01 Dortmund, 18.12.2001
F 2 20 12
N i e d e r s c h r i f t

über die 21. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
am Donnerstag, dem 13. Dezember 2001, 15.00 Uhr,
im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer
Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Jörder SPD
Rm Ollech SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU

Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus
Rm Schneckenburger Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU (beratendes Mitglied)


Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter

T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalerneuerung Schloßstraße


(Drucksache Nr.: 01721-01)

2.1.2 Kanalerneuerung Strobelallee (Drucksache Nr.: 01734-01)

2.1.3 Kanalerneuerung Dammstraße
(Drucksache Nr.: 01729-01)

2.1.4 Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 25.09.2001 mit der Bezeichnung


"Gut Altmengede"

2.1.5 Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Verwaltungsstruktur in den Bezirksverwaltungsstellen/Stadtbezirken
der Innenstadt
(Drucksache Nr.: 01821-01)

2.1.6 Personaleinsatz und Aufwandsentschädigung bei Wahlen
Planung des NKH: Produktgruppe 07001
(Drucksache Nr.: 01947-01)

2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2002


- Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2002
(Kameraler und Neuer Kommunaler Haushalt)
und Haushaltssicherungskonzept
dazu:
- Stellenplan für das Haushaltsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 01624-01 )

- Haushaltsplan 2002 -Teilbereich Liegenschaften-;
Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf
(Drucksache Nr.: 01842-01)



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -

2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Novelle des Baugesetzbuches 2001 Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bebauungsplanung nach dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Um-weltschutz


(Drucksache Nr.: 01636-01)

3.2 Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
(Drucksache Nr.: 01815-01)

3.3 - unbesetzt -

3.4 Bauleitplanung


Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 254 - Menglinghausen - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 01266-01)

3.5 Umgestaltung Ostenhellweg/Westenhellweg
(Drucksache Nr.: 01808-01)


3.6 Neufassung der Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01559-01)

3.7 Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL), das Förderinstrument für den Bau des Emscher Landschaftsparks
(Drucksache Nr.: 01802-01)

3.8 Konzeption der Stadt Dortmund für den Emscher-Landschaftspark 2010
(Drucksache Nr.: 01806-01)

3.9 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Euroumstellung -
(Drucksache Nr.: 01850-01)

3.10 Neubau einer Sportplatzanlage mit leichtathletischen Anlagen in Tennenausführung und Errichtung eines Umkleidegebäudes Am Bärenbruch in DO-Kirchlinde und den Ausbau der Grünanlage mit Ausgleichsflächen "Zeche Zollern I"
(Drucksache Nr.: 01799-01)

3.11 Grundsatzbeschluss für die Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes -3do-
I. Beschluss, die Konzeption "3do" als Leitkonzept für die verfeinerte
Projektentwicklung zugrundezulegen,
II. Beschluss, das Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanänderung/
Bebauungsplan) auf dieser Basis fortzusetzen,
III. Beschluss, den Städtebaulichen Vertrag anzupassen und
IV. Beschluss, die erforderlichen Qualifizierungsverfahren vorzubereiten
(Drucksache Nr.: 1960-01)

3.12 Verkehrskonzept für den Veranstaltungsbereich Westfalenhallen/-stadion
(Drucksache Nr.: 01965-01)

3.13 Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das
Wirtschaftsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 01941-01)

3.14 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 01967-01)

3.15 Innenstadt-West
IBA Projekt "Mütterzentrum Dortmund", Hospitalstraße 6 in Dortmund-Dorstfeld
hier: Nachfinanzierung
(Drucksache Nr.: 1310-01 )

3.16 Bau einer Tiefgarage zwischen Südwall und Stadthaus
(Drucksache Nr.: 01992-01)




4. Wirtschaft- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung (Drucksache Nr.: 01576-01)

6.2 Kommunale Förderung der Verbände der Wohlfahrtspflege


a) Übergangsregelung für 2001
b) Vertragliche Regelung ab 01.01.2002
- Rahmenvertrag und Einzelverträge -
(Drucksache Nr.: 01833-01)

6.3 "Problemgruppen" auf öffentlichen Plätzen in der Nordstadt am Beispiel Nordmarkt
(Drucksache Nr.: 01846-01)

6.4 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt
A Weiterentwicklung in der gesetzlichen Betreuung
B Bedarfsanpassung des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung
und chronisch Kranke
C Anpassung der beabsichtigten Erhöhung der Zuwendungen an die freien
Verbände der Wohlfahrtspflege
(Drucksache Nr.: 01323-01)

6.5 Satzung zur vierten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 01819-01)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Wirtschaftsplan 2002 und Produkt- und Leistungsplanung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund


(Drucksache Nr.: 01831-01)

7.2 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund Wirtschaftsplan 2002 (Drucksache Nr.: 01858-01)

7.3 Sanierung des Hallenbades in Dortmund-Aplerbeck (Drucksache Nr.: 01916-01)

8. Schule

8.1 Zurückführung des Depandance-Standortes der Kautzky-Grundschule am "Werzenkamp" zum Hauptstandort "Kautzkystraße"


(Drucksache Nr.: 01665-01)

8.2 Erprobung alternativer Finanzierungsmodelle und Sondervorschläge in der Bauausführung
a) Ersatzbaumaßnahmen Hansa-Grundschule und Hangeney-Grundschule
b) Ganzheitliche Sanierung des Bert-Brecht-Gymnasiums/
Droste-Hülshoff-Realschule und des Gymnasiums
An der Schweizer Allee
(Drucksache Nr.: 01825-01)

8.3 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Reinoldus-Schiller-Gymnasium
(Drucksache Nr.: 01935-01)

8.4 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Schulgebäude der Hauptschule Aplerbeck und der
Albrecht-Dürer-Realschule
(Drucksache Nr.: 01936-01)

8.5 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Heisenberg-Gymnasium
(Drucksache Nr.: 01937-01)

8.6 Mittagsverpflegung für die Max-Wittmann-Schule (Schule für Geistigbehinderte)
hier: Neuregelung der Elternbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01753-01)

9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
3. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 01845-01)

10.2 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der
Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 01927-01)

10.3 Kapitalerhöhung bei der Entsorgung Dortmund GmbH zum 02.01.2002 und
Umstellung auf den Euro
(Drucksache Nr.: 01999-01)



10.4 Deponie-Sondervermögen, Halbjahresbericht erstes Halbjahr 2001 und Änderung des Wirtschaftsplanes 2002
(Drucksache Nr.: 01951-01)

10.5 Übertragung von Stammkapitaleinlagen an der DOGEWO GmbH auf die DSW AG
(Drucksache Nr.: 01957-01)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 05.01.2002 und 04.05.2002


(Drucksache Nr.: 01816-01)

11.2 Brandschutzbedarfsplan 2001
(Drucksache Nr.: 01483-01)




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zeitweise übernahm Bm Miksch die Leitung
der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung
sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.




Zu Ziffer 1
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Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Giese (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

10.6 Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 42 % an der VEW MVA Hamm
Holding GmbH durch die Entsorgung Dortmund GmbH
(Drucksache Nr.: 02029-01)
11.3 Marketingkonzept zur Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften
(Drucksache Nr.: 01741-01)


Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

Gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurden folgende Punkte von der öffentlichen Tagesordnung abgesetzt und in den nichtöffentlichen Sitzungsteil übernommen:

3.16 Bau einer Tiefgarage zwischen Südwall und Stadthaus
(Drucksache Nr.: 01882-01)

10.5 Übertragung von Stammkapitaleinlagen an der DOGEWO GmbH auf die DSW AG
(Drucksache Nr.: 01957-01)

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

Zu Ziffer 2


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Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalerneuerung Schloßstraße
(Drucksache Nr.: 01721-01)

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung im Bereich der Schlossstrasse mit einem Kostenaufwand in Höhe von 409 034,00 Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0748 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002 204 517,00 Euro
Ausgaben 2003 204 517,00 Euro

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.







2.1.2 Kanalerneuerung Strobelallee (Drucksache Nr.: 01734-01)

Zust. StA 66

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, die Verwaltung aufzufordern, die Baumaß-nahme mit den übrigen dort geplanten Baumaßnahmen zu koordinieren.


Unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West fasst der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen im Bereich der Straßen Strobelallee und Im Rabenloh mit einem Kostenaufwand in Höhe von 357 904,00 Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0508 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 10 226,00 Euro
Ausgaben 2002 347 678,00 Euro


2.1.3 Kanalerneuerung Dammstraße
(Drucksache Nr.: 01729-01)

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung im Bereich der Dammstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 562 421,00 Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0805 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 9 459,00 Euro
Ausgaben 2002 255 646,00 Euro
Ausgaben 2003 297 316,00 Euro

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


2.1.4 Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 25.09.2001 mit der Bezeichnung
"Gut Altmengede"
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 25.09.2001 vor:
Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgende Anträge zur Beratung und Abstimmung zu stellen:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen mit dem Förderverein Sinnvolle Arbeit über das Gut Altmengede mit dem Ziel des Abschlusses eines 10jährigen Pachtvertrages wieder aufzunehmen.
2. Gegenstand des Pachtvertrages soll die Liegenschaft einschließlich der aufstehenden Gebäude auf dem Grundstück Eckei 167, Gemarkung Mengede, Flur 3, Flurstück 451 mit Ausnahme der von den Mengeder Vereinen genutzten Lagerräume und der beiden im südlichen Querriegel vermieteten Wohnungen sein.

3. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass entsprechend der bisherigen Verhand-lungen ein Jahrespachtzins von rund 50 000,00 DM vereinbart wird. Vom Förder-verein erbrachte Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten werden nach Nachweis auf die Pachtzinszahlung angerechnet.

4. Für das Turmgebäude und den südlichen Querriegel wird ein Investitionszuschuss von 300 000,00 DM für Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bereit gestellt.

5. Der Ausschuss begrüßt grundsätzlich die Einreichung von baurechtlichen Anträgen auf Nutzungsänderung zur Realisierung von privat-rechtlichen Unternehmungen im Garten-, Landschaftsbau und Dienstleistungsbereich.

6. Der Ausschuss beschließt eine Überprüfung der Pachtzinszahlung, sofern Überschüsse aus den geplanten privat-gewerblichen Unternehmungen erzielt werden. Hiervon ausgenommen sind Überschuss-Situationen, welche zur Unterhaltung der Bausubstanz und zur Finanzierung der sozial-gewerblichen Beschäftigungsmaßnahmen verwandt werden.

Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) berichtete, dass es in der Sache im November einen Ortstermin gegeben habe. Dort sei vereinbart worden, dass die seinerzeit gescheiterte Bauvoranfrage im Januar 2002 erneut eingebracht werden solle. Der Verein habe außerdem einen Mietvertrag über 5 Jahre mit einer anschließenden Option von ebenfalls 5 Jahren in Aussicht gestellt bekommen.

Der Antrag seiner Fraktion sei damit erledigt bzw. werde wieder aktuell, wenn die Vorlage zur Vermietung des Objektes in die Gremienberatung komme.

2.1.5 Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Verwaltungsstruktur in den Bezirksverwaltungsstellen/Stadtbezirken
der Innenstadt
(Drucksache Nr.: 01821-01)

Zust. StA 33

Nach kurzer Diskussion bestand im Haupt- und Finanzausschuss Einvernehmen, die Vorlage zu vertagen und im Zusammenhang mit der Beratung der Hauptsatzung zu behandeln.


2.1.6 Personaleinsatz und Aufwandsentschädigung bei Wahlen
Planung des NKH: Produktgruppe 07001
(Drucksache Nr.: 01947-01)

Zust. StA 12

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die entstehende Budgetausweitung im Produktbereich Statistik und Wahlen.


2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2002


- Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2002
(Kameraler und Neuer Kommunaler Haushalt)
und Haushaltssicherungskonzept
dazu:
- Stellenplan für das Haushaltsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 01624-01 )

- Haushaltsplan 2002 -Teilbereich Liegenschaften-;
Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf
(Drucksache Nr.: 01842-01)

Zust. StA 20

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vor:

Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl dem Rat der Stadt, folgenden Antrag der
SPD-Fraktion zu beschließen:

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf für den Verwaltungshaushalt 2002 des Jugendamtes sichert nur bei sparsamster Bewirtschaftung die Aufrechterhaltung der Leistungen und Angebote der Jugendhilfe in Dortmund.

Die Beiträge des Jugendamtes zur Haushaltssicherung können teilweise nur durch eine Veränderung der Angebotsstruktur und Förderungen erreicht werden.

Trotz dieser haushaltssichernden Maßnahmen enthält der Jugendamtsetat-Entwurf noch einige erhebliche Risiken, deren negative Folgen noch nicht berücksichtigt sind:

- Die Landesregierung hat in ihrem Haushaltsentwurf 2002 vorgeschlagen, den kommu-nalen Anteil im Rahmen des Unterhaltsvorschusses von 33,33 % auf 53,33 % zu erhöhen. Dadurch würde die kommunale Belastung um 2 950 000,00 DM (= 1 508 311,00 Euro) steigen. Die endgültige Beschlussfassung im Landtag fällt am 15.12.2001.
- Das Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – ist zum 01.07.2001 in Kraft getreten. Nach diesem neuen Gesetz ist auch das Jugendamt Rehabi-litationsträger. Es wird geschätzt, dass zusätzlich kommunale Leistungen von jährlich 2,5 Mio. DM (= 1,278 Mio. Euro) auf die Stadt Dortmund zukommen.
Der Kinder- und Jugendausschuss stellt fest, dass diese sich aus gesetzlichen Veränderungen ergebenden zusätzlichen Belastungen nicht vom Jugendamt bzw. dem Sozialdezernat erwirt-schaftet werden können. Sie müssen vielmehr gesamtstädtisch aufgefangen werden. Der Rat wird aufgefordert, einen diesbezüglichen Beschluss zu fassen.

Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig (14 ja, 1 Enthaltung) dem Rat, den auf Antrag von Frau Liedschulte ergänzten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat-haus zu beschließen:

Die finanzielle Förderung des Ringes Politischer Jugend in Dortmund in Höhe von
50 000,00 DM wird fortgeführt. Die Verwaltung des Jugendamtes wird einmal jähr-
lich dem Kinder- und Jugendausschuss einen Bericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung zukommen lassen.

Herr Frebel gab folgende Erklärung ab: „Ich gebe hiermit zu Protokoll, dass ich aus den Gründen, dass 1,8 Mio. DM eingespart werden durch die Reduzierung von Spielplätzen, dem Gesamtkonzept nicht zustimmen kann.“

Unter Berücksichtigung der o. a. Empfehlung (RPJ) und der Zusage von Herrn Pogadl, die
50 000,00 DM für den Ring Politischer Jugend im Etat des Jugendamtes zu erwirtschaften, sowie vorbehaltlich der Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses im Januar zu der Spiel-platz-Vorlage empfahl der Kinder- und Jugendausschuss mehrheitlich (14 ja, 1 nein) dem Rat, die Beiträge des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2002 zum Haushaltssicherungskonzept i. H. von 9 183 400,00 DM zu beschließen.

Anschließend empfahl der Kinder- und Jugendausschuss in Einzelabstimmung mehrheitlich (14 ja, 1 nein) dem Rat, den Verwaltungs- und den Vermögenshaushalt für das Jugendamt zu beschließen.

Die Voten der Bezirksvertretung nahm der Kinder- und Jugendausschuss zur Kenntnis.


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.2001 vor:

1. Die Arbeit der „Beratungsstelle für Behinderte und chronisch Kranke“ wird nicht aufgegeben. Die Beratungsstelle übernimmt künftig zusätzlich die Aufgaben einer Servicestelle für den Bereich des Sozialamtes, Gesundheitsamtes und Jugendamtes entsprechend der Definition des SGB IX.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Schnittstellen zwischen Gesundheitsamt und Sozialamt zu erheben und durch eine gemeinsame Organisationsform eine optimierte Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen. Ziel ist es, in der Leitungsebene Funktionen einzusparen, um das Spektrum der gesundheitspolitischen Leistungen auch unter dem Zwang der Erschließung von Einsparpotentialen zu erhalten.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorm 13.12.2001 vor:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen die Vorschläge der Verwaltung zur Haushaltskonsolidierung insofern als unzureichend an, als vor dem Hintergrund der eindeutigen Positionierung der Bezirksregierung zur Ausweitung des Konsolidierungszeitraumes klar ist, daß der Haushalt nicht genehmigt wird.
Weder sind Vermögensveräußerungen zur Schuldentilgung vorgesehen, noch findet eine kritische Bestandsaufnahme von zukünftig zu bewältigenden Aufgaben unter dem Gesichtspunkt der Optimierung von Organisationsformen statt, die Handlungsspielräume für eine aufgabengerechte Finanzierung erschließen könnte.
Vor diesem Hintergrund erbitten wir die Abstimmung folgender Anträge, die unseres Erachtens geeignet sind, soziale und ökologische Korrekturen am Haushaltssicherungskonzept vorzunehmen:

I. Schaffung einer aufgabengerechten Finanzierungsbasis:

1. Der Ausschuss/Rat fordert den Bund auf, ein mehrjähriges Sonderprogramm zur Stärkung der Finanzkraft der Ruhrgebietskommunen aufzulegen. Die zu erwartenden Einnahmerückgänge, die durch eine negative Bevölkerungsentwicklung noch verstärkt werden und strukturelle Finanzdefizite, die unter anderem durch andauernd hohe Sozialhilfelasten begründet sind, machen ein sofortiges Handeln erforderlich.
2. Das Sonderförderprogramm soll – wie auch die Gemeindefinanzreform – darauf ausgerichtet sein, eine aufgabengerechte und anpassungsfähige Finanzierungsbasis sowie Anreize zu einer kostengünstigen Aufgabenerfüllung zu schaffen.
3. Der Rat fordert die Verwaltung auf, den Verkauf von RWE-Aktien vorzubereiten. Die erzielten Erlöse werden vollständig zur Schuldentilgung eingesetzt.
4. Die noch nicht in den Besitz Flughafen GmbH bzw. Stadtwerke übergegangenen Grundstücke im Umfeld des Flughafens werden an die Stadtwerke übertragen.


II. Sicherung der Aufgabenwahrnehmung durch Verwaltungsreform
1. Die Rat fordert die Verwaltung auf, die Verwaltungsrefom beschleunigt voranzutreiben. Ziel ist eine möglichst zeitnahe fachbereichsübergreifende Festlegung von zukünftig wahrzunehmenden Aufgaben. Der Verwaltungsvorstand wird aufgefordert, dem Rat entsprechende Leitvorschläge und ein personal- und finanzressourcenschonendes Umsetzungskonzept vorzulegen.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Produktpläne aller Fachbereiche im Hinblick auf mögliche Schnittstellen und Synergieeffekte zu überprüfen und Aufgabenbereiche neu zu ordnen. Dieser Prozess wird von den politischen Gremien und von der Personalvertretung aktiv begleitet.

3. In einem ersten Schritt erfolgt die Umsetzung folgender struktureller Veränderungen:
3.1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Schnittstellen zwischen Gesundheitsamt und Sozialamt zu erheben und durch eine gemeinsame Organisationsform eine optimierte Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen. Ziel ist es, in der Leitungsebene Funktionen einzusparen, um das Spektrum der gesundheitspolitischen Leistungen auch unter dem Zwang der Erschließung von Einsparpotentialen zu erhalten.
3.2 Als herausgehobenes Aufgabenfeld soll die Wohnungsmarktpolitik in Verbindung mit dem dortmund-project und dem Masterplan Wohnen innerhalb der Verwaltung weiterentwickelt werden. Eine Stabstelle Wohnen soll hier die Lenkungsfunktion übernehmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend Vorschläge zur inhaltlichen und organisatorischen Konzeption sowie zur Umsetzung zu machen.



3.3 Der Rat befürwortet die Verlagerung des Stadtbahnbauamtes zu den Stadtwerken. Die Stadtwerke übernehmen sowohl die Zuschüsse, die zur Zeit ins Stadtbahnbauamt fließen, als auch den kommunalen Komplementäranteil zur Landesförderung für die Errichtung von Stadtbahnanlagen.
3.4 Der Rat spricht sich im Grundsatz für die Errichtung einer Servicestelle für mittelständische Unternehmen und die Zusammenziehung entsprechender Fachkompetenz aus.
3.5 Die Regionalisierung von Vermessungs- und Katasterämtern wird vorangetrieben. Die Verwaltung berichtet im Frühjahr 2002 von dem Stand der Bemühungen.
3.6 Die Zahl der Bezirksverwaltungsstellen bleibt zunächst unverändert. Die Verwaltung wird jedoch beauftragt zu prüfen, inwieweit im Falle des Ausscheidens eines/r Bezirksverwaltungsstellenleiters/in oder des/der stellvertretenden Bezirksverwaltungsstellenleiters/in, durch Kooperation mit der räumlich am ehesten zuzuordnende die Funktion dauerhaft entfallen kann.
3.7 Eine Erweiterung der Optionen zur Besoldung von Bezirksverwaltungsstellen-leiterInnen unterbleibt bis auf weiteres. Die Verwaltung wird aufgefordert, das gegenwärtige und zukünftige Aufgabenspektrum unter dem Gesichtspunkt einer effektiven Aufgabenwahrnehmung und dem Gebot der BürgerInnen-freundlichkeit einer Prüfung zu unterziehen.

3.8 Der Rat hält Überlegungen zur Zusammenlegung von Dietrich-Keuning-Haus und Fritz-Henßler-Haus unter jugendpolitischen Gesichtspunkten für kontraproduktiv. Die Verwaltung wird aufgefordert, die für den Erhalt des Standortes Fritz-Henßler-Hauses notwendigen Maßnahmen zur benennen und die haushaltspolitischen Konsequenzen darzulegen.
3.9 Die Mittel für den Radwegebau in Verantwortung des Regiebetriebes Stadtgrün werden nicht gestrichen.

III. Vorschläge der Verwaltung zur Haushaltssicherung
1. Die Arbeit der „Beratungsstelle für Behinderte und chronisch Kranke“ wird nicht aufgegeben. Die Beratungsstelle übernimmt künftig zusätzlich die Aufgaben einer Servicestelle für den Bereich des Sozialamtes, Gesundheitsamtes und Jugendamtes entsprechend der Definition des SGB IX.
2. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend den im Rahmenvertrag zur "Förderung der Wohlfahrtsverbände" zukünftig festgelegten Richtlinien mit dem Verein "Frauen helfen Frauen e.V." einen Vertrag mit fünfjähriger Laufzeit über die im Haushalt zu veranschlagenden Mittel zum Betrieb des Frauenhauses und der Frauen-Beratungsstelle abzuschließen. Bei der Festsetzung der Zuwendungshöhe sind Kostensteigerungen zu berücksichtigen.





3. Die im Haushaltsjahr 2002 für das "kommunale Programm" veranschlagten Mittel werden im Haushaltsjahr 2002 um den Betrag erhöht, der bisher jährlich aus Mitteln der eingesparten laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zur Mitfinanzierung des Landesprogrammes „Arbeit statt Sozialhilfe“ aufgewandt wurde.

4. Die finanzielle Förderung des Ringes Politischer Jugend in Dortmund in Höhe von
50 000,00 DM wird fortgeführt.

5. Die Anzahl der städtischen Spielplätze wird im Grundsatz nicht reduziert.
Der Rat beschließt, die Höhe der Mittel für den Kommunalen Arbeitsmarktfonds bei insgesamt 2 700 000,00 DM zu belassen. In entsprechendem Umfang ist der Betriebskostenzuschuss aus dem Verwaltungshaushalt der Stadt Dortmund auf
13 510 000,00 DM festzusetzen.
Der Rat beschließt, analog dem durch Schulaufsicht und Schulen für Erziehungshilfe entwickelten Konzept, die Einrichtung von verlässlicher Schulsozialarbeit an den Dortmunder Schulen für Erziehungshilfe.


OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass sich die Vorlage „Haushaltsplan 2002
–Teilbereich Liegenschaften–„ erledigt habe, da die Veränderungen in die vorliegenden Listen eingearbeitet worden seien.


Rm Hovermann (CDU) erläuterte, der vorliegende Haushaltsplanentwurf weise ein Defizit von 7 % aus, das innerhalb der nächsten 5 Jahre ausgeglichen werden müsste. Benötigt werde aber ein Konsolidierungszeitraum von 10 Jahren, so dass eine Ausnahme von der gesetzlichen Regelung wünschenswert wäre. Gegenüber der Aufsicht könne man hervorheben, dass im laufenden Haushaltsjahr gut gewirtschaftet und Verbesserungen von rund 50 Mio. DM erzielt worden seien. Außerdem könne das dortmund-project genannt werden, das sich allerdings erst in den nächsten Jahren positiv auswirken werde.

Diese beiden Positivfaktoren seien allerdings nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht aus-reichend, eine Ausnahmeregelung zu erreichen. Weitere Sparmaßnahmen müssten folgen, um eine vorläufige Haushaltswirtschaft zu vermeiden, die der Stadt jeglichen Handlungsspielraum nehme. Seine Fraktion habe einen Sparkatalog aufgestellt, denn man halte es für sinnvoll, ne-ben den Vorschlägen des Oberbürgermeisters auch Einsparvorschläge der Fraktionen vorzu-legen, um die Aussicht auf einen genehmigungsfähigen Haushalt zu verbessern.


Die Leitung der Sitzung wurde von Bm Miksch übernommen.



Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erinnerte daran, dass nach dem vereinbarten Verfahren der Haushalt heute im Haupt- und Finanzausschuss beraten und eine Empfehlung an den Rat der Stadt ausgesprochen werden sollte. Stattdessen gebe es keine erkennbare politische Mehrheit für die Verabschiedung des Haushaltes.






Darüber hinaus könne man nicht annehmen, dass die Kommunalaufsicht einem 10jährigen Konsolidierungszeitraum zustimmen werde. Vielmehr müsse davon ausgegangen werden, dass es bei den gesetzlich vorgegebenen 5 Jahren bleibe.

Man benötige eine Mischstrategie, zu der die Feststellung gehöre, dass das Haushaltsdefizit nicht nur von den Kommunen allein zu verantworten sei. Die Gemeinden brauchten eine veränderte Finanzausstattung, die allerdings nur mittelfristig erreicht werden könne. Deshalb sei zusätzlich ein Programm für die strukturschwachen Regionen kurzfristig erforderlich.

Es müssten gezielte Vermögensverkäufe, wie z. B. RWE-Aktien, erfolgen, um mit den Erlösen strukturell einen Teil des Haushaltsdefizites zu beseitigen.

Die Grünen tragen das Haushaltssicherungskonzept mit, sofern den von ihnen beantragten Veränderungen gefolgt werde. Es gebe sicherlich weitere Sparpotentiale, die aufgegriffen werden müssten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sei bereit, hierüber Gespräche zu führen.


Rm Prüsse (SPD) machte deutlich, dass sowohl der Regierungspräsident als auch der
Innenminister einen 10jährigen Zeitraum für den Ausgleich des Haushaltes ablehnen. Die
SPD-Fraktion trage den Haushalt und das Haushaltssicherungskonzept der Verwaltung mit. Weitere Sparvorschläge aus der Politik seien insofern problematisch, als die Realisie-rungschancen nicht bekannt seien.

Die Veräußerung größerer Teile des städtischen Vermögens würde nicht zur Haushaltskon-solidierung führen. Deshalb lehne die SPD-Fraktion ein solches Vorhaben ab.


OB Dr. Langemeyer ging auf die Folgen ein, die entstünden, wenn der Haushalt nicht be-schlossen würde. Die Handlungsfähigkeit der Stadt wäre praktisch nicht mehr vorhanden. Deshalb appelliere er an die Fraktionen, den Haushalt – ggfls. mit Veränderungen – zu be-schließen. Vom Haushalt getrennt sei das Hauhaltssicherungskonzept zu sehen, das von der Aufsicht genehmigt werden müsse.

Im Haushaltssicherungskonzept sollte dargestellt werden, wie der städtische Etat innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden könne. Der vorliegende Entwurf sei allerdings nicht ausreichend, um bei der Aufsicht auf Zustimmung zu treffen. Er sei ein erster Schritt, dem weitere folgen müssten. Die Verwaltung habe deshalb die Aufgabe, zusätzliche Sparvorschlä-ge zu erarbeiten, die im Rahmen des Haushaltes 2003 greifen könnten. Dabei bestünde die Möglichkeit, Arbeitsaufträge aus der Politik einzubeziehen. Hierüber sollten kurzfristig Gespräche stattfinden.

Wenn gegenüber der Aufsichtsbehörde nicht dargelegt werden könne, dass der Haushalts-ausgleich innerhalb von fünf Jahren erreicht werde, fänden voraussichtlich Verhandlungen statt. Für die Position der Verwaltung sei es günstiger, weitere eigene Sparvorschläge zu nennen, als die Arnsberger Vorstellungen übernehmen zu müssen.

Zum angeregten Verkauf der RWE-Aktien erläuterte OB Dr. Langemeyer, diese gehörten nicht der Stadt Dortmund, sondern der Kommunalen Energie Beteiligungs GmbH. Ein Ver-kauf könnte nur durch einen Beschluss der Eigentümer der KEB zustande kommen. Das sei aber nicht zu erwarten. Ein Gesellschafter in der KEB seien die Dortmunder Stadtwerke. Die Gesellschaft könnte einem Verkauf nur zustimmen, wenn dafür ein Mehrheitsbeschluss im Aufsichtsrat gefasst würde. Allerdings könne man die Zustimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nicht erwarten, da die Aktien auch die Pensionsverpflichtung der Dortmunder Stadtwerke mit abdeckten.

Unstreitig sei, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf bestmögliche Leistungen der Verwaltung hätten. Allerdings müsse es möglich sein, über ein bedarfsgerechtes Angebot nachzudenken und ggfls. Korrekturen anzustreben.

Er rege an, in gemeinsamen Gesprächen in der kommenden Woche über Möglichkeiten der Verabschiedung des Haushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes zu sprechen. Dabei könnten dann weitere Sparvorschläge als Prüfpunkte aufgenommen werden.


Rm Reppin (CDU) bezeichnete es als notwendig, angesichts des erheblichen Haushalts-defizites weitere Sparmaßnahmen vorzusehen, auch wenn dadurch der Haushaltsausgleich nicht erreicht werde. Verbessert würde jedenfalls die Position der Stadt gegenüber der Aufsichtsbehörde.

Richtig sei, dass die Probleme des Dortmunder Haushaltes auch durch äußere Einflüsse entstanden seien. Eine Gemeindefinanzreform werde allerdings angesichts der defizitären Haushalte des Landes und des Bundes nicht dazu führen, durch Umverteilungen den Fehl-betrag auch nur annähernd auszugleichen. Deshalb müsse die Stadt selber weitere Sparüber-legungen anstellen. Diese Aufgabenstellung gelte nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für die Fraktionen. Er fordere alle Beteiligten auf, sich für das Zustandekommen des Haushaltes einzusetzen.


Die Leitung der Sitzung wurde von OB Dr. Langemeyer übernommen.

Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bezeichnete es dagegen als Aufgabe der Verwaltung, der Politik Vorschläge zu unterbreiten, die gewichtet werden und zu sozial ausgewogenen Beschlüssen führen müssten. Sie forderte die Verwaltung auf, weitere Sparvorschläge vorzulegen, die nicht nur Leistungen nach außen einschränkten, sondern auch nach innen wirken sollten.


Rm Jörder (SPD) hielt es ebenfalls für den richtigen Weg, die Haushaltsberatungen auf der Grundlage von Verwaltungsvorschlägen zu führen. Es sei nicht Sache der Politik, eigene Haushaltsentwürfe bzw. Sparkonzepte aufzustellen.

Auch sie appellierte an die Fraktionen, den Versuch zu unternehmen, bis zu den Haushalts-beratungen im Rat in der nächsten Woche zu gemeinsamen Lösungen zu kommen.


Rm Hovermann (CDU) führte aus, es sei unabhängig von den Ergebnissen einer Gemeinde-finanzreform notwendig, über Änderungen des Produktkataloges nachzudenken. Er halte dies für eine Aufgabe der Politik und nicht der Verwaltung. Es müssten an verschiedenen Stellen Leistungen zurückgenommen werden, weil sie nicht mehr zeitgemäß seien oder nicht mehr vorgehalten werden könnten.

Der von der CDU-Fraktion erarbeitete Sparkatalog habe den Charakter eines Diskussions-papieres und könne Veränderungen erfahren. Die Ergebnisse müssten aber sofort und nicht
ein Jahr später greifen.

Die Umsetzung von Sparzwängen setze kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraus. Die Umorganisation der Verwaltung und die Einführung kaufmännischer Abläufe müsse durch das Personal nachvollzogen werden. Es dauere eine gewisse Zeit, bis die notwendigen Kenntnisse vorhanden seien.
Der Rechnungsprüfungsausschuss habe sich kürzlich mit dem Dietrich-Keunig-Haus befasst und wiederholte Mängel in der Buchführung kritisiert. Dass der Ausschuss in solch einem Fall eingreifen müsse, sei in Ordnung. Aber es sollte es ein Verfahren gefunden werden, bei dem die Beteiligten ihr Gesicht wahren und nicht öffentlich kritisiert würden.


Nach Meinung von Rm Prüsse (SPD) sei nichts dagegen einzuwenden, dass das Rechnungs-prüfungsamt das Dietrich-Keunig-Haus geprüft und der Ausschuss über das Ergebnis beraten habe. Allerdings könne nicht hingenommen werden, dass Mitarbeiter dadurch in der Öffent-lichkeit bloß gestellt würden. Richtig wäre gewesen, die Diskussion in nichtöffentlicher Sit-zung des Haupt- und Finanzausschusses zu führen, der auch für Personalangelegenheiten zu-ständig sei. So habe durch die öffentliche Debatte das Ansehen der betroffenen Mitarbeiterin Schaden erlitten.


OB Dr. Langemeyer legte Wert auf die Feststellung, dass ein solcher Umgang mit städtischen Beschäftigten, wie im Falle der Geschäftsführung des Dietrich-Keunig-Hauses, nicht in Ord-nung sei und sich nicht wiederholten dürfe.


Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hob hervor, dass das Dietrich-Keunig-Haus in den letzten Jahren regelmäßig geprüft worden sei und es mehrfach Bean-standungen gegeben habe. Sein Eindruck sei, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Geschäftsführung des Dietrich-Keunig-Hauses hinsichtlich der Wahrnehmung kaufmännischer Aufgaben für überfordert halte und deshalb die Verwaltung aufgefordert habe, die Geschäfts-führung auszutauschen.


Rm Böhm (CDU) erklärte, wenn das Rechnungsprüfungsamt ihm mitteile, dass in einem Fall trotz mehrfacher Beanstandungen keine Abhilfe geschaffen worden sei, halte er sich für verpflichtet, dem nachzugehen, um nicht zuletzt auch die Motivation der Mitarbeiter des Amtes zu erhalten.

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses habe zu keiner Zeit die Absicht bestanden, jemanden öffentlich zu beschädigen. Angesichts der Sachlage sei der Verwaltungsvorstand einstimmig aufgefordert worden, die Geschäftsführung abzulösen, die dem Ausschuss namentlich gar nicht bekannt war.


Rm Fischer (SPD) schloss sich den Ausführungen von Rm Böhm an. Zur Presseveröffent-lichung der CDU in der Sache kritisierte er, dass diese überwiegend nicht den Fakten entsprochen habe.


Rm Hovermann (CDU) verdeutlichte noch einmal, dass der Rechnungsprüfungsausschuss auch weiterhin konsequent Beanstandungen nachgehen müsse, aber genauso konsequent die Beschäftigten fair zu behandeln habe.


Nach Meinung von Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) soll-ten Diskussionen, wie die im Rechnungsprüfungsausschuss, nicht spontan geführt, sondern sorgfältig in den Fraktionen vorbereitet werden.




Rm Liedschulte (CDU) zitierte aus den Unterlagen des Rechnungsprüfungsausschusses, dass in der Kassenführung im Vergleich zu 1999 eine Verbesserung eingetreten sei und somit die eingeleiteten Maßnahmen den gewünschten Erfolg erzielt hätten. Es stellte sich ihres Erach-tens die Frage, wie dann personelle Konsequenzen gefordert werden könnten.


Rm Giese (SPD) sprach sich für ein faires Verhalten gegenüber den städtischen Mitarbeiter-innen und Mitarbeitern in solchen Fällen aus.


OB Dr. Langemeyer appellierte zum Schluss der Beratung an die Fraktionen, bis zur Ratssitzung in der nächsten Woche zu gemeinsamen Vorschlägen zu kommen, die eine Verabschiedung des Haushaltes ermöglichten.


Der Haupt- und Finanzausschuss verständigte sich darauf, den Entwurf des Haushaltsplanes 2002 und des Haushaltssicherungskonzeptes mit allen vorgelegten Beratungsunterlagen zur Beschlussfassung an den Rat der Stadt weiterzuleiten.



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -

2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -

Zu Ziffer 3


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Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Novelle des Baugesetzbuches 2001 Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bebauungsplanung nach dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Um-weltschutz
(Drucksache Nr.: 01636-01)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Integration der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in die Bauleitplanverfahren zu (Pkt. 3 der Vorlage).
3.2 Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
(Drucksache Nr.: 01815-01)

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen.

3.3 - unbesetzt -


3.4 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 254 - Menglinghausen - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 01266-01)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 1 geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 13 zu berücksichtigen und den Änderungs-Entwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen zu ändern sowie die Begründung vom 29.03.2001 entsprechend zu aktualisieren.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des Bebau-
ungsplanes Hom 254 – Menglinghausen – offengelegte Begründung vom 29.03.2001 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 13 dieser Vorlage zu aktualisieren und
die aktualisierte Begründung vom 05.11.2001 der Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 254 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB



III. Der Rat der Stadt beschließt, die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 254 einschließlich den unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


3.5 Umgestaltung Ostenhellweg/Westenhellweg
(Drucksache Nr.: 01808-01)

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Für den Umbau des Straßenzuges Ostenhellweg / Westenhellweg beschließt der Rat die Erhöhung der Gesamtkosten von 3.617.390,-- Euro auf 5.541.893,-- Euro, die bereits im
Hpl-Entwurf 2002 veranschlagt sind.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0782 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 3 752 371,00 Euro
Ausgaben 2002 511 292,00 Euro
Ausgaben 2003 1 022 584,00 Euro
Ausgaben 2006 255 646,00 Euro
Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


3.6 Neufassung der Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01559-01)

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Neufassung der Entgeltordnung für die Ein-räumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund, die nicht Über- und Unterbauungen betreffen.


3.7 Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL), das Förderinstrument für den Bau des Emscher Landschaftsparks
(Drucksache Nr.: 01802-01)

Zust. StA 60

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ökologiepro-gramm Emscher-Lippe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Haushaltsmittel für die Projekte zum Weiterbau des Emscher Landschaftsparks 2010 in die mittelfristige In-vestitionsplanung aufzunehmen.


3.8 Konzeption der Stadt Dortmund für den Emscher-Landschaftspark 2010
(Drucksache Nr.: 01806-01)

Zust. StA 60

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konzeption des Planungs- und Umweltdezernates für den Emscher – Landschaftspark 2010 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die dort beschriebenen Projekte mit dem Ziel einer Realisierung bis 2010 zu konkretisieren umzuset-zen.


3.9 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Euroumstellung -
(Drucksache Nr.: 01850-01)

Zust. StA 60

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.10 Neubau einer Sportplatzanlage mit leichtathletischen Anlagen in Tennenausführung und Errichtung eines Umkleidegebäudes Am Bärenbruch in DO-Kirchlinde und den Ausbau der Grünanlage mit Ausgleichsflächen "Zeche Zollern I"
(Drucksache Nr.: 01799-01)

Zust. StÄ 52, 60, 65, 67

Rm Jung (CDU) erinnerte an die bestehende Vereinbarung, dass für die Finanzierung eines neuen Sportplatzes ausschließlich die Erlöse aus dem Verkauf der alten Anlage verwendet werden sollten. Im vorliegenden Fall sei der neue Sportplatz allerdings wesentlich teurer. Die Verwaltung sollte prüfen, ob es möglich sei, den neuen Platz durch die erzielten Verkaufser-löse zu finanzieren.


Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) machte deutlich, dass die Kosten der Maßnahme mit der Haushaltssituation nicht in Einklang zu bringen seien. Eine kleinere Lösung wäre deshalb wünschenswert.


StR Stüdemann berichtete, dass durch die vereinnahmten Verkaufserlöse die neue Anlage nicht hätte finanziert werden können. Die höheren Kosten seien u. a. durch die vorgesehene Errichtung des Sozialgebäudes sowie der 400 m-Bahn begründet. Die Laufbahn der Sport-anlage in Westrich könne aufgrund ihres Zustandes nicht mehr genutzt werden, so dass man für den Leichtathletikverein eine Lösung mitgeschaffen habe und dadurch auf eine zweite Baumaßnahme verzichten konnte. Hinzu kamen höhere Kosten für die Drainage und die Untergrundbeschaffenheit der neuen Sportanlage. Die aufzuwendenden Mittel seien nicht vergleichbar mit denen für Plätze, die vor 30 Jahren gebaut wurden.
Im Rahmen einer kurzen Diskussion kündigte StR Stüdemann an, dass dem zuständigen Fachausschuss Anfang 2002 ein Flächenkataster zu den Sportplatzanlagen vorgelegt werde. Außerdem wolle die Verwaltung den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen darüber informieren, welche finanziellen Größen durch den Verzicht von Baumaßnahmen auf einem Sportplatz entstünden, wenn eine andere Anlage die Funktion von bisher zwei Plätzen übernehme.


Rm Monegel (CDU) regte zum angekündigten Flächenkataster an, dass auch die Frequenz, mit der die einzelnen Plätze bespielt würden, angegeben werden sollte.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.11 Grundsatzbeschluss für die Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes -3do-
I. Beschluss, die Konzeption "3do" als Leitkonzept für die verfeinerte
Projektentwicklung zugrundezulegen,
II. Beschluss, das Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanänderung/
Bebauungsplan) auf dieser Basis fortzusetzen,
III. Beschluss, den Städtebaulichen Vertrag anzupassen und
IV. Beschluss, die erforderlichen Qualifizierungsverfahren vorzubereiten
(Drucksache Nr.: 1960-01)

Zust. StA 6/MTC

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 10.12.2001 vor:

Der Verwaltungsvorlage wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

1. Der dargelegte Projektsachstand wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem städtebaulichen Vertrag wird ein textlich zu definierendes städtebauliches Konzept zugrunde gelegt; im übrigen gelten die in § 4 bis 6 des städtebaulichen Vertrages enthaltenen Vereinbarungen zu den Qualitätsmerkmalen fort mit der Maßgabe, dass Bezugszeitpunkt nach § 4 A Abs. 4 der Zeitpunkt der Novellierung des Vertrages ist.

3. Der städtebauliche Vertrag hat auch eindeutige Aussagen zur Verbesserung der Qualität der Verknüpfung zwischen Stadtbahntunnel und dem Gleisnetz der DB AG zu enthalten. Diese Aussagen sind, falls die Deutsche Bahn AG bzw. deren augen-blicklich dafür zuständiges Tochterunternehmen den städtebaulichen Vertrag als Vertragspartner nicht unterzeichnen will, in einem gesonderten Vertrag mit ihr zu vereinbaren.

4. § 15 des städtebaulichen Vertrages wird ergänzt durch eine Regelung, wonach der Projektentwickler bis zum Juli 2002 die förmliche Einleitung der eisenbahnrechtlich notwendigen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren nachzuweisen hat.

5. Die von der Stadt Dortmund zur Realisierung des Vorhabens zu erbringenden Auf-wendungen (z. B. äußere Erschließung) sind bis zum Juli 2002 zu berechnen und in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.

Die Beratungsunterlagen wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.
3.12 Verkehrskonzept für den Veranstaltungsbereich Westfalenhallen/-stadion
(Drucksache Nr.: 01965-01)

Zust. StA 61

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.13 Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das
Wirtschaftsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 01941-01)

Zust. StA 7/Dez.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.14 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 01967-01)

Zust. StA 68

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.15 Innenstadt-West
IBA Projekt "Mütterzentrum Dortmund", Hospitalstraße 6 in Dortmund-Dorstfeld
hier: Nachfinanzierung
(Drucksache Nr.: 1310-01 )

Zust. StA 61

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.16 Bau einer Tiefgarage zwischen Südwall und Stadthaus
(Drucksache Nr.: 01992-01)

Zust. StA 66

Die Vorlage wurde von der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung abgesetzt und soll im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden.





Zu Ziffer 4
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Wirtschaft- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -

Zu Ziffer 5


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Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

Zu Ziffer 6


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Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung


(Drucksache Nr.: 01576-01)

Zust. StA 50
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.


6.2 Kommunale Förderung der Verbände der Wohlfahrtspflege
a) Übergangsregelung für 2001
b) Vertragliche Regelung ab 01.01.2002
- Rahmenvertrag und Einzelverträge -
(Drucksache Nr.: 01833-01)

Zust. StA 50

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Aus-schusses für Soziales, Familie und Gesundheit vor:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 09.11.2001:

1. Bevor die Ausschüsse mit dem Abschluss der Einzelverträge befasst werden, informiert die Verwaltung die zuständigen Fachausschüsse über
- die Gesamthöhe der zukünftig zur Verfügung stehenden Mittel für den Zuwendungsbereich
- die Entwicklung der Zuwendungsmittel hinsichtlich des Vertragsstandes von 1999 bzw. geltender Ratsbeschlüsse bei nichtverbandsorganisierten Einrichtungen
- das zuwendungsfinanzierte Maßnahmeangebot insgesamt.


Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden eine Prioritätenliste für zuwendungsfinanzierte Maßnahmen zu erarbeiten und dem Ausschuss für Soziales, Fa-milie und Gesundheit zur Beschlussfassung vorzulegen, wenn bestehende zuwendungsfinan-zierte Maßnahmen aus finanziellen Gründen ab 2002 nicht oder nur zum Teil aufrechterhalten werden können.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt darüber hinaus dem Rat ein-stimmig, unter Berücksichtigung der im o. a. Antrag enthaltenen Änderungen folgenden Be-schluss zu fassen:

Der Rat beschließt die zusätzliche Förderung der Verbände der Wohlfahrtspflege für das Jahr 2001 in Höhe von 869 000,00 DM im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe. Die Deckung erfolgt aus Minderausgaben bei der HAST 4105 7300 – Lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Basis des mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege ausgehandelten Entwurfs eines Rahmenvertrages ab 01.01.2002 eine vertragliche Regelung zu vereinbaren.

Hinsichtlich der zukünftigen Förderung von Aufgabenfeldern ist mit den potentiellen Zuwen-dungsempfängern auf Basis der Regelungen des Rahmenvertrages in Verhandlungen einzu-treten, um für die jeweils zuwendungsrelevanten Handlungsfelder einzelvertragliche Rege-lungen für die Zeit ab 01.01.2002 vorzubereiten.

Vor Abschluss der Einzelverträge sind die zuständigen Fachausschüsse zu beteiligen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu beschließen.

6.3 "Problemgruppen" auf öffentlichen Plätzen in der Nordstadt am Beispiel Nordmarkt
(Drucksache Nr.: 01846-01)

Zust. StA 5/Dez.

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vor:

Zum Antrag der SPD-Fraktion vom 07.12.01 wird Einzelabstimmung gewünscht.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt daraufhin bei zwei Gegenstimmen:
1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt die im Beschluss-vorschlag dargestellten Maßnahmen der erweiterten Suchtkrankenhilfe und der Zuverdienstmöglichkeiten mit einer zeitlichen Befristung von fünf Jahren. Die Maßnahmen werden danach sozialpolitisch evaluiert.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt einstimmig:

2. Eine wesentliche Zielsetzung ist die Belebung des Nordmarktes als öffentlicher Raum.
Der Fachausschuss geht deshalb davon aus, dass der Großteil der Zuverdienst-möglichkeiten nicht auf dem Nordmarkt selbst angeboten werden.



Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt bei zwei Gegenstimmen:
3. Das umfassende Hilfeangebot und die ordnungspolitischen Maßnahmen auf dem Nordmarkt sind in ein angemessenes Gleichgewicht zu bringen. Neben dem erhöhten Hilfeansatz sind ordnungspolitische Maßnahmen auf dem Nordmarkt unverzichtbar. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsatz der Ordnungspartnerschaften auf dem Nordmarkt und die Zusammenarbeit mit der Polizei zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Nordmarkt zu überprüfen und ggf. nochmals anzupassen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt einstimmig:
4. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erwartet durch die beschriebenen Maßnahmen insbesondere eine Steigerung der subjektiven und objektiven Sicherheit auf dem Schulhof der Nordmarkt-Grundschule.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.12.2001 wird abgelehnt.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt daraufhin dem Rat der Stadt Dortmund bei 2 Enthaltungen, unter Berücksichtigung der im o.a. Antrag enthaltenen Ände-rungen folgenden Beschluss zu fassen:
Die Förderung der niedrigschwelligen Suchtkrankenhilfe im Bereich der legalen Süchte (Alkohol, Medikamente) wird dem geschilderten Bedarf angepasst. Dafür werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 DM zur Verfügung gestellt. Mit den Hilfeorganisationen werden diesbezüglich Projektverträge geschlossen. Der Rat beschließt, den HUA 5000 in den Haushaltsjahren 2002 ff. um den dargestellten Mittelbedarf zu erhöhen. Dadurch ergibt sich eine Ausweitung des Verwaltungshaushaltes.
Im Rahmen des Programms Urban II wird der Einstieg in Zuverdienstmöglichkeiten für "Problemgruppen" geschaffen, um durch Angebote zur Tagesstrukturierung die Situation
auf den öffentlichen Plätzen zu entspannen.
Die Bildung einer offenen Drogenszene wird weiter durch geeignete ordnungspolitische Maßnahmen unterbunden.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimment-haltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, entsprechend der Empfehlung
des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu beschließen.


6.4 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt
A Weiterentwicklung in der gesetzlichen Betreuung
B Bedarfsanpassung des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung
und chronisch Kranke
C Anpassung der beabsichtigten Erhöhung der Zuwendungen an die freien
Verbände der Wohlfahrtspflege
(Drucksache Nr.: 01323-01)

Zust. StA 53

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 09.11.2001 vor:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erwartet von der Verwaltung, dass auch zukünftig eine Beratung im Sinne des § 126 Bundessozialhilfegesetz sichergestellt ist.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen örtlichen Rehabili-tationsträgern ein Konzept für eine gemeinsame Servicestelle nach §§ 22 ff. SGB IX aller Rehabilitationsträger in Dortmund unter Federführung der Sozialverwaltung der Stadt Dortmund zu entwickeln und hierfür die finanziellen Fördermöglichkeiten zu prüfen.
3. In dem Konzept einer gemeinsamen Servicestelle sind die Beratungsstrukturen der dezentralen Sozialhilfe – und Jugendhilfedienste angemessen zu berücksichtigen.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

6.5 Satzung zur vierten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 01819-01)

Zust. StA 50

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung.



Zu Ziffer 7
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Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Wirtschaftsplan 2002 und Produkt- und Leistungsplanung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 01831-01)

Zust. StA 41

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Aus-schusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion vom 05.12.2001 folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Wirtschaftsplan 2002 der Kulturbetriebe Dortmund ist auf Seite 24 die Entwicklung des Zuschussbedarfes für den Erfolgsplan zu entnehmen:




Demnach sind in

2002 2003 2004 2005

2 873 000,00 2 700 000,00 2 700 000,00 2 700 000,00

als Haushalts-Konsolidierungsbeiträge vorgesehen.

Im Vorschlag der Verwaltung für das HSK 2002 hingegen belaufen sich die Einsparziele von 2002 bis 2005 durchgängig auf 2,7 Mio. DM/pro Jahr (Seite 9 des Anhangs „Maßnahmen der Verwaltung zur Finanzzielerreichung“).

Die SPD-Fraktion bittet, diesen Widerspruch zu erläutern. Für den Fall, dass der zusätzliche Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 173 000,00 DM in 2002 mit der Schließung der Zweig-bibliothek Nord in Zusammenhang stehen sollte (liegt nahe, weil identische Summe), verwei-sen wir auf Seite 26 HSK, wo erläutert wird, dass diese Maßnahme bereits im Haushaltsplan-Entwurf für 2002 ff. berücksichtigt worden ist und somit in der Gesamteinsparsumme von
2,7 Mio. DM enthalten sein muss.

Der Ausschuss beschließt in diesem fall, den Wirtschaftsplan entsprechend zu korrigieren.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Berücksichtigung des Antrages der SPD-Fraktion vom 04.12.2001, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Wirtschaftsplan 2002 (Anlage 1) für die Kultur-betriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2002
- dem Vermögensplan 2002
- der Stellenübersicht
- der Finanzplanung
- der Entwicklung des Zuschussbedarfs für den Erfolgsplan
- den Teilwirtschaftsplänen der Geschäftsbereiche

und die Produkt- und Leistungsplanung (Anlage 2).

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2002 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2,5 Mio. Euro (5 Mio. DM) festgesetzt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Kulturbetrieben Dortmund bei Bedarf notwendige Betriebsmittel im Rahmen eines sog. Mittelvorgriffs auf das folgende Geschäftsjahr be-reitzustellen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zu beschließen.







7.2 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund Wirtschaftsplan 2002
(Drucksache Nr.: 01858-01)

Zust. StA 52

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Aus-schusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.12.2001 vor:

Den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2002 ist auf Seite 3 zu entnehmen, dass die Umsetzung der „Entwicklungsplanung Hallenbäder“ zu einer Reduzierung des Personal-aufwandes im Jahr 2002 durch Einsparung von 21 Planstellen in Höhe von 831 200,00 Euro führen soll.

Der Ausschuss stellt fest, dass im beschlossenen Modell 3 der Entwicklungsplanung Hallen-bäder sehr wohl diese 21 Planstellen zur Einsparung vorgesehen sind, allerdings dafür ein Zeitraum von 3 Jahren beschrieben ist (vgl. Seite 12 Entwicklungsplanung Hallenbäder). Dies resultierte aus der Tatsache, dass der Personalabbau sozialverträglich geschehen soll und die Personalkosten lediglich in dem Umfang realisiert werden können, wie es gelingt, Mitarbeiter umzusetzen oder aufgrund vorhandener Altersstruktur in den vorzeitigen Ruhestand zu ver-setzen (Seite 17 Entwicklungsplanung Hallenbäder). Dies kann im Jahr 2002 nicht in vollem Umfang erreicht werden.

Um den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe nicht mit einem Verlustvortrag in 2002 zu belasten, beauftragt der Ausschuss deshalb die Verwaltung, gemeinsam mit der Kämmerei ein realistisches Einsparziel für den Wirtschaftsplan zu erarbeiten, das dem Ratsbeschluss vom 05.04.2001 zur „Entwicklungsplanung Hallenbäder“ entspricht.

Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Berücksichtigung des o. a. Antrages der SPD-Fraktion vom 04.12.2001, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Wirtschaftsplan 2002 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund gem. § 5 Abs. 1 Buchst. c) der Betriebssatzung zu und beauftragt den Kämmerer, die ausgewiesenen Zuschussbedarfe wie folgt kameral bereitzustellen:

E r f o l g s p l a n

- Finanzposition 5500 7150 0000
Zuschuss an den Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
- Betrag 13 066 500,00 Euro


V e r m ö g e n s p l a n

- Finanzposition 5500 9850 0001
Zuschuss an den Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
- Betrag 2 673 494,00 Euro




Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 13.12.2001 vor:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass durch das Bekannt werden möglicher weiterer Unregelmäßigkeiten beim Stadtsportbund eine stichprobenartige Überprüfung nicht ausreicht. Der Ausschuss beauftragt das Rechnungsprüfungsamt deshalb mit einer umfassenden und vollständigen Überprüfung der Geschäftsführung des Stadt-sportbundes.

2. Der Ausschuss sieht als weitere unumgängliche Konsequenz die Beendigung der Tätigkeit des jetzigen Hauptgeschäftsführers des Stadtsportbundes und fordert das Präsidium auf, die entsprechenden Schritte einzuleiten.

3. Der Haupt- und Finanzausschuss erwartet zukünftig eine vollständige Transparenz der finanziellen Transaktionen des Stadtsportbundes.
Entsprechende verwaltungsseitige Vorgaben sollen unverzüglich ergehen und dem Fachausschuss bekannt gegeben werden. Als wesentliche Maßnahme zur Erhöhung der Transparenz beschließt der Ausschuss die getrennte Zuführung städtischer Zu-schüsse an den Stadtsportbund und an die Bad- und Sport GmbH.

Nachdem Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den Antrag ihrer Fraktion begründet hatte, erläuterte OB Dr. Langemeyer, dass das Rechnungsprü-fungsamt bereits von ihm mit der Prüfung der geleisteten städtischen Zuschüsse und ihre Verwendung durch den Stadtsportbund beauftragt worden sei. Hierbei handele es sich um


die einzigen Prüfgegenstände, die vom Rechnungsprüfungsamt untersucht werden dürften.

Neben der Rechnungsprüfung sei auch die Staatsanwaltschaft tätig geworden und habe damit automatisch die Federführung für das gesamte Verfahren. Die Ergebnisse der Prüfung sollten seines Erachtens zunächst abgewartet werden.


Dieser Auffassung schlossen sich auch Rm Monegel für die CDU-Fraktion und Rm Jörder für die SPD-Fraktion an.


Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 13.12.2001 wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stimmte für den Antrag.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zu beschließen.











7.3 Sanierung des Hallenbades in Dortmund-Aplerbeck (Drucksache Nr.: 01916-01)

Zust. StA Städt. Immobilienwirtschaft
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschuss lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2001 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausschreibung der Sanierung der Anlagetechnik im Rahmen eines Contracting-Verfahrens mit Investitionskosten von max. 1 300 000,00 DM.

Die weiteren Mittel zur Sanierung des Hallenbades werden in den Haushaltsplan 2002 aufgenommen, jedoch erst freigegeben, wenn der Rat endgültig über den weiteren Betrieb
des Hallenbades im Rahmen eines Bäderkonzeptes entschieden hat.

Der Rat erwartet hierzu, insbesondere nach den unterschiedlichen Äußerungen der Verwaltung, die Vorstellung eines abgestimmten Bäderkonzeptes spätestens bis zur Ratssitzung im März 2002.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

Zu Ziffer 8


--------------

Schule

8.1 Zurückführung des Depandance-Standortes der Kautzky-Grundschule am "Werzenkamp" zum Hauptstandort "Kautzkystraße"
(Drucksache Nr.: 01665-01)

Zust. StA 40

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, den Dependance-Standort der Kautsky-Grundschule am „Werzenkamp“ bis zum Ende des Schuljahres 2003/04 zum Hauptstandort „Kautskystraße“ zurückzuführen.












8.2 Erprobung alternativer Finanzierungsmodelle und Sondervorschläge in der Bauausführung
a) Ersatzbaumaßnahmen Hansa-Grundschule und Hangeney-Grundschule
b) Ganzheitliche Sanierung des Bert-Brecht-Gymnasiums/
Droste-Hülshoff-Realschule und des Gymnasiums
An der Schweizer Allee
(Drucksache Nr.: 01825-01)

Zust. StA Städt. Immobilienwirtschaft

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Schulaus-schusses vor:

1. Die Ersatzbaumaßnahmen der Hansa-Grundschule und der Hangeney-Grundschule und die ganzheitliche Sanierung des Bert-Brecht-Gymnasiums/Droste-Hülshoff-Realschule und des Gymnasiums An der Schweizer Allee werden im Rahmen des alternativen Finan-zierungs-, Bauausführungs- und Baumanagementkonzeptes realisiert.
2. Die vorgenannten Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde

3. Im Haushalt 2002 sind die externen Beratungskosten in Höhe von 50 000,00 DM aus dem Einzelplan 2 umzufinanzieren.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses zu beschließen.

8.3 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Reinoldus-Schiller-Gymnasium
(Drucksache Nr.: 01935-01)

Zust. StA Städtische Immibilienwirtschaft

Rm Diekneite (SPD) wies daraufhin, dass zu den Tagesordnungspunkten 8.3, 8.4 und 8.5 jeweils die Empfehlung des Schulausschusses vorliege, die genannten Schulen in das Ge-samtkonzept der alternativen Schulfinanzierung einfließen zu lassen. Die Verwaltung habe eine traditionelle Finanzierung vorgesehen und dazu erklärt, nur unter Inkaufnahme von Zeitverzögerungen sollte davon abgewichen werden. Man schließe sich der Verwaltungs-meinung an, so dass die vorliegenden Empfehlungen gegenstandslos seien.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes des Reinoldus-Schiller-Gymnasiums, Hallerey 49-51 in Do-Dorstfeld mit Gesamtkosten von
8 896 479,65 Euro (17 400 000,00 DM).







Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Finanzposition
HJ 2002
HJ 2003
HJ 2004
2300 9409 0198
Haushaltssoll
2 045 168,00 Euro
4 499 369,00 Euro
2 351 942,65 Euro
Verpflichtungs- ermächtigung
4 499 369,00 Euro
2 351 942,65 Euro
0,00 Euro
Die Deckung erfolgt aus den für die Sanierung von Schulen zusätzlich bereitgestellten Mitteln (30 Mio. DM) für das HJ 2002 im Rahmen der einseitigen Deckungsfähigkeit aus der Finanz-position 0354 5000 0000.
Die Verwendung von Mitteln dieser Investitionsmaßnahme für andere Maßnahmen oder Zwecke ist nicht zulässig.
Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt. Für die Verwendung der fertiggestellten Anlage zahlt der Nutzer ein Nutzungs-entgelt.


8.4 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Schulgebäude der Hauptschule Aplerbeck und der
Albrecht-Dürer-Realschule
(Drucksache Nr.: 01936-01)

Zust. StA Städtische Immobilienwirtschaft

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:

Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes
der Hauptschule Aplerbeck und der Albrecht-Dürer-Realschule, Schweizer Allee 25 in
Do-Aplerbeck mit Gesamtkosten von 8 691 962,00 Euro (17 000 000,00 DM).

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Finanzposition
HJ 2002
HJ 2003
HJ 2004
2200 9409 0144
Haushaltssoll
664 679,00 Euro
2 658 718,00 Euro
0,00 Euro
Verpflichtungs- ermächtigung
2 658 718,00 Euro
0,00 Euro
0,00 Euro
2200 9411 0144
Haushaltssoll
3 834 689,00 Euro
0,00 Euro
0,00 Euro
Verpflichtungs- ermächtigung
0,00 Euro
0,00 Euro
0,00 Euro

Die Mittel sind im Haushaltsplan-Entwurf 2002 veranschlagt.


Finanzposition
HJ 2002
HJ 2003
HJ 2004
2150 9409 0169
Haushaltssoll
1 533 876,00 Euro
0,00 Euro
0,00 Euro
Verpflichtungs- ermächtigung
0,00 Euro
0,00 Euro
0,00 Euro
Die Deckung erfolgt aus den für die Sanierung von Schulen zusätzlich bereitgestellten Mitteln (30 Mio. DM) für das HJ 2002 im Rahmen der einseitigen Deckungsfähigkeit aus der Finanzposition 0354 5000 0000.
Die Verwendung von Mitteln dieser Investitionsmaßnahme für andere Maßnahmen oder Zwecke ist nicht zulässig.
Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt. Für die Verwendung der fertiggestellten Anlage zahlt der Nutzer ein Nutzungs-entgelt.


8.5 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Heisenberg-Gymnasium
(Drucksache Nr.: 01937-01)

Zust. StA Städtische Immobilienwirtschaft

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:

Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes
des Heisenberg-Gymnasiums, Preusische Str. 225 in Do-Eving mit Gesamtkosten von
8 991 067,59 Euro (17 585 000,00 DM).

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Finanzposition
HJ 2002
HJ 2003
HJ 2004
2300 9409 0192
Haushaltssoll
1 687 263,00 Euro
4 601 627,00 Euro
2 702 177,59 Euro
Verpflichtungs- ermächtigung
4 601 627,00 Euro
2 702 177,59 Euro
0,00 Euro
Die Deckung erfolgt aus den für die Sanierung von Schulen zusätzlich bereitgestellten Mitteln (30 Mio. DM) für das HJ 2002 im Rahmen der einseitigen Deckungsfähigkeit aus der Finanz-position 0354 5000 0000.
Die Verwendung von Mitteln dieser Investitionsmaßnahme für andere Maßnahmen oder Zwecke ist nicht zulässig.





Die durch die Investition entstehenden Folgebedarfe aus der Bewirtschaftung und Finan-zierung werden beginnend mit dem Haushaltsjahr 2004 wie folgt finanziert:
Index
Betrag
Zusatzbudget Bewirtschaftung
KGr. 400 Instandsetzungsarbeiten
128 000,00 DM
Zusatzbudget Finanzierung
Zinsen (anfänglich)
957 500,00 DM
Tilgung (anfänglich)
362 000,00 DM
Gegenfinanzierung
Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt. Für die Verwendung der fertiggestellten Anlage zahlt der Nutzer ein Nutzungs-entgelt.


8.6 Mittagsverpflegung für die Max-Wittmann-Schule (Schule für Geistigbehinderte)
hier: Neuregelung der Elternbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01753-01)

Zust. StA 40

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2001 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für eine einheitliche Mittagsverpflegung an allen Dortmunder Schulen mit Ganztagesbetreuung zu entwickeln.

Dabei soll das Konzept eine klare Leistungsdefinition bezüglich Art und Umfang der Mittagsverpflegung enthalten. Die Leistung soll ausgeschrieben und vergeben werden.

Die Kostenübernahme soll durch die Eltern erfolgen und für alle Schulen einheitlich geregelt werden. Bei der Erhebung des Kostenbeitrages soll die Zahl der unterhaltspflichtigen Kinder sowie die Sozialhilfebedürftigkeit Berücksichtigung finden.


Nachdem Rm Reppin (CDU) den Antrag seiner Fraktion begründet hatte, erklärte
Rm Diekneite (SPD), dass die Regelungen über die Mittagsverpflegung in der Selbstständigkeit und Verantwortung der Schulen bleiben sollten und auch weiterhin
private Initiativen sowie eine dezentrale Vergabe möglich sein müssten.


StR Pogadl führte aus, er verstehe einen einheitlichen Konzeptvorschlag so, dass die Verwaltung strukturelle Rahmenbedingungen, wie beispielsweise das Vorhalten einer Infrastruktur, gewährleiste. Im Einzelfall müssten Entscheidungen Sache der jeweiligen Schule bleiben.


Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) machte deutlich, dass auch sie eine einheitliche Regelung für alle Schulen für nicht angemessen halte.

Rm Reppin (CDU) erläuterte, dass es an den einzelnen Schulen eine sehr unterschiedliche Kostensituation und damit verbunden auch unterschiedlich hohe städtische Zuschussbedarfe gebe. Hier sollte z. B. durch entsprechende Eigenanteile der Eltern eine Vereinheitlichung der Kosten angestrebt werden. Gegen unterschiedliche Regelungen an den einzelnen Schulen, beispielsweise aufgrund von besonderen Elterninitiativen, sei nichts einzuwenden.
Der Haupt- und Finanzausschuss überweist den Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2001 zuständigkeitshalber an den Schulausschuss.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlage abzulehnen.



Zu Ziffer 9


--------------

Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -


Zu Ziffer 10
---------------

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
3. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 01845-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW und § 84 Abs. 1
GO NW Kenntnis von

a) den bewilligten Mehrausgaben für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2001 in Höhe von 20 984 325,38 DM
b) den im 3. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligten Verpflichtungs-ermächtigungen in Höhe von 4 953 000,00 DM.

10.2 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der
Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 01927-01)

Zust. StA 10/Sys

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2002.




Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Kredit in Höhe von 3 700 000,00 Euro zur Finanzierung der Investitionen des Dortmunder Systemhauses entsprechend dem
Vermögensplan 2002 aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf
2 000 000,00 Euro festgesetzt.


10.3 Kapitalerhöhung bei der Entsorgung Dortmund GmbH zum 02.01.2002 und
Umstellung auf den Euro
(Drucksache Nr.: 01999-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt den Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesell-schafterversammlung der Entsorgung Dortmund GmbH

1. die Umstellung des Stammkapitals von DM auf EURO und eine Erhöhung des Stamm-kapitals zum 02.01.2002 von dann 25 564 594,06 Euro auf 36 000 000,00 Euro zu be-schließen
2. alle Erklärungen abzugeben, die erforderlich oder zweckmäßig sind im Zusammenhang mit der Übernahme der erhöhten Stammeinlage, der Satzungsänderung und einer even-tuellen Zusammenlegung der Geschäftsanteile.


10.4 Deponie-Sondervermögen, Halbjahresbericht erstes Halbjahr 2001 und Änderung des Wirtschaftsplanes 2002
(Drucksache Nr.: 01951-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht über die Entwicklung des Deponie-sondervermögens im ersten Halbjahr 2001 zur Kenntnis und beschließt die Änderung des Wirtschaftsplanes 2001 wie in der Vorlage dargestellt.


10.5 Übertragung von Stammkapitaleinlagen an der DOGEWO GmbH auf die DSW AG
(Drucksache Nr.: 01957-01)

Zust. StA 20

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der öffentlichen Tagesordnung abgesetzt und soll im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden.








10.6 Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 42 % an der VEW MVA Hamm Holding GmbH durch die Entsorgung Dortmund GmbH
(Drucksache Nr.: 02029-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat genehmigt den im öffentlichen Interesse für die Abfallwirtschaft in Dortmund liegenden Erwerb von Geschäftsanteilen der RWE Power AG in Höhe von 42 % an der
MVA Hamm Holding GmbH durch die Entsorgung Dortmund GmbH. Der Kaufpreis berechnet und richtet sich nach den gleichen Vorgaben, wie sie für den Erwerb eines
Anteils in Höhe von 10 % an der VEW MVA Hamm Holding GmbH von der RWE Net AG/ RWE Power AG im vergangenen Jahr angesetzt worden sind.


Zu Ziffer 11


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Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 05.01.2002 und 04.05.2002
(Drucksache Nr.: 01816-01)

Zust. StA 32
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Absicht des Ordnungsamtes zur Kenntnis, aus Anlass folgender Veranstaltungen jeweils die Verlängerung der allgemeinen Ladenöff-nungszeiten freizugeben:

05.01.2002 Euro Music City 16.00 – 18.00 Uhr
04.05.2002 Dortmunder Bigband Festival 16.00 - 18.00 Uhr


11.2 Brandschutzbedarfsplan 2001
(Drucksache Nr.: 01483-01)

Zust. StA 32
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Dortmund mit
den Inhalten "Schutzzieldefinition", "Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt", "Budgetanpassung für den Fachbereich Feuerwehr" sowie die stufenplanmäßige Umsetzung.







11.3 Marketingkonzept zur Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften
(Drucksache Nr.: 01741-01)

Zust. StA 11

Rm Monegel (CDU) führte aus, dass seine Fraktion das Konzept begrüße. Das gelte insbeson-dere für die Darstellung moderner junger Leute, die bei der Stadt beschäftigt seien. Dagegen habe man Zweifel, dass mit drastischen Aussagen bei der Zielgruppe, die angesprochen wer-den solle, Sympathien zu gewinnen seien. An diesem Teil des Konzeptes sollte noch etwas gefeilt und verbessert werden.

Er rege an, dass sich nicht nur die Ausbildungsabteilung in den Schulen präsentiere, sondern auch Vertreter attraktiver Berufsgruppen aus der Verwaltung.

Die Produktdarstellung nach außen müsste ausgerichtet sein auf moderne Arbeitsplätze, mo-derne Führung und Partizipation sowie Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Dazu gehöre auch, nicht ständig in der Öffentlichkeit den Eindruck zu wecken, die Stadt sei finanziell am Ende.


Die SPD-Fraktion spreche sich ebenfalls für das vorliegende Marketingkonzept aus, erklärte Rm Jörder (SPD). Auch sie äußerte Bedenken hinsichtlich einiger Darstellungen, bei denen man geteilter Meinung sein könne. Hier sollte noch nachgebessert werden.


StK Pehlke gab einige Erläuterungen zum Marketingkonzept, das von jungen Leuten für junge Leute erstellt worden sei. Das Konzept werde regelmäßig überprüft und ggfls. den Erfor-dernissen angepasst. Die Anregung von Rm Monegel (CDU) werde die Verwaltung aufgrei-fen.


Rm Monegel (CDU) hob hervor, dass die Zustimmung seiner Fraktion nicht für die gesamte Vorlage gelte. Die „EDGAR-CARDS“ seien nicht geeignet für ein Konzept, mit dem man erfolgreich gegenüber anderen Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt antreten wolle. Eine professionelle Überarbeitung sei in diesem Bereich wünschenswert.


Auch für Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bestanden Zweifel, dass die Stadt Dortmund mit dem Konzept werbewirksam dargestellt werden könne. Außerdem müsse man die Finanzprobleme der Kommunen sehen, die bei Jugendlichen die Frage nach der Arbeitsplatzperspektive im öffentlichen Dienst aufwerfen würden. Sie rege an, den direkten Kontakt zu den Jugendlichen über die Schulen, auch in Verbindung mit dem Arbeitsamt, zu suchen.

Der Rat der Stadt nimmt das Marketingkonzept zur Gewinnung qualifizierter Nachwuchs-kräfte zur Kenntnis. Die Kosten belaufen sich von 2002 bis zum Jahre 2006 auf jährlich
160 000,00 DM (80 000,00 Euro). Die jährlich benötigten Haushaltsmittel werden dem Haushaltsunterabschnitt 0222 – Auszubildende - des Personalamtes zusätzlich zur Verfü-
gung gestellt.





Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 18.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.






D r . L a n g e m e y e r G i e s e
Oberbürgermeister Ratsmitglied






Der Oberbürgermeister

In Vertretung






M i k s c h W e b e r
Bürgermeister Schriftführer

01 Dortmund, 18.12.2001
F 2 20 12
N i e d e r s c h r i f t

über die 21. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
am Donnerstag, dem 13. Dezember 2001, 15.00 Uhr,
im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer
Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Jörder SPD
Rm Ollech SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU

Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus
Rm Schneckenburger Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU (beratendes Mitglied)


Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter

T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalerneuerung Schloßstraße


(Drucksache Nr.: 01721-01)

2.1.2 Kanalerneuerung Strobelallee (Drucksache Nr.: 01734-01)

2.1.3 Kanalerneuerung Dammstraße
(Drucksache Nr.: 01729-01)

2.1.4 Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 25.09.2001 mit der Bezeichnung


"Gut Altmengede"

2.1.5 Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Verwaltungsstruktur in den Bezirksverwaltungsstellen/Stadtbezirken
der Innenstadt
(Drucksache Nr.: 01821-01)

2.1.6 Personaleinsatz und Aufwandsentschädigung bei Wahlen
Planung des NKH: Produktgruppe 07001
(Drucksache Nr.: 01947-01)

2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2002


- Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2002
(Kameraler und Neuer Kommunaler Haushalt)
und Haushaltssicherungskonzept
dazu:
- Stellenplan für das Haushaltsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 01624-01 )

- Haushaltsplan 2002 -Teilbereich Liegenschaften-;
Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf
(Drucksache Nr.: 01842-01)



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -

2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Novelle des Baugesetzbuches 2001 Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bebauungsplanung nach dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Um-weltschutz


(Drucksache Nr.: 01636-01)

3.2 Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
(Drucksache Nr.: 01815-01)

3.3 - unbesetzt -

3.4 Bauleitplanung


Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 254 - Menglinghausen - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 01266-01)

3.5 Umgestaltung Ostenhellweg/Westenhellweg
(Drucksache Nr.: 01808-01)


3.6 Neufassung der Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01559-01)

3.7 Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL), das Förderinstrument für den Bau des Emscher Landschaftsparks
(Drucksache Nr.: 01802-01)

3.8 Konzeption der Stadt Dortmund für den Emscher-Landschaftspark 2010
(Drucksache Nr.: 01806-01)

3.9 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Euroumstellung -
(Drucksache Nr.: 01850-01)

3.10 Neubau einer Sportplatzanlage mit leichtathletischen Anlagen in Tennenausführung und Errichtung eines Umkleidegebäudes Am Bärenbruch in DO-Kirchlinde und den Ausbau der Grünanlage mit Ausgleichsflächen "Zeche Zollern I"
(Drucksache Nr.: 01799-01)

3.11 Grundsatzbeschluss für die Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes -3do-
I. Beschluss, die Konzeption "3do" als Leitkonzept für die verfeinerte
Projektentwicklung zugrundezulegen,
II. Beschluss, das Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanänderung/
Bebauungsplan) auf dieser Basis fortzusetzen,
III. Beschluss, den Städtebaulichen Vertrag anzupassen und
IV. Beschluss, die erforderlichen Qualifizierungsverfahren vorzubereiten
(Drucksache Nr.: 1960-01)

3.12 Verkehrskonzept für den Veranstaltungsbereich Westfalenhallen/-stadion
(Drucksache Nr.: 01965-01)

3.13 Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das
Wirtschaftsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 01941-01)

3.14 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 01967-01)

3.15 Innenstadt-West
IBA Projekt "Mütterzentrum Dortmund", Hospitalstraße 6 in Dortmund-Dorstfeld
hier: Nachfinanzierung
(Drucksache Nr.: 1310-01 )

3.16 Bau einer Tiefgarage zwischen Südwall und Stadthaus
(Drucksache Nr.: 01992-01)




4. Wirtschaft- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung (Drucksache Nr.: 01576-01)

6.2 Kommunale Förderung der Verbände der Wohlfahrtspflege


a) Übergangsregelung für 2001
b) Vertragliche Regelung ab 01.01.2002
- Rahmenvertrag und Einzelverträge -
(Drucksache Nr.: 01833-01)

6.3 "Problemgruppen" auf öffentlichen Plätzen in der Nordstadt am Beispiel Nordmarkt
(Drucksache Nr.: 01846-01)

6.4 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt
A Weiterentwicklung in der gesetzlichen Betreuung
B Bedarfsanpassung des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung
und chronisch Kranke
C Anpassung der beabsichtigten Erhöhung der Zuwendungen an die freien
Verbände der Wohlfahrtspflege
(Drucksache Nr.: 01323-01)

6.5 Satzung zur vierten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 01819-01)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Wirtschaftsplan 2002 und Produkt- und Leistungsplanung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund


(Drucksache Nr.: 01831-01)

7.2 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund Wirtschaftsplan 2002 (Drucksache Nr.: 01858-01)

7.3 Sanierung des Hallenbades in Dortmund-Aplerbeck (Drucksache Nr.: 01916-01)

8. Schule

8.1 Zurückführung des Depandance-Standortes der Kautzky-Grundschule am "Werzenkamp" zum Hauptstandort "Kautzkystraße"


(Drucksache Nr.: 01665-01)

8.2 Erprobung alternativer Finanzierungsmodelle und Sondervorschläge in der Bauausführung
a) Ersatzbaumaßnahmen Hansa-Grundschule und Hangeney-Grundschule
b) Ganzheitliche Sanierung des Bert-Brecht-Gymnasiums/
Droste-Hülshoff-Realschule und des Gymnasiums
An der Schweizer Allee
(Drucksache Nr.: 01825-01)

8.3 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Reinoldus-Schiller-Gymnasium
(Drucksache Nr.: 01935-01)

8.4 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Schulgebäude der Hauptschule Aplerbeck und der
Albrecht-Dürer-Realschule
(Drucksache Nr.: 01936-01)

8.5 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Heisenberg-Gymnasium
(Drucksache Nr.: 01937-01)

8.6 Mittagsverpflegung für die Max-Wittmann-Schule (Schule für Geistigbehinderte)
hier: Neuregelung der Elternbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01753-01)

9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
3. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 01845-01)

10.2 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der
Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 01927-01)

10.3 Kapitalerhöhung bei der Entsorgung Dortmund GmbH zum 02.01.2002 und
Umstellung auf den Euro
(Drucksache Nr.: 01999-01)



10.4 Deponie-Sondervermögen, Halbjahresbericht erstes Halbjahr 2001 und Änderung des Wirtschaftsplanes 2002
(Drucksache Nr.: 01951-01)

10.5 Übertragung von Stammkapitaleinlagen an der DOGEWO GmbH auf die DSW AG
(Drucksache Nr.: 01957-01)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 05.01.2002 und 04.05.2002


(Drucksache Nr.: 01816-01)

11.2 Brandschutzbedarfsplan 2001
(Drucksache Nr.: 01483-01)




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zeitweise übernahm Bm Miksch die Leitung
der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung
sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.




Zu Ziffer 1
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Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Giese (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

10.6 Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 42 % an der VEW MVA Hamm
Holding GmbH durch die Entsorgung Dortmund GmbH
(Drucksache Nr.: 02029-01)
11.3 Marketingkonzept zur Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften
(Drucksache Nr.: 01741-01)


Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

Gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurden folgende Punkte von der öffentlichen Tagesordnung abgesetzt und in den nichtöffentlichen Sitzungsteil übernommen:

3.16 Bau einer Tiefgarage zwischen Südwall und Stadthaus
(Drucksache Nr.: 01882-01)

10.5 Übertragung von Stammkapitaleinlagen an der DOGEWO GmbH auf die DSW AG
(Drucksache Nr.: 01957-01)

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

Zu Ziffer 2


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Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalerneuerung Schloßstraße
(Drucksache Nr.: 01721-01)

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung im Bereich der Schlossstrasse mit einem Kostenaufwand in Höhe von 409 034,00 Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0748 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002 204 517,00 Euro
Ausgaben 2003 204 517,00 Euro

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.







2.1.2 Kanalerneuerung Strobelallee (Drucksache Nr.: 01734-01)

Zust. StA 66

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, die Verwaltung aufzufordern, die Baumaß-nahme mit den übrigen dort geplanten Baumaßnahmen zu koordinieren.


Unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West fasst der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen im Bereich der Straßen Strobelallee und Im Rabenloh mit einem Kostenaufwand in Höhe von 357 904,00 Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0508 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 10 226,00 Euro
Ausgaben 2002 347 678,00 Euro


2.1.3 Kanalerneuerung Dammstraße
(Drucksache Nr.: 01729-01)

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung im Bereich der Dammstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 562 421,00 Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0805 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 9 459,00 Euro
Ausgaben 2002 255 646,00 Euro
Ausgaben 2003 297 316,00 Euro

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


2.1.4 Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 25.09.2001 mit der Bezeichnung
"Gut Altmengede"
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 25.09.2001 vor:
Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgende Anträge zur Beratung und Abstimmung zu stellen:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen mit dem Förderverein Sinnvolle Arbeit über das Gut Altmengede mit dem Ziel des Abschlusses eines 10jährigen Pachtvertrages wieder aufzunehmen.
2. Gegenstand des Pachtvertrages soll die Liegenschaft einschließlich der aufstehenden Gebäude auf dem Grundstück Eckei 167, Gemarkung Mengede, Flur 3, Flurstück 451 mit Ausnahme der von den Mengeder Vereinen genutzten Lagerräume und der beiden im südlichen Querriegel vermieteten Wohnungen sein.

3. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass entsprechend der bisherigen Verhand-lungen ein Jahrespachtzins von rund 50 000,00 DM vereinbart wird. Vom Förder-verein erbrachte Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten werden nach Nachweis auf die Pachtzinszahlung angerechnet.

4. Für das Turmgebäude und den südlichen Querriegel wird ein Investitionszuschuss von 300 000,00 DM für Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bereit gestellt.

5. Der Ausschuss begrüßt grundsätzlich die Einreichung von baurechtlichen Anträgen auf Nutzungsänderung zur Realisierung von privat-rechtlichen Unternehmungen im Garten-, Landschaftsbau und Dienstleistungsbereich.

6. Der Ausschuss beschließt eine Überprüfung der Pachtzinszahlung, sofern Überschüsse aus den geplanten privat-gewerblichen Unternehmungen erzielt werden. Hiervon ausgenommen sind Überschuss-Situationen, welche zur Unterhaltung der Bausubstanz und zur Finanzierung der sozial-gewerblichen Beschäftigungsmaßnahmen verwandt werden.

Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) berichtete, dass es in der Sache im November einen Ortstermin gegeben habe. Dort sei vereinbart worden, dass die seinerzeit gescheiterte Bauvoranfrage im Januar 2002 erneut eingebracht werden solle. Der Verein habe außerdem einen Mietvertrag über 5 Jahre mit einer anschließenden Option von ebenfalls 5 Jahren in Aussicht gestellt bekommen.

Der Antrag seiner Fraktion sei damit erledigt bzw. werde wieder aktuell, wenn die Vorlage zur Vermietung des Objektes in die Gremienberatung komme.

2.1.5 Stärkung der Bezirksvertretungen
hier: Verwaltungsstruktur in den Bezirksverwaltungsstellen/Stadtbezirken
der Innenstadt
(Drucksache Nr.: 01821-01)

Zust. StA 33

Nach kurzer Diskussion bestand im Haupt- und Finanzausschuss Einvernehmen, die Vorlage zu vertagen und im Zusammenhang mit der Beratung der Hauptsatzung zu behandeln.


2.1.6 Personaleinsatz und Aufwandsentschädigung bei Wahlen
Planung des NKH: Produktgruppe 07001
(Drucksache Nr.: 01947-01)

Zust. StA 12

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die entstehende Budgetausweitung im Produktbereich Statistik und Wahlen.


2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2002


- Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2002
(Kameraler und Neuer Kommunaler Haushalt)
und Haushaltssicherungskonzept
dazu:
- Stellenplan für das Haushaltsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 01624-01 )

- Haushaltsplan 2002 -Teilbereich Liegenschaften-;
Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf
(Drucksache Nr.: 01842-01)

Zust. StA 20

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vor:

Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl dem Rat der Stadt, folgenden Antrag der
SPD-Fraktion zu beschließen:

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf für den Verwaltungshaushalt 2002 des Jugendamtes sichert nur bei sparsamster Bewirtschaftung die Aufrechterhaltung der Leistungen und Angebote der Jugendhilfe in Dortmund.

Die Beiträge des Jugendamtes zur Haushaltssicherung können teilweise nur durch eine Veränderung der Angebotsstruktur und Förderungen erreicht werden.

Trotz dieser haushaltssichernden Maßnahmen enthält der Jugendamtsetat-Entwurf noch einige erhebliche Risiken, deren negative Folgen noch nicht berücksichtigt sind:

- Die Landesregierung hat in ihrem Haushaltsentwurf 2002 vorgeschlagen, den kommu-nalen Anteil im Rahmen des Unterhaltsvorschusses von 33,33 % auf 53,33 % zu erhöhen. Dadurch würde die kommunale Belastung um 2 950 000,00 DM (= 1 508 311,00 Euro) steigen. Die endgültige Beschlussfassung im Landtag fällt am 15.12.2001.
- Das Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – ist zum 01.07.2001 in Kraft getreten. Nach diesem neuen Gesetz ist auch das Jugendamt Rehabi-litationsträger. Es wird geschätzt, dass zusätzlich kommunale Leistungen von jährlich 2,5 Mio. DM (= 1,278 Mio. Euro) auf die Stadt Dortmund zukommen.
Der Kinder- und Jugendausschuss stellt fest, dass diese sich aus gesetzlichen Veränderungen ergebenden zusätzlichen Belastungen nicht vom Jugendamt bzw. dem Sozialdezernat erwirt-schaftet werden können. Sie müssen vielmehr gesamtstädtisch aufgefangen werden. Der Rat wird aufgefordert, einen diesbezüglichen Beschluss zu fassen.

Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig (14 ja, 1 Enthaltung) dem Rat, den auf Antrag von Frau Liedschulte ergänzten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat-haus zu beschließen:

Die finanzielle Förderung des Ringes Politischer Jugend in Dortmund in Höhe von
50 000,00 DM wird fortgeführt. Die Verwaltung des Jugendamtes wird einmal jähr-
lich dem Kinder- und Jugendausschuss einen Bericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung zukommen lassen.

Herr Frebel gab folgende Erklärung ab: „Ich gebe hiermit zu Protokoll, dass ich aus den Gründen, dass 1,8 Mio. DM eingespart werden durch die Reduzierung von Spielplätzen, dem Gesamtkonzept nicht zustimmen kann.“

Unter Berücksichtigung der o. a. Empfehlung (RPJ) und der Zusage von Herrn Pogadl, die
50 000,00 DM für den Ring Politischer Jugend im Etat des Jugendamtes zu erwirtschaften, sowie vorbehaltlich der Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses im Januar zu der Spiel-platz-Vorlage empfahl der Kinder- und Jugendausschuss mehrheitlich (14 ja, 1 nein) dem Rat, die Beiträge des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2002 zum Haushaltssicherungskonzept i. H. von 9 183 400,00 DM zu beschließen.

Anschließend empfahl der Kinder- und Jugendausschuss in Einzelabstimmung mehrheitlich (14 ja, 1 nein) dem Rat, den Verwaltungs- und den Vermögenshaushalt für das Jugendamt zu beschließen.

Die Voten der Bezirksvertretung nahm der Kinder- und Jugendausschuss zur Kenntnis.


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.2001 vor:

1. Die Arbeit der „Beratungsstelle für Behinderte und chronisch Kranke“ wird nicht aufgegeben. Die Beratungsstelle übernimmt künftig zusätzlich die Aufgaben einer Servicestelle für den Bereich des Sozialamtes, Gesundheitsamtes und Jugendamtes entsprechend der Definition des SGB IX.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Schnittstellen zwischen Gesundheitsamt und Sozialamt zu erheben und durch eine gemeinsame Organisationsform eine optimierte Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen. Ziel ist es, in der Leitungsebene Funktionen einzusparen, um das Spektrum der gesundheitspolitischen Leistungen auch unter dem Zwang der Erschließung von Einsparpotentialen zu erhalten.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorm 13.12.2001 vor:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen die Vorschläge der Verwaltung zur Haushaltskonsolidierung insofern als unzureichend an, als vor dem Hintergrund der eindeutigen Positionierung der Bezirksregierung zur Ausweitung des Konsolidierungszeitraumes klar ist, daß der Haushalt nicht genehmigt wird.
Weder sind Vermögensveräußerungen zur Schuldentilgung vorgesehen, noch findet eine kritische Bestandsaufnahme von zukünftig zu bewältigenden Aufgaben unter dem Gesichtspunkt der Optimierung von Organisationsformen statt, die Handlungsspielräume für eine aufgabengerechte Finanzierung erschließen könnte.
Vor diesem Hintergrund erbitten wir die Abstimmung folgender Anträge, die unseres Erachtens geeignet sind, soziale und ökologische Korrekturen am Haushaltssicherungskonzept vorzunehmen:

I. Schaffung einer aufgabengerechten Finanzierungsbasis:

1. Der Ausschuss/Rat fordert den Bund auf, ein mehrjähriges Sonderprogramm zur Stärkung der Finanzkraft der Ruhrgebietskommunen aufzulegen. Die zu erwartenden Einnahmerückgänge, die durch eine negative Bevölkerungsentwicklung noch verstärkt werden und strukturelle Finanzdefizite, die unter anderem durch andauernd hohe Sozialhilfelasten begründet sind, machen ein sofortiges Handeln erforderlich.
2. Das Sonderförderprogramm soll – wie auch die Gemeindefinanzreform – darauf ausgerichtet sein, eine aufgabengerechte und anpassungsfähige Finanzierungsbasis sowie Anreize zu einer kostengünstigen Aufgabenerfüllung zu schaffen.
3. Der Rat fordert die Verwaltung auf, den Verkauf von RWE-Aktien vorzubereiten. Die erzielten Erlöse werden vollständig zur Schuldentilgung eingesetzt.
4. Die noch nicht in den Besitz Flughafen GmbH bzw. Stadtwerke übergegangenen Grundstücke im Umfeld des Flughafens werden an die Stadtwerke übertragen.


II. Sicherung der Aufgabenwahrnehmung durch Verwaltungsreform
1. Die Rat fordert die Verwaltung auf, die Verwaltungsrefom beschleunigt voranzutreiben. Ziel ist eine möglichst zeitnahe fachbereichsübergreifende Festlegung von zukünftig wahrzunehmenden Aufgaben. Der Verwaltungsvorstand wird aufgefordert, dem Rat entsprechende Leitvorschläge und ein personal- und finanzressourcenschonendes Umsetzungskonzept vorzulegen.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Produktpläne aller Fachbereiche im Hinblick auf mögliche Schnittstellen und Synergieeffekte zu überprüfen und Aufgabenbereiche neu zu ordnen. Dieser Prozess wird von den politischen Gremien und von der Personalvertretung aktiv begleitet.

3. In einem ersten Schritt erfolgt die Umsetzung folgender struktureller Veränderungen:
3.1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Schnittstellen zwischen Gesundheitsamt und Sozialamt zu erheben und durch eine gemeinsame Organisationsform eine optimierte Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen. Ziel ist es, in der Leitungsebene Funktionen einzusparen, um das Spektrum der gesundheitspolitischen Leistungen auch unter dem Zwang der Erschließung von Einsparpotentialen zu erhalten.
3.2 Als herausgehobenes Aufgabenfeld soll die Wohnungsmarktpolitik in Verbindung mit dem dortmund-project und dem Masterplan Wohnen innerhalb der Verwaltung weiterentwickelt werden. Eine Stabstelle Wohnen soll hier die Lenkungsfunktion übernehmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend Vorschläge zur inhaltlichen und organisatorischen Konzeption sowie zur Umsetzung zu machen.



3.3 Der Rat befürwortet die Verlagerung des Stadtbahnbauamtes zu den Stadtwerken. Die Stadtwerke übernehmen sowohl die Zuschüsse, die zur Zeit ins Stadtbahnbauamt fließen, als auch den kommunalen Komplementäranteil zur Landesförderung für die Errichtung von Stadtbahnanlagen.
3.4 Der Rat spricht sich im Grundsatz für die Errichtung einer Servicestelle für mittelständische Unternehmen und die Zusammenziehung entsprechender Fachkompetenz aus.
3.5 Die Regionalisierung von Vermessungs- und Katasterämtern wird vorangetrieben. Die Verwaltung berichtet im Frühjahr 2002 von dem Stand der Bemühungen.
3.6 Die Zahl der Bezirksverwaltungsstellen bleibt zunächst unverändert. Die Verwaltung wird jedoch beauftragt zu prüfen, inwieweit im Falle des Ausscheidens eines/r Bezirksverwaltungsstellenleiters/in oder des/der stellvertretenden Bezirksverwaltungsstellenleiters/in, durch Kooperation mit der räumlich am ehesten zuzuordnende die Funktion dauerhaft entfallen kann.
3.7 Eine Erweiterung der Optionen zur Besoldung von Bezirksverwaltungsstellen-leiterInnen unterbleibt bis auf weiteres. Die Verwaltung wird aufgefordert, das gegenwärtige und zukünftige Aufgabenspektrum unter dem Gesichtspunkt einer effektiven Aufgabenwahrnehmung und dem Gebot der BürgerInnen-freundlichkeit einer Prüfung zu unterziehen.

3.8 Der Rat hält Überlegungen zur Zusammenlegung von Dietrich-Keuning-Haus und Fritz-Henßler-Haus unter jugendpolitischen Gesichtspunkten für kontraproduktiv. Die Verwaltung wird aufgefordert, die für den Erhalt des Standortes Fritz-Henßler-Hauses notwendigen Maßnahmen zur benennen und die haushaltspolitischen Konsequenzen darzulegen.
3.9 Die Mittel für den Radwegebau in Verantwortung des Regiebetriebes Stadtgrün werden nicht gestrichen.

III. Vorschläge der Verwaltung zur Haushaltssicherung
1. Die Arbeit der „Beratungsstelle für Behinderte und chronisch Kranke“ wird nicht aufgegeben. Die Beratungsstelle übernimmt künftig zusätzlich die Aufgaben einer Servicestelle für den Bereich des Sozialamtes, Gesundheitsamtes und Jugendamtes entsprechend der Definition des SGB IX.
2. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend den im Rahmenvertrag zur "Förderung der Wohlfahrtsverbände" zukünftig festgelegten Richtlinien mit dem Verein "Frauen helfen Frauen e.V." einen Vertrag mit fünfjähriger Laufzeit über die im Haushalt zu veranschlagenden Mittel zum Betrieb des Frauenhauses und der Frauen-Beratungsstelle abzuschließen. Bei der Festsetzung der Zuwendungshöhe sind Kostensteigerungen zu berücksichtigen.





3. Die im Haushaltsjahr 2002 für das "kommunale Programm" veranschlagten Mittel werden im Haushaltsjahr 2002 um den Betrag erhöht, der bisher jährlich aus Mitteln der eingesparten laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zur Mitfinanzierung des Landesprogrammes „Arbeit statt Sozialhilfe“ aufgewandt wurde.

4. Die finanzielle Förderung des Ringes Politischer Jugend in Dortmund in Höhe von
50 000,00 DM wird fortgeführt.

5. Die Anzahl der städtischen Spielplätze wird im Grundsatz nicht reduziert.
Der Rat beschließt, die Höhe der Mittel für den Kommunalen Arbeitsmarktfonds bei insgesamt 2 700 000,00 DM zu belassen. In entsprechendem Umfang ist der Betriebskostenzuschuss aus dem Verwaltungshaushalt der Stadt Dortmund auf
13 510 000,00 DM festzusetzen.
Der Rat beschließt, analog dem durch Schulaufsicht und Schulen für Erziehungshilfe entwickelten Konzept, die Einrichtung von verlässlicher Schulsozialarbeit an den Dortmunder Schulen für Erziehungshilfe.


OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass sich die Vorlage „Haushaltsplan 2002
–Teilbereich Liegenschaften–„ erledigt habe, da die Veränderungen in die vorliegenden Listen eingearbeitet worden seien.


Rm Hovermann (CDU) erläuterte, der vorliegende Haushaltsplanentwurf weise ein Defizit von 7 % aus, das innerhalb der nächsten 5 Jahre ausgeglichen werden müsste. Benötigt werde aber ein Konsolidierungszeitraum von 10 Jahren, so dass eine Ausnahme von der gesetzlichen Regelung wünschenswert wäre. Gegenüber der Aufsicht könne man hervorheben, dass im laufenden Haushaltsjahr gut gewirtschaftet und Verbesserungen von rund 50 Mio. DM erzielt worden seien. Außerdem könne das dortmund-project genannt werden, das sich allerdings erst in den nächsten Jahren positiv auswirken werde.

Diese beiden Positivfaktoren seien allerdings nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht aus-reichend, eine Ausnahmeregelung zu erreichen. Weitere Sparmaßnahmen müssten folgen, um eine vorläufige Haushaltswirtschaft zu vermeiden, die der Stadt jeglichen Handlungsspielraum nehme. Seine Fraktion habe einen Sparkatalog aufgestellt, denn man halte es für sinnvoll, ne-ben den Vorschlägen des Oberbürgermeisters auch Einsparvorschläge der Fraktionen vorzu-legen, um die Aussicht auf einen genehmigungsfähigen Haushalt zu verbessern.


Die Leitung der Sitzung wurde von Bm Miksch übernommen.



Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erinnerte daran, dass nach dem vereinbarten Verfahren der Haushalt heute im Haupt- und Finanzausschuss beraten und eine Empfehlung an den Rat der Stadt ausgesprochen werden sollte. Stattdessen gebe es keine erkennbare politische Mehrheit für die Verabschiedung des Haushaltes.






Darüber hinaus könne man nicht annehmen, dass die Kommunalaufsicht einem 10jährigen Konsolidierungszeitraum zustimmen werde. Vielmehr müsse davon ausgegangen werden, dass es bei den gesetzlich vorgegebenen 5 Jahren bleibe.

Man benötige eine Mischstrategie, zu der die Feststellung gehöre, dass das Haushaltsdefizit nicht nur von den Kommunen allein zu verantworten sei. Die Gemeinden brauchten eine veränderte Finanzausstattung, die allerdings nur mittelfristig erreicht werden könne. Deshalb sei zusätzlich ein Programm für die strukturschwachen Regionen kurzfristig erforderlich.

Es müssten gezielte Vermögensverkäufe, wie z. B. RWE-Aktien, erfolgen, um mit den Erlösen strukturell einen Teil des Haushaltsdefizites zu beseitigen.

Die Grünen tragen das Haushaltssicherungskonzept mit, sofern den von ihnen beantragten Veränderungen gefolgt werde. Es gebe sicherlich weitere Sparpotentiale, die aufgegriffen werden müssten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sei bereit, hierüber Gespräche zu führen.


Rm Prüsse (SPD) machte deutlich, dass sowohl der Regierungspräsident als auch der
Innenminister einen 10jährigen Zeitraum für den Ausgleich des Haushaltes ablehnen. Die
SPD-Fraktion trage den Haushalt und das Haushaltssicherungskonzept der Verwaltung mit. Weitere Sparvorschläge aus der Politik seien insofern problematisch, als die Realisie-rungschancen nicht bekannt seien.

Die Veräußerung größerer Teile des städtischen Vermögens würde nicht zur Haushaltskon-solidierung führen. Deshalb lehne die SPD-Fraktion ein solches Vorhaben ab.


OB Dr. Langemeyer ging auf die Folgen ein, die entstünden, wenn der Haushalt nicht be-schlossen würde. Die Handlungsfähigkeit der Stadt wäre praktisch nicht mehr vorhanden. Deshalb appelliere er an die Fraktionen, den Haushalt – ggfls. mit Veränderungen – zu be-schließen. Vom Haushalt getrennt sei das Hauhaltssicherungskonzept zu sehen, das von der Aufsicht genehmigt werden müsse.

Im Haushaltssicherungskonzept sollte dargestellt werden, wie der städtische Etat innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden könne. Der vorliegende Entwurf sei allerdings nicht ausreichend, um bei der Aufsicht auf Zustimmung zu treffen. Er sei ein erster Schritt, dem weitere folgen müssten. Die Verwaltung habe deshalb die Aufgabe, zusätzliche Sparvorschlä-ge zu erarbeiten, die im Rahmen des Haushaltes 2003 greifen könnten. Dabei bestünde die Möglichkeit, Arbeitsaufträge aus der Politik einzubeziehen. Hierüber sollten kurzfristig Gespräche stattfinden.

Wenn gegenüber der Aufsichtsbehörde nicht dargelegt werden könne, dass der Haushalts-ausgleich innerhalb von fünf Jahren erreicht werde, fänden voraussichtlich Verhandlungen statt. Für die Position der Verwaltung sei es günstiger, weitere eigene Sparvorschläge zu nennen, als die Arnsberger Vorstellungen übernehmen zu müssen.

Zum angeregten Verkauf der RWE-Aktien erläuterte OB Dr. Langemeyer, diese gehörten nicht der Stadt Dortmund, sondern der Kommunalen Energie Beteiligungs GmbH. Ein Ver-kauf könnte nur durch einen Beschluss der Eigentümer der KEB zustande kommen. Das sei aber nicht zu erwarten. Ein Gesellschafter in der KEB seien die Dortmunder Stadtwerke. Die Gesellschaft könnte einem Verkauf nur zustimmen, wenn dafür ein Mehrheitsbeschluss im Aufsichtsrat gefasst würde. Allerdings könne man die Zustimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nicht erwarten, da die Aktien auch die Pensionsverpflichtung der Dortmunder Stadtwerke mit abdeckten.

Unstreitig sei, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf bestmögliche Leistungen der Verwaltung hätten. Allerdings müsse es möglich sein, über ein bedarfsgerechtes Angebot nachzudenken und ggfls. Korrekturen anzustreben.

Er rege an, in gemeinsamen Gesprächen in der kommenden Woche über Möglichkeiten der Verabschiedung des Haushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes zu sprechen. Dabei könnten dann weitere Sparvorschläge als Prüfpunkte aufgenommen werden.


Rm Reppin (CDU) bezeichnete es als notwendig, angesichts des erheblichen Haushalts-defizites weitere Sparmaßnahmen vorzusehen, auch wenn dadurch der Haushaltsausgleich nicht erreicht werde. Verbessert würde jedenfalls die Position der Stadt gegenüber der Aufsichtsbehörde.

Richtig sei, dass die Probleme des Dortmunder Haushaltes auch durch äußere Einflüsse entstanden seien. Eine Gemeindefinanzreform werde allerdings angesichts der defizitären Haushalte des Landes und des Bundes nicht dazu führen, durch Umverteilungen den Fehl-betrag auch nur annähernd auszugleichen. Deshalb müsse die Stadt selber weitere Sparüber-legungen anstellen. Diese Aufgabenstellung gelte nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für die Fraktionen. Er fordere alle Beteiligten auf, sich für das Zustandekommen des Haushaltes einzusetzen.


Die Leitung der Sitzung wurde von OB Dr. Langemeyer übernommen.

Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bezeichnete es dagegen als Aufgabe der Verwaltung, der Politik Vorschläge zu unterbreiten, die gewichtet werden und zu sozial ausgewogenen Beschlüssen führen müssten. Sie forderte die Verwaltung auf, weitere Sparvorschläge vorzulegen, die nicht nur Leistungen nach außen einschränkten, sondern auch nach innen wirken sollten.


Rm Jörder (SPD) hielt es ebenfalls für den richtigen Weg, die Haushaltsberatungen auf der Grundlage von Verwaltungsvorschlägen zu führen. Es sei nicht Sache der Politik, eigene Haushaltsentwürfe bzw. Sparkonzepte aufzustellen.

Auch sie appellierte an die Fraktionen, den Versuch zu unternehmen, bis zu den Haushalts-beratungen im Rat in der nächsten Woche zu gemeinsamen Lösungen zu kommen.


Rm Hovermann (CDU) führte aus, es sei unabhängig von den Ergebnissen einer Gemeinde-finanzreform notwendig, über Änderungen des Produktkataloges nachzudenken. Er halte dies für eine Aufgabe der Politik und nicht der Verwaltung. Es müssten an verschiedenen Stellen Leistungen zurückgenommen werden, weil sie nicht mehr zeitgemäß seien oder nicht mehr vorgehalten werden könnten.

Der von der CDU-Fraktion erarbeitete Sparkatalog habe den Charakter eines Diskussions-papieres und könne Veränderungen erfahren. Die Ergebnisse müssten aber sofort und nicht
ein Jahr später greifen.

Die Umsetzung von Sparzwängen setze kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraus. Die Umorganisation der Verwaltung und die Einführung kaufmännischer Abläufe müsse durch das Personal nachvollzogen werden. Es dauere eine gewisse Zeit, bis die notwendigen Kenntnisse vorhanden seien.
Der Rechnungsprüfungsausschuss habe sich kürzlich mit dem Dietrich-Keunig-Haus befasst und wiederholte Mängel in der Buchführung kritisiert. Dass der Ausschuss in solch einem Fall eingreifen müsse, sei in Ordnung. Aber es sollte es ein Verfahren gefunden werden, bei dem die Beteiligten ihr Gesicht wahren und nicht öffentlich kritisiert würden.


Nach Meinung von Rm Prüsse (SPD) sei nichts dagegen einzuwenden, dass das Rechnungs-prüfungsamt das Dietrich-Keunig-Haus geprüft und der Ausschuss über das Ergebnis beraten habe. Allerdings könne nicht hingenommen werden, dass Mitarbeiter dadurch in der Öffent-lichkeit bloß gestellt würden. Richtig wäre gewesen, die Diskussion in nichtöffentlicher Sit-zung des Haupt- und Finanzausschusses zu führen, der auch für Personalangelegenheiten zu-ständig sei. So habe durch die öffentliche Debatte das Ansehen der betroffenen Mitarbeiterin Schaden erlitten.


OB Dr. Langemeyer legte Wert auf die Feststellung, dass ein solcher Umgang mit städtischen Beschäftigten, wie im Falle der Geschäftsführung des Dietrich-Keunig-Hauses, nicht in Ord-nung sei und sich nicht wiederholten dürfe.


Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hob hervor, dass das Dietrich-Keunig-Haus in den letzten Jahren regelmäßig geprüft worden sei und es mehrfach Bean-standungen gegeben habe. Sein Eindruck sei, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Geschäftsführung des Dietrich-Keunig-Hauses hinsichtlich der Wahrnehmung kaufmännischer Aufgaben für überfordert halte und deshalb die Verwaltung aufgefordert habe, die Geschäfts-führung auszutauschen.


Rm Böhm (CDU) erklärte, wenn das Rechnungsprüfungsamt ihm mitteile, dass in einem Fall trotz mehrfacher Beanstandungen keine Abhilfe geschaffen worden sei, halte er sich für verpflichtet, dem nachzugehen, um nicht zuletzt auch die Motivation der Mitarbeiter des Amtes zu erhalten.

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses habe zu keiner Zeit die Absicht bestanden, jemanden öffentlich zu beschädigen. Angesichts der Sachlage sei der Verwaltungsvorstand einstimmig aufgefordert worden, die Geschäftsführung abzulösen, die dem Ausschuss namentlich gar nicht bekannt war.


Rm Fischer (SPD) schloss sich den Ausführungen von Rm Böhm an. Zur Presseveröffent-lichung der CDU in der Sache kritisierte er, dass diese überwiegend nicht den Fakten entsprochen habe.


Rm Hovermann (CDU) verdeutlichte noch einmal, dass der Rechnungsprüfungsausschuss auch weiterhin konsequent Beanstandungen nachgehen müsse, aber genauso konsequent die Beschäftigten fair zu behandeln habe.


Nach Meinung von Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) soll-ten Diskussionen, wie die im Rechnungsprüfungsausschuss, nicht spontan geführt, sondern sorgfältig in den Fraktionen vorbereitet werden.




Rm Liedschulte (CDU) zitierte aus den Unterlagen des Rechnungsprüfungsausschusses, dass in der Kassenführung im Vergleich zu 1999 eine Verbesserung eingetreten sei und somit die eingeleiteten Maßnahmen den gewünschten Erfolg erzielt hätten. Es stellte sich ihres Erach-tens die Frage, wie dann personelle Konsequenzen gefordert werden könnten.


Rm Giese (SPD) sprach sich für ein faires Verhalten gegenüber den städtischen Mitarbeiter-innen und Mitarbeitern in solchen Fällen aus.


OB Dr. Langemeyer appellierte zum Schluss der Beratung an die Fraktionen, bis zur Ratssitzung in der nächsten Woche zu gemeinsamen Vorschlägen zu kommen, die eine Verabschiedung des Haushaltes ermöglichten.


Der Haupt- und Finanzausschuss verständigte sich darauf, den Entwurf des Haushaltsplanes 2002 und des Haushaltssicherungskonzeptes mit allen vorgelegten Beratungsunterlagen zur Beschlussfassung an den Rat der Stadt weiterzuleiten.



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -

2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -

Zu Ziffer 3


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Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Novelle des Baugesetzbuches 2001 Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bebauungsplanung nach dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Um-weltschutz
(Drucksache Nr.: 01636-01)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Integration der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in die Bauleitplanverfahren zu (Pkt. 3 der Vorlage).
3.2 Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
(Drucksache Nr.: 01815-01)

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen.

3.3 - unbesetzt -


3.4 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 254 - Menglinghausen - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 01266-01)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 1 geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 13 zu berücksichtigen und den Änderungs-Entwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen zu ändern sowie die Begründung vom 29.03.2001 entsprechend zu aktualisieren.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des Bebau-
ungsplanes Hom 254 – Menglinghausen – offengelegte Begründung vom 29.03.2001 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 13 dieser Vorlage zu aktualisieren und
die aktualisierte Begründung vom 05.11.2001 der Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 254 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB



III. Der Rat der Stadt beschließt, die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 254 einschließlich den unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


3.5 Umgestaltung Ostenhellweg/Westenhellweg
(Drucksache Nr.: 01808-01)

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Für den Umbau des Straßenzuges Ostenhellweg / Westenhellweg beschließt der Rat die Erhöhung der Gesamtkosten von 3.617.390,-- Euro auf 5.541.893,-- Euro, die bereits im
Hpl-Entwurf 2002 veranschlagt sind.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0782 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 3 752 371,00 Euro
Ausgaben 2002 511 292,00 Euro
Ausgaben 2003 1 022 584,00 Euro
Ausgaben 2006 255 646,00 Euro
Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


3.6 Neufassung der Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01559-01)

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Neufassung der Entgeltordnung für die Ein-räumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund, die nicht Über- und Unterbauungen betreffen.


3.7 Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL), das Förderinstrument für den Bau des Emscher Landschaftsparks
(Drucksache Nr.: 01802-01)

Zust. StA 60

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ökologiepro-gramm Emscher-Lippe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Haushaltsmittel für die Projekte zum Weiterbau des Emscher Landschaftsparks 2010 in die mittelfristige In-vestitionsplanung aufzunehmen.


3.8 Konzeption der Stadt Dortmund für den Emscher-Landschaftspark 2010
(Drucksache Nr.: 01806-01)

Zust. StA 60

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konzeption des Planungs- und Umweltdezernates für den Emscher – Landschaftspark 2010 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die dort beschriebenen Projekte mit dem Ziel einer Realisierung bis 2010 zu konkretisieren umzuset-zen.


3.9 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Euroumstellung -
(Drucksache Nr.: 01850-01)

Zust. StA 60

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.10 Neubau einer Sportplatzanlage mit leichtathletischen Anlagen in Tennenausführung und Errichtung eines Umkleidegebäudes Am Bärenbruch in DO-Kirchlinde und den Ausbau der Grünanlage mit Ausgleichsflächen "Zeche Zollern I"
(Drucksache Nr.: 01799-01)

Zust. StÄ 52, 60, 65, 67

Rm Jung (CDU) erinnerte an die bestehende Vereinbarung, dass für die Finanzierung eines neuen Sportplatzes ausschließlich die Erlöse aus dem Verkauf der alten Anlage verwendet werden sollten. Im vorliegenden Fall sei der neue Sportplatz allerdings wesentlich teurer. Die Verwaltung sollte prüfen, ob es möglich sei, den neuen Platz durch die erzielten Verkaufser-löse zu finanzieren.


Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) machte deutlich, dass die Kosten der Maßnahme mit der Haushaltssituation nicht in Einklang zu bringen seien. Eine kleinere Lösung wäre deshalb wünschenswert.


StR Stüdemann berichtete, dass durch die vereinnahmten Verkaufserlöse die neue Anlage nicht hätte finanziert werden können. Die höheren Kosten seien u. a. durch die vorgesehene Errichtung des Sozialgebäudes sowie der 400 m-Bahn begründet. Die Laufbahn der Sport-anlage in Westrich könne aufgrund ihres Zustandes nicht mehr genutzt werden, so dass man für den Leichtathletikverein eine Lösung mitgeschaffen habe und dadurch auf eine zweite Baumaßnahme verzichten konnte. Hinzu kamen höhere Kosten für die Drainage und die Untergrundbeschaffenheit der neuen Sportanlage. Die aufzuwendenden Mittel seien nicht vergleichbar mit denen für Plätze, die vor 30 Jahren gebaut wurden.
Im Rahmen einer kurzen Diskussion kündigte StR Stüdemann an, dass dem zuständigen Fachausschuss Anfang 2002 ein Flächenkataster zu den Sportplatzanlagen vorgelegt werde. Außerdem wolle die Verwaltung den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen darüber informieren, welche finanziellen Größen durch den Verzicht von Baumaßnahmen auf einem Sportplatz entstünden, wenn eine andere Anlage die Funktion von bisher zwei Plätzen übernehme.


Rm Monegel (CDU) regte zum angekündigten Flächenkataster an, dass auch die Frequenz, mit der die einzelnen Plätze bespielt würden, angegeben werden sollte.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.11 Grundsatzbeschluss für die Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes -3do-
I. Beschluss, die Konzeption "3do" als Leitkonzept für die verfeinerte
Projektentwicklung zugrundezulegen,
II. Beschluss, das Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanänderung/
Bebauungsplan) auf dieser Basis fortzusetzen,
III. Beschluss, den Städtebaulichen Vertrag anzupassen und
IV. Beschluss, die erforderlichen Qualifizierungsverfahren vorzubereiten
(Drucksache Nr.: 1960-01)

Zust. StA 6/MTC

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 10.12.2001 vor:

Der Verwaltungsvorlage wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

1. Der dargelegte Projektsachstand wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem städtebaulichen Vertrag wird ein textlich zu definierendes städtebauliches Konzept zugrunde gelegt; im übrigen gelten die in § 4 bis 6 des städtebaulichen Vertrages enthaltenen Vereinbarungen zu den Qualitätsmerkmalen fort mit der Maßgabe, dass Bezugszeitpunkt nach § 4 A Abs. 4 der Zeitpunkt der Novellierung des Vertrages ist.

3. Der städtebauliche Vertrag hat auch eindeutige Aussagen zur Verbesserung der Qualität der Verknüpfung zwischen Stadtbahntunnel und dem Gleisnetz der DB AG zu enthalten. Diese Aussagen sind, falls die Deutsche Bahn AG bzw. deren augen-blicklich dafür zuständiges Tochterunternehmen den städtebaulichen Vertrag als Vertragspartner nicht unterzeichnen will, in einem gesonderten Vertrag mit ihr zu vereinbaren.

4. § 15 des städtebaulichen Vertrages wird ergänzt durch eine Regelung, wonach der Projektentwickler bis zum Juli 2002 die förmliche Einleitung der eisenbahnrechtlich notwendigen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren nachzuweisen hat.

5. Die von der Stadt Dortmund zur Realisierung des Vorhabens zu erbringenden Auf-wendungen (z. B. äußere Erschließung) sind bis zum Juli 2002 zu berechnen und in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.

Die Beratungsunterlagen wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.
3.12 Verkehrskonzept für den Veranstaltungsbereich Westfalenhallen/-stadion
(Drucksache Nr.: 01965-01)

Zust. StA 61

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.13 Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das
Wirtschaftsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 01941-01)

Zust. StA 7/Dez.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.14 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 01967-01)

Zust. StA 68

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.15 Innenstadt-West
IBA Projekt "Mütterzentrum Dortmund", Hospitalstraße 6 in Dortmund-Dorstfeld
hier: Nachfinanzierung
(Drucksache Nr.: 1310-01 )

Zust. StA 61

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.16 Bau einer Tiefgarage zwischen Südwall und Stadthaus
(Drucksache Nr.: 01992-01)

Zust. StA 66

Die Vorlage wurde von der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung abgesetzt und soll im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden.





Zu Ziffer 4
--------------

Wirtschaft- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -

Zu Ziffer 5


-------------

Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

Zu Ziffer 6


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Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung


(Drucksache Nr.: 01576-01)

Zust. StA 50
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.


6.2 Kommunale Förderung der Verbände der Wohlfahrtspflege
a) Übergangsregelung für 2001
b) Vertragliche Regelung ab 01.01.2002
- Rahmenvertrag und Einzelverträge -
(Drucksache Nr.: 01833-01)

Zust. StA 50

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Aus-schusses für Soziales, Familie und Gesundheit vor:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 09.11.2001:

1. Bevor die Ausschüsse mit dem Abschluss der Einzelverträge befasst werden, informiert die Verwaltung die zuständigen Fachausschüsse über
- die Gesamthöhe der zukünftig zur Verfügung stehenden Mittel für den Zuwendungsbereich
- die Entwicklung der Zuwendungsmittel hinsichtlich des Vertragsstandes von 1999 bzw. geltender Ratsbeschlüsse bei nichtverbandsorganisierten Einrichtungen
- das zuwendungsfinanzierte Maßnahmeangebot insgesamt.


Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden eine Prioritätenliste für zuwendungsfinanzierte Maßnahmen zu erarbeiten und dem Ausschuss für Soziales, Fa-milie und Gesundheit zur Beschlussfassung vorzulegen, wenn bestehende zuwendungsfinan-zierte Maßnahmen aus finanziellen Gründen ab 2002 nicht oder nur zum Teil aufrechterhalten werden können.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt darüber hinaus dem Rat ein-stimmig, unter Berücksichtigung der im o. a. Antrag enthaltenen Änderungen folgenden Be-schluss zu fassen:

Der Rat beschließt die zusätzliche Förderung der Verbände der Wohlfahrtspflege für das Jahr 2001 in Höhe von 869 000,00 DM im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe. Die Deckung erfolgt aus Minderausgaben bei der HAST 4105 7300 – Lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Basis des mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege ausgehandelten Entwurfs eines Rahmenvertrages ab 01.01.2002 eine vertragliche Regelung zu vereinbaren.

Hinsichtlich der zukünftigen Förderung von Aufgabenfeldern ist mit den potentiellen Zuwen-dungsempfängern auf Basis der Regelungen des Rahmenvertrages in Verhandlungen einzu-treten, um für die jeweils zuwendungsrelevanten Handlungsfelder einzelvertragliche Rege-lungen für die Zeit ab 01.01.2002 vorzubereiten.

Vor Abschluss der Einzelverträge sind die zuständigen Fachausschüsse zu beteiligen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu beschließen.

6.3 "Problemgruppen" auf öffentlichen Plätzen in der Nordstadt am Beispiel Nordmarkt
(Drucksache Nr.: 01846-01)

Zust. StA 5/Dez.

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vor:

Zum Antrag der SPD-Fraktion vom 07.12.01 wird Einzelabstimmung gewünscht.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt daraufhin bei zwei Gegenstimmen:
1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt die im Beschluss-vorschlag dargestellten Maßnahmen der erweiterten Suchtkrankenhilfe und der Zuverdienstmöglichkeiten mit einer zeitlichen Befristung von fünf Jahren. Die Maßnahmen werden danach sozialpolitisch evaluiert.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt einstimmig:

2. Eine wesentliche Zielsetzung ist die Belebung des Nordmarktes als öffentlicher Raum.
Der Fachausschuss geht deshalb davon aus, dass der Großteil der Zuverdienst-möglichkeiten nicht auf dem Nordmarkt selbst angeboten werden.



Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt bei zwei Gegenstimmen:
3. Das umfassende Hilfeangebot und die ordnungspolitischen Maßnahmen auf dem Nordmarkt sind in ein angemessenes Gleichgewicht zu bringen. Neben dem erhöhten Hilfeansatz sind ordnungspolitische Maßnahmen auf dem Nordmarkt unverzichtbar. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsatz der Ordnungspartnerschaften auf dem Nordmarkt und die Zusammenarbeit mit der Polizei zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Nordmarkt zu überprüfen und ggf. nochmals anzupassen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt einstimmig:
4. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erwartet durch die beschriebenen Maßnahmen insbesondere eine Steigerung der subjektiven und objektiven Sicherheit auf dem Schulhof der Nordmarkt-Grundschule.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.12.2001 wird abgelehnt.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt daraufhin dem Rat der Stadt Dortmund bei 2 Enthaltungen, unter Berücksichtigung der im o.a. Antrag enthaltenen Ände-rungen folgenden Beschluss zu fassen:
Die Förderung der niedrigschwelligen Suchtkrankenhilfe im Bereich der legalen Süchte (Alkohol, Medikamente) wird dem geschilderten Bedarf angepasst. Dafür werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 DM zur Verfügung gestellt. Mit den Hilfeorganisationen werden diesbezüglich Projektverträge geschlossen. Der Rat beschließt, den HUA 5000 in den Haushaltsjahren 2002 ff. um den dargestellten Mittelbedarf zu erhöhen. Dadurch ergibt sich eine Ausweitung des Verwaltungshaushaltes.
Im Rahmen des Programms Urban II wird der Einstieg in Zuverdienstmöglichkeiten für "Problemgruppen" geschaffen, um durch Angebote zur Tagesstrukturierung die Situation
auf den öffentlichen Plätzen zu entspannen.
Die Bildung einer offenen Drogenszene wird weiter durch geeignete ordnungspolitische Maßnahmen unterbunden.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimment-haltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, entsprechend der Empfehlung
des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu beschließen.


6.4 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt
A Weiterentwicklung in der gesetzlichen Betreuung
B Bedarfsanpassung des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung
und chronisch Kranke
C Anpassung der beabsichtigten Erhöhung der Zuwendungen an die freien
Verbände der Wohlfahrtspflege
(Drucksache Nr.: 01323-01)

Zust. StA 53

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 09.11.2001 vor:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erwartet von der Verwaltung, dass auch zukünftig eine Beratung im Sinne des § 126 Bundessozialhilfegesetz sichergestellt ist.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen örtlichen Rehabili-tationsträgern ein Konzept für eine gemeinsame Servicestelle nach §§ 22 ff. SGB IX aller Rehabilitationsträger in Dortmund unter Federführung der Sozialverwaltung der Stadt Dortmund zu entwickeln und hierfür die finanziellen Fördermöglichkeiten zu prüfen.
3. In dem Konzept einer gemeinsamen Servicestelle sind die Beratungsstrukturen der dezentralen Sozialhilfe – und Jugendhilfedienste angemessen zu berücksichtigen.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

6.5 Satzung zur vierten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 01819-01)

Zust. StA 50

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung.



Zu Ziffer 7
-------------

Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Wirtschaftsplan 2002 und Produkt- und Leistungsplanung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 01831-01)

Zust. StA 41

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Aus-schusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion vom 05.12.2001 folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Wirtschaftsplan 2002 der Kulturbetriebe Dortmund ist auf Seite 24 die Entwicklung des Zuschussbedarfes für den Erfolgsplan zu entnehmen:




Demnach sind in

2002 2003 2004 2005

2 873 000,00 2 700 000,00 2 700 000,00 2 700 000,00

als Haushalts-Konsolidierungsbeiträge vorgesehen.

Im Vorschlag der Verwaltung für das HSK 2002 hingegen belaufen sich die Einsparziele von 2002 bis 2005 durchgängig auf 2,7 Mio. DM/pro Jahr (Seite 9 des Anhangs „Maßnahmen der Verwaltung zur Finanzzielerreichung“).

Die SPD-Fraktion bittet, diesen Widerspruch zu erläutern. Für den Fall, dass der zusätzliche Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 173 000,00 DM in 2002 mit der Schließung der Zweig-bibliothek Nord in Zusammenhang stehen sollte (liegt nahe, weil identische Summe), verwei-sen wir auf Seite 26 HSK, wo erläutert wird, dass diese Maßnahme bereits im Haushaltsplan-Entwurf für 2002 ff. berücksichtigt worden ist und somit in der Gesamteinsparsumme von
2,7 Mio. DM enthalten sein muss.

Der Ausschuss beschließt in diesem fall, den Wirtschaftsplan entsprechend zu korrigieren.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Berücksichtigung des Antrages der SPD-Fraktion vom 04.12.2001, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Wirtschaftsplan 2002 (Anlage 1) für die Kultur-betriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2002
- dem Vermögensplan 2002
- der Stellenübersicht
- der Finanzplanung
- der Entwicklung des Zuschussbedarfs für den Erfolgsplan
- den Teilwirtschaftsplänen der Geschäftsbereiche

und die Produkt- und Leistungsplanung (Anlage 2).

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2002 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2,5 Mio. Euro (5 Mio. DM) festgesetzt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Kulturbetrieben Dortmund bei Bedarf notwendige Betriebsmittel im Rahmen eines sog. Mittelvorgriffs auf das folgende Geschäftsjahr be-reitzustellen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zu beschließen.







7.2 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund Wirtschaftsplan 2002
(Drucksache Nr.: 01858-01)

Zust. StA 52

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Aus-schusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.12.2001 vor:

Den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2002 ist auf Seite 3 zu entnehmen, dass die Umsetzung der „Entwicklungsplanung Hallenbäder“ zu einer Reduzierung des Personal-aufwandes im Jahr 2002 durch Einsparung von 21 Planstellen in Höhe von 831 200,00 Euro führen soll.

Der Ausschuss stellt fest, dass im beschlossenen Modell 3 der Entwicklungsplanung Hallen-bäder sehr wohl diese 21 Planstellen zur Einsparung vorgesehen sind, allerdings dafür ein Zeitraum von 3 Jahren beschrieben ist (vgl. Seite 12 Entwicklungsplanung Hallenbäder). Dies resultierte aus der Tatsache, dass der Personalabbau sozialverträglich geschehen soll und die Personalkosten lediglich in dem Umfang realisiert werden können, wie es gelingt, Mitarbeiter umzusetzen oder aufgrund vorhandener Altersstruktur in den vorzeitigen Ruhestand zu ver-setzen (Seite 17 Entwicklungsplanung Hallenbäder). Dies kann im Jahr 2002 nicht in vollem Umfang erreicht werden.

Um den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe nicht mit einem Verlustvortrag in 2002 zu belasten, beauftragt der Ausschuss deshalb die Verwaltung, gemeinsam mit der Kämmerei ein realistisches Einsparziel für den Wirtschaftsplan zu erarbeiten, das dem Ratsbeschluss vom 05.04.2001 zur „Entwicklungsplanung Hallenbäder“ entspricht.

Beschluss:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Berücksichtigung des o. a. Antrages der SPD-Fraktion vom 04.12.2001, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Wirtschaftsplan 2002 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund gem. § 5 Abs. 1 Buchst. c) der Betriebssatzung zu und beauftragt den Kämmerer, die ausgewiesenen Zuschussbedarfe wie folgt kameral bereitzustellen:

E r f o l g s p l a n

- Finanzposition 5500 7150 0000
Zuschuss an den Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
- Betrag 13 066 500,00 Euro


V e r m ö g e n s p l a n

- Finanzposition 5500 9850 0001
Zuschuss an den Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
- Betrag 2 673 494,00 Euro




Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 13.12.2001 vor:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass durch das Bekannt werden möglicher weiterer Unregelmäßigkeiten beim Stadtsportbund eine stichprobenartige Überprüfung nicht ausreicht. Der Ausschuss beauftragt das Rechnungsprüfungsamt deshalb mit einer umfassenden und vollständigen Überprüfung der Geschäftsführung des Stadt-sportbundes.

2. Der Ausschuss sieht als weitere unumgängliche Konsequenz die Beendigung der Tätigkeit des jetzigen Hauptgeschäftsführers des Stadtsportbundes und fordert das Präsidium auf, die entsprechenden Schritte einzuleiten.

3. Der Haupt- und Finanzausschuss erwartet zukünftig eine vollständige Transparenz der finanziellen Transaktionen des Stadtsportbundes.
Entsprechende verwaltungsseitige Vorgaben sollen unverzüglich ergehen und dem Fachausschuss bekannt gegeben werden. Als wesentliche Maßnahme zur Erhöhung der Transparenz beschließt der Ausschuss die getrennte Zuführung städtischer Zu-schüsse an den Stadtsportbund und an die Bad- und Sport GmbH.

Nachdem Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den Antrag ihrer Fraktion begründet hatte, erläuterte OB Dr. Langemeyer, dass das Rechnungsprü-fungsamt bereits von ihm mit der Prüfung der geleisteten städtischen Zuschüsse und ihre Verwendung durch den Stadtsportbund beauftragt worden sei. Hierbei handele es sich um


die einzigen Prüfgegenstände, die vom Rechnungsprüfungsamt untersucht werden dürften.

Neben der Rechnungsprüfung sei auch die Staatsanwaltschaft tätig geworden und habe damit automatisch die Federführung für das gesamte Verfahren. Die Ergebnisse der Prüfung sollten seines Erachtens zunächst abgewartet werden.


Dieser Auffassung schlossen sich auch Rm Monegel für die CDU-Fraktion und Rm Jörder für die SPD-Fraktion an.


Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 13.12.2001 wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stimmte für den Antrag.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zu beschließen.











7.3 Sanierung des Hallenbades in Dortmund-Aplerbeck (Drucksache Nr.: 01916-01)

Zust. StA Städt. Immobilienwirtschaft
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschuss lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2001 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausschreibung der Sanierung der Anlagetechnik im Rahmen eines Contracting-Verfahrens mit Investitionskosten von max. 1 300 000,00 DM.

Die weiteren Mittel zur Sanierung des Hallenbades werden in den Haushaltsplan 2002 aufgenommen, jedoch erst freigegeben, wenn der Rat endgültig über den weiteren Betrieb
des Hallenbades im Rahmen eines Bäderkonzeptes entschieden hat.

Der Rat erwartet hierzu, insbesondere nach den unterschiedlichen Äußerungen der Verwaltung, die Vorstellung eines abgestimmten Bäderkonzeptes spätestens bis zur Ratssitzung im März 2002.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

Zu Ziffer 8


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Schule

8.1 Zurückführung des Depandance-Standortes der Kautzky-Grundschule am "Werzenkamp" zum Hauptstandort "Kautzkystraße"
(Drucksache Nr.: 01665-01)

Zust. StA 40

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, den Dependance-Standort der Kautsky-Grundschule am „Werzenkamp“ bis zum Ende des Schuljahres 2003/04 zum Hauptstandort „Kautskystraße“ zurückzuführen.












8.2 Erprobung alternativer Finanzierungsmodelle und Sondervorschläge in der Bauausführung
a) Ersatzbaumaßnahmen Hansa-Grundschule und Hangeney-Grundschule
b) Ganzheitliche Sanierung des Bert-Brecht-Gymnasiums/
Droste-Hülshoff-Realschule und des Gymnasiums
An der Schweizer Allee
(Drucksache Nr.: 01825-01)

Zust. StA Städt. Immobilienwirtschaft

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Schulaus-schusses vor:

1. Die Ersatzbaumaßnahmen der Hansa-Grundschule und der Hangeney-Grundschule und die ganzheitliche Sanierung des Bert-Brecht-Gymnasiums/Droste-Hülshoff-Realschule und des Gymnasiums An der Schweizer Allee werden im Rahmen des alternativen Finan-zierungs-, Bauausführungs- und Baumanagementkonzeptes realisiert.
2. Die vorgenannten Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde

3. Im Haushalt 2002 sind die externen Beratungskosten in Höhe von 50 000,00 DM aus dem Einzelplan 2 umzufinanzieren.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses zu beschließen.

8.3 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Reinoldus-Schiller-Gymnasium
(Drucksache Nr.: 01935-01)

Zust. StA Städtische Immibilienwirtschaft

Rm Diekneite (SPD) wies daraufhin, dass zu den Tagesordnungspunkten 8.3, 8.4 und 8.5 jeweils die Empfehlung des Schulausschusses vorliege, die genannten Schulen in das Ge-samtkonzept der alternativen Schulfinanzierung einfließen zu lassen. Die Verwaltung habe eine traditionelle Finanzierung vorgesehen und dazu erklärt, nur unter Inkaufnahme von Zeitverzögerungen sollte davon abgewichen werden. Man schließe sich der Verwaltungs-meinung an, so dass die vorliegenden Empfehlungen gegenstandslos seien.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes des Reinoldus-Schiller-Gymnasiums, Hallerey 49-51 in Do-Dorstfeld mit Gesamtkosten von
8 896 479,65 Euro (17 400 000,00 DM).







Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Finanzposition
HJ 2002
HJ 2003
HJ 2004
2300 9409 0198
Haushaltssoll
2 045 168,00 Euro
4 499 369,00 Euro
2 351 942,65 Euro
Verpflichtungs- ermächtigung
4 499 369,00 Euro
2 351 942,65 Euro
0,00 Euro
Die Deckung erfolgt aus den für die Sanierung von Schulen zusätzlich bereitgestellten Mitteln (30 Mio. DM) für das HJ 2002 im Rahmen der einseitigen Deckungsfähigkeit aus der Finanz-position 0354 5000 0000.
Die Verwendung von Mitteln dieser Investitionsmaßnahme für andere Maßnahmen oder Zwecke ist nicht zulässig.
Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt. Für die Verwendung der fertiggestellten Anlage zahlt der Nutzer ein Nutzungs-entgelt.


8.4 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Schulgebäude der Hauptschule Aplerbeck und der
Albrecht-Dürer-Realschule
(Drucksache Nr.: 01936-01)

Zust. StA Städtische Immobilienwirtschaft

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:

Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes
der Hauptschule Aplerbeck und der Albrecht-Dürer-Realschule, Schweizer Allee 25 in
Do-Aplerbeck mit Gesamtkosten von 8 691 962,00 Euro (17 000 000,00 DM).

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Finanzposition
HJ 2002
HJ 2003
HJ 2004
2200 9409 0144
Haushaltssoll
664 679,00 Euro
2 658 718,00 Euro
0,00 Euro
Verpflichtungs- ermächtigung
2 658 718,00 Euro
0,00 Euro
0,00 Euro
2200 9411 0144
Haushaltssoll
3 834 689,00 Euro
0,00 Euro
0,00 Euro
Verpflichtungs- ermächtigung
0,00 Euro
0,00 Euro
0,00 Euro

Die Mittel sind im Haushaltsplan-Entwurf 2002 veranschlagt.


Finanzposition
HJ 2002
HJ 2003
HJ 2004
2150 9409 0169
Haushaltssoll
1 533 876,00 Euro
0,00 Euro
0,00 Euro
Verpflichtungs- ermächtigung
0,00 Euro
0,00 Euro
0,00 Euro
Die Deckung erfolgt aus den für die Sanierung von Schulen zusätzlich bereitgestellten Mitteln (30 Mio. DM) für das HJ 2002 im Rahmen der einseitigen Deckungsfähigkeit aus der Finanzposition 0354 5000 0000.
Die Verwendung von Mitteln dieser Investitionsmaßnahme für andere Maßnahmen oder Zwecke ist nicht zulässig.
Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt. Für die Verwendung der fertiggestellten Anlage zahlt der Nutzer ein Nutzungs-entgelt.


8.5 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Heisenberg-Gymnasium
(Drucksache Nr.: 01937-01)

Zust. StA Städtische Immobilienwirtschaft

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:

Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Schulgebäudes
des Heisenberg-Gymnasiums, Preusische Str. 225 in Do-Eving mit Gesamtkosten von
8 991 067,59 Euro (17 585 000,00 DM).

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Finanzposition
HJ 2002
HJ 2003
HJ 2004
2300 9409 0192
Haushaltssoll
1 687 263,00 Euro
4 601 627,00 Euro
2 702 177,59 Euro
Verpflichtungs- ermächtigung
4 601 627,00 Euro
2 702 177,59 Euro
0,00 Euro
Die Deckung erfolgt aus den für die Sanierung von Schulen zusätzlich bereitgestellten Mitteln (30 Mio. DM) für das HJ 2002 im Rahmen der einseitigen Deckungsfähigkeit aus der Finanz-position 0354 5000 0000.
Die Verwendung von Mitteln dieser Investitionsmaßnahme für andere Maßnahmen oder Zwecke ist nicht zulässig.





Die durch die Investition entstehenden Folgebedarfe aus der Bewirtschaftung und Finan-zierung werden beginnend mit dem Haushaltsjahr 2004 wie folgt finanziert:
Index
Betrag
Zusatzbudget Bewirtschaftung
KGr. 400 Instandsetzungsarbeiten
128 000,00 DM
Zusatzbudget Finanzierung
Zinsen (anfänglich)
957 500,00 DM
Tilgung (anfänglich)
362 000,00 DM
Gegenfinanzierung
Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt. Für die Verwendung der fertiggestellten Anlage zahlt der Nutzer ein Nutzungs-entgelt.


8.6 Mittagsverpflegung für die Max-Wittmann-Schule (Schule für Geistigbehinderte)
hier: Neuregelung der Elternbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01753-01)

Zust. StA 40

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2001 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für eine einheitliche Mittagsverpflegung an allen Dortmunder Schulen mit Ganztagesbetreuung zu entwickeln.

Dabei soll das Konzept eine klare Leistungsdefinition bezüglich Art und Umfang der Mittagsverpflegung enthalten. Die Leistung soll ausgeschrieben und vergeben werden.

Die Kostenübernahme soll durch die Eltern erfolgen und für alle Schulen einheitlich geregelt werden. Bei der Erhebung des Kostenbeitrages soll die Zahl der unterhaltspflichtigen Kinder sowie die Sozialhilfebedürftigkeit Berücksichtigung finden.


Nachdem Rm Reppin (CDU) den Antrag seiner Fraktion begründet hatte, erklärte
Rm Diekneite (SPD), dass die Regelungen über die Mittagsverpflegung in der Selbstständigkeit und Verantwortung der Schulen bleiben sollten und auch weiterhin
private Initiativen sowie eine dezentrale Vergabe möglich sein müssten.


StR Pogadl führte aus, er verstehe einen einheitlichen Konzeptvorschlag so, dass die Verwaltung strukturelle Rahmenbedingungen, wie beispielsweise das Vorhalten einer Infrastruktur, gewährleiste. Im Einzelfall müssten Entscheidungen Sache der jeweiligen Schule bleiben.


Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) machte deutlich, dass auch sie eine einheitliche Regelung für alle Schulen für nicht angemessen halte.

Rm Reppin (CDU) erläuterte, dass es an den einzelnen Schulen eine sehr unterschiedliche Kostensituation und damit verbunden auch unterschiedlich hohe städtische Zuschussbedarfe gebe. Hier sollte z. B. durch entsprechende Eigenanteile der Eltern eine Vereinheitlichung der Kosten angestrebt werden. Gegen unterschiedliche Regelungen an den einzelnen Schulen, beispielsweise aufgrund von besonderen Elterninitiativen, sei nichts einzuwenden.
Der Haupt- und Finanzausschuss überweist den Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2001 zuständigkeitshalber an den Schulausschuss.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlage abzulehnen.



Zu Ziffer 9


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Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -


Zu Ziffer 10
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Finanzen und Liegenschaften

10.1 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
3. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 01845-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW und § 84 Abs. 1
GO NW Kenntnis von

a) den bewilligten Mehrausgaben für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2001 in Höhe von 20 984 325,38 DM
b) den im 3. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligten Verpflichtungs-ermächtigungen in Höhe von 4 953 000,00 DM.

10.2 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der
Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 01927-01)

Zust. StA 10/Sys

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2002.




Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Kredit in Höhe von 3 700 000,00 Euro zur Finanzierung der Investitionen des Dortmunder Systemhauses entsprechend dem
Vermögensplan 2002 aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf
2 000 000,00 Euro festgesetzt.


10.3 Kapitalerhöhung bei der Entsorgung Dortmund GmbH zum 02.01.2002 und
Umstellung auf den Euro
(Drucksache Nr.: 01999-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt den Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesell-schafterversammlung der Entsorgung Dortmund GmbH

1. die Umstellung des Stammkapitals von DM auf EURO und eine Erhöhung des Stamm-kapitals zum 02.01.2002 von dann 25 564 594,06 Euro auf 36 000 000,00 Euro zu be-schließen
2. alle Erklärungen abzugeben, die erforderlich oder zweckmäßig sind im Zusammenhang mit der Übernahme der erhöhten Stammeinlage, der Satzungsänderung und einer even-tuellen Zusammenlegung der Geschäftsanteile.


10.4 Deponie-Sondervermögen, Halbjahresbericht erstes Halbjahr 2001 und Änderung des Wirtschaftsplanes 2002
(Drucksache Nr.: 01951-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht über die Entwicklung des Deponie-sondervermögens im ersten Halbjahr 2001 zur Kenntnis und beschließt die Änderung des Wirtschaftsplanes 2001 wie in der Vorlage dargestellt.


10.5 Übertragung von Stammkapitaleinlagen an der DOGEWO GmbH auf die DSW AG
(Drucksache Nr.: 01957-01)

Zust. StA 20

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der öffentlichen Tagesordnung abgesetzt und soll im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden.








10.6 Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 42 % an der VEW MVA Hamm Holding GmbH durch die Entsorgung Dortmund GmbH
(Drucksache Nr.: 02029-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat genehmigt den im öffentlichen Interesse für die Abfallwirtschaft in Dortmund liegenden Erwerb von Geschäftsanteilen der RWE Power AG in Höhe von 42 % an der
MVA Hamm Holding GmbH durch die Entsorgung Dortmund GmbH. Der Kaufpreis berechnet und richtet sich nach den gleichen Vorgaben, wie sie für den Erwerb eines
Anteils in Höhe von 10 % an der VEW MVA Hamm Holding GmbH von der RWE Net AG/ RWE Power AG im vergangenen Jahr angesetzt worden sind.


Zu Ziffer 11


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Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 05.01.2002 und 04.05.2002
(Drucksache Nr.: 01816-01)

Zust. StA 32
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Absicht des Ordnungsamtes zur Kenntnis, aus Anlass folgender Veranstaltungen jeweils die Verlängerung der allgemeinen Ladenöff-nungszeiten freizugeben:

05.01.2002 Euro Music City 16.00 – 18.00 Uhr
04.05.2002 Dortmunder Bigband Festival 16.00 - 18.00 Uhr


11.2 Brandschutzbedarfsplan 2001
(Drucksache Nr.: 01483-01)

Zust. StA 32
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Dortmund mit
den Inhalten "Schutzzieldefinition", "Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt", "Budgetanpassung für den Fachbereich Feuerwehr" sowie die stufenplanmäßige Umsetzung.







11.3 Marketingkonzept zur Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften
(Drucksache Nr.: 01741-01)

Zust. StA 11

Rm Monegel (CDU) führte aus, dass seine Fraktion das Konzept begrüße. Das gelte insbeson-dere für die Darstellung moderner junger Leute, die bei der Stadt beschäftigt seien. Dagegen habe man Zweifel, dass mit drastischen Aussagen bei der Zielgruppe, die angesprochen wer-den solle, Sympathien zu gewinnen seien. An diesem Teil des Konzeptes sollte noch etwas gefeilt und verbessert werden.

Er rege an, dass sich nicht nur die Ausbildungsabteilung in den Schulen präsentiere, sondern auch Vertreter attraktiver Berufsgruppen aus der Verwaltung.

Die Produktdarstellung nach außen müsste ausgerichtet sein auf moderne Arbeitsplätze, mo-derne Führung und Partizipation sowie Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Dazu gehöre auch, nicht ständig in der Öffentlichkeit den Eindruck zu wecken, die Stadt sei finanziell am Ende.


Die SPD-Fraktion spreche sich ebenfalls für das vorliegende Marketingkonzept aus, erklärte Rm Jörder (SPD). Auch sie äußerte Bedenken hinsichtlich einiger Darstellungen, bei denen man geteilter Meinung sein könne. Hier sollte noch nachgebessert werden.


StK Pehlke gab einige Erläuterungen zum Marketingkonzept, das von jungen Leuten für junge Leute erstellt worden sei. Das Konzept werde regelmäßig überprüft und ggfls. den Erfor-dernissen angepasst. Die Anregung von Rm Monegel (CDU) werde die Verwaltung aufgrei-fen.


Rm Monegel (CDU) hob hervor, dass die Zustimmung seiner Fraktion nicht für die gesamte Vorlage gelte. Die „EDGAR-CARDS“ seien nicht geeignet für ein Konzept, mit dem man erfolgreich gegenüber anderen Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt antreten wolle. Eine professionelle Überarbeitung sei in diesem Bereich wünschenswert.


Auch für Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bestanden Zweifel, dass die Stadt Dortmund mit dem Konzept werbewirksam dargestellt werden könne. Außerdem müsse man die Finanzprobleme der Kommunen sehen, die bei Jugendlichen die Frage nach der Arbeitsplatzperspektive im öffentlichen Dienst aufwerfen würden. Sie rege an, den direkten Kontakt zu den Jugendlichen über die Schulen, auch in Verbindung mit dem Arbeitsamt, zu suchen.

Der Rat der Stadt nimmt das Marketingkonzept zur Gewinnung qualifizierter Nachwuchs-kräfte zur Kenntnis. Die Kosten belaufen sich von 2002 bis zum Jahre 2006 auf jährlich
160 000,00 DM (80 000,00 Euro). Die jährlich benötigten Haushaltsmittel werden dem Haushaltsunterabschnitt 0222 – Auszubildende - des Personalamtes zusätzlich zur Verfü-
gung gestellt.





Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 18.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.






D r . L a n g e m e y e r G i e s e
Oberbürgermeister Ratsmitglied






Der Oberbürgermeister

In Vertretung






M i k s c h W e b e r
Bürgermeister Schriftführer