Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Geschäftsführung 11.06.2001
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 31. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 30.05.2001


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Brauer (SPD)
Herr RM Brunstein (CDU)
Frau RM Riesel (SPD) i. V. für Herrn RM Drabig (SPD)
Herr RM Follert (CDU)
Frau RM Gerszewski (SPD)
Herr RM Grote (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Jostes (CDU)
Herr RM Leniger (CDU) i. V. für Herrn RM Knieling (CDU)
Frau RM Kräft (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Herr RM Sauer (CDU)
Frau RM Schilling (SPD)
Herr RM Schneider (CDU)
Frau RM Steins (SPD)
Herr RM Tech (SPD)
Herr RM Zuch (CDU)
Herr RM Münch (Bürgerliste)

Frau s. B. Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Herr s. B. Schilff (SPD)
Herr s. B. Weikert (CDU)
Herr s. E. Ucar
Herr s. E. Oshege
b) beratende Mitglieder
Herr Quittek - Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG




c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, Büro StD
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Steinschulte, 63/stv. AL
Herr Neuhaus, 64/AL
Herr Keune, 66/AL
Frau Jürß, 01
Frau Irle, 01
d) Gäste
Herr Pohle, Ingenieurbüro F. Fischer, Solingen
Herr Dannemann, Erdbaulaboratorium Ahlenberg, Herdecke

Herr RM Jung als Ausschussvorsitzender eröffnet die Sitzung um 15.10 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Grote benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Phoenix-Ost
hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. März 2001
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00971-01)
Der vorgenannte Antrag der CDU-Fraktion vom 26.03.2001 mit der Bezeichnung "Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde" (Drucksache-Nr. 00627-01AT) wurde aus dem Haupt- und Finanzausschuss am 29.03.2001 an den AUSW überwiesen (am 04.04.2001 im AUSW eingebracht).
2.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 03.04.2001 mit der Bezeichnung "Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte" (Drucksache-Nr. 00829-01)
- Überweisung an den AUSW durch Beschluss des Rates am 05.04.2001




3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
Anlage: Landschaftsplan Dortmund-Süd, Entwurf der Satzung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00386-01)
(Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 04.04.2001 versandt.)
3.2 Entwicklung unerlaubter Abfallbeseitigungen im Jahr 2000
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00911-01)
3.3 Vorschlag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 13.05.2001 mit der Bezeichnung "Benzol-Belastung in Schulen an verkehrsreichen Straßen", Bitte um Stellungnahme

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Leitbilderstellung "Städteregion Ruhr 2030"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00645-01)
4.2 Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes hier: Die Jahresförderungsprogramme 2000 bis 2002
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00805-01)
4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße -
hier: I. Änderungsbeschluss (2. Änderung) des Bebauungsplanes Hu 112
- Winkelstraße - ;
II. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00803-01)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Umbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Lanstroper Straße 243, Gemarkung Lanstrop, Flur 9, Flurstücke 55, 56
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00807-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Arbeitsbericht 2000 des Stadtamtes für Wohnungswesen
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00880-01)
6.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 03.05.2001 mit der Bezeichnung "Reform des sozialen Wohnungsbaus" (Drucksache-Nr. 00930-01)

7. Hochbauangelegenheiten
7.1 - unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs.6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme) Barmer Straße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Nederhoffstraße von Ritterhausstraße bis Albrechtstraße, Rittershausstraße von Lange Straße bis Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke einschließlich Marktplatz (früher: "Ascheplatz")
- Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme, WUV-Quartier -
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00894-01)
8.2 Widmung der Dorstfelder Allee
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00914-01)
8.3 Kanalisation in Außenbereichen
Druckrohrleitungen Kurler Straße/Asselburgstraße, Schwieringhausen-Ost und Ostberger Str.
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00843-01)

8.4 Ausbau der Wittbräucker Straße im Rahmen der Verkehrskonzeption Aplerbeck
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00630-01)
(wurde zur Sitzung am 16.05.2001 versandt)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
11.1.1 - unbesetzt -

11.2 "Friedhöfe Dortmund"
11.2.1 - unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-Ost
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00759-01)

Der Vorsitzende, Herr RM Jung, schlägt vor, den TOP 3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd, Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen", Anlage: Landschaftsplan Dortmund-Süd, Entwurf der Satzung, - Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00386-01) abzusetzen, da die Bezirksvertretung Hörde diesen noch nicht beraten hat.

Er weist darauf hin, dass zu TOP 4.2 Stadterneuerung; Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes, hier: Die Jahresförderungsprogramme 2000 bis 2002, - Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00805-01) ein Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2001 sowie ein Schreiben des Oberbürgermeisters vom 28.05.2001 vorliegt.

Die Tagesordnung wird in dieser Form festgestellt.

Herr Münch bittet, das Rauchverbot zu berücksichtigen.


Zu 2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

Zu 2.1 Phoenix-Ost
hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. März 2001
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00971-01)

Der vorgenannte Antrag der CDU-Fraktion vom 26.03.2001 mit der Bezeichnung "Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde" (Drucksache-Nr. 00627-01AT) wurde aus dem Haupt- und Finanzausschuss am 29.03.2001 an den AUSW überwiesen (am 04.04.2001 im AUSW eingebracht).

Herr Quittek stellt dar, dass der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde das Projekt "Phoenix-Ost" begrüßt und bittet, die folgenden landschaftsökologischen Anforderungen bei der weiteren Planung einzubeziehen:

· Wiederherstellung einer landschaftsräumlichen Vernetzung entlang des Emscherlaufes (Vernetzung mit Phoenix-West und Rombergpark)
· Entfesselung und ökologisch wirksame Umgestaltung der bislang verrohrten Emscher - Öffnung der Emscheraue (Breite: ca. 50 m)
· Ausschluss nachteiliger Auswirkungen auf die Wasserqualität des Unterlaufes der Emscher durch den Abfluss des Sees
· Mittel- bis langfristige Anbindung des Hörder Baches an den Phoenix-See in offener Bauweise
· Anlage eines Fuß-/Radwegesystems unter Nutzung der Werksbahntrasse (Westfalenhütte - Phoenix-West)
· Anlage einer Landschaftsbrücke über die Faßstraße (alternativ: Aufständerung der Faßstraße) zur Vernetzung der Gelände Phoenix-West und -Ost)

Herr Dr. Grote weist darauf hin, dass die ökologische Machbarkeit zur Zeit erarbeitet wird. Diese beinhaltet die Aspekte vom ökologischen Wasserkörper für Zulaufgewässer bis hin zum landschaftspflegerischen Konzept.

Herr RM Jostes erläutert, dass die CDU kurzfristig einen Wettbewerb favorisiert, um auf der Basis der bisherigen städtischen Planungen detaillierte Entwürfe für den See und die Ufernutzung zu erhalten. Er fragt, inwiefern die Fundamente des Stahlwerks für die Gestaltung des Sees entfernt werden müssen.

Herr RM Münch weist auf den Zusammenhang zwischen der Verkleinerung des Sees und der Emscherrenaturierung hin.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr spricht sich für die Aufnahme der Emscherrenaturierung in die Machbarkeitsstudie aus.

Herr StR Sierau schlägt vor, dass eine Verständigung über Qualifizierungsverfahren erfolgen sollte, wenn Klarheit über die wirtschaftliche Dimension des Projektes besteht. Seines Wissens haben sich die Fraktionen und der Oberbürgermeister im Ältestenrat verständigt, dass die Kostendiskussion nicht öffentlich geführt werde, sondern im Beirat der Standortgesellschaft Phoenix-See.

Der Vorsitzende, Herr RM Jung, sagt, dass es wichtig sei, wann die Studie über die finanzielle Machbarkeit vorliegt, denn davon ist auch die Durchführung der Wettbewerbe abhängig, die zeitgleich oder nacheinander durchgeführt werden können. Die Preisfindung sowie die Kosten für den Erwerb des Grundstückes werden natürlich in nichtöffentlicher Sitzung behandelt, aber der Verfahrensablauf sowie die Kosten für die Bodenaufbereitung und den See sollten öffentlich diskutiert werden.

Herr StR Sierau spricht sich für eine nichtöffentliche Diskussion aus, da es nicht nur um Kosten der Bodenaufbereitung geht, sondern um die Gesamtkosten und wie diese durch eine Förderstrategie verringert werden können. Er weist auf Gespräche mit den zuständigen Ministerien hin, nach denen eine Kosten-Nutzen-Analyse für das Projekt erstellt werden muss. Die Gespräche sind äußerst konstruktiv und Herr StR Sierau geht davon aus, dass evtl. im dritten Quartal d. J. weitere Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden können. Diese Aufgaben könnte die Standortgesellschaft übernehmen.

Der Vorsitzende, Herr RM Jung, verweist darauf, dass über die Kapitalausstattung der Standortgesellschaft, wenn diese die Grundstücke übernehmen soll, nochmal diskutiert werden müsse.

Herr RM Jostes ist dafür, dass die Standortgesellschaft einen Großteil der Arbeiten erledigen sollte, aber im AUSW eine regelmäßige Berichterstattung erfolgen müsse.

Herr RM Tech fragt nach dem Planungsstand der Emscherrenaturierung im Bereich Hörde und ob die Emscher im Bereich östlich der Faßstraße offen geführt werden kann.





Herr Pohle erläutert, dass die Emschergenossenschaft den Oberlauf der Emscher in verschiedene Entwurfsabschnitte eingeteilt hat. Der Entwurfsbereich 1 Holzwickede oberhalb Sölde ist bereits umgesetzt, die Entwurfsabschnitte 2 und 3 ab Sölde bis Hörde befinden sich zur Zeit in der Genehmigungsphase, d. h. die Entwürfe zur Umgestaltung einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitplanungen liegen vor. Der Entwurfsabschnitt 4, der den Bereich des Phoenix-Sees umfasst, ist zurückgestellt worden, weil hierbei der Phoenix-See eine große Rolle spielt. Gleichwohl ist eine technische Überprüfung durchgeführt worden, wie die Sohllage sein könnte. Unter der Semerteichstraße ist die Emscher verrohrt und die Sohllage des zukünftigen Gewässers könnte offen geführt werden, allerdings in gleicher Höhenlage wie die heutige Verrohrung ist. Hierfür müssen noch geohydrologische Untersuchungen durchgeführt werden.

Herr Dannemann führt aus, dass das Niveau der Emscher ca. 6 - 7 m unter dem heutigen Niveau des Werksgeländes liegt. Dadurch ist es nicht einfach, die Emscher durch das Gelände mäandrieren zu lassen. Er weist darauf hin, dass auch der Wasserspiegel des Phoenix-Sees
6 - 7 m tiefer liegen wird, als das heutige Werksgelände und insofern ein Aushub von Bodenmaterial (Auffüllungen mit Fundamentresten) erfolgen muss. In der Kostenkalkulation ist berücksichtigt worden, dass sehr viel Betonaushub (ca. 25 %) anfällt. Die Vorflut der Emscher zur Faßstraße muss auf der heutigen Tiefe gehalten werden, sonst würde das Grundwasser in Hörde ansteigen und es würde zu Vernässungen kommen.

Herr RM Tech weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion die Anlage "Gedankenskizze zur Funktion von Standortgesellschaften" nicht zur Kenntnis nehmen möchte, da dieses Thema noch diskutiert werden müsse.

Aus Sicht von Frau s. B. Pohlmann-Rohr hat sich der CDU-Antrag erledigt, da die Machbarkeit im dritten Quartal 2001 vorliegt und die Durchführung eines Wettbewerbes in diesem Jahr nicht mehr machbar ist.

Der Vorsitzende, Herr RM Jung, erinnert daran, dass sowohl der Rat als auch der AUSW sich vor einem Jahr für die Durchführung eines Wettbewerbes ausgesprochen haben.

Herr StR Sierau schlägt vor, eine Qualifizierungsstaffel durchzuführen, wenn die Wirtschaftlichkeit und die rechtliche Situation feststehen. Die Machbarkeit wird dem Ausschuss vorgestellt und auf dieser Grundlage soll das weitere Vorgehen festgelegt werden.

Herr RM Jostes berichtet, dass der Beschluss zur technischen Machbarkeit gefasst worden sei, aber nicht zur Durchführung eines Wettbewerbes. Um festzustellen, wie groß der See sein soll und welche Größenordnung Gewerbe und Wohnen haben sollte, ist ein Wettbewerb notwendig.

Herr RM Tech schlägt vor, diese Überlegungen mit der Standortgesellschaft zu formulieren, wenn die Machbarkeit vorliegt.

Herr Wilde verweist auf die Zustimmung zum Rahmenkonzept Phoenix-Ost. Eine erste technische Machbarkeit ist positiv. Die Daten des CDU-Antrages passen mit dem Rahmenkonzept überein. Bevor allerdings weitergehende Verfahren eingeleitet werden, sollte die finanzielle Machbarkeit vorliegen. Die weiteren Schritte sind mit der Standortgesellschaft und dem Beirat einzuleiten.

Der Vorsitzende, Herr RM Jung, stellt dar, dass die jetzige Ausschussvorlage "Phoenix-Ost" eine Kenntnisnahme sei und keinen Beschluss enthalte. Der CDU-Antrag vom 26.03.2001 steht zur Abstimmung. Die Vorlage vom 01.03.2001 "Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde" ist im AUSW am 14.03.2001 einstimmig beschlossen worden, muss aber noch dem Rat vorgelegt werden.

Der AUSW lehnt den Antrag der CDU-Fraktion vom 26.03.2001 mit der Bezeichnung "Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde" mehrheitlich ab.

Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.

Zu 2.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 03.04.2001 mit der Bezeichnung "Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte" (Drucksache-Nr. 00829-01)
- Überweisung an den AUSW durch Beschluss des Rates am 05.04.2001
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.05.01 mit o. g. Bezeichnung
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.01 mit o. g. Bezeichnung
- Auszug aus der Sitzung des Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 23.05.2001

Der Vorsitzende, Herr RM Jung, erläutert, dass zum o.g. Thema jeweils ein Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 23.05.2001 eingebracht worden sind. Da die drei Fraktionen interfraktionell eine gemeinsame Position bis zur nächsten Sitzung des AWBF am 20.06.2001 erarbeiten wollen, sollte dieses Thema in der Sitzung des AUSW am 27.06.2001 behandelt werden.


Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes

Zu 3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
Anlage: Landschaftsplan Dortmund-Süd, Entwurf der Satzung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00386-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 02.05.2001
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 22.05.2001 sowie
Schreiben des Umweltamtes an die Bezirksvertretung Hombruch vom 30.04.2001

Der TOP wird von der Tagesordnung abgesetzt und in der Sitzung des AUSW am 27.06.2001 behandelt.

Zu 3.2 Entwicklung unerlaubter Abfallbeseitigungen im Jahr 2000
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00911-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 3.3 Vorschlag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 13.05.2001 mit der Bezeichnung "Benzol-Belastung in Schulen an verkehrsreichen Straßen", Bitte um Stellungnahme

Herr Dr. Grote stellt dar, dass die Messungen zur Zeit durchgeführt werden. Sobald die
Ergebnisse vorliegen, wird der AUSW informiert. Evtl. dienen diese Messungen als Grundlage für weitere durchzuführende Messungen.


Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Zu 4.1 Leitbilderstellung "Städteregion Ruhr 2030"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00645-01)

Herr StR Sierau antwortet auf die Frage von Herrn RM Jostes, dass es sich bei den Kosten von rd. 40.000,00 DM, die durch die Mitwirkung von je zwei städtischen Dienstkräften entstehen, nicht um Vollzeitkräfte handelt. Die Kosten für die Geschäftsstelle müssen noch überprüft werden.

Herr Steiner regt die Aufnahme eines barrierefreien ÖPNV an.

Frau RM Kröger-Brenner weist auf die Synergieeffekte hin, die sich durch Einsparpotentiale bei den einzelnen Städten ergeben.

Herr StR Sierau erläutert, dass mit der Vorlage nicht die Metropolregion Rhein-Ruhr gemeint ist, sondern die Konsensfindung zwischen den Kommunen. Die Anregung von Herrn Steiner wird aufgenommen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die gemeinsame Teilnahme der Stadt Dortmund mit den Städten Duisburg, Mülheim
a. d. Ruhr, Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Herne und Bochum sowie der Fakultät
Raumplanung der Universität Dortmund an dem Forschungsprogramm "Stadt 2030" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Durchführungsbeschlüsse auch von den sieben anderen Städten gefasst werden,

2. die Universität Dortmund, Fakultät Raumplanung, mit der Erstellung eines "Drehbuches" für die Kooperation der acht Städte im Ruhrgebiet und für die Geschäftsführung dieses Vorhabens im Rahmen eines Werkvertrages zu beauftragen. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Landesministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) den für die Maßnahme erforderlichen Förderbetrag von 350.000 DM zur Verfügung stellt und einem vorzeitigen Beginn des Vorhabens zustimmt, um den Werkvertrag kurzfristig unterzeichnen zu können.

Die nicht durch Fördermittel gedeckten Ausgaben werden durch Umschichtungen aus dem Budget des Dezernates 6 zur Verfügung gestellt.

Zu 4.2 Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes hier: Die Jahresförderungsprogramme 2000 bis 2002
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00805-01)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2001 mit v. g. Bezeichnung
(Drucksache-Nr. 00805-01AT)
- Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Langemeyer vom 28.05.2001

Herr RM Ollech weist darauf hin, dass die Kokerei Hansa als Einzelmaßnahme im Jahresförderprogramm 2002 enthalten ist und schlägt die Beteiligung der Bezirksvertretung Huckarde vor.

Herr StR Sierau sagt eine Beteiligung der Bezirksvertretung Huckarde zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2001 einstimmig:

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen spricht sich gegen den Verzicht auf die Einzelmaßnahme "Ökologische Gestaltung von Kinderspielplätzen" im Jahresförderprogramm 2002 aus.
Er beauftragt die Verwaltung, auch für das Programmjahr 2002 die Maßnahme "Ökologische Gestaltung von Kinderspielplätzen" anzumelden.

Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, kurzfristig eine Bedarfsermittlung für die städtischen Kinderspielplätze durchzuführen."

Unter Berücksichtigung des Schreibens von Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer vom 28.05.2001, dass die Maßnahme "ABM-Öko Umgestaltung von Kinderspielplätzen in den Jahren 2000 - 2002" zusätzlich unter Punkt 5.1 gemäß Anlage 1 in der beigefügten Maßnahmebeschreibung (Anlage 2) in das Jahresförderprogramm aufzunehmen ist, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Jahresförderungsprogrammen 2000 und 2001 zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage enthaltene Zusammenfassung der Einzelanträge für das Programmjahr 2002 als Jahresförderungsprogramm - Gesamtprogramm Stadterneuerung 2002 -

Zu 4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße -
hier: I. Änderungsbeschluss (2. Änderung) des Bebauungsplanes Hu 112
- Winkelstraße - ;
II. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00803-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 17.05.2001

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig,

I. den Bebauungsplan Hu 112 - Winkelstraße - in dem unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 2).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023);

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB


Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

Zu 5.1 Umbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Lanstroper Straße 243, Gemarkung Lanstrop, Flur 9, Flurstücke 55, 56
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch
(BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00807-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Genehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Verfahrens.





Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

Zu 6.1 Arbeitsbericht 2000 des Stadtamtes für Wohnungswesen
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00880-01)

Zu 6.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 03.05.2001 mit der Bezeichnung "Reform des sozialen Wohnungsbaus" (Drucksache-Nr. 00930-01)

Die Punkte 6.1 und 6.2 werden zusammen behandelt.

Herr RM Berndsen fragt, ob alle Landesfördermittel abgerufen werden und ob Fördermittel des Landes verloren gehen, falls nicht genügend sozialer Wohnungsbau durchgeführt wird. Es ist Wunsch der SPD-Fraktion, dass die Eigentumsförderung nicht gegen die soziale Wohnungsbauförderung ausgespielt wird. Politik und Verwaltung müssen sich dafür einsetzen, dass in diesem Jahr 250 Sozialwohnungen gebaut werden können.

Frau RM Horitzky möchte wissen, wer bei der Veranstaltung "Verbraucherberatung Umweltamt" die Interessierten waren. Sie stellt fest, das im letzten Jahr 111 Sozialwohnungen fertiggestellt worden sind und es über 2.000 Wohnungssuchende gibt. Sie fragt, an welchen Standorten behindertengerechte Wohnungen gebraucht werden.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr sagt, dass sich der öffentlich geförderte Wohnungsbau auch in gemischten Projekten wiederfinden sollte. Sie weist auf die räumliche Unterversorgung von Haushalten hin. Die aus der Belegungsbindung herausfallenden öffentlich geförderten Wohnungen dürfen nicht zu einem noch engeren Wohnungsmarkt führen. Frau s. B. Pohlmann-Rohr geht auf den Antrag der CDU-Fraktion ein und sagt, dass der Gesetzesentwurf nicht zu einer Auflösung des Wohnungsamtes führen dürfe.

Herr Steiner drückt die Unzufriedenheit des Aktionskreises "Der behinderte Mensch in Dortmund" mit den Inhalten des Arbeitsberichtes aus. Es wurden nur zwei behindertengerechte Wohnungen als Eigentumsmaßnahme gefördert. Demgegenüber steht eine Förderung von 24 Heimplätzen. Derzeit ist ein Umschwung in der Behindertenpolitik des Rates erkennbar. Die Tendenz, das zunehmend Eigentumswohnungen gefördert werden, ist problematisch. Dadurch wird für große Teile von Behinderten, die von der Sozialhilfe abhängig sind, kein Wohnraum mehr zur Verfügung stehen, weil die Miete bei 12,00 DM/m² gedeckelt ist.

Der Aktionskreis hält die Durchführung von Maßnahmen im Bestand für problematisch, weil bestimmte Maße und Flächen nicht eingehalten werden können. Herr Steiner sieht die Stadt auf einem verfehlten Weg gegenüber der Zielgruppe behinderter Dortmunder Bürger. Es wurden immer wieder Wohnungen für Behinderte ohne Berücksichtigung der Infrastruktur gebaut. Der Aktionskreis hat seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Wohnungen langfristig leer stehen werden. Er hat bereits vor 10 Jahren eine Auflistung von solchen Standorten gemacht. Hierbei wurde darauf hingewiesen, dass der Innenstadtbereich ein günstiger Standort ist und dass die behindertengerechten Wohnungen nachfragegerecht gebaut werden sollten. Die beim Wohnungsamt registrierten behinderten Personen sollten in die Planung einbezogen werden. Herr Steiner stellt dar, dass der Masterplan Wohnen nicht ohne Vorgaben für behindertengerechtes Wohnen und barrierefreien Wohnungsbau auskommen wird.

Herr Neuhaus erläutert, dass die Stadt Dortmund bei der Modernisierungsförderung nach Köln das zweitbeste Ergebnis in Nordrhein-Westfalen hat und bei der Eigentumsförderung an erster Stelle steht. Die gesamte Wohnungsbauförderung hat im letzten Jahr ein Investitionsvolumen von 170 Mio. DM ausgelöst.

Herr Neuhaus stellt dar, dass dem Wohnungsamt das Problem der rollstuhlgerechten Wohnungen seit Jahren bekannt ist. Bei 111 geförderten Mietwohnungen in 13 Baumaßnahmen bleibt kaum noch Raum rollstuhlgerechten Wohnungsbau durchzuführen. Das Wohnungsamt bemüht sich bei jedem Bauvorhaben, soweit es geeignet erscheint, rollstuhlgerechten Wohnungsbau durchzuführen. Im gesamten Innenstadtbereich gibt es keinen geförderten Mietwohnungsbau, da keine entsprechenden Grundstücke zur Verfügung stehen und keine Investoren vorhanden sind.

Herr Neuhaus weist darauf hin, dass vor einigen Jahren am Lütgendortmunder Marktplatz rollstuhlgerechte Wohnungen gefördert wurden, von denen über ein Jahr lang zwei Wohnungen nicht vermittelt wurden. Die Praxis hat gezeigt, dass sich Wohnungen nachfragerecht einfacher umbauen lassen. Hinsichtlich der Förderung der 24 Heimplätze ist die Nachfrage da.

Herr Neuhaus stellt dar, dass die interessierte Verbraucherschutzberatung, die mit dem Umweltamt durchgeführt worden ist, sich in erster Linie an Bauträger, Investoren, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgesellschaften und Mietervereine gerichtet hat. Die nächste Veranstaltung zum Masterplan findet am 29.06.2001 statt. Herr Neuhaus hofft, dass zu diesem Zeitpunkt erste Ergebnisse der Untersuchungen vorliegen, die helfen sollen, nachfragegerechte Wohnungen zur Verfügung zu stellen.

Herr Neuhaus berichtet, dass die wohnungssuchenden Haushalte stagnieren. Im Schnitt sind es rd. 3.000 wohnungssuchende Haushalte und jedes Jahr erhält das Wohnungsamt rd. 8.000 Neuanträge. Die Hälfte wird in Wohnraum vermittelt, ein Teil verschwindet vom Markt.
Herr Neuhaus erläutert, dass die Wohnraumversorgung im sozialen Wohnungsbau vorgegeben ist und dass es nicht möglich ist, dass Alleinstehende eine 3-Zimmer-Wohnung bewohnen können. Die Versorgung kinderreicher Familien ist nach wie vor ein Problem. Bei umfangreichen Modernisierungen wird die Möglichkeit durch Wohnungszusammenlegungen genutzt. In der Regel bleibt nur die Chance, diese Familien in Einfamilienhäusern für Kinderreiche unterzubringen.

Herr Steiner drückt seine Verärgerung über die nicht angenommenen behindertengerechten Wohnungen in Lütgendortmund aus. Er regt an, den Bau von behindertengerechten Wohnungen an den Standorten durchzuführen, die sich als infrastrukturell empfehlenswert erweisen.

Herr Neuhaus erläutert zum Antrag der CDU-Fraktion, dass die Reform der Wohnungsbaugesetzgebung schon seit vielen Jahren stattfindet. Er verweist auf die Tischvorlage des Instituts für Städtebau, in der die wesentlichen Rahmenbedingungen enthalten sind. Wichtigster Inhalt des Reformgesetzes ist, dass die Fortsetzung in erster Linie für die Haushalte, die sich am Wohnungsmarkt nicht angemessen versorgen können, erfolgt. Die Zielgruppe sind Haushalte mit geringem Einkommen, Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige bedürftige Personen. Zielgruppe zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums sind insbesondere Familien und Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens und der Eigenheimzulage die Belastung des Baues oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.

Wesentlicher Inhalt des Reformgesetzes ist, dass die Kommunen mehr Verantwortung übernehmen sollen. Der Deutsche Städtetag geht davon aus, dass wesentlich mehr Aufgaben auf die Kommunen zukommen werden. Die Einzelheiten in der Finanzierung sind nach wie vor ungeklärt. Dies bedarf Verwaltungsvereinbarungen, die zwischen Bund und den Ländern abgeschlossen werden müssen. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz im Herbst 2001 verabschiedet wird oder ob es noch in den Vermittlungsausschuss gehen wird und ob die Ermächtigungsnormen des Landes ausgeschöpft werden.

Herr Neuhaus schlägt vor, sobald das Gesetz vorliegt, den AUSW zu informieren.

Der Vorsitzende, Herr RM Jung, dankt Herrn Neuhaus für die Ausführungen und sagt, dass sich der Antrag der CDU-Fraktion vom 03.05.2001 somit erledigt hat.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Zu 7. Hochbauangelegenheiten

Zu 7.1 - unbesetzt -


Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

Zu 8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs.6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme) Barmer Straße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Nederhoffstraße von Ritterhausstraße bis Albrechtstraße, Rittershausstraße von Lange Straße bis Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke einschließlich Marktplatz (früher: "Ascheplatz")
- Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme, WUV-Quartier -
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00894-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und vom 21.12.1981
Barmer Straße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Nederhoffstraße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Rittershausstraße von Lange Straße bis Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke einschließlich Marktplatz ( früher: "Ascheplatz" ) - Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme, WUV-Quartier -

Zu 8.2 Widmung der Dorstfelder Allee
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00914-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Widmung der Dorstfelder Allee (L 609 N) ohne Beschränkung des Gemeingebrauches für den öffentlichen Verkehr als Landesstraße (Ortsdurchfahrt).

Zu 8.3 Kanalisation in Außenbereichen
Druckrohrleitungen Kurler Straße/Asselburgstraße, Schwieringhausen-Ost und Ostberger Str.
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00843-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Empfehlung zu folgender Beschlussfassung:

Für Kanalisationen in Außenbereichen beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die Verlegung von Druckrohrleitungen in der Kurler Straße/Asselburgstraße, Schwieringhausen-Ost und Ostberger Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.000.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9870 0001 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 100.000,-- DM
Ausgaben 2001 400.000,-- DM
Ausgaben 2002 500.000,-- DM

Zu 8.4 Ausbau der Wittbräucker Straße im Rahmen der Verkehrskonzeption Aplerbeck
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00630-01)

Herr Keune berichtet, dass die Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt hat, es bleibe grundsätzlich bei der bisherigen Förderung. Diese Förderung würde, wenn eine Gradientenabsenkung nicht durchgeführt wird, an der Strickerstraße enden. Dadurch würden der Stadt Dortmund ca. 200.000 - 220.000 DM zusätzliche Kosten entstehen. Zusätzlich wird der bereits beschlossene Kanalbau bis südlich der Brücke durchgeführt. Außerdem wird durch den Ausbau der Straße eine Unterhaltungslast für die nächsten 20 - 25 Jahre entfallen. Herr Keune bittet, der Vorlage mit dieser Absenkung zuzustimmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt den Ausbau der Wittbräucker Straße von nördl. der Hüttenstraße bis Aplerbecker Marktplatz mit einem Kostenaufwand in Höhe von 900.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6650 9511 0174 - Nordumgehung Aplerbeck - aus Haushaltsausgaberesten vorgesehen. Eine Erhöhung der hierfür beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 15.150.000,-- DM ist nicht erforderlich.

Es handelt sich um eine Erweiterung der Zuschussmaßnahme Nordumgehung Aplerbeck. Die Förderfähigkeit wurde vom Zuschussgeber bereits anerkannt.


Zu 9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"

Zu 9.1 - unbesetzt -


Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

Zu 10.1 - unbesetzt -


Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses

Zu 11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
Zu 11.1.1 - unbesetzt -

Zu 11.2 "Friedhöfe Dortmund"
Zu 11.2.1 - unbesetzt -








Zu 12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

Zu 12.1 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-Ost
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00759-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 24.04.01

Herr RM Follert merkt an, dass der nördliche Teil der Semerteichstraße zügiger angegangen werden sollte und dass das Südbad unter den Sportanlagen nicht aufgeführt ist.

Frau RM Reuter weist darauf hin, dass in der Bestandsaufnahme die Defizite, z. B. Spielplätze, nicht erwähnt sind. Die Analyse von 1998 bietet eine Grundlage für weitere Diskussionen. Da sich der Stadtbezirk Innenstadt-Ost nicht am Stadtbezirksmarketing beteiligt, bittet sie die Verwaltung, den Diskussionsprozess zu organisieren.

Herr StR Sierau erläutert, dass die Verwaltung das Konzept vorgestellt hat und dass sie davon ausgeht, dass die Diskussion aus der Politik oder Bürgerschaft angestoßen wird.

Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nehmen den vorgelegten Entwurf des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks und als Grundlage für die FNP-Neuaufstellung zur Kenntnis.



Herr StD Fehlemann weist auf die Einladung zum Tag der offenen Tür am 09.06.2001 im Betriebshof Süd an der Nortkirchenstraße hin. Die Nordumgehung Aplerbeck kann theoretisch nach Pfingsten für den Verkehr freigegeben werden, der Oberbürgermeister wird sie offiziell Anfang Juli eröffnen.



Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 17.40 Uhr schließt.



J u n g G r o t e I r l e
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Geschäftsführung 11.06.2001
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 31. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 30.05.2001


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Brauer (SPD)
Herr RM Brunstein (CDU)
Frau RM Riesel (SPD) i. V. für Herrn RM Drabig (SPD)
Herr RM Follert (CDU)
Frau RM Gerszewski (SPD)
Herr RM Grote (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Jostes (CDU)
Herr RM Leniger (CDU) i. V. für Herrn RM Knieling (CDU)
Frau RM Kräft (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Herr RM Sauer (CDU)
Frau RM Schilling (SPD)
Herr RM Schneider (CDU)
Frau RM Steins (SPD)
Herr RM Tech (SPD)
Herr RM Zuch (CDU)
Herr RM Münch (Bürgerliste)

Frau s. B. Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Herr s. B. Schilff (SPD)
Herr s. B. Weikert (CDU)
Herr s. E. Ucar
Herr s. E. Oshege
b) beratende Mitglieder
Herr Quittek - Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG




c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, Büro StD
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Steinschulte, 63/stv. AL
Herr Neuhaus, 64/AL
Herr Keune, 66/AL
Frau Jürß, 01
Frau Irle, 01
d) Gäste
Herr Pohle, Ingenieurbüro F. Fischer, Solingen
Herr Dannemann, Erdbaulaboratorium Ahlenberg, Herdecke

Herr RM Jung als Ausschussvorsitzender eröffnet die Sitzung um 15.10 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Grote benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Phoenix-Ost
hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. März 2001
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00971-01)
Der vorgenannte Antrag der CDU-Fraktion vom 26.03.2001 mit der Bezeichnung "Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde" (Drucksache-Nr. 00627-01AT) wurde aus dem Haupt- und Finanzausschuss am 29.03.2001 an den AUSW überwiesen (am 04.04.2001 im AUSW eingebracht).
2.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 03.04.2001 mit der Bezeichnung "Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte" (Drucksache-Nr. 00829-01)
- Überweisung an den AUSW durch Beschluss des Rates am 05.04.2001




3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
Anlage: Landschaftsplan Dortmund-Süd, Entwurf der Satzung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00386-01)
(Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 04.04.2001 versandt.)
3.2 Entwicklung unerlaubter Abfallbeseitigungen im Jahr 2000
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00911-01)
3.3 Vorschlag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 13.05.2001 mit der Bezeichnung "Benzol-Belastung in Schulen an verkehrsreichen Straßen", Bitte um Stellungnahme

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Leitbilderstellung "Städteregion Ruhr 2030"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00645-01)
4.2 Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes hier: Die Jahresförderungsprogramme 2000 bis 2002
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00805-01)
4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße -
hier: I. Änderungsbeschluss (2. Änderung) des Bebauungsplanes Hu 112
- Winkelstraße - ;
II. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00803-01)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Umbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Lanstroper Straße 243, Gemarkung Lanstrop, Flur 9, Flurstücke 55, 56
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00807-01)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 Arbeitsbericht 2000 des Stadtamtes für Wohnungswesen
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00880-01)
6.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 03.05.2001 mit der Bezeichnung "Reform des sozialen Wohnungsbaus" (Drucksache-Nr. 00930-01)

7. Hochbauangelegenheiten
7.1 - unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs.6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme) Barmer Straße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Nederhoffstraße von Ritterhausstraße bis Albrechtstraße, Rittershausstraße von Lange Straße bis Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke einschließlich Marktplatz (früher: "Ascheplatz")
- Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme, WUV-Quartier -
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00894-01)
8.2 Widmung der Dorstfelder Allee
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00914-01)
8.3 Kanalisation in Außenbereichen
Druckrohrleitungen Kurler Straße/Asselburgstraße, Schwieringhausen-Ost und Ostberger Str.
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00843-01)

8.4 Ausbau der Wittbräucker Straße im Rahmen der Verkehrskonzeption Aplerbeck
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00630-01)
(wurde zur Sitzung am 16.05.2001 versandt)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
10.1 - unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses
11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
11.1.1 - unbesetzt -

11.2 "Friedhöfe Dortmund"
11.2.1 - unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
12.1 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-Ost
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00759-01)

Der Vorsitzende, Herr RM Jung, schlägt vor, den TOP 3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd, Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen", Anlage: Landschaftsplan Dortmund-Süd, Entwurf der Satzung, - Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00386-01) abzusetzen, da die Bezirksvertretung Hörde diesen noch nicht beraten hat.

Er weist darauf hin, dass zu TOP 4.2 Stadterneuerung; Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes, hier: Die Jahresförderungsprogramme 2000 bis 2002, - Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00805-01) ein Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2001 sowie ein Schreiben des Oberbürgermeisters vom 28.05.2001 vorliegt.

Die Tagesordnung wird in dieser Form festgestellt.

Herr Münch bittet, das Rauchverbot zu berücksichtigen.


Zu 2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

Zu 2.1 Phoenix-Ost
hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. März 2001
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00971-01)

Der vorgenannte Antrag der CDU-Fraktion vom 26.03.2001 mit der Bezeichnung "Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde" (Drucksache-Nr. 00627-01AT) wurde aus dem Haupt- und Finanzausschuss am 29.03.2001 an den AUSW überwiesen (am 04.04.2001 im AUSW eingebracht).

Herr Quittek stellt dar, dass der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde das Projekt "Phoenix-Ost" begrüßt und bittet, die folgenden landschaftsökologischen Anforderungen bei der weiteren Planung einzubeziehen:

· Wiederherstellung einer landschaftsräumlichen Vernetzung entlang des Emscherlaufes (Vernetzung mit Phoenix-West und Rombergpark)
· Entfesselung und ökologisch wirksame Umgestaltung der bislang verrohrten Emscher - Öffnung der Emscheraue (Breite: ca. 50 m)
· Ausschluss nachteiliger Auswirkungen auf die Wasserqualität des Unterlaufes der Emscher durch den Abfluss des Sees
· Mittel- bis langfristige Anbindung des Hörder Baches an den Phoenix-See in offener Bauweise
· Anlage eines Fuß-/Radwegesystems unter Nutzung der Werksbahntrasse (Westfalenhütte - Phoenix-West)
· Anlage einer Landschaftsbrücke über die Faßstraße (alternativ: Aufständerung der Faßstraße) zur Vernetzung der Gelände Phoenix-West und -Ost)

Herr Dr. Grote weist darauf hin, dass die ökologische Machbarkeit zur Zeit erarbeitet wird. Diese beinhaltet die Aspekte vom ökologischen Wasserkörper für Zulaufgewässer bis hin zum landschaftspflegerischen Konzept.

Herr RM Jostes erläutert, dass die CDU kurzfristig einen Wettbewerb favorisiert, um auf der Basis der bisherigen städtischen Planungen detaillierte Entwürfe für den See und die Ufernutzung zu erhalten. Er fragt, inwiefern die Fundamente des Stahlwerks für die Gestaltung des Sees entfernt werden müssen.

Herr RM Münch weist auf den Zusammenhang zwischen der Verkleinerung des Sees und der Emscherrenaturierung hin.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr spricht sich für die Aufnahme der Emscherrenaturierung in die Machbarkeitsstudie aus.

Herr StR Sierau schlägt vor, dass eine Verständigung über Qualifizierungsverfahren erfolgen sollte, wenn Klarheit über die wirtschaftliche Dimension des Projektes besteht. Seines Wissens haben sich die Fraktionen und der Oberbürgermeister im Ältestenrat verständigt, dass die Kostendiskussion nicht öffentlich geführt werde, sondern im Beirat der Standortgesellschaft Phoenix-See.

Der Vorsitzende, Herr RM Jung, sagt, dass es wichtig sei, wann die Studie über die finanzielle Machbarkeit vorliegt, denn davon ist auch die Durchführung der Wettbewerbe abhängig, die zeitgleich oder nacheinander durchgeführt werden können. Die Preisfindung sowie die Kosten für den Erwerb des Grundstückes werden natürlich in nichtöffentlicher Sitzung behandelt, aber der Verfahrensablauf sowie die Kosten für die Bodenaufbereitung und den See sollten öffentlich diskutiert werden.

Herr StR Sierau spricht sich für eine nichtöffentliche Diskussion aus, da es nicht nur um Kosten der Bodenaufbereitung geht, sondern um die Gesamtkosten und wie diese durch eine Förderstrategie verringert werden können. Er weist auf Gespräche mit den zuständigen Ministerien hin, nach denen eine Kosten-Nutzen-Analyse für das Projekt erstellt werden muss. Die Gespräche sind äußerst konstruktiv und Herr StR Sierau geht davon aus, dass evtl. im dritten Quartal d. J. weitere Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden können. Diese Aufgaben könnte die Standortgesellschaft übernehmen.

Der Vorsitzende, Herr RM Jung, verweist darauf, dass über die Kapitalausstattung der Standortgesellschaft, wenn diese die Grundstücke übernehmen soll, nochmal diskutiert werden müsse.

Herr RM Jostes ist dafür, dass die Standortgesellschaft einen Großteil der Arbeiten erledigen sollte, aber im AUSW eine regelmäßige Berichterstattung erfolgen müsse.

Herr RM Tech fragt nach dem Planungsstand der Emscherrenaturierung im Bereich Hörde und ob die Emscher im Bereich östlich der Faßstraße offen geführt werden kann.





Herr Pohle erläutert, dass die Emschergenossenschaft den Oberlauf der Emscher in verschiedene Entwurfsabschnitte eingeteilt hat. Der Entwurfsbereich 1 Holzwickede oberhalb Sölde ist bereits umgesetzt, die Entwurfsabschnitte 2 und 3 ab Sölde bis Hörde befinden sich zur Zeit in der Genehmigungsphase, d. h. die Entwürfe zur Umgestaltung einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitplanungen liegen vor. Der Entwurfsabschnitt 4, der den Bereich des Phoenix-Sees umfasst, ist zurückgestellt worden, weil hierbei der Phoenix-See eine große Rolle spielt. Gleichwohl ist eine technische Überprüfung durchgeführt worden, wie die Sohllage sein könnte. Unter der Semerteichstraße ist die Emscher verrohrt und die Sohllage des zukünftigen Gewässers könnte offen geführt werden, allerdings in gleicher Höhenlage wie die heutige Verrohrung ist. Hierfür müssen noch geohydrologische Untersuchungen durchgeführt werden.

Herr Dannemann führt aus, dass das Niveau der Emscher ca. 6 - 7 m unter dem heutigen Niveau des Werksgeländes liegt. Dadurch ist es nicht einfach, die Emscher durch das Gelände mäandrieren zu lassen. Er weist darauf hin, dass auch der Wasserspiegel des Phoenix-Sees
6 - 7 m tiefer liegen wird, als das heutige Werksgelände und insofern ein Aushub von Bodenmaterial (Auffüllungen mit Fundamentresten) erfolgen muss. In der Kostenkalkulation ist berücksichtigt worden, dass sehr viel Betonaushub (ca. 25 %) anfällt. Die Vorflut der Emscher zur Faßstraße muss auf der heutigen Tiefe gehalten werden, sonst würde das Grundwasser in Hörde ansteigen und es würde zu Vernässungen kommen.

Herr RM Tech weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion die Anlage "Gedankenskizze zur Funktion von Standortgesellschaften" nicht zur Kenntnis nehmen möchte, da dieses Thema noch diskutiert werden müsse.

Aus Sicht von Frau s. B. Pohlmann-Rohr hat sich der CDU-Antrag erledigt, da die Machbarkeit im dritten Quartal 2001 vorliegt und die Durchführung eines Wettbewerbes in diesem Jahr nicht mehr machbar ist.

Der Vorsitzende, Herr RM Jung, erinnert daran, dass sowohl der Rat als auch der AUSW sich vor einem Jahr für die Durchführung eines Wettbewerbes ausgesprochen haben.

Herr StR Sierau schlägt vor, eine Qualifizierungsstaffel durchzuführen, wenn die Wirtschaftlichkeit und die rechtliche Situation feststehen. Die Machbarkeit wird dem Ausschuss vorgestellt und auf dieser Grundlage soll das weitere Vorgehen festgelegt werden.

Herr RM Jostes berichtet, dass der Beschluss zur technischen Machbarkeit gefasst worden sei, aber nicht zur Durchführung eines Wettbewerbes. Um festzustellen, wie groß der See sein soll und welche Größenordnung Gewerbe und Wohnen haben sollte, ist ein Wettbewerb notwendig.

Herr RM Tech schlägt vor, diese Überlegungen mit der Standortgesellschaft zu formulieren, wenn die Machbarkeit vorliegt.

Herr Wilde verweist auf die Zustimmung zum Rahmenkonzept Phoenix-Ost. Eine erste technische Machbarkeit ist positiv. Die Daten des CDU-Antrages passen mit dem Rahmenkonzept überein. Bevor allerdings weitergehende Verfahren eingeleitet werden, sollte die finanzielle Machbarkeit vorliegen. Die weiteren Schritte sind mit der Standortgesellschaft und dem Beirat einzuleiten.

Der Vorsitzende, Herr RM Jung, stellt dar, dass die jetzige Ausschussvorlage "Phoenix-Ost" eine Kenntnisnahme sei und keinen Beschluss enthalte. Der CDU-Antrag vom 26.03.2001 steht zur Abstimmung. Die Vorlage vom 01.03.2001 "Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde" ist im AUSW am 14.03.2001 einstimmig beschlossen worden, muss aber noch dem Rat vorgelegt werden.

Der AUSW lehnt den Antrag der CDU-Fraktion vom 26.03.2001 mit der Bezeichnung "Machbarkeitsstudie zum Phoenix-See (Phoenix-Ost) in Dortmund-Hörde" mehrheitlich ab.

Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.

Zu 2.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 03.04.2001 mit der Bezeichnung "Standortgesellschaften und Entwicklungsschwerpunkte" (Drucksache-Nr. 00829-01)
- Überweisung an den AUSW durch Beschluss des Rates am 05.04.2001
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.05.01 mit o. g. Bezeichnung
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.01 mit o. g. Bezeichnung
- Auszug aus der Sitzung des Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 23.05.2001

Der Vorsitzende, Herr RM Jung, erläutert, dass zum o.g. Thema jeweils ein Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung am 23.05.2001 eingebracht worden sind. Da die drei Fraktionen interfraktionell eine gemeinsame Position bis zur nächsten Sitzung des AWBF am 20.06.2001 erarbeiten wollen, sollte dieses Thema in der Sitzung des AUSW am 27.06.2001 behandelt werden.


Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes

Zu 3.1 Landschaftsplan Dortmund-Süd
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen der "Allgemeinen Erläuterungen"
Anlage: Landschaftsplan Dortmund-Süd, Entwurf der Satzung
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00386-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 02.05.2001
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 22.05.2001 sowie
Schreiben des Umweltamtes an die Bezirksvertretung Hombruch vom 30.04.2001

Der TOP wird von der Tagesordnung abgesetzt und in der Sitzung des AUSW am 27.06.2001 behandelt.

Zu 3.2 Entwicklung unerlaubter Abfallbeseitigungen im Jahr 2000
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00911-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Zu 3.3 Vorschlag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 13.05.2001 mit der Bezeichnung "Benzol-Belastung in Schulen an verkehrsreichen Straßen", Bitte um Stellungnahme

Herr Dr. Grote stellt dar, dass die Messungen zur Zeit durchgeführt werden. Sobald die
Ergebnisse vorliegen, wird der AUSW informiert. Evtl. dienen diese Messungen als Grundlage für weitere durchzuführende Messungen.


Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

Zu 4.1 Leitbilderstellung "Städteregion Ruhr 2030"
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00645-01)

Herr StR Sierau antwortet auf die Frage von Herrn RM Jostes, dass es sich bei den Kosten von rd. 40.000,00 DM, die durch die Mitwirkung von je zwei städtischen Dienstkräften entstehen, nicht um Vollzeitkräfte handelt. Die Kosten für die Geschäftsstelle müssen noch überprüft werden.

Herr Steiner regt die Aufnahme eines barrierefreien ÖPNV an.

Frau RM Kröger-Brenner weist auf die Synergieeffekte hin, die sich durch Einsparpotentiale bei den einzelnen Städten ergeben.

Herr StR Sierau erläutert, dass mit der Vorlage nicht die Metropolregion Rhein-Ruhr gemeint ist, sondern die Konsensfindung zwischen den Kommunen. Die Anregung von Herrn Steiner wird aufgenommen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die gemeinsame Teilnahme der Stadt Dortmund mit den Städten Duisburg, Mülheim
a. d. Ruhr, Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Herne und Bochum sowie der Fakultät
Raumplanung der Universität Dortmund an dem Forschungsprogramm "Stadt 2030" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Durchführungsbeschlüsse auch von den sieben anderen Städten gefasst werden,

2. die Universität Dortmund, Fakultät Raumplanung, mit der Erstellung eines "Drehbuches" für die Kooperation der acht Städte im Ruhrgebiet und für die Geschäftsführung dieses Vorhabens im Rahmen eines Werkvertrages zu beauftragen. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Landesministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) den für die Maßnahme erforderlichen Förderbetrag von 350.000 DM zur Verfügung stellt und einem vorzeitigen Beginn des Vorhabens zustimmt, um den Werkvertrag kurzfristig unterzeichnen zu können.

Die nicht durch Fördermittel gedeckten Ausgaben werden durch Umschichtungen aus dem Budget des Dezernates 6 zur Verfügung gestellt.

Zu 4.2 Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes hier: Die Jahresförderungsprogramme 2000 bis 2002
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00805-01)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2001 mit v. g. Bezeichnung
(Drucksache-Nr. 00805-01AT)
- Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Langemeyer vom 28.05.2001

Herr RM Ollech weist darauf hin, dass die Kokerei Hansa als Einzelmaßnahme im Jahresförderprogramm 2002 enthalten ist und schlägt die Beteiligung der Bezirksvertretung Huckarde vor.

Herr StR Sierau sagt eine Beteiligung der Bezirksvertretung Huckarde zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2001 einstimmig:

"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen spricht sich gegen den Verzicht auf die Einzelmaßnahme "Ökologische Gestaltung von Kinderspielplätzen" im Jahresförderprogramm 2002 aus.
Er beauftragt die Verwaltung, auch für das Programmjahr 2002 die Maßnahme "Ökologische Gestaltung von Kinderspielplätzen" anzumelden.

Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, kurzfristig eine Bedarfsermittlung für die städtischen Kinderspielplätze durchzuführen."

Unter Berücksichtigung des Schreibens von Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer vom 28.05.2001, dass die Maßnahme "ABM-Öko Umgestaltung von Kinderspielplätzen in den Jahren 2000 - 2002" zusätzlich unter Punkt 5.1 gemäß Anlage 1 in der beigefügten Maßnahmebeschreibung (Anlage 2) in das Jahresförderprogramm aufzunehmen ist, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Jahresförderungsprogrammen 2000 und 2001 zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage enthaltene Zusammenfassung der Einzelanträge für das Programmjahr 2002 als Jahresförderungsprogramm - Gesamtprogramm Stadterneuerung 2002 -

Zu 4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112 - Winkelstraße -
hier: I. Änderungsbeschluss (2. Änderung) des Bebauungsplanes Hu 112
- Winkelstraße - ;
II. Bürgerbeteiligung
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00803-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 17.05.2001

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig,

I. den Bebauungsplan Hu 112 - Winkelstraße - in dem unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 2).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023);

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hu 112) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB


Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

Zu 5.1 Umbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Lanstroper Straße 243, Gemarkung Lanstrop, Flur 9, Flurstücke 55, 56
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch
(BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00807-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Genehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Verfahrens.





Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

Zu 6.1 Arbeitsbericht 2000 des Stadtamtes für Wohnungswesen
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00880-01)

Zu 6.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 03.05.2001 mit der Bezeichnung "Reform des sozialen Wohnungsbaus" (Drucksache-Nr. 00930-01)

Die Punkte 6.1 und 6.2 werden zusammen behandelt.

Herr RM Berndsen fragt, ob alle Landesfördermittel abgerufen werden und ob Fördermittel des Landes verloren gehen, falls nicht genügend sozialer Wohnungsbau durchgeführt wird. Es ist Wunsch der SPD-Fraktion, dass die Eigentumsförderung nicht gegen die soziale Wohnungsbauförderung ausgespielt wird. Politik und Verwaltung müssen sich dafür einsetzen, dass in diesem Jahr 250 Sozialwohnungen gebaut werden können.

Frau RM Horitzky möchte wissen, wer bei der Veranstaltung "Verbraucherberatung Umweltamt" die Interessierten waren. Sie stellt fest, das im letzten Jahr 111 Sozialwohnungen fertiggestellt worden sind und es über 2.000 Wohnungssuchende gibt. Sie fragt, an welchen Standorten behindertengerechte Wohnungen gebraucht werden.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr sagt, dass sich der öffentlich geförderte Wohnungsbau auch in gemischten Projekten wiederfinden sollte. Sie weist auf die räumliche Unterversorgung von Haushalten hin. Die aus der Belegungsbindung herausfallenden öffentlich geförderten Wohnungen dürfen nicht zu einem noch engeren Wohnungsmarkt führen. Frau s. B. Pohlmann-Rohr geht auf den Antrag der CDU-Fraktion ein und sagt, dass der Gesetzesentwurf nicht zu einer Auflösung des Wohnungsamtes führen dürfe.

Herr Steiner drückt die Unzufriedenheit des Aktionskreises "Der behinderte Mensch in Dortmund" mit den Inhalten des Arbeitsberichtes aus. Es wurden nur zwei behindertengerechte Wohnungen als Eigentumsmaßnahme gefördert. Demgegenüber steht eine Förderung von 24 Heimplätzen. Derzeit ist ein Umschwung in der Behindertenpolitik des Rates erkennbar. Die Tendenz, das zunehmend Eigentumswohnungen gefördert werden, ist problematisch. Dadurch wird für große Teile von Behinderten, die von der Sozialhilfe abhängig sind, kein Wohnraum mehr zur Verfügung stehen, weil die Miete bei 12,00 DM/m² gedeckelt ist.

Der Aktionskreis hält die Durchführung von Maßnahmen im Bestand für problematisch, weil bestimmte Maße und Flächen nicht eingehalten werden können. Herr Steiner sieht die Stadt auf einem verfehlten Weg gegenüber der Zielgruppe behinderter Dortmunder Bürger. Es wurden immer wieder Wohnungen für Behinderte ohne Berücksichtigung der Infrastruktur gebaut. Der Aktionskreis hat seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Wohnungen langfristig leer stehen werden. Er hat bereits vor 10 Jahren eine Auflistung von solchen Standorten gemacht. Hierbei wurde darauf hingewiesen, dass der Innenstadtbereich ein günstiger Standort ist und dass die behindertengerechten Wohnungen nachfragegerecht gebaut werden sollten. Die beim Wohnungsamt registrierten behinderten Personen sollten in die Planung einbezogen werden. Herr Steiner stellt dar, dass der Masterplan Wohnen nicht ohne Vorgaben für behindertengerechtes Wohnen und barrierefreien Wohnungsbau auskommen wird.

Herr Neuhaus erläutert, dass die Stadt Dortmund bei der Modernisierungsförderung nach Köln das zweitbeste Ergebnis in Nordrhein-Westfalen hat und bei der Eigentumsförderung an erster Stelle steht. Die gesamte Wohnungsbauförderung hat im letzten Jahr ein Investitionsvolumen von 170 Mio. DM ausgelöst.

Herr Neuhaus stellt dar, dass dem Wohnungsamt das Problem der rollstuhlgerechten Wohnungen seit Jahren bekannt ist. Bei 111 geförderten Mietwohnungen in 13 Baumaßnahmen bleibt kaum noch Raum rollstuhlgerechten Wohnungsbau durchzuführen. Das Wohnungsamt bemüht sich bei jedem Bauvorhaben, soweit es geeignet erscheint, rollstuhlgerechten Wohnungsbau durchzuführen. Im gesamten Innenstadtbereich gibt es keinen geförderten Mietwohnungsbau, da keine entsprechenden Grundstücke zur Verfügung stehen und keine Investoren vorhanden sind.

Herr Neuhaus weist darauf hin, dass vor einigen Jahren am Lütgendortmunder Marktplatz rollstuhlgerechte Wohnungen gefördert wurden, von denen über ein Jahr lang zwei Wohnungen nicht vermittelt wurden. Die Praxis hat gezeigt, dass sich Wohnungen nachfragerecht einfacher umbauen lassen. Hinsichtlich der Förderung der 24 Heimplätze ist die Nachfrage da.

Herr Neuhaus stellt dar, dass die interessierte Verbraucherschutzberatung, die mit dem Umweltamt durchgeführt worden ist, sich in erster Linie an Bauträger, Investoren, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgesellschaften und Mietervereine gerichtet hat. Die nächste Veranstaltung zum Masterplan findet am 29.06.2001 statt. Herr Neuhaus hofft, dass zu diesem Zeitpunkt erste Ergebnisse der Untersuchungen vorliegen, die helfen sollen, nachfragegerechte Wohnungen zur Verfügung zu stellen.

Herr Neuhaus berichtet, dass die wohnungssuchenden Haushalte stagnieren. Im Schnitt sind es rd. 3.000 wohnungssuchende Haushalte und jedes Jahr erhält das Wohnungsamt rd. 8.000 Neuanträge. Die Hälfte wird in Wohnraum vermittelt, ein Teil verschwindet vom Markt.
Herr Neuhaus erläutert, dass die Wohnraumversorgung im sozialen Wohnungsbau vorgegeben ist und dass es nicht möglich ist, dass Alleinstehende eine 3-Zimmer-Wohnung bewohnen können. Die Versorgung kinderreicher Familien ist nach wie vor ein Problem. Bei umfangreichen Modernisierungen wird die Möglichkeit durch Wohnungszusammenlegungen genutzt. In der Regel bleibt nur die Chance, diese Familien in Einfamilienhäusern für Kinderreiche unterzubringen.

Herr Steiner drückt seine Verärgerung über die nicht angenommenen behindertengerechten Wohnungen in Lütgendortmund aus. Er regt an, den Bau von behindertengerechten Wohnungen an den Standorten durchzuführen, die sich als infrastrukturell empfehlenswert erweisen.

Herr Neuhaus erläutert zum Antrag der CDU-Fraktion, dass die Reform der Wohnungsbaugesetzgebung schon seit vielen Jahren stattfindet. Er verweist auf die Tischvorlage des Instituts für Städtebau, in der die wesentlichen Rahmenbedingungen enthalten sind. Wichtigster Inhalt des Reformgesetzes ist, dass die Fortsetzung in erster Linie für die Haushalte, die sich am Wohnungsmarkt nicht angemessen versorgen können, erfolgt. Die Zielgruppe sind Haushalte mit geringem Einkommen, Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige bedürftige Personen. Zielgruppe zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums sind insbesondere Familien und Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens und der Eigenheimzulage die Belastung des Baues oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.

Wesentlicher Inhalt des Reformgesetzes ist, dass die Kommunen mehr Verantwortung übernehmen sollen. Der Deutsche Städtetag geht davon aus, dass wesentlich mehr Aufgaben auf die Kommunen zukommen werden. Die Einzelheiten in der Finanzierung sind nach wie vor ungeklärt. Dies bedarf Verwaltungsvereinbarungen, die zwischen Bund und den Ländern abgeschlossen werden müssen. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz im Herbst 2001 verabschiedet wird oder ob es noch in den Vermittlungsausschuss gehen wird und ob die Ermächtigungsnormen des Landes ausgeschöpft werden.

Herr Neuhaus schlägt vor, sobald das Gesetz vorliegt, den AUSW zu informieren.

Der Vorsitzende, Herr RM Jung, dankt Herrn Neuhaus für die Ausführungen und sagt, dass sich der Antrag der CDU-Fraktion vom 03.05.2001 somit erledigt hat.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Zu 7. Hochbauangelegenheiten

Zu 7.1 - unbesetzt -


Zu 8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

Zu 8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs.6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen (Gesamtmaßnahme) Barmer Straße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Nederhoffstraße von Ritterhausstraße bis Albrechtstraße, Rittershausstraße von Lange Straße bis Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke einschließlich Marktplatz (früher: "Ascheplatz")
- Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme, WUV-Quartier -
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00894-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und vom 21.12.1981
Barmer Straße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Kurze Straße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Albrechtstraße von Nederhoffstraße bis Lange Straße, Nederhoffstraße von Rittershausstraße bis Albrechtstraße, Rittershausstraße von Lange Straße bis Fußgängerbrücke an der S-Bahnstrecke einschließlich Marktplatz ( früher: "Ascheplatz" ) - Wohnumfeldverbesserungsmaßnahme, WUV-Quartier -

Zu 8.2 Widmung der Dorstfelder Allee
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00914-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

Gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Widmung der Dorstfelder Allee (L 609 N) ohne Beschränkung des Gemeingebrauches für den öffentlichen Verkehr als Landesstraße (Ortsdurchfahrt).

Zu 8.3 Kanalisation in Außenbereichen
Druckrohrleitungen Kurler Straße/Asselburgstraße, Schwieringhausen-Ost und Ostberger Str.
- Haupt- und Finanzausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00843-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Empfehlung zu folgender Beschlussfassung:

Für Kanalisationen in Außenbereichen beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die Verlegung von Druckrohrleitungen in der Kurler Straße/Asselburgstraße, Schwieringhausen-Ost und Ostberger Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.000.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9870 0001 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 100.000,-- DM
Ausgaben 2001 400.000,-- DM
Ausgaben 2002 500.000,-- DM

Zu 8.4 Ausbau der Wittbräucker Straße im Rahmen der Verkehrskonzeption Aplerbeck
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00630-01)

Herr Keune berichtet, dass die Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt hat, es bleibe grundsätzlich bei der bisherigen Förderung. Diese Förderung würde, wenn eine Gradientenabsenkung nicht durchgeführt wird, an der Strickerstraße enden. Dadurch würden der Stadt Dortmund ca. 200.000 - 220.000 DM zusätzliche Kosten entstehen. Zusätzlich wird der bereits beschlossene Kanalbau bis südlich der Brücke durchgeführt. Außerdem wird durch den Ausbau der Straße eine Unterhaltungslast für die nächsten 20 - 25 Jahre entfallen. Herr Keune bittet, der Vorlage mit dieser Absenkung zuzustimmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt den Ausbau der Wittbräucker Straße von nördl. der Hüttenstraße bis Aplerbecker Marktplatz mit einem Kostenaufwand in Höhe von 900.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6650 9511 0174 - Nordumgehung Aplerbeck - aus Haushaltsausgaberesten vorgesehen. Eine Erhöhung der hierfür beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 15.150.000,-- DM ist nicht erforderlich.

Es handelt sich um eine Erweiterung der Zuschussmaßnahme Nordumgehung Aplerbeck. Die Förderfähigkeit wurde vom Zuschussgeber bereits anerkannt.


Zu 9. Angelegenheiten des Regiebetriebes "Stadtgrün"

Zu 9.1 - unbesetzt -


Zu 10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

Zu 10.1 - unbesetzt -


Zu 11. Angelegenheiten des Werksausschusses

Zu 11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
Zu 11.1.1 - unbesetzt -

Zu 11.2 "Friedhöfe Dortmund"
Zu 11.2.1 - unbesetzt -








Zu 12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

Zu 12.1 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-Ost
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00759-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 24.04.01

Herr RM Follert merkt an, dass der nördliche Teil der Semerteichstraße zügiger angegangen werden sollte und dass das Südbad unter den Sportanlagen nicht aufgeführt ist.

Frau RM Reuter weist darauf hin, dass in der Bestandsaufnahme die Defizite, z. B. Spielplätze, nicht erwähnt sind. Die Analyse von 1998 bietet eine Grundlage für weitere Diskussionen. Da sich der Stadtbezirk Innenstadt-Ost nicht am Stadtbezirksmarketing beteiligt, bittet sie die Verwaltung, den Diskussionsprozess zu organisieren.

Herr StR Sierau erläutert, dass die Verwaltung das Konzept vorgestellt hat und dass sie davon ausgeht, dass die Diskussion aus der Politik oder Bürgerschaft angestoßen wird.

Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nehmen den vorgelegten Entwurf des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks und als Grundlage für die FNP-Neuaufstellung zur Kenntnis.



Herr StD Fehlemann weist auf die Einladung zum Tag der offenen Tür am 09.06.2001 im Betriebshof Süd an der Nortkirchenstraße hin. Die Nordumgehung Aplerbeck kann theoretisch nach Pfingsten für den Verkehr freigegeben werden, der Oberbürgermeister wird sie offiziell Anfang Juli eröffnen.



Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 17.40 Uhr schließt.



J u n g G r o t e I r l e
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)