N i e d e r s c h r i f t

über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 04.04.2001 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal


Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - ab TOP 3.1-
Süßmilch, Monika
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Rohr - Stadtplanungsamt -
Herr Spaenhoff - Bürgerdienste -
c) Sachverständige:
Frau Schamp - Architektin (Bebauung westl. Evinger Str.)-
Herr Schmalöer - Architekt (Bebauung westl. Evinger Str.)-
Frau Thüer - extern. Beratungsbüro Stadtbezirksmarketing-
d) Schriftführerin:
Kleyer, Hannelore - Bezirksverwaltungsstelle Eving -

Verhindert sind:
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Kopkow, Anke
Tokarski, Hans Josef

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 18.00 – 18.15 Uhr (zu TOP 7 )
Ende : 18.50 Uhr . . .

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1. Regularien
1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.03.2001
1.4 Feststellung der Tagesordnung

2. Vorlagen
2.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
2.2 Stärkung der Bezirksvertretungen – Neufassung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
2.3 Stadtbezirksmarketing
2.4 Vorbescheid zur Errichtung eines Cafes für Beerdigungsgesellschaften auf dem Grundstück Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377
– Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) –
2.5 Einrichtung von Hundesauslaufflächen im Dortmunder Stadtgebiet

3. Stellungnahmen
3.1 Einrichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk Eving
3.2 Instandsetzung der Badischen Straße von der Osterfeldstraße bis zum Bauernkamp
3.3 “Park and Ride” Parkplätze im Bereich der Evinger Straße
3.4 Überprüfung und Säuberung der Kanalzone
3.5 Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Evinger Straße – von Kemminghauser Straße
bis Schiffhorst
3.6 Bayrische Straße 93, Stellplätze am Imbiss Klass (ehemalige Metzgerei Markgraf)
3.7 Errichtung einer Fußgängersignalanlage im Bereich Evinger Platz / Polizeiwache
3.8 Bebauungsplan Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße

4. Anträge der SPD-Fraktion
4.1 Abpfostung entlang der Derner Straße
4.2 Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle am Haupteingang Nordfriedhof
5. Änderungen im Bebauungsplan Ev 110 – Feuerwache Nord / Lütge Heidestraße

hier: Ergebnis des Ortstermines am 15.03.2001


6. Eingaben an die Bezirksvertretung
6.1 Nutzung und Pflege der öffentlichen Grünfläche um das Trafogebäude an der Einfahrt Grafschaftsweg
6.2 Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Graf-Konrad-Grundschule
6.3 Umgestaltung des Schulhofes der Graf-Konrad-Grundschule

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.
Während des Tagesordnungspunktes 7 (Neue Planungen zur Bebauung “westlich Evinger Straße”) leitet die stellvertretende Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – die Sitzung.”

Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern (Zuhörerinnen / Zuhörern) werden keine Fragen gestellt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zu TOP 1:
Regularien

Zu TOP 1.1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 1.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Bromba wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 14.03.2001 - Öffentlicher- und Nichtöffentlicher Teil -

Zu TOP 1.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 14.03.2001 - Öffentlicher- und Nichtöffentlicher Teil -

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – spricht den TOP 8 (Sachstandsbericht Stadtbahnbau B 54 – Ausbau Evinger Straße von Kemminghauser Straße bis Widumer Platz) der Niederschrift an. Auf seine Frage in der Sitzung zum Erhalt des Biotops (gegenüber Hiddemann) wurde folgendes protokolliert: " Herr Weise erläutert, dass durch den Planfeststellungsbeschluss des Bauloses 83 (Evinger Straße), die im landschaftspflegerischen Begleitplan festgesetzte Verlegung im Rahmen der Ersatzpflanzungen erfolgt. Ein Rest des Biotops wird an der jetzigen Stelle bestehen bleiben." Herr Neumann stellt fest, dass mittlerweile das Wasser abgepumpt wurde und somit das Biotop – trotz der Aussage wenigstens Reste an der jetzigen Stelle zu erhalten – unwiderruflich zerstört wurde. Durch die Entfernung des Wassers wurde den im Teich ansässigen Kleinstlebewesen jegliche Lebensgrundlage entzogen. Es ist fraglich ob es sinnvoll ist, das Biotop neu mit Wasser zu füllen.
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, warum nach einer Zusage in der Sitzung am 14.03.2001 das Biotop – zumindest in Resten – zu erhalten, dass Wasser abgepumpt wurde und ob für die Zukunft beabsichtigt ist, Teile des Biotops an dieser Stelle zu erhalten.
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Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – beanstandet, dass in der Sitzung am 14.03.2001 der letzte Tagesordnungspunkt (TOP 16 –Festlegung von Terminen) nach Beendigung der öffentlichen Sitzung behandelt wurde. Unter diesem Tagesordnungspunkt (16) wurde auch noch einmal die Diskussion über einen anderen – bereits abgeschlossen und beschlossenen Tagesordnungspunkt – eröffnet. Herr Unterkötter hat dies zum damaligen Zeitpunkt beanstandet und sich anschließend mit der Bitte um Überprüfung an den Oberbürgermeister gewandt. Ein Ergebnis dieser Prüfung liegt noch nicht vor.

Herr Unterkötter, der Mitunterzeichner der Niederschrift der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist, kündigt im Hinblick auf das noch nicht abgeschlossene Verfahren an, die Niederschrift der Sitzung vorerst nicht zu unterzeichnen.

Mit diesen Anmerkungen wird die Niederschrift über die 18. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 14.03.2001 – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:

TOP 7: Neue Planungen zur Bebauung “westlich Evinger Straße”

Ø Der Tagesordnungspunkt 2.1 (Stadtbezirksmarketing) wird vorgezogen und unmittelbar nach TOP 1.4 behandelt.
Ø Der TOP 7 (Neue Planungen zur Bebauung “westlich Evinger Straße”) wird nach TOP 3.1 behandelt.
Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001 genehmigt.

Zu TOP 2.1:
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
(Vorlage der Verwaltung – Dez 3 – vom 21.02.2001 – Drucksache Nr.: 00591-01)
– Eingebracht –
Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 02.05.2001

Zu TOP 2.2:
Stärkung der Bezirksvertretungen – Neufassung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – Dez 3 – vom 26.02.2001 – Drucksache Nr.: 00605-01)
– Eingebracht –
Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 02.05.2001
Zu TOP 2.3:
Stadtbezirksmarketing
(Vorlage der Verwaltung – 33/StBM – vom 05.03.2001 – Drucksache Nr.: 00602-01)

Als Berichterstatter sind Frau Thüer – externes Beratungsbüro – sowie Herr Spaenhoff – Bürgerdienste – anwesend.

Herr Spaenhoff fasst im Rückblick zunächst noch einmal die Gründe für die Initiierung und Ziele des Stadtbezirksmarketings zusammen. Anschließend erläutert er anhand der Vorlage den heutigen Sachstand und das geplante weitere Verfahren für die Durchführung.
Zurzeit werden in den beteiligten Stadtbezirken die Vorschläge erarbeitet, die im Rahmen einer im September geplanten Projektmesse einer Auswahlkommission zur Prämierung vorgestellt werden sollen. Vorschläge zur Zusammensetzung der Auswahlkommission sowie zu den Bewertungskriterien für die Prämierung sind in der Vorlage festgehalten.

Frau Thüer, die dem für Eving zuständigen Beratungsbüro angehört, informiert die Bezirksvertretung über den derzeitigen Sachstand im Stadtbezirk Eving.
Da in Eving früher als in anderen Stadtbezirken begonnen wurde, ist man hier auch etwas weiter. Eine Aufstellung der “Stärken” und “Schwächen” des Stadtbezirkes wurde in den fünf hier eingerichteten Arbeitskreisen bereits erarbeitet. In Eving wurde deshalb mit einer “Werkstatt” in der Lenkungsgruppe begonnen, hier wurden die Inhalte der einzelnen Arbeitsgruppen aufgenommen und zusammengeführt. Außerdem haben zwei “Werkstätten” unter Beteiligung aller Mitglieder der Arbeitskreise stattgefunden, hieraus hat sich eine Arbeitsgruppe von 40 bis 50 Teilnehmern entwickelt, die bereits erste Schwerpunktthemen festgelegt hat. Hierzu gehören u.a. eine Imagekampagne für Eving – insbesondere für die “Neue Evinger Mitte”. Ziel soll es sein, eine kulturell lebendige Evinger Mitte zu gestalten.
Im weiteren Verlauf sollen jetzt Projekte für die Projektmesse im September initiiert und festgelegt werden. Erste Ideen sind vorhanden, welche Projekte konkret aus Eving während der Messe vorgestellt werden sollen, wird im Rahmen einer “Werkstatt” am 15. Mai entschieden.
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Die Nachfrage, ob in Eving trotz des weiter fortgeschrittenen Verfahrensstandes geplant ist ein Bürgerforum durchzuführen, an dem per Zufallsgenerator ausgewählte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, kann von Frau Thüer nicht abschließend beantwortet werden. Eine Klärung dieser Frage soll in der nächsten Sitzung der Lenkungsgruppe erfolgen. Grundsätzlich wird die Durchführung dieses Bürgerforums aber positiv bewertet, da man sich einerseits noch neue Anregungen oder Ergänzungen erhofft, aber andererseits auch die bisher im Raum stehenden Ideen noch einmal kritisch auf ihre Außenwirkung überprüft werden können. Da Jugendliche bisher kaum oder gar nicht in den Prozess des Stadtbezirksmarketings einbezogen sind, wäre es auch denkbar, ein Forum für diese Jugendlichen zu initiieren.
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Laut Vorlage wird die Verwaltung mit Hilfe des Beratungsbüros eine Vorprüfung der eingegangenen Anträge vornehmen und für die Auswahlkommission einen Vorprüfungsbericht fertigen. Hier wird befürchtet, dass diese Vorprüfung eine Vorauswahl bedeutet, bei der einige Anträge schon im Vorfeld “aussortiert” werden. Wie Herr Spaenhoff erläutert, ist anzunehmen, dass bei der zu erwartenden Vielfalt der Anträge, diese auch sehr unterschiedlich aufgebaut sein werden. Die zu treffende Vorauswahl soll für die Auswahlkommission die Projekte vergleichbar machen, nebeneinander stellen und gleichzeitig verdeutlichen, inwieweit die angelegten Kriterien erfüllt werden.
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Probleme werden bei den Bewertungskriterien insoweit gesehen, als eine politische Bedeutung des Projektes zu Grunde gelegt wird, die den übergeordneten gesamtstädtischen Zielvorstellungen entsprechen soll. Gerade hier könnten, bedingt durch die Zusammensetzung der Auswahlkommission, die Belange einzelner Stadtbezirke nicht genügend Beachtung finden.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorangegangenen Ausführungen und Erläuterungen zum Stadtbezirksmarketing zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dargestellten Sachstandsbericht zum Projekt zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Zusammensetzung der Auswahlkommission sowie dem Kriterienkatalog zum Auswahlverfahren zu.

Zu TOP 2.4:
Vorbescheid zur Errichtung eines Cafes für Beerdigungsgesellschaften auf dem Grundstück Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377
– Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) –
(Vorlage der Verwaltung – StA 63 – vom 24.03.2001 – Drucksache Nr.: 00643-01)

Grundsätzlich sieht die Bezirksvertretung Dortmund-Eving den Bedarf zur Einrichtung eines Cafes für Beerdigungsgesellschaften und steht der Maßnahme nicht generell ablehnend gegenüber.

§ Beanstandet wird jedoch die bisherige Praxis des Grundstückseigentümers, Gebäude ohne Genehmigung bzw. in anderer Weise als genehmigt zu errichten, Auflagen der Verwaltung wurden kaum oder nicht beachtet.
§ Als nicht ausreichend wird auch die geforderte Stellplatzzahl angesehen; bei insgesamt 159 Sitzplätzen und 15 vorgesehenen Stellplätzen beträgt der Stellplatzschlüssel nicht einmal 1:10.
§ Durch die neue Wohnsiedlung “An den Teichen” hat sich das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich stark erhöht, vor Einrichtung einer weiteren Zufahrt an der Osterfeldstraße ist zunächst ein Verkehrsgutachten zu erstellen.
§ Das Cafe ist ausschließlich für Bewirtungen im Rahmen von Beerdigungen zu nutzen. Trauerfeierlichkeiten im Zusammenhang mit Aufbahrungen sind auch weiterhin in der dafür vorgesehenen Trauerhalle durchzuführen.

Zusatz:
Da der Bau des Cafes einen Eingriff in die Natur darstellt, wird die Verwaltung um Mitteilung gebeten, ob eine Verpflichtung zur Ersatzanpflanzung besteht bzw. Ersatzgeld festgelegt wurde.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, mit den o.g. Zusätzen bzw. Einschränkungen, zur Kenntnis.

Zu TOP 2.5:
Einrichtung von Hundeauslaufflächen im Dortmunder Stadtgebiet
(Vorlage der Verwaltung – StA 67 – vom 30.01.2001 – Drucksache Nr.: 00482-01)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den Bericht der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis.

Zu TOP 3.1:
Einrichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk Eving

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Grünflächenamtes vom 26.02.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Die Verwaltung stimmt dem Vorhaben der Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Stadtbezirk Eving grundsätzlich zu.
Für die Einrichtung einer Hundeauslauffläche, als eingefriedeter Bereich, wird seitens der Verwaltung, in Abstimmung mit dem Tierschutzverein Groß Dortmund e.V., ein Teilbereich (ca. 2.500 qm) der Grünanlage Externberg im Zugangsbereich Amtsstraße vorgeschlagen.
Unter Voraussetzung einer positiven Beschlussfassung erfolgt die Realisierung auf der Basis der Vorlage der Verwaltung “Einrichtung von Hundeauslaufflächen im Dortmunder Stadtgebiet” vom 20.01.2001.
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Der von der Verwaltung vorgeschlagene Standort wird in Redebeiträgen sowohl von der SPD- und CDU-Fraktion wie auch der Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen eindeutig abgelehnt.

Einer der Gründe für die Ablehnung des Standorts ist die enge Wohnbebauung und damit dichte Besiedlung des Umfeldes. Durch die Einrichtung einer Hundewiese ist hier mit erheblichen Belästigungen der Anwohner zu rechnen.
Der Haupthinderungsgrund für die Anlegung einer Hundewiese an diesem Standort ist jedoch der erst kürzlich für diesen Bereich erstellte Rahmenplan “Evinger Mitte”, der hier eine andere Nutzung vorsieht.
Mit der Verabschiedung der Vorlage – Einrichtung von Hundesauslaufflächen im Dortmunder Stadtgebiet – unter TOP 2.5 hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving der Anlegung von Hundewiesen grundsätzlich zugestimmt und die Einrichtung – einstimmig – befürwortet.
Für den Stadtbezirk Eving bedeutet dies, dass eine adäquate Alternative zum vorgeschlagenen Standort gefunden werden muss. Vorschläge, die Hundewiese in einem der Randbezirke Evings
– mit nicht so dichter Bebauung – anzusiedeln, finden keine ungeteilte Zustimmung. Um für alle Hundehalter die Wege zur geplanten Hundeauslauffläche in zumutbaren Grenzen zu halten, wären unter Umständen mehrere Hundewiesen (in allen oder zumindest mehreren Ortsteilen) erforderlich. Diese Lösung, obwohl wünschenswert, ist aus Kostengründen nicht realisierbar.
Auch bei einer zentralen Lage im Stadtbezirk ist es schwierig, allen Hundehaltern im Hinblick auf die Erreichbarkeit gerecht zu werden.
Die Auswahl des geeigneten Standortes sollte daher nicht vorschnell und unüberlegt getroffen werden, nur um schnelle Ergebnisse vorweisen zu können.

Frau Sichelschmidt – Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen – erinnert daran, dass bei der Suche nach einem geeigneten Standort auch die sogenannten Kampfhunde nicht außer acht gelassen werden dürfen. Gerade für diese “gefährlichen” Hunde bietet eine Hundewiese oft die einzige Möglichkeit des freien Auslaufs. Es wäre daher sinnvoll festzustellen, ob in bestimmten Teilen des Stadtbezirkes durch eine Konzentration dieser Tiere ein Schwerpunktbedarf existiert und als zusätzliches Kriterium bei der Standortwahl berücksichtigt werden sollte. Da für “Kampfhunde” eine Registrierungspflicht besteht, ergibt sich daraus die Möglichkeit festzustellen, wo besonders viele dieser Hunde anzutreffen sind.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Der von der Verwaltung für die Einrichtung einer Hundewiese vorgeschlagene Standort in der Grünanlage Externberg wird abgelehnt.

Da keines der anwesenden Mitglieder der Bezirksvertretung ad hoc in der Lage ist, einen geeigneten Standort vorzuschlagen, bei dem die heute vorgebrachten Anregungen Berücksichtigung finden und bei dem das Grundstück dann tatsächlich auch zur Verfügung steht, wird die Suche nach einer Fläche für die Hundewiese in der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.06.2001 erneut in die Tagesordnung aufgenommen und soll dort abschließend beraten werden.

Die einzige Fläche, die spontan als Hundeauslauffläche genannt wird, ist ein jetzt brach liegendes Grundstück in der Neuen Evinger Mitte – Am Zechenbahnhof Ecke Burgholzstraße –.
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob hier eine Möglichkeit der Nutzung besteht.

Des weiteren wird die Verwaltung gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bis zu ihrer Sitzung am 13.06.2001 noch weitere Alternativvorschläge (evtl. auch auf städtischen Grundstücken) zur Einrichtung der Hundeauslauffläche vorzulegen.

Auch die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving werden sich bemühen, bis zu dieser Sitzung Alternativflächen ausfindig zu machen und diese dann zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

Zu TOP 3.2:
Instandsetzung der Badischen Straße von der Osterfeldstraße bis zum Bauernkamp

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr – Tiefbaubezirk Nord – vom 16.02.2001 zur Kenntnis.

Entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung hat der Tiefbaubezirk Nord die Badische Straße überprüft. Der Straßenabschnitt ist in verkehrssicherem Zustand und wird vom Tiefbaubezirk regelmäßig kontrolliert.
Die durch den Baumwuchs verursachten Aufbruchstellen, wie auch die angesprochene Vertiefung am Fahrbahnrand (Nähe Osterfeldstraße), werden kurzfristig im Rahmen der Straßenunterhaltung durch den Tiefbaubezirk Nord beseitigt.

Zu TOP 3.3:
“Park and Ride” Parkplätze im Bereich der Evinger Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 26.02.2001 zur Kenntnis.

In der Sitzung am 14.02.2001 hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Verwaltung gebeten, die Parkplätze im Bereich der Evinger Straße für Parkplatzsuchende besser auszuschildern.

“Park and Ride” Parkplatz Kemminghauser Straße:
Auf den Parkplatz Kemminghauser Straße wird zurzeit beidseitig auf der Kemminghauser Straße und auf der B 54, nördlich der Grävingholzstraße, hingewiesen.
Zur Verbesserung der Situation für Parkplatzsuchende werden auf der Grävingholzstraße, westlich der B 54 und auf der B 54, südlich der Grävingholzstraße weitere Hinweisschilder aufgestellt.

“Park and Ride” Parkplatz Naturkundemuseum:
Auf den “Park and Ride Parkplatz Naturkundemuseum” wird auf der B 54 in beiden Fahrtrichtungen mehrfach hingewiesen. Zur Verdeutlichung des Parkplatzes wird auf dem Burgweg i.H. des Parkplatzes ein weiteres Hinweisschild angebracht.

Zusatz:
Der “Park and Ride” Parkplatz des Naturkundemuseums wird von einer an der Evinger Straße / Burgholzstraße gelegenen Autovermietung als ständiger Parkplatz für ihre Pkws genutzt.
Die Verwaltung wird hier um Überprüfung und Abhilfe gebeten.

Zu TOP 3.4:
Überprüfung und Säuberung der Kanalzone

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 27.02.2001 zur Kenntnis.

Grundsätzlich stellt das Ordnungsamt fest, dass Kanäle Bundes-Wasserstraßen darstellen, deren Betreuung verschiedenen Wasser- und Schifffahrtsämtern übertragen ist. Auch die an den Kanal angrenzenden Grünstreifen von ca. 3 – 3,5 m nebst Wegen unterliegen dieser Zuständigkeit.
Nach aktueller Rücksprache mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meidereich, befindet sich der in Rede stehende Bereich ab der Deusener Brücke unter der Verwaltung des Amtes. Der Kanalabschnitt zuvor steht unter der Verwaltung des Stadthafenamtes, Hafen AG.
Im Bereich des Hafens gelten die Vorschriften der Hafenverordnung – Hafen VO –, die in Zusammenarbeit mit der Wasserpolizei durchgesetzt werden. Das Zelten und Grillen ist in diesem Bereich verboten und wird dementsprechend auch unterbunden. Regelmäßige Kontrollen der Leinpfade
(Uferflächen und Wege) bzgl. Verschmutzungen und notwendigen Instandsetzungsarbeiten werden in dortiger Zuständigkeit durchgeführt. Die angrenzenden Flächen befinden sich teilweise im Eigentum der Stadt oder in Privatbesitz. Hier steht die Hafen AG mit den zuständigen Fachbereichen und den entsprechenden Eigentümern in Kontakt, die ihren Verpflichtungen auch nachkommen.
Nach Auskunft des Wasser- und Schifffahrtsamtes Duisburg-Meidereich ist das Nutzen der Uferflächen zum Zelten nicht verboten, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt. Es gibt lediglich die Vorschrift, dass die Nutzung der Wasserwege nicht gestört werden dürfe. Über die routinemäßigen Kontrollen hinaus (durch einen eigenen Außendienst oder Wasserpolizei) wird bei Bekannt werden von Auffälligkeiten, hierzu zählt auch das unerlaubte Ablagern von Müll, in gemeldeten Bereichen verstärkt kontrolliert und Abhilfe geschaffen. Beim Ausbau der Rad- und Wanderstrecke bis an die Nordsee sind auch Teile der Fuß- und Radwege zur Nutzung per Vertrag an verschiedene Städte übergeben worden.
Aufgrund dieser Tatsache war es in der Vergangenheit rechtlich schwierig, den Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 08.09.1999 voll inhaltlich durchzuführen.
Dem Ordnungsamt liegt mittlerweile der vg. Vertrag aus März 1999 vor. Danach sind die Betriebswege der Wasser- und Schifffahrtsbehörde (WSV) der Stadt Dortmund zur Verfügung gestellt worden, um diese zu Fuß- und Radwegen der Kanalzonen ausbauen zu können. Die Zweckbestimmung zur Nutzung als Betriebsweg bleibt jedoch vorrangig. Eine Widmung ist nicht erfolgt, Eigentümer ist der WSV. Gemäß der Vereinbarung übernimmt der WSV die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht des Betriebsweges bzw. Rad- und Wanderweges. Die Mehrmengen an Müll werden vom WSV gesammelt und auf Kosten des Umweltamtes entsorgt.
Nach Rücksprache mit dem WSV wurde die vg. Sach- und Rechtslage bestätigt. Der WSV bat um entsprechende Benachrichtigung mit genauer Ortsangabe bei auftretenden Problemen, damit von dort in eigener Zuständigkeit der betriebseigene Außendienst eingeschaltet werden kann.
Abschließend bleibt anzumerken, dass seitens der Ordnungspartnerschaft der Bereich des Hafens und auch des Kanals in unregelmäßigen Abständen überprüft und Auffälligkeiten an die zuständigen Stellen gemeldet werden. Weiter haben Bürger die Möglichkeit, Auffälligkeiten über das Bürgertelefon des Ordnungsamtes / Ordnungspartnerschaften unter 50-2 88 88 zu melden. Dies ist in der Vergangenheit auch schon geschehen.

Zu TOP 3.5:
Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Evinger Straße – von Kemminghauser Straße
bis Schiffhorst

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtbahnbauamtes vom 15.03.2001 zur Kenntnis.

Das Stadtbahnbauamt teilt mit, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum geplanten Ausbau der Stadtbahnstrecke 80 im Zuge der Evinger Straße von Grävingholz bis Brechten u.a. neben der Umweltverträglichkeitsprüfung der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) erarbeitet wurde. Hier wurden die Beeinträchtigungen in den Naturhaushalt, insbesondere der Verlust von Waldflächen, Einzelbäumen, Sträuchern und die Versiegelung von Flächen bilanziert.
Gemäß Landschaftsgesetz 5 Abs. 1 sind für diese Eingriffe Ersatzmaßnahmen in dem von dem Vorhaben betroffenen Raum durchzuführen.
Dazu wird der Eingriff in den Wald im Verhältnis 1:3 auf den im LBP ausgewiesenen Flächen auf der Westseite des Grävingholz ausgeglichen. Die Inanspruchnahme von Grünflächen wird auf den der Stadt Dortmund am Neuholthauserweg zur Verfügung stehenden Flächen kompensiert.
Diese ca. 6,18 ha großen Flächen der Ersatzmaßnahme “Aufforstung Grävingholz” sind im Besitz der Stadt Dortmund und werden nach den Festsetzungen der LBP im Rahmen der Baumaßnahme im Jahr 2001 vorbereitet und aufgeforstet.
Damit sind im Planbereich alle Eingriffe in den Naturhaushalt auf den im LBP festgelegten Flächen mit den festgesetzten Bepflanzungen ausgeglichen, somit ist die Zahlung eines Ersatzgeldes nach § 5 Abs. 4 Landschaftsgesetz nicht erforderlich.
Es ist anzumerken, dass der Landschaftspflegerische Begleitplan selbstverständlich mit der Unteren Landschaftsbehörde sowie der Unteren Forstbehörde abgestimmt ist.

Zu TOP 3.6:
Bayrische Straße 93, Stellplätze am Imbiss Klass (ehemalige Metzgerei Markgraf)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau
– 6/Dez – vom 16.03.2001 zur Kenntnis.

Es wird mitgeteilt, dass mit Datum vom 07.11.2000 die beantragte Nutzungsänderung eines Ladenlokals – Fleischerei – in eine Imbissgaststätte genehmigt wurde. Damit verbunden war die Forderung, nach Anrechnung der Stellplätze für die bisherige Nutzung, zwei zusätzliche Stellplätze anzulegen. Diese Stellplätze befinden sich seitlich des Gebäudes auf dem Grundstück. Die Berechnung erfolgte nach den Richtzahlen für den Stellplatzbedarf von Gaststätten, wobei diese Verordnung nicht zwischen Imbiss- und Speisegaststätten unterscheidet.
Bei einem Ortstermin am 05.03.2001 erklärte Herr Ipek, der Betreiber, dass häufig Kunden und Lieferanten, auch benachbarter Geschäfte, verbotswidrig auf dem Gehweg parken. Es wurde vereinbart, dass Herr Ipek ein deutlicheres Hinweisschild auf seine Parkplätze im Hofbereich an seiner Ladenfront anbringt.
Darüber hinaus wurde das Amt für öffentliche Ordnung, 32/1-3 Verkehrsüberwachung, auf das Gehwegparken hingewiesen.

Zu TOP 3.7:
Errichtung einer Fußgängersignalanlage im Bereich Evinger Platz / Polizeiwache

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den Zwischenbericht des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 08.03.2001 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass um die Notwendigkeit einer FSA und in diesem Zusammenhang auch die Standortfrage hinreichend überprüfen zu können, Verkehrsbeobachtungen, Verkehrszählungen und Stellungnahmen andere Dienststellen erforderlich sind.
Daher wird um Verständnis gebeten, dass erst nach Abschluss der Bauarbeiten abschließend Stellung genommen werden kann.

Zu TOP 3.8:
Bebauungsplan Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau
– 6/Dez – vom 30.03.2001 zur Kenntnis.

In Beantwortung einer Anfrage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird mitgeteilt, dass der Bebauungsplan Ev 124 in diesem Bereich WA II, GRZ 0,4, GFZ 0,8 festsetzt.
Die Baugenehmigungen für die Grundstücke Schiffstraße 8 a und 8 b wurden am 18.12.2000 erteilt. Dabei wurde eine Baugrenzüberschreitung von im Mittel 3,50 m nach Süden zugelassen. Diese
Überschreitung ist städtebaulich vertretbar, da sie in Verlängerung der südlichen Baugrenze des benachbarten Grundstückes Schiffstraße 8 erfolgt und die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Es liegt auch keine Beeinträchtigung der Nachbarn vor, da die Abstandfläche des Gebäudes in Gänze auf eigenem Grundstück und zusätzlich zwischen dem Baugrundstück und dem südlichen Nachbargrundstück noch die Fläche für die Erschließung liegt.

Zusatz:
Im Zusammenhang mit dieser Stellungnahme bittet Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – die Verwaltung an die Beantwortung folgender Zusatzanfrage zum TOP 2.3 (Bauleitplanung Erste Änderung des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße – der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.02.2001 zu erinnern:

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, ob und inwieweit bei der geplanten Bebauung vorgeschriebene Abstandsflächen zur bestehenden Bebauung (Wohngebäude Schiffstraße 10 und 12) eingehalten werden.”








Zu TOP 4.1:
Abpfostung entlang der Derner Straße
(Antrag der SPD-Fraktion vom 05.03.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Bereich der Derner Straße / Ecke Westfalenburg in Richtung Schulte-Rödding, ca. 30 m entlang der Derner Straße zu prüfen, ob eine Abpfostung zwischen dem Parkplatz des Safer Market und dem sich dann anschließenden Geh- und Radweges möglich ist.

Begründung:
An dem Kreuzungsbereich Westfalenburg / Derner Straße befindet sich ein Einkaufsmarkt mit entsprechenden Parkmöglichkeiten. Die Besucher des Einkaufsmarktes benutzen oftmals nicht die angelegte Ausfahrt auf die Straße Westfalenburg, um von dort aus auf die Derner Straße zu gelangen, sondern fahren mit ihren Pkws direkt von dem Parkplatz über den sich anschließenden Grünstreifen und weiter über den Geh- und Radweg (Derner Straße) direkt auf die Derner Straße.
Da diese Verhaltensweise nicht nur eine Beschädigung und Verschmutzung des Geh- und Radweges beinhaltet, sondern auch ein erhebliches Verkehrsrisiko sowohl für die Fußgänger und Radfahrer entlang der Derner Straße sondern auch ein Gefahrenpotential für den fließenden Verkehr auf der Derner Straße in sich birgt.

Zu TOP 4.2:
Zusätzliche Bushaltestelle am Haupteingang Nordfriedhof
(Antrag der SPD-Fraktion vom 19.03.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Dortmunder Stadtwerke AG zu veranlassen, am Haupteingang des Nordfriedhofes eine zusätzlich Haltestelle einzurichten.

Zu TOP 5:
Änderungen im Bebauungsplan Ev 110 – Feuerwache Nord / Lütge Heidestraße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgendes Kurzprotokoll der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vom 22.03.2001 zum Ortstermin am 15.03.2001 zum Gewerbegebiet “Seilerstraße” vor:

§ Wartelinie an der Lütge Heidestraße vor der Einmündung zur Seilerstraße – wird kurzfristig vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr erledigt.
§ Verlängerte Ampelphase für die Ausfahrt von der Seilerstraße in die Evinger Straße. Bei dem hohen Verkehrsaufkommen und bei der vorfahrtsberichtigten Schaltung der Straßenbahn sind längere Wartezeiten möglich. Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr kündigt eine Überprüfung an.
§ Verzicht auf die Wendeschleife am Ende der Seilerstraße. Hier wurde darauf aufmerksam gemacht, dass hierfür eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich ist. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird in der nächsten Sitzung einen entsprechenden Antrag stellen. Eine Bearbeitungszeit von mindestens drei Jahren ist vorzusehen.
§ Öffnung des Liesenhoffweges zur Evinger Straße. – Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird einen entsprechenden Antrag an die Verwaltung stellen.
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Während der Diskussion über das vorliegende Protokoll wird mehrheitlich bekräftigt, dass zur Lösung der in der Seilerstraße bestehenden Problemlage, die Realisierung aller während des Ortstermines vereinbarten Maßnahmen schnellstmöglich erforderlich ist.
Da die Bezirksvertretung Dortmund-Eving aber zum jetzigen Zeitpunkt weder die Durchführbarkeit, noch die Auswirkungen oder die anfallenden Kosten der angestrebten Maßnahmen in Gänze einschätzen kann, erscheint eine übereilte Beschlussfassung wenig sinnvoll. Daher sollen zunächst die zuständigen Fachämter um Überprüfung und schnellstmögliche Stellungnahme gebeten werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die nachfolgend genannten Maßnahmen auf ihre Durchführbarkeit zu überprüfen und der Bezirksvertretung Vorschläge bzw. konkrete Planungen zur zeitnahen Realisierung vorzulegen:

§ Verlängerung der Ampelphase für die Ausfahrt von der Seilerstraße in die Evinger Straße.
§ Verzicht auf die Wendeschleife am Ende der Seilerstraße und Einrichtung einer Zufahrtsmöglichkeit zur Lindenhorster Straße
§ Öffnung des Liesenhoffweges zur Evinger Straße

Des weiteren wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob sich die Einrichtung einer Zufahrtsmöglichkeit von der Seilerstraße zur Lindenhorster Straße bereits im Vorgriff auf die geplante Änderung des Bebauungsplanes Ev 110 realisieren lässt, um hier die Bearbeitungszeit von ca. drei Jahren abkürzen zu können.

Zu TOP 6:1:
Nutzung und Pflege der öffentlichen Grünfläche um das Trafogebäude an der Einfahrt Grafschaftsweg
(Eingabe der Siedlergemeinschaft Grafschaftsweg vom 15.03.2001)

Der Vorstand der Siedlergemeinschaft Grafschaftsweg möchte die Bezirksvertretung Dortmund-Eving auf einen Missstand aufmerksam machen.
An der Einfahrt zum Grafschaftsweg befindet sich ein Trafogebäude, das von einigen qm öffentlicher Grünfläche umgeben ist. Diese Grünfläche wird von vielen Hundebesitzern (nicht aus der Siedlung Grafschaftsweg) als reine Hundewiese genutzt.
Da die Eltern und Bewohner der Siedlung dies aus Hygiene- und Gesundheitsgründen nicht gutheißen können, wird die Stadt aufgefordert, etwas gegen diese Tatsache zu unternehmen.
Eine Möglichkeit wäre z.B. das Bepflanzen mit einem dornenbesetzten Bodendecker. Das Aufstellen eines Schildes wird für wenig sinnvoll gehalten, da es die Hunde nicht an der Benutzung der Fläche hindert.
Ein zweites Anliegen betrifft die Pflege der o.g. Fläche, die auch in den Händen der Stadt liegt, bisher aber noch nicht berücksichtigt wurde.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Eingabe der Siedlergemeinschaft Grafschaftsweg wird mit der Bitte um Prüfung und weitere Veranlassung an das zuständige Fachamt der Stadt Dortmund übersandt.
Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving über das Prüfungsergebnis bzw. eventuell eingeleitete Maßnahmen zu informieren.

Zu TOP 6.2:
Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Graf-Konrad-Grundschule
(Eingabe der Graf-Konrad-Grundschule vom 19.03.2001)

Der Schulleiter der Graf-Konrad-Grundschule – Herr Hirsch – teilt mit, dass die Verkehrssituation im Bereich der Schule in zwei Bereichen unbefriedigend ist. Die Schulkonferenz hat Herrn Hirsch daher beauftragt, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Abhilfe zu bitten.

§ Der Gehweg am Eingangsbereich unterhalb der Turnhalle an der Grävingholzstraße ist sehr schmal und nur durch Pfosten von der Fahrbahn abgegrenzt. Die Fahrbahn ist hier durch eine Baumscheibe noch eingeengt. Die Kinder sind in diesem Bereich auf dem Schulweg besonders gefährdet. Deshalb haben sich die Kinder auf dem nebenliegenden “Grünstreifen” einen Fußweg gesucht.
Da dieser Weg für die Kinder erheblich sicherer ist, wird um eine Verlegung und Befestigung des Fußweges in diesen Bereich und um eine Absicherung gegenüber der Straße gebeten.

§ Die Zahl der Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, nimmt erheblich zu. Deshalb muss der Sicherheit dieser Kinder eine besondere Aufmerksamkeit gelten.
Auf der Grävingholzstraße muss zwischen dem Fahrbahnrand und den Baumscheiben im Fahrbahnbereich ein ausreichend freier Streifen geschaffen werden, damit Radfahrer diese “Inseln” sicher passieren können.

Die Graf-Konrad-Grundschule bittet um Veranlassung dieser dringend nötigen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den in der Eingabe der Graf-Konrad-Grundschule geschilderten Sachverhalt zu überprüfen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einzuleiten. Des weiteren wird darum gebeten, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving über den Sachstand bzw. eventuell einzuleitende Maßnahmen zu informieren.

Zu TOP 6.3:
Umgestaltung des Schulhofes der Graf-Konrad-Grundschule
(Eingabe der Graf-Konrad-Grundschule vom 19.03.2001)

Der Schulleiter der Graf-Konrad-Grundschule – Herr Hirsch – teilt mit, dass für den Schulhof seiner Schule eine Umgestaltung geplant und vom Rat der Stadt bewilligt war.
Nach der Wahl zum neuen Stadtparlament sind die Planungen nicht mehr realisiert worden, da eine Auftragsausführung durch die Dortmunder Dienste nicht mehr möglich war.
Die Schulkonferenz befürchtet, dass die bewilligten Fördermittel für die Schule verloren gehen und die dringend nötige Sanierung und Umgestaltung einzelner Schulhofbereiche nicht mehr wie geplant durchgeführt wird.
Diese Befürchtung wurde auch durch die Stellungnahme der zuständigen Stellen der Stadt nicht zerstreut.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird gebeten, sich mit Nachdruck für eine zügige Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10.06.1999 einzusetzen.
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Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – gibt zu Protokoll, dass beide Schulhöfe von den Lehrern der Schule befahren und bis in den Wald hinein als Parkplatz genutzt werden. Im vorderen Bereich des ersten Schulhofes werden Fahrzeuge teilweise auf den Baumscheiben geparkt, Baumschäden sind hier absehbar. Das Schulverwaltungsamt wird gebeten, das Befahren des Schulhofes – vor allem aus Sicherheitsgründen für die Schüler – zu unterbinden.
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Mit Unverständnis und Verärgerung reagieren sowohl der Vorsitzende der SPD- wie auch der CDU-Fraktion – Herr Adden und Herr Neumann – auf die Formulierung:
“Nach der Wahl zum neuen Stadtparlament sind die Planungen nicht mehr realisiert worden, da eine Auftragsausführung durch die Dortmunder Dienste nicht mehr möglich war.”
Herr Neumann weist in seiner Erklärung, die er zu Protokoll gibt und die auch dem Schulleiter der Graf-Konrad-Grundschule zur Kenntnis gegeben werden soll, diesen Vorwurf schärfstens zurück. Hier wird seitens des Schulleiters ein Zusammenhang zwischen Planungen zur Schulhofumgestaltung und der Wahl eines neuen “Stadtparlamentes” hergestellt, der nicht nachvollziehbar ist. Die hier vorgebrachten Schuldzuweisungen in Richtung eines politischen Gremiums, die jegliche Objektivität vermissen lassen, sind nicht nur unangebracht, sondern gehören wohl auch kaum in den Aufgabenbereich eines Schulleiters.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving den derzeitigen Sachstand zur Umgestaltung des Schulhofes der Graf-Konrad-Grundschule mitzuteilen.

Zu TOP 7:
Neue Planungen zur Bebauung “westlich Evinger Straße”

Zur heutigen Sitzung wurde der neue Eigentümer des Grundstückes westlich der Evinger Straße
Herr Völmecke – Esta Haus- und Grund GmbH – eingeladen, um der Bezirksvertretung Dortmund-Eving seine Planungsabsichten zu erläutern. Herr Völmecke ist nicht persönlich erschienen, sondern hat die, für den Bereich verantwortlichen Architekten – Frau Schamp und Herrn Schmalöer – mit der Vorstellung der Planungen beauftragt.

Herr Rohr – Stadtplanungsamt – ist ebenfalls anwesend, um den Sachstand aus planungsrechtlicher Sicht zu erläutern.
Für den Gesamtbereich der ehemaligen Zeche Minister-Stein gibt es seit 1988 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 130. Dieser Bebauungsplan wurde 1993 aufgeteilt in vier Teilbereiche Ev 130/1 bis 130/4. Der Bebauungsplan Ev 130/4 (Sport- und Freizeitpark westliche Evinger Straße) umfasst die westliche Evinger Mitte, wurde allerdings nie weiter geführt und zur Rechtskraft gebracht, da sich der Hauptteil der Fläche südlich Winterkampweg noch unter Bergaufsicht befand und bis zum 01.05.2001 auch noch befindet.
Die Inhalte der Bebauungspläne wurden abgeleitet aus den damaligen Wettbewerbsergebnissen (IBA etc.). Das Konzept für den Bebauungsplan 130/4 entstand nach Beginn der Diskussion über den auf dem Gelände gelegenen Flotationsteich, das Bergstadion und die Randbebauung an der
Evinger Straße.
Momentan stellt sich die planungsrechtliche Situation so dar, dass die Beurteilung der Randbereiche an der Evinger Straße nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt, und der Hintergrundbereich derzeit noch nach § 35 BauGB beurteilt wird. In den Bereichen in denen eine Bebauung nach § 34 BauGB möglich ist, bestehen Einschränkungen insoweit, dass sich das geplante Bauwerk in die Umgebung “einfügen” muss. Eine eindeutig vorgeprägte Straßenrandbebauung ist bereits vorhanden, eine weitere Randbebauung also möglich und für den Eigentümer rechtlich durchsetzbar.
Für die hier bereits bestehende Bebauung und auch das Biotop existiert ein Schutzbedürfnis, das von neu hinzukommender Bebauung respektiert werden muss. Dieses Schutzbedürfnis ist hier besonders hoch einzuschätzen, da es sich um eine reine Wohnbebauung, in diesem Fall um eine Seniorenwohnanlage handelt. Eine neue Bebauung muss sich hier also an die angrenzende Nutzung anpassen bzw. mit ihr “verträglich” sein.
Eine planungsrechtliche Beurteilung ist an dieser Stelle bisher nicht getroffen worden, da dem Stadtplanungsamt noch kein Bauantrag vorliegt.
Herr Rohr stellt aber auch ganz deutlich fest, dass hier für jedwede Planung das sogenannte Planerfordernis besteht und somit ohne aktives Planungsrecht nicht in den Hintergrund der Fläche eingegriffen werden kann. Festgestellt wird aber, dass ein Erwerber bzw. Investor das Recht hat, Baulücken in Randbereichen (ehem. Baubüro) zu bebauen. Die im Plan als Mischflächen ausgewiesenen Areale lassen eine Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern zu.
Bei einem eventuellen Bauvorhaben ist die Verkehrsabwicklung zu berücksichtigen, die gerade an dieser Stelle problematisch ist. Unmittelbar an der Einfahrt zum Winterkampweg befindet sich eine Stadtbahnhaltestelle. Die Einrichtung beliebig vieler Grundstückseinfahren ist nicht möglich, da die Verkehrsabwicklung auf der Evinger Straße, mit dem besonderen Bedarf des öffentlichen Nahverkehrs, an dieser Stelle Vorrang hat.
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Die für die geplante Bebauung westlich der Evinger Straße zuständigen Architekten, Frau Schamp und Herr Schmalöer, haben noch keine endgültig ausgearbeiteten Pläne, die der Bezirksvertretung vorgestellt werden könnten. Grundsätzlich soll im vorderen Bereich ein Mischgebiet und im hinteren Bereich wahrscheinlich Wohnbebauung entstehen.
Der Investor – Herr Völmecke – hat gemeinsam mit den Architekten Frau Schamp und Herrn Schmalöer versucht, in einem Gespräch mit dem Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – die im Stadtbezirk Eving vorhandenen Vorstellungen und Wünsche für eine Bebauung westlich der Evinger Straße festzustellen. Zu diesem Gespräch wurden Skizzen vorgelegt, die aber noch keinen endgültigen Planungstand darstellten. Hauptsächlich sollte abgeklärt werden, inwieweit möglicher Einzelhandel an diesem Standort gewünscht ist. Herr Böttger erklärte in diesem Gespräch, dass er sich für die Lückenbauung ein Ärztehaus vorstellen könnte und eine Wohnbebauung oder unter Umständen auch Seniorenwohnungen für den hinteren Teil der Fläche. Recherchen des Investors beim Sozialamt haben anschließend ergeben, dass weitere Wohnungen für Senioren an dieser Stelle nicht sinnvoll wären. Besser geeignet sollen hier die Ansiedlung von Einfamilienhäusern oder Mietwohnungen sein.
Ursprünglich plante die Firma Esta Haus- und Grund GmbH an diesem Standort die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels. Diese Planungen wurden noch einmal überprüft. Im Zuge dieser Prüfung hat sich das Architekturbüro Schamp und Schmalöer intensiv mit dem Konzept zum Rahmenplan Evinger Mitte beschäftigt. Momentan wird noch das Ergebnis einer Standortanalyse abgewartet, die ergeben soll, welche Nutzungen einer Ergänzung und Unterstützung des Rahmenplans Evinger Mitte förderlich sind.
Nach Aussagen von Frau Schamp soll die geplante Bebauung westlich der Evinger Straße nicht in Konkurrenz zu einem “hervorragend gemachten Planungskonzept” für die Evinger Mitte stehen. Die Planungen westlich der Evinger Straße sollen das Konzept Evinger Mitte unterstützen und ergänzen. Aus diesem Grund können heute noch keine endgültigen Planungen vorgelegt werden, dies soll aber zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – weist auf die dauerhafte Gefährdung des Rahmenplanes Evinger Mitte hin, falls sich Einzelhandelsgeschäfte aus Verhandlungen zur Ansiedlung in der Evinger Mitte zurückziehen sollten, um sich für das Areal westlich der Evinger Straße zu entscheiden. Frau Schamp erklärt hierzu, dass sie den Eindruck hat, dass die Rahmenplanung Evinger Mitte keineswegs gefährdet ist, da die derzeitigen Planungen keine Konkurrenz darstellen. Herr Schmalöer ergänzt, dass die Planungen westlich der Evinger Straße noch am Anfang stehen und dadurch eine größere Flexibilität gegeben ist. Frau Schamp bekräftigt noch einmal, dass lediglich auf andere Planungen reagiert wird. Die angedachte Errichtung eines Ärztehauses wurde beispielsweise bereits wieder verworfen, da zurzeit schon ein Ärztehaus an anderer Stelle im Genehmigungsverfahren ist. Die Firma Esta Haus, ist wie die Architektin bestätigt, bereit sich Anregungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving für die geplante Bebauung anzuhören.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herrn Neumann – erklärt Herr Schmalöer, dass es Marktuntersuchungen der Firma Esta Haus gibt, wer an dieser Stelle als Mieter in Frage kommen könnte. Nach Beendigung dieser Untersuchung soll mit den Planungen fortgefahren werden. Wert wird seitens der Architekten auf die Feststellung gelegt, dass hier nicht gebaut werden soll was vermarktet und verkauft werden kann, sondern dass es sich um eine “sinnvolle” Bebauung handeln soll. Im Vordergrund der Planungen soll der Bedarf stehen; bezogen auf Einwohnerzahl und gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept.
Auf die Frage des Herrn Neumann, ob in die Planungen ein großflächiger Einzelhandel einbezogen wird, antwortet Frau Schamp, dass diese Überlegungen “längst vom Tisch” sind. Pläne für einen großflächigen Einzelhandel, wurden nach Aussagen des Herrn Schmalöer, von der Firma Esta Haus verworfen, da sich der Investor nicht gegen einen Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wenden will und bereit ist zu kooperieren. Aus diesem Grund soll in der heutigen Sitzung seitens der Architekten der Versuch unternommen werden, Missverständnisse und Ungereimtheiten, die von der Presse “hochgespielt” wurden, zu beseitigen.
Herr Neumann drückt sein Unverständnis über diese Art der Argumentation aus, da es bisher weder einen Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Bebauung westlich der Evinger Straße noch eine politische Äußerung gibt. Da der Konflikt durch die für diesen Bereich angedachte Planung (Einzelhandel) und Presseberichte darüber entstand, fordert Herr Neumann nun eine eindeutige Aufklärung, was der Investor für konkrete Pläne hat und in der Vergangenheit hatte.
Herr Schmalöer räumt ein, die Diskussion und Vorgänge in der Bezirksvertretung in Unkenntnis der örtlichen politischen Situation eventuell falsch eingeschätzt zu haben. Seitens des Investors entstand der Eindruck, dass ein großflächiger Einzelhandel politisch nicht gewünscht ist. Die öffentliche Diskussion, die eher geeignet ist Investitionen zu lähmen, sollte durch eine Änderung der Planungen beendet werden.
Aus diesem Grund ist es den Architekten in der heutigen Sitzung nicht möglich, fertige Pläne zur Bebauung westlich der Evinger Straße vorzustellen. Herr Schmalöer sagt zu, nach Fertigstellung konkreter Planungen, diese sofort in einer Sitzung (eventuell nächste oder übernächste Sitzung) der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorzustellen.
Die Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – geht noch einmal auf die planungsrechtliche Situation ein. Eine Weiterentwicklung des Bebauungsplanes Ev 130/4 ist vermutlich illusorisch. Bevor Bebauungspläne erstellt und entwickelt werden können, haben sich in der Regel bereits erste Investoren eingefunden. Damit Investitionen im Stadtbezirk nicht gefährdet werden, bleibt der Bezirksvertretung Dortmund-Eving oft nur die Möglichkeit, den Vorstellungen und Vorschlägen dieser Investoren schnellstmöglich zuzustimmen.
Frau Schamp fasst noch einmal die zurzeit angedachten Planungen zusammen. Im hinteren Teilbereich soll eine Wohnbebauung entstehen, im vorderen Bereich ein Mischgebiet dessen Nutzung noch nicht klar ist. Jetzige Vorstellungen gehen von einer dreigeschossigen Bauweise aus. Mehr kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.



Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis.

Gleichzeitig werden Investor und Architekten gebeten, die Bezirksvertretung zeitnah über alle Planungen und eventuelle Veränderungen für den Bereich westlich der Evinger Straße zu informieren, um zukünftig weitere Missverständnisse zu umgehen.

N i e d e r s c h r i f t

über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 04.04.2001 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal


Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - ab TOP 3.1-
Süßmilch, Monika
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Rohr - Stadtplanungsamt -
Herr Spaenhoff - Bürgerdienste -
c) Sachverständige:
Frau Schamp - Architektin (Bebauung westl. Evinger Str.)-
Herr Schmalöer - Architekt (Bebauung westl. Evinger Str.)-
Frau Thüer - extern. Beratungsbüro Stadtbezirksmarketing-
d) Schriftführerin:
Kleyer, Hannelore - Bezirksverwaltungsstelle Eving -

Verhindert sind:
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Kopkow, Anke
Tokarski, Hans Josef

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 18.00 – 18.15 Uhr (zu TOP 7 )
Ende : 18.50 Uhr . . .

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1. Regularien
1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.03.2001
1.4 Feststellung der Tagesordnung

2. Vorlagen
2.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
2.2 Stärkung der Bezirksvertretungen – Neufassung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
2.3 Stadtbezirksmarketing
2.4 Vorbescheid zur Errichtung eines Cafes für Beerdigungsgesellschaften auf dem Grundstück Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377
– Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) –
2.5 Einrichtung von Hundesauslaufflächen im Dortmunder Stadtgebiet

3. Stellungnahmen
3.1 Einrichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk Eving
3.2 Instandsetzung der Badischen Straße von der Osterfeldstraße bis zum Bauernkamp
3.3 “Park and Ride” Parkplätze im Bereich der Evinger Straße
3.4 Überprüfung und Säuberung der Kanalzone
3.5 Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Evinger Straße – von Kemminghauser Straße
bis Schiffhorst
3.6 Bayrische Straße 93, Stellplätze am Imbiss Klass (ehemalige Metzgerei Markgraf)
3.7 Errichtung einer Fußgängersignalanlage im Bereich Evinger Platz / Polizeiwache
3.8 Bebauungsplan Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße

4. Anträge der SPD-Fraktion
4.1 Abpfostung entlang der Derner Straße
4.2 Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle am Haupteingang Nordfriedhof
5. Änderungen im Bebauungsplan Ev 110 – Feuerwache Nord / Lütge Heidestraße

hier: Ergebnis des Ortstermines am 15.03.2001


6. Eingaben an die Bezirksvertretung
6.1 Nutzung und Pflege der öffentlichen Grünfläche um das Trafogebäude an der Einfahrt Grafschaftsweg
6.2 Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Graf-Konrad-Grundschule
6.3 Umgestaltung des Schulhofes der Graf-Konrad-Grundschule

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.
Während des Tagesordnungspunktes 7 (Neue Planungen zur Bebauung “westlich Evinger Straße”) leitet die stellvertretende Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – die Sitzung.”

Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern (Zuhörerinnen / Zuhörern) werden keine Fragen gestellt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zu TOP 1:
Regularien

Zu TOP 1.1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 1.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Bromba wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 14.03.2001 - Öffentlicher- und Nichtöffentlicher Teil -

Zu TOP 1.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 14.03.2001 - Öffentlicher- und Nichtöffentlicher Teil -

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – spricht den TOP 8 (Sachstandsbericht Stadtbahnbau B 54 – Ausbau Evinger Straße von Kemminghauser Straße bis Widumer Platz) der Niederschrift an. Auf seine Frage in der Sitzung zum Erhalt des Biotops (gegenüber Hiddemann) wurde folgendes protokolliert: " Herr Weise erläutert, dass durch den Planfeststellungsbeschluss des Bauloses 83 (Evinger Straße), die im landschaftspflegerischen Begleitplan festgesetzte Verlegung im Rahmen der Ersatzpflanzungen erfolgt. Ein Rest des Biotops wird an der jetzigen Stelle bestehen bleiben." Herr Neumann stellt fest, dass mittlerweile das Wasser abgepumpt wurde und somit das Biotop – trotz der Aussage wenigstens Reste an der jetzigen Stelle zu erhalten – unwiderruflich zerstört wurde. Durch die Entfernung des Wassers wurde den im Teich ansässigen Kleinstlebewesen jegliche Lebensgrundlage entzogen. Es ist fraglich ob es sinnvoll ist, das Biotop neu mit Wasser zu füllen.
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, warum nach einer Zusage in der Sitzung am 14.03.2001 das Biotop – zumindest in Resten – zu erhalten, dass Wasser abgepumpt wurde und ob für die Zukunft beabsichtigt ist, Teile des Biotops an dieser Stelle zu erhalten.
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Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – beanstandet, dass in der Sitzung am 14.03.2001 der letzte Tagesordnungspunkt (TOP 16 –Festlegung von Terminen) nach Beendigung der öffentlichen Sitzung behandelt wurde. Unter diesem Tagesordnungspunkt (16) wurde auch noch einmal die Diskussion über einen anderen – bereits abgeschlossen und beschlossenen Tagesordnungspunkt – eröffnet. Herr Unterkötter hat dies zum damaligen Zeitpunkt beanstandet und sich anschließend mit der Bitte um Überprüfung an den Oberbürgermeister gewandt. Ein Ergebnis dieser Prüfung liegt noch nicht vor.

Herr Unterkötter, der Mitunterzeichner der Niederschrift der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist, kündigt im Hinblick auf das noch nicht abgeschlossene Verfahren an, die Niederschrift der Sitzung vorerst nicht zu unterzeichnen.

Mit diesen Anmerkungen wird die Niederschrift über die 18. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 14.03.2001 – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:

TOP 7: Neue Planungen zur Bebauung “westlich Evinger Straße”

Ø Der Tagesordnungspunkt 2.1 (Stadtbezirksmarketing) wird vorgezogen und unmittelbar nach TOP 1.4 behandelt.
Ø Der TOP 7 (Neue Planungen zur Bebauung “westlich Evinger Straße”) wird nach TOP 3.1 behandelt.
Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001 genehmigt.

Zu TOP 2.1:
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund und der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
(Vorlage der Verwaltung – Dez 3 – vom 21.02.2001 – Drucksache Nr.: 00591-01)
– Eingebracht –
Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 02.05.2001

Zu TOP 2.2:
Stärkung der Bezirksvertretungen – Neufassung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – Dez 3 – vom 26.02.2001 – Drucksache Nr.: 00605-01)
– Eingebracht –
Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 02.05.2001
Zu TOP 2.3:
Stadtbezirksmarketing
(Vorlage der Verwaltung – 33/StBM – vom 05.03.2001 – Drucksache Nr.: 00602-01)

Als Berichterstatter sind Frau Thüer – externes Beratungsbüro – sowie Herr Spaenhoff – Bürgerdienste – anwesend.

Herr Spaenhoff fasst im Rückblick zunächst noch einmal die Gründe für die Initiierung und Ziele des Stadtbezirksmarketings zusammen. Anschließend erläutert er anhand der Vorlage den heutigen Sachstand und das geplante weitere Verfahren für die Durchführung.
Zurzeit werden in den beteiligten Stadtbezirken die Vorschläge erarbeitet, die im Rahmen einer im September geplanten Projektmesse einer Auswahlkommission zur Prämierung vorgestellt werden sollen. Vorschläge zur Zusammensetzung der Auswahlkommission sowie zu den Bewertungskriterien für die Prämierung sind in der Vorlage festgehalten.

Frau Thüer, die dem für Eving zuständigen Beratungsbüro angehört, informiert die Bezirksvertretung über den derzeitigen Sachstand im Stadtbezirk Eving.
Da in Eving früher als in anderen Stadtbezirken begonnen wurde, ist man hier auch etwas weiter. Eine Aufstellung der “Stärken” und “Schwächen” des Stadtbezirkes wurde in den fünf hier eingerichteten Arbeitskreisen bereits erarbeitet. In Eving wurde deshalb mit einer “Werkstatt” in der Lenkungsgruppe begonnen, hier wurden die Inhalte der einzelnen Arbeitsgruppen aufgenommen und zusammengeführt. Außerdem haben zwei “Werkstätten” unter Beteiligung aller Mitglieder der Arbeitskreise stattgefunden, hieraus hat sich eine Arbeitsgruppe von 40 bis 50 Teilnehmern entwickelt, die bereits erste Schwerpunktthemen festgelegt hat. Hierzu gehören u.a. eine Imagekampagne für Eving – insbesondere für die “Neue Evinger Mitte”. Ziel soll es sein, eine kulturell lebendige Evinger Mitte zu gestalten.
Im weiteren Verlauf sollen jetzt Projekte für die Projektmesse im September initiiert und festgelegt werden. Erste Ideen sind vorhanden, welche Projekte konkret aus Eving während der Messe vorgestellt werden sollen, wird im Rahmen einer “Werkstatt” am 15. Mai entschieden.
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Die Nachfrage, ob in Eving trotz des weiter fortgeschrittenen Verfahrensstandes geplant ist ein Bürgerforum durchzuführen, an dem per Zufallsgenerator ausgewählte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, kann von Frau Thüer nicht abschließend beantwortet werden. Eine Klärung dieser Frage soll in der nächsten Sitzung der Lenkungsgruppe erfolgen. Grundsätzlich wird die Durchführung dieses Bürgerforums aber positiv bewertet, da man sich einerseits noch neue Anregungen oder Ergänzungen erhofft, aber andererseits auch die bisher im Raum stehenden Ideen noch einmal kritisch auf ihre Außenwirkung überprüft werden können. Da Jugendliche bisher kaum oder gar nicht in den Prozess des Stadtbezirksmarketings einbezogen sind, wäre es auch denkbar, ein Forum für diese Jugendlichen zu initiieren.
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Laut Vorlage wird die Verwaltung mit Hilfe des Beratungsbüros eine Vorprüfung der eingegangenen Anträge vornehmen und für die Auswahlkommission einen Vorprüfungsbericht fertigen. Hier wird befürchtet, dass diese Vorprüfung eine Vorauswahl bedeutet, bei der einige Anträge schon im Vorfeld “aussortiert” werden. Wie Herr Spaenhoff erläutert, ist anzunehmen, dass bei der zu erwartenden Vielfalt der Anträge, diese auch sehr unterschiedlich aufgebaut sein werden. Die zu treffende Vorauswahl soll für die Auswahlkommission die Projekte vergleichbar machen, nebeneinander stellen und gleichzeitig verdeutlichen, inwieweit die angelegten Kriterien erfüllt werden.
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Probleme werden bei den Bewertungskriterien insoweit gesehen, als eine politische Bedeutung des Projektes zu Grunde gelegt wird, die den übergeordneten gesamtstädtischen Zielvorstellungen entsprechen soll. Gerade hier könnten, bedingt durch die Zusammensetzung der Auswahlkommission, die Belange einzelner Stadtbezirke nicht genügend Beachtung finden.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorangegangenen Ausführungen und Erläuterungen zum Stadtbezirksmarketing zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dargestellten Sachstandsbericht zum Projekt zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Zusammensetzung der Auswahlkommission sowie dem Kriterienkatalog zum Auswahlverfahren zu.

Zu TOP 2.4:
Vorbescheid zur Errichtung eines Cafes für Beerdigungsgesellschaften auf dem Grundstück Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377
– Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) –
(Vorlage der Verwaltung – StA 63 – vom 24.03.2001 – Drucksache Nr.: 00643-01)

Grundsätzlich sieht die Bezirksvertretung Dortmund-Eving den Bedarf zur Einrichtung eines Cafes für Beerdigungsgesellschaften und steht der Maßnahme nicht generell ablehnend gegenüber.

§ Beanstandet wird jedoch die bisherige Praxis des Grundstückseigentümers, Gebäude ohne Genehmigung bzw. in anderer Weise als genehmigt zu errichten, Auflagen der Verwaltung wurden kaum oder nicht beachtet.
§ Als nicht ausreichend wird auch die geforderte Stellplatzzahl angesehen; bei insgesamt 159 Sitzplätzen und 15 vorgesehenen Stellplätzen beträgt der Stellplatzschlüssel nicht einmal 1:10.
§ Durch die neue Wohnsiedlung “An den Teichen” hat sich das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich stark erhöht, vor Einrichtung einer weiteren Zufahrt an der Osterfeldstraße ist zunächst ein Verkehrsgutachten zu erstellen.
§ Das Cafe ist ausschließlich für Bewirtungen im Rahmen von Beerdigungen zu nutzen. Trauerfeierlichkeiten im Zusammenhang mit Aufbahrungen sind auch weiterhin in der dafür vorgesehenen Trauerhalle durchzuführen.

Zusatz:
Da der Bau des Cafes einen Eingriff in die Natur darstellt, wird die Verwaltung um Mitteilung gebeten, ob eine Verpflichtung zur Ersatzanpflanzung besteht bzw. Ersatzgeld festgelegt wurde.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, mit den o.g. Zusätzen bzw. Einschränkungen, zur Kenntnis.

Zu TOP 2.5:
Einrichtung von Hundeauslaufflächen im Dortmunder Stadtgebiet
(Vorlage der Verwaltung – StA 67 – vom 30.01.2001 – Drucksache Nr.: 00482-01)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den Bericht der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis.

Zu TOP 3.1:
Einrichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk Eving

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Grünflächenamtes vom 26.02.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Die Verwaltung stimmt dem Vorhaben der Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Stadtbezirk Eving grundsätzlich zu.
Für die Einrichtung einer Hundeauslauffläche, als eingefriedeter Bereich, wird seitens der Verwaltung, in Abstimmung mit dem Tierschutzverein Groß Dortmund e.V., ein Teilbereich (ca. 2.500 qm) der Grünanlage Externberg im Zugangsbereich Amtsstraße vorgeschlagen.
Unter Voraussetzung einer positiven Beschlussfassung erfolgt die Realisierung auf der Basis der Vorlage der Verwaltung “Einrichtung von Hundeauslaufflächen im Dortmunder Stadtgebiet” vom 20.01.2001.
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Der von der Verwaltung vorgeschlagene Standort wird in Redebeiträgen sowohl von der SPD- und CDU-Fraktion wie auch der Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen eindeutig abgelehnt.

Einer der Gründe für die Ablehnung des Standorts ist die enge Wohnbebauung und damit dichte Besiedlung des Umfeldes. Durch die Einrichtung einer Hundewiese ist hier mit erheblichen Belästigungen der Anwohner zu rechnen.
Der Haupthinderungsgrund für die Anlegung einer Hundewiese an diesem Standort ist jedoch der erst kürzlich für diesen Bereich erstellte Rahmenplan “Evinger Mitte”, der hier eine andere Nutzung vorsieht.
Mit der Verabschiedung der Vorlage – Einrichtung von Hundesauslaufflächen im Dortmunder Stadtgebiet – unter TOP 2.5 hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving der Anlegung von Hundewiesen grundsätzlich zugestimmt und die Einrichtung – einstimmig – befürwortet.
Für den Stadtbezirk Eving bedeutet dies, dass eine adäquate Alternative zum vorgeschlagenen Standort gefunden werden muss. Vorschläge, die Hundewiese in einem der Randbezirke Evings
– mit nicht so dichter Bebauung – anzusiedeln, finden keine ungeteilte Zustimmung. Um für alle Hundehalter die Wege zur geplanten Hundeauslauffläche in zumutbaren Grenzen zu halten, wären unter Umständen mehrere Hundewiesen (in allen oder zumindest mehreren Ortsteilen) erforderlich. Diese Lösung, obwohl wünschenswert, ist aus Kostengründen nicht realisierbar.
Auch bei einer zentralen Lage im Stadtbezirk ist es schwierig, allen Hundehaltern im Hinblick auf die Erreichbarkeit gerecht zu werden.
Die Auswahl des geeigneten Standortes sollte daher nicht vorschnell und unüberlegt getroffen werden, nur um schnelle Ergebnisse vorweisen zu können.

Frau Sichelschmidt – Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen – erinnert daran, dass bei der Suche nach einem geeigneten Standort auch die sogenannten Kampfhunde nicht außer acht gelassen werden dürfen. Gerade für diese “gefährlichen” Hunde bietet eine Hundewiese oft die einzige Möglichkeit des freien Auslaufs. Es wäre daher sinnvoll festzustellen, ob in bestimmten Teilen des Stadtbezirkes durch eine Konzentration dieser Tiere ein Schwerpunktbedarf existiert und als zusätzliches Kriterium bei der Standortwahl berücksichtigt werden sollte. Da für “Kampfhunde” eine Registrierungspflicht besteht, ergibt sich daraus die Möglichkeit festzustellen, wo besonders viele dieser Hunde anzutreffen sind.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Der von der Verwaltung für die Einrichtung einer Hundewiese vorgeschlagene Standort in der Grünanlage Externberg wird abgelehnt.

Da keines der anwesenden Mitglieder der Bezirksvertretung ad hoc in der Lage ist, einen geeigneten Standort vorzuschlagen, bei dem die heute vorgebrachten Anregungen Berücksichtigung finden und bei dem das Grundstück dann tatsächlich auch zur Verfügung steht, wird die Suche nach einer Fläche für die Hundewiese in der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.06.2001 erneut in die Tagesordnung aufgenommen und soll dort abschließend beraten werden.

Die einzige Fläche, die spontan als Hundeauslauffläche genannt wird, ist ein jetzt brach liegendes Grundstück in der Neuen Evinger Mitte – Am Zechenbahnhof Ecke Burgholzstraße –.
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob hier eine Möglichkeit der Nutzung besteht.

Des weiteren wird die Verwaltung gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bis zu ihrer Sitzung am 13.06.2001 noch weitere Alternativvorschläge (evtl. auch auf städtischen Grundstücken) zur Einrichtung der Hundeauslauffläche vorzulegen.

Auch die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving werden sich bemühen, bis zu dieser Sitzung Alternativflächen ausfindig zu machen und diese dann zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

Zu TOP 3.2:
Instandsetzung der Badischen Straße von der Osterfeldstraße bis zum Bauernkamp

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr – Tiefbaubezirk Nord – vom 16.02.2001 zur Kenntnis.

Entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung hat der Tiefbaubezirk Nord die Badische Straße überprüft. Der Straßenabschnitt ist in verkehrssicherem Zustand und wird vom Tiefbaubezirk regelmäßig kontrolliert.
Die durch den Baumwuchs verursachten Aufbruchstellen, wie auch die angesprochene Vertiefung am Fahrbahnrand (Nähe Osterfeldstraße), werden kurzfristig im Rahmen der Straßenunterhaltung durch den Tiefbaubezirk Nord beseitigt.

Zu TOP 3.3:
“Park and Ride” Parkplätze im Bereich der Evinger Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 26.02.2001 zur Kenntnis.

In der Sitzung am 14.02.2001 hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Verwaltung gebeten, die Parkplätze im Bereich der Evinger Straße für Parkplatzsuchende besser auszuschildern.

“Park and Ride” Parkplatz Kemminghauser Straße:
Auf den Parkplatz Kemminghauser Straße wird zurzeit beidseitig auf der Kemminghauser Straße und auf der B 54, nördlich der Grävingholzstraße, hingewiesen.
Zur Verbesserung der Situation für Parkplatzsuchende werden auf der Grävingholzstraße, westlich der B 54 und auf der B 54, südlich der Grävingholzstraße weitere Hinweisschilder aufgestellt.

“Park and Ride” Parkplatz Naturkundemuseum:
Auf den “Park and Ride Parkplatz Naturkundemuseum” wird auf der B 54 in beiden Fahrtrichtungen mehrfach hingewiesen. Zur Verdeutlichung des Parkplatzes wird auf dem Burgweg i.H. des Parkplatzes ein weiteres Hinweisschild angebracht.

Zusatz:
Der “Park and Ride” Parkplatz des Naturkundemuseums wird von einer an der Evinger Straße / Burgholzstraße gelegenen Autovermietung als ständiger Parkplatz für ihre Pkws genutzt.
Die Verwaltung wird hier um Überprüfung und Abhilfe gebeten.

Zu TOP 3.4:
Überprüfung und Säuberung der Kanalzone

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 27.02.2001 zur Kenntnis.

Grundsätzlich stellt das Ordnungsamt fest, dass Kanäle Bundes-Wasserstraßen darstellen, deren Betreuung verschiedenen Wasser- und Schifffahrtsämtern übertragen ist. Auch die an den Kanal angrenzenden Grünstreifen von ca. 3 – 3,5 m nebst Wegen unterliegen dieser Zuständigkeit.
Nach aktueller Rücksprache mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meidereich, befindet sich der in Rede stehende Bereich ab der Deusener Brücke unter der Verwaltung des Amtes. Der Kanalabschnitt zuvor steht unter der Verwaltung des Stadthafenamtes, Hafen AG.
Im Bereich des Hafens gelten die Vorschriften der Hafenverordnung – Hafen VO –, die in Zusammenarbeit mit der Wasserpolizei durchgesetzt werden. Das Zelten und Grillen ist in diesem Bereich verboten und wird dementsprechend auch unterbunden. Regelmäßige Kontrollen der Leinpfade
(Uferflächen und Wege) bzgl. Verschmutzungen und notwendigen Instandsetzungsarbeiten werden in dortiger Zuständigkeit durchgeführt. Die angrenzenden Flächen befinden sich teilweise im Eigentum der Stadt oder in Privatbesitz. Hier steht die Hafen AG mit den zuständigen Fachbereichen und den entsprechenden Eigentümern in Kontakt, die ihren Verpflichtungen auch nachkommen.
Nach Auskunft des Wasser- und Schifffahrtsamtes Duisburg-Meidereich ist das Nutzen der Uferflächen zum Zelten nicht verboten, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt. Es gibt lediglich die Vorschrift, dass die Nutzung der Wasserwege nicht gestört werden dürfe. Über die routinemäßigen Kontrollen hinaus (durch einen eigenen Außendienst oder Wasserpolizei) wird bei Bekannt werden von Auffälligkeiten, hierzu zählt auch das unerlaubte Ablagern von Müll, in gemeldeten Bereichen verstärkt kontrolliert und Abhilfe geschaffen. Beim Ausbau der Rad- und Wanderstrecke bis an die Nordsee sind auch Teile der Fuß- und Radwege zur Nutzung per Vertrag an verschiedene Städte übergeben worden.
Aufgrund dieser Tatsache war es in der Vergangenheit rechtlich schwierig, den Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 08.09.1999 voll inhaltlich durchzuführen.
Dem Ordnungsamt liegt mittlerweile der vg. Vertrag aus März 1999 vor. Danach sind die Betriebswege der Wasser- und Schifffahrtsbehörde (WSV) der Stadt Dortmund zur Verfügung gestellt worden, um diese zu Fuß- und Radwegen der Kanalzonen ausbauen zu können. Die Zweckbestimmung zur Nutzung als Betriebsweg bleibt jedoch vorrangig. Eine Widmung ist nicht erfolgt, Eigentümer ist der WSV. Gemäß der Vereinbarung übernimmt der WSV die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht des Betriebsweges bzw. Rad- und Wanderweges. Die Mehrmengen an Müll werden vom WSV gesammelt und auf Kosten des Umweltamtes entsorgt.
Nach Rücksprache mit dem WSV wurde die vg. Sach- und Rechtslage bestätigt. Der WSV bat um entsprechende Benachrichtigung mit genauer Ortsangabe bei auftretenden Problemen, damit von dort in eigener Zuständigkeit der betriebseigene Außendienst eingeschaltet werden kann.
Abschließend bleibt anzumerken, dass seitens der Ordnungspartnerschaft der Bereich des Hafens und auch des Kanals in unregelmäßigen Abständen überprüft und Auffälligkeiten an die zuständigen Stellen gemeldet werden. Weiter haben Bürger die Möglichkeit, Auffälligkeiten über das Bürgertelefon des Ordnungsamtes / Ordnungspartnerschaften unter 50-2 88 88 zu melden. Dies ist in der Vergangenheit auch schon geschehen.

Zu TOP 3.5:
Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Evinger Straße – von Kemminghauser Straße
bis Schiffhorst

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtbahnbauamtes vom 15.03.2001 zur Kenntnis.

Das Stadtbahnbauamt teilt mit, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum geplanten Ausbau der Stadtbahnstrecke 80 im Zuge der Evinger Straße von Grävingholz bis Brechten u.a. neben der Umweltverträglichkeitsprüfung der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) erarbeitet wurde. Hier wurden die Beeinträchtigungen in den Naturhaushalt, insbesondere der Verlust von Waldflächen, Einzelbäumen, Sträuchern und die Versiegelung von Flächen bilanziert.
Gemäß Landschaftsgesetz 5 Abs. 1 sind für diese Eingriffe Ersatzmaßnahmen in dem von dem Vorhaben betroffenen Raum durchzuführen.
Dazu wird der Eingriff in den Wald im Verhältnis 1:3 auf den im LBP ausgewiesenen Flächen auf der Westseite des Grävingholz ausgeglichen. Die Inanspruchnahme von Grünflächen wird auf den der Stadt Dortmund am Neuholthauserweg zur Verfügung stehenden Flächen kompensiert.
Diese ca. 6,18 ha großen Flächen der Ersatzmaßnahme “Aufforstung Grävingholz” sind im Besitz der Stadt Dortmund und werden nach den Festsetzungen der LBP im Rahmen der Baumaßnahme im Jahr 2001 vorbereitet und aufgeforstet.
Damit sind im Planbereich alle Eingriffe in den Naturhaushalt auf den im LBP festgelegten Flächen mit den festgesetzten Bepflanzungen ausgeglichen, somit ist die Zahlung eines Ersatzgeldes nach § 5 Abs. 4 Landschaftsgesetz nicht erforderlich.
Es ist anzumerken, dass der Landschaftspflegerische Begleitplan selbstverständlich mit der Unteren Landschaftsbehörde sowie der Unteren Forstbehörde abgestimmt ist.

Zu TOP 3.6:
Bayrische Straße 93, Stellplätze am Imbiss Klass (ehemalige Metzgerei Markgraf)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau
– 6/Dez – vom 16.03.2001 zur Kenntnis.

Es wird mitgeteilt, dass mit Datum vom 07.11.2000 die beantragte Nutzungsänderung eines Ladenlokals – Fleischerei – in eine Imbissgaststätte genehmigt wurde. Damit verbunden war die Forderung, nach Anrechnung der Stellplätze für die bisherige Nutzung, zwei zusätzliche Stellplätze anzulegen. Diese Stellplätze befinden sich seitlich des Gebäudes auf dem Grundstück. Die Berechnung erfolgte nach den Richtzahlen für den Stellplatzbedarf von Gaststätten, wobei diese Verordnung nicht zwischen Imbiss- und Speisegaststätten unterscheidet.
Bei einem Ortstermin am 05.03.2001 erklärte Herr Ipek, der Betreiber, dass häufig Kunden und Lieferanten, auch benachbarter Geschäfte, verbotswidrig auf dem Gehweg parken. Es wurde vereinbart, dass Herr Ipek ein deutlicheres Hinweisschild auf seine Parkplätze im Hofbereich an seiner Ladenfront anbringt.
Darüber hinaus wurde das Amt für öffentliche Ordnung, 32/1-3 Verkehrsüberwachung, auf das Gehwegparken hingewiesen.

Zu TOP 3.7:
Errichtung einer Fußgängersignalanlage im Bereich Evinger Platz / Polizeiwache

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den Zwischenbericht des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 08.03.2001 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass um die Notwendigkeit einer FSA und in diesem Zusammenhang auch die Standortfrage hinreichend überprüfen zu können, Verkehrsbeobachtungen, Verkehrszählungen und Stellungnahmen andere Dienststellen erforderlich sind.
Daher wird um Verständnis gebeten, dass erst nach Abschluss der Bauarbeiten abschließend Stellung genommen werden kann.

Zu TOP 3.8:
Bebauungsplan Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau
– 6/Dez – vom 30.03.2001 zur Kenntnis.

In Beantwortung einer Anfrage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird mitgeteilt, dass der Bebauungsplan Ev 124 in diesem Bereich WA II, GRZ 0,4, GFZ 0,8 festsetzt.
Die Baugenehmigungen für die Grundstücke Schiffstraße 8 a und 8 b wurden am 18.12.2000 erteilt. Dabei wurde eine Baugrenzüberschreitung von im Mittel 3,50 m nach Süden zugelassen. Diese
Überschreitung ist städtebaulich vertretbar, da sie in Verlängerung der südlichen Baugrenze des benachbarten Grundstückes Schiffstraße 8 erfolgt und die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Es liegt auch keine Beeinträchtigung der Nachbarn vor, da die Abstandfläche des Gebäudes in Gänze auf eigenem Grundstück und zusätzlich zwischen dem Baugrundstück und dem südlichen Nachbargrundstück noch die Fläche für die Erschließung liegt.

Zusatz:
Im Zusammenhang mit dieser Stellungnahme bittet Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – die Verwaltung an die Beantwortung folgender Zusatzanfrage zum TOP 2.3 (Bauleitplanung Erste Änderung des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße – der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.02.2001 zu erinnern:

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, ob und inwieweit bei der geplanten Bebauung vorgeschriebene Abstandsflächen zur bestehenden Bebauung (Wohngebäude Schiffstraße 10 und 12) eingehalten werden.”








Zu TOP 4.1:
Abpfostung entlang der Derner Straße
(Antrag der SPD-Fraktion vom 05.03.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Bereich der Derner Straße / Ecke Westfalenburg in Richtung Schulte-Rödding, ca. 30 m entlang der Derner Straße zu prüfen, ob eine Abpfostung zwischen dem Parkplatz des Safer Market und dem sich dann anschließenden Geh- und Radweges möglich ist.

Begründung:
An dem Kreuzungsbereich Westfalenburg / Derner Straße befindet sich ein Einkaufsmarkt mit entsprechenden Parkmöglichkeiten. Die Besucher des Einkaufsmarktes benutzen oftmals nicht die angelegte Ausfahrt auf die Straße Westfalenburg, um von dort aus auf die Derner Straße zu gelangen, sondern fahren mit ihren Pkws direkt von dem Parkplatz über den sich anschließenden Grünstreifen und weiter über den Geh- und Radweg (Derner Straße) direkt auf die Derner Straße.
Da diese Verhaltensweise nicht nur eine Beschädigung und Verschmutzung des Geh- und Radweges beinhaltet, sondern auch ein erhebliches Verkehrsrisiko sowohl für die Fußgänger und Radfahrer entlang der Derner Straße sondern auch ein Gefahrenpotential für den fließenden Verkehr auf der Derner Straße in sich birgt.

Zu TOP 4.2:
Zusätzliche Bushaltestelle am Haupteingang Nordfriedhof
(Antrag der SPD-Fraktion vom 19.03.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Dortmunder Stadtwerke AG zu veranlassen, am Haupteingang des Nordfriedhofes eine zusätzlich Haltestelle einzurichten.

Zu TOP 5:
Änderungen im Bebauungsplan Ev 110 – Feuerwache Nord / Lütge Heidestraße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgendes Kurzprotokoll der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung vom 22.03.2001 zum Ortstermin am 15.03.2001 zum Gewerbegebiet “Seilerstraße” vor:

§ Wartelinie an der Lütge Heidestraße vor der Einmündung zur Seilerstraße – wird kurzfristig vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr erledigt.
§ Verlängerte Ampelphase für die Ausfahrt von der Seilerstraße in die Evinger Straße. Bei dem hohen Verkehrsaufkommen und bei der vorfahrtsberichtigten Schaltung der Straßenbahn sind längere Wartezeiten möglich. Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr kündigt eine Überprüfung an.
§ Verzicht auf die Wendeschleife am Ende der Seilerstraße. Hier wurde darauf aufmerksam gemacht, dass hierfür eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich ist. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird in der nächsten Sitzung einen entsprechenden Antrag stellen. Eine Bearbeitungszeit von mindestens drei Jahren ist vorzusehen.
§ Öffnung des Liesenhoffweges zur Evinger Straße. – Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird einen entsprechenden Antrag an die Verwaltung stellen.
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Während der Diskussion über das vorliegende Protokoll wird mehrheitlich bekräftigt, dass zur Lösung der in der Seilerstraße bestehenden Problemlage, die Realisierung aller während des Ortstermines vereinbarten Maßnahmen schnellstmöglich erforderlich ist.
Da die Bezirksvertretung Dortmund-Eving aber zum jetzigen Zeitpunkt weder die Durchführbarkeit, noch die Auswirkungen oder die anfallenden Kosten der angestrebten Maßnahmen in Gänze einschätzen kann, erscheint eine übereilte Beschlussfassung wenig sinnvoll. Daher sollen zunächst die zuständigen Fachämter um Überprüfung und schnellstmögliche Stellungnahme gebeten werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die nachfolgend genannten Maßnahmen auf ihre Durchführbarkeit zu überprüfen und der Bezirksvertretung Vorschläge bzw. konkrete Planungen zur zeitnahen Realisierung vorzulegen:

§ Verlängerung der Ampelphase für die Ausfahrt von der Seilerstraße in die Evinger Straße.
§ Verzicht auf die Wendeschleife am Ende der Seilerstraße und Einrichtung einer Zufahrtsmöglichkeit zur Lindenhorster Straße
§ Öffnung des Liesenhoffweges zur Evinger Straße

Des weiteren wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob sich die Einrichtung einer Zufahrtsmöglichkeit von der Seilerstraße zur Lindenhorster Straße bereits im Vorgriff auf die geplante Änderung des Bebauungsplanes Ev 110 realisieren lässt, um hier die Bearbeitungszeit von ca. drei Jahren abkürzen zu können.

Zu TOP 6:1:
Nutzung und Pflege der öffentlichen Grünfläche um das Trafogebäude an der Einfahrt Grafschaftsweg
(Eingabe der Siedlergemeinschaft Grafschaftsweg vom 15.03.2001)

Der Vorstand der Siedlergemeinschaft Grafschaftsweg möchte die Bezirksvertretung Dortmund-Eving auf einen Missstand aufmerksam machen.
An der Einfahrt zum Grafschaftsweg befindet sich ein Trafogebäude, das von einigen qm öffentlicher Grünfläche umgeben ist. Diese Grünfläche wird von vielen Hundebesitzern (nicht aus der Siedlung Grafschaftsweg) als reine Hundewiese genutzt.
Da die Eltern und Bewohner der Siedlung dies aus Hygiene- und Gesundheitsgründen nicht gutheißen können, wird die Stadt aufgefordert, etwas gegen diese Tatsache zu unternehmen.
Eine Möglichkeit wäre z.B. das Bepflanzen mit einem dornenbesetzten Bodendecker. Das Aufstellen eines Schildes wird für wenig sinnvoll gehalten, da es die Hunde nicht an der Benutzung der Fläche hindert.
Ein zweites Anliegen betrifft die Pflege der o.g. Fläche, die auch in den Händen der Stadt liegt, bisher aber noch nicht berücksichtigt wurde.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Eingabe der Siedlergemeinschaft Grafschaftsweg wird mit der Bitte um Prüfung und weitere Veranlassung an das zuständige Fachamt der Stadt Dortmund übersandt.
Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving über das Prüfungsergebnis bzw. eventuell eingeleitete Maßnahmen zu informieren.

Zu TOP 6.2:
Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Graf-Konrad-Grundschule
(Eingabe der Graf-Konrad-Grundschule vom 19.03.2001)

Der Schulleiter der Graf-Konrad-Grundschule – Herr Hirsch – teilt mit, dass die Verkehrssituation im Bereich der Schule in zwei Bereichen unbefriedigend ist. Die Schulkonferenz hat Herrn Hirsch daher beauftragt, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Abhilfe zu bitten.

§ Der Gehweg am Eingangsbereich unterhalb der Turnhalle an der Grävingholzstraße ist sehr schmal und nur durch Pfosten von der Fahrbahn abgegrenzt. Die Fahrbahn ist hier durch eine Baumscheibe noch eingeengt. Die Kinder sind in diesem Bereich auf dem Schulweg besonders gefährdet. Deshalb haben sich die Kinder auf dem nebenliegenden “Grünstreifen” einen Fußweg gesucht.
Da dieser Weg für die Kinder erheblich sicherer ist, wird um eine Verlegung und Befestigung des Fußweges in diesen Bereich und um eine Absicherung gegenüber der Straße gebeten.

§ Die Zahl der Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, nimmt erheblich zu. Deshalb muss der Sicherheit dieser Kinder eine besondere Aufmerksamkeit gelten.
Auf der Grävingholzstraße muss zwischen dem Fahrbahnrand und den Baumscheiben im Fahrbahnbereich ein ausreichend freier Streifen geschaffen werden, damit Radfahrer diese “Inseln” sicher passieren können.

Die Graf-Konrad-Grundschule bittet um Veranlassung dieser dringend nötigen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den in der Eingabe der Graf-Konrad-Grundschule geschilderten Sachverhalt zu überprüfen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einzuleiten. Des weiteren wird darum gebeten, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving über den Sachstand bzw. eventuell einzuleitende Maßnahmen zu informieren.

Zu TOP 6.3:
Umgestaltung des Schulhofes der Graf-Konrad-Grundschule
(Eingabe der Graf-Konrad-Grundschule vom 19.03.2001)

Der Schulleiter der Graf-Konrad-Grundschule – Herr Hirsch – teilt mit, dass für den Schulhof seiner Schule eine Umgestaltung geplant und vom Rat der Stadt bewilligt war.
Nach der Wahl zum neuen Stadtparlament sind die Planungen nicht mehr realisiert worden, da eine Auftragsausführung durch die Dortmunder Dienste nicht mehr möglich war.
Die Schulkonferenz befürchtet, dass die bewilligten Fördermittel für die Schule verloren gehen und die dringend nötige Sanierung und Umgestaltung einzelner Schulhofbereiche nicht mehr wie geplant durchgeführt wird.
Diese Befürchtung wurde auch durch die Stellungnahme der zuständigen Stellen der Stadt nicht zerstreut.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird gebeten, sich mit Nachdruck für eine zügige Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10.06.1999 einzusetzen.
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Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – gibt zu Protokoll, dass beide Schulhöfe von den Lehrern der Schule befahren und bis in den Wald hinein als Parkplatz genutzt werden. Im vorderen Bereich des ersten Schulhofes werden Fahrzeuge teilweise auf den Baumscheiben geparkt, Baumschäden sind hier absehbar. Das Schulverwaltungsamt wird gebeten, das Befahren des Schulhofes – vor allem aus Sicherheitsgründen für die Schüler – zu unterbinden.
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Mit Unverständnis und Verärgerung reagieren sowohl der Vorsitzende der SPD- wie auch der CDU-Fraktion – Herr Adden und Herr Neumann – auf die Formulierung:
“Nach der Wahl zum neuen Stadtparlament sind die Planungen nicht mehr realisiert worden, da eine Auftragsausführung durch die Dortmunder Dienste nicht mehr möglich war.”
Herr Neumann weist in seiner Erklärung, die er zu Protokoll gibt und die auch dem Schulleiter der Graf-Konrad-Grundschule zur Kenntnis gegeben werden soll, diesen Vorwurf schärfstens zurück. Hier wird seitens des Schulleiters ein Zusammenhang zwischen Planungen zur Schulhofumgestaltung und der Wahl eines neuen “Stadtparlamentes” hergestellt, der nicht nachvollziehbar ist. Die hier vorgebrachten Schuldzuweisungen in Richtung eines politischen Gremiums, die jegliche Objektivität vermissen lassen, sind nicht nur unangebracht, sondern gehören wohl auch kaum in den Aufgabenbereich eines Schulleiters.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving den derzeitigen Sachstand zur Umgestaltung des Schulhofes der Graf-Konrad-Grundschule mitzuteilen.

Zu TOP 7:
Neue Planungen zur Bebauung “westlich Evinger Straße”

Zur heutigen Sitzung wurde der neue Eigentümer des Grundstückes westlich der Evinger Straße
Herr Völmecke – Esta Haus- und Grund GmbH – eingeladen, um der Bezirksvertretung Dortmund-Eving seine Planungsabsichten zu erläutern. Herr Völmecke ist nicht persönlich erschienen, sondern hat die, für den Bereich verantwortlichen Architekten – Frau Schamp und Herrn Schmalöer – mit der Vorstellung der Planungen beauftragt.

Herr Rohr – Stadtplanungsamt – ist ebenfalls anwesend, um den Sachstand aus planungsrechtlicher Sicht zu erläutern.
Für den Gesamtbereich der ehemaligen Zeche Minister-Stein gibt es seit 1988 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 130. Dieser Bebauungsplan wurde 1993 aufgeteilt in vier Teilbereiche Ev 130/1 bis 130/4. Der Bebauungsplan Ev 130/4 (Sport- und Freizeitpark westliche Evinger Straße) umfasst die westliche Evinger Mitte, wurde allerdings nie weiter geführt und zur Rechtskraft gebracht, da sich der Hauptteil der Fläche südlich Winterkampweg noch unter Bergaufsicht befand und bis zum 01.05.2001 auch noch befindet.
Die Inhalte der Bebauungspläne wurden abgeleitet aus den damaligen Wettbewerbsergebnissen (IBA etc.). Das Konzept für den Bebauungsplan 130/4 entstand nach Beginn der Diskussion über den auf dem Gelände gelegenen Flotationsteich, das Bergstadion und die Randbebauung an der
Evinger Straße.
Momentan stellt sich die planungsrechtliche Situation so dar, dass die Beurteilung der Randbereiche an der Evinger Straße nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt, und der Hintergrundbereich derzeit noch nach § 35 BauGB beurteilt wird. In den Bereichen in denen eine Bebauung nach § 34 BauGB möglich ist, bestehen Einschränkungen insoweit, dass sich das geplante Bauwerk in die Umgebung “einfügen” muss. Eine eindeutig vorgeprägte Straßenrandbebauung ist bereits vorhanden, eine weitere Randbebauung also möglich und für den Eigentümer rechtlich durchsetzbar.
Für die hier bereits bestehende Bebauung und auch das Biotop existiert ein Schutzbedürfnis, das von neu hinzukommender Bebauung respektiert werden muss. Dieses Schutzbedürfnis ist hier besonders hoch einzuschätzen, da es sich um eine reine Wohnbebauung, in diesem Fall um eine Seniorenwohnanlage handelt. Eine neue Bebauung muss sich hier also an die angrenzende Nutzung anpassen bzw. mit ihr “verträglich” sein.
Eine planungsrechtliche Beurteilung ist an dieser Stelle bisher nicht getroffen worden, da dem Stadtplanungsamt noch kein Bauantrag vorliegt.
Herr Rohr stellt aber auch ganz deutlich fest, dass hier für jedwede Planung das sogenannte Planerfordernis besteht und somit ohne aktives Planungsrecht nicht in den Hintergrund der Fläche eingegriffen werden kann. Festgestellt wird aber, dass ein Erwerber bzw. Investor das Recht hat, Baulücken in Randbereichen (ehem. Baubüro) zu bebauen. Die im Plan als Mischflächen ausgewiesenen Areale lassen eine Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern zu.
Bei einem eventuellen Bauvorhaben ist die Verkehrsabwicklung zu berücksichtigen, die gerade an dieser Stelle problematisch ist. Unmittelbar an der Einfahrt zum Winterkampweg befindet sich eine Stadtbahnhaltestelle. Die Einrichtung beliebig vieler Grundstückseinfahren ist nicht möglich, da die Verkehrsabwicklung auf der Evinger Straße, mit dem besonderen Bedarf des öffentlichen Nahverkehrs, an dieser Stelle Vorrang hat.
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Die für die geplante Bebauung westlich der Evinger Straße zuständigen Architekten, Frau Schamp und Herr Schmalöer, haben noch keine endgültig ausgearbeiteten Pläne, die der Bezirksvertretung vorgestellt werden könnten. Grundsätzlich soll im vorderen Bereich ein Mischgebiet und im hinteren Bereich wahrscheinlich Wohnbebauung entstehen.
Der Investor – Herr Völmecke – hat gemeinsam mit den Architekten Frau Schamp und Herrn Schmalöer versucht, in einem Gespräch mit dem Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – die im Stadtbezirk Eving vorhandenen Vorstellungen und Wünsche für eine Bebauung westlich der Evinger Straße festzustellen. Zu diesem Gespräch wurden Skizzen vorgelegt, die aber noch keinen endgültigen Planungstand darstellten. Hauptsächlich sollte abgeklärt werden, inwieweit möglicher Einzelhandel an diesem Standort gewünscht ist. Herr Böttger erklärte in diesem Gespräch, dass er sich für die Lückenbauung ein Ärztehaus vorstellen könnte und eine Wohnbebauung oder unter Umständen auch Seniorenwohnungen für den hinteren Teil der Fläche. Recherchen des Investors beim Sozialamt haben anschließend ergeben, dass weitere Wohnungen für Senioren an dieser Stelle nicht sinnvoll wären. Besser geeignet sollen hier die Ansiedlung von Einfamilienhäusern oder Mietwohnungen sein.
Ursprünglich plante die Firma Esta Haus- und Grund GmbH an diesem Standort die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels. Diese Planungen wurden noch einmal überprüft. Im Zuge dieser Prüfung hat sich das Architekturbüro Schamp und Schmalöer intensiv mit dem Konzept zum Rahmenplan Evinger Mitte beschäftigt. Momentan wird noch das Ergebnis einer Standortanalyse abgewartet, die ergeben soll, welche Nutzungen einer Ergänzung und Unterstützung des Rahmenplans Evinger Mitte förderlich sind.
Nach Aussagen von Frau Schamp soll die geplante Bebauung westlich der Evinger Straße nicht in Konkurrenz zu einem “hervorragend gemachten Planungskonzept” für die Evinger Mitte stehen. Die Planungen westlich der Evinger Straße sollen das Konzept Evinger Mitte unterstützen und ergänzen. Aus diesem Grund können heute noch keine endgültigen Planungen vorgelegt werden, dies soll aber zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – weist auf die dauerhafte Gefährdung des Rahmenplanes Evinger Mitte hin, falls sich Einzelhandelsgeschäfte aus Verhandlungen zur Ansiedlung in der Evinger Mitte zurückziehen sollten, um sich für das Areal westlich der Evinger Straße zu entscheiden. Frau Schamp erklärt hierzu, dass sie den Eindruck hat, dass die Rahmenplanung Evinger Mitte keineswegs gefährdet ist, da die derzeitigen Planungen keine Konkurrenz darstellen. Herr Schmalöer ergänzt, dass die Planungen westlich der Evinger Straße noch am Anfang stehen und dadurch eine größere Flexibilität gegeben ist. Frau Schamp bekräftigt noch einmal, dass lediglich auf andere Planungen reagiert wird. Die angedachte Errichtung eines Ärztehauses wurde beispielsweise bereits wieder verworfen, da zurzeit schon ein Ärztehaus an anderer Stelle im Genehmigungsverfahren ist. Die Firma Esta Haus, ist wie die Architektin bestätigt, bereit sich Anregungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving für die geplante Bebauung anzuhören.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herrn Neumann – erklärt Herr Schmalöer, dass es Marktuntersuchungen der Firma Esta Haus gibt, wer an dieser Stelle als Mieter in Frage kommen könnte. Nach Beendigung dieser Untersuchung soll mit den Planungen fortgefahren werden. Wert wird seitens der Architekten auf die Feststellung gelegt, dass hier nicht gebaut werden soll was vermarktet und verkauft werden kann, sondern dass es sich um eine “sinnvolle” Bebauung handeln soll. Im Vordergrund der Planungen soll der Bedarf stehen; bezogen auf Einwohnerzahl und gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept.
Auf die Frage des Herrn Neumann, ob in die Planungen ein großflächiger Einzelhandel einbezogen wird, antwortet Frau Schamp, dass diese Überlegungen “längst vom Tisch” sind. Pläne für einen großflächigen Einzelhandel, wurden nach Aussagen des Herrn Schmalöer, von der Firma Esta Haus verworfen, da sich der Investor nicht gegen einen Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wenden will und bereit ist zu kooperieren. Aus diesem Grund soll in der heutigen Sitzung seitens der Architekten der Versuch unternommen werden, Missverständnisse und Ungereimtheiten, die von der Presse “hochgespielt” wurden, zu beseitigen.
Herr Neumann drückt sein Unverständnis über diese Art der Argumentation aus, da es bisher weder einen Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Bebauung westlich der Evinger Straße noch eine politische Äußerung gibt. Da der Konflikt durch die für diesen Bereich angedachte Planung (Einzelhandel) und Presseberichte darüber entstand, fordert Herr Neumann nun eine eindeutige Aufklärung, was der Investor für konkrete Pläne hat und in der Vergangenheit hatte.
Herr Schmalöer räumt ein, die Diskussion und Vorgänge in der Bezirksvertretung in Unkenntnis der örtlichen politischen Situation eventuell falsch eingeschätzt zu haben. Seitens des Investors entstand der Eindruck, dass ein großflächiger Einzelhandel politisch nicht gewünscht ist. Die öffentliche Diskussion, die eher geeignet ist Investitionen zu lähmen, sollte durch eine Änderung der Planungen beendet werden.
Aus diesem Grund ist es den Architekten in der heutigen Sitzung nicht möglich, fertige Pläne zur Bebauung westlich der Evinger Straße vorzustellen. Herr Schmalöer sagt zu, nach Fertigstellung konkreter Planungen, diese sofort in einer Sitzung (eventuell nächste oder übernächste Sitzung) der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorzustellen.
Die Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – geht noch einmal auf die planungsrechtliche Situation ein. Eine Weiterentwicklung des Bebauungsplanes Ev 130/4 ist vermutlich illusorisch. Bevor Bebauungspläne erstellt und entwickelt werden können, haben sich in der Regel bereits erste Investoren eingefunden. Damit Investitionen im Stadtbezirk nicht gefährdet werden, bleibt der Bezirksvertretung Dortmund-Eving oft nur die Möglichkeit, den Vorstellungen und Vorschlägen dieser Investoren schnellstmöglich zuzustimmen.
Frau Schamp fasst noch einmal die zurzeit angedachten Planungen zusammen. Im hinteren Teilbereich soll eine Wohnbebauung entstehen, im vorderen Bereich ein Mischgebiet dessen Nutzung noch nicht klar ist. Jetzige Vorstellungen gehen von einer dreigeschossigen Bauweise aus. Mehr kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.



Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis.

Gleichzeitig werden Investor und Architekten gebeten, die Bezirksvertretung zeitnah über alle Planungen und eventuelle Veränderungen für den Bereich westlich der Evinger Straße zu informieren, um zukünftig weitere Missverständnisse zu umgehen.