N I E D E R S C H R I F T

über die 1. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel, Freitag, 01. Oktober 1999,
Balou Kultur- und Bildungszentrum, Oberdorfstraße 23




Öffentlicher Teil


Teilnehmer:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung

Ulrich Begemann, Angelika Böhm, Karin Carl, Karl-Heinz Czierpka, Hannes Fischer, Ingrid Fröhlich, Inge Funke, Klaus-Jürgen Job, Gabriele Kania, Ulf Katler,
Edgar Müller, Jörg Multhaupt, Reinhard Preuß, Norbert Reinhardt, Roland Spieß,
Karin Stoll, Elisabeth Vossebrecher, Konrad Weber, Martin Wojcinski

b) Mitglieder des Rates

Keine.

c) Verwaltung/andere Behörden/Organisationen

Werner Nowack -33/Br-
Martina Raddatz -33/Br-
Helma Friers -33/Br-
Udo Holzapfel -Polizei Asseln-



Beginn der Sitzung: 16.00 Uhr Ende der Sitzung: 16.55 Uhr



Zu TOP 1:

Konstituierung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel

Der Altersvorsitzende, Herr Konrad Weber, eröffnet die konstituierende Sitzung der Bezirks- vertretung Dortmund Brackel. Er teilt mit, daß er am 31.10.1933 geboren ist und fragt,
ob jemand von den ordentlichen Mitgliedern der Bezirksvertretung älter ist als er.

Er stellt fest, daß dies nicht der Fall ist.

Als ältestes Mitglied der neu gewählten Bezirksvertretung hat er die Aufgabe, die erste
Sitzung nach der Neuwahl gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 2-5 der Ge-
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bis zur Wahl des Bezirksvorstehers/
der Bezirksvorsteherin und seiner/ihrer Verpflichtung zu leiten.

Der Altersvorsitzende stellt fest, daß die Einberufung der Sitzung durch den bisherigen
Bezirksvorsteher gemäß § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen ordnungsgemäß erfolgt ist. Weiterhin stellt er die Beschlußfähigkeit der
Bezirksvertretung fest.

Es erhebt sich dagegen kein Widerspruch.

Nachfolgende Tagesordnung wird behandelt:

1. Konstituierung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel

1.1 Bestellung des Schriftführers und der stellvertretenden Schriftführerin

1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Festlegung der Zahl der Stellvertreter/der Stellvertreterinnen des Bezirksvorstehers/
der Bezirksvorsteherin

1.4 Wahl des Bezirksvorstehers/der Bezirksvorsteherin und seines/ihres
Stellvertreters/Stellvertreterin

1.5 Einführung und Verpflichtung des Bezirksvorstehers/der Bezirksvorsteherin

1.6 Einführung und Verpflichtung der Bezirksvertretungsmitglieder
2. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen

3. Genehmigung der Niederschrift -öffentlicher Teil- über die 49. Sitzung der Bezirks-
vertretung Brackel am 02. September 1999

4. Anträge

4.1 Sitzungstermine der Bezirksvertretung Brackel

4.2 Einrichtung eines Spielplatzes in der Hulschedestraße in Dortmund-Brackel
(Antrag CDU-Fraktion)

4.3 Nutzungskonzept Feuerwache 3/Schimmelstraße in Dortmund-Brackel
(Antrag CDU-Fraktion)

4.4 Bericht über bauliche Mängel und Renovierungsrückstände der im Stadtbezirk
Brackel befindlichen Schulen
(Antrag CDU-Fraktion)



Zu TOP 1.1

Bestellung des Schriftführers und der stellvertretenden Schriftführerin

Analog der Bestimmung für den Rat (§ 52 Gemeindeordnung NW) ist von der Bezirksver-
tretung ein Schriftführer/eine Schriftführerin zur Mitunterzeichnung der Niederschrift zu be-
stellen. Als Schriftführer werden der Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Brackel -Herr
Nowack- und als stellvertretende Schriftführerin seine Vertreterin -Frau Raddatz- vorge-
schlagen.

Der Altersvorsitzende schlägt der Bezirksvertretung eine gemeinsame offene Abstimmung
durch Handzeichen vor (§ 23 Geschäftsordnung).

Er stellt keinen Widerspruch fest.

Herr Nowack und Frau Raddatz werden von der Bezirksvertretung Brackel einstimmig zu
Schriftführern bestellt.





Zu TOP 1.2

Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Nach der bisher praktizierten Verfahrensweise wurde das zur Mitunterzeichnung zu be-
nennende Mitglied (§ 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung) in alphabetischer Reihenfolge
bestellt.
Die Bezirksvertretung will auch künftig so verfahren.

Herr Ulrich Begemann wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.3

Festlegung der Zahl der Stellvertreter/der Stellvertreterinnen des Bezirksvorstehers/der
Bezirksvorsteherin

Die SPD-Fraktion schlägt vor, einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin des Bezirksvor-
stehers/der Bezirksvorsteherin zu wählen.

Die CDU-Fraktion schließt sich diesem Vorschlag an. Die Fraktion Die Grünen ebenfalls.

Dem Vorschlag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Die Grünen wird einstimmig zugestimmt.

Zu TOP 1.4

Wahl des Bezirksvorstehers/der Bezirksvorsteherin und seines/ihrer Stellvertreters/
Stellvertreterin

Die Wahl des Bezirksvorstehers und seines Stellvertreters erfolgt auf der Grundlage des
§ 36 Abs. 3 sowie des § 67 Abs. 2-5 GO NW. Hiernach werden der Bezirksvorsteher und
sein Stellvertreter ohne Aussprache aus der Mitte der Bezirksvertretung in einem Wahlgang
gewählt.

Nach § 67 Abs. 2 GO NW wird bei der Wahl des Bezirksvorstehers und seines/seiner
Stellvertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Höchstzahlverfahren nach d'Hondt)
in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Maßgeblich sind die tatsächlich auf die jeweiligen
Listen bzw. Listenverbindungen abgegebenen Stimmen.

Unter entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 Satz 3 GO NW ist derjenige Bezirks-
vorsteher, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl
entfällt. Erster Stellvertreter des Bezirksvorstehers ist diejenige Person, die an vorderster,
noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite
Höchstzahl entfällt.



Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt.
Sollte diese Wahl wiederum zu einer Stimmengleichheit führen, entscheidet das vom
Altersvorsitzenden zu ziehende Los.

Sofern ein gewählter Bewerber die Wahl nicht annimmt, so ist diejenige Person gewählt,
die an nächster Stelle desselben Wahlvorschlages steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft,
tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.

Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Karl-Heinz Czierpka als Bezirksvorsteher vor.

Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Jörg Multhaupt und Herrn Edgar Müller als Bezirks-
vorsteher/stellvertretenden Bezirksvorsteher vor.

Die Fraktion Die Grünen macht keinen Listenvorschlag.


Als Stimmenauszähler werden von der SPD-Fraktion Herr Roland Spieß, von der CDU-
Fraktion Frau Inge Funke, von der Fraktion Die Grünen Herr Ulrich Begemann sowie Frau Karin Stoll von der Bügerliste benannt.

Nach der geheimen Wahl und der Stimmenauszählung gibt der Altersvorsitzende nach- folgendes Wahlergebnis bekannt:

Die Bezirksvertretung Brackel hat 19 stimmberechtigte Mitglieder.

Anwesende Mitglieder: 19

abgegebene Stimmen: 19

Somit gültige Stimmen: 19

Davon entfallen auf den Wahlvorschlag der

SPD-Fraktion 10 Stimmen

und auf den Wahlvorschlag der

CDU-Fraktion 9 Stimmen.


Unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens stellt der Altersvorsitzende
fest, daß die erste Höchstzahl auf den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion entfällt.

Die SPD-Fraktion hat Herrn Czierpka als Bezirksvorsteher vorgeschlagen, der damit zum
Bezirksvorsteher gewählt ist.

Die zweite Höchstzahl entfällt auf den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion. Somit ist Herr
Multhaupt zum stellvertretenden Bezirksvorsteher gewählt.

Der Altersvorsitzende fragt Herrn Czierpka, ob er die Wahl zum Bezirksvorsteher annimmt.

Herr Czierpka nimmt die Wahl zum Bezirksvorsteher an.

Der Altersvorsitzende fragt Herrn Multhaupt, ob er die Wahl zum stellvertretenden Bezirks-
vorsteher annimmt.

Herr Multhaupt nimmt die Wahl nicht an.

Herr Weber stellt fest, daß der gewählte Bewerber, Herr Multhaupt, die Wahl nicht annimmt.

Nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften ist dann diejenige Person gewählt, die an nächster Stelle desselben Wahlvorschlages/Listenvorschlages steht.

Das ist in diesem Fall Herr Edgar Müller.

Der Altersvorsitzende fragt Herrn Müller, ob er die Wahl zum stellvertretenden Bezirksvor-
steher annimmt.

Herr Müller nimmt die Wahl als stellvertretender Bezirksvorsteher an.


Zu TOP 1.5

Einführung und Verpflichtung des Bezirksvorstehers

Herr Karl-Heinz Czierpka wird vom Altersvorsitzenden in sein Amt als Bezirksvorsteher eingeführt und verpflichtet.

Der Altersvorsitzende bedankt sich bei der Bezirksvertretung und überträgt die Leitung der Sitzung dem gewählten Bezirksvorsteher.



Zu TOP 1.6

Einführung und Verpflichtung der Bezirksvertretungsmitglieder

Die Mitglieder der Bezirksvertretung werden vom Bezirksvorsteher in das Amt als Bezirks- vertreterin/Bezirksvertreter eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahr-
nehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.



Zu TOP 2

Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen

Der Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

Zu TOP 3

Genehmigung der Niederschrift -öffentlicher Teil- über die 49. Sitzung der Bezirks-
vertretung Brackel am 02. September 1999.

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt der Niederschrift bei einigen Enthaltungen ein-
stimmig zu.


Zu TOP 4.1

Sitzungstermine der Bezirksvertretung Brackel

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgenden Sitzungsterminen einstimmig zu:

Donnerstag, 04. November 1999 (Antragsfrist: 20.10.1999)

Donnerstag, 02. Dezember 1999 (Antragsfrist: 17.11.1999)


Zu TOP 4.2

Einrichtung eines Spielplatzes in der Hulschedestraße in Dortmund-Brackel
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der CDU-Fraktion
einstimmig zu:

"Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Grundstück Gemarkung Brackel, Flur 6, Flurstück
1642, einen Kinderspielplatz einzurichten.

Begründung:

Das o. g. Grundstück befindet sich an der Hulschedestraße in Dortmund-Brackel.

Im Jahr 1993 ging das Grundstück im Rahmen eines Tauschgeschäftes mit dem privaten
Alteigentümer in das Eigentum der Stadt Dortmund über.



Seinerzeit wurde im Besitzübertragungsprotokoll vermerkt, daß hier ein Kinderspielplatz
eingerichtet werden sollte.

Mittlerweile sind 6 Jahre vergangen, ohne daß hier etwas geschehen ist.

Das Grundstück mit einer Größe von ca. 150-200 qm eignet sich ausgezeichnet zur
Einrichtung eines Spielplatzes. Der Spielplatz würde eine Lücke im süd-östlichen Teil
Brackels schließen. Bei ca. 30 Kindern im unmittelbaren Einzugsbereich des Spielplatzes
dürfte auch die Nachfragesituation klar sein."

Zu TOP 4.3

Nutzungskonzept Feuerwache 3/Schimmelstraße in Dortmund-Brackel
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der CDU-Fraktion
einstimmig zu:

"Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich das og. Objekt in das Vermögen des
Liegenschaftsamtes (StA 23) zu übertragen und das bereits in der Sitzung der Bezirksver- tretung Brackel am 15.04.199 eingeforderte Nutzungskonzept für das ehemalige
Gelände der Feuerwache 3 an der Schimmelstraße vorzulegen.

Begründung:

Auf Antrag der CDU-Fraktion forderte die BV-Brackel in ihrer Sitzung am 15.04.199 die
Vorlage eines Nutzungskonzeptes für das Gelände der ehemaligen Feuerwache 3.

Bisher ist über ein 1/2 Jahr vergangen, ohne daß die Verwaltung auf den Beschluß reagiert
hat.

Das Gebäude und der dazugehörende Platz verfallen zusehends und stellen mittlerweile einen
Schandfleck im Zentrum Brackels dar.

Mehrfach sind Täter in die Räumlichkeiten eingebrochen und haben z. T. Verwüstungen
hinterlassen.

Da sich im Gebäude eine zentrale Ampelschaltungsanlage für Brackel befindet, ist dringende
Eile geboten."


Zu diesem Tagesordnungspunkt legt die Geschäftsführung der Bezirksvertretung eine Zwischennachricht des Liegenschaftsamtes (23/GB 1-2) vom 22.09.1999 -Nutzungskonzept für die Feuerwache 3 in Dortmund-Brackel, Antrag der CDU-Fraktion vom 29.03.1999- vor.

Die Bezirksvertretung nimmt die Zwischennachricht des Liegenschaftsamtes zur Kenntnis.


Zu TOP 4.4

Bericht über bauliche Mängel und Renovierungsrückstände der im Stadtbezirk
Brackel befindlichen Schulen (Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der CDU-Fraktion
einstimmig zu:

"Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung (04.11.1999) einen vollständigen
Bericht über bauliche Mängel und Renovierungsrückstände der sich im Stadtbezirk Brackel befindlichen Schulen anzufertigen und der Bezirksvertretung Brackel vorzulegen.

Der Bericht ist nach Prioritätsstufen zu untergliedern.

Begründung:

Der Renovierungsbedarf an Dortmunder Schulen beträgt insgesamt weit über 100 Millionen
DM. Ein großer Teil dieses Bedarfs betrifft auch Schulen im Stadtbezirk Brackel.

Im Rahmen des "Sofortprogramms Sanierung und Instandhaltung von Schulen", welches die
BV Brackel in ihrer Sitzung am 27. Mai 1999 beschloss, wurde dem Stadtbezirk Brackel
insges. 740.000,00 DM zur Sanierung der Schulen zur Verfügung gestellt.

Aufgrund der Vorlage eines Maßnahmenkatalogs durch die Verwaltung wurden die Mittel auf 10 Schulen im Stadtbezirk verteilt.

Allein aus den Haushaltsberatungen für 1999 ist der BV Brackel bekannt, daß im Stadtbezirk Brackel ein weit höherer Mittelbedarf vorhanden ist. Zudem liegen der Schulverwaltung zahlreiche Instandsetzungsanfragen von Schulen vor, die der BV Brackel bisher nicht bekannt sind.

Um künftig eine vorausschauende und zielgerichtete Planung zur Schulinstandsetzung durchführen zu können, benötigt die BV unbedingt den eingeforderten Bericht bereits vor den Haushaltsberatungen für das Jahr 2000."


Zu diesem Tagesordnungspunkt legt die Geschäftsführung der Bezirksvertretung einen Zwischenbericht des Hochbauamtes (65/KB) vom 24.09.1999 -2. Zwischenbericht für die BV Dortmund-Brackel; hier: Stand der beschlossenen Hochbaumaßnahmen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt- vor.

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht des Hochbauamtes zur Kenntnis.
N I E D E R S C H R I F T

über die 1. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel, Freitag, 01. Oktober 1999,
Balou Kultur- und Bildungszentrum, Oberdorfstraße 23




Öffentlicher Teil


Teilnehmer:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung

Ulrich Begemann, Angelika Böhm, Karin Carl, Karl-Heinz Czierpka, Hannes Fischer, Ingrid Fröhlich, Inge Funke, Klaus-Jürgen Job, Gabriele Kania, Ulf Katler,
Edgar Müller, Jörg Multhaupt, Reinhard Preuß, Norbert Reinhardt, Roland Spieß,
Karin Stoll, Elisabeth Vossebrecher, Konrad Weber, Martin Wojcinski

b) Mitglieder des Rates

Keine.

c) Verwaltung/andere Behörden/Organisationen

Werner Nowack -33/Br-
Martina Raddatz -33/Br-
Helma Friers -33/Br-
Udo Holzapfel -Polizei Asseln-



Beginn der Sitzung: 16.00 Uhr Ende der Sitzung: 16.55 Uhr



Zu TOP 1:

Konstituierung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel

Der Altersvorsitzende, Herr Konrad Weber, eröffnet die konstituierende Sitzung der Bezirks- vertretung Dortmund Brackel. Er teilt mit, daß er am 31.10.1933 geboren ist und fragt,
ob jemand von den ordentlichen Mitgliedern der Bezirksvertretung älter ist als er.

Er stellt fest, daß dies nicht der Fall ist.

Als ältestes Mitglied der neu gewählten Bezirksvertretung hat er die Aufgabe, die erste
Sitzung nach der Neuwahl gemäß § 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 67 Abs. 2-5 der Ge-
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bis zur Wahl des Bezirksvorstehers/
der Bezirksvorsteherin und seiner/ihrer Verpflichtung zu leiten.

Der Altersvorsitzende stellt fest, daß die Einberufung der Sitzung durch den bisherigen
Bezirksvorsteher gemäß § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen ordnungsgemäß erfolgt ist. Weiterhin stellt er die Beschlußfähigkeit der
Bezirksvertretung fest.

Es erhebt sich dagegen kein Widerspruch.

Nachfolgende Tagesordnung wird behandelt:

1. Konstituierung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel

1.1 Bestellung des Schriftführers und der stellvertretenden Schriftführerin

1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Festlegung der Zahl der Stellvertreter/der Stellvertreterinnen des Bezirksvorstehers/
der Bezirksvorsteherin

1.4 Wahl des Bezirksvorstehers/der Bezirksvorsteherin und seines/ihres
Stellvertreters/Stellvertreterin

1.5 Einführung und Verpflichtung des Bezirksvorstehers/der Bezirksvorsteherin

1.6 Einführung und Verpflichtung der Bezirksvertretungsmitglieder
2. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen

3. Genehmigung der Niederschrift -öffentlicher Teil- über die 49. Sitzung der Bezirks-
vertretung Brackel am 02. September 1999

4. Anträge

4.1 Sitzungstermine der Bezirksvertretung Brackel

4.2 Einrichtung eines Spielplatzes in der Hulschedestraße in Dortmund-Brackel
(Antrag CDU-Fraktion)

4.3 Nutzungskonzept Feuerwache 3/Schimmelstraße in Dortmund-Brackel
(Antrag CDU-Fraktion)

4.4 Bericht über bauliche Mängel und Renovierungsrückstände der im Stadtbezirk
Brackel befindlichen Schulen
(Antrag CDU-Fraktion)



Zu TOP 1.1

Bestellung des Schriftführers und der stellvertretenden Schriftführerin

Analog der Bestimmung für den Rat (§ 52 Gemeindeordnung NW) ist von der Bezirksver-
tretung ein Schriftführer/eine Schriftführerin zur Mitunterzeichnung der Niederschrift zu be-
stellen. Als Schriftführer werden der Leiter der Bezirksverwaltungsstelle Brackel -Herr
Nowack- und als stellvertretende Schriftführerin seine Vertreterin -Frau Raddatz- vorge-
schlagen.

Der Altersvorsitzende schlägt der Bezirksvertretung eine gemeinsame offene Abstimmung
durch Handzeichen vor (§ 23 Geschäftsordnung).

Er stellt keinen Widerspruch fest.

Herr Nowack und Frau Raddatz werden von der Bezirksvertretung Brackel einstimmig zu
Schriftführern bestellt.





Zu TOP 1.2

Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Nach der bisher praktizierten Verfahrensweise wurde das zur Mitunterzeichnung zu be-
nennende Mitglied (§ 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung) in alphabetischer Reihenfolge
bestellt.
Die Bezirksvertretung will auch künftig so verfahren.

Herr Ulrich Begemann wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.3

Festlegung der Zahl der Stellvertreter/der Stellvertreterinnen des Bezirksvorstehers/der
Bezirksvorsteherin

Die SPD-Fraktion schlägt vor, einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin des Bezirksvor-
stehers/der Bezirksvorsteherin zu wählen.

Die CDU-Fraktion schließt sich diesem Vorschlag an. Die Fraktion Die Grünen ebenfalls.

Dem Vorschlag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Die Grünen wird einstimmig zugestimmt.

Zu TOP 1.4

Wahl des Bezirksvorstehers/der Bezirksvorsteherin und seines/ihrer Stellvertreters/
Stellvertreterin

Die Wahl des Bezirksvorstehers und seines Stellvertreters erfolgt auf der Grundlage des
§ 36 Abs. 3 sowie des § 67 Abs. 2-5 GO NW. Hiernach werden der Bezirksvorsteher und
sein Stellvertreter ohne Aussprache aus der Mitte der Bezirksvertretung in einem Wahlgang
gewählt.

Nach § 67 Abs. 2 GO NW wird bei der Wahl des Bezirksvorstehers und seines/seiner
Stellvertreter nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Höchstzahlverfahren nach d'Hondt)
in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Maßgeblich sind die tatsächlich auf die jeweiligen
Listen bzw. Listenverbindungen abgegebenen Stimmen.

Unter entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 Satz 3 GO NW ist derjenige Bezirks-
vorsteher, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl
entfällt. Erster Stellvertreter des Bezirksvorstehers ist diejenige Person, die an vorderster,
noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite
Höchstzahl entfällt.



Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt.
Sollte diese Wahl wiederum zu einer Stimmengleichheit führen, entscheidet das vom
Altersvorsitzenden zu ziehende Los.

Sofern ein gewählter Bewerber die Wahl nicht annimmt, so ist diejenige Person gewählt,
die an nächster Stelle desselben Wahlvorschlages steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft,
tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.

Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Karl-Heinz Czierpka als Bezirksvorsteher vor.

Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Jörg Multhaupt und Herrn Edgar Müller als Bezirks-
vorsteher/stellvertretenden Bezirksvorsteher vor.

Die Fraktion Die Grünen macht keinen Listenvorschlag.


Als Stimmenauszähler werden von der SPD-Fraktion Herr Roland Spieß, von der CDU-
Fraktion Frau Inge Funke, von der Fraktion Die Grünen Herr Ulrich Begemann sowie Frau Karin Stoll von der Bügerliste benannt.

Nach der geheimen Wahl und der Stimmenauszählung gibt der Altersvorsitzende nach- folgendes Wahlergebnis bekannt:

Die Bezirksvertretung Brackel hat 19 stimmberechtigte Mitglieder.

Anwesende Mitglieder: 19

abgegebene Stimmen: 19

Somit gültige Stimmen: 19

Davon entfallen auf den Wahlvorschlag der

SPD-Fraktion 10 Stimmen

und auf den Wahlvorschlag der

CDU-Fraktion 9 Stimmen.


Unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens stellt der Altersvorsitzende
fest, daß die erste Höchstzahl auf den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion entfällt.

Die SPD-Fraktion hat Herrn Czierpka als Bezirksvorsteher vorgeschlagen, der damit zum
Bezirksvorsteher gewählt ist.

Die zweite Höchstzahl entfällt auf den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion. Somit ist Herr
Multhaupt zum stellvertretenden Bezirksvorsteher gewählt.

Der Altersvorsitzende fragt Herrn Czierpka, ob er die Wahl zum Bezirksvorsteher annimmt.

Herr Czierpka nimmt die Wahl zum Bezirksvorsteher an.

Der Altersvorsitzende fragt Herrn Multhaupt, ob er die Wahl zum stellvertretenden Bezirks-
vorsteher annimmt.

Herr Multhaupt nimmt die Wahl nicht an.

Herr Weber stellt fest, daß der gewählte Bewerber, Herr Multhaupt, die Wahl nicht annimmt.

Nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften ist dann diejenige Person gewählt, die an nächster Stelle desselben Wahlvorschlages/Listenvorschlages steht.

Das ist in diesem Fall Herr Edgar Müller.

Der Altersvorsitzende fragt Herrn Müller, ob er die Wahl zum stellvertretenden Bezirksvor-
steher annimmt.

Herr Müller nimmt die Wahl als stellvertretender Bezirksvorsteher an.


Zu TOP 1.5

Einführung und Verpflichtung des Bezirksvorstehers

Herr Karl-Heinz Czierpka wird vom Altersvorsitzenden in sein Amt als Bezirksvorsteher eingeführt und verpflichtet.

Der Altersvorsitzende bedankt sich bei der Bezirksvertretung und überträgt die Leitung der Sitzung dem gewählten Bezirksvorsteher.



Zu TOP 1.6

Einführung und Verpflichtung der Bezirksvertretungsmitglieder

Die Mitglieder der Bezirksvertretung werden vom Bezirksvorsteher in das Amt als Bezirks- vertreterin/Bezirksvertreter eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahr-
nehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.



Zu TOP 2

Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen

Der Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

Zu TOP 3

Genehmigung der Niederschrift -öffentlicher Teil- über die 49. Sitzung der Bezirks-
vertretung Brackel am 02. September 1999.

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt der Niederschrift bei einigen Enthaltungen ein-
stimmig zu.


Zu TOP 4.1

Sitzungstermine der Bezirksvertretung Brackel

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgenden Sitzungsterminen einstimmig zu:

Donnerstag, 04. November 1999 (Antragsfrist: 20.10.1999)

Donnerstag, 02. Dezember 1999 (Antragsfrist: 17.11.1999)


Zu TOP 4.2

Einrichtung eines Spielplatzes in der Hulschedestraße in Dortmund-Brackel
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der CDU-Fraktion
einstimmig zu:

"Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Grundstück Gemarkung Brackel, Flur 6, Flurstück
1642, einen Kinderspielplatz einzurichten.

Begründung:

Das o. g. Grundstück befindet sich an der Hulschedestraße in Dortmund-Brackel.

Im Jahr 1993 ging das Grundstück im Rahmen eines Tauschgeschäftes mit dem privaten
Alteigentümer in das Eigentum der Stadt Dortmund über.



Seinerzeit wurde im Besitzübertragungsprotokoll vermerkt, daß hier ein Kinderspielplatz
eingerichtet werden sollte.

Mittlerweile sind 6 Jahre vergangen, ohne daß hier etwas geschehen ist.

Das Grundstück mit einer Größe von ca. 150-200 qm eignet sich ausgezeichnet zur
Einrichtung eines Spielplatzes. Der Spielplatz würde eine Lücke im süd-östlichen Teil
Brackels schließen. Bei ca. 30 Kindern im unmittelbaren Einzugsbereich des Spielplatzes
dürfte auch die Nachfragesituation klar sein."

Zu TOP 4.3

Nutzungskonzept Feuerwache 3/Schimmelstraße in Dortmund-Brackel
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der CDU-Fraktion
einstimmig zu:

"Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich das og. Objekt in das Vermögen des
Liegenschaftsamtes (StA 23) zu übertragen und das bereits in der Sitzung der Bezirksver- tretung Brackel am 15.04.199 eingeforderte Nutzungskonzept für das ehemalige
Gelände der Feuerwache 3 an der Schimmelstraße vorzulegen.

Begründung:

Auf Antrag der CDU-Fraktion forderte die BV-Brackel in ihrer Sitzung am 15.04.199 die
Vorlage eines Nutzungskonzeptes für das Gelände der ehemaligen Feuerwache 3.

Bisher ist über ein 1/2 Jahr vergangen, ohne daß die Verwaltung auf den Beschluß reagiert
hat.

Das Gebäude und der dazugehörende Platz verfallen zusehends und stellen mittlerweile einen
Schandfleck im Zentrum Brackels dar.

Mehrfach sind Täter in die Räumlichkeiten eingebrochen und haben z. T. Verwüstungen
hinterlassen.

Da sich im Gebäude eine zentrale Ampelschaltungsanlage für Brackel befindet, ist dringende
Eile geboten."


Zu diesem Tagesordnungspunkt legt die Geschäftsführung der Bezirksvertretung eine Zwischennachricht des Liegenschaftsamtes (23/GB 1-2) vom 22.09.1999 -Nutzungskonzept für die Feuerwache 3 in Dortmund-Brackel, Antrag der CDU-Fraktion vom 29.03.1999- vor.

Die Bezirksvertretung nimmt die Zwischennachricht des Liegenschaftsamtes zur Kenntnis.


Zu TOP 4.4

Bericht über bauliche Mängel und Renovierungsrückstände der im Stadtbezirk
Brackel befindlichen Schulen (Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der CDU-Fraktion
einstimmig zu:

"Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung (04.11.1999) einen vollständigen
Bericht über bauliche Mängel und Renovierungsrückstände der sich im Stadtbezirk Brackel befindlichen Schulen anzufertigen und der Bezirksvertretung Brackel vorzulegen.

Der Bericht ist nach Prioritätsstufen zu untergliedern.

Begründung:

Der Renovierungsbedarf an Dortmunder Schulen beträgt insgesamt weit über 100 Millionen
DM. Ein großer Teil dieses Bedarfs betrifft auch Schulen im Stadtbezirk Brackel.

Im Rahmen des "Sofortprogramms Sanierung und Instandhaltung von Schulen", welches die
BV Brackel in ihrer Sitzung am 27. Mai 1999 beschloss, wurde dem Stadtbezirk Brackel
insges. 740.000,00 DM zur Sanierung der Schulen zur Verfügung gestellt.

Aufgrund der Vorlage eines Maßnahmenkatalogs durch die Verwaltung wurden die Mittel auf 10 Schulen im Stadtbezirk verteilt.

Allein aus den Haushaltsberatungen für 1999 ist der BV Brackel bekannt, daß im Stadtbezirk Brackel ein weit höherer Mittelbedarf vorhanden ist. Zudem liegen der Schulverwaltung zahlreiche Instandsetzungsanfragen von Schulen vor, die der BV Brackel bisher nicht bekannt sind.

Um künftig eine vorausschauende und zielgerichtete Planung zur Schulinstandsetzung durchführen zu können, benötigt die BV unbedingt den eingeforderten Bericht bereits vor den Haushaltsberatungen für das Jahr 2000."


Zu diesem Tagesordnungspunkt legt die Geschäftsführung der Bezirksvertretung einen Zwischenbericht des Hochbauamtes (65/KB) vom 24.09.1999 -2. Zwischenbericht für die BV Dortmund-Brackel; hier: Stand der beschlossenen Hochbaumaßnahmen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt- vor.

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht des Hochbauamtes zur Kenntnis.