Niederschrift

über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
am Mittwoch, 24. 01.2001, 16.30 Uhr,
im Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstr. 50-58, Raum 227/228


Teilnehmer:

Anwesend sind die Damen und Herren

a) Mitglieder der Bezirksvertretung

Schröder, Theo Bezirksvorsteher
Bahr, Fredy
Bahr, Thomas
Beinlich, Rainer
Böcker, Siegfried
Brummel, Heinz
Domanski, Herbert
Hoffmann, Hans-Peter
Hoffmeister, Willi
Ingold, Willi
Jost, Christel
Klammt, Hans Jochen
Kortmann, Renate
Kussin, Michael -
Lachmuth, Gabriele
Luckow, Brigitte
Zdziarstek, Rolf

b) Ratsvertreter

Giese, Reinhold

b) der Verwaltung

Bogdahn, Gerda - StA 33 -
Bühmann, Georg - StA 53 -
Matthiesen, Antje - Beratungsstelle Kober -

Nicht erschienen:

Branghofer, Max - entschuldigt -
Meißner, Gerhard - entschuldigt -

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 6. Dezember 2000


2. Berichte

2.1 Situation in der Ravensberger Straße
Berichterstatter: Herr Bühmann, Gesundheitsamt


3. Vorlagen

3.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 20001

3.2 Sicherstellung der Energie- und Wasserversorgung für den Hoeschpark und das Freibad Stockheide


4. Anträge und Anfragen der Fraktionen

4.1 Umbau Roxy-Kino
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -

4.2 Gegen rechtsextreme Aufmärsche
- Entschließung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord -


5. Sonstige Anträge

5.1 Umbenennung des Nordmarktes
- Antrag des Ausländerbeirates -


6. Eingaben

6.1 Unterstützung bei der Beschaffung einer Leuchtanzeige für die Solaranlage für die Anne-Frank-Gesamtschule

6.2 Zuschuss für das Einweihungsfest am 13.06.2001 für die TEK Blücherstraße


7. Stellungnahmen

7.1 Schulgebäude Burgholzstraße 150

7.2 Modifizierung des Verkehrsverbotes für den Durchgangsverkehr zur Bekämpfung der Straßenprostitution in der Nordstadt

7.3 Containerstandort Heroldstraße

7.4 Verkehrsberuhigung und Neugestaltung Dürener Straße

7.5 Verkehrswidriges Parken von Lastkraftwagen in Wohngebieten



Der Bezirksvorsteher eröffnet um 16.30 Uhr die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt- Nord. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertre-
tung fest.


Zu TOP 1.1

Frau Kortmann wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.


Zu TOP 1.2

Der Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hin.


Zu TOP 1.3

Mit Zustimmung der Bezirksvertretung wird die vorgeschlagene Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte

3.2 Sicherstellung der Energie- und Wasserversorgung für den Hoeschpark und das Freibad Stockheide

4.2 Gegen rechtsextreme Aufmärsche

7.5 Verkehswidriges Parken von Lastkraftwagen in Wohngebieten

erweitert.


Zu TOP 1.4

Die Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 06.12.2000 wird mit folgender Änderung genehmigt:

TOP 3.1 und 3.4
Einrichtung eines Druckraumes

muss lauten:

Die Anträge werden zurückgestellt.


Zu TOP 2.1

Situation in der Ravensberger Straße

Herr Bühmann vom Gesundheitsamt berichtet, dass der Sozialausschuss die Verwaltung beauftragt habe, mit der Beratungsstelle Kober eine Vereinbarung zu treffen, wie die Betreuung vor Ort aussehen soll. Die notwendigen Mittel sind im Haushaltsplan veranschlagt. Die Vereinbarung könne noch nicht abgeschlossen werden, weil der Haushaltsplan noch nicht rechtsverbindlich sei.

Die Beratungsstelle Kober habe eine Anlaufstelle für Prostituierte an drei Tagen in der Woche eingerichtet, erklärt Frau Matthiesen von Kober. In der vergangenen Woche sei ein Container aufgestellt worden, der den Betreuungsbus ablösen soll. Der Container soll den Willen der Frauen stärken, den Standort Ravensberger Straße beizubehalten. Die Anlauf- und Beratungsstelle soll an bis zu sechs Abenden in der Woche für die Prostituierten geöffnet sein.

Ziel sei es, eine sozialverträgliche Prostitution in der Ravensberger stattfinden zu lassen, und dass die Prostitution im Sperrgebiet verhindert wird.


Zu TOP 3.1

Beratung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2001

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Entwürfe des Haushaltsplanes 2001 und des Investitionsprogramm 2002 - 2005 ff. mit folgenden Änderungen zu beschließen:

Investitionsprogramm 2002
DM
2300 9411 0181 Erweiterung Helmholtz-Gymnasium - Planungskosten - 100 000

Investitionsprogramm 2003

2300 9411 0181 Erweiterung Helmholtz-Gymnasium 2 000 000

Begründung:

Das Helmholtz-Gymnasium nutzt z. Zt. Einen Pavillon, der so marode ist, dass er für einen Schulbetrieb nicht mehr zumutbar erscheint. Die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes ist deshalb dringend geboten.


Beratung des Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2001
hier: Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im Unterabschnitt 0020 - Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung nimmt die von der Verwaltung unterbreiteten Vorschläge zur Verwendung der Haushaltsmittel im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Kenntnis und beschließt einstimmig, folgende Maßnahme nach Vorliegen der formellen Voraussetzungen und des Baubeschlusses durchzuführen:

Vermögenshaushalt:

Umbau Münsterstraße von Heiligegartenstraße bis Priorstraße
(unter Berücksichtigung des Haushaltsrestes von 300 000 DM) weitere 309 000 DM

Über die Verwendung der übrigen Haushaltsmittel und der Haushaltsreste wird in der nächsten Sitzung entschieden.


Zu TOP 3.2

Sicherstellung der Energie- und Wasserversorgung für den Hoeschpark und das Freibad Stockheide

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund ist damit einverstanden, dass die notwendigen Investitionskosten für die Sicherstellung der Energie- und Wasserversorgung des Hoeschparkes in Höhe von
658.400,00 DM zuzüglich 105.344,00 DM Mehrwertsteuer unter der Maßgabe durch die Stadt Dortmund getragen werden, dass die Thyssen-Krupp-Stahl AG die Weiterführung der Sport- und Freizeitanlage gewährleistet, bis ein Eigentumswechsel erfolgt.

Unter dieser Voraussetzung nimmt der Rat der Stadt das Vorfinanzierungsangebot der DEW an.

Sollte die Stadt Dortmund nicht Eigentümerin der Anlage werden, so erhält der Erwerber bzw. der Eigentümer unter dem Vorbehalt, dass er sich verpflichtet, den Hoeschpark für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren als Erholungsanlage mit Freizeitgestaltungsmöglichkeiten und dem Sportstättenangebot für die Öffentlichkeit zu erhalten, einen Investitionszuschuss in der vorstehenden Höhe, um die Vorfinanzierung durch die DEW abzulösen.

Die zusätzlich anfallenden Hausanschlusskosten werden in der tatsächlichen Höhe zwischen der Stadt Dortmund bzw. dem Erwerber und dem Betreiber im Verhältnis 50:50 geteilt. Neben dem vorstehenden Betrag sind daher weitere 70.000,00 DM zuzüglich 11.200,00 DM Mehrwertsteuer erforderlich. Dieser Betrag ist zusätzlich in den Wirtschaftsplan für das HJ 2001 einzustellen.


Zu TOP 4.1

Umbau Roxy-Kino
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Wir bitte um Berichterstattung auf der BV-Sitzung am 24.01.01 zum Thema Stadtentwicklung:

1. Wie ist der Stand der Planung zum Umbau des Roxy-Kinos in der Münsterstraße?
2. Wie weit sind die Verhandlungen mit dem Vermieter fortgeschritten?
3. Wie soll oder wird die Finanzierung gesichert bzw. welche Mittel sind vorgesehen?

Zu dieser Anfrage hat Herr Stadtrat Dipl.-Ing. Ullrich Sierau mitgeteilt, dass die Verhandlungen zwischen Frau Veddeler, der Kinobetreiberin und dem Gebäudeeigentümer derzeit noch nicht abgeschlossen seien. Nach Auskunft von Frau Veddeler soll dies aber bis Ende Januar 2001 geschehen.

Über das Ergebnis und die sich daraus ergebenden Fragen zum Sachstand der Planung und der Finanzierung des Projektes kann die Bezirksvertretung daher erst in der Sitzung im Februar informiert werden.


Zu TOP 4.2

Entschließung der Bezirksvertretung Dortmund-Innenstadt-Nord

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Innenstadt-Nord wendet sich mit aller Entschiedenheit gegen den angemeldeten rechtsextremen neonazistischen Aufmarsch in der Dortmunder Nordstadt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Innenstadt-Nord fordert den Polizeipräsidenten auf, die Neonazi-Demonstration am 03.03.2001 in der Dortmunder Nordstadt, unabhängig von allen Kalkulationen über etwaige gerichtliche Entscheidungen, zu verbieten.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Innenstadt-Nord fordert den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt Dortmund auf, sich für ein Verbot der von dem Neo-Nazi Worch für den 3. März 2001 in der Dortmunder Nordstadt angemeldeten Demonstration auszusprechen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Innenstadt-Nord ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich am gewaltfreien Widerstand gegen die Aktivitäten der Neonazis zu beteiligen.



Zu TOP 5.1

Umbenennung des Nordmarktes
- Antrag des Ausländerbeirates -

Die Bezirksvertretung lehnt den Antrag des Ausländerbeirates, den Nordmarkt in Friedensmarkt umzubenennen, einstimmig ab.


Zu TOP 6.1

Unterstützung bei der Beschaffung einer Leuchtanzeige für unsere Solaranlage im Rahmen des Programms "Energiesparschule"
- Eingabe des Fördervereins der Anne-Frank-Gesamtschule e. V. -

Die Eingabe soll auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werden. Der Bezirksvorsteher will versuchen, einen Sponsor anzusprechen.


Zu TOP 6.2

Zuschuss für das Einweihungsfest am 13.06.2001 für die TEK Blücherstraße

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, der TEK Blücherstraße einen Zuschuss für das Einweihungsfest am 13.06.2001 in Höhe von 300 DM zu gewähren.


Zu TOP 7.1

Schulgebäude Dortmund, Burgholzstraße 150
Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes (AZ 40/2) vom 12.12.2000

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

"Während der diesjährigen Sommerferien sollten in einigen Unterrichtsräumen des Schulgebäudes Burgholzstr. 150 die Bodenbeläge erneuert werden. Nach der Entfernung einzelner Beläge wurden in den darunter befindlichen Stahlbetondecken der unteren Geschosse Schäden festgestellt.

Aus Sicherheitsgründen wurde daher das Ingenieurbüro Engels und Partner mit einer eingehenden Untersuchung des gesamten Schulgebäudes beauftragt. Zweck der Untersuchung war die verlässliche Abgabe der Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes sowie der damit evtl. zusammenhängenden Beschränkungen.

Das beauftragte Ingenieurbüro kommt in seinem Gutachten vom 31.08.00 auf Seite 6 Punkt 4 "Standsicherheit des Gebäudes" zu der eindeutigen Aussage, dass "die im Rahmen der durchgeführten Ortsbesichtigungen gewonnen Erkenntnisse sowie die angestellten Vergleichsberechnungen zu den Decken eine Gefährdung der Standsicherheit des Gebäudes nicht erkennen lassen".

In der Zusammenfassung unter Punkt 5 wird eindeutig ausgesagt, dass "die Standsicherheit des Gebäudes Burgholzstr. 150 nach dem Erkenntnisstand des vorliegenden Gutachtens auf absehbare Zeit gegeben ist. Der Nutzung als Schulgebäude steht bei Beachtung der oben aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen (zukünftig keine baulichen Veränderungen, insbesondere an den tragenden Bauteilen) sowie der Nutzlastbeschränkungen im 3. OG. und im DG aus statischer Sicht nichts entgegen".

Allerdings sollte in Betracht gezogen werden, die Nutzung des Gebäudes aus verschiedenen Gründen, die nachfolgend in dem Gutachten aufgeführt werden, auf einen Zeitraum von ca. 5 bis 10 Jahren zu begrenzen.

Die Schulverwaltung wird daher im kommenden Jahr in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Anne-Frank-Gesamtschule und dem Hochbauamt Überlegungen anstellen, die den Umfang und den Standort des neu zu errichtenden Gebäudeteiles betreffen.

Hinsichtlich der unter Punkt 5 der Zusammenfassung des Gutachtens aufgeführten laufenden Kontrolle der Baukonstruktion erhält das Ingenieurbüro Engels den Auftrag die hierzu erforderlichen Maßnahmen halbjährlich durchzuführen., Dieser Kontrollintervall geht über die von dem Ingenieurbüro vorgeschlagene jährliche Kontrolle hinaus."


Zu TOP 7.2

Modifizierung des Verkehrsverbotes für den Durchgangsverkehr zur Bekämpfung der Straßenprostitution in der Nordstadt
Stellungnahme des Tiefbauamtes (AZ 66/6-1 V Nordstraße) vom 08.11.2000

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

"Bei der Einrichtung der vorhandenen Verkehrsverbote zur Unterstützung der Bekämpfung der Straßenprostitution in der Nordstadt wurden seinerzeit kleinteilige, in sich geschlossene Gebiete geschaffen. Hierdurch war die Übersichtlichkeit und somit die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer geschaffen.

In der Zwischenzeit wurde jedoch der Straßenzug Nordstraße/Mallinckrodtstraße vollständig umgebaut, um die Wohnqualität zu erhöhen, das Geschwindigkeitsniveau zu reduzieren, den Durchgangsverkehr zu minimieren und die Verkehrsbeziehungen lediglich quatiersbezogen zu beschränken. Des weiteren ergibt sich nunmehr offensichtlich die zumutbare Alternative, die Straßenprostitution im Rahmen der Ravensberger Straße zu tolerieren.

Daher erscheint es sinnvoll zu sein, die Nordstraße zwischen der Mallinckrodtstraße und der Heiligegartenstraße mit einzubeziehen, so dass sich ein größerer Bereich von der Münsterstraße im Westen über die Mallinckrodtstraße im Norden zu dem Straßenzug Schleswiger Straße/Bornstraße im Osten und der Heiligegartenstraße im Süden erstreckt. Des weiteren stimme ich Ihnen zu, die zeitliche Beschränkung von 17.00 Uhr bis 4.00 Uhr auf 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr zu modifizieren. Diesbezüglich sind auch die benachbarten Gebiete entsprechend angepasst.

Zudem gilt es aus verkehrlicher Sicht festzustellen, inwieweit diese Gebietsveränderung zu dem gewünschten Erfolg führt oder ob weitere Modifizierungen erforderlich werden."

Zu TOP 7.3

Containerstandort Heroldstraße gegenüber Haus Nr. 34
Stellungnahme der Stadtkämmerei (AZ 20/1-3) vom 12.12.00
Bezug: Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 13.09.00 (TOP 3.6)

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

"In der o.g. Sitzung hat die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord u.a. beschlossen, den Containerstandort Heroldstraße gegenüber Haus Nr. 34 als Ersatz für den Standort Nordstraße
30 - 32 einzurichten.

Wie mir die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) mit Schreiben vom 30.11.00 mitgeteilt hat, wurde der Standort Heroldstraße gegenüber Haus Nr. 34 am 03.11.00 mit Wertstoffsammelbehältern bestückt."


Zu TOP 7.4

Verkehrsberuhigung und Neugestaltung Dürener Straße
Zwischennachricht des Tiefbauamtes (AZ 66/S-3) vom 27.11.00

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Zwischennachricht zur Kenntnis:

"Die Prüfung der hier erforderlichen Maßnahmen, die Erstellung der Entwurfsplanung und die verwaltungsinterne Abstimmung derselben wurde von hier eingeleitet. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Ermittlung der Herstellkosten veranlasst.

Das Ergebnis der Untersuchung wird der Bezirksvertretung abschließend unaufgefordert vorgestellt."


Zu TOP 7.5

Verkehrswidriges Parken von Lastkraftwagen in Wohngebieten
Stellungnahme des Ordnungsamtes (AZ 32/St) vom 09.01.2001

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

"Das Ordnungsamt nimmt die Ausführungen der BV Innenstadt-Nord bzw. des Herrn Bachner aus der Einwohnerfragestunde vom 08.11.2000 zur Kenntnis.

Die Anfrage des Herrn Bachner in der Sitzung der BV Innenstadt-Nord betrifft insbesondere den Bereich Schützenstraße, Bülowstraße und deren Umgebung. Ein Einschreiten der Verkehrsüberwachung setzt den Nachweis des regelmäßigen Parkens voraus und zwar in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Bei turnusmäßigen Überwachungen zu diesen Zeiten wird der angesprochene Bereich zukünftig verstärkt in die Kontrollen einbezogen.

Soweit Fahrzeuge unberechtigterweise auf Gehwegen oder entgegen den Vorschriften des Verkehrszeichens 315 parken, werden diese Fahrzeuge schon im Rahmen der allgemeinen Schichten am Wochenende verwarnt bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen abgeschleppt.

Die von Herrn Bachner zur Verfügung gestellten Bilder und Aufzeichnungen stellen eine wichtige Grundlage zur weiteren Dokumentation dar. Die Polizeiinspektion Nord erhält eine Durchschrift der Eingabe und dieser Stellungnahme mit der Bitte, parallel im Zuge der nächtlichen Streifen den og. Bereich zu überprüfen.

Ich bitte, die Mitglieder der BV Innenstadt-Nord in der nächsten Sitzung entsprechend zu unterrichten."




Die Sitzung wird um 18.00 Uhr geschlossen.







Theo Schröder Renate Kortmann Gerda Bogdahn
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführerin Bezirksvertretung
33/1 25.01.2001
F 2 29 07

Niederschrift

über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
am Mittwoch, 24. 01.2001, 16.30 Uhr,
im Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstr. 50-58, Raum 227/228


Teilnehmer:

Anwesend sind die Damen und Herren

a) Mitglieder der Bezirksvertretung

Schröder, Theo Bezirksvorsteher
Bahr, Fredy
Bahr, Thomas
Beinlich, Rainer
Böcker, Siegfried
Brummel, Heinz
Domanski, Herbert
Hoffmann, Hans-Peter
Hoffmeister, Willi
Ingold, Willi
Jost, Christel
Klammt, Hans Jochen
Kortmann, Renate
Kussin, Michael -
Lachmuth, Gabriele
Luckow, Brigitte
Zdziarstek, Rolf

b) Ratsvertreter

Giese, Reinhold

b) der Verwaltung

Bogdahn, Gerda - StA 33 -
Bühmann, Georg - StA 53 -
Matthiesen, Antje - Beratungsstelle Kober -

Nicht erschienen:

Branghofer, Max - entschuldigt -
Meißner, Gerhard - entschuldigt -

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 6. Dezember 2000


2. Berichte

2.1 Situation in der Ravensberger Straße
Berichterstatter: Herr Bühmann, Gesundheitsamt


3. Vorlagen

3.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 20001

3.2 Sicherstellung der Energie- und Wasserversorgung für den Hoeschpark und das Freibad Stockheide


4. Anträge und Anfragen der Fraktionen

4.1 Umbau Roxy-Kino
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -

4.2 Gegen rechtsextreme Aufmärsche
- Entschließung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord -


5. Sonstige Anträge

5.1 Umbenennung des Nordmarktes
- Antrag des Ausländerbeirates -


6. Eingaben

6.1 Unterstützung bei der Beschaffung einer Leuchtanzeige für die Solaranlage für die Anne-Frank-Gesamtschule

6.2 Zuschuss für das Einweihungsfest am 13.06.2001 für die TEK Blücherstraße


7. Stellungnahmen

7.1 Schulgebäude Burgholzstraße 150

7.2 Modifizierung des Verkehrsverbotes für den Durchgangsverkehr zur Bekämpfung der Straßenprostitution in der Nordstadt

7.3 Containerstandort Heroldstraße

7.4 Verkehrsberuhigung und Neugestaltung Dürener Straße

7.5 Verkehrswidriges Parken von Lastkraftwagen in Wohngebieten



Der Bezirksvorsteher eröffnet um 16.30 Uhr die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt- Nord. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertre-
tung fest.


Zu TOP 1.1

Frau Kortmann wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.


Zu TOP 1.2

Der Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hin.


Zu TOP 1.3

Mit Zustimmung der Bezirksvertretung wird die vorgeschlagene Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte

3.2 Sicherstellung der Energie- und Wasserversorgung für den Hoeschpark und das Freibad Stockheide

4.2 Gegen rechtsextreme Aufmärsche

7.5 Verkehswidriges Parken von Lastkraftwagen in Wohngebieten

erweitert.


Zu TOP 1.4

Die Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 06.12.2000 wird mit folgender Änderung genehmigt:

TOP 3.1 und 3.4
Einrichtung eines Druckraumes

muss lauten:

Die Anträge werden zurückgestellt.


Zu TOP 2.1

Situation in der Ravensberger Straße

Herr Bühmann vom Gesundheitsamt berichtet, dass der Sozialausschuss die Verwaltung beauftragt habe, mit der Beratungsstelle Kober eine Vereinbarung zu treffen, wie die Betreuung vor Ort aussehen soll. Die notwendigen Mittel sind im Haushaltsplan veranschlagt. Die Vereinbarung könne noch nicht abgeschlossen werden, weil der Haushaltsplan noch nicht rechtsverbindlich sei.

Die Beratungsstelle Kober habe eine Anlaufstelle für Prostituierte an drei Tagen in der Woche eingerichtet, erklärt Frau Matthiesen von Kober. In der vergangenen Woche sei ein Container aufgestellt worden, der den Betreuungsbus ablösen soll. Der Container soll den Willen der Frauen stärken, den Standort Ravensberger Straße beizubehalten. Die Anlauf- und Beratungsstelle soll an bis zu sechs Abenden in der Woche für die Prostituierten geöffnet sein.

Ziel sei es, eine sozialverträgliche Prostitution in der Ravensberger stattfinden zu lassen, und dass die Prostitution im Sperrgebiet verhindert wird.


Zu TOP 3.1

Beratung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2001

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Entwürfe des Haushaltsplanes 2001 und des Investitionsprogramm 2002 - 2005 ff. mit folgenden Änderungen zu beschließen:

Investitionsprogramm 2002
DM
2300 9411 0181 Erweiterung Helmholtz-Gymnasium - Planungskosten - 100 000

Investitionsprogramm 2003

2300 9411 0181 Erweiterung Helmholtz-Gymnasium 2 000 000

Begründung:

Das Helmholtz-Gymnasium nutzt z. Zt. Einen Pavillon, der so marode ist, dass er für einen Schulbetrieb nicht mehr zumutbar erscheint. Die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes ist deshalb dringend geboten.


Beratung des Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2001
hier: Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im Unterabschnitt 0020 - Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung nimmt die von der Verwaltung unterbreiteten Vorschläge zur Verwendung der Haushaltsmittel im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Kenntnis und beschließt einstimmig, folgende Maßnahme nach Vorliegen der formellen Voraussetzungen und des Baubeschlusses durchzuführen:

Vermögenshaushalt:

Umbau Münsterstraße von Heiligegartenstraße bis Priorstraße
(unter Berücksichtigung des Haushaltsrestes von 300 000 DM) weitere 309 000 DM

Über die Verwendung der übrigen Haushaltsmittel und der Haushaltsreste wird in der nächsten Sitzung entschieden.


Zu TOP 3.2

Sicherstellung der Energie- und Wasserversorgung für den Hoeschpark und das Freibad Stockheide

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund ist damit einverstanden, dass die notwendigen Investitionskosten für die Sicherstellung der Energie- und Wasserversorgung des Hoeschparkes in Höhe von
658.400,00 DM zuzüglich 105.344,00 DM Mehrwertsteuer unter der Maßgabe durch die Stadt Dortmund getragen werden, dass die Thyssen-Krupp-Stahl AG die Weiterführung der Sport- und Freizeitanlage gewährleistet, bis ein Eigentumswechsel erfolgt.

Unter dieser Voraussetzung nimmt der Rat der Stadt das Vorfinanzierungsangebot der DEW an.

Sollte die Stadt Dortmund nicht Eigentümerin der Anlage werden, so erhält der Erwerber bzw. der Eigentümer unter dem Vorbehalt, dass er sich verpflichtet, den Hoeschpark für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren als Erholungsanlage mit Freizeitgestaltungsmöglichkeiten und dem Sportstättenangebot für die Öffentlichkeit zu erhalten, einen Investitionszuschuss in der vorstehenden Höhe, um die Vorfinanzierung durch die DEW abzulösen.

Die zusätzlich anfallenden Hausanschlusskosten werden in der tatsächlichen Höhe zwischen der Stadt Dortmund bzw. dem Erwerber und dem Betreiber im Verhältnis 50:50 geteilt. Neben dem vorstehenden Betrag sind daher weitere 70.000,00 DM zuzüglich 11.200,00 DM Mehrwertsteuer erforderlich. Dieser Betrag ist zusätzlich in den Wirtschaftsplan für das HJ 2001 einzustellen.


Zu TOP 4.1

Umbau Roxy-Kino
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Wir bitte um Berichterstattung auf der BV-Sitzung am 24.01.01 zum Thema Stadtentwicklung:

1. Wie ist der Stand der Planung zum Umbau des Roxy-Kinos in der Münsterstraße?
2. Wie weit sind die Verhandlungen mit dem Vermieter fortgeschritten?
3. Wie soll oder wird die Finanzierung gesichert bzw. welche Mittel sind vorgesehen?

Zu dieser Anfrage hat Herr Stadtrat Dipl.-Ing. Ullrich Sierau mitgeteilt, dass die Verhandlungen zwischen Frau Veddeler, der Kinobetreiberin und dem Gebäudeeigentümer derzeit noch nicht abgeschlossen seien. Nach Auskunft von Frau Veddeler soll dies aber bis Ende Januar 2001 geschehen.

Über das Ergebnis und die sich daraus ergebenden Fragen zum Sachstand der Planung und der Finanzierung des Projektes kann die Bezirksvertretung daher erst in der Sitzung im Februar informiert werden.


Zu TOP 4.2

Entschließung der Bezirksvertretung Dortmund-Innenstadt-Nord

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Innenstadt-Nord wendet sich mit aller Entschiedenheit gegen den angemeldeten rechtsextremen neonazistischen Aufmarsch in der Dortmunder Nordstadt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Innenstadt-Nord fordert den Polizeipräsidenten auf, die Neonazi-Demonstration am 03.03.2001 in der Dortmunder Nordstadt, unabhängig von allen Kalkulationen über etwaige gerichtliche Entscheidungen, zu verbieten.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Innenstadt-Nord fordert den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt Dortmund auf, sich für ein Verbot der von dem Neo-Nazi Worch für den 3. März 2001 in der Dortmunder Nordstadt angemeldeten Demonstration auszusprechen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Innenstadt-Nord ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich am gewaltfreien Widerstand gegen die Aktivitäten der Neonazis zu beteiligen.



Zu TOP 5.1

Umbenennung des Nordmarktes
- Antrag des Ausländerbeirates -

Die Bezirksvertretung lehnt den Antrag des Ausländerbeirates, den Nordmarkt in Friedensmarkt umzubenennen, einstimmig ab.


Zu TOP 6.1

Unterstützung bei der Beschaffung einer Leuchtanzeige für unsere Solaranlage im Rahmen des Programms "Energiesparschule"
- Eingabe des Fördervereins der Anne-Frank-Gesamtschule e. V. -

Die Eingabe soll auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werden. Der Bezirksvorsteher will versuchen, einen Sponsor anzusprechen.


Zu TOP 6.2

Zuschuss für das Einweihungsfest am 13.06.2001 für die TEK Blücherstraße

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, der TEK Blücherstraße einen Zuschuss für das Einweihungsfest am 13.06.2001 in Höhe von 300 DM zu gewähren.


Zu TOP 7.1

Schulgebäude Dortmund, Burgholzstraße 150
Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes (AZ 40/2) vom 12.12.2000

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

"Während der diesjährigen Sommerferien sollten in einigen Unterrichtsräumen des Schulgebäudes Burgholzstr. 150 die Bodenbeläge erneuert werden. Nach der Entfernung einzelner Beläge wurden in den darunter befindlichen Stahlbetondecken der unteren Geschosse Schäden festgestellt.

Aus Sicherheitsgründen wurde daher das Ingenieurbüro Engels und Partner mit einer eingehenden Untersuchung des gesamten Schulgebäudes beauftragt. Zweck der Untersuchung war die verlässliche Abgabe der Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes sowie der damit evtl. zusammenhängenden Beschränkungen.

Das beauftragte Ingenieurbüro kommt in seinem Gutachten vom 31.08.00 auf Seite 6 Punkt 4 "Standsicherheit des Gebäudes" zu der eindeutigen Aussage, dass "die im Rahmen der durchgeführten Ortsbesichtigungen gewonnen Erkenntnisse sowie die angestellten Vergleichsberechnungen zu den Decken eine Gefährdung der Standsicherheit des Gebäudes nicht erkennen lassen".

In der Zusammenfassung unter Punkt 5 wird eindeutig ausgesagt, dass "die Standsicherheit des Gebäudes Burgholzstr. 150 nach dem Erkenntnisstand des vorliegenden Gutachtens auf absehbare Zeit gegeben ist. Der Nutzung als Schulgebäude steht bei Beachtung der oben aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen (zukünftig keine baulichen Veränderungen, insbesondere an den tragenden Bauteilen) sowie der Nutzlastbeschränkungen im 3. OG. und im DG aus statischer Sicht nichts entgegen".

Allerdings sollte in Betracht gezogen werden, die Nutzung des Gebäudes aus verschiedenen Gründen, die nachfolgend in dem Gutachten aufgeführt werden, auf einen Zeitraum von ca. 5 bis 10 Jahren zu begrenzen.

Die Schulverwaltung wird daher im kommenden Jahr in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Anne-Frank-Gesamtschule und dem Hochbauamt Überlegungen anstellen, die den Umfang und den Standort des neu zu errichtenden Gebäudeteiles betreffen.

Hinsichtlich der unter Punkt 5 der Zusammenfassung des Gutachtens aufgeführten laufenden Kontrolle der Baukonstruktion erhält das Ingenieurbüro Engels den Auftrag die hierzu erforderlichen Maßnahmen halbjährlich durchzuführen., Dieser Kontrollintervall geht über die von dem Ingenieurbüro vorgeschlagene jährliche Kontrolle hinaus."


Zu TOP 7.2

Modifizierung des Verkehrsverbotes für den Durchgangsverkehr zur Bekämpfung der Straßenprostitution in der Nordstadt
Stellungnahme des Tiefbauamtes (AZ 66/6-1 V Nordstraße) vom 08.11.2000

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

"Bei der Einrichtung der vorhandenen Verkehrsverbote zur Unterstützung der Bekämpfung der Straßenprostitution in der Nordstadt wurden seinerzeit kleinteilige, in sich geschlossene Gebiete geschaffen. Hierdurch war die Übersichtlichkeit und somit die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer geschaffen.

In der Zwischenzeit wurde jedoch der Straßenzug Nordstraße/Mallinckrodtstraße vollständig umgebaut, um die Wohnqualität zu erhöhen, das Geschwindigkeitsniveau zu reduzieren, den Durchgangsverkehr zu minimieren und die Verkehrsbeziehungen lediglich quatiersbezogen zu beschränken. Des weiteren ergibt sich nunmehr offensichtlich die zumutbare Alternative, die Straßenprostitution im Rahmen der Ravensberger Straße zu tolerieren.

Daher erscheint es sinnvoll zu sein, die Nordstraße zwischen der Mallinckrodtstraße und der Heiligegartenstraße mit einzubeziehen, so dass sich ein größerer Bereich von der Münsterstraße im Westen über die Mallinckrodtstraße im Norden zu dem Straßenzug Schleswiger Straße/Bornstraße im Osten und der Heiligegartenstraße im Süden erstreckt. Des weiteren stimme ich Ihnen zu, die zeitliche Beschränkung von 17.00 Uhr bis 4.00 Uhr auf 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr zu modifizieren. Diesbezüglich sind auch die benachbarten Gebiete entsprechend angepasst.

Zudem gilt es aus verkehrlicher Sicht festzustellen, inwieweit diese Gebietsveränderung zu dem gewünschten Erfolg führt oder ob weitere Modifizierungen erforderlich werden."

Zu TOP 7.3

Containerstandort Heroldstraße gegenüber Haus Nr. 34
Stellungnahme der Stadtkämmerei (AZ 20/1-3) vom 12.12.00
Bezug: Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 13.09.00 (TOP 3.6)

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

"In der o.g. Sitzung hat die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord u.a. beschlossen, den Containerstandort Heroldstraße gegenüber Haus Nr. 34 als Ersatz für den Standort Nordstraße
30 - 32 einzurichten.

Wie mir die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) mit Schreiben vom 30.11.00 mitgeteilt hat, wurde der Standort Heroldstraße gegenüber Haus Nr. 34 am 03.11.00 mit Wertstoffsammelbehältern bestückt."


Zu TOP 7.4

Verkehrsberuhigung und Neugestaltung Dürener Straße
Zwischennachricht des Tiefbauamtes (AZ 66/S-3) vom 27.11.00

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Zwischennachricht zur Kenntnis:

"Die Prüfung der hier erforderlichen Maßnahmen, die Erstellung der Entwurfsplanung und die verwaltungsinterne Abstimmung derselben wurde von hier eingeleitet. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Ermittlung der Herstellkosten veranlasst.

Das Ergebnis der Untersuchung wird der Bezirksvertretung abschließend unaufgefordert vorgestellt."


Zu TOP 7.5

Verkehrswidriges Parken von Lastkraftwagen in Wohngebieten
Stellungnahme des Ordnungsamtes (AZ 32/St) vom 09.01.2001

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

"Das Ordnungsamt nimmt die Ausführungen der BV Innenstadt-Nord bzw. des Herrn Bachner aus der Einwohnerfragestunde vom 08.11.2000 zur Kenntnis.

Die Anfrage des Herrn Bachner in der Sitzung der BV Innenstadt-Nord betrifft insbesondere den Bereich Schützenstraße, Bülowstraße und deren Umgebung. Ein Einschreiten der Verkehrsüberwachung setzt den Nachweis des regelmäßigen Parkens voraus und zwar in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Bei turnusmäßigen Überwachungen zu diesen Zeiten wird der angesprochene Bereich zukünftig verstärkt in die Kontrollen einbezogen.

Soweit Fahrzeuge unberechtigterweise auf Gehwegen oder entgegen den Vorschriften des Verkehrszeichens 315 parken, werden diese Fahrzeuge schon im Rahmen der allgemeinen Schichten am Wochenende verwarnt bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen abgeschleppt.

Die von Herrn Bachner zur Verfügung gestellten Bilder und Aufzeichnungen stellen eine wichtige Grundlage zur weiteren Dokumentation dar. Die Polizeiinspektion Nord erhält eine Durchschrift der Eingabe und dieser Stellungnahme mit der Bitte, parallel im Zuge der nächtlichen Streifen den og. Bereich zu überprüfen.

Ich bitte, die Mitglieder der BV Innenstadt-Nord in der nächsten Sitzung entsprechend zu unterrichten."




Die Sitzung wird um 18.00 Uhr geschlossen.







Theo Schröder Renate Kortmann Gerda Bogdahn
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführerin Bezirksvertretung