichtung die Versorgung zu verbessern.

Herr StR Sierau nimmt die ersten Punkte mit. Im Zusammenhang mit den Stadtbezirksentwicklungskonzepten und im Masterplan Einzelhandel wird die Versorgung voraussichtlich diskutiert und verbessert werden können.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen trifft einstimmig folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den
Geltungsbereich der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 um den unter Ziffer 9 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu reduzieren. Gleichzeitig wird der Änderungsbereich um das Grundstück mit der Flurstücksnummer 156, südlich des Krinkelweges erweitert. Der reduzierte Änderungsbereich ist unter Ziffer 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 -1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Bürgerinformation (Einwohnerversammlung) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 244 und zur 121. Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/ SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen reduzierten Änderungsbereich und den Erläuterungsbericht vom 14.03.2002 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 41 GO NRW.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244 - Sommerbergweg - für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 14.03.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 12 BauGB.

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

zu TOP 3.12
Leitbildvorhaben "Städteregion Ruhr 2030"
(Drucksache Nr.: 02353-02)


Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nehmen den vorgelegten Sachstandsbericht des Leitbildvorhabens "Städteregion Ruhr 2030" zur Kenntnis.
zu TOP 3.13
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Quartiersmanagement Nordstadt; Ergebnisse des Auswahlverfahrens
(Drucksache Nr.: 02527-02)


Frau RM Kröger-Brenner nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.

Frau RM Horitzky bittet im Namen der CDU-Fraktion darum, die Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss durchlaufen zu lassen, da noch Beratungsbedarf besteht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat weiter.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
zu TOP 4.1
63/2-1-28120
Errichtung eines Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Burgwall 15
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02333-02)


Herr RM Harnisch regt an, beim Verkauf städtischer Grundstücke, die an exponierter Stelle sind, in den Kaufvertrag den Hinweis aufzunehmen, dass bei Bebauung ein Architektenwett- bewerb, Gutachterverfahren oder ähnliches durchzuführen sei.

Herr StD Fehlemann sagt bei exponierten Grundstücken zu, dass in der Vorlage ausgewiesen wird, welchen Gestaltungswillen der Käufer akzeptiert.

Beschluss
:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nord III Ost (Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.
zu TOP 4.2
63/2-1-26705
Vorbescheid für den Neubau der Westfalenhalle 3b auf dem Grundstück Rheinlanddamm 200
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02372-02)


Frau RM Kröger-Brenner lehnt die Vorlage ab und bittet, ein Alternativkonzept mit einer bescheideneren Ausbauplanung vorzulegen. Die Finanzierung der Halle sieht sie kritisch, sie fragt sich, ob die Halle wirtschaftlich sei und sich kostenmäßig selbst tragen werde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist nicht gegen eine Erweiterung der Westfalenhallen, wartet aber ein Konzept ab.

Herr StD Fehlemann erläutert, dass diese Halle der erste Schritt in einem Konzept ist, um sich auf dem Markt für bestimmte Größenordnungen bewerben zu können.

Beschluss
:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.

zu TOP 4.3
63/2-1-26969
Vorbescheid für die Errichtung einer Gewächshausanlage und eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Martener Hellweg, Gemarkung Marten, Flur 4, Flurstück 814
- Vorhaben gemäß § 30 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02370-02)


Frau RM Schilling stimmt im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage zu. Sie bittet aber darum, in den Vorbescheid aufzunehmen, dass die Grundstücksgrenze zum angrenzenden Fuß- und Radweg mit einer immer grünen Hecke in einer Höhe von ca. 1,80 m versehen wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ma 107 (Fläche für die Landwirtschaft) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.
zu TOP 4.4
63/2-4-27629
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Seniorenwohnungen, einer Pflegestation, einer Begegnungsstätte, kleinflächigem Einzelhandel und einer Tiefgarage auf dem Grundstück in Dortmund-Aplerbeck, Rodenbergstraße/Märtmannstraße 10
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 BauGB -
(Drucksache Nr.: 02276-02)

- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 09.04.2002

Herr RM Münch, Herr RM Harnisch und Frau RM Kröger-Brenner bitten jeweils um Vertagung, um den Beschluss der Bezirksvertretung Aplerbeck abwarten zu können.

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird die Vorlage am 15.05.2002 erneut behandeln.

zu TOP 4.5
63/2-1-28083
Errichtung eines Bürogebäudes mit einem Cafe und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Töllnerstaße 3/Löwenstraße 11 und 13
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02455-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.6
63/2-1-28022
Errichtung eines fachärztlichen Kompetenzzentrums auf dem Grundstück Königshof 1/Steinstraße 42
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02478-02)


Herr Steiner macht den Vorschlag, bei der Bauausführung die Auflage zu erteilen, dass in den Arztpraxen behindertengerechte Toiletten eingebaut werden. In Dortmund gibt es nur wenige zugängliche Arztpraxen. Herr Steiner fragt, ob es machbar sei, in die Praxisräume oder zentral auf jeder Etage behindertengerechte Toiletten einzubauen.

Herr Hofmeister nimmt den Gedanken auf. Er weiß nicht, ob ein Einbau in jedem Stockwerk möglich sein wird. Es sind Aufzüge vorgesehen, so dass auf jeden Fall barrierefrei Behindertentoiletten erreichbar sein werden. Das Thema wird mit dem Antragsteller verhandelt werden.

Frau RM Horitzky befürwortet die Vorlage. Sie fragt, ob ein Café mit 50 Gastplätzen dort Erfolg haben wird.

Herr StR Sierau sieht in dem Café eine Aufenthaltsmöglichkeit, wenn es in den Arztpraxen zu Wartezeiten kommen wird.


Beschluss
:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes InN 217 (Überschreitung der Baugrenzen und Geschossflächenzahl) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.
zu TOP 4.7
63/2-1-28294
Umbau und Erweiterung des Westfalenstadions durch Errichtung von vier Ecktribünenanlagen auf dem Grundstück Strobelallee 50
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02470-02)
(wurde nachversandt)

TOP 4.7 wird zusammen mit TOP 2.2 unter Tagesordnungspunkt 2.2 behandelt.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
"Energetische Verwertung von Holz und Biomaterialien"
Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02294-02AT)


Herr Herzmann nimmt aufgrund des am 27.02.2002 beschlossenen Antrages der SPD-Fraktion vom 20.02.2002 mit der Bezeichnung "Energetische Verwertung von Holz und Biomaterialien" im Namen der DEW Stellung. In der energetischen Verwertung von Holz zur Wärmeerzeugung sieht die DEW einen wichtigen Klimaschutzbeitrag in dieser Stadt. Die DEW hat bereits 1997 für Dortmund ein Klimaschutzkonzept veröffentlicht. Sie hat großes Interesse an der Realisierung dieses Projektes. Seit geraumer Zeit finden Gespräche mit der EDG statt, da die notwendigen Mengen an benötigten Hölzern aufzutreiben sind. Es sind Hölzer der Klassenart A 1 und A 2 verwendbar, das heißt naturbelassene und nicht beschichtete Hölzer. Verwertbar ist auch Holz aus dem Kompostüberlauf, Rodungsholz und Grünschnitt. Im Umland werden auch von anderen Firmen Holzmengen akquiriert Für die langfristige Planung wird Sicherheit benötigt, da bei dem Bau des Holzheizkraftwerkes auch die Amortisation gesehen werden muss. Ein Ingenieurbüro wurde damit beauftragt, ein Planungsgutachten zu erstellen. Ein Ergebnis des Gutachtens besteht in der Feststellung, dass ein reines Heizwerk auf der Basis von Biomasse wirtschaftlich zu betreiben wäre. Im Bereich der Kraftwärmekopplung gibt es bei kleinen Leistungsgrößen noch Probleme hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit. Größere Anlagen können wirtschaftlich betrieben werden, insbesondere wenn Fördermittel des Landes NRW vom Umwelt- oder Landwirtschaftsministeriums zur Verfügung gestellt werden könnten.

Herr Herzmann ist optimistisch, dass sich in nächster Zeit im Bereich der energetischen Verwertung von Holz und Biomasse etwas tun wird. Er hebt besonders hervor, dass die DEW langfristig und verlässlich Holz zu entsprechenden Konditionen vom Markt erhalten muss. Bei einem reinen Heizwerk sind die Konditionen so, dass die Größenordnung bei 20 bis 25,-- Euro pro Tonne liegt, bei einer Kraftwärmekopplungsanlage liegt der Preis etwas darunter.

Herr Dr. Grote ergänzt, dass es bereits eine große Anzahl solcher Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland gebe. Die Förderlandschaft ist auch interessant für einen privaten Anwender. In den nachfolgenden Berichten wird dargelegt werden, wie dies auch für den Bereich von Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern durch eine Förderung attraktiv gestaltet werden kann.

Herr RM Münch macht auf die ökologische Bedeutung des Tot- und Schnittholzes im Wald aufmerksam, die neben dem Klimaschutz und den Förderprogrammen gesehen werden muss.

Herr Herzmann erläutert auf die Frage der Frau RM Lührs nach der Zeitplanung, dass bereits ein Standort ins Auge gefasst wurde, so dass Umrüstungen begonnen werden können. Die DEW wird aber erst Förderanträge stellen, wenn die EDG als Lieferant weiß, welche Holzmengen langfristig zu welchem Preis verfügbar sind. Vorher wird keine Konkretisierung der Planungen erfolgen. Die Frage, wie viele Haushalte versorgt werden können, wird dahingehend beantwortet, dass mit einer Holzheizung ungern Haushalte versorgt werden sollen, da Haushalte nur in der kalten Jahreszeit diese Heizung nutzen würden. Das ist langfristig nicht wirtschaftlich. Es ist mindestens ein Wärmeabsatz von 3.500, besser von 5.000 bis 6.000 Stunden pro Jahr erforderlich. Das heißt, es müsste ein Schwimmbad oder ein Industriebetrieb damit geheizt werden.
In den Gesprächen mit der EDG geht es darum, Gebrauchtholz in den Kreislauf zurückzuführen.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
zu TOP 7.1
Modernisierung des Wilhelm-Hansmann-Hauses
(Drucksache Nr.: 02215-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Modernisierung des städtischen Begegnungszentrum Wilhelm-Hansmann-Haus mit Gesamtkosten von 302.000,00 ■.

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Investitionsbedarf
HJ 2002 HJ 2003 HJ 2004
4310 9411 0110
Modernisierung Wilhelm-
Hansmann-Haus 302.000,00
0,00 0,00
Deckung
4310 3680 0110
Zuschuss Förderverein zur
Modernisierung Wilhelm-
Hansmann-Haus 205.000,00 ■
0,00 0,00
2100 9411 0248
Neubau Turnhalle Kl. Kiel-
straße (Minderausgaben) 97.000,00
0,00 0,00

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund eine außerplanmäßige Mehrausgabe bei der Fipo 4310 9411 0110 - Modernisierung Wilhelm-Hansmann-Haus -, die wie oben dargestellt gedeckt wird.
Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 7.2
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung des Schulgebäudes der Hauptschule-Eving, Osterfeldstr. 131 in Do-Eving
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung - zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit
(Drucksache Nr.: 02391-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen:

Der Rat der Stadt genehmigt folgende, vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene
D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g :

Der Rat der Stadt genehmigt aufgrund der Erweiterung der Substanz- und Schadstoffsanierungsarbeiten des Schulgebäudes der Hauptschule-Eving, Osterfeldstr. 131 in Do-Eving, Mehrkosten von 694.000,00 ■.
Die Mehrkosten werden wie folgt finanziert:

Mehrkostenbedarf
HJ 2002 HJ 2003 HJ 2004
2150 9409 0167
PCB-Sanierung Haupt-
schule Do-Eving 694.000,00
0,00 0,00
Deckung
2200 9411 0144
Erw. Alb.-Dürer-RS und
HS Aplerbeck 394.000,00 ■
0,00 0,00
2200 9411 0147
Erweiterung und Umbau
RS Westerfilde 300.000,00
0,00 0,00


8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
zu TOP 8.1
Entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebiets im Rahmen des Mg 131 - Erdbeerfeld -
(Drucksache Nr.: 02367-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat beschließt den Ausbau von Kanälen im Bereich des Bebauungsplans Mg 131 - Erdbeerfeld - mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2.500.000,-- Euro.

Es erfolgt eine Vorfinanzierung aus dem Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond Dortmund". Folgende Kassenwirksamkeit ist vorgesehen:

Ausgaben 2002 1.300.000,-- Euro
Ausgaben 2003 100.000,-- Euro
Ausgaben 2005 ff. 1.100.000,-- Euro.


zu TOP 8.2
Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2002 und 2003
(Drucksache Nr.: 02515-02)


Beschluss
:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung von Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen in 2002 und 2003 mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.073.713,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9513 0022 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002 511.292,-- Euro
Ausgaben 2003 562.421,-- Euro.

zu TOP 8.3
Hauptsammler Leopold-Schütte-Straße / Witthausstraße
(Drucksache Nr.: 02349-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat beschließt für den Neubau des Hauptsammlers Leopold-Schütte-Straße / Witthausstraße eine Kostenerhöhung in Höhe von 487.019,-- Euro. Damit erhöhen sich die Gesamtkosten von 2.632.981,-- Euro auf 3.120.000,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0563 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 2.632.981,-- Euro
Ausgaben 2002 (überplanmäßig) 487.019,-- Euro

Die zusätzliche Mittelbereitstellung in 2002 erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

zu TOP 8.4
Kanalerneuerung Landgrafenstraße
(Drucksache Nr.: 02394-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig die Kanalerneuerung in der Landgrafenstraße zwischen der Kronenstraße und der Hainallee mit einem Kostenaufwand in Höhe von 255.646,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0833 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002 102.258,-- Euro
Ausgaben 2003 153.388,-- Euro.


9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

zu TOP 9.1
Aufforstungsprogramm DEW / Stadt Dortmund
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO
(Drucksache Nr.: 02474-02)

- Anforderung einer Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 10.04.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache Nr.: 02474-02AS)

Herr StD Fehlemann sagt zur nächsten Sitzung eine Vorlage zu diesem Komplex zu. Die Angelegenheit wird versucht, anderweitig zu klären. Sie ist Gegenstand im Rahmen der Infrastrukturrevision und auch eine Bewertungsfrage.
Herr RM Harnisch erläutert die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion. Die SPD-Fraktion wird zunächst die Vorlage abwarten.

Herr StD Fehlemann verweist auf Gespräche mit der DEW, die in der nächsten Woche stattfinden werden. Er verdeutlicht, dass das Liegenschaftsamt nicht Flächen dieser Größenordnung zur Verfügung stellen kann. Diese Flächen müssten gekauft werden. Der Vertrag mit der DEW ist in der jetzigen Zeit nicht mehr zu erfüllen. Es können nicht landwirtschaftliche Flächen herausgenommen und aufgeforstet werden und anschließend hat die Fläche einen geringeren Wert als vorher. Die Bewertungsmaßstäbe waren offenbar bei Vertragsabschluss nicht klar.

Frau RM Kröger-Brenner erwartet Alternativvorschläge, wenn die Verwaltung die gegebenen Aufträge nicht umsetzen kann.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird das Thema am 15.05.2002 behandeln.

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
zu TOP 11.2.1
Neuregelung der Werkleitung im Eigenbetrieb "Friedhöfe Dortmund "
(Drucksache Nr.: 02491-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt die Neuregelung der Werkleitung im Eigenbetrieb "Friedhöfe Dortmund" zum 01.05.2002 gemäß beigefügter Betriebssatzung.

2. Als Werkleiter der Friedhöfe Dortmund wird Herr Günter Marx bestellt.

3. Herr Uli Heynen wird als Leiter des Geschäftsbereiches Technik zum Mitglied der Werkleitung bestellt.

4. Herr Johannes Blume wird von seiner Zweit-Funktion als Werkleiter des Eigenbetriebes Friedhöfe Dortmund entbunden.


12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 12.1
Mobilfunk
Stellungnahme zum TOP bzw. Anträge (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02354-02AS-B)
- Anforderung einer Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.02 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache Nr.: 02354-02AS-BAS-B)

Frau sB Pohlmann-Rohr begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.03.2002.

Herr RM Jostes verweist auf die Vorlage "Mobilfunkanlagen in Dortmund" (Drucksache-Nr.: 01740-01), die am 14.11.2001 im AUSW behandelt wurde. Alle Punkte außer Punkt 5 des vorliegenden Antrages waren in der Vorlage enthalten und erledigt.


Herr RM Harnisch stimmt den Ausführungen des Herrn RM Jostes zu. Punkt 1 des Antrages wird von der SPD-Fraktion abgelehnt, Punkt 2 und 3 wurden in der Vorlage "Mobilfunkanlagen in Dortmund" bereits behandelt. Punkt 4 könnte zugestimmt werden, der Punkt erledigt dann zum Teil bereits Punkt 5, der gesetzlich geregelt ist. Er bittet um Auskunft darüber, welche Maßnahmen von Wohnungsbaugesellschaften im Zusammenhang mit UMTS-Anlagen unternommen werden.

Herr StR Sierau stellt dar, dass in Dortmund die Wohnungsbaugesellschaften nach einem Urteil zukünftig auf die Installation von Mobilfunkantennen, insbesondere auf den Dächern hoher Häuser, verzichten wollen. Das Urteil besagte, dass die Einnahmen aus dem Aufstellen der Antennen bei der Mietpreisberechnung Berücksichtigung finden müssten.

Herr Dr. Grote merkt zur Frage 3 der angeforderten Stellungnahme vom 11.03.2002 nach den Messstandorten an, dass im Rahmen des Landesprogrammes, das das Landesumweltamt in zehn Städten durchführt, in Dortmund folgende Anlagen gemessen werden:
eine Anlage jeweils an der Brandisstraße, an der Langen Fuhr und am Wambeler Hellweg.

Nach der Abstimmung erläutert Herr StD Fehlemann, dass es eine Informationsunterlage für die Bezirksvertretungen gebe, in der die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch beantwortet werden. Er stellt dieses Schreiben zur Verfügung, so dass es als
Anlage 1 der Niederschrift beigefügt werden kann. Gleichzeitig wird er es an die Redaktion des Bürgerbriefes senden, damit es von dort genutzt werden kann.

Herr RM Jung weist darauf hin, dass damit noch die Stellungnahme aufgrund der Anforderung vom 08.04.2002 abzugeben ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt wie folgt über die einzelnen Punkte des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab:

1. Der Ausschuss erwartet von der Verwaltung, dass diese im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten alle Anstrengungen unternimmt, eine weitest gehende Reduzierung der von Mobilfunkanlagen ausgehenden Strahlungsintensität zu erreichen. Ziel muss eine deutliche Unterschreitung der Vorsorgewerte des Ecolog-Institutes (Beispiel: Salzburg) sein.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Einrichtung eines "runden Tisches" mit den in Dortmund agierenden Mobilfunkbetreibern unverzüglich vorzunehmen, um zu konkreten Vereinbarungen über den Umfang der Strahlungsintensität und die Wahl der Standorte zu kommen.


3. Das Mobilfunkanlagenkataster wird fertiggestellt und kontinuierlich aktualisiert. Durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit werden die verfügbaren Informationen verbreitet und im Umweltinformationssystem zugänglich gemacht.

Punkt 1 -3 des Antrages: Ja: 3 Stimmen, nein: 22 Stimmen = mit Mehrheit abgelehnt.

4. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass im Rahmen einer der nächsten Bürgerbriefe über die Problematik der Mobilfunkanlagen ausführlich informiert wird.

Punkt 4 des Antrages: einstimmig beschlossen.

5. Davon unabhängig fordert der Ausschuss die Verwaltung auf, Wohnungsbaugesell- schaften und die Interessenverbände der Hauseigentümer sowie der MieterInnen anzuschreiben, auf die möglichen gesundheitlichen Folgewirkungen für MieterInnen, BewohnerInnen und Nachbarn aufmerksam zu machen und darum zu bitten, dass im Falle der beabsichtigten Zustimmung zur Errichtung einer Mobilfunkanlage im Vorfeld
der Kontakt mit der Verwaltung hergestellt wird, um das weitere Verfahren festzulegen.

Punkt 5 des Antrages: Ja: 3 Stimmen, nein: 22 Stimmen = mit Mehrheit abgelehnt.
zu TOP 12.2
City-Konzept für Radverkehr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02519-02)
- Anforderung einer Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache Nr.: 02519-02AS-B)

Herr StR Sierau wird eine Stellungnahme im Rahmen einer Vorlage am 15.05.2002 zu dieser Thematik vorlegen. Im City-Konzept, das der Rat am 29.04.1999 beschlossen hat, waren z. B. darüber Aussagen enthalten, wo Achsen für den Radverkehr durch die City gehen könnten. Es ging um zwei Nord-Süd-Achsen und drei Ost-West-Verbindungen. Herr StR Sierau spricht das Gebot der Rücksichtnahme an, das natürlich auch von Radfahrern zu beachten ist.
Die notwendigen Schritte in Sachen Radverkehr sind mit der Tiefbauverwaltung abzusprechen und die Entwicklungsüberlegungen in der Innenstadt sind zu beachten. Im Rahmen des Masterplans Mobilität ist im Abschnitt Radverkehr darzustellen, wie es sich für die Innenstadt darstellt.

Frau RM Kröger-Brenner fordert, dass bei den künftigen Planungen auf Radverkehr Rücksicht genommen wird. Wenn genügend Platz vorhanden ist, könnten mehrere Nutzungen auf einer Straße stattfinden.

Herr StR Sierau erläutert, dass die ursprüngliche Vorlage zum Radverkehr jetzt auch in allen Bezirksvertretungen beraten wurde, so dass am 15.05.2002 auch das Ergebnis dieser Beratungen vorgestellt werden kann.


Beschluss:
Der AUSW wird das Thema am 15.05.2002 behandeln.


Anschließend erhalten die Mitglieder des AUSW verschiedene Informationen:

a) Herr StR Sierau berichtet über den geplanten Ablauf der Reise des AUSW nach Zaanstad/Niederlande:
Die Reise erfolgt am 31.05.2002, Abfahrt am Rathaus wird um 7.00 Uhr, Rückkehr voraussichtlich gegen 23.00 Uhr sein.
Zaanstad befindet sich ca. 20 km nördlich von Amsterdam. Die Stadt verfügt über insgesamt 55.000 Arbeitsplätze. Täglich pendeln ca. 22.000 Menschen zur Arbeit in die Region Amsterdam und ca. 17.000 kommen zur Arbeit nach Zaanstad. Die Stadt ist geprägt von Lebensmittelindustrie, zum Teil auch von Unternehmen der Nahrungsmittelproduktion und Betrieben des Linoleums und der Dienstleitungen. Inzwischen sind erhebliche Flächenanteile durch Betriebsumstrukturierungen freigesetzt worden. Entlang des Flusses gibt es verschiedene Entwicklungsprojekte, wie ein Neubaugebiet und ein Projekt rund um den Bahnhof.

Die Begrüßung erfolgt am 31.05.2002 in Zaanstad durch den Bürgermeister der Stadt, anschließend erfolgt die Besichtigung verschiedener Projekte.


Herr RM Jung bittet interessierte Mitglieder des AUSW (RM, sB, sE) darum, sich als Teilnehmer in die umlaufende Liste verbindlich einzutragen. Ein Sitzungsgeld wird nicht gezahlt. Auf Anforderung kann eine Bescheinigung für den Arbeitgeber ausgestellt werden.


b) Herr StD Fehlemann weist auf die am 18.04.2002 erfolgende Übergabe des Platzes von Leeds an die Stadt hin. Er lädt die Mitglieder des Ausschusses hierzu ein.




J u n g S c h n e i d e r S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)