Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:54 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hendrik Berndsen (SPD) ab 17.45 Uhr RM Wilfriede Müller-Jobst i. V.
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Reinhard Frank (CDU) i. V. für Herrn RM Knud Follert
RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)

RM Ute Bitter (CDU) ab 16.00 Uhr i. V. für RM Manfred Jostes
RM Hubert Jung (CDU)
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen) ab 16.10 Uhr
RM Monika Lührs (SPD)

RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Walter Knieling
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Frank Hengstenberg (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD) bis 16.00 Uhr, ab 17.45 Uhr
RM Wilfriede Müller-Jobst (SPD) i. V. für RM Jan Tech von 16.00 bis 17.45 Uhr

RM Manfred Zuch (CDU) ab 16.00 Uhr

sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch (Bürgerliste)
sE Hermann Oshege (SB)
sE Bayram Ucar (AB)
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG

3. Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Steinschulte, 63/stv. AL
Herr Neuhaus, 64/AL
Herr Blume, 67/AL

Herr Schließler, 69/AL
Herr Kahrmann, 61
Herr Sagolla, 61
Frau Albertz-Jellinghaus, 60

Frau Kreutzkamp, 01
Frau Irle, 01

4. Gäste
Herr Waldendorf - Rheinbau Entwicklungsgesellschaft mbH
Herr Prof. Gerber - Architekturbüro Gerber

Veröffentlichte Tagesordnung:


T a g e s o r d n u n g

für die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 29.08.2001, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung des AUSW am 13.06.2001

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 33. öffentliche Sitzung des AUSW am 27.06.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes

3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidungen über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"; Anlage: Landschaftsplan Dortmund-Süd, Entwurf der Satzung;
- Ratsvorlage
Drucksache-Nr. 00386-01

Die Unterlagen (Vorlage und Anlage) wurden bereits zur Sitzung am 04.04.2001 versandt. Folgende Unterlagen liegen heute bei:
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 02.05.2001
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 22.05.2001 sowie Schreiben des Umweltamtes an die Bezirksvertretung Hombruch vom 30.04.2001


3.2 Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01132-01)

3.3 Immissionsmessungen verkehrsbedingter Schadstoffe an zwei Standorten im Stadtgebiet von Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00967-01)

3.4 Bewilligung von Fördergeldern für das Projekt "Regenwasserversickerung am Gebäudebestand der Dortmunder Wohnungsbaugesellschaften"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01173-01)

3.5 Landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm - Stand der Diskussion -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01254-01)

3.6 Fortschreibung des Energieversorgungskonzeptes
5. Halbjahresbericht

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01238-01)

3.7 Messungen des Benzolgehaltes der Luft im Umfeld und in der Gebrüder-Grimm-Grundschule, Leostraße 33 in Dortmund-Hombruch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01344-01)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.1 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00973-01)
Zusätzlich zu folgenden bereits zur Sitzung am 27.06.2001 vorgelegten Auszügen:
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 12.06.2001
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 12.06.2001
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 20.06.2001
erhalten Sie heute den
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 27.06.2001

4.1.1 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00973-01AT)
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.06.2001 lag bereits zur Sitzung am 27.06.2001 vor und ist heute nochmals beigefügt.

4.2 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Kostenerhöhung für die Neugestaltung Reinoldistraße

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01172-01)
- Die Dringlichkeitsentscheidung (siehe Rückseite von Blatt 1) ist zu genehmigen.

4.3 Delegation von Zuständigkeiten des Rates auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in Angelegenheiten der Bauleitplanung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01153-01)

4.4 Konzept für einen attraktiven ÖPNV für die Region und das Oberzentrum Dortmund (KARO)
hier: Vorlage des Entwurfs des Schlussberichtes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00999-01)

4.5 Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01235-01)

4.6 Bauleitplanung; 108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei - und Änderung Nr. 6 des Bebauungsplans 177 - Kronenbrauerei Nord -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung; II. Feststellungsbeschluss; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung; V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01175-01)

4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und teilweise Änderung des Bebauungsplanes 169
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Offenlegungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00504-01)

4.8 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01356-01)

Auf den der Vorlage beigefügten Antrag der CDU-Fraktion vom 12.03.2001 mit der Bezeichnung "Bildung eines Gestaltungbeirates in Dortmund" (Drucksache-Nr. 00530-01AT) wird verwiesen.

4.9 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
- Berufung der Mitglieder
- Festsetzung des Entgeltes
Empfehlung
(Drucksache-Nr. 01357-01)

4.10 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 123- Kniepacker -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01006-01)
- Die Vorlage wurde am 27.06.2001 vertagt.

4.11 Bauleitplanung
115. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hom 260 - Peter-Hille-Straße -
hier: I. Reduzierung des Änderungsbereiches der 115. Änd. des Flächennutzungsplanes, II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, III. Offenlegungsbeschluss zur 115. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 260 - Peter-Hille-Straße; V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
- Teil A -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01217-01)

4.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 242 - Bergfeld -
hier: Aufstellungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01253-01)

4.13 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01308-01)


4.14 Bauleitplanung; 131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (131. Änderung)
II. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 139
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 215
IV. Beschluss zur Bürgerbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01340-01)

4.15 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss ( § 13 BauGB)
II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01309-01)

4.16 Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck - Städtebauliche Planung und Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01209-01)
Anlage: Stadternneuerung Ortskern Aplerbeck, 7/01 - Integriertes Handlungskonzept
Rahmenbedingungen, Städtebauliches Konzept, Fördergegenstände


4.17 Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) mit der Bezeichnung "Schnelle Realisierung von Feuchtbiotopen"
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt Dortmund
- Der Auszug aus der noch nicht genehmigten und unterschriebenen Niederschrift der Ratssitzung am 28.06.2001 ist beigefügt.


5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 63/2-3-27871 Nutzungsänderung eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses in ein Cafe, Verkaufsraum und Büroräumen auf dem Grundstück Stockumer Straße 109 in Dortmund-Renninghausen
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01114-01)

5.2 63/2-3-28084
Errichtung einer Tankstelle mit Shop, Mini-Bistro, zwei Waschhallen, einer Servicehalle und 2 Garagen auf dem Grundstück Hagener Straße 156 in Dortmund-Kirchhörde
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00802-01)

5.3 63/2-1-27439
Vorbescheid für die Errichtung eines Bürogebäudes mit Tiefgarage und Außenstellplätzen auf dem Grundstück Saarlandstraße 27
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01252-01)

5.4 63/2-2-27460
Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses zu einem Wohn- und Gebetshaus auf dem Grundstück Gemarkung Nette, Flur 5, Flurstück 8, Dörwerstraße 5
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01226-01)

5.5 63/2-2-27628
Errichtung eines Cafés für Beerdigungsgesellschaften auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstücke 377, 378, Oberevinger Straße 91
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01245-01)

5.6 63/2-3-28479 u. 28480
Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zu einer Reitschule mit Pensionspferdehaltung und Errichtung einer offenen Unterstellhalle mit 20 Pferdeboxen und Strohlager auf dem Grundstück Bockenfelder Straße 161 in Dortmund-Westrich
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01348-01)

5.7 63/2-3-28617
Vorbescheid für Nutzungsänderung eines Hühnerzuchtbetriebes zu einem Pferdehaltungs- und Zuchtbetrieb auf dem Grundstück In der Meile 79 in Dortmund-Marten
- Vorhaben gemäß § 35 Abs.2 und 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01352-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Das neue Wohnraummietrecht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01260-01)

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstr. 155, Dortmund-Innenstadt-West
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung - zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01271-01)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Widmung eines Teilabschnittes der Arminiusstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01119-01)

8.2 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen nördlich der Straße 'Silberhecke', 2. Bauabschnitt, in Dortmund-Wellinghofen
Bebauungsplan: Hö 235, 2. Änderung
Antragsteller: Wohnbau Berke GmbH

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01076-01)

8.3 - unbesetzt -

8.4 Kanalerneuerung westlich "Krückenweg" bis Vorfluter Rüpingsbach
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01204-01)

8.5 Parallelkanal Rahmkebach
- II. Bauabschnitt -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01218-01)

8.6 Kanalbau "Am Ballroth" - II. Bauabschnitt -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01187-01)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 "Bestattung von Tieren in Dortmund" - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000; Bitte um Stellungnahme
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01364-01)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
- unbesetzt -

11.2 "Friedhöfe Dortmund"
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Bebauung des Platzes von Rostow am Don, Verfahren und beabsichtigte Einziehung des Platzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01329-01)

12.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-West
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01143-01)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - um 15.00 Uhr eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau RM Kräft benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Jung schlägt vor, den TOP 4.14 Bauleitplanung; 131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße - (Drucksache Nr.: 01340-01) vorzuziehen, da das Architekturbüro Gerber das Modell vorstellen möchte.

Er regt an, TOP 4.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 242 - Bergfeld - hier: Aufstellungsbeschluss (Drucksache Nr.: 01253-01) abzusetzen, da die Bezirksvertretung Hombruch die Vorlage noch nicht beraten hat.

Herr RM Jung weist auf die Dringlichkeitsvorlage Stadterneuerung Brückstraßenviertel, Neugestaltung der Stubengasse (Drucksache-Nr. 01077-01) hin, die bei Anerkennung der Dringlichkeit unter TOP 4.18 behandelt werden soll.

Frau RM Pohlmann-Rohr bittet um eine 14tägige Beratungszeit.

Herr StD Fehlemann erläutert, dass die Förderung genehmigt ist und die Ausschreibung nicht vor Beschluss der Vorlage erfolgen kann.

Die Dringlichkeit wird mehrheitlich anerkannt.

Frau RM Pohlmann-Rohr bittet TOP 4.10 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker - (Drucksache Nr.: 01006-01) auf den 26.09.2001 zu vertagen, da die Bezirksvertretung Huckarde beteiligt werden sollte.

Herr RM Jung regt an, TOP 12.1. Bebauung des Platzes von Rostow am Don, Verfahren und beabsichtigte Einziehung des Platzes (Drucksache Nr.: 01329-01) nach TOP 4.14 aufzurufen.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung des AUSW am 13.06.2001

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 13.06.2001.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 33. öffentliche Sitzung des AUSW am 27.06.2001

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2001 mit folgender Änderung:

Herr RM Münch bittet darum auf Seite 12 der Niederschrift unter
TOP 4.2 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund den Satz wie folgt zu ändern:

"Herr RM Münch wünscht sich neben einer Wirtschaftsflächen -, auch eine Freiflächenentwicklung."



zu TOP 4.14
Bauleitplanung; 131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (131. Änderung)
II. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 139
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 215
IV. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01340-01)

Herr Waldendorf, Rheinbau Entwicklungsgesellschaft mbH, erläutert das 2stufige Wettbewerbsverfahren.

Die einzelnen Bürokomplexe sollen sich städtebaulich in die Gebäudestruktur entlang der B 1 anpassen und eine Einheit darstellen.
Die Realisierung ist in vier Bauabschnitten gedacht. Er hofft auf eine schnelle Baugenehmigung für die ersten beiden Bauabschnitte.
Der Entwurf der Büros Gerber wurde mit dem 1. Preis prämiert.

Herr Prof. Gerber stellt den Entwurf anhand des Modells vor. Die Gebäudestruktur als U ermöglicht, dass sich die Büroflächen nicht zur B 1 orientieren und somit zur Lösung des Schallproblems beitragen. Die Erschließung der Anlage erfolgt über die Minus-1-Ebene von dort aus ist der Zugang zu den einzelnen U's möglich.

Herr RM Harnisch begrüßt die gute Verkehrslösung und fragt wie Behinderte, z. B. Rollstuhlfahrer, auf die Brücke über die B 1 gelangen und ob das Dach mit Solarzellen versehen wird.
Herr RM Grote fragt nach dem Zeitplan und wie die Erschließung während der Bauzeit erfolgt.

Herr Waldendorf stellt dar, dass die Anträge in der Bauvoranfrage bearbeitet werden. Das Dach ist als leichte Stahlkonstruktion vorgesehen, eine Anbringung von Solarzellen ist nicht möglich. Gleichwohl sind die Investoren interessiert die Nebenkosten so klein wie möglich zu halten. Zur Erschließung während der Bauphase wird eine z. Z. nicht genutzte Bushaltestelle an der B 1 genutzt. Die Bauzeit beträgt max. 18 Monate, bei guten Bedingungen 15 bis 16 Monate.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr weist darauf hin, dass eine Energieoptimierung so früh wie möglich eingeplant werden sollte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig:

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (131. Änderung - Rheinlanddamm/Hohe Straße -)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)

II. den Bebauungsplan 139 teilweise zu ändern
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023);

III. den Bebauungsplan In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;

IV. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. Satz 1 BauGB

zu TOP 12.1
Bebauung des Platzes von Rostow am Don, Verfahren und beabsichtigte Einziehung des Platzes
(Drucksache Nr.: 01329-01)


- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.08.2001 mit der og. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 01329-01AT)


- Antrag der CDU-Fraktion vom 29.08.2001 mit der og. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 01329-01AT)

Frau RM Horitzky begründet den Antrag der CDU-Fraktion.

Frau RM Reuter erläutert, dass der Entscheidungsprozess zurückgestellt werden sollte, bis ausreichende Grundlagen vorliegen.
Vor einer Entscheidung muss fachlicher Rat eingeholt werden.

Herr RM Harnisch sagt, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen wird.

Herr RM Jung stellt dar, dass z. Z. noch keine Beschluss zum Bau erfolgt, sondern nur zur Einziehung der Platzfläche.

Herr StD Fehlemann erläutert, dass es sich hier um eine Bauabsicht handelt. Für den Bereich vom Platz von Rostow am Don bis zum Westfalenpark haben vier Büros Entwürfe vorgelegt, die im City-Konzept begrüßt worden sind. Es wurden keine Bedenken gegen die Bebauung des Platzes genannt.

Frau RM Pohlmann-Rohr spricht sich für eine Stellungnahme des Gestaltungsbeirates zu den Entwürfen aus. Vor der Wettbewerbsentscheidung müsse die Qualifizierung stehen, erst anschließend dürfe der Platz eingezogen werden.

Herr RM Drabig weist darauf hin, dass mit dieser Vorlage nur die liegenschaftlichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung geschaffen werden.

Herr StR Sierau verweist auf das City-Konzept 2000, dass der Rat im April 1999 beschlossen hat und dass bereits die Bebauung des Platzes Rostow am Don beinhaltet. Der Gestaltungsbeirat ist kein Ausschuss, sondern gibt Empfehlungen, d. h. er ist ein beratendes Gremium.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und SPD-Fraktion abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und SPD-Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat stimmt der Bebauungsabsicht des Platzes von Rostow am Don zu.
2. Der Rat nimmt das Verfahren zur Kenntnis.
3. Der Rat beschließt gemäß § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) die Einleitung des Einziehungsverfahrens im Bereich des Platzes von Rostow am Don (Gemarkung Dortmund, Flur 4, Flurstücke 381, 382, 383, 384).

Der Verwaltungsvorlage wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein Qualifizierungsverfahren unter den sechs Konsortien, die sich als Interessenten für das Vergabeverfahren gemeldet haben, durchgeführt wird. Das Qualifizierungsverfahren soll im Laufe der nächsten zwölf Monate statt finden. Nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens soll eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit zur Frage statt finden, ob der Platz von Rostow einer Bebauung zugeführt werden soll. In diesem Stadium ist auch der Gestaltungsbeirat an der Diskussion zu beteiligen.


3. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 3.1
Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidungen über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"; Anlage: Landschaftsplan Dortmund-Süd, Entwurf der Satzung;
- Ratsvorlage
Drucksache-Nr. 00386-01

Herr RM Münch stellt fest, dass der Landschaftsplan Dortmund-Süd ein Drittel der Stadtfläche beinhaltet. Er kritisiert, dass die Aufstellung des Landschaftsplanes vor 21 Jahren beschlossen wurde und acht Jahre bis zur Fertigstellung benötigt wurden. Aus seiner Sicht sind die Naturschutzgebiete zurückgestuft worden. Er spricht sich für eine Neuerwerbung von Flächen für den Naturschutz aus, für die eine 80%ige Bezuschussung des Landes erfolgt und fordert ein Umweltdezernat.

Frau RM Brauer sagt, dass der Landschaftsplan Dortmund-Süd eine gute Ausgangssituation für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist. Der Landschaftsplan Süd soll eine ungehinderte Ausdehnung von Bauflächen verhindern.

Frau RM Kröger-Brenner spricht sich für eine Prüfung der Stellungnahmen der Bezirksvertretungen aus und wünscht, dass die Naturschutzfunktion der Bolmke mehr in den Vordergrund gestellt wird. Die Anregungen des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde sollen einbezogen werden.

Herr RM Grote macht deutlich, dass die Naturschutzpolitik in Dortmund als vorbildlich gilt.

Herr RM Münch erläutert, dass der Landschaftsplan Dortmund-Nord hervorragend ist, aber im Dortmunder Süden nur drei kleine Naturschutzgebiete ausgewiesen sind. Alle anderen geplanten Naturschutzgebiete sind zurückgestuft worden.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat nach § 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW. S. 568) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV.NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung die vorgebrachten Anregungen und Bedenken geprüft



und beschließt

- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 a) aufgeführten Anregungen und Bedenken zu berücksichtigen,

- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 b) aufgeführten Anregungen und Bedenken teilweise zu berücksichtigen,

- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 c) aufgeführten Anregungen und Bedenken abzuweisen,

und zwar aus den in der Anlage zur dieser Vorlage genannten Gründen;

II. beschließt nach § 16 Abs. 2-4 Landschaftsgesetz in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW den Landschaftsplan Dortmund-Süd in seinem Planbereich für die Stadtbezirke Hombruch, Hörde und Aplerbeck als Satzung;



III. beschließt, den textlichen Darstellungen und den textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd die "Allgemeinen Erläuterungen zum Landschaftsplan" (Kap. I des Textbandes) beizufügen;

IV. ermächtigt die Verwaltung, für den Druck des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Süd redaktionelle Änderungen, die nicht den Inhalt der Darstellungen und Festsetzungen betreffen (z. B. Korrektur von Schreibfehlern), vorzunehmen.

zu TOP 3.2
Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000
(Drucksache Nr.: 01132-01)

Herr RM Münch regt an unter § 3 auch Nadelbäume als schützenswert einzustufen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Änderung von § 14 Abs. 2 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000: Die Angabe "100.000 DM" wird durch die Angabe "50.000 Euro" ersetzt.

Die Änderung tritt zum 01.01.2002 in Kraft.

zu TOP 3.3
Immissionsmessungen verkehrsbedingter Schadstoffe an zwei Standorten im Stadtgebiet von Dortmund
(Drucksache Nr.: 00967-01)

Frau RM Lührs fragt nach dem Ergebnis der Nachmessungen an der Faßstraße. Sie verweist auf Seite 3 der Vorlage in der in betroffenen Städten Arbeitskreise gegründet wurden und fragt, ob sich dies nur auf die betroffenen Gebiete bezieht oder auf die Gesamtstadt. Wenn Konzepte erarbeitet werden, müssen sich diese auf die Gesamtstadt beziehen.

Herr RM Münch weist darauf hin, dass Benzol bei Menschen Leukämie verursachen kann. Er gibt zu Bedenken, dass der Länderarbeitsausschuss für Immissionsschutz als Richtwert, um das Krebsrisiko durch Benzol zu begrenzen, einen Grenzwert von 2,5 gefordert hat, mit dem sich auch die Weltgesundheitsorganisation anfreunden kann. Wenn dieser Richtwert, der rechtlich nicht einklagbar ist, zugrunde gelegt wird, liegen die Belastungen etwa doppelt so hoch. Dies sollte als Zielwert gesehen werden und versucht werden, diesen zu erreichen.

Frau RM Reuter weist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hin, die schnell und umfassende Maßnahmen zur Verringerung von Schadstoffimmissionen fordert. In der Vorlage fehlen konkrete Aussagen zu den Folgemaßnahmen. Sie fordert ein Konzept, wie die Situation verbessert werden kann.

Herr Dr. Grote erläutert, dass mit den Messungen der 23. Bundesimmissionsschutzverordnung gefolgt wird. Es erfolgt zuerst eine Flächenmessung, um anschließend die belasteten Punkte herauszufiltern. Das Problem in der Faßstraße war nicht plausibel. Hier sind Nachmessungen erfolgt, die ergeben hat, dass der Stickoxid-Wert eine Messanomalie war. Die Messwerte am Westfalendamm sind im Rahmen der 23. BImSchV zu hoch und die Behörde wird schnellstens Maßnahmen ergreifen. Das Umweltamt wird so schnell wie möglich die Maßnahmenprüfung durchführen und geeignete Maßnahmen vorschlagen.
Bezogen auf die Aussage von Herrn RM Münch sagt Herr Dr. Grote, dass dies die Werte für eine maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Werte) sind. Hinsichtlich der Rußabsonderungen hat sich in letzter Zeit eine Entspannungsmöglichkeit gezeigt. So hat z. B. die Firma Peugeot eine Dieselreinigung für Personenkraftwagen entwickelt, die die Schadstoffe auf mehrere 100stel zurückführt. An einer flächendeckenden Umsetzung wird z. Z. gearbeitet.

Herr RM Drabig weist darauf hin, dass die Belastungen am Westfalendamm schon lange diskutiert werden, aber bisher gab es keine Möglichkeiten als Kommune auf Bundesstraßen einzugreifen. Der Rußpartikelausstoß und die Benzolbelastung auf der B 1 sind in erster Linie auf die Staus und die LKW's zurückzuführen. Um dieses Problem zu lösen, müssen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Fahrzeuge, die die Immissionen verursachen, aus den entsprechenden Gebieten herauszuhalten. Dies würde bedeuten, die B 1 für LKW's zu sperren.

Herr RM Münch weist darauf hin, dass für krebserregende Stoffe keine MAK-Werte aufgestellt werden.

Herr RM Harnisch regt an, über City-Logistik nachzudenken und verweist auf den Masterplan Verkehr.

Frau RM Kröger-Brenner spricht sich für eine Reduzierung des Verkehrs und eine Verbesserung des ÖPNV aus und hält den Masterplans Verkehr für sehr wichtig.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass eine Reihe der angesprochenen Maßnahmen nicht durchgesetzt werden können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis und stimmt der weiteren Vorgehensweise zu.

zu TOP 3.4
Bewilligung von Fördergeldern für das Projekt "Regenwasserversickerung am Gebäudebestand der Dortmunder Wohnungsbaugesellschaften"
(Drucksache Nr.: 01173-01)

Frau RM Lührs fragt, warum sich die DOGEWO und die Ruhr-Lippe Wohnungsgesellschaft an dem Projekt nicht beteiligt haben. Sie spricht sich dafür aus, dass die Durchführung der Projekte besser kontrolliert wird.

Herr Dr. Grote stellt dar, dass sich die DOGEWO im Winter an weiteren Projekten beteiligen wird. Mit den Projekten sind gute Erfolge erzielt worden, die Kontrolle wird mit StA 66 intensiv angegangen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die am Projekt beteiligten Wohnungsbaugesellschaften beratend zu unterstützen. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, sich mit weiteren Projektinitiativen an dem Wettbewerb "Route des Regenwassers" zu beteiligen.
zu TOP 3.5
Landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm - Stand der Diskussion -
(Drucksache Nr.: 01254-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Fortschreibung des Energieversorgungskonzeptes
5. Halbjahresbericht
(Drucksache Nr.: 01238-01)

Herr StR Sierau erläutert, dass zusammen mit dem Wohnungsamt darauf hingewiesen wurde, dass noch Fördermittel des Landes für Energieeinsparmaßnahmen für bauliche Veränderungen im Bestand bereitstehen.

Herr Dr. Grote beantwortet die Fragen von Frau RM Lührs und Frau sB Pohlmann-Rohr. Er stellt dar, dass sich das Umweltamt bemüht hat, ein vergleichbares Zahlenwerk vorzulegen. Diese Zahlen sind allerdings mit Vorsicht zu genießen. Anfangs wurde der Energiemix der VEW zugrundegelegt, aus dem eine CO2-Belastung berechnet wurde. Mittlerweile gibt es einen RWE-Mix, der bezogen auf die CO2-Immission ungünstiger ausfällt. Deshalb muss nochmals nachgerechnet werden. Die Erdwärme ist unter Punkt 4 "Wärmepumpen" einbezogen. Über das Vorhaben Rittershoferstraße sowie über die CO2-Minderungsrelevanz von Methangasanlagen, die z. Z. im Stadtgebiet entstehen, wird in einer gesonderten Vorlage berichtet. Bezogen auf die Kraftwärmekopplung bestehen Überlegungen im Bereich Steinsweg. Bei der GHS in Hörde besteht bereits eine Anlage. Als Ersatz für das GUD in Derne wird es zu Kraftwärmekopplungsanlagen kommen. Sobald diese und andere Energiesparprojekte realisiert werden, wird im AUSW darüber berichtet. Herr Dr. Grote weist darauf hin, dass durch steigenden Energieverbrauch nicht zwangsläufig die CO2-Erzeugung steigt.

Beschluss:
Der AUSW nimmt den Bericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in dieser Vorlage vorgeschlagene Struktur der Berichterstattung unter Einbeziehung der von DEW bereitgestellten Daten in weiteren Berichten zu verwenden.
zu TOP 3.7
Messungen des Benzolgehaltes der Luft im Umfeld und in der Gebrüder-Grimm-Grundschule, Leostraße 33 in Dortmund-Hombruch
(Drucksache Nr.: 01344-01)
- Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 28.08.2001

Herr RM Münch gibt zu Bedenken, dass hier nur zwei Stunden gemessen und nicht nach der BImSchV vorgegangen wurde. Er geht davon aus, dass die gemessenen 3-4 Mikrogramm Minimalbelastungen darstellen und beantragt, im Februar/März 2002 noch mal nachzumessen.

Frau sB Pohlmann-Rohr begrüßt den Antrag von Herrn Münch bezüglich einer Nachmessung im Jahr 2002.

Herr sB Schilff verweist auf die Unruhen im Vorfeld der Messungen im Bereich der Leostraße und bedankt sich bei der Verwaltung für die prompte Durchführung.

Herr Dr. Grote weist darauf hin, dass Suchmessungen weder finanziell noch umweltpolitisch sinnvoll sind. Die durchgeführten anlassbezogenen Messungen haben dargelegt, dass man sich im Bereich der Umgebungsbelastung befindet.

Beschluss:
Der Antrag des Herrn RM Münch wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

Mit Rücksicht auf die zu diesem Bereich anwesenden Besucher werden die Tagesordnungsgpunkte unter TOP 5 vorgezogen.
zu TOP 5.1
63/2-3-27871 Nutzungsänderung eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses in ein Cafe, Verkaufsraum und Büroräumen auf dem Grundstück Stockumer Straße 109 in Dortmund-Renninghausen
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01114-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 5.2
63/2-3-28084
Errichtung einer Tankstelle mit Shop, Mini-Bistro, zwei Waschhallen, einer Servicehalle und 2 Garagen auf dem Grundstück Hagener Straße 156 in Dortmund-Kirchhörde
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 BauGB -
(Drucksache Nr.: 00802-01)

Herr RM Münch schlägt vor, sich dem Vorschlag der Bezirksvertretung, die das Bauvorhaben ablehnt, anzuschließen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die Vorlage mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
zu TOP 5.3
63/2-1-27439
Vorbescheid für die Errichtung eines Bürogebäudes mit Tiefgarage und Außenstellplätzen auf dem Grundstück Saarlandstraße 27
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01252-01)

Frau RM Reuter beantragt, die Vorlage zu vertagen, da grundsätzliche Fragen, z.B. Erschließung, noch zu klären sind.

Herr RM Jung lässt über den Antrag auf Vertagung abstimmen. Der Antrag auf Vertagung wird mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid in Verbindung mit den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes InO 107 (Überschreitung der Baugrenze und Gebietseinstufung allgemeines Wohngebiet) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.
zu TOP 5.4
63/2-2-27460
Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses zu einem Wohn- und Gebetshaus auf dem Grundstück Gemarkung Nette, Flur 5, Flurstück 8, Dörwerstraße 5
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01226-01)

Herr RM Jung weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Mengede die Vorlage mit Mehrheit abgelehnt hat.

Herr RM Harnisch sagt, dass die SPD-Fraktion die Vorlage ebenfalls ablehnt.

Frau sB Pohlmann-Rohr erläutert, wenn es sich bei der Vereinigung um eine rechtsradikale Gruppe handelt, wäre die Vorlage unter falschen Voraussetzungen entstanden, und müsste zurückgezogen werden.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die Vorlage mit einer Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig ab.
zu TOP 5.5
63/2-2-27628
Errichtung eines Cafés für Beerdigungsgesellschaften auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstücke 377, 378, Oberevinger Straße 91
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01245-01)

Herr RM Berndsen bittet darum, dass die geforderten Stellplätze auch gebaut werden. Im Kreuzungsbereich parken bei Beerdigungen viele Pkw's, deshalb sollte im Kreuzungsbereich ein Parkverbot durch Beschilderung gekennzeichnet werden.

Herr RM Jung schlägt vor, das Parkproblem in der Bezirksvertretung zu behandeln. Im reinen Wohngebiet ist ein Café zulässig.

Herr StR Sierau weist auf vergangene Ortstermine hin und sagt zu, bei Hinweisen aus der Bevölkerung nochmals mit den Betreibern zu sprechen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.
Zu TOP 5.6
63/2-3-28479 u. 28480
Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zu einer Reitschule mit Pensionspferdehaltung und Errichtung einer offenen Unterstellhalle mit 20 Pferdeboxen und Strohlager auf dem Grundstück Bockenfelder Straße 161 in Dortmund-Westrich
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01348-01)

Frau RM Kröger-Brenner erläutert, dass sich diese Vorlage kaum von der vorherigen unterscheidet und dass der Beschlussvorschlag die Auflagen nicht beinhaltet. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird der Vorlage nur zustimmen, wenn einige Vorgaben festgeschrieben und kontrolliert werden. Aus der Skizze wird nicht ersichtlich, ob die illegal errichteten Gebäude (gelb) auch die Gebäude sind, die beseitigt werden sollen. Bei einem Ortstermin und im Gespräch mit dem Pächter und Rechtsanwalt ist deutlich geworden, dass die Gebäude drei und fünf sowie der hintere Parkplatz (6) beseitigt werden sollen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird darauf bestehen. Frau RM Kröger-Brenner merkt an, dass die Begrünung konkretisiert und der Pferdemist wöchentlich abgefahren werden sollte. Die Anzahl der Pferde sollte nicht weiter steigen.

Herr StR Sierau sagt, dass alle gelb angelegten illegal errichteten Gebäude beseitigt werden sollen. Er regt an, die Vorschläge bei der bauordnungsrechtlichen Behandlung zu berücksichtigen und in einer entsprechend modifizierten Vorlage nochmals darzulegen.

Herr RM Harnisch stellt dar, wenn eine neue Vorlage erarbeitet wird, ist seine Fraktion bereit zu warten, ansonsten würde die SPD-Fraktion dieser Vorlage zustimmen.

Für Herrn RM Grote ist kein neuer Sachstand erkennbar und die CDU-Fraktion lehnt diese Vorlage ab.

Herr RM Münch weist auf das Problem des Landschaftsschutzes einerseits und einer intensiven Landnutzung durch eine Pferdehaltung andererseits hin und würde sich freuen, wenn der AUSW die Priorität beim Landschaftsschutz setzt. Er wünscht sich ein restriktives Vorgehen des Bauordnungsamtes.


Frau RM Kröger-Brenner verweist auf die Aussage des Pächters, dass das Gebäude drei, die sog. Westernstadt, beseitigt werden soll.

Herr StR Sierau schlägt einen gemeinsamen Ortstermin zur Klärung des Sachverhaltes vor, um die Anregungen zu erörtern. Anschließend wird eine neue Vorlage vorgelegt.

Herr RM Jung stellt fest, dass eine neue Vorlage erarbeitet wird.

zu TOP 5.7
63/2-3-28617
Vorbescheid für Nutzungsänderung eines Hühnerzuchtbetriebes zu einem Pferdehaltungs- und Zuchtbetrieb auf dem Grundstück In der Meile 79 in Dortmund-Marten
- Vorhaben gemäß § 35 Abs.2 und 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01352-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
zu TOP 4.1
Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00973-01)


- Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 26.06.2001 mit der og. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 00973-01AT)

- Antrag der SPD-Fraktion vom 28.08.2001 mit der og. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 00973-01AT)

- Antrag der CDU-Fraktion vom 29.08.2001 mit der og. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 00973-01AT)

Frau RM Kröger-Brenner hält die Schaffung von 70.000 Arbeitsplätzen als Grundlage für den Flächenbedarf nicht für realistisch. Des weiteren sind nicht alle Flächen im Stadtgebiet berücksichtigt. Sie erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und spricht sich gegen die für eine Untersuchung vorgesehenen Flächen aus. Vorerst sollen die vorhandenen Brachflächen genutzt werden.

Herr RM Grote sagt, dass die städtischen Gesamtinteressen wahrgenommen werden müssen, und spricht sich für eine Untersuchung der Prüfflächen aus.

Herr RM Harnisch sagt, dass die SPD-Fraktion dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen wird. Er schlägt als Ersatz für die Fläche Ellinghausen/westlich LEP VI vor, dass die Verwaltung die Fläche zwischen Kanal entlang der Königsheide auf der südlichen Seite bis zum vorhandenen Gewerbegebiet Achenbach in Lünen untersuchen sollte. Die Bedenken der Bezirksvertretungen sollen im weiteren Verlauf berücksichtigt und die Untersuchungsflächen nach ihrer Prüfung in einer neuen Vorlage im AUSW diskutiert werden.

Herr RM Leniger verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Eving. Die Brechtener Niederung ist ein ökologisch wertvolles Gebiet. Wenn diese Fläche zum Suchgebiet erklärt wird, ist dies der erste Schritt für ein interkommunales Gewerbegebiet. Eving stellt einen großen Anteil an Flächen für Gewerbe und Wohnungsbau zur Verfügung. Deshalb sollte die Brechtener Niederung als Naherholungsgebiet erhalten bleiben.

Herr RM Münch spricht sich für eine Wirtschaftspolitik aus, die sich an ökologische Rahmenvorgaben halten muss. Die Wohn- und Umweltqualität sollte erhalten bleiben, um weitere Abwanderung zu verhindern.

Frau sB Pohlmann-Rohr sagt, dass die Aussagen des SPD-Antrags selbstverständlich sind. Dem CDU-Antrag wird die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen.

Herr RM Drabig macht deutlich, dass in Dortmund 85% der Gewerbegebiete auf Brachflächen entstanden sind. Die Suchräume werden auf die Tauglichkeit als Gewerbeflächen untersucht. Danach wird unter Abwägung aller Tatsachen entschieden, ob es sich um eine Entwicklungsfläche handelt. Auch im Hinblick auf die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sollten diese Flächen überprüft werden.

Herr StR Sierau erläutert, dass die Vorlage Bestandteil der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist. Das Verfahren orientiert sich an der lokalen Agenda. Dies beinhaltet eine Verfahrenstransparenz, die sich möglichst früh mit den aufgeworfenen Fragestellungen befasst. Deshalb liegt diese Vorlage dem AUSW in dieser Form vor. Einige Flächen, die derzeit als GI/GE-Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, sollen zukünftig eine andere Nutzung erhalten, z.B. im Zusammenhang mit der Renaturierung der Emscher. Herr StR Sierau stellt dar, dass ca. 430 ha in Zukunft einer Freiraumnutzung zugeführt werden sollen. Es ist zur Zeit nicht absehbar, ob alle angesprochenen Flächen auch aktiviert werden können. Dies hängt in großem Maße von den Grundstückseigentümern ab. Die in der Vorlage angesprochenen Suchräume zeichnen sich durch leistungsfähige Verkehrswege aus. Die Verwaltung ist aber auch offen für andere Flächen. Es werden sehr differenzierte Untersuchungen durchgeführt. Der AUSW wird über das weitere Verfahren im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Gebietsentwicklungsplanes unterrichtet.

Der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen wird mit drei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einer Enthaltung der CDU-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Antrag der CDU-Fraktion einstimmig.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Antrag der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen eine Stimme der CDU-Fraktion mehrheitlich:

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Gewerbe- und Industrieflächen in die Abwägung für die Neuaufstellungen des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) und des Flächennutzungsplanes (F-Plan) einzubeziehen und die nicht quantifizierten Untersuchungsbereiche auf ihre Eignung für eine Wirtschaftsflächenentwicklung zu prüfen.

Die Fläche Ellinghausen/westlich LEP VI wird nicht für eine Untersuchung auf ihre Eignung für eine Wirtschaftsflächenentwicklung geprüft.

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten abschließend untersuchten Gewerbe- und Industrieflächen in die Abwägung für die Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplans (GEP) und des Flächennutzungsplanes (F-Plan) einzubeziehen.

Bevor eine endgültige Beschlussfassung zur Einbringung in den Flächennutzungsplan (FNP) als Wirtschaftsfläche erfolgt, stellt die Verwaltung die nicht quantifizierten Untersuchungsbereiche unter gründlicher Prüfung der jeweiligen individuellen Vor- und Nachteile in einer gesonderten Vorlage zur Beratung in den Gremien dar. Die begründet abweichenden Beschlusslagen der Bezirksvertretungen müssen in den Entscheidungsprozeß über die Inanspruchnahme mit der nötigen Sorgfalt einfließen.

zu TOP 4.2
Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Kostenerhöhung für die Neugestaltung Reinoldistraße
(Drucksache Nr.: 01172-01)

Frau sB Pohlmann-Rohr sagt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage ablehnen werden, da die Dringlichkeit nicht gegeben ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Erhöhung der Kosten für die Neugestaltung der Reinoldistraße um 125.000,00 DM von 680.000,00 DM auf 805.000,00 DM.

Zur Finanzierung wird der Ausgabeansatz bei der Finanzposition (FiPo) 6150 9511 0221 (Städtebauliche Maßnahme nördl. City) um 90.000,00 DM erhöht. 35.000,00 DM werden FiPo-intern durch Einsparungen bei der Baumaßnahme Neugestaltung Platz von Leeds erwirtschaftet.

Die Mehrausgaben in Höhe von 90.000,00 DM bei der FiPo 6150 9511 0221werden durch entsprechende Minderausgaben bei der FiPo 6150 9511 0242 (Stadterneuerung Ortskern Huckarde) gedeckt.

zu TOP 4.3
Delegation von Zuständigkeiten des Rates auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in Angelegenheiten der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 01153-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt beschließt nach § 41 Abs.2 GO NRW die Delegation der Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Die Delegation weiterer Aufgaben bleibt ebenso wie die Rückholung einzelner Aufgabendelegationen ausschließlich dem Rat vorbehalten.

zu TOP 4.4
Konzept für einen attraktiven ÖPNV für die Region und das Oberzentrum Dortmund (KARO)
hier: Vorlage des Entwurfs des Schlussberichtes
(Drucksache Nr.: 00999-01)

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.08.2001 mit og. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 00999-01AT)

Frau RM Gerszewski begrüßt das KARO-Gutachten und sagt, dass es eine gute Grundlage bildet und von dem Gutachter im weiteren Verfahren noch mal vorgestellt werden sollte. Die SPD-Fraktion wird den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.

Frau RM Reuter stellt dar, dass der Antrag ihrer Fraktion sich für die Einbringung der Vorlage ausspricht und ebenfalls eine Vorstellung durch den Gutachter sowie konkrete Aussagen zur Umsetzung fordert. Sie sieht keinen Widerspruch zu den Aussagen der SPD-Fraktion.

Herr RM Grote kritisiert die Art und Weise des Vorgehens, in dem sich die Stadt Dortmund einerseits an die Umlandgemeinden wendet, andererseits aber schon einen Beschluss gefasst hat.

Herr RM Jung schlägt vor, bei den Gesprächen mit den Nachbargemeinden die Wünsche dieser abzufragen sowie eine Zusammenfassung aller bisherigen Untersuchungen vorzunehmen. Nachdem eine Auswertung und Bündelung erfolgt ist, sollte der Gutachter dies im AUSW vorstellen. Anschließend werden weitere Entscheidung getroffen. Dies ändert an der jetzigen Vorlage nichts.

Herr StR Sierau verweist auf die guten Erfahrungen mit den Nachbargemeinden im Zusammenhang mit der Erstellung des regionalen Einzelhandelskonzeptes. Ziel ist mit den Ergebnissen des KARO-Gutachtens an die Umlandgemeinden heranzutreten und ihre Einschätzung abzufragen. Die Ergebnisse werden vorgetragen und zusammen mit den Dortmunder Verkehrsunternehmen sowie den Gutachern wird die Dortmunder Vorgehensweise abgestimmt. Herr StR Sierau schlägt vor, das Thema in ca. 1/4 Jahr mit einer differenzierten Betrachtung der Empfehlungen aus den Nachbargemeinden wieder auf die Tagesordnung zu nehmen.

Herr RM Jung fragt, ob sich alle Fraktionen mit diesem Verfahren einverstanden erklären, und ob sich durch den Vorschlag von Herrn StR Sierau der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erledigt hat.

Frau RM Kröger-Brenner geht davon aus, dass die Verwaltung so handelt wie vorgeschlagen und dass sich der Antrag erledigt hat.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Basis der Ergebnisse des Gutachtens KARO im Sinne der Ziffer 3 diese Vorlage mit den Umlandgemeinden zu erörtern.

zu TOP 4.5
Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
(Drucksache Nr.: 01235-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt die Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete. Diese Richtlinien lösen die bisher gültigen Richtlinien vom 24.09.1993 ab. Vertraglich bereits vereinbarte Maßnahmen werden nach den bisher geltenden Richtlinien abgewickelt.

zu TOP 4.6
Bauleitplanung; 108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei - und Änderung Nr. 6 des Bebauungsplans 177 - Kronenbrauerei Nord -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung; II. Feststellungsbeschluss; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung; V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177
(Drucksache Nr.: 01175-01)

Frau RM Reuter beantragt, dass der AUSW der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost folgt.

Herr Wilde weist darauf hin, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Bestandteil des Bebauungsplanes ist. Dieser sieht keine Verbindung von der Kronenstraße zur B 1 vor. Dies kann in der Begründung zum Bebauungsplan nochmals hervorgehoben werden und bedarf keinem gesonderten Beschluss.

Frau RM Reuter beantragt eine Abstimmung über die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost.

Der Antrag den Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zu folgen wird mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,
- den Anregungen zu Pkt. 1.12.1 aus den dort genannten Gründen zu folgen;
- den Anregungen zu Pkt. 1.12.2 bis 1.12.5 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III - FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, die 108. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht vom 02. August 2001 für den unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.

III. beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - für den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 13.04.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 02. August 2001 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und teilweise Änderung des Bebauungsplanes 169
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00504-01)

Frau RM Reuter beantragt, dass der AUSW der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost folgt.

Herr Wilde weist darauf hin, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Bestandteil des Bebauungsplanes ist. Dieser sieht keine Verbindung von der Kronenstraße zur B 1 vor. Dies kann in der Begründung zum Bebauungsplan nochmals hervorgehoben werden und bedarf keinem gesonderten Beschluss.

Frau RM Reuter beantragt eine Abstimmung über die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost.

Der Antrag den Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zu folgen wird mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 169;

II. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - sowie der teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 169 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 02. August 2001 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).

zu TOP 4.8
Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01356-01)

Herr RM Jung verweist auf den Antrag der SPD-Fraktion zu TOP 4.9 und schlägt vor, alle Mitglieder des Gestaltungsbeirates bis zum 31.12.2004 zu wählen. Dies ist bis zum Ende der Kommunalwahlzeit mit einer ordentlichen Übergangsfrist. Danach wird wieder für fünf Jahre neu gewählt.

Frau sB Pohlmann-Rohr merkt an, dass aus der Geschäftsordnung nicht hervorgeht, wer die Projekte anmelden darf. Sie regt an, die Besetzung des nächsten Gestaltungsbeirates paritätisch vorzunehmen.

Frau RM Horitzky stellt dar, dass sich die CDU-Fraktion mit den 600,-- DM für die Teilnahme der externen Fachleute an den Sitzungen einverstanden erklärt.

Herr StR Sierau berichtet, dass der Beirat die Projektanmeldungen vornimmt. Dieser ist so besetzt, dass die Vorschläge auch aus dem Rat kommen können. Die Beschlussfassung der zu beratenden Projekte wird zu Beginn einer Sitzung festgelegt. Für die Auswahl der externen Fachleute gab es drei Kriterien. Die Personen sollten keine wirtschaftlichen Interessen in Dortmund verfolgen. Gleichwohl sollten sie eine gewisse Dortmund-Affinität und ein fachliches Standing haben. Die Vorschlagsliste ist vorab mit allen drei Fraktionen sowie mit den Verbänden abgestimmt worden. Wenn sich diese Zusammensetzung nicht bewährt, muss sie überprüft werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt die Bildung eines Gestaltungsbeirates und stimmt der von der Verwaltung erarbeiteten Geschäftsordnung zu.
Die Kosten von jährlich ca. 35.000 DM (ca. 17.900 ■) sollen aus dem Haushalt aus dem Haushalt des Stadtplanungsamtes finanziert werden.
zu TOP 4.9
Bildung eines Gestaltungsbeirates
- Berufung der Mitglieder
- Festsetzung des Entgeltes
(Drucksache Nr.: 01357-01)

-Antrag der SPD-Fraktion vom 22.08.2001 mit og. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 01357-01AT)


Herr RM Jung weist darauf hin, dass die Fraktionen der Geschäftsführung des Rates die Personen für den Beirat benennen sollen.

Folgende Personen werden benannt:

CDU-Fraktion: Herr RM Jostes
SPD-Fraktion: Herr RM Harnisch
Bündnis 90/Die Grünen: Frau RM Reuter

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Vorlage mit dem geänderten Antrag der SPD-Fraktion zu beschließen:

1. Berufung der Mitglieder
Der Rat der Stadt beruft folgende externe Fachleute als Mitglieder des Beirates bis zum 31.12.2004.

Frau Dr.-Ing. Kristin Ammann-Dejozé
Münster
Architektin/Stadtplanerin
Prof. Christof Mäckler
Universität Dortmund/
Frankfurt/Main
Architekt/Stadtplaner
Dipl.-Ing. Jochen Kuhn
Düsseldorf
Architekt/Stadtplaner
Prof. Stefan Görner
Universität Darmstadt/
Köln
Architekt/Stadtplaner
Dr.-Ing. Rainer Norton
Gelsenkirchen
Architekt/Stadtplaner
Dipl.-Ing. Friedhelm Terfrüchte
Essen
Landschaftsarchitekt
Dipl.-Ing. Heinrich Böll
Essen
Architekt, herausragende Erfahrung mit denkmalgerechtem Bauen
Andrés Ginestet
Münster
Bildender Künstler

Als Sachkundiger Bürger wird Herr Axel Vosschulte zum Mitglied berufen.

Der Rat der Stadt wird durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie je ein mit Planungsfragen vertrautes Ratsmitglied der im Rat vertretenen Fraktionen repräsentiert.
Die Bezirksvertretungen entsenden je ein - ebenfalls mit Planungsfragen vertrautes - Mitglied für den Fall der Erörterung eines Projektes aus dem Bereich des jeweiligen Stadtbezirkes.

Aus der Verwaltung wirken als Mitglieder der Planungsdezernent, Herr Stadtrat Sierau sowie in Einzelfällen der Baudezernent, Herr Stadtdirektor Fehlemann, mit.

2. Festsetzung des Entgeltes

Der Rat der Stadt setzt für die externen Fachleute ein pauschales Entgelt für jede Sitzung in Höhe von brutto 600,00 DM (307,00 ■) fest, in dem auch die Fahrtkosten enthalten sind. Die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen sowie der Sachkundige Bürger erhalten das übliche Sitzungsgeld.

zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 123- Kniepacker -
(Drucksache Nr.: 01006-01)

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor Beschlussfassung die Bezirksvertretung Huckarde zu beteiligen. Die Vorlage wird auf die Sitzung am 26.09.2001 vertagt.

zu TOP 4.11
Bauleitplanung
115. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hom 260 - Peter-Hille-Straße -
hier: I. Reduzierung des Änderungsbereiches der 115. Änd. des Flächennutzungsplanes, II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, III. Offenlegungsbeschluss zur 115. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 260 - Peter-Hille-Straße; V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
(Drucksache Nr.: 01217-01)

Herr RM Jung verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung und auf das Schreiben von Herrn StR Sierau.

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich der 115. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 um den Bereich westlich der Straße "Am Pastorenwäldchen" und westlich der Bebauung "Am Pastorenwäldchen" 12 bis 20 zu reduzieren. Es handelt sich um einen 10 bis 20 m breiten Grünstreifen im Norden, südlich grenzt ein Bachsiepen und ein bestehender Teich sowie eine private Grünfläche an. Der reduzierte Änderungsbereich ist unter Ziffer 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Bürgerinformation (Einwohnerversammlung) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 260 und zur 115. Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/ SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf der 115. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und den Erläuterungsbericht vom 17.07.2001 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 260 - Peter-Hille-Straße- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 17.07.2001 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 12 BauGB.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage dieser Vorlage) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 242 - Bergfeld -
hier: Aufstellungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 01253-01)

Die Vorlage wird auf den 26.09.2001 vertagt.

zu TOP 4.13
Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
(Drucksache Nr.: 01308-01)

Herr RM Münch bitte darum, den Hinweis der Bezirksvertretung Aplerbeck bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 06.08.2001zu und beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).


Zu TOP 4.14
TOP 4.14 wurde zu Beginn der Sitzung behandelt.

zu TOP 4.15
Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss ( § 13 BauGB)
II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
(Drucksache Nr.: 01309-01)

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den
Bebauungsplan Br 150 - Graffweg - für den unter Ziffer 1 der Vorlage
beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern
(Änderung Nr. 2).
Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den
Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150
- Graffweg - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen
Änderungsbereich und der Begründung vom 31.07.2001 zu und beschließt die
öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
zu TOP 4.16
Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck - Städtebauliche Planung und Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes -
(Drucksache Nr.: 01209-01)

Frau RM Brauer weist darauf hin, dass für bestimmte Maßnahmen noch einzelne Vorlagen der Verwaltung folgen müssen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.17
Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) mit der Bezeichnung "Schnelle Realisierung von Feuchtbiotopen"
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt Dortmund
- Der Auszug aus der noch nicht genehmigten und unterschriebenen Niederschrift der Ratssitzung am 28.06.2001 ist beigefügt.

Herr Dr. Grote berichtet, dass die Neuanlage von Feuchtgebieten nördlich des Holthauser Baches die Nebenbestimmung einer Genehmigung zur Intensivverdichtung für das IKEA-Vorhaben ist. Die Genehmigung liegt vor, die Nebenbestimmung ist an die Verdichtung geknüpft. D.H. nördlich des Holthauser Baches werden Ersatzflächen angelegt, sobald verdichtet wird. Südlich des Baches und nördlich von IKEA sollen ebenfalls Ersatzflächen angelegt werden.

Auf der Fläche Phönix West arbeitet das Umweltamt daran, dass die Kreuzkröte ihren Lebensraum behält. Im Rahmen des Baufortschrittes wird darüber berichtet.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, sich um eine schnelle Realisierung von Feuchtbiotopen auf der Halde Ellinghausen Süd und Nord sowie auf Phoenix-West zu bemühen.



zu TOP 4.18
Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung der Stubengasse
(Drucksache Nr.: 01077-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung der Stubengasse mit einem Kostenaufwand von 403.000,00 DM (1. Bauabschnitt) und beauftragt die Verwaltung, in einem 2. Bauabschnitt die Teilüberdachung der Stubengasse zu planen und dafür einen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, bei der Finanzposition (FiPo) 6150 9511 0221 (Städtebauliche Maßnahme nördliche City) für das HJ 2001 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 403.000,00 DM und für das HJ 2002 eine zusätzliche Ausgabeermächtigung in Höhe von 403.000,00 DM vorzusehen.

Deckungsvorschlag HJ 2002:
Mehreinnahmen FiPo 6150 3611 0221 - Landeszuschuss - 169.000,00 DM
Minderausgaben FiPo 8800 9321 001 - Grunderwerbsprogramm - 134.000,00 DM
Minderausgaben im Budget StA 66 (Abwicklung über
Veränderungsliste) 100.000,00 DM


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
zu TOP 6.1
Das neue Wohnraummietrecht
(Drucksache Nr.: 01260-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Mietrechtsreformgesetz zur Kenntnis.


7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
zu TOP 7.1
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstr. 155, Dortmund-Innenstadt-West
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung - zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit
(Drucksache Nr.: 01271-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat genehmigt folgende, vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene
D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g :

Der Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied beschließen im Wege der Dringlichkeit die Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstr. 155, Dortmund-Innenstadt-West, mit Mehraufwendungen von 1.800.000,00 DM. Damit betragen die Gesamtkosten 5.800.000,00 DM.

Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets durch Deckung bei laufenden Maßnahmen sichergestellt.



8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
zu TOP 8.1
Widmung eines Teilabschnittes der Arminiusstraße
(Drucksache Nr.: 01119-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Widmung eines Teilabschnittes der Arminiusstraße, von Oskarweg bis zur Spichener Straße, ohne Beschränkung des Gemeingebrauches für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße.

zu TOP 8.2
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen nördlich der Straße 'Silberhecke', 2. Bauabschnitt, in Dortmund-Wellinghofen
Bebauungsplan: Hö 235, 2. Änderung
Antragsteller: Wohnbau Berke GmbH
(Drucksache Nr.: 01076-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Wohnen und Stadtgestaltung beschließt einstimmig:

Die Erschließung des Geländes in Dortmund-Wellinghofen - Bau von Stichstraßen nördlich der Straße 'Silberhecke', 2. Bauabschnitt, - einschließlich des erforderlichen Kanals - wird gemäß § 124 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag mit der Fa. Wohnbau Berke GmbH übertragen.

zu TOP 8.3
- unbesetzt -

zu TOP 8.4
Kanalerneuerung westlich "Krückenweg" bis Vorfluter Rüpingsbach
(Drucksache Nr.: 01204-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen im Bereich der Straße Krückenweg und dem Rüpingsbach mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2.000.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0802 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 300.000,-- DM
Ausgaben 2002 250.000,-- DM
Ausgaben 2003 1.450.000,-- DM

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.
zu TOP 8.5
Parallelkanal Rahmkebach
- II. Bauabschnitt -
(Drucksache Nr.: 01218-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Für die Kanalbaumaßnahmen "Rahmkebach" beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 3.270.000,-- DM die Durchführung des II. Bauabschnitts mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.050.000,-- DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für den ersten Bauabschnitt von 2.220.000,-- DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 3.270.000,-- DM.
Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0536 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 2.220.000,-- DM
Ausgaben 2001 500.000,-- DM
Ausgaben 2002 550.000,-- DM

zu TOP 8.6
Kanalbau "Am Ballroth" - II. Bauabschnitt -
(Drucksache Nr.: 01187-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Für die Kanalbaumaßnahmen "Am Ballroth" beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 1.400.000,-- DM die Durchführung des zweiten Bauabschnitts - Am Ballroth südl. der ehemaligen Eisenbahnstrecke - mit einem Kostenaufwand von 600.000,-- DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für den ersten Bauabschnitt von 800.000,-- DM ergibt sich die neue Beschlusssumme von 1.400.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0734 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 = 800.000,-- DM
Ausgaben 2001 = 100.000,-- DM
Ausgaben 2002 = 500.000,-- DM


9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

zu TOP 9.1
"Bestattung von Tieren in Dortmund" - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000
(Drucksache Nr.: 01364-01)

- Stellungnahme bzw. Bericht der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01364-01St)

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 hat sich durch die Stellungnahme von Herr StD Fehlemann erledigt.

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
- unbesetzt -

11.2 "Friedhöfe Dortmund"
- unbesetzt -


12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

Zu TOP 12.1
TOP 12.1 wurde zu Beginn der Sitzung behandelt.

zu TOP 12.2
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-West
(Drucksache Nr.: 01143-01)

Beschluss:
Der Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den vorgelegten Entwurf des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks und als Grundlage für die FNP-Neuaufstellung zur Kenntnis.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 18.54 Uhr.

J u n g K r ä f t I r l e
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)



N i e d e r s c h r i f t

für die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 29.08.2001
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:54 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Hendrik Berndsen (SPD) ab 17.45 Uhr RM Wilfriede Müller-Jobst i. V.
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Reinhard Frank (CDU) i. V. für Herrn RM Knud Follert
RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)

RM Ute Bitter (CDU) ab 16.00 Uhr i. V. für RM Manfred Jostes
RM Hubert Jung (CDU)
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen) ab 16.10 Uhr
RM Monika Lührs (SPD)

RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Walter Knieling
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Frank Hengstenberg (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD) bis 16.00 Uhr, ab 17.45 Uhr
RM Wilfriede Müller-Jobst (SPD) i. V. für RM Jan Tech von 16.00 bis 17.45 Uhr

RM Manfred Zuch (CDU) ab 16.00 Uhr

sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch (Bürgerliste)
sE Hermann Oshege (SB)
sE Bayram Ucar (AB)
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG

3. Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Steinschulte, 63/stv. AL
Herr Neuhaus, 64/AL
Herr Blume, 67/AL

Herr Schließler, 69/AL
Herr Kahrmann, 61
Herr Sagolla, 61
Frau Albertz-Jellinghaus, 60

Frau Kreutzkamp, 01
Frau Irle, 01

4. Gäste
Herr Waldendorf - Rheinbau Entwicklungsgesellschaft mbH
Herr Prof. Gerber - Architekturbüro Gerber

Veröffentlichte Tagesordnung:


T a g e s o r d n u n g

für die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 29.08.2001, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung des AUSW am 13.06.2001

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 33. öffentliche Sitzung des AUSW am 27.06.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes

3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidungen über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"; Anlage: Landschaftsplan Dortmund-Süd, Entwurf der Satzung;
- Ratsvorlage
Drucksache-Nr. 00386-01

Die Unterlagen (Vorlage und Anlage) wurden bereits zur Sitzung am 04.04.2001 versandt. Folgende Unterlagen liegen heute bei:
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 02.05.2001
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 22.05.2001 sowie Schreiben des Umweltamtes an die Bezirksvertretung Hombruch vom 30.04.2001


3.2 Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01132-01)

3.3 Immissionsmessungen verkehrsbedingter Schadstoffe an zwei Standorten im Stadtgebiet von Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00967-01)

3.4 Bewilligung von Fördergeldern für das Projekt "Regenwasserversickerung am Gebäudebestand der Dortmunder Wohnungsbaugesellschaften"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01173-01)

3.5 Landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm - Stand der Diskussion -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01254-01)

3.6 Fortschreibung des Energieversorgungskonzeptes
5. Halbjahresbericht

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01238-01)

3.7 Messungen des Benzolgehaltes der Luft im Umfeld und in der Gebrüder-Grimm-Grundschule, Leostraße 33 in Dortmund-Hombruch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01344-01)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.1 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00973-01)
Zusätzlich zu folgenden bereits zur Sitzung am 27.06.2001 vorgelegten Auszügen:
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 12.06.2001
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 12.06.2001
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 20.06.2001
erhalten Sie heute den
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 27.06.2001

4.1.1 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00973-01AT)
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.06.2001 lag bereits zur Sitzung am 27.06.2001 vor und ist heute nochmals beigefügt.

4.2 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Kostenerhöhung für die Neugestaltung Reinoldistraße

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01172-01)
- Die Dringlichkeitsentscheidung (siehe Rückseite von Blatt 1) ist zu genehmigen.

4.3 Delegation von Zuständigkeiten des Rates auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in Angelegenheiten der Bauleitplanung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01153-01)

4.4 Konzept für einen attraktiven ÖPNV für die Region und das Oberzentrum Dortmund (KARO)
hier: Vorlage des Entwurfs des Schlussberichtes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00999-01)

4.5 Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01235-01)

4.6 Bauleitplanung; 108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei - und Änderung Nr. 6 des Bebauungsplans 177 - Kronenbrauerei Nord -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung; II. Feststellungsbeschluss; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung; V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01175-01)

4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und teilweise Änderung des Bebauungsplanes 169
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Offenlegungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00504-01)

4.8 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01356-01)

Auf den der Vorlage beigefügten Antrag der CDU-Fraktion vom 12.03.2001 mit der Bezeichnung "Bildung eines Gestaltungbeirates in Dortmund" (Drucksache-Nr. 00530-01AT) wird verwiesen.

4.9 Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
- Berufung der Mitglieder
- Festsetzung des Entgeltes
Empfehlung
(Drucksache-Nr. 01357-01)

4.10 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 123- Kniepacker -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01006-01)
- Die Vorlage wurde am 27.06.2001 vertagt.

4.11 Bauleitplanung
115. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hom 260 - Peter-Hille-Straße -
hier: I. Reduzierung des Änderungsbereiches der 115. Änd. des Flächennutzungsplanes, II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, III. Offenlegungsbeschluss zur 115. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 260 - Peter-Hille-Straße; V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
- Teil A -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01217-01)

4.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 242 - Bergfeld -
hier: Aufstellungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01253-01)

4.13 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01308-01)


4.14 Bauleitplanung; 131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (131. Änderung)
II. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 139
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 215
IV. Beschluss zur Bürgerbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01340-01)

4.15 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss ( § 13 BauGB)
II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01309-01)

4.16 Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck - Städtebauliche Planung und Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01209-01)
Anlage: Stadternneuerung Ortskern Aplerbeck, 7/01 - Integriertes Handlungskonzept
Rahmenbedingungen, Städtebauliches Konzept, Fördergegenstände


4.17 Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) mit der Bezeichnung "Schnelle Realisierung von Feuchtbiotopen"
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt Dortmund
- Der Auszug aus der noch nicht genehmigten und unterschriebenen Niederschrift der Ratssitzung am 28.06.2001 ist beigefügt.


5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 63/2-3-27871 Nutzungsänderung eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses in ein Cafe, Verkaufsraum und Büroräumen auf dem Grundstück Stockumer Straße 109 in Dortmund-Renninghausen
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01114-01)

5.2 63/2-3-28084
Errichtung einer Tankstelle mit Shop, Mini-Bistro, zwei Waschhallen, einer Servicehalle und 2 Garagen auf dem Grundstück Hagener Straße 156 in Dortmund-Kirchhörde
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 00802-01)

5.3 63/2-1-27439
Vorbescheid für die Errichtung eines Bürogebäudes mit Tiefgarage und Außenstellplätzen auf dem Grundstück Saarlandstraße 27
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01252-01)

5.4 63/2-2-27460
Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses zu einem Wohn- und Gebetshaus auf dem Grundstück Gemarkung Nette, Flur 5, Flurstück 8, Dörwerstraße 5
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01226-01)

5.5 63/2-2-27628
Errichtung eines Cafés für Beerdigungsgesellschaften auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstücke 377, 378, Oberevinger Straße 91
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01245-01)

5.6 63/2-3-28479 u. 28480
Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zu einer Reitschule mit Pensionspferdehaltung und Errichtung einer offenen Unterstellhalle mit 20 Pferdeboxen und Strohlager auf dem Grundstück Bockenfelder Straße 161 in Dortmund-Westrich
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01348-01)

5.7 63/2-3-28617
Vorbescheid für Nutzungsänderung eines Hühnerzuchtbetriebes zu einem Pferdehaltungs- und Zuchtbetrieb auf dem Grundstück In der Meile 79 in Dortmund-Marten
- Vorhaben gemäß § 35 Abs.2 und 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01352-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Das neue Wohnraummietrecht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01260-01)

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes

7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstr. 155, Dortmund-Innenstadt-West
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung - zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01271-01)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Widmung eines Teilabschnittes der Arminiusstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01119-01)

8.2 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen nördlich der Straße 'Silberhecke', 2. Bauabschnitt, in Dortmund-Wellinghofen
Bebauungsplan: Hö 235, 2. Änderung
Antragsteller: Wohnbau Berke GmbH

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01076-01)

8.3 - unbesetzt -

8.4 Kanalerneuerung westlich "Krückenweg" bis Vorfluter Rüpingsbach
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01204-01)

8.5 Parallelkanal Rahmkebach
- II. Bauabschnitt -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01218-01)

8.6 Kanalbau "Am Ballroth" - II. Bauabschnitt -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01187-01)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 "Bestattung von Tieren in Dortmund" - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000; Bitte um Stellungnahme
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01364-01)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
- unbesetzt -

11.2 "Friedhöfe Dortmund"
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Bebauung des Platzes von Rostow am Don, Verfahren und beabsichtigte Einziehung des Platzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01329-01)

12.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-West
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01143-01)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - um 15.00 Uhr eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau RM Kräft benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Jung schlägt vor, den TOP 4.14 Bauleitplanung; 131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße - (Drucksache Nr.: 01340-01) vorzuziehen, da das Architekturbüro Gerber das Modell vorstellen möchte.

Er regt an, TOP 4.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 242 - Bergfeld - hier: Aufstellungsbeschluss (Drucksache Nr.: 01253-01) abzusetzen, da die Bezirksvertretung Hombruch die Vorlage noch nicht beraten hat.

Herr RM Jung weist auf die Dringlichkeitsvorlage Stadterneuerung Brückstraßenviertel, Neugestaltung der Stubengasse (Drucksache-Nr. 01077-01) hin, die bei Anerkennung der Dringlichkeit unter TOP 4.18 behandelt werden soll.

Frau RM Pohlmann-Rohr bittet um eine 14tägige Beratungszeit.

Herr StD Fehlemann erläutert, dass die Förderung genehmigt ist und die Ausschreibung nicht vor Beschluss der Vorlage erfolgen kann.

Die Dringlichkeit wird mehrheitlich anerkannt.

Frau RM Pohlmann-Rohr bittet TOP 4.10 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker - (Drucksache Nr.: 01006-01) auf den 26.09.2001 zu vertagen, da die Bezirksvertretung Huckarde beteiligt werden sollte.

Herr RM Jung regt an, TOP 12.1. Bebauung des Platzes von Rostow am Don, Verfahren und beabsichtigte Einziehung des Platzes (Drucksache Nr.: 01329-01) nach TOP 4.14 aufzurufen.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung des AUSW am 13.06.2001

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 13.06.2001.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 33. öffentliche Sitzung des AUSW am 27.06.2001

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2001 mit folgender Änderung:

Herr RM Münch bittet darum auf Seite 12 der Niederschrift unter
TOP 4.2 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund den Satz wie folgt zu ändern:

"Herr RM Münch wünscht sich neben einer Wirtschaftsflächen -, auch eine Freiflächenentwicklung."



zu TOP 4.14
Bauleitplanung; 131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (131. Änderung)
II. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 139
III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 215
IV. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01340-01)

Herr Waldendorf, Rheinbau Entwicklungsgesellschaft mbH, erläutert das 2stufige Wettbewerbsverfahren.

Die einzelnen Bürokomplexe sollen sich städtebaulich in die Gebäudestruktur entlang der B 1 anpassen und eine Einheit darstellen.
Die Realisierung ist in vier Bauabschnitten gedacht. Er hofft auf eine schnelle Baugenehmigung für die ersten beiden Bauabschnitte.
Der Entwurf der Büros Gerber wurde mit dem 1. Preis prämiert.

Herr Prof. Gerber stellt den Entwurf anhand des Modells vor. Die Gebäudestruktur als U ermöglicht, dass sich die Büroflächen nicht zur B 1 orientieren und somit zur Lösung des Schallproblems beitragen. Die Erschließung der Anlage erfolgt über die Minus-1-Ebene von dort aus ist der Zugang zu den einzelnen U's möglich.

Herr RM Harnisch begrüßt die gute Verkehrslösung und fragt wie Behinderte, z. B. Rollstuhlfahrer, auf die Brücke über die B 1 gelangen und ob das Dach mit Solarzellen versehen wird.
Herr RM Grote fragt nach dem Zeitplan und wie die Erschließung während der Bauzeit erfolgt.

Herr Waldendorf stellt dar, dass die Anträge in der Bauvoranfrage bearbeitet werden. Das Dach ist als leichte Stahlkonstruktion vorgesehen, eine Anbringung von Solarzellen ist nicht möglich. Gleichwohl sind die Investoren interessiert die Nebenkosten so klein wie möglich zu halten. Zur Erschließung während der Bauphase wird eine z. Z. nicht genutzte Bushaltestelle an der B 1 genutzt. Die Bauzeit beträgt max. 18 Monate, bei guten Bedingungen 15 bis 16 Monate.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr weist darauf hin, dass eine Energieoptimierung so früh wie möglich eingeplant werden sollte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig:

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (131. Änderung - Rheinlanddamm/Hohe Straße -)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)

II. den Bebauungsplan 139 teilweise zu ändern
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023);

III. den Bebauungsplan In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;

IV. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. Satz 1 BauGB

zu TOP 12.1
Bebauung des Platzes von Rostow am Don, Verfahren und beabsichtigte Einziehung des Platzes
(Drucksache Nr.: 01329-01)


- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.08.2001 mit der og. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 01329-01AT)


- Antrag der CDU-Fraktion vom 29.08.2001 mit der og. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 01329-01AT)

Frau RM Horitzky begründet den Antrag der CDU-Fraktion.

Frau RM Reuter erläutert, dass der Entscheidungsprozess zurückgestellt werden sollte, bis ausreichende Grundlagen vorliegen.
Vor einer Entscheidung muss fachlicher Rat eingeholt werden.

Herr RM Harnisch sagt, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen wird.

Herr RM Jung stellt dar, dass z. Z. noch keine Beschluss zum Bau erfolgt, sondern nur zur Einziehung der Platzfläche.

Herr StD Fehlemann erläutert, dass es sich hier um eine Bauabsicht handelt. Für den Bereich vom Platz von Rostow am Don bis zum Westfalenpark haben vier Büros Entwürfe vorgelegt, die im City-Konzept begrüßt worden sind. Es wurden keine Bedenken gegen die Bebauung des Platzes genannt.

Frau RM Pohlmann-Rohr spricht sich für eine Stellungnahme des Gestaltungsbeirates zu den Entwürfen aus. Vor der Wettbewerbsentscheidung müsse die Qualifizierung stehen, erst anschließend dürfe der Platz eingezogen werden.

Herr RM Drabig weist darauf hin, dass mit dieser Vorlage nur die liegenschaftlichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung geschaffen werden.

Herr StR Sierau verweist auf das City-Konzept 2000, dass der Rat im April 1999 beschlossen hat und dass bereits die Bebauung des Platzes Rostow am Don beinhaltet. Der Gestaltungsbeirat ist kein Ausschuss, sondern gibt Empfehlungen, d. h. er ist ein beratendes Gremium.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und SPD-Fraktion abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und SPD-Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat stimmt der Bebauungsabsicht des Platzes von Rostow am Don zu.
2. Der Rat nimmt das Verfahren zur Kenntnis.
3. Der Rat beschließt gemäß § 7 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) die Einleitung des Einziehungsverfahrens im Bereich des Platzes von Rostow am Don (Gemarkung Dortmund, Flur 4, Flurstücke 381, 382, 383, 384).

Der Verwaltungsvorlage wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein Qualifizierungsverfahren unter den sechs Konsortien, die sich als Interessenten für das Vergabeverfahren gemeldet haben, durchgeführt wird. Das Qualifizierungsverfahren soll im Laufe der nächsten zwölf Monate statt finden. Nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens soll eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit zur Frage statt finden, ob der Platz von Rostow einer Bebauung zugeführt werden soll. In diesem Stadium ist auch der Gestaltungsbeirat an der Diskussion zu beteiligen.


3. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 3.1
Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidungen über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"; Anlage: Landschaftsplan Dortmund-Süd, Entwurf der Satzung;
- Ratsvorlage
Drucksache-Nr. 00386-01

Herr RM Münch stellt fest, dass der Landschaftsplan Dortmund-Süd ein Drittel der Stadtfläche beinhaltet. Er kritisiert, dass die Aufstellung des Landschaftsplanes vor 21 Jahren beschlossen wurde und acht Jahre bis zur Fertigstellung benötigt wurden. Aus seiner Sicht sind die Naturschutzgebiete zurückgestuft worden. Er spricht sich für eine Neuerwerbung von Flächen für den Naturschutz aus, für die eine 80%ige Bezuschussung des Landes erfolgt und fordert ein Umweltdezernat.

Frau RM Brauer sagt, dass der Landschaftsplan Dortmund-Süd eine gute Ausgangssituation für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist. Der Landschaftsplan Süd soll eine ungehinderte Ausdehnung von Bauflächen verhindern.

Frau RM Kröger-Brenner spricht sich für eine Prüfung der Stellungnahmen der Bezirksvertretungen aus und wünscht, dass die Naturschutzfunktion der Bolmke mehr in den Vordergrund gestellt wird. Die Anregungen des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde sollen einbezogen werden.

Herr RM Grote macht deutlich, dass die Naturschutzpolitik in Dortmund als vorbildlich gilt.

Herr RM Münch erläutert, dass der Landschaftsplan Dortmund-Nord hervorragend ist, aber im Dortmunder Süden nur drei kleine Naturschutzgebiete ausgewiesen sind. Alle anderen geplanten Naturschutzgebiete sind zurückgestuft worden.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat nach § 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW. S. 568) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV.NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung die vorgebrachten Anregungen und Bedenken geprüft



und beschließt

- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 a) aufgeführten Anregungen und Bedenken zu berücksichtigen,

- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 b) aufgeführten Anregungen und Bedenken teilweise zu berücksichtigen,

- die unter "Sachverhalt" Pkt. 4 c) aufgeführten Anregungen und Bedenken abzuweisen,

und zwar aus den in der Anlage zur dieser Vorlage genannten Gründen;

II. beschließt nach § 16 Abs. 2-4 Landschaftsgesetz in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW den Landschaftsplan Dortmund-Süd in seinem Planbereich für die Stadtbezirke Hombruch, Hörde und Aplerbeck als Satzung;



III. beschließt, den textlichen Darstellungen und den textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd die "Allgemeinen Erläuterungen zum Landschaftsplan" (Kap. I des Textbandes) beizufügen;

IV. ermächtigt die Verwaltung, für den Druck des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Süd redaktionelle Änderungen, die nicht den Inhalt der Darstellungen und Festsetzungen betreffen (z. B. Korrektur von Schreibfehlern), vorzunehmen.

zu TOP 3.2
Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000
(Drucksache Nr.: 01132-01)

Herr RM Münch regt an unter § 3 auch Nadelbäume als schützenswert einzustufen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Änderung von § 14 Abs. 2 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 11.12.2000: Die Angabe "100.000 DM" wird durch die Angabe "50.000 Euro" ersetzt.

Die Änderung tritt zum 01.01.2002 in Kraft.

zu TOP 3.3
Immissionsmessungen verkehrsbedingter Schadstoffe an zwei Standorten im Stadtgebiet von Dortmund
(Drucksache Nr.: 00967-01)

Frau RM Lührs fragt nach dem Ergebnis der Nachmessungen an der Faßstraße. Sie verweist auf Seite 3 der Vorlage in der in betroffenen Städten Arbeitskreise gegründet wurden und fragt, ob sich dies nur auf die betroffenen Gebiete bezieht oder auf die Gesamtstadt. Wenn Konzepte erarbeitet werden, müssen sich diese auf die Gesamtstadt beziehen.

Herr RM Münch weist darauf hin, dass Benzol bei Menschen Leukämie verursachen kann. Er gibt zu Bedenken, dass der Länderarbeitsausschuss für Immissionsschutz als Richtwert, um das Krebsrisiko durch Benzol zu begrenzen, einen Grenzwert von 2,5 gefordert hat, mit dem sich auch die Weltgesundheitsorganisation anfreunden kann. Wenn dieser Richtwert, der rechtlich nicht einklagbar ist, zugrunde gelegt wird, liegen die Belastungen etwa doppelt so hoch. Dies sollte als Zielwert gesehen werden und versucht werden, diesen zu erreichen.

Frau RM Reuter weist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hin, die schnell und umfassende Maßnahmen zur Verringerung von Schadstoffimmissionen fordert. In der Vorlage fehlen konkrete Aussagen zu den Folgemaßnahmen. Sie fordert ein Konzept, wie die Situation verbessert werden kann.

Herr Dr. Grote erläutert, dass mit den Messungen der 23. Bundesimmissionsschutzverordnung gefolgt wird. Es erfolgt zuerst eine Flächenmessung, um anschließend die belasteten Punkte herauszufiltern. Das Problem in der Faßstraße war nicht plausibel. Hier sind Nachmessungen erfolgt, die ergeben hat, dass der Stickoxid-Wert eine Messanomalie war. Die Messwerte am Westfalendamm sind im Rahmen der 23. BImSchV zu hoch und die Behörde wird schnellstens Maßnahmen ergreifen. Das Umweltamt wird so schnell wie möglich die Maßnahmenprüfung durchführen und geeignete Maßnahmen vorschlagen.
Bezogen auf die Aussage von Herrn RM Münch sagt Herr Dr. Grote, dass dies die Werte für eine maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Werte) sind. Hinsichtlich der Rußabsonderungen hat sich in letzter Zeit eine Entspannungsmöglichkeit gezeigt. So hat z. B. die Firma Peugeot eine Dieselreinigung für Personenkraftwagen entwickelt, die die Schadstoffe auf mehrere 100stel zurückführt. An einer flächendeckenden Umsetzung wird z. Z. gearbeitet.

Herr RM Drabig weist darauf hin, dass die Belastungen am Westfalendamm schon lange diskutiert werden, aber bisher gab es keine Möglichkeiten als Kommune auf Bundesstraßen einzugreifen. Der Rußpartikelausstoß und die Benzolbelastung auf der B 1 sind in erster Linie auf die Staus und die LKW's zurückzuführen. Um dieses Problem zu lösen, müssen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Fahrzeuge, die die Immissionen verursachen, aus den entsprechenden Gebieten herauszuhalten. Dies würde bedeuten, die B 1 für LKW's zu sperren.

Herr RM Münch weist darauf hin, dass für krebserregende Stoffe keine MAK-Werte aufgestellt werden.

Herr RM Harnisch regt an, über City-Logistik nachzudenken und verweist auf den Masterplan Verkehr.

Frau RM Kröger-Brenner spricht sich für eine Reduzierung des Verkehrs und eine Verbesserung des ÖPNV aus und hält den Masterplans Verkehr für sehr wichtig.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass eine Reihe der angesprochenen Maßnahmen nicht durchgesetzt werden können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis und stimmt der weiteren Vorgehensweise zu.

zu TOP 3.4
Bewilligung von Fördergeldern für das Projekt "Regenwasserversickerung am Gebäudebestand der Dortmunder Wohnungsbaugesellschaften"
(Drucksache Nr.: 01173-01)

Frau RM Lührs fragt, warum sich die DOGEWO und die Ruhr-Lippe Wohnungsgesellschaft an dem Projekt nicht beteiligt haben. Sie spricht sich dafür aus, dass die Durchführung der Projekte besser kontrolliert wird.

Herr Dr. Grote stellt dar, dass sich die DOGEWO im Winter an weiteren Projekten beteiligen wird. Mit den Projekten sind gute Erfolge erzielt worden, die Kontrolle wird mit StA 66 intensiv angegangen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die am Projekt beteiligten Wohnungsbaugesellschaften beratend zu unterstützen. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, sich mit weiteren Projektinitiativen an dem Wettbewerb "Route des Regenwassers" zu beteiligen.
zu TOP 3.5
Landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm - Stand der Diskussion -
(Drucksache Nr.: 01254-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Fortschreibung des Energieversorgungskonzeptes
5. Halbjahresbericht
(Drucksache Nr.: 01238-01)

Herr StR Sierau erläutert, dass zusammen mit dem Wohnungsamt darauf hingewiesen wurde, dass noch Fördermittel des Landes für Energieeinsparmaßnahmen für bauliche Veränderungen im Bestand bereitstehen.

Herr Dr. Grote beantwortet die Fragen von Frau RM Lührs und Frau sB Pohlmann-Rohr. Er stellt dar, dass sich das Umweltamt bemüht hat, ein vergleichbares Zahlenwerk vorzulegen. Diese Zahlen sind allerdings mit Vorsicht zu genießen. Anfangs wurde der Energiemix der VEW zugrundegelegt, aus dem eine CO2-Belastung berechnet wurde. Mittlerweile gibt es einen RWE-Mix, der bezogen auf die CO2-Immission ungünstiger ausfällt. Deshalb muss nochmals nachgerechnet werden. Die Erdwärme ist unter Punkt 4 "Wärmepumpen" einbezogen. Über das Vorhaben Rittershoferstraße sowie über die CO2-Minderungsrelevanz von Methangasanlagen, die z. Z. im Stadtgebiet entstehen, wird in einer gesonderten Vorlage berichtet. Bezogen auf die Kraftwärmekopplung bestehen Überlegungen im Bereich Steinsweg. Bei der GHS in Hörde besteht bereits eine Anlage. Als Ersatz für das GUD in Derne wird es zu Kraftwärmekopplungsanlagen kommen. Sobald diese und andere Energiesparprojekte realisiert werden, wird im AUSW darüber berichtet. Herr Dr. Grote weist darauf hin, dass durch steigenden Energieverbrauch nicht zwangsläufig die CO2-Erzeugung steigt.

Beschluss:
Der AUSW nimmt den Bericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in dieser Vorlage vorgeschlagene Struktur der Berichterstattung unter Einbeziehung der von DEW bereitgestellten Daten in weiteren Berichten zu verwenden.
zu TOP 3.7
Messungen des Benzolgehaltes der Luft im Umfeld und in der Gebrüder-Grimm-Grundschule, Leostraße 33 in Dortmund-Hombruch
(Drucksache Nr.: 01344-01)
- Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 28.08.2001

Herr RM Münch gibt zu Bedenken, dass hier nur zwei Stunden gemessen und nicht nach der BImSchV vorgegangen wurde. Er geht davon aus, dass die gemessenen 3-4 Mikrogramm Minimalbelastungen darstellen und beantragt, im Februar/März 2002 noch mal nachzumessen.

Frau sB Pohlmann-Rohr begrüßt den Antrag von Herrn Münch bezüglich einer Nachmessung im Jahr 2002.

Herr sB Schilff verweist auf die Unruhen im Vorfeld der Messungen im Bereich der Leostraße und bedankt sich bei der Verwaltung für die prompte Durchführung.

Herr Dr. Grote weist darauf hin, dass Suchmessungen weder finanziell noch umweltpolitisch sinnvoll sind. Die durchgeführten anlassbezogenen Messungen haben dargelegt, dass man sich im Bereich der Umgebungsbelastung befindet.

Beschluss:
Der Antrag des Herrn RM Münch wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

Mit Rücksicht auf die zu diesem Bereich anwesenden Besucher werden die Tagesordnungsgpunkte unter TOP 5 vorgezogen.
zu TOP 5.1
63/2-3-27871 Nutzungsänderung eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses in ein Cafe, Verkaufsraum und Büroräumen auf dem Grundstück Stockumer Straße 109 in Dortmund-Renninghausen
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01114-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 5.2
63/2-3-28084
Errichtung einer Tankstelle mit Shop, Mini-Bistro, zwei Waschhallen, einer Servicehalle und 2 Garagen auf dem Grundstück Hagener Straße 156 in Dortmund-Kirchhörde
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 BauGB -
(Drucksache Nr.: 00802-01)

Herr RM Münch schlägt vor, sich dem Vorschlag der Bezirksvertretung, die das Bauvorhaben ablehnt, anzuschließen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die Vorlage mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
zu TOP 5.3
63/2-1-27439
Vorbescheid für die Errichtung eines Bürogebäudes mit Tiefgarage und Außenstellplätzen auf dem Grundstück Saarlandstraße 27
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01252-01)

Frau RM Reuter beantragt, die Vorlage zu vertagen, da grundsätzliche Fragen, z.B. Erschließung, noch zu klären sind.

Herr RM Jung lässt über den Antrag auf Vertagung abstimmen. Der Antrag auf Vertagung wird mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid in Verbindung mit den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes InO 107 (Überschreitung der Baugrenze und Gebietseinstufung allgemeines Wohngebiet) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.
zu TOP 5.4
63/2-2-27460
Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses zu einem Wohn- und Gebetshaus auf dem Grundstück Gemarkung Nette, Flur 5, Flurstück 8, Dörwerstraße 5
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01226-01)

Herr RM Jung weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Mengede die Vorlage mit Mehrheit abgelehnt hat.

Herr RM Harnisch sagt, dass die SPD-Fraktion die Vorlage ebenfalls ablehnt.

Frau sB Pohlmann-Rohr erläutert, wenn es sich bei der Vereinigung um eine rechtsradikale Gruppe handelt, wäre die Vorlage unter falschen Voraussetzungen entstanden, und müsste zurückgezogen werden.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die Vorlage mit einer Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig ab.
zu TOP 5.5
63/2-2-27628
Errichtung eines Cafés für Beerdigungsgesellschaften auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstücke 377, 378, Oberevinger Straße 91
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01245-01)

Herr RM Berndsen bittet darum, dass die geforderten Stellplätze auch gebaut werden. Im Kreuzungsbereich parken bei Beerdigungen viele Pkw's, deshalb sollte im Kreuzungsbereich ein Parkverbot durch Beschilderung gekennzeichnet werden.

Herr RM Jung schlägt vor, das Parkproblem in der Bezirksvertretung zu behandeln. Im reinen Wohngebiet ist ein Café zulässig.

Herr StR Sierau weist auf vergangene Ortstermine hin und sagt zu, bei Hinweisen aus der Bevölkerung nochmals mit den Betreibern zu sprechen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.
Zu TOP 5.6
63/2-3-28479 u. 28480
Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zu einer Reitschule mit Pensionspferdehaltung und Errichtung einer offenen Unterstellhalle mit 20 Pferdeboxen und Strohlager auf dem Grundstück Bockenfelder Straße 161 in Dortmund-Westrich
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01348-01)

Frau RM Kröger-Brenner erläutert, dass sich diese Vorlage kaum von der vorherigen unterscheidet und dass der Beschlussvorschlag die Auflagen nicht beinhaltet. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird der Vorlage nur zustimmen, wenn einige Vorgaben festgeschrieben und kontrolliert werden. Aus der Skizze wird nicht ersichtlich, ob die illegal errichteten Gebäude (gelb) auch die Gebäude sind, die beseitigt werden sollen. Bei einem Ortstermin und im Gespräch mit dem Pächter und Rechtsanwalt ist deutlich geworden, dass die Gebäude drei und fünf sowie der hintere Parkplatz (6) beseitigt werden sollen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird darauf bestehen. Frau RM Kröger-Brenner merkt an, dass die Begrünung konkretisiert und der Pferdemist wöchentlich abgefahren werden sollte. Die Anzahl der Pferde sollte nicht weiter steigen.

Herr StR Sierau sagt, dass alle gelb angelegten illegal errichteten Gebäude beseitigt werden sollen. Er regt an, die Vorschläge bei der bauordnungsrechtlichen Behandlung zu berücksichtigen und in einer entsprechend modifizierten Vorlage nochmals darzulegen.

Herr RM Harnisch stellt dar, wenn eine neue Vorlage erarbeitet wird, ist seine Fraktion bereit zu warten, ansonsten würde die SPD-Fraktion dieser Vorlage zustimmen.

Für Herrn RM Grote ist kein neuer Sachstand erkennbar und die CDU-Fraktion lehnt diese Vorlage ab.

Herr RM Münch weist auf das Problem des Landschaftsschutzes einerseits und einer intensiven Landnutzung durch eine Pferdehaltung andererseits hin und würde sich freuen, wenn der AUSW die Priorität beim Landschaftsschutz setzt. Er wünscht sich ein restriktives Vorgehen des Bauordnungsamtes.


Frau RM Kröger-Brenner verweist auf die Aussage des Pächters, dass das Gebäude drei, die sog. Westernstadt, beseitigt werden soll.

Herr StR Sierau schlägt einen gemeinsamen Ortstermin zur Klärung des Sachverhaltes vor, um die Anregungen zu erörtern. Anschließend wird eine neue Vorlage vorgelegt.

Herr RM Jung stellt fest, dass eine neue Vorlage erarbeitet wird.

zu TOP 5.7
63/2-3-28617
Vorbescheid für Nutzungsänderung eines Hühnerzuchtbetriebes zu einem Pferdehaltungs- und Zuchtbetrieb auf dem Grundstück In der Meile 79 in Dortmund-Marten
- Vorhaben gemäß § 35 Abs.2 und 4 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01352-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
zu TOP 4.1
Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00973-01)


- Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 26.06.2001 mit der og. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 00973-01AT)


- Antrag der SPD-Fraktion vom 28.08.2001 mit der og. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 00973-01AT)

- Antrag der CDU-Fraktion vom 29.08.2001 mit der og. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 00973-01AT)

Frau RM Kröger-Brenner hält die Schaffung von 70.000 Arbeitsplätzen als Grundlage für den Flächenbedarf nicht für realistisch. Des weiteren sind nicht alle Flächen im Stadtgebiet berücksichtigt. Sie erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und spricht sich gegen die für eine Untersuchung vorgesehenen Flächen aus. Vorerst sollen die vorhandenen Brachflächen genutzt werden.

Herr RM Grote sagt, dass die städtischen Gesamtinteressen wahrgenommen werden müssen, und spricht sich für eine Untersuchung der Prüfflächen aus.

Herr RM Harnisch sagt, dass die SPD-Fraktion dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen wird. Er schlägt als Ersatz für die Fläche Ellinghausen/westlich LEP VI vor, dass die Verwaltung die Fläche zwischen Kanal entlang der Königsheide auf der südlichen Seite bis zum vorhandenen Gewerbegebiet Achenbach in Lünen untersuchen sollte. Die Bedenken der Bezirksvertretungen sollen im weiteren Verlauf berücksichtigt und die Untersuchungsflächen nach ihrer Prüfung in einer neuen Vorlage im AUSW diskutiert werden.

Herr RM Leniger verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Eving. Die Brechtener Niederung ist ein ökologisch wertvolles Gebiet. Wenn diese Fläche zum Suchgebiet erklärt wird, ist dies der erste Schritt für ein interkommunales Gewerbegebiet. Eving stellt einen großen Anteil an Flächen für Gewerbe und Wohnungsbau zur Verfügung. Deshalb sollte die Brechtener Niederung als Naherholungsgebiet erhalten bleiben.

Herr RM Münch spricht sich für eine Wirtschaftspolitik aus, die sich an ökologische Rahmenvorgaben halten muss. Die Wohn- und Umweltqualität sollte erhalten bleiben, um weitere Abwanderung zu verhindern.

Frau sB Pohlmann-Rohr sagt, dass die Aussagen des SPD-Antrags selbstverständlich sind. Dem CDU-Antrag wird die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen.

Herr RM Drabig macht deutlich, dass in Dortmund 85% der Gewerbegebiete auf Brachflächen entstanden sind. Die Suchräume werden auf die Tauglichkeit als Gewerbeflächen untersucht. Danach wird unter Abwägung aller Tatsachen entschieden, ob es sich um eine Entwicklungsfläche handelt. Auch im Hinblick auf die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sollten diese Flächen überprüft werden.

Herr StR Sierau erläutert, dass die Vorlage Bestandteil der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist. Das Verfahren orientiert sich an der lokalen Agenda. Dies beinhaltet eine Verfahrenstransparenz, die sich möglichst früh mit den aufgeworfenen Fragestellungen befasst. Deshalb liegt diese Vorlage dem AUSW in dieser Form vor. Einige Flächen, die derzeit als GI/GE-Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, sollen zukünftig eine andere Nutzung erhalten, z.B. im Zusammenhang mit der Renaturierung der Emscher. Herr StR Sierau stellt dar, dass ca. 430 ha in Zukunft einer Freiraumnutzung zugeführt werden sollen. Es ist zur Zeit nicht absehbar, ob alle angesprochenen Flächen auch aktiviert werden können. Dies hängt in großem Maße von den Grundstückseigentümern ab. Die in der Vorlage angesprochenen Suchräume zeichnen sich durch leistungsfähige Verkehrswege aus. Die Verwaltung ist aber auch offen für andere Flächen. Es werden sehr differenzierte Untersuchungen durchgeführt. Der AUSW wird über das weitere Verfahren im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Gebietsentwicklungsplanes unterrichtet.

Der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen wird mit drei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einer Enthaltung der CDU-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Antrag der CDU-Fraktion einstimmig.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Antrag der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen eine Stimme der CDU-Fraktion mehrheitlich:

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Gewerbe- und Industrieflächen in die Abwägung für die Neuaufstellungen des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) und des Flächennutzungsplanes (F-Plan) einzubeziehen und die nicht quantifizierten Untersuchungsbereiche auf ihre Eignung für eine Wirtschaftsflächenentwicklung zu prüfen.

Die Fläche Ellinghausen/westlich LEP VI wird nicht für eine Untersuchung auf ihre Eignung für eine Wirtschaftsflächenentwicklung geprüft.

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten abschließend untersuchten Gewerbe- und Industrieflächen in die Abwägung für die Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplans (GEP) und des Flächennutzungsplanes (F-Plan) einzubeziehen.

Bevor eine endgültige Beschlussfassung zur Einbringung in den Flächennutzungsplan (FNP) als Wirtschaftsfläche erfolgt, stellt die Verwaltung die nicht quantifizierten Untersuchungsbereiche unter gründlicher Prüfung der jeweiligen individuellen Vor- und Nachteile in einer gesonderten Vorlage zur Beratung in den Gremien dar. Die begründet abweichenden Beschlusslagen der Bezirksvertretungen müssen in den Entscheidungsprozeß über die Inanspruchnahme mit der nötigen Sorgfalt einfließen.

zu TOP 4.2
Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Kostenerhöhung für die Neugestaltung Reinoldistraße
(Drucksache Nr.: 01172-01)

Frau sB Pohlmann-Rohr sagt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage ablehnen werden, da die Dringlichkeit nicht gegeben ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Erhöhung der Kosten für die Neugestaltung der Reinoldistraße um 125.000,00 DM von 680.000,00 DM auf 805.000,00 DM.

Zur Finanzierung wird der Ausgabeansatz bei der Finanzposition (FiPo) 6150 9511 0221 (Städtebauliche Maßnahme nördl. City) um 90.000,00 DM erhöht. 35.000,00 DM werden FiPo-intern durch Einsparungen bei der Baumaßnahme Neugestaltung Platz von Leeds erwirtschaftet.

Die Mehrausgaben in Höhe von 90.000,00 DM bei der FiPo 6150 9511 0221werden durch entsprechende Minderausgaben bei der FiPo 6150 9511 0242 (Stadterneuerung Ortskern Huckarde) gedeckt.

zu TOP 4.3
Delegation von Zuständigkeiten des Rates auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in Angelegenheiten der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 01153-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt beschließt nach § 41 Abs.2 GO NRW die Delegation der Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Die Delegation weiterer Aufgaben bleibt ebenso wie die Rückholung einzelner Aufgabendelegationen ausschließlich dem Rat vorbehalten.

zu TOP 4.4
Konzept für einen attraktiven ÖPNV für die Region und das Oberzentrum Dortmund (KARO)
hier: Vorlage des Entwurfs des Schlussberichtes
(Drucksache Nr.: 00999-01)

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.08.2001 mit og. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 00999-01AT)

Frau RM Gerszewski begrüßt das KARO-Gutachten und sagt, dass es eine gute Grundlage bildet und von dem Gutachter im weiteren Verfahren noch mal vorgestellt werden sollte. Die SPD-Fraktion wird den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.

Frau RM Reuter stellt dar, dass der Antrag ihrer Fraktion sich für die Einbringung der Vorlage ausspricht und ebenfalls eine Vorstellung durch den Gutachter sowie konkrete Aussagen zur Umsetzung fordert. Sie sieht keinen Widerspruch zu den Aussagen der SPD-Fraktion.

Herr RM Grote kritisiert die Art und Weise des Vorgehens, in dem sich die Stadt Dortmund einerseits an die Umlandgemeinden wendet, andererseits aber schon einen Beschluss gefasst hat.

Herr RM Jung schlägt vor, bei den Gesprächen mit den Nachbargemeinden die Wünsche dieser abzufragen sowie eine Zusammenfassung aller bisherigen Untersuchungen vorzunehmen. Nachdem eine Auswertung und Bündelung erfolgt ist, sollte der Gutachter dies im AUSW vorstellen. Anschließend werden weitere Entscheidung getroffen. Dies ändert an der jetzigen Vorlage nichts.

Herr StR Sierau verweist auf die guten Erfahrungen mit den Nachbargemeinden im Zusammenhang mit der Erstellung des regionalen Einzelhandelskonzeptes. Ziel ist mit den Ergebnissen des KARO-Gutachtens an die Umlandgemeinden heranzutreten und ihre Einschätzung abzufragen. Die Ergebnisse werden vorgetragen und zusammen mit den Dortmunder Verkehrsunternehmen sowie den Gutachern wird die Dortmunder Vorgehensweise abgestimmt. Herr StR Sierau schlägt vor, das Thema in ca. 1/4 Jahr mit einer differenzierten Betrachtung der Empfehlungen aus den Nachbargemeinden wieder auf die Tagesordnung zu nehmen.

Herr RM Jung fragt, ob sich alle Fraktionen mit diesem Verfahren einverstanden erklären, und ob sich durch den Vorschlag von Herrn StR Sierau der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erledigt hat.

Frau RM Kröger-Brenner geht davon aus, dass die Verwaltung so handelt wie vorgeschlagen und dass sich der Antrag erledigt hat.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Basis der Ergebnisse des Gutachtens KARO im Sinne der Ziffer 3 diese Vorlage mit den Umlandgemeinden zu erörtern.

zu TOP 4.5
Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
(Drucksache Nr.: 01235-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt die Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete. Diese Richtlinien lösen die bisher gültigen Richtlinien vom 24.09.1993 ab. Vertraglich bereits vereinbarte Maßnahmen werden nach den bisher geltenden Richtlinien abgewickelt.

zu TOP 4.6
Bauleitplanung; 108. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kronenbrauerei - und Änderung Nr. 6 des Bebauungsplans 177 - Kronenbrauerei Nord -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung; II. Feststellungsbeschluss; III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung; V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177
(Drucksache Nr.: 01175-01)

Frau RM Reuter beantragt, dass der AUSW der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost folgt.

Herr Wilde weist darauf hin, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Bestandteil des Bebauungsplanes ist. Dieser sieht keine Verbindung von der Kronenstraße zur B 1 vor. Dies kann in der Begründung zum Bebauungsplan nochmals hervorgehoben werden und bedarf keinem gesonderten Beschluss.

Frau RM Reuter beantragt eine Abstimmung über die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost.

Der Antrag den Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zu folgen wird mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,
- den Anregungen zu Pkt. 1.12.1 aus den dort genannten Gründen zu folgen;
- den Anregungen zu Pkt. 1.12.2 bis 1.12.5 aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III - FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, die 108. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht vom 02. August 2001 für den unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.

III. beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - für den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 13.04.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 02. August 2001 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Nord - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und teilweise Änderung des Bebauungsplanes 169
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00504-01)

Frau RM Reuter beantragt, dass der AUSW der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost folgt.

Herr Wilde weist darauf hin, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Bestandteil des Bebauungsplanes ist. Dieser sieht keine Verbindung von der Kronenstraße zur B 1 vor. Dies kann in der Begründung zum Bebauungsplan nochmals hervorgehoben werden und bedarf keinem gesonderten Beschluss.

Frau RM Reuter beantragt eine Abstimmung über die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost.

Der Antrag den Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zu folgen wird mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - und zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 169;

II. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 177 - Kronenbrauerei Süd - sowie der teilweisen Änderung des Bebauungsplanes 169 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 02. August 2001 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).

zu TOP 4.8
Bildung eines Gestaltungsbeirates in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01356-01)

Herr RM Jung verweist auf den Antrag der SPD-Fraktion zu TOP 4.9 und schlägt vor, alle Mitglieder des Gestaltungsbeirates bis zum 31.12.2004 zu wählen. Dies ist bis zum Ende der Kommunalwahlzeit mit einer ordentlichen Übergangsfrist. Danach wird wieder für fünf Jahre neu gewählt.

Frau sB Pohlmann-Rohr merkt an, dass aus der Geschäftsordnung nicht hervorgeht, wer die Projekte anmelden darf. Sie regt an, die Besetzung des nächsten Gestaltungsbeirates paritätisch vorzunehmen.

Frau RM Horitzky stellt dar, dass sich die CDU-Fraktion mit den 600,-- DM für die Teilnahme der externen Fachleute an den Sitzungen einverstanden erklärt.

Herr StR Sierau berichtet, dass der Beirat die Projektanmeldungen vornimmt. Dieser ist so besetzt, dass die Vorschläge auch aus dem Rat kommen können. Die Beschlussfassung der zu beratenden Projekte wird zu Beginn einer Sitzung festgelegt. Für die Auswahl der externen Fachleute gab es drei Kriterien. Die Personen sollten keine wirtschaftlichen Interessen in Dortmund verfolgen. Gleichwohl sollten sie eine gewisse Dortmund-Affinität und ein fachliches Standing haben. Die Vorschlagsliste ist vorab mit allen drei Fraktionen sowie mit den Verbänden abgestimmt worden. Wenn sich diese Zusammensetzung nicht bewährt, muss sie überprüft werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt die Bildung eines Gestaltungsbeirates und stimmt der von der Verwaltung erarbeiteten Geschäftsordnung zu.
Die Kosten von jährlich ca. 35.000 DM (ca. 17.900 ■) sollen aus dem Haushalt aus dem Haushalt des Stadtplanungsamtes finanziert werden.
zu TOP 4.9
Bildung eines Gestaltungsbeirates
- Berufung der Mitglieder
- Festsetzung des Entgeltes
(Drucksache Nr.: 01357-01)

-Antrag der SPD-Fraktion vom 22.08.2001 mit og. Bezeichnung
(Drucksache Nr.: 01357-01AT)


Herr RM Jung weist darauf hin, dass die Fraktionen der Geschäftsführung des Rates die Personen für den Beirat benennen sollen.

Folgende Personen werden benannt:

CDU-Fraktion: Herr RM Jostes
SPD-Fraktion: Herr RM Harnisch
Bündnis 90/Die Grünen: Frau RM Reuter

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Vorlage mit dem geänderten Antrag der SPD-Fraktion zu beschließen:

1. Berufung der Mitglieder
Der Rat der Stadt beruft folgende externe Fachleute als Mitglieder des Beirates bis zum 31.12.2004.

Frau Dr.-Ing. Kristin Ammann-Dejozé
Münster
Architektin/Stadtplanerin
Prof. Christof Mäckler
Universität Dortmund/
Frankfurt/Main
Architekt/Stadtplaner
Dipl.-Ing. Jochen Kuhn
Düsseldorf
Architekt/Stadtplaner
Prof. Stefan Görner
Universität Darmstadt/
Köln
Architekt/Stadtplaner
Dr.-Ing. Rainer Norton
Gelsenkirchen
Architekt/Stadtplaner
Dipl.-Ing. Friedhelm Terfrüchte
Essen
Landschaftsarchitekt
Dipl.-Ing. Heinrich Böll
Essen
Architekt, herausragende Erfahrung mit denkmalgerechtem Bauen
Andrés Ginestet
Münster
Bildender Künstler

Als Sachkundiger Bürger wird Herr Axel Vosschulte zum Mitglied berufen.

Der Rat der Stadt wird durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie je ein mit Planungsfragen vertrautes Ratsmitglied der im Rat vertretenen Fraktionen repräsentiert.
Die Bezirksvertretungen entsenden je ein - ebenfalls mit Planungsfragen vertrautes - Mitglied für den Fall der Erörterung eines Projektes aus dem Bereich des jeweiligen Stadtbezirkes.

Aus der Verwaltung wirken als Mitglieder der Planungsdezernent, Herr Stadtrat Sierau sowie in Einzelfällen der Baudezernent, Herr Stadtdirektor Fehlemann, mit.

2. Festsetzung des Entgeltes

Der Rat der Stadt setzt für die externen Fachleute ein pauschales Entgelt für jede Sitzung in Höhe von brutto 600,00 DM (307,00 ■) fest, in dem auch die Fahrtkosten enthalten sind. Die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen sowie der Sachkundige Bürger erhalten das übliche Sitzungsgeld.

zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 123- Kniepacker -
(Drucksache Nr.: 01006-01)

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor Beschlussfassung die Bezirksvertretung Huckarde zu beteiligen. Die Vorlage wird auf die Sitzung am 26.09.2001 vertagt.

zu TOP 4.11
Bauleitplanung
115. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hom 260 - Peter-Hille-Straße -
hier: I. Reduzierung des Änderungsbereiches der 115. Änd. des Flächennutzungsplanes, II. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung, III. Offenlegungsbeschluss zur 115. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 260 - Peter-Hille-Straße; V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
(Drucksache Nr.: 01217-01)

Herr RM Jung verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung und auf das Schreiben von Herrn StR Sierau.

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich der 115. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 um den Bereich westlich der Straße "Am Pastorenwäldchen" und westlich der Bebauung "Am Pastorenwäldchen" 12 bis 20 zu reduzieren. Es handelt sich um einen 10 bis 20 m breiten Grünstreifen im Norden, südlich grenzt ein Bachsiepen und ein bestehender Teich sowie eine private Grünfläche an. Der reduzierte Änderungsbereich ist unter Ziffer 1 der Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Bürgerinformation (Einwohnerversammlung) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 260 und zur 115. Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/ SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf der 115. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und den Erläuterungsbericht vom 17.07.2001 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 260 - Peter-Hille-Straße- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 17.07.2001 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 12 BauGB.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage dieser Vorlage) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 242 - Bergfeld -
hier: Aufstellungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 01253-01)

Die Vorlage wird auf den 26.09.2001 vertagt.

zu TOP 4.13
Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
(Drucksache Nr.: 01308-01)

Herr RM Münch bitte darum, den Hinweis der Bezirksvertretung Aplerbeck bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 - Gewerbegebiet Aplerbeck Ost - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 06.08.2001zu und beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).


Zu TOP 4.14
TOP 4.14 wurde zu Beginn der Sitzung behandelt.

zu TOP 4.15
Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss ( § 13 BauGB)
II. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
(Drucksache Nr.: 01309-01)

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den
Bebauungsplan Br 150 - Graffweg - für den unter Ziffer 1 der Vorlage
beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern
(Änderung Nr. 2).
Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den
Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 150
- Graffweg - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen
Änderungsbereich und der Begründung vom 31.07.2001 zu und beschließt die
öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
zu TOP 4.16
Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck - Städtebauliche Planung und Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes -
(Drucksache Nr.: 01209-01)

Frau RM Brauer weist darauf hin, dass für bestimmte Maßnahmen noch einzelne Vorlagen der Verwaltung folgen müssen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.17
Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) mit der Bezeichnung "Schnelle Realisierung von Feuchtbiotopen"
- Überweisung an den AUSW durch den Rat der Stadt Dortmund
- Der Auszug aus der noch nicht genehmigten und unterschriebenen Niederschrift der Ratssitzung am 28.06.2001 ist beigefügt.

Herr Dr. Grote berichtet, dass die Neuanlage von Feuchtgebieten nördlich des Holthauser Baches die Nebenbestimmung einer Genehmigung zur Intensivverdichtung für das IKEA-Vorhaben ist. Die Genehmigung liegt vor, die Nebenbestimmung ist an die Verdichtung geknüpft. D.H. nördlich des Holthauser Baches werden Ersatzflächen angelegt, sobald verdichtet wird. Südlich des Baches und nördlich von IKEA sollen ebenfalls Ersatzflächen angelegt werden.

Auf der Fläche Phönix West arbeitet das Umweltamt daran, dass die Kreuzkröte ihren Lebensraum behält. Im Rahmen des Baufortschrittes wird darüber berichtet.

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, sich um eine schnelle Realisierung von Feuchtbiotopen auf der Halde Ellinghausen Süd und Nord sowie auf Phoenix-West zu bemühen.



zu TOP 4.18
Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung der Stubengasse
(Drucksache Nr.: 01077-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung der Stubengasse mit einem Kostenaufwand von 403.000,00 DM (1. Bauabschnitt) und beauftragt die Verwaltung, in einem 2. Bauabschnitt die Teilüberdachung der Stubengasse zu planen und dafür einen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, bei der Finanzposition (FiPo) 6150 9511 0221 (Städtebauliche Maßnahme nördliche City) für das HJ 2001 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 403.000,00 DM und für das HJ 2002 eine zusätzliche Ausgabeermächtigung in Höhe von 403.000,00 DM vorzusehen.

Deckungsvorschlag HJ 2002:
Mehreinnahmen FiPo 6150 3611 0221 - Landeszuschuss - 169.000,00 DM
Minderausgaben FiPo 8800 9321 001 - Grunderwerbsprogramm - 134.000,00 DM
Minderausgaben im Budget StA 66 (Abwicklung über
Veränderungsliste) 100.000,00 DM


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
zu TOP 6.1
Das neue Wohnraummietrecht
(Drucksache Nr.: 01260-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Mietrechtsreformgesetz zur Kenntnis.


7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
zu TOP 7.1
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstr. 155, Dortmund-Innenstadt-West
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung - zusätzliche Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit
(Drucksache Nr.: 01271-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat genehmigt folgende, vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene
D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g :

Der Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied beschließen im Wege der Dringlichkeit die Substanzsicherung und Schadstoffsanierung der Johannes-Wulff-Schule, Kreuzstr. 155, Dortmund-Innenstadt-West, mit Mehraufwendungen von 1.800.000,00 DM. Damit betragen die Gesamtkosten 5.800.000,00 DM.

Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel wird im Rahmen des Schulbudgets durch Deckung bei laufenden Maßnahmen sichergestellt.



8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
zu TOP 8.1
Widmung eines Teilabschnittes der Arminiusstraße
(Drucksache Nr.: 01119-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Widmung eines Teilabschnittes der Arminiusstraße, von Oskarweg bis zur Spichener Straße, ohne Beschränkung des Gemeingebrauches für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße.

zu TOP 8.2
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen nördlich der Straße 'Silberhecke', 2. Bauabschnitt, in Dortmund-Wellinghofen
Bebauungsplan: Hö 235, 2. Änderung
Antragsteller: Wohnbau Berke GmbH
(Drucksache Nr.: 01076-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Wohnen und Stadtgestaltung beschließt einstimmig:

Die Erschließung des Geländes in Dortmund-Wellinghofen - Bau von Stichstraßen nördlich der Straße 'Silberhecke', 2. Bauabschnitt, - einschließlich des erforderlichen Kanals - wird gemäß § 124 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213 - 1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag mit der Fa. Wohnbau Berke GmbH übertragen.

zu TOP 8.3
- unbesetzt -

zu TOP 8.4
Kanalerneuerung westlich "Krückenweg" bis Vorfluter Rüpingsbach
(Drucksache Nr.: 01204-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen im Bereich der Straße Krückenweg und dem Rüpingsbach mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2.000.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0802 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 300.000,-- DM
Ausgaben 2002 250.000,-- DM
Ausgaben 2003 1.450.000,-- DM

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.
zu TOP 8.5
Parallelkanal Rahmkebach
- II. Bauabschnitt -
(Drucksache Nr.: 01218-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Für die Kanalbaumaßnahmen "Rahmkebach" beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 3.270.000,-- DM die Durchführung des II. Bauabschnitts mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.050.000,-- DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für den ersten Bauabschnitt von 2.220.000,-- DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 3.270.000,-- DM.
Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0536 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 2.220.000,-- DM
Ausgaben 2001 500.000,-- DM
Ausgaben 2002 550.000,-- DM

zu TOP 8.6
Kanalbau "Am Ballroth" - II. Bauabschnitt -
(Drucksache Nr.: 01187-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Für die Kanalbaumaßnahmen "Am Ballroth" beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 1.400.000,-- DM die Durchführung des zweiten Bauabschnitts - Am Ballroth südl. der ehemaligen Eisenbahnstrecke - mit einem Kostenaufwand von 600.000,-- DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für den ersten Bauabschnitt von 800.000,-- DM ergibt sich die neue Beschlusssumme von 1.400.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0734 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 = 800.000,-- DM
Ausgaben 2001 = 100.000,-- DM
Ausgaben 2002 = 500.000,-- DM


9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

zu TOP 9.1
"Bestattung von Tieren in Dortmund" - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000
(Drucksache Nr.: 01364-01)

- Stellungnahme bzw. Bericht der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01364-01St)

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2000 hat sich durch die Stellungnahme von Herr StD Fehlemann erledigt.

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
- unbesetzt -

11.2 "Friedhöfe Dortmund"
- unbesetzt -


12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

Zu TOP 12.1
TOP 12.1 wurde zu Beginn der Sitzung behandelt.

zu TOP 12.2
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-West
(Drucksache Nr.: 01143-01)

Beschluss:
Der Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den vorgelegten Entwurf des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks und als Grundlage für die FNP-Neuaufstellung zur Kenntnis.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 18.54 Uhr.

J u n g K r ä f t I r l e
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)