N i e d e r s c h r i f t


28. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 13.02.2002 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - ab 16.55 Uhr (TOP 3.1)
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen
b) Verwaltung:
Herr Budde - Amt f. Tiefbau u. Straßenverkehr Bez. Nord-
Herr Finger - Pflege öffentlicher Raum -
Frau Klemp - Jugendamt -
Herr Waldhoff - Amt für Tiefbau und Straßenverkehr -
Herr Weise - Stadtbahnbauamt -
c) Sachverständige:
Herr Pinter - Viterra Wohnen AG -
Herr Schmidt - Viterra Wohnen AG -
d) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -
Verhindert ist:
Möckel, Petro

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 18.00 – 18.10 Uhr (nach TOP 3.3)
Ende : 19.05 Uhr
Tagesordnung:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 27. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 16.01.2002
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Wohnungsleerstand im Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße
(Einladung an die Viterra)
3.1.1 Wohnungsleerstand im Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße
(Stellungnahme der Verwaltung)
3.2 Vorstellung des neu gegründeten städtischen Betriebes “Pflege öffentlicher Raum”
(Mündlicher Bericht der Verwaltung)
3.3 Sozialräumliche Jugendhilfeplanung im Stadtbezirk Dortmund-Eving
(Mündlicher Bericht der Verwaltung)
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Durchführung der Veranstaltung “Wir in Eving” am 08.06.2002 auf dem Evinger Platz
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 22.01.2002)
4.2 Durchführung des Evinger Adventmarktes am 01.12.2002 auf der Bayrischen Straße
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 21.01.2002
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
6.1 Stärkung der Bezirksvertretungen
^ hier: Verwaltungsstruktur in den Bezirksverwaltungsstellen / Stadtbezirken der Innenstadt
7. Schule
7.1 Besichtigung der Schulgebäude im Stadtbezirk Dortmund-Eving durch den Vertreter der Bürgerliste
(Antrag des Vertreters der Bürgerliste)
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Akteneinsicht gem. § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Akten der Stadt Dortmund zum Hallenbad in Dortmund-Eving
> StA 52 (Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund)
Aufstellung des Kostenvoranschlages für die Instandsetzung des Evinger Hallenbades in
den alten Zustand
> StA 65 (Städtische Immobilienwirtschaft)
Bauunterlagen, Nutzflächenberechnung und Grundrisszeichnung des Evinger Hallenbades
(Antrag des Vertreters der Bürgerliste vom 27.01.2002)
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Bauleitplanung; Verlegung eines Standortes für eine ökologische Ausgleichsmaßnahme
hier: Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr.9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße –
(Drucksache Nr.: 01237-01)
11.2 Kanalerneuerung Gretelweg / Hänselweg u.a. – Weitere Bauabschnitte im östlichen Teil der Märchensiedlung
(Drucksache Nr.: 02008-01)
11.3 Protokoll des Ortstermines zur Verlegung der Bushaltestelle Lindenhorster Straße Höhe AWO am 24.01.2002
11.4 Beseitigung der Müllansammlung auf dem Grundstück zwischen Grävinghoffweg, Evinger Straße und Kemminghauser Straße
(Antrag der SPD-Fraktion 23.01.2002)
11.5 Einrichtung einer Querungshilfe als Maßnahme zur Schulwegsicherung im Kreuzungsbereich Preußische Straße über die Bayrische Straße weiterführend in die Preußische Straße
(Antrag der SPD-Fraktion vom 23.01.2002)
11.6 Aufhebung der Vorfahrtsregelung für die Brechtener Straße
(Antrag der CDU-Fraktion 27.01.2002)
12. Mitteilungen
12.1 Pflege und Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns an der Kemminghauser Straße
(Stellungnahme der Verwaltung)
12.2 Wildwechselbeschilderung im Stadtbezirk Dortmund-Eving
12.3 Einrichtung einer Querungshilfe in der Straße Schiffhorst
12.4 Fertigstellung der Haltestellen und Fahrplan der U 49 von Brechten bis Brambauer
13. Anfragen
13.1 Änderungen im Bebauungsplan Ev 129 und Errichtung eines Spielplatzes
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 28.01.2002)
13.2 Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.01.2002)
13.3 Aufstellung von Fahrgastunterständen am Bezirksfriedhof Kemminghausen
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 27.01.2002)
13.4 Verlegung der Moschee Evinger Straße 304 und Aufgabe des Standortes
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 27.01.2002)
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Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – Herr Neumann – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:

TOP 1.5: Verpflichtung eines neuen Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving
hier: Verpflichtung des Herrn Johann Stepniak als Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving anstelle des ausgeschiedenen Mitgliedes Herrn Enrico Ehlert
TOP 3.4: Vorstellung des Ausbaus des Park and Ride-Platzes Schulte-Rödding
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung
TOP 4.3: Unterstützung der Bemühungen des Mieterbeirates Obereving zur Erhaltung der Wohnrechte für ausgeschiedene Bergleute bei Wohnungsverkäufen und Auslaufen der Belegungsrechte. (Eingabe des Mieterbeirates Obereving)
TOP 5.1: Erneuerung Busbuchten “Alter Heideweg”
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Des Weiteren liegt der folgende Dringlichkeitsantrag des Vertreters der Bürgerliste – Herrn Tokarski – zur Aufnahme in Tagesordnung vor:

“Sofortiger Abbau der Mobilfunksendeanlage auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule
Eine auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule errichtete Mobilfunksendeanlage stellt eine enorme Belastung für die Kinder und die Lehrerschaft dar. Das Schulverwaltungsamt wird gebeten, im Namen der Kinder und Lehrer der Minister-Stein-Schule die Mobilfunksendeanlage abzubauen.

Begründung:
Mobilfunkstrahlung beeinträchtigt den Organismus und führt zum Beispiel zu Konzentrations- und Schlafstörungen, genau diese Auffälligkeiten zeigen sich bei den Kindern. Daher sind die Eltern dieser Kinder beunruhigt und fordern den Abbau dieser Anlage. Gutachten und Studien untermauern diese Forderung. Es besteht die Gefahr, dass auch andere Krankheitsbilder zum Vorschein kommen. Deshalb ist ein schnelles Vorgehen erforderlich.
In diesem Fall muss man sich sogar auf das Grundgesetz beziehen:
GG Artikel 2:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
GG Artikel 3:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Die Vorsitzenden der CDU- wie auch der SPD-Fraktion – Herr Neumann und Herr Adden – stellen beide in ihren Redebeiträgen fest, dass sie durchaus die Notwendigkeit sehen, sich mit dem Thema der Mobilfunksendeanlagen zu beschäftigen. Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving sollte allerdings im Vorfeld ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, sich mit der Problematik vertraut zu machen. Eine Erörterung und Beschlussfassung des vorliegenden Antrages des Vertreters der Bürgerliste sollte daher – unter Einhaltung der Ladungsfrist und Vortrag eines sachkundigen Berichterstatters – in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.03.2002 erfolgen.
Eine, für die Erweiterung der Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen, notwendige Dringlichkeit können sowohl Herr Adden als auch Herr Neumann nicht feststellen. Da auch aus der Antragsbegründung die Dringlichkeit nicht eindeutig hervorgeht, wird der Eingeber gebeten, seinen Dringlichkeitsantrag noch einmal mündlich zu begründen

Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – erklärt, dass es ihm unverständlich ist, dass sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving trotz der, seiner Meinung nach, von den Mobilfunksendeanlagen ausgehenden nachgewiesenen Gefahren weigert, den Antrag in der heutigen Sitzung zu beraten. Er bezeichnet es als empörend, dass der Antrag erst in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving behandelt werden soll und sieht hierin seitens der Bezirksvertretung den Versuch, die Problematik “auf bürokratischem Wege auf die lange Bank zu schieben”.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt zu, dass sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving in der Sitzung am 13.03.2002 erneut mit dem Thema der Mobilfunksendeanlagen beschäftigen und dann auch sachkundige Berichterstatter einladen wird.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist noch einmal darauf hin, dass die heutige Diskussion lediglich die Feststellung der Dringlichkeit des Antrages behandelt.
Vorwürfe des Vertreters der Bürgerliste, dass keine Bereitschaft bestehe, sich mit der Problematik der Mobilfunksendeanlagen auseinander zusetzen, weist Herr Neumann zurück. Er fordert eine sachliche und fachliche Diskussion, die auf der Grundlage eines ausreichenden Informationsstandes zu adäquaten Ergebnissen und Entscheidungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving führt.

Auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – stellt noch einmal deutlich klar, dass selbstverständlich auch seiner Fraktion die Problematik der Mobilfunksendeanlagen und die darüber in der Öffentlichkeit geführte Diskussion und Ängste der Bevölkerung bewusst und bekannt sind. Eine vorschnelle Entscheidung, ohne vernünftige und umfassende Hintergrundinformationen, wird aber auch von der SPD-Fraktion abgelehnt, zumal der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – die Dringlichkeit seines Antrages nicht begründen konnte.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – erklärt in ihrem Redebeitrag, dass auch ihre Partei sich bereits seit längerer Zeit mit der Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen beschäftigt. Frau Sichelschmidt, die ebenfalls für eine Beratung des Themas in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving plädiert, spricht sich dafür aus, die Problematik dann auf den gesamten Stadtbezirk Eving bezogen zu diskutieren. Der Abbau einer Sendeanlage, die dann unter Umständen nur ein paar Meter weiter erneut errichtet wird, würde kaum etwas zur Änderung der Situation beitragen.
Um der Bezirksvertretung Dortmund-Eving einen Überblick und eine Diskussionsgrundlage zu geben, ist die Erstellung eines Katasters für den gesamten Stadtbezirk unter Berücksichtigung besonders “sensibler” Einrichtungen erforderlich.

Im Anschluss an diese Redebeiträge verleiht der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – noch einmal seiner Enttäuschung Ausdruck, dass die Dringlichkeit seines Antrages von der Mehrheit der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht gesehen wird. Herr Tokarski verweist auf ein ihm vorliegendes Gutachten, das seine Überzeugung von der Gefährlichkeit der Mobilfunksendeanlagen stützen soll. Gleichzeitig erklärt er, dass ihm durchaus bewusst ist, dass sowohl die Errichtung wie auch der Abbau von Mobilfunksendeanlagen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretungen fallen. Mit dem zur heutigen Sitzung vorgelegtem Dringlichkeitsantrag wurde lediglich die Absicht verfolgt, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving einen “Denkanstoss” zu geben.
Nachdem der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erneut versichert, dass sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving in ihrer nächsten Sitzung am 13.03.2002 mit Mobilfunksendeanlagen in Stadtbezirk Dortmund-Eving beschäftigen wird, zieht Herr Tokarski seinen Dringlichkeitsantrag zurück.
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Der Tagesordnungspunkt 11.6 - Aufhebung der Vorfahrtsregelung für die Brechtener Straße wird vom Eingeber (CDU-Fraktion) zurück gezogen.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – fragt an, warum die in der Dortmunder Presse vom Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – angekündigte Vorlage des Bauordnungsamtes zur Nutzungsänderung der Veranstaltungshalle des ehemaligen Scala Kinos auf der Evinger Straße für Fritzi’s Kinderwelt sich nicht auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung befindet.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt, dass seines Wissens noch ein Brandschutzgutachten aussteht. Da die Brandschutzmaßnahmen zurzeit von der Feuerwehr überprüft werden, wurden bis zur Erstellung des endgültigen Gutachtens eine vorläufige Konzession sowie eine vorläufige Betriebserlaubnis erteilt. Gleichzeitig sagt Herr Böttger zu, das Bauordnungsamt noch einmal an die Vorlage zur Nutzungsänderung für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu erinnern.
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Die Tagesordnungspunkte 3.4 - Vorstellung des Ausbaus des Park and Ride-Platzes Schulte-Rödding und 5.1 - Erneuerung Busbuchten “Alter Heideweg” werden vorgezogen und unmittelbar nach TOP 3.1.1 behandelt

Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.02.2002 genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 27. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 16.01.2002.

Ein Antrag des Vertreters der Bürgerliste – Herrn Tokarski – zu TOP 4.1 in die Niederschrift aufzunehmen, dass “der Bezirksvorsteher in der Sitzung am 16.01.2002 einen Antrag des Vertreters der Bürgerliste auf Überlassung der Bauakten der Verwaltung zum Hallenbad Eving abgelehnt hat,” wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – abgelehnt.

Zu TOP 11.4 – Einleitung von Maßnahmen zur Unterbindung des Zuparkens des Wendehammers in der Straße Pfahlstück
Zum Antrag der CDU-Fraktion der in der Sitzung am 16.01.2002 abgelehnt wurde, wird seitens der CDU-Fraktion die Zusatzfrage gestellt, ob in der Straße Pfahlstück Versorgungsfahrzeuge ungehindert ein- und ausfahren können.

Im Anschluss wird die Niederschrift der 27. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 16.01.2002 – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.



Zu TOP 1.5:
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving
hier: Verpflichtung des Herrn Johann Stepniak als Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving anstelle des ausgeschiedenen Mitgliedes Herrn Enrico Ehlert

Nach Ausscheiden des Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – Herrn Enrico Ehlert – ist Herr Johann Stepniak als Mitglied in die Bezirksvertretung nachgerückt.

Herr Böttger bittet Herrn Stepniak vorzutreten, die Damen und Herren Mitglieder der Bezirksvertretung sich von den Plätzen zu erheben und verpflichtet Herrn Stepniak mit folgender Formel:

Ich bitte Sie, sich zu verpflichten, dass Sie Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, die Gesetze beachten und Ihre Pflichten zum Wohle dieser Stadt erfüllen werden.

Herr Stepniak antwortet: “Ich verpflichte mich”

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)

Frau Raeck, wohnhaft in der Osterfeldstraße, spricht Parkplatzprobleme im Bereich vor ihrem Wohnhaus an, das sich im Eigentum der Viterra Wohnen AG befindet. Für drei Wohnhäuser mit ca. 17- 20 Pkw stehen lediglich acht Parkplätze zur Verfügung. Wie das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr den Bewohnern bei einer Begehung vor Ort mitteilte, befinden sich die Stellflächen nicht im Besitz des Wohnungseigentümers, sondern es handelt sich um öffentliche Parkplätze.
Frau Raeck erklärt, dass in diesem Bereich dringend mehr Parkmöglichkeiten benötigt werden und bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Unterstützung. Gespräche mit der Viterra zur Lösung der Parkplatzproblematik führten bisher zu keinem Ergebnis.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – erinnert an einen in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.09.2001 – einstimmig – gefassten Beschluss der Bezirksvertretung in dem die Verwaltung gebeten wurde, “die Herrichtung der in diesem Grünzonenbereich liegenden Parkplätze sowie die regelmäßige Pflege des Straßenbegleitgrüns durchzuführen bzw. zu veranlassen.” Auf diesen Beschluss erfolgte bisher keine Reaktion der Verwaltung.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt zu, die Verwaltung an die Durchführung dieses Beschlusses zu erinnern und gleichzeitig um Prüfung zu bitten, ob seitens der Verwaltung Lösungsmöglichkeiten für die Parkplatzsituation der Anwohner in diesem Bereich bestehen.
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Herr Acker, wohnhaft in einem Haus der Viterra Wohnen AG in der Ötztaler Straße 29, schildert die Wohnsituation in diesem Siedlungsbereich und die Umstände die seiner Meinung nach zu dem derzeit hohen Leerstand geführt haben. Frei gewordene Wohnungen lassen sich aufgrund der zum Teil sozial unverträglichen Mieterstruktur nicht neu vermieten. Die Hauseingänge, Flure sowie das Umfeld verkommen immer mehr. Beschwerden der Mieter an den Wohnungseigentümer scheitern laut Aussage des Herrn Acker, da der Vermieter bisher keine Gesprächsbereitschaft zeigte.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auf den Tagesordnungspunkt der 3.1 der heutigen Sitzung in dem mit Vertretern der Viterra Wohnen AG der Wohnungsleerstand und die Wohnsituation im Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße diskutiert werden soll.

Die Vorsitzenden der SPD- wie auch der CDU-Fraktion und die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Herr Neumann, Herr Adden und Frau Sichelschmidt –, die die Wohnsiedlung aus eigener Anschauung kennen, bestätigen den Eindruck des Herrn Acker, vor allem in Bezug auf das Wohnumfeld. Da die Bezirksvertretung Dortmund-Eving politisch nicht in der Lage ist, Einfluss auf die Belegungsrechte des Vermieters zu nehmen, soll zumindest versucht werden in Gesprächen auf eine positive Änderung auf das Wohnumfeldes hinzuwirken.

Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – verweist darauf, dass es sich hier um einen Eingriff in die “Privatsphäre” handeln würde, und die Viterra selber in der Lage sein muss, die Ordnung in ihren Häusern aufrecht zu erhalten bzw. auf den Erhalt der Ordnung hinzuweisen. Auch für die Bereitstellung von Parkplätzen für Mieter der Viterra ist die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht zuständig. Allenfalls auf das “äußere Bild” einer Wohnsiedlung einzuwirken, ist Aufgabe der Bezirksvertretung.

Für die SPD-Fraktion geht der Vorsitzende – Herr Adden – eingangs seiner Erwiderung in Kürze auf den Sinn und Zweck der Einwohnerfragestunden ein. Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirkes wurden und werden gebeten, sich bei Problemen an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu wenden. Selbstverständlich ist die Bezirksvertretung nicht immer in Lage Störungen abzustellen und zu helfen, dies gilt besonders in Bereichen die privatrechtliche Vereinbarungen betreffen. Herr Adden lehnt es aber nachdrücklich ab, Einwohner des Stadtbezirkes Dortmund-Eving abzuweisen, ohne zumindest – auch im privatrechtlichen Bereich – den Versuch unternommen zu haben helfend oder auch vermittelnd einzugreifen.
Im vorliegenden Fall beschäftigt sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving schon seit einigen Jahren mit diesem Siedlungsbereich und sucht in Gesprächen mit dem Eigentümer nach Lösungswegen. Äußerungen der betroffenen Mieterinnen und Mieter werden durchaus als positive Bestätigung des Engagements der Bezirksvertretung gesehen.

Mit dieser Anmerkung schließt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – die Einwohnerfragestunde.

3. Berichterstattung

Zu TOP 3.1:
Wohnungsleerstand im Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße

Als Vertreter der Viterra Wohnen AG sind der Leiter der Bewirtschaftung der Niederlassung Dortmund – Herr Pinter – und der Niederlassungsleiter des Bereiches West – Herr Schmidt – anwesend.

Herr Schmidt stellt anhand von Folien die Siedlung datenmäßig vor. In diesem Siedlungsbereich besitzt die Viterra insgesamt 49 Häuser, mit 508 Wohneinheiten von den 200 öffentlich gefördert sind. Zum größten Teil (448) handelt es sich um mit 3 ½ Zimmerwohnungen, die restlichen Wohnungen haben 4 ½ Zimmer.
Der höchste Leerstand besteht in den achtgeschossigen Häusern, in denen sich je 32 Wohneinheiten befinden. Im gesamten Siedlungsbereich standen im Januar dieses Jahres 72 Wohnungen leer, 60 dieser Wohnungen befinden sich in Hochhäusern. Während in den übrigen Häusern der Siedlung leerstehende Wohnungen innerhalb eines normalen Zeitrahmens wieder vermietet werden können, ist in den Hochhäusern mit einem längerfristigen Leerstand zu rechnen.
Eine Befragung von insgesamt 33 Mietern im letzten Jahr ergab, dass ein großer Teil der Bewohner sowohl mit den Gegebenheiten der Wohnungen, den Parkmöglichkeiten und auch mit der Freiraumgestaltung zufrieden ist. Als nicht zufriedenstellend wurden Spielmöglichkeiten für Kinder sowie Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für Jugendliche und Erwachsene empfunden. Zur Nachbarschaft befragt, empfanden lediglich 16 Mieter diese als positiv.
Als Ergebnis dieser Mieterbefragung will die Viterra nun versuchen, durch Einbeziehung der Mieterinteressen und Aktivierung einer Mietervertretung die Identifikation der Mieter mit ihrer Siedlung zu erhöhen.
In geplante optische und gestalterische Maßnahmen, wie z.B. die Überarbeitung der Spielplätze, Erneuerung der Hauszugangswege, Neugestaltung des Hauseingangsbereiches und der Hausflure sollen die Mieter verstärkt einbezogen werden. Ebenfalls geplant sind die Neugestaltung der Außen- und Hauseingangsbeleuchtung sowie die Neugestaltung der Müllcontainerstandplätze. An den Hochhäusern sollen die Fassaden optisch aufgebessert werden. Des Weiteren sollen die in der Wohnsiedlung liegenden Spielplätze erneuert und aufgewertet werden.
Bereits im vergangenen Jahr wurde in der Siedlung ein Hausmeisterbüro mit fester Sprechstunde eingerichtet. Durch die Tatsache, dass der Hausmeister in der Siedlung wohnhaft ist, ist eine beinahe ständige Präsenz gegeben.
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In der an die Berichterstattung anschließenden Diskussion begrüßt der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen. Dringend erforderlich sind auf jeden Fall Veränderungen in den Eingangsbereichen, hier werden potenzielle Mieter schon vor bzw. bei Betreten des Hauses abgeschreckt.
Gleichzeitig bezweifelt Herr Adden jedoch, dass aufgrund der baulichen Gegebenheiten, “nur” durch einige gestalterischen Maßnahmen, die hohen Leerstände in den Hochhäusern beseitigt werden können. Es wird im Gegenteil befürchtet, dass sich der Leerstand weiter erhöhen wird. Unter Umständen wäre hier einer Verringerung der Geschosshöhe eine Alternative.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – geht gedanklich noch einen Schritt weiter. Sollte es für diesen Siedlungsbereich in der bestehenden Form keine wirkliche Zukunftsprognose geben, wäre eventuell auch über einen Abriss eines oder mehrerer der Hochhäuser nachzudenken. Die Frage stellt sich, ob bei der voranschreitenden Veränderung der Sozialstruktur im Stadtbezirk Eving, der Bedarf für Wohnsiedlungen dieser Art überhaupt noch vorhanden ist.
Herr Neumann bezweifelt, auch im Hinblick auf die teilweise sozial unverträgliche Mieterstruktur, dass einige Verbesserungen und Verschönerungen im Außenbereich geeignet sind, die leerstehenden Wohnungen über kurz oder lang vermieten zu können.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – erklärt, dass sie von der durchgeführten Mieterbefragung grundsätzlich positiv überrascht ist, kritisiert wird aber dass lediglich 33 Mieter befragt wurden.
Für Frau Sichelschmidt steht nicht fest, dass sich der Bedarf für sozialen Wohnungsbau im Stadtbezirk weiter verringern wird. Bei den Schwankungen, denen der Wohnungsmarkt unterworfen ist, kann man nicht zwingend davon ausgehen, dass sich die Nachfrage nach Eigenheimen in der selben Richtung weiterentwickeln wird. Die Tatsache, dass der Mietwohnungsbereich momentan sehr entspannt ist muss nicht bedeuten, dass Investitionen in diesem Bereich nicht mehr sinnvoll sind, da sich die Situation sehr schnell wieder ändern kann. Ungeachtet der Lage auf dem Wohnungsmarkt ist für große Wohnungen (4 ½ Zimmer), wie in dieser Siedlung vorhanden, fast immer ein Bedarf gegeben. Maßnahmen der Viterra, den Wohnungsbestand durch Umgestaltungsmaßnahmen aufzuwerten, sind daher positiv zu sehen.

Herr Pinter führt in Beantwortung der vorangegangenen Redebeiträge aus, dass die Viterra derzeit Konzepte entwickelt und umsetzen wird, die positive Veränderungen in der Siedlung herbeizuführen sollen. Anstatt sofort an Abbruchmaßnahmen zu denken, sollte erst einmal abgewartet werden, wie sich die Umsetzung der Konzepte auf die Vermietungssituation auswirkt. Gleichzeitig weist Herr Pinter aber auch darauf hin, dass auch der Viterra Geldmittel nicht in unbegrenzter Höhe zur Verfügung stehen und es Siedlungen in anderen Stadtbezirken gibt, in der die Lage weitaus dramatischer ist. Es soll aber auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass die Probleme im Bereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße nicht ausreichend beachtet werden. Es wird darum gebeten, der Viterra für die Umsetzung ihrer Konzepte zunächst zwei Jahre Zeit zu geben und dann noch einmal eine Neubewertung vorzunehmen.

Anschließend geht Herr Schmidt auf das grundsätzlich bestehende Problem der Anonymität in Hochhäusern ein. Die Viterra ist bei der erfolgreichen Umsetzung der geplanten Maßnahmen letztendlich vor allem auf die Mithilfe der Mieter angewiesen. Hier besteht die Hoffnung, dass sich Mieter nicht nur in den Änderungsprozess einbringen, sondern ihn auch durch Vorschläge mitgestalten. In der gemeinsamen Umsetzung des Konzeptes wird auch die Chance für Verbesserungen der Beziehungen im zwischenmenschlichen Bereich gesehen.
Aussagen zur Beendigung der Maßnahmen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, da gerade erst mit Umgestaltungsprozess begonnen wurde.

Eine abschließende Frage des Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herrn Neumann –, ob die Viterra wie in anderen Bereichen auch, beabsichtigt, Teilbereiche des Wohnungsbestandes in der Innsbruck- bzw. Ötztaler Straße zu vermarkten, wird von Herrn Schmidt verneint.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis und bedankt sich bei den Vertretern Viterra Wohnen AG. Gleichzeitig wird vereinbart, dass in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Oktober erneut über den Sachstand berichtet wird.

Zu TOP 3.1.1:
Wohnungsleerstand im Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Wohnungswesen vom 24.01.2002 zur Kenntnis.

Das Amt für Wohnungswesen teilt mit, dass die Wohnsiedlung an der Innsbruckstraße / Ötztaler Straße Mitte der 60er Jahre nach den damaligen städtebaulichen Leitbildern errichtet wurde. Zum Siedlungsbereich gehören vier Punkthochhäuser mit acht Geschossen und jeweils 32 Wohnungen. Die ursprünglich mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen unterliegen nach planmäßiger Tilgung der öffentlichen Mittel bereits seit 1994 keinen Bindungen mehr. In der Gebäuden Ötztaler Straße 2 und 10 sowie Steiermarkstraße 49 und 57 standen nach Überprüfung durch das Amt für Wohnungswesen Anfang Januar 2002 insgesamt 58 Wohnungen leer. Die Stadt Dortmund hat bei frei finanziertem Wohnraum keinen Einfluss auf die Wiedervermietung und die damit verbundenen Belegungsstrukturen.
Die Zweckentfremdungsverordnung greift nicht bei Wohnraum, der aufgrund seiner Lage oder Ausstattung am Markt nicht angenommen wird.
Im weiteren Wohnungsbestand der Siedlung bestehen keine Vermietungsschwierigkeiten. In den öffentlich geförderten Wohngebäuden Ötztaler Straße 18 und Steiermarkstraße 41 mit insgesamt 64 Wohnungen wurde bei der Überprüfung durch das Amt für Wohnungswesen nur ein fluktuationsbedingter Leerstand festgestellt.
Die Eigentümerin der Wohnsiedlung, Viterra Wohnen AG, hat auf Anfrage des Amtes für Wohnungswesen am 11.01.2002 mitgeteilt, dass sie zurzeit ein Konzept zur Verbesserung der Vermietungssituation entwickelt.
Neben der Optimierung geeigneter Marketingmaßnahmen steht insbesondere die Neugestaltung des Wohnumfeldes im Vordergrund der Überlegungen.
Durch das Amt für Wohnungswesen wurde bereits im Juni 2000 auf Antrag der Eigentümerin der Nutzungsänderung einer Erdgeschosswohnung im Punkthochhaus Ötztaler Straße 10 zugestimmt, um durch die Präsenz eines Hausmeisters eine bessere Betreuung der Mieterinnen und Mieter zu erreichen.
Das Amt für Wohnungswesen wird diesen Prozess weiterhin aktiv begleiten.

Zu TOP 3.2:
Vorstellung des neu gegründeten städtischen Betriebes “Pflege öffentlicher Raum”

Als Berichterstatter sind Herr Budde – Tiefbaubezirk Nord – sowie Herr Finger – Regiebetrieb “Pflege öffentlicher Raum” – anwesend.

Herr Finger – “Pflege öffentlicher Raum” – stellt die Aufgaben des neu gegründeten Regiebetriebes vor, der beim Amt für Tiefbau und Straßenverkehr angesiedelt und aus einer strukturellen Veränderung des Grünflächenamtes hervorgegangen ist. Aufgaben sind Verkehrssicherung, Instandsetzung und Instandhaltung des Straßenbegleitgrünes, der Grünflächen, der Park- und Grünanlagen und sonstiger Außenanlagen.

Abschließend verteilt Herr Finger eine Broschüre, in der Telefonnummern von Ansprechpartnern verzeichnet sind und weist darauf hin, dass Wünsche, Anregungen, Kritiken und auch Beschwerden jederzeit entgegengenommen werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und dankt den Berichterstattern.

Zu TOP 3.3:
Sozialräumliche Jugendhilfeplanung im Stadtbezirk Dortmund-Eving

Die Jugendpflegerin des Stadtbezirkes Dortmund-Eving – Frau Klemp – ist anwesend, um den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Planungen zur “Sozialräumlichen Jugendhilfeplanung im Stadtbezirk Dortmund-Eving” vorzustellen.

Die Grundzüge der Sozialräumlichen Jugendhilfeplanung, die mit Ausnahme des Stadtbezirkes Lütgendortmund in allen Dortmunder Stadtbezirken durchgeführt wird, werden von Frau Klemp vorgestellt. In Lütgendortmund wurde die Sozialräumliche Jugendhilfeplanung bereits in den Jahren 1989 / 1999 als Modellprojekt durchgeführt und dient nun als Grundlage der weiteren Arbeit in den anderen Stadtbezirken.

Die Jugendhilfeplanung basiert auf der gesetzlichen Grundlage der §§ 79 und 80 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die die Planungsverantwortung auf die öffentliche Jugendhilfe in Verbindung mit den freien Trägern der Jugendhilfe übertragen. Zum einen soll der Bestand, also Angebote und Einrichtungen der Jugendhilfe festgestellt werden und gleichzeitig der Bedarf ermittelt werden. Ergebnis soll eine rechtzeitige und ausreichenden Befriedigung des Bedarfes sein.

Die Ziele, Vorgehensweise sowie die praktische Umsetzung und der zeitliche Ablauf der Sozialräumlichen Jugendhilfeplanung werden von Frau Klemp anhand einiger Folien vorgestellt.
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving: Fotokopien dieser Folien sind dieser Niederschrift als Anlage I beigefügt.

Da die Sozialräumliche Jugendhilfeplanung zeitgleich in den Stadtbezirken stattfindet, besteht für alle ein verbindlicher Zeitplan von 13 Monaten. In diesen Monaten werden 5 bis 8 Sitzungen in jedem Stadtteil durchgeführt, eingeladen werden alle, die sich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen, wie z.B. Schulen, Kindergärten, Vereine und Initiativen. Für den Stadtbezirk Dortmund-Eving fand die erste halbtägige Sitzung im Januar 2002 statt, die nächste ist für März terminiert. Die Sitzungen sollen grundsätzlich in den späten Nachmittagsstunden (17.00 oder 18.00 Uhr) durchgeführt werden, um auch Berufstätigen die Möglichkeit der Teilnahme zu geben.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving dankt Frau Klemp für ihren Bericht und nimmt die vorangegangenen Ausführungen zur Kenntnis.

Zu TOP 3.4:
Vorstellung des Ausbaus des Park and Ride-Platzes Schulte-Rödding.

Als Berichterstatter sind die Herren Waldhoff und Weise – Amt für Tiefbau und Straßenverkehr sowie Stadtbahnbauamt – anwesend.

Herr Weise erläutert zunächst die Planungen zur Erweiterung des Park and Ride Platzes Schulte-Rödding. Insgesamt werden 211 neue Parkplätze, davon sieben Stellplätze für Behinderte, errichtet, mit den bereits vorhandenen wird sich die Zahl auf 300 erhöhen. Die Einfahrten befinden sich wie bisher auch an der Bayrischen- und an der Derner Straße
Wie Herr Waldhoff noch hinzufügt, sollen die Arbeiten am Park and Ride-Platz Schulte-Rödding, entsprechendes Wetter vorausgesetzt, in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen sein.

Zur Vermeidung längerer Staus an den Ein- und Ausfahrten und auch im Hinblick auf die Erweiterung des Busliniennetzes im Stadtbezirk ist, nach Ansicht der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, die Errichtung einer Vorampel in diesem Bereich unbedingt notwendig. Da sich durch die erhöhte Anzahl an Stellflächen auch das Verkehrsaufkommen steigern wird, ist es zwingend erforderlich, dass die Vorampel bei der Eröffnung des Park and Ride-Platzes Schulte-Rödding bereits in Betrieb ist.
Herr Waldhoff erklärt, dass er zur Errichtung der Vorampel momentan keine verbindlichen Aussagen machen kann, sich aber sachkundig machen wird.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt des Ausführungen, mit der Vorgabe in dem genannten Bereich eine Vorampel zu errichten, zur Kenntnis und dankt den Berichterstattern.

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

Zu TOP 4.1:
Durchführung der Veranstaltung “Wir in Eving” am 08.06.2002 auf dem Evinger Platz
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 22.01.2002)

Die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Genehmigung, am Samstag, den 08.06.2002 in der Zeit von 8.00 bis 22.00 Uhr auf dem Evinger Platz die Veranstaltung “Wir in Eving” durchführen zu können. Die angegebene Zeit beinhaltet Auf- und Abbau.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt der Durchführung der Veranstaltung “Wir in
Eving” gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund – einstimmig – zu.

Zu TOP 4.2:
Durchführung des Evinger Adventmarktes am 01.12.2002 auf der Bayrischen Straße
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 21.01.2002

Die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine und die Werbegemeinschaft Bayrische Straße planen am 01.12.2002 einen gemeinsamen Adventmarkt auf der Bayrischen Straße.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird gebeten, der Nutzung des Teilstückes der Bayrischen Straße zwischen Lüdinghauser Straße / Osterfeldstraße und Holtkottenweg / Bauernkamp in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr zuzustimmen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gibt gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund – einstimmig – ihre Zustimmung zur Durchführung der Veranstaltung.

Zu TOP 4.3:
Unterstützung der Bemühungen des Mieterbeirates Obereving zur Erhaltung der
Wohnrechte für ausgeschiedene Bergleute bei Wohnungsverkäufen und Auslaufen der
Belegungsrechte.
(Eingabe des Mieterbeirates Obereving)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Eingabe des Mieterbeirates Obereving vor, in dem die Bezirksvertretung gebeten wird, die Bemühungen des Mieterbeirates zur Erhaltung der Wohnrechte für ausgeschiedene Bergleute bei Wohnungsverkäufen und Auslaufen der Belegungsrechte zu unterstützen:

Begründung der Eingabe:
In einem ehemaligen Bergbaustandort wie Eving könnte sich eine Begründung auch erübrigen.
Bekanntlich sind Bergleute in der Regel über einen Sozialplan aus der Erwerbsarbeit ausgeschieden. Das Wohnrecht in einer Wohnung, die der RAG unmittelbar gehört oder von einem anderen Unternehmen mit öffentlichen oder bergbaugebundenen Mitteln als Werkswohnung errichtet wurde, spielt dabei eine große Rolle. Es ist sowohl im Sozialplan als auch im Bergmannsversorgungsscheingesetz verankert.
Diese Sicherheit, die als eine Art Deputat als dauerhaft angenommen wird, erweist sich zunehmend als trügerisch. Nicht nur die Belegungsrechte laufen aus, sondern auch der Bergarbeiterwohnungsbau insgesamt. Die werksgebundenen und ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, allen voran die Viterra AG (vormals Veba Immobilien AG) fühlen sich immer weniger an diese Bestände gebunden und verkaufen große Teile davon. Ehemalige Bergleute und die nahen Angehörigen merken, dass ihre Rechte oft praktisch nur noch auf dem Papier stehen: Sie müssen sich nach dem Fortbestehen von Bergbau- und Sozialbindung erkundigen und sich auch mit dem Gedanken vertraut machen, dass sie im Fall des Wohnungs- oder Hausverkaufs nur noch den gesetzlichen Kündigungsschutz besitzen. Gegebenenfalls müssten Bergbaurentner im Fall einer Eigenbedarfskündigung in eine gebundene Wohnung umziehen, wohl wissend, dass die Zahl dieser “sicheren Wohnungen” abnimmt und Wohnrechte auch wieder zeitlich begrenzt sein werden.
Es muss darum der Versuch unternommen werden, in neuen, freiwilligen Vereinbarungen mit allen Beteiligten den wohnberechtigten Bergleuten ein Dauerwohnrecht in ihrer Wohnung zu sichern.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützt die Bemühungen des Mieterbeirates Obereving, in Zusammenarbeit mit anderen Mieterbeiräten und dem Mieterverein Dortmund die Wohnrechte ausgeschiedener Bergleute aus dem Sozialplan und dem Bergmannversorgungsschein auch bei Wohnungsverkäufen und Auslaufen der Belegungsrechte zu erhalten. An Gesprächen, die der Mieterbeirat dafür mit den Verantwortlichen im Ministerium, Wohnungswirtschaft und den Bergbaugliederungen führen will, wird sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beteiligen.

5. Finanzen und Liegenschaften

Zu TOP 5.1:
Erneuerung der Busbuchten “Alter Heideweg”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat während der Beratungen zum Haushalt des Jahres 2001 in der Sitzung am 17.01.2001 beschlossen, für die Erneuerung der Busbuchten “Alter Heideweg” 60.000,00 DM zur Verfügung zu stellen.
Wie der zuständige Bauleiter – Herr Ludewig – (Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr) mitteilt, wurde bei Erstellung der Ausschreibungsunterlagen festgestellt, dass für diese Baumaßnahme mindestens 72.000,00 DM erforderlich sind. Damit die Realisierung der Maßnahme nicht unnötig verzögert wird, sind durch Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving entweder die fehlenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, oder der Umfang der Baumaßnahme entsprechend zu verringern.

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Vorschlag zur Beschlussfassung vor:
“Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt, mit den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 60.000,00 DM sollen zunächst nur zwei Busbuchten erneuert werden.
Sollten im Laufe des Jahres Restmittel im Verwaltungs- oder Vermögenshaushalt anfallen, sind diese zur Erneuerung der restlichen Busbuchten zu verwenden.”
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Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – beantragt, zunächst nur den Beschluss zu fassen, mit den vorhandenen Haushaltsmitteln die Erneuerung von zwei Busbuchten zu finanzieren.
Eventuell zu einem späteren Zeitpunkt anfallende Haushaltsreste sollten nicht schon heute durch Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gebunden werden, da diese Mittel dann nicht mehr zur Verfügung stehen, falls sich zwischenzeitlich dringendere Aufgaben ergeben sollten.

Dieser Antrag wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – abgelehnt.

Begründung der Ablehnung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihrer Sitzung am 17.01.2001 die dringend notwendige Erneuerung der Busbuchten in der Straße “Alter Heideweg” beschlossen. Dieser Beschluss soll auch weiterhin realisiert werden. Eventuell anfallende Restmittel sollen daher für die Erneuerung der restlichen Busbuchten verwendet werden.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung –:

Mit den in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 17.01.2001 zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 60.000,00 DM sollen zunächst nur zwei Busbuchten erneuert werden.
Sollten im Laufe des Jahres Restmittel im Verwaltungs- oder Vermögenshaushalt anfallen, sind diese zur Erneuerung der restlichen Busbuchten zu verwenden.

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

Zu TOP 6.1:
Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Verwaltungsstruktur in den Bezirksverwaltungsstellen / Stadtbezirken der Innenstadt
(Vorlage der Verwaltung – StA 33 – vom 05.11.2001 – Drucksache Nr.: 01821-01)

Die Vorlage “Stärkung der Bezirksvertretungen” wurde bereits in der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.12.2001 behandelt und – einstimmig – zurück gewiesen. In der heutigen Sitzung wird die Vorlage auf Wunsch der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving erneut beraten.

Zunächst führt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – in seinem Redebeitrag aus, dass in dieser Verwaltungsvorlage nur ein Teilsaspekt der ursprünglichen Vorlage “Stärkung der Bezirksvertretungen” behandelt wird. Die Vorlage, die lediglich auf personelle Entscheidungen in den Bezirksverwaltungsstellen und Stadtbezirken der Innenstadt Bezug nimmt, soll, seiner Meinung nach, lediglich den Zugriff der Leitung der Stadtverwaltung bis in die letzte Entscheidungsebene festigen.
Zu einer politischen Stärkung der Bezirksvertretungen führen die vorgesehenen Veränderungen der Verwaltungsstruktur jedoch nicht.
Vor diesem Hintergrund – bezogen auf die arbeits- und dienstrechtlichen Belange der städtischen Mitarbeiter wird die CDU-Fraktion die Vorlage zur Kenntnis nehmen.

Für die SPD-Fraktion erklärt der Vorsitzende – Herr Adden –, dass er in den vorgesehenen Änderungen der Verwaltungsstruktur eine positive Entwicklung für die Geschäftsführung der Bezirksvertretungen in den Bezirksverwaltungsstellen und somit letztendlich auch für die Bezirksvertretung sieht. Die SPD-Fraktion wird daher die Vorlage ebenfalls zustimmend zur Kenntnis nehmen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Vorlage “Stärkung der Bezirksvertretungen”
– mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung – zustimmend zur Kenntnis.

7. Schule

Zu TOP 7.1:
Besichtigung der Schulgebäude im Stadtbezirk Dortmund-Eving durch den Vertreter der Bürgerliste
(Antrag des Vertreters der Bürgerliste vom 18.01.2002)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag des Vertreters der Bürgerliste zur Beratung und Abstimmung vor:
”Genehmigung der Schulverwaltung zwecks Besichtigung der Schulgebäude im Stadtbezirk Dortmund-Eving

Begründung:
Der Vandalismus und die mutwillige Zerstörung an unseren Schulen nimmt immer mehr zu, sodass die Gemeinden immer wieder für Instandsetzungen finanzielle Mittel aufwenden müssen, um diese Schäden zu beseitigen.
Die Bürgerliste sucht nach einem Konzept, diesem Trend entgegen zu wirken.”
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – sieht keinen Anlass für eine Beratung diese Antrages durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving. Als gewählter Mandatsträger ist Herr Tokarski – nach Rücksprache mit dem Schulverwaltungsamt – jederzeit in der Lage, die Schulen im Stadtbezirk Eving zu besuchen.

Für die SPD-Fraktion kündigt der Vorsitzende – Herr Adden – die Ablehnung des Antrages an, da die Bezirksvertretung vor einigen Jahren eine Begehung aller Schulhöfe und auch Schulen durchgeführt hat. Sollte dies erneut notwendig werden, dann nur mit einer von der Bezirksvertretung bestimmten bzw. gewählten interfraktionellen Kommission. Es wird kein Sinn darin gesehen, eine Einzelperson mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Dieser Argumentation der SPD-Fraktion kann der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – nicht folgen. In seiner Antragsbegründung verweist er auf die Intentionen des Stadtbezirksmarketings, hier wurden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, aktiv an der Gestaltung des Stadtbezirkes Dortmund-Eving mitzuarbeiten. An dieser aktiven Mitarbeit sieht sich Herr Tokarski gehindert und macht deutlich, dass er auf jeden Fall von ihm festgestellte Missstände aufzeigen und versuchen wird, diese zu beseitigen. In seiner Arbeit als Bezirksvertreter wird er sich dabei weder von der SPD- noch von der CDU-Fraktion oder anderen behindern lassen.
Seinen Antrag “Besichtigung der Schulgebäude im Stadtbezirk Dortmund-Eving durch den Vertreter der Bürgerliste” zieht Herr Tokarski im Anschluss an seinen Redebeitrag zurück.

8. Kultur, Sport und Freizeit

Zu TOP 8.1:
Akteneinsicht gem. § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Akten der Stadt Dortmund zum Hallenbad in Dortmund-Eving
§ StA 52 (Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund)
Aufstellung des Kostenvoranschlages für die Instandsetzung des Evinger Hallenbades in den alten Zustand
§ StA 65 (Städtische Immobilienwirtschaft)
Bauunterlagen, Nutzflächenberechnung und Grundrisszeichnung des Evinger Hallenbades
(Antrag des Vertreters der Bürgerliste vom 27.01.2002)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag des Vertreters der Bürgerliste zur Beratung und Beschlussfassung vor:

“Akteneinsicht nach § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW
Einsicht in folgende Unterlagen:
StA 52 Sportamt Aufstellung des Kostenvoranschlages für die Instandsetzung des Evinger Hallenbades in den alten Zustand.
StA 65 Hochbauamt Immobilienwirtschaft Bauunterlagen, Nutzflächenberechnung und Grundrisszeichnung des Evinger Hallenbades

Begründung:
Die Bürgerliste möchte mit diesen Informationen zur Erhaltung des Hallenbades beitragen und nach Investoren suchen um ein tragbares Konzept zu entwickeln. Eventuelle Nutzflächen können vermarktet werden, freie Flächen könnten Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt werden, sodass eine Wirtschaftlichkeit gegeben wäre.”
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Für die CDU-Fraktion erklärt der Vorsitzende – Herr Neumann – dass keine Bedenken gegen eine Akteneinsicht bestehen, nach Einsichtnahme wird aber ein Bericht an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gefordert.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – erklärt, dass seine Fraktion den vorgelegten Antrag ablehnen wird. Der Vertreter der Bürgerliste will die durch die Akteneinsicht gewonnen Informationen an private Investoren weitergeben, um Geldmittel für den Erhalt des Evinger Hallenbades zu akquirieren. Obwohl nach Akteneinsicht unverzüglich und zuerst der Bezirksvertretung Dortmund-Eving Bericht zu erstatten wäre, ist nicht absehbar und für die Bezirksvertretung nicht kontrollierbar in welcher Form und in welchem Umfang private Investoren diese Information aus verwaltungsinternen Akten nutzen.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – hält den Antrag für legitim und unterstützt die Bemühungen eines gewählten Bezirksvertreters sich sachkundig zu machen. Der Nutzen einer Akteneinsicht wird allerdings bezweifelt, sollte dem Einsichtnehmenden die nötige fachliche Kompetenz fehlen. Ein Hinweis hierauf wäre daher in der Antragsbegründung wünschenswert gewesen.

Zur Frage der fachlichen Kompetenz erklärt der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski –, dass er aufgrund privater Erfahrungen mit dem Hausbau ohne weiteres in der Lage ist, auch schwierige Sacherverhalte begutachten und beurteilen zu können.

An dieser Stelle erfolgt durch die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ein Hinweis auf den § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund. Demnach hat bei einer Akteneinsicht auf Beschluss gem. § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung der Einsichtnehmende einem in diesem Beschluss festzulegendem Gremium unverzüglich und zuerst Bericht zu erstatten. Der mündliche oder schriftliche Bericht ist als Tagesordnungspunkt anzumelden und zur Niederschrift der Sitzung zu nehmen.

Nachdem Herrn Tokarski auf Nachfrage nochmals erklärt wurde, dass er vor Unterrichtung der Bezirksvertretung keinen Kontakt mit Firmen aufnehmen und über Inhalte der Verwaltungsakten reden kann, drückt er sein Unverständnis aus, da es seiner Meinung nach wenig sinnvoll ist, die Bezirksvertretung nur über reine Akteninhalte und nicht gleichzeitig auch über die Ergebnisse der Unterredungen mit potenziellen Investoren zu informieren.

In diesem Zusammenhang weist Herr Adden ausdrücklich auf die Gefahren hin, die Gespräche und Verhandlungen einzelner gewählter Mandatsträger mit privaten Investoren, die letztendlich an Profiten interessiert sind, in sich bergen. Aus der Befürchtung heraus die gesamte Bezirksvertretung Dortmund-Eving in ein falsches Licht zu setzen, bleibt die SPD-Fraktion bei ihrer Ablehnung des Antrages.

Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) führt als Ablehnungsgrund des Antrages u.a. die Äußerungen des Herrn Tokarski in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 16.01.2002 an. Damals hatte Herr Tokarski angegeben, dass er Akten zum Evinger Hallenbad Investoren vorlegen wolle, um sich beraten zu lassen und Konzepte für eine kostengünstigere Sanierung erstellen zu können. Der heutige Antrag weicht nur insofern ab, als nur eine Akteneinsicht beantragt wird. Hier vertritt Herr Unterkötter die Ansicht, dass eine Akteneinsicht nur zur Erstellung eines Konzeptes nicht notwendig ist. Auch zur Vermarktung der Nutzflächen ist eine Inaugenscheinnahme ausreichend. In der Tatsache, dass auch weiterhin beantragt wird, privaten Investoren die Inhalte verwaltungsinterner Akten bekannt und nutzbar zu machen sieht Herr Unterkötter einen zwingenden Grund zur Ablehnung des Antrages.

Die stellvertretende Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – äußert ebenfalls die Ansicht, dass es nicht unbedingt opportun ist, dass ein einzelnes Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving Verhandlungen mit Investoren führt. Da die Stadt Dortmund auf der Suche nach privaten Investoren für die Hallenbäder ist, wäre es völlig ausreichend wenn Herr Tokarski ihm bekannte Investoren mit entsprechenden Vertretern der Stadt in Verbindung bringt.

Eine Anmerkung des Herrn Bromba (SPD-Fraktion), dass es eher unwahrscheinlich ist, Investoren zu finden, die das Evinger Hallenbad wesentlich kostengünstiger sanieren könnten als die von der Stadt Dortmund in Ausschreibungsverfahren ermittelten Firmen, bezeichnet Herr Tokarski als “weltfremd”. Ohne, dass Herr Tokarski etwas unterstellen will, müsste jedem Zeitungsleser bekannt sein, dass in öffentlichen Ausschreibungsverfahren auch im Vorfeld Absprachen getroffen werden und nicht immer der kostengünstigste Anbieter den Zuschlag erhält.

In einem erneuten Redebeitrag erläutert der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – in Kürze das Verfahren der Akteneinsicht und die Erwartungen die nach erfolgter Einsicht an den Vertreter der Bürgerliste geknüpft werden. Nach Einsichtnahme in die Verwaltungsakten hat der Einsichtnehmende die Bezirksvertretung zu informieren und kann Konzepte und Vorschläge vorstellen. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving kann dann durch Beschluss die Verwaltung beauftragen, diese Vorschläge und Konzepte zu prüfen und ggf. umzusetzen.
Unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften des § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund ein- und nachgehalten werden, ist die CDU-Fraktion bereit, dem Antrag des Vertreters der Bürgerliste auf Akteneinsicht zuzustimmen.
Grundsätzlich plädiert Herr Neumann dafür, dem Antrag des Vertreters der Bürgerliste auf Akteneinsicht zuzustimmen, nicht zuletzt um die ihm garantierten demokratischen Rechte zu wahren. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass mit den aus der Akteneinsicht erworbenen Erkenntnissen nicht sachgemäß umgegangen wurde, wären ähnliche Entscheidungen in der Zukunft auf den Prüfstand zu stellen. Zunächst sollte Herrn Tokarski aber innerhalb der engen, vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzen das nötige Vertrauen entgegen gebracht werden.

Im Anschluss an diese Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung –:

Der Antrag der Vertreter der Bürgerliste auf Akteneinsicht gem. § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Akten der Stadt Dortmund zum Hallenbad in Dortmund-Eving wird abgelehnt.



9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 11.1:
Bauleitplanung; Verlegung eines Standortes für eine ökologische Ausgleichsmaßnahme
hier: Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr.9 des Bebauungsplanes Ev 108
– Oetringhauser Straße -
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 26.11.2001 – Drucksache Nr.: 01237-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zusatzfrage:
Die ursprünglichen Planungen sahen einen Ausgleich auf einer Fläche von 3.850 qm im Stadtbezirk Mengede, Ortsteil Ellinghausen vor. Nach der heute beratenen Vorlage sollen die Kompensationsmaßnahmen jetzt im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Ortsteil Brechten auf einer Fläche von nur 2.975 qm durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen, ob für die weggefallenen 875 qm ein Ausgleich an anderer Stelle oder in Form von Geldleistung geplant ist.

Zu TOP 11.2:
Kanalerneuerung Gretelweg / Hänselweg u.a. – Weitere Bauabschnitte im östlichen Teil der
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 09.01.2002 – Drucksache Nr.: 02008-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Für die Kanalerneuerung “Gretelweg / Hänselweg u.a.” beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die Durchführung weiterer Bauabschnitte im östlichen Teil der “Märchensiedlung” mit einem Kostenaufwand in Höhe von 500.000,00 ■. Zusammen mit den bis Ende 2001 finanzierten Kosten für die ersten Bauabschnitte von 1.185.056,00 ■ ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 1.685.056,00 ■.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0376 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 1.185.056,00 ■
Ausgaben 2002 200.000,00 ■
Ausgaben 2003 100.000,00 ■
Ausgaben 2004 100.000,00 ■
Ausgaben 2005 75.000,00 ■
Ausgaben 2006 25.000,00 ■





Zu TOP 11.3:
Protokoll des Ortstermines zur Verlegung der Bushaltestelle Lindenhorster Straße Höhe AWO am 24.01.2002

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgendes Protokoll des Ortstermines in der Lindenhorster Straße zur Genehmigung und Beschlussfassung vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat aufgrund einer Eingabe der Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt in ihrer Sitzung am 12.08.1998 die Installierung einer Fußgängerbedarfsampel auf der Lindenhorster Straße in Höhe des Hauses Nr. 38 beschlossen.
Die Installierung dieser Fußgängerbedarfsampel wurde wegen der relativ geringen Querungshäufigkeit und einer in nur 75 m Entfernung gelegenen Verkehrssignalanlage seitens des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr abgelehnt. Vorgeschlagen wurde statt dessen die Verlegung der Bushaltestelle.

Während des Ortstermines wird schnell deutlich, dass die sinnvollste Lösung die Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle ist. Diese Haltestelle soll südlich der Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt und der Jakobstraße vor der dort befindlichen Ampelanlage eingerichtet werden.

Der anwesende Vertreter der DSW sagt zu, die Einrichtung der Bushaltestelle so schnell wie möglich zu realisieren.
Da der Gehweg an dieser Stelle nicht allzu breit ist wird die DSW die Möglichkeit prüfen, ein Wartehaus / Unterstand an der Haltestelle zu installieren.
Die neu einzurichtende Haltestelle soll den Namen “Werkstätten AWO / Jakobstraße” erhalten.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Dortmunder Stadtwerke werden gebeten, auf der Lindenhorster Straße südlich der AWO Werkstätten und der Jakobstraße eine zusätzliche Bushaltestelle einzurichten.
Des Weiteren wird gebeten zu prüfen, ob an dieser Stelle die Aufstellung eines Wartehauses / Unterstandes möglich ist.
Die Bushaltestelle soll unter der Bezeichnung “AWO Werkstätten / Jakobstraße” geführt werden.

Zu TOP 11.4:
Beseitigung der Müllansammlung auf dem Grundstück zwischen Grävinghoffweg, Evinger Straße und Kemminghauser Straße
(Antrag der SPD-Fraktion 23.01.2002)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird darum gebeten, mit dem der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht bekannten Grundstückseigentümer (Privatbesitz) Kontakt aufzunehmen und diesen aufzufordern, das Grundstück von den Müllablagerungen räumen zu lassen.
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, den Eigentümer aufzufordern, das Grundstück alsbald einer ordentlichen Nutzung zuzuführen.

Begründung:
Das Grundstück an der Evinger Straße zwischen Grävinghoffweg und Kemminghauser Straße liegt seit Jahren brach, trotz mehrfachem Eigentümerwechsel wurde das Grundstück keiner “ordentlichen” Nutzung zugeführt. In nächster Umgebung befindet sich allgemeiner Wohnungsbau und eine Eigenheimsiedlung. Seit deren Bestehen liegt das Grundstück brach und wird zunehmend als “wilde Müllkippe” benutzt. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar.

Zu TOP 11.5:
Einrichtung einer Querungshilfe als Maßnahme zur Schulwegsicherung im Kreuzungsbereich Preußische Straße über die Bayrische Straße weiterführend in die Preußische Straße
(Antrag der SPD-Fraktion vom 23.01.2002)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahme (Querungshilfe) in diesem Kreuzungsbereich sinnvoll ist – und sobald hier ein Lösungsansatz vorliegt, soll dieser den Mandatsträgern vorgestellt werden.

Begründung:
Die hier beantragte Maßnahme auf Errichtung einer Querungshilfe dient zur Schulwegsicherung der Schülerinnen und Schüler, die das Heisenberg-Gymnasium und die Theodor-Heuss-Realschule in Eving besuchen. Durch die bestehenden Einzugsgebiete von Schülerinnen und Schülern der Osterfeld Grundschule und der Kettler Grundschule in Eving auf die weiterführenden Bildungseinrichtungen Heisenberg-Gymnasium und Theodor-Heuss-Realschule sowie der schulpflichtigen Kinder aus der Eigentumssiedlung “An den Teichen” (ca. 320 Wohneinheiten) ist in diesem Bereich des Schulweges ein erhöhtes Schüleraufkommen festgestellt worden, daher ist eine Querungshilfe in diesem Bereich dringend geboten.

Zu TOP 11.6:
Aufhebung der Vorfahrtsregelung für die Brechtener Straße
(Antrag der CDU-Fraktion 27.01.2002)

– vom Eingeber zurückgezogen –

12. Mitteilungen

Zu TOP 12.1:
Pflege und Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns an der Kemminghauser Straße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 10.01.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr hat seiner Stellungnahme ein Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau NRW beigefügt. Hierin wird mitgeteilt, dass sich die Einstellung der Bürger gegenüber der Pflege von Grünflächen in den letzten Jahren allmählich verändert hat. Die Pflege wird aus ökologischen Gründen, um die Artenvielfalt zu fördern, auf ein notwendiges Maß beschränkt. Diesem Ziel fühlt sich auch der Landesbetrieb Straßenbau verpflichtet.
Der Freischnitt der Grünflächen wird immer dort durchgeführt, wo Belange der Verkehrssicherheit berührt werden. In den übrigen Bereichen werden die Flächen im Frühjahr oder Herbst freigeschnitten, sodass sich Wildkräuter im Laufe des Sommers entwickeln können.
Es besteht durchaus Verständnis, dass diese Pflegeweise von dem einen oder anderen Mitbürger anders gesehen wird.
Beim Landesbetrieb Straßenbau ist man allerdings der Meinung, dass eine intensivere Pflege aus ökologischen und ökonomischen Gründen nicht durchgeführt werden kann.
Der Landesbetrieb Straßenbau bittet hierfür um Verständnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr bittet in seiner Stellungnahme zunächst darum, sich bei weiteren Rückfragen direkt an den Landesbetrieb Straßenbau zu wenden.

Zur von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving geforderten Übernahme der Reinigungspflicht der Kemminghauser Straße in die Zuständigkeit der Stadt Dortmund teilt das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr mit, dass diese von der Bezirksvertretung angeregte Übernahme der Reinigungspflicht für die Kemminghauser Straße durch die Stadt Dortmund aufgrund fehlender finanzieller und personeller Mittel sowie zur Vermeidung eines Präzedenzfalles nicht geboten ist.
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Die vorliegende Stellungnahme kann von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in dieser Form nicht akzeptiert werden, da die Zustände an der Kemminghauser Straße durch Müllablagerungen und wild wucherndes Straßenbegleitgrün teilweise unhaltbar sind. Im Sommer sind Geh- und Radwege kaum noch nutzbar, da zugewuchert.
Der Landesbetrieb Straßenbau wird aufgefordert, die Kemminghauser Straße durch entsprechende Pflege- und Rückschnittmaßnahmen in einen für alle Verkehrsteilnehmer akzeptablen Zustand zu versetzen und zu halten.

Zu TOP 12.2:
Wildwechselbeschilderung im Stadtbezirk Dortmund-Eving

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 24.01.2002 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass nach Überprüfung des Antrages der Bezirksvertretung Dortmund-Eving unter Beteiligung der Polizei sowie der Unteren Jagdbehörde dem Antrag der Bezirksvertretung entsprochen wird.

Zu TOP 12.3:
Einrichtung einer Querungshilfe in der Straße Schiffhorst

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 18.01.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat mit Beschluss vom 10.05.2000 um Prüfung gebeten, an welcher Stelle auf der Straße Schiffhorst die Einrichtung eines Zebrastreifens zwischen Benthausweg und Wetterschachtweg als geeignet zur Gewährleistung der Schulwegsicherheit erscheint. Als Begründung wurde die Zunahme des Durchgangsverkehrs in der mit “Zone-30”- Beschilderung versehenen Straßen genannt, welcher durch die Bautätigkeit im Bereich B 54 zugenommen hätte. Nach verwaltungsinterner Prüfung wurde der Bezirksvertretung die Einrichtung einer einseitigen, seitlichen Fußgängeraufstellfläche als hier besser geeignetes Element vorgestellt.
Die Bezirksvertretung hat diese Planung mit Beschluss vom 08.11.2000 zur Kenntnis genommen und die Errichtung der Querungshilfe gemäß der Vorlage der Verwaltung beschlossen. Bei einem Ortstermin mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving und Verwaltungsmitarbeitern am 07.02.2001 wurde die seitliche Verlegung der Querungshilfe und der Schulbushaltestelle vereinbart. Mit Beschluss der Bezirksvertretung vom 15.08.2001 wurde der Bau gemäß der vor Ort abgestimmten Planung jedoch mit Hinweis auf den Platzbedarf der landwirtschaftlichen Fahrzeuge abgelehnt und die Errichtung einer Bedarfsampel vorgeschlagen und favorisiert. Bei einem Besichtigungstermin wurden der Verwaltung am 08.01.2002 durch die Ortsverbände der örtlichen Landwirte die speziellen Verkehrsprobleme erläutert und Wünsche bezüglich einer geeigneten Straßenraumgestaltung vorgetragen. Die Einrichtung einer baulichen Verengung wird seitens der Landwirte demnach abgelehnt, vertikal wirksame Elemente (Kölner-Teller oder Plateau-Aufpflasterungen) zur punktuellen Verkehrsberuhigung jedoch nicht. Der Einbau der Elemente kann jedoch im Hinblick auf die Lärmimmission, die bei Befahren der Hindernisse mit Lkws entstehen können, hier nicht empfohlen werden.
Nach umfassender Prüfung im Amt für Tiefbau und Straßenverkehr ist die Errichtung einer Fußgängersignalanlage (FSA) im fraglichen Bereich unter Berücksichtigung des nicht bedeutenden Verkehrsaufkommens nicht erforderlich. Des Weiteren dürfen in Straßen, die in einer “Tempo-30-Zone” liegen, nach einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung (VV StVO) seit dem 01.11.2000 grundsätzlich keine Signalanlagen mehr angeordnet werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach aktuellem Sachstand zur Inbetriebnahme der Evinger Straße von Kemminghauser Straße bis Schiffhorst im April 2002 auch die Gesamtsignalisierung im Kreuzungsbereich Evinger Straße / Schiffhorst - Widumer Straße hergestellt ist. Im Bereich dieser signalgesicherten Kreuzung ist die Querung für die Schulkinder dann in ca. 100 m Entfernung zum ursprünglich geplanten Standort der baulichen Querungshilfe gesichert möglich. Aus diesem Grund empfiehlt das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr, auf den Einbau einer zusätzlichen Bedarfsampel zu verzichten.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hält auch weiterhin – wie bereits in der Sitzung am 10.05.2000 beschlossen – die Errichtung einer Querungshilfe in diesem Bereich für unbedingt erforderlich.
Es wird daher vereinbart, unter Beteilung der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund und der ansässigen Schule einen erneuten Ortstermin durchzuführen.
Die Schulleitung soll schon im Vorfeld gebeten werden, das Verkehrverhalten der Schüler zu beobachten und diese Erkenntnisse in die Beratungen während des Ortstermines einzubringen.

Zu TOP 12.4:
Fertigstellung der Haltestellen und Fahrplan der U 49 von Brechten bis Brambauer

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtbahnbauamtes vom 15.01.2002 zur Kenntnis.

Das Stadtbahnbauamt teilt mit, dass die Stadtbahnteilstrecke zwischen Brechten-Zentrum und Brambauer Verkehrshof, wie Monate vorher zwischen den Beteiligten festgelegt, am 06.01.2002 in Betrieb genommen wurde.
Die Haltestellen Brambauer Verkehrshof, Brambauer Krankenhaus und Herrentheystraße waren zur Inbetriebnahme komplett erstellt. Es gab und gibt dort keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung durch den Fahrgast.
Die Haltestellen auf Dortmunder Stadtgebiet sind noch nicht im endgültigen Zustand, jedoch sind sie seit längerem betriebsbereit. Die Restarbeiten, wie Überdachungen und Infovitrinen, werden in den nächsten Wochen abgewickelt. Lediglich die neue Haltestelle Wittichstraße wird erst im April 2002 angefahren.
Die Bauarbeiten in der Evinger Straße werden aufgrund des Umfanges bis Ende des Jahres 2002 andauern.

13. Anfragen

Zu TOP 13.1:
Änderungen im Bebauungsplan Ev 129 und Errichtung eines Spielplatzes
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 28.01.2002)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Anfrage:

1. Im letzten Bauabschnitt ist ein Gebäude errichtet worden, das nach Meinung der SPD-Fraktion, erheblich von der bisherigen Bebauung abweicht.
§ Ist die Planung zwischenzeitlich verändert worden ?
§ Warum wurden die Bauarbeiten mittlerweile eingestellt ?

2. Der geplante Spielplatz ist immer noch nicht errichtet worden.
§ Wann ist mit der Realisierung zu rechnen ?

Zu TOP 13.2:
Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.01.2002)

Die Verwaltung wird gebeten die folgende Anfrage zu beantworten:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat vor ca. zwei Jahren beschlossen, eine Vorampel am o.g. Standort zu installieren, ferner wurde beschlossen, den Park and Ride-Platz Schulte-Rödding zu erweitern. Da die Maßnahme nunmehr erfolgen soll, ist es dringend geboten, die Vorampel zu installieren, da durch Fertigstellung des Park and Ride-Platzes mit erheblichem Verkehrsaufkommen in diesem Bereich zu rechnen ist. Der ÖPNV-Verkehr (Bus) wird durch die Verkehrsteilnehmer auf der Bayrischen Straße in Richtung Derner Straße erheblich behindert, sodass ein Einbiegen von der Bayrischen Straße in die Innsbruckstraße zu der Bushaltestelle, nicht wie vorgesehen, zügig im Sinne der ÖPNV Beschleunigung erfolgen kann.

Zu TOP 13.3:
Aufstellung von Fahrgastunterständen am Bezirksfriedhof Kemminghausen
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 27.01.2002)

Die Verwaltung wird gebeten die folgende Anfrage zu beantworten:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving fordert seit Jahren die Aufstellung von Fahrgastunterständen am Bezirksfriedhof Kemminghausen. Eine allgemeine Zusage lag für das Jahr 2001 vor. Wann werden nunmehr die Unterstände aufgestellt?

13.4:
Verlegung der Moschee Evinger Straße 304 und Aufgabe des Standortes
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 27.01.2002)

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Anfrage zu beantworten:

Mit dem Umzug der Moschee zur Hessischen Straße soll der alte Standort an der Evinger Straße 304 aufgegeben werden. Wann ist mit der Aufgabe zu rechnen? Zurzeit finden noch weiter Veranstaltungen im Gebäude Evinger Straße 304 statt; auch wurden die Lautsprecher auf dem Dach noch nicht entfernt.

N i e d e r s c h r i f t


28. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 13.02.2002 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - ab 16.55 Uhr (TOP 3.1)
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen
b) Verwaltung:
Herr Budde - Amt f. Tiefbau u. Straßenverkehr Bez. Nord-
Herr Finger - Pflege öffentlicher Raum -
Frau Klemp - Jugendamt -
Herr Waldhoff - Amt für Tiefbau und Straßenverkehr -
Herr Weise - Stadtbahnbauamt -
c) Sachverständige:
Herr Pinter - Viterra Wohnen AG -
Herr Schmidt - Viterra Wohnen AG -
d) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -
Verhindert ist:
Möckel, Petro

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 18.00 – 18.10 Uhr (nach TOP 3.3)
Ende : 19.05 Uhr
Tagesordnung:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 27. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 16.01.2002
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Wohnungsleerstand im Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße
(Einladung an die Viterra)
3.1.1 Wohnungsleerstand im Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße
(Stellungnahme der Verwaltung)
3.2 Vorstellung des neu gegründeten städtischen Betriebes “Pflege öffentlicher Raum”
(Mündlicher Bericht der Verwaltung)
3.3 Sozialräumliche Jugendhilfeplanung im Stadtbezirk Dortmund-Eving
(Mündlicher Bericht der Verwaltung)
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Durchführung der Veranstaltung “Wir in Eving” am 08.06.2002 auf dem Evinger Platz
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 22.01.2002)
4.2 Durchführung des Evinger Adventmarktes am 01.12.2002 auf der Bayrischen Straße
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 21.01.2002
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
6.1 Stärkung der Bezirksvertretungen
^ hier: Verwaltungsstruktur in den Bezirksverwaltungsstellen / Stadtbezirken der Innenstadt
7. Schule
7.1 Besichtigung der Schulgebäude im Stadtbezirk Dortmund-Eving durch den Vertreter der Bürgerliste
(Antrag des Vertreters der Bürgerliste)
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Akteneinsicht gem. § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Akten der Stadt Dortmund zum Hallenbad in Dortmund-Eving
> StA 52 (Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund)
Aufstellung des Kostenvoranschlages für die Instandsetzung des Evinger Hallenbades in
den alten Zustand
> StA 65 (Städtische Immobilienwirtschaft)
Bauunterlagen, Nutzflächenberechnung und Grundrisszeichnung des Evinger Hallenbades
(Antrag des Vertreters der Bürgerliste vom 27.01.2002)
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Bauleitplanung; Verlegung eines Standortes für eine ökologische Ausgleichsmaßnahme
hier: Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr.9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße –
(Drucksache Nr.: 01237-01)
11.2 Kanalerneuerung Gretelweg / Hänselweg u.a. – Weitere Bauabschnitte im östlichen Teil der Märchensiedlung
(Drucksache Nr.: 02008-01)
11.3 Protokoll des Ortstermines zur Verlegung der Bushaltestelle Lindenhorster Straße Höhe AWO am 24.01.2002
11.4 Beseitigung der Müllansammlung auf dem Grundstück zwischen Grävinghoffweg, Evinger Straße und Kemminghauser Straße
(Antrag der SPD-Fraktion 23.01.2002)
11.5 Einrichtung einer Querungshilfe als Maßnahme zur Schulwegsicherung im Kreuzungsbereich Preußische Straße über die Bayrische Straße weiterführend in die Preußische Straße
(Antrag der SPD-Fraktion vom 23.01.2002)
11.6 Aufhebung der Vorfahrtsregelung für die Brechtener Straße
(Antrag der CDU-Fraktion 27.01.2002)
12. Mitteilungen
12.1 Pflege und Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns an der Kemminghauser Straße
(Stellungnahme der Verwaltung)
12.2 Wildwechselbeschilderung im Stadtbezirk Dortmund-Eving
12.3 Einrichtung einer Querungshilfe in der Straße Schiffhorst
12.4 Fertigstellung der Haltestellen und Fahrplan der U 49 von Brechten bis Brambauer
13. Anfragen
13.1 Änderungen im Bebauungsplan Ev 129 und Errichtung eines Spielplatzes
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 28.01.2002)
13.2 Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.01.2002)
13.3 Aufstellung von Fahrgastunterständen am Bezirksfriedhof Kemminghausen
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 27.01.2002)
13.4 Verlegung der Moschee Evinger Straße 304 und Aufgabe des Standortes
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 27.01.2002)
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Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – Herr Neumann – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:

TOP 1.5: Verpflichtung eines neuen Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving
hier: Verpflichtung des Herrn Johann Stepniak als Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving anstelle des ausgeschiedenen Mitgliedes Herrn Enrico Ehlert
TOP 3.4: Vorstellung des Ausbaus des Park and Ride-Platzes Schulte-Rödding
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung
TOP 4.3: Unterstützung der Bemühungen des Mieterbeirates Obereving zur Erhaltung der Wohnrechte für ausgeschiedene Bergleute bei Wohnungsverkäufen und Auslaufen der Belegungsrechte. (Eingabe des Mieterbeirates Obereving)
TOP 5.1: Erneuerung Busbuchten “Alter Heideweg”
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Des Weiteren liegt der folgende Dringlichkeitsantrag des Vertreters der Bürgerliste – Herrn Tokarski – zur Aufnahme in Tagesordnung vor:

“Sofortiger Abbau der Mobilfunksendeanlage auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule
Eine auf dem Gebäude der Minister-Stein-Schule errichtete Mobilfunksendeanlage stellt eine enorme Belastung für die Kinder und die Lehrerschaft dar. Das Schulverwaltungsamt wird gebeten, im Namen der Kinder und Lehrer der Minister-Stein-Schule die Mobilfunksendeanlage abzubauen.

Begründung:
Mobilfunkstrahlung beeinträchtigt den Organismus und führt zum Beispiel zu Konzentrations- und Schlafstörungen, genau diese Auffälligkeiten zeigen sich bei den Kindern. Daher sind die Eltern dieser Kinder beunruhigt und fordern den Abbau dieser Anlage. Gutachten und Studien untermauern diese Forderung. Es besteht die Gefahr, dass auch andere Krankheitsbilder zum Vorschein kommen. Deshalb ist ein schnelles Vorgehen erforderlich.
In diesem Fall muss man sich sogar auf das Grundgesetz beziehen:
GG Artikel 2:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
GG Artikel 3:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Die Vorsitzenden der CDU- wie auch der SPD-Fraktion – Herr Neumann und Herr Adden – stellen beide in ihren Redebeiträgen fest, dass sie durchaus die Notwendigkeit sehen, sich mit dem Thema der Mobilfunksendeanlagen zu beschäftigen. Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving sollte allerdings im Vorfeld ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, sich mit der Problematik vertraut zu machen. Eine Erörterung und Beschlussfassung des vorliegenden Antrages des Vertreters der Bürgerliste sollte daher – unter Einhaltung der Ladungsfrist und Vortrag eines sachkundigen Berichterstatters – in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.03.2002 erfolgen.
Eine, für die Erweiterung der Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen, notwendige Dringlichkeit können sowohl Herr Adden als auch Herr Neumann nicht feststellen. Da auch aus der Antragsbegründung die Dringlichkeit nicht eindeutig hervorgeht, wird der Eingeber gebeten, seinen Dringlichkeitsantrag noch einmal mündlich zu begründen

Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – erklärt, dass es ihm unverständlich ist, dass sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving trotz der, seiner Meinung nach, von den Mobilfunksendeanlagen ausgehenden nachgewiesenen Gefahren weigert, den Antrag in der heutigen Sitzung zu beraten. Er bezeichnet es als empörend, dass der Antrag erst in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving behandelt werden soll und sieht hierin seitens der Bezirksvertretung den Versuch, die Problematik “auf bürokratischem Wege auf die lange Bank zu schieben”.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt zu, dass sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving in der Sitzung am 13.03.2002 erneut mit dem Thema der Mobilfunksendeanlagen beschäftigen und dann auch sachkundige Berichterstatter einladen wird.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist noch einmal darauf hin, dass die heutige Diskussion lediglich die Feststellung der Dringlichkeit des Antrages behandelt.
Vorwürfe des Vertreters der Bürgerliste, dass keine Bereitschaft bestehe, sich mit der Problematik der Mobilfunksendeanlagen auseinander zusetzen, weist Herr Neumann zurück. Er fordert eine sachliche und fachliche Diskussion, die auf der Grundlage eines ausreichenden Informationsstandes zu adäquaten Ergebnissen und Entscheidungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving führt.

Auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – stellt noch einmal deutlich klar, dass selbstverständlich auch seiner Fraktion die Problematik der Mobilfunksendeanlagen und die darüber in der Öffentlichkeit geführte Diskussion und Ängste der Bevölkerung bewusst und bekannt sind. Eine vorschnelle Entscheidung, ohne vernünftige und umfassende Hintergrundinformationen, wird aber auch von der SPD-Fraktion abgelehnt, zumal der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – die Dringlichkeit seines Antrages nicht begründen konnte.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – erklärt in ihrem Redebeitrag, dass auch ihre Partei sich bereits seit längerer Zeit mit der Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen beschäftigt. Frau Sichelschmidt, die ebenfalls für eine Beratung des Themas in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving plädiert, spricht sich dafür aus, die Problematik dann auf den gesamten Stadtbezirk Eving bezogen zu diskutieren. Der Abbau einer Sendeanlage, die dann unter Umständen nur ein paar Meter weiter erneut errichtet wird, würde kaum etwas zur Änderung der Situation beitragen.
Um der Bezirksvertretung Dortmund-Eving einen Überblick und eine Diskussionsgrundlage zu geben, ist die Erstellung eines Katasters für den gesamten Stadtbezirk unter Berücksichtigung besonders “sensibler” Einrichtungen erforderlich.

Im Anschluss an diese Redebeiträge verleiht der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – noch einmal seiner Enttäuschung Ausdruck, dass die Dringlichkeit seines Antrages von der Mehrheit der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht gesehen wird. Herr Tokarski verweist auf ein ihm vorliegendes Gutachten, das seine Überzeugung von der Gefährlichkeit der Mobilfunksendeanlagen stützen soll. Gleichzeitig erklärt er, dass ihm durchaus bewusst ist, dass sowohl die Errichtung wie auch der Abbau von Mobilfunksendeanlagen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretungen fallen. Mit dem zur heutigen Sitzung vorgelegtem Dringlichkeitsantrag wurde lediglich die Absicht verfolgt, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving einen “Denkanstoss” zu geben.
Nachdem der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erneut versichert, dass sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving in ihrer nächsten Sitzung am 13.03.2002 mit Mobilfunksendeanlagen in Stadtbezirk Dortmund-Eving beschäftigen wird, zieht Herr Tokarski seinen Dringlichkeitsantrag zurück.
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Der Tagesordnungspunkt 11.6 - Aufhebung der Vorfahrtsregelung für die Brechtener Straße wird vom Eingeber (CDU-Fraktion) zurück gezogen.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – fragt an, warum die in der Dortmunder Presse vom Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – angekündigte Vorlage des Bauordnungsamtes zur Nutzungsänderung der Veranstaltungshalle des ehemaligen Scala Kinos auf der Evinger Straße für Fritzi’s Kinderwelt sich nicht auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung befindet.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt, dass seines Wissens noch ein Brandschutzgutachten aussteht. Da die Brandschutzmaßnahmen zurzeit von der Feuerwehr überprüft werden, wurden bis zur Erstellung des endgültigen Gutachtens eine vorläufige Konzession sowie eine vorläufige Betriebserlaubnis erteilt. Gleichzeitig sagt Herr Böttger zu, das Bauordnungsamt noch einmal an die Vorlage zur Nutzungsänderung für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu erinnern.
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Die Tagesordnungspunkte 3.4 - Vorstellung des Ausbaus des Park and Ride-Platzes Schulte-Rödding und 5.1 - Erneuerung Busbuchten “Alter Heideweg” werden vorgezogen und unmittelbar nach TOP 3.1.1 behandelt

Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.02.2002 genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 27. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 16.01.2002.

Ein Antrag des Vertreters der Bürgerliste – Herrn Tokarski – zu TOP 4.1 in die Niederschrift aufzunehmen, dass “der Bezirksvorsteher in der Sitzung am 16.01.2002 einen Antrag des Vertreters der Bürgerliste auf Überlassung der Bauakten der Verwaltung zum Hallenbad Eving abgelehnt hat,” wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – abgelehnt.

Zu TOP 11.4 – Einleitung von Maßnahmen zur Unterbindung des Zuparkens des Wendehammers in der Straße Pfahlstück
Zum Antrag der CDU-Fraktion der in der Sitzung am 16.01.2002 abgelehnt wurde, wird seitens der CDU-Fraktion die Zusatzfrage gestellt, ob in der Straße Pfahlstück Versorgungsfahrzeuge ungehindert ein- und ausfahren können.

Im Anschluss wird die Niederschrift der 27. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 16.01.2002 – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.



Zu TOP 1.5:
Verpflichtung eines neuen Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving
hier: Verpflichtung des Herrn Johann Stepniak als Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving anstelle des ausgeschiedenen Mitgliedes Herrn Enrico Ehlert

Nach Ausscheiden des Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – Herrn Enrico Ehlert – ist Herr Johann Stepniak als Mitglied in die Bezirksvertretung nachgerückt.

Herr Böttger bittet Herrn Stepniak vorzutreten, die Damen und Herren Mitglieder der Bezirksvertretung sich von den Plätzen zu erheben und verpflichtet Herrn Stepniak mit folgender Formel:

Ich bitte Sie, sich zu verpflichten, dass Sie Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, die Gesetze beachten und Ihre Pflichten zum Wohle dieser Stadt erfüllen werden.

Herr Stepniak antwortet: “Ich verpflichte mich”

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)

Frau Raeck, wohnhaft in der Osterfeldstraße, spricht Parkplatzprobleme im Bereich vor ihrem Wohnhaus an, das sich im Eigentum der Viterra Wohnen AG befindet. Für drei Wohnhäuser mit ca. 17- 20 Pkw stehen lediglich acht Parkplätze zur Verfügung. Wie das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr den Bewohnern bei einer Begehung vor Ort mitteilte, befinden sich die Stellflächen nicht im Besitz des Wohnungseigentümers, sondern es handelt sich um öffentliche Parkplätze.
Frau Raeck erklärt, dass in diesem Bereich dringend mehr Parkmöglichkeiten benötigt werden und bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Unterstützung. Gespräche mit der Viterra zur Lösung der Parkplatzproblematik führten bisher zu keinem Ergebnis.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – erinnert an einen in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.09.2001 – einstimmig – gefassten Beschluss der Bezirksvertretung in dem die Verwaltung gebeten wurde, “die Herrichtung der in diesem Grünzonenbereich liegenden Parkplätze sowie die regelmäßige Pflege des Straßenbegleitgrüns durchzuführen bzw. zu veranlassen.” Auf diesen Beschluss erfolgte bisher keine Reaktion der Verwaltung.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt zu, die Verwaltung an die Durchführung dieses Beschlusses zu erinnern und gleichzeitig um Prüfung zu bitten, ob seitens der Verwaltung Lösungsmöglichkeiten für die Parkplatzsituation der Anwohner in diesem Bereich bestehen.
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Herr Acker, wohnhaft in einem Haus der Viterra Wohnen AG in der Ötztaler Straße 29, schildert die Wohnsituation in diesem Siedlungsbereich und die Umstände die seiner Meinung nach zu dem derzeit hohen Leerstand geführt haben. Frei gewordene Wohnungen lassen sich aufgrund der zum Teil sozial unverträglichen Mieterstruktur nicht neu vermieten. Die Hauseingänge, Flure sowie das Umfeld verkommen immer mehr. Beschwerden der Mieter an den Wohnungseigentümer scheitern laut Aussage des Herrn Acker, da der Vermieter bisher keine Gesprächsbereitschaft zeigte.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auf den Tagesordnungspunkt der 3.1 der heutigen Sitzung in dem mit Vertretern der Viterra Wohnen AG der Wohnungsleerstand und die Wohnsituation im Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße diskutiert werden soll.

Die Vorsitzenden der SPD- wie auch der CDU-Fraktion und die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Herr Neumann, Herr Adden und Frau Sichelschmidt –, die die Wohnsiedlung aus eigener Anschauung kennen, bestätigen den Eindruck des Herrn Acker, vor allem in Bezug auf das Wohnumfeld. Da die Bezirksvertretung Dortmund-Eving politisch nicht in der Lage ist, Einfluss auf die Belegungsrechte des Vermieters zu nehmen, soll zumindest versucht werden in Gesprächen auf eine positive Änderung auf das Wohnumfeldes hinzuwirken.

Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – verweist darauf, dass es sich hier um einen Eingriff in die “Privatsphäre” handeln würde, und die Viterra selber in der Lage sein muss, die Ordnung in ihren Häusern aufrecht zu erhalten bzw. auf den Erhalt der Ordnung hinzuweisen. Auch für die Bereitstellung von Parkplätzen für Mieter der Viterra ist die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht zuständig. Allenfalls auf das “äußere Bild” einer Wohnsiedlung einzuwirken, ist Aufgabe der Bezirksvertretung.

Für die SPD-Fraktion geht der Vorsitzende – Herr Adden – eingangs seiner Erwiderung in Kürze auf den Sinn und Zweck der Einwohnerfragestunden ein. Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirkes wurden und werden gebeten, sich bei Problemen an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu wenden. Selbstverständlich ist die Bezirksvertretung nicht immer in Lage Störungen abzustellen und zu helfen, dies gilt besonders in Bereichen die privatrechtliche Vereinbarungen betreffen. Herr Adden lehnt es aber nachdrücklich ab, Einwohner des Stadtbezirkes Dortmund-Eving abzuweisen, ohne zumindest – auch im privatrechtlichen Bereich – den Versuch unternommen zu haben helfend oder auch vermittelnd einzugreifen.
Im vorliegenden Fall beschäftigt sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving schon seit einigen Jahren mit diesem Siedlungsbereich und sucht in Gesprächen mit dem Eigentümer nach Lösungswegen. Äußerungen der betroffenen Mieterinnen und Mieter werden durchaus als positive Bestätigung des Engagements der Bezirksvertretung gesehen.

Mit dieser Anmerkung schließt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – die Einwohnerfragestunde.

3. Berichterstattung

Zu TOP 3.1:
Wohnungsleerstand im Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße

Als Vertreter der Viterra Wohnen AG sind der Leiter der Bewirtschaftung der Niederlassung Dortmund – Herr Pinter – und der Niederlassungsleiter des Bereiches West – Herr Schmidt – anwesend.

Herr Schmidt stellt anhand von Folien die Siedlung datenmäßig vor. In diesem Siedlungsbereich besitzt die Viterra insgesamt 49 Häuser, mit 508 Wohneinheiten von den 200 öffentlich gefördert sind. Zum größten Teil (448) handelt es sich um mit 3 ½ Zimmerwohnungen, die restlichen Wohnungen haben 4 ½ Zimmer.
Der höchste Leerstand besteht in den achtgeschossigen Häusern, in denen sich je 32 Wohneinheiten befinden. Im gesamten Siedlungsbereich standen im Januar dieses Jahres 72 Wohnungen leer, 60 dieser Wohnungen befinden sich in Hochhäusern. Während in den übrigen Häusern der Siedlung leerstehende Wohnungen innerhalb eines normalen Zeitrahmens wieder vermietet werden können, ist in den Hochhäusern mit einem längerfristigen Leerstand zu rechnen.
Eine Befragung von insgesamt 33 Mietern im letzten Jahr ergab, dass ein großer Teil der Bewohner sowohl mit den Gegebenheiten der Wohnungen, den Parkmöglichkeiten und auch mit der Freiraumgestaltung zufrieden ist. Als nicht zufriedenstellend wurden Spielmöglichkeiten für Kinder sowie Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für Jugendliche und Erwachsene empfunden. Zur Nachbarschaft befragt, empfanden lediglich 16 Mieter diese als positiv.
Als Ergebnis dieser Mieterbefragung will die Viterra nun versuchen, durch Einbeziehung der Mieterinteressen und Aktivierung einer Mietervertretung die Identifikation der Mieter mit ihrer Siedlung zu erhöhen.
In geplante optische und gestalterische Maßnahmen, wie z.B. die Überarbeitung der Spielplätze, Erneuerung der Hauszugangswege, Neugestaltung des Hauseingangsbereiches und der Hausflure sollen die Mieter verstärkt einbezogen werden. Ebenfalls geplant sind die Neugestaltung der Außen- und Hauseingangsbeleuchtung sowie die Neugestaltung der Müllcontainerstandplätze. An den Hochhäusern sollen die Fassaden optisch aufgebessert werden. Des Weiteren sollen die in der Wohnsiedlung liegenden Spielplätze erneuert und aufgewertet werden.
Bereits im vergangenen Jahr wurde in der Siedlung ein Hausmeisterbüro mit fester Sprechstunde eingerichtet. Durch die Tatsache, dass der Hausmeister in der Siedlung wohnhaft ist, ist eine beinahe ständige Präsenz gegeben.
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In der an die Berichterstattung anschließenden Diskussion begrüßt der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen. Dringend erforderlich sind auf jeden Fall Veränderungen in den Eingangsbereichen, hier werden potenzielle Mieter schon vor bzw. bei Betreten des Hauses abgeschreckt.
Gleichzeitig bezweifelt Herr Adden jedoch, dass aufgrund der baulichen Gegebenheiten, “nur” durch einige gestalterischen Maßnahmen, die hohen Leerstände in den Hochhäusern beseitigt werden können. Es wird im Gegenteil befürchtet, dass sich der Leerstand weiter erhöhen wird. Unter Umständen wäre hier einer Verringerung der Geschosshöhe eine Alternative.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – geht gedanklich noch einen Schritt weiter. Sollte es für diesen Siedlungsbereich in der bestehenden Form keine wirkliche Zukunftsprognose geben, wäre eventuell auch über einen Abriss eines oder mehrerer der Hochhäuser nachzudenken. Die Frage stellt sich, ob bei der voranschreitenden Veränderung der Sozialstruktur im Stadtbezirk Eving, der Bedarf für Wohnsiedlungen dieser Art überhaupt noch vorhanden ist.
Herr Neumann bezweifelt, auch im Hinblick auf die teilweise sozial unverträgliche Mieterstruktur, dass einige Verbesserungen und Verschönerungen im Außenbereich geeignet sind, die leerstehenden Wohnungen über kurz oder lang vermieten zu können.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – erklärt, dass sie von der durchgeführten Mieterbefragung grundsätzlich positiv überrascht ist, kritisiert wird aber dass lediglich 33 Mieter befragt wurden.
Für Frau Sichelschmidt steht nicht fest, dass sich der Bedarf für sozialen Wohnungsbau im Stadtbezirk weiter verringern wird. Bei den Schwankungen, denen der Wohnungsmarkt unterworfen ist, kann man nicht zwingend davon ausgehen, dass sich die Nachfrage nach Eigenheimen in der selben Richtung weiterentwickeln wird. Die Tatsache, dass der Mietwohnungsbereich momentan sehr entspannt ist muss nicht bedeuten, dass Investitionen in diesem Bereich nicht mehr sinnvoll sind, da sich die Situation sehr schnell wieder ändern kann. Ungeachtet der Lage auf dem Wohnungsmarkt ist für große Wohnungen (4 ½ Zimmer), wie in dieser Siedlung vorhanden, fast immer ein Bedarf gegeben. Maßnahmen der Viterra, den Wohnungsbestand durch Umgestaltungsmaßnahmen aufzuwerten, sind daher positiv zu sehen.

Herr Pinter führt in Beantwortung der vorangegangenen Redebeiträge aus, dass die Viterra derzeit Konzepte entwickelt und umsetzen wird, die positive Veränderungen in der Siedlung herbeizuführen sollen. Anstatt sofort an Abbruchmaßnahmen zu denken, sollte erst einmal abgewartet werden, wie sich die Umsetzung der Konzepte auf die Vermietungssituation auswirkt. Gleichzeitig weist Herr Pinter aber auch darauf hin, dass auch der Viterra Geldmittel nicht in unbegrenzter Höhe zur Verfügung stehen und es Siedlungen in anderen Stadtbezirken gibt, in der die Lage weitaus dramatischer ist. Es soll aber auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass die Probleme im Bereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße nicht ausreichend beachtet werden. Es wird darum gebeten, der Viterra für die Umsetzung ihrer Konzepte zunächst zwei Jahre Zeit zu geben und dann noch einmal eine Neubewertung vorzunehmen.

Anschließend geht Herr Schmidt auf das grundsätzlich bestehende Problem der Anonymität in Hochhäusern ein. Die Viterra ist bei der erfolgreichen Umsetzung der geplanten Maßnahmen letztendlich vor allem auf die Mithilfe der Mieter angewiesen. Hier besteht die Hoffnung, dass sich Mieter nicht nur in den Änderungsprozess einbringen, sondern ihn auch durch Vorschläge mitgestalten. In der gemeinsamen Umsetzung des Konzeptes wird auch die Chance für Verbesserungen der Beziehungen im zwischenmenschlichen Bereich gesehen.
Aussagen zur Beendigung der Maßnahmen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, da gerade erst mit Umgestaltungsprozess begonnen wurde.

Eine abschließende Frage des Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herrn Neumann –, ob die Viterra wie in anderen Bereichen auch, beabsichtigt, Teilbereiche des Wohnungsbestandes in der Innsbruck- bzw. Ötztaler Straße zu vermarkten, wird von Herrn Schmidt verneint.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis und bedankt sich bei den Vertretern Viterra Wohnen AG. Gleichzeitig wird vereinbart, dass in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Oktober erneut über den Sachstand berichtet wird.

Zu TOP 3.1.1:
Wohnungsleerstand im Siedlungsbereich Innsbruckstraße / Ötztaler Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Wohnungswesen vom 24.01.2002 zur Kenntnis.

Das Amt für Wohnungswesen teilt mit, dass die Wohnsiedlung an der Innsbruckstraße / Ötztaler Straße Mitte der 60er Jahre nach den damaligen städtebaulichen Leitbildern errichtet wurde. Zum Siedlungsbereich gehören vier Punkthochhäuser mit acht Geschossen und jeweils 32 Wohnungen. Die ursprünglich mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen unterliegen nach planmäßiger Tilgung der öffentlichen Mittel bereits seit 1994 keinen Bindungen mehr. In der Gebäuden Ötztaler Straße 2 und 10 sowie Steiermarkstraße 49 und 57 standen nach Überprüfung durch das Amt für Wohnungswesen Anfang Januar 2002 insgesamt 58 Wohnungen leer. Die Stadt Dortmund hat bei frei finanziertem Wohnraum keinen Einfluss auf die Wiedervermietung und die damit verbundenen Belegungsstrukturen.
Die Zweckentfremdungsverordnung greift nicht bei Wohnraum, der aufgrund seiner Lage oder Ausstattung am Markt nicht angenommen wird.
Im weiteren Wohnungsbestand der Siedlung bestehen keine Vermietungsschwierigkeiten. In den öffentlich geförderten Wohngebäuden Ötztaler Straße 18 und Steiermarkstraße 41 mit insgesamt 64 Wohnungen wurde bei der Überprüfung durch das Amt für Wohnungswesen nur ein fluktuationsbedingter Leerstand festgestellt.
Die Eigentümerin der Wohnsiedlung, Viterra Wohnen AG, hat auf Anfrage des Amtes für Wohnungswesen am 11.01.2002 mitgeteilt, dass sie zurzeit ein Konzept zur Verbesserung der Vermietungssituation entwickelt.
Neben der Optimierung geeigneter Marketingmaßnahmen steht insbesondere die Neugestaltung des Wohnumfeldes im Vordergrund der Überlegungen.
Durch das Amt für Wohnungswesen wurde bereits im Juni 2000 auf Antrag der Eigentümerin der Nutzungsänderung einer Erdgeschosswohnung im Punkthochhaus Ötztaler Straße 10 zugestimmt, um durch die Präsenz eines Hausmeisters eine bessere Betreuung der Mieterinnen und Mieter zu erreichen.
Das Amt für Wohnungswesen wird diesen Prozess weiterhin aktiv begleiten.

Zu TOP 3.2:
Vorstellung des neu gegründeten städtischen Betriebes “Pflege öffentlicher Raum”

Als Berichterstatter sind Herr Budde – Tiefbaubezirk Nord – sowie Herr Finger – Regiebetrieb “Pflege öffentlicher Raum” – anwesend.

Herr Finger – “Pflege öffentlicher Raum” – stellt die Aufgaben des neu gegründeten Regiebetriebes vor, der beim Amt für Tiefbau und Straßenverkehr angesiedelt und aus einer strukturellen Veränderung des Grünflächenamtes hervorgegangen ist. Aufgaben sind Verkehrssicherung, Instandsetzung und Instandhaltung des Straßenbegleitgrünes, der Grünflächen, der Park- und Grünanlagen und sonstiger Außenanlagen.

Abschließend verteilt Herr Finger eine Broschüre, in der Telefonnummern von Ansprechpartnern verzeichnet sind und weist darauf hin, dass Wünsche, Anregungen, Kritiken und auch Beschwerden jederzeit entgegengenommen werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und dankt den Berichterstattern.

Zu TOP 3.3:
Sozialräumliche Jugendhilfeplanung im Stadtbezirk Dortmund-Eving

Die Jugendpflegerin des Stadtbezirkes Dortmund-Eving – Frau Klemp – ist anwesend, um den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Planungen zur “Sozialräumlichen Jugendhilfeplanung im Stadtbezirk Dortmund-Eving” vorzustellen.

Die Grundzüge der Sozialräumlichen Jugendhilfeplanung, die mit Ausnahme des Stadtbezirkes Lütgendortmund in allen Dortmunder Stadtbezirken durchgeführt wird, werden von Frau Klemp vorgestellt. In Lütgendortmund wurde die Sozialräumliche Jugendhilfeplanung bereits in den Jahren 1989 / 1999 als Modellprojekt durchgeführt und dient nun als Grundlage der weiteren Arbeit in den anderen Stadtbezirken.

Die Jugendhilfeplanung basiert auf der gesetzlichen Grundlage der §§ 79 und 80 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die die Planungsverantwortung auf die öffentliche Jugendhilfe in Verbindung mit den freien Trägern der Jugendhilfe übertragen. Zum einen soll der Bestand, also Angebote und Einrichtungen der Jugendhilfe festgestellt werden und gleichzeitig der Bedarf ermittelt werden. Ergebnis soll eine rechtzeitige und ausreichenden Befriedigung des Bedarfes sein.

Die Ziele, Vorgehensweise sowie die praktische Umsetzung und der zeitliche Ablauf der Sozialräumlichen Jugendhilfeplanung werden von Frau Klemp anhand einiger Folien vorgestellt.
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving: Fotokopien dieser Folien sind dieser Niederschrift als Anlage I beigefügt.

Da die Sozialräumliche Jugendhilfeplanung zeitgleich in den Stadtbezirken stattfindet, besteht für alle ein verbindlicher Zeitplan von 13 Monaten. In diesen Monaten werden 5 bis 8 Sitzungen in jedem Stadtteil durchgeführt, eingeladen werden alle, die sich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen, wie z.B. Schulen, Kindergärten, Vereine und Initiativen. Für den Stadtbezirk Dortmund-Eving fand die erste halbtägige Sitzung im Januar 2002 statt, die nächste ist für März terminiert. Die Sitzungen sollen grundsätzlich in den späten Nachmittagsstunden (17.00 oder 18.00 Uhr) durchgeführt werden, um auch Berufstätigen die Möglichkeit der Teilnahme zu geben.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving dankt Frau Klemp für ihren Bericht und nimmt die vorangegangenen Ausführungen zur Kenntnis.

Zu TOP 3.4:
Vorstellung des Ausbaus des Park and Ride-Platzes Schulte-Rödding.

Als Berichterstatter sind die Herren Waldhoff und Weise – Amt für Tiefbau und Straßenverkehr sowie Stadtbahnbauamt – anwesend.

Herr Weise erläutert zunächst die Planungen zur Erweiterung des Park and Ride Platzes Schulte-Rödding. Insgesamt werden 211 neue Parkplätze, davon sieben Stellplätze für Behinderte, errichtet, mit den bereits vorhandenen wird sich die Zahl auf 300 erhöhen. Die Einfahrten befinden sich wie bisher auch an der Bayrischen- und an der Derner Straße
Wie Herr Waldhoff noch hinzufügt, sollen die Arbeiten am Park and Ride-Platz Schulte-Rödding, entsprechendes Wetter vorausgesetzt, in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen sein.

Zur Vermeidung längerer Staus an den Ein- und Ausfahrten und auch im Hinblick auf die Erweiterung des Busliniennetzes im Stadtbezirk ist, nach Ansicht der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, die Errichtung einer Vorampel in diesem Bereich unbedingt notwendig. Da sich durch die erhöhte Anzahl an Stellflächen auch das Verkehrsaufkommen steigern wird, ist es zwingend erforderlich, dass die Vorampel bei der Eröffnung des Park and Ride-Platzes Schulte-Rödding bereits in Betrieb ist.
Herr Waldhoff erklärt, dass er zur Errichtung der Vorampel momentan keine verbindlichen Aussagen machen kann, sich aber sachkundig machen wird.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt des Ausführungen, mit der Vorgabe in dem genannten Bereich eine Vorampel zu errichten, zur Kenntnis und dankt den Berichterstattern.

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

Zu TOP 4.1:
Durchführung der Veranstaltung “Wir in Eving” am 08.06.2002 auf dem Evinger Platz
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 22.01.2002)

Die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Genehmigung, am Samstag, den 08.06.2002 in der Zeit von 8.00 bis 22.00 Uhr auf dem Evinger Platz die Veranstaltung “Wir in Eving” durchführen zu können. Die angegebene Zeit beinhaltet Auf- und Abbau.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt der Durchführung der Veranstaltung “Wir in
Eving” gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund – einstimmig – zu.

Zu TOP 4.2:
Durchführung des Evinger Adventmarktes am 01.12.2002 auf der Bayrischen Straße
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 21.01.2002

Die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine und die Werbegemeinschaft Bayrische Straße planen am 01.12.2002 einen gemeinsamen Adventmarkt auf der Bayrischen Straße.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird gebeten, der Nutzung des Teilstückes der Bayrischen Straße zwischen Lüdinghauser Straße / Osterfeldstraße und Holtkottenweg / Bauernkamp in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr zuzustimmen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gibt gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund – einstimmig – ihre Zustimmung zur Durchführung der Veranstaltung.

Zu TOP 4.3:
Unterstützung der Bemühungen des Mieterbeirates Obereving zur Erhaltung der
Wohnrechte für ausgeschiedene Bergleute bei Wohnungsverkäufen und Auslaufen der
Belegungsrechte.
(Eingabe des Mieterbeirates Obereving)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Eingabe des Mieterbeirates Obereving vor, in dem die Bezirksvertretung gebeten wird, die Bemühungen des Mieterbeirates zur Erhaltung der Wohnrechte für ausgeschiedene Bergleute bei Wohnungsverkäufen und Auslaufen der Belegungsrechte zu unterstützen:

Begründung der Eingabe:
In einem ehemaligen Bergbaustandort wie Eving könnte sich eine Begründung auch erübrigen.
Bekanntlich sind Bergleute in der Regel über einen Sozialplan aus der Erwerbsarbeit ausgeschieden. Das Wohnrecht in einer Wohnung, die der RAG unmittelbar gehört oder von einem anderen Unternehmen mit öffentlichen oder bergbaugebundenen Mitteln als Werkswohnung errichtet wurde, spielt dabei eine große Rolle. Es ist sowohl im Sozialplan als auch im Bergmannsversorgungsscheingesetz verankert.
Diese Sicherheit, die als eine Art Deputat als dauerhaft angenommen wird, erweist sich zunehmend als trügerisch. Nicht nur die Belegungsrechte laufen aus, sondern auch der Bergarbeiterwohnungsbau insgesamt. Die werksgebundenen und ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, allen voran die Viterra AG (vormals Veba Immobilien AG) fühlen sich immer weniger an diese Bestände gebunden und verkaufen große Teile davon. Ehemalige Bergleute und die nahen Angehörigen merken, dass ihre Rechte oft praktisch nur noch auf dem Papier stehen: Sie müssen sich nach dem Fortbestehen von Bergbau- und Sozialbindung erkundigen und sich auch mit dem Gedanken vertraut machen, dass sie im Fall des Wohnungs- oder Hausverkaufs nur noch den gesetzlichen Kündigungsschutz besitzen. Gegebenenfalls müssten Bergbaurentner im Fall einer Eigenbedarfskündigung in eine gebundene Wohnung umziehen, wohl wissend, dass die Zahl dieser “sicheren Wohnungen” abnimmt und Wohnrechte auch wieder zeitlich begrenzt sein werden.
Es muss darum der Versuch unternommen werden, in neuen, freiwilligen Vereinbarungen mit allen Beteiligten den wohnberechtigten Bergleuten ein Dauerwohnrecht in ihrer Wohnung zu sichern.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützt die Bemühungen des Mieterbeirates Obereving, in Zusammenarbeit mit anderen Mieterbeiräten und dem Mieterverein Dortmund die Wohnrechte ausgeschiedener Bergleute aus dem Sozialplan und dem Bergmannversorgungsschein auch bei Wohnungsverkäufen und Auslaufen der Belegungsrechte zu erhalten. An Gesprächen, die der Mieterbeirat dafür mit den Verantwortlichen im Ministerium, Wohnungswirtschaft und den Bergbaugliederungen führen will, wird sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beteiligen.

5. Finanzen und Liegenschaften

Zu TOP 5.1:
Erneuerung der Busbuchten “Alter Heideweg”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat während der Beratungen zum Haushalt des Jahres 2001 in der Sitzung am 17.01.2001 beschlossen, für die Erneuerung der Busbuchten “Alter Heideweg” 60.000,00 DM zur Verfügung zu stellen.
Wie der zuständige Bauleiter – Herr Ludewig – (Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr) mitteilt, wurde bei Erstellung der Ausschreibungsunterlagen festgestellt, dass für diese Baumaßnahme mindestens 72.000,00 DM erforderlich sind. Damit die Realisierung der Maßnahme nicht unnötig verzögert wird, sind durch Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving entweder die fehlenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, oder der Umfang der Baumaßnahme entsprechend zu verringern.

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Vorschlag zur Beschlussfassung vor:
“Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt, mit den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 60.000,00 DM sollen zunächst nur zwei Busbuchten erneuert werden.
Sollten im Laufe des Jahres Restmittel im Verwaltungs- oder Vermögenshaushalt anfallen, sind diese zur Erneuerung der restlichen Busbuchten zu verwenden.”
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Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – beantragt, zunächst nur den Beschluss zu fassen, mit den vorhandenen Haushaltsmitteln die Erneuerung von zwei Busbuchten zu finanzieren.
Eventuell zu einem späteren Zeitpunkt anfallende Haushaltsreste sollten nicht schon heute durch Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gebunden werden, da diese Mittel dann nicht mehr zur Verfügung stehen, falls sich zwischenzeitlich dringendere Aufgaben ergeben sollten.

Dieser Antrag wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – abgelehnt.

Begründung der Ablehnung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihrer Sitzung am 17.01.2001 die dringend notwendige Erneuerung der Busbuchten in der Straße “Alter Heideweg” beschlossen. Dieser Beschluss soll auch weiterhin realisiert werden. Eventuell anfallende Restmittel sollen daher für die Erneuerung der restlichen Busbuchten verwendet werden.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung –:

Mit den in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 17.01.2001 zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 60.000,00 DM sollen zunächst nur zwei Busbuchten erneuert werden.
Sollten im Laufe des Jahres Restmittel im Verwaltungs- oder Vermögenshaushalt anfallen, sind diese zur Erneuerung der restlichen Busbuchten zu verwenden.

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

Zu TOP 6.1:
Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Verwaltungsstruktur in den Bezirksverwaltungsstellen / Stadtbezirken der Innenstadt
(Vorlage der Verwaltung – StA 33 – vom 05.11.2001 – Drucksache Nr.: 01821-01)

Die Vorlage “Stärkung der Bezirksvertretungen” wurde bereits in der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.12.2001 behandelt und – einstimmig – zurück gewiesen. In der heutigen Sitzung wird die Vorlage auf Wunsch der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving erneut beraten.

Zunächst führt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – in seinem Redebeitrag aus, dass in dieser Verwaltungsvorlage nur ein Teilsaspekt der ursprünglichen Vorlage “Stärkung der Bezirksvertretungen” behandelt wird. Die Vorlage, die lediglich auf personelle Entscheidungen in den Bezirksverwaltungsstellen und Stadtbezirken der Innenstadt Bezug nimmt, soll, seiner Meinung nach, lediglich den Zugriff der Leitung der Stadtverwaltung bis in die letzte Entscheidungsebene festigen.
Zu einer politischen Stärkung der Bezirksvertretungen führen die vorgesehenen Veränderungen der Verwaltungsstruktur jedoch nicht.
Vor diesem Hintergrund – bezogen auf die arbeits- und dienstrechtlichen Belange der städtischen Mitarbeiter wird die CDU-Fraktion die Vorlage zur Kenntnis nehmen.

Für die SPD-Fraktion erklärt der Vorsitzende – Herr Adden –, dass er in den vorgesehenen Änderungen der Verwaltungsstruktur eine positive Entwicklung für die Geschäftsführung der Bezirksvertretungen in den Bezirksverwaltungsstellen und somit letztendlich auch für die Bezirksvertretung sieht. Die SPD-Fraktion wird daher die Vorlage ebenfalls zustimmend zur Kenntnis nehmen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Vorlage “Stärkung der Bezirksvertretungen”
– mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung – zustimmend zur Kenntnis.

7. Schule

Zu TOP 7.1:
Besichtigung der Schulgebäude im Stadtbezirk Dortmund-Eving durch den Vertreter der Bürgerliste
(Antrag des Vertreters der Bürgerliste vom 18.01.2002)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag des Vertreters der Bürgerliste zur Beratung und Abstimmung vor:
”Genehmigung der Schulverwaltung zwecks Besichtigung der Schulgebäude im Stadtbezirk Dortmund-Eving

Begründung:
Der Vandalismus und die mutwillige Zerstörung an unseren Schulen nimmt immer mehr zu, sodass die Gemeinden immer wieder für Instandsetzungen finanzielle Mittel aufwenden müssen, um diese Schäden zu beseitigen.
Die Bürgerliste sucht nach einem Konzept, diesem Trend entgegen zu wirken.”
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – sieht keinen Anlass für eine Beratung diese Antrages durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving. Als gewählter Mandatsträger ist Herr Tokarski – nach Rücksprache mit dem Schulverwaltungsamt – jederzeit in der Lage, die Schulen im Stadtbezirk Eving zu besuchen.

Für die SPD-Fraktion kündigt der Vorsitzende – Herr Adden – die Ablehnung des Antrages an, da die Bezirksvertretung vor einigen Jahren eine Begehung aller Schulhöfe und auch Schulen durchgeführt hat. Sollte dies erneut notwendig werden, dann nur mit einer von der Bezirksvertretung bestimmten bzw. gewählten interfraktionellen Kommission. Es wird kein Sinn darin gesehen, eine Einzelperson mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Dieser Argumentation der SPD-Fraktion kann der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – nicht folgen. In seiner Antragsbegründung verweist er auf die Intentionen des Stadtbezirksmarketings, hier wurden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, aktiv an der Gestaltung des Stadtbezirkes Dortmund-Eving mitzuarbeiten. An dieser aktiven Mitarbeit sieht sich Herr Tokarski gehindert und macht deutlich, dass er auf jeden Fall von ihm festgestellte Missstände aufzeigen und versuchen wird, diese zu beseitigen. In seiner Arbeit als Bezirksvertreter wird er sich dabei weder von der SPD- noch von der CDU-Fraktion oder anderen behindern lassen.
Seinen Antrag “Besichtigung der Schulgebäude im Stadtbezirk Dortmund-Eving durch den Vertreter der Bürgerliste” zieht Herr Tokarski im Anschluss an seinen Redebeitrag zurück.

8. Kultur, Sport und Freizeit

Zu TOP 8.1:
Akteneinsicht gem. § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Akten der Stadt Dortmund zum Hallenbad in Dortmund-Eving
§ StA 52 (Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund)
Aufstellung des Kostenvoranschlages für die Instandsetzung des Evinger Hallenbades in den alten Zustand
§ StA 65 (Städtische Immobilienwirtschaft)
Bauunterlagen, Nutzflächenberechnung und Grundrisszeichnung des Evinger Hallenbades
(Antrag des Vertreters der Bürgerliste vom 27.01.2002)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag des Vertreters der Bürgerliste zur Beratung und Beschlussfassung vor:

“Akteneinsicht nach § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW
Einsicht in folgende Unterlagen:
StA 52 Sportamt Aufstellung des Kostenvoranschlages für die Instandsetzung des Evinger Hallenbades in den alten Zustand.
StA 65 Hochbauamt Immobilienwirtschaft Bauunterlagen, Nutzflächenberechnung und Grundrisszeichnung des Evinger Hallenbades

Begründung:
Die Bürgerliste möchte mit diesen Informationen zur Erhaltung des Hallenbades beitragen und nach Investoren suchen um ein tragbares Konzept zu entwickeln. Eventuelle Nutzflächen können vermarktet werden, freie Flächen könnten Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt werden, sodass eine Wirtschaftlichkeit gegeben wäre.”
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Für die CDU-Fraktion erklärt der Vorsitzende – Herr Neumann – dass keine Bedenken gegen eine Akteneinsicht bestehen, nach Einsichtnahme wird aber ein Bericht an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gefordert.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – erklärt, dass seine Fraktion den vorgelegten Antrag ablehnen wird. Der Vertreter der Bürgerliste will die durch die Akteneinsicht gewonnen Informationen an private Investoren weitergeben, um Geldmittel für den Erhalt des Evinger Hallenbades zu akquirieren. Obwohl nach Akteneinsicht unverzüglich und zuerst der Bezirksvertretung Dortmund-Eving Bericht zu erstatten wäre, ist nicht absehbar und für die Bezirksvertretung nicht kontrollierbar in welcher Form und in welchem Umfang private Investoren diese Information aus verwaltungsinternen Akten nutzen.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – hält den Antrag für legitim und unterstützt die Bemühungen eines gewählten Bezirksvertreters sich sachkundig zu machen. Der Nutzen einer Akteneinsicht wird allerdings bezweifelt, sollte dem Einsichtnehmenden die nötige fachliche Kompetenz fehlen. Ein Hinweis hierauf wäre daher in der Antragsbegründung wünschenswert gewesen.

Zur Frage der fachlichen Kompetenz erklärt der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski –, dass er aufgrund privater Erfahrungen mit dem Hausbau ohne weiteres in der Lage ist, auch schwierige Sacherverhalte begutachten und beurteilen zu können.

An dieser Stelle erfolgt durch die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ein Hinweis auf den § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund. Demnach hat bei einer Akteneinsicht auf Beschluss gem. § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung der Einsichtnehmende einem in diesem Beschluss festzulegendem Gremium unverzüglich und zuerst Bericht zu erstatten. Der mündliche oder schriftliche Bericht ist als Tagesordnungspunkt anzumelden und zur Niederschrift der Sitzung zu nehmen.

Nachdem Herrn Tokarski auf Nachfrage nochmals erklärt wurde, dass er vor Unterrichtung der Bezirksvertretung keinen Kontakt mit Firmen aufnehmen und über Inhalte der Verwaltungsakten reden kann, drückt er sein Unverständnis aus, da es seiner Meinung nach wenig sinnvoll ist, die Bezirksvertretung nur über reine Akteninhalte und nicht gleichzeitig auch über die Ergebnisse der Unterredungen mit potenziellen Investoren zu informieren.

In diesem Zusammenhang weist Herr Adden ausdrücklich auf die Gefahren hin, die Gespräche und Verhandlungen einzelner gewählter Mandatsträger mit privaten Investoren, die letztendlich an Profiten interessiert sind, in sich bergen. Aus der Befürchtung heraus die gesamte Bezirksvertretung Dortmund-Eving in ein falsches Licht zu setzen, bleibt die SPD-Fraktion bei ihrer Ablehnung des Antrages.

Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) führt als Ablehnungsgrund des Antrages u.a. die Äußerungen des Herrn Tokarski in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 16.01.2002 an. Damals hatte Herr Tokarski angegeben, dass er Akten zum Evinger Hallenbad Investoren vorlegen wolle, um sich beraten zu lassen und Konzepte für eine kostengünstigere Sanierung erstellen zu können. Der heutige Antrag weicht nur insofern ab, als nur eine Akteneinsicht beantragt wird. Hier vertritt Herr Unterkötter die Ansicht, dass eine Akteneinsicht nur zur Erstellung eines Konzeptes nicht notwendig ist. Auch zur Vermarktung der Nutzflächen ist eine Inaugenscheinnahme ausreichend. In der Tatsache, dass auch weiterhin beantragt wird, privaten Investoren die Inhalte verwaltungsinterner Akten bekannt und nutzbar zu machen sieht Herr Unterkötter einen zwingenden Grund zur Ablehnung des Antrages.

Die stellvertretende Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – äußert ebenfalls die Ansicht, dass es nicht unbedingt opportun ist, dass ein einzelnes Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving Verhandlungen mit Investoren führt. Da die Stadt Dortmund auf der Suche nach privaten Investoren für die Hallenbäder ist, wäre es völlig ausreichend wenn Herr Tokarski ihm bekannte Investoren mit entsprechenden Vertretern der Stadt in Verbindung bringt.

Eine Anmerkung des Herrn Bromba (SPD-Fraktion), dass es eher unwahrscheinlich ist, Investoren zu finden, die das Evinger Hallenbad wesentlich kostengünstiger sanieren könnten als die von der Stadt Dortmund in Ausschreibungsverfahren ermittelten Firmen, bezeichnet Herr Tokarski als “weltfremd”. Ohne, dass Herr Tokarski etwas unterstellen will, müsste jedem Zeitungsleser bekannt sein, dass in öffentlichen Ausschreibungsverfahren auch im Vorfeld Absprachen getroffen werden und nicht immer der kostengünstigste Anbieter den Zuschlag erhält.

In einem erneuten Redebeitrag erläutert der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – in Kürze das Verfahren der Akteneinsicht und die Erwartungen die nach erfolgter Einsicht an den Vertreter der Bürgerliste geknüpft werden. Nach Einsichtnahme in die Verwaltungsakten hat der Einsichtnehmende die Bezirksvertretung zu informieren und kann Konzepte und Vorschläge vorstellen. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving kann dann durch Beschluss die Verwaltung beauftragen, diese Vorschläge und Konzepte zu prüfen und ggf. umzusetzen.
Unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften des § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund ein- und nachgehalten werden, ist die CDU-Fraktion bereit, dem Antrag des Vertreters der Bürgerliste auf Akteneinsicht zuzustimmen.
Grundsätzlich plädiert Herr Neumann dafür, dem Antrag des Vertreters der Bürgerliste auf Akteneinsicht zuzustimmen, nicht zuletzt um die ihm garantierten demokratischen Rechte zu wahren. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass mit den aus der Akteneinsicht erworbenen Erkenntnissen nicht sachgemäß umgegangen wurde, wären ähnliche Entscheidungen in der Zukunft auf den Prüfstand zu stellen. Zunächst sollte Herrn Tokarski aber innerhalb der engen, vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzen das nötige Vertrauen entgegen gebracht werden.

Im Anschluss an diese Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung –:

Der Antrag der Vertreter der Bürgerliste auf Akteneinsicht gem. § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Akten der Stadt Dortmund zum Hallenbad in Dortmund-Eving wird abgelehnt.



9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 11.1:
Bauleitplanung; Verlegung eines Standortes für eine ökologische Ausgleichsmaßnahme
hier: Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr.9 des Bebauungsplanes Ev 108
– Oetringhauser Straße -
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 26.11.2001 – Drucksache Nr.: 01237-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zusatzfrage:
Die ursprünglichen Planungen sahen einen Ausgleich auf einer Fläche von 3.850 qm im Stadtbezirk Mengede, Ortsteil Ellinghausen vor. Nach der heute beratenen Vorlage sollen die Kompensationsmaßnahmen jetzt im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Ortsteil Brechten auf einer Fläche von nur 2.975 qm durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen, ob für die weggefallenen 875 qm ein Ausgleich an anderer Stelle oder in Form von Geldleistung geplant ist.

Zu TOP 11.2:
Kanalerneuerung Gretelweg / Hänselweg u.a. – Weitere Bauabschnitte im östlichen Teil der
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 09.01.2002 – Drucksache Nr.: 02008-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Für die Kanalerneuerung “Gretelweg / Hänselweg u.a.” beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die Durchführung weiterer Bauabschnitte im östlichen Teil der “Märchensiedlung” mit einem Kostenaufwand in Höhe von 500.000,00 ■. Zusammen mit den bis Ende 2001 finanzierten Kosten für die ersten Bauabschnitte von 1.185.056,00 ■ ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 1.685.056,00 ■.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0376 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 1.185.056,00 ■
Ausgaben 2002 200.000,00 ■
Ausgaben 2003 100.000,00 ■
Ausgaben 2004 100.000,00 ■
Ausgaben 2005 75.000,00 ■
Ausgaben 2006 25.000,00 ■





Zu TOP 11.3:
Protokoll des Ortstermines zur Verlegung der Bushaltestelle Lindenhorster Straße Höhe AWO am 24.01.2002

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgendes Protokoll des Ortstermines in der Lindenhorster Straße zur Genehmigung und Beschlussfassung vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat aufgrund einer Eingabe der Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt in ihrer Sitzung am 12.08.1998 die Installierung einer Fußgängerbedarfsampel auf der Lindenhorster Straße in Höhe des Hauses Nr. 38 beschlossen.
Die Installierung dieser Fußgängerbedarfsampel wurde wegen der relativ geringen Querungshäufigkeit und einer in nur 75 m Entfernung gelegenen Verkehrssignalanlage seitens des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr abgelehnt. Vorgeschlagen wurde statt dessen die Verlegung der Bushaltestelle.

Während des Ortstermines wird schnell deutlich, dass die sinnvollste Lösung die Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle ist. Diese Haltestelle soll südlich der Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt und der Jakobstraße vor der dort befindlichen Ampelanlage eingerichtet werden.

Der anwesende Vertreter der DSW sagt zu, die Einrichtung der Bushaltestelle so schnell wie möglich zu realisieren.
Da der Gehweg an dieser Stelle nicht allzu breit ist wird die DSW die Möglichkeit prüfen, ein Wartehaus / Unterstand an der Haltestelle zu installieren.
Die neu einzurichtende Haltestelle soll den Namen “Werkstätten AWO / Jakobstraße” erhalten.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Dortmunder Stadtwerke werden gebeten, auf der Lindenhorster Straße südlich der AWO Werkstätten und der Jakobstraße eine zusätzliche Bushaltestelle einzurichten.
Des Weiteren wird gebeten zu prüfen, ob an dieser Stelle die Aufstellung eines Wartehauses / Unterstandes möglich ist.
Die Bushaltestelle soll unter der Bezeichnung “AWO Werkstätten / Jakobstraße” geführt werden.

Zu TOP 11.4:
Beseitigung der Müllansammlung auf dem Grundstück zwischen Grävinghoffweg, Evinger Straße und Kemminghauser Straße
(Antrag der SPD-Fraktion 23.01.2002)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird darum gebeten, mit dem der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht bekannten Grundstückseigentümer (Privatbesitz) Kontakt aufzunehmen und diesen aufzufordern, das Grundstück von den Müllablagerungen räumen zu lassen.
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, den Eigentümer aufzufordern, das Grundstück alsbald einer ordentlichen Nutzung zuzuführen.

Begründung:
Das Grundstück an der Evinger Straße zwischen Grävinghoffweg und Kemminghauser Straße liegt seit Jahren brach, trotz mehrfachem Eigentümerwechsel wurde das Grundstück keiner “ordentlichen” Nutzung zugeführt. In nächster Umgebung befindet sich allgemeiner Wohnungsbau und eine Eigenheimsiedlung. Seit deren Bestehen liegt das Grundstück brach und wird zunehmend als “wilde Müllkippe” benutzt. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar.

Zu TOP 11.5:
Einrichtung einer Querungshilfe als Maßnahme zur Schulwegsicherung im Kreuzungsbereich Preußische Straße über die Bayrische Straße weiterführend in die Preußische Straße
(Antrag der SPD-Fraktion vom 23.01.2002)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahme (Querungshilfe) in diesem Kreuzungsbereich sinnvoll ist – und sobald hier ein Lösungsansatz vorliegt, soll dieser den Mandatsträgern vorgestellt werden.

Begründung:
Die hier beantragte Maßnahme auf Errichtung einer Querungshilfe dient zur Schulwegsicherung der Schülerinnen und Schüler, die das Heisenberg-Gymnasium und die Theodor-Heuss-Realschule in Eving besuchen. Durch die bestehenden Einzugsgebiete von Schülerinnen und Schülern der Osterfeld Grundschule und der Kettler Grundschule in Eving auf die weiterführenden Bildungseinrichtungen Heisenberg-Gymnasium und Theodor-Heuss-Realschule sowie der schulpflichtigen Kinder aus der Eigentumssiedlung “An den Teichen” (ca. 320 Wohneinheiten) ist in diesem Bereich des Schulweges ein erhöhtes Schüleraufkommen festgestellt worden, daher ist eine Querungshilfe in diesem Bereich dringend geboten.

Zu TOP 11.6:
Aufhebung der Vorfahrtsregelung für die Brechtener Straße
(Antrag der CDU-Fraktion 27.01.2002)

– vom Eingeber zurückgezogen –

12. Mitteilungen

Zu TOP 12.1:
Pflege und Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns an der Kemminghauser Straße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 10.01.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr hat seiner Stellungnahme ein Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau NRW beigefügt. Hierin wird mitgeteilt, dass sich die Einstellung der Bürger gegenüber der Pflege von Grünflächen in den letzten Jahren allmählich verändert hat. Die Pflege wird aus ökologischen Gründen, um die Artenvielfalt zu fördern, auf ein notwendiges Maß beschränkt. Diesem Ziel fühlt sich auch der Landesbetrieb Straßenbau verpflichtet.
Der Freischnitt der Grünflächen wird immer dort durchgeführt, wo Belange der Verkehrssicherheit berührt werden. In den übrigen Bereichen werden die Flächen im Frühjahr oder Herbst freigeschnitten, sodass sich Wildkräuter im Laufe des Sommers entwickeln können.
Es besteht durchaus Verständnis, dass diese Pflegeweise von dem einen oder anderen Mitbürger anders gesehen wird.
Beim Landesbetrieb Straßenbau ist man allerdings der Meinung, dass eine intensivere Pflege aus ökologischen und ökonomischen Gründen nicht durchgeführt werden kann.
Der Landesbetrieb Straßenbau bittet hierfür um Verständnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr bittet in seiner Stellungnahme zunächst darum, sich bei weiteren Rückfragen direkt an den Landesbetrieb Straßenbau zu wenden.

Zur von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving geforderten Übernahme der Reinigungspflicht der Kemminghauser Straße in die Zuständigkeit der Stadt Dortmund teilt das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr mit, dass diese von der Bezirksvertretung angeregte Übernahme der Reinigungspflicht für die Kemminghauser Straße durch die Stadt Dortmund aufgrund fehlender finanzieller und personeller Mittel sowie zur Vermeidung eines Präzedenzfalles nicht geboten ist.
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Die vorliegende Stellungnahme kann von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in dieser Form nicht akzeptiert werden, da die Zustände an der Kemminghauser Straße durch Müllablagerungen und wild wucherndes Straßenbegleitgrün teilweise unhaltbar sind. Im Sommer sind Geh- und Radwege kaum noch nutzbar, da zugewuchert.
Der Landesbetrieb Straßenbau wird aufgefordert, die Kemminghauser Straße durch entsprechende Pflege- und Rückschnittmaßnahmen in einen für alle Verkehrsteilnehmer akzeptablen Zustand zu versetzen und zu halten.

Zu TOP 12.2:
Wildwechselbeschilderung im Stadtbezirk Dortmund-Eving

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 24.01.2002 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass nach Überprüfung des Antrages der Bezirksvertretung Dortmund-Eving unter Beteiligung der Polizei sowie der Unteren Jagdbehörde dem Antrag der Bezirksvertretung entsprochen wird.

Zu TOP 12.3:
Einrichtung einer Querungshilfe in der Straße Schiffhorst

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 18.01.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat mit Beschluss vom 10.05.2000 um Prüfung gebeten, an welcher Stelle auf der Straße Schiffhorst die Einrichtung eines Zebrastreifens zwischen Benthausweg und Wetterschachtweg als geeignet zur Gewährleistung der Schulwegsicherheit erscheint. Als Begründung wurde die Zunahme des Durchgangsverkehrs in der mit “Zone-30”- Beschilderung versehenen Straßen genannt, welcher durch die Bautätigkeit im Bereich B 54 zugenommen hätte. Nach verwaltungsinterner Prüfung wurde der Bezirksvertretung die Einrichtung einer einseitigen, seitlichen Fußgängeraufstellfläche als hier besser geeignetes Element vorgestellt.
Die Bezirksvertretung hat diese Planung mit Beschluss vom 08.11.2000 zur Kenntnis genommen und die Errichtung der Querungshilfe gemäß der Vorlage der Verwaltung beschlossen. Bei einem Ortstermin mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving und Verwaltungsmitarbeitern am 07.02.2001 wurde die seitliche Verlegung der Querungshilfe und der Schulbushaltestelle vereinbart. Mit Beschluss der Bezirksvertretung vom 15.08.2001 wurde der Bau gemäß der vor Ort abgestimmten Planung jedoch mit Hinweis auf den Platzbedarf der landwirtschaftlichen Fahrzeuge abgelehnt und die Errichtung einer Bedarfsampel vorgeschlagen und favorisiert. Bei einem Besichtigungstermin wurden der Verwaltung am 08.01.2002 durch die Ortsverbände der örtlichen Landwirte die speziellen Verkehrsprobleme erläutert und Wünsche bezüglich einer geeigneten Straßenraumgestaltung vorgetragen. Die Einrichtung einer baulichen Verengung wird seitens der Landwirte demnach abgelehnt, vertikal wirksame Elemente (Kölner-Teller oder Plateau-Aufpflasterungen) zur punktuellen Verkehrsberuhigung jedoch nicht. Der Einbau der Elemente kann jedoch im Hinblick auf die Lärmimmission, die bei Befahren der Hindernisse mit Lkws entstehen können, hier nicht empfohlen werden.
Nach umfassender Prüfung im Amt für Tiefbau und Straßenverkehr ist die Errichtung einer Fußgängersignalanlage (FSA) im fraglichen Bereich unter Berücksichtigung des nicht bedeutenden Verkehrsaufkommens nicht erforderlich. Des Weiteren dürfen in Straßen, die in einer “Tempo-30-Zone” liegen, nach einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung (VV StVO) seit dem 01.11.2000 grundsätzlich keine Signalanlagen mehr angeordnet werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass nach aktuellem Sachstand zur Inbetriebnahme der Evinger Straße von Kemminghauser Straße bis Schiffhorst im April 2002 auch die Gesamtsignalisierung im Kreuzungsbereich Evinger Straße / Schiffhorst - Widumer Straße hergestellt ist. Im Bereich dieser signalgesicherten Kreuzung ist die Querung für die Schulkinder dann in ca. 100 m Entfernung zum ursprünglich geplanten Standort der baulichen Querungshilfe gesichert möglich. Aus diesem Grund empfiehlt das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr, auf den Einbau einer zusätzlichen Bedarfsampel zu verzichten.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hält auch weiterhin – wie bereits in der Sitzung am 10.05.2000 beschlossen – die Errichtung einer Querungshilfe in diesem Bereich für unbedingt erforderlich.
Es wird daher vereinbart, unter Beteilung der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund und der ansässigen Schule einen erneuten Ortstermin durchzuführen.
Die Schulleitung soll schon im Vorfeld gebeten werden, das Verkehrverhalten der Schüler zu beobachten und diese Erkenntnisse in die Beratungen während des Ortstermines einzubringen.

Zu TOP 12.4:
Fertigstellung der Haltestellen und Fahrplan der U 49 von Brechten bis Brambauer

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtbahnbauamtes vom 15.01.2002 zur Kenntnis.

Das Stadtbahnbauamt teilt mit, dass die Stadtbahnteilstrecke zwischen Brechten-Zentrum und Brambauer Verkehrshof, wie Monate vorher zwischen den Beteiligten festgelegt, am 06.01.2002 in Betrieb genommen wurde.
Die Haltestellen Brambauer Verkehrshof, Brambauer Krankenhaus und Herrentheystraße waren zur Inbetriebnahme komplett erstellt. Es gab und gibt dort keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung durch den Fahrgast.
Die Haltestellen auf Dortmunder Stadtgebiet sind noch nicht im endgültigen Zustand, jedoch sind sie seit längerem betriebsbereit. Die Restarbeiten, wie Überdachungen und Infovitrinen, werden in den nächsten Wochen abgewickelt. Lediglich die neue Haltestelle Wittichstraße wird erst im April 2002 angefahren.
Die Bauarbeiten in der Evinger Straße werden aufgrund des Umfanges bis Ende des Jahres 2002 andauern.

13. Anfragen

Zu TOP 13.1:
Änderungen im Bebauungsplan Ev 129 und Errichtung eines Spielplatzes
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 28.01.2002)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Anfrage:

1. Im letzten Bauabschnitt ist ein Gebäude errichtet worden, das nach Meinung der SPD-Fraktion, erheblich von der bisherigen Bebauung abweicht.
§ Ist die Planung zwischenzeitlich verändert worden ?
§ Warum wurden die Bauarbeiten mittlerweile eingestellt ?

2. Der geplante Spielplatz ist immer noch nicht errichtet worden.
§ Wann ist mit der Realisierung zu rechnen ?

Zu TOP 13.2:
Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.01.2002)

Die Verwaltung wird gebeten die folgende Anfrage zu beantworten:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat vor ca. zwei Jahren beschlossen, eine Vorampel am o.g. Standort zu installieren, ferner wurde beschlossen, den Park and Ride-Platz Schulte-Rödding zu erweitern. Da die Maßnahme nunmehr erfolgen soll, ist es dringend geboten, die Vorampel zu installieren, da durch Fertigstellung des Park and Ride-Platzes mit erheblichem Verkehrsaufkommen in diesem Bereich zu rechnen ist. Der ÖPNV-Verkehr (Bus) wird durch die Verkehrsteilnehmer auf der Bayrischen Straße in Richtung Derner Straße erheblich behindert, sodass ein Einbiegen von der Bayrischen Straße in die Innsbruckstraße zu der Bushaltestelle, nicht wie vorgesehen, zügig im Sinne der ÖPNV Beschleunigung erfolgen kann.

Zu TOP 13.3:
Aufstellung von Fahrgastunterständen am Bezirksfriedhof Kemminghausen
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 27.01.2002)

Die Verwaltung wird gebeten die folgende Anfrage zu beantworten:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving fordert seit Jahren die Aufstellung von Fahrgastunterständen am Bezirksfriedhof Kemminghausen. Eine allgemeine Zusage lag für das Jahr 2001 vor. Wann werden nunmehr die Unterstände aufgestellt?

13.4:
Verlegung der Moschee Evinger Straße 304 und Aufgabe des Standortes
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 27.01.2002)

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Anfrage zu beantworten:

Mit dem Umzug der Moschee zur Hessischen Straße soll der alte Standort an der Evinger Straße 304 aufgegeben werden. Wann ist mit der Aufgabe zu rechnen? Zurzeit finden noch weiter Veranstaltungen im Gebäude Evinger Straße 304 statt; auch wurden die Lautsprecher auf dem Dach noch nicht entfernt.