N i e d e r s c h r i f t



über die 24. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Donnerstag, 04.10.2001 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen
b) Verwaltung:
Herr Dr. Schoknecht - Umweltamt -
c) Sachverständige:
Herr Lenz - Polizei Dortmund -
Herr Döring - Landesbetrieb Straßenbau -
Herr Witte - Landesbetrieb Straßenbau -
Herr Dettmarg - Deutsche Gasrußwerke -
Herr Dr. Kasprowski - Deutsche Gasrußwerke -
Herr Tiedemann - Staatl. Umweltamt Hagen -
Frau Winter-Stens - Staatl. Umweltamt Hagen -
d) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -
Verhindert sind:
Bromba, Helmut
Ehlert, Enrico
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 18.00 – 18.15 u. 18.50 – 19.00 Uhr
Ende : 20.00 Uhr

Tagesordnung:

1. Bestellung der neuen stellvertretenden Verwaltungsstellenleiterin – Frau Gutzmerow – zur stellvertretenden Schriftführerin der Bezirksvertretung Dortmund-Eving
2. Regularien
2.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
2.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
2.3 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.09.2001
2.4 Feststellung der Tagesordnung
3. Vorlagen
3.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01317-01)
3.2 Beratung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2002
- Unterhaltungsarbeiten pp und Investitionen in den Stadtbezirken
4. Stellungnahmen
4.1 Einführung eines Sole- und Elektrolyseverfahrens im Evinger Hallenbad
4.2 Bauliche Missstände an der Theodor-Heuss-Realschule
4.3 Anleinpflicht für Hunde im Naturschutzgebiet “Auf dem Brink”
4.4 Leerstände im Mietwohnungsbau im Stadtbezirk Eving
4.5 Ausleuchtung der Parkanlage an der Bayrischen Straße
4.6 Einrichtung eines Bolzplatzes auf dem Gelände Ecke Osterfeldstraße und Burgholzstraße
5. Anträge
5.1 SPD-Fraktion
5.1.1 Schutz des Straßenbegleitgrüns durch Baumstämme an der Osterfeldstraße (zwischen Badischer Straße und Preußischer Straße)
5.1.2 Verstärkte Kontrolle im Bereich der Evinger Straße zwischen Holtbeuteweg und Amtsstraße zur Durchsetzung des Halteverbotes
5.1.3 Durchführung eines Ortstermines im Verschwenkungsbereich der Lindenhorster Straße – neu zur Überprüfung der neu angesiedelten Gewerbebetriebe
5.2 CDU-Fraktion
5.2.1 Durchführung eines Ortstermines in der Parkanlage zwischen Grazstraße und Preußische Straße zur Festlegung der künftigen Parkausleuchtung
5.2.2 Stellungnahme der Verwaltung zum Kommunalfriedhof Lindenhorst
5.2.3 Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Verwaltungsvorlage “Integriertes Stadtentwicklungskonzept Eving”
5.2.4 Stellungnahme zum Sachstand und konkreten Planung zur Verlegung der griechischen Schule
6. Anfragen der SPD-Fraktion
6.1 Sachstandsbericht zur weiteren Vorgehensweise der Verwaltung zur griechischen Schule im Stadtbezirk Eving
6.2 Erweiterung der Park and Ride Anlage Schulte-Rödding und Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße
7. Umgestaltung des Spielplatzes Grävingholz im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme – Aufstellung von “Graffiti-Wänden”
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung und der Polizei

8. Sachstandsbericht zur Errichtung der Schallschutzwälle auf der Ausbaustrecke A 2 und Herstellung einer Behelfsbrücke “Schiffhorst”
hier: Mündlicher Bericht des Landesbetriebes Straßenbau
9. Sachstandsbericht zu den Beschwerden aus der Bürgerschaft über Umweltbelastungen durch die Dortmunder Gasrußwerke
10. Abstimmung des Terminplanes für die Sitzungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Jahre 2002
11. Eingaben an die Bezirksvertretung
11.1 Antrag der Interessengemeinschaft der Kirdorfmieter zur Aufstellung eines Bergbauwagens auf dem Wrangel Platz
11.2 Antrag des Arbeitskreises II – Stadtbezirksmarketing – zur Aufstellung eines Rahmenplanes für das Evinger Hallenbad und das Jugendzentrum
11.3 Umleitung und Umgestaltung der Bergstraße
Eingabe des Herrn Norbert Haumann, Bergstraße 142, 44339 Dortmund
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Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.
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Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern (Zuhörerinnen / Zuhörern) werden keine Fragen gestellt.
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Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
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Zu TOP 1:
Bestellung der neuen stellvertretenden Verwaltungsstellenleiterin – Frau Gutzmerow – zur stellvertretenden Schriftführerin der Bezirksvertretung Dortmund-Eving

Die neu bestellte stellvertretende Verwaltungsstellenleiterin – Frau Gutzmerow – wird – einstimmig– zur stellvertretenden Schriftführerin der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gewählt.

Zu TOP 2.1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen
Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 2.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Frau Jäkel wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 2.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 12.09.2001
Die Niederschrift über die 23. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 12.09.2001 wird – einstimmig – genehmigt.

Zu TOP 2.4:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving verständigt sich darauf, folgende Tagesordnungspunkte wegen der anwesenden Berichterstatter vorzuziehen:

TOP 7: Umgestaltung des Spielplatzes Grävingholz im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme – Aufstellung von “Graffiti-Wänden”
TOP 8: Sachstandsbericht zur Errichtung der Schallschutzwälle auf der Ausbaustrecke A 2 und Herstellung einer Behelfsbrücke “Schiffhorst”
TOP 9: Sachstandsbericht zu den Beschwerden aus der Bürgerschaft über Umweltbelastungen durch die Dortmunder Gasrußwerke
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Ein Antrag des Herrn Unterkötter (SPD-Fraktion) auf Erweiterung der Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt “Installation einer Fußgängerbedarfsampel an Lindenhorster Straße (Höhe AWO)” wird, da seitens der Bezirksvertretung Dortmund-Eving keine Dringlichkeit gesehen wird, – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – abgelehnt.
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Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.10.2001 genehmigt.
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Zu TOP 3.1:
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 für die Stadt Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – StA 20 – vom 03.09.2001 Drucksache Nr.: 01317-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund

2. Der Ratsbeschluss vom 15.12.1994, der die Fläche “Krupp/Hoesch Phoenix-West” in Hörde als Standort für eine thermische Abfallbehandlungsanlage in Dortmund vorsieht, wird aufgehoben.

Zusatz zu Nr. 1:
§ Bei einer Reduzierung der Containerstandorte (Nr. 3, Seite 3 der Vorlage) ist, ggf. durch kürzere Abstände zwischen den Leerungen der Container, sicher zu stellen, dass sich die schon jetzt bestehende Problematik durch Müllablagerungen im Umfeld der Containerstandorte nicht noch weiter verschärft.

§ Die Verwaltung wird um Prüfung und Stellungnahme gebeten, inwieweit die Wiedereinführung regelmäßiger Sperrmülltage zur Verminderung des illegal abgeladenen Mülls auf öffentlichen Flächen und auch im Bereich der Containerstandorte beitragen und gleichzeitig zur Kostensenkung führen könnte. (siehe auch Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving aus der Sitzung am 15.08.2001)

Zu TOP 3.2:
Beratung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2001
- Unterhaltungsarbeiten pp und Investitionen in den Stadtbezirken

Zu Beginn der Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2002 werden von den Fraktionen bzw. Einzelvertretern in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving folgende grundsätzliche Erklärungen abgegeben.

Für die CDU-Fraktion eröffnet der Fraktionsvorsitzende – Herr Neumann – die Beratungen zum Haushalt 2002 mit nachstehender Erklärung:

“Der Haushaltsplan 2002 ist ein Buch ohne Ansatz zur Stärkung der Bezirksvertretung. Er stellt eine reine Mangelverwaltung dar!

Der Haushaltsplanentwurf 2002 wurde uns in diesem Jahr so früh auf den Tisch gelegt, ohne dass uns überhaupt ein Entscheidungsvorschlag der Verwaltung zur Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung mitgeliefert werden konnte. Die Verwaltung hat diese Arbeit nicht rechtzeitig auf die Reihe bekommen!

Heute soll über den Rahmen des Gesamthaushaltes abgestimmt werden. In der Sondersitzung am 31.10.2001 dürfen wir dann im Rahmen der “Beschäftigungstherapie” unsere Wünsche festlegen.
Es fehlen noch knapp 100 Mio. um den Haushalt bei der Bezirksregierung Arnsberg genehmigungsfähig werden zu lassen.
Tatsache ist aber, dass die heute festzulegende mittelfristige Finanzplanung (MIP) keine positive Veränderung zu Gunsten der Bezirksvertretung zeigt.
Zur Beruhigung kam im Rahmen der Beratungen 2001 bereits als Antwort von Herr Pehlke, der Haushaltsplan 2002 werde wesentlich früher vorgelegt als der Haushaltsplan 2001.

Die lautstark angekündigte “Stärkung der Bezirksvertretungen” lässt weiter auf sich warten.

Wir sollen heute in den gleichen Größenordnungen wie zum Haushalt 2001 entscheiden. Damit ist objektiv feststellbar, dass keine Stärkung der Bezirksvertretung erfolgt ist, ihr Entscheidungsspielraum wurde nicht erweitert.
Ein Haushaltsplanentwurf in dem kein bzw. wenig Entscheidungsspielraum gegeben ist, wird auf Dauer langweilig und hat nicht den Namen der politischen Entscheidung verdient.

Wie sieht der Haushalt 2002 nun gegenüber dem Haushalt 2001 im Vergleich aus:
Verwaltungshaushalt: rd. 29 Mio. ■ mehr als im Jahr 2001 (plus 2,08 %)
Vermögenshaushalt : rd. 69 Mio. ■ weniger als im Jahr 2001
Wir verzichten in diesem Jahr bewusst auf die Bewertung des Entscheidungsspielraumes im Verhältnis zum Gesamthaushalt der Stadt Dortmund.


Herauszustellen sind dagegen sehr deutlich:
Der Verwaltungshaushalt steigt um 2,08 % – für Eving sinkt er um gut 3.000,00 ■
Der Vermögenshaushalt sinkt um ca. 69 Mio. ■ – für Eving bleiben von 2002 bis 2006 in der MIP nur ca. 255.000,00 ■ pro Jahr.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving tagt mit ihren 19 Mitgliedern in der Regel 10 mal pro Jahr. Das sind für alle zusammen 190 Sitzungstage.
Pro Sitzungstag entscheidet jedes Mitglied der Bezirksvertretung im Schnitt nur über insgesamt 1.450,00 ■ für den ganzen Stadtbezirk.

Was soll eigentlich ein Stadtbezirksmarketing, wenn für notwendige Maßnahmen die jeder Bürger selber sehen kann, keine Entscheidungskompetenz im Stadtbezirk besteht – und kein Geld vorhanden ist.

Die CDU-Fraktion stellt deshalb erneut den Grundsatzantrag zum Vermögenshaushalt, den die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bereits während der Haushaltsberatungen zum Haushalt des Jahres 2001 in der Sitzung am 17.01.2001 – einstimmig – beschlossen hat.

Auch weisen wir schon jetzt darauf hin, dass verschiedene Beschlüsse der Bezirksvertretung vom 17.01.2001 wohl nicht umgesetzt wurden.
Näheres werden wir in der Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 31.10.2001 erläutern.

Diese Bezirksvertretung muss sich wirklich selbst fragen, wie ernst – und ob überhaupt – sie von der Verwaltung und vom Rat genommen wird!

Eine Umverteilung der Kompetenzen auf die Bezirksvertretung und damit Ausgliederung aus dem Rat, vermag die CDU-Fraktion nicht zu erkennen.
Dauerhafte Sandkastenspiele und das “Nachkarren” von Erinnerungsbeschlüssen (siehe Parkbeleuchtung an der Bayrischen Straße und Zuwegung zu den Einrichtungen in Brechten) sind der Bezirksvertretung nicht würdig. Dieses führt auch zu mehr und mehr Politikverdrossenheit.
Darüber ist sich wohl niemand am Friedensplatz 1 im Klaren.

Wie sagte Herr Oberbürgermeister – Herr Dr. Langemeyer – doch in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving treffend: “Der Rat entscheidet!”

Sind die Bezirksvertretungen denn dann nur seine Wasserträger und somit die politische Beruhigungspille vor Ort?”
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – stellt in seinem Redebeitrag zunächst fest, dass er den vorangegangenen Ausführungen des Vorsitzenden der CDU-Fraktion zustimmen kann, und dass er in den Grundsatzfragen und angesprochenen Problemen einen Konsens zwischen beiden Fraktionen sieht.
Auch Herr Adden kritisiert, dass während jetzt der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2002 beraten und beschlossen werden soll, ein Teil der von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving für das Haushalt 2001 beschlossenen Maßnahmen noch nicht einmal begonnen – geschweige denn abgeschlossen wurde.
Wie Herr Adden weiter ausführt, bleibt auch seitens der SPD-Fraktion langfristig die Forderung an Rat und Verwaltung bestehen, die Haushaltsmittel, die bezirkliche Angelegenheiten betreffen, aus den entsprechenden Fachbereichen auszugliedern und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Erweiterung ihres Entscheidungsrahmens zur Verfügung zu stellen. Ohne wirkliche Entscheidungsbefugnisse für die Bezirksvertretung ist die Zustimmung zum Haushaltsplanentwurf 2002 lediglich ein “pro Forma” Beschluss, der hier nur als Grundlage für die am 31.10.2001 anstehenden Entscheidungen zur Verwendung der Haushaltsmittel im Unterabschnitt 0020 – Mittel der Bezirksvertretungen – gesehen werden kann.
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Die Vertreterin der Bündnis '90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt gibt ebenfalls nur ein kurzes Statement ab, da auch sie sich den vorangegangenen Ausführungen grundsätzlich anschließen kann. Frau Sichelschmidt erklärt, dass es gerade in Zeiten, in denen der finanzielle Handlungsspielraum durch steigende Verschuldung immer geringer wird, umso wichtiger ist, mit den vorhandenen Mitteln sinnvoll umzugehen. Ein wichtiges Anliegen ist es, möglichst keine weiteren Einschnitte im sozialen Bereich vorzunehmen.
Unter Bezugnahme auf die angekündigte Stärkung der Bezirksvertretungen fordert auch Frau Sichelschmidt mehr Kompetenzen – vor allem in finanzieller Hinsicht – für die Bezirksvertretung Dortmund-Eving. Grundsätzlich fordert auch die Vertreterin der Bündnis '90 / Die Grünen zunächst den Verfügungsbetrag im Vermögenshaushalt für die Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu erhöhen.
Bei einer generellen Übertragung der Haushaltsmittel, die bezirkliche Angelegenheiten betreffen, in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung, ist im Vorfeld zu klären, welche Angelegenheiten tatsächlich rein “bezirksbezogen” sind, und somit von der Bezirksvertretung selbst verwaltet werden können.
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Im Anschluss an diese Erklärungen und Ausführungen nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving den Entwurf des Verwaltungs und Vermögenshaushaltes für das Jahr 2002 mit folgendem Zusatz – einstimmig – zur Kenntnis:

Zusatzbeschluss zum Haushaltsplanentwurf (Vermögenshaushalt) für das Jahr 2002:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

1. Der Rat der Stadt und die Verwaltung werden aufgefordert, für das Haushaltsjahr 2002 die Aufstockung der Verfügungssumme der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Vermögenshaushalt auf 500.000,00 ■ zu veranlassen. Bis zum Ende der Legislaturperiode sind die der Bezirksvertretung im Vermögenshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel auf 1,5 Mio. ■ zu erhöhen.

2. Langfristig sind die Haushaltsmittel, die ausschließlich bezirkliche Angelegenheiten betreffen aus den Fachbereichen auszugliedern. Der Rat der Stadt und die Verwaltung werden aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving entsprechende Planungen vorzulegen, die eine Übertragung der Entscheidungsbefugnisse über die Verwendung dieser bezirklichen Mittel an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving ermöglichen.

3. Der Rat der Stadt und die Verwaltung werden um Stellungnahme gebeten, warum auf einen gleichlautenden Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving (gefasst während der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2001 in der Sitzung am 17.01.2001) bisher keine Reaktion erfolgte und auch keine – im Haushaltsplanentwurf erkennbaren – Maßnahmen eingeleitet wurden diesen Beschluss umzusetzen.

4. Der Rat der Stadt und die Verwaltung werden aufgefordert, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine Stellungnahme vorzulegen, die deutlich klarstellt, ob und in welchem Zeitrahmen Rat und Verwaltung den heutigen Beschlüssen der Bezirksvertretung folgen wollen.

Zu TOP 4.1:
Einführung eines Sole- und Elektrolyseverfahrens im Evinger Hallenbad

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Herrn Dezernenten Stüdemann vom 28.08.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Mit Beschluss vom 15.08.2001 hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Verwaltung gebeten, das Sole- und Elektrolyseverfahren unverzüglich im Evinger Hallenbad einzuführen. Eine Umsetzung dieses Beschlusses würde zunächst die Durchführung erheblicher und mit einem entsprechenden Kostenaufwand versehener technischer Veränderungen im Hallenbad Dortmund-Eving (z.B. Austausch von Rohrleitungen, Pumpen und Filtern) voraussetzen. Die hierfür benötigten investiven Mittel stehen jedoch auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung, sodass eine Realisierung des o.a. Beschlusses in einem überschaubaren Zeitraum nicht möglich ist.
Unabhängig davon hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 05.04.2001 zur “Entwicklungsplanung Hallenbäder” u.a. beschlossen, dass in den Jahren 2002 bis 2004 zunächst die Hallenbäder Do-Aplerbeck, West und Nord saniert werden. Nach Durchführung dieser Maßnahmen sollen die Bäder Do-Eving, Do-Scharnhorst, Do-Brackel, Do-Lütgendortmund und Do-Mengede folgen. In diesem Zusammenhang wäre dann auch zu prüfen, ob dem Wunsch der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nach Einführung eines Sole- und Elektrolyseverfahren im Evinger Hallenbad im Rahmen der durchzuführenden Sanierung entsprochen werden kann.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving akzeptiert vorerst die vorliegende Stellungnahme, hält aber ihren Beschluss aufrecht, durch Einführung eines Sole- und Elektrolyseverfahrens die Attraktivität des Evinger Hallenbades zu steigern.

Zu TOP 4.2:
Bauliche Missstände an der Theodor-Heuss-Realschule

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt das nachfolgende Schreiben der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 30.08.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Zum aktuellen Sachstand (Mängel und Probleme) wird wie folgt Stellung genommen:

§ Das Dachabdeckungsprofil wird erneuert und weiter vorgezogen, damit das Regenwasser besser ablaufen kann. Die äußere Fensterbankproblematik, Wasser fließt die Wände herunter, wird auch durch weiter vorgezogene Bänke nicht verhindert. Trotzdem soll geprüft werden, ob es Verbesserungsmöglichkeiten gibt.
§ Die Eingangstüren (schwere Ausführung zum Schutz gegen Vandalismus) mit Schließfolgeregelung sind durch den Hausmeister geölt und nachgestellt worden, lassen sich jedoch weiterhin nur schwer öffnen. Wir sehen im Moment, nach Besprechungen mit Fachfirmen, keine Alternative.
§ Risse in den Wänden der Klassenzimmer werden beseitigt.
§ Die Fenstergriffe sind größtenteils ausgetauscht worden. Es handelt sich um handelsübliche Griffe. (Es ist nicht einleuchtend, warum die dauernd abbrechen).
§ Der merkwürdige Geruch in verschiedenen Klassenzimmern ist anlässlich des Ortstermines kontrovers diskutiert worden. Es wurde u.a. formuliert, dass es auch an mangelnder Lüftung der Räume liegen könnte, da nach Schulschluss alle Fenster bis zum nächsten Morgen geschlossen bleiben.
§ Die defekten Jalousien werden entsprechend der Meldungen des Hausmeisters repariert.
§ Der schwer zu reinigende Bodenbelag ist als solcher bekannt und es wird zurzeit versucht, die Einpflege mit entsprechenden Mitteln zu verbessern.
§ Der Computerraum befindet sich im oberen Geschoss, an einer Stelle, die weder einsehbar, noch einfach zu erreichen ist. Nur mit äußerster, waghalsiger Mühe kann es den Einbrechern gelungen sein hier einzusteigen und dann noch Geräte zu (transportieren) stehlen. Eine Alarmanlage wäre eine geeignete Maßnahme Folgeeinbrüche zu melden, eine andere (Vergitterung) wird zurzeit geprüft.
Die Instandhaltung der Turnhalle wird, entsprechend der Meldungen des Hausmeisters, durchgeführt.
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Die stellvertretende Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – äußert ihr Unverständnis, dass bisher keine Möglichkeit gefunden wurde, den Schließmechanismus der Eingangstüren so einzustellen, dass sie sich leichter öffnen lassen. Hier stellt sich die Frage, ob sich diese Türen überhaupt als Fluchttüren (besonders für Kinder) eignen.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorliegende Stellungnahme grundsätzlich zur Kenntnis, bittet die Verwaltung aber um Prüfung und Stellungnahme zu folgenden Punkten:

Eingangstüren:
Da seitens der Verwaltung momentan keine Möglichkeit gesehen wird, eine leichtere Handhabung der Fluchttüren sicher zu stellen, wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob sich diese Türen überhaupt als Fluchttüren eignen und Kinder sie im Ernstfall auch selbstständig öffnen können.
Sollte dies nicht gewährleistet sein, ist zu prüfen, ob der Einbau neuer Türen erforderlich ist und mit welchem Kostenaufwand diese Maßnahme verbunden ist.
Sicherung des Computerraumes:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung hier um eine zügige Prüfung und anschließende Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Sicherung des Raumes.

Zu TOP 4.3:
Anleinpflicht für Hunde im Naturschutzgebiet “Auf dem Brink”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 03.09.2001 zur Kenntnis.

Wie mitgeteilt wird, hat die Anfrage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu einer Befassung durch das Umweltamt geführt.
Der rechtsverbindliche Landschaftsplan Dortmund-Nord setzt unter Nr. 20 – gültig für alle Naturschutzgebiete im räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes – das Verbot fest, “Hunde außerhalb von Wegen laufen zu lassen und sie auf Wegen nicht an der Leine zu führen”
Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Während der Tatbestand des Nichtanleinens auf den vorhandenen Wegen von der Verwaltung eher großzügig gesehen wird – sofern sich der Hund unter der Kontrolle des Halters befindet – kann das Freilaufenlassen im Gelände innerhalb des Naturschutzgebietes auf keinen Fall hingenommen werden.
Allerdings bestehen für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens häufig praktische Probleme, da dem Halter nachgewiesen werden muss, dass er den Hund hat frei laufen lassen. Dies ist in der Regel nur möglich, wenn es Zeugen gibt oder die Polizei hinzugezogen worden ist. Letztere kann an Ort und Stelle auch ein Verwarnungsgeld in einer Höhe von bis zu 75,00 DM verhängen.
Leider bestehen für die Verwaltung nur begrenzt Möglichkeiten, das Naturschutzgebiet vor frei laufenden Hunden zu schützen.
Wie die übrigen Freiräume in Dortmund wird auch dieses Gebiet regelmäßig von dem zuständigen ehrenamtlich tätigen Beauftragten für den Außendienst bei der unteren Landesbehörde (Landschaftswächter) kontrolliert. Die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass sich eine Minderheit von Hundehaltern auch durch persönliches Ansprechen oder durch Informationen nicht davon abhalten lässt, ihre Hunde in Naturschutzgebieten frei laufen zu lassen, sodass letztlich nur noch das Abzäunen der besonders sensiblen Kernbereiche (wie im NSG Hallerey geschehen und im NSG Mastbruch vorgesehen) erfolgversprechend ist. Ein derartiger Zaun aber kann immer nur das “letzte Mittel” sein.
Die Verwaltung wird die Anfrage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zum Anlass nehmen, das NSG “Auf dem Brink” verstärkt – besonders auch an den Wochenenden – durch den Landschaftswächter kontrollieren zu lassen und Hundehalter gezielt anzusprechen. Sollte sich die Situation nicht bessern, so wird über eine Abzäunung des Teichgeländes nachgedacht werden müssen.
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Da das NSG “Auf dem Brink” in nächster Zeit verstärkt kontrolliert werden soll, bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Verwaltung um eine erneute Stellungnahme im Juni nächsten Jahres, um über die gewonnen Erkenntnisses und ggf. notwendige Maßnahmen (z.B. Abzäunung des Geländes) informiert zu werden.

Zu TOP 4.4:
Leerstände im Mietwohnungsbau im Stadtbezirk Eving

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 30.08.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Die Anfrage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat zu einer Befassung durch das Amt für Wohnungswesen – Abteilung 2 – geführt.

Es ist dazu folgendes mitzuteilen:
Im Stadtbezirk Eving sind Wohnungsleerstände, die über das normale Maß hinausgehen, weder bekannt, noch prognostizierbar. Entsprechende Hinweise seitens der Wohnungswirtschaft, die auf eine derartige Entwicklung hinweisen, liegen ebenfalls nicht vor.
Flächendeckende Analysen von Wohnungsleerständen und Bewohnerstrukturen bewirken sehr hohe Aufwände, für die der Verwaltung keine Personalsressourcen zur Verfügung stehen.
Im Übrigen sei in diesem Kontext darauf hingewiesen, dass ein gut funktionierender Wohnungsmarkt eine Leerstandsquote von bis zu 3 v.H. voraussetzt.
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Die Vertreterin der Bündnis '90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – die diese Anfrage in die Bezirksvertretung eingebracht hatte, bringt ihre Enttäuschung über die aus ihrer Sicht höchst unbefriedigende Stellungnahme der Verwaltung zum Ausdruck. Eine Erhebung aller Leerstände nicht nur im Stadtbezirk Eving, sondern auch stadtweit, wird auch weiterhin im Hinblick auf zukünftige Planungen für unerlässlich gehalten und von Bündnis '90 / Die Grünen weiterverfolgt.




Zu TOP 4.5:
Ausleuchtung der Parkanlage an der Bayrischen Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.09.2001 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit Bedauern mit, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Beleuchtung des Weges zwischen Bayrischer Straße und Nachoder Straße vom 08.03.2000 bisher nicht umgesetzt werden konnte. Hierfür waren primär finanzielle Gründe maßgebend.
Der Aktenlage ist zu entnehmen, dass in der Grünanlage auch die Wegeverbindung zwischen Grazstraße und Preußische Straße beleuchtet werden sollte. Für die Ausleuchtung beider Wege ist mit Kosten in Größenordnung von 50.000,00 DM zu rechnen.
Ein solcher Betrag ist aus den der Verwaltung zur Verfügung stehenden Mittel für Lichtverbesserungen im gesamten Stadtgebiet nicht aufzubringen. Es wird deshalb vorgeschlagen, hierfür Mittel der Bezirksvertretung Dortmund-Eving einzusetzen. Die Maßnahme wurde deshalb in die Vorschlagslisten für die Verwendung der BV-Mittel 2002 aufgenommen.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Siehe hierzu auch TOP 5.2.1 der heutigen Sitzung (Durchführung eines Ortstermines in der Parkanlage zwischen Grazstraße und Preußische Straße zur Festlegung der künftigen Parkausleuchtung)

Zu Top 4.6:
Einrichtung eines Bolzplatzes auf dem Gelände Ecke Osterfeldstraße und Burgholzstraße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Jugendamtes im Einvernehmen mit dem städtischen Planungsamt vom 05.09.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Bei dem angesprochenen Bereich handelt es sich um eine Grünfläche / Parkanlage. Nach der Spielflächenbedarfsberechnung ist an dieser Stelle keine Spielfläche vorgesehen.
Die Einrichtung eines Bolzplatzes wird sowohl vom städtischen Planungsamt als auch von der Verwaltung des Jugendamtes als nicht notwendig erachtet, da die Kinder und Jugendlichen die Fläche bereits intensiv zum Spielen nutzen.
Die Einrichtung eines Bolzplatzes an dieser Stelle macht drei bzw. sechs Meter hohe Ballfangzäune sowie eine wassergebundene Decke erforderlich. Die Kosten würden ca. 90.000,-- DM betragen. Diese Mittel stehen der Verwaltung des Jugendamtes nicht zur Verfügung.
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Eine längere Diskussion wird in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving durch die Aussage des Jugendamtes ausgelöst, nach der “Die Einrichtung eines Bolzplatzes sowohl vom städtischen Planungsamt als auch von der Verwaltung des Jugendamtes als nicht notwendig erachtet wird, da die Kinder und Jugendlichen die Fläche bereits intensiv zum Spielen nutzen.”
Wie der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – ausführt, wird gerade durch diese Aussage des Jugendamtes deutlich, dass in diesem Bereich der Bedarf für einen Bolzplatz besteht, da die Fläche schon jetzt von Jugendlichen zum Fußballspielen genutzt wird. Die Forderung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, an dieser Stelle einen Bolzplatz einzurichten ist also offensichtlich begründet.
Die Vertreterin der Bündnis '90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – weist darauf hin, dass Kindern und auch Jugendlichen nicht immer unbedingt “fertige” Spielflächen zur Verfügung gestellt werden müssen, oftmals ist es sehr viel reizvoller spontan auf einer freien Grünfläche zu spielen. Wenn hier keine ökologischen oder anderen Bedenken entgegen stehen, ist grundsätzlich gegen diese Praxis nichts einzuwenden.
Auch die stellvertretende Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – spricht sich dafür aus, die Kinder und Jugendlichen weiterhin frei dort spielen zu lassen, wo sie wollen.
Seitens Frau Köstler – SPD-Fraktion – wird aber darauf hingewiesen, dass hier zum Teil sehr gefährliche Situationen entstehen können, da der Platz gegenüber dem Straßenverkehr nicht abgesichert ist.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – sieht in der Aussage des Jugendamtes ebenfalls noch Klärungsbedarf. Da aus der Stellungnahme nicht hervor geht, ob Planungs- und Jugendamt in der gegenwärtigen Situation der Ansicht sind, dass die Spiel- und Aufenthaltssituation an dieser Stelle aus fachlicher Sicht ohne weiteren Schutz des Jugendamtes ausreichend ist.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving akzeptiert die vorgelegte Stellungnahme in dieser Form nicht.
Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme gebeten, die ihren Standpunkt bezüglich der Einrichtung bzw. der bereits jetzt stattfindenden Nutzung des Platzes als Bolzplatz – besonders im Hinblick bestehende Gefährdungssituationen der dort spielenden Kinder und Jugendlichen – näher erläutert.

Zu TOP 5.1.1:
Schutz des Straßenbegleitgrüns durch Baumstämme an der Osterfeldstraße (zwischen Badischer Straße und Preußischer Straße)
(Antrag der SPD-Fraktion vom 18.09.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung:

Die Verwaltung wird aufgefordert, das Straßenbegleitgrün an der Osterfeldstraße (zwischen Badischer Straße und Preußischer Straße) durch Anbringung von Baumstämmen zu schützen.

Begründung:
Seit geraumer Zeit wird das Straßenbegleitgrün an der Osterfeldstraße (zwischen Badischer Straße uns Preußischer Straße) von Pkws überfahren. In den frühen Morgenstunden, wenn die Eltern ihre Kinder in die Osterfeld Grundschule fahren, wird der gegenüber liegende Grünstreifen als Wendemöglichkeit mit benutzt, da die beiden Fahrbahnen nicht ausreichend Platz bieten. Dadurch haben sich tiefe Reifenabdrücke in das Begleitgrün eingefahren. Wir regen daher an, das Begleitgrün durch Baumstämme, wie bereits gegenüber der Siedlung “An den Teichen” auf der Osterfeldstraße geschehen, zu schützen und damit gleichzeitig die Gesamtsituation in diesem Bereich zu entzerren.

Zu TOP 5.1.2:
Verstärkte Kontrolle im Bereich der Evinger Straße zwischen Holtbeuteweg und Amtsstraße zur Durchsetzung des Halteverbotes
(Antrag der SPD-Fraktion vom 18.09.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung:

Die Verwaltung und die Polizeiwache Nord werden aufgefordert, den Bereich Evinger Straße zwischen Holtbeuteweg und Amtsstraße verstärkt zu kontrollieren und die auf der Fahrbahn parkenden Fahrzeuge zu entfernen.

Begründung:
In dem genannten Bereich ist ein Halteverbot, bzw. vor der Einmündung Amtsstraße (25m) absolutes Halteverbot. Trotz dieser Verkehrszeichen wird dieser Bereich Tag und Nacht als ständiger Parkstreifen benutzt. Verschiedene Maßnahmen haben nicht dazu geführt, diese Fahrbahn frei zu bekommen. Hier gilt es im besonderen durch entsprechende Maßnahmen der Ordnungsbehörden dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrbahn befahren werden, und nicht wie zurzeit die Ausweichfahrspur, die vom ÖPNV-Schienenverkehr ebenfalls mitbenutzt wird, als Regelfahrbahn dient.
An den Tagen an denen die EDG ihren Müllabholdienst leistet, (zweite Spur, da die erste Spur zugeparkt ist) ist auch die U-Bahn zum Halten gezwungen, sodass in diesem Bereich eine Stausituation entsteht.
Dies kann aufgrund der eindeutigen Halteverbotsbeschilderung in diesem Bereich so nicht mehr hingenommen werden.

Zu TOP 5.1.3
Durchführung eines Ortstermines im Verschwenkungsbereich der Lindenhorster Straße – neu zur Überprüfung der neu angesiedelten Gewerbebetriebe
(Antrag der SPD-Fraktion vom 10.09.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, die Durchführung eines Ortstermines im Abschwenkungsbereich der Lindenhorster Straße – neu und im Bereich der Bahnstraße.
Die Vertreter der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund (Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt und Umweltamt) sowie die Polizei werden um Teilnahme gebeten, um an Ort und Stelle die Zulässigkeit und eindeutige Beurteilungsmaßstäbe der dort neu angesiedelten Gewerbebetriebe festzustellen.

Begründung:
Mit dem Bau der Lindenhorster Straße – neu – hat es auf den Grundstücken Gemarkung Lindenhorst, Flur 1, Flurstücke 170, 171, 173 und 747 eine Ansiedlung von Gewerbebetrieben für die Instandsetzung und Verwertung von Gebrauchtwagen sowie Kühlschränken und ähnlichem gegeben, die nach unserer Auffassung umwelt- und gewerberechtlich so nicht zulässig sind.
Der derzeitige Zustand auf den Betriebsgeländen und im Umfeld der Betriebe ist für das Stadtbild sowie Sauberkeit und Ordnung unhaltbar und für die Anlieger so nicht hinnehmbar.
Darüber hinaus haben sich inzwischen, unseres Erachtens illegal, Gartenanlagen angesiedelt, deren Betreiber teilweise Gebäude aus Altmaterial errichtet haben.

Zu TOP 5.2.1:
Durchführung eines Ortstermines in der Parkanlage zwischen Grazstraße und Preußische Straße zur Festlegung der künftigen Parkausleuchtung
(Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2001)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, die Durchführung eines Ortstermines mit der Vertretern der Verwaltung zur Beratung und Festlegung der zukünftigen Parkausleuchtung.
Begründung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.09.2001 wurde die Verwendung von Restmitteln des Jahres 2001 für die Maßnahme beschlossen.
Zur abschließenden Festlegung beantragt die CDU-Fraktion einen kurzfristigen Ortstermin.
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Der Ortstermin wird während der Sitzung festgelegt für den 11.10.2001
Zu TOP 5.2.2:
Stellungnahme der Verwaltung zum Kommunalfriedhof Lindenhorst
(Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu nachstehend genannten Punkten den Kommunalfriedhof in Lindenhorst betreffend gebeten:

a) Wie ist die Gestaltung des Friedhofes geplant?
b) Wie ist die Belegung der Felder festgelegt?
c) Wann wird die Wasserstelle den veränderten Bedarfen angepasst?

Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, ein Gebäude (Pavillon) zur Abhaltung von Trauerfeiern auf dem Gelände des Friedhofes zu installieren.

Begründung:
Seit 1999 wird der Friedhof wieder regelmäßig belegt. Die Wasserstelle ist über vierzig Jahre alt. Die CDU-Fraktion erwartet mit diesem Antrag eine umgehende Stellungnahme und die kurzfristige Anpassung an den veränderten Bedarf.

Zu TOP 5.2.3:
Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Verwaltungsvorlage “Integriertes Stadtentwicklungskonzept Eving”
(Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2001)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Abstimmung vor:

Die CDU-Fraktion beantragt die Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Verwaltungsvorlage “Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Dortmund-Eving”

Begründung:
Die oben bezeichnete Verwaltungsvorlage wurde in der Sitzung am 12.09.2001 eingebracht. Im Vorwege haben die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ihre Vorstellungen zu einigen Eckpunkten vorgetragen. Somit wäre zur Vereinfachung des weiteren Verfahrens die Bildung einer Arbeitsgruppe wünschenswert. Gleichzeitig sollte die abschließende Entscheidung, unter Beteiligung des Herrn Oberbürgermeister, für die Sitzung März 2002 festgelegt werden.
---------------------------------------------
Da die SPD-Fraktion erklärt, dass ihrerseits kein Interesse an der Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe besteht, wird der Antrag vom Eingeber zurückgezogen.








Zu TOP 5.2.4:
Stellungnahme zum Sachstand und konkreten Planung zur Verlegung der griechischen Schule
(Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine Stellungnahme zum Sachstand und zur konkreten Planung der Verlegung der griechischen Schule vorzulegen.

Begründung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving und der zuständige Fachausschuss haben i.V. mit dem Rat die Rahmenplanung für die Evinger Mitte beschlossen.
Nach Auskunft des Herrn Oberbürgermeister Langemeyer in der BV-Sitzung am 12.09.2001 ist der Mietvertrag zum 31.07.2001 gekündigt worden.
Unklar ist geblieben, ob zu diesem Zeitpunkt auch das Freiziehen erfolgen wird.
Von der Aufgabe der Schule an diesem Standort hängt die Realisierung der beschlossenen Rahmenplanung ab.

Zu TOP 6.1:
Sachstandsbericht zur weiteren Vorgehensweise der Verwaltung zur griechischen Schule im Stadtbezirk Eving
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.09.2001)

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um einen schriftlichen Sachstandsbericht zur weiteren Vorgehensweise der Verwaltung in Bezug auf die griechische Schule

Begründung:
In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.09.2001 wurde uns durch Herrn Oberbürgermeister – Dr. Gerhard Langemeyer – auf Nachfrage mitgeteilt, dass die griechische Schule seitens der Stadt Dortmund eine Kündigung zum Schuljahresende 2001/2002 erhalten hat.
Wir bitten daher um eine schriftliche Sachstandsmitteilung.

Zu TOP 6.2:
Erweiterung der Park and Ride Anlage Schulte-Rödding und Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.09.2001)

Die Verwaltung wird um einen Sachstandsbericht zur Erweiterung der Park and Ride Anlage Schulte-Rödding und Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße gebeten.

Begründung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat vor über einem Jahr beschlossen, eine Vorampel an dem o.g. Standort zu installieren, ferner wurde beschlossen, den Park and Ride Platz Schulte-Rödding zu erweitern.
Wann werden diese beschlossenen Maßnahmen realisiert?

Zu TOP 7:
Umgestaltung des Spielplatzes Grävingholz im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme – Aufstellung von “Graffiti-Wänden”

Die für den Ausbau des Spielplatzes zuständigen und ursprünglich eingeladenen Berichterstatterinnen des Jugendamtes sind nicht erschienen, da der Plan zur Aufstellung der Graffiti-Wände mittlerweile aus Kostengründen nicht mehr realisiert werden kann.

Da die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bereits bei der Vorstellung der Umgestaltungsmaßnahmen für den Spielplatz Grävingholz kontrovers die Aufstellung der damals noch geplanten legalen Graffiti-Wänden diskutiert hatten, wurde zur heutigen Sitzung der 1. Kriminalhauptkommissar – Herr Lenz – eingeladen, um die Problematik “Graffiti” aus polizeilicher Sicht zu schildern.

Herr Lenz, der sich bei der Polizei bereits seit 15 Jahren mit der Problematik der Graffiti-Schmierereien beschäftigt, erläutert zunächst kurz den geschichtlichen Hintergrund, die Entstehung und Entwicklung der Graffiti-Schmierereien und der Graffiti-Sprayer.
Bei den “Sprayern” handelt es sich in der Hauptsache um Jugendliche (bis auf wenige Ausnahmen meist männliche), die nur ein geringes Selbstwertgefühl haben und zum größten Teil in stark gestörten und sozial schwachen Familienverhältnissen aufwachsen. Diese Jugendlichen glauben, dass die einzige Möglichkeit Aufsehen zu erregen und zumindest in ihrer Szene Anerkennung zu finden, das Sprühen illegaler Graffitis an möglichst exponierten Orten ist. Das Sprühen legaler Graffitis an eigens aufgestellten Wänden bildet daher kaum Anreiz, höchstens die Möglichkeit, die “künstlerischen” Fähigkeiten zu verbessern. Wie bei Versuchen, z.B. in München festgestellt, hat sich die Anzahl illegaler Graffiti in der Nähe von legalen Sprüh-Wänden deutlich erhöht. Kleinere Kinder, die Jugendliche auf Spielplätzen beim Sprühen beobachten, werden zur Nachahmung – nicht immer auf legalen Wänden – animiert und so unter Umständen erst an die Szene herangeführt.
Grundsätzlich rät Herr Lenz von allen Maßnahmen ab, die Jugendliche und Kinder zum Graffiti-Sprayen animieren könnten. Dazu gehören seiner Meinung nach auch Graffiti Kurse, die an manchen Volkhochschulen abgehalten werden. Auch das Argument einiger Sozialarbeiter, Jugendliche nur über legale Graffiti-Aktionen erreichen zu können, ist nicht unbedingt stichhaltig. Den “Sprayern” sollte vielmehr jede Möglichkeit entzogen werden, sich über das Graffiti-Sprayen zu profilieren.
Eine Aufstellung von Graffiti-Wänden auf Spielplätzen lehnt Herr Lenz aber auch aus gesundheitlichen Gründen ganz entschieden ab. In der Nähe der Wände atmen die dort spielenden Kinder die giftigen Dämpfe nicht nur ein, Giftstoffe ziehen in Erdreich und Sandkästen ein. Eine weitere Kontaminierung des Bodens erfolgt dann durch leere und einfach weggeworfene Sprühdosen. Viele Eltern werden mit ihren Kindern derartige Spielplätze meiden, die Plätze werden letztendlich nur noch von “Sprayern” als Treffpunkt genutzt, Folge wäre das Entstehen eines rechtsfreien Raumes.
Ein weiteres, nicht zu unterschätzendes Problem sind auch die durch Graffiti-Schmierereien entstehenden Kosten. Nicht nur, dass die Beschaffungskriminalität steigt, da das “Sprühmaterial” sehr teuer ist, auch die Reinigungskosten sind extrem hoch. Allein die Reinigung eines Straßenbahnzuges kostet beispielsweise zwischen 40.000 und 60.000 DM
Die Aufklärungsquoten der Polizei liegen derzeit um 50 %. Damit Jugendliche nicht unnötig kriminalisiert werden oder mit Schulden ihre Berufslaufbahn beginnen müssen, besteht – auf freiwilliger Basis – durch den Täter-Opfer-Ausgleich die Möglichkeit der Schadenswiedergutmachung. Eine Möglichkeit ist hier, dass die Jugendlichen die von ihnen angebrachten Schmierereien selber wieder entfernen, oder in großen Dortmunder Firmen mit Ausbildungsabteilung Arbeiten durchführen, die mit ca. 10 DM pro Stunde entlohnt werden und so Schulden abzahlen können.
Herr Lenz weist aber auch darauf hin, dass die Ablehnung legaler Graffiti-Wände nicht grundsätzlich auf Zustimmung stößt. Die Polizei in Dortmund wird daher im nächsten Jahr mit einem Projekt beginnen, dass die Wechselwirkung zwischen legaler und illegaler Graffiti wissenschaftlich belegen soll.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und dankt dem 1. Kriminalhauptkommissar – Herrn Lenz – für seinen informativen Bericht.

Im Anschluss an die Berichterstattung wird folgendes vom Jugendamt an den Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – gerichtetes Fax verlesen, das erläutert, warum der Plan zur Aufstellung der Graffiti-Wände seitens des Jugendamtes verworfen wurde:
Am 15.08.2001 wurde gemäß der Einladung der Bezirksvertretung der Entwurf des Spielplatzes Grävingholz seitens der Verwaltung vorgestellt. Im Verlaufe der Bauphase hat sich jedoch herauskristallisiert, dass die Baukosten wider Erwarten den einkalkulierten Rahmen übersteigen. Aus diesem Grund können die für den Jugendbereich vorgesehenen Graffiti-Wände nicht realisiert werden.

Diese Mitteilung des Jugendamtes wird von den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mit Unmut aufgenommen.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – erinnert daran, dass der Vorschlag auf dem Spielplatz Grävingholz Graffiti-Wände aufzustellen, vom Jugendamt vorgelegt wurde, aber nicht stichhaltig begründet werden konnte. Vor der Zustimmung zur Aufstellung von legalen Graffiti-Wänden hat die Bezirksvertretung daher beschlossen, sich zunächst über neueste Erkenntnisse zur Wechselwirkung von legalem und illegalem Sprühen sachkundig zu machen.
Hier entsteht der Eindruck, dass das Jugendamt die Pläne zur Aufstellung der Graffiti-Wände – unter Hinweis auf mangelnde Geldmittel – erst zurückgezogen hat, nachdem deutlich wurde, dass die Bezirksvertretung Bedenken gegen legale Graffiti-Wände hat bzw. sich genauer informieren will.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – bedankt sich nochmals ausdrücklich bei Herrn Lenz für seine höchst informative Berichterstattung. Gleichzeitig kritisiert er, dass sich das Jugendamt nicht bereits vor den Planungen zur Aufstellung von Graffiti-Wänden auf Kinderspielplätzen bei Experten sachkundig gemacht hat und verschiedene Meinungen zu dieser Problematik eingeholt hat.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Aufstellung von Graffiti-Wänden auf dem Kinderspielplatz Grävingholz wird, aufgrund der heutigen Informationen durch die Polizei, grundsätzlich abgelehnt. Dies gilt für den Fall, wenn sich im Verlauf der Umgestaltungsmaßnahmen herausstellen sollte, dass doch noch Haushaltsmittel zur Installierung von Graffiti-Wänden vorhanden sind.

Des Weiteren wird das Jugendamt gebeten, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nach Fertigstellung der Umgestaltungsmaßnahmen über die entstandenen Kosten zu unterrichten. Eventuell vorhandene Restmittel können für Verbesserungen auf anderen Spielplätzen verwendet werden.



Zu TOP 8:
Sachstandsbericht zur Errichtung der Schallschutzwälle auf der Ausbaustrecke A 2 und Herstellung einer Behelfsbrücke “Schiffhorst”

Herr Witte und Herr Döring – Landesbetrieb Straßenbau – sind als Berichterstatter anwesend.

Zunächst erläutert Herr Witte anhand ausgehängter Pläne die Standorte und den Verlauf der geplanten Lärmschutzwälle, die alle Gebiete mit Wohnbebauung schützen sollen.
Die Lärmschutzwälle und –wände in unterschiedlicher Höhe werden im südlichen Teil von der Zechenbahn bis Feldweg Frielinghaus und im nördlichen Abschnitt von der Brechtener Straße bis Ihländer Bach verlaufen.
In Gebieten die zurzeit noch landwirtschaftlich genutzt werden, in denen aber eine Wohnbebauung geplant ist (Brechtener Heide), wurde der Lärmschutz nach den derzeitigen Verhältnissen berechnet.
Mit dem Beginn des Hauptausbaus der A 2 ist Anfang des Jahres 2003 zu rechnen. Der beim Ausbau anfallende Aushub wird zum Bau der Lärmschutzwälle verwandt.

Nach dem Bau, der von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving geforderten Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2 (Heuweg bis In den Weidbüschen) befragt, antwortet Herr Witte, dass der Bau der Brücke in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Dortmund fällt. Die Planung muss bis Mitte des Jahres 2002 abgeschlossen sein, damit diese Brücke im Zuge des Ausbaus der A 2 mit errichtet werden kann.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist noch einmal in aller Deutlichkeit darauf hin dass, es Ziel der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist, den Bau der Fußgänger- und Radfahrerbrücke zeitgleich mit dem Ausbau der A 2 durchzuführen.
Herr Witte erklärt dass, der Bau der Brücke gleichzeitig mit dem Ausbau der A 2 durch den Landesbetrieb Straßenbau realisiert wird, wenn seiner Behörde alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht vorliegen.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – schlägt vor, für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung am 14.11.2001 einen Berichterstatter des zuständigen Fachamtes der Stadt Dortmund einzuladen, der Auskunft über den derzeitigen Sach- und Planungsstand bei der Stadt Dortmund geben kann. Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.

Zur Brücke “Schiffhorst” erklärt Herr Witte, dass, nach dem der bisherige Überbau Schiffhorst für Lkw-Verkehre gesperrt werden musste, der Bau der Behelfsbrücke – ohne Tonnagebeschränkung –
vorgezogen werden soll. Nach Fertigstellung dieser Behelfsbrücke, wird der Überbau über den Schiffhorst abgerissen. Diese Maßnahmen sollen vor Beginn der Gesamtbaumaßnahmen erfolgen. Den genauen Standort der Behelfsbrücke, deren Standzeit ca. drei Jahre betragen soll, sowie deren Anbindung erläutert Herr Witte anhand von ausgehängten Plänen.
Die Kosten für den Bau der Behelfsbrücke werden ca. zwischen 1,2 und 1,6 Mio. DM liegen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und dankt den Berichterstattern.






Zu TOP 9:
Sachstandsbericht zu den Beschwerden aus der Bürgerschaft über Umweltbelastungen durch die Dortmunder Gasrußwerke

Nach Beschwerden von Anwohnern der Gasrußwerke über Umweltbelastungen in der Einwohnerfragestunde der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.09.2001 sind Vertreter der Deutschen Gasrußwerke, des staatlichen Umweltamtes Hagen und des Umweltamtes der Stadt Dortmund als Berichterstatter anwesend.

Der technische Leiter der Deutschen Gasrußwerke – Herr Dettmarg – geht zunächst auf Beschwerden von Anwohnern über Lärmbelästigung im Bereich der Lindenhorster Straße ein.
Die Deutschen Gasrußwerke führen derzeit einige Umbauarbeiten an ihren Anlagen durch, Auswirkungen auf die Lärmsituation wurde dabei unterschätzt. Aufgrund der eingegangenen Beschwerden wurde eine für Dezember geplante Untersuchung durch einen Schallschutzgutachter vorgezogen und auch bereits abgeschlossen. Bis Ende November werden noch verbleidende störende Lärmquellen beseitigt. Durch einige organisatorische Änderungen wurde bereits kurzfristig sichergestellt, dass einige Lärmquellen ausgeschaltet bzw. dezimiert wurden. Zusätzliche Zusatzgebläse werden bis zur Komplettierung des Schallschutzes nicht genutzt, Gebäudeöffnungen wurden wieder verschlossen. Durch Veränderungen von Schlauchleitungen wurde die Lärmsituation an den Reaktoren verbessert. Vorhandene Schallschutzhauben wie auch die Schwingsiebe wurden kontrolliert. Kühltürme, die mit Ventilatoren ausgerüstet sind, werden zurzeit auf anderen Drehzahlen gefahren.

Zur Umweltbelastung durch Staub führt Herr Dettmarg aus, dass nicht unbedingt aller Schmutz der sich in diesem Industriegebiet (in dem sich auch die Deutschen Gasrußwerke befinden) niederschlägt auch zwingend durch die Gasrußwerke verursacht wurde. Alle Kamine, die Staub abgeben können werden überwacht. Im Rahmen der Genehmigungsauflagen werden diese Überwachungen regelmäßig durch Gutachter und Behörden kontrolliert. Bei aller Vorsoge sind jedoch Störungen an den Filteranlagen nicht ausgeschlossen. Im Störungsfall erfolgt eine frühzeitige Alarmierung durch die Überwachungsgeräte und die Produktion wird außer Betrieb genommen. Zurzeit sind bereits 50 % der Filteranlagen ausgetauscht, der Rest wird bis Ende nächsten Jahres folgen, die zugelassenen Grenzwerte für Emissionen werden nur zu 1/3 erreicht.
Ein kleiner Störfall, der den zuständigen Behörden gemeldet wurde, ereignete sich Anfang September diesen Jahres.

Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) spricht einen ihm bekannt gewordenen Störfall (Lärm und Staub) im August des Jahres an, den er dem Staatlichen Umweltamt Hagen gemeldet hat. Aufgrund dieser Meldung werden seitens des Staatlichen Umweltamtes Hagen Messungen vorgenommen, die klären sollen, ob es sich bei den niedergeschlagenen Stäuben um Ruß handelt.
Herr Unterkötter beantragt eine Abstimmung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, mit der das Staatliche Umweltamt aufgefordert werden soll, das Gutachten hinsichtlich der Lärm- und Rußbelästigung der Bezirksvertretung zur Verfügung zu stellen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving vereinbart, das Staatliche Umweltamt Hagen nach Erstellung des Gutachtens um einen erneuten Bericht zum Sachstand zu bitten.

Abschließend schlägt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger –vor, einen Termin zu vereinbaren, damit die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Deutschen Gasrußwerke einmal besuchen können, um sich vor Ort ein Bild der Lage zu machen.
Dieser Vorschlag wird von Herrn Dettmarg aufgenommen, der die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving einlädt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und bedankt sich bei allen anwesenden Berichterstattern.

Zu TOP 10:
Abstimmung des Terminplanes für die Sitzungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Jahre 2002

Folgender Terminplan für die Sitzungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Jahre 2002 wird in die heutige Sitzung zur Kenntnisnahme durch die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eingebracht.

Endgültige Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 31.10.2001
Sitz. Nr.:
Sitzungstag:
Einladung an Bezirksvertreter:
(§ 2 GeschO)
Annahmeschluss für Anträge:
(§ 5 GeschO)
27
16.01.2002
04.01.2002
01.01.2002
28
13.02.2002
01.02.2002
29.01.2002
29
13.03.2002
01.03.2002
26.02.2002
30
10.04.2002
29.03.2002
26.03.2002
31
08.05.2002
26.04.2002
23.04.2002
32
12.06.2002
31.05.2002
28.05.2002
----------
Juli keine Sitzung
--------------
--------------
33
14.08.2002
02.08.2002
30.07.2002
34
11.09.2002
30.08.2002
27.08.2002
35
09.10.2002
27.09.2002
24.09.2002
36
13.11.2002
01.11.2002
29.10.2002
37
11.12.2002
29.11.2002
26.11.2002

Zu TOP 11.1:
Antrag der Interessengemeinschaft der Kirdorfmieter zur Aufstellung eines Bergbauwagens auf dem Wrangel Platz
(Eingabe vom 16.09.2001 der Interessengemeinschaft der Kirdorfmieter)

Der Vorstand der Interessengemeinschaft der Kirdorfmieter bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, den Antrag zur Aufstellung eines Bergbau-Wagens auf dem “Wrangel-Platz” beim Grünflächenamt zu unterstützen.
Die Interessengemeinschaft der Kirdorfmieter erhält den Bergbau-Wagen von den Inhabern der Gaststätte “Grüne Tanne” als Andenken und möchte ihn am 27.01.2002 aufstellen. Der Wagen soll in einer “Bergbau-Siedlung” weithin sichtbar an alte Traditionen erinnern.
Da für die Aufstellung des Wagens eine Genehmigung des Grünflächenamtes erforderlich ist, wird die Bezirksvertretung gebeten, diesen Antrag befürwortend an das zuständige Fachamt der Stadt Dortmund weiter zu leiten.


Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt –mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Der Antrag der Interessengemeinschaft der Kirdorfmieter zur Aufstellung eines Bergbauwagens auf dem Wrangel Platz wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützt – und mit der Bitte um weitere Veranlassung an die Verwaltung übersandt.

Zu TOP 11.2:
Antrag des Arbeitskreises II – Stadtbezirksmarketing – zur Aufstellung eines Rahmenplanes für das Evinger Hallenbad und das Jugendzentrum
(Eingabe des Arbeitskreises II – Stadtbezirksmarketing –)

Der Arbeitskreis II des Stadtbezirksmarketings hat sich u.a. mit Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität des Evinger Hallenbades beschäftigt. Das Hallenbad Eving, nunmehr seit 30 Jahren in Betrieb, ist wie es sich heute präsentiert, in keinem besonders attraktiven Zustand mehr. Als eine Einrichtung für Freizeit, Sport und Erholung für die Evinger Bevölkerung sollten alle Beteiligten den Standort überdenken.
Ähnliches gilt auch für benachbarte Grundstücke, welche dem Charakter des Wohnviertels nicht entsprechen.
Um die Attraktivität des Hallenbades zu steigern und somit seinen Fortbestand zu sichern, muss nicht nur über eine Sanierung sondern auch eine Erweiterung des Angebotes nachgedacht werden.
Die günstige bauliche Ausgangslage erlaubt z.B. den Ausbau des Souterrain unter dem Umkleidetrakt – derzeit nur zum Parken genutzt – bzw. eine einfache Aufstockung des nur eingeschossigen Umkleidetraktes. Somit könnte das Bad beispielsweise um einen Saunabereich erweitert oder im neugeschaffenen Obergeschoss eine hochwertige Gastronomie und/oder ein Fitnessstudio beherbergen.
Auch der Wohnstandort solle neu geordnet werden. Die Gewerbeansiedlungen entsprechen nicht dem wertvollen Wohnumfeld mit seiner Nähe zu großzügigen Grünräumen. Unter Einbeziehung des überdimensional ausgeweiteten Straßenraumes im Einmündungsbereich der Württemberger Straße könnte auf den Grundstücken Deutsche Straße 98/100 – derzeit ein Getränkemarkt – eine eingepasste Wohnbebauung entstehen. Ähnliches wäre auch für die Tankstellen- und Werkstattbebauung Deutsche Straße 80 bis 84 übertragbar.

Um sich mit solchen Problemen zu befassen, bieten sich verschiedene planerische und baurechtliche Vorgehensweisen.
Die vergleichsweise schnellste Art, möglichen Konzepten eine rechtliche Grundlage zu verschaffen, ist die Aufstellung eines Rahmenplanes.
Der Rahmenplan erlaubt der Bezirksvertretung, in Zusammenarbeit mit den Planungsbehörden und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort einem Sanierungskonzept die Richtung zu weisen.
Der Planungsbereich umfasst den Einmündungsbereich der Württemberger Straße in die Deutsche Straße. Hinzu kommen noch die Badische Straße (westlich) und der Holtbeuteweg (östlich), welche jedoch nur fußläufig angebunden sind.
Betroffen von der Rahmenplanung sollen das Hallenbad und das Jugendzentrum sein.
Des Weiteren sollten noch die Grundstücke Deutsche Straße 80 bis 100, Holtbeuteweg 45, Württemberger Straße 2 bis 8 sowie Teile des Straßenraumes einbezogen werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Der Antrag des Arbeitskreises II – Stadtbezirksmarketing – zur Aufstellung eines Rahmenplanes für das Evinger Hallenbad und das Jugendzentrum wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützt – und mit der Bitte um weitere Veranlassung und Stellungnahme an die Verwaltung übersandt.

Zu TOP 11.3:
Umleitung und Umgestaltung der Bergstraße
(Eingabe des Herrn Norbert Haumann, Bergstraße 142, 44339 Dortmund)

Herr Haumann beanstandet den Autoverkehr auf der Bergstraße und die damit verbundenen Lärmbelästigung. Nach seinen Angaben wurde in der Nacht vom 11.09. zum 12.09.2001 der Umleitungsverkehr der Autobahn zwischen Mengede und Derne über die Bergstraße geleitet.
Der Eingeber fragt an, wann die Bergstraße für den gesamten Durchgangsverkehr gesperrt und in eine Tempo-30-Zone umgewandelt wird.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Der Antrag des Eingebers auf Aufnahme der Bergstraße in das Programm für verkehrsberuhigende Maßnahmen wird abgelehnt.

Begründung:
Die Bergstraße ist ihrem Charakter nach eine Sammel- und Durchgangsstraße. Eine Änderung des derzeitigen Status der Bergstraße ist nach Ansicht der Bezirksvertretung Dortmund-Eving weder praktikabel noch wünschenswert.



Böttger Jäkel Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin

N i e d e r s c h r i f t



über die 24. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Donnerstag, 04.10.2001 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen
b) Verwaltung:
Herr Dr. Schoknecht - Umweltamt -
c) Sachverständige:
Herr Lenz - Polizei Dortmund -
Herr Döring - Landesbetrieb Straßenbau -
Herr Witte - Landesbetrieb Straßenbau -
Herr Dettmarg - Deutsche Gasrußwerke -
Herr Dr. Kasprowski - Deutsche Gasrußwerke -
Herr Tiedemann - Staatl. Umweltamt Hagen -
Frau Winter-Stens - Staatl. Umweltamt Hagen -
d) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -
Verhindert sind:
Bromba, Helmut
Ehlert, Enrico
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 18.00 – 18.15 u. 18.50 – 19.00 Uhr
Ende : 20.00 Uhr

Tagesordnung:

1. Bestellung der neuen stellvertretenden Verwaltungsstellenleiterin – Frau Gutzmerow – zur stellvertretenden Schriftführerin der Bezirksvertretung Dortmund-Eving
2. Regularien
2.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
2.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
2.3 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.09.2001
2.4 Feststellung der Tagesordnung
3. Vorlagen
3.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01317-01)
3.2 Beratung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2002
- Unterhaltungsarbeiten pp und Investitionen in den Stadtbezirken
4. Stellungnahmen
4.1 Einführung eines Sole- und Elektrolyseverfahrens im Evinger Hallenbad
4.2 Bauliche Missstände an der Theodor-Heuss-Realschule
4.3 Anleinpflicht für Hunde im Naturschutzgebiet “Auf dem Brink”
4.4 Leerstände im Mietwohnungsbau im Stadtbezirk Eving
4.5 Ausleuchtung der Parkanlage an der Bayrischen Straße
4.6 Einrichtung eines Bolzplatzes auf dem Gelände Ecke Osterfeldstraße und Burgholzstraße
5. Anträge
5.1 SPD-Fraktion
5.1.1 Schutz des Straßenbegleitgrüns durch Baumstämme an der Osterfeldstraße (zwischen Badischer Straße und Preußischer Straße)
5.1.2 Verstärkte Kontrolle im Bereich der Evinger Straße zwischen Holtbeuteweg und Amtsstraße zur Durchsetzung des Halteverbotes
5.1.3 Durchführung eines Ortstermines im Verschwenkungsbereich der Lindenhorster Straße – neu zur Überprüfung der neu angesiedelten Gewerbebetriebe
5.2 CDU-Fraktion
5.2.1 Durchführung eines Ortstermines in der Parkanlage zwischen Grazstraße und Preußische Straße zur Festlegung der künftigen Parkausleuchtung
5.2.2 Stellungnahme der Verwaltung zum Kommunalfriedhof Lindenhorst
5.2.3 Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Verwaltungsvorlage “Integriertes Stadtentwicklungskonzept Eving”
5.2.4 Stellungnahme zum Sachstand und konkreten Planung zur Verlegung der griechischen Schule
6. Anfragen der SPD-Fraktion
6.1 Sachstandsbericht zur weiteren Vorgehensweise der Verwaltung zur griechischen Schule im Stadtbezirk Eving
6.2 Erweiterung der Park and Ride Anlage Schulte-Rödding und Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße
7. Umgestaltung des Spielplatzes Grävingholz im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme – Aufstellung von “Graffiti-Wänden”
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung und der Polizei

8. Sachstandsbericht zur Errichtung der Schallschutzwälle auf der Ausbaustrecke A 2 und Herstellung einer Behelfsbrücke “Schiffhorst”
hier: Mündlicher Bericht des Landesbetriebes Straßenbau
9. Sachstandsbericht zu den Beschwerden aus der Bürgerschaft über Umweltbelastungen durch die Dortmunder Gasrußwerke
10. Abstimmung des Terminplanes für die Sitzungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Jahre 2002
11. Eingaben an die Bezirksvertretung
11.1 Antrag der Interessengemeinschaft der Kirdorfmieter zur Aufstellung eines Bergbauwagens auf dem Wrangel Platz
11.2 Antrag des Arbeitskreises II – Stadtbezirksmarketing – zur Aufstellung eines Rahmenplanes für das Evinger Hallenbad und das Jugendzentrum
11.3 Umleitung und Umgestaltung der Bergstraße
Eingabe des Herrn Norbert Haumann, Bergstraße 142, 44339 Dortmund
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Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.
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Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern (Zuhörerinnen / Zuhörern) werden keine Fragen gestellt.
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Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
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Zu TOP 1:
Bestellung der neuen stellvertretenden Verwaltungsstellenleiterin – Frau Gutzmerow – zur stellvertretenden Schriftführerin der Bezirksvertretung Dortmund-Eving

Die neu bestellte stellvertretende Verwaltungsstellenleiterin – Frau Gutzmerow – wird – einstimmig– zur stellvertretenden Schriftführerin der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gewählt.

Zu TOP 2.1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen
Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 2.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Frau Jäkel wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 2.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 12.09.2001
Die Niederschrift über die 23. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 12.09.2001 wird – einstimmig – genehmigt.

Zu TOP 2.4:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving verständigt sich darauf, folgende Tagesordnungspunkte wegen der anwesenden Berichterstatter vorzuziehen:

TOP 7: Umgestaltung des Spielplatzes Grävingholz im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme – Aufstellung von “Graffiti-Wänden”
TOP 8: Sachstandsbericht zur Errichtung der Schallschutzwälle auf der Ausbaustrecke A 2 und Herstellung einer Behelfsbrücke “Schiffhorst”
TOP 9: Sachstandsbericht zu den Beschwerden aus der Bürgerschaft über Umweltbelastungen durch die Dortmunder Gasrußwerke
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Ein Antrag des Herrn Unterkötter (SPD-Fraktion) auf Erweiterung der Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt “Installation einer Fußgängerbedarfsampel an Lindenhorster Straße (Höhe AWO)” wird, da seitens der Bezirksvertretung Dortmund-Eving keine Dringlichkeit gesehen wird, – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – abgelehnt.
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Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.10.2001 genehmigt.
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Zu TOP 3.1:
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 für die Stadt Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – StA 20 – vom 03.09.2001 Drucksache Nr.: 01317-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund

2. Der Ratsbeschluss vom 15.12.1994, der die Fläche “Krupp/Hoesch Phoenix-West” in Hörde als Standort für eine thermische Abfallbehandlungsanlage in Dortmund vorsieht, wird aufgehoben.

Zusatz zu Nr. 1:
§ Bei einer Reduzierung der Containerstandorte (Nr. 3, Seite 3 der Vorlage) ist, ggf. durch kürzere Abstände zwischen den Leerungen der Container, sicher zu stellen, dass sich die schon jetzt bestehende Problematik durch Müllablagerungen im Umfeld der Containerstandorte nicht noch weiter verschärft.

§ Die Verwaltung wird um Prüfung und Stellungnahme gebeten, inwieweit die Wiedereinführung regelmäßiger Sperrmülltage zur Verminderung des illegal abgeladenen Mülls auf öffentlichen Flächen und auch im Bereich der Containerstandorte beitragen und gleichzeitig zur Kostensenkung führen könnte. (siehe auch Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving aus der Sitzung am 15.08.2001)

Zu TOP 3.2:
Beratung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2001
- Unterhaltungsarbeiten pp und Investitionen in den Stadtbezirken

Zu Beginn der Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2002 werden von den Fraktionen bzw. Einzelvertretern in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving folgende grundsätzliche Erklärungen abgegeben.

Für die CDU-Fraktion eröffnet der Fraktionsvorsitzende – Herr Neumann – die Beratungen zum Haushalt 2002 mit nachstehender Erklärung:

“Der Haushaltsplan 2002 ist ein Buch ohne Ansatz zur Stärkung der Bezirksvertretung. Er stellt eine reine Mangelverwaltung dar!

Der Haushaltsplanentwurf 2002 wurde uns in diesem Jahr so früh auf den Tisch gelegt, ohne dass uns überhaupt ein Entscheidungsvorschlag der Verwaltung zur Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung mitgeliefert werden konnte. Die Verwaltung hat diese Arbeit nicht rechtzeitig auf die Reihe bekommen!

Heute soll über den Rahmen des Gesamthaushaltes abgestimmt werden. In der Sondersitzung am 31.10.2001 dürfen wir dann im Rahmen der “Beschäftigungstherapie” unsere Wünsche festlegen.
Es fehlen noch knapp 100 Mio. um den Haushalt bei der Bezirksregierung Arnsberg genehmigungsfähig werden zu lassen.
Tatsache ist aber, dass die heute festzulegende mittelfristige Finanzplanung (MIP) keine positive Veränderung zu Gunsten der Bezirksvertretung zeigt.
Zur Beruhigung kam im Rahmen der Beratungen 2001 bereits als Antwort von Herr Pehlke, der Haushaltsplan 2002 werde wesentlich früher vorgelegt als der Haushaltsplan 2001.

Die lautstark angekündigte “Stärkung der Bezirksvertretungen” lässt weiter auf sich warten.

Wir sollen heute in den gleichen Größenordnungen wie zum Haushalt 2001 entscheiden. Damit ist objektiv feststellbar, dass keine Stärkung der Bezirksvertretung erfolgt ist, ihr Entscheidungsspielraum wurde nicht erweitert.
Ein Haushaltsplanentwurf in dem kein bzw. wenig Entscheidungsspielraum gegeben ist, wird auf Dauer langweilig und hat nicht den Namen der politischen Entscheidung verdient.

Wie sieht der Haushalt 2002 nun gegenüber dem Haushalt 2001 im Vergleich aus:
Verwaltungshaushalt: rd. 29 Mio. ■ mehr als im Jahr 2001 (plus 2,08 %)
Vermögenshaushalt : rd. 69 Mio. ■ weniger als im Jahr 2001
Wir verzichten in diesem Jahr bewusst auf die Bewertung des Entscheidungsspielraumes im Verhältnis zum Gesamthaushalt der Stadt Dortmund.


Herauszustellen sind dagegen sehr deutlich:
Der Verwaltungshaushalt steigt um 2,08 % – für Eving sinkt er um gut 3.000,00 ■
Der Vermögenshaushalt sinkt um ca. 69 Mio. ■ – für Eving bleiben von 2002 bis 2006 in der MIP nur ca. 255.000,00 ■ pro Jahr.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving tagt mit ihren 19 Mitgliedern in der Regel 10 mal pro Jahr. Das sind für alle zusammen 190 Sitzungstage.
Pro Sitzungstag entscheidet jedes Mitglied der Bezirksvertretung im Schnitt nur über insgesamt 1.450,00 ■ für den ganzen Stadtbezirk.

Was soll eigentlich ein Stadtbezirksmarketing, wenn für notwendige Maßnahmen die jeder Bürger selber sehen kann, keine Entscheidungskompetenz im Stadtbezirk besteht – und kein Geld vorhanden ist.

Die CDU-Fraktion stellt deshalb erneut den Grundsatzantrag zum Vermögenshaushalt, den die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bereits während der Haushaltsberatungen zum Haushalt des Jahres 2001 in der Sitzung am 17.01.2001 – einstimmig – beschlossen hat.

Auch weisen wir schon jetzt darauf hin, dass verschiedene Beschlüsse der Bezirksvertretung vom 17.01.2001 wohl nicht umgesetzt wurden.
Näheres werden wir in der Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 31.10.2001 erläutern.

Diese Bezirksvertretung muss sich wirklich selbst fragen, wie ernst – und ob überhaupt – sie von der Verwaltung und vom Rat genommen wird!

Eine Umverteilung der Kompetenzen auf die Bezirksvertretung und damit Ausgliederung aus dem Rat, vermag die CDU-Fraktion nicht zu erkennen.
Dauerhafte Sandkastenspiele und das “Nachkarren” von Erinnerungsbeschlüssen (siehe Parkbeleuchtung an der Bayrischen Straße und Zuwegung zu den Einrichtungen in Brechten) sind der Bezirksvertretung nicht würdig. Dieses führt auch zu mehr und mehr Politikverdrossenheit.
Darüber ist sich wohl niemand am Friedensplatz 1 im Klaren.

Wie sagte Herr Oberbürgermeister – Herr Dr. Langemeyer – doch in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving treffend: “Der Rat entscheidet!”

Sind die Bezirksvertretungen denn dann nur seine Wasserträger und somit die politische Beruhigungspille vor Ort?”
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Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – stellt in seinem Redebeitrag zunächst fest, dass er den vorangegangenen Ausführungen des Vorsitzenden der CDU-Fraktion zustimmen kann, und dass er in den Grundsatzfragen und angesprochenen Problemen einen Konsens zwischen beiden Fraktionen sieht.
Auch Herr Adden kritisiert, dass während jetzt der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2002 beraten und beschlossen werden soll, ein Teil der von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving für das Haushalt 2001 beschlossenen Maßnahmen noch nicht einmal begonnen – geschweige denn abgeschlossen wurde.
Wie Herr Adden weiter ausführt, bleibt auch seitens der SPD-Fraktion langfristig die Forderung an Rat und Verwaltung bestehen, die Haushaltsmittel, die bezirkliche Angelegenheiten betreffen, aus den entsprechenden Fachbereichen auszugliedern und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Erweiterung ihres Entscheidungsrahmens zur Verfügung zu stellen. Ohne wirkliche Entscheidungsbefugnisse für die Bezirksvertretung ist die Zustimmung zum Haushaltsplanentwurf 2002 lediglich ein “pro Forma” Beschluss, der hier nur als Grundlage für die am 31.10.2001 anstehenden Entscheidungen zur Verwendung der Haushaltsmittel im Unterabschnitt 0020 – Mittel der Bezirksvertretungen – gesehen werden kann.
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Die Vertreterin der Bündnis '90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt gibt ebenfalls nur ein kurzes Statement ab, da auch sie sich den vorangegangenen Ausführungen grundsätzlich anschließen kann. Frau Sichelschmidt erklärt, dass es gerade in Zeiten, in denen der finanzielle Handlungsspielraum durch steigende Verschuldung immer geringer wird, umso wichtiger ist, mit den vorhandenen Mitteln sinnvoll umzugehen. Ein wichtiges Anliegen ist es, möglichst keine weiteren Einschnitte im sozialen Bereich vorzunehmen.
Unter Bezugnahme auf die angekündigte Stärkung der Bezirksvertretungen fordert auch Frau Sichelschmidt mehr Kompetenzen – vor allem in finanzieller Hinsicht – für die Bezirksvertretung Dortmund-Eving. Grundsätzlich fordert auch die Vertreterin der Bündnis '90 / Die Grünen zunächst den Verfügungsbetrag im Vermögenshaushalt für die Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu erhöhen.
Bei einer generellen Übertragung der Haushaltsmittel, die bezirkliche Angelegenheiten betreffen, in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung, ist im Vorfeld zu klären, welche Angelegenheiten tatsächlich rein “bezirksbezogen” sind, und somit von der Bezirksvertretung selbst verwaltet werden können.
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Im Anschluss an diese Erklärungen und Ausführungen nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving den Entwurf des Verwaltungs und Vermögenshaushaltes für das Jahr 2002 mit folgendem Zusatz – einstimmig – zur Kenntnis:

Zusatzbeschluss zum Haushaltsplanentwurf (Vermögenshaushalt) für das Jahr 2002:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

1. Der Rat der Stadt und die Verwaltung werden aufgefordert, für das Haushaltsjahr 2002 die Aufstockung der Verfügungssumme der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Vermögenshaushalt auf 500.000,00 ■ zu veranlassen. Bis zum Ende der Legislaturperiode sind die der Bezirksvertretung im Vermögenshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel auf 1,5 Mio. ■ zu erhöhen.

2. Langfristig sind die Haushaltsmittel, die ausschließlich bezirkliche Angelegenheiten betreffen aus den Fachbereichen auszugliedern. Der Rat der Stadt und die Verwaltung werden aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving entsprechende Planungen vorzulegen, die eine Übertragung der Entscheidungsbefugnisse über die Verwendung dieser bezirklichen Mittel an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving ermöglichen.

3. Der Rat der Stadt und die Verwaltung werden um Stellungnahme gebeten, warum auf einen gleichlautenden Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving (gefasst während der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2001 in der Sitzung am 17.01.2001) bisher keine Reaktion erfolgte und auch keine – im Haushaltsplanentwurf erkennbaren – Maßnahmen eingeleitet wurden diesen Beschluss umzusetzen.

4. Der Rat der Stadt und die Verwaltung werden aufgefordert, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine Stellungnahme vorzulegen, die deutlich klarstellt, ob und in welchem Zeitrahmen Rat und Verwaltung den heutigen Beschlüssen der Bezirksvertretung folgen wollen.

Zu TOP 4.1:
Einführung eines Sole- und Elektrolyseverfahrens im Evinger Hallenbad

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Herrn Dezernenten Stüdemann vom 28.08.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Mit Beschluss vom 15.08.2001 hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Verwaltung gebeten, das Sole- und Elektrolyseverfahren unverzüglich im Evinger Hallenbad einzuführen. Eine Umsetzung dieses Beschlusses würde zunächst die Durchführung erheblicher und mit einem entsprechenden Kostenaufwand versehener technischer Veränderungen im Hallenbad Dortmund-Eving (z.B. Austausch von Rohrleitungen, Pumpen und Filtern) voraussetzen. Die hierfür benötigten investiven Mittel stehen jedoch auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung, sodass eine Realisierung des o.a. Beschlusses in einem überschaubaren Zeitraum nicht möglich ist.
Unabhängig davon hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 05.04.2001 zur “Entwicklungsplanung Hallenbäder” u.a. beschlossen, dass in den Jahren 2002 bis 2004 zunächst die Hallenbäder Do-Aplerbeck, West und Nord saniert werden. Nach Durchführung dieser Maßnahmen sollen die Bäder Do-Eving, Do-Scharnhorst, Do-Brackel, Do-Lütgendortmund und Do-Mengede folgen. In diesem Zusammenhang wäre dann auch zu prüfen, ob dem Wunsch der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nach Einführung eines Sole- und Elektrolyseverfahren im Evinger Hallenbad im Rahmen der durchzuführenden Sanierung entsprochen werden kann.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving akzeptiert vorerst die vorliegende Stellungnahme, hält aber ihren Beschluss aufrecht, durch Einführung eines Sole- und Elektrolyseverfahrens die Attraktivität des Evinger Hallenbades zu steigern.

Zu TOP 4.2:
Bauliche Missstände an der Theodor-Heuss-Realschule

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt das nachfolgende Schreiben der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 30.08.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Zum aktuellen Sachstand (Mängel und Probleme) wird wie folgt Stellung genommen:

§ Das Dachabdeckungsprofil wird erneuert und weiter vorgezogen, damit das Regenwasser besser ablaufen kann. Die äußere Fensterbankproblematik, Wasser fließt die Wände herunter, wird auch durch weiter vorgezogene Bänke nicht verhindert. Trotzdem soll geprüft werden, ob es Verbesserungsmöglichkeiten gibt.
§ Die Eingangstüren (schwere Ausführung zum Schutz gegen Vandalismus) mit Schließfolgeregelung sind durch den Hausmeister geölt und nachgestellt worden, lassen sich jedoch weiterhin nur schwer öffnen. Wir sehen im Moment, nach Besprechungen mit Fachfirmen, keine Alternative.
§ Risse in den Wänden der Klassenzimmer werden beseitigt.
§ Die Fenstergriffe sind größtenteils ausgetauscht worden. Es handelt sich um handelsübliche Griffe. (Es ist nicht einleuchtend, warum die dauernd abbrechen).
§ Der merkwürdige Geruch in verschiedenen Klassenzimmern ist anlässlich des Ortstermines kontrovers diskutiert worden. Es wurde u.a. formuliert, dass es auch an mangelnder Lüftung der Räume liegen könnte, da nach Schulschluss alle Fenster bis zum nächsten Morgen geschlossen bleiben.
§ Die defekten Jalousien werden entsprechend der Meldungen des Hausmeisters repariert.
§ Der schwer zu reinigende Bodenbelag ist als solcher bekannt und es wird zurzeit versucht, die Einpflege mit entsprechenden Mitteln zu verbessern.
§ Der Computerraum befindet sich im oberen Geschoss, an einer Stelle, die weder einsehbar, noch einfach zu erreichen ist. Nur mit äußerster, waghalsiger Mühe kann es den Einbrechern gelungen sein hier einzusteigen und dann noch Geräte zu (transportieren) stehlen. Eine Alarmanlage wäre eine geeignete Maßnahme Folgeeinbrüche zu melden, eine andere (Vergitterung) wird zurzeit geprüft.
Die Instandhaltung der Turnhalle wird, entsprechend der Meldungen des Hausmeisters, durchgeführt.
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Die stellvertretende Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – äußert ihr Unverständnis, dass bisher keine Möglichkeit gefunden wurde, den Schließmechanismus der Eingangstüren so einzustellen, dass sie sich leichter öffnen lassen. Hier stellt sich die Frage, ob sich diese Türen überhaupt als Fluchttüren (besonders für Kinder) eignen.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorliegende Stellungnahme grundsätzlich zur Kenntnis, bittet die Verwaltung aber um Prüfung und Stellungnahme zu folgenden Punkten:

Eingangstüren:
Da seitens der Verwaltung momentan keine Möglichkeit gesehen wird, eine leichtere Handhabung der Fluchttüren sicher zu stellen, wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob sich diese Türen überhaupt als Fluchttüren eignen und Kinder sie im Ernstfall auch selbstständig öffnen können.
Sollte dies nicht gewährleistet sein, ist zu prüfen, ob der Einbau neuer Türen erforderlich ist und mit welchem Kostenaufwand diese Maßnahme verbunden ist.
Sicherung des Computerraumes:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung hier um eine zügige Prüfung und anschließende Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Sicherung des Raumes.

Zu TOP 4.3:
Anleinpflicht für Hunde im Naturschutzgebiet “Auf dem Brink”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 03.09.2001 zur Kenntnis.

Wie mitgeteilt wird, hat die Anfrage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu einer Befassung durch das Umweltamt geführt.
Der rechtsverbindliche Landschaftsplan Dortmund-Nord setzt unter Nr. 20 – gültig für alle Naturschutzgebiete im räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes – das Verbot fest, “Hunde außerhalb von Wegen laufen zu lassen und sie auf Wegen nicht an der Leine zu führen”
Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Während der Tatbestand des Nichtanleinens auf den vorhandenen Wegen von der Verwaltung eher großzügig gesehen wird – sofern sich der Hund unter der Kontrolle des Halters befindet – kann das Freilaufenlassen im Gelände innerhalb des Naturschutzgebietes auf keinen Fall hingenommen werden.
Allerdings bestehen für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens häufig praktische Probleme, da dem Halter nachgewiesen werden muss, dass er den Hund hat frei laufen lassen. Dies ist in der Regel nur möglich, wenn es Zeugen gibt oder die Polizei hinzugezogen worden ist. Letztere kann an Ort und Stelle auch ein Verwarnungsgeld in einer Höhe von bis zu 75,00 DM verhängen.
Leider bestehen für die Verwaltung nur begrenzt Möglichkeiten, das Naturschutzgebiet vor frei laufenden Hunden zu schützen.
Wie die übrigen Freiräume in Dortmund wird auch dieses Gebiet regelmäßig von dem zuständigen ehrenamtlich tätigen Beauftragten für den Außendienst bei der unteren Landesbehörde (Landschaftswächter) kontrolliert. Die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass sich eine Minderheit von Hundehaltern auch durch persönliches Ansprechen oder durch Informationen nicht davon abhalten lässt, ihre Hunde in Naturschutzgebieten frei laufen zu lassen, sodass letztlich nur noch das Abzäunen der besonders sensiblen Kernbereiche (wie im NSG Hallerey geschehen und im NSG Mastbruch vorgesehen) erfolgversprechend ist. Ein derartiger Zaun aber kann immer nur das “letzte Mittel” sein.
Die Verwaltung wird die Anfrage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zum Anlass nehmen, das NSG “Auf dem Brink” verstärkt – besonders auch an den Wochenenden – durch den Landschaftswächter kontrollieren zu lassen und Hundehalter gezielt anzusprechen. Sollte sich die Situation nicht bessern, so wird über eine Abzäunung des Teichgeländes nachgedacht werden müssen.
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Da das NSG “Auf dem Brink” in nächster Zeit verstärkt kontrolliert werden soll, bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Verwaltung um eine erneute Stellungnahme im Juni nächsten Jahres, um über die gewonnen Erkenntnisses und ggf. notwendige Maßnahmen (z.B. Abzäunung des Geländes) informiert zu werden.

Zu TOP 4.4:
Leerstände im Mietwohnungsbau im Stadtbezirk Eving

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 30.08.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Die Anfrage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat zu einer Befassung durch das Amt für Wohnungswesen – Abteilung 2 – geführt.

Es ist dazu folgendes mitzuteilen:
Im Stadtbezirk Eving sind Wohnungsleerstände, die über das normale Maß hinausgehen, weder bekannt, noch prognostizierbar. Entsprechende Hinweise seitens der Wohnungswirtschaft, die auf eine derartige Entwicklung hinweisen, liegen ebenfalls nicht vor.
Flächendeckende Analysen von Wohnungsleerständen und Bewohnerstrukturen bewirken sehr hohe Aufwände, für die der Verwaltung keine Personalsressourcen zur Verfügung stehen.
Im Übrigen sei in diesem Kontext darauf hingewiesen, dass ein gut funktionierender Wohnungsmarkt eine Leerstandsquote von bis zu 3 v.H. voraussetzt.
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Die Vertreterin der Bündnis '90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – die diese Anfrage in die Bezirksvertretung eingebracht hatte, bringt ihre Enttäuschung über die aus ihrer Sicht höchst unbefriedigende Stellungnahme der Verwaltung zum Ausdruck. Eine Erhebung aller Leerstände nicht nur im Stadtbezirk Eving, sondern auch stadtweit, wird auch weiterhin im Hinblick auf zukünftige Planungen für unerlässlich gehalten und von Bündnis '90 / Die Grünen weiterverfolgt.




Zu TOP 4.5:
Ausleuchtung der Parkanlage an der Bayrischen Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.09.2001 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit Bedauern mit, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Beleuchtung des Weges zwischen Bayrischer Straße und Nachoder Straße vom 08.03.2000 bisher nicht umgesetzt werden konnte. Hierfür waren primär finanzielle Gründe maßgebend.
Der Aktenlage ist zu entnehmen, dass in der Grünanlage auch die Wegeverbindung zwischen Grazstraße und Preußische Straße beleuchtet werden sollte. Für die Ausleuchtung beider Wege ist mit Kosten in Größenordnung von 50.000,00 DM zu rechnen.
Ein solcher Betrag ist aus den der Verwaltung zur Verfügung stehenden Mittel für Lichtverbesserungen im gesamten Stadtgebiet nicht aufzubringen. Es wird deshalb vorgeschlagen, hierfür Mittel der Bezirksvertretung Dortmund-Eving einzusetzen. Die Maßnahme wurde deshalb in die Vorschlagslisten für die Verwendung der BV-Mittel 2002 aufgenommen.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Siehe hierzu auch TOP 5.2.1 der heutigen Sitzung (Durchführung eines Ortstermines in der Parkanlage zwischen Grazstraße und Preußische Straße zur Festlegung der künftigen Parkausleuchtung)

Zu Top 4.6:
Einrichtung eines Bolzplatzes auf dem Gelände Ecke Osterfeldstraße und Burgholzstraße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Jugendamtes im Einvernehmen mit dem städtischen Planungsamt vom 05.09.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Bei dem angesprochenen Bereich handelt es sich um eine Grünfläche / Parkanlage. Nach der Spielflächenbedarfsberechnung ist an dieser Stelle keine Spielfläche vorgesehen.
Die Einrichtung eines Bolzplatzes wird sowohl vom städtischen Planungsamt als auch von der Verwaltung des Jugendamtes als nicht notwendig erachtet, da die Kinder und Jugendlichen die Fläche bereits intensiv zum Spielen nutzen.
Die Einrichtung eines Bolzplatzes an dieser Stelle macht drei bzw. sechs Meter hohe Ballfangzäune sowie eine wassergebundene Decke erforderlich. Die Kosten würden ca. 90.000,-- DM betragen. Diese Mittel stehen der Verwaltung des Jugendamtes nicht zur Verfügung.
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Eine längere Diskussion wird in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving durch die Aussage des Jugendamtes ausgelöst, nach der “Die Einrichtung eines Bolzplatzes sowohl vom städtischen Planungsamt als auch von der Verwaltung des Jugendamtes als nicht notwendig erachtet wird, da die Kinder und Jugendlichen die Fläche bereits intensiv zum Spielen nutzen.”
Wie der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – ausführt, wird gerade durch diese Aussage des Jugendamtes deutlich, dass in diesem Bereich der Bedarf für einen Bolzplatz besteht, da die Fläche schon jetzt von Jugendlichen zum Fußballspielen genutzt wird. Die Forderung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, an dieser Stelle einen Bolzplatz einzurichten ist also offensichtlich begründet.
Die Vertreterin der Bündnis '90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – weist darauf hin, dass Kindern und auch Jugendlichen nicht immer unbedingt “fertige” Spielflächen zur Verfügung gestellt werden müssen, oftmals ist es sehr viel reizvoller spontan auf einer freien Grünfläche zu spielen. Wenn hier keine ökologischen oder anderen Bedenken entgegen stehen, ist grundsätzlich gegen diese Praxis nichts einzuwenden.
Auch die stellvertretende Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – spricht sich dafür aus, die Kinder und Jugendlichen weiterhin frei dort spielen zu lassen, wo sie wollen.
Seitens Frau Köstler – SPD-Fraktion – wird aber darauf hingewiesen, dass hier zum Teil sehr gefährliche Situationen entstehen können, da der Platz gegenüber dem Straßenverkehr nicht abgesichert ist.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – sieht in der Aussage des Jugendamtes ebenfalls noch Klärungsbedarf. Da aus der Stellungnahme nicht hervor geht, ob Planungs- und Jugendamt in der gegenwärtigen Situation der Ansicht sind, dass die Spiel- und Aufenthaltssituation an dieser Stelle aus fachlicher Sicht ohne weiteren Schutz des Jugendamtes ausreichend ist.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving akzeptiert die vorgelegte Stellungnahme in dieser Form nicht.
Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme gebeten, die ihren Standpunkt bezüglich der Einrichtung bzw. der bereits jetzt stattfindenden Nutzung des Platzes als Bolzplatz – besonders im Hinblick bestehende Gefährdungssituationen der dort spielenden Kinder und Jugendlichen – näher erläutert.

Zu TOP 5.1.1:
Schutz des Straßenbegleitgrüns durch Baumstämme an der Osterfeldstraße (zwischen Badischer Straße und Preußischer Straße)
(Antrag der SPD-Fraktion vom 18.09.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung:

Die Verwaltung wird aufgefordert, das Straßenbegleitgrün an der Osterfeldstraße (zwischen Badischer Straße und Preußischer Straße) durch Anbringung von Baumstämmen zu schützen.

Begründung:
Seit geraumer Zeit wird das Straßenbegleitgrün an der Osterfeldstraße (zwischen Badischer Straße uns Preußischer Straße) von Pkws überfahren. In den frühen Morgenstunden, wenn die Eltern ihre Kinder in die Osterfeld Grundschule fahren, wird der gegenüber liegende Grünstreifen als Wendemöglichkeit mit benutzt, da die beiden Fahrbahnen nicht ausreichend Platz bieten. Dadurch haben sich tiefe Reifenabdrücke in das Begleitgrün eingefahren. Wir regen daher an, das Begleitgrün durch Baumstämme, wie bereits gegenüber der Siedlung “An den Teichen” auf der Osterfeldstraße geschehen, zu schützen und damit gleichzeitig die Gesamtsituation in diesem Bereich zu entzerren.

Zu TOP 5.1.2:
Verstärkte Kontrolle im Bereich der Evinger Straße zwischen Holtbeuteweg und Amtsstraße zur Durchsetzung des Halteverbotes
(Antrag der SPD-Fraktion vom 18.09.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung:

Die Verwaltung und die Polizeiwache Nord werden aufgefordert, den Bereich Evinger Straße zwischen Holtbeuteweg und Amtsstraße verstärkt zu kontrollieren und die auf der Fahrbahn parkenden Fahrzeuge zu entfernen.

Begründung:
In dem genannten Bereich ist ein Halteverbot, bzw. vor der Einmündung Amtsstraße (25m) absolutes Halteverbot. Trotz dieser Verkehrszeichen wird dieser Bereich Tag und Nacht als ständiger Parkstreifen benutzt. Verschiedene Maßnahmen haben nicht dazu geführt, diese Fahrbahn frei zu bekommen. Hier gilt es im besonderen durch entsprechende Maßnahmen der Ordnungsbehörden dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrbahn befahren werden, und nicht wie zurzeit die Ausweichfahrspur, die vom ÖPNV-Schienenverkehr ebenfalls mitbenutzt wird, als Regelfahrbahn dient.
An den Tagen an denen die EDG ihren Müllabholdienst leistet, (zweite Spur, da die erste Spur zugeparkt ist) ist auch die U-Bahn zum Halten gezwungen, sodass in diesem Bereich eine Stausituation entsteht.
Dies kann aufgrund der eindeutigen Halteverbotsbeschilderung in diesem Bereich so nicht mehr hingenommen werden.

Zu TOP 5.1.3
Durchführung eines Ortstermines im Verschwenkungsbereich der Lindenhorster Straße – neu zur Überprüfung der neu angesiedelten Gewerbebetriebe
(Antrag der SPD-Fraktion vom 10.09.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, die Durchführung eines Ortstermines im Abschwenkungsbereich der Lindenhorster Straße – neu und im Bereich der Bahnstraße.
Die Vertreter der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund (Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt und Umweltamt) sowie die Polizei werden um Teilnahme gebeten, um an Ort und Stelle die Zulässigkeit und eindeutige Beurteilungsmaßstäbe der dort neu angesiedelten Gewerbebetriebe festzustellen.

Begründung:
Mit dem Bau der Lindenhorster Straße – neu – hat es auf den Grundstücken Gemarkung Lindenhorst, Flur 1, Flurstücke 170, 171, 173 und 747 eine Ansiedlung von Gewerbebetrieben für die Instandsetzung und Verwertung von Gebrauchtwagen sowie Kühlschränken und ähnlichem gegeben, die nach unserer Auffassung umwelt- und gewerberechtlich so nicht zulässig sind.
Der derzeitige Zustand auf den Betriebsgeländen und im Umfeld der Betriebe ist für das Stadtbild sowie Sauberkeit und Ordnung unhaltbar und für die Anlieger so nicht hinnehmbar.
Darüber hinaus haben sich inzwischen, unseres Erachtens illegal, Gartenanlagen angesiedelt, deren Betreiber teilweise Gebäude aus Altmaterial errichtet haben.

Zu TOP 5.2.1:
Durchführung eines Ortstermines in der Parkanlage zwischen Grazstraße und Preußische Straße zur Festlegung der künftigen Parkausleuchtung
(Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2001)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, die Durchführung eines Ortstermines mit der Vertretern der Verwaltung zur Beratung und Festlegung der zukünftigen Parkausleuchtung.
Begründung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.09.2001 wurde die Verwendung von Restmitteln des Jahres 2001 für die Maßnahme beschlossen.
Zur abschließenden Festlegung beantragt die CDU-Fraktion einen kurzfristigen Ortstermin.
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Der Ortstermin wird während der Sitzung festgelegt für den 11.10.2001
Zu TOP 5.2.2:
Stellungnahme der Verwaltung zum Kommunalfriedhof Lindenhorst
(Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu nachstehend genannten Punkten den Kommunalfriedhof in Lindenhorst betreffend gebeten:

a) Wie ist die Gestaltung des Friedhofes geplant?
b) Wie ist die Belegung der Felder festgelegt?
c) Wann wird die Wasserstelle den veränderten Bedarfen angepasst?

Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, ein Gebäude (Pavillon) zur Abhaltung von Trauerfeiern auf dem Gelände des Friedhofes zu installieren.

Begründung:
Seit 1999 wird der Friedhof wieder regelmäßig belegt. Die Wasserstelle ist über vierzig Jahre alt. Die CDU-Fraktion erwartet mit diesem Antrag eine umgehende Stellungnahme und die kurzfristige Anpassung an den veränderten Bedarf.

Zu TOP 5.2.3:
Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Verwaltungsvorlage “Integriertes Stadtentwicklungskonzept Eving”
(Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2001)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Abstimmung vor:

Die CDU-Fraktion beantragt die Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Verwaltungsvorlage “Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Dortmund-Eving”

Begründung:
Die oben bezeichnete Verwaltungsvorlage wurde in der Sitzung am 12.09.2001 eingebracht. Im Vorwege haben die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ihre Vorstellungen zu einigen Eckpunkten vorgetragen. Somit wäre zur Vereinfachung des weiteren Verfahrens die Bildung einer Arbeitsgruppe wünschenswert. Gleichzeitig sollte die abschließende Entscheidung, unter Beteiligung des Herrn Oberbürgermeister, für die Sitzung März 2002 festgelegt werden.
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Da die SPD-Fraktion erklärt, dass ihrerseits kein Interesse an der Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe besteht, wird der Antrag vom Eingeber zurückgezogen.








Zu TOP 5.2.4:
Stellungnahme zum Sachstand und konkreten Planung zur Verlegung der griechischen Schule
(Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine Stellungnahme zum Sachstand und zur konkreten Planung der Verlegung der griechischen Schule vorzulegen.

Begründung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving und der zuständige Fachausschuss haben i.V. mit dem Rat die Rahmenplanung für die Evinger Mitte beschlossen.
Nach Auskunft des Herrn Oberbürgermeister Langemeyer in der BV-Sitzung am 12.09.2001 ist der Mietvertrag zum 31.07.2001 gekündigt worden.
Unklar ist geblieben, ob zu diesem Zeitpunkt auch das Freiziehen erfolgen wird.
Von der Aufgabe der Schule an diesem Standort hängt die Realisierung der beschlossenen Rahmenplanung ab.

Zu TOP 6.1:
Sachstandsbericht zur weiteren Vorgehensweise der Verwaltung zur griechischen Schule im Stadtbezirk Eving
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.09.2001)

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um einen schriftlichen Sachstandsbericht zur weiteren Vorgehensweise der Verwaltung in Bezug auf die griechische Schule

Begründung:
In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.09.2001 wurde uns durch Herrn Oberbürgermeister – Dr. Gerhard Langemeyer – auf Nachfrage mitgeteilt, dass die griechische Schule seitens der Stadt Dortmund eine Kündigung zum Schuljahresende 2001/2002 erhalten hat.
Wir bitten daher um eine schriftliche Sachstandsmitteilung.

Zu TOP 6.2:
Erweiterung der Park and Ride Anlage Schulte-Rödding und Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.09.2001)

Die Verwaltung wird um einen Sachstandsbericht zur Erweiterung der Park and Ride Anlage Schulte-Rödding und Installation einer Vorampel auf der Bayrischen Straße / Innsbruckstraße gebeten.

Begründung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat vor über einem Jahr beschlossen, eine Vorampel an dem o.g. Standort zu installieren, ferner wurde beschlossen, den Park and Ride Platz Schulte-Rödding zu erweitern.
Wann werden diese beschlossenen Maßnahmen realisiert?

Zu TOP 7:
Umgestaltung des Spielplatzes Grävingholz im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme – Aufstellung von “Graffiti-Wänden”

Die für den Ausbau des Spielplatzes zuständigen und ursprünglich eingeladenen Berichterstatterinnen des Jugendamtes sind nicht erschienen, da der Plan zur Aufstellung der Graffiti-Wände mittlerweile aus Kostengründen nicht mehr realisiert werden kann.

Da die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bereits bei der Vorstellung der Umgestaltungsmaßnahmen für den Spielplatz Grävingholz kontrovers die Aufstellung der damals noch geplanten legalen Graffiti-Wänden diskutiert hatten, wurde zur heutigen Sitzung der 1. Kriminalhauptkommissar – Herr Lenz – eingeladen, um die Problematik “Graffiti” aus polizeilicher Sicht zu schildern.

Herr Lenz, der sich bei der Polizei bereits seit 15 Jahren mit der Problematik der Graffiti-Schmierereien beschäftigt, erläutert zunächst kurz den geschichtlichen Hintergrund, die Entstehung und Entwicklung der Graffiti-Schmierereien und der Graffiti-Sprayer.
Bei den “Sprayern” handelt es sich in der Hauptsache um Jugendliche (bis auf wenige Ausnahmen meist männliche), die nur ein geringes Selbstwertgefühl haben und zum größten Teil in stark gestörten und sozial schwachen Familienverhältnissen aufwachsen. Diese Jugendlichen glauben, dass die einzige Möglichkeit Aufsehen zu erregen und zumindest in ihrer Szene Anerkennung zu finden, das Sprühen illegaler Graffitis an möglichst exponierten Orten ist. Das Sprühen legaler Graffitis an eigens aufgestellten Wänden bildet daher kaum Anreiz, höchstens die Möglichkeit, die “künstlerischen” Fähigkeiten zu verbessern. Wie bei Versuchen, z.B. in München festgestellt, hat sich die Anzahl illegaler Graffiti in der Nähe von legalen Sprüh-Wänden deutlich erhöht. Kleinere Kinder, die Jugendliche auf Spielplätzen beim Sprühen beobachten, werden zur Nachahmung – nicht immer auf legalen Wänden – animiert und so unter Umständen erst an die Szene herangeführt.
Grundsätzlich rät Herr Lenz von allen Maßnahmen ab, die Jugendliche und Kinder zum Graffiti-Sprayen animieren könnten. Dazu gehören seiner Meinung nach auch Graffiti Kurse, die an manchen Volkhochschulen abgehalten werden. Auch das Argument einiger Sozialarbeiter, Jugendliche nur über legale Graffiti-Aktionen erreichen zu können, ist nicht unbedingt stichhaltig. Den “Sprayern” sollte vielmehr jede Möglichkeit entzogen werden, sich über das Graffiti-Sprayen zu profilieren.
Eine Aufstellung von Graffiti-Wänden auf Spielplätzen lehnt Herr Lenz aber auch aus gesundheitlichen Gründen ganz entschieden ab. In der Nähe der Wände atmen die dort spielenden Kinder die giftigen Dämpfe nicht nur ein, Giftstoffe ziehen in Erdreich und Sandkästen ein. Eine weitere Kontaminierung des Bodens erfolgt dann durch leere und einfach weggeworfene Sprühdosen. Viele Eltern werden mit ihren Kindern derartige Spielplätze meiden, die Plätze werden letztendlich nur noch von “Sprayern” als Treffpunkt genutzt, Folge wäre das Entstehen eines rechtsfreien Raumes.
Ein weiteres, nicht zu unterschätzendes Problem sind auch die durch Graffiti-Schmierereien entstehenden Kosten. Nicht nur, dass die Beschaffungskriminalität steigt, da das “Sprühmaterial” sehr teuer ist, auch die Reinigungskosten sind extrem hoch. Allein die Reinigung eines Straßenbahnzuges kostet beispielsweise zwischen 40.000 und 60.000 DM
Die Aufklärungsquoten der Polizei liegen derzeit um 50 %. Damit Jugendliche nicht unnötig kriminalisiert werden oder mit Schulden ihre Berufslaufbahn beginnen müssen, besteht – auf freiwilliger Basis – durch den Täter-Opfer-Ausgleich die Möglichkeit der Schadenswiedergutmachung. Eine Möglichkeit ist hier, dass die Jugendlichen die von ihnen angebrachten Schmierereien selber wieder entfernen, oder in großen Dortmunder Firmen mit Ausbildungsabteilung Arbeiten durchführen, die mit ca. 10 DM pro Stunde entlohnt werden und so Schulden abzahlen können.
Herr Lenz weist aber auch darauf hin, dass die Ablehnung legaler Graffiti-Wände nicht grundsätzlich auf Zustimmung stößt. Die Polizei in Dortmund wird daher im nächsten Jahr mit einem Projekt beginnen, dass die Wechselwirkung zwischen legaler und illegaler Graffiti wissenschaftlich belegen soll.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und dankt dem 1. Kriminalhauptkommissar – Herrn Lenz – für seinen informativen Bericht.

Im Anschluss an die Berichterstattung wird folgendes vom Jugendamt an den Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – gerichtetes Fax verlesen, das erläutert, warum der Plan zur Aufstellung der Graffiti-Wände seitens des Jugendamtes verworfen wurde:
Am 15.08.2001 wurde gemäß der Einladung der Bezirksvertretung der Entwurf des Spielplatzes Grävingholz seitens der Verwaltung vorgestellt. Im Verlaufe der Bauphase hat sich jedoch herauskristallisiert, dass die Baukosten wider Erwarten den einkalkulierten Rahmen übersteigen. Aus diesem Grund können die für den Jugendbereich vorgesehenen Graffiti-Wände nicht realisiert werden.

Diese Mitteilung des Jugendamtes wird von den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mit Unmut aufgenommen.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – erinnert daran, dass der Vorschlag auf dem Spielplatz Grävingholz Graffiti-Wände aufzustellen, vom Jugendamt vorgelegt wurde, aber nicht stichhaltig begründet werden konnte. Vor der Zustimmung zur Aufstellung von legalen Graffiti-Wänden hat die Bezirksvertretung daher beschlossen, sich zunächst über neueste Erkenntnisse zur Wechselwirkung von legalem und illegalem Sprühen sachkundig zu machen.
Hier entsteht der Eindruck, dass das Jugendamt die Pläne zur Aufstellung der Graffiti-Wände – unter Hinweis auf mangelnde Geldmittel – erst zurückgezogen hat, nachdem deutlich wurde, dass die Bezirksvertretung Bedenken gegen legale Graffiti-Wände hat bzw. sich genauer informieren will.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – bedankt sich nochmals ausdrücklich bei Herrn Lenz für seine höchst informative Berichterstattung. Gleichzeitig kritisiert er, dass sich das Jugendamt nicht bereits vor den Planungen zur Aufstellung von Graffiti-Wänden auf Kinderspielplätzen bei Experten sachkundig gemacht hat und verschiedene Meinungen zu dieser Problematik eingeholt hat.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Aufstellung von Graffiti-Wänden auf dem Kinderspielplatz Grävingholz wird, aufgrund der heutigen Informationen durch die Polizei, grundsätzlich abgelehnt. Dies gilt für den Fall, wenn sich im Verlauf der Umgestaltungsmaßnahmen herausstellen sollte, dass doch noch Haushaltsmittel zur Installierung von Graffiti-Wänden vorhanden sind.

Des Weiteren wird das Jugendamt gebeten, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nach Fertigstellung der Umgestaltungsmaßnahmen über die entstandenen Kosten zu unterrichten. Eventuell vorhandene Restmittel können für Verbesserungen auf anderen Spielplätzen verwendet werden.



Zu TOP 8:
Sachstandsbericht zur Errichtung der Schallschutzwälle auf der Ausbaustrecke A 2 und Herstellung einer Behelfsbrücke “Schiffhorst”

Herr Witte und Herr Döring – Landesbetrieb Straßenbau – sind als Berichterstatter anwesend.

Zunächst erläutert Herr Witte anhand ausgehängter Pläne die Standorte und den Verlauf der geplanten Lärmschutzwälle, die alle Gebiete mit Wohnbebauung schützen sollen.
Die Lärmschutzwälle und –wände in unterschiedlicher Höhe werden im südlichen Teil von der Zechenbahn bis Feldweg Frielinghaus und im nördlichen Abschnitt von der Brechtener Straße bis Ihländer Bach verlaufen.
In Gebieten die zurzeit noch landwirtschaftlich genutzt werden, in denen aber eine Wohnbebauung geplant ist (Brechtener Heide), wurde der Lärmschutz nach den derzeitigen Verhältnissen berechnet.
Mit dem Beginn des Hauptausbaus der A 2 ist Anfang des Jahres 2003 zu rechnen. Der beim Ausbau anfallende Aushub wird zum Bau der Lärmschutzwälle verwandt.

Nach dem Bau, der von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving geforderten Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2 (Heuweg bis In den Weidbüschen) befragt, antwortet Herr Witte, dass der Bau der Brücke in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Dortmund fällt. Die Planung muss bis Mitte des Jahres 2002 abgeschlossen sein, damit diese Brücke im Zuge des Ausbaus der A 2 mit errichtet werden kann.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist noch einmal in aller Deutlichkeit darauf hin dass, es Ziel der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist, den Bau der Fußgänger- und Radfahrerbrücke zeitgleich mit dem Ausbau der A 2 durchzuführen.
Herr Witte erklärt dass, der Bau der Brücke gleichzeitig mit dem Ausbau der A 2 durch den Landesbetrieb Straßenbau realisiert wird, wenn seiner Behörde alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht vorliegen.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – schlägt vor, für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung am 14.11.2001 einen Berichterstatter des zuständigen Fachamtes der Stadt Dortmund einzuladen, der Auskunft über den derzeitigen Sach- und Planungsstand bei der Stadt Dortmund geben kann. Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.

Zur Brücke “Schiffhorst” erklärt Herr Witte, dass, nach dem der bisherige Überbau Schiffhorst für Lkw-Verkehre gesperrt werden musste, der Bau der Behelfsbrücke – ohne Tonnagebeschränkung –
vorgezogen werden soll. Nach Fertigstellung dieser Behelfsbrücke, wird der Überbau über den Schiffhorst abgerissen. Diese Maßnahmen sollen vor Beginn der Gesamtbaumaßnahmen erfolgen. Den genauen Standort der Behelfsbrücke, deren Standzeit ca. drei Jahre betragen soll, sowie deren Anbindung erläutert Herr Witte anhand von ausgehängten Plänen.
Die Kosten für den Bau der Behelfsbrücke werden ca. zwischen 1,2 und 1,6 Mio. DM liegen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und dankt den Berichterstattern.






Zu TOP 9:
Sachstandsbericht zu den Beschwerden aus der Bürgerschaft über Umweltbelastungen durch die Dortmunder Gasrußwerke

Nach Beschwerden von Anwohnern der Gasrußwerke über Umweltbelastungen in der Einwohnerfragestunde der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.09.2001 sind Vertreter der Deutschen Gasrußwerke, des staatlichen Umweltamtes Hagen und des Umweltamtes der Stadt Dortmund als Berichterstatter anwesend.

Der technische Leiter der Deutschen Gasrußwerke – Herr Dettmarg – geht zunächst auf Beschwerden von Anwohnern über Lärmbelästigung im Bereich der Lindenhorster Straße ein.
Die Deutschen Gasrußwerke führen derzeit einige Umbauarbeiten an ihren Anlagen durch, Auswirkungen auf die Lärmsituation wurde dabei unterschätzt. Aufgrund der eingegangenen Beschwerden wurde eine für Dezember geplante Untersuchung durch einen Schallschutzgutachter vorgezogen und auch bereits abgeschlossen. Bis Ende November werden noch verbleidende störende Lärmquellen beseitigt. Durch einige organisatorische Änderungen wurde bereits kurzfristig sichergestellt, dass einige Lärmquellen ausgeschaltet bzw. dezimiert wurden. Zusätzliche Zusatzgebläse werden bis zur Komplettierung des Schallschutzes nicht genutzt, Gebäudeöffnungen wurden wieder verschlossen. Durch Veränderungen von Schlauchleitungen wurde die Lärmsituation an den Reaktoren verbessert. Vorhandene Schallschutzhauben wie auch die Schwingsiebe wurden kontrolliert. Kühltürme, die mit Ventilatoren ausgerüstet sind, werden zurzeit auf anderen Drehzahlen gefahren.

Zur Umweltbelastung durch Staub führt Herr Dettmarg aus, dass nicht unbedingt aller Schmutz der sich in diesem Industriegebiet (in dem sich auch die Deutschen Gasrußwerke befinden) niederschlägt auch zwingend durch die Gasrußwerke verursacht wurde. Alle Kamine, die Staub abgeben können werden überwacht. Im Rahmen der Genehmigungsauflagen werden diese Überwachungen regelmäßig durch Gutachter und Behörden kontrolliert. Bei aller Vorsoge sind jedoch Störungen an den Filteranlagen nicht ausgeschlossen. Im Störungsfall erfolgt eine frühzeitige Alarmierung durch die Überwachungsgeräte und die Produktion wird außer Betrieb genommen. Zurzeit sind bereits 50 % der Filteranlagen ausgetauscht, der Rest wird bis Ende nächsten Jahres folgen, die zugelassenen Grenzwerte für Emissionen werden nur zu 1/3 erreicht.
Ein kleiner Störfall, der den zuständigen Behörden gemeldet wurde, ereignete sich Anfang September diesen Jahres.

Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) spricht einen ihm bekannt gewordenen Störfall (Lärm und Staub) im August des Jahres an, den er dem Staatlichen Umweltamt Hagen gemeldet hat. Aufgrund dieser Meldung werden seitens des Staatlichen Umweltamtes Hagen Messungen vorgenommen, die klären sollen, ob es sich bei den niedergeschlagenen Stäuben um Ruß handelt.
Herr Unterkötter beantragt eine Abstimmung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, mit der das Staatliche Umweltamt aufgefordert werden soll, das Gutachten hinsichtlich der Lärm- und Rußbelästigung der Bezirksvertretung zur Verfügung zu stellen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving vereinbart, das Staatliche Umweltamt Hagen nach Erstellung des Gutachtens um einen erneuten Bericht zum Sachstand zu bitten.

Abschließend schlägt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger –vor, einen Termin zu vereinbaren, damit die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Deutschen Gasrußwerke einmal besuchen können, um sich vor Ort ein Bild der Lage zu machen.
Dieser Vorschlag wird von Herrn Dettmarg aufgenommen, der die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving einlädt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und bedankt sich bei allen anwesenden Berichterstattern.

Zu TOP 10:
Abstimmung des Terminplanes für die Sitzungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Jahre 2002

Folgender Terminplan für die Sitzungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Jahre 2002 wird in die heutige Sitzung zur Kenntnisnahme durch die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eingebracht.

Endgültige Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 31.10.2001
Sitz. Nr.:
Sitzungstag:
Einladung an Bezirksvertreter:
(§ 2 GeschO)
Annahmeschluss für Anträge:
(§ 5 GeschO)
27
16.01.2002
04.01.2002
01.01.2002
28
13.02.2002
01.02.2002
29.01.2002
29
13.03.2002
01.03.2002
26.02.2002
30
10.04.2002
29.03.2002
26.03.2002
31
08.05.2002
26.04.2002
23.04.2002
32
12.06.2002
31.05.2002
28.05.2002
----------
Juli keine Sitzung
--------------
--------------
33
14.08.2002
02.08.2002
30.07.2002
34
11.09.2002
30.08.2002
27.08.2002
35
09.10.2002
27.09.2002
24.09.2002
36
13.11.2002
01.11.2002
29.10.2002
37
11.12.2002
29.11.2002
26.11.2002

Zu TOP 11.1:
Antrag der Interessengemeinschaft der Kirdorfmieter zur Aufstellung eines Bergbauwagens auf dem Wrangel Platz
(Eingabe vom 16.09.2001 der Interessengemeinschaft der Kirdorfmieter)

Der Vorstand der Interessengemeinschaft der Kirdorfmieter bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, den Antrag zur Aufstellung eines Bergbau-Wagens auf dem “Wrangel-Platz” beim Grünflächenamt zu unterstützen.
Die Interessengemeinschaft der Kirdorfmieter erhält den Bergbau-Wagen von den Inhabern der Gaststätte “Grüne Tanne” als Andenken und möchte ihn am 27.01.2002 aufstellen. Der Wagen soll in einer “Bergbau-Siedlung” weithin sichtbar an alte Traditionen erinnern.
Da für die Aufstellung des Wagens eine Genehmigung des Grünflächenamtes erforderlich ist, wird die Bezirksvertretung gebeten, diesen Antrag befürwortend an das zuständige Fachamt der Stadt Dortmund weiter zu leiten.


Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt –mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Der Antrag der Interessengemeinschaft der Kirdorfmieter zur Aufstellung eines Bergbauwagens auf dem Wrangel Platz wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützt – und mit der Bitte um weitere Veranlassung an die Verwaltung übersandt.

Zu TOP 11.2:
Antrag des Arbeitskreises II – Stadtbezirksmarketing – zur Aufstellung eines Rahmenplanes für das Evinger Hallenbad und das Jugendzentrum
(Eingabe des Arbeitskreises II – Stadtbezirksmarketing –)

Der Arbeitskreis II des Stadtbezirksmarketings hat sich u.a. mit Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität des Evinger Hallenbades beschäftigt. Das Hallenbad Eving, nunmehr seit 30 Jahren in Betrieb, ist wie es sich heute präsentiert, in keinem besonders attraktiven Zustand mehr. Als eine Einrichtung für Freizeit, Sport und Erholung für die Evinger Bevölkerung sollten alle Beteiligten den Standort überdenken.
Ähnliches gilt auch für benachbarte Grundstücke, welche dem Charakter des Wohnviertels nicht entsprechen.
Um die Attraktivität des Hallenbades zu steigern und somit seinen Fortbestand zu sichern, muss nicht nur über eine Sanierung sondern auch eine Erweiterung des Angebotes nachgedacht werden.
Die günstige bauliche Ausgangslage erlaubt z.B. den Ausbau des Souterrain unter dem Umkleidetrakt – derzeit nur zum Parken genutzt – bzw. eine einfache Aufstockung des nur eingeschossigen Umkleidetraktes. Somit könnte das Bad beispielsweise um einen Saunabereich erweitert oder im neugeschaffenen Obergeschoss eine hochwertige Gastronomie und/oder ein Fitnessstudio beherbergen.
Auch der Wohnstandort solle neu geordnet werden. Die Gewerbeansiedlungen entsprechen nicht dem wertvollen Wohnumfeld mit seiner Nähe zu großzügigen Grünräumen. Unter Einbeziehung des überdimensional ausgeweiteten Straßenraumes im Einmündungsbereich der Württemberger Straße könnte auf den Grundstücken Deutsche Straße 98/100 – derzeit ein Getränkemarkt – eine eingepasste Wohnbebauung entstehen. Ähnliches wäre auch für die Tankstellen- und Werkstattbebauung Deutsche Straße 80 bis 84 übertragbar.

Um sich mit solchen Problemen zu befassen, bieten sich verschiedene planerische und baurechtliche Vorgehensweisen.
Die vergleichsweise schnellste Art, möglichen Konzepten eine rechtliche Grundlage zu verschaffen, ist die Aufstellung eines Rahmenplanes.
Der Rahmenplan erlaubt der Bezirksvertretung, in Zusammenarbeit mit den Planungsbehörden und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort einem Sanierungskonzept die Richtung zu weisen.
Der Planungsbereich umfasst den Einmündungsbereich der Württemberger Straße in die Deutsche Straße. Hinzu kommen noch die Badische Straße (westlich) und der Holtbeuteweg (östlich), welche jedoch nur fußläufig angebunden sind.
Betroffen von der Rahmenplanung sollen das Hallenbad und das Jugendzentrum sein.
Des Weiteren sollten noch die Grundstücke Deutsche Straße 80 bis 100, Holtbeuteweg 45, Württemberger Straße 2 bis 8 sowie Teile des Straßenraumes einbezogen werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Der Antrag des Arbeitskreises II – Stadtbezirksmarketing – zur Aufstellung eines Rahmenplanes für das Evinger Hallenbad und das Jugendzentrum wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützt – und mit der Bitte um weitere Veranlassung und Stellungnahme an die Verwaltung übersandt.

Zu TOP 11.3:
Umleitung und Umgestaltung der Bergstraße
(Eingabe des Herrn Norbert Haumann, Bergstraße 142, 44339 Dortmund)

Herr Haumann beanstandet den Autoverkehr auf der Bergstraße und die damit verbundenen Lärmbelästigung. Nach seinen Angaben wurde in der Nacht vom 11.09. zum 12.09.2001 der Umleitungsverkehr der Autobahn zwischen Mengede und Derne über die Bergstraße geleitet.
Der Eingeber fragt an, wann die Bergstraße für den gesamten Durchgangsverkehr gesperrt und in eine Tempo-30-Zone umgewandelt wird.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Der Antrag des Eingebers auf Aufnahme der Bergstraße in das Programm für verkehrsberuhigende Maßnahmen wird abgelehnt.

Begründung:
Die Bergstraße ist ihrem Charakter nach eine Sammel- und Durchgangsstraße. Eine Änderung des derzeitigen Status der Bergstraße ist nach Ansicht der Bezirksvertretung Dortmund-Eving weder praktikabel noch wünschenswert.



Böttger Jäkel Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin