N i e d e r s c h r i f t


über die 18. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 14.03.2001 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal


Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Bazio - Stadtbahnbauamt (zuständ. Bauleiter B54) -
Herr Voß - Stadtbahnbauamt -
Herr Weise - Stadtbahnbauamt -

c) Schriftführerin:
Kleyer, Hannelore - Bezirksverwaltungsstelle Eving -


Beginn: 16.00 Uhr
Ende : 19.45 Uhr

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1. Regularien
1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für Land das Nordrhein-Westfalen
1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.02.2001
- Öffentlicher Teil / Nichtöffentlicher Teil
1.4 Feststellung der Tagesordnung

2. Vorlagen
2.1 Teileinziehung im Bereich der Jakobstraße
2.2 Widmung von Straßen
2.3 Benennung einer neuen Straße in Dortmund-Brechten nordöstlich der Straße “Weckweg” (996. projektierte Straße)

3. Stellungnahmen der Verwaltung
3.1 Schlussbericht 2000 über Hochbaumaßnahmen im Stadtbezirk Eving
3.2 Verkehrssicherer Ausbau der Brechtener Straße von “Im Dorfe” bis zum Einmündungsbereich der B 54
3.3 Biotop Winterkampweg – Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
3.4 Einrichtung von Parkplätzen an der südlichen Seite der Kleingartenanlage “ Am Externberg”
3.5 Überplanung der Lindenhorster Straße (von Jakobstraße bis Kolberger Straße)
3.6 Überprüfung der Bürgersteige in der “Kirdorfsiedlung”
3.7 Errichtung von “Park and Ride” Plätzen an den Endhaltestellen des ÖPNV
3.8 Denkmalschutz für das Haus Wülferichstraße 14
3.9 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück der ehemaligen Brotfabrik Peine – Bergstraße
3.10 Verrohrung des Evinger Baches
3.11 Säuberung des Umfeldes im Bereich des Zufahrtweges zum neu erbauten Kindergarten in Dortmund-Lindenhorst
3.12 Zugang zum Grävingholz in südliche Richtung über die Anbindung “In den Hüchten”
3.13 Einleitung von Maßnahmen zur Schulwegsicherung auf der Osterfeldstraße im Bereich “An den Teichen”
4. Stellungnahme Dortmunder Stadtwerke AG
Verbesserung der Anbindung des Stadtbezirkes Eving an den ÖPNV und Aufstellung von Fahrradboxen
5. Stellungnahme Entsorgung Dortmund GmbH
Containerstandort Dennewitzstraße / Möckernstraße
6. Anträge
6.1 SPD-Fraktion
6.1.1 Containerstandorte im Stadtbezirk Eving
6.1.2 “Park and Ride” Parkplatz im Bereich der Haltestelle “Oetringhauser Straße”
6.1.3 Auflistung städtischer Grundstücke im Stadtbezirk Eving
6.1.4 Ersatzgeldzahlung im Vorhaben- und Erschließungsplan “An den Teichen”

6.2 CDU-Fraktion
6.2.1 Änderung der Signalisierung des Kreuzungsbereiches Kemminghauser Straße / Walther-Kohlmann-Straße
6.2.2 Ansiedlung einer Gaststätte im Ortsteil Holthausen
7. Anfragen
7.1 SPD-Fraktion
7.1.1 Ausgleichmaßnahmen für den Ausbau Evinger Straße – von Kemminghauser Straße bis Widumer Platz
7.1.2 Vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen im Stadtbezirk Eving
7.2 CDU-Fraktion
7.2.1 Anzahl der Stellplätze am Imbiss Klass (ehem. Metzgerei Markgraf) Bayrische Straße 93

8. Sachstandsbericht Stadtbahnbau B 54 – Ausbau Evinger Straße von Kemminghauser Straße bis Widumer Platz
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung
9. Haushaltsplan 2001 – Vermögenshaushalt
hier: Verpflichtungsermächtigung (in Höhe von 80.000,00 DM) für die Planungen zum Bau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2
10. Ausbauplanung (einschließlich Entwässerung) eines Teilstückes der Herrekestraße vor dem Nachbarschaftshaus “Fürst Hardenberg”
11. Neufestlegung von Stimmbezirken für die Bundestagswahl 2002 und ff.

12. Eingaben an die Bezirksvertretung
12.1 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger
hier: Grundstück Schiffhorst 219
12.2 Kulturförderung in den Stadtbezirken – Verwendung der Mittel der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Antrag der Stadt- und Landesbibliothek auf Unterstützung eines “Open-Air-Konzertes” am 22.06.2001
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Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Zunächst verpflichtet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – das neue Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – Herrn Petro Möckel –.

Herr Petro Möckel ist nach der Reserveliste der Nachfolger des am 11.02.2001 verstorbenen Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving Herrn Wilhelm Giese.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – bittet Herrn Möckel vorzutreten, die Damen und Herren Mitglieder der Bezirksvertretung sich von den Plätzen zu erheben und verpflichtet Herrn Möckel mit folgender Formel:

Ich bitte Sie, sich zu verpflichten, dass Sie Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, die Gesetze beachten und Ihre Pflichten zum Wohle dieser Stadt erfüllen werden.

Herr Möckel antwortet: Ich verpflichte mich.
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Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Vertreter des Arbeitskreises Ökumene der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde setzen sich für die Finanzierung einer Fuß- und Radwegebrücke durch die Stadt Dortmund (vom Heuweg bis “In den Weidbüschen” – in Dortmund-Brechten) im Zuge des Ausbaus der A 2 ein. Dem Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – wird ein entsprechender Antrag sowie eine Unterschriftenliste
überreicht, in der ca. 1.500 Unterzeichner den Bau dieser Brücke fordern.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – nimmt den Antrag und die Unterschriftenliste entgegen und sagt eine Übergabe an die Bürgermeisterin – Frau Wendzinski – zu, mit der Bitte um Weiterleitung an den Oberbürgermeister – Herrn Dr. Langemeyer –.
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Frau Fritzsche, wohnhaft in der Bayrischen Straße 49, 44339 Dortmund beanstandet die Verunreinigungen in den Evinger Park- und Grünanlagen, die immer mehr “Müllhalden” gleichen. Sie bittet um eine verstärkte Reinigung.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt zu, die Anregung an die Verwaltung weiterzuleiten.
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Anwesende Vertreter der Schulpflegschaft und Eltern von Schülern der Theodor-Heuss-Realschule wenden sich mit mehreren Problemen an die Bezirksvertretung, da Briefe an die zuständigen Behörden bisher nicht den gewünschten Erfolg brachten.

§ Der erst vor einigen Jahren errichtete Neubau der Theodor-Heuss-Realschule ist bereits von Schimmelpilz befallen, der Putz fällt von den Wänden. Dieser Zustand ist der Stadt Dortmund seit 1998 bekannt, trotz zweimaliger Begehung u.a. durch das Hochbauamt wurde bisher keine Abhilfe geschaffen.
In diesem Neubau befindet sich kein Ausguss für Wischwasser, die “Putzleistung” ist entsprechend.
Die Toiletten (Mädchen und Jungen) sind nur durch einen gemeinsamen Vorraum begehbar.

§ Bei einer vom Schulverwaltungsamt zugesagten PCB-Messung an der Schule hoffen die Vertreter der Schulpflegschaft, dass diese Messung auch tatsächlich in nächster Zukunft durchgeführt wird.

§ Die Theodor-Heuss-Realschule wird seit zwei Jahren nur kommissarisch geleitet, da der Schulleiter an die Albert-Einstein-Realschule abgeordnet wurde. Auf Anfrage erklärte die Bezirksregierung Arnsberg, dass die Neubesetzung der Stelle an der Theodor-Heuss-Realschule von der endgültigen Besetzung der Schulleiterstelle an der Albert-Einstein-Realschule abhängig ist.

§ Seit September 2000 ist auch das Sekretariat der Theodor-Heuss-Realschule nur zeitweise oder gar nicht besetzt. Für die erkrankte Sekretärin, die als Vollzeitkraft tätig ist, wird vom Schulverwaltungsamt nur eine Teilzeitkraft eingesetzt. Anfallende Arbeiten werden daher auch nur teilweise erledigt.

§ Die Klassenräume werden – wie auch im Neubau – nur alle zwei Tage gereinigt, sodass die Schüler ihre Räume teilweise selber putzen müssen, um den Unterricht in einer einigermaßen sauberen Umgebung durchführen zu können.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving reagiert zunächst überrascht und entsetzt auf die Schilderungen der Verhältnisse – gerade – im Neubau der Theodor-Heuss-Realschule. Sowohl SPD- wie auch die CDU-Fraktion drücken ihr Unverständnis darüber aus, dass ein Neubau wenige Jahre nach seiner Errichtung bereits in einem derartigen Zustand sein kann, und die zuständigen Fachämter der Verwaltung bisher nicht in der Lage waren, Abhilfe zu schaffen.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt zu, alle Beschwerden noch einmal an die Verwaltung weiterzuleiten.

Damit sich die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ein Bild der Lage machen können, soll schnellstmöglich ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Dortmund durchgeführt werden.
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Frau Zachariou, wohnhaft Brechtener Straße 246, 44339 Dortmund erklärt, dass seit die Brechtener Straße mit einer Teerdecke versehen wurde, zwar die Lärmbelästigung der Anwohner zurückgegangen ist, sich aber die auf der Straße gefahrenen Geschwindigkeiten erhöht haben. Bis zum Beginn des Ausbaus der Brechtener Straße müssen zumindest Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die gefahrenen Geschwindigkeiten zu reduzieren. Besonders da auch der Gehweg kaum noch begehbar ist.
Hinzu kommt noch, dass die Brechtener Straße – obwohl keine offizielle Umleitungsstrecke – seit dem Ausbau der B 54 verstärkt befahren wird. Ziel kann es hier nur sein, die Brechtener Straße für Durchgangsverkehre weniger attraktiv zu gestalten, wie z.B. durch Einrichtung neuer Ampelanlagen.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt eine Weiterleitung der Eingabe, mit der Bitte um Prüfung und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, an die Verwaltung zu.
Zur Entspannung der Verkehrsituation ist zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht durch eine entsprechende Beschilderung, wenigstens Schwerlastverkehre aus dem Bereich der Brechtener Straße “herauszuhalten”.
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Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zu TOP 1:
Regularien

Zu TOP 1.1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 1.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Unterkötter wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.


Zu TOP 1.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 14.02.2001 - Öffentlicher- und Nichtöffentlicher Teil -

Die Niederschrift über die 17. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving – Öffentlicher Teil – am 14.02.2001 wird – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.

Die Niederschrift über die 17. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving – Nichtöffentlicher Teil – am 14.02.2001 wird - einstimmig - genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – die Tagesordnung um die folgenden Tagesordnungspunkte zu erweitern:

TOP 6.2.3: Abpfostung der Straßenseite “Im Dorfe” im nördlichen Teil gegenüber der St. Antonius Kirche und dem “Heinrich Weber Haus”
TOP 13: Ausstattung der Stadtbahnhaltestellen im Bereich der Evinger Straße mit weiteren Müllbehältern
TOP 14: Bebauung westlich Evinger Straße
TOP 15: Bebauungsplan Ev 124 “verlegte Lindenhorster Straße”
Anfrage Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen
TOP 16: Festlegung von Terminen
hier: Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Beratung des Haushaltsplanes 2001 (Einzelplan 2 Vermögenshaushalt – Schulen – und Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes)

Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden vorgezogen und unmittelbar nach TOP 1.4 behandelt.

Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der
Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.03.2001 genehmigt.
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Zu TOP 2.1:
Teileinziehung im Bereich der Jakobstraße
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 05.02.2001 – Drucksache Nr.: 00505-01)

Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt die Bezirksvertretung – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – die Teileinziehung im Bereich der Jakobstraße zwischen der Lindenhorster Straße und der Evinger Straße mit der dauernden Widmungsbeschränkung zu Lasten des Kfz-Durchgangsverkehrs mittels beweglicher Abpfostung am westlichen Ende dieser Straße. Es wird der Widmungsumfang “nur für den Kfz-Anlieger- sowie den Fußgänger- und Radverkehr” im Bereich dieser Straße – mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung – verfügt.





Zu TOP 2.2:
Widmung von Straßen
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 30.01.2001 – Drucksache Nr.: 00487-01)

Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei sechs Stimmenthaltungen – , mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Widmung folgender Straßen:

1. Grafschaftsweg (Lindenhorst) 10. Schwarzdornweg
2. Giesenbergweg (Brechten) 11. Mehlbeerenweg
3. Rotbuchenweg 12. Silberweidenweg
4. Sandbirkenweg 13. Elsbeerenweg
5. Feldahornweg 14. Speierlingweg
6. Walnußweg 15. Baumhaselweg und
7. Sommerlindenweg 16. Verbindungsweg zwischen
8. Winterlindenweg Robinienweg und Schwarzdornweg
9. Robinienweg
Die Nrn. 1 – 15 werden ohne Beschränkung des Gemeingebrauches und die Nr. 16 mit der Beschränkung des Gemeingebrauches auf die Benutzungsarten “nur für den Fußgänger- und Radverkehr” für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Zu TOP 2.3.:
Benennung einer neuen Straße in Dortmund-Brechten nordöstlich der Straße “Weckweg” (996. projektierte Straße)
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 06.02.2001 – Drucksache Nr.: 00512-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die 996. projektierte Straße erhält den Namen “Wasserscheide”

Zu TOP 3.1:
Schlussbericht 2000 über Hochbaumaßnahmen im Stadtbezirk Eving

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den Schlussbericht über Hochbaumaßnahmen des Jahres 2000 vom 01.02.2001 zur Kenntnis.
Das Hochbauamt teilt mit, dass auf Basis der bestehenden Beschlüsse aus den Jahren 1998, 1999 und 2000 im Stadtbezirk Eving im Jahre 2000 insgesamt 15 Baumaßnahmen im Gesamtvolumen von über 1,6 Mio. DM aus Hochbaumitteln abzuwickeln waren.
10 Maßnahmen konnten zwischenzeitlich fertiggestellt werden. 4 Maßnahmen werden im Frühjahr 2001 abschließend durchgeführt. Die Ausführung der von der Bezirksvertretung beschlossenen Verkehrsberuhigung Bayrische Straße (12.000,-- DM) liegt im Verantwortungsbereich des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr.
Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind auftragsgemäß gebunden oder verausgabt. Daher stehen der Bezirksvertretung derzeit im Verwaltungshaushalt keine (Rest-) Mittel zur Verfügung. Im Vermögenshaushalt kann die BV aktuell über 281,65 DM aus abgerechneten Maßnahmen neu verfügen.
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Die Tabellen, aus denen die jeweiligen Maßnahmenstände und mögliche Restmittel ersichtlich sind, sind dieser Niederschrift als Anhang I beigefügt.
Zu TOP 3.2.:
Verkehrssicherer Ausbau der Brechtener Straße von “Im Dorfe” bis zum Einmündungsbereich der B 54

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 30.01.2001 zur Kenntnis.

Die Tiefbauverwaltung hat den Ausbau der Brechtener Straße von der Hausnummer 246 bis zum Einmündungsbereich B 54 in das Arbeitsprogramm aufgenommen.

Für die Umsetzung der Maßnahme erfolgt – in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt – derzeit die Erstellung eines bedarfsgerechten Gesamtkonzeptes. Nach der Anfertigung eines Ausbauentwurfes wird die Tiefbauverwaltung die Maßnahme der Bezirksvertretung vorstellen und die in diesem Zusammenhang anfallenden Herstellungskosten darlegen; in grober Schätzung selbstverständlich auch für die betroffenen Anlieger.
Es ist beabsichtigt, mit dem Ausbau Ende dieses Jahres zu beginnen.

Zu TOP 3.3:
Biotop Winterkampweg – Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Dezernenten Sierau – 6/Dez – vom 05.02.2001 zur Kenntnis.

In Beantwortung einer früheren Anfrage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das Gelände “Biotop Winterkampweg” wurde bereits mitgeteilt, dass eine Gestaltung des o.a. Bereiches von seinem Besitzerwechsel (zunächst an den Kommunalverband Ruhrgebiet) und damit verbunden von einer Beendigung der Bergaufsicht abhängt. Nach telefonischer Rücksprache mit der Liegenschaftsabteilung des Kommunalverbandes (KVR) sind deren Verhandlungen mit der Deutschen Steinkohle AG (DSK) zur Besitzübertragung abgeschlossen, bedürfen jedoch noch des jeweiligen Vorstandsbeschlusses. Angesichts dieses Sachstands wurde der KVR um zügige Realisierung der beabsichtigten Gestaltungsmaßnahmen gebeten, möglichst noch in diesem Jahr.
Sobald sich ein neuer Sachstand ergibt, wird die Bezirksvertretung in Kenntnis gesetzt.

Zu TOP 3.4:
Einrichtung von Parkplätzen an der südlichen Seite der Kleingartenanlage “ Am Externberg”

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgendes Schreiben des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 01.02.2001 an das Grünflächenamt zur Kenntnisnahme vor:

Im Hinblick auf die Forderung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, die Einrichtung eines Parkplatzes zu prüfen, teilt das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr dem Grünflächenamt mit, dass ohne weiteres die Möglichkeit besteht, den Streifen (ca. 45 m lang und 5-6 m breit) südlich der Lothringer Straße als Parkraum umzugestalten.
Eigentümer dieser Fläche ist die Stadt Dortmund – Kämmereifonds –.
Die Nutznießung für die Fläche fällt auf die Betreiber bzw. Pächter des Kleingartenvereins “Am Externberg”.
Insofern sind Mittel des Grünflächenamtes aufzubringen und von dort die Fläche auch zu unterhalten. Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr ist in Amtshilfe gerne bereit, dem Grünflächenamt mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Es sollte insoweit – schon aus Kostengründen – überlegt werden, ob hier eine wassergebundene Decke als ausreichend angesehen wird, oder ein Deckenaufbau mittels Pflaster unabdingbare Voraussetzung ist. Darauf abhebend käme dann allerdings ein zusätzlicher Aufwand in entwässerungstechnischer Hinsicht.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 3.5:
Überplanung der Lindenhorster Straße (von Jakobstraße bis Kolberger Straße)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr – ohne Datum – zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass die Überplanung der Lindenhorster Straße von Jakobstraße bis Kolberger Straße in das Arbeitsprogramm des Amtes aufgenommen wurde.
Die begrenzten Personalkapazitäten lassen zurzeit keine Arbeiten zu, da zunächst die Verschwenkung der Lindenhorster Straße zum Abschluss gebracht werden muss.
Es ist zurzeit nicht möglich, einen Zeitplan anzugeben.

Zu TOP 3.6:
Überprüfung der Bürgersteige in der “Kirdorfsiedlung”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr – Tiefbaubezirk-Nord – zur Kenntnis.

Der Tiefbaubezirk-Nord teilt mit, dass die Gehwege in der Kirdorfsiedlung regelmäßig überprüft und in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden.
Die Erneuerung von Teilen der Gehwege in der Gitschiner Straße, Königgrätzer Straße und Wrangelstraße ist für 2002 vorgesehen.

Zu TOP 3.7:
Errichtung von “Park and Ride” Plätzen an den Endhaltestellen des ÖPNV

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtbahnbauamtes vom 05.02.2001 zur Kenntnis.

§ Erweiterung der “Park and Ride-Anlage” Schulte-Rödding
Die Planung und Bauausführung der Erweiterung der “Park and Ride-Anlage” erfolgt über das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr. Der Planungsauftrag wurde erteilt und die bewilligten Mittel werden vom Stadtbahnbauamt zur Verfügung gestellt.

§ “Park and Ride-Anlage” im Bereich der Haltestelle Brechten
An der Haltestelle Grävingholz ist eine “Park and Ride-Anlage” mit 24 Stellplätzen errichtet worden, deren derzeitiger Auslastungsgrad nur bei ca. 20 % liegt. Mit einer besseren Akzeptanz ist nach Beendigung der Umleitung im Zuge der Stadtbahnbaumaßnahme Baulos 83 zu rechnen. Eine “Park and Ride-Anlage” ist weder im Ausbau des “Scharfes Eck” (B-Plan) vorgesehen noch im Bereich des Stadtbahnbauloses 83/Evinger Straße.

Das Stadtbahnbauamt untersucht zurzeit Lösungen für einen Standort am “Scharfes Eck”. Bisherige Lösungsvorschläge unmittelbar westlich der Haltestelle Brechten konnten bisher durch die Grundbesitzverhältnisse nicht realisiert werden.

Zu TOP 3.8:
Denkmalschutz für das Haus Wülferichstraße 14

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Herrn Dezernenten Sierau – 6/Dez – vom 15.02.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Es wird mitgeteilt, dass die Bezirksvertretung über Eintragung von Denkmälern entscheidet, sofern deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. (§ 15 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05. 1995 in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01 1998). Die Entscheidung über die Veränderung (Abbruch, Umbau) im Rahmen der denkmalrechtlichen Erlaubnis ist einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung.
Die Denkmaleigenschaft des Gebäudes Wülferichstraße 14 wurde im Rahmen des Abbruchantrages geprüft. Aufgrund des hohen baulichen Veränderungsgrades dieses ehemaligen Längsdeelenhauses lag keine Denkmaleigenschaft im Sinne des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes vor.
Daraufhin wurde die Abbruchgenehmigung am 18.10.2000 erteilt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Stellungnahme zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen, wann mit der Vorlage eines neuen – aktuellen – Denkmalschutzberichtes zu rechnen ist.

Zu TOP 3.9:
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück der ehemaligen Brotfabrik Peine – Bergstraße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den Zwischenbericht zum Sachstand des Herrn Dezernenten Sierau – 6/Dez – vom 01.02.2001 zur Kenntnis.

Mit Schreiben vom 10.05.1999 hatte Herr Stadtrat Sierau mitgeteilt, dass sich Schaffung von Planrecht für eine geordnete städtebauliche Entwicklung, d.h. die mögliche Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück der ehemaligen Brotfabrik Peine, mit in die Beratung zur Fortschreibung der Verwaltungsvereinbarung für das Jahr 2000 eingebracht werden sollte.
Aufgrund fehlender Personalkapazitäten konnte die Fläche weder für die Verwaltungsvereinbarung 2000 noch für die Verwaltungsvereinbarung 2001 berücksichtigt werden. Zurzeit wird geprüft, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes an dieser Stelle das richtige Instrument für die Schaffung von Baurecht ist, oder ob eventuell andere Mittel in Frage kommen. Aus diesem Grund will sich das Planungsdezernat zunächst mit dem Grundstückseigentümer in Verbindung zu setzen, um auch seine Absichten im Umgang mit der Fläche mit in die Planungen einzubeziehen.

Sollte sich durch aktuelle Entwicklungen ein kurzfristiger Handlungsbedarf ergeben, ist beabsichtigt, umgehend mit den dann erforderlichen Planungsinstrumenten (bei einer negativen Entwicklung ggf. Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss mit Veränderungssperre) zu reagieren.



Zu TOP 3.10:
Verrohrung des Evinger Baches

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 07.02.2001 zur Kenntnis.

Nach erneuter Anfrage bei der Emschergenossenschaft wurde inzwischen dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr ein aktueller Sachstandsbericht mit folgendem Inhalt zur Verfügung gestellt:

Im Rahmen des Umbaus des Emschersystems beabsichtigt die Emschergenossenschaft ebenfalls die durchgängige Verrohrung des Evinger Baches. Vorgesehen ist die Sanierung der bereits geschlossenen Abschnitte der Abwasseranlage im Unterlauf von km 0,00 bis km 1,08 sowie die Verrohrung der noch offenen Abschnitte auf der gesamten Strecke des Schmutzwasserlaufes.
Insbesondere für das obere Einzugsgebiet zwischen km 1,08 bis 1,76 zwischen dem Auslauf des Pumpwerkes Eving und dem ersten längeren bereits verrohrten Abschnitt, wurden bereits wasserrechtliche Genehmigungen für die vorgesehenen Maßnahmen erwirkt. Dennoch konnten bislang die erforderlichen Maßnahmen nicht realisiert werden, weil die notwendigen Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern gescheitert sind. Insbesondere der Einleiterstatus des Bergbaus sowie Altlastenaspekte spielten hierbei eine entscheidende Rolle. Aus den genannten Gründen wurden die Maßnahmen bis auf Weiteres zunächst ausgesetzt. Die erteilten Genehmigungen sind mittlerweile erloschen.
Nachdem die betriebspolitische Situation der Kokerei Kaiserstuhl die beschlossene Stilllegung der Anlage aufgezeigt und damit einige Fragen zum Einleiterstatus der Bergbaubetriebe geklärt werden können, werden die Bemühungen der Emschergenossenschaft zum Grunderwerb seit kurzem neu angegangen. Um eine sinnvolle, technisch ausgereifte Lösung für die Verrohrung des Evinger Baches zu entwickeln, ist ebenfalls ein Gutachten zur Auswirkung der Baumaßnahmen auf die Grundwassersituation erstellt worden. Unter den vernetzten Themenbereichen Grunderwerb, Altlasten und Grundwasser werden nun die Planungsansätze zielgerecht neu strukturiert.
Wesentliche terminliche Ziele sind das Erreichen einer wasserrechtlichen Anzeige gemäß § 58. 1 LWG im Herbst 2001 sowie der Baubeginn im Jahre 2002.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Baubeginn möglichst früh angestrebt wird, um die Bemühungen des Planungsamtes der Stadt Dortmund zur strukturierten Flächennutzung entlang des Bachlaufes zu unterstützen. Ein externer Fachplaner wurde bereits beauftragt.

Zu TOP 3.11:
Säuberung des Umfeldes im Bereich des Zufahrtweges zum neu erbauten Kindergarten in Dortmund-Lindenhorst

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Liegenschaftsamtes vom 14.02.2001 zur Kenntnis.

Das Liegenschaftsamt hat die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving geforderten Säuberungsarbeiten bereits in Auftrag gegeben.
Mit der EDG sollen in nächster Zeit Gespräche über eine Neugestaltung des Wertstoffcontainerstandortes geführt werden.




Zu TOP 3.12:
Zugang zum Grävingholz in südliche Richtung über die Anbindung “In den Hüchten”

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Grünflächenamtes vom 15.02.2001 zur Kenntnisnahme vor:
Zur Klärung der Möglichkeiten eines freien Zugangs zum Grävingholz über die o.g. Anbindung wurde das Liegenschaftsamt gebeten, mit den Eigentümern Kontakt aufzunehmen.
Hier soll geklärt werden, inwieweit ein eventueller Ankauf der alten Wegeparzelle möglich ist oder ob auch durch Verhandlungen mit den Eigentümern Möglichkeiten einer alternativen Wegetrasse bestehen würden.
Sobald dem Liegenschaftsamt weitere Informationen vorliegen, wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving entsprechend unterrichtet.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Stellungnahme zur Kenntnis, der weitere Verlauf des Verfahrens wird im Rahmen der “wieder Vorlage” überwacht.

Zu TOP 3.13.
Einleitung von Maßnahmen zur Schulwegsicherung auf der Osterfeldstraße im Bereich “An den Teichen”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 10.01.2001 zur Kenntnis.

Die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving geschilderte Situation im Bereich des Neubaugebietes wird fast ausschließlich durch die Anwohner und deren Besucher verursacht. Daher sollten die Anwohner im Eigeninteresse versuchen, sich miteinander zu verständigen, um so die Verkehrssicherheit vor der eigenen Haustür zu verbessern. Das Parken auf dem Gehweg ist bereits heute aufgrund der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten.
Sollte eine Verständigung untereinander nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, ordnungsrechtlich gegen die verantwortlichen Fahrzeugführer vorzugehen.
Eine Abpfostung des Gehweges sollte nicht vorgenommen werden, weil im Bereich des Neubaugebietes eine Vielzahl von Grundstücksüberfahrten vorhanden sind. Ein wirkungsvolles Bekämpfen der Falschparker wäre nur dann möglich, wenn der Gehweg zwischen jeder Grundstücksüberfahrt beidseitig abgepfostet werden würde. § 39 StVO betont deutlich die Eigenverantwortlichkeit des Kraftfahrers. Ein Übermaß an Beschilderung bzw. Verkehrseinrichtungen ist für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv, weil es zu einer Abstumpfung des Kraftfahrers führt. Daneben wird die Fähigkeit des Kraftfahrers zur Eigenverantwortlichkeit und seine Bereitschaft, die Vorschriften der StVO “ernst zu nehmen” eingeschränkt. Auch eine Abpfostung des Gehweges sollte immer nur dann vorgenommen werden, wenn es aufgrund von besonderen Umständen zwingend geboten ist.
Aus den genannten Gründen wird die Bezirksvertretung um Verständnis gebeten, dass seitens der Verwaltung keine Notwendigkeit für eine Änderung der Verkehrsregelung gesehen wird.

Zu TOP 4:
Verbesserung der Anbindung des Stadtbezirkes Eving an den ÖPNV und Aufstellung von Fahrradboxen

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW) vom 05.02.2001 zur Kenntnis.

Seit Mai 1999 bietet die Buslinie 410 eine neue Querverbindung im Dortmunder Norden. Die Linie verbindet Derne auf direktem Weg mit dem Umsteigepunkt Schulte-Rödding und dem Ortszentrum von Eving bei gleichzeitiger Erschließung der südlichen Ortsteile. Da es sich hierbei überwiegend um eine Angebotsergänzung handelt, sind die Betriebszeiten zunächst auf die Hauptverkehrszeit beschränkt. Nach den Beobachtungen der DSW hat diese Linie bisher noch keine zufriedenstellende Fahrgastnachfrage erreicht, die die notwendigen Anforderungen für eine Ausweitung des Verkehrsangebotes erfüllen würde.
Derzeit werden die Analysen der Fahrgastzahlen und –befragungen ausgewertet, anhand derer über die Weiterentwicklung des Angebotes entschieden werden kann. Grundsätzlich ist eine Ausweitung des Verkehrsangebotes an Wochenenden nur dann möglich, wenn eine ausreichende durchgängige Nachfrage besteht.
Es wird jedoch um Verständnis gebeten, dass derzeit keine konkreten Aussagen zu einer weiteren Angebotsverbesserung auf der Linie 410 gemacht werden können. Die Anregungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving werden in die Überlegungen der DSW mit einbezogen.
Im Zuge der allgemeinen Überprüfung aller Angebote mit der Einführung “Busnetz 2000” wird beabsichtigt, in Abhängigkeit der Ergebnisse, die Verkehrsangebote anzupassen.
Eine Verknüpfung zwischen Holthausen und Brechten bzw. Eving und Deusen, wie von der Bezirksvertretung angeregt, wird in diesem Zusammenhang mit geprüft. Sobald in dieser Angelegenheit die Planungsüberlegungen abgeschlossen sind, wird sich die DSW mit der Bezirksvertretung in Verbindung setzen.
Zur Thematik der Installierung von Fahrradständern und der Aufstellung von abschließbaren Fahrradboxen wird die Antwort durch das Stadtplanungsamt erfolgen.

Zu TOP 5:
Containerstandort Dennewitzstraße / Möckernstraße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) zur Kenntnisnahme vor.

Die EDG bedauert, dass es erneut zu einer Beschwerde zum Containerstandort Dennewitzstraße / Möckernstraße gekommen ist. Der Standort wurde aufgrund der Eingabe von Herrn Losch erneut überprüft, es wurde nichts anderes festgestellt, als das am 18.02.2000 mitgeteilte Ergebnis.
Auffälligkeiten in bezug auf Überfüllungen oder Verunreinigungen konnten im Vergleich zu den anderen im Stadtgebiet eingerichteten Stellplätzen weder bei den jüngst durchgeführten Standortüberprüfungen, den vorliegenden Füllstandsprotokollen der einzelnen Container noch bei den verstärkt erfolgten Standortkontrollen festgestellt werden. Sollte es zu berechtigt beanstandeten Verunreinigungen kommen / gekommen sein, werden / wurden diese binnen 24 Stunden nach bekannt werden unbürokratisch beseitigt.
Die EDG sieht zurzeit keinen Grund, die gewünschte Auflösung bzw. Verlegung des Containerstandortes zu empfehlen.
Eine Einfassung des Containerstandortes mit dem von der EDG entwickelten System ist aufgrund der städtebaulichen Gegebenheiten nicht realisierbar.
Für Rückfragen steht die EDG gerne zur Verfügung.
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Die Stellungnahme der Entsorgung Dortmund GmbH wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zunächst in dieser Form akzeptiert.
Damit sich die Bezirksvertretung nicht immer wieder mit Problemen an Einzelstandorten beschäftigen muss, sollen in nächster Zeit alle Containerstandorte im Stadtbezirk Eving einer Überprüfung unterzogen werden.
Diese Überprüfung der Standorte – eventuell durch eine interfraktionelle Kommission der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – soll bestehende Probleme sowie die Verlegung existierender und die Errichtung neuer Containerstandorte beinhalten.

Zu TOP 6.1.1:
Containerstandorte im Stadtbezirk Eving
(Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung einen Bericht über die Wertstoff-Containerstandorte im Stadtbezirk Eving vorzulegen.

Folgende Fragen sollen beantwortet werden:

1. Wie viele Standorte werden im Stadtbezirk Eving betrieben?
2. Ist der Schlüssel, ein Standort pro 500 Einwohner noch richtig?
3. Welche Standorte werden von den Anwohnern nicht akzeptiert?
4. Gibt es eine Erhebung über die Nutzung der einzelnen Standorte, wenn ja, erwartet die Bezirksvertretung darüber einen Bericht
5. Ist geplant, weitere Standorte einzuzäunen?
6. Werden die Standorte regelmäßig gereinigt?

Begründung:
Die Containerstandorte sind zum Teil in öffentliche Kritik geraten.
Beschwerden häufen sich, z.B. Standorte zu nah an Wohngebieten, Lärm während der Entsorgung, Belästigung bei der Entleerung der Container, unansehnliche und verdreckte Plätze.
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Am Sitzungstag wird der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ein Schreiben der Entsorgung Dortmund GmbH vom 02.03.2001 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Diesem Schreiben sind die im Stadtbezirk Eving eingerichteten Containerstandorte inklusive der dort aufgestellten Glas- und Papiercontainer sowie die Gestaltung der Standorte in Listenform beigefügt.
Gleichzeitig weist die EDG daraufhin, dass im Bebauungsplan “An den Teichen” für das Neubaugebiet ein Containerstandort am “Rotbuchenweg” (nordwestliche Seite, ca. 50 m hinter der Kreuzung Oberevinger Straße) festgelegt ist. Entsprechend der Überprüfung mit dem zu beteiligendem Fachamt wurde der Standort aus verkehrlicher und entsorgungstechnischer Sicht als geeignet beurteilt. Die zur Realisierung notwendigen technischen Voraussetzungen sind noch nicht gegeben. Es wird um Mitteilung gebeten, ob der Containerplatz von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gewünscht ist.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt dieses Schreiben der EDG zur Kenntnis. Endgültige Standortentscheidungen werden im Rahmen der Überprüfung aller Containerstandorte im Stadtbezirke getroffen. (s. auch TOP 5)





Zu TOP 6.1.2:
“Park and Ride” Parkplatz im Bereich der Haltestelle “Oetringhauser Straße”
(Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei neun Gegenstimmen –:

Die Stadt Dortmund bzw. das Stadtbahnbauamt wird gebeten zu prüfen, ob im Rahmen der Neubaumaßnahme der Stadtbahnzulaufstrecke Brambauer – Brechten – Eving eine weiterer “Park and Ride” Parkplatz eingerichtet werden kann.
Weiterhin soll geprüft werden, ob der 10-min-Verkehr der Stadtbahn nach Abschluss der Bauarbeiten bis zu Haltestelle “Oetringhauser Straße” verlängert werden kann.

Begründung:
Durch den Neubau bzw. Umbau der Stadtbahnstrecke wird die Attraktivität der ÖPNV in Brechten deutlich gesteigert. Aufgrund dieser Attraktivitätssteigerung wird voraussichtlich auch die Anzahl der Berufspendler deutlich steigen.
Schon heute werden die vorhandenen Parkplätze im Bereich der Haltestelle “Brechten-Zentrum” von auswärtigen Berufspendlern sehr stark frequentiert, sodass der Parkplatz an der Brambauer Straße (Sparkasse, Volksbank, Reisebüro, PLUS) mit Parkzeitbeschränkungen versehen werden musste. Die Parkplätze Luerwaldstraße / Evinger Straße bzw. der Privatparkplatz des EDEKA-Marktes Tanski sind dadurch von auswärtigen Pendlern blockiert. Mit Eröffnung der neuen Stadtbahnlinie werden diese Pendlerzahlen noch steigen. Um diese Pendlerströme aus dem geschäftlichen Zentrum von Brechten herauszuhalten, sollte an der Haltestelle “Oetringhauser Straße” ein weiterer “Park and Ride” Parkplatz eingerichtet werden.
Damit dieser Parkplatz auch von den Pendlern angenommen wird, sollte der 10-min-Takt der Stadtbahn bis zur Haltestelle “Oetringhauser Straße” verlängert werden. Denn Pendler verhalten sich so, dass “Park and Ride” Parkplätze dann genutzt werden, wenn die Wartezeit entsprechend kurz und die Auslastung der Bahn gering ist.
Durch die Beschleunigung der Stadtbahn von der Haltestelle “Grävingholz” bis Haltestelle Brechten-Zentrum ist einer Verlängerung der Umlaufzeit einer Stadtbahn problemlos möglich.
Aus Platzgründen im Bereich Brechten ist eine Einrichtung eines “Park and Ride” Parkplatzes nur im Bereich westlich der Haltestelle “Oetringhauser Straße” möglich. In diesem Bereich könnte kurzfristig eine Fläche mit ca. 50 Stellplätzen eingerichtet werden.
Ein weiterer Vorteil dieses Standortes ist, dass die Mehrzahl der Pendler die ab Brechten die Stadtbahn benutzen aus Brambauer, Waltrop und Datteln kommen, sodass dort ein Umstieg ohne Probleme möglich erscheint, gerade weil diese Pendler die Brambauer Straße benutzen.

Zu TOP 6.1.3:
Auflistung städtischer Grundstücke im Stadtbezirk Eving
(Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine Auflistung der Grundstücke vorzulegen, die sich im Eigentum der Stadt Dortmund befinden. Hierzu gehören Wald, Wiesen und Flurstücke.


Begründung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird bei jeder Ausgleichsmaßnahme vor die Tatsache gestellt, dass im Stadtbezirk Eving keine Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen und somit andere Stadtbezirke “profitieren”.
Ferner ist es der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht möglich, das Programm der DEW (Schadstoffverringerung) umzusetzen, weil die Stadtverwaltung die Bezirksvertretung Eving auffordert, Grundstücke zu benennen.

Zu TOP 6.1.4:
Ersatzgeldzahlung im Vorhaben- und Erschließungsplan “An den Teichen”
(Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.2001)

Für die Baumaßnahme “An den Teichen” wurde eine Ersatzgeldzahlung in Höhe von 102.119,00 DM vereinbart.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird aufgefordert:

1. Bei Eingang der festgesetzten Ersatzgeldzahlung die Bezirksvertretung Dortmund-Eving sofort zu unterrichten.

2. Das vereinnahmte Ersatzgeld ist im bzw. für den Stadtbezirk Eving zu verwenden.

Begründung:
Aufgrund eines – einstimmigen – Antrages der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.05.1998 (TOP 6.1.1) wurde die Verwaltung gebeten, einen Sachstandsbericht über Ausgleichmaßnahmen innerhalb von Bebauungsplänen im Stadtbezirk Eving zu erstellen. Nach Mitteilung der Verwaltung vom 30.06.1998 – Sitzung der Bezirksvertretung am 12.08.1998 (TOP 5.3) heißt es:
“Im zentralen Bereich des Bebauungsplanes ist eine Ausgleichsfläche festgesetzt worden. Da diese Fläche zur vollständigen Kompensation des Eingriffs nicht ausreicht, wurde zusätzlich eine Ersatzgeldzahlung in Höhe von 102.119,00 DM vereinbart. Die Ausführung der festgesetzten Maßnahme und die Zahlung des Ersatzgeldes werden mit der Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens fällig. Das Umweltamt wird deren Erfüllung kontrollieren.”

Zu TOP 6.2.1:
Änderung der Signalisierung des Kreuzungsbereiches Kemminghauser Straße / Walther-Kohlmann-Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 26.02.2001)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Signalisierung des Kreuzungsbereiches Kemminghauser Straße / Walther-Kohlmann-Straße zu ändern.

Begründung:
In diesem Kreuzungsbereich kommt es in den Morgenstunden und am Nachmittag häufig aus Richtung Westen zu großen Rückstaus. Diese führen dazu, dass das Einfädeln in die Rechtsabbiegespur zur Walther-Kohlmann-Straße erst nach langer Wartezeit möglich wird.
Zusätzlich nutzen die Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit zunächst den Kreuzungsbereich in Richtung Kirchderne zu überfahren, es wird hier kurz hinter der Kreuzung gewendet um dann schnell auf die Walther-Kohlmann-Straße in Richtung A 2 zu gelangen.
Der Stadtbezirk Eving ist durch den langen Rückstau und die besondere Gefahrensituation am “Knapp” der Kemminghauser Straße betroffen. Eine Phasenverlängerung zum Linksabbiegen in Richtung A 2 würde die Situation erheblich entschärfen.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist in seinen Erläuterungen zu diesem Antrag daraufhin, dass von der geschilderten Problematik auch der Stadtbezirk Dortmund-Scharnhorst betroffen ist.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Signalisierung des Kreuzungsbereiches Kemminghauser Straße / Walther-Kohlmann-Straße zu ändern.

Zur Entwicklung eines weitergehenden Maßnahmekataloges zur Lösung der problematischen Verkehrsituation soll ein gemeinsamer Ortstermin mit der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst durchgeführt werden.

Zu TOP 6.2.2:
Ansiedlung einer Gaststätte im Ortsteil Holthausen
(Antrag der CDU-Fraktion vom 26.02.2001)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Ansiedlung einer Gaststätte im Ortsteil Holthausen

Begründung:
Im Ortsteil Holthausen hat es über viele Jahre zwei Traditionsgaststätten gegeben. Besonders in den Sommermonaten luden diese Wanderer und in den letzten Jahren vermehrt Fahrradfahrer zum Verweilen ein.
Durch den zunehmenden Freizeitwert dieses Ortsteils im Grünen, die Ansiedlung von Reiterhöfen etc. hat Holthausen eine veränderte Aufwertung erhalten.
In Verbindung mit der Wirtschaftsförderung der Stadt muss eine Lösung zur Wiederinbetriebnahme einer Gaststätte gefunden werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung der Stadt Dortmund wird gebeten zu prüfen, inwieweit mir ihrer Hilfe und auch über Fördermittel die erneute Ansiedlung einer Gaststätte – auch im Bestand – unterstützt werden kann.





TOP 6.2.3
Abpfostung der Straßenseite “Im Dorfe” im nördlichen Teil gegenüber der St. Antonius Kirche und dem “Heinrich Weber Haus”
(Antrag der CDU-Fraktion vom 10.03.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Abpfostung der Straßenseite “Im Dorfe” im nördlichen Teil von gegenüber der St. Antonius Kirche und dem “Heinrich Weber Haus” zu veranlassen.

Begründung:
Die Straße “Im Dorfe” ist an beiden Seiten nicht befestigt. Seit Wochen parken Lkw in dem beschriebenen Teilbereich und verursachen durch ihr Gewicht eine Zerstörung des Randbereiches. Pkws ist das Parken durch den verschlechterten Zustand kaum noch möglich. Ein allgemeines Parkverbot würde den Pkws den Platz nehmen, deshalb wäre diese Maßnahme nicht angezeigt.
Ebenfalls wird nachts ein erheblicher Lärm durch langes Anlassen der Motoren verursacht. Die Abpfostungsmaßnahme muss so erfolgen, dass Pkws weiter den Randstreifen nutzen können, das Parken von Lkws dagegen verhindert wird.
Es ist Eile geboten, bei Verzögerung der Maßnahmedurchführung entwickelt sich ein erheblicher Gefahrenpunkt für die Straßenbenutzer, ebenfalls würden erhebliche Straßenreparaturkosten auf die Stadt zukommen.

Zu TOP 7.1.1:
Ausgleichmaßnahmen für den Ausbau Evinger Straße – von Kemminghauser Straße bis Widumer Platz
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.01.2001)

Durch den laufenden Ausbau sind Eingriffe in Waldflächen vorgenommen worden. Der Verursacher ist verpflichtet, diese Eingriffe innerhalb einer bestimmten Frist wieder auszugleichen.
Die Ersatzpflanzungen sollen, nach Mitteilung der Verwaltung, bis Ende 2001 am Neuholthauserweg erfolgen.
Fragen bleiben folgende:

1. Was ist an Ersatzgeld gezahlt worden?

2. Reicht die Fläche Neuholthauserweg dafür aus?

3. Bei Eingriff in Waldflächen ist das Ersatzgeld der unteren Forstbehörde zur Verfügung zu stellen. Die untere Forstbehörde führt diese Maßnahmen im Benehmen mit der unteren Landschaftsbehörde durch.
Sind Gelder der Forstbehörde zur Verfügung gestellt worden, wie es das Landschaftsgesetz § 5 Abs. 4 vorschreibt?

7.1.2:
Vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen im Stadtbezirk Eving
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.01.2001)

Am 10.02.1982 hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Aufforstung bzw. Erweiterung des “Krampelowaldes“ südlich der Kemminghauser Straße bis zur Großturnhalle Preußische Straße gefordert. Im Freiraumentwicklungsprogramm (Stand Juli 1983) wurde diese Maßnahme als langfristige Weiterentwicklung des Waldbestandes in Dortmund aufgenommen. Dieser Sachstand ist heute noch aktuell. Hier befindet sich eine Frischluftschneise für das gesamte Stadtgebiet, die vor allem auch nach den Baumaßnahmen durch die Firma Ardey dringend benötigt wird.
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 10.06.1998 (TOP 6.1.1) wurde im Rahmen des Bäderkonzeptes – einstimmig – beschlossen, diese Fläche als Ausgleichsmaßnahme vorzusehen und aufzuforsten.

Dies widerspricht der Aussage der Verwaltung in Eving gäbe es keine Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie in der Vorlage zur Bauleitplanung, 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße – angegeben.

Zu TOP 7.2.1:
Anzahl der Stellplätze am Imbiss Klass (ehem. Metzgerei Markgraf) Bayrische Straße 93
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.02.2001)

Der o.g. genannte Imbiss hat sich mehr und mehr zu einer Speisegaststätte entwickelt.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob für diesen Betrieb die notwendigen Stellplätze ausgewiesen werden.

Zu TOP 8:
Sachstandsbericht Stadtbahnbau B 54 – Ausbau Evinger Straße von Kemminghauser Straße bis Widumer Platz

Als Ergänzung zum mündlichen Sachstandsbericht wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving folgende schriftliche Stellungnahme am Sitzungstag zur Kenntnis gegeben.

§ Baumaßnahme
Der Stadtbahn- und Straßenbereich wird völlig neu und zeitgemäß gestaltet. Außer Rad- und Gehwegen werden zum Teil auch Anliegerfahrbahnen erstellt. Die Stadtbahn wird zweigleisig auf eigenem Gleiskörper ausgebaut. Alle Versorgungsleitungen werden erneuert.
Eine Schwierigkeit der Baumaßnahme besteht darin, dass sowohl der Betrieb der Stadtbahn als auch die übrigen, insbesondere Anliegerverkehre soweit wie möglich aufrechterhalten werden sollen.
Seit November 1999 wird der moderne Stadtbahnwagen B 80 auf der Strecke eingesetzt, der wegen seiner größeren Breite mehr Raum beansprucht.

§ Verkehrsführung
Im Planfeststellungsbeschluss ist festgelegt, dass die Verkehrsführung während der Bauzeit nur in einer Richtung verläuft. Falls es der Bauablauf erlaubt, werden wie bisher örtlich begrenzte Fahrbeziehungen auf der Evinger Straße für beide Richtungen hergestellt.

§ Zeitliche Meilensteine
Ab November 1999 erfolgten Rodungs- und Leitungsverlegungsarbeiten. Die Bauzeit für die eigentlichen Gleis- und Straßenbauarbeiten läuft vom 01.08.2000 bis voraussichtlich 31.01.2003.
Ab Anfang Februar 2001 wurde wegen der fortschreitenden Bauarbeiten die Evinger Straße am Kemminghauser Straße in nördlicher Richtung gesperrt.
Ab dem 1. August 2001 soll das neue westliche Straßenbahngleis befahren werden, womit auch die Bahnhöfe Waldesruh und Maienweg mit den 92 cm hohen Bahnsteigen angedient werden können. Der Bahnhof Wittichstraße kann in seiner endgültigen Ausführung erst später angefahren werden.

§ Bauabschnitt Brambauer Straße von Haltstelle Brechten bis Stadtgrenze
Dieser Abschnitt wird parallel zu den Arbeiten auf der Evinger Straße erstellt. Die Betriebsaufnahme zwischen Lünen-Brambauer und Dortmund-Brechten wird für Ende 2001 angestrebt.

§ Information und Ansprechpartner
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich “vor Ort” über die Baumaßnahme informieren. Das Baubüro steht an der Evinger Straße 564, nördlich der Haltestelle Wittichstraße.
Ansprechpartner ist Dipl.-Ing. R. Bazio, Tel. Nr.: 88 083 111

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diesen Sachstandsbericht zur Kenntnis.
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Als Berichterstatter des Stadtbahnbauamtes sind die Herren Voß und Weise sowie der zuständige Bauleiter Herr Bazio anwesend.

Herr Voß stellt zunächst anhand von ausgehängten Plänen das Baulos in seiner Länge von ca. 2,5 km vor. Geplant ist hier die völlige Umgestaltung des vorhandenen Straßenraumes. Die Stadtbahntrasse wird auf der westlichen Seite der zu bauenden Straße durchgehend zweigleisig über die
Evinger Straße geführt. Vorgesehen sind in diesem Bereich drei Haltstellen: Waldesruh, Maienweg und Wittichstraße. Alle drei Haltestellen werden mit Hochbahnsteigen ausgestattet, die 60 m lang und 92 cm hoch sind. An beiden Enden sind behindertengerechte Rampen vorgesehen.
Die Evinger Straße soll mit zwei Fahrspuren ( je Richtung eine Fahrspur) von je 3,50 m Breite ausgebaut werden. Bereichsweise ist ein Mittelfahrstreifen vorgesehen, der für entsprechende Linksabbiegespuren Platz schaffen soll. Auf der Ostseite soll ein durchgehender Geh- und Radweg von 3,50 m Breite angelegt werden, der durch ein Hochbord klar von der Fahrbahn abgegrenzt ist. Der auf der Westseite geplante Geh- und Radweg wird teilweise in die Anliegerspuren bzw. Mischverkehrsflächen eingebunden.
Während der Bauarbeiten ist eine einspurige Führung mit großräumiger Umleitung (B 236N – Walther-Kohlmann- Kemminghauser Straße) des Individualverkehrs geplant und auch bereits “planfestgestellt”. Die Evinger Straße ist während der Bauzeit in Nord-Südrichtung befahrbar.
Die Zeit für den Umbau der Evinger Straße beträgt 30 Monate und soll Ende Januar 2003 abgeschlossen sein.
Mit der kompletten Fertigstellung der Gleisanlagen ist im September 2002 zu rechnen, die Stadtbahn soll jedoch bereits im Januar 2002 wieder durchgehend bis zur Endstelle Lünen-Brambauer verkehren.
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Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – erkundigt sich nach Lärmschutzwällen, deren Errichtung im Zuge dieser Umbaumaßnahme geplant ist. Bei einer früheren Vorstellung der Baumaßnahme in einer Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wurde seine diesbezügliche Frage verneint, Lärmschutzwälle waren demnach nicht geplant.
Aus eigener Anschauung ist Herrn Unterkötter jedoch bekannt, dass im Bereich des Tennisplatzes (Evinger Straße 386 bis Lagerverwaltung der Forstbehörde) ein Lärmschutzwall erstellt wird. Dieser Lärmschutzwall ist in keiner der aktuellen Ausbauplanungen verzeichnet, laut Planungen sollte sich an dieser Stelle ein forstwirtschaftlicher Weg befinden.
Herr Unterkötter fragt an, auf wessen Veranlassung die bestehenden Planungen geändert und mit dem Bau eines Lärmschutzwalles begonnen wurde. Gleichzeitig möchte Herr Unterkötter wissen,
in welcher Höhe sich die Kosten für die Errichtung dieses Lärmschutzwalles bewegen und wer diese Kosten trägt.

Herr Voß und Herr Weise erklären, dass auf dieser Baustelle, außer den bereits vorhandenen, keine besonderen (neuen) Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Der Wall im Bereich des Tennisplatzes bestand schon vor Beginn der Baumaßnahme und wurde ursprünglich nicht als Lärm- sondern als Sichtschutz errichtet. Da dieser Wall durch die Bauarbeiten beschädigt wurde, wurde er lediglich wiederhergestellt. Es handelt sich hier nicht um eine Lärmschutzmaßnahme des Stadtbahnbauamtes. Angaben zu den entstandenen Kosten für den Wiederaufbau des Walles können von den anwesenden Berichterstattern nicht gemacht werden.

Herr Unterkötter weist daraufhin, dass sich im Bereich des Tennisplatzes lediglich ein – ohne Genehmigung – aus Abfällen aufgeschütteter Wall befand, der nur die Länge eines Tennisplatzes abdeckte. Eine Notwendigkeit zur Wiederherstellung des Walles (bzw. Neuerrichtung in größerem Umfang) im Zuge der Umbauarbeiten mit städtischen Haushaltsmitteln kann Herr Unterkötter nicht erkennen.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – spricht den Erhalt des Biotops (gegenüber Hiddemann) an, das zurzeit einen eher verwahrlosten Eindruck macht.
Herr Weise erläutert, dass bereits Planungen zur Verlegung des Biotops in den Bereich des Neuholthauserweges vorliegen. Ein Rest des Biotops wird an der jetzigen Stelle bestehen bleiben.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen, von wem der Wiederaufbau des Schutzwalles im Bereich des Tennisplatzes veranlasst wurde, und wie hoch die Kosten für diese Maßnahme sind.

Zu TOP 9:
Haushaltsplan 2001 – Vermögenshaushalt
hier: Verpflichtungsermächtigung (in Höhe von 80.000,00 DM) für die Planungen zum Bau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat während der Haushaltsberatungen in ihrer Sitzung am 17.01.2001 beschlossen, die Verwaltung aufzufordern: “Unverzüglich mit den Planungen für eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2 (vom Heuweg bis “In den Weidbüschen”) zu beginnen und diese Planungen mit dem Landesstraßenbauamt abzustimmen.
Gleichzeitig sind - mittelfristig – die für den Bau der Brücke benötigten Haushaltsmittel in den Haushalt einzustellen.”
Zur heutigen Sitzung liegt der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ein Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2001 vor. Danach kann der Antrag der Bezirksvertretung eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2 zu bauen verfolgt werden, wenn die Bezirksvertretung die notwendigen Planungskosten in Höhe von 80.000,00 DM aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt.
Da der Budgetrahmen für das Jahr 2001 bereits vollständig ausgeschöpft ist, bleibt die Möglichkeit eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2002 einzugehen und so die Finanzierung der Planungskosten sicherzustellen.
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In der Diskussion wird von allen Fraktionen noch einmal die Notwendigkeit dieser Fußgänger- und Radfahrerbrücke für den Erhalt (bzw. die Wiederherstellung) des Brechtener “Dorfkerns” betont. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nun schon seit beinahe einem Jahrzehnt vehement für den Bau dieser Brücke einsetzt und immer wieder durch Beschlüsse gefordert hat, den Bau der Brücke in die Planungen aufzunehmen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Zur Bereitstellung der Planungskosten für den Bau der Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A2 (vom Heuweg bis “In den Weidbüschen”) geht die Bezirksvertretung eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 80.000,-- DM zu Lasten des Vermögenshaushaltes 2002 ein.
Die Verwaltung wird aufgefordert, alle für den Bau der Brücke möglichen Fördermittel, wie z.B. Aufnahme in das Landesförderprogramm für kommunale Radwege auszuschöpfen, und somit den Bau der Brücke – nach Bereitstellung der Planungskosten durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – sicherzustellen.

Zu TOP 10:
Ausbauplanung (einschließlich Entwässerung) eines Teilstückes der Herrekestraße vor dem Nachbarschaftshaus “Fürst Hardenberg”

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Aktenvermerk über eine Ortsbesichtigung des o.g. Teilstückes der Herrekestraße durch den Tiefbaubezirk-Nord – Herrn Ulrich – zur Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung vor:

“Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in den Haushaltsberatungen in der Sitzung am 17.01.2001 die Instandsetzung des Straßenteilstückes zwischen Herrekestraße und Bahndamm – im Bereich des Nachbarschaftshauses Fürst Hardenberg – beschlossen.
Bei einer Besichtigung vor Ort hat Herr Ulrich – Tiefbaubezirk-Nord – festgestellt, dass der Unterbau in diesem Bereich zu schwach ist und auf einem Teilstück von ca. 40 m keine Entwässerung möglich ist.
Für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Ausbau dieses Straßenteilstückes ist eine Straßenausbauplanung erforderlich. Bei dieser Ausbauplanung sind die Höhe des künftigen Rad- und Wanderweges sowie die Parkplätze und der Einmündungsbereich der Herrekestraße zu berücksichtigen.
Für einen ordnungsgemäßen Ausbau der Straße werden nach Einschätzung des Herrn Ulrich ca. 50.000,-- bis 60.000,-- DM benötigt.”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den vorgelegten Aktenvermerk zur Kenntnis.

Zu TOP 11:
Neufestlegung von Stimmbezirken für die Bundestagswahl 2002 und ff.

Aufgrund der geplanten flächendeckenden Einführung von elektronischen Stimmzählgeräten ist eine Neukonzeptionierung der Stimmbezirke beabsichtigt.
Die Festlegung von Stimmbezirken ist gemäß der jeweiligen Wahlordnung Angelegenheit des Hauptverwaltungsbeamten. Laut Hauptsatzung des Rates der Stadt Dortmund ist die jeweilige Bezirksvertretung anzuhören.

Da noch weiterer Beratungsbedarf besteht, wird dieser Tagesordnungspunkt auf die Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 27.03.2001 vertagt, dort erneut beraten und beschlossen.


Zu TOP 12.1:
Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger
hier: Grundstück Schiffhorst 219
(Eingabe der Eheleute Stober, Schiffhorst 219, 44339 Dortmund)

Die Eingeber beantragen, die Reinigungspflicht für das nachfolgend genannte Grundstück auf die Anlieger zu übertragen.

Grundstück: Schiffhorst 219, Ortsteil Brechten
Straßenreinigungsfront: Front 2, 24 m zur Straße Feldbrandweg

Es wird darum gebeten, die Reinigungspflicht auf die Anwohner zu übertragen, da es sich um einen Verbindungsweg innerhalb der geschlossenen Ortslage handelt. Mittig des Wegeeingangs steht ein Pohl, sodass der Weg nur von Radfahrer und Fußgänger zu benutzen ist.
Die Eingeber weisen daraufhin, dass der Weg bis zum heutigen Tage noch nicht von der EDG gereinigt wurde.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Reinigungspflicht für das o.g. Grundstück – zum nächstmöglichen Zeitpunkt – auf die Anlieger zu übertragen.

Zu TOP 12.2.
Kulturförderung in den Stadtbezirken – Verwendung der Mittel der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Antrag der Stadt- und Landesbibliothek auf Unterstützung eines “Open-Air-Konzertes” am 22.06.2001

Zur kulturellen Belebung im Stadtbezirk plant die Stadt- und Landesbibliothek die Durchführung eines “Open-Air-Konzertes” am 22.06.2001 auf der Dachterrasse der Stadtbibliothek Eving.
Die Evinger Bürgerinnen und Bürger sollen die Gelegenheit haben, sich mit den Angeboten der Stadt- und Landesbibliothek vertraut zu machen und einen Einblick in Nutzungsmöglichkeiten bekommen.
Dieser Tag soll mit einem Rahmenprogramm gestaltet werden. Neben Unterhaltungsmusik und Zauberdarbietungen ist des weiteren u.a. die Vorstellung des “Stadtbezirksmarketing Eving” vorgesehen, verbunden mit einem “Tag der offenen Tür” in der Städtischen Bezirksverwaltungsstelle
Eving.
Für das leibliche Wohl sorgt der Evinger Knappenverein.
Die Kosten in Höhe von 4.000,00 DM setzen sich wie folgt zusammen:
§ Honorare für die Künstler
§ Sachkosten für Plakate und Einladungen, Versicherung
§ Kosten für die Bewirtung der Künstler
§ GEMA-Gebühren
Die Hälfte der Kosten wird aus Mitteln des Stadtbezirksmarketing Eving finanziert.

Die Stadt- und Landesbibliothek bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Unterstützung aus Mitteln der Kulturförderung mit einem Betrag in Höhe von 2.000,00 DM

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt eine Kurznachricht des Kulturbüros der Stadt Dortmund vor, in der keine Einwände gegen eine Förderung des “Open-Air-Konzertes” der Stadt- und Landesbibliothek aus Mitteln der Stadtsparkasse zur Kulturförderung in den Stadtbezirken erhoben werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Der Stadt- und Landesbibliothek wird ein Betrag in Höhe von 2.000,-- DM aus Mitteln der Stadtsparkasse zur Kulturförderung in den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt.

Zu TOP 13:
Ausstattung der Stadtbahnhaltestellen im Bereich der Evinger Straße mit weiteren Müllbehältern

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Schreiben des Architektur- und Städtebaubüros Schamp und Schmalöer mit Datum vom 20.02.2001 an die Dortmunder Stadtwerke AG vor.

In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass nach Besichtigung der Stadtbahnhaltestellen festgestellt wurde, dass im Bereich der Haltestellen besonders viel Unrat verbreitet wird. Die Anbringung von Müllbehältern könnte hier Abhilfe schaffen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, zusätzliche Pfosten mit einem Mülleimer jeweils an den Übergängen vor den Enden der Rampen in der kleinen Grünfläche in der Straßenmitte aufzustellen. Dies würde für sämtliche Haltestellen gelten, sodass je Haltestelle zwei, insgesamt also zehn Pfosten mit Mülleimern, aufgestellt werden könnten. Eine Befestigung direkt am Geländer am unteren Ende der Rampen ist nicht praktikabel, da dies für den Bewegungsraum doch eher störend erscheint.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Aufstellung von zusätzlichen Pfosten mit einem Mülleimer jeweils an den Übergängen vor den Enden der Rampen an den Stadtbahnhaltestellen wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving befürwortet.

Zu TOP 14:
Bebauung westlich Evinger Straße

Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Tischvorlage zur Beratung vor:

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving sind Informationen zugegangen, dass der bisherige Grundstückseigentümer RAG/MGG das Grundstück Winterkampweg / Evinger Straße an einen privaten Investor verkauft hat.
Dieser private Investor soll beabsichtigen, abweichend vom Planungskonzept – wie in der Vorlage vom 11.08.1999 unter TOP 4.1 von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschlossen – auf diesem Grundstück ein Wohn- und Geschäftshaus und zwei großflächige Einzelhandelsgeschäfte zu errichten.

- Mit Rücksicht auf die bereits erstellte Wohnbebauung am Winterkampweg (Seniorenwohnungen mit Sozialbetreuung).
- Mit Rücksicht auf das schützenswerte Biotop.
- Aus Gründen des durch ein solches Projekt entstehenden Verkehrsaufkommens.
- Aus Gründen der schwierigen Anbindung dieses Areals unmittelbar vor der Ampelanlage B 54 / Evinger Straße,

wird ein solches Vorhaben von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving abgelehnt.

Die Bezirksvertretung besteht die Realisierung, welche dem mit der Planungsverwaltung abgestimmten städtebaulichen Konzept und der darauf abgestimmten Verkehrsplanung entspricht.
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Der SPD- wie auch der CDU-Fraktionsvorsitzende – Herr Adden und Herr Neumann – weisen in ihren Redebeiträgen auf die in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 11.08.1999
(einstimmig) beschlossene Vorlage zur Entwicklung einer Teilfläche der ehemaligen Zeche Minister-Stein hin. Dieser Vorlage zufolge ist für den fraglichen Bereich eine Wohnbebauung vorgesehen.
Mit Überraschung wird zur Kenntnis genommen, dass nach Verkauf des Grundstückes an einen privaten Investor nun plötzlich von einem Wohn- und Geschäftshaus mit zwei großflächigen Einzelhandelsgeschäften die Rede ist. Die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsgeschäfte gerade in diesem Bereich wird besonders in Bezug auf die nahen Seniorenwohnungen und das Biotop als problematisch angesehen. Auch für bereits im Nahbereich vorhandene Einzelhandelgeschäfte wird sich eine Neuansiedlung mit größter Wahrscheinlichkeit negativ auswirken.

Da bisher seitens der Verwaltung keine neuen – veränderten – Planungen vorgestellt bzw. zur Abstimmung vorgelegt wurden, die das in der o.g. Vorlage dargestellte Nutzungskonzept verändern, geht die Bezirksvertretung davon aus, dass der Beschluss (11.08.1999) weiterhin Bestand hat.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving über alle Vorhaben, die Veränderungen des bereits beschlossenen Nutzungskonzeptes für den Bereich “westlich Evinger Straße” zur Folge haben, zu informieren. Eventuell bereits bestehende Planungen sind der Bezirksvertretung vorzustellen.

Zu TOP 15:
Bebauungsplan Ev 124 “verlegte Lindenhorster Straße”
(Anfrage Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen vom 13.03.2001)

Bündnis '90 / Die Grünen bitten um Auskunft darüber, warum im Bebauungsplan Ev 124 im Bereich Schiffstraße (alte Flurstücksnummern 428 u. 429) im Zuge der neuen Bauvorhaben wiederum Abweichungen von den Planungsrechtlichen Festsetzungen stattfinden.
Bündnis '90 / Die Grünen ist bekannt geworden, dass dort die zulässigen Baugrenzen um mehr als 30 m überschritten werden. Wir verweisen hier auf die Beschlüsse der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in ihrer letzten Sitzung sowie auf das Schreiben des Dezernenten Sierau an eine Anwohnerin, in dem eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes eindeutig abgelehnt wurde.






TOP 16:
Festlegung von Terminen
hier: Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Beratung des Haushaltsplanes 2001
(Einzelplan 2 Vermögenshaushalt – Schulen – und Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes)

Als Termin für die 1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird Dienstag, der 27. März 2001, 17.00 Uhr festgelegt.

N i e d e r s c h r i f t


über die 18. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 14.03.2001 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal


Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Bazio - Stadtbahnbauamt (zuständ. Bauleiter B54) -
Herr Voß - Stadtbahnbauamt -
Herr Weise - Stadtbahnbauamt -

c) Schriftführerin:
Kleyer, Hannelore - Bezirksverwaltungsstelle Eving -


Beginn: 16.00 Uhr
Ende : 19.45 Uhr

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1. Regularien
1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für Land das Nordrhein-Westfalen
1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.02.2001
- Öffentlicher Teil / Nichtöffentlicher Teil
1.4 Feststellung der Tagesordnung

2. Vorlagen
2.1 Teileinziehung im Bereich der Jakobstraße
2.2 Widmung von Straßen
2.3 Benennung einer neuen Straße in Dortmund-Brechten nordöstlich der Straße “Weckweg” (996. projektierte Straße)

3. Stellungnahmen der Verwaltung
3.1 Schlussbericht 2000 über Hochbaumaßnahmen im Stadtbezirk Eving
3.2 Verkehrssicherer Ausbau der Brechtener Straße von “Im Dorfe” bis zum Einmündungsbereich der B 54
3.3 Biotop Winterkampweg – Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
3.4 Einrichtung von Parkplätzen an der südlichen Seite der Kleingartenanlage “ Am Externberg”
3.5 Überplanung der Lindenhorster Straße (von Jakobstraße bis Kolberger Straße)
3.6 Überprüfung der Bürgersteige in der “Kirdorfsiedlung”
3.7 Errichtung von “Park and Ride” Plätzen an den Endhaltestellen des ÖPNV
3.8 Denkmalschutz für das Haus Wülferichstraße 14
3.9 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück der ehemaligen Brotfabrik Peine – Bergstraße
3.10 Verrohrung des Evinger Baches
3.11 Säuberung des Umfeldes im Bereich des Zufahrtweges zum neu erbauten Kindergarten in Dortmund-Lindenhorst
3.12 Zugang zum Grävingholz in südliche Richtung über die Anbindung “In den Hüchten”
3.13 Einleitung von Maßnahmen zur Schulwegsicherung auf der Osterfeldstraße im Bereich “An den Teichen”
4. Stellungnahme Dortmunder Stadtwerke AG
Verbesserung der Anbindung des Stadtbezirkes Eving an den ÖPNV und Aufstellung von Fahrradboxen
5. Stellungnahme Entsorgung Dortmund GmbH
Containerstandort Dennewitzstraße / Möckernstraße
6. Anträge
6.1 SPD-Fraktion
6.1.1 Containerstandorte im Stadtbezirk Eving
6.1.2 “Park and Ride” Parkplatz im Bereich der Haltestelle “Oetringhauser Straße”
6.1.3 Auflistung städtischer Grundstücke im Stadtbezirk Eving
6.1.4 Ersatzgeldzahlung im Vorhaben- und Erschließungsplan “An den Teichen”

6.2 CDU-Fraktion
6.2.1 Änderung der Signalisierung des Kreuzungsbereiches Kemminghauser Straße / Walther-Kohlmann-Straße
6.2.2 Ansiedlung einer Gaststätte im Ortsteil Holthausen
7. Anfragen
7.1 SPD-Fraktion
7.1.1 Ausgleichmaßnahmen für den Ausbau Evinger Straße – von Kemminghauser Straße bis Widumer Platz
7.1.2 Vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen im Stadtbezirk Eving
7.2 CDU-Fraktion
7.2.1 Anzahl der Stellplätze am Imbiss Klass (ehem. Metzgerei Markgraf) Bayrische Straße 93

8. Sachstandsbericht Stadtbahnbau B 54 – Ausbau Evinger Straße von Kemminghauser Straße bis Widumer Platz
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung
9. Haushaltsplan 2001 – Vermögenshaushalt
hier: Verpflichtungsermächtigung (in Höhe von 80.000,00 DM) für die Planungen zum Bau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2
10. Ausbauplanung (einschließlich Entwässerung) eines Teilstückes der Herrekestraße vor dem Nachbarschaftshaus “Fürst Hardenberg”
11. Neufestlegung von Stimmbezirken für die Bundestagswahl 2002 und ff.

12. Eingaben an die Bezirksvertretung
12.1 Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger
hier: Grundstück Schiffhorst 219
12.2 Kulturförderung in den Stadtbezirken – Verwendung der Mittel der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Antrag der Stadt- und Landesbibliothek auf Unterstützung eines “Open-Air-Konzertes” am 22.06.2001
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Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Zunächst verpflichtet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – das neue Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – Herrn Petro Möckel –.

Herr Petro Möckel ist nach der Reserveliste der Nachfolger des am 11.02.2001 verstorbenen Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving Herrn Wilhelm Giese.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – bittet Herrn Möckel vorzutreten, die Damen und Herren Mitglieder der Bezirksvertretung sich von den Plätzen zu erheben und verpflichtet Herrn Möckel mit folgender Formel:

Ich bitte Sie, sich zu verpflichten, dass Sie Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, die Gesetze beachten und Ihre Pflichten zum Wohle dieser Stadt erfüllen werden.

Herr Möckel antwortet: Ich verpflichte mich.
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Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Vertreter des Arbeitskreises Ökumene der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde setzen sich für die Finanzierung einer Fuß- und Radwegebrücke durch die Stadt Dortmund (vom Heuweg bis “In den Weidbüschen” – in Dortmund-Brechten) im Zuge des Ausbaus der A 2 ein. Dem Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – wird ein entsprechender Antrag sowie eine Unterschriftenliste
überreicht, in der ca. 1.500 Unterzeichner den Bau dieser Brücke fordern.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – nimmt den Antrag und die Unterschriftenliste entgegen und sagt eine Übergabe an die Bürgermeisterin – Frau Wendzinski – zu, mit der Bitte um Weiterleitung an den Oberbürgermeister – Herrn Dr. Langemeyer –.
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Frau Fritzsche, wohnhaft in der Bayrischen Straße 49, 44339 Dortmund beanstandet die Verunreinigungen in den Evinger Park- und Grünanlagen, die immer mehr “Müllhalden” gleichen. Sie bittet um eine verstärkte Reinigung.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt zu, die Anregung an die Verwaltung weiterzuleiten.
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Anwesende Vertreter der Schulpflegschaft und Eltern von Schülern der Theodor-Heuss-Realschule wenden sich mit mehreren Problemen an die Bezirksvertretung, da Briefe an die zuständigen Behörden bisher nicht den gewünschten Erfolg brachten.

§ Der erst vor einigen Jahren errichtete Neubau der Theodor-Heuss-Realschule ist bereits von Schimmelpilz befallen, der Putz fällt von den Wänden. Dieser Zustand ist der Stadt Dortmund seit 1998 bekannt, trotz zweimaliger Begehung u.a. durch das Hochbauamt wurde bisher keine Abhilfe geschaffen.
In diesem Neubau befindet sich kein Ausguss für Wischwasser, die “Putzleistung” ist entsprechend.
Die Toiletten (Mädchen und Jungen) sind nur durch einen gemeinsamen Vorraum begehbar.

§ Bei einer vom Schulverwaltungsamt zugesagten PCB-Messung an der Schule hoffen die Vertreter der Schulpflegschaft, dass diese Messung auch tatsächlich in nächster Zukunft durchgeführt wird.

§ Die Theodor-Heuss-Realschule wird seit zwei Jahren nur kommissarisch geleitet, da der Schulleiter an die Albert-Einstein-Realschule abgeordnet wurde. Auf Anfrage erklärte die Bezirksregierung Arnsberg, dass die Neubesetzung der Stelle an der Theodor-Heuss-Realschule von der endgültigen Besetzung der Schulleiterstelle an der Albert-Einstein-Realschule abhängig ist.

§ Seit September 2000 ist auch das Sekretariat der Theodor-Heuss-Realschule nur zeitweise oder gar nicht besetzt. Für die erkrankte Sekretärin, die als Vollzeitkraft tätig ist, wird vom Schulverwaltungsamt nur eine Teilzeitkraft eingesetzt. Anfallende Arbeiten werden daher auch nur teilweise erledigt.

§ Die Klassenräume werden – wie auch im Neubau – nur alle zwei Tage gereinigt, sodass die Schüler ihre Räume teilweise selber putzen müssen, um den Unterricht in einer einigermaßen sauberen Umgebung durchführen zu können.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving reagiert zunächst überrascht und entsetzt auf die Schilderungen der Verhältnisse – gerade – im Neubau der Theodor-Heuss-Realschule. Sowohl SPD- wie auch die CDU-Fraktion drücken ihr Unverständnis darüber aus, dass ein Neubau wenige Jahre nach seiner Errichtung bereits in einem derartigen Zustand sein kann, und die zuständigen Fachämter der Verwaltung bisher nicht in der Lage waren, Abhilfe zu schaffen.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt zu, alle Beschwerden noch einmal an die Verwaltung weiterzuleiten.

Damit sich die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ein Bild der Lage machen können, soll schnellstmöglich ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Dortmund durchgeführt werden.
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Frau Zachariou, wohnhaft Brechtener Straße 246, 44339 Dortmund erklärt, dass seit die Brechtener Straße mit einer Teerdecke versehen wurde, zwar die Lärmbelästigung der Anwohner zurückgegangen ist, sich aber die auf der Straße gefahrenen Geschwindigkeiten erhöht haben. Bis zum Beginn des Ausbaus der Brechtener Straße müssen zumindest Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die gefahrenen Geschwindigkeiten zu reduzieren. Besonders da auch der Gehweg kaum noch begehbar ist.
Hinzu kommt noch, dass die Brechtener Straße – obwohl keine offizielle Umleitungsstrecke – seit dem Ausbau der B 54 verstärkt befahren wird. Ziel kann es hier nur sein, die Brechtener Straße für Durchgangsverkehre weniger attraktiv zu gestalten, wie z.B. durch Einrichtung neuer Ampelanlagen.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt eine Weiterleitung der Eingabe, mit der Bitte um Prüfung und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, an die Verwaltung zu.
Zur Entspannung der Verkehrsituation ist zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht durch eine entsprechende Beschilderung, wenigstens Schwerlastverkehre aus dem Bereich der Brechtener Straße “herauszuhalten”.
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Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zu TOP 1:
Regularien

Zu TOP 1.1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 1.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Unterkötter wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.


Zu TOP 1.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 14.02.2001 - Öffentlicher- und Nichtöffentlicher Teil -

Die Niederschrift über die 17. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving – Öffentlicher Teil – am 14.02.2001 wird – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.

Die Niederschrift über die 17. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving – Nichtöffentlicher Teil – am 14.02.2001 wird - einstimmig - genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – die Tagesordnung um die folgenden Tagesordnungspunkte zu erweitern:

TOP 6.2.3: Abpfostung der Straßenseite “Im Dorfe” im nördlichen Teil gegenüber der St. Antonius Kirche und dem “Heinrich Weber Haus”
TOP 13: Ausstattung der Stadtbahnhaltestellen im Bereich der Evinger Straße mit weiteren Müllbehältern
TOP 14: Bebauung westlich Evinger Straße
TOP 15: Bebauungsplan Ev 124 “verlegte Lindenhorster Straße”
Anfrage Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen
TOP 16: Festlegung von Terminen
hier: Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Beratung des Haushaltsplanes 2001 (Einzelplan 2 Vermögenshaushalt – Schulen – und Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes)

Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden vorgezogen und unmittelbar nach TOP 1.4 behandelt.

Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der
Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.03.2001 genehmigt.
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Zu TOP 2.1:
Teileinziehung im Bereich der Jakobstraße
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 05.02.2001 – Drucksache Nr.: 00505-01)

Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt die Bezirksvertretung – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – die Teileinziehung im Bereich der Jakobstraße zwischen der Lindenhorster Straße und der Evinger Straße mit der dauernden Widmungsbeschränkung zu Lasten des Kfz-Durchgangsverkehrs mittels beweglicher Abpfostung am westlichen Ende dieser Straße. Es wird der Widmungsumfang “nur für den Kfz-Anlieger- sowie den Fußgänger- und Radverkehr” im Bereich dieser Straße – mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung – verfügt.





Zu TOP 2.2:
Widmung von Straßen
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 30.01.2001 – Drucksache Nr.: 00487-01)

Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei sechs Stimmenthaltungen – , mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Widmung folgender Straßen:

1. Grafschaftsweg (Lindenhorst) 10. Schwarzdornweg
2. Giesenbergweg (Brechten) 11. Mehlbeerenweg
3. Rotbuchenweg 12. Silberweidenweg
4. Sandbirkenweg 13. Elsbeerenweg
5. Feldahornweg 14. Speierlingweg
6. Walnußweg 15. Baumhaselweg und
7. Sommerlindenweg 16. Verbindungsweg zwischen
8. Winterlindenweg Robinienweg und Schwarzdornweg
9. Robinienweg
Die Nrn. 1 – 15 werden ohne Beschränkung des Gemeingebrauches und die Nr. 16 mit der Beschränkung des Gemeingebrauches auf die Benutzungsarten “nur für den Fußgänger- und Radverkehr” für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Zu TOP 2.3.:
Benennung einer neuen Straße in Dortmund-Brechten nordöstlich der Straße “Weckweg” (996. projektierte Straße)
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 06.02.2001 – Drucksache Nr.: 00512-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die 996. projektierte Straße erhält den Namen “Wasserscheide”

Zu TOP 3.1:
Schlussbericht 2000 über Hochbaumaßnahmen im Stadtbezirk Eving

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den Schlussbericht über Hochbaumaßnahmen des Jahres 2000 vom 01.02.2001 zur Kenntnis.
Das Hochbauamt teilt mit, dass auf Basis der bestehenden Beschlüsse aus den Jahren 1998, 1999 und 2000 im Stadtbezirk Eving im Jahre 2000 insgesamt 15 Baumaßnahmen im Gesamtvolumen von über 1,6 Mio. DM aus Hochbaumitteln abzuwickeln waren.
10 Maßnahmen konnten zwischenzeitlich fertiggestellt werden. 4 Maßnahmen werden im Frühjahr 2001 abschließend durchgeführt. Die Ausführung der von der Bezirksvertretung beschlossenen Verkehrsberuhigung Bayrische Straße (12.000,-- DM) liegt im Verantwortungsbereich des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr.
Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind auftragsgemäß gebunden oder verausgabt. Daher stehen der Bezirksvertretung derzeit im Verwaltungshaushalt keine (Rest-) Mittel zur Verfügung. Im Vermögenshaushalt kann die BV aktuell über 281,65 DM aus abgerechneten Maßnahmen neu verfügen.
Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving:
Die Tabellen, aus denen die jeweiligen Maßnahmenstände und mögliche Restmittel ersichtlich sind, sind dieser Niederschrift als Anhang I beigefügt.
Zu TOP 3.2.:
Verkehrssicherer Ausbau der Brechtener Straße von “Im Dorfe” bis zum Einmündungsbereich der B 54

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 30.01.2001 zur Kenntnis.

Die Tiefbauverwaltung hat den Ausbau der Brechtener Straße von der Hausnummer 246 bis zum Einmündungsbereich B 54 in das Arbeitsprogramm aufgenommen.

Für die Umsetzung der Maßnahme erfolgt – in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt – derzeit die Erstellung eines bedarfsgerechten Gesamtkonzeptes. Nach der Anfertigung eines Ausbauentwurfes wird die Tiefbauverwaltung die Maßnahme der Bezirksvertretung vorstellen und die in diesem Zusammenhang anfallenden Herstellungskosten darlegen; in grober Schätzung selbstverständlich auch für die betroffenen Anlieger.
Es ist beabsichtigt, mit dem Ausbau Ende dieses Jahres zu beginnen.

Zu TOP 3.3:
Biotop Winterkampweg – Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Dezernenten Sierau – 6/Dez – vom 05.02.2001 zur Kenntnis.

In Beantwortung einer früheren Anfrage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zu Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das Gelände “Biotop Winterkampweg” wurde bereits mitgeteilt, dass eine Gestaltung des o.a. Bereiches von seinem Besitzerwechsel (zunächst an den Kommunalverband Ruhrgebiet) und damit verbunden von einer Beendigung der Bergaufsicht abhängt. Nach telefonischer Rücksprache mit der Liegenschaftsabteilung des Kommunalverbandes (KVR) sind deren Verhandlungen mit der Deutschen Steinkohle AG (DSK) zur Besitzübertragung abgeschlossen, bedürfen jedoch noch des jeweiligen Vorstandsbeschlusses. Angesichts dieses Sachstands wurde der KVR um zügige Realisierung der beabsichtigten Gestaltungsmaßnahmen gebeten, möglichst noch in diesem Jahr.
Sobald sich ein neuer Sachstand ergibt, wird die Bezirksvertretung in Kenntnis gesetzt.

Zu TOP 3.4:
Einrichtung von Parkplätzen an der südlichen Seite der Kleingartenanlage “ Am Externberg”

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgendes Schreiben des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 01.02.2001 an das Grünflächenamt zur Kenntnisnahme vor:

Im Hinblick auf die Forderung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, die Einrichtung eines Parkplatzes zu prüfen, teilt das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr dem Grünflächenamt mit, dass ohne weiteres die Möglichkeit besteht, den Streifen (ca. 45 m lang und 5-6 m breit) südlich der Lothringer Straße als Parkraum umzugestalten.
Eigentümer dieser Fläche ist die Stadt Dortmund – Kämmereifonds –.
Die Nutznießung für die Fläche fällt auf die Betreiber bzw. Pächter des Kleingartenvereins “Am Externberg”.
Insofern sind Mittel des Grünflächenamtes aufzubringen und von dort die Fläche auch zu unterhalten. Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr ist in Amtshilfe gerne bereit, dem Grünflächenamt mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Es sollte insoweit – schon aus Kostengründen – überlegt werden, ob hier eine wassergebundene Decke als ausreichend angesehen wird, oder ein Deckenaufbau mittels Pflaster unabdingbare Voraussetzung ist. Darauf abhebend käme dann allerdings ein zusätzlicher Aufwand in entwässerungstechnischer Hinsicht.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 3.5:
Überplanung der Lindenhorster Straße (von Jakobstraße bis Kolberger Straße)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr – ohne Datum – zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass die Überplanung der Lindenhorster Straße von Jakobstraße bis Kolberger Straße in das Arbeitsprogramm des Amtes aufgenommen wurde.
Die begrenzten Personalkapazitäten lassen zurzeit keine Arbeiten zu, da zunächst die Verschwenkung der Lindenhorster Straße zum Abschluss gebracht werden muss.
Es ist zurzeit nicht möglich, einen Zeitplan anzugeben.

Zu TOP 3.6:
Überprüfung der Bürgersteige in der “Kirdorfsiedlung”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr – Tiefbaubezirk-Nord – zur Kenntnis.

Der Tiefbaubezirk-Nord teilt mit, dass die Gehwege in der Kirdorfsiedlung regelmäßig überprüft und in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden.
Die Erneuerung von Teilen der Gehwege in der Gitschiner Straße, Königgrätzer Straße und Wrangelstraße ist für 2002 vorgesehen.

Zu TOP 3.7:
Errichtung von “Park and Ride” Plätzen an den Endhaltestellen des ÖPNV

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtbahnbauamtes vom 05.02.2001 zur Kenntnis.

§ Erweiterung der “Park and Ride-Anlage” Schulte-Rödding
Die Planung und Bauausführung der Erweiterung der “Park and Ride-Anlage” erfolgt über das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr. Der Planungsauftrag wurde erteilt und die bewilligten Mittel werden vom Stadtbahnbauamt zur Verfügung gestellt.

§ “Park and Ride-Anlage” im Bereich der Haltestelle Brechten
An der Haltestelle Grävingholz ist eine “Park and Ride-Anlage” mit 24 Stellplätzen errichtet worden, deren derzeitiger Auslastungsgrad nur bei ca. 20 % liegt. Mit einer besseren Akzeptanz ist nach Beendigung der Umleitung im Zuge der Stadtbahnbaumaßnahme Baulos 83 zu rechnen. Eine “Park and Ride-Anlage” ist weder im Ausbau des “Scharfes Eck” (B-Plan) vorgesehen noch im Bereich des Stadtbahnbauloses 83/Evinger Straße.

Das Stadtbahnbauamt untersucht zurzeit Lösungen für einen Standort am “Scharfes Eck”. Bisherige Lösungsvorschläge unmittelbar westlich der Haltestelle Brechten konnten bisher durch die Grundbesitzverhältnisse nicht realisiert werden.

Zu TOP 3.8:
Denkmalschutz für das Haus Wülferichstraße 14

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Herrn Dezernenten Sierau – 6/Dez – vom 15.02.2001 zur Kenntnisnahme vor:

Es wird mitgeteilt, dass die Bezirksvertretung über Eintragung von Denkmälern entscheidet, sofern deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. (§ 15 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05. 1995 in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01 1998). Die Entscheidung über die Veränderung (Abbruch, Umbau) im Rahmen der denkmalrechtlichen Erlaubnis ist einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung.
Die Denkmaleigenschaft des Gebäudes Wülferichstraße 14 wurde im Rahmen des Abbruchantrages geprüft. Aufgrund des hohen baulichen Veränderungsgrades dieses ehemaligen Längsdeelenhauses lag keine Denkmaleigenschaft im Sinne des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes vor.
Daraufhin wurde die Abbruchgenehmigung am 18.10.2000 erteilt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Stellungnahme zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen, wann mit der Vorlage eines neuen – aktuellen – Denkmalschutzberichtes zu rechnen ist.

Zu TOP 3.9:
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück der ehemaligen Brotfabrik Peine – Bergstraße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den Zwischenbericht zum Sachstand des Herrn Dezernenten Sierau – 6/Dez – vom 01.02.2001 zur Kenntnis.

Mit Schreiben vom 10.05.1999 hatte Herr Stadtrat Sierau mitgeteilt, dass sich Schaffung von Planrecht für eine geordnete städtebauliche Entwicklung, d.h. die mögliche Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück der ehemaligen Brotfabrik Peine, mit in die Beratung zur Fortschreibung der Verwaltungsvereinbarung für das Jahr 2000 eingebracht werden sollte.
Aufgrund fehlender Personalkapazitäten konnte die Fläche weder für die Verwaltungsvereinbarung 2000 noch für die Verwaltungsvereinbarung 2001 berücksichtigt werden. Zurzeit wird geprüft, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes an dieser Stelle das richtige Instrument für die Schaffung von Baurecht ist, oder ob eventuell andere Mittel in Frage kommen. Aus diesem Grund will sich das Planungsdezernat zunächst mit dem Grundstückseigentümer in Verbindung zu setzen, um auch seine Absichten im Umgang mit der Fläche mit in die Planungen einzubeziehen.

Sollte sich durch aktuelle Entwicklungen ein kurzfristiger Handlungsbedarf ergeben, ist beabsichtigt, umgehend mit den dann erforderlichen Planungsinstrumenten (bei einer negativen Entwicklung ggf. Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss mit Veränderungssperre) zu reagieren.



Zu TOP 3.10:
Verrohrung des Evinger Baches

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 07.02.2001 zur Kenntnis.

Nach erneuter Anfrage bei der Emschergenossenschaft wurde inzwischen dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr ein aktueller Sachstandsbericht mit folgendem Inhalt zur Verfügung gestellt:

Im Rahmen des Umbaus des Emschersystems beabsichtigt die Emschergenossenschaft ebenfalls die durchgängige Verrohrung des Evinger Baches. Vorgesehen ist die Sanierung der bereits geschlossenen Abschnitte der Abwasseranlage im Unterlauf von km 0,00 bis km 1,08 sowie die Verrohrung der noch offenen Abschnitte auf der gesamten Strecke des Schmutzwasserlaufes.
Insbesondere für das obere Einzugsgebiet zwischen km 1,08 bis 1,76 zwischen dem Auslauf des Pumpwerkes Eving und dem ersten längeren bereits verrohrten Abschnitt, wurden bereits wasserrechtliche Genehmigungen für die vorgesehenen Maßnahmen erwirkt. Dennoch konnten bislang die erforderlichen Maßnahmen nicht realisiert werden, weil die notwendigen Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern gescheitert sind. Insbesondere der Einleiterstatus des Bergbaus sowie Altlastenaspekte spielten hierbei eine entscheidende Rolle. Aus den genannten Gründen wurden die Maßnahmen bis auf Weiteres zunächst ausgesetzt. Die erteilten Genehmigungen sind mittlerweile erloschen.
Nachdem die betriebspolitische Situation der Kokerei Kaiserstuhl die beschlossene Stilllegung der Anlage aufgezeigt und damit einige Fragen zum Einleiterstatus der Bergbaubetriebe geklärt werden können, werden die Bemühungen der Emschergenossenschaft zum Grunderwerb seit kurzem neu angegangen. Um eine sinnvolle, technisch ausgereifte Lösung für die Verrohrung des Evinger Baches zu entwickeln, ist ebenfalls ein Gutachten zur Auswirkung der Baumaßnahmen auf die Grundwassersituation erstellt worden. Unter den vernetzten Themenbereichen Grunderwerb, Altlasten und Grundwasser werden nun die Planungsansätze zielgerecht neu strukturiert.
Wesentliche terminliche Ziele sind das Erreichen einer wasserrechtlichen Anzeige gemäß § 58. 1 LWG im Herbst 2001 sowie der Baubeginn im Jahre 2002.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Baubeginn möglichst früh angestrebt wird, um die Bemühungen des Planungsamtes der Stadt Dortmund zur strukturierten Flächennutzung entlang des Bachlaufes zu unterstützen. Ein externer Fachplaner wurde bereits beauftragt.

Zu TOP 3.11:
Säuberung des Umfeldes im Bereich des Zufahrtweges zum neu erbauten Kindergarten in Dortmund-Lindenhorst

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Liegenschaftsamtes vom 14.02.2001 zur Kenntnis.

Das Liegenschaftsamt hat die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving geforderten Säuberungsarbeiten bereits in Auftrag gegeben.
Mit der EDG sollen in nächster Zeit Gespräche über eine Neugestaltung des Wertstoffcontainerstandortes geführt werden.




Zu TOP 3.12:
Zugang zum Grävingholz in südliche Richtung über die Anbindung “In den Hüchten”

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Grünflächenamtes vom 15.02.2001 zur Kenntnisnahme vor:
Zur Klärung der Möglichkeiten eines freien Zugangs zum Grävingholz über die o.g. Anbindung wurde das Liegenschaftsamt gebeten, mit den Eigentümern Kontakt aufzunehmen.
Hier soll geklärt werden, inwieweit ein eventueller Ankauf der alten Wegeparzelle möglich ist oder ob auch durch Verhandlungen mit den Eigentümern Möglichkeiten einer alternativen Wegetrasse bestehen würden.
Sobald dem Liegenschaftsamt weitere Informationen vorliegen, wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving entsprechend unterrichtet.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Stellungnahme zur Kenntnis, der weitere Verlauf des Verfahrens wird im Rahmen der “wieder Vorlage” überwacht.

Zu TOP 3.13.
Einleitung von Maßnahmen zur Schulwegsicherung auf der Osterfeldstraße im Bereich “An den Teichen”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 10.01.2001 zur Kenntnis.

Die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving geschilderte Situation im Bereich des Neubaugebietes wird fast ausschließlich durch die Anwohner und deren Besucher verursacht. Daher sollten die Anwohner im Eigeninteresse versuchen, sich miteinander zu verständigen, um so die Verkehrssicherheit vor der eigenen Haustür zu verbessern. Das Parken auf dem Gehweg ist bereits heute aufgrund der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten.
Sollte eine Verständigung untereinander nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, ordnungsrechtlich gegen die verantwortlichen Fahrzeugführer vorzugehen.
Eine Abpfostung des Gehweges sollte nicht vorgenommen werden, weil im Bereich des Neubaugebietes eine Vielzahl von Grundstücksüberfahrten vorhanden sind. Ein wirkungsvolles Bekämpfen der Falschparker wäre nur dann möglich, wenn der Gehweg zwischen jeder Grundstücksüberfahrt beidseitig abgepfostet werden würde. § 39 StVO betont deutlich die Eigenverantwortlichkeit des Kraftfahrers. Ein Übermaß an Beschilderung bzw. Verkehrseinrichtungen ist für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv, weil es zu einer Abstumpfung des Kraftfahrers führt. Daneben wird die Fähigkeit des Kraftfahrers zur Eigenverantwortlichkeit und seine Bereitschaft, die Vorschriften der StVO “ernst zu nehmen” eingeschränkt. Auch eine Abpfostung des Gehweges sollte immer nur dann vorgenommen werden, wenn es aufgrund von besonderen Umständen zwingend geboten ist.
Aus den genannten Gründen wird die Bezirksvertretung um Verständnis gebeten, dass seitens der Verwaltung keine Notwendigkeit für eine Änderung der Verkehrsregelung gesehen wird.

Zu TOP 4:
Verbesserung der Anbindung des Stadtbezirkes Eving an den ÖPNV und Aufstellung von Fahrradboxen

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW) vom 05.02.2001 zur Kenntnis.

Seit Mai 1999 bietet die Buslinie 410 eine neue Querverbindung im Dortmunder Norden. Die Linie verbindet Derne auf direktem Weg mit dem Umsteigepunkt Schulte-Rödding und dem Ortszentrum von Eving bei gleichzeitiger Erschließung der südlichen Ortsteile. Da es sich hierbei überwiegend um eine Angebotsergänzung handelt, sind die Betriebszeiten zunächst auf die Hauptverkehrszeit beschränkt. Nach den Beobachtungen der DSW hat diese Linie bisher noch keine zufriedenstellende Fahrgastnachfrage erreicht, die die notwendigen Anforderungen für eine Ausweitung des Verkehrsangebotes erfüllen würde.
Derzeit werden die Analysen der Fahrgastzahlen und –befragungen ausgewertet, anhand derer über die Weiterentwicklung des Angebotes entschieden werden kann. Grundsätzlich ist eine Ausweitung des Verkehrsangebotes an Wochenenden nur dann möglich, wenn eine ausreichende durchgängige Nachfrage besteht.
Es wird jedoch um Verständnis gebeten, dass derzeit keine konkreten Aussagen zu einer weiteren Angebotsverbesserung auf der Linie 410 gemacht werden können. Die Anregungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving werden in die Überlegungen der DSW mit einbezogen.
Im Zuge der allgemeinen Überprüfung aller Angebote mit der Einführung “Busnetz 2000” wird beabsichtigt, in Abhängigkeit der Ergebnisse, die Verkehrsangebote anzupassen.
Eine Verknüpfung zwischen Holthausen und Brechten bzw. Eving und Deusen, wie von der Bezirksvertretung angeregt, wird in diesem Zusammenhang mit geprüft. Sobald in dieser Angelegenheit die Planungsüberlegungen abgeschlossen sind, wird sich die DSW mit der Bezirksvertretung in Verbindung setzen.
Zur Thematik der Installierung von Fahrradständern und der Aufstellung von abschließbaren Fahrradboxen wird die Antwort durch das Stadtplanungsamt erfolgen.

Zu TOP 5:
Containerstandort Dennewitzstraße / Möckernstraße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) zur Kenntnisnahme vor.

Die EDG bedauert, dass es erneut zu einer Beschwerde zum Containerstandort Dennewitzstraße / Möckernstraße gekommen ist. Der Standort wurde aufgrund der Eingabe von Herrn Losch erneut überprüft, es wurde nichts anderes festgestellt, als das am 18.02.2000 mitgeteilte Ergebnis.
Auffälligkeiten in bezug auf Überfüllungen oder Verunreinigungen konnten im Vergleich zu den anderen im Stadtgebiet eingerichteten Stellplätzen weder bei den jüngst durchgeführten Standortüberprüfungen, den vorliegenden Füllstandsprotokollen der einzelnen Container noch bei den verstärkt erfolgten Standortkontrollen festgestellt werden. Sollte es zu berechtigt beanstandeten Verunreinigungen kommen / gekommen sein, werden / wurden diese binnen 24 Stunden nach bekannt werden unbürokratisch beseitigt.
Die EDG sieht zurzeit keinen Grund, die gewünschte Auflösung bzw. Verlegung des Containerstandortes zu empfehlen.
Eine Einfassung des Containerstandortes mit dem von der EDG entwickelten System ist aufgrund der städtebaulichen Gegebenheiten nicht realisierbar.
Für Rückfragen steht die EDG gerne zur Verfügung.
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Die Stellungnahme der Entsorgung Dortmund GmbH wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zunächst in dieser Form akzeptiert.
Damit sich die Bezirksvertretung nicht immer wieder mit Problemen an Einzelstandorten beschäftigen muss, sollen in nächster Zeit alle Containerstandorte im Stadtbezirk Eving einer Überprüfung unterzogen werden.
Diese Überprüfung der Standorte – eventuell durch eine interfraktionelle Kommission der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – soll bestehende Probleme sowie die Verlegung existierender und die Errichtung neuer Containerstandorte beinhalten.

Zu TOP 6.1.1:
Containerstandorte im Stadtbezirk Eving
(Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung einen Bericht über die Wertstoff-Containerstandorte im Stadtbezirk Eving vorzulegen.

Folgende Fragen sollen beantwortet werden:

1. Wie viele Standorte werden im Stadtbezirk Eving betrieben?
2. Ist der Schlüssel, ein Standort pro 500 Einwohner noch richtig?
3. Welche Standorte werden von den Anwohnern nicht akzeptiert?
4. Gibt es eine Erhebung über die Nutzung der einzelnen Standorte, wenn ja, erwartet die Bezirksvertretung darüber einen Bericht
5. Ist geplant, weitere Standorte einzuzäunen?
6. Werden die Standorte regelmäßig gereinigt?

Begründung:
Die Containerstandorte sind zum Teil in öffentliche Kritik geraten.
Beschwerden häufen sich, z.B. Standorte zu nah an Wohngebieten, Lärm während der Entsorgung, Belästigung bei der Entleerung der Container, unansehnliche und verdreckte Plätze.
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Am Sitzungstag wird der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ein Schreiben der Entsorgung Dortmund GmbH vom 02.03.2001 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Diesem Schreiben sind die im Stadtbezirk Eving eingerichteten Containerstandorte inklusive der dort aufgestellten Glas- und Papiercontainer sowie die Gestaltung der Standorte in Listenform beigefügt.
Gleichzeitig weist die EDG daraufhin, dass im Bebauungsplan “An den Teichen” für das Neubaugebiet ein Containerstandort am “Rotbuchenweg” (nordwestliche Seite, ca. 50 m hinter der Kreuzung Oberevinger Straße) festgelegt ist. Entsprechend der Überprüfung mit dem zu beteiligendem Fachamt wurde der Standort aus verkehrlicher und entsorgungstechnischer Sicht als geeignet beurteilt. Die zur Realisierung notwendigen technischen Voraussetzungen sind noch nicht gegeben. Es wird um Mitteilung gebeten, ob der Containerplatz von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving gewünscht ist.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt dieses Schreiben der EDG zur Kenntnis. Endgültige Standortentscheidungen werden im Rahmen der Überprüfung aller Containerstandorte im Stadtbezirke getroffen. (s. auch TOP 5)





Zu TOP 6.1.2:
“Park and Ride” Parkplatz im Bereich der Haltestelle “Oetringhauser Straße”
(Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei neun Gegenstimmen –:

Die Stadt Dortmund bzw. das Stadtbahnbauamt wird gebeten zu prüfen, ob im Rahmen der Neubaumaßnahme der Stadtbahnzulaufstrecke Brambauer – Brechten – Eving eine weiterer “Park and Ride” Parkplatz eingerichtet werden kann.
Weiterhin soll geprüft werden, ob der 10-min-Verkehr der Stadtbahn nach Abschluss der Bauarbeiten bis zu Haltestelle “Oetringhauser Straße” verlängert werden kann.

Begründung:
Durch den Neubau bzw. Umbau der Stadtbahnstrecke wird die Attraktivität der ÖPNV in Brechten deutlich gesteigert. Aufgrund dieser Attraktivitätssteigerung wird voraussichtlich auch die Anzahl der Berufspendler deutlich steigen.
Schon heute werden die vorhandenen Parkplätze im Bereich der Haltestelle “Brechten-Zentrum” von auswärtigen Berufspendlern sehr stark frequentiert, sodass der Parkplatz an der Brambauer Straße (Sparkasse, Volksbank, Reisebüro, PLUS) mit Parkzeitbeschränkungen versehen werden musste. Die Parkplätze Luerwaldstraße / Evinger Straße bzw. der Privatparkplatz des EDEKA-Marktes Tanski sind dadurch von auswärtigen Pendlern blockiert. Mit Eröffnung der neuen Stadtbahnlinie werden diese Pendlerzahlen noch steigen. Um diese Pendlerströme aus dem geschäftlichen Zentrum von Brechten herauszuhalten, sollte an der Haltestelle “Oetringhauser Straße” ein weiterer “Park and Ride” Parkplatz eingerichtet werden.
Damit dieser Parkplatz auch von den Pendlern angenommen wird, sollte der 10-min-Takt der Stadtbahn bis zur Haltestelle “Oetringhauser Straße” verlängert werden. Denn Pendler verhalten sich so, dass “Park and Ride” Parkplätze dann genutzt werden, wenn die Wartezeit entsprechend kurz und die Auslastung der Bahn gering ist.
Durch die Beschleunigung der Stadtbahn von der Haltestelle “Grävingholz” bis Haltestelle Brechten-Zentrum ist einer Verlängerung der Umlaufzeit einer Stadtbahn problemlos möglich.
Aus Platzgründen im Bereich Brechten ist eine Einrichtung eines “Park and Ride” Parkplatzes nur im Bereich westlich der Haltestelle “Oetringhauser Straße” möglich. In diesem Bereich könnte kurzfristig eine Fläche mit ca. 50 Stellplätzen eingerichtet werden.
Ein weiterer Vorteil dieses Standortes ist, dass die Mehrzahl der Pendler die ab Brechten die Stadtbahn benutzen aus Brambauer, Waltrop und Datteln kommen, sodass dort ein Umstieg ohne Probleme möglich erscheint, gerade weil diese Pendler die Brambauer Straße benutzen.

Zu TOP 6.1.3:
Auflistung städtischer Grundstücke im Stadtbezirk Eving
(Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine Auflistung der Grundstücke vorzulegen, die sich im Eigentum der Stadt Dortmund befinden. Hierzu gehören Wald, Wiesen und Flurstücke.


Begründung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird bei jeder Ausgleichsmaßnahme vor die Tatsache gestellt, dass im Stadtbezirk Eving keine Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen und somit andere Stadtbezirke “profitieren”.
Ferner ist es der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht möglich, das Programm der DEW (Schadstoffverringerung) umzusetzen, weil die Stadtverwaltung die Bezirksvertretung Eving auffordert, Grundstücke zu benennen.

Zu TOP 6.1.4:
Ersatzgeldzahlung im Vorhaben- und Erschließungsplan “An den Teichen”
(Antrag der SPD-Fraktion vom 26.01.2001)

Für die Baumaßnahme “An den Teichen” wurde eine Ersatzgeldzahlung in Höhe von 102.119,00 DM vereinbart.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird aufgefordert:

1. Bei Eingang der festgesetzten Ersatzgeldzahlung die Bezirksvertretung Dortmund-Eving sofort zu unterrichten.

2. Das vereinnahmte Ersatzgeld ist im bzw. für den Stadtbezirk Eving zu verwenden.

Begründung:
Aufgrund eines – einstimmigen – Antrages der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.05.1998 (TOP 6.1.1) wurde die Verwaltung gebeten, einen Sachstandsbericht über Ausgleichmaßnahmen innerhalb von Bebauungsplänen im Stadtbezirk Eving zu erstellen. Nach Mitteilung der Verwaltung vom 30.06.1998 – Sitzung der Bezirksvertretung am 12.08.1998 (TOP 5.3) heißt es:
“Im zentralen Bereich des Bebauungsplanes ist eine Ausgleichsfläche festgesetzt worden. Da diese Fläche zur vollständigen Kompensation des Eingriffs nicht ausreicht, wurde zusätzlich eine Ersatzgeldzahlung in Höhe von 102.119,00 DM vereinbart. Die Ausführung der festgesetzten Maßnahme und die Zahlung des Ersatzgeldes werden mit der Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens fällig. Das Umweltamt wird deren Erfüllung kontrollieren.”

Zu TOP 6.2.1:
Änderung der Signalisierung des Kreuzungsbereiches Kemminghauser Straße / Walther-Kohlmann-Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 26.02.2001)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Signalisierung des Kreuzungsbereiches Kemminghauser Straße / Walther-Kohlmann-Straße zu ändern.

Begründung:
In diesem Kreuzungsbereich kommt es in den Morgenstunden und am Nachmittag häufig aus Richtung Westen zu großen Rückstaus. Diese führen dazu, dass das Einfädeln in die Rechtsabbiegespur zur Walther-Kohlmann-Straße erst nach langer Wartezeit möglich wird.
Zusätzlich nutzen die Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit zunächst den Kreuzungsbereich in Richtung Kirchderne zu überfahren, es wird hier kurz hinter der Kreuzung gewendet um dann schnell auf die Walther-Kohlmann-Straße in Richtung A 2 zu gelangen.
Der Stadtbezirk Eving ist durch den langen Rückstau und die besondere Gefahrensituation am “Knapp” der Kemminghauser Straße betroffen. Eine Phasenverlängerung zum Linksabbiegen in Richtung A 2 würde die Situation erheblich entschärfen.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist in seinen Erläuterungen zu diesem Antrag daraufhin, dass von der geschilderten Problematik auch der Stadtbezirk Dortmund-Scharnhorst betroffen ist.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Signalisierung des Kreuzungsbereiches Kemminghauser Straße / Walther-Kohlmann-Straße zu ändern.

Zur Entwicklung eines weitergehenden Maßnahmekataloges zur Lösung der problematischen Verkehrsituation soll ein gemeinsamer Ortstermin mit der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst durchgeführt werden.

Zu TOP 6.2.2:
Ansiedlung einer Gaststätte im Ortsteil Holthausen
(Antrag der CDU-Fraktion vom 26.02.2001)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Ansiedlung einer Gaststätte im Ortsteil Holthausen

Begründung:
Im Ortsteil Holthausen hat es über viele Jahre zwei Traditionsgaststätten gegeben. Besonders in den Sommermonaten luden diese Wanderer und in den letzten Jahren vermehrt Fahrradfahrer zum Verweilen ein.
Durch den zunehmenden Freizeitwert dieses Ortsteils im Grünen, die Ansiedlung von Reiterhöfen etc. hat Holthausen eine veränderte Aufwertung erhalten.
In Verbindung mit der Wirtschaftsförderung der Stadt muss eine Lösung zur Wiederinbetriebnahme einer Gaststätte gefunden werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung der Stadt Dortmund wird gebeten zu prüfen, inwieweit mir ihrer Hilfe und auch über Fördermittel die erneute Ansiedlung einer Gaststätte – auch im Bestand – unterstützt werden kann.





TOP 6.2.3
Abpfostung der Straßenseite “Im Dorfe” im nördlichen Teil gegenüber der St. Antonius Kirche und dem “Heinrich Weber Haus”
(Antrag der CDU-Fraktion vom 10.03.2001)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Abpfostung der Straßenseite “Im Dorfe” im nördlichen Teil von gegenüber der St. Antonius Kirche und dem “Heinrich Weber Haus” zu veranlassen.

Begründung:
Die Straße “Im Dorfe” ist an beiden Seiten nicht befestigt. Seit Wochen parken Lkw in dem beschriebenen Teilbereich und verursachen durch ihr Gewicht eine Zerstörung des Randbereiches. Pkws ist das Parken durch den verschlechterten Zustand kaum noch möglich. Ein allgemeines Parkverbot würde den Pkws den Platz nehmen, deshalb wäre diese Maßnahme nicht angezeigt.
Ebenfalls wird nachts ein erheblicher Lärm durch langes Anlassen der Motoren verursacht. Die Abpfostungsmaßnahme muss so erfolgen, dass Pkws weiter den Randstreifen nutzen können, das Parken von Lkws dagegen verhindert wird.
Es ist Eile geboten, bei Verzögerung der Maßnahmedurchführung entwickelt sich ein erheblicher Gefahrenpunkt für die Straßenbenutzer, ebenfalls würden erhebliche Straßenreparaturkosten auf die Stadt zukommen.

Zu TOP 7.1.1:
Ausgleichmaßnahmen für den Ausbau Evinger Straße – von Kemminghauser Straße bis Widumer Platz
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.01.2001)

Durch den laufenden Ausbau sind Eingriffe in Waldflächen vorgenommen worden. Der Verursacher ist verpflichtet, diese Eingriffe innerhalb einer bestimmten Frist wieder auszugleichen.
Die Ersatzpflanzungen sollen, nach Mitteilung der Verwaltung, bis Ende 2001 am Neuholthauserweg erfolgen.
Fragen bleiben folgende:

1. Was ist an Ersatzgeld gezahlt worden?

2. Reicht die Fläche Neuholthauserweg dafür aus?

3. Bei Eingriff in Waldflächen ist das Ersatzgeld der unteren Forstbehörde zur Verfügung zu stellen. Die untere Forstbehörde führt diese Maßnahmen im Benehmen mit der unteren Landschaftsbehörde durch.
Sind Gelder der Forstbehörde zur Verfügung gestellt worden, wie es das Landschaftsgesetz § 5 Abs. 4 vorschreibt?

7.1.2:
Vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen im Stadtbezirk Eving
(Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.01.2001)

Am 10.02.1982 hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Aufforstung bzw. Erweiterung des “Krampelowaldes“ südlich der Kemminghauser Straße bis zur Großturnhalle Preußische Straße gefordert. Im Freiraumentwicklungsprogramm (Stand Juli 1983) wurde diese Maßnahme als langfristige Weiterentwicklung des Waldbestandes in Dortmund aufgenommen. Dieser Sachstand ist heute noch aktuell. Hier befindet sich eine Frischluftschneise für das gesamte Stadtgebiet, die vor allem auch nach den Baumaßnahmen durch die Firma Ardey dringend benötigt wird.
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 10.06.1998 (TOP 6.1.1) wurde im Rahmen des Bäderkonzeptes – einstimmig – beschlossen, diese Fläche als Ausgleichsmaßnahme vorzusehen und aufzuforsten.

Dies widerspricht der Aussage der Verwaltung in Eving gäbe es keine Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie in der Vorlage zur Bauleitplanung, 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße – angegeben.

Zu TOP 7.2.1:
Anzahl der Stellplätze am Imbiss Klass (ehem. Metzgerei Markgraf) Bayrische Straße 93
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.02.2001)

Der o.g. genannte Imbiss hat sich mehr und mehr zu einer Speisegaststätte entwickelt.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob für diesen Betrieb die notwendigen Stellplätze ausgewiesen werden.

Zu TOP 8:
Sachstandsbericht Stadtbahnbau B 54 – Ausbau Evinger Straße von Kemminghauser Straße bis Widumer Platz

Als Ergänzung zum mündlichen Sachstandsbericht wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving folgende schriftliche Stellungnahme am Sitzungstag zur Kenntnis gegeben.

§ Baumaßnahme
Der Stadtbahn- und Straßenbereich wird völlig neu und zeitgemäß gestaltet. Außer Rad- und Gehwegen werden zum Teil auch Anliegerfahrbahnen erstellt. Die Stadtbahn wird zweigleisig auf eigenem Gleiskörper ausgebaut. Alle Versorgungsleitungen werden erneuert.
Eine Schwierigkeit der Baumaßnahme besteht darin, dass sowohl der Betrieb der Stadtbahn als auch die übrigen, insbesondere Anliegerverkehre soweit wie möglich aufrechterhalten werden sollen.
Seit November 1999 wird der moderne Stadtbahnwagen B 80 auf der Strecke eingesetzt, der wegen seiner größeren Breite mehr Raum beansprucht.

§ Verkehrsführung
Im Planfeststellungsbeschluss ist festgelegt, dass die Verkehrsführung während der Bauzeit nur in einer Richtung verläuft. Falls es der Bauablauf erlaubt, werden wie bisher örtlich begrenzte Fahrbeziehungen auf der Evinger Straße für beide Richtungen hergestellt.

§ Zeitliche Meilensteine
Ab November 1999 erfolgten Rodungs- und Leitungsverlegungsarbeiten. Die Bauzeit für die eigentlichen Gleis- und Straßenbauarbeiten läuft vom 01.08.2000 bis voraussichtlich 31.01.2003.
Ab Anfang Februar 2001 wurde wegen der fortschreitenden Bauarbeiten die Evinger Straße am Kemminghauser Straße in nördlicher Richtung gesperrt.
Ab dem 1. August 2001 soll das neue westliche Straßenbahngleis befahren werden, womit auch die Bahnhöfe Waldesruh und Maienweg mit den 92 cm hohen Bahnsteigen angedient werden können. Der Bahnhof Wittichstraße kann in seiner endgültigen Ausführung erst später angefahren werden.

§ Bauabschnitt Brambauer Straße von Haltstelle Brechten bis Stadtgrenze
Dieser Abschnitt wird parallel zu den Arbeiten auf der Evinger Straße erstellt. Die Betriebsaufnahme zwischen Lünen-Brambauer und Dortmund-Brechten wird für Ende 2001 angestrebt.

§ Information und Ansprechpartner
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich “vor Ort” über die Baumaßnahme informieren. Das Baubüro steht an der Evinger Straße 564, nördlich der Haltestelle Wittichstraße.
Ansprechpartner ist Dipl.-Ing. R. Bazio, Tel. Nr.: 88 083 111

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diesen Sachstandsbericht zur Kenntnis.
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Als Berichterstatter des Stadtbahnbauamtes sind die Herren Voß und Weise sowie der zuständige Bauleiter Herr Bazio anwesend.

Herr Voß stellt zunächst anhand von ausgehängten Plänen das Baulos in seiner Länge von ca. 2,5 km vor. Geplant ist hier die völlige Umgestaltung des vorhandenen Straßenraumes. Die Stadtbahntrasse wird auf der westlichen Seite der zu bauenden Straße durchgehend zweigleisig über die
Evinger Straße geführt. Vorgesehen sind in diesem Bereich drei Haltstellen: Waldesruh, Maienweg und Wittichstraße. Alle drei Haltestellen werden mit Hochbahnsteigen ausgestattet, die 60 m lang und 92 cm hoch sind. An beiden Enden sind behindertengerechte Rampen vorgesehen.
Die Evinger Straße soll mit zwei Fahrspuren ( je Richtung eine Fahrspur) von je 3,50 m Breite ausgebaut werden. Bereichsweise ist ein Mittelfahrstreifen vorgesehen, der für entsprechende Linksabbiegespuren Platz schaffen soll. Auf der Ostseite soll ein durchgehender Geh- und Radweg von 3,50 m Breite angelegt werden, der durch ein Hochbord klar von der Fahrbahn abgegrenzt ist. Der auf der Westseite geplante Geh- und Radweg wird teilweise in die Anliegerspuren bzw. Mischverkehrsflächen eingebunden.
Während der Bauarbeiten ist eine einspurige Führung mit großräumiger Umleitung (B 236N – Walther-Kohlmann- Kemminghauser Straße) des Individualverkehrs geplant und auch bereits “planfestgestellt”. Die Evinger Straße ist während der Bauzeit in Nord-Südrichtung befahrbar.
Die Zeit für den Umbau der Evinger Straße beträgt 30 Monate und soll Ende Januar 2003 abgeschlossen sein.
Mit der kompletten Fertigstellung der Gleisanlagen ist im September 2002 zu rechnen, die Stadtbahn soll jedoch bereits im Januar 2002 wieder durchgehend bis zur Endstelle Lünen-Brambauer verkehren.
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Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – erkundigt sich nach Lärmschutzwällen, deren Errichtung im Zuge dieser Umbaumaßnahme geplant ist. Bei einer früheren Vorstellung der Baumaßnahme in einer Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wurde seine diesbezügliche Frage verneint, Lärmschutzwälle waren demnach nicht geplant.
Aus eigener Anschauung ist Herrn Unterkötter jedoch bekannt, dass im Bereich des Tennisplatzes (Evinger Straße 386 bis Lagerverwaltung der Forstbehörde) ein Lärmschutzwall erstellt wird. Dieser Lärmschutzwall ist in keiner der aktuellen Ausbauplanungen verzeichnet, laut Planungen sollte sich an dieser Stelle ein forstwirtschaftlicher Weg befinden.
Herr Unterkötter fragt an, auf wessen Veranlassung die bestehenden Planungen geändert und mit dem Bau eines Lärmschutzwalles begonnen wurde. Gleichzeitig möchte Herr Unterkötter wissen,
in welcher Höhe sich die Kosten für die Errichtung dieses Lärmschutzwalles bewegen und wer diese Kosten trägt.

Herr Voß und Herr Weise erklären, dass auf dieser Baustelle, außer den bereits vorhandenen, keine besonderen (neuen) Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Der Wall im Bereich des Tennisplatzes bestand schon vor Beginn der Baumaßnahme und wurde ursprünglich nicht als Lärm- sondern als Sichtschutz errichtet. Da dieser Wall durch die Bauarbeiten beschädigt wurde, wurde er lediglich wiederhergestellt. Es handelt sich hier nicht um eine Lärmschutzmaßnahme des Stadtbahnbauamtes. Angaben zu den entstandenen Kosten für den Wiederaufbau des Walles können von den anwesenden Berichterstattern nicht gemacht werden.

Herr Unterkötter weist daraufhin, dass sich im Bereich des Tennisplatzes lediglich ein – ohne Genehmigung – aus Abfällen aufgeschütteter Wall befand, der nur die Länge eines Tennisplatzes abdeckte. Eine Notwendigkeit zur Wiederherstellung des Walles (bzw. Neuerrichtung in größerem Umfang) im Zuge der Umbauarbeiten mit städtischen Haushaltsmitteln kann Herr Unterkötter nicht erkennen.
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Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – spricht den Erhalt des Biotops (gegenüber Hiddemann) an, das zurzeit einen eher verwahrlosten Eindruck macht.
Herr Weise erläutert, dass bereits Planungen zur Verlegung des Biotops in den Bereich des Neuholthauserweges vorliegen. Ein Rest des Biotops wird an der jetzigen Stelle bestehen bleiben.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen, von wem der Wiederaufbau des Schutzwalles im Bereich des Tennisplatzes veranlasst wurde, und wie hoch die Kosten für diese Maßnahme sind.

Zu TOP 9:
Haushaltsplan 2001 – Vermögenshaushalt
hier: Verpflichtungsermächtigung (in Höhe von 80.000,00 DM) für die Planungen zum Bau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat während der Haushaltsberatungen in ihrer Sitzung am 17.01.2001 beschlossen, die Verwaltung aufzufordern: “Unverzüglich mit den Planungen für eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2 (vom Heuweg bis “In den Weidbüschen”) zu beginnen und diese Planungen mit dem Landesstraßenbauamt abzustimmen.
Gleichzeitig sind - mittelfristig – die für den Bau der Brücke benötigten Haushaltsmittel in den Haushalt einzustellen.”
Zur heutigen Sitzung liegt der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ein Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2001 vor. Danach kann der Antrag der Bezirksvertretung eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A 2 zu bauen verfolgt werden, wenn die Bezirksvertretung die notwendigen Planungskosten in Höhe von 80.000,00 DM aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt.
Da der Budgetrahmen für das Jahr 2001 bereits vollständig ausgeschöpft ist, bleibt die Möglichkeit eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2002 einzugehen und so die Finanzierung der Planungskosten sicherzustellen.
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In der Diskussion wird von allen Fraktionen noch einmal die Notwendigkeit dieser Fußgänger- und Radfahrerbrücke für den Erhalt (bzw. die Wiederherstellung) des Brechtener “Dorfkerns” betont. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nun schon seit beinahe einem Jahrzehnt vehement für den Bau dieser Brücke einsetzt und immer wieder durch Beschlüsse gefordert hat, den Bau der Brücke in die Planungen aufzunehmen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Zur Bereitstellung der Planungskosten für den Bau der Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A2 (vom Heuweg bis “In den Weidbüschen”) geht die Bezirksvertretung eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 80.000,-- DM zu Lasten des Vermögenshaushaltes 2002 ein.
Die Verwaltung wird aufgefordert, alle für den Bau der Brücke möglichen Fördermittel, wie z.B. Aufnahme in das Landesförderprogramm für kommunale Radwege auszuschöpfen, und somit den Bau der Brücke – nach Bereitstellung der Planungskosten durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – sicherzustellen.

Zu TOP 10:
Ausbauplanung (einschließlich Entwässerung) eines Teilstückes der Herrekestraße vor dem Nachbarschaftshaus “Fürst Hardenberg”

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Aktenvermerk über eine Ortsbesichtigung des o.g. Teilstückes der Herrekestraße durch den Tiefbaubezirk-Nord – Herrn Ulrich – zur Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung vor:

“Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in den Haushaltsberatungen in der Sitzung am 17.01.2001 die Instandsetzung des Straßenteilstückes zwischen Herrekestraße und Bahndamm – im Bereich des Nachbarschaftshauses Fürst Hardenberg – beschlossen.
Bei einer Besichtigung vor Ort hat Herr Ulrich – Tiefbaubezirk-Nord – festgestellt, dass der Unterbau in diesem Bereich zu schwach ist und auf einem Teilstück von ca. 40 m keine Entwässerung möglich ist.
Für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Ausbau dieses Straßenteilstückes ist eine Straßenausbauplanung erforderlich. Bei dieser Ausbauplanung sind die Höhe des künftigen Rad- und Wanderweges sowie die Parkplätze und der Einmündungsbereich der Herrekestraße zu berücksichtigen.
Für einen ordnungsgemäßen Ausbau der Straße werden nach Einschätzung des Herrn Ulrich ca. 50.000,-- bis 60.000,-- DM benötigt.”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den vorgelegten Aktenvermerk zur Kenntnis.

Zu TOP 11:
Neufestlegung von Stimmbezirken für die Bundestagswahl 2002 und ff.

Aufgrund der geplanten flächendeckenden Einführung von elektronischen Stimmzählgeräten ist eine Neukonzeptionierung der Stimmbezirke beabsichtigt.
Die Festlegung von Stimmbezirken ist gemäß der jeweiligen Wahlordnung Angelegenheit des Hauptverwaltungsbeamten. Laut Hauptsatzung des Rates der Stadt Dortmund ist die jeweilige Bezirksvertretung anzuhören.

Da noch weiterer Beratungsbedarf besteht, wird dieser Tagesordnungspunkt auf die Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 27.03.2001 vertagt, dort erneut beraten und beschlossen.


Zu TOP 12.1:
Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger
hier: Grundstück Schiffhorst 219
(Eingabe der Eheleute Stober, Schiffhorst 219, 44339 Dortmund)

Die Eingeber beantragen, die Reinigungspflicht für das nachfolgend genannte Grundstück auf die Anlieger zu übertragen.

Grundstück: Schiffhorst 219, Ortsteil Brechten
Straßenreinigungsfront: Front 2, 24 m zur Straße Feldbrandweg

Es wird darum gebeten, die Reinigungspflicht auf die Anwohner zu übertragen, da es sich um einen Verbindungsweg innerhalb der geschlossenen Ortslage handelt. Mittig des Wegeeingangs steht ein Pohl, sodass der Weg nur von Radfahrer und Fußgänger zu benutzen ist.
Die Eingeber weisen daraufhin, dass der Weg bis zum heutigen Tage noch nicht von der EDG gereinigt wurde.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Reinigungspflicht für das o.g. Grundstück – zum nächstmöglichen Zeitpunkt – auf die Anlieger zu übertragen.

Zu TOP 12.2.
Kulturförderung in den Stadtbezirken – Verwendung der Mittel der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Antrag der Stadt- und Landesbibliothek auf Unterstützung eines “Open-Air-Konzertes” am 22.06.2001

Zur kulturellen Belebung im Stadtbezirk plant die Stadt- und Landesbibliothek die Durchführung eines “Open-Air-Konzertes” am 22.06.2001 auf der Dachterrasse der Stadtbibliothek Eving.
Die Evinger Bürgerinnen und Bürger sollen die Gelegenheit haben, sich mit den Angeboten der Stadt- und Landesbibliothek vertraut zu machen und einen Einblick in Nutzungsmöglichkeiten bekommen.
Dieser Tag soll mit einem Rahmenprogramm gestaltet werden. Neben Unterhaltungsmusik und Zauberdarbietungen ist des weiteren u.a. die Vorstellung des “Stadtbezirksmarketing Eving” vorgesehen, verbunden mit einem “Tag der offenen Tür” in der Städtischen Bezirksverwaltungsstelle
Eving.
Für das leibliche Wohl sorgt der Evinger Knappenverein.
Die Kosten in Höhe von 4.000,00 DM setzen sich wie folgt zusammen:
§ Honorare für die Künstler
§ Sachkosten für Plakate und Einladungen, Versicherung
§ Kosten für die Bewirtung der Künstler
§ GEMA-Gebühren
Die Hälfte der Kosten wird aus Mitteln des Stadtbezirksmarketing Eving finanziert.

Die Stadt- und Landesbibliothek bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Unterstützung aus Mitteln der Kulturförderung mit einem Betrag in Höhe von 2.000,00 DM

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt eine Kurznachricht des Kulturbüros der Stadt Dortmund vor, in der keine Einwände gegen eine Förderung des “Open-Air-Konzertes” der Stadt- und Landesbibliothek aus Mitteln der Stadtsparkasse zur Kulturförderung in den Stadtbezirken erhoben werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Der Stadt- und Landesbibliothek wird ein Betrag in Höhe von 2.000,-- DM aus Mitteln der Stadtsparkasse zur Kulturförderung in den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt.

Zu TOP 13:
Ausstattung der Stadtbahnhaltestellen im Bereich der Evinger Straße mit weiteren Müllbehältern

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Schreiben des Architektur- und Städtebaubüros Schamp und Schmalöer mit Datum vom 20.02.2001 an die Dortmunder Stadtwerke AG vor.

In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass nach Besichtigung der Stadtbahnhaltestellen festgestellt wurde, dass im Bereich der Haltestellen besonders viel Unrat verbreitet wird. Die Anbringung von Müllbehältern könnte hier Abhilfe schaffen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, zusätzliche Pfosten mit einem Mülleimer jeweils an den Übergängen vor den Enden der Rampen in der kleinen Grünfläche in der Straßenmitte aufzustellen. Dies würde für sämtliche Haltestellen gelten, sodass je Haltestelle zwei, insgesamt also zehn Pfosten mit Mülleimern, aufgestellt werden könnten. Eine Befestigung direkt am Geländer am unteren Ende der Rampen ist nicht praktikabel, da dies für den Bewegungsraum doch eher störend erscheint.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Aufstellung von zusätzlichen Pfosten mit einem Mülleimer jeweils an den Übergängen vor den Enden der Rampen an den Stadtbahnhaltestellen wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving befürwortet.

Zu TOP 14:
Bebauung westlich Evinger Straße

Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Tischvorlage zur Beratung vor:

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving sind Informationen zugegangen, dass der bisherige Grundstückseigentümer RAG/MGG das Grundstück Winterkampweg / Evinger Straße an einen privaten Investor verkauft hat.
Dieser private Investor soll beabsichtigen, abweichend vom Planungskonzept – wie in der Vorlage vom 11.08.1999 unter TOP 4.1 von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschlossen – auf diesem Grundstück ein Wohn- und Geschäftshaus und zwei großflächige Einzelhandelsgeschäfte zu errichten.

- Mit Rücksicht auf die bereits erstellte Wohnbebauung am Winterkampweg (Seniorenwohnungen mit Sozialbetreuung).
- Mit Rücksicht auf das schützenswerte Biotop.
- Aus Gründen des durch ein solches Projekt entstehenden Verkehrsaufkommens.
- Aus Gründen der schwierigen Anbindung dieses Areals unmittelbar vor der Ampelanlage B 54 / Evinger Straße,

wird ein solches Vorhaben von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving abgelehnt.

Die Bezirksvertretung besteht die Realisierung, welche dem mit der Planungsverwaltung abgestimmten städtebaulichen Konzept und der darauf abgestimmten Verkehrsplanung entspricht.
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Der SPD- wie auch der CDU-Fraktionsvorsitzende – Herr Adden und Herr Neumann – weisen in ihren Redebeiträgen auf die in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 11.08.1999
(einstimmig) beschlossene Vorlage zur Entwicklung einer Teilfläche der ehemaligen Zeche Minister-Stein hin. Dieser Vorlage zufolge ist für den fraglichen Bereich eine Wohnbebauung vorgesehen.
Mit Überraschung wird zur Kenntnis genommen, dass nach Verkauf des Grundstückes an einen privaten Investor nun plötzlich von einem Wohn- und Geschäftshaus mit zwei großflächigen Einzelhandelsgeschäften die Rede ist. Die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsgeschäfte gerade in diesem Bereich wird besonders in Bezug auf die nahen Seniorenwohnungen und das Biotop als problematisch angesehen. Auch für bereits im Nahbereich vorhandene Einzelhandelgeschäfte wird sich eine Neuansiedlung mit größter Wahrscheinlichkeit negativ auswirken.

Da bisher seitens der Verwaltung keine neuen – veränderten – Planungen vorgestellt bzw. zur Abstimmung vorgelegt wurden, die das in der o.g. Vorlage dargestellte Nutzungskonzept verändern, geht die Bezirksvertretung davon aus, dass der Beschluss (11.08.1999) weiterhin Bestand hat.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving über alle Vorhaben, die Veränderungen des bereits beschlossenen Nutzungskonzeptes für den Bereich “westlich Evinger Straße” zur Folge haben, zu informieren. Eventuell bereits bestehende Planungen sind der Bezirksvertretung vorzustellen.

Zu TOP 15:
Bebauungsplan Ev 124 “verlegte Lindenhorster Straße”
(Anfrage Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen vom 13.03.2001)

Bündnis '90 / Die Grünen bitten um Auskunft darüber, warum im Bebauungsplan Ev 124 im Bereich Schiffstraße (alte Flurstücksnummern 428 u. 429) im Zuge der neuen Bauvorhaben wiederum Abweichungen von den Planungsrechtlichen Festsetzungen stattfinden.
Bündnis '90 / Die Grünen ist bekannt geworden, dass dort die zulässigen Baugrenzen um mehr als 30 m überschritten werden. Wir verweisen hier auf die Beschlüsse der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in ihrer letzten Sitzung sowie auf das Schreiben des Dezernenten Sierau an eine Anwohnerin, in dem eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes eindeutig abgelehnt wurde.






TOP 16:
Festlegung von Terminen
hier: Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Beratung des Haushaltsplanes 2001
(Einzelplan 2 Vermögenshaushalt – Schulen – und Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes)

Als Termin für die 1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird Dienstag, der 27. März 2001, 17.00 Uhr festgelegt.