01 Dortmund, 25.06.2001
F 2 20 12


N i e d e r s c h r i f t

über die 16. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 21. Juni 2001, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1



Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer
Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Tech SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU
Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU (beratendes Mitglied)

Rm Keller Linkes Bündnis (beratendes Mitglied)


Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
StORR’in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter




Gäste: Prof. Dr. Dr. h.c. Albert Klein

(Rektor der Universität Dortmund) zu TOP 2.1.0


Prof. Dr. Hans-Jürgen Kottmann

(Rektor der Fachhochschule Dortmund) zu TOP 2.1.0


Prof. Dr. Dr. h.c. Rolf. K. K. Kinne

(Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftsinstitutionen
Dortmund e. V.) zu TOP 2.1.0


Herr Schick

(Anwaltskanzlei Menold und Aulinger, Stuttgart) zu TOP 5.1








T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31.05.2001

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses



2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.0 Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00976-01)
Vorträge von
-Herrn Prof. Dr. Dr. hc Albert Klein, Rektor der Universität Dortmund
-Herrn Prof. Dr. Hans-Jürgen Kottmann, Rektor der Fachhochschule Dortmund
-Herrn Prof. Dr. Dr. hc Rolf K. K. Kinne, MPI, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft
Wissenschaftsinstitutionen Dortmund e. V.

2.1.1 Kanalisation in Außenbereichen
Druckrohrleitungen Kurler Straße/Asselburgstraße, Schwieringhausen-Ost und
Ostberger Straße
(Drucksache Nr.: 00843-01)

2.1.2 Umbau der Immermannstraße von der Schützenstraße bis westlich der Münsterstraße
(Drucksache Nr.: 00790-01)

2.1.3 Kanalerneuerung Immermannstraße
(Drucksache Nr.: 00825-01)

2.1.4 Kanalerneuerung Körnebachstraße
(Drucksache Nr.: 01001-01)

2.1.5 dortmund-project
(Phase II - Umsetzung - 2. Sachstandsbericht)
(Drucksache Nr.: 01052-01)



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

-keine Vorlagen-

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen



3.1 Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule in DO-Innenstadt-Ost,
Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72 - 78
(Drucksache Nr.: 00912-01)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Märkische Straße/
Willem-van-Vloten-Straße von Rheinlanddamm/Westfalendamm (B 1)
bis Semerteichstraße
(Drucksache Nr.: 00782-01)

3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen "Düttelstraße"
von Wickeder Straße bis Binnerstraße und "Binnerstraße" von Wickeder
Hellweg bis Pleckenbrink (Gesamtmaßnahme)
(Drucksache Nr.: 00786-01)

3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt
Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und
Verbesserung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Herta-/Berta-
straße (Fußgängerbereich, östliche Grenze der Grundstücke Gemarkung
Lütgendortmund Flur 4 Flurstücke 827 bzw. 697)
(Drucksache Nr.: 00729-01)


3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme)
Barmer Straße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von
Nederhoffstraße bis Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis
Lange Straße, Nederhoffstraße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße,
Rittershausstraße von Lange Straße bis Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke
einschließlich Marktplatz (früher: "Ascheplatz") - Wohnumfeldverbesserungs-
maßnahme, WUV-Quartier -
(Drucksache Nr.: 00894-01)

3.6 Widmung eines Teilabschnittes der Brennarborstraße
(Drucksache Nr.: 00706-01)

3.7 Lokale Agenda 21 in Dortmund, 2. Zwischenbericht
(Drucksache Nr.: 00885-01)

3.8 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan Mg 159
- Güterverkehrszentrum DO-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
(128. Änderung)
II. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Mg 159
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01002-01)

3.9 Bauleitplanung
Vorhabenbezogener B-Plan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155
- südlich Donarstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beschluss zur Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B-
(Drucksache Nr.: 00951-01)

3.10 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und
der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk DO-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh, für die Gebäude Bodelschwingher Straße 164 - 194 (Alte Kolonie Westhausen)
(Drucksache Nr. 00720-01)

3.11 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Gestaltfibel Brückstraßenviertel
Durchführung eines Wettbewerbes zur Fassadengestaltung
(Drucksache Nr.: 00936-01)




3.12 Bauleitplanung
B-Plan Ap 198 - Schöner Pfad - sowie 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilw. Aufhebung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz "Berghofer Mark")
VI. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
des B-Planes Ap 198
(Drucksache Nr.: 00932-01)

3.13 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauung
(Drucksache Nr.: 00896-01)

3.14 Bauleitplanung
35. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des B-Planes In N 210 n
- östlich Bornstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988 und 29.02.1996 zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Industriegebiet östlich Bornstraße - und zum B-Plan In N 210
- Bereich östlich der Bornstraße -
II. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern
(35. Änderung - östlich Bornstraße -)
III. Beschluss, den B-Plan In N 210 n - östlich Bornstraße - (neu) aufzustellen
IV. Beschluss, die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise
zu ändern
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 00770-01)

3.15 Bauleitplanung
75. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des B-Planes In N 215 n
- Eisenstraße -
hier: I. u. II. Aufhebung von Ratsbeschlüssen
III. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (Nr. 75)
IV. Beschluss, den B-Plan In N 215 n aufzustellen
V. Beschluss, den B-Plan 205 zu ändern, die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 00766-01)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -




5. Öffentliche Einrichtungen

5.1 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
(Drucksache Nr.: 01031-01)



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2001/2002 für die Zeit vom 01.08.2001 bis 31.07.2002
(Drucksache Nr.: 00821-01)



8. Schule

- keine Vorlagen -



9. Kinder und Jugend

9.1 Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00836-01)









10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Jahresabschluss 2000 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse
und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2
Sparkassengesetz
(Drucksache Nr.: 00982-01)

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2000 und für das 1. Quartal 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00865-01)

10.3 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Schlussbericht -
(Drucksache Nr.: 01069-01)

10.4 Überprüfung der Betriebsformen des Dortmunder Kanalnetzes
(Drucksache Nr.: 01068-01)

10.5 - unbesetzt -

10.6 Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene
(Drucksache Nr.: 01066-01)

10.7 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
- Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00910-01)

10.8 Anmietungspotentiale der Stadt Dortmund




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- keine Vorlagen -




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zeitweise übernahm Bm Miksch die Lei-
tung der Sitzung.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


Zu Ziffer 1
-------------

Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Tech (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dring-
lichkeit um folgenden Punkt erweitert:

3.16 Umbaumaßnahme an der Roncalli-Grundschule
(Drucksache Nr.: 01064-01)


Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


Außerdem wurde der Tagesordnungspunkt

10.6 Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene
(Drucksache Nr.: 01066-01)

als Angelegenheit der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung eingestuft und unter
TOP 4.1 behandelt.


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss
einstimmig festgestellt.



Zu Ziffer 2


--------------

Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.0 Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00976-01)
Vorträge von
-Herrn Prof. Dr. Dr. hc Albert Klein, Rektor der Universität Dortmund
-Herrn Prof. Dr. Hans-Jürgen Kottmann, Rektor der Fachhochschule Dortmund
-Herrn Prof. Dr. Dr. hc Rolf K. K. Kinne, MPI, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft
Wissenschaftsinstitutionen Dortmund e. V.


Zust. StA 02


Nach der Begrüßung durch OB Dr. Langemeyer stellte zunächst Herr Prof. Dr.
Hans-Jürgen Kottmann die Fachhochschule Dortmund vor. Es folgte ein Folien-
vortrag von Prof. Dr. Dr. hc Kinne über die “Vielfalt der wissenschaftlichen
Institutionen in Dortmund und ihre Vernetzung”. Anschließend berichtete
Prof. Dr. Dr. hc Klein über “Profile und Perspektiven der Universität Dortmund”.

Die Vorträge sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.


In der folgenden Diskussion beantworteten die Hochschulvertreter Fragen der Mitglieder
des Haupt- und Finanzausschusses.

Der Haupt- und Finanzausschuss fasste im Anschluss daran einstimmig folgenden
Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht und die Intensivierung
der Zusammenarbeit mit den Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Stadt zu-
stimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Haupt- und Finanzaus-
schuss jährlich einen Bericht über die Zusammenarbeit mit den Hochschulen und For-
schungseinrichtungen vorzulegen.









2.1.1 Kanalisation in Außenbereichen
Druckrohrleitungen Kurler Straße/Asselburgstraße, Schwieringhausen-Ost und
Ostberger Straße
(Drucksache Nr.: 00843-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Für Kanalisationen in Außenbereichen beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die
Verlegung von Druckrohrleitungen in der Kurler Straße/Asselburgstraße, Schwiering-
hausen-Ost und Ostberger Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1 000 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9870 000 1 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 100 000,00 DM
Ausgaben 2001 400 000,00 DM
Ausgaben 2002 500 000,00 DM


2.1.2 Umbau der Immermannstraße von der Schützenstraße bis westlich der Münsterstraße
(Drucksache Nr.: 00790-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Umbau der Immermannstraße im
Abschnitt zwischen der Schützenstraße und westlich der Münsterstraße mit einem
Kostenaufwand in Höhe von 3 000 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0888 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 250 000,00 DM
Ausgaben 2002 1 700 000,00 DM
Ausgaben 2003 1 050 000,00 DM

Die Mehrkosten in 2002 von 700 000,00 DM und 2003 von 450 000,00 DM gegenüber
der Veranschlagung im Investitionsprogramm des Hpl.-Entwurfes 2001 werden bei der
Aufstellung des Hpl. 2002 im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine
Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit der Durchführung erst dann
begonnen, wenn entweder ein Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zu vorzei-
tigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.
2.1.3 Kanalerneuerung Immermannstraße
(Drucksache Nr.: 00825-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Immermannstraße
mit einem Kostenaufwand in Höhe von 610 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0867 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002 500 000,00 DM
Ausgaben 2003 110 000,00 DM


2.1.4 Kanalerneuerung Körnebachstraße
(Drucksache Nr.: 01001-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für die Kanalerneuerung in der Körne-
bachstraße eine Kostenerhöhung von 1 200 000,00 DM um 350 000,00 DM auf
1 550 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0845 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 23 088,00 DM
Ausgaben 2001 1 310 000,00 DM
(davon 625 000,00 DM üpl. im Rahmen
der gegenseitigen Deckungsfähigkeit)
Ausgaben 2002 216 912,00 DM











2.1.5 dortmund-project
(Phase II - Umsetzung - 2. Sachstandsbericht)
(Drucksache Nr.: 01052-01)


Zust. StA 05


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den 2. Sachstandsbericht zum dortmund-project
zur Kenntnis.



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

-keine Vorlagen-

Zu Ziffer 3


-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule in DO-Innenstadt-Ost,
Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72 - 78
(Drucksache Nr.: 00912-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule
in DO-Innenstadt-Ost, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72 – 78 mit Gesamtkosten von
10 142 000,00 DM (Baubeschluss).

Finanzierung:

finanziert bei der FIPO 2200 9411 0145 bis Ende 2000 210 052,42 DM

Im Haushaltsjahr 2001:
Zahlungsbedarf – außerplanmäßige Bereitstellung 1 300 000,00 DM
außerplanmäßige Verpflichtungserm. zu Lasten 2002 (VE) 2 200 000,00 DM

Da im HPL 2001 für diese Maßnahme keine Mittel veranschlagt sind, genehmigt der
Rat eine außerplanmäßige Mehrausgabe gem. § 82 GO in Höhe von 1 300 000,00 DM.
Die Deckung erfolgt durch eine Mehreinnahme in gleicher Höhe bei der Finanzposition
2200 3612 0145 – Landeszuweisung Schulbauförderung, Erweiterung Ricarda-Huch-
Realschule.

Die Bereitstellung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2002
wird gem. § 18 GemHVO in Verbindung mit § 7 Haushaltssatzung durch eine entspre-
chende Reduzierung bei der Finanzposition 2800 9411 0141 (Sek. II Europaschule –
IV. BA) von 6 050 000,00 DM auf 3 850 000,00 DM gewährleistet. Die restliche Fi-
nanzierung wird aus dem Schulbudget der Planjahre 2002 ff. sichergestellt.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Genehmigung des Haushaltssicherungs-
konzeptes durch die Bezirksregierung Arnsberg vorliegt.

Gleichzeitig beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung für das bestehende
Schulgebäude ein Sanierungskonzept zu erarbeiten (Grundsatzbeschluss).


3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Märkische Straße/
Willem-van-Vloten-Straße von Rheinlanddamm/Westfalendamm (B 1)
bis Semerteichstraße
(Drucksache Nr.: 00782-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:





Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Märkische Straße/Willem-van-Vloten-Straße von Rheinlanddamm/Westfalendamm (B 1)
bis Semerteichstraße


3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen "Düttelstraße"
von Wickeder Straße bis Binnerstraße und "Binnerstraße" von Wickeder
Hellweg bis Pleckenbrink (Gesamtmaßnahme)
(Drucksache Nr.: 00786-01)

Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
“Düttelstraße” von Wickeder Straße bis Binnerstraße und “Binnerstraße” von Wickeder
Hellweg bis Pleckenbrink
(Gesamtmaßnahme)


3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt
Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und
Verbesserung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Herta-/Berta-
straße (Fußgängerbereich, östliche Grenze der Grundstücke Gemarkung
Lütgendortmund Flur 4 Flurstücke 827 bzw. 697)
(Drucksache Nr.: 00729-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der
Limbecker Straße von Theresenstraße bis Herta-/Bertastraße (Fußgängerbereich,
östliche Grenze der Grundstücke Gemarkung Lütgendortmund, Flur 4, Flurstücke
827 bzw. 697)


3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme)
Barmer Straße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von
Nederhoffstraße bis Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis
Lange Straße, Nederhoffstraße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße,
Rittershausstraße von Lange Straße bis Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke
einschließlich Marktplatz (früher: "Ascheplatz") - Wohnumfeldverbesserungs-
maßnahme, WUV-Quartier -
(Drucksache Nr.: 00894-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Barmer Straße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von Nederhoff-
straße bis Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Neder-
hoffstraße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Rittershausstraße von Lange Str.
bis Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke einschließlich Marktplatz (früher: “Asche-
platz”) – Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme, WUV-Quartier –








3.6 Widmung eines Teilabschnittes der Brennarborstraße
(Drucksache Nr.: 00706-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
beschließt der Rat, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung bzw.
frühestens jedoch mit dem Tage der Verkehrsfreigabe, die Widmung des Teilab-
schnittes der verlängerten Brennarborstraße zwischen Sorbenweg und der Straße
Hauert ohne Beschränkung des Gemeingebrauches für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße


3.7 Lokale Agenda 21 in Dortmund, 2. Zwischenbericht
(Drucksache Nr.: 00885-01)


Zust. StA 02


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den 2. Zwischenbericht zur Lokalen Agenda 21 in Dortmund zur Kenntnis.


3.8 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan Mg 159
- Güterverkehrszentrum DO-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
(128. Änderung)
II. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Mg 159
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01002-01)


Zust. StA 61


Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erklärte, dass seine Fraktion
die Vorlage ablehne, da der erhebliche Flächenverbrauch für die IKEA-Ansiedlung in
keinem Verhältnis zu der Zahl der neuen Arbeitsplätze stehe. Die Fläche sollte besser
für andere Zwecke genutzt werden.


Rm Prüsse (SPD) machte deutlich, für ihn sei entscheidend, dass durch die Firmenan-
siedlung rund 600 neue Arbeitsplätze geschaffen würden. Eine Industriebrache als
Standort sei eine akzeptable Lösung.


Rm Hovermann (CDU) kündigte an, dass eine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.
Er widerspreche der Ansicht, das Speditionsgewerbe habe einen besonders starken Flä-
chenverbrauch. Man müsse bei der Beurteilung sowohl den Fuhrpark als auch die Ver-
waltung eines Unternehmens sehen, die in der Regel nicht mit dem Betriebshof zusam-
men, sondern andernorts untergebracht sei.

Im übrigen erinnere er daran, dass man seinerzeit die LEP VI-Fläche speziell für flächen-
intensive Großvorhaben ausgewiesen habe. Grundsätzlich halte er es für erforderlich, im
Rahmen der Flächennutzungsplandebatte mehr Ansiedlungsflächen auf Vorrat zu ent-
wickeln, um bedarfsgerecht und zügig agieren zu können.

Zudem sollte man dazu übergehen, den öffentlichen Raum in Gewerbe- und Industriege-
bieten attraktiver zu gestalten.


StR Sierau erläuterte, dass durch die Ansiedlung der Firma IKEA Dortmunds Stellung
als Logistikzentrum gestärkt werde. Es sei zu erwarten, dass als Folgewirkung sich
weitere Firmen ansiedelten und so weitere Arbeitsplätze geschaffen würden.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.9 Bauleitplanung
Vorhabenbezogener B-Plan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155
- südlich Donarstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beschluss zur Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B-
(Drucksache Nr.: 00951-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:





Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Vorhaben-
bezogenen B-Planes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 – südlich
Donarstraße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter
Punkt 8.1 – 8.6 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III, FNA 213 – 1)
in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


II. beschließt, dem Vorhabenbezogenen B-Plan(Vorhaben- und Erschließungsplan)
Mg 155 – südlich Donarstraße – die modifizierte/aktualisierte Begründung vom
12.04.2001 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


III. beschließt, den Vorhabenbezogenen B-Plan (Vorhaben- und Erschließungsplan)
Mg 155 – südlich Donarstraße – für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage
genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen vom 14.06.2000 offengelegten Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


IV. beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzu-
schließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW







3.10 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und
der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk DO-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh, für die Gebäude Bodelschwingher Straße 164 - 194 (Alte Kolonie Westhausen)
(Drucksache Nr. 00720-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt für den unter Punkt 1 der Beschlussvorlage beschriebenen
Geltungsbereich den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Ei-
genart von Gebieten (Erhaltungssatzung).

Rechtsgrundlage:

§ 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den § 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchst. f Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


3.11 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Gestaltfibel Brückstraßenviertel
Durchführung eines Wettbewerbes zur Fassadengestaltung
(Drucksache Nr.: 00936-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis der Gestaltleitplanung (Gestaltfibel)
für das Brückstraßenviertel zur Kenntnis. Er begrüßt die Absicht des Vereins Quartier-
marketing Brückstraßenviertel e. V., einen von Sponsoren finanzierten Fassadenwett-
bewerb für das Brückstraßenviertel durchzuführen.








3.12 Bauleitplanung
B-Plan Ap 198 - Schöner Pfad - sowie 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilw. Aufhebung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz "Berghofer Mark")
VI. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
des B-Planes Ap 198
(Drucksache Nr.: 00932-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 105. Änderung des
Flächennutzungsplanes und zum B-Plan Ap 198 – Schöner Pfad – geprüft
und beschließt:
a) den Anregungen unter der Ziffer 12.1 dieser Vorlage zu folgen und die
Anregungen unter der Ziffer 12.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) den B-Plan-Entwurf entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 13
dieser Vorlage zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I, s. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1).


II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 105. Änderung des Flächennutzungs-
planes offengelegten Erläuterungsbericht vom 07.02.2000 der 105. Änderung
des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB






III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem B-Plan-Entwurf offengelegte Begrün-
dung (einschließlich Anlagen) vom 07.02.2000 entsprechend den Ausführungen
unter der Ziffer 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begrün-
dung vom 02.05.2001 dem B-Plan Ap 198 – Schöner Pfad – beizufügen.
Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB


IV. Der Rat der Stadt beschließt die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellte diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB


V. Der Rat der Stadt beschließt den B-Plan Ap 198 – Schöner Pfad – einschließlich
der unter der Ziffer 13 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 2 dieser
Vorlage beschriebenen Bereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Aufhebung der
Satzung nach § 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz über die Grenzen des im Zusammen-
hang bebauten Ortsteiles “Berghofer Mark”)

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW, S. 666, SGV NW 2023)


VI. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung
über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter der Ziffer 2
dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Ap 198.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.









3.13 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauung
(Drucksache Nr.: 00896-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgeltordnung vom 21.09.2000 aufgrund
der Währungsumstellung auf Euro. In der Anlage zu dieser Entgeltordnung wird das fest-
gesetzte Mindestentgelt in Höhe von 500,00 DM ab 01.01.2002 durch den Betrag von
250,00 Euro ersetzt.


3.14 Bauleitplanung
35. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des B-Planes In N 210 n
- östlich Bornstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988 und 29.02.1996 zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Industriegebiet östlich Bornstraße - und zum B-Plan In N 210
- Bereich östlich der Bornstraße -
II. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern
(35. Änderung - östlich Bornstraße -)
III. Beschluss, den B-Plan In N 210 n - östlich Bornstraße - (neu) aufzustellen
V. Beschluss, die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise
zu ändern
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 00770-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:









Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

I. folgende Ratsbeschlüsse aufzuheben:
vom 30.06.1988
a) zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes – Industriegebiet östlich
Bornstraße (Änderungsbeschluss und Beschluss zur vorgezogenen
Bürgeranhörung);
b) zum B-Plan In N 210 – Bereich östlich der Bornstraße – (Beschluss
zur Neuaufstellung des B-Planes und Beschluss über die Bürgerbe-
teiligung);


vom 29.02.1996

a) zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes/B-Plan In N 210;
b) Beschluss zu Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW, S. 666, SGV NRW 2023)


II. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt
1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (35. Änderung
- östlich Bornstraße -)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des BauGB


III. den B-Plan In N 210 n – östlich Bornstraße – für den unter Punkt 1.2 dieser Be-
schlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW






IV. die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern
Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(35. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes
In N 210 n – östlich Bornstraße -).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

3.15 Bauleitplanung
75. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des B-Planes In N 215 n
- Eisenstraße -
hier: I. u. II. Aufhebung von Ratsbeschlüssen
III. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (Nr. 75)
IV. Beschluss, den B-Plan In N 215 n aufzustellen
V. Beschluss, den B-Plan 205 zu ändern, die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 00766-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

I. die Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988
a) zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bezirkssportanlage Innen-
stadt-Nord – (Änderungsbeschluss und Beschluss zur vorgezogenen Bür-
gerbeteiligung)

b) Aufstellung des B-Planes In N 215 – Eisenstraße - ) Aufstellungsbeschluss
und Beschluss zur Bürgerbeteiligung)




Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. die Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 26.08.1999
a) die 120. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderungsbeschluss) und
b) zur Neuaufstellung des B-Planes In N 212 n – Westfalen-Einkauf-Zentrum
(WEZ)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


III. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter
Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern
(75. Änderung – Eisenstraße -)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des BauGB


IV. den B-Plan In N 215 n – Eisenstraße – für den unter Punkt 1.2 dieser Beschluss-
vorlage genannten Planbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


V. den B-Plan 205 zu ändern, die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise
zu ändern

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW






VI. die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (75. Änderung
des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes lIn N 215 n –Eisenstraße-)

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

3.16 Umbaumaßnahme an der Roncalli-Grundschule
(Drucksache Nr.: 01064-01)

Zust. StA 40


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Schulausschusses vor:

Nach Abschluss der Diskussion beschloss der Schulausschuss einstimmig auf Antrag
von Herrn Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), die Vorlage der Ver-
waltung unter 2. Schlussfolgerungen – letzter Spiegelstrich – wie folgt zu ändern:

- Angestrebt wird ebenfalls, in 2002 im Rahmen eines 2. Bauabschnittes den
Umbau und die Modernisierung der Verwaltungsräume (625 800,00 DM) zu
beginnen. Die Zeitschiene ist abhängig von der Placierung der Maßnahme
in der vom Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Investitionspro-
gramm 2001 – 2005 neu zu beschließenden Prioritätenliste und dem Umfang
der Mittelbereitstellung


Unter Einbeziehung der o. a. Änderung empfahl der Schulausschuss einstimmig dem
Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Aufgrund der veränderten Ausgangslage beschließt der Rat der Stadt Dortmund die
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.06.2000 und im Wege der Grundsatz- und
Ausführungsentscheidung das unter Ziffer 2 dargestellte Umsetzungs- und Finanzie-
rungskonzept zur Verbesserung der Schulraumsituation an der Roncalli-Grundschule


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, entsprechend der
Empfehlung des Schulausschusses zu beschließen.








Zu Ziffer 4
-------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene
(Drucksache Nr.: 01066-01)


Zust. StA 20


Nach Meinung von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) verfolgten
die in der Vorlage dargestellten Entwicklungsziele und –projekte lediglich den Zweck, an
der Hafen AG festzuhalten. Seines Erachtens hätte über eine andere Unternehmenssituation,
insbesondere eine stärkere Anbindung an die Stadtwerke nachgedacht werden müssen. Es
sei zu bezweifeln, ob die in der Skizze genannten Ziele realisiert werden könnten. Dies gelte
insbesondere für die Vorstellung, den Hafen zu einem europäischen Logistikzentrum zu entwickeln oder einen Shuttleverkehr zwischen Dortmund, Krefeld und Amsterdam ein-
zurichten. Hinsichtlich des beabsichtigten Freizeithafens Minister Achenbach gebe es Aussagen der Bezirksregierung, dass eine Genehmigung dafür nicht erteilt werden könne.

Stattdessen müssten für den Hafen Entwicklungsmöglichkeiten gefunden werden, die im
Ergebnis auch umsetzbar seien.


Rm Dr. Eiteneyer (CDU) sah in der vorliegenden Entwicklungsskizze eine Reihe von
Handlungsperspektiven, die es nicht nur rechtfertigten, den Hafen als eigene Gesell-
schaft weiterzuführen, sondern auch die Notwendigkeit zeigten, den Gesellschafts-
zweck der Hafen AG zu erweitern.


Rm Prüsse (SPD) führte aus, man könne den einen oder anderen Punkt in der Entwick-
lungsskizze als Vision bezeichnen. Gleichwohl halte er das Papier für eine gute Grund-
lage für die weitere Entwicklung des Dortmunder Hafens.


Nach Ansicht von Rm Hovermann (CDU) müsse eine Standortgesellschaft ein Zuständig-
keitsgebiet erhalten und dann Ideen formulieren, was dort entwickelt werden könne. Dabei sei auch ein Ergebnis denkbar, wonach anstelle der zunächst angedachten Projekte ganz andere Vorhaben realisiert würden.







Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die vorgelegte “Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene” zur
Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der Dortmunder Stadtwerke AG
und der Dortmunder Hafen AG das weitere Vorgehen bezüglich der Umsetzung der
Handlungsempfehlungen abzustimmen und die Umsetzung der vorgesehenen Verän-
derungen einzuleiten.



Die Leitung der Sitzung wurde von Bm Miksch übernommen.




Zu Ziffer 5
--------------

Öffentliche Einrichtungen


5.1 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
(Drucksache Nr.: 01031-01)


Zust. StA 3/Dez.


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Aus-
schusses für die Städtischen Kliniken vor:

1. Der vorliegende Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Klinkum Dortmund gGmbH
erhält folgende Änderungen:

§ 2 Gegenstand und Zweck der Gesellschaft

Abs. 1
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
- des öffentlichen Gesundheitswesens durch die bedarfsgerechte Ver-
sorgung der Bevölkerung der Stadt Dortmund insbesondere durch
ambulante, vor-, nach-, voll- und teilstationäre Krankenversorgung
mit einem leistungsfähigen wirtschaftlich gesicherten Krankenhaus
sowie die medizinisch zweckmäßige ausreichende Versorgung der
in diesem Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten



§ 10 Zusammensetzung des Aufsichtsrates

Abs. 2 c
Zehn Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter der Gesell-
schaft. Die Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter werden
gemäß der Stärke der Berufsgruppen nach den Grundsätzen der Urwahl
des Mitbestimmungsgesetzes für die Bereiche ärztlicher Dienst, pflege-
rischer Dienst und gewerblich/technischer Dienst/Wirtschafts-/Verwal-
tungsdienst gewählt.

Von den Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern müssen
mindestens acht der Gesellschaft angehören.


§ 11 Aufgaben des Aufsichtsrates

lit. I
Bestellung und Abberufung von Prokuristinnen und Prokuristen sowie von
Handlungsbevollmächtigen für den gesamten Geschäftsbetrieb.


§ 14 Gesellschafterbeschlüsse

Abs. 3 d erhält folgende neue Fassung:
Bestellung und Abberufung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern.
(§ 8 Abs. 5 e entfällt)


§ 19 Patientenbeschwerdestellen

Auf der Grundlage von § 5 Landeskrankenhausgesetz installiert die Gesell-
schaft zwei Patientenfürsprecher/innen


2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat noch vor Gründung der gGmbH ab
01.01.2002 Vorschläge für einen wissenschaftlichen Beirat vorzulegen.


Außerdem lag den Haupt- und Finanzausschussmitgliedern folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 21.06.2001 vor:

Im Falle einer grundsätzlichen Entscheidung des Rates für die Rechtsformänderung der
Städtischen Kliniken Dortmund vom Eigenbetrieb zu einer gGmbH halten Bündnis 90/
Die Grünen folgende Änderungen der Beschlussempfehlung einschließlich des Gesell-
schaftsvertrages für unumgänglich und bitten Sie, folgende Anträge zur Beratung und
Abstimmung zu stellen:



Der Rat spricht sich dafür aus, dass bei der Umwandlung der Städtischen Kliniken in
eine gGmbH

- die Tendenzschutzbestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraglich
ausgeschlossen werden
- die volle Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes einschließlich der Installation
des/der Arbeitsdirektors/in garantiert wird
- die Geschäftsführung mindestens aus der kaufmännischen Geschäftsführung,
eines/einer hauptamtlich tätigen medizinischen Geschäftsführers/in und dem/
der Arbeitsdirektorin zusammengesetzt ist.

Daraus folgend beschließt der Rat folgende Änderungen des vorliegenden Gesellschafts-
vertrages:

1. Im Gesellschaftsvertrag der Klinikum Dortmund gGmbH wird ein zusätzlicher
Passus eingefügt, der den Ausschluss der Tendenzschutzbestimmungen des Be-
triebsverfassungsgesetzes regelt.


2. § 8 (Geschäftsführung) Abs. 4 enthält folgende Ergänzungen:
h) Bestellung und Abberufung von Prokuristinnen und Prokuristen und
Handlungsbevöllmächtigten für den gesamten Geschäftsbetrieb

i) Gründung, Erwerb oder Beendigung von Beteiligungen an anderen
Unternehmen
j) Kündigung der Mitgliedschaft vom Kommunalen Arbeitgeberverband
und Austritt aus der Zusatzversorgung Westfalen-Lippe


3. Im § 8 (Geschäftsführung) Abs. 5 p):
wird nach dem ersten Satz der Rest der Formulierung gestrichen. Dafür erhält
§ 8 einen neuen Unterpunkt 8:
8) Der Betriebsleitung gehört als gleichberechtigtes Mitglied der Geschäfts-
führung eine Arbeitsdirektorin/ein Arbeitsdirektor an, dessen Stellung
dem Arbeitsdirektor entsprechend dem § 33 Mitbestimmungsgesetz ent-
spricht und der nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes ins
Amt gelangt.


4. § 10 (Zusammensetzung Aufsichtsrat) Abs. 3 c) enthält folgende Fassung:
10 Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter, die nach den Grund-
sätzen der Urwahl entsprechend den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes
von der Arbeitnehmerschaft gewählt werden.

Der Halbsatz “Die vom Betriebsrat benannt werden” wird gestrichen.
5. § 11 (Aufgaben des Aufsichtsrates) erhält folgende Erweiterungen:
Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten
für den gesamten Beschäftigungsbetrieb

Gründung, Erwerb oder Beendigung von Beteiligung an anderen Unternehmen

Kündigung der Mitgliedschaft vom Kommunalen Arbeitgeberverband und
Austritt aus der Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe

Bestellung und Abberufung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern


Zu diesem Punkt war als Sachverständiger Herr Schick von der Anwaltskanzlei Menold
und Aulinger Stuttgart anwesend.

Er führte zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 21.06.2001
aus, die Gemeindeordnung setze für die Beteiligung an einem Unternehmen voraus, dass
die Gemeinde einen angemessenen Einfluss auf die Organe der Gesellschaft habe. Bei
der Umwandlung der Städtischen Kliniken bestehe keine zwingende Verpflichtung zur
Anwendung des Mitbestimmungsrechtes. Würde es allerdings eingeführt, müsste z. B.
der Arbeitsdirektor vom Aufsichtsrat bestellt werden. Der Rat würde damit sein Be-
stellungsrecht nach der Gemeindeordnung aufgeben.


Die Beratungsunterlagen wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.




Zu Ziffer 6
--------------

Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -








Zu Ziffer 7
--------------

Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2001/2002 für die Zeit vom 01.08.2001 bis 31.07.2002
(Drucksache Nr.: 00821-01)


Zust. StA 42


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2001/2002 des Theaters Dortmund
für die Zeit vom 01.08.2001 bis 31.07.2002, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2001/2002 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von
50 092 300,00 DM (Anlage 1)

- dem Vermögensplan 2001/2002 in Höhe von 2 000 000,00 DM (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

- der Finanzplanung (Anlage 4)

- dem Investitionsplan für die Wirtschaftsjahre 2001/2002 bis 2004/2005
(Anlage 5)


Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditäts-
hilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit
ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt dem von der Theaterleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen
ab der Spielzeit 2001/2002 (Anlage 6) zu. Bei Sonderveranstaltungen wird die Theater-
leitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweisen hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten
des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur
Kenntnis.





Zu Ziffer 8
--------------

Schule

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 9
--------------

Kinder und Jugend


9.1 Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00836-01)


Zust. StA 52


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Kinder-
und Jugendausschusses vor:

Herr Carl (CDU) wies daraufhin, dass es in § 2 der Entgeltordnung ab dem 01.01.2002
heißen müsste – nicht ab dem 01.01.2001 -.

Nach Abschluss der Diskussion wurde der Antrag von Herrn Carl, ab 01.01.2002 ein mtl.
Entgelt von 50 Euro – statt 51 Euro – zu erheben, mehrheitlich abgelehnt (1 ja, 8 nein, 4
Enthaltungen).

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses beschlossen mehrheitlich (12 ja, 1 nein)
folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

In städtischen Kindertageseinrichtungen verwendetes Rindfleisch und Rindfleischpro-
dukte sollen aus kontrollierter ökologischer Herkunft stammen und von nachweislich
BSE-negativ getesteten Tieren sein.

Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt einstimmig,
folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für
die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, entsprechend der Empfeh-
lung des Kinder- und Jugendausschusses zu beschließen.



Die Leitung der Sitzung wurde von Bm Miksch übernommen.



Zu Ziffer 10
----------------

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Jahresabschluss 2000 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse
und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2
Sparkassengesetz
(Drucksache Nr.: 00982-01)


Zust. StA 01


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimment-
haltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat,
Kreditausschuss und
Vorstand

der Stadtsparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2000 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 01. Februar 1990 und
05. April 2001 beschließt er, von dem ausschüttungsfähigen Teil gem. § 28 Abs. 2
SpkG NW einen Betrag von 2 Mio. DM unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen.
Die Stadt Dortmund hat diesen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der
weitere ausschüttungsfähige Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW in Höhe von 3 Mio. DM
ist der Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Dortmund zuzuführen.


An der Behandlung der Angelegenheit nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates und
des Kreditausschusses der Stadtsparkasse nicht teil.

Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.



10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2000 und für das 1. Quartal 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00865-01)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von

a) den bewilligten Mehrausgaben für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2000 in
Höhe von 11 565 747,93 DM

b) den bewilligten Mehrausgaben für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2001 in
Höhe von 895 473,26 DM.

10.3 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Schlussbericht -
(Drucksache Nr.: 01069-01)


Zust. StA 20


Rm Prüsse (SPD) erklärte, die Vorlage sei im Zusammenhang mit der nach den Sommer-
ferien anstehenden Diskussion über Gesellschaftsverträge zu sehen. Deshalb beantrage
seine Fraktion, die Vorlage heute als eingebracht zu betrachten.


Es bestand im Haupt- und Finanzausschuss Einvernehmen, die Behandlung der Vorlage
auf eine Sitzung nach den Sommerferien zu vertagen.


10.4 Überprüfung der Betriebsformen des Dortmunder Kanalnetzes
(Drucksache Nr.: 01068-01)


Zust. StA 20


Rm Reppin (CDU) wies daraufhin, dass eine Reihe von Städten ihr Kanalnetz europaweit
zur Beteiligung ausgeschrieben habe und offensichtlich eine Vielzahl von Bewerbern vor-
handen sei.

Die Stadt Mühlheim schreibe zur Zeit ihr Kanalnetz aus. Diese Kommune gehe offensicht-
lich einen anderen Weg als die Stadt Dortmund. Es wäre interessant zu erfahren, welche
Gründe Mühlheim zu der Ausschreibung bewogen hätten.


StK Pehlke machte deutlich, dass die Stadt Mühlheim erst die Ausschreibung des Kanal-
netzes durchgeführt habe. Er schlage vor, die Vorlage so lange zurückzustellen bis die
Verwaltung die Ausschussmitglieder über die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens
in Mühlheim unterrichten könne.


Im Haupt- und Finanzausschuss bestand Einvernehmen, dem Verfahrensvorschlag zu
folgen.


10.5 - unbesetzt -


10.6 - unbesetzt -


10.7 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
- Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00910-01)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt folgendes
Vorgehen:

a) Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) ist auf der Grundlage der Er-
gebnisse der Machbarkeitsstudie für 2002 in den Stadtämtern des Dezernates 1
einzuführen.

b) Der Termin zur Einbringung des Neuen Kommunalen Haushalts (NKH) 2002
wird auf den 08.11.2001 festgesetzt.







10.8 Anmietungspotentiale der Stadt Dortmund


Zust. StÄ 23, 65


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der
CDU-Fraktion vom 21.06.2001 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der beabsichtigte Text der Ausschreibungen
jeweils vor der Veröffentlichung dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt wird.

Die Entscheidungen über die Eingehung vertraglicher Verpflichtungen haben entsprechend
der Wertgrenzen der Hauptsatzung der Stadt Dortmund zu erfolgen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbe-
ziehung des Antrages der CDU-Fraktion vom 21.06.2001 folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den nachstehenden Bericht zur Zukunftsentwicklung der städtischen Büro-
flächen zur Kenntnis. Insbesondere nimmt er davon Kenntnis, dass sich eine langfristige
Weiternutzung der Bürostandorte (Kernverwaltungen)
- Hövelstraße 8 für die Gesundheitsverwaltung (ca. 11 000 qm),
- Luisenstraße 11 – 13 für die Sozialverwaltung (ca. 6 000 qm) und
- Katharinenstraße 9 für die Planungs- und Bauordnungsverwaltung (ca. 8 500 qm)
aus organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht nicht begründen lässt.

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen einer Ausschreibung mit Entwicklern,
Investoren und Vermietern von Bürostandorten Gespräche und Verhandlungen zur räum-
lichen Unterbringung von städtischen Dienststellen zu führen sowie Umnutzungskonzepte
und Vermarktungsaktivitäten eigener Büroimmobilien zu entwickeln. Die Entscheidung
über eine Anmietung erfolgt unter Beachtung der Marktkriterien (z. B. Wirtschaftlichkeit,
Funktionalität und Flexibilität der Nutzung).

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, zukünftig den
Eigenbedarf an Büroraum nach einheitlichen Standards weitergehend als bisher durch
Anmietungen zu decken. Dies ermöglicht einerseits eine Risikominimierung bei orga-
nisatorischen Verwaltungsentwicklungen und schafft andererseits Möglichkeiten,
planerische und stadtentwicklungspolitische Entwicklungen zu unterstützen.







Zu Ziffer 11
---------------

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- keine Vorlagen -





Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17.50 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.






D r . L a n g e m e y e r T e c h
Oberbürgermeister Ratsmitglied






Der Oberbürgermeister

In Vertretung




M i k s c h W e b e r
Bürgermeister Schriftführer
01 Dortmund, 25.06.2001
F 2 20 12


N i e d e r s c h r i f t

über die 16. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 21. Juni 2001, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1



Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer
Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Tech SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Reppin CDU
Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU (beratendes Mitglied)

Rm Keller Linkes Bündnis (beratendes Mitglied)


Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
StORR’in Seybusch
LStVD Dieckerhoff
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter




Gäste: Prof. Dr. Dr. h.c. Albert Klein

(Rektor der Universität Dortmund) zu TOP 2.1.0


Prof. Dr. Hans-Jürgen Kottmann

(Rektor der Fachhochschule Dortmund) zu TOP 2.1.0


Prof. Dr. Dr. h.c. Rolf. K. K. Kinne

(Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftsinstitutionen
Dortmund e. V.) zu TOP 2.1.0


Herr Schick

(Anwaltskanzlei Menold und Aulinger, Stuttgart) zu TOP 5.1








T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31.05.2001

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses



2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.0 Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00976-01)
Vorträge von
-Herrn Prof. Dr. Dr. hc Albert Klein, Rektor der Universität Dortmund
-Herrn Prof. Dr. Hans-Jürgen Kottmann, Rektor der Fachhochschule Dortmund
-Herrn Prof. Dr. Dr. hc Rolf K. K. Kinne, MPI, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft
Wissenschaftsinstitutionen Dortmund e. V.

2.1.1 Kanalisation in Außenbereichen
Druckrohrleitungen Kurler Straße/Asselburgstraße, Schwieringhausen-Ost und
Ostberger Straße
(Drucksache Nr.: 00843-01)

2.1.2 Umbau der Immermannstraße von der Schützenstraße bis westlich der Münsterstraße
(Drucksache Nr.: 00790-01)

2.1.3 Kanalerneuerung Immermannstraße
(Drucksache Nr.: 00825-01)

2.1.4 Kanalerneuerung Körnebachstraße
(Drucksache Nr.: 01001-01)

2.1.5 dortmund-project
(Phase II - Umsetzung - 2. Sachstandsbericht)
(Drucksache Nr.: 01052-01)



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

-keine Vorlagen-

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen



3.1 Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule in DO-Innenstadt-Ost,
Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72 - 78
(Drucksache Nr.: 00912-01)

3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Märkische Straße/
Willem-van-Vloten-Straße von Rheinlanddamm/Westfalendamm (B 1)
bis Semerteichstraße
(Drucksache Nr.: 00782-01)

3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen "Düttelstraße"
von Wickeder Straße bis Binnerstraße und "Binnerstraße" von Wickeder
Hellweg bis Pleckenbrink (Gesamtmaßnahme)
(Drucksache Nr.: 00786-01)

3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt
Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und
Verbesserung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Herta-/Berta-
straße (Fußgängerbereich, östliche Grenze der Grundstücke Gemarkung
Lütgendortmund Flur 4 Flurstücke 827 bzw. 697)
(Drucksache Nr.: 00729-01)


3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme)
Barmer Straße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von
Nederhoffstraße bis Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis
Lange Straße, Nederhoffstraße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße,
Rittershausstraße von Lange Straße bis Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke
einschließlich Marktplatz (früher: "Ascheplatz") - Wohnumfeldverbesserungs-
maßnahme, WUV-Quartier -
(Drucksache Nr.: 00894-01)

3.6 Widmung eines Teilabschnittes der Brennarborstraße
(Drucksache Nr.: 00706-01)

3.7 Lokale Agenda 21 in Dortmund, 2. Zwischenbericht
(Drucksache Nr.: 00885-01)

3.8 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan Mg 159
- Güterverkehrszentrum DO-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
(128. Änderung)
II. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Mg 159
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01002-01)

3.9 Bauleitplanung
Vorhabenbezogener B-Plan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155
- südlich Donarstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beschluss zur Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B-
(Drucksache Nr.: 00951-01)

3.10 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und
der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk DO-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh, für die Gebäude Bodelschwingher Straße 164 - 194 (Alte Kolonie Westhausen)
(Drucksache Nr. 00720-01)

3.11 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Gestaltfibel Brückstraßenviertel
Durchführung eines Wettbewerbes zur Fassadengestaltung
(Drucksache Nr.: 00936-01)




3.12 Bauleitplanung
B-Plan Ap 198 - Schöner Pfad - sowie 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilw. Aufhebung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz "Berghofer Mark")
VI. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
des B-Planes Ap 198
(Drucksache Nr.: 00932-01)

3.13 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauung
(Drucksache Nr.: 00896-01)

3.14 Bauleitplanung
35. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des B-Planes In N 210 n
- östlich Bornstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988 und 29.02.1996 zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Industriegebiet östlich Bornstraße - und zum B-Plan In N 210
- Bereich östlich der Bornstraße -
II. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern
(35. Änderung - östlich Bornstraße -)
III. Beschluss, den B-Plan In N 210 n - östlich Bornstraße - (neu) aufzustellen
IV. Beschluss, die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise
zu ändern
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 00770-01)

3.15 Bauleitplanung
75. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des B-Planes In N 215 n
- Eisenstraße -
hier: I. u. II. Aufhebung von Ratsbeschlüssen
III. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (Nr. 75)
IV. Beschluss, den B-Plan In N 215 n aufzustellen
V. Beschluss, den B-Plan 205 zu ändern, die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 00766-01)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -




5. Öffentliche Einrichtungen

5.1 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
(Drucksache Nr.: 01031-01)



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2001/2002 für die Zeit vom 01.08.2001 bis 31.07.2002
(Drucksache Nr.: 00821-01)



8. Schule

- keine Vorlagen -



9. Kinder und Jugend

9.1 Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00836-01)









10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Jahresabschluss 2000 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse
und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2
Sparkassengesetz
(Drucksache Nr.: 00982-01)

10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2000 und für das 1. Quartal 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00865-01)

10.3 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Schlussbericht -
(Drucksache Nr.: 01069-01)

10.4 Überprüfung der Betriebsformen des Dortmunder Kanalnetzes
(Drucksache Nr.: 01068-01)

10.5 - unbesetzt -

10.6 Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene
(Drucksache Nr.: 01066-01)

10.7 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
- Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00910-01)

10.8 Anmietungspotentiale der Stadt Dortmund




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- keine Vorlagen -




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Zeitweise übernahm Bm Miksch die Lei-
tung der Sitzung.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


Zu Ziffer 1
-------------

Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Tech (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung im Wege der Dring-
lichkeit um folgenden Punkt erweitert:

3.16 Umbaumaßnahme an der Roncalli-Grundschule
(Drucksache Nr.: 01064-01)


Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


Außerdem wurde der Tagesordnungspunkt

10.6 Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene
(Drucksache Nr.: 01066-01)

als Angelegenheit der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung eingestuft und unter
TOP 4.1 behandelt.


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss
einstimmig festgestellt.



Zu Ziffer 2


--------------

Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.0 Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00976-01)
Vorträge von
-Herrn Prof. Dr. Dr. hc Albert Klein, Rektor der Universität Dortmund
-Herrn Prof. Dr. Hans-Jürgen Kottmann, Rektor der Fachhochschule Dortmund
-Herrn Prof. Dr. Dr. hc Rolf K. K. Kinne, MPI, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft
Wissenschaftsinstitutionen Dortmund e. V.


Zust. StA 02


Nach der Begrüßung durch OB Dr. Langemeyer stellte zunächst Herr Prof. Dr.
Hans-Jürgen Kottmann die Fachhochschule Dortmund vor. Es folgte ein Folien-
vortrag von Prof. Dr. Dr. hc Kinne über die “Vielfalt der wissenschaftlichen
Institutionen in Dortmund und ihre Vernetzung”. Anschließend berichtete
Prof. Dr. Dr. hc Klein über “Profile und Perspektiven der Universität Dortmund”.

Die Vorträge sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.


In der folgenden Diskussion beantworteten die Hochschulvertreter Fragen der Mitglieder
des Haupt- und Finanzausschusses.

Der Haupt- und Finanzausschuss fasste im Anschluss daran einstimmig folgenden
Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht und die Intensivierung
der Zusammenarbeit mit den Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Stadt zu-
stimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Haupt- und Finanzaus-
schuss jährlich einen Bericht über die Zusammenarbeit mit den Hochschulen und For-
schungseinrichtungen vorzulegen.









2.1.1 Kanalisation in Außenbereichen
Druckrohrleitungen Kurler Straße/Asselburgstraße, Schwieringhausen-Ost und
Ostberger Straße
(Drucksache Nr.: 00843-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Für Kanalisationen in Außenbereichen beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die
Verlegung von Druckrohrleitungen in der Kurler Straße/Asselburgstraße, Schwiering-
hausen-Ost und Ostberger Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1 000 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9870 000 1 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 100 000,00 DM
Ausgaben 2001 400 000,00 DM
Ausgaben 2002 500 000,00 DM


2.1.2 Umbau der Immermannstraße von der Schützenstraße bis westlich der Münsterstraße
(Drucksache Nr.: 00790-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Umbau der Immermannstraße im
Abschnitt zwischen der Schützenstraße und westlich der Münsterstraße mit einem
Kostenaufwand in Höhe von 3 000 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0888 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 250 000,00 DM
Ausgaben 2002 1 700 000,00 DM
Ausgaben 2003 1 050 000,00 DM

Die Mehrkosten in 2002 von 700 000,00 DM und 2003 von 450 000,00 DM gegenüber
der Veranschlagung im Investitionsprogramm des Hpl.-Entwurfes 2001 werden bei der
Aufstellung des Hpl. 2002 im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine
Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit der Durchführung erst dann
begonnen, wenn entweder ein Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zu vorzei-
tigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.
2.1.3 Kanalerneuerung Immermannstraße
(Drucksache Nr.: 00825-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Immermannstraße
mit einem Kostenaufwand in Höhe von 610 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0867 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002 500 000,00 DM
Ausgaben 2003 110 000,00 DM


2.1.4 Kanalerneuerung Körnebachstraße
(Drucksache Nr.: 01001-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für die Kanalerneuerung in der Körne-
bachstraße eine Kostenerhöhung von 1 200 000,00 DM um 350 000,00 DM auf
1 550 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0845 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 23 088,00 DM
Ausgaben 2001 1 310 000,00 DM
(davon 625 000,00 DM üpl. im Rahmen
der gegenseitigen Deckungsfähigkeit)
Ausgaben 2002 216 912,00 DM











2.1.5 dortmund-project
(Phase II - Umsetzung - 2. Sachstandsbericht)
(Drucksache Nr.: 01052-01)


Zust. StA 05


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den 2. Sachstandsbericht zum dortmund-project
zur Kenntnis.



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

-keine Vorlagen-

Zu Ziffer 3


-------------

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule in DO-Innenstadt-Ost,
Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72 - 78
(Drucksache Nr.: 00912-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung der Ricarda-Huch-Realschule
in DO-Innenstadt-Ost, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 72 – 78 mit Gesamtkosten von
10 142 000,00 DM (Baubeschluss).

Finanzierung:

finanziert bei der FIPO 2200 9411 0145 bis Ende 2000 210 052,42 DM

Im Haushaltsjahr 2001:
Zahlungsbedarf – außerplanmäßige Bereitstellung 1 300 000,00 DM
außerplanmäßige Verpflichtungserm. zu Lasten 2002 (VE) 2 200 000,00 DM

Da im HPL 2001 für diese Maßnahme keine Mittel veranschlagt sind, genehmigt der
Rat eine außerplanmäßige Mehrausgabe gem. § 82 GO in Höhe von 1 300 000,00 DM.
Die Deckung erfolgt durch eine Mehreinnahme in gleicher Höhe bei der Finanzposition
2200 3612 0145 – Landeszuweisung Schulbauförderung, Erweiterung Ricarda-Huch-
Realschule.

Die Bereitstellung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2002
wird gem. § 18 GemHVO in Verbindung mit § 7 Haushaltssatzung durch eine entspre-
chende Reduzierung bei der Finanzposition 2800 9411 0141 (Sek. II Europaschule –
IV. BA) von 6 050 000,00 DM auf 3 850 000,00 DM gewährleistet. Die restliche Fi-
nanzierung wird aus dem Schulbudget der Planjahre 2002 ff. sichergestellt.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Genehmigung des Haushaltssicherungs-
konzeptes durch die Bezirksregierung Arnsberg vorliegt.

Gleichzeitig beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung für das bestehende
Schulgebäude ein Sanierungskonzept zu erarbeiten (Grundsatzbeschluss).


3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Märkische Straße/
Willem-van-Vloten-Straße von Rheinlanddamm/Westfalendamm (B 1)
bis Semerteichstraße
(Drucksache Nr.: 00782-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:





Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Märkische Straße/Willem-van-Vloten-Straße von Rheinlanddamm/Westfalendamm (B 1)
bis Semerteichstraße


3.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen "Düttelstraße"
von Wickeder Straße bis Binnerstraße und "Binnerstraße" von Wickeder
Hellweg bis Pleckenbrink (Gesamtmaßnahme)
(Drucksache Nr.: 00786-01)

Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
“Düttelstraße” von Wickeder Straße bis Binnerstraße und “Binnerstraße” von Wickeder
Hellweg bis Pleckenbrink
(Gesamtmaßnahme)


3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt
Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und
Verbesserung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Herta-/Berta-
straße (Fußgängerbereich, östliche Grenze der Grundstücke Gemarkung
Lütgendortmund Flur 4 Flurstücke 827 bzw. 697)
(Drucksache Nr.: 00729-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
nochmalige (nachmalige) Herstellung sowie Erneuerung und Verbesserung der
Limbecker Straße von Theresenstraße bis Herta-/Bertastraße (Fußgängerbereich,
östliche Grenze der Grundstücke Gemarkung Lütgendortmund, Flur 4, Flurstücke
827 bzw. 697)


3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maß-
nahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme)
Barmer Straße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von
Nederhoffstraße bis Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis
Lange Straße, Nederhoffstraße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße,
Rittershausstraße von Lange Straße bis Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke
einschließlich Marktplatz (früher: "Ascheplatz") - Wohnumfeldverbesserungs-
maßnahme, WUV-Quartier -
(Drucksache Nr.: 00894-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Barmer Straße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von Nederhoff-
straße bis Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Neder-
hoffstraße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Rittershausstraße von Lange Str.
bis Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke einschließlich Marktplatz (früher: “Asche-
platz”) – Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme, WUV-Quartier –








3.6 Widmung eines Teilabschnittes der Brennarborstraße
(Drucksache Nr.: 00706-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:

Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
beschließt der Rat, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung bzw.
frühestens jedoch mit dem Tage der Verkehrsfreigabe, die Widmung des Teilab-
schnittes der verlängerten Brennarborstraße zwischen Sorbenweg und der Straße
Hauert ohne Beschränkung des Gemeingebrauches für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße


3.7 Lokale Agenda 21 in Dortmund, 2. Zwischenbericht
(Drucksache Nr.: 00885-01)


Zust. StA 02


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den 2. Zwischenbericht zur Lokalen Agenda 21 in Dortmund zur Kenntnis.


3.8 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan Mg 159
- Güterverkehrszentrum DO-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
(128. Änderung)
II. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Mg 159
III. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 01002-01)


Zust. StA 61


Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erklärte, dass seine Fraktion
die Vorlage ablehne, da der erhebliche Flächenverbrauch für die IKEA-Ansiedlung in
keinem Verhältnis zu der Zahl der neuen Arbeitsplätze stehe. Die Fläche sollte besser
für andere Zwecke genutzt werden.


Rm Prüsse (SPD) machte deutlich, für ihn sei entscheidend, dass durch die Firmenan-
siedlung rund 600 neue Arbeitsplätze geschaffen würden. Eine Industriebrache als
Standort sei eine akzeptable Lösung.


Rm Hovermann (CDU) kündigte an, dass eine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.
Er widerspreche der Ansicht, das Speditionsgewerbe habe einen besonders starken Flä-
chenverbrauch. Man müsse bei der Beurteilung sowohl den Fuhrpark als auch die Ver-
waltung eines Unternehmens sehen, die in der Regel nicht mit dem Betriebshof zusam-
men, sondern andernorts untergebracht sei.

Im übrigen erinnere er daran, dass man seinerzeit die LEP VI-Fläche speziell für flächen-
intensive Großvorhaben ausgewiesen habe. Grundsätzlich halte er es für erforderlich, im
Rahmen der Flächennutzungsplandebatte mehr Ansiedlungsflächen auf Vorrat zu ent-
wickeln, um bedarfsgerecht und zügig agieren zu können.

Zudem sollte man dazu übergehen, den öffentlichen Raum in Gewerbe- und Industriege-
bieten attraktiver zu gestalten.


StR Sierau erläuterte, dass durch die Ansiedlung der Firma IKEA Dortmunds Stellung
als Logistikzentrum gestärkt werde. Es sei zu erwarten, dass als Folgewirkung sich
weitere Firmen ansiedelten und so weitere Arbeitsplätze geschaffen würden.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.9 Bauleitplanung
Vorhabenbezogener B-Plan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155
- südlich Donarstraße -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beschluss zur Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B-
(Drucksache Nr.: 00951-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu
fassen:





Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Vorhaben-
bezogenen B-Planes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Mg 155 – südlich
Donarstraße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter
Punkt 8.1 – 8.6 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III, FNA 213 – 1)
in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


II. beschließt, dem Vorhabenbezogenen B-Plan(Vorhaben- und Erschließungsplan)
Mg 155 – südlich Donarstraße – die modifizierte/aktualisierte Begründung vom
12.04.2001 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


III. beschließt, den Vorhabenbezogenen B-Plan (Vorhaben- und Erschließungsplan)
Mg 155 – südlich Donarstraße – für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage
genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen vom 14.06.2000 offengelegten Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


IV. beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzu-
schließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW







3.10 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und
der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) im Stadtbezirk DO-Mengede, Ortsteil Bodelschwingh, für die Gebäude Bodelschwingher Straße 164 - 194 (Alte Kolonie Westhausen)
(Drucksache Nr. 00720-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt für den unter Punkt 1 der Beschlussvorlage beschriebenen
Geltungsbereich den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Ei-
genart von Gebieten (Erhaltungssatzung).

Rechtsgrundlage:

§ 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den § 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchst. f Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


3.11 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Gestaltfibel Brückstraßenviertel
Durchführung eines Wettbewerbes zur Fassadengestaltung
(Drucksache Nr.: 00936-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis der Gestaltleitplanung (Gestaltfibel)
für das Brückstraßenviertel zur Kenntnis. Er begrüßt die Absicht des Vereins Quartier-
marketing Brückstraßenviertel e. V., einen von Sponsoren finanzierten Fassadenwett-
bewerb für das Brückstraßenviertel durchzuführen.








3.12 Bauleitplanung
B-Plan Ap 198 - Schöner Pfad - sowie 105. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung eines Erläuterungsberichtes
III. Beifügung einer Begründung
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilw. Aufhebung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz "Berghofer Mark")
VI. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
des B-Planes Ap 198
(Drucksache Nr.: 00932-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 105. Änderung des
Flächennutzungsplanes und zum B-Plan Ap 198 – Schöner Pfad – geprüft
und beschließt:
a) den Anregungen unter der Ziffer 12.1 dieser Vorlage zu folgen und die
Anregungen unter der Ziffer 12.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) den B-Plan-Entwurf entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 13
dieser Vorlage zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I, s. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1).


II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 105. Änderung des Flächennutzungs-
planes offengelegten Erläuterungsbericht vom 07.02.2000 der 105. Änderung
des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB






III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem B-Plan-Entwurf offengelegte Begrün-
dung (einschließlich Anlagen) vom 07.02.2000 entsprechend den Ausführungen
unter der Ziffer 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begrün-
dung vom 02.05.2001 dem B-Plan Ap 198 – Schöner Pfad – beizufügen.
Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB


IV. Der Rat der Stadt beschließt die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellte diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB


V. Der Rat der Stadt beschließt den B-Plan Ap 198 – Schöner Pfad – einschließlich
der unter der Ziffer 13 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 2 dieser
Vorlage beschriebenen Bereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Aufhebung der
Satzung nach § 34 Abs. 4 Bundesbaugesetz über die Grenzen des im Zusammen-
hang bebauten Ortsteiles “Berghofer Mark”)

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW, S. 666, SGV NW 2023)


VI. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung
über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter der Ziffer 2
dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Ap 198.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.









3.13 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauung
(Drucksache Nr.: 00896-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgeltordnung vom 21.09.2000 aufgrund
der Währungsumstellung auf Euro. In der Anlage zu dieser Entgeltordnung wird das fest-
gesetzte Mindestentgelt in Höhe von 500,00 DM ab 01.01.2002 durch den Betrag von
250,00 Euro ersetzt.


3.14 Bauleitplanung
35. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des B-Planes In N 210 n
- östlich Bornstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988 und 29.02.1996 zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Industriegebiet östlich Bornstraße - und zum B-Plan In N 210
- Bereich östlich der Bornstraße -
II. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern
(35. Änderung - östlich Bornstraße -)
III. Beschluss, den B-Plan In N 210 n - östlich Bornstraße - (neu) aufzustellen
V. Beschluss, die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise
zu ändern
V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 00770-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:









Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

I. folgende Ratsbeschlüsse aufzuheben:
vom 30.06.1988
a) zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes – Industriegebiet östlich
Bornstraße (Änderungsbeschluss und Beschluss zur vorgezogenen
Bürgeranhörung);
b) zum B-Plan In N 210 – Bereich östlich der Bornstraße – (Beschluss
zur Neuaufstellung des B-Planes und Beschluss über die Bürgerbe-
teiligung);


vom 29.02.1996

a) zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes/B-Plan In N 210;
b) Beschluss zu Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung;

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW, S. 666, SGV NRW 2023)


II. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt
1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (35. Änderung
- östlich Bornstraße -)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des BauGB


III. den B-Plan In N 210 n – östlich Bornstraße – für den unter Punkt 1.2 dieser Be-
schlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW






IV. die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern
Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


V. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(35. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes
In N 210 n – östlich Bornstraße -).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

3.15 Bauleitplanung
75. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung des B-Planes In N 215 n
- Eisenstraße -
hier: I. u. II. Aufhebung von Ratsbeschlüssen
III. Beschluss, den Flächennutzungsplan zu ändern (Nr. 75)
IV. Beschluss, den B-Plan In N 215 n aufzustellen
V. Beschluss, den B-Plan 205 zu ändern, die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise zu ändern
VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 00766-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

I. die Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 30.06.1988
a) zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bezirkssportanlage Innen-
stadt-Nord – (Änderungsbeschluss und Beschluss zur vorgezogenen Bür-
gerbeteiligung)

b) Aufstellung des B-Planes In N 215 – Eisenstraße - ) Aufstellungsbeschluss
und Beschluss zur Bürgerbeteiligung)




Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. die Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 26.08.1999
a) die 120. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderungsbeschluss) und
b) zur Neuaufstellung des B-Planes In N 212 n – Westfalen-Einkauf-Zentrum
(WEZ)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


III. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter
Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern
(75. Änderung – Eisenstraße -)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des BauGB


IV. den B-Plan In N 215 n – Eisenstraße – für den unter Punkt 1.2 dieser Beschluss-
vorlage genannten Planbereich aufzustellen

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


V. den B-Plan 205 zu ändern, die B-Pläne In N 203, In N 205 und Ev 115 teilweise
zu ändern

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW






VI. die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (75. Änderung
des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des B-Planes lIn N 215 n –Eisenstraße-)

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

3.16 Umbaumaßnahme an der Roncalli-Grundschule
(Drucksache Nr.: 01064-01)

Zust. StA 40


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des
Schulausschusses vor:

Nach Abschluss der Diskussion beschloss der Schulausschuss einstimmig auf Antrag
von Herrn Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), die Vorlage der Ver-
waltung unter 2. Schlussfolgerungen – letzter Spiegelstrich – wie folgt zu ändern:

- Angestrebt wird ebenfalls, in 2002 im Rahmen eines 2. Bauabschnittes den
Umbau und die Modernisierung der Verwaltungsräume (625 800,00 DM) zu
beginnen. Die Zeitschiene ist abhängig von der Placierung der Maßnahme
in der vom Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Investitionspro-
gramm 2001 – 2005 neu zu beschließenden Prioritätenliste und dem Umfang
der Mittelbereitstellung


Unter Einbeziehung der o. a. Änderung empfahl der Schulausschuss einstimmig dem
Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Aufgrund der veränderten Ausgangslage beschließt der Rat der Stadt Dortmund die
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.06.2000 und im Wege der Grundsatz- und
Ausführungsentscheidung das unter Ziffer 2 dargestellte Umsetzungs- und Finanzie-
rungskonzept zur Verbesserung der Schulraumsituation an der Roncalli-Grundschule


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, entsprechend der
Empfehlung des Schulausschusses zu beschließen.








Zu Ziffer 4
-------------

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene
(Drucksache Nr.: 01066-01)


Zust. StA 20


Nach Meinung von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) verfolgten
die in der Vorlage dargestellten Entwicklungsziele und –projekte lediglich den Zweck, an
der Hafen AG festzuhalten. Seines Erachtens hätte über eine andere Unternehmenssituation,
insbesondere eine stärkere Anbindung an die Stadtwerke nachgedacht werden müssen. Es
sei zu bezweifeln, ob die in der Skizze genannten Ziele realisiert werden könnten. Dies gelte
insbesondere für die Vorstellung, den Hafen zu einem europäischen Logistikzentrum zu entwickeln oder einen Shuttleverkehr zwischen Dortmund, Krefeld und Amsterdam ein-
zurichten. Hinsichtlich des beabsichtigten Freizeithafens Minister Achenbach gebe es Aussagen der Bezirksregierung, dass eine Genehmigung dafür nicht erteilt werden könne.

Stattdessen müssten für den Hafen Entwicklungsmöglichkeiten gefunden werden, die im
Ergebnis auch umsetzbar seien.


Rm Dr. Eiteneyer (CDU) sah in der vorliegenden Entwicklungsskizze eine Reihe von
Handlungsperspektiven, die es nicht nur rechtfertigten, den Hafen als eigene Gesell-
schaft weiterzuführen, sondern auch die Notwendigkeit zeigten, den Gesellschafts-
zweck der Hafen AG zu erweitern.


Rm Prüsse (SPD) führte aus, man könne den einen oder anderen Punkt in der Entwick-
lungsskizze als Vision bezeichnen. Gleichwohl halte er das Papier für eine gute Grund-
lage für die weitere Entwicklung des Dortmunder Hafens.


Nach Ansicht von Rm Hovermann (CDU) müsse eine Standortgesellschaft ein Zuständig-
keitsgebiet erhalten und dann Ideen formulieren, was dort entwickelt werden könne. Dabei sei auch ein Ergebnis denkbar, wonach anstelle der zunächst angedachten Projekte ganz andere Vorhaben realisiert würden.







Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die vorgelegte “Entwicklungsskizze Hafen-Kanalschiene” zur
Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der Dortmunder Stadtwerke AG
und der Dortmunder Hafen AG das weitere Vorgehen bezüglich der Umsetzung der
Handlungsempfehlungen abzustimmen und die Umsetzung der vorgesehenen Verän-
derungen einzuleiten.



Die Leitung der Sitzung wurde von Bm Miksch übernommen.




Zu Ziffer 5
--------------

Öffentliche Einrichtungen


5.1 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
(Drucksache Nr.: 01031-01)


Zust. StA 3/Dez.


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Aus-
schusses für die Städtischen Kliniken vor:

1. Der vorliegende Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Klinkum Dortmund gGmbH
erhält folgende Änderungen:

§ 2 Gegenstand und Zweck der Gesellschaft

Abs. 1
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
- des öffentlichen Gesundheitswesens durch die bedarfsgerechte Ver-
sorgung der Bevölkerung der Stadt Dortmund insbesondere durch
ambulante, vor-, nach-, voll- und teilstationäre Krankenversorgung
mit einem leistungsfähigen wirtschaftlich gesicherten Krankenhaus
sowie die medizinisch zweckmäßige ausreichende Versorgung der
in diesem Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten



§ 10 Zusammensetzung des Aufsichtsrates

Abs. 2 c
Zehn Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter der Gesell-
schaft. Die Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter werden
gemäß der Stärke der Berufsgruppen nach den Grundsätzen der Urwahl
des Mitbestimmungsgesetzes für die Bereiche ärztlicher Dienst, pflege-
rischer Dienst und gewerblich/technischer Dienst/Wirtschafts-/Verwal-
tungsdienst gewählt.

Von den Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern müssen
mindestens acht der Gesellschaft angehören.


§ 11 Aufgaben des Aufsichtsrates

lit. I
Bestellung und Abberufung von Prokuristinnen und Prokuristen sowie von
Handlungsbevollmächtigen für den gesamten Geschäftsbetrieb.


§ 14 Gesellschafterbeschlüsse

Abs. 3 d erhält folgende neue Fassung:
Bestellung und Abberufung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern.
(§ 8 Abs. 5 e entfällt)


§ 19 Patientenbeschwerdestellen

Auf der Grundlage von § 5 Landeskrankenhausgesetz installiert die Gesell-
schaft zwei Patientenfürsprecher/innen


2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat noch vor Gründung der gGmbH ab
01.01.2002 Vorschläge für einen wissenschaftlichen Beirat vorzulegen.


Außerdem lag den Haupt- und Finanzausschussmitgliedern folgender Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 21.06.2001 vor:

Im Falle einer grundsätzlichen Entscheidung des Rates für die Rechtsformänderung der
Städtischen Kliniken Dortmund vom Eigenbetrieb zu einer gGmbH halten Bündnis 90/
Die Grünen folgende Änderungen der Beschlussempfehlung einschließlich des Gesell-
schaftsvertrages für unumgänglich und bitten Sie, folgende Anträge zur Beratung und
Abstimmung zu stellen:



Der Rat spricht sich dafür aus, dass bei der Umwandlung der Städtischen Kliniken in
eine gGmbH

- die Tendenzschutzbestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraglich
ausgeschlossen werden
- die volle Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes einschließlich der Installation
des/der Arbeitsdirektors/in garantiert wird
- die Geschäftsführung mindestens aus der kaufmännischen Geschäftsführung,
eines/einer hauptamtlich tätigen medizinischen Geschäftsführers/in und dem/
der Arbeitsdirektorin zusammengesetzt ist.

Daraus folgend beschließt der Rat folgende Änderungen des vorliegenden Gesellschafts-
vertrages:

1. Im Gesellschaftsvertrag der Klinikum Dortmund gGmbH wird ein zusätzlicher
Passus eingefügt, der den Ausschluss der Tendenzschutzbestimmungen des Be-
triebsverfassungsgesetzes regelt.


2. § 8 (Geschäftsführung) Abs. 4 enthält folgende Ergänzungen:
h) Bestellung und Abberufung von Prokuristinnen und Prokuristen und
Handlungsbevöllmächtigten für den gesamten Geschäftsbetrieb

i) Gründung, Erwerb oder Beendigung von Beteiligungen an anderen
Unternehmen
j) Kündigung der Mitgliedschaft vom Kommunalen Arbeitgeberverband
und Austritt aus der Zusatzversorgung Westfalen-Lippe


3. Im § 8 (Geschäftsführung) Abs. 5 p):
wird nach dem ersten Satz der Rest der Formulierung gestrichen. Dafür erhält
§ 8 einen neuen Unterpunkt 8:
8) Der Betriebsleitung gehört als gleichberechtigtes Mitglied der Geschäfts-
führung eine Arbeitsdirektorin/ein Arbeitsdirektor an, dessen Stellung
dem Arbeitsdirektor entsprechend dem § 33 Mitbestimmungsgesetz ent-
spricht und der nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes ins
Amt gelangt.


4. § 10 (Zusammensetzung Aufsichtsrat) Abs. 3 c) enthält folgende Fassung:
10 Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter, die nach den Grund-
sätzen der Urwahl entsprechend den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes
von der Arbeitnehmerschaft gewählt werden.

Der Halbsatz “Die vom Betriebsrat benannt werden” wird gestrichen.
5. § 11 (Aufgaben des Aufsichtsrates) erhält folgende Erweiterungen:
Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten
für den gesamten Beschäftigungsbetrieb

Gründung, Erwerb oder Beendigung von Beteiligung an anderen Unternehmen

Kündigung der Mitgliedschaft vom Kommunalen Arbeitgeberverband und
Austritt aus der Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe

Bestellung und Abberufung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern


Zu diesem Punkt war als Sachverständiger Herr Schick von der Anwaltskanzlei Menold
und Aulinger Stuttgart anwesend.

Er führte zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 21.06.2001
aus, die Gemeindeordnung setze für die Beteiligung an einem Unternehmen voraus, dass
die Gemeinde einen angemessenen Einfluss auf die Organe der Gesellschaft habe. Bei
der Umwandlung der Städtischen Kliniken bestehe keine zwingende Verpflichtung zur
Anwendung des Mitbestimmungsrechtes. Würde es allerdings eingeführt, müsste z. B.
der Arbeitsdirektor vom Aufsichtsrat bestellt werden. Der Rat würde damit sein Be-
stellungsrecht nach der Gemeindeordnung aufgeben.


Die Beratungsunterlagen wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.




Zu Ziffer 6
--------------

Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -








Zu Ziffer 7
--------------

Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2001/2002 für die Zeit vom 01.08.2001 bis 31.07.2002
(Drucksache Nr.: 00821-01)


Zust. StA 42


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2001/2002 des Theaters Dortmund
für die Zeit vom 01.08.2001 bis 31.07.2002, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2001/2002 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von
50 092 300,00 DM (Anlage 1)

- dem Vermögensplan 2001/2002 in Höhe von 2 000 000,00 DM (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

- der Finanzplanung (Anlage 4)

- dem Investitionsplan für die Wirtschaftsjahre 2001/2002 bis 2004/2005
(Anlage 5)


Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditäts-
hilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit
ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt dem von der Theaterleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen
ab der Spielzeit 2001/2002 (Anlage 6) zu. Bei Sonderveranstaltungen wird die Theater-
leitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweisen hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten
des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur
Kenntnis.





Zu Ziffer 8
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Schule

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 9
--------------

Kinder und Jugend


9.1 Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00836-01)


Zust. StA 52


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Kinder-
und Jugendausschusses vor:

Herr Carl (CDU) wies daraufhin, dass es in § 2 der Entgeltordnung ab dem 01.01.2002
heißen müsste – nicht ab dem 01.01.2001 -.

Nach Abschluss der Diskussion wurde der Antrag von Herrn Carl, ab 01.01.2002 ein mtl.
Entgelt von 50 Euro – statt 51 Euro – zu erheben, mehrheitlich abgelehnt (1 ja, 8 nein, 4
Enthaltungen).

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses beschlossen mehrheitlich (12 ja, 1 nein)
folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

In städtischen Kindertageseinrichtungen verwendetes Rindfleisch und Rindfleischpro-
dukte sollen aus kontrollierter ökologischer Herkunft stammen und von nachweislich
BSE-negativ getesteten Tieren sein.

Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt einstimmig,
folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für
die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, entsprechend der Empfeh-
lung des Kinder- und Jugendausschusses zu beschließen.



Die Leitung der Sitzung wurde von Bm Miksch übernommen.



Zu Ziffer 10
----------------

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Jahresabschluss 2000 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse
und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2
Sparkassengesetz
(Drucksache Nr.: 00982-01)


Zust. StA 01


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimment-
haltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat,
Kreditausschuss und
Vorstand

der Stadtsparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2000 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 01. Februar 1990 und
05. April 2001 beschließt er, von dem ausschüttungsfähigen Teil gem. § 28 Abs. 2
SpkG NW einen Betrag von 2 Mio. DM unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen.
Die Stadt Dortmund hat diesen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der
weitere ausschüttungsfähige Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW in Höhe von 3 Mio. DM
ist der Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Dortmund zuzuführen.


An der Behandlung der Angelegenheit nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates und
des Kreditausschusses der Stadtsparkasse nicht teil.

Die Leitung der Sitzung wurde wieder von OB Dr. Langemeyer übernommen.



10.2 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2000 und für das 1. Quartal 2001 bewilligt hat
(Drucksache Nr.: 00865-01)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von

a) den bewilligten Mehrausgaben für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2000 in
Höhe von 11 565 747,93 DM

b) den bewilligten Mehrausgaben für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2001 in
Höhe von 895 473,26 DM.

10.3 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen
- Schlussbericht -
(Drucksache Nr.: 01069-01)


Zust. StA 20


Rm Prüsse (SPD) erklärte, die Vorlage sei im Zusammenhang mit der nach den Sommer-
ferien anstehenden Diskussion über Gesellschaftsverträge zu sehen. Deshalb beantrage
seine Fraktion, die Vorlage heute als eingebracht zu betrachten.


Es bestand im Haupt- und Finanzausschuss Einvernehmen, die Behandlung der Vorlage
auf eine Sitzung nach den Sommerferien zu vertagen.


10.4 Überprüfung der Betriebsformen des Dortmunder Kanalnetzes
(Drucksache Nr.: 01068-01)


Zust. StA 20


Rm Reppin (CDU) wies daraufhin, dass eine Reihe von Städten ihr Kanalnetz europaweit
zur Beteiligung ausgeschrieben habe und offensichtlich eine Vielzahl von Bewerbern vor-
handen sei.

Die Stadt Mühlheim schreibe zur Zeit ihr Kanalnetz aus. Diese Kommune gehe offensicht-
lich einen anderen Weg als die Stadt Dortmund. Es wäre interessant zu erfahren, welche
Gründe Mühlheim zu der Ausschreibung bewogen hätten.


StK Pehlke machte deutlich, dass die Stadt Mühlheim erst die Ausschreibung des Kanal-
netzes durchgeführt habe. Er schlage vor, die Vorlage so lange zurückzustellen bis die
Verwaltung die Ausschussmitglieder über die Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens
in Mühlheim unterrichten könne.


Im Haupt- und Finanzausschuss bestand Einvernehmen, dem Verfahrensvorschlag zu
folgen.


10.5 - unbesetzt -


10.6 - unbesetzt -


10.7 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushaltes in NRW
- Sachstandsbericht -
(Drucksache Nr.: 00910-01)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt folgendes
Vorgehen:

a) Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) ist auf der Grundlage der Er-
gebnisse der Machbarkeitsstudie für 2002 in den Stadtämtern des Dezernates 1
einzuführen.

b) Der Termin zur Einbringung des Neuen Kommunalen Haushalts (NKH) 2002
wird auf den 08.11.2001 festgesetzt.







10.8 Anmietungspotentiale der Stadt Dortmund


Zust. StÄ 23, 65


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der
CDU-Fraktion vom 21.06.2001 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der beabsichtigte Text der Ausschreibungen
jeweils vor der Veröffentlichung dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt wird.

Die Entscheidungen über die Eingehung vertraglicher Verpflichtungen haben entsprechend
der Wertgrenzen der Hauptsatzung der Stadt Dortmund zu erfolgen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbe-
ziehung des Antrages der CDU-Fraktion vom 21.06.2001 folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den nachstehenden Bericht zur Zukunftsentwicklung der städtischen Büro-
flächen zur Kenntnis. Insbesondere nimmt er davon Kenntnis, dass sich eine langfristige
Weiternutzung der Bürostandorte (Kernverwaltungen)
- Hövelstraße 8 für die Gesundheitsverwaltung (ca. 11 000 qm),
- Luisenstraße 11 – 13 für die Sozialverwaltung (ca. 6 000 qm) und
- Katharinenstraße 9 für die Planungs- und Bauordnungsverwaltung (ca. 8 500 qm)
aus organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht nicht begründen lässt.

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen einer Ausschreibung mit Entwicklern,
Investoren und Vermietern von Bürostandorten Gespräche und Verhandlungen zur räum-
lichen Unterbringung von städtischen Dienststellen zu führen sowie Umnutzungskonzepte
und Vermarktungsaktivitäten eigener Büroimmobilien zu entwickeln. Die Entscheidung
über eine Anmietung erfolgt unter Beachtung der Marktkriterien (z. B. Wirtschaftlichkeit,
Funktionalität und Flexibilität der Nutzung).

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, zukünftig den
Eigenbedarf an Büroraum nach einheitlichen Standards weitergehend als bisher durch
Anmietungen zu decken. Dies ermöglicht einerseits eine Risikominimierung bei orga-
nisatorischen Verwaltungsentwicklungen und schafft andererseits Möglichkeiten,
planerische und stadtentwicklungspolitische Entwicklungen zu unterstützen.







Zu Ziffer 11
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Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- keine Vorlagen -





Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17.50 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.






D r . L a n g e m e y e r T e c h
Oberbürgermeister Ratsmitglied






Der Oberbürgermeister

In Vertretung




M i k s c h W e b e r
Bürgermeister Schriftführer