Niederschrift

über die 18. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
am 06.06.2001, 16.05 Uhr
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Anwesend waren:

Stimmberechtigte Mitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt

Ratsvertreter bzw. in der Jugendhilfe erfahrene Männer und Frauen
Herr Sohn (SPD)
Frau Brandt (SPD)
Herr Fischer (SPD)
Frau Nolte (SPD)
Frau Liedschulte (CDU)
Frau Middendorf (CDU)
Herr Carl (CDU)
Herr Neumann (CDU)

VertreterIn der anerkannten und wirkenden freien Träger
Herr Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Frau Klein-Senge (Pfadfinderinnen) für Herrn Renneke (Kath. Jugend)
Frau Erdmann (Falken)
Frau Rabenschlag (Diak. Werk)
Herr von Kölln (AWO)


Beratende Mitglieder nach § 4 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt
Herr Pogadl
Herr Kohts
Herr Kokoska (Richter)
Herr Weiß (Arbeitsamt) für Herrn Heckmann
Herr Kilian (Polizei)
Frau Beschorner (Kath. Kirche)
Herr Krinke (Ev. Kirche) für Herrn Portmann
Herr Zengin (Islamische Gemeinde)
Frau Schobert (DPWV)
Herr Herzog (Stadtelternrat)

TeilnehmerInnen nach § 5 der Satzung für das Jugendamt
Herr Bösebeck
Herr Burkholz
Herr Dobbert
Herr Harbecke
Herr Harder
Herr Hennekemper
Herr Weirauch



Ausschussgeschäftsführung
Frau Lieberknecht

Gäste
Herr Niehaus - Jugendring Dortmund
Frau Gerszewski - dortmund-project
Herr Mager - dortmund-project



T a g e s o r d n u n g

Öffentlicher Teil:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 09.05.2001


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 Auswirkungen Haushaltssicherungskonzept 2001
(s. auch übersandtes Schreiben von Herrn StR Pogadl vom 23.05.2001)

2.2 Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage - (Drucksache Nr. 00836-01)
2.3 Jugendhilfeplanung; "3. Baustein - Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit"
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 01005-01)

2.4 Ausbildungsplatzsituation und Jugendarbeitslosigkeit in Dortmund 2000
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 01019-01)

2.5 Jugendspezifische Aspekte im Rahmen des dortmund-projects
- Zwischenbericht -

2.6 Übersicht über die Aktivitäten und deren Träger im jugendpolitischen Bereich im Zusammenhang mit dem Thema "Rechtsextremismus"
- mdl. Bericht -

2.7 Hilfen für Mütter in Notsituationen
- mdl. Zwischenbericht -

2.8 Antrag des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs - Kreisverband Dortmund e. V.- auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 00833-01)
(die Vorlage wurde bereits für die Sitzung am 09.05.2001 übersandt)

2.9 Schülertreffs in Tageseinrichtungen für Kinder - SiT -
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 01016-01)


3. Anträge /Anfragen

3.1 Gemeinsamer Antrag der VertreterInnen der Jugendverbände vom 14.05.2001 mit der Bezeichnung "Vorstoß der Innenministerkonferenz zur Einschränkung der rechtlichen Basis der Jugendhilfeausschüsse"

3.2 Gemeinsamer Antrag der VertreterInnen der Jugendverbände vom 14.05.2001 mit der Bezeichnung "Rechtliche Folgen der Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegenüber jugendlichen DemonstrantInnen am 21. Oktober 2000"

4. Informationen aus den Bezirksvertretungen


5. Mitteilungen des Vorsitzenden


Herr Sohn eröffnete die öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Er begrüßte eingangs die neuen Mitglieder im Kinder- und Jugendausschuss RM Frau Brandt , Frau Erdmann und Herrn Weiß.



Zu 1. Regularien
Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO wurden nachstehend aufgeführte stimmberechtigte bzw. beratende Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:

Frau Ricarda Erdmann
Herr Wolf-Rüdiger Weiß

Zu 1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rosemarie Liedschulte (CDU-Fraktion) benannt.
Zu 1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.




Zu 1.3 Feststellung der Tagesordnung

Herr Sohn schlug vor, den

TOP 2.5 Jugendspezifische Aspekte im Rahmen des dortmund-projects

vorzuziehen.

Frau Liedschulte bat darum, den
TOP 2.8 Antrag des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs - Kreisverband Dortmund e. V. - auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

zu vertagen.

Unter Einbeziehung dieser Veränderungen wurde die Tagesordnung einstimmig beschlossen.


Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 09.05.2001
Frau Liedschulte wies darauf hin, dass es bei TOP 2.2, Seite 8, Abs. 2, "...Jugendfreizeitstätte Kirchlinde ..." heißen müsse.

Herr Spangenberg bat um Änderung des 1. Satzes unter TOP 2.5 - Seite 9 -:
"Herr Spangenberg bat darum, die Vorlage zu schieben, da auf Seiten...."

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen wurde die Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 09.05.2001 einstimmig genehmigt.

Zu 2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

Zu 2.5 Jugendspezifische Aspekte im Rahmen des dortmund-projects
- Zwischenbericht -

Herr Mager stellte anhand von Folien das dortmund-project vor (s. Anlage).
Auf Nachfrage erklärte er, die prognostizierten ca. 10.000 Arbeitsplätze, die außerhalb der neuen Führungsbranchen entstünden, beruhten auf Sekundäreffekten des dortmund-projects. Sie seien durch die Studie der McKinsey-Unternehmensberatung belegt. Diese sei in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Akteuren entstanden. Danach müsse zunächst in einem erheblichen Maße investiert werden in Flächen, Infrastruktur u.a.. Das erfordere Kapazitäten in den verschiedensten Unternehmensbereichen, z. B. Bauindustrie. Die errichteten Projekte müssten gepflegt werden, daraus ergäben sich handwerkliche Aufgabenfelder wie Hausmeisterdienst, Sekretariatsaufgaben. Die zusätzlich nach Dortmund kommenden Menschen - erwarteter Zugewinn von bis zu 40.000 - würden konsumieren und investieren.

Das alles wirke auf die Branchen, die nicht direkt mit dem IT-Bereich verzahnt sein müssen. Auch die wirtschaftliche prognostizierte Entwicklung in den Folgejahren einschließlich des Arbeitsplatzabbaus, der in anderen Branchen erwartet werden müsse, sei in die Studie mit eingeflossen. Insgesamt werde davon ausgegangen, dass von den 70.000 neu geschaffenen Arbeitsplätzen 15.000 von Personen ohne spezifische Qualifikation werden können. Dies trage dazu bei, die Anzahl der Arbeitslosen bis 2010 auf 16.000 zu reduzieren.

Auf eine Frage zur Ausbildungsplatzsituation im Bereich der neuen vier IT-Berufe führte Frau Gerszewski aus, dass die Entwicklung hier uneinheitlich sei. Einige Unternehmen würden die geringe Zahl der Bewerbungen auf die eingerichteten Ausbildungsstellen beklagen. Andererseits würden auch Bewerbungen von Personen ohne Neigung zum IT-Bereich eingehen. Daraus ergebe sich für das dortmund-project die Notwendigkeit, in den Schulen Aufklärungsarbeit zu leisten und die Unternehmen entsprechend zu unterstützen, die sicherlich auch noch einmal kräftig für die neuen Berufe werben müssten.

Herr Sohn dankte für die umfassenden Informationen.

Zu 2.1 Auswirkungen Haushaltssicherungskonzept 2001
(s. auch übersandtes Schreiben von Herrn StR Pogadl vom 23.05.2001)
Herr Pogadl führte aus, es sei in intensiven Beratungen gelungen, den im Ausschuss vorgelegten Bewirtschaftungsmaßnahmen ohne strukturelle Standardsenkungen sowohl im Ausgaben-Bereich über Einsparungen als auch durch Verbesserungen im Einnahme-Bereich, dem vom Rat vorgegebenen Ziel zu entsprechen. Für das Jahr 2002 seien zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen möglich.
Auf Nachfragen erläuterte er noch einmal kurz die Ausgangssituation bis hin zum Haushaltssicherungskonzept.

Zum Bereich Täter-Opfer-Ausgleich erklärte Herr Bösebeck, die Brücke e. V. habe bereits Kontakt zur Verwaltung aufgenommen. Man sei so verblieben, dass von dort der Sachverhalt deutlich gemacht werde. Anschließend sollten dann Gespräche geführt werden.
Er betonte, dass sowohl im Bereich der Verwaltung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel der Täter-Opfer-Ausgleich weitergeführt als auch die finanzielle Unterstützung der Brücke im bisher vereinbarten vertraglichen Rahmen erfolgen werde. Wenn finanzielle Mittel bei der Brücke wegfallen, die nicht von städt. Seite zu erbringen waren, müsse man gemeinsam sehen, ob sich Lösungsmöglichkeiten bieten. Aufgrund der äußerst knappen Haushaltsmittel sehe er zurzeit wenig Spielraum.

Herr Weirauch führte zur Finanzposition "Stationäre Erziehungshilfen" aus, es sei beabsichtigt, durch Intensivierung der ambulanten Hilfe unter Einbeziehung der freien Träger das Einsparungspotential zu erreichen. Selbstverständlich soll jedes Kind weiterhin die Hilfe zur Erziehung bekommen, die es benötige. Auch sollten nicht weniger Kinder als bisher in Dortmunder Heimen untergebracht werden.
Auf weitere Nachfrage erläuterte er, auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung seien für den Bereich Hilfen zur Erziehung die ambulanten Dienste mit Hilfe der freien Träger immens ausgebaut worden. Von den freien Trägern wurden hier freie Kapazitäten gemeldet. Somit konnte in den letzten Monaten kurzfristig reagiert werden, wenn ein Kind ambulante Hilfe brauchte.
Hinsichtlich der Entwicklung der Bedarfe verwies er auf die Untergruppe der AG § 78 KJHG Jugendhilfeplanung im Bereich der erzieherischen Hilfen, die sich mit dieser Problematik bereits beschäftige. Er gehe davon aus, dass im Spätherbst dem Ausschuss ein Zwischenbericht vorgelegt werden könne.

Zur Finanzposition "Zuschüsse zu den Betriebskosten..." erläuterte Herr Kohts, die in NRW angedachte Absenkung des Trägeranteils hätte für 2001 Leistungen der Stadt Dortmund i. H. von 2,5 Mio. DM erfordert. Da aber die Berechnungen des Landes noch nicht abgeschlossen seien, habe die Verwaltung den Haushalt des Jugendamtes um diese 2,5 Mio. DM bereinigt. Falls die Trägerreduzierung für 2001 doch noch - anteilmäßig - zum Tragen komme, müsse neu geprüft werden.

Zu 2.2 Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage - (Drucksache Nr. 00836-01)

Auf Nachfragen führte Herr Harder aus:
- Die letzte Erhöhung sei zum 01.07.1996 erfolgt - von 60 DM auf 80 DM -.
- Für Familien, die vom Elternbeitrag aufgrund ihres Einkommens freigestellt seien, werde der Essensbeitrag direkt vom Sozialamt überwiesen. Ansonsten sei nicht bekannt, dass Familien den Beitrag nicht erbringen könnten.
- Ursprünglich sei geplant gewesen, ab dem kommenden Jahr 100 DM zu erheben. Bei der Umrechnung in Euro habe man auf einen vollen Euro-Betrag aufgerundet.
- Der Erhöhungsbetrag berücksichtige einmal die Kostenerhöhungen für den reinen Einkauf der Verpflegung in den letzten Jahren und decke auch einen minimalen Teil der Betriebskosten ab.
- Nach Auffassung der Verwaltung handele es sich um eine angemessene Erhöhung, da man sich im Vergleich mit anderen Städten der Umgebung in einem guten Mittelfeld bewege (z. B. in Bochum, Duisburg, Herne, Essen betrage das Entgelt zwischen 85 - 130 DM)
- Das Verpflegungsentgelt sei unabhängig von den GTK-Angeboten zu sehen, da die Elternbeiträge dort nach rechtlichen Bestimmungen zu erheben seien.
- Das Erstattungsverfahren solle wie nach der z. Z. geltenden Satzung gehandhabt werden. Eine ¼ jährliche Erstattung würde wegen der unterschiedlichen Schließungszeiten der Einrichtungen einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten. Allerdings hoffe man, im Rahmen des neuen Bearbeitungsprogramms für Elternbeiträge von vornherein den Beitrag für das Verpflegungsentgelt reduzieren zu können.

Herr Carl wies darauf hin, dass es in § 2 der Entgeltordnung ab dem 01.01.2002 heißen müsste - nicht ab dem 01.01.2001 -.

Nach Abschluss der Diskussion wurde der Antrag von Herrn Carl, ab 01.01.2002 ein mtl. Entgelt von 50 Euro - statt 51 Euro - zu erheben, mehrheitlich abgelehnt (1 ja, 8 nein, 4 Enthaltungen).




Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses beschlossen mehrheitlich (12 ja,
1 nein) folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

In städtischen Kindertageseinrichtungen verwendetes Rindfleisch und Rindfleischprodukte sollen aus kontrollierter ökologischer Herkunft stammen und von nachweislich BSE-negativ getesteten Tieren sein.

Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beiliegenden Entwurf als Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund.

Zu 2.3 Jugendhilfeplanung; "3. Baustein - Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit"
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 01005-01)
Herr Pogadl führte in die Vorlage ein.

Anschließend stellten Herr Burkholz und Herr Niehaus den Planungsbericht anhand von Folien vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte für den umfangreichen Bericht.

Herr Fischer regte an zu überlegen, ob die Vorlage mit den evtl. Änderungen nicht auch in den Rat eingebracht werden sollte, um deutlich zu machen, welchen Stellenwert Jugendarbeit in Dortmund haben sollte.

Herr Sohn erläuterte kurz das bisherige Verfahren bei der Erarbeitung der Bausteine. Er habe den Antrag der VertreterInnen der Jugendverbände so verstanden, dass im Vorfeld diskutiert werden solle, ob nicht ggf. gemeinsame Anträge formuliert werden könnten.

Frau Liedschulte fände es positiv, wenn der Unterausschuss vernünftige Änderungsanträge ausarbeiten würde, dann könne auch im Ausschuss ein Konsens gefunden werden. Nach ihrer Auffassung reiche eine Behandlung der Vorlage im Kinder- und Jugendausschuss aus, da die Leitlinien vom Rat beschlossen wurden.

Frau Schobert schlug vor, den Baustein nur Jugendarbeit zu nennen und die Jugendsozialarbeit fachpolitisch getrennt zu behandeln.

Auf Nachfrage erklärte Herr Niehaus, dass nach seiner Wahrnehmung die kommerziellen Anbieter zum einen als Finanzgeber bzw. Sponsoren in Erscheinung treten würden. Zum anderen gebe es auch Veranstaltungsformen, bei denen sie zumindest teilweise als Mitveranstalter auftreten würden. Er würde sie aber nicht den freien Trägern zuordnen.

Nach Abschluss der Diskussion fand der Vorschlag des Vorsitzenden die Zustimmung des Ausschusses, den Bericht als eingebracht anzusehen und nach der Sommerpause inhaltlich zu bewerten.


Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses beschlossen einstimmig bei 2 Enthaltungen folgenden Antrag der VertreterInnen der Jugendverbände:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Planungsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt daraufhin die Bildung eines Unterausschusses, der 2 x 2 Stunden tagt, um den Planungsbericht im Einzelnen zu beraten und die Entscheidung darüber in der Ausschuss-Sitzung am 19. September 2001 vorzubereiten.

Dem Unterausschuss gehören an:
Ø je ein Mitglied der im Kinder- und Jugendausschuss vertretenen Ratsfraktionen
Ø eine/e VertreterIn der Jugendverbände im Kinder- und Jugendausschuss
Ø eine/e VertreterIn der Wohlfahrtsverbände im Kinder- und Jugendausschuss
Ø Vertreter der Verwaltung des Jugendamtes

Durch die Tätigkeit dieses Unterausschusses kann erreicht werden, dass

Ø das Ergebnis eines mehrjährigen qualifizierten Planungsprozesses in angemes-
sener Form durch die Politik gewürdigt und akzeptiert und die Jugendarbeit so gestärkt wird.
Ø die Änderungswünsche und -anträge zu bündeln und in die Vorlage zu integrieren sind.


Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses stimmten der Anregung von Herrn Sohn zu, den TOP 2.7 wegen eines dringenden Anschlusstermins von Herrn Weirauch vorzuziehen.


Zu 2.7 Hilfen für Mütter in Notsituationen
- mdl. Zwischenbericht -
Herr Weirauch gab einen kurzen Zwischenbericht (s. Anlage).

Zu 2.4 Bericht zur Ausbildungsplatzsituation und Jugendarbeitslosigkeit in Dortmund 2000
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 01019-01)
Nach Mitteilung von Herrn Pogadl habe sich die Situation in Dortmund erheblich verbessert. Auf 96 Bewerber kämen mittlerweile 100 Angebote. Allerdings gebe es weiterhin Bereiche, in denen Ausbildungsplatzsuchende den Anforderungen nicht gerecht würden. Diesen werde sicherlich in Zukunft nach Besserung der allgemeinen Versorgungslage verstärkt Aufmerksamkeit zukommen müssen. Auch bereite die Entwicklung von Ausbildungsabbrüchen Anlass zur Besorgnis. Im IHK-Bereich würden
9 % und im Bereich der Handwerkskammer 16 % aller Ausbildungsverträge aufgelöst. Das sei insbesondere in Berufen mit ungünstigen Arbeitsbedingungen und -zeiten festzustellen.

Herr Weiß erklärte aus Sicht der Arbeitsverwaltung, die endgültige Entwicklung könne erst am Ende des Jahres festgestellt werden, wenn die Kammern die abgeschlossenen Ausbildungsverträge zur Verfügung stellen. Bis dahin bewege man sich im Bereich von Trends. Man könne aber aus den Zahlen der letzten Monate eine Verstetigung erkennen. Allerdings komme auf die am Arbeitsmarkt tätigen Akteure weiterhin viel Arbeit zu, um den Arbeitsmarkt weiter positiv begleiten zu können.
Bei den unbesetzten Stellen gebe es eine deutliche Erhöhung und bei den unversorgten Bewerbern einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. Wenn die Entwicklung in dem sich bisher abzeichnenden Maße weiter erfolge, könnte sich die Anzahl der unversorgten Bewerber am ersten Arbeitsmarkt zum Berichtsjahresende am 30.09. verringert haben. Daher sei das Angebot der berufsvorbereitenden Maßnahmen für den Bezirk Dortmund in gleicher Höhe wie im letzten Jahr aufrecht erhalten worden.
Abschließend wies er darauf hin, dass es auf dem Markt insgesamt extreme Schwankungen gebe. So seien im Bereich der Mediengestaltung/Printmedien bzw. im IT-Bereich nicht genügend Ausbildungsstellen in Bezug auf die Bewerbersituation vorhanden. Auch gebe es im IT-Bereich zu wenig weibliche Bewerberinnen.
Jugendliche würden nicht so schnell auf die Gegebenheiten und Veränderungen des Marktes reagieren, sondern zunächst im traditionellen Bewerberverhalten haften bleiben. Hier sei es Aufgabe der Akteure, unterstützend tätig zu sein, damit die Zukunftsarbeitsmärkte nicht nur für z. B. Umschüler offen wären, sondern auch für Jugendliche, die aus dem Schulsystem kommen.

Nach Auffassung von Herrn Fischer seien die Probleme zwar geringer geworden, aber noch nicht gelöst. Das Augenmerk müsse auch auf die benachteiligten Jugendlichen gerichtet werden. Dabei sei Kreativität auch hinsichtlich Berufsbezeichnungen und
-ausbildungen gefragt.

Frau Sparka bestätigte, dass auch aus Kenntnis der Jugendverwaltung gerade benachteiligte Jugendliche Probleme im Übergang Schule - Beruf hätten. Sonderprogramme oder Benachteiligtenförderung für die Ausbildung seien sicherlich eine gute Möglichkeit, dieser Zielgruppe besonders gerecht zu werden.
Zur Frage des Berufswahlverhaltens führte sie aus, dass Jugendliche Berufe wählen, die sie kennen - auch aus ihrem persönlichen Umfeld -. Der Kenntnisstand der Jugendlichen über Berufe - insbesondere neue Berufe - sei sehr gering. Es gebe einen großen Förderungsbedarf hinsichtlich des Berufswahlverhaltens.
Da die Arbeitsverwaltung den größten Teil aller berufsvorbereitenden Maßnahmen konzipiert, finanziert und koordiniert, müsse sie auch der erste Ansprechpartner sein.
Der Bezug von Sozialhilfe und Berufsausbildungshilfe sei aufgrund geltender rechtlicher Vorschriften nicht zulässig. Es gebe sicherlich Einzelfälle, die individuell betrachtet werden könnten, die aber nicht gesetzeswidrig behandelt werden könnten.
Abschließend wies Frau Sparka darauf hin, dass das "Ticket in die Arbeits- und Berufswelt" ab August auch im Internet zur Verfügung stehe.

Herr Weiß sagte aufgrund des Hinweises von Herrn Carl eine Klarstellung der in der Vorlage angeführten Zahlen zur Jugendarbeitslosigkeit hinsichtlich der unter 25jährigen bzw. unter 20jährigen Jugendlichen zu (s. Seite 12 der Vorlage).
Auf Nachfragen erklärte er, landesweit und in Dortmund gebe es eine große Anzahl von berufsvorbereitenden Maßnahmen, die sich an SchülerInnen ohne Schulabschluss oder mit relativ schlichter Qualifikation richten.
Es dauere eine Zeit, bis SchülerInnen sich umorientierten. Eine Reihe von Berufen werde von ihnen nicht als attraktiv angesehen. Daran müsse man arbeiten. Auch sei es erforderlich, ihnen bestimmte Berufe näher zu bringen, z. B. durch Besichtigung von Produktionsstraßen. In diesem Bereich würden Gespräche mit einem Dortmunder Bildungsträger geführt.
Um die Praxis und Realität für Auszubildende erfahrbar zu machen, werde sehr viel im berufvorbereitenden Bildungsbereich und auch im Benachteiligtenprogramm - auch in Kooperation mit den Betrieben - von der Arbeitsverwaltung getan. Daher sollte sie auch in diesen Planungen eine federführende Rolle spielen.

Nach Ansicht von Herrn Neumann müsse zu benachteiligten Jugendlichen, die trotz der zurzeit angebotenen Maßnahmen nicht oder nur schwer erreicht werden könnten, bereits in der Schule in enger Verzahnung mit der Arbeitsverwaltung Kontakt aufgenommen werden. Das habe die Arbeitsverwaltung erkannt und sei dort auch schon aktiv geworden.

Herr Sohn verwies auf ein Schreiben der Hauptschule Hörde, die für das Förderpraktikum für Hauptschüler keine Praktikumsplätze finden könne, obwohl diese auch finanziell gefördert werden.
Er dankte allen Beteiligten auch im Namen des Kinder- und Jugendausschusses für die bisherigen Bemühungen und die Berichterstattung. Abschließend betonte er, dass alle Akteure weiterhin gefordert seien, zur Verbesserung der Situation beizutragen.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den jährlichen "Bericht zur Ausbildungsplatzsituation und Jugendarbeitslosigkeit" für das Jahr 2000 sowie die Ergebnisse der Planungskonferenz Jugendhilfeplanung/Jugendberufshilfe zur Kenntnis.


Zu 2.6 Übersicht über die Aktivitäten und deren Träger im jugendpolitischen Bereich im Zusammenhang mit dem Thema "Rechtsextremismus"
- mdl. Bericht -
Herr Burkholz wies darauf hin, dass die vorgelegte Liste nicht vollständig sei, sondern den zurzeit aktuellen Stand abbilde.


Zu 2.8 Antrag des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs - Kreisverband Dortmund e. V.- auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 00833-01)
(die Vorlage wurde bereits für die Sitzung am 09.05.2001 übersandt)

Der TOP wurde vertagt.


Zu 2.9 Schülertreffs in Tageseinrichtungen für Kinder - SiT -
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 01016-01)

Herr Sohn sagte zu, die Anregung von Frau Rabenschlag aufzugreifen, die bei der Erprobung des Programms gemachten Erfahrungen auch auf die Landesebene zu transportieren, damit dort auch noch einmal über solche Konzepte diskutiert werde.
Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Zwischenbericht zu Erprobung des "SiT-Programms" zur Kenntnis und stimmt der Einstellung der Schülertreffgruppen zu.




Zu 3. Anträge /Anfragen

Zu 3.1 Gemeinsamer Antrag der VertreterInnen der Jugendverbände vom 14.05.2001 mit der Bezeichnung "Vorstoß der Innenministerkonferenz zur Einschränkung der rechtlichen Basis der Jugendhilfeausschüsse"
Der Vorschlag von Herrn Sohn fand die Zustimmung des Ausschusses, den Antrag als eingebracht anzusehen und zunächst in den Fraktionen zu beraten.


Zu 3.2 Gemeinsamer Antrag der VertreterInnen der Jugendverbände vom 14.05.2001 mit der Bezeichnung "Rechtliche Folgen der Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegenüber jugendlichen DemonstrantInnen am 21. Oktober 2000"
Frau Erdmann begründete den Antrag der Jugendverbände.

In wortgleichen Beiträgen begrüßten Frau Schobert und Frau Beschorner die Unterstützung der Jugendlichen durch die Jugendverbände.

Herr Carl erklärte, seine Fraktion könne den Antrag nicht mittragen, da sich politische Gremien generell nicht in Ermittlungsverfahren einmischen sollten. Vielleicht könnte es in diesem Fall evtl. berechtigt sein, aber man müsse auch Präzedenzfälle vermeiden.

Dagegen vertrat Herr Fischer die Auffassung, gerade weil keine Rechtsmittel möglich seien und die Ermittlungsfälle überwiegend abgeschlossen seien, müsse man auf andere Weise reagieren. Daher werde seine Fraktion den Antrag unterstützen.

Herr Kohts wies darauf hin, da es kein offizielles Rechtsmittel gebe, könne man der Einstellung nach § 45 Jugendgerichtsgesetz widersprechen. Es gebe dann zwei Varianten der Einstellung: nach § 153 StPO - wegen geringer Schuld, mit Eintrag ins Erziehungsregister -, nach § 170 StPO - wegen Unschuldsvermutung, ohne Eintrag -.

Herr Kokoska erläuterte aus seiner beruflichen Erfahrung als Jugendrichter allgemein die Einstellungsmöglichkeiten: Bei Jugendlichen könne wegen geringer Schuld das Verfahren eingestellt werden - ohne Gerichtsverfahren und Urteil, ohne Zustimmung des Jugendlichen -. Trotzdem erfolge eine Eintragung in das Erziehungsregister. Die Erwachsenen seien in zwei Punkten bessergestellt. Einmal könne eine Einstellung des Verfahrens nur mit Zustimmung des Betroffenen erfolgen. Zum anderen werde die Einstellung nirgendwo eingetragen, selbst wenn ein Verfahren gegen Geldbuße eingestellt werde.

Nach Abschluss der Diskussion beschloss der Kinder- und Jugendausschuss mehrheitlich (8 ja, 3 nein) folgenden auf Wunsch von Frau Erdmann geänderten gemeinsamen Antrag der VertreterInnen der Jugendverbände:

Der Vorsitzende wird beauftragt, beim Generalbundesanwalt anzuregen, dass die mit der Einstellung der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz erfolgten Eintragungen in das Erziehungsregister vorzeitig entfernt werden, weil das öffentliche Interesse einer solchen Anordnung nicht entgegensteht.

Zugleich ruft der Kinder- und Jugendausschuss die betroffenen Eltern und Jugendlichen auf, gegenüber der Staatanwaltschaft Dortmund eine Gegenvorstellung zu erheben und eine Einstellung als unschuldig zu fordern.

Zu 4. Informationen aus den Bezirksvertretungen
Herr Kohts berichtete, die Bezirksvertretung Hombruch habe angefragt, ob Am Winkelsweg ein Kinderspielplatz geplant sei. Das sei nicht der Fall.


Zu 5. Mitteilungen des Vorsitzenden
Herr Sohn wies auf folgende Informationen, Berichte, Einladungen hin:
- Jugendhilfe Info des Landesjugendamtes Mai 2001
- Veranstaltung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 25. - 26.06.2001 im Jugendhof Vlotho zum Thema "Fremdenfeindlichkeit"
- Information zur Verwaltungsreform und zum Miteinander von öffentlicher Verwaltung und freien Trägern
- dobeq Jahresbericht 2000
- Gemeinsame Sitzung mit dem Schulausschuss am 20.09.2001


Herr Sohn beendete die öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses um 19.20 Uhr.







S o h n L i e d s c h u l t e L i e b e r k n e c h t
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Niederschrift

über die 18. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
am 06.06.2001, 16.05 Uhr
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Anwesend waren:

Stimmberechtigte Mitglieder nach § 4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt

Ratsvertreter bzw. in der Jugendhilfe erfahrene Männer und Frauen
Herr Sohn (SPD)
Frau Brandt (SPD)
Herr Fischer (SPD)
Frau Nolte (SPD)
Frau Liedschulte (CDU)
Frau Middendorf (CDU)
Herr Carl (CDU)
Herr Neumann (CDU)

VertreterIn der anerkannten und wirkenden freien Träger
Herr Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Frau Klein-Senge (Pfadfinderinnen) für Herrn Renneke (Kath. Jugend)
Frau Erdmann (Falken)
Frau Rabenschlag (Diak. Werk)
Herr von Kölln (AWO)


Beratende Mitglieder nach § 4 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt
Herr Pogadl
Herr Kohts
Herr Kokoska (Richter)
Herr Weiß (Arbeitsamt) für Herrn Heckmann
Herr Kilian (Polizei)
Frau Beschorner (Kath. Kirche)
Herr Krinke (Ev. Kirche) für Herrn Portmann
Herr Zengin (Islamische Gemeinde)
Frau Schobert (DPWV)
Herr Herzog (Stadtelternrat)

TeilnehmerInnen nach § 5 der Satzung für das Jugendamt
Herr Bösebeck
Herr Burkholz
Herr Dobbert
Herr Harbecke
Herr Harder
Herr Hennekemper
Herr Weirauch



Ausschussgeschäftsführung
Frau Lieberknecht

Gäste
Herr Niehaus - Jugendring Dortmund
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Herr Mager - dortmund-project



T a g e s o r d n u n g

Öffentlicher Teil:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 09.05.2001


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 Auswirkungen Haushaltssicherungskonzept 2001
(s. auch übersandtes Schreiben von Herrn StR Pogadl vom 23.05.2001)

2.2 Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage - (Drucksache Nr. 00836-01)
2.3 Jugendhilfeplanung; "3. Baustein - Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit"
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 01005-01)

2.4 Ausbildungsplatzsituation und Jugendarbeitslosigkeit in Dortmund 2000
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 01019-01)

2.5 Jugendspezifische Aspekte im Rahmen des dortmund-projects
- Zwischenbericht -

2.6 Übersicht über die Aktivitäten und deren Träger im jugendpolitischen Bereich im Zusammenhang mit dem Thema "Rechtsextremismus"
- mdl. Bericht -

2.7 Hilfen für Mütter in Notsituationen
- mdl. Zwischenbericht -

2.8 Antrag des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs - Kreisverband Dortmund e. V.- auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 00833-01)
(die Vorlage wurde bereits für die Sitzung am 09.05.2001 übersandt)

2.9 Schülertreffs in Tageseinrichtungen für Kinder - SiT -
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 01016-01)


3. Anträge /Anfragen

3.1 Gemeinsamer Antrag der VertreterInnen der Jugendverbände vom 14.05.2001 mit der Bezeichnung "Vorstoß der Innenministerkonferenz zur Einschränkung der rechtlichen Basis der Jugendhilfeausschüsse"

3.2 Gemeinsamer Antrag der VertreterInnen der Jugendverbände vom 14.05.2001 mit der Bezeichnung "Rechtliche Folgen der Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegenüber jugendlichen DemonstrantInnen am 21. Oktober 2000"

4. Informationen aus den Bezirksvertretungen


5. Mitteilungen des Vorsitzenden


Herr Sohn eröffnete die öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Er begrüßte eingangs die neuen Mitglieder im Kinder- und Jugendausschuss RM Frau Brandt , Frau Erdmann und Herrn Weiß.



Zu 1. Regularien
Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO wurden nachstehend aufgeführte stimmberechtigte bzw. beratende Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:

Frau Ricarda Erdmann
Herr Wolf-Rüdiger Weiß

Zu 1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rosemarie Liedschulte (CDU-Fraktion) benannt.
Zu 1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.




Zu 1.3 Feststellung der Tagesordnung

Herr Sohn schlug vor, den

TOP 2.5 Jugendspezifische Aspekte im Rahmen des dortmund-projects

vorzuziehen.

Frau Liedschulte bat darum, den
TOP 2.8 Antrag des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs - Kreisverband Dortmund e. V. - auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

zu vertagen.

Unter Einbeziehung dieser Veränderungen wurde die Tagesordnung einstimmig beschlossen.


Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 09.05.2001
Frau Liedschulte wies darauf hin, dass es bei TOP 2.2, Seite 8, Abs. 2, "...Jugendfreizeitstätte Kirchlinde ..." heißen müsse.

Herr Spangenberg bat um Änderung des 1. Satzes unter TOP 2.5 - Seite 9 -:
"Herr Spangenberg bat darum, die Vorlage zu schieben, da auf Seiten...."

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen wurde die Niederschrift über die 17. öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 09.05.2001 einstimmig genehmigt.

Zu 2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

Zu 2.5 Jugendspezifische Aspekte im Rahmen des dortmund-projects
- Zwischenbericht -

Herr Mager stellte anhand von Folien das dortmund-project vor (s. Anlage).
Auf Nachfrage erklärte er, die prognostizierten ca. 10.000 Arbeitsplätze, die außerhalb der neuen Führungsbranchen entstünden, beruhten auf Sekundäreffekten des dortmund-projects. Sie seien durch die Studie der McKinsey-Unternehmensberatung belegt. Diese sei in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Akteuren entstanden. Danach müsse zunächst in einem erheblichen Maße investiert werden in Flächen, Infrastruktur u.a.. Das erfordere Kapazitäten in den verschiedensten Unternehmensbereichen, z. B. Bauindustrie. Die errichteten Projekte müssten gepflegt werden, daraus ergäben sich handwerkliche Aufgabenfelder wie Hausmeisterdienst, Sekretariatsaufgaben. Die zusätzlich nach Dortmund kommenden Menschen - erwarteter Zugewinn von bis zu 40.000 - würden konsumieren und investieren.

Das alles wirke auf die Branchen, die nicht direkt mit dem IT-Bereich verzahnt sein müssen. Auch die wirtschaftliche prognostizierte Entwicklung in den Folgejahren einschließlich des Arbeitsplatzabbaus, der in anderen Branchen erwartet werden müsse, sei in die Studie mit eingeflossen. Insgesamt werde davon ausgegangen, dass von den 70.000 neu geschaffenen Arbeitsplätzen 15.000 von Personen ohne spezifische Qualifikation werden können. Dies trage dazu bei, die Anzahl der Arbeitslosen bis 2010 auf 16.000 zu reduzieren.

Auf eine Frage zur Ausbildungsplatzsituation im Bereich der neuen vier IT-Berufe führte Frau Gerszewski aus, dass die Entwicklung hier uneinheitlich sei. Einige Unternehmen würden die geringe Zahl der Bewerbungen auf die eingerichteten Ausbildungsstellen beklagen. Andererseits würden auch Bewerbungen von Personen ohne Neigung zum IT-Bereich eingehen. Daraus ergebe sich für das dortmund-project die Notwendigkeit, in den Schulen Aufklärungsarbeit zu leisten und die Unternehmen entsprechend zu unterstützen, die sicherlich auch noch einmal kräftig für die neuen Berufe werben müssten.

Herr Sohn dankte für die umfassenden Informationen.

Zu 2.1 Auswirkungen Haushaltssicherungskonzept 2001
(s. auch übersandtes Schreiben von Herrn StR Pogadl vom 23.05.2001)
Herr Pogadl führte aus, es sei in intensiven Beratungen gelungen, den im Ausschuss vorgelegten Bewirtschaftungsmaßnahmen ohne strukturelle Standardsenkungen sowohl im Ausgaben-Bereich über Einsparungen als auch durch Verbesserungen im Einnahme-Bereich, dem vom Rat vorgegebenen Ziel zu entsprechen. Für das Jahr 2002 seien zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen möglich.
Auf Nachfragen erläuterte er noch einmal kurz die Ausgangssituation bis hin zum Haushaltssicherungskonzept.

Zum Bereich Täter-Opfer-Ausgleich erklärte Herr Bösebeck, die Brücke e. V. habe bereits Kontakt zur Verwaltung aufgenommen. Man sei so verblieben, dass von dort der Sachverhalt deutlich gemacht werde. Anschließend sollten dann Gespräche geführt werden.
Er betonte, dass sowohl im Bereich der Verwaltung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel der Täter-Opfer-Ausgleich weitergeführt als auch die finanzielle Unterstützung der Brücke im bisher vereinbarten vertraglichen Rahmen erfolgen werde. Wenn finanzielle Mittel bei der Brücke wegfallen, die nicht von städt. Seite zu erbringen waren, müsse man gemeinsam sehen, ob sich Lösungsmöglichkeiten bieten. Aufgrund der äußerst knappen Haushaltsmittel sehe er zurzeit wenig Spielraum.

Herr Weirauch führte zur Finanzposition "Stationäre Erziehungshilfen" aus, es sei beabsichtigt, durch Intensivierung der ambulanten Hilfe unter Einbeziehung der freien Träger das Einsparungspotential zu erreichen. Selbstverständlich soll jedes Kind weiterhin die Hilfe zur Erziehung bekommen, die es benötige. Auch sollten nicht weniger Kinder als bisher in Dortmunder Heimen untergebracht werden.
Auf weitere Nachfrage erläuterte er, auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung seien für den Bereich Hilfen zur Erziehung die ambulanten Dienste mit Hilfe der freien Träger immens ausgebaut worden. Von den freien Trägern wurden hier freie Kapazitäten gemeldet. Somit konnte in den letzten Monaten kurzfristig reagiert werden, wenn ein Kind ambulante Hilfe brauchte.
Hinsichtlich der Entwicklung der Bedarfe verwies er auf die Untergruppe der AG § 78 KJHG Jugendhilfeplanung im Bereich der erzieherischen Hilfen, die sich mit dieser Problematik bereits beschäftige. Er gehe davon aus, dass im Spätherbst dem Ausschuss ein Zwischenbericht vorgelegt werden könne.

Zur Finanzposition "Zuschüsse zu den Betriebskosten..." erläuterte Herr Kohts, die in NRW angedachte Absenkung des Trägeranteils hätte für 2001 Leistungen der Stadt Dortmund i. H. von 2,5 Mio. DM erfordert. Da aber die Berechnungen des Landes noch nicht abgeschlossen seien, habe die Verwaltung den Haushalt des Jugendamtes um diese 2,5 Mio. DM bereinigt. Falls die Trägerreduzierung für 2001 doch noch - anteilmäßig - zum Tragen komme, müsse neu geprüft werden.

Zu 2.2 Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage - (Drucksache Nr. 00836-01)

Auf Nachfragen führte Herr Harder aus:
- Die letzte Erhöhung sei zum 01.07.1996 erfolgt - von 60 DM auf 80 DM -.
- Für Familien, die vom Elternbeitrag aufgrund ihres Einkommens freigestellt seien, werde der Essensbeitrag direkt vom Sozialamt überwiesen. Ansonsten sei nicht bekannt, dass Familien den Beitrag nicht erbringen könnten.
- Ursprünglich sei geplant gewesen, ab dem kommenden Jahr 100 DM zu erheben. Bei der Umrechnung in Euro habe man auf einen vollen Euro-Betrag aufgerundet.
- Der Erhöhungsbetrag berücksichtige einmal die Kostenerhöhungen für den reinen Einkauf der Verpflegung in den letzten Jahren und decke auch einen minimalen Teil der Betriebskosten ab.
- Nach Auffassung der Verwaltung handele es sich um eine angemessene Erhöhung, da man sich im Vergleich mit anderen Städten der Umgebung in einem guten Mittelfeld bewege (z. B. in Bochum, Duisburg, Herne, Essen betrage das Entgelt zwischen 85 - 130 DM)
- Das Verpflegungsentgelt sei unabhängig von den GTK-Angeboten zu sehen, da die Elternbeiträge dort nach rechtlichen Bestimmungen zu erheben seien.
- Das Erstattungsverfahren solle wie nach der z. Z. geltenden Satzung gehandhabt werden. Eine ¼ jährliche Erstattung würde wegen der unterschiedlichen Schließungszeiten der Einrichtungen einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten. Allerdings hoffe man, im Rahmen des neuen Bearbeitungsprogramms für Elternbeiträge von vornherein den Beitrag für das Verpflegungsentgelt reduzieren zu können.

Herr Carl wies darauf hin, dass es in § 2 der Entgeltordnung ab dem 01.01.2002 heißen müsste - nicht ab dem 01.01.2001 -.

Nach Abschluss der Diskussion wurde der Antrag von Herrn Carl, ab 01.01.2002 ein mtl. Entgelt von 50 Euro - statt 51 Euro - zu erheben, mehrheitlich abgelehnt (1 ja, 8 nein, 4 Enthaltungen).




Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses beschlossen mehrheitlich (12 ja,
1 nein) folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

In städtischen Kindertageseinrichtungen verwendetes Rindfleisch und Rindfleischprodukte sollen aus kontrollierter ökologischer Herkunft stammen und von nachweislich BSE-negativ getesteten Tieren sein.

Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beiliegenden Entwurf als Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund.

Zu 2.3 Jugendhilfeplanung; "3. Baustein - Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit"
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 01005-01)
Herr Pogadl führte in die Vorlage ein.

Anschließend stellten Herr Burkholz und Herr Niehaus den Planungsbericht anhand von Folien vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte für den umfangreichen Bericht.

Herr Fischer regte an zu überlegen, ob die Vorlage mit den evtl. Änderungen nicht auch in den Rat eingebracht werden sollte, um deutlich zu machen, welchen Stellenwert Jugendarbeit in Dortmund haben sollte.

Herr Sohn erläuterte kurz das bisherige Verfahren bei der Erarbeitung der Bausteine. Er habe den Antrag der VertreterInnen der Jugendverbände so verstanden, dass im Vorfeld diskutiert werden solle, ob nicht ggf. gemeinsame Anträge formuliert werden könnten.

Frau Liedschulte fände es positiv, wenn der Unterausschuss vernünftige Änderungsanträge ausarbeiten würde, dann könne auch im Ausschuss ein Konsens gefunden werden. Nach ihrer Auffassung reiche eine Behandlung der Vorlage im Kinder- und Jugendausschuss aus, da die Leitlinien vom Rat beschlossen wurden.

Frau Schobert schlug vor, den Baustein nur Jugendarbeit zu nennen und die Jugendsozialarbeit fachpolitisch getrennt zu behandeln.

Auf Nachfrage erklärte Herr Niehaus, dass nach seiner Wahrnehmung die kommerziellen Anbieter zum einen als Finanzgeber bzw. Sponsoren in Erscheinung treten würden. Zum anderen gebe es auch Veranstaltungsformen, bei denen sie zumindest teilweise als Mitveranstalter auftreten würden. Er würde sie aber nicht den freien Trägern zuordnen.

Nach Abschluss der Diskussion fand der Vorschlag des Vorsitzenden die Zustimmung des Ausschusses, den Bericht als eingebracht anzusehen und nach der Sommerpause inhaltlich zu bewerten.


Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses beschlossen einstimmig bei 2 Enthaltungen folgenden Antrag der VertreterInnen der Jugendverbände:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Planungsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt daraufhin die Bildung eines Unterausschusses, der 2 x 2 Stunden tagt, um den Planungsbericht im Einzelnen zu beraten und die Entscheidung darüber in der Ausschuss-Sitzung am 19. September 2001 vorzubereiten.

Dem Unterausschuss gehören an:
Ø je ein Mitglied der im Kinder- und Jugendausschuss vertretenen Ratsfraktionen
Ø eine/e VertreterIn der Jugendverbände im Kinder- und Jugendausschuss
Ø eine/e VertreterIn der Wohlfahrtsverbände im Kinder- und Jugendausschuss
Ø Vertreter der Verwaltung des Jugendamtes

Durch die Tätigkeit dieses Unterausschusses kann erreicht werden, dass

Ø das Ergebnis eines mehrjährigen qualifizierten Planungsprozesses in angemes-
sener Form durch die Politik gewürdigt und akzeptiert und die Jugendarbeit so gestärkt wird.
Ø die Änderungswünsche und -anträge zu bündeln und in die Vorlage zu integrieren sind.


Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses stimmten der Anregung von Herrn Sohn zu, den TOP 2.7 wegen eines dringenden Anschlusstermins von Herrn Weirauch vorzuziehen.


Zu 2.7 Hilfen für Mütter in Notsituationen
- mdl. Zwischenbericht -
Herr Weirauch gab einen kurzen Zwischenbericht (s. Anlage).

Zu 2.4 Bericht zur Ausbildungsplatzsituation und Jugendarbeitslosigkeit in Dortmund 2000
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 01019-01)
Nach Mitteilung von Herrn Pogadl habe sich die Situation in Dortmund erheblich verbessert. Auf 96 Bewerber kämen mittlerweile 100 Angebote. Allerdings gebe es weiterhin Bereiche, in denen Ausbildungsplatzsuchende den Anforderungen nicht gerecht würden. Diesen werde sicherlich in Zukunft nach Besserung der allgemeinen Versorgungslage verstärkt Aufmerksamkeit zukommen müssen. Auch bereite die Entwicklung von Ausbildungsabbrüchen Anlass zur Besorgnis. Im IHK-Bereich würden
9 % und im Bereich der Handwerkskammer 16 % aller Ausbildungsverträge aufgelöst. Das sei insbesondere in Berufen mit ungünstigen Arbeitsbedingungen und -zeiten festzustellen.

Herr Weiß erklärte aus Sicht der Arbeitsverwaltung, die endgültige Entwicklung könne erst am Ende des Jahres festgestellt werden, wenn die Kammern die abgeschlossenen Ausbildungsverträge zur Verfügung stellen. Bis dahin bewege man sich im Bereich von Trends. Man könne aber aus den Zahlen der letzten Monate eine Verstetigung erkennen. Allerdings komme auf die am Arbeitsmarkt tätigen Akteure weiterhin viel Arbeit zu, um den Arbeitsmarkt weiter positiv begleiten zu können.
Bei den unbesetzten Stellen gebe es eine deutliche Erhöhung und bei den unversorgten Bewerbern einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. Wenn die Entwicklung in dem sich bisher abzeichnenden Maße weiter erfolge, könnte sich die Anzahl der unversorgten Bewerber am ersten Arbeitsmarkt zum Berichtsjahresende am 30.09. verringert haben. Daher sei das Angebot der berufsvorbereitenden Maßnahmen für den Bezirk Dortmund in gleicher Höhe wie im letzten Jahr aufrecht erhalten worden.
Abschließend wies er darauf hin, dass es auf dem Markt insgesamt extreme Schwankungen gebe. So seien im Bereich der Mediengestaltung/Printmedien bzw. im IT-Bereich nicht genügend Ausbildungsstellen in Bezug auf die Bewerbersituation vorhanden. Auch gebe es im IT-Bereich zu wenig weibliche Bewerberinnen.
Jugendliche würden nicht so schnell auf die Gegebenheiten und Veränderungen des Marktes reagieren, sondern zunächst im traditionellen Bewerberverhalten haften bleiben. Hier sei es Aufgabe der Akteure, unterstützend tätig zu sein, damit die Zukunftsarbeitsmärkte nicht nur für z. B. Umschüler offen wären, sondern auch für Jugendliche, die aus dem Schulsystem kommen.

Nach Auffassung von Herrn Fischer seien die Probleme zwar geringer geworden, aber noch nicht gelöst. Das Augenmerk müsse auch auf die benachteiligten Jugendlichen gerichtet werden. Dabei sei Kreativität auch hinsichtlich Berufsbezeichnungen und
-ausbildungen gefragt.

Frau Sparka bestätigte, dass auch aus Kenntnis der Jugendverwaltung gerade benachteiligte Jugendliche Probleme im Übergang Schule - Beruf hätten. Sonderprogramme oder Benachteiligtenförderung für die Ausbildung seien sicherlich eine gute Möglichkeit, dieser Zielgruppe besonders gerecht zu werden.
Zur Frage des Berufswahlverhaltens führte sie aus, dass Jugendliche Berufe wählen, die sie kennen - auch aus ihrem persönlichen Umfeld -. Der Kenntnisstand der Jugendlichen über Berufe - insbesondere neue Berufe - sei sehr gering. Es gebe einen großen Förderungsbedarf hinsichtlich des Berufswahlverhaltens.
Da die Arbeitsverwaltung den größten Teil aller berufsvorbereitenden Maßnahmen konzipiert, finanziert und koordiniert, müsse sie auch der erste Ansprechpartner sein.
Der Bezug von Sozialhilfe und Berufsausbildungshilfe sei aufgrund geltender rechtlicher Vorschriften nicht zulässig. Es gebe sicherlich Einzelfälle, die individuell betrachtet werden könnten, die aber nicht gesetzeswidrig behandelt werden könnten.
Abschließend wies Frau Sparka darauf hin, dass das "Ticket in die Arbeits- und Berufswelt" ab August auch im Internet zur Verfügung stehe.

Herr Weiß sagte aufgrund des Hinweises von Herrn Carl eine Klarstellung der in der Vorlage angeführten Zahlen zur Jugendarbeitslosigkeit hinsichtlich der unter 25jährigen bzw. unter 20jährigen Jugendlichen zu (s. Seite 12 der Vorlage).
Auf Nachfragen erklärte er, landesweit und in Dortmund gebe es eine große Anzahl von berufsvorbereitenden Maßnahmen, die sich an SchülerInnen ohne Schulabschluss oder mit relativ schlichter Qualifikation richten.
Es dauere eine Zeit, bis SchülerInnen sich umorientierten. Eine Reihe von Berufen werde von ihnen nicht als attraktiv angesehen. Daran müsse man arbeiten. Auch sei es erforderlich, ihnen bestimmte Berufe näher zu bringen, z. B. durch Besichtigung von Produktionsstraßen. In diesem Bereich würden Gespräche mit einem Dortmunder Bildungsträger geführt.
Um die Praxis und Realität für Auszubildende erfahrbar zu machen, werde sehr viel im berufvorbereitenden Bildungsbereich und auch im Benachteiligtenprogramm - auch in Kooperation mit den Betrieben - von der Arbeitsverwaltung getan. Daher sollte sie auch in diesen Planungen eine federführende Rolle spielen.

Nach Ansicht von Herrn Neumann müsse zu benachteiligten Jugendlichen, die trotz der zurzeit angebotenen Maßnahmen nicht oder nur schwer erreicht werden könnten, bereits in der Schule in enger Verzahnung mit der Arbeitsverwaltung Kontakt aufgenommen werden. Das habe die Arbeitsverwaltung erkannt und sei dort auch schon aktiv geworden.

Herr Sohn verwies auf ein Schreiben der Hauptschule Hörde, die für das Förderpraktikum für Hauptschüler keine Praktikumsplätze finden könne, obwohl diese auch finanziell gefördert werden.
Er dankte allen Beteiligten auch im Namen des Kinder- und Jugendausschusses für die bisherigen Bemühungen und die Berichterstattung. Abschließend betonte er, dass alle Akteure weiterhin gefordert seien, zur Verbesserung der Situation beizutragen.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den jährlichen "Bericht zur Ausbildungsplatzsituation und Jugendarbeitslosigkeit" für das Jahr 2000 sowie die Ergebnisse der Planungskonferenz Jugendhilfeplanung/Jugendberufshilfe zur Kenntnis.


Zu 2.6 Übersicht über die Aktivitäten und deren Träger im jugendpolitischen Bereich im Zusammenhang mit dem Thema "Rechtsextremismus"
- mdl. Bericht -
Herr Burkholz wies darauf hin, dass die vorgelegte Liste nicht vollständig sei, sondern den zurzeit aktuellen Stand abbilde.


Zu 2.8 Antrag des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs - Kreisverband Dortmund e. V.- auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 00833-01)
(die Vorlage wurde bereits für die Sitzung am 09.05.2001 übersandt)

Der TOP wurde vertagt.


Zu 2.9 Schülertreffs in Tageseinrichtungen für Kinder - SiT -
- Ausschussvorlage - (Drucksache Nr. 01016-01)

Herr Sohn sagte zu, die Anregung von Frau Rabenschlag aufzugreifen, die bei der Erprobung des Programms gemachten Erfahrungen auch auf die Landesebene zu transportieren, damit dort auch noch einmal über solche Konzepte diskutiert werde.
Der Kinder- und Jugendausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Zwischenbericht zu Erprobung des "SiT-Programms" zur Kenntnis und stimmt der Einstellung der Schülertreffgruppen zu.




Zu 3. Anträge /Anfragen

Zu 3.1 Gemeinsamer Antrag der VertreterInnen der Jugendverbände vom 14.05.2001 mit der Bezeichnung "Vorstoß der Innenministerkonferenz zur Einschränkung der rechtlichen Basis der Jugendhilfeausschüsse"
Der Vorschlag von Herrn Sohn fand die Zustimmung des Ausschusses, den Antrag als eingebracht anzusehen und zunächst in den Fraktionen zu beraten.


Zu 3.2 Gemeinsamer Antrag der VertreterInnen der Jugendverbände vom 14.05.2001 mit der Bezeichnung "Rechtliche Folgen der Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegenüber jugendlichen DemonstrantInnen am 21. Oktober 2000"
Frau Erdmann begründete den Antrag der Jugendverbände.

In wortgleichen Beiträgen begrüßten Frau Schobert und Frau Beschorner die Unterstützung der Jugendlichen durch die Jugendverbände.

Herr Carl erklärte, seine Fraktion könne den Antrag nicht mittragen, da sich politische Gremien generell nicht in Ermittlungsverfahren einmischen sollten. Vielleicht könnte es in diesem Fall evtl. berechtigt sein, aber man müsse auch Präzedenzfälle vermeiden.

Dagegen vertrat Herr Fischer die Auffassung, gerade weil keine Rechtsmittel möglich seien und die Ermittlungsfälle überwiegend abgeschlossen seien, müsse man auf andere Weise reagieren. Daher werde seine Fraktion den Antrag unterstützen.

Herr Kohts wies darauf hin, da es kein offizielles Rechtsmittel gebe, könne man der Einstellung nach § 45 Jugendgerichtsgesetz widersprechen. Es gebe dann zwei Varianten der Einstellung: nach § 153 StPO - wegen geringer Schuld, mit Eintrag ins Erziehungsregister -, nach § 170 StPO - wegen Unschuldsvermutung, ohne Eintrag -.

Herr Kokoska erläuterte aus seiner beruflichen Erfahrung als Jugendrichter allgemein die Einstellungsmöglichkeiten: Bei Jugendlichen könne wegen geringer Schuld das Verfahren eingestellt werden - ohne Gerichtsverfahren und Urteil, ohne Zustimmung des Jugendlichen -. Trotzdem erfolge eine Eintragung in das Erziehungsregister. Die Erwachsenen seien in zwei Punkten bessergestellt. Einmal könne eine Einstellung des Verfahrens nur mit Zustimmung des Betroffenen erfolgen. Zum anderen werde die Einstellung nirgendwo eingetragen, selbst wenn ein Verfahren gegen Geldbuße eingestellt werde.

Nach Abschluss der Diskussion beschloss der Kinder- und Jugendausschuss mehrheitlich (8 ja, 3 nein) folgenden auf Wunsch von Frau Erdmann geänderten gemeinsamen Antrag der VertreterInnen der Jugendverbände:

Der Vorsitzende wird beauftragt, beim Generalbundesanwalt anzuregen, dass die mit der Einstellung der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz erfolgten Eintragungen in das Erziehungsregister vorzeitig entfernt werden, weil das öffentliche Interesse einer solchen Anordnung nicht entgegensteht.

Zugleich ruft der Kinder- und Jugendausschuss die betroffenen Eltern und Jugendlichen auf, gegenüber der Staatanwaltschaft Dortmund eine Gegenvorstellung zu erheben und eine Einstellung als unschuldig zu fordern.

Zu 4. Informationen aus den Bezirksvertretungen
Herr Kohts berichtete, die Bezirksvertretung Hombruch habe angefragt, ob Am Winkelsweg ein Kinderspielplatz geplant sei. Das sei nicht der Fall.


Zu 5. Mitteilungen des Vorsitzenden
Herr Sohn wies auf folgende Informationen, Berichte, Einladungen hin:
- Jugendhilfe Info des Landesjugendamtes Mai 2001
- Veranstaltung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 25. - 26.06.2001 im Jugendhof Vlotho zum Thema "Fremdenfeindlichkeit"
- Information zur Verwaltungsreform und zum Miteinander von öffentlicher Verwaltung und freien Trägern
- dobeq Jahresbericht 2000
- Gemeinsame Sitzung mit dem Schulausschuss am 20.09.2001


Herr Sohn beendete die öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses um 19.20 Uhr.







S o h n L i e d s c h u l t e L i e b e r k n e c h t
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin