Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:10 - 16:40 Uhr
1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Helmut Harnisch (SPD), stv. Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Gertrud Zupfer (SPD) i. V. für RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Richard Utech (SPD) i. V. für RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Hubert Jung (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Yusuf Güclü - Ausländerbeirat i. V. für sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Reichwald - Mieter und Pächte e. V.
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG bis 16.15 Uhr
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund

3. Mitarbeiter der Verwaltung

Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro

Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Steinschulte, 63/stv. AL
Herr Neuhaus, 64/AL

Herr Keune, 66/AL
Frau Kreutzkamp, StA 01

Frau Skodzik, StA 01

4. Gäste
Frau Schulte-Borries - Verbraucher- Zentrale NRW,
Leiterin der Beratungsstelle Dortmund zu TOP 5.4

Herr Wagenhäuser - Abfall- und Umweltberater der Verbraucher- Zentrale NRW, Beratungsstelle Dortmund zu TOP 5.4
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 13.03.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 13.02.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung
Bebauungsplan Hö 205 - Kattenkuhle - Änderung Nr. 7
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02302-02)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-4-27629
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Seniorenwohnungen, einer Pflegestation, einer Begegnungsstätte, kleinflächigem Einzelhandel und einer Tiefgarage auf dem Grunstück in Dortmund-Aplerbeck, Rodenbergstraße/Märtmannstraße 10
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02276-02)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 2. Änderungsverfahren für den Landschaftsplan Dortmund-Nord und 2. Änderungsverfahren für den Landschaftsplan Dortmund-Mitte für den Bereich des geplanten Schutzgebietes "Buschei"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02094-01)

5.2 Bericht über die Tätigkeit der ehrenamtlichen Landschaftswacht und Vorschläge zur Steigerung ihrer Effizienz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02288-02)

5.3 Information zum Wettbewerb "Regionen aktiv - Land gestaltet Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02246-02)

5.4 Jahresbericht 2001 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -
-
Zusätzlich: mündlicher Bericht durch die Verbraucher-Zentrale

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Reform der Wohnungsbauförderung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02184-02)

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Platz von Leeds"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02252-02)

8.2 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Überwachung, Reinigung und Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern nebst Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01841-01)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Mobilfunk
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02354-02)
Die Sitzung wird vom stv. Vorsitzenden - Herrn RM Helmut Harnisch - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stv. Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

über die 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 13.03.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:10 - 16:40 Uhr

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Helmut Harnisch (SPD), stv. Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Gertrud Zupfer (SPD) i. V. für RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Richard Utech (SPD) i. V. für RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Hubert Jung (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Yusuf Güclü - Ausländerbeirat i. V. für sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Reichwald - Mieter und Pächte e. V.
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG bis 16.15 Uhr
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund

3. Mitarbeiter der Verwaltung

Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro

Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Steinschulte, 63/stv. AL
Herr Neuhaus, 64/AL

Herr Keune, 66/AL
Frau Kreutzkamp, StA 01

Frau Skodzik, StA 01

4. Gäste
Frau Schulte-Borries - Verbraucher- Zentrale NRW,
Leiterin der Beratungsstelle Dortmund zu TOP 5.4

Herr Wagenhäuser - Abfall- und Umweltberater der Verbraucher- Zentrale NRW, Beratungsstelle Dortmund zu TOP 5.4

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 13.03.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 13.02.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung
Bebauungsplan Hö 205 - Kattenkuhle - Änderung Nr. 7
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, II. Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02302-02)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-4-27629
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Seniorenwohnungen, einer Pflegestation, einer Begegnungsstätte, kleinflächigem Einzelhandel und einer Tiefgarage auf dem Grunstück in Dortmund-Aplerbeck, Rodenbergstraße/Märtmannstraße 10
- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02276-02)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 2. Änderungsverfahren für den Landschaftsplan Dortmund-Nord und 2. Änderungsverfahren für den Landschaftsplan Dortmund-Mitte für den Bereich des geplanten Schutzgebietes "Buschei"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02094-01)

5.2 Bericht über die Tätigkeit der ehrenamtlichen Landschaftswacht und Vorschläge zur Steigerung ihrer Effizienz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02288-02)

5.3 Information zum Wettbewerb "Regionen aktiv - Land gestaltet Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02246-02)

5.4 Jahresbericht 2001 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -
-
Zusätzlich: mündlicher Bericht durch die Verbraucher-Zentrale

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Reform der Wohnungsbauförderung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02184-02)

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Platz von Leeds"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02252-02)

8.2 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Überwachung, Reinigung und Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern nebst Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01841-01)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Mobilfunk
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02354-02)


Die Sitzung wird vom stv. Vorsitzenden - Herrn RM Helmut Harnisch - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stv. Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Schilling benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Harnisch schlägt vor, TOP 5.4 Jahresbericht 2001 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -, - zusätzlich: mündlicher Bericht durch die Verbraucher-Zentrale, direkt nach den Regularien zu behandeln.

Herr RM Harnisch weist darauf hin, dass zu
TOP 5.1 '2. Änderungsverfahren für den Landschaftsplan Dortmund-Nord und 2. Änderungsverfahren für den Landschaftsplan Dortmund-Mitte für den Bereich des geplanten Schutzgebietes "Buschei"' und TOP 12.1 'Mobilfunk' jeweils eine Bitte um Stellungnahme bzw. ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingegangen ist.

Die Tagesordnung wird in dieser Fassung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.4
Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 13.02.2002

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt die Niederschrift einstimmig.


zu TOP 5.4
Jahresbericht 2001 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -
- Zusätzlich: mündlicher Bericht durch die Verbraucher-Zentrale

Herr Wagenhäuser stellt den Jahresbericht der Abfall- und Umweltberatung für das Jahr 2001 vor. Er geht dabei auf die Nachfrageschwerpunkte, die Bildungs-, Beratungs- und Aktionsangebote sowie die Medienresonanz ein. Das Angebot der Abfall- und Umweltberatung für Dortmunder Verbraucherinnen und Verbraucher besteht inzwischen seit 15 Jahren. Anschließend gibt Herr Wagenhäuser einen Ausblick auf das laufende Jahr und die Themen, die ihn derzeitig beschäftigen.

Frau RM Lührs macht ihre Zufriedenheit mit der Abfall- und Umweltberatung deutlich, insbesondere mit der Teilnahme am Runden Tisch in Sachen "Kinderunfallprävention" und mit der Unterstützung des Agenda-Büros.

Auch Frau sB Pohlmann-Rohr ist zufrieden mit der Arbeit der Beratungsstelle.

Auf die verschiedenen Fragen der Ausschussmitglieder erläutert Herr Wagenhäuser, dass das Rechtsberatungsgesetz festlegt, wer was beraten darf. Im Verbraucherrecht darf die Verbrau- cher-Zentrale beraten, dagegen z. B. nicht im Mietrecht. Die Qualifikationen der Berater in der Verbraucher-Zentrale sind aufgrund der Fachrichtungen sehr unterschiedlich, zu aktuellen Themen gibt es immer wieder Schulungen. In Beratungen wird der Stand der Wissenschaft dargestellt. Der Verbraucher soll in die Lage versetzt werden, aufgrund der Informationen aus der Beratung eine Entscheidung treffen zu können.

Auf eine Frage nach der Schuldrechtsreform erklärt Herr Wagenhäuser, dass die Schuldrechtsreform sich auch mit Verpflichtungen aus Handwerkerverträgen und dem Gewährleistungsrecht befasst und damit die Verbraucher-Zentrale wieder im Rahmen des Verbraucherrechts Ansprechpartner ist.

Den Verbrauchern wird eine Anbieterübersicht über die verschiedenen Tests geboten. Der Verbraucher ist anschließend gefordert, kritisch zu handeln und sich umzugucken.

Auf die Frage des Herrn StR Sierau nach den Veränderungen aufgrund des Umzuges zum neuen Standort "Gnadenort" signalisiert Frau Schulte-Borries ihre Zufriedenheit mit der neuen Beratungsstelle. Die Beratungsstelle wurde gut angenommen, vorteilhaft ist die große Schaufensterfläche, die neugierig mache. Es gibt keine Berührungsängste, im Brückstraßenviertel tätig zu sein. Sie hat festgestellt, dass es offenbar ein Unterschied ist, ob die Beratungsstelle innerhalb oder außerhalb des Walls ist, denn das Auffinden der neuen Beratungsstelle ist für die Verbraucher kein Problem.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Jahresbericht 2001 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW - zur Kenntnis.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-
unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung
Bebauungsplan Hö 205 - Kattenkuhle - Änderung Nr. 7
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, III. Offenlegungsbeschluss,
IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
(Drucksache Nr.: 02302-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgende Punkte:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bereich der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205 um die Grünfläche (Gemarkung Benninghofen, Flur 1, Flurstück 1712) und den Gehweg westlich der Straße "Am Lohbach" zu erweitern. Der neue Änderungsbereich ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S 214; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung i.V.m. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205
- Kattenkuhle - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 20.02.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Entwurfes zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205 Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Süd (s. Ziffer 6 dieser Vorlage) außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.1995 (GV NRW S. 283).


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-4-27629
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Seniorenwohnungen, einer Pflegestation, einer Begegnungsstätte, kleinflächigem Einzelhandel und einer Tiefgarage auf dem Grundstück in Dortmund-Aplerbeck, Rodenbergstraße/Märtmannstraße 10

- Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 BauGB - (Drucksache Nr.: 02276-02)

Frau RM Brauer sieht in der vorgesehen Bebauung mit Kleingeschäften eine Erweiterung des Einzelhandelsangebotes an der Rodenbergstraße. Dies könne für das Zentrum nicht wünschenswert sein. Sie macht im Namen der SPD-Fraktion Beratungsbedarf geltend und bittet um Vertagung auf den 17.04.2002.

Frau RM Kröger-Brenner und Herr RM Zuch schließen sich für ihre jeweilige Fraktion dem Wunsch auf Vertagung an.


Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bringt die Vorlage ein und wird sie erneut in der Sitzung am 17.04.2002 behandeln.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
2. Änderungsverfahren für den Landschaftsplan Dortmund-Nord und 2. Änderungsverfahren für den Landschaftsplan Dortmund-Mitte für den Bereich des geplanten Schutzgebietes "Buschei" (Drucksache Nr.: 02094-01)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2002 mit der o. g. Bezeichnung

(Drucksache Nr.: 02094-01AT-B)

Herr Dr. Grote erklärt, dass grundsätzlich der Naturschutz von der in der Vorlage beschriebenen Entwicklung profitiert habe. Die einstweilige Unterschutzstellung dauerte vier Jahre an, jetzt ist eine endgültige Regelung für Natur- und Landschaftsschutz vorgesehen. Das Umweltamt muss sich in diesem Raum mit den Nutzern und auch mit den Prüfergebnissen des Naturschutzes auseinandersetzen. Es gibt Interessen der Betreiber des Golfplatzes, die sich ostwärts erweitern wollen, sowie des Bundesvermögensamtes als Eigentümer, das evtl. die Bunkerstandorte für andere Zwecke nutzen möchte. Die verschiedenen Belange werden abgewägt, Verwaltungsziel ist die Vergrößerung des Naturschutzbereiches. Bezogen auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt Herr Dr. Grote an, dass auf der Grundlage der Erhebungen keine Sicherheit darüber besteht, dass der geplante Bereich identisch ist mit dem Bereich, der einstweilig unter Schutz gestellt war. Das Verfahren für die Änderung der Landschaftspläne wird dies zeigen.

Frau RM Lührs begrüßt, dass die Unterschutzstellung verbindlich werden soll. Das Verfahren sollte mit den Bereichen begonnen werden, auf die das Umweltamt den Zugriff hat. Das gemeinsame Ziel, die anderen Bereiche hinzuzunehmen, sollte angestrebt werden.

Frau RM Kröger-Brenner verändert den zur Abstimmung gestellten Antrag und formuliert ihn wie folgt:
(Die Änderungen zum ursprünglich gestellten Antrag sind
fett geschrieben. Die Formulierungen des ursprünglich gestellten Antrages sind durch Durchstreichen markiert.)
"Die als Naturschutzgebiet festzusetzende Fläche im Bereich Buschei
entspricht von der Größe und der ökologischen Wertigkeit her umfasst mindestens die der vorläufig unter Schutz gestellten Fläche."


Herr RM Jostes schließt sich den Ausführungen des Herrn Dr. Grote an. Ziel sollte die Unterschutzstellung der gesamten Bereiche sein.

Aufgrund der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr StR Sierau fest, dass er über den Stand der Verhandlungen nur in nichtöffentlicher Sitzung sprechen könne. Die Stadt Dortmund begleitet die Verhandlungen der verschiedenen Parteien als Berater und Moderator, die Stellungnahme müsste an sich von Oberfinanzdirektion oder Bundesvermögensverwaltung aus erfolgen. Herr StR Sierau sagt zu, in nichtöffentlicher Sitzung am 17.04.2002 über die Verhandlungen, soweit möglich, zu berichten.

Frau RM Kröger-Brenner bittet um Auskunft über die Planungen, u. a. für die Trainingsplätze des BVB, wann eine gewerbliche Nutzung geplant und wann und wo Wohnbebauung vorgesehen ist.

Herr RM Jostes spricht sich auch dafür aus, Pläne über die Ansiedlung des BVB, den Golfplatz etc. vorstellen zu lassen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den wie folgt geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
"Die als Naturschutzgebiet festzusetzende Fläche im Bereich Buschei
entspricht von der Größe und der ökologischen Wertigkeit her mindestens der vorläufig unter Schutz gestellten Fläche."

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung empfiehlt der AUSW dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren für die Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord und Dortmund-Mitte im Bereich "Buschei" durchzuführen.

zu TOP 5.2
Bericht über die Tätigkeit der ehrenamtlichen Landschaftswacht und Vorschläge zur Steigerung ihrer Effizienz
(Drucksache Nr.: 02288-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.3
Information zum Wettbewerb "Regionen aktiv - Land gestaltet Zukunft"
(Drucksache Nr.: 02246-02)


Herr Dr. Grote schlägt vor, die am 20.03.2002 vorgesehene Entscheidung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft abzuwarten und für eine der nächsten Sitzungen des AUSW einen Bericht über das Ergebnis der Wettbewerbsentscheidung vorzusehen.

Auf die Frage der Frau RM Lührs erläutert Herr Dr. Grote, dass es 200 Anfangsbewerber gab, von denen 30 in die Endrunde kamen. Von diesen 30 werden 15 Bewerber siegen. Jede Siegerregion erhält 1,5 Mio. Euro pro Jahr.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.4
Jahresbericht 2001 der Abfall- und Umweltberatung - Verbraucher-Zentrale NRW -
- Zusätzlich: mündlicher Bericht durch die Verbraucher-Zentrale


Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits zu Beginn der Sitzung direkt nach den Regularien behandelt.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 6.1
Reform der Wohnungsbauförderung
(Drucksache Nr.: 02184-02)


Herr Neuhaus verdeutlicht, dass es noch keine Erfahrungen mit dem zum 01.01.02 in Kraft getretenen Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) gibt. Für 2002 sind die Länder noch ermächtigt, das alte Wohnungsbaurecht anzuwenden, auch NRW wird dies tun. Das WoFG ist ein Rahmengesetz. Das bedeutet, die Länder sind ermächtigt, durch Rechtsverordnungen weiter auf die unterschiedlichen Wohnungsmärkte entsprechendes Recht anzuwenden. Die Kommunen werden jetzt stärker als zuvor in die Pflicht genommen. Eine wichtige Neuerung liegt darin, dass das WoFG sich nun nicht nur mit dem Neubau, sondern gleichrangig mit den vorhandenen Wohnungsbeständen in den Kommunen, insbes. den sozialen Wohnungsbeständen, beschäftigt. Dadurch bestehen mehr Möglichkeiten, mit öffentlichen Mitteln in die Bestandspolitik einzuwirken. Im Laufe des Jahres 2002 wird voraussichtlich Nordrhein-Westfalen noch Rechtsverordnungen erlassen, so dass Anfang nächsten Jahres evtl. im AUSW dargestellt werden könne, wie die Ermächtigungsnormen des Landes ausgeübt worden sind.

Aus Sicht der SPD-Fraktion hebt Herr RM Berndsen als besonders positiv hervor, dass das Wohnumfeld mit in die Förderung einfließen kann und Belegungs- und Mietpreisbindungen von geförderten Wohnungen auf Ersatzwohnungen des Verfügungsberechtigten übertragen werden können.

Frau RM Horitzky weist im Namen der CDU-Fraktion darauf hin, dass der Bund sich immer mehr aus der Förderung herauszieht. Sie begrüßt die Erweiterung der Förderung auf den Bestand, die flexible Handhabung durch die Änderung der Belegungsrechte und den neuen Kooperationsvertrag, der zu einer Entzerrung der sozialen Brennpunkte führen könnte. Sie sieht dadurch, dass gleichzeitig unterschiedliches Recht angewandt werden wird, ein Abwälzen der Arbeit auf die Kommunen.

Frau sB Pohlmann-Rohr findet positiv, dass der Wohnungsbestand im Rahmen des WoFG gleichwertig gesehen wird.

Auf verschiedene Fragen hin erläutert Herr Neuhaus, dass bisher das erste und zweite Wohnungsbaugesetz in Verbindung mit der Bundeshaushaltsordnung vorsah, Grundstücke zumindest für den sozialen Wohnungsbau nur zum Verkehrswert abzugeben. In bestimmten Fällen ist es jetzt möglich, Grundstücke auch unter dem Verkehrswert anzubieten. Die Forderung nach verbilligtem Bauland richtet sich laut Herrn Neuhaus an Bund, Land und Kommunen.
Die Anzahl der aufgehobenen Gesetze ist erheblich, aber dafür gibt es neue Ermächtigungsnormen, so dass insgesamt keinesfalls kurzfristig die Anzahl der Regelungen sich verringert.

Herr StR Sierau verweist auf die Ratsbeschlüsse, die besagen, unter welchen Voraussetzungen städtische Grundstücke veräußert werden können. Er hält die Ausweitung der Flächenpotenziale für die beste Preisdämpfungsmethode, die zu einer Investition der privaten Haushalte in den Wohnungsbau führt. Im letzten Wohnungsmarktbericht wurde deutlich, dass in Dortmund die Grundstückspreise stabil geblieben sind, während sie im Umland angestiegen

sind. Die Bevölkerungsentwicklung im letzten Jahr zeigt auch einen Zuwachs in Dortmund. Offenbar hat u. a. die Abwanderung nachgelassen. Die Fehlbeleger-/Ausgleichsabgabe wird in Dortmund weiterhin kritisch betrachtet, im Rahmen des rechtlich Möglichen wurden bereits Bestände aus der Ausgleichsabgabe herausgenommen bzw. es wird angestrebt, noch weitere herauszunehmen. Zum Teil schieben Vermieter die Vermietungsprobleme auf die Ausgleichsabgabe, obwohl sie sich mehr um das Wohnumfeld und die Mieterinnen und Mieter kümmern müssten.
Herr StR Sierau würde begrüßen, wenn die Ausgleichsabgabe wegfiele.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Neuregelung der Wohnungsbauförderung zur Kenntnis.

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

zu TOP 8.1
Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Platz von Leeds"
(Drucksache Nr.: 02252-02)


Herr RM Tech macht im Namen der SPD-Fraktion deutlich, dass vor Einziehung und vor Verkauf der Fläche der Entwurf des Investors vorgelegt werden sollte, da der Platz von Leeds eine große stadtgestalterische Bedeutung habe.

Herr RM Jostes unterstützt den Vorschlag des Herrn RM Tech, zunächst die Pläne zeigen zu lassen. Er kann sich gut an der benannten Fläche Gastronomie vorstellen.

Frau RM Reuter begrüßt eine Gastronomie auf dieser Fläche, da dadurch eine Platzbelebung erfolgen könnte. Sie sieht es aber auch als sinnvoll an, die Entwürfe vor Beschlussfassung zu sehen.

Herr StR Sierau beschreibt, dass der Platz von Leeds zur Zeit in der Endphase der Fertigstellung sei. Zur Belebung des Brückstraßenviertels könnte am Platz von Leeds eine attraktive und auch an anderer Stelle in Deutschland sehr erfolgreiche Gastronomie angesiedelt werden. Die Stadt hat hier den Investor und den Eigentümer zusammengebracht. Am 14.03.2002 ist geplant, dass der Investor mit dem Architekten zusammen die Entwürfe dem Eigentümer vorstellt. Eine Präsentation kann auch im AUSW erfolgen, vorher sollte es nur in den Gestaltungsbeirat eingebracht werden. Es sei davon auszugehen, dass die Qualität der Bebauung einladend sein und der umgestalteten Platzsituation gerecht wird.

Herr Keune verdeutlicht, dass mit der beabsichtigten Einziehung der Fläche ein straßenrechtliches Verfahren in Gang gebracht wird. Das Verfahren dauert ca. sechs Monate, erst danach wird der Beschluss zur Einziehung erfolgen und dazu nochmals durch den AUSW laufen.

Herr RM Tech, Frau RM Reuter und Frau RM Lührs fordern fraktionsübergreifend, dass die Pläne vorgestellt werden. Sie schlagen dies für die AUSW-Sitzung am 17.04.2002 vor.

Herr StR Sierau macht den Vorschlag, das Einziehungsverfahren bereits zu beginnen, da der AUSW im weiteren Verlauf des Verfahrens noch eine Rückholmöglichkeit besitzt.


Herr Wilde weist darauf hin, dass Pläne von besonderer Bedeutung in den Gestaltungsbeirat und anschließend mit einer Empfehlung in den AUSW gehen. Im Laufe von mindestens einem halben Jahr bis zur tatsächlichen Einziehung der Fläche besteht die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen einzubringen. Bis zum Ende des Verfahrens kann noch die Entscheidung getroffen werden, die Fläche nicht einzuziehen.

Herr StR Sierau bemüht sich, die Pläne am 17.04.2002 dem AUSW zur Verfügung zu stellen. Dies wird ggf. noch nicht im Wege der Bauvoranfrage geschehen. Anschließend sind der Gestaltungsbeirat und der AUSW - dieser im Rahmen der Bauvoranfrage - zu beteiligen. Die Verfahren des Einziehens der Fläche und der Optimierung des Bauvorhabens sollten parallel laufen. Ein Betrieb an dieser Stelle im Brückstraßenviertel benötigt, um wirtschaftlich eine Gastronomie betreiben zu können, eine größere Fläche, so dass die Einziehung der Fläche erforderlich wird.
Am 13.09.2002 wird das Konzerthaus eröffnet werden, ein qualifiziertes gastronomisches Angebot wird sicherlich im Brückstraßenviertel erwartet.

Frau RM Lührs regt an, am 17.04.2002 im AUSW die Pläne vorstellen zu lassen, um dem Rat zur Sitzung am 25.04.2002 eine Empfehlung aussprechen zu können.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mehrheitlich (Ja: 16 Stimmen, Nein: 10 Stimmen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Aufgrund von § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst der Rat folgenden Beschluss:

Die Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Platz von Leeds" (Gemarkung Dortmund, Flur 2, Nr. 546 teilw.) wird gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eingeleitet.

zu TOP 8.2
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Überwachung, Reinigung und Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern nebst Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 01841-01)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Überwachung, Reinigung und Entleerung von Leichtflüssigkeits- abscheidern nebst Gebührenordnung.


9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -


12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
Mobilfunk
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02354-02)
- Anforderung einer Stellungnahme bzw. Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.03.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 02354-02AS-B)

Frau RM Lührs fordert dazu auf, die Bitte um Stellungnahme und die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wegen Diskussionsbedarfs in der Sitzung am 17.04.2002 zu behandeln.

Frau sB Pohlmann-Rohr erklärt sich damit einverstanden, diesen Tagesordnungspunkt einzubringen und ihn am 17.04.2002 zu behandeln.

Herr StR Sierau stellt dar, dass die Verwaltung dieses Thema derzeitig intensiv bearbeitet. Herr StD Fehlemann ist unter anderem in Gesprächen mit den Mobilfunkbetreibern. Die Dortmunder Wohnungswirtschaft hat offenbar Bereitschaft signalisiert, sich von der bisherigen Praxis, auf den Hochhäusern Mobilfunkanlagen zu installieren, zu verabschieden. Die Folgen sind noch nicht klar.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bringt die Bitte um Stellungnahme und die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.03.2002 mit der Bezeichnung "Mobilfunk" (Drucksache-Nr. 02354-02AS-B) ein und wird sie in der Sitzung des AUSW am 17.04.2002 erneut behandeln.





H a r n i s c h S c h i l l i n g S k o d z i k
stv. Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)