01 Dortmund, 06.06.2001
F 2 20 12
N i e d e r s c h r i f t
über die 15. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
am Donnerstag, dem 31. Mai 2001, 15.00 Uhr,
im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer
Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Tech SPD

Rm Frank CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Leniger CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Neumann CDU
Rm Ulrich CDU
Rm Reppin CDU
Rm Frebel Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU (beratendes Mitglied)

Rm Keller Linkes Bündnis (beratendes Mitglied)


Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
Herr Dr. Küpper
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter

Gast: Herr Dr. Stephan Articus Geschäftsführendes Präsidialmitglied
des Deutschen Städtetages
T A G E S O R D N U N G



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.05.2001



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.0 Internationale Beziehungen
(Drucksache Nr.: 00853-01)
Vortrag von Herrn Dr. Stephan Articus
-Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städtetages-

2.1.1 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff.
(Drucksache Nr.: 00651-01)

2.1.2 Kanalerneuerung Parallelkanal Heckelbecke/Mühlenbach
(Drucksache Nr.: 00675-01)

2.1.3 Kanalbau Haldenstraße
(Drucksache Nr.: 00662-01)

2.1.4 Kanalerneuerung in der Straße "Auf dem Kranz"
(Drucksache Nr.: 00694-01)

2.1.5 Kanalerneuerung Hörder Straße
(Drucksache Nr.: 00690-01)

2.1.6 Kanalerneuerung Schüruferstraße/Wittbräucker Straße
(Drucksache Nr.: 00763-01)

2.1.7 Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, 01.01. - 31.03.2001
(Drucksache Nr.: 00903-01)

2.1.8 Beschaffung elektronischer Stimmenzählgeräte
(Drucksache Nr.: 00950-01)




2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen





3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss,
Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
(Drucksache Nr.: 00386-01)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 236 n - Harkortshof -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00685-01)

3.3 Bauleitplanung
Änderung Nr. 6 des B-Planes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00514-01)

3.4 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 121 - Zeche Oespel I/II -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00862-01)

3.5 Ausbau der Wittbräucker Straße im Rahmen der Verkehrskonzeption Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 00630-01)

3.6 I. Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion
II. Nachwuchsleistungszentrum BV Borussia Dortmund 09 e. V. (BVB)
(Drucksache Nr.: 00640-01)

3.7 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP)
- ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00874-01)

3.8 Leitbilderstellung "Städteregion Ruhr 2030"
(Drucksache Nr.: 00645-01)

3.9 Widmung der Dorstfelder Allee
(Drucksache Nr.: 00914-01)

3.10 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes
hier: Die Jahresförderungsprogramme 2000 bis 2002
(Drucksache Nr.: 00805-01)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -




5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -




6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -




7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -






8. Schule

8.1 Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von
Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00735-01)




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren
(Drucksache Nr.: 00906-01)

10.2 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienegesetz (Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung)
(Drucksache Nr.: 00875-01)

10.3 Revierpark Wischlingen GmbH
-Änderung des Gesellschaftsvertrages-
(Drucksache Nr.: 00977-01)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

- keine Vorlagen -



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die
Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.







Zu Ziffer 1

Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Starke (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurde folgender Punkt von der Tagesordnung abgesetzt:

3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss,
Beifügen der “Allgemeinen Erläuterungen”
(Drucksache Nr.: 00386-01)


Außerdem wurde auf Antrag der SPD-Fraktion der Punkt

10.3 Revierpark Wischlingen GmbH
- Änderung des Gesellschaftsvertrages -
(Drucksache Nr.: 00977-01)

wegen grundsätzlichen Beratungsbedarfs auf die Sitzung des Ausschusses im September vertagt.


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig
festgestellt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.05.2001


Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 14. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 03.05.2001.






Zu Ziffer 2

Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.0 Internationale Beziehungen
(Drucksache Nr.: 00853-01)
Vortrag von Herrn Dr. Stephan Articus
-Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städtetages-


Zust. StA 02


Nach der Begrüßung durch OB Dr. Langemeyer referierte Herr Dr. Articus über das Thema
“Die Stellung der Städte und ihre Einflussmöglichkeiten in Europa”.

Die Europapolitik habe großen Einfluss auf die Kommunen, ohne dass sie sich in irgendeiner Weise an der Kommunalpolitik orientiere. Zunächst habe man geglaubt, dass die deutschen Städte auf die Europapolitik mit einer Abwehrhaltung reagieren könnten. Nach ca. 10 Jahren sei klar, dass dieses Verhalten keinen Erfolg gehabt habe. Sowohl die Kommunen als auch die kommunalen Spitzen- verbände anderer europäischer Staaten seien nicht mehr bereit, das deutsche Festhalten an eigenen Strukturen zu teilen. Stattdessen werde die Bereitschaft nach einem europäischen Dialog gefordert.

Darüber hinaus bestehe die Frage, ob man sich als Kommunen oder Städte aufstelle. Die Ent- scheidung sei zunächst zugunsten der kommunalen Interessenvertretung gefallen, um sich ein
möglichst starkes Gehör verschaffen zu können. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten aber
gezeigt, dass die Gemeinsamkeiten nur sehr gering vorhanden seien, so dass einzelne Gruppen,
wie z. B. die großen Städte, ihre Interessen nicht ausreichend berücksichtigt sahen. Deshalb ha-
be sich eine große Zahl deutscher Städte zu den Eurocities zusammengeschlossen. Der Deutsche Städtetag übernehme für diese Organisation eine geschäftsstellenähnliche Funktion.

In Nordrhein-Westfalen werde die Möglichkeit diskutiert, ob sich die Städte des Landes im
Brüsseler Büro der Landesvertretung niederlassen könnten. Man stehe einer solchen Überlegung
ablehnend gegenüber, da durch sie Signalwirkung ausgehe und andere Bundesländer genauso
agieren könnten. Das führte dann zu einer großen Zahl einzelner Vertretungen und verhindere
das Auftreten mit einer Stimme.

Erschwerend komme hinzu, dass man gegenüber dem Europäischen Parlament und der Kommission
keine Chance habe, Positionen zu vertreten, wenn sie lediglich nationale Bedeutung hätten. Interes-
sieren würden nur Standpunkte, die von Kommunen verschiedener europäischer Länder mitgetragen
würden. Für diese Abstimmung fehle es aber bisher an einem europäischen kommunalen Spitzen-
verband. Es gebe zwar Eurocities und den Rat der Gemeinden und Regionen Europas, allerdings sei
von Nachteil, dass Eurocities nur Städte ab 250 000 Einwohner aufnähme. Beim Rat der Gemeinden
und Regionen Europas sei zwischen den Mitgliedstädten Nord- und Südeuropas bis heute nicht defi-
niert, ob diese Organisation eine europäische Partnerschaftsbewegung oder ein europäischer Lobbyverband sei.

Darüber hinaus gebe es noch den Ausschuss der Regionen. Von den 24 Sitzen, die den deutschen
Ländern zustünden, verfügten die Städte lediglich über 3, so dass deren Stellung als äußerst schwach
bezeichnet werden müsse.
Vor diesem Hintergrund sei in Zukunft eine Vertretungsstruktur erforderlich, die auf einen euro-
päischen Kommunalverband hinauslaufe, in dem die Städte eine starke Rolle spielten. 60 % der
europäischen Bevölkerung lebten in Großstädten.

Der Städtetag unterhalte gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund
ein Brüsseler Büro mit 3 Mitarbeitern. Die Einrichtung funktioniere allerdings nicht besonders gut.
Die Mitarbeiter könnten nur dann handeln, wenn die 3 Verbände vorher entsprechende Vereinba-
rungen getroffen hätten. Dieser Prozess dauere jeweils recht lange, so dass es oft für Initiativen
zu spät sei. Der Städtetag werde sich deshalb bemühen, in Zukunft ein eigenes Büro in Brüssel
einzurichten.

Wichtig sei, dass es in Europa eine starke kommunale Interessenvertretung gebe, in der die Stimmen
der Großstädte besonderes Gewicht haben müssten.


Bm’in Wendzinski bezeichnete ihre Arbeit als Vertreterin der Stadt Dortmund in Eurocities als nicht
besonders zufriedenstellend. Man habe versucht, die Stellung der Städte in Europa zu festigen, aller-
dings sei dies durch fehlenden Einfluss recht schwierig. Nachteilig sei auch, dass die Beratungen bei
Eurocities ausschließlich in englischer Sprache erfolgten.


Am Beispiel der Energierechtsthematik verdeutlichte OB Dr. Langemeyer, dass der Meinungsbil-
dungsprozess in Deutschland sehr schwerfällig sei und deshalb auf europäische Entwicklungen
kein oder nur wenig Einfluss genommen werden könne. Wichtig sei, sich rechtzeitig auch mit an-
deren kommunalen Partnern aus europäischen Ländern einzubringen. Deshalb habe ein optimaler
Informationsfluss besondere Bedeutung.


Rm Giese (SPD) erläuterte, dass es keine Alternative zu Europa gebe. Allerdings bestünden zahl-
reiche Hemmnisse durch eine überdimensionierte Demokratie. Bezogen auf den sozialen Bereich
sehe er deshalb aufgrund zeitaufwendiger Abstimmungsvorgänge erhebliche Schwierigkeiten, ein-
heitliche Standards auf einem angemessenen Niveau zu gewährleisten.


Rm Hovermann (CDU) hielt es für sinnvoll, in Brüssel – wie auch in Partnerstädten – Anlaufstellen
einzurichten, die für Vereine, Verbände und Unternehmen wichtige Informationen für Auslandskon-
takte bereithalten sollten.

Außerdem bezeichnete er den Fremdsprachenunterricht an Schulen sowie eine Intensivierung des
Schüleraustausches für wesentliche begleitende Maßnahmen. Mit diesen Themen sollte sich der Ausschuss zu gegebener Zeit ausführlich befassen.


OB Dr. Langemeyer erklärte, dass bei der Wirtschaftsförderung ein Europabüro eingerichtet worden sei und auch in Zukunft wichtige Servicefunktionen ausfüllen werde. Darüber hinaus halte er es für wichtig, dass die Strukturen, die der Deutsche Städtetag zur Verfügung stelle, genutzt und gefordert würden.

Die jetzt bei StA 02 eingerichtete Anlaufstelle sei hinsichtlich der Informationsbündelung ein we-
sentlicher Schritt nach vorne.

Im Bereich Städtepartnerschaften sollte man zudem neben den traditionellen Aktivitäten auch part-
nerschaftliche Einzelprojekte einbeziehen. Dadurch bestünde die Möglichkeit, in Zukunft zu einem
kooperativen Netzwerk der Städte zu kommen.
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstand und die Neuausrichtung im Bereich der internationalen Beziehungen zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss einen jährlichen Bericht über die internationale Arbeit vorzulegen.


2.1.1 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff.
(Drucksache Nr.: 00651-01)


Zust. StA 66


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Protokollauszug aus der
Bezirksvertretung Hombruch zur Information vor:

Die Bezirksvertretung Hombruch weist darauf hin, dass die Vorlage auf Seite 2 zwei redaktionelle
Fehler enthält:

1. Die Kanalerneuerung “Mergelteichstraße” gehört zum Stadtbezirk Hombruch.
2. Statt Kanalerneuerung “Dorstenholzweg” muss es richtig heißen “Drostenholzweg”.


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung von Erneuerungsarbeiten
an Entwässerungsanlagen (Jahresprogramm) mit einem Kostenaufwand in Höhe von
2 100 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9513 0022 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 1 000 000,00 DM
Verpflichtungsermächtigung 2001 z. L. 2002 1 100 000,00 DM


2.1.2 Kanalerneuerung Parallelkanal Heckelbecke/Mühlenbach
(Drucksache Nr.: 00675-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Umgestaltung des Entwässerungssystems Parallel-kanal Heckelbecke/Mühlenbach mit einem Kostenaufwand in Höhe von 700 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0825 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 (Haushaltsreste) 200 000,00 DM
Ausgaben 2001 100 000,00 DM
Ausgaben 2002 400 000,00 DM

2.1.3 Kanalbau Haldenstraße
(Drucksache Nr.: 00662-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau Haldenstraße im Zusammenhang mit
dem Kreisverkehrsplatz Tremoniastraße / Haldenstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von
1 400 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0848 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 600 000,00 DM
Ausgaben 2002 800 000,00 DM
Die Mehrkosten in 2002 in Höhe von 500 000,00 DM gegenüber der Veranschlagung im
Hpl.-Entwurf 2001 werden bei der Aufstellung des Hpl. 2002 im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


2.1.4 Kanalerneuerung in der Straße "Auf dem Kranz"
(Drucksache Nr.: 00694-01)


Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Straße "Auf dem Kranz"
im Abschnitt zwischen der Oesterstraße und Haus-Nr. 13 mit einem Kostenaufwand in Höhe von
1 000 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0806 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 100 000,00 DM
Ausgaben 2002 400 000,00 DM
Ausgaben 2003 500 000,00 DM


2.1.5 Kanalerneuerung Hörder Straße
(Drucksache Nr.: 00690-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Hörder Straße zwischen der Straße "Talweg" und Haus-Nr. 36 mit einem Kostenaufwand von 700 000,00 DM.
Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0807 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 100 000,00 DM
Ausgaben 2002 500 000,00 DM
Ausgaben 2003 100 000,00 DM


2.1.6 Kanalerneuerung Schüruferstraße/Wittbräucker Straße
(Drucksache Nr.: 00763-01)


Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen in der Schüruferstraße/ Wittbräucker Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1 500 000,00 DM.
Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0868 - Kanalerneuerung Schüruferstraße/ Wittbräucker Straße - wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 300 000,00 DM (überplanmäßig)
Ausgaben 2002 1 200 000,00 DM
Die überplanmäßige Mittelbereitstellung in 2001 erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Die Mehrkosten in 2002 in Höhe von 1 200 000,00 DM gegenüber
der Veranschlagung im Investitionsprogramm des Hpl. 2001 werden bei der Aufstellung
des Hpl. 2002 im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung
des Budgets erfolgt nicht.


2.1.7 Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, 01.01. - 31.03.2001
(Drucksache Nr.: 00903-01)


Zust. StA 10/Sys.


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigen-
betrieb der Stadt Dortmund, für den Zeitraum 01.01. – 31.03.2001 zur Kenntnis.


2.1.8 Beschaffung elektronischer Stimmenzählgeräte
(Drucksache Nr.: 00950-01)


Zust. StA 12


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom
29.05.2001 vor:


Bei der Festsetzung der Stimmbezirke werden im Benehmen mit den Bezirksvertretungen vorrangig
die gute Erreichbarkeit und die Akzeptanz der Wahllokale berücksichtigt.


Unter Einbeziehung des Antrages der SPD-Fraktion vom 29.05.2001 fasst der Haupt- und Finanz-
ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, 285 elektronische Stimmenzählgeräte zur Durchführung von
Wahlen pp. zu beschaffen.



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -


2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen


Das Thema wird in der nichtöffentlichen Sitzung beraten.




Zu Ziffer 3

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss,
Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
(Drucksache Nr.: 00386-01)


Zust. StA 60


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.





3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 236 n - Harkortshof -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00685-01)


Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf
Hom 236 n geprüft und beschließt,
a) die Anregungen unter Punkt 5.1 und 5.6 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf sowie die Begründung entsprechend zu ändern. Art und Umfang der Änderungen sind unter Punkt 6 dieser Vorlage im Detail dar-gelegt. Im übrigen wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.
b) den Anregungen unter Ziffer 5.2 bis Ziffer 5.5 nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 31.10.2000 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 6 dieser Vorlage zu aktualisie-ren und die aktualisierte Begründung vom 20.03.2001 dem Bebauungsplan Hom 236 n bei-zufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 236 n einschließlich der unter Ziffer I. des Beschlussvorschlages aufgeführten Änderung für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO NRW.





3.3 Bauleitplanung
Änderung Nr. 6 des B-Planes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00514-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu
fassen:
I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße - offengelegte Be-gründung vom 06.09.2000 der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I,
S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).


II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekannt-machung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


3.4 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 121 - Zeche Oespel I/II -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00862-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:








I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 1 des B-Planes
Lü 121 geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 6 nicht zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I,
S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.d.F. der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr.1 desB-Planes Lü 121
- Zeche Oespel I/II - offengelegte Begründung vom 10.08.2000 der Änderung Nr.1 des
B-Planes Lü 121 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I/II - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.


3.5 Ausbau der Wittbräucker Straße im Rahmen der Verkehrskonzeption Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 00630-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Ausbau der Wittbräucker Straße von nördl. der Hüttenstraße bis Aplerbecker Marktplatz mit einem Kostenaufwand in Höhe von 900 000,00 DM.
Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6650 9511 0174 - Nordumgehung Aplerbeck - aus Haushaltsausgaberesten vorgesehen. Eine Erhöhung der hierfür beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 15 150 000,00 DM ist nicht erforderlich.
Es handelt sich um eine Erweiterung der Zuschussmaßnahme Nordumgehung Aplerbeck. Die Förderfähigkeit wurde vom Zuschussgeber bereits anerkannt.





3.6 I. Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion
II. Nachwuchsleistungszentrum BV Borussia Dortmund 09 e. V. (BVB)
(Drucksache Nr.: 00640-01)


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen zwei Protokollauszüge aus den
Bezirksvertretungen Innenstadt-West und Hombruch vor. Danach haben beide Bezirksver-
tretungen die Vorlage abgelehnt; die Bezirksvertretung Hombruch hat darüber hinaus zwei
Anregungen gegeben.

Die Bezirksvertretung Hombruch spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, die Flächen
der heutigen Kleingartendaueranlage Ardeyblick nicht als Optionsfläche für die Westfalenhallen
Dortmund GmbH vorzusehen, sondern als Grünzone, Naherholungsgebiet und Kleingartenanlage
zu erhalten.

Die Bezirksvertretung Hombruch hält es unter dem Gesichtspunkt des Natur- und Landschafts-
schutzes für unabdingbar, die Flächen an der Stockumer Straße östlich der Kleingartendaueran-
lage “Goldener Erntekranz” dauerhaft als Pufferzone für die Bolmke zu erhalten. Eine Verlage-
rung des Sportplatzes auf die Finnenbahn trägt ebenfalls zur Beeinträchtigung des Naturschutz-
gebietes bei und wird abgelehnt.


Die Protokollauszüge der Bezirksvertretungen Innenstadt-West und Hombruch wurden zur
Kenntnis genommen.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt Ziffer 4 des Antrages der
CDU-Fraktion vom 15.05.2001 mit Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus und der SPD-Fraktion ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt mit Mehrheit der Stimmen
der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion dem nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion, so-
weit er Ziffer 5 betrifft, zu:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Beschlussvorschlag mit
folgender Ergänzung zu:

4. Die Verwaltung soll Vorschläge unterbreiten, wir durch B-Pläne Bestand und Zukunft des
Veranstaltungszentrums Westfalenhallen/Westfalenstadion gesichert werden können.

5. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, bei
der Weiterentwicklung des Veranstaltungszentrums Westfalenhallen/Westfalenstadion
östlich des Theodor-Fliedner-Hauses einen Grünstreifen in Nord-Süd-Ausrichtung zu
realisieren.

Unter Berücksichtigung der Änderung, dass die Ziffer 5 des CDU-Antrages Ziffer 4 des Beschluss-
vorschlages wird, empfiehlt der AUSW dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen
der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion folgende Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die konzeptionellen Kernaussagen zum Veranstaltungs-
zentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion zeitnah weiterzuverfolgen.

2. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich
- für die Realisierung der BVB-Stellplätze auf dem derzeitigen Luftbadgelände,
- für die Anbindung der geplanten BVB-Stellplätze an die Straße Im Rabenloh/
Unterführung der Strobelallee sowie
- für die Herstellung der Verlängerung der Straße Strobelallee als Fußgängerallee
einen Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) aufzustellen.

3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Standortuntersuchung für die Rea-
lisierung des BVB-Nachwuchsleistungszentrums durchzuführen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.


3.7 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP)
- ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00874-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes (VEP) - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - um die nach Osten und Westen an den Kreisverkehr anschließenden Grundstückszufahrten in einer Länge von ca. 10 m zu erweitern. Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrie-ben.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).






II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 1 des VEP – ehe-malige Hoesch-Röhrenwerke - geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 10 zu berücksichtigen und den VEP-Änderungsentwurf sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes (VEP) - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - offengelegte Begründung vom 18.01.2001 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter
Punkt 10 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 23.04.2001 der Änderung Nr. 1 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 12 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB).


IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrie-benen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 und § 13 BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

3.8 Leitbilderstellung "Städteregion Ruhr 2030"
(Drucksache Nr.: 00645-01)


Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. die gemeinsame Teilnahme der Stadt Dortmund mit den Städten Duisburg, Mülheim a.d.
Ruhr, Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Herne und Bochum sowie der Fakultät
Raumplanung der Universität Dortmund an dem Forschungsprogramm "Stadt 2030" des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Der Beschluss erfolgt unter
dem Vorbehalt, dass entsprechende Durchführungsbeschlüsse auch von den sieben
anderen Städten gefasst werden,





2. die Universität Dortmund, Fakultät Raumplanung, mit der Erstellung eines "Drehbuches"
für die Kooperation der acht Städte im Ruhrgebiet und für die Geschäftsführung dieses
Vorhabens im Rahmen eines Werkvertrages zu beauftragen. Dies erfolgt unter dem
Vorbehalt, dass das Landesministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
(MSWKS) den für die Maßnahme erforderlichen Förderbetrag von 350 000,00 DM zur
Verfügung stellt und einem vorzeitigen Beginn des Vorhabens zustimmt, um den
Werkvertrag kurzfristig unterzeichnen zu können.
Die nicht durch Fördermittel gedeckten Ausgaben werden durch Umschichtungen aus dem Budget des Dezernates 6 zur Verfügung gestellt.


3.9 Widmung der Dorstfelder Allee
(Drucksache Nr.: 00914-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Widmung der Dorstfelder Allee (L 609 N) ohne Beschränkung des Gemeingebrauches für den öffentlichen Verkehr als Landesstraße (Ortsdurchfahrt).


3.10 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes
hier: Die Jahresförderungsprogramme 2000 bis 2002
(Drucksache Nr.: 00805-01)


Zust. StA 61

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Ergänzung der Beschlussempfeh-
lung vom 28.05.2001 vor:

Die Maßnahme “ABM-Öko Umgestaltung von Kinderspielplätzen in den Jahren 2000 – 2002” ist
zusätzlich unter Punkt 5.1 gemäß Anlage 1 und der beigefügten Maßnahmebeschreibung (Anl. 2)
in das Jahresförderprogramm aufzunehmen.

Der Pflegeaufwand wird für die drei Folgejahre nach Erstellung der Spielplatzanlagen von den
Dortmunder Diensten sichergestellt.

Diese Objekte werden auch in absehbarer Zukunft vom Jugendamt nicht aufgegeben.






Der Kosten- und Zuschussrahmen des Programmentwurfs 2002 beträgt in DM:


Kosten Zuschuss


City-Projekte 939 000,00 DM 699 000,00 DM
Stadtteile mit bes. Erneuerungsbedarf 8 090 000,00 DM 7 341 000,00 DM
Gebietsbez. Stadterneuerung, Neben-
zentren 6 600 000,00 DM 2 555 000,00 DM
ABM- und ASS-Kombinations-
projekte 1 200 000,00 DM 1 080 000,00 DM
Städtebauliche Einzelmaßnahmen,
Sonderprogramme 3 607 000,00 DM 3 246 000,00 DM

Gesamt 20 436 000,00 DM 14 921 000,00 DM


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen spricht sich gegen den Verzicht auf
die Einzelmaßnahme “Ökologische Gestaltung von Kinderspielplätzen” im Jahresförderpro-
gramm 2002 aus. Er beauftragt die Verwaltung, auch für das Programmjahr 2002 die Maß-
nahme “Ökologische Gestaltung von Kinderspielplätzen” anzumelden.

Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, kurzfristig eine Bedarfsermittlung für die städtischen
Kinderspielplätze durchzuführen.


OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass die Ergänzung der Beschlussempfehlung das Votum
des Ausschusses abdecke.


Unter Einbeziehung der Ergänzung der Beschlussempfehlung vom 28.05.2001 und der Empfeh-
lung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt der Haupt- und Finanz-
ausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Jahresförderungsprogrammen 2000 und 2001 zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage enthaltene Zusammenfassung der Einzel-anträge für das Programmjahr 2002 als Jahresförderungsprogramm - Gesamtprogramm Stadt-erneuerung 2002 -.




Zu Ziffer 4

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -


Zu Ziffer 5

Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 6

Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 7

Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 8

Schule


8.1 Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von
Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00735-01)


Zust. StA 40

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die anliegende Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund.







Zu Ziffer 9

Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 10

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren
(Drucksache Nr.: 00906-01)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

- dass die Stadt Dortmund eine Vereinbarung über das Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren mit der Westfalenhallen Dortmund GmbH – wie im Sachverhalt beschrieben – abschließt,
- dass der Kämmerer ermächtigt wird, die notwendigen Zahlungen überplanmäßig zu bewilligen.

10.2 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienegesetz (Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung)
(Drucksache Nr.: 00875-01)


Zust. StA 32


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienegesetz (Fleisch – und Geflügelfleischhygienegebührensatzung).





10.3 Revierpark Wischlingen GmbH
-Änderung des Gesellschaftsvertrages-
(Drucksache Nr.: 00977-01)


Zust. StA 20


Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung vertagt.




Zu Ziffer 11

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- keine Vorlagen -




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.55 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.






D r . L a n g e m e y e r S t a r k e
Oberbürgermeister Ratsmitglied






W e b e r
Schriftführer
01 Dortmund, 06.06.2001
F 2 20 12
N i e d e r s c h r i f t
über die 15. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
am Donnerstag, dem 31. Mai 2001, 15.00 Uhr,
im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer
Bm’in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Fischer SPD
Rm Giese SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Tech SPD

Rm Frank CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Leniger CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Neumann CDU
Rm Ulrich CDU
Rm Reppin CDU
Rm Frebel Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Krüger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Branghofer DVU (beratendes Mitglied)

Rm Keller Linkes Bündnis (beratendes Mitglied)


Von der Verwaltung
waren anwesend: StD Fehlemann
StR’in Greive
Herr Dr. Küpper
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss
zugeordneten Fachämter

Gast: Herr Dr. Stephan Articus Geschäftsführendes Präsidialmitglied
des Deutschen Städtetages
T A G E S O R D N U N G



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.05.2001



2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.0 Internationale Beziehungen
(Drucksache Nr.: 00853-01)
Vortrag von Herrn Dr. Stephan Articus
-Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städtetages-

2.1.1 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff.
(Drucksache Nr.: 00651-01)

2.1.2 Kanalerneuerung Parallelkanal Heckelbecke/Mühlenbach
(Drucksache Nr.: 00675-01)

2.1.3 Kanalbau Haldenstraße
(Drucksache Nr.: 00662-01)

2.1.4 Kanalerneuerung in der Straße "Auf dem Kranz"
(Drucksache Nr.: 00694-01)

2.1.5 Kanalerneuerung Hörder Straße
(Drucksache Nr.: 00690-01)

2.1.6 Kanalerneuerung Schüruferstraße/Wittbräucker Straße
(Drucksache Nr.: 00763-01)

2.1.7 Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, 01.01. - 31.03.2001
(Drucksache Nr.: 00903-01)

2.1.8 Beschaffung elektronischer Stimmenzählgeräte
(Drucksache Nr.: 00950-01)




2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen





3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss,
Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
(Drucksache Nr.: 00386-01)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 236 n - Harkortshof -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00685-01)

3.3 Bauleitplanung
Änderung Nr. 6 des B-Planes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00514-01)

3.4 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 121 - Zeche Oespel I/II -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00862-01)

3.5 Ausbau der Wittbräucker Straße im Rahmen der Verkehrskonzeption Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 00630-01)

3.6 I. Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion
II. Nachwuchsleistungszentrum BV Borussia Dortmund 09 e. V. (BVB)
(Drucksache Nr.: 00640-01)

3.7 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP)
- ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00874-01)

3.8 Leitbilderstellung "Städteregion Ruhr 2030"
(Drucksache Nr.: 00645-01)

3.9 Widmung der Dorstfelder Allee
(Drucksache Nr.: 00914-01)

3.10 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes
hier: Die Jahresförderungsprogramme 2000 bis 2002
(Drucksache Nr.: 00805-01)




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -




5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -




6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -




7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -






8. Schule

8.1 Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von
Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00735-01)




9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren
(Drucksache Nr.: 00906-01)

10.2 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienegesetz (Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung)
(Drucksache Nr.: 00875-01)

10.3 Revierpark Wischlingen GmbH
-Änderung des Gesellschaftsvertrages-
(Drucksache Nr.: 00977-01)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

- keine Vorlagen -



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer
eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die
Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.







Zu Ziffer 1

Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Starke (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung


Gem. § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung wurde folgender Punkt von der Tagesordnung abgesetzt:

3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss,
Beifügen der “Allgemeinen Erläuterungen”
(Drucksache Nr.: 00386-01)


Außerdem wurde auf Antrag der SPD-Fraktion der Punkt

10.3 Revierpark Wischlingen GmbH
- Änderung des Gesellschaftsvertrages -
(Drucksache Nr.: 00977-01)

wegen grundsätzlichen Beratungsbedarfs auf die Sitzung des Ausschusses im September vertagt.


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig
festgestellt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.05.2001


Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 14. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 03.05.2001.






Zu Ziffer 2

Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.0 Internationale Beziehungen
(Drucksache Nr.: 00853-01)
Vortrag von Herrn Dr. Stephan Articus
-Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städtetages-


Zust. StA 02


Nach der Begrüßung durch OB Dr. Langemeyer referierte Herr Dr. Articus über das Thema
“Die Stellung der Städte und ihre Einflussmöglichkeiten in Europa”.

Die Europapolitik habe großen Einfluss auf die Kommunen, ohne dass sie sich in irgendeiner Weise an der Kommunalpolitik orientiere. Zunächst habe man geglaubt, dass die deutschen Städte auf die Europapolitik mit einer Abwehrhaltung reagieren könnten. Nach ca. 10 Jahren sei klar, dass dieses Verhalten keinen Erfolg gehabt habe. Sowohl die Kommunen als auch die kommunalen Spitzen- verbände anderer europäischer Staaten seien nicht mehr bereit, das deutsche Festhalten an eigenen Strukturen zu teilen. Stattdessen werde die Bereitschaft nach einem europäischen Dialog gefordert.

Darüber hinaus bestehe die Frage, ob man sich als Kommunen oder Städte aufstelle. Die Ent- scheidung sei zunächst zugunsten der kommunalen Interessenvertretung gefallen, um sich ein
möglichst starkes Gehör verschaffen zu können. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten aber
gezeigt, dass die Gemeinsamkeiten nur sehr gering vorhanden seien, so dass einzelne Gruppen,
wie z. B. die großen Städte, ihre Interessen nicht ausreichend berücksichtigt sahen. Deshalb ha-
be sich eine große Zahl deutscher Städte zu den Eurocities zusammengeschlossen. Der Deutsche Städtetag übernehme für diese Organisation eine geschäftsstellenähnliche Funktion.

In Nordrhein-Westfalen werde die Möglichkeit diskutiert, ob sich die Städte des Landes im
Brüsseler Büro der Landesvertretung niederlassen könnten. Man stehe einer solchen Überlegung
ablehnend gegenüber, da durch sie Signalwirkung ausgehe und andere Bundesländer genauso
agieren könnten. Das führte dann zu einer großen Zahl einzelner Vertretungen und verhindere
das Auftreten mit einer Stimme.

Erschwerend komme hinzu, dass man gegenüber dem Europäischen Parlament und der Kommission
keine Chance habe, Positionen zu vertreten, wenn sie lediglich nationale Bedeutung hätten. Interes-
sieren würden nur Standpunkte, die von Kommunen verschiedener europäischer Länder mitgetragen
würden. Für diese Abstimmung fehle es aber bisher an einem europäischen kommunalen Spitzen-
verband. Es gebe zwar Eurocities und den Rat der Gemeinden und Regionen Europas, allerdings sei
von Nachteil, dass Eurocities nur Städte ab 250 000 Einwohner aufnähme. Beim Rat der Gemeinden
und Regionen Europas sei zwischen den Mitgliedstädten Nord- und Südeuropas bis heute nicht defi-
niert, ob diese Organisation eine europäische Partnerschaftsbewegung oder ein europäischer Lobbyverband sei.

Darüber hinaus gebe es noch den Ausschuss der Regionen. Von den 24 Sitzen, die den deutschen
Ländern zustünden, verfügten die Städte lediglich über 3, so dass deren Stellung als äußerst schwach
bezeichnet werden müsse.
Vor diesem Hintergrund sei in Zukunft eine Vertretungsstruktur erforderlich, die auf einen euro-
päischen Kommunalverband hinauslaufe, in dem die Städte eine starke Rolle spielten. 60 % der
europäischen Bevölkerung lebten in Großstädten.

Der Städtetag unterhalte gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund
ein Brüsseler Büro mit 3 Mitarbeitern. Die Einrichtung funktioniere allerdings nicht besonders gut.
Die Mitarbeiter könnten nur dann handeln, wenn die 3 Verbände vorher entsprechende Vereinba-
rungen getroffen hätten. Dieser Prozess dauere jeweils recht lange, so dass es oft für Initiativen
zu spät sei. Der Städtetag werde sich deshalb bemühen, in Zukunft ein eigenes Büro in Brüssel
einzurichten.

Wichtig sei, dass es in Europa eine starke kommunale Interessenvertretung gebe, in der die Stimmen
der Großstädte besonderes Gewicht haben müssten.


Bm’in Wendzinski bezeichnete ihre Arbeit als Vertreterin der Stadt Dortmund in Eurocities als nicht
besonders zufriedenstellend. Man habe versucht, die Stellung der Städte in Europa zu festigen, aller-
dings sei dies durch fehlenden Einfluss recht schwierig. Nachteilig sei auch, dass die Beratungen bei
Eurocities ausschließlich in englischer Sprache erfolgten.


Am Beispiel der Energierechtsthematik verdeutlichte OB Dr. Langemeyer, dass der Meinungsbil-
dungsprozess in Deutschland sehr schwerfällig sei und deshalb auf europäische Entwicklungen
kein oder nur wenig Einfluss genommen werden könne. Wichtig sei, sich rechtzeitig auch mit an-
deren kommunalen Partnern aus europäischen Ländern einzubringen. Deshalb habe ein optimaler
Informationsfluss besondere Bedeutung.


Rm Giese (SPD) erläuterte, dass es keine Alternative zu Europa gebe. Allerdings bestünden zahl-
reiche Hemmnisse durch eine überdimensionierte Demokratie. Bezogen auf den sozialen Bereich
sehe er deshalb aufgrund zeitaufwendiger Abstimmungsvorgänge erhebliche Schwierigkeiten, ein-
heitliche Standards auf einem angemessenen Niveau zu gewährleisten.


Rm Hovermann (CDU) hielt es für sinnvoll, in Brüssel – wie auch in Partnerstädten – Anlaufstellen
einzurichten, die für Vereine, Verbände und Unternehmen wichtige Informationen für Auslandskon-
takte bereithalten sollten.

Außerdem bezeichnete er den Fremdsprachenunterricht an Schulen sowie eine Intensivierung des
Schüleraustausches für wesentliche begleitende Maßnahmen. Mit diesen Themen sollte sich der Ausschuss zu gegebener Zeit ausführlich befassen.


OB Dr. Langemeyer erklärte, dass bei der Wirtschaftsförderung ein Europabüro eingerichtet worden sei und auch in Zukunft wichtige Servicefunktionen ausfüllen werde. Darüber hinaus halte er es für wichtig, dass die Strukturen, die der Deutsche Städtetag zur Verfügung stelle, genutzt und gefordert würden.

Die jetzt bei StA 02 eingerichtete Anlaufstelle sei hinsichtlich der Informationsbündelung ein we-
sentlicher Schritt nach vorne.

Im Bereich Städtepartnerschaften sollte man zudem neben den traditionellen Aktivitäten auch part-
nerschaftliche Einzelprojekte einbeziehen. Dadurch bestünde die Möglichkeit, in Zukunft zu einem
kooperativen Netzwerk der Städte zu kommen.
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstand und die Neuausrichtung im Bereich der internationalen Beziehungen zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss einen jährlichen Bericht über die internationale Arbeit vorzulegen.


2.1.1 Erneuerungsarbeiten an Entwässerungsanlagen 2000 ff.
(Drucksache Nr.: 00651-01)


Zust. StA 66


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Protokollauszug aus der
Bezirksvertretung Hombruch zur Information vor:

Die Bezirksvertretung Hombruch weist darauf hin, dass die Vorlage auf Seite 2 zwei redaktionelle
Fehler enthält:

1. Die Kanalerneuerung “Mergelteichstraße” gehört zum Stadtbezirk Hombruch.
2. Statt Kanalerneuerung “Dorstenholzweg” muss es richtig heißen “Drostenholzweg”.


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung von Erneuerungsarbeiten
an Entwässerungsanlagen (Jahresprogramm) mit einem Kostenaufwand in Höhe von
2 100 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9513 0022 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 1 000 000,00 DM
Verpflichtungsermächtigung 2001 z. L. 2002 1 100 000,00 DM


2.1.2 Kanalerneuerung Parallelkanal Heckelbecke/Mühlenbach
(Drucksache Nr.: 00675-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Umgestaltung des Entwässerungssystems Parallel-kanal Heckelbecke/Mühlenbach mit einem Kostenaufwand in Höhe von 700 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0825 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 (Haushaltsreste) 200 000,00 DM
Ausgaben 2001 100 000,00 DM
Ausgaben 2002 400 000,00 DM

2.1.3 Kanalbau Haldenstraße
(Drucksache Nr.: 00662-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau Haldenstraße im Zusammenhang mit
dem Kreisverkehrsplatz Tremoniastraße / Haldenstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von
1 400 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0848 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 600 000,00 DM
Ausgaben 2002 800 000,00 DM
Die Mehrkosten in 2002 in Höhe von 500 000,00 DM gegenüber der Veranschlagung im
Hpl.-Entwurf 2001 werden bei der Aufstellung des Hpl. 2002 im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


2.1.4 Kanalerneuerung in der Straße "Auf dem Kranz"
(Drucksache Nr.: 00694-01)


Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Straße "Auf dem Kranz"
im Abschnitt zwischen der Oesterstraße und Haus-Nr. 13 mit einem Kostenaufwand in Höhe von
1 000 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0806 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 100 000,00 DM
Ausgaben 2002 400 000,00 DM
Ausgaben 2003 500 000,00 DM


2.1.5 Kanalerneuerung Hörder Straße
(Drucksache Nr.: 00690-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Hörder Straße zwischen der Straße "Talweg" und Haus-Nr. 36 mit einem Kostenaufwand von 700 000,00 DM.
Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0807 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 100 000,00 DM
Ausgaben 2002 500 000,00 DM
Ausgaben 2003 100 000,00 DM


2.1.6 Kanalerneuerung Schüruferstraße/Wittbräucker Straße
(Drucksache Nr.: 00763-01)


Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen in der Schüruferstraße/ Wittbräucker Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1 500 000,00 DM.
Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0868 - Kanalerneuerung Schüruferstraße/ Wittbräucker Straße - wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 300 000,00 DM (überplanmäßig)
Ausgaben 2002 1 200 000,00 DM
Die überplanmäßige Mittelbereitstellung in 2001 erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit. Die Mehrkosten in 2002 in Höhe von 1 200 000,00 DM gegenüber
der Veranschlagung im Investitionsprogramm des Hpl. 2001 werden bei der Aufstellung
des Hpl. 2002 im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung
des Budgets erfolgt nicht.


2.1.7 Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, 01.01. - 31.03.2001
(Drucksache Nr.: 00903-01)


Zust. StA 10/Sys.


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigen-
betrieb der Stadt Dortmund, für den Zeitraum 01.01. – 31.03.2001 zur Kenntnis.


2.1.8 Beschaffung elektronischer Stimmenzählgeräte
(Drucksache Nr.: 00950-01)


Zust. StA 12


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom
29.05.2001 vor:


Bei der Festsetzung der Stimmbezirke werden im Benehmen mit den Bezirksvertretungen vorrangig
die gute Erreichbarkeit und die Akzeptanz der Wahllokale berücksichtigt.


Unter Einbeziehung des Antrages der SPD-Fraktion vom 29.05.2001 fasst der Haupt- und Finanz-
ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, 285 elektronische Stimmenzählgeräte zur Durchführung von
Wahlen pp. zu beschaffen.



2.2 F i n a n z e n

- keine Vorlagen -


2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen -



2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen


Das Thema wird in der nichtöffentlichen Sitzung beraten.




Zu Ziffer 3

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss,
Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
(Drucksache Nr.: 00386-01)


Zust. StA 60


Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.





3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 236 n - Harkortshof -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00685-01)


Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf
Hom 236 n geprüft und beschließt,
a) die Anregungen unter Punkt 5.1 und 5.6 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf sowie die Begründung entsprechend zu ändern. Art und Umfang der Änderungen sind unter Punkt 6 dieser Vorlage im Detail dar-gelegt. Im übrigen wird empfohlen, den Anregungen nicht zu folgen.
b) den Anregungen unter Ziffer 5.2 bis Ziffer 5.5 nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 31.10.2000 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 6 dieser Vorlage zu aktualisie-ren und die aktualisierte Begründung vom 20.03.2001 dem Bebauungsplan Hom 236 n bei-zufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 236 n einschließlich der unter Ziffer I. des Beschlussvorschlages aufgeführten Änderung für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO NRW.





3.3 Bauleitplanung
Änderung Nr. 6 des B-Planes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00514-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu
fassen:
I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 - Öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße - offengelegte Be-gründung vom 06.09.2000 der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I,
S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).


II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Hö 111 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekannt-machung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


3.4 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Lü 121 - Zeche Oespel I/II -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00862-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:








I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 1 des B-Planes
Lü 121 geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 6 nicht zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I,
S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.d.F. der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).


II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr.1 desB-Planes Lü 121
- Zeche Oespel I/II - offengelegte Begründung vom 10.08.2000 der Änderung Nr.1 des
B-Planes Lü 121 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel I/II - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.


3.5 Ausbau der Wittbräucker Straße im Rahmen der Verkehrskonzeption Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 00630-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Ausbau der Wittbräucker Straße von nördl. der Hüttenstraße bis Aplerbecker Marktplatz mit einem Kostenaufwand in Höhe von 900 000,00 DM.
Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6650 9511 0174 - Nordumgehung Aplerbeck - aus Haushaltsausgaberesten vorgesehen. Eine Erhöhung der hierfür beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 15 150 000,00 DM ist nicht erforderlich.
Es handelt sich um eine Erweiterung der Zuschussmaßnahme Nordumgehung Aplerbeck. Die Förderfähigkeit wurde vom Zuschussgeber bereits anerkannt.





3.6 I. Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion
II. Nachwuchsleistungszentrum BV Borussia Dortmund 09 e. V. (BVB)
(Drucksache Nr.: 00640-01)


Zust. StA 61


Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen zwei Protokollauszüge aus den
Bezirksvertretungen Innenstadt-West und Hombruch vor. Danach haben beide Bezirksver-
tretungen die Vorlage abgelehnt; die Bezirksvertretung Hombruch hat darüber hinaus zwei
Anregungen gegeben.

Die Bezirksvertretung Hombruch spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, die Flächen
der heutigen Kleingartendaueranlage Ardeyblick nicht als Optionsfläche für die Westfalenhallen
Dortmund GmbH vorzusehen, sondern als Grünzone, Naherholungsgebiet und Kleingartenanlage
zu erhalten.

Die Bezirksvertretung Hombruch hält es unter dem Gesichtspunkt des Natur- und Landschafts-
schutzes für unabdingbar, die Flächen an der Stockumer Straße östlich der Kleingartendaueran-
lage “Goldener Erntekranz” dauerhaft als Pufferzone für die Bolmke zu erhalten. Eine Verlage-
rung des Sportplatzes auf die Finnenbahn trägt ebenfalls zur Beeinträchtigung des Naturschutz-
gebietes bei und wird abgelehnt.


Die Protokollauszüge der Bezirksvertretungen Innenstadt-West und Hombruch wurden zur
Kenntnis genommen.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt Ziffer 4 des Antrages der
CDU-Fraktion vom 15.05.2001 mit Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus und der SPD-Fraktion ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt mit Mehrheit der Stimmen
der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion dem nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion, so-
weit er Ziffer 5 betrifft, zu:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Beschlussvorschlag mit
folgender Ergänzung zu:

4. Die Verwaltung soll Vorschläge unterbreiten, wir durch B-Pläne Bestand und Zukunft des
Veranstaltungszentrums Westfalenhallen/Westfalenstadion gesichert werden können.

5. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, bei
der Weiterentwicklung des Veranstaltungszentrums Westfalenhallen/Westfalenstadion
östlich des Theodor-Fliedner-Hauses einen Grünstreifen in Nord-Süd-Ausrichtung zu
realisieren.

Unter Berücksichtigung der Änderung, dass die Ziffer 5 des CDU-Antrages Ziffer 4 des Beschluss-
vorschlages wird, empfiehlt der AUSW dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen
der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion folgende Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die konzeptionellen Kernaussagen zum Veranstaltungs-
zentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion zeitnah weiterzuverfolgen.

2. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich
- für die Realisierung der BVB-Stellplätze auf dem derzeitigen Luftbadgelände,
- für die Anbindung der geplanten BVB-Stellplätze an die Straße Im Rabenloh/
Unterführung der Strobelallee sowie
- für die Herstellung der Verlängerung der Straße Strobelallee als Fußgängerallee
einen Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) aufzustellen.

3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Standortuntersuchung für die Rea-
lisierung des BVB-Nachwuchsleistungszentrums durchzuführen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.


3.7 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes (vorhabenbezogener Bebauungsplan - VEP)
- ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches
II. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 00874-01)


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes (VEP) - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - um die nach Osten und Westen an den Kreisverkehr anschließenden Grundstückszufahrten in einer Länge von ca. 10 m zu erweitern. Der neue Änderungsbereich ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrie-ben.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).






II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 1 des VEP – ehe-malige Hoesch-Röhrenwerke - geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 10 zu berücksichtigen und den VEP-Änderungsentwurf sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes (VEP) - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - offengelegte Begründung vom 18.01.2001 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter
Punkt 10 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 23.04.2001 der Änderung Nr. 1 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 12 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB).


IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrie-benen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 und § 13 BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

3.8 Leitbilderstellung "Städteregion Ruhr 2030"
(Drucksache Nr.: 00645-01)


Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. die gemeinsame Teilnahme der Stadt Dortmund mit den Städten Duisburg, Mülheim a.d.
Ruhr, Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Herne und Bochum sowie der Fakultät
Raumplanung der Universität Dortmund an dem Forschungsprogramm "Stadt 2030" des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Der Beschluss erfolgt unter
dem Vorbehalt, dass entsprechende Durchführungsbeschlüsse auch von den sieben
anderen Städten gefasst werden,





2. die Universität Dortmund, Fakultät Raumplanung, mit der Erstellung eines "Drehbuches"
für die Kooperation der acht Städte im Ruhrgebiet und für die Geschäftsführung dieses
Vorhabens im Rahmen eines Werkvertrages zu beauftragen. Dies erfolgt unter dem
Vorbehalt, dass das Landesministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
(MSWKS) den für die Maßnahme erforderlichen Förderbetrag von 350 000,00 DM zur
Verfügung stellt und einem vorzeitigen Beginn des Vorhabens zustimmt, um den
Werkvertrag kurzfristig unterzeichnen zu können.
Die nicht durch Fördermittel gedeckten Ausgaben werden durch Umschichtungen aus dem Budget des Dezernates 6 zur Verfügung gestellt.


3.9 Widmung der Dorstfelder Allee
(Drucksache Nr.: 00914-01)


Zust. StA 66


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Widmung der Dorstfelder Allee (L 609 N) ohne Beschränkung des Gemeingebrauches für den öffentlichen Verkehr als Landesstraße (Ortsdurchfahrt).


3.10 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes
hier: Die Jahresförderungsprogramme 2000 bis 2002
(Drucksache Nr.: 00805-01)


Zust. StA 61

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Ergänzung der Beschlussempfeh-
lung vom 28.05.2001 vor:

Die Maßnahme “ABM-Öko Umgestaltung von Kinderspielplätzen in den Jahren 2000 – 2002” ist
zusätzlich unter Punkt 5.1 gemäß Anlage 1 und der beigefügten Maßnahmebeschreibung (Anl. 2)
in das Jahresförderprogramm aufzunehmen.

Der Pflegeaufwand wird für die drei Folgejahre nach Erstellung der Spielplatzanlagen von den
Dortmunder Diensten sichergestellt.

Diese Objekte werden auch in absehbarer Zukunft vom Jugendamt nicht aufgegeben.






Der Kosten- und Zuschussrahmen des Programmentwurfs 2002 beträgt in DM:


Kosten Zuschuss


City-Projekte 939 000,00 DM 699 000,00 DM
Stadtteile mit bes. Erneuerungsbedarf 8 090 000,00 DM 7 341 000,00 DM
Gebietsbez. Stadterneuerung, Neben-
zentren 6 600 000,00 DM 2 555 000,00 DM
ABM- und ASS-Kombinations-
projekte 1 200 000,00 DM 1 080 000,00 DM
Städtebauliche Einzelmaßnahmen,
Sonderprogramme 3 607 000,00 DM 3 246 000,00 DM

Gesamt 20 436 000,00 DM 14 921 000,00 DM


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen spricht sich gegen den Verzicht auf
die Einzelmaßnahme “Ökologische Gestaltung von Kinderspielplätzen” im Jahresförderpro-
gramm 2002 aus. Er beauftragt die Verwaltung, auch für das Programmjahr 2002 die Maß-
nahme “Ökologische Gestaltung von Kinderspielplätzen” anzumelden.

Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, kurzfristig eine Bedarfsermittlung für die städtischen
Kinderspielplätze durchzuführen.


OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass die Ergänzung der Beschlussempfehlung das Votum
des Ausschusses abdecke.


Unter Einbeziehung der Ergänzung der Beschlussempfehlung vom 28.05.2001 und der Empfeh-
lung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt der Haupt- und Finanz-
ausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Jahresförderungsprogrammen 2000 und 2001 zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage enthaltene Zusammenfassung der Einzel-anträge für das Programmjahr 2002 als Jahresförderungsprogramm - Gesamtprogramm Stadt-erneuerung 2002 -.




Zu Ziffer 4

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -


Zu Ziffer 5

Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 6

Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 7

Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 8

Schule


8.1 Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von
Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00735-01)


Zust. StA 40

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die anliegende Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für öffentliche Grundschulen der Stadt Dortmund.







Zu Ziffer 9

Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 10

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren
(Drucksache Nr.: 00906-01)


Zust. StA 20


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

- dass die Stadt Dortmund eine Vereinbarung über das Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren mit der Westfalenhallen Dortmund GmbH – wie im Sachverhalt beschrieben – abschließt,
- dass der Kämmerer ermächtigt wird, die notwendigen Zahlungen überplanmäßig zu bewilligen.

10.2 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienegesetz (Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung)
(Drucksache Nr.: 00875-01)


Zust. StA 32


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss
zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienegesetz (Fleisch – und Geflügelfleischhygienegebührensatzung).





10.3 Revierpark Wischlingen GmbH
-Änderung des Gesellschaftsvertrages-
(Drucksache Nr.: 00977-01)


Zust. StA 20


Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung vertagt.




Zu Ziffer 11

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- keine Vorlagen -




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.55 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.






D r . L a n g e m e y e r S t a r k e
Oberbürgermeister Ratsmitglied






W e b e r
Schriftführer