Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:00 - 17:55 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis90/Die Grünen)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)

sB Markus Besserer (CDU)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)

sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Rosemarie Liedschulte (CDU) i.V. für Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Lucio Garcia Martin (SPD) i.V. für Rm Ingeborg Kräft (SPD)

sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Margret Lehmann (SPD)

sB Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (Bündnis90/Die Grünen)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Horst-Erhardt Knoll

3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr
Andreas Gora
Friedrich-Wilhelm Herkelmann
Frank Ortmann
Anne Rabenschlag
Georg Rupa
Albert Schauerte
Marianne Schobert
Gusti Steiner



4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Jürgen Krause
Dr. Udo Lepper
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Jörg Süshardt
Manfred Stankewitz
Gerd Ufer



Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 13.11.2001, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.09.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2002
- Ausschussvorlage einschließlich Lesehilfe
(Drucksache Nr.: 01683-01)

Bitte Haushaltspläne mitbringen!

2.2 Leitbilder zur Sozial- und Familienpolitik in Dortmund: "Solidarische und beteiligungsorientierte Stadt Dortmund"
- Ratsvorlage
(Drucksache Nr.: 01416-01)


2.3 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit
- Ausschussvorlage
(Drucksache Nr.: 01787-01)

3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Erstellung eines neuen IT-Verfahrens SOLID. zur Sachbearbeiterunterstützung in der Sozialverwaltung
- Ratsvorlage (Drucksache Nr.: 01407-01)
- Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die öffentliche Sitzung des HFA am 25.10.01
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.10.01

3.2 Überführung der Tagespflege "Wilhelm-Hansmann-Haus" in die Städt. Seniorenheime gGmbH - Ratsvorlage DS-Nr. 01546-01

Unterlagen werden nachversandt

3.3 Bericht zur Behindertenhilfe in Dortmund
- Ausschussvorlage
(Drucksache Nr.: 01814-01)

3.4 Kommunale Förderung der Verbände der Wohlfahrtspflege
a) Übergangsregelung für 2001
b) Vertragliche Regelung ab 01.01.2002 - Rahmenvertrag und Einzelverträge

- Ratsvorlage Vorlage Drucksache-Nr.

Unterlagen werden nachversandt

3.5 Sicherung der aufsuchenden Sozialarbeit auf dem Nordmarkt
Vorschlag zur TO der CDU-Fraktion

(Drucksache Nr.: 01801-01)

Unterlagen werden nachversandt

3.6 Frühförderung

3.6.1 Frühförderung - Berichterstattung 4. Quartal 2001

3.6.2 Informationen zum SGB IX
hier: Zukünftige Frühförderung - mündlicher Bericht

3.7 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung in Dortmund
hier: Bund Deutscher Pfadfinder Soziale Dienste gGmbH

- mündlicher Bericht

3.8 Umsetzung des Landesprogramms "Arbeit statt Sozialhilfe"
Vorschlag zur TO der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 01827-01)


Unterlagen werden nachversandt


3.9 Umsetzung des Wohnungsnotfallprogramms Duisburg
Vorschlag zur TO der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 01826-01)

Unterlagen werden nachversandt


4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Beitritt der Stadt Dortmund in den Verein "Aufsuchende medizinische Hilfe für wohnungslose Menschen in Dortmund"
- HFA-Vorlage
(Drucksache Nr.: 01702-01)

4.2 Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt
- Ratsvorlage
(Drucksache Nr. 01323-01)

4.3 Betreuungswesen in Dortmund - Beantwortung einer Bitte der SPD-Fraktion um Stellungnahme der Verwaltung nach § 14 (1) GeschO vom 04.09.01 - Drucksache Nr. 01509-01

Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 11.09.01 zur Verfügung gestellt.

4.4 Einrichtung und Betrieb eines Drogenkonsumraumes
- Ausschussvorlage
(Drucksache Nr.: 01823-01)
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


N i e d e r s c h r i f t

für die 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 13.11.2001
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:00 - 17:55 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis90/Die Grünen)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)

sB Markus Besserer (CDU)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)

sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Rosemarie Liedschulte (CDU) i.V. für Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Lucio Garcia Martin (SPD) i.V. für Rm Ingeborg Kräft (SPD)

sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Margret Lehmann (SPD)

sB Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (Bündnis90/Die Grünen)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Horst-Erhardt Knoll

3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr
Andreas Gora
Friedrich-Wilhelm Herkelmann
Frank Ortmann
Anne Rabenschlag
Georg Rupa
Albert Schauerte
Marianne Schobert
Gusti Steiner






4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Jürgen Krause
Dr. Udo Lepper
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Jörg Süshardt
Manfred Stankewitz
Gerd Ufer



Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 13.11.2001, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.09.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2002
- Ausschussvorlage einschließlich Lesehilfe
(Drucksache Nr.: 01683-01)

Bitte Haushaltspläne mitbringen!

2.2 Leitbilder zur Sozial- und Familienpolitik in Dortmund: "Solidarische und beteiligungsorientierte Stadt Dortmund"
- Ratsvorlage
(Drucksache Nr.: 01416-01)


2.3 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit
- Ausschussvorlage
(Drucksache Nr.: 01787-01)

3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Erstellung eines neuen IT-Verfahrens SOLID. zur Sachbearbeiterunterstützung in der Sozialverwaltung
- Ratsvorlage (Drucksache Nr.: 01407-01)
- Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die öffentliche Sitzung des HFA am 25.10.01
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.10.01

3.2 Überführung der Tagespflege "Wilhelm-Hansmann-Haus" in die Städt. Seniorenheime gGmbH - Ratsvorlage DS-Nr. 01546-01

Unterlagen werden nachversandt

3.3 Bericht zur Behindertenhilfe in Dortmund
- Ausschussvorlage
(Drucksache Nr.: 01814-01)

3.4 Kommunale Förderung der Verbände der Wohlfahrtspflege
a) Übergangsregelung für 2001
b) Vertragliche Regelung ab 01.01.2002 - Rahmenvertrag und Einzelverträge

- Ratsvorlage Vorlage Drucksache-Nr.

Unterlagen werden nachversandt

3.5 Sicherung der aufsuchenden Sozialarbeit auf dem Nordmarkt
Vorschlag zur TO der CDU-Fraktion

(Drucksache Nr.: 01801-01)

Unterlagen werden nachversandt

3.6 Frühförderung

3.6.1 Frühförderung - Berichterstattung 4. Quartal 2001

3.6.2 Informationen zum SGB IX
hier: Zukünftige Frühförderung - mündlicher Bericht

3.7 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung in Dortmund
hier: Bund Deutscher Pfadfinder Soziale Dienste gGmbH

- mündlicher Bericht

3.8 Umsetzung des Landesprogramms "Arbeit statt Sozialhilfe"
Vorschlag zur TO der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 01827-01)


Unterlagen werden nachversandt


3.9 Umsetzung des Wohnungsnotfallprogramms Duisburg
Vorschlag zur TO der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 01826-01)

Unterlagen werden nachversandt


4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Beitritt der Stadt Dortmund in den Verein "Aufsuchende medizinische Hilfe für wohnungslose Menschen in Dortmund"
- HFA-Vorlage
(Drucksache Nr.: 01702-01)

4.2 Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt
- Ratsvorlage
(Drucksache Nr. 01323-01)

4.3 Betreuungswesen in Dortmund - Beantwortung einer Bitte der SPD-Fraktion um Stellungnahme der Verwaltung nach § 14 (1) GeschO vom 04.09.01 - Drucksache Nr. 01509-01

Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 11.09.01 zur Verfügung gestellt.

4.4 Einrichtung und Betrieb eines Drogenkonsumraumes
- Ausschussvorlage
(Drucksache Nr.: 01823-01)


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Weyer (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

TOP 3.2 - Überführung der Tagespflege "Wilhelm-Hansmann-Haus" in die Städtische Seniorenheime gGmbH - wird von der Tagesordnung abgesetzt. Unter TOP 2.1 werden auch TOP 3.8 - Umsetzung des Landesprogramms "Arbeit statt Sozialhilfe", TOP 4.2 - Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt - und TOP 4.3 - Betreuungswesen in Dortmund sowie alle zu diesen Tagesordnungspunkten gehörenden Anträge behandelt. Der Ausschuss stimmt der so geänderten Tagesordnung einstimmig zu.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.09.2001

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.09.2001.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 16. Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.09.2001.


zu TOP 2.1.2
Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2002
- Ausschussvorlage einschließlich Lesehilfe (Drucksache Nr.: 01683-01)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum "Kommunalen Programm" vom 10.11.01
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum "Vertrag mit dem Verein Frauen helfen Frauen" vom 06.11.01

TOP 3.8 - Umsetzung des Landesprogramms "Arbeit statt Sozialhilfe"
- Bitte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.10.01 um Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 (1) GeschO (Drucksache Nr.: 01827-01)

TOP 4.2 - Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 01323-01)
- gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 09.11.01
- Ausführungen des Aktionskreises "Der behinderte Mensch in Dortmund" vom 08.11.01

TOP 4.3 - Betreuungswesen in Dortmund
- Bitte der SPD-Fraktion um Stellungnahme der Verwaltung nach § 14 (1) GeschO vom 04.09.01 (Drucksache Nr. 01509-0)


Herr Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") richtet an die Verwaltung die Frage, warum in der aufstockenden Hilfe zur Pflege in den Pflegestufen I und II die Ansätze erhöht wurden, und in der Stufe III abgesenkt wurden.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) führt daraufhin aus, dass die Leistungen, die unter der Haushaltsstelle 4115 veranschlagt sind, im wesentlichen auf die Entscheidungen der Pflegekassen zurückzuführen sind, die über Stufe I, II oder III entscheiden. Die niedergelegten Zahlen entsprechen der tatsächlichen Entwicklung, wobei besonders zu berücksichtigen ist, dass bei Stufe III die Besitzstandswahrung, die seinerzeit mit Inkrafttreten der Pflegeversicherung ins Gesetz übernommen worden ist, allmählich ausläuft. Das Budget des Sozialamtes ist allerdings so konzipiert, dass sämtliche Haushaltsstellen gegenseitig deckungsfähig sind. Wenn sich also Entwicklungen ergäben, die sich anders als dargelegt darstellen, gäbe es die Möglichkeit, dies entsprechend auszugleichen. Was die Hilfen zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft angeht, ist die Sozialverwaltung noch damit befasst, die Auswirkungen des SGB IX tatsächlich einzuschätzen. Daher ist die Veranschlagung auch unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Entwicklung des SGB IX zu sehen. Es ist nicht die Absicht der Sozialverwaltung, diese Leistungen bewusst einzuschränken und zu kürzen.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) stellt den Antrag ihrer Fraktion zum Thema "Arbeit statt Sozialhilfe" - Kommunales Programm bzw. Landesprogramm - vor, mit dem dafür gesorgt werden kann, dass die Mittel, die in der Vergangenheit aus eingesparter Sozialhilfe zusätzlich aus städtischen Mitteln in das Landesprogramm investiert worden sind, weiterhin diesem Programm zur Verfügung gestellt werden. Ein zweiter Antrag bezieht sich auf den Verein "Frauen helfen Frauen" als Träger der Frauenberatungsstelle und des Frauenhauses, weil ihre Fraktion der Meinung ist, dass es notwendig wäre, auch diesem Verein eine mehrjährige Vertragssicherheit anzubieten.


Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) hält es für sinnvoll, die an die Verwaltung gestellten Fragen zum Landesprogramm an dieser Stelle zu beantworten, soweit das zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) informiert, dass der Sozialverwaltung zum derzeitigen Zeitpunkt bekannt ist, dass das Landesprogramm 2001 nur zu 50 % realisiert werden soll und für das Jahr 2002 Mittel für das Landesprogramm nicht mehr zu Verfügung stehen. Er weist allerdings auch darauf hin, dass jedes Jahr um diese Zeit Informationen dieser Art aus Düsseldorf kommen, wobei es bisher immer gelungen ist, dies zu verhindern. Es wäre daher sinnvoll, wenn der Ausschuss noch einmal deutlich machen würde, welche Bedeutung das Landesprogramm für die Kommune hat, und insoweit auch an das Land appelliert, es bei der alten Regelung zu belassen. Wenn dieser Appell dann wider Erwarten ohne Ergebnis bleibt, würde man im Laufe des Jahres die Frage stellen müssen, welche Möglichkeiten es gibt, die Mittel, die als kommunaler Anteil für das Landesprogramm vorgesehen waren, auf das kommunale Programm umzuschichten. Konkrete Zahlen sind noch nicht bekannt, weil die Frage, in welchem Umfang 2001 tatsächlich gekürzt wird, noch schwieriger zu bewerten ist als die Absicht, 2002 gänzlich aus dem Programm auszusteigen. Zu dem zweiten Antrag merkt er an, dass sich die Sozialverwaltung mit den Verbänden darauf verständigt hat, dass alle Anbieter sozialer Dienstleistungen in Dortmund, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, sich vertraglich zu binden, derartige Verträge erhalten sollten.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) möchte den Vorschlag aufnehmen und als Ausschuss ein entsprechendes Schreiben an die Landesregierung bzw. an die im Landtag vertretenen Fraktionen mit dem Hinweis darauf richten, welche Bedeutung das Landesprogramm als Anteil der Arbeitsförderungsmaßnahmen für Dortmund hat. Darüber hinaus gibt sie den Hinweis, dass sich die Fraktionen bereits sehr früh im Vorfeld verständigt haben, die Haushaltsberatungen in den Ausschüssen nicht mit einer Beschlussfassung abzuschließen, sondern die Beratungsergebnisse insgesamt in die HFA-Sitzung am 13.12.2001 durchlaufen zu lassen, mit dem Ziel, die Vereinbarungen zu bündeln und auch in gemeinsamen oder jeweils einzelnen Anträge zum Haushalt zusammenzufassen.

Herr Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") möchte wissen, welche Faktoren für eine Minderung des Besitzstandes maßgeblich sind.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) erinnert an die ähnlich schwierige Situation bei den Haushaltsberatungen im letzten Jahr. Auch in diesem Jahr ist die Frage, in welchem Kontext man sich bewegt, wenn man über den Sozialhaushalt redet, der sich im wesentlichen aus zwei Bereichen zusammensetzt, dem Pflichtbereichen nach dem BSHG und dem freiwilligen Bereich, der immer im besonderen Fokus des Regierungspräsidenten steht. Alljährlich stellt er sich darüber hinaus die Frage, welche Landeskürzungen sich ganz konkret auf kommunale Ausgaben auswirken werden. Der Antrag der Grünen geht davon aus, dass das Land sich ein Stück weit mehr aus der Verantwortung ziehen wird. Aus Sicht der CDU-Fraktion werden heute keine Beschlüsse gefasst, ansonsten würde sie diesem Antrag nicht zustimmen, weil noch nicht konkret bekannt ist, was das Land machen wird, und es auch eine Gelegenheit sein könnte, die variable Haushaltssumme, die im Bereich Einsparung von HzL zur Verfügung steht, anders zu nutzen als auf den bisher eingefahrenen Bahnen. Zum Thema "Frauen helfen Frauen" hat die CDU-Fraktion bereits einen Antrag gestellt, aber dabei ganz bewusst keine Haushaltsansätze genannt. Damit wird sich der HFA am 13.12. auseinandersetzen, wenn das Gesamtpaket geschnürt wird.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) stellt noch einmal klar, dass es sich bei dem Antrag zum Verein "Frauen helfen Frauen" um einen Verfahrensvorschlag handelt. Der Antrag zum Kommunalen Programm beinhaltet nicht, in welche Richtung das tendenziell geht, ob die eingesparten Gelder zielgruppenspezifisch für besondere Bereiche angelegt werden, ist eine konzeptionelle Frage, die man noch einmal mit dem Beirat besprechen muss. Der Ausschuss sollte aber das Land darüber informieren, dass die Stadt weiterhin bereit ist, die Summe zu investieren, die in der Vergangenheit zusätzlich in das Landesprogramm geflossen ist. Wenn es dann tatsächlich zu Kürzungen oder Streichungen kommt, müsste es sich im Schnitt um die Summe von 2 Mio. DM handeln, was etwa 40 zusätzlichen Maßnahmeplätzen entspräche.

Herr Giese (SPD-Fraktion) erinnert an die Absprache der Fraktionen, den Haushalt heute lediglich einzubringen und nicht bis ins Detail zu diskutieren. Natürlich sei es wichtig, im Ausschuss Signale auszusenden und zu sagen, welche haushaltsrelevanten Dinge am Ende umgesetzt werden müssen, dabei darf der Gesamthaushalt jedoch nicht außer Acht gelassen werden.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist ebenfalls darauf hin, dass die Vereinbarung gültig ist, endgültige Beschlüsse, auch über die heute vorliegenden Anträge, erst in der bündelnden Sitzung des HFA am 13.12.2001 zu fassen. Dennoch ist es sinnvoll, wenn sich der Sozialausschuss in einer ersten Diskussion bereits hinsichtlich der Anträge orientiert, unbeschadet dessen, dass es in den nächsten Wochen noch reichlich Gelegenheit geben wird, zwischen den Fraktionen entsprechende Haushaltsinitiativen abzustimmen. Die Beantwortung der Frage, welche Spielräume sich im Haushalt jenseits der Pflichtaufgaben, durch die der Großteil der Mittel im Sozialhaushalt gebunden ist, ergeben und wie sie genutzt werden können, um kommunales Handeln überhaupt noch möglich zu machen, ist in der Tat die vornehmste Aufgabe des Ausschusses.

Auch Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) stellt klar, dass der Gesamthaushalt im Blickfeld bleiben muss, was aber nicht heißen soll, dass im sozialen Bereich jetzt mit Massivität Einsparungen vorgenommen werden. Zum Thema Ersatz des Landesprogramms durch ein Kommunales ASS sollte man sich nicht im Vorfeld einer mengenmäßigen Betrachtung hingeben, sondern sich im kommenden Jahr darum kümmern, wenn es wieder Einsparungen im Bereich HzL geben sollte. Die Zielgruppendiskussion und die Potentialanalyse müssen mit einem spezifischen Handeln korrespondieren. Im übrigen hält er es für einen probaten Weg, dem Land aus diesem Kreis ein Signal auszusenden und darauf aufmerksam machen, dass die Kommunen sich nicht zu helfen wissen und der Sozialetat an der Stelle massiven Schaden leidet.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) möchte die Chance nutzen, den Fragenkatalog zum Kommunalen ASS um den Punkt "Festlegung von Kriterien und Qualitätsstandards" zu erweitern und regt an, dies in der nächsten Sitzung zu behandeln. Darüber hinaus bittet auch sie die Vorsitzende, im Namen des Ausschusses einen Appell an die Landesregierung zu richten. Dann geht sie auf die Vorlage "Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt" ein, nach der die beim Gesundheitsamt angesiedelte Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranke im Rahmen von Haushaltssicherung aufgegeben werden soll. Im aktuellen Produkthaushalt der Stadt Dortmund wird auf Seite 209 aufgezeigt, was diese städtische Behindertenberatung für jährlich über 4000 Menschen leistet. Die Grundlage dafür ist eine nach § 126 BSHG festgeschriebene Pflichtleistung der Kommune. Die Idee, diese Pflichtleistung nun, wenn man § 126 BSHG mit § 22 SGB IX verknüpfen würde, langfristig von den Servicestellen der Reha-Träger erledigen zu lassen, ist für ihre Fraktion rechtlich sehr fragwürdig, da es in dieser Stadt noch keine, zumindest nach § 22 SGB IX entsprechend arbeitende Servicestelle gibt. Auch der Zeitraum, die Mittel für die Behindertenberatungsstelle im Jahr 2002 schon einmal einzusparen, erscheint ihr völlig unangemessen, da bis dahin die Servicestellen nicht eingerichtet werden können. Entsprechend der von ihrer Fraktion immer geforderten neutralen Pflegefachberatung fungiert die Behindertenberatungsstelle des Gesundheitsamtes trägerunabhängig, im Gegensatz zu den zur Leistung verpflichteten Reha-Trägern. Das ist ein wesentlicher Vorteil. Daher stellt sich die Frage, warum die Verwaltung, unterstützt von SPD und CDU, die neutrale Basis einer Behindertenberatungsstelle zugunsten einer Trägerstruktur, die eindeutige Eigeninteressen vertritt, abschaffen will. Nachdenkenswert wäre auch, ob umgekehrt die Mitfinanzierung einer Servicestelle aus Mitteln der Reha-Träger innerhalb der Behindertenberatungsstelle des Gesundheitsamtes möglich wäre. Dieses Vorhaben der Haushaltssicherung hat die Betroffenen der Behindertenversorgung, der Behindertenselbsthilfe, der Gewerkschaften und auch die bei der Beratungsstelle Beschäftigten sehr besorgt, und wegen der vielen Unwägbarkeiten, Proteste und der notwendigen rechtlichen Überprüfung wird diese Vorlage inklusive des gemeinsamen Antrages in den Rat durchlaufen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird sich jedoch mit ihren Stimmen gegen die Auflösung dieser Beratungsstelle aussprechen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) informiert, dass Herr Stadtrat Pogadl (Sozialdezernent) darum gebeten hat, zu der Vorlage Stellung zu nehmen, und schlägt deswegen vor, die ansonsten zum Haushalt gestellten Fragen nach hinten zu schieben und gebündelt zu beantworten.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) weist auf die drei Elemente der Vorlage hin, zum einen die Neuregelung im Bereich des Betreuungswesens, zu der Herr Dr. Lepper im Anschluss eine Korrektur mitteilen wird. Punkt B beinhaltet die Beratungsstelle; in der Bestandaufnahme zur Behindertenhilfe ist dazu festgehalten, dass es in Dortmund für die über 70.000 Behinderten ein Netzwerk an Beratungsstellen gibt, so dass er bei einer Aufgabe dieser speziellen Stelle kein Defizit erwartet. Die Sozialverwaltung möchte eine gemeinsame Service- und Beratungsstelle haben und empfindet den vorliegenden Antrag dazu als äußerst hilfreich. Wo diese Servicestelle angesiedelt wird, kann man heute noch nicht sagen, das kann nur das Ergebnis einer operativen Betrachtung sein, wie man optimal organisiert und finanziert, denn auch Refinanzierungsfragen werden eine Rolle spielen. Punkt C ist in der Vorlage ausreichend dargelegt.

Herr Dr. Lepper (stellvertr. Leiter des Gesundheitsamtes) stellt richtig, dass auf Seite 3 unter Punkt 3 "Konsolidierungsbeitrag" die zukünftigen Kosten für die Querschnittsaufgaben nach Landesförderung 284.000 DM betragen. Das ändert aber nichts daran, dass auch unter Berücksichtigung dieses neuen Betrages immer noch ein Konsolidierungsbeitrag erhalten bleibt.

Herr Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") macht deutlich, dass der Aktionskreis im vergangenen Halbjahr wiederholt auf das Gerücht reagiert hat, dass die Beratungsstelle für chronisch Kranke und Behinderte der Haushaltskonsolidierung zum Opfer fallen soll, weil die Verwaltung davon ausgeht, dass kein Beratungsdefizite auftreten. Er vertritt die Auffassung, dass diese Annahme falsch ist, weil niemand aus diesem Kreis weiß, wie die Servicestellen aussehen werden, oder wie sie arbeiten. Er fordert deshalb den Erhalt der Beratungsstelle im Gesundheitsamt, weil dort ein absolut breites, auf das Leben und die Lebenswirklichkeit der Betroffenen abgestelltes Beratungsangebot vorgehalten wird, das auf die in der Beschlussvorlage hingewiesene Methode nicht ersetzt werden kann.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) möchte mehr zu den genauen Planungen der Verwaltung wissen, weil das aus der Vorlage nicht ersichtlich ist.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) führt aus, dass wegen der unterschiedlichen Interessenlagen Vereinbarungen getroffen werden müssen. Wenn der gemeinsame Antrag zum Auftrag für die Sozialverwaltung werden sollte, wird die Stadt Dortmund darauf bestehen, an zentraler Stelle die Entwicklung einer integrativen Service- und Beratungsstelle zu betreiben, und sich entsprechend positionieren.

Herr Rupa (Caritasverband) möchte zum Teil C der Vorlage auf mögliche Konsequenzen hinweisen. Die Wohlfahrtsverbände haben in Gesprächen mit Verantwortlichen des Gesundheitsamtes über die Situation der Suchtberatungsstellen in drei Punkten Übereinstimmung erzielt. Der erste Punkt ist, dass die Kapazitäten im Bereich ambulanter Beratung und Unterstützung für alkohol- und medikamentenabhängige Menschen unzureichend sind. Die zweite Übereinstimmung besteht darin, dass sich im letzten Jahrzehnt der Ausbau der Suchtkrankenhilfe auf den Bereich der illegalen Drogen konzentriert hat, und drittens ist angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung des Alkoholproblems ein Ungleichgewicht der Hilfe eingetreten. Vor diesem Hintergrund ist es sehr bedauerlich, dass im Zuge der Haushaltskonsolidierung nun beschlossen werden soll, die im Haushaltsplan 2001 geplante Erhöhung wieder rückgängig zu machen, auch wenn das in der Vorlage ganz harmlos als "Anpassung der beabsichtigten Erhöhung der Zuwendungen an die freien Verbände" formuliert wird. Im Ergebnis führt das dazu, dass nach wie vor erhebliche Wartezeiten bei den Beratungsstellen bestehen und für den unversorgten Personenkreis, z.B. die Spielsüchtigen, nach wie vor kein adäquates Angebot aufgebaut werden kann.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) weist darauf hin, dass der Personenkreis der Spielsüchtigen nach einer Entscheidung des Rates nicht aufgenommen worden ist. Bei Punkt C findet im übrigen keine Verschlechterung statt. Nur der Vorschlag der Verwaltung, den Betrag anzuheben, kann nicht realisiert werden, weil die Mittelbewirtschaftung mit 40.000.000 DM im Rat so beschlossen wurde.

Für Herrn Giese (SPD-Fraktion) sind die diskutierten Schwierigkeiten durch Details bedingt. Von daher möchte die SPD-Fraktion, dass die Zuwendungen an die Verbände für 2001 beschlossen werden sollten. Für die Einzelverträge, die abgeschlossen werden sollen, und den Rahmenvertrag, der entstehen soll, sieht er noch gewaltigen Beratungsbedarf, daher möchte er das Ganze zurückgestellt haben, um Informationen über Summen zu erhalten. Zur Servicestelle vertritt er nach wie vor die Ansicht, dass die breit angelegte Möglichkeit, die vorhandenen Angebote zu überschauen, von einer Servicestelle zusammengefasst werden sollte, und vertraut der Aussage des Sozialdezernenten, dass kein Defizit entstehen wird.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) möchte den sehr engen Zeitrahmen zu bedenken geben, der für die Aufgabe der Beratungsstelle gesteckt wird. Es sollte daher mit der Aufgabe der Beratungsstelle in jedem Falle bis zur konzeptionellen Erarbeitung eines Alternativmodells abgewartet werden. Sie ist Herrn Herr Rupa (Caritasverband) dankbar, dass er auf Teil C hingewiesen hat und möchte von der Verwaltung eine Erklärung dazu. Außerdem möchte sie wissen, ob die Verwaltung mit dem Haushaltssicherungskonzept automatisch das Recht erhalten hat, eigenständig zu entscheiden, an welcher Stelle von Ratsbeschlüssen abgerückt werden kann.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es sich im Grundsatz bei dieser Verwaltungsvorlage um einen Beschlussvorschlag handelt, in einer bestimmten Art und Weise Haushaltskonsolidierung umzusetzen, und dazu bedarf es eines politischen Votums. Es gibt auch andere denkbare Möglichkeiten, das müsste sich dann aber in entsprechenden Anträgen ausdrücken. Es handelt sich dabei auch um den Bereich freiwilliger Leistungen, so dass es im Grundsatz möglich wäre, den Ratsbeschluss dahingehend zu korrigieren.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) fällt es nicht leicht, solche Vorschläge zu machen, weil sie natürlich davon überzeugt ist, dass die Beratungsstelle gut gearbeitet hat, gleichzeitig besteht aber das dringende Erfordernis zu sparen. Von daher war die Gesundheitsverwaltung vor die Aufgabe gestellt zu gewichten. Weil es andere Möglichkeiten nicht gab, war man gezwungen, mit gewissen Priorisierungen im Hinblick auf evtl. Veränderungen ganze Aufgabenbereiche aufzugeben. Nach dem SGB IX gibt es eine neue Serviceleistung, die sich nach den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation inhaltlich genau auf das bezieht, was die Beratungsstelle bisher gemacht hat. Von daher gibt es nun die Situation, dass andere etwas aufbauen müssen, und andere eine Leistung erbringen müssen, die wir nur zu einem kleinen Teil finanzieren müssen. Deshalb war es zu verantworten, den Vorschlag zu machen, die Beratungsstelle zu schließen. Zu Punkt C der Vorlage ist es richtig, dass die Gesundheitsverwaltung einen gewissen Mehrbedarf gesehen hat, war aber aus ihrem Haushalt nicht dazu in der Lage, gleichzeitig Sparvorgaben einzuhalten und Erhöhungen umzusetzen.

Herr Böhm (CDU-Fraktion) bittet, mehr Struktur in die Sitzung zu bringen. Weil sich der Ausschuss bereits vor über einer Stunde einig war, zu TOP 2.1 nicht diskutieren zu wollen, hat er als einfaches Ausschussmitglied den Überblick verloren.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ist gern bereit weiterzuhelfen. Die Fraktionen waren sich einig, über Vorlagen und Anträge nicht zu entscheiden. Allerdings ist sie der Meinung, dass der Ausschuss an dieser Stelle auch ein Votum in die Beratungen der Fraktionen mitgeben sollte, und ist sicher, dass die hier ausgetauschten Argumente auch für die Fraktionsklausuren der einzelnen Fraktionen eine Bedeutung haben.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ist über die Vorlage verärgert. Punkt A sagt, der Ausschuss nimmt den Abschluss neuer Verträge und einen geringeren Geldfluss zur Kenntnis. Bei Punkt B beschließt er die Aufgabe einer Einrichtung, und bei Punkt C wird über die Anpassung der beabsichtigten Erhöhung der Zuwendungen geredet. Es ist dreist, wenn dem Ausschuss zugemutet wird, sich die Fakten aus solch verklausulierten Worten selbst zusammenzureimen.

Herr Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") will verdeutlichen, was hier am Beispiel der Konsolidierung gemacht wird. Servicestellen gab es schon immer, denn alle, die im Rehabilitationsangleichungsgesetz als Reha-Träger genannt sind, verfügen über eine solche Einrichtung. Im Rahmen des Gesetzes sind sie sogar zur lockeren Zusammenarbeit verpflichtet, was jedoch nie geklappt hat. Daraufhin hat der Bundesgesetzgeber das im SGB IX zusammengeschmiedet und die örtlichen Sozial- und Jugendämter auch zu Reha-Trägern gemacht. Die Vorstellung, dass z.B. die LVA der Kommune in diesem Bereich etwas finanziert, ist ein Unding und geht vollkommen an den Rechtsstrukturen unserer Gesellschaft vorbei. Wenn es zu einer gemeinsamen Servicestelle kommt, müssen alle Reha-Träger auch kostenmäßig beteiligt sein. Die kommunalen Spitzenverbände versuchen, ihre Beratungsstellen herauszuziehen und die Kosten auf die anderen Träger abzuwälzen. Das kann so nicht sein, und es kann kein Politiker erwarten, dass andere für die Kommune die Zeche zahlen.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) weist darauf hin, dass zu Punkt C der Vorlage eine Irritation aufgetaucht ist. Im letzten Jahr wurde geplant, die Bereiche Beratung von Medikamentenabhängigen und niedrigschwellige Suchtkrankenhilfe auszubauen. Dieser Ausbau ist aber nicht erfolgt, so dass die Verbänden jetzt nicht wissen, wie die 200.000 DM finanziert werden können.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) macht deutlich, dass der Ausschuss die Prioritäten für die Haushaltsbeschlüsse auf die Reise schickt, das wird eine große Aufgabe werden, die vielleicht auch ein Stück Ehrlichkeit in die Diskussion bringt, denn am Ende müssen die Fakten stehen. Nur im zuwendungsorientierten Bereich ist Politik überhaupt handlungsfähig. Wenn damit nicht ernsthaft, auch im Vorfeld, umgegangen wird, ist das der falsche Weg. Deshalb erinnert er an das Korsett, in dem die Stadt Dortmund steckt, und bittet zu akzeptieren, dass Verwaltung sich an dieser Stelle Gedanken gemacht hat. Ebenso müssen SPD und CDU akzeptieren, dass der gemeinsame Antrag durch Haushaltssicherung ein Stück weit auf der Strecke geblieben ist.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) zitiert aus § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB IX "Die Rehabilitationsträger stellen unter Nutzung bestehender Strukturen sicher, dass in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gemeinsame Servicestellen bestehen". Das bietet auch Chancen, bestehende Strukturen zu optimieren, und das sollte das Ziel sein, ohne jetzt schon zu spekulieren, dass am Ende Schlechtes herauskommt.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) erläutert, dass die Besitzstandswahrung sicherstellen will, dass durch das Inkrafttreten der Pflegeversicherung keine Verschlechterung eintritt. Bei der Bemessung der Leistungen ist daher auf die gesetzlichen Grundlagen, die am 31.3.95 maßgeblich waren und die Einkommensgrenzen, die damals galten, abzustellen. In diesem Rahmen sind alle Leistungen, die nach SGB XI erbracht werden, anzurechnen, und diese sind wesentlich höher als die nach SGB V, es handelt sich also um eine natürliche Entwicklung im Bereich der Besitzstandswahrung. Der Betrag Kommunales ASS beträgt in etwa 2 Mio. DM, die einzelnen Anbieter, die im Rahmen der Programme Leistungen in Anspruch genommen haben, wurden aufgefordert, ihre jeweilige Konzeption darzustellen. Die Unterlagen liegen zur Auswertung vor, wobei es auch neue Vorstellungen gibt. Der Beirat wird sich voraussichtlich im Dezember wieder treffen, und im Januar können dem Ausschuss die Ergebnisse vorgelegt werden.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) dankt für die konstruktive Debatte und sichert zu, dem Votum des Ausschusses entsprechend eine Aufforderung an die Landesregierung zu schicken, das Landesprogramm aufrechtzuerhalten und nicht zu Lasten der Stadt Dortmund einzustellen.


zu TOP 2.2
Leitbilder zur Sozial- und Familienpolitik in Dortmund: "Solidarische und beteiligungsorientierte Stadt Dortmund"
- Ratsvorlage (Drucksache Nr.: 01416-01)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.11.01
Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass eine Verwaltungsvorlage behandelt werden soll, die am 06.09.01 in die Sitzung des Rates eingebracht worden ist, sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.11.01, der den Antrag vom 04.09.01 ersetzt. Dieser ist damit zurückgezogen.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) erinnert, dass in der Sache hier schon mehrfach diskutiert worden ist, allerdings ist heute morgen von der Sozialforschungsstelle mitgeteilt worden, dass das Programm "Aktivierende Sozialberichterstattung in Dortmund" nicht in eine EU-Förderung aufgenommen wird. Insofern kann der Beschlussvorschlag und die dazu gehörende Begründung nicht mehr Verhandlungsgegenstand sein. Somit wird die Sozialforschungsstelle dieses Programm nicht durchführen.

Herrn Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") ist aufgefallen, dass Familien mit behinderten Angehörigen keine wesentliche Rolle spielen. Es wird nichts gesagt über den Wohnungsbau, über den familienentlastenden Dienst als Möglichkeit der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, über den Unterricht und die Schulhelfer an Regel- oder Sonderschulen, darüber, wie es mit dem gemeinsamen Unterricht in der Sek I weitergeht, über Frühförderung oder womit Familien zu rechnen haben, die mit behinderten Kindern in Dortmund leben.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) hofft, dass durch den Wegfall der EU-Förderung die Workshops zur Erarbeitung des Leitbildes nicht betroffen sind und der eingeladene Personenkreis so breit gestreut ist, dass sich auch die Behindertenvertretungen in dieser Stadt beteiligen können. Natürlich ist es schade, wenn jetzt schon ein im Prinzip wichtiger Teil der Vorlage zu streichen ist. Gleichwohl muss der Ausschuss den Entwurf eines Leitbildes für eine soziale und beteiligungsorientierte Stadt des Trägerkreises Armut in Dortmund diskutieren. Das Anliegen des Antrages ihrer Fraktion ist es jedoch, das nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch diesen Teilbereich ein Stück weit mit nach vorn zu bringen. Durch die aktuelle Entwicklung ist Punkt 1 des Antrages zu streichen. Mit Punkt 2 möchte sie erreichen, die Leitbildentwicklung im Rahmen von stadtteilbezogenen Konferenzen zu erarbeiten und die Ergebnisse wieder in diesen Ausschuss zu tragen, um den Bereich familienpolitische Leitlinie und soziale, beteiligungsorientierte Stadt langfristig mit diesem Ausschuss zu begleiten. Ein bisschen zu weit geht ihr der Beschlussvorschlag, gleich hier und heute über die Einrichtung einer Freiwilligenagentur zu entscheiden. Darüber wurde schon mehrfach diskutiert, es stand auch schon einmal im Haushaltsplan, obwohl es keinen politischen Beschluss gab. Wenn man eine solche Freiwilligenagentur in dieser Stadt will, sollte das zunächst an der Basis diskutiert werden.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) erinnert daran, dass bereits im Rat sehr breit inhaltlich über die Vorlage diskutiert wurde und er seinerzeit den Herrn Oberbürgermeister darauf aufmerksam gemacht hat, dass über die Einrichtung einer Freiwilligenagentur ein Beschluss herbeigeführt werden muss. Die Fragen, ob anderen Orts, stadtteilbezogen, über das familienpolitische Leitbild diskutiert wird, oder man sich sehr intensiv und fraktionsübergreifend mit dem Thesenpapier des Trägerkreises Armut auseinandersetzt, spielen sicher auch eine Rolle, aber die Bildung einer Freiwilligenagentur muss jetzt langsam auf den Weg gebracht werden, bevor das noch zigmal in Haushaltsplänen zu finden und zwischen den Zeilen zu lesen ist, der Rat es jedoch nie beschließen will. Über Workshops u.ä. hat man immer wieder festgestellt, dass Öffentlichkeitsarbeit, aber auch die Vermittlung desjenigen, der bereit ist, für die Gesellschaft etwas zu tun, ganz wichtig ist, um das Ehrenamt zu pushen und ihm gesellschaftlich eine andere Akzeptanz zu geben. Inhaltlicher Auseinandersetzungen bedarf es nicht, am 27.11.01 ist der nächste familienpolitische Workshop. Punkt 2 des Antrags der Grünen wird er zustimmen, auch der gewählte Zeitrahmen ist in Ordnung. Wenn er aus Punkt 3 schließen kann, dass heute nicht über die Einrichtung einer Freiwilligenagentur beschlossen wird, nimmt er das zur Kenntnis.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass Einzelabstimmung gewünscht wird.

Herr Giese (SPD-Fraktion) sieht das Ganze differenzierter. In Punkt 2 des Antrages ist etwas beschrieben, was sehr gut klingt. Es wird stadtteilbezogen viel getan, es werden Akteure dazu eingeladen, und es wird ein Aktionismus betrieben, der unheimlich aufwendig ist, am Ende aber wenig bringt. Politik hat die familienpolitische Leitlinie aufgelegt und die Bürgerbeteiligung so breit, wie sie nur möglich sein kann, angelegt. Er warnt daher davor, solche Konferenzen durchzuführen, weil er sie für Aktionismus zum Vorteil der Grünen hält, die dort ihre Leute finden, die in den Konferenzen auftauchen und viele Bedingungen stellen werden. Das bringt keine Bürgerbeteiligung auf der breiten Basis, wie er sie sich vorstellt. Daher trägt er Punkt 2 nicht mit. Zur Freiwilligenagentur führt er aus, dass es orts- und sachbezogen unendlich viele Freiwillige in dieser Stadt gibt, die an ein bestimmtes Projekt oder eine Idee angebunden sind. Die übergreifende Sozialagentur, die einen Freiwilligen in Dorstfeld dazu bringen soll, am Borsigplatz seine Arbeit zu leisten, wird es nicht geben. Von daher hat er auch bei diesem Punkt seine Bedenken.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) stellt richtig, dass ihre Fraktion die Freiwilligenagentur nicht eingebracht hat, sondern in ihrem Antrag lediglich dafür plädiert, nicht jetzt darüber zu beschließen, sondern die stadtteilbezogenen Konferenzen, die den Entwurf für eine soziale und beteiligungsorientierte Stadt diskutieren sollten, abzuwarten und auf der Basis der Ergebnisse, die in den Ausschuss zurückgetragen werden, sich dann dafür oder dagegen zu entscheiden. Sie fragt sich außerdem ernsthaft, was für ein Feindbild und welche Ängste existieren, wenn behauptet wird, dass es den Grünen mit 8 Mitgliedern in diesem Rat gelingen könnte, 12 Stadtbezirke mobil zu machen und mit ihrer vermeintlichen Klientel die Stadtteilkonferenzen zu unterwandern.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) erinnert daran, dass der Oberbürgermeister eine Veranstaltung durchgeführt hat, mit der eine Freiwilligenagentur auf den Weg gebracht werden sollte, dann wurden im Haushaltsjahr 2001 Gelder für die Einrichtung einer solchen Agentur eingestellt, die von SPD und CDU aus dem Haushaltsplanentwurf 2001 gestrichen wurden. Daraufhin wurde im Juni 2001 in dieser Vorlage die Freiwilligenagentur wieder auf den Tisch gelegt. Der Sozialausschuss soll heute ein Votum abgeben, der Vorschlag der Grünen jedoch lautet, die Entscheidung über die Freiwilligenagentur zu schieben, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass es einen großen Haushaltskonsolidierungsbedarf gibt.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) versichert, dass CDU und SPD den Ansatz nicht gestrichen haben, weil sie die Sinnhaftigkeit der Agentur in Frage gestellt haben, sondern weil die Zielrichtung nicht klar war. Weil es offensichtlich noch Beratungsbedarf gibt, sollte man sich jedoch die Zeit lassen. Zum Thema Bürgerbeteiligung hat jeder mal gute, mal schlechte Erfahrungen gemacht. Da das Thema für ihn aber sehr wichtig ist, stimmt seine Fraktion Punkt 2 komplett mit den Grünen, Punkt 1 ist entfallen, Punkt 3 stimmt sie nicht ab.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) wundert sich momentan über die Bewertung der Freiwilligenarbeit. Sie kann sich erinnern, dass in der Auftaktveranstaltung ganz viele Ehrenamtliche, Verbände, und Politik beteiligt waren, die in einem breiten Konsens festgestellt haben, dass eine Freiwilligenagentur eine wichtige und weiterführende Sache wäre. Zwei Dinge sind unklar, wie wird das finanziert, und welcher Teilbereich würde stattdessen dafür aufgegeben. Zur Sozialberichterstattung bedauert sie, dass der EU-Antrag nicht genehmigt ist, gerade weil da auch eine andere Form der Beteiligung hätte eingeübt werden können.

Auch Frau Schobert (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband) macht deutlich, dass die Einrichtung einer Freiwilligenagentur im Interesse aller Verbände ist.

Herr Giese (SPD-Fraktion) hat innerhalb seiner Fraktion diskutiert und will niemanden zwingen, seinen eben geäußerten Ansichten zu folgen. Wenn die Abstimmung darüber erfolgt, kann daher offen abgestimmt werden.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) macht auf Nachfragen aus dem Plenum deutlich, dass es sich beim Antrag ihrer Fraktion um einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage handelt. Wenn dieser Antrag Mehrheiten findet, ersetzt er den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage. Sie stellt dann fest, dass die CDU-Fraktion zur Zeit aus 8 Mitgliedern, die SPD-Fraktion aus 9 Mitgliedern und Bündnis 90/Die Grünen aus 2 Mitgliedern besteht. Sie hat wahrgenommen, dass 10 Mitglieder dieses Ausschusses Punkt 3 zugestimmt haben und 9 dagegen waren. Auf Wunsch wird die Abstimmung zu diesem Punkt jedoch wiederholt. Sie stellt fest, dass bei 9 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung Punkt 3 des Antrages angenommen ist, dann stellt sie die so geänderte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung. Bei 2 Enthaltungen ist die geänderte Verwaltungsvorlage damit angenommen.


zu TOP 2.3
Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit (Drucksache Nr.: 01787-01)
Hierzu gibt es keine Wortmeldungen. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht über die durchgeführten und noch nicht durchgeführten Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zur Kenntnis.

zu TOP 3.1
Erstellung eines neuen IT-Verfahrens SOLID. zur Sachbearbeiterunterstützung in der Sozialverwaltung
- Ratsvorlage(Drucksache Nr.: 01407-01)
- Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die öffentliche sitzung des HFA am 25.10.01
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.10.01
- Bitte der SPD-Fraktion um Stellungnahme der Verwaltung vom 07.11.01

Herr Pogadl (Sozialdezernent) führt in die Vorlage ein und beantwortet gleichzeitig die beiden Anfragen. Er schlägt vor, den vorbereiteten Text als Anlage der Niederschrift beizufügen.

Genau das schlägt auch Herr Giese (SPD-Fraktion) vor, der federführend dafür gesorgt hat, dass die Vorlage vom HFA in den Sozialausschuss überwiesen wurde.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass für die Vorlage damit Durchlauf beantragt wird. Dagegen gibt es keinen Widerspruch.

Dann wird die Sitzung für 10 Minuten unterbrochen, damit in der Pause noch offene Fragen zu TOP 2.2 geklärt werden können. Danach wird erneut TOP 2.2 aufgerufen, weil trotz gemeinsamer Zählung offensichtlich ein Zählfehler begangen wurde. Daraufhin stellt die Vorsitzende noch einmal fest, dass der Antrag der Grünen vom 06.11.01 den Antrag vom 04.09. 01 ersetzt und als Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag in der Ratsvorlage zu verstehen ist.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt daraufhin dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat begrüßt die Leitbildentwicklung in der Sozial- und Familienpolitik und beschließt, auf der Basis des vorliegenden Entwurfs für eine Leitbildentwicklung bis zur Sommerpause 2002 zu einer abschließenden Beschlussfassung über das Leitbild einer "solidarischen und beteiligungsorientierten Stadt Dortmund" zu kommen und diese um konkrete Handlungsoptionen zu ergänzen. Dazu sind stadtteilbezogene Konferenzen mit allen relevanten gesellschaftlichen AkteurInnen und BürgerInnen durchzuführen. Das Ergebnis der Stadtteilkonferenzen soll dem Rat in einer Verwaltungsvorlage dargestellt werden.

Mit 9 Stimmen gegen 8 Stimmen und 2 Enthaltungen lehnt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit es ab, dem Rat die Beschlussfassung des folgenden Passus zu empfehlen:

Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements fördert der Rat die Einrichtung einer Freiwilligenagentur.


zu TOP 3.3
Bericht zur Behindertenhilfe in Dortmund (Drucksache Nr.: 01814-01)
Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass neben der Vorlage "Bericht zur Behindertenhilfe" mit der Bestandsaufnahme ein umfangreiches Werk vorliegt, mit dem sich der Ausschuss noch intensiver beschäftigen muss. Da die Verwaltung in der Vorlage jedoch einen solchen Verfahrensvorschlag unterbreitet hat, geht sie davon aus, dass sich der Ausschuss heute auch nur darauf beschränkt, diesen zur Diskussion zu stellen.

Herr Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") hält den vorgelegten Bericht zur Behindertenhilfe in Dortmund für einen absoluten Etikettenschwindel. 1995 wurde vom Aktionskreis eine Aktualisierung des Behindertenplans aus dem Jahr 1986 gefordert, nachdem die Stadt Dortmund ihre Vorgabe, zweijährig zu berichten und den Plan fortzuschreiben, in den Wind geschlagen hat. Im November 1997 wurde im Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen, dass der Behindertenplan fortgeschrieben wird, dass er darlegt, welche der formulierten Ziele und Maßnahmen bereits realisiert sind bzw. welche Defizite aufgezeigt werden, und dass ein Maßnahmekatalog vorgelegt wird, wie diese Defizite auszugleichen sind. Damals war für den Aktionskreis noch eine Planungs- und Gestaltungsaufgabe zur Behindertenpolitik erkennbar. Jetzt daraus einen Bericht zur Behindertenhilfe zu machen, ist eine totale Verwischung dieser Vorgabe. Der Aktionskreis fühlt sich deshalb ein Stück weit vorgeführt, obwohl er sehr detailliert zum ersten und zweiten Entwurf der Behindertenplanung Stellung genommen hat. Der 3. Entwurf, und das wurde von ihm als absolute Unverschämtheit empfunden, wurde dem Aktionskreis in den Sommerferien in der sitzungsfreien Zeit zugemailt. Nach einer Bitte um Fristverlängerung hat der Aktionskreis dann zu Details Stellung genommen. Für ihn ist dieser Teil des Behindertenplans jedoch eine große Enttäuschung, weil er nicht in die Zukunft projiziert, sondern von einem Sachstand aus dem Jahre 1980 ausgeht, der bestimmte Definitionen der WHO sehr missverständlich und sehr verstaubt darstellt. Das SGB IX, das Gleichstellungsgesetz oder WHO-Definitionen in der aktuellen Fassung finden dabei keinerlei Berücksichtigung.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) hält es für sinnvoll, dass sich der Ausschuss in der Sondersitzung zu Beginn des nächsten Jahres mit der Angelegenheit befasst. Darüber hinaus wurde die Vereinbarung getroffen, ein Hearing mit Betroffenen, InteressenvertreterInnen und allen an diesem Prozess Beteiligten durchzuführen. Das wäre dann auch der richtige Ort, an dem eine so fundamentale Kritik vorgetragen werden könnte.

Auf die Frage, wann dieses Hearing durchgeführt wird, sagt Herr Pogadl (Sozialdezernent) zu, dass das Hearing in zeitnahem Abstand zur Sondersitzung stattfinden wird, in der noch einmal die veränderten rechtlichen Grundlagen und deren Auswirkungen auf die Zukunft zur Sprache kommen.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) möchte sich dem Vorschlag zum Verfahren ausdrücklich anschließen, wobei er allerdings die Empfehlung vom Aktionskreis aufgreifen würde, die Verwaltung aufzufordern, bis zur Sitzung ein adäquates Verfahren für eine qualifizierte Bedarfsplanung und Bedarfsentwicklung vorzuschlagen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) hält das für schwierig, weil die Betroffenen und Interessensvertreter an so einem Verfahrensvorschlag nicht mehr beteiligt werden könnten.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt sich für ihre Fraktion mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden, möchte aber auch anregen, dass der Ausschuss an die anderen tangierten Gremien - Schulausschuss, Kinder- und Jugendausschuss und Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen - die Bitte richtet, sich mit den für sie zutreffenden Teilbereichen zu beschäftigen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass dieser Wunsch einhellig zur Kenntnis genommen und damit auch zu Protokoll genommen wird. Darüber hinaus wird der Vorschlag von Herrn Gora in die Sondersitzung mit aufgenommen, so dass die Verwaltung bis zum Hearing evtl. in der Lage sein wird, auch dazu einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr gewünscht werden, nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit den in der Verwaltungsvorlage formulierten Verfahrensvorschlag einstimmig an.


zu TOP 3.4
Kommunale Förderung der Verbände der Wohlfahrtspflege
a) Übergangsregelung für 2001
b) Vertragliche Regelung ab 01.01.2002 -Rahmenvertrag und Einzelverträge-
- Ratsvorlage (Drucksache Nr.: 01833-01)
- gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 09.11.01
Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass eine Einführung in die Vorlage nicht gewünscht wird.


Herr Giese (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Übergangsregelung für 2001 zustimmen möchte, weil das höchste Zeit wird. Bei der vertraglichen Regelung ab 2002 hat sie, das ist auch im gemeinsamen Antrag von CDU und SPD vorgelegt worden, noch Beratungsbedarf. Daher beantragt er, Punkt a) der Vorlage heute abzustimmen und Punkt b) zu schieben.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ist mit diesem Verfahren einverstanden, es ist ihr aber ein Anliegen, dass das Thema am 20.12. einen Abschluss findet, weil man sich ja lange und hinreichend genug mit diesem Thema beschäftigt hat.

Für Frau Schobert (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband) ist es wichtig, dass heute zumindest die Übergangslösung für 2001 beschlossen wird. Sie möchte aber auch an alle Fraktionen appellieren, den Rahmenvertrag noch in diesem Jahr zu beschließen. Es findet noch eine Sozialausschusssitzung statt, so dass es ein Votum geben kann, zumal die Wohlfahrtsverbände jeder Fraktion Gespräche im Vorfeld zu dieser Sitzung anbieten.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt daraufhin dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die zusätzliche Förderung der Verbände der Wohlfahrtspflege für das Jahr 2001 in Höhe von 869.000,--DM im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe. Die Deckung erfolgt aus Minderausgaben bei der HSt 4105.7300 - Lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt.

Zu Teil b) des Beschlussvorschlages:

"Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Basis des mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege ausgehandelten Entwurfs eines Rahmenvertrages ab 01.01.2002 eine vertragliche Regelung zu vereinbaren.

Hinsichtlich der zukünftigen Förderung von Aufgabenfeldern ist mit den potentiellen Zuwendungsempfängern auf Basis der Regelungen des Rahmenvertrages in Verhandlungen einzutreten, um für die jeweils zuwendungsrelevanten Handlungsfelder einzelvertragliche Regelungen für die Zeit ab 01.01.2002 vorzubereiten.

Vor Abschluss der Einzelverträge sind die zuständigen Fachausschüsse zu beteiligen."

sowie über den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion vom 09.11.01 gibt es weiteren Beratungsbedarf. Der Ausschuss sieht daher sowohl Teil b) der Vorlage als auch Antrag als eingebracht an und wird das Thema in seiner Sitzung am 11.12.01 erneut behandeln.

zu TOP 3.5
Sicherung der aufsuchenden Sozialarbeit auf dem Nordmarkt
- Ratsvorlage (Drucksache Nr.: 01801-01)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 08.11.01
Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass neben einem Antrag der CDU-Fraktion vom 08.11.01 eine Ratsvorlage zur Behandlung ansteht, die am heutigen Tag als Tischvorlage vorgelegt wurde. Sie sieht sich außerstande, diese Vorlage zu beraten, weil es keine Gelegenheit gab, sie zu lesen.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) hat dafür Verständnis. Die Sozialverwaltung hat den TOP natürlich dafür genutzt, um die Vorlage einzubringen. Dies konnte nicht eher geschehen, weil sie erst heute morgen im Verwaltungsvorstand verabredet werden konnte, denn sie wirkt budgetsteigernd. Es sind 400.000 DM neu veranschlagt, um das, was sich insbesondere am Nordmarkt entwickelt, mit den verschiedensten sozialarbeiterischen und ordnungspolitischen Elementen angehen zu können. Damit wird politisch auf das reagiert, was Debatte ist. Insofern hat die Verwaltung auch den Mut gehabt, die Vorlage ohne Einhaltung förmlicher Fristen einzubringen, weil es sich um ein brennendes Thema handelt und die Öffentlichkeit eine Antwort erwartet.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ist bekannt, dass der Bezirksvorsteher Innenstadt-Nord zur Situation auf dem Nordmarkt zu einem Informationsgespräch Anfang Dezember eingeladen hat, an dem sicher der ein oder andere Vertreter dieses Ausschusses teilnehmen wird. Von daher macht es aufgrund der Kurzfristigkeit ihres Erachtens Sinn, den Antrag und die Verwaltungsvorlage gemeinsam in die Sitzung vom 11.12. zu schieben.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) macht deutlich, dass seine Fraktion den TOP beantragt hat, da sie einen konkreten Handlungsbedarf sieht. Der Ansatz in der Verwaltungsvorlage ist so gut, dass er sich durchaus vorstellen kann, heute darüber abzustimmen, verwehrt sich aber natürlich auch nicht dagegen, das Thema in der nächsten Sitzung anzugehen.

Auch Herr Giese (SPD-Fraktion) und Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) sind dafür, dass Antrag und Vorlage heute eingebracht, aber nicht beschlossen werden.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) freut sich über den Antrag der CDU und die Ratsvorlage. Die Problematik am Nordmarkt ist sehr tiefgreifend, und es ist wirklich wichtig, dort eine Form von Hilfe zu entwickeln. Die wenigen existierenden Ansätze beziehen sich im Prinzip auf einen Sozialarbeiter, der sich in Form von niedrigschwelliger Hilfe um die Vermittlung in Hilfeketten bemüht. Im Jahr 2001 sind 92 Menschen konkret in die unterschiedlichen Hilfesysteme weitervermittelt worden, das macht deutlich, dass dort eine entsprechende Zielorientierung vorliegt. Die Stelle ist für drei Jahre aus dem Landesprogramm "Beratung für Wohnungsnotfälle" gefördert. Die Zuverdienstwerkstatt gibt es momentan noch nicht, sie ist aber im Rahmen dieser Projektförderung geplant und konzipiert. Es wurden alle bestehenden Programme, kommunales ASS oder ABM, genutzt, um Möglichkeiten der Arbeit für Leute aus diesem Szenebereich zu entwickeln. Das Projekt selbst läuft am 31.12. 2001 aus, und wenn keine Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden, bricht der gesamte Bereich der niedrigschwelligen Hilfe weg.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, daher gelten sowohl Verwaltungsvorlage als auch Antrag als eingebracht und werden in der nächsten Sitzung wieder aufgenommen.


zu TOP 3.6
Frühförderung
3.6.1 Frühförderung - Berichterstattung 3. Quartal 2001- mündlicher Bericht
3.6.2 Informationen zum SGB IX hier: Zukünftige Frühförderung - mündlicher Bericht

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) berichtet, dass im 2. Quartal 96,8 % aller Anträge innerhalb von 6 Wochen bearbeitet wurden, im 3. Quartal waren es 99,7 % der Fälle. Das SGB IX sieht erstmalig vor, dass unter dem Aspekt Früherkennung und Frühförderung auch die Förderung von interdisziplinär ausgerichteten Frühförderstellen Gegenstand der Leistungen ist. Das Gesetz definiert auch heilpädagogische Maßnahmen, vorrangig zuständig sind eindeutig die Reha-Träger, und hier unstrittig die gesetzliche Krankenversicherung, allerdings gibt es in der Fachdiskussion erhebliche Unsicherheiten. Deswegen ist im Gesetz vorgesehen, dass gemeinsame Empfehlungen erarbeitet werden sollen. Die Sozial- und Gesundheitsverwaltung hatten die Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen für den 08.11. zu einem Gespräch eingeladen, um diese Fragen zu klären, der Termin ist jedoch von dort abgesagt worden. Das wird so interpretiert, dass die Kassen jetzt noch nicht leisten wollen. Daraus würde sich die Konsequenz ergeben, dass der Träger der Sozialhilfe in den Fällen, in denen die Voraussetzungen erfüllt sind, vorleistet und weiterhin anstrebt, mit den Krankenkassen zu einem Ergebnis zu kommen. Wenn das nicht möglich ist, muss der Streit notfalls auch vor dem zuständigen Sozialgericht ausgetragen werden. Die Sozialverwaltung will mit allen Trägern der Frühförderung darüber verhandeln, ihre Angebote im Sinne einer interdisziplinär ausgebauten Frühförderstelle weiter zu entwickeln, weil durch dieses Angebot auch adäquate Hilfen zur Verfügung gestellt und damit dann letztlich auch die Voraussetzungen für die Finanzierung durch die Krankenkassen herbeigeführt werden. Der Ausschuss sollte diesen Prozess ausdrücklich unterstützen und deutlich machen, dass die Krankenkassen ihrer Leistungspflicht nachzukommen haben.
Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) erwidert, dass die zwei benannten Punkte durchaus nicht überall so eindeutig gesehen worden sind. Die Interdisziplinarität ist sicher ein wünschenswertes Element in der Weiterentwicklung der Frühförderstellen, weil sie Eltern und Kindern Wege abnimmt und sicherstellt, dass eine gemeinsame Beratung aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven erfolgen kann. Nach ihrem Kenntnisstand besteht allerdings der Leistungsanspruch nach § 39 BSHG weiterhin, so dass die Frage der Kostenträgerschaft nach wie vor nicht endgültig geklärt ist.

Herr Giese (SPD-Fraktion) stellt fest, dass das SGB IX mit viel Vorschusslorbeeren versehen wird, das in Zukunft vieles besser und richtiger würde. Es hat aber bereits in bezug auf § 30 SGB IX ihm gegenüber Klagen von Einrichtungen gegeben, deshalb möchte er wissen, ob gewährleistet ist, dass solche Gruppen rechtzeitig in die Förderung kommen?

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Informationen, ob sich Vorleistungen des Sozialamtes auch auf die Leistungen für heilpädagogisches Reiten und Voltigieren beziehen, bei denen es in letzter Zeit Proteste von Leistungsanbietern und betroffenen Eltern gab.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) weist darauf hin, dass es in Dortmund bereits jetzt von mehreren privaten Anbietern Stellen gibt, die sich interdisziplinär besetzte Beratungsstellen im Sinne des § 30 SGB IX nennen. Da tut sich also etwas, und das müsste für alle, die in diesem Sektor tätig sind, Grund sein, inhaltlich über die eigene Konzeption nachzudenken. Mit den Anbietern für heilpädagogisches Reiten wurde vereinbart, dass sie der Sozialverwaltung noch einmal ihre neueste Konzeption zur Verfügung stellen, das ist aber eine andere Frage als die nach der Frühförderung. Die Frühförderung ist nach dem SGB IX eindeutig ein Bestandteil der medizinischen Reha-Maßnahmen, und danach ist die Krankenkasse zuständig. Bei dem anderen Bereich geht es um die Frage des Vor- und Nachrangs von gesetzlichen Leistungen und der Sozialhilfe.

Herr Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") hat in den vergangenen Jahren sehr hartnäckig am Bereich Frühförderung gearbeitet, und es war Konsens eines Workshops im Keuning-Haus, dass Frühförderung ein Überbegriff sein soll für alles, was in diesem Bereich passiert: medizinische Maßnahmen, therapeutische Behandlungen und Beratungsaufgaben. Es sind aber auch heilpädagogische Maßnahmen, die oft als Synonym für die Frühförderung verwandt werden. Durch § 30 SGB IX wird die Frühförderung als interdisziplinäre Maßnahme in eine Verantwortung der Krankenkassen gestellt, die die Sozialämter als Reha-Träger sicher nicht aus der Verantwortung entlassen werden, auch heilpädagogische Maßnahmen in interdisziplinären Einrichtungen zu finanzieren. Nach den §§ 55, 56 des SGB IX, in denen die Sozialhilfeträger ausdrücklich zum Reha-Träger erklärt werden, ist die heilpädagogische Maßnahme vom örtlichen Sozialamt allein zu zahlen. Hier gibt es bereits Eindeutigkeit.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) verweist darauf, dass im Bericht zur Behindertenhilfe dem Kapitel Frühförderung breiter Raum eingeräumt worden ist, von daher wird es sowohl im Rahmen der Sondersitzung des Ausschusses als auch beim Hearing zu einer inhaltlichen Diskussion kommen können.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) hat nicht nur aus Versehen nach dem heilpädagogischen Reiten und Voltigieren gefragt und verweist auf das, was gerade im letzten Jahr im Vergleich zu den vielen Kämpfen von Eltern um die Bewilligungspraxis erreicht wurde. Dann kann man aber heute nicht hergehen, eine Zusage des Sozialamtsleiters aus dem Jahre 1993 speziell zu diesem Thema vergessen und permanent auf die Krankenkassen verweisen, noch dazu, weil auf schwarz-grünen Beschluss hin Anfang 2000 festgelegt wurde, dass eine Frühförderung nicht mit Verweis auf kassenfinanzierte Leistungen verweigert werden darf. Da diesem Beschluss bisher niemand widersprochen hat, bleibt es dabei, dass dieser in diesem Ausschuss Gültigkeit hat und sich alle danach zu richten haben. Wenn es jetzt möglich ist, andere Kostenträger für diese heilpädagogische Frühfördermaßnahmen auf dem Pferd zu erreichen, dann muss auch an dieser Stelle die Vorleistung des Sozialhilfeträgers greifen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) hat die Äußerung der Sozialverwaltung so verstanden, dass man sich über den Inhalt dieser Therapiemaßnahme noch einmal verständigt. Das wichtige Votum für den Ausschuss ist, dass das Sozialamt seinerseits keine Leistungen mit Verweis auf vorrangige Leistungsträger verweigert, wenn es Streit um die Kostenträgerschaft gibt.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) möchte noch einmal besonders betonen, dass diese rechtlich unterschiedlichen Auffassungen nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. In § 30 ist unter dem Aspekt Früherkennung und Frühförderung ganz eindeutig geregelt, dass die Krankenkassen zuständig sind, und zwar in den Fällen, in denen die Eltern auch gegen Krankheit versichert sind. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist es selbstverständlich, dass der Träger der Sozialhilfe die Leistungen zu erbringen hat, das ergibt sich aus dem Verhältnis Nachrang der Sozialhilfe zu vorrangigen Leistungsträgern. Zur Aussage aus dem Jahr 1993: es wurde in jedem Fall geprüft, ob Leistungen für das heilpädagogische Reiten möglich sind. Der Beschluss dieses Ausschusses ist durch das Rechtsamt bewertet worden. Danach hat er keine rechtliche Relevanz, weil der Ausschuss in dieser Frage keine Kompetenz hatte, sondern es sich um eine Interpretation der Auffassungen der Leistungsgesetze durch den Ausschuss handelte. Die Sozialverwaltung hat jedoch nach geltendem Recht und Gesetz zu handeln. Vor dem Hintergrund, dass gewünscht wurde, sich noch einmal mit dem heilpädagogischen Reiten auseinanderzusetzen, wurden die Träger angesprochen, damit diese ihre seit 1993 sicherlich veränderten Konzeptionen vorstellen. Solange diese Ergebnisse nicht vorliegen, orientiert sich die Sozialverwaltung an dem, was das Rechtsamt gesagt hat, und prüft im Einzelfall unter Berücksichtigung der Leistungen anderer, vorrangiger Leistungsträger bzw. im Hinblick auf die Frage, ob die Stadt als Träger der Sozialhilfe gefordert ist. Wenn Konzeptionen neuer Art vorgelegt werden, werden wir uns damit auseinandersetzen und den Ausschuss informieren.

Das wird so zur Kenntnis genommen.


zu TOP 3.7
Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung in Dortmund
hier: Bund Deutscher Pfadfinder Soziale Dienste gGmbH - mündlicher Bericht

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) hat sich mit dem BDP darauf verständigt, dass für das Jahr 2002 gemeinsam ein Sanierungskonzept umgesetzt wird, das verschiedene Gesichtspunkte beinhaltet: Ausweitung des Dienstleistungsangebots durch den BDP, verstärkte Akquise von Neukunden, veränderte Einbindung komplementärer Dienste, Integration von Beschäftigten aus dem Kommunalprogramm, Verschlankung des Personalkörpers im Bereich der Verwaltung, Überprüfung und Umsetzung von Leistungsveränderungen durch die Sozialverwaltung. Dieses Konzept wird in monatlichen Gesprächen hinterfragt und bewertet. Es besteht Einigkeit darüber, dass 2002 als Übergangsjahr gelten soll, und dass ab 2003 nach § 93 BSHG endgültig Entgeltvereinbarungen mit dem BDP getroffen werden.


Herr Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch") möchte erinnern an die Sitzung, in der Betroffene sich geäußert haben, dass durch eine Bündelung von Hilfe zur Pflege und Teilhabe an der Gemeinschaft überlegt wird, zu einer Zeitschiene zu kommen, die ihnen ausreichende Hilfe zur Verfügung stellt. Das war damals ein Anliegen dieses Hauses, und er möchte wissen, ob für 2002 auch in diese Richtung gedacht wurde.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) bestätigt das, es werden alle Einzelfälle überprüft, ein Teil ist bereits abgeschlossen, das hat zum Teil dazu geführt, dass Leistungen erhöht wurden.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt im Einvernehmen mit dem Ausschuss zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass ein befriedigendes Ergebnis vorliegt.

zu TOP 3.9
Umsetzung des Wohnungsnotfallprogramms Duisburg
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 01826-01)

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ruft in Erinnerung, dass ihre Fraktion im letzten Jahr einen Antrag vorgelegt hat, die zwei verbliebenen Stadtsiedlungen mit einem entsprechenden Begleitprogramm endgültig aufzulösen, der mehrheitlich abgelehnt worden ist. Mittlerweile konnte man in der Presse lesen, dass die Stadt Duisburg einen besonderen Wohnungsnotfallplan aufgelegt hat, mit dessen Unterstützung es ihr gelungen ist, sämtliche dieser besonderen Siedlungen aufzulösen. Sie interessiert, inwieweit sich das Konzept auf die Stadt Dortmund übertragen lässt und bittet daher, dem Antrag zuzustimmen.

Herr Bartow (stellvertr. Leiter des Sozialamtes) ist gern bereit, diesem Wunsch in der nächsten Sitzung zu folgen. Er möchte aber an dieser Stelle auch schon einmal darauf hinweisen, dass zwei weitere Dinge in der nächsten Sitzung vorgelegt werden sollen, die die Situation der Wohnungslosigkeit in Dortmund angeht, zum einen die Verlängerung des Vertrags mit der Frauenübernachtungsstelle und zum anderen hoffentlich die Vollzugsmeldung des auch in diesem Jahr gemeinsam mit dem Diakonischen Werk aufgelegten sog. Winterprogramms.

Herr Giese (SPD-Fraktion) ist neugierig zu erfahren, welches Konzept die Stadt Duisburg verfolgt, von daher stimmt seine Fraktion dem Antrag zu.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt daraufhin einstimmig folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.10. 01 an:

Die Verwaltung stellt dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in der Dezember -Sitzung die Konzeption und Durchführung des Duisburger Projektes "Auflösung der Notunterkünfte" im Rahmen des Duisburger Wohnungsnotfallplanes dar.

Dabei werden auch Bedingungen und Voraussetzungen für eine Übertragbarkeit des Projektes auf die Dortmunder Situation benannt.


zu TOP 4.1
Beitritt der Stadt Dortmund in den Verein "Aufsuchende medizinische Hilfe für wohnungslose Menschen in Dortmund" (Drucksache Nr.: 01702-01)
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Beitritt in den Verein "Aufsuchende medizinische Hilfe für wohnungslose Menschen in Dortmund".

zu TOP 4.4
Einrichtung und Betrieb eines Drogenkonsumraumes
- Ausschussvorlage (Drucksache Nr.: 01823-01)
- Antrag der FRaktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.11.01
Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ist es ein Anliegen, jetzt zu beschließen, eine Veranstaltung kurz vor dem Eröffnungstermin für den Druckraum durchzuführen, um insbesondere die umliegende Wohnbevölkerung über die konzeptionelle Arbeit, die Hintergründe und die Ergebnisse dessen, was Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden vereinbart haben, zu informieren und um zur Sicherheit der umliegenden Gegend beitragen zu können.

Herr Giese (SPD-Fraktion) nimmt die Vorlage mit Freude zur Kenntnis und stimmt auch dem Antrag der Grünen zu, weil auch er der Meinung ist, dass es nur vernünftig sein kann, die Eröffnung eines solchen Betriebes den Nachbarn und Anwohnern nahe zu legen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) nimmt die Vorlage zur Kenntnis, dem Antrag der Grünen stimmt seine Fraktion zu, da es für sie selbstverständlich ist, dass bei der Implementierung eines solchen Hilfeangebotes eine breite Vertrauensbildung unter großer Bürgerbeteiligung erfolgt.



Die Vorlage wird damit zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt darüber hinaus einstimmig folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.11.01 an:

Die Verwaltung führt unmittelbar vor der Eröffnung des Druckraumes in Zusammenarbeit mit dem Träger der Einrichtung eine Veranstaltung durch, bei der über Konzeption und Arbeitsweise des Druckraumes sowie über die zwischen den Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden getroffenen Vereinbarungen informiert werden soll. Zielgruppe sind insbesondere AnwohnerInnen, VertreterInnen von in der Nähe befindlichen Einrichtungen und Institutionen sowie AnliegerInnen.


Die Vorsitzende dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 17.55 Uhr.









Schneckenburger Weyer Stahnke
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin