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01 Dortmund, 05.12.01
F 2 20 11



N i e d e r s c h r i f t

über die 21. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 29. November 2001, 15:00 Uhr

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1





Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 80 von z. Zt. 82 Ratsmitgliedern anwesend.




An der Sitzung
nahmen nicht teil: Rm Adomeit CDU

Rm Kräft SPD





Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR’in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LtStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler




Gast: Herr Güclu Vorsitzender des zu TOP 3.18
Ausländerbeirates





T a g e s o r d n u n g


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 08.11.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse



- keine Vorlagen -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01317-01)

3.2 Gewässerausbau
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Umgestaltung des Körnebachs
vom km 4,93 bis km 10,63 in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01451-01)

3.3 Bauleitplanung
12. Änderung des B-Planes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Arminiusstraße im Änderungsbereich
(Drucksache Nr.: 01539-01)

3.4 Bauleitplanung
112. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bodieckstraße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes (VEP) Ap 207 - Bodieckstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungs-
genehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorhaben-
bezogenen B-Planes Ap 207
(Drucksache Nr.: 01592-01)

3.5 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2000 -
(Drucksache Nr.: 01642-01)

3.6 Sanierungsgebiet "Neue Evinger Mitte"
Erweiterung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte"
(Drucksache Nr.: 01634-01)

3.7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung AbfGS) - 2002
(Drucksache Nr.: 01735-01)

3.8 Neuwahl von stellvertretenden Mitgliedern des Beirates bei der unten Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 01268-01)

3.9 Förderung des Einfamilienhausbaus - Umstellung der Förderbeiträge auf Euro
(Drucksache Nr.: 01712-01)

3.10 Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01790-01)

3.11 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01379-01)

3.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2002
(Drucksache Nr.: 01791-01)

3.13 Vorschlag der Bürgerliste vom 02.11.2001 mit der Bezeichnung
" Umweltsituation in Dortmund "

3.14 Anfrage der Bürgerliste vom 02.11.2001 mit der Bezeichnung
" Integrierter Artenschutz auf wiederzunutzenden Industriebrachen und Realisierung eines Öko-Lehrpfades auf Phoenix-West "

3.15 Anfrage der Bürgerliste vom 02.11.2001 mit der Bezeichnung
" Realisierung von Artenschutzmaßnahmen im B - Plan östl. Derner Strasse "

3.16 Anfrage der Bürgerliste vom 05.11.2001 mit der Bezeichnung
" Ankauf von Flächen für den Naturschutz "

3.17 Anfrage der DVU vom 12.11.2001 mit der Bezeichnung
" Die Straßenbahn im Dortmunder Osten IV "

3.18 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Operationelles Programm und Startprojekte
(Drucksache Nr.: 01628-01)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -


5. Öffentliche Einrichtungen

5.1 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
hier: Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen des Aufsichtsrates der Klinikum Dortmund gGmbH
(Drucksache Nr.: 01897-01)

5.2 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
hier: Benennung der Arbeitgebervertreter/innen im Aufsichtsrat
Beendigung der Arbeit des Ausschusses für die Städtischen Kliniken
(Drucksache Nr.: 01859-01)




6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Erstellung eines neuen IT-Verfahrens SOLID. zur Sachbearbeiterunterstützung in der Sozialverwaltung
(Drucksache Nr.: 01407-01)

6.2 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt
A Weiterentwicklung in der gesetzlichen Betreuung
B Bedarfsanpassung des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung
und chronisch Kranke
C Anpassung der beabsichtigten Erhöhung der Zuwendungen an die freien Verbände
der Wohlfahrtspflege
(Drucksache Nr.: 01323-01)

6.3 Leitbilder zur Sozial- und Familienpolitik in Dortmund: "Solidarische und beteiligungsorientierte Stadt Dortmund"
hier: Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit




7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Kulturbetriebe Dortmund und Theater Dortmund
Darlehensübertragung auf die Stadt
(Drucksache Nr.: 01502-01)

7.2 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2002
hier: Bibliotheken
Musikschule
Dietrich-Keuning-Haus
Volkshochschule
Stadtarchiv
(Drucksache Nr.: 01535-01)







7.3 1. Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und
Badeanlagen der Stadt Dortmund
2. Entgelttarif zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01680-01)




8. Schule

8.1 Auflösung der Hauptschule Bövinghausen zum Ende des Schuljahres 2001/02 (31.07.2002)
(Drucksache Nr.: 01632-01)

8.2 Verbindliche Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten"
(Drucksache Nr.: 01653-01)

8.3 Benutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung von Schulräumen und Pausenflächen an Dritte
(Drucksache Nr.: 01575-01)

8.4 Mittagsverpflegung für die Max-Wittmann-Schule (Schule für Geistbehinderte)
hier: Neuregelung der Elternbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01753-01)




9. Kinder und Jugend

9.1 Änderung der Miet- und Benutzungsordnung der Geräteausleihstelle des Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife) im Rahmen der EURO-Umstellung
(Drucksache Nr.: 01707-01)




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2000 und Gewinnverwendung 2000 für das
Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01720-01)

10.2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01098-01)

10.3 Wirtschaftsplan 2002 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01529-01)

10.4 Jahresabschluss 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01581-01)

10.5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2000 des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01600-01)

10.6 Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01840-01)

10.7 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01822-01)

10.8 Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft mbH
(Drucksache Nr.: 01855-01)

10.9 Anfrage der Bürgerliste vom 09.11.2001 mit der Bezeichnung
" Flächentausch mit den Nachbargemeinden "




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 - unbesetzt -

11.2 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung eines Ehrenringes und von Ehrennadeln
(Drucksache Nr.: 01869-01)

11.3 Bevölkerungsbewegung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01832-01)

11.4 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2000 bis 30.06.2001
(Drucksache Nr.: 01736-01)

11.5 Anfrage der DVU vom 12.11.2001 mit der Bezeichnung
" Sicherheit in Dortmund II "




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:05 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.









Zu Ziffer 1
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Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Giese (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

3.19 Bauleitplanung
130. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 123
-Verlängerung Strobelallee- sowie Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
In W 121 –Tassiloweg-
hier: I. Zustimmung zur Konkretisierung des Erschließungs- und
Stellplatzkonzeptes für das Westfalenstadion
II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (130. Änderung) III. Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom
08.03.2000 (In W 121 – Tassiloweg -); IV. Beschluss zur Auf-
stellung des Bebauungsplanes In W 123 – Verlängerung Strobelallee - V. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01270-01)
11.1 Dezernatsstrukturen und Verwaltungsorganisation
(Drucksache Nr.: 01924-01)

erweitert.

Darüber hinaus verständigte sich der Rat der Stadt, wie bereits der Haupt- und Finanzausschuss darauf, die Punkte

6.2 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt


A Weiterentwicklung in der gesetzlichen Betreuung
B Bedarfsanpassung des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke
C Anpassung der beabsichtigten Erhöhung der Zuwendungen an die freien Verbände der Wohlfahrtspflege
(Drucksache Nr.: 01323-01)





8.4 Mittagsverpflegung für die Max-Wittmann-Schule (Schule für Geistbehinderte)
hier: Neuregelung der Elternbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01753-01)

auf die Sitzung des Rates der Stadt im Dezember zu vertagen, so dass diese Punkte von der Tagesordnung abgesetzt wurden.


Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgender Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2001 vor:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, beim Innenministerium eine verbindliche Aussage darüber einzufordern, ob eine Entscheidung zugunsten einer Verlängerung des Zeitrahmens der Haushaltskonsolidierung von 5 auf 10 Jahre generell ausgeschlossen wird, oder ob diese Verlängerung bei Vorlage eines schlüssigen Konsolidierungskonzeptes im Einzelfall zulässig ist. Der Rat erwartet, dass eine entsprechende Auskunft bis zur Verabschiedung des Haushaltsplanes 2002 vorliegt.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus es ab, den o. a. Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2001 auf die Tagesordnung zu setzen.

Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 08.11.2001

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 20. Sitzung des Rates der Stadt am 08.11.2001.

Zu Ziffer 2


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Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- keine Vorlagen -












Zu Ziffer 3
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Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01317-01)

Zust. StA 20

Im Mittelpunkt der Diskussion hinsichtlich der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 für die Stadt Dortmund stand die Absicht den NRW-Umweltministeriums, die Laufzeiten für die Deponie in Grevel um zwei Jahre auf 2003 zu verkürzen.

Besonders die Sprecher der CDU-Fraktion sowie der SPD-Fraktion machten deutlich, dass dieses Ansinnen rechtlich nicht vertretbar sei. Ihrer Auffassung nach wäre es ein Unding, wenn eine Stadt wie Dortmund, deren Deponie in Grevel technisch an der Spitze in ganz Deutschland und wohl auch in Europa stehe, durch eine derartige Verfahrensweise bestraft würde.


Dagegen sprach man sich seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus dafür aus, so wie man dies auch beantragt habe, die EDG aufzufordern, die Planungen für die Errichtung und den Betrieb einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage auf der Deponie Dortmund-Nord-Ost so zu organisieren, dass eine Inbetriebnahme zum frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen könne.


Hierzu erklärte StR Pehlke, dass die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus geforderte mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage ein Invest mit hohem Risiko sei, da man derzeit nicht garantieren könne, dass so eine Anlage funktioniere.


Weiterhin machte die Diskussion deutlich, dass man seitens der SPD-Fraktion bzw. der CDU-Fraktion zunächst den 06. Dezember 2001 abwarten wolle, da dann die Entscheidung letztendlich falle, ob Dortmund sich an der Iserlohner Müllerverbrennungsanlage beteiligen könne oder nicht.


Außerdem stellte Rm Stratenwerth (FDP) den Antrag, die Verwaltungsvorlage auf Seite 2 dahingehend zu modifizieren, dass man sich nicht auf eine zweistufige mechanisch-biologische Anlage festlege, sondern dies so verallgemeinere, dass man nur von einer Vorbehandlungsanlage spreche. So könne man sich seiner Auffassung nach alle Optionen offen halten.


Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens ihrer Fraktion gab Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) zu Protokoll, dass ihre Fraktion dem Abfallwirtschaftskonzept mit Ausnahme des Punktes 1 auf Seite 2 der Vorlage (wesentliche Neueurungen der Fortschreibung), bei dem man lediglich den ersten Satz mittragen könne, zustimmen werde.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgende Empfehlung der BV Eving ab:
- Bei einer Reduzierung der Containerstandorte (Nr. 3, Seite 3 der Vorlage) ist, ggf. durch kürzere Abstände zwischen den Leerungen der Container, sicher zu stellen, dass sich die schon jetzt bestehende Problematik durch Müllablagerungen im Umfeld der Containerstandorte nicht noch weiter verschärft.
- Die Verwaltung wird um Prüfung und Stellungnahme gebeten, inwieweit die Wiedereinführung regelmäßiger Sperrmülltage zur Verminderung des illegal abgeladenen Mülls auf öffentlichen Flächen und auch im Bereich der Containerstandorte beitragen und gleichzeitig zur Kostensenkung führen könnte. (siehe auch Beschluss der BV Eving aus der Sitzung am 15.08.2001).


2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgende von der BV Huckarde vorgeschlagene Ergänzung im Abfallwirtschaftskonzept 2001, Seite 33, 4. Zeile, ab:
Die Rekultivierungsmaßnahmen beinhalten auch eine umweltverträgliche Freiraumnutzung wie z. B. Wanderwege, Mountain-Bike-Bahn, Skate-Board-Bahn etc. und stellen somit einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Naherholungswertes bzw. des Freizeitangebotes für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger dar.

3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgende Empfehlung der BV Innenstadt-West ab:
Dem Rat wird empfohlen, das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept bis auf die Aus-führungen zur Biotonne zu beschließen. Dem Rat wird weiterhin empfohlen, die Ein-führung der Biotonne in den Innenstadt-Stadtbezirken nicht zu beschließen.

4. Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.11.2001 ab:
Der Rat fordert die EDG auf, die Planungen für die Errichtung und den Betrieb einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage auf der Deponie Dortmund-Nord-Ost so zu organisieren, dass eine Inbetriebnahme zum frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen kann.

5. Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der FDP den o. a. Antrag von Rm Stratenwerth ab.









6. Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste sowie der DVU und unter Einbeziehung der Protokollanmerkung von Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund.
2. Der Ratsbeschluss vom 15.12.1994, der die Fläche „Krupp/Hoesch Phoenix-West“ in Hörde als Standort für eine thermische Abfallbehandlungsanlage in Dortmund vorsieht, wird aufgehoben.


3.2 Gewässerausbau
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Umgestaltung des Körnebachs
vom km 4,93 bis km 10,63 in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01451-01)

Zust. StA 60

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die an der Beratung beteiligten politischen Gremien nehmen die Entscheidung der Verwal-tung zur Kenntnis, das Vorhaben „Umgestaltung des Körnebachs von km 4,93 bis km 10,63
in Dortmund“ gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz entsprechend dem beigefügten Planfest-
stellungsbeschluss zuzulassen.


3.3 Bauleitplanung
12. Änderung des B-Planes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Arminiusstraße im Änderungsbereich
(Drucksache Nr.: 01539-01)

Zust. StA 61

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungs-sperre mit einer Geltungsdauer bis zum 02.09.2003 für das unter Punkt 2 dieser Vorlage genannte Grundstück im Änderungsbereich der 12. Änderung des B-Planes In W 202 – Standortzentrum Dorstfeld-West – als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit
den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).









3.4 Bauleitplanung
112. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bodieckstraße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes (VEP) Ap 207 - Bodieckstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungs-
genehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorhaben-
bezogenen B-Planes Ap 207
(Drucksache Nr.: 01592-01)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte dem Rat der Stadt empfohlen, unter Beachtung des Antrages, dass aus verkehrstechnischen Gründen der Bereich auf der Lichtendorfer Straße auch mit Einfädel- bzw. Abbiegespuren so zu zeichnen ist, dass volle Sicherheit gegeben ist, zu beschließen.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden Beschluss:


I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 112. Änderung des
Flächen-nutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) Ap 207 –Bodieckstraße- geprüft und beschließt:
a) den Anregungen unter den Ziffern 10.1-10.3 dieser Vorlage teilweise zu folgen und den Bebauungsplan-Entwurf sowie die Begründung entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 10.1-10.3 dieser Vorlage zu korrigieren.
b) die Anregungen unter der Ziffer 10.4 und 10.5 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit § 12 BauGB.
II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 112. Änderung des Flächen-nutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 28.02.2001 entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 10.1-10.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 06.09.2001 der 112. Änderung des Flächen-nutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.




III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 28.02.2001, entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 10.1-10.3 und 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.09.2001 dem vorhabenbezogenen B-Plan Ap 207 – Bodieckstraße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt beschließt die 112. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.


V. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 207
- Bodieckstraße - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich
als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (siehe Anlage) zu-zustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter der Ziffer 2
dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
B-Planes Ap 207.
Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.








3.5 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2000 -
(Drucksache Nr.: 01642-01)

Zust. StA 64

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus brachte Rm Reuter zum Ausdruck, dass sich aus den vorliegendem Bericht interessante Erkenntnisse hinsichtlich des Dortmunder Wohnungsmarktes ableiten lassen, die auch entsprechend bei künftigen Planungen Berück-sichtigung finden sollten.


Seitens der SPD-Fraktion brachte Rm Harnisch zum Ausdruck, dass er sich durch die Umset-zung des dortmund-projectes eine stärke Nachfrage nach Eigentum und hochwertigen Miet-wohnungen erhoffe. Es sei von daher wichtig, durch den neuen Flächennutzungsplan und ent-sprechende B-Pläne dieser Entwicklung Rechnung zu tragen.


Nach Auffassung von Rm Münch (Bürgerliste) sei es außerdem wichtig, die Rahmenbe-dingungen zu verbessern, wozu seiner Meinung nach die Schließung von Kinderspiel-
plätzen oder Jugendtreffs sicherlich kontraproduktiv seien.


Auf Seiten der Verwaltung erklärte StR Sierau, dass der vorgelegte Wohnungsmarktbericht deutlich mache, dass die Stadt Dortmund in diesem Bereich den richtigen Weg beschreite, was letztendlich auch durch den in diesem Bericht enthaltenen Städtevergleich deutlich werde.


Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


3.6 Sanierungsgebiet "Neue Evinger Mitte"
Erweiterung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte"
(Drucksache Nr.: 01634-01)

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die förmliche Erweiterung des Sanierungsgebietes „Neue Evinger Mitte“.


3.7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung AbfGS) - 2002
(Drucksache Nr.: 01735-01)

Zust. StA 20

Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste sowie der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:



Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;
- nimmt den Wirtschaftsplan 2002 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2002 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;
- beschließt das Investitionsprogramm 2002 bis 2006 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;
- nimmt den Finanzplan 2002 bis 2006 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen zu Kenntnis.


3.8 Neuwahl von stellvertretenden Mitgliedern des Beirates bei der unten Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 01268-01)

Zust. StA 60

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Wahl-vorschlages der beteiligten Verbände (siehe Schreiben des Beirates bei der unteren Land-schaftsbehörde vom 11.11.2001) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt aus den Vorschlägen der nach § 11 Landschaftsgesetz NRW vorschlagsberechtigten Verbände neu stellvertretende Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde.


3.9 Förderung des Einfamilienhausbaus - Umstellung der Förderbeiträge auf Euro
(Drucksache Nr.: 01712-01)

Zust. StA 23

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den auf Euro umgestellten gerundeten Förderbeiträgen zu.

3.10 Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01790-01)

Zust. StA 66

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.


3.11 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01379-01)

Zust. StA 68

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

3.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2002
(Drucksache Nr.: 01791-01)

Zust. StA 20

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßen-reinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßen-reinigungs- und Gebührensatzung).


3.13 Vorschlag der Bürgerliste vom 02.11.2001 mit der Bezeichnung
" Umweltsituation in Dortmund "

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes gab Rm Münch (Bürgerliste) folgende Erklärung zu Protokoll:
„Zunächst möchte ich mich bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister, ganz herzlich bedanken, dass Sie diesen Punkt auf die Tagesordnung gesetzt haben. Das ist ja nicht üblich. Die Gemeindeordnung gibt Ihnen hier eine sehr große Machtbefugnis und die Einzelmitglieder haben eigentlich kaum etwas zu melden. Deshalb ist es von Ihnen demokratisch sehr fair auch diese Dinge einmal zu besprechen und ich denke der Punkt „Situation der Umwelt“ sollte aufgrund seiner großen Bedeutung schon im Rat der Stadt Dortmund diskutiert werden.
Meiner Meinung nach ist es nicht ausreichend einfach nur einen Bericht vorzulegen und diesen dann ohne Diskussion einfach zur Kenntnis zu nehmen. Wir haben gerade über den Bericht zur Wohnungsmarktentwicklung gesprochen und wir sollten auch über den Umweltbericht sprechen. Im AUSW hat darüber auch keine Diskussion stattgefunden und deshalb können wir diesen hier und heute führen. Die Tagesordnung ist ja auch nicht so voll. Ich glaube, wir werden heute nicht hier so lange sitzen wie gestern im AUSW. Und ich betone es noch einmal. Unsere Umweltsituation in Dortmund ist wichtig. Es geht um die natürlichen Lebensgrundlagen unserer Stadt. Kommen wir jetzt zu diesem Bericht.
Stellen Sie sich vor, Sie müssen einen Schulaufsatz schreiben. Thema: Die Situation der Umwelt in Dortmund. Und dann wird dieser Bericht vorgelegt. Dann könnte man sagen: „Thema verfehlt, sechs, setzen! Es ist in der Tat kein Bericht über die Situation der Umwelt in Dortmund. Es ist in der Tat, und dass hatten der Oberbürgermeister und Herr Sierau auch gerade schon gesagt, es ist ein durchaus interessanter Bericht über die Tätigkeiten der Umweltverwaltung und ich sage das ganz klar, es ist ein beeindruckender Bericht über die zahlreichen hervorragenden Projekte, die die Umweltverwaltung hier realisiert hat oder noch realisieren will.






Ich möchte das weiter begründen. Es ist eher ein Rechenschaft- und ein Tätigkeitsbericht und deshalb sollte man vielleicht zukünftig diesen Bericht auch anders nennen. Herr Oberbürgermeister, Sie sprechen ja selbst von einem Umweltbericht in ihrem Vorwort und dass ist meiner Meinung nach auch völlig berechtigt, nur wenn Herr Sierau schreibt: „Mit diesem nun vorliegenden zweiten Bericht können sie sich zunächst über die derzeitigen Situation der Umwelt in Dortmund informieren.“ Dann muss ich sagen, das stimmt nicht. Sie können sich über beispielhafte und hervorragende Umweltprojekte informieren und ich vermute einmal, dass das auch der Sinn ist, denn viele Ämter legen ja einen Rechenschaftsbericht vor. Warum auch nicht.
Ich möchte aber vorstellen, was ich eigentlich von einem Bericht erwarte, der heißt: „Situation der Dortmunder Umwelt“. Es sollte eine umfassende Darstellung aller abiotischen und biotischen Umweltfaktoren sein, die unser Leben in Dortmund beeinflussen. Hier könnte ich mir vorstellen, dass nicht nur die eigenen Daten, die das Umweltamt sammelt sondern auch Daten aus dem TEMES- und LIMES-System des z. B. bei der Luftqualität Landesumweltamt vernetzt werden und hier zusammenfassend bewertet werden. Wichtig ist mir, Zeitreihen darzustellen, denn meiner Meinung nach ist tatsächlich die Luftqualität, das sage ich einmal nicht subjektiv, besser geworden obwohl möglicherweise auch neue Probleme dazugekommen sind. Dortmund war einmal eine Stadt, wo es die größten Nickelbelastungen in ganz NRW gab. Ist das immer noch so? Dazu sollte der Umweltbericht eine Aussage treffen. Daten zur Trinkwasserqualität.
Ein ganz wichtiges Medium, welches eigentlich auch in einem Umweltbericht über die Situation der Umwelt aufgeführt werden sollte. Veränderungen des Stadtklimas, die Zerstörung von Frischluftschneisen oder von Kaltluftschneisen durch Bebbauungen fehlen ebenfalls in diesem Bericht. Ganz aktuell jetzt auch im Rahmen des Baus dieses Westfalensegels in der Innenstadt.
Zum Bodenbereich: Wie hat sich die Flächensituation entwickelt? Ich habe ja die eine oder andere Anfrage dazu gestellt. Wie hat sich die Flächenversiegelung entwickelt? Was sind weitere Perspektiven? Nimmt die Versiegelung weiter zu oder stagnieren wir? Und natürlich auf der anderen Seite: Wie sieht die Situation aus mit den geschützten Bestandteilen. Wieviel Prozent haben wir denn? Sind es immer noch 2,1 % oder sogar weniger, da im Landschaftsplan Do-Süd einige Gebiete ja sogar zurückgestuft worden sind? Und natürlich gehören in diesen Bericht auch Aussagen über die aktuelle Situation der bedrohten und hier lebenden Tiere und Pflanzen.
Allerdings sollte man möglicherweise auch Umweltdaten mit Gesundheitsdaten verknüpfen. Z.B. umweltbedingte Krankheiten, hier wäre es vielleicht einmal ganz gut, eine Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt anzustreben. Meiner Meinung nach auch alles Dinge, die in einen Umweltbericht gehören, der sich „Situation der Dortmunder Umwelt“ nennt. Aber ich gehe davon aus, dass es letztendlich keine böse Absicht war und ich hoffe, dass all’ die Daten, die ich mir wünsche, tatsächlich im Masterplan Umwelt präsentiert werden. Denn, meine Damen und Herren, wir brauchen diese Daten, um täglich über unsere natürliche Lebensgrundlage in Dortmund auch sachgerecht entscheiden zu können.
Ich möchte deshalb nur beispielhaft chronologisch zu einigen Projekten Stellung nehmen, die in diesem Bericht aufgeführt worden sind.







Fangen wir an mit der Umweltinformation. Ganz oben angesiedelt ist die Neugestaltung des Umweltpreises. Offenbar hat der Umweltpreis eine sehr große Bedeutung für diese Stadt. Das finde ich auch gut so. Nun die Stadt ist aber auch in einer finanziell schlechten Situation. Und da habe ich mich dann als kleiner Ratsvertreter aufgemacht und nach einem Sponsor gesucht, um den Umweltpreis gerade für die Jugendlichen zu verdoppeln. Ich habe einen Sponsor gefunden. Wir wollten gestern das tatsächlich auch der Öffentlichkeit präsentieren. Nur hat dann unsere Umweltverwaltung mir ganz schnell einen Knüppel zwischen die Beine geworfen und gesagt, dass das formal so nicht richtig sei. Das müsste der Rat vorher entscheiden, ob denn auch ein Sponsor hier sponsoren darf. Ich denke, dass ist kontraproduktiv. Und wenn man den Umweltjugendpreis ernst nimmt, dann sollte man hier tatsächlich auch die Eigeninitiative eines Ratsmitgliedes annehmen und diesem nicht Knüppel zwischen die Beine werfen, aus welchen der Gründen auch immer. Ich will das hier psychologisch nicht weiter hinterfragen. Und ich befürchte jetzt tatsächlich, dass das Umweltamt, was diese Form des Ökosponsoring angeht, hier viel Porzellan zerschlagen hat. Deshalb meine Bitte an Sie, Herr Oberbürgermeister, ich habe das auf unserem Gespräch mit der Umweltverwaltung auch gesehen, ich schätze Sie als einen fairen und ehrlichen Ermittler. Deshalb bitte ich Sie, klinken Sie sich da bitte ein, dass uns dieser Sponsor nicht verloren geht, so dass wir in der Tat den Umweltpreis finanziell stärker honorieren können. Denn letztendlich geht das Geld ja auch wieder in Umweltprojekte der Kinder und Jugendlichen.
Deshalb finde ich es nach wie vor sehr schade, dass die Umweltverwaltung sich dort so präsentiert hat und diesen Ökosponsoring vereitelt hat und eine gute Chance zur Attraktivitätssteigerung des Umweltjugendpreises vermasselt hat.
Wir kommen nun zum zweiten Punkt: Das Dortmunder Luftinformationssystem. Hier ist der Umweltverwaltung wirklich ein großer Wurf gelungen. Ich selbst nutze dieses System sehr häufig. Ich finde es eigentlich eine sehr große Bereicherung. Und man ist immer auch sehr aktuell.
Lärmminderungsplanung: Hier vermisse ich natürlich die Bewertung des Fluglärms. Bei dem Thema Landschaft und Naturentwicklung, wie z. B. die ökologische Bedeutung Phoenix-West sind natürlich Kleinigkeiten vergessen worden. So wird auf Tierarten, die auf der Roten Liste stehen, nicht eingegangen. Das kann passieren. Der wichtige Forschungsauftrag Kompensationsmanagement in Kooperation mit der Universität Dortmund ist ein sehr gelungenes Projekt und die Stadt Dortmund ist hier ganz aktuell am Nabel der Zeit. Auch dass das Umweltamt sich um gefährdete Tierarten, wie den Fledermäusen, kümmert, die oftmals auch von den Naturschutzverbänden mangels Personal häufig vernachlässigt werden, kann ich nur begrüßen.
Das Problem mit den Reitwegen wird ja auch kurz angerissen. Hier bitte ich, viel stärker auf das Verursacherprinzip zu achten. Wer produziert uns denn die Reiter in Dortmund? Das sind die Reiterhöfe, die meistens aus landwirtschaftlichen Betriebe stammen. Und auf einem Termin mit der Verwaltung, musste ich feststellen, dass die Verwaltung sich bemüht, auf landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe von Reithöfen Reiterwege anzubieten. Aber die Besitzer der Reiterhöfe, die Besitzer der Felder geben dann nicht zwei Meter ab, so dass das Problem Reitwege nach wie vor bestehen bleibt. Reitwege in ökologisch wertvollen Gebieten, wie z. B. einmal auch in Wäldern, lehne ich nach wie vor ab.







Was ich in diesem Bericht, und ich bewerte es jetzt einfach als einen Tätigkeitsbericht, vermisse, ist die teilweise sehr gute Arbeit zum Biotopmanagement in Dortmund. Es sind sehr wichtige Aktionen, wie die ökologische Verbesserung in Salingen oder Biotoppflegemaßnahmen im Wannebachtal in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden durchgeführt worden. Ich denke, so etwas kann man also durchaus erwähnen, d. h. den wichtigen praktische Naturschutz hier vor Ort und die Aktivitäten der DoDi-Umwelttruppe des Umweltamtes. Und auch die Maßnahme im Siesack hätte man aufführen können, wenn sie nicht zum falschen Zeitpunkt durchgeführt worden wäre.
Auch fehlt mir ein Bericht der Artenschutzbehörde über ihre Aktivitäten bei exotischen Tierarten; die Landschaftswacht und der Landschaftsbeirat werden ebenfalls überhaupt nicht erwähnt.
Ich möchte jetzt nicht weiter auf die einzelnen Punkte eingehen, wie z. B. auf das tolle Projekt mit dem ökologischen Umgang mit Regenwasser. Vielleicht noch zwei kleine Anregungen. Es ist auch in einer Literaturliste eine Broschüre vorgestellt worden. Hier vermisse ich tatsächlich eine stärkere Integration auch der Naturschutzverbände. Die AGARD ist dabei nicht dran beteiligt worden. In Ihrer Broschüre am ökologisches Bauen, wo andere Hinweise zum Schutz, auch für bedrohende Tiere gegeben werden, ist nicht berücksichtigt worden.
Und deshalb ist meiner Meinung nach die Umweltverwaltung gut beraten, neben den Experten in der Umweltverwaltung, auch noch externe Experten aus den Naturschutzverbänden stärker zu integrieren.
Was mich natürlich besonders freut, sind die zwei Seiten mit meinen Anträgen und Vorschlägen im AUSW zur Verbesserung der Umweltsituation in Dortmund. Schön, dass Sie dazu nicht bemerkt haben, dass diese von den großen Fraktionen doch meistens abgelehnt worden sind. Sie brauchen jetzt auch keine Angst zu haben, das mich diese Dokumentation meiner Anträge so schmeichelt, dass ich künftig dann sogar noch mehr stellen werde. Vielmehr hoffe ich besonders nach dem klärenden Gespräch mit der Umweltverwaltung beim Oberbürgermeister zukünftig Umweltangelegenheiten viel eher in einem persönlichen Gespräch mit der Umweltverwaltung zu klären, anstatt immer gleich einen Antrag zu stellen.
Ich komme nun zum Fazit. Ich habe auch keinen Antrag, dem Sie heute hier zustimmen sollen. Unser Oberbürgermeister schreibt im Vorwort: „Der Bericht hat sein Ziel erreicht, wenn er möglichst viele Dortmunderinnen und Dortmunder dazu veranlasst, in ihrem Umfeld zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur und den natürlich Lebensgrundlagen zu gelangen.“
Nun Herr Oberbürgermeister, dieser Wunsch ist bei mir in Erfüllung gegangen. Ich hoffe auch, er ist bei vielen meiner Ratskollegen angekommen. Aber wenn ich also dann sehe, wie Umweltengagement von der Umweltverwaltung in Sachen Umweltpreis zunichte gemacht wird und mir wieder ein Knüppel zwischen die Beinen geworfen wird, finde ich das nicht sehr produktiv.
Es ist kein Bericht über die Situation der Dortmunder Umwelt. Diesen Bericht erwarte ich noch. Ich hoffe, er wird dann im Masterplan Umwelt vorgelegt werden. Aber die Verwaltung hat einen durchaus beeindruckenden Bericht über die zahlreichen und vielfältigen Aktivitäten unserer Umweltverwaltung vorgelegt.“

Im übrigen verständigte sich der Rat der Stadt darauf, so wie dies im Ältestenrat verabredet wurde, dass der Bericht zur Umweltsituation in Dortmund von der Verwaltung auf die Tages-ordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gesetzt wer-den solle.

3.14 Anfrage der Bürgerliste vom 02.11.2001 mit der Bezeichnung
" Integrierter Artenschutz auf wiederzunutzenden Industriebrachen und Realisierung eines Öko-Lehrpfades auf Phoenix-West "

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


3.15 Anfrage der Bürgerliste vom 02.11.2001 mit der Bezeichnung
" Realisierung von Artenschutzmaßnahmen im B - Plan östl. Derner Strasse "

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Münch (Bürgerliste), ob es aus Sicht von
OB Dr. Langemeyer empfehlenswert sei, die Konkretisierung von Artenschutz-
maßnahmen im genannten Bereich in einem persönlichen Gespräch mit der Um-weltverwaltung zu besprechen, erklärte OB Dr. Langemeyer, dass aus seiner Sicht
persönliche Gespräche immer gut seien.


3.16 Anfrage der Bürgerliste vom 05.11.2001 mit der Bezeichnung
" Ankauf von Flächen für den Naturschutz "

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


3.17 Anfrage der DVU vom 12.11.2001 mit der Bezeichnung
" Die Straßenbahn im Dortmunder Osten IV "

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


3.18 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Operationelles Programm und Startprojekte
(Drucksache Nr.: 01628-01)

Seitens des Ausländerbeirates nahm Herr Güclu zu der o. a. Angelegenheit Stellung.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass ein großer Teil der ausländischen Bevölkerung in der Dortmunder Nordstadt mittel- und unmittelbar von den derzeit geplanten Projekten betroffen seien, was er anhand einiger Beispiele verdeutlichte.

Insofern wäre es aus Sicht des Ausländerbeirates wünschenswert, wenn dieser nicht nur über die geplanten Maßnahmen informiert würde, sondern auch bei der Umsetzung sein Wissen und seine Möglichkeiten in Rat und Tat einbringen könnte.


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Kröger-Brenner, dass ihre Fraktion die in der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt enthaltene Maßnah-men ausdrücklich begrüße.

Auch ihre Fraktion halte es für wünschenswert, wenn der Ausländerbeirat im weiteren Verlauf stärker beteiligt werden könnte. Im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen erläuterte sie den von ihrer Fraktion zum o. a. Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag.
Auf Seiten der DVU erklärte Rm Branghofer, dass man die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, weil man der Auffassung sei, dass dieses Projekt nur dazu diene, die multikulturellen Verhältnisse in der Dortmunder Nordstadt zu stabilisieren.
Weiterhin informierte StR Sierau den Rat der Stadt darüber, dass das vorliegende Projekt mittlerweile durch die EU-Kommission notifiziert worden sei. Dies bedeute letztendlich, dass das vorgelegte Konzept von der EU-Kommission akzeptiert wurde.

Weiterhin wies er daraufhin, dass sich der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Woh-nen in seiner Sitzung am 19.12.2001, so wie dies auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beantragt worden sei, auf der Grundlage einer entsprechenden Verwal-tungsvorlage konkret mit Vorschlägen zur Installation des Projektes Quartiersmana-gement beschäftigen werde.


Auch Rm Giese begrüßte für die SPD-Fraktion die Verwaltungsvorlage hinsichtlich der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN. Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass hierdurch der Dortmunder Nordstadt eine große Chance eröffnet wurde, aus der schwierigen Situation, in der sich dieser Stadtteil befinde, herauszukommen.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen brachte er zum Ausdruck, dass es auch für seine Fraktion selbstverständlich sei, dass der Ausländerbeirat im weiteren Verfahren entsprechend eingebunden werde. Weiterhin begründete Rm Giese die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich des von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrages.


Auch für die CDU-Fraktion signalisierte Rm Dr. Eiteneyer die grundsätzlich zustimmende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der o. a. Angelegenheit. Nach Auffassung der CDU-Fraktion sei es ein guter Versuch, die Dortmunder Nordstadt weiter zu entwickeln und in diesem Bereich auf den verschiedensten Gebieten neue Strukturen zu schaffen.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen begründete er den von seiner Fraktion zum o. a. Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag. Hierbei machte er deutlich, dass man es für notwendig erachte, dass mindestens einmal im Jahr sowohl in der BV Innenstadt-Nord und im Ausländerbeirat, als auch im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und im Rat der Stadt hinsichtlich der Umsetzung dieses Projektes berichtet werde, um so eine Art Erfolgskontrolle zu haben.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2001 ab:
1. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt die EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen. Er erkennt den Aufbau neuer Strukturen im gewerblich, quartiersbezogenen und kulturellen Bereich als geeignetes Mittel an, um den sozialen Frieden zu sichern und die Nordstadt fortzuentwickeln. Das erklärte Ziel der Förderinitiative kann jedoch nicht nur in der Stabilisierung der Situation bestehen. Die Bestrebung des Projektes muss vielmehr auf eine Verbesserung der sozialen Situation sowie der individuellen Lebenssituation der Bewohner abzielen.




Der Rat der Stadt Dortmund sieht die Verwirklichung der Leitziele in engem Zusammenhang mit einer gezielten und konsequenten Sprachförderung ausländischer Mitbürger. Zur erfolgreichen Integration und zur Verbesserung individueller Zukunftschancen setzt er sich daher für die Auflage zusätzlicher Sprachförderungsprojekte ein. Nur mit den entsprechenden sprachlichen Vor-aussetzungen können junge Menschen aus der Nordstadt aktiv am Schulun-terricht teilnehmen, eine Berufsausbildung abschließen und erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt bestehen. Erst in Kombination mit einer Förderung von Ausbildung und Sprache können die Projekte der URBAN II Initiative greifen und die Dortmunder Nordstadt voranbringen.


2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Überprüfung der Projektumsetzung regelmäßig Erfolgsbericht zu erstatten, die u. a. auch einen Nachweis über die Verwendung städtischer Mittel enthalten sollen. Über diese Berichte soll außer im Rat sowohl im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung als auch in der BV Innenstadt-Nord mindestens einmal im Jahr beraten wer-den. Die genannten Gremien sollen auf diese Weise die Möglichkeit erhalten, stärker als bisher auf die Umsetzung von URBAN II Projekten Einfluss zu nehmen.

2. Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.11.2001 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der FDP folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur AUSW-Sitzung am 19.12.2001 konkrete Vorschläge zur Installation des Projektes Quartiersmanagement vorzustellen.

Über etwaige Veränderungen gegenüber den im Projektbogen dargestellten Modalitäten, insbesondere was die Anzahl der Quartiere und die Trägerschaft anbelangt, entscheidet der Rat.

Der Projektbeginn wird in Abstimmung mit den Trägern des Quartiersmana-gements im ersten Halbjahr 2002 sein.


3. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 28.09.2001 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der FDP folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, das Operationelle Programm für die Dortmun-der Nordstadt im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II mit einem Gesamtkostenvolumen von 28.646.000,00 Euro durchzuführen. Bis Ende 2006 werden die letzten Projekte begonnen. Sie sind bis 2008 zu be-enden und abzurechnen. Das Programmplanungsdokument für die Teilnah-me der Stadt Dortmund an der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II (Operationelles Programm), die Anlagen zu URBAN II und die Programm-ergänzung zum Programmplanungsdokument (Projektbögen und der Zeit-, Maßnahme- und Kostenplan) sind Bestandteil der Vorlage.

II. Der Rat der Stadt beschließt zum Programmschwerpunkt 1 „Verbesserung der stadträumlichen Qualitäten“ folgende Startprojekte mit einem Kosten-volumen von 4.990.250,00 Euro.

1. die Gesamtdurchführung des Projekts „Erlebniswelt Fredenbaum“
im Zeitraum von 2001 bis 2003 mit einem Kostenvolumen von 2.250.000,00 Euro. Das zusätzliche Budget gegenüber dem Grund-satzbeschluss vom 21.09.2000 in Höhe von rd. 4.000.000,00 DM bzw. 2.045.000,00 Euro und des Ausführungsbeschlusses für den 1.Bauab-schnitt zu Kosten von 2.130.000,00 DM bzw. 1.091.000,00 Euro vom 05.04.2001 beinhaltet die projektbezogenen Publizitätsmaßnahmen, die intensiven Beteiligungsverfahren und erlebnispädagogische Schulungs-maßnahmen für Multiplikatoren in der Nordstadt. Die bisherigen von der Stadt getragenen Kosten für den 1.BA werden zur Gesamtfinan-zierung des Eigenanteils des URBAN II-Programms herangezogen (siehe Punkt 4 der Vorlage)

2. die Durchführung der Planungs- und Beteiligungsphase für das Projekt „Jugendtreff Stollenpark“. Im Zeitraum von 2002 bis 2003 soll mit einem Kostenvolumen von 750.000,00 Euro der Neubau des Jugend-treffs mit Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern durchgeführt werden.
3. die Durchführung der Planungs- und Beteiligungsphase für das Projekt „Plätze und öffentliche Räume“. Im Zeitraum von 2002 bis 2003 wird ein Kostenvolumen von 750.000,00 Euro für Umgestaltungsmaßnahmen in den Teilgebieten Haydnstraße und Tiefe Straße zur Verfügung ge-stellt.
4. die Durchführung des Projekts „Bilderflut“ zur Fassadengestaltungen und Kunst im öffentlichen Raum im Zeitraum von IV. Quartal 2001 bis Ende 2003 mit einem Kostenvolumen von 170.000,00 Euro. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Projekts nach 2003 bis Mitte 2006.
5. die Durchführung des Projekts „Maßnahmen zur Wohnumfeldver-besserung und Sauberkeit“ durch Einsatz der Erfahrungen aus dem UPP-Projekt im Rahmen der Umweltinitiative Scharnhorst-Ost durch Beratung, Aufklärungskampagnen, Aktionen und Projekten im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 215.250.00 Euro.
6. die Durchführung des Projekts „Prävention von Kinderunfällen“ im Zeitraum von IV. Quartal 2001 bis Ende 2003 mit einem Budget von 90.000,00 Euro. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Projekts nach 2003 bis 2005.
7. die Durchführung des Projekts „Ökologische Modernisierung“ von städtischen Immobilien mit Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in der Nordstadt im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Budget von 600.000,00 Euro.
8. die Bereitstellung eines Budgets von 165.000,00 Euro für zusätzliche Personalressourcen für die Lenkungsgruppe im Stadtplanungsamt für Projektentwicklungen und Planungsleistungen für den Zeitraum von IV. Quartal 2001 bis 2006 als Teil der Projektbetreuung des Programm-schwerpunkts 1.

III. Der Rat der Stadt beschließt zum Programmschwerpunkt 2 „ Förderung der Lokalen Ökonomie“ die folgenden Startprojekte mit einem Kostenvolumen von 6.605.000,00 Euro



1. die Durchführung des Projekts „Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüro Nordstadt“ im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 780.000,00 Euro. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Projekts nach 2004 bis 2006.
Der Ratsbeschluss vom 13.04.2000 des Projekts „L.Ö.N.E.! – Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln!“ wird mit Start von URBAN II aufgehoben.

2. die Durchführung des Projekts „Controlling Metall-Handwerk“ zur Qualifizierung von Handwerksbetrieben der Metallverarbeitung im Bereich Einsatz von Controlling-Werkzeugen als marktstrategische Instrumente im Zeitraum von 2002 bis 2003 mit einem Kostenvolumen von 348.000,00 Euro.

3. die Durchführung des Projekts zur Imagewerbung der „Gewerbe-vereine Borsigplatz, Münsterstraße und Schützenstraße“ mit einem Budget von 38.000,00 Euro für das Jahr 2002. Es besteht die Option der jährlichen Bereitstellung des Budgets bis 2006.

4. die Durchführung des Projekts „Gründung und Festigung von Betrieben“ durch Einsatz von Unternehmensberatern für die kleinen und mittleren Betriebe in der Nordstadt mit einem Budget von 198.000,00 Euro für den Zeitraum von 2002 bis 2004. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Budgets nach 2004 bis 2006.

5. die Durchführung des Projekts „Handwerksähnliche Betriebe
im Zeitraum von 2002 bis 2003 mit einem Kostenvolumen von 230.000,00 Euro.

6. die Durchführung des Projekts „Individuelle Beratung nach Betriebsauflösungen“ im Zeitraum von 2002 bis 2003 mit einem Kostenvolumen von 118.000,00 Euro.
7. die Durchführung des Projekts „Kulinarische Nordstadt“ im Zeitraum von 2002 bis 2003 mit einem Kostenvolumen von 77.000,00 Euro.
8. die Durchführung des Projekts „Berufliche Integration von Migrantinnen“ im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 425.000,00 Euro. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Projekts nach 2004 bis 2006.
9. die Durchführung des Projekts „Berufliche Integration besonderer Zielgruppen“ im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvo-lumen von 459.000,00 Euro.
10. die Durchführung des Projekts „Betriebsentwicklung KMU“ mit einem Budget von 264.000,00 Euro für den Zeitraum von III. Quartal 2002 bis II. Quartal 2006. Für dieses Projekt soll für den gesamten Zeitraum eine zusätzliche Stelle bei der WBF-DO eingerichtet werden. Die vorgesehenen Projektmittel sind der WBF-DO zuzuführen.
11. die Durchführung des Projekts „Griechischer Unternehmensverband“ im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 360.000,00 Euro.
12. die Durchführung des Projekts „Initiative für Geringqualifizierte
im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 710.000,00 Euro.
13. die Durchführung des Projekts „Integrationsförderung beim Über-gang von Schule in Beruf“ im Zeitraum von II. Quartal 2002 bis I. Quartal 2004. Es ist geplant, diesen Zeitraum des Projekts aus Arbeitsmarktmitteln der Bundesanstalt für Arbeit zu finanzieren. Für diesen Zeitraum werden aus URBAN II 20.000,00 Euro pro Jahr an Projektmitteln zur Verfügung gestellt. Es besteht die Option der jähr-lichen Verlängerung des Projekts nach 2004 bis 2005 aus URBAN II-Mitteln.
14. die Durchführung des Projekts „Netzwerk -Übergang Schule in
Beruf -“ im Zeitraum von II. Quartal 2002 bis I. Quartal 2004. Es ist geplant, diesen Zeitraum des Projekts aus Arbeitsmarktmitteln der Bundesanstalt für Arbeit zu finanzieren. Für diesen Zeitraum werden aus URBAN II 20.000,00 Euro pro Jahr an Projektmitteln zur Verfü-gung gestellt. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Projekts nach 2004 bis 2005 aus URBAN II-Mitteln.
15. die Durchführung des Projekts „Professionalisierung von Beschäf-tigungs- und Qualifizierungsgesellschaften“ im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 384.000,00 Euro.
16. die Durchführung des Projekts „Türkischer Unternehmensverband“ im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 360.000,00 Euro.
17. die Durchführung des Projekts „Umbau eines ehemaligen Hoesch-Gebäudes“ im Jahr 2002 mit einem Kostenvolumen von 818.000,00 Euro. Die Projektrealisierung erfolgt vorbehaltlich der Klärung der Eigentumsfrage bzw. der dinglichen Sicherung der Fördermittel.
18. die Bereitstellung eines Budgets inklusive Projektmittel für zusätzlich zu entwickelnde Projekte von 996.000,00 Euro für 2 zusätzliche Stellen inkl. Projektmittel bei der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund für den Zeitraum von 2002 bis 2006 zur Projektbetreuung des Programmschwerpunkts 2.

Die vorgesehenen Budgetmittel für den Programmschwerpunkt 2 sind nach Vorlage des Bewilligungsbescheides auf Anforderung der WBF-DO an diese weiterzuleiten.

IV. Der Rat der Stadt beschließt zur Realisierung der Ziele des Programm-schwerpunkts 3 „Aufbau von bewohnergetragenen Einrichtungen und Strukturen“ die folgenden Startprojekte mit einem Kostenvolumen von 3.906.000,00 Euro



1. die Durchführung des Projekts Betreuung und „Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen“ insbesondere im Bereich Nordmarkt im Zeitraum von 2002 bis 2003 mit einem Budget von 120.000,00 Euro. Es besteht die Option der jährlichen Bereitstellung
des Budgets nach 2002 bis 2005.
2. die Durchführung des Projekts „Konfliktvermittlung“ im Zeitraum von IV. Quartal 2001 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 257.000,00 Euro.

3. die Durchführung des Projekts „Elterncafes“ an 3-4 Grundschulen in der Nordstadt im Zeitraum von 2002 bis 2003 mit einem Kostenvolumen von 273.500,00 Euro. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Projekts nach 2003 bis 2005.
4. die Durchführung des Projekts „Schülerclubs“ an 2 weiterführenden Schulen in der Nordstadt im Zeitraum von 2002 bis 2003 mit einem Kostenvolumen von 150.000,00 Euro. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Projekts nach 2003 bis 2005.
5. die Durchführung des Projekts „Quartierszentrum Wichern“ im ehemaligen Gemeindehaus in der Alsenstraße im Zeitraum von IV. Quartal 2001 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 1.091.000,00 Euro zur Investition und zur Anschubfinanzierung. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung der Anschubfinanzierung nach 2004 bis II. Quartal 2006.
6. die Durchführung des Projekts „Quartierszentrum Nordpol“ im ehemaligen Gemeindehaus in der Flurstraße im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 850.000,00 Euro zur Investition und Anschubfinanzierung. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung der Anschubfinanzierung nach 2004 bis II. Quartal 2006.
7. die Durchführung des Projekts „Quartiersmanagement“ in 3-5- Quartiersbüros in der Nordstadt im Zeitraum von 2002 bis 2003 mit einem Kostenvolumen von 700.000,00 Euro. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Projekts nach 2003 bis 2006.
8. die Bereitstellung eines Budgets von 465.000,00 Euro für zusätzliche Personalressourcen für die Lenkungsgruppe im Stadtplanungsamt für Projektentwicklungen und Projektbetreuungen für den Zeitraum von
IV. Quartal 2001 bis 2006 als Teil der Projektsteuerung des Pro-grammschwerpunkts 3.

V. Der Rat der Stadt beschließt zur Realisierung der Ziele des Programm-schwerpunkts 4 „Technische Hilfen“ mit einem Kostenvolumen von 1.015.000,00 Euro

1. die Bereitstellung eines Budgets von 405.000,00 Euro für den gesamten URBAN II-Zeitraum im Rahmen der Erweiterung der personellen Res-sourcen der Lenkungsgruppe im Stadtplanungsamt zur Verwaltung und Durchführung der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II in Dortmund.


2. die Bereitstellung eines Budgets von 610.000,00 Euro für den gesamten URBAN II-Zeitraum zur Evaluation und Begleitforschung, für pro-grammbezogene Publizitätsmaßnahmen und für die Teilnahme am deutsch-österreichischem URBAN-Netzwerk.

VI. Das Gesamtvolumen von 28.646.000,00 Euro wird zu 2.300.000,00 Euro nicht im Haushalt kassenwirksam. Von den verbleibenden 26.346.000,00 Euro sind 1.845.000,00 Euro im Wirtschaftsplan der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund veranschlagt. Die restlichen 24.501.000,00 Euro werden zu 22.118.000,00 Euro im Vermögenshaushalt und zu 2.383.000,00 Euro im Verwaltungshaushalt des Stadtplanungsamtes veranschlagt.

Aus sämtlichen für die URBAN II-Projekte bereitgestellten Finanzmittel lässt sich für die anderen Fachbereiche keine Ausweitung ihrer Budgets für angrenzende Projekte ableiten. Impulse aus URBAN II-Projekten zum ergänzenden Einsatz von Budgets aus anderen Fachbereichen sind jedoch erwünscht und gewollt.

VII. Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung von URBAN II ab 2002 zwei zusätzliche Stellen einzurichten. Die Stellen sind mit einem KW-Vermerk für 2008 zu versehen. Eine Vorgriffsbesetzung ist vorzunehmen.

Die Stellen werden aus Fördermitteln im Rahmen des URBAN II-Programms voll finanziert.

VIII. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt das Operationelle Programm für die Dortmunder Nordstadt sowie die Planung und Durchführung der unter den Ziffern II bis V genannten Projekte zustimmend zur Kenntnis.
IX. Weitere Projekte werden dem Rat und seinen Gremien zur gegebenen Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt. Dem Rat wird jährlich und auf Anfrage ein Sachstandsbericht zur Kenntnis gegeben.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr für eine Pause unterbrochen.













3.19 Bauleitplanung
130. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan In W 123 –Verlängerung Strobelallee-
sowie Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses In W 121 –Tassiloweg-
hier: I. Zustimmung zur Konkretisierung des Erschließungs- und Stellplatzkonzeptes
für das Westfalenstadion
II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (130. Änderung)
III. Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.03.2000
(In W 121 – Tassiloweg -)
IV. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes In W 123 –Verlängerung Strobelallee-
V. Beschluss zur Bürgerbeteiligung

Zust. StA 61

OB Dr. Langemeyer wies zunächst im Hinblick auf den bevorstehenden Termin beim DFB anlässlich der Bewerbung der Stadt Dortmund als Austragungsort für die Fußballwelt-meisterschaft 2006 daraufhin, dass ihm persönlich es ganz wichtig sei, dass offensichtlich im Rat der Stadt ein Konsens hinsichtlich der o. a. Angelegenheit herbeigeführt werde.

Insofern begrüßte er ausdrücklich den gemeinsam von der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag in o. a. Sache.


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus verdeutlichten die Ratsmitglieder Kröger-Brenner sowie Krüger die ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der beabsichtigten Beschlussfassung. Dies habe nichts damit zu tun, dass ihre Fraktion grund-sätzlich für die Beteiligung der Stadt Dortmund an der Fußballweltmeisterschaft 2006 oder an Olympia 2012 sei.

Bei der Begründung der ablehnenden Haltung forderte man dazu auf, anstelle der Schaffung neuer Stellplätze, diese abzulösen, um stattdessen die Bedingungen des öffentlichen Personennahverkehrs in diesem Bereich zu verbessern.


Seitens der CDU-Fraktion erklärte Rm Jung, dass man es gut finde, dass der Stadionbetreiber sich bemühe, Standort für die Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft 2006 zu sein, da dies letztendlich zu einem ungeheuren Imagegewinn für die Stadt Dortmund führen werde.

Dass die Stadt Dortmund die entsprechenden Verkehrsinfrastrukturen schaffen müsse, sei selbstverständlich. Hierbei müsse man berücksichtigen, dass das Westfalenstadion kein isolierter Standort, sondern Teil eines Veranstaltungszentrums mit den daraus resultierenden Besonderheiten sei.

Weiterhin verdeutlichte Rm Jung (CDU) im Gegensatz zu den Sprechern der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus nochmals die Notwendigkeit, ausreichend Stellplätze vorzuhalten.

Insofern sei man unter Zugrundelegung des gemeinsam mit der SPD-Fraktion gestellten Antrages auf einem guten Weg.


Wie Rm Jung (CDU) signalisierte auch Rm Harnisch (SPD) die zustimmende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der zur Beschlussfassung anstehenden Angelegenheit.

Dass es diesbezüglich noch eine Reihe von Problemen zu bewältigen gebe, müsse jedem bewusst sein. All’ dies könne aber erst abschließend mit der Gesamtkonzeption für das Veranstaltungszentrum Westfalenhalle/Westfalenstadion beurteilt werden.
Dass hierbei der öffentliche Personennahverkehr entsprechend Berücksichtigung finden werde, sei für ihn dabei selbstverständlich.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste lehnt der Rat der Stadt einstimmig folgende Empfehlung der BV Innenstadt-West vom 21.11.2001 ab:
Die Verwaltungsvorlage wird in der vorliegenden Form nicht zugestimmt. Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, mit Priorität zunächst Planrecht für die Verlängerung der Strobelallee bis zur Wittekindstraße als Fuß- und Radwegeachse zu schaffen.

Weitere verkehrliche Optimierungsmaßnahmen sowie die Errichtung notwendiger Stellplätze sind im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für den Veranstaltungsbereich darzustellen, wobei schon bekannte künftige Baumaßnahmen (Stadionausbau, Erweiterung Westfalenhalle) zu berücksichtigen sind.

Dies soll in Abstimmung mit den Bedarfsträgern (insbesondere den Westfalenhallen und dem BVB) erfolgen.

In Anbetracht der Bewerbung um die Fußballweltmeisterschaft ist dieses Konzept den politischen Gremien möglichst zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.


2. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 12.10.2001 sowie des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 29.11.2001 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die intensiven Bemühungen der BV Borussia 09 Dortmund sowie der Betreibergesellschaft des Westfalenstadions, sich für die Austragung von Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zu bewerben und den Ausbau der Stadionecken durchzuführen.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Verwaltungsvorlage als eine von mehreren möglichen Varianten zur Lösung eines Teilaspektes für die Problematik des ruhenden und fließenden Verkehrs im Umfeld des Veranstaltungszentrums zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, bis zum Frühjahr 2002 Lösungsvorschläge für die Gesamtproblematik des Veranstaltungszentrums Westfalenhalle/Westfalenstadion, einschließlich der Umsiedlung der Kleingartenanlage Ardeyblick an die Stockumer Straße, vorzulegen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Errichtung von insgesamt rund 1 800 Stellplätzen in Stadionnähe bei dem geplanten weiteren Ausbau erforderlich wird. Eine möglichst große Zahl dieser Stellplätze soll errichtet werden. Dabei ist eine Kooperation der Westfalenhalle und des BVB bei der Nutzung der Plätze möglich.








Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Dortmund,

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06. 1985 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (130. Änderung – Verlängerung Strobelallee);

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. 08. 1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)
II. den Aufstellungsbeschluss vom 08. 03. 2000 (Bebauungsplan In W 121
-Tassiloweg-) aufzuheben;

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeinde-ordnung für das Land NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07. 1994 (GV NRW S. 666 SGV NRW 2023)

III. den Bebauungsplan In W 123 – Verlängerung Strobelallee – für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich aufzustellen;

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (130. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 123
–Verlängerung Strobelallee – zu beteiligen;
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.


Zu Ziffer 4
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Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -








Zu Ziffer 5
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Öffentliche Einrichtungen

5.1 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
hier: Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen des Aufsichtsrates der Klinikum Dortmund gGmbH
(Drucksache Nr.: 01897-01)

Zust. StA 2/Dez.

Nachdem OB Dr. Langemeyer den Rat der Stadt nochmals verdeutlicht hatte, dass es sich bei der vorliegenden Verwaltungsvorlage letztendlich um die Umsetzung der bisher vom Rat der Stadt in dieser Angelegenheit gefassten Beschlüsse handele, machte StR’in Greive darauf aufmerksam, dass nach Auskunft des Anwaltsbüros, das die Stadt Dortmund in dieser Ange-legenheit berate, alle derzeit in der Diskussion befindlichen Varianten rechtlich zulässig seien.


In der anschließenden Diskussion verdeutlichten seitens der CDU-Fraktion die Ratsmitglieder Hovermann und Krause, dass man die in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagenen Regelungen für ausgewogen und vernünftig halte.

Hierbei sei es für die CDU-Fraktion wichtig, dass zwei Ärzte im Aufsichtsrat vertreten seien, um so letztendlich auch ein Signal nach außen zu senden.


Für die SPD-Fraktion erläuterte Rm Steins die Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der o. a. Angelegenheit.

Hierbei brachte sie zum Ausdruck, dass nach Auffassung der SPD-Fraktion eine Modifizierung des Begründungsteiles der Verwaltungsvorlage notwendig sei, so wies dies mit dem vorgelegten Antrag ihrer Fraktion dargelegt wurde, den sie anschließend begründete.

Zustimmen könne ihre Fraktion auch den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat-haus vorgelegten Antrag vom 28.11.2001, insbesondere was die Stärke der Berufsgruppen
(1-5-2) betreffe.


Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus nahm Rm Krüger zu der o. a. Angelegenheit Stellung. Hierbei nahm er insbesondere zu dem Punkt 2 des von seiner Fraktion gestellten Antrages Stellung, wonach bis zur Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrates seitens der Geschäftsführung und des Gesellschaftes keine strukturellen und personellen Entscheidungen, die betriebliche Abläufe gravierend verändern, erfolgen soll.

Weiterhin signalisierte er Zustimmung zu den von der SPD-Fraktion gestellten Antrag.


Anschließend machten OB Dr. Langemeyer und StK Pehlke dem Rat der Stadt deutlich, dass man mit für die Kliniken notwendigen Entscheidungen nicht warten könne, bis der Auf-sichtsrat durch die Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen in einigen Monaten voll funk-tionsfähig sei.

Von daher riet man dringend von einer Beschlussfassung des genannten Punktes 2 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus ab.

Weiterhin machte man deutlich, dass man keine Bedenken habe, Personalvertreter oder den neu gewählten Betriebsrat bei anstehenden Entscheidungen beratend mit hinzuzuziehen oder entsprechend zu beteiligen.


Nach weiterer zum Teil kontroverser Diskussion fasst der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 27.11.2001:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Änderungen zum Begründungsteil (1. Ausgangslage und Zusammenfassung) der Verwaltungsvorlage und beauftragt die Ver-waltung mit der entsprechenden Anpassung der modifizierten Fassungen des Mitbe-stimmungsgesetzes und der 1. Wahlordnung:
a) Die Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, die Mitglied einer bestimmten Berufsgruppe sind, erfolgen durch alle wahlberechtigten Arbeit-nehmer. Alle in einem Wahlvorschlag benannten Bewerber müssen allerdings derselben Berufsgruppe angehören.
b) Die unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder einer bestimmten Berufsgruppe werden von allen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt.
c) Der Wahlvorstand für die Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat wird bei den ersten Wahlen durch eine Betriebsversammlung, die sich nach § 17 Abs. 2 bis 4 BetrVG analog richtet, bestimmt. Bei zukünftigen Wahlen nimmt diese Aufgabe der Bestellung des Wahlvorstandes der Betriebsrat wahr. Die Betriebsversammlung kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder über drei erhöhen, wenn sie dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich hält. Der Wahlvorstand kann eine angemessene Anzahl von wahlberechtigten Arbeitnehmern als Wahlhelfer zu seiner Unterstützung heranziehen.
d) Eine übergangsweise Besetzung der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat bis zur abgeschlossenen Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat erfolgt nicht.

2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der FDP folgenden Punkt des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2001:
1. Bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen wird sichergestellt, dass diese gemäß der Stärke der Berufsgruppen (1 Mandat ärztlicher Dienst, 5 Mandate Pflegedienst, 2 Mandate für übrige Bereiche) im zukünftigen Aufsichtsrat vertreten sind.

3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Punkt 2 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2001 ab:
2. Bis zur Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrates erfolgen seitens der Geschäfts-führung und des Gesellschafters keine strukturellen und personellen Entschei-dungen, die betriebliche Abläufe gravierend verändern.

4. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages der SPD-Fraktion vom 27.11.2001 sowie des Punktes des o. a. Antrages der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2001 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der FDP folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den geschilderten Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt bezüglich der Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen des Aufsichtsrates der Kinikum Dortmund gGmbH die Anwendung der als Anlagen 1 und 2 beigefügten modifizierten Fassungen des Mitbestimmungsgesetzes und der 1. Wahlordnung.

5.2 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
hier: Benennung der Arbeitgebervertreter/innen im Aufsichtsrat
Beendigung der Arbeit des Ausschusses für die Städtischen Kliniken
(Drucksache Nr.: 01859-01)

Zust. StA 20

OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass mit der Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH zum 01.01.2002 automatisch die Arbeit des bisherigen Ausschusses für die Städtischen Kliniken beendet sei.

In diesem Zusammenhang bedankte er sich bei den Mitgliedern des genannten Ausschusses sowie besonders bei der Ausschussvorsitzenden, Bm’in Wendzinski, für die geleistete Aufgabenwahrnehmung.

Außerdem hob er die hervorragende Tätigkeit von StR’in Greive in der Betriebsleitung der Städtischen Kliniken hervor.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:
1. Der Rat wählt als Mitglieder im Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH.
1. Rm Daskalakis CDU
2. Rm Krause CDU
3. SB Röttger CDU
4. Rm Weber CDU
5. Rm Ollech SPD
6. Rm Starke SPD
7. Rm Steins SPD
8. Rm Utech SPD
9. Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen i. R.


2. Der Ausschuss der Städtischen Kliniken beendet seine Arbeit zum 31.12.2001. Der Aufsichtsrat nimmt seine Tätigkeit ab 01.01.2002 auf.







Zu Ziffer 6
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Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Erstellung eines neuen IT-Verfahrens SOLID. zur Sachbearbeiterunterstützung in der Sozialverwaltung
(Drucksache Nr.: 01407-01)

Zust. StA 50

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zur „Entwicklungs-gemeinschaft SOLID“ zur Erstellung des Programmsystems „Sozialhilfe im Dialog“ (SOLID) durch die Firma ID Bremen GmbH, Achterstraße 30, 28359 Bremen.

Der Anteil der Stadt Dortmund an den Entwicklungskosten für das Modul „Zahlbarmachung“ beträgt 1 936 806,52 DM inkl. MwSt. Die Kosten werden aus dem HUA 0011 finanziert. Die notwendigen Mittel für das Jahr 2001 in Höhe von 1 170 217,16 DM inkl. MwSt. stehen zur Verfügung. Die im Haushaltsjahr 2002 fällig werdenden Kosten von 766 589,36 DM inkl. MwSt. sind in den Planungen für das Jahr 2002 bislang nicht berücksichtigt, müssen aber durch Umschichtung ebenfalls aus dem HUA 0011 finanziert werden.

Für die Einführung und den Produktionsbetrieb von SOLID fallen ab dem Jahre 2002 weitere Kosten an, die ebenfalls aus dem HUA 0011 finanziert werden und bislang nicht berücksich-tigt sind. Durch den entsprechenden Rückgang der Nutzung des Altverfahrens werden Min-derausgaben erreicht. Nach Schätzungen des Dortmunder Systemhauses und des Sozialamtes müssen folgende Mittel unter Berücksichtigung der Einsparungen zusätzlich bereit gestellt werden:

Finanzjahr Kostenschätzung Einsparungen Mittelbedarf

2002 1 508 000,00 DM 315 000,00 DM 1 193 000,00 DM
2003 1 308 000,00 DM 315 000,00 DM 993 000,00 DM
2004 – 2007 1 336 000,00 DM 315 000,00 DM 1 021 000,00 DM
Der Rat beschließt, den HUA 0011 in den vorgenannten Haushaltsjahren um die dargestellten Mittelbedarfe zu erhöhen. Dadurch ergibt sich eine Ausweitung des Verwaltungshaushaltes.

6.2 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt
A Weiterentwicklung in der gesetzlichen Betreuung
B Bedarfsanpassung des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung
und chronisch Kranke
C Anpassung der beabsichtigten Erhöhung der Zuwendungen an die freien Verbände
der Wohlfahrtspflege
(Drucksache Nr.: 01323-01)

Zust. StA 53

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.





6.3 Leitbilder zur Sozial- und Familienpolitik in Dortmund: "Solidarische und beteiligungsorientierte Stadt Dortmund"
hier: Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit

Nach kurzer Diskussion, in der seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Schneckenburger die ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der Einrichtung
einer Freiwilligenagentur zum Ausdruck gebracht hatte, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 08.11.2001:
Der Rat der Stadt Dortmund fördert zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements die Einrichtung einer Freiwilligenagentur.

2. Unter Einbeziehung des o. a. CDU-Antrages fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 13.11.2001 einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat begrüßt die Leitbildentwicklung in der Sozial- und Familienpolitik und be-schließt, auf der Basis des vorliegenden Entwurfs für eine Leitbildentwicklung bis zur Sommerpause 2002 zu einer abschließenden Beschlussfassung über das Leitbild einer „solidarischen und beteiligungsorientierten Stadt Dortmund“ zu kommen und diese um konkrete Handlungsoptionen zu ergänzen. Dazu sind stadtteilbezogene Konferenzen mit allen relevanten gesellschaftlichen AkteurInnen und BürgerInnen durchzuführen. Das Ergebnis der Stadtteilkonferenzen soll dem Rat in einer Verwaltungsvorlage dargestellt werden.





Zu Ziffer 7
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Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Kulturbetriebe Dortmund und Theater Dortmund
Darlehensübertragung auf die Stadt
(Drucksache Nr.: 01502-01)

Zust. StA 20

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die ab dem Jahr 1997 von den Kulturbetrieben und dem Theater aufgenommenen Darlehen zur Investitionsfinanzierung werden bis zu dem von der Stadt Dortmund geförderten Fest-betrag (insgesamt 25 251 TDM) in den städtischen Haushalt übernommen. Gleichzeitig werden die Zuschüsse aus dem Verwaltungshaushalt um den darin enthaltenen Anteil für den Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) für diese Darlehen gekürzt. Die Wirtschaftspläne der Kulturbetriebe und des Theaters sind entsprechend anzupassen.

Von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen sind die Investitionen, die ohne städtische Bezuschussung vorgenommen wurden.
7.2 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2002
hier: Bibliotheken
Musikschule
Dietrich-Keuning-Haus
Volkshochschule
Stadtarchiv
(Drucksache Nr.: 01535-01)

Zust. StA 41

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die beigefügten Entwürfe

des Geschäftsbereiches Bibliotheken
- zur Entgeltordnung der Bibliotheken der Stadt Dortmund
- zu den Geschäftsbedingungen und Hausordnung für die Bibliotheken der Stadt Dortmund

des Geschäftsbereiches Musikschule
- zur Entgeltordnung der Musikschule Dortmund

des Geschäftsbereiches Dietrich-Keunig-Haus
- zur Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der Stadt Dortmund
- zum Entgelttarif zur Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der
Stadt Dortmund

Für den Kinder- und Jugend- sowie den Seniorenbereich wird das DKH ermächtigt und beauftragt, die auf Vorschlag der Sozial- und Jugendverwaltung beschlossenen Entgelte zeitnah in den Entgelttarif Ziffer 1 Buchst. A, b und d zu übernehmen und anzuwenden.

des Geschäftsbereichs Volkshochschule
- zur Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund
- zur Entgeltordnung für Vermietungen der Volkshochschule der Stadt Dortmund

des Geschäftsbereichs Stadtarchiv
- zur Entgeltordnung für das Stadtarchiv der Stadt Dortmund

ab 01.01.2002.

7.3 1. Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und
Badeanlagen der Stadt Dortmund
2. Entgelttarif zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01680-01)

Zust. StA 52

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:




Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

- den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen der Stadt Dortmund

- den anliegenden Entgelttarif zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtung der Stadt Dortmund.




Zu Ziffer 8
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Schule

8.1 Auflösung der Hauptschule Bövinghausen zum Ende des Schuljahres 2001/02 (31.07.2002)
(Drucksache Nr.: 01632-01)

Zust. StA 40

Die Sprecher der CDU-Fraktion in der o. a. Angelegenheit wandten sich gegen die beab-sichtigte Auflösung der Hauptschule Bövinghausen zum Ende des Schuljahres 2001/02 aus. Die CDU-Fraktion habe von daher im Schulausschuss beantragt, dass diese Schule als selbstständige Einheit fortgeführt werden solle.


Dagegen machten Rm Diekneite (SPD) und Rm Wilken (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) die Notwendigkeit der beabsichtigten Schließung deutlich.


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzaus-schusses vor:
1. Die bisher an der Hauptschule Bövinghausen geführte Auffangklasse für ausländische Schülerinnen und Schüler mit sehr geringen deutschen Sprachkenntnissen wird zunächst an der Dependance weitergeführt. Sie verbleibt hier mindestens so lange, wie hier Klassen unterrichtet werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb des laufenden Schuljahres 2001/02 im Schulausschuss zu berichten, wie nach Wegfall der Auffangklasse in Bövinghausen die möglichst wohnortnahe Förderung der ausländischen Schülerinnen und Schüler mit sehr geringen deutschen Sprachkenntnissen gewährleistet sein wird.
3. Die schulische Organisation in der Dependance ist so zu gestalten, dass keine Wander-klassen entstehen.
4. Die endgültige Verlagerung der Klassen von der Dependance nach Kirchlinde wird noch nicht terminlich festgeschrieben, sondern auch von den Raummöglichkeiten in Kirchlinde abhängig gemacht. Die räumliche Situation an der Hauptschule Kirchlinde ist ggfls. anzu-passen.







Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt
a) gem. § 8 Abs. 1 des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Auflösung der Haupt-schule Bövinghausen, Bövinghauser Straße 84, 44388 Dortmund zum Ende des Schuljahres 2001/02 (31.07.2002)
b) die vorübergehende Nutzung des Schulstandortes DO-Bövinghausen, Bövinghauser Straße 84, 44388 Dortmund, als Dependance der Hauptschule Kirchlinde ab Beginn des Schuljahres 2002/03 (01.08.2002)

8.2 Verbindliche Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten"
(Drucksache Nr.: 01653-01)

Zust. StA 40

Für die SPD-Fraktion nahm Rm Diekneite zu der o. a. Angelegenheit Stellung und erläuterte dabei nochmals den zusammen mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus im Schulausschuss gestellten Antrag, der nun als Empfehlung des Schulausschusses vorliege.

Wesentlicher Punkt dabei sei die Ziffer 5 des genannten Antrages, wonach aus der Prio-ritätenliste mindestens die Hälfte aller veranschlagten Mittel für ein alternatives Finan-zierungs-, Bauausführungs- und Baumanagementkonzept in Anlehnung an das DIL-Angebot verwandt werden sollen. Dadurch entstehende Einsparungsbeträge sollen für Schulbau und Schulsanierung und insbesondere zur schnelleren Abarbeitung der Prioritätenliste verwandt werden.

Weiterhin nahm Rm Diekneite zu den von der CDU-Fraktion mit Datum vom 28.11.2001 gestellten Anträge hinsichtlich des Grundschulebereiches Stellung und schlug vor, diese Anträge als Prüfauftrag an die Verwaltung weiter zu leiten.

Abschließend erklärte er, dass seiner Ansicht nach die zur Beschlussfassung anstehenden Entscheidungen zwar einen gewissen Kraftakt darstellen, er jedoch guter Hoffnung sei, dass hierdurch ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung der Dortmunder Schulpolitik geleistet werden könne.

Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Reuter, dass auch für ihre Fraktion der gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Schulausschuss vorgelegte Antrag einen gewaltigen Kraftakt darstelle, der nach Meinung ihrer Fraktion nur durch alternative Finanzierungsmodelle bewältigt werden könne.


Anschließend brachte OB Dr. Langemeyer zum Ausdruck, dass auch er am liebsten alle Möglichkeiten nutzen würde, um im Bereich der Schulpolitik voranzukommen.

Dass ihm dabei rechtlich ab und zu die Hände gebunden seien, liege in der Funktion seines Amtes.

Weiterhin gab er zu Protokoll, dass die zu erwartenden Beschlüsse unter dem Vorbehalt stehen müssen, dass diese die Zustimmung der Schulaufsicht finden.





Für die CDU-Fraktion machte Rm Knieling deutlich, dass man der Ziffer 5 der Empfehlung des Schulausschusses hinsichtlich der alternativen Finanzierungsmodelle nicht mittragen könne, da nach Ansicht der CDU-Fraktion zu viele finanzielle Risiken hiermit verbunden seien.

Von daher halte man den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg, die alternative Finanzierung zunächst modellhaft auszuprobieren, für geeigneter, um so entsprechende Erfahrungen zu sammeln.

Weiterhin zeigte sich Rm Knieling (CDU) mit der von Rm Diekneite (SPD) vorgeschlagenen Verfahrensweise hinsichtlich der von der CDU-Fraktion vorgelegten Anträge einverstanden.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
I. Auf der Grundlage der Empfehlung des Schulausschusses vom 21.11.2001 fasst der Rat der Stadt einstimmig (Punkt 5 der Empfehlung gegen die Stimmen der CDU-Fraktion) folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Prioritätenliste „Schadstoffsanierung und Schulneubauten“ in der vorgelegten Fassung und legt darüber hinaus folgendes fest:
1. Die Prioritätenliste wird ergänzt um
a) die noch nicht enthaltene vordringliche Maßnahme zum Ersatz von Schulpavillons am Helmholtz-Gymnasium,
b) den Ersatzbau für das kfm. Berufskolleg an der Sckellstraße,
c) und um die zu gegebener Zeit erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung des Entwicklungskonzeptes Dortmunder Berufskollegs.
2. Die Prioritätenliste wird mit diesen Ergänzungen so schnell wie möglich, spätestens im beschriebenen Zeitraum, abgearbeitet.

3. Es wird sichergestellt, dass die Maßnahmen, für die bereits Bewilligungsbescheide nach bisher geltender Förderpraxis erteilt wurden (z.B. Sporthalle Dorstfeld), so zeitig realisiert werden, dass die Landesmittel nicht verfallen.

4. Die Objekte werden dahingend überprüft, ob anstelle einer vorgesehenen Sanierung nicht ein Ersatzbau wirtschaftlicher und sinnvoller (z.B. Sporthalle Phoenix-Gymnasium) ist.
5. Aus der Prioritätenliste werden mindestens die Hälfte aller veranschlagten Mittel für ein alternatives Finanzierungs-, Bauausführungs- und Baumanagementkonzept in Anlehnung an das DIL-Angebot verwandt. Dadurch entstehende Einsparbeträge werden für Schulbau und Schulsanierung und insbesondere zur schnelleren Abarbeitung der Prioritätenliste verwandt.
6. Darin integriert werden sollen Energie-Contracting-Modelle und andere Formen der Kooperation mit städtischen Gesellschaften oder anderen privaten Partnern, soweit sich dadurch weitere wirtschaftliche Vorteile ergeben.



II. Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die verbindliche Prioritätenliste „Schadstoffsanierung und Schulneubauten“.

III. Die von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 28.11.2001 vorgelegten Anträge in Sachen
Roncalli-Grundschule, Regenbogen-Grundschule, Hellweg-Grundschule sowie Erich-
Kästner-Grundschule werden als Prüfauftrag an die Verwaltung weitergeleitet.

8.3 Benutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung von Schulräumen und Pausenflächen an Dritte
(Drucksache Nr.: 01575-01)

Zust. StA 40

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die privatrechtliche Entgelt – sowie die Benut-zungsordnung zur außerschulischen Nutzung von Schulräumen und Pausenflächen.


8.4 Mittagsverpflegung für die Max-Wittmann-Schule (Schule für Geistbehinderte)
hier: Neuregelung der Elternbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01753-01)

Zust. StA 40

Die Vorlage zu dem o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.




Zu Ziffer 9
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Kinder und Jugend
9.1 Änderung der Miet- und Benutzungsordnung der Geräteausleihstelle des Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife) im Rahmen der EURO-Umstellung
(Drucksache Nr.: 01707-01)

Zust. StA 52

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt der Änderung der Miet- und Benutzungsgebühr der Geräteausleihstelle des Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife) im Rahmen der EURO-Umstellung zu.





Zu Ziffer 10
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Finanzen und Liegenschaften

10.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2000 und Gewinnverwendung 2000 für das
Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01720-01)

Zust. StA 20

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 2000 über das Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund wird gebilligt.
2. Der geprüfte Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2000 des Deponie-Sondervermögens der Stadt Dortmund wird festgestellt.
3. Der Jahresgewinn 2000 des Deponie-Sondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von 750 000,00 DM wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.
4. Der Bezirksregierung Arnsberg wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des Jahresab-schlusses 2001 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Düsseldorf, zu beauftragen.


10.2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01098-01)

Zust. StA 21

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzaus-schusses vor:

Der Rat der Stadt beschließt, eine Ermittlung der in Dortmund gehaltenen Hunde durchführen zu lassen. Die Verwaltung wird gebeten, ein privates Unternehmen mit der Durchführung der Ermittlung zu beauftragen. Hierbei soll die Vergütung des Unternehmens auf der Grundlage einer Erfolgsprämie für ermittelte und neu angemeldete Hunde erfolgen.

Die Bestandsaufnahme soll im Jahre 2004 durchgeführt werden.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund.


10.3 Wirtschaftsplan 2002 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01529-01)

Zust. StA 20

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. den Wirtschaftsplan 2002 (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) sowie die Finanzplanung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 25 641 TEU aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 10 000 TEU festgesetzt.
2. die bisherige Befristung des Sondervermögens bis zum 31.12.2003 aufzuheben und das Sondervermögen unbefristet weiterzubetreiben.


10.4 Jahresabschluss 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01581-01)

Zust. StA SV

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund

1. stellt den Jahresabschluss 2000 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensver-waltungsfonds Dortmund“ mit einer Bilanzsumme von 240 202 822,16 DM und einem Jahresüberschuss i. H. v. 183 543,51 DM fest. Der Jahresüberschuss ist mit den be-stehenden Verlustvorträgen aus den Vorjahren 1998 und 1999 i. H. v. 326 657,99 DM zu verrechnen.
2. beschließt, der Werkleitung Entlastung zu erteilen.


10.5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2000 des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01600-01)

Zust. StA 10

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden Beschluss:
1. Der geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2000 und der Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn 2000 in Höhe von 4 032 063,60 DM wird an die Stadt als Träger des Eigenbetriebes abgeführt und mit bestehenden Forderungen des Betriebes aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Träger verrechnet.
3. Der Geschäftsführer wird entlastet.

10.6 Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01840-01)

Zust. StA 21

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Dortmund.


10.7 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01822-01)

Zust. StA 21

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Vergnügungs-steuersatzung der Stadt Dortmund.


10.8 Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft mbH
(Drucksache Nr.: 01855-01)

Zust. StA 20

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft mbH zu. Er ermächtigt die Verwaltung, die entsprechenden Rechtshandlungen vorzunehmen.


10.9 Anfrage der Bürgerliste vom 09.11.2001 mit der Bezeichnung
" Flächentausch mit den Nachbargemeinden "

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.





Zu Ziffer 11
---------------

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
11.1 Dezernatsstrukturen und Verwaltungsorganisation

Zust. StA 1/Dez.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die beabsichtigten Veränderungen in der Verwaltungsorganisation zur Kenntnis und beschließt die Veränderung der Geschäftskreise des Oberbürgermeisters (Dezernat 1) und der Beigeordneten des Dezernates 3.

11.2 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung eines Ehrenringes und von Ehrennadeln
(Drucksache Nr.: 01869-01)

Zust. StA 01

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die genannten Personen nach den Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund auszuzeichnen.


11.3 Bevölkerungsbewegung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01832-01)

Zust. StA 12

Der Rat nimmt den beigefügten Bericht zur Kenntnis und betrachtet ihn als eingebracht. Wie in der Begründung dargestellt, soll er nach Behandlung in den Ausschüssen abschließend im Rat vorgelegt werden.

Der Bericht ist der interessierten Öffentlichkeit ab sofort zur Verfügung zu stellen.


11.4 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2000 bis 30.06.2001
(Drucksache Nr.: 01736-01)

Zust. StA 01

Der Rat der Stadt nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis.


11.5 Anfrage der DVU vom 12.11.2001 mit der Bezeichnung
" Sicherheit in Dortmund II "

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.





Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20.05 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.






D r . L a n g e m e y e r G i e s e
Oberbürgermeister Ratsmitglied







F e u l e r
Schriftführer
44

01 Dortmund, 05.12.01
F 2 20 11



N i e d e r s c h r i f t

über die 21. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 29. November 2001, 15:00 Uhr

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1





Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 80 von z. Zt. 82 Ratsmitgliedern anwesend.




An der Sitzung
nahmen nicht teil: Rm Adomeit CDU

Rm Kräft SPD





Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR’in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LtStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler




Gast: Herr Güclu Vorsitzender des zu TOP 3.18
Ausländerbeirates





T a g e s o r d n u n g


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 08.11.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse



- keine Vorlagen -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01317-01)

3.2 Gewässerausbau
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Umgestaltung des Körnebachs
vom km 4,93 bis km 10,63 in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01451-01)

3.3 Bauleitplanung
12. Änderung des B-Planes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Arminiusstraße im Änderungsbereich
(Drucksache Nr.: 01539-01)

3.4 Bauleitplanung
112. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bodieckstraße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes (VEP) Ap 207 - Bodieckstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungs-
genehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorhaben-
bezogenen B-Planes Ap 207
(Drucksache Nr.: 01592-01)

3.5 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2000 -
(Drucksache Nr.: 01642-01)

3.6 Sanierungsgebiet "Neue Evinger Mitte"
Erweiterung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte"
(Drucksache Nr.: 01634-01)

3.7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung AbfGS) - 2002
(Drucksache Nr.: 01735-01)

3.8 Neuwahl von stellvertretenden Mitgliedern des Beirates bei der unten Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 01268-01)

3.9 Förderung des Einfamilienhausbaus - Umstellung der Förderbeiträge auf Euro
(Drucksache Nr.: 01712-01)

3.10 Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01790-01)

3.11 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01379-01)

3.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2002
(Drucksache Nr.: 01791-01)

3.13 Vorschlag der Bürgerliste vom 02.11.2001 mit der Bezeichnung
" Umweltsituation in Dortmund "

3.14 Anfrage der Bürgerliste vom 02.11.2001 mit der Bezeichnung
" Integrierter Artenschutz auf wiederzunutzenden Industriebrachen und Realisierung eines Öko-Lehrpfades auf Phoenix-West "

3.15 Anfrage der Bürgerliste vom 02.11.2001 mit der Bezeichnung
" Realisierung von Artenschutzmaßnahmen im B - Plan östl. Derner Strasse "

3.16 Anfrage der Bürgerliste vom 05.11.2001 mit der Bezeichnung
" Ankauf von Flächen für den Naturschutz "

3.17 Anfrage der DVU vom 12.11.2001 mit der Bezeichnung
" Die Straßenbahn im Dortmunder Osten IV "

3.18 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Operationelles Programm und Startprojekte
(Drucksache Nr.: 01628-01)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -


5. Öffentliche Einrichtungen

5.1 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
hier: Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen des Aufsichtsrates der Klinikum Dortmund gGmbH
(Drucksache Nr.: 01897-01)

5.2 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
hier: Benennung der Arbeitgebervertreter/innen im Aufsichtsrat
Beendigung der Arbeit des Ausschusses für die Städtischen Kliniken
(Drucksache Nr.: 01859-01)




6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Erstellung eines neuen IT-Verfahrens SOLID. zur Sachbearbeiterunterstützung in der Sozialverwaltung
(Drucksache Nr.: 01407-01)

6.2 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt
A Weiterentwicklung in der gesetzlichen Betreuung
B Bedarfsanpassung des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung
und chronisch Kranke
C Anpassung der beabsichtigten Erhöhung der Zuwendungen an die freien Verbände
der Wohlfahrtspflege
(Drucksache Nr.: 01323-01)

6.3 Leitbilder zur Sozial- und Familienpolitik in Dortmund: "Solidarische und beteiligungsorientierte Stadt Dortmund"
hier: Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit




7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Kulturbetriebe Dortmund und Theater Dortmund
Darlehensübertragung auf die Stadt
(Drucksache Nr.: 01502-01)

7.2 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2002
hier: Bibliotheken
Musikschule
Dietrich-Keuning-Haus
Volkshochschule
Stadtarchiv
(Drucksache Nr.: 01535-01)







7.3 1. Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und
Badeanlagen der Stadt Dortmund
2. Entgelttarif zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01680-01)




8. Schule

8.1 Auflösung der Hauptschule Bövinghausen zum Ende des Schuljahres 2001/02 (31.07.2002)
(Drucksache Nr.: 01632-01)

8.2 Verbindliche Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten"
(Drucksache Nr.: 01653-01)

8.3 Benutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung von Schulräumen und Pausenflächen an Dritte
(Drucksache Nr.: 01575-01)

8.4 Mittagsverpflegung für die Max-Wittmann-Schule (Schule für Geistbehinderte)
hier: Neuregelung der Elternbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01753-01)




9. Kinder und Jugend

9.1 Änderung der Miet- und Benutzungsordnung der Geräteausleihstelle des Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife) im Rahmen der EURO-Umstellung
(Drucksache Nr.: 01707-01)




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2000 und Gewinnverwendung 2000 für das
Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01720-01)

10.2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01098-01)

10.3 Wirtschaftsplan 2002 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01529-01)

10.4 Jahresabschluss 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01581-01)

10.5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2000 des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01600-01)

10.6 Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01840-01)

10.7 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01822-01)

10.8 Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft mbH
(Drucksache Nr.: 01855-01)

10.9 Anfrage der Bürgerliste vom 09.11.2001 mit der Bezeichnung
" Flächentausch mit den Nachbargemeinden "




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 - unbesetzt -

11.2 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung eines Ehrenringes und von Ehrennadeln
(Drucksache Nr.: 01869-01)

11.3 Bevölkerungsbewegung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01832-01)

11.4 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2000 bis 30.06.2001
(Drucksache Nr.: 01736-01)

11.5 Anfrage der DVU vom 12.11.2001 mit der Bezeichnung
" Sicherheit in Dortmund II "




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:05 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.









Zu Ziffer 1
-------------

Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Giese (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

3.19 Bauleitplanung
130. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 123
-Verlängerung Strobelallee- sowie Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
In W 121 –Tassiloweg-
hier: I. Zustimmung zur Konkretisierung des Erschließungs- und
Stellplatzkonzeptes für das Westfalenstadion
II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (130. Änderung) III. Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom
08.03.2000 (In W 121 – Tassiloweg -); IV. Beschluss zur Auf-
stellung des Bebauungsplanes In W 123 – Verlängerung Strobelallee - V. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01270-01)
11.1 Dezernatsstrukturen und Verwaltungsorganisation
(Drucksache Nr.: 01924-01)

erweitert.

Darüber hinaus verständigte sich der Rat der Stadt, wie bereits der Haupt- und Finanzausschuss darauf, die Punkte

6.2 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt


A Weiterentwicklung in der gesetzlichen Betreuung
B Bedarfsanpassung des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke
C Anpassung der beabsichtigten Erhöhung der Zuwendungen an die freien Verbände der Wohlfahrtspflege
(Drucksache Nr.: 01323-01)





8.4 Mittagsverpflegung für die Max-Wittmann-Schule (Schule für Geistbehinderte)
hier: Neuregelung der Elternbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01753-01)

auf die Sitzung des Rates der Stadt im Dezember zu vertagen, so dass diese Punkte von der Tagesordnung abgesetzt wurden.


Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgender Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2001 vor:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, beim Innenministerium eine verbindliche Aussage darüber einzufordern, ob eine Entscheidung zugunsten einer Verlängerung des Zeitrahmens der Haushaltskonsolidierung von 5 auf 10 Jahre generell ausgeschlossen wird, oder ob diese Verlängerung bei Vorlage eines schlüssigen Konsolidierungskonzeptes im Einzelfall zulässig ist. Der Rat erwartet, dass eine entsprechende Auskunft bis zur Verabschiedung des Haushaltsplanes 2002 vorliegt.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus es ab, den o. a. Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2001 auf die Tagesordnung zu setzen.

Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 08.11.2001

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 20. Sitzung des Rates der Stadt am 08.11.2001.

Zu Ziffer 2


--------------

Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- keine Vorlagen -












Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01317-01)

Zust. StA 20

Im Mittelpunkt der Diskussion hinsichtlich der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 für die Stadt Dortmund stand die Absicht den NRW-Umweltministeriums, die Laufzeiten für die Deponie in Grevel um zwei Jahre auf 2003 zu verkürzen.

Besonders die Sprecher der CDU-Fraktion sowie der SPD-Fraktion machten deutlich, dass dieses Ansinnen rechtlich nicht vertretbar sei. Ihrer Auffassung nach wäre es ein Unding, wenn eine Stadt wie Dortmund, deren Deponie in Grevel technisch an der Spitze in ganz Deutschland und wohl auch in Europa stehe, durch eine derartige Verfahrensweise bestraft würde.


Dagegen sprach man sich seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus dafür aus, so wie man dies auch beantragt habe, die EDG aufzufordern, die Planungen für die Errichtung und den Betrieb einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage auf der Deponie Dortmund-Nord-Ost so zu organisieren, dass eine Inbetriebnahme zum frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen könne.


Hierzu erklärte StR Pehlke, dass die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus geforderte mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage ein Invest mit hohem Risiko sei, da man derzeit nicht garantieren könne, dass so eine Anlage funktioniere.


Weiterhin machte die Diskussion deutlich, dass man seitens der SPD-Fraktion bzw. der CDU-Fraktion zunächst den 06. Dezember 2001 abwarten wolle, da dann die Entscheidung letztendlich falle, ob Dortmund sich an der Iserlohner Müllerverbrennungsanlage beteiligen könne oder nicht.


Außerdem stellte Rm Stratenwerth (FDP) den Antrag, die Verwaltungsvorlage auf Seite 2 dahingehend zu modifizieren, dass man sich nicht auf eine zweistufige mechanisch-biologische Anlage festlege, sondern dies so verallgemeinere, dass man nur von einer Vorbehandlungsanlage spreche. So könne man sich seiner Auffassung nach alle Optionen offen halten.


Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens ihrer Fraktion gab Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) zu Protokoll, dass ihre Fraktion dem Abfallwirtschaftskonzept mit Ausnahme des Punktes 1 auf Seite 2 der Vorlage (wesentliche Neueurungen der Fortschreibung), bei dem man lediglich den ersten Satz mittragen könne, zustimmen werde.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgende Empfehlung der BV Eving ab:
- Bei einer Reduzierung der Containerstandorte (Nr. 3, Seite 3 der Vorlage) ist, ggf. durch kürzere Abstände zwischen den Leerungen der Container, sicher zu stellen, dass sich die schon jetzt bestehende Problematik durch Müllablagerungen im Umfeld der Containerstandorte nicht noch weiter verschärft.
- Die Verwaltung wird um Prüfung und Stellungnahme gebeten, inwieweit die Wiedereinführung regelmäßiger Sperrmülltage zur Verminderung des illegal abgeladenen Mülls auf öffentlichen Flächen und auch im Bereich der Containerstandorte beitragen und gleichzeitig zur Kostensenkung führen könnte. (siehe auch Beschluss der BV Eving aus der Sitzung am 15.08.2001).


2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgende von der BV Huckarde vorgeschlagene Ergänzung im Abfallwirtschaftskonzept 2001, Seite 33, 4. Zeile, ab:
Die Rekultivierungsmaßnahmen beinhalten auch eine umweltverträgliche Freiraumnutzung wie z. B. Wanderwege, Mountain-Bike-Bahn, Skate-Board-Bahn etc. und stellen somit einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Naherholungswertes bzw. des Freizeitangebotes für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger dar.

3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgende Empfehlung der BV Innenstadt-West ab:
Dem Rat wird empfohlen, das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept bis auf die Aus-führungen zur Biotonne zu beschließen. Dem Rat wird weiterhin empfohlen, die Ein-führung der Biotonne in den Innenstadt-Stadtbezirken nicht zu beschließen.

4. Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.11.2001 ab:
Der Rat fordert die EDG auf, die Planungen für die Errichtung und den Betrieb einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage auf der Deponie Dortmund-Nord-Ost so zu organisieren, dass eine Inbetriebnahme zum frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen kann.

5. Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der FDP den o. a. Antrag von Rm Stratenwerth ab.









6. Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste sowie der DVU und unter Einbeziehung der Protokollanmerkung von Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund.
2. Der Ratsbeschluss vom 15.12.1994, der die Fläche „Krupp/Hoesch Phoenix-West“ in Hörde als Standort für eine thermische Abfallbehandlungsanlage in Dortmund vorsieht, wird aufgehoben.


3.2 Gewässerausbau
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Umgestaltung des Körnebachs
vom km 4,93 bis km 10,63 in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01451-01)

Zust. StA 60

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die an der Beratung beteiligten politischen Gremien nehmen die Entscheidung der Verwal-tung zur Kenntnis, das Vorhaben „Umgestaltung des Körnebachs von km 4,93 bis km 10,63
in Dortmund“ gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz entsprechend dem beigefügten Planfest-
stellungsbeschluss zuzulassen.


3.3 Bauleitplanung
12. Änderung des B-Planes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für das Grundstück Arminiusstraße im Änderungsbereich
(Drucksache Nr.: 01539-01)

Zust. StA 61

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungs-sperre mit einer Geltungsdauer bis zum 02.09.2003 für das unter Punkt 2 dieser Vorlage genannte Grundstück im Änderungsbereich der 12. Änderung des B-Planes In W 202 – Standortzentrum Dorstfeld-West – als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit
den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).









3.4 Bauleitplanung
112. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bodieckstraße - und Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes (VEP) Ap 207 - Bodieckstraße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungs-
genehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorhaben-
bezogenen B-Planes Ap 207
(Drucksache Nr.: 01592-01)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte dem Rat der Stadt empfohlen, unter Beachtung des Antrages, dass aus verkehrstechnischen Gründen der Bereich auf der Lichtendorfer Straße auch mit Einfädel- bzw. Abbiegespuren so zu zeichnen ist, dass volle Sicherheit gegeben ist, zu beschließen.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden Beschluss:


I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 112. Änderung des
Flächen-nutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) Ap 207 –Bodieckstraße- geprüft und beschließt:
a) den Anregungen unter den Ziffern 10.1-10.3 dieser Vorlage teilweise zu folgen und den Bebauungsplan-Entwurf sowie die Begründung entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 10.1-10.3 dieser Vorlage zu korrigieren.
b) die Anregungen unter der Ziffer 10.4 und 10.5 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit § 12 BauGB.
II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 112. Änderung des Flächen-nutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 28.02.2001 entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 10.1-10.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 06.09.2001 der 112. Änderung des Flächen-nutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.




III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 28.02.2001, entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 10.1-10.3 und 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.09.2001 dem vorhabenbezogenen B-Plan Ap 207 – Bodieckstraße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt beschließt die 112. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.


V. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 207
- Bodieckstraße - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich
als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (siehe Anlage) zu-zustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter der Ziffer 2
dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
B-Planes Ap 207.
Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.








3.5 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2000 -
(Drucksache Nr.: 01642-01)

Zust. StA 64

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus brachte Rm Reuter zum Ausdruck, dass sich aus den vorliegendem Bericht interessante Erkenntnisse hinsichtlich des Dortmunder Wohnungsmarktes ableiten lassen, die auch entsprechend bei künftigen Planungen Berück-sichtigung finden sollten.


Seitens der SPD-Fraktion brachte Rm Harnisch zum Ausdruck, dass er sich durch die Umset-zung des dortmund-projectes eine stärke Nachfrage nach Eigentum und hochwertigen Miet-wohnungen erhoffe. Es sei von daher wichtig, durch den neuen Flächennutzungsplan und ent-sprechende B-Pläne dieser Entwicklung Rechnung zu tragen.


Nach Auffassung von Rm Münch (Bürgerliste) sei es außerdem wichtig, die Rahmenbe-dingungen zu verbessern, wozu seiner Meinung nach die Schließung von Kinderspiel-
plätzen oder Jugendtreffs sicherlich kontraproduktiv seien.


Auf Seiten der Verwaltung erklärte StR Sierau, dass der vorgelegte Wohnungsmarktbericht deutlich mache, dass die Stadt Dortmund in diesem Bereich den richtigen Weg beschreite, was letztendlich auch durch den in diesem Bericht enthaltenen Städtevergleich deutlich werde.


Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


3.6 Sanierungsgebiet "Neue Evinger Mitte"
Erweiterung des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes "Neue Evinger Mitte"
(Drucksache Nr.: 01634-01)

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die förmliche Erweiterung des Sanierungsgebietes „Neue Evinger Mitte“.


3.7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallgebührensatzung AbfGS) - 2002
(Drucksache Nr.: 01735-01)

Zust. StA 20

Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste sowie der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:



Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;
- nimmt den Wirtschaftsplan 2002 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2002 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;
- beschließt das Investitionsprogramm 2002 bis 2006 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;
- nimmt den Finanzplan 2002 bis 2006 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen zu Kenntnis.


3.8 Neuwahl von stellvertretenden Mitgliedern des Beirates bei der unten Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 01268-01)

Zust. StA 60

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Wahl-vorschlages der beteiligten Verbände (siehe Schreiben des Beirates bei der unteren Land-schaftsbehörde vom 11.11.2001) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt aus den Vorschlägen der nach § 11 Landschaftsgesetz NRW vorschlagsberechtigten Verbände neu stellvertretende Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde.


3.9 Förderung des Einfamilienhausbaus - Umstellung der Förderbeiträge auf Euro
(Drucksache Nr.: 01712-01)

Zust. StA 23

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den auf Euro umgestellten gerundeten Förderbeiträgen zu.

3.10 Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01790-01)

Zust. StA 66

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.


3.11 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01379-01)

Zust. StA 68

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

3.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2002
(Drucksache Nr.: 01791-01)

Zust. StA 20

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßen-reinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßen-reinigungs- und Gebührensatzung).


3.13 Vorschlag der Bürgerliste vom 02.11.2001 mit der Bezeichnung
" Umweltsituation in Dortmund "

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes gab Rm Münch (Bürgerliste) folgende Erklärung zu Protokoll:
„Zunächst möchte ich mich bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister, ganz herzlich bedanken, dass Sie diesen Punkt auf die Tagesordnung gesetzt haben. Das ist ja nicht üblich. Die Gemeindeordnung gibt Ihnen hier eine sehr große Machtbefugnis und die Einzelmitglieder haben eigentlich kaum etwas zu melden. Deshalb ist es von Ihnen demokratisch sehr fair auch diese Dinge einmal zu besprechen und ich denke der Punkt „Situation der Umwelt“ sollte aufgrund seiner großen Bedeutung schon im Rat der Stadt Dortmund diskutiert werden.
Meiner Meinung nach ist es nicht ausreichend einfach nur einen Bericht vorzulegen und diesen dann ohne Diskussion einfach zur Kenntnis zu nehmen. Wir haben gerade über den Bericht zur Wohnungsmarktentwicklung gesprochen und wir sollten auch über den Umweltbericht sprechen. Im AUSW hat darüber auch keine Diskussion stattgefunden und deshalb können wir diesen hier und heute führen. Die Tagesordnung ist ja auch nicht so voll. Ich glaube, wir werden heute nicht hier so lange sitzen wie gestern im AUSW. Und ich betone es noch einmal. Unsere Umweltsituation in Dortmund ist wichtig. Es geht um die natürlichen Lebensgrundlagen unserer Stadt. Kommen wir jetzt zu diesem Bericht.
Stellen Sie sich vor, Sie müssen einen Schulaufsatz schreiben. Thema: Die Situation der Umwelt in Dortmund. Und dann wird dieser Bericht vorgelegt. Dann könnte man sagen: „Thema verfehlt, sechs, setzen! Es ist in der Tat kein Bericht über die Situation der Umwelt in Dortmund. Es ist in der Tat, und dass hatten der Oberbürgermeister und Herr Sierau auch gerade schon gesagt, es ist ein durchaus interessanter Bericht über die Tätigkeiten der Umweltverwaltung und ich sage das ganz klar, es ist ein beeindruckender Bericht über die zahlreichen hervorragenden Projekte, die die Umweltverwaltung hier realisiert hat oder noch realisieren will.






Ich möchte das weiter begründen. Es ist eher ein Rechenschaft- und ein Tätigkeitsbericht und deshalb sollte man vielleicht zukünftig diesen Bericht auch anders nennen. Herr Oberbürgermeister, Sie sprechen ja selbst von einem Umweltbericht in ihrem Vorwort und dass ist meiner Meinung nach auch völlig berechtigt, nur wenn Herr Sierau schreibt: „Mit diesem nun vorliegenden zweiten Bericht können sie sich zunächst über die derzeitigen Situation der Umwelt in Dortmund informieren.“ Dann muss ich sagen, das stimmt nicht. Sie können sich über beispielhafte und hervorragende Umweltprojekte informieren und ich vermute einmal, dass das auch der Sinn ist, denn viele Ämter legen ja einen Rechenschaftsbericht vor. Warum auch nicht.
Ich möchte aber vorstellen, was ich eigentlich von einem Bericht erwarte, der heißt: „Situation der Dortmunder Umwelt“. Es sollte eine umfassende Darstellung aller abiotischen und biotischen Umweltfaktoren sein, die unser Leben in Dortmund beeinflussen. Hier könnte ich mir vorstellen, dass nicht nur die eigenen Daten, die das Umweltamt sammelt sondern auch Daten aus dem TEMES- und LIMES-System des z. B. bei der Luftqualität Landesumweltamt vernetzt werden und hier zusammenfassend bewertet werden. Wichtig ist mir, Zeitreihen darzustellen, denn meiner Meinung nach ist tatsächlich die Luftqualität, das sage ich einmal nicht subjektiv, besser geworden obwohl möglicherweise auch neue Probleme dazugekommen sind. Dortmund war einmal eine Stadt, wo es die größten Nickelbelastungen in ganz NRW gab. Ist das immer noch so? Dazu sollte der Umweltbericht eine Aussage treffen. Daten zur Trinkwasserqualität.
Ein ganz wichtiges Medium, welches eigentlich auch in einem Umweltbericht über die Situation der Umwelt aufgeführt werden sollte. Veränderungen des Stadtklimas, die Zerstörung von Frischluftschneisen oder von Kaltluftschneisen durch Bebbauungen fehlen ebenfalls in diesem Bericht. Ganz aktuell jetzt auch im Rahmen des Baus dieses Westfalensegels in der Innenstadt.
Zum Bodenbereich: Wie hat sich die Flächensituation entwickelt? Ich habe ja die eine oder andere Anfrage dazu gestellt. Wie hat sich die Flächenversiegelung entwickelt? Was sind weitere Perspektiven? Nimmt die Versiegelung weiter zu oder stagnieren wir? Und natürlich auf der anderen Seite: Wie sieht die Situation aus mit den geschützten Bestandteilen. Wieviel Prozent haben wir denn? Sind es immer noch 2,1 % oder sogar weniger, da im Landschaftsplan Do-Süd einige Gebiete ja sogar zurückgestuft worden sind? Und natürlich gehören in diesen Bericht auch Aussagen über die aktuelle Situation der bedrohten und hier lebenden Tiere und Pflanzen.
Allerdings sollte man möglicherweise auch Umweltdaten mit Gesundheitsdaten verknüpfen. Z.B. umweltbedingte Krankheiten, hier wäre es vielleicht einmal ganz gut, eine Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt anzustreben. Meiner Meinung nach auch alles Dinge, die in einen Umweltbericht gehören, der sich „Situation der Dortmunder Umwelt“ nennt. Aber ich gehe davon aus, dass es letztendlich keine böse Absicht war und ich hoffe, dass all’ die Daten, die ich mir wünsche, tatsächlich im Masterplan Umwelt präsentiert werden. Denn, meine Damen und Herren, wir brauchen diese Daten, um täglich über unsere natürliche Lebensgrundlage in Dortmund auch sachgerecht entscheiden zu können.
Ich möchte deshalb nur beispielhaft chronologisch zu einigen Projekten Stellung nehmen, die in diesem Bericht aufgeführt worden sind.







Fangen wir an mit der Umweltinformation. Ganz oben angesiedelt ist die Neugestaltung des Umweltpreises. Offenbar hat der Umweltpreis eine sehr große Bedeutung für diese Stadt. Das finde ich auch gut so. Nun die Stadt ist aber auch in einer finanziell schlechten Situation. Und da habe ich mich dann als kleiner Ratsvertreter aufgemacht und nach einem Sponsor gesucht, um den Umweltpreis gerade für die Jugendlichen zu verdoppeln. Ich habe einen Sponsor gefunden. Wir wollten gestern das tatsächlich auch der Öffentlichkeit präsentieren. Nur hat dann unsere Umweltverwaltung mir ganz schnell einen Knüppel zwischen die Beine geworfen und gesagt, dass das formal so nicht richtig sei. Das müsste der Rat vorher entscheiden, ob denn auch ein Sponsor hier sponsoren darf. Ich denke, dass ist kontraproduktiv. Und wenn man den Umweltjugendpreis ernst nimmt, dann sollte man hier tatsächlich auch die Eigeninitiative eines Ratsmitgliedes annehmen und diesem nicht Knüppel zwischen die Beine werfen, aus welchen der Gründen auch immer. Ich will das hier psychologisch nicht weiter hinterfragen. Und ich befürchte jetzt tatsächlich, dass das Umweltamt, was diese Form des Ökosponsoring angeht, hier viel Porzellan zerschlagen hat. Deshalb meine Bitte an Sie, Herr Oberbürgermeister, ich habe das auf unserem Gespräch mit der Umweltverwaltung auch gesehen, ich schätze Sie als einen fairen und ehrlichen Ermittler. Deshalb bitte ich Sie, klinken Sie sich da bitte ein, dass uns dieser Sponsor nicht verloren geht, so dass wir in der Tat den Umweltpreis finanziell stärker honorieren können. Denn letztendlich geht das Geld ja auch wieder in Umweltprojekte der Kinder und Jugendlichen.
Deshalb finde ich es nach wie vor sehr schade, dass die Umweltverwaltung sich dort so präsentiert hat und diesen Ökosponsoring vereitelt hat und eine gute Chance zur Attraktivitätssteigerung des Umweltjugendpreises vermasselt hat.
Wir kommen nun zum zweiten Punkt: Das Dortmunder Luftinformationssystem. Hier ist der Umweltverwaltung wirklich ein großer Wurf gelungen. Ich selbst nutze dieses System sehr häufig. Ich finde es eigentlich eine sehr große Bereicherung. Und man ist immer auch sehr aktuell.
Lärmminderungsplanung: Hier vermisse ich natürlich die Bewertung des Fluglärms. Bei dem Thema Landschaft und Naturentwicklung, wie z. B. die ökologische Bedeutung Phoenix-West sind natürlich Kleinigkeiten vergessen worden. So wird auf Tierarten, die auf der Roten Liste stehen, nicht eingegangen. Das kann passieren. Der wichtige Forschungsauftrag Kompensationsmanagement in Kooperation mit der Universität Dortmund ist ein sehr gelungenes Projekt und die Stadt Dortmund ist hier ganz aktuell am Nabel der Zeit. Auch dass das Umweltamt sich um gefährdete Tierarten, wie den Fledermäusen, kümmert, die oftmals auch von den Naturschutzverbänden mangels Personal häufig vernachlässigt werden, kann ich nur begrüßen.
Das Problem mit den Reitwegen wird ja auch kurz angerissen. Hier bitte ich, viel stärker auf das Verursacherprinzip zu achten. Wer produziert uns denn die Reiter in Dortmund? Das sind die Reiterhöfe, die meistens aus landwirtschaftlichen Betriebe stammen. Und auf einem Termin mit der Verwaltung, musste ich feststellen, dass die Verwaltung sich bemüht, auf landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe von Reithöfen Reiterwege anzubieten. Aber die Besitzer der Reiterhöfe, die Besitzer der Felder geben dann nicht zwei Meter ab, so dass das Problem Reitwege nach wie vor bestehen bleibt. Reitwege in ökologisch wertvollen Gebieten, wie z. B. einmal auch in Wäldern, lehne ich nach wie vor ab.







Was ich in diesem Bericht, und ich bewerte es jetzt einfach als einen Tätigkeitsbericht, vermisse, ist die teilweise sehr gute Arbeit zum Biotopmanagement in Dortmund. Es sind sehr wichtige Aktionen, wie die ökologische Verbesserung in Salingen oder Biotoppflegemaßnahmen im Wannebachtal in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden durchgeführt worden. Ich denke, so etwas kann man also durchaus erwähnen, d. h. den wichtigen praktische Naturschutz hier vor Ort und die Aktivitäten der DoDi-Umwelttruppe des Umweltamtes. Und auch die Maßnahme im Siesack hätte man aufführen können, wenn sie nicht zum falschen Zeitpunkt durchgeführt worden wäre.
Auch fehlt mir ein Bericht der Artenschutzbehörde über ihre Aktivitäten bei exotischen Tierarten; die Landschaftswacht und der Landschaftsbeirat werden ebenfalls überhaupt nicht erwähnt.
Ich möchte jetzt nicht weiter auf die einzelnen Punkte eingehen, wie z. B. auf das tolle Projekt mit dem ökologischen Umgang mit Regenwasser. Vielleicht noch zwei kleine Anregungen. Es ist auch in einer Literaturliste eine Broschüre vorgestellt worden. Hier vermisse ich tatsächlich eine stärkere Integration auch der Naturschutzverbände. Die AGARD ist dabei nicht dran beteiligt worden. In Ihrer Broschüre am ökologisches Bauen, wo andere Hinweise zum Schutz, auch für bedrohende Tiere gegeben werden, ist nicht berücksichtigt worden.
Und deshalb ist meiner Meinung nach die Umweltverwaltung gut beraten, neben den Experten in der Umweltverwaltung, auch noch externe Experten aus den Naturschutzverbänden stärker zu integrieren.
Was mich natürlich besonders freut, sind die zwei Seiten mit meinen Anträgen und Vorschlägen im AUSW zur Verbesserung der Umweltsituation in Dortmund. Schön, dass Sie dazu nicht bemerkt haben, dass diese von den großen Fraktionen doch meistens abgelehnt worden sind. Sie brauchen jetzt auch keine Angst zu haben, das mich diese Dokumentation meiner Anträge so schmeichelt, dass ich künftig dann sogar noch mehr stellen werde. Vielmehr hoffe ich besonders nach dem klärenden Gespräch mit der Umweltverwaltung beim Oberbürgermeister zukünftig Umweltangelegenheiten viel eher in einem persönlichen Gespräch mit der Umweltverwaltung zu klären, anstatt immer gleich einen Antrag zu stellen.
Ich komme nun zum Fazit. Ich habe auch keinen Antrag, dem Sie heute hier zustimmen sollen. Unser Oberbürgermeister schreibt im Vorwort: „Der Bericht hat sein Ziel erreicht, wenn er möglichst viele Dortmunderinnen und Dortmunder dazu veranlasst, in ihrem Umfeld zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur und den natürlich Lebensgrundlagen zu gelangen.“
Nun Herr Oberbürgermeister, dieser Wunsch ist bei mir in Erfüllung gegangen. Ich hoffe auch, er ist bei vielen meiner Ratskollegen angekommen. Aber wenn ich also dann sehe, wie Umweltengagement von der Umweltverwaltung in Sachen Umweltpreis zunichte gemacht wird und mir wieder ein Knüppel zwischen die Beinen geworfen wird, finde ich das nicht sehr produktiv.
Es ist kein Bericht über die Situation der Dortmunder Umwelt. Diesen Bericht erwarte ich noch. Ich hoffe, er wird dann im Masterplan Umwelt vorgelegt werden. Aber die Verwaltung hat einen durchaus beeindruckenden Bericht über die zahlreichen und vielfältigen Aktivitäten unserer Umweltverwaltung vorgelegt.“

Im übrigen verständigte sich der Rat der Stadt darauf, so wie dies im Ältestenrat verabredet wurde, dass der Bericht zur Umweltsituation in Dortmund von der Verwaltung auf die Tages-ordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gesetzt wer-den solle.

3.14 Anfrage der Bürgerliste vom 02.11.2001 mit der Bezeichnung
" Integrierter Artenschutz auf wiederzunutzenden Industriebrachen und Realisierung eines Öko-Lehrpfades auf Phoenix-West "

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


3.15 Anfrage der Bürgerliste vom 02.11.2001 mit der Bezeichnung
" Realisierung von Artenschutzmaßnahmen im B - Plan östl. Derner Strasse "

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Münch (Bürgerliste), ob es aus Sicht von
OB Dr. Langemeyer empfehlenswert sei, die Konkretisierung von Artenschutz-
maßnahmen im genannten Bereich in einem persönlichen Gespräch mit der Um-weltverwaltung zu besprechen, erklärte OB Dr. Langemeyer, dass aus seiner Sicht
persönliche Gespräche immer gut seien.


3.16 Anfrage der Bürgerliste vom 05.11.2001 mit der Bezeichnung
" Ankauf von Flächen für den Naturschutz "

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


3.17 Anfrage der DVU vom 12.11.2001 mit der Bezeichnung
" Die Straßenbahn im Dortmunder Osten IV "

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


3.18 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Operationelles Programm und Startprojekte
(Drucksache Nr.: 01628-01)

Seitens des Ausländerbeirates nahm Herr Güclu zu der o. a. Angelegenheit Stellung.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass ein großer Teil der ausländischen Bevölkerung in der Dortmunder Nordstadt mittel- und unmittelbar von den derzeit geplanten Projekten betroffen seien, was er anhand einiger Beispiele verdeutlichte.

Insofern wäre es aus Sicht des Ausländerbeirates wünschenswert, wenn dieser nicht nur über die geplanten Maßnahmen informiert würde, sondern auch bei der Umsetzung sein Wissen und seine Möglichkeiten in Rat und Tat einbringen könnte.


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Kröger-Brenner, dass ihre Fraktion die in der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt enthaltene Maßnah-men ausdrücklich begrüße.

Auch ihre Fraktion halte es für wünschenswert, wenn der Ausländerbeirat im weiteren Verlauf stärker beteiligt werden könnte. Im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen erläuterte sie den von ihrer Fraktion zum o. a. Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag.
Auf Seiten der DVU erklärte Rm Branghofer, dass man die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, weil man der Auffassung sei, dass dieses Projekt nur dazu diene, die multikulturellen Verhältnisse in der Dortmunder Nordstadt zu stabilisieren.
Weiterhin informierte StR Sierau den Rat der Stadt darüber, dass das vorliegende Projekt mittlerweile durch die EU-Kommission notifiziert worden sei. Dies bedeute letztendlich, dass das vorgelegte Konzept von der EU-Kommission akzeptiert wurde.

Weiterhin wies er daraufhin, dass sich der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Woh-nen in seiner Sitzung am 19.12.2001, so wie dies auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beantragt worden sei, auf der Grundlage einer entsprechenden Verwal-tungsvorlage konkret mit Vorschlägen zur Installation des Projektes Quartiersmana-gement beschäftigen werde.


Auch Rm Giese begrüßte für die SPD-Fraktion die Verwaltungsvorlage hinsichtlich der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN. Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass hierdurch der Dortmunder Nordstadt eine große Chance eröffnet wurde, aus der schwierigen Situation, in der sich dieser Stadtteil befinde, herauszukommen.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen brachte er zum Ausdruck, dass es auch für seine Fraktion selbstverständlich sei, dass der Ausländerbeirat im weiteren Verfahren entsprechend eingebunden werde. Weiterhin begründete Rm Giese die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich des von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrages.


Auch für die CDU-Fraktion signalisierte Rm Dr. Eiteneyer die grundsätzlich zustimmende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der o. a. Angelegenheit. Nach Auffassung der CDU-Fraktion sei es ein guter Versuch, die Dortmunder Nordstadt weiter zu entwickeln und in diesem Bereich auf den verschiedensten Gebieten neue Strukturen zu schaffen.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen begründete er den von seiner Fraktion zum o. a. Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag. Hierbei machte er deutlich, dass man es für notwendig erachte, dass mindestens einmal im Jahr sowohl in der BV Innenstadt-Nord und im Ausländerbeirat, als auch im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und im Rat der Stadt hinsichtlich der Umsetzung dieses Projektes berichtet werde, um so eine Art Erfolgskontrolle zu haben.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 24.10.2001 ab:
1. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt die EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen. Er erkennt den Aufbau neuer Strukturen im gewerblich, quartiersbezogenen und kulturellen Bereich als geeignetes Mittel an, um den sozialen Frieden zu sichern und die Nordstadt fortzuentwickeln. Das erklärte Ziel der Förderinitiative kann jedoch nicht nur in der Stabilisierung der Situation bestehen. Die Bestrebung des Projektes muss vielmehr auf eine Verbesserung der sozialen Situation sowie der individuellen Lebenssituation der Bewohner abzielen.




Der Rat der Stadt Dortmund sieht die Verwirklichung der Leitziele in engem Zusammenhang mit einer gezielten und konsequenten Sprachförderung ausländischer Mitbürger. Zur erfolgreichen Integration und zur Verbesserung individueller Zukunftschancen setzt er sich daher für die Auflage zusätzlicher Sprachförderungsprojekte ein. Nur mit den entsprechenden sprachlichen Vor-aussetzungen können junge Menschen aus der Nordstadt aktiv am Schulun-terricht teilnehmen, eine Berufsausbildung abschließen und erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt bestehen. Erst in Kombination mit einer Förderung von Ausbildung und Sprache können die Projekte der URBAN II Initiative greifen und die Dortmunder Nordstadt voranbringen.


2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Überprüfung der Projektumsetzung regelmäßig Erfolgsbericht zu erstatten, die u. a. auch einen Nachweis über die Verwendung städtischer Mittel enthalten sollen. Über diese Berichte soll außer im Rat sowohl im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung als auch in der BV Innenstadt-Nord mindestens einmal im Jahr beraten wer-den. Die genannten Gremien sollen auf diese Weise die Möglichkeit erhalten, stärker als bisher auf die Umsetzung von URBAN II Projekten Einfluss zu nehmen.

2. Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.11.2001 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der FDP folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zur AUSW-Sitzung am 19.12.2001 konkrete Vorschläge zur Installation des Projektes Quartiersmanagement vorzustellen.

Über etwaige Veränderungen gegenüber den im Projektbogen dargestellten Modalitäten, insbesondere was die Anzahl der Quartiere und die Trägerschaft anbelangt, entscheidet der Rat.

Der Projektbeginn wird in Abstimmung mit den Trägern des Quartiersmana-gements im ersten Halbjahr 2002 sein.


3. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 28.09.2001 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der FDP folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, das Operationelle Programm für die Dortmun-der Nordstadt im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II mit einem Gesamtkostenvolumen von 28.646.000,00 Euro durchzuführen. Bis Ende 2006 werden die letzten Projekte begonnen. Sie sind bis 2008 zu be-enden und abzurechnen. Das Programmplanungsdokument für die Teilnah-me der Stadt Dortmund an der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II (Operationelles Programm), die Anlagen zu URBAN II und die Programm-ergänzung zum Programmplanungsdokument (Projektbögen und der Zeit-, Maßnahme- und Kostenplan) sind Bestandteil der Vorlage.

II. Der Rat der Stadt beschließt zum Programmschwerpunkt 1 „Verbesserung der stadträumlichen Qualitäten“ folgende Startprojekte mit einem Kosten-volumen von 4.990.250,00 Euro.

1. die Gesamtdurchführung des Projekts „Erlebniswelt Fredenbaum“
im Zeitraum von 2001 bis 2003 mit einem Kostenvolumen von 2.250.000,00 Euro. Das zusätzliche Budget gegenüber dem Grund-satzbeschluss vom 21.09.2000 in Höhe von rd. 4.000.000,00 DM bzw. 2.045.000,00 Euro und des Ausführungsbeschlusses für den 1.Bauab-schnitt zu Kosten von 2.130.000,00 DM bzw. 1.091.000,00 Euro vom 05.04.2001 beinhaltet die projektbezogenen Publizitätsmaßnahmen, die intensiven Beteiligungsverfahren und erlebnispädagogische Schulungs-maßnahmen für Multiplikatoren in der Nordstadt. Die bisherigen von der Stadt getragenen Kosten für den 1.BA werden zur Gesamtfinan-zierung des Eigenanteils des URBAN II-Programms herangezogen (siehe Punkt 4 der Vorlage)

2. die Durchführung der Planungs- und Beteiligungsphase für das Projekt „Jugendtreff Stollenpark“. Im Zeitraum von 2002 bis 2003 soll mit einem Kostenvolumen von 750.000,00 Euro der Neubau des Jugend-treffs mit Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern durchgeführt werden.
3. die Durchführung der Planungs- und Beteiligungsphase für das Projekt „Plätze und öffentliche Räume“. Im Zeitraum von 2002 bis 2003 wird ein Kostenvolumen von 750.000,00 Euro für Umgestaltungsmaßnahmen in den Teilgebieten Haydnstraße und Tiefe Straße zur Verfügung ge-stellt.
4. die Durchführung des Projekts „Bilderflut“ zur Fassadengestaltungen und Kunst im öffentlichen Raum im Zeitraum von IV. Quartal 2001 bis Ende 2003 mit einem Kostenvolumen von 170.000,00 Euro. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Projekts nach 2003 bis Mitte 2006.
5. die Durchführung des Projekts „Maßnahmen zur Wohnumfeldver-besserung und Sauberkeit“ durch Einsatz der Erfahrungen aus dem UPP-Projekt im Rahmen der Umweltinitiative Scharnhorst-Ost durch Beratung, Aufklärungskampagnen, Aktionen und Projekten im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 215.250.00 Euro.
6. die Durchführung des Projekts „Prävention von Kinderunfällen“ im Zeitraum von IV. Quartal 2001 bis Ende 2003 mit einem Budget von 90.000,00 Euro. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Projekts nach 2003 bis 2005.
7. die Durchführung des Projekts „Ökologische Modernisierung“ von städtischen Immobilien mit Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in der Nordstadt im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Budget von 600.000,00 Euro.
8. die Bereitstellung eines Budgets von 165.000,00 Euro für zusätzliche Personalressourcen für die Lenkungsgruppe im Stadtplanungsamt für Projektentwicklungen und Planungsleistungen für den Zeitraum von IV. Quartal 2001 bis 2006 als Teil der Projektbetreuung des Programm-schwerpunkts 1.

III. Der Rat der Stadt beschließt zum Programmschwerpunkt 2 „ Förderung der Lokalen Ökonomie“ die folgenden Startprojekte mit einem Kostenvolumen von 6.605.000,00 Euro



1. die Durchführung des Projekts „Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsbüro Nordstadt“ im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 780.000,00 Euro. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Projekts nach 2004 bis 2006.
Der Ratsbeschluss vom 13.04.2000 des Projekts „L.Ö.N.E.! – Lokale Ökonomie in der Dortmunder Nordstadt entwickeln!“ wird mit Start von URBAN II aufgehoben.

2. die Durchführung des Projekts „Controlling Metall-Handwerk“ zur Qualifizierung von Handwerksbetrieben der Metallverarbeitung im Bereich Einsatz von Controlling-Werkzeugen als marktstrategische Instrumente im Zeitraum von 2002 bis 2003 mit einem Kostenvolumen von 348.000,00 Euro.

3. die Durchführung des Projekts zur Imagewerbung der „Gewerbe-vereine Borsigplatz, Münsterstraße und Schützenstraße“ mit einem Budget von 38.000,00 Euro für das Jahr 2002. Es besteht die Option der jährlichen Bereitstellung des Budgets bis 2006.

4. die Durchführung des Projekts „Gründung und Festigung von Betrieben“ durch Einsatz von Unternehmensberatern für die kleinen und mittleren Betriebe in der Nordstadt mit einem Budget von 198.000,00 Euro für den Zeitraum von 2002 bis 2004. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Budgets nach 2004 bis 2006.

5. die Durchführung des Projekts „Handwerksähnliche Betriebe
im Zeitraum von 2002 bis 2003 mit einem Kostenvolumen von 230.000,00 Euro.

6. die Durchführung des Projekts „Individuelle Beratung nach Betriebsauflösungen“ im Zeitraum von 2002 bis 2003 mit einem Kostenvolumen von 118.000,00 Euro.
7. die Durchführung des Projekts „Kulinarische Nordstadt“ im Zeitraum von 2002 bis 2003 mit einem Kostenvolumen von 77.000,00 Euro.
8. die Durchführung des Projekts „Berufliche Integration von Migrantinnen“ im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 425.000,00 Euro. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Projekts nach 2004 bis 2006.
9. die Durchführung des Projekts „Berufliche Integration besonderer Zielgruppen“ im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvo-lumen von 459.000,00 Euro.
10. die Durchführung des Projekts „Betriebsentwicklung KMU“ mit einem Budget von 264.000,00 Euro für den Zeitraum von III. Quartal 2002 bis II. Quartal 2006. Für dieses Projekt soll für den gesamten Zeitraum eine zusätzliche Stelle bei der WBF-DO eingerichtet werden. Die vorgesehenen Projektmittel sind der WBF-DO zuzuführen.
11. die Durchführung des Projekts „Griechischer Unternehmensverband“ im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 360.000,00 Euro.
12. die Durchführung des Projekts „Initiative für Geringqualifizierte
im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 710.000,00 Euro.
13. die Durchführung des Projekts „Integrationsförderung beim Über-gang von Schule in Beruf“ im Zeitraum von II. Quartal 2002 bis I. Quartal 2004. Es ist geplant, diesen Zeitraum des Projekts aus Arbeitsmarktmitteln der Bundesanstalt für Arbeit zu finanzieren. Für diesen Zeitraum werden aus URBAN II 20.000,00 Euro pro Jahr an Projektmitteln zur Verfügung gestellt. Es besteht die Option der jähr-lichen Verlängerung des Projekts nach 2004 bis 2005 aus URBAN II-Mitteln.
14. die Durchführung des Projekts „Netzwerk -Übergang Schule in
Beruf -“ im Zeitraum von II. Quartal 2002 bis I. Quartal 2004. Es ist geplant, diesen Zeitraum des Projekts aus Arbeitsmarktmitteln der Bundesanstalt für Arbeit zu finanzieren. Für diesen Zeitraum werden aus URBAN II 20.000,00 Euro pro Jahr an Projektmitteln zur Verfü-gung gestellt. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Projekts nach 2004 bis 2005 aus URBAN II-Mitteln.
15. die Durchführung des Projekts „Professionalisierung von Beschäf-tigungs- und Qualifizierungsgesellschaften“ im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 384.000,00 Euro.
16. die Durchführung des Projekts „Türkischer Unternehmensverband“ im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 360.000,00 Euro.
17. die Durchführung des Projekts „Umbau eines ehemaligen Hoesch-Gebäudes“ im Jahr 2002 mit einem Kostenvolumen von 818.000,00 Euro. Die Projektrealisierung erfolgt vorbehaltlich der Klärung der Eigentumsfrage bzw. der dinglichen Sicherung der Fördermittel.
18. die Bereitstellung eines Budgets inklusive Projektmittel für zusätzlich zu entwickelnde Projekte von 996.000,00 Euro für 2 zusätzliche Stellen inkl. Projektmittel bei der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund für den Zeitraum von 2002 bis 2006 zur Projektbetreuung des Programmschwerpunkts 2.

Die vorgesehenen Budgetmittel für den Programmschwerpunkt 2 sind nach Vorlage des Bewilligungsbescheides auf Anforderung der WBF-DO an diese weiterzuleiten.

IV. Der Rat der Stadt beschließt zur Realisierung der Ziele des Programm-schwerpunkts 3 „Aufbau von bewohnergetragenen Einrichtungen und Strukturen“ die folgenden Startprojekte mit einem Kostenvolumen von 3.906.000,00 Euro



1. die Durchführung des Projekts Betreuung und „Integration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen“ insbesondere im Bereich Nordmarkt im Zeitraum von 2002 bis 2003 mit einem Budget von 120.000,00 Euro. Es besteht die Option der jährlichen Bereitstellung
des Budgets nach 2002 bis 2005.
2. die Durchführung des Projekts „Konfliktvermittlung“ im Zeitraum von IV. Quartal 2001 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 257.000,00 Euro.

3. die Durchführung des Projekts „Elterncafes“ an 3-4 Grundschulen in der Nordstadt im Zeitraum von 2002 bis 2003 mit einem Kostenvolumen von 273.500,00 Euro. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Projekts nach 2003 bis 2005.
4. die Durchführung des Projekts „Schülerclubs“ an 2 weiterführenden Schulen in der Nordstadt im Zeitraum von 2002 bis 2003 mit einem Kostenvolumen von 150.000,00 Euro. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Projekts nach 2003 bis 2005.
5. die Durchführung des Projekts „Quartierszentrum Wichern“ im ehemaligen Gemeindehaus in der Alsenstraße im Zeitraum von IV. Quartal 2001 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 1.091.000,00 Euro zur Investition und zur Anschubfinanzierung. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung der Anschubfinanzierung nach 2004 bis II. Quartal 2006.
6. die Durchführung des Projekts „Quartierszentrum Nordpol“ im ehemaligen Gemeindehaus in der Flurstraße im Zeitraum von 2002 bis 2004 mit einem Kostenvolumen von 850.000,00 Euro zur Investition und Anschubfinanzierung. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung der Anschubfinanzierung nach 2004 bis II. Quartal 2006.
7. die Durchführung des Projekts „Quartiersmanagement“ in 3-5- Quartiersbüros in der Nordstadt im Zeitraum von 2002 bis 2003 mit einem Kostenvolumen von 700.000,00 Euro. Es besteht die Option der jährlichen Verlängerung des Projekts nach 2003 bis 2006.
8. die Bereitstellung eines Budgets von 465.000,00 Euro für zusätzliche Personalressourcen für die Lenkungsgruppe im Stadtplanungsamt für Projektentwicklungen und Projektbetreuungen für den Zeitraum von
IV. Quartal 2001 bis 2006 als Teil der Projektsteuerung des Pro-grammschwerpunkts 3.

V. Der Rat der Stadt beschließt zur Realisierung der Ziele des Programm-schwerpunkts 4 „Technische Hilfen“ mit einem Kostenvolumen von 1.015.000,00 Euro

1. die Bereitstellung eines Budgets von 405.000,00 Euro für den gesamten URBAN II-Zeitraum im Rahmen der Erweiterung der personellen Res-sourcen der Lenkungsgruppe im Stadtplanungsamt zur Verwaltung und Durchführung der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II in Dortmund.


2. die Bereitstellung eines Budgets von 610.000,00 Euro für den gesamten URBAN II-Zeitraum zur Evaluation und Begleitforschung, für pro-grammbezogene Publizitätsmaßnahmen und für die Teilnahme am deutsch-österreichischem URBAN-Netzwerk.

VI. Das Gesamtvolumen von 28.646.000,00 Euro wird zu 2.300.000,00 Euro nicht im Haushalt kassenwirksam. Von den verbleibenden 26.346.000,00 Euro sind 1.845.000,00 Euro im Wirtschaftsplan der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund veranschlagt. Die restlichen 24.501.000,00 Euro werden zu 22.118.000,00 Euro im Vermögenshaushalt und zu 2.383.000,00 Euro im Verwaltungshaushalt des Stadtplanungsamtes veranschlagt.

Aus sämtlichen für die URBAN II-Projekte bereitgestellten Finanzmittel lässt sich für die anderen Fachbereiche keine Ausweitung ihrer Budgets für angrenzende Projekte ableiten. Impulse aus URBAN II-Projekten zum ergänzenden Einsatz von Budgets aus anderen Fachbereichen sind jedoch erwünscht und gewollt.

VII. Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung von URBAN II ab 2002 zwei zusätzliche Stellen einzurichten. Die Stellen sind mit einem KW-Vermerk für 2008 zu versehen. Eine Vorgriffsbesetzung ist vorzunehmen.

Die Stellen werden aus Fördermitteln im Rahmen des URBAN II-Programms voll finanziert.

VIII. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt das Operationelle Programm für die Dortmunder Nordstadt sowie die Planung und Durchführung der unter den Ziffern II bis V genannten Projekte zustimmend zur Kenntnis.
IX. Weitere Projekte werden dem Rat und seinen Gremien zur gegebenen Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt. Dem Rat wird jährlich und auf Anfrage ein Sachstandsbericht zur Kenntnis gegeben.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr für eine Pause unterbrochen.













3.19 Bauleitplanung
130. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan In W 123 –Verlängerung Strobelallee-
sowie Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses In W 121 –Tassiloweg-
hier: I. Zustimmung zur Konkretisierung des Erschließungs- und Stellplatzkonzeptes
für das Westfalenstadion
II. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (130. Änderung)
III. Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.03.2000
(In W 121 – Tassiloweg -)
IV. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes In W 123 –Verlängerung Strobelallee-
V. Beschluss zur Bürgerbeteiligung

Zust. StA 61

OB Dr. Langemeyer wies zunächst im Hinblick auf den bevorstehenden Termin beim DFB anlässlich der Bewerbung der Stadt Dortmund als Austragungsort für die Fußballwelt-meisterschaft 2006 daraufhin, dass ihm persönlich es ganz wichtig sei, dass offensichtlich im Rat der Stadt ein Konsens hinsichtlich der o. a. Angelegenheit herbeigeführt werde.

Insofern begrüßte er ausdrücklich den gemeinsam von der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag in o. a. Sache.


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus verdeutlichten die Ratsmitglieder Kröger-Brenner sowie Krüger die ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der beabsichtigten Beschlussfassung. Dies habe nichts damit zu tun, dass ihre Fraktion grund-sätzlich für die Beteiligung der Stadt Dortmund an der Fußballweltmeisterschaft 2006 oder an Olympia 2012 sei.

Bei der Begründung der ablehnenden Haltung forderte man dazu auf, anstelle der Schaffung neuer Stellplätze, diese abzulösen, um stattdessen die Bedingungen des öffentlichen Personennahverkehrs in diesem Bereich zu verbessern.


Seitens der CDU-Fraktion erklärte Rm Jung, dass man es gut finde, dass der Stadionbetreiber sich bemühe, Standort für die Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft 2006 zu sein, da dies letztendlich zu einem ungeheuren Imagegewinn für die Stadt Dortmund führen werde.

Dass die Stadt Dortmund die entsprechenden Verkehrsinfrastrukturen schaffen müsse, sei selbstverständlich. Hierbei müsse man berücksichtigen, dass das Westfalenstadion kein isolierter Standort, sondern Teil eines Veranstaltungszentrums mit den daraus resultierenden Besonderheiten sei.

Weiterhin verdeutlichte Rm Jung (CDU) im Gegensatz zu den Sprechern der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus nochmals die Notwendigkeit, ausreichend Stellplätze vorzuhalten.

Insofern sei man unter Zugrundelegung des gemeinsam mit der SPD-Fraktion gestellten Antrages auf einem guten Weg.


Wie Rm Jung (CDU) signalisierte auch Rm Harnisch (SPD) die zustimmende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der zur Beschlussfassung anstehenden Angelegenheit.

Dass es diesbezüglich noch eine Reihe von Problemen zu bewältigen gebe, müsse jedem bewusst sein. All’ dies könne aber erst abschließend mit der Gesamtkonzeption für das Veranstaltungszentrum Westfalenhalle/Westfalenstadion beurteilt werden.
Dass hierbei der öffentliche Personennahverkehr entsprechend Berücksichtigung finden werde, sei für ihn dabei selbstverständlich.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Bei Stimmenthaltung der Bürgerliste lehnt der Rat der Stadt einstimmig folgende Empfehlung der BV Innenstadt-West vom 21.11.2001 ab:
Die Verwaltungsvorlage wird in der vorliegenden Form nicht zugestimmt. Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, mit Priorität zunächst Planrecht für die Verlängerung der Strobelallee bis zur Wittekindstraße als Fuß- und Radwegeachse zu schaffen.

Weitere verkehrliche Optimierungsmaßnahmen sowie die Errichtung notwendiger Stellplätze sind im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für den Veranstaltungsbereich darzustellen, wobei schon bekannte künftige Baumaßnahmen (Stadionausbau, Erweiterung Westfalenhalle) zu berücksichtigen sind.

Dies soll in Abstimmung mit den Bedarfsträgern (insbesondere den Westfalenhallen und dem BVB) erfolgen.

In Anbetracht der Bewerbung um die Fußballweltmeisterschaft ist dieses Konzept den politischen Gremien möglichst zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.


2. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 12.10.2001 sowie des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 29.11.2001 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die intensiven Bemühungen der BV Borussia 09 Dortmund sowie der Betreibergesellschaft des Westfalenstadions, sich für die Austragung von Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zu bewerben und den Ausbau der Stadionecken durchzuführen.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Verwaltungsvorlage als eine von mehreren möglichen Varianten zur Lösung eines Teilaspektes für die Problematik des ruhenden und fließenden Verkehrs im Umfeld des Veranstaltungszentrums zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, bis zum Frühjahr 2002 Lösungsvorschläge für die Gesamtproblematik des Veranstaltungszentrums Westfalenhalle/Westfalenstadion, einschließlich der Umsiedlung der Kleingartenanlage Ardeyblick an die Stockumer Straße, vorzulegen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Errichtung von insgesamt rund 1 800 Stellplätzen in Stadionnähe bei dem geplanten weiteren Ausbau erforderlich wird. Eine möglichst große Zahl dieser Stellplätze soll errichtet werden. Dabei ist eine Kooperation der Westfalenhalle und des BVB bei der Nutzung der Plätze möglich.








Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Dortmund,

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06. 1985 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (130. Änderung – Verlängerung Strobelallee);

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. 08. 1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)
II. den Aufstellungsbeschluss vom 08. 03. 2000 (Bebauungsplan In W 121
-Tassiloweg-) aufzuheben;

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeinde-ordnung für das Land NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07. 1994 (GV NRW S. 666 SGV NRW 2023)

III. den Bebauungsplan In W 123 – Verlängerung Strobelallee – für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich aufzustellen;

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (130. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 123
–Verlängerung Strobelallee – zu beteiligen;
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.


Zu Ziffer 4
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Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -








Zu Ziffer 5
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Öffentliche Einrichtungen

5.1 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
hier: Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen des Aufsichtsrates der Klinikum Dortmund gGmbH
(Drucksache Nr.: 01897-01)

Zust. StA 2/Dez.

Nachdem OB Dr. Langemeyer den Rat der Stadt nochmals verdeutlicht hatte, dass es sich bei der vorliegenden Verwaltungsvorlage letztendlich um die Umsetzung der bisher vom Rat der Stadt in dieser Angelegenheit gefassten Beschlüsse handele, machte StR’in Greive darauf aufmerksam, dass nach Auskunft des Anwaltsbüros, das die Stadt Dortmund in dieser Ange-legenheit berate, alle derzeit in der Diskussion befindlichen Varianten rechtlich zulässig seien.


In der anschließenden Diskussion verdeutlichten seitens der CDU-Fraktion die Ratsmitglieder Hovermann und Krause, dass man die in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagenen Regelungen für ausgewogen und vernünftig halte.

Hierbei sei es für die CDU-Fraktion wichtig, dass zwei Ärzte im Aufsichtsrat vertreten seien, um so letztendlich auch ein Signal nach außen zu senden.


Für die SPD-Fraktion erläuterte Rm Steins die Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der o. a. Angelegenheit.

Hierbei brachte sie zum Ausdruck, dass nach Auffassung der SPD-Fraktion eine Modifizierung des Begründungsteiles der Verwaltungsvorlage notwendig sei, so wies dies mit dem vorgelegten Antrag ihrer Fraktion dargelegt wurde, den sie anschließend begründete.

Zustimmen könne ihre Fraktion auch den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat-haus vorgelegten Antrag vom 28.11.2001, insbesondere was die Stärke der Berufsgruppen
(1-5-2) betreffe.


Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus nahm Rm Krüger zu der o. a. Angelegenheit Stellung. Hierbei nahm er insbesondere zu dem Punkt 2 des von seiner Fraktion gestellten Antrages Stellung, wonach bis zur Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrates seitens der Geschäftsführung und des Gesellschaftes keine strukturellen und personellen Entscheidungen, die betriebliche Abläufe gravierend verändern, erfolgen soll.

Weiterhin signalisierte er Zustimmung zu den von der SPD-Fraktion gestellten Antrag.


Anschließend machten OB Dr. Langemeyer und StK Pehlke dem Rat der Stadt deutlich, dass man mit für die Kliniken notwendigen Entscheidungen nicht warten könne, bis der Auf-sichtsrat durch die Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen in einigen Monaten voll funk-tionsfähig sei.

Von daher riet man dringend von einer Beschlussfassung des genannten Punktes 2 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus ab.

Weiterhin machte man deutlich, dass man keine Bedenken habe, Personalvertreter oder den neu gewählten Betriebsrat bei anstehenden Entscheidungen beratend mit hinzuzuziehen oder entsprechend zu beteiligen.


Nach weiterer zum Teil kontroverser Diskussion fasst der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 27.11.2001:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Änderungen zum Begründungsteil (1. Ausgangslage und Zusammenfassung) der Verwaltungsvorlage und beauftragt die Ver-waltung mit der entsprechenden Anpassung der modifizierten Fassungen des Mitbe-stimmungsgesetzes und der 1. Wahlordnung:
a) Die Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, die Mitglied einer bestimmten Berufsgruppe sind, erfolgen durch alle wahlberechtigten Arbeit-nehmer. Alle in einem Wahlvorschlag benannten Bewerber müssen allerdings derselben Berufsgruppe angehören.
b) Die unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder einer bestimmten Berufsgruppe werden von allen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt.
c) Der Wahlvorstand für die Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat wird bei den ersten Wahlen durch eine Betriebsversammlung, die sich nach § 17 Abs. 2 bis 4 BetrVG analog richtet, bestimmt. Bei zukünftigen Wahlen nimmt diese Aufgabe der Bestellung des Wahlvorstandes der Betriebsrat wahr. Die Betriebsversammlung kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder über drei erhöhen, wenn sie dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich hält. Der Wahlvorstand kann eine angemessene Anzahl von wahlberechtigten Arbeitnehmern als Wahlhelfer zu seiner Unterstützung heranziehen.
d) Eine übergangsweise Besetzung der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat bis zur abgeschlossenen Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat erfolgt nicht.

2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der FDP folgenden Punkt des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2001:
1. Bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen wird sichergestellt, dass diese gemäß der Stärke der Berufsgruppen (1 Mandat ärztlicher Dienst, 5 Mandate Pflegedienst, 2 Mandate für übrige Bereiche) im zukünftigen Aufsichtsrat vertreten sind.

3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Punkt 2 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2001 ab:
2. Bis zur Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrates erfolgen seitens der Geschäfts-führung und des Gesellschafters keine strukturellen und personellen Entschei-dungen, die betriebliche Abläufe gravierend verändern.

4. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages der SPD-Fraktion vom 27.11.2001 sowie des Punktes des o. a. Antrages der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 28.11.2001 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der FDP folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den geschilderten Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt bezüglich der Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen des Aufsichtsrates der Kinikum Dortmund gGmbH die Anwendung der als Anlagen 1 und 2 beigefügten modifizierten Fassungen des Mitbestimmungsgesetzes und der 1. Wahlordnung.

5.2 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
hier: Benennung der Arbeitgebervertreter/innen im Aufsichtsrat
Beendigung der Arbeit des Ausschusses für die Städtischen Kliniken
(Drucksache Nr.: 01859-01)

Zust. StA 20

OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass mit der Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH zum 01.01.2002 automatisch die Arbeit des bisherigen Ausschusses für die Städtischen Kliniken beendet sei.

In diesem Zusammenhang bedankte er sich bei den Mitgliedern des genannten Ausschusses sowie besonders bei der Ausschussvorsitzenden, Bm’in Wendzinski, für die geleistete Aufgabenwahrnehmung.

Außerdem hob er die hervorragende Tätigkeit von StR’in Greive in der Betriebsleitung der Städtischen Kliniken hervor.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:
1. Der Rat wählt als Mitglieder im Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH.
1. Rm Daskalakis CDU
2. Rm Krause CDU
3. SB Röttger CDU
4. Rm Weber CDU
5. Rm Ollech SPD
6. Rm Starke SPD
7. Rm Steins SPD
8. Rm Utech SPD
9. Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen i. R.


2. Der Ausschuss der Städtischen Kliniken beendet seine Arbeit zum 31.12.2001. Der Aufsichtsrat nimmt seine Tätigkeit ab 01.01.2002 auf.







Zu Ziffer 6
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Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Erstellung eines neuen IT-Verfahrens SOLID. zur Sachbearbeiterunterstützung in der Sozialverwaltung
(Drucksache Nr.: 01407-01)

Zust. StA 50

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zur „Entwicklungs-gemeinschaft SOLID“ zur Erstellung des Programmsystems „Sozialhilfe im Dialog“ (SOLID) durch die Firma ID Bremen GmbH, Achterstraße 30, 28359 Bremen.

Der Anteil der Stadt Dortmund an den Entwicklungskosten für das Modul „Zahlbarmachung“ beträgt 1 936 806,52 DM inkl. MwSt. Die Kosten werden aus dem HUA 0011 finanziert. Die notwendigen Mittel für das Jahr 2001 in Höhe von 1 170 217,16 DM inkl. MwSt. stehen zur Verfügung. Die im Haushaltsjahr 2002 fällig werdenden Kosten von 766 589,36 DM inkl. MwSt. sind in den Planungen für das Jahr 2002 bislang nicht berücksichtigt, müssen aber durch Umschichtung ebenfalls aus dem HUA 0011 finanziert werden.

Für die Einführung und den Produktionsbetrieb von SOLID fallen ab dem Jahre 2002 weitere Kosten an, die ebenfalls aus dem HUA 0011 finanziert werden und bislang nicht berücksich-tigt sind. Durch den entsprechenden Rückgang der Nutzung des Altverfahrens werden Min-derausgaben erreicht. Nach Schätzungen des Dortmunder Systemhauses und des Sozialamtes müssen folgende Mittel unter Berücksichtigung der Einsparungen zusätzlich bereit gestellt werden:

Finanzjahr Kostenschätzung Einsparungen Mittelbedarf

2002 1 508 000,00 DM 315 000,00 DM 1 193 000,00 DM
2003 1 308 000,00 DM 315 000,00 DM 993 000,00 DM
2004 – 2007 1 336 000,00 DM 315 000,00 DM 1 021 000,00 DM
Der Rat beschließt, den HUA 0011 in den vorgenannten Haushaltsjahren um die dargestellten Mittelbedarfe zu erhöhen. Dadurch ergibt sich eine Ausweitung des Verwaltungshaushaltes.

6.2 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt
A Weiterentwicklung in der gesetzlichen Betreuung
B Bedarfsanpassung des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung
und chronisch Kranke
C Anpassung der beabsichtigten Erhöhung der Zuwendungen an die freien Verbände
der Wohlfahrtspflege
(Drucksache Nr.: 01323-01)

Zust. StA 53

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.





6.3 Leitbilder zur Sozial- und Familienpolitik in Dortmund: "Solidarische und beteiligungsorientierte Stadt Dortmund"
hier: Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit

Nach kurzer Diskussion, in der seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Schneckenburger die ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der Einrichtung
einer Freiwilligenagentur zum Ausdruck gebracht hatte, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 08.11.2001:
Der Rat der Stadt Dortmund fördert zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements die Einrichtung einer Freiwilligenagentur.

2. Unter Einbeziehung des o. a. CDU-Antrages fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 13.11.2001 einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat begrüßt die Leitbildentwicklung in der Sozial- und Familienpolitik und be-schließt, auf der Basis des vorliegenden Entwurfs für eine Leitbildentwicklung bis zur Sommerpause 2002 zu einer abschließenden Beschlussfassung über das Leitbild einer „solidarischen und beteiligungsorientierten Stadt Dortmund“ zu kommen und diese um konkrete Handlungsoptionen zu ergänzen. Dazu sind stadtteilbezogene Konferenzen mit allen relevanten gesellschaftlichen AkteurInnen und BürgerInnen durchzuführen. Das Ergebnis der Stadtteilkonferenzen soll dem Rat in einer Verwaltungsvorlage dargestellt werden.





Zu Ziffer 7
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Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Kulturbetriebe Dortmund und Theater Dortmund
Darlehensübertragung auf die Stadt
(Drucksache Nr.: 01502-01)

Zust. StA 20

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die ab dem Jahr 1997 von den Kulturbetrieben und dem Theater aufgenommenen Darlehen zur Investitionsfinanzierung werden bis zu dem von der Stadt Dortmund geförderten Fest-betrag (insgesamt 25 251 TDM) in den städtischen Haushalt übernommen. Gleichzeitig werden die Zuschüsse aus dem Verwaltungshaushalt um den darin enthaltenen Anteil für den Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) für diese Darlehen gekürzt. Die Wirtschaftspläne der Kulturbetriebe und des Theaters sind entsprechend anzupassen.

Von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen sind die Investitionen, die ohne städtische Bezuschussung vorgenommen wurden.
7.2 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnungen der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2002
hier: Bibliotheken
Musikschule
Dietrich-Keuning-Haus
Volkshochschule
Stadtarchiv
(Drucksache Nr.: 01535-01)

Zust. StA 41

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die beigefügten Entwürfe

des Geschäftsbereiches Bibliotheken
- zur Entgeltordnung der Bibliotheken der Stadt Dortmund
- zu den Geschäftsbedingungen und Hausordnung für die Bibliotheken der Stadt Dortmund

des Geschäftsbereiches Musikschule
- zur Entgeltordnung der Musikschule Dortmund

des Geschäftsbereiches Dietrich-Keunig-Haus
- zur Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der Stadt Dortmund
- zum Entgelttarif zur Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der
Stadt Dortmund

Für den Kinder- und Jugend- sowie den Seniorenbereich wird das DKH ermächtigt und beauftragt, die auf Vorschlag der Sozial- und Jugendverwaltung beschlossenen Entgelte zeitnah in den Entgelttarif Ziffer 1 Buchst. A, b und d zu übernehmen und anzuwenden.

des Geschäftsbereichs Volkshochschule
- zur Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund
- zur Entgeltordnung für Vermietungen der Volkshochschule der Stadt Dortmund

des Geschäftsbereichs Stadtarchiv
- zur Entgeltordnung für das Stadtarchiv der Stadt Dortmund

ab 01.01.2002.

7.3 1. Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und
Badeanlagen der Stadt Dortmund
2. Entgelttarif zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01680-01)

Zust. StA 52

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:




Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

- den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen der Stadt Dortmund

- den anliegenden Entgelttarif zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtung der Stadt Dortmund.




Zu Ziffer 8
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Schule

8.1 Auflösung der Hauptschule Bövinghausen zum Ende des Schuljahres 2001/02 (31.07.2002)
(Drucksache Nr.: 01632-01)

Zust. StA 40

Die Sprecher der CDU-Fraktion in der o. a. Angelegenheit wandten sich gegen die beab-sichtigte Auflösung der Hauptschule Bövinghausen zum Ende des Schuljahres 2001/02 aus. Die CDU-Fraktion habe von daher im Schulausschuss beantragt, dass diese Schule als selbstständige Einheit fortgeführt werden solle.


Dagegen machten Rm Diekneite (SPD) und Rm Wilken (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) die Notwendigkeit der beabsichtigten Schließung deutlich.


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzaus-schusses vor:
1. Die bisher an der Hauptschule Bövinghausen geführte Auffangklasse für ausländische Schülerinnen und Schüler mit sehr geringen deutschen Sprachkenntnissen wird zunächst an der Dependance weitergeführt. Sie verbleibt hier mindestens so lange, wie hier Klassen unterrichtet werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb des laufenden Schuljahres 2001/02 im Schulausschuss zu berichten, wie nach Wegfall der Auffangklasse in Bövinghausen die möglichst wohnortnahe Förderung der ausländischen Schülerinnen und Schüler mit sehr geringen deutschen Sprachkenntnissen gewährleistet sein wird.
3. Die schulische Organisation in der Dependance ist so zu gestalten, dass keine Wander-klassen entstehen.
4. Die endgültige Verlagerung der Klassen von der Dependance nach Kirchlinde wird noch nicht terminlich festgeschrieben, sondern auch von den Raummöglichkeiten in Kirchlinde abhängig gemacht. Die räumliche Situation an der Hauptschule Kirchlinde ist ggfls. anzu-passen.







Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt
a) gem. § 8 Abs. 1 des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Auflösung der Haupt-schule Bövinghausen, Bövinghauser Straße 84, 44388 Dortmund zum Ende des Schuljahres 2001/02 (31.07.2002)
b) die vorübergehende Nutzung des Schulstandortes DO-Bövinghausen, Bövinghauser Straße 84, 44388 Dortmund, als Dependance der Hauptschule Kirchlinde ab Beginn des Schuljahres 2002/03 (01.08.2002)

8.2 Verbindliche Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten"
(Drucksache Nr.: 01653-01)

Zust. StA 40

Für die SPD-Fraktion nahm Rm Diekneite zu der o. a. Angelegenheit Stellung und erläuterte dabei nochmals den zusammen mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus im Schulausschuss gestellten Antrag, der nun als Empfehlung des Schulausschusses vorliege.

Wesentlicher Punkt dabei sei die Ziffer 5 des genannten Antrages, wonach aus der Prio-ritätenliste mindestens die Hälfte aller veranschlagten Mittel für ein alternatives Finan-zierungs-, Bauausführungs- und Baumanagementkonzept in Anlehnung an das DIL-Angebot verwandt werden sollen. Dadurch entstehende Einsparungsbeträge sollen für Schulbau und Schulsanierung und insbesondere zur schnelleren Abarbeitung der Prioritätenliste verwandt werden.

Weiterhin nahm Rm Diekneite zu den von der CDU-Fraktion mit Datum vom 28.11.2001 gestellten Anträge hinsichtlich des Grundschulebereiches Stellung und schlug vor, diese Anträge als Prüfauftrag an die Verwaltung weiter zu leiten.

Abschließend erklärte er, dass seiner Ansicht nach die zur Beschlussfassung anstehenden Entscheidungen zwar einen gewissen Kraftakt darstellen, er jedoch guter Hoffnung sei, dass hierdurch ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung der Dortmunder Schulpolitik geleistet werden könne.

Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Reuter, dass auch für ihre Fraktion der gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Schulausschuss vorgelegte Antrag einen gewaltigen Kraftakt darstelle, der nach Meinung ihrer Fraktion nur durch alternative Finanzierungsmodelle bewältigt werden könne.


Anschließend brachte OB Dr. Langemeyer zum Ausdruck, dass auch er am liebsten alle Möglichkeiten nutzen würde, um im Bereich der Schulpolitik voranzukommen.

Dass ihm dabei rechtlich ab und zu die Hände gebunden seien, liege in der Funktion seines Amtes.

Weiterhin gab er zu Protokoll, dass die zu erwartenden Beschlüsse unter dem Vorbehalt stehen müssen, dass diese die Zustimmung der Schulaufsicht finden.





Für die CDU-Fraktion machte Rm Knieling deutlich, dass man der Ziffer 5 der Empfehlung des Schulausschusses hinsichtlich der alternativen Finanzierungsmodelle nicht mittragen könne, da nach Ansicht der CDU-Fraktion zu viele finanzielle Risiken hiermit verbunden seien.

Von daher halte man den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg, die alternative Finanzierung zunächst modellhaft auszuprobieren, für geeigneter, um so entsprechende Erfahrungen zu sammeln.

Weiterhin zeigte sich Rm Knieling (CDU) mit der von Rm Diekneite (SPD) vorgeschlagenen Verfahrensweise hinsichtlich der von der CDU-Fraktion vorgelegten Anträge einverstanden.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
I. Auf der Grundlage der Empfehlung des Schulausschusses vom 21.11.2001 fasst der Rat der Stadt einstimmig (Punkt 5 der Empfehlung gegen die Stimmen der CDU-Fraktion) folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Prioritätenliste „Schadstoffsanierung und Schulneubauten“ in der vorgelegten Fassung und legt darüber hinaus folgendes fest:
1. Die Prioritätenliste wird ergänzt um
a) die noch nicht enthaltene vordringliche Maßnahme zum Ersatz von Schulpavillons am Helmholtz-Gymnasium,
b) den Ersatzbau für das kfm. Berufskolleg an der Sckellstraße,
c) und um die zu gegebener Zeit erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung des Entwicklungskonzeptes Dortmunder Berufskollegs.
2. Die Prioritätenliste wird mit diesen Ergänzungen so schnell wie möglich, spätestens im beschriebenen Zeitraum, abgearbeitet.

3. Es wird sichergestellt, dass die Maßnahmen, für die bereits Bewilligungsbescheide nach bisher geltender Förderpraxis erteilt wurden (z.B. Sporthalle Dorstfeld), so zeitig realisiert werden, dass die Landesmittel nicht verfallen.

4. Die Objekte werden dahingend überprüft, ob anstelle einer vorgesehenen Sanierung nicht ein Ersatzbau wirtschaftlicher und sinnvoller (z.B. Sporthalle Phoenix-Gymnasium) ist.
5. Aus der Prioritätenliste werden mindestens die Hälfte aller veranschlagten Mittel für ein alternatives Finanzierungs-, Bauausführungs- und Baumanagementkonzept in Anlehnung an das DIL-Angebot verwandt. Dadurch entstehende Einsparbeträge werden für Schulbau und Schulsanierung und insbesondere zur schnelleren Abarbeitung der Prioritätenliste verwandt.
6. Darin integriert werden sollen Energie-Contracting-Modelle und andere Formen der Kooperation mit städtischen Gesellschaften oder anderen privaten Partnern, soweit sich dadurch weitere wirtschaftliche Vorteile ergeben.



II. Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die verbindliche Prioritätenliste „Schadstoffsanierung und Schulneubauten“.

III. Die von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 28.11.2001 vorgelegten Anträge in Sachen
Roncalli-Grundschule, Regenbogen-Grundschule, Hellweg-Grundschule sowie Erich-
Kästner-Grundschule werden als Prüfauftrag an die Verwaltung weitergeleitet.

8.3 Benutzungs- und Entgeltordnung zur Überlassung von Schulräumen und Pausenflächen an Dritte
(Drucksache Nr.: 01575-01)

Zust. StA 40

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die privatrechtliche Entgelt – sowie die Benut-zungsordnung zur außerschulischen Nutzung von Schulräumen und Pausenflächen.


8.4 Mittagsverpflegung für die Max-Wittmann-Schule (Schule für Geistbehinderte)
hier: Neuregelung der Elternbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01753-01)

Zust. StA 40

Die Vorlage zu dem o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.




Zu Ziffer 9
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Kinder und Jugend
9.1 Änderung der Miet- und Benutzungsordnung der Geräteausleihstelle des Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife) im Rahmen der EURO-Umstellung
(Drucksache Nr.: 01707-01)

Zust. StA 52

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt der Änderung der Miet- und Benutzungsgebühr der Geräteausleihstelle des Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife) im Rahmen der EURO-Umstellung zu.





Zu Ziffer 10
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Finanzen und Liegenschaften

10.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2000 und Gewinnverwendung 2000 für das
Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01720-01)

Zust. StA 20

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 2000 über das Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund wird gebilligt.
2. Der geprüfte Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2000 des Deponie-Sondervermögens der Stadt Dortmund wird festgestellt.
3. Der Jahresgewinn 2000 des Deponie-Sondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von 750 000,00 DM wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.
4. Der Bezirksregierung Arnsberg wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des Jahresab-schlusses 2001 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Düsseldorf, zu beauftragen.


10.2 Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01098-01)

Zust. StA 21

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzaus-schusses vor:

Der Rat der Stadt beschließt, eine Ermittlung der in Dortmund gehaltenen Hunde durchführen zu lassen. Die Verwaltung wird gebeten, ein privates Unternehmen mit der Durchführung der Ermittlung zu beauftragen. Hierbei soll die Vergütung des Unternehmens auf der Grundlage einer Erfolgsprämie für ermittelte und neu angemeldete Hunde erfolgen.

Die Bestandsaufnahme soll im Jahre 2004 durchgeführt werden.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund.


10.3 Wirtschaftsplan 2002 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01529-01)

Zust. StA 20

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. den Wirtschaftsplan 2002 (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) sowie die Finanzplanung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 25 641 TEU aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 10 000 TEU festgesetzt.
2. die bisherige Befristung des Sondervermögens bis zum 31.12.2003 aufzuheben und das Sondervermögen unbefristet weiterzubetreiben.


10.4 Jahresabschluss 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01581-01)

Zust. StA SV

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund

1. stellt den Jahresabschluss 2000 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensver-waltungsfonds Dortmund“ mit einer Bilanzsumme von 240 202 822,16 DM und einem Jahresüberschuss i. H. v. 183 543,51 DM fest. Der Jahresüberschuss ist mit den be-stehenden Verlustvorträgen aus den Vorjahren 1998 und 1999 i. H. v. 326 657,99 DM zu verrechnen.
2. beschließt, der Werkleitung Entlastung zu erteilen.


10.5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2000 des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01600-01)

Zust. StA 10

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden Beschluss:
1. Der geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2000 und der Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn 2000 in Höhe von 4 032 063,60 DM wird an die Stadt als Träger des Eigenbetriebes abgeführt und mit bestehenden Forderungen des Betriebes aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Träger verrechnet.
3. Der Geschäftsführer wird entlastet.

10.6 Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01840-01)

Zust. StA 21

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Fälligkeit der Kleinbeträge bei der Grundsteuer in der Stadt Dortmund.


10.7 Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01822-01)

Zust. StA 21

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Vergnügungs-steuersatzung der Stadt Dortmund.


10.8 Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft mbH
(Drucksache Nr.: 01855-01)

Zust. StA 20

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der Stadtkrone Ost Entwicklungsgesellschaft mbH zu. Er ermächtigt die Verwaltung, die entsprechenden Rechtshandlungen vorzunehmen.


10.9 Anfrage der Bürgerliste vom 09.11.2001 mit der Bezeichnung
" Flächentausch mit den Nachbargemeinden "

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.





Zu Ziffer 11
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Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
11.1 Dezernatsstrukturen und Verwaltungsorganisation

Zust. StA 1/Dez.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die beabsichtigten Veränderungen in der Verwaltungsorganisation zur Kenntnis und beschließt die Veränderung der Geschäftskreise des Oberbürgermeisters (Dezernat 1) und der Beigeordneten des Dezernates 3.

11.2 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung eines Ehrenringes und von Ehrennadeln
(Drucksache Nr.: 01869-01)

Zust. StA 01

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die genannten Personen nach den Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund auszuzeichnen.


11.3 Bevölkerungsbewegung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01832-01)

Zust. StA 12

Der Rat nimmt den beigefügten Bericht zur Kenntnis und betrachtet ihn als eingebracht. Wie in der Begründung dargestellt, soll er nach Behandlung in den Ausschüssen abschließend im Rat vorgelegt werden.

Der Bericht ist der interessierten Öffentlichkeit ab sofort zur Verfügung zu stellen.


11.4 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2000 bis 30.06.2001
(Drucksache Nr.: 01736-01)

Zust. StA 01

Der Rat der Stadt nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis.


11.5 Anfrage der DVU vom 12.11.2001 mit der Bezeichnung
" Sicherheit in Dortmund II "

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.





Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20.05 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.






D r . L a n g e m e y e r G i e s e
Oberbürgermeister Ratsmitglied







F e u l e r
Schriftführer