Niederschrift

über die 02. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch, am 09. November 1999 , 14.30 Uhr, in dem Sitzungssaal der Bezirksverwaltungsstelle Hombruch, Harkortstraße 58.

Teilnehmer:
a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Semmler, Hans - Bezirksvorsteher -
Steinmann, Ulrich - stellv. Bezirksvorsteher -
Alda, Gerd Michael
Grotjahn, Hans-Jürgen
Hanitz, Michael
Hartmann-Steinberg, Michael
Hoffmann, Claudia
Korkus, Stefan
Mayer, Günter
Müller, Petra
Preuss, Guido
Rückert, Thorsten
Sage, Roland
Prof. Dr. Schröder, Reinhard
Seiler, Thomas
Urmersbach, Gisela
Wilken, Katja
Wille, Rose-Marie

b) Verwaltung
Beisert, Friedhelm - 33/Hom -
Bruckert, Sylvia - 33/Hom-BV -
Sibbe-Kozlowski, Anne - StA 63 zu TOP 3.1 -
Reck, Peter - StA 63 zu TOP 3.1 -
Ruff, Volker - WBF-DO, zu TOP 1 NÖ -

c) Gäste
Fassbender, Kurt - Viterra Wohnungsbaugesellschaft zu TOP 3.1 -
d) Mitglieder des Rates
Münch, Detlev

e) Seniorenbeirat
Lackmann, Werner
Becker, Hildegard

Nicht erschienen ist das Mitglied der BV-Hombruch

Pannewig, Walter - entschuldigt -




Öffentlicher Teil

Zu TOP 1.1
Einführung und Verpflichtung eines BV-Mitgliedes

Herr Roland Sage wird als neues Mitglied der BV-Hombruch in der Nachfolge von Frau
Christiane Adomeit von dem Bezirksvorsteher in sein Amt eingeführt und verpflichtet.

Zu TOP 1.2
Feststellung der Tagesordnung

Der Bezirksvorsteher schlägt vor, die Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte:

3.1 Bericht über Beschwerden zu geplanten Bauvorhaben in Bezug auf die Überschreitung von Baugrenzen - mündl. Bericht des Bauordnungsamtes,

5.6 Weihnachtsmarkt in Do-Hombruch vom 10. - 12.12.99 der Werbegemeinschaft
Hombruch - Mitteilung der Werbegemeinschaft Hombruch vom 09.11.99

und

11. Terminplanung für die Sitzungen der BV-Hombruch im Jahr 2000
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 28.10.99 -

zu erweitern.

Anschließend wird die Tagesordnung einschließlich der Erweiterungen mit 18 Ja-Stimmen einstimmig wie folgt angenommen:

Öffentliche Sitzung

1. Regularien

1.1 Einführung und Verpflichtung eines BV-Mitgliedes

1.2 Feststellung der Tagesordnung

1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

1.4 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

2. Fragestunde für Einwohner/innen (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten)

2.1 Fragestunde für Einwohner/innen (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten)

3. Bericht über den geplanten Verkauf von Wohnungen im Bereich Gotthelfstraße /
Karl-Schwartz-Straße
- mündl. Bericht der Viterra Wohnungsbaugesellschaft -



3.1 Bericht über Beschwerden zu geplanten Bauvorhaben in Bezug auf die Überschreitung von Baugrenzen
- mündl. Bericht des Bauordnungsamtes -

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück
Witzlebenstraße 4 in Dortmund-Kirchhörde
- Vorlage des Bauordnungsamtes vom 19.10.1999 -

4.2 Vorbescheid für die Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück
Hegemanns Heide in Dortmund-Menglinghausen
- Vorlage des Bauordnungsamtes vom 27.09.99 -

4.3 Vorbescheid für den Abbruch und Wiederaufbau eines Einfamilienwohnhauses
auf dem Grundstück Am Ballroth 127 in Dortmund-Großholthausen
- Vorlage des Bauordnungsamtes vom 08.10.1999 -

4.4 Bezirksfriedhof Dortmund-Menglinghausen
hier: Tiefbaumaßnahmen auf Friedhöfen
- Vorlage des Grünflächenamtes vom 13.10.1999 -

4.5 Beabsichtigte Teileinziehung im Bereich der Straße Hegemanns Heide
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 14.10.1999 -

5. Eingaben aus der Bürgerschaft

5.1 Tempo-30-km/h-Regelung Klöcknerstraße in Dortmund-Kirchhörde
- Eingabe von Frau Neumann vom 21.10.1999 -

5.2 B-Plan Hom 236 n Harkortshof
hier: Widerspruch gegen Planung von Umwegen
- Eingabe von Herrn Kibowski vom 20.10.99 -

5.3 Verkehrssituation Behringstraße infolge Sperrung der Steinäckerstraße
- Eingabe des Marien-Hospitals vom 14.10.1999 -

5.4 Altersschwache Pappeln am Freibad Froschloch
- Eingabe von R. Scharwei vom 13.10.1999 -

5.5 Schulhoferweiterung Kirchhörder Grundschule
- Eingabe von Herrn Brack vom 07.10.1999 -

5.6 Weihnachtsmarkt in Do-Hombruch vom 10. bis 12.12.99
- Eingabe der Werbegemeinschaft Hombruch vom 09.11.99 -

6. Anträge der Bezirksfraktionen

6.1 Nutzung der privaten Wegeverbindung von Ginsterstraße zum Markt durch die
Öffentlichkeit und Anbringen von Hinweisschildern, Beleuchtung und Instandsetzung
des Weges
- Antrag der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 -

6.2 Überprüfung der Parkplatzsituation in der Hombrucher Straße zwischen
Harkortstraße und Heisterstraße
- Antrag der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 -

6.3 Öffnung der Einbahnstraße Ostenbergstraße in Gegenrichtung für Fahrräder,
ab Einmündung des neu errichteten Fuß- und Fahrradweges entlang der
Bahntrasse S-Bahnlinie S 5
- Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 24.10.1999 -

6.4 Maßnahmen gegen Reitschäden in der Großholthausener Mark
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

6.5 Beseitigung des Waldfrevels im Salinger Forst
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

6.6 Trinkwasserverschwendung auf dem Menglinghauser Friedhof
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

6.7 Anlage von wassergefüllten Mulden
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

6.8 Ausweisung der Straße Am Hülsenberg als Anliegerstraße
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

6.9 Optimierung des Amphibienschutzes am Silberknapp
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.1999 -

7. Anfragen der Bezirksfraktionen

7.1 Wahlaufkleber an Laternenmasten
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 -

7.2 Stellplätze des Hauses Kirchhörder Berg 12 / Hagener Straße
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 -

8. Beantwortung von Anfragen

8.1 Nachweis von Stellplätzen des Spielsalons Stockumer Straße 428 in Dortmund-Eichlinghofen
- Mitteilung des Bauordnungsamtes vom 23.09.99 -

9. Mitteilungen der Verwaltung

9.1 Stand der beschlossenen Hochbaumaßnahmen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
- Mitteilung des Hochbauamtes vom 28.09.99 -

9.2 Zukünftige Straßenbaumaßnahmen, für die Erschließungsbeiträge nach § 127 ff.
Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen zu erheben sind
- Mitteilung des Stadtrat Fehlemann vom 05.10.99 -

9.3 Feststellung von Baumschäden
hier: Baumfällanträge -
2 Ahorn, Deutsch-Luxemburger-Straße (Sportplatz)- abgestorben
2 Gleditschie, Deutsch-Luxemburger-Straße (Sportplatz) - droht umzukippen
6 Pappeln, Grünanlage Helenenbergweg - Pappelrindenbrand
2 Eschen, Hagener Straße vor Nr. 335 u. Nr. 512 - Pilzbefall
1 Birke, Grünanlage Dahmsfeldstraße 18 - Morschungen
- Mitteilungen des Grünflächenamtes von September / Oktober 1999 -

10. Auflistung der unerledigten Anträge und Anfragen der BV-Hombruch
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 11.10.99 -

11. Terminplanung für die Sitzungen der BV-Hombruch im Jahr 2000
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 28.10.99 -



Zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen

Die Mitglieder der BV-Hombruch werden vom Bezirksvorsteher auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen.

Herr Prof. Dr. Schröder bezieht sich auf den § 31 GO und erklärt, dass er an der Beratung und Beschlußfassung zu TOP 3.1 - Bericht Bauvorhaben Bittermarkstraße - nicht teilnimmt.

Zu TOP 1.4
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Gerd Alda wird mit 18 Ja-Stimmen einstimmig zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 2.
Fragestunde für Einwohner/innen (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten)

Herr Alda gibt folgende Erklärung in Bezug auf die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen ab:

"In der letzten Sitzung wurde die Einwohnerfragestunde nicht dazu benutzt Fragen zu stellen, sondern persönliche Meinungen darzustellen. Dies liegt nicht im Sinne der Einwohnerfragestunde. Ich bitte auf die Einhaltung der Geschäftsordnung zu achten."

Herr Lopes Cordero stellt folgende Frage:
Wird das Gebäude auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte Haus Flinsbach gebaut?

Antwort:
Der Bezirksvorsteher erklärt, dass zu diesem Thema (TOP 3.1) in der heutigen Sitzung eine Berichterstattung durch Vertreter des Bauordnungsamtes erfolgen wird.


Zu TOP 2.1
Fragestunde für Einwohner/innen (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten)

Frau Draub, Anwohnerin Am Flinsbach / Bozener Straße, stellt folgende Frage:
Der Bauherr der das ehemalige Grundstück "Flinsbach" bebauen möchte, hat zur Ermittlung der Geschossflächenzahl, beide Gebäude zusammen berechnet. Darf der Bauherr beide Gebäude gemeinsam berechnen oder wie errechnet das Bauordnungsamt die Geschossflächenzahl?
Die gleiche Frage stellt sich bei der Berechnung des Kellergeschosses. Ist dies eine Umgehung der Vorschriften? Die zu errichtenden Gebäude haben eine Firsthöhe von 17 m. Auf dem Gelände des "Kleinen Feldes" aber ist eine Firsthöhe von 14 m vorgeschrieben. Kann der Bauherr 3 m über die Bebauung der Mitte des B-Planes hinausbauen? Gibt es hierzu keine Vorschriften oder Regeln, um zu der Ortsüblichkeit zu kommen oder darf er in dem B-Plan-Bereich so hoch bauen wie er möchte?

Frau Sibbe-Kozlowski antwortet:
Es handelt sich hier um keine ortsübliche Bebauung, da sich dies Grundstück in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan befindet und nicht nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Eine Firsthöhe ist in dem B-Plan nicht festgesetzt, der B-Plan regelt nur die 2geschossigkeit. Die Höhe des Gebäudes ermittelt sich u.a. aus den Berechnungen des Keller- und Dachgeschosses. Die Berechnungen bleiben gleich, auch wenn er die Gebäude zusammen berechnet, es ändert sich im Ergebnis nichts.

Herr Esters, Anwohner Am Flinsbach, stellt folgende Frage:
Es liegt ein Brief aus dem Jahre 1997 vor, dort ist der Bereich schon als B-Plan Hom 213 ausgewiesen und eine 1geschossige Bauweise sowie eine 2geschossige Bauweise vorgesehen. Warum ist dies dort so ausgewiesen? Warum ist in dem alten Plan schon das Haus des Herrn Düffel eingezeichnet, obwohl die "alte Flinsbach" noch bestand?

Frau Sibbe-Kozlowski beantwortet die Frage dahingehend, dass es sich wahrscheinlich nicht um eine Einzeichnung des Gebäudes handelt, sondern um die Baugrenzen. Die Frage kann das Stadtplanungsamt genauer beantworten, da dort die B-Pläne aufgestellt werden.

Herr Semmler stellt dar, dass die Anwohner die detaillierten Fragen sammeln sollten, um dann einen juristischen Rat einzuholen.

Herr Quiering, Anwohner Am Flinsbach, stellt folgende Frage:
Wie breit muss eine Straße breit sein, um solch einen Gebäudekomplex erstellen zu können?

Frau Sibbe stellt dar, dass die Straßenbreite mit der Größe von Gebäuden nichts zu tun hat.
Es geht lediglich um die Erschließung einer Straße. Dieses Grundstück liegt an einer bereits
erschlossenen Straße, die ausreichend breit ist. Die angrenzenden Nachbarn haben die Möglichkeit Akteneinsicht zu nehmen, um sich über das Bauvorhaben zu informieren.

Frau Köthe, Anwohnerin Am Flinsbach, führt aus:
Mir liegt eine Beschlußvorlage vom 22.01.98 an den Rat vor, in der Frau Düffel die Eintragung des Baufensters nach § 34 BauGB genehmigt bekommen hat. Wie kann sie jetzt Anspruch erheben, ein 35 m langes nicht ortstypisches Gebäude zu bauen? Hier werden m. E. Vorteile des § 34 und des B-Plan Hom 213 genutzt und alles vermischt. Dies werden die Anwohner juristisch klären lassen.

Herr Semmler führt aus, dass wenn in der Vergangenheit nach § 34 BauGB ein Bauvorhaben beurteilt worden ist und anschließend ein Bebauungsplan inkraft gesetzt wurde, dann ist natürlich der Bebauungsplan maßgebend und hebt den § 34 BauGB auf.

Herr Tachwaly, Brixener Straße 2 b, führt aus:
Der B-Plan ist etwas schwammig gehalten. Der B-Plan besteht aus einem Bebauungsplangebiet, einem Planungs- und einem Umlegungsbereich. Der B-Plan umfasst das gesamte Gebiet. Die Baugrenzen wurden ausgeweitet und diese Maßnahme wurde vom OVG gerügt. Aus der Begründung des B-Plans ist zu entnehmen, dass die Kanalisation bereits jetzt nicht mehr in der Lage ist die Abwässer aufzunehmen, so dass eine Erneuerung dringend erforderlich ist.

Zu TOP 3.
Bericht über den geplanten Verkauf von Wohnungen im Bereich Gotthelfstraße /
Karl-Schwartz-Straße
- mündl. Bericht der Viterra Wohnungsbaugesellschaft

Herr Fassbender, Direktor der Viterra Wohnungsbaugesellschaft, erläutert den
Verkauf der Wohnungen im Bereich Gotthelfstraße / Karl-Schwartz-Straße / Lütgenholthauser Straße.
Er führt aus:

Die Viterra Wohnungsbaugesellschaft bietet in jedem Jahr eine bestimmte Anzahl von Wohnungen zum Verkauf an. In der Vergangenheit wurden meist Zechenhäuser verkauft. Die Viterra ist dazu übergegangen Mehrfamilienhäuser nicht an einen Investor zu verkaufen, sondern den Mietern zum Kauf anzubieten. Im September wurden 550 Wohnungen zur Disposition gestellt.

Die zum Verkauf stehenden Wohnungen liegen in dem Bereich Gotthelfstraße / Karl-Schwartz-Straße und Lütgenholthauser Straße. Die Wohnungen wurden durch uns besichtigt und anschließend wurden den Mietern Angebote unterbreitet. Es wurden aber keine Einzelpreisdifferenzierungen vorgenommen. Es handelt sich dabei um 202 Wohnungen, davon sind 146 frei finanziert und 56 Wohnungen öffentlich gefördert gewesen und unterliegen nach wie vor der Wohnungsbindung.

Die durchschnittliche Größe dieser Wohnungen beträgt 80 m². Die Wohnungen sind ausgewählt worden, weil die Gebäude von der Substanz, der Lage und der Mieterschaft als geeignet zur Umwandlung in Eigentumswohnungen angesehen worden sind. Die Kaufpreise liegen zwischen 1800 und 2000 DM pro m². Bei den heutigen Kapitalmarktzinsen führt das zu dem Ergebnis, dass ein Mieter - wenn er das Angebot positiv prüft - bei einem Eigenkapital von 10 % (15.000 bis 16.000 DM), unter Berücksichtigung einer 8jährigen Förderung ca. 150 DM Mehrbelastung hat, als bei der vorherigen Miete. Die Mieten für die freifinanzierten Wohnungen liegen bei 9,50 DM pro m² Wohnfläche und bei den öffentlich geförderten Wohnungen liegen die Mieten bei 5,58 DM. Hier ist die Mehrbelastung natürlich höher und zwar liegt sie bei rund 300 DM.







Wir haben auch ein Interesse daran, die Gebäude in ihrer Substanz zu verbessern, so dass für die nächsten Jahren keine nennenswerten Instandhaltungen anfallen, so werden z. B. im Gebäudekomplex Gotthelfstraße neue Heizungen eingebaut. Anstriche werden erneuert und teilweise neue Haustüren eingebaut. Im Bereich Lütgenholthauser Straße besteht aus früherem Bergbau Hohlraum, der wird im Zuge der Verkäufe gefüllt, so dass auch dies kein Nachteil mehr für die Käufer darstellt.

Für uns ist es ein ganz großes Interesse, Mieterberatungen durchzuführen, da sich die Situation für die Mieter ändert. Beratungstermine werden angeboten und auf Wunsch vor Ort in den Wohnungen durchgeführt. Dieses Angebot ist bereits durch einen Großteil der Mieter angenommen worden. Aber ein Teil der Mieter ist nicht gesprächsbereit. Hier wäre es wünschenswert, auch wenn keine Bereitschaft zum Kauf der Wohnung besteht, in ein Gespräch einzuwilligen, da auch hier eine Menge Klärungsbedarf besteht. Mit dem Wohnungsamt wurde abgestimmt, dass wir eine Wohnung als Beratungsbüro einrichten konnten, so dass immer ein Ansprechpartner vor Ort anwesend ist, um die Fragen der Mieter zu beantworten.

Ein großes Problem ist das Nichtvorhandensein von Instandhaltungsrücklagen, wenn Reparaturen anfallen bzw. durchzuführen sind. Hier haben wir wie auch in der Vergangenheit eine Starthilfe zur Verfügung gestellt. Diese beläuft sich auf eine Jahresumlage (15 DM pro m²) von insgesamt 240.000 DM, so können evtl. Reparaturen auch nach dem Kauf durchgeführt werden.

Für die Mieter die nicht kaufen möchten, gibt es rechtl. Rahmenbedingungen. Der gesetzliche Kündigungsschutz beläuft sich auf 10 Jahre. Eigenbedarfskündigungen sind ausgeschlossen.
Nach den 10 Jahren tritt die gesetzliche Kündigungsfrist ein, diese wäre dann 1 Kalenderjahr.
Menschen in besonderen Härtesituationen sind durch das Gesetz besonders geschützt. Bei einem konkreten Fall z. B. bei Behinderungen würden wir dafür sorgen, dass für diesen konkreten Einzelfall die Wohnsituation dauerhaft gesichert ist.

Bei den freifinanzierten Wohnungen haben darüber hinaus die Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Wenn ein Mieter sich nicht für den Kauf der Wohnung entschließt und ein Dritter diese erwerben möchte, kann der Mieter auch dann noch in den Kaufvertrag eintreten und ihn übernehmen (innerhalb von 2 Monaten). Er muss aber dann auch den ausgehandelten Kaufpreis übernehmen, d. h. das für ihn vorgesehene Vorzugsangebot ist hinfällig. Bei den öffentlich geförderten Wohnungen sind die Rechte etwas ausgeweitet, hier kann der Kaufvertrag bis zu 6 Monaten noch übernommen werden. Darüber hinaus ist bei den öffentlich geförderten Wohnungen eine Erhöhung der Miete auch nach 10 Jahren nicht möglich.

Beratungsgespräche wurden größtenteils durchgeführt und es liegen z. Zt. 39
Reservierungsvereinbarungen vor. Die Kaufinteressenten bekommen die kompletten Unterlagen der Wohnungen um die erforderlichen Finanzierungsberatungen vornehmen zu können. Für den Wegfall der Sozialwohnungen ist kein Ersatz vorgesehen.

Die BV-Hombruch nimmt den Bericht des Vertreters der Viterra Wohnungsbaugesellschaft zur Kenntnis.




Zu TOP 3.1
Bericht über Beschwerden zu geplanten Bauvorhaben in Bezug auf die Überschreitung von Baugrenzen
- mündl. Bericht des Bauordnungsamtes -

Frau Sibbe-Kozlowski und Herr Reck - Vertreter/in des Bauordnungsamtes - führen aus:

Das betroffene Antragsgrundstück (Flinsbach) befindet sich in einem rechtsverbindlichen
Bebauungsplan dem Hom 213. Dieser ist seit dem 20.03.98 rechtsverbindlich und legt in dem Plan allgemeines Wohngebiet fest. Er sieht eine offene Bauweise vor sowie eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschossflächenzahl von 0,6. Weitere Festsetzungen bezüglich der Trauf- und Firsthöhe enthält der B-Plan nicht, ebenso auch keine gestalterischen Festsetzungen wie z. B. Fassadengestaltungen oder Dachneigungen.

Gegen den B-Plan gab es ein Normenkontrollverfahren. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat es zu Gunsten der Gemeinde entschieden. Das OVG hat auch eine Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung wurde jetzt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, darüber ist aber noch keine Entscheidung getroffen worden. Fakt ist, dass es sich hier um einen rechtsverbindlichen B-Plan handelt.

Der Bauantrag wurde im September 1999 gestellt. Geplant sind an der Bozener Straße zwei aneinander gebaute Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 15 Wohneinheiten. Die Baukörperlänge zur Bozener Straße beträgt 36 m und hat eine Tiefe von 14.50 m. Der Baukörper befindet sich innerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Als Problem ist, dass der Baukörper mit abgerundeten Balkonen bestückt wird. Durch diese Abrundungen sind sie an der tiefsten Stelle zwischen 1,72 und 1,62 tief und überschreitet somit die Baugrenze. Nach der Baunutzungsverordnung gibt es eine Regelung, die Bauteile außerhalb der Baugrenzen betrifft. Dort ist geregelt, dass Nebenanlagen in nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind, wenn der B-Plan dahingehend nichts besonderes regelt. Dies ist hier der Fall. Wenn die Balkone nur 1,50 m tief und nicht abgerundet wären, wären es privilegierte Balkone im Sinne des § 6 der LBauO und die wären außerhalb der Baugrenze zulässig. Da dies nicht der Fall ist, muss für die Balkone aufgrund der Gestaltung eine Befreiung erteilt werden, ob sie außerhalb der Baugrenze zugelassen werden oder nicht. Eine Entscheidung ist hier noch nicht gefallen, es ist auch noch keine Baugenehmigung erteilt.

An der nordwestlichen Seite ist ein Erker vorgesehen, dieser liegt ebenfalls außerhalb der
Baugrenzen. Hier gibt es folgende Regelung; wenn ein Erker nicht zur Vergrößerung eines Raumes dient, ist es keine baul. Nebenanlage. Hier handelt es sich um ein Badezimmer mit Erker, der mit genutzt wird und somit ist eine Befreiung erforderlich. An der Gestaltung des Gebäudes würde sich nichts ändern, so dass auch hier einer Befreiung zugestimmt werden kann.

Zwischen dem Gebäude an der Bozener Straße und Am Pastorenwäldchen liegt die Zufahrt zur Tiefgarage. Entlang der Bozener Straße sind ebenfalls zwei aneinanderliegende Mehrfamilienhäuser geplant, mit insgesamt 13 Wohneinheiten und einer Länge von 29 m und einer Bautiefe von 14.40 m. Die Situation dieses Baukörpers stellt sich ebenso dar, wie vorher geschildert, mit der gleichen Problematik der Balkone und Erker. Zur Geschossigkeit ist zu sagen, dass diese nach der Baunutzungsverordnung geregelt ist. Dort heisst es, ein Gebäude ist dann zweigeschossig, wenn es zwei Vollgeschosse hat und das Keller- und Dachgeschoß rein rechnerisch kein Vollgeschoss ist. Es ist hier rechnerisch nachgewiesen, dass das Keller- und das Dachgeschoß ist kein Vollgeschoß ist und es darf somit nicht auf die Vollgeschossigkeit angerechnet werden.

Weiterhin setzt der B-Plan eine Grundflächenzahl von 0,3 fest, wobei auch geregelt ist, dass die Grundfläche von Stellplätzen und Garagen mit 50 % überschritten werden darf, so kann hier die Grundfläche von 0.45 überschritten werden. In der Berechnung gibt es noch eine Differenz und so haben wir eine Umplanung gefordert. Laut Richtzahl ist pro Wohneinheit 1 Stellplatz erforderlich. Hier entstehen 28 Wohneinheiten und daraus ergibt sich eine Anzahl von 28 Einstellplätzen. Bei diesem Bauvorhaben sind 46 Stellplätze geplant, 38 in der Tiefgarage und 8 Stellplätze werden oberirdisch angelegt und somit liegt hier ein Mittelwert von 1,6 vor, der ausreichend ist.

Herr Reck führt aus, dass die Bürgerschaft bei der Aufstellung bzw. Festsetzung des Bebauungsplanes keine Einwände gehabt hat. Erst als die Planungen der Gebäude vorlagen, kamen Beanstandungen.
Vermisst wird in dem B-Plan, dass die Höhenentwicklung der Gebäude nicht begrenzt worden ist, sondern nur zwei Vollgeschosse ausgewiesen würden. Fakt ist, dass der B-Plan Hom 213 beschlossen wurde und nun geltendes Baurecht ist.

Frau Sibbe erläutert:
Es gibt eine Rechtsgrundlage wann ein Untergeschoss kein Vollgeschoss ist, nämlich dann wenn es als Mittel nicht mehr als 1,60 m aus dem Erdreich herausragt. Dies ist hier der Fall, auch wenn an zwei Seiten ein komplettes Geschoss herausragt. Die Berücksichtigung der Verkehre sind bereits im B-Plan-Verfahren mit berücksichtigt worden und die Träger öffentlicher Belange werden gehört. Das Tiefbauamt wurde nochmals beteiligt und es gab keine Einwendungen gegen die Bebauung. Die Baugrenzen befinden sich innerhalb der festgesetzten Baugrenzen bis auf die Balkone und Erker.

Herr Reck erläutert, dass das Instrument der Veränderungssperre bei diesem B-Plan nicht mehr zu gebrauchen ist, da der B-Plan Hom 213 rechtskräftig ist und das betroffene Grundstück in diesem B-Plan liegt.

Eine Veränderungssperre kann angewandt werden, wenn auf Grundstücken das Planungsrecht ruht, und zu einer Entwicklung führt die nicht gewollt ist. Dann hat die Gemeinde die Möglichkeit, einen Aufstellungsbeschluß mit Veränderungssperre zu beschließen. Das bedeutet, dass das geltende Planungsrecht entschädigungsfrei über 4 Jahre nicht ausgeübt werden darf. Wenn die Gemeinde aber Jemanden über das Instrument der Veränderungssperre beschränkt z. B. durch Einschränkung der
Geschosshöhe, wird die Gemeinde entschädigungspflichtig, d. h. für die entgangene Nutzung muss sie Geld zahlen. Das muss die Gemeinde nur dann nicht, wenn seit Eintreten des Baurechtes auf dem Grundstück mindestens 7 Jahre vergangen sind. Dies trifft bei dem B-Plan Hom 213 nicht zu.

Herr Semmler stellt dar, dass Aussagen bestehen, dass bei der Umsetzung des B-Planes Hom 213, bei der Errichtung der Gebäude, eine Erneuerung der Kanalisation in der Olpketalstraße mit Kosten in Höhe von 8,4 Mio DM erforderlich werden. Wenn dies der Fall ist, so sollte die Verwaltung aufgefordert werden, diese Maßnahme rechtlich prüfen zu lassen.

Herr Reck erklärt, dass die Frage der Kanalisation bereits ebenfalls bei Aufstellung des B-Planes mit entschieden worden ist.

In der BV-Hombruch besteht Einvernehmen darüber, die Verwaltung aufzufordern, eine rechtliche Prüfung des B-Planes Hom 213, bezogen auf die neu zu errichtende Kanalisation in der Olpketalstraße aufgrund der Neubebauung des ehemaligen Grundstücks Flinsbach, in Höhe von 8,4 Mio DM vorzunehmen. Des weiteren sollte nochmals der Einsatz einer Veränderungssperre für das Bauvorhaben
geprüft werden.

Herr Prof. Dr. Schröder bezieht sich auf § 31 der GO NW und nimmt an der Beratung und Beschlußfassung zu dem TOP 3.1 - Bereich Bittermark (Hom 259) - nicht teil und verlässt den Sitzungsbereich.

Frau Sibbe-Kozlowski erläutert:
Der B-Plan Hom 259 ist seit dem 23.04.98 rechtsverbindlich. Der B-Plan legt allgemeines Wohngebiet fest mit einer Eingeschossigkeit, einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von ebenfalls 0,4. Der B-Plan enthält auch eine Festsetzung der Firsthöhe.

Auch bei diesem B-Plan ist ein Normenkontrollverfahren anhängig, darüber ist noch nicht entschieden worden. Es bestand ein Einlaß zur Einstweiligen Anordnung im B-Plan bis zur Entscheidung, das Normenkontrollverfahren ausser Vollzug zu setzen. Dies ist vom OVG in Münster abgelehnt worden. Somit besteht hier auch Planrecht.
Es wurde eine Baugrenzenüberschreitung genehmigt. So liegen die Eingangsbereiche der Gebäude um 0,50 m ausserhalb der Baugrenze. Ein Widerspruch hierzu liegt der Bezirksregierung bereits vor ist aber noch nicht entschieden.

Die BV-Hombruch nimmt den Bericht des Bauordnungsamtes zur Kenntnis.

Zu TOP 4.1
Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück
Witzlebenstraße 4 in Dortmund-Kirchhörde
- Vorlage des Bauordnungsamtes vom 19.10.1999 -

Die Vertreterin des Bauordnungsamtes Frau Sibbe-Kozlowski erläutert die Vorlage.

Anschließend empfiehlt die BV-Hombruch mit 17 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung (Bü90/Die Grünen) einstimmig dem Ausschuß für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen, die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis zu nehmen.

Zu TOP 4.2
Vorbescheid für die Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück
Hegemanns Heide in Dortmund-Menglinghausen
- Vorlage des Bauordnungsamtes vom 27.09.99 -

Die BV-Hombruch empfiehlt mit 18 Ja-Stimmen einstimmig dem Ausschuß für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen, die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur
Kenntnis zu nehmen.





Zu TOP 4.3
Vorbescheid für den Abbruch und Wiederaufbau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Am Ballroth 127 in Dortmund-Großholthausen
- Vorlage des Bauordnungsamtes vom 08.10.1999 -

Die Fraktion Bü90/Die Grünen stellt folgende Anfrage:

"Wie hoch ist die derzeitige Gebäudehöhe?"

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der Fraktion Bü90/Die Grünen zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung bis zur nächsten Sitzung der BV-Hombruch.

Anschließend empfiehlt die BV-Hombruch mit 18 Ja-Stimmen einstimmig dem Ausschuß für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen, die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis zu nehmen.

Zu TOP 4.4
Bezirksfriedhof Dortmund-Menglinghausen
hier: Tiefbaumaßnahmen auf Friedhöfen
- Vorlage des Grünflächenamtes vom 13.10.1999 -

Die CDU-Fraktion stellt folgende Anfrage:

"- Sind die Kosten von 70.000 DM nur für die Ablage von Erde für zukünftige Pflasterarbeiten erforderlich?
- Wie setzen sich die jährlichen Folgekosten in Höhe von 4.200 DM zusammen?"

Die Fraktion Bü90/Die Grünen stellen folgende Anfrage:

"Warum wird dort eine Betonpflasterdecke aufgebracht? Die Grünrückstände könnten kompostiert werden. Können die Grünabfälle nicht durch die EDG abgeholt werden, was passiert mit den Grünabfällen?

Die BV-Hombruch nimmt die Anfragen der CDU-Fraktion und Fraktion Bü90/Die Grünen vom 09.11.99 zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung bis zur nächsten Sitzung.

Anschließend beschließt die BV-Hombruch mit 18 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion:

"Die BV-Hombruch stellt die Vorlage zurück, bis zur Beantwortung der Anfragen der
CDU-Fraktion und Fraktion Bü90/Die Grünen vom 09.11.1999."

Zu TOP 4.5
Beabsichtigte Teileinziehung im Bereich der Straße Hegemanns Heide
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 14.10.1999 -

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag die Vorlage zurückzustellen, bis folgende Anfrage von der Verwaltung beantwortet ist:
"Warum ist eine Teileinziehung im Bereich der Straße Hegemanns Heide beabsichtigt?
Worauf basiert die Grundlage der Teileinziehung, evtl. auf Verkehrsunfälle o.ä.?"

Die SPD-Fraktion stellt folgende Anfrage:

"Warum ist eine Teileinziehung erforderlich und warum wird wie bei anderen
Teileinziehungsverfahren auf die Anlage eines Wendehammers verzichtet?"

Die BV-Hombruch nimmt die Anfragen der CDU- und SPD-Fraktion vom 09.11.1999 zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung bis zur nächsten Sitzung der BV-Hombruch.

Anschließend beschließt die BV-Hombruch mit 18 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.99:

"Die Vorlage der Verwaltung über die Beabsichtigte Teileinziehung im Bereich der Hegemanns Heide wird zurückgestellt, bis das die Anfragen der CDU- und SPD-Fraktion vom 09.11.99 beantwortet sind."

Die Sitzung wird für eine Pause von 16.55 Uhr bis 17.10 Uhr unterbrochen.

Herr Steinmann übernimmt die Sitzungsleitung.

Zu TOP 5.1
Tempo-30-km/h-Regelung Klöcknerstraße in Dortmund-Kirchhörde
- Eingabe von Frau Neumann vom 21.10.1999 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe der Frau Neumann vom 21.10.1999 zur Kenntnis und faßt mit 18 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluß:

"Die Verwaltung wird gebeten, die 30 km/h-Piktogramme auf der Fahrbahn der Klöcknerstraße neu zu markieren."

Zu TOP 5.2
B-Plan Hom 236 n Harkortshof
hier: Widerspruch gegen Planung von Umwegen
- Eingabe von Herrn Kibowski vom 20.10.99 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe des Herrn Kibowski vom 20.10.99 zur Kenntnis und faßt auf Antrag der CDU- und SPD-Fraktion mit 18 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluß:

"Die Verwaltung wird gebeten, bei den Planungen eine Verbindung zum Gewerbegebiet über die Straße Harkortshof für Fußgänger und Radfahrer zu berücksichtigen. Das Planungsamt der Stadt Dortmund wird gebeten die BV-Hombruch über das Ergebnis zu unterrichten."

Zu TOP 5.3
Verkehrssituation Behringstr. infolge Sperrung der Steinäckerstraße
- Eingabe des Marien-Hospitals vom 14.10.1999 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe des Marien-Hospitals vom 14.10.1999 zur Kenntnis.

Der Bezirksvorsteher erläutert, dass sich die Eingabe erledigt hat, da die Kanalbaumaßnahmen in der Steinäckerstraße beendet sind.

Zu TOP 5.4
Altersschwache Pappeln am Freibad Froschloch
- Eingabe von R. Scharwei vom 13.10.1999 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe des Herrn Scharwei vom 13.10.99 zur Kenntnis und faßt auf Antrag der CDU- Fraktion mit 18 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluß:

"Die Verwaltung wird gebeten umgehend zu prüfen, ob die Pappeln am Freibad Froschloch
gefällt werden können und den Einsender und die BV-Hombruch schnellstmöglich über die
zu treffenden Maßnahmen zu unterrichten."

Zu TOP 5.5
Schulhoferweiterung Kirchhörder Grundschule
- Eingabe von Herrn Brack vom 07.10.1999 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe des Herrn Brack vom 07.10.99 zur Kenntnis und faßt auf Antrag der SPD-Fraktion mit 18 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluß:

"Die BV-Hombruch wird den Wunsch der Mittelbereitstellung für die Schulhoferweiterung der Kirchhörder Grundschule bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2000 nochmals diskutieren, da in diesem Jahr keine Finanzmittel der BV-Hombruch mehr zur Verfügung stehen."

Zu TOP 5.6
Weihnachtsmarkt in Do-Hombruch vom 10. bis 12.12.99
- Eingabe der Werbegemeinschaft Hombruch vom 09.11.99 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe der Werbegemeinschaft Hombruch vom 09.11.99 zur Kenntnis.

Die Fraktion Bü90/Die Grünen stimmt der Durchführung des Weihnachtsmarktes in Hombruch zu, stellt aber dar, dass die Ausstellung von lebenden Tieren und das Ponyreiten auf dem Marktplatz nicht begrüßt wird.

Die BV-Hombruch beschließt mit 16 Ja-Stimmen, bei 2 Stimmenthaltungen (Bü90/Die Grünen) einstimmig folgenden Beschluß:

"BV-Hombruch sagt eine Unterstützung der Werbegemeinschaft Hombruch als Mitveranstalter für die Durchführung des Weihnachtsmarktes vom 10. bis 12.12.99 zu und wird in den nächsten Tagen über die Übernahme von Kosten einer Veranstaltung diskutieren. Die Werbegemeinschaft Hombruch wird gebeten, bei der Ausstellung von lebenden Tieren und Ponyreiten die Richtlinien des Tierschutzes einzuhalten."

Zu TOP 6.1
Nutzung der privaten Wegeverbindung von Ginsterstr. zum Markt durch die Öffentlichkeit und Anbringen von Hinweisschildern, Beleuchtung und Instandsetzung des Weges
- Antrag der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 -

Die BV-Hombruch beschließt mit 16 Ja-Stimmen, bei 2 Stimmenthaltung (CDU) einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 23.10.1999:

"Nutzung der privaten Wegeverbindung von Ginsterstraße zum Markt durch die Öffentlichkeit und Anbringen von Hinweisschildern, Beleuchtung und Instandsetzung des Weges.

Begründung:
Dieser Weg ist eine kurze fußläufige Verbindung vom Parkplatz an der Post zum Hombrucher Markt. Da es sich aber um ein privates Grundstück handelt, bitten wir die zuständige Verwaltung Gespräche mit dem Eigentümer zu führen, um eine Gestattung zu erreichen. Die Bezirksvertretung hat beim Umbau des Marktplatzes auf diese Situation hingewiesen. Herr Stadtrat Fehlemann konnte sich bei einem Ortstermin über die unbefriedigende Situation überzeugen."

Zu TOP 6.2
Überprüfung der Parkplatzsituation in der Hombrucher Straße zwischen Harkortstraße und Heisterstraße
- Antrag der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 -

Die BV-Hombruch beschließt mit 18 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 23.10.1999:

"Die Verwaltung wird um Überprüfung der Parkplatzsituation in der Hombrucher Straße zwischen Harkortstraße und Heisterstraße gebeten.

Begründung:
In der Hombrucher Straße fehlt eine Beschilderung wie dort geparkt werden darf. Die
offensichtlich mit anthrazitfarbenen Verbundpflaster gekennzeichneten Parkflächen scheinen in der Breite ca. 1,50 m nicht ausreichend zu sein. Fahrzeuge, die den Gehweg voll benutzen, lassen den Fußgängern wenig Platz. Zusätzlich erschweren an einigen Stellen Treppenaufgänge den Durchgang.
Eine Möglichkeit, das Problem zu lösen wäre das Parken mit zwei Rädern VZ 315 auf der Fahrbahn vorzuschreiben. Wie bitten die Verwaltung um Vorschläge."

Zu TOP 6.3
Öffnung der Einbahnstraße Ostenbergstraße in Gegenrichtung für Fahrräder, ab Einmündung des neu errichteten Fuß- und Fahrradweges entlang der Bahntrasse S-Bahnlinie S 5
- Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 24.10.1999 -

Die CDU-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag:

"Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Öffnung der Einbahnstraße Ostenbergstraße in Gegenrichtung für Fahrradfahrer, ab Einmündung des neu errichteten Fuß- und Fahrradweges entlang der Bahntrasse S-Bahnlinie S-5 rechtlich möglich ist."

Die BV-Hombruch beschließt mit 18 Ja-Stimmen einstimmig den Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 24.10.1999 unter Einbeziehung des Änderungsantrages der CDU-Fraktion vom 09.11.99:

"Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Öffnung der Einbahnstraße Ostenbergstraße in Gegenrichtung für Fahrradfahrer, ab Einmündung des neu errichteten Fuß- und Fahrradweges entlang der Bahntrasse S-Bahnlinie S-5, rechtlich möglich ist.


Die von Süden kommenden Fahrradfahrer müssen z. Zt. noch, wenn sie auf die Stockumer Straße gelangen möchten, den Umweg über die Straße Lehnertweg nehmen."

Zu TOP 6.4
Maßnahmen gegen Reitschäden in der Großholthausener Mark
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

Mit 9 Ja-Stimmen bei 9 Stimmenthaltungen (CDU) beschließt die BV-Hombruch einstimmig folgenden Antrag der Bürgerliste vom 25.10.1999:

"Die BV-Hombruch fordert die Verwaltung auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die das
rechtswidrige Reiten auf dem Waldweg entlang Schalkenbergsiepen und Bahnlinie unterbinden.

Begründung:
Der o. g. Waldweg ist derzeit für Spaziergänger ohne Gummistiefel nicht mehr begehbar und das gesamte Wäldchen in seiner Naherholungsfunktion stark eingeschränkt."

Zu TOP 6.5
Beseitigung des Waldfrevels im Salinger Forst
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

Mit 18 Ja-Stimmen beschließt die BV-Hombruch einstimmig folgenden Antrag der Bürgerliste vom 25.10.1999:

"Die BV-Hombruch fordert die Verwaltung auf, den Waldfrevel im Salinger Forst in Form von abgelagerten Ziegelsteinen zu beseitigen und ordnungsrechtlich zu verfolgen.

Begründung:
Im Salinger Forst ist ein Waldtrampelpfad zwischen Liebringskamp und Zur Hockeneicke mit Ziegelsteinen überschüttet worden und ein mit Stahlstacheln verziertes Metalltor aufgestellt worden. Diese Verstöße gegen das Abfall- und Landschaftsgesetz sollten geahndet werden."

Zu TOP 6.6
Trinkwasserverschwendung auf dem Menglinghauser Friedhof
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

Mit 16 Ja-Stimmen, bei 2 Stimmenthaltungen (CDU) beschließt die BV-Hombruch einstimmig folgenden Antrag der Bürgerliste vom 25.10.1999:

"Die BV-Hombruch fordert die Verwaltung auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die die
Trinkwasserverschwendung auf dem Menglinghauser Friedhof beseitigen.
Begründung:
Die nur sehr schwer zu zudrehenden Wasserhähne verlieren im Jahr nach einer konservativen Schätzung ca. 5000 l."






Zu TOP 6.7
Anlage von wassergefüllten Mulden
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

Die Bürgerliste stellt folgenden Antrag vom 25.10.99:

"Die BV-Hombruch fordert die Verwaltung auf, bis zum März 2000 drei 50 cm tiefe, wassergefüllte Mulden auf der Halde Grotenbachstraße anzulegen.

Begründung:
In den letzten Jahren sind diese wechselfeuchten Flächen in Hombruch zunehmend zerstört
worden, obwohl sie zahlreichen, seltenen Tierarten als Biotop dienen."

Die BV-Hombruch beschließt mit 14 Ja-Stimmen, bei 4 Stimmenthaltungen einstimmig folgenden weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion vom 09.11.99:

"Die Verwaltung wird gebeten der BV-Hombruch mitzuteilen, wer Eigentümer der Halde
Grotenbachstraße ist. Außerdem bittet die BV-Hombruch um Mitteilung, ob die Halde schadstoffbelastet ist und wenn dies der Fall ist, die Art der Schadstoffbelastungen mitzuteilen."

Zu TOP 6.8
Ausweisung der Straße Am Hülsenberg als Anliegerstraße
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

Die Bürgerliste zieht ihren Antrag vom 25.10.99 zurück.

Zu TOP 6.9
Optimierung des Amphibienschutzes am Silberknapp
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.1999 -

Mit 13 Ja-Stimmen, bei 5 Stimmenthaltungen (CDU) beschließt die BV-Hombruch einstimmig folgenden Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99:

"Die BV-Hombruch fordert die Verwaltung auf, das Amphibienleitsystem am Silberknapp insoweit zu optimieren, dass die angeschütteten Böschungen abgeflacht werden und auch die nicht vom Leitsystem erfassten Amphibien vor dem Strassentod geschützt werden.

Begründung:
Die angeschütteten Böschungen am Leitsystem stellen Wanderbarrieren dar und sind
kontraproduktiv. Trotz Schutzanlage werden weiterhin zahlreiche Amphibien totgefahren."

Zu TOP 7.1
Wahlaufkleber an Laternenmasten
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 -

Für die SPD-Fraktion gibt Herr Alda bekannt, dass in der Anfrage die Straße "Odinweg" gestrichen wird. Somit lautet die geänderte Anfrage:

"In der Straße Hans-Wilhelm-Hansen-Weg im Ortsteil Lücklemberg wurde fast jede Leuchte mit einem CDU-Wahlaufkleber "geschmückt". Aber nicht nur dort, sondern an vielen Stellen in Kirchhörde und Lücklemberg wurde diese Zierde angebracht. Beiliegende Fotos belegen nur einen Teil dieser Taten.

Hier haben wahrscheinlich CDU-Sympathisanten einen besonderen Einsatz von Werbung gezeigt, mit Erfolg. Die Anbringungshöhe lässt darauf schließen, dass hier Kinderhände nicht zum Einsatz gekommen sind. Da u. a. auch Smilies mit den Namen des gescheiterten Oberbürgermeisterkandidaten angebracht wurden, könnte dieser, auch wenn er seinen Wohnsitz in Herdecke hat, zur Reinigung veranlasst werden? Sein damaliger Wahlkampfmanager wohnt ca. 100 Meter Luftlinie entfernt und könnte doch sicherlich dabei helfen? Besteht eventuell die Möglichkeit den CDU-Kreisverband zur Säuberung heranzuziehen?
Oder kann auf Nachfrage der örtliche CDU-Ratsherr aushelfen? Falls die Bemühungen scheitern, wer müsste für die Reinigungskosten aufkommen?

Begründung:
SOS (Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit) war und ist hoffentlich noch ein Thema, mit dem um Wahlbürger geworben wurde. Wir bitten deshalb diese Anfrage durchaus ernst zu nehmen. Sollte irgendwo ein SPD-Aufkleber zu finden sein, wird der Unterzeichner diesen selbstverständlich entfernen."

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung der Anfrage bis zur nächsten Sitzung der BV-Hombruch.

Zu TOP 7.2
Stellplätze des Hauses Kirchhörder Berg 12 / Hagener Straße
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 -

"Sind die Baugenehmigung erforderlichen Stellplätze des Hauses Kirchhörder Berg 12 /
Hagener Straße auch ausgewiesen?

Begründung:
Im Bereich des Kirchhörder Berg haben die Stellplätze eine Länge von 4 Meter (somit unzulässig) und behindern den Fußgänger, weil dort der ohnehin sehr schmale Gehweg zugeparkt wird. Die Stellplätze entlang der Hagener Straße können aufgrund der Anordnung nicht vollständig benutzt werden.

Zu TOP 8.1
Nachweis von Stellplätzen des Spielsalons Stockumer Straße 428 in Dortmund-Eichlinghofen
- Mitteilung des Bauordnungsamtes vom 23.09.99 -

Die Fraktion Bü90/die Grünen stellen folgende Nachfrage:

"Wann wurde das Zwangsgeld bezahlt und in welcher Höhe? Welche weiteren Schritte werden nun durchgeführt?"

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Bauordnungsamtes vom 23.09.99 zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung der Nachfrage der Fraktion Bü90/Die Grünen bis zur nächsten Sitzung der BV-Hombruch.




Zu TOP 9.1
Stand der beschlossenen Hochbaumaßnahmen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
- Mitteilung des Hochbauamtes vom 28.09.99 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Hochbauamtes vom 28.09.99 zur Kenntnis.

Zu TOP 9.2
Zukünftige Straßenbaumaßnahmen, für die Erschließungsbeiträge nach § 127 ff. Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen zu erheben sind
- Mitteilung des Stadtrat Fehlemann vom 05.10.99 -

Die SPD-Fraktion erklärt, dass Provisorien zukünftig notwendig sind und von der BV-Hombruch weiterhin beschlossen werden müssen, weil Straßenplanung- und Bau versäumt haben wie z. B. Standardmaßnahmen durchzuführen, müssen Provisorien dieses abdecken. Diese Provisorien bedeuten aber nur ein Minimum an Sicherheit.

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Stadtrat Fehlemann vom 05.10.1999 zur Kenntnis. Der Bezirksvorsteher teilt mit, dass das angebotene Gespräch zur BV-Sitzung am 07.12.1999 stattfinden wird.

Zu TOP 9.3
Feststellung von Baumschäden
hier: Baumfällanträge -
2 Ahorn, Deutsch-Luxemburger-Straße (Sportplatz)- abgestorben
2 Gleditschie, Deutsch-Luxemburger-Straße (Sportplatz) - droht umzukippen
6 Pappeln, Grünanlage Helenenbergweg - Pappelrindenbrand
2 Eschen, Hagenerstraße vor Nr. 335 u. Nr. 512 - Pilzbefall
1 Birke, Grünanlage Dahmsfeldstraße 18 - Morschungen
- Mitteilungen des Grünflächenamtes von September / Oktober 1999 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilungen des Grünflächenamtes von Sept./Oktober 1999 zur Kenntnis.

Zu TOP 10.
Auflistung der unerledigten Anträge und Anfragen der BV-Hombruch
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 11.10.99 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 11.10.99 zur Kenntnis und faßt auf Antrag der SPD-Fraktion mit 18 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluß:

"Die Anträge bzw. Anfragen, die seit 6 Monaten oder länger nicht von der Verwaltung
erledigt worden sind, werden schriftlich über den Herrn Oberbürgermeister nochmals angemahnt."






Zu TOP 11.
Terminplanung für die Sitzungen der BV-Hombruch im Jahr 2000
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 28.10.99 -

Die BV-Hombruch nimmt die Terminplanung für die Sitzungen der BV-Hombruch im Jahr 2000 mit
18 Ja-Stimmen einstimmig wie folgt zur Kenntnis:

Ende der öffentlichen Sitzung: 18.19 Uhr




Semmler Alda Beisert
Bezirksvorsteher BV-Mitglied Schriftführer

Niederschrift

über die 02. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch, am 09. November 1999 , 14.30 Uhr, in dem Sitzungssaal der Bezirksverwaltungsstelle Hombruch, Harkortstraße 58.

Teilnehmer:
a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Semmler, Hans - Bezirksvorsteher -
Steinmann, Ulrich - stellv. Bezirksvorsteher -
Alda, Gerd Michael
Grotjahn, Hans-Jürgen
Hanitz, Michael
Hartmann-Steinberg, Michael
Hoffmann, Claudia
Korkus, Stefan
Mayer, Günter
Müller, Petra
Preuss, Guido
Rückert, Thorsten
Sage, Roland
Prof. Dr. Schröder, Reinhard
Seiler, Thomas
Urmersbach, Gisela
Wilken, Katja
Wille, Rose-Marie

b) Verwaltung
Beisert, Friedhelm - 33/Hom -
Bruckert, Sylvia - 33/Hom-BV -
Sibbe-Kozlowski, Anne - StA 63 zu TOP 3.1 -
Reck, Peter - StA 63 zu TOP 3.1 -
Ruff, Volker - WBF-DO, zu TOP 1 NÖ -

c) Gäste
Fassbender, Kurt - Viterra Wohnungsbaugesellschaft zu TOP 3.1 -
d) Mitglieder des Rates
Münch, Detlev

e) Seniorenbeirat
Lackmann, Werner
Becker, Hildegard

Nicht erschienen ist das Mitglied der BV-Hombruch

Pannewig, Walter - entschuldigt -




Öffentlicher Teil

Zu TOP 1.1
Einführung und Verpflichtung eines BV-Mitgliedes

Herr Roland Sage wird als neues Mitglied der BV-Hombruch in der Nachfolge von Frau
Christiane Adomeit von dem Bezirksvorsteher in sein Amt eingeführt und verpflichtet.

Zu TOP 1.2
Feststellung der Tagesordnung

Der Bezirksvorsteher schlägt vor, die Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte:

3.1 Bericht über Beschwerden zu geplanten Bauvorhaben in Bezug auf die Überschreitung von Baugrenzen - mündl. Bericht des Bauordnungsamtes,

5.6 Weihnachtsmarkt in Do-Hombruch vom 10. - 12.12.99 der Werbegemeinschaft
Hombruch - Mitteilung der Werbegemeinschaft Hombruch vom 09.11.99

und

11. Terminplanung für die Sitzungen der BV-Hombruch im Jahr 2000
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 28.10.99 -

zu erweitern.

Anschließend wird die Tagesordnung einschließlich der Erweiterungen mit 18 Ja-Stimmen einstimmig wie folgt angenommen:

Öffentliche Sitzung

1. Regularien

1.1 Einführung und Verpflichtung eines BV-Mitgliedes

1.2 Feststellung der Tagesordnung

1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

1.4 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

2. Fragestunde für Einwohner/innen (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten)

2.1 Fragestunde für Einwohner/innen (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten)

3. Bericht über den geplanten Verkauf von Wohnungen im Bereich Gotthelfstraße /
Karl-Schwartz-Straße
- mündl. Bericht der Viterra Wohnungsbaugesellschaft -



3.1 Bericht über Beschwerden zu geplanten Bauvorhaben in Bezug auf die Überschreitung von Baugrenzen
- mündl. Bericht des Bauordnungsamtes -

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück
Witzlebenstraße 4 in Dortmund-Kirchhörde
- Vorlage des Bauordnungsamtes vom 19.10.1999 -

4.2 Vorbescheid für die Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück
Hegemanns Heide in Dortmund-Menglinghausen
- Vorlage des Bauordnungsamtes vom 27.09.99 -

4.3 Vorbescheid für den Abbruch und Wiederaufbau eines Einfamilienwohnhauses
auf dem Grundstück Am Ballroth 127 in Dortmund-Großholthausen
- Vorlage des Bauordnungsamtes vom 08.10.1999 -

4.4 Bezirksfriedhof Dortmund-Menglinghausen
hier: Tiefbaumaßnahmen auf Friedhöfen
- Vorlage des Grünflächenamtes vom 13.10.1999 -

4.5 Beabsichtigte Teileinziehung im Bereich der Straße Hegemanns Heide
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 14.10.1999 -

5. Eingaben aus der Bürgerschaft

5.1 Tempo-30-km/h-Regelung Klöcknerstraße in Dortmund-Kirchhörde
- Eingabe von Frau Neumann vom 21.10.1999 -

5.2 B-Plan Hom 236 n Harkortshof
hier: Widerspruch gegen Planung von Umwegen
- Eingabe von Herrn Kibowski vom 20.10.99 -

5.3 Verkehrssituation Behringstraße infolge Sperrung der Steinäckerstraße
- Eingabe des Marien-Hospitals vom 14.10.1999 -

5.4 Altersschwache Pappeln am Freibad Froschloch
- Eingabe von R. Scharwei vom 13.10.1999 -

5.5 Schulhoferweiterung Kirchhörder Grundschule
- Eingabe von Herrn Brack vom 07.10.1999 -

5.6 Weihnachtsmarkt in Do-Hombruch vom 10. bis 12.12.99
- Eingabe der Werbegemeinschaft Hombruch vom 09.11.99 -

6. Anträge der Bezirksfraktionen

6.1 Nutzung der privaten Wegeverbindung von Ginsterstraße zum Markt durch die
Öffentlichkeit und Anbringen von Hinweisschildern, Beleuchtung und Instandsetzung
des Weges
- Antrag der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 -

6.2 Überprüfung der Parkplatzsituation in der Hombrucher Straße zwischen
Harkortstraße und Heisterstraße
- Antrag der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 -

6.3 Öffnung der Einbahnstraße Ostenbergstraße in Gegenrichtung für Fahrräder,
ab Einmündung des neu errichteten Fuß- und Fahrradweges entlang der
Bahntrasse S-Bahnlinie S 5
- Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 24.10.1999 -

6.4 Maßnahmen gegen Reitschäden in der Großholthausener Mark
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

6.5 Beseitigung des Waldfrevels im Salinger Forst
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

6.6 Trinkwasserverschwendung auf dem Menglinghauser Friedhof
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

6.7 Anlage von wassergefüllten Mulden
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

6.8 Ausweisung der Straße Am Hülsenberg als Anliegerstraße
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

6.9 Optimierung des Amphibienschutzes am Silberknapp
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.1999 -

7. Anfragen der Bezirksfraktionen

7.1 Wahlaufkleber an Laternenmasten
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 -

7.2 Stellplätze des Hauses Kirchhörder Berg 12 / Hagener Straße
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 -

8. Beantwortung von Anfragen

8.1 Nachweis von Stellplätzen des Spielsalons Stockumer Straße 428 in Dortmund-Eichlinghofen
- Mitteilung des Bauordnungsamtes vom 23.09.99 -

9. Mitteilungen der Verwaltung

9.1 Stand der beschlossenen Hochbaumaßnahmen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
- Mitteilung des Hochbauamtes vom 28.09.99 -

9.2 Zukünftige Straßenbaumaßnahmen, für die Erschließungsbeiträge nach § 127 ff.
Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen zu erheben sind
- Mitteilung des Stadtrat Fehlemann vom 05.10.99 -

9.3 Feststellung von Baumschäden
hier: Baumfällanträge -
2 Ahorn, Deutsch-Luxemburger-Straße (Sportplatz)- abgestorben
2 Gleditschie, Deutsch-Luxemburger-Straße (Sportplatz) - droht umzukippen
6 Pappeln, Grünanlage Helenenbergweg - Pappelrindenbrand
2 Eschen, Hagener Straße vor Nr. 335 u. Nr. 512 - Pilzbefall
1 Birke, Grünanlage Dahmsfeldstraße 18 - Morschungen
- Mitteilungen des Grünflächenamtes von September / Oktober 1999 -

10. Auflistung der unerledigten Anträge und Anfragen der BV-Hombruch
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 11.10.99 -

11. Terminplanung für die Sitzungen der BV-Hombruch im Jahr 2000
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 28.10.99 -



Zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen

Die Mitglieder der BV-Hombruch werden vom Bezirksvorsteher auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen.

Herr Prof. Dr. Schröder bezieht sich auf den § 31 GO und erklärt, dass er an der Beratung und Beschlußfassung zu TOP 3.1 - Bericht Bauvorhaben Bittermarkstraße - nicht teilnimmt.

Zu TOP 1.4
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Gerd Alda wird mit 18 Ja-Stimmen einstimmig zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 2.
Fragestunde für Einwohner/innen (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten)

Herr Alda gibt folgende Erklärung in Bezug auf die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen ab:

"In der letzten Sitzung wurde die Einwohnerfragestunde nicht dazu benutzt Fragen zu stellen, sondern persönliche Meinungen darzustellen. Dies liegt nicht im Sinne der Einwohnerfragestunde. Ich bitte auf die Einhaltung der Geschäftsordnung zu achten."

Herr Lopes Cordero stellt folgende Frage:
Wird das Gebäude auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte Haus Flinsbach gebaut?

Antwort:
Der Bezirksvorsteher erklärt, dass zu diesem Thema (TOP 3.1) in der heutigen Sitzung eine Berichterstattung durch Vertreter des Bauordnungsamtes erfolgen wird.


Zu TOP 2.1
Fragestunde für Einwohner/innen (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten)

Frau Draub, Anwohnerin Am Flinsbach / Bozener Straße, stellt folgende Frage:
Der Bauherr der das ehemalige Grundstück "Flinsbach" bebauen möchte, hat zur Ermittlung der Geschossflächenzahl, beide Gebäude zusammen berechnet. Darf der Bauherr beide Gebäude gemeinsam berechnen oder wie errechnet das Bauordnungsamt die Geschossflächenzahl?
Die gleiche Frage stellt sich bei der Berechnung des Kellergeschosses. Ist dies eine Umgehung der Vorschriften? Die zu errichtenden Gebäude haben eine Firsthöhe von 17 m. Auf dem Gelände des "Kleinen Feldes" aber ist eine Firsthöhe von 14 m vorgeschrieben. Kann der Bauherr 3 m über die Bebauung der Mitte des B-Planes hinausbauen? Gibt es hierzu keine Vorschriften oder Regeln, um zu der Ortsüblichkeit zu kommen oder darf er in dem B-Plan-Bereich so hoch bauen wie er möchte?

Frau Sibbe-Kozlowski antwortet:
Es handelt sich hier um keine ortsübliche Bebauung, da sich dies Grundstück in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan befindet und nicht nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Eine Firsthöhe ist in dem B-Plan nicht festgesetzt, der B-Plan regelt nur die 2geschossigkeit. Die Höhe des Gebäudes ermittelt sich u.a. aus den Berechnungen des Keller- und Dachgeschosses. Die Berechnungen bleiben gleich, auch wenn er die Gebäude zusammen berechnet, es ändert sich im Ergebnis nichts.

Herr Esters, Anwohner Am Flinsbach, stellt folgende Frage:
Es liegt ein Brief aus dem Jahre 1997 vor, dort ist der Bereich schon als B-Plan Hom 213 ausgewiesen und eine 1geschossige Bauweise sowie eine 2geschossige Bauweise vorgesehen. Warum ist dies dort so ausgewiesen? Warum ist in dem alten Plan schon das Haus des Herrn Düffel eingezeichnet, obwohl die "alte Flinsbach" noch bestand?

Frau Sibbe-Kozlowski beantwortet die Frage dahingehend, dass es sich wahrscheinlich nicht um eine Einzeichnung des Gebäudes handelt, sondern um die Baugrenzen. Die Frage kann das Stadtplanungsamt genauer beantworten, da dort die B-Pläne aufgestellt werden.

Herr Semmler stellt dar, dass die Anwohner die detaillierten Fragen sammeln sollten, um dann einen juristischen Rat einzuholen.

Herr Quiering, Anwohner Am Flinsbach, stellt folgende Frage:
Wie breit muss eine Straße breit sein, um solch einen Gebäudekomplex erstellen zu können?

Frau Sibbe stellt dar, dass die Straßenbreite mit der Größe von Gebäuden nichts zu tun hat.
Es geht lediglich um die Erschließung einer Straße. Dieses Grundstück liegt an einer bereits
erschlossenen Straße, die ausreichend breit ist. Die angrenzenden Nachbarn haben die Möglichkeit Akteneinsicht zu nehmen, um sich über das Bauvorhaben zu informieren.

Frau Köthe, Anwohnerin Am Flinsbach, führt aus:
Mir liegt eine Beschlußvorlage vom 22.01.98 an den Rat vor, in der Frau Düffel die Eintragung des Baufensters nach § 34 BauGB genehmigt bekommen hat. Wie kann sie jetzt Anspruch erheben, ein 35 m langes nicht ortstypisches Gebäude zu bauen? Hier werden m. E. Vorteile des § 34 und des B-Plan Hom 213 genutzt und alles vermischt. Dies werden die Anwohner juristisch klären lassen.

Herr Semmler führt aus, dass wenn in der Vergangenheit nach § 34 BauGB ein Bauvorhaben beurteilt worden ist und anschließend ein Bebauungsplan inkraft gesetzt wurde, dann ist natürlich der Bebauungsplan maßgebend und hebt den § 34 BauGB auf.

Herr Tachwaly, Brixener Straße 2 b, führt aus:
Der B-Plan ist etwas schwammig gehalten. Der B-Plan besteht aus einem Bebauungsplangebiet, einem Planungs- und einem Umlegungsbereich. Der B-Plan umfasst das gesamte Gebiet. Die Baugrenzen wurden ausgeweitet und diese Maßnahme wurde vom OVG gerügt. Aus der Begründung des B-Plans ist zu entnehmen, dass die Kanalisation bereits jetzt nicht mehr in der Lage ist die Abwässer aufzunehmen, so dass eine Erneuerung dringend erforderlich ist.

Zu TOP 3.
Bericht über den geplanten Verkauf von Wohnungen im Bereich Gotthelfstraße /
Karl-Schwartz-Straße
- mündl. Bericht der Viterra Wohnungsbaugesellschaft

Herr Fassbender, Direktor der Viterra Wohnungsbaugesellschaft, erläutert den
Verkauf der Wohnungen im Bereich Gotthelfstraße / Karl-Schwartz-Straße / Lütgenholthauser Straße.
Er führt aus:

Die Viterra Wohnungsbaugesellschaft bietet in jedem Jahr eine bestimmte Anzahl von Wohnungen zum Verkauf an. In der Vergangenheit wurden meist Zechenhäuser verkauft. Die Viterra ist dazu übergegangen Mehrfamilienhäuser nicht an einen Investor zu verkaufen, sondern den Mietern zum Kauf anzubieten. Im September wurden 550 Wohnungen zur Disposition gestellt.

Die zum Verkauf stehenden Wohnungen liegen in dem Bereich Gotthelfstraße / Karl-Schwartz-Straße und Lütgenholthauser Straße. Die Wohnungen wurden durch uns besichtigt und anschließend wurden den Mietern Angebote unterbreitet. Es wurden aber keine Einzelpreisdifferenzierungen vorgenommen. Es handelt sich dabei um 202 Wohnungen, davon sind 146 frei finanziert und 56 Wohnungen öffentlich gefördert gewesen und unterliegen nach wie vor der Wohnungsbindung.

Die durchschnittliche Größe dieser Wohnungen beträgt 80 m². Die Wohnungen sind ausgewählt worden, weil die Gebäude von der Substanz, der Lage und der Mieterschaft als geeignet zur Umwandlung in Eigentumswohnungen angesehen worden sind. Die Kaufpreise liegen zwischen 1800 und 2000 DM pro m². Bei den heutigen Kapitalmarktzinsen führt das zu dem Ergebnis, dass ein Mieter - wenn er das Angebot positiv prüft - bei einem Eigenkapital von 10 % (15.000 bis 16.000 DM), unter Berücksichtigung einer 8jährigen Förderung ca. 150 DM Mehrbelastung hat, als bei der vorherigen Miete. Die Mieten für die freifinanzierten Wohnungen liegen bei 9,50 DM pro m² Wohnfläche und bei den öffentlich geförderten Wohnungen liegen die Mieten bei 5,58 DM. Hier ist die Mehrbelastung natürlich höher und zwar liegt sie bei rund 300 DM.







Wir haben auch ein Interesse daran, die Gebäude in ihrer Substanz zu verbessern, so dass für die nächsten Jahren keine nennenswerten Instandhaltungen anfallen, so werden z. B. im Gebäudekomplex Gotthelfstraße neue Heizungen eingebaut. Anstriche werden erneuert und teilweise neue Haustüren eingebaut. Im Bereich Lütgenholthauser Straße besteht aus früherem Bergbau Hohlraum, der wird im Zuge der Verkäufe gefüllt, so dass auch dies kein Nachteil mehr für die Käufer darstellt.

Für uns ist es ein ganz großes Interesse, Mieterberatungen durchzuführen, da sich die Situation für die Mieter ändert. Beratungstermine werden angeboten und auf Wunsch vor Ort in den Wohnungen durchgeführt. Dieses Angebot ist bereits durch einen Großteil der Mieter angenommen worden. Aber ein Teil der Mieter ist nicht gesprächsbereit. Hier wäre es wünschenswert, auch wenn keine Bereitschaft zum Kauf der Wohnung besteht, in ein Gespräch einzuwilligen, da auch hier eine Menge Klärungsbedarf besteht. Mit dem Wohnungsamt wurde abgestimmt, dass wir eine Wohnung als Beratungsbüro einrichten konnten, so dass immer ein Ansprechpartner vor Ort anwesend ist, um die Fragen der Mieter zu beantworten.

Ein großes Problem ist das Nichtvorhandensein von Instandhaltungsrücklagen, wenn Reparaturen anfallen bzw. durchzuführen sind. Hier haben wir wie auch in der Vergangenheit eine Starthilfe zur Verfügung gestellt. Diese beläuft sich auf eine Jahresumlage (15 DM pro m²) von insgesamt 240.000 DM, so können evtl. Reparaturen auch nach dem Kauf durchgeführt werden.

Für die Mieter die nicht kaufen möchten, gibt es rechtl. Rahmenbedingungen. Der gesetzliche Kündigungsschutz beläuft sich auf 10 Jahre. Eigenbedarfskündigungen sind ausgeschlossen.
Nach den 10 Jahren tritt die gesetzliche Kündigungsfrist ein, diese wäre dann 1 Kalenderjahr.
Menschen in besonderen Härtesituationen sind durch das Gesetz besonders geschützt. Bei einem konkreten Fall z. B. bei Behinderungen würden wir dafür sorgen, dass für diesen konkreten Einzelfall die Wohnsituation dauerhaft gesichert ist.

Bei den freifinanzierten Wohnungen haben darüber hinaus die Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Wenn ein Mieter sich nicht für den Kauf der Wohnung entschließt und ein Dritter diese erwerben möchte, kann der Mieter auch dann noch in den Kaufvertrag eintreten und ihn übernehmen (innerhalb von 2 Monaten). Er muss aber dann auch den ausgehandelten Kaufpreis übernehmen, d. h. das für ihn vorgesehene Vorzugsangebot ist hinfällig. Bei den öffentlich geförderten Wohnungen sind die Rechte etwas ausgeweitet, hier kann der Kaufvertrag bis zu 6 Monaten noch übernommen werden. Darüber hinaus ist bei den öffentlich geförderten Wohnungen eine Erhöhung der Miete auch nach 10 Jahren nicht möglich.

Beratungsgespräche wurden größtenteils durchgeführt und es liegen z. Zt. 39
Reservierungsvereinbarungen vor. Die Kaufinteressenten bekommen die kompletten Unterlagen der Wohnungen um die erforderlichen Finanzierungsberatungen vornehmen zu können. Für den Wegfall der Sozialwohnungen ist kein Ersatz vorgesehen.

Die BV-Hombruch nimmt den Bericht des Vertreters der Viterra Wohnungsbaugesellschaft zur Kenntnis.




Zu TOP 3.1
Bericht über Beschwerden zu geplanten Bauvorhaben in Bezug auf die Überschreitung von Baugrenzen
- mündl. Bericht des Bauordnungsamtes -

Frau Sibbe-Kozlowski und Herr Reck - Vertreter/in des Bauordnungsamtes - führen aus:

Das betroffene Antragsgrundstück (Flinsbach) befindet sich in einem rechtsverbindlichen
Bebauungsplan dem Hom 213. Dieser ist seit dem 20.03.98 rechtsverbindlich und legt in dem Plan allgemeines Wohngebiet fest. Er sieht eine offene Bauweise vor sowie eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschossflächenzahl von 0,6. Weitere Festsetzungen bezüglich der Trauf- und Firsthöhe enthält der B-Plan nicht, ebenso auch keine gestalterischen Festsetzungen wie z. B. Fassadengestaltungen oder Dachneigungen.

Gegen den B-Plan gab es ein Normenkontrollverfahren. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat es zu Gunsten der Gemeinde entschieden. Das OVG hat auch eine Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung wurde jetzt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, darüber ist aber noch keine Entscheidung getroffen worden. Fakt ist, dass es sich hier um einen rechtsverbindlichen B-Plan handelt.

Der Bauantrag wurde im September 1999 gestellt. Geplant sind an der Bozener Straße zwei aneinander gebaute Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 15 Wohneinheiten. Die Baukörperlänge zur Bozener Straße beträgt 36 m und hat eine Tiefe von 14.50 m. Der Baukörper befindet sich innerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Als Problem ist, dass der Baukörper mit abgerundeten Balkonen bestückt wird. Durch diese Abrundungen sind sie an der tiefsten Stelle zwischen 1,72 und 1,62 tief und überschreitet somit die Baugrenze. Nach der Baunutzungsverordnung gibt es eine Regelung, die Bauteile außerhalb der Baugrenzen betrifft. Dort ist geregelt, dass Nebenanlagen in nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind, wenn der B-Plan dahingehend nichts besonderes regelt. Dies ist hier der Fall. Wenn die Balkone nur 1,50 m tief und nicht abgerundet wären, wären es privilegierte Balkone im Sinne des § 6 der LBauO und die wären außerhalb der Baugrenze zulässig. Da dies nicht der Fall ist, muss für die Balkone aufgrund der Gestaltung eine Befreiung erteilt werden, ob sie außerhalb der Baugrenze zugelassen werden oder nicht. Eine Entscheidung ist hier noch nicht gefallen, es ist auch noch keine Baugenehmigung erteilt.

An der nordwestlichen Seite ist ein Erker vorgesehen, dieser liegt ebenfalls außerhalb der
Baugrenzen. Hier gibt es folgende Regelung; wenn ein Erker nicht zur Vergrößerung eines Raumes dient, ist es keine baul. Nebenanlage. Hier handelt es sich um ein Badezimmer mit Erker, der mit genutzt wird und somit ist eine Befreiung erforderlich. An der Gestaltung des Gebäudes würde sich nichts ändern, so dass auch hier einer Befreiung zugestimmt werden kann.

Zwischen dem Gebäude an der Bozener Straße und Am Pastorenwäldchen liegt die Zufahrt zur Tiefgarage. Entlang der Bozener Straße sind ebenfalls zwei aneinanderliegende Mehrfamilienhäuser geplant, mit insgesamt 13 Wohneinheiten und einer Länge von 29 m und einer Bautiefe von 14.40 m. Die Situation dieses Baukörpers stellt sich ebenso dar, wie vorher geschildert, mit der gleichen Problematik der Balkone und Erker. Zur Geschossigkeit ist zu sagen, dass diese nach der Baunutzungsverordnung geregelt ist. Dort heisst es, ein Gebäude ist dann zweigeschossig, wenn es zwei Vollgeschosse hat und das Keller- und Dachgeschoß rein rechnerisch kein Vollgeschoss ist. Es ist hier rechnerisch nachgewiesen, dass das Keller- und das Dachgeschoß ist kein Vollgeschoß ist und es darf somit nicht auf die Vollgeschossigkeit angerechnet werden.

Weiterhin setzt der B-Plan eine Grundflächenzahl von 0,3 fest, wobei auch geregelt ist, dass die Grundfläche von Stellplätzen und Garagen mit 50 % überschritten werden darf, so kann hier die Grundfläche von 0.45 überschritten werden. In der Berechnung gibt es noch eine Differenz und so haben wir eine Umplanung gefordert. Laut Richtzahl ist pro Wohneinheit 1 Stellplatz erforderlich. Hier entstehen 28 Wohneinheiten und daraus ergibt sich eine Anzahl von 28 Einstellplätzen. Bei diesem Bauvorhaben sind 46 Stellplätze geplant, 38 in der Tiefgarage und 8 Stellplätze werden oberirdisch angelegt und somit liegt hier ein Mittelwert von 1,6 vor, der ausreichend ist.

Herr Reck führt aus, dass die Bürgerschaft bei der Aufstellung bzw. Festsetzung des Bebauungsplanes keine Einwände gehabt hat. Erst als die Planungen der Gebäude vorlagen, kamen Beanstandungen.
Vermisst wird in dem B-Plan, dass die Höhenentwicklung der Gebäude nicht begrenzt worden ist, sondern nur zwei Vollgeschosse ausgewiesen würden. Fakt ist, dass der B-Plan Hom 213 beschlossen wurde und nun geltendes Baurecht ist.

Frau Sibbe erläutert:
Es gibt eine Rechtsgrundlage wann ein Untergeschoss kein Vollgeschoss ist, nämlich dann wenn es als Mittel nicht mehr als 1,60 m aus dem Erdreich herausragt. Dies ist hier der Fall, auch wenn an zwei Seiten ein komplettes Geschoss herausragt. Die Berücksichtigung der Verkehre sind bereits im B-Plan-Verfahren mit berücksichtigt worden und die Träger öffentlicher Belange werden gehört. Das Tiefbauamt wurde nochmals beteiligt und es gab keine Einwendungen gegen die Bebauung. Die Baugrenzen befinden sich innerhalb der festgesetzten Baugrenzen bis auf die Balkone und Erker.

Herr Reck erläutert, dass das Instrument der Veränderungssperre bei diesem B-Plan nicht mehr zu gebrauchen ist, da der B-Plan Hom 213 rechtskräftig ist und das betroffene Grundstück in diesem B-Plan liegt.

Eine Veränderungssperre kann angewandt werden, wenn auf Grundstücken das Planungsrecht ruht, und zu einer Entwicklung führt die nicht gewollt ist. Dann hat die Gemeinde die Möglichkeit, einen Aufstellungsbeschluß mit Veränderungssperre zu beschließen. Das bedeutet, dass das geltende Planungsrecht entschädigungsfrei über 4 Jahre nicht ausgeübt werden darf. Wenn die Gemeinde aber Jemanden über das Instrument der Veränderungssperre beschränkt z. B. durch Einschränkung der
Geschosshöhe, wird die Gemeinde entschädigungspflichtig, d. h. für die entgangene Nutzung muss sie Geld zahlen. Das muss die Gemeinde nur dann nicht, wenn seit Eintreten des Baurechtes auf dem Grundstück mindestens 7 Jahre vergangen sind. Dies trifft bei dem B-Plan Hom 213 nicht zu.

Herr Semmler stellt dar, dass Aussagen bestehen, dass bei der Umsetzung des B-Planes Hom 213, bei der Errichtung der Gebäude, eine Erneuerung der Kanalisation in der Olpketalstraße mit Kosten in Höhe von 8,4 Mio DM erforderlich werden. Wenn dies der Fall ist, so sollte die Verwaltung aufgefordert werden, diese Maßnahme rechtlich prüfen zu lassen.

Herr Reck erklärt, dass die Frage der Kanalisation bereits ebenfalls bei Aufstellung des B-Planes mit entschieden worden ist.

In der BV-Hombruch besteht Einvernehmen darüber, die Verwaltung aufzufordern, eine rechtliche Prüfung des B-Planes Hom 213, bezogen auf die neu zu errichtende Kanalisation in der Olpketalstraße aufgrund der Neubebauung des ehemaligen Grundstücks Flinsbach, in Höhe von 8,4 Mio DM vorzunehmen. Des weiteren sollte nochmals der Einsatz einer Veränderungssperre für das Bauvorhaben
geprüft werden.

Herr Prof. Dr. Schröder bezieht sich auf § 31 der GO NW und nimmt an der Beratung und Beschlußfassung zu dem TOP 3.1 - Bereich Bittermark (Hom 259) - nicht teil und verlässt den Sitzungsbereich.

Frau Sibbe-Kozlowski erläutert:
Der B-Plan Hom 259 ist seit dem 23.04.98 rechtsverbindlich. Der B-Plan legt allgemeines Wohngebiet fest mit einer Eingeschossigkeit, einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von ebenfalls 0,4. Der B-Plan enthält auch eine Festsetzung der Firsthöhe.

Auch bei diesem B-Plan ist ein Normenkontrollverfahren anhängig, darüber ist noch nicht entschieden worden. Es bestand ein Einlaß zur Einstweiligen Anordnung im B-Plan bis zur Entscheidung, das Normenkontrollverfahren ausser Vollzug zu setzen. Dies ist vom OVG in Münster abgelehnt worden. Somit besteht hier auch Planrecht.
Es wurde eine Baugrenzenüberschreitung genehmigt. So liegen die Eingangsbereiche der Gebäude um 0,50 m ausserhalb der Baugrenze. Ein Widerspruch hierzu liegt der Bezirksregierung bereits vor ist aber noch nicht entschieden.

Die BV-Hombruch nimmt den Bericht des Bauordnungsamtes zur Kenntnis.

Zu TOP 4.1
Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück
Witzlebenstraße 4 in Dortmund-Kirchhörde
- Vorlage des Bauordnungsamtes vom 19.10.1999 -

Die Vertreterin des Bauordnungsamtes Frau Sibbe-Kozlowski erläutert die Vorlage.

Anschließend empfiehlt die BV-Hombruch mit 17 Ja-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung (Bü90/Die Grünen) einstimmig dem Ausschuß für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen, die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis zu nehmen.

Zu TOP 4.2
Vorbescheid für die Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück
Hegemanns Heide in Dortmund-Menglinghausen
- Vorlage des Bauordnungsamtes vom 27.09.99 -

Die BV-Hombruch empfiehlt mit 18 Ja-Stimmen einstimmig dem Ausschuß für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen, die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur
Kenntnis zu nehmen.





Zu TOP 4.3
Vorbescheid für den Abbruch und Wiederaufbau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Am Ballroth 127 in Dortmund-Großholthausen
- Vorlage des Bauordnungsamtes vom 08.10.1999 -

Die Fraktion Bü90/Die Grünen stellt folgende Anfrage:

"Wie hoch ist die derzeitige Gebäudehöhe?"

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der Fraktion Bü90/Die Grünen zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung bis zur nächsten Sitzung der BV-Hombruch.

Anschließend empfiehlt die BV-Hombruch mit 18 Ja-Stimmen einstimmig dem Ausschuß für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen, die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis zu nehmen.

Zu TOP 4.4
Bezirksfriedhof Dortmund-Menglinghausen
hier: Tiefbaumaßnahmen auf Friedhöfen
- Vorlage des Grünflächenamtes vom 13.10.1999 -

Die CDU-Fraktion stellt folgende Anfrage:

"- Sind die Kosten von 70.000 DM nur für die Ablage von Erde für zukünftige Pflasterarbeiten erforderlich?
- Wie setzen sich die jährlichen Folgekosten in Höhe von 4.200 DM zusammen?"

Die Fraktion Bü90/Die Grünen stellen folgende Anfrage:

"Warum wird dort eine Betonpflasterdecke aufgebracht? Die Grünrückstände könnten kompostiert werden. Können die Grünabfälle nicht durch die EDG abgeholt werden, was passiert mit den Grünabfällen?

Die BV-Hombruch nimmt die Anfragen der CDU-Fraktion und Fraktion Bü90/Die Grünen vom 09.11.99 zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung bis zur nächsten Sitzung.

Anschließend beschließt die BV-Hombruch mit 18 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion:

"Die BV-Hombruch stellt die Vorlage zurück, bis zur Beantwortung der Anfragen der
CDU-Fraktion und Fraktion Bü90/Die Grünen vom 09.11.1999."

Zu TOP 4.5
Beabsichtigte Teileinziehung im Bereich der Straße Hegemanns Heide
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 14.10.1999 -

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag die Vorlage zurückzustellen, bis folgende Anfrage von der Verwaltung beantwortet ist:
"Warum ist eine Teileinziehung im Bereich der Straße Hegemanns Heide beabsichtigt?
Worauf basiert die Grundlage der Teileinziehung, evtl. auf Verkehrsunfälle o.ä.?"

Die SPD-Fraktion stellt folgende Anfrage:

"Warum ist eine Teileinziehung erforderlich und warum wird wie bei anderen
Teileinziehungsverfahren auf die Anlage eines Wendehammers verzichtet?"

Die BV-Hombruch nimmt die Anfragen der CDU- und SPD-Fraktion vom 09.11.1999 zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung bis zur nächsten Sitzung der BV-Hombruch.

Anschließend beschließt die BV-Hombruch mit 18 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.99:

"Die Vorlage der Verwaltung über die Beabsichtigte Teileinziehung im Bereich der Hegemanns Heide wird zurückgestellt, bis das die Anfragen der CDU- und SPD-Fraktion vom 09.11.99 beantwortet sind."

Die Sitzung wird für eine Pause von 16.55 Uhr bis 17.10 Uhr unterbrochen.

Herr Steinmann übernimmt die Sitzungsleitung.

Zu TOP 5.1
Tempo-30-km/h-Regelung Klöcknerstraße in Dortmund-Kirchhörde
- Eingabe von Frau Neumann vom 21.10.1999 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe der Frau Neumann vom 21.10.1999 zur Kenntnis und faßt mit 18 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluß:

"Die Verwaltung wird gebeten, die 30 km/h-Piktogramme auf der Fahrbahn der Klöcknerstraße neu zu markieren."

Zu TOP 5.2
B-Plan Hom 236 n Harkortshof
hier: Widerspruch gegen Planung von Umwegen
- Eingabe von Herrn Kibowski vom 20.10.99 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe des Herrn Kibowski vom 20.10.99 zur Kenntnis und faßt auf Antrag der CDU- und SPD-Fraktion mit 18 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluß:

"Die Verwaltung wird gebeten, bei den Planungen eine Verbindung zum Gewerbegebiet über die Straße Harkortshof für Fußgänger und Radfahrer zu berücksichtigen. Das Planungsamt der Stadt Dortmund wird gebeten die BV-Hombruch über das Ergebnis zu unterrichten."

Zu TOP 5.3
Verkehrssituation Behringstr. infolge Sperrung der Steinäckerstraße
- Eingabe des Marien-Hospitals vom 14.10.1999 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe des Marien-Hospitals vom 14.10.1999 zur Kenntnis.

Der Bezirksvorsteher erläutert, dass sich die Eingabe erledigt hat, da die Kanalbaumaßnahmen in der Steinäckerstraße beendet sind.

Zu TOP 5.4
Altersschwache Pappeln am Freibad Froschloch
- Eingabe von R. Scharwei vom 13.10.1999 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe des Herrn Scharwei vom 13.10.99 zur Kenntnis und faßt auf Antrag der CDU- Fraktion mit 18 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluß:

"Die Verwaltung wird gebeten umgehend zu prüfen, ob die Pappeln am Freibad Froschloch
gefällt werden können und den Einsender und die BV-Hombruch schnellstmöglich über die
zu treffenden Maßnahmen zu unterrichten."

Zu TOP 5.5
Schulhoferweiterung Kirchhörder Grundschule
- Eingabe von Herrn Brack vom 07.10.1999 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe des Herrn Brack vom 07.10.99 zur Kenntnis und faßt auf Antrag der SPD-Fraktion mit 18 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluß:

"Die BV-Hombruch wird den Wunsch der Mittelbereitstellung für die Schulhoferweiterung der Kirchhörder Grundschule bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2000 nochmals diskutieren, da in diesem Jahr keine Finanzmittel der BV-Hombruch mehr zur Verfügung stehen."

Zu TOP 5.6
Weihnachtsmarkt in Do-Hombruch vom 10. bis 12.12.99
- Eingabe der Werbegemeinschaft Hombruch vom 09.11.99 -

Die BV-Hombruch nimmt die Eingabe der Werbegemeinschaft Hombruch vom 09.11.99 zur Kenntnis.

Die Fraktion Bü90/Die Grünen stimmt der Durchführung des Weihnachtsmarktes in Hombruch zu, stellt aber dar, dass die Ausstellung von lebenden Tieren und das Ponyreiten auf dem Marktplatz nicht begrüßt wird.

Die BV-Hombruch beschließt mit 16 Ja-Stimmen, bei 2 Stimmenthaltungen (Bü90/Die Grünen) einstimmig folgenden Beschluß:

"BV-Hombruch sagt eine Unterstützung der Werbegemeinschaft Hombruch als Mitveranstalter für die Durchführung des Weihnachtsmarktes vom 10. bis 12.12.99 zu und wird in den nächsten Tagen über die Übernahme von Kosten einer Veranstaltung diskutieren. Die Werbegemeinschaft Hombruch wird gebeten, bei der Ausstellung von lebenden Tieren und Ponyreiten die Richtlinien des Tierschutzes einzuhalten."

Zu TOP 6.1
Nutzung der privaten Wegeverbindung von Ginsterstr. zum Markt durch die Öffentlichkeit und Anbringen von Hinweisschildern, Beleuchtung und Instandsetzung des Weges
- Antrag der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 -

Die BV-Hombruch beschließt mit 16 Ja-Stimmen, bei 2 Stimmenthaltung (CDU) einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 23.10.1999:

"Nutzung der privaten Wegeverbindung von Ginsterstraße zum Markt durch die Öffentlichkeit und Anbringen von Hinweisschildern, Beleuchtung und Instandsetzung des Weges.

Begründung:
Dieser Weg ist eine kurze fußläufige Verbindung vom Parkplatz an der Post zum Hombrucher Markt. Da es sich aber um ein privates Grundstück handelt, bitten wir die zuständige Verwaltung Gespräche mit dem Eigentümer zu führen, um eine Gestattung zu erreichen. Die Bezirksvertretung hat beim Umbau des Marktplatzes auf diese Situation hingewiesen. Herr Stadtrat Fehlemann konnte sich bei einem Ortstermin über die unbefriedigende Situation überzeugen."

Zu TOP 6.2
Überprüfung der Parkplatzsituation in der Hombrucher Straße zwischen Harkortstraße und Heisterstraße
- Antrag der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 -

Die BV-Hombruch beschließt mit 18 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 23.10.1999:

"Die Verwaltung wird um Überprüfung der Parkplatzsituation in der Hombrucher Straße zwischen Harkortstraße und Heisterstraße gebeten.

Begründung:
In der Hombrucher Straße fehlt eine Beschilderung wie dort geparkt werden darf. Die
offensichtlich mit anthrazitfarbenen Verbundpflaster gekennzeichneten Parkflächen scheinen in der Breite ca. 1,50 m nicht ausreichend zu sein. Fahrzeuge, die den Gehweg voll benutzen, lassen den Fußgängern wenig Platz. Zusätzlich erschweren an einigen Stellen Treppenaufgänge den Durchgang.
Eine Möglichkeit, das Problem zu lösen wäre das Parken mit zwei Rädern VZ 315 auf der Fahrbahn vorzuschreiben. Wie bitten die Verwaltung um Vorschläge."

Zu TOP 6.3
Öffnung der Einbahnstraße Ostenbergstraße in Gegenrichtung für Fahrräder, ab Einmündung des neu errichteten Fuß- und Fahrradweges entlang der Bahntrasse S-Bahnlinie S 5
- Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 24.10.1999 -

Die CDU-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag:

"Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Öffnung der Einbahnstraße Ostenbergstraße in Gegenrichtung für Fahrradfahrer, ab Einmündung des neu errichteten Fuß- und Fahrradweges entlang der Bahntrasse S-Bahnlinie S-5 rechtlich möglich ist."

Die BV-Hombruch beschließt mit 18 Ja-Stimmen einstimmig den Antrag der Fraktion Bü90/Die Grünen vom 24.10.1999 unter Einbeziehung des Änderungsantrages der CDU-Fraktion vom 09.11.99:

"Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Öffnung der Einbahnstraße Ostenbergstraße in Gegenrichtung für Fahrradfahrer, ab Einmündung des neu errichteten Fuß- und Fahrradweges entlang der Bahntrasse S-Bahnlinie S-5, rechtlich möglich ist.


Die von Süden kommenden Fahrradfahrer müssen z. Zt. noch, wenn sie auf die Stockumer Straße gelangen möchten, den Umweg über die Straße Lehnertweg nehmen."

Zu TOP 6.4
Maßnahmen gegen Reitschäden in der Großholthausener Mark
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

Mit 9 Ja-Stimmen bei 9 Stimmenthaltungen (CDU) beschließt die BV-Hombruch einstimmig folgenden Antrag der Bürgerliste vom 25.10.1999:

"Die BV-Hombruch fordert die Verwaltung auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die das
rechtswidrige Reiten auf dem Waldweg entlang Schalkenbergsiepen und Bahnlinie unterbinden.

Begründung:
Der o. g. Waldweg ist derzeit für Spaziergänger ohne Gummistiefel nicht mehr begehbar und das gesamte Wäldchen in seiner Naherholungsfunktion stark eingeschränkt."

Zu TOP 6.5
Beseitigung des Waldfrevels im Salinger Forst
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

Mit 18 Ja-Stimmen beschließt die BV-Hombruch einstimmig folgenden Antrag der Bürgerliste vom 25.10.1999:

"Die BV-Hombruch fordert die Verwaltung auf, den Waldfrevel im Salinger Forst in Form von abgelagerten Ziegelsteinen zu beseitigen und ordnungsrechtlich zu verfolgen.

Begründung:
Im Salinger Forst ist ein Waldtrampelpfad zwischen Liebringskamp und Zur Hockeneicke mit Ziegelsteinen überschüttet worden und ein mit Stahlstacheln verziertes Metalltor aufgestellt worden. Diese Verstöße gegen das Abfall- und Landschaftsgesetz sollten geahndet werden."

Zu TOP 6.6
Trinkwasserverschwendung auf dem Menglinghauser Friedhof
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

Mit 16 Ja-Stimmen, bei 2 Stimmenthaltungen (CDU) beschließt die BV-Hombruch einstimmig folgenden Antrag der Bürgerliste vom 25.10.1999:

"Die BV-Hombruch fordert die Verwaltung auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die die
Trinkwasserverschwendung auf dem Menglinghauser Friedhof beseitigen.
Begründung:
Die nur sehr schwer zu zudrehenden Wasserhähne verlieren im Jahr nach einer konservativen Schätzung ca. 5000 l."






Zu TOP 6.7
Anlage von wassergefüllten Mulden
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

Die Bürgerliste stellt folgenden Antrag vom 25.10.99:

"Die BV-Hombruch fordert die Verwaltung auf, bis zum März 2000 drei 50 cm tiefe, wassergefüllte Mulden auf der Halde Grotenbachstraße anzulegen.

Begründung:
In den letzten Jahren sind diese wechselfeuchten Flächen in Hombruch zunehmend zerstört
worden, obwohl sie zahlreichen, seltenen Tierarten als Biotop dienen."

Die BV-Hombruch beschließt mit 14 Ja-Stimmen, bei 4 Stimmenthaltungen einstimmig folgenden weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion vom 09.11.99:

"Die Verwaltung wird gebeten der BV-Hombruch mitzuteilen, wer Eigentümer der Halde
Grotenbachstraße ist. Außerdem bittet die BV-Hombruch um Mitteilung, ob die Halde schadstoffbelastet ist und wenn dies der Fall ist, die Art der Schadstoffbelastungen mitzuteilen."

Zu TOP 6.8
Ausweisung der Straße Am Hülsenberg als Anliegerstraße
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99 -

Die Bürgerliste zieht ihren Antrag vom 25.10.99 zurück.

Zu TOP 6.9
Optimierung des Amphibienschutzes am Silberknapp
- Antrag der Bürgerliste vom 25.10.1999 -

Mit 13 Ja-Stimmen, bei 5 Stimmenthaltungen (CDU) beschließt die BV-Hombruch einstimmig folgenden Antrag der Bürgerliste vom 25.10.99:

"Die BV-Hombruch fordert die Verwaltung auf, das Amphibienleitsystem am Silberknapp insoweit zu optimieren, dass die angeschütteten Böschungen abgeflacht werden und auch die nicht vom Leitsystem erfassten Amphibien vor dem Strassentod geschützt werden.

Begründung:
Die angeschütteten Böschungen am Leitsystem stellen Wanderbarrieren dar und sind
kontraproduktiv. Trotz Schutzanlage werden weiterhin zahlreiche Amphibien totgefahren."

Zu TOP 7.1
Wahlaufkleber an Laternenmasten
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 -

Für die SPD-Fraktion gibt Herr Alda bekannt, dass in der Anfrage die Straße "Odinweg" gestrichen wird. Somit lautet die geänderte Anfrage:

"In der Straße Hans-Wilhelm-Hansen-Weg im Ortsteil Lücklemberg wurde fast jede Leuchte mit einem CDU-Wahlaufkleber "geschmückt". Aber nicht nur dort, sondern an vielen Stellen in Kirchhörde und Lücklemberg wurde diese Zierde angebracht. Beiliegende Fotos belegen nur einen Teil dieser Taten.

Hier haben wahrscheinlich CDU-Sympathisanten einen besonderen Einsatz von Werbung gezeigt, mit Erfolg. Die Anbringungshöhe lässt darauf schließen, dass hier Kinderhände nicht zum Einsatz gekommen sind. Da u. a. auch Smilies mit den Namen des gescheiterten Oberbürgermeisterkandidaten angebracht wurden, könnte dieser, auch wenn er seinen Wohnsitz in Herdecke hat, zur Reinigung veranlasst werden? Sein damaliger Wahlkampfmanager wohnt ca. 100 Meter Luftlinie entfernt und könnte doch sicherlich dabei helfen? Besteht eventuell die Möglichkeit den CDU-Kreisverband zur Säuberung heranzuziehen?
Oder kann auf Nachfrage der örtliche CDU-Ratsherr aushelfen? Falls die Bemühungen scheitern, wer müsste für die Reinigungskosten aufkommen?

Begründung:
SOS (Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit) war und ist hoffentlich noch ein Thema, mit dem um Wahlbürger geworben wurde. Wir bitten deshalb diese Anfrage durchaus ernst zu nehmen. Sollte irgendwo ein SPD-Aufkleber zu finden sein, wird der Unterzeichner diesen selbstverständlich entfernen."

Die BV-Hombruch nimmt die Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung der Anfrage bis zur nächsten Sitzung der BV-Hombruch.

Zu TOP 7.2
Stellplätze des Hauses Kirchhörder Berg 12 / Hagener Straße
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.10.1999 -

"Sind die Baugenehmigung erforderlichen Stellplätze des Hauses Kirchhörder Berg 12 /
Hagener Straße auch ausgewiesen?

Begründung:
Im Bereich des Kirchhörder Berg haben die Stellplätze eine Länge von 4 Meter (somit unzulässig) und behindern den Fußgänger, weil dort der ohnehin sehr schmale Gehweg zugeparkt wird. Die Stellplätze entlang der Hagener Straße können aufgrund der Anordnung nicht vollständig benutzt werden.

Zu TOP 8.1
Nachweis von Stellplätzen des Spielsalons Stockumer Straße 428 in Dortmund-Eichlinghofen
- Mitteilung des Bauordnungsamtes vom 23.09.99 -

Die Fraktion Bü90/die Grünen stellen folgende Nachfrage:

"Wann wurde das Zwangsgeld bezahlt und in welcher Höhe? Welche weiteren Schritte werden nun durchgeführt?"

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Bauordnungsamtes vom 23.09.99 zur Kenntnis und erwartet die Beantwortung der Nachfrage der Fraktion Bü90/Die Grünen bis zur nächsten Sitzung der BV-Hombruch.




Zu TOP 9.1
Stand der beschlossenen Hochbaumaßnahmen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
- Mitteilung des Hochbauamtes vom 28.09.99 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Hochbauamtes vom 28.09.99 zur Kenntnis.

Zu TOP 9.2
Zukünftige Straßenbaumaßnahmen, für die Erschließungsbeiträge nach § 127 ff. Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen zu erheben sind
- Mitteilung des Stadtrat Fehlemann vom 05.10.99 -

Die SPD-Fraktion erklärt, dass Provisorien zukünftig notwendig sind und von der BV-Hombruch weiterhin beschlossen werden müssen, weil Straßenplanung- und Bau versäumt haben wie z. B. Standardmaßnahmen durchzuführen, müssen Provisorien dieses abdecken. Diese Provisorien bedeuten aber nur ein Minimum an Sicherheit.

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung des Stadtrat Fehlemann vom 05.10.1999 zur Kenntnis. Der Bezirksvorsteher teilt mit, dass das angebotene Gespräch zur BV-Sitzung am 07.12.1999 stattfinden wird.

Zu TOP 9.3
Feststellung von Baumschäden
hier: Baumfällanträge -
2 Ahorn, Deutsch-Luxemburger-Straße (Sportplatz)- abgestorben
2 Gleditschie, Deutsch-Luxemburger-Straße (Sportplatz) - droht umzukippen
6 Pappeln, Grünanlage Helenenbergweg - Pappelrindenbrand
2 Eschen, Hagenerstraße vor Nr. 335 u. Nr. 512 - Pilzbefall
1 Birke, Grünanlage Dahmsfeldstraße 18 - Morschungen
- Mitteilungen des Grünflächenamtes von September / Oktober 1999 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilungen des Grünflächenamtes von Sept./Oktober 1999 zur Kenntnis.

Zu TOP 10.
Auflistung der unerledigten Anträge und Anfragen der BV-Hombruch
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 11.10.99 -

Die BV-Hombruch nimmt die Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 11.10.99 zur Kenntnis und faßt auf Antrag der SPD-Fraktion mit 18 Ja-Stimmen einstimmig folgenden Beschluß:

"Die Anträge bzw. Anfragen, die seit 6 Monaten oder länger nicht von der Verwaltung
erledigt worden sind, werden schriftlich über den Herrn Oberbürgermeister nochmals angemahnt."






Zu TOP 11.
Terminplanung für die Sitzungen der BV-Hombruch im Jahr 2000
- Mitteilung der Geschäftsstelle der BV-Hombruch vom 28.10.99 -

Die BV-Hombruch nimmt die Terminplanung für die Sitzungen der BV-Hombruch im Jahr 2000 mit
18 Ja-Stimmen einstimmig wie folgt zur Kenntnis:

Ende der öffentlichen Sitzung: 18.19 Uhr




Semmler Alda Beisert
Bezirksvorsteher BV-Mitglied Schriftführer