N i e d e r s c h r i f t
der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 14.11.2001 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal
- Öffentlicher Teil -
Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - ab 17.00 Uhr -
Süßmilch, Monika
Unterkötter, Hans-Jürgen
b) Verwaltung:
Herr Aschenbrenner - Feuerwehr Stadt Dortmund -
Herr Bösebeck - Jugendamt -
Frau Harfst - Amt für Tiefbau und Straßenverkehr -
Herr Mlynczak - Jugendamt / Büro f. Kinderinteressen -
Herr Schneider - Liegenschaftsamt -
c) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -
Verhindert sind:
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Tokarski, Hans Josef
Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.40 – 18.00 Uhr (TOP 7.1 )
Ende : 19:20 Uhr
Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 24. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.10.2001.
1.5 Genehmigung der Niederschrift der 3. – öffentlichen – Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 31.10.2001
2. Einwohnerfragestunde
(maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Sachstandsbericht zur Überplanung und zum Antragsverfahren zur Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2 (Heuweg / In den Weidbüschen)
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Pflege und Rückschnitt der Bepflanzung im Bereich des Grundstückes Externberg 29
4.2 Ersatzlose Entfernung der Glas- und Papiercontainer in der Möckernstraße /Dennewitzstraße
5. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
5.1 Brandschutzbedarfsplan 2001
(Vorlage der Verwaltung – StA 37 – vom 31.08.2001 – Drucksache Nr.: 01483-01)
5.2 Bericht “Partnerschaften für Dortmund 2001”
(Vorlage der Verwaltung – Dez 3 – vom 09.10.2001 – Drucksache Nr.: 01692-01)
6. Schule
6.1 Verbindliche Prioritätenliste “Schadstoffsanierung und Schulneubauten”
(Vorlage der Verwaltung – StA 65 – vom 11.10.2001 – Drucksache Nr.: 01653-01)
7. Kinder und Jugend
7.1 Reduzierung der Anzahl städtischer Spielplätze
(Vorlage der Verwaltung – Drucksache Nr.: 01668-01)
8. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
8.1 Sanierungsgebiet “Neue Evinger Mitte”
Erweiterung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes “Neue Evinger Mitte”
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 26.09.2001 – Drucksache Nr.: 01643-01)
8.2 Novelle des Baugesetzbuches 2001
Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bebauungsplanung nach dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 24.09.2001 – Drucksache Nr.: 01636-01)
8.3 Widmung der Parallelfahrbahn zur Brambauer Straße
(Vorlage der Verwaltung – 66/1-III – vom 08.10.2001 – Drucksache Nr.: 01579-01)
8.4 Maßnahmen der Landschaftsplanung sowie des Biotop- und Artenschutzes für das Jahr 2002
hier: Förderanträge für das Jahr 2002
(Vorlage der Verwaltung StA 60 vom 04.10.2001 – Drucksache Nr.: 01655-01)
8.5 Ausbau Seilerstraße
(Stellungnahme der Verwaltung)
8.6 Griechische Schule im Stadtbezirk Eving
(Stellungnahme der Verwaltung)
8.7 Abbruch und Neubau auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstück 70, Oberevinger Straße 76 bzw. neu Osterfeldstraße 82
(Stellungnahme der Verwaltung)
8.8 Wittichstraße 203, Errichtung eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses
(Stellungnahme der Verwaltung)
8.9 Installation einer Fußgängersignalanlage in Höhe der Lindenhorster Straße 38(Stellungnahme der Verwaltung)
Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
1. Regularien
Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Frau Kopkow wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.
Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen
Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.
Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, die Tagesordnung um folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern:
TOP 8.10: Sachstandsbericht der Verwaltung zur Errichtung eines Schrottplatzes mit dem dazugehörenden Sprengbunker und eines Fallwerkes am städtischen Hafen Fürst Hardenberg
Folgende Tagesordnungspunkte werden – wegen der anwesenden Berichterstatter – vorgezogen und in der nachstehend genannten Reihenfolge beraten:
TOP 7.1: Qualitätsverbesserung städtischer Spielplätze
TOP 5.1: Brandschutzbedarfsplan 2001
TOP 8.6: Griechische Schule im Stadtbezirk Eving
Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.11.2001 genehmigt.
Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.10.2001.
Die Niederschrift über die 24. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.10.2001 wird - einstimmig - genehmigt.
Zu TOP 1.5:
Genehmigung der Niederschrift der 3. Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 31.10.2001
Zu TOP 3 der Sondersitzung
hier: Gestaltungsbeirat für die Stadt Dortmund – Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Teilnahme an den Sitzungen des Beirates.
In der Sondersitzung am 31.10.2001 wurde der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – als Vertreter der Bezirksvertretung Dortmund-Eving als Mitglied für den Gestaltungsbeirat benannt.
Für den Fall seiner Verhinderung wird in der heutigen Sitzung Frau Hüsken (SPD-Fraktion)
– mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen – zu seiner Vertreterin im Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund gewählt.
Mit diesem Zusatz wird die Niederschrift über die 3. Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 31.10.2001 - einstimmig - genehmigt.
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
Herr Losch, wohnhaft in der Dennewitzstraße, 44339 Dortmund, erläutert den Antrag der Siedlergemeinschaft Minister-Stein zur ersatzlosen Entfernung der Glas- und Papiercontainer in der Möckernstraße /Dennewitzstraße, der der Bezirksvertretung Dortmund-Eving heute unter TOP 4.2 zur Beratung vorliegt.
Herr Losch berichtet noch einmal von den Problemen, die sich seit Jahren durch den Containerstandort für die Anwohner ergeben. Die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eingesetzte “Containerkommission” wird gebeten, sich vor Ort ein Bild der Lage zu machen und sich für die Auflösung des Standortes einzusetzen.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist Herrn Losch auf die Beratungen zum Tagesordnungspunkt 4.2.
3. Berichterstattung
Zu TOP 3.1:
Sachstandsbericht zur Überplanung und zum Antragsverfahren zur Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2 (Heuweg / In den Weidbüschen)
Frau Harfst – Amt für Tiefbau und Straßenverkehr – ist als Berichterstatterin anwesend, um den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving den derzeitigen Sachstand der Planungen zur Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2 (Heuweg / In den Weidbüschen) zu erläutern.
Da die Stadt Dortmund die Brücke nicht aus eigenen Mitteln errichten kann, wird eine Förderung angestrebt. Eine entsprechende Anmeldung erfolgte im Mai dieses Jahres, die Förderung durch den Zuschussgeber wurde zwischenzeitlich in Aussicht gestellt.
Vor diesem Hintergrund wird derzeit durch das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr der Zuschussantrag erstellt. Da dieser Zuschussantrag entsprechende Planungen beinhalten muss, wird parallel dazu die Planung durch ein externes Ingenieurbüro durchgeführt. Mehrere Varianten zur Ausführung wurden bereits erarbeitet – und obwohl noch nicht endgültig festgelegt wurde, welche Konstruktion tatsächlich realisiert wird, stehen einige Eckdaten bereits fest.
Die gesamte Ausbaulänge beträgt ca. 250 m. Die Brücke wird eine Breite von 3,5 m haben und die Rampen werden auf jeden Fall behindertengerecht – mit einer Steigerung von nicht mehr als 6 % – ausgeführt. Ein gemeinsamer Geh- und Radweg, der sich im Norden anschließt, wird eine Breite von 3 m aufweisen.
Zur Realisierung der Brückenbaumaßnahme ist Grunderwerb erforderlich, der Eigentümer der benötigten Fläche hat jedoch die Bereitschaft zum Verkauf signalisiert.
Gleichzeitig wird zurzeit die Schaffung des notwendigen Planungsrechtes vorbereitet; angestrebt wird ein Verfahren nach § 125 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Maßnahme wurde mit insgesamt 2,5 Mio. DM in die “Mittelfristige Investitionsplanung” (MIP) der Stadt Dortmund aufgenommen. Anpassungen des Betrages oder des Zeitrahmens können und werden ggf. erfolgen.
Die Finanzierung der zurzeit stattfindenden Planungen ist grundsätzlich gesichert. (Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat hier im Jahr 2001 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 80.000,00 DM für das Folgejahr beschlossen)
Bei einem Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau am 12.11.2001 wurde vereinbart, dass eine gemeinsame Ausschreibung wie auch ein gemeinsamer Bau durchgeführt werden. Die Stadt Dortmund muss daher die Ausschreibungsunterlagen bis zum 31.05.2002 fertig gestellt haben. Frau Harfst sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Probleme, diesen Termin einzuhalten.
Der Ausbaubeginn der A 2 und damit auch der Beginn des Baus der Brücke Heuweg / In den Weidbüschen wird für das Jahr 2003 angestrebt.
Zunächst wird die Nordhälfte mit den nördlichen Brückenteilen ausgebaut, im Anschluss dann die Südseite mit den südlichen Brückenteilen.
Mit der Fertigstellung der gesamten Brückenbaumaßnahme ist somit frühestens im Jahre 2005 zu rechnen.Im Anschluss an ihre Ausführungen bestätigt Frau Harfst auf ausdrückliche Nachfrage des Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herrn Neumann –, dass einer Realisierung des Baus der Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2 (Heuweg / In den Weidbüschen) seitens der Verwaltung nichts entgegensteht, die Planungen werden durchgeführt – Organisationsfehler bzw. Abstimmungslücken zwischen Stadt Dortmund und Landesbetrieb Straßenbau sind derzeit nicht erkennbar.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und dankt der Berichterstatterin.
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Zu TOP 4.1:
Pflege und Rückschnitt der Bepflanzung im Bereich des Grundstückes Externberg 29,
(Bürgereingabe vom 04.10.2001)
Die Eingeberin wendet sich an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, da nach ihren Angaben, alle Versuche mit dem Grünflächenamt zu einer vernünftigen Einigung zu kommen, gescheitert sind.
Das Grundstück der Eingeberin (Externberg 29) grenzt an den Evinger Park und an den Fußweg, der am Jugendheim vorbei zum Park führt. Die Bepflanzung des Grenzbereiches wurde von der Stadt Dortmund vor ca. 15 Jahren vorgenommen. Aus Unwissenheit, aber auch im Vertrauen darauf, dass die Stadt sich an die Vorschriften des Nachbarschaftsrechtes bezüglich der Grenzbepflanzung hält, hat die Eingeberin zunächst nichts gegen die Auswahl der Bäume (u.a. Kiefern und Ahorn) sowie deren Pflanzabstand zur Grenze unternommen. Für die Eingeberin war nicht abzusehen, dass die Bäume derart schnell wachsen.
Seit Jahren bemüht sich Eingeberin regelmäßig beim Grünflächenamt darum, dass die Bäume so geschnitten werden, dass die Nutzung ihres Grundstückes nicht beeinträchtigt wird. Außer dem Abschneiden einiger Äste, die über die Grundstücksgrenze wuchsen, wurde nichts unternommen, sodass die Bäume mittlerweile das Wohnhaus weit überragen.
Dies hat u.a. folgende Auswirkungen:
Schon drei mal musste die Sat-Anlage versetzt werden, da die hohen Bäume einen störungsfreien Bildempfang verhinderten. Sollten sie noch höher werden, ist ein Fernsehempfang bald gar nicht mehr möglich.
Die direkt an der Terrasse stehenden Kiefern verlieren ständig (ganzjährig) Nadeln, so dass die Nutzung des Freisitzes stark beeinträchtigt ist. Noch schlimmer ist aber, dass diese Nadeln ständig die Dachrinnen verstopfen (dagegen helfen auch keine Laubgitter)
Da mehrere Versuche der Eingeberin sich mit dem Grünflächenamt zu einigen gescheitert sind, sieht die Bezirksvertretung Dortmund-Eving keine Möglichkeit in dieser Angelegenheit tätig zu werden, zumal es sich hier um eine privatrechtliche Auseinandersetzung handeln dürfte.
Der Eingeberin kann in diesem Fall nur empfohlen werden, sich an den zuständigen Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu wenden.
Zu TOP 4.2:
Ersatzlose Entfernung der Glas- und Papiercontainer in der Möckernstraße /Dennewitzstraße (Bürgereingabe vom 23.10.2001)
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag der Siedlergemeinschaft Minister-Stein II, in dem die ersatzlose Entfernung der Glas- und Papiercontainer in der Möckernstraße / Dennewitzstraße gefordert wird, zur Beratung und Beschlussfassung vor:
Begründung:
1. Da wir schon in der Bürgerstunde darauf aufmerksam gemacht haben, dass dieser Platz immer wieder mit Unrat, Müll bzw. Ungeziefer belegt ist.
2. Trotz häufiger Ansprechen der Bürger und bereits einer Anzeige beim Umweltamt ist diese Situation bis heute noch nicht abgestellt worden.
Wir, die Anwohner sind nicht mehr bereit, das so hinzunehmen, dass selbst Besucher sich empört fühlen, dass wir in so einem Müll leben müssen.
Wir hoffen auf baldigen Beschluss diesen Standort aufzugeben.
Im Interesse aller sind wir bereit, diesen Standort zu begrünen und mit Blumen zu bepflanzen. (Siehe Tauentzienstraße / Belle-Alliance-Straße) sodass das Image der Siedlung ein vernünftige Gesicht bekommt.Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat kürzlich eine für Container und Containerstandorte zuständige Kommission gebildet. Deren Mitglieder, die stellvertretende Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – sowie Herr Möckel (SPD-Fraktion) werden gebeten, mit dem Eingeber einen Termin zu vereinbaren und sich ggf. im Rahmen eines Ortstermines unter Beteiligung der EDG ein Bild der Lage zu machen und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving anschließend Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Frau Süßmilch (CDU-Fraktion) spricht hier noch folgende andere problematische Standorte an, auch hier wird die “Containerkommission” gebeten, die Standorte in Augenschein zu nehmen und ggf. Abhilfe zu schaffen:
§ Bahnschranke Lindenhorst (bei Kinkel)
Das Umfeld ist verschmutzt. Es werden nicht nur Glas und Papier, sondern auch neben den Containern Hausmüll und Lebensmittelreste abgelegt. Ratten sind bereits in großer Anzahl vorhanden.
§ Schleifenweg und Bergstraße
Hier wird neben den Containern ebenfalls anderer Müll (teilw. Mobiliar) abgelagert.
5. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
Zu TOP 5.1:
Brandschutzbedarfsplan 2001
(Vorlage der Verwaltung – StA 37 – vom 31.08.2001 – Drucksache Nr.: 01483-01)
Als Berichterstatter ist Herr Aschenbrenner – Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz – anwesend.
Herr Aschenbrenner fasst zunächst die wichtigsten Punkte der Vorlage noch einmal kurz zusammen.
Die Brandschutzbedarfsplanung wurde durch das novellierte Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz auf die Gemeinden übertragen. Ziel ist es, ortspezifische Risiken zu ermitteln und gleichzeitig festzustellen, ob die Feuerwehr in Dortmund entsprechend ausgestattet und ausgerüstet ist (personell und materiell), diesen Risiken zu begegnen. Diese Brandschutzbedarfsplanung soll nach gesetzlichen Vorgaben mindestens alle fünf Jahre durchgeführt werden.
Während die letzte Brandschutzbedarfsplanung Mitte der achtziger Jahre durch externe Gutachter erstellt wurde, wurde die jetzt vorliegende Brandschutzbedarfsplanung durch eine eigens gebildete Fachgruppe des Amtes für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz durchgeführt.
Das Ergebnis dieser Brandschutzbedarfsplanung ist der heute zur Beratung vorliegende Brandschutzbedarfsplan 2001. Aufgrund der Entwicklung seit 1985 sind in den meisten Bereichen Mehrbedarfe vorgesehen.
Mit dem Brandschutzbedarfsplan soll die Feuerwehr, im Rahmen eines 10-Jahres-Planes, auf einen Stand gebracht werden, der nicht nur der jetzigen Risikolage entspricht, sondern unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Weiterentwicklung der Stadt auch der Risikolage in 10 Jahren noch weitestgehend Rechnung trägt.
Nach diesen Ausführungen beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Dortmund mit den Inhalten “Schutzzieldefinition” “Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt” “Budgetanpassung für den Fachbereich Feuerwehr” sowie die stufenplanmäßige Umsetzung.Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt des weiteren ein Schreiben der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund (Löschzug 25 Dortmund-Eving /Brechten) vom 04.11.2001 vor, in dem um Unterstützung bezüglich der Unterbringung des Löschzuges gebeten wird.
Der Löschzug Eving / Brechten ist zurzeit auf der Feuer- und Rettungswache 2 in der Lütge Heidestraße der Berufsfeuerwehr untergebracht und räumlich stark beengt.
Zur Verfügung stehen ca. 67 qm, bei einer derzeitigen Personalstärke von 21 Mitgliedern – pro Person also 3,19 qm – inklusive Spinde, Stühle und Tische.
Laut Arbeitsschutzkommission der Stadt Dortmund sind die Räume für den Löschzug nicht als Aufenthaltsräume ausgelegt, sodass der Löschzug derzeit nur über Lagerräume verfügt.
Eine Abhilfe ist laut Feuerwehrbedarfplan erst im Jahre 2010 möglich. Der Löschzugführung und den Mitgliedern des Löschzuges erscheint es unmöglich, noch für weitere Jahre unter solchen Umständen untergebracht zu sein.
Der Löschzug Eving / Brechten hat in der Vergangenheit immer häufigere Einsätze – nicht nur für die Sicherheit der Evinger Bürgerinnen und Bürger geleistet. (ca. 60 Einsatzalarmierungen im Jahr).
Neben den regulären Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung wurden noch zusätzliche Aufgaben zugewiesen, wie z.B. die Zuständigkeit für den AB-Rett. (Abrollbehälter Rettung für den Massenanfall von Verletzten und ein Fahrzeug zur Dekontamination von Personen bei Auftreten von chemischen und radioaktiven Stoffen).
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving werden daher eingeladen sich – nach Absprache mit dem StA 37 – einmal vor Ort im Rahmen eines Ortstermines von der Unterbringung ein Bild der Lage zu machen.Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden –, der die beengten Räumlichkeiten in der Feuerwache Eving aus eigener Anschauung kennt, spricht den noch anwesenden Berichterstatter der Feuerwehr – Herrn Aschenbrenner – auf die Situation der Freiwilligen Feuerwehr an.
Vor allem wird von Herrn Adden befürchtet, dass bei den derzeit herrschenden Zuständen, die sehr engagierten Freiwilligen Feuerwehrleute demotiviert werden und somit Auswirkungen auf die allgemeine Sicherheit nicht ausbleiben. Als Beispiel wird von Herr Adden angeführt, dass in der Feuer- und Rettungswache 2 / Lütge Heidestraße der vorhandene Fitnessraum nur von der Berufsfeuerwehr benutzt werden kann.
Kurzfristige Lösungen zur Verbesserung der räumlichen Situation scheinen hier dringend erforderlich, damit die Einteilung in eine “Zwei-Klassen-Feuerwehr” nicht noch weiter fortschreitet. Herr Aschenbrenner – Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz – erläutert zur Freiwilligen Feuerwehr, dass die Lage bekannt, und dass er persönlich bereits an Ortsbegehungen (u.a. auch unter Beteiligung des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Stadt Dortmund) teilgenommen hat, um sich selber ein Bild der Situation zu verschaffen. Ganz klar festzustellen ist, dass die Feuerwache Eving nicht der einzige Standort ist, an dem Probleme bestehen.
Um die Vorlage des Brandschutzbedarfsplanes nicht unnötig zu verzögern, wurden einige Teilaspekte wie z.B. Einsatzführung und bauliche Probleme und Mängel herausgenommen und sollen bis Februar 2002 zusammengestellt und in einen Baubedarfsplan der Feuerwehr einfließen.
Zur Nutzung des Fitnessraumes durch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr in der Feuerwache Eving liegen Herrn Aschenbrenner keine Information vor, er sagt aber zu sich sachkundig zu machen und die Bezirksvertretung entsprechend zu informieren.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis und dankt Herrn Aschenbrenner für seine Berichterstattung.
Bezugnehmend auf das Schreiben der Freiwilligen Feuerwehr beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Das Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützt. Die Verwaltung wird gebeten, die Belange der Freiwilligen Feuerwehr bei zukünftigen Planungen verstärkt zu berücksichtigen.
Zu TOP 5.2:
Bericht “Partnerschaften für Dortmund 2001”
(Vorlage der Verwaltung – Dez 3 – vom 09.10.2001 – Drucksache Nr.: 01692-01)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den vorgelegten Bericht zu dem Projekt “Partnerschaften für Dortmund 2001” – einstimmig – zur Kenntnis.
6. Schule
Zu TOP 6.1:
Verbindliche Prioritätenliste “Schadstoffsanierung und Schulneubauten”
(Vorlage der Verwaltung – StA 65 – vom 11.10.2001 – Drucksache Nr.: 01653-01)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die verbindliche Prioritätenliste “Schadstoffsanierung und Schulneubauten”
7. Kinder und Jugend
Zu TOP 7.1:
Reduzierung der Anzahl städtischer Spielplätze
(Vorlage der Verwaltung – StA 51 – vom 06.11.2001 – Drucksache Nr.: 01668-01)
Die Bezeichnung dieser Vorlage hat sich wie folgt geändert: “Qualitätsverbesserung städtischer Spielplätze”
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Vorlage zur Beratung und Kenntnisnahme vor:
Der Rat beschließt die Aufgabe der in der Vorlage aufgeführten städtischen Spielplätze und beauftragt die Verwaltung, die zukünftige Nutzung dieser Flächen – insbesondere auch unter dem Vermarktungsaspekt – zu prüfen.
Von den erwarteten Gesamterlösen in Höhe von 15 Mio. DM werden 4,8 Mio. DM für die Verbesserung der Spielplatzsituation, auch für Neuinvestitionen sowie zum Rückbau in den Anlagen eingesetzt.Als Berichterstatter zur Erläuterung der Vorlage und Beantwortung noch offener Fragen sind Herr Bösebeck vom Jugendamt sowie Herr Mlynczak vom Büro für Kinderinteressen des Jugendamtes anwesend.
Herr Bösebeck weist eingangs drauf hin, dass der Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Dortmund die Vorlage in seiner Sitzung am 07.11.2001 eingebracht hat und in der Sitzung am 05.12.2001 abschließend beraten möchte. In dieser Sitzung am 05.12.2001 beabsichtigt der Kinder- und Jugendausschuss die Stellungnahmen und Diskussionsergebnisse der einzelnen Bezirksvertretungen in seine Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.
Zur Vorlage erläutert Herr Bösebeck, dass eine Qualitätsverbesserung der Dortmunder Kinderspielplätze beabsichtigt ist. Ein im Jahre 1995 erstelltes “Spielraumkonzept” legte die Kriterien für eine “Kinderfreundliche Stadt” fest. Demnach ist es wichtig, den Kindern und Jugendlichen qualitativ gute und attraktive sowie vielseitige Spielflächen anzubieten. Die reine Anzahl der Spielplätze sowie deren ausgewiesene Quadratmeterzahl stellt nicht unbedingt ein Kriterium für gute Spielmöglichkeiten dar, da einige Spielflächen kaum oder gar keine Anreize für Kinder und Jugendliche bieten.
Gerade in letzter Zeit wurden immer mehr Schulhöfe zu Spielflächen umgestaltet und Kindertageseinrichtungen mit Spielflächen, für Kinder zwischen drei und sechs Jahren, ausgestattet. Hier wurden zusätzliche Spielräume geschaffen, bei denen die neusten Erkenntnisse – teilweise unter Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen – umgesetzt wurden.
Bei den derzeit nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ist es daher schwierig, auch noch veraltete, unattraktive und kaum oder gar nicht benutzte Spielflächen zu unterhalten. Wenn daher in unmittelbarer Nähe eines dieser Spielplätze bessere Alternativen vorhanden sind, sollen diese veralteten und nicht benutzten Spielplätze aufgegeben werden.
Das Jugendamt hat in den Jahren 2000 und 2001 alle städtischen Spielflächen in Dortmund kritisch überprüft. Die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes haben dabei sowohl Qualität wie auch den Bedarf an Spielflächen und den Spielraumbestand des Umfeldes untersucht.
Als Ergebnis dieser Untersuchungen sollen 87 Spielplätze im gesamten Stadtgebiet aufgrund der Bedarfs- und Gesamtsituation aufgegeben werden. Bei der Vermarktung dieser Flächen wird mit einem Erlös von 15 Mio. DM gerechnet, davon sollen 4,8 Mio. DM für die Verbesserung der Spielplatzsituation, auch für Neuinvestitionen sowie zum Rückbau in den Anlagen eingesetzt werden.
In den Jahren 2002 und 2003 wird in jedem Stadtbezirk eine “sozialräumliche Jugendhilfeplanung” durchgeführt. Im Rahmen dieser Jugendhilfeplanung wird ermittelt, welche Jugendhilfeangebote (Jugendfreizeitstätten, Hilfe zur Erziehung, Beratungsstellen, Spielmöglichkeiten usw.) in den Stadtbezirken vorhanden sind. Aufgrund dieser Planungen können seitens der Verwaltung Vorschläge vorgelegt werden, wie im Bezirk vor Ort die Prioritäten im Spielplatzbereich zu setzen sind.
Es wird ermittelt werden, wo dringender Bedarf besteht, Verbesserungen und Neugestaltungen notwendig und Ausstattung in Neubaugebieten erforderlich sind. Herr Mlynczak – Büro für Kinderinteressen des Jugendamtes – gibt im Anschluss an diese Ausführungen nähere Erklärungen zu den beabsichtigten Schließungen von Spielplätzen im Stadtbezirk Eving.
Von den 21 Spielplätzen im Stadtbezirk Eving sollen fünf aufgegeben werden.
§ Hagenauweg
§ Evinger Berg (in der Vorlage irrtümlich Bergstraße angegeben)
§ Wrangelplatz
§ Hänselweg
§ Zwergweg
Die o.g. Spielplätze finden kaum noch Akzeptanz (vieles, wie z.B. Fußballspielen ist dort verboten), sind zum Teil völlig veraltet oder es finden sich andere attraktivere Spielflächen in unmittelbarer Umgebung.Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – macht in seinem Redebeitrag deutlich, dass sich seine Fraktion außerstande sieht, diese Vorlage – die heute erst als Tischvorlage verteilt wurde – sofort abschließend zu beraten und einen Beschluss zu fassen. Obwohl die Situation einzelner Spielplätze selbstverständlich bekannt ist, sollte eine derartige Entscheidung nicht ohne eingehende Beratung, und bei strittigen Spielflächen eventuell einer Ortsbesichtigung, gefasst werden.
Es muss zumindest ausreichend Zeit vorhanden sein, sich genauere Informationen zu beschaffen und Überlegungen anzustellen, ob es nicht sinnvoller wäre, einige der Spielplätze die sich auf der “Streichliste” befinden nicht aufzugeben und dafür unter Umständen andere Spielflächen im Stadtbezirk zu schließen. Für die CDU-Fraktion kritisiert der Vorsitzende – Herr Neumann – zunächst, dass die Vorlage zwar darüber Auskunft gibt wie viele private Spielplätze es im gesamten Stadtgebiet gibt, aber für Eving weder Angaben zur Anzahl noch zur Lage und Zustand gemacht werden. Die von der Verwaltung vorgelegten Angaben über Vernetzungsmöglichkeiten sind somit seitens der Bezirksvertretung Dortmund-Eving kaum nachvollziehbar bzw. kontrollierbar.
Des Weiteren beanstandet Herr Neumann, dass die Vorlage die aufzugebenden Spielplätze bereits festlegt und keine Alternativen zulässt. Die endgültige Entscheidung über die Schließung von Spielflächen liegt laut Vorlage beim Rat der Stadt und nicht bei den Bezirksvertretungen vor Ort.
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird somit jede Möglichkeit genommen in ihrem Stadtbezirk konstruktiv zu arbeiten und ggf. durch Alternativvorschläge an der Gestaltung der Spielplatzsituation im Stadtbezirk Eving mitzuwirken und zu entscheiden.
Grundsätzlich erklärt Herr Neumann, dass während in den letzten Jahren die Anzahl der Spielflächen zugenommen hat, die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nicht entsprechend erhöht wurden, und somit nie ausreichend Mittel zur Unterhaltung der städtischen Spielplätze vorhanden waren. Vor diesem Hintergrund sollten Spielplätze einer regelmäßigen Bedarfsprüfung (mindestens alle fünf Jahre) unterzogen werden und notfalls Mittel umgeschichtet werden, um die Spielflächen, die tatsächlich genutzt werden adäquat auszustatten und zu unterhalten und ggf. neue Spielplätze an geeigneten Stellen einzurichten.Die Vertreterin der Bündnis '90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – geht in ihrem Redebeitrag darauf ein, dass haushaltspolitische Belange in der Vorlage kaum erwähnt werden, obwohl auch aus dieser Vorlage Einsparungen resultieren sollen.
Obwohl auch Frau Sichelschmidt feststellt, dass einige Spielflächen im Stadtbezirk weder besonders attraktiv noch zeitgemäß sind, sieht sie hier jedoch weitere Einsparungen im sozialen Bereich, da Spielflächen für Kinder und Jugendliche ersatzlos gestrichen werden und somit verloren gehen. Des Weiteren kritisiert Frau Sichelschmidt, dass bereits vor der Fertigstellung der Jugendhilfeplanung (und somit exakter Zahlen der Jugendhilfeangebote in den Stadtbezirken) die Anzahl städtischer Spielplätze reduziert werden soll. Laut Vorlage ist nach Aufgabe der genannten Spielplätze wegen dann fehlender Spielmöglichkeiten ein weitergehender Abbau nicht mehr möglich. Hieraus ergibt sich, dass die Anzahl der Spielplätze bereits jetzt auf das absolute Mindestangebot reduziert wird.
Abschließend bringt Frau Sichelschmidt klar zum Ausdruck, dass Spielflächen, die jetzt aufgegeben werden sollen an anderer Stelle –bedarfsorientiert – neu eingerichtet werden müssen, damit für Kinder und Jugendliche keine Spielräume “verloren” gehen.Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) spricht von einer nicht hinnehmbaren Massenschließung von Kinderspielplätzen. Er äußert die Vermutung, dass bei der Schließung von Spielflächen wirtschaftliche Erwägungen in soweit eine Rolle spielen, als besonders gut vermarktbare Spielflächen verkauft werden sollen.Herr Bösebeck stellt in seiner Antwort auf die vorangegangenen Redebeiträge noch einmal fest, dass hier keine Flächen für Kinder und Jugendliche “verloren gehen” sollen, sondern dass Spielflächen, die nicht mehr angenommen und genutzt werden, verkauft werden sollen, um an anderer Stelle für die Verkaufserlöse (4,8 Mio. DM) die Interessen der Kinder an anderen Flächen zu verbessern. Ein Festhalten am derzeitigen Status quo würde in diesem Fall nur Stillstand bedeuten.
Bei den in der Vorlage zur Schließung vorgesehenen Spielflächen handelt es sich keinesfalls um “Massenschließungen”, (5 von 21 Spielplätzen im Stadtbezirk Eving mit einer Fläche von 2.500 qm), sondern es sollen lediglich nicht mehr benötigte und teilweise über dem Bedarf liegende Spielplätze aufgegeben werden. Im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatter der Verwaltung und die gemeinsame Diskussion wird von den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving noch weiterer Beratungsbedarf gesehen. Die von der Verwaltung zur Schließung vorgesehenen Spielflächen sollen noch einmal überprüft und ggf. Alternativvorschläge ausgearbeitet werden.
Damit sowohl zu den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wie auch des Kinder- und Jugendausschusses ein Votum der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorgelegt werden kann, verständigen sich die Mitglieder der Bezirksvertretung darauf, sich am 26.11.2001 (16.00 Uhr) erneut zu treffen und einen interfraktionellen Beschluss zu erarbeiten.
8. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 8.1:
Sanierungsgebiet “Neue Evinger Mitte”
Erweiterung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes “Neue Evinger Mitte”
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 26.09.2001 – Drucksache Nr.: 01643-01)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Zu TOP 8.2:
Novelle des Baugesetzbuches 2001
Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bebauungsplanung nach dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 24.09.2001 – Drucksache Nr.: 01636-01)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Integration der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in die Bauleitplanverfahren zu (Pkt. 3 der Vorlage).
Zusatz:
Zu Nr. 2 (Seite 2) der Vorlage: Neuerungen bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen
Laut Vorlage hat eine grobe Einschätzung ergeben, dass von den sich im Bereich der Stadt Dortmund im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen ca. 25 % einer Vorprüfung des Einzelfalles zu unterziehen sind.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird gebeten der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen, welche Bebauungspläne im Stadtbezirk Eving betroffen sind.
Zu TOP 8.3:
Widmung der Parallelfahrbahn zur Brambauer Straße
(Vorlage der Verwaltung – 66/1-III – vom 08.10.2001 – Drucksache Nr.: 01579-01)
Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V. m.
§ 15 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung Dortmund-Eving folgenden – einstimmig – Beschluss:
Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wird, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Parallelfahrbahn zur Brambauer Straße ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
Zu TOP 8.4:
Maßnahmen der Landschaftsplanung sowie des Biotop- und Artenschutzes für das Jahr 2002
hier: Förderanträge für das Jahr 2002
(Vorlage der Verwaltung StA 60 vom 04.10.2001 – Drucksache Nr.: 01655-01)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Maßnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.
Zu TOP 8.5:
Ausbau Seilerstraße
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die nachfolgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 12. 09.2001 zur Kenntnis.
§ Verlängerung der Ampelphase für die Ausfahrt von der Seilerstraße in die Evinger Straße Eine Verlängerung der Ampelphase der Lichtsignalanlage Evinger Straße / Lütge Heidestraße für die Verkehre aus der Nebenrichtung (Seilerstraße) wurde geprüft. Aufgrund der Umlaufzeit und der heute schon dreiphasigen Steuerung mit getrennt signalisierten Linksabbiegern auf der Evinger Straße ist eine substanzielle Verbesserung leider nicht möglich.
§ Verzicht auf die Wendeschleife am Ende der Seilerstraße und Einrichtung einer Zufahrtsmöglichkeit zur Lindenhorster Straße
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Ev 110, 3. Änderung, setzt im jetzigen Einmündungsbereich der Seilerstraße auf die Lindenhorster Straße eine Wendeschleife bzw. Verkehrsgrün fest. Die heutige Situation im Gewerbegebiet stellt sich jedoch so dar, dass ein verkehrssicherer und reibungsloser Schwerlastverkehr nur durch den Erhalt der Anbindung der Seilerstraße an die Lindenhorster Straße gewährleistet ist. Als Übergangslösung wäre denkbar, die heutige Situation bestehen zu lassen und die Wendeschleife nicht zu bauen. Inwieweit erforderliche Anpassungen ohne langwierige Änderungsverfahren möglich sind, wird bis zum Jahresende in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt geprüft.
§ Öffnung des Liesenhoffweges zur Evinger Straße
Die Öffnung des Weges ist nicht erforderlich, da das Gewerbegebiet über die Einmündungen Lütge Heidestraße und Seilerstraße mit dem lichtsignalgeregelten B 54 Knoten “verkehrssicher” ausreichend erschlossen und angebunden ist.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Beschilderung anzubringen mit der der Durchgangsverkehr für LKW ab 7,5 t durch die Seilerstraße verhindert wird.
Begründung:
Die Seilerstraße wird vor allem in letzter Zeit verstärkt von Schwerlastkraftwagen als Durchgangsstraße (zwischen Lindenhorster Straße und Evinger Straße) genutzt. Der Zustand der Fahrbahn verschlechtert sich zusehends.
Für die Anlieger ergeben sich, nicht nur durch den schlechten Straßenzustand, erhebliche Belästigungen.
Zu TOP 8.6:
Griechische Schule im Stadtbezirk Eving
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die nachfolgende Stellungnahme des Liegenschaftsamtes vom 04.10.2001 zur Kenntnisnahme vor:
Mit Schreiben vom 21.03.2001 von Herrn Stadtdirektor Fehlemann wurde Herrn Generalkonsul Gadis mitgeteilt, dass das Mietverhältnis für das Schulgebäude Deutsche Straße 26, Gem. Eving Flur 3, Flurstück 587 zwischen der Stadt Dortmund und der Republik Griechenland am 31.07.2002 endet und das Gebäude geräumt übergeben werden muss.
Im Zeitraum von Januar bis September 2001 wurden sowohl städtische als auch private Gebäude und Flächen hinsichtlich einer Nutzung als Griechische Schule geprüft. Das Schulverwaltungsamt prüfte die Möglichkeit einer Angliederung an eine bestehende Schule. Alle geprüften Varianten stellten sich entweder als ungeeignet dar oder wurden seitens des griechischen Konsulates bzw. der griechischen Elternvertretung abgelehnt.
Mit Schreiben vom 09.07.2001 von Herrn Stadtdirektor Fehlemann an Herrn Generalkonsul Gadis wurde dem Generalkonsulat von Griechenland ein kostengünstiges Modell zum Neubau einer Schule in Dortmund-Dorstfeld angeboten und nochmals darauf hingewiesen, dass das Gebäude Deutsche Straße 26 zum 31.07.2002 geräumt übergeben werden muss.
Mit Schreiben vom 21.08.2001 von Herrn Stadtdirektor Fehlemann an Herrn Generalkonsul Gadis wurde an die Entscheidung bezüglich eines Schulneubaus in Dortmund-Dorstfeld erinnert. Bisher steht eine Antwort des griechischen Konsulates aus.Als Berichterstatter ist Herr Schneider – Liegenschaftsamt – zur Erörterung der Stellungnahme anwesend.
Da die Realisierung des Rahmenplanes Evinger Mitte ohne das Grundstück, auf dem sich derzeit noch die griechische Schule befindet, nicht möglich ist, richtet sich das Hauptinteresse der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving auf den tatsächlichen Termin für die Räumung der Schule.
Herr Schneider fasst den derzeitigen Sachstand kurz zusammen. Bis zum 31.07.2002 besteht ein Mietvertrag. Verhandlungen zur Verlagerung des Schulstandortes werden zurzeit sowohl mit der Schulleitung wie auch der Elternschaft geführt.
In ihren Redebeiträgen gehen sowohl der SPD- wie auch CDU-Fraktionsvorsitzende – Herr Adden und Herr Neumann – noch einmal ausdrücklich auf die Bedeutung der Umsetzung des Rahmenplanes Evinger Mitte für die Weiterentwicklung des Stadtbezirkes Dortmund-Eving ein. Die Realisierung des Rahmenplanes hat sich schon jetzt verzögert, da das Grundstück der griechischen Schule nicht wie ursprünglich geplant schon Mitte diesen Jahres zur Verfügung stand.
Befürchtet wird seitens der Bezirksvertretung, dass das Gebäude der Schule auch nach Ablauf des Mietvertrages im nächsten Jahr nicht geräumt wird, sondern die weitere Nutzung mangels eines Ersatzstandortes auch weiterhin – gegen den erklärten politischen Willen im Stadtbezirk Eving – durch die Verwaltung geduldet wird.
Eine Realisierung des Rahmenplanes Evinger Mitte würde dann vermutlich auf unbestimmte Zeit verschoben, wenn nicht ganz unmöglich. Die bereits jetzt einsetzende Verwahrlosung des Areals (leerstehende Mietwohnungen und Ladenlokale) wird weiter fortschreiten.
Das Schulgebäude selbst befindet sich in einem maroden Zustand und trägt optisch ebenfalls dazu bei, den Eindruck der Verwahrlosung des Umfeldes zu dokumentieren.
Weit mehr besorgt als über den äußeren, sichtbaren Zustand des Gebäudes ist die Bezirksvertretung jedoch über die marode Bausubstanz. Das Schulgebäude wurde niemals, wie alle anderen Schulen im Stadtgebiet, auf Schadstoffe untersucht, obwohl es wie viele andere Schulen aus einer Zeit stammt, in der, wie man heute weiß, gesundheitlich bedenkliche und vor allem schädliche Stoffe beim Bau verwendet wurden. Es ist daher fraglich, ob es überhaupt zu verantworten ist, Kinder und Jugendliche unter diesen Umständen zu unterrichten.
Herr Schneider geht in seiner Antwort zunächst auf den angestrebten Zeitplan zur Räumung des Gebäudes ein. Der Mietvertrag wurde frist- und ordnungsgemäß gekündigt. Ein Widerspruch seitens des Mieters gegen die Kündigung erfolgte bisher nicht.
Das Liegenschaftsamt geht daher davon aus, dass der Schulstandort fristgemäß verlagert wird. Gespräche und die Besichtigung eines Alternativstandortes für die Schule sind für die 47. Kalenderwoche mit dem Schulträger verabredet.
Auf Nachfrage erläutert Herr Schneider, dass es verfrüht ist, schon jetzt über eventuelle rechtliche Schritte nachzudenken, die notwendig werden könnten, falls das Schulgebäude nicht fristgerecht geräumt wird. Sollten sich tatsächlich Probleme bei der fristgerechten Räumung der Schule ergeben, wäre zur Einleitung weiterer rechtlicher Schritte sicherlich ein Votum des Rates der Stadt Dortmund notwendig, da der Vertragspartner der griechische Staat ist, und das Liegenschaftsamt in diesem Fall nicht eigenverantwortlich vorgehen kann.
Zu Fragen nach der Bausubstanz und eventuellen Schadstoffbelastungen des Gebäudes verweist Herr Schneider auf mietvertragliche Vereinbarungen, die besagen, dass der Mieter selbst für alle Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten zuständig ist. Die Problematik ist natürlich auch dem Liegenschaftsamt als Eigentümer bekannt, wurde aber im Hinblick auf die baldige Beendigung des Mietvertrages nicht mehr thematisiert.
Wie Herr Schneider weiter versichert, ist auch das Liegenschaftsamt an der Aufgabe des Schulstandortes in Eving interessiert, nicht um die Fläche vermarkten zu können, sondern natürlich auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Neuen Evinger Mitte.
Obwohl das Liegenschaftsamt, wie Herr Schneider versichert, davon ausgeht, dass der Mietvertrag für das Gebäude am 31.07.2002 endet und eine fristgemäße Räumung erfolgen wird, besteht seitens der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Befürchtung, dass der Mietvertrag – wie bereits im vergangenen Jahr geschehen – durch die Verwaltung um ein weiteres Jahr verlängert wird.
Damit die Bezirksvertretung Dortmund-Eving zeitnah informiert (und nicht erst Monate später von kurzfristigen Mietvertragsverlängerungen überrascht wird), beantragt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – das Liegenschaftsamt aufzufordern, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zum 01.03.2002 einen erneuten Sachstandsbericht vorzulegen.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving schließt sich dieser Forderung an und beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bis zum 01.03.2002 einen erneuten Bericht zum Sachstand der Räumung der Schule im Stadtbezirk Eving vorzulegen.
Zu TOP 8.7:
Abbruch und Neubau auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstück 70, Oberevinger Straße 76 bzw. neu Osterfeldstraße 82
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 24.10.2001 zur Kenntnis.
Aufgrund einer Anfrage des Herrn Unterkötter in der Einwohnerfragestunde der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 15.08.2001 hat sich das Bauordnungsamt mit dieser Angelegenheit beschäftigt.
Wie mitgeteilt wird, wurde der Abbruch des Gebäudes Oberevinger Straße 76 mehrfach, zuletzt mit Eingang vom 15.03.2001, beantragt. Es handelte sich um ein eingeschossiges Kötterhaus mit abgeschlepptem Stallteil in Fachwerkkonstruktion von ca. 1840 (vergl. Denkmalpflegeplan Dortmund-Eving Teil II, S. 352). Aufgrund bereits vorliegender Veränderungen war das Gebäude nicht in die Denkmalliste eingetragen. Die Untere Denkmalbehörde hatte bereits mit Schreiben vom 22.07.1999 erklärt, dass gegen einen Abbruch keine denkmalpflegerischen Bedenken bestehen. Die Abbruchgenehmigung wurde am 26.03.2001 erteilt.
Für das Grundstück, dem vom Vermessungs- und Katasteramt die neue Adresse Osterfeldstraße 82 zugewiesen wurde, lag ein Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Garagen vor. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund als Grünfläche dargestellt. Da von der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe mit Schreiben vom 16.01.2001 eine Privilegierung des Vorhabens als Altenteilerhaus für den landwirtschaftlichen Betrieb Oberevinger Straße 133 bescheinigt wurde, wurde die Baugenehmigung am 13.03.2001 gem. § 35 Abs. 1 BauGB erteilt.
Zu TOP 8.8:
Wittichstraße 203, Errichtung eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die nachfolgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 25.10.2001 zur Kenntnis:
Die Genehmigung für die Errichtung eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage wurde am 06.06.2001 erteilt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des seit 02.10.1964 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Ev 102 mit den Festsetzungen WA, II, GRZ 0,4 und GFZ 0,7, Einzelhäuser mit Satteldach 30o. Für den laut textlicher Festsetzung des Bebauungsplanes bei zwei Vollgeschossen eigentlich unzulässigen Drempel von 1,42 m wurde eine Befreiung erteilt, da mit einer Straßenabwicklung (Wand- und Firsthöhe der Nachbarhäuser) nachgewiesen wurde, dass die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Aufgrund eines Nachbarwiderspruches vom 12.07.2001 wurde nach einer nochmaligen Prüfung festgestellt, dass – entgegen den Berechnungen des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs – die Abstandsflächen des Gebäudes nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden können. Mit Datum vom 23.07.2001 wurde daher die Vollziehung der Baugenehmigung ausgesetzt.
Seitdem haben mehrere Gespräche stattgefunden, in denen versucht wurde, eine genehmigungsfähige Lösung zu finden, die sowohl den Investoreninteressen als auch den schutzwürdigen Belangen der Nachbarn gerecht wird. Bisher wurden aber keine genehmigungsfähigen Bauvorlagen eingereicht.Zusatzanfrage:
Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, die im Bereich Wittichstraße wohnen, haben festgestellt, dass ein auf der anderen Seite des Grundstückes befindlicher großer Baum (vermutl. Platane) gefällt wurde.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet daher die Verwaltung zu prüfen, ob für die Fällung des Baumes eine Genehmigung erforderlich war und vorlag, oder ob der Baum aus anderen Gründen gefällt werden musste.
Zu TOP 8.9:
Installation einer Fußgängersignalanlage in Höhe der Lindenhorster Straße 38
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die Stellungnahme folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 17.10.2001 zur Kenntnisnahme vor:
Die Verkehrsituation wurde durch das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr kurzfristig überprüft. Nach persönlicher Aussage der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Herr Fuchs, erreichen die “verkehrsunsicheren” Beschäftigten der AWO die Werkstatt durch einen Zubringerdienst, der bis ummittelbar vor die Werkstatt der AWO fährt. Die “selbständigen” Behinderten erreichen die Werkstatt der AWO per Bus oder Bahn. Dabei benutzen die Beschäftigten entweder die Anbindung Fredenbaumplatz oder den Bus in Höhe Toyota / VW. Die Anbindung über den Fredenbaumplatz ist unproblematisch, da die bereits vorhandene Fußgängersignalanlage in Höhe Jakobstraße oder die Verkehrssignalanlage Fredenbaumplatz benutzt werden können. Die Verkehrszählung hat sich daher auf den Bereich Toyota / VW konzentriert.
Bei der Zählung am 21.09.2001 wurden in der Zeit von 07.43 Uhr bis 08.13 Uhr 190 Fahrzeuge gezählt (also 380 Fahrzeuge pro/h). In dieser Zeit überquerten im Bereich der Bushaltestelle 6 Personen (12 pro/h) die Fahrbahn. Wobei festgestellt werden muss, dass aufgrund der Baustelle “Verschwenkung Lindenhorster Straße” die Zahlen sicherlich nicht repräsentativ sind. Vor ca. 2 Jahren wurden auf der Lindenhorster Straße noch 1.000 Fahrzeuge pro/h in Spitzenzeiten festgestellt. Sobald die Baumaßnahmen abgeschlossen sind, wird sich sicherlich ein ähnlich hohes Verkehraufkommen einstellen. Die Anzahl der Fußgängerquerungen über die Lindenhorster Straße werden durch die Baustelle allerdings nicht beeinflusst. Bereinigt ergibt sich folgendes Verkehrsaufkommen:
Fahrzeugbelastung in Spitzenzeiten: 1.000 Fahrzeuge pro/h
Fußgängerquerungen im Bereich Toyota / VW 12 Fußgänger pro/h
Aufgrund der relativ geringen Querungshäufigkeit ist es sicherlich zumutbar, die in 75 m Entfernung zur Bushaltestelle gelegene Verkehrssignalanlage Pottgießerstraße zu benutzen. Der relativ geringe Umweg für die Fußgänger im Verhältnis zur Entfernung zur Werkstatt der AWO (500m) macht deutlich, dass dieser geringe Umweg zumutbar ist. Die Polizei hat sich mit Schreiben vom 10.10.2001 ebenfalls gegen die beantragte Fußgängersignalanlage ausgesprochen.
Es wird daher um Verständnis gebeten, dass der Antrag der Bezirksvertretung Dortmund-Eving auf Einrichtung einer Fußgängersignalanlage im Bereich der Lindenhorster Straße 38 abgelehnt werden muss. Unabhängig von dieser Entscheidung besteht die Möglichkeit, den heutigen Standort der Bushaltestelle in nördliche Richtung zu verlegen und damit den Abstand zur Verkehrssignalanlage Pottgießerstraße auf 40 m zu verkürzen. Die Verlegung der Bushaltestelle würde einen Komfortgewinn für die Fahrgäste und somit auch für die Beschäftigten der AWO mit sich bringen. Sollte eine Verlegung der Bushaltestelle seitens der Bezirksvertretung Dortmund-Eving erwünscht sein, wird um weitere Nachricht gebeten.Grundsätzlich stimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving der Verlegung der Bushaltestelle als Alternative zur Installierung einer Fußgängersignalanlage zunächst zu, da es sich hier um die kostengünstigste und schnellstmögliche Lösung handelt.
Nach Beendigung der Umbauarbeiten der Lindenhorster Straße wird das Konzept der Verkehrsführung neu zu überdenken sein.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Alternative der Verlegung der Haltestelle in nördliche Richtung zur Pottgießerstraße wird allerdings als wenig praktikabel angesehen.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet daher die Verwaltung, die Bushaltestelle in südliche Richtung zur Jakobstraße zu verlegen.
Zu TOP 8.10:
Sachstandsbericht der Verwaltung zur Errichtung eines Schrottplatzes mit dem dazugehörenden Sprengbunker und eines Fallwerkes am städtischen Hafen Fürst Hardenberg
(Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2001)
Aus der örtlichen Presse war zu entnehmen, dass eine Genehmigung der Werkshallen erfolgt ist.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving das Gesamtkonzept vorzustellen. Der Betreiber der Anlage, Vertreter des Dortmunder Hafens, Planungsamt, Bauordnungsamt und das staatliche Umweltamt Hagen sollen berichten.
Weiter fordert die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung angeordnet wird.
Inhalt der UVP soll insbesondere Lärm, Staub, Verkehr, Abstandserlass und Erdschwingungen sein.
Im übrigen sagen die EG-Richtlinien vom 01.04.01 aus, dass Schrott als Abfall zu behandeln ist.Mit diesem Antrag verbindet der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – die Aufforderung an die Verwaltung, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving grundsätzlich zeitnah auch über die Ansiedlung (bzw. entsprechende Planungen zur Ansiedlung) vergleichbarer und ähnlicher Betriebe, die Probleme oder Beunruhigung in der Bevölkerung nach sich ziehen könnten, zu informieren.
Böttger Kopkow Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin
N i e d e r s c h r i f t
der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 14.11.2001 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal
- Öffentlicher Teil -
Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - ab 17.00 Uhr -
Süßmilch, Monika
Unterkötter, Hans-Jürgen
b) Verwaltung:
Herr Aschenbrenner - Feuerwehr Stadt Dortmund -
Herr Bösebeck - Jugendamt -
Frau Harfst - Amt für Tiefbau und Straßenverkehr -
Herr Mlynczak - Jugendamt / Büro f. Kinderinteressen -
Herr Schneider - Liegenschaftsamt -
c) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -
Verhindert sind:
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Tokarski, Hans Josef
Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.40 – 18.00 Uhr (TOP 7.1 )
Ende : 19:20 Uhr
Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 24. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.10.2001.
1.5 Genehmigung der Niederschrift der 3. – öffentlichen – Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 31.10.2001
2. Einwohnerfragestunde
(maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Sachstandsbericht zur Überplanung und zum Antragsverfahren zur Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2 (Heuweg / In den Weidbüschen)
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Pflege und Rückschnitt der Bepflanzung im Bereich des Grundstückes Externberg 29
4.2 Ersatzlose Entfernung der Glas- und Papiercontainer in der Möckernstraße /Dennewitzstraße
5. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
5.1 Brandschutzbedarfsplan 2001
(Vorlage der Verwaltung – StA 37 – vom 31.08.2001 – Drucksache Nr.: 01483-01)
5.2 Bericht “Partnerschaften für Dortmund 2001”
(Vorlage der Verwaltung – Dez 3 – vom 09.10.2001 – Drucksache Nr.: 01692-01)
6. Schule
6.1 Verbindliche Prioritätenliste “Schadstoffsanierung und Schulneubauten”
(Vorlage der Verwaltung – StA 65 – vom 11.10.2001 – Drucksache Nr.: 01653-01)
7. Kinder und Jugend
7.1 Reduzierung der Anzahl städtischer Spielplätze
(Vorlage der Verwaltung – Drucksache Nr.: 01668-01)
8. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
8.1 Sanierungsgebiet “Neue Evinger Mitte”
Erweiterung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes “Neue Evinger Mitte”
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 26.09.2001 – Drucksache Nr.: 01643-01)
8.2 Novelle des Baugesetzbuches 2001
Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bebauungsplanung nach dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 24.09.2001 – Drucksache Nr.: 01636-01)
8.3 Widmung der Parallelfahrbahn zur Brambauer Straße
(Vorlage der Verwaltung – 66/1-III – vom 08.10.2001 – Drucksache Nr.: 01579-01)
8.4 Maßnahmen der Landschaftsplanung sowie des Biotop- und Artenschutzes für das Jahr 2002
hier: Förderanträge für das Jahr 2002
(Vorlage der Verwaltung StA 60 vom 04.10.2001 – Drucksache Nr.: 01655-01)
8.5 Ausbau Seilerstraße
(Stellungnahme der Verwaltung)
8.6 Griechische Schule im Stadtbezirk Eving
(Stellungnahme der Verwaltung)
8.7 Abbruch und Neubau auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstück 70, Oberevinger Straße 76 bzw. neu Osterfeldstraße 82
(Stellungnahme der Verwaltung)
8.8 Wittichstraße 203, Errichtung eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses
(Stellungnahme der Verwaltung)
8.9 Installation einer Fußgängersignalanlage in Höhe der Lindenhorster Straße 38(Stellungnahme der Verwaltung)
Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
1. Regularien
Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Frau Kopkow wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.
Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen
Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.
Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, die Tagesordnung um folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern:
TOP 8.10: Sachstandsbericht der Verwaltung zur Errichtung eines Schrottplatzes mit dem dazugehörenden Sprengbunker und eines Fallwerkes am städtischen Hafen Fürst Hardenberg
Folgende Tagesordnungspunkte werden – wegen der anwesenden Berichterstatter – vorgezogen und in der nachstehend genannten Reihenfolge beraten:
TOP 7.1: Qualitätsverbesserung städtischer Spielplätze
TOP 5.1: Brandschutzbedarfsplan 2001
TOP 8.6: Griechische Schule im Stadtbezirk Eving
Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.11.2001 genehmigt.
Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.10.2001.
Die Niederschrift über die 24. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.10.2001 wird - einstimmig - genehmigt.
Zu TOP 1.5:
Genehmigung der Niederschrift der 3. Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 31.10.2001
Zu TOP 3 der Sondersitzung
hier: Gestaltungsbeirat für die Stadt Dortmund – Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Teilnahme an den Sitzungen des Beirates.
In der Sondersitzung am 31.10.2001 wurde der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – als Vertreter der Bezirksvertretung Dortmund-Eving als Mitglied für den Gestaltungsbeirat benannt.
Für den Fall seiner Verhinderung wird in der heutigen Sitzung Frau Hüsken (SPD-Fraktion)
– mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen – zu seiner Vertreterin im Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund gewählt.
Mit diesem Zusatz wird die Niederschrift über die 3. Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 31.10.2001 - einstimmig - genehmigt.
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
Herr Losch, wohnhaft in der Dennewitzstraße, 44339 Dortmund, erläutert den Antrag der Siedlergemeinschaft Minister-Stein zur ersatzlosen Entfernung der Glas- und Papiercontainer in der Möckernstraße /Dennewitzstraße, der der Bezirksvertretung Dortmund-Eving heute unter TOP 4.2 zur Beratung vorliegt.
Herr Losch berichtet noch einmal von den Problemen, die sich seit Jahren durch den Containerstandort für die Anwohner ergeben. Die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eingesetzte “Containerkommission” wird gebeten, sich vor Ort ein Bild der Lage zu machen und sich für die Auflösung des Standortes einzusetzen.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist Herrn Losch auf die Beratungen zum Tagesordnungspunkt 4.2.
3. Berichterstattung
Zu TOP 3.1:
Sachstandsbericht zur Überplanung und zum Antragsverfahren zur Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2 (Heuweg / In den Weidbüschen)
Frau Harfst – Amt für Tiefbau und Straßenverkehr – ist als Berichterstatterin anwesend, um den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving den derzeitigen Sachstand der Planungen zur Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2 (Heuweg / In den Weidbüschen) zu erläutern.
Da die Stadt Dortmund die Brücke nicht aus eigenen Mitteln errichten kann, wird eine Förderung angestrebt. Eine entsprechende Anmeldung erfolgte im Mai dieses Jahres, die Förderung durch den Zuschussgeber wurde zwischenzeitlich in Aussicht gestellt.
Vor diesem Hintergrund wird derzeit durch das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr der Zuschussantrag erstellt. Da dieser Zuschussantrag entsprechende Planungen beinhalten muss, wird parallel dazu die Planung durch ein externes Ingenieurbüro durchgeführt. Mehrere Varianten zur Ausführung wurden bereits erarbeitet – und obwohl noch nicht endgültig festgelegt wurde, welche Konstruktion tatsächlich realisiert wird, stehen einige Eckdaten bereits fest.
Die gesamte Ausbaulänge beträgt ca. 250 m. Die Brücke wird eine Breite von 3,5 m haben und die Rampen werden auf jeden Fall behindertengerecht – mit einer Steigerung von nicht mehr als 6 % – ausgeführt. Ein gemeinsamer Geh- und Radweg, der sich im Norden anschließt, wird eine Breite von 3 m aufweisen.
Zur Realisierung der Brückenbaumaßnahme ist Grunderwerb erforderlich, der Eigentümer der benötigten Fläche hat jedoch die Bereitschaft zum Verkauf signalisiert.
Gleichzeitig wird zurzeit die Schaffung des notwendigen Planungsrechtes vorbereitet; angestrebt wird ein Verfahren nach § 125 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Maßnahme wurde mit insgesamt 2,5 Mio. DM in die “Mittelfristige Investitionsplanung” (MIP) der Stadt Dortmund aufgenommen. Anpassungen des Betrages oder des Zeitrahmens können und werden ggf. erfolgen.
Die Finanzierung der zurzeit stattfindenden Planungen ist grundsätzlich gesichert. (Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat hier im Jahr 2001 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 80.000,00 DM für das Folgejahr beschlossen)
Bei einem Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau am 12.11.2001 wurde vereinbart, dass eine gemeinsame Ausschreibung wie auch ein gemeinsamer Bau durchgeführt werden. Die Stadt Dortmund muss daher die Ausschreibungsunterlagen bis zum 31.05.2002 fertig gestellt haben. Frau Harfst sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Probleme, diesen Termin einzuhalten.
Der Ausbaubeginn der A 2 und damit auch der Beginn des Baus der Brücke Heuweg / In den Weidbüschen wird für das Jahr 2003 angestrebt.
Zunächst wird die Nordhälfte mit den nördlichen Brückenteilen ausgebaut, im Anschluss dann die Südseite mit den südlichen Brückenteilen.
Mit der Fertigstellung der gesamten Brückenbaumaßnahme ist somit frühestens im Jahre 2005 zu rechnen.Im Anschluss an ihre Ausführungen bestätigt Frau Harfst auf ausdrückliche Nachfrage des Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herrn Neumann –, dass einer Realisierung des Baus der Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2 (Heuweg / In den Weidbüschen) seitens der Verwaltung nichts entgegensteht, die Planungen werden durchgeführt – Organisationsfehler bzw. Abstimmungslücken zwischen Stadt Dortmund und Landesbetrieb Straßenbau sind derzeit nicht erkennbar.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und dankt der Berichterstatterin.
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Zu TOP 4.1:
Pflege und Rückschnitt der Bepflanzung im Bereich des Grundstückes Externberg 29,
(Bürgereingabe vom 04.10.2001)
Die Eingeberin wendet sich an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, da nach ihren Angaben, alle Versuche mit dem Grünflächenamt zu einer vernünftigen Einigung zu kommen, gescheitert sind.
Das Grundstück der Eingeberin (Externberg 29) grenzt an den Evinger Park und an den Fußweg, der am Jugendheim vorbei zum Park führt. Die Bepflanzung des Grenzbereiches wurde von der Stadt Dortmund vor ca. 15 Jahren vorgenommen. Aus Unwissenheit, aber auch im Vertrauen darauf, dass die Stadt sich an die Vorschriften des Nachbarschaftsrechtes bezüglich der Grenzbepflanzung hält, hat die Eingeberin zunächst nichts gegen die Auswahl der Bäume (u.a. Kiefern und Ahorn) sowie deren Pflanzabstand zur Grenze unternommen. Für die Eingeberin war nicht abzusehen, dass die Bäume derart schnell wachsen.
Seit Jahren bemüht sich Eingeberin regelmäßig beim Grünflächenamt darum, dass die Bäume so geschnitten werden, dass die Nutzung ihres Grundstückes nicht beeinträchtigt wird. Außer dem Abschneiden einiger Äste, die über die Grundstücksgrenze wuchsen, wurde nichts unternommen, sodass die Bäume mittlerweile das Wohnhaus weit überragen.
Dies hat u.a. folgende Auswirkungen:
Schon drei mal musste die Sat-Anlage versetzt werden, da die hohen Bäume einen störungsfreien Bildempfang verhinderten. Sollten sie noch höher werden, ist ein Fernsehempfang bald gar nicht mehr möglich.
Die direkt an der Terrasse stehenden Kiefern verlieren ständig (ganzjährig) Nadeln, so dass die Nutzung des Freisitzes stark beeinträchtigt ist. Noch schlimmer ist aber, dass diese Nadeln ständig die Dachrinnen verstopfen (dagegen helfen auch keine Laubgitter)
Da mehrere Versuche der Eingeberin sich mit dem Grünflächenamt zu einigen gescheitert sind, sieht die Bezirksvertretung Dortmund-Eving keine Möglichkeit in dieser Angelegenheit tätig zu werden, zumal es sich hier um eine privatrechtliche Auseinandersetzung handeln dürfte.
Der Eingeberin kann in diesem Fall nur empfohlen werden, sich an den zuständigen Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu wenden.
Zu TOP 4.2:
Ersatzlose Entfernung der Glas- und Papiercontainer in der Möckernstraße /Dennewitzstraße (Bürgereingabe vom 23.10.2001)
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag der Siedlergemeinschaft Minister-Stein II, in dem die ersatzlose Entfernung der Glas- und Papiercontainer in der Möckernstraße / Dennewitzstraße gefordert wird, zur Beratung und Beschlussfassung vor:
Begründung:
1. Da wir schon in der Bürgerstunde darauf aufmerksam gemacht haben, dass dieser Platz immer wieder mit Unrat, Müll bzw. Ungeziefer belegt ist.
2. Trotz häufiger Ansprechen der Bürger und bereits einer Anzeige beim Umweltamt ist diese Situation bis heute noch nicht abgestellt worden.
Wir, die Anwohner sind nicht mehr bereit, das so hinzunehmen, dass selbst Besucher sich empört fühlen, dass wir in so einem Müll leben müssen.
Wir hoffen auf baldigen Beschluss diesen Standort aufzugeben.
Im Interesse aller sind wir bereit, diesen Standort zu begrünen und mit Blumen zu bepflanzen. (Siehe Tauentzienstraße / Belle-Alliance-Straße) sodass das Image der Siedlung ein vernünftige Gesicht bekommt.Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat kürzlich eine für Container und Containerstandorte zuständige Kommission gebildet. Deren Mitglieder, die stellvertretende Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – sowie Herr Möckel (SPD-Fraktion) werden gebeten, mit dem Eingeber einen Termin zu vereinbaren und sich ggf. im Rahmen eines Ortstermines unter Beteiligung der EDG ein Bild der Lage zu machen und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving anschließend Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Frau Süßmilch (CDU-Fraktion) spricht hier noch folgende andere problematische Standorte an, auch hier wird die “Containerkommission” gebeten, die Standorte in Augenschein zu nehmen und ggf. Abhilfe zu schaffen:
§ Bahnschranke Lindenhorst (bei Kinkel)
Das Umfeld ist verschmutzt. Es werden nicht nur Glas und Papier, sondern auch neben den Containern Hausmüll und Lebensmittelreste abgelegt. Ratten sind bereits in großer Anzahl vorhanden.
§ Schleifenweg und Bergstraße
Hier wird neben den Containern ebenfalls anderer Müll (teilw. Mobiliar) abgelagert.
5. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
Zu TOP 5.1:
Brandschutzbedarfsplan 2001
(Vorlage der Verwaltung – StA 37 – vom 31.08.2001 – Drucksache Nr.: 01483-01)
Als Berichterstatter ist Herr Aschenbrenner – Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz – anwesend.
Herr Aschenbrenner fasst zunächst die wichtigsten Punkte der Vorlage noch einmal kurz zusammen.
Die Brandschutzbedarfsplanung wurde durch das novellierte Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz auf die Gemeinden übertragen. Ziel ist es, ortspezifische Risiken zu ermitteln und gleichzeitig festzustellen, ob die Feuerwehr in Dortmund entsprechend ausgestattet und ausgerüstet ist (personell und materiell), diesen Risiken zu begegnen. Diese Brandschutzbedarfsplanung soll nach gesetzlichen Vorgaben mindestens alle fünf Jahre durchgeführt werden.
Während die letzte Brandschutzbedarfsplanung Mitte der achtziger Jahre durch externe Gutachter erstellt wurde, wurde die jetzt vorliegende Brandschutzbedarfsplanung durch eine eigens gebildete Fachgruppe des Amtes für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz durchgeführt.
Das Ergebnis dieser Brandschutzbedarfsplanung ist der heute zur Beratung vorliegende Brandschutzbedarfsplan 2001. Aufgrund der Entwicklung seit 1985 sind in den meisten Bereichen Mehrbedarfe vorgesehen.
Mit dem Brandschutzbedarfsplan soll die Feuerwehr, im Rahmen eines 10-Jahres-Planes, auf einen Stand gebracht werden, der nicht nur der jetzigen Risikolage entspricht, sondern unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Weiterentwicklung der Stadt auch der Risikolage in 10 Jahren noch weitestgehend Rechnung trägt.
Nach diesen Ausführungen beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Dortmund mit den Inhalten “Schutzzieldefinition” “Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt” “Budgetanpassung für den Fachbereich Feuerwehr” sowie die stufenplanmäßige Umsetzung.Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt des weiteren ein Schreiben der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund (Löschzug 25 Dortmund-Eving /Brechten) vom 04.11.2001 vor, in dem um Unterstützung bezüglich der Unterbringung des Löschzuges gebeten wird.
Der Löschzug Eving / Brechten ist zurzeit auf der Feuer- und Rettungswache 2 in der Lütge Heidestraße der Berufsfeuerwehr untergebracht und räumlich stark beengt.
Zur Verfügung stehen ca. 67 qm, bei einer derzeitigen Personalstärke von 21 Mitgliedern – pro Person also 3,19 qm – inklusive Spinde, Stühle und Tische.
Laut Arbeitsschutzkommission der Stadt Dortmund sind die Räume für den Löschzug nicht als Aufenthaltsräume ausgelegt, sodass der Löschzug derzeit nur über Lagerräume verfügt.
Eine Abhilfe ist laut Feuerwehrbedarfplan erst im Jahre 2010 möglich. Der Löschzugführung und den Mitgliedern des Löschzuges erscheint es unmöglich, noch für weitere Jahre unter solchen Umständen untergebracht zu sein.
Der Löschzug Eving / Brechten hat in der Vergangenheit immer häufigere Einsätze – nicht nur für die Sicherheit der Evinger Bürgerinnen und Bürger geleistet. (ca. 60 Einsatzalarmierungen im Jahr).
Neben den regulären Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung wurden noch zusätzliche Aufgaben zugewiesen, wie z.B. die Zuständigkeit für den AB-Rett. (Abrollbehälter Rettung für den Massenanfall von Verletzten und ein Fahrzeug zur Dekontamination von Personen bei Auftreten von chemischen und radioaktiven Stoffen).
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving werden daher eingeladen sich – nach Absprache mit dem StA 37 – einmal vor Ort im Rahmen eines Ortstermines von der Unterbringung ein Bild der Lage zu machen.Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden –, der die beengten Räumlichkeiten in der Feuerwache Eving aus eigener Anschauung kennt, spricht den noch anwesenden Berichterstatter der Feuerwehr – Herrn Aschenbrenner – auf die Situation der Freiwilligen Feuerwehr an.
Vor allem wird von Herrn Adden befürchtet, dass bei den derzeit herrschenden Zuständen, die sehr engagierten Freiwilligen Feuerwehrleute demotiviert werden und somit Auswirkungen auf die allgemeine Sicherheit nicht ausbleiben. Als Beispiel wird von Herr Adden angeführt, dass in der Feuer- und Rettungswache 2 / Lütge Heidestraße der vorhandene Fitnessraum nur von der Berufsfeuerwehr benutzt werden kann.
Kurzfristige Lösungen zur Verbesserung der räumlichen Situation scheinen hier dringend erforderlich, damit die Einteilung in eine “Zwei-Klassen-Feuerwehr” nicht noch weiter fortschreitet. Herr Aschenbrenner – Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz – erläutert zur Freiwilligen Feuerwehr, dass die Lage bekannt, und dass er persönlich bereits an Ortsbegehungen (u.a. auch unter Beteiligung des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Stadt Dortmund) teilgenommen hat, um sich selber ein Bild der Situation zu verschaffen. Ganz klar festzustellen ist, dass die Feuerwache Eving nicht der einzige Standort ist, an dem Probleme bestehen.
Um die Vorlage des Brandschutzbedarfsplanes nicht unnötig zu verzögern, wurden einige Teilaspekte wie z.B. Einsatzführung und bauliche Probleme und Mängel herausgenommen und sollen bis Februar 2002 zusammengestellt und in einen Baubedarfsplan der Feuerwehr einfließen.
Zur Nutzung des Fitnessraumes durch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr in der Feuerwache Eving liegen Herrn Aschenbrenner keine Information vor, er sagt aber zu sich sachkundig zu machen und die Bezirksvertretung entsprechend zu informieren.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis und dankt Herrn Aschenbrenner für seine Berichterstattung.
Bezugnehmend auf das Schreiben der Freiwilligen Feuerwehr beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Das Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützt. Die Verwaltung wird gebeten, die Belange der Freiwilligen Feuerwehr bei zukünftigen Planungen verstärkt zu berücksichtigen.
Zu TOP 5.2:
Bericht “Partnerschaften für Dortmund 2001”
(Vorlage der Verwaltung – Dez 3 – vom 09.10.2001 – Drucksache Nr.: 01692-01)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den vorgelegten Bericht zu dem Projekt “Partnerschaften für Dortmund 2001” – einstimmig – zur Kenntnis.
6. Schule
Zu TOP 6.1:
Verbindliche Prioritätenliste “Schadstoffsanierung und Schulneubauten”
(Vorlage der Verwaltung – StA 65 – vom 11.10.2001 – Drucksache Nr.: 01653-01)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die verbindliche Prioritätenliste “Schadstoffsanierung und Schulneubauten”
7. Kinder und Jugend
Zu TOP 7.1:
Reduzierung der Anzahl städtischer Spielplätze
(Vorlage der Verwaltung – StA 51 – vom 06.11.2001 – Drucksache Nr.: 01668-01)
Die Bezeichnung dieser Vorlage hat sich wie folgt geändert: “Qualitätsverbesserung städtischer Spielplätze”
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Vorlage zur Beratung und Kenntnisnahme vor:
Der Rat beschließt die Aufgabe der in der Vorlage aufgeführten städtischen Spielplätze und beauftragt die Verwaltung, die zukünftige Nutzung dieser Flächen – insbesondere auch unter dem Vermarktungsaspekt – zu prüfen.
Von den erwarteten Gesamterlösen in Höhe von 15 Mio. DM werden 4,8 Mio. DM für die Verbesserung der Spielplatzsituation, auch für Neuinvestitionen sowie zum Rückbau in den Anlagen eingesetzt.Als Berichterstatter zur Erläuterung der Vorlage und Beantwortung noch offener Fragen sind Herr Bösebeck vom Jugendamt sowie Herr Mlynczak vom Büro für Kinderinteressen des Jugendamtes anwesend.
Herr Bösebeck weist eingangs drauf hin, dass der Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Dortmund die Vorlage in seiner Sitzung am 07.11.2001 eingebracht hat und in der Sitzung am 05.12.2001 abschließend beraten möchte. In dieser Sitzung am 05.12.2001 beabsichtigt der Kinder- und Jugendausschuss die Stellungnahmen und Diskussionsergebnisse der einzelnen Bezirksvertretungen in seine Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.
Zur Vorlage erläutert Herr Bösebeck, dass eine Qualitätsverbesserung der Dortmunder Kinderspielplätze beabsichtigt ist. Ein im Jahre 1995 erstelltes “Spielraumkonzept” legte die Kriterien für eine “Kinderfreundliche Stadt” fest. Demnach ist es wichtig, den Kindern und Jugendlichen qualitativ gute und attraktive sowie vielseitige Spielflächen anzubieten. Die reine Anzahl der Spielplätze sowie deren ausgewiesene Quadratmeterzahl stellt nicht unbedingt ein Kriterium für gute Spielmöglichkeiten dar, da einige Spielflächen kaum oder gar keine Anreize für Kinder und Jugendliche bieten.
Gerade in letzter Zeit wurden immer mehr Schulhöfe zu Spielflächen umgestaltet und Kindertageseinrichtungen mit Spielflächen, für Kinder zwischen drei und sechs Jahren, ausgestattet. Hier wurden zusätzliche Spielräume geschaffen, bei denen die neusten Erkenntnisse – teilweise unter Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen – umgesetzt wurden.
Bei den derzeit nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ist es daher schwierig, auch noch veraltete, unattraktive und kaum oder gar nicht benutzte Spielflächen zu unterhalten. Wenn daher in unmittelbarer Nähe eines dieser Spielplätze bessere Alternativen vorhanden sind, sollen diese veralteten und nicht benutzten Spielplätze aufgegeben werden.
Das Jugendamt hat in den Jahren 2000 und 2001 alle städtischen Spielflächen in Dortmund kritisch überprüft. Die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes haben dabei sowohl Qualität wie auch den Bedarf an Spielflächen und den Spielraumbestand des Umfeldes untersucht.
Als Ergebnis dieser Untersuchungen sollen 87 Spielplätze im gesamten Stadtgebiet aufgrund der Bedarfs- und Gesamtsituation aufgegeben werden. Bei der Vermarktung dieser Flächen wird mit einem Erlös von 15 Mio. DM gerechnet, davon sollen 4,8 Mio. DM für die Verbesserung der Spielplatzsituation, auch für Neuinvestitionen sowie zum Rückbau in den Anlagen eingesetzt werden.
In den Jahren 2002 und 2003 wird in jedem Stadtbezirk eine “sozialräumliche Jugendhilfeplanung” durchgeführt. Im Rahmen dieser Jugendhilfeplanung wird ermittelt, welche Jugendhilfeangebote (Jugendfreizeitstätten, Hilfe zur Erziehung, Beratungsstellen, Spielmöglichkeiten usw.) in den Stadtbezirken vorhanden sind. Aufgrund dieser Planungen können seitens der Verwaltung Vorschläge vorgelegt werden, wie im Bezirk vor Ort die Prioritäten im Spielplatzbereich zu setzen sind.
Es wird ermittelt werden, wo dringender Bedarf besteht, Verbesserungen und Neugestaltungen notwendig und Ausstattung in Neubaugebieten erforderlich sind. Herr Mlynczak – Büro für Kinderinteressen des Jugendamtes – gibt im Anschluss an diese Ausführungen nähere Erklärungen zu den beabsichtigten Schließungen von Spielplätzen im Stadtbezirk Eving.
Von den 21 Spielplätzen im Stadtbezirk Eving sollen fünf aufgegeben werden.
§ Hagenauweg
§ Evinger Berg (in der Vorlage irrtümlich Bergstraße angegeben)
§ Wrangelplatz
§ Hänselweg
§ Zwergweg
Die o.g. Spielplätze finden kaum noch Akzeptanz (vieles, wie z.B. Fußballspielen ist dort verboten), sind zum Teil völlig veraltet oder es finden sich andere attraktivere Spielflächen in unmittelbarer Umgebung.Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – macht in seinem Redebeitrag deutlich, dass sich seine Fraktion außerstande sieht, diese Vorlage – die heute erst als Tischvorlage verteilt wurde – sofort abschließend zu beraten und einen Beschluss zu fassen. Obwohl die Situation einzelner Spielplätze selbstverständlich bekannt ist, sollte eine derartige Entscheidung nicht ohne eingehende Beratung, und bei strittigen Spielflächen eventuell einer Ortsbesichtigung, gefasst werden.
Es muss zumindest ausreichend Zeit vorhanden sein, sich genauere Informationen zu beschaffen und Überlegungen anzustellen, ob es nicht sinnvoller wäre, einige der Spielplätze die sich auf der “Streichliste” befinden nicht aufzugeben und dafür unter Umständen andere Spielflächen im Stadtbezirk zu schließen. Für die CDU-Fraktion kritisiert der Vorsitzende – Herr Neumann – zunächst, dass die Vorlage zwar darüber Auskunft gibt wie viele private Spielplätze es im gesamten Stadtgebiet gibt, aber für Eving weder Angaben zur Anzahl noch zur Lage und Zustand gemacht werden. Die von der Verwaltung vorgelegten Angaben über Vernetzungsmöglichkeiten sind somit seitens der Bezirksvertretung Dortmund-Eving kaum nachvollziehbar bzw. kontrollierbar.
Des Weiteren beanstandet Herr Neumann, dass die Vorlage die aufzugebenden Spielplätze bereits festlegt und keine Alternativen zulässt. Die endgültige Entscheidung über die Schließung von Spielflächen liegt laut Vorlage beim Rat der Stadt und nicht bei den Bezirksvertretungen vor Ort.
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird somit jede Möglichkeit genommen in ihrem Stadtbezirk konstruktiv zu arbeiten und ggf. durch Alternativvorschläge an der Gestaltung der Spielplatzsituation im Stadtbezirk Eving mitzuwirken und zu entscheiden.
Grundsätzlich erklärt Herr Neumann, dass während in den letzten Jahren die Anzahl der Spielflächen zugenommen hat, die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nicht entsprechend erhöht wurden, und somit nie ausreichend Mittel zur Unterhaltung der städtischen Spielplätze vorhanden waren. Vor diesem Hintergrund sollten Spielplätze einer regelmäßigen Bedarfsprüfung (mindestens alle fünf Jahre) unterzogen werden und notfalls Mittel umgeschichtet werden, um die Spielflächen, die tatsächlich genutzt werden adäquat auszustatten und zu unterhalten und ggf. neue Spielplätze an geeigneten Stellen einzurichten.Die Vertreterin der Bündnis '90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – geht in ihrem Redebeitrag darauf ein, dass haushaltspolitische Belange in der Vorlage kaum erwähnt werden, obwohl auch aus dieser Vorlage Einsparungen resultieren sollen.
Obwohl auch Frau Sichelschmidt feststellt, dass einige Spielflächen im Stadtbezirk weder besonders attraktiv noch zeitgemäß sind, sieht sie hier jedoch weitere Einsparungen im sozialen Bereich, da Spielflächen für Kinder und Jugendliche ersatzlos gestrichen werden und somit verloren gehen. Des Weiteren kritisiert Frau Sichelschmidt, dass bereits vor der Fertigstellung der Jugendhilfeplanung (und somit exakter Zahlen der Jugendhilfeangebote in den Stadtbezirken) die Anzahl städtischer Spielplätze reduziert werden soll. Laut Vorlage ist nach Aufgabe der genannten Spielplätze wegen dann fehlender Spielmöglichkeiten ein weitergehender Abbau nicht mehr möglich. Hieraus ergibt sich, dass die Anzahl der Spielplätze bereits jetzt auf das absolute Mindestangebot reduziert wird.
Abschließend bringt Frau Sichelschmidt klar zum Ausdruck, dass Spielflächen, die jetzt aufgegeben werden sollen an anderer Stelle –bedarfsorientiert – neu eingerichtet werden müssen, damit für Kinder und Jugendliche keine Spielräume “verloren” gehen.Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) spricht von einer nicht hinnehmbaren Massenschließung von Kinderspielplätzen. Er äußert die Vermutung, dass bei der Schließung von Spielflächen wirtschaftliche Erwägungen in soweit eine Rolle spielen, als besonders gut vermarktbare Spielflächen verkauft werden sollen.Herr Bösebeck stellt in seiner Antwort auf die vorangegangenen Redebeiträge noch einmal fest, dass hier keine Flächen für Kinder und Jugendliche “verloren gehen” sollen, sondern dass Spielflächen, die nicht mehr angenommen und genutzt werden, verkauft werden sollen, um an anderer Stelle für die Verkaufserlöse (4,8 Mio. DM) die Interessen der Kinder an anderen Flächen zu verbessern. Ein Festhalten am derzeitigen Status quo würde in diesem Fall nur Stillstand bedeuten.
Bei den in der Vorlage zur Schließung vorgesehenen Spielflächen handelt es sich keinesfalls um “Massenschließungen”, (5 von 21 Spielplätzen im Stadtbezirk Eving mit einer Fläche von 2.500 qm), sondern es sollen lediglich nicht mehr benötigte und teilweise über dem Bedarf liegende Spielplätze aufgegeben werden. Im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatter der Verwaltung und die gemeinsame Diskussion wird von den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving noch weiterer Beratungsbedarf gesehen. Die von der Verwaltung zur Schließung vorgesehenen Spielflächen sollen noch einmal überprüft und ggf. Alternativvorschläge ausgearbeitet werden.
Damit sowohl zu den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wie auch des Kinder- und Jugendausschusses ein Votum der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorgelegt werden kann, verständigen sich die Mitglieder der Bezirksvertretung darauf, sich am 26.11.2001 (16.00 Uhr) erneut zu treffen und einen interfraktionellen Beschluss zu erarbeiten.
8. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 8.1:
Sanierungsgebiet “Neue Evinger Mitte”
Erweiterung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes “Neue Evinger Mitte”
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 26.09.2001 – Drucksache Nr.: 01643-01)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Zu TOP 8.2:
Novelle des Baugesetzbuches 2001
Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bebauungsplanung nach dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 24.09.2001 – Drucksache Nr.: 01636-01)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Integration der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in die Bauleitplanverfahren zu (Pkt. 3 der Vorlage).
Zusatz:
Zu Nr. 2 (Seite 2) der Vorlage: Neuerungen bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen
Laut Vorlage hat eine grobe Einschätzung ergeben, dass von den sich im Bereich der Stadt Dortmund im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen ca. 25 % einer Vorprüfung des Einzelfalles zu unterziehen sind.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird gebeten der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen, welche Bebauungspläne im Stadtbezirk Eving betroffen sind.
Zu TOP 8.3:
Widmung der Parallelfahrbahn zur Brambauer Straße
(Vorlage der Verwaltung – 66/1-III – vom 08.10.2001 – Drucksache Nr.: 01579-01)
Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V. m.
§ 15 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst die Bezirksvertretung Dortmund-Eving folgenden – einstimmig – Beschluss:
Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wird, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Parallelfahrbahn zur Brambauer Straße ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
Zu TOP 8.4:
Maßnahmen der Landschaftsplanung sowie des Biotop- und Artenschutzes für das Jahr 2002
hier: Förderanträge für das Jahr 2002
(Vorlage der Verwaltung StA 60 vom 04.10.2001 – Drucksache Nr.: 01655-01)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Maßnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.
Zu TOP 8.5:
Ausbau Seilerstraße
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die nachfolgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 12. 09.2001 zur Kenntnis.
§ Verlängerung der Ampelphase für die Ausfahrt von der Seilerstraße in die Evinger Straße Eine Verlängerung der Ampelphase der Lichtsignalanlage Evinger Straße / Lütge Heidestraße für die Verkehre aus der Nebenrichtung (Seilerstraße) wurde geprüft. Aufgrund der Umlaufzeit und der heute schon dreiphasigen Steuerung mit getrennt signalisierten Linksabbiegern auf der Evinger Straße ist eine substanzielle Verbesserung leider nicht möglich.
§ Verzicht auf die Wendeschleife am Ende der Seilerstraße und Einrichtung einer Zufahrtsmöglichkeit zur Lindenhorster Straße
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Ev 110, 3. Änderung, setzt im jetzigen Einmündungsbereich der Seilerstraße auf die Lindenhorster Straße eine Wendeschleife bzw. Verkehrsgrün fest. Die heutige Situation im Gewerbegebiet stellt sich jedoch so dar, dass ein verkehrssicherer und reibungsloser Schwerlastverkehr nur durch den Erhalt der Anbindung der Seilerstraße an die Lindenhorster Straße gewährleistet ist. Als Übergangslösung wäre denkbar, die heutige Situation bestehen zu lassen und die Wendeschleife nicht zu bauen. Inwieweit erforderliche Anpassungen ohne langwierige Änderungsverfahren möglich sind, wird bis zum Jahresende in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt geprüft.
§ Öffnung des Liesenhoffweges zur Evinger Straße
Die Öffnung des Weges ist nicht erforderlich, da das Gewerbegebiet über die Einmündungen Lütge Heidestraße und Seilerstraße mit dem lichtsignalgeregelten B 54 Knoten “verkehrssicher” ausreichend erschlossen und angebunden ist.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Beschilderung anzubringen mit der der Durchgangsverkehr für LKW ab 7,5 t durch die Seilerstraße verhindert wird.
Begründung:
Die Seilerstraße wird vor allem in letzter Zeit verstärkt von Schwerlastkraftwagen als Durchgangsstraße (zwischen Lindenhorster Straße und Evinger Straße) genutzt. Der Zustand der Fahrbahn verschlechtert sich zusehends.
Für die Anlieger ergeben sich, nicht nur durch den schlechten Straßenzustand, erhebliche Belästigungen.
Zu TOP 8.6:
Griechische Schule im Stadtbezirk Eving
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die nachfolgende Stellungnahme des Liegenschaftsamtes vom 04.10.2001 zur Kenntnisnahme vor:
Mit Schreiben vom 21.03.2001 von Herrn Stadtdirektor Fehlemann wurde Herrn Generalkonsul Gadis mitgeteilt, dass das Mietverhältnis für das Schulgebäude Deutsche Straße 26, Gem. Eving Flur 3, Flurstück 587 zwischen der Stadt Dortmund und der Republik Griechenland am 31.07.2002 endet und das Gebäude geräumt übergeben werden muss.
Im Zeitraum von Januar bis September 2001 wurden sowohl städtische als auch private Gebäude und Flächen hinsichtlich einer Nutzung als Griechische Schule geprüft. Das Schulverwaltungsamt prüfte die Möglichkeit einer Angliederung an eine bestehende Schule. Alle geprüften Varianten stellten sich entweder als ungeeignet dar oder wurden seitens des griechischen Konsulates bzw. der griechischen Elternvertretung abgelehnt.
Mit Schreiben vom 09.07.2001 von Herrn Stadtdirektor Fehlemann an Herrn Generalkonsul Gadis wurde dem Generalkonsulat von Griechenland ein kostengünstiges Modell zum Neubau einer Schule in Dortmund-Dorstfeld angeboten und nochmals darauf hingewiesen, dass das Gebäude Deutsche Straße 26 zum 31.07.2002 geräumt übergeben werden muss.
Mit Schreiben vom 21.08.2001 von Herrn Stadtdirektor Fehlemann an Herrn Generalkonsul Gadis wurde an die Entscheidung bezüglich eines Schulneubaus in Dortmund-Dorstfeld erinnert. Bisher steht eine Antwort des griechischen Konsulates aus.Als Berichterstatter ist Herr Schneider – Liegenschaftsamt – zur Erörterung der Stellungnahme anwesend.
Da die Realisierung des Rahmenplanes Evinger Mitte ohne das Grundstück, auf dem sich derzeit noch die griechische Schule befindet, nicht möglich ist, richtet sich das Hauptinteresse der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving auf den tatsächlichen Termin für die Räumung der Schule.
Herr Schneider fasst den derzeitigen Sachstand kurz zusammen. Bis zum 31.07.2002 besteht ein Mietvertrag. Verhandlungen zur Verlagerung des Schulstandortes werden zurzeit sowohl mit der Schulleitung wie auch der Elternschaft geführt.
In ihren Redebeiträgen gehen sowohl der SPD- wie auch CDU-Fraktionsvorsitzende – Herr Adden und Herr Neumann – noch einmal ausdrücklich auf die Bedeutung der Umsetzung des Rahmenplanes Evinger Mitte für die Weiterentwicklung des Stadtbezirkes Dortmund-Eving ein. Die Realisierung des Rahmenplanes hat sich schon jetzt verzögert, da das Grundstück der griechischen Schule nicht wie ursprünglich geplant schon Mitte diesen Jahres zur Verfügung stand.
Befürchtet wird seitens der Bezirksvertretung, dass das Gebäude der Schule auch nach Ablauf des Mietvertrages im nächsten Jahr nicht geräumt wird, sondern die weitere Nutzung mangels eines Ersatzstandortes auch weiterhin – gegen den erklärten politischen Willen im Stadtbezirk Eving – durch die Verwaltung geduldet wird.
Eine Realisierung des Rahmenplanes Evinger Mitte würde dann vermutlich auf unbestimmte Zeit verschoben, wenn nicht ganz unmöglich. Die bereits jetzt einsetzende Verwahrlosung des Areals (leerstehende Mietwohnungen und Ladenlokale) wird weiter fortschreiten.
Das Schulgebäude selbst befindet sich in einem maroden Zustand und trägt optisch ebenfalls dazu bei, den Eindruck der Verwahrlosung des Umfeldes zu dokumentieren.
Weit mehr besorgt als über den äußeren, sichtbaren Zustand des Gebäudes ist die Bezirksvertretung jedoch über die marode Bausubstanz. Das Schulgebäude wurde niemals, wie alle anderen Schulen im Stadtgebiet, auf Schadstoffe untersucht, obwohl es wie viele andere Schulen aus einer Zeit stammt, in der, wie man heute weiß, gesundheitlich bedenkliche und vor allem schädliche Stoffe beim Bau verwendet wurden. Es ist daher fraglich, ob es überhaupt zu verantworten ist, Kinder und Jugendliche unter diesen Umständen zu unterrichten.
Herr Schneider geht in seiner Antwort zunächst auf den angestrebten Zeitplan zur Räumung des Gebäudes ein. Der Mietvertrag wurde frist- und ordnungsgemäß gekündigt. Ein Widerspruch seitens des Mieters gegen die Kündigung erfolgte bisher nicht.
Das Liegenschaftsamt geht daher davon aus, dass der Schulstandort fristgemäß verlagert wird. Gespräche und die Besichtigung eines Alternativstandortes für die Schule sind für die 47. Kalenderwoche mit dem Schulträger verabredet.
Auf Nachfrage erläutert Herr Schneider, dass es verfrüht ist, schon jetzt über eventuelle rechtliche Schritte nachzudenken, die notwendig werden könnten, falls das Schulgebäude nicht fristgerecht geräumt wird. Sollten sich tatsächlich Probleme bei der fristgerechten Räumung der Schule ergeben, wäre zur Einleitung weiterer rechtlicher Schritte sicherlich ein Votum des Rates der Stadt Dortmund notwendig, da der Vertragspartner der griechische Staat ist, und das Liegenschaftsamt in diesem Fall nicht eigenverantwortlich vorgehen kann.
Zu Fragen nach der Bausubstanz und eventuellen Schadstoffbelastungen des Gebäudes verweist Herr Schneider auf mietvertragliche Vereinbarungen, die besagen, dass der Mieter selbst für alle Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten zuständig ist. Die Problematik ist natürlich auch dem Liegenschaftsamt als Eigentümer bekannt, wurde aber im Hinblick auf die baldige Beendigung des Mietvertrages nicht mehr thematisiert.
Wie Herr Schneider weiter versichert, ist auch das Liegenschaftsamt an der Aufgabe des Schulstandortes in Eving interessiert, nicht um die Fläche vermarkten zu können, sondern natürlich auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Neuen Evinger Mitte.
Obwohl das Liegenschaftsamt, wie Herr Schneider versichert, davon ausgeht, dass der Mietvertrag für das Gebäude am 31.07.2002 endet und eine fristgemäße Räumung erfolgen wird, besteht seitens der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Befürchtung, dass der Mietvertrag – wie bereits im vergangenen Jahr geschehen – durch die Verwaltung um ein weiteres Jahr verlängert wird.
Damit die Bezirksvertretung Dortmund-Eving zeitnah informiert (und nicht erst Monate später von kurzfristigen Mietvertragsverlängerungen überrascht wird), beantragt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – das Liegenschaftsamt aufzufordern, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zum 01.03.2002 einen erneuten Sachstandsbericht vorzulegen.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving schließt sich dieser Forderung an und beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bis zum 01.03.2002 einen erneuten Bericht zum Sachstand der Räumung der Schule im Stadtbezirk Eving vorzulegen.
Zu TOP 8.7:
Abbruch und Neubau auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 7, Flurstück 70, Oberevinger Straße 76 bzw. neu Osterfeldstraße 82
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 24.10.2001 zur Kenntnis.
Aufgrund einer Anfrage des Herrn Unterkötter in der Einwohnerfragestunde der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 15.08.2001 hat sich das Bauordnungsamt mit dieser Angelegenheit beschäftigt.
Wie mitgeteilt wird, wurde der Abbruch des Gebäudes Oberevinger Straße 76 mehrfach, zuletzt mit Eingang vom 15.03.2001, beantragt. Es handelte sich um ein eingeschossiges Kötterhaus mit abgeschlepptem Stallteil in Fachwerkkonstruktion von ca. 1840 (vergl. Denkmalpflegeplan Dortmund-Eving Teil II, S. 352). Aufgrund bereits vorliegender Veränderungen war das Gebäude nicht in die Denkmalliste eingetragen. Die Untere Denkmalbehörde hatte bereits mit Schreiben vom 22.07.1999 erklärt, dass gegen einen Abbruch keine denkmalpflegerischen Bedenken bestehen. Die Abbruchgenehmigung wurde am 26.03.2001 erteilt.
Für das Grundstück, dem vom Vermessungs- und Katasteramt die neue Adresse Osterfeldstraße 82 zugewiesen wurde, lag ein Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Garagen vor. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund als Grünfläche dargestellt. Da von der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe mit Schreiben vom 16.01.2001 eine Privilegierung des Vorhabens als Altenteilerhaus für den landwirtschaftlichen Betrieb Oberevinger Straße 133 bescheinigt wurde, wurde die Baugenehmigung am 13.03.2001 gem. § 35 Abs. 1 BauGB erteilt.
Zu TOP 8.8:
Wittichstraße 203, Errichtung eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die nachfolgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 25.10.2001 zur Kenntnis:
Die Genehmigung für die Errichtung eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage wurde am 06.06.2001 erteilt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des seit 02.10.1964 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Ev 102 mit den Festsetzungen WA, II, GRZ 0,4 und GFZ 0,7, Einzelhäuser mit Satteldach 30o. Für den laut textlicher Festsetzung des Bebauungsplanes bei zwei Vollgeschossen eigentlich unzulässigen Drempel von 1,42 m wurde eine Befreiung erteilt, da mit einer Straßenabwicklung (Wand- und Firsthöhe der Nachbarhäuser) nachgewiesen wurde, dass die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Aufgrund eines Nachbarwiderspruches vom 12.07.2001 wurde nach einer nochmaligen Prüfung festgestellt, dass – entgegen den Berechnungen des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs – die Abstandsflächen des Gebäudes nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden können. Mit Datum vom 23.07.2001 wurde daher die Vollziehung der Baugenehmigung ausgesetzt.
Seitdem haben mehrere Gespräche stattgefunden, in denen versucht wurde, eine genehmigungsfähige Lösung zu finden, die sowohl den Investoreninteressen als auch den schutzwürdigen Belangen der Nachbarn gerecht wird. Bisher wurden aber keine genehmigungsfähigen Bauvorlagen eingereicht.Zusatzanfrage:
Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, die im Bereich Wittichstraße wohnen, haben festgestellt, dass ein auf der anderen Seite des Grundstückes befindlicher großer Baum (vermutl. Platane) gefällt wurde.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet daher die Verwaltung zu prüfen, ob für die Fällung des Baumes eine Genehmigung erforderlich war und vorlag, oder ob der Baum aus anderen Gründen gefällt werden musste.
Zu TOP 8.9:
Installation einer Fußgängersignalanlage in Höhe der Lindenhorster Straße 38
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die Stellungnahme folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 17.10.2001 zur Kenntnisnahme vor:
Die Verkehrsituation wurde durch das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr kurzfristig überprüft. Nach persönlicher Aussage der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Herr Fuchs, erreichen die “verkehrsunsicheren” Beschäftigten der AWO die Werkstatt durch einen Zubringerdienst, der bis ummittelbar vor die Werkstatt der AWO fährt. Die “selbständigen” Behinderten erreichen die Werkstatt der AWO per Bus oder Bahn. Dabei benutzen die Beschäftigten entweder die Anbindung Fredenbaumplatz oder den Bus in Höhe Toyota / VW. Die Anbindung über den Fredenbaumplatz ist unproblematisch, da die bereits vorhandene Fußgängersignalanlage in Höhe Jakobstraße oder die Verkehrssignalanlage Fredenbaumplatz benutzt werden können. Die Verkehrszählung hat sich daher auf den Bereich Toyota / VW konzentriert.
Bei der Zählung am 21.09.2001 wurden in der Zeit von 07.43 Uhr bis 08.13 Uhr 190 Fahrzeuge gezählt (also 380 Fahrzeuge pro/h). In dieser Zeit überquerten im Bereich der Bushaltestelle 6 Personen (12 pro/h) die Fahrbahn. Wobei festgestellt werden muss, dass aufgrund der Baustelle “Verschwenkung Lindenhorster Straße” die Zahlen sicherlich nicht repräsentativ sind. Vor ca. 2 Jahren wurden auf der Lindenhorster Straße noch 1.000 Fahrzeuge pro/h in Spitzenzeiten festgestellt. Sobald die Baumaßnahmen abgeschlossen sind, wird sich sicherlich ein ähnlich hohes Verkehraufkommen einstellen. Die Anzahl der Fußgängerquerungen über die Lindenhorster Straße werden durch die Baustelle allerdings nicht beeinflusst. Bereinigt ergibt sich folgendes Verkehrsaufkommen:
Fahrzeugbelastung in Spitzenzeiten: 1.000 Fahrzeuge pro/h
Fußgängerquerungen im Bereich Toyota / VW 12 Fußgänger pro/h
Aufgrund der relativ geringen Querungshäufigkeit ist es sicherlich zumutbar, die in 75 m Entfernung zur Bushaltestelle gelegene Verkehrssignalanlage Pottgießerstraße zu benutzen. Der relativ geringe Umweg für die Fußgänger im Verhältnis zur Entfernung zur Werkstatt der AWO (500m) macht deutlich, dass dieser geringe Umweg zumutbar ist. Die Polizei hat sich mit Schreiben vom 10.10.2001 ebenfalls gegen die beantragte Fußgängersignalanlage ausgesprochen.
Es wird daher um Verständnis gebeten, dass der Antrag der Bezirksvertretung Dortmund-Eving auf Einrichtung einer Fußgängersignalanlage im Bereich der Lindenhorster Straße 38 abgelehnt werden muss. Unabhängig von dieser Entscheidung besteht die Möglichkeit, den heutigen Standort der Bushaltestelle in nördliche Richtung zu verlegen und damit den Abstand zur Verkehrssignalanlage Pottgießerstraße auf 40 m zu verkürzen. Die Verlegung der Bushaltestelle würde einen Komfortgewinn für die Fahrgäste und somit auch für die Beschäftigten der AWO mit sich bringen. Sollte eine Verlegung der Bushaltestelle seitens der Bezirksvertretung Dortmund-Eving erwünscht sein, wird um weitere Nachricht gebeten.Grundsätzlich stimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving der Verlegung der Bushaltestelle als Alternative zur Installierung einer Fußgängersignalanlage zunächst zu, da es sich hier um die kostengünstigste und schnellstmögliche Lösung handelt.
Nach Beendigung der Umbauarbeiten der Lindenhorster Straße wird das Konzept der Verkehrsführung neu zu überdenken sein.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Alternative der Verlegung der Haltestelle in nördliche Richtung zur Pottgießerstraße wird allerdings als wenig praktikabel angesehen.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet daher die Verwaltung, die Bushaltestelle in südliche Richtung zur Jakobstraße zu verlegen.
Zu TOP 8.10:
Sachstandsbericht der Verwaltung zur Errichtung eines Schrottplatzes mit dem dazugehörenden Sprengbunker und eines Fallwerkes am städtischen Hafen Fürst Hardenberg
(Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2001)
Aus der örtlichen Presse war zu entnehmen, dass eine Genehmigung der Werkshallen erfolgt ist.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving das Gesamtkonzept vorzustellen. Der Betreiber der Anlage, Vertreter des Dortmunder Hafens, Planungsamt, Bauordnungsamt und das staatliche Umweltamt Hagen sollen berichten.
Weiter fordert die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung angeordnet wird.
Inhalt der UVP soll insbesondere Lärm, Staub, Verkehr, Abstandserlass und Erdschwingungen sein.
Im übrigen sagen die EG-Richtlinien vom 01.04.01 aus, dass Schrott als Abfall zu behandeln ist.Mit diesem Antrag verbindet der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – die Aufforderung an die Verwaltung, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving grundsätzlich zeitnah auch über die Ansiedlung (bzw. entsprechende Planungen zur Ansiedlung) vergleichbarer und ähnlicher Betriebe, die Probleme oder Beunruhigung in der Bevölkerung nach sich ziehen könnten, zu informieren.
Böttger Kopkow Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin