Sitzungsdauer: 14:00 - 16:15 Uhr


N i e d e r s c h r i f t

über die 22. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 24.01.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund





Sitzungsdauer: 14:00 - 16:15 Uhr







Anwesend waren:


OB Dr. Langemeyer
BM'in Wendzinski (SPD) bis 16:30
BM Miksch (CDU)

RM Brauer (SPD) ab 16:30
RM Diekneite (SPD)
RM Fischer (SPD)
RM Giese (SPD)
RM Harnisch (SPD)
RM Jörder (SPD)
RM Prüsse (SPD)
RM Sohn (SPD)
RM Starke (SPD)

RM Böhm (CDU)
RM Dr. Eiteneyer (CDU)
RM Hengstenberg (CDU)
RM Jung (CDU)
RM Leniger (CDU)
RM Liedschulte (CDU)
RM Monegel (CDU)
RM Reppin (CDU)

RM Startenwerth (FDP)

RM Mario Krüger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Daniela Schneckenburger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)

RM Branghofer (DVU) beratendes Mitglied
RM Keller (Linkes Bündnis) beratendes Mitglied







Von der Verwaltung waren anwesend:


StD Fehlemann
StR'in Greive
Herr Dr. Küpper
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StORR'in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler



Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter

Veröffentlichte Tagesordnung:



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2001

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2001



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

- keine Vorlagen -


2.2 Finanzen

2.2.1 Aktueller Stand der Haushaltssicherung


2.3 Personal

- keine Vorlagen -


2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Sicherung der Qualitätsstandards im ÖPNV
- Überweisung der Anträge der SPD-Fraktion vom 18.12.2001 und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.12.2001 durch den Rat der Stadt -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Benennung der Umgehungsstraße in DO-Lindenhorst
- K 3 n (994. projektierte Straße / verlegte Lindenhorster Straße) -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01745-01)




3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 235 - Silberhecke - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02039-01)

3.3 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01757-01)

3.4 Städtebauliches Qualifizierungsverfahren zur Gestaltung und räumlichen Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02121-02)

3.5 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Remberg"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02059-01)

3.6 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Hörder Neumarkt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02060-01)

3.7 Nutzungskonzept der Plätze in der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02057-01)

3.8 Stadtbahn Dortmund, Baulos 55b von südlich Haltestelle Parsevalstraße bis östlich Schloß Westhusener Straße.
hier: Anhebung der Bahnsteige der Haltestelle Obernette
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02061-01)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -


7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



8. Schule

- keine Vorlagen -



9. Kinder und Jugend

9.1 Qualitätsverbesserung städtischer Spielplätze
Stellungnahme der Verwaltung nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 01668-01St)



10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 2000 und die Entlastung des Oberbürgermeisters
(Drucksache Nr.: 02049-01)

10.2 Verlagerung der Griechischen Schule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02144-02)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

- keine Vorlagen -



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 14:00 Uhr von Bm Miksch eröffnet und bis TOP 2.2.1 geleitet. Im Anschluss daran übernahm OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm Miksch die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschuss fest.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Harnisch (SPD) benannt.

uu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Bm Miksch wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.



zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

3.9 Vergabe eines Auftrages zur Fortschreibung der Verkehrsnachfragematrizen für den Masterplan Mobilität und die Lärmminderungsplanung
(Drucksache Nr.: 02095-01)

3.10 Fassung eines Beschlusses zur Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen
gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in Hörde
(Drucksache Nr.: 02069-01)

3.11 Bauleitplanung
B-Plan In O 219 - Rheinlanddamm/Westfalendamm - (B 1)
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich beideseits des Rheinlanddammes-/Westfalendammes (B 1)
zwischen östlich Wiesnerstraße und westlich B 236 n
(Drucksache Nr. 02166-01)

3.12 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung der Stubengasse
hier: Gehwegüberdachung
(Drucksache Nr.: 02148-01)

9.2 Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Jugendarbeit
(Drucksache Nr.: 01488-01)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurde folgender Punkt von der Tagesordnung abgesetzt:

3.6 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Hörder Neumarkt"
(Drucksache Nr.: 02060-01)

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2001

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2001.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2001

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2001.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

- keine Vorlagen -

2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1

Aktueller Stand der Haushaltssicherung

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 22.01.2002 vor:

Dem Rat der Stadt wurde in seiner Sitzung am 29.11.2001 ein Bericht zur Bevölkerungsbewegung in Dortmund vorgelegt. Dieser Bericht macht umfassende Aussagen zu Wanderungen, Umzugsmotiven, generativem Verhalten und regionalen Bezügen. Vor dem Hintergrund, dass der Rat zum Haushalt 2002 in einem Ratsbeschluss festgestellt hat, dass die städtische Infrastruktur der Bevölkerungsentwicklung und den gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen ist, ist der vorliegende Bericht zur Bevölkerungsbewegung in Dortmund ein wichtiges Instrument zur Haushaltskonsolidierung.

Der Haupt- und Finanzausschuss leitet aus den vorliegenden Ergebnissen des Berichtes zur Bevölkerungsbewegung folgende Thesen ab:

- Für die Zukunft ist von einer erhöhten Wanderungsbereitschaft auszugehen

- Wohnen folgt Arbeit

- Das "ruhige Wohnen im Grünen" bleibt Leitbild

- urbanes Wohnen und lebendige 24-Stunden-City bleiben nachgefragt

- Das Wohnungsangebot muss qualitativ und quantitativ verbessert werden

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgende Handlungsempfehlungen zur politischen Bewertung des Berichtes zur Bevölkerungsbewegung:

1. Die Fachausschüsse beraten den vorliegenden Bericht zur Bevölkerungsbewegung und bewerten diesen aus fachpolitischer Sicht. Insbesondere die Politikbereiche Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Wohnen, Soziales und Schule/Bildung werden sich vertieft mit den Aussagen zur Bevölkerungsbewegung in Dortmund befassen.

2. Die demografische Entwicklung in Dortmund ist wesentlicher Parameter für die Haushaltskonsolidierung. Insbesondere auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 20.12.2001 zum Haushalt 2002 erhalten Aussagen zur Bevölkerungsbewegung und Bevölkerungsentwicklung einen haushaltskonsolidierenden Maßstab:

a) Neuausrichtung städtischer Produkte und Angebote im Hinblick auf die demografische Entwicklung

b) Attraktivierung der Standortfaktoren zur Stärkung des Arbeitsmarktes, der Kaufkraft und der Sozialstruktur in Dortmund mit dem Ziel, positive Effekte für den Haushalt zu erzielen.

3. Die dargestellten Wanderungsgründe und Trends sind nur durch ein geeignetes Maßnahmepaket zu steuern und zu beeinflussen. Die bisher bekannte negative Bevölkerungsentwicklung in Dortmund hat die Zielsetzung bestehender Projekte und Handlungsfelder, wie z. B.

- das do-project

- den Masterplan Wohnen

- die Familienpolitische Leitlinie

- die kommunale Hochschulpolitik

mitgeprägt.

Die neuen Ergebnisse der Untersuchung zur Wanderungsbewegung müssen daher Eingang in die og. Projekte finden.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 24.01.2002 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seinen Beratungen zum Haushalt 2002 beschlossen, eine umfassende Infrastrukturrevision durchzuführen. Der HFA erwartet, dass sich alle Dezernate gleichermaßen an diesen Bemühungen zur Überprüfung und Optimierung des städtischen Angebotes für die Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Maßnahmen innerhalb dieses Prozesses werden nicht nur die infrastrukturdienstleistenden Bereiche betreffen, sondern vor allem die Bedarfsträger.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll dieser Prozess als Chance zur Optimierung von städtischem Angebot und bürgerschaftlicher Nachfrage vermittelt werden. Personalrat und Beschäftigte sollen sich konstruktiv in diesen Prozess der Infrastrukturrevision und Konsolidierung einbringen können.

StK Pehlke hielt zunächst einen Folienvortrag zu den Themenkreisen

- Vorgehen der Verwaltung im Rahmen der Infrastrukturrevision

- Ablauf der Haushaltsberatungen für den Etat 2003

- Aktueller Stand des Haushaltes 2002 insbesondere des Genehmigungsverfahrens

Die Vortragsunterlagen wurden den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zur Verfügung gestellt und sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Im Anschluss an den Vortrag "Infrastrukturrevision" fand eine ausführliche Diskussion statt.

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) bat um Auskunft, inwieweit im Rahmen der Infrastrukturrevision Finanzziele vorgegeben seien.

StK Pehlke führte aus, es gebe den Beschluss, in den Jahren 2003 bis 2005 jeweils 10 Mio. ■ strukturell einzusparen. Darüber hinaus werde die Verwaltung bemüht sein, im Rahmen der Infrastrukturrevisionsmaßnahmen Mittel für den Haushalt zu erwirtschaften.

Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) sah es als schwierig an, einerseits die strukturellen Einsparvorgaben zu realisieren, andererseits zu einer Qualitätssteigerung bei den städtischen Einrichtungen zu kommen. Die hierfür notwendigen Refinanzierungen ließen es zweifelhaft erscheinen, dass das Sparziel von 30 Mio. ■ erreicht werden könne. Zudem hielt sie es für sinnvoll, mit einer Infrastrukturrevision auch eine Verwaltungsstrukturrevision zu verbinden.

StD Fehlemann machte deutlich, dass eine Infrastrukturrevision sich auch beim Personal niederschlagen werde.

StK Pehlke erläuterte, das Thema Verwaltungsreform sei seit Anfang der 90er Jahre Praxis in der Verwaltung und werde durch zahlreiche Projekte verfolgt, wie der Einrichtung eines Call-Centers, der Budgetierung oder dem neuen kommunalen Finanzmanagement.

OB Dr. Langemeyer hob hervor, dass die Verwaltung einen erheblichen Prozess der Personalreduzierung hinter sich habe. Mehr als 1 500 Vollzeitstellen seien abgebaut worden, ohne bei den Leistungen etwas zu verändern. Aufgrund der bestehenden Aufgabendichte seien weitere Reduzierungen nicht möglich. Deshalb wolle man die Haushaltsmittel effektiver einsetzen und Leistungen abbauen, die ohnehin nicht mehr nachgefragt würden. Dadurch ließen sich dann die tatsächlich benötigten Angebote fördern.

Nach Ansicht von Bm'in Wendzinski sei das vorgestellte Konzept zu begrüßen. Sie halte ebenfalls Qualitätsverbesserungen für wichtig, allerdings müsse man auch sehen, dass sich aufgrund von Bedarfsermittlungen die Notwendigkeit ergeben könnte, nicht bestmögliche Qualität, sondern Quantität von Leistungen anzubieten. So werde das dortmund-project zahlreiche Arbeitsplätze auch für weibliche Beschäftigte bringen, für die Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden müssten, damit private und berufliche Interessen vereinbart werden könnten.

Rm Starke (SPD) erläuterte den gemeinsamen Antrag von SPD und CDU. Bei der Vorgabe von Qualitätszielen müsse klar sein, dass diese sehr stark mit den Finanzzielen korrespondierten. Wichtig sei, dass man sich am "Soll" und nicht am "Ist" orientiere, um ein zukunftssicheres Handeln gewährleisten zu können.

Nach Meinung von Rm Giese (SPD) müsse eine Infrastrukturrevision als Anpassung des Leistungsangebotes an die tatsächlichen Bedarfe verstanden werden. Wenn man allerdings gleichzeitig durch Zuzüge die Einwohnerzahlen erhöhen und eine Qualitätsverbesserung beim kommunalen Angebot anstreben wolle, könnte die Infrastrukturrevision sich als Widerspruch dazu erweisen.

StK Pehlke antwortete, man wolle die Bevölkerungszahl in Dortmund nicht nur halten, sondern mit Hilfe des dortmund-projectes in Zukunft vergrößern. Infrastruktur bedeute nicht, von allem viel zu haben, sondern ein Angebot bedarfsgerecht am richtigen Ort unterbreiten zu können. Qualität bedeute auch, dass man z. B. ausreichend viele Plätze anbieten könne, die nicht unbedingt besonders hochwertig ausgestaltet seien müssten.

Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) vertrat die Ansicht, dass auch die Frage geprüft werden müsse, an welchen Stellen im Konzern Stadt Dortmund gleiche Leistungen angeboten würden. Man könnte diese konzentrieren und so zu Synergieeffekten kommen.

Außerdem bestünden zahlreiche Instandsetzungsstaus, z. B. bei Straßen und Schulen. Die hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze dürften nicht weiter zurückgefahren werden, weil die Kosten in den Folgejahren dadurch noch höher würden.

StK Pehlke verdeutlichte, dass aufgrund der Haushaltssituation in der Vergangenheit die Instandhaltungsmittel so beschränkt worden seien, dass sie nicht ausgereicht hätten. Mittlerweile habe man die Mittel für das Haushaltsjahr 2002 erhöht. Außerdem sollen künftig bei Neuinvestitionsbeschlüssen auch die entsprechenden Unterhaltungsmittel bereit gestellt werden. Die städtischen Dienststellen seien nicht mehr in der Lage, diese Kosten mit ihren Etats aufzufangen. Zudem solle die Infrastrukturrevision zu Verbesserungen beitragen.

Rm Reppin (CDU) regte an, die Öffentlichkeit über Maßnahmen erst dann zu unterrichten, wenn konkrete Beschlüsse gefasst worden seien - nicht bereits im Vorfeld.

Rm Jörder (SPD) begründete den SPD-Antrag vom 22.01.2002, dessen Intention es sei, dass sich die Ausschüsse mit dem Bericht zur Bevölkerungsentwicklung befassen sollten.

Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) schlug vor, die Thematik "Bedarfsanalyse" mit in das Konzept aufzunehmen.

OB Dr. Langemeyer bezeichnete es als vernünftig, bei den Planungen eine Bevölkerungszahl von 580 000 zugrunde zu legen. Die bekannten Prognosen deuteten zwar auf eine sinkende Einwohnerzahl hin, allerdings müsse die Möglichkeit erhalten bleiben, eine positive Entwicklung ebenfalls berücksichtigen zu können. Auf Veränderungen der Eckdaten ließe sich im Rahmen der Haushaltsberatungen reagieren.

Zur Öffentlichkeitsarbeit führte OB Dr. Langemeyer aus, dass interne Arbeitspapiere in der Vergangenheit an die Öffentlichkeit gelangt seien und dort der Eindruck erweckt wurde, als wären sie Beschlusslage. Erst wenn sich der Verwaltungsvorstand mit einem Thema förmlich befasst und darüber beschlossen habe, liege ein Vorschlag der Verwaltung vor, mit auch öffentlich umgegangen werden könne. Deshalb sei im Verwaltungsvorstand die Überlegung entstanden, jeweils nach einer Sitzung routinemäßig eine Pressekonferenz vorzusehen, um Spekulationen über Beschlüsse zu verhindern. Man würde es begrüßen, wenn die Fraktionen einem solchen Verfahren zustimmen könnten.

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) hielt es für unerlässlich, im Laufe des Prozesses auch Finanzziele festzulegen, sonst würde seines Erachtens das gesamte Verfahren nicht funktionieren.

Zur Infrastrukturrevision gehöre die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes. Dieser müsse einen flexiblen Gestaltungsrahmen darstellen, der nicht ständig geändert werde, wie das beim jetzigen Plan der Fall sei. Auf den Wortbeitrag von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) eingehend, sagte Rm Dr. Eiteneyer, es sollten nicht nur Angebote von Unternehmen im Konzern Stadt Dortmund, sondern auch von Dritten in die Überlegungen einbezogen werden.

Zur Finanzzieldefinition erläuterte OB Dr. Langemeyer, dass man in der Vergangenheit prozentuale Vorgaben gemacht habe. Jetzt wolle man für die Ermittlung der Finanzziele jeweils einen Nomierungsbeschluss des Rates zugrunde legen. Wenn z. B. auf diese Weise die Raumgrößenordnung für einen Mitarbeiter festgelegt werde, könne daraus der relative Bedarf eines jeden Amtes und damit das entsprechende Finanzziel ermittelt werden.

Rm Prüsse (SPD) appellierte an die Fraktionen, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen.


Die Leitung der Sitzung wurde von OB Dr. Langemeyer übernommen.


Rm Reppin (CDU) wies auf Berichte hin, wonach durch das Haushaltsbegleitgesetz 2002 des Landes für die Kommunen eine Mehrbelastung von 125 Mio. ■ zu befürchten sei. Außerdem habe der Landesfinanzminister erklärt, dass das Haushaltsvolumen für das Jahr 2003 um 2 % gekürzt werden solle. Es stelle sich deshalb die Frage nach den zusätzlichen Risiken für den Haushalt der Stadt Dortmund.

OB Dr. Langemeyer gab dazu einen kurzen aktuellen Sachstandsbericht und stellte fest, dass noch keine konkreten Ergebnisse vorliegen, so dass auch nicht die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt beschrieben werden könnten. Sobald es Resultate gebe, werde der Haupt- und Finanzausschuss darüber zeitnah unterrichtet.

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) erinnerte daran, dass die Gewerbesteuerumlage zugunsten von Bund und Ländern erhöht werden solle. Das werde zu einer weiteren Belastung der Gemeinden führen. Es sei zu fragen, ob diese Entwicklung im städtischen Haushalt bereits berücksichtigt worden sei. Außerdem bat er um die Beurteilung der Erfolgsaussichten für das geforderte Soforthilfeprogramm für die Kommunen.

OB Dr. Langemeyer erklärte dazu, die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage sei eine Gegenfinanzierung aus der Unternehmenssteuerreform. Nach Ansicht der Bundesregierung hätten die Kommunen Mitnahmeeffekte durch diese Reform gehabt, die durch die Umlageerhöhung wieder ausgeglichen werden sollen. Mittlerweile sei auch das Körperschaftssteueraufkommen auf Bundesebene deutlicher eingebrochen, als das in den Modellrechnungen angenommen wurde. Deshalb sei es unwahrscheinlich, dass der Bund noch einen zusätzlichen Verteilungsspielraum für den kommunalen Bereich habe.

StK Pehlke ergänzte, der Haushalt 2002 berücksichtige alle relevanten Beschlüsse des Landes. Dies gelte auch für die Entwicklung der Gewerbesteuerumlage bis zum Jahr 2004.

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 22.01.2002 wurde einstimmig beschlossen.

Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 24.01.2002 wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.

2.3 Personal

- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft

zu TOP 2.4.1

Sicherung der Qualitätsstandards im ÖPNV

- Überweisung der Anträge der SPD-Fraktion vom 18.12.2001 und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.12.2001 durch den Rat der Stadt -

Der Rat der Stadt hatte folgende Anträge an den Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung überwiesen:

Antrag der SPD-Fraktion vom 18.12.2001

1. Die DSW sollen weiterhin als leistungsfähiges öffentliches Verkehrsunternehmen in Dortmund allein die Verkehrsleistungen in Dortmund erbringen (Sicherung und Weiterbildung eines attraktiven Nahverkehrs, sichere Arbeitsplätze, Ausbildung über Bedarf, Arbeitsplätze für Frauen, Bedeutung für die Infrastruktur der Stadt, hohe Investitionen bzw. Kooperationen für und mit örtlichem Handwerk/Industrie/Handel).

2. Es findet keine Ausschreibung der Verkehrsleistungen in Dortmund während der Laufzeit der Anwendungsvereinbarungen mit VERDI für die Restrukturierungsphase statt, es sei denn, dass dazu eine rechtliche Verpflichtung besteht.

3. Der Rat der Stadt stützt die DSW im Bemühen um Eigenwirtschaftlichkeit bzw. Wettbewerbsfähigkeit.

4. Es erfolgt kein Verkauf von Eigentumsrechten an DSW mit dem Ziel, die Bindung an das Verbandsrecht des kommunalen Arbeitsgeberverbandes KAV/NW zu lösen.

5. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass der neue Tarifvertrag auch bei den Dortmunder Stadtwerken durch Abschluss einer Anwendungsvereinbarung eingeführt werden soll. Er würdigt die Bereitschaft der Beschäftigten, durch Verzicht auf ihre bisherigen tariflichen Regelungen zum langfristigen Erhalt der DSW beizutragen, um damit auch in Zukunft ein attraktives Nahverkehrsangebot für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sowie sichere und qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsplätze zu gewährleisten.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.12.2001

1. In Anbetracht der von der EU geplanten Änderungen im Wettbewerbsrecht und einer Liberalisierung der Nahverkehrsmärkte spricht sich der Rat dafür aus, dass auch in Zukunft die Dortmunder Stadtwerke ausschließlich für die Erbringung von Verkehrsleistungen zuständig sind. Die DSW werden aufgefordert, den öffentlichen Personennahverkehr auszubauen, zu optimieren und zu attraktivieren.

2. Während der Laufzeit der Anwendungsvereinbarung mit VERDI finden keine Ausschreibungen der Verkehrsleistungen statt, sofern keine rechtliche Verpflichtung dazu besteht.

3. Der Rat fordert die DSW auf, keine weiteren Ausgründungen und Übertragungen von ÖPNV-Angeboten an Private zuzulassen.

4. Es erfolgt kein Verkauf von Eigentumsrechten an die Dortmunder Stadtwerke.

5. Der Rat nimmt die Einführung des neuen Tarifvertrages durch Abschluss einer Anwendungsvereinbarung zur Kenntnis.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses der folgende Antrag der CDU-Fraktion vom 22.01.2002 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund anerkennt und begrüßt als Eigentümer der Dortmunder Stadtwerke die Bemühungen der Leitung und der Mitarbeiter der DSW zur Restrukturierung im Unternehmen und unterstützt die DSW im Bemühen zur Erlangung von Eigenwirtschaftlichkeit bzw. Wettbewerbsfähigkeit. Wettbewerbsfähigkeit kann nur derjenige erlangen, der sich auch dem Wettbewerb stellt.

Der Rat der Stadt Dortmund ist Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs und wird in absehbarer Zeit durch die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union zur Ausschreibung dieser Dienstleistung verpflichtet werden.

Aus dieser Doppelfunktion als Eigentümer des Betriebes und Aufgabenträger des ÖPNV ergibt sich für den Rat die Verpflichtung, sowohl das Interesse des Unternehmens und seiner Mitarbeiter als auch das Interesse der Öffentlichkeit an der Schaffung einer Wettbewerbssituation zugunsten von Qualität und Kostensenkung des ÖPNV zu finden.

Deshalb wird der Rat der Stadt Dortmund ab dem Jahr 2005, in überschaubaren Schritten (Jahr für Jahr um ca. 5 % ansteigend) Bereiche der Verkehrsleistungen ausschreiben.

Auch innerhalb des Restrukturierungszeitraums muss es für die DSW möglich sein, Kooperationen und/oder Zusammenschlüsse mit Dritten einzugehen.

Nach dem Abschluss des Programms "40 Millionen XXL" im Jahre 2004 erwartet der Rat die Diskussion und Umsetzung weiterer Programme und Konzepte, die den bis dahin beschrittenen Weg zur Wettbewerbsfähigkeit weiter fortsetzen.

Bm Miksch erläuterte zunächst den Antrag der CDU-Fraktion, der heute als eingebracht angesehen werden solle. Die Belegschaft der Dortmunder Stadtwerke habe den Wunsch geäußert, nochmals in der Sache miteinander zu sprechen. Ziel sollte es sein, in der Ratssitzung am 31.01.2002 einen Beschluss zu fassen, der von allen Beteiligten getragen werden kann.

In der folgenden Diskussion, in der auch die Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begründet wurden, bestand Einvernehmen, die Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung vorzunehmen.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen



zu TOP 3.1
Benennung der Umgehungsstraße in DO-Lindenhorst
- K 3 n (994. projektierte Straße / verlegte Lindenhorster Straße) -
(Drucksache Nr.: 01745-01)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die 994. projektierte Straße erhält den Namen "Fürst-Hardenberg-Allee".
2. Der Name "Fürst-Hardenberg-Straße" wird aufgehoben.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 235 - Silberhecke - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 02039-01)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Bebauungsplan Hö 235 - Silberhecke - für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern - Änderung Nr. 3 -.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 235 die Begründung vom 06.12.2001beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 235 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.3
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
(Drucksache Nr.: 01757-01)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 26.06.1997 die Um- und Neugestaltung von städtischen Freiflächen und Grünanlagen mit einem Kostenaufwand von 15.905.000,- DM (■ 8.132.097,-) beschlossen. Ein Beschluss zur 1. Änderung der Maßnahmenliste wurde am 13.04.2000 gefasst. Die Durchführung erfolgt durch die "Dortmunder Dienste-Gesellschaft für Beschäftigung mbH" in Zusammenarbeit mit dem Regiebetrieb Stadtgrün bzw. durch Vergabe von Aufträgen.

Der Rat beschließt in Ergänzung zu den o.g. Beschlüssen vom 26.06.1997 und vom 13.04.2000 eine aktualisierte Maßnahmenliste für die Vergabe von Unternehmeraufträgen .

Die Änderungen erfolgen kostenneutral, so dass keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Finanzierung:(Keine Änderung gegenüber Ratsbeschlüsse vom 26.06.1997 bzw. 13.04.2000)

Ausgaben:

Personalkosten: ■ 5.854.292,-
(11.450.000,- DM)

Sachkosten: ■ 2.277.805,-
(4.455.000,- DM)

Summe: ■ 8.132.097,-
(15.905.000,- DM)

Einnahmen:

Zuwendungen Personalkosten: ■ 5.700.904,-
(11.150.000,- DM)


Zuwendungen Sachkosten: ■ 2.050.025,-
(4.009.500,- DM)

Summe: ■ 7.750.929,-
(15.159.500,- DM)

Eigenanteil: ■ 381.168,-
(745.500,- DM)

Finanzpositionen: 4390 7150 0000 u. 4390 9850 0001

zu TOP 3.4
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren zur Gestaltung und räumlichen Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes
(Drucksache Nr.: 02121-02)
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig Punkt 2 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 17.01.2002 (Drucksache Nr.: 02121-02AT):

"Im Abschnitt Gestaltungsansprüche (S. 7/8 der Vorlage) wird beim zweiten Spiegelstrich folgende Ergänzung hinter dem letzten Satz eingefügt.

Um die Durchlässigkeit des Bahnhofs in der Nord-Süd-Achse auch für RadfahrerInnen und RollstuhlfahrerInnen zu gewährleisten, sollen die Zugänge der Höhendifferenzen barrierefrei (z. B. durch Rampen) gestaltet werden."

Mit dieser Maßgabe empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung eines Gutachterverfahrens zur Erlangung alternativer Entwürfe für die städtebauliche Neugestaltung und räumliche Profilierung des Hauptbahnhofumfeldes.

Er beauftragt die Verwaltung, das Verfahren vorzubereiten und durchzuführen. Dem Rat sind nach Abschluss des Gutachterverfahrens geeignete gesamte Entwürfe bzw. teilräumliche Gestaltungskonzepte zur Entscheidung vorzulegen als Basis für die weitere Projektoptimierung und Fixierung der stadträumlichen Gestaltung in der Bauleitplanung.

Die haushaltsmäßige Bereitstellung erfolgt aus dem Haushaltssoll 2002 bei der HSt 6160 9401 0001 -Planung MTC-


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.


zu TOP 3.5
Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Remberg"
(Drucksache Nr.: 02059-01)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Remberg" vom 21. Oktober 1994.

zu TOP 3.6
Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Hörder Neumarkt"
(Drucksache Nr.: 02060-01)
Der Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.7
Nutzungskonzept der Plätze in der City
(Drucksache Nr.: 02057-01)
Die Beratungsunterlagen wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.8
Stadtbahn Dortmund, Baulos 55b von südlich Haltestelle Parsevalstraße bis östlich
Schloß Westhusener Straße.
hier: Anhebung der Bahnsteige der Haltestelle Obernette.
(Drucksache Nr.: 02061-01)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Anhebung der Bahnsteige der Haltestelle Obernette mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 936.000 ■ (1,8 Mio. DM).
Der Beschluss des Rates vom 20.09.91 zum Verknüpfungsbahnhof Westerfilde wird geändert. Die Fußgängerrampen werden nicht realisiert .
Die Kosten werden gedeckt durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 8200 9511 120.

zu TOP 3.9
Vergabe eines Auftrages zur Fortschreibung der Verkehrsnachfragematrizen für den Masterplan Mobilität und die Lärmminderungsplanung
(Drucksache Nr.: 02095-01)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Verwaltung den Auftrag zur Fortschreibung von Verkehrsnachfragematrizen vergibt.
Die Kosten des Gutachtens belaufen sich auf 127.412 ■. Abzüglich der Förderung durch das Land NW im Rahmen der Lärmminderungsplanung für Dortmund verbleibt ein städtischer Eigenanteil von 82.346 ■. Die erforderlichen Mittel stehen im Budget des Dezernates 6 bereit.

zu TOP 3.10
Fassung eines Beschlusses zur Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in Hörde.
(Drucksache Nr.: 02069-01)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. für Hörde, innerhalb des in der Anlage 1 dargestellten Untersuchungsbereiches, vorbereitende Untersuchungen im Sinne des § 141 BauGB durchzuführen. Diese Untersuchungen werden durchgeführt um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen, die Auskunft geben über die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die Möglichkeit der Planung und der Durchführung einer
·städtebaulichen Sanierungsmaßnahme oder
·einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme kombiniert mit einem Umlegungsverfahren, oder einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

1.1 die Bereitstellung der für die vorbereitende Untersuchung notwendiger Finanzmittel in Höhe von
125.000 ■. Die Finanzierung der Maßnahme ist bei der Finanzposition 61 00 94 0200 01 - Ausgaben für besondere stadtentwicklungspolitische Projekte - veranschlagt.
2. die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Ausübung des "besonderen Vorkaufsrechtes" entsprechend § 25 BauGB.


II. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, weiterhin konsensorientierte Gespräche, zur Umsetzung der Rahmenplanung Hörde / Phoenix - Ost mit den berührten Eigentümern zu führen.

zu TOP 3.11
Bauleitplanung;
Bebauungsplan In O 219 - Rheinlanddamm / Westfalendamm - (B 1)
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich beiderseits des Rheinlanddammes - / Westfalendammes (B 1) zwischen östlich der ehemaligen Bahntrasse der Dortmunder Eisenbahn und westlich der B 236 n
(Drucksache Nr.: 02166-01)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer bis zum 09.12.2003 für den unter Punkt 2. dieser Vorlage genannten Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
zu TOP 3.12
Stadterneuerung Brückstrassenviertel
Neugestaltung der Stubengasse, hier: Gehwegüberdachung
(Drucksache Nr.: 02148-02)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:

Überdachung des südlichen Gehweges der Stubengasse zwischen Kuckelke und Eingang Konzerthaus mit Gesamtkosten von 400.000 ,00 ■.

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Finanzposition HJ 2002 HJ 2003 HJ 2004
6150 9411 0269
400.000,00 ■ 0,00 ■ 0,00 ■


Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

4. Wirtschats- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -

8. Schule

- keine Vorlagen -

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Qualitätsverbesserung städtischer Spielplätze
(Drucksache Nr.: 01668-01St)
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vor:

1. Der Kinder- und Jugendausschuss begrüßt, dass sich die Bezirksvertretungen intensiv und sachgerecht mit der Verwaltungsvorlage beschäftigt haben und mehr als der Hälfte aller vorgesehenen Maßnahmen zustimmen.
Damit ist bereits ein großer Schritt erreicht, das Spielangebot in unserer Stadt neu zu ordnen und eine bedarfsgerechte, benutzerorientierte Qualitätsentwicklung zu beginnen.
Diese zwischen Bezirksvertretungen und Fachverwaltung unstrittigen Anlagen werden entsprechend der Verwaltungsvorlage aufgegeben und als Spielflächen geschlossen.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, das damit zu erzielende Einsparvolumen für Pflege und Instandhaltung genau zu ermitteln und darzulegen.

3. Über die zwischen Jugendamt und den Bezirksvertretungen "strittigen" Anlagen wollen sich die Kinder- und Jugendausschussmitglieder im Einzelfall mit den Bezirksvertretungen verständigen und beraten mit dem Ziel, zu einer Einigung zu gelangen.

4. Unter Einbeziehung dieser Ergebnisse soll der Kinder- und Jugendausschuss eine fachlich begründete Entscheidung treffen und dem Rat empfehlen, in seiner Sitzung am 07.03.2002 den abschließenden Beschluss über den Erhalt oder den Nichterhalt dieser Spielanlagen zu fassen.

5. Um die bestehenden bleibenden Anlagen bis zu einer endgültigen Entscheidung weiterhin unterhalten zu können, muss der bereits reduzierte Pflege- und Unterhaltungsansatz im Jugendamt wieder erhöht werden.
Der dafür notwendige Betrag wird solange aus den Investitionsmitteln für neue Spielanlagen des Jahres 2002 gedeckt.

Der Kinder- und Jugendausschuss bittet den Rat, diesem Beschluss zu folgen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-nis 90/Die Grünen im Rathaus, entsprechend der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses zu beschließen.


zu TOP 9.2
Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Jugendarbeit
(Drucksache Nr.: 01488-01)
Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.




10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 2000 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung
(Drucksache Nr.: 02049-01)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 GO NW die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 2000 mit dem in der Rechnung ausgewiesenen Sollabschlussergebnis.

Gleichzeitig spricht er dem Oberbürgermeister die Entlastung aus dieser Rechnung aus.

zu TOP 10.2
Verlagerung der Griechischen Schule
(Drucksache Nr.: 02144-02)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Verlagerung der Griechischen Schule unter den genannten Bedingungen zuzustimmen.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

- keine Vorlagen -

Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.15 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.

D r . L a n g e m e y e r H a r n i s c h

Oberbürgermeister Ratsmitglied

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

M i k s c h W e b e r

Bürgermeister Schriftführer