Niederschrift

über die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
am Mittwoch, 21.02.2001, 16.30 Uhr,
im Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstr. 50-58, Raum 227/228


Teilnehmer:

Anwesend sind die Damen und Herren

a) Mitglieder der Bezirksvertretung

Schröder, Theo Bezirksvorsteher
Bahr, Fredy
Bahr, Thomas
Beinlich, Rainer
Böcker, Siegfried
Branghofer, Max
Brummel, Heinz
Domanski, Herbert
Hoffmann, Hans-Peter
Ingold, Willi
Klammt, Hans Jochen
Kussin, Michael -
Lachmuth, Gabriele
Luckow, Brigitte
Meißner, Gerhard
Zdziarstek, Rolf

b) Ratsvertreter

Garcia, Lucio
Giese, Reinhold
Jörder, Birgit

b) der Verwaltung

Bogdahn, Gerda - StA 33 -
Lavraniuk, Gabriel - Ev. Kirchenkreise DO-Mitte -
Roshol, Andreas - Komm@Pott
Weisse, Eberhard - StA 61 -

Nicht erschienen:

Hoffmeister, Willi - entschuldigt -
Jost, Christel - entschuldigt -
Kortmann, Renate - entschuldigt -

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 24.01.2001


2. Vorlagen

2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2001
hier: Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im Unterabschnitt 0020 - Bezirksvertretungen

2.2 Schlussbericht über die von der BV In-Nord für 2000 beschlossenen Hochbaumaßnahmen

2.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-Nord

2.4 Förderung einer privaten Gestaltungs- und Begrünungsmaßnahme auf dem Grundstück Münsterstr. 211 a/213

2.5 Kanal- und Straßenbauarbeiten auf der Franziusstraße zwischen Einmündung Deusener und Westfaliastraße

2.6 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 07.04.2001, 28.07.2001, 03.11.2001 und 24.11.2001

2.7 Neufestlegung von Stimmbezirken für die Bundestagswahl 2002 und ff.

2.8 Baumfällanträge
hier: Immermannstr. 50 - Pflaumenblättriger Weißdorn (6 Stück)
Fredenbaumpark, südwestlich Minigolfplatz - Eiche
Schulhof Hauptschule In der Landwehr - Pappel
Fredenbaumpark, Einfahrt Mendesportplätze - Eiche


3. Anträge und Anfragen der Fraktionen

3.1 Hafenkonzert vor dem Alten Hafenamt
- SPD-Fraktion -

3.2 Planung der Jugendfreizeitstätte im Stollenpark
- CDU-Fraktion -

3.3 Beteiligung des Jugendrates des Jugendförderkreises bei den Planungen zum Neubau einer Freizeitstätte
- CDU-Fraktion -

3.4 Personal für den Jugendförderkreis aus dem Programm "Arbeit statt Sozialhilfe"
- CDU-Fraktion -


3.5 Inbetriebnahme der Brunnen im Stollenpark und vor dem Postgebäude
- CDU-Fraktion -

3.6 Renovierung des Verkehrskindergartens am Fredenbaumpark
- CDU-Fraktion -


4 Eingaben

4.1 Unterstützung bei der Beschaffung einer Leuchtanzeige für die Solaranlage
- Eingabe des Fördervereins der Anne-Frank-Gesamtschule e. V. -

4.2 Parksituation in der Dortmunder Nordstadt


5 Stellungnahmen

5.1 Alkohol-Konsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen

5.2 Regelung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Immermannstraße

5.3 Regelung des ruhenden Verkehrs in der Kirchenstraße im Bereich des Hauses Nr. 1

5.4 Durchfahrtsverbot in Wohngebieten



Der Bezirksvorsteher eröffnet um 16.30 Uhr die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


Zu TOP 1.1

Herr Kussin wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.


Zu TOP 1.2

Der Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hin.


Zu TOP 1.3

Der Bezirksvorsteher weist darauf hin, das der Sachstandsbericht zum Umbau des Roxy-Kinos von der Tagesordnung abgesetzt werden müßte, weil die Verhandlungen zwischen der Kinobetreiberin und dem Gebäudeeigentümer noch nicht abgeschlossen seien. Herr Kussin kritisiert diese Vorgehensweise. Ansonsten wird die vorgeschlagene Tagesordnung angenommen.


Zu TOP 1.4

Die Niederschrift über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 24.01.2001 wird genehmigt. Herr Branghofer weist darauf hin, dass er die Entschließung zu TOP 4.2 nicht mittrage.


Zu TOP 2.1

Beratung des Haushaltspanentwurfes für das Jahr 2001
hier: Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im
Unterabschnitt 0020 - Bezirksvertretungen
Vorlage des Amtes für Bürgerdienste vom 15.12.2000, AZ 33

Die Bezirksvertretung nimmt die von der Verwaltung unterbreiteten Vorschläge zur Verwendung der Haushaltsmittel im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die nachstehend aufgeführten Maßnahmen durchzuführen:

Vermögenshaushalt

Haushaltssoll 2001: 787 100 DM
./. Umbau Münsterstraße 309 000 DM ( am 24.01.2001 beschlossen)

verbleiben 478 100 DM

Neue Spielgeräte für Kinderspielplätze 6 000 DM (einstimmiger Beschluss)
Vincke-Grundschule - Neue Alu-Fenster 128 000 DM (Mehrheitsbeschluss, 6 dagegen, 1 Enth.)
Hauptschule Lützowstraße -
Sanierung Fensteranlagen 180 000 DM (einstimmiger Beschluss)
Anne-Frank-Gesamtschule - neue Fenster 128 000 DM (Mehrheitsbeschluss, 6 Gegenstimmen)
Blindengerechter Ausbau Ampelanlage
Grüne Straße 26 000 DM (einstimmiger Beschluss)
Insgesamt 468 000 DM

Evt. Restmittel sind für die Erneuerung der
Toiletten-Anlagen in der Hauptschule
Lützowstraße zu verwenden (Mehrheitsbeschluss, 6 Gegenstimmen)


Verpflichtungsermächtigung für 2002:

TEK Leopoldstr. - Fenstererneuerung 140 000 DM (einstimmiger Beschluss)


Verwaltungshaushalt

Hochbaumaßnahmen

Haushaltssoll 2001: 452 000 DM

Hauptschule In der Landwehr -
Giebelverkleidung 210 000 DM (einstimmiger Beschluss)
TEK Dürener Straße - Innenanstrich 49 000 DM (Mehrheitsbeschluss, 6 Gegenstimmen)
TEK Dürener Straße - Fenstererneuerung 92 000 DM (Mehrheitsbeschluss, 6 Gegenstimmen)
TEK Stahlwerkstraße - Sanierung
Kellerräume und Anstrich 50 000 DM (einstimmiger Beschluss)
TEK Stollenstraße - Innenanstrich 18 000 DM (Mehrheitsbeschluss, 6 Gegenstimmen)

Insgesamt: 419 000 DM



Über die Verwendung der restlichen Mittel soll in der nächsten Sitzung entschieden werden. Zunächst ist zu klären, ob die im Verwaltungshaushalt noch zur Verfügung stehenden Mittel auch für Investitionen des Vermögenshaushaltes verwendet werden können.


Straßenbaumaßnahmen

Haushaltssoll 2001 + Haushaltsrest: 316 103,27 DM

Behindertengerechte Gehwegabsenkungen
im Stadtbezirk In-Nord 151 000,00 DM (einstimmiger Beschluss)
Erneuerung südl. Gehweg Dürener Straße von
Hammerstraße bis Stahlwerkstraße 151 000,00 DM (Mehrheitsbeschluss, 6 Gegenstimmen)

Insgesamt 302 000,00 DM


Der Bezirksvorsteher bemängelt, dass für den Bereich Grünpflege noch nicht geklärt ist, in welcher Höhe Restmittel zur Verfügung stehen.


Zu TOP 2.2

Schlussbericht über die von der BV In-Nord für 2000 beschlossenen Hochbaumaßnahmen
Vorlage des Hochbauamtes vom 24.01.2001, AZ 65/TIM

Die BV In-Nord nimmt den Schlussbericht 2000 über Hochbaumaßnahmen im Stadtbezirk In-Nord zur Kenntnis.



Zu TOP 2.3

Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-Nord
Vorlage des Dez. 6 vom 24.01.2001

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, der das Konzept bereit in der Bezirksvertretungssitzung am 06.12.2000 vorgestellt wurde, nimmt die Vorlage einschließlich der Pläne im Rahmen ihres Anhörungsrechtes gemäß § 37 Abs. 5 GO NW zur Kenntnis.


Zu TOP 2.4

Nordstadt - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
-Förderung einer privaten Gestaltungs- und Begrünungsmaßnahme auf dem Grundstück Münsterstr. 211 a/213
Vorlage des Stadtplanungsamtes - 61/6 - vom 17.01.2001

Die Bezirksvertretung nimmt das Planungskonzept für den Innenhof Münsterstr. 211 a/213 zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Verwaltung, eine vertragliche Vereinbarung zur Förderung der Maßnahme gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Dortmund vom 24.09.1993 mit dem Eigentümer abzuschließen.

Herr Kussin bemängelt, dass die Broschüren erst während der Sitzung verteilt worden sind. Vorhandene Unterlagen sollten rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.


Zu TOP 2.5

Kanal- und Straßenbauarbeiten auf der Franziusstraße zwischen Einmündung Deusener Straße und Westfaliastraße.
hier: Verkehrsführung während der Bauzeit (ca. 18 Monate)
Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.12.2000, AZ 66/6

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, den Verkehr der Franziusstraße in westliche Fahrtrichtung über die Deusener Straße - Lindberghstraße - Franz-Schüter-Straße umzuleiten.
Später ist eine Verlängerung der Umleitung zur Straße "Hülshof" erforderlich.


Zu TOP 2.6

Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 07.04.2001, 28.07.2001, 03.11.2001 und 24.11.2001
Vorlage des Ordnungsamtes vom 23.01.2001, AZ 32

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einstimmig bei 1 Stimmenthaltung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht des Ordnungsamtes zu, aus Anlass folgender Veranstaltungen jeweils die Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten freizugeben:
07.04.2001 Dortmunder Bigband Festival 16.00 - 18.00 Uhr
28.07.2001 Summer in the city 16.00 - 18.00 Uhr
03.11.2001 Dortmunder Hansetag 16.00 - 20.00 Uhr
24.11.2001 Eröffnung des Weihnachtsmarktes 16.00 - 18.00 Uhr


Zu TOP 2.7

Neufestlegung von Stimmbezirken für die Bundestagswahl 2002 und ff.
Vorlage des Amtes für Statistik und Wahlen - 12/AL - vom 19.01.2001

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmt der vorgeschlagenen Neufestlegung von Stimmbezirken für die Bundestagswahl 2002 und ff. einstimmig zu.


Zu TOP 2.8

Baumfällanträge
hier: Immermannstr. 50 - Pflaumenblättriger Weißdorn (6 Stück)
Fredenbaumpark, südwestlich Minigolfplatz - Eiche
Schulhof Hauptschule In der Landwehr - Pappel
Fredenbaumpark, Einfahrt Mendesportplätze - Eiche
Vorlagen des Grünflächenamtes vom 11.01.2001 u. a., AZ 67/3-N

Die Bezirkvertretung nimmt die Baumfällanträge zur Kenntnis.


Zu TOP 3.1

Hafenkozert vor dem Alten Hafenamt
Antrag der SPD-Fraktion vom 06.02.2001

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, in Kooperation mit der Dortmunder Hafen AG das 4. Hafenkonzert durchzuführen. Die Kosten in Höhe von rd. 4 000 DM sind aus den Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung für Vereins- und Kulturförderung zu tragen.

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Wer und welcher Höhe hat zur Finanzierung der Weihnachtsbeleuchtung der Interessengemeinschaft Münsterstraße e. V. beigetragen?


Zu TOP 3.2

Planung der Jugendfreizeitstätte im Stollenpark
Antrag der CDU-Fraktion vom 05.02.01

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, kurzfristig über den Neubau der Jugendfreizeitstätte im Stollenpark zu berichten. Insbesondere sind der Bezirksvertretung die Entwürfe vorzustellen und die Finanzierung der Maßnahme darzulegen.

Zu TOP 3.3

Beteiligung des Jugendrates des Jugendförderkreises bei den Planungen zum Neubau einer Freizeitstätte
Antrag der CDU-Fraktion vom 05.02.01

Der Antrag wird zurückgestellt. Zunächst sollen der Bezirksvertretung Pläne und Finanzierung der Maßnahme vorgestellt werden.


Zu TOP 3.4

Personal für den Jugendförderkreis aus dem Programm "Arbeit statt Sozialhilfe"
Antrag der CDU-Fraktion vom, 05.02.2001

Die Bezirksvertretung lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion bei Stimmengleichheit (6:6) und 3 Stimmenthaltungen ab:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, kurzfristig für das laufende Jahr dem Jugendförderkreis Personal aus dem Landes-/Kommunalprogramm Arbeit statt Sozialhilfe bereit zu stellen.


Zu TOP 3.5

Inbetriebnahme der Brunnen im Stollenpark und vor dem Postgebäude
Antrag der CDU-Fraktion vom 05.02.2001

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, den Betrieb der Brunnen im Stadtgebiet Innenstadt-Nord in den Sommermonaten 2001 zu gewährleisten.


Zu TOP 3.6

Renovierung des Verkehrskindergartens am Fredenbaumpark
Antrag der CDU-Fraktion vom 05.02.2001

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, das Gebäude des Verkehrskindergartens am Fredenbaumpark zu renovieren. Insbesondere ist hierbei die Einrichtung einer Erwachsenentoilette zu berücksichtigen. Den zuständigen Gremien ist eine entsprechende Vorlage zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Der Verkehrskindergarten ist wichtig für die Verkehrserziehung von Kindern und somit wesentlich für das Bemühen, die Zahl der Kinderunfälle zu verringern. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Polizisten, Erziehern und Eltern keine entsprechende sanitäre Anlage zur Verfügung steht.


Zu TOP 4.1

Unterstützung bei der Beschaffung einer Leuchtanzeige für die Solaranlage
Eingabe des Fördervereins der Anne-Frank-Gesamtschule e. V. vom 23.11.2000

Der Bezirksvorsteher berichtet, dass er bei der Dortmunder Energie und Wasserversorgung GmbH interveniert habe, damit der Förderverein von dort einen Zuschuss erhält. Die DEW habe aber auf folgendes hingewiesen:

"Wie der Öffentlichkeit bereits über die Lokalpresse mitgeteilt wurde, beabsichtigt der Solarfonds Dortmund e. V. 20 Dortmunder Schulen mit Photovoltaikanlagen inklusive eines Displays auszurüsten. Im Bereich der Bezirksvertretung Nord haben wir zwischenzeitlich bereits das Helmholtz-Gymnasium mit einer solchen Anlage ausgestattet. In diesem Zusammenhang kommen keinerlei Kosten auf die jeweilige Schule zu, denn der Solarfonds Dortmund e. V. finanziert sich ausschließlich aus öffentlichen Fördermitteln sowie Spendenbeiträgen der Bezieher von "clima prima-Strom" bei DEW.

Die Photovoltaikanlage auf der Anne-Frank-Gesamtschule ist nicht von DEW errichtet worden. Wir sind deshalb auch nicht in der Lage, zu dieser Photovoltaikanlage ein passendes
Display zu liefern, ohne beispielsweise auch in diese Anlage technisch einzugreifen. Damit würden aber möglicherweise Gewährleistungsansprüche, die die Anne-Frank-Gesamtschule gegen den Errichter der Anlage haben könnte, beeinträchtigt. Wir bitten um Verständnis, dass DEW aus diesen Gründen keine Eingriffe in Anlagen vornehmen kann, die mit Rechten Dritter behaftet sind."


Zu TOP 4.2

Parksituation in der Dortmunder Nordstadt
Eingabe von Volker Schneeloch

Die Bezirksvertretung nimmt die Eingabe von Herr Schneeloch und folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr zur Kenntnis:

"Im Zusammenarbeit mit der Dortmunder Stadtwerke AG wurde bereits an der westlichen Seite der Quadbeckstraße südlich der Steinstraße die vorhandene Fahrbahnmarkierung zur Erweiterung der bestehenden Omnisbushaltestellen ergänzt, um den Bussen eine Anfahrt zu erleichtern.

Nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Gehwegflächen nicht zulässig. U.E reicht diese generelle Regelung zur Zeit aus, so dass bauliche Elemente zur tatsächlichen Freihaltung des südlichen Gehweges der Steinstraße westlich der Quadbeckstraße nicht erforderlich sind.

Installiert man einen herausnehmbaren Pfosten in dem östlichen Gehweg der Brunnenstraße in der von Herrn Schneeloch angesprochenen Grundstückserschließung entsteht der erhebliche Nachteil, dass Grundstückbenutzer zunächst auf der Fahrbahn halten müssen, um den Pfosten zu betätigen. Mit einem solchen Fahrverhalten rechnet der fließende Verkehr nicht. Zudem sind Rückstauerscheinungen bis in den signalisierten Einmündungsbereich zu besorgen.

Darüber hinaus wäre aus feuerwehrtechnischer Sicht eine genormte Schließvorrichtung erforderlich, die bereits von sehr vielen Verkehrsteilnehmern betätigt werden können. Diesbezüglich besteht die Erfahrung, dass häufig solche Pfostenabsperrungen nicht ordnungsgemäß betätigt werden, und die herumliegenden Pfosten Unfallgefahren für Radfahrer und Fußgänger bedeuten.

Somit handelt es sich in solchen Bereichen bei einem herausnehmbaren Pfosten um kein Mittel, um die Verkehrsverhältnisse zu verbessern."


Zu TOP 5.1

Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 29.01.2001, AZ 32/St

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

"Unter Hinweis auf die in der Beschlussfassung genannten Einzelschritte 3, 4 und 5 teilt das Ordnungsamt mit, dass eine Beobachtung und Prüfung der Szenegruppen im Bereich der Innenstadt-Nord, insbesondere am Nordmarkt, am Stollenpark, im Umfeld des DKH sowie am Hauptbahnhof Nordausgang durch die Außendienstkräfte aufgrund der aktuellen Lagebildsituation im Zuge ihrer Streifendienste vorgenommen wird.

Dabei wurden speziell im Bereich des Nordmarktes Überprüfungen der dort betriebenen Trinkhallen durchgeführt. Hier sind Verstöße gegen ausländerrechtliche und gaststättenrechtliche Bestimmungen festgestellt worden. Geahndet wurden diese Verstöße mit Verwarnungen, Bußgeldverfahren und - in einem Fall - mit einer vorübergehenden Betriebsschließung. Durch die entsprechende Präsenz konnte eine Verbesserung der Gesamtsituation erreicht werden. Ob dies dauerhaft so ist, bleibt abzuwarten.

Das Urinieren in der Öffentlichkeit wird bereits von den Streifen der Ordnungspartnerschaft seit längerer Zeit auch mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen verfolgt. Im 3. Quartal 2000 wurden im Bereich der PI Nord insgesamt 103 Ordnungswidrigkeiten angezeigt (stadtweit 225 Anzeigen), davon 16 (stadtweit 29) wegen Urinieren in der Öffentlichkeit. Dies zeigt zum einen, dass das Problem des Urinierens in der Öffentlichkeit im Bereich der PI Nord ausgeprägter ist, aber zum anderen auch, dass dieses Fehlverhalten stärker verfolgt wird.

Hinsichtlich der Forderung, die Öffnungszeiten der Trinkhallen generell auf 22.00 Uhr zu begrenzen, findet derzeit eine Prüfung der Gewerbeabteilung statt, ob dies rechtlich überhaupt möglich ist. Ich gebe dazu auch zu bedenken, dass ein großer Teil der Trinkhallenbesucher nach 22.00 Uhr verhaltensneutral ist."


Zu TOP 5.2

Regelung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Immermannstraße
Schreiben des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr an die Abteilung 66/5-S vom 30.01.2001, AZ 66/6-1 V 0406

Die Bezirksvertretung nimmt folgendes Schreiben zur Kenntnis:

"Während ihrer Sitzung vom 08.11.2000 beschloss die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord unter Tagesordnungspunkt 4.5, die Immermannstraße für einen begrenzten Zeitraum als Zone 30 anzuweisen. Aufgrund des schlechten Zustandes der Fahrbahndecke sind die Lärmbelästigungen für Anwohner aus dortiger Sicht sehr hoch.

In der Tat weist die Fahrbahnoberfläche in ihrer Beschaffenheit durch die nur teilweise entfernten Straßenbahngleise unterschiedliche Beschaffenheiten auf. Bis zu den vorgesehenen Umbaumaßnahmen bedeutet es auch einen nicht vertretbaren erheblichen Aufwand, die ehemals vorhandene Zweispurigkeit wieder herzustellen. Des weiteren dürfte durch diese Maßnahme die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Immermannstraße/Schützenstraße berührt werden.

Wir bitten Sie daher, für die südliche Seite der Immermannstraße beginnend östlich der Schützenstraße das Zeichen 274 "30" StVO auszuschildern und durch Verkehrszeichen 274 "50" das Ende des Streckenverbotes westlich der Uhlandstraße anzuzeigen."


Zu TOP 5.3

Regelung des ruhenden Verkehrs in der Kirchenstraße im Bereich des Hauses Nr. 1
Schreiben des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr an Haus und Grund Dortmund vom 30.01.2001, AZ66/1 V 1741

Die Bezirksvertretung nimmt folgendes Schreiben zur Kenntnis:

"Sie beziehen sich auf das Zeichen 24/PG Nord 72 11 04. Die Projektgruppe Nord existiert nicht mehr. Offensichtlich aus diesem Grund landet Ihr Schreiben nach einer kleinen "Rundreise" durch das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr bei der Abteilung "Verkehrsregelung".

In der Kirchenstraße westlich der Kurfürstenstraße befinden sich an der südlichen Seite durch Baumscheiben eingerahmte Parkstände. Diese Parkstände werden durch eine entsprechende Fahrbahnmarkierung verdeutlicht. An der nördlichen Seite ist ein baulich angelegter Parkstreifen vorhanden. Halten zuwischen diesen Parkmöglichkeiten Fahrzeuge in dem verbleibenden Bereich, so kommt es zu Behinderungen des fließenden Verkehrs.

Nördlich der verkehrlichen Erschließung sind Grünanlagen angelegt, die auch entsprechend beschildert sind. Ein Feuerwehrrettungsweg durchtrennt diese Grünanlage. Er ist als solcher ausgewiesen und durch Feuerwehrpfosten abgesichert. Eine gleiche Absicherung erfolgt in der nördlich der Grünanlage zur Hauswand sich erstreckenden fußläufigen Erschließung.

Wir sehen keine Möglichkeit, und sei es nur zum Be- oder Entladen, in dem Feuerwehrrettungsweg das Halten zu erlauben, da hier ein gesetzliches Haltverbot besteht. Zudem erlaubt der Grund für dieses Haltverbot auch nicht die Erteilung einer Ausnahmeregelung.

Wir können lediglich darauf hinweisen, dass sich an der westlichen Seite der Kurfürstenstraße ein eingeschränktes Haltverbot nach Zeichen 286 Straßenverkehrsordnung befindet, so dass hier ausdrücklich Ladevorgänge vorgesehen sind.

Die Erstellung der Grünanlagen erfolgte im Rahmen der Ihnen offensichtlich bekannten Verbesserung des Wohnumfeldes. Die seinerzeit umfangreichen Planungen und der jahrelange Bestand lassen es unwahrscheinlich erscheinen, dass hier umfangreiche bauliche Änderungen möglich und sinnvoll sind. Diesbezüglich kann ich aber auf eine Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord verweisen, für die noch keine Entscheidung getroffen wurde.



Zu TOP 5.4

Durchfahrverbot in Wohngebieten
Zwischennachricht des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.01.01, AZ 66/6 V 0224

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Zwischennachricht zur Kenntnis:

"Um die tatsächliche verkehrliche Entwicklung rund um den Borsigplatz nach den durchgeführten umfangreichen Änderungen beurteilen zu können, sind intensive Auswertungen unter Beteiligung anderer Stadtämter und Behörden erforderlich.

Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, werden wir Ihnen das Ergebnis mitteilen. Bis dahin bitten wir um etwas Geduld."




Die Sitzung wird um 18.40 Uhr geschlossen.








Theo Schröder Michael Kussin Gerda Bogdahn
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführerin Bezirksvertretung
33/1 22.02.2001
F 2 29 07

Niederschrift

über die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
am Mittwoch, 21.02.2001, 16.30 Uhr,
im Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstr. 50-58, Raum 227/228


Teilnehmer:

Anwesend sind die Damen und Herren

a) Mitglieder der Bezirksvertretung

Schröder, Theo Bezirksvorsteher
Bahr, Fredy
Bahr, Thomas
Beinlich, Rainer
Böcker, Siegfried
Branghofer, Max
Brummel, Heinz
Domanski, Herbert
Hoffmann, Hans-Peter
Ingold, Willi
Klammt, Hans Jochen
Kussin, Michael -
Lachmuth, Gabriele
Luckow, Brigitte
Meißner, Gerhard
Zdziarstek, Rolf

b) Ratsvertreter

Garcia, Lucio
Giese, Reinhold
Jörder, Birgit

b) der Verwaltung

Bogdahn, Gerda - StA 33 -
Lavraniuk, Gabriel - Ev. Kirchenkreise DO-Mitte -
Roshol, Andreas - Komm@Pott
Weisse, Eberhard - StA 61 -

Nicht erschienen:

Hoffmeister, Willi - entschuldigt -
Jost, Christel - entschuldigt -
Kortmann, Renate - entschuldigt -

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 24.01.2001


2. Vorlagen

2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2001
hier: Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im Unterabschnitt 0020 - Bezirksvertretungen

2.2 Schlussbericht über die von der BV In-Nord für 2000 beschlossenen Hochbaumaßnahmen

2.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-Nord

2.4 Förderung einer privaten Gestaltungs- und Begrünungsmaßnahme auf dem Grundstück Münsterstr. 211 a/213

2.5 Kanal- und Straßenbauarbeiten auf der Franziusstraße zwischen Einmündung Deusener und Westfaliastraße

2.6 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 07.04.2001, 28.07.2001, 03.11.2001 und 24.11.2001

2.7 Neufestlegung von Stimmbezirken für die Bundestagswahl 2002 und ff.

2.8 Baumfällanträge
hier: Immermannstr. 50 - Pflaumenblättriger Weißdorn (6 Stück)
Fredenbaumpark, südwestlich Minigolfplatz - Eiche
Schulhof Hauptschule In der Landwehr - Pappel
Fredenbaumpark, Einfahrt Mendesportplätze - Eiche


3. Anträge und Anfragen der Fraktionen

3.1 Hafenkonzert vor dem Alten Hafenamt
- SPD-Fraktion -

3.2 Planung der Jugendfreizeitstätte im Stollenpark
- CDU-Fraktion -

3.3 Beteiligung des Jugendrates des Jugendförderkreises bei den Planungen zum Neubau einer Freizeitstätte
- CDU-Fraktion -

3.4 Personal für den Jugendförderkreis aus dem Programm "Arbeit statt Sozialhilfe"
- CDU-Fraktion -


3.5 Inbetriebnahme der Brunnen im Stollenpark und vor dem Postgebäude
- CDU-Fraktion -

3.6 Renovierung des Verkehrskindergartens am Fredenbaumpark
- CDU-Fraktion -


4 Eingaben

4.1 Unterstützung bei der Beschaffung einer Leuchtanzeige für die Solaranlage
- Eingabe des Fördervereins der Anne-Frank-Gesamtschule e. V. -

4.2 Parksituation in der Dortmunder Nordstadt


5 Stellungnahmen

5.1 Alkohol-Konsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen

5.2 Regelung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Immermannstraße

5.3 Regelung des ruhenden Verkehrs in der Kirchenstraße im Bereich des Hauses Nr. 1

5.4 Durchfahrtsverbot in Wohngebieten



Der Bezirksvorsteher eröffnet um 16.30 Uhr die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


Zu TOP 1.1

Herr Kussin wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.


Zu TOP 1.2

Der Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hin.


Zu TOP 1.3

Der Bezirksvorsteher weist darauf hin, das der Sachstandsbericht zum Umbau des Roxy-Kinos von der Tagesordnung abgesetzt werden müßte, weil die Verhandlungen zwischen der Kinobetreiberin und dem Gebäudeeigentümer noch nicht abgeschlossen seien. Herr Kussin kritisiert diese Vorgehensweise. Ansonsten wird die vorgeschlagene Tagesordnung angenommen.


Zu TOP 1.4

Die Niederschrift über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 24.01.2001 wird genehmigt. Herr Branghofer weist darauf hin, dass er die Entschließung zu TOP 4.2 nicht mittrage.


Zu TOP 2.1

Beratung des Haushaltspanentwurfes für das Jahr 2001
hier: Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im
Unterabschnitt 0020 - Bezirksvertretungen
Vorlage des Amtes für Bürgerdienste vom 15.12.2000, AZ 33

Die Bezirksvertretung nimmt die von der Verwaltung unterbreiteten Vorschläge zur Verwendung der Haushaltsmittel im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die nachstehend aufgeführten Maßnahmen durchzuführen:

Vermögenshaushalt

Haushaltssoll 2001: 787 100 DM
./. Umbau Münsterstraße 309 000 DM ( am 24.01.2001 beschlossen)

verbleiben 478 100 DM

Neue Spielgeräte für Kinderspielplätze 6 000 DM (einstimmiger Beschluss)
Vincke-Grundschule - Neue Alu-Fenster 128 000 DM (Mehrheitsbeschluss, 6 dagegen, 1 Enth.)
Hauptschule Lützowstraße -
Sanierung Fensteranlagen 180 000 DM (einstimmiger Beschluss)
Anne-Frank-Gesamtschule - neue Fenster 128 000 DM (Mehrheitsbeschluss, 6 Gegenstimmen)
Blindengerechter Ausbau Ampelanlage
Grüne Straße 26 000 DM (einstimmiger Beschluss)
Insgesamt 468 000 DM

Evt. Restmittel sind für die Erneuerung der
Toiletten-Anlagen in der Hauptschule
Lützowstraße zu verwenden (Mehrheitsbeschluss, 6 Gegenstimmen)


Verpflichtungsermächtigung für 2002:

TEK Leopoldstr. - Fenstererneuerung 140 000 DM (einstimmiger Beschluss)


Verwaltungshaushalt

Hochbaumaßnahmen

Haushaltssoll 2001: 452 000 DM

Hauptschule In der Landwehr -
Giebelverkleidung 210 000 DM (einstimmiger Beschluss)
TEK Dürener Straße - Innenanstrich 49 000 DM (Mehrheitsbeschluss, 6 Gegenstimmen)
TEK Dürener Straße - Fenstererneuerung 92 000 DM (Mehrheitsbeschluss, 6 Gegenstimmen)
TEK Stahlwerkstraße - Sanierung
Kellerräume und Anstrich 50 000 DM (einstimmiger Beschluss)
TEK Stollenstraße - Innenanstrich 18 000 DM (Mehrheitsbeschluss, 6 Gegenstimmen)

Insgesamt: 419 000 DM



Über die Verwendung der restlichen Mittel soll in der nächsten Sitzung entschieden werden. Zunächst ist zu klären, ob die im Verwaltungshaushalt noch zur Verfügung stehenden Mittel auch für Investitionen des Vermögenshaushaltes verwendet werden können.


Straßenbaumaßnahmen

Haushaltssoll 2001 + Haushaltsrest: 316 103,27 DM

Behindertengerechte Gehwegabsenkungen
im Stadtbezirk In-Nord 151 000,00 DM (einstimmiger Beschluss)
Erneuerung südl. Gehweg Dürener Straße von
Hammerstraße bis Stahlwerkstraße 151 000,00 DM (Mehrheitsbeschluss, 6 Gegenstimmen)

Insgesamt 302 000,00 DM


Der Bezirksvorsteher bemängelt, dass für den Bereich Grünpflege noch nicht geklärt ist, in welcher Höhe Restmittel zur Verfügung stehen.


Zu TOP 2.2

Schlussbericht über die von der BV In-Nord für 2000 beschlossenen Hochbaumaßnahmen
Vorlage des Hochbauamtes vom 24.01.2001, AZ 65/TIM

Die BV In-Nord nimmt den Schlussbericht 2000 über Hochbaumaßnahmen im Stadtbezirk In-Nord zur Kenntnis.



Zu TOP 2.3

Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-Nord
Vorlage des Dez. 6 vom 24.01.2001

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, der das Konzept bereit in der Bezirksvertretungssitzung am 06.12.2000 vorgestellt wurde, nimmt die Vorlage einschließlich der Pläne im Rahmen ihres Anhörungsrechtes gemäß § 37 Abs. 5 GO NW zur Kenntnis.


Zu TOP 2.4

Nordstadt - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
-Förderung einer privaten Gestaltungs- und Begrünungsmaßnahme auf dem Grundstück Münsterstr. 211 a/213
Vorlage des Stadtplanungsamtes - 61/6 - vom 17.01.2001

Die Bezirksvertretung nimmt das Planungskonzept für den Innenhof Münsterstr. 211 a/213 zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Verwaltung, eine vertragliche Vereinbarung zur Förderung der Maßnahme gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Dortmund vom 24.09.1993 mit dem Eigentümer abzuschließen.

Herr Kussin bemängelt, dass die Broschüren erst während der Sitzung verteilt worden sind. Vorhandene Unterlagen sollten rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.


Zu TOP 2.5

Kanal- und Straßenbauarbeiten auf der Franziusstraße zwischen Einmündung Deusener Straße und Westfaliastraße.
hier: Verkehrsführung während der Bauzeit (ca. 18 Monate)
Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 22.12.2000, AZ 66/6

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, den Verkehr der Franziusstraße in westliche Fahrtrichtung über die Deusener Straße - Lindberghstraße - Franz-Schüter-Straße umzuleiten.
Später ist eine Verlängerung der Umleitung zur Straße "Hülshof" erforderlich.


Zu TOP 2.6

Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 07.04.2001, 28.07.2001, 03.11.2001 und 24.11.2001
Vorlage des Ordnungsamtes vom 23.01.2001, AZ 32

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einstimmig bei 1 Stimmenthaltung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht des Ordnungsamtes zu, aus Anlass folgender Veranstaltungen jeweils die Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten freizugeben:
07.04.2001 Dortmunder Bigband Festival 16.00 - 18.00 Uhr
28.07.2001 Summer in the city 16.00 - 18.00 Uhr
03.11.2001 Dortmunder Hansetag 16.00 - 20.00 Uhr
24.11.2001 Eröffnung des Weihnachtsmarktes 16.00 - 18.00 Uhr


Zu TOP 2.7

Neufestlegung von Stimmbezirken für die Bundestagswahl 2002 und ff.
Vorlage des Amtes für Statistik und Wahlen - 12/AL - vom 19.01.2001

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmt der vorgeschlagenen Neufestlegung von Stimmbezirken für die Bundestagswahl 2002 und ff. einstimmig zu.


Zu TOP 2.8

Baumfällanträge
hier: Immermannstr. 50 - Pflaumenblättriger Weißdorn (6 Stück)
Fredenbaumpark, südwestlich Minigolfplatz - Eiche
Schulhof Hauptschule In der Landwehr - Pappel
Fredenbaumpark, Einfahrt Mendesportplätze - Eiche
Vorlagen des Grünflächenamtes vom 11.01.2001 u. a., AZ 67/3-N

Die Bezirkvertretung nimmt die Baumfällanträge zur Kenntnis.


Zu TOP 3.1

Hafenkozert vor dem Alten Hafenamt
Antrag der SPD-Fraktion vom 06.02.2001

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, in Kooperation mit der Dortmunder Hafen AG das 4. Hafenkonzert durchzuführen. Die Kosten in Höhe von rd. 4 000 DM sind aus den Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung für Vereins- und Kulturförderung zu tragen.

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Wer und welcher Höhe hat zur Finanzierung der Weihnachtsbeleuchtung der Interessengemeinschaft Münsterstraße e. V. beigetragen?


Zu TOP 3.2

Planung der Jugendfreizeitstätte im Stollenpark
Antrag der CDU-Fraktion vom 05.02.01

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, kurzfristig über den Neubau der Jugendfreizeitstätte im Stollenpark zu berichten. Insbesondere sind der Bezirksvertretung die Entwürfe vorzustellen und die Finanzierung der Maßnahme darzulegen.

Zu TOP 3.3

Beteiligung des Jugendrates des Jugendförderkreises bei den Planungen zum Neubau einer Freizeitstätte
Antrag der CDU-Fraktion vom 05.02.01

Der Antrag wird zurückgestellt. Zunächst sollen der Bezirksvertretung Pläne und Finanzierung der Maßnahme vorgestellt werden.


Zu TOP 3.4

Personal für den Jugendförderkreis aus dem Programm "Arbeit statt Sozialhilfe"
Antrag der CDU-Fraktion vom, 05.02.2001

Die Bezirksvertretung lehnt folgenden Antrag der CDU-Fraktion bei Stimmengleichheit (6:6) und 3 Stimmenthaltungen ab:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, kurzfristig für das laufende Jahr dem Jugendförderkreis Personal aus dem Landes-/Kommunalprogramm Arbeit statt Sozialhilfe bereit zu stellen.


Zu TOP 3.5

Inbetriebnahme der Brunnen im Stollenpark und vor dem Postgebäude
Antrag der CDU-Fraktion vom 05.02.2001

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, den Betrieb der Brunnen im Stadtgebiet Innenstadt-Nord in den Sommermonaten 2001 zu gewährleisten.


Zu TOP 3.6

Renovierung des Verkehrskindergartens am Fredenbaumpark
Antrag der CDU-Fraktion vom 05.02.2001

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, das Gebäude des Verkehrskindergartens am Fredenbaumpark zu renovieren. Insbesondere ist hierbei die Einrichtung einer Erwachsenentoilette zu berücksichtigen. Den zuständigen Gremien ist eine entsprechende Vorlage zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Der Verkehrskindergarten ist wichtig für die Verkehrserziehung von Kindern und somit wesentlich für das Bemühen, die Zahl der Kinderunfälle zu verringern. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Polizisten, Erziehern und Eltern keine entsprechende sanitäre Anlage zur Verfügung steht.


Zu TOP 4.1

Unterstützung bei der Beschaffung einer Leuchtanzeige für die Solaranlage
Eingabe des Fördervereins der Anne-Frank-Gesamtschule e. V. vom 23.11.2000

Der Bezirksvorsteher berichtet, dass er bei der Dortmunder Energie und Wasserversorgung GmbH interveniert habe, damit der Förderverein von dort einen Zuschuss erhält. Die DEW habe aber auf folgendes hingewiesen:

"Wie der Öffentlichkeit bereits über die Lokalpresse mitgeteilt wurde, beabsichtigt der Solarfonds Dortmund e. V. 20 Dortmunder Schulen mit Photovoltaikanlagen inklusive eines Displays auszurüsten. Im Bereich der Bezirksvertretung Nord haben wir zwischenzeitlich bereits das Helmholtz-Gymnasium mit einer solchen Anlage ausgestattet. In diesem Zusammenhang kommen keinerlei Kosten auf die jeweilige Schule zu, denn der Solarfonds Dortmund e. V. finanziert sich ausschließlich aus öffentlichen Fördermitteln sowie Spendenbeiträgen der Bezieher von "clima prima-Strom" bei DEW.

Die Photovoltaikanlage auf der Anne-Frank-Gesamtschule ist nicht von DEW errichtet worden. Wir sind deshalb auch nicht in der Lage, zu dieser Photovoltaikanlage ein passendes
Display zu liefern, ohne beispielsweise auch in diese Anlage technisch einzugreifen. Damit würden aber möglicherweise Gewährleistungsansprüche, die die Anne-Frank-Gesamtschule gegen den Errichter der Anlage haben könnte, beeinträchtigt. Wir bitten um Verständnis, dass DEW aus diesen Gründen keine Eingriffe in Anlagen vornehmen kann, die mit Rechten Dritter behaftet sind."


Zu TOP 4.2

Parksituation in der Dortmunder Nordstadt
Eingabe von Volker Schneeloch

Die Bezirksvertretung nimmt die Eingabe von Herr Schneeloch und folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr zur Kenntnis:

"Im Zusammenarbeit mit der Dortmunder Stadtwerke AG wurde bereits an der westlichen Seite der Quadbeckstraße südlich der Steinstraße die vorhandene Fahrbahnmarkierung zur Erweiterung der bestehenden Omnisbushaltestellen ergänzt, um den Bussen eine Anfahrt zu erleichtern.

Nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Gehwegflächen nicht zulässig. U.E reicht diese generelle Regelung zur Zeit aus, so dass bauliche Elemente zur tatsächlichen Freihaltung des südlichen Gehweges der Steinstraße westlich der Quadbeckstraße nicht erforderlich sind.

Installiert man einen herausnehmbaren Pfosten in dem östlichen Gehweg der Brunnenstraße in der von Herrn Schneeloch angesprochenen Grundstückserschließung entsteht der erhebliche Nachteil, dass Grundstückbenutzer zunächst auf der Fahrbahn halten müssen, um den Pfosten zu betätigen. Mit einem solchen Fahrverhalten rechnet der fließende Verkehr nicht. Zudem sind Rückstauerscheinungen bis in den signalisierten Einmündungsbereich zu besorgen.

Darüber hinaus wäre aus feuerwehrtechnischer Sicht eine genormte Schließvorrichtung erforderlich, die bereits von sehr vielen Verkehrsteilnehmern betätigt werden können. Diesbezüglich besteht die Erfahrung, dass häufig solche Pfostenabsperrungen nicht ordnungsgemäß betätigt werden, und die herumliegenden Pfosten Unfallgefahren für Radfahrer und Fußgänger bedeuten.

Somit handelt es sich in solchen Bereichen bei einem herausnehmbaren Pfosten um kein Mittel, um die Verkehrsverhältnisse zu verbessern."


Zu TOP 5.1

Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 29.01.2001, AZ 32/St

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

"Unter Hinweis auf die in der Beschlussfassung genannten Einzelschritte 3, 4 und 5 teilt das Ordnungsamt mit, dass eine Beobachtung und Prüfung der Szenegruppen im Bereich der Innenstadt-Nord, insbesondere am Nordmarkt, am Stollenpark, im Umfeld des DKH sowie am Hauptbahnhof Nordausgang durch die Außendienstkräfte aufgrund der aktuellen Lagebildsituation im Zuge ihrer Streifendienste vorgenommen wird.

Dabei wurden speziell im Bereich des Nordmarktes Überprüfungen der dort betriebenen Trinkhallen durchgeführt. Hier sind Verstöße gegen ausländerrechtliche und gaststättenrechtliche Bestimmungen festgestellt worden. Geahndet wurden diese Verstöße mit Verwarnungen, Bußgeldverfahren und - in einem Fall - mit einer vorübergehenden Betriebsschließung. Durch die entsprechende Präsenz konnte eine Verbesserung der Gesamtsituation erreicht werden. Ob dies dauerhaft so ist, bleibt abzuwarten.

Das Urinieren in der Öffentlichkeit wird bereits von den Streifen der Ordnungspartnerschaft seit längerer Zeit auch mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen verfolgt. Im 3. Quartal 2000 wurden im Bereich der PI Nord insgesamt 103 Ordnungswidrigkeiten angezeigt (stadtweit 225 Anzeigen), davon 16 (stadtweit 29) wegen Urinieren in der Öffentlichkeit. Dies zeigt zum einen, dass das Problem des Urinierens in der Öffentlichkeit im Bereich der PI Nord ausgeprägter ist, aber zum anderen auch, dass dieses Fehlverhalten stärker verfolgt wird.

Hinsichtlich der Forderung, die Öffnungszeiten der Trinkhallen generell auf 22.00 Uhr zu begrenzen, findet derzeit eine Prüfung der Gewerbeabteilung statt, ob dies rechtlich überhaupt möglich ist. Ich gebe dazu auch zu bedenken, dass ein großer Teil der Trinkhallenbesucher nach 22.00 Uhr verhaltensneutral ist."


Zu TOP 5.2

Regelung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Immermannstraße
Schreiben des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr an die Abteilung 66/5-S vom 30.01.2001, AZ 66/6-1 V 0406

Die Bezirksvertretung nimmt folgendes Schreiben zur Kenntnis:

"Während ihrer Sitzung vom 08.11.2000 beschloss die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord unter Tagesordnungspunkt 4.5, die Immermannstraße für einen begrenzten Zeitraum als Zone 30 anzuweisen. Aufgrund des schlechten Zustandes der Fahrbahndecke sind die Lärmbelästigungen für Anwohner aus dortiger Sicht sehr hoch.

In der Tat weist die Fahrbahnoberfläche in ihrer Beschaffenheit durch die nur teilweise entfernten Straßenbahngleise unterschiedliche Beschaffenheiten auf. Bis zu den vorgesehenen Umbaumaßnahmen bedeutet es auch einen nicht vertretbaren erheblichen Aufwand, die ehemals vorhandene Zweispurigkeit wieder herzustellen. Des weiteren dürfte durch diese Maßnahme die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Immermannstraße/Schützenstraße berührt werden.

Wir bitten Sie daher, für die südliche Seite der Immermannstraße beginnend östlich der Schützenstraße das Zeichen 274 "30" StVO auszuschildern und durch Verkehrszeichen 274 "50" das Ende des Streckenverbotes westlich der Uhlandstraße anzuzeigen."


Zu TOP 5.3

Regelung des ruhenden Verkehrs in der Kirchenstraße im Bereich des Hauses Nr. 1
Schreiben des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr an Haus und Grund Dortmund vom 30.01.2001, AZ66/1 V 1741

Die Bezirksvertretung nimmt folgendes Schreiben zur Kenntnis:

"Sie beziehen sich auf das Zeichen 24/PG Nord 72 11 04. Die Projektgruppe Nord existiert nicht mehr. Offensichtlich aus diesem Grund landet Ihr Schreiben nach einer kleinen "Rundreise" durch das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr bei der Abteilung "Verkehrsregelung".

In der Kirchenstraße westlich der Kurfürstenstraße befinden sich an der südlichen Seite durch Baumscheiben eingerahmte Parkstände. Diese Parkstände werden durch eine entsprechende Fahrbahnmarkierung verdeutlicht. An der nördlichen Seite ist ein baulich angelegter Parkstreifen vorhanden. Halten zuwischen diesen Parkmöglichkeiten Fahrzeuge in dem verbleibenden Bereich, so kommt es zu Behinderungen des fließenden Verkehrs.

Nördlich der verkehrlichen Erschließung sind Grünanlagen angelegt, die auch entsprechend beschildert sind. Ein Feuerwehrrettungsweg durchtrennt diese Grünanlage. Er ist als solcher ausgewiesen und durch Feuerwehrpfosten abgesichert. Eine gleiche Absicherung erfolgt in der nördlich der Grünanlage zur Hauswand sich erstreckenden fußläufigen Erschließung.

Wir sehen keine Möglichkeit, und sei es nur zum Be- oder Entladen, in dem Feuerwehrrettungsweg das Halten zu erlauben, da hier ein gesetzliches Haltverbot besteht. Zudem erlaubt der Grund für dieses Haltverbot auch nicht die Erteilung einer Ausnahmeregelung.

Wir können lediglich darauf hinweisen, dass sich an der westlichen Seite der Kurfürstenstraße ein eingeschränktes Haltverbot nach Zeichen 286 Straßenverkehrsordnung befindet, so dass hier ausdrücklich Ladevorgänge vorgesehen sind.

Die Erstellung der Grünanlagen erfolgte im Rahmen der Ihnen offensichtlich bekannten Verbesserung des Wohnumfeldes. Die seinerzeit umfangreichen Planungen und der jahrelange Bestand lassen es unwahrscheinlich erscheinen, dass hier umfangreiche bauliche Änderungen möglich und sinnvoll sind. Diesbezüglich kann ich aber auf eine Anregung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord verweisen, für die noch keine Entscheidung getroffen wurde.



Zu TOP 5.4

Durchfahrverbot in Wohngebieten
Zwischennachricht des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.01.01, AZ 66/6 V 0224

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Zwischennachricht zur Kenntnis:

"Um die tatsächliche verkehrliche Entwicklung rund um den Borsigplatz nach den durchgeführten umfangreichen Änderungen beurteilen zu können, sind intensive Auswertungen unter Beteiligung anderer Stadtämter und Behörden erforderlich.

Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, werden wir Ihnen das Ergebnis mitteilen. Bis dahin bitten wir um etwas Geduld."




Die Sitzung wird um 18.40 Uhr geschlossen.








Theo Schröder Michael Kussin Gerda Bogdahn
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführerin Bezirksvertretung