P r o t o k o l l über die konstituierende (1.) Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am
01. Oktober 1999 - öffentliche Sitzung -


Beginn: 15.00 Uhr
Ende: 16.00 Uhr


Es waren folgende Damen und Herren anwesend:


CDU Dr. J.Eigenbrod, J. Göbel, W. Hartmann, Dr. F. Hofmann,
P. Kamolla, W. Marzodko, T. Müller, P. Rösler, F.-W. Weber

SPD H. Brieke, S. Hillgeris, K.-H. Kleinhans, B. Klösel, P. Pfeiffer,
M. Renno, S. Spottke,

Bündnis 90/Die Grünen Ch. Zabrotzki, I. Zabrotzki

Bürger statt Politiker
in der Bezirksvertretung H.-D. Pohlschröder


Seniorenbeirat:
Geyer

Verwaltung:
Böckmann
Spangenberg
Hoffmann

Schriftführer:
Böckmann



T a g e s o r d n u n g :

Öffentliche Sitzung

1. Bestellung eines Schriftführers sowie stellvertr. Schriftführer

1.1 Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.


2. Regularien

2.1 Feststellung der Tagesordnung.


3. Wahlen

3.1 Festlegung der Zahl der stellvertretenden Bezirksvorsteherinnen bzw. Bezirksvorsteher

3.2 Wahl der Bezirksvorsteherin bzw. des Bezirksvorstehers und der stellvertretenden Bezirksvorsteherin bzw. des stellvertretenden Bezirksvorstehers

4. Einführung und Verpflichtung

4.1 Einführung und Verpflichtung der Bezirksvorsteherin bzw. Bezirksvorstehers

4.2 Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bezirksvorsteherin bzw. des stellvertretenden Bezirksvorstehers sowie die Mitglieder der Bezirksvertretung Hörde



Gemäß § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
wird die konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung bis zur Neuwahl einer Bezirksvorsteherin bzw. eines Bezirksvorstehers vom Altersvorsitzenden der Bezirksvertretung geleitet. Die Durchsicht der Unterlagen hatte ergeben, dass Herrn Dr. Fritz Hofmann, geboren am 25. Dezember 1929, diese Aufgabe zufällt.

Der Herr Altersvorsitzende fragte nach, ob jemand in der Bezirksvertretung Hörde vor dem 25. Dezember 1929 geboren sei. Eine Wortmeldung erfolgte nicht.

Der Herr Altersvorsitzende wies darauf hin, dass die Einberufung der konstituierenden Sitzung der Bezirksvertretung gemäß § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ordnungsgemäß erfolgte.

Nach dieser Vorschrift ist die Bezirksvertretung spätestens drei Wochen nach der Neuwahl zu ihrer ersten Sitzung zusammenzurufen. Nach den einschlägigen Kommentaren zur Gemeindeordnung genügt es, wenn die Einladung innerhalb der genannten Frist den Mitgliedern der Bezirksvertretung zugeht. Die Sitzung selbst darf auch noch nach Ablauf dieser Dreiwochenfrist stattfinden.

Der Herr Altersvorsitzende stellte fest, dass die Einladung zur konstituierenden Sitzung der Bezirksvertretung Hörde ordnungsgemäß erfolgte und sich hiergegen kein Widerspruch erhob, so dass er die konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung Hörde eröffnen und die Anwesenden begrüßen konnte.

TOP. 1- Bestellung eines Schriftführers und seines Stellvertreters -

Der Herr Altersvorsitzende führte aus, dass in den vergangenen Legislaturperioden als Schriftführer der Bezirksverwaltungsstellenleiter und als Vertreter der stellvertr. Bezirksverwaltungsstellenleiter bestellt wurden. Um gleichzeitig einen ordnungsgemäßen Ablauf der Geschäftsführung der Bezirksvertretung sicher zu stellen ist eine weitere stellvertr. Schriftführerin zu benennen.

Dies würde bedeuten, zu bestellen für die Bezirksvertretung Hörde als
Schriftführer Herr Winfried Böckmann

als
stellvertretender Schriftführer Herr Ulrich Spangenberg

und als weitere

stellvertretende Schriftführerin Frau Sandra Hoffmann


Der Herr Altersvorsitzende fragte die Bezirksvertretung, ob sie damit einverstanden sei, Herrn Böckmann zum Schriftführer, Herrn Spangenberg zu seinem Stellvertreter und Frau Hoffmann zu seiner Stellvertreterin zu bestellen.

Es erhob sich kein Widerspruch; es wurde so verfahren.

TOP. 1.1
- Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift -

Der Herr Altersvorsitzende erläuterte, dass in der Vergangenheit so verfahren wurde, dass in alphabetischer Reihenfolge die Damen und Herren der Bezirksvertretung in der jeweiligen Sitzung benannt wurden.

Wenn es bei dieser Regelung bleiben sollte, wäre als erster Herr Brieke an der Reihe, den der Herr Altersvorsitzende bat, das Protokoll der konstituierenden Sitzung mit zu unterzeichnen.

Es erhob sich kein Widerspruch; es wurde so verfahren.

TOP.2 - Regularien -

TOP. 2.1 - Feststellung der Tagesordnung -

Der Herr Altersvorsitzende stellte fest, dass die Einladung fristgerecht gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben war.

Weiterhin wies er darauf hin, dass zur Anfertigung des Protokolls ein Tonträger den Verlauf der Sitzung aufzeichne.

Es ergab sich kein Widerspruch, es wurde so verfahren.

Die Tagesordnung wurde ansonsten so beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen.

TOP.3 - Wahlen -

TOP.3.1 - Festlegung der Zahl der stellvertretenden Bezirksvorsteherinnen bzw. Bezirksvorsteher -

Der Herr Altersvorsitzende wies ausdrücklich darauf hin, dass § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Wahl mehrerer Stellvertreter zulässt.

Anträge lagen dem Herrn Altersvorsitzenden nicht vor.

Der Herr Altersvorsitzende fragte jedoch nochmals in der Bezirksvertretung nach, ob mehr als ein Stellvertreter gewünscht sei.

Das war nicht der Fall.

Es wurde also ausdrücklich festgehalten, dass folgender Beschluss gefasst wurde.
"Die Bezirksvertretung Hörde hat beschlossen, eine stellvertretende Bezirksvorsteherin bzw. einen stellvertretenden Bezirksvorsteher zu wählen."

Da sich kein Widerspruch erhob, wurde so verfahren.
Bevor der Tagesordnungspunkt 3.2 aufgerufen wurde, gab der Herr Altersvorsitzende die Leitung der konstituierenden Sitzung an Herrn Hans Dieter Pohlschröder weiter, der am 16. Juli 1934 geboren ist.

Ordnungshalber fragte der Herr Altersvorsitzende nach, ob eines der Mitglieder vor dem
16. Juli 1934 geboren sei.

Da keine Meldung erfolgte, gab der Herr Altersvorsitzende die Leitung der Sitzung an Herrn Pohlschröder ab.

Herr Dr. Fritz Hofmann kandidierte selbst um das Amt des Herrn Bezirksvorstehers.

Bevor Herr Pohlschröder mit der Sitzung fortfuhr, stellte er sich der Bezirksvertretung kurz vor.

TOP.3.2
- Wahl der Bezirksvorsteherin bzw. des Bezirksvorstehers und wie beschlossen - der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters.

Herr Pohlschröder erläuterte zum Wahlverfahren gemäß § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, dass bei der Wahl der Bezirksvorsteherin bzw. des Bezirksvorstehers und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt wird.

Als gewählte Bezirksvorsteherin bzw. gewählter Bezirksvorsteher würde gelten, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt.

Als gewählte Stellvertreterin bzw. gewählter Stellvertreter würde gelten, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleicher Höchstzahl sei ein zweiter Wahlgang erforderlich.
Bestünde auch nach dem zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, entscheide das vom Altersvorsitzenden zu ziehende Los.

Herr Pohlschröder bat die Fraktionen um Wahlvorschläge:

Die CDU-Bezirksfraktion schlug vor: Herrn Dr. Fritz Hofmann

Die SPD-Bezirksfraktion schlug vor: Herrn Manfred Renno


Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht.

Herr Pohlschröder bat die Fraktionen, Mitglieder der Bezirksvertretung als Stimmenauszähler zu benennen und schlug vor, dass jede Fraktion ein Mitglied benennt.

Benannt wurden von der
CDU-Bezirksfraktion: Herr Hartmann

SPD-Bezirksfraktion: Herr Klösel
Bündnis 90/
Die Grünen in der
Bezirksvertretung: Frau Zabrotzki

Die Sitzung wurde für einige Minuten unterbrochen, um die Stimmzettel vorzubereiten.

Nachdem die Sitzung wieder eröffnet wurde, verteilte Herr Böckmann die Stimmzettel an die Mitglieder der Bezirksvertretung.

Herr Pohlschröder fragte nach, ob jedes Mitglied einen Stimmzettel erhalten habe und führte zum Wahlverfahren aus, dass bei Stimmenthaltung der Stimmzettel ungekennzeichnet abzugeben sei.

Er bat die Mitglieder der Bezirksvertretung, nun abzustimmen und ließ sodann die Stimmzettel wieder einsammeln.

Nachdem er sich vergewisserte, dass jedes Mitglied seinen Stimmzettel wieder abgegeben hatte, erklärte er die Wahlhandlung als abgeschlossen und bat die Stimmenauszähler, nun ihres Amtes zu walten.
Während der Auszählung wurde die Sitzung kurz unterbrochen.

Nach der Wiedereröffnung der Sitzung gab Herr Pohlschröder das Ergebnis der Wahl bekannt.

anwesende Mitglieder: 19

abgegebene Stimmen: 19

ungültige Stimmen: 0

mithin gültige Stimmen: 19

davon entfielen auf die
Liste der

CDU-Bezirksfraktion: 9 Stimmen

SPD-Bezirksfraktion: 10 Stimmen

Stimmenthaltungen: 0 Stimmen

Unter Anwendung des d' Hondtschen Höchstzahlverfahrens wurde festgestellt, dass die erste Höchstzahl mit 10 Stimmen auf die Liste der SPD-Bezirksfraktion entfällt.

An erster Stelle dieses Wahlvorschlages stand Herr Manfred Renno, der damit zum Bezirksvorsteher gewählt wurde.


Die zweite Höchstzahl betrug nach dem d' Hondtschen Verfahren 9 Stimmen.
Es wurde festgestellt, dass auf die Liste der CDU-Bezirksfraktion mit 9 Stimmen die nächste Höchstzahl entfiel.

Demzufolge war Herr Dr. Fritz Hofmann als stellvertretender Bezirksvorsteher gewählt worden.

Herr Pohlschröder fragte Herrn Renno, ob er die Wahl zum Bezirksvorsteher annehmen würde.

Herr Renno antwortete: "Ich nehme die Wahl an".

Herr Pohlschröder fragte nun Herrn Dr. Fritz Hofmann, ob er die Wahl zum stellvertretenden Bezirksvorsteher annehmen würde.

Herr Dr. Fritz Hofmann antwortete: "Ich nehme die Wahl an".

TOP.4 - Einführung und Verpflichtung -

TOP.4.1 - Einführung und Verpflichtung der Bezirksvorsteherin bzw. des Bezirksvorstehers


Gemäß § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hatte Herr Pohlschröder die Aufgabe, den Bezirksvorsteher in sein Amt einzuführen und ihn zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben zu verpflichten.

Herr Pohlschröder bat Herrn Renno zu sich und verlas die Verpflichtungsformel:

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle dieser Stadt erfüllen werde."

Der Herr Bezirksvorsteher antwortete:

"Ich verpflichte mich".

Damit war die Aufgabe des Altersvorsitzenden, bzw. des zweiten Altersvorsitzenden beendet.

Herr Pohlschröder bedankte sich für die Aufmerksamkeit bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung.

Die weitere Leitung der Sitzung übernahm nun der gewählte Bezirksvorsteher.


TOP.4.2
- Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bezirksvorsteherin bzw. des stellvertretenden Bezirksvorsteher sowie der Mitglieder der Bezirksvertretung Hörde -

Der Herr Bezirksvorsteher bat den stellvertretenden Bezirksvorsteher zu sich und alle anderen Mitglieder der Bezirksvertretung, sich von ihren Plätzen zu erheben.

Er verlas die Verpflichtungsformel:

"Ich bitte Sie, sich zu verpflichten, dass Sie Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, die Gesetze beachten und Ihre Pflichten zum Wohle dieser Stadt erfüllen werden."

Dagegen erhob sich kein Widerspruch.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung antworteten: "Ich verpflichte mich".

Der Herr Bezirksvorsteher bedankte sich bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Hörde.


Renno Brieke Böckmann
Vorsteher Mitglied Schriftführer
P r o t o k o l l über die konstituierende (1.) Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am
01. Oktober 1999 - öffentliche Sitzung -


Beginn: 15.00 Uhr
Ende: 16.00 Uhr


Es waren folgende Damen und Herren anwesend:


CDU Dr. J.Eigenbrod, J. Göbel, W. Hartmann, Dr. F. Hofmann,
P. Kamolla, W. Marzodko, T. Müller, P. Rösler, F.-W. Weber

SPD H. Brieke, S. Hillgeris, K.-H. Kleinhans, B. Klösel, P. Pfeiffer,
M. Renno, S. Spottke,

Bündnis 90/Die Grünen Ch. Zabrotzki, I. Zabrotzki

Bürger statt Politiker
in der Bezirksvertretung H.-D. Pohlschröder


Seniorenbeirat:
Geyer

Verwaltung:
Böckmann
Spangenberg
Hoffmann

Schriftführer:
Böckmann



T a g e s o r d n u n g :

Öffentliche Sitzung

1. Bestellung eines Schriftführers sowie stellvertr. Schriftführer

1.1 Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.


2. Regularien

2.1 Feststellung der Tagesordnung.


3. Wahlen

3.1 Festlegung der Zahl der stellvertretenden Bezirksvorsteherinnen bzw. Bezirksvorsteher

3.2 Wahl der Bezirksvorsteherin bzw. des Bezirksvorstehers und der stellvertretenden Bezirksvorsteherin bzw. des stellvertretenden Bezirksvorstehers

4. Einführung und Verpflichtung

4.1 Einführung und Verpflichtung der Bezirksvorsteherin bzw. Bezirksvorstehers

4.2 Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bezirksvorsteherin bzw. des stellvertretenden Bezirksvorstehers sowie die Mitglieder der Bezirksvertretung Hörde



Gemäß § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
wird die konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung bis zur Neuwahl einer Bezirksvorsteherin bzw. eines Bezirksvorstehers vom Altersvorsitzenden der Bezirksvertretung geleitet. Die Durchsicht der Unterlagen hatte ergeben, dass Herrn Dr. Fritz Hofmann, geboren am 25. Dezember 1929, diese Aufgabe zufällt.

Der Herr Altersvorsitzende fragte nach, ob jemand in der Bezirksvertretung Hörde vor dem 25. Dezember 1929 geboren sei. Eine Wortmeldung erfolgte nicht.

Der Herr Altersvorsitzende wies darauf hin, dass die Einberufung der konstituierenden Sitzung der Bezirksvertretung gemäß § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ordnungsgemäß erfolgte.

Nach dieser Vorschrift ist die Bezirksvertretung spätestens drei Wochen nach der Neuwahl zu ihrer ersten Sitzung zusammenzurufen. Nach den einschlägigen Kommentaren zur Gemeindeordnung genügt es, wenn die Einladung innerhalb der genannten Frist den Mitgliedern der Bezirksvertretung zugeht. Die Sitzung selbst darf auch noch nach Ablauf dieser Dreiwochenfrist stattfinden.

Der Herr Altersvorsitzende stellte fest, dass die Einladung zur konstituierenden Sitzung der Bezirksvertretung Hörde ordnungsgemäß erfolgte und sich hiergegen kein Widerspruch erhob, so dass er die konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung Hörde eröffnen und die Anwesenden begrüßen konnte.

TOP. 1- Bestellung eines Schriftführers und seines Stellvertreters -

Der Herr Altersvorsitzende führte aus, dass in den vergangenen Legislaturperioden als Schriftführer der Bezirksverwaltungsstellenleiter und als Vertreter der stellvertr. Bezirksverwaltungsstellenleiter bestellt wurden. Um gleichzeitig einen ordnungsgemäßen Ablauf der Geschäftsführung der Bezirksvertretung sicher zu stellen ist eine weitere stellvertr. Schriftführerin zu benennen.

Dies würde bedeuten, zu bestellen für die Bezirksvertretung Hörde als
Schriftführer Herr Winfried Böckmann

als
stellvertretender Schriftführer Herr Ulrich Spangenberg

und als weitere

stellvertretende Schriftführerin Frau Sandra Hoffmann


Der Herr Altersvorsitzende fragte die Bezirksvertretung, ob sie damit einverstanden sei, Herrn Böckmann zum Schriftführer, Herrn Spangenberg zu seinem Stellvertreter und Frau Hoffmann zu seiner Stellvertreterin zu bestellen.

Es erhob sich kein Widerspruch; es wurde so verfahren.

TOP. 1.1
- Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift -

Der Herr Altersvorsitzende erläuterte, dass in der Vergangenheit so verfahren wurde, dass in alphabetischer Reihenfolge die Damen und Herren der Bezirksvertretung in der jeweiligen Sitzung benannt wurden.

Wenn es bei dieser Regelung bleiben sollte, wäre als erster Herr Brieke an der Reihe, den der Herr Altersvorsitzende bat, das Protokoll der konstituierenden Sitzung mit zu unterzeichnen.

Es erhob sich kein Widerspruch; es wurde so verfahren.

TOP.2 - Regularien -

TOP. 2.1 - Feststellung der Tagesordnung -

Der Herr Altersvorsitzende stellte fest, dass die Einladung fristgerecht gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben war.

Weiterhin wies er darauf hin, dass zur Anfertigung des Protokolls ein Tonträger den Verlauf der Sitzung aufzeichne.

Es ergab sich kein Widerspruch, es wurde so verfahren.

Die Tagesordnung wurde ansonsten so beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen.

TOP.3 - Wahlen -

TOP.3.1 - Festlegung der Zahl der stellvertretenden Bezirksvorsteherinnen bzw. Bezirksvorsteher -

Der Herr Altersvorsitzende wies ausdrücklich darauf hin, dass § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Wahl mehrerer Stellvertreter zulässt.

Anträge lagen dem Herrn Altersvorsitzenden nicht vor.

Der Herr Altersvorsitzende fragte jedoch nochmals in der Bezirksvertretung nach, ob mehr als ein Stellvertreter gewünscht sei.

Das war nicht der Fall.

Es wurde also ausdrücklich festgehalten, dass folgender Beschluss gefasst wurde.
"Die Bezirksvertretung Hörde hat beschlossen, eine stellvertretende Bezirksvorsteherin bzw. einen stellvertretenden Bezirksvorsteher zu wählen."

Da sich kein Widerspruch erhob, wurde so verfahren.
Bevor der Tagesordnungspunkt 3.2 aufgerufen wurde, gab der Herr Altersvorsitzende die Leitung der konstituierenden Sitzung an Herrn Hans Dieter Pohlschröder weiter, der am 16. Juli 1934 geboren ist.

Ordnungshalber fragte der Herr Altersvorsitzende nach, ob eines der Mitglieder vor dem
16. Juli 1934 geboren sei.

Da keine Meldung erfolgte, gab der Herr Altersvorsitzende die Leitung der Sitzung an Herrn Pohlschröder ab.

Herr Dr. Fritz Hofmann kandidierte selbst um das Amt des Herrn Bezirksvorstehers.

Bevor Herr Pohlschröder mit der Sitzung fortfuhr, stellte er sich der Bezirksvertretung kurz vor.

TOP.3.2
- Wahl der Bezirksvorsteherin bzw. des Bezirksvorstehers und wie beschlossen - der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters.

Herr Pohlschröder erläuterte zum Wahlverfahren gemäß § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, dass bei der Wahl der Bezirksvorsteherin bzw. des Bezirksvorstehers und der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt wird.

Als gewählte Bezirksvorsteherin bzw. gewählter Bezirksvorsteher würde gelten, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt.

Als gewählte Stellvertreterin bzw. gewählter Stellvertreter würde gelten, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleicher Höchstzahl sei ein zweiter Wahlgang erforderlich.
Bestünde auch nach dem zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, entscheide das vom Altersvorsitzenden zu ziehende Los.

Herr Pohlschröder bat die Fraktionen um Wahlvorschläge:

Die CDU-Bezirksfraktion schlug vor: Herrn Dr. Fritz Hofmann

Die SPD-Bezirksfraktion schlug vor: Herrn Manfred Renno


Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht.

Herr Pohlschröder bat die Fraktionen, Mitglieder der Bezirksvertretung als Stimmenauszähler zu benennen und schlug vor, dass jede Fraktion ein Mitglied benennt.

Benannt wurden von der
CDU-Bezirksfraktion: Herr Hartmann

SPD-Bezirksfraktion: Herr Klösel
Bündnis 90/
Die Grünen in der
Bezirksvertretung: Frau Zabrotzki

Die Sitzung wurde für einige Minuten unterbrochen, um die Stimmzettel vorzubereiten.

Nachdem die Sitzung wieder eröffnet wurde, verteilte Herr Böckmann die Stimmzettel an die Mitglieder der Bezirksvertretung.

Herr Pohlschröder fragte nach, ob jedes Mitglied einen Stimmzettel erhalten habe und führte zum Wahlverfahren aus, dass bei Stimmenthaltung der Stimmzettel ungekennzeichnet abzugeben sei.

Er bat die Mitglieder der Bezirksvertretung, nun abzustimmen und ließ sodann die Stimmzettel wieder einsammeln.

Nachdem er sich vergewisserte, dass jedes Mitglied seinen Stimmzettel wieder abgegeben hatte, erklärte er die Wahlhandlung als abgeschlossen und bat die Stimmenauszähler, nun ihres Amtes zu walten.
Während der Auszählung wurde die Sitzung kurz unterbrochen.

Nach der Wiedereröffnung der Sitzung gab Herr Pohlschröder das Ergebnis der Wahl bekannt.

anwesende Mitglieder: 19

abgegebene Stimmen: 19

ungültige Stimmen: 0

mithin gültige Stimmen: 19

davon entfielen auf die
Liste der

CDU-Bezirksfraktion: 9 Stimmen

SPD-Bezirksfraktion: 10 Stimmen

Stimmenthaltungen: 0 Stimmen

Unter Anwendung des d' Hondtschen Höchstzahlverfahrens wurde festgestellt, dass die erste Höchstzahl mit 10 Stimmen auf die Liste der SPD-Bezirksfraktion entfällt.

An erster Stelle dieses Wahlvorschlages stand Herr Manfred Renno, der damit zum Bezirksvorsteher gewählt wurde.


Die zweite Höchstzahl betrug nach dem d' Hondtschen Verfahren 9 Stimmen.
Es wurde festgestellt, dass auf die Liste der CDU-Bezirksfraktion mit 9 Stimmen die nächste Höchstzahl entfiel.

Demzufolge war Herr Dr. Fritz Hofmann als stellvertretender Bezirksvorsteher gewählt worden.

Herr Pohlschröder fragte Herrn Renno, ob er die Wahl zum Bezirksvorsteher annehmen würde.

Herr Renno antwortete: "Ich nehme die Wahl an".

Herr Pohlschröder fragte nun Herrn Dr. Fritz Hofmann, ob er die Wahl zum stellvertretenden Bezirksvorsteher annehmen würde.

Herr Dr. Fritz Hofmann antwortete: "Ich nehme die Wahl an".

TOP.4 - Einführung und Verpflichtung -

TOP.4.1 - Einführung und Verpflichtung der Bezirksvorsteherin bzw. des Bezirksvorstehers


Gemäß § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hatte Herr Pohlschröder die Aufgabe, den Bezirksvorsteher in sein Amt einzuführen und ihn zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben zu verpflichten.

Herr Pohlschröder bat Herrn Renno zu sich und verlas die Verpflichtungsformel:

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle dieser Stadt erfüllen werde."

Der Herr Bezirksvorsteher antwortete:

"Ich verpflichte mich".

Damit war die Aufgabe des Altersvorsitzenden, bzw. des zweiten Altersvorsitzenden beendet.

Herr Pohlschröder bedankte sich für die Aufmerksamkeit bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung.

Die weitere Leitung der Sitzung übernahm nun der gewählte Bezirksvorsteher.


TOP.4.2
- Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bezirksvorsteherin bzw. des stellvertretenden Bezirksvorsteher sowie der Mitglieder der Bezirksvertretung Hörde -

Der Herr Bezirksvorsteher bat den stellvertretenden Bezirksvorsteher zu sich und alle anderen Mitglieder der Bezirksvertretung, sich von ihren Plätzen zu erheben.

Er verlas die Verpflichtungsformel:

"Ich bitte Sie, sich zu verpflichten, dass Sie Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, die Gesetze beachten und Ihre Pflichten zum Wohle dieser Stadt erfüllen werden."

Dagegen erhob sich kein Widerspruch.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung antworteten: "Ich verpflichte mich".

Der Herr Bezirksvorsteher bedankte sich bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Hörde.


Renno Brieke Böckmann
Vorsteher Mitglied Schriftführer