Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Geschäftsführung 28.06.2001
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 32. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 13.06.2001


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses

Herr RM Jung, Vorsitzender (CDU)
Frau RM Zupfer (SPD) i. V. für Frau RM Brauer (SPD)
Herr RM Brunstein (CDU)
Herr RM Drabig (SPD)
Herr RM Follert (CDU)
Frau RM Gerszewski (SPD)
Herr RM Grote (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Pisula (CDU) i. V. für Frau RM Horitzky (CDU)
Frau RM Liedschulte (CDU) i. V. für Herrn RM Jostes (CDU)
Herr RM Knieling (CDU)
Frau RM Kräft (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Frau RM Starke (SPD) i. V. für Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Herr RM Sauer (CDU)
Frau RM Schilling (SPD)
Herr RM Schneider (CDU)
Frau RM Steins (SPD)
Herr RM Tech (SPD)
Herr RM Zuch (CDU)
Herr RM Münch (Bürgerliste)

Frau s. B. Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Herrn s. B. Schilff (SPD)
Herr s. B. Weikert (CDU)
Herr s. E. Ucar
Herrn s. E. Oshege

b) beratende Mitglieder

Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der "Friedhöfe Dortmund"
Herr Gruber - Beschäftigtenvertreter der "Städtischen Immobilienwirtschaft"
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der "Friedhöfe Dortmund"
Herr Richter - Beschäftigtenvertreter der "Städtischen Immobilienwirtschaft"
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"


c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung

Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Frau Jänsch, StA 02 zu TOP 12.2
Herr Dr. Linnenkamp, 20/stellv. AL zu TOP 12.3
Herr Dr. Mackenbach, 60/stellv. AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Dreiskämper, 61/4 zu TOP 4.5
Herr Steinschulte, 63/stellv. AL
Herr Schütte, 64/stellv. AL
Herr Liebig, 65/WL
Herr Keune, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Magney, 68/Friedhöfe Dortmund
Herr Schließler, 69/AL
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste

Herr Eisenberg, LEG zu TOP 6.1
Herr Prof. Dr. Krause zu TOP 4.5

Herr RM Jung als Ausschussvorsitzender eröffnet die Sitzung um 15.10 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde. Der Ausschuss ist beschlussfähig.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Knieling benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 30. öffentliche Sitzung des AUSW am
16.05.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 a) Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 08.04.2001 mit der
Bezeichnung "Illegales Reiten in Dortmunder Waldgebieten" und Bitte um
Stellungnahme (wurde zur Sitzung am 16.05.2001 versandt)
- Stellungnahme der Verwaltung -
b) Vorschlag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 08.04.2001 mit der Bezeichnung "Verrohrung Bachlauf Schwarze-Pferde-Siepen / Silberknapp"
- Stellungnahme der Verwaltung -

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (128. Änderung)
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 159
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 01002-01)
4.2 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
II. Beschluss zur Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00951-01)
4.3 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh, für die Gebäude Bodelschwingher Straße 164-194 (Alte Kolonie Westhausen)
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00720-01)
4.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 198 - Schöner Pfad - sowie 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Entscheidung über Anregungen,
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes,
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilweise Aufhebung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz "Berghofer Mark"),
VI. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 198
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00932-01)
4.5 a) Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Gestaltfibel Brückstraßenviertel -
Durchführung eines Wettbewerbes zur Fassadengestaltung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00936-01)
b) Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2001 mit der Bezeichnung "Fassadenwettbewerb Brückstraßenviertel" (Drucksache-Nr. 00686-01)
(wurde in der Sitzung am 28.02.2001 eingebracht)
4.6 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen;
hier: Herstellung der Erschließungsanlage "Gärtnerstraße" im Stadtbezirk Dortmund-Eving nach § 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00891-01)
4.7 Antrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2001 mit der Bezeichnung "Sachstandsbericht zur Entwicklung der Fläche Phoenix-West" (Drucksache-Nr. 01048-01)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zu einer Reitschule mit Pferdehaltung und Errichtung einer offenen Unterstellhalle mit 20 Pferdeboxen und Strohlager auf dem Grundstück Bockenfelder Straße 161
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00913-01)

5.2 Vorbescheid für die Errichtung eines muslemischen Gemeindezentrums mit Einkaufsmöglichkeit auf dem Grundstück Lange Fuhr 60
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00981-01)
5.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Gebäudes für die Landschaftspflegegruppe der Werkstätten Gottessegen, Kobbendelle 40
Vorbescheid für die Erweiterung des vorhandenen Lagergebäudes, Kobbendelle 40
- Zulassung von Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00972-01)
5.4 Errichtung eines Kfz-Service-Betriebes mit Ausstellungshalle auf dem Grundstück Wittekindstraße 99
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00980-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2001 mit der Bezeichnung "Wohnungsverkäufe der LEG" - Bitte um Stellungnahme gemäß § 14 (1) GeschO
(Drucksache-Nr. 00787-01)

7. Hochbauangelegenheiten
7.1 Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule in Do-Innenstadt-Ost, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72-78
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00912-01)
(wurde nachversandt)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Umbau der Immermannstraße von der Schützenstraße bis westlich der Münsterstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache Nr. 00790-01)
8.2 Kanalerneuerung Immermannstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache Nr. 00825-01)
8.3 Kanalerneuerung Körnebachstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache Nr. 01001-01)
8.4 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauung
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00896-01)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
11.1.1 Erster Quartalsbericht 2001 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01028-01)
11.1.2 Bericht über die Weiterentwicklung des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01044-01)
11.1.3 Zuständigkeitenverteilung zwischen Werksausschuss und der Städtischen Immobilienwirtschaft
- Ausschussvorlage - (Drucksache-Nr. 01045-01)
11.2 "Friedhöfe Dortmund"
11.2.1 Dienstanweisung der "Friedhöfe Dortmund"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01080-01)



12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 08.05.2001 mit der Bezeichnung "Bebauungsplanung für den Knotenpunkt Rheinische Straße/Brinkhoffstraße/Wallring"
(Drucksache-Nr. 00963-01)
12.2 Lokale Agenda 21 in Dortmund, 2. Zwischenbericht
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00885-01)

Herr RM Jung macht den Vorschlag, folgende Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge vorzuziehen:
- TOP 4.5 a) Stadterneuerung Brückstraßenviertel, Gestaltfibel Brückstraßenviertel -, Durchführung eines Wettbewerbes zur Fassadengestaltung, - Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00936-01) und b) Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2001 mit der Bezeichnung "Fassadenwettbewerb Brückstraßenviertel" (Drucksache-Nr. 00686-01)
- TOP 6.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2001 mit der Bezeichnung "Wohnungsverkäufe der LEG" - Bitte um Stellungnahme gemäß § 14 (1) GeschO und
- TOP 5.4 Errichtung eines Kfz-Service-Betriebes mit Ausstellungshalle auf dem Grundstück Wittekindstraße 99, - Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 BauGB -, - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00980-01).

Die Verwaltung bittet darum, die Tagesordnung um die Ratsvorlage "Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene (Drucksache-Nr. 01066-01) als TOP 12.3 zu erweitern.

Herr RM Harnisch schlägt vor, wegen Beratungsbedarfs TOP 5.2 Vorbescheid für die Errichtung eines muslemischen Gemeindezentrums mit Einkaufsmöglichkeit auf dem Grundstück Lange Fuhr 60, - Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -, - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00981-01) bis zum 27.06.2001 zurückzustellen.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 30. öffentliche Sitzung des AUSW am 16.05.2001

Der AUSW genehmigt einstimmig die Niederschrift mit folgenden Änderungen:

1. Herr s. B. Weikert bittet darum, auf Seite 12 der Niederschrift unter TOP 4.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 236 n - Harkortshof - im ersten Absatz "Gesamtgewicht der Brücke" gegen "Gesamtbelastung der Brücke" auszutauschen.

2. Auf Hinweis des Herrn RM Zuch wird auf Seite 19 der Niederschrift unter TOP 6.1 Gewährung von Zuschüssen bei der Veräußerung städtischer Wohnungsbaugrundstücke 2000 (Ausschussvorlage - Drucksache-Nr. 00785-01) der Absatz durch folgende Neufassung ersetzt:

"Frau RM Horitzky nimmt im Namen der CDU-Fraktion die Vorlage zur Kenntnis und fordert gleichzeitig dazu auf, bei Erstellen der Vorlage im nächsten Jahr die vorliegenden Anträge und Anregungen (z. B. auch die Information Nr. 4 des Infrastrukturdezernates - "Gedanken über eine Neuordnung der Förderung des Mietwohnungs- und Einfamilienhausbaus") zu beachten, insbesondere mit Blick auf den inzwischen weniger nachgefragten sozialen Wohnungsbau und unter Beachtung des Haushaltssicherungskonzepts."

3. Frau s. B. Pohlmann-Rohr beantragt, den Beschluss des AUSW zu TOP 12.1 Familienpolitische Leitlinie der Stadt Dortmund (Ausschussvorlage - Drucksache-Nr. 00684-01) der Sitzung am 16.05.2001 dahingehend zu ändern, dass der AUSW die Vorlage zur Kenntnis nimmt und am 29.08.2001 eine Liste konkreter Projekte dem AUSW vorgelegt wird. Durch den AUSW-Beschluss vom 16.05.2001 werde das Verfahren ansonsten verlängert.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt Einvernehmen darüber her, dass die Vorlage zur Kenntnis genommen wurde und die Angelegenheit am 29.08.2001 erneut im AUSW anhand einer Liste konkreter Projekte behandelt wird.

4. Frau RM Kröger-Brenner bittet darum, die am 16.05.2001 gestellte Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.05.2001 mit der Bezeichnung "Radverkehr in Dortmund" zu TOP 12.2 Radverkehr in Dortmund - 5-Jahresplan (2001 - 2005) der Sitzung am 16.05.2001 zu beantworten und die Antwort den Bezirksverwaltungsstellen zur weiteren Beratung zukommen zu lassen.

Frau RM Kröger-Brenner legt Wert darauf, dass die Anfrage auch dem AUSW vorgelegt wird.

Herr RM Jung bittet darum, die Antwort spätestens in einer der nächsten beiden Sitzungen des AUSW vorzulegen.

Der AUSW ist mit der Vorgehensweise einverstanden.

Zu 4.5 a) Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Gestaltfibel Brückstraßenviertel -
Durchführung eines Wettbewerbes zur Fassadengestaltung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00936-01)

b) Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2001 mit der Bezeichnung
"Fassadenwettbewerb Brückstraßenviertel" (Drucksache-Nr. 00686-01)
(wurde in der Sitzung am 28.02.2001 eingebracht)

Herr Prof. Dr. Krause erläutert, dass die Stadt Dortmund als Teil der vielfältigen Maßnahmen zur Aufwertung des Brückstraßenviertels ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, ein stadträumlich gestalterisches Leitbild für die Gebäude in diesem Viertel zu entwickeln. Dieses Leitbild wurde in Form einer Gestaltungsfibel anschaulich aufbereitet, als Sanierungsziel festgesetzt und wird durch Überzeugungsarbeit und die sanierungsrechtliche Genehmigungspraxis durchgesetzt werden. Das Brückstraßenviertel ist eines der ältesten Viertel der Stadt, was sich in den historischen Ansichten zeigt.

Herr Prof. Dr. Krause erläutert, dass das vorrangige Ziel der Gestaltleitplanung in der Schaffung einer unverwechselbar eigenen Identität und Etablierung des Brückstraßenviertels besteht. Von der Gestaltleitfibel kann der städtebauliche Handlungsbedarf abgeleitet werden. Der Handlungsbedarf besteht nicht nur in der Neuordnung von Flächen aus ursprünglich mehreren Grundstücken (hier: Konzerthaus), sondern auch in der Baulückenschließung und in der Aufstockung von "Wiederaufbauruinen". Die Gestaltfibel soll dazu führen, dass Baugenehmigungen erleichtert und beschleunigt werden. Verunstaltungen sind insbesondere substanzieller Art, z. B. gibt es viele verschmutzte Fassaden und Mauerwerks- und Putzschäden. Es wurde als erstes untersucht, wie mit einem geringen Mitteleinsatz kurzfristig und schnell eine positive Veränderung erreicht werden kann. Die Gestaltungsfibel wird von Herrn Prof. Dr. Krause als Verständigungsrahmen zur schrittweisen Inszenierung einer attraktiven Adresse des Brückstraßenviertels dargestellt, der offen für eine konsensfähige Gestaltfindung aller an der Vitalisierung des Viertels beteiligten Akteure ist.

Für alle Arten der Werbung ist geplant, eine Empfehlung zu geben und zu begründen, warum die Rücksichtnahme bei einem Versuch werbend in Erscheinung zu treten, das Wohl aller Gewerbetreibenden im Viertel betrifft.

Herr Prof. Dr. Krause ist der Meinung, dass das Brückstraßenviertel auf einem guten Weg sei und hofft, durch die Gestaltleitplanung dazu beigetragen zu haben.


Frau s. B. Pohlmann-Rohr findet die Gestaltfibel richtig und hofft, dass sich alle an die Regeln halten werden. Das Regelwerk hält sie für eine gute Voraussetzung hierzu.

Herr RM Sauer meint, dass die Hauseigentümer bewegt werden müssen, die Gestaltfibel sei ein Mittel dies zu schaffen. Das Beispiel der Schauburg zeigt die Möglichkeiten, die ein Hauseigentümer gegen den Trend anderer durchgesetzt hat. Er beklagt den Qualitätsverlust der Bausubstanz in der Brückstraße, weil Hauseigentümer sich über Jahre desinteressiert verhalten haben. In der Gestaltfibel stecken gute Ideen, z. B. soll ein "Antennenwald" nicht erlaubt werden. Er wünscht sich, dass so mancher Hauseigentümer sich auch zu einem Abriss entschließen könnte, da die Architektur von heute für ihn eine interessantere, harmonischere und spannungsreichere als in den fünfziger/sechziger Jahren sei. Es ist seines Erachtens notwendig, in diesem Viertel neue Geschichte zu schreiben.

Herr RM Tech verdeutlicht, dass verschiedene Veränderungen der Geschäftsleute erreicht werden sollten. Es liegt jetzt ein Anlass vor, Veränderungen - bis hin zur Beleuchtung - vorzunehmen. Das Brückstraßenviertel ist auf dem richtigen Weg, es ist gewollt, aus dem Quartier etwas Ansehnliches zu machen.

Herr StR Sierau spricht an, dass Ende April im Brückstraßenviertel eine Eigentümerversammlung durchgeführt wurde. Bei dieser Gelegenheit wurde dargestellt, welche öffentlichen Investitionen erfolgt und noch absehbar sind und welche privaten Initiativen erkennbar sind. Er sieht eine hohe Bereitschaft der Eigentümer, sich an der positiven Entwicklung des Viertels zu beteiligen und einen Beitrag zu leisten.

Herr Prof. Dr. Krause antwortet auf verschiedene Fragen, dass das Verhältnis zwischen Freiheit und Bindung sich in der Gestaltleitplanung vollzieht. Das heißt, es geht darum, wo die Akzente gesetzt werden. Der Erfolg einer Gestaltungspolitik könne nur so groß sein, wie die Impulse der am Bau und Umbau des Viertels beteiligten Partner, Gegenspieler, Investoren, Nutzer und Meinungsmachern sind und in einem lebendigen Dialog realisiert werden. Das Ansprechen der Hauseigentümer reiche nicht aus. Die Diskussion muss stattfinden und auf eine breite Basis gestellt werden. Auf der Eigentümerversammlung gab es durchweg eine positive Resonanz.

Herr RM Jung hält fest, dass der Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2001 mit der Bezeichnung "Fassadenwettbewerb Brückstraßenviertel" (Drucksache-Nr. 00686-01) erledigt sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis der Gestaltleitplanung (Gestaltfibel) für das Brückstraßenviertel zur Kenntnis. Er begrüßt die Absicht des Vereins Quartiermarketing Brückstraßenviertel e.V., einen von Sponsoren finanzierten Fassadenwettbewerb für das Brückstraßenviertel durchzuführen.

Zu 6.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2001 mit der Bezeichnung "Wohnungsverkäufe der LEG" - Bitte um Stellungnahme gemäß § 14 (1) GeschO
(Drucksache-Nr. 00787-01)

Herr Eisenberg - LEG - berichtet, dass der Verkauf einer Siedlung mit ca. 660 Wohnungen im Hammer Norden und die anschließenden Probleme des Verkäufers mit der zugesagten Modernisierung der Siedlung im politischen Raum Fragen nach der Ordnungsmäßigkeit des Verkaufs und der generellen Geschäftspolitik der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) aufgeworfen haben. Er stellt die LEG als größtes Wohnungsunternehmen im öffentlich geförderten Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen vor. Im Verbund werden 110.000 Wohnungen verwaltet, im Bestand sind 80 % der öffentlich geförderten Wohnungen. Die Eigentümersituation stellt sich so dar, dass 70 % bei der Beteiligungsgesellschaft des Landes NRW, 20 % bei der WestLB, 10 % bei Unternehmen, wie Versicherungen und Banken sind, die Kommunen halten 0,2 %.

1987 wurde die Neue Heimat übernommen. In Dortmund gibt es ausschließlich Bestand der ehemaligen Neuen Heimat. Die LEG hat ein ehrgeiziges Instandhaltungs- und Modernisierungsprogramm. In den nächsten fünf Jahren ist geplant, eine Milliarde DM in den Bestand zu investieren. Die LEG ist gezwungen, Bestände zu verkaufen, um andere Bestände konkurrenzfähig zu machen und neuzeitigen Standards zuzuführen. Im Rahmen der mit den Eigentümern abgestimmten Unternehmensstrategie trennt sich die LEG von Immobilienbeständen, die einen besonders hohen Instandhaltungsstau aufweisen und/oder besonders niedrige Erträge erwirtschaften. Die Verkaufsüberschüsse werden in den Bestand ortsnah reinvestiert. Insgesamt wurden seit 1999 rd. 26.000 Wohnungen an moderne Wohn- und Energiestandards angepasst.

Die LEG ist bemüht, beim Verkauf der Wohnungen die richtige Auswahl zu treffen und die Reinvestition in den verbleibenden Bestand sicherzustellen. In absehbarer Zeit gibt es keine weiteren Wohngebiete neben der MSA-Siedlung, bei denen die LEG einen Verkauf plant. Der gesamte Bestand der LEG NRW wird aber gleichzeitig überprüft und die Entscheidung über einen Verkauf ist von der Rentabilität abhängig.

Herr RM Zuch sieht die LEG in einer Vorbildsfunktion. Der soziale Wohnungsbau bedarf einer verantwortungsvollen Umgangsweise, da er die Gefahr in sich birgt, dass die soziale Objektförderung dankend angenommen wird. Aber egal, ob die auferlegten gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden oder nicht, die Wohnungen werden bis zum Verkauf eventuell nur auf dem Stand einer finanziell verwertbaren Ware gehalten. Hierzu stellt er folgende Fragen:
- Wie hoch ist der Investitionsstau in den von der LEG bewirtschafteten Immobilien?
- Hat die LEG ein Wohnungsinstandhaltungs-/-setzungs-/-reparaturcontrolling?
- Wie wird der Leerstand der LEG-Wohnungen beurteilt? Nach Leerstand oder werden auch die gekündigten Wohnungen berücksichtigt? Gibt es hierbei eine zeitliche Fortschreibung?
- Veräußert die LEG die Wohnungen nur im Block?
- Vermarktet die LEG ihre Wohnungen auch als Eigentumswohnungen? Dementsprechend mit einem hohen Wohnkomfort für den Markt bei entsprechend hoher Investition? Werden Eigentumswohnungen auch an die entsprechenden Mieter, ggf. preiswerter in diesem Fall, vermarktet?
- Wie wird die Seriosität, die Liquidität und das soziale Verhalten der Käufer bei der LEG hinterfragt? Reicht der Geschäftsleitung der LEG ein Eintrag im Handelsregister von 26.000 Euro für ein Millionengeschäft aus?
- Wie geht die LEG mit ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihren Mietern um, die in den verkauften Wohnungen zu neuen Eigentümern wechseln? Oder wird dieser Personenkreis außer Acht gelassen?
- Wie wird die Sicherung des Grundbuches bei Verkäufen gehandhabt? Gehört der Verkauf maroder Wohnungen zur Verkaufsstrategie der LEG, um die Rendite zu erhöhen oder der Spekulationsabsicht, später Mittel über die Modernisierungsförderung des Landes bereitstellen zu lassen?

Frau s. B. Pohlmann-Rohr weist darauf hin, dass beim Verkauf von Wohnungen die Befürchtung auftritt, dass preiswerter Wohnraum geringer wird. Werden die Wohnungen einzeln oder im Block verkauft? Wie viele Wohnungen werden auf den Markt gebracht? Inwieweit werden andere Maßnahmen mit den Mietern verhandelt?

Herr Eisenberg beantwortet die Frage des Herrn RM Harnisch, ob zuerst die Wohnungen in den guten oder den schlechten Lagen verkauft werden, damit, dass in Dortmund die Verkäufe im wesentlichen abgeschlossen sind. In Dortmund hat auch die LEG Wohnen ständig Wohnungen angekauft und veräußert.




Laut Herrn Eisenberg verkauft die LEG überwiegend ihre Wohnungen im Block. In Zukunft werden daneben Mieterprivatisierungen durchgeführt, jährlich sind 120.000 Wohnungen betroffen. Hierbei erhält jeder Mieter ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht. In absehbarer Zeit wird hiermit begonnen. Den Mietern soll durch das Wohnrecht Sicherheit gegeben werden. Zu den Rücklagen erläutert er, dass die Instandhaltungspauschale Bestandteil der Miete ist und für Instandhaltung in der Regel nicht ausreicht. Weitergehende Investitionen können nur aus Verkäufen erfolgen. Aus den Mieterlösen werden zusätzlich Beträge in die Instandhaltung gesteckt. Die 43.000 Wohnungen, die von der Neuen Heimat übernommen wurden, befanden sich im Instandhaltungsstau und können nicht im Rahmen der Instandhaltungspauschale bewirtschaftet werden, sondern dort werden außerdem freiwerdende Mittel eingesetzt.

Leerstand wird bei der LEG so definiert, dass hier nur die an einem bestimmten Stichtag leerstehenden Wohnungen zählen. Die gekündigten Wohnungen werden hier nicht hinzugezählt. Zur Überprüfung von Kaufinteressenten gibt Herr Eisenberg an, dass eine Bankauskunft und eine Auskunft der Kreditreform erfolgen. Die Sicherung geschieht über Auflassungsvormerkung. Sobald der Kaufpreis gezahlt ist, kommt es zur Umschreibung.
Die Verkaufsstrategie der LEG sieht vor, unrentable Bestände zu veräußern, um rentable Bestände in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen und für moderne Wohnverhältnisse aufzubereiten. Herr Eisenberg sieht in der Mieterbindung, der Mieterakquisition und der Mieterbeteiligung einen besonderen Aspekt der LEG.

Herr StR Sierau spricht an, dass verwaltungsseitig in Dortmund allen Wohnungsunternehmen durch eine gewachsene Kooperations- und Kommunikationskultur deutlich gemacht wurde, dass ein Verhalten am Markt begrüßt wird, das sich ordnungspolitisch orientiert und sozialpolitische Belange nicht zu kurz kommen lässt. Marktmotivierte Vorgänge müssen so behandelt werden, dass insbesondere für die Mieterschaft keine negativen Folgen entstehen. In einem Gespräch mit der LEG Anfang 2001 wurde festgehalten, dass in absehbarer Zeit keine ähnlich motivierten Privatisierungen oder Verkäufe für den Dortmunder Wohnungsmarkt zu erwarten sind. Sollte bei einer Bewertung der Bestände ein Verkauf je in Frage kommen, geht Herr StR Sierau davon aus, dass die Verwaltung frühzeitig informiert wird und der Verwaltung eine Art Moderationsfunktion im Zusammenhang mit einem Eigentumsübergang zukommt. Im Interesse der Mieterschaften und Nachbarschaften wird darauf hingearbeitet, dass es keine Verunsicherungen im Zusammenleben gibt.

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2001 mit der Bezeichnung "Wohnungsverkäufe der LEG" ist mit dem Bericht des Herrn Eisenberg erledigt.

Zu 5.4 Errichtung eines Kfz-Service-Betriebes mit Ausstellungshalle auf dem Grundstück Wittekindstraße 99
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00980-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung, vorbehaltlich des noch einzureichenden und zu prüfenden Brandschutzkonzeptes, zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.


Zu 2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -





Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes
Zu 3.1 a) Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 08.04.2001 mit der
Bezeichnung "Illegales Reiten in Dortmunder Waldgebieten" und Bitte um
Stellungnahme
(wurde zur Sitzung am 16.05.2001 versandt)
- Stellungnahme der Verwaltung -
b) Vorschlag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 08.04.2001 mit der Bezeichnung "Verrohrung Bachlauf Schwarze-Pferde-Siepen / Silberknapp"
- Stellungnahme der Verwaltung -

Zu a)
Herr RM Münch verweist auf die Anfrage der Bürgerliste vom 20.05.2001 mit der Bezeichnung "Illegales Reiten in Dortmunder Waldgebieten", die bereits am 07.06.2001 im Rat erledigt wurde. Er begründet seinen Antrag und zeigt dazu beispielhaft Dias über ausgewiesene Wanderwege.

Herr RM Knieling lehnt den Antrag im Namen der CDU-Fraktion ab. Die Verwaltung könnte statt Reitverbotsschilder aufzustellen ggf. Reitwege festlegen.

Die Anregung des Herrn RM Harnisch zu klären, ob Anträge mit Hilfe technischer Hilfsmittel und Dias, Plänen etc. begründet werden, wird von Herrn RM Jung aufgegriffen. Er wird dies im Ältestenrat ansprechen.

Frau RM Kröger-Brenner schlägt vor, dass die Verwaltung in Sachen Reitverbot Öffentlichkeitsarbeit betreiben sollte.

Herr Dr. Mackenbach gibt den Hinweis, dass Verstöße gegen das Landschaftsgesetz von der Forstbehörde geahndet werden muss. Das Umweltamt kann daher keine Sanktionen gegen Reiter durchführen. Herr Dr. Mackenbach verweist ansonsten auf die Stellungnahme des Herrn StR Sierau in dieser Angelegenheit vom 22.05.2001.

Zu b)
Herr RM Münch fragt nach, ob die Erweiterungsmaßnahme von der Verwaltung, so wie ausgeführt, genehmigt wurde und wie die Stellungnahme des Umweltamtes dazu war.

Herr Dr. Mackenbach stellt dar, dass im Hinblick auf die Baumaßnahme am Silberknapp drei Häuser nach Genehmigung durch das Bauordnungsamt gebaut wurden. Das Umweltamt hatte insgesamt keine Bedenken gegen die Baumaßnahme einwenden können, so dass diese genehmigt wurde. Die bereichsweise Verkippung des Siepens war zeitlich weit vor der Baumaßnahme durchgeführt worden.

Beschluss:
Zu a)
Der AUSW lehnt den Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) bei drei Enthaltungen durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Zu b)
Mit Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 22.05.2001 ist die Angelegenheit erledigt.











Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Zu 4.1 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (128. Änderung)
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 159
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 01002-01)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.06.2001 mit der Bezeichnung "Mg 159"

Frau RM Kröger-Brenner erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der nördliche Teil der Fläche sollte als ökologisch wertvolles Gebiet von einer Bebauung ausgenommen werden. Im Gespräch mit den anderen Fraktionen wurde die Auffassung laut, dass der Punkt zunächst zurückgestellt werden sollte, weil im weiteren Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Frau RM Kröger-Brenner zieht den Antrag zurück, bittet aber darum, dass der Antrag im weiteren Verfahren Berücksichtigung findet und daher der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird. Als Anlage 2 bittet sie, den Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zur "Entwicklung der LEP VI-Fläche - Halde Ellinghausen" der Niederschrift beizulegen.

Frau RM Kröger-Brenner ist der Meinung, dass die vorgesehenen Windräder auf dem Gelände nördlich des Holthauser Baches Platz finden sollten. Der Rest der Fläche sollte nicht verbaut werden, sondern als Freifläche erhalten bleiben. Den Flächenverbrauch pro Arbeitsplatz für Ikea hält sie für zu groß und möchte zur Kenntnis geben, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Lösung Ikea nicht ganz einverstanden sei.

Herr RM Harnisch sieht die Ikea-Ansiedlung insbesondere wegen der Arbeitsplatzbeschaffung als besonders positiv an. Er hält die Nutzung der südlichen Fläche für sinnvoll und hofft auf weitere Ansiedlungen. Für den nördlichen Bereich teilt er die Verwaltungsauffassung, dass im weiteren Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen müsse. Die ökologische Wertung der nördlichen Fläche wird sich im Rahmen der Prüfung herausstellen.

Herr RM Brunstein möchte nach außen in der Vorplanung bereits verdeutlichen, dass eine saubere, klare und offene Planung erfolgen soll. Er hält es für dringend erforderlich, dass der nördliche Haldenbereich mit überplant wird und vorab mit einer Straße über den Holthauser Bach begehbar gemacht wird. Was im nördlichen Bereich angesiedelt wird, kann später noch geklärt werden. Zum Thema Parallelhafen erläutert er, dass unter der Voraussetzung, dass Ikea einen Parallelhafen später planen sollte, vorher der Stadthafen für eine Bewirtschaftung gesehen werden sollte. Außerdem sollte das Thema der Sichtbeziehung von der Mengeder Heide, von Schwieringhausen und von Groppenbruch aus geklärt werden. In der Vorplanung sollte berücksichtigt werden, dass die Sichtbeziehung vernünftig sein muss.

Herr StR Sierau ist erfreut, dass hier eine Fläche einer guten Nutzung zugeführt wird. Ikea hat Interesse daran, schnell voran zu kommen. Im Rahmen einer Gesamtabwägung wird eine nüchterne Betrachtung erfolgen. Seines Erachtens entsteht durch die Flächenentwicklung ein Fortschritt hinsichtlich der Logistikkompetenz, aber auch mit Blick auf die Arbeitsmarktbilanz. Die 600 Arbeitsplätze für Ikea machen deutlich, welche Anzahl an Arbeitsplätzen auf der Gesamtfläche entstehen kann. Die Ikea-Arbeitsplätze lösen Arbeitsmarktimpulse aus und Sekundäreffekte treten ein. Hier wird ein alter Standort reaktiviert und unter städtebaulichen und ökologischen Gesichtspunkten entwickelt.

Herr RM Münch sieht es als vernünftig an, den südlichen Teil der Fläche für eine gewerbliche Nutzung zu reaktivieren. Beide Haldenbereiche haben für ihn fast Naturschutzgebietstatus, da dort Biotoptypen vorkommen, die auf landwirtschaftlichen und in Waldflächen nicht zu finden sind. Herr RM Münch macht darauf aufmerksam, dass fast ein Drittel des Kreuzkrötenbestandes, eine Rote-Liste-Art, auf der Halde Ellinghausen vorkommt. Für ihn ist die Gewerbegebietansiedlung eine Chance für den Naturschutz, da bestimmte Arten vegetationsarme Standorte brauchen. Der Artenschutz kann auch auf dem südlichen Flächenteil erfolgen, Ausgleichsmaßnahmen sollten in die Fläche integriert werden. Er schlägt vor, den nördlichen Bereich zum Teil dem Naturschutz zuzuschlagen. Herr RM Münch wünscht sich flächenintegrativen Naturschutz, auch auf der Gewerbefläche, Ruhezonen für den Artenschutz und Verknüpfungspunkte über die Ellinghauser Straße und die Altmengeder Straße hinweg, z. B. durch Tierdurchlässe, zu anderen Biotopen.

Herr RM Drabig sieht auch in Ikea eine sinnvolle Nutzung auf der Fläche, er ist dafür, Natur und Logistik miteinander zu verknüpfen. Er ist der Meinung, dass das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung abzuwarten ist, bevor verschiedene Entscheidungen getroffen werden sollten. Die Untersuchungen über die Gesamtfläche sollten laufen.

Herrn Ostholt ist bekannt, dass Reaktivierungsflächen zu Biotopen werden können, verweist aber auf den Ansiedlungsdruck in bestimmten Brachen. Werden hierfür nicht diese Flächen in Anspruch genommen, werden Gewerbe- und Industrieflächenausweisungen vermehrt im Freiraum vorgenommen werden müssen. Deshalb wird es weiter für sinnvoll gehalten, gewerblich industrielle Tätigkeiten auf Reaktivierungsflächen zuzulassen. In den letzten 15 Jahren ist die Gewerbe- und Industrieansiedlung zu über 85 % auf Reaktivierungs- und Konversionsflächen erfolgt. Zur Inanspruchnahme des Nordteils erläutert Herr Ostholt, dass dieser Teil nicht so großflächig in Anspruch genommen werden wird wie die Südfläche. Im Logistikbereich besteht ein Ansiedlungsdruck, der noch weiter zunehmen wird, insbesondere wenn eine Maut für Lkw auf den Autobahnen zu zahlen sein wird. Dann werden großflächige Bewegungen auf Autobahnen zugunsten regionaler Verteilungssysteme abnehmen. Diese Verteilungssysteme erfordern Güterverkehrs- und Logistikzentren in erhöhtem Umfang. Der evtl. erwünschte ökologische Effekt steht vermehrtem Flächenverbrauch an anderer Stelle gegenüber.

Zur Anlegung eines Parallelhafens gibt Herr Ostholt an, dass dies nur bei Belegung der gesamten Fläche sinnvoll ist und der Parallelhafen auch für andere Betriebe auf der Fläche genutzt werden könnte. Ggf. könnte aber stattdessen eine Abwicklung über das bestehende Zentrum für den kombinierten Ladungsverkehr im Hafen abgewickelt werden oder der Parallelhafen durch den Hafen betrieben werden.

Zum Thema Sichtbeziehung sagt Herr Ostholt zu, dass zur Bürgeranhörung verschiedene Skizzen vorgelegt werden, wie die Sichtbarkeit von verschiedenen Standorten aussehen könnte. Ggf. kann die Anstrichform der Ikea-Gebäude festgelegt oder eine Begrünung der Haldenkanten vorgenommen werden.

Die Nordfläche wurde aufgrund des Ansiedlungsdrucks bei der derzeitigen Planung dazugenommen, zumindest großflächige Logistikbetriebe werden dort aber nicht geplant anzusiedeln sein.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (128. Änderung - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -);

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)

II. den Bebauungsplan Mg 159 - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich aufzustellen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NRW S. 666 SGV NRW 2023)

III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (128. Änderung des Flächen-
nutzungsplanes, Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 159) zu beteiligen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

Zu 4.2 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
II. Beschluss zur Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00951-01)

Herr Wilde nimmt die Anregung des Herrn RM Münch auf, vorzugsweise seltenere Biotoptypen in Ausgleichsmaßnahmen anzulegen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I.
hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 8.1 - 8.6 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II.
beschließt, dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 12.04.2001 beizufügen.

Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III.
beschließt, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 14.06.2000 offengelegten Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV.
beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage
§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

Zu 4.3 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh, für die Gebäude Bodelschwingher Straße 164-194 (Alte Kolonie Westhausen)
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00720-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt für den unter Punkt 1 der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung).

Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. 08. 1997 (BGBl. I, S 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07. 1994 ((GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

Zu 4.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 198 - Schöner Pfad - sowie 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Entscheidung über Anregungen,
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes,
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilweise Aufhebung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz "Berghofer Mark"),
VI. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 198
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00932-01)

Herr RM Münch stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen, um das Votum der Bezirksvertretung Aplerbeck abzuwarten.

Der Antrag zur Geschäftsordnung wird mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 105. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Ap 198 -Schöner Pfad- geprüft und beschließt:


a) den Anregungen unter der Ziffer 12.1 dieser Vorlage zu folgen und die Anregungen unter der Ziffer 12.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) den Bebauungsplan-Entwurf entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 13 dieser Vorlage zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 07.02.2000 der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 07.02.2000 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 02.05.2001 dem Bebauungsplan Ap 198 -Schöner Pfad- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 198 -Schöner Pfad- einschließlich der unter der Ziffer 13 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Bereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Aufhebung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles " Berghofer Mark").

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

VI. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 198.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO.

Zu 4.5 a) Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Gestaltfibel Brückstraßenviertel -
Durchführung eines Wettbewerbes zur Fassadengestaltung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00936-01)





b) Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2001 mit der Bezeichnung

"Fassadenwettbewerb Brückstraßenviertel" (Drucksache-Nr. 00686-01)
(wurde in der Sitzung am 28.02.2001 eingebracht)

Der Tagesordnungspunkt wird vorgezogen und zu Beginn der Sitzung behandelt.

Zu 4.6 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen;
hier: Herstellung der Erschließungsanlage "Gärtnerstraße" im Stadtbezirk Dortmund-Eving nach § 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00891-01)

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Zu 4.7 Antrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2001 mit der Bezeichnung "Sachstandsbericht zur Entwicklung der Fläche Phoenix-West" (Drucksache-Nr. 01048-01)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.06.2001 mit gleicher Bezeichnung
Frau s. B. Pohlmann-Rohr erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der eine Erweiterung zum Antrag der CDU-Fraktion darstellt.

Herr RM Knieling begründet den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr RM Tech sieht die ÖPNV-Anbindung als wichtig an. Er hält es für sinnvoll, Varianten zunächst zu untersuchen und noch nicht festzuschreiben. Untersucht werden sollte auch, nur mit Hilfe der DB eine Verbindung zu schaffen, da damit ein anderer Kostenträger da wäre. Herr RM Tech ist der Meinung, dass vor einer Entscheidung eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden müsse. Eine Verknüpfung mit dem Individualverkehr auf Phoenix-Ost und Phoenix-West hält er für notwendig. Eine Standortgesellschaft sollte ein Konzept über die Nutzungen, die verkehrlichen Bindungen etc. vorlegen. Zusammen mit der Standortgesellschaft sollte eine verkehrliche Planung entwickelt und Alternativen dargestellt werden.

Herr StR Sierau stellt fest, dass mit Vertragsunterzeichnung am 22.05.2001 die LEG Eigentümerin der Fläche Phoenix-West ist. Von Seiten der Stadt Dortmund ist geplant, einen Kooperationsvertrag mit der LEG abzuschließen, in dem die wesentlichen Entwicklungsleitlinien festgelegt sind, die sich am Ratsbeschluss vom 15.06.2000 orientieren. Inzwischen wurde ein Qualifizierungsworkshop am 08./09.03.2001 unter Beteiligung der Ministerien und externer Fachleute durchgeführt, um zu reflektieren, ob der Grundentwurf zu überdenken ist. Das Konzept wurde bestätigt, aber es wird in einigen Punkten noch einmal überarbeitet werden, z. B. die Erschließung des Straßennetzes oder die Landschaftsraumentwicklung. Die LEG ist jetzt dabei, die notwendigen Arbeiten zu vergeben. Es ist vereinbart, Herrn Stege einen Auftrag zur Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplanes zu erteilen, der die Anregungen aus dem Qualifizierungsworkshop aufgreift. Inzwischen ist ein Förderantrag gestellt. Es gibt bereits als Ansiedlungsvorhaben die MST.factory, die Mikrosystemtechnikteile herstellt.

Herr StR Sierau erläutert, dass bereits die B 54, die Stadtbahnlinie und die Trasse der DB-AG eine verkehrliche Anbindung darstellen. Die Infrastrukturanbindung muss in Verbindung damit gebracht werden, was hinterher verkehrlich auf der Fläche passieren wird. Das ist von der Nutzung abhängig. Die planerischen Arbeiten haben bereits begonnen.

Der Stege-Entwurf ist Grundlage für die Planungen. Phoenix-West und -Ost werden zusammen betrachtet. Anhand von Folien stellt Herr StR Sierau verschiedene Voraussetzungen vor. Dazu zählt die B1 in Tunnellage sowie die Einhängung des gesamten Bereiches in ein Nord-Süd-Netz, getragen von der B 54 im Westen und der B 236 n im Osten. Vor diesem Hintergrund wird es für sinnvoll gehalten, eine Ost-West-Verbindung zu schaffen, die Phoenix-West und -Ost anbindet und auf die B 54 und B 236 n zuführt. Die Faßstraße könnte voraussichtlich dann in ihrer Bedeutung in dem Bereich zurückgenommen werden, in dem sie die City von Hörde tangiert. Im Bereich Hörde erfolgt eine Orientierung an der Trasse der DB, so dass die Hörder Bahnhofstraße ggf. vom Durchgangsverkehr entlastet werden könnte. Hier ist die verkehrliche Belastung und die ÖPNV-Erschließung insgesamt zu überprüfen. Eine mögliche Nord-Süd-Verbindung könnte von der Felicitasstraße nach Norden durch das Gelände auf die Semerteichstraße gehen.

Zum Straßennetz auf dem Gelände Phoenix-West gibt es verschiedene Netzvarianten hinsichtlich der motorisierten Individualverkehrsversorgung. Auch hier soll es eine Ost-West-Verbindung in einer durchgängigen Trassenführung geben. Schleichverkehre, die die Durchfahrt durch Hörde suchen, sind nicht gewünscht. Zu dieser Variante der Trassenführung gibt es verschiedene Alternativen, die durchgespielt wurden. Hier solle eine realistische Variante gefunden werden.

Zur Frage nach der ÖPNV-Anbindung ist der Bereich der ÖPNV-Trassen tangiert. Im Norden ist die DB-Trasse, im Südwesten der Haltepunkt der U-Bahn nach Hacheney erkennbar. Dort ist bereits Infrastruktur gegeben.

Herr StR Sierau macht u.a. auf folgende Probleme aufmerksam:
- Eine Führung in Tunnellage wird erhebliche Kosten erfordern.
- Bei einer oberirdischen Führung könnten evtl. Flächen benötigt werden, die dann nicht mehr für die Schaffung von Arbeitsplätzen zur Verfügung ständen.
- Bei der Ansiedlung von Mikrosystemtechnik darf es für den Produktionsbereich keine Erschütterungen geben. Hier ist zu prüfen, ob sich eine ober- oder unterirdische Trassenführung auf die Produktionsabläufe auswirkt und daher eine Ansiedlung dieser Industrie dort verbietet. Hier muss noch eine Klärung erfolgen.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass es nicht passieren darf, durch eine ÖPNV-Erschließung dem Zweck der Entwicklung entgegenzuwirken. Der Zweck besteht für ihn darin, hochmoderne innovative Arbeitsplätze im Bereich der Mikrosystemtechnik zu errichten. Ein entsprechendes Erschütterungspotential, das auch durch eine ÖPNV-Anbindung entstehen kann, könnte eine Ansiedlung unmöglich machen.

Die Verwaltung ist sehr daran interessiert, im Zusammenhang mit der Ausschreibung der DB-Strecke Optionen zu sichern, z. B. in Form eines später einzurichtenden Haltepunktes. Berücksichtigung finden müssen auch Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte.

Herr StD Fehlemann stellt insbesondere folgende, noch zu prüfende Punkte heraus:
- Was ist geklärt? Was geht? Was ist noch ungeklärt?
Eine Station zwischen der Station Westfalenhallen und Hörde wird es geben, dann wird es im
1. Bauabschnitt Richtung Hacheney eine Station geben. Evtl. wird es, wie Herr StR Sierau bereits dargestellt hat, auf der Strecke Dortmund Hauptbahnhof - Soest die Möglichkeit des Anschlusses der Fläche Phoenix-West geben. Die Potenziale müssen außerdem zum richtigen Zeitpunkt da sein.

Die Straßenanbindung und die vorhandene ÖPNV-Anbindung sind untersucht und diskussionswürdig. Sie müssen auf ihre Realisierungsfähigkeit und ihre Leistungsfähigkeit in der Realisierung weiterhin überprüft werden.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr stellt den Nahverkehr in den Vordergrund, der auf dem Gelände Phoenix-West eine hohe Wertigkeit haben müsse, insbesondere eine ausreichende ÖPNV-Erschließung auf dem Gelände selbst. Den Antrag der Fraktion Bündnis 80/Die Grünen zu diesem Tagesordnungspunkt bittet sie zur Niederschrift zu nehmen.

Herr RM Knieling sieht bei den Straßenverbindungen gute Möglichkeiten in der Verbindung der Flächen Phoenix West und -Ost parallel zur Bahnhofstraße durch den Stadtkern südlich der Bahntrasse. Dies könnte zu einer wesentlichen Entlastung des Durchgangsverkehrs in Hörde führen. Auch die westliche Nord-Süd-Umfahrung in Hörde könnte zu einer Entlastung der Faßstraße werden. Knackpunkt könnte bei der Trassenführung die geplante Bahnlinie im Bereich des Hörder Zentrums sein. Das Straßennetz für Phoenix-West scheint seines Erachtens in Ordnung, bei der Darstellung der ÖPNV-Verbindungen fehlen ihm die Busverkehre.

Herr RM Knieling zeichnet bei der noch offenen Weiterführung der Bahntrasse im Osten die Vision, eine Verbindung über die Stadtkrone-Ost bis zum Dortmunder Flughafen zu schaffen. Er bittet darum, auch den Antrag der CDU-Fraktion der Niederschrift beizufügen.

Herr StR Sierau antwortet auf die Frage des Herrn RM Harnisch nach den Auswirkungen auf das Maßnahmekonzept "Schiene", dass zu prüfen ist, inwieweit die Maßnahmen in den Investitions- und den Betriebskostenbereich eingepasst werden können. Das bedeutet, dass unter anderem eine Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen auf bereits beschlossene Maßnahmen und Projekte vorzunehmen ist.

Herr RM Jung stellt fest, dass Einvernehmen darüber hergestellt wurde, dass der Antrag der CDU-Fraktion (Anlage 3) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 4) zur Niederschrift genommen werden.


Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

Zu 5.1 Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zu einer Reitschule mit Pferdehaltung und Errichtung einer offenen Unterstellhalle mit 20 Pferdeboxen und Strohlager auf dem Grundstück Bockenfelder Straße 161
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00913-01)

Herr RM Neumann stellt fest, dass die Angelegenheit seit 1982 läuft und auch politisch begleitet wird. Ordnungspolitische Maßnahmen der Verwaltung wurden durch die Bezirksvertretung unterstützt. Die Darstellung der Situation vor Ort, die in der Vorlage beschrieben ist, ist bereits wieder überholt. Er stellt den Zusammenhang zu der vor Jahren beschlossenen Renaturierung des Wideybaches her. Er hält als Fazit fest, dass insgesamt die von der Verwaltung ausgesprochenen Verbote bisher ungehört verhallt sind.

Frau RM Kröger-Brenner stimmt der ablehnenden Haltung der CDU-Fraktion zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und lehnt die Zulassung des Vorhabens einstimmig ab.

Zu 5.2 Vorbescheid für die Errichtung eines muslemischen Gemeindezentrums mit
Einkaufsmöglichkeit auf dem Grundstück Lange Fuhr 60
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00981-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird die Vorlage in der Sitzung am 27.06.2001 behandeln.

Zu 5.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Gebäudes für die Landschaftspflegegruppe der Werkstätten Gottessegen, Kobbendelle 40
Vorbescheid für die Erweiterung des vorhandenen Lagergebäudes, Kobbendelle 40
- Zulassung von Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00972-01)



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die positiven Vorbescheide zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung der Vorhaben in Aussicht gestellt wird.


Zu 5.4 Errichtung eines Kfz-Service-Betriebes mit Ausstellungshalle auf dem Grundstück Wittekindstraße 99
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00980-01)

Der Tagesordnungspunkt wird zu Beginn der Sitzung behandelt.


Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

Zu 6.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2001 mit der Bezeichnung "Wohnungsverkäufe der LEG" - Bitte um Stellungnahme gemäß § 14 (1) GeschO
(Drucksache-Nr. 00787-01)

Dieser Tagesordnungspunkt wird zu Beginn der Sitzung behandelt.


Zu 7. Hochbauangelegenheiten

Zu 7.1 Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule in Do-Innenstadt-Ost, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72-78
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00912-01)
(wurde nachversandt)

Herr RM Knieling bittet darum, die weitere Finanzierung über 2001 hinaus zu sichern und die gesamte Maßnahme zügig zu Ende zu führen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule
in Do-Innenstadt-Ost, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72 - 78 mit Gesamtkosten
von 10.142.000,00 DM (Baubeschluss).

Finanzierung:

finanziert bei der FIPO 2200 9411 0145 bis Ende 2000 210.052,42 DM
Im Haushaltsjahr 2001:
Zahlungsbedarf - außerplanmäßige Bereitstellung 1.300.000,00 DM
Außerplanmäßige Verpflichtungserm. zu Lasten 2002 (VE) 2.200.000,00 DM
Da im HPL 2001 für diese Maßnahme keine Mittel veranschlagt sind, genehmigt der Rat eine außerplanmäßige Mehrausgabe gem. § 82 GO in Höhe von 1.300.000,00 DM. Die Deckung erfolgt durch eine Mehreinnahme in gleicher Höhe bei der Finanzposition 2200 3612 0145 - Landeszuweisung Schulbauförderung, Erweiterung Ricarda-Huch-Realschule.

Die Bereitstellung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2002 wird gem. § 18 GemHVO in Verbindung mit § 7 Haushaltssatzung durch eine entsprechende Reduzierung bei der Finanzposition 2800 9411 0141 (Sek. II Europaschule - IV. BA ) von
6.050.000,00 DM auf 3.850.000,00 DM gewährleistet.
Die restliche Finanzierung wird aus dem Schulbudget der Planjahre 2002 ff. sichergestellt.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts durch die Bezirksregierung Arnsberg vorliegt.

Gleichzeitig beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung für das bestehende Schulgebäude ein Sanierungskonzept zu erarbeiten (Grundsatzbeschluss).


Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

Zu 8.1 Umbau der Immermannstraße von der Schützenstraße bis westlich der Münsterstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache Nr. 00790-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Umbau der Immermannstraße im Abschnitt zwischen der Schützenstraße und westlich der Münsterstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 3.000.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0888 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 250.000,-- DM
Ausgaben 2002 1.700.000,-- DM
Ausgaben 2003 1.050.000,-- DM

Die Mehrkosten in 2002 von 700.000,-- DM und 2003 von 450.000,-- DM gegenüber der Veranschlagung im Investitionsprogramm des Hpl.-Entwurfs 2001 werden bei der Aufstellung des Hpl. 2002 im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit der Durchführung erst dann begonnen, wenn entweder ein Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zu vorzeitigem förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.

Zu 8.2 Kanalerneuerung Immermannstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache Nr. 00825-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu treffen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Immermannstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 610.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0867 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002 500.000,-- DM
Ausgaben 2003 110.000,-- DM

Zu 8.3 Kanalerneuerung Körnebachstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache Nr. 01001-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für die Kanalerneuerung in der Körnebachstraße eine Kostenerhöhung von 1.200.000,-- DM um 350.000,-- DM auf 1.550.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0845 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 23.088,-- DM
Ausgaben 2001 1.310.000,-- DM (davon 625.000,-- üpl. i. Rahmen der gegen-
seitigen Deckungsfähigkeit)
Ausgaben 2002 216.912,-- DM.

Zu 8.4 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauung
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00896-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgeltordnung vom 21.09.2000 aufgrund der Währungsumstellung auf Euro. In der Anlage zu dieser Entgeltordnung wird das festgesetzte Mindestentgelt in Höhe von 500,00 DM ab 01.01.2002 durch den Betrag in Höhe von 250,00 Euro ersetzt.


Zu 9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
- unbesetzt -


Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses

Zu 11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"

Zu 11.1.1 Erster Quartalsbericht 2001 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01028-01)

Zu 11.1.2 Bericht über die Weiterentwicklung des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01044-01)

Zu 11.1.3 Zuständigkeitenverteilung zwischen Werksausschuss und der Städtischen Immobilienwirtschaft
- Ausschussvorlage - (Drucksache-Nr. 01045-01)

Die Tagesordnungspunkte 11.1.1, 11.1.2 und 11.1.3 werden zusammen aufgerufen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zu TOP 11.1.1 und TOP 11.1.2 sowie die Zuständigkeitsverteilung zwischen Werksausschuss und der Städtischen Immobilienwirtschaft unter TOP 11.1.3 zur Kenntnis.




Zu 11.2 "Friedhöfe Dortmund"

Zu 11.2.1 Dienstanweisung der "Friedhöfe Dortmund"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01080-01)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als Werksausschuss stimmt einstimmig dem als Anlage beigefügten Entwurf der "Dienstanweisung über die Aufgaben- und Geschäftsverteilung innerhalb der Werkleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 'Friedhöfe Dortmund' " zu.


Zu 12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

Zu 12.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 08.05.2001 mit der Bezeichnung "Bebauungsplanung für den Knotenpunkt Rheinische Straße/Brinkhoffstraße/Wallring"
(Drucksache-Nr. 00963-01)
- Sachstand zum Verkehrskonzept Westentor vom 06.06.2001

Herr RM Jung weist auf das Schreiben des Herrn StD Fehlemann und des Herrn StR Sierau vom 06.06.2001 mit der Bezeichnung "Sachstand zum Verkehrskonzept Westentor" hin, dem der gegenwärtige Sachstand und das weitere Vorgehen zu entnehmen sind.

Herr RM Jung schlägt vor, fraktionsintern das Thema bis September 2001 zu diskutieren und anschließend das Thema noch einmal auf die Tagesordnung des AUSW zu setzen.

Zu 12.2 Lokale Agenda 21 in Dortmund, 2. Zwischenbericht
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00885-01)

Frau s. B. Pohlmann-Rohr ruft die Politik dazu auf, sich mit den Initiativen, Verbänden, Arbeitskreisen etc., die sich mit Lokaler Agenda befassen, auseinander zu setzen, diese ernst zu nehmen und zu fördern. Im Hinblick auf den Bericht hat sie den Eindruck, dass bereits vorhandene Projekte nun nur im Zusammenhang mit Agenda gesehen werden. Sie fordert, insbesondere das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen und zu begleiten. Sie bittet darum, nicht nur das Wort "Agenda" zu benutzen, sondern mit dem Wort auch die Inhalte zu benutzen und sich dieser zu bedienen.

Herr StR Sierau verweist auf den gut besuchten 1. Dortmunder Agenda-Kongress am 28.04.2001. Das Verwaltungshandeln wird unter dem Gesichtspunkt der Agenda-Tauglichkeit geprüft und weiterentwickelt. Als Beispiele bezeichnet er die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und die Masterpläne für die Bereiche Wohnen, Verkehr und in Kürze auch für Umwelt. Hier werden die lokalen Akteure an einen Tisch und in einen Diskussionszusammenhang gebracht, um unterschiedliche Gesichtspunkte abzuarbeiten, nicht nur die Umweltbelange, sondern auch die sozialen und ökologischen Fragestellungen. Für Herrn StR Sierau hat sich inzwischen gezeigt, dass die Partizipation bereits läuft, so dass er nicht den Eindruck hat, dass das Verfahren zum Einfordern der Partizipation zu verändern ist.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass der wichtigste Aspekt der Agenda, die Öffentlichkeit herzustellen, in Dortmund erreicht ist. Für ihn basiert dies insbesondere auf der Durchführung des Dortmunder Agenda-Kongresses. Die Unterstützung der Verbände, Bürgergruppen etc. durch die Stadtverwaltung ist seines Erachtens notwendig.

Herr RM Grote macht im Namen der CDU-Fraktion die angenehme Überraschung über den Agenda-Prozess in Dortmund deutlich. Der Bericht zeigt, dass der Prozess sehr breit angelegt ist. Für Herrn RM Grote ist der Agenda-Prozess auf einem guten Weg, er ist zum Teil skeptisch, findet manches aber auch sympathisch.

Herr RM Harnisch stimmt dem Wortbeitrag des Herrn RM Grote zu, weist anschließend aber auf einen Konfliktpunkt hin. Im Wissen, dass es Umweltqualitätsziele gibt, stellt die Verwaltung für bestimmte Bereiche im Stadtgebiet Flächen als Suchraum zur Verfügung. Für diese Flächen soll untersucht werden, ob sie Gewerbeflächen werden können. Er fragt, wie dies mit der Lokalen Agenda zusammenpasse.

Herr StR Sierau antwortet auf die Frage des Herrn RM Harnisch, dass die Verwaltung in Sachen Umweltqualitätsziele unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit prüfen muss. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes erläutert er, dass der Aspekt der Nachhaltigkeit auch die Überprüfung der Aspekte der Ökologie und der Ökonomie nach sich zieht. Bei der Diskussion der Wirtschaftsflächen ist es Aufgabe der Verwaltung, der Politik auch darzustellen, was in den nächsten 15 - 20 Jahren als Prognosen hinsichtlich der Bedarfe darstellbar und realistisch ist. Es kann sich dabei auch die Notwendigkeit ergeben, Flächen in Anspruch zu nehmen, die trotz der Gesamtbilanz für eine Wirtschaftsentwicklung genutzt werden müssen.

Herr Ostholt stellt fest, dass derzeitig die Vorbereitungen für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes laufen. Zunächst ist vorgesehen, einen Entwurf zu erstellen und mit diesem Entwurf in das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und in die Gremien und Bürgeranhörungen zu gehen. Parallel dazu läuft bei der Bezirksregierung in Arnsberg die Aufstellung des Gebietsentwicklungsplanes. Nach Abschluss des Verfahrens zum Gebietsentwicklungsplan sind die entsprechenden Darstellungen in den Flächennutzungsplan zu übernehmen. Auch beim Gebietsentwicklungsplan gibt es zur Zeit noch keinen Entwurf, der den Gemeinden zur Stellungnahme zugeleitet wurde. Derzeitig werden Vorschläge erarbeitet, wie entsprechende Flächen, z. B. in den Wohnsiedlungs- und den Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen, aussehen könnten. Diese werden in den Entwurf eingehen, der anschließend das politische Beteiligungsverfahren durchläuft. Es liegt ein Vorschlag der Planungsverwaltung und der Wirtschaftsförderung auf der Basis der bisher durchgeführten Bedarfsberechnung zur weiteren Ausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen vor. Es sollte kein vollkommen abgestimmter Entwurf hergestellt und der Politik vorgestellt werden. Es ist geplant, den Diskussionsprozess offener zu gestalten und die Politik mit den Ansichten der Verwaltung zur Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten in einem frühen Stadium bekannt zu machen. Dieses Vorgehen könnte mit anderen Zieldarstellungen kollidieren, aber Herr Ostholt erläutert, dass dies bei fast jeder Flächenausweisung passiert. Angesichts der Bedarfslage muss Klarheit darüber bestehen, wie der Vorschlag aussehen wird und für welche Flächen die Verwaltung einen Prüfauftrag erhält, angesichts einer bestehenden Bedarfslage Flächen zu suchen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr verdeutlicht zum Schluss der Diskussion, dass Agenda Maßstäbe habe, die aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen z. B. bei den Masterplänen in Teilen nicht erfüllt werden. Es sollte an den Maßstäben gefeilt werden, um unter Agenda nur noch das aufzuführen, was im sozialen, ökologischen und ökonomischen Zusammenhang gesehen werden kann und Beteiligung sollte nicht mit Information gleichgesetzt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat nimmt den 2. Zwischenbericht zur Lokalen Agenda 21 in Dortmund zur Kenntnis.

Zu 12.3 Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 01066-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


Herr Dr. Mackenbach gibt zum Schluss der öffentlichen Sitzung bekannt, dass vom 18.06.2001 - 29.06.2001 ein 30-Städte-Staffellauf für den Umweltschutz stattfindet. Die teilnehmenden Gemeinden, und Kreise, wie Dorsten, Dortmund, Oberhausen, Wuppertal, Köln, Bonn, etc. wollen mit diesem Lauf zum Ausdruck bringen, dass sie sich den Zielen des Klimaschutzes verschreiben. Am 19.06.2001 wird der Staffelstab an der Dortmunder Stadtgrenze ankommen, am 20.06.2001 wird er an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen Bochums weitergegeben.


Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 18.50 Uhr schließt.



J u n g K n i e l i n g S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Geschäftsführung 28.06.2001
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 32. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 13.06.2001


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses

Herr RM Jung, Vorsitzender (CDU)
Frau RM Zupfer (SPD) i. V. für Frau RM Brauer (SPD)
Herr RM Brunstein (CDU)
Herr RM Drabig (SPD)
Herr RM Follert (CDU)
Frau RM Gerszewski (SPD)
Herr RM Grote (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Pisula (CDU) i. V. für Frau RM Horitzky (CDU)
Frau RM Liedschulte (CDU) i. V. für Herrn RM Jostes (CDU)
Herr RM Knieling (CDU)
Frau RM Kräft (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Frau RM Starke (SPD) i. V. für Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Herr RM Sauer (CDU)
Frau RM Schilling (SPD)
Herr RM Schneider (CDU)
Frau RM Steins (SPD)
Herr RM Tech (SPD)
Herr RM Zuch (CDU)
Herr RM Münch (Bürgerliste)

Frau s. B. Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Herrn s. B. Schilff (SPD)
Herr s. B. Weikert (CDU)
Herr s. E. Ucar
Herrn s. E. Oshege

b) beratende Mitglieder

Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der "Friedhöfe Dortmund"
Herr Gruber - Beschäftigtenvertreter der "Städtischen Immobilienwirtschaft"
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der "Friedhöfe Dortmund"
Herr Richter - Beschäftigtenvertreter der "Städtischen Immobilienwirtschaft"
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"


c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung

Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Frau Jänsch, StA 02 zu TOP 12.2
Herr Dr. Linnenkamp, 20/stellv. AL zu TOP 12.3
Herr Dr. Mackenbach, 60/stellv. AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Dreiskämper, 61/4 zu TOP 4.5
Herr Steinschulte, 63/stellv. AL
Herr Schütte, 64/stellv. AL
Herr Liebig, 65/WL
Herr Keune, 66/AL
Herr Blume, 67/AL
Herr Magney, 68/Friedhöfe Dortmund
Herr Schließler, 69/AL
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste

Herr Eisenberg, LEG zu TOP 6.1
Herr Prof. Dr. Krause zu TOP 4.5

Herr RM Jung als Ausschussvorsitzender eröffnet die Sitzung um 15.10 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde. Der Ausschuss ist beschlussfähig.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Knieling benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 30. öffentliche Sitzung des AUSW am
16.05.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 a) Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 08.04.2001 mit der
Bezeichnung "Illegales Reiten in Dortmunder Waldgebieten" und Bitte um
Stellungnahme (wurde zur Sitzung am 16.05.2001 versandt)
- Stellungnahme der Verwaltung -
b) Vorschlag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 08.04.2001 mit der Bezeichnung "Verrohrung Bachlauf Schwarze-Pferde-Siepen / Silberknapp"
- Stellungnahme der Verwaltung -

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (128. Änderung)
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 159
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 01002-01)
4.2 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
II. Beschluss zur Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00951-01)
4.3 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh, für die Gebäude Bodelschwingher Straße 164-194 (Alte Kolonie Westhausen)
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00720-01)
4.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 198 - Schöner Pfad - sowie 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Entscheidung über Anregungen,
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes,
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilweise Aufhebung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz "Berghofer Mark"),
VI. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 198
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00932-01)
4.5 a) Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Gestaltfibel Brückstraßenviertel -
Durchführung eines Wettbewerbes zur Fassadengestaltung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00936-01)
b) Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2001 mit der Bezeichnung "Fassadenwettbewerb Brückstraßenviertel" (Drucksache-Nr. 00686-01)
(wurde in der Sitzung am 28.02.2001 eingebracht)
4.6 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen;
hier: Herstellung der Erschließungsanlage "Gärtnerstraße" im Stadtbezirk Dortmund-Eving nach § 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00891-01)
4.7 Antrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2001 mit der Bezeichnung "Sachstandsbericht zur Entwicklung der Fläche Phoenix-West" (Drucksache-Nr. 01048-01)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zu einer Reitschule mit Pferdehaltung und Errichtung einer offenen Unterstellhalle mit 20 Pferdeboxen und Strohlager auf dem Grundstück Bockenfelder Straße 161
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00913-01)

5.2 Vorbescheid für die Errichtung eines muslemischen Gemeindezentrums mit Einkaufsmöglichkeit auf dem Grundstück Lange Fuhr 60
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00981-01)
5.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Gebäudes für die Landschaftspflegegruppe der Werkstätten Gottessegen, Kobbendelle 40
Vorbescheid für die Erweiterung des vorhandenen Lagergebäudes, Kobbendelle 40
- Zulassung von Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00972-01)
5.4 Errichtung eines Kfz-Service-Betriebes mit Ausstellungshalle auf dem Grundstück Wittekindstraße 99
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00980-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2001 mit der Bezeichnung "Wohnungsverkäufe der LEG" - Bitte um Stellungnahme gemäß § 14 (1) GeschO
(Drucksache-Nr. 00787-01)

7. Hochbauangelegenheiten
7.1 Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule in Do-Innenstadt-Ost, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72-78
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00912-01)
(wurde nachversandt)

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Umbau der Immermannstraße von der Schützenstraße bis westlich der Münsterstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache Nr. 00790-01)
8.2 Kanalerneuerung Immermannstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache Nr. 00825-01)
8.3 Kanalerneuerung Körnebachstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache Nr. 01001-01)
8.4 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauung
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00896-01)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
11.1.1 Erster Quartalsbericht 2001 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01028-01)
11.1.2 Bericht über die Weiterentwicklung des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01044-01)
11.1.3 Zuständigkeitenverteilung zwischen Werksausschuss und der Städtischen Immobilienwirtschaft
- Ausschussvorlage - (Drucksache-Nr. 01045-01)
11.2 "Friedhöfe Dortmund"
11.2.1 Dienstanweisung der "Friedhöfe Dortmund"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01080-01)



12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 08.05.2001 mit der Bezeichnung "Bebauungsplanung für den Knotenpunkt Rheinische Straße/Brinkhoffstraße/Wallring"
(Drucksache-Nr. 00963-01)
12.2 Lokale Agenda 21 in Dortmund, 2. Zwischenbericht
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00885-01)

Herr RM Jung macht den Vorschlag, folgende Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge vorzuziehen:
- TOP 4.5 a) Stadterneuerung Brückstraßenviertel, Gestaltfibel Brückstraßenviertel -, Durchführung eines Wettbewerbes zur Fassadengestaltung, - Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00936-01) und b) Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2001 mit der Bezeichnung "Fassadenwettbewerb Brückstraßenviertel" (Drucksache-Nr. 00686-01)
- TOP 6.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2001 mit der Bezeichnung "Wohnungsverkäufe der LEG" - Bitte um Stellungnahme gemäß § 14 (1) GeschO und
- TOP 5.4 Errichtung eines Kfz-Service-Betriebes mit Ausstellungshalle auf dem Grundstück Wittekindstraße 99, - Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 BauGB -, - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00980-01).

Die Verwaltung bittet darum, die Tagesordnung um die Ratsvorlage "Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene (Drucksache-Nr. 01066-01) als TOP 12.3 zu erweitern.

Herr RM Harnisch schlägt vor, wegen Beratungsbedarfs TOP 5.2 Vorbescheid für die Errichtung eines muslemischen Gemeindezentrums mit Einkaufsmöglichkeit auf dem Grundstück Lange Fuhr 60, - Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -, - Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00981-01) bis zum 27.06.2001 zurückzustellen.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 30. öffentliche Sitzung des AUSW am 16.05.2001

Der AUSW genehmigt einstimmig die Niederschrift mit folgenden Änderungen:

1. Herr s. B. Weikert bittet darum, auf Seite 12 der Niederschrift unter TOP 4.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 236 n - Harkortshof - im ersten Absatz "Gesamtgewicht der Brücke" gegen "Gesamtbelastung der Brücke" auszutauschen.

2. Auf Hinweis des Herrn RM Zuch wird auf Seite 19 der Niederschrift unter TOP 6.1 Gewährung von Zuschüssen bei der Veräußerung städtischer Wohnungsbaugrundstücke 2000 (Ausschussvorlage - Drucksache-Nr. 00785-01) der Absatz durch folgende Neufassung ersetzt:

"Frau RM Horitzky nimmt im Namen der CDU-Fraktion die Vorlage zur Kenntnis und fordert gleichzeitig dazu auf, bei Erstellen der Vorlage im nächsten Jahr die vorliegenden Anträge und Anregungen (z. B. auch die Information Nr. 4 des Infrastrukturdezernates - "Gedanken über eine Neuordnung der Förderung des Mietwohnungs- und Einfamilienhausbaus") zu beachten, insbesondere mit Blick auf den inzwischen weniger nachgefragten sozialen Wohnungsbau und unter Beachtung des Haushaltssicherungskonzepts."

3. Frau s. B. Pohlmann-Rohr beantragt, den Beschluss des AUSW zu TOP 12.1 Familienpolitische Leitlinie der Stadt Dortmund (Ausschussvorlage - Drucksache-Nr. 00684-01) der Sitzung am 16.05.2001 dahingehend zu ändern, dass der AUSW die Vorlage zur Kenntnis nimmt und am 29.08.2001 eine Liste konkreter Projekte dem AUSW vorgelegt wird. Durch den AUSW-Beschluss vom 16.05.2001 werde das Verfahren ansonsten verlängert.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt Einvernehmen darüber her, dass die Vorlage zur Kenntnis genommen wurde und die Angelegenheit am 29.08.2001 erneut im AUSW anhand einer Liste konkreter Projekte behandelt wird.

4. Frau RM Kröger-Brenner bittet darum, die am 16.05.2001 gestellte Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.05.2001 mit der Bezeichnung "Radverkehr in Dortmund" zu TOP 12.2 Radverkehr in Dortmund - 5-Jahresplan (2001 - 2005) der Sitzung am 16.05.2001 zu beantworten und die Antwort den Bezirksverwaltungsstellen zur weiteren Beratung zukommen zu lassen.

Frau RM Kröger-Brenner legt Wert darauf, dass die Anfrage auch dem AUSW vorgelegt wird.

Herr RM Jung bittet darum, die Antwort spätestens in einer der nächsten beiden Sitzungen des AUSW vorzulegen.

Der AUSW ist mit der Vorgehensweise einverstanden.

Zu 4.5 a) Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Gestaltfibel Brückstraßenviertel -
Durchführung eines Wettbewerbes zur Fassadengestaltung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00936-01)

b) Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2001 mit der Bezeichnung
"Fassadenwettbewerb Brückstraßenviertel" (Drucksache-Nr. 00686-01)
(wurde in der Sitzung am 28.02.2001 eingebracht)

Herr Prof. Dr. Krause erläutert, dass die Stadt Dortmund als Teil der vielfältigen Maßnahmen zur Aufwertung des Brückstraßenviertels ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, ein stadträumlich gestalterisches Leitbild für die Gebäude in diesem Viertel zu entwickeln. Dieses Leitbild wurde in Form einer Gestaltungsfibel anschaulich aufbereitet, als Sanierungsziel festgesetzt und wird durch Überzeugungsarbeit und die sanierungsrechtliche Genehmigungspraxis durchgesetzt werden. Das Brückstraßenviertel ist eines der ältesten Viertel der Stadt, was sich in den historischen Ansichten zeigt.

Herr Prof. Dr. Krause erläutert, dass das vorrangige Ziel der Gestaltleitplanung in der Schaffung einer unverwechselbar eigenen Identität und Etablierung des Brückstraßenviertels besteht. Von der Gestaltleitfibel kann der städtebauliche Handlungsbedarf abgeleitet werden. Der Handlungsbedarf besteht nicht nur in der Neuordnung von Flächen aus ursprünglich mehreren Grundstücken (hier: Konzerthaus), sondern auch in der Baulückenschließung und in der Aufstockung von "Wiederaufbauruinen". Die Gestaltfibel soll dazu führen, dass Baugenehmigungen erleichtert und beschleunigt werden. Verunstaltungen sind insbesondere substanzieller Art, z. B. gibt es viele verschmutzte Fassaden und Mauerwerks- und Putzschäden. Es wurde als erstes untersucht, wie mit einem geringen Mitteleinsatz kurzfristig und schnell eine positive Veränderung erreicht werden kann. Die Gestaltungsfibel wird von Herrn Prof. Dr. Krause als Verständigungsrahmen zur schrittweisen Inszenierung einer attraktiven Adresse des Brückstraßenviertels dargestellt, der offen für eine konsensfähige Gestaltfindung aller an der Vitalisierung des Viertels beteiligten Akteure ist.

Für alle Arten der Werbung ist geplant, eine Empfehlung zu geben und zu begründen, warum die Rücksichtnahme bei einem Versuch werbend in Erscheinung zu treten, das Wohl aller Gewerbetreibenden im Viertel betrifft.

Herr Prof. Dr. Krause ist der Meinung, dass das Brückstraßenviertel auf einem guten Weg sei und hofft, durch die Gestaltleitplanung dazu beigetragen zu haben.


Frau s. B. Pohlmann-Rohr findet die Gestaltfibel richtig und hofft, dass sich alle an die Regeln halten werden. Das Regelwerk hält sie für eine gute Voraussetzung hierzu.

Herr RM Sauer meint, dass die Hauseigentümer bewegt werden müssen, die Gestaltfibel sei ein Mittel dies zu schaffen. Das Beispiel der Schauburg zeigt die Möglichkeiten, die ein Hauseigentümer gegen den Trend anderer durchgesetzt hat. Er beklagt den Qualitätsverlust der Bausubstanz in der Brückstraße, weil Hauseigentümer sich über Jahre desinteressiert verhalten haben. In der Gestaltfibel stecken gute Ideen, z. B. soll ein "Antennenwald" nicht erlaubt werden. Er wünscht sich, dass so mancher Hauseigentümer sich auch zu einem Abriss entschließen könnte, da die Architektur von heute für ihn eine interessantere, harmonischere und spannungsreichere als in den fünfziger/sechziger Jahren sei. Es ist seines Erachtens notwendig, in diesem Viertel neue Geschichte zu schreiben.

Herr RM Tech verdeutlicht, dass verschiedene Veränderungen der Geschäftsleute erreicht werden sollten. Es liegt jetzt ein Anlass vor, Veränderungen - bis hin zur Beleuchtung - vorzunehmen. Das Brückstraßenviertel ist auf dem richtigen Weg, es ist gewollt, aus dem Quartier etwas Ansehnliches zu machen.

Herr StR Sierau spricht an, dass Ende April im Brückstraßenviertel eine Eigentümerversammlung durchgeführt wurde. Bei dieser Gelegenheit wurde dargestellt, welche öffentlichen Investitionen erfolgt und noch absehbar sind und welche privaten Initiativen erkennbar sind. Er sieht eine hohe Bereitschaft der Eigentümer, sich an der positiven Entwicklung des Viertels zu beteiligen und einen Beitrag zu leisten.

Herr Prof. Dr. Krause antwortet auf verschiedene Fragen, dass das Verhältnis zwischen Freiheit und Bindung sich in der Gestaltleitplanung vollzieht. Das heißt, es geht darum, wo die Akzente gesetzt werden. Der Erfolg einer Gestaltungspolitik könne nur so groß sein, wie die Impulse der am Bau und Umbau des Viertels beteiligten Partner, Gegenspieler, Investoren, Nutzer und Meinungsmachern sind und in einem lebendigen Dialog realisiert werden. Das Ansprechen der Hauseigentümer reiche nicht aus. Die Diskussion muss stattfinden und auf eine breite Basis gestellt werden. Auf der Eigentümerversammlung gab es durchweg eine positive Resonanz.

Herr RM Jung hält fest, dass der Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2001 mit der Bezeichnung "Fassadenwettbewerb Brückstraßenviertel" (Drucksache-Nr. 00686-01) erledigt sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis der Gestaltleitplanung (Gestaltfibel) für das Brückstraßenviertel zur Kenntnis. Er begrüßt die Absicht des Vereins Quartiermarketing Brückstraßenviertel e.V., einen von Sponsoren finanzierten Fassadenwettbewerb für das Brückstraßenviertel durchzuführen.

Zu 6.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2001 mit der Bezeichnung "Wohnungsverkäufe der LEG" - Bitte um Stellungnahme gemäß § 14 (1) GeschO
(Drucksache-Nr. 00787-01)

Herr Eisenberg - LEG - berichtet, dass der Verkauf einer Siedlung mit ca. 660 Wohnungen im Hammer Norden und die anschließenden Probleme des Verkäufers mit der zugesagten Modernisierung der Siedlung im politischen Raum Fragen nach der Ordnungsmäßigkeit des Verkaufs und der generellen Geschäftspolitik der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) aufgeworfen haben. Er stellt die LEG als größtes Wohnungsunternehmen im öffentlich geförderten Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen vor. Im Verbund werden 110.000 Wohnungen verwaltet, im Bestand sind 80 % der öffentlich geförderten Wohnungen. Die Eigentümersituation stellt sich so dar, dass 70 % bei der Beteiligungsgesellschaft des Landes NRW, 20 % bei der WestLB, 10 % bei Unternehmen, wie Versicherungen und Banken sind, die Kommunen halten 0,2 %.

1987 wurde die Neue Heimat übernommen. In Dortmund gibt es ausschließlich Bestand der ehemaligen Neuen Heimat. Die LEG hat ein ehrgeiziges Instandhaltungs- und Modernisierungsprogramm. In den nächsten fünf Jahren ist geplant, eine Milliarde DM in den Bestand zu investieren. Die LEG ist gezwungen, Bestände zu verkaufen, um andere Bestände konkurrenzfähig zu machen und neuzeitigen Standards zuzuführen. Im Rahmen der mit den Eigentümern abgestimmten Unternehmensstrategie trennt sich die LEG von Immobilienbeständen, die einen besonders hohen Instandhaltungsstau aufweisen und/oder besonders niedrige Erträge erwirtschaften. Die Verkaufsüberschüsse werden in den Bestand ortsnah reinvestiert. Insgesamt wurden seit 1999 rd. 26.000 Wohnungen an moderne Wohn- und Energiestandards angepasst.

Die LEG ist bemüht, beim Verkauf der Wohnungen die richtige Auswahl zu treffen und die Reinvestition in den verbleibenden Bestand sicherzustellen. In absehbarer Zeit gibt es keine weiteren Wohngebiete neben der MSA-Siedlung, bei denen die LEG einen Verkauf plant. Der gesamte Bestand der LEG NRW wird aber gleichzeitig überprüft und die Entscheidung über einen Verkauf ist von der Rentabilität abhängig.

Herr RM Zuch sieht die LEG in einer Vorbildsfunktion. Der soziale Wohnungsbau bedarf einer verantwortungsvollen Umgangsweise, da er die Gefahr in sich birgt, dass die soziale Objektförderung dankend angenommen wird. Aber egal, ob die auferlegten gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden oder nicht, die Wohnungen werden bis zum Verkauf eventuell nur auf dem Stand einer finanziell verwertbaren Ware gehalten. Hierzu stellt er folgende Fragen:
- Wie hoch ist der Investitionsstau in den von der LEG bewirtschafteten Immobilien?
- Hat die LEG ein Wohnungsinstandhaltungs-/-setzungs-/-reparaturcontrolling?
- Wie wird der Leerstand der LEG-Wohnungen beurteilt? Nach Leerstand oder werden auch die gekündigten Wohnungen berücksichtigt? Gibt es hierbei eine zeitliche Fortschreibung?
- Veräußert die LEG die Wohnungen nur im Block?
- Vermarktet die LEG ihre Wohnungen auch als Eigentumswohnungen? Dementsprechend mit einem hohen Wohnkomfort für den Markt bei entsprechend hoher Investition? Werden Eigentumswohnungen auch an die entsprechenden Mieter, ggf. preiswerter in diesem Fall, vermarktet?
- Wie wird die Seriosität, die Liquidität und das soziale Verhalten der Käufer bei der LEG hinterfragt? Reicht der Geschäftsleitung der LEG ein Eintrag im Handelsregister von 26.000 Euro für ein Millionengeschäft aus?
- Wie geht die LEG mit ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihren Mietern um, die in den verkauften Wohnungen zu neuen Eigentümern wechseln? Oder wird dieser Personenkreis außer Acht gelassen?
- Wie wird die Sicherung des Grundbuches bei Verkäufen gehandhabt? Gehört der Verkauf maroder Wohnungen zur Verkaufsstrategie der LEG, um die Rendite zu erhöhen oder der Spekulationsabsicht, später Mittel über die Modernisierungsförderung des Landes bereitstellen zu lassen?

Frau s. B. Pohlmann-Rohr weist darauf hin, dass beim Verkauf von Wohnungen die Befürchtung auftritt, dass preiswerter Wohnraum geringer wird. Werden die Wohnungen einzeln oder im Block verkauft? Wie viele Wohnungen werden auf den Markt gebracht? Inwieweit werden andere Maßnahmen mit den Mietern verhandelt?

Herr Eisenberg beantwortet die Frage des Herrn RM Harnisch, ob zuerst die Wohnungen in den guten oder den schlechten Lagen verkauft werden, damit, dass in Dortmund die Verkäufe im wesentlichen abgeschlossen sind. In Dortmund hat auch die LEG Wohnen ständig Wohnungen angekauft und veräußert.




Laut Herrn Eisenberg verkauft die LEG überwiegend ihre Wohnungen im Block. In Zukunft werden daneben Mieterprivatisierungen durchgeführt, jährlich sind 120.000 Wohnungen betroffen. Hierbei erhält jeder Mieter ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht. In absehbarer Zeit wird hiermit begonnen. Den Mietern soll durch das Wohnrecht Sicherheit gegeben werden. Zu den Rücklagen erläutert er, dass die Instandhaltungspauschale Bestandteil der Miete ist und für Instandhaltung in der Regel nicht ausreicht. Weitergehende Investitionen können nur aus Verkäufen erfolgen. Aus den Mieterlösen werden zusätzlich Beträge in die Instandhaltung gesteckt. Die 43.000 Wohnungen, die von der Neuen Heimat übernommen wurden, befanden sich im Instandhaltungsstau und können nicht im Rahmen der Instandhaltungspauschale bewirtschaftet werden, sondern dort werden außerdem freiwerdende Mittel eingesetzt.

Leerstand wird bei der LEG so definiert, dass hier nur die an einem bestimmten Stichtag leerstehenden Wohnungen zählen. Die gekündigten Wohnungen werden hier nicht hinzugezählt. Zur Überprüfung von Kaufinteressenten gibt Herr Eisenberg an, dass eine Bankauskunft und eine Auskunft der Kreditreform erfolgen. Die Sicherung geschieht über Auflassungsvormerkung. Sobald der Kaufpreis gezahlt ist, kommt es zur Umschreibung.
Die Verkaufsstrategie der LEG sieht vor, unrentable Bestände zu veräußern, um rentable Bestände in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen und für moderne Wohnverhältnisse aufzubereiten. Herr Eisenberg sieht in der Mieterbindung, der Mieterakquisition und der Mieterbeteiligung einen besonderen Aspekt der LEG.

Herr StR Sierau spricht an, dass verwaltungsseitig in Dortmund allen Wohnungsunternehmen durch eine gewachsene Kooperations- und Kommunikationskultur deutlich gemacht wurde, dass ein Verhalten am Markt begrüßt wird, das sich ordnungspolitisch orientiert und sozialpolitische Belange nicht zu kurz kommen lässt. Marktmotivierte Vorgänge müssen so behandelt werden, dass insbesondere für die Mieterschaft keine negativen Folgen entstehen. In einem Gespräch mit der LEG Anfang 2001 wurde festgehalten, dass in absehbarer Zeit keine ähnlich motivierten Privatisierungen oder Verkäufe für den Dortmunder Wohnungsmarkt zu erwarten sind. Sollte bei einer Bewertung der Bestände ein Verkauf je in Frage kommen, geht Herr StR Sierau davon aus, dass die Verwaltung frühzeitig informiert wird und der Verwaltung eine Art Moderationsfunktion im Zusammenhang mit einem Eigentumsübergang zukommt. Im Interesse der Mieterschaften und Nachbarschaften wird darauf hingearbeitet, dass es keine Verunsicherungen im Zusammenleben gibt.

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2001 mit der Bezeichnung "Wohnungsverkäufe der LEG" ist mit dem Bericht des Herrn Eisenberg erledigt.

Zu 5.4 Errichtung eines Kfz-Service-Betriebes mit Ausstellungshalle auf dem Grundstück Wittekindstraße 99
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00980-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung, vorbehaltlich des noch einzureichenden und zu prüfenden Brandschutzkonzeptes, zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.


Zu 2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -





Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes
Zu 3.1 a) Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 08.04.2001 mit der
Bezeichnung "Illegales Reiten in Dortmunder Waldgebieten" und Bitte um
Stellungnahme
(wurde zur Sitzung am 16.05.2001 versandt)
- Stellungnahme der Verwaltung -
b) Vorschlag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 08.04.2001 mit der Bezeichnung "Verrohrung Bachlauf Schwarze-Pferde-Siepen / Silberknapp"
- Stellungnahme der Verwaltung -

Zu a)
Herr RM Münch verweist auf die Anfrage der Bürgerliste vom 20.05.2001 mit der Bezeichnung "Illegales Reiten in Dortmunder Waldgebieten", die bereits am 07.06.2001 im Rat erledigt wurde. Er begründet seinen Antrag und zeigt dazu beispielhaft Dias über ausgewiesene Wanderwege.

Herr RM Knieling lehnt den Antrag im Namen der CDU-Fraktion ab. Die Verwaltung könnte statt Reitverbotsschilder aufzustellen ggf. Reitwege festlegen.

Die Anregung des Herrn RM Harnisch zu klären, ob Anträge mit Hilfe technischer Hilfsmittel und Dias, Plänen etc. begründet werden, wird von Herrn RM Jung aufgegriffen. Er wird dies im Ältestenrat ansprechen.

Frau RM Kröger-Brenner schlägt vor, dass die Verwaltung in Sachen Reitverbot Öffentlichkeitsarbeit betreiben sollte.

Herr Dr. Mackenbach gibt den Hinweis, dass Verstöße gegen das Landschaftsgesetz von der Forstbehörde geahndet werden muss. Das Umweltamt kann daher keine Sanktionen gegen Reiter durchführen. Herr Dr. Mackenbach verweist ansonsten auf die Stellungnahme des Herrn StR Sierau in dieser Angelegenheit vom 22.05.2001.

Zu b)
Herr RM Münch fragt nach, ob die Erweiterungsmaßnahme von der Verwaltung, so wie ausgeführt, genehmigt wurde und wie die Stellungnahme des Umweltamtes dazu war.

Herr Dr. Mackenbach stellt dar, dass im Hinblick auf die Baumaßnahme am Silberknapp drei Häuser nach Genehmigung durch das Bauordnungsamt gebaut wurden. Das Umweltamt hatte insgesamt keine Bedenken gegen die Baumaßnahme einwenden können, so dass diese genehmigt wurde. Die bereichsweise Verkippung des Siepens war zeitlich weit vor der Baumaßnahme durchgeführt worden.

Beschluss:
Zu a)
Der AUSW lehnt den Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) bei drei Enthaltungen durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Zu b)
Mit Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 22.05.2001 ist die Angelegenheit erledigt.











Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Zu 4.1 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (128. Änderung)
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 159
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 01002-01)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.06.2001 mit der Bezeichnung "Mg 159"

Frau RM Kröger-Brenner erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der nördliche Teil der Fläche sollte als ökologisch wertvolles Gebiet von einer Bebauung ausgenommen werden. Im Gespräch mit den anderen Fraktionen wurde die Auffassung laut, dass der Punkt zunächst zurückgestellt werden sollte, weil im weiteren Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Frau RM Kröger-Brenner zieht den Antrag zurück, bittet aber darum, dass der Antrag im weiteren Verfahren Berücksichtigung findet und daher der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird. Als Anlage 2 bittet sie, den Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zur "Entwicklung der LEP VI-Fläche - Halde Ellinghausen" der Niederschrift beizulegen.

Frau RM Kröger-Brenner ist der Meinung, dass die vorgesehenen Windräder auf dem Gelände nördlich des Holthauser Baches Platz finden sollten. Der Rest der Fläche sollte nicht verbaut werden, sondern als Freifläche erhalten bleiben. Den Flächenverbrauch pro Arbeitsplatz für Ikea hält sie für zu groß und möchte zur Kenntnis geben, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Lösung Ikea nicht ganz einverstanden sei.

Herr RM Harnisch sieht die Ikea-Ansiedlung insbesondere wegen der Arbeitsplatzbeschaffung als besonders positiv an. Er hält die Nutzung der südlichen Fläche für sinnvoll und hofft auf weitere Ansiedlungen. Für den nördlichen Bereich teilt er die Verwaltungsauffassung, dass im weiteren Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen müsse. Die ökologische Wertung der nördlichen Fläche wird sich im Rahmen der Prüfung herausstellen.

Herr RM Brunstein möchte nach außen in der Vorplanung bereits verdeutlichen, dass eine saubere, klare und offene Planung erfolgen soll. Er hält es für dringend erforderlich, dass der nördliche Haldenbereich mit überplant wird und vorab mit einer Straße über den Holthauser Bach begehbar gemacht wird. Was im nördlichen Bereich angesiedelt wird, kann später noch geklärt werden. Zum Thema Parallelhafen erläutert er, dass unter der Voraussetzung, dass Ikea einen Parallelhafen später planen sollte, vorher der Stadthafen für eine Bewirtschaftung gesehen werden sollte. Außerdem sollte das Thema der Sichtbeziehung von der Mengeder Heide, von Schwieringhausen und von Groppenbruch aus geklärt werden. In der Vorplanung sollte berücksichtigt werden, dass die Sichtbeziehung vernünftig sein muss.

Herr StR Sierau ist erfreut, dass hier eine Fläche einer guten Nutzung zugeführt wird. Ikea hat Interesse daran, schnell voran zu kommen. Im Rahmen einer Gesamtabwägung wird eine nüchterne Betrachtung erfolgen. Seines Erachtens entsteht durch die Flächenentwicklung ein Fortschritt hinsichtlich der Logistikkompetenz, aber auch mit Blick auf die Arbeitsmarktbilanz. Die 600 Arbeitsplätze für Ikea machen deutlich, welche Anzahl an Arbeitsplätzen auf der Gesamtfläche entstehen kann. Die Ikea-Arbeitsplätze lösen Arbeitsmarktimpulse aus und Sekundäreffekte treten ein. Hier wird ein alter Standort reaktiviert und unter städtebaulichen und ökologischen Gesichtspunkten entwickelt.

Herr RM Münch sieht es als vernünftig an, den südlichen Teil der Fläche für eine gewerbliche Nutzung zu reaktivieren. Beide Haldenbereiche haben für ihn fast Naturschutzgebietstatus, da dort Biotoptypen vorkommen, die auf landwirtschaftlichen und in Waldflächen nicht zu finden sind. Herr RM Münch macht darauf aufmerksam, dass fast ein Drittel des Kreuzkrötenbestandes, eine Rote-Liste-Art, auf der Halde Ellinghausen vorkommt. Für ihn ist die Gewerbegebietansiedlung eine Chance für den Naturschutz, da bestimmte Arten vegetationsarme Standorte brauchen. Der Artenschutz kann auch auf dem südlichen Flächenteil erfolgen, Ausgleichsmaßnahmen sollten in die Fläche integriert werden. Er schlägt vor, den nördlichen Bereich zum Teil dem Naturschutz zuzuschlagen. Herr RM Münch wünscht sich flächenintegrativen Naturschutz, auch auf der Gewerbefläche, Ruhezonen für den Artenschutz und Verknüpfungspunkte über die Ellinghauser Straße und die Altmengeder Straße hinweg, z. B. durch Tierdurchlässe, zu anderen Biotopen.

Herr RM Drabig sieht auch in Ikea eine sinnvolle Nutzung auf der Fläche, er ist dafür, Natur und Logistik miteinander zu verknüpfen. Er ist der Meinung, dass das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung abzuwarten ist, bevor verschiedene Entscheidungen getroffen werden sollten. Die Untersuchungen über die Gesamtfläche sollten laufen.

Herrn Ostholt ist bekannt, dass Reaktivierungsflächen zu Biotopen werden können, verweist aber auf den Ansiedlungsdruck in bestimmten Brachen. Werden hierfür nicht diese Flächen in Anspruch genommen, werden Gewerbe- und Industrieflächenausweisungen vermehrt im Freiraum vorgenommen werden müssen. Deshalb wird es weiter für sinnvoll gehalten, gewerblich industrielle Tätigkeiten auf Reaktivierungsflächen zuzulassen. In den letzten 15 Jahren ist die Gewerbe- und Industrieansiedlung zu über 85 % auf Reaktivierungs- und Konversionsflächen erfolgt. Zur Inanspruchnahme des Nordteils erläutert Herr Ostholt, dass dieser Teil nicht so großflächig in Anspruch genommen werden wird wie die Südfläche. Im Logistikbereich besteht ein Ansiedlungsdruck, der noch weiter zunehmen wird, insbesondere wenn eine Maut für Lkw auf den Autobahnen zu zahlen sein wird. Dann werden großflächige Bewegungen auf Autobahnen zugunsten regionaler Verteilungssysteme abnehmen. Diese Verteilungssysteme erfordern Güterverkehrs- und Logistikzentren in erhöhtem Umfang. Der evtl. erwünschte ökologische Effekt steht vermehrtem Flächenverbrauch an anderer Stelle gegenüber.

Zur Anlegung eines Parallelhafens gibt Herr Ostholt an, dass dies nur bei Belegung der gesamten Fläche sinnvoll ist und der Parallelhafen auch für andere Betriebe auf der Fläche genutzt werden könnte. Ggf. könnte aber stattdessen eine Abwicklung über das bestehende Zentrum für den kombinierten Ladungsverkehr im Hafen abgewickelt werden oder der Parallelhafen durch den Hafen betrieben werden.

Zum Thema Sichtbeziehung sagt Herr Ostholt zu, dass zur Bürgeranhörung verschiedene Skizzen vorgelegt werden, wie die Sichtbarkeit von verschiedenen Standorten aussehen könnte. Ggf. kann die Anstrichform der Ikea-Gebäude festgelegt oder eine Begrünung der Haldenkanten vorgenommen werden.

Die Nordfläche wurde aufgrund des Ansiedlungsdrucks bei der derzeitigen Planung dazugenommen, zumindest großflächige Logistikbetriebe werden dort aber nicht geplant anzusiedeln sein.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (128. Änderung - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -);

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)

II. den Bebauungsplan Mg 159 - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich aufzustellen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NRW S. 666 SGV NRW 2023)

III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (128. Änderung des Flächen-
nutzungsplanes, Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 159) zu beteiligen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

Zu 4.2 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen;
II. Beschluss zur Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00951-01)

Herr Wilde nimmt die Anregung des Herrn RM Münch auf, vorzugsweise seltenere Biotoptypen in Ausgleichsmaßnahmen anzulegen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I.
hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 8.1 - 8.6 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II.
beschließt, dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 12.04.2001 beizufügen.

Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III.
beschließt, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 - südlich Donarstraße - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 14.06.2000 offengelegten Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV.
beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage
§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

Zu 4.3 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh, für die Gebäude Bodelschwingher Straße 164-194 (Alte Kolonie Westhausen)
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00720-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt für den unter Punkt 1 der Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung).

Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. 08. 1997 (BGBl. I, S 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07. 1994 ((GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

Zu 4.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 198 - Schöner Pfad - sowie 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Entscheidung über Anregungen,
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes,
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilweise Aufhebung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz "Berghofer Mark"),
VI. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 198
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00932-01)

Herr RM Münch stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen, um das Votum der Bezirksvertretung Aplerbeck abzuwarten.

Der Antrag zur Geschäftsordnung wird mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 105. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Ap 198 -Schöner Pfad- geprüft und beschließt:


a) den Anregungen unter der Ziffer 12.1 dieser Vorlage zu folgen und die Anregungen unter der Ziffer 12.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) den Bebauungsplan-Entwurf entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 13 dieser Vorlage zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 07.02.2000 der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 07.02.2000 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 02.05.2001 dem Bebauungsplan Ap 198 -Schöner Pfad- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 198 -Schöner Pfad- einschließlich der unter der Ziffer 13 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Bereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Aufhebung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles " Berghofer Mark").

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

VI. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 198.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO.

Zu 4.5 a) Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Gestaltfibel Brückstraßenviertel -
Durchführung eines Wettbewerbes zur Fassadengestaltung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00936-01)





b) Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2001 mit der Bezeichnung

"Fassadenwettbewerb Brückstraßenviertel" (Drucksache-Nr. 00686-01)
(wurde in der Sitzung am 28.02.2001 eingebracht)

Der Tagesordnungspunkt wird vorgezogen und zu Beginn der Sitzung behandelt.

Zu 4.6 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen;
hier: Herstellung der Erschließungsanlage "Gärtnerstraße" im Stadtbezirk Dortmund-Eving nach § 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)
- Vorlage an die Bezirksvertretung (Drucksache-Nr. 00891-01)

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Zu 4.7 Antrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2001 mit der Bezeichnung "Sachstandsbericht zur Entwicklung der Fläche Phoenix-West" (Drucksache-Nr. 01048-01)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.06.2001 mit gleicher Bezeichnung
Frau s. B. Pohlmann-Rohr erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der eine Erweiterung zum Antrag der CDU-Fraktion darstellt.

Herr RM Knieling begründet den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr RM Tech sieht die ÖPNV-Anbindung als wichtig an. Er hält es für sinnvoll, Varianten zunächst zu untersuchen und noch nicht festzuschreiben. Untersucht werden sollte auch, nur mit Hilfe der DB eine Verbindung zu schaffen, da damit ein anderer Kostenträger da wäre. Herr RM Tech ist der Meinung, dass vor einer Entscheidung eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden müsse. Eine Verknüpfung mit dem Individualverkehr auf Phoenix-Ost und Phoenix-West hält er für notwendig. Eine Standortgesellschaft sollte ein Konzept über die Nutzungen, die verkehrlichen Bindungen etc. vorlegen. Zusammen mit der Standortgesellschaft sollte eine verkehrliche Planung entwickelt und Alternativen dargestellt werden.

Herr StR Sierau stellt fest, dass mit Vertragsunterzeichnung am 22.05.2001 die LEG Eigentümerin der Fläche Phoenix-West ist. Von Seiten der Stadt Dortmund ist geplant, einen Kooperationsvertrag mit der LEG abzuschließen, in dem die wesentlichen Entwicklungsleitlinien festgelegt sind, die sich am Ratsbeschluss vom 15.06.2000 orientieren. Inzwischen wurde ein Qualifizierungsworkshop am 08./09.03.2001 unter Beteiligung der Ministerien und externer Fachleute durchgeführt, um zu reflektieren, ob der Grundentwurf zu überdenken ist. Das Konzept wurde bestätigt, aber es wird in einigen Punkten noch einmal überarbeitet werden, z. B. die Erschließung des Straßennetzes oder die Landschaftsraumentwicklung. Die LEG ist jetzt dabei, die notwendigen Arbeiten zu vergeben. Es ist vereinbart, Herrn Stege einen Auftrag zur Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplanes zu erteilen, der die Anregungen aus dem Qualifizierungsworkshop aufgreift. Inzwischen ist ein Förderantrag gestellt. Es gibt bereits als Ansiedlungsvorhaben die MST.factory, die Mikrosystemtechnikteile herstellt.

Herr StR Sierau erläutert, dass bereits die B 54, die Stadtbahnlinie und die Trasse der DB-AG eine verkehrliche Anbindung darstellen. Die Infrastrukturanbindung muss in Verbindung damit gebracht werden, was hinterher verkehrlich auf der Fläche passieren wird. Das ist von der Nutzung abhängig. Die planerischen Arbeiten haben bereits begonnen.

Der Stege-Entwurf ist Grundlage für die Planungen. Phoenix-West und -Ost werden zusammen betrachtet. Anhand von Folien stellt Herr StR Sierau verschiedene Voraussetzungen vor. Dazu zählt die B1 in Tunnellage sowie die Einhängung des gesamten Bereiches in ein Nord-Süd-Netz, getragen von der B 54 im Westen und der B 236 n im Osten. Vor diesem Hintergrund wird es für sinnvoll gehalten, eine Ost-West-Verbindung zu schaffen, die Phoenix-West und -Ost anbindet und auf die B 54 und B 236 n zuführt. Die Faßstraße könnte voraussichtlich dann in ihrer Bedeutung in dem Bereich zurückgenommen werden, in dem sie die City von Hörde tangiert. Im Bereich Hörde erfolgt eine Orientierung an der Trasse der DB, so dass die Hörder Bahnhofstraße ggf. vom Durchgangsverkehr entlastet werden könnte. Hier ist die verkehrliche Belastung und die ÖPNV-Erschließung insgesamt zu überprüfen. Eine mögliche Nord-Süd-Verbindung könnte von der Felicitasstraße nach Norden durch das Gelände auf die Semerteichstraße gehen.

Zum Straßennetz auf dem Gelände Phoenix-West gibt es verschiedene Netzvarianten hinsichtlich der motorisierten Individualverkehrsversorgung. Auch hier soll es eine Ost-West-Verbindung in einer durchgängigen Trassenführung geben. Schleichverkehre, die die Durchfahrt durch Hörde suchen, sind nicht gewünscht. Zu dieser Variante der Trassenführung gibt es verschiedene Alternativen, die durchgespielt wurden. Hier solle eine realistische Variante gefunden werden.

Zur Frage nach der ÖPNV-Anbindung ist der Bereich der ÖPNV-Trassen tangiert. Im Norden ist die DB-Trasse, im Südwesten der Haltepunkt der U-Bahn nach Hacheney erkennbar. Dort ist bereits Infrastruktur gegeben.

Herr StR Sierau macht u.a. auf folgende Probleme aufmerksam:
- Eine Führung in Tunnellage wird erhebliche Kosten erfordern.
- Bei einer oberirdischen Führung könnten evtl. Flächen benötigt werden, die dann nicht mehr für die Schaffung von Arbeitsplätzen zur Verfügung ständen.
- Bei der Ansiedlung von Mikrosystemtechnik darf es für den Produktionsbereich keine Erschütterungen geben. Hier ist zu prüfen, ob sich eine ober- oder unterirdische Trassenführung auf die Produktionsabläufe auswirkt und daher eine Ansiedlung dieser Industrie dort verbietet. Hier muss noch eine Klärung erfolgen.

Herr StR Sierau macht deutlich, dass es nicht passieren darf, durch eine ÖPNV-Erschließung dem Zweck der Entwicklung entgegenzuwirken. Der Zweck besteht für ihn darin, hochmoderne innovative Arbeitsplätze im Bereich der Mikrosystemtechnik zu errichten. Ein entsprechendes Erschütterungspotential, das auch durch eine ÖPNV-Anbindung entstehen kann, könnte eine Ansiedlung unmöglich machen.

Die Verwaltung ist sehr daran interessiert, im Zusammenhang mit der Ausschreibung der DB-Strecke Optionen zu sichern, z. B. in Form eines später einzurichtenden Haltepunktes. Berücksichtigung finden müssen auch Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte.

Herr StD Fehlemann stellt insbesondere folgende, noch zu prüfende Punkte heraus:
- Was ist geklärt? Was geht? Was ist noch ungeklärt?
Eine Station zwischen der Station Westfalenhallen und Hörde wird es geben, dann wird es im
1. Bauabschnitt Richtung Hacheney eine Station geben. Evtl. wird es, wie Herr StR Sierau bereits dargestellt hat, auf der Strecke Dortmund Hauptbahnhof - Soest die Möglichkeit des Anschlusses der Fläche Phoenix-West geben. Die Potenziale müssen außerdem zum richtigen Zeitpunkt da sein.

Die Straßenanbindung und die vorhandene ÖPNV-Anbindung sind untersucht und diskussionswürdig. Sie müssen auf ihre Realisierungsfähigkeit und ihre Leistungsfähigkeit in der Realisierung weiterhin überprüft werden.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr stellt den Nahverkehr in den Vordergrund, der auf dem Gelände Phoenix-West eine hohe Wertigkeit haben müsse, insbesondere eine ausreichende ÖPNV-Erschließung auf dem Gelände selbst. Den Antrag der Fraktion Bündnis 80/Die Grünen zu diesem Tagesordnungspunkt bittet sie zur Niederschrift zu nehmen.

Herr RM Knieling sieht bei den Straßenverbindungen gute Möglichkeiten in der Verbindung der Flächen Phoenix West und -Ost parallel zur Bahnhofstraße durch den Stadtkern südlich der Bahntrasse. Dies könnte zu einer wesentlichen Entlastung des Durchgangsverkehrs in Hörde führen. Auch die westliche Nord-Süd-Umfahrung in Hörde könnte zu einer Entlastung der Faßstraße werden. Knackpunkt könnte bei der Trassenführung die geplante Bahnlinie im Bereich des Hörder Zentrums sein. Das Straßennetz für Phoenix-West scheint seines Erachtens in Ordnung, bei der Darstellung der ÖPNV-Verbindungen fehlen ihm die Busverkehre.

Herr RM Knieling zeichnet bei der noch offenen Weiterführung der Bahntrasse im Osten die Vision, eine Verbindung über die Stadtkrone-Ost bis zum Dortmunder Flughafen zu schaffen. Er bittet darum, auch den Antrag der CDU-Fraktion der Niederschrift beizufügen.

Herr StR Sierau antwortet auf die Frage des Herrn RM Harnisch nach den Auswirkungen auf das Maßnahmekonzept "Schiene", dass zu prüfen ist, inwieweit die Maßnahmen in den Investitions- und den Betriebskostenbereich eingepasst werden können. Das bedeutet, dass unter anderem eine Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen auf bereits beschlossene Maßnahmen und Projekte vorzunehmen ist.

Herr RM Jung stellt fest, dass Einvernehmen darüber hergestellt wurde, dass der Antrag der CDU-Fraktion (Anlage 3) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 4) zur Niederschrift genommen werden.


Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

Zu 5.1 Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zu einer Reitschule mit Pferdehaltung und Errichtung einer offenen Unterstellhalle mit 20 Pferdeboxen und Strohlager auf dem Grundstück Bockenfelder Straße 161
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00913-01)

Herr RM Neumann stellt fest, dass die Angelegenheit seit 1982 läuft und auch politisch begleitet wird. Ordnungspolitische Maßnahmen der Verwaltung wurden durch die Bezirksvertretung unterstützt. Die Darstellung der Situation vor Ort, die in der Vorlage beschrieben ist, ist bereits wieder überholt. Er stellt den Zusammenhang zu der vor Jahren beschlossenen Renaturierung des Wideybaches her. Er hält als Fazit fest, dass insgesamt die von der Verwaltung ausgesprochenen Verbote bisher ungehört verhallt sind.

Frau RM Kröger-Brenner stimmt der ablehnenden Haltung der CDU-Fraktion zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und lehnt die Zulassung des Vorhabens einstimmig ab.

Zu 5.2 Vorbescheid für die Errichtung eines muslemischen Gemeindezentrums mit
Einkaufsmöglichkeit auf dem Grundstück Lange Fuhr 60
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00981-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird die Vorlage in der Sitzung am 27.06.2001 behandeln.

Zu 5.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Gebäudes für die Landschaftspflegegruppe der Werkstätten Gottessegen, Kobbendelle 40
Vorbescheid für die Erweiterung des vorhandenen Lagergebäudes, Kobbendelle 40
- Zulassung von Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00972-01)



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die positiven Vorbescheide zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung der Vorhaben in Aussicht gestellt wird.


Zu 5.4 Errichtung eines Kfz-Service-Betriebes mit Ausstellungshalle auf dem Grundstück Wittekindstraße 99
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 BauGB -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00980-01)

Der Tagesordnungspunkt wird zu Beginn der Sitzung behandelt.


Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

Zu 6.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 02.04.2001 mit der Bezeichnung "Wohnungsverkäufe der LEG" - Bitte um Stellungnahme gemäß § 14 (1) GeschO
(Drucksache-Nr. 00787-01)

Dieser Tagesordnungspunkt wird zu Beginn der Sitzung behandelt.


Zu 7. Hochbauangelegenheiten

Zu 7.1 Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule in Do-Innenstadt-Ost, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72-78
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00912-01)
(wurde nachversandt)

Herr RM Knieling bittet darum, die weitere Finanzierung über 2001 hinaus zu sichern und die gesamte Maßnahme zügig zu Ende zu führen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule
in Do-Innenstadt-Ost, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72 - 78 mit Gesamtkosten
von 10.142.000,00 DM (Baubeschluss).

Finanzierung:

finanziert bei der FIPO 2200 9411 0145 bis Ende 2000 210.052,42 DM
Im Haushaltsjahr 2001:
Zahlungsbedarf - außerplanmäßige Bereitstellung 1.300.000,00 DM
Außerplanmäßige Verpflichtungserm. zu Lasten 2002 (VE) 2.200.000,00 DM
Da im HPL 2001 für diese Maßnahme keine Mittel veranschlagt sind, genehmigt der Rat eine außerplanmäßige Mehrausgabe gem. § 82 GO in Höhe von 1.300.000,00 DM. Die Deckung erfolgt durch eine Mehreinnahme in gleicher Höhe bei der Finanzposition 2200 3612 0145 - Landeszuweisung Schulbauförderung, Erweiterung Ricarda-Huch-Realschule.

Die Bereitstellung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2002 wird gem. § 18 GemHVO in Verbindung mit § 7 Haushaltssatzung durch eine entsprechende Reduzierung bei der Finanzposition 2800 9411 0141 (Sek. II Europaschule - IV. BA ) von
6.050.000,00 DM auf 3.850.000,00 DM gewährleistet.
Die restliche Finanzierung wird aus dem Schulbudget der Planjahre 2002 ff. sichergestellt.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts durch die Bezirksregierung Arnsberg vorliegt.

Gleichzeitig beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung für das bestehende Schulgebäude ein Sanierungskonzept zu erarbeiten (Grundsatzbeschluss).


Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

Zu 8.1 Umbau der Immermannstraße von der Schützenstraße bis westlich der Münsterstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache Nr. 00790-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Umbau der Immermannstraße im Abschnitt zwischen der Schützenstraße und westlich der Münsterstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 3.000.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0888 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 250.000,-- DM
Ausgaben 2002 1.700.000,-- DM
Ausgaben 2003 1.050.000,-- DM

Die Mehrkosten in 2002 von 700.000,-- DM und 2003 von 450.000,-- DM gegenüber der Veranschlagung im Investitionsprogramm des Hpl.-Entwurfs 2001 werden bei der Aufstellung des Hpl. 2002 im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit der Durchführung erst dann begonnen, wenn entweder ein Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zu vorzeitigem förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.

Zu 8.2 Kanalerneuerung Immermannstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache Nr. 00825-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu treffen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Immermannstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 610.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0867 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002 500.000,-- DM
Ausgaben 2003 110.000,-- DM

Zu 8.3 Kanalerneuerung Körnebachstraße
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache Nr. 01001-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für die Kanalerneuerung in der Körnebachstraße eine Kostenerhöhung von 1.200.000,-- DM um 350.000,-- DM auf 1.550.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0845 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 23.088,-- DM
Ausgaben 2001 1.310.000,-- DM (davon 625.000,-- üpl. i. Rahmen der gegen-
seitigen Deckungsfähigkeit)
Ausgaben 2002 216.912,-- DM.

Zu 8.4 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauung
- Ratsvorlage (Drucksache Nr. 00896-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgeltordnung vom 21.09.2000 aufgrund der Währungsumstellung auf Euro. In der Anlage zu dieser Entgeltordnung wird das festgesetzte Mindestentgelt in Höhe von 500,00 DM ab 01.01.2002 durch den Betrag in Höhe von 250,00 Euro ersetzt.


Zu 9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
- unbesetzt -


Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses

Zu 11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"

Zu 11.1.1 Erster Quartalsbericht 2001 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01028-01)

Zu 11.1.2 Bericht über die Weiterentwicklung des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01044-01)

Zu 11.1.3 Zuständigkeitenverteilung zwischen Werksausschuss und der Städtischen Immobilienwirtschaft
- Ausschussvorlage - (Drucksache-Nr. 01045-01)

Die Tagesordnungspunkte 11.1.1, 11.1.2 und 11.1.3 werden zusammen aufgerufen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zu TOP 11.1.1 und TOP 11.1.2 sowie die Zuständigkeitsverteilung zwischen Werksausschuss und der Städtischen Immobilienwirtschaft unter TOP 11.1.3 zur Kenntnis.




Zu 11.2 "Friedhöfe Dortmund"

Zu 11.2.1 Dienstanweisung der "Friedhöfe Dortmund"
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 01080-01)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als Werksausschuss stimmt einstimmig dem als Anlage beigefügten Entwurf der "Dienstanweisung über die Aufgaben- und Geschäftsverteilung innerhalb der Werkleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 'Friedhöfe Dortmund' " zu.


Zu 12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

Zu 12.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 08.05.2001 mit der Bezeichnung "Bebauungsplanung für den Knotenpunkt Rheinische Straße/Brinkhoffstraße/Wallring"
(Drucksache-Nr. 00963-01)
- Sachstand zum Verkehrskonzept Westentor vom 06.06.2001

Herr RM Jung weist auf das Schreiben des Herrn StD Fehlemann und des Herrn StR Sierau vom 06.06.2001 mit der Bezeichnung "Sachstand zum Verkehrskonzept Westentor" hin, dem der gegenwärtige Sachstand und das weitere Vorgehen zu entnehmen sind.

Herr RM Jung schlägt vor, fraktionsintern das Thema bis September 2001 zu diskutieren und anschließend das Thema noch einmal auf die Tagesordnung des AUSW zu setzen.

Zu 12.2 Lokale Agenda 21 in Dortmund, 2. Zwischenbericht
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00885-01)

Frau s. B. Pohlmann-Rohr ruft die Politik dazu auf, sich mit den Initiativen, Verbänden, Arbeitskreisen etc., die sich mit Lokaler Agenda befassen, auseinander zu setzen, diese ernst zu nehmen und zu fördern. Im Hinblick auf den Bericht hat sie den Eindruck, dass bereits vorhandene Projekte nun nur im Zusammenhang mit Agenda gesehen werden. Sie fordert, insbesondere das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen und zu begleiten. Sie bittet darum, nicht nur das Wort "Agenda" zu benutzen, sondern mit dem Wort auch die Inhalte zu benutzen und sich dieser zu bedienen.

Herr StR Sierau verweist auf den gut besuchten 1. Dortmunder Agenda-Kongress am 28.04.2001. Das Verwaltungshandeln wird unter dem Gesichtspunkt der Agenda-Tauglichkeit geprüft und weiterentwickelt. Als Beispiele bezeichnet er die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und die Masterpläne für die Bereiche Wohnen, Verkehr und in Kürze auch für Umwelt. Hier werden die lokalen Akteure an einen Tisch und in einen Diskussionszusammenhang gebracht, um unterschiedliche Gesichtspunkte abzuarbeiten, nicht nur die Umweltbelange, sondern auch die sozialen und ökologischen Fragestellungen. Für Herrn StR Sierau hat sich inzwischen gezeigt, dass die Partizipation bereits läuft, so dass er nicht den Eindruck hat, dass das Verfahren zum Einfordern der Partizipation zu verändern ist.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass der wichtigste Aspekt der Agenda, die Öffentlichkeit herzustellen, in Dortmund erreicht ist. Für ihn basiert dies insbesondere auf der Durchführung des Dortmunder Agenda-Kongresses. Die Unterstützung der Verbände, Bürgergruppen etc. durch die Stadtverwaltung ist seines Erachtens notwendig.

Herr RM Grote macht im Namen der CDU-Fraktion die angenehme Überraschung über den Agenda-Prozess in Dortmund deutlich. Der Bericht zeigt, dass der Prozess sehr breit angelegt ist. Für Herrn RM Grote ist der Agenda-Prozess auf einem guten Weg, er ist zum Teil skeptisch, findet manches aber auch sympathisch.

Herr RM Harnisch stimmt dem Wortbeitrag des Herrn RM Grote zu, weist anschließend aber auf einen Konfliktpunkt hin. Im Wissen, dass es Umweltqualitätsziele gibt, stellt die Verwaltung für bestimmte Bereiche im Stadtgebiet Flächen als Suchraum zur Verfügung. Für diese Flächen soll untersucht werden, ob sie Gewerbeflächen werden können. Er fragt, wie dies mit der Lokalen Agenda zusammenpasse.

Herr StR Sierau antwortet auf die Frage des Herrn RM Harnisch, dass die Verwaltung in Sachen Umweltqualitätsziele unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit prüfen muss. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes erläutert er, dass der Aspekt der Nachhaltigkeit auch die Überprüfung der Aspekte der Ökologie und der Ökonomie nach sich zieht. Bei der Diskussion der Wirtschaftsflächen ist es Aufgabe der Verwaltung, der Politik auch darzustellen, was in den nächsten 15 - 20 Jahren als Prognosen hinsichtlich der Bedarfe darstellbar und realistisch ist. Es kann sich dabei auch die Notwendigkeit ergeben, Flächen in Anspruch zu nehmen, die trotz der Gesamtbilanz für eine Wirtschaftsentwicklung genutzt werden müssen.

Herr Ostholt stellt fest, dass derzeitig die Vorbereitungen für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes laufen. Zunächst ist vorgesehen, einen Entwurf zu erstellen und mit diesem Entwurf in das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und in die Gremien und Bürgeranhörungen zu gehen. Parallel dazu läuft bei der Bezirksregierung in Arnsberg die Aufstellung des Gebietsentwicklungsplanes. Nach Abschluss des Verfahrens zum Gebietsentwicklungsplan sind die entsprechenden Darstellungen in den Flächennutzungsplan zu übernehmen. Auch beim Gebietsentwicklungsplan gibt es zur Zeit noch keinen Entwurf, der den Gemeinden zur Stellungnahme zugeleitet wurde. Derzeitig werden Vorschläge erarbeitet, wie entsprechende Flächen, z. B. in den Wohnsiedlungs- und den Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen, aussehen könnten. Diese werden in den Entwurf eingehen, der anschließend das politische Beteiligungsverfahren durchläuft. Es liegt ein Vorschlag der Planungsverwaltung und der Wirtschaftsförderung auf der Basis der bisher durchgeführten Bedarfsberechnung zur weiteren Ausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen vor. Es sollte kein vollkommen abgestimmter Entwurf hergestellt und der Politik vorgestellt werden. Es ist geplant, den Diskussionsprozess offener zu gestalten und die Politik mit den Ansichten der Verwaltung zur Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten in einem frühen Stadium bekannt zu machen. Dieses Vorgehen könnte mit anderen Zieldarstellungen kollidieren, aber Herr Ostholt erläutert, dass dies bei fast jeder Flächenausweisung passiert. Angesichts der Bedarfslage muss Klarheit darüber bestehen, wie der Vorschlag aussehen wird und für welche Flächen die Verwaltung einen Prüfauftrag erhält, angesichts einer bestehenden Bedarfslage Flächen zu suchen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr verdeutlicht zum Schluss der Diskussion, dass Agenda Maßstäbe habe, die aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen z. B. bei den Masterplänen in Teilen nicht erfüllt werden. Es sollte an den Maßstäben gefeilt werden, um unter Agenda nur noch das aufzuführen, was im sozialen, ökologischen und ökonomischen Zusammenhang gesehen werden kann und Beteiligung sollte nicht mit Information gleichgesetzt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat nimmt den 2. Zwischenbericht zur Lokalen Agenda 21 in Dortmund zur Kenntnis.

Zu 12.3 Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 01066-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


Herr Dr. Mackenbach gibt zum Schluss der öffentlichen Sitzung bekannt, dass vom 18.06.2001 - 29.06.2001 ein 30-Städte-Staffellauf für den Umweltschutz stattfindet. Die teilnehmenden Gemeinden, und Kreise, wie Dorsten, Dortmund, Oberhausen, Wuppertal, Köln, Bonn, etc. wollen mit diesem Lauf zum Ausdruck bringen, dass sie sich den Zielen des Klimaschutzes verschreiben. Am 19.06.2001 wird der Staffelstab an der Dortmunder Stadtgrenze ankommen, am 20.06.2001 wird er an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen Bochums weitergegeben.


Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 18.50 Uhr schließt.



J u n g K n i e l i n g S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)