N i e d e r s c h r i f t

über die 17. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
am Donnerstag, dem 30. August 2001, 15.00 Uhr,
im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer
Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU (bis 16.00 Uhr)
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU

Rm Stratenwerth FDP (ab 16.00 Uhr)
Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU (beratendes Mitglied)

Rm Keller Linkes Bündnis (beratendes Mitglied)

Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Stüdemann
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter
T A G E S O R D N U N G

1. Regularien



1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31.05.2001

Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.06.2001



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalbau "Am Ballroth"
- II. Bauabschnitt -
(Drucksache Nr.: 01187-01)

2.1.2 Parallelkanal Rahmkebach
- II. Bauabschnitt -
(Drucksache Nr.: 01218-01)

2.1.3 Kanalerneuerung westlich "Krückenweg" bis Vorfluter Rüpingsbach
(Drucksache Nr.: 01204-01)

2.1.4 Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
01.01. -30.06.2001
(Drucksache Nr.: 01265-01)



2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Finanzierung von Schulsanierungsmaßnahmen
(Drucksache Nr.: 01038-01)



2.3 P e r s o n a l

2.3.1 Personalbericht 2000
(Drucksache Nr.: 01014-01)
2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Landschaftsplan DO-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss,
Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
(Drucksache Nr.: 00386-01)

3.2 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2000
(Drucksache Nr.: 00994--01)

3.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Kostenerhöhung für die Neugestaltung Reinoldistraße
(Drucksache Nr.: 01172-01)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -

3.4 Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000
(Drucksache Nr.: 01132-01)

3.5 Delegation von Zuständigkeiten des Rates auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in Angelegenheiten der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 01153-01)

3.6 Konzept für einen attraktiven ÖPNV für die Region und das Oberzentrum Dortmund (KARO)
hier: Vorlage des Entwurfs des Schlussberichtes
(Drucksache Nr.: 00999-01)

3.7 Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
(Drucksache Nr.: 01235-01)

3.8 Bauleitplanung
108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei - und Änderung Nr. 6 des
B-Plans 177 - Kronenbrauerei Nord -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung;
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177
(Drucksache Nr.: 01175-01)






3.9 Bauleitplanung
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und teilweise Änderung des
B-Planes 169
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00504-01)

3.10 Bebauung des Platzes von Rostow am Don
Verfahren und beabsichtigte Einziehung des Platzes
(Drucksache Nr.: 01329-01)

3.11 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01356-01)

3.12 Bildung eines Gestaltungsbeirates
- Berufung der Mitglieder
- Festsetzung des Entgeltes
(Drucksache Nr.: 01357-01)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -










8. Schule

8.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstraße 155,
Dortmund-Innenstadt-West
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung
- zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit -
(Drucksache Nr.: 01271-01)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH (CMG)
hier: 1. Sachstandsbericht; 2. Finanzierung; 3. Wahl eines weiteren
Beiratsmitgliedes
(Drucksache Nr.: 01300-01)

10.2 Finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund an der Errichtung des "größten Weihnachtsbaumes" 2001 in der City
(Drucksache Nr.: 01111-01)

10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 01231-01)

10.4 Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e. V.
hier: Neufestsetzung des Betriebskostenzuschusses
(Drucksache Nr.: 01318-01)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verein "Ruhr-Forschungsinstitut
für Innovations- und Strukturpolitik e. V. - RUFIS"
(Drucksache Nr.: 01195-01)







Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.




Zu Ziffer 1

Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Böhm (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit
um folgenden Punkt erweitert:

3.14 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung der Stubengasse
(Drucksache Nr.: 01077-01)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig
festgestellt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31.05.2001

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 15. Sitzung


des Haupt- und Finanzausschusses am 31.05.2001.


Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.06.2001


Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 16. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 21.06.2001.


Zu Ziffer 2

Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalbau "Am Ballroth"
- II. Bauabschnitt -
(Drucksache Nr.: 01187-01)

Zust. StA 66
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Für die Kanalbaumaßnahmen "Am Ballroth" beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rah-
men der veranschlagten Gesamtkosten von 1.400.000,-- DM die Durchführung des zweiten Bau- abschnitts - Am Ballroth südl. der ehemaligen Eisenbahnstrecke - mit einem Kostenaufwand von
600 000,00 DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für den ersten Bauabschnitt von 800 000,00 DM ergibt sich die neue Beschlusssumme von 1 400 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0734 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 800 000,00 DM
Ausgaben 2001 100 000,00 DM
Ausgaben 2002 500 000,00 DM


2.1.2 Parallelkanal Rahmkebach
- II. Bauabschnitt -
(Drucksache Nr.: 01218-01)

Zust. StA 66
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Für die Kanalbaumaßnahmen "Rahmkebach" beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 3.270.000,-- DM die Durchführung des II. Bauabschnitts mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1 050 000,00 DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für den ersten Bauabschnitt von 2 220 000,00 DM ergibt sich somit die neue Beschluss-summe von 3 270 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0536 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 2 220 000,00 DM
Ausgaben 2001 500 000,00 DM
Ausgaben 2002 550 000,00 DM







2.1.3 Kanalerneuerung westlich "Krückenweg" bis Vorfluter Rüpingsbach
(Drucksache Nr.: 01204-01)

Zust. StA 66
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen im Bereich der Straße Krückenweg und dem Rüpingsbach mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2 000 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0802 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 300 000,00 DM
Ausgaben 2002 250 000,00 DM
Ausgaben 2003 1 450 000,00 DM
Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


2.1.4 Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
01.01. -30.06.2001
(Drucksache Nr.: 01265-01)

Zust. StA 10/Sys
Rm Dr. Eiteneyer (CDU) gab den Hinweis, dass es nach dem vorliegenden Bericht Planabweichun-
gen und Planfehler gegeben habe. Er fragte nach den Gründen und erkundigte sich nach der PC-
Ausstattung der Dortmunder Schulen. Außerdem gab er die Anregung, mit dem nächsten Bericht
über das dritte Quartal auch eine Hochrechnung vorzunehmen über das voraussichtliche Ergeb-
nis im Jahre 2001.


StK Pehlke sagte zu, eine solche Hochrechnung zu erstellen.


Herr Leist vom Systemhaus erläuterte, bei der PC-Ausstattung der Dortmunder Schulen handele es sich um eine kontinuierliche Aufgabe. Wesentlich sei dabei, wie viele Computer frei gegeben und von der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden könnten.

Zu den Planabweichungen führte Herr Leist aus, dass bei der Aufstellung der Pläne ein bestimmtes Kundenverhalten angenommen werde. Wenn sich dieses Verhalten ändere bzw. neue Kunden-wünsche auftreten, könne es zu Veränderungen kommen.


Rm Dr. Eiteneyer (CDU) bat darum, Informationen über den Stand der PC-Ausstattung der Schulen zu erhalten.


OB Dr. Langemeyer sagte zu, dass die Ausschussmitglieder hierüber schriftlich informiert würden.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für den Zeitraum 01.01. - 30.06.2001 zur Kenntnis.

2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Finanzierung von Schulsanierungsmaßnahmen
(Drucksache Nr.: 01038-01)

Zust. StA 23

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Sachstandsinformation zur Kenntnis.



2.3 P e r s o n a l

2.3.1 Personalbericht 2000
(Drucksache Nr.: 01014-01)

Zust. StA 11
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 23.08.2001 vor:

Die SPD-Fraktion stellt zum og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt ausdrücklich das Vorhaben der Verwaltung, für den Ausbildungsbereich ein Marketingkonzept zu entwickeln.
Das Beschäftigtendurchschnittsalter von 41,8 Jahren und sinkende Bewerbungszahlen machen ein Marketingkonzept für die Stadtverwaltung erforderlich.

Folgende Ansätze sollen im Marketingkonzept insbesondere Berücksichtigung finden:
- Neuauflage von Informations- und Werbematerial
- Internetauftritt
- Erscheinungsbild von Ausschreibungen
- Darstellung der Stadtverwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen bei Jugendveranstaltungen
- Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung insbesondere im Bereich der Berufsinformationsberatung

Die Dortmund-Agentur und Auszubildende bzw. Anwärter/innen der Stadtverwaltung sind in die Konzeptentwicklung einzubeziehen.

Der Haupt- und Finanzausschuss erwartet nach Abschluss des Marketingkonzeptes einen entsprechenden Bericht.


2. Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die Personalverwaltung auf, eine gesonderte Darstellung zum Projekt „Betriebliche Gesundheitsförderung“ vorzulegen. Vor dem Hintergrund, dass der Rat 1997 die Verwaltung aufgefordert hat Maßnahmen zu ergreifen, bis 2001 den seinerzeitigen Krankenstand von 8 % deutlich zu reduzieren, soll nunmehr ein Erfahrungsbericht zu veranlassten Maßnahmen und Einzelprojekten erfolgen und dargelegt werden, wie die Fachbereiche die gesetzte Krankenstandquote erreichen können.


Rm Jörder (SPD) erläuterte, dem vorliegenden Bericht der Verwaltung sei zu entnehmen, dass es zunehmend schwieriger werde, qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen. Es fehle ihres Erachtens an der notwendigen Öffentlichkeitsarbeit, mit der Jugendlichen deutlich gemacht werden könne, dass die Tätigkeit in der Verwaltung durchaus interessant sei. Deshalb unterstütze man die Idee eines Marketingkonzeptes.

Darüber hinaus habe der Rat 1997 das Ziel formuliert, den Krankenstand der städtischen Beschäftigten deutlich zu reduzieren. Man wünsche jetzt einen Bericht über die veranlassten Maßnahmen.


Rm Monegel (CDU) begrüßte ebenfalls ein Marketingkonzept für den Ausbildungsbereich. Das mangelnde Interesse an einer Ausbildung in der Verwaltung habe verschiedene Gründe, u. a. sei das Tarifsystem des BAT nicht leistungsfördernd.

Dagegen müsse allerdings auch die Arbeitsplatzsicherheit als positiver Faktor deutlich gemacht werden. Wichtig sei zudem, dass sich die Stadt als attraktiver und moderner Arbeitgeber präsentiere. Hier befinde sich die Verwaltung auf einem guten Weg.

Der vorliegende Personalbericht sei informativ, sollte von der Aufmachung und Lesbarkeit allerdings noch verbessert werden.

Der Krankenstand sei nicht dramatisch, gleichwohl sollte es Möglichkeiten geben, zu einer weiteren Reduzierung zu kommen.

Die Überalterung der Verwaltung habe nicht zuletzt die Ursache in den beschlossenen Einstel-lungsstopps der vergangenen Jahre. Derartige Maßnahmen seien auch nicht leistungsfördernd,
weil der Wettbewerb zwischen internen und externen Bewerbern nicht stattfände.


StK Pehlke erläuterte, dass die Verwaltung nicht nur an einem Marketingkonzept arbeite, sondern auch Überlegungen anstelle, die Ausbildung in solchen Bereichen, in denen Engpässe bestünden, attraktiver zu gestalten. Hier sei insbesondere die Ausbildung für den gehobenen Dienst zu nennen.

Die Krankheitsquote konnte um 2 % gesenkt werden. Sie verteile sich sehr unterschiedlich auf die einzelnen Verwaltungsbereiche. Generell sei anzumerken, dass der vorgenommene Stellenabbau und die damit verbundene Arbeitsverdichtung nicht dazu beitrügen, den Krankenstand zu reduzieren.


Herr Schiek gab zum Punkt „Betriebliche Gesundheitsförderung“ den Hinweis, dass dazu noch einige Projekte liefen, die in den Bericht einbezogen werden sollen. Deshalb halte die Verwaltung es für sinnvoll, den Bericht nicht mehr in diesem Jahr, sondern Anfang 2002 vorzulegen.


Nach Ansicht von Rm Hovermann (CDU) sollte es machbar sein, für einen wesentlichen Teil der vorhandenen Stellen in der Verwaltung Erfolgskriterien zu definieren, die Aussagen über die Leistungen der Organisationseinheiten ermöglichten. Es sei Bestandteil der inneren Führung, die Beschäftigen dadurch zu motivieren, dass ihnen gute Leistungen auch bestätigt würden. Damit werde die Zufriedenheit der Mitarbeiter und als Folge davon eine positive Außenwirkung der Verwaltung gefördert.


Der Antrag der SPD-Fraktion vom 23.08.2001 wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschossen.
Außerdem war der Haupt- und Finanzausschuss einverstanden, dass der Bericht zur betrieblichen Gesundheitsförderung von der Verwaltung Anfang 2002 vorgelegt wird.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Personalbericht 2000 zur Kenntnis.



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -





Zu Ziffer 3


Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Landschaftsplan DO-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss,
Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
(Drucksache Nr.: 00386-01)


Zust. StA 60


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat nach § 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW. S. 568) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV.NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung die vorgebrachten Anregungen und Bedenken geprüft

und beschließt
- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 a) aufgeführten Anregungen und Bedenken zu berücksichtigen,
- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 b) aufgeführten Anregungen und Bedenken teilweise zu berücksichtigen,
- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 c) aufgeführten Anregungen und Bedenken abzuweisen,
und zwar aus den in der Anlage zur dieser Vorlage genannten Gründen;



II. beschließt nach § 16 Abs. 2-4 Landschaftsgesetz in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW den Landschaftsplan Dortmund-Süd in seinem Planbereich
für die Stadtbezirke Hombruch, Hörde und Aplerbeck als Satzung;


III. beschließt, den textlichen Darstellungen und den textlichen Festsetzungen des Land-schaftsplans Dortmund-Süd die "Allgemeinen Erläuterungen zum Landschaftsplan"
(Kap. I des Textbandes) beizufügen;

IV. ermächtigt die Verwaltung, für den Druck des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Süd redaktionelle Änderungen, die nicht den Inhalt der Darstellungen und Festsetzungen betreffen (z. B. Korrektur von Schreibfehlern), vorzunehmen.


3.2 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2000
(Drucksache Nr.: 00994--01)

Zust. StA 68
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Dauer-(Legat-) Grabpflege 2000 Kenntnis. Über die Entlastung nach § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zu dieser Jahresrechnung vorgelegt hat.


3.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Kostenerhöhung für die Neugestaltung Reinoldistraße
(Drucksache Nr.: 01172-01)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -

Zust. StA 61
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgende von StD Fehlemann und Rm Prüsse (SPD) getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Erhöhung
der Kosten für die Neugestaltung der Reinoldistraße um 125 000,00 DM von 680 000,00 DM auf 805 000,00 DM.
Zur Finanzierung wird der Ausgabeansatz bei der Finanzposition (FiPo) 6150 9511 0221 (Städtebauliche Maßnahme nördl. City) um 90 000,00 DM erhöht. 35 000,00 DM werden
FiPo-intern durch Einsparungen bei der Baumaßnahme Neugestaltung Platz von Leeds erwirtschaftet.
Die Mehrausgaben in Höhe von 90 000,00 DM bei der FiPo 6150 9511 0221 werden durch entsprechende Minderausgaben bei der FiPo 6150 9511 0242 (Stadterneuerung Ortskern Huckarde) gedeckt.






3.4 Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000
(Drucksache Nr.: 01132-01)

Zust. StA 60
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Änderung von § 14 Abs. 2 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000: Die Angabe "100 000,00 DM " wird durch die Angabe "50 000 Euro" ersetzt.
Die Änderung tritt zum 01.01.2002 in Kraft.


3.5 Delegation von Zuständigkeiten des Rates auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in Angelegenheiten der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 01153-01)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt nach § 41 Abs. 2 GO die Delegation der Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Die Delegation weiterer Aufgaben bleibt ebenso wie die Rückholung einzelner Aufgabendele-gationen ausschließlich dem Rat vorbehalten.


3.6 Konzept für einen attraktiven ÖPNV für die Region und das Oberzentrum Dortmund (KARO)
hier: Vorlage des Entwurfs des Schlussberichtes
(Drucksache Nr.: 00999-01)

Zust. StA 61
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Basis der Ergebnisse des Gutachtens KARO im Sinne der Ziffer 3 diese Vorlage mit den Umlandgemeinden zu erörtern.


3.7 Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
(Drucksache Nr.: 01235-01)

Zust. StA 61
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete. Diese Richt-linien lösen die bisher gültigen Richtlinien vom 24.09.1993 ab. Vertraglich bereits vereinbarte Maß-nahmen werden nach den bisher geltenden Richtlinien abgewickelt.


3.8 Bauleitplanung
108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei - und Änderung Nr. 6 des
B-Plans 177 - Kronenbrauerei Nord -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung;
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177
(Drucksache Nr.: 01175-01)

Zust. StA 61
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,

- den Anregungen zu Pkt. 1.12.1 aus den dort genannten Gründen zu folgen;

- den Anregungen zu Pkt. 1.12.2 bis 1.12.5 aus den dort genannten Gründen teilweise
zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III – FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, die 108. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht vom 02.08.2001 für den unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.




III. beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - für den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 13.04.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. beschließt, der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 02.08.2001 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
V. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


An der Behandlung der Angelegenheit nahm Rm Hovermann (CDU) nicht teil.


3.9 Bauleitplanung
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und teilweise Änderung des
B-Planes 169
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00504-01)

Zust. StA 61
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 169;









II. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - sowie der teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 169 für
den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 02.08.2001 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).

An der Behandlung der Angelegenheit nahm Rm Hovermann (CDU) nicht teil.


3.10 Bebauung des Platzes von Rostow am Don
Verfahren und beabsichtigte Einziehung des Platzes
(Drucksache Nr.: 01329-01)

Zust. StA 66
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat, den Punkt 2 des Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern:

Die beteiligten Konsortien werden aufgefordert, ihre qualitativen Vorstellungen zur Entwicklung des Grundstückes in Form einer Bauvoranfrage nachzuweisen.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt einvernehmlich hinsichtlich Ziffer 1 und 3 entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und zu Ziffer 2. entsprechend dem SPD-Antrag zu votieren.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Verwaltungsvorlage wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein Qualifizierungsverfahren unter den sechs Konsortien, die sich als Interessenten für das Vergabeverfahren gemeldet haben, durch-geführt wird. Das Qualifizierungsverfahren soll im Laufe der nächsten zwölf Monate stattfinden. Nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens soll eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit zur Frage stattfinden, ob der Platz von Rostow einer Bebauung zugeführt werden soll. In diesem Sta-dium ist auch der Gestaltungsbeirat an der Diskusion zu beteiligen.
Die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West wurde mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und den Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stimmte für die Empfehlung.

Die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wurde mehrheitlich
mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion als Empfehlung an den Rat der Stadt beschlossen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stimmte gegen die Empfehlung des Ausschusses.


Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt der Haupt– und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat stimmt der Bebauungsabsicht des Platzes von Rostow am Don zu.

2. Der Rat nimmt das Verfahren zur Kenntnis.

3. Der Rat beschließt gemäß § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-
Westfalen (StrWG NRW) die Einleitung des Einziehungsverfahrens im Bereich des
Platzes von Rostow am Don (Gemarkung Dortmund, Flur 4, Flurstücke 381, 382, 383, 384).


3.11 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01356-01)

Zust. StA 61
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Bildung eines Gestaltungsbeirates und stimmt der von der Verwaltung erarbeiteten Geschäftsordnung zu.
Die Kosten von jährlich ca. 35 000,00 DM (ca. 17.900 Euro) sollen aus dem Haushalt des Stadtplanungsamtes finanziert werden.


3.12 Bildung eines Gestaltungsbeirates
- Berufung der Mitglieder
- Festsetzung des Entgeltes
(Drucksache Nr.: 01357-01)

Zust. StA 61
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
I. Berufung der Mitglieder
Der Rat der Stadt beauftragt folgende externe Fachleute als Mitglieder des Beirates bis zum 31.12.2004

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Berufung der Mitglieder

Der Rat der Stadt beruft folgende externe Fachleute als Mitglieder des Beirates für die Dauer
von 5 Jahren:


Frau Dr.-Ing. Kristin Ammann-Dejozé Münster Architektin/Stadtplanerin
Prof. Christof Mäckler Universität Dortmund/ Architekt/Stadtplaner Frankfurt/Main

Dipl.-Ing. Jochen Kuhn Düsseldorf Architekt/Stadtplaner

Prof. Stefan Görner Universität Darmstadt/ Architekt/Stadtplaner
Köln

Dr.-Ing. Rainer Norton Gelsenkirchen Architekt/Stadtplaner

Dipl.-Ing. Friedhelm Terfrüchte Essen Landschaftsarchitekt

Dipl.-Ing. Heinrich Böll Essen Architekt, herausragende
Erfahrung mit denkmal-
gerechtem Bauen

Andrés Ginestet Münster Bildender Künstler

Als Sachkundiger Bürger wird Herr Axel Vosschulte zum Mitglied berufen.
Der Rat der Stadt wird durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie je ein mit Planungsfragen vertrautes Ratsmitglied der im Rat vertretenen Fraktionen repräsentiert.
Die Bezirksvertretungen entsenden je ein – ebenfalls mit Planungsfragen vertrautes – Mitglied im Fall der Erörterung eines Projektes aus dem Bereich des jeweiligen Stadtbezirkes.

Aus der Verwaltung wirken als Mitglieder der Planungsdezernent, Herr Stadtrat Sierau, sowie in Einzelfällen der Baudezernent, Herr Stadtdirektor Fehlemann, mit.


2. Festsetzung des Entgeltes
Der Rat der Stadt setzt für die Teilnahme der externen Fachleute an den Sitzungen ein pauschales Entgelt in Höhe von je brutto 600,00 DM (307,00 ■) fest, in dem auch die Fahrtkosten enthalten sind. Die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen sowie der Sachkundige Bürger erhalten das übliche Sitzungsgeld.


3.14 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung der Stubengasse
(Drucksache Nr.: 01077-01)

Zust. StA 61

StK Pehlke wies auf die Notwendigkeit hin, die Ziffer 2 des Beschlussvorschlages durch folgende Formulierung zu ersetzen:





Der Rat der Stadt beschließt bei der Finanzposition (FiPo) 6150 9511 0221 (Städtebauliche Maßnahme nördliche City) für das Haushaltsjahr 2001 eine außerplanmäßige Verpflichtungs-ermächtigung in Höhe von 403 000,00 DM und die Abdeckung dieser Verpflichtungsermäch-
tigung im Haushaltsjahr 2002 durch Umschichtung innerhalb des Vermögenshaushaltes.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus unter Einbeziehung der von StK Pehlke formulierten Änderung der Ziffer 2 des Beschlussentwurfes folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung der Stubengasse mit einem Kostenaufwand von 403 000,00 DM (1. Bauabschnitt) und beauftragt die Verwaltung, in einem 2. Bauabschnitt die Teilüberdachung der Stubengasse zu planen und dafür einen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten.
2. Der Rat der Stadt beschließt bei der Finanzposition (FiPo) 6150 9511 0221 (Städtebauliche
Maßnahme nördliche City) für das Haushaltsjahr 2001 eine außerplanmäßige Verpflichtungs-
ermächtigung in Höhe von 403 000,00 DM und die Abdeckung dieser Verpflichtungsermäch-
tigung im Haushaltsjahr 2002 durch Umschichtung innerhalb des Vermögenshaushaltes.





Zu Ziffer 4


Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 5


Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -











Zu Ziffer 6


Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 7


Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 8


Schule

8.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstraße 155,
Dortmund-Innenstadt-West
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung
- zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit -
(Drucksache Nr.: 01271-01)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -

Zust. StA 65

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgende von
StD Fehlemann und Rm Prüsse (SPD) getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu geneh-
migen.
Der Rat der Stadt beschließt die Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstr. 155, Dortmund-Innenstadt-West, mit Mehraufwendungen von 1 800 000,00 DM. Damit betragen die Gesamtkosten 5 800 000,00 DM.
Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets durch Deckung bei laufenden Maßnahmen sichergestellt.








Zu Ziffer 9

Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 10

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH (CMG)
hier: 1. Sachstandsbericht; 2. Finanzierung; 3. Wahl eines weiteren
Beiratsmitgliedes
(Drucksache Nr.: 01300-01)

Zust. StA 20
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis
2. Als städtischer Finanzierungsanteil an den Aktivitäten der CMG werden für die Jahre ab 2002 maximal 700.000 DM pro Jahr vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt a) in Höhe von 520.000 DM über den städt. Haushalt (HH-Stelle: 7912.7152.0000); und b) in Höhe von 140.000 DM (ohne Umsatzsteuer) über Finanzbeiträge bzw. Leistungsentgelte städtischer Tochtergesellschaften.
3. Der Rat der Stadt Dortmund benennt als weiteres Mitglied für den Beirat der CMG in Abstimmung mit den städtischen Tochtergesellschaften den Leiter der Unternehmenskommunikation der DEW GmbH, Herrn Albert Herzmann.


10.2 Finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund an der Errichtung des "größten Weihnachtsbaumes" 2001 in der City
(Drucksache Nr.: 01111-01)

Zust. StA 03

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat stimmt einer Mitfinanzierung des "größten Weihnachtsbaumes" 2001 in Höhe von maximal 174 000,00 DM zu und beschließt, dass die Stadt Dortmund sich nicht an evtl. Mehrkosten, die durch den jeweiligen Standplatz entstehen, beteiligen wird.

Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, den Betrag außerplanmäßig bereitzustellen.





10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 01231-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von

a) den bewilligten Mehrausgaben für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2001 in Höhe von 14 501 963,89 DM
b) den im 2. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1 900 000,00 DM.


10.4 Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e. V.
hier: Neufestsetzung des Betriebskostenzuschusses
(Drucksache Nr.: 01318-01)

Zust. StA 03

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt einer Reduzierung des Betriebskostenzuschusses an den Dortmunder Verkehrsverein auf 624 271,00 DM für die Jahre 2002 bis 2006 zu.




Zu Ziffer 11


Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verein "Ruhr-Forschungsinstitut
für Innovations- und Strukturpolitik e. V. - RUFIS"
(Drucksache Nr.: 01195-01)

Zust. StA 02
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Mitgliedschaft im Verein "Ruhr-Forschungsinstitut für Innovations- und Strukturpolitik e. V. - RUFIS" zum nächstmöglichen Zeitpunkt (31.12.2003) zu kündigen.







Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.40 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.






D r . L a n g e m e y e r B ö h m
Oberbürgermeister Ratsmitglied







W e b e r
Schriftführer









N i e d e r s c h r i f t

über die 17. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
am Donnerstag, dem 30. August 2001, 15.00 Uhr,
im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer
Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU (bis 16.00 Uhr)
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU

Rm Stratenwerth FDP (ab 16.00 Uhr)
Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU (beratendes Mitglied)

Rm Keller Linkes Bündnis (beratendes Mitglied)

Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Stüdemann
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter
T A G E S O R D N U N G

1. Regularien



1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31.05.2001

Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.06.2001



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalbau "Am Ballroth"
- II. Bauabschnitt -
(Drucksache Nr.: 01187-01)

2.1.2 Parallelkanal Rahmkebach
- II. Bauabschnitt -
(Drucksache Nr.: 01218-01)

2.1.3 Kanalerneuerung westlich "Krückenweg" bis Vorfluter Rüpingsbach
(Drucksache Nr.: 01204-01)

2.1.4 Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
01.01. -30.06.2001
(Drucksache Nr.: 01265-01)



2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Finanzierung von Schulsanierungsmaßnahmen
(Drucksache Nr.: 01038-01)



2.3 P e r s o n a l

2.3.1 Personalbericht 2000
(Drucksache Nr.: 01014-01)
2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Landschaftsplan DO-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss,
Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
(Drucksache Nr.: 00386-01)

3.2 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2000
(Drucksache Nr.: 00994--01)

3.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Kostenerhöhung für die Neugestaltung Reinoldistraße
(Drucksache Nr.: 01172-01)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -

3.4 Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000
(Drucksache Nr.: 01132-01)

3.5 Delegation von Zuständigkeiten des Rates auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in Angelegenheiten der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 01153-01)

3.6 Konzept für einen attraktiven ÖPNV für die Region und das Oberzentrum Dortmund (KARO)
hier: Vorlage des Entwurfs des Schlussberichtes
(Drucksache Nr.: 00999-01)

3.7 Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
(Drucksache Nr.: 01235-01)

3.8 Bauleitplanung
108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei - und Änderung Nr. 6 des
B-Plans 177 - Kronenbrauerei Nord -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung;
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177
(Drucksache Nr.: 01175-01)






3.9 Bauleitplanung
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und teilweise Änderung des
B-Planes 169
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00504-01)

3.10 Bebauung des Platzes von Rostow am Don
Verfahren und beabsichtigte Einziehung des Platzes
(Drucksache Nr.: 01329-01)

3.11 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01356-01)

3.12 Bildung eines Gestaltungsbeirates
- Berufung der Mitglieder
- Festsetzung des Entgeltes
(Drucksache Nr.: 01357-01)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -










8. Schule

8.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstraße 155,
Dortmund-Innenstadt-West
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung
- zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit -
(Drucksache Nr.: 01271-01)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH (CMG)
hier: 1. Sachstandsbericht; 2. Finanzierung; 3. Wahl eines weiteren
Beiratsmitgliedes
(Drucksache Nr.: 01300-01)

10.2 Finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund an der Errichtung des "größten Weihnachtsbaumes" 2001 in der City
(Drucksache Nr.: 01111-01)

10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 01231-01)

10.4 Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e. V.
hier: Neufestsetzung des Betriebskostenzuschusses
(Drucksache Nr.: 01318-01)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verein "Ruhr-Forschungsinstitut
für Innovations- und Strukturpolitik e. V. - RUFIS"
(Drucksache Nr.: 01195-01)







Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.




Zu Ziffer 1

Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Böhm (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit
um folgenden Punkt erweitert:

3.14 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung der Stubengasse
(Drucksache Nr.: 01077-01)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig
festgestellt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31.05.2001

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 15. Sitzung


des Haupt- und Finanzausschusses am 31.05.2001.


Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.06.2001


Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 16. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 21.06.2001.


Zu Ziffer 2

Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kanalbau "Am Ballroth"
- II. Bauabschnitt -
(Drucksache Nr.: 01187-01)

Zust. StA 66
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Für die Kanalbaumaßnahmen "Am Ballroth" beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rah-
men der veranschlagten Gesamtkosten von 1.400.000,-- DM die Durchführung des zweiten Bau- abschnitts - Am Ballroth südl. der ehemaligen Eisenbahnstrecke - mit einem Kostenaufwand von
600 000,00 DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für den ersten Bauabschnitt von 800 000,00 DM ergibt sich die neue Beschlusssumme von 1 400 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0734 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 800 000,00 DM
Ausgaben 2001 100 000,00 DM
Ausgaben 2002 500 000,00 DM


2.1.2 Parallelkanal Rahmkebach
- II. Bauabschnitt -
(Drucksache Nr.: 01218-01)

Zust. StA 66
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Für die Kanalbaumaßnahmen "Rahmkebach" beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 3.270.000,-- DM die Durchführung des II. Bauabschnitts mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1 050 000,00 DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für den ersten Bauabschnitt von 2 220 000,00 DM ergibt sich somit die neue Beschluss-summe von 3 270 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0536 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 2 220 000,00 DM
Ausgaben 2001 500 000,00 DM
Ausgaben 2002 550 000,00 DM







2.1.3 Kanalerneuerung westlich "Krückenweg" bis Vorfluter Rüpingsbach
(Drucksache Nr.: 01204-01)

Zust. StA 66
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen im Bereich der Straße Krückenweg und dem Rüpingsbach mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2 000 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0802 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 300 000,00 DM
Ausgaben 2002 250 000,00 DM
Ausgaben 2003 1 450 000,00 DM
Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


2.1.4 Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
01.01. -30.06.2001
(Drucksache Nr.: 01265-01)

Zust. StA 10/Sys
Rm Dr. Eiteneyer (CDU) gab den Hinweis, dass es nach dem vorliegenden Bericht Planabweichun-
gen und Planfehler gegeben habe. Er fragte nach den Gründen und erkundigte sich nach der PC-
Ausstattung der Dortmunder Schulen. Außerdem gab er die Anregung, mit dem nächsten Bericht
über das dritte Quartal auch eine Hochrechnung vorzunehmen über das voraussichtliche Ergeb-
nis im Jahre 2001.


StK Pehlke sagte zu, eine solche Hochrechnung zu erstellen.


Herr Leist vom Systemhaus erläuterte, bei der PC-Ausstattung der Dortmunder Schulen handele es sich um eine kontinuierliche Aufgabe. Wesentlich sei dabei, wie viele Computer frei gegeben und von der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden könnten.

Zu den Planabweichungen führte Herr Leist aus, dass bei der Aufstellung der Pläne ein bestimmtes Kundenverhalten angenommen werde. Wenn sich dieses Verhalten ändere bzw. neue Kunden-wünsche auftreten, könne es zu Veränderungen kommen.


Rm Dr. Eiteneyer (CDU) bat darum, Informationen über den Stand der PC-Ausstattung der Schulen zu erhalten.


OB Dr. Langemeyer sagte zu, dass die Ausschussmitglieder hierüber schriftlich informiert würden.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für den Zeitraum 01.01. - 30.06.2001 zur Kenntnis.

2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Finanzierung von Schulsanierungsmaßnahmen
(Drucksache Nr.: 01038-01)

Zust. StA 23

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Sachstandsinformation zur Kenntnis.



2.3 P e r s o n a l

2.3.1 Personalbericht 2000
(Drucksache Nr.: 01014-01)

Zust. StA 11
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 23.08.2001 vor:

Die SPD-Fraktion stellt zum og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt ausdrücklich das Vorhaben der Verwaltung, für den Ausbildungsbereich ein Marketingkonzept zu entwickeln.
Das Beschäftigtendurchschnittsalter von 41,8 Jahren und sinkende Bewerbungszahlen machen ein Marketingkonzept für die Stadtverwaltung erforderlich.

Folgende Ansätze sollen im Marketingkonzept insbesondere Berücksichtigung finden:
- Neuauflage von Informations- und Werbematerial
- Internetauftritt
- Erscheinungsbild von Ausschreibungen
- Darstellung der Stadtverwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen bei Jugendveranstaltungen
- Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung insbesondere im Bereich der Berufsinformationsberatung

Die Dortmund-Agentur und Auszubildende bzw. Anwärter/innen der Stadtverwaltung sind in die Konzeptentwicklung einzubeziehen.

Der Haupt- und Finanzausschuss erwartet nach Abschluss des Marketingkonzeptes einen entsprechenden Bericht.


2. Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die Personalverwaltung auf, eine gesonderte Darstellung zum Projekt „Betriebliche Gesundheitsförderung“ vorzulegen. Vor dem Hintergrund, dass der Rat 1997 die Verwaltung aufgefordert hat Maßnahmen zu ergreifen, bis 2001 den seinerzeitigen Krankenstand von 8 % deutlich zu reduzieren, soll nunmehr ein Erfahrungsbericht zu veranlassten Maßnahmen und Einzelprojekten erfolgen und dargelegt werden, wie die Fachbereiche die gesetzte Krankenstandquote erreichen können.


Rm Jörder (SPD) erläuterte, dem vorliegenden Bericht der Verwaltung sei zu entnehmen, dass es zunehmend schwieriger werde, qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen. Es fehle ihres Erachtens an der notwendigen Öffentlichkeitsarbeit, mit der Jugendlichen deutlich gemacht werden könne, dass die Tätigkeit in der Verwaltung durchaus interessant sei. Deshalb unterstütze man die Idee eines Marketingkonzeptes.

Darüber hinaus habe der Rat 1997 das Ziel formuliert, den Krankenstand der städtischen Beschäftigten deutlich zu reduzieren. Man wünsche jetzt einen Bericht über die veranlassten Maßnahmen.


Rm Monegel (CDU) begrüßte ebenfalls ein Marketingkonzept für den Ausbildungsbereich. Das mangelnde Interesse an einer Ausbildung in der Verwaltung habe verschiedene Gründe, u. a. sei das Tarifsystem des BAT nicht leistungsfördernd.

Dagegen müsse allerdings auch die Arbeitsplatzsicherheit als positiver Faktor deutlich gemacht werden. Wichtig sei zudem, dass sich die Stadt als attraktiver und moderner Arbeitgeber präsentiere. Hier befinde sich die Verwaltung auf einem guten Weg.

Der vorliegende Personalbericht sei informativ, sollte von der Aufmachung und Lesbarkeit allerdings noch verbessert werden.

Der Krankenstand sei nicht dramatisch, gleichwohl sollte es Möglichkeiten geben, zu einer weiteren Reduzierung zu kommen.

Die Überalterung der Verwaltung habe nicht zuletzt die Ursache in den beschlossenen Einstel-lungsstopps der vergangenen Jahre. Derartige Maßnahmen seien auch nicht leistungsfördernd,
weil der Wettbewerb zwischen internen und externen Bewerbern nicht stattfände.


StK Pehlke erläuterte, dass die Verwaltung nicht nur an einem Marketingkonzept arbeite, sondern auch Überlegungen anstelle, die Ausbildung in solchen Bereichen, in denen Engpässe bestünden, attraktiver zu gestalten. Hier sei insbesondere die Ausbildung für den gehobenen Dienst zu nennen.

Die Krankheitsquote konnte um 2 % gesenkt werden. Sie verteile sich sehr unterschiedlich auf die einzelnen Verwaltungsbereiche. Generell sei anzumerken, dass der vorgenommene Stellenabbau und die damit verbundene Arbeitsverdichtung nicht dazu beitrügen, den Krankenstand zu reduzieren.


Herr Schiek gab zum Punkt „Betriebliche Gesundheitsförderung“ den Hinweis, dass dazu noch einige Projekte liefen, die in den Bericht einbezogen werden sollen. Deshalb halte die Verwaltung es für sinnvoll, den Bericht nicht mehr in diesem Jahr, sondern Anfang 2002 vorzulegen.


Nach Ansicht von Rm Hovermann (CDU) sollte es machbar sein, für einen wesentlichen Teil der vorhandenen Stellen in der Verwaltung Erfolgskriterien zu definieren, die Aussagen über die Leistungen der Organisationseinheiten ermöglichten. Es sei Bestandteil der inneren Führung, die Beschäftigen dadurch zu motivieren, dass ihnen gute Leistungen auch bestätigt würden. Damit werde die Zufriedenheit der Mitarbeiter und als Folge davon eine positive Außenwirkung der Verwaltung gefördert.


Der Antrag der SPD-Fraktion vom 23.08.2001 wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschossen.
Außerdem war der Haupt- und Finanzausschuss einverstanden, dass der Bericht zur betrieblichen Gesundheitsförderung von der Verwaltung Anfang 2002 vorgelegt wird.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Personalbericht 2000 zur Kenntnis.



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

- keine Vorlagen -





Zu Ziffer 3


Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Landschaftsplan DO-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss,
Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
(Drucksache Nr.: 00386-01)


Zust. StA 60


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat nach § 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW. S. 568) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV.NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung die vorgebrachten Anregungen und Bedenken geprüft

und beschließt
- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 a) aufgeführten Anregungen und Bedenken zu berücksichtigen,
- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 b) aufgeführten Anregungen und Bedenken teilweise zu berücksichtigen,
- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 c) aufgeführten Anregungen und Bedenken abzuweisen,
und zwar aus den in der Anlage zur dieser Vorlage genannten Gründen;



II. beschließt nach § 16 Abs. 2-4 Landschaftsgesetz in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW den Landschaftsplan Dortmund-Süd in seinem Planbereich
für die Stadtbezirke Hombruch, Hörde und Aplerbeck als Satzung;


III. beschließt, den textlichen Darstellungen und den textlichen Festsetzungen des Land-schaftsplans Dortmund-Süd die "Allgemeinen Erläuterungen zum Landschaftsplan"
(Kap. I des Textbandes) beizufügen;

IV. ermächtigt die Verwaltung, für den Druck des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Süd redaktionelle Änderungen, die nicht den Inhalt der Darstellungen und Festsetzungen betreffen (z. B. Korrektur von Schreibfehlern), vorzunehmen.


3.2 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2000
(Drucksache Nr.: 00994--01)

Zust. StA 68
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Dauer-(Legat-) Grabpflege 2000 Kenntnis. Über die Entlastung nach § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zu dieser Jahresrechnung vorgelegt hat.


3.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Kostenerhöhung für die Neugestaltung Reinoldistraße
(Drucksache Nr.: 01172-01)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -

Zust. StA 61
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgende von StD Fehlemann und Rm Prüsse (SPD) getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Erhöhung
der Kosten für die Neugestaltung der Reinoldistraße um 125 000,00 DM von 680 000,00 DM auf 805 000,00 DM.
Zur Finanzierung wird der Ausgabeansatz bei der Finanzposition (FiPo) 6150 9511 0221 (Städtebauliche Maßnahme nördl. City) um 90 000,00 DM erhöht. 35 000,00 DM werden
FiPo-intern durch Einsparungen bei der Baumaßnahme Neugestaltung Platz von Leeds erwirtschaftet.
Die Mehrausgaben in Höhe von 90 000,00 DM bei der FiPo 6150 9511 0221 werden durch entsprechende Minderausgaben bei der FiPo 6150 9511 0242 (Stadterneuerung Ortskern Huckarde) gedeckt.






3.4 Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000
(Drucksache Nr.: 01132-01)

Zust. StA 60
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Änderung von § 14 Abs. 2 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000: Die Angabe "100 000,00 DM " wird durch die Angabe "50 000 Euro" ersetzt.
Die Änderung tritt zum 01.01.2002 in Kraft.


3.5 Delegation von Zuständigkeiten des Rates auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in Angelegenheiten der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 01153-01)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt nach § 41 Abs. 2 GO die Delegation der Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Die Delegation weiterer Aufgaben bleibt ebenso wie die Rückholung einzelner Aufgabendele-gationen ausschließlich dem Rat vorbehalten.


3.6 Konzept für einen attraktiven ÖPNV für die Region und das Oberzentrum Dortmund (KARO)
hier: Vorlage des Entwurfs des Schlussberichtes
(Drucksache Nr.: 00999-01)

Zust. StA 61
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Basis der Ergebnisse des Gutachtens KARO im Sinne der Ziffer 3 diese Vorlage mit den Umlandgemeinden zu erörtern.


3.7 Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
(Drucksache Nr.: 01235-01)

Zust. StA 61
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete. Diese Richt-linien lösen die bisher gültigen Richtlinien vom 24.09.1993 ab. Vertraglich bereits vereinbarte Maß-nahmen werden nach den bisher geltenden Richtlinien abgewickelt.


3.8 Bauleitplanung
108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei - und Änderung Nr. 6 des
B-Plans 177 - Kronenbrauerei Nord -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung;
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177
(Drucksache Nr.: 01175-01)

Zust. StA 61
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,

- den Anregungen zu Pkt. 1.12.1 aus den dort genannten Gründen zu folgen;

- den Anregungen zu Pkt. 1.12.2 bis 1.12.5 aus den dort genannten Gründen teilweise
zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III – FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, die 108. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht vom 02.08.2001 für den unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.




III. beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - für den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 13.04.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. beschließt, der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 02.08.2001 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
V. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


An der Behandlung der Angelegenheit nahm Rm Hovermann (CDU) nicht teil.


3.9 Bauleitplanung
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und teilweise Änderung des
B-Planes 169
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00504-01)

Zust. StA 61
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 169;









II. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - sowie der teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 169 für
den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 02.08.2001 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).

An der Behandlung der Angelegenheit nahm Rm Hovermann (CDU) nicht teil.


3.10 Bebauung des Platzes von Rostow am Don
Verfahren und beabsichtigte Einziehung des Platzes
(Drucksache Nr.: 01329-01)

Zust. StA 66
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat, den Punkt 2 des Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern:

Die beteiligten Konsortien werden aufgefordert, ihre qualitativen Vorstellungen zur Entwicklung des Grundstückes in Form einer Bauvoranfrage nachzuweisen.

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt einvernehmlich hinsichtlich Ziffer 1 und 3 entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und zu Ziffer 2. entsprechend dem SPD-Antrag zu votieren.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Verwaltungsvorlage wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein Qualifizierungsverfahren unter den sechs Konsortien, die sich als Interessenten für das Vergabeverfahren gemeldet haben, durch-geführt wird. Das Qualifizierungsverfahren soll im Laufe der nächsten zwölf Monate stattfinden. Nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens soll eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit zur Frage stattfinden, ob der Platz von Rostow einer Bebauung zugeführt werden soll. In diesem Sta-dium ist auch der Gestaltungsbeirat an der Diskusion zu beteiligen.
Die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West wurde mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion und den Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stimmte für die Empfehlung.

Die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wurde mehrheitlich
mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion als Empfehlung an den Rat der Stadt beschlossen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stimmte gegen die Empfehlung des Ausschusses.


Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt der Haupt– und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat stimmt der Bebauungsabsicht des Platzes von Rostow am Don zu.

2. Der Rat nimmt das Verfahren zur Kenntnis.

3. Der Rat beschließt gemäß § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-
Westfalen (StrWG NRW) die Einleitung des Einziehungsverfahrens im Bereich des
Platzes von Rostow am Don (Gemarkung Dortmund, Flur 4, Flurstücke 381, 382, 383, 384).


3.11 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01356-01)

Zust. StA 61
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Bildung eines Gestaltungsbeirates und stimmt der von der Verwaltung erarbeiteten Geschäftsordnung zu.
Die Kosten von jährlich ca. 35 000,00 DM (ca. 17.900 Euro) sollen aus dem Haushalt des Stadtplanungsamtes finanziert werden.


3.12 Bildung eines Gestaltungsbeirates
- Berufung der Mitglieder
- Festsetzung des Entgeltes
(Drucksache Nr.: 01357-01)

Zust. StA 61
Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
I. Berufung der Mitglieder
Der Rat der Stadt beauftragt folgende externe Fachleute als Mitglieder des Beirates bis zum 31.12.2004

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Berufung der Mitglieder

Der Rat der Stadt beruft folgende externe Fachleute als Mitglieder des Beirates für die Dauer
von 5 Jahren:


Frau Dr.-Ing. Kristin Ammann-Dejozé Münster Architektin/Stadtplanerin
Prof. Christof Mäckler Universität Dortmund/ Architekt/Stadtplaner Frankfurt/Main

Dipl.-Ing. Jochen Kuhn Düsseldorf Architekt/Stadtplaner

Prof. Stefan Görner Universität Darmstadt/ Architekt/Stadtplaner
Köln

Dr.-Ing. Rainer Norton Gelsenkirchen Architekt/Stadtplaner

Dipl.-Ing. Friedhelm Terfrüchte Essen Landschaftsarchitekt

Dipl.-Ing. Heinrich Böll Essen Architekt, herausragende
Erfahrung mit denkmal-
gerechtem Bauen

Andrés Ginestet Münster Bildender Künstler

Als Sachkundiger Bürger wird Herr Axel Vosschulte zum Mitglied berufen.
Der Rat der Stadt wird durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie je ein mit Planungsfragen vertrautes Ratsmitglied der im Rat vertretenen Fraktionen repräsentiert.
Die Bezirksvertretungen entsenden je ein – ebenfalls mit Planungsfragen vertrautes – Mitglied im Fall der Erörterung eines Projektes aus dem Bereich des jeweiligen Stadtbezirkes.

Aus der Verwaltung wirken als Mitglieder der Planungsdezernent, Herr Stadtrat Sierau, sowie in Einzelfällen der Baudezernent, Herr Stadtdirektor Fehlemann, mit.


2. Festsetzung des Entgeltes
Der Rat der Stadt setzt für die Teilnahme der externen Fachleute an den Sitzungen ein pauschales Entgelt in Höhe von je brutto 600,00 DM (307,00 ■) fest, in dem auch die Fahrtkosten enthalten sind. Die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen sowie der Sachkundige Bürger erhalten das übliche Sitzungsgeld.


3.14 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung der Stubengasse
(Drucksache Nr.: 01077-01)

Zust. StA 61

StK Pehlke wies auf die Notwendigkeit hin, die Ziffer 2 des Beschlussvorschlages durch folgende Formulierung zu ersetzen:





Der Rat der Stadt beschließt bei der Finanzposition (FiPo) 6150 9511 0221 (Städtebauliche Maßnahme nördliche City) für das Haushaltsjahr 2001 eine außerplanmäßige Verpflichtungs-ermächtigung in Höhe von 403 000,00 DM und die Abdeckung dieser Verpflichtungsermäch-
tigung im Haushaltsjahr 2002 durch Umschichtung innerhalb des Vermögenshaushaltes.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus unter Einbeziehung der von StK Pehlke formulierten Änderung der Ziffer 2 des Beschlussentwurfes folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung der Stubengasse mit einem Kostenaufwand von 403 000,00 DM (1. Bauabschnitt) und beauftragt die Verwaltung, in einem 2. Bauabschnitt die Teilüberdachung der Stubengasse zu planen und dafür einen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten.
2. Der Rat der Stadt beschließt bei der Finanzposition (FiPo) 6150 9511 0221 (Städtebauliche
Maßnahme nördliche City) für das Haushaltsjahr 2001 eine außerplanmäßige Verpflichtungs-
ermächtigung in Höhe von 403 000,00 DM und die Abdeckung dieser Verpflichtungsermäch-
tigung im Haushaltsjahr 2002 durch Umschichtung innerhalb des Vermögenshaushaltes.





Zu Ziffer 4


Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 5


Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -











Zu Ziffer 6


Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 7


Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 8


Schule

8.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstraße 155,
Dortmund-Innenstadt-West
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung
- zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit -
(Drucksache Nr.: 01271-01)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -

Zust. StA 65

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgende von
StD Fehlemann und Rm Prüsse (SPD) getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu geneh-
migen.
Der Rat der Stadt beschließt die Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstr. 155, Dortmund-Innenstadt-West, mit Mehraufwendungen von 1 800 000,00 DM. Damit betragen die Gesamtkosten 5 800 000,00 DM.
Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets durch Deckung bei laufenden Maßnahmen sichergestellt.








Zu Ziffer 9

Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 10

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH (CMG)
hier: 1. Sachstandsbericht; 2. Finanzierung; 3. Wahl eines weiteren
Beiratsmitgliedes
(Drucksache Nr.: 01300-01)

Zust. StA 20
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis
2. Als städtischer Finanzierungsanteil an den Aktivitäten der CMG werden für die Jahre ab 2002 maximal 700.000 DM pro Jahr vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt a) in Höhe von 520.000 DM über den städt. Haushalt (HH-Stelle: 7912.7152.0000); und b) in Höhe von 140.000 DM (ohne Umsatzsteuer) über Finanzbeiträge bzw. Leistungsentgelte städtischer Tochtergesellschaften.
3. Der Rat der Stadt Dortmund benennt als weiteres Mitglied für den Beirat der CMG in Abstimmung mit den städtischen Tochtergesellschaften den Leiter der Unternehmenskommunikation der DEW GmbH, Herrn Albert Herzmann.


10.2 Finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund an der Errichtung des "größten Weihnachtsbaumes" 2001 in der City
(Drucksache Nr.: 01111-01)

Zust. StA 03

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat stimmt einer Mitfinanzierung des "größten Weihnachtsbaumes" 2001 in Höhe von maximal 174 000,00 DM zu und beschließt, dass die Stadt Dortmund sich nicht an evtl. Mehrkosten, die durch den jeweiligen Standplatz entstehen, beteiligen wird.

Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, den Betrag außerplanmäßig bereitzustellen.





10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 01231-01)

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von

a) den bewilligten Mehrausgaben für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2001 in Höhe von 14 501 963,89 DM
b) den im 2. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1 900 000,00 DM.


10.4 Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e. V.
hier: Neufestsetzung des Betriebskostenzuschusses
(Drucksache Nr.: 01318-01)

Zust. StA 03

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt einer Reduzierung des Betriebskostenzuschusses an den Dortmunder Verkehrsverein auf 624 271,00 DM für die Jahre 2002 bis 2006 zu.




Zu Ziffer 11


Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verein "Ruhr-Forschungsinstitut
für Innovations- und Strukturpolitik e. V. - RUFIS"
(Drucksache Nr.: 01195-01)

Zust. StA 02
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Mitgliedschaft im Verein "Ruhr-Forschungsinstitut für Innovations- und Strukturpolitik e. V. - RUFIS" zum nächstmöglichen Zeitpunkt (31.12.2003) zu kündigen.







Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.40 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.






D r . L a n g e m e y e r B ö h m
Oberbürgermeister Ratsmitglied







W e b e r
Schriftführer