Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:00 - 16:20 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Manfred Zuch i.V. für Rm Christiane Adomeit (CDU)

sB Markus Besserer (CDU)
Rm Jürgen Böhm CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)

sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)

sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Margret Lehmann (SPD)

sB Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)


2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Habib Ben Salah
sE Horst-Erhardt Knoll

3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr
Andreas Gora
Herr Skubich
Frank Ortmann
Anne Rabenschlag
Georg Rupa
Albert Schauerte
Gusti Steiner







4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Dr. Udo Lepper
Heike Lindenblatt (nur zu TOP 3.5)
Johannes Roeren
Gerd Ufer
Christiane Vollmer
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 18. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 11.12.2001, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Krisen- und Notfallversorgung in Dortmund
Vorschlag zur TO der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 02002-01)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 02002-01AT)

2.2 Themenplanung 2002

Unterlagen werden nachversandt.

3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01576-01)




3.2 Satzung zur vierten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01819-01)

3.3 Kommunale Förderung der Verbände der Wohlfahrtspflege
a) Übergangsregelung für 2001
b) Vertragliche Regelung ab 01.01.2002 -Rahmenvertrag und Einzelverträge-

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01833-01)
- gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 09.11.2001

Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 13.11.2001 zur Verfügung gestellt.

3.4 "Problemgruppen" auf öffentlichen Plätzen in der Nordstadt am Beispiel Nordmarkt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01846-01)

3.5 Innenstadt-West
IBA Projekt "Mütterzentrum Dortmund", Hospitalstraße 6, in Dortmund Dorstfeld
hier: Nachfinanzierung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01310-01)

3.6 Überführung der Tagespflege "Wilhelm-Hansmann-Haus" in die Städtischen Seniorenheime gGmbH
- Ratsvorlage
(Drucksache Nr.:)

Unterlagen werden nachversandt.

3.7 Kooperationsvertrag zwischen dem Arbeitsamt Dortmund und dem Sozialamt der Stadt Dortmund
-Ausschussvorlage (Drucksache Nr. 02007-01)


Unterlagen werden nachversandt.

3.8 Umsetzung des Wohnungsnotfallplans Duisburg, hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.10.2001
- Vorstellung des Konzeptes durch die Verwaltung


Antrag wurde bereits zur Sitzung am 13.11.2001 zur Verfügung gestellt.

4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

keine Zuordnung


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

für die 18. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 11.12.2001
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:00 - 16:20 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Manfred Zuch i.V. für Rm Christiane Adomeit (CDU)

sB Markus Besserer (CDU)
Rm Jürgen Böhm CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)

sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg (CDU)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)

sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Margret Lehmann (SPD)

sB Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
Rm Dieter Schneider (CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)


2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Habib Ben Salah
sE Horst-Erhardt Knoll

3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr
Andreas Gora
Herr Skubich
Frank Ortmann
Anne Rabenschlag
Georg Rupa
Albert Schauerte
Gusti Steiner







4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Dr. Udo Lepper
Heike Lindenblatt (nur zu TOP 3.5)
Johannes Roeren
Gerd Ufer
Christiane Vollmer


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 18. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 11.12.2001, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Krisen- und Notfallversorgung in Dortmund
Vorschlag zur TO der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 02002-01)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 02002-01AT)

2.2 Themenplanung 2002

Unterlagen werden nachversandt.

3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01576-01)




3.2 Satzung zur vierten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01819-01)

3.3 Kommunale Förderung der Verbände der Wohlfahrtspflege
a) Übergangsregelung für 2001
b) Vertragliche Regelung ab 01.01.2002 -Rahmenvertrag und Einzelverträge-

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01833-01)
- gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 09.11.2001

Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 13.11.2001 zur Verfügung gestellt.

3.4 "Problemgruppen" auf öffentlichen Plätzen in der Nordstadt am Beispiel Nordmarkt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01846-01)

3.5 Innenstadt-West
IBA Projekt "Mütterzentrum Dortmund", Hospitalstraße 6, in Dortmund Dorstfeld
hier: Nachfinanzierung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01310-01)

3.6 Überführung der Tagespflege "Wilhelm-Hansmann-Haus" in die Städtischen Seniorenheime gGmbH
- Ratsvorlage
(Drucksache Nr.:)

Unterlagen werden nachversandt.

3.7 Kooperationsvertrag zwischen dem Arbeitsamt Dortmund und dem Sozialamt der Stadt Dortmund
-Ausschussvorlage (Drucksache Nr. 02007-01)


Unterlagen werden nachversandt.

3.8 Umsetzung des Wohnungsnotfallplans Duisburg, hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.10.2001
- Vorstellung des Konzeptes durch die Verwaltung


Antrag wurde bereits zur Sitzung am 13.11.2001 zur Verfügung gestellt.

4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

keine Zuordnung










Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Zupfer (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin. Frau Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen) beteiligt sich nicht an den Beratungen zu TOP 3.5.

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin. Frau Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen) beteiligt sich nicht an den Beratungen zu TOP 3.5.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) erinnert daran, dass in der letzten Sitzung vereinbart wurde, das Thema Landesprogramms "Arbeit statt Sozialhilfe" noch einmal aufzugreifen, falls sich ein neuer Sachverhalt ergeben hat. Da dies der Fall ist, bittet sie, die Tagesordnung um den Punkt 2.3 "Landesprogramm Arbeit statt Sozialhilfe" zu erweitern. Des weiteren hat die Verwaltung beantragt, den Handlungskatalog zur kommunalen Lesben- und Schwulenpolitik im Wege der Dringlichkeit unter TOP 2.4 auf die Tagesordnung zu setzen. Abgesetzt wird TOP 3.6 - Überführung der Tagespflege "Wilhelm-Hansmann-Haus" in die Städt. Seniorenheime gGmbH. Der so geänderten Tagesordnung stimmt der Ausschuss einstimmig zu.

zu TOP 2.1
Krisen- und Notfallversorgung in Dortmund
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 02002-01)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass sich der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen inhaltlich auf die Fahrt des Ausschusses nach Berlin bezieht, bei der es die Möglichkeit gab, sich umfassend über die ambulante psychiatrische Versorgung und die Krisen- und Notfallversorgung als Modellprojekt zu informieren.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt, dass es in Dortmund einen funktionsfähigen Krisen- und Notfalldienst in der Größenordnung oder mit der Wirkung, wie er in Berlin existiert, nicht gibt. Das Anliegen ihrer Fraktion ist daher, ein Konzept für Dortmund entwickeln zu lassen und nach der Sommerpause zu diskutieren.

Herr Giese (SPD-Fraktion) bestätigt, dass seine Fraktion auf der Ausschussfahrt die gleichen Erkenntnisse gewonnen hat. Da ihr zudem bekannt ist, dass die Nachfrage nach einer Anlaufstelle für Krisensituationen außerhalb der Öffnungszeiten von Arztpraxen und Einrichtungen groß ist, wird sie dem Antrag zustimmen, möchte aber gleichzeitig vorschlagen, zunächst die bereits in Dortmund vorhandenen Einrichtungen zu besichtigen.



Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) findet es im nachhinein bedauerlich, dass es nicht zu einem gemeinsamen Antrag gekommen ist, da das der eigentliche Tenor der Pressekonferenz war. Gleichwohl liegt die CDU-Fraktion voll auf dieser Linie und wird daher dem Antrag zustimmen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass bereits während der Pressekonferenz der gemeinsame Wunsch geäußert wurde, die Einrichtungen in Dortmund im Bereich ambulant-psychiatrischer Versorgung kennenzulernen, und schlägt daher vor, dem Ausschuss im Januar einen Terminvorschlag zu unterbreiten, wann eine solche gemeinsame Bereisung im Zuge einer Tagesfahrt stattfinden kann.

Daraufhin nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einstimmig folgenden Antrag an:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die psychiatrische Krisen- und Notfallversorgung in Dortmund zu erarbeiten und dem Ausschuss in der ersten Sitzung nach der Sommerpause vorzulegen.

zu TOP 2.2
Themenplanung 2002

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) möchte betonen, dass ihre Fraktion im Laufe des Jahres auch die Ergebnisse des noch anstehenden Behindertenhearings und die Fortführung der Ergebnisse zu einem Behindertenplan vorgestellt haben möchte, darüber hinaus muss im Bereich des Gesundheitsamts im 3. Quartal der Bericht zur Krisen- und Notfallversorgung aufgenommen werden.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) möchte betonen, dass ihre Fraktion im Laufe des Jahres auch die Ergebnisse des noch anstehenden Behindertenhearings und die Fortführung der Ergebnisse zu einem Behindertenplan vorgestellt haben möchte, darüber hinaus muss im Bereich des Gesundheitsamts im 3. Quartal der Bericht zur Krisen- und Notfallversorgung aufgenommen werden.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bestätigt das und weist darauf hin, dass auch andere Themen noch kleinteiliger ergänzt werden müssen, z.B. Informationen zum Grundsicherungsgesetz.



Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) schlägt daher vor, die Wiedervorlage der Themenplanung für die Januarsitzung vorzunehmen, mit dem Ziel, diese kleinschrittiger und thematisch differenzierter aufzufächern, um damit auch für die Fraktionen eine Planungsgrundlage zu schaffen.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) gibt zu bedenken, dass wegen des manchmal notwendigen Bearbeitungsspielraums jetzt noch nicht zugesichert werden kann, ob ein Thema im Oktober oder im November nächsten Jahres im Ausschuss behandelt werden kann, gleichwohl ist er bereit, die Themen so präzise wie möglich zu nennen, ohne sie letztlich terminlich festzuschreiben.

Auch Herrn Giese (SPD-Fraktion) ist eine Präzisierung der Themenvorschläge der Verwaltung wichtig, um fraktionsintern damit arbeiten zu können.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, nimmt der Ausschuss die Themenplanung des Sozialdezernats mit den gewünschten Zusätzen zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe"

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) erinnert daran, dass der Ausschuss ihr den Auftrag erteilt hat, in einem Brief an die Landesregierung deutlich zu machen, welche Bedeutung das Landesprogramm für die Dortmunder Beschäftigungslandschaft hat, um die soziale Arbeit bei den verschiedenen Trägern und in verschiedenen Bereichen abzusichern.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) informiert, dass das Landesprogramm für das Jahr 2002 vermutlich nicht in der bisherigen Form fortgesetzt wird. Ob der Landtag dies letztlich so entscheidet, kann z.Z. nicht beurteilt werden. Von daher schlägt er vor, die Veranschlagung so, wie sie im Haushaltsplan vorgesehen ist, bestehen zu lassen, und nach der endgültigen Entscheidung des Landes die daraus notwendigen Schlüsse zu ziehen.



Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ruft in Erinnerung, dass ihre Fraktion zur letzten Sitzung bereits einen Antrag vorgelegt hat, den der Ausschuss in dieser Form hat durchlaufen lassen, weil die genaueren Fakten dazu noch nicht bekannt waren. Ihr Anliegen ist jetzt, die Mittel, die bisher aus einsparbarer Hilfe zum Lebensunterhalt in das Landesprogramm investiert wurden, weiterhin dem Bereich "Arbeit statt Sozialhilfe" zur Verfügung stellen, aber die Richtung des Geldflusses zum Kommunalprogramm hin zu verändern. Es ist ihr sehr wichtig, diese Mittel noch vor den Haushaltsbeschlüssen im Rat zu sichern, und sie geht davon aus, dass es möglich ist, das heute zu beschließen, weil es Mittel sind, die im Haushaltsplan bereits festgehalten sind. Es handelt sich um die ungefähre Summe von 2 Mio. DM, was etwa 40 Maßnahmen oder Personen entspricht, die dann davon profitieren würden. Der damalige Antrag hieß: "Die im Haushaltsjahr 2002 für das kommunale Programm veranschlagten Mittel werden im Haushaltsjahr 2002 um den Betrag erhöht, der bisher jährlich aus Mitteln der eingesparten laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zur Mitfinanzierung des Landesprogramms "Arbeit statt Sozialhilfe" aufgewandt wurde."

Auch Herrn Giese (SPD-Fraktion) ist sehr daran gelegen, diese Mittel zu erhalten. Unter den genannten Voraussetzungen sei es daher vernünftig, sie so umzulenken, dass sie im Kommunalen ASS wieder auftauchen, deshalb wird der Antrag von seiner Fraktion mitgetragen. Gleichwohl hofft er, heute einen definitiven Bescheid über die Entscheidung des Landes zu erhalten.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bittet um Verständnis, dass eine Zusicherung heute nicht erfolgen kann, weil die Entscheidung erst am 14.12.2001 fällt, der Vorschlag des Ministeriums gehe allerdings dahin, das Programm einzustellen. Der Antrag der Grünen ist daher als Vorratsbeschluss zu verstehen, weil er die Wünsche der heutigen Sitzung und die evtl. Entscheidung des Landesparlaments abdeckt und somit auch für die Ratsentscheidung am 20.12. vorprägend wirkt.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) betont, dass seine Fraktion das Vorhaben unterstützt, die Mittel für den Bereich Beschäftigung und Qualifizierung zu sichern. Ob das allerdings kategorisch für den Bereich des Kommunalen ASS geschehen muss, ist die Frage. Deshalb schlägt er als Mittelweg vor, zwar die Haushaltsmittel für diesen Themenbereich zu sichern, aber jetzt keine Festlegung zu treffen, was mit dem Geld geschieht.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) hat Berechnungen angestellt für den Fall, dass das Landesprogramm tatsächlich wegfällt. Die Sozialverwaltung wäre dann in der Lage, ungefähr 50 Plätze aus ausschließlich kommunalen Mitteln zu finanzieren, was langfristig auch zu einer Entlastung des Sozialhaushaltes führt. Deswegen würde er es begrüßen, wenn die kommunalen Mittel, die Bestandteil des Landesprogramms waren, auf das kommunale ASS umgeschichtet werden. Damit wäre der kommunale Bestand an Finanzierungsmitteln gesichert und auch eine Entlastung des Sozialetats für die Zukunft erreicht.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass der Ausschuss einmütig der Auffassung ist, dass die kommunalen Mittel, die jetzt in die Haushaltsstelle Landesprogramm ASS eingestellt sind, im Bereich Beschäftigungsförderung verbleiben sollen und, falls ein entsprechender Beschluss des Landtages erfolgt, dem kommunalen Beschäftigungsprogramm zugeführt werden.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) verdeutlicht, dass es vielleicht gar nicht so wesentlich ist, weiter über diesen Qualifizierungsanteil nachzudenken. So hat das Diakonische Werk im letzten Jahr 78 % der Leute, die bei ihm im Kommunalen ASS beschäftigt waren, auf dem Arbeitsmarkt untergebracht, eine Zahl, die dafür spricht, dass der Qualifizierungsanteil an der Stelle offensichtlich richtig bedacht und gesetzt war. Sie rät daher davon ab, an der Stelle zu Veränderungen im Programm zu kommen, ohne zu reflektieren, welche Auswirkungen eine Veränderung von Zeiträumen und Einstellungsfristen hätte.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) macht daraufhin folgenden Abstimmungsvorschlag: "Die Verwaltung wird ermächtigt, im Falle einer Streichung des Landesprogramms die im kommunalen Haushalt eingestellten Mittel für den Bereich des kommunalen Programms zur Verfügung zu stellen."

Herrn Hengstenberg (CDU-Fraktion) wäre es lieber, die Terminologie so zu wählen, dass die Mittel für den Bereich der kommunalen Beschäftigungs- und Qualifizierungspolitik verwandt werden. Damit wäre man in mehreren Bereichen offen und legte sich nicht ultimativ auf das Kommunale ASS fest.

Herr Giese (SPD-Fraktion) versteht nicht, warum diese Inhalte so spitzfindig vorgebracht werden. Wegen des unguten Gefühls, einen Vorratsbeschluss zu fassen, macht er aber den Vorschlag, heute keinen Beschluss zu fassen, sondern eine Absichtserklärung des Ausschusses an den Rat zu leiten, der dann am 20.12. nach entsprechender Entscheidung des Landtages das weitere Vorgehen bestimmt.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) rät dazu, so zu verfahren, wie die Vorsitzende es vorgeschlagen hat, es könnten sonst Schwierigkeiten entstehen. Möglicherweise wird sonst die Sozialverwaltung, wenn der Beschluss offen formuliert wird, eingeholt von einer früheren Entscheidung des Ausschusses, die kommunalen Beschäftigungsmittel in einer Größenordnung von 30 Mio. DM zu begrenzen.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) bittet erneut darum, heute zu beschließen, weil dieser Punkt überhaupt nicht auf der Tagesordnung des Rates steht, und das Thema dann anlässlich des Haushalts diskutiert werden müsste. Da gehört es aber nicht hin, weil gerade festgestellt wurde, dass es sich nicht um zusätzliche Mittel handelt, sondern es darum geht, eine bestimmte Richtung zu verändern.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) macht folgenden alternativen Formulierungsvorschlag: "Die Verwaltung wird ermächtigt, im Falle einer Streichung des Landesprogramms die im kommunalen Haushalt eingestellten Mittel für den Bereich des kommunalen Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms zur Verfügung zu stellen."

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) sieht ebenfalls Handlungsbedarf am heutigen Tag. Je konkreter der Beschluss allerdings formuliert wird, desto mehr werden seiner Meinung nach die Handlungsperspektiven eingeschränkt. Dem letzten Vorschlag der Vorsitzenden zur Abstimmung stimmt die CDU-Fraktion aber zu.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) schlägt eine völlig neutrale Formulierung vor: "Die Sozialverwaltung wird ermächtigt, diese Mittel im Rahmen der Hilfeplanung für Verselbständigungshilfen einzusetzen."

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt den Antrag daraufhin mit dieser sehr weiten und umfassenden Formulierung zur Abstimmung. Darauf hin fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einstimmig folgenden

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Falle einer Streichung des Landesprogramms "Arbeit statt Sozialhilfe" die Mittel der eingesparten laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zur Mitfinanzierung des Landesprogramms im Rahmen der Hilfeplanung für Verselbständigungshilfen einzusetzen.

zu TOP 2.5
Handlungskatalog zur kommunalen Lesben- und Schwulenpolitik
- Drucksache-Nr. 01973-01

Herr Pogadl (Sozialdezernent) rekapituliert, dass vor zwei Jahren ein runder Tische aus Vertretern aus dem Betroffenenbereich, den verschiedenen Initiativen der Schwulen- und Lesbenarbeit in Dortmund, Vertretern der Verwaltung und der politischen Fraktionen gegründet worden ist. In dieser Zeit sind verschiedenste Dinge erarbeitet worden, um sowohl eine öffentliche Akzeptanzbildung herbeizuführen als auch ganz konkrete Handlungsstränge zu organisieren. Im politischen Raum wurde im Frühjahr schon einmal sehr intensiv darüber diskutiert, und der Rat hat den Auftrag erteilt, ihm bis zum 31.12. eine Vorlage über die weitere Arbeit und Umsetzung konkreter Maßnahmen vorzulegen. Dabei wurde zusätzlich verabredet, das Thema auch im Fachausschuss zu behandeln.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) bewertet den Ratsbeschluss aus März 2001 als ersten Auftakt. Ein solches Bekenntnis des Rates war längst überfällig und ist erfreulicherweise in großer Einmütigkeit getroffen worden. Mit dem sehr umfassenden Handlungskatalog ist man einen großen Schritt weitergekommen, und das Charmante an der Situation ist, dass im Moment keinerlei zusätzliche Kosten entstehen. Mit Freude nimmt sie daher zur Kenntnis, dass es möglich ist, innerhalb der Verwaltung die Kräfte so einzusetzen, dass eine weitere Aufgabe mit der genügenden Hartnäckigkeit im Sinne der Zielgruppe verfolgt werden kann, ohne dass zusätzliche Mittel eingestellt werden müssen.


Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) versichert, dass das Thema Lesben- und Schwulenpolitik für ihre Fraktion immer einen hohen Stellenwert hatte und ruft die Diskussion um ein Antidiskriminierungsbüro in Erinnerung, die nach wie vor nicht abschließend beendet ist. Weil es ihr wichtig ist, nach einer gewissen Zeit etwas über den Sachstand zu hören, beantragt sie, den Beschlussvorschlag um einen Satz erweitern: "Ausschuss und Rat werden nach Ablauf des Jahres 2002 mit einer ersten Auswertung der Umsetzung des Handlungskatalogs befasst."

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) hält das auch für sinnvoll. Die CDU-Fraktion hatte im März einen eigenen Vorstoß in dieser Sache unternommen, ihr Hauptkritikpunkt war seinerzeit, dass der Vorstoß ihres Erachtens zu schwammig war. Vieles ist für die CDU einfach ein Selbstverständnis, und die sexuelle Ausrichtung eines Menschen ist für sie völlig irrelevant. Er selbst war von Anfang an Teilnehmer des runden Tisches und hat das von großer Zielorientierung geprägte Miteinander in dieser Runde als sehr angenehm empfunden. Von der Einrichtung eines Antidiskriminierungsbüros hält die CDU-Fraktion allerdings nichts. Sie begrüßt die heutige Vorlage als Kenntnisnahme, die den Vorstoß wagt, in den Köpfen aller gesellschaftlichen Schichten und Ebenen etwas zu verändern, auf der anderen Seite betont er noch einmal, dass viele Dinge aus seinem Grundverständnis heraus einfach selbstverständlich sind, weil die sexuelle Richtung, für die sich ein Mensch entscheidet, für ihn überhaupt keine Rolle spielt.

Herr Giese (SPD-Fraktion) ist immer wieder verwundert, dass es in unserer seit Jahrzehnten offenen Gesellschaft mit Zugängen zu allen gewünschten Informationen Tabubereiche wie die Homosexualität gibt. Aber offensichtlich ist es nicht selbstverständlich, dass jeder nach seiner Fasson selig werden darf. Von daher empfindet er es als sehr wohltuend, dass in Dortmund diese Runde Tisch eingerichtet wurde, der auch viel Interesse nach außen weckt. Für seine Fraktion handelt es sich bei der Vorlage aber nicht nur um eine Kenntnisnahme, das hat für sie schon einen höheren Stellenwert.

Auch Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) wäre eine Kenntnisnahme zu wenig. Wenn man allerdings den von ihr formulierten Satz hinzufügt, wird daraus automatisch ein Beschlussvorschlag. Sie findet es auch besonders wichtig, darüber nachzudenken, wie man eine spezialisierte Beratungsstelle oder Angebote auf den Weg bringen kann. Die vorhandenen Beratungsstellen sind nämlich nicht unbedingt geeignet, genau diesen Personenkreis mit seinen spezialisierten Bedarfen zu treffen. Die sexuelle Ausrichtung ist dabei nur ein minimaler Teil dessen, was wichtig ist. Beim Leben von homosexuellen oder lesbischen Menschen geht es insbesondere darum, wie man Familie leben, Kinder haben oder Beruf und Familie vereinbaren kann. Von daher findet sie die enge Begrenzung darauf, dass es sich lediglich um eine Form der Sexualität handelt, ziemlich kleinkariert.

Auch Herr Steiner (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund") weiß, dass immer, wenn es um Diskriminierung geht, ein breites Spektrum von Einflussgrößen und Lebenssituationen zu betrachten ist. Eine Veränderung rein auf kognitiver Ebene reicht daher seiner Meinung nach nicht aus.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) dagegen meint, dass Einstellungen in den Köpfen nicht nur veränderbar sind, sondern sich in einem fortlaufenden Prozess verändern. Im Mittelalter hat man noch Frauen mit roten Haaren verbrannt, in Berlin hat der Ausschuss gesehen, wie sich noch in den 50er Jahren die Nachwirkungen des ideologischen Wahns der Nationalsozialisten auf dem medizinischen Sektor fortgeführt haben. Zur Frage der homosexuellen Lebensformen kann er persönlich nur erkennen, dass sich Menschen entschieden haben, mit dem gleichen Geschlecht zusammenzuleben. Dass daraus Diskriminierungen resultieren, nimmt er zur Kenntnis. Aber eine Ideologie, jemanden zu hätscheln und zu tätscheln, bloß weil er schwul oder lesbisch ist, kann er nicht teilen. In unserer Gesellschaft kann jeder, ob uns das passt oder nicht, nach seiner Fasson leben. Die Politik hat allerdings die Pflicht, auf die Einhaltungen der Rahmenbedingungen zu achten, die sie sich selbst über das Grundgesetz gegeben hat.



Frau Kräft (SPD-Fraktion) stößt sich an der Formulierung, dass Menschen sich entscheiden, mit dem gleichen Geschlecht zusammenzuleben, und erkennt daran, dass sich bei der CDU mental nichts verändert haben kann. Man kann sich nicht entscheiden, ob man gleichgeschlechtlich oder heterosexuell veranlagt ist, das ist man. Das einzige, wofür man sich entscheiden kann, ist, sich dazu in der Öffentlichkeit zu bekennen oder es zu verheimlichen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt dann den mündlich von Frau Unger gestellten Antrag zur Abstimmung und wiederholt , dass beantragt wurde, aus der Kenntnisnahme einen Beschlussvorschlag zu machen und die Wiedervorlage des Maßnahmekataloges mit einer damit verbundenen Evaluation anzufügen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) hält es für äußerst ungewöhnlich, aus einer Kenntnisnahme in einer Ausschusssitzung mal eben einen Beschlussvorschlag zu machen. Daher würde sich die CDU-Fraktion enthalten und dann im Rat darüber abstimmen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass mündliche Anträge zu jedem Tagesordnungspunkt möglich sind, der Beschluss des Ausschusses ginge dann als Empfehlung an den Rat.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) bekräftigt, dass es jederzeit möglich ist, per Antrag einen vorhandenen Beschlussvorschlag zu verändern und etwas anderes zu beschließen. Das Anliegen war, mehr zu tun als den Katalog zur Kenntnis zu nehmen. Von daher wird es niemanden schädigend treffen, wenn der Ausschuss den Beschlussvorschlag entsprechend verändert und dem Rat als Empfehlung vorlegt.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt, dass die Vorlage substantiell nicht verändert wird, jedoch eine höhere Verbindlichkeit erhält.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) macht daraufhin noch einmal deutlich, dass seine Fraktion an der Abstimmung nicht teilnimmt.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie empfiehlt dem Rat bei 2 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den im Rahmen des Schwul-lesbischen Runden Tisches Dortmund in Zusammenarbeit mit den dort durch den SLADO e.V. vertretenen Organisationen der lesbischen und schwulen Selbsthilfe vereinbarten Handlungskatalog zur kommunalen Lesben- und Schwulenpolitik. Die dort enthaltenen Maßnahmen werden evaluiert. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und der Rat werden nach Ablauf des Jahres 2002 mit einer ersten Auswertung der Umsetzung des Handlungskatalogs befasst.

zu TOP 3.1
Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 01576-01)

Auf die Frage von Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen), ob die genannten Mehreinnahmen an die Stadtwerke durchgereicht werden, antwortet Herr Bartow (stellv. Leiter des Sozialamtes), dass die Einnahmen, die aufgrund der erhöhten Kosten für Verbräuche erzielt werden, tatsächlich an die jeweiligen Lieferanten weitergegeben werden.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einstimmig dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.

zu TOP 3.2
Satzung zur vierten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 01819-01)

Da es keine Wortmeldungen gibt, empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einstimmig dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung.

zu TOP 3.3
Kommunale Förderung der Verbände der Wohlfahrtspflege
a) Übergangsregelung für 2001
b) Vertragliche Regelung ab 01.01.2002 -Rahmenvertrag und Einzelverträge-
(Drucksache Nr.: 01833-01)

Herr Giese (SPD-Fraktion) macht deutlich, dass seine Fraktion es vernünftig findet, einen Rahmenvertrag zu beschließen, der die Spielregeln für die Einwerbung von Geldern für die Verbände beschreibt. Diese grundsätzliche Änderung zur bisherigen pauschalen Förderung der Verbände wird jedoch ein Mehr an Bürokratie bringen, weil zwangsläufig mehr Verhandlungen geführt werden müssen. Um zu erreichen, dass durch die problematische Haushaltssituation in den Einzelverträgen nicht viel weniger herauskommt, als bisher notwendigerweise in diese Arbeit gesteckt werden musste, wird der gemeinsame Antrag gestellt. Zum einen werden dadurch Informationen über die Gesamthöhe der zukünftig zur Verfügung stehenden Mittel für diesen Zuwendungsbereich eingefordert, darüber hinaus soll die Verwaltung beauftragt werden, mit den Wohlfahrtsverbänden eine Prioritätenliste für zuwendungsfinanzierte Maßnahmen zu erarbeiten.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ist zufrieden, dass es zum Ende des Haushaltsjahres offensichtlich gelingt, diesen Rahmenvertrag abschließend auf den Weg zu bringen. Das ist auch notwendig, damit die Wohlfahrtsverbände nach mittlerweile zweijähriger Übergangszeit endlich wieder Sicherheit haben. Daher wird ihre Fraktion auch dem gemeinsamen Antrag zustimmen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) hofft auf einen ähnlich breiten Konsens, wenn sich der Ausschuss im März mit den Einzelverträgen auseinandersetzen und mit der spannenden Frage beschäftigen wird, in welchen Bereichen in dieser Stadt sozialpolitische Akzente gesetzt werden sollen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt daraufhin einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 09.11.2001:


1. Bevor die Ausschüsse mit dem Abschluss der Einzelverträge befasst werden, informiert die Verwaltung die zuständigen Fachausschüsse über
- die Gesamthöhe der zukünftig zur Verfügung stehenden Mittel für den Zuwendungsbereich
- die Entwicklung der Zuwendungsmittel hinsichtlich des Vertragsstandes von 1999 bzw. geltender Ratsbeschlüsse bei nichtverbandsorganisierten Einrichtungen
- das zuwendungsfinanzierte Maßnahmenangebot insgesamt


2. Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden eine Prioritätenliste für zuwendungsfinanzierte Maßnahmen zu erarbeiten und dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Beschlussfassung vorzulegen, wenn bestehende zuwendungsfinanzierte Maßnahmen aus finanziellen Gründen ab 2002 nicht oder nur zum Teil aufrechterhalten werden können.


Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt darüber hinaus dem Rat einstimmig, unter Berücksichtigung der im o.a. Antrag enthaltenen Änderungen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die zusätzliche Förderung der Verbände der Wohlfahrtspflege für das Jahr 2001 in Höhe von 869.000,--DM im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe. Die Deckung erfolgt aus Minderausgaben bei der HST 4105.7300 - Lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Basis des mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege ausgehandelten Entwurfs eines Rahmenvertrages ab 01.01.2002 eine vertragliche Regelung zu vereinbaren.

Hinsichtlich der zukünftigen Förderung von Aufgabenfeldern ist mit den potentiellen Zuwendungsempfängern auf Basis der Regelungen des Rahmenvertrages in Verhandlungen einzutreten, um für die jeweils zuwendungsrelevanten Handlungsfelder einzelvertragliche Regelungen für die Zeit ab 01.01.2002 vorzubereiten.

Vor Abschluss der Einzelverträge sind die zuständigen Fachausschüsse zu beteiligen.

zu TOP 3.4
"Problemgruppen" auf öffentlichen Plätzen in der Nordstadt am Beispiel Nordmarkt
(Drucksache Nr.: 01846-01)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass neben einer Verwaltungsvorlage und einem Antrag der CDU vom 08.11.01, die beide bereits in der letzten Sitzung eingebracht wurden, ein Antrag der SPD vom 07.12. und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 10.12. vorliegen.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) erinnert daran, dass die Problemlage im Ausschuss wiederholt diskutiert worden ist, so dass die bisherigen Ansätze, die im hilfe- und ordnungspolitischen Bereich getätigt worden sind, bekannt sind. An anderer Stelle wurde zudem deutlich dargelegt, dass bestimmte Kontinuitäten, z.B. in der Kioskarbeit am Nordmarkt, in Frage gestellt sind, wenn die Landesförderung eingestellt werden muss. Daher unterbreitet die Verwaltung den Vorschlag, dass für den Bereich des Nordmarkts mit erheblichem Mitteleinsatz eine Hilfelinie entwickelt werden soll, bei der eben genau diese Kontinuität für die nächsten Jahre sichergestellt wird. Damit können bewährte Dinge, wie z.B. das KUKSAN-Projekt oder auch die Kioskarbeit, fortgeführt werden. Dass aber auch Neues dazu kommen muss, ist in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand der Diskussion im Ausschuss gewesen. Mit dieser Vorlage soll der Aufschlag gemacht und eigene Mittel in einer Größenordnung von 400.000 DM über die bisherige Haushaltsveranschlagung hinaus zur Verfügung gestellt werden. Weitere Mittel, wie Urban II, sollen einfließen, und es ist durchaus vorstellbar, dass es noch weitere Förderprogramme gibt, um diese Dinge angehen zu können. Angesichts der Entwicklung des Nordmarkts in den letzten Monaten kann zwar versucht werden, Angebotsstrukturen zu konzipieren, sie müssen jedoch auch angenommen werden. Wenn das nicht der Fall ist, wird es einer ordnungsrechtlichen Einwirkung bedürfen, bestimmte Realisierungen durchzusetzen. In der vorigen Woche hat es auf Initiative verschiedener Gruppen aus der Nordstadt im Sozialen Zentrum ein Gespräch mit dem Oberbürgermeister, Frau Greive und mir gegeben, bei dem erste Strukturen diskutiert wurden. Zur Realisierung von Teilbereichen, die im Ausschuss noch diskutiert werden müssen, werden Projektverträge abgeschlossen, die anschließend zu evaluieren, nachzuprüfen und in ihrer Zielerreichung zu definieren sind. Der Nordmarkt hat in den letzten Monaten eine starke Verschlechterung erfahren, wenn man hier nicht schnell tätig wird, wird eine Verschärfung der Situation befürchtet.


Nach Auffassung von Herrn Hengstenberg (CDU-Fraktion) war der Antrag seiner Fraktion die Initialzündung für diese Ratsvorlage. Deshalb gefällt es ihm ganz hervorragend, dass in ihr auf der einen Seite das Hilfesystem, auf der anderen Seite aber auch ganz deutlich ordnungspolitische Maßnahmen angesprochen werden. Er möchte daher den Antrag seiner Fraktion nicht zur Abstimmung stellen. Dem Antrag der SPD-Fraktion wird seine Fraktion in Gänze zustimmen und begrüßt ihn als Schritt in die richtige Richtung. Mit dem Antrag der Grünen gibt es jedoch ein Problem, weil daraus seiner Meinung nach eine Abhängigkeit des Engagements von einer potentiell zu akquirierenden Förderung Dritter zu entnehmen ist. Daher kann dem Antrag in dieser Form nicht zugestimmt werden.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) berichtigt den Antrag wie folgt: "die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten einer Projektförderung aus anderen Fördersträngen Dritter zu prüfen und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen." Ihrer Meinung nach sollte eine Aufstockung der vorhandenen Urban-Mittel durch städtische Mittel heute noch nicht beschlossen werden, zunächst sollte man prüfen, ob es nicht weitere Finanzgeber in NRW gibt, die genau dieses Projekt ebenfalls bezuschussen würden, z.B. aus Mitteln der Projekt Ruhr. Der zeitlichen Begrenzung des SPD-Antrags würde sie zustimmen, wobei in Anlehnung an Urban II von ihr vier Jahre vorgeschlagen werden. Die angedachten Zuverdienstmöglichkeiten sollten ihres Erachtens zumindest in räumlicher Nähe zum Nordmarkt sein, weil sonst Niedrigschwelligkeit nicht mehr gegeben ist. Punkt drei des SPD-Antrages würde sie nicht zustimmen, von daher wird um Einzelabstimmung gebeten.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Auskunft, wie die Vorlage von der Kämmerei bewertet wird, weil hier eine ausgesprochen ungewöhnliche Formulierung verwendet wird, in der es heißt, dadurch ergibt sich eine Ausweitung des Verwaltungshaushaltes.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) verdeutlicht, dass es sich nicht um eine Ergänzungsfinanzierung zu Urban II handelt, sondern es eine eigenständige Finanzierungsveranschlagung im Verwaltungshaushalt ist. Die Mittel aus Urban II, die sich auf andere Projekte in der Nordstadt beziehen und sich zum Teil überlappen, sollen natürlich, soweit sie in Frage kommen, dafür eingesetzt werden. Es sollen auch weitere Anträge gestellt werden, und vielleicht gibt es weitere Möglichkeiten, Landesmittel locker zu machen. Das stände dann unter dem Vorbehalt einer Bewilligung von dritter Seite, was eine konkrete Terminsetzung naturgemäß erschwert. Es besteht aber die Notwendigkeit, im Frühjahr, wenn die "Saison" am Nordmarkt beginnt, zu starten, sonst trifft man auf verfestigte Szenen. Deshalb sind klare Strukturen wichtig, wenn der Winter zu Ende geht.

Herr Giese (SPD-Fraktion) begrüßt, dass die Vorlage auf dem Tisch liegt. Diese beschreibt detailliert, was im Augenblick passiert, und warum etwas geschehen muss. Getroffene Absprachen sollen auch auf dem Nordmarkt eingehalten werden, wie in anderen Stadtteilen auch. Auch muss Kontinuität sichergestellt werden, von daher ist das Zusatzprogramm, das mit der Vorlage angesprochen wird, wichtig; dieses aber zeitlich an Urban II zu koppeln, wäre der falsche Weg, daher bleibt seine Fraktion bei den beantragten 5 Jahren. Weil die Diakonie in Zeitdruck ist, muss der Ausschuss darüber hinaus heute entscheiden.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) bittet mit besonderer Dringlichkeit, der Beschlussvorlage heute zuzustimmen, da gerade der Bereich der niedrigschwelligen Hilfen auf dem Nordmarkt bis zum 31.12.01 befristet ist. Danach endet dort die aufsuchende niedrigschwellige Hilfe. Das Diakonische Werk hat in den vergangenen Jahren alle Möglichkeiten genutzt, um öffentliche Mittel für diesen Bereich zu bekommen, z.B., ist immer ein Sozialarbeiter aus dem Bereich "Hilfen für Wohnungsnotfälle" des Landesprogramms mit beschäftigt. Weitere Möglichkeiten gibt es zur Zeit nicht. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt wurden auch immer wieder andere Fördermöglichkeiten angedacht, beim Projekt Ruhr kann man für Bürgerbeteiligung Mittel beantragen, aber keinesfalls für niedrigschwellige Hilfen in der Suchtkrankenhilfe. Weiterhin möchte sie dafür werben, dass der Projektzeitraum nicht auf vier Jahre verkürzt wird. Der Träger ist bemüht, zu jeder Mark, die er von der Kommune für eine soziale Aufgabe bekommt, noch weitere Fördermittel einzuholen, insbesondere im investiven Bereich. Für die Zuverdienstwerkstatt, die ja auch investive Förderungen beinhalten wird, kann man zum Teil bei Stiftungen u.ä. Anträge stellen. Ein Förderzeitraum von 5 Jahren ist daher das Minimum, um ein solches Projekt auf der einen Seite zum Gelingen zu führen und auf der anderen Seite noch zusätzliche Mittel einzuholen.



Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) bringt noch einmal zum Ausdruck, dass seine Fraktion zwar ihren Antrag zurückgezogen, das Thema aber dennoch entscheidend nach vorn gebracht hat. Vier Jahre ist eigentlich ein ausreichender Zeitraum, was in dieser Zeit nicht getan wird, das wird auch in weiteren 10 Jahren nicht erledigt. Aber daran möchte sie es nicht aufhängen. Der Grünen-Antrag wird hingegen abgelehnt.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) geht davon aus, dass nicht jeder das Programm Urban II vor sich liegen hat. Dort wird unter Maßnahme 3.1 die Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen beschrieben. Es ist ihr allerdings nicht klar, wer das tut, was in Urban II beschrieben wird, wenn das Diakonische Werk fünf Jahre lang genau das gleiche tut, und ob das bedeutet, dass für diese Maßnahme über vier Jahre jährlich 880.000 DM zur Verfügung stehen bzw. für ein weiteres Jahr 400.000 DM.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) macht klar, dass es im Augenblick keine neuen laufenden Förderprogramme des Landes, des Bundes oder des Sozialversicherungsträgers gibt, schließt jedoch nicht aus, dass sich möglicherweise in Zukunft wieder Dinge ergeben können. Was hier vorschlagen wird, ist ein eigenständiges Handlungsprogramm Nordmarkt, das, selbst wenn es Urban II nicht gäbe, aufgelegt und mit eigenen Mitteln konzeptionell überdacht werden müsste. Glücklicherweise kommt aus Urban II ein kräftiger Mittelansatz, der es möglich macht, einiges an Vor-Ort-Arbeit mit zu finanzieren. Es werden Projektverträge geschlossen, d.h. im einzelnen wird noch definiert, was erreicht werden soll bzw. welche Komponenten der Zielkontrolle eingebaut werden. Die Grundsatzentscheidung muss allerdings zügig getroffen werden, weil jedes Warten die Stadt in eine schlechtere Position bringt.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) informiert, dass die Verträge dem Ausschuss auch zur Kenntnis bzw. zur Beschlussfassung gegeben werden, und erinnert an Informationen über das Votum der Kämmerei zu dieser Vorlage.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) erwidert, dass sich der Fehlbedarf erhöht, wenn ein eigener Deckungsvorschlag für diese Haushaltsausweitung nicht veranschlagt ist, und ergänzt, dass Frau Greive als Vertreterin des Kämmerers die Vorlage unterzeichnet hat.

Daraufhin ruft die Vorsitzende zur Abstimmung auf. Der Antrag der CDU-Fraktion vom 08.11.2001 hat sich durch die Ratsvorlage erledigt und steht daher nicht mehr zur Abstimmung. Zum Antrag der SPD-Fraktion vom 07.12.2001 wird Einzelabstimmung gewünscht.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt daraufhin bei zwei Gegenstimmen:


1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt die im Beschlussvorschlag dargestellten Maßnahmen der erweiterten Suchtkrankenhilfe und der Zuverdienstmöglichkeiten mit einer zeitlichen Befristung von fünf Jahren. Die Maßnahmen werden danach sozialpolitisch evaluiert.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt einstimmig:


2. Eine wesentliche Zielsetzung ist die Belebung des Nordmarktes als öffentlicher Raum. Der Fachausschuss geht deshalb davon aus, dass der Großteil der Zuverdienstmöglichkeiten nicht auf dem Nordmarkt selbst angeboten werden.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt bei zwei Gegenstimmen:


3. Das umfassende Hilfeangebot und die ordnungspolitischen Maßnahmen auf dem Nordmarkt sind in ein angemessenes Gleichgewicht zu bringen. Neben dem erhöhten Hilfeansatz sind ordnungspolitische Maßnahmen auf dem Nordmarkt unverzichtbar. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsatz der Ordnungspartnerschaften auf dem Nordmarkt und die Zusammenarbeit mit der Polizei zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Nordmarkt zu überprüfen und ggf. nochmals anzupassen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt einstimmig:


4. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erwartet durch die beschriebenen Maßnahmen insbesondere eine Steigerung der subjektiven und objektiven Sicherheit auf dem Schulhof der Nordmarkt-Grundschule.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.12.2001 wird abgelehnt.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt daraufhin dem Rat der Stadt Dortmund bei 2 Enthaltungen, unter Berücksichtigung der im o.a. Antrag enthaltenen Änderungen folgenden Beschluss zu fassen:


Die Förderung der niedrigschwelligen Suchtkrankenhilfe im Bereich der legalen Süchte (Alkohol, Medikamente) wird dem geschilderten Bedarf angepasst. Dafür werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 DM zur Verfügung gestellt. Mit den Hilfeorganisationen werden diesbezüglich Projektverträge geschlossen. Der Rat beschließt, den HUA 5000 in den Haushaltsjahren 2002 ff. um den dargestellten Mittelbedarf zu erhöhen. Dadurch ergibt sich eine Ausweitung des Verwaltungshaushaltes.

Im Rahmen des Programms Urban II wird der Einstieg in Zuverdienstmöglichkeiten für "Problemgruppen" geschaffen, um durch Angebote zur Tagesstrukturierung die Situation auf den öffentlichen Plätzen zu entspannen.

Die Bildung einer offenen Drogenszene wird weiter durch geeignete ordnungspolitische Maßnahmen unterbunden.


zu TOP 3.5
Innenstadt-West
IBA Projekt "Mütterzentrum Dortmund", Hospitalstraße 6, in Dortmund Dorstfeld
hier: Nachfinanzierung
(Drucksache Nr.: 01310-01)

Frau Lindenblatt (Stadtplanungsamt) stellt dar, dass sich das IBA Projekt "Mütterzentrum Dortmund" derzeit von seiner finanzierungstechnischen Seite nicht mehr so darstellt, wie 1998 vom Rat beschlossen. Ursprünglich war das Projekt so angelegt, dass es über den Projektaufruf der IBA, der "Initiative ergreifen" hieß, dazu führen sollte, über eine Anschubförderung und eine Baukostenförderung der "Initiative Mütterzentrum" zukünftig ein Haus zu geben, das eigenwirtschaftlich tätig ist und somit von einer weiteren öffentlichen Förderung finanziell unabhängig arbeiten kann. Jetzt hat sich im Verlauf des Projektes, zum einen aus den baulichen Gegebenheiten, zum anderen aufgrund der Förder- und Spendenakquisestruktur, ergeben, dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann. Das Mütterzentrum wird auf eine öffentliche Unterstützung angewiesen sein, zusammen mit dem Land wurde überlegt, welche Möglichkeiten es in baulicher Hinsicht gibt, dort noch einmal ein wenig nachzubessern. Das Land ist dem Vorschlag gefolgt, zusätzliche Fördermittel für den Ausbau eines Kellers bereitzustellen und auch die Summen für die Anschubphase, die vom Grundsatz der IBA Projekte auf drei Jahre beschränkt war und auch nur einen gewissen Anteil an den Gesamtprojektkosten beinhalten sollte, noch einmal zu erhöhen. Insgesamt ergeben sich zusätzlich 302.000 DM Fördermittel, die für dieses Projekt in der Zwischenzeit auch schon beantragt wurden. Ein Bewilligungsbescheid liegt vor. Für die Weiterleitung ist es jetzt erforderlich, einen politischen Beschluss zur Durchführung herbeizuführen, und dem Rat der Stadt die Veränderungen im Projekt zur Kenntnis zu geben.

Bei Nichtbeteiligung von Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:



Der Rat beschließt zur Sicherstellung der dauerhaften Fortführung des IBA Projektes "Mütterzentrum Dortmund", Hospitalstr. 6, folgende Maßnahmen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzliche Städtebauförderungsmittel zu Kosten in Höhe von 302.000,00 DM zur Finanzierung des Kellerausbaus und der Personalkosten bis Ende 2002 zu beantragen und über die Weiterleitung der Mittel eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Mütterzentrum e.V. abzuschließen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtkosten auf 2.467.000,00 DM. Der Eigenanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten wird vom Verein Mütterzentrum e.V. übernommen. Die Zweckbindungsfrist für Städtebauförderungsmittel beträgt 15 Jahre.

2. Der Rat spricht sich dafür aus, die Arbeit des Mütterzentrums durch einen kommunalen Zuschuss ab dem Jahr 2003 langfristig abzusichern. Die Sozialverwaltung wird beauftragt, entsprechende Gespräche mit dem Mütterzentrum zu führen und dem Rat zu den Haushaltsberatungen 2003 einen Fördervorschlag zu unterbreiten.

3. Die Finanzierung der Städtebauförderungsmittel ist bei der Finanzposition - 6150 9870 0263 - "Weiterleitung von Zuschüssen an das Mütterzentrum" für die Jahre 2002 ff. vorgesehen.

zu TOP 3.7
Kooperationsvertrag zwischen dem Arbeitsamt Dortmund und dem Sozialamt der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02007-01)

Da keine Wortmeldungen gewünscht werden, nimmt der Ausschuss den Kooperationsvertrag zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Umsetzung des Wohnungsnotfallplans Duisburg, hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.10.2001
- Vorstellung des Konzeptes durch die Verwaltung

Herr Bartow (stellv. Leiter des Sozialamtes) verdeutlicht, dass in Dortmund aufgrund diverser Ratsbeschlüsse ein System zur Verhinderung bzw. Beseitigung von Obdachlosigkeit existiert. Dieses Konzept stimmt in weiten Teilen mit dem Duisburger Konzept überein. Aufgrund eines Ratsbeschlusses hat die Stadt Duisburg versucht, 1.400 Personen aus Stadtsiedlungen wieder in Wohnungen unterzubringen, und wenn man von dieser Zahl ausgeht, ist ihr das im Augenblick auch geglückt. Die Sozialverwaltung Dortmund ist bei einem gleichlautenden Ratsbeschluss einige Jahre zuvor mit 6.000 Personen angefangen, von denen zur Zeit noch 271Personen (Tendenz stark sinkend) in den beiden noch in Betrieb befindlichen Stadtsiedlungen leben. Unterschiede ergeben sich in der Frage, wie beide Systeme mit den Menschen umgehen, die aktuell aufgrund einer Räumungsklage ihre Wohnung verlieren. Das Dortmunder System beinhaltet zunächst eine sehr starke Betreuung der Leute und große Anstrengungen, die Wohnung zu erhalten. Das ist in Duisburg nicht so, man nimmt in aller Regel die Räumung zur Kenntnis, hat dann aber mit der örtlichen Wohnungswirtschaft vereinbart, dass auf jeden Fall ein anderer Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Auch in Dortmund gibt es entsprechende Vereinbarungen, es konnte aufgrund dessen in fast allen Fällen sichergestellt werden, dass die Rückkehr in eine Wohnung auch das Ende der Wohnraumprobleme war. Dass rollierende System in Duisburg, über das es keinerlei Erfahrungswerte gibt, führt jedoch möglicherweise dazu, dass jemand nach seiner 5. Räumung wieder genau in der Wohnung ankommt, aus der er zuerst geräumt wurde. Das muss beobachtet werden. Wenn sich dieser Verdacht bestätigt, wird sicher nicht über eine mögliche Übertragbarkeit nach Dortmund geredet. Sollte es anders sein, muss das geprüft werden. Die Sozialverwaltung ist allerdings davon überzeugt, mit dem hier praktizierten System "Wohnraumerhalt" jederzeit mithalten zu können.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf einen Presseartikel, der von einer Rückfallquote unter 1 % spricht. Was jetzt berichtet wurde, höre sich jedoch wesentlich dramatischer an, und ein rollierendes System entspräche ja einem Whirlpool von wohnungslosen Menschen, die permanent umgeschichtet würden.


Herr Bartow (stellv. Leiter des Sozialamtes) räumt ein, dass der Vergleich mit dem Whirlpool zwar recht weit gegriffen, aber nicht ganz falsch sei. Das ist genau das, was auch die Sozialverwaltung vermutet. Wenn immer wieder neuer Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, dann ist natürlich eine Rückfallquote in eine Räumung nicht gegeben. Aber die Situation des Menschen hat sich dadurch noch nicht verändert.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Sozialverwaltung, die Duisburger Situation zu beobachten und darüber in einem Jahr erneut zu berichten. Dann dankt sie den Anwesenden und schließt die Sitzung um 16.20 Uhr.




Schneckenburger Zupfer Stahnke
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin