Niederschrift
über die 8. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
am Mittwoch, 07.06.2000, 16.30,
im Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstr. 50-58, Raum 227/228

Teilnehmer:

Anwesend sind die Damen und Herren

a) Mitglieder der Bezirksvertretung

Schröder, Theo Bezirksvorsteher
Meißner, Gerhard Stellv. Bezirksvorsteher
Beinlich, Rainer
Böcker, Siegfried
Domanski, Herbert
Hoffmann, Hans-Peter
Hoffmeister, Willi
Ingold, Willi
Jost, Christel
Klammt, Hans Jochen
Kussin, Michael
Lachmuth, Gabriele
Luckow, Brigitte

b) der Verwaltung

Bogdahn, Gerda - StA 33 -
Dröge, Helmut - StA 61 -
Hoffmann, Horst-Friedrich - StA 61 -
Klüh, Rainer - StA 33 -
Kokoschka, Claudia - 41/KB -
Strumberg, Ingo - StA 61 -

Nicht erschienen:

Bahr, Fredy - entschuldigt -
Bahr, Thomas - entschuldigt -
Branghofer, Max - entschuldigt -
Brummel, Heinz - entschuldigt -
Tominski, Ernst - entschuldigt -
Zdziarstek, Rolf

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung der Bezirksvertretung
Innenstadt-Nord vom 10. Mai 2000


2. Vorlagen

2.1 Unterstützung für die Stadtbezirke
Stadtbezirksmarketing

2.2 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen

2.3 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Gewerbegebiet Bornstraße

2.4 Nordstadt - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: "Licht ins DEPOT" - Verwendung des Preisgeldes aus dem Wettbewerb
Nachhaltige Stadtentwicklung umsetzen 1998

2.5 Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs-und Gebührensatzung) für das Jahr 2001

2.6 Errichtung einer Ballspielfläche auf der Rasenfläche Schäferstraße/Immermannstraße,
Innenstadt-Nord

2.7 Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der öffentlichen Grünanlage Nordmarkt

2.8 Theater im Depot", Europäisches Koproduktionszentrum für freies Theater in Dortmund
- Vorschlag der internationalen Kommission "Kultur NRW in Europa" -


3. Anträge und Anfragen der Fraktionen

3.1 Verkehrskonzept für den Stadtbezirk Innenstadt-Nord
- Antrag der SPD-Fraktion -

3.2 Kinderspielplatz auf dem Gelände Robertstraße/Stahlwerkstraße
- Antrag der SPD-Fraktion -

3.3 Papierkörbe in den Grünanlagen
- Antrag der SPD-Fraktion -

3.4 SchülerInnenticket im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -

3.5 Müllprobleme in den Grünanlagen des Stadtbezirks Innenstadt-Nord
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -

3.6 Beschlusskontrolle der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -

3.7 Sauberer Zustand der Kinderspielplätze
- Anfrage der Fraktion Bündnis/Die Grünen

3.8 Gegen rechtsextreme Gewalt in unserer Stadt
- Anträge der SPD-Fraktion und des Linken Bündnisses


4. Eingaben

4.1 Umwidmung der fußläufigen Verbindung Schäferstraße/Bülowstraße durch die Kleingartenanlagen "Hafenwiese" und Westerholz"

4.2 Fördermöglichkeiten und Sponsoring für Jugendprojekt in der Dortmunder Nordstadt


5. Stellungnahmen

5.1 Kennzeichnung von zu fällenden Bäumen

5.2 Außenwerbung

5.3 Querungshilfe Kleine Kielstraße



Der Bezirksvorsteher eröffnet um 16.30 Uhr die 8. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt- Nord. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertre-
tung fest.


Zu TOP 1.1

Herr Hoffmann wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.


Zu TOP 1.2

Der Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hin.


Zu TOP 1.3

Mit Zustimmung der Bezirksvertretung wird die vorgeschlagene Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte

2.8 Theater im Depot", Europäisches Koproduktionszentrum für freies Theater in Dortmund
- Vorschlag der internationalen Kommission "Kultur NRW in Europa" -

3.8 Gegen rechtsextreme Gewalt in unserer Stadt
- Anträge der SPD-Fraktion und des Linken Bündnisses

5.3 Querungshilfe Kleine Kielstraße

erweitert.




Zu TOP 1.4

Die Niederschrift über die 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 10.05.2000 wird genehmigt.


Zu TOP 2.1

Vorlage der Bürgerdienste vom 09.05.2000, AZ 33/StBM, betr.
Unterstützung für die Stadtbezirke
- Stadtbezirksmarketing -

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der im Sachverhalt dargestellten Projektstruktur zu und beschließt vorbehaltlich der Förderzusage des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MASSKS) die Umsetzung des Konzeptes "Stadtbezirksmarketing" in der beschriebenen Form.


Zu TOP 2.2

Vorlage des Planungsamtes vom 08.05.2000, AZ 61/5-StE 44/47 07 JFP 2001, betr.
Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligungen des Jahresförderprogramms 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einstimmig bei 2 Enthaltungen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Jahresförderungsprogrammen 1999 und 2000 zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage enthaltene Zusammenfassung der Einzelanträge für das Programmjahr 2001 als Jahresförderungsprogramm - Gesamtpro-
gramm Stadterneuerung -.


Zu TOP 2.3

Vorlage des Planungsamtes vom 15.05.2000, AZ 61/5 STE 44, betr.
Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Gewerge-
biet Bornstraße"

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Gewerbegebiet Bornstraße" vom 02.03.1990.


Zu TOP 2.4

Vorlage des Planungsamtes vom 20.04.2000, AZ 61/2-2, betr.
Nordstadt - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: "Licht ins Depot" - Verwendung des Preisgeldes aus dem Wettbewerb "Nachhaltige
Stadtentwicklung umsetzen 1998

Die Bezirksvertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Dortmund für das Gesamtprojekt " "DEPOT, Zentrum für Kunst, Handwerk, Medien und Nachbarschaft, Immermannstr. 39" im Rahmen des Wettbewerbs "Nachhaltige Stadtentwicklung umsetzen 1998" einen ersten Preis gewonnen und damit zusätzlich 200 000,00 DM Fördermittel des Landes für ein Stadterneuerungsprojekt erhalten hat. Sie beschließt einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Durchführung der Maßnahme "Licht ins DEPOT" mit dem DEPOT e. V. eine Vereinbarung über die Weiterleitung der Gesamtkosten von
222 000,00 DM abzuschließen. In den Gesamtkosten sind die 200 000,00 DM zusätzliche Fördermittel des Landes enthalten.

Die Gesamtkosten von 222 000,00 DM werden im Haushaltsjahr 2000 aus der Haushalts-
stelle 6151 9512 0101 Nordstadt Investitionsmaßnahmen -Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf - finanziert.


Zu TOP 2.5

Vorlage des Tiefbauamtes vom 15.05.2000, AZ 66/1-IV, betr.
Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2001


Die Bezirksvertretung empfiehlt im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung, den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnis- ses einschließlich der aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2001 zu beschließen.


Zu TOP 2.6

Vorlage des Jugendamtes vom 28.04.2000, AZ 51/8, betr.
Einrichtung einer Ballspielfläche auf der Rasenfläche Schäferstraße/Immermannstraße, Innenstadt-Nord

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Einrichtung einer Ballspielfläche auf der Rasenfläche Schäferstraße/Immermannstraße einstimmig zu.


Zu TOP 2.7

Vorlage des Grünflächenamtes vom 11.05.2000, AZ 67/1-V 34/00, betr.
Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der öffentlichen Grünanlage Nordmarkt

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der öffentlichen Grünanlage Nordmarkt am 07.05., 01.06., 03.09., 17.09. und 03.12. zur Kenntnis.


Zu TOP 2.8

Vorlage des Kulturbüros vom 25.05.2000, AZ 41/KB, betr.
Theater im Depot", Europäisches Koproduktionszentrum für freies Theater in Dortmund
- Vorschlag der internationalen Kommission "Kultur NRW in Europa" -


Die Bezirksvertretung nimmt das Grundsatzpapier für ein freies Theater mit internationalem Programmaustausch in Dortmund zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Kulturverwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Kulturministerium NW eine entsprechende Option geltend zu machen. Hinsichtlich der inhaltlichen und finanziellen Bedingungen ist ein gemeinsames Konzept und ein Stufenplan für die Realisierung zu erarbeiten.


Zu TOP 3.1

Antrag der SPD-Fraktion vom 18.05.2000, betr.
Verkehrskonzept für den Stadtbezirk Innenstadt-Nord

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig bei einer Enthaltungen:

Die Verwaltung wird gebeten, ein Gesamtverkehrskonzept für die Nordstadt zu erarbeiten. Dabei sollte eine Optimierung von Verkehrsflüssen unter Berücksichtigung der Interessen aller Gruppen (insbesondere der Wohnbevölkerung) angestrebt werden.

Mit zunehmendem Wirtschafts- und Individualverkehr sind Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmern vorgegeben. Durch intelligente Programm des (neuen) Verkehrsrechners sollten solche Konflikte soweit wie möglich behoben werden. Schneller Verkehrsfluss in den Durchgangsstraßen und an den Kreuzungen, aber auch Durchfahrtsverbote in den Wohnstraßen werden gefordert.


Zu TOP 3.2

Antrag der SPD-Fraktion vom 18.05.2000, betr.
Kinderspielplatz auf dem Gelände Robertstraße/Stahlwerkstraße

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Die Verwaltung wird gebeten, erneut zu prüfen, ob auch dem Gelände Robertstraße/Stahl-
werkstraße ein Kinderspielplatz errichtet werden kann.


Zu TOP 3.3

Antrag der SPD-Fraktion vom 18.05.2000, betr.
Papierkörbe in den Grünanlagen

Der Antrag wird zurückgezogen.


Zu TOP 3.4

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.05.2000, betr.
SchülerInnenticket im Stadtbezirk Innenstadt-Nord

Der Antrag wird mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.




Zu TOP 3.5

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.05.2000, betr.
Müllprobleme in den Grünanlagen des Stadtbezirks Innenstadt-Nord

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG eine Lösung zu erarbeiten.

Begründung:

Insbesondere bei schönem Wetter werden die Grünanlagen und Parks in unserem Stadtbezirk stark genutzt. Dabei ist zu beobachten, dass z. B. im Fredenbaum der anfallende Müll die Kapazität der aufgestellten Papierkörbe übersteigt.
Wenn auf dem Nordmarkt Feste stattfinden, sind auch hier die Papierkörbe schnell überfüllt.


Zu TOP 3.6

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.05.2000, betr.
Beschlusskontrolle der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord

Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung einstimmig auf, vor Redaktionsschluss der nächsten Sitzung einen schriftlichen Bericht zum Bearbeitungsstand der seit September 1999 beschlossenen Anträge und Anfragen vorzulegen.


Zu TOP 3.7

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.05.2000, betr.
Sauberer Zustand der Kinderspielplätze

Die Dortmunder Nordstadt ist der Stadtteil mit dem größten Anteil an Kindern. Daher ist der saubere Zustand der Kinderspielplätze gerade hier sehr wichtig.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Anfrage:

° In welchen Abständen wird der Sand in den Sandkästen der Spielplätze gewechselt?
° Gibt es Untersuchungen zur hygienischen Qualität des Sandes auf den Spielplätzen
und wie lauten die Ergebnisse?


Zu TOP 3.8

Anträge der SPD-Fraktion und des Linken Bündnisses vom 07.06.2000, betr.
Gegen rechtsextreme Gewalt in unserer Stadt

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Anlässlich der rechtsextremistischen Übergriffe auf MigrantInnen in Dortmund am 21.04.2000 hält es die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord für dringend geboten, deutlich Stellung zu nehmen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord verurteilt die Übergriffe Rechtsextremer auf MigrantInnen und bedauert die Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von Dortmunder BürgerInnen durch rechtsextreme Ausschreitungen.

Die Bezirksvertretung fordert,

- alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, damit eine Wiederholung solcher
Ereignisse vermieden wird.
- dass die bereits begonnenen präventiven Maßnahmen, u. a. die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, fortgesetzt und weitere präventive Maßnahmen entwickelt werden.

Die Bezirksvertretung fordert das Sicherheitsforum Nord auf, den Schutz vor rechtsextremer Gewalt zum Thema zu machen und auf stadtspezifische Lösungen zu drängen.

Die Migrationsbeauftragte wird aufgefordert, bestehende Maßnahmen zum Schutz von Dortmunder MigrantInnen vor rechtsextremer Gewalt zu vernetzen und weitere Maßnahmen zu initiieren.

Die Bezirksvertretung unterstützt jede demokratische Initiative und Bewegung, die für ein gemeinsames friedliches Zusammenleben eintritt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erwartet in der nächsten Sitzung einen ausführlichen Bericht über die vereinbarten Vorgehensweise und deren Umsetzung.


Zu TOP 4.1

Eingabe des Stadtverbandes Dortmund der Kleingärtner e. V. vom 14.02.2000, betr.
Umwidmung der fußläufigen Verbindung Schäferstraße/Bülowstraße durch die Kleingartenanlagen "Hafenwiese" und "Westerholz"

Die Bezirksvertretung lehnt den Antrag des Stadtverbandes Dortmund der Kleingärtner e. V. auf Umwidmung der fußläufigen Verbindung Schäferstraße/Bülowstraße einstimmig ab.

Nach der Stellungnahme des Grünflächenamtes ist der Weg eindeutig den Kleingartenanlagen zugeordnet und auch Bestandteil der jeweiligen Flurstücke. Damit greifen eindeutig die Bestimmungen der §§ 4 und 8 des Generalpachtvertrages, die regeln, dass die Kleingärtnervereine "Hafenwiese" und "Westerholz" für die Instandsetzung defekter Beleuchtungskörper auf dem Verbindungsweg zwischen Schäferstraße und Bülowstraße verantwortlich sind.


Zu TOP 4.2

Eingabe der Evangelischen Friedens-Kirchengemeinde vom 21.03.2000, betr.
Fördermöglichkeiten und Sponsoring für ein Jugendprojekt in der Dortmunder Nordstadt

Die Eingabe wird zurückgestellt. Der Antragsteller soll zunächst konkrete Angaben über das Projekt, insbesondere über deren Kosten, machen.


Zu TOP 5.1

Stellungnahme des Grünflächenamtes vom 28.04.2000, AZ 67/3-Z, betr.
Kennzeichnung von zu fällenden Bäumen
Bezug: TOP 3.8 der BV-Sitzung vom 05.04.2000

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:


"Zu fällende Bäume werden grundsätzlich in allen Stadtbezirken durch die jeweils zuständigen Mitarbeiter des Gartenunterhaltungsbezirkes (Baumkontrollmeister/in) mit einer orangefarbenen Banderole gekennzeichnet. Dieses Verfahren zur Bürgerinformation besteht seit 1994. Es ist in Einzelfällen nicht auszuschließen, dass die o. g. Markierung im Zeitraum zwischen Kennzeichnung und Fällung (z.T. 4 Wochen) entfernt bzw. entwendet wird.

In diesem Zusammenhang sind die zuständigen Kontrollmeister angewiesen, neben der selbstverständlichen Erstmarkierung, bei Feststellung und Bedarf die Markierung zwischenzeitlich zu erneuern."


Zu TOP 5.2

Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 18.05.2000, AZ 63/2-5, betr.
Außenwerbung
Bezug: TOP 3.13 der Sitzung vom 10.11.1999

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

"Zur Beantwortung der o. g. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass keine baurechtliche Vorgabe, wonach Firmen zur Kenntlichmachung ihres Betriebes verpflichtet sind bzw. verpflichtet werden können, besteht. Die Anbringung und Errichtung von Werbeanlagen kann nach eigenem Ermessen des Betriebes erfolgen, soweit die nachstehende Ausführung und der § 13 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) beachtet wird.

Baurechtlich genehmigungspflichtig sind Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen), die von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sind und die Größenordnung von 1,00 qm überschreiten. Sollten mehrere Werbeanlagen am gleichen Gebäude geplant werden, wobei jede einzelne sich unterhalb der Größenordnung von 1,00 qm bewegt, müssen die einzelnen Flächen addiert werden. Sollte die Gesamtfläche die Größenordnung von 1,00 qm dann überschreiten, entsteht auch hier eine Genehmigungspflicht.

Genehmigungsfrei sind Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzte Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung an und auf Flugplätzen sowie Sportanlagen, an und in abgegrenzten Versammlungsstätten, sowie auf Ausstellungs- und Messegeländen, soweit sie nicht in die freie Landschaft wirken.

Außerdem sind Werbeanlagen genehmigungsfrei innerhalb des Geltungsbereiches einer Satzung, wenn die Satzung Festsetzungen über Art, Größe und Anbringungsort der Werbeanlagen enthält und die Werbeanlagen diesen Festsetzungen entsprechen."


Zu TOP 5.3

Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 24.05.2000, AZ 66/S-3, betr.
Querungshilfe Kleine Kielstraße

Die Bezirksvertretung stimmt dem vorgelegten Planungskonzept einstimmig zu.



Die Sitzung wird um 18.30 Uhr geschlossen.



Theo Schröder Hans-Peter Hoffmann Gerda Bogdahn
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführerin Bezirksvertretung


















33/1 15.06.2000
F 2 29 07

Niederschrift
über die 8. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
am Mittwoch, 07.06.2000, 16.30,
im Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstr. 50-58, Raum 227/228

Teilnehmer:

Anwesend sind die Damen und Herren

a) Mitglieder der Bezirksvertretung

Schröder, Theo Bezirksvorsteher
Meißner, Gerhard Stellv. Bezirksvorsteher
Beinlich, Rainer
Böcker, Siegfried
Domanski, Herbert
Hoffmann, Hans-Peter
Hoffmeister, Willi
Ingold, Willi
Jost, Christel
Klammt, Hans Jochen
Kussin, Michael
Lachmuth, Gabriele
Luckow, Brigitte

b) der Verwaltung

Bogdahn, Gerda - StA 33 -
Dröge, Helmut - StA 61 -
Hoffmann, Horst-Friedrich - StA 61 -
Klüh, Rainer - StA 33 -
Kokoschka, Claudia - 41/KB -
Strumberg, Ingo - StA 61 -

Nicht erschienen:

Bahr, Fredy - entschuldigt -
Bahr, Thomas - entschuldigt -
Branghofer, Max - entschuldigt -
Brummel, Heinz - entschuldigt -
Tominski, Ernst - entschuldigt -
Zdziarstek, Rolf

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung der Bezirksvertretung
Innenstadt-Nord vom 10. Mai 2000


2. Vorlagen

2.1 Unterstützung für die Stadtbezirke
Stadtbezirksmarketing

2.2 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen

2.3 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Gewerbegebiet Bornstraße

2.4 Nordstadt - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: "Licht ins DEPOT" - Verwendung des Preisgeldes aus dem Wettbewerb
Nachhaltige Stadtentwicklung umsetzen 1998

2.5 Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs-und Gebührensatzung) für das Jahr 2001

2.6 Errichtung einer Ballspielfläche auf der Rasenfläche Schäferstraße/Immermannstraße,
Innenstadt-Nord

2.7 Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der öffentlichen Grünanlage Nordmarkt

2.8 Theater im Depot", Europäisches Koproduktionszentrum für freies Theater in Dortmund
- Vorschlag der internationalen Kommission "Kultur NRW in Europa" -


3. Anträge und Anfragen der Fraktionen

3.1 Verkehrskonzept für den Stadtbezirk Innenstadt-Nord
- Antrag der SPD-Fraktion -

3.2 Kinderspielplatz auf dem Gelände Robertstraße/Stahlwerkstraße
- Antrag der SPD-Fraktion -

3.3 Papierkörbe in den Grünanlagen
- Antrag der SPD-Fraktion -

3.4 SchülerInnenticket im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -

3.5 Müllprobleme in den Grünanlagen des Stadtbezirks Innenstadt-Nord
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -

3.6 Beschlusskontrolle der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -

3.7 Sauberer Zustand der Kinderspielplätze
- Anfrage der Fraktion Bündnis/Die Grünen

3.8 Gegen rechtsextreme Gewalt in unserer Stadt
- Anträge der SPD-Fraktion und des Linken Bündnisses


4. Eingaben

4.1 Umwidmung der fußläufigen Verbindung Schäferstraße/Bülowstraße durch die Kleingartenanlagen "Hafenwiese" und Westerholz"

4.2 Fördermöglichkeiten und Sponsoring für Jugendprojekt in der Dortmunder Nordstadt


5. Stellungnahmen

5.1 Kennzeichnung von zu fällenden Bäumen

5.2 Außenwerbung

5.3 Querungshilfe Kleine Kielstraße



Der Bezirksvorsteher eröffnet um 16.30 Uhr die 8. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt- Nord. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertre-
tung fest.


Zu TOP 1.1

Herr Hoffmann wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.


Zu TOP 1.2

Der Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hin.


Zu TOP 1.3

Mit Zustimmung der Bezirksvertretung wird die vorgeschlagene Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte

2.8 Theater im Depot", Europäisches Koproduktionszentrum für freies Theater in Dortmund
- Vorschlag der internationalen Kommission "Kultur NRW in Europa" -

3.8 Gegen rechtsextreme Gewalt in unserer Stadt
- Anträge der SPD-Fraktion und des Linken Bündnisses

5.3 Querungshilfe Kleine Kielstraße

erweitert.




Zu TOP 1.4

Die Niederschrift über die 7. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 10.05.2000 wird genehmigt.


Zu TOP 2.1

Vorlage der Bürgerdienste vom 09.05.2000, AZ 33/StBM, betr.
Unterstützung für die Stadtbezirke
- Stadtbezirksmarketing -

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der im Sachverhalt dargestellten Projektstruktur zu und beschließt vorbehaltlich der Förderzusage des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MASSKS) die Umsetzung des Konzeptes "Stadtbezirksmarketing" in der beschriebenen Form.


Zu TOP 2.2

Vorlage des Planungsamtes vom 08.05.2000, AZ 61/5-StE 44/47 07 JFP 2001, betr.
Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligungen des Jahresförderprogramms 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat einstimmig bei 2 Enthaltungen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Jahresförderungsprogrammen 1999 und 2000 zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage enthaltene Zusammenfassung der Einzelanträge für das Programmjahr 2001 als Jahresförderungsprogramm - Gesamtpro-
gramm Stadterneuerung -.


Zu TOP 2.3

Vorlage des Planungsamtes vom 15.05.2000, AZ 61/5 STE 44, betr.
Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Gewerge-
biet Bornstraße"

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Gewerbegebiet Bornstraße" vom 02.03.1990.


Zu TOP 2.4

Vorlage des Planungsamtes vom 20.04.2000, AZ 61/2-2, betr.
Nordstadt - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: "Licht ins Depot" - Verwendung des Preisgeldes aus dem Wettbewerb "Nachhaltige
Stadtentwicklung umsetzen 1998

Die Bezirksvertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Dortmund für das Gesamtprojekt " "DEPOT, Zentrum für Kunst, Handwerk, Medien und Nachbarschaft, Immermannstr. 39" im Rahmen des Wettbewerbs "Nachhaltige Stadtentwicklung umsetzen 1998" einen ersten Preis gewonnen und damit zusätzlich 200 000,00 DM Fördermittel des Landes für ein Stadterneuerungsprojekt erhalten hat. Sie beschließt einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Durchführung der Maßnahme "Licht ins DEPOT" mit dem DEPOT e. V. eine Vereinbarung über die Weiterleitung der Gesamtkosten von
222 000,00 DM abzuschließen. In den Gesamtkosten sind die 200 000,00 DM zusätzliche Fördermittel des Landes enthalten.

Die Gesamtkosten von 222 000,00 DM werden im Haushaltsjahr 2000 aus der Haushalts-
stelle 6151 9512 0101 Nordstadt Investitionsmaßnahmen -Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf - finanziert.


Zu TOP 2.5

Vorlage des Tiefbauamtes vom 15.05.2000, AZ 66/1-IV, betr.
Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2001


Die Bezirksvertretung empfiehlt im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung, den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnis- ses einschließlich der aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2001 zu beschließen.


Zu TOP 2.6

Vorlage des Jugendamtes vom 28.04.2000, AZ 51/8, betr.
Einrichtung einer Ballspielfläche auf der Rasenfläche Schäferstraße/Immermannstraße, Innenstadt-Nord

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Einrichtung einer Ballspielfläche auf der Rasenfläche Schäferstraße/Immermannstraße einstimmig zu.


Zu TOP 2.7

Vorlage des Grünflächenamtes vom 11.05.2000, AZ 67/1-V 34/00, betr.
Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der öffentlichen Grünanlage Nordmarkt

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der öffentlichen Grünanlage Nordmarkt am 07.05., 01.06., 03.09., 17.09. und 03.12. zur Kenntnis.


Zu TOP 2.8

Vorlage des Kulturbüros vom 25.05.2000, AZ 41/KB, betr.
Theater im Depot", Europäisches Koproduktionszentrum für freies Theater in Dortmund
- Vorschlag der internationalen Kommission "Kultur NRW in Europa" -


Die Bezirksvertretung nimmt das Grundsatzpapier für ein freies Theater mit internationalem Programmaustausch in Dortmund zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Kulturverwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Kulturministerium NW eine entsprechende Option geltend zu machen. Hinsichtlich der inhaltlichen und finanziellen Bedingungen ist ein gemeinsames Konzept und ein Stufenplan für die Realisierung zu erarbeiten.


Zu TOP 3.1

Antrag der SPD-Fraktion vom 18.05.2000, betr.
Verkehrskonzept für den Stadtbezirk Innenstadt-Nord

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig bei einer Enthaltungen:

Die Verwaltung wird gebeten, ein Gesamtverkehrskonzept für die Nordstadt zu erarbeiten. Dabei sollte eine Optimierung von Verkehrsflüssen unter Berücksichtigung der Interessen aller Gruppen (insbesondere der Wohnbevölkerung) angestrebt werden.

Mit zunehmendem Wirtschafts- und Individualverkehr sind Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmern vorgegeben. Durch intelligente Programm des (neuen) Verkehrsrechners sollten solche Konflikte soweit wie möglich behoben werden. Schneller Verkehrsfluss in den Durchgangsstraßen und an den Kreuzungen, aber auch Durchfahrtsverbote in den Wohnstraßen werden gefordert.


Zu TOP 3.2

Antrag der SPD-Fraktion vom 18.05.2000, betr.
Kinderspielplatz auf dem Gelände Robertstraße/Stahlwerkstraße

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Die Verwaltung wird gebeten, erneut zu prüfen, ob auch dem Gelände Robertstraße/Stahl-
werkstraße ein Kinderspielplatz errichtet werden kann.


Zu TOP 3.3

Antrag der SPD-Fraktion vom 18.05.2000, betr.
Papierkörbe in den Grünanlagen

Der Antrag wird zurückgezogen.


Zu TOP 3.4

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.05.2000, betr.
SchülerInnenticket im Stadtbezirk Innenstadt-Nord

Der Antrag wird mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.




Zu TOP 3.5

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.05.2000, betr.
Müllprobleme in den Grünanlagen des Stadtbezirks Innenstadt-Nord

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG eine Lösung zu erarbeiten.

Begründung:

Insbesondere bei schönem Wetter werden die Grünanlagen und Parks in unserem Stadtbezirk stark genutzt. Dabei ist zu beobachten, dass z. B. im Fredenbaum der anfallende Müll die Kapazität der aufgestellten Papierkörbe übersteigt.
Wenn auf dem Nordmarkt Feste stattfinden, sind auch hier die Papierkörbe schnell überfüllt.


Zu TOP 3.6

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.05.2000, betr.
Beschlusskontrolle der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord

Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung einstimmig auf, vor Redaktionsschluss der nächsten Sitzung einen schriftlichen Bericht zum Bearbeitungsstand der seit September 1999 beschlossenen Anträge und Anfragen vorzulegen.


Zu TOP 3.7

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.05.2000, betr.
Sauberer Zustand der Kinderspielplätze

Die Dortmunder Nordstadt ist der Stadtteil mit dem größten Anteil an Kindern. Daher ist der saubere Zustand der Kinderspielplätze gerade hier sehr wichtig.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Anfrage:

° In welchen Abständen wird der Sand in den Sandkästen der Spielplätze gewechselt?
° Gibt es Untersuchungen zur hygienischen Qualität des Sandes auf den Spielplätzen
und wie lauten die Ergebnisse?


Zu TOP 3.8

Anträge der SPD-Fraktion und des Linken Bündnisses vom 07.06.2000, betr.
Gegen rechtsextreme Gewalt in unserer Stadt

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig:

Anlässlich der rechtsextremistischen Übergriffe auf MigrantInnen in Dortmund am 21.04.2000 hält es die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord für dringend geboten, deutlich Stellung zu nehmen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord verurteilt die Übergriffe Rechtsextremer auf MigrantInnen und bedauert die Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von Dortmunder BürgerInnen durch rechtsextreme Ausschreitungen.

Die Bezirksvertretung fordert,

- alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, damit eine Wiederholung solcher
Ereignisse vermieden wird.
- dass die bereits begonnenen präventiven Maßnahmen, u. a. die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, fortgesetzt und weitere präventive Maßnahmen entwickelt werden.

Die Bezirksvertretung fordert das Sicherheitsforum Nord auf, den Schutz vor rechtsextremer Gewalt zum Thema zu machen und auf stadtspezifische Lösungen zu drängen.

Die Migrationsbeauftragte wird aufgefordert, bestehende Maßnahmen zum Schutz von Dortmunder MigrantInnen vor rechtsextremer Gewalt zu vernetzen und weitere Maßnahmen zu initiieren.

Die Bezirksvertretung unterstützt jede demokratische Initiative und Bewegung, die für ein gemeinsames friedliches Zusammenleben eintritt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erwartet in der nächsten Sitzung einen ausführlichen Bericht über die vereinbarten Vorgehensweise und deren Umsetzung.


Zu TOP 4.1

Eingabe des Stadtverbandes Dortmund der Kleingärtner e. V. vom 14.02.2000, betr.
Umwidmung der fußläufigen Verbindung Schäferstraße/Bülowstraße durch die Kleingartenanlagen "Hafenwiese" und "Westerholz"

Die Bezirksvertretung lehnt den Antrag des Stadtverbandes Dortmund der Kleingärtner e. V. auf Umwidmung der fußläufigen Verbindung Schäferstraße/Bülowstraße einstimmig ab.

Nach der Stellungnahme des Grünflächenamtes ist der Weg eindeutig den Kleingartenanlagen zugeordnet und auch Bestandteil der jeweiligen Flurstücke. Damit greifen eindeutig die Bestimmungen der §§ 4 und 8 des Generalpachtvertrages, die regeln, dass die Kleingärtnervereine "Hafenwiese" und "Westerholz" für die Instandsetzung defekter Beleuchtungskörper auf dem Verbindungsweg zwischen Schäferstraße und Bülowstraße verantwortlich sind.


Zu TOP 4.2

Eingabe der Evangelischen Friedens-Kirchengemeinde vom 21.03.2000, betr.
Fördermöglichkeiten und Sponsoring für ein Jugendprojekt in der Dortmunder Nordstadt

Die Eingabe wird zurückgestellt. Der Antragsteller soll zunächst konkrete Angaben über das Projekt, insbesondere über deren Kosten, machen.


Zu TOP 5.1

Stellungnahme des Grünflächenamtes vom 28.04.2000, AZ 67/3-Z, betr.
Kennzeichnung von zu fällenden Bäumen
Bezug: TOP 3.8 der BV-Sitzung vom 05.04.2000

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:


"Zu fällende Bäume werden grundsätzlich in allen Stadtbezirken durch die jeweils zuständigen Mitarbeiter des Gartenunterhaltungsbezirkes (Baumkontrollmeister/in) mit einer orangefarbenen Banderole gekennzeichnet. Dieses Verfahren zur Bürgerinformation besteht seit 1994. Es ist in Einzelfällen nicht auszuschließen, dass die o. g. Markierung im Zeitraum zwischen Kennzeichnung und Fällung (z.T. 4 Wochen) entfernt bzw. entwendet wird.

In diesem Zusammenhang sind die zuständigen Kontrollmeister angewiesen, neben der selbstverständlichen Erstmarkierung, bei Feststellung und Bedarf die Markierung zwischenzeitlich zu erneuern."


Zu TOP 5.2

Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 18.05.2000, AZ 63/2-5, betr.
Außenwerbung
Bezug: TOP 3.13 der Sitzung vom 10.11.1999

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

"Zur Beantwortung der o. g. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass keine baurechtliche Vorgabe, wonach Firmen zur Kenntlichmachung ihres Betriebes verpflichtet sind bzw. verpflichtet werden können, besteht. Die Anbringung und Errichtung von Werbeanlagen kann nach eigenem Ermessen des Betriebes erfolgen, soweit die nachstehende Ausführung und der § 13 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) beachtet wird.

Baurechtlich genehmigungspflichtig sind Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen), die von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sind und die Größenordnung von 1,00 qm überschreiten. Sollten mehrere Werbeanlagen am gleichen Gebäude geplant werden, wobei jede einzelne sich unterhalb der Größenordnung von 1,00 qm bewegt, müssen die einzelnen Flächen addiert werden. Sollte die Gesamtfläche die Größenordnung von 1,00 qm dann überschreiten, entsteht auch hier eine Genehmigungspflicht.

Genehmigungsfrei sind Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzte Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung an und auf Flugplätzen sowie Sportanlagen, an und in abgegrenzten Versammlungsstätten, sowie auf Ausstellungs- und Messegeländen, soweit sie nicht in die freie Landschaft wirken.

Außerdem sind Werbeanlagen genehmigungsfrei innerhalb des Geltungsbereiches einer Satzung, wenn die Satzung Festsetzungen über Art, Größe und Anbringungsort der Werbeanlagen enthält und die Werbeanlagen diesen Festsetzungen entsprechen."


Zu TOP 5.3

Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 24.05.2000, AZ 66/S-3, betr.
Querungshilfe Kleine Kielstraße

Die Bezirksvertretung stimmt dem vorgelegten Planungskonzept einstimmig zu.



Die Sitzung wird um 18.30 Uhr geschlossen.



Theo Schröder Hans-Peter Hoffmann Gerda Bogdahn
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführerin Bezirksvertretung