01 Dortmund, 17.07.2001
F 2 20 11


N i e d e r s c h r i f t

über die 17. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 28. Juni 2001, 15:00 Uhr

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
82 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.



Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer

StD Fehlemann

StR’in Greive

StK Pehlke

StR Pogadl

StR Sierau

StR Stüdemann

Herr Dr. Küpper

StORR’in Seybusch

LStVD Dieckerhoff

StVD Weber

StOVR Feuler

T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 07.06.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse



2.1 Kursbestimmung Dortmund 2010

2.2 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
(Drucksache Nr.: 01031-01)




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule in DO-Innenstadt-Ost,
Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72 - 78
(Drucksache Nr.: 00912-01)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Märkische Straße/
Willem-van-Vloten-Straße von Rheinlanddamm/Westfalendamm (B 1)
bis Semerteichstraße
(Drucksache Nr.: 00782-01)

3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen "Düttelstraße" von
Wickeder Straße bis Binnerstraße und "Binnerstraße" von Wickeder Hellweg
bis Pleckenbrink (Gesamtmaßnahme)
(Drucksache Nr.: 00786-01)



3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt
Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und
Verbesserung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Herta-/Berta-
straße (Fußgängerbereich, östliche Grenze der Grundstücke Gemarkung
Lütgendortmund Flur 4 Flurstücke 827 bzw. 697)
(Drucksache Nr.: 00729-01)

3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme) Barmer Straße
von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von Nederhoffstraße bis
Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Nederhoffstraße
von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Rittershausstraße von Lange Straße bis
Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke einschließlich Marktplatz (früher: "Ascheplatz") - Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme, WUV-Quartier -
(Drucksache Nr.: 00894-01)

3.6 Widmung eines Teilabschnittes der Brennarborstraße
(Drucksache Nr.: 00706-01)

3.7 Lokale Agenda 21 in Dortmund, 2. Zwischenbericht
(Drucksache Nr.: 00885-01)

3.8 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan Mg 159
- Güterverkehrszentrum DO-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (128. Änderung)
II. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Mg 159
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01002-01)

3.9 Bauleitplanung
Vorhabenbezogener B-Plan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155
- südlich Donarstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beschluss zur Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B-
(Drucksache Nr.: 00951-01)

3.10 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart
von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk DO-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh, für die Gebäude Bodelschwingher Straße 164 - 194 (Alte Kolonie Westhausen)
(Drucksache Nr. 00720-01)



3.11 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Gestaltfibel Brückstraßenviertel
Durchführung eines Wettbewerbes zur Fassadengestaltung
(Drucksache Nr.: 00936-01)

3.12 Bauleitplanung
B-Plan Ap 198 - Schöner Pfad - sowie 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilw. Aufhebung der Satzung nach
§ 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz "Berghofer Mark")
VI. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Ap 198
(Drucksache Nr.: 00932-01)

3.13 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauung
(Drucksache Nr.: 00896-01)

3.14 Bauleitplanung
35. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des B-Planes In N 210 n
- östlich Bornstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988 und 29.02.1996 zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes – Industrie-
gebiet östlich Bornstraße – und zum B-Plan In N 210 - Bereich östlich
der Bornstraße -
II. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (35. Änderung - östlich
Bornstraße -)
III. Beschluss, den B-Plan In N 210 n - östlich Bornstraße - (neu) aufzustellen
IV. Beschluss, die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 00770-01)

3.15 Bauleitplanung
75. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des B-Planes In N 215 n
- Eisenstraße -
hier: I. u. II. Aufhebung von Ratsbeschlüssen
III. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (Nr. 75)
IV. Beschluss, den B-Plan In N 215 n aufzustellen
V. Beschluss, den B-Plan 205 zu ändern, die B-Pläne In N 203, In N 205 und
Ev 115 teilweise zu ändern
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 00766-01)

3.16 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 08.06.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften und Entwicklungsziele"

3.17 Europaweiter autofreier Tag 2001

3.18 Umbaumaßnahme an der Roncalli-Grundschule
(Drucksache Nr.: 01064-01)

3.19 Anfrage der DVU vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung
"Die Straßenbahn im Dortmunder Osten"




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Fortführung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft
(Drucksache Nr.: 00988-01)

4.2 Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund zum 31.12.2000
(Drucksache Nr.: 01022-01)

4.3 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00973-01)




5. Öffentliche Einrichtungen

5.1 Sanierung und Neuordnung der Funktionsbereiche in der Klinik für Radioonkologie,
Strahlentherapie und Nuklearmedizin im Klinikzentrum Mitte
(Drucksache Nr.: 01040-01)




6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -




7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2001/2002 für die Zeit vom 01.08.2001 bis 31.07.2002
(Drucksache Nr.: 00821-01)

7.2 Internationale Kulturtage der Stadt Dortmund mit Großbritanien 2002
(Drucksache Nr.: 01017-01)
8. Schule

- keine Vorlagen -




9. Kinder und Jugend

9.1 Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen
für Kinder der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00836-01)




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Jahresabschluss 2000 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung
des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
(Drucksache Nr.: 00982-01)

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal
des Haushaltsjahres 2000 und für das 1. Quartal 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00865-01)

10.3 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Schlussbericht -
(Drucksache Nr.: 01069-01)

10.4 Überprüfung der Betriebsformen des Dortmunder Kanalnetzes
(Drucksache Nr.: 01068-01)

10.5 - unbesetzt -

10.6 Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene
(Drucksache Nr.: 01066-01)

10.7 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
- Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00910-01)

10.8 Anmietungspotentiale der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01106-01)




10.9 Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen in der Wahlperiode
des Rates der Stadt von 1999 - 2004
hier: Zuwendungen an die neu gebildete Fraktion nord-STADTGRÜNE in der
Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
(Drucksache Nr.: 01113-01)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Wiederbestellung von Herrn Uwe Samulewicz zum Mitglied des Vorstandes der
Stadtsparkasse Dortmund
(Drucksache Nr.: 01112-01)

11.2 Erhöhung der Aufwandsentschädigungen im Schiedsamtswesen
- Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden -

11.3 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 12.06.2001 mit der Bezeichnung
"Umbesetzung in Gremien"

11.4 Antrag der Veranstaltungsagentur Ostwald auf Durchführung von Jahrmärkten u. a. am 15.07., 19.08., 16.09., 21.10., 18.11. und 16.12.2001 auf dem Gelände der Universität Dortmund, Emil-Figge-Straße in Dortmund-Dorstfeld
hier: Aufhebung des Beschlusses der Bezirksvertretung Hombruch vom 24.04.2001 (Drucksache Nr.: 01071-01)




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.20 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahmen Bm’in Wendzinski bzw. Bm Miksch die Leitung der Sitzung.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.












Zu Ziffer 1
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Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Frank (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
um den Punkt

5.2 Parkdeckerweiterung im Klinikzentrum Mitte
(Drucksache Nr.: 01145-01)

erweitert.


Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass Rm Münch (Bürgerliste)
mit Schreiben vom 17.06.2001 vorgeschlagen habe, den Punkt

Projekt 7 – 7 % Naturschutzgebiete in Dortmund

im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung zu setzen, so
dass entsprechend der Regelung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt der Rat der
Stadt darüber zu entscheiden habe, ob die genannte Angelegenheit zusätzlich auf die
Tagesordnung gesetzt werden soll.









Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit gab Rm Münch (Bürgerliste) folgende
Erklärung zu Protokoll:

„Mit Schreiben vom 21.05.2001 hat die Bürgerliste unseren Herrn Oberbürgermeister
gebeten, das Thema ‚Projekt 7 – 7 % Naturschutzgebiete in ganz Dortmund‘ – nicht nur
im Süden – auch als Anregung zur Kursbestimmung 2010 mit auf die Tagesordnung zu
setzen. Ohne Angaben von Gründen ist der Herr Oberbürgermeister dem Vorschlag der
Bürgerliste nicht gefolgt. Offensichtlich lehnt der Oberbürgermeister es ab, Themen wie
Forensik oder Freiraumschutz im Rat zu diskutieren.

Die einzige Möglichkeit, Vorschläge der Bürgerliste im Rat zu behandeln, ist diejenige
per Dringlichkeit. Es geht heute um die Kursbestimmung 2010 und da sollte die Frei-
raumentwicklung nicht fehlen. Deshalb bitte ich, unserem Dringlichkeitsvorschlag zu-
zustimmen.“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass die Darstellung von Rm Münch (Bürgerliste)
nicht ganz vollständig sei, da er nämlich ursprünglich den vorliegenden Antrag zur Be-
handlung des Landschaftsplanes-Süd gestellt habe, der bekanntermaßen in der Sitzung
des Rates der Stadt im September behandelt werde.


Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
der DVU den o. a. Dringlichkeitsvorschlag von Rm Münch (Bürgerliste) ab.


Außerdem verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die Punkte
4.3 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00973-01)

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
4. Quartal des Haushaltsjahres 2000 und für das 1. Quartal 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00856-01)

10.3 Optimierung des städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Schlussbericht -
(Drucksache Nr.: 01069-01)

von der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung abzusetzen.


Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.





1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 07.06.2001

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates


der Stadt am 07.06.2001.



Anschließend übernahm Bm’in Wendzinski die Leitung der Sitzung.

Zu Ziffer 2


-------------

Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Kursbestimmung Dortmund 2010


Hinsichtlich der Kursbestimmung Dortmund 2010 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgendes Konzept von OB Dr. Langemeyer vor:

Kursbestimmung Dortmund 2010
Kursbestimmung 2010 beschreibt die Ziele des neuen Dortmund. Wir sind auf dem Weg in die Zukunft. Wie wir diesen Weg genau beschreiten, welche Werkzeuge und Methoden wir dabei verwenden, was wir tun, wenn wir Gefahr laufen, von diesem Weg abzukommen, die-se Fragen werden wir im Konsens klären. Wichtig ist uns: Wir wollen die wesentlichen ge-sellschaftlichen Zukunftsprognosen und Entwicklungstrends berücksichtigen und sind dabei der Überzeugung, dass wir diese durch unser Handeln gemeinsam gestalten können.


1. Dortmund, eine Stadt im Aufbruch

· Dortmund ist eine Stadt im Aufbruch. Der Strukturwandel eröffnet neue Chancen. Viele Weichen wurden bereits gestellt; viele wichtige Beiträge schon geleistet. „Kursbestim-mung Dortmund 2010“ greift diese Initiativen auf und legt die Navigationspunkte für das neue Dortmund fest.





· Kohle, Stahl und Bier machten Dortmund groß. Sie haben ihre Rolle als Beschäfti-gungslokomotive verloren. Die Lebensgrundlagen der Menschen wandeln sich, alte Gewissheiten sind verlorengegangen. Neue Wachstumsmotoren (Informations- und Kommunikationstechnologien, Mikrosystemtechnik, Logistik) sind bereits angesprun-gen. Die Arbeit an den Zukunftsprojekten gibt den Menschen Sicherheit.

· Die Menschen organisieren ihr Leben anders. Heute charakterisieren Individualität und die Pluralität der Lebensstile das Leben der Menschen in unserer Stadt. Neue Bedürfnis-se und Anforderungen entstehen. Familie, Kultur, Freizeit und das Zusammenleben in Nachbarschaften werden heute anders gelebt.

· Dortmund definiert seinen Platz in einer globalisierten Welt. Dortmund bekennt sich zum globalen und regionalen Standortwettbewerb. Wir setzen auf unsere Stärken, ko-operieren mit den Metropolen Europas und in der Region. Die westfälische Stadt Dortmund ist Teil des Ruhrgebiets und Eckpfeiler der Rhein-Ruhr Region. Dortmund bleibt eigenständig. Unsere kommunale Selbstverwaltung sichert unsere Gestaltungs-möglichkeiten.
· Innovationspotential und Dynamik der neuen Führungsindustrien vitalisieren Dortmunds Wirtschaftspotential und Lebenskraft. Weitere, zukunftsorientierte Arbeits- und Ausbil-dungsplätze entstehen in vielen Bereichen. Bildung und Qualifizierung erhalten einen neuen Stellenwert. Das städtische Leben entwickelt sich. Die Zukunftschancen der Menschen liegen in Dortmund. Hier finden Kinder und Jugendliche eine qualifizierte Schulbildung sowie Arbeit und Ausbildung mit Perspektiven.
· Dortmund ist handlungsfähig, gestaltet die Zukunft und bietet seinen Einwohnerinnen und Einwohnern den Rahmen für eine sichere Lebensgrundlage. In offener Diskussion mit transparenten Entscheidungen werden wichtige Meilensteine für die Zukunft gesetzt. Die Umsetzung erfolgt konsequent nach dem Satz: Das neue Dortmund ist das schnelle Dortmund.


2. Die Menschen handeln

· Die Menschen handeln, wollen selbstbewusst ihr Leben und ihre Stadt gestalten. Ob private Investoren, Initiativen von Eltern, ehrenamtlich Tätige, aktive Jugendliche, engagierte Organisationen oder politisch Verantwortliche– sie alle zeigen, dass sie Wirtschaft und Leben in unserer Stadt mit verändern wollen. Die kommunale Selbstverwaltung wird ernst genommen.
· Dies fordert Politik und Verwaltung: Eigenständiges Handeln der Menschen ist will-kommen und wird gefördert und unterstützt. Politik und Verwaltung entscheiden nicht für sondern mit den Menschen. Wir investieren in Eigeninitiative und gesellschaftliches Engagement.





3. Investieren in Bildung und Qualifizierung

· Früher waren Bodenschätze Dortmunds Standortvorteil. Heute sind die Menschen mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten unser wichtigstes Kapital. Investitionen in Bildung
und Erziehung, Ausbildung und Qualifizierung sind unsere wesentliche Weichenstellung.
· Die Menschen werden fit für die Zukunft. Ihr lebensbegleitendes Lernen gestalten und organisieren sie eigenständig. Schulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen
sind die Orte des Lernens. Hier finden die Menschen die Möglichkeiten und Vorraus-setzungen, um Lernen, Leben und Arbeiten miteinander zu verbinden.
· Die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung wird gemeinsam mit den Akteuren der Wirtschaft organisiert. Durch die Verbindung von Beschäftigungs- und Qualifizierungs-maßnahmen ist es allen Menschen möglich, ihren Platz in der neuen Arbeitswelt zu finden.

4. Die Lebensgrundlage: Arbeit für die Zukunft

· Die Erwerbsarbeit ist die wirtschaftliche Lebensgrundlage der Menschen in unserer Stadt. Die Senkung der Arbeitslosigkeit, die Schaffung von neuen, qualifizierten Arbeitsplätzen ist das wichtigste Ziel. Eine zukunfts- und sozialorientierte Wirtschafts- und Beschäftigungs-politik hat absoluten Vorrang.

· Dortmund will an der Spitze des Fortschritts stehen. Bereits heute ist Dortmund im
IT-Sektor Ausbildungsplatz Nr. 1, der TOP-Standort für Mikrosystemtechnik und das logistische Kompetenzzentrum in Deutschland. Die Softwarebranche bildet einen wich-
tigen Innovationsschwerpunkt. Der Hochschul- und Wissenschaftsstandort Dortmund wird ausgebaut. Durch innovative Unternehmensgründungen wird die Verbindung von Wissen-schaft und Unternehmertum gestärkt.

· Diese neue Orientierung ist eingebettet in viele bereits vorhandene Stärken wie beispiels-weise den Handel, das Handwerk und die Versicherungen. Eine Stadt der Dienstleistungen und des Mittelstandes braucht auch weiterhin einen industriellen Kern. Die Konzentration auf die Neue Wirtschaft löst auch Innovationen in diesen Branchen aus. Sie werden von
dem Potential an Ideen und qualifizierten Menschen profitieren.
· Dortmund wird eine führende Position in der Neuen Wirtschaft einnehmen. Dortmund konzentriert sich auf die Wachstumsbranchen der Zukunft: Informations- und Kommu-nikationstechnologien Mikrosystemtechnik und Logistik. Bis 2010 sollen 70.000 neue Arbeitsplätze entstehen. Dazu dient das dortmund-project.

· In Dortmund sollen alle Menschen Arbeit und Lebensperspektive finden. Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramme haben einen hohen Stellenwert. Dortmund bestimmt seinen Platz in der globalen Wirtschaft und fördert zugleich seine lokale Ökonomie. Kleine Be-triebe und Unternehmensgründungen sowie lokale Beschäftigungsinitiativen werden unter-stützt. Das Ziel ist die wirtschaftliche Selbst- und Eigenständigkeit der Menschen.



5. Leben und Arbeiten verbinden

· Die neuen Führungsindustrien werden den Charakter unserer Stadt verändern und prägen. Veränderte Arbeitsbedingungen, solide abgesichert, stellen das Leben der Menschen auf eine neue Grundlage. Die Einstellungen zu Familienleben, Bildung, Freizeit und Kultur wandeln sich. Die Menschen entwickeln ein neues Lebensgefühl
in der Stadt. Dortmund wird diesen Wandel unterstützen. Das neue Dortmund entsteht.
· Für das Leben der Familien eröffnen sich neue Chancen. Durch die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau, flexible Arbeitszeiten, neue Arbeitsformen, familienunterstützende Dienstleistungen, wie die Kinderbetreuung und die Berück-sichtigung anderer familiärer Belange gewinnt auch die Wirtschaft neue, motivierte Arbeitskräfte. Die Stadt Dortmund unterstützt die Entwicklung von familienfreund-lichen Betrieben sowie von Netzwerken und Serviceagenturen, die das Zusammen-wachsen von Leben und Arbeit verbessern.
· Dortmund schafft zusätzliche Möglichkeiten der Ganztagsbetreuung für Kinder. Das ist Teil der Familienpolitik in Dortmund. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird dadurch unabhängig von der wirtschaftlichen Situation einzelner unterstützt.

· Die Grundversorgung der Dortmunder Bevölkerung mit Wohnraum ist gesichert. Die Anforderungen an die Wohnqualität steigen. Heute wollen Menschen in Nachbar-schaften leben, die Freizeit, Schule und Einkaufen im Nahbereich ermöglichen, die durch schnelle und intelligente Verkehrssysteme angebunden sind und die ihnen einen großen Gestaltungsspielraum bieten. Diese Entwicklung fördert die Wohnungspolitik
der Stadt, Wohnbauflächen werden kostengünstig bereitgestellt, die Eigentumsquote wird erhöht.

· Freizeit und Kultur erhalten eine neue Bedeutung. Die Menschen fühlen sich in ihrer Stadt wohl. Sie verbinden Kultur, Freizeit, Shopping, Gesundheit und Erholung mit-einander. Sie finden kulturelle Vielfalt vor Ort.
· Modernes Leben erfordert eine moderne Verwaltung. Diese ist ein Dienstleistungs-unternehmen, die es den Menschen ermöglicht, dann ihre „Behördengeschäfte“ zu erledigen, wann es ihnen am Besten passt. Der „Service aus einer Hand“ wird aus-gebaut. Die Menschen haben die Möglichkeit, auf die Art und Weise mit der Ver-waltung in Kontakt zu treten, die für sie die Günstigste ist: persönlich (bei großzü-
gigen Öffnungszeiten), per Telefon (über ein kompetentes Call Center) oder via
Internet (virtuelles Rathaus). Ziel der Verwaltung ist es, den Menschen das Leben
in Dortmund zu erleichtern.


6. Leben in der Großstadt: weltoffen, selbstbewusst und gastfreundlich
· Dortmund hat eine attraktive City und lebenswerte Stadtteile. Diese Kombination macht den Reiz einer Metropole aus. So gewinnen wir die Menschen.


· Die Menschen wollen in einer sicheren und sauberen Großstadt leben und arbeiten. Initiativen, wie die Ordnungspartnerschaften, werden ausgebaut. Sicherheit bedeutet auch Sicherheit vor Diskriminierung und Rassenhass. Sicherheit bedeutet auch, den eigenen Lebensstil angstfrei verwirklichen zu können.
· Dortmund muss für die Menschen leicht erreichbar sein. Wir brauchen bequeme und schnelle Verkehrsverbindungen für Auto, Bahn und Flugzeug. Innerstädtisch werden diese durch schnelle, intelligente Nahverkehrssysteme ergänzt. Dortmund will den Metrorapid als Verkehrssystem der Zukunft.
· Dortmund lebt von seiner Vielfalt, Anziehungskraft und Vitalität. Dortmund hat ein Klima, in dem sich Menschen aus der nahen Region und aus aller Welt willkommen fühlen. Dortmund ist ein Ort der Begegnung, des Austausches und vielfältiger Lebensstile. Dortmund ist weltoffen, selbstbewusst und gastfreundlich.

· Dortmund profiliert sich als Ort für nationale und internationale Veranstaltungen, wie die Fußballweltmeisterschaft und die Olympischen Spiele. Über 140.000 Menschen in fast 600 Sportvereinen halten die Sportstadt Dortmund in Bewegung.

· Nationale und internationale Investoren und Existenzgründer sind willkommen. Wir gewinnen deutsche und ausländische Fachkräfte, Wissenschaftler und Studenten für unsere Betriebe, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Diese Menschen wollen
in Dortmund leben und arbeiten. Dortmund ist der Standort für innovative Wirtschafts- und Familienpolitik.
· Seinen ausländischen Einwohnern unterbreitet Dortmund vielfältige Integrationsan-gebote bis hin zur Einbürgerung. Vertreter aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft begrüßen und unterstützen die neuen Mitbürger.


7. Die Symbole des neuen Dortmund verwirklichen

· Der Aufbruch hat Symbole. An ihnen macht sich fest, ob die Entwicklung weitergeht. An ihnen wird der konkrete Nutzen für die Menschen messbar. Deshalb werden die Symbole des neuen Dortmunds verwirklicht.
· Der neue Hauptbahnhof wird eine Landmarke für die Stadt und Region. Er ist für die Gäste Dortmunds ein markantes „Stadttor“. Er optimiert die Verkehrsinfrastruktur, bietet einen attraktiven Nutzungsmix mit Fernwirkung (Einzelhandel, Verkehr, Unterhaltung) und verbindet die City mit der Nordstadt. Er ist ein Symbol für die Investitionsbereit-schaft und das Vertrauen internationaler Kapitalanleger in den Standort Dortmund.

· Das Konzerthaus - die Philharmonie für Westfalen - macht Dortmund zu einer überregionalen Musikstadt. Es symbolisiert die kulturelle Entwicklung unserer Stadt.

· Der Phönixsee wird das Pionierprojekt für die zukünftige Verbindung von Arbeit, Freizeit und Wohnen. Er verwirklicht das Lebens- und Wohngefühl der neuen Generation.

· Neben der City und der Büroentwicklung an der B 1 werden die Standorte der neuen Führungsindustrien ausgebaut: Stadtkrone Ost, Phönix, Alter Flughafen, Techno-logiepark, Hafen und Westfalenhütte. Sie sind Symbol für die neue Wirtschafts-orientierung.


8. Die Lebensperspektive mitgestalten

· Dortmund praktiziert eine transparente, offene Politik, welche die Bürger/innen in Entscheidungen einbezieht und es ihnen ermöglicht, die Entwicklung der Stadt mit
zu gestalten. Die Ziele und Entscheidungen von Politik und Verwaltung sind in Ent-stehung und Umsetzung nachvollziehbar. Dortmund setzt auf das Engagement seiner Bürger/innen.

· Wesentliches Element einer solchen mitwirkungsorientierten Politik sind die Stadtteile und deren Bezirksvertretungen. Entscheidungen werden dezentralisiert; das unmittelbare Lebensumfeld wird von den Bürger/innen und ihren politischen Vertretungen vor Ort gestaltet.

· Die Nachbarschaften spielen in der unmittelbaren Lebenswelt der Menschen eine bedeu-tende Rolle. Hier entfalten sich nachbarschaftliches Miteinander, Selbsthilfepotentiale und bürgerschaftliches Engagement. Die Stadt Dortmund fördert die Entwicklung sol-cher Nachbarschaften. Ihre sozialen und familienunterstützenden Dienstleistungen knüpfen an diese Netze an.

· Die freiwillige gesellschaftliche Arbeit und das bürgerschaftliche Engagement werden durch eine Freiwilligenagentur gefördert. Diese entspricht den neuen Formen und Be-dürfnissen ehrenamtlicher Tätigkeit. Sie ist Kontakt- und Austauschbörse und vernetzt Angebot und Nachfrage.

9. Chancengleichheit und Gerechtigkeit

· Soziale Stabilität ist ein wichtiger Standortfaktor. In einer Atmosphäre sozialer Grund-sicherung qualifizieren und engagieren sich die Menschen für ein selbstständiges Leben. Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Leben in der Stadt ist das Ziel.
· Eine aktive städtische Beschäftigungspolitik, die qualifiziert und Beschäftigungsmög-lichkeiten schafft unterstützt diesen Prozess. Dabei steht die Integration in den „ersten Arbeitsmarkt“ im Vordergrund.

· Der Zugang zu den neuen Medien, die Einbindung der Menschen in die sich entwickeln-de Informationsgesellschaft ist ein wichtiger Handlungsschwerpunkt. Dieser wird durch vielfältige Initiativen unterstützt.

· Die Veränderung der Alterspyramide ist eine der großen Herausforderungen, denen sich unsere Stadt stellt. Die „älter werdende Stadtgesellschaft“ erfordert eine Neuausrichtung der sozialen Infrastruktur und schafft weitere gesellschaftliche und private Initiativen und Dienstleistungsangebote.
10. Die Zukunft nachhaltig sichern

· Nachhaltigkeit schaffen, heißt die Grundlagen des städtischen Lebens so zu verändern und zu organisieren, dass auf Dauer die gewünschte Wirkung erzielt wird und eine po-sitive Entwicklung von Ökonomie und Ökologie unumkehrbar werden. Der Agenda-prozess unterstützt diese Entwicklung.

· Die im Konzern Stadt organisierten städtischen Beteiligungen und Betriebe leisten hier-zu einen wichtigen Beitrag. Mit ihren Leistungen sichern sie die Lebensgrundlagen der Dortmunder Bevölkerung in den Bereichen Energie, Wasser, Verkehr, Kommunikation sowie der Ver- und Entsorgung. Mit ihrem Innovationspotential tragen sie zur wirt-schaftlichen Entwicklung unserer Stadt bei. Zugleich sind sie ein Garant für unsere Unabhängigkeit. Sie sichern den Einfluss der Dortmunder/innen auf den Erhalt und die Weiterentwicklung ihrer Lebensgrundlagen. Mit ihrer Finanzkraft stärken sie auch die finanzielle Stabilität unserer Stadt.

· Grundlage kommunalen Handelns ist eine nachhaltige Finanzpolitik. Nur wenn unsere finanziellen Ressourcen gesichert sind, können wir eigenständig handeln und gestalten. Die städtische Finanzpolitik investiert in Zukunftsprojekte, gewährleistet die kommunale Grundversorgung und entspricht den Anforderungen moderner betriebswirtschaftlicher Grundsätze.
· Die Umweltpolitik orientiert sich an den Erfordernissen des Klimaschutzes, will den Ressourcenverbrauch senken und den Schadstoffausstoß und Lärm verringern. Zugleich berücksichtigt sie eine Flächenpolitik, die auch eine Entwicklung von Wirtschaft und Bevölkerung ermöglichen.

Hierzu gab OB Dr. Langemeyer folgende Erklärung ab:

„Wer in der letzten Zeit aufmerksam die Diskussion zu den verschiedenen Leitprojekten
verfolgt hat, der wird feststellen, dass die Menschen in unserer Stadt das Bedürfnis haben,
den Zusammenhang zu erkennen und den Rahmen festzustellen, in dem eine solche Debatte
sich vollzieht.

Kohle, Stahl und Bier – die Branchen, die uns Sicherheit gaben, haben ihre Rolle als Be-
schäftigungslokomotiven verloren. Durch das dortmund-project hat man sich darauf ein-
gestellt, mit den Stichworten Kommunikation, Mikrostruktur und Logistik neue Akzente
zu setzen. Es ist jedoch für die Menschen auch wichtig, nicht nur über die neue Wirtschaft
und Technologie zu reden, sondern auch über die soziale Situation in unserer Stadt, über
das zukünftige kulturelle bzw. sportliche Leben und viele andere Dinge zu diskutieren.

Da es einen Bedarf gibt, sich neu zu orientieren, liegt die Funktion des Textes darin, eine
Diskussion zu beginnen. Es geht nicht darum, etwas völlig Neues zu erfinden, sondern da-
rum, den Versuch zu machen, auszuloten, auf welche gemeinsamen Positionen sich der Rat
der Stadt Dortmund verständigen kann.


Dieser Ihnen vorliegende Text ist ab dem 28. Juni öffentlich, auch im Internet. Daher sind
die Fraktionen dazu eingeladen, sich nicht nur an der Diskussion zu beteiligen, sondern
sich auch durch Textbeiträge oder durch Textänderungsvorschläge einzubringen.

Außerdem wird im Internet für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt eine Möglichkeit
geschaffen, dort in einem Forum Stellungnahmen dazu abzugeben oder ihre Meinung zu
platzieren, um sich auf diese Weise in die Diskussion einzubringen.

Weiterhin weise ich daraufhin, dass man sich im Ältestenrat darauf verständigt hat, in der
September-Sitzung des Rates der Stadt diese Thematik erneut auf die Tagesordnung zu set-
zen, um dann hierüber zu diskutieren.

Lassen Sie mich abschließend noch mal zum Ausdruck bringen, dass es letztendlich darum
geht, den Menschen, die hier leben, eine Perspektive zu geben. Wir müssen ihnen sagen,
wo wir in den nächsten Jahren gemeinsam hingehen wollen. Wir müssen auch Punkte fin-
den, auf die wir uns fokucieren. Denn die normale Tagesarbeit im Rat hat leider den Nach-
teil, dass man meistens nur die einzelnen Probleme diskutiert, ohne dabei die Gesamtent-
wicklung vor Augen zu haben.

Wohin wir uns orientieren und welche Richtung wir gehen, muss an anderer Stelle und
in anderer Art und Weise mal dargestellt werden. Und in diesem Sinne, meine Damen
und Herren, lade ich Sie rechtherzlich ein, sich an der Debatte zu beteiligen, sich ein- zubringen und mit dafür zu sorgen, dass aus diesem Vorschlag, den ich Ihnen heute unterbreite, etwas wird, was möglichst vom Rat der Stadt Dortmund gemeinsam auch getragen und durchgesetzt werden kann.“



Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.


2.2 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
(Drucksache Nr.: 01031-01)


Zust. StA 3/Dez.


Für die SPD-Fraktion nahm Bm’in Wendzinski ausführlich zu der beabsichtigten Umwand-
lung der Rechtsform der Städtischen Kliniken Stellung.

Hierbei machte sie deutlich, dass ihre Fraktion nach einem sehr ausgiebigen Diskussions-
prozess zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Umwandlung der Städtischen Kliniken
in eine gGmbH der richtige Weg sei, um letztendlich die Zukunft der Städtischen Kliniken
als Krankenhaus der Maximalversorgung mit bester Fachkompetenz und erstklassigem
Personal zu sichern.
Im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen erläuterte Bm’in Wendzinski die in dem gemein-
samen Antrag der SPD-Fraktion sowie der CDU-Fraktion enthaltenen Änderungsvorschlä-
ge, die ihrer Auffassung nach letztendlich dazu beitragen, einen breiten Konsens unter allen
Interessensgruppen diesbezüglich herbeizuführen.

Abschließend brachte sie die Hoffnung zum Ausdruck, dass durch die anstehende Be-
schlussfassung die Zukunft der Städtischen Kliniken dauerhaft gesichert sei.


Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machte Rm Kröger-Brenner
nochmals deutlich, dass ihre Fraktion nach wie vor der Auffassung sei, dass die Führung
der Städtischen Kliniken als optimierter Eigenbetrieb der richtige Weg sei.

Aufgrund des vorliegenden gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der CDU-Frak-
tion vom 27.06.2001 werde jedoch deutlich, dass die Umwandlung in eine gGmbH offen-
sichtlich unumgänglich sei. Von daher ziehe ihre Fraktion auch den Antrag vom 21.06.2001
zurück und habe deshalb mit Schreiben vom 28.06.2001 Änderungsvorschläge zu dem ge-
meinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vorgelegt.

Im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen erläuterte Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus) diese und machte dabei deutlich, dass der von ihrer Frak-
tion geforderte Wegfall des Vetorechtes des Hauptgeschäftsführers bzw. die Stärkung der
Kompetenzen des Aufsichtsrates dabei wesentlich seien.

Sollte der Rat der Stadt diesen Änderungen folgen, könnte ihre Fraktion zumindest dem
Gesellschaftsvertrag zustimmen.


Seitens der CDU-Fraktion sprach sich Rm Krause – wie bereits Bm’in Wendzinski für die
SPD-Fraktion – für eine Beschlussfassung im Sinne des gemeinsam vorgelegten Antrages
aus.

Nach Auffassung der CDU-Fraktion seien die für die Städtischen Kliniken anstehenden
Herausforderungen, wie der dringliche Investitionsbedarf von ca. 300 000 000,00 DM
sowie die ab 2003 aufgrund der Einführung eines pauschalisierten fallbezogenen Ab- rechnungssystemes zu erwartenden Einnahmenverluste von ca. 40 Mio. DM bis
70 Mio. DM durch einen optimierten Eigenbetrieb nicht zu bewältigen.

Die CDU-Fraktion habe sich von daher – so Rm Krause (CDU) – letztendlich für die Um-
wandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH entschieden. Die CDU-Fraktion sei
sich sicher, dass letztendlich hierdurch im Sinne aller Beteiligten eine Grundlage geschaf-
fen werde, durch die der Fortbestand der Städtischen Kliniken auf einen guten und soliden
Weg gebracht werde.






Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.06.2001 ab:
§ 8 Geschäftsführung
Abs. 1
Der Satz: „Für den bzw. die Hauptgeschäftsführer/in ist ein Vetorecht in
der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung vorzusehen“ wird ge-
strichen.

§ 11 Aufgaben des Aufsichtsrates
lit. m
Der Punkt „Vorberatung der wichtigen Entscheidungen der Gesellschafter-
versammlung“ wird ersetzt durch „Vorberatung der Entscheidungen der Ge-
sellschafterversammlung“

§ 14 Gesellschafterbeschlüsse
Abs. 3 d erhält folgende neue Fassung:
„Bestellung und Abberufung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern
auf Vorschlag des Aufsichtsrates bzw. des Arbeitsdirektors/der Arbeitsdirek-
torin auf Vorschlag der ArbeitsnehmerInnen im Aufsichtsrat“

2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses fol-
genden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der CDU-Fraktion vom
27.06.2001:
1. Der vorliegende Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Klinkum Dortmund gGmbH erhält folgende Änderungen:

§ 2 Gegenstand und Zweck der Gesellschaft

Abs. 1
- des öffentlichen Gesundheitswesens durch die bedarfsgerechte Ver-
sorgung der Bevölkerung der Stadt Dortmund insbesondere durch
ambulante, vor-, nach-, voll- und teilstationäre Krankenversorgung
mit einem leistungsfähigen wirtschaftlich gesicherten Krankenhaus
sowie die medizinisch zweckmäßige ausreichende Versorgung der
in diesem Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten







§ 8 Geschäftsführung

Abs. 1
Die Geschäftsführung besteht aus einem ärztlichen Geschäftsführer bzw. einer ärztlichen Geschäftsführerin, einem pflegerischen Geschäftsführer
bzw. einer pflegerischen Geschäftsführerin, einem Arbeitsdirektor bzw.
einer Arbeitsdirektorin und einem kaufmännischen Geschäftsführer bzw.
kaufmännischen Geschäftsführerin, der oder die als Hauptgeschäftsführer/in
die Gesellschaft nach außen vertritt.
Für den bzw. die Hauptgeschäftsführer/in ist ein Vetorecht in der Geschäfts-
ordnung für die Geschäftsführung vorzusehen. Die Amtsdauer der Geschäfts-
führer/in legt die Gesellschafterversammlung bei der Bestellung fest.
Der Arbeitsdirektor bzw. die Arbeitsdirektorin wird nach den Bestimmungen
des Mitbestimmungsgesetzes vorgeschlagen.
Die Geschäftsleitung bildet gleichzeitig die Betriebsleitung.
§ 8 Abs. 5 lit. p und h entfallen.

§ 10 Zusammensetzung des Aufsichtsrates

Abs. 2 b erhält folgende neue Fassung:
neun vom Rat der Stadt Dortmund durch Ratsbeschluss entsandte Mitglieder

Abs. 2 c erhält folgende neue Fassung:
zehn Arbeitnehmervertrerinnen und Arbeitnehmervertreter, von denen acht
der Gesellschaft angehören müssen.

Bei der Wahl und Zusammensetzung wird in analoger Anwendung der Wahl-
vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes sichergestellt, dass die in der Ge-
sellschaft tätigen Berufsgruppen im Aufsichtsrat in einem angemessenen
Kräfteverhältnis vertreten sind.


§ 11 Aufgaben des Aufsichtsrates

lit. I
Bestellung und Abberufung von Prokuristinnen und Prokuristen sowie von
Handlungsbevollmächtigen für den gesamten Geschäftsbetrieb.
lit. m
Vorberatung der wichtigen Entscheidungen der Gesellschafterversammlung









§ 12 Innere Ordnung des Aufsichtsrates

Abs. 1
Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende und die zwei stellvertretenden Vorsit-
zenden werden durch die Mitglieder des Aufsichtsrates aus ihren Reihen ge-
wählt.
Der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende und der bzw. die erste stellvertretende
Vorsitzende müssen dem Personenkreis des § 10 Abs. 2 b angehören.

Abs. 3 erhält folgenden Zusatz:
Für den oder die zweite stellvertretende Vorsitzenden gilt die Stichentschei-
dungsregelung nicht.


§ 14 Gesellschafterbeschlüsse

Abs. 3 d erhält folgende neue Fassung:
Bestellung und Abberufung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern.
(§ 8 Abs. 5 e entfällt)


§ 19 Patientenbeschwerdestellen

Auf der Grundlage von § 5 Landeskrankenhausgesetz installiert die Gesell-
schaft zwei Patientenfürsprecher/innen


2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat noch vor Gründung der gGmbH ab
01.01.2002 Vorschläge für einen wissenschaftlichen Beirat vorzulegen.




















3. Unter Einbeziehung des o. a. gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie
CDU-Fraktion vom 27.06.2001 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie
des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die StKD werden in eine gGmbH umgewandelt.
2. Der Rat stimmt dem Entwurf des in Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsver-
trages zu.
3. Der Rat stimmt dem Entwurf des in Anlage 2 beigefügten Personalüberlei-
tungsvertrages zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Gründung einer gGmbH einzuleiten. Dabei sind der in Anlage 1 beigefügte Gesellschaftsvertrag
und der in Anlage 2 beigefügte Personalüberleitungsvertrag zu Grunde zu legen.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 16.35 Uhr bis 17.00 Uhr
für eine Pause unterbrochen.





Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule in DO-Innenstadt-Ost,
Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72 - 78
(Drucksache Nr.: 00912-01)


Zust. Städt. Immobilienwirtschaft


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:







Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule
in DO-Innenstadt-Ost, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72 – 78 mit Gesamtkosten von
10 142 000,00 DM (Baubeschluss).

Finanzierung:

finanziert bei der FIPO 2200 9411 0145 bis Ende 2000 210 052,42 DM

Im Haushaltsjahr 2001:
Zahlungsbedarf – außerplanmäßige Bereitstellung 1 300 000,00 DM
außerplanmäßige Verpflichtungserm. zu Lasten 2002 (VE) 2 200 000,00 DM

Da im HPL 2001 für diese Maßnahme keine Mittel veranschlagt sind, genehmigt der
Rat eine außerplanmäßige Mehrausgabe gem. § 82 GO in Höhe von 1 300 000,00 DM.
Die Deckung erfolgt durch eine Mehreinnahme in gleicher Höhe bei der Finanzposition
2200 3612 0145 – Landeszuweisung Schulbauförderung, Erweiterung Ricarda-Huch-
Realschule.

Die Bereitstellung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2002
wird gem. § 18 GemHVO in Verbindung mit § 7 Haushaltssatzung durch eine entspre-
chende Reduzierung bei der Finanzposition 2800 9411 0141 (Sek. II Europaschule –
IV. BA) von 6 050 000,00 DM auf 3 850 000,00 DM gewährleistet. Die restliche Fi-
nanzierung wird aus dem Schulbudget der Planjahre 2002 ff. sichergestellt.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Genehmigung des Haushaltssicherungs-
konzeptes durch die Bezirksregierung Arnsberg vorliegt.

Gleichzeitig beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung für das bestehende
Schulgebäude ein Sanierungskonzept zu erarbeiten (Grundsatzbeschluss).


3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Märkische Straße/
Willem-van-Vloten-Straße von Rheinlanddamm/Westfalendamm (B 1)
bis Semerteichstraße
(Drucksache Nr.: 00782-01)


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:






Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Märkische Straße/Willem-van-Vloten-Straße von Rheinlanddamm/Westfalendamm (B 1)
bis Semerteichstraße


3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen "Düttelstraße" von
Wickeder Straße bis Binnerstraße und "Binnerstraße" von Wickeder Hellweg
bis Pleckenbrink (Gesamtmaßnahme)
(Drucksache Nr.: 00786-01)


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
„Düttelstraße“ von Wickeder Straße bis Binnerstraße und „Binnerstraße“ von Wickeder
Hellweg bis Pleckenbrink
(Gesamtmaßnahme)


3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt
Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und
Verbesserung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Herta-/Berta-
straße (Fußgängerbereich, östliche Grenze der Grundstücke Gemarkung
Lütgendortmund Flur 4 Flurstücke 827 bzw. 697)
(Drucksache Nr.: 00729-01)


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der
Limbecker Straße von Theresenstraße bis Herta-/Bertastraße (Fußgängerbereich,
östliche Grenze der Grundstücke Gemarkung Lütgendortmund, Flur 4, Flurstücke
827 bzw. 697)


3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme) Barmer Straße
von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von Nederhoffstraße bis
Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Nederhoffstraße
von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Rittershausstraße von Lange Straße bis
Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke einschließlich Marktplatz (früher: "Ascheplatz") - Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme, WUV-Quartier -
(Drucksache Nr.: 00894-01)


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Barmer Straße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von Nederhoff-
straße bis Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Neder-
hoffstraße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Rittershausstraße von Lange Str.
bis Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke einschließlich Marktplatz (früher: „Asche-
platz“) – Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme, WUV-Quartier –










3.6 Widmung eines Teilabschnittes der Brennarborstraße
(Drucksache Nr.: 00706-01)


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
beschließt der Rat, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung bzw.
frühestens jedoch mit dem Tage der Verkehrsfreigabe, die Widmung des Teilab-
schnittes der verlängerten Brennarborstraße zwischen Sorbenweg und der Straße
Hauert ohne Beschränkung des Gemeingebrauches für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße


3.7 Lokale Agenda 21 in Dortmund, 2. Zwischenbericht
(Drucksache Nr.: 00885-01)


Zust. StA 02


Der Rat nimmt den 2. Zwischenbericht zur Lokalen Agenda 21 in Dortmund zur Kenntnis.


3.8 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan Mg 159
- Güterverkehrszentrum DO-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (128. Änderung)
II. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Mg 159
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01002-01)


Zust. StA 61


Für die Bürgerliste begründete Rm Münch den zu dem o. a. Tagesordnungspunkt vorgeleg-
ten Antrag. Hierbei machte er deutlich, dass es nicht darum gehe, beabsichtigte Gewerbe-
ansiedlungen zu verhindern, sondern vielmehr, diese in einen Einklang mit der vorhandenen Ökologie zu bringen.





Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Kröger-Brenner, dass
man dem Antrag der Bürgerliste zustimmen könne. Ablehnen werde man jedoch die Ver-waltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt, da man der Auffassung sei, dass man die
Flächen nördlich des Holthauser Baches von Bebauung frei halten sollte.


Nachdem Rm Jung (CDU) die zustimmende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der
Vorlage zum o. a. Tagesordnung zum Ausdruck gebracht hatte, schlug er vor, den von
Rm Münch (Bürgerliste) vorgelegten Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Stadtge-
staltung und Wohnen zu überweisen, um in diesem Gremium sach- und fachgerecht überlegen zu können, welche Flächen für die Vorabrealisierung von Artenschutzmaß-
nahmen geeignet seien.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt überweist folgenden Antrag von Rm Münch (Bürgerliste) an den
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, sich um eine schnelle Realisierung von Feucht-
biotopen auf der Halde Ellinghausen Süd und Nord sowie auf Phoenix-West zu be-
mühen.


2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen, der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den
unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern
(128. Änderung - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -);
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)


II. den Bebauungsplan Mg 159 - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich auf-
zustellen;
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeinde-ordnung für das Land NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NRW S. 666 SGV NRW 2023)
III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (128. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 159) zu beteiligen,
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB


3.9 Bauleitplanung
Vorhabenbezogener B-Plan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155
- südlich Donarstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beschluss zur Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B-
(Drucksache Nr.: 00951-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Vorhaben-
bezogenen B-Planes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 – südlich
Donarstraße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter
Punkt 8.1 – 8.6 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III, FNA 213 – 1)
in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


II. beschließt, dem Vorhabenbezogenen B-Plan(Vorhaben- und Erschließungsplan)
Mg 155 – südlich Donarstraße – die modifizierte/aktualisierte Begründung vom
12.04.2001 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, den Vorhabenbezogenen B-Plan (Vorhaben- und Erschließungsplan)
Mg 155 – südlich Donarstraße – für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage
genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen vom 14.06.2000 offengelegten Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


IV. beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzu-
schließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


3.10 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart
von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk DO-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh, für die Gebäude Bodelschwingher Straße 164 - 194 (Alte Kolonie Westhausen)
(Drucksache Nr. 00720-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt für den unter Punkt 1 der Beschlussvorlage beschriebenen
Geltungsbereich den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Ei-
genart von Gebieten (Erhaltungssatzung).

Rechtsgrundlage:

§ 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den § 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchst. f Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)









3.11 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Gestaltfibel Brückstraßenviertel
Durchführung eines Wettbewerbes zur Fassadengestaltung
(Drucksache Nr.: 00936-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis der Gestaltleitplanung (Gestaltfibel)
für das Brückstraßenviertel zur Kenntnis. Er begrüßt die Absicht des Vereins Quartier-
marketing Brückstraßenviertel e. V., einen von Sponsoren finanzierten Fassadenwett-
bewerb für das Brückstraßenviertel durchzuführen.


3.12 Bauleitplanung
B-Plan Ap 198 - Schöner Pfad - sowie 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
VII. Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilw. Aufhebung der Satzung nach
§ 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz "Berghofer Mark")
VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Ap 198
(Drucksache Nr.: 00932-01)


Zust. StA 61


Hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt lag folgende verwal-
tungsseitige Ergänzung des Beschlussvorschlages vor:

Der Rat der Stadt beschließt für einen Teilbereich des B-Planes Ap 198 – Schöner Pfad –
die Anordnung einer Umlegung. Der Umlegungsbereich wird begrenzt von den Straßen
Schöner Pfad, der Hüllbergstraße und der Obermarkstraße. Ausgenommen sind die be-
bauten Grundstücke an der Hüllbergstraße und an der Obermarkstraße.


Unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des
Linken Bündnisses folgenden Beschluss:




I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 105. Änderung des
Flächennutzungsplanes und zum B-Plan Ap 198 – Schöner Pfad – geprüft
und beschließt:
a) den Anregungen unter der Ziffer 12.1 dieser Vorlage zu folgen und die
Anregungen unter der Ziffer 12.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) den B-Plan-Entwurf entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 13
dieser Vorlage zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I, s. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1).


II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 105. Änderung des Flächennutzungs-
planes offengelegten Erläuterungsbericht vom 07.02.2000 der 105. Änderung
des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB


III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem B-Plan-Entwurf offengelegte Begrün-
dung (einschließlich Anlagen) vom 07.02.2000 entsprechend den Ausführungen
unter der Ziffer 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begrün-
dung vom 02.05.2001 dem B-Plan Ap 198 – Schöner Pfad – beizufügen.
Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB


IV. Der Rat der Stadt beschließt die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellte diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB







V. Der Rat der Stadt beschließt den B-Plan Ap 198 – Schöner Pfad – einschließlich
der unter der Ziffer 13 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 2 dieser
Vorlage beschriebenen Bereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Aufhebung der
Satzung nach § 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz über die Grenzen des im Zusammen-
hang bebauten Ortsteiles „Berghofer Mark“)

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW, S. 666, SGV NW 2023)


VI. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung
über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter der Ziffer 2
dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Ap 198.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

VII. Der Rat der Stadt beschließt für einen Teilbereich des B-Planes Ap 198 – Schöner Pfad – die Anordnung einer Umlegung. Der Umlegungsbereich wird begrenzt von den Straßen Schöner Pfad, der Hüllbergstraße und der Obermarkstraße. Ausgenom-men sind die bebauten Grundstücke an der Hüllbergstraße und an der Obermark-straße.

Rechtsgrundlage:

§ 46 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 2 BauGB


3.13 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauung
(Drucksache Nr.: 00896-01)


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgeltordnung vom 21.09.2000 aufgrund
der Währungsumstellung auf Euro. In der Anlage zu dieser Entgeltordnung wird das fest-
gesetzte Mindestentgelt in Höhe von 500,00 DM ab 01.01.2002 durch den Betrag von
250,00 Euro ersetzt.


3.14 Bauleitplanung
35. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des B-Planes In N 210 n
- östlich Bornstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988 und 29.02.1996 zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes – Industrie-
gebiet östlich Bornstraße – und zum B-Plan In N 210 - Bereich östlich
der Bornstraße -
III. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (35. Änderung - östlich
Bornstraße -)
III. Beschluss, den B-Plan In N 210 n - östlich Bornstraße - (neu) aufzustellen
IV. Beschluss, die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 00770-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

I. folgende Ratsbeschlüsse aufzuheben:
vom 30.06.1988
a) zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes – Industriegebiet östlich
Bornstraße (Änderungsbeschluss und Beschluss zur vorgezogenen
Bürgeranhörung);
b) zum B-Plan In N 210 – Bereich östlich der Bornstraße – (Beschluss
zur Neuaufstellung des B-Planes und Beschluss über die Bürgerbe-
teiligung);


vom 29.02.1996

a) zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes/B-Plan In N 210;
b) Beschluss zu Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW, S. 666, SGV NRW 2023)



II. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt
1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (35. Änderung
- östlich Bornstraße -)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des BauGB


III. den B-Plan In N 210 n – östlich Bornstraße – für den unter Punkt 1.2 dieser Be-
schlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


IV. die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern
Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(35. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes
In N 210 n – östlich Bornstraße -).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB


3.15 Bauleitplanung
75. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des B-Planes In N 215 n
- Eisenstraße -
hier: I. u. II. Aufhebung von Ratsbeschlüssen
III. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (Nr. 75)
IV. Beschluss, den B-Plan In N 215 n aufzustellen
VI. Beschluss, den B-Plan 205 zu ändern, die B-Pläne In N 203, In N 205 und
Ev 115 teilweise zu ändern
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 00766-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

I. die Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988
a) zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bezirkssportanlage Innen-
stadt-Nord – (Änderungsbeschluss und Beschluss zur vorgezogenen Bür-
gerbeteiligung)

b) Aufstellung des B-Planes In N 215 – Eisenstraße - ) Aufstellungsbeschluss
und Beschluss zur Bürgerbeteiligung)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. die Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 26.08.1999
a) die 120. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderungsbeschluss) und
b) zur Neuaufstellung des B-Planes In N 212 n – Westfalen-Einkauf-Zentrum
(WEZ)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


III. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter
Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern
(75. Änderung – Eisenstraße -)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des BauGB


IV. den B-Plan In N 215 n – Eisenstraße – für den unter Punkt 1.2 dieser Beschluss-
vorlage genannten Planbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW



V. den B-Plan 205 zu ändern, die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise
zu ändern

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


VI. die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (75. Änderung
des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes lIn N 215 n –Eisenstraße-)

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB


3.16 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 08.06.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften und Entwicklungsziele"


Für die SPD-Fraktion begründete Rm Prüsse den gemeinsam mit der CDU-Fraktion vor-
gelegten Antrag hinsichtlich der Thematik „Standortgesellschaften und Entwicklungs-
ziele“.

Hierbei gab er zu Protokoll, dass die zu gründenden Standortgesellschaften Dienstleistungs-
verträge mit der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund abschließen sollten,
so wie dies bereits erfolgreich bei der Entwicklungsgesellschaft Stadtkrone-Ost praktiziert werde.


Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machte Rm Unger die ableh-
nende Haltung ihrer Fraktion gegen die beabsichtigte Beschlussfassung des gemeinsamen
Antrages der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion deutlich.

Vielmehr halte ihre Fraktion es unter anderem für erforderlich, vor der Gründung von
Standortgesellschaften, die man durchaus für sinnvoll erachte, zunächst die Entwick-
lungsziele klar zu definieren.

Insofern sei es für sie um so bedauerlicher, dass der Ausschuss für Wirtschafts- und Be-
schäftigungsförderung den entsprechenden Antrag ihrer Fraktion vom 19.06.2001 ab-
gelehnt habe.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erläuterte für die CDU-Fraktion Rm Dr. Eiteneyer
die Eckpunkte des gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgelegten Antrages.

Hierbei machte er deutlich, dass es nach Auffassung der CDU-Fraktion sinnvoll sei, wenn man durch die Gründung von Standortgesellschaften flexible Instrumente erhalte, um letztendlich Entwicklungsziele schneller und zügiger in Kooperation mit Dritten durch-
setzen zu können.
Für ihn sei es dabei selbstverständlich, dass das vorhandene „Know-how“, wie z. B. das
des Liegenschaftsamtes, des Planungsamtes oder der Wirtschafts- und Beschäftigungs-
förderung Dortmund in Anspruch genommen werde.


Außerdem begründete Rm Münch (Bürgerliste) die ablehnende Haltung der Bürgerliste
hinsichtlich der beabsichtigten Beschlussfassung.

Hierbei regte er an, Vertreter der Naturschutzverbände in die jeweiligen Beiräte der beab-
sichtigten Standortgesellschaften mit einzubeziehen.


Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungs-
förderung (gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 20.06.2001) fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund regt an im Zuge der Flächennutzungsplanentwicklung, neben
den laufenden Projekten, fünf Entwicklungsräume schwerpunktartig auszuweisen.
Dies sollen die folgenden Bereiche sein:

1. Hörde (Phoenix Ost und West)
2. Westfalenhütte/Kaiserstuhl
3. Technologiepark/Indupark Oespel
4. Hafen/Kanalschiene
5. Alter Flughafen Brackel


In diesen Entwicklungsräumen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für inten-
sive Nutzungsentwicklungen geschaffen werden.
Die folgenden Inhalte zu den jeweiligen Bereichen sollen entwickelt werden:

zu 1.) im Gebiet Phoenix-West Gewerbe- und Freiflächengestaltung in Fortentwicklung
des Wettbewerbsergebnisses; auf der Fläche Phoenix-Ost Gewerbe, Wohnen und
Freiflächengestaltung

zu 2.) Industrie, Gewerbe, Wohnen und Freiflächen nach einem im Rahmen der Flächen-
nutzungsordnung und in Gesprächen mit den Eigentümern zu entwickelnden Nut-
zungsverteilung, die der Rat beschließt

zu 3.) Weiterentwicklung des Technologieparks bis über die Autobahn A 45 hinaus;
Klärung der Situation im Indupark; Ausweisung der Flächen für Forschung und
Universität, ggfls. Infrastrukturverbesserung am Arbeitsort Campus

zu 4.) deutliche Verstärkung des Logistiksektors, einschließlich des administrativen Um-
feldes; dazu gleichberechtigt die Nutzung der Kanalzone für die Funktion „Lebens-
raum am Wasser“

zu 5.) Beibehaltung des Golfplatzes, Anlage eines Sport-, Dienstleistungs- und Verwal-
tungszentrums von BV Borussia Dortmund, gehobene Wohnflächen und Gewerbe-
flächen unter Erhaltung wertvoller vorhandener Landschaftselemente

Im Zusammenhang mit den fünf Entwicklungsgebieten und möglichst auch anderen sich
ergebenden Großmaßnahmen sind Vorrangräume und vorrangige Inhalte für Ausgleichs-
maßnahmen vorzusehen. Es soll erreicht werden, dass nur ein Teil der Ausgleichsmaßnah-
men dem kleinörtlichen Ausgleich dient, der wesentliche Teil soll jedoch zu Maßnahmen
zusammengelegt werden, die wegen ihrer Größenordnung einen höheren ökologischen
Wert haben und dabei möglichst gleichzeitig Schwerpunkte der Freiraumentwicklung in
Dortmund bilden.

Für die Entwicklungsgebiete soll eine Struktur etabliert werden, von der man sich ein zü-
giges Vorantreiben der Projekte erwarten kann. Die Strukturierung mit einer jeweils eigen-
ständigen Projektgesellschaft, mit eigenständiger Führung sowie einem Beirat zur Erledi-
gung des gesamten projektsteuernden und administrativen Bereichs, wird als geeignet an-
gesehen. Die Trägerschaft dieser Projektgesellschaften und ihre Zusammensetzung muss
fallbezogen gestaltet werden. Dabei können vorhandene Gesellschaften genutzt werden,
insbesondere Stadtwerke AG, Hafen AG und die bereits bestehende Kooperation in Pro-
jektgesellschaften mit Thyssen Krupp und MGG; die Weiterentwicklung des Bereichs
Technologiepark/Indupark Oespel kann in der bewährten Kooperation von Wirtschafts-
förderung und Technologiezentrum Dortmund GmbH erfolgen; in bisher noch nicht ent-
sprechend betreuten Bereichen werden neue Projektgesellschaften gegründet.


3.17 Europaweiter autofreier Tag 2001


Seitens der Verwaltung gab StR Sierau einen mündlichen Zwischenbericht zum Stand
der Vorbereitungen des europaweiten Aktionstages „In die Stadt – ohne mein Auto“ am
22.09.2001.

Hierbei machte er deutlich, dass aufgrund der bisherigen Gespräche in dieser Sache er guter
Hoffnung sei, dass die Durchführung dieses europaweiten Aktionstages auch in Dortmund
zu einem Erfolg werde.


Nachdem StR Sierau noch einige Details der bisherigen Planungen erläutert hatte, regte
seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Kröger-Brenner an, die ge-
planten Straßensperrungen um den Bereich des „Brüderweges“ zu erweitern, damit letzt-
endlich ausreichend Platz für die geplanten diesbezüglichen Veranstaltungen vorhanden
sei.


Außerdem fügte Rm Münch (Bürgerliste) hinzu, dass es der Stadt Dortmund gut anstehen
würde, wenn sie derartige Veranstaltungen des öfteren durchführen würde, um hierdurch
einen Beitrag zur ökologischen Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung zu leisten.


3.18 Umbaumaßnahme an der Roncalli-Grundschule
(Drucksache Nr.: 01064-01)


Zust. StA 40


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzaus-
ausschusses vor:

2. Schlussfolgerungen - letzter Spiegelstrich – wird wie folgt geändert:
Angestrebt wird ebenfalls, in 2002 im Rahmen eines 2. Bauabschnitts den Umbau
und die Modernisierung der Verwaltungsräume (625 800,00 DM) zu beginnen. Die
Zeitschiene ist abhängig von der Placierung der Maßnahme in der vom Rat im Rah-
men der Haushaltsberatungen für das Investitionsprogramm 2001 – 2005 neu zu be-
schließenden Prioritätenliste und dem Umfang der Mittelbereitstellung.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat
der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Aufgrund der veränderten Ausgangslage beschließt der Rat der Stadt Dortmund die
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.06.2000 und im Wege der Grundsatz- und
Ausführungsentscheidung das unter Ziffer 2 dargestellte Umsetzungs- und Finanzie-
rungskonzept zur Verbesserung der Schulraumsituation an der Roncalli-Grundschule


3.19 Anfrage der DVU vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung
"Die Straßenbahn im Dortmunder Osten"


Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage der DVU lag den Mitgliedern des
Rates der Stadt schriftlich vor.


Hinsichtlich dieser Stellungnahme gab Rm Stanko (DVU) folgende an OB Dr. Langemeyer
gerichtete Nachfrage zu Protokoll:

„Was haben Sie sich bei der Form der Antwort gedacht, indem Sie die ‚Deutsche Volks-union‘ in Anführungsstriche gesetzt haben? Oder haben Sie gar nicht gedacht?“


Hierauf erwiderte OB Dr. Langemeyer, dass sich seiner Auffassung nach hierauf jeder
Hinweis erübrige.




Zu Ziffer 4
-------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Fortführung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft
(Drucksache Nr.: 00988-01)


Zust. StA 80


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt – vorbehaltlich der Förderzusage des Landes – die
Fortführung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft bei der Wirtschafts- und Beschäfti-
gungsförderung Dortmund für den Zeitraum 01.01.2002 bis 31.12.2004. Hierzu stellt die
Verwaltung einen Antrag an das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
des Landes Nordrhein-Westfalen auf Verlängerung der Förderung der Personal- und Sach-
kosten für den o. a. Zeitraum.


4.2 Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund zum 31.12.2000
(Drucksache Nr.: 01022-01)


Zust. StA 80


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den aufgestellten und von der Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresabschluss mit
einem Jahresüberschuss in Höhe von 432 758,44 DM – vorbehaltlich der Bestätigung durch
die Bezirksregierung Arnsberg – fest und entlastet die Geschäftsleitung.

Der Rat beschließt, diesen Betrag auf das neue Wirtschaftsjahr vorzutragen.


4.3 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00973-01)


Zust. StA 61


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

4.4 Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene


Seitens der CDU-Fraktion nahm Rm Brunstein ausführlich zu der Entwicklungsskizze
Hafen-Kanalschiene Stellung.

Seiner Meinung nach bilden die vorliegenden Unterlagen eine gute Grundlage, um die
sicherlich notwendigen Veränderungen am Dortmunder Hafen zukunftsträchtig voran-zutreiben.

Weiterhin macht er anhand einiger Beispiele deutlich, wie wichtig es sei, die Dortmunder
Hafen AG als eigenständige Gesellschaft aufrecht zu erhalten. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen ging Rm Brunstein (CDU) auf die wichtigsten Entwicklungsperspektiven des Dortmunder Hafens ein.

Außerdem erläuterte er den gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag, durch den die Projektverantwortlichen unter Federführung der Dortmunder Hafen AG beauftragt wer-den sollen, ein qualitatives Bearbeitungsverfahren einzuleiten.


Anschließend gab Rm Münch (Bürgerliste) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Ich denke, jedes Ratsmitglied kann eine Entwicklung des Hafens und der Kanalschiene nur begrüßen. Über das WIE lässt sich streiten. Für die Bürgerliste steht eine nachhaltige Ent-wicklung im Vordergrund. Und das muss kein Gegensatz sein zu einigen Planungen, die der-
zeit verwirklicht werden.

Das geplante Güterverteilzentrum könnte dazu einen Beitrag liefern, denn Nachhaltigkeit heißt auch, den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene und auf das Schiff zu verla-gern. Und deshalb meine ich, ist das Güterverteilzentrum an dieser Stelle genau richtig. Und ganz im Sinne des Prinzipes der Lokalen Agenda also der Nachhaltigkeit.

Für mich stellt sich aber noch eine andere Frage. Als ich diese Kanalskizze gesehen habe mit den eingezeichneten Flächen, da habe ich gedacht, sind das die neuen Naturschutz-gebiete für Dortmund? Denn in der Tat hat sich die Kanalschiene ökologisch so vorteil-
haft entwickelt, dass diese Flächen naturschutzwürdig sind. Und deshalb meine Bitte auch an Herrn Brunstein und an die künftige erweiterte Gesellschaft: Vergessen Sie den Arten- und Naturschutz in diesem Bereich nicht. Er kann auch eine Chance darstellen, ohne dass auf Planungen verzichtet werden muss. Das heißt, Arten- und Naturschutz sollte hier inte-griert werden, damit die Kanalschiene auch weiterhin ein ökologisches Rückrad bleibt.

Meiner Meinung nach ist es wirklich eine Chance,die wir nutzen sollten. Die nicht durch kurzfristige Bauplanung zerstört werden sollte. Das Güterverteilzentrum und das Natur-schutzgebiet das beißt sich nicht. Was jetzt den Hafen Achenbach angeht, so bitte ich, dort zu bedenken, dass sich tatsächlich dort seltene Biotope entwickelt haben, so wie ich es auch bereits der Bezirksregierung Arnsberg gemeldet habe. Deshalb noch einmal mein Appell: Versuchen Sie Belange des Arten- und Naturschutzes in diesem Bereich auch zu integrieren und deshalb auch meine Bitte, was die künftige Hafen AG angeht: Nutzen Sie auch das Know-How des Landschaftsbeirates.
Ich würde mich freuen, wenn Sie tatsächlich Vertreter dieses Gremiums beratend hinzu-
ziehen, damit wir wirklich eine ganzheitliche Entwicklung haben. Nicht auf der einen Seite Betonwüsten und dann irgendwo Ausgleichsflächen.


Bezug nehmend auf die diesbezügliche Diskussion in den Fachausschüssen erklärte für
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Mohr, dass seine Fraktion Hand-
lungsbedarf hinsichtlich der Entwicklung des Dortmunder Hafens sehe.

Anders als die CDU-Fraktion bzw. die SPD-Fraktion halte es die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus wegen der bereits grundsätzlich geäußerten Bedenken nicht für
richtig, das künftige Aufgabenspektrum durch die Dortmunder Hafen AG als Standort-
gesellschaft wahrzunehmen.

Obwohl die in der Entwicklungsskizze enthaltenen Ansatzpunkte größtenteils die Zustim-
mung seiner Fraktion finden, werde man die entsprechende Verwaltungsvorlage aus den
genannten Gründen ablehnen.


Für die SPD-Fraktion machte Rm Prüsse deutlich, dass die vorliegende Entwicklungsskizze
Hafen-Kanalschiene den richtigen Weg aufzeige, um die Zukunft des Dortmunder Hafens
sowie der Kanalschiene positiv voranzutreiben.

Auch er sprach sich für die SPD-Fraktion dafür aus, die Dortmunder Hafen AG als eigen-
ständige Gesellschaft beizubehalten und ihr Aufgabenspektrum – so wie vorgeschlagen –
zu erweitern.

Außerdem brachte Rm Prüsse (SPD) zum Ausdruck, dass für seine Fraktion – bezogen auf
den Dortmunder Hafen – Arbeitsplatzaktivitäten Vorrang vor evtl. Freizeitaktivitäten haben.


Unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der CDU-Fraktion
vom 28.06.2001 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses:

Der Rat der Stadt nimmt die vorgelegte „Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene“ zur
Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der Dortmunder Stadtwerke AG
und der Dortmunder Hafen AG das weitere Vorgehen bezüglich der Umsetzung der
Handlungsempfehlungen abzustimmen und die Umsetzung der vorgesehenen Verän-
derungen einzuleiten.









Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Projektverantwortlichen unter Federführung der
Dortmunder Hafen AG in Kenntnis des vorgelegten Konzeptes ein qualifiziertes Bearbei-
tungsverfahren – vergleichbar dem bereits erfolgten Verfahren im Zusammenhang mit der
Fläche Stadtkrone-Ost – für Hafen und Kanalschiene unverzüglich nach dem Ratsbeschluss
einzuleiten.



Zu Ziffer 5
-------------

Öffentliche Einrichtungen


5.1 Sanierung und Neuordnung der Funktionsbereiche in der Klinik für Radioonkologie,
Strahlentherapie und Nuklearmedizin im Klinikzentrum Mitte
(Drucksache Nr.: 01040-01)


Zust. StA 81


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung und Neuordnung der Funktions-
bereiche in der Klinik für Radioonkologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin im
Klinikzentrum Mitte mit Gesamtkosten in Höhe von 3 112 318,00 DM.


5.2 Parkdeckerweiterung im Klinikzentrum Mitte
(Drucksache Nr.: 01145-01)


Zust. StA 81


Für die CDU-Fraktion machte Rm Krause deutlich, dass ihre Fraktion zum jetzigen Zeit-
punkt noch kein positives Votum hinsichtlich der Parkdeckerweiterung im Klinikzentrum
Mitte aufgrund einer Reihe von offenen Fragen geben könne.


OB Dr. Langemeyer informierte den Rat der Stadt darüber, dass man in der vorangegangen
Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, lediglich die Verwaltung zu ermächtigen,
die Ausschreibungen in der genannten Angelegenheit durchzuführen, aber noch keine Ver-
pflichtungen einzugehen, da noch zum Teil erheblicher Beratungsbedarf erkennbar sei.



Nachdem StR’in Greive einige der aufgeworfenen Problempunkte bezüglich der Kosten-
steigerung der Parkdeckerweiterung im Klinikzentrum Mitte erläutert hatte, machte für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Reuter deutlich, dass ihre Fraktion nach
wie vor dieses Projekt ablehne, da es nicht nachvollziehbar sei, dass ein Objekt wie die
Städt. Kliniken, das eigentlich optimal an den öffentlichen Personennahverkehr angebun-
den sei, eine kostenträchtige und mit vielen Problemen behaftete Erweiterung des Park-
deckes erhalten solle.


Anschließend machten die Ratsmitglieder Jung (CDU) und Prüsse (SPD) deutlich, dass
ihre Fraktionen grundsätzlich für die Erweiterung des Parkdeckes im Klinikzentrum Mitte
seien. Weiterhin machten sie deutlich, dass bei der Klärung der noch offenen Fragen die
Bezirksvertretung Innenstadt-West eingebunden werden solle.


Der Rat der Stadt verständigte sich letztendlich darauf, so wie im Ältestenrat besprochen,
zu verfahren.


Abschließend gab StD Fehlemann zu Protokoll, dass für ihn die vorangegangene Dis-
kussion deutlich gemacht habe, dass die Mehrheit des Rates der Stadt grundsätzlich
sich positiv für eine Parkdeckerweiterung ausgesprochen habe.




Zu Ziffer 6
-------------

Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -
















Zu Ziffer 7
-------------

Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2001/2002 für die Zeit vom 01.08.2001 bis 31.07.2002
(Drucksache Nr.: 00821-01)


Zust. StA 43


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2001/2002 des Theaters Dortmund
für die Zeit vom 01.08.2001 bis 31.07.2002, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2001/2002 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von
50 092 300,00 DM (Anlage 1)

- dem Vermögensplan 2001/2002 in Höhe von 2 000 000,00 DM (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

- der Finanzplanung (Anlage 4)

- dem Investitionsplan für die Wirtschaftsjahre 2001/2002 bis 2004/2005
(Anlage 5)


Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditäts-
hilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit
ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt dem von der Theaterleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen
ab der Spielzeit 2001/2002 (Anlage 6) zu. Bei Sonderveranstaltungen wird die Theater-
leitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweisen hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten
des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur
Kenntnis.







7.2 Internationale Kulturtage der Stadt Dortmund mit Großbritanien 2002
(Drucksache Nr.: 01017-01)


Zust. StA 41


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung der Internationalen Kulturtage der Stadt Dortmund im Jahr 2002 mit Großbritannien.




Zu Ziffer 8
-------------

Schule

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 9
--------------

Kinder und Jugend

9.1 Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen
für Kinder der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00836-01)


Zust. StA 51


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanz-
ausschusses vom 21.06.2001 vor:

In städtischen Kindertageseinrichtungen verwendetes Rindfleisch und Rindfleischprodukte
sollen aus kontrollierter ökologischer Herkunft stammen und von nachweislich BSE-nega-
tiv getesteten Tieren sein.




Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für
die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.



Zu Ziffer 10
---------------

Finanzen und Liegenschaften


10.1 Jahresabschluss 2000 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung
des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
(Drucksache Nr.: 00982-01)


Zust. StA 01


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen des Linken Bündnisses folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat,
Kreditausschuss und
Vorstand

der Stadtsparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2000 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 01. Februar 1990 und
05. April 2001 beschließt er, von dem ausschüttungsfähigen Teil gem. § 28 Abs. 2
SpkG NW einen Betrag von 2 Mio. DM unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen.
Die Stadt Dortmund hat diesen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der
weitere ausschüttungsfähige Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW in Höhe von 3 Mio. DM
ist der Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Dortmund zuzuführen.




An der Beratung und Abstimmung nahmen die anwesenden Mitglieder des Verwaltungs-
rates bzw. des Kreditausschusses der Stadtsparkasse Dortmund nicht teil.


Daraufhin übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Sitzung.



10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal
des Haushaltsjahres 2000 und für das 1. Quartal 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00865-01)


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von

a) den bewilligten Mehrausgaben für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2000 in
Höhe von 11 565 747,93 DM

b) den bewilligten Mehrausgaben für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2001 in
Höhe von 895 473,26 DM.


10.3 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Schlussbericht -
(Drucksache Nr.: 01069-01)


Zust. StA 20


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


10.4 Überprüfung der Betriebsformen des Dortmunder Kanalnetzes
(Drucksache Nr.: 01068-01)


Zust. StA 20


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.




10.5 - unbesetzt -


10.6 - unbesetzt -


10.7 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
- Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00910-01)


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt folgendes
Vorgehen:

a) Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) ist auf der Grundlage der Er-
gebnisse der Machbarkeitsstudie für 2002 in den Stadtämtern des Dezernates 1
einzuführen.

b) Der Termin zur Einbringung des Neuen Kommunalen Haushalts (NKH) 2002
wird auf den 08.11.2001 festgesetzt.

10.8 Anmietungspotentiale der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01106-01)


Zust. StÄ 23/65


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus ging Rm Mohr auf die o. a. Ange-
legenheit ein und brachte dabei zum Ausdruck, dass nach Auffassung seiner Fraktion
die entsprechende Verwaltungsvorlage zum Teil recht offen formuliert sei. Von daher
habe seine Fraktion einen entsprechenden Antrag zur Konkretisierung vorgelegt.


Im weiteren Verlauf der Diskussion brachte auf Seiten der SPD-Fraktion Rm Giese
hinsichtlich der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus geäußerten
Bedenken zum Ausdruck, dass man diese nicht teile, da seine Fraktion den Stand-
ort Hövelstraße zumindest mittelfristig für den „Druckraum“ gesichert sehe. Von
daher werde die SPD-Fraktion der Verwaltungsvorlage auf der Grundlage der
Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zustimmen.



Auf Seiten der CDU-Fraktion machte Rm Jung deutlich, dass man den von der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus mit Schreiben vom 28.06.2001 vorgelegten Ergän-
zungsantrag zustimmen könne, da man die hierin enthaltenen Forderungen als Anreiche-
rung dieser Angelegenheit betrachte.


Der Rat der Stadt beschließt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion
folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.06.2001:

Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer Entscheidung über die Ausschreibung mit Ent-wicklern, Investoren und Vermietern von Bürostandorten zur räumlichen Unterbringung
von städt. Dienststellen, folgende Schritte einzuleiten:

- Für die drei Innenstadtstandorte, deren langfristige Weiternutzung in Frage gestellt wird, sowie den Standort Ostwall 64, sind den zuständigen Gremien des Rates die
jeweiligen Gebäudegutachten einschließlich der ermittelten Sanierungsbedarfe vor-
zulegen.

- Für die einzelnen Standorte werden die Kosten für erforderliche Sanierungsmaß-
nahmen ermittelt sowie alternative Sanierungs- und Finanzierungsmodelle vorge-
legt.



Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 21.06.2001 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der beabsichtigte Text der Ausschreibungen
jeweils vor der Veröffentlichung dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt wird.

Die Entscheidungen über die Eingehung vertraglicher Verpflichtungen haben entsprechend
der Wertgrenzen der Hauptsatzung der Stadt Dortmund zu erfolgen.


Unter Einbeziehung der o. a. ergänzenden Beschlüsse fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den nachstehenden Bericht zur Zukunftsentwicklung der städtischen Büro-
flächen zur Kenntnis. Insbesondere nimmt er davon Kenntnis, dass sich eine langfristige
Weiternutzung der Bürostandorte (Kernverwaltungen)
- Hövelstraße 8 für die Gesundheitsverwaltung (ca. 11 000 qm),
- Luisenstraße 11 – 13 für die Sozialverwaltung (ca. 6 000 qm) und
- Katharinenstraße 9 für die Planungs- und Bauordnungsverwaltung (ca. 8 500 qm)
aus organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht nicht begründen lässt.





Der Rat ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen einer Ausschreibung mit Entwicklern,
Investoren und Vermietern von Bürostandorten Gespräche und Verhandlungen zur räum-
lichen Unterbringung von städtischen Dienststellen zu führen sowie Umnutzungskonzepte
und Vermarktungsaktivitäten eigener Büroimmobilien zu entwickeln. Die Entscheidung
über eine Anmietung erfolgt unter Beachtung der Marktkriterien (z. B. Wirtschaftlichkeit,
Funktionalität und Flexibilität der Nutzung).

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, zukünftig den
Eigenbedarf an Büroraum nach einheitlichen Standards weitergehend als bisher durch
Anmietungen zu decken. Dies ermöglicht einerseits eine Risikominimierung bei orga-
nisatorischen Verwaltungsentwicklungen und schafft andererseits Möglichkeiten,
planerische und stadtentwicklungspolitische Entwicklungen zu unterstützen.

10.9 Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen in der Wahlperiode
des Rates der Stadt von 1999 - 2004
hier: Zuwendungen an die neu gebildete Fraktion nord-STADTGRÜNE in der
Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
(Drucksache Nr.: 01113-01)


Zust. StA 01


Im Zusammenhang mit der o. a. Angelegenheit regte Rm Münch (Bürgerliste) an, grund-
sätzlich einmal darüber nachzudenken, ob man bei den Zuwendungen für die Unterhal-
tung der Fraktionsgeschäftsstellen den sog. Pro-Kopf-Betrag auf 3 000,00 DM senken
sollte, da hierdurch letztendlich ein wesentlicher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung
geleistet werden könnte.


Der Rat der Stadt fasst auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 08.06.2001
sowie des Ergänzungsantrages der Bürgerliste vom 24.06.2001 bei Stimmenthaltung
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt finanzielle Zuwendungen für die Fraktion nord-STADT-
GRÜNE in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und für die Fraktion Bürgerliste
in der Bezirksvertretung Brackel ab 01.07.2001 nach den in der Begründung darge-
stellten Regelungen.










Zu Ziffer 11
---------------

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Wiederbestellung von Herrn Uwe Samulewicz zum Mitglied des Vorstandes der
Stadtsparkasse Dortmund
(Drucksache Nr.: 01112-01)


Zust. StA 01


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Wiederbestellung von Herrn Uwe Samulewicz
zum Mitglied des Vorstandes der Stadtsparkasse Dortmund.


11.2 Erhöhung der Aufwandsentschädigungen im Schiedsamtswesen
- Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden -

Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 29.05.2001 fasst der Rat der Stadt ein-
stimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung im
Schiedsamtswesen ab 01.01.2002 bei der Sprechzimmervergütung auf 50 Euro und bei
der Fallpauschale auf 7,50 Euro.


11.3 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 12.06.2001 mit der Bezeichnung
"Umbesetzung in Gremien"


Auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 27.06.2001 beschließt der Rat
der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen in Gremien:










1. Rm Borris wird anstelle von Rm Harnisch Mitglied im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
2. Rm Prüsse wird Mitglied im AR Hafen anstelle von Rm Ollech
3. Rm Ollech wird Mitglied im AR Flughafen anstelle von Rm Prüsse
4. Rm Harnisch wird anstelle von Rm Tech Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss
5. Rm Borris wird anstelle von Rm Bade Mitglied im Wahlprüfungsausschuss
6. Rm Berndsen wird für Rm Borris stv. Mitglied im AWBF
7. Rm Brauer wird für Rm Fischer stv. Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss
8. Rm Lührs wird für Rm Harnisch stv. Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss
9. Rm Mielicki wird für Rm Brauer stv. Mitglied im AUSW
10. Rm Giese wird für Rm Kräft stv. Mitglied im AUSW

Die SPD-Fraktion benennt außerdem Rm Harnisch anstelle von Rm Tech zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

11.4 Antrag der Veranstaltungsagentur Ostwald auf Durchführung von Jahrmärkten u. a. am
15.07., 19.08., 16.09., 21.10., 18.11. und 16.12.2001 auf dem Gelände der Universität Dortmund, Emil-Figge-Straße in Dortmund-Dorstfeld
hier: Aufhebung des Beschlusses der Bezirksvertretung Hombruch vom 24.04.2001 (Drucksache Nr.: 01071-01)

Zust. StA 32
Hinsichtlich der Anregung von Rm Münch (Bürgerliste) ist zu prüfen, inwieweit bei der oben angeführten Angelegenheit eine Untersagung derartiger Veranstaltungen aufgrund öffentlichen Interesses möglich sei, erwiderte StR’in Greive, dass man diese Angelegenheit sehr umfänglich unter den verschiedensten Aspekten überprüft habe. Auch ihrer persönlichen Auffassung nach sei es letztendlich bedauerlich, dass man unter rechtlichen Aspekten keine andere Entscheidung als die der Genehmigung treffen könne.
Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch vom 24.04.01 auf und stimmt der Durchführung der o.g. Jahrmärkte der Veranstaltungsagentur Ostwald, Selkamp 14, 44287 Dortmund, auf dem Gelände der Universität Dortmund, Emil-Figge-Straße in Dortmund-Dorstfeld zu.











Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18.45 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.








D r . L a n g e m e y e r F r a n k
Oberbürgermeister Ratsmitglied





Der Oberbürgermeister F e u l e r
In Vertretung Schriftführer




W e n d z i n s k i
Bürgermeisterin





Der Oberbürgermeister
In Vertretung



M i k s c h
Bürgermeister
01 Dortmund, 17.07.2001
F 2 20 11


N i e d e r s c h r i f t

über die 17. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 28. Juni 2001, 15:00 Uhr

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
82 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.



Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer

StD Fehlemann

StR’in Greive

StK Pehlke

StR Pogadl

StR Sierau

StR Stüdemann

Herr Dr. Küpper

StORR’in Seybusch

LStVD Dieckerhoff

StVD Weber

StOVR Feuler

T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 07.06.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse



2.1 Kursbestimmung Dortmund 2010

2.2 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
(Drucksache Nr.: 01031-01)




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule in DO-Innenstadt-Ost,
Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72 - 78
(Drucksache Nr.: 00912-01)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Märkische Straße/
Willem-van-Vloten-Straße von Rheinlanddamm/Westfalendamm (B 1)
bis Semerteichstraße
(Drucksache Nr.: 00782-01)

3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen "Düttelstraße" von
Wickeder Straße bis Binnerstraße und "Binnerstraße" von Wickeder Hellweg
bis Pleckenbrink (Gesamtmaßnahme)
(Drucksache Nr.: 00786-01)



3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt
Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und
Verbesserung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Herta-/Berta-
straße (Fußgängerbereich, östliche Grenze der Grundstücke Gemarkung
Lütgendortmund Flur 4 Flurstücke 827 bzw. 697)
(Drucksache Nr.: 00729-01)

3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme) Barmer Straße
von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von Nederhoffstraße bis
Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Nederhoffstraße
von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Rittershausstraße von Lange Straße bis
Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke einschließlich Marktplatz (früher: "Ascheplatz") - Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme, WUV-Quartier -
(Drucksache Nr.: 00894-01)

3.6 Widmung eines Teilabschnittes der Brennarborstraße
(Drucksache Nr.: 00706-01)

3.7 Lokale Agenda 21 in Dortmund, 2. Zwischenbericht
(Drucksache Nr.: 00885-01)

3.8 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan Mg 159
- Güterverkehrszentrum DO-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (128. Änderung)
II. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Mg 159
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01002-01)

3.9 Bauleitplanung
Vorhabenbezogener B-Plan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155
- südlich Donarstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beschluss zur Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B-
(Drucksache Nr.: 00951-01)

3.10 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart
von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk DO-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh, für die Gebäude Bodelschwingher Straße 164 - 194 (Alte Kolonie Westhausen)
(Drucksache Nr. 00720-01)



3.11 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Gestaltfibel Brückstraßenviertel
Durchführung eines Wettbewerbes zur Fassadengestaltung
(Drucksache Nr.: 00936-01)

3.12 Bauleitplanung
B-Plan Ap 198 - Schöner Pfad - sowie 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilw. Aufhebung der Satzung nach
§ 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz "Berghofer Mark")
VI. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Ap 198
(Drucksache Nr.: 00932-01)

3.13 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauung
(Drucksache Nr.: 00896-01)

3.14 Bauleitplanung
35. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des B-Planes In N 210 n
- östlich Bornstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988 und 29.02.1996 zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes – Industrie-
gebiet östlich Bornstraße – und zum B-Plan In N 210 - Bereich östlich
der Bornstraße -
II. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (35. Änderung - östlich
Bornstraße -)
III. Beschluss, den B-Plan In N 210 n - östlich Bornstraße - (neu) aufzustellen
IV. Beschluss, die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 00770-01)

3.15 Bauleitplanung
75. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des B-Planes In N 215 n
- Eisenstraße -
hier: I. u. II. Aufhebung von Ratsbeschlüssen
III. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (Nr. 75)
IV. Beschluss, den B-Plan In N 215 n aufzustellen
V. Beschluss, den B-Plan 205 zu ändern, die B-Pläne In N 203, In N 205 und
Ev 115 teilweise zu ändern
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 00766-01)

3.16 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 08.06.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften und Entwicklungsziele"

3.17 Europaweiter autofreier Tag 2001

3.18 Umbaumaßnahme an der Roncalli-Grundschule
(Drucksache Nr.: 01064-01)

3.19 Anfrage der DVU vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung
"Die Straßenbahn im Dortmunder Osten"




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Fortführung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft
(Drucksache Nr.: 00988-01)

4.2 Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund zum 31.12.2000
(Drucksache Nr.: 01022-01)

4.3 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00973-01)




5. Öffentliche Einrichtungen

5.1 Sanierung und Neuordnung der Funktionsbereiche in der Klinik für Radioonkologie,
Strahlentherapie und Nuklearmedizin im Klinikzentrum Mitte
(Drucksache Nr.: 01040-01)




6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -




7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2001/2002 für die Zeit vom 01.08.2001 bis 31.07.2002
(Drucksache Nr.: 00821-01)

7.2 Internationale Kulturtage der Stadt Dortmund mit Großbritanien 2002
(Drucksache Nr.: 01017-01)
8. Schule

- keine Vorlagen -




9. Kinder und Jugend

9.1 Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen
für Kinder der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00836-01)




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Jahresabschluss 2000 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung
des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
(Drucksache Nr.: 00982-01)

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal
des Haushaltsjahres 2000 und für das 1. Quartal 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00865-01)

10.3 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Schlussbericht -
(Drucksache Nr.: 01069-01)

10.4 Überprüfung der Betriebsformen des Dortmunder Kanalnetzes
(Drucksache Nr.: 01068-01)

10.5 - unbesetzt -

10.6 Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene
(Drucksache Nr.: 01066-01)

10.7 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
- Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00910-01)

10.8 Anmietungspotentiale der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01106-01)




10.9 Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen in der Wahlperiode
des Rates der Stadt von 1999 - 2004
hier: Zuwendungen an die neu gebildete Fraktion nord-STADTGRÜNE in der
Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
(Drucksache Nr.: 01113-01)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Wiederbestellung von Herrn Uwe Samulewicz zum Mitglied des Vorstandes der
Stadtsparkasse Dortmund
(Drucksache Nr.: 01112-01)

11.2 Erhöhung der Aufwandsentschädigungen im Schiedsamtswesen
- Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden -

11.3 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 12.06.2001 mit der Bezeichnung
"Umbesetzung in Gremien"

11.4 Antrag der Veranstaltungsagentur Ostwald auf Durchführung von Jahrmärkten u. a. am 15.07., 19.08., 16.09., 21.10., 18.11. und 16.12.2001 auf dem Gelände der Universität Dortmund, Emil-Figge-Straße in Dortmund-Dorstfeld
hier: Aufhebung des Beschlusses der Bezirksvertretung Hombruch vom 24.04.2001 (Drucksache Nr.: 01071-01)




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.20 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahmen Bm’in Wendzinski bzw. Bm Miksch die Leitung der Sitzung.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.












Zu Ziffer 1
-------------

Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Frank (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
um den Punkt

5.2 Parkdeckerweiterung im Klinikzentrum Mitte
(Drucksache Nr.: 01145-01)

erweitert.


Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass Rm Münch (Bürgerliste)
mit Schreiben vom 17.06.2001 vorgeschlagen habe, den Punkt

Projekt 7 – 7 % Naturschutzgebiete in Dortmund

im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung zu setzen, so
dass entsprechend der Regelung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt der Rat der
Stadt darüber zu entscheiden habe, ob die genannte Angelegenheit zusätzlich auf die
Tagesordnung gesetzt werden soll.









Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit gab Rm Münch (Bürgerliste) folgende
Erklärung zu Protokoll:

„Mit Schreiben vom 21.05.2001 hat die Bürgerliste unseren Herrn Oberbürgermeister
gebeten, das Thema ‚Projekt 7 – 7 % Naturschutzgebiete in ganz Dortmund‘ – nicht nur
im Süden – auch als Anregung zur Kursbestimmung 2010 mit auf die Tagesordnung zu
setzen. Ohne Angaben von Gründen ist der Herr Oberbürgermeister dem Vorschlag der
Bürgerliste nicht gefolgt. Offensichtlich lehnt der Oberbürgermeister es ab, Themen wie
Forensik oder Freiraumschutz im Rat zu diskutieren.

Die einzige Möglichkeit, Vorschläge der Bürgerliste im Rat zu behandeln, ist diejenige
per Dringlichkeit. Es geht heute um die Kursbestimmung 2010 und da sollte die Frei-
raumentwicklung nicht fehlen. Deshalb bitte ich, unserem Dringlichkeitsvorschlag zu-
zustimmen.“

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass die Darstellung von Rm Münch (Bürgerliste)
nicht ganz vollständig sei, da er nämlich ursprünglich den vorliegenden Antrag zur Be-
handlung des Landschaftsplanes-Süd gestellt habe, der bekanntermaßen in der Sitzung
des Rates der Stadt im September behandelt werde.


Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
der DVU den o. a. Dringlichkeitsvorschlag von Rm Münch (Bürgerliste) ab.


Außerdem verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die Punkte
4.3 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00973-01)

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
4. Quartal des Haushaltsjahres 2000 und für das 1. Quartal 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00856-01)

10.3 Optimierung des städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Schlussbericht -
(Drucksache Nr.: 01069-01)

von der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung abzusetzen.


Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.





1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 07.06.2001

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates


der Stadt am 07.06.2001.



Anschließend übernahm Bm’in Wendzinski die Leitung der Sitzung.

Zu Ziffer 2


-------------

Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse


2.1 Kursbestimmung Dortmund 2010


Hinsichtlich der Kursbestimmung Dortmund 2010 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgendes Konzept von OB Dr. Langemeyer vor:

Kursbestimmung Dortmund 2010
Kursbestimmung 2010 beschreibt die Ziele des neuen Dortmund. Wir sind auf dem Weg in die Zukunft. Wie wir diesen Weg genau beschreiten, welche Werkzeuge und Methoden wir dabei verwenden, was wir tun, wenn wir Gefahr laufen, von diesem Weg abzukommen, die-se Fragen werden wir im Konsens klären. Wichtig ist uns: Wir wollen die wesentlichen ge-sellschaftlichen Zukunftsprognosen und Entwicklungstrends berücksichtigen und sind dabei der Überzeugung, dass wir diese durch unser Handeln gemeinsam gestalten können.


1. Dortmund, eine Stadt im Aufbruch

· Dortmund ist eine Stadt im Aufbruch. Der Strukturwandel eröffnet neue Chancen. Viele Weichen wurden bereits gestellt; viele wichtige Beiträge schon geleistet. „Kursbestim-mung Dortmund 2010“ greift diese Initiativen auf und legt die Navigationspunkte für das neue Dortmund fest.





· Kohle, Stahl und Bier machten Dortmund groß. Sie haben ihre Rolle als Beschäfti-gungslokomotive verloren. Die Lebensgrundlagen der Menschen wandeln sich, alte Gewissheiten sind verlorengegangen. Neue Wachstumsmotoren (Informations- und Kommunikationstechnologien, Mikrosystemtechnik, Logistik) sind bereits angesprun-gen. Die Arbeit an den Zukunftsprojekten gibt den Menschen Sicherheit.

· Die Menschen organisieren ihr Leben anders. Heute charakterisieren Individualität und die Pluralität der Lebensstile das Leben der Menschen in unserer Stadt. Neue Bedürfnis-se und Anforderungen entstehen. Familie, Kultur, Freizeit und das Zusammenleben in Nachbarschaften werden heute anders gelebt.

· Dortmund definiert seinen Platz in einer globalisierten Welt. Dortmund bekennt sich zum globalen und regionalen Standortwettbewerb. Wir setzen auf unsere Stärken, ko-operieren mit den Metropolen Europas und in der Region. Die westfälische Stadt Dortmund ist Teil des Ruhrgebiets und Eckpfeiler der Rhein-Ruhr Region. Dortmund bleibt eigenständig. Unsere kommunale Selbstverwaltung sichert unsere Gestaltungs-möglichkeiten.
· Innovationspotential und Dynamik der neuen Führungsindustrien vitalisieren Dortmunds Wirtschaftspotential und Lebenskraft. Weitere, zukunftsorientierte Arbeits- und Ausbil-dungsplätze entstehen in vielen Bereichen. Bildung und Qualifizierung erhalten einen neuen Stellenwert. Das städtische Leben entwickelt sich. Die Zukunftschancen der Menschen liegen in Dortmund. Hier finden Kinder und Jugendliche eine qualifizierte Schulbildung sowie Arbeit und Ausbildung mit Perspektiven.
· Dortmund ist handlungsfähig, gestaltet die Zukunft und bietet seinen Einwohnerinnen und Einwohnern den Rahmen für eine sichere Lebensgrundlage. In offener Diskussion mit transparenten Entscheidungen werden wichtige Meilensteine für die Zukunft gesetzt. Die Umsetzung erfolgt konsequent nach dem Satz: Das neue Dortmund ist das schnelle Dortmund.


2. Die Menschen handeln

· Die Menschen handeln, wollen selbstbewusst ihr Leben und ihre Stadt gestalten. Ob private Investoren, Initiativen von Eltern, ehrenamtlich Tätige, aktive Jugendliche, engagierte Organisationen oder politisch Verantwortliche– sie alle zeigen, dass sie Wirtschaft und Leben in unserer Stadt mit verändern wollen. Die kommunale Selbstverwaltung wird ernst genommen.
· Dies fordert Politik und Verwaltung: Eigenständiges Handeln der Menschen ist will-kommen und wird gefördert und unterstützt. Politik und Verwaltung entscheiden nicht für sondern mit den Menschen. Wir investieren in Eigeninitiative und gesellschaftliches Engagement.





3. Investieren in Bildung und Qualifizierung

· Früher waren Bodenschätze Dortmunds Standortvorteil. Heute sind die Menschen mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten unser wichtigstes Kapital. Investitionen in Bildung
und Erziehung, Ausbildung und Qualifizierung sind unsere wesentliche Weichenstellung.
· Die Menschen werden fit für die Zukunft. Ihr lebensbegleitendes Lernen gestalten und organisieren sie eigenständig. Schulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen
sind die Orte des Lernens. Hier finden die Menschen die Möglichkeiten und Vorraus-setzungen, um Lernen, Leben und Arbeiten miteinander zu verbinden.
· Die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung wird gemeinsam mit den Akteuren der Wirtschaft organisiert. Durch die Verbindung von Beschäftigungs- und Qualifizierungs-maßnahmen ist es allen Menschen möglich, ihren Platz in der neuen Arbeitswelt zu finden.

4. Die Lebensgrundlage: Arbeit für die Zukunft

· Die Erwerbsarbeit ist die wirtschaftliche Lebensgrundlage der Menschen in unserer Stadt. Die Senkung der Arbeitslosigkeit, die Schaffung von neuen, qualifizierten Arbeitsplätzen ist das wichtigste Ziel. Eine zukunfts- und sozialorientierte Wirtschafts- und Beschäftigungs-politik hat absoluten Vorrang.

· Dortmund will an der Spitze des Fortschritts stehen. Bereits heute ist Dortmund im
IT-Sektor Ausbildungsplatz Nr. 1, der TOP-Standort für Mikrosystemtechnik und das logistische Kompetenzzentrum in Deutschland. Die Softwarebranche bildet einen wich-
tigen Innovationsschwerpunkt. Der Hochschul- und Wissenschaftsstandort Dortmund wird ausgebaut. Durch innovative Unternehmensgründungen wird die Verbindung von Wissen-schaft und Unternehmertum gestärkt.

· Diese neue Orientierung ist eingebettet in viele bereits vorhandene Stärken wie beispiels-weise den Handel, das Handwerk und die Versicherungen. Eine Stadt der Dienstleistungen und des Mittelstandes braucht auch weiterhin einen industriellen Kern. Die Konzentration auf die Neue Wirtschaft löst auch Innovationen in diesen Branchen aus. Sie werden von
dem Potential an Ideen und qualifizierten Menschen profitieren.
· Dortmund wird eine führende Position in der Neuen Wirtschaft einnehmen. Dortmund konzentriert sich auf die Wachstumsbranchen der Zukunft: Informations- und Kommu-nikationstechnologien Mikrosystemtechnik und Logistik. Bis 2010 sollen 70.000 neue Arbeitsplätze entstehen. Dazu dient das dortmund-project.

· In Dortmund sollen alle Menschen Arbeit und Lebensperspektive finden. Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramme haben einen hohen Stellenwert. Dortmund bestimmt seinen Platz in der globalen Wirtschaft und fördert zugleich seine lokale Ökonomie. Kleine Be-triebe und Unternehmensgründungen sowie lokale Beschäftigungsinitiativen werden unter-stützt. Das Ziel ist die wirtschaftliche Selbst- und Eigenständigkeit der Menschen.



5. Leben und Arbeiten verbinden

· Die neuen Führungsindustrien werden den Charakter unserer Stadt verändern und prägen. Veränderte Arbeitsbedingungen, solide abgesichert, stellen das Leben der Menschen auf eine neue Grundlage. Die Einstellungen zu Familienleben, Bildung, Freizeit und Kultur wandeln sich. Die Menschen entwickeln ein neues Lebensgefühl
in der Stadt. Dortmund wird diesen Wandel unterstützen. Das neue Dortmund entsteht.
· Für das Leben der Familien eröffnen sich neue Chancen. Durch die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau, flexible Arbeitszeiten, neue Arbeitsformen, familienunterstützende Dienstleistungen, wie die Kinderbetreuung und die Berück-sichtigung anderer familiärer Belange gewinnt auch die Wirtschaft neue, motivierte Arbeitskräfte. Die Stadt Dortmund unterstützt die Entwicklung von familienfreund-lichen Betrieben sowie von Netzwerken und Serviceagenturen, die das Zusammen-wachsen von Leben und Arbeit verbessern.
· Dortmund schafft zusätzliche Möglichkeiten der Ganztagsbetreuung für Kinder. Das ist Teil der Familienpolitik in Dortmund. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird dadurch unabhängig von der wirtschaftlichen Situation einzelner unterstützt.

· Die Grundversorgung der Dortmunder Bevölkerung mit Wohnraum ist gesichert. Die Anforderungen an die Wohnqualität steigen. Heute wollen Menschen in Nachbar-schaften leben, die Freizeit, Schule und Einkaufen im Nahbereich ermöglichen, die durch schnelle und intelligente Verkehrssysteme angebunden sind und die ihnen einen großen Gestaltungsspielraum bieten. Diese Entwicklung fördert die Wohnungspolitik
der Stadt, Wohnbauflächen werden kostengünstig bereitgestellt, die Eigentumsquote wird erhöht.

· Freizeit und Kultur erhalten eine neue Bedeutung. Die Menschen fühlen sich in ihrer Stadt wohl. Sie verbinden Kultur, Freizeit, Shopping, Gesundheit und Erholung mit-einander. Sie finden kulturelle Vielfalt vor Ort.
· Modernes Leben erfordert eine moderne Verwaltung. Diese ist ein Dienstleistungs-unternehmen, die es den Menschen ermöglicht, dann ihre „Behördengeschäfte“ zu erledigen, wann es ihnen am Besten passt. Der „Service aus einer Hand“ wird aus-gebaut. Die Menschen haben die Möglichkeit, auf die Art und Weise mit der Ver-waltung in Kontakt zu treten, die für sie die Günstigste ist: persönlich (bei großzü-
gigen Öffnungszeiten), per Telefon (über ein kompetentes Call Center) oder via
Internet (virtuelles Rathaus). Ziel der Verwaltung ist es, den Menschen das Leben
in Dortmund zu erleichtern.


6. Leben in der Großstadt: weltoffen, selbstbewusst und gastfreundlich
· Dortmund hat eine attraktive City und lebenswerte Stadtteile. Diese Kombination macht den Reiz einer Metropole aus. So gewinnen wir die Menschen.


· Die Menschen wollen in einer sicheren und sauberen Großstadt leben und arbeiten. Initiativen, wie die Ordnungspartnerschaften, werden ausgebaut. Sicherheit bedeutet auch Sicherheit vor Diskriminierung und Rassenhass. Sicherheit bedeutet auch, den eigenen Lebensstil angstfrei verwirklichen zu können.
· Dortmund muss für die Menschen leicht erreichbar sein. Wir brauchen bequeme und schnelle Verkehrsverbindungen für Auto, Bahn und Flugzeug. Innerstädtisch werden diese durch schnelle, intelligente Nahverkehrssysteme ergänzt. Dortmund will den Metrorapid als Verkehrssystem der Zukunft.
· Dortmund lebt von seiner Vielfalt, Anziehungskraft und Vitalität. Dortmund hat ein Klima, in dem sich Menschen aus der nahen Region und aus aller Welt willkommen fühlen. Dortmund ist ein Ort der Begegnung, des Austausches und vielfältiger Lebensstile. Dortmund ist weltoffen, selbstbewusst und gastfreundlich.

· Dortmund profiliert sich als Ort für nationale und internationale Veranstaltungen, wie die Fußballweltmeisterschaft und die Olympischen Spiele. Über 140.000 Menschen in fast 600 Sportvereinen halten die Sportstadt Dortmund in Bewegung.

· Nationale und internationale Investoren und Existenzgründer sind willkommen. Wir gewinnen deutsche und ausländische Fachkräfte, Wissenschaftler und Studenten für unsere Betriebe, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Diese Menschen wollen
in Dortmund leben und arbeiten. Dortmund ist der Standort für innovative Wirtschafts- und Familienpolitik.
· Seinen ausländischen Einwohnern unterbreitet Dortmund vielfältige Integrationsan-gebote bis hin zur Einbürgerung. Vertreter aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft begrüßen und unterstützen die neuen Mitbürger.


7. Die Symbole des neuen Dortmund verwirklichen

· Der Aufbruch hat Symbole. An ihnen macht sich fest, ob die Entwicklung weitergeht. An ihnen wird der konkrete Nutzen für die Menschen messbar. Deshalb werden die Symbole des neuen Dortmunds verwirklicht.
· Der neue Hauptbahnhof wird eine Landmarke für die Stadt und Region. Er ist für die Gäste Dortmunds ein markantes „Stadttor“. Er optimiert die Verkehrsinfrastruktur, bietet einen attraktiven Nutzungsmix mit Fernwirkung (Einzelhandel, Verkehr, Unterhaltung) und verbindet die City mit der Nordstadt. Er ist ein Symbol für die Investitionsbereit-schaft und das Vertrauen internationaler Kapitalanleger in den Standort Dortmund.

· Das Konzerthaus - die Philharmonie für Westfalen - macht Dortmund zu einer überregionalen Musikstadt. Es symbolisiert die kulturelle Entwicklung unserer Stadt.

· Der Phönixsee wird das Pionierprojekt für die zukünftige Verbindung von Arbeit, Freizeit und Wohnen. Er verwirklicht das Lebens- und Wohngefühl der neuen Generation.

· Neben der City und der Büroentwicklung an der B 1 werden die Standorte der neuen Führungsindustrien ausgebaut: Stadtkrone Ost, Phönix, Alter Flughafen, Techno-logiepark, Hafen und Westfalenhütte. Sie sind Symbol für die neue Wirtschafts-orientierung.


8. Die Lebensperspektive mitgestalten

· Dortmund praktiziert eine transparente, offene Politik, welche die Bürger/innen in Entscheidungen einbezieht und es ihnen ermöglicht, die Entwicklung der Stadt mit
zu gestalten. Die Ziele und Entscheidungen von Politik und Verwaltung sind in Ent-stehung und Umsetzung nachvollziehbar. Dortmund setzt auf das Engagement seiner Bürger/innen.

· Wesentliches Element einer solchen mitwirkungsorientierten Politik sind die Stadtteile und deren Bezirksvertretungen. Entscheidungen werden dezentralisiert; das unmittelbare Lebensumfeld wird von den Bürger/innen und ihren politischen Vertretungen vor Ort gestaltet.

· Die Nachbarschaften spielen in der unmittelbaren Lebenswelt der Menschen eine bedeu-tende Rolle. Hier entfalten sich nachbarschaftliches Miteinander, Selbsthilfepotentiale und bürgerschaftliches Engagement. Die Stadt Dortmund fördert die Entwicklung sol-cher Nachbarschaften. Ihre sozialen und familienunterstützenden Dienstleistungen knüpfen an diese Netze an.

· Die freiwillige gesellschaftliche Arbeit und das bürgerschaftliche Engagement werden durch eine Freiwilligenagentur gefördert. Diese entspricht den neuen Formen und Be-dürfnissen ehrenamtlicher Tätigkeit. Sie ist Kontakt- und Austauschbörse und vernetzt Angebot und Nachfrage.

9. Chancengleichheit und Gerechtigkeit

· Soziale Stabilität ist ein wichtiger Standortfaktor. In einer Atmosphäre sozialer Grund-sicherung qualifizieren und engagieren sich die Menschen für ein selbstständiges Leben. Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Leben in der Stadt ist das Ziel.
· Eine aktive städtische Beschäftigungspolitik, die qualifiziert und Beschäftigungsmög-lichkeiten schafft unterstützt diesen Prozess. Dabei steht die Integration in den „ersten Arbeitsmarkt“ im Vordergrund.

· Der Zugang zu den neuen Medien, die Einbindung der Menschen in die sich entwickeln-de Informationsgesellschaft ist ein wichtiger Handlungsschwerpunkt. Dieser wird durch vielfältige Initiativen unterstützt.

· Die Veränderung der Alterspyramide ist eine der großen Herausforderungen, denen sich unsere Stadt stellt. Die „älter werdende Stadtgesellschaft“ erfordert eine Neuausrichtung der sozialen Infrastruktur und schafft weitere gesellschaftliche und private Initiativen und Dienstleistungsangebote.
10. Die Zukunft nachhaltig sichern

· Nachhaltigkeit schaffen, heißt die Grundlagen des städtischen Lebens so zu verändern und zu organisieren, dass auf Dauer die gewünschte Wirkung erzielt wird und eine po-sitive Entwicklung von Ökonomie und Ökologie unumkehrbar werden. Der Agenda-prozess unterstützt diese Entwicklung.

· Die im Konzern Stadt organisierten städtischen Beteiligungen und Betriebe leisten hier-zu einen wichtigen Beitrag. Mit ihren Leistungen sichern sie die Lebensgrundlagen der Dortmunder Bevölkerung in den Bereichen Energie, Wasser, Verkehr, Kommunikation sowie der Ver- und Entsorgung. Mit ihrem Innovationspotential tragen sie zur wirt-schaftlichen Entwicklung unserer Stadt bei. Zugleich sind sie ein Garant für unsere Unabhängigkeit. Sie sichern den Einfluss der Dortmunder/innen auf den Erhalt und die Weiterentwicklung ihrer Lebensgrundlagen. Mit ihrer Finanzkraft stärken sie auch die finanzielle Stabilität unserer Stadt.

· Grundlage kommunalen Handelns ist eine nachhaltige Finanzpolitik. Nur wenn unsere finanziellen Ressourcen gesichert sind, können wir eigenständig handeln und gestalten. Die städtische Finanzpolitik investiert in Zukunftsprojekte, gewährleistet die kommunale Grundversorgung und entspricht den Anforderungen moderner betriebswirtschaftlicher Grundsätze.
· Die Umweltpolitik orientiert sich an den Erfordernissen des Klimaschutzes, will den Ressourcenverbrauch senken und den Schadstoffausstoß und Lärm verringern. Zugleich berücksichtigt sie eine Flächenpolitik, die auch eine Entwicklung von Wirtschaft und Bevölkerung ermöglichen.

Hierzu gab OB Dr. Langemeyer folgende Erklärung ab:

„Wer in der letzten Zeit aufmerksam die Diskussion zu den verschiedenen Leitprojekten
verfolgt hat, der wird feststellen, dass die Menschen in unserer Stadt das Bedürfnis haben,
den Zusammenhang zu erkennen und den Rahmen festzustellen, in dem eine solche Debatte
sich vollzieht.

Kohle, Stahl und Bier – die Branchen, die uns Sicherheit gaben, haben ihre Rolle als Be-
schäftigungslokomotiven verloren. Durch das dortmund-project hat man sich darauf ein-
gestellt, mit den Stichworten Kommunikation, Mikrostruktur und Logistik neue Akzente
zu setzen. Es ist jedoch für die Menschen auch wichtig, nicht nur über die neue Wirtschaft
und Technologie zu reden, sondern auch über die soziale Situation in unserer Stadt, über
das zukünftige kulturelle bzw. sportliche Leben und viele andere Dinge zu diskutieren.

Da es einen Bedarf gibt, sich neu zu orientieren, liegt die Funktion des Textes darin, eine
Diskussion zu beginnen. Es geht nicht darum, etwas völlig Neues zu erfinden, sondern da-
rum, den Versuch zu machen, auszuloten, auf welche gemeinsamen Positionen sich der Rat
der Stadt Dortmund verständigen kann.


Dieser Ihnen vorliegende Text ist ab dem 28. Juni öffentlich, auch im Internet. Daher sind
die Fraktionen dazu eingeladen, sich nicht nur an der Diskussion zu beteiligen, sondern
sich auch durch Textbeiträge oder durch Textänderungsvorschläge einzubringen.

Außerdem wird im Internet für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt eine Möglichkeit
geschaffen, dort in einem Forum Stellungnahmen dazu abzugeben oder ihre Meinung zu
platzieren, um sich auf diese Weise in die Diskussion einzubringen.

Weiterhin weise ich daraufhin, dass man sich im Ältestenrat darauf verständigt hat, in der
September-Sitzung des Rates der Stadt diese Thematik erneut auf die Tagesordnung zu set-
zen, um dann hierüber zu diskutieren.

Lassen Sie mich abschließend noch mal zum Ausdruck bringen, dass es letztendlich darum
geht, den Menschen, die hier leben, eine Perspektive zu geben. Wir müssen ihnen sagen,
wo wir in den nächsten Jahren gemeinsam hingehen wollen. Wir müssen auch Punkte fin-
den, auf die wir uns fokucieren. Denn die normale Tagesarbeit im Rat hat leider den Nach-
teil, dass man meistens nur die einzelnen Probleme diskutiert, ohne dabei die Gesamtent-
wicklung vor Augen zu haben.

Wohin wir uns orientieren und welche Richtung wir gehen, muss an anderer Stelle und
in anderer Art und Weise mal dargestellt werden. Und in diesem Sinne, meine Damen
und Herren, lade ich Sie rechtherzlich ein, sich an der Debatte zu beteiligen, sich ein- zubringen und mit dafür zu sorgen, dass aus diesem Vorschlag, den ich Ihnen heute unterbreite, etwas wird, was möglichst vom Rat der Stadt Dortmund gemeinsam auch getragen und durchgesetzt werden kann.“



Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.


2.2 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
(Drucksache Nr.: 01031-01)


Zust. StA 3/Dez.


Für die SPD-Fraktion nahm Bm’in Wendzinski ausführlich zu der beabsichtigten Umwand-
lung der Rechtsform der Städtischen Kliniken Stellung.

Hierbei machte sie deutlich, dass ihre Fraktion nach einem sehr ausgiebigen Diskussions-
prozess zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Umwandlung der Städtischen Kliniken
in eine gGmbH der richtige Weg sei, um letztendlich die Zukunft der Städtischen Kliniken
als Krankenhaus der Maximalversorgung mit bester Fachkompetenz und erstklassigem
Personal zu sichern.
Im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen erläuterte Bm’in Wendzinski die in dem gemein-
samen Antrag der SPD-Fraktion sowie der CDU-Fraktion enthaltenen Änderungsvorschlä-
ge, die ihrer Auffassung nach letztendlich dazu beitragen, einen breiten Konsens unter allen
Interessensgruppen diesbezüglich herbeizuführen.

Abschließend brachte sie die Hoffnung zum Ausdruck, dass durch die anstehende Be-
schlussfassung die Zukunft der Städtischen Kliniken dauerhaft gesichert sei.


Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machte Rm Kröger-Brenner
nochmals deutlich, dass ihre Fraktion nach wie vor der Auffassung sei, dass die Führung
der Städtischen Kliniken als optimierter Eigenbetrieb der richtige Weg sei.

Aufgrund des vorliegenden gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der CDU-Frak-
tion vom 27.06.2001 werde jedoch deutlich, dass die Umwandlung in eine gGmbH offen-
sichtlich unumgänglich sei. Von daher ziehe ihre Fraktion auch den Antrag vom 21.06.2001
zurück und habe deshalb mit Schreiben vom 28.06.2001 Änderungsvorschläge zu dem ge-
meinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vorgelegt.

Im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen erläuterte Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus) diese und machte dabei deutlich, dass der von ihrer Frak-
tion geforderte Wegfall des Vetorechtes des Hauptgeschäftsführers bzw. die Stärkung der
Kompetenzen des Aufsichtsrates dabei wesentlich seien.

Sollte der Rat der Stadt diesen Änderungen folgen, könnte ihre Fraktion zumindest dem
Gesellschaftsvertrag zustimmen.


Seitens der CDU-Fraktion sprach sich Rm Krause – wie bereits Bm’in Wendzinski für die
SPD-Fraktion – für eine Beschlussfassung im Sinne des gemeinsam vorgelegten Antrages
aus.

Nach Auffassung der CDU-Fraktion seien die für die Städtischen Kliniken anstehenden
Herausforderungen, wie der dringliche Investitionsbedarf von ca. 300 000 000,00 DM
sowie die ab 2003 aufgrund der Einführung eines pauschalisierten fallbezogenen Ab- rechnungssystemes zu erwartenden Einnahmenverluste von ca. 40 Mio. DM bis
70 Mio. DM durch einen optimierten Eigenbetrieb nicht zu bewältigen.

Die CDU-Fraktion habe sich von daher – so Rm Krause (CDU) – letztendlich für die Um-
wandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH entschieden. Die CDU-Fraktion sei
sich sicher, dass letztendlich hierdurch im Sinne aller Beteiligten eine Grundlage geschaf-
fen werde, durch die der Fortbestand der Städtischen Kliniken auf einen guten und soliden
Weg gebracht werde.






Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.06.2001 ab:
§ 8 Geschäftsführung
Abs. 1
Der Satz: „Für den bzw. die Hauptgeschäftsführer/in ist ein Vetorecht in
der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung vorzusehen“ wird ge-
strichen.

§ 11 Aufgaben des Aufsichtsrates
lit. m
Der Punkt „Vorberatung der wichtigen Entscheidungen der Gesellschafter-
versammlung“ wird ersetzt durch „Vorberatung der Entscheidungen der Ge-
sellschafterversammlung“

§ 14 Gesellschafterbeschlüsse
Abs. 3 d erhält folgende neue Fassung:
„Bestellung und Abberufung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern
auf Vorschlag des Aufsichtsrates bzw. des Arbeitsdirektors/der Arbeitsdirek-
torin auf Vorschlag der ArbeitsnehmerInnen im Aufsichtsrat“

2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses fol-
genden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der CDU-Fraktion vom
27.06.2001:
1. Der vorliegende Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Klinkum Dortmund gGmbH erhält folgende Änderungen:

§ 2 Gegenstand und Zweck der Gesellschaft

Abs. 1
- des öffentlichen Gesundheitswesens durch die bedarfsgerechte Ver-
sorgung der Bevölkerung der Stadt Dortmund insbesondere durch
ambulante, vor-, nach-, voll- und teilstationäre Krankenversorgung
mit einem leistungsfähigen wirtschaftlich gesicherten Krankenhaus
sowie die medizinisch zweckmäßige ausreichende Versorgung der
in diesem Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten







§ 8 Geschäftsführung

Abs. 1
Die Geschäftsführung besteht aus einem ärztlichen Geschäftsführer bzw. einer ärztlichen Geschäftsführerin, einem pflegerischen Geschäftsführer
bzw. einer pflegerischen Geschäftsführerin, einem Arbeitsdirektor bzw.
einer Arbeitsdirektorin und einem kaufmännischen Geschäftsführer bzw.
kaufmännischen Geschäftsführerin, der oder die als Hauptgeschäftsführer/in
die Gesellschaft nach außen vertritt.
Für den bzw. die Hauptgeschäftsführer/in ist ein Vetorecht in der Geschäfts-
ordnung für die Geschäftsführung vorzusehen. Die Amtsdauer der Geschäfts-
führer/in legt die Gesellschafterversammlung bei der Bestellung fest.
Der Arbeitsdirektor bzw. die Arbeitsdirektorin wird nach den Bestimmungen
des Mitbestimmungsgesetzes vorgeschlagen.
Die Geschäftsleitung bildet gleichzeitig die Betriebsleitung.
§ 8 Abs. 5 lit. p und h entfallen.

§ 10 Zusammensetzung des Aufsichtsrates

Abs. 2 b erhält folgende neue Fassung:
neun vom Rat der Stadt Dortmund durch Ratsbeschluss entsandte Mitglieder

Abs. 2 c erhält folgende neue Fassung:
zehn Arbeitnehmervertrerinnen und Arbeitnehmervertreter, von denen acht
der Gesellschaft angehören müssen.

Bei der Wahl und Zusammensetzung wird in analoger Anwendung der Wahl-
vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes sichergestellt, dass die in der Ge-
sellschaft tätigen Berufsgruppen im Aufsichtsrat in einem angemessenen
Kräfteverhältnis vertreten sind.


§ 11 Aufgaben des Aufsichtsrates

lit. I
Bestellung und Abberufung von Prokuristinnen und Prokuristen sowie von
Handlungsbevollmächtigen für den gesamten Geschäftsbetrieb.
lit. m
Vorberatung der wichtigen Entscheidungen der Gesellschafterversammlung









§ 12 Innere Ordnung des Aufsichtsrates

Abs. 1
Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende und die zwei stellvertretenden Vorsit-
zenden werden durch die Mitglieder des Aufsichtsrates aus ihren Reihen ge-
wählt.
Der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende und der bzw. die erste stellvertretende
Vorsitzende müssen dem Personenkreis des § 10 Abs. 2 b angehören.

Abs. 3 erhält folgenden Zusatz:
Für den oder die zweite stellvertretende Vorsitzenden gilt die Stichentschei-
dungsregelung nicht.


§ 14 Gesellschafterbeschlüsse

Abs. 3 d erhält folgende neue Fassung:
Bestellung und Abberufung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern.
(§ 8 Abs. 5 e entfällt)


§ 19 Patientenbeschwerdestellen

Auf der Grundlage von § 5 Landeskrankenhausgesetz installiert die Gesell-
schaft zwei Patientenfürsprecher/innen


2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat noch vor Gründung der gGmbH ab
01.01.2002 Vorschläge für einen wissenschaftlichen Beirat vorzulegen.




















3. Unter Einbeziehung des o. a. gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie
CDU-Fraktion vom 27.06.2001 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie
des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die StKD werden in eine gGmbH umgewandelt.
2. Der Rat stimmt dem Entwurf des in Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsver-
trages zu.
3. Der Rat stimmt dem Entwurf des in Anlage 2 beigefügten Personalüberlei-
tungsvertrages zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Gründung einer gGmbH einzuleiten. Dabei sind der in Anlage 1 beigefügte Gesellschaftsvertrag
und der in Anlage 2 beigefügte Personalüberleitungsvertrag zu Grunde zu legen.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 16.35 Uhr bis 17.00 Uhr
für eine Pause unterbrochen.





Zu Ziffer 3
-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule in DO-Innenstadt-Ost,
Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72 - 78
(Drucksache Nr.: 00912-01)


Zust. Städt. Immobilienwirtschaft


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:







Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule
in DO-Innenstadt-Ost, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72 – 78 mit Gesamtkosten von
10 142 000,00 DM (Baubeschluss).

Finanzierung:

finanziert bei der FIPO 2200 9411 0145 bis Ende 2000 210 052,42 DM

Im Haushaltsjahr 2001:
Zahlungsbedarf – außerplanmäßige Bereitstellung 1 300 000,00 DM
außerplanmäßige Verpflichtungserm. zu Lasten 2002 (VE) 2 200 000,00 DM

Da im HPL 2001 für diese Maßnahme keine Mittel veranschlagt sind, genehmigt der
Rat eine außerplanmäßige Mehrausgabe gem. § 82 GO in Höhe von 1 300 000,00 DM.
Die Deckung erfolgt durch eine Mehreinnahme in gleicher Höhe bei der Finanzposition
2200 3612 0145 – Landeszuweisung Schulbauförderung, Erweiterung Ricarda-Huch-
Realschule.

Die Bereitstellung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2002
wird gem. § 18 GemHVO in Verbindung mit § 7 Haushaltssatzung durch eine entspre-
chende Reduzierung bei der Finanzposition 2800 9411 0141 (Sek. II Europaschule –
IV. BA) von 6 050 000,00 DM auf 3 850 000,00 DM gewährleistet. Die restliche Fi-
nanzierung wird aus dem Schulbudget der Planjahre 2002 ff. sichergestellt.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Genehmigung des Haushaltssicherungs-
konzeptes durch die Bezirksregierung Arnsberg vorliegt.

Gleichzeitig beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung für das bestehende
Schulgebäude ein Sanierungskonzept zu erarbeiten (Grundsatzbeschluss).


3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Märkische Straße/
Willem-van-Vloten-Straße von Rheinlanddamm/Westfalendamm (B 1)
bis Semerteichstraße
(Drucksache Nr.: 00782-01)


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:






Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Märkische Straße/Willem-van-Vloten-Straße von Rheinlanddamm/Westfalendamm (B 1)
bis Semerteichstraße


3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen "Düttelstraße" von
Wickeder Straße bis Binnerstraße und "Binnerstraße" von Wickeder Hellweg
bis Pleckenbrink (Gesamtmaßnahme)
(Drucksache Nr.: 00786-01)


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
„Düttelstraße“ von Wickeder Straße bis Binnerstraße und „Binnerstraße“ von Wickeder
Hellweg bis Pleckenbrink
(Gesamtmaßnahme)


3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt
Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und
Verbesserung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Herta-/Berta-
straße (Fußgängerbereich, östliche Grenze der Grundstücke Gemarkung
Lütgendortmund Flur 4 Flurstücke 827 bzw. 697)
(Drucksache Nr.: 00729-01)


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der
Limbecker Straße von Theresenstraße bis Herta-/Bertastraße (Fußgängerbereich,
östliche Grenze der Grundstücke Gemarkung Lütgendortmund, Flur 4, Flurstücke
827 bzw. 697)


3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme) Barmer Straße
von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von Nederhoffstraße bis
Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Nederhoffstraße
von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Rittershausstraße von Lange Straße bis
Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke einschließlich Marktplatz (früher: "Ascheplatz") - Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme, WUV-Quartier -
(Drucksache Nr.: 00894-01)


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Barmer Straße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von Nederhoff-
straße bis Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Neder-
hoffstraße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Rittershausstraße von Lange Str.
bis Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke einschließlich Marktplatz (früher: „Asche-
platz“) – Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme, WUV-Quartier –










3.6 Widmung eines Teilabschnittes der Brennarborstraße
(Drucksache Nr.: 00706-01)


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
beschließt der Rat, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung bzw.
frühestens jedoch mit dem Tage der Verkehrsfreigabe, die Widmung des Teilab-
schnittes der verlängerten Brennarborstraße zwischen Sorbenweg und der Straße
Hauert ohne Beschränkung des Gemeingebrauches für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße


3.7 Lokale Agenda 21 in Dortmund, 2. Zwischenbericht
(Drucksache Nr.: 00885-01)


Zust. StA 02


Der Rat nimmt den 2. Zwischenbericht zur Lokalen Agenda 21 in Dortmund zur Kenntnis.


3.8 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan Mg 159
- Güterverkehrszentrum DO-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (128. Änderung)
II. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Mg 159
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01002-01)


Zust. StA 61


Für die Bürgerliste begründete Rm Münch den zu dem o. a. Tagesordnungspunkt vorgeleg-
ten Antrag. Hierbei machte er deutlich, dass es nicht darum gehe, beabsichtigte Gewerbe-
ansiedlungen zu verhindern, sondern vielmehr, diese in einen Einklang mit der vorhandenen Ökologie zu bringen.





Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Kröger-Brenner, dass
man dem Antrag der Bürgerliste zustimmen könne. Ablehnen werde man jedoch die Ver-waltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt, da man der Auffassung sei, dass man die
Flächen nördlich des Holthauser Baches von Bebauung frei halten sollte.


Nachdem Rm Jung (CDU) die zustimmende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der
Vorlage zum o. a. Tagesordnung zum Ausdruck gebracht hatte, schlug er vor, den von
Rm Münch (Bürgerliste) vorgelegten Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Stadtge-
staltung und Wohnen zu überweisen, um in diesem Gremium sach- und fachgerecht überlegen zu können, welche Flächen für die Vorabrealisierung von Artenschutzmaß-
nahmen geeignet seien.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt überweist folgenden Antrag von Rm Münch (Bürgerliste) an den
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:

Der Rat fordert die Verwaltung auf, sich um eine schnelle Realisierung von Feucht-
biotopen auf der Halde Ellinghausen Süd und Nord sowie auf Phoenix-West zu be-
mühen.


2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen, der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den
unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern
(128. Änderung - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -);
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)


II. den Bebauungsplan Mg 159 - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich auf-
zustellen;
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeinde-ordnung für das Land NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NRW S. 666 SGV NRW 2023)
III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (128. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 159) zu beteiligen,
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB


3.9 Bauleitplanung
Vorhabenbezogener B-Plan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155
- südlich Donarstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beschluss zur Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B-
(Drucksache Nr.: 00951-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Vorhaben-
bezogenen B-Planes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 – südlich
Donarstraße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter
Punkt 8.1 – 8.6 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III, FNA 213 – 1)
in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


II. beschließt, dem Vorhabenbezogenen B-Plan(Vorhaben- und Erschließungsplan)
Mg 155 – südlich Donarstraße – die modifizierte/aktualisierte Begründung vom
12.04.2001 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, den Vorhabenbezogenen B-Plan (Vorhaben- und Erschließungsplan)
Mg 155 – südlich Donarstraße – für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage
genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen vom 14.06.2000 offengelegten Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


IV. beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzu-
schließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


3.10 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart
von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk DO-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh, für die Gebäude Bodelschwingher Straße 164 - 194 (Alte Kolonie Westhausen)
(Drucksache Nr. 00720-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt für den unter Punkt 1 der Beschlussvorlage beschriebenen
Geltungsbereich den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Ei-
genart von Gebieten (Erhaltungssatzung).

Rechtsgrundlage:

§ 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den § 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchst. f Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)









3.11 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Gestaltfibel Brückstraßenviertel
Durchführung eines Wettbewerbes zur Fassadengestaltung
(Drucksache Nr.: 00936-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis der Gestaltleitplanung (Gestaltfibel)
für das Brückstraßenviertel zur Kenntnis. Er begrüßt die Absicht des Vereins Quartier-
marketing Brückstraßenviertel e. V., einen von Sponsoren finanzierten Fassadenwett-
bewerb für das Brückstraßenviertel durchzuführen.


3.12 Bauleitplanung
B-Plan Ap 198 - Schöner Pfad - sowie 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
VII. Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilw. Aufhebung der Satzung nach
§ 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz "Berghofer Mark")
VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Ap 198
(Drucksache Nr.: 00932-01)


Zust. StA 61


Hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt lag folgende verwal-
tungsseitige Ergänzung des Beschlussvorschlages vor:

Der Rat der Stadt beschließt für einen Teilbereich des B-Planes Ap 198 – Schöner Pfad –
die Anordnung einer Umlegung. Der Umlegungsbereich wird begrenzt von den Straßen
Schöner Pfad, der Hüllbergstraße und der Obermarkstraße. Ausgenommen sind die be-
bauten Grundstücke an der Hüllbergstraße und an der Obermarkstraße.


Unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des
Linken Bündnisses folgenden Beschluss:




I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 105. Änderung des
Flächennutzungsplanes und zum B-Plan Ap 198 – Schöner Pfad – geprüft
und beschließt:
a) den Anregungen unter der Ziffer 12.1 dieser Vorlage zu folgen und die
Anregungen unter der Ziffer 12.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) den B-Plan-Entwurf entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 13
dieser Vorlage zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I, s. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1).


II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 105. Änderung des Flächennutzungs-
planes offengelegten Erläuterungsbericht vom 07.02.2000 der 105. Änderung
des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB


III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem B-Plan-Entwurf offengelegte Begrün-
dung (einschließlich Anlagen) vom 07.02.2000 entsprechend den Ausführungen
unter der Ziffer 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begrün-
dung vom 02.05.2001 dem B-Plan Ap 198 – Schöner Pfad – beizufügen.
Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB


IV. Der Rat der Stadt beschließt die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellte diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB







V. Der Rat der Stadt beschließt den B-Plan Ap 198 – Schöner Pfad – einschließlich
der unter der Ziffer 13 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 2 dieser
Vorlage beschriebenen Bereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Aufhebung der
Satzung nach § 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz über die Grenzen des im Zusammen-
hang bebauten Ortsteiles „Berghofer Mark“)

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW, S. 666, SGV NW 2023)


VI. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung
über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter der Ziffer 2
dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Ap 198.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

VII. Der Rat der Stadt beschließt für einen Teilbereich des B-Planes Ap 198 – Schöner Pfad – die Anordnung einer Umlegung. Der Umlegungsbereich wird begrenzt von den Straßen Schöner Pfad, der Hüllbergstraße und der Obermarkstraße. Ausgenom-men sind die bebauten Grundstücke an der Hüllbergstraße und an der Obermark-straße.

Rechtsgrundlage:

§ 46 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 2 BauGB


3.13 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauung
(Drucksache Nr.: 00896-01)


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgeltordnung vom 21.09.2000 aufgrund
der Währungsumstellung auf Euro. In der Anlage zu dieser Entgeltordnung wird das fest-
gesetzte Mindestentgelt in Höhe von 500,00 DM ab 01.01.2002 durch den Betrag von
250,00 Euro ersetzt.


3.14 Bauleitplanung
35. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des B-Planes In N 210 n
- östlich Bornstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988 und 29.02.1996 zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes – Industrie-
gebiet östlich Bornstraße – und zum B-Plan In N 210 - Bereich östlich
der Bornstraße -
III. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (35. Änderung - östlich
Bornstraße -)
III. Beschluss, den B-Plan In N 210 n - östlich Bornstraße - (neu) aufzustellen
IV. Beschluss, die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 00770-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

I. folgende Ratsbeschlüsse aufzuheben:
vom 30.06.1988
a) zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes – Industriegebiet östlich
Bornstraße (Änderungsbeschluss und Beschluss zur vorgezogenen
Bürgeranhörung);
b) zum B-Plan In N 210 – Bereich östlich der Bornstraße – (Beschluss
zur Neuaufstellung des B-Planes und Beschluss über die Bürgerbe-
teiligung);


vom 29.02.1996

a) zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes/B-Plan In N 210;
b) Beschluss zu Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW, S. 666, SGV NRW 2023)



II. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt
1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (35. Änderung
- östlich Bornstraße -)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des BauGB


III. den B-Plan In N 210 n – östlich Bornstraße – für den unter Punkt 1.2 dieser Be-
schlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


IV. die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern
Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(35. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes
In N 210 n – östlich Bornstraße -).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB


3.15 Bauleitplanung
75. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des B-Planes In N 215 n
- Eisenstraße -
hier: I. u. II. Aufhebung von Ratsbeschlüssen
III. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (Nr. 75)
IV. Beschluss, den B-Plan In N 215 n aufzustellen
VI. Beschluss, den B-Plan 205 zu ändern, die B-Pläne In N 203, In N 205 und
Ev 115 teilweise zu ändern
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 00766-01)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

I. die Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988
a) zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bezirkssportanlage Innen-
stadt-Nord – (Änderungsbeschluss und Beschluss zur vorgezogenen Bür-
gerbeteiligung)

b) Aufstellung des B-Planes In N 215 – Eisenstraße - ) Aufstellungsbeschluss
und Beschluss zur Bürgerbeteiligung)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. die Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 26.08.1999
a) die 120. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderungsbeschluss) und
b) zur Neuaufstellung des B-Planes In N 212 n – Westfalen-Einkauf-Zentrum
(WEZ)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


III. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter
Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern
(75. Änderung – Eisenstraße -)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des BauGB


IV. den B-Plan In N 215 n – Eisenstraße – für den unter Punkt 1.2 dieser Beschluss-
vorlage genannten Planbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW



V. den B-Plan 205 zu ändern, die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise
zu ändern

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


VI. die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (75. Änderung
des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes lIn N 215 n –Eisenstraße-)

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB


3.16 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 08.06.2001 mit der Bezeichnung
"Standortgesellschaften und Entwicklungsziele"


Für die SPD-Fraktion begründete Rm Prüsse den gemeinsam mit der CDU-Fraktion vor-
gelegten Antrag hinsichtlich der Thematik „Standortgesellschaften und Entwicklungs-
ziele“.

Hierbei gab er zu Protokoll, dass die zu gründenden Standortgesellschaften Dienstleistungs-
verträge mit der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund abschließen sollten,
so wie dies bereits erfolgreich bei der Entwicklungsgesellschaft Stadtkrone-Ost praktiziert werde.


Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machte Rm Unger die ableh-
nende Haltung ihrer Fraktion gegen die beabsichtigte Beschlussfassung des gemeinsamen
Antrages der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion deutlich.

Vielmehr halte ihre Fraktion es unter anderem für erforderlich, vor der Gründung von
Standortgesellschaften, die man durchaus für sinnvoll erachte, zunächst die Entwick-
lungsziele klar zu definieren.

Insofern sei es für sie um so bedauerlicher, dass der Ausschuss für Wirtschafts- und Be-
schäftigungsförderung den entsprechenden Antrag ihrer Fraktion vom 19.06.2001 ab-
gelehnt habe.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erläuterte für die CDU-Fraktion Rm Dr. Eiteneyer
die Eckpunkte des gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgelegten Antrages.

Hierbei machte er deutlich, dass es nach Auffassung der CDU-Fraktion sinnvoll sei, wenn man durch die Gründung von Standortgesellschaften flexible Instrumente erhalte, um letztendlich Entwicklungsziele schneller und zügiger in Kooperation mit Dritten durch-
setzen zu können.
Für ihn sei es dabei selbstverständlich, dass das vorhandene „Know-how“, wie z. B. das
des Liegenschaftsamtes, des Planungsamtes oder der Wirtschafts- und Beschäftigungs-
förderung Dortmund in Anspruch genommen werde.


Außerdem begründete Rm Münch (Bürgerliste) die ablehnende Haltung der Bürgerliste
hinsichtlich der beabsichtigten Beschlussfassung.

Hierbei regte er an, Vertreter der Naturschutzverbände in die jeweiligen Beiräte der beab-
sichtigten Standortgesellschaften mit einzubeziehen.


Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungs-
förderung (gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 20.06.2001) fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund regt an im Zuge der Flächennutzungsplanentwicklung, neben
den laufenden Projekten, fünf Entwicklungsräume schwerpunktartig auszuweisen.
Dies sollen die folgenden Bereiche sein:

1. Hörde (Phoenix Ost und West)
2. Westfalenhütte/Kaiserstuhl
3. Technologiepark/Indupark Oespel
4. Hafen/Kanalschiene
5. Alter Flughafen Brackel


In diesen Entwicklungsräumen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für inten-
sive Nutzungsentwicklungen geschaffen werden.
Die folgenden Inhalte zu den jeweiligen Bereichen sollen entwickelt werden:

zu 1.) im Gebiet Phoenix-West Gewerbe- und Freiflächengestaltung in Fortentwicklung
des Wettbewerbsergebnisses; auf der Fläche Phoenix-Ost Gewerbe, Wohnen und
Freiflächengestaltung

zu 2.) Industrie, Gewerbe, Wohnen und Freiflächen nach einem im Rahmen der Flächen-
nutzungsordnung und in Gesprächen mit den Eigentümern zu entwickelnden Nut-
zungsverteilung, die der Rat beschließt

zu 3.) Weiterentwicklung des Technologieparks bis über die Autobahn A 45 hinaus;
Klärung der Situation im Indupark; Ausweisung der Flächen für Forschung und
Universität, ggfls. Infrastrukturverbesserung am Arbeitsort Campus

zu 4.) deutliche Verstärkung des Logistiksektors, einschließlich des administrativen Um-
feldes; dazu gleichberechtigt die Nutzung der Kanalzone für die Funktion „Lebens-
raum am Wasser“

zu 5.) Beibehaltung des Golfplatzes, Anlage eines Sport-, Dienstleistungs- und Verwal-
tungszentrums von BV Borussia Dortmund, gehobene Wohnflächen und Gewerbe-
flächen unter Erhaltung wertvoller vorhandener Landschaftselemente

Im Zusammenhang mit den fünf Entwicklungsgebieten und möglichst auch anderen sich
ergebenden Großmaßnahmen sind Vorrangräume und vorrangige Inhalte für Ausgleichs-
maßnahmen vorzusehen. Es soll erreicht werden, dass nur ein Teil der Ausgleichsmaßnah-
men dem kleinörtlichen Ausgleich dient, der wesentliche Teil soll jedoch zu Maßnahmen
zusammengelegt werden, die wegen ihrer Größenordnung einen höheren ökologischen
Wert haben und dabei möglichst gleichzeitig Schwerpunkte der Freiraumentwicklung in
Dortmund bilden.

Für die Entwicklungsgebiete soll eine Struktur etabliert werden, von der man sich ein zü-
giges Vorantreiben der Projekte erwarten kann. Die Strukturierung mit einer jeweils eigen-
ständigen Projektgesellschaft, mit eigenständiger Führung sowie einem Beirat zur Erledi-
gung des gesamten projektsteuernden und administrativen Bereichs, wird als geeignet an-
gesehen. Die Trägerschaft dieser Projektgesellschaften und ihre Zusammensetzung muss
fallbezogen gestaltet werden. Dabei können vorhandene Gesellschaften genutzt werden,
insbesondere Stadtwerke AG, Hafen AG und die bereits bestehende Kooperation in Pro-
jektgesellschaften mit Thyssen Krupp und MGG; die Weiterentwicklung des Bereichs
Technologiepark/Indupark Oespel kann in der bewährten Kooperation von Wirtschafts-
förderung und Technologiezentrum Dortmund GmbH erfolgen; in bisher noch nicht ent-
sprechend betreuten Bereichen werden neue Projektgesellschaften gegründet.


3.17 Europaweiter autofreier Tag 2001


Seitens der Verwaltung gab StR Sierau einen mündlichen Zwischenbericht zum Stand
der Vorbereitungen des europaweiten Aktionstages „In die Stadt – ohne mein Auto“ am
22.09.2001.

Hierbei machte er deutlich, dass aufgrund der bisherigen Gespräche in dieser Sache er guter
Hoffnung sei, dass die Durchführung dieses europaweiten Aktionstages auch in Dortmund
zu einem Erfolg werde.


Nachdem StR Sierau noch einige Details der bisherigen Planungen erläutert hatte, regte
seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Kröger-Brenner an, die ge-
planten Straßensperrungen um den Bereich des „Brüderweges“ zu erweitern, damit letzt-
endlich ausreichend Platz für die geplanten diesbezüglichen Veranstaltungen vorhanden
sei.


Außerdem fügte Rm Münch (Bürgerliste) hinzu, dass es der Stadt Dortmund gut anstehen
würde, wenn sie derartige Veranstaltungen des öfteren durchführen würde, um hierdurch
einen Beitrag zur ökologischen Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung zu leisten.


3.18 Umbaumaßnahme an der Roncalli-Grundschule
(Drucksache Nr.: 01064-01)


Zust. StA 40


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzaus-
ausschusses vor:

2. Schlussfolgerungen - letzter Spiegelstrich – wird wie folgt geändert:
Angestrebt wird ebenfalls, in 2002 im Rahmen eines 2. Bauabschnitts den Umbau
und die Modernisierung der Verwaltungsräume (625 800,00 DM) zu beginnen. Die
Zeitschiene ist abhängig von der Placierung der Maßnahme in der vom Rat im Rah-
men der Haushaltsberatungen für das Investitionsprogramm 2001 – 2005 neu zu be-
schließenden Prioritätenliste und dem Umfang der Mittelbereitstellung.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat
der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Aufgrund der veränderten Ausgangslage beschließt der Rat der Stadt Dortmund die
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.06.2000 und im Wege der Grundsatz- und
Ausführungsentscheidung das unter Ziffer 2 dargestellte Umsetzungs- und Finanzie-
rungskonzept zur Verbesserung der Schulraumsituation an der Roncalli-Grundschule


3.19 Anfrage der DVU vom 11.06.2001 mit der Bezeichnung
"Die Straßenbahn im Dortmunder Osten"


Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage der DVU lag den Mitgliedern des
Rates der Stadt schriftlich vor.


Hinsichtlich dieser Stellungnahme gab Rm Stanko (DVU) folgende an OB Dr. Langemeyer
gerichtete Nachfrage zu Protokoll:

„Was haben Sie sich bei der Form der Antwort gedacht, indem Sie die ‚Deutsche Volks-union‘ in Anführungsstriche gesetzt haben? Oder haben Sie gar nicht gedacht?“


Hierauf erwiderte OB Dr. Langemeyer, dass sich seiner Auffassung nach hierauf jeder
Hinweis erübrige.




Zu Ziffer 4
-------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Fortführung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft
(Drucksache Nr.: 00988-01)


Zust. StA 80


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt – vorbehaltlich der Förderzusage des Landes – die
Fortführung der Regionalstelle Frau und Wirtschaft bei der Wirtschafts- und Beschäfti-
gungsförderung Dortmund für den Zeitraum 01.01.2002 bis 31.12.2004. Hierzu stellt die
Verwaltung einen Antrag an das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
des Landes Nordrhein-Westfalen auf Verlängerung der Förderung der Personal- und Sach-
kosten für den o. a. Zeitraum.


4.2 Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund zum 31.12.2000
(Drucksache Nr.: 01022-01)


Zust. StA 80


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den aufgestellten und von der Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresabschluss mit
einem Jahresüberschuss in Höhe von 432 758,44 DM – vorbehaltlich der Bestätigung durch
die Bezirksregierung Arnsberg – fest und entlastet die Geschäftsleitung.

Der Rat beschließt, diesen Betrag auf das neue Wirtschaftsjahr vorzutragen.


4.3 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund
(Drucksache Nr.: 00973-01)


Zust. StA 61


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

4.4 Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene


Seitens der CDU-Fraktion nahm Rm Brunstein ausführlich zu der Entwicklungsskizze
Hafen-Kanalschiene Stellung.

Seiner Meinung nach bilden die vorliegenden Unterlagen eine gute Grundlage, um die
sicherlich notwendigen Veränderungen am Dortmunder Hafen zukunftsträchtig voran-zutreiben.

Weiterhin macht er anhand einiger Beispiele deutlich, wie wichtig es sei, die Dortmunder
Hafen AG als eigenständige Gesellschaft aufrecht zu erhalten. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen ging Rm Brunstein (CDU) auf die wichtigsten Entwicklungsperspektiven des Dortmunder Hafens ein.

Außerdem erläuterte er den gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag, durch den die Projektverantwortlichen unter Federführung der Dortmunder Hafen AG beauftragt wer-den sollen, ein qualitatives Bearbeitungsverfahren einzuleiten.


Anschließend gab Rm Münch (Bürgerliste) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Ich denke, jedes Ratsmitglied kann eine Entwicklung des Hafens und der Kanalschiene nur begrüßen. Über das WIE lässt sich streiten. Für die Bürgerliste steht eine nachhaltige Ent-wicklung im Vordergrund. Und das muss kein Gegensatz sein zu einigen Planungen, die der-
zeit verwirklicht werden.

Das geplante Güterverteilzentrum könnte dazu einen Beitrag liefern, denn Nachhaltigkeit heißt auch, den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene und auf das Schiff zu verla-gern. Und deshalb meine ich, ist das Güterverteilzentrum an dieser Stelle genau richtig. Und ganz im Sinne des Prinzipes der Lokalen Agenda also der Nachhaltigkeit.

Für mich stellt sich aber noch eine andere Frage. Als ich diese Kanalskizze gesehen habe mit den eingezeichneten Flächen, da habe ich gedacht, sind das die neuen Naturschutz-gebiete für Dortmund? Denn in der Tat hat sich die Kanalschiene ökologisch so vorteil-
haft entwickelt, dass diese Flächen naturschutzwürdig sind. Und deshalb meine Bitte auch an Herrn Brunstein und an die künftige erweiterte Gesellschaft: Vergessen Sie den Arten- und Naturschutz in diesem Bereich nicht. Er kann auch eine Chance darstellen, ohne dass auf Planungen verzichtet werden muss. Das heißt, Arten- und Naturschutz sollte hier inte-griert werden, damit die Kanalschiene auch weiterhin ein ökologisches Rückrad bleibt.

Meiner Meinung nach ist es wirklich eine Chance,die wir nutzen sollten. Die nicht durch kurzfristige Bauplanung zerstört werden sollte. Das Güterverteilzentrum und das Natur-schutzgebiet das beißt sich nicht. Was jetzt den Hafen Achenbach angeht, so bitte ich, dort zu bedenken, dass sich tatsächlich dort seltene Biotope entwickelt haben, so wie ich es auch bereits der Bezirksregierung Arnsberg gemeldet habe. Deshalb noch einmal mein Appell: Versuchen Sie Belange des Arten- und Naturschutzes in diesem Bereich auch zu integrieren und deshalb auch meine Bitte, was die künftige Hafen AG angeht: Nutzen Sie auch das Know-How des Landschaftsbeirates.
Ich würde mich freuen, wenn Sie tatsächlich Vertreter dieses Gremiums beratend hinzu-
ziehen, damit wir wirklich eine ganzheitliche Entwicklung haben. Nicht auf der einen Seite Betonwüsten und dann irgendwo Ausgleichsflächen.


Bezug nehmend auf die diesbezügliche Diskussion in den Fachausschüssen erklärte für
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Mohr, dass seine Fraktion Hand-
lungsbedarf hinsichtlich der Entwicklung des Dortmunder Hafens sehe.

Anders als die CDU-Fraktion bzw. die SPD-Fraktion halte es die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus wegen der bereits grundsätzlich geäußerten Bedenken nicht für
richtig, das künftige Aufgabenspektrum durch die Dortmunder Hafen AG als Standort-
gesellschaft wahrzunehmen.

Obwohl die in der Entwicklungsskizze enthaltenen Ansatzpunkte größtenteils die Zustim-
mung seiner Fraktion finden, werde man die entsprechende Verwaltungsvorlage aus den
genannten Gründen ablehnen.


Für die SPD-Fraktion machte Rm Prüsse deutlich, dass die vorliegende Entwicklungsskizze
Hafen-Kanalschiene den richtigen Weg aufzeige, um die Zukunft des Dortmunder Hafens
sowie der Kanalschiene positiv voranzutreiben.

Auch er sprach sich für die SPD-Fraktion dafür aus, die Dortmunder Hafen AG als eigen-
ständige Gesellschaft beizubehalten und ihr Aufgabenspektrum – so wie vorgeschlagen –
zu erweitern.

Außerdem brachte Rm Prüsse (SPD) zum Ausdruck, dass für seine Fraktion – bezogen auf
den Dortmunder Hafen – Arbeitsplatzaktivitäten Vorrang vor evtl. Freizeitaktivitäten haben.


Unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der CDU-Fraktion
vom 28.06.2001 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses:

Der Rat der Stadt nimmt die vorgelegte „Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene“ zur
Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der Dortmunder Stadtwerke AG
und der Dortmunder Hafen AG das weitere Vorgehen bezüglich der Umsetzung der
Handlungsempfehlungen abzustimmen und die Umsetzung der vorgesehenen Verän-
derungen einzuleiten.









Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Projektverantwortlichen unter Federführung der
Dortmunder Hafen AG in Kenntnis des vorgelegten Konzeptes ein qualifiziertes Bearbei-
tungsverfahren – vergleichbar dem bereits erfolgten Verfahren im Zusammenhang mit der
Fläche Stadtkrone-Ost – für Hafen und Kanalschiene unverzüglich nach dem Ratsbeschluss
einzuleiten.



Zu Ziffer 5
-------------

Öffentliche Einrichtungen


5.1 Sanierung und Neuordnung der Funktionsbereiche in der Klinik für Radioonkologie,
Strahlentherapie und Nuklearmedizin im Klinikzentrum Mitte
(Drucksache Nr.: 01040-01)


Zust. StA 81


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung und Neuordnung der Funktions-
bereiche in der Klinik für Radioonkologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin im
Klinikzentrum Mitte mit Gesamtkosten in Höhe von 3 112 318,00 DM.


5.2 Parkdeckerweiterung im Klinikzentrum Mitte
(Drucksache Nr.: 01145-01)


Zust. StA 81


Für die CDU-Fraktion machte Rm Krause deutlich, dass ihre Fraktion zum jetzigen Zeit-
punkt noch kein positives Votum hinsichtlich der Parkdeckerweiterung im Klinikzentrum
Mitte aufgrund einer Reihe von offenen Fragen geben könne.


OB Dr. Langemeyer informierte den Rat der Stadt darüber, dass man in der vorangegangen
Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, lediglich die Verwaltung zu ermächtigen,
die Ausschreibungen in der genannten Angelegenheit durchzuführen, aber noch keine Ver-
pflichtungen einzugehen, da noch zum Teil erheblicher Beratungsbedarf erkennbar sei.



Nachdem StR’in Greive einige der aufgeworfenen Problempunkte bezüglich der Kosten-
steigerung der Parkdeckerweiterung im Klinikzentrum Mitte erläutert hatte, machte für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Reuter deutlich, dass ihre Fraktion nach
wie vor dieses Projekt ablehne, da es nicht nachvollziehbar sei, dass ein Objekt wie die
Städt. Kliniken, das eigentlich optimal an den öffentlichen Personennahverkehr angebun-
den sei, eine kostenträchtige und mit vielen Problemen behaftete Erweiterung des Park-
deckes erhalten solle.


Anschließend machten die Ratsmitglieder Jung (CDU) und Prüsse (SPD) deutlich, dass
ihre Fraktionen grundsätzlich für die Erweiterung des Parkdeckes im Klinikzentrum Mitte
seien. Weiterhin machten sie deutlich, dass bei der Klärung der noch offenen Fragen die
Bezirksvertretung Innenstadt-West eingebunden werden solle.


Der Rat der Stadt verständigte sich letztendlich darauf, so wie im Ältestenrat besprochen,
zu verfahren.


Abschließend gab StD Fehlemann zu Protokoll, dass für ihn die vorangegangene Dis-
kussion deutlich gemacht habe, dass die Mehrheit des Rates der Stadt grundsätzlich
sich positiv für eine Parkdeckerweiterung ausgesprochen habe.




Zu Ziffer 6
-------------

Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -
















Zu Ziffer 7
-------------

Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2001/2002 für die Zeit vom 01.08.2001 bis 31.07.2002
(Drucksache Nr.: 00821-01)


Zust. StA 43


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2001/2002 des Theaters Dortmund
für die Zeit vom 01.08.2001 bis 31.07.2002, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2001/2002 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von
50 092 300,00 DM (Anlage 1)

- dem Vermögensplan 2001/2002 in Höhe von 2 000 000,00 DM (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

- der Finanzplanung (Anlage 4)

- dem Investitionsplan für die Wirtschaftsjahre 2001/2002 bis 2004/2005
(Anlage 5)


Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditäts-
hilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit
ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt dem von der Theaterleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen
ab der Spielzeit 2001/2002 (Anlage 6) zu. Bei Sonderveranstaltungen wird die Theater-
leitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweisen hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten
des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur
Kenntnis.







7.2 Internationale Kulturtage der Stadt Dortmund mit Großbritanien 2002
(Drucksache Nr.: 01017-01)


Zust. StA 41


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung der Internationalen Kulturtage der Stadt Dortmund im Jahr 2002 mit Großbritannien.




Zu Ziffer 8
-------------

Schule

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 9
--------------

Kinder und Jugend

9.1 Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen
für Kinder der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00836-01)


Zust. StA 51


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanz-
ausschusses vom 21.06.2001 vor:

In städtischen Kindertageseinrichtungen verwendetes Rindfleisch und Rindfleischprodukte
sollen aus kontrollierter ökologischer Herkunft stammen und von nachweislich BSE-nega-
tiv getesteten Tieren sein.




Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für
die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.



Zu Ziffer 10
---------------

Finanzen und Liegenschaften


10.1 Jahresabschluss 2000 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung
des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
(Drucksache Nr.: 00982-01)


Zust. StA 01


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen des Linken Bündnisses folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat,
Kreditausschuss und
Vorstand

der Stadtsparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2000 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 01. Februar 1990 und
05. April 2001 beschließt er, von dem ausschüttungsfähigen Teil gem. § 28 Abs. 2
SpkG NW einen Betrag von 2 Mio. DM unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen.
Die Stadt Dortmund hat diesen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der
weitere ausschüttungsfähige Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW in Höhe von 3 Mio. DM
ist der Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Dortmund zuzuführen.




An der Beratung und Abstimmung nahmen die anwesenden Mitglieder des Verwaltungs-
rates bzw. des Kreditausschusses der Stadtsparkasse Dortmund nicht teil.


Daraufhin übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Sitzung.



10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal
des Haushaltsjahres 2000 und für das 1. Quartal 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00865-01)


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von

a) den bewilligten Mehrausgaben für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2000 in
Höhe von 11 565 747,93 DM

b) den bewilligten Mehrausgaben für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2001 in
Höhe von 895 473,26 DM.


10.3 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Schlussbericht -
(Drucksache Nr.: 01069-01)


Zust. StA 20


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


10.4 Überprüfung der Betriebsformen des Dortmunder Kanalnetzes
(Drucksache Nr.: 01068-01)


Zust. StA 20


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.




10.5 - unbesetzt -


10.6 - unbesetzt -


10.7 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
- Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00910-01)


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt folgendes
Vorgehen:

a) Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) ist auf der Grundlage der Er-
gebnisse der Machbarkeitsstudie für 2002 in den Stadtämtern des Dezernates 1
einzuführen.

b) Der Termin zur Einbringung des Neuen Kommunalen Haushalts (NKH) 2002
wird auf den 08.11.2001 festgesetzt.

10.8 Anmietungspotentiale der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01106-01)


Zust. StÄ 23/65


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus ging Rm Mohr auf die o. a. Ange-
legenheit ein und brachte dabei zum Ausdruck, dass nach Auffassung seiner Fraktion
die entsprechende Verwaltungsvorlage zum Teil recht offen formuliert sei. Von daher
habe seine Fraktion einen entsprechenden Antrag zur Konkretisierung vorgelegt.


Im weiteren Verlauf der Diskussion brachte auf Seiten der SPD-Fraktion Rm Giese
hinsichtlich der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus geäußerten
Bedenken zum Ausdruck, dass man diese nicht teile, da seine Fraktion den Stand-
ort Hövelstraße zumindest mittelfristig für den „Druckraum“ gesichert sehe. Von
daher werde die SPD-Fraktion der Verwaltungsvorlage auf der Grundlage der
Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zustimmen.



Auf Seiten der CDU-Fraktion machte Rm Jung deutlich, dass man den von der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus mit Schreiben vom 28.06.2001 vorgelegten Ergän-
zungsantrag zustimmen könne, da man die hierin enthaltenen Forderungen als Anreiche-
rung dieser Angelegenheit betrachte.


Der Rat der Stadt beschließt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion
folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.06.2001:

Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer Entscheidung über die Ausschreibung mit Ent-wicklern, Investoren und Vermietern von Bürostandorten zur räumlichen Unterbringung
von städt. Dienststellen, folgende Schritte einzuleiten:

- Für die drei Innenstadtstandorte, deren langfristige Weiternutzung in Frage gestellt wird, sowie den Standort Ostwall 64, sind den zuständigen Gremien des Rates die
jeweiligen Gebäudegutachten einschließlich der ermittelten Sanierungsbedarfe vor-
zulegen.

- Für die einzelnen Standorte werden die Kosten für erforderliche Sanierungsmaß-
nahmen ermittelt sowie alternative Sanierungs- und Finanzierungsmodelle vorge-
legt.



Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 21.06.2001 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der beabsichtigte Text der Ausschreibungen
jeweils vor der Veröffentlichung dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt wird.

Die Entscheidungen über die Eingehung vertraglicher Verpflichtungen haben entsprechend
der Wertgrenzen der Hauptsatzung der Stadt Dortmund zu erfolgen.


Unter Einbeziehung der o. a. ergänzenden Beschlüsse fasst der Rat der Stadt einstimmig
folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den nachstehenden Bericht zur Zukunftsentwicklung der städtischen Büro-
flächen zur Kenntnis. Insbesondere nimmt er davon Kenntnis, dass sich eine langfristige
Weiternutzung der Bürostandorte (Kernverwaltungen)
- Hövelstraße 8 für die Gesundheitsverwaltung (ca. 11 000 qm),
- Luisenstraße 11 – 13 für die Sozialverwaltung (ca. 6 000 qm) und
- Katharinenstraße 9 für die Planungs- und Bauordnungsverwaltung (ca. 8 500 qm)
aus organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht nicht begründen lässt.





Der Rat ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen einer Ausschreibung mit Entwicklern,
Investoren und Vermietern von Bürostandorten Gespräche und Verhandlungen zur räum-
lichen Unterbringung von städtischen Dienststellen zu führen sowie Umnutzungskonzepte
und Vermarktungsaktivitäten eigener Büroimmobilien zu entwickeln. Die Entscheidung
über eine Anmietung erfolgt unter Beachtung der Marktkriterien (z. B. Wirtschaftlichkeit,
Funktionalität und Flexibilität der Nutzung).

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, zukünftig den
Eigenbedarf an Büroraum nach einheitlichen Standards weitergehend als bisher durch
Anmietungen zu decken. Dies ermöglicht einerseits eine Risikominimierung bei orga-
nisatorischen Verwaltungsentwicklungen und schafft andererseits Möglichkeiten,
planerische und stadtentwicklungspolitische Entwicklungen zu unterstützen.

10.9 Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen in der Wahlperiode
des Rates der Stadt von 1999 - 2004
hier: Zuwendungen an die neu gebildete Fraktion nord-STADTGRÜNE in der
Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
(Drucksache Nr.: 01113-01)


Zust. StA 01


Im Zusammenhang mit der o. a. Angelegenheit regte Rm Münch (Bürgerliste) an, grund-
sätzlich einmal darüber nachzudenken, ob man bei den Zuwendungen für die Unterhal-
tung der Fraktionsgeschäftsstellen den sog. Pro-Kopf-Betrag auf 3 000,00 DM senken
sollte, da hierdurch letztendlich ein wesentlicher Beitrag zur Haushaltskonsolidierung
geleistet werden könnte.


Der Rat der Stadt fasst auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 08.06.2001
sowie des Ergänzungsantrages der Bürgerliste vom 24.06.2001 bei Stimmenthaltung
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt finanzielle Zuwendungen für die Fraktion nord-STADT-
GRÜNE in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und für die Fraktion Bürgerliste
in der Bezirksvertretung Brackel ab 01.07.2001 nach den in der Begründung darge-
stellten Regelungen.










Zu Ziffer 11
---------------

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Wiederbestellung von Herrn Uwe Samulewicz zum Mitglied des Vorstandes der
Stadtsparkasse Dortmund
(Drucksache Nr.: 01112-01)


Zust. StA 01


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Wiederbestellung von Herrn Uwe Samulewicz
zum Mitglied des Vorstandes der Stadtsparkasse Dortmund.


11.2 Erhöhung der Aufwandsentschädigungen im Schiedsamtswesen
- Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden -

Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 29.05.2001 fasst der Rat der Stadt ein-
stimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung im
Schiedsamtswesen ab 01.01.2002 bei der Sprechzimmervergütung auf 50 Euro und bei
der Fallpauschale auf 7,50 Euro.


11.3 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 12.06.2001 mit der Bezeichnung
"Umbesetzung in Gremien"


Auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion vom 27.06.2001 beschließt der Rat
der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen in Gremien:










1. Rm Borris wird anstelle von Rm Harnisch Mitglied im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
2. Rm Prüsse wird Mitglied im AR Hafen anstelle von Rm Ollech
3. Rm Ollech wird Mitglied im AR Flughafen anstelle von Rm Prüsse
4. Rm Harnisch wird anstelle von Rm Tech Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss
5. Rm Borris wird anstelle von Rm Bade Mitglied im Wahlprüfungsausschuss
6. Rm Berndsen wird für Rm Borris stv. Mitglied im AWBF
7. Rm Brauer wird für Rm Fischer stv. Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss
8. Rm Lührs wird für Rm Harnisch stv. Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss
9. Rm Mielicki wird für Rm Brauer stv. Mitglied im AUSW
10. Rm Giese wird für Rm Kräft stv. Mitglied im AUSW

Die SPD-Fraktion benennt außerdem Rm Harnisch anstelle von Rm Tech zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

11.4 Antrag der Veranstaltungsagentur Ostwald auf Durchführung von Jahrmärkten u. a. am
15.07., 19.08., 16.09., 21.10., 18.11. und 16.12.2001 auf dem Gelände der Universität Dortmund, Emil-Figge-Straße in Dortmund-Dorstfeld
hier: Aufhebung des Beschlusses der Bezirksvertretung Hombruch vom 24.04.2001 (Drucksache Nr.: 01071-01)

Zust. StA 32
Hinsichtlich der Anregung von Rm Münch (Bürgerliste) ist zu prüfen, inwieweit bei der oben angeführten Angelegenheit eine Untersagung derartiger Veranstaltungen aufgrund öffentlichen Interesses möglich sei, erwiderte StR’in Greive, dass man diese Angelegenheit sehr umfänglich unter den verschiedensten Aspekten überprüft habe. Auch ihrer persönlichen Auffassung nach sei es letztendlich bedauerlich, dass man unter rechtlichen Aspekten keine andere Entscheidung als die der Genehmigung treffen könne.
Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch vom 24.04.01 auf und stimmt der Durchführung der o.g. Jahrmärkte der Veranstaltungsagentur Ostwald, Selkamp 14, 44287 Dortmund, auf dem Gelände der Universität Dortmund, Emil-Figge-Straße in Dortmund-Dorstfeld zu.











Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18.45 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.








D r . L a n g e m e y e r F r a n k
Oberbürgermeister Ratsmitglied





Der Oberbürgermeister F e u l e r
In Vertretung Schriftführer




W e n d z i n s k i
Bürgermeisterin





Der Oberbürgermeister
In Vertretung



M i k s c h
Bürgermeister