N i e d e r s c h r i f t



über die 14. öffentliche Sitzung des Ausschusses
für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
am 20.06.2001, 15.00 Uhr
im Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:
Beginn: 15.08 Uhr
Ende: 18.52 Uhr

Anwesend waren:

Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion
RM Marion Bade
RM Sabine Brauer
RM Franz-Josef Drabig
RM Helmut Harnisch
RM Heinrich Ollech
RM Ernst Prüsse bis 17.00 Uhr
RM Renate Riesel
RM Jutta Starke
sB Heinrich Gähner


CDU-Fraktion
RM Dr. Helmut Eiteneyer
RM Marzell Grote
RM Frank Hengstenberg
RM Christiane Krause
RM Thomas Pisula
RM Ute Uhrmann i.V. für RM Udo Reppin
RM Matthias Ulrich
sB Herbert Scmusz

RM Klaus Stratenwerth


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
sB Dr. Hermann Bömer
RM Birgit Unger


Sachkundige Einwohner:
Karl-Heinz Middendorf
Erkan Kara



Beratende Mitglieder:
Dietmar Barfuss - Handwerkskammer Dortmund -
Günter Reichel - Kreishandwerkerschaft -
Stefan Schreiber - IHK zu Dortmund -


Geschäftsleitung WBF DO:
Dr. Utz Ingo Küpper
Thomas Ellerkamp
Joachim Beyer
Herbert Schlickewei
Udo Mager - Leiter Projektbüro "dortmund-project" -

Beschäftigtenvertreter/in:
Christel Pfeiffer
Dr. Raschid Bockemühl

Verwaltung:
Dr. Claudia Keidies - WBF-DO -
Dietmar Poth - WBF-DO -
Karl-Friedrich Ostholt - 61/AL -
Dr. Günter Linnenkamp - StA 20 -

Geschäftsführung:
Cornelia Irle - StA 01 -

Gäste:
Herr Schepers - Westfalen-Revision GmbH -

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Prüsse, eröffnet die öffentliche Sitzung um 15.08 Uhr.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beschlussfähig ist.


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Starke benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.




1.3 Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende, Herr RM Prüsse schlägt vor, TOP 2.2 vorzuziehen.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 23.05.2001

2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
2.1 Lokale Agenda 21 in Dortmund, 2. Zwischenbericht
- Ratsvorlage - (Drucksache Nr. 00885-01)
2.2 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache Nr. 00973-01)
2.3 Entwicklungsskizze Hafen - Kanalschiene
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 01066-01)
2.4 Familienpolitische Leitlinie der Stadt Dortmund
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 00684-01)

3. Angelegenheiten der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
3.1 dortmund-project (Phase II - Umsetzung - 2. Sachstandsbericht)
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache Nr.
3.2 Das dortmund-project macht mobil: Marketing und PR-Massnahmen
- Ausschussvorlage (Drucksache Nr. 01050-01)
3.3 Gewerbeimmobilienpromotion EXPO REAL 2001
- Ausschussvorlage (Drucksache Nr.01088-01)
3.4 Fortführung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00988-01)
3.5 Jahresabschluss der WBF-DO zum 31.12.2000
- Ratsvorlage - (Drucksache Nr. 01022-01)

4. Anfragen, Anträge
4.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte"
- Der Antrag wurde dem Rat am 05.04.2001 vorgelegt und an den AUSW verwiesen
(wurde bereits zur Sitzung am 23.05.2001 versandt; Drucksache Nr. 00829-01)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.05.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte"
(wurde bereits zur Sitzung am 23.05.2001 versandt; Drucksache Nr. 01029-01)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte"
(wurde bereits zur Sitzung am 23.05.2001 versandt; Drucksache Nr. 01030-01)

5. Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund





Zu 1. Regularien

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 23.05.2001

Frau Unger merkt an, dass Herr Dr. Bömer sachkundiger Bürger ist und fragt nach dem Stand der Förderung der Projekte des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum".

Herr Dr. Küpper schlägt die Beantwortung unter TOP 5 vor.

Die Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vom 23.05.2001 wird in der vorgelegten Form einstimmig genehmigt.


Zu 2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 2.2 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache Nr. 00973-01)
- Antrag der Bündnis 90 /Die Grünen vom 19.06.2001

Der Vorsitzende, Herr RM Prüsse, weist darauf hin, dass die Vorlage am 28.06.2001 durch den Rat beschlossen wird und nicht wie angegeben, durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen. Der abweichende Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch liegt als Tischvorlage vor.

Herr Ostholt stellt dar, dass die zur Zeit in Erarbeitung befindlichen Stadtbezirksentwicklungskonzepte in die Aufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) eingehen. Parallel zur Aufstellung des FNP erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg die Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP). Herr Ostholt erläutert anhand der Karte die einzelnen Flächen. In den letzten 15 Jahren hat die gewerblich-industrielle Flächenentwicklung zu 85% auf Brachflächen stattgefunden. Dies wird auch zukünftig fortgeführt. Die Planungsverwaltung hat zusammen mit der WBF-DO auf der Grundlage von Untersuchungen und Zielformulierungen der letzten Jahre die Flächenpotenziale bis zum Jahr 2011 prognostiziert. Einerseits ist in vielen Branchen (z.B. Logistik) eine Zunahme des Flächenbedarfs pro Arbeitsplatz zu verzeichnen. Andererseits sind die Branchen der New Economy (z.B. die IT-Branche) flächensparend. Büroflächen werden oft in Lücken dichbebauter Gebiete bzw. in Misch- und Kerngebieten untergebracht. Die Misch- und Kerngebiete sind in der Vorlage nicht berücksichtigt, da eine Bilanzierung nicht nachvollziehbar ist. Die dargestellten Suchräume sind als Vorschläge zu betrachten. Ob und in welcher Größe diese realisiert werden, wird sich im Rahmen des Abgleiches mit der Bezirksregierung herausstellen.

Herr RM Dr. Eiteneyer begrüßt die Vorlage und sieht sie als Grundlage zur weiteren Diskussion. Die Empfehlungen der Bezirksvertretungen sollten nach Ende der Beratungsfolge diskutiert werden. Die Flächen des im letzten Jahr beschlossenen Wirtschaftsflächenprogrammes sollten mit den Flächen dieser Vorlage abgeglichen werden. Er verweist auf die Minderung der GE-/GI-Flächen um ca. 435 ha, die einer Grün- und Freiraumdarstellung zugeführt werden sollen. Die als Suchräume dargestellten Potenziale sollen auf ihre Eignung als Gewerbefläche überprüft werden. Auf ansiedlungswillige Firmen sollte kein Druck hinsichtlich ihrer gewünschten Flächengröße ausgeübt werden.

Herr Schreiber macht deutlich, dass der Kreis Unna und die Stadt Hamm ebenfalls ihren expandierenden Flächenbedarf festgelegt haben. Falls Dortmund nicht genügend Flächen anbieten kann, wandern weitere Firmen ins Umland ab.

Herr RM Harnisch empfiehlt, die Beratungen in den Bezirksvertretungen abzuwarten und die Fläche Hansa Nord mit einzubeziehen.

Der Vorsitzende, Herr RM Prüsse sagt, dass die Suchräume zum Teil als Kooperationsflächen mit Umlandgemeinden betrachtet werden sollten. Es ist allerdings fraglich, ob die Bezirksregierung diese genehmigt.

Frau RM Unger erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und weist auf eine ressourcenschonende Nutzung der Flächen hin. Auf die von der Verwaltung vorgeschlagenen Suchräume sollte verzichtet werden.

Herr sB Dr. Bömer spricht sich für die Entwicklung von Konzepten zur Flächenersparnis aus. Die Vorlage stehe im Gegensatz zur nachhaltigen Entwicklung. Die Flächenpotenziale in Kern- und Mischgebieten müssen berücksichtigt werden. Durch eine intensivere Nutzung ließen sich ca. 200 ha gewinnen. Die 70.000 neuen Arbeitsplätze, die im Zusammenhang mit dem dortmund-project bis 2010 geschaffen werden sollen, bedürfen einer Korrektur.

Herr Dr. Küpper macht deutlich, dass die Vorlage das Ergebnis einer gemeinsamen Analyse der Planungsverwaltung und der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung ist. Diese Analyse ist auf eine langfristige Orientierung ausgerichtet. Die Entwicklung einzelner Flächen soll von Standortgesellschaften durchgeführt werden.

Frau RM Unger schlägt vor, die Vorlage als auch den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen an den Rat durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Die Vorlage und der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen vom 19.06.2001 werden ohne Beschlussempfehlung an den Rat weitergeleitet.

Zu 2.1 Lokale Agenda 21 in Dortmund, 2. Zwischenbericht
- Ratsvorlage - (Drucksache Nr. 00885-01)
Frau RM Unger weist darauf hin, dass der Agenda-Prozess hinter den Beschlüssen von RIO 1992 hinterherhinkt. Sie appelliert, an diesem Thema intensiver zu arbeiten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung nimmt den 2. Bericht zur lokalen Agenda 21 in Dortmund zur Kenntnis.




Zu 2.3 Entwicklungsskizze Hafen - Kanalschiene
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 01066-01)

Herr sB Dr. Bömer stellt dar, dass seine Fraktion sich gegen die Überführung der Hafen AG in eine Standortgesellschaft ausspricht. Die Zusammenstellung der Entwicklungspotenziale von Standorten an der Hafen-Kanalschiene sei zwar sinnvoll, aber angesichts der unterschiedlichen Projekte sollten diese einzeln abgearbeitet werden und kein einheitlicher Entwicklungsraum dargestellt werden.

Herr RM Ollech sagt, dass die Standortgesellschaft der richtige Weg für die Entwicklung der Hafen-Kanalschiene sei.

Herr RM Dr. Eiteneyer sieht in der Gründung der Standortgesellschaft einen praktikablen Lösungsansatz.

Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat mehrheitlich:

Der Rat der Stadt nimmt die vorgelegte “Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene” zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der Dortmunder Stadtwerke AG und der Dortmunder Hafen AG das weitere Vorgehen bezüglich der Umsetzung der Handlungsempfehlungen abzustimmen und die Umsetzung der vorgesehenen Veränderungen einzuleiten.


Zu 2.4 Familienpolitische Leitlinie der Stadt Dortmund
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 00684-01)

Frau RM Unger merkt an, dass die Seite 2 der Vorlage fehlt. Die "Familienpolitische Leitlinie" wurde ausführlich im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit diskutiert und es wurde empfohlen, auch den AWBF und den AUSW in diese Diskussion einzubeziehen.

Herr RM Dr. Eiteneyer sagt, dass eine Konkretisierung notwendig sei und seine Partei sich dem Verfahrensvorschlag des AUSW anschließt, dass konkrete Projekte zusammengetragen werden sollten.

Herr RM Hengstenberg sieht die Zuständigkeit des AWBF insbesondere in der Vereinbarkeit von Beruf und Familienförderung.

Frau RM Unger sagt, dass der Vorschlag des AUSW den Prozess nicht behindert, sondern begleiten wird. Ihr Anliegen ist, nicht über die Köpfe von Bürgerinnen und Bürgern hinweg zu arbeiten, sondern die Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen Gremien, Verbänden und Selbsthilfeeinrichtungen einzubeziehen. Gleichwohl darf das weitere Verfahren nicht behindert werden.

Der Vorsitzende, Herr RM Prüsse, weist darauf hin, dass der AUSW trotz des Verfahrensvorschlages die Vorlage in einem erneuten Beschluss am 13.06.2001 zur Kenntnis genommen hat. Durch die Kenntnisnahme des AWBF würde kein Zeitverzug entstehen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beschließt einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren, die familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund mit den in der Vorlage genannten Schwerpunkten weiterzuentwickeln. Die Diskussionsergebnisse des Ausschusses sind entsprechend zu berücksichtigen.


Zu 3. Angelegenheiten der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

Der Vorsitzende, Herr RM Prüsse schlägt vor, TOP 3.5 vorzuziehen, da der Wirtschaftsprüfer
Herr Schepers anwesend ist.


Zu 3.5 Jahresabschluss der WBF-DO zum 31.12.2000
- Ratsvorlage - (Drucksache Nr. 01022-01)
Herr Schepers erläutert anhand der Tischvorlage den Jahresabschluss zum 31.12.2000.

Frau RM Unger sagt, dass die Transparenz des kommunalen Arbeitsmarktfonds (KAF) nicht gegeben ist. Sie erläutert, dass 86.000,00 DM des KAF (Seite 18), aufgrund von erheblichen zeitlichen Verschiebungen, nicht verausgabt worden sind. Dem gegenüber steht die Aussage auf Seite 30, dass Erhöhungen bei den Transferzahlungen für den Arbeitsmarktfonds und die Zunahme des betriebsinternen Aufwandes hierdurch überlagert wurden. Im Jahr 2000 wurden gegenüber dem Jahr 1999 888.000,00 DM für Transferzahlungen im Rahmen der Arbeitsmarktfonds mehr ausgegeben. Hier stellt sich die Frage, ob diese Zahlen, die in dem entsprechenden Jahr gebunden werden, nicht auch dem Haushaltsjahr zugeschrieben werden sollten. Bezüglich der Personalkosten weist Frau RM Unger darauf hin, dass der Betriebskostenzuschuss des Trägers an die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung festgeschrieben wird. Wenn die geplanten Kosten nicht gebraucht werden, da Personal verzögert eingestellt wurde, sind dann die anderen Personen überarbeitet oder werden die zusätzlichen Personen nicht gebraucht?

Herr Dr. Küpper antwortet, dass die Kämmerei bei der Übertragung von Haushaltsresten mit der WBF-DO immer kooperiert hat. Er weist darauf hin, dass im letzten Jahr vier Mitarbeiter die Wirtschaftsförderung verlassen haben und dass dadurch Puffer im Bereich der Personalkosten entstanden sind.

Herr Schlickewei macht deutlich, das zwei Planstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter im letzten Jahr personalkostenmäßig nicht belastet werden konnten, da diese Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfielen. Er erläutert, dass die Transferzahlungen im Rahmen des KAF von 2,3 Mio. DM mit dem Soll-/Ist-Vergleich (Seite 18) korrespondieren. Dort wird der Aufwand für den kommunalen Arbeitsmarktfonds mit einer Abweichung für die Transferzahlungen von 86.000,00 DM festgestellt. Der Wirtschaftsplan weist für 2000 einen Planansatz von 2,4 Mio. DM aus, insoweit ist dies deckungsgleich. Beim KAF werden die Mittel im Rahmen der Jahresansätze den Trägern zugesagt, aber die Ist-Abflüsse weisen Jahresüberhänge auf. D.h., die Zahlungen können nicht immer bis zum 31.12. des Jahres realisiert werden.

Herr RM Ulrich sagt, dass es keinen Überschuss gäbe, wenn die Personaleinsparungen nicht wären. Aufgrund der verkauften Wirtschaftsflächen müsste das Ergebnis eigentlich positiver ausfallen.

Herr RM Dr. Eiteneyer fragt, ob es konkrete Ansatzpunkte gibt, dass das Land seine Förderrichtlinien zum Nachteil der WBF-DO ändert, und wie die Empfehlungen des Wirtschaftsprüfers umgesetzt werden.

Herr Dr. Küpper stellt dar, dass für die Regionalstelle Frau und Wirtschaft und die Existenzgründungsagentur Anträge beim Land gestellt wurden, die bis Ende des Jahres beschieden werden sollen. Er wird den AWBF informieren, sobald seitens der Ministerien eine Rückmeldung vorliegt. Die Empfehlungen hat die WBF-DO in sofern umgesetzt, dass sie sich im Bereich des Rechnungswesens verstärkt hat. Dadurch sollen differenziertere Zeitreihen für die einzelnen Projekte entwickelt werden. Die WBF-DO wird quartalsbezogen eine Liquiditätsbetrachtung erstellen.

Frau RM Unger weist auf die Rückzahlung eines Landesanteiles "Jugend und Arbeit" hin, weil es zu Doppelberatungen gekommen ist.

Herr Beyer sagt, dass das Verfahren in Abstimmung mit dem Arbeitsamt gemacht wurde, um Fördergelder in Anspruch zu nehmen. Diese werden nach Abschluss der Förderperiode deklariert und gelangen zur Rückzahlung. Das Büro "Jugend und Arbeit" wurde zusammen mit dem Arbeitsamt eingerichtet. Entsprechend den Förderregularien wurden Förderungen gemacht und innerhalb des Landesprogrammes sollte ebenfalls beraten werden. Nach Abschluss der Förderperiode kam es zu der Feststellung, dass die WBF-DO in verschiedenen Programmen beraten hat und damit eine Rückzahlung erforderlich wurde, die aber nicht problematisch war, da das Geld zurückgelegt wurde.

Hinsichtlich des KAF weist Herr Beyer darauf hin, dass es periodenübergreifende Aufgaben sind. Sowohl 1999 als auch 2000 haben diese Mittelbindungen mit der jeweiligen Mittelübertragung in das folgende Jahr stattgefunden. Die 2,314 Mio. DM setzen sich aus Ausgaben für die Jahre 1999 und 2000 zusammen. Dies impliziert eine Mittelbindung für das Jahr 2000 die bei ca. 2,4 Mio. DM liegt und im Jahr 2000 und 2001 abgetragen wird. Es kann im Einzelfall dazu kommen, dass beantragte Mittel von Trägern nicht zu 100 % abgerufen werden, aber die 2,4 Mio. DM in 2000 sind gebunden worden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig:

Der Rat der Stadt stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresabschluss mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 432.758,44 DM - vorbehaltlich der Bestätigung durch die Bezirksregierung Arnsberg - fest und entlastet die Geschäftsleitung.

Der Rat beschließt, diesen Betrag auf das neue Wirtschaftsjahr vorzutragen.

Der stellvertretende Vorsitzende, Herr RM Dr. Eiteneyer, übernimmt ab 17.00 Uhr die Leitung der Sitzung.


Zu 3.1 dortmund-project (Phase II - Umsetzung - 2. Sachstandsbericht)
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache Nr.
Herr Dr. Küpper weist darauf hin, dass in Abstimmung mit allen drei Fraktionen ein zusätzlicher Termin für eine Ausschusssitzung, die sich mit dem dortmund-project beschäftigt, vereinbart werden soll. Die externen Partner der Infrastruktur GmbH‘s sollen hinzugezogen werden. Herr Dr. Küpper stellt dar, dass im Bereich der 'New Economy‘ (unter Pkt. 7 der Vorlage) die für Dortmund treibenden Wachstumskräfte gesehen werden. Die Schwachstellen, die sich im Bereich der 'New Economy‘ zur Zeit zeigen, lassen sich in Dortmund nicht belegen. Die Stärke in Dortmund liegt im electronic commerce im Bereich des Business to Business (B2B), der den Geschäftsverkehr zwischen den Unternehmen beinhaltet. Hier herrscht ein deutlich überdurchschnittliches Wachstum. Die Mikrossystemtechnik und die Logistikbranche wachsen ebenfalls überdurchschnittlich. Rd. 15 % aller Arbeitnehmer sind in Dortmund in den Führungsbranchen IuK, MST und Logistik beschäftigt. Diese Führungsbranchen wirken in alle anderen Branchen hinein.

Herr Mager erläutert die Vorlage und sagt, dass die Organisation für die operative Arbeit vollzogen ist. Das dortmund-project befindet sich derzeit in der Umsetzungsphase. Hierbei sind insbesondere die Gründungswettbewerbe zu erwähnen sowie die Arbeit der ca. 200 Mentoren, die diese Gründer durch Businesspläne etc. unterstützen. Dadurch ist bereits ein Netzwerk entstanden, das in dieser Form bisher für diese Branchen in Dortmund nicht vorhanden war. Durch die Ankündigung des Arbeitsministers, eine Initiative im Bereich MST im dualen System zu starten wird deutlich, dass das dortmund-project sich nicht nur auf den Hochschulbereich bezieht. Herr Mager weist darauf hin, dass ab 2002 das Controlling des dortmund-projectes einsetzt, so dass anhand von Soll-/Ist-Vergleichen in einen kritischen Dialog über Zielerreichungsgrade eingetreten werden kann.

Herr sB Dr. Bömer macht deutlich, dass es trotz der Einbrüche wichtig ist, an diesen Führungsindustrien festzuhalten. Gleichwohl sollte die Frage gestellt werden, ob die Zielzahl von 70.000 Arbeitsplätzen nicht überzogen ist. Er fragt, inwiefern die Belange der Gender Mainstreaming einbezogen werden und wie lange die Unternehmensberatung McKinsey noch beteiligt ist.

Herr Mager stellt dar, dass es selbstverständlich ist, dass die Aspekte der Frauenförderung einbezogen werden und dass eine enge Zusammenarbeit mit der Regionalstelle Frau und Wirtschaft erfolgt. Die Beschäftigung der Firma McKinsey endet im August. Anschließend muss das dortmund-project in der Lage sein, die Projekte aus eigener Kraft zu realisieren.

Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung nimmt den 2. Sachstandsbericht zum dortmund-project zur Kenntnis.


Zu 3.2 Das dortmund-project macht mobil: Marketing und PR-Massnahmen
- Ausschussvorlage (Drucksache Nr. 01050-01)

Herr Dr. Küpper verweist auf den "Wirtschaftsreport", der ab Morgen alle zwei Monate als elektronischer Newsletter erscheint und alle vier Monate durch eine Printausgabe ergänzt wird. Dieser Newsletter informiert über die Arbeiten des dortmund-projectes und der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung.
Herr Mager erläutert die Vorlage und regt an, die einzelnen Kampagnen und Maßnahmen in der Sondersitzung zu behandeln.

Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung nimmt das Marketing- und Kommunikationskonzept des dortmund-projectes zur Kenntnis.


Zu 3.3 Gewerbeimmobilienpromotion EXPO REAL 2001
- Ausschussvorlage (Drucksache Nr.01088-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beschließt einstimmig:

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung nimmt der Bericht der WBF-DO zur Kenntnis und beschließt die Teilnahme der Stadt Dortmund an der EXPO REAL 2001 in München. Die Beteiligung privater Partner an dem Messeauftritt wird begrüßt.


Zu 3.4 Fortführung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00988-01)

Frau Dr. Keidies erläutert anhand von Beispielen die Arbeit der Regionalstelle Frau und Wirtschaft (siehe Anlage).

Herr RM Hengstenberg macht deutlich, dass die Weiterführung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft auch ohne Landesförderung möglich sein muss. Die CDU-Fraktion spricht sich gegen die Vorbehaltlichkeit der Förderzusage des Landes aus. Die politische Kultur muss dahin führen, dass die Vorbehaltlichkeit von Förderzusagen zukünftig nicht mehr Inhalt von Vorlagen ist.

Frau RM Unger macht deutlich, falls sich das Land aus der Förderung zurückzieht, die Politik auch weiterhin die Regionalstelle Frau und Wirtschaft befürwortet und dass die Stadt diese ohne Landesförderung finanziert.

Herr RM Hengstenberg erläutert, wenn sich das Land aus der Förderung zurückzieht, muss ein Abwägungsprozess stattfinden. D.h., es muss zu einer politischen sauberen Verfahrensweise kommen, was wichtig ist und was nicht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt – vorbehaltlich der Förderzusage des Landes – die Fortführung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft bei der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund für den Zeitraum 01.01.2002 bis 31.12.2004. Hierzu stellt die Verwaltung einen Antrag an das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen auf Verlängerung der Förderung der Personal- und Sachkosten für den o.a. Zeitraum.



Zu 4. Anfragen, Anträge

Zu 4.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte"
- Der Antrag wurde dem Rat am 05.04.2001 vorgelegt und an den AUSW verwiesen
(wurde bereits zur Sitzung am 23.05.2001 versandt; Drucksache Nr. 00829-01)

- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.05.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte"
(wurde bereits zur Sitzung am 23.05.2001 versandt; Drucksache Nr. 01029-01)

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte"
(wurde bereits zur Sitzung am 23.05.2001 versandt; Drucksache Nr. 01030-01)

Die Anträge der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion werden durch einen gemeinsamen Antrag vom 20.06.2001 ersetzt.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird durch einen Antrag vom 19.06.2001 ersetzt.

Herr RM Pisula erläutert den gemeinsamen Antrag und sagt, dass seine Fraktion den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen wird.

Herr RM Harnisch macht deutlich, dass beide Fraktionen Zugeständnisse gemacht haben und sieht den gemeinsamen Antrag als mehrheitsfähig an. Seine Fraktion werde den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.

Frau RM Unger stellt dar, dass der gemeinsame Antrag relativ wenig von dem ursprünglichen SPD-Antrag beinhaltet. Die enge Kooperation, die Verpflichtung zur Zusammenarbeit sowie die Arbeitszuweisungen und Verantwortlichkeiten im Bereich der Planungsverwaltung und der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung ist in diesem gemeinsamen Antrag nicht mehr enthalten. Die Zuständigkeiten für Projektentwicklungen und Vermarktungen sowie die verbindlichen Beteiligungsregeln zwischen Wirtschaftsförderung und zukünftigen Standortgesellschaften fehlen. Die Entscheidungsverantwortlichkeit von Politik sowie die Rückkopplung zu Fachausschüssen und Rat gehen verloren. Die Entscheidungen werden in Beiräten und Aufsichtsräten der Standortgesellschaften getroffen. Frau RM Unger sieht in dem gemeinsamen Antrag einen weiteren Schritt auf dem Weg zur GmbH der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung.

Herr Dr. Küpper erläutert, dass die WBF-DO zur Profilbildung des Technologiezentrums sowie zur Stadtkrone-Ost beigetragen hat. Die WBF-DO engagiert sich ganz erheblich zur Entwicklung der Führungsstandorte. Der Ratsbeschluss sollte deutlich machen, welche Aufgabenteilung zwischen Politik und Verwaltung einerseits und den Standortgesellschaften andererseits gewollt ist. Dabei sollte seines Erachtens ein Gleichgewicht zwischen den zentralen und dezentralen Ressourcen bzw. die Aufgabenteilung zwischen Stadt und Standortgesellschaften klar definiert werden. Politik und Verwaltung sollten das erforderliche Maß an Kompetenz und Einflussmöglichkeiten zentral vorhalten, da sie für die Gesamtstrategie der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt verantwortlich sind.
Herr RM Harnisch weist darauf hin, dass die Politik bzw. der AWBF in Einzelfällen weiterhin Entscheidungen treffen muss.
Herr Schreiber sieht den gemeinsamen Antrag im Sinne der Wirtschaft und befürwortet den Vorteil in der nicht stringenten Festschreibung. Das beste Beispiel sei die Stadtkrone-Ost. Er weist darauf hin, dass die IHK ebenfalls zur erfolgreichen Standortentwicklung beigetragen hat. Die IHK unterstützt diesen Antrag nachhaltig.

Herr sB Dr. Bömer stellt dar, dass in dem gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD-Fraktion die Rolle der WBF-DO nicht erwähnt ist. Er sieht die strategische Rolle der WBF-DO im Zusammenhang mit den Standortgesellschaften und hält es für wichtig, dass die WBF-DO federführend für die Koordinierung der Vermarktung von Wirtschaftsflächen ist. Der gemeinsame Antrag sei ein Schritt zur Entmachtung der WBF-DO zugunsten der Standortgesellschaften. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen WBF-DO und den Standortgesellschaften sei notwendig, um die strategische Rolle der WBF-DO zu definieren.

Herr RM Drabig meint, dass das Leistungsspektrum der WBF-DO und der Planungsverwaltung definiert werden muss. Die WBF-DO muss sich durch ihre Branchenkenntnisse und die Planungsverwaltung durch ihre planungstechnischen Kenntnisse konstruktiv einbringen.

Der AWBF lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.06.2001 mehrheitlich ab.

Beschluss:
Die Anträge der CDU-Fraktion vom 05.04.2001 und der SPD-Fraktion vom 22.05.2001 wurden durch einen gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion vom 20.06.2001 ersetzt.
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 20.06.2001 und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund:
Der Rat der Stadt Dortmund regt an im Zuge der Flächennutzungsplanentwicklung, neben den laufenden Projekten, fünf Entwicklungsräume schwerpunktartig auszuweisen.
Dies sollen die folgenden Bereiche sein:

1. Hörde (Phoenix Ost und West)
2. Westfalenhütte / Kaiserstuhl
3. Technologiepark, Indupark Oespel
4. Hafen/Kanalschiene
5. Alter Flughafen Brackel.
In diesen Entwicklungsräumen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für intensive Nutzungsentwicklungen geschaffen werden.
Die folgenden Inhalte zu den jeweiligen Bereichen sollen entwickelt werden:
zu 1.) im Gebiet Phoenix-West Gewerbe- und Freiflächengestaltung in Fortentwicklung des Wettbewerbsergebnisses; auf der Fläche Phoenix-Ost Gewerbe, Wohnen und Freiflächengestaltung
zu 2.) Industrie, Gewerbe, Wohnen und Freiflächen nach einem im Rahmen der Flächennutzungsordnung und in Gesprächen mit den Eigentümern zu entwickelnden Nutzungsverteilung, die der Rat beschließt
zu 3.) Weiterentwicklung des Technologieparks bis über die Autobahn A 45 hinaus; Klärung der Situation im Indupark; Ausweisung der Flächen für Forschung und Universität, ggf. Infrastrukturverbesserung am Arbeitsort Campus
zu 4.) deutliche Verstärkung des Logistiksektors, einschließlich des administrativen Umfeldes; dazu gleichberechtigt die Nutzung der Kanalzone für die Funktion "Lebensraum am Wasser".
zu 5.) Beibehaltung des Golfplatzes, Anlage eines Sport-, Dienstleistungs- und Verwaltungszentrums von BV Borussia Dortmund, gehobene Wohnflächen und Gewerbeflächen unter Erhaltung wertvoller vorhandener Landschaftselemente
In Zusammenhang mit den fünf Entwicklungsgebieten und möglichst auch anderen sich ergebenden Großmaßnahmen sind Vorrangräume und vorrangige Inhalte für Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Es soll erreicht werden, dass nur ein Teil der Ausgleichsmaßnahmen dem kleinörtlichen Ausgleich dient, der wesentliche Teil soll jedoch zu Maßnahmen zusammengelegt werden, die wegen ihrer Größenordnung einen höheren ökologischen Wert haben und dabei möglichst gleichzeitig Schwerpunkte der Freiraumentwicklung in Dortmund bilden.
Für die Entwicklungsgebiete soll eine Struktur etabliert werden, von der man sich ein zügiges Vorantreiben der Projekte erwarten kann. Die Strukturierung mit einer jeweils eigenständigen Projektgesellschaft, mit eigenständiger Führung sowie einem Beirat zur Erledigung des gesamten projektsteuernden und administrativen Bereichs, wird als geeignet angesehen. Die Trägerschaft dieser Projektgesellschaften und ihre Zusammensetzung muss fallbezogen gestaltet werden. Dabei können vorhandene Gesellschaften genutzt werden, insbesondere Stadtwerke AG, Hafen AG und die bereits bestehende Kooperation in Projektgesellschaften mit ThyssenKrupp und MGG; die Weiterentwicklung des Bereichs Technologiepark / Indupark Oespel kann in der bewährten Kooperation von Wirtschaftsförderung und Technologiezentrum Dortmund GmbH erfolgen; in bisher noch nicht entsprechend betreuten Bereichen werden neue Projektgesellschaften gegründet."


5. Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund

Herr Dr. Küpper antwortet auf die Frage von Frau RM Unger, dass der Bewilligungsbescheid für das Bio-Medizinzentrum, noch nicht vorliegt. Die bisherigen Verhandlungen mit dem Ministerium ergaben, das voraussichtlich die Infrastruktur mit 80 % und der bauliche Teil zu 50 % gefördert werden. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, beginnt die erste Baumaßnahme.

Der stellvertretende Vorsitzende, Herr RM Dr. Eiteneyer, schließt die öffentliche Sitzung um
18.52 Uhr.



P r ü s s e S t a r k e I r l e
Vorsitzender Ratsmitglied Geschäftsführerin

N i e d e r s c h r i f t



über die 14. öffentliche Sitzung des Ausschusses
für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
am 20.06.2001, 15.00 Uhr
im Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:
Beginn: 15.08 Uhr
Ende: 18.52 Uhr

Anwesend waren:

Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion
RM Marion Bade
RM Sabine Brauer
RM Franz-Josef Drabig
RM Helmut Harnisch
RM Heinrich Ollech
RM Ernst Prüsse bis 17.00 Uhr
RM Renate Riesel
RM Jutta Starke
sB Heinrich Gähner


CDU-Fraktion
RM Dr. Helmut Eiteneyer
RM Marzell Grote
RM Frank Hengstenberg
RM Christiane Krause
RM Thomas Pisula
RM Ute Uhrmann i.V. für RM Udo Reppin
RM Matthias Ulrich
sB Herbert Scmusz

RM Klaus Stratenwerth


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
sB Dr. Hermann Bömer
RM Birgit Unger


Sachkundige Einwohner:
Karl-Heinz Middendorf
Erkan Kara



Beratende Mitglieder:
Dietmar Barfuss - Handwerkskammer Dortmund -
Günter Reichel - Kreishandwerkerschaft -
Stefan Schreiber - IHK zu Dortmund -


Geschäftsleitung WBF DO:
Dr. Utz Ingo Küpper
Thomas Ellerkamp
Joachim Beyer
Herbert Schlickewei
Udo Mager - Leiter Projektbüro "dortmund-project" -

Beschäftigtenvertreter/in:
Christel Pfeiffer
Dr. Raschid Bockemühl

Verwaltung:
Dr. Claudia Keidies - WBF-DO -
Dietmar Poth - WBF-DO -
Karl-Friedrich Ostholt - 61/AL -
Dr. Günter Linnenkamp - StA 20 -

Geschäftsführung:
Cornelia Irle - StA 01 -

Gäste:
Herr Schepers - Westfalen-Revision GmbH -

Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Prüsse, eröffnet die öffentliche Sitzung um 15.08 Uhr.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beschlussfähig ist.


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Starke benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.




1.3 Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende, Herr RM Prüsse schlägt vor, TOP 2.2 vorzuziehen.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 23.05.2001

2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
2.1 Lokale Agenda 21 in Dortmund, 2. Zwischenbericht
- Ratsvorlage - (Drucksache Nr. 00885-01)
2.2 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache Nr. 00973-01)
2.3 Entwicklungsskizze Hafen - Kanalschiene
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 01066-01)
2.4 Familienpolitische Leitlinie der Stadt Dortmund
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 00684-01)

3. Angelegenheiten der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
3.1 dortmund-project (Phase II - Umsetzung - 2. Sachstandsbericht)
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache Nr.
3.2 Das dortmund-project macht mobil: Marketing und PR-Massnahmen
- Ausschussvorlage (Drucksache Nr. 01050-01)
3.3 Gewerbeimmobilienpromotion EXPO REAL 2001
- Ausschussvorlage (Drucksache Nr.01088-01)
3.4 Fortführung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00988-01)
3.5 Jahresabschluss der WBF-DO zum 31.12.2000
- Ratsvorlage - (Drucksache Nr. 01022-01)

4. Anfragen, Anträge
4.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte"
- Der Antrag wurde dem Rat am 05.04.2001 vorgelegt und an den AUSW verwiesen
(wurde bereits zur Sitzung am 23.05.2001 versandt; Drucksache Nr. 00829-01)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.05.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte"
(wurde bereits zur Sitzung am 23.05.2001 versandt; Drucksache Nr. 01029-01)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte"
(wurde bereits zur Sitzung am 23.05.2001 versandt; Drucksache Nr. 01030-01)

5. Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund





Zu 1. Regularien

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 23.05.2001

Frau Unger merkt an, dass Herr Dr. Bömer sachkundiger Bürger ist und fragt nach dem Stand der Förderung der Projekte des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum".

Herr Dr. Küpper schlägt die Beantwortung unter TOP 5 vor.

Die Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vom 23.05.2001 wird in der vorgelegten Form einstimmig genehmigt.


Zu 2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 2.2 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache Nr. 00973-01)
- Antrag der Bündnis 90 /Die Grünen vom 19.06.2001

Der Vorsitzende, Herr RM Prüsse, weist darauf hin, dass die Vorlage am 28.06.2001 durch den Rat beschlossen wird und nicht wie angegeben, durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen. Der abweichende Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch liegt als Tischvorlage vor.

Herr Ostholt stellt dar, dass die zur Zeit in Erarbeitung befindlichen Stadtbezirksentwicklungskonzepte in die Aufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) eingehen. Parallel zur Aufstellung des FNP erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg die Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP). Herr Ostholt erläutert anhand der Karte die einzelnen Flächen. In den letzten 15 Jahren hat die gewerblich-industrielle Flächenentwicklung zu 85% auf Brachflächen stattgefunden. Dies wird auch zukünftig fortgeführt. Die Planungsverwaltung hat zusammen mit der WBF-DO auf der Grundlage von Untersuchungen und Zielformulierungen der letzten Jahre die Flächenpotenziale bis zum Jahr 2011 prognostiziert. Einerseits ist in vielen Branchen (z.B. Logistik) eine Zunahme des Flächenbedarfs pro Arbeitsplatz zu verzeichnen. Andererseits sind die Branchen der New Economy (z.B. die IT-Branche) flächensparend. Büroflächen werden oft in Lücken dichbebauter Gebiete bzw. in Misch- und Kerngebieten untergebracht. Die Misch- und Kerngebiete sind in der Vorlage nicht berücksichtigt, da eine Bilanzierung nicht nachvollziehbar ist. Die dargestellten Suchräume sind als Vorschläge zu betrachten. Ob und in welcher Größe diese realisiert werden, wird sich im Rahmen des Abgleiches mit der Bezirksregierung herausstellen.

Herr RM Dr. Eiteneyer begrüßt die Vorlage und sieht sie als Grundlage zur weiteren Diskussion. Die Empfehlungen der Bezirksvertretungen sollten nach Ende der Beratungsfolge diskutiert werden. Die Flächen des im letzten Jahr beschlossenen Wirtschaftsflächenprogrammes sollten mit den Flächen dieser Vorlage abgeglichen werden. Er verweist auf die Minderung der GE-/GI-Flächen um ca. 435 ha, die einer Grün- und Freiraumdarstellung zugeführt werden sollen. Die als Suchräume dargestellten Potenziale sollen auf ihre Eignung als Gewerbefläche überprüft werden. Auf ansiedlungswillige Firmen sollte kein Druck hinsichtlich ihrer gewünschten Flächengröße ausgeübt werden.

Herr Schreiber macht deutlich, dass der Kreis Unna und die Stadt Hamm ebenfalls ihren expandierenden Flächenbedarf festgelegt haben. Falls Dortmund nicht genügend Flächen anbieten kann, wandern weitere Firmen ins Umland ab.

Herr RM Harnisch empfiehlt, die Beratungen in den Bezirksvertretungen abzuwarten und die Fläche Hansa Nord mit einzubeziehen.

Der Vorsitzende, Herr RM Prüsse sagt, dass die Suchräume zum Teil als Kooperationsflächen mit Umlandgemeinden betrachtet werden sollten. Es ist allerdings fraglich, ob die Bezirksregierung diese genehmigt.

Frau RM Unger erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und weist auf eine ressourcenschonende Nutzung der Flächen hin. Auf die von der Verwaltung vorgeschlagenen Suchräume sollte verzichtet werden.

Herr sB Dr. Bömer spricht sich für die Entwicklung von Konzepten zur Flächenersparnis aus. Die Vorlage stehe im Gegensatz zur nachhaltigen Entwicklung. Die Flächenpotenziale in Kern- und Mischgebieten müssen berücksichtigt werden. Durch eine intensivere Nutzung ließen sich ca. 200 ha gewinnen. Die 70.000 neuen Arbeitsplätze, die im Zusammenhang mit dem dortmund-project bis 2010 geschaffen werden sollen, bedürfen einer Korrektur.

Herr Dr. Küpper macht deutlich, dass die Vorlage das Ergebnis einer gemeinsamen Analyse der Planungsverwaltung und der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung ist. Diese Analyse ist auf eine langfristige Orientierung ausgerichtet. Die Entwicklung einzelner Flächen soll von Standortgesellschaften durchgeführt werden.

Frau RM Unger schlägt vor, die Vorlage als auch den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen an den Rat durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Die Vorlage und der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen vom 19.06.2001 werden ohne Beschlussempfehlung an den Rat weitergeleitet.

Zu 2.1 Lokale Agenda 21 in Dortmund, 2. Zwischenbericht
- Ratsvorlage - (Drucksache Nr. 00885-01)
Frau RM Unger weist darauf hin, dass der Agenda-Prozess hinter den Beschlüssen von RIO 1992 hinterherhinkt. Sie appelliert, an diesem Thema intensiver zu arbeiten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung nimmt den 2. Bericht zur lokalen Agenda 21 in Dortmund zur Kenntnis.




Zu 2.3 Entwicklungsskizze Hafen - Kanalschiene
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 01066-01)

Herr sB Dr. Bömer stellt dar, dass seine Fraktion sich gegen die Überführung der Hafen AG in eine Standortgesellschaft ausspricht. Die Zusammenstellung der Entwicklungspotenziale von Standorten an der Hafen-Kanalschiene sei zwar sinnvoll, aber angesichts der unterschiedlichen Projekte sollten diese einzeln abgearbeitet werden und kein einheitlicher Entwicklungsraum dargestellt werden.

Herr RM Ollech sagt, dass die Standortgesellschaft der richtige Weg für die Entwicklung der Hafen-Kanalschiene sei.

Herr RM Dr. Eiteneyer sieht in der Gründung der Standortgesellschaft einen praktikablen Lösungsansatz.

Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat mehrheitlich:

Der Rat der Stadt nimmt die vorgelegte “Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene” zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der Dortmunder Stadtwerke AG und der Dortmunder Hafen AG das weitere Vorgehen bezüglich der Umsetzung der Handlungsempfehlungen abzustimmen und die Umsetzung der vorgesehenen Veränderungen einzuleiten.


Zu 2.4 Familienpolitische Leitlinie der Stadt Dortmund
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 00684-01)

Frau RM Unger merkt an, dass die Seite 2 der Vorlage fehlt. Die "Familienpolitische Leitlinie" wurde ausführlich im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit diskutiert und es wurde empfohlen, auch den AWBF und den AUSW in diese Diskussion einzubeziehen.

Herr RM Dr. Eiteneyer sagt, dass eine Konkretisierung notwendig sei und seine Partei sich dem Verfahrensvorschlag des AUSW anschließt, dass konkrete Projekte zusammengetragen werden sollten.

Herr RM Hengstenberg sieht die Zuständigkeit des AWBF insbesondere in der Vereinbarkeit von Beruf und Familienförderung.

Frau RM Unger sagt, dass der Vorschlag des AUSW den Prozess nicht behindert, sondern begleiten wird. Ihr Anliegen ist, nicht über die Köpfe von Bürgerinnen und Bürgern hinweg zu arbeiten, sondern die Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen Gremien, Verbänden und Selbsthilfeeinrichtungen einzubeziehen. Gleichwohl darf das weitere Verfahren nicht behindert werden.

Der Vorsitzende, Herr RM Prüsse, weist darauf hin, dass der AUSW trotz des Verfahrensvorschlages die Vorlage in einem erneuten Beschluss am 13.06.2001 zur Kenntnis genommen hat. Durch die Kenntnisnahme des AWBF würde kein Zeitverzug entstehen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beschließt einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren, die familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund mit den in der Vorlage genannten Schwerpunkten weiterzuentwickeln. Die Diskussionsergebnisse des Ausschusses sind entsprechend zu berücksichtigen.


Zu 3. Angelegenheiten der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

Der Vorsitzende, Herr RM Prüsse schlägt vor, TOP 3.5 vorzuziehen, da der Wirtschaftsprüfer
Herr Schepers anwesend ist.


Zu 3.5 Jahresabschluss der WBF-DO zum 31.12.2000
- Ratsvorlage - (Drucksache Nr. 01022-01)
Herr Schepers erläutert anhand der Tischvorlage den Jahresabschluss zum 31.12.2000.

Frau RM Unger sagt, dass die Transparenz des kommunalen Arbeitsmarktfonds (KAF) nicht gegeben ist. Sie erläutert, dass 86.000,00 DM des KAF (Seite 18), aufgrund von erheblichen zeitlichen Verschiebungen, nicht verausgabt worden sind. Dem gegenüber steht die Aussage auf Seite 30, dass Erhöhungen bei den Transferzahlungen für den Arbeitsmarktfonds und die Zunahme des betriebsinternen Aufwandes hierdurch überlagert wurden. Im Jahr 2000 wurden gegenüber dem Jahr 1999 888.000,00 DM für Transferzahlungen im Rahmen der Arbeitsmarktfonds mehr ausgegeben. Hier stellt sich die Frage, ob diese Zahlen, die in dem entsprechenden Jahr gebunden werden, nicht auch dem Haushaltsjahr zugeschrieben werden sollten. Bezüglich der Personalkosten weist Frau RM Unger darauf hin, dass der Betriebskostenzuschuss des Trägers an die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung festgeschrieben wird. Wenn die geplanten Kosten nicht gebraucht werden, da Personal verzögert eingestellt wurde, sind dann die anderen Personen überarbeitet oder werden die zusätzlichen Personen nicht gebraucht?

Herr Dr. Küpper antwortet, dass die Kämmerei bei der Übertragung von Haushaltsresten mit der WBF-DO immer kooperiert hat. Er weist darauf hin, dass im letzten Jahr vier Mitarbeiter die Wirtschaftsförderung verlassen haben und dass dadurch Puffer im Bereich der Personalkosten entstanden sind.

Herr Schlickewei macht deutlich, das zwei Planstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter im letzten Jahr personalkostenmäßig nicht belastet werden konnten, da diese Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfielen. Er erläutert, dass die Transferzahlungen im Rahmen des KAF von 2,3 Mio. DM mit dem Soll-/Ist-Vergleich (Seite 18) korrespondieren. Dort wird der Aufwand für den kommunalen Arbeitsmarktfonds mit einer Abweichung für die Transferzahlungen von 86.000,00 DM festgestellt. Der Wirtschaftsplan weist für 2000 einen Planansatz von 2,4 Mio. DM aus, insoweit ist dies deckungsgleich. Beim KAF werden die Mittel im Rahmen der Jahresansätze den Trägern zugesagt, aber die Ist-Abflüsse weisen Jahresüberhänge auf. D.h., die Zahlungen können nicht immer bis zum 31.12. des Jahres realisiert werden.

Herr RM Ulrich sagt, dass es keinen Überschuss gäbe, wenn die Personaleinsparungen nicht wären. Aufgrund der verkauften Wirtschaftsflächen müsste das Ergebnis eigentlich positiver ausfallen.

Herr RM Dr. Eiteneyer fragt, ob es konkrete Ansatzpunkte gibt, dass das Land seine Förderrichtlinien zum Nachteil der WBF-DO ändert, und wie die Empfehlungen des Wirtschaftsprüfers umgesetzt werden.

Herr Dr. Küpper stellt dar, dass für die Regionalstelle Frau und Wirtschaft und die Existenzgründungsagentur Anträge beim Land gestellt wurden, die bis Ende des Jahres beschieden werden sollen. Er wird den AWBF informieren, sobald seitens der Ministerien eine Rückmeldung vorliegt. Die Empfehlungen hat die WBF-DO in sofern umgesetzt, dass sie sich im Bereich des Rechnungswesens verstärkt hat. Dadurch sollen differenziertere Zeitreihen für die einzelnen Projekte entwickelt werden. Die WBF-DO wird quartalsbezogen eine Liquiditätsbetrachtung erstellen.

Frau RM Unger weist auf die Rückzahlung eines Landesanteiles "Jugend und Arbeit" hin, weil es zu Doppelberatungen gekommen ist.

Herr Beyer sagt, dass das Verfahren in Abstimmung mit dem Arbeitsamt gemacht wurde, um Fördergelder in Anspruch zu nehmen. Diese werden nach Abschluss der Förderperiode deklariert und gelangen zur Rückzahlung. Das Büro "Jugend und Arbeit" wurde zusammen mit dem Arbeitsamt eingerichtet. Entsprechend den Förderregularien wurden Förderungen gemacht und innerhalb des Landesprogrammes sollte ebenfalls beraten werden. Nach Abschluss der Förderperiode kam es zu der Feststellung, dass die WBF-DO in verschiedenen Programmen beraten hat und damit eine Rückzahlung erforderlich wurde, die aber nicht problematisch war, da das Geld zurückgelegt wurde.

Hinsichtlich des KAF weist Herr Beyer darauf hin, dass es periodenübergreifende Aufgaben sind. Sowohl 1999 als auch 2000 haben diese Mittelbindungen mit der jeweiligen Mittelübertragung in das folgende Jahr stattgefunden. Die 2,314 Mio. DM setzen sich aus Ausgaben für die Jahre 1999 und 2000 zusammen. Dies impliziert eine Mittelbindung für das Jahr 2000 die bei ca. 2,4 Mio. DM liegt und im Jahr 2000 und 2001 abgetragen wird. Es kann im Einzelfall dazu kommen, dass beantragte Mittel von Trägern nicht zu 100 % abgerufen werden, aber die 2,4 Mio. DM in 2000 sind gebunden worden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig:

Der Rat der Stadt stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresabschluss mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 432.758,44 DM - vorbehaltlich der Bestätigung durch die Bezirksregierung Arnsberg - fest und entlastet die Geschäftsleitung.

Der Rat beschließt, diesen Betrag auf das neue Wirtschaftsjahr vorzutragen.

Der stellvertretende Vorsitzende, Herr RM Dr. Eiteneyer, übernimmt ab 17.00 Uhr die Leitung der Sitzung.


Zu 3.1 dortmund-project (Phase II - Umsetzung - 2. Sachstandsbericht)
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache Nr.
Herr Dr. Küpper weist darauf hin, dass in Abstimmung mit allen drei Fraktionen ein zusätzlicher Termin für eine Ausschusssitzung, die sich mit dem dortmund-project beschäftigt, vereinbart werden soll. Die externen Partner der Infrastruktur GmbH‘s sollen hinzugezogen werden. Herr Dr. Küpper stellt dar, dass im Bereich der 'New Economy‘ (unter Pkt. 7 der Vorlage) die für Dortmund treibenden Wachstumskräfte gesehen werden. Die Schwachstellen, die sich im Bereich der 'New Economy‘ zur Zeit zeigen, lassen sich in Dortmund nicht belegen. Die Stärke in Dortmund liegt im electronic commerce im Bereich des Business to Business (B2B), der den Geschäftsverkehr zwischen den Unternehmen beinhaltet. Hier herrscht ein deutlich überdurchschnittliches Wachstum. Die Mikrossystemtechnik und die Logistikbranche wachsen ebenfalls überdurchschnittlich. Rd. 15 % aller Arbeitnehmer sind in Dortmund in den Führungsbranchen IuK, MST und Logistik beschäftigt. Diese Führungsbranchen wirken in alle anderen Branchen hinein.

Herr Mager erläutert die Vorlage und sagt, dass die Organisation für die operative Arbeit vollzogen ist. Das dortmund-project befindet sich derzeit in der Umsetzungsphase. Hierbei sind insbesondere die Gründungswettbewerbe zu erwähnen sowie die Arbeit der ca. 200 Mentoren, die diese Gründer durch Businesspläne etc. unterstützen. Dadurch ist bereits ein Netzwerk entstanden, das in dieser Form bisher für diese Branchen in Dortmund nicht vorhanden war. Durch die Ankündigung des Arbeitsministers, eine Initiative im Bereich MST im dualen System zu starten wird deutlich, dass das dortmund-project sich nicht nur auf den Hochschulbereich bezieht. Herr Mager weist darauf hin, dass ab 2002 das Controlling des dortmund-projectes einsetzt, so dass anhand von Soll-/Ist-Vergleichen in einen kritischen Dialog über Zielerreichungsgrade eingetreten werden kann.

Herr sB Dr. Bömer macht deutlich, dass es trotz der Einbrüche wichtig ist, an diesen Führungsindustrien festzuhalten. Gleichwohl sollte die Frage gestellt werden, ob die Zielzahl von 70.000 Arbeitsplätzen nicht überzogen ist. Er fragt, inwiefern die Belange der Gender Mainstreaming einbezogen werden und wie lange die Unternehmensberatung McKinsey noch beteiligt ist.

Herr Mager stellt dar, dass es selbstverständlich ist, dass die Aspekte der Frauenförderung einbezogen werden und dass eine enge Zusammenarbeit mit der Regionalstelle Frau und Wirtschaft erfolgt. Die Beschäftigung der Firma McKinsey endet im August. Anschließend muss das dortmund-project in der Lage sein, die Projekte aus eigener Kraft zu realisieren.

Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung nimmt den 2. Sachstandsbericht zum dortmund-project zur Kenntnis.


Zu 3.2 Das dortmund-project macht mobil: Marketing und PR-Massnahmen
- Ausschussvorlage (Drucksache Nr. 01050-01)

Herr Dr. Küpper verweist auf den "Wirtschaftsreport", der ab Morgen alle zwei Monate als elektronischer Newsletter erscheint und alle vier Monate durch eine Printausgabe ergänzt wird. Dieser Newsletter informiert über die Arbeiten des dortmund-projectes und der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung.
Herr Mager erläutert die Vorlage und regt an, die einzelnen Kampagnen und Maßnahmen in der Sondersitzung zu behandeln.

Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung nimmt das Marketing- und Kommunikationskonzept des dortmund-projectes zur Kenntnis.


Zu 3.3 Gewerbeimmobilienpromotion EXPO REAL 2001
- Ausschussvorlage (Drucksache Nr.01088-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beschließt einstimmig:

Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung nimmt der Bericht der WBF-DO zur Kenntnis und beschließt die Teilnahme der Stadt Dortmund an der EXPO REAL 2001 in München. Die Beteiligung privater Partner an dem Messeauftritt wird begrüßt.


Zu 3.4 Fortführung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00988-01)

Frau Dr. Keidies erläutert anhand von Beispielen die Arbeit der Regionalstelle Frau und Wirtschaft (siehe Anlage).

Herr RM Hengstenberg macht deutlich, dass die Weiterführung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft auch ohne Landesförderung möglich sein muss. Die CDU-Fraktion spricht sich gegen die Vorbehaltlichkeit der Förderzusage des Landes aus. Die politische Kultur muss dahin führen, dass die Vorbehaltlichkeit von Förderzusagen zukünftig nicht mehr Inhalt von Vorlagen ist.

Frau RM Unger macht deutlich, falls sich das Land aus der Förderung zurückzieht, die Politik auch weiterhin die Regionalstelle Frau und Wirtschaft befürwortet und dass die Stadt diese ohne Landesförderung finanziert.

Herr RM Hengstenberg erläutert, wenn sich das Land aus der Förderung zurückzieht, muss ein Abwägungsprozess stattfinden. D.h., es muss zu einer politischen sauberen Verfahrensweise kommen, was wichtig ist und was nicht.

Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt – vorbehaltlich der Förderzusage des Landes – die Fortführung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft bei der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund für den Zeitraum 01.01.2002 bis 31.12.2004. Hierzu stellt die Verwaltung einen Antrag an das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen auf Verlängerung der Förderung der Personal- und Sachkosten für den o.a. Zeitraum.



Zu 4. Anfragen, Anträge

Zu 4.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte"
- Der Antrag wurde dem Rat am 05.04.2001 vorgelegt und an den AUSW verwiesen
(wurde bereits zur Sitzung am 23.05.2001 versandt; Drucksache Nr. 00829-01)

- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.05.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte"
(wurde bereits zur Sitzung am 23.05.2001 versandt; Drucksache Nr. 01029-01)

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte"
(wurde bereits zur Sitzung am 23.05.2001 versandt; Drucksache Nr. 01030-01)

Die Anträge der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion werden durch einen gemeinsamen Antrag vom 20.06.2001 ersetzt.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird durch einen Antrag vom 19.06.2001 ersetzt.

Herr RM Pisula erläutert den gemeinsamen Antrag und sagt, dass seine Fraktion den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen wird.

Herr RM Harnisch macht deutlich, dass beide Fraktionen Zugeständnisse gemacht haben und sieht den gemeinsamen Antrag als mehrheitsfähig an. Seine Fraktion werde den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.

Frau RM Unger stellt dar, dass der gemeinsame Antrag relativ wenig von dem ursprünglichen SPD-Antrag beinhaltet. Die enge Kooperation, die Verpflichtung zur Zusammenarbeit sowie die Arbeitszuweisungen und Verantwortlichkeiten im Bereich der Planungsverwaltung und der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung ist in diesem gemeinsamen Antrag nicht mehr enthalten. Die Zuständigkeiten für Projektentwicklungen und Vermarktungen sowie die verbindlichen Beteiligungsregeln zwischen Wirtschaftsförderung und zukünftigen Standortgesellschaften fehlen. Die Entscheidungsverantwortlichkeit von Politik sowie die Rückkopplung zu Fachausschüssen und Rat gehen verloren. Die Entscheidungen werden in Beiräten und Aufsichtsräten der Standortgesellschaften getroffen. Frau RM Unger sieht in dem gemeinsamen Antrag einen weiteren Schritt auf dem Weg zur GmbH der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung.

Herr Dr. Küpper erläutert, dass die WBF-DO zur Profilbildung des Technologiezentrums sowie zur Stadtkrone-Ost beigetragen hat. Die WBF-DO engagiert sich ganz erheblich zur Entwicklung der Führungsstandorte. Der Ratsbeschluss sollte deutlich machen, welche Aufgabenteilung zwischen Politik und Verwaltung einerseits und den Standortgesellschaften andererseits gewollt ist. Dabei sollte seines Erachtens ein Gleichgewicht zwischen den zentralen und dezentralen Ressourcen bzw. die Aufgabenteilung zwischen Stadt und Standortgesellschaften klar definiert werden. Politik und Verwaltung sollten das erforderliche Maß an Kompetenz und Einflussmöglichkeiten zentral vorhalten, da sie für die Gesamtstrategie der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt verantwortlich sind.
Herr RM Harnisch weist darauf hin, dass die Politik bzw. der AWBF in Einzelfällen weiterhin Entscheidungen treffen muss.
Herr Schreiber sieht den gemeinsamen Antrag im Sinne der Wirtschaft und befürwortet den Vorteil in der nicht stringenten Festschreibung. Das beste Beispiel sei die Stadtkrone-Ost. Er weist darauf hin, dass die IHK ebenfalls zur erfolgreichen Standortentwicklung beigetragen hat. Die IHK unterstützt diesen Antrag nachhaltig.

Herr sB Dr. Bömer stellt dar, dass in dem gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD-Fraktion die Rolle der WBF-DO nicht erwähnt ist. Er sieht die strategische Rolle der WBF-DO im Zusammenhang mit den Standortgesellschaften und hält es für wichtig, dass die WBF-DO federführend für die Koordinierung der Vermarktung von Wirtschaftsflächen ist. Der gemeinsame Antrag sei ein Schritt zur Entmachtung der WBF-DO zugunsten der Standortgesellschaften. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen WBF-DO und den Standortgesellschaften sei notwendig, um die strategische Rolle der WBF-DO zu definieren.

Herr RM Drabig meint, dass das Leistungsspektrum der WBF-DO und der Planungsverwaltung definiert werden muss. Die WBF-DO muss sich durch ihre Branchenkenntnisse und die Planungsverwaltung durch ihre planungstechnischen Kenntnisse konstruktiv einbringen.

Der AWBF lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.06.2001 mehrheitlich ab.

Beschluss:
Die Anträge der CDU-Fraktion vom 05.04.2001 und der SPD-Fraktion vom 22.05.2001 wurden durch einen gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion vom 20.06.2001 ersetzt.
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 20.06.2001 und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund:
Der Rat der Stadt Dortmund regt an im Zuge der Flächennutzungsplanentwicklung, neben den laufenden Projekten, fünf Entwicklungsräume schwerpunktartig auszuweisen.
Dies sollen die folgenden Bereiche sein:

1. Hörde (Phoenix Ost und West)
2. Westfalenhütte / Kaiserstuhl
3. Technologiepark, Indupark Oespel
4. Hafen/Kanalschiene
5. Alter Flughafen Brackel.
In diesen Entwicklungsräumen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für intensive Nutzungsentwicklungen geschaffen werden.
Die folgenden Inhalte zu den jeweiligen Bereichen sollen entwickelt werden:
zu 1.) im Gebiet Phoenix-West Gewerbe- und Freiflächengestaltung in Fortentwicklung des Wettbewerbsergebnisses; auf der Fläche Phoenix-Ost Gewerbe, Wohnen und Freiflächengestaltung
zu 2.) Industrie, Gewerbe, Wohnen und Freiflächen nach einem im Rahmen der Flächennutzungsordnung und in Gesprächen mit den Eigentümern zu entwickelnden Nutzungsverteilung, die der Rat beschließt
zu 3.) Weiterentwicklung des Technologieparks bis über die Autobahn A 45 hinaus; Klärung der Situation im Indupark; Ausweisung der Flächen für Forschung und Universität, ggf. Infrastrukturverbesserung am Arbeitsort Campus
zu 4.) deutliche Verstärkung des Logistiksektors, einschließlich des administrativen Umfeldes; dazu gleichberechtigt die Nutzung der Kanalzone für die Funktion "Lebensraum am Wasser".
zu 5.) Beibehaltung des Golfplatzes, Anlage eines Sport-, Dienstleistungs- und Verwaltungszentrums von BV Borussia Dortmund, gehobene Wohnflächen und Gewerbeflächen unter Erhaltung wertvoller vorhandener Landschaftselemente
In Zusammenhang mit den fünf Entwicklungsgebieten und möglichst auch anderen sich ergebenden Großmaßnahmen sind Vorrangräume und vorrangige Inhalte für Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Es soll erreicht werden, dass nur ein Teil der Ausgleichsmaßnahmen dem kleinörtlichen Ausgleich dient, der wesentliche Teil soll jedoch zu Maßnahmen zusammengelegt werden, die wegen ihrer Größenordnung einen höheren ökologischen Wert haben und dabei möglichst gleichzeitig Schwerpunkte der Freiraumentwicklung in Dortmund bilden.
Für die Entwicklungsgebiete soll eine Struktur etabliert werden, von der man sich ein zügiges Vorantreiben der Projekte erwarten kann. Die Strukturierung mit einer jeweils eigenständigen Projektgesellschaft, mit eigenständiger Führung sowie einem Beirat zur Erledigung des gesamten projektsteuernden und administrativen Bereichs, wird als geeignet angesehen. Die Trägerschaft dieser Projektgesellschaften und ihre Zusammensetzung muss fallbezogen gestaltet werden. Dabei können vorhandene Gesellschaften genutzt werden, insbesondere Stadtwerke AG, Hafen AG und die bereits bestehende Kooperation in Projektgesellschaften mit ThyssenKrupp und MGG; die Weiterentwicklung des Bereichs Technologiepark / Indupark Oespel kann in der bewährten Kooperation von Wirtschaftsförderung und Technologiezentrum Dortmund GmbH erfolgen; in bisher noch nicht entsprechend betreuten Bereichen werden neue Projektgesellschaften gegründet."


5. Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund

Herr Dr. Küpper antwortet auf die Frage von Frau RM Unger, dass der Bewilligungsbescheid für das Bio-Medizinzentrum, noch nicht vorliegt. Die bisherigen Verhandlungen mit dem Ministerium ergaben, das voraussichtlich die Infrastruktur mit 80 % und der bauliche Teil zu 50 % gefördert werden. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, beginnt die erste Baumaßnahme.

Der stellvertretende Vorsitzende, Herr RM Dr. Eiteneyer, schließt die öffentliche Sitzung um
18.52 Uhr.



P r ü s s e S t a r k e I r l e
Vorsitzender Ratsmitglied Geschäftsführerin