N I E D E R S C H R I F T

über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel am
Dienstag, 22. Mai 2001, 16.00 Uhr,
Dechant-Mehler-Haus /Kath. Kirche Dortmund-Wickede,
Wickeder Hellweg 59, 44319 Dortmund


Öffentlicher Teil


Teilnehmer:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Karl-Heinz Czierpka (Bezirksvorsteher), Edgar Müller (stellv. Bezirksvorsteher),
Angelika Böhm, Karin Carl, Hannes Fischer, Ingrid Fröhlich, Inge Funke, Klaus-Jürgen Job (bis 17.50 Uhr), Gabriele Kania, Ulf Katler, Jörg Multhaupt, Roland Spieß, Norbert Reinhardt, Karin Stoll, Brigitte Thiel, Elisabeth Vossebrecher, Brigitte Wank

b) nicht anwesend:
Ulrich Begemann, Reinhard Preuß

c) Mitglieder des Rates

keine

d) Verwaltung/andere Behörden/Organisationen

Werner Nowack -33/Br-
Martina Raddatz -33/Br-
Helma Friers -33/Br-
Markus Sonnenschein -66/V-
Rüdiger Hartmann -66/6-

Beginn der Sitzung: 16.10 Uhr Ende der Sitzung: 18.30 Uhr

Vom Bezirksvorsteher wird die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit
der Bezirksvertretung festgestellt.

Der Bezirksvorsteher schlägt die Erweiterung der Tagesordnung um den

TOP 2.9
Kürzungen der Mittel der Bezirksvertretungen aus Vorjahren;
- Vorlage Stadträtin Mechthild Greive, Beigeordnete der Stadt Dortmund, vom 30.04.2001 -

vor.

Der so erweiterten Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.

Anschließend wird folgende Tagesordnung behandelt:


Öffentliche Sitzung:

1. Regularien

1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Fragestunde für Einwohner/innen von 16.00 bis 16.30 Uhr

1.4 Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil - über die 15. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 26. April 2001

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
- Vorlage des Dezernates 3 vom 21.02.2001 -


2.2 Stadtteilarbeit der Kulturbetriebe Dortmund - Bericht 2000 –
- Vorlage der Kulturbetriebe Dortmund (41/BGL) vom 05.04.2001 -


2.3 Ausschreibung von städtischen Hallenbädern
- Vorlage der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund -Geschäftsbereich Sport- vom 05. April 2001 -


2.4 I. Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion
II. Nachwuchsleistungszentrum BV Borussia Dortmund 09 e.V. (BVB)
- Vorlage des Stadtplanungsamtes (61) vom 11.04.2001 -



2.5 Radverkehr in Dortmund; 5-Jahresplan (2001 - 2005)
- Vorlage des Stadtplanungsamtes (61) und des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66) vom 30.04.2001 -


2.6 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen
“Düttelstraße” von Wickeder Straße bis Binnerstraße und
“Binnerstraße” von Wickeder Hellweg bis Pleckenbrink

(Gesamtmaßnahme)
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 03.04.2001 -

2.7 Kanalerneuerung Hörder Straße
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.03.2001 -


2.8 Kanalerneuerung in der Straße “Auf dem Kranz”
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.03.2001 -


2.9 Kürzungen der Mittel der Bezirksvertretungen aus Vorjahren
- Vorlage Stadträtin Mechthild Greive, Beigeordnete der Stadt Dortmund, vom 30.04.2001-


3. Antworten, Stellungnahmen und Mitteilungen

3.1 Deponie Schleswig in Dortmund-Asseln
- Mitteilung des Planungsdezernenten der Stadt Dortmund, Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. Ullrich Sierau, vom 04.04.2001 -


3.2 Gutachten zur Verkehrsentwicklung im Stadtbezirk Brackel
- Mitteilung des Planungsdezernenten der Stadt Dortmund, Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. Ullrich Sierau, vom 18.04.2001 -


3.3 Aufstellung des Bebauungsplanes Br 201 - Stemmering -
- Mitteilung des Planungsdezernenten der Stadt Dortmund, Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. Ullrich Sierau, vom 12.04.2001 -


3.4 Bau eines Skateparks (Halfpipe, Funbox, Grindstange und Grindbox)
- Zwischennachricht des Stadtplanungsamtes (61/2-1) vom 17.04.2001 -


3.5 Fortführungslisten über Straßenbaumaßnahmen im Stadtbezirk Brackel
hier: Zusatzfrage der CDU-Fraktion zur o.g. Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 28.02.2001;
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/5-BL) vom 11.04.2001 -


3.6 Einrichtung eines Behindertenparkplatzes Flughafenstraße/Ecke Kühlingstraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/6-1) vom 24.04.2001 -

3.7 Verkehrsverhältnisse Briefsweg, Steinbrinkstraße, Osterschleppweg
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/6) vom 03.04.2001 -

3.8 Wegesicherung auf dem Asselner Hellweg
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/7-Süd) vom 11.04.2001 -


3.9 Einrichtung Fußgänger-Ampel Wickeder Hellweg/Eichwaldstraße
- Vorstellung der Planungen durch das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr -


4. Anfragen und Antworten auf Anfragen

4.1 Versorgungsleitungen am Flughafen
- Antwort des Planungsdezernenten der Stadt Dortmund, Herrn Dipl.-Ing. Ullrich Sierau, vom 27. April 2001 -


5. Anträge, Anregungen und Beschwerden

5.1 Planung eines Baumtores für die Straße “Buddenacker” am Ortseingang Neuasseln
- Antrag der SPD-Fraktion vom 06. Mai 2001 -


Zu TOP 1.1

Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)

Der Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

Zu TOP 1.2

Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.

Herr Hannes Fischer wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.3

Fragestunde für Einwohner/innen

1. Günter Rogall, Binnerstraße, Wickede
Herr Rogall fragt, ob Lösungsmöglichkeiten bestehen, den Schwerlastverkehr in den Hellweg-Bereichen Asseln/Wickede zu verringern.

Der Bezirksvorsteher teilt mit, dass dieses Problem ständig in der Bezirksvertretung diskutiert wird. Eine abschließende Lösung ist erst nach Weiterbau der L 663 n in Sicht.

2. Andreas Kemper, Auf dem Kranz, Brackel
Herr Kemper fragt nach, ob für die Anwohner der Straße Auf dem Kranz für die auf der Tagesordnung stehende Kanalerneuerung zu TOP 2.8 Kosten entstehen.

Der Bezirksvorsteher Karl-Heinz Czierpka erklärt, dass die Kosten für Kanalerneuerungen allein von der Stadt Dortmund getragen werden, Anwohner werden aus diesem Grund an den Kosten nicht beteiligt.

Zu TOP 1.4

Genehmigung der Niederschrift -öffentlicher Teil- über die 15. Sitzung der Bezirksvertretung
Brackel am 26. April 2001

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt der Niederschrift über die 15. Sitzung am
26. April 2001 einstimmig zu.

Zu TOP 2.1

Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat
der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
- Vorlage des Dezernates 3 vom 21.02.2001 -

Die CDU-Fraktion stellt zu diesem TOP nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung Brackel mit 10 Ja-Stimmen (Fraktionen CDU und Bürgerliste) gegen 7 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion) zustimmt:

“Der Rat sowie die zuständigen Fachausschüsse der Stadt Dortmund werden gebeten, in die Verwaltungsvorlage zur Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen die folgenden Empfehlungen der Bezirksvertretung Brackel einfließen zu lassen:

1. In die Regelungen der Geschäftsordnung unter Ziffer “VI. Bezirksvertretungen” ist
folgende Regelung (entsprechend § 30 GeschO Rat a. F.) einzufügen:

Der Bezirksvertretung ist halbjährlich über die Beschlüsse, die nicht oder noch nicht ausgeführt worden sind, schriftlich durch die Verwaltung Bericht zu erstatten.

2. Die Regelung unter § 15 Absatz 4 Buchstabe j) Hauptsatzung a. F. soll nicht gestrichen
werden. Vielmehr soll diese unter § 15 Abs. 4 Buchst. i) HS neue Fassung in einem weiteren Halbsatz weiter verankert bleiben. Damit sollte die neue Fassung des § 15 Abs. 4 Buchst. i) wie folgt lauten:

“Die Bezirksvertretung ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, zu hören. Solche Angelegenheiten sind insbesondere:

.....i) Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von Schulen, öffentlichen Einrichtungen und Veräußerung oder Inanspruchnahme von Grundstücken des allgemeinen städtischen Grundvermögens, sofern von der ursprünglich vorgesehenen Nutzung abgewichen werden soll.”


Begründung zu 1:

Das dem Rat gem. § 30 der Hauptsatzung zustehende Informationsrecht über nicht umgesetzte Beschlüsse stellt ein wichtiges Controllinginstrument dar. Es dient einerseits der Kontrolle der Verwaltung durch die politischen Gremien, andererseits wird hierdurch auch die Selbstkontrolle der Verwaltung gefördert.
Es ist kein plausibeler Grund ersichtlich, warum lediglich dem Rat und nicht auch den Bezirksvertretungen ein solches Kontrollinstrument an die Hand gegeben wird.

Gerade angesichts der steigenden Aufgabenvielfalt der Bezirksvertretungen ist regelmäßiges Beschlusscontrolling unumgänglich.

Dass der Berichtzeitraum hierbei für den Rat von jetzt halbjährlich auf jährlich umgestellt werden soll, ist aus Sicht der Bezirksvertretung Brackel nicht nachvollziehbar, da durch die Ausdehnung der Fristen kurzfristige Steuerungsmöglichkeiten durch die politischen Gremien verloren gehen. Gerade die politischen Gremien, die dem Bürger in besonderem Maße rechenschaftspflichtig sind, benötigen regelmäßige, kurzfristige und automatische Berichte über den Bearbeitungsstand beschlossener und häufig dem Bürger gegenüber wirkender Beschlüsse.

Für die Stadtbezirke gilt dies aufgrund ihrer Stellung “vor Ort” in besonderem Maße.

Begründung zu 2:

Das Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen bei der Veräußerung städtischer Immobilien bei gleichzeitiger Nutzungsänderung des zu veräußernden Grundvermögens muss unbedingt bestehen bleiben, da es sich hierbei um eines der wichtigsten Informationsrecht der Bezirke handelt.

Gerade die Bezirkspolitik hat ein grundlegendes Interesse daran, dass sie im Rahmen nutzungsändernder Veräußerungen frühzeitig an der Diskussion um die spätere Nutzung beteiligt wird. Sind die Immobilien erst einmal an einen privaten Investor mit einer Nutzungszusage veräußert, macht die nachträgliche Information der Bezirksvertretungen ein Handeln unmöglich, da dann ggf. Haftungen ausgelöst werden.

Auch die zuständigen Ratsgremien sollten ein originäres Interesse daran haben, Informationen und Anregungen aus den Bezirken von einer nutzungsändernden Veräußerung zu bekommen und nicht nur blind den Verwaltungsvorgaben, die viel zu häufig in der Innenstadt am grünen Tisch entwickelt werden, vertrauen zu müssen.

Dem muss jedoch entgegengehalten werden, dass die Bezirksvertretungen durchaus über die Instrumente verfügen, die eine etwaig erforderliche Geheimhaltung solcher Punkt gewährleistet.

Es ist jederzeit möglich, gegebenenfalls Vorlagen im nichtöffentlichen Sitzungsteil zu behandeln.

Sollte hier seitens der Verwaltung so viel Misstrauen in die Einhaltung der Geheimhaltungspflichten der Bezirksvertretungen bestehen, dürften künftig überhaupt keine vertraulichen Informationen mehr vorgelegt werden, z. B. bei der Besetzung von Schulleiterstellen.

Das aber läuft der Intention “Stärkung der Bezirksvertretungen” völlig zuwider.”



Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag mit 8 Ja Stimmen (CDU-Fraktion) gegen 7 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion) bei 2 Enthaltungen (Fraktion Bürgerliste) zu:

“Der Rat der Stadt beschließt die als Anlagen beigefügten Neufassungen der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen

mit den Vorschlägen der Bezirksvertretung Brackel.”

Zu TOP 2.2

Stadtteilarbeit der Kulturbetriebe Dortmund - Bericht 2000 –
- Vorlage der Kulturbetriebe Dortmund (41/BGL) vom 05.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:

“Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und die Bezirksvertretungen nehmen den als Anlage beigefügten Bericht zur Stadtteilarbeit 2000 der Kulturbetriebe Dortmund zur Kenntnis.”

Zu TOP 2.3

Ausschreibung von städtischen Hallenbädern
- Vorlage der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund -Geschäftsbereich Sport- vom 05. April 2001 -

Die CDU-Fraktion stellt zur o. g. Vorlage nachfolgenden geänderten Antrag, dem die Bezirksvertretung Brackel mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen CDU und SPD) bei 2 Enthaltungen (Fraktion Bürgerliste) einstimmig zustimmt:

“Unter der Voraussetzung, dass bei einer möglichen Ausschreibung des Hallenbades in Brackel unbedingt dafür Sorge getragen wird, dass durch entsprechende Klauseln der Vereins- und Schulsport im Hallenbad Brackel im jetzigen Umfang ohne zusätzliche Kostenbelastung für den Vereins- und Schulsport erhalten bleibt, könnte die Bezirksvertretung Brackel einer Ausschreibung des Bades zustimmen.

Die Bezirksvertretung Brackel ist auf jeden Fall zu beteiligen.

Begründung:
Laut der “Entwicklungsplanung Hallenbäder” (Drucksache der Verwaltung 00681-01) ist das Hallenbad Brackel zur Sanierung ab 2005-2009 vorgesehen. Schon jetzt wird das Bad in Brackel als “Bad mit hohem Sanierungsbedarf” eingestuft, wobei die zu tätigen Investitionen nach den Kosten für das Südbad an zweiter Stelle liegen. Die o. g. Verwaltungsvorlage schließt die Reduzierung von Wasserflächen zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus. Das heißt, eine Schließung des Bades ist noch möglich.



Eine Ausschreibung des Hallenbades sollte als Chance für den Stadtbezirk verstanden werden. Eine Privatisierung des Hallenbades mit den entsprechenden vertraglichen Rahmenbedingungen würde den Bestand des Bades sichern und die dringend notwendige Instandsetzung und Modernisierung möglicherweise beschleunigen.”

Zu TOP 2.4

I. Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion
II. Nachwuchsleistungszentrum BV Borussia Dortmund 09 e.V. (BVB)
- Vorlage des Stadtplanungsamtes (61) vom 11.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt Punkt 3 des Beschlussvorschlages (die Punkte 1 und 2 fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung Brackel)
einstimmig zu:

“1. Die Verwaltung wird beauftragt, die konzeptionellen Kernaussagen zum Veranstaltungs-
zentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion zeitnah weiterzuverfolgen.

2. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich
· für die Realisierung der BVB-Stellplätze auf dem derzeitigen Luftbadgelände,
· für die Anbindung der geplanten BVB-Stellplätze an die Straße Im Rabenloh / Unter-
führung der Strobelallee sowie
· für die Herstellung der Verlängerung der Straße Strobelallee als Fußgänger einen
Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) aufzustellen.

3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Standortuntersuchung für die Reali-
sierung des BVB-Nachwuchsleistungszentrums durchzuführen.”


Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung am 12.06.2001 die Pläne und Ideen zur Nutzung des Geländes der ehemaligen britischen Kasernen vorzustellen.

Zu TOP 2.5

Radverkehr in Dortmund; 5-Jahresplan (2001 - 2005)
- Vorlage des Stadtplanungsamtes (61) und des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66) vom 30.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:

“Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt im Grundsatz den vorgestellten 5-Jahresplan (2001 – 2005) für die Weiterentwicklung des Radverkehrs im Stadtgebiet Dortmund und beauftragt die Verwaltung, die Beteilung der Bezirksvertretungen durchzuführen. Danach ist die Vorlage mit den Ergebnissen der Beteiligung erneut dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und danach dem Rat vorzulegen.”

Die Bezirksvertretung bittet, die Stellungnahmen des ADFC u. a. nachzureichen. Weiterhin soll die Planung für die Oesterstraße vorgelegt werden.
Zu TOP 2.6

Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen
“Düttelstraße” von Wickeder Straße bis Binnerstraße und
“Binnerstraße” von Wickeder Hellweg bis Pleckenbrink
(Gesamtmaßnahme)
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 03.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

“Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und 21.12.1981
“Düttelstraße” von Wickeder Straße bis Binnerstraße und
“Binnerstraße” von Wickeder Hellweg bis Pleckenbrink
(Gesamtmaßnahme).”

Zu TOP 2.7

Kanalerneuerung Hörder Straße
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.03.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

“Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Hörder Straße zwischen der Straße “Talweg” und Haus-Nr. 36 mit einem Kostenaufwand von 700.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0807 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 = 100.000,-- DM
Ausgaben 2002 = 500.000,-- DM
Ausgaben 2003 = 100.000,-- DM”

Zu TOP 2.8

Kanalerneuerung in der Straße “Auf dem Kranz”
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.03.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

“Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Straße “Auf dem Kranz” im Abschnitt zwischen der Oesterstraße und Haus-Nr. 13 mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.000,000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0806 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 = 100.000,-- DM
Ausgaben 2002 = 400.000,-- DM
Ausgaben 2003 = 500.000,-- DM.”

Zu TOP 2.9

Kürzungen der Mittel der Bezirksvertretungen aus Vorjahren
- Vorlage Stadträtin Mechthild Greive, Beigeordnete der Stadt Dortmund, vom 30.04.2001-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o. g. Vorlage zur Kenntnis.

Zu TOP 3.1

Deponie Schleswig in Dortmund-Asseln
- Mitteilung des Planungsdezernenten der Stadt Dortmund, Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. Ullrich Sierau, vom 04.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt die o.g. Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 3.2

Gutachten zur Verkehrsentwicklung im Stadtbezirk Brackel
- Mitteilung des Planungsdezernenten der Stadt Dortmund, Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. Ullrich Sierau, vom 18.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt die o.g. Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 3.3

Aufstellung des Bebauungsplanes Br 201 - Stemmering -
- Mitteilung des Planungsdezernenten der Stadt Dortmund, Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. Ullrich Sierau, vom 12.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

Die CDU-Fraktion stellt hierzu nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung einstimmig zustimmt:

“Die Verwaltung wird aufgefordert,

1) Den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes BR 201 -Stemmering- zügig zu bearbeiten und
2) Auskunft zu erteilen, wann und nach welcher Rechtsvorschrift die Baugenehmigungen für die bereits errichteten Mehrfamilienhäuser erteilt wurden.

Gründe:
Der Bebauungsplan BR 139 wurde für den Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk Dortmund, den es nicht mehr gibt, entwickelt und aufgestellt.
In diesem Bereich gibt es Bauinteressenten. Als Beweis gilt die Errichtung mehrerer Mehrfamilienhäuser. Diese Mehrfamilienhäuser wurden kurz vor bzw. nach dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes BR 201 gebaut, der den BR 139 aufheben soll. Nach geäußerter Kenntnis einiger Anlieger sollten auf dem Gelände des BR 139 Kleinsiedlungshäuser, das sind in der Regel Ein- und Zweifamilienhäuser, errichtet werden, keine größeren Miethäuser.
Nachdem sich das Interesse an der Bebauung auf den Grundstücken im Bereich des BR 139 zeigt, sollte der Aufstellungsbeschluss des BR 201 unverzüglich aufgenommen und fortgeführt werden, da nach eigenem Bekunden der Verwaltung die Arbeiten an den BR 207 und Ap 202 abgeschlossen sind.
Die Hinauszögerung der Bearbeitung an dem BR 201 ist nicht angebracht. Die Planungsverwaltung möge die Bearbeitung unverzüglich aufnehmen.

Wegen der errichteten Mehrfamilienhäuser wird um Auskunft gebeten, wann und nach welcher Rechtsvorschrift (§ 33 oder § 34 BauGB) die Baugenehmigungen erteilt wurden.

Zu TOP 3.4

Bau eines Skateparks (Halfpipe, Funbox, Grindstange und Grindbox)
- Zwischennachricht des Stadtplanungsamtes (61/2-1) vom 17.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o.g. Zwischennachricht zur Kenntnis.

Zu TOP 3.5

Fortführungslisten über Straßenbaumaßnahmen im Stadtbezirk Brackel
hier: Zusatzfrage der CDU-Fraktion zur o.g. Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 28.02.2001;
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/5-BL) vom 11.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 3.6

Einrichtung eines Behindertenparkplatzes Flughafenstraße/Ecke Kühlingstraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/6-1) vom 24.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o. g. Mitteilung zur Kenntnis.


Zu TOP 3.7

Verkehrsverhältnisse Briefsweg, Steinbrinkstraße, Osterschleppweg
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/6) vom 03.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel hält die durchgeführte Maßnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr für nicht ausreichend und ist deshalb mit der o. g. Mitteilung nicht einverstanden.

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, dass das Gelände so abtragen werden muss, dass für einen Pkw-Fahrer von Osten kommend und nach Westen in den Briefsweg abbiegend die Sicht in den Steinbrink (Norden) möglich ist, ohne die Gegenfahrbahn zu befahren.

Zu TOP 3.8

Wegesicherung auf dem Asselner Hellweg
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/7-Süd) vom 11.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 3.9

Einrichtung Fußgänger-Ampel Wickeder Hellweg/Eichwaldstraße
- Vorstellung der Planungen durch das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr -

Herr Dipl.-Ing. Markus Sonnenschein vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr stellt die Planung der Fußgängersignalanlage Wickeder Hellweg/Eichwaldstraße vor.

Die CDU-Fraktion stellt hierzu nachfolgenden geänderten Antrag, den die Bezirksvertretung mit 8 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion) gegen 9 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD und Bürgerliste) ablehnt:

“Die Verwaltung wird beauftragt:

1. Das Ausschreibungsverfahren für eine zusätzliche Fußgängerampel in dem Bereich Wickeder Hellweg/Eichwaldstraße soll gestoppt und nicht in Gang gesetzt werden.

2. Die Straßenbahnhaltestelle Eichwaldstraße soll von dort nach Westen hinter die Einmündung der Straße Rübenkamp, vor die Grundstücke Wickeder Hellweg 59 (Kath. Kirchengemeinde) und 57 (Marien-Apotheke) verlegt werden und die Bezeichnung “Rübenkamp” erhalten.

3. Der Linienbus 428 soll eine zusätzliche Haltestelle auf der Straße Rübenkamp nahe dem Einmündungsbereich Wickeder Hellweg erhalten – ebenfalls mit der Bezeichnung “Rübenkamp”.

4. Der “Seitenarm” des Wickeder Hellwegs vor den Häusern Nr. 67 soll vom Westen her als Einbahnstraße geführt werden.

5. Die Bushaltestelle Eichwaldstraße soll erhalten bleiben.


Gründe:
Ausgangspunkt für die Forderung einer zusätzlichen Fußgängerampel nach o. g. Ziffer 1 ist eine Querungshilfe für Fußgänger von der Bushaltestelle Eichwaldstaße zur Straßenbahnhaltestelle auf der südlichen Seite des Wickeder Hellwegs und zurück, die Sicherheit für die Nutzer bringen soll. Bei der Verwirklichung dieses Vorschlages würde die zweite Fußgängerampel in ca. 30 Metern Entfernung von der bereits bestehenden an der Einmündung Blitzstraße installiert und betrieben. Dieser Straßenabschnitt vor der Johanneskirche ist einer der schmalsten des Wickeder Hellweges. Bürger, die auf die geplante Maßnahme angesprochen wurden, reagierten ablehnend.

Dagegen wurde der Vorschlag einer Verlegung der Straßenbahnhaltestelle nach Westen sowie eine dort nahe Umsteigemöglichkeit in den Linienbus 428 im Sinne der Punkte 2 und 3 einhellig begrüßt und befürwortet. Auf diese Weise würden gefährliche Fußgängerquerungen über den Wickeder Hellweg zwecks Umsteigens von einem ÖPNV-Verkehrsmittel in das andere für Fahrgäste, darunter auch viele Schülerinnen und Schüler, vermieden.
Erforderliche Querungen über die Straße Rübenkamp können in der Regel als gefahrlos angesehen werden.
Die vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung zu Punkt 4 würde zu weiterer Verkehrssicherheit beitragen, da eine Einfahrt von der Straße Am Thurmacker in den “Seitenarm” vermieden würde.

Die neue Bushaltestelle für den Bus in Richtung Norden sollte vor der Einmündung des “Seitenarms” auf den Rübenkamp (s. o. in Punkt 4) eingerichtet werden und ebenfalls die Bezeichnung “Rübenkamp” erhalten.

Die Bushaltestelle “Eichwaldstraße” sollte für Fahrgäste erhalten bleiben.”

Zu TOP 4.1

Versorgungsleitungen am Flughafen
- Antwort des Planungsdezernenten der Stadt Dortmund, Herrn Dipl.-Ing. Ullrich Sierau,
vom 27. April 2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o. g. Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bürgerliste vom 05.03.2001 zur Kenntnis.

Zu TOP 5.1

Planung eines Baumtores für die Straße “Buddenacker” am Ortseingang Neuasselns
- Antrag der SPD-Fraktion vom 06. Mai 2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem geänderten Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu:

Die Verwaltung wird gebeten, für die Straße “Buddenacker” am Ortseingang Neuasselns vor Beginn der Wohnbebauung auf dem Standstreifen ein Baumtor zu planen und der Bezirksvertretung Finanzierungsvorschläge zu unterbreiten.

Begründung:
Die von Anwohnern vorgetragene Verkehrsbelastung, vor allem durch zu schnell fahrende Fahrzeuge auf dem Buddenacker, ist bekannt.

Um die Situation, die sich langfristig sicher nicht verändern wird, teilweise zu verbessern, ist ein Baumtor zu planen. Die Anbringung von Baumscheiben zu beiden Seiten der Straße soll dazu beitragen, den Verkehr zu verlangsamen.

Eine bauliche Einengung der Fahrbahn wirkt deutlich nachhaltiger auf die Geschwindigkeit als nur eine Einengung der Fahrbahn durch abmarkierte Parkstreifen.


N I E D E R S C H R I F T

über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel am
Dienstag, 22. Mai 2001, 16.00 Uhr,
Dechant-Mehler-Haus /Kath. Kirche Dortmund-Wickede,
Wickeder Hellweg 59, 44319 Dortmund


Öffentlicher Teil


Teilnehmer:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Karl-Heinz Czierpka (Bezirksvorsteher), Edgar Müller (stellv. Bezirksvorsteher),
Angelika Böhm, Karin Carl, Hannes Fischer, Ingrid Fröhlich, Inge Funke, Klaus-Jürgen Job (bis 17.50 Uhr), Gabriele Kania, Ulf Katler, Jörg Multhaupt, Roland Spieß, Norbert Reinhardt, Karin Stoll, Brigitte Thiel, Elisabeth Vossebrecher, Brigitte Wank

b) nicht anwesend:
Ulrich Begemann, Reinhard Preuß

c) Mitglieder des Rates

keine

d) Verwaltung/andere Behörden/Organisationen

Werner Nowack -33/Br-
Martina Raddatz -33/Br-
Helma Friers -33/Br-
Markus Sonnenschein -66/V-
Rüdiger Hartmann -66/6-

Beginn der Sitzung: 16.10 Uhr Ende der Sitzung: 18.30 Uhr

Vom Bezirksvorsteher wird die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit
der Bezirksvertretung festgestellt.

Der Bezirksvorsteher schlägt die Erweiterung der Tagesordnung um den

TOP 2.9
Kürzungen der Mittel der Bezirksvertretungen aus Vorjahren;
- Vorlage Stadträtin Mechthild Greive, Beigeordnete der Stadt Dortmund, vom 30.04.2001 -

vor.

Der so erweiterten Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.

Anschließend wird folgende Tagesordnung behandelt:


Öffentliche Sitzung:

1. Regularien

1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Fragestunde für Einwohner/innen von 16.00 bis 16.30 Uhr

1.4 Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil - über die 15. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 26. April 2001

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
- Vorlage des Dezernates 3 vom 21.02.2001 -


2.2 Stadtteilarbeit der Kulturbetriebe Dortmund - Bericht 2000 –
- Vorlage der Kulturbetriebe Dortmund (41/BGL) vom 05.04.2001 -


2.3 Ausschreibung von städtischen Hallenbädern
- Vorlage der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund -Geschäftsbereich Sport- vom 05. April 2001 -


2.4 I. Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion
II. Nachwuchsleistungszentrum BV Borussia Dortmund 09 e.V. (BVB)
- Vorlage des Stadtplanungsamtes (61) vom 11.04.2001 -



2.5 Radverkehr in Dortmund; 5-Jahresplan (2001 - 2005)
- Vorlage des Stadtplanungsamtes (61) und des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66) vom 30.04.2001 -


2.6 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen
“Düttelstraße” von Wickeder Straße bis Binnerstraße und
“Binnerstraße” von Wickeder Hellweg bis Pleckenbrink

(Gesamtmaßnahme)
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 03.04.2001 -

2.7 Kanalerneuerung Hörder Straße
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.03.2001 -


2.8 Kanalerneuerung in der Straße “Auf dem Kranz”
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.03.2001 -


2.9 Kürzungen der Mittel der Bezirksvertretungen aus Vorjahren
- Vorlage Stadträtin Mechthild Greive, Beigeordnete der Stadt Dortmund, vom 30.04.2001-


3. Antworten, Stellungnahmen und Mitteilungen

3.1 Deponie Schleswig in Dortmund-Asseln
- Mitteilung des Planungsdezernenten der Stadt Dortmund, Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. Ullrich Sierau, vom 04.04.2001 -


3.2 Gutachten zur Verkehrsentwicklung im Stadtbezirk Brackel
- Mitteilung des Planungsdezernenten der Stadt Dortmund, Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. Ullrich Sierau, vom 18.04.2001 -


3.3 Aufstellung des Bebauungsplanes Br 201 - Stemmering -
- Mitteilung des Planungsdezernenten der Stadt Dortmund, Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. Ullrich Sierau, vom 12.04.2001 -


3.4 Bau eines Skateparks (Halfpipe, Funbox, Grindstange und Grindbox)
- Zwischennachricht des Stadtplanungsamtes (61/2-1) vom 17.04.2001 -


3.5 Fortführungslisten über Straßenbaumaßnahmen im Stadtbezirk Brackel
hier: Zusatzfrage der CDU-Fraktion zur o.g. Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 28.02.2001;
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/5-BL) vom 11.04.2001 -


3.6 Einrichtung eines Behindertenparkplatzes Flughafenstraße/Ecke Kühlingstraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/6-1) vom 24.04.2001 -

3.7 Verkehrsverhältnisse Briefsweg, Steinbrinkstraße, Osterschleppweg
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/6) vom 03.04.2001 -

3.8 Wegesicherung auf dem Asselner Hellweg
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/7-Süd) vom 11.04.2001 -


3.9 Einrichtung Fußgänger-Ampel Wickeder Hellweg/Eichwaldstraße
- Vorstellung der Planungen durch das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr -


4. Anfragen und Antworten auf Anfragen

4.1 Versorgungsleitungen am Flughafen
- Antwort des Planungsdezernenten der Stadt Dortmund, Herrn Dipl.-Ing. Ullrich Sierau, vom 27. April 2001 -


5. Anträge, Anregungen und Beschwerden

5.1 Planung eines Baumtores für die Straße “Buddenacker” am Ortseingang Neuasseln
- Antrag der SPD-Fraktion vom 06. Mai 2001 -


Zu TOP 1.1

Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)

Der Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

Zu TOP 1.2

Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.

Herr Hannes Fischer wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.3

Fragestunde für Einwohner/innen

1. Günter Rogall, Binnerstraße, Wickede
Herr Rogall fragt, ob Lösungsmöglichkeiten bestehen, den Schwerlastverkehr in den Hellweg-Bereichen Asseln/Wickede zu verringern.

Der Bezirksvorsteher teilt mit, dass dieses Problem ständig in der Bezirksvertretung diskutiert wird. Eine abschließende Lösung ist erst nach Weiterbau der L 663 n in Sicht.

2. Andreas Kemper, Auf dem Kranz, Brackel
Herr Kemper fragt nach, ob für die Anwohner der Straße Auf dem Kranz für die auf der Tagesordnung stehende Kanalerneuerung zu TOP 2.8 Kosten entstehen.

Der Bezirksvorsteher Karl-Heinz Czierpka erklärt, dass die Kosten für Kanalerneuerungen allein von der Stadt Dortmund getragen werden, Anwohner werden aus diesem Grund an den Kosten nicht beteiligt.

Zu TOP 1.4

Genehmigung der Niederschrift -öffentlicher Teil- über die 15. Sitzung der Bezirksvertretung
Brackel am 26. April 2001

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt der Niederschrift über die 15. Sitzung am
26. April 2001 einstimmig zu.

Zu TOP 2.1

Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat
der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
- Vorlage des Dezernates 3 vom 21.02.2001 -

Die CDU-Fraktion stellt zu diesem TOP nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung Brackel mit 10 Ja-Stimmen (Fraktionen CDU und Bürgerliste) gegen 7 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion) zustimmt:

“Der Rat sowie die zuständigen Fachausschüsse der Stadt Dortmund werden gebeten, in die Verwaltungsvorlage zur Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen die folgenden Empfehlungen der Bezirksvertretung Brackel einfließen zu lassen:

1. In die Regelungen der Geschäftsordnung unter Ziffer “VI. Bezirksvertretungen” ist
folgende Regelung (entsprechend § 30 GeschO Rat a. F.) einzufügen:

Der Bezirksvertretung ist halbjährlich über die Beschlüsse, die nicht oder noch nicht ausgeführt worden sind, schriftlich durch die Verwaltung Bericht zu erstatten.

2. Die Regelung unter § 15 Absatz 4 Buchstabe j) Hauptsatzung a. F. soll nicht gestrichen
werden. Vielmehr soll diese unter § 15 Abs. 4 Buchst. i) HS neue Fassung in einem weiteren Halbsatz weiter verankert bleiben. Damit sollte die neue Fassung des § 15 Abs. 4 Buchst. i) wie folgt lauten:

“Die Bezirksvertretung ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, zu hören. Solche Angelegenheiten sind insbesondere:

.....i) Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von Schulen, öffentlichen Einrichtungen und Veräußerung oder Inanspruchnahme von Grundstücken des allgemeinen städtischen Grundvermögens, sofern von der ursprünglich vorgesehenen Nutzung abgewichen werden soll.”


Begründung zu 1:

Das dem Rat gem. § 30 der Hauptsatzung zustehende Informationsrecht über nicht umgesetzte Beschlüsse stellt ein wichtiges Controllinginstrument dar. Es dient einerseits der Kontrolle der Verwaltung durch die politischen Gremien, andererseits wird hierdurch auch die Selbstkontrolle der Verwaltung gefördert.
Es ist kein plausibeler Grund ersichtlich, warum lediglich dem Rat und nicht auch den Bezirksvertretungen ein solches Kontrollinstrument an die Hand gegeben wird.

Gerade angesichts der steigenden Aufgabenvielfalt der Bezirksvertretungen ist regelmäßiges Beschlusscontrolling unumgänglich.

Dass der Berichtzeitraum hierbei für den Rat von jetzt halbjährlich auf jährlich umgestellt werden soll, ist aus Sicht der Bezirksvertretung Brackel nicht nachvollziehbar, da durch die Ausdehnung der Fristen kurzfristige Steuerungsmöglichkeiten durch die politischen Gremien verloren gehen. Gerade die politischen Gremien, die dem Bürger in besonderem Maße rechenschaftspflichtig sind, benötigen regelmäßige, kurzfristige und automatische Berichte über den Bearbeitungsstand beschlossener und häufig dem Bürger gegenüber wirkender Beschlüsse.

Für die Stadtbezirke gilt dies aufgrund ihrer Stellung “vor Ort” in besonderem Maße.

Begründung zu 2:

Das Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen bei der Veräußerung städtischer Immobilien bei gleichzeitiger Nutzungsänderung des zu veräußernden Grundvermögens muss unbedingt bestehen bleiben, da es sich hierbei um eines der wichtigsten Informationsrecht der Bezirke handelt.

Gerade die Bezirkspolitik hat ein grundlegendes Interesse daran, dass sie im Rahmen nutzungsändernder Veräußerungen frühzeitig an der Diskussion um die spätere Nutzung beteiligt wird. Sind die Immobilien erst einmal an einen privaten Investor mit einer Nutzungszusage veräußert, macht die nachträgliche Information der Bezirksvertretungen ein Handeln unmöglich, da dann ggf. Haftungen ausgelöst werden.

Auch die zuständigen Ratsgremien sollten ein originäres Interesse daran haben, Informationen und Anregungen aus den Bezirken von einer nutzungsändernden Veräußerung zu bekommen und nicht nur blind den Verwaltungsvorgaben, die viel zu häufig in der Innenstadt am grünen Tisch entwickelt werden, vertrauen zu müssen.

Dem muss jedoch entgegengehalten werden, dass die Bezirksvertretungen durchaus über die Instrumente verfügen, die eine etwaig erforderliche Geheimhaltung solcher Punkt gewährleistet.

Es ist jederzeit möglich, gegebenenfalls Vorlagen im nichtöffentlichen Sitzungsteil zu behandeln.

Sollte hier seitens der Verwaltung so viel Misstrauen in die Einhaltung der Geheimhaltungspflichten der Bezirksvertretungen bestehen, dürften künftig überhaupt keine vertraulichen Informationen mehr vorgelegt werden, z. B. bei der Besetzung von Schulleiterstellen.

Das aber läuft der Intention “Stärkung der Bezirksvertretungen” völlig zuwider.”



Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag mit 8 Ja Stimmen (CDU-Fraktion) gegen 7 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion) bei 2 Enthaltungen (Fraktion Bürgerliste) zu:

“Der Rat der Stadt beschließt die als Anlagen beigefügten Neufassungen der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen

mit den Vorschlägen der Bezirksvertretung Brackel.”

Zu TOP 2.2

Stadtteilarbeit der Kulturbetriebe Dortmund - Bericht 2000 –
- Vorlage der Kulturbetriebe Dortmund (41/BGL) vom 05.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:

“Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und die Bezirksvertretungen nehmen den als Anlage beigefügten Bericht zur Stadtteilarbeit 2000 der Kulturbetriebe Dortmund zur Kenntnis.”

Zu TOP 2.3

Ausschreibung von städtischen Hallenbädern
- Vorlage der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund -Geschäftsbereich Sport- vom 05. April 2001 -

Die CDU-Fraktion stellt zur o. g. Vorlage nachfolgenden geänderten Antrag, dem die Bezirksvertretung Brackel mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen CDU und SPD) bei 2 Enthaltungen (Fraktion Bürgerliste) einstimmig zustimmt:

“Unter der Voraussetzung, dass bei einer möglichen Ausschreibung des Hallenbades in Brackel unbedingt dafür Sorge getragen wird, dass durch entsprechende Klauseln der Vereins- und Schulsport im Hallenbad Brackel im jetzigen Umfang ohne zusätzliche Kostenbelastung für den Vereins- und Schulsport erhalten bleibt, könnte die Bezirksvertretung Brackel einer Ausschreibung des Bades zustimmen.

Die Bezirksvertretung Brackel ist auf jeden Fall zu beteiligen.

Begründung:
Laut der “Entwicklungsplanung Hallenbäder” (Drucksache der Verwaltung 00681-01) ist das Hallenbad Brackel zur Sanierung ab 2005-2009 vorgesehen. Schon jetzt wird das Bad in Brackel als “Bad mit hohem Sanierungsbedarf” eingestuft, wobei die zu tätigen Investitionen nach den Kosten für das Südbad an zweiter Stelle liegen. Die o. g. Verwaltungsvorlage schließt die Reduzierung von Wasserflächen zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus. Das heißt, eine Schließung des Bades ist noch möglich.



Eine Ausschreibung des Hallenbades sollte als Chance für den Stadtbezirk verstanden werden. Eine Privatisierung des Hallenbades mit den entsprechenden vertraglichen Rahmenbedingungen würde den Bestand des Bades sichern und die dringend notwendige Instandsetzung und Modernisierung möglicherweise beschleunigen.”

Zu TOP 2.4

I. Veranstaltungszentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion
II. Nachwuchsleistungszentrum BV Borussia Dortmund 09 e.V. (BVB)
- Vorlage des Stadtplanungsamtes (61) vom 11.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt Punkt 3 des Beschlussvorschlages (die Punkte 1 und 2 fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung Brackel)
einstimmig zu:

“1. Die Verwaltung wird beauftragt, die konzeptionellen Kernaussagen zum Veranstaltungs-
zentrum Westfalenhallen/Westfalenstadion zeitnah weiterzuverfolgen.

2. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich
· für die Realisierung der BVB-Stellplätze auf dem derzeitigen Luftbadgelände,
· für die Anbindung der geplanten BVB-Stellplätze an die Straße Im Rabenloh / Unter-
führung der Strobelallee sowie
· für die Herstellung der Verlängerung der Straße Strobelallee als Fußgänger einen
Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) aufzustellen.

3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Standortuntersuchung für die Reali-
sierung des BVB-Nachwuchsleistungszentrums durchzuführen.”


Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung am 12.06.2001 die Pläne und Ideen zur Nutzung des Geländes der ehemaligen britischen Kasernen vorzustellen.

Zu TOP 2.5

Radverkehr in Dortmund; 5-Jahresplan (2001 - 2005)
- Vorlage des Stadtplanungsamtes (61) und des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66) vom 30.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:

“Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt im Grundsatz den vorgestellten 5-Jahresplan (2001 – 2005) für die Weiterentwicklung des Radverkehrs im Stadtgebiet Dortmund und beauftragt die Verwaltung, die Beteilung der Bezirksvertretungen durchzuführen. Danach ist die Vorlage mit den Ergebnissen der Beteiligung erneut dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und danach dem Rat vorzulegen.”

Die Bezirksvertretung bittet, die Stellungnahmen des ADFC u. a. nachzureichen. Weiterhin soll die Planung für die Oesterstraße vorgelegt werden.
Zu TOP 2.6

Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen
“Düttelstraße” von Wickeder Straße bis Binnerstraße und
“Binnerstraße” von Wickeder Hellweg bis Pleckenbrink
(Gesamtmaßnahme)
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 03.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

“Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und 21.12.1981
“Düttelstraße” von Wickeder Straße bis Binnerstraße und
“Binnerstraße” von Wickeder Hellweg bis Pleckenbrink
(Gesamtmaßnahme).”

Zu TOP 2.7

Kanalerneuerung Hörder Straße
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.03.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

“Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Hörder Straße zwischen der Straße “Talweg” und Haus-Nr. 36 mit einem Kostenaufwand von 700.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0807 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 = 100.000,-- DM
Ausgaben 2002 = 500.000,-- DM
Ausgaben 2003 = 100.000,-- DM”

Zu TOP 2.8

Kanalerneuerung in der Straße “Auf dem Kranz”
- Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.03.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

“Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Straße “Auf dem Kranz” im Abschnitt zwischen der Oesterstraße und Haus-Nr. 13 mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.000,000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0806 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 = 100.000,-- DM
Ausgaben 2002 = 400.000,-- DM
Ausgaben 2003 = 500.000,-- DM.”

Zu TOP 2.9

Kürzungen der Mittel der Bezirksvertretungen aus Vorjahren
- Vorlage Stadträtin Mechthild Greive, Beigeordnete der Stadt Dortmund, vom 30.04.2001-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o. g. Vorlage zur Kenntnis.

Zu TOP 3.1

Deponie Schleswig in Dortmund-Asseln
- Mitteilung des Planungsdezernenten der Stadt Dortmund, Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. Ullrich Sierau, vom 04.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt die o.g. Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 3.2

Gutachten zur Verkehrsentwicklung im Stadtbezirk Brackel
- Mitteilung des Planungsdezernenten der Stadt Dortmund, Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. Ullrich Sierau, vom 18.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt die o.g. Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 3.3

Aufstellung des Bebauungsplanes Br 201 - Stemmering -
- Mitteilung des Planungsdezernenten der Stadt Dortmund, Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. Ullrich Sierau, vom 12.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

Die CDU-Fraktion stellt hierzu nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung einstimmig zustimmt:

“Die Verwaltung wird aufgefordert,

1) Den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes BR 201 -Stemmering- zügig zu bearbeiten und
2) Auskunft zu erteilen, wann und nach welcher Rechtsvorschrift die Baugenehmigungen für die bereits errichteten Mehrfamilienhäuser erteilt wurden.

Gründe:
Der Bebauungsplan BR 139 wurde für den Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk Dortmund, den es nicht mehr gibt, entwickelt und aufgestellt.
In diesem Bereich gibt es Bauinteressenten. Als Beweis gilt die Errichtung mehrerer Mehrfamilienhäuser. Diese Mehrfamilienhäuser wurden kurz vor bzw. nach dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes BR 201 gebaut, der den BR 139 aufheben soll. Nach geäußerter Kenntnis einiger Anlieger sollten auf dem Gelände des BR 139 Kleinsiedlungshäuser, das sind in der Regel Ein- und Zweifamilienhäuser, errichtet werden, keine größeren Miethäuser.
Nachdem sich das Interesse an der Bebauung auf den Grundstücken im Bereich des BR 139 zeigt, sollte der Aufstellungsbeschluss des BR 201 unverzüglich aufgenommen und fortgeführt werden, da nach eigenem Bekunden der Verwaltung die Arbeiten an den BR 207 und Ap 202 abgeschlossen sind.
Die Hinauszögerung der Bearbeitung an dem BR 201 ist nicht angebracht. Die Planungsverwaltung möge die Bearbeitung unverzüglich aufnehmen.

Wegen der errichteten Mehrfamilienhäuser wird um Auskunft gebeten, wann und nach welcher Rechtsvorschrift (§ 33 oder § 34 BauGB) die Baugenehmigungen erteilt wurden.

Zu TOP 3.4

Bau eines Skateparks (Halfpipe, Funbox, Grindstange und Grindbox)
- Zwischennachricht des Stadtplanungsamtes (61/2-1) vom 17.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o.g. Zwischennachricht zur Kenntnis.

Zu TOP 3.5

Fortführungslisten über Straßenbaumaßnahmen im Stadtbezirk Brackel
hier: Zusatzfrage der CDU-Fraktion zur o.g. Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 28.02.2001;
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/5-BL) vom 11.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 3.6

Einrichtung eines Behindertenparkplatzes Flughafenstraße/Ecke Kühlingstraße
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/6-1) vom 24.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o. g. Mitteilung zur Kenntnis.


Zu TOP 3.7

Verkehrsverhältnisse Briefsweg, Steinbrinkstraße, Osterschleppweg
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/6) vom 03.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel hält die durchgeführte Maßnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr für nicht ausreichend und ist deshalb mit der o. g. Mitteilung nicht einverstanden.

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, dass das Gelände so abtragen werden muss, dass für einen Pkw-Fahrer von Osten kommend und nach Westen in den Briefsweg abbiegend die Sicht in den Steinbrink (Norden) möglich ist, ohne die Gegenfahrbahn zu befahren.

Zu TOP 3.8

Wegesicherung auf dem Asselner Hellweg
- Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/7-Süd) vom 11.04.2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 3.9

Einrichtung Fußgänger-Ampel Wickeder Hellweg/Eichwaldstraße
- Vorstellung der Planungen durch das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr -

Herr Dipl.-Ing. Markus Sonnenschein vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr stellt die Planung der Fußgängersignalanlage Wickeder Hellweg/Eichwaldstraße vor.

Die CDU-Fraktion stellt hierzu nachfolgenden geänderten Antrag, den die Bezirksvertretung mit 8 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion) gegen 9 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD und Bürgerliste) ablehnt:

“Die Verwaltung wird beauftragt:

1. Das Ausschreibungsverfahren für eine zusätzliche Fußgängerampel in dem Bereich Wickeder Hellweg/Eichwaldstraße soll gestoppt und nicht in Gang gesetzt werden.

2. Die Straßenbahnhaltestelle Eichwaldstraße soll von dort nach Westen hinter die Einmündung der Straße Rübenkamp, vor die Grundstücke Wickeder Hellweg 59 (Kath. Kirchengemeinde) und 57 (Marien-Apotheke) verlegt werden und die Bezeichnung “Rübenkamp” erhalten.

3. Der Linienbus 428 soll eine zusätzliche Haltestelle auf der Straße Rübenkamp nahe dem Einmündungsbereich Wickeder Hellweg erhalten – ebenfalls mit der Bezeichnung “Rübenkamp”.

4. Der “Seitenarm” des Wickeder Hellwegs vor den Häusern Nr. 67 soll vom Westen her als Einbahnstraße geführt werden.

5. Die Bushaltestelle Eichwaldstraße soll erhalten bleiben.


Gründe:
Ausgangspunkt für die Forderung einer zusätzlichen Fußgängerampel nach o. g. Ziffer 1 ist eine Querungshilfe für Fußgänger von der Bushaltestelle Eichwaldstaße zur Straßenbahnhaltestelle auf der südlichen Seite des Wickeder Hellwegs und zurück, die Sicherheit für die Nutzer bringen soll. Bei der Verwirklichung dieses Vorschlages würde die zweite Fußgängerampel in ca. 30 Metern Entfernung von der bereits bestehenden an der Einmündung Blitzstraße installiert und betrieben. Dieser Straßenabschnitt vor der Johanneskirche ist einer der schmalsten des Wickeder Hellweges. Bürger, die auf die geplante Maßnahme angesprochen wurden, reagierten ablehnend.

Dagegen wurde der Vorschlag einer Verlegung der Straßenbahnhaltestelle nach Westen sowie eine dort nahe Umsteigemöglichkeit in den Linienbus 428 im Sinne der Punkte 2 und 3 einhellig begrüßt und befürwortet. Auf diese Weise würden gefährliche Fußgängerquerungen über den Wickeder Hellweg zwecks Umsteigens von einem ÖPNV-Verkehrsmittel in das andere für Fahrgäste, darunter auch viele Schülerinnen und Schüler, vermieden.
Erforderliche Querungen über die Straße Rübenkamp können in der Regel als gefahrlos angesehen werden.
Die vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung zu Punkt 4 würde zu weiterer Verkehrssicherheit beitragen, da eine Einfahrt von der Straße Am Thurmacker in den “Seitenarm” vermieden würde.

Die neue Bushaltestelle für den Bus in Richtung Norden sollte vor der Einmündung des “Seitenarms” auf den Rübenkamp (s. o. in Punkt 4) eingerichtet werden und ebenfalls die Bezeichnung “Rübenkamp” erhalten.

Die Bushaltestelle “Eichwaldstraße” sollte für Fahrgäste erhalten bleiben.”

Zu TOP 4.1

Versorgungsleitungen am Flughafen
- Antwort des Planungsdezernenten der Stadt Dortmund, Herrn Dipl.-Ing. Ullrich Sierau,
vom 27. April 2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o. g. Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bürgerliste vom 05.03.2001 zur Kenntnis.

Zu TOP 5.1

Planung eines Baumtores für die Straße “Buddenacker” am Ortseingang Neuasselns
- Antrag der SPD-Fraktion vom 06. Mai 2001 -

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem geänderten Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu:

Die Verwaltung wird gebeten, für die Straße “Buddenacker” am Ortseingang Neuasselns vor Beginn der Wohnbebauung auf dem Standstreifen ein Baumtor zu planen und der Bezirksvertretung Finanzierungsvorschläge zu unterbreiten.

Begründung:
Die von Anwohnern vorgetragene Verkehrsbelastung, vor allem durch zu schnell fahrende Fahrzeuge auf dem Buddenacker, ist bekannt.

Um die Situation, die sich langfristig sicher nicht verändern wird, teilweise zu verbessern, ist ein Baumtor zu planen. Die Anbringung von Baumscheiben zu beiden Seiten der Straße soll dazu beitragen, den Verkehr zu verlangsamen.

Eine bauliche Einengung der Fahrbahn wirkt deutlich nachhaltiger auf die Geschwindigkeit als nur eine Einengung der Fahrbahn durch abmarkierte Parkstreifen.