Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Geschäftsführung 04.07.2001
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 33. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 27.06.2001

Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Brauer (SPD)
Herr RM Brunstein (CDU)
Herr RM Drabig (SPD)
Herr RM Follert (CDU)
Frau RM Gerszewski (SPD)
Herr RM Grote (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Jostes (CDU)
Herr RM Knieling (CDU) ab 16.05 Uhr
Frau RM Kräft (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Neumann (CDU)
Frau RM Bade (SPD) i. V. für Herrn RM Ollech (SPD)
Frau RM Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Herr RM Leniger (CDU) i. V. für Herrn RM Sauer (CDU)
Frau RM Schilling (SPD)
Herr RM Schneider (CDU)
Frau RM Steins (SPD) ab 15.35 Uhr
Herr RM Tech (SPD)
Herr RM Zuch (CDU)
Herr RM Münch (Bürgerliste)

Frau s. B. Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Frau s. B. Krämer-Knorr (SPD) i. V. für Herrn s. B. Schilff (SPD)
Frau s. B. Michenbach i. V. für Herrn s. B. Weikert (CDU)
Herr s. E. Ucar
Frau s. E. Blind i. V. für Herrn s. E. Oshege

b) beratende Mitglieder
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der "Friedhöfe Dortmund"
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund - GS 3 -
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Herr Stecher - Beschäftigtenvertreter der "Friedhöfe Dortmund" - i. V. für Herrn Bender

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Magney, 68/WL
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste
- - -

Herr RM Jung als Ausschussvorsitzender eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Horitzky benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung des AUSW am 30.05.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte
a) Antrag der CDU-Fraktion vom 03.04.2001 mit o. g. Bezeichnung
(Drucksache-Nr. 00829-01)
b) Antrag der SPD-Fraktion vom 22.05.2001 mit gleicher Bezeichnung
(Drucksache-Nr. 01029-01)
c) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2001 mit gleicher Bezeichnung (Drucksache-Nr. 01030-01)

- Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 23.05.2001
(Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 30.05.2001 vor.)



3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Altauto-Verordnung -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00959-01)

3.2 Die Flora-Fauna-Habitat-(FHH-) Richtlinie der Europäischen Union und ihre Auswirkung auf die Stadt Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00798-01)

3.3 Vorschlag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung "Biotopzerstörung durch Wegebau im Salinger Wald", Bitte um Stellungnahme
3.4 Der Sanierungsplan im Bodenschutz - Erfahrungsbericht
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01046-01)


4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Errichtung eines GuD-Kraftwerkes (Gas- und Dampfturbinenanlage) auf dem Gelände in Dortmund-Derne, Glückstraße 10
hier: Bebauungsplan Scha 127 - GuD-Kraftwerk, Derne -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00969-01)

4.2 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00973-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 12.06.2001

4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes In W 202
- Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes In W 202 (Änderung Nr. 12)
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01083-01)

4.4 Bauleitplanung; 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161 "Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße"
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (129. Änderung),
II. Einleitungsbeschluss,
III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger,
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -.
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01025-01)

4.5 Sachstandsbericht zum Projekt "Vogelsiedlung" im Stadtbezirk Dortmund-Mengede,
Ortsteil Oestrich
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01095-01)

4.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 160 "Vogelsiedlung"
hier: I. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Mg 160 "Vogelsiedlung"
II. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00864-01)

4.7 Grundstück Siegfried-Drupp-Straße
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Beschluss des Ausschusses vom 27.03.2001)
- Auf die Eingabe der Frau Barbara Srocka vom 16.01.2001 sowie die Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 19.02.2001 wird verwiesen.
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 03.04.2001
(Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung am 16.05.2001 vor.)
Hierzu:
Bebauungsplan Scha 102- Gleiwitzstraße -;
hier: Grundstück Gemarkung Kirchderne, Flur 5, Flurstück 306; Eingabe der Frau
Barbara Srocka, Lindbreitweg 25, 44225 Dortmund, vom 16.01.2001 an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01015-01)

4.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01006-01)



4.9 Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund-Kirchlinde, Sümpelmannstraße
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01067-01)

4.10 Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung "Sachstandsbericht zum Neubau des Dortmunder Hauptbahnhofes" (Drucksache-Nr. 01120-01)
4.11 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage nördlich Lütgendortmunder Straße in Dortmund-Lütgendortmund nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache Nr. 00991-01)

4.12 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage westlich der Straße Stockholmer Allee im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 192 - Stadtkrone Ost -
nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Aplerbeck
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00813-01)


5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Dienstleistungskomplexes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Berswordtstraße 1
hier: II. - IV. Bauabschnitt
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 001024-01)

5.2 Errichtung von 28 Einfamilienhäusern mit Garage auf den Grundstücken beiderseits der Benediktinerstraße in Dortmund-Aplerbeck, Benediktinerstraße 11 bis 50
- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01099-01)
Auf das beigefügte Schreiben des Herrn StR Sierau vom 13.06.2001 wird verwiesen.

5.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Wischlinger Weg 173 in Dortmund-Marten
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01109-01)

5.4 Vorbescheid für die Errichtung eines muslemischen Gemeindezentrums mit Einkaufsmöglichkeit auf dem Grundstück Lange Fuhr 60
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00981-01)
(wurde zur Sitzung am 13.06.2001 versandt)


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -

7. Hochbauangelegenheiten
7.1 Umbaumaßnahmen an der Roncalli-Grundschule
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 01064-01)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 - unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
- Mündlicher Bericht


11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
11.1.1 - unbesetzt -


11.2 "Friedhöfe Dortmund"
11.2.1 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2000
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00994-01)

11.2.2 Erster Quartalsbericht 2001 des Eigenbetriebes "Friedhöfe Dortmund"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01126-01)


12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 - unbesetzt -

Die Verwaltung zieht TOP 10.1, den mündlichen Bericht "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" zurück. In Kürze wird dem AUSW eine Vorlage zu diesem Thema zugehen.

Die TOP 11.2.1 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2000
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00994-01) und TOP 11.2.2 Erster Quartalsbericht 2001 des Eigenbetriebes "Friedhöfe Dortmund", - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01126-01) werden auf Wunsch der Verwaltung zu Beginn der Sitzung behandelt.

Die Verwaltung bittet darum, den Tagesordnungspunkt Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zu einer Reitschule mit Pferdehaltung und Errichtung einer offenen Unterstellhalle mit 20 Pferdeboxen und Strohlager auf dem Grundstück Bockenfelder Straße 161, - Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -, - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00913-01), erneut als TOP 5.5 zu behandeln. Der AUSW hatte die Vorlage am 13.06.2001 einstimmig abgelehnt. Die Bezirksvertretung Lütgendortmund hat diese dagegen am 19.06.2001 mit Änderungen beschlossen.

Herr RM Harnisch macht den Vorschlag, aufgrund Beratungsbedarfs TOP 4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker -, - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01006-01), erst in der nächsten AUSW-Sitzung am 29.08.2001 zu behandeln.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr schlägt vor, zu TOP 4.8 Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund-Kirchlinde, Sümpelmannstraße, - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01067-01), zunächst den noch ausstehenden Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde abzuwarten und die Vorlage für den 29.08.2001 erneut vorzusehen.

Außerdem regt Herr RM Jung an, den unter TOP 4.10 in der Tagesordnung genannten Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung "Sachstandsbericht zum Neubau des Dortmunder Hauptbahnhofes" (Drucksache-Nr. 01120-01) aufgrund der Wichtigkeit vorzuziehen und vor TOP 2 zu behandeln und die unter TOP 4.2 geführte Vorlage Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund, - Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00973-01), nicht zu behandeln, da die Bezirksvertretung Eving die Vorlage gleichzeitig berät. Aufgrund der Bitte des Herrn StR Sierau, die Vorlage zu beraten, wird dem AUSW der Vorschlag unterbreitet, eine erste Lesung der Vorlage heute und eine zweite Lesung am 29.08.2001 durchzuführen.

Herr RM Münch zieht den Dringlichkeitsantrag der Bürgerliste vom 18.06.2001 mit der Bezeichnung "Vernichtung von Amphibien und Vögeln im NSG Siesack durch eine 'Biotoppflegemaßnahme‘" und Bitte um Stellungnahme zurück, so dass keine Erweiterung der Tagesordnung um diesen Punkt notwendig ist.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung des AUSW am 30.05.2001

Der AUSW genehmigt die Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung des AUSW am 30.05.2001.


Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses

Zu 11.2 "Friedhöfe Dortmund"

Zu 11.2.1 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2000
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00994-01)

Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Dauer-(Legat-) Grabpflege 2000 Kenntnis. Über die Entlastung nach § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zu dieser Jahresrechnung vorgelegt hat.

Zu 11.2.2 Erster Quartalsbericht 2001 des Eigenbetriebes "Friedhöfe Dortmund"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01126-01)

Beschluss:


Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Zu 4.10 Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung "Sachstandsbericht zum Neubau des Dortmunder Hauptbahnhofes" (Drucksache-Nr. 01120-01)

Herr StR Sierau stellt den derzeitigen Stand des Projektes Dortmunder Hauptbahnhof dar. Am 19.04.2000 wurde der städtebauliche Vertrag unterzeichnet, am 11.01.2001 hat Sonae Imobiliária den Beschluss gefasst, für das MTC ins Invest zu gehen. Innerhalb des Unternehmens Sonae hat es inzwischen ein Qualifizierungsverfahren gegeben. Verschiedene Architekturbüros wurden angesprochen und es ist die Entscheidung gefallen, dass Sonae mit dem Büro HOK zusammen arbeitet. Am 30.03.2001 gab es ein Gespräch zwischen dem Oberbürgermeister Herrn Dr. Langemeyer, dem Vorstand der DB AG und dem Vorstand der Firma Sonae. Zur Zeit läuft der Prozess der intensiven Abstimmungen von Konzeptionen zwischen dem Investor, der Deutschen Bahn AG und der Stadt Dortmund. Folgende Fragen stehen im Vordergrund: Wie kann sichergestellt werden, dass es eine Konstruktion gibt, die vom Gesichtspunkt der Sicherheit sowie der Gestaltung einer modernen Bahnstation gerecht wird? Kann es ein stützenfreies Gebäude sein? Wenn Stützen erforderlich sein sollten, ist zu klären, wie diese unter Betriebsbedingungen errichtet werden können und wie diese in den Bahnhofsgesamtzusammenhang integriert werden, ohne dass die Sicherheit, die Gestaltung, die Aufenthalts- und Nutzungsqualität beeinträchtigt wird. Am 13.06.2001 wurde ein Workshop zu dieser Thematik durchgeführt, zu dem Architektur- und Statikbüros eingeladen waren. Die Überprüfung der Statik wird einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Außerdem ist noch zu klären, wie die städtebauliche architektonische Konfiguration aussehen soll. Sonae arbeitet daran intensiv mit HOK. Es wurde aus dieser Richtung signalisiert, dass in den Sommerferien die Entwürfe für den Neubau des Hauptbahnhofes vorgelegt werden. Herr StR Sierau hofft, dass diese dann auch weitestgehend mit der DB AG abgestimmt sind. Das statische System und das städtebauliche Konzept müssen zusammen geführt werden. Herr StR Sierau erwartet ein überzeugendes Konzept. Laut Herrn StR Sierau ist der Investor bestrebt, bald vor Ort zu sein und ein Planungsbüro einzurichten. Im Moment gibt es bereits regelmäßige Termine mit der zuständigen städtischen Arbeitsgruppe.



Herr RM Jostes fordert einen regelmäßigen Sachstandsbericht zu diesem Projekt, aufgrund der dargestellten Situation jetzt für nach den Sommerferien. Bei der Planung stellt er einen funktionierenden Bahnhof in den Vordergrund.



Für Herrn Steiner hat der Bahnhofsneubau eine zentrale Bedeutung für die Behinderten, da nicht nur der Einkaufsbereich für behinderte Bürger, sondern auch die Bahnsteige, nutzbar sein sollte. Vorüberlegungen über Konstruktionen sollten beinhalten, dass die Wege zu den Zügen ebenerdig, d. h. barrierefrei, sind. Das Einsteigen in die Züge ist mit der DB AG zu besprechen. In den Bereichen, in denen die Stadt Dortmund bautechnisch und planerisch tätig ist und Einfluss nehmen kann, bittet Herr Steiner, diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Herr RM Harnisch bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass das Planungsbüro von Sonae von Dauer sein wird.

Frau RM Reuter macht deutlich, dass sie Termine und konkrete Planungen vermisst.

Herr StR Sierau geht davon aus, dass es voraussichtlich nach der Sommerpause möglich ist, den Entwurf für das Hauptbahnhofsgebäude auch dem AUSW zu präsentieren. Die Frage der Herren RM Harnisch und Jostes nach einer Option auf den Metrorapid, bejaht Herr StR Sierau. Eine Festlegung der Präferenztrasse für den Metrorapid ist für Anfang September vorgesehen, so dass dies in den Zeitplan passt. Der Investor des MTC sieht die Fertigstellung spätestens bis zur Fußballweltmeisterschaft 2006 vor. Die Umlandgemeinden sehen in dem Projekt eine Stärkung der Wirtschaftskraft und der Attraktivität der Region, so dass von dort unter anderem Unterstützung kommen wird. Das Konzept für das MTC bleibt zunächst abzuwarten, daraufhin ist eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Herr StR Sierau geht davon aus, dass die Fördermittel für dieses Projekt gesichert sind. Andere Projekte werden durch den Neubau des Hauptbahnhofes nicht gebremst.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig den Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung "Sachstandsbericht zum Neubau des Dortmunder Hauptbahnhofes":

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert den Investor Sonae auf, die Ernsthaftigkeit seiner Bemühungen, den Dortmunder Hauptbahnhof umzubauen, durch Installation eines die planerischen Arbeiten durchführenden Büros in Dortmund zu dokumentieren."


Zu 2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung


Zu 2.1 Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte
a) Antrag der CDU-Fraktion vom 03.04.2001 mit o. g. Bezeichnung
(Drucksache-Nr. 00829-01)
b) Antrag der SPD-Fraktion vom 22.05.2001 mit gleicher Bezeichnung (Drucksache-Nr. 01029-01)
c) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2001 mit gleicher Bezeichnung (Drucksache-Nr. 01030-01)
- Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 23.05.2001
(Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 30.05.2001 vor.)
d) gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion vom 20.06.2001 mit gleicher Bezeichnung (Drucksache-Nr. 01152-01)

Die Anträge unter a) und b) werden ersetzt durch den unter d) genannten gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion. Gleichzeitig liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2001 vor (siehe c).

Der gemeinsame Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion wird von Frau RM Reuter so gedeutet, dass der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und der AUSW, d. h. die Politik, sich aus der Verantwortung für die Flächen ziehen. Für sie wird damit die Wirtschaftsflächenentwicklung mehr oder weniger durch die Standortgesellschaften privatisiert. Frau RM Reuter erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2001.

Herr RM Harnisch begründet den gemeinsamen Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion, teilt aber die Befürchtungen der Frau RM Reuter nicht und verweist auf die Gedankenskizze, die zu den Standortgesellschaften von der Verwaltung erstellt wurde, und auf die Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene, in der die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung als Mitwirkende genannt wird.

Herr RM Jostes sieht in der Stadtkrone-Ost ein gutes Beispiel für eine Standortgesellschaft. Er ist der Meinung, dass nach dem Schaffen von Standortgesellschaften der Rat und der Fachausschuss weiter eingebunden sind.

Auch für Herrn RM Brunstein geht mit den Standortgesellschaften nicht die Kontrolle durch die Gremien verloren.

Frau RM Kröger-Brenner hält es für erforderlich, dass zunächst die Verwaltung und die Gremien Vorgaben machen, bevor eine Entwicklung der Flächen über Standortgesellschaften erfolgt.

Herr RM Jung macht am Beispiel Stadtkrone-Ost deutlich, dass die Wettbewerbsergebnisse und Bauleitplanung in den Gremien behandelt wurden.

Herr RM Münch freut sich über die erwähnten Ausgleichsmaßnahmen. In den Standortgesellschaften sollte seines Erachtens den Naturschutzverbänden die Möglichkeit gegeben werden, konstruktiv mitzuarbeiten und integrierte Arten- und Naturschutzmaßnahmen zu betreiben.

Herr StR Sierau erläutert am Beispiel Stadtkrone-Ost, dass die Standortgesellschaft nicht so erfolgreich gewesen wäre, wenn sie nicht so zielgerichtet gehandelt hätte. Hier war auch die Verwaltung entsprechend tätig. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden von den Entwicklungsgesellschaften wie alle anderen Belange auch berücksichtigt.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Beschluss:
Die Anträge unter a) und b) werden ersetzt durch den unter d) genannten gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion.

Der AUSW beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 20.06.2001 und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund:

"Der Rat der Stadt Dortmund regt an im Zuge der Flächennutzungsplanentwicklung, neben den laufenden Projekten, fünf Entwicklungsräume schwerpunktartig auszuweisen.
Dies sollen die folgenden Bereiche sein:

1. Hörde (Phoenix Ost und West)
2. Westfalenhütte / Kaiserstuhl
3. Technologiepark, Indupark Oespel
4. Hafen/Kanalschiene
5. Alter Flughafen Brackel.

In diesen Entwicklungsräumen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für intensive Nutzungsentwicklungen geschaffen werden.
Die folgenden Inhalte zu den jeweiligen Bereichen sollen entwickelt werden:

zu 1.) im Gebiet Phoenix-West Gewerbe- und Freiflächengestaltung in Fortentwicklung des Wettbewerbsergebnisses; auf der Fläche Phoenix-Ost Gewerbe, Wohnen und Freiflächengestaltung
zu 2.) Industrie, Gewerbe, Wohnen und Freiflächen nach einem im Rahmen der Flächennutzungsordnung und in Gesprächen mit den Eigentümern zu entwickelnden Nutzungsverteilung, die der Rat beschließt
zu 3.) Weiterentwicklung des Technologieparks bis über die Autobahn A 45 hinaus; Klärung der Situation im Indupark; Ausweisung der Flächen für Forschung und Universität, ggf. Infrastrukturverbesserung am Arbeitsort Campus
zu 4.) deutliche Verstärkung des Logistiksektors, einschließlich des administrativen Umfeldes; dazu gleichberechtigt die Nutzung der Kanalzone für die Funktion "Lebensraum am Wasser".
zu 5.) Beibehaltung des Golfplatzes, Anlage eines Sport-, Dienstleistungs- und Verwaltungszentrums von BV Borussia Dortmund, gehobene Wohnflächen und Gewerbeflächen unter Erhaltung wertvoller vorhandener Landschaftselemente

In Zusammenhang mit den fünf Entwicklungsgebieten und möglichst auch anderen sich ergebenden Großmaßnahmen sind Vorrangräume und vorrangige Inhalte für Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Es soll erreicht werden, dass nur ein Teil der Ausgleichsmaßnahmen dem kleinörtlichen Ausgleich dient, der wesentliche Teil soll jedoch zu Maßnahmen zusammengelegt werden, die wegen ihrer Größenordnung einen höheren ökologischen Wert haben und dabei möglichst gleichzeitig Schwerpunkte der Freiraumentwicklung in Dortmund bilden.

Für die Entwicklungsgebiete soll eine Struktur etabliert werden, von der man sich ein zügiges Vorantreiben der Projekte erwarten kann. Die Strukturierung mit einer jeweils eigenständigen Projektgesellschaft, mit eigenständiger Führung sowie einem Beirat zur Erledigung des gesamten projektsteuernden und administrativen Bereichs, wird als geeignet angesehen. Die Trägerschaft dieser Projektgesellschaften und ihre Zusammensetzung muss fallbezogen gestaltet werden. Dabei können vorhandene Gesellschaften genutzt werden, insbesondere Stadtwerke AG, Hafen AG und die bereits bestehende Kooperation in Projektgesellschaften mit ThyssenKrupp und MGG; die Weiterentwicklung des Bereichs Technologiepark / Indupark Oespel kann in der bewährten Kooperation von Wirtschaftsförderung und Technologiezentrum Dortmund GmbH erfolgen; in bisher noch nicht entsprechend betreuten Bereichen werden neue Projektgesellschaften gegründet."

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes


Zu 3.1 Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Altauto-Verordnung -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00959-01)

Frau RM Lührs hält es für richtig, aufgrund der Haushaltslage der Stadt Dortmund eine Prioritätensetzung bei der Aufgabenwahrnehmung vorzunehmen. Sie erklärt sich im Namen der SPD-Fraktion mit dem geplanten Vorgehen des Umweltamtes einverstanden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 3.2 Die Flora-Fauna-Habitat-(FFH-) Richtlinie der Europäischen Union und ihre Auswirkung auf die Stadt Dortmund


- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00798-01)
- Antrag des Herrn Münch (Bürgerliste) vom 17.06.2001 mit der Bezeichnung "Neue Naturschutzgebiete in Dortmund"
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.06.2001 mit der Bezeichnung "Fauna-Flora-Habitat - Richtlinie der EU"

Frau RM Lührs bedauert, dass die Naturschutzverbände die Schattenliste erstellt haben und die Verwaltung diese nicht dem Ausschuss vorgelegt hat. Die SPD-Fraktion steht hinter den Zielen des FFH, aber sie schlägt vor, dem vorgeschlagenen Verfahren des Umweltamtes zu folgen und bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens nur größere Eingriffe in die Gebiete der Schattenliste für eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vorzusehen. Den Antrag des Herrn RM Münch lehnt sie im Namen ihrer Fraktion ab, weil ein Beschließen des Antrages zu einer Arbeitsbeschaffungsmaß- nahme des Umweltamtes führen würde. Die Umweltverträglichkeitsprüfungen und die landschaftspflegerischen Begleitpläne, die zu den verschiedenen Projekten erarbeitet werden, zeigen schützenswerte Gebiete auf und schützen diese. Sie fordert die Verwaltung dazu auf, dass bei Vorliegen der FFH-Ausweisungen dem AUSW ein Bericht vorgelegt wird.

Herr RM Münch macht deutlich, dass es sich bei seinem Antrag um einen Prüfauftrag handelt. Er erwartet eine Liste über die noch existierenden FFH-Arten und -Habitate in Dortmund und bittet um Auskunft darüber, welche Schutzmaßnahmen für eine der prioritären Arten, den Kammmolch, noch durchgeführt werden. Für ihn ist das Gebiet "An der Panne" zusätzlich zu ergänzen.

Frau RM Köger-Brenner und Frau RM Reuter begründen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.06.2001.

Herr Dr. Grote erklärt, dass die Benennung von FFH-würdigen Gebieten in Nordrhein-Westfalen der Obersten Landschaftsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Raumordnung etc. obliegt. Von der Naturschutzverwaltung hatte daher keine Meldung zu erfolgen. Der Rat hat Naturschutzgebiete festgesetzt und Landschaftsschutzgebiete im Landschaftsplan ausgewiesen. Das Umweltamt ist derzeitig dabei, das Naturschutzgebiet Buschei und Im Siesack zu erweitern. Eine naturschutzfachgerechte Prüfung erfolgt dazu. Herr Dr. Grote stellt fest, dass die Schutzwürdigkeit der Landschaft dauernd überprüft wird. Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt er vor, dann eine Prüfung vorzunehmen, wenn die zukünftigen Gebiete erheblich beeinträchtigt werden. In Dortmund gibt es nur Meldungen aus der Schattenliste und beide Gebietsausweisungen, aus der Schattenliste und der FFH-Richtlinie, sind bisher noch nicht in Kraft.

Herr RM Jostes schließt sich im Namen der CDU-Fraktion der Meinung der Verwaltung an.

Der Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 17.06.2001 mit der Bezeichnung "Neue Naturschutzgebiete in Dortmund" wird bei Enthaltungen durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig abgelehnt.

Der AUSW lehnt außerdem den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.06.2001 mit der Bezeichnung "Fauna-Flora-Habitat - Richtlinie der EU" mit der Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 3.3 Vorschlag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung "Biotopzerstörung durch Wegebau im Salinger Wald", Bitte um Stellungnahme

Es liegt eine schriftliche Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 19.06.2001 vor.



Herr RM Münch fragt, warum im Salinger Wald an dieser Stelle ein 2,50 m breiter Weg gebaut wurde, mit welchen Mitteln dies erfolgt ist und warum die politischen Gremien nicht beteiligt wurden. Er sieht den Weg als Verbindung zwischen zwei Reiterhöfen, der durch den Ausbau so attraktiv geworden ist, dass er auch von Reitern viel benutzt und dadurch beeinträchtigt wird. Er beantragt mündlich, beim Bau und Ausbau von Wegen in und an geschützten Gebieten ist der Ausschuss bzw. die zuständige Bezirksvertretung anzuhören.

Der AUSW lehnt den mündlich gestellten Antrag des Herrn RM Münch einstimmig ab.


Zu 3.4 Der Sanierungsplan im Bodenschutz - Erfahrungsbericht
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01046-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Zu 4.1 Errichtung eines GuD-Kraftwerkes (Gas- und Dampfturbinenanlage) auf dem Gelände in Dortmund-Derne, Glückstraße 10


hier: Bebauungsplan Scha 127 - GuD-Kraftwerk, Derne -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00969-01)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die nachstehenden Informationen der Verwaltung zur Errichtung eines GuD-Kraftwerkes zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird einstimmig durch den AUSW beauftragt, im Rahmen der anstehenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu prüfen, ob das Gelände des heutigen Kraftwerkes künftig einer Wohnbebauung zugeführt werden kann.

Zu 4.2 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund


- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00973-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 12.06.2001
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 20.06.2001
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 12.06.2001
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.06.2001 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 00973-01AT)

Herr Ostholt ergänzt zur Vorlage, dass das Planungsamt derzeitig dabei ist, mit den fachlich berührten Ämtern den Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Die integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte, die für alle Stadtbezirke bis Herbst 2002 voraussichtlich aufgestellt sein werden, werden nach politischer Diskussion zu einem Entwurf des Flächennutzungsplanes zusammengeführt. Gleichzeitig verweist er auf die Aufstellung des Gebietsentwicklungsplanes, die nach Genehmigung und Abstimmung mit den Gemeinden einen Anpassungszwang hinsichtlich der Darstellung des Flächennutzungsplans nach sich zieht. Die Vorlage Wirtschaftsflächenentwicklung zeigt eine Prognose. Für den Bereich erschlossener Gewerbe- und Industrieflächen, die sofort genutzt werden können, und den Bereich an Gewerbe- und Industrieflächen, die nicht erschlossen, aber für diese Nutzung verfügbar sind, gibt es noch eine Flächenreserve von 210 - 220 ha bei einer Vermarktungsrate von durchschnittlich 30 ha durch die Wirtschaftsförderung pro Jahr. In den letzten zehn Jahren sind Gewerbe- und Industrieflächen für eine Nutzung hinzugekommen, z. B. die Zechenflächen Hansa, Gneisenau und Minister Stein, drei Konversionsflächen nach Abzug der Engländer und Flächenreserven aus der Stahl- und Eisenindustrie von 800 - 900 ha. Die Brachen konnten oft für gewerbliche und industrielle Folgenutzungen aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden. In den letzten 10 - 15 Jahren wurden in Dortmund die gewerblich-industriellen Flächenansiedlungen zu über 85 % auf Industriebrachen vorgenommen. Der Flächenbedarf pro Arbeitsplatz hat sich in den letzten Jahrzehnten aufgrund technischer und ökonomischer Bedingungen, die eine ebenerdige Produktionsweise nahe legen, durch Betriebsverlagerungen und durch einen verringerten Anteil an Großbetrieben vergrößert. Es zeichnen sich Branchen dadurch aus, dass der Flächenbedarf pro Beschäftigtem größer ist als in der Vergangenheit. Das trifft insbesondere auf den Bereich der Logistik im Gegensatz zum Bereich der New Economy zu. Büroflächen werden in Lücken dichtbebauter Gebiete und in Mischgebieten untergebracht. Für Büroflächen werden in anderen Ländern inzwischen zunehmend formelle Gewerbegebiete ausgewiesen, dort entstehen dann häufig Neubauten. Der für die Bürogebiete vorauszuschätzende Flächenbedarf liegt voraussichtlich auch in einer vergleichbaren Größenordnung wie bei Gewerbegebieten. Die Reaktivierungsgebiete reichen normalerweise in der Gesamtbilanz zur Deckung des prognostizierten Bedarfs für die nächsten zehn Jahre aus. Dieser Zeitraum von 10 Jahren ist nach Meinung des Herrn Ostholt zu kurz. Dies ist für ihn daran zu erkennen, dass der bestehende Gebietsentwicklungs- und der Flächennutzungsplan über zwanzig Jahre Gültigkeit hatte. Wenn ausreichende Planungssicherheiten gewünscht sind und berücksichtigt wird, dass Prognosen Risiken bezüglich der Entwicklung in Branchen, der Konjunkturentwicklung und des Flächenbedarfs beinhalten, müsste die Stadt Dortmund "auf der sicheren Seite sein". Der Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen ist für einen Zeitraum von zwanzig Jahren zu decken, ohne dass sich die Freiflächensituation wesentlich verschlechtert. Es ist wichtig, weitere Flächenreserven auszuweisen, da die Anforderungen an Gewerbe- und Industriegebiete sich verändert haben. Z. B. im Logistikbereich gibt es eine Tendenz zu einer Zentralisierung auf europäischem Niveau, da der Vorteil der Reduzierung von Lager- und Personalkosten und eine bessere Kontrolle der Güterströme die höheren Transportkosten aufwiegt. Das führt wiederum zur vermehrten Ausweisung von Logistikgebieten an gut gelegenen Standorten.

In der Vergangenheit war die Situation in Dortmund dadurch gekennzeichnet, dass es ein enges Nebeneinander von gewerblich-industriellen und Wohnstrukturen gab. Hier besteht die Chance, große Teile der Innenstadt oder auch des Stadtbezirks Hörde unter stadtentwicklungspolitisch besseren Voraussetzungen zu fördern. Das hat zur Folge, dass zumindest ein Teil der Ausweisungen von Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen unter dem Gesichtspunkt Deckung des Bedarfs für 20 Jahre, an nachgefragten Standorten, die den Anforderungen entsprechen, erfolgen muss. Bei Auswahl bestimmter Standorte können auch andere Ortslagen von Schwerlastverkehr freigehalten werden, so dass geringere Lärm- und Luftbelastungen und ggf. weniger Eingriffe in Natur und Landschaft durch Konzentration auf größere Standorte und eine Förderung interkommunaler Kooperation entstehen könnten.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.06.2001.

Herr RM Jostes verdeutlicht, dass es für die CDU-Fraktion sehr wichtig ist, alte Industrieflächen als erstes zu nutzen und zu besiedeln und nicht nur auf der grünen Wiese Flächen auszuweisen. Auch müssen normale Handwerksbetriebe ortsnah untergebracht werden können. Herr RM Jostes geht von einer weitergehenden Diskussion im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes aus.

Herr RM Münch wünscht sich keine Wirtschaftsflächen-, sondern eine Freiflächenentwicklung.

Auszug aus der noch nicht genehmigten und unterschriebenen Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.08.2001


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2001 mit folgender Änderung:

Herr RM Münch bittet darum auf Seite 12 der Niederschrift unter TOP 4.2 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund den Satz wie folgt zu ändern:

"Herr RM Münch wünscht sich neben einer Wirtschaftsflächen -, auch eine Freiflächenentwicklung."



Für Herrn RM Harnisch zeigt die Vorlage auch die Freiflächenentwicklung auf. Bestehende Altgebiete werden einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt. Im Grundsatz stimmt er im Namen der SPD-Fraktion der Vorgehensweise der Vorlage zu, er bemängelt, dass verschiedene Flächen darin fehlen, z. B. die Fläche Kokerei Hansa, Bereich Nord. Er geht davon aus, dass sich die Bezirksvertretungen verschiedene Veränderungen bezüglich der Flächen wünschen und noch Anträge kommen, so dass im Rahmen der zweiten Lesung das Thema umfassend diskutiert werden kann.


Herr StR Sierau stellt dar, dass mit der Vorlage der Strukturwandel abgebildet werden soll. Die Standorte ehemals großindustrieller Produktionsweisen, die in einen Umgestaltungsprozess eingehen, sollten herausgearbeitet werden. Im neuen Flächennutzungsplan werden mehr Grün- und Freiflächendarstellungen sein als im jetzigen. In der Vergangenheit wurden insbesondere Flächen vorgeschlagen, um dort den Strukturwandel durchzuführen, z. B. die Phoenix-Flächen.

Herr Ostholt stellt sich eine Verständigung darauf vor, dass nicht in detailliertester Form Vorgaben für den Flächennutzungsplan gemacht werden. Er hält es für sinnvoll, Gewerbe- und Industrieflächen in Dortmund auszuweisen und qualitative Zielvorgaben zu setzen. Das heißt, es sind die Fragen zu beantworten, welche Flächen prioritär in Angriff zu nehmen sind und wann Flächen im Freiraum in Anspruch genommen werden können. Es ist fraglich, ob es die heute aufsteigenden Branchen in 20 Jahren noch in der Form und Größe gibt. Herr Ostholt hält es nicht für schwierig, auf einer erschlossenen Altfläche etwas Neues zu entwickeln. Er hält es für schwieriger, Bergbauflächen, wie Hansa oder Gneisenau, herzurichten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird die Vorlage am 29.08.2001 abschließend behandeln.

Zu 4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes In W 202


- Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes In W 202 (Änderung
Nr. 12)
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01083-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig

I. den Bebauungsplan In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 12);

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023);

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
Zu 4.4 Bauleitplanung; 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161 "Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße"
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (129. Änderung),
II. Einleitungsbeschluss,
III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger,
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -.
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01025-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 20.06.2001

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt I dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (129. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGB1. III FNA 213 - 1).

II. das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161 "Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße" für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (129. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161 "Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße") zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

IV. dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage 4 dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

Zu 4.5 Sachstandsbericht zum Projekt "Vogelsiedlung" im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Oestrich
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01095-01)

Zu 4.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 160 "Vogelsiedlung"
hier: I. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Mg 160 "Vogelsiedlung"
II. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00864-01)

TOP 4.5 und 4.6 werden zusammen behandelt.

Herr RM Harnisch sieht im Projekt Vogelsiedlung ein beispielhaftes und positives Vorgehen der Verwaltung.

Herr StR Sierau stellt dar, dass in der Vogelsiedlung das Ziel war, die Siedlungsstruktur weiterzuentwickeln. In dieser Siedlung ist die Angst vor der Privatisierung vom Tisch. Hier wurde die Nachbarschaft u. a. dadurch weiterentwickelt, dass das Erhalten der Gebäude und die Gestaltung im Vordergrund standen. Die städtebauliche Struktur wurde in einem längeren Prozess erarbeitet. Hier kommt es zu einer Nachverdichtung. Auf die Frage der Frau s. B. Pohlmann-Rohr, ob die Anzahl der Wohneinheiten nicht reduziert werden könnte, verdeutlicht Herr StR Sierau, dass eine Reduzierung bereits erfolgt ist und der dargestellte Vorschlag dem erreichten Konsens entspricht. Etwas 20 % der angesprochenen Haushalte haben Interesse daran, Eigentum in der Vogelsiedlung zu erwerben. Auch dies führt zur Stabilisierung dieser Siedlung.

Beschluss zu TOP 4.5:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt "Vogelsiedlung" zur Kenntnis.

Beschluss zu TOP 4.6:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt
I. die Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 160 "Vogelsiedlung" für den unter Punkt 1.1. der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich (Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB)
II. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen. (Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)

Zu 4.7 Grundstück Siegfried-Drupp-Straße
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Beschluss des Ausschusses vom 27.03.2001)
- Auf die Eingabe der Frau Barbara Srocka vom 16.01.2001 sowie die Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 19.02.2001 wird verwiesen.
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 03.04.2001
(Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung am 16.05.2001 vor.)
Hierzu:
Bebauungsplan Scha 102- Gleiwitzstraße -;
hier: Grundstück Gemarkung Kirchderne, Flur 5, Flurstück 306; Eingabe der Frau Barbara Srocka, Lindbreitweg 25, 44225 Dortmund, vom 16.01.2001 an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01015-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 19.06.2001

Herr RM Follert lehnt im Namen der CDU-Fraktion die Verwaltungsvorlage ab. Er verweist auf den Auszug aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie auf den Auszug aus der Bezirksvertretung Scharnhorst. Die CDU-Fraktion folgt den Empfehlungen dieser Gremien. Herr RM Follert erhebt den Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst zum Antrag der CDU-Fraktion.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt mehrheitlich mit den Stimmen der
CDU- und der SPD-Fraktion die Vorlage mit nachfolgendem Beschlussvorschlag ab:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Empfehlung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nicht zu folgen und ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Scha 102 - Gleiwitzstraße - nicht einzuleiten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig dem Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst und fordert die Verwaltung auf, einen Lösungsvorschlag auszuarbeiten; entweder durch Zuwegung oder Grundstückstausch.

Zu 4.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker -


- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01006-01)

TOP 4.8 wird in der Sitzung des AUSW am 29.08.2001 behandelt werden.

Zu 4.9 Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund-Kirchlinde, Sümpelmannstraße


- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01067-01)

Der AUSW hat TOP 4.8 vertagt und wird den Tagesordnungspunkt in der Sitzung des AUSW am 29.08.2001 behandeln.

Zu 4.10 Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung "Sachstandsbericht zum Neubau des Dortmunder Hauptbahnhofes" (Drucksache-Nr. 01120-01)

Der Tagesordnungspunkt wird zu Beginn der Sitzung behandelt.



Zu 4.11 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage nördlich Lütgendortmunder Straße in Dortmund-Lütgendortmund nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache Nr. 00991-01)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Zu 4.12 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen


hier: Herstellung einer Erschließungsanlage westlich der Straße Stockholmer Allee im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 192 - Stadtkrone Ost -
nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Aplerbeck
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00813-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

Zu 5.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Dienstleistungskomplexes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Berswordtstraße 1


hier: II. - IV. Bauabschnitt
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 001024-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.

Zu 5.2 Errichtung von 28 Einfamilienhäusern mit Garage auf den Grundstücken beiderseits der Benediktinerstraße in Dortmund-Aplerbeck, Benediktinerstraße 11 bis 50


- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01099-01)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 13.06.2001

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

Zu 5.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Wischlinger Weg 173 in Dortmund-Marten


- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01109-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 19.06.2001

Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird und die erforderliche Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes erteilt wird.

Zu 5.4 Vorbescheid für die Errichtung eines muslemischen Gemeindezentrums mit Einkaufsmöglichkeit auf dem Grundstück Lange Fuhr 60


- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00981-01)
(wurde zur Sitzung am 13.06.2001 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.

Zu 5.5 Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zu einer Reitschule mit Pferdehaltung und Errichtung einer offenen Unterstellhalle mit 20 Pferdeboxen und Strohlager auf dem Grundstück Bockenfelder Straße 161
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00913-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 19.06.2001

Frau RM Schilling schlägt vor, dem Beschluss der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 19.06.2001 zu folgen. Unter der Voraussetzung, dass die illegal errichteten Pferdeboxen abgerissen und neu errichtet werden, und das Bauordnungsamt dies überprüft, sollte der Nutzungsänderung zugestimmt werden. Das Ergebnis sei dann eine gute Reitanlage.

Herr RM Neumann erklärt, dass das Votum der Bezirksvertretung irrtümlich zustande gekommen sei. Der Anwalt des Pächters habe in der Bezirksvertretung vorgetragen, es hätte seitens der Verwaltung eine Zusage gegeben, dass bei Abriss und Neubau der Stallungen die Verwaltung dem Vorgehen zustimmen könne. Mit diesem Wissensstand habe die Bezirksvertretung Lütgendortmund zugestimmt.

Herr RM Neumann verweist auf das diesbezügliche Schreiben des Bauordnungsamtes vom 27.07.1999 an die Anwaltsgemeinschaft, in dem es heißt, wenn die Politik dem zustimme, könne insgesamt der Nutzungsänderung im Zustand von 1999 zugestimmt werden. Das heißt, die Stallungen seien zu erneuern. Mit diesem Schreiben hat das Bauordnungsamt auch mitgeteilt, dass es z. B. keine Genehmigung für eine Gastronomie und die Vergrößerung der Reithalle geben werde. Nach Angaben des Herrn RM Neumann sei seit 1999 die Reithalle um das Vierfache vergrößert worden, die Gastronomie sei inzwischen entstanden. Außerdem sei im Landschaftsschutzgebiet ein Turnierplatz angelegt worden. Wenn die Bezirksvertretung dies gewusst hätte, dann hätte sie zumindest das Wiederherstellen des Zustandes von 1999 gefordert. Nur unter dieser Voraussetzung hätte aus der Sicht des Herrn RM Neumann dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt werden können. Im Namen der CDU-Fraktion spricht er sich erneut für eine Ablehnung der Nutzungsänderung aus.

Frau RM Kröger-Brenner lehnt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch die Vorlage ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und lehnt die Zulassung des Vorhabens mit Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

Zu 6.1 - unbesetzt -


Zu 7. Hochbauangelegenheiten

Zu 7.1 Umbaumaßnahmen an der Roncalli-Grundschule
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 01064-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 19.06.2001
- Auszug aus der Sitzung des Schulausschusses am 20.06.2001



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an den Rat, unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses, die Vorlage der Verwaltung unter 2. Schlussfolgerungen - letzter Spiegelstrich - wie folgt zu ändern:

Angestrebt wird ebenfalls, in 2002 im Rahmen eines 2. Bauabschnitts den Umbau und die Modernisierung der Verwaltungsräume (625.800 DM) zu beginnen. Die Zeitschiene ist abhängig von der Platzierung der Maßnahme in der vom Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Investitionsprogramm 2001 - 2005 neu zu beschließenden Prioritätenliste und dem Umfang der Mittelbereitstellung.

Unter Einbeziehung der o.a. Änderung empfiehlt auch der AUSW dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Aufgrund der veränderten Ausgangslage beschließt der Rat der Stadt Dortmund

die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.06.00 und

im Wege der Grundsatz- und Ausführungsentscheidung das unter Ziffer 2 dargestellte Umsetzungs- und Finanzierungskonzept zur Verbesserung der Schulraumsituation an der Roncalli-Grundschule.

Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

Zu 8.1 - unbesetzt -


Zu 9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"

Zu 9.1 - unbesetzt -


Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

Zu 10.1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen


- Mündlicher Bericht

Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses

Zu 11.1 Städtische Immobilienwirtschaft"

Zu 11.1.1 - unbesetzt -

Zu 11.2 "Friedhöfe Dortmund"

Zu 11.2.1 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2000


- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00994-01)

Zu 11.2.2 Erster Quartalsbericht 2001 des Eigenbetriebes "Friedhöfe Dortmund"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01126-01)

TOP 11.2.1 und 11.2.2 werden zu Beginn der Sitzung behandelt.

Zu 12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 12.1 - unbesetzt -



Herr RM Jung informiert über:

- ein Schreiben der Emschergenossenschaft. Die Emschergenossenschaft hat Interesse daran, den AUSW zu einer Veranstaltung mit Besichtigungen zum Thema "Umgestaltung der Emscher in Dortmund" einzuladen. Aufgrund des SPD-Antrages "Renaturierung des Emscher- und Lippesystems", der am 16.05.2001 im AUSW behandelt wurde, ist eine Berichterstattung im AUSW über den Emscheroberlauf (Sölde bis Deusen) und in einer zweiten Sitzung über den Unterlauf zwischen Deusen und Stadtgrenze Mengede nach der Sommerpause geplant. In diesem Zusammenhang möchte die Emschergenossenschaft die Überlegungen für den weiteren Emscher-Umbau unterhalb der Kläranlage Dortmund-Nord im Zusammenhang mit den oberhalb bereits stattfindenden Baumaßnahmen darstellen.
Nach Abstimmung kommt eine Veranstaltung am 15.08.2001 in Frage.

- eine Einladung zu einem eintägigen Besuch in 2002 in Zaanstad/Niederlande.
Den Fraktionen ist heute eine Kopie der Einladung vorgelegt worden.


Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 17.30 Uhr schließt.



J u n g H o r i t z k y S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Geschäftsführung 04.07.2001
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 33. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 27.06.2001

Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Brauer (SPD)
Herr RM Brunstein (CDU)
Herr RM Drabig (SPD)
Herr RM Follert (CDU)
Frau RM Gerszewski (SPD)
Herr RM Grote (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Jostes (CDU)
Herr RM Knieling (CDU) ab 16.05 Uhr
Frau RM Kräft (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Neumann (CDU)
Frau RM Bade (SPD) i. V. für Herrn RM Ollech (SPD)
Frau RM Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Herr RM Leniger (CDU) i. V. für Herrn RM Sauer (CDU)
Frau RM Schilling (SPD)
Herr RM Schneider (CDU)
Frau RM Steins (SPD) ab 15.35 Uhr
Herr RM Tech (SPD)
Herr RM Zuch (CDU)
Herr RM Münch (Bürgerliste)

Frau s. B. Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Frau s. B. Krämer-Knorr (SPD) i. V. für Herrn s. B. Schilff (SPD)
Frau s. B. Michenbach i. V. für Herrn s. B. Weikert (CDU)
Herr s. E. Ucar
Frau s. E. Blind i. V. für Herrn s. E. Oshege

b) beratende Mitglieder
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der "Friedhöfe Dortmund"
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund - GS 3 -
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Herr Stecher - Beschäftigtenvertreter der "Friedhöfe Dortmund" - i. V. für Herrn Bender

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Magney, 68/WL
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste
- - -

Herr RM Jung als Ausschussvorsitzender eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau RM Horitzky benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung des AUSW am 30.05.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte
a) Antrag der CDU-Fraktion vom 03.04.2001 mit o. g. Bezeichnung
(Drucksache-Nr. 00829-01)
b) Antrag der SPD-Fraktion vom 22.05.2001 mit gleicher Bezeichnung
(Drucksache-Nr. 01029-01)
c) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2001 mit gleicher Bezeichnung (Drucksache-Nr. 01030-01)

- Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 23.05.2001
(Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 30.05.2001 vor.)



3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Altauto-Verordnung -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00959-01)

3.2 Die Flora-Fauna-Habitat-(FHH-) Richtlinie der Europäischen Union und ihre Auswirkung auf die Stadt Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00798-01)

3.3 Vorschlag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung "Biotopzerstörung durch Wegebau im Salinger Wald", Bitte um Stellungnahme
3.4 Der Sanierungsplan im Bodenschutz - Erfahrungsbericht
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01046-01)


4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Errichtung eines GuD-Kraftwerkes (Gas- und Dampfturbinenanlage) auf dem Gelände in Dortmund-Derne, Glückstraße 10
hier: Bebauungsplan Scha 127 - GuD-Kraftwerk, Derne -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00969-01)

4.2 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00973-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 12.06.2001

4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes In W 202
- Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes In W 202 (Änderung Nr. 12)
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01083-01)

4.4 Bauleitplanung; 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161 "Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße"
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (129. Änderung),
II. Einleitungsbeschluss,
III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger,
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -.
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01025-01)

4.5 Sachstandsbericht zum Projekt "Vogelsiedlung" im Stadtbezirk Dortmund-Mengede,
Ortsteil Oestrich
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01095-01)

4.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 160 "Vogelsiedlung"
hier: I. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Mg 160 "Vogelsiedlung"
II. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00864-01)

4.7 Grundstück Siegfried-Drupp-Straße
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Beschluss des Ausschusses vom 27.03.2001)
- Auf die Eingabe der Frau Barbara Srocka vom 16.01.2001 sowie die Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 19.02.2001 wird verwiesen.
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 03.04.2001
(Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung am 16.05.2001 vor.)
Hierzu:
Bebauungsplan Scha 102- Gleiwitzstraße -;
hier: Grundstück Gemarkung Kirchderne, Flur 5, Flurstück 306; Eingabe der Frau
Barbara Srocka, Lindbreitweg 25, 44225 Dortmund, vom 16.01.2001 an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01015-01)

4.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01006-01)



4.9 Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund-Kirchlinde, Sümpelmannstraße
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01067-01)

4.10 Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung "Sachstandsbericht zum Neubau des Dortmunder Hauptbahnhofes" (Drucksache-Nr. 01120-01)
4.11 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage nördlich Lütgendortmunder Straße in Dortmund-Lütgendortmund nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache Nr. 00991-01)

4.12 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage westlich der Straße Stockholmer Allee im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 192 - Stadtkrone Ost -
nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Aplerbeck
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00813-01)


5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Dienstleistungskomplexes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Berswordtstraße 1
hier: II. - IV. Bauabschnitt
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 001024-01)

5.2 Errichtung von 28 Einfamilienhäusern mit Garage auf den Grundstücken beiderseits der Benediktinerstraße in Dortmund-Aplerbeck, Benediktinerstraße 11 bis 50
- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01099-01)
Auf das beigefügte Schreiben des Herrn StR Sierau vom 13.06.2001 wird verwiesen.

5.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Wischlinger Weg 173 in Dortmund-Marten
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01109-01)

5.4 Vorbescheid für die Errichtung eines muslemischen Gemeindezentrums mit Einkaufsmöglichkeit auf dem Grundstück Lange Fuhr 60
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00981-01)
(wurde zur Sitzung am 13.06.2001 versandt)


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -

7. Hochbauangelegenheiten
7.1 Umbaumaßnahmen an der Roncalli-Grundschule
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 01064-01)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 - unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
- Mündlicher Bericht


11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
11.1.1 - unbesetzt -


11.2 "Friedhöfe Dortmund"
11.2.1 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2000
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00994-01)

11.2.2 Erster Quartalsbericht 2001 des Eigenbetriebes "Friedhöfe Dortmund"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01126-01)


12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 - unbesetzt -

Die Verwaltung zieht TOP 10.1, den mündlichen Bericht "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" zurück. In Kürze wird dem AUSW eine Vorlage zu diesem Thema zugehen.

Die TOP 11.2.1 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2000
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00994-01) und TOP 11.2.2 Erster Quartalsbericht 2001 des Eigenbetriebes "Friedhöfe Dortmund", - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01126-01) werden auf Wunsch der Verwaltung zu Beginn der Sitzung behandelt.

Die Verwaltung bittet darum, den Tagesordnungspunkt Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zu einer Reitschule mit Pferdehaltung und Errichtung einer offenen Unterstellhalle mit 20 Pferdeboxen und Strohlager auf dem Grundstück Bockenfelder Straße 161, - Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -, - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00913-01), erneut als TOP 5.5 zu behandeln. Der AUSW hatte die Vorlage am 13.06.2001 einstimmig abgelehnt. Die Bezirksvertretung Lütgendortmund hat diese dagegen am 19.06.2001 mit Änderungen beschlossen.

Herr RM Harnisch macht den Vorschlag, aufgrund Beratungsbedarfs TOP 4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker -, - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01006-01), erst in der nächsten AUSW-Sitzung am 29.08.2001 zu behandeln.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr schlägt vor, zu TOP 4.8 Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund-Kirchlinde, Sümpelmannstraße, - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01067-01), zunächst den noch ausstehenden Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde abzuwarten und die Vorlage für den 29.08.2001 erneut vorzusehen.

Außerdem regt Herr RM Jung an, den unter TOP 4.10 in der Tagesordnung genannten Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung "Sachstandsbericht zum Neubau des Dortmunder Hauptbahnhofes" (Drucksache-Nr. 01120-01) aufgrund der Wichtigkeit vorzuziehen und vor TOP 2 zu behandeln und die unter TOP 4.2 geführte Vorlage Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund, - Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00973-01), nicht zu behandeln, da die Bezirksvertretung Eving die Vorlage gleichzeitig berät. Aufgrund der Bitte des Herrn StR Sierau, die Vorlage zu beraten, wird dem AUSW der Vorschlag unterbreitet, eine erste Lesung der Vorlage heute und eine zweite Lesung am 29.08.2001 durchzuführen.

Herr RM Münch zieht den Dringlichkeitsantrag der Bürgerliste vom 18.06.2001 mit der Bezeichnung "Vernichtung von Amphibien und Vögeln im NSG Siesack durch eine 'Biotoppflegemaßnahme‘" und Bitte um Stellungnahme zurück, so dass keine Erweiterung der Tagesordnung um diesen Punkt notwendig ist.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung des AUSW am 30.05.2001

Der AUSW genehmigt die Niederschrift über die 31. öffentliche Sitzung des AUSW am 30.05.2001.


Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses

Zu 11.2 "Friedhöfe Dortmund"

Zu 11.2.1 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2000
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00994-01)

Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Dauer-(Legat-) Grabpflege 2000 Kenntnis. Über die Entlastung nach § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zu dieser Jahresrechnung vorgelegt hat.

Zu 11.2.2 Erster Quartalsbericht 2001 des Eigenbetriebes "Friedhöfe Dortmund"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01126-01)

Beschluss:


Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Zu 4.10 Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung "Sachstandsbericht zum Neubau des Dortmunder Hauptbahnhofes" (Drucksache-Nr. 01120-01)

Herr StR Sierau stellt den derzeitigen Stand des Projektes Dortmunder Hauptbahnhof dar. Am 19.04.2000 wurde der städtebauliche Vertrag unterzeichnet, am 11.01.2001 hat Sonae Imobiliária den Beschluss gefasst, für das MTC ins Invest zu gehen. Innerhalb des Unternehmens Sonae hat es inzwischen ein Qualifizierungsverfahren gegeben. Verschiedene Architekturbüros wurden angesprochen und es ist die Entscheidung gefallen, dass Sonae mit dem Büro HOK zusammen arbeitet. Am 30.03.2001 gab es ein Gespräch zwischen dem Oberbürgermeister Herrn Dr. Langemeyer, dem Vorstand der DB AG und dem Vorstand der Firma Sonae. Zur Zeit läuft der Prozess der intensiven Abstimmungen von Konzeptionen zwischen dem Investor, der Deutschen Bahn AG und der Stadt Dortmund. Folgende Fragen stehen im Vordergrund: Wie kann sichergestellt werden, dass es eine Konstruktion gibt, die vom Gesichtspunkt der Sicherheit sowie der Gestaltung einer modernen Bahnstation gerecht wird? Kann es ein stützenfreies Gebäude sein? Wenn Stützen erforderlich sein sollten, ist zu klären, wie diese unter Betriebsbedingungen errichtet werden können und wie diese in den Bahnhofsgesamtzusammenhang integriert werden, ohne dass die Sicherheit, die Gestaltung, die Aufenthalts- und Nutzungsqualität beeinträchtigt wird. Am 13.06.2001 wurde ein Workshop zu dieser Thematik durchgeführt, zu dem Architektur- und Statikbüros eingeladen waren. Die Überprüfung der Statik wird einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Außerdem ist noch zu klären, wie die städtebauliche architektonische Konfiguration aussehen soll. Sonae arbeitet daran intensiv mit HOK. Es wurde aus dieser Richtung signalisiert, dass in den Sommerferien die Entwürfe für den Neubau des Hauptbahnhofes vorgelegt werden. Herr StR Sierau hofft, dass diese dann auch weitestgehend mit der DB AG abgestimmt sind. Das statische System und das städtebauliche Konzept müssen zusammen geführt werden. Herr StR Sierau erwartet ein überzeugendes Konzept. Laut Herrn StR Sierau ist der Investor bestrebt, bald vor Ort zu sein und ein Planungsbüro einzurichten. Im Moment gibt es bereits regelmäßige Termine mit der zuständigen städtischen Arbeitsgruppe.



Herr RM Jostes fordert einen regelmäßigen Sachstandsbericht zu diesem Projekt, aufgrund der dargestellten Situation jetzt für nach den Sommerferien. Bei der Planung stellt er einen funktionierenden Bahnhof in den Vordergrund.



Für Herrn Steiner hat der Bahnhofsneubau eine zentrale Bedeutung für die Behinderten, da nicht nur der Einkaufsbereich für behinderte Bürger, sondern auch die Bahnsteige, nutzbar sein sollte. Vorüberlegungen über Konstruktionen sollten beinhalten, dass die Wege zu den Zügen ebenerdig, d. h. barrierefrei, sind. Das Einsteigen in die Züge ist mit der DB AG zu besprechen. In den Bereichen, in denen die Stadt Dortmund bautechnisch und planerisch tätig ist und Einfluss nehmen kann, bittet Herr Steiner, diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Herr RM Harnisch bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass das Planungsbüro von Sonae von Dauer sein wird.

Frau RM Reuter macht deutlich, dass sie Termine und konkrete Planungen vermisst.

Herr StR Sierau geht davon aus, dass es voraussichtlich nach der Sommerpause möglich ist, den Entwurf für das Hauptbahnhofsgebäude auch dem AUSW zu präsentieren. Die Frage der Herren RM Harnisch und Jostes nach einer Option auf den Metrorapid, bejaht Herr StR Sierau. Eine Festlegung der Präferenztrasse für den Metrorapid ist für Anfang September vorgesehen, so dass dies in den Zeitplan passt. Der Investor des MTC sieht die Fertigstellung spätestens bis zur Fußballweltmeisterschaft 2006 vor. Die Umlandgemeinden sehen in dem Projekt eine Stärkung der Wirtschaftskraft und der Attraktivität der Region, so dass von dort unter anderem Unterstützung kommen wird. Das Konzept für das MTC bleibt zunächst abzuwarten, daraufhin ist eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Herr StR Sierau geht davon aus, dass die Fördermittel für dieses Projekt gesichert sind. Andere Projekte werden durch den Neubau des Hauptbahnhofes nicht gebremst.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig den Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung "Sachstandsbericht zum Neubau des Dortmunder Hauptbahnhofes":

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert den Investor Sonae auf, die Ernsthaftigkeit seiner Bemühungen, den Dortmunder Hauptbahnhof umzubauen, durch Installation eines die planerischen Arbeiten durchführenden Büros in Dortmund zu dokumentieren."


Zu 2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung


Zu 2.1 Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte
a) Antrag der CDU-Fraktion vom 03.04.2001 mit o. g. Bezeichnung
(Drucksache-Nr. 00829-01)
b) Antrag der SPD-Fraktion vom 22.05.2001 mit gleicher Bezeichnung (Drucksache-Nr. 01029-01)
c) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2001 mit gleicher Bezeichnung (Drucksache-Nr. 01030-01)
- Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 23.05.2001
(Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 30.05.2001 vor.)
d) gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion vom 20.06.2001 mit gleicher Bezeichnung (Drucksache-Nr. 01152-01)

Die Anträge unter a) und b) werden ersetzt durch den unter d) genannten gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion. Gleichzeitig liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2001 vor (siehe c).

Der gemeinsame Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion wird von Frau RM Reuter so gedeutet, dass der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung und der AUSW, d. h. die Politik, sich aus der Verantwortung für die Flächen ziehen. Für sie wird damit die Wirtschaftsflächenentwicklung mehr oder weniger durch die Standortgesellschaften privatisiert. Frau RM Reuter erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2001.

Herr RM Harnisch begründet den gemeinsamen Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion, teilt aber die Befürchtungen der Frau RM Reuter nicht und verweist auf die Gedankenskizze, die zu den Standortgesellschaften von der Verwaltung erstellt wurde, und auf die Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene, in der die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung als Mitwirkende genannt wird.

Herr RM Jostes sieht in der Stadtkrone-Ost ein gutes Beispiel für eine Standortgesellschaft. Er ist der Meinung, dass nach dem Schaffen von Standortgesellschaften der Rat und der Fachausschuss weiter eingebunden sind.

Auch für Herrn RM Brunstein geht mit den Standortgesellschaften nicht die Kontrolle durch die Gremien verloren.

Frau RM Kröger-Brenner hält es für erforderlich, dass zunächst die Verwaltung und die Gremien Vorgaben machen, bevor eine Entwicklung der Flächen über Standortgesellschaften erfolgt.

Herr RM Jung macht am Beispiel Stadtkrone-Ost deutlich, dass die Wettbewerbsergebnisse und Bauleitplanung in den Gremien behandelt wurden.

Herr RM Münch freut sich über die erwähnten Ausgleichsmaßnahmen. In den Standortgesellschaften sollte seines Erachtens den Naturschutzverbänden die Möglichkeit gegeben werden, konstruktiv mitzuarbeiten und integrierte Arten- und Naturschutzmaßnahmen zu betreiben.

Herr StR Sierau erläutert am Beispiel Stadtkrone-Ost, dass die Standortgesellschaft nicht so erfolgreich gewesen wäre, wenn sie nicht so zielgerichtet gehandelt hätte. Hier war auch die Verwaltung entsprechend tätig. Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes werden von den Entwicklungsgesellschaften wie alle anderen Belange auch berücksichtigt.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Beschluss:
Die Anträge unter a) und b) werden ersetzt durch den unter d) genannten gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion.

Der AUSW beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 20.06.2001 und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund:

"Der Rat der Stadt Dortmund regt an im Zuge der Flächennutzungsplanentwicklung, neben den laufenden Projekten, fünf Entwicklungsräume schwerpunktartig auszuweisen.
Dies sollen die folgenden Bereiche sein:

1. Hörde (Phoenix Ost und West)
2. Westfalenhütte / Kaiserstuhl
3. Technologiepark, Indupark Oespel
4. Hafen/Kanalschiene
5. Alter Flughafen Brackel.

In diesen Entwicklungsräumen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für intensive Nutzungsentwicklungen geschaffen werden.
Die folgenden Inhalte zu den jeweiligen Bereichen sollen entwickelt werden:

zu 1.) im Gebiet Phoenix-West Gewerbe- und Freiflächengestaltung in Fortentwicklung des Wettbewerbsergebnisses; auf der Fläche Phoenix-Ost Gewerbe, Wohnen und Freiflächengestaltung
zu 2.) Industrie, Gewerbe, Wohnen und Freiflächen nach einem im Rahmen der Flächennutzungsordnung und in Gesprächen mit den Eigentümern zu entwickelnden Nutzungsverteilung, die der Rat beschließt
zu 3.) Weiterentwicklung des Technologieparks bis über die Autobahn A 45 hinaus; Klärung der Situation im Indupark; Ausweisung der Flächen für Forschung und Universität, ggf. Infrastrukturverbesserung am Arbeitsort Campus
zu 4.) deutliche Verstärkung des Logistiksektors, einschließlich des administrativen Umfeldes; dazu gleichberechtigt die Nutzung der Kanalzone für die Funktion "Lebensraum am Wasser".
zu 5.) Beibehaltung des Golfplatzes, Anlage eines Sport-, Dienstleistungs- und Verwaltungszentrums von BV Borussia Dortmund, gehobene Wohnflächen und Gewerbeflächen unter Erhaltung wertvoller vorhandener Landschaftselemente

In Zusammenhang mit den fünf Entwicklungsgebieten und möglichst auch anderen sich ergebenden Großmaßnahmen sind Vorrangräume und vorrangige Inhalte für Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Es soll erreicht werden, dass nur ein Teil der Ausgleichsmaßnahmen dem kleinörtlichen Ausgleich dient, der wesentliche Teil soll jedoch zu Maßnahmen zusammengelegt werden, die wegen ihrer Größenordnung einen höheren ökologischen Wert haben und dabei möglichst gleichzeitig Schwerpunkte der Freiraumentwicklung in Dortmund bilden.

Für die Entwicklungsgebiete soll eine Struktur etabliert werden, von der man sich ein zügiges Vorantreiben der Projekte erwarten kann. Die Strukturierung mit einer jeweils eigenständigen Projektgesellschaft, mit eigenständiger Führung sowie einem Beirat zur Erledigung des gesamten projektsteuernden und administrativen Bereichs, wird als geeignet angesehen. Die Trägerschaft dieser Projektgesellschaften und ihre Zusammensetzung muss fallbezogen gestaltet werden. Dabei können vorhandene Gesellschaften genutzt werden, insbesondere Stadtwerke AG, Hafen AG und die bereits bestehende Kooperation in Projektgesellschaften mit ThyssenKrupp und MGG; die Weiterentwicklung des Bereichs Technologiepark / Indupark Oespel kann in der bewährten Kooperation von Wirtschaftsförderung und Technologiezentrum Dortmund GmbH erfolgen; in bisher noch nicht entsprechend betreuten Bereichen werden neue Projektgesellschaften gegründet."

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes


Zu 3.1 Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Altauto-Verordnung -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00959-01)

Frau RM Lührs hält es für richtig, aufgrund der Haushaltslage der Stadt Dortmund eine Prioritätensetzung bei der Aufgabenwahrnehmung vorzunehmen. Sie erklärt sich im Namen der SPD-Fraktion mit dem geplanten Vorgehen des Umweltamtes einverstanden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 3.2 Die Flora-Fauna-Habitat-(FFH-) Richtlinie der Europäischen Union und ihre Auswirkung auf die Stadt Dortmund


- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00798-01)
- Antrag des Herrn Münch (Bürgerliste) vom 17.06.2001 mit der Bezeichnung "Neue Naturschutzgebiete in Dortmund"
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.06.2001 mit der Bezeichnung "Fauna-Flora-Habitat - Richtlinie der EU"

Frau RM Lührs bedauert, dass die Naturschutzverbände die Schattenliste erstellt haben und die Verwaltung diese nicht dem Ausschuss vorgelegt hat. Die SPD-Fraktion steht hinter den Zielen des FFH, aber sie schlägt vor, dem vorgeschlagenen Verfahren des Umweltamtes zu folgen und bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens nur größere Eingriffe in die Gebiete der Schattenliste für eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vorzusehen. Den Antrag des Herrn RM Münch lehnt sie im Namen ihrer Fraktion ab, weil ein Beschließen des Antrages zu einer Arbeitsbeschaffungsmaß- nahme des Umweltamtes führen würde. Die Umweltverträglichkeitsprüfungen und die landschaftspflegerischen Begleitpläne, die zu den verschiedenen Projekten erarbeitet werden, zeigen schützenswerte Gebiete auf und schützen diese. Sie fordert die Verwaltung dazu auf, dass bei Vorliegen der FFH-Ausweisungen dem AUSW ein Bericht vorgelegt wird.

Herr RM Münch macht deutlich, dass es sich bei seinem Antrag um einen Prüfauftrag handelt. Er erwartet eine Liste über die noch existierenden FFH-Arten und -Habitate in Dortmund und bittet um Auskunft darüber, welche Schutzmaßnahmen für eine der prioritären Arten, den Kammmolch, noch durchgeführt werden. Für ihn ist das Gebiet "An der Panne" zusätzlich zu ergänzen.

Frau RM Köger-Brenner und Frau RM Reuter begründen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.06.2001.

Herr Dr. Grote erklärt, dass die Benennung von FFH-würdigen Gebieten in Nordrhein-Westfalen der Obersten Landschaftsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Raumordnung etc. obliegt. Von der Naturschutzverwaltung hatte daher keine Meldung zu erfolgen. Der Rat hat Naturschutzgebiete festgesetzt und Landschaftsschutzgebiete im Landschaftsplan ausgewiesen. Das Umweltamt ist derzeitig dabei, das Naturschutzgebiet Buschei und Im Siesack zu erweitern. Eine naturschutzfachgerechte Prüfung erfolgt dazu. Herr Dr. Grote stellt fest, dass die Schutzwürdigkeit der Landschaft dauernd überprüft wird. Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt er vor, dann eine Prüfung vorzunehmen, wenn die zukünftigen Gebiete erheblich beeinträchtigt werden. In Dortmund gibt es nur Meldungen aus der Schattenliste und beide Gebietsausweisungen, aus der Schattenliste und der FFH-Richtlinie, sind bisher noch nicht in Kraft.

Herr RM Jostes schließt sich im Namen der CDU-Fraktion der Meinung der Verwaltung an.

Der Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 17.06.2001 mit der Bezeichnung "Neue Naturschutzgebiete in Dortmund" wird bei Enthaltungen durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig abgelehnt.

Der AUSW lehnt außerdem den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.06.2001 mit der Bezeichnung "Fauna-Flora-Habitat - Richtlinie der EU" mit der Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 3.3 Vorschlag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung "Biotopzerstörung durch Wegebau im Salinger Wald", Bitte um Stellungnahme

Es liegt eine schriftliche Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 19.06.2001 vor.



Herr RM Münch fragt, warum im Salinger Wald an dieser Stelle ein 2,50 m breiter Weg gebaut wurde, mit welchen Mitteln dies erfolgt ist und warum die politischen Gremien nicht beteiligt wurden. Er sieht den Weg als Verbindung zwischen zwei Reiterhöfen, der durch den Ausbau so attraktiv geworden ist, dass er auch von Reitern viel benutzt und dadurch beeinträchtigt wird. Er beantragt mündlich, beim Bau und Ausbau von Wegen in und an geschützten Gebieten ist der Ausschuss bzw. die zuständige Bezirksvertretung anzuhören.

Der AUSW lehnt den mündlich gestellten Antrag des Herrn RM Münch einstimmig ab.


Zu 3.4 Der Sanierungsplan im Bodenschutz - Erfahrungsbericht
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01046-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Zu 4.1 Errichtung eines GuD-Kraftwerkes (Gas- und Dampfturbinenanlage) auf dem Gelände in Dortmund-Derne, Glückstraße 10


hier: Bebauungsplan Scha 127 - GuD-Kraftwerk, Derne -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00969-01)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die nachstehenden Informationen der Verwaltung zur Errichtung eines GuD-Kraftwerkes zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird einstimmig durch den AUSW beauftragt, im Rahmen der anstehenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu prüfen, ob das Gelände des heutigen Kraftwerkes künftig einer Wohnbebauung zugeführt werden kann.

Zu 4.2 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund


- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00973-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 12.06.2001
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 20.06.2001
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 12.06.2001
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.06.2001 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 00973-01AT)

Herr Ostholt ergänzt zur Vorlage, dass das Planungsamt derzeitig dabei ist, mit den fachlich berührten Ämtern den Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Die integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte, die für alle Stadtbezirke bis Herbst 2002 voraussichtlich aufgestellt sein werden, werden nach politischer Diskussion zu einem Entwurf des Flächennutzungsplanes zusammengeführt. Gleichzeitig verweist er auf die Aufstellung des Gebietsentwicklungsplanes, die nach Genehmigung und Abstimmung mit den Gemeinden einen Anpassungszwang hinsichtlich der Darstellung des Flächennutzungsplans nach sich zieht. Die Vorlage Wirtschaftsflächenentwicklung zeigt eine Prognose. Für den Bereich erschlossener Gewerbe- und Industrieflächen, die sofort genutzt werden können, und den Bereich an Gewerbe- und Industrieflächen, die nicht erschlossen, aber für diese Nutzung verfügbar sind, gibt es noch eine Flächenreserve von 210 - 220 ha bei einer Vermarktungsrate von durchschnittlich 30 ha durch die Wirtschaftsförderung pro Jahr. In den letzten zehn Jahren sind Gewerbe- und Industrieflächen für eine Nutzung hinzugekommen, z. B. die Zechenflächen Hansa, Gneisenau und Minister Stein, drei Konversionsflächen nach Abzug der Engländer und Flächenreserven aus der Stahl- und Eisenindustrie von 800 - 900 ha. Die Brachen konnten oft für gewerbliche und industrielle Folgenutzungen aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden. In den letzten 10 - 15 Jahren wurden in Dortmund die gewerblich-industriellen Flächenansiedlungen zu über 85 % auf Industriebrachen vorgenommen. Der Flächenbedarf pro Arbeitsplatz hat sich in den letzten Jahrzehnten aufgrund technischer und ökonomischer Bedingungen, die eine ebenerdige Produktionsweise nahe legen, durch Betriebsverlagerungen und durch einen verringerten Anteil an Großbetrieben vergrößert. Es zeichnen sich Branchen dadurch aus, dass der Flächenbedarf pro Beschäftigtem größer ist als in der Vergangenheit. Das trifft insbesondere auf den Bereich der Logistik im Gegensatz zum Bereich der New Economy zu. Büroflächen werden in Lücken dichtbebauter Gebiete und in Mischgebieten untergebracht. Für Büroflächen werden in anderen Ländern inzwischen zunehmend formelle Gewerbegebiete ausgewiesen, dort entstehen dann häufig Neubauten. Der für die Bürogebiete vorauszuschätzende Flächenbedarf liegt voraussichtlich auch in einer vergleichbaren Größenordnung wie bei Gewerbegebieten. Die Reaktivierungsgebiete reichen normalerweise in der Gesamtbilanz zur Deckung des prognostizierten Bedarfs für die nächsten zehn Jahre aus. Dieser Zeitraum von 10 Jahren ist nach Meinung des Herrn Ostholt zu kurz. Dies ist für ihn daran zu erkennen, dass der bestehende Gebietsentwicklungs- und der Flächennutzungsplan über zwanzig Jahre Gültigkeit hatte. Wenn ausreichende Planungssicherheiten gewünscht sind und berücksichtigt wird, dass Prognosen Risiken bezüglich der Entwicklung in Branchen, der Konjunkturentwicklung und des Flächenbedarfs beinhalten, müsste die Stadt Dortmund "auf der sicheren Seite sein". Der Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen ist für einen Zeitraum von zwanzig Jahren zu decken, ohne dass sich die Freiflächensituation wesentlich verschlechtert. Es ist wichtig, weitere Flächenreserven auszuweisen, da die Anforderungen an Gewerbe- und Industriegebiete sich verändert haben. Z. B. im Logistikbereich gibt es eine Tendenz zu einer Zentralisierung auf europäischem Niveau, da der Vorteil der Reduzierung von Lager- und Personalkosten und eine bessere Kontrolle der Güterströme die höheren Transportkosten aufwiegt. Das führt wiederum zur vermehrten Ausweisung von Logistikgebieten an gut gelegenen Standorten.

In der Vergangenheit war die Situation in Dortmund dadurch gekennzeichnet, dass es ein enges Nebeneinander von gewerblich-industriellen und Wohnstrukturen gab. Hier besteht die Chance, große Teile der Innenstadt oder auch des Stadtbezirks Hörde unter stadtentwicklungspolitisch besseren Voraussetzungen zu fördern. Das hat zur Folge, dass zumindest ein Teil der Ausweisungen von Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen unter dem Gesichtspunkt Deckung des Bedarfs für 20 Jahre, an nachgefragten Standorten, die den Anforderungen entsprechen, erfolgen muss. Bei Auswahl bestimmter Standorte können auch andere Ortslagen von Schwerlastverkehr freigehalten werden, so dass geringere Lärm- und Luftbelastungen und ggf. weniger Eingriffe in Natur und Landschaft durch Konzentration auf größere Standorte und eine Förderung interkommunaler Kooperation entstehen könnten.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.06.2001.

Herr RM Jostes verdeutlicht, dass es für die CDU-Fraktion sehr wichtig ist, alte Industrieflächen als erstes zu nutzen und zu besiedeln und nicht nur auf der grünen Wiese Flächen auszuweisen. Auch müssen normale Handwerksbetriebe ortsnah untergebracht werden können. Herr RM Jostes geht von einer weitergehenden Diskussion im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes aus.

Herr RM Münch wünscht sich keine Wirtschaftsflächen-, sondern eine Freiflächenentwicklung.

Auszug aus der noch nicht genehmigten und unterschriebenen Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.08.2001


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2001 mit folgender Änderung:

Herr RM Münch bittet darum auf Seite 12 der Niederschrift unter TOP 4.2 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund den Satz wie folgt zu ändern:

"Herr RM Münch wünscht sich neben einer Wirtschaftsflächen -, auch eine Freiflächenentwicklung."



Für Herrn RM Harnisch zeigt die Vorlage auch die Freiflächenentwicklung auf. Bestehende Altgebiete werden einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt. Im Grundsatz stimmt er im Namen der SPD-Fraktion der Vorgehensweise der Vorlage zu, er bemängelt, dass verschiedene Flächen darin fehlen, z. B. die Fläche Kokerei Hansa, Bereich Nord. Er geht davon aus, dass sich die Bezirksvertretungen verschiedene Veränderungen bezüglich der Flächen wünschen und noch Anträge kommen, so dass im Rahmen der zweiten Lesung das Thema umfassend diskutiert werden kann.


Herr StR Sierau stellt dar, dass mit der Vorlage der Strukturwandel abgebildet werden soll. Die Standorte ehemals großindustrieller Produktionsweisen, die in einen Umgestaltungsprozess eingehen, sollten herausgearbeitet werden. Im neuen Flächennutzungsplan werden mehr Grün- und Freiflächendarstellungen sein als im jetzigen. In der Vergangenheit wurden insbesondere Flächen vorgeschlagen, um dort den Strukturwandel durchzuführen, z. B. die Phoenix-Flächen.

Herr Ostholt stellt sich eine Verständigung darauf vor, dass nicht in detailliertester Form Vorgaben für den Flächennutzungsplan gemacht werden. Er hält es für sinnvoll, Gewerbe- und Industrieflächen in Dortmund auszuweisen und qualitative Zielvorgaben zu setzen. Das heißt, es sind die Fragen zu beantworten, welche Flächen prioritär in Angriff zu nehmen sind und wann Flächen im Freiraum in Anspruch genommen werden können. Es ist fraglich, ob es die heute aufsteigenden Branchen in 20 Jahren noch in der Form und Größe gibt. Herr Ostholt hält es nicht für schwierig, auf einer erschlossenen Altfläche etwas Neues zu entwickeln. Er hält es für schwieriger, Bergbauflächen, wie Hansa oder Gneisenau, herzurichten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird die Vorlage am 29.08.2001 abschließend behandeln.

Zu 4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes In W 202


- Standortzentrum Dorstfeld-West -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes In W 202 (Änderung
Nr. 12)
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01083-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig

I. den Bebauungsplan In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 12);

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023);

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 12 des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
Zu 4.4 Bauleitplanung; 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161 "Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße"
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (129. Änderung),
II. Einleitungsbeschluss,
III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger,
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -.
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01025-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 20.06.2001

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt I dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (129. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGB1. III FNA 213 - 1).

II. das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161 "Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße" für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (129. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161 "Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße") zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

IV. dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage 4 dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

Zu 4.5 Sachstandsbericht zum Projekt "Vogelsiedlung" im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Oestrich
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01095-01)

Zu 4.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 160 "Vogelsiedlung"
hier: I. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Mg 160 "Vogelsiedlung"
II. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00864-01)

TOP 4.5 und 4.6 werden zusammen behandelt.

Herr RM Harnisch sieht im Projekt Vogelsiedlung ein beispielhaftes und positives Vorgehen der Verwaltung.

Herr StR Sierau stellt dar, dass in der Vogelsiedlung das Ziel war, die Siedlungsstruktur weiterzuentwickeln. In dieser Siedlung ist die Angst vor der Privatisierung vom Tisch. Hier wurde die Nachbarschaft u. a. dadurch weiterentwickelt, dass das Erhalten der Gebäude und die Gestaltung im Vordergrund standen. Die städtebauliche Struktur wurde in einem längeren Prozess erarbeitet. Hier kommt es zu einer Nachverdichtung. Auf die Frage der Frau s. B. Pohlmann-Rohr, ob die Anzahl der Wohneinheiten nicht reduziert werden könnte, verdeutlicht Herr StR Sierau, dass eine Reduzierung bereits erfolgt ist und der dargestellte Vorschlag dem erreichten Konsens entspricht. Etwas 20 % der angesprochenen Haushalte haben Interesse daran, Eigentum in der Vogelsiedlung zu erwerben. Auch dies führt zur Stabilisierung dieser Siedlung.

Beschluss zu TOP 4.5:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt "Vogelsiedlung" zur Kenntnis.

Beschluss zu TOP 4.6:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt
I. die Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 160 "Vogelsiedlung" für den unter Punkt 1.1. der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich (Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB)
II. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen. (Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)

Zu 4.7 Grundstück Siegfried-Drupp-Straße
- Überweisung an den AUSW durch den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (siehe Beschluss des Ausschusses vom 27.03.2001)
- Auf die Eingabe der Frau Barbara Srocka vom 16.01.2001 sowie die Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 19.02.2001 wird verwiesen.
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 03.04.2001
(Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung am 16.05.2001 vor.)
Hierzu:
Bebauungsplan Scha 102- Gleiwitzstraße -;
hier: Grundstück Gemarkung Kirchderne, Flur 5, Flurstück 306; Eingabe der Frau Barbara Srocka, Lindbreitweg 25, 44225 Dortmund, vom 16.01.2001 an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01015-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 19.06.2001

Herr RM Follert lehnt im Namen der CDU-Fraktion die Verwaltungsvorlage ab. Er verweist auf den Auszug aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie auf den Auszug aus der Bezirksvertretung Scharnhorst. Die CDU-Fraktion folgt den Empfehlungen dieser Gremien. Herr RM Follert erhebt den Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst zum Antrag der CDU-Fraktion.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt mehrheitlich mit den Stimmen der
CDU- und der SPD-Fraktion die Vorlage mit nachfolgendem Beschlussvorschlag ab:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Empfehlung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nicht zu folgen und ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Scha 102 - Gleiwitzstraße - nicht einzuleiten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig dem Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst und fordert die Verwaltung auf, einen Lösungsvorschlag auszuarbeiten; entweder durch Zuwegung oder Grundstückstausch.

Zu 4.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker -


- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01006-01)

TOP 4.8 wird in der Sitzung des AUSW am 29.08.2001 behandelt werden.

Zu 4.9 Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund-Kirchlinde, Sümpelmannstraße


- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01067-01)

Der AUSW hat TOP 4.8 vertagt und wird den Tagesordnungspunkt in der Sitzung des AUSW am 29.08.2001 behandeln.

Zu 4.10 Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung "Sachstandsbericht zum Neubau des Dortmunder Hauptbahnhofes" (Drucksache-Nr. 01120-01)

Der Tagesordnungspunkt wird zu Beginn der Sitzung behandelt.



Zu 4.11 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage nördlich Lütgendortmunder Straße in Dortmund-Lütgendortmund nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache Nr. 00991-01)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Zu 4.12 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen


hier: Herstellung einer Erschließungsanlage westlich der Straße Stockholmer Allee im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 192 - Stadtkrone Ost -
nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Dortmund-Aplerbeck
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00813-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

Zu 5.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Dienstleistungskomplexes mit Tiefgarage auf dem Grundstück Berswordtstraße 1


hier: II. - IV. Bauabschnitt
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 001024-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.

Zu 5.2 Errichtung von 28 Einfamilienhäusern mit Garage auf den Grundstücken beiderseits der Benediktinerstraße in Dortmund-Aplerbeck, Benediktinerstraße 11 bis 50


- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01099-01)
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 13.06.2001

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

Zu 5.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Wischlinger Weg 173 in Dortmund-Marten


- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01109-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 19.06.2001

Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird und die erforderliche Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes erteilt wird.

Zu 5.4 Vorbescheid für die Errichtung eines muslemischen Gemeindezentrums mit Einkaufsmöglichkeit auf dem Grundstück Lange Fuhr 60


- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00981-01)
(wurde zur Sitzung am 13.06.2001 versandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.

Zu 5.5 Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zu einer Reitschule mit Pferdehaltung und Errichtung einer offenen Unterstellhalle mit 20 Pferdeboxen und Strohlager auf dem Grundstück Bockenfelder Straße 161
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00913-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 19.06.2001

Frau RM Schilling schlägt vor, dem Beschluss der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 19.06.2001 zu folgen. Unter der Voraussetzung, dass die illegal errichteten Pferdeboxen abgerissen und neu errichtet werden, und das Bauordnungsamt dies überprüft, sollte der Nutzungsänderung zugestimmt werden. Das Ergebnis sei dann eine gute Reitanlage.

Herr RM Neumann erklärt, dass das Votum der Bezirksvertretung irrtümlich zustande gekommen sei. Der Anwalt des Pächters habe in der Bezirksvertretung vorgetragen, es hätte seitens der Verwaltung eine Zusage gegeben, dass bei Abriss und Neubau der Stallungen die Verwaltung dem Vorgehen zustimmen könne. Mit diesem Wissensstand habe die Bezirksvertretung Lütgendortmund zugestimmt.

Herr RM Neumann verweist auf das diesbezügliche Schreiben des Bauordnungsamtes vom 27.07.1999 an die Anwaltsgemeinschaft, in dem es heißt, wenn die Politik dem zustimme, könne insgesamt der Nutzungsänderung im Zustand von 1999 zugestimmt werden. Das heißt, die Stallungen seien zu erneuern. Mit diesem Schreiben hat das Bauordnungsamt auch mitgeteilt, dass es z. B. keine Genehmigung für eine Gastronomie und die Vergrößerung der Reithalle geben werde. Nach Angaben des Herrn RM Neumann sei seit 1999 die Reithalle um das Vierfache vergrößert worden, die Gastronomie sei inzwischen entstanden. Außerdem sei im Landschaftsschutzgebiet ein Turnierplatz angelegt worden. Wenn die Bezirksvertretung dies gewusst hätte, dann hätte sie zumindest das Wiederherstellen des Zustandes von 1999 gefordert. Nur unter dieser Voraussetzung hätte aus der Sicht des Herrn RM Neumann dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt werden können. Im Namen der CDU-Fraktion spricht er sich erneut für eine Ablehnung der Nutzungsänderung aus.

Frau RM Kröger-Brenner lehnt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch die Vorlage ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und lehnt die Zulassung des Vorhabens mit Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

Zu 6.1 - unbesetzt -


Zu 7. Hochbauangelegenheiten

Zu 7.1 Umbaumaßnahmen an der Roncalli-Grundschule
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 01064-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 19.06.2001
- Auszug aus der Sitzung des Schulausschusses am 20.06.2001



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an den Rat, unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses, die Vorlage der Verwaltung unter 2. Schlussfolgerungen - letzter Spiegelstrich - wie folgt zu ändern:

Angestrebt wird ebenfalls, in 2002 im Rahmen eines 2. Bauabschnitts den Umbau und die Modernisierung der Verwaltungsräume (625.800 DM) zu beginnen. Die Zeitschiene ist abhängig von der Platzierung der Maßnahme in der vom Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Investitionsprogramm 2001 - 2005 neu zu beschließenden Prioritätenliste und dem Umfang der Mittelbereitstellung.

Unter Einbeziehung der o.a. Änderung empfiehlt auch der AUSW dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Aufgrund der veränderten Ausgangslage beschließt der Rat der Stadt Dortmund

die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.06.00 und

im Wege der Grundsatz- und Ausführungsentscheidung das unter Ziffer 2 dargestellte Umsetzungs- und Finanzierungskonzept zur Verbesserung der Schulraumsituation an der Roncalli-Grundschule.

Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

Zu 8.1 - unbesetzt -


Zu 9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"

Zu 9.1 - unbesetzt -


Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

Zu 10.1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen


- Mündlicher Bericht

Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses

Zu 11.1 Städtische Immobilienwirtschaft"

Zu 11.1.1 - unbesetzt -

Zu 11.2 "Friedhöfe Dortmund"

Zu 11.2.1 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2000


- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00994-01)

Zu 11.2.2 Erster Quartalsbericht 2001 des Eigenbetriebes "Friedhöfe Dortmund"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01126-01)

TOP 11.2.1 und 11.2.2 werden zu Beginn der Sitzung behandelt.

Zu 12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 12.1 - unbesetzt -



Herr RM Jung informiert über:

- ein Schreiben der Emschergenossenschaft. Die Emschergenossenschaft hat Interesse daran, den AUSW zu einer Veranstaltung mit Besichtigungen zum Thema "Umgestaltung der Emscher in Dortmund" einzuladen. Aufgrund des SPD-Antrages "Renaturierung des Emscher- und Lippesystems", der am 16.05.2001 im AUSW behandelt wurde, ist eine Berichterstattung im AUSW über den Emscheroberlauf (Sölde bis Deusen) und in einer zweiten Sitzung über den Unterlauf zwischen Deusen und Stadtgrenze Mengede nach der Sommerpause geplant. In diesem Zusammenhang möchte die Emschergenossenschaft die Überlegungen für den weiteren Emscher-Umbau unterhalb der Kläranlage Dortmund-Nord im Zusammenhang mit den oberhalb bereits stattfindenden Baumaßnahmen darstellen.
Nach Abstimmung kommt eine Veranstaltung am 15.08.2001 in Frage.

- eine Einladung zu einem eintägigen Besuch in 2002 in Zaanstad/Niederlande.
Den Fraktionen ist heute eine Kopie der Einladung vorgelegt worden.


Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 17.30 Uhr schließt.



J u n g H o r i t z k y S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)