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01 Dortmund, 24.09.01
F 2 20 11

N i e d e r s c h r i f t

über die 18. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 06. September 2001, 15.00 Uhr

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1





Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 74 von z. Z.
82 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen
nicht teil:
Rm Böhm CDU
Rm Brunstein CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Frank CDU
Rm Jostes CDU

Rm Garcia SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Siemund SPD



Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR’in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
Herr Dr. Küpper
StORR’in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StOVR Feuler











T A G E S O R D N U N G




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 28.06.2001


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Alt-OB Samtlebe
(Drucksache Nr.: 01338-01)

2.2 a Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2002, des Entwurfes der Finanzplanung 2001 - 2005 sowie des Entwurfes des Haushaltssicherungskonzeptes 2002
(Drucksache Nr.: 01269-01)

b Resolution zur Gemeindefinanzreform
(Drucksache Nr.: 01361-01)

2.3 a Kursbestimmung Dortmund 2010
- Diskussion -

b Leitbilder zur Sozial- und Familienpolitik in Dortmund:
"Solidarische und beteiligungsorientierte Stadt Dortmund"
- Die Vorlage wird nachgereicht -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Landschaftsplan DO-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss,
Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
(Drucksache Nr.: 00386-01)

3.2 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2000
(Drucksache Nr.: 00994--01)

3.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Kostenerhöhung für die Neugestaltung Reinoldistraße
(Drucksache Nr.: 01172-01)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -


3.4 Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000
(Drucksache Nr.: 01132-01)

3.5 Delegation von Zuständigkeiten des Rates auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in Angelegenheiten der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 01153-01)

3.6 Konzept für einen attraktiven ÖPNV für die Region und das Oberzentrum Dortmund (KARO)
hier: Vorlage des Entwurfs des Schlussberichtes
(Drucksache Nr.: 00999-01)

3.7 Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
(Drucksache Nr.: 01235-01)

3.8 Bauleitplanung;
108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei - und Änderung Nr. 6 des
B-Plans 177 - Kronenbrauerei Nord -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung;
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177
(Drucksache Nr.: 01175-01)

3.9 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 -Kronenbrauerei Süd - und teilweise Änderung des
B-Planes 169
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00504-01)

3.10 Bebauung des Platzes von Rostow am Don
Verfahren und beabsichtigte Einziehung des Platzes
(Drucksache Nr.: 01329-01)

3.11 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01356-01)

3.12 Bildung eines Gestaltungsbeirates
- Berufung der Mitglieder
- Festsetzung des Entgeltes
(Drucksache Nr.: 01357-01)

3.13 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00973-01)

3.14 Anfrage der DVU vom 11.08.2001 mit der Bezeichnung
" Die Straßenbahn im Dortmunder Osten II"



3.15 Anfrage der Bürgerliste vom 19.08.2001 mit der Bezeichnung
" Ablehnung der Stadt zu einer Aufwertung des Dortmunder Umweltpreises durch die IHK"

3.16 Anfrage der Bürgerliste vom 19.08.2001 mit der Bezeichnung
" Umweltpädagogik mit Kindern in Dortmund"

3.17 Anfrage der Bürgerliste vom 19.08.2001 mit der Bezeichnung
" Biotopzerstörung durch Wegebau im Salinger Wald - Teil 3"

3.18 Verkehrserschließung Konzerthaus
(Drucksache Nr.: 00979-01)

3.19 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung der Stubengasse
(Drucksache Nr.: 01077-01)

3.20 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2001
mit der Bezeichnung " Schadstoffsanierung an Dortmunder Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen"

3.21 Europaweiter Aktionstag ”In die Stadt - ohne mein Auto” am 22. September 2001

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -


5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -


6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -


7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -


8. Schule

8.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstraße 155,
Dortmund-Innenstadt-West
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung
- zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit -
(Drucksache Nr.: 01271-01)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -


9. Kinder und Jugend

9.1 Neueinrichtung von 22,15 Stellen
(Drucksache Nr.: 01383-01)


10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH (CMG)
hier: 1. Sachstandsbericht; 2. Finanzierung; 3. Wahl eines weiteren Beiratsmitgliedes
(Drucksache Nr.: 01300-01)

10.2 Finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund an der Errichtung des "größten Weihnachtsbaumes" 2001 in der City
(Drucksache Nr.: 01111-01)

10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 01231-01)

10.4 Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e. V.
hier: Neufestsetzung des Betriebskostenzuschusses
(Drucksache Nr.: 01318-01)


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verein "Ruhr-Forschungsinstitut
für Innovations- und Strukturpolitik e. V. - RUFIS"
(Drucksache Nr.: 01195-01)

11.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.07.2001
mit der Bezeichnung "Standort des Wochenmarktes"

11.3 Bestellung eines Mitglieds für den Vorstand der Stadtsparkasse Dortmund
(Drucksache Nr.: 01258-01)

11.4 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Ehrennadel
(Drucksache Nr.: 01107-01)

11.5 Nachwahl eines Mitgliedes der "Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk e.V."
(Drucksache Nr.: 01384-01)

11.6 a Vorschlag der Bürgerliste vom 19.08.2001 mit der Bezeichnung "Chaos-Tage"
b Anfrage der Bürgerliste vom 22.08.2001 mit der Bezeichnung “Cottbus verbietet Veranstaltung 'Chaos-Tage'. Warum Dortmund nicht?"





11.7 Anfrage der DVU vom 21.08.2001 mit der Bezeichnung "Orientalisierung Dortmunds"



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.05 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm’in Wendzinski die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.


Zu Ziffer 1

Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Gerzewski (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt
2.2 c 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2001
erweitert.

Darüber hinaus verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die Punkte

3.18 Verkehrserschließung Konzerthaus

3.20 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus vom 22.08.01 mit der Bezeichnung “Schadstoffsanierung an Dortmunder Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen”

9.1 Neueinrichtung von 22,15 Stellen

von der Tagesordnung abzusetzen.







Der von Rm Schneckenburger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) gestellte Antrag, den Punkt

11.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus von 20.07.01
mit der Bezeichnung “Standort des Wochenmarktes”
als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln, wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses abgelehnt.
Unter Einbeziehung der genannten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 28.06.2001

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates der Stadt am 28.06.2001.



Zu Ziffer 2

Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Alt-OB Samtlebe
(Drucksache Nr.: 01338-01)

OB Dr. Langemeyer wies zunächst darauf hin, dass gem. § 34 GO NW für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Alt-OB Samtlebe eine 2/3 Mehrheit des Rates der Stadt erforderlich sei.

Anschließend gab Rm Stanko (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

auch die Gruppe der Deutschen Volksunion begrüßt die Beantragung der Ehrenbürgerschaft an den Alt-OB Samtlebe. Herr Samtlebe ist ein lebendiger Beweis dafür, dass es Menschen gibt, die viel für ihre Heimat und deren Bevölkerung tun und tun können, obwohl sie früher bei der Waffen SS gedient haben.

Der Rat der Stadt fasst darauf hin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt verleiht Herrn Alt-Oberbürgermeister Günter Samtlebe gem. § 34 Abs. 1 GO NW das Ehrenbürgerrecht der Stadt Dortmund.


Anschließend übernahm Bm’in Wendzinski die Leitung der Sitzung.






2.2 a Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2002, des Entwurfes der Finanzplanung 2001 - 2005 sowie des Entwurfes des Haushaltssicherungskonzeptes 2002
(Drucksache Nr.: 01269-01)

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2002 sowie die Entwürfe der Finanzplanung 2001 – 2005 sowie das Haushaltssicherungskonzept 2002 wurden von OB Dr. Langemeyer sowie StK Pehlke in den Rat der Stadt eingebracht.

Die entsprechenden Reden lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor und sind der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Anschließend übernahm OB Dr. Langemeyer wiederum die Leitung der Sitzung.

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Reppin, dass seine Fraktion gegen die in Punkt 2 enthaltene Selbstbindung sei, da hierdurch die anstehenden Haushaltsberatungen zu sehr eingeschränkt seien. OB Dr. Langemeyer schlug darauf hin vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu modifizieren, dass diese Selbstbindung “in der Regel” gelten sollte. Hierdurch sei seiner Meinung nach die Möglichkeit gegeben, dass der Rat der Stadt letztendlich selbst entscheide, ob er von dem vorgegebenen Grundsatz abweichen wolle.

Der Rat der Stadt fasst darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2002 und den
Entwurf der Finanzplanung 2001-2005 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an
die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt als Selbstbindung, dass sich die Beschlüsse der
Bezirksvertretungen und Ausschüsse im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Regel nur innerhalb der finanziellen Grenzen des Haushaltsplanentwurfes einschließlich der Finanzplanung 2003-2005 bewegen dürfen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2002
zur Kenntnis und überweist diesen zur Beratung an die zuständigen Gremien.

4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass für die ab 01.01.2002 nach dem
Neuen Kommunalen Finanzmanagement bewirtschaftenden Stadtämter des Dezernats 1
am 08.11.2001 ein Neuer Kommunaler Haushaltsplan (NKH) eingebracht wird und für
diese Bereiche Haushaltsberatungen ausschließlich auf der Basis des NKH 2002 erfolgen.

5. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die Entwürfe des kameralen Haus-
haltsplans und des Neuen Kommunalen Haushaltsplans 2002 sowie des Haushaltssiche-
rungskonzeptes nicht mehr in DM sondern in Euro eingebracht werden.


b Resolution zur Gemeindefinanzreform
(Drucksache Nr.: 01361-01)

Neben der oben angeführten Verwaltungsvorlage lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt Resolutionsentwürfe aller im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen vor.

Die diesbezügliche Diskussion machte deutlich, dass es zu mindestens unter denen im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen einen Konsens zu den Resolutionen der SPD-Fraktion vom 05.09.2001, der CDU-Fraktion vom 06.09.2001 sowie hinsichtlich des Punktes 2 der Resolution der Fraktion Bündnsi 90 / Die Grünen im Rathaus vom 06.09.01 gibt.
In der diesbezüglichen Diskussion gab Rm Stanko (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

Herr Dr. Langemeyer, mehr als eine ¾ Stunde redeten Sie. Dabei war ihre Rede geprägt von Hilflosigkeit und Konzeptlosigkeit. Nur warum sagten Sie das nicht. Kurz und knapp hätten Sie konstatieren können:

1. Unsere bisherige Politik war eine, die uns in eine Sackgasse führte und aus der es durch unsere Politik keinen Ausweg gibt.
2. Wir sind mehr als total pleite. Egal ob in DM oder in EURO.
3. Meine politische Handlungsunfähigkeit will ich dadurch verdeutlichen, dass ich jedem Themenfeld Priorität oder besondere Priorität einräume, was grammatikalisch gar nicht geht, aber kein Ziel wird von mir wirklich präferiert, sondern ich verzettele mich lieber. Und darüber hinaus haben wir sowieso kein Geld.

So kurz und bündig hätten Sie uns ihre Sichtweise darbringen können und jeder hätte Ihre Botschaft verstanden. Nämlich, keine Perspektive aber auch wirklich keine.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Ihre letzten Ausführungen, Herr Oberbürgermeister, höre ich wirklich sehr gerne, dass zumindest die Jugendarbeit unter diesen Kürzungen nicht darunter leiden soll. Wir haben hier in Dortmund tatsächlich einige Probleme, ob das Neo Nazis oder gewaltbereite Punker sind, und da ist die Jugendarbeit, Kulturarbeit und die Sportarbeit ganz wichtig und deshalb hoffe ich auch, dass Sie sich in diesem Gremium weiter dafür einsetzen werden.
Was die generelle Diskussion angeht habe ich aber manchmal den Eindruck, dass Sie geradezu so tun, als wenn dieses Finanzproblem auf einmal plötzlich vom Himmel gefallen ist, obwohl doch schon seit sehr langer Zeit abzusehen war, dass es vom Bund und auch vom Land weniger Geld geben wird. Herr Oberbürgermeister Sie haben ja jetzt erst Ihre Kursbestimmung 2010, ich hätte mir schon eine gewünscht fürs Jahr 2002. Denn anstatt vor langer Zeit sich auf die Mindereinnahmen vorzubereiten und dann entgegenzusteuern, wird hier in Dortmund mit städtischen Geldern noch herumgeaast, anstatt eine sparsame Haushaltsführung zu machen. Ich erinnere nur an das, ja bis in die jüngste Vergangenheit, es ging vom Rathaus bis zum Konzerthaus. Sie geben das Geld aus dem Vollen aus, obwohl wir alle wissen, wie knapp die Gelder sind. Ich möchte das einfach einmal mit dem Sterntalermärchen vergleichen. Nachdem Sie alles ausgegeben haben, kommen Sie mir jetzt ziemlich hilflos vor und hoffen sich ja nackt und nur noch mit einem Hemd wie der Sterntaler bekleidet sich hinzustellen und zu hoffen, dass das Geld vom Himmel fällt. Und dieses Geld kann ja eigentlich nur vom Himmel fallen, wenn sie tatsächlich die Gemeindefinanzreform novelliert bekommen, die tatsächlich die Städte, Kommunen, Gemeinden wieder stärker finanziell beteiligt.
Aber eines ist hier ganz klar. Trotz Ihrer guten landes- und bundespolitischen Kontakte, es sind letztendlich auch Ihre Abgeordneten die das entscheiden. Es sind der Ministerpräsident, es sind SPD, es sind CDU-Abgeordnete. Und ich denke, Sie müssen Ihren Leuten doch einfach nur klar machen, was für eine Bedeutung das Ruhrgebiet hat, auch als bevölkerungs- und dichtbesiedelster Raum. Letztendlich stehen irgendwann auch wieder Wahlen an und wenn Sie für die Bürger letztendlich nichts mehr in den Städten leisten können, Herr Oberbürgermeister, dann stimmt auch die Kursbestimmung 2010 nicht. Wir brauchen Geld für die Jugendarbeit, wir brauchen Geld für die Kulturarbeit, für die Sportförderung und deshalb denke ich, beginnt tatsächlich für mich die Demokratie und auch das Geldausgeben auf der untersten Ebene, auf der kommunalen Basis. Auch Ihre Sache mit der Arbeitsgruppe bundesweit erinnert mich schon so ein bisschen daran, dass, wenn man nicht mehr weiter weiß, gründet man einen Arbeitskreis, aber vielleicht bringt es ja doch den erforderlichen Erfolg, dass wir hier in Dortmund und auch in den anderen Gemeinden wieder über mehr Mittel verfügen können.

Die öffentliche Sitzung des Rates wurde darauf hin von 17.10 Uhr bis 17.45 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Anschließend fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
a) Antrag der SPD-Fraktion vom 06.09.01

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Oberbürgermeister auf, sich gemeinsam mit dem Städtetag NW vehement gegen beabsichtigte Kürzungen des Landes im Jugendbereich zu wenden, die die vorhandene Infrastruktur der Städte und Gemeinden bedrohen.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung, alle Landtagsfraktionen und die Dortmunder Landtagsabgeordneten auf, diese zusätzlichen finanziellen Einschnitte für die Haushalte der Kommunen zu verhindern.
Die Verwaltung wird aufgefordert, in einer gesonderten Vorlage die Finanzbeziehungen bzw. die Verflechtungen der Haushalte des Landes und der Stadt Dortmund darzustellen. Dazu gehört auch, die ausschließlich durch Landesmittel getragenen Projekte zu benennen. Die Aufstellung soll bei den anstehenden Haushaltsberatungen für eine größere Transparenz der Beratungen sorgen und zur besseren Einschätzung von finanziellen Risiken beitragen.
b) Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 06.09.01 (Punkt 2)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Das Land wird aufgefordert, die Zuschüsse für die kommunalen Jugendzentren in vollem Umfang aufrechtzuerhalten.
c) Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2001

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Gemeindefinanzreform sofort
Die Konsolidierungsbemühungen des Landes werden zu erheblichem Anteil auf dem Rücken der Gemeinden erreicht. Um rund 350 Millionen DM sollen für das kommende Jahr die Geldmittel für NRWs Städte und Gemeinden reduziert werden. Bei zurückgehendem eigenem Steueraufkommen für die Erledigung der Aufgaben der gemeindlichen Selbstverwaltung aber sind die Städte und Gemeinden auf eine gerechte und verlässliche Verteilung der gesamten Steuereinnahmen angewiesen.
Eine Reform der Gemeindefinanzierung ist deshalb dringend geboten. Der Landtag wird aufgefordert, diese Reform unverzüglich selbst für die eigenen Bereiche in Gang zu setzen. Der Bundestag wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für die Gemeindefinanzierung zugunsten der Kommunen noch in dieser Wahlperiode zu verändern.
d) Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 06.09.2001 (Punkt 1)
Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus ab:
Der Bund wird aufgefordert, für den Zeitraum bis zur Verabschiedung einer Gemeindefinanzreform, die die oben genannten Eckpunkte berücksichtigt, ein mehrjähriges Sonderprogramm zur Stärkung der Finanzkraft der Ruhrgebietskommunen aufzulegen. Vor dem Hintergrund der Erwartung künftiger Einnahmerückgänge und andauernder struktureller Finanzdefizite ist ein solches Sonderprogramm zur Aufrechterhaltung der kommunalen Daseinsvorsorge absolut erforderlich.
e) Verwaltungsvorlage vom 27.08.2001
Unter Einbeziehung der oben angeführten beschlossenen Resolutionen fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Finanz- und Innenministerien des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalens sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestages und des nordrhein-westfälischen Landtages auf, umgehend eine Gesetzesinitiative für eine grundlegende Gemeindefinanzreform zu ergreifen.

Eine isolierte Debatte der Gewerbesteuer wird abgelehnt. In einer umfassenden Gemeindefinanzreform sind alle Steuerarten zu betrachten. Die Gemeindefinanzreform sollte folgende Eckpunkte umfassen:

- Die frühzeitige Beteiligung der Gemeinden an allen Staatsverträgen, Gesetzesentwürfen und Rechtsverordnungen, die das Recht der kommunalen Selbstverwaltung gem. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 78, 79 der Landesverfassung NRW berühren.

- Die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips (Verknüpfung von Einnahmen/Zuweisungen und Ausgaben/Aufgaben bei derselben Gebietskörperschaft).

- Die zwingende Überprüfung aller Steuerarten und Ausgaben der Gemeinden (z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt, örtlicher und überörtlicher Träger, Solidarpakt und ähnliches), da eine isolierte Betrachtung einzelner Steuerarten (Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer u. a.) für eine Neubeurteilung der Gemeindefinanzierung nicht ausreicht.

- Die Berücksichtigung der Steuerkraft einer Gemeinde bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung muss sich zeitnah an der tatsächlichen Steuerkraft orientieren, um Periodensprünge zu vermeiden.

- Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung ist eine stärkere Berücksichtigung von zentralen Funktionen einzelner Gemeinden für das Umland (z. B. durch Kultur-, Sport-, Freizeit und Bildungseinrichtungen) notwendig. In diesem Sinne muss der “Zentralitätsansatz” gestärkt werden.

Der Bund wird aufgefordert sofort eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die alternative Modelle entwickelt und deren finanzielle Auswirkungen - insbesondere für die Gemeinden - bestimmt. An dieser Arbeitsgruppe sind neben Vertretern des Bundes auch Vertreter der Länder und Gemeinden zu beteiligen. Diese Arbeitsgruppe soll Vorschläge unterbreiten, wie eine bessere Finanzausstattung der Gemeinden erreicht werden kann.



2.2 c 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 01366-01)

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den beigefügten Entwurf der 1. Nachtragssatzung für
das Haushaltsjahr 2001 zur Kenntnis und überweist diesen zur Beratung an die zuständigen
Gremien.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Terminplan für die Aufstellung des 1. Nachtrags-
haushaltsplanes zustimmend zur Kenntnis.


2.3 a Kursbestimmung Dortmund 2010
- Diskussion -

Die Erklärungen von Rm Sohn (SPD), Rm Schneckenburger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus), Rm Münch (Bürgerliste), Rm Hovermann (CDU) sowie OB Dr. Langemeyer sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.


Während der oben angeführten Diskussion übernahm Bm’in Wendzinski zwischenzeitlich die Leitung der Sitzung.


b Leitbilder zur Sozial- und Familienpolitik in Dortmund:
"Solidarische und beteiligungsorientierte Stadt Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01416-01)

Zust. StA 5 Dez.

Nachdem die Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt kurz andiskutiert wurde, verständigte sich der Rat der Stadt einvernehmlich darauf, diesen sowie folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 04.09.2001 an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen.

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 04.09.2001

Der Rat begrüßt die Leitbildentwicklung in der Sozial- und Familienpolitik und unterstützt das EU-Projekt “Aktivierende Sozialberichterstattung in Dortmund” der Sozialforschungsstelle. Der Rat beschließt, auf der Basis der vorliegenden Leitbildentwicklung bis zur Sommerpause 2002 zu einer abschließenden Beschlussfassung über das Leitbild einer "solidarischen und beteiligungsorientierten Stadt Dortmund” zu kommen. In diesem Verfahren wird die Beteiligung aller für die Entwicklung eines solchen Leitbildes wichtigen gesellschaftlichen Akteure sowie die Einbeziehung von BürgerInnen sichergestellt.










Zu Ziffer 3

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Landschaftsplan DO-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss,
Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
(Drucksache Nr.: 00386-01)

Zust. StA 60

Hierzu gab Rm Münch (Bürgerliste) folgende Erklärung zu Protokoll:

Meine Damen und Herren,

Jetzt ist der Antrag dran, den ich eben schon gestellt habe aber eben aus Kooperationsbereitschaft dann zurückgezogen habe, um ihn jetzt hier zu behandeln. Durch diesen Antrag, der wirklich nur einen als Prüfauftrag darstellt, wird weder das Landschaftsplanverfahren verzögert, noch werden irgendwelche Bebauungspläne oder Bauplanungen ungültig gemacht. Deshalb würde ich mich freuen, wenn Sie ihm zustimmen würden. Dann müsste ich nämlich jetzt auch keine große Rede halten. Wie sieht es damit nun aus.

OB Dr. Langemeyer: Also Herr Münch, keine Erpressung.

Ich hatte ja gehofft, Sie zu überzeugen, aber offenbar war das Zuckerbrot nicht gut genug. Dann kommt eben jetzt die Peitsche. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin stolz, stolz darauf, dass wir in Dortmund 47 % Grün haben und 7 % naturschutzwürdige Flächen. Ich kann mit Recht darauf stolz sein, denn schließlich habe ich in 20jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit auch mit dazu beigetragen, diese Bereiche zu erhalten. Sie wissen, dass ich dies bis ’99, bis Herr StR Sierau mir dann keine Genehmigung mehr für Artenschutzmaßnahmen erteilt hat, tun konnte. 7 % naturschutzwürdige Fläche in einer Großstadt sind einzigartig. Diesem ökologischen Reichtum wird der Landschaftsplan Dortmund-Süd leider nicht gerecht. Vor 21 Jahren gab es den Aufstellungsbeschluss. Ich glaube wir stehen damit einzigartig da, diesmal auf der negativen Seite, was hier die Plandauer angeht. Man könnte jetzt meinen, was lange währt wird endlich gut. Doch wenn Sie sich diesen Plan anschauen, ist das mitnichten so. 8 Jahre hat allein der Landschaftsplan Dortmund-Süd gebracht und dass, Herr StR Sierau, geht natürlich auch auf ihre Kappe, denn kein anderer Dezernent hat so lange für einen Landschaftsplan gebraucht wie Sie, allerdings war ihr Vorgänger ja auch noch daran beteiligt. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie den Landschaftsplan Dortmund-Süd nach ihrer Ernennung sofort zur Chefsache gemacht hätten. Aber Sie haben wohl zu viele Chefsachen “UFO, Phoenix-See, Brückstraßenviertel” aber die ökologischen Lebensgrundlagen in Dortmund, wären auch langsam einmal an der Reihe. Naturschutz und Landschaftsplanung werden in Dortmund immer noch stiefmütterlich behandelt. Sie haben nicht den Stellenwert, der Ihnen eigentlich auch vom Gesetz her zusteht. Naturschutz und der Erhalt von Freiflächen für die Naherholung haben besonders für die in der Großstadt lebenden Menschen und Tiere eine sehr große Bedeutung. Oftmals ist es erstaunlich, was für seltene Tier- und Pflanzenarten in Dortmund noch überlebt haben. Diese gilt es zu erhalten, damit künftige Generationen den Frosch nicht nur aus dem Märchenbuch kennen oder ins Sauerland fahren müssen, um einen Graureiher sehen zu können. Leider hat dies für die Dortmunder Ratsfraktionen bislang kaum eine Bedeutung gehabt, da diese sich vielmehr darum kümmern, wie auch das letzte Fleckchen Grün in Dortmund zugebaut werden kann. Nur so ist es zu erklären, dass die Landschaftsplanung in Dortmund so stiefmütterlich behandelt wird und es 20 Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss gedauert hat, bis jetzt endlich der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Neubürger gewinnen und Abwanderungen verhindern heißt neben der Wirtschaftsförderung vor allem: Erhalt eines gesunden, ökologischen Umfeldes mit ausreichend Grün und Freiraum, wo die Menschen sich wohlfühlen und gerne leben. Dies muss im wesentlichen durch den Landschaftsplan Dortmund-Süd garantiert werden. Leider stellt er sich nur als Resteverwertungsplan der Flächen dar, die die Flächennutzungs- und Bauleitplanung übrig gelassen haben. Das wichtigste ökologische Ziel – die Schaffung eines Biotopverbundsystems mit vernetzten Lebensräumen und der Erhalt der wertvollsten Biotope als Naturschutzgebiete – wird durch diesen Landschaftsplan noch nicht erreicht. Trotz allem sind vom Umweltamt bereits wichtige Biotopschutzmaßnahmen aus dem Landschaftsplan vorab realisiert worden wie z. B. die Schaffung neuer Feuchtbiotope am Höfelbach oder Pflegemaßnahmen im Wannebachtal.
Und ich sage es noch einmal – ich hatte ja gehofft mich eben schon deutlich genug ausgedrückt zu haben – für das Image der Stadt sind “Naturschutzgebiete, Naherholungsgebiete und die ökologische Aufwertung der Landschaft”, damit sich die Bürger und auch Neubürger hier wohlfühlen immens wichtig. Nun zum Inhalt. Zunächst noch ein Rückblick. Man wirft mir immer vor, ich würde immer nur kritisieren und würde also auch nicht die Verwaltung loben. Das tue ich durchaus, wenn es etwas zu loben gibt. Und deshalb ein Blick zurück in die Historie. Zu einem Plan, den ich auch damals mit Anregungen noch mit gestaltet habe, den Landschaftsplan Dortmund-Nord. Das war wirklich ein großer Wurf, den die Stadt Dortmund damals gemacht hat mit zahlreichen großflächigen Naturschutzgebieten. Deshalb kann man heute sagen: Der Dortmunder Norden ist tatsächlich ökologisch wertvoller, weil die Landschaftsplanung Nord sehr sehr rasch und sehr gute Arbeit gemacht hat. Dortmund-Mitte war dann auch noch o. k. Nur Dortmund-Süd bleibt hinter den Erwartungen, vor allem auch der Naturschutzverbände zurück. In der Tat, wer mir nicht zuhören will Herr Frebel, kann natürlich raus gehen. Er bleibt deutlich zurück und wird seinem Ziel, der Sicherung wertvoller ökologischer Flächen nicht gerecht. Ganz im Gegenteil. Ich habe einfach ein bisschen recherchiert und dass müsste Sie eigentlich entsetzen. Es sind nur einige wenige kleinflächige Naturschutzgebiete ausgewiesen und, und dass ist für mich der eigentliche Skandal, ursprünglich große Naturschutzgebiete, die geplant waren, Fürstenberg-Holz und Wannebachtal sind nicht nur verkleinert worden, sondern sie sind zurückgestuft worden als geschützte Landschaftsbestandteile. Und jetzt können Sie fragen, und wo ist denn da der Unterschied. Der Unterschied, den sieht man schon allein an dem Hinweisschild. Naturschutzgebiet – ein großes Schild Naturschutzgebiet – hier ist die Ökologie in Ordnung, geschützter Landschaftsbestandteil – ein so kleines Schild, was man kaum sehen kann – und dann hält sich da natürlich auch keiner dran. Das heißt, der Landschaftsplan Dortmund-Süd hat die ehemals etwa bei 2,1 % liegende Naturschutzgebietsfläche tatsächlich in Dortmund reduziert, weil es die Stadt versäumt hat, diese Flächen dauerhaft zu sichern, möglicherweise auch durch Ankauf. Es sind ja genug Gelder aus dem Ausgleichspool da, d. h. hier ist die Chance nicht genutzt worden ist mit dem Landschaftsplan Dortmund-Nord im Süden gleichzuziehen. Doch ein weiterer Aspekt, wo die Landschaftsplanung zurück bleibt, ist das Biotop-Management. Leider ist es in Dortmund oftmals noch die Politik eines konservierenden Naturschutzes, aber danach kümmern wir uns nicht mehr darum. Das ist schlichtweg falsch. Ohne regelmäßiges Biotop-Management, ohne Pflegemaßnahmen nützt die Ausweisung der Naturschutzgebiete überhaupt nichts. Denn das Artensterben geht dann auch weiter, wie ich gleich noch an einigen Beispielen zeigen werde.

Vor kurzem war ja in der Dortmunder Presse eine Veröffentlichungsreihe über die Dortmunder Naturschutzgebiete zu lesen und Sie haben dann vielleicht das eine oder andere erkannt wie Dortmunder Naturschutzgebiete teilweise von der Stadt einfach verkommen gelassen werden. Sie müssen sich nur die Naturschutzgebietsschilder mal anschauen. Wer Augen hat zum Sehen und dass ist mir ja im Umweltausschuss vorgeworfen worden, dass ich da irgendwas erzähle was gar nicht stimmt, der sollte doch einfach einmal in die Landschaft gehen. Suchen Sie die Gebiete doch einfach einmal selbst auf. Wer Augen hat zum Sehen muss sich in der Tat vor Ort die Naturschutzgebiete einfach einmal anschauen. Beschmierte Naturschutzgebietsschilder, die seit 10 Jahren nicht gesäubert oder ausgebessert worden sind. Welcher Bürger nimmt denn dann noch Naturschutz ernst, wenn die Schilder so aussehen. Teiche, wie im Naturschutzgebiet Mastbruch oder im Ölbachtal, die total verschlammt sind und umzukippen drohen und dann mein Gebiet, wo ich tatsächlich mein ehrenamtliches Engagement hier in Dortmund begonnen habe. Das Naturschutzgebiet Steinbruch-Schüren. Dem Naturschutzgebiet ist durch fehlende Schutzmaßnahmen nicht nur die Wasserfläche völlig zurückgegangen, nein sogar seltene Rote Liste Arten sind ausgestorben und dass muss man sich einfach einmal vorstellen, meine Damen und Herren, in einem Naturschutzgebiet, dass eigentlich dafür da ist, seltene Arten zu schützen, sterben Rote Liste Arten aus, weil die Umweltverwaltung zu spät und nur zaghaft oder fast gar keine Schutzmaßnahmen durchgeführt hat. Im Gegenteil, wenn man sich das überlegt, was für ein Theater gemacht worden ist, ob Kinder Kröten anfassen dürfen. Den Kröten passiert da nichts. Aber im Naturschutzgebiet sterben die Kröten aus.

Doch nun zum konstruktiven Teil: 8 Millionen DM Ersatzgelder sind da. Und diese Gelder sollten ausgegeben werden für den Ankauf von Flächen und für Pflegemaßnahmen in Naturschutzgebieten. Und was wird hier gemacht. Wir werden es dann gleich noch auf der Tagesordnung sehen. Wir finanzieren damit noch naturschutzzerstörende Wanderwege. Wie groß der Stellenwert des Arten- und Biotopschutzes in Dortmund ist, sieht man tatsächlich auch in dem personell umstrukturierten Umweltamt. Wir hatten einmal eine AG Arten- und Biotopschutz im Umweltamt. Die existiert jetzt nicht mehr. Und für ganz Dortmund sind nur 2 Personen für die gesamten praktischen Naturschutzmaßnahmen in Dortmund zuständig. Es gibt im Dortmunder Umweltamt nicht mehr einen einzigen Biologen. Ich meine, dass sind Zustände, die wir uns in einer Großstadt nicht erlauben können, vor allem wenn sie eben das für bare Münze nehmen: “Naturschutz als Imageförderung”. Wenn der Kämmerer schon das Umweltamt auflösen will, beweist dies nur, dass der Natur- und Umweltschutz im Verwaltungsvorstand keine Lobby hat. Was wir brauchen, das ist ein eigenständiges Umweltdezernat. Wie soll denn der Dezernent, der derzeit auch den Part des Umweltdezernenten einnimmt, der Freiflächen verplant auch gleichzeitig für den Freiraumschutz zuständig sein. Ich wünsche mir einen Umweltdezernenten, der sich so engagiert und akribisch für den Freiraumschutz einsetzen tut wie Herr Stadtrat Fehlemann die für das Bauen und Verbauen in Dortmund tut. Kurz, was ich mir wünsche ist so eine Art Öko-Fehlemann, der in Dortmund den Naturschutz nach vorne bringt. Und damit komme ich jetzt zu dem Antrag: Das neue Image, die sympathische Großstadt im Grünen, eine Großstadt mit 7 % naturschutzwürdiger Fläche wo gibt es das, darauf können wir stolz sein und dass heißt wir tun nicht nur etwas für den Artenschutz, sondern auch was für die Imageförderung. Es ist lediglich ein Prüfauftrag. Prüfen Sie das doch einfach einmal. Mich wundert es, dass es noch keiner gemacht hat und ich sage es noch mal: Was der Oberbürgermeister schreibt, dass der Prüfauftrag dazu führen würde, dass das bestehende Verfahren verzögert wird ist nicht richtig. Es ist ein Prüfauftrag, der sich quasi an den Satzungsbeschluss anschließt und quasi künftige Verfahren eröffnet. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesem Antrag zustimmen würden. Wenn nicht, stelle ich ihn in drei Jahren noch einmal.


Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus brachte Rm Kröger-Brenner zum Ausdruck, dass ihre Fraktion dem Landschaftsplan Dortmund-Süd zustimmen werde, obwohl sicherlich an der einen oder anderen Stelle noch Nachbesserungsbedarf notwendig sei. Auch zustimmen werde man dem von Rm Münch (Bürgerliste) vorgelegten Zusatzantrag, da auch ihre Fraktion diesen als Art Prüfauftrag betrachte.

Außerdem erklärte Rm Kröger-Brenner (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus), dass es ihrer Fraktion sehr wichtig sei, dass der vorliegende Landschaftsplan Dortmund-Süd eine Grundlage für die anstehenden Beratungen des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund sei.

Auf Seiten der CDU-Fraktion bzw. der SPD-Fraktion machten die Ratsmitglieder Jung und Harnisch deutlich, dass ihre Fraktionen dem Landschaftsplan Dortmund-Süd zustimmen werden. Ablehnen werde man jedoch den von Rm Münch (Bürgerliste) gestellten Zusatzantrag, in der man ohnehin bei der Beratung des neuen Flächennutzungsplanes auch über Thematik “Naturschutzgebiete” diskutieren werde.



Der Rat der Stadt fasst darauf hin folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Antrag der Bürgerliste vom 20.05.01 ab:
Nach einem aktuellen Gutachten der Landesanstalt für Ökologie (LÖBF) sind 7 % der Stadtfläche naturschutzwürdig.
Um diese Flächen dauerhaft zu sichern und auch etwas für das Stadtimage unter dem Motto “Dortmund – die grüne Lunge des Reviers” zu tun, fordert der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung auf, zu prüfen, ob die von LÖBF als naturschutzwürdig eingestuften Gebiete (RI,L) (siehe Anlage) als neue Naturschutzgebiete ausgewiesen werden können.

b) Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat nach § 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW. S. 568) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV.NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung die vorgebrachten Anregungen und Bedenken geprüft

und beschließt
- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 a) aufgeführten Anregungen und Bedenken zu berücksichtigen,
- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 b) aufgeführten Anregungen und Bedenken teilweise zu berücksichtigen,
- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 c) aufgeführten Anregungen und Bedenken abzuweisen,
und zwar aus den in der Anlage zur dieser Vorlage genannten Gründen;
II. beschließt nach § 16 Abs. 2-4 Landschaftsgesetz in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW den Landschaftsplan Dortmund-Süd in seinem Planbereich für die Stadtbezirke Hombruch, Hörde und Aplerbeck als Satzung;
III. beschließt, den textlichen Darstellungen und den textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd die "Allgemeinen Erläuterungen zum Landschaftsplan" (Kap. I des Textbandes) beizufügen;
IV. ermächtigt die Verwaltung, für den Druck des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Süd redaktionelle Änderungen, die nicht den Inhalt der Darstellungen und Festsetzungen betreffen (z. B. Korrektur von Schreibfehlern), vorzunehmen.






3.2 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2000
(Drucksache Nr.: 00994--01)

Zust. StA 68

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Dauer-(Legat-) Grabpflege 2000 zur Kenntnis. Über die Entlastung nach § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zu dieser Jahresrechnung vorgelegt hat.


3.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Kostenerhöhung für die Neugestaltung Reinoldistraße
(Drucksache Nr.: 01172-01)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Erhöhung der Kosten für die Neugestaltung der Reinoldistraße um 125.000,00 DM von 680.000,00 DM auf 805.000,00 DM.
Zur Finanzierung wird der Ausgabeansatz bei der Finanzposition (FiPo) 6150 9511 0221 (Städtebauliche Maßnahme nördl. City) um 90.000,00 DM erhöht. 35.000,00 DM werden FiPo-intern durch Einsparungen bei der Baumaßnahme Neugestaltung Platz von Leeds erwirtschaftet.
Die Mehrausgaben in Höhe von 90.000,00 DM bei der FiPo 6150 9511 0221 werden durch entsprechende Minderausgaben bei der FiPo 6150 9511 0242 (Stadterneuerung Ortskern Huckarde) gedeckt.



3.4 Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000
(Drucksache Nr.: 01132-01)

Zust. StA 60

Für die Bürgerliste beantragte Rm Münch nicht nur Laubbäume sondern auch Nadelbäume zu schützen und dementsprechend § 3 der Baumschutzsatzung entsprechend zu ändern.

Der Rat der Stadt fasst darauf hin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie der DVU den oben angeführten Antrag der Bürgerliste ab.
2. Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Änderung von § 14 Abs. 2 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000: Die Angabe "100.000 DM " wird durch die Angabe "50.000 Euro" ersetzt.
Die Änderung tritt zum 01.01.2002 in Kraft.
3.5 Delegation von Zuständigkeiten des Rates auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in Angelegenheiten der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 01153-01)

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt nach § 41 Abs. 2 GO die Delegation der Anordnung der Umlegung
gemäß § 46 Baugesetzbuch auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Die Delegation weiterer Aufgaben bleibt ebenso wie die Rückholung einzelner Aufgabendelegationen ausschließlich dem Rat vorbehalten.


3.6 Konzept für einen attraktiven ÖPNV für die Region und das Oberzentrum Dortmund (KARO)
hier: Vorlage des Entwurfs des Schlussberichtes
(Drucksache Nr.: 00999-01)

Zust. StA 61

Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus brachte Rm Reuter zum Ausdruck, dass ihre Fraktion grundsätzlich das Konzept für einen attraktiven ÖPNV für die Region und das Oberzentrum Dortmund (KARO) begrüßte. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass seitens der Verwaltung zugesagt worden sei, dass dieses Gutachten sowohl von den Gutachtern als auch von den Stadtwerken nochmals ausführlich vorgestellt werde und dass in ca. 3 Monaten nochmals über die Gespräche mit den Umlandgemeinden berichtet werde.

Weiterhin gab seitens der DVU Rm Stanko folgende Erklärung zu Protokoll:

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren!

Herr Oberbürgermeister, stimmen die Ausführungen in der WAZ, dass Sie, als Oberbürgermeister Dortmunds, sich ganz überrascht zeigten, dass bei Opel in Bochum Arbeitsplätze akut gefährdet sind, resp. die Werksschließung droht?

Wenn ja, erscheint das doch eher unehrlich zu sein, denn so unwissend können Sie doch nicht sein, dass sei diese seit längerem drohenden und offensichtlichen Entwicklungen nicht mitbekommen haben wollen. Solche Äußerungen, und dann noch als Oberbürgermeister Dortmund sind doch bloßer Populismus, oder nicht?

Sie, die einer Partei angehören, die über Jahrzehnte die Autofahrer verteufelt hat, die sich Schikanen über Schikanen auf allen möglichen Ebenen gegen die Autofahrer einfallen ließ und auch sogar noch realisierte, Sie wollen überrascht sein, dass die Autoindustrie stockt, lahmt?

Nein, Sie sind nicht tatsächlich überrascht, sie haben doch mit Ihrer Politik die Automobilindustrie fast erstickt, durch Verteufelung, Schikanen, Verringerung von Parkraum, Verengung der Straßen, sogar Rückbau! mit Millionenkosten! und vor allem dem Versuch, den ÖNPV unverhältnismäßig zu fördern.

Diese Förderung bedarf riesiger Subventionen.

Wer finanziert diese Subventionen? Der Steuerzahler und unsere Kinder, indem sie einen enormen, kaum bewältigbaren Schuldenberg von uns, resp. von Ihnen und der Politik der etablierten Parteien, erben.
Sie wundern sich über sinkende Steuereinnahmen und Mehrbelastungen des Sozialhaushaltes – wie heuchlerisch!
Sie und Ihre Genossen, mit Unterstützung der sog. Grünen, subventionieren eine von vornherein zum Scheitern verurteiltes System: ÖPNV unter einseitiger Belastung, zum völligen Nachteil der Autofahrer.
Andererseits sollen Ihnen die einseitig benachteiligten Autofahrer den Steuersäckel füllen durch MWSt/Ust.-Anfall beim Kauf von PKW, Zubehörteilen, Reifen und vor allem durch Kraftstoffverbrauch.
Sie bzw. Ihre Partei benachteiligen die Benachteiligten weiter dadurch, dass sie die Steuern für alte PKW erhöhen und erhöhen. Dadurch versuchen Sie, diese schon Benachteiligten zu Neuwagenkäufen zu “nötigen”, was dann wieder den Absatz der PKW-Industrie fördern soll, wobei höhere Neuwagenpreise wieder höhere Steuereinnahmen bedeuten. Irgendwie erscheint das mehr als paradox zu sein, eher schon schizophren.

Heute soll hier soll ein angeblich attraktives ÖPNV-Konzept zur Kenntnis genommen werden, ausschließlich zum Nachteil des Individualverkehrs, mit enormen Folgekosten und Belastungen für den Steuerzahler.

Gleichzeitig bedeutet das Konzept zumindest indirekt, weniger Steuereinnahmen und den voraussichtlichen Abbau von Arbeitsplätzen bis hin zur Stillegung einzelner Fabrikationsstätten, zumindest soweit sie die Automobilbranche betreffen.

Einer solchen Lösung kann doch niemand von Ihnen, meine Damen und Herren, Herr Oberbürgermeister, sehenden Auges zustimmen. Das geschieht doch lediglich aus Parteiraison und den Scheuklappen eines Steinzeitsozialismus.
Schließen Sie sich der Deutschen Volksunion an und nehmen Sie das Konzept in der hier vorliegenden Form nicht zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt fasst darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Basis der
Ergebnisse des Gutachtens KARO im Sinne der Ziffer 3 diese Vorlage mit den Umlandgemeinden
zu erörtern.


3.7 Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
(Drucksache Nr.: 01235-01)

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung
und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete. Diese
Richtlinien lösen die bisher gültigen Richtlinien vom 24.09.1993 ab. Vertraglich bereits vereinbarte
Maßnahmen werden nach den bisher geltenden Richtlinien abgewickelt.




3.8 Bauleitplanung;
108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei - und Änderung Nr. 6 des
B-Plans 177 - Kronenbrauerei Nord -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung;
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177
(Drucksache Nr.: 01175-01)

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,

- den Anregungen zu Pkt. 1.12.1 aus den dort genannten Gründen zu folgen;

- den Anregungen zu Pkt. 1.12.2 bis 1.12.5 aus den dort genannten Gründen teilweise
zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III – FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt, die 108. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht vom 02.08.2001 für den unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.

III. beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - für den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 13.04.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


IV. beschließt, der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 02.08.01 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
V. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Hovermann (CDU) nicht teil.


3.9 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 -Kronenbrauerei Süd - und teilweise Änderung des
B-Planes 169
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00504-01)

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 169;
II. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - sowie der teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 169 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Hovermann (CDU) nicht teil.







3.10 Bebauung des Platzes von Rostow am Don
Verfahren und beabsichtigte Einziehung des Platzes
(Drucksache Nr.: 01329-01)

Zust. StÄ 66, 23, 63, 61

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.08.2001 vor:

Der Verwaltungsvorlage wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein Qualifizierungsverfahren unter den sechs Konsortien, die sich als Interessenten für das Vergabeverfahren gemeldet haben, durchgeführt wird. Das Qualifizierungsverfahrens soll im Laufe der nächsten zwölf Monate stattfinden. Nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens soll eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit zur Frage stattfinden, ob der Platz von Rostow einer Bebauung zugeführt werden soll. In diesem Stadium ist auch der Gestaltungsbeirat an der Diskussion zu beteiligen.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste folgenden Beschluss:

1. Der Rat stimmt der Bebauungsabsicht des Platzes von Rostow am Don zu.

2. Der Rat nimmt das Verfahren zur Kenntnis.

3. Der Rat beschließt gemäß § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-
Westfalen (StrWG NRW) die Einleitung des Einziehungsverfahrens im Bereich des Platzes von Rostow am Don (Gemarkung Dortmund, Flur 4, Flurstücke 381, 382, 383, 384).


3.11 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01356-01)

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Bildung eines Gestaltungsbeirates und stimmt der von der Verwaltung
erarbeiteten Geschäftsordnung zu.
Die Kosten von jährlich ca. 35.000 DM (ca. 17.900 Euro) sollen aus dem Haushalt des Stadtplanungsamtes finanziert werden.













3.12 Bildung eines Gestaltungsbeirates
- Berufung der Mitglieder
- Festsetzung des Entgeltes
(Drucksache Nr.: 01357-01)

Zust. StA 61

Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.08.01 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden Beschluss:

1. Berufung der Mitglieder
Der Rat der Stadt beruft folgende externe Fachleute als Mitglieder des Beirates bis zum 31.12.2004:

Frau Dr.-Ing. Kristin Ammann-Dejozé Münster Architektin/Stadtplanerin

Prof. Christof Mäckler Universität Dortmund/ Architekt/Stadtplaner Frankfurt/Main

Dipl.-Ing. Jochen Kuhn Düsseldorf Architekt/Stadtplaner

Prof. Stefan Görner Universität Darmstadt/ Architekt/Stadtplaner
Köln

Dr.-Ing. Rainer Norton Gelsenkirchen Architekt/Stadtplaner

Dipl.-Ing. Friedhelm Terfrüchte Essen Landschaftsarchitekt

Dipl.-Ing. Heinrich Böll Essen Architekt, herausragende
Erfahrung mit denkmal-
gerechtem Bauen

Andrés Ginestet Münster Bildender Künstler


Als Sachkundiger Bürger wird Herr Axel Vosschulte zum Mitglied berufen.
Der Rat der Stadt wird durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie die mit Planungsfragen vertrauten Ratsmitglieder Jostes (CDU), Harnisch (SPD) sowie Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) repräsentiert.
Die Bezirksvertretungen entsenden je ein – ebenfalls mit Planungsfragen vertrautes – Mitglied im Fall der Erörterung eines Projektes aus dem Bereich des jeweiligen Stadtbezirkes.
Aus der Verwaltung wirken als Mitglieder der Planungsdezernent, Herr Stadtrat Sierau, sowie in Einzelfällen der Baudezernent, Herr Stadtdirektor Fehlemann, mit.

2. Festsetzung des Entgeltes
Der Rat der Stadt setzt für die Teilnahme der externen Fachleute an den Sitzungen ein pauschales Entgelt in Höhe von je brutto 600,00 DM (307,00 Euro) fest, in dem auch die Fahrtkosten enthalten sind. Die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen sowie der Sachkundige Bürger erhalten das übliche Sitzungsgeld.


3.13 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00973-01)

Zust. StA 61

Seitens der Bürgerliste beantragte Rm Münch die Fläche “Brechtener Niederung” als Suchraum nicht weiter zu verfolgen.

Anschließend erklärte seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, dass man die Beschlussfassung zum oben angeführten Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da man der Auffassung sei, dass man bei der Ausweisung neuer Wirtschaftsflächen vorrangig die Reaktivierung von ausreichend vorhandenen Brachflächen nutzen sollte. Bezug nehmend auf die Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen signalisierten die Ratsmitglieder Jung (CDU) sowie Harnisch (SPD) die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der vorliegenden Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen abgegebenen Empfehlung.

Der Rat der Stadt fasst darauf hin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses den oben angeführten Antrag von Rm Münch (Bürgerliste) ab.
2. Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.08.01 vor:
a) Antrag der SPD-Fraktion vom 28.08.01

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat, zu beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten abschließend untersuchten Gewerbe- und Industrieflächen in die Abwägung für die Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplans (GEP) und des Flächennutzungsplanes (F-Plan) einzubeziehen.

2. Bevor eine endgültige Beschlussfassung zur Einbringung in den Flächennutzungsplan (FNP) als Wirtschaftsfläche erfolgt, stellt die Verwaltung die nicht quantifizierten Untersuchungsbereiche unter gründlicher Prüfung der jeweiligen individuellen Vor- und Nachteile in einer gesonderten Vorlage zur Beratung in den Gremien dar. Die begründet abweichenden Beschlusslagen der Bezirksvertretungen müssen in den Entscheidungsprozess über die Inanspruchnahme mit der nötigen Sorgfalt einfließen.

b) Antrag der CDU-Fraktion vom 29.08.01
Der AUSW empfiehlt dem Rat, zu beschließen:

Die Fläche Ellinghausen/westlich LEP VI wird nicht für eine Untersuchung auf ihre Eignung für eine Wirtschaftsflächenentwicklung geprüft.



3. Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.08.01 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Gewerbe- und Industrieflächen in die Abwägung für die Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) und des Flächennutzungsplanes (F-Plan) einzubeziehen und die nicht quantifizierten Untersuchungsbereiche auf ihre Eignung für eine Wirtschaftsflächenentwicklung zu prüfen.
3.14 Anfrage der DVU vom 11.08.2001 mit der Bezeichnung
" Die Straßenbahn im Dortmunder Osten II"

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Stanko (DVU) folgende Zusatzfrage zu Protokoll:

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

ich wiederhole meine Nachfrage vom letzten Mal: “Warum schreiben Sie DVU in Anführungsstrichen?”. Ich bitte Sie diese Diskriminierung zu unterlassen. Sie sollen hier neutral sein und ganz normal die Anfragen beantworten und nicht hier irgendwelche Meinungsbildung betreiben.

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass man die “Anführungszeichen” auch als eine Art Hervorhebung betrachten könnte.


3.15 Anfrage der Bürgerliste vom 19.08.2001 mit der Bezeichnung
" Ablehnung der Stadt zu einer Aufwertung des Dortmunder Umweltpreises durch die IHK"

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch (Bürgerliste) folgende Zusatzfrage zu Protokoll:

Warum war die Stadt Dortmund noch nicht einmal bereit, mit der IHK ein Gespräch zum Umweltpreis zu führen und soll ich dem Sponsor – der sich freundlicherweise bereiterklärt hat – den Jugendumweltpreis um 2.500,00 DM auf 5.000,00 DM aufzustocken ebenfalls mitteilen, dass dieses finanzielle Engagement vom Oberbürgermeister ebenfalls nicht gewünscht wird.

Die Beantwortung der Nachfrage erfolgt schriftlich.


3.16 Anfrage der Bürgerliste vom 19.08.2001 mit der Bezeichnung
" Umweltpädagogik mit Kindern in Dortmund"

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


3.17 Anfrage der Bürgerliste vom 19.08.2001 mit der Bezeichnung
" Biotopzerstörung durch Wegebau im Salinger Wald - Teil 3"

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Zusatzfrage zu Protokoll:

Ist es rechtlich möglich, mit Ersatzgeldern Wanderwege zu finanzieren und ist dass die zukünftige Praxis der Stadtverwaltung wie mit Geldern für den ökologischen Ausgleich umgegangen wird.

Die Beantwortung der Nachfrage erfolgt schriftlich.


3.18 Verkehrserschließung Konzerthaus
(Drucksache Nr.: 00979-01)

Zust. StA 61

Der oben angeführte Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.19 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung der Stubengasse
(Drucksache Nr.: 01077-01)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.08.01 vor:

Der Rat der Stadt beschließt, bei der Finanzposition (FiPo) 6150 9511 0221 (Städtebauliche Maßnahme nördliche City) für das HJ 2001 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 403.000,00 DM und die Abdeckung dieser Verpflichtungsermächtigung im HJ 2002 durch Umschichtung innerhalb des Vermögenshaushaltes.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung der Stubengasse mit einem Kostenaufwand von 403.000,00 DM (1. Bauabschnitt) und beauftragt die Verwaltung, in einem 2. Bauabschnitt die Teilüberdachung der Stubengasse zu planen und dafür einen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, bei der Finanzposition (FiPo) 6150 9511 0221 (Städtebauliche Maßnahme nördliche City) für das HJ 2001 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 403.000,00 DM und für das HJ 2002 eine zusätzliche Ausgabeermächtigung in Höhe von 403.000,00 DM vorzusehen.

Deckungsvorschlag HJ 2002:
Mehreinnahmen FiPo 6150 3611 0221 - Landeszuschuss - 169.000,00 DM
Minderausgaben FiPo 8800 9321 001 - Grunderwerbsprogramm - 134.000,00 DM
Minderausgaben im Budget StA 66 (Abwicklung über
Veränderungsliste) 100.000,00 DM






3.20 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2001
mit der Bezeichnung " Schadstoffsanierung an Dortmunder Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen"

Der oben angeführte Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.21 Europaweiter Aktionstag ”In die Stadt - ohne mein Auto” am 22. September 2001

Zust. StA 61

Hinsichtlich der in dem Schreiben vom 05.09.2001 seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus gestellten Frage, ob OB Dr. Langemeyer die entsprechende europäische Charta unterzeichnet habe, erklärte dieser, dass er sich nicht in der Lage gesehen habe, dieses ohne einen entsprechenden Ratsbeschluss zu tun, da dieser letztendlich weitreichende Eigenverpflichtungen der Stadt Dortmund auslösen würde.

Im weiteren Verlauf der Diskussion gab Rm Stanko folgende Erklärung zu Protokoll:

Herr Oberbürgermeister Dr. Langemeyer, meine Damen und Herren,

man will sich hier in Dortmund also einem Projekt anschließen, das völlig kontraproduktiv für eine moderne Gesellschaft ist. “In die Stadt – ohne mein Auto”?. Gegen den autofreien Tag sprechen geringere Steuereinnahmen, weniger Einkaufsqualität, nur Kleinprodukte können eingekauft und aus der Stadt transportiert werden, Benachteiligung Behinderter, alter und kranker Menschen, selbst Pfarrer und Priester haben Befürchtungen, dass die Gotteshäuser noch leerer oder ganz leer bleiben werden. Die Einzigen die sich freuen und dass haben sie auch schon verkündet ist die Vereinigung der Taschendiebe, denn: “unsere Sparte brummt, wenn Bahnen und Busse voll sind, endlich denken Dortmunder Politiker auch mal an uns. Spaß bei Seite, meine Damen und Herren, ganz im Gegenteil müssen wir die Autofahrer fördern, denn wir wollen eine moderne, d. h. mobile Gesellschaft sein. Wir müssten also im Gegenteil den Trend zum Zweitauto fördern und unermüdlich diejenigen unterstützen, die Geld in unsere Kassen bringen und nicht jene, die auf Steuerzahlerkosten Bahn und Bus fahren. Das, meine Damen und Herren, wäre ein richtige Weg. Und kommen Sie nicht mit dem Argument des Umweltschutzes. In anderen Bereiche, siehe Vielflieger Scharping oder Militäreinsätze in anderen Ländern, bis hin zur Verwendung uranangereicherter Munition, kommt es den Vertretern der etablierten Parteien überhaupt nicht auf Umweltschutz an. Lehnen Sie also mit uns, den Vertretern der Deutschen Volksunion, diesen Unsinn eines autofreien Tages in Dortmund ab. Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus begrüßte Rm Kröger-Brenner die in der Verwaltungsvorlage dargestellten Aktivitäten der Stadt Dortmund.

Weiterhin brachte Sie zum Ausdruck, dass Ihre Fraktion es begrüßen würde, wenn OB Dr. Langemeyer die angesprochene Charta unterzeichnen würde.

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.



Zu Ziffer 4

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -
Zu Ziffer 5

Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 6

Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer7

Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 8

Schule

8.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstraße 155,
Dortmund-Innenstadt-West
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung
- zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit -
(Drucksache Nr.: 01271-01)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -

Zust. StA Städt. Immobilienwirtschaft

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt folgende, vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene
D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g :
Der Rat der Stadt beschließt, die Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstr. 155, Dortmund-Innenstadt-West, mit Mehraufwendungen von 1.800.000,00 DM. Damit betragen die Gesamtkosten 5.800.000,00 DM.
Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets durch Deckung bei laufenden Maßnahmen sichergestellt.







Zu Ziffer 9

Kinder und Jugend

9.1 Neueinrichtung von 22,15 Stellen
(Drucksache Nr.: 01383-01)

Zust. StA 51

Der oben angeführte Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.



Zu Ziffer 10

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH (CMG)
hier: 1. Sachstandsbericht; 2. Finanzierung; 3. Wahl eines weiteren Beiratsmitgliedes
(Drucksache Nr.: 01300-01)

Zust. StA 20

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis
2. Als städtischer Finanzierungsanteil an den Aktivitäten der CMG werden für die Jahre ab 2002 maximal 700.000 DM pro Jahr vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt a) in Höhe von 520.000 DM über den städt. Haushalt (HH-Stelle: 7912.7152.0000); und b) in Höhe von 140.000 DM (ohne Umsatzsteuer) über Finanzbeiträge bzw. Leistungsentgelte städtischer Tochtergesellschaften.
3. Der Rat der Stadt Dortmund benennt als weiteres Mitglied für den Beirat der CMG in Abstimmung mit den städtischen Tochtergesellschaften den Leiter der Unternehmenskommunikation der DEW GmbH, Herrn Albert Herzmann.
















10.2 Finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund an der Errichtung des "größten Weihnachtsbaumes" 2001 in der City
(Drucksache Nr.: 01111-01)

Zust. StA 03

Die von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus mit Schreiben vom 04.09.01 gewünschte Stellungnahme zum oben angeführten Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor. Die nachfolgende Diskussion zum oben angeführten Tagesordnungspunkt machte zum wiederholten Mal die kontroversen Meinungen hinsichtlich der Errichtung des “größten Weihnachtsbaumes” deutlich.

Der Rat der Stadt fasst darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt einer Mitfinanzierung des "größten Weihnachtsbaumes" 2001 in Höhe von maximal
174.000 DM zu und beschließt, dass die Stadt Dortmund sich nicht an evtl. Mehrkosten, die durch
den jeweiligen Standplatz entstehen, beteiligen wird.

Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, den Betrag außerplanmäßig bereitzustellen.


10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 01231-01)

Zust. StA 20

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von

a) den bewilligten Mehrausgaben für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2001 in Höhe von 4.501.963,89 DM
b) den im 2. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.900.000 DM.


10.4 Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e. V.
hier: Neufestsetzung des Betriebskostenzuschusses
(Drucksache Nr.: 01318-01)

Zust. StA 03

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt einer Reduzierung des Betriebskostenzuschusses an den Dortmunder Verkehrsverein auf 624.271 DM für die Jahre 2002 bis 2006 zu.



Zu Ziffer 11

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verein "Ruhr-Forschungsinstitut
für Innovations- und Strukturpolitik e. V. - RUFIS"
(Drucksache Nr.: 01195-01)

Zust. StA 02

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Mitgliedschaft im Verein "Ruhr-Forschungsinstitut für Innovations- und Strukturpolitik e. V. - RUFIS" zum nächstmöglichen Zeitpunkt (31.12.2003) zu kündigen.


11.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.07.2001
mit der Bezeichnung "Standort des Wochenmarktes"

Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus erläuterte Rm Frebel den zum oben angeführten Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag, wonach u. a. der Rat der Stadt an seiner Zusage festhalten solle, den Hansaplatz dauerhaft als Standort für den Dortmunder Wochenmarkt zu erhalten und außerdem angeregt werde, wesentliche Teile des Dortmunder Weihnachtsmarktes auf den Friedensplatz zu verlagern. Seiner Auffassung nach könne durch den vorgelegten Antrag eine Lösung im Sinne aller Beteiligten herbeigeführt werden.

Im weiteren Verlauf der Diskussion brachten Bm Miksch (CDU) bzw. Rm Zupfer (SPD) zum Ausdruck, dass ihre Fraktionen an der Entscheidung des Rates der Stadt vom 01.03.2001 festhalten, wonach der Wochenmarkt für die Zeit des Weihnachtsmarktes auf den Friedensplatz verlegt werden solle. Insofern werde man auch den seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag ablehnen.

Der Rat der Stadt lehnt darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 04.09.01 ab:

1. Der Rat hält an seiner Zusage fest, den Hansaplatz dauerhaft als Standort für den Dortmunder Wochenmarkt zu erhalten.
2. Der Rat spricht sich dafür aus, den Dortmunder Weihnachtsmarkt bis zum Friedensplatz auszudehnen.
3. Auf dem Friedensplatz sollen das Weihnachtsdorf, die Veranstaltungsbühne sowie die Kinderachterbahn (jetziger Standort: hinter der Reinoldikirche), sowie der Weihnachtsbaum (sofern mehrheitlich gewünscht) untergebracht werden. Die Verlagerung von Ständen auf den Friedensplatz erfolgt primär unter dem Gesichtspunkt der Beseitigung von derzeitigen Engpässen.
4. Unter Berücksichtigung der in diesem Jahr notwendigen Baustellenverkehre werden die Fußgängerbeziehungen vom Alten Markt zum Hansaplatz so organisiert, dass Gefahrenpotentiale minimiert und Belästigungen soweit wie möglich reduziert werden.





11.3 Bestellung eines Mitglieds für den Vorstand der Stadtsparkasse Dortmund
(Drucksache Nr.: 01258-01)

Zust. StA 01

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bestellung von Herrn Norbert Wolf, geboren am 1. Juli 1954, wohnhaft in 83209 Priem am Chiemsee, Renkenweg 8, zum Mitglied des Vorstandes der Stadtsparkasse Dortmund ab 1. Juli 2002 durch den Verwaltungsrat.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Carl (CDU) nicht teil.


11.4 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Ehrennadel
(Drucksache Nr.: 01107-01)

Zust. StA 01

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Herrn Hans Klüting nach § 5 der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund mit der Ehrennadel auszuzeichnen.


11.5 Nachwahl eines Mitgliedes der "Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk e.V."
(Drucksache Nr.: 01384-01)

Zust. StA 02

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt Frau Doris Zerber-Menze als Mitglied der “Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Dortmund e.V.”.


11.6 a Vorschlag der Bürgerliste vom 19.08.2001 mit der Bezeichnung "Chaos-Tage"
b Anfrage der Bürgerliste vom 22.08.2001 mit der Bezeichnung “Cottbus verbietet Veranstaltung 'Chaos-Tage'.Warum Dortmund nicht?"
Nachdem Rm Münch seine Auffassung zu der oben angeführten Thematik dargelegt hatte, machten OB Dr. Langemeyer sowie StK Pehlke dem Rat der Stadt deutlich, dass das Handeln der Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit angemessen und richtig war.
Im übrigen lag die von der Bürgerliste gewünschte Stellungnahme der Verwaltung den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.






11.7 Anfrage der DVU vom 21.08.2001 mit der Bezeichnung "Orientalisierung Dortmunds"

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20.45 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.


Der Oberbürgermeister




Dr. Langemeyer Gerszewski
Ratsmitglied


Der Oberbürgermeister
In Vertretung





Wendzinski Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer



- 23 -


01 Dortmund, 24.09.01
F 2 20 11

N i e d e r s c h r i f t

über die 18. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 06. September 2001, 15.00 Uhr

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1





Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 74 von z. Z.
82 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen
nicht teil:
Rm Böhm CDU
Rm Brunstein CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Frank CDU
Rm Jostes CDU

Rm Garcia SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Siemund SPD



Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR’in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
Herr Dr. Küpper
StORR’in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StOVR Feuler











T A G E S O R D N U N G




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 28.06.2001


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Alt-OB Samtlebe
(Drucksache Nr.: 01338-01)

2.2 a Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2002, des Entwurfes der Finanzplanung 2001 - 2005 sowie des Entwurfes des Haushaltssicherungskonzeptes 2002
(Drucksache Nr.: 01269-01)

b Resolution zur Gemeindefinanzreform
(Drucksache Nr.: 01361-01)

2.3 a Kursbestimmung Dortmund 2010
- Diskussion -

b Leitbilder zur Sozial- und Familienpolitik in Dortmund:
"Solidarische und beteiligungsorientierte Stadt Dortmund"
- Die Vorlage wird nachgereicht -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Landschaftsplan DO-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss,
Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
(Drucksache Nr.: 00386-01)

3.2 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2000
(Drucksache Nr.: 00994--01)

3.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Kostenerhöhung für die Neugestaltung Reinoldistraße
(Drucksache Nr.: 01172-01)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -


3.4 Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000
(Drucksache Nr.: 01132-01)

3.5 Delegation von Zuständigkeiten des Rates auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in Angelegenheiten der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 01153-01)

3.6 Konzept für einen attraktiven ÖPNV für die Region und das Oberzentrum Dortmund (KARO)
hier: Vorlage des Entwurfs des Schlussberichtes
(Drucksache Nr.: 00999-01)

3.7 Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
(Drucksache Nr.: 01235-01)

3.8 Bauleitplanung;
108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei - und Änderung Nr. 6 des
B-Plans 177 - Kronenbrauerei Nord -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung;
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177
(Drucksache Nr.: 01175-01)

3.9 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 -Kronenbrauerei Süd - und teilweise Änderung des
B-Planes 169
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00504-01)

3.10 Bebauung des Platzes von Rostow am Don
Verfahren und beabsichtigte Einziehung des Platzes
(Drucksache Nr.: 01329-01)

3.11 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01356-01)

3.12 Bildung eines Gestaltungsbeirates
- Berufung der Mitglieder
- Festsetzung des Entgeltes
(Drucksache Nr.: 01357-01)

3.13 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00973-01)

3.14 Anfrage der DVU vom 11.08.2001 mit der Bezeichnung
" Die Straßenbahn im Dortmunder Osten II"



3.15 Anfrage der Bürgerliste vom 19.08.2001 mit der Bezeichnung
" Ablehnung der Stadt zu einer Aufwertung des Dortmunder Umweltpreises durch die IHK"

3.16 Anfrage der Bürgerliste vom 19.08.2001 mit der Bezeichnung
" Umweltpädagogik mit Kindern in Dortmund"

3.17 Anfrage der Bürgerliste vom 19.08.2001 mit der Bezeichnung
" Biotopzerstörung durch Wegebau im Salinger Wald - Teil 3"

3.18 Verkehrserschließung Konzerthaus
(Drucksache Nr.: 00979-01)

3.19 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung der Stubengasse
(Drucksache Nr.: 01077-01)

3.20 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2001
mit der Bezeichnung " Schadstoffsanierung an Dortmunder Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen"

3.21 Europaweiter Aktionstag ”In die Stadt - ohne mein Auto” am 22. September 2001

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -


5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -


6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -


7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -


8. Schule

8.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstraße 155,
Dortmund-Innenstadt-West
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung
- zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit -
(Drucksache Nr.: 01271-01)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -


9. Kinder und Jugend

9.1 Neueinrichtung von 22,15 Stellen
(Drucksache Nr.: 01383-01)


10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH (CMG)
hier: 1. Sachstandsbericht; 2. Finanzierung; 3. Wahl eines weiteren Beiratsmitgliedes
(Drucksache Nr.: 01300-01)

10.2 Finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund an der Errichtung des "größten Weihnachtsbaumes" 2001 in der City
(Drucksache Nr.: 01111-01)

10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 01231-01)

10.4 Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e. V.
hier: Neufestsetzung des Betriebskostenzuschusses
(Drucksache Nr.: 01318-01)


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verein "Ruhr-Forschungsinstitut
für Innovations- und Strukturpolitik e. V. - RUFIS"
(Drucksache Nr.: 01195-01)

11.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.07.2001
mit der Bezeichnung "Standort des Wochenmarktes"

11.3 Bestellung eines Mitglieds für den Vorstand der Stadtsparkasse Dortmund
(Drucksache Nr.: 01258-01)

11.4 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Ehrennadel
(Drucksache Nr.: 01107-01)

11.5 Nachwahl eines Mitgliedes der "Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk e.V."
(Drucksache Nr.: 01384-01)

11.6 a Vorschlag der Bürgerliste vom 19.08.2001 mit der Bezeichnung "Chaos-Tage"
b Anfrage der Bürgerliste vom 22.08.2001 mit der Bezeichnung “Cottbus verbietet Veranstaltung 'Chaos-Tage'. Warum Dortmund nicht?"





11.7 Anfrage der DVU vom 21.08.2001 mit der Bezeichnung "Orientalisierung Dortmunds"



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.05 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm’in Wendzinski die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.


Zu Ziffer 1

Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Gerzewski (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt
2.2 c 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2001
erweitert.

Darüber hinaus verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die Punkte

3.18 Verkehrserschließung Konzerthaus

3.20 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus vom 22.08.01 mit der Bezeichnung “Schadstoffsanierung an Dortmunder Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen”

9.1 Neueinrichtung von 22,15 Stellen

von der Tagesordnung abzusetzen.







Der von Rm Schneckenburger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) gestellte Antrag, den Punkt

11.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus von 20.07.01
mit der Bezeichnung “Standort des Wochenmarktes”
als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln, wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses abgelehnt.
Unter Einbeziehung der genannten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 28.06.2001

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates der Stadt am 28.06.2001.



Zu Ziffer 2

Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Alt-OB Samtlebe
(Drucksache Nr.: 01338-01)

OB Dr. Langemeyer wies zunächst darauf hin, dass gem. § 34 GO NW für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Alt-OB Samtlebe eine 2/3 Mehrheit des Rates der Stadt erforderlich sei.

Anschließend gab Rm Stanko (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

auch die Gruppe der Deutschen Volksunion begrüßt die Beantragung der Ehrenbürgerschaft an den Alt-OB Samtlebe. Herr Samtlebe ist ein lebendiger Beweis dafür, dass es Menschen gibt, die viel für ihre Heimat und deren Bevölkerung tun und tun können, obwohl sie früher bei der Waffen SS gedient haben.

Der Rat der Stadt fasst darauf hin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt verleiht Herrn Alt-Oberbürgermeister Günter Samtlebe gem. § 34 Abs. 1 GO NW das Ehrenbürgerrecht der Stadt Dortmund.


Anschließend übernahm Bm’in Wendzinski die Leitung der Sitzung.






2.2 a Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2002, des Entwurfes der Finanzplanung 2001 - 2005 sowie des Entwurfes des Haushaltssicherungskonzeptes 2002
(Drucksache Nr.: 01269-01)

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2002 sowie die Entwürfe der Finanzplanung 2001 – 2005 sowie das Haushaltssicherungskonzept 2002 wurden von OB Dr. Langemeyer sowie StK Pehlke in den Rat der Stadt eingebracht.

Die entsprechenden Reden lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor und sind der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Anschließend übernahm OB Dr. Langemeyer wiederum die Leitung der Sitzung.

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Reppin, dass seine Fraktion gegen die in Punkt 2 enthaltene Selbstbindung sei, da hierdurch die anstehenden Haushaltsberatungen zu sehr eingeschränkt seien. OB Dr. Langemeyer schlug darauf hin vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu modifizieren, dass diese Selbstbindung “in der Regel” gelten sollte. Hierdurch sei seiner Meinung nach die Möglichkeit gegeben, dass der Rat der Stadt letztendlich selbst entscheide, ob er von dem vorgegebenen Grundsatz abweichen wolle.

Der Rat der Stadt fasst darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2002 und den
Entwurf der Finanzplanung 2001-2005 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an
die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt als Selbstbindung, dass sich die Beschlüsse der
Bezirksvertretungen und Ausschüsse im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Regel nur innerhalb der finanziellen Grenzen des Haushaltsplanentwurfes einschließlich der Finanzplanung 2003-2005 bewegen dürfen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2002
zur Kenntnis und überweist diesen zur Beratung an die zuständigen Gremien.

4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass für die ab 01.01.2002 nach dem
Neuen Kommunalen Finanzmanagement bewirtschaftenden Stadtämter des Dezernats 1
am 08.11.2001 ein Neuer Kommunaler Haushaltsplan (NKH) eingebracht wird und für
diese Bereiche Haushaltsberatungen ausschließlich auf der Basis des NKH 2002 erfolgen.

5. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die Entwürfe des kameralen Haus-
haltsplans und des Neuen Kommunalen Haushaltsplans 2002 sowie des Haushaltssiche-
rungskonzeptes nicht mehr in DM sondern in Euro eingebracht werden.


b Resolution zur Gemeindefinanzreform
(Drucksache Nr.: 01361-01)

Neben der oben angeführten Verwaltungsvorlage lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt Resolutionsentwürfe aller im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen vor.

Die diesbezügliche Diskussion machte deutlich, dass es zu mindestens unter denen im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen einen Konsens zu den Resolutionen der SPD-Fraktion vom 05.09.2001, der CDU-Fraktion vom 06.09.2001 sowie hinsichtlich des Punktes 2 der Resolution der Fraktion Bündnsi 90 / Die Grünen im Rathaus vom 06.09.01 gibt.
In der diesbezüglichen Diskussion gab Rm Stanko (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

Herr Dr. Langemeyer, mehr als eine ¾ Stunde redeten Sie. Dabei war ihre Rede geprägt von Hilflosigkeit und Konzeptlosigkeit. Nur warum sagten Sie das nicht. Kurz und knapp hätten Sie konstatieren können:

1. Unsere bisherige Politik war eine, die uns in eine Sackgasse führte und aus der es durch unsere Politik keinen Ausweg gibt.
2. Wir sind mehr als total pleite. Egal ob in DM oder in EURO.
3. Meine politische Handlungsunfähigkeit will ich dadurch verdeutlichen, dass ich jedem Themenfeld Priorität oder besondere Priorität einräume, was grammatikalisch gar nicht geht, aber kein Ziel wird von mir wirklich präferiert, sondern ich verzettele mich lieber. Und darüber hinaus haben wir sowieso kein Geld.

So kurz und bündig hätten Sie uns ihre Sichtweise darbringen können und jeder hätte Ihre Botschaft verstanden. Nämlich, keine Perspektive aber auch wirklich keine.

Weiterhin gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Ihre letzten Ausführungen, Herr Oberbürgermeister, höre ich wirklich sehr gerne, dass zumindest die Jugendarbeit unter diesen Kürzungen nicht darunter leiden soll. Wir haben hier in Dortmund tatsächlich einige Probleme, ob das Neo Nazis oder gewaltbereite Punker sind, und da ist die Jugendarbeit, Kulturarbeit und die Sportarbeit ganz wichtig und deshalb hoffe ich auch, dass Sie sich in diesem Gremium weiter dafür einsetzen werden.
Was die generelle Diskussion angeht habe ich aber manchmal den Eindruck, dass Sie geradezu so tun, als wenn dieses Finanzproblem auf einmal plötzlich vom Himmel gefallen ist, obwohl doch schon seit sehr langer Zeit abzusehen war, dass es vom Bund und auch vom Land weniger Geld geben wird. Herr Oberbürgermeister Sie haben ja jetzt erst Ihre Kursbestimmung 2010, ich hätte mir schon eine gewünscht fürs Jahr 2002. Denn anstatt vor langer Zeit sich auf die Mindereinnahmen vorzubereiten und dann entgegenzusteuern, wird hier in Dortmund mit städtischen Geldern noch herumgeaast, anstatt eine sparsame Haushaltsführung zu machen. Ich erinnere nur an das, ja bis in die jüngste Vergangenheit, es ging vom Rathaus bis zum Konzerthaus. Sie geben das Geld aus dem Vollen aus, obwohl wir alle wissen, wie knapp die Gelder sind. Ich möchte das einfach einmal mit dem Sterntalermärchen vergleichen. Nachdem Sie alles ausgegeben haben, kommen Sie mir jetzt ziemlich hilflos vor und hoffen sich ja nackt und nur noch mit einem Hemd wie der Sterntaler bekleidet sich hinzustellen und zu hoffen, dass das Geld vom Himmel fällt. Und dieses Geld kann ja eigentlich nur vom Himmel fallen, wenn sie tatsächlich die Gemeindefinanzreform novelliert bekommen, die tatsächlich die Städte, Kommunen, Gemeinden wieder stärker finanziell beteiligt.
Aber eines ist hier ganz klar. Trotz Ihrer guten landes- und bundespolitischen Kontakte, es sind letztendlich auch Ihre Abgeordneten die das entscheiden. Es sind der Ministerpräsident, es sind SPD, es sind CDU-Abgeordnete. Und ich denke, Sie müssen Ihren Leuten doch einfach nur klar machen, was für eine Bedeutung das Ruhrgebiet hat, auch als bevölkerungs- und dichtbesiedelster Raum. Letztendlich stehen irgendwann auch wieder Wahlen an und wenn Sie für die Bürger letztendlich nichts mehr in den Städten leisten können, Herr Oberbürgermeister, dann stimmt auch die Kursbestimmung 2010 nicht. Wir brauchen Geld für die Jugendarbeit, wir brauchen Geld für die Kulturarbeit, für die Sportförderung und deshalb denke ich, beginnt tatsächlich für mich die Demokratie und auch das Geldausgeben auf der untersten Ebene, auf der kommunalen Basis. Auch Ihre Sache mit der Arbeitsgruppe bundesweit erinnert mich schon so ein bisschen daran, dass, wenn man nicht mehr weiter weiß, gründet man einen Arbeitskreis, aber vielleicht bringt es ja doch den erforderlichen Erfolg, dass wir hier in Dortmund und auch in den anderen Gemeinden wieder über mehr Mittel verfügen können.

Die öffentliche Sitzung des Rates wurde darauf hin von 17.10 Uhr bis 17.45 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Anschließend fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
a) Antrag der SPD-Fraktion vom 06.09.01

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Oberbürgermeister auf, sich gemeinsam mit dem Städtetag NW vehement gegen beabsichtigte Kürzungen des Landes im Jugendbereich zu wenden, die die vorhandene Infrastruktur der Städte und Gemeinden bedrohen.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung, alle Landtagsfraktionen und die Dortmunder Landtagsabgeordneten auf, diese zusätzlichen finanziellen Einschnitte für die Haushalte der Kommunen zu verhindern.
Die Verwaltung wird aufgefordert, in einer gesonderten Vorlage die Finanzbeziehungen bzw. die Verflechtungen der Haushalte des Landes und der Stadt Dortmund darzustellen. Dazu gehört auch, die ausschließlich durch Landesmittel getragenen Projekte zu benennen. Die Aufstellung soll bei den anstehenden Haushaltsberatungen für eine größere Transparenz der Beratungen sorgen und zur besseren Einschätzung von finanziellen Risiken beitragen.
b) Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 06.09.01 (Punkt 2)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Das Land wird aufgefordert, die Zuschüsse für die kommunalen Jugendzentren in vollem Umfang aufrechtzuerhalten.
c) Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2001

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Gemeindefinanzreform sofort
Die Konsolidierungsbemühungen des Landes werden zu erheblichem Anteil auf dem Rücken der Gemeinden erreicht. Um rund 350 Millionen DM sollen für das kommende Jahr die Geldmittel für NRWs Städte und Gemeinden reduziert werden. Bei zurückgehendem eigenem Steueraufkommen für die Erledigung der Aufgaben der gemeindlichen Selbstverwaltung aber sind die Städte und Gemeinden auf eine gerechte und verlässliche Verteilung der gesamten Steuereinnahmen angewiesen.
Eine Reform der Gemeindefinanzierung ist deshalb dringend geboten. Der Landtag wird aufgefordert, diese Reform unverzüglich selbst für die eigenen Bereiche in Gang zu setzen. Der Bundestag wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für die Gemeindefinanzierung zugunsten der Kommunen noch in dieser Wahlperiode zu verändern.
d) Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 06.09.2001 (Punkt 1)
Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus ab:
Der Bund wird aufgefordert, für den Zeitraum bis zur Verabschiedung einer Gemeindefinanzreform, die die oben genannten Eckpunkte berücksichtigt, ein mehrjähriges Sonderprogramm zur Stärkung der Finanzkraft der Ruhrgebietskommunen aufzulegen. Vor dem Hintergrund der Erwartung künftiger Einnahmerückgänge und andauernder struktureller Finanzdefizite ist ein solches Sonderprogramm zur Aufrechterhaltung der kommunalen Daseinsvorsorge absolut erforderlich.
e) Verwaltungsvorlage vom 27.08.2001
Unter Einbeziehung der oben angeführten beschlossenen Resolutionen fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Finanz- und Innenministerien des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalens sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestages und des nordrhein-westfälischen Landtages auf, umgehend eine Gesetzesinitiative für eine grundlegende Gemeindefinanzreform zu ergreifen.

Eine isolierte Debatte der Gewerbesteuer wird abgelehnt. In einer umfassenden Gemeindefinanzreform sind alle Steuerarten zu betrachten. Die Gemeindefinanzreform sollte folgende Eckpunkte umfassen:

- Die frühzeitige Beteiligung der Gemeinden an allen Staatsverträgen, Gesetzesentwürfen und Rechtsverordnungen, die das Recht der kommunalen Selbstverwaltung gem. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 78, 79 der Landesverfassung NRW berühren.

- Die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips (Verknüpfung von Einnahmen/Zuweisungen und Ausgaben/Aufgaben bei derselben Gebietskörperschaft).

- Die zwingende Überprüfung aller Steuerarten und Ausgaben der Gemeinden (z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt, örtlicher und überörtlicher Träger, Solidarpakt und ähnliches), da eine isolierte Betrachtung einzelner Steuerarten (Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer u. a.) für eine Neubeurteilung der Gemeindefinanzierung nicht ausreicht.

- Die Berücksichtigung der Steuerkraft einer Gemeinde bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung muss sich zeitnah an der tatsächlichen Steuerkraft orientieren, um Periodensprünge zu vermeiden.

- Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung ist eine stärkere Berücksichtigung von zentralen Funktionen einzelner Gemeinden für das Umland (z. B. durch Kultur-, Sport-, Freizeit und Bildungseinrichtungen) notwendig. In diesem Sinne muss der “Zentralitätsansatz” gestärkt werden.

Der Bund wird aufgefordert sofort eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die alternative Modelle entwickelt und deren finanzielle Auswirkungen - insbesondere für die Gemeinden - bestimmt. An dieser Arbeitsgruppe sind neben Vertretern des Bundes auch Vertreter der Länder und Gemeinden zu beteiligen. Diese Arbeitsgruppe soll Vorschläge unterbreiten, wie eine bessere Finanzausstattung der Gemeinden erreicht werden kann.



2.2 c 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 01366-01)

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den beigefügten Entwurf der 1. Nachtragssatzung für
das Haushaltsjahr 2001 zur Kenntnis und überweist diesen zur Beratung an die zuständigen
Gremien.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Terminplan für die Aufstellung des 1. Nachtrags-
haushaltsplanes zustimmend zur Kenntnis.


2.3 a Kursbestimmung Dortmund 2010
- Diskussion -

Die Erklärungen von Rm Sohn (SPD), Rm Schneckenburger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus), Rm Münch (Bürgerliste), Rm Hovermann (CDU) sowie OB Dr. Langemeyer sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.


Während der oben angeführten Diskussion übernahm Bm’in Wendzinski zwischenzeitlich die Leitung der Sitzung.


b Leitbilder zur Sozial- und Familienpolitik in Dortmund:
"Solidarische und beteiligungsorientierte Stadt Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01416-01)

Zust. StA 5 Dez.

Nachdem die Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt kurz andiskutiert wurde, verständigte sich der Rat der Stadt einvernehmlich darauf, diesen sowie folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 04.09.2001 an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen.

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 04.09.2001

Der Rat begrüßt die Leitbildentwicklung in der Sozial- und Familienpolitik und unterstützt das EU-Projekt “Aktivierende Sozialberichterstattung in Dortmund” der Sozialforschungsstelle. Der Rat beschließt, auf der Basis der vorliegenden Leitbildentwicklung bis zur Sommerpause 2002 zu einer abschließenden Beschlussfassung über das Leitbild einer "solidarischen und beteiligungsorientierten Stadt Dortmund” zu kommen. In diesem Verfahren wird die Beteiligung aller für die Entwicklung eines solchen Leitbildes wichtigen gesellschaftlichen Akteure sowie die Einbeziehung von BürgerInnen sichergestellt.










Zu Ziffer 3

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Landschaftsplan DO-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss,
Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
(Drucksache Nr.: 00386-01)

Zust. StA 60

Hierzu gab Rm Münch (Bürgerliste) folgende Erklärung zu Protokoll:

Meine Damen und Herren,

Jetzt ist der Antrag dran, den ich eben schon gestellt habe aber eben aus Kooperationsbereitschaft dann zurückgezogen habe, um ihn jetzt hier zu behandeln. Durch diesen Antrag, der wirklich nur einen als Prüfauftrag darstellt, wird weder das Landschaftsplanverfahren verzögert, noch werden irgendwelche Bebauungspläne oder Bauplanungen ungültig gemacht. Deshalb würde ich mich freuen, wenn Sie ihm zustimmen würden. Dann müsste ich nämlich jetzt auch keine große Rede halten. Wie sieht es damit nun aus.

OB Dr. Langemeyer: Also Herr Münch, keine Erpressung.

Ich hatte ja gehofft, Sie zu überzeugen, aber offenbar war das Zuckerbrot nicht gut genug. Dann kommt eben jetzt die Peitsche. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin stolz, stolz darauf, dass wir in Dortmund 47 % Grün haben und 7 % naturschutzwürdige Flächen. Ich kann mit Recht darauf stolz sein, denn schließlich habe ich in 20jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit auch mit dazu beigetragen, diese Bereiche zu erhalten. Sie wissen, dass ich dies bis ’99, bis Herr StR Sierau mir dann keine Genehmigung mehr für Artenschutzmaßnahmen erteilt hat, tun konnte. 7 % naturschutzwürdige Fläche in einer Großstadt sind einzigartig. Diesem ökologischen Reichtum wird der Landschaftsplan Dortmund-Süd leider nicht gerecht. Vor 21 Jahren gab es den Aufstellungsbeschluss. Ich glaube wir stehen damit einzigartig da, diesmal auf der negativen Seite, was hier die Plandauer angeht. Man könnte jetzt meinen, was lange währt wird endlich gut. Doch wenn Sie sich diesen Plan anschauen, ist das mitnichten so. 8 Jahre hat allein der Landschaftsplan Dortmund-Süd gebracht und dass, Herr StR Sierau, geht natürlich auch auf ihre Kappe, denn kein anderer Dezernent hat so lange für einen Landschaftsplan gebraucht wie Sie, allerdings war ihr Vorgänger ja auch noch daran beteiligt. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie den Landschaftsplan Dortmund-Süd nach ihrer Ernennung sofort zur Chefsache gemacht hätten. Aber Sie haben wohl zu viele Chefsachen “UFO, Phoenix-See, Brückstraßenviertel” aber die ökologischen Lebensgrundlagen in Dortmund, wären auch langsam einmal an der Reihe. Naturschutz und Landschaftsplanung werden in Dortmund immer noch stiefmütterlich behandelt. Sie haben nicht den Stellenwert, der Ihnen eigentlich auch vom Gesetz her zusteht. Naturschutz und der Erhalt von Freiflächen für die Naherholung haben besonders für die in der Großstadt lebenden Menschen und Tiere eine sehr große Bedeutung. Oftmals ist es erstaunlich, was für seltene Tier- und Pflanzenarten in Dortmund noch überlebt haben. Diese gilt es zu erhalten, damit künftige Generationen den Frosch nicht nur aus dem Märchenbuch kennen oder ins Sauerland fahren müssen, um einen Graureiher sehen zu können. Leider hat dies für die Dortmunder Ratsfraktionen bislang kaum eine Bedeutung gehabt, da diese sich vielmehr darum kümmern, wie auch das letzte Fleckchen Grün in Dortmund zugebaut werden kann. Nur so ist es zu erklären, dass die Landschaftsplanung in Dortmund so stiefmütterlich behandelt wird und es 20 Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss gedauert hat, bis jetzt endlich der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Neubürger gewinnen und Abwanderungen verhindern heißt neben der Wirtschaftsförderung vor allem: Erhalt eines gesunden, ökologischen Umfeldes mit ausreichend Grün und Freiraum, wo die Menschen sich wohlfühlen und gerne leben. Dies muss im wesentlichen durch den Landschaftsplan Dortmund-Süd garantiert werden. Leider stellt er sich nur als Resteverwertungsplan der Flächen dar, die die Flächennutzungs- und Bauleitplanung übrig gelassen haben. Das wichtigste ökologische Ziel – die Schaffung eines Biotopverbundsystems mit vernetzten Lebensräumen und der Erhalt der wertvollsten Biotope als Naturschutzgebiete – wird durch diesen Landschaftsplan noch nicht erreicht. Trotz allem sind vom Umweltamt bereits wichtige Biotopschutzmaßnahmen aus dem Landschaftsplan vorab realisiert worden wie z. B. die Schaffung neuer Feuchtbiotope am Höfelbach oder Pflegemaßnahmen im Wannebachtal.
Und ich sage es noch einmal – ich hatte ja gehofft mich eben schon deutlich genug ausgedrückt zu haben – für das Image der Stadt sind “Naturschutzgebiete, Naherholungsgebiete und die ökologische Aufwertung der Landschaft”, damit sich die Bürger und auch Neubürger hier wohlfühlen immens wichtig. Nun zum Inhalt. Zunächst noch ein Rückblick. Man wirft mir immer vor, ich würde immer nur kritisieren und würde also auch nicht die Verwaltung loben. Das tue ich durchaus, wenn es etwas zu loben gibt. Und deshalb ein Blick zurück in die Historie. Zu einem Plan, den ich auch damals mit Anregungen noch mit gestaltet habe, den Landschaftsplan Dortmund-Nord. Das war wirklich ein großer Wurf, den die Stadt Dortmund damals gemacht hat mit zahlreichen großflächigen Naturschutzgebieten. Deshalb kann man heute sagen: Der Dortmunder Norden ist tatsächlich ökologisch wertvoller, weil die Landschaftsplanung Nord sehr sehr rasch und sehr gute Arbeit gemacht hat. Dortmund-Mitte war dann auch noch o. k. Nur Dortmund-Süd bleibt hinter den Erwartungen, vor allem auch der Naturschutzverbände zurück. In der Tat, wer mir nicht zuhören will Herr Frebel, kann natürlich raus gehen. Er bleibt deutlich zurück und wird seinem Ziel, der Sicherung wertvoller ökologischer Flächen nicht gerecht. Ganz im Gegenteil. Ich habe einfach ein bisschen recherchiert und dass müsste Sie eigentlich entsetzen. Es sind nur einige wenige kleinflächige Naturschutzgebiete ausgewiesen und, und dass ist für mich der eigentliche Skandal, ursprünglich große Naturschutzgebiete, die geplant waren, Fürstenberg-Holz und Wannebachtal sind nicht nur verkleinert worden, sondern sie sind zurückgestuft worden als geschützte Landschaftsbestandteile. Und jetzt können Sie fragen, und wo ist denn da der Unterschied. Der Unterschied, den sieht man schon allein an dem Hinweisschild. Naturschutzgebiet – ein großes Schild Naturschutzgebiet – hier ist die Ökologie in Ordnung, geschützter Landschaftsbestandteil – ein so kleines Schild, was man kaum sehen kann – und dann hält sich da natürlich auch keiner dran. Das heißt, der Landschaftsplan Dortmund-Süd hat die ehemals etwa bei 2,1 % liegende Naturschutzgebietsfläche tatsächlich in Dortmund reduziert, weil es die Stadt versäumt hat, diese Flächen dauerhaft zu sichern, möglicherweise auch durch Ankauf. Es sind ja genug Gelder aus dem Ausgleichspool da, d. h. hier ist die Chance nicht genutzt worden ist mit dem Landschaftsplan Dortmund-Nord im Süden gleichzuziehen. Doch ein weiterer Aspekt, wo die Landschaftsplanung zurück bleibt, ist das Biotop-Management. Leider ist es in Dortmund oftmals noch die Politik eines konservierenden Naturschutzes, aber danach kümmern wir uns nicht mehr darum. Das ist schlichtweg falsch. Ohne regelmäßiges Biotop-Management, ohne Pflegemaßnahmen nützt die Ausweisung der Naturschutzgebiete überhaupt nichts. Denn das Artensterben geht dann auch weiter, wie ich gleich noch an einigen Beispielen zeigen werde.

Vor kurzem war ja in der Dortmunder Presse eine Veröffentlichungsreihe über die Dortmunder Naturschutzgebiete zu lesen und Sie haben dann vielleicht das eine oder andere erkannt wie Dortmunder Naturschutzgebiete teilweise von der Stadt einfach verkommen gelassen werden. Sie müssen sich nur die Naturschutzgebietsschilder mal anschauen. Wer Augen hat zum Sehen und dass ist mir ja im Umweltausschuss vorgeworfen worden, dass ich da irgendwas erzähle was gar nicht stimmt, der sollte doch einfach einmal in die Landschaft gehen. Suchen Sie die Gebiete doch einfach einmal selbst auf. Wer Augen hat zum Sehen muss sich in der Tat vor Ort die Naturschutzgebiete einfach einmal anschauen. Beschmierte Naturschutzgebietsschilder, die seit 10 Jahren nicht gesäubert oder ausgebessert worden sind. Welcher Bürger nimmt denn dann noch Naturschutz ernst, wenn die Schilder so aussehen. Teiche, wie im Naturschutzgebiet Mastbruch oder im Ölbachtal, die total verschlammt sind und umzukippen drohen und dann mein Gebiet, wo ich tatsächlich mein ehrenamtliches Engagement hier in Dortmund begonnen habe. Das Naturschutzgebiet Steinbruch-Schüren. Dem Naturschutzgebiet ist durch fehlende Schutzmaßnahmen nicht nur die Wasserfläche völlig zurückgegangen, nein sogar seltene Rote Liste Arten sind ausgestorben und dass muss man sich einfach einmal vorstellen, meine Damen und Herren, in einem Naturschutzgebiet, dass eigentlich dafür da ist, seltene Arten zu schützen, sterben Rote Liste Arten aus, weil die Umweltverwaltung zu spät und nur zaghaft oder fast gar keine Schutzmaßnahmen durchgeführt hat. Im Gegenteil, wenn man sich das überlegt, was für ein Theater gemacht worden ist, ob Kinder Kröten anfassen dürfen. Den Kröten passiert da nichts. Aber im Naturschutzgebiet sterben die Kröten aus.

Doch nun zum konstruktiven Teil: 8 Millionen DM Ersatzgelder sind da. Und diese Gelder sollten ausgegeben werden für den Ankauf von Flächen und für Pflegemaßnahmen in Naturschutzgebieten. Und was wird hier gemacht. Wir werden es dann gleich noch auf der Tagesordnung sehen. Wir finanzieren damit noch naturschutzzerstörende Wanderwege. Wie groß der Stellenwert des Arten- und Biotopschutzes in Dortmund ist, sieht man tatsächlich auch in dem personell umstrukturierten Umweltamt. Wir hatten einmal eine AG Arten- und Biotopschutz im Umweltamt. Die existiert jetzt nicht mehr. Und für ganz Dortmund sind nur 2 Personen für die gesamten praktischen Naturschutzmaßnahmen in Dortmund zuständig. Es gibt im Dortmunder Umweltamt nicht mehr einen einzigen Biologen. Ich meine, dass sind Zustände, die wir uns in einer Großstadt nicht erlauben können, vor allem wenn sie eben das für bare Münze nehmen: “Naturschutz als Imageförderung”. Wenn der Kämmerer schon das Umweltamt auflösen will, beweist dies nur, dass der Natur- und Umweltschutz im Verwaltungsvorstand keine Lobby hat. Was wir brauchen, das ist ein eigenständiges Umweltdezernat. Wie soll denn der Dezernent, der derzeit auch den Part des Umweltdezernenten einnimmt, der Freiflächen verplant auch gleichzeitig für den Freiraumschutz zuständig sein. Ich wünsche mir einen Umweltdezernenten, der sich so engagiert und akribisch für den Freiraumschutz einsetzen tut wie Herr Stadtrat Fehlemann die für das Bauen und Verbauen in Dortmund tut. Kurz, was ich mir wünsche ist so eine Art Öko-Fehlemann, der in Dortmund den Naturschutz nach vorne bringt. Und damit komme ich jetzt zu dem Antrag: Das neue Image, die sympathische Großstadt im Grünen, eine Großstadt mit 7 % naturschutzwürdiger Fläche wo gibt es das, darauf können wir stolz sein und dass heißt wir tun nicht nur etwas für den Artenschutz, sondern auch was für die Imageförderung. Es ist lediglich ein Prüfauftrag. Prüfen Sie das doch einfach einmal. Mich wundert es, dass es noch keiner gemacht hat und ich sage es noch mal: Was der Oberbürgermeister schreibt, dass der Prüfauftrag dazu führen würde, dass das bestehende Verfahren verzögert wird ist nicht richtig. Es ist ein Prüfauftrag, der sich quasi an den Satzungsbeschluss anschließt und quasi künftige Verfahren eröffnet. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesem Antrag zustimmen würden. Wenn nicht, stelle ich ihn in drei Jahren noch einmal.


Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus brachte Rm Kröger-Brenner zum Ausdruck, dass ihre Fraktion dem Landschaftsplan Dortmund-Süd zustimmen werde, obwohl sicherlich an der einen oder anderen Stelle noch Nachbesserungsbedarf notwendig sei. Auch zustimmen werde man dem von Rm Münch (Bürgerliste) vorgelegten Zusatzantrag, da auch ihre Fraktion diesen als Art Prüfauftrag betrachte.

Außerdem erklärte Rm Kröger-Brenner (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus), dass es ihrer Fraktion sehr wichtig sei, dass der vorliegende Landschaftsplan Dortmund-Süd eine Grundlage für die anstehenden Beratungen des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund sei.

Auf Seiten der CDU-Fraktion bzw. der SPD-Fraktion machten die Ratsmitglieder Jung und Harnisch deutlich, dass ihre Fraktionen dem Landschaftsplan Dortmund-Süd zustimmen werden. Ablehnen werde man jedoch den von Rm Münch (Bürgerliste) gestellten Zusatzantrag, in der man ohnehin bei der Beratung des neuen Flächennutzungsplanes auch über Thematik “Naturschutzgebiete” diskutieren werde.



Der Rat der Stadt fasst darauf hin folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Antrag der Bürgerliste vom 20.05.01 ab:
Nach einem aktuellen Gutachten der Landesanstalt für Ökologie (LÖBF) sind 7 % der Stadtfläche naturschutzwürdig.
Um diese Flächen dauerhaft zu sichern und auch etwas für das Stadtimage unter dem Motto “Dortmund – die grüne Lunge des Reviers” zu tun, fordert der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung auf, zu prüfen, ob die von LÖBF als naturschutzwürdig eingestuften Gebiete (RI,L) (siehe Anlage) als neue Naturschutzgebiete ausgewiesen werden können.

b) Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat nach § 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW. S. 568) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV.NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung die vorgebrachten Anregungen und Bedenken geprüft

und beschließt
- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 a) aufgeführten Anregungen und Bedenken zu berücksichtigen,
- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 b) aufgeführten Anregungen und Bedenken teilweise zu berücksichtigen,
- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 c) aufgeführten Anregungen und Bedenken abzuweisen,
und zwar aus den in der Anlage zur dieser Vorlage genannten Gründen;
II. beschließt nach § 16 Abs. 2-4 Landschaftsgesetz in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW den Landschaftsplan Dortmund-Süd in seinem Planbereich für die Stadtbezirke Hombruch, Hörde und Aplerbeck als Satzung;
III. beschließt, den textlichen Darstellungen und den textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd die "Allgemeinen Erläuterungen zum Landschaftsplan" (Kap. I des Textbandes) beizufügen;
IV. ermächtigt die Verwaltung, für den Druck des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Süd redaktionelle Änderungen, die nicht den Inhalt der Darstellungen und Festsetzungen betreffen (z. B. Korrektur von Schreibfehlern), vorzunehmen.






3.2 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2000
(Drucksache Nr.: 00994--01)

Zust. StA 68

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Dauer-(Legat-) Grabpflege 2000 zur Kenntnis. Über die Entlastung nach § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zu dieser Jahresrechnung vorgelegt hat.


3.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Kostenerhöhung für die Neugestaltung Reinoldistraße
(Drucksache Nr.: 01172-01)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Erhöhung der Kosten für die Neugestaltung der Reinoldistraße um 125.000,00 DM von 680.000,00 DM auf 805.000,00 DM.
Zur Finanzierung wird der Ausgabeansatz bei der Finanzposition (FiPo) 6150 9511 0221 (Städtebauliche Maßnahme nördl. City) um 90.000,00 DM erhöht. 35.000,00 DM werden FiPo-intern durch Einsparungen bei der Baumaßnahme Neugestaltung Platz von Leeds erwirtschaftet.
Die Mehrausgaben in Höhe von 90.000,00 DM bei der FiPo 6150 9511 0221 werden durch entsprechende Minderausgaben bei der FiPo 6150 9511 0242 (Stadterneuerung Ortskern Huckarde) gedeckt.



3.4 Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000
(Drucksache Nr.: 01132-01)

Zust. StA 60

Für die Bürgerliste beantragte Rm Münch nicht nur Laubbäume sondern auch Nadelbäume zu schützen und dementsprechend § 3 der Baumschutzsatzung entsprechend zu ändern.

Der Rat der Stadt fasst darauf hin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie der DVU den oben angeführten Antrag der Bürgerliste ab.
2. Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Änderung von § 14 Abs. 2 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000: Die Angabe "100.000 DM " wird durch die Angabe "50.000 Euro" ersetzt.
Die Änderung tritt zum 01.01.2002 in Kraft.
3.5 Delegation von Zuständigkeiten des Rates auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in Angelegenheiten der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 01153-01)

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt nach § 41 Abs. 2 GO die Delegation der Anordnung der Umlegung
gemäß § 46 Baugesetzbuch auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Die Delegation weiterer Aufgaben bleibt ebenso wie die Rückholung einzelner Aufgabendelegationen ausschließlich dem Rat vorbehalten.


3.6 Konzept für einen attraktiven ÖPNV für die Region und das Oberzentrum Dortmund (KARO)
hier: Vorlage des Entwurfs des Schlussberichtes
(Drucksache Nr.: 00999-01)

Zust. StA 61

Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus brachte Rm Reuter zum Ausdruck, dass ihre Fraktion grundsätzlich das Konzept für einen attraktiven ÖPNV für die Region und das Oberzentrum Dortmund (KARO) begrüßte. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass seitens der Verwaltung zugesagt worden sei, dass dieses Gutachten sowohl von den Gutachtern als auch von den Stadtwerken nochmals ausführlich vorgestellt werde und dass in ca. 3 Monaten nochmals über die Gespräche mit den Umlandgemeinden berichtet werde.

Weiterhin gab seitens der DVU Rm Stanko folgende Erklärung zu Protokoll:

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren!

Herr Oberbürgermeister, stimmen die Ausführungen in der WAZ, dass Sie, als Oberbürgermeister Dortmunds, sich ganz überrascht zeigten, dass bei Opel in Bochum Arbeitsplätze akut gefährdet sind, resp. die Werksschließung droht?

Wenn ja, erscheint das doch eher unehrlich zu sein, denn so unwissend können Sie doch nicht sein, dass sei diese seit längerem drohenden und offensichtlichen Entwicklungen nicht mitbekommen haben wollen. Solche Äußerungen, und dann noch als Oberbürgermeister Dortmund sind doch bloßer Populismus, oder nicht?

Sie, die einer Partei angehören, die über Jahrzehnte die Autofahrer verteufelt hat, die sich Schikanen über Schikanen auf allen möglichen Ebenen gegen die Autofahrer einfallen ließ und auch sogar noch realisierte, Sie wollen überrascht sein, dass die Autoindustrie stockt, lahmt?

Nein, Sie sind nicht tatsächlich überrascht, sie haben doch mit Ihrer Politik die Automobilindustrie fast erstickt, durch Verteufelung, Schikanen, Verringerung von Parkraum, Verengung der Straßen, sogar Rückbau! mit Millionenkosten! und vor allem dem Versuch, den ÖNPV unverhältnismäßig zu fördern.

Diese Förderung bedarf riesiger Subventionen.

Wer finanziert diese Subventionen? Der Steuerzahler und unsere Kinder, indem sie einen enormen, kaum bewältigbaren Schuldenberg von uns, resp. von Ihnen und der Politik der etablierten Parteien, erben.
Sie wundern sich über sinkende Steuereinnahmen und Mehrbelastungen des Sozialhaushaltes – wie heuchlerisch!
Sie und Ihre Genossen, mit Unterstützung der sog. Grünen, subventionieren eine von vornherein zum Scheitern verurteiltes System: ÖPNV unter einseitiger Belastung, zum völligen Nachteil der Autofahrer.
Andererseits sollen Ihnen die einseitig benachteiligten Autofahrer den Steuersäckel füllen durch MWSt/Ust.-Anfall beim Kauf von PKW, Zubehörteilen, Reifen und vor allem durch Kraftstoffverbrauch.
Sie bzw. Ihre Partei benachteiligen die Benachteiligten weiter dadurch, dass sie die Steuern für alte PKW erhöhen und erhöhen. Dadurch versuchen Sie, diese schon Benachteiligten zu Neuwagenkäufen zu “nötigen”, was dann wieder den Absatz der PKW-Industrie fördern soll, wobei höhere Neuwagenpreise wieder höhere Steuereinnahmen bedeuten. Irgendwie erscheint das mehr als paradox zu sein, eher schon schizophren.

Heute soll hier soll ein angeblich attraktives ÖPNV-Konzept zur Kenntnis genommen werden, ausschließlich zum Nachteil des Individualverkehrs, mit enormen Folgekosten und Belastungen für den Steuerzahler.

Gleichzeitig bedeutet das Konzept zumindest indirekt, weniger Steuereinnahmen und den voraussichtlichen Abbau von Arbeitsplätzen bis hin zur Stillegung einzelner Fabrikationsstätten, zumindest soweit sie die Automobilbranche betreffen.

Einer solchen Lösung kann doch niemand von Ihnen, meine Damen und Herren, Herr Oberbürgermeister, sehenden Auges zustimmen. Das geschieht doch lediglich aus Parteiraison und den Scheuklappen eines Steinzeitsozialismus.
Schließen Sie sich der Deutschen Volksunion an und nehmen Sie das Konzept in der hier vorliegenden Form nicht zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt fasst darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Basis der
Ergebnisse des Gutachtens KARO im Sinne der Ziffer 3 diese Vorlage mit den Umlandgemeinden
zu erörtern.


3.7 Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
(Drucksache Nr.: 01235-01)

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung
und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete. Diese
Richtlinien lösen die bisher gültigen Richtlinien vom 24.09.1993 ab. Vertraglich bereits vereinbarte
Maßnahmen werden nach den bisher geltenden Richtlinien abgewickelt.




3.8 Bauleitplanung;
108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei - und Änderung Nr. 6 des
B-Plans 177 - Kronenbrauerei Nord -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung;
Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177
(Drucksache Nr.: 01175-01)

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,

- den Anregungen zu Pkt. 1.12.1 aus den dort genannten Gründen zu folgen;

- den Anregungen zu Pkt. 1.12.2 bis 1.12.5 aus den dort genannten Gründen teilweise
zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III – FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt, die 108. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht vom 02.08.2001 für den unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.

III. beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - für den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 13.04.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


IV. beschließt, der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 02.08.01 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
V. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Hovermann (CDU) nicht teil.


3.9 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 -Kronenbrauerei Süd - und teilweise Änderung des
B-Planes 169
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung
II. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00504-01)

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 169;
II. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - sowie der teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 169 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Hovermann (CDU) nicht teil.







3.10 Bebauung des Platzes von Rostow am Don
Verfahren und beabsichtigte Einziehung des Platzes
(Drucksache Nr.: 01329-01)

Zust. StÄ 66, 23, 63, 61

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.08.2001 vor:

Der Verwaltungsvorlage wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein Qualifizierungsverfahren unter den sechs Konsortien, die sich als Interessenten für das Vergabeverfahren gemeldet haben, durchgeführt wird. Das Qualifizierungsverfahrens soll im Laufe der nächsten zwölf Monate stattfinden. Nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens soll eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit zur Frage stattfinden, ob der Platz von Rostow einer Bebauung zugeführt werden soll. In diesem Stadium ist auch der Gestaltungsbeirat an der Diskussion zu beteiligen.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste folgenden Beschluss:

1. Der Rat stimmt der Bebauungsabsicht des Platzes von Rostow am Don zu.

2. Der Rat nimmt das Verfahren zur Kenntnis.

3. Der Rat beschließt gemäß § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-
Westfalen (StrWG NRW) die Einleitung des Einziehungsverfahrens im Bereich des Platzes von Rostow am Don (Gemarkung Dortmund, Flur 4, Flurstücke 381, 382, 383, 384).


3.11 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01356-01)

Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Bildung eines Gestaltungsbeirates und stimmt der von der Verwaltung
erarbeiteten Geschäftsordnung zu.
Die Kosten von jährlich ca. 35.000 DM (ca. 17.900 Euro) sollen aus dem Haushalt des Stadtplanungsamtes finanziert werden.













3.12 Bildung eines Gestaltungsbeirates
- Berufung der Mitglieder
- Festsetzung des Entgeltes
(Drucksache Nr.: 01357-01)

Zust. StA 61

Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.08.01 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden Beschluss:

1. Berufung der Mitglieder
Der Rat der Stadt beruft folgende externe Fachleute als Mitglieder des Beirates bis zum 31.12.2004:

Frau Dr.-Ing. Kristin Ammann-Dejozé Münster Architektin/Stadtplanerin

Prof. Christof Mäckler Universität Dortmund/ Architekt/Stadtplaner Frankfurt/Main

Dipl.-Ing. Jochen Kuhn Düsseldorf Architekt/Stadtplaner

Prof. Stefan Görner Universität Darmstadt/ Architekt/Stadtplaner
Köln

Dr.-Ing. Rainer Norton Gelsenkirchen Architekt/Stadtplaner

Dipl.-Ing. Friedhelm Terfrüchte Essen Landschaftsarchitekt

Dipl.-Ing. Heinrich Böll Essen Architekt, herausragende
Erfahrung mit denkmal-
gerechtem Bauen

Andrés Ginestet Münster Bildender Künstler


Als Sachkundiger Bürger wird Herr Axel Vosschulte zum Mitglied berufen.
Der Rat der Stadt wird durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie die mit Planungsfragen vertrauten Ratsmitglieder Jostes (CDU), Harnisch (SPD) sowie Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) repräsentiert.
Die Bezirksvertretungen entsenden je ein – ebenfalls mit Planungsfragen vertrautes – Mitglied im Fall der Erörterung eines Projektes aus dem Bereich des jeweiligen Stadtbezirkes.
Aus der Verwaltung wirken als Mitglieder der Planungsdezernent, Herr Stadtrat Sierau, sowie in Einzelfällen der Baudezernent, Herr Stadtdirektor Fehlemann, mit.

2. Festsetzung des Entgeltes
Der Rat der Stadt setzt für die Teilnahme der externen Fachleute an den Sitzungen ein pauschales Entgelt in Höhe von je brutto 600,00 DM (307,00 Euro) fest, in dem auch die Fahrtkosten enthalten sind. Die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen sowie der Sachkundige Bürger erhalten das übliche Sitzungsgeld.


3.13 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00973-01)

Zust. StA 61

Seitens der Bürgerliste beantragte Rm Münch die Fläche “Brechtener Niederung” als Suchraum nicht weiter zu verfolgen.

Anschließend erklärte seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, dass man die Beschlussfassung zum oben angeführten Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da man der Auffassung sei, dass man bei der Ausweisung neuer Wirtschaftsflächen vorrangig die Reaktivierung von ausreichend vorhandenen Brachflächen nutzen sollte. Bezug nehmend auf die Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen signalisierten die Ratsmitglieder Jung (CDU) sowie Harnisch (SPD) die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der vorliegenden Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen abgegebenen Empfehlung.

Der Rat der Stadt fasst darauf hin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses den oben angeführten Antrag von Rm Münch (Bürgerliste) ab.
2. Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.08.01 vor:
a) Antrag der SPD-Fraktion vom 28.08.01

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat, zu beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten abschließend untersuchten Gewerbe- und Industrieflächen in die Abwägung für die Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplans (GEP) und des Flächennutzungsplanes (F-Plan) einzubeziehen.

2. Bevor eine endgültige Beschlussfassung zur Einbringung in den Flächennutzungsplan (FNP) als Wirtschaftsfläche erfolgt, stellt die Verwaltung die nicht quantifizierten Untersuchungsbereiche unter gründlicher Prüfung der jeweiligen individuellen Vor- und Nachteile in einer gesonderten Vorlage zur Beratung in den Gremien dar. Die begründet abweichenden Beschlusslagen der Bezirksvertretungen müssen in den Entscheidungsprozess über die Inanspruchnahme mit der nötigen Sorgfalt einfließen.

b) Antrag der CDU-Fraktion vom 29.08.01
Der AUSW empfiehlt dem Rat, zu beschließen:

Die Fläche Ellinghausen/westlich LEP VI wird nicht für eine Untersuchung auf ihre Eignung für eine Wirtschaftsflächenentwicklung geprüft.



3. Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.08.01 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Gewerbe- und Industrieflächen in die Abwägung für die Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) und des Flächennutzungsplanes (F-Plan) einzubeziehen und die nicht quantifizierten Untersuchungsbereiche auf ihre Eignung für eine Wirtschaftsflächenentwicklung zu prüfen.
3.14 Anfrage der DVU vom 11.08.2001 mit der Bezeichnung
" Die Straßenbahn im Dortmunder Osten II"

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Stanko (DVU) folgende Zusatzfrage zu Protokoll:

Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

ich wiederhole meine Nachfrage vom letzten Mal: “Warum schreiben Sie DVU in Anführungsstrichen?”. Ich bitte Sie diese Diskriminierung zu unterlassen. Sie sollen hier neutral sein und ganz normal die Anfragen beantworten und nicht hier irgendwelche Meinungsbildung betreiben.

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass man die “Anführungszeichen” auch als eine Art Hervorhebung betrachten könnte.


3.15 Anfrage der Bürgerliste vom 19.08.2001 mit der Bezeichnung
" Ablehnung der Stadt zu einer Aufwertung des Dortmunder Umweltpreises durch die IHK"

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch (Bürgerliste) folgende Zusatzfrage zu Protokoll:

Warum war die Stadt Dortmund noch nicht einmal bereit, mit der IHK ein Gespräch zum Umweltpreis zu führen und soll ich dem Sponsor – der sich freundlicherweise bereiterklärt hat – den Jugendumweltpreis um 2.500,00 DM auf 5.000,00 DM aufzustocken ebenfalls mitteilen, dass dieses finanzielle Engagement vom Oberbürgermeister ebenfalls nicht gewünscht wird.

Die Beantwortung der Nachfrage erfolgt schriftlich.


3.16 Anfrage der Bürgerliste vom 19.08.2001 mit der Bezeichnung
" Umweltpädagogik mit Kindern in Dortmund"

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


3.17 Anfrage der Bürgerliste vom 19.08.2001 mit der Bezeichnung
" Biotopzerstörung durch Wegebau im Salinger Wald - Teil 3"

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Zusatzfrage zu Protokoll:

Ist es rechtlich möglich, mit Ersatzgeldern Wanderwege zu finanzieren und ist dass die zukünftige Praxis der Stadtverwaltung wie mit Geldern für den ökologischen Ausgleich umgegangen wird.

Die Beantwortung der Nachfrage erfolgt schriftlich.


3.18 Verkehrserschließung Konzerthaus
(Drucksache Nr.: 00979-01)

Zust. StA 61

Der oben angeführte Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.19 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung der Stubengasse
(Drucksache Nr.: 01077-01)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.08.01 vor:

Der Rat der Stadt beschließt, bei der Finanzposition (FiPo) 6150 9511 0221 (Städtebauliche Maßnahme nördliche City) für das HJ 2001 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 403.000,00 DM und die Abdeckung dieser Verpflichtungsermächtigung im HJ 2002 durch Umschichtung innerhalb des Vermögenshaushaltes.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung der Stubengasse mit einem Kostenaufwand von 403.000,00 DM (1. Bauabschnitt) und beauftragt die Verwaltung, in einem 2. Bauabschnitt die Teilüberdachung der Stubengasse zu planen und dafür einen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, bei der Finanzposition (FiPo) 6150 9511 0221 (Städtebauliche Maßnahme nördliche City) für das HJ 2001 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 403.000,00 DM und für das HJ 2002 eine zusätzliche Ausgabeermächtigung in Höhe von 403.000,00 DM vorzusehen.

Deckungsvorschlag HJ 2002:
Mehreinnahmen FiPo 6150 3611 0221 - Landeszuschuss - 169.000,00 DM
Minderausgaben FiPo 8800 9321 001 - Grunderwerbsprogramm - 134.000,00 DM
Minderausgaben im Budget StA 66 (Abwicklung über
Veränderungsliste) 100.000,00 DM






3.20 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.08.2001
mit der Bezeichnung " Schadstoffsanierung an Dortmunder Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen"

Der oben angeführte Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.21 Europaweiter Aktionstag ”In die Stadt - ohne mein Auto” am 22. September 2001

Zust. StA 61

Hinsichtlich der in dem Schreiben vom 05.09.2001 seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus gestellten Frage, ob OB Dr. Langemeyer die entsprechende europäische Charta unterzeichnet habe, erklärte dieser, dass er sich nicht in der Lage gesehen habe, dieses ohne einen entsprechenden Ratsbeschluss zu tun, da dieser letztendlich weitreichende Eigenverpflichtungen der Stadt Dortmund auslösen würde.

Im weiteren Verlauf der Diskussion gab Rm Stanko folgende Erklärung zu Protokoll:

Herr Oberbürgermeister Dr. Langemeyer, meine Damen und Herren,

man will sich hier in Dortmund also einem Projekt anschließen, das völlig kontraproduktiv für eine moderne Gesellschaft ist. “In die Stadt – ohne mein Auto”?. Gegen den autofreien Tag sprechen geringere Steuereinnahmen, weniger Einkaufsqualität, nur Kleinprodukte können eingekauft und aus der Stadt transportiert werden, Benachteiligung Behinderter, alter und kranker Menschen, selbst Pfarrer und Priester haben Befürchtungen, dass die Gotteshäuser noch leerer oder ganz leer bleiben werden. Die Einzigen die sich freuen und dass haben sie auch schon verkündet ist die Vereinigung der Taschendiebe, denn: “unsere Sparte brummt, wenn Bahnen und Busse voll sind, endlich denken Dortmunder Politiker auch mal an uns. Spaß bei Seite, meine Damen und Herren, ganz im Gegenteil müssen wir die Autofahrer fördern, denn wir wollen eine moderne, d. h. mobile Gesellschaft sein. Wir müssten also im Gegenteil den Trend zum Zweitauto fördern und unermüdlich diejenigen unterstützen, die Geld in unsere Kassen bringen und nicht jene, die auf Steuerzahlerkosten Bahn und Bus fahren. Das, meine Damen und Herren, wäre ein richtige Weg. Und kommen Sie nicht mit dem Argument des Umweltschutzes. In anderen Bereiche, siehe Vielflieger Scharping oder Militäreinsätze in anderen Ländern, bis hin zur Verwendung uranangereicherter Munition, kommt es den Vertretern der etablierten Parteien überhaupt nicht auf Umweltschutz an. Lehnen Sie also mit uns, den Vertretern der Deutschen Volksunion, diesen Unsinn eines autofreien Tages in Dortmund ab. Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus begrüßte Rm Kröger-Brenner die in der Verwaltungsvorlage dargestellten Aktivitäten der Stadt Dortmund.

Weiterhin brachte Sie zum Ausdruck, dass Ihre Fraktion es begrüßen würde, wenn OB Dr. Langemeyer die angesprochene Charta unterzeichnen würde.

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.



Zu Ziffer 4

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -
Zu Ziffer 5

Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 6

Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer7

Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 8

Schule

8.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstraße 155,
Dortmund-Innenstadt-West
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung
- zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit -
(Drucksache Nr.: 01271-01)
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -

Zust. StA Städt. Immobilienwirtschaft

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt folgende, vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene
D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g :
Der Rat der Stadt beschließt, die Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstr. 155, Dortmund-Innenstadt-West, mit Mehraufwendungen von 1.800.000,00 DM. Damit betragen die Gesamtkosten 5.800.000,00 DM.
Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets durch Deckung bei laufenden Maßnahmen sichergestellt.







Zu Ziffer 9

Kinder und Jugend

9.1 Neueinrichtung von 22,15 Stellen
(Drucksache Nr.: 01383-01)

Zust. StA 51

Der oben angeführte Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.



Zu Ziffer 10

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH (CMG)
hier: 1. Sachstandsbericht; 2. Finanzierung; 3. Wahl eines weiteren Beiratsmitgliedes
(Drucksache Nr.: 01300-01)

Zust. StA 20

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis
2. Als städtischer Finanzierungsanteil an den Aktivitäten der CMG werden für die Jahre ab 2002 maximal 700.000 DM pro Jahr vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt a) in Höhe von 520.000 DM über den städt. Haushalt (HH-Stelle: 7912.7152.0000); und b) in Höhe von 140.000 DM (ohne Umsatzsteuer) über Finanzbeiträge bzw. Leistungsentgelte städtischer Tochtergesellschaften.
3. Der Rat der Stadt Dortmund benennt als weiteres Mitglied für den Beirat der CMG in Abstimmung mit den städtischen Tochtergesellschaften den Leiter der Unternehmenskommunikation der DEW GmbH, Herrn Albert Herzmann.
















10.2 Finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund an der Errichtung des "größten Weihnachtsbaumes" 2001 in der City
(Drucksache Nr.: 01111-01)

Zust. StA 03

Die von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus mit Schreiben vom 04.09.01 gewünschte Stellungnahme zum oben angeführten Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor. Die nachfolgende Diskussion zum oben angeführten Tagesordnungspunkt machte zum wiederholten Mal die kontroversen Meinungen hinsichtlich der Errichtung des “größten Weihnachtsbaumes” deutlich.

Der Rat der Stadt fasst darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt einer Mitfinanzierung des "größten Weihnachtsbaumes" 2001 in Höhe von maximal
174.000 DM zu und beschließt, dass die Stadt Dortmund sich nicht an evtl. Mehrkosten, die durch
den jeweiligen Standplatz entstehen, beteiligen wird.

Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, den Betrag außerplanmäßig bereitzustellen.


10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 01231-01)

Zust. StA 20

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von

a) den bewilligten Mehrausgaben für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2001 in Höhe von 4.501.963,89 DM
b) den im 2. Quartal des Haushaltsjahres 2001 bewilligten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.900.000 DM.


10.4 Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e. V.
hier: Neufestsetzung des Betriebskostenzuschusses
(Drucksache Nr.: 01318-01)

Zust. StA 03

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt einer Reduzierung des Betriebskostenzuschusses an den Dortmunder Verkehrsverein auf 624.271 DM für die Jahre 2002 bis 2006 zu.



Zu Ziffer 11

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verein "Ruhr-Forschungsinstitut
für Innovations- und Strukturpolitik e. V. - RUFIS"
(Drucksache Nr.: 01195-01)

Zust. StA 02

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Mitgliedschaft im Verein "Ruhr-Forschungsinstitut für Innovations- und Strukturpolitik e. V. - RUFIS" zum nächstmöglichen Zeitpunkt (31.12.2003) zu kündigen.


11.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 20.07.2001
mit der Bezeichnung "Standort des Wochenmarktes"

Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus erläuterte Rm Frebel den zum oben angeführten Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag, wonach u. a. der Rat der Stadt an seiner Zusage festhalten solle, den Hansaplatz dauerhaft als Standort für den Dortmunder Wochenmarkt zu erhalten und außerdem angeregt werde, wesentliche Teile des Dortmunder Weihnachtsmarktes auf den Friedensplatz zu verlagern. Seiner Auffassung nach könne durch den vorgelegten Antrag eine Lösung im Sinne aller Beteiligten herbeigeführt werden.

Im weiteren Verlauf der Diskussion brachten Bm Miksch (CDU) bzw. Rm Zupfer (SPD) zum Ausdruck, dass ihre Fraktionen an der Entscheidung des Rates der Stadt vom 01.03.2001 festhalten, wonach der Wochenmarkt für die Zeit des Weihnachtsmarktes auf den Friedensplatz verlegt werden solle. Insofern werde man auch den seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag ablehnen.

Der Rat der Stadt lehnt darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 04.09.01 ab:

1. Der Rat hält an seiner Zusage fest, den Hansaplatz dauerhaft als Standort für den Dortmunder Wochenmarkt zu erhalten.
2. Der Rat spricht sich dafür aus, den Dortmunder Weihnachtsmarkt bis zum Friedensplatz auszudehnen.
3. Auf dem Friedensplatz sollen das Weihnachtsdorf, die Veranstaltungsbühne sowie die Kinderachterbahn (jetziger Standort: hinter der Reinoldikirche), sowie der Weihnachtsbaum (sofern mehrheitlich gewünscht) untergebracht werden. Die Verlagerung von Ständen auf den Friedensplatz erfolgt primär unter dem Gesichtspunkt der Beseitigung von derzeitigen Engpässen.
4. Unter Berücksichtigung der in diesem Jahr notwendigen Baustellenverkehre werden die Fußgängerbeziehungen vom Alten Markt zum Hansaplatz so organisiert, dass Gefahrenpotentiale minimiert und Belästigungen soweit wie möglich reduziert werden.





11.3 Bestellung eines Mitglieds für den Vorstand der Stadtsparkasse Dortmund
(Drucksache Nr.: 01258-01)

Zust. StA 01

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bestellung von Herrn Norbert Wolf, geboren am 1. Juli 1954, wohnhaft in 83209 Priem am Chiemsee, Renkenweg 8, zum Mitglied des Vorstandes der Stadtsparkasse Dortmund ab 1. Juli 2002 durch den Verwaltungsrat.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Carl (CDU) nicht teil.


11.4 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
hier: Verleihung einer Ehrennadel
(Drucksache Nr.: 01107-01)

Zust. StA 01

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Herrn Hans Klüting nach § 5 der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund mit der Ehrennadel auszuzeichnen.


11.5 Nachwahl eines Mitgliedes der "Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk e.V."
(Drucksache Nr.: 01384-01)

Zust. StA 02

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt Frau Doris Zerber-Menze als Mitglied der “Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Dortmund e.V.”.


11.6 a Vorschlag der Bürgerliste vom 19.08.2001 mit der Bezeichnung "Chaos-Tage"
b Anfrage der Bürgerliste vom 22.08.2001 mit der Bezeichnung “Cottbus verbietet Veranstaltung 'Chaos-Tage'.Warum Dortmund nicht?"
Nachdem Rm Münch seine Auffassung zu der oben angeführten Thematik dargelegt hatte, machten OB Dr. Langemeyer sowie StK Pehlke dem Rat der Stadt deutlich, dass das Handeln der Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit angemessen und richtig war.
Im übrigen lag die von der Bürgerliste gewünschte Stellungnahme der Verwaltung den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.






11.7 Anfrage der DVU vom 21.08.2001 mit der Bezeichnung "Orientalisierung Dortmunds"

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20.45 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.


Der Oberbürgermeister




Dr. Langemeyer Gerszewski
Ratsmitglied


Der Oberbürgermeister
In Vertretung





Wendzinski Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer