N i e d e r s c h r i f t

über die 20. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
am Donnerstag, dem 22. November 2001, 15.00 Uhr,
im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer
Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Horitzky CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Leniger CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Reppin CDU

Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus
Rm Schneckenburger Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU (beratendes Mitglied)


Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Stüdemann
StORR’in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter

T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.10.2001

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses



2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 dortmund-project
Sachstandsbericht über die start2grow-Wettbewerbe und -Wachstumsinitiativen
(Drucksache Nr.: 01685-01)

2.1.2 Beitritt der Stadt Dortmund in den Verein "Aufsuchende medizinische Hilfe für Wohnungslose Menschen in Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01702-01)

2.1.3 - unbesetzt -

2.1.4 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation
(Drucksache Nr.: 01643-01)

2.1.5 Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
01.01.-30.09.2001
(Drucksache Nr.: 01770-01)

















2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2002
-Beratung der Etats der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter-
(Drucksache Nr.: 01683-01)

- Neuer Kommunaler Haushaltsplan-Entwurf
(Stadtämter des Dezernates 1:
01, 02, 03, 04, 05, 12)
- Kameraler Haushaltsplan-Entwurf
(Stadtämter 11, 20, 21, 23)

dazu:
Haushaltsplan 2002 -Teilbereich Liegenschaften-;
Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf
(Drucksache Nr.: 01842-01)

2.2.2 Finanzsituationsbericht über die Entwicklung der städtischen Einnahmen und Ausgaben
Stand: III. Quartal 2001 (01.01.2001 - 30.09.2001)
(Drucksache Nr.: 01773-01)



2.3 P e r s o n a l

2.3.1 Verstärkung der Ausbildungskapazitäten bei den städtischen Beteiligungen
-Bericht-
(Drucksache Nr.: 01844-01)



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Änderung des Sparkassenrechts
-Sachstandsbericht-
(Drucksache Nr.: 01867-01)



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01317-01)

3.2 Gewässerausbau
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Umgestaltung des Körnebachs vom km 4,93 bis km 10,63 in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01451-01)







3.3 Bauleitplanung
12. Änderung des B-Planes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Arminiusstraße im Änderungsbereich
(Drucksache Nr.: 01539-01)

3.4 Bauleitplanung
112. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bodieckstraße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes (VEP) Ap 207 - Bodieckstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen B-Planes Ap 207
(Drucksache Nr.: 01592-01)

3.5 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2000 -
(Drucksache Nr.: 01642-01)

3.6 Sanierungsgebiet "Neue Evinger Mitte"
Erweiterung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte"
(Drucksache Nr.: 01634-01)

3.7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung AbfGS) - 2002
(Drucksache Nr.: 01735-01)

3.8 Neuwahl von stellvertretenden Mitgliedern des Beirates bei der unten Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 01268-01)

3.9 Förderung des Einfamilienhausbaus - Umstellung der Förderbeiträge auf Euro
(Drucksache Nr.: 01712-01)

3.10 Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01790-01)

3.11 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01379-01)

3.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2002
(Drucksache Nr.: 01791-01)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Operationelles Programm und Startprojekte
(Drucksache Nr.: 01628-01)
dazu: CDU-Antrag vom 24.10.2001
5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Erstellung eines neuen IT-Verfahrens SOLID. zur Sachbearbeiterunterstützung in der Sozialverwaltung
(Drucksache Nr.: 01407-01)



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Kulturbetriebe Dortmund und Theater Dortmund
Darlehensübertragung auf die Stadt
(Drucksache Nr.: 01502-01)

7.2 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2002
hier: Bibliotheken
Musikschule
Dietrich-Keuning-Haus
Volkshochschule
Stadtarchiv
(Drucksache Nr.: 01535-01)

7.3 1. Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen der
Stadt Dortmund
2. Entgelttarif zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen der
Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01680-01)




8. Schule

8.1 Auflösung der Hauptschule Bövinghausen zum Ende des Schuljahres 2001/02 (31.07.2002)
(Drucksache Nr.: 01632-01)

8.2 Verbindliche Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten"
(Drucksache Nr.: 01653-01

8.3 Benutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung von Schulräumen und
Pausenflächen an Dritte
(Drucksache-Nr.: 01575-01)

8.4 Mittagsverpflegung für die Max-Wittmann-Schule (Schule für Geistig Behinderte)
hier: Neuregelung der Elternbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01753-01)




9. Kinder und Jugend

9.1 Änderung der Miet- und Benutzungsordnung der Geräteausleihstelle des
Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife) im Rahmen der EURO-Umstellung
(Drucksache Nr.: 01707-01)



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2000 und Gewinnverwendung 2000 für das
Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01720-01)

10.2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01098-01)
dazu: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.09.2001

10.3 Wirtschaftsplan 2002 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01529-01)

10.4 Jahresabschluss 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01581-01)

10.5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2000 des
Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01600-01)

10.6 Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01840-01)

10.7 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01822-01)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

- keine Vorlagen -



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.




Zu Ziffer 1
--------------

Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Fischer (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langememeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

2.2.3 Finanzstatusbericht zum Bewirtschaftungsziel in Höhe von 40 Mio. DM im
Haushaltsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 01902-01)

5.1 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
hier: Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen des Aufsichtsrates der
Klinikum Dortmund gGmbH
(Drucksache Nr.: 01897-01)

6.2 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt
A Weiterentwicklung in der gesetzlichen Betreuung
B Bedarfsanpassung des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung
Und chronisch Kranke
C Anpassung der beabsichtigten Erhöhung der Zuwendungen an die freien
Verbände der Wohlfahrtspflege
(Drucksache Nr.: 01323-01)

10.8 Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der Stadtkrone Ost
Entwicklungsgesellschaft mbH
(Drucksache Nr.: 01855-01)

11.1 Dezernatsstrukturen und Verwaltungsorganisation
(Drucksache Nr.: 01924-01)


Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.








Außerdem wurde der TOP

4.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 – 2006
hier: Operationelles Programm und Startprojekte
(Drucksache Nr.: 01628-01)

in die Hauptgruppe 3 übernommen und dort unter TOP 3.13 behandelt.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.10.2001

Unter Hinweis auf TOP 4.3 „Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2002 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund“ erklärte Rm Dr. Eiteneyer (CDU), es fehle in der Niederschrift die von ihm vorgetragene ablehnende Haltung der CDU-Fraktion zur Einrichtung des internationales Büros.

Mit dieser Ergänzung genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Nieder-schrift über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.10.2001.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses



2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 dortmund-project
Sachstandsbericht über die start2grow-Wettbewerbe und -Wachstumsinitiativen
(Drucksache Nr.: 01685-01)

Zust. StA 05

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht des dortmund-projectes zur Kenntnis.


2.1.2 Beitritt der Stadt Dortmund in den Verein "Aufsuchende medizinische Hilfe für Wohnungslose Menschen in Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01702-01)

Zust. StA 53

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Beitritt in den Verein „Aufsuchende medizinische Hilfe für wohnungslose Menschen in Dortmund“


2.1.3 - unbesetzt -

2.1.4 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation
(Drucksache Nr.: 01643-01)

Zust. StA 05

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Quartalsbericht zur Kenntnis.


2.1.5 Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
01.01.-30.09.2001
(Drucksache Nr.: 01770-01)

Zust. StA 10/Sys

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für den Zeitraum 01.01. – 30.09.2001 zur Kenntnis.




2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2002
-Beratung der Etats der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter-
(Drucksache Nr.: 01683-01)

- Neuer Kommunaler Haushaltsplan-Entwurf
(Stadtämter des Dezernates 1:
01, 02, 03, 04, 05, 12)
- Kameraler Haushaltsplan-Entwurf
(Stadtämter 11, 20, 21, 23)

dazu:
Haushaltsplan 2002 -Teilbereich Liegenschaften-;
Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf
(Drucksache Nr.: 01842-01)

Zust. StA 01

StK Pehlke unterrichtete die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, dass aufgrund von überschlägigen Schätzungen im Haushalt der Stadt Dortmund für das Jahr 2002 Minderein-nahmen in Höhe von 20 Mio. Euro als Konsequenz aus dem Haushaltsbegleitgesetz und der Entwicklung bei der Umsatz- und Einkommenssteuer zu erwarten seien.

Man habe außerdem die Gewerbesteuer aufgrund der diesjährigen Einbrüche neu hochgerech-net. Danach ergeben sich weitere Einnahmeverluste in Höhe von 42,4 Mio. Euro. Dieser Be-trag steigere sich bis zum Jahre 2005 auf rund 58,2 Mio. Euro.

Die Verschlechterungen können nur noch zur Kenntnis genommen, aber nicht mehr aufgefan-gen werden.

Durch den neuen Feuerwehrbedarfsplan werde sich das Ergebnis noch einmal um ca. 3,4 Mio. Euro verschlechtern, um die gesetzlichen Leistungsziele erfüllen zu können.

Für das Jahr 2002 habe man ursprünglich mit einem Fehlbedarf von rund 54 Mio. Euro geplant. Das Defizit steigere sich jetzt durch die genannten Positionen für 2002 auf rund
120 Mio. Euro. Es sei nicht auszuschließen, dass weitere Verschlechterungen noch hinzu kämen.


Rm Hovermann (CDU) hielt es für wichtig, den Haushalt in diesem Jahr zu verabschieden. Ob eine Lösung zum Abbau des Fehlbetrages eine Gemeindefinanzreform sein könnte, sei frag-lich. Er halte es für wenig wahrscheinlich, diese durch weitere Steuererhöhungen finanzieren zu können. Es gebe also nur eine Umverteilung von öffentlichen Mitteln auf die Kommunen, wofür er aber keine großen Chancen sehe. Deshalb sei die einzige Möglichkeit, den Regie-rungspräsidenten davon zu überzeugen, den Etatausgleich über einen Zeitraum von 10 Jahren zuzulassen, weil auch das dortmund-project mindestens drei Jahre benötige, um greifen zu können.


OB Dr. Langemeyer bezeichnete es als entscheidenden Durchbruch, dass auf Bundesebene nach jahrelangen Bemühungen das Thema der Gemeindefinanzen aufgegriffen werde. Die vom Bundesfinanzminister eingesetzte Kommission werde dabei nicht nur alle Steuerarten in die Betrachtung einbeziehen, sondern auch den Ausgabenblock.

Daneben müsse von der Bundesregierung gefordert werden, die Kommunen durch ein Bündel von Sofortmaßnahmen im Bereich der Steuergesetzgebung zu entlasten; denn die Finanzprob-leme seien nicht nur auf die konjunkturellen Einbrüche zurückzuführen. Es gehe nicht um Steuererhöhungen, sondern um die Beseitigung von Ungerechtigkeiten.


Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) machte deutlich, dass die defizitären Haushalte der Kommunen nicht mehr durch Sparmaßnahmen ausgeglichen werden können. Auch sie fordere eine Gemeindefinanzreform sowie ein Sofortprogramm für die strukturschwachen Regionen. Darüber hinaus halte sie es für nicht realistisch, innerhalb der nächsten fünf Jahre zu einem ausgeglichen Haushalt zu kommen. Um allerdings von der Auf-sicht die Zusage für einen 10jährigen Konsolidierungszeitraum zu erhalten, müsste ihres Er-achtens auch ein Maßnahmenkonzept von der Stadt Dortmund vorgelegt werden, aus dem deutlich hervor gehe, wie innerhalb dieses Zeitrahmens der Haushaltsausgleich zu erreichen sei.


OB Dr. Langemeyer führte aus, dass der gesetzlich festgelegte Haushaltssicherungszeitraum nicht ausgedehnt werden könne. In einem Gespräch mit dem Innenminister des Landes beim Städtetag in Köln habe er jedoch wahrgenommen, dass der Minister die Möglichkeit von Ein-zelfallentscheidungen angedeutet habe. Der Regierungspräsident werde seines Erachtens ge-nau beobachten, wie Rat und Verwaltung mit ihren Finanzproblemen umgingen. Positiv für Dortmund sei dabei, dass man im Gegensatz zu anderen Städten in der Vergangenheit nicht viele Auflagen erhalten habe. Deshalb empfehle er dem Rat, auf dem strikten Sparkurs zu bleiben. Wann allerdings die bestehende Lücke geschlossen werden könne, lasse sich heute noch nicht sagen.


Rm Starke (SPD) begrüßte ebenfalls das Vorhaben, auf Bundesebene eine Finanzreform anzugehen. Vor dem Hintergrund, dass in den Fachausschüssen noch keine Haushaltsbera-tungen stattgefunden haben, regte sie an, vom nächsten Jahr an wieder eine zweistufige Haushaltsdebatte durchzuführen. Die Ausschüsse könnten auf der Basis der vorliegenden Rahmendaten ihre Themen diskutieren, wodurch Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat entlastet würden.

Rm Prüsse (SPD) vertrat ebenfalls den Standpunkt, dass der Haushalt noch im Dezember verabschiedet werden sollte. Eine Gemeindefinanzreform und ein Sofortprogramm würden
für den Haushalt 2002 aber keine Entlastungen bringen. Deshalb sei es notwendig, den Konsolidierungszeitraum von fünf auf zehn Jahre zu erweitern.


Nach Ansicht von StK Pehlke sei zu erwarten, dass ein Großteil der Kommunen in Nordrhein-Westfalen Haushalte vorlegen würde, die nicht innerhalb der nächsten Jahre ausgeglichen werden könnten. Fraglich sei, wie die Kommunalaufsicht damit umgehen werde. Er habe dem Innenminister gegenüber deutlich gemacht, dass die Regelungen für die vorläufige Haushalts-wirtschaft kommunalfreundlich und landeseinheitlich angewendet werden müssten. Dies sei offensichtlich auch das Ziel des Landes.


Rm Hovermann (CDU) hob hervor, um den Regierungspräsidenten bewegen zu können, den Zeitrahmen für den Haushaltsausgleich zu erweitern, müsse der Haushalt pünktlich, exakt und wohlbegründet vorgelegt werden. Darüber hinaus könnte ein Konzept mit weiteren Sparmaß-nahmen die Verhandlungsposition gegenüber der Aufsicht verbessern.

Außerdem sprach er sich dafür aus, ab 2002 wieder in den Fachausschüssen die Fachbereichs-haushalte zu behandeln.


Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hielt es für wahrscheinlich, dass sich die Haushaltsprobleme in den nächsten Jahren verstärkt fortsetzen würden. Mit diesen Schwierigkeiten hätten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen landesweit zu kämpfen. Des-halb sollte es bei der Frage der Erweiterung des Konsolidierungszeitraumes auf zehn Jahre keine Einzelfallentscheidungen, sondern eine generelle Landesregelung geben.

In den Ausschüssen sei über die jeweiligen Teilhaushalte gesprochen worden. Allerdings käme seines Erachtens eine konkrete Würdigung nur dann in Betracht, wenn die Politik über die Gesamtdaten sowie über einen Überblick über die zu erwartenden Defizite verfüge.


Zu den Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen äußerte sich Rm Schneckenburger
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) in gleicher Weise. Es sei ein praktikables Verfahren, wenn in den Ausschüssen fachlich diskutiert und Anträge erst für die Haushalts-beratung des Haupt- und Finanzausschusses gestellt würden.


StK Pehlke hob hervor, dass die Verwaltung trotz des Fremdverschuldens des Defizites ge-fordert sei, auch künftig so wirtschaftlich wie möglich weiter zu arbeiten. Es gelte, über wei-tere Einsparungsmöglichkeiten nachzudenken. Das könnte z. B. die Zahl der Bezirksver-tretungen, die Zahl der Hallenbäder oder die Zentralisierung bestimmter Funktionen sein.


Zur Vorlage „Haushaltsplan 2002 – Teilbereich Liegenschaften“ erläuterte Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) aufgrund des Vermerks zur Position „Um-legung Huckarde, Winkelstraße“, auf Seite 2 der Anlage müsse der genannte Betrag in der Spalte für das Jahr 2003 aufgeführt werden.


StD Fehlemann bestätigte diesen Hinweis.



Der neue kommunale Haushaltsplanentwurf sowie der kamerale Haushaltsplanentwurf und die Vorlage „Haushaltsplan 2002 – Teilbereich Liegenschaften“ werden im Rahmen der Gesamt-beratung des Haushaltes 2002 im Haupt- und Finanzausschuss am 13.12.2001 erneut auf die Tagesordnung genommen werden.


2.2.2 Finanzsituationsbericht über die Entwicklung der städtischen Einnahmen und Ausgaben
Stand: III. Quartal 2001 (01.01.2001 - 30.09.2001)
(Drucksache Nr.: 01773-01)

Zust. StA 20

StK Pehlke erläuterte, dass die Verwaltung trotz veränderter Rahmendaten im Plan liege. Man habe seinerzeit dem Rat vorgeschlagen, im Jahre 2001 durch Bewirtschaftung die Haushalts-konsolidierungsziele zu erreichen. Dieses Vorgehen habe sich als richtig erwiesen.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den beigefügten Finanzsituationsbericht für das
III. Quartal 2001 (01.01.2001 – 30.09.2001) zur Kenntnis.


2.2.3 Finanzstatusbericht zum Bewirtschaftungsziel in Höhe von 40 Mio. DM im
Haushaltsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 01902-01)

Zust. StA 2/Dez.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Finanzstatus zum Bewirtschaftungsziel 2001 – Stand: 30.09.2001 – zur Kenntnis.



2.3 P e r s o n a l

2.3.1 Verstärkung der Ausbildungskapazitäten bei den städtischen Beteiligungen
-Bericht-
(Drucksache Nr.: 01844-01)

Zust. StA 20

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 22.11.2001 vor:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Verstärkung der Ausbildungskapazitäten bei den städtischen Beteiligungen zustimmend zur Kenntnis und anerkennt die Anstrengungen der angesprochenen Unternehmen, ihr Engagement im Be-reich der Berufsausbildung junger Menschen in Teilen spürbar zu erweitern.
2. Die städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften werden aufgefordert und ermun-tert, sich zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit in Dortmund weiterhin verantwortungs-bewusst zu engagieren und jungen Menschen vermehrt – ausdrücklich auch über den eigenen Bedarf hinausgehend – Ausbildungsmöglichkeiten anzubieten.





3. Die Vertreter von Rat und Verwaltung in Gesellschafterversammlungen und Aufsichts-gremien der städtischen Beteiligungsgesellschaften werden gebeten, die Intention des Antrages mit Nachdruck zu unterstützen und zu verfolgen. Die Beteiligungsverwaltung wird beauftragt, neben dem Kreis der im Bericht erwähnten Gesellschaften insbesondere auch auf die Flughafen GmbH, Dokom und DOGEWO zuzugehen mit der Bitte, ab dem Ausbildungsjahr 2002 im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Ausbildungsengagement im Verbund der städtischen Unternehmen beizutragen.

Rm Jörder (SPD) erinnerte daran, dass im März 2001 beschlossen worden sei, die Verwaltung zu bitten, die städtischen Tochterunternehmen zur Erweiterung der Ausbildungskapazitäten zu veranlassen. Der entsprechende Bericht liege jetzt vor. Ein nochmaliger Vorstoß sei deshalb
entbehrlich.

Im übrigen liege die Ausbildungsquote bei der Stadt bei 3,5 %, bei den städtischen Töchtern überwiegend aber deutlich höher. Allenfalls könnte es sinnvoll sein, sich noch einmal an die Flughafen GmbH zu wenden.


Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) schloss sich den Ausführungen von Rm Jörder an. Neben dem Flughafen könnte man noch auf die DOKOM und die DOGEWO zugehen. Hierzu treffe die Vorlage keine Aussagen.


Diese Auffassung wurde auch von Rm Hovermann (CDU) geteilt.


Im Haupt- und Finanzausschuss bestand darauf Einvernehmen, den Antrag der CDU-Fraktion vom 22.11.2001 unter Einbeziehung der Diskussionsbeiträge als Anregung an die Verwaltung zu betrachten.


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von dem Bericht der Verwaltung zur Verstärkung der Ausbildungskapazitäten bei den städt. Beteiligungen.



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Änderung des Sparkassenrechts
-Sachstandsbericht-
(Drucksache Nr.: 01867-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Änderung des Sparkassen-rechts zur Kenntnis.








Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01317-01)

Zust. StA 20

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirks-vertretung Huckarde vor:

Die Rekultivierungsmaßnahmen beinhalten auch eine umweltverträgliche Freiraumnutzung wie z. B. Wanderwege, Mountain-Bike-Bahn, Skate-Board-Bahn etc. und stellen somit einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Naherholungswertes bzw. des Freizeitangebotes für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger dar.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vor:

1. Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund
2. Der Ratsbeschluss vom 15.12.1994, der die Fläche „Krupp/Hoesch Phoenix-West“ in Hörde als Standort für eine thermische Abfallbehandlungsanlage in Dortmund vorsieht, wird aufgehoben.
Zusatz zu Nr. 1:
- Bei einer Reduzierung der Containerstandorte (Nr. 3, Seite 3 der Vorlage) ist, ggf. durch kürzere Abstände zwischen den Leerungen der Container, sicher zu stellen, dass sich die schon jetzt bestehende Problematik durch Müllablage-rungen im Umfeld der Containerstandorte nicht noch weiter verschärft.
- Die Verwaltung wird um Prüfung und Stellungnahme gebeten, inwieweit die Wiedereinführung regelmäßiger Sperrmülltage zur Verminderung des illegal abgeladenen Mülls auf öffentlichen Flächen und auch im Bereich der Con-tainerstandorte beitragen und gleichzeitig zur Kostensenkung führen könnte. (siehe auch Beschluss der BV Eving aus der Sitzung am 15.08.2001).

In seinen Ausführungen erläuterte StK Pehlke, dass die Deponie in Dortmund – wie andere in Westfalen auch – mit einer Sondergenehmigung bis 2005 nutzbar sei. Darauf basiere auch die Gebührenkalkulation. Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen beabsichtige nunmehr, diese Nutzungszeit, nach Ansicht der Verwaltung rechtswidrig, auf das Datum 01.05.2003 zu verkürzen. Das würde bedeuten, dass die Dortmunder Deponie nur noch bis Anfang 2003 be-schickt werden dürfte. Das hätte eine drastische Verkürzung der Abschreibungsdauer und eine Gebührensteigerung bis möglicherweise 50 % zur Folge. Die Haltung des Ministeriums sei für die Städte des Regierungsbezirks völlig unverständlich, da man über gültige Nutzungsgeneh-migungen bis 2005 verfüge.

Gleichwohl müsse das vorliegende Konzept vom Rat der Stadt beschlossen werde, um eine Grundlage für das Abfallwirtschaftskonzept des Regierungsbezirkes zu haben.

Aufgrund dieser Informationen und des in der anschließenden Diskussion erkennbar gewordenen weiteren Beratungsbedarfs bestand Einvernehmen im Haupt- und Finanz-ausschuss, die Unterlagen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weiterzuleiten.

3.2 Gewässerausbau
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Umgestaltung des Körnebachs vom km 4,93 bis km 10,63 in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01451-01)

Zust. StA 60

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die an der Beratung beteiligten politischen Gremien nehmen die Entscheidung der Verwal-tung zur Kenntnis, das Vorhaben „Umgestaltung des Körnebachs von km 4,93 bis km 10,63
in Dortmund“ gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz entsprechend dem beigefügten Planfest-
stellungsbeschluss zuzulassen.


3.3 Bauleitplanung
12. Änderung des B-Planes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Arminiusstraße im Änderungsbereich
(Drucksache Nr.: 01539-01)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungs-sperre mit einer Geltungsdauer bis zum 02.09.2003 für das unter Punkt 2 dieser Vorlage genannte Grundstück im Änderungsbereich der 12. Änderung des B-Planes In W 202 – Standortzentrum Dorstfeld-West – als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit
den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).













3.4 Bauleitplanung
112. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bodieckstraße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes (VEP) Ap 207 - Bodieckstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen B-Planes Ap 207
(Drucksache Nr.: 01592-01)

Zust. StA 61

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen vor:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund unter Beachtung des Antrages, dass aus verkehrstechnischen Gründen der Bereich auf der Lichtendorfer Straße auch mit Einfädel- bzw. Abbiegespuren so zu zeichnen ist, dass volle Sicherheit gegeben ist, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 112. Änderung des
Flächen-nutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) Ap 207 –Bodieckstraße- geprüft und beschließt:
a) den Anregungen unter den Ziffern 10.1-10.3 dieser Vorlage teilweise zu folgen und den Bebauungsplan-Entwurf sowie die Begründung entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 10.1-10.3 dieser Vorlage zu korrigieren.
b) die Anregungen unter der Ziffer 10.4 und 10.5 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit § 12 BauGB.
II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 112. Änderung des Flächen-nutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 28.02.2001 entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 10.1-10.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 06.09.2001 der 112. Änderung des Flächen-nutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 28.02.2001, entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 10.1-10.3 und 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.09.2001 dem vorhabenbezogenen B-Plan Ap 207 – Bodieckstraße - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt beschließt die 112. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.


V. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 207
- Bodieckstraße - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich
als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (siehe Anlage) zu-zustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter der Ziffer 2
dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
B-Planes Ap 207.
Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck stimmt der Vorlage mit 14 gegen 1 Stimme unter der Vor-aussetzung zu, dass die Ausgleichsflächen im Stadtbezirk Aplerbeck liegen und nicht, wie in der Vorlage unter Punkt 3 auf Seite 6 aufgeführt, im Stadtbezirk Eving.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck regt an, als Ausgleichsfläche den Bereich Am Kapellenufer/ südl. Emscher vorzusehen. Wenn diese Fläche nicht zur Verfügung steht, sollte der Bereich Schürener Feld gewählt werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

Der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck wurde einstimmig nicht gefolgt.


3.5 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2000 -
(Drucksache Nr.: 01642-01)

Zust. StA 64

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


3.6 Sanierungsgebiet "Neue Evinger Mitte"
Erweiterung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte"
(Drucksache Nr.: 01634-01)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


3.7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung AbfGS) - 2002
(Drucksache Nr.: 01735-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;
- nimmt den Wirtschaftsplan 2002 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2002 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;
- beschließt das Investitionsprogramm 2002 bis 2006 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;
- nimmt den Finanzplan 2002 bis 2006 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen zu Kenntnis.






3.8 Neuwahl von stellvertretenden Mitgliedern des Beirates bei der unten Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 01268-01)

Zust. StA 60

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Berücksichtigung des Wahlvorschlages der beteiligten Verbände (siehe Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 11.11.2001) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt aus den Vorschlägen der nach § 11 Landschaftsgesetz NRW vorschlagsberechtigten Verbände neue stellvertretende Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung zu beschließen.


3.9 Förderung des Einfamilienhausbaus - Umstellung der Förderbeiträge auf Euro
(Drucksache Nr.: 01712-01)

Zust. StA 23

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den auf Euro umgestellten gerundeten Förderbeiträgen zu.


3.10 Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01790-01)

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.


3.11 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01379-01)

Zust. StA 68

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.


3.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2002
(Drucksache Nr.: 01791-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßen-reinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßen-reinigungs- und Gebührensatzung).


3.13 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 – 2006
hier: Operationelles Programm und Startprojekte
(Drucksache Nr.: 01628-01)

Zust. StA 61

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2001 vor:
1. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt die EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen. Er erkennt den Aufbau neuer Strukturen im gewerblich, quartiersbezogenen und kulturellen Bereich als geeignetes Mittel an, um den sozialen Frieden zu sichern und die Nordstadt fortzuentwickeln. Das erklärte Ziel der Förderinitiative kann jedoch nicht nur in der Stabilisierung der Situa-tion bestehen. Die Bestrebung des Projektes muss vielmehr auf eine Verbesserung der sozialen Situation sowie der individuellen Lebenssituation der Bewohner abzielen.
Der Rat der Stadt Dortmund sieht die Verwirklichung der Leitziele in engem Zusam-menhang mit einer gezielten und konsequenten Sprachförderung ausländischer Mit-bürger. Zur erfolgreichen Integration und zur Verbesserung individueller Zukunfts-chancen setzt er sich daher für die Auflage zusätzlicher Sprachförderungsprojekte ein. Nur mit den entsprechenden sprachlichen Voraussetzungen können junge Menschen aus der Nordstadt aktiv am Schulunterricht teilnehmen, eine Berufsausbildung ab-schließen und erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt bestehen. Erst in Kombination mit einer Förderung von Ausbildung und Sprache können die Projekte der URBAN II Initiative greifen und die Dortmunder Nordstadt voranbringen.


2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Überprüfung der Projektumsetzung regel-mäßig Erfolgsberichte zu erstatten, die u. a. auch einen Nachweis über die Verwen-dung städtischer Mittel enthalten sollen. Über diese Berichte soll außer im Rat sowohl im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung als auch in der Bezirks-vertretung Innenstadt-Nord mindestens einmal im Jahr beraten werden. Die genannten Gremien sollen auf diese Weise die Möglichkeit erhalten, stärker als bisher auf die Umsetzung von URBAN II Projekten Einfluss zu nehmen.
Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.11.2001 vor:


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgende Beschlussfassung herbei-zuführen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur AUSW-Sitzung am 19.12.2001 konkrete Vorschläge zur Installation des Projektes Quartiersmanagement vorzustellen.

Über etwaige Veränderungen gegenüber den im Projektbogen dargestellten Modalitäten, insbesondere was die Anzahl der Quartiere und die Trägerschaft anbelangt, entscheidet der Rat.

Der Projektbeginn wird in Abstimmung mit den Trägern des Quartiersmanagements im ersten Halbjahr 2002 sein.


Die CDU-Fraktion – so Rm Dr. Eiteneyer – stimme grundsätzlich dem Programm URBAN II zu. Insbesondere befürworte man den Programmschwerpunkt „Förderung der lokalen Ökö-nomie“.

Es bestehe allerdings eine gewisse Skepsis hinsichtlich des relativ aufgeblähten büro-kratischen Apparates für das bis 2006 laufende Programm.

Durch eine verstärkte Sprachförderung müsse die Integrationsarbeit verbessert werden. Eine laufende politische Begleitung sei nach Ansicht der CDU-Fraktion unbedingt erforderlich. Dies sei auch der Ziffer 2 des CDU-Antrages zu entnehmen.


Rm Harnisch (SPD) erläuterte, dass seine Fraktion die Vorlage begrüße. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sei kurzfristig zugegangen, so dass man die Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt heute durchlaufen lassen möchte.


Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) führte zum Punkt 1 des CDU-Antrages aus, dass die individuelle Sprachförderung einen erheblichen Stellenwert habe. Von der Verwaltung möchte sie wissen, welche Projekte auf diesem Gebiet in der Nordstadt bereits durchgeführt würden. Es sollten Parallelmaßnahmen, die nicht miteinander verbunden seien, vermieden werden.


StR Pogadl kündigte an, die Auflistung aus der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses über laufende Sprachförderungsmaßnahmen werde den Fraktionen zur Verfügung gestellt.


Unter Hinweis auf Punkt 2 des CDU-Antrages regte Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) an, dass eine Berichterstattung auch im Ausschuss für Umwelt, Stadt-gestaltung und Wohnen erfolgen sollte.


Auf eine entsprechende Frage von Rm Prüsse (SPD) antworte StR Pogadl, die Mittel könnten nur projektbezogen veranschlagt werden. Zu jedem Einzelprojekt werde es eine gesonderte Vorlage geben, in der die Maßnahme definiert und die Finanzierung dargelegt werde.


Die Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.
Zu Ziffer 4
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Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen-



Zu Ziffer 5
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Öffentliche Einrichtungen


5.1 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
hier: Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen des Aufsichtsrates der
Klinikzentrum Dortmund gGmbH
(Drucksache Nr.: 01897-01)

Zust. StA 2/Dez.

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag neben der Verwaltungsvorlage folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für die Städtischen Kliniken vor.
Der Ausschuss für die Städtischen Kliniken empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Änderungen zum Begründungsteil (1. Ausgangslage und Zusammenfassung) der Verwal-tungsvorlage zu beschließen und beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden An-passung der modifizierten Fassungen des Mitbestimmungsgesetzes und der 1. Wahlordnung:
a) Die Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, die Mitglied einer be-stimmten Berufsgruppe sind, erfolgen durch alle wahlberechtigten Arbeitnehmer.
b) Die unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder einer bestimmten Berufsgruppe werden von allen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt.

c) Der Betriebsratswahlvorstand und der Wahlvorstand für die Wahl der Arbeitnehmer-vertreter/innen im Aufsichtsrat werden bei den ersten Wahlen durch eine Betriebs-versammlung gemäß Betriebsverfassungsgesetz bestimmt. Bei zukünftigen Wahlen nimmt diese Aufgabe der Betriebsrat wahr. Die Betriebsversammlung entscheidet über die angemessene Größe der Wahlvorstände.
Dabei sind die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und des Mitbestim-mungsgesetzes zu beachten. Die Wahlvorstände ziehen eine angemessene Anzahl
von wahlberechtigten Arbeitnehmern als Wahlhelfer heran.
d) Eine übergangsweise Besetzung der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat bis zur abge-schlossenen Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat erfolgt nicht. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kurzfristiges und ordnungsgemäßes Wahlverfahren sicherzustellen.





Die CDU-Fraktion im Ausschuss für die Städtischen Kliniken begrüßt die Vorlage als kon-sequente Fortsetzung der bisherigen Beschlüsse, kann allerdings jetzt schon signalisieren, dass die Punkte a) und b) des SPD-Antrages von ihr nicht mitgetragen werden können. Da zur Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen in ihrer Gesamtfraktion noch Beratungsbedarf besteht, wird um Durchlauf in den Rat gebeten.

Auch in den anderen Fraktionen gibt es dazu noch weiteren Beratungsbedarf. Daher gibt es hierzu keinen Widerspruch.



Bm`in Wendzinski ging auf diesen Auszug ein, der einer Ergänzung bedürfe. Es fehle die rechtliche Bewertung der Rechtsdezernentin.

OB Dr. Langemeyer unterrichtete die Ausschussmitglieder, dass ihm der Personalrat und die Gewerkschaft KOMBA schriftlich erklärt hätten, entgegen der Aussage in der Verwaltungs-vorlage gebe es in der Sache noch keine Einigung.

StR´in Greive führte aus, dass alle zur Diskussion stehenden Wahlverfahren rechtlich zulässig seien. Allerdings hätten sich der Antrag der SPD-Fraktion sowie der Punkt 7 der Vorlage erledigt, da der Personalrat ausgesagt habe, er wolle die "Übergangsarbeitnehmer" für den Aufsichtsrat nicht benennen.

StK Pehlke erläuterte, der Rat habe beschlossen, den Aufsichtsrat zum einen nach Berufs-gruppen zu besetzen und sich zum anderen stark am Mitbestimmungsgesetz zu orientieren. Die darauf basierende Wahlordnung berge Probleme, wie z. B. die Zuordnung zu einer Be-rufsgruppe. Die Personalräte hätten bereits angekündigt, sie seien mit dieser Lösung nicht einverstanden und würden rechtliche Schritte gegen die Wahlordnung unternehmen. Es wäre besser gewesen, nicht einzelne Berufsgruppen, die das Mitbestimmungsgesetz auch gar nicht kenne, in den Aufsichtsrat zu bringen, sondern sich eng an die gesetzlichen Regelungen zu halten.

Bm`in Wendzinski wies darauf hin, dass diese Bedenken dem Rat bei der damaligen Beschlussfassung von der Verwaltung hätten vorgetragen werden sollen.

Die Frage der Besetzung des Aufsichtsrates vor dem Hintergrund der Ausführungen von


StK Pehlke war Gegenstand der anschließenden ausführlichen Diskussion.

Aufgrund des noch vorhandenen Beratungsbedarfes bestand Einvernehmen im Haupt- und Finanzausschuss, die Beratungsunterlagen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weiter-zuleiten.








Zu Ziffer 6
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Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Erstellung eines neuen IT-Verfahrens SOLID. zur Sachbearbeiterunterstützung in der Sozialverwaltung
(Drucksache Nr.: 01407-01)

Zust. StA 50

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zur „Entwicklungs-gemeinschaft SOLID“ zur Erstellung des Programmsystems „Sozialhilfe im Dialog“ (SOLID) durch die Firma ID Bremen GmbH, Achterstraße 30, 28359 Bremen.

Der Anteil der Stadt Dortmund an den Entwicklungskosten für das Modul „Zahlbarmachung“ beträgt 1 936 806,52 DM inkl. MwSt. Die Kosten werden aus dem HUA 0011 finanziert. Die notwendigen Mittel für das Jahr 2001 in Höhe von 1 170 217,16 DM inkl. MwSt. stehen zur Verfügung. Die im Haushaltsjahr 2002 fällig werdenden Kosten von 766 589,36 DM inkl. MwSt. sind in den Planungen für das Jahr 2002 bislang nicht berücksichtigt, müssen aber durch Umschichtung ebenfalls aus dem HUA 0011 finanziert werden.

Für die Einführung und den Produktionsbetrieb von SOLID fallen ab dem Jahre 2002 weitere Kosten an, die ebenfalls aus dem HUA 0011 finanziert werden und bislang nicht berücksich-tigt sind. Durch den entsprechenden Rückgang der Nutzung des Altverfahrens werden Min-derausgaben erreicht. Nach Schätzungen des Dortmunder Systemhauses und des Sozialamtes müssen folgende Mittel unter Berücksichtigung der Einsparungen zusätzlich bereit gestellt werden:

Finanzjahr Kostenschätzung Einsparungen Mittelbedarf

2002 1 508 000,00 DM 315 000,00 DM 1 193 000,00 DM
2003 1 308 000,00 DM 315 000,00 DM 993 000,00 DM
2004 – 2007 1 336 000,00 DM 315 000,00 DM 1 021 000,00 DM

Der Rat beschließt, den HUA 0011 in den vorgenannten Haushaltsjahren um die dargestellten Mittelbedarfe zu erhöhen. Dadurch ergibt sich eine Ausweitung des Verwaltungshaushaltes.


6.2 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt
A Weiterentwicklung in der gesetzlichen Betreuung
B Bedarfsanpassung des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung
und chronisch Kranke
C Anpassung der beabsichtigten Erhöhung der Zuwendungen an die freien Verbändeder Wohlfahrtspflege
(Drucksache Nr.: 01323-01)
Zust. StA 53

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 09.11.2001 vor:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erwartet von der Verwaltung, dass auch zukünftig eine Beratung im Sinne des § 126 Bundessozialhilfegesetz sichergestellt ist.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen örtlichen Rehabi-litationsträgern ein Konzept für eine gemeinsame Servicestelle nach §§ 22 ff. SGB IX aller Rehabilitationsträger in Dortmund unter Federführung der Sozialverwaltung der Stadt Dortmund zu entwickeln und hierfür die finanziellen Fördermöglichkeiten zu prüfen.

3. In dem Konzept einer gemeinsamen Servicestelle sind die Beratungsstrukturen der dezentralen Sozialhilfe – und Jugendhilfedienste - angemessen zu berücksichtigen.

Im Haupt- und Finanzausschuss bestand Einvernehmen, die Beratungsunterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt erneut am 13.12.2001 im Haupt- und Finanzausschuss zu behandeln.



Zu Ziffer 7
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Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Kulturbetriebe Dortmund und Theater Dortmund
Darlehensübertragung auf die Stadt
(Drucksache Nr.: 01502-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die ab dem Jahr 1997 von den Kulturbetrieben und dem Theater aufgenommenen Darlehen zur Investitionsfinanzierung werden bis zu dem von der Stadt Dortmund geförderten Fest-betrag (insgesamt 25 251 TDM) in den städtischen Haushalt übernommen. Gleichzeitig werden die Zuschüsse aus dem Verwaltungshaushalt um den darin enthaltenen Anteil für den Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) für diese Darlehen gekürzt. Die Wirtschaftspläne der Kulturbetriebe und des Theaters sind entsprechend anzupassen.

Von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen sind die Investitionen, die ohne städtische Bezuschussung vorgenommen wurden.











7.2 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2002
hier: Bibliotheken
Musikschule
Dietrich-Keuning-Haus
Volkshochschule
Stadtarchiv
(Drucksache Nr.: 01535-01)

Zust. StA 41

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimment-haltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die beigefügten Entwürfe

des Geschäftsbereiches Bibliotheken
- zur Entgeltordnung der Bibliotheken der Stadt Dortmund
- zu den Geschäftsbedingungen und Hausordnung für die Bibliotheken der Stadt Dortmund

des Geschäftsbereiches Musikschule
- zur Entgeltordnung der Musikschule Dortmund

des Geschäftsbereiches Dietrich-Keunig-Haus
- zur Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der Stadt Dortmund
- zum Entgelttarif zur Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der
Stadt Dortmund
Für den Kinder- und Jugend- sowie den Seniorenbereich wird das DKH ermächtigt und beauftragt, die auf Vorschlag der Sozial- und Jugendverwaltung beschlossenen Entgelte zeitnah in den Entgelttarif Ziffer 1 Buchst. A, b und d zu übernehmen und anzuwenden.

des Geschäftsbereichs Volkshochschule
- zur Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund
- zur Entgeltordnung für Vermietungen der Volkshochschule der Stadt Dortmund

des Geschäftsbereichs Stadtarchiv
- zur Entgeltordnung für das Stadtarchiv der Stadt Dortmund

ab 01.01.2002.


7.3 1. Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen der
Stadt Dortmund
2. Entgelttarif zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen der
Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01680-01)

Zust. StA 52

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:





Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

- den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen der Stadt Dortmund

- den anliegenden Entgelttarif zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtung der Stadt Dortmund.




Zu Ziffer 8
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Schule


8.1 Auflösung der Hauptschule Bövinghausen zum Ende des Schuljahres 2001/02 (31.07.2002)
(Drucksache Nr.: 01632-01)

Zust. StA 40

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:

1. Die bisher an der Hauptschule Bövinghausen geführte Auffangklasse für ausländische Schülerinnen und Schüler mit sehr geringen deutschen Sprachkenntnissen wird zunächst an der Dependance weitergeführt. Sie verbleibt hier mindestens so lange, wie hier Klassen unterrichtet werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb des laufenden Schuljahres 2001/2002 im Schulausschuss zu berichten, wie nach Wegfall der Auffangklasse in Bövinghausen die möglichst wohnortnahe Förderung der ausländischen Schülerinnen und Schüler mit sehr geringen deutschen Sprachkenntnissen gewährleistet sein wird.

3. Die schulische Organisation in der Dependance ist so zu gestalten, dass keine Wander-klassen entstehen.

4. Die endgültige Verlagerung der Klassen von der Dependance nach Kirchlinde wird noch nicht terminlich festgeschrieben, sondern auch von Raummöglichkeiten in Kirchlinde abhängig gemacht. Die räumliche Situation an der Hauptschule Kirchlinde ist ggfls. anzupassen.

Unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses empfiehlt der Haupt- und Finanzausschusses dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt
a) gem. § 8 Abs. 1 des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Auflösung der Haupt-schule Bövinghausen, Bövinghauser Straße 84, 44388 Dortmund zum Ende des Schuljahres 2001/02 (31.07.2002)
b) die vorübergehende Nutzung des Schulstandortes DO-Bövinghausen, Bövinghauser Straße 84, 44388 Dortmund, als Dependance der Hauptschule Kirchlinde ab Beginn des Schuljahres 2002/03 (01.08.2002)
8.2 Verbindliche Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten"
(Drucksache Nr.: 01653-01

Zust. StA 40

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:

Der Rat beschließt die Prioritätenliste „Schadstoffsanierung und Schulneubauten“ in der vorgelegten Fassung und legt darüber hinaus folgendes fest:

I. Die Prioritätenliste wird ergänzt um
a) die noch nicht enthaltene vordringliche Maßnahme zum Ersatz von Schulpavillons am Helmholtz-Gymnasium,
b) den Ersatzbau für das kfm. Berufskolleg an der Sckellstraße,
c) und um die zu gegebener Zeit erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung des Entwicklungskonzeptes Dortmunder Berufskollegs.

II. Die Prioritätenliste wird mit diesen Ergänzungen so schnell wie möglich, spätestens im beschriebenen Zeitraum, abgearbeitet.
III. Es wird sichergestellt, dass die Maßnahmen, für die bereits Bewilligungsbescheide nach bisher geltender Förderpraxis erteilt wurden (z. B. Sporthalle Dorstfeld), so zeitig realisiert werden, dass die Landesmittel nicht verfallen.

IV. Die Objekte werden dahingehend überprüft, ob anstelle einer vorgesehenen Sanie-rung nicht ein Ersatzbau wirtschaftlicher und sinnvoller (z. B. Sporthalle Phoenix-Gymnasium) ist.

V. Aus der Prioritätenliste werden mindestens die Hälfte aller veranschlagten Mittel für ein alternatives Finanzierungs-, Bauausführungs- und Baumanagementkonzept in Anlehnung an das DIL-Angebot verwandt. Dadurch entstehende Einsparbeträge wer-den für Schulbau und Schulsanierung und insbesondere zur schnelleren Abarbeitung der Prioritätenliste verwandt.

VI. Darin integriert werden sollen Energie-Contracting-Modelle und andere Formen der Kooperation mit städtischen Gesellschaften oder anderen privaten Partnern, soweit sich dadurch weitere wirtschaftliche Vorteile ergeben.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einstimmig, die Prioritätenliste „Schadstoff-sanierung und Schulneubauten“ unter dem Vorbehalt zu beschließen, dass das Projekt „Neubau der Sporthalle Martin-Luther-King GES“ 2004 nicht am Verlust der Kom-plementärmittel scheitert.

Die BV möchte Auskunft von der Verwaltung, warum die Instandsetzung der Kreuz-GS nicht mehr in der Prioritätenliste enthalten ist.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

8.3 Benutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung von Schulräumen und
Pausenflächen an Dritte
(Drucksache-Nr.: 01575-01)

Zust. StA 40

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die privatrechtliche Entgelt – sowie die Benut-zungsordnung zur außerschulischen Nutzung von Schulräumen und Pausenflächen.


8.4 Mittagsverpflegung für die Max-Wittmann-Schule (Schule für Geistig Behinderte)
hier: Neuregelung der Elternbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01753-01)

Zust. StA 40

Es bestand im Haupt- und Finanzausschuss Einvernehmen, die Vorlage erneut auf die Tagesordnung des Ausschusses am 13.12.2001 zu nehmen.




Zu Ziffer 9
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Kinder und Jugend


9.1 Änderung der Miet- und Benutzungsordnung der Geräteausleihstelle des
Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife) im Rahmen der EURO-Umstellung
(Drucksache Nr.: 01707-01)

Zust. StA 52

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt der Änderung der Miet- und Benutzungsanordnung der Geräteausleihstelle des Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife) im Rahmen der EURO-Umstellung zu.













Zu Ziffer 10
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Finanzen und Liegenschaften


10.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2000 und Gewinnverwendung 2000 für das
Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01720-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 2000 über das Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund wird gebilligt.
2. Der geprüfte Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2000 des Deponie-Sondervermögens der Stadt Dortmund wird festgestellt.
3. Der Jahresgewinn 2000 des Deponie-Sondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von 750 000,00 DM wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.
4. Der Bezirksregierung Arnsberg wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des Jahresab-schlusses 2001 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Düsseldorf, zu beauftragen.

10.2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01098-01)
dazu: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.09.2001

Zust. StA 21

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 26.09.2001 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt, eine Ermittlung der in Dortmund gehaltenen Hunde durch-zuführen zu lassen. Die Verwaltung wird gebeten, ein privates Unternehmen mit der Durch-führung der Ermittlung zu beauftragen. Hierbei soll die Vergütung des Unternehmens auf der Grundlage einer Erfolgsprämie für ermittelte und neu angemeldete Hunde erfolgen.


StK Pehlke führte aus, dass durch die in der Vergangenheit mehrfach erfolgten Ankündigun-gen, eine Ermittlung der in der Stadt gehaltenen Hunde durchzuführen, zusätzliche 4 000 Hundeanmeldungen erfolgt seien.

Wenn nunmehr eine Hundebestandsermittlung tatsächlich stattfinden würde, dürfte es an-gesichts der zahlreichen Anmeldungen schwierig sein, einen Auftragnehmer zu finden. Die zu zahlende Erfolgsprovision bzw. das zu vereinbarende Fixum würde wahrscheinlich die Mehr-einnahmen für ein Jahr aufzehren. Hinzu käme, dass die Verwaltung für die Firma umfang-reiche Vorarbeiten, wie z. B. die Bereitstellung von Datenbeständen, leisten müsste, wodurch weitere Aufwendungen entstünden.

Er empfehle deshalb, die Bestandsaufnahme um ein paar Jahre zu verschieben; denn dann seien die Erfolgsaussichten größer.


In der anschließenden Diskussion wurde vereinbart, den Antrag der CDU-Fraktion dahin-gehend zu ergänzen, dass die Bestandsaufnahme im Jahre 2004 durchgeführt werden soll.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbeziehung des CDU-Antrages vom 26.09.2001 mit der Ergänzung, dass eine Bestandsaufnahme im Jahre 2004 erfolgen soll, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund.


10.3 Wirtschaftsplan 2002 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01529-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. den Wirtschaftsplan 2002 (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) sowie die Finanzplanung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 25 641 TEU aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 10 000 TEU festgesetzt.
2. die bisherige Befristung des Sondervermögens bis zum 31.12.2003 aufzuheben und das Sondervermögen unbefristet weiterzubetreiben.

10.4 Jahresabschluss 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01581-01)

Zust. StA SV

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. stellt den Jahresabschluss 2000 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensver-waltungsfonds Dortmund“ mit einer Bilanzsumme von 240 202 822,16 DM und einem Jahresüberschuss i. H. v. 183 543,51 DM fest. Der Jahresüberschuss ist mit den be-stehenden Verlustvorträgen aus den Vorjahren 1998 und 1999 i. H. v. 326 657,99 DM zu verrechnen.
2. beschließt, der Werkleitung Entlastung zu erteilen.



10.5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2000 des
Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01600-01)

Zust. StA 10/Sys

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2000 und der Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn 2000 in Höhe von 4 032 063,60 DM wird an die Stadt als Träger des Eigenbetriebes abgeführt und mit bestehenden Forderungen des Betriebes aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Träger verrechnet.
3. Der Geschäftsführer wird entlastet.

10.6 Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01840-01)

Zust. StA 21

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Dortmund.


10.7 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01822-01)

Zust. StA 21

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus einstimmig, folgenden Be-
schluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Vergnügungs-steuersatzung der Stadt Dortmund.


10.8 Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft mbH
(Drucksache Nr.: 01855-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft mbH zu. Er ermächtigt die Verwaltung, die entsprechenden Rechtshandlungen vorzunehmen.



Zu Ziffer 11
---------------

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Dezernatsstrukturen und Verwaltungsorganisation
(Drucksache Nr.: 01924-01)

Zust. StA 1/Dez.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die beabsichtigten Veränderungen in der Verwaltungsorganisation zur Kenntnis und beschließt die Veränderung der Geschäftskreise des Oberbürgermeisters (Dezernat 1) und der Beigeordneten des Dezernates 3.




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17.35 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.








D r . L a n g e m e y e r F i s c h e r
Oberbürgermeister Ratsmitglied







W e b e r
Schriftführer

N i e d e r s c h r i f t

über die 20. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
am Donnerstag, dem 22. November 2001, 15.00 Uhr,
im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer
Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Horitzky CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Leniger CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Reppin CDU

Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus
Rm Schneckenburger Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU (beratendes Mitglied)


Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Stüdemann
StORR’in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter

T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.10.2001

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses



2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 dortmund-project
Sachstandsbericht über die start2grow-Wettbewerbe und -Wachstumsinitiativen
(Drucksache Nr.: 01685-01)

2.1.2 Beitritt der Stadt Dortmund in den Verein "Aufsuchende medizinische Hilfe für Wohnungslose Menschen in Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01702-01)

2.1.3 - unbesetzt -

2.1.4 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation
(Drucksache Nr.: 01643-01)

2.1.5 Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
01.01.-30.09.2001
(Drucksache Nr.: 01770-01)

















2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2002
-Beratung der Etats der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter-
(Drucksache Nr.: 01683-01)

- Neuer Kommunaler Haushaltsplan-Entwurf
(Stadtämter des Dezernates 1:
01, 02, 03, 04, 05, 12)
- Kameraler Haushaltsplan-Entwurf
(Stadtämter 11, 20, 21, 23)

dazu:
Haushaltsplan 2002 -Teilbereich Liegenschaften-;
Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf
(Drucksache Nr.: 01842-01)

2.2.2 Finanzsituationsbericht über die Entwicklung der städtischen Einnahmen und Ausgaben
Stand: III. Quartal 2001 (01.01.2001 - 30.09.2001)
(Drucksache Nr.: 01773-01)



2.3 P e r s o n a l

2.3.1 Verstärkung der Ausbildungskapazitäten bei den städtischen Beteiligungen
-Bericht-
(Drucksache Nr.: 01844-01)



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Änderung des Sparkassenrechts
-Sachstandsbericht-
(Drucksache Nr.: 01867-01)



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01317-01)

3.2 Gewässerausbau
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Umgestaltung des Körnebachs vom km 4,93 bis km 10,63 in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01451-01)







3.3 Bauleitplanung
12. Änderung des B-Planes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Arminiusstraße im Änderungsbereich
(Drucksache Nr.: 01539-01)

3.4 Bauleitplanung
112. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bodieckstraße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes (VEP) Ap 207 - Bodieckstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen B-Planes Ap 207
(Drucksache Nr.: 01592-01)

3.5 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2000 -
(Drucksache Nr.: 01642-01)

3.6 Sanierungsgebiet "Neue Evinger Mitte"
Erweiterung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte"
(Drucksache Nr.: 01634-01)

3.7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung AbfGS) - 2002
(Drucksache Nr.: 01735-01)

3.8 Neuwahl von stellvertretenden Mitgliedern des Beirates bei der unten Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 01268-01)

3.9 Förderung des Einfamilienhausbaus - Umstellung der Förderbeiträge auf Euro
(Drucksache Nr.: 01712-01)

3.10 Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01790-01)

3.11 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01379-01)

3.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2002
(Drucksache Nr.: 01791-01)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Operationelles Programm und Startprojekte
(Drucksache Nr.: 01628-01)
dazu: CDU-Antrag vom 24.10.2001
5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Erstellung eines neuen IT-Verfahrens SOLID. zur Sachbearbeiterunterstützung in der Sozialverwaltung
(Drucksache Nr.: 01407-01)



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Kulturbetriebe Dortmund und Theater Dortmund
Darlehensübertragung auf die Stadt
(Drucksache Nr.: 01502-01)

7.2 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2002
hier: Bibliotheken
Musikschule
Dietrich-Keuning-Haus
Volkshochschule
Stadtarchiv
(Drucksache Nr.: 01535-01)

7.3 1. Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen der
Stadt Dortmund
2. Entgelttarif zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen der
Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01680-01)




8. Schule

8.1 Auflösung der Hauptschule Bövinghausen zum Ende des Schuljahres 2001/02 (31.07.2002)
(Drucksache Nr.: 01632-01)

8.2 Verbindliche Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten"
(Drucksache Nr.: 01653-01

8.3 Benutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung von Schulräumen und
Pausenflächen an Dritte
(Drucksache-Nr.: 01575-01)

8.4 Mittagsverpflegung für die Max-Wittmann-Schule (Schule für Geistig Behinderte)
hier: Neuregelung der Elternbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01753-01)




9. Kinder und Jugend

9.1 Änderung der Miet- und Benutzungsordnung der Geräteausleihstelle des
Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife) im Rahmen der EURO-Umstellung
(Drucksache Nr.: 01707-01)



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2000 und Gewinnverwendung 2000 für das
Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01720-01)

10.2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01098-01)
dazu: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.09.2001

10.3 Wirtschaftsplan 2002 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01529-01)

10.4 Jahresabschluss 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01581-01)

10.5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2000 des
Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01600-01)

10.6 Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01840-01)

10.7 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01822-01)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

- keine Vorlagen -



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.




Zu Ziffer 1
--------------

Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Fischer (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langememeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

2.2.3 Finanzstatusbericht zum Bewirtschaftungsziel in Höhe von 40 Mio. DM im
Haushaltsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 01902-01)

5.1 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
hier: Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen des Aufsichtsrates der
Klinikum Dortmund gGmbH
(Drucksache Nr.: 01897-01)

6.2 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt
A Weiterentwicklung in der gesetzlichen Betreuung
B Bedarfsanpassung des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung
Und chronisch Kranke
C Anpassung der beabsichtigten Erhöhung der Zuwendungen an die freien
Verbände der Wohlfahrtspflege
(Drucksache Nr.: 01323-01)

10.8 Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der Stadtkrone Ost
Entwicklungsgesellschaft mbH
(Drucksache Nr.: 01855-01)

11.1 Dezernatsstrukturen und Verwaltungsorganisation
(Drucksache Nr.: 01924-01)


Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.








Außerdem wurde der TOP

4.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 – 2006
hier: Operationelles Programm und Startprojekte
(Drucksache Nr.: 01628-01)

in die Hauptgruppe 3 übernommen und dort unter TOP 3.13 behandelt.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.10.2001

Unter Hinweis auf TOP 4.3 „Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2002 für die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund“ erklärte Rm Dr. Eiteneyer (CDU), es fehle in der Niederschrift die von ihm vorgetragene ablehnende Haltung der CDU-Fraktion zur Einrichtung des internationales Büros.

Mit dieser Ergänzung genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Nieder-schrift über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.10.2001.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses



2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 dortmund-project
Sachstandsbericht über die start2grow-Wettbewerbe und -Wachstumsinitiativen
(Drucksache Nr.: 01685-01)

Zust. StA 05

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht des dortmund-projectes zur Kenntnis.


2.1.2 Beitritt der Stadt Dortmund in den Verein "Aufsuchende medizinische Hilfe für Wohnungslose Menschen in Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01702-01)

Zust. StA 53

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Beitritt in den Verein „Aufsuchende medizinische Hilfe für wohnungslose Menschen in Dortmund“


2.1.3 - unbesetzt -

2.1.4 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation
(Drucksache Nr.: 01643-01)

Zust. StA 05

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Quartalsbericht zur Kenntnis.


2.1.5 Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
01.01.-30.09.2001
(Drucksache Nr.: 01770-01)

Zust. StA 10/Sys

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für den Zeitraum 01.01. – 30.09.2001 zur Kenntnis.




2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2002
-Beratung der Etats der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter-
(Drucksache Nr.: 01683-01)

- Neuer Kommunaler Haushaltsplan-Entwurf
(Stadtämter des Dezernates 1:
01, 02, 03, 04, 05, 12)
- Kameraler Haushaltsplan-Entwurf
(Stadtämter 11, 20, 21, 23)

dazu:
Haushaltsplan 2002 -Teilbereich Liegenschaften-;
Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf
(Drucksache Nr.: 01842-01)

Zust. StA 01

StK Pehlke unterrichtete die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, dass aufgrund von überschlägigen Schätzungen im Haushalt der Stadt Dortmund für das Jahr 2002 Minderein-nahmen in Höhe von 20 Mio. Euro als Konsequenz aus dem Haushaltsbegleitgesetz und der Entwicklung bei der Umsatz- und Einkommenssteuer zu erwarten seien.

Man habe außerdem die Gewerbesteuer aufgrund der diesjährigen Einbrüche neu hochgerech-net. Danach ergeben sich weitere Einnahmeverluste in Höhe von 42,4 Mio. Euro. Dieser Be-trag steigere sich bis zum Jahre 2005 auf rund 58,2 Mio. Euro.

Die Verschlechterungen können nur noch zur Kenntnis genommen, aber nicht mehr aufgefan-gen werden.

Durch den neuen Feuerwehrbedarfsplan werde sich das Ergebnis noch einmal um ca. 3,4 Mio. Euro verschlechtern, um die gesetzlichen Leistungsziele erfüllen zu können.

Für das Jahr 2002 habe man ursprünglich mit einem Fehlbedarf von rund 54 Mio. Euro geplant. Das Defizit steigere sich jetzt durch die genannten Positionen für 2002 auf rund
120 Mio. Euro. Es sei nicht auszuschließen, dass weitere Verschlechterungen noch hinzu kämen.


Rm Hovermann (CDU) hielt es für wichtig, den Haushalt in diesem Jahr zu verabschieden. Ob eine Lösung zum Abbau des Fehlbetrages eine Gemeindefinanzreform sein könnte, sei frag-lich. Er halte es für wenig wahrscheinlich, diese durch weitere Steuererhöhungen finanzieren zu können. Es gebe also nur eine Umverteilung von öffentlichen Mitteln auf die Kommunen, wofür er aber keine großen Chancen sehe. Deshalb sei die einzige Möglichkeit, den Regie-rungspräsidenten davon zu überzeugen, den Etatausgleich über einen Zeitraum von 10 Jahren zuzulassen, weil auch das dortmund-project mindestens drei Jahre benötige, um greifen zu können.


OB Dr. Langemeyer bezeichnete es als entscheidenden Durchbruch, dass auf Bundesebene nach jahrelangen Bemühungen das Thema der Gemeindefinanzen aufgegriffen werde. Die vom Bundesfinanzminister eingesetzte Kommission werde dabei nicht nur alle Steuerarten in die Betrachtung einbeziehen, sondern auch den Ausgabenblock.

Daneben müsse von der Bundesregierung gefordert werden, die Kommunen durch ein Bündel von Sofortmaßnahmen im Bereich der Steuergesetzgebung zu entlasten; denn die Finanzprob-leme seien nicht nur auf die konjunkturellen Einbrüche zurückzuführen. Es gehe nicht um Steuererhöhungen, sondern um die Beseitigung von Ungerechtigkeiten.


Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) machte deutlich, dass die defizitären Haushalte der Kommunen nicht mehr durch Sparmaßnahmen ausgeglichen werden können. Auch sie fordere eine Gemeindefinanzreform sowie ein Sofortprogramm für die strukturschwachen Regionen. Darüber hinaus halte sie es für nicht realistisch, innerhalb der nächsten fünf Jahre zu einem ausgeglichen Haushalt zu kommen. Um allerdings von der Auf-sicht die Zusage für einen 10jährigen Konsolidierungszeitraum zu erhalten, müsste ihres Er-achtens auch ein Maßnahmenkonzept von der Stadt Dortmund vorgelegt werden, aus dem deutlich hervor gehe, wie innerhalb dieses Zeitrahmens der Haushaltsausgleich zu erreichen sei.


OB Dr. Langemeyer führte aus, dass der gesetzlich festgelegte Haushaltssicherungszeitraum nicht ausgedehnt werden könne. In einem Gespräch mit dem Innenminister des Landes beim Städtetag in Köln habe er jedoch wahrgenommen, dass der Minister die Möglichkeit von Ein-zelfallentscheidungen angedeutet habe. Der Regierungspräsident werde seines Erachtens ge-nau beobachten, wie Rat und Verwaltung mit ihren Finanzproblemen umgingen. Positiv für Dortmund sei dabei, dass man im Gegensatz zu anderen Städten in der Vergangenheit nicht viele Auflagen erhalten habe. Deshalb empfehle er dem Rat, auf dem strikten Sparkurs zu bleiben. Wann allerdings die bestehende Lücke geschlossen werden könne, lasse sich heute noch nicht sagen.


Rm Starke (SPD) begrüßte ebenfalls das Vorhaben, auf Bundesebene eine Finanzreform anzugehen. Vor dem Hintergrund, dass in den Fachausschüssen noch keine Haushaltsbera-tungen stattgefunden haben, regte sie an, vom nächsten Jahr an wieder eine zweistufige Haushaltsdebatte durchzuführen. Die Ausschüsse könnten auf der Basis der vorliegenden Rahmendaten ihre Themen diskutieren, wodurch Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat entlastet würden.

Rm Prüsse (SPD) vertrat ebenfalls den Standpunkt, dass der Haushalt noch im Dezember verabschiedet werden sollte. Eine Gemeindefinanzreform und ein Sofortprogramm würden
für den Haushalt 2002 aber keine Entlastungen bringen. Deshalb sei es notwendig, den Konsolidierungszeitraum von fünf auf zehn Jahre zu erweitern.


Nach Ansicht von StK Pehlke sei zu erwarten, dass ein Großteil der Kommunen in Nordrhein-Westfalen Haushalte vorlegen würde, die nicht innerhalb der nächsten Jahre ausgeglichen werden könnten. Fraglich sei, wie die Kommunalaufsicht damit umgehen werde. Er habe dem Innenminister gegenüber deutlich gemacht, dass die Regelungen für die vorläufige Haushalts-wirtschaft kommunalfreundlich und landeseinheitlich angewendet werden müssten. Dies sei offensichtlich auch das Ziel des Landes.


Rm Hovermann (CDU) hob hervor, um den Regierungspräsidenten bewegen zu können, den Zeitrahmen für den Haushaltsausgleich zu erweitern, müsse der Haushalt pünktlich, exakt und wohlbegründet vorgelegt werden. Darüber hinaus könnte ein Konzept mit weiteren Sparmaß-nahmen die Verhandlungsposition gegenüber der Aufsicht verbessern.

Außerdem sprach er sich dafür aus, ab 2002 wieder in den Fachausschüssen die Fachbereichs-haushalte zu behandeln.


Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hielt es für wahrscheinlich, dass sich die Haushaltsprobleme in den nächsten Jahren verstärkt fortsetzen würden. Mit diesen Schwierigkeiten hätten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen landesweit zu kämpfen. Des-halb sollte es bei der Frage der Erweiterung des Konsolidierungszeitraumes auf zehn Jahre keine Einzelfallentscheidungen, sondern eine generelle Landesregelung geben.

In den Ausschüssen sei über die jeweiligen Teilhaushalte gesprochen worden. Allerdings käme seines Erachtens eine konkrete Würdigung nur dann in Betracht, wenn die Politik über die Gesamtdaten sowie über einen Überblick über die zu erwartenden Defizite verfüge.


Zu den Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen äußerte sich Rm Schneckenburger
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) in gleicher Weise. Es sei ein praktikables Verfahren, wenn in den Ausschüssen fachlich diskutiert und Anträge erst für die Haushalts-beratung des Haupt- und Finanzausschusses gestellt würden.


StK Pehlke hob hervor, dass die Verwaltung trotz des Fremdverschuldens des Defizites ge-fordert sei, auch künftig so wirtschaftlich wie möglich weiter zu arbeiten. Es gelte, über wei-tere Einsparungsmöglichkeiten nachzudenken. Das könnte z. B. die Zahl der Bezirksver-tretungen, die Zahl der Hallenbäder oder die Zentralisierung bestimmter Funktionen sein.


Zur Vorlage „Haushaltsplan 2002 – Teilbereich Liegenschaften“ erläuterte Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) aufgrund des Vermerks zur Position „Um-legung Huckarde, Winkelstraße“, auf Seite 2 der Anlage müsse der genannte Betrag in der Spalte für das Jahr 2003 aufgeführt werden.


StD Fehlemann bestätigte diesen Hinweis.



Der neue kommunale Haushaltsplanentwurf sowie der kamerale Haushaltsplanentwurf und die Vorlage „Haushaltsplan 2002 – Teilbereich Liegenschaften“ werden im Rahmen der Gesamt-beratung des Haushaltes 2002 im Haupt- und Finanzausschuss am 13.12.2001 erneut auf die Tagesordnung genommen werden.


2.2.2 Finanzsituationsbericht über die Entwicklung der städtischen Einnahmen und Ausgaben
Stand: III. Quartal 2001 (01.01.2001 - 30.09.2001)
(Drucksache Nr.: 01773-01)

Zust. StA 20

StK Pehlke erläuterte, dass die Verwaltung trotz veränderter Rahmendaten im Plan liege. Man habe seinerzeit dem Rat vorgeschlagen, im Jahre 2001 durch Bewirtschaftung die Haushalts-konsolidierungsziele zu erreichen. Dieses Vorgehen habe sich als richtig erwiesen.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den beigefügten Finanzsituationsbericht für das
III. Quartal 2001 (01.01.2001 – 30.09.2001) zur Kenntnis.


2.2.3 Finanzstatusbericht zum Bewirtschaftungsziel in Höhe von 40 Mio. DM im
Haushaltsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 01902-01)

Zust. StA 2/Dez.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Finanzstatus zum Bewirtschaftungsziel 2001 – Stand: 30.09.2001 – zur Kenntnis.



2.3 P e r s o n a l

2.3.1 Verstärkung der Ausbildungskapazitäten bei den städtischen Beteiligungen
-Bericht-
(Drucksache Nr.: 01844-01)

Zust. StA 20

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 22.11.2001 vor:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Verstärkung der Ausbildungskapazitäten bei den städtischen Beteiligungen zustimmend zur Kenntnis und anerkennt die Anstrengungen der angesprochenen Unternehmen, ihr Engagement im Be-reich der Berufsausbildung junger Menschen in Teilen spürbar zu erweitern.
2. Die städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften werden aufgefordert und ermun-tert, sich zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit in Dortmund weiterhin verantwortungs-bewusst zu engagieren und jungen Menschen vermehrt – ausdrücklich auch über den eigenen Bedarf hinausgehend – Ausbildungsmöglichkeiten anzubieten.





3. Die Vertreter von Rat und Verwaltung in Gesellschafterversammlungen und Aufsichts-gremien der städtischen Beteiligungsgesellschaften werden gebeten, die Intention des Antrages mit Nachdruck zu unterstützen und zu verfolgen. Die Beteiligungsverwaltung wird beauftragt, neben dem Kreis der im Bericht erwähnten Gesellschaften insbesondere auch auf die Flughafen GmbH, Dokom und DOGEWO zuzugehen mit der Bitte, ab dem Ausbildungsjahr 2002 im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Ausbildungsengagement im Verbund der städtischen Unternehmen beizutragen.

Rm Jörder (SPD) erinnerte daran, dass im März 2001 beschlossen worden sei, die Verwaltung zu bitten, die städtischen Tochterunternehmen zur Erweiterung der Ausbildungskapazitäten zu veranlassen. Der entsprechende Bericht liege jetzt vor. Ein nochmaliger Vorstoß sei deshalb
entbehrlich.

Im übrigen liege die Ausbildungsquote bei der Stadt bei 3,5 %, bei den städtischen Töchtern überwiegend aber deutlich höher. Allenfalls könnte es sinnvoll sein, sich noch einmal an die Flughafen GmbH zu wenden.


Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) schloss sich den Ausführungen von Rm Jörder an. Neben dem Flughafen könnte man noch auf die DOKOM und die DOGEWO zugehen. Hierzu treffe die Vorlage keine Aussagen.


Diese Auffassung wurde auch von Rm Hovermann (CDU) geteilt.


Im Haupt- und Finanzausschuss bestand darauf Einvernehmen, den Antrag der CDU-Fraktion vom 22.11.2001 unter Einbeziehung der Diskussionsbeiträge als Anregung an die Verwaltung zu betrachten.


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von dem Bericht der Verwaltung zur Verstärkung der Ausbildungskapazitäten bei den städt. Beteiligungen.



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Änderung des Sparkassenrechts
-Sachstandsbericht-
(Drucksache Nr.: 01867-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Änderung des Sparkassen-rechts zur Kenntnis.








Zu Ziffer 3
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Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01317-01)

Zust. StA 20

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirks-vertretung Huckarde vor:

Die Rekultivierungsmaßnahmen beinhalten auch eine umweltverträgliche Freiraumnutzung wie z. B. Wanderwege, Mountain-Bike-Bahn, Skate-Board-Bahn etc. und stellen somit einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Naherholungswertes bzw. des Freizeitangebotes für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger dar.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vor:

1. Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund
2. Der Ratsbeschluss vom 15.12.1994, der die Fläche „Krupp/Hoesch Phoenix-West“ in Hörde als Standort für eine thermische Abfallbehandlungsanlage in Dortmund vorsieht, wird aufgehoben.
Zusatz zu Nr. 1:
- Bei einer Reduzierung der Containerstandorte (Nr. 3, Seite 3 der Vorlage) ist, ggf. durch kürzere Abstände zwischen den Leerungen der Container, sicher zu stellen, dass sich die schon jetzt bestehende Problematik durch Müllablage-rungen im Umfeld der Containerstandorte nicht noch weiter verschärft.
- Die Verwaltung wird um Prüfung und Stellungnahme gebeten, inwieweit die Wiedereinführung regelmäßiger Sperrmülltage zur Verminderung des illegal abgeladenen Mülls auf öffentlichen Flächen und auch im Bereich der Con-tainerstandorte beitragen und gleichzeitig zur Kostensenkung führen könnte. (siehe auch Beschluss der BV Eving aus der Sitzung am 15.08.2001).

In seinen Ausführungen erläuterte StK Pehlke, dass die Deponie in Dortmund – wie andere in Westfalen auch – mit einer Sondergenehmigung bis 2005 nutzbar sei. Darauf basiere auch die Gebührenkalkulation. Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen beabsichtige nunmehr, diese Nutzungszeit, nach Ansicht der Verwaltung rechtswidrig, auf das Datum 01.05.2003 zu verkürzen. Das würde bedeuten, dass die Dortmunder Deponie nur noch bis Anfang 2003 be-schickt werden dürfte. Das hätte eine drastische Verkürzung der Abschreibungsdauer und eine Gebührensteigerung bis möglicherweise 50 % zur Folge. Die Haltung des Ministeriums sei für die Städte des Regierungsbezirks völlig unverständlich, da man über gültige Nutzungsgeneh-migungen bis 2005 verfüge.

Gleichwohl müsse das vorliegende Konzept vom Rat der Stadt beschlossen werde, um eine Grundlage für das Abfallwirtschaftskonzept des Regierungsbezirkes zu haben.

Aufgrund dieser Informationen und des in der anschließenden Diskussion erkennbar gewordenen weiteren Beratungsbedarfs bestand Einvernehmen im Haupt- und Finanz-ausschuss, die Unterlagen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weiterzuleiten.

3.2 Gewässerausbau
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Umgestaltung des Körnebachs vom km 4,93 bis km 10,63 in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01451-01)

Zust. StA 60

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die an der Beratung beteiligten politischen Gremien nehmen die Entscheidung der Verwal-tung zur Kenntnis, das Vorhaben „Umgestaltung des Körnebachs von km 4,93 bis km 10,63
in Dortmund“ gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz entsprechend dem beigefügten Planfest-
stellungsbeschluss zuzulassen.


3.3 Bauleitplanung
12. Änderung des B-Planes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Arminiusstraße im Änderungsbereich
(Drucksache Nr.: 01539-01)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungs-sperre mit einer Geltungsdauer bis zum 02.09.2003 für das unter Punkt 2 dieser Vorlage genannte Grundstück im Änderungsbereich der 12. Änderung des B-Planes In W 202 – Standortzentrum Dorstfeld-West – als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit
den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).













3.4 Bauleitplanung
112. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bodieckstraße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes (VEP) Ap 207 - Bodieckstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen B-Planes Ap 207
(Drucksache Nr.: 01592-01)

Zust. StA 61

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen vor:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund unter Beachtung des Antrages, dass aus verkehrstechnischen Gründen der Bereich auf der Lichtendorfer Straße auch mit Einfädel- bzw. Abbiegespuren so zu zeichnen ist, dass volle Sicherheit gegeben ist, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 112. Änderung des
Flächen-nutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) Ap 207 –Bodieckstraße- geprüft und beschließt:
a) den Anregungen unter den Ziffern 10.1-10.3 dieser Vorlage teilweise zu folgen und den Bebauungsplan-Entwurf sowie die Begründung entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 10.1-10.3 dieser Vorlage zu korrigieren.
b) die Anregungen unter der Ziffer 10.4 und 10.5 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit § 12 BauGB.
II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 112. Änderung des Flächen-nutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 28.02.2001 entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 10.1-10.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 06.09.2001 der 112. Änderung des Flächen-nutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 28.02.2001, entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 10.1-10.3 und 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.09.2001 dem vorhabenbezogenen B-Plan Ap 207 – Bodieckstraße - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt beschließt die 112. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.


V. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 207
- Bodieckstraße - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich
als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (siehe Anlage) zu-zustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter der Ziffer 2
dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
B-Planes Ap 207.
Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck stimmt der Vorlage mit 14 gegen 1 Stimme unter der Vor-aussetzung zu, dass die Ausgleichsflächen im Stadtbezirk Aplerbeck liegen und nicht, wie in der Vorlage unter Punkt 3 auf Seite 6 aufgeführt, im Stadtbezirk Eving.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck regt an, als Ausgleichsfläche den Bereich Am Kapellenufer/ südl. Emscher vorzusehen. Wenn diese Fläche nicht zur Verfügung steht, sollte der Bereich Schürener Feld gewählt werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

Der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck wurde einstimmig nicht gefolgt.


3.5 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2000 -
(Drucksache Nr.: 01642-01)

Zust. StA 64

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


3.6 Sanierungsgebiet "Neue Evinger Mitte"
Erweiterung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte"
(Drucksache Nr.: 01634-01)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


3.7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung AbfGS) - 2002
(Drucksache Nr.: 01735-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;
- nimmt den Wirtschaftsplan 2002 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2002 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;
- beschließt das Investitionsprogramm 2002 bis 2006 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;
- nimmt den Finanzplan 2002 bis 2006 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen zu Kenntnis.






3.8 Neuwahl von stellvertretenden Mitgliedern des Beirates bei der unten Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 01268-01)

Zust. StA 60

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Berücksichtigung des Wahlvorschlages der beteiligten Verbände (siehe Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 11.11.2001) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt aus den Vorschlägen der nach § 11 Landschaftsgesetz NRW vorschlagsberechtigten Verbände neue stellvertretende Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung zu beschließen.


3.9 Förderung des Einfamilienhausbaus - Umstellung der Förderbeiträge auf Euro
(Drucksache Nr.: 01712-01)

Zust. StA 23

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den auf Euro umgestellten gerundeten Förderbeiträgen zu.


3.10 Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01790-01)

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.


3.11 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01379-01)

Zust. StA 68

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.


3.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2002
(Drucksache Nr.: 01791-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßen-reinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßen-reinigungs- und Gebührensatzung).


3.13 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 – 2006
hier: Operationelles Programm und Startprojekte
(Drucksache Nr.: 01628-01)

Zust. StA 61

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2001 vor:
1. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt die EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen. Er erkennt den Aufbau neuer Strukturen im gewerblich, quartiersbezogenen und kulturellen Bereich als geeignetes Mittel an, um den sozialen Frieden zu sichern und die Nordstadt fortzuentwickeln. Das erklärte Ziel der Förderinitiative kann jedoch nicht nur in der Stabilisierung der Situa-tion bestehen. Die Bestrebung des Projektes muss vielmehr auf eine Verbesserung der sozialen Situation sowie der individuellen Lebenssituation der Bewohner abzielen.
Der Rat der Stadt Dortmund sieht die Verwirklichung der Leitziele in engem Zusam-menhang mit einer gezielten und konsequenten Sprachförderung ausländischer Mit-bürger. Zur erfolgreichen Integration und zur Verbesserung individueller Zukunfts-chancen setzt er sich daher für die Auflage zusätzlicher Sprachförderungsprojekte ein. Nur mit den entsprechenden sprachlichen Voraussetzungen können junge Menschen aus der Nordstadt aktiv am Schulunterricht teilnehmen, eine Berufsausbildung ab-schließen und erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt bestehen. Erst in Kombination mit einer Förderung von Ausbildung und Sprache können die Projekte der URBAN II Initiative greifen und die Dortmunder Nordstadt voranbringen.


2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Überprüfung der Projektumsetzung regel-mäßig Erfolgsberichte zu erstatten, die u. a. auch einen Nachweis über die Verwen-dung städtischer Mittel enthalten sollen. Über diese Berichte soll außer im Rat sowohl im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung als auch in der Bezirks-vertretung Innenstadt-Nord mindestens einmal im Jahr beraten werden. Die genannten Gremien sollen auf diese Weise die Möglichkeit erhalten, stärker als bisher auf die Umsetzung von URBAN II Projekten Einfluss zu nehmen.
Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.11.2001 vor:


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgende Beschlussfassung herbei-zuführen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur AUSW-Sitzung am 19.12.2001 konkrete Vorschläge zur Installation des Projektes Quartiersmanagement vorzustellen.

Über etwaige Veränderungen gegenüber den im Projektbogen dargestellten Modalitäten, insbesondere was die Anzahl der Quartiere und die Trägerschaft anbelangt, entscheidet der Rat.

Der Projektbeginn wird in Abstimmung mit den Trägern des Quartiersmanagements im ersten Halbjahr 2002 sein.


Die CDU-Fraktion – so Rm Dr. Eiteneyer – stimme grundsätzlich dem Programm URBAN II zu. Insbesondere befürworte man den Programmschwerpunkt „Förderung der lokalen Ökö-nomie“.

Es bestehe allerdings eine gewisse Skepsis hinsichtlich des relativ aufgeblähten büro-kratischen Apparates für das bis 2006 laufende Programm.

Durch eine verstärkte Sprachförderung müsse die Integrationsarbeit verbessert werden. Eine laufende politische Begleitung sei nach Ansicht der CDU-Fraktion unbedingt erforderlich. Dies sei auch der Ziffer 2 des CDU-Antrages zu entnehmen.


Rm Harnisch (SPD) erläuterte, dass seine Fraktion die Vorlage begrüße. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sei kurzfristig zugegangen, so dass man die Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt heute durchlaufen lassen möchte.


Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) führte zum Punkt 1 des CDU-Antrages aus, dass die individuelle Sprachförderung einen erheblichen Stellenwert habe. Von der Verwaltung möchte sie wissen, welche Projekte auf diesem Gebiet in der Nordstadt bereits durchgeführt würden. Es sollten Parallelmaßnahmen, die nicht miteinander verbunden seien, vermieden werden.


StR Pogadl kündigte an, die Auflistung aus der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses über laufende Sprachförderungsmaßnahmen werde den Fraktionen zur Verfügung gestellt.


Unter Hinweis auf Punkt 2 des CDU-Antrages regte Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) an, dass eine Berichterstattung auch im Ausschuss für Umwelt, Stadt-gestaltung und Wohnen erfolgen sollte.


Auf eine entsprechende Frage von Rm Prüsse (SPD) antworte StR Pogadl, die Mittel könnten nur projektbezogen veranschlagt werden. Zu jedem Einzelprojekt werde es eine gesonderte Vorlage geben, in der die Maßnahme definiert und die Finanzierung dargelegt werde.


Die Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.
Zu Ziffer 4
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Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen-



Zu Ziffer 5
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Öffentliche Einrichtungen


5.1 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
hier: Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen des Aufsichtsrates der
Klinikzentrum Dortmund gGmbH
(Drucksache Nr.: 01897-01)

Zust. StA 2/Dez.

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag neben der Verwaltungsvorlage folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für die Städtischen Kliniken vor.
Der Ausschuss für die Städtischen Kliniken empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Änderungen zum Begründungsteil (1. Ausgangslage und Zusammenfassung) der Verwal-tungsvorlage zu beschließen und beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden An-passung der modifizierten Fassungen des Mitbestimmungsgesetzes und der 1. Wahlordnung:
a) Die Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, die Mitglied einer be-stimmten Berufsgruppe sind, erfolgen durch alle wahlberechtigten Arbeitnehmer.
b) Die unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder einer bestimmten Berufsgruppe werden von allen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt.

c) Der Betriebsratswahlvorstand und der Wahlvorstand für die Wahl der Arbeitnehmer-vertreter/innen im Aufsichtsrat werden bei den ersten Wahlen durch eine Betriebs-versammlung gemäß Betriebsverfassungsgesetz bestimmt. Bei zukünftigen Wahlen nimmt diese Aufgabe der Betriebsrat wahr. Die Betriebsversammlung entscheidet über die angemessene Größe der Wahlvorstände.
Dabei sind die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und des Mitbestim-mungsgesetzes zu beachten. Die Wahlvorstände ziehen eine angemessene Anzahl
von wahlberechtigten Arbeitnehmern als Wahlhelfer heran.
d) Eine übergangsweise Besetzung der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat bis zur abge-schlossenen Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat erfolgt nicht. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kurzfristiges und ordnungsgemäßes Wahlverfahren sicherzustellen.





Die CDU-Fraktion im Ausschuss für die Städtischen Kliniken begrüßt die Vorlage als kon-sequente Fortsetzung der bisherigen Beschlüsse, kann allerdings jetzt schon signalisieren, dass die Punkte a) und b) des SPD-Antrages von ihr nicht mitgetragen werden können. Da zur Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen in ihrer Gesamtfraktion noch Beratungsbedarf besteht, wird um Durchlauf in den Rat gebeten.

Auch in den anderen Fraktionen gibt es dazu noch weiteren Beratungsbedarf. Daher gibt es hierzu keinen Widerspruch.



Bm`in Wendzinski ging auf diesen Auszug ein, der einer Ergänzung bedürfe. Es fehle die rechtliche Bewertung der Rechtsdezernentin.

OB Dr. Langemeyer unterrichtete die Ausschussmitglieder, dass ihm der Personalrat und die Gewerkschaft KOMBA schriftlich erklärt hätten, entgegen der Aussage in der Verwaltungs-vorlage gebe es in der Sache noch keine Einigung.

StR´in Greive führte aus, dass alle zur Diskussion stehenden Wahlverfahren rechtlich zulässig seien. Allerdings hätten sich der Antrag der SPD-Fraktion sowie der Punkt 7 der Vorlage erledigt, da der Personalrat ausgesagt habe, er wolle die "Übergangsarbeitnehmer" für den Aufsichtsrat nicht benennen.

StK Pehlke erläuterte, der Rat habe beschlossen, den Aufsichtsrat zum einen nach Berufs-gruppen zu besetzen und sich zum anderen stark am Mitbestimmungsgesetz zu orientieren. Die darauf basierende Wahlordnung berge Probleme, wie z. B. die Zuordnung zu einer Be-rufsgruppe. Die Personalräte hätten bereits angekündigt, sie seien mit dieser Lösung nicht einverstanden und würden rechtliche Schritte gegen die Wahlordnung unternehmen. Es wäre besser gewesen, nicht einzelne Berufsgruppen, die das Mitbestimmungsgesetz auch gar nicht kenne, in den Aufsichtsrat zu bringen, sondern sich eng an die gesetzlichen Regelungen zu halten.

Bm`in Wendzinski wies darauf hin, dass diese Bedenken dem Rat bei der damaligen Beschlussfassung von der Verwaltung hätten vorgetragen werden sollen.

Die Frage der Besetzung des Aufsichtsrates vor dem Hintergrund der Ausführungen von


StK Pehlke war Gegenstand der anschließenden ausführlichen Diskussion.

Aufgrund des noch vorhandenen Beratungsbedarfes bestand Einvernehmen im Haupt- und Finanzausschuss, die Beratungsunterlagen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weiter-zuleiten.








Zu Ziffer 6
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Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Erstellung eines neuen IT-Verfahrens SOLID. zur Sachbearbeiterunterstützung in der Sozialverwaltung
(Drucksache Nr.: 01407-01)

Zust. StA 50

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zur „Entwicklungs-gemeinschaft SOLID“ zur Erstellung des Programmsystems „Sozialhilfe im Dialog“ (SOLID) durch die Firma ID Bremen GmbH, Achterstraße 30, 28359 Bremen.

Der Anteil der Stadt Dortmund an den Entwicklungskosten für das Modul „Zahlbarmachung“ beträgt 1 936 806,52 DM inkl. MwSt. Die Kosten werden aus dem HUA 0011 finanziert. Die notwendigen Mittel für das Jahr 2001 in Höhe von 1 170 217,16 DM inkl. MwSt. stehen zur Verfügung. Die im Haushaltsjahr 2002 fällig werdenden Kosten von 766 589,36 DM inkl. MwSt. sind in den Planungen für das Jahr 2002 bislang nicht berücksichtigt, müssen aber durch Umschichtung ebenfalls aus dem HUA 0011 finanziert werden.

Für die Einführung und den Produktionsbetrieb von SOLID fallen ab dem Jahre 2002 weitere Kosten an, die ebenfalls aus dem HUA 0011 finanziert werden und bislang nicht berücksich-tigt sind. Durch den entsprechenden Rückgang der Nutzung des Altverfahrens werden Min-derausgaben erreicht. Nach Schätzungen des Dortmunder Systemhauses und des Sozialamtes müssen folgende Mittel unter Berücksichtigung der Einsparungen zusätzlich bereit gestellt werden:

Finanzjahr Kostenschätzung Einsparungen Mittelbedarf

2002 1 508 000,00 DM 315 000,00 DM 1 193 000,00 DM
2003 1 308 000,00 DM 315 000,00 DM 993 000,00 DM
2004 – 2007 1 336 000,00 DM 315 000,00 DM 1 021 000,00 DM

Der Rat beschließt, den HUA 0011 in den vorgenannten Haushaltsjahren um die dargestellten Mittelbedarfe zu erhöhen. Dadurch ergibt sich eine Ausweitung des Verwaltungshaushaltes.


6.2 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt
A Weiterentwicklung in der gesetzlichen Betreuung
B Bedarfsanpassung des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung
und chronisch Kranke
C Anpassung der beabsichtigten Erhöhung der Zuwendungen an die freien Verbändeder Wohlfahrtspflege
(Drucksache Nr.: 01323-01)
Zust. StA 53

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 09.11.2001 vor:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erwartet von der Verwaltung, dass auch zukünftig eine Beratung im Sinne des § 126 Bundessozialhilfegesetz sichergestellt ist.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen örtlichen Rehabi-litationsträgern ein Konzept für eine gemeinsame Servicestelle nach §§ 22 ff. SGB IX aller Rehabilitationsträger in Dortmund unter Federführung der Sozialverwaltung der Stadt Dortmund zu entwickeln und hierfür die finanziellen Fördermöglichkeiten zu prüfen.

3. In dem Konzept einer gemeinsamen Servicestelle sind die Beratungsstrukturen der dezentralen Sozialhilfe – und Jugendhilfedienste - angemessen zu berücksichtigen.

Im Haupt- und Finanzausschuss bestand Einvernehmen, die Beratungsunterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt erneut am 13.12.2001 im Haupt- und Finanzausschuss zu behandeln.



Zu Ziffer 7
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Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Kulturbetriebe Dortmund und Theater Dortmund
Darlehensübertragung auf die Stadt
(Drucksache Nr.: 01502-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die ab dem Jahr 1997 von den Kulturbetrieben und dem Theater aufgenommenen Darlehen zur Investitionsfinanzierung werden bis zu dem von der Stadt Dortmund geförderten Fest-betrag (insgesamt 25 251 TDM) in den städtischen Haushalt übernommen. Gleichzeitig werden die Zuschüsse aus dem Verwaltungshaushalt um den darin enthaltenen Anteil für den Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) für diese Darlehen gekürzt. Die Wirtschaftspläne der Kulturbetriebe und des Theaters sind entsprechend anzupassen.

Von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen sind die Investitionen, die ohne städtische Bezuschussung vorgenommen wurden.











7.2 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2002
hier: Bibliotheken
Musikschule
Dietrich-Keuning-Haus
Volkshochschule
Stadtarchiv
(Drucksache Nr.: 01535-01)

Zust. StA 41

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimment-haltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die beigefügten Entwürfe

des Geschäftsbereiches Bibliotheken
- zur Entgeltordnung der Bibliotheken der Stadt Dortmund
- zu den Geschäftsbedingungen und Hausordnung für die Bibliotheken der Stadt Dortmund

des Geschäftsbereiches Musikschule
- zur Entgeltordnung der Musikschule Dortmund

des Geschäftsbereiches Dietrich-Keunig-Haus
- zur Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der Stadt Dortmund
- zum Entgelttarif zur Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der
Stadt Dortmund
Für den Kinder- und Jugend- sowie den Seniorenbereich wird das DKH ermächtigt und beauftragt, die auf Vorschlag der Sozial- und Jugendverwaltung beschlossenen Entgelte zeitnah in den Entgelttarif Ziffer 1 Buchst. A, b und d zu übernehmen und anzuwenden.

des Geschäftsbereichs Volkshochschule
- zur Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund
- zur Entgeltordnung für Vermietungen der Volkshochschule der Stadt Dortmund

des Geschäftsbereichs Stadtarchiv
- zur Entgeltordnung für das Stadtarchiv der Stadt Dortmund

ab 01.01.2002.


7.3 1. Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen der
Stadt Dortmund
2. Entgelttarif zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen der
Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01680-01)

Zust. StA 52

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:





Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

- den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen der Stadt Dortmund

- den anliegenden Entgelttarif zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtung der Stadt Dortmund.




Zu Ziffer 8
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Schule


8.1 Auflösung der Hauptschule Bövinghausen zum Ende des Schuljahres 2001/02 (31.07.2002)
(Drucksache Nr.: 01632-01)

Zust. StA 40

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:

1. Die bisher an der Hauptschule Bövinghausen geführte Auffangklasse für ausländische Schülerinnen und Schüler mit sehr geringen deutschen Sprachkenntnissen wird zunächst an der Dependance weitergeführt. Sie verbleibt hier mindestens so lange, wie hier Klassen unterrichtet werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb des laufenden Schuljahres 2001/2002 im Schulausschuss zu berichten, wie nach Wegfall der Auffangklasse in Bövinghausen die möglichst wohnortnahe Förderung der ausländischen Schülerinnen und Schüler mit sehr geringen deutschen Sprachkenntnissen gewährleistet sein wird.

3. Die schulische Organisation in der Dependance ist so zu gestalten, dass keine Wander-klassen entstehen.

4. Die endgültige Verlagerung der Klassen von der Dependance nach Kirchlinde wird noch nicht terminlich festgeschrieben, sondern auch von Raummöglichkeiten in Kirchlinde abhängig gemacht. Die räumliche Situation an der Hauptschule Kirchlinde ist ggfls. anzupassen.

Unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses empfiehlt der Haupt- und Finanzausschusses dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt
a) gem. § 8 Abs. 1 des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Auflösung der Haupt-schule Bövinghausen, Bövinghauser Straße 84, 44388 Dortmund zum Ende des Schuljahres 2001/02 (31.07.2002)
b) die vorübergehende Nutzung des Schulstandortes DO-Bövinghausen, Bövinghauser Straße 84, 44388 Dortmund, als Dependance der Hauptschule Kirchlinde ab Beginn des Schuljahres 2002/03 (01.08.2002)
8.2 Verbindliche Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten"
(Drucksache Nr.: 01653-01

Zust. StA 40

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:

Der Rat beschließt die Prioritätenliste „Schadstoffsanierung und Schulneubauten“ in der vorgelegten Fassung und legt darüber hinaus folgendes fest:

I. Die Prioritätenliste wird ergänzt um
a) die noch nicht enthaltene vordringliche Maßnahme zum Ersatz von Schulpavillons am Helmholtz-Gymnasium,
b) den Ersatzbau für das kfm. Berufskolleg an der Sckellstraße,
c) und um die zu gegebener Zeit erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung des Entwicklungskonzeptes Dortmunder Berufskollegs.

II. Die Prioritätenliste wird mit diesen Ergänzungen so schnell wie möglich, spätestens im beschriebenen Zeitraum, abgearbeitet.
III. Es wird sichergestellt, dass die Maßnahmen, für die bereits Bewilligungsbescheide nach bisher geltender Förderpraxis erteilt wurden (z. B. Sporthalle Dorstfeld), so zeitig realisiert werden, dass die Landesmittel nicht verfallen.

IV. Die Objekte werden dahingehend überprüft, ob anstelle einer vorgesehenen Sanie-rung nicht ein Ersatzbau wirtschaftlicher und sinnvoller (z. B. Sporthalle Phoenix-Gymnasium) ist.

V. Aus der Prioritätenliste werden mindestens die Hälfte aller veranschlagten Mittel für ein alternatives Finanzierungs-, Bauausführungs- und Baumanagementkonzept in Anlehnung an das DIL-Angebot verwandt. Dadurch entstehende Einsparbeträge wer-den für Schulbau und Schulsanierung und insbesondere zur schnelleren Abarbeitung der Prioritätenliste verwandt.

VI. Darin integriert werden sollen Energie-Contracting-Modelle und andere Formen der Kooperation mit städtischen Gesellschaften oder anderen privaten Partnern, soweit sich dadurch weitere wirtschaftliche Vorteile ergeben.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einstimmig, die Prioritätenliste „Schadstoff-sanierung und Schulneubauten“ unter dem Vorbehalt zu beschließen, dass das Projekt „Neubau der Sporthalle Martin-Luther-King GES“ 2004 nicht am Verlust der Kom-plementärmittel scheitert.

Die BV möchte Auskunft von der Verwaltung, warum die Instandsetzung der Kreuz-GS nicht mehr in der Prioritätenliste enthalten ist.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

8.3 Benutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung von Schulräumen und
Pausenflächen an Dritte
(Drucksache-Nr.: 01575-01)

Zust. StA 40

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die privatrechtliche Entgelt – sowie die Benut-zungsordnung zur außerschulischen Nutzung von Schulräumen und Pausenflächen.


8.4 Mittagsverpflegung für die Max-Wittmann-Schule (Schule für Geistig Behinderte)
hier: Neuregelung der Elternbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01753-01)

Zust. StA 40

Es bestand im Haupt- und Finanzausschuss Einvernehmen, die Vorlage erneut auf die Tagesordnung des Ausschusses am 13.12.2001 zu nehmen.




Zu Ziffer 9
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Kinder und Jugend


9.1 Änderung der Miet- und Benutzungsordnung der Geräteausleihstelle des
Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife) im Rahmen der EURO-Umstellung
(Drucksache Nr.: 01707-01)

Zust. StA 52

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt der Änderung der Miet- und Benutzungsanordnung der Geräteausleihstelle des Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife) im Rahmen der EURO-Umstellung zu.













Zu Ziffer 10
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Finanzen und Liegenschaften


10.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2000 und Gewinnverwendung 2000 für das
Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01720-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 2000 über das Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund wird gebilligt.
2. Der geprüfte Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2000 des Deponie-Sondervermögens der Stadt Dortmund wird festgestellt.
3. Der Jahresgewinn 2000 des Deponie-Sondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von 750 000,00 DM wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.
4. Der Bezirksregierung Arnsberg wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des Jahresab-schlusses 2001 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Düsseldorf, zu beauftragen.

10.2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01098-01)
dazu: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.09.2001

Zust. StA 21

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 26.09.2001 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt, eine Ermittlung der in Dortmund gehaltenen Hunde durch-zuführen zu lassen. Die Verwaltung wird gebeten, ein privates Unternehmen mit der Durch-führung der Ermittlung zu beauftragen. Hierbei soll die Vergütung des Unternehmens auf der Grundlage einer Erfolgsprämie für ermittelte und neu angemeldete Hunde erfolgen.


StK Pehlke führte aus, dass durch die in der Vergangenheit mehrfach erfolgten Ankündigun-gen, eine Ermittlung der in der Stadt gehaltenen Hunde durchzuführen, zusätzliche 4 000 Hundeanmeldungen erfolgt seien.

Wenn nunmehr eine Hundebestandsermittlung tatsächlich stattfinden würde, dürfte es an-gesichts der zahlreichen Anmeldungen schwierig sein, einen Auftragnehmer zu finden. Die zu zahlende Erfolgsprovision bzw. das zu vereinbarende Fixum würde wahrscheinlich die Mehr-einnahmen für ein Jahr aufzehren. Hinzu käme, dass die Verwaltung für die Firma umfang-reiche Vorarbeiten, wie z. B. die Bereitstellung von Datenbeständen, leisten müsste, wodurch weitere Aufwendungen entstünden.

Er empfehle deshalb, die Bestandsaufnahme um ein paar Jahre zu verschieben; denn dann seien die Erfolgsaussichten größer.


In der anschließenden Diskussion wurde vereinbart, den Antrag der CDU-Fraktion dahin-gehend zu ergänzen, dass die Bestandsaufnahme im Jahre 2004 durchgeführt werden soll.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbeziehung des CDU-Antrages vom 26.09.2001 mit der Ergänzung, dass eine Bestandsaufnahme im Jahre 2004 erfolgen soll, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund.


10.3 Wirtschaftsplan 2002 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01529-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. den Wirtschaftsplan 2002 (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) sowie die Finanzplanung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 25 641 TEU aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 10 000 TEU festgesetzt.
2. die bisherige Befristung des Sondervermögens bis zum 31.12.2003 aufzuheben und das Sondervermögen unbefristet weiterzubetreiben.

10.4 Jahresabschluss 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01581-01)

Zust. StA SV

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. stellt den Jahresabschluss 2000 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensver-waltungsfonds Dortmund“ mit einer Bilanzsumme von 240 202 822,16 DM und einem Jahresüberschuss i. H. v. 183 543,51 DM fest. Der Jahresüberschuss ist mit den be-stehenden Verlustvorträgen aus den Vorjahren 1998 und 1999 i. H. v. 326 657,99 DM zu verrechnen.
2. beschließt, der Werkleitung Entlastung zu erteilen.



10.5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2000 des
Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01600-01)

Zust. StA 10/Sys

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2000 und der Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn 2000 in Höhe von 4 032 063,60 DM wird an die Stadt als Träger des Eigenbetriebes abgeführt und mit bestehenden Forderungen des Betriebes aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Träger verrechnet.
3. Der Geschäftsführer wird entlastet.

10.6 Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01840-01)

Zust. StA 21

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Dortmund.


10.7 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01822-01)

Zust. StA 21

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus einstimmig, folgenden Be-
schluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Vergnügungs-steuersatzung der Stadt Dortmund.


10.8 Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft mbH
(Drucksache Nr.: 01855-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft mbH zu. Er ermächtigt die Verwaltung, die entsprechenden Rechtshandlungen vorzunehmen.



Zu Ziffer 11
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Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 Dezernatsstrukturen und Verwaltungsorganisation
(Drucksache Nr.: 01924-01)

Zust. StA 1/Dez.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die beabsichtigten Veränderungen in der Verwaltungsorganisation zur Kenntnis und beschließt die Veränderung der Geschäftskreise des Oberbürgermeisters (Dezernat 1) und der Beigeordneten des Dezernates 3.




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17.35 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.








D r . L a n g e m e y e r F i s c h e r
Oberbürgermeister Ratsmitglied







W e b e r
Schriftführer