N i e d e r s c h r i f t

über die 17. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 14.02.2001 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

Herr Wilhelm Giese ist am 11. Februar 2001 verstorben.

b) Verwaltung:
Herr Swaton - Amt für Tiefbau und Straßenverkehr -
c) Sachverständige:
Herr Murawski - Polizeiwache Dortmund-Eving -
d) Schriftführerin:
Kleyer, Hannelore - Bezirksverwaltungsstelle Eving -
Verhindert ist:
Süßmilch, Monika

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.00 – 17.10 Uhr (zu TOP 2.5) und
18.05 – 18.20 Uhr (zu TOP 3)
Ende : 19.05 Uhr


Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 17.01.2001.
1.4 Feststellung der Tagesordnung
2. Vorlagen
2.1 Errichtung eines Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Minister-Stein-Allee 10 in Dortmund-Eving
2.2 Bauleitplanung; 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße –
hier: I. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem / modifiziertem Erläuterungsbericht zur
102. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
III. Beifügung eine aktualisierten / modifizierten Begründung
2.3 Bauleitplanung
Erste Änderung des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße – im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
2.4 Abschwenkung Lindenhorster Straße
hier: Umleitungsverkehre beim Bau des Abschwenkungsbereiches
2.5 Nutzungsänderung und Umbau der Hallen auf dem Grundstück Hessische Straße 1 und
Oberevinger Straße 10 in Dortmund-Eving
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 und teilweise nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch -
3. Verkehrsverhältnisse auf der Evinger Straße im Bereich der Verwaltungsstelle
3.1 Stellungnahme der Verwaltung
hier: Verkehrsituation auf der Evinger Straße
3.2 Antrag der CDU-Fraktion
hier: Anordnung eines uneingeschränkten Halteverbotes auf der Evinger Straße – von der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Eving bis Amtsstraße
4. Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Bautätigkeiten im Bereich des Bebauungsplanes Ev 129
4.2 Nutzungsänderung des Hauses Bergstraße 33
4.3 Errichtung von zwei Parkplätzen für Kurzzeitparker am Wendehammer des Kindergartens Evinger Straße 600
4.4 Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Rotbuchenweg und Oberevinger Straße
4.5 Situation im Umfeld des Kiosk Bergstraße / Evinger Berg
4.6 TEK Externberg: Kostenaufstellung zur Erneuerung der Wirtschaftsküche
5. Stellungnahme der Entsorgung Dortmund GmbH

hier: Herrichtung sowie Säuberung der Stellplätze und des Umfeldes der Wertstoffcontainer im Stadtbezirk Eving


6. Anträge
6.1 SPD-Fraktion
6.1.1 Errichtung einer Fußgängerbedarfampel am Überweg vom Evinger Platz zur Polizeiwache Dortmund-Eving
6.2 CDU-Fraktion
6.2.1 Verbesserung der Ausschilderung der “Park and Ride”- Parkplätze im Bereich der B 54
(Evinger Straße)
6.2.2 Aufpflasterung an der Wittichstraße – ab Ortseingang Brechten aus westlicher Richtung
6.2.3 Beseitigung von Farbschmierereien entlang der Evinger Straße
7. Eingaben an die Bezirksvertretung
7.1 Kulturförderung in den Stadtbezirken
hier: Unterstützung der Veranstaltungen des “Cooltourcafes” des Heisenberg-Gymnasiums
7.2 Kulturförderung in den Stadtbezirken – Verwendung der Mittel der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Antrag des Nachbarschaftshauses “Fürst Hardenberg e.V.” zur Unterstützung der
Eröffnungsfeier
7.3 Verunreinigungen im Umfeld des Containerstandortes “Im Dorfe”

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Vor Beginn der Sitzung bittet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – die Anwesenden, sich im Gedenken an Herrn Wilhelm Giese von den Plätzen zu erheben.

Herr Wilhelm Giese, Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving seit dem 14. Oktober 1984, verstarb nach langer, schwerer Krankheit am 11. Februar 2001.

Der Bezirksvorsteher würdigt im besonderen das große Engagement, das qualifizierte Fachwissen und die vielen mutigen Ideen mit denen sich Herr Giese im Laufe vieler Jahre für die Belange der Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk Eving einsetzte. Eine besondere Verpflichtung und ein Anliegen war Herrn Giese stets das Wohlergehen der Einwohnerinnen und Einwohner seines Heimatortsteils Brechten – Holthausen.
Darüber hinaus hat sich Herr Giese als Gewerkschaftler immer mit großem Einsatz für die Belange der Menschen vor Ort und besonders der Arbeitnehmer engagiert.
Im Jahre 2000 wurde Herr Giese für seine Verdienste und langjährige kommunalpolitische Tätigkeit mit der Ehrennadel der Stadt Dortmund ausgezeichnet.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird Herr Wilhelm Giese ein ehrendes Andenken bewahren.

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Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.05 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Hugo Frohning wohnhaft Evinger Straße 419, 44339 Dortmund, fragt an, was die Bezirksvertretung Dortmund-Eving und insbesondere die Fraktionen bisher zum Erhalt des Evinger Hallenbades getan haben bzw. in Zukunft noch zu tun beabsichtigen.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende – Herr Neumann – verweist auf den – während der Haushaltsberatungen am 17.01.2001 – gefassten Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zum Erhalt des Bades. In diesem Beschluss hat die Bezirksvertretung die Verwaltung aufgefordert, die zur Erhaltung des Evinger Hallenbades notwendigen Mittel zur Renovierung, Modernisierung aber auch zur Steigerung der Attraktivität in den Haushalt des Jahres 2001 einzustellen. Diese Forderungen wurden ebenfalls an die Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund weitergeleitet, da der Rat letztendlich zuständiges Beschlussgremium für den Haushalt ist.
Zurzeit informiert sich die CDU-Fraktion, auf der Suche nach Alternativlösungen, über Bäder in anderen Städten, die teilweise in anderer Trägerschaft stehen.

Auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – weist noch einmal auf den gemeinsamen Beschluss der Bezirksvertretung während der Haushaltsberatungen hin. Die SPD-Fraktionen sowohl in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wie auch im Rat der Stadt bemühen sich derzeit darum, Badschließungen ganz zu vermeiden. Zumindest Schul- und Vereinssport sollen in allen Bädern im Stadtgebiet gewährleistet sein.
Herr Adden weist aber auch daraufhin, dass aus Kostengründen momentan Einschränkungen des öffentlichen Badebetriebes diskutiert werden und für die Zukunft eventuell nicht ganz auszuschließen sind.

Herr Scheuer, wohnhaft Herrekestraße 67, 44339 Dortmund, fordert die Öffnungszeiten des Hallenbades auszuweiten, sodass es auch von der berufstätigen Bevölkerung genutzt werden kann.
Auch diese Forderung ist Gegenstand des Beschlusses der Bezirksvertretung Dortmund-Eving.

Herr Neumann schlägt vor, Herrn Frohning sowie auch Herrn Scheuer nach Genehmigung der Niederschrift den Beschluss der Bezirksvertretung zum Erhalt des Evinger Hallebades zuzusenden. Dieser Vorschlag wird allgemein akzeptiert.
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Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zu TOP 1.1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 1.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Herr Tokarski wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.
Zu TOP 1.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 17.01.2001

Die Niederschrift über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving - am 17.01.2001 wird
– mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Tagesordnung wird um folgenden Tagesordnungspunkt erweitert:

TOP 2.5:
Nutzungsänderung und Umbau der Hallen auf dem Grundstück Hessische Straße 1 und Oberevinger Straße 10 in Dortmund-Eving
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 und teilweise nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch –

Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.02.2001 genehmigt.

Zu TOP 2.1:
Errichtung eines Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Minister-Stein-Allee 10 in Dortmund-Eving
(Vorlage der Verwaltung – 63/2-2-26673 – vom 15.01.2001 – Drucksache Nr.: 00423-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung mit Befreiung zu erteilen, – einstimmig – zur Kenntnis.

Zusatz:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving kritisiert den der Vorlage angehängten – nicht mehr aktuellen – Plan. Die Verwaltung wird gebeten, künftigen Vorlagen neue, aktualisierte Pläne beizufügen.

Zu TOP 2.2:
Bauleitplanung; 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße –
hier: I. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem / modifiziertem Erläuterungsbericht zur
102. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
III. Beifügung eine aktualisierten / modifizierten Begründung
(Vorlage der Verwaltung – StA 61/4 vom 08.01.2001 – Drucksache Nr.: 00371-00)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Beschlussvorschlag zur Beratung und Beschlussfassung vor:



Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes – Oetringhauser Straße – mit aktualisiertem / modifiziertem Erläuterungsbericht vom 21.12.2000 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderungen fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S 2141, BGBl. III FNA 231-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. beschließt die Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 21.09.2000 offengelegenen Inhalt als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

III. beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 offengelegte Begründung vom 20.06.2000 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 9 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.12.2000 der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße – beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, dem Beschlussvorschlag – teilweise – zu folgen.

Abweichend von der Beschlussvorlage beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving
- mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen -:

Die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Stadtbezirk Eving vorzunehmen.

Begründung:
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind grundsätzlich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder dessen näherem Umfeld vorzusehen.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in anderen Stadtbezirken (hier Huckarde und Mengede) sind nicht akzeptabel. Da sich die zurzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche, die durch Wohnbebauung entfallen soll, im Stadtbezirk Eving befindet, sind die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auch im Stadtbezirk Eving vorzunehmen.

Zusatz:
Die Verwaltung wird gebeten, – auch für zukünftige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine Aufstellung möglicher Ersatzflächen im Bereich des Stadtbezirkes Eving vorzulegen.






Zu TOP 2.3:
Bauleitplanung
Erste Änderung des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße – im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
(Vorlage der Verwaltung – 61/4 – vom 11.01.2001 – Drucksache Nr. 00341-00)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße – in dem unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderungs Nr. 1)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGFbl. III/FNA 213-l) i.V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 i.V.m. § 13 BauGB und i.V. m. d. §§ 7 und 41 GO.

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße – die Begründung vom 15.12.2000 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Satz 1 BauGB.

Zusätze:
§ Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving weist noch einmal auf ihren Beschluss der Sitzung am 14.06.2000 hin, in dem gefordert wurde, dass die bestehenden Baugrenzen des zurzeit gültigen Bebauungsplanes einzuhalten sind. Eine Überschreitung der Baufenster - und die damit verbundene Änderung des Bebauungsplanes - ist nur vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving möglich.

§ Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – gibt zu Protokoll, dass ihm ein Schreiben des Beigeordneten der Stadt Dortmund, Herrn Sierau, an eine Anwohnerin bekannt ist, in dem Herr Sierau eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes ablehnt.

§ Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, ob und inwieweit bei der geplanten Bebauung vorgeschriebene Abstandsflächen zur bestehenden Bebauung (Wohngebäude Schiffstraße 10 und 12) eingehalten werden.



Zu TOP 2.4:
Abschwenkung Lindenhorster Straße
hier: Umleitungsverkehre beim Bau des Abschwenkungsbereiches
Ausbau Lindenhorster Straße – südlich Lütge Heidestraße bis Kolberger Straße –
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 07.02.2001 – Drucksache Nr.: 00516-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – aufgrund der vorgenannten Baumaßnahme die Umleitung des Nord-Süd-Verkehrs über Bergstraße, Evinger Straße, Richtung Verkehrsverteiler Fredenbaum für die Dauer von 6 Monaten, ab Anfang März 2001

Zu TOP 2.5:
Nutzungsänderung und Umbau der Hallen auf dem Grundstück Hessische Straße 1 und Oberevinger Straße 10 in Dortmund-Eving
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 und teilweise nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch -
(Vorlage der Verwaltung – StA 63 – vom 05.02.2001 – Drucksache Nr.: 00493-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – zur Kenntnis.

Zusatz:
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der “zu erwartenden” 10 bis 15 Parkplätze für die Postverteilstelle und das Sportstudio mitzuteilen.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving vereinbart, die Anwohner des neuen Standortes der Moschee auf dem Grundstück Hessische Straße 1 / Oberevinger Straße 10 durch den Bezirksvorsteher zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Zu dieser Veranstaltung sollen neben den Anwohnern auch Vertreter des Moscheevereines sowie die zuständige Bauverwaltung der Stadt Dortmund eingeladen werden.
Diese Informationsveranstaltung soll dem besseren gegenseitigen Kennenlernen dienen. Es sollen noch offene Fragen geklärt und eventuelle Missverständnisse und Vorurteile ausgeräumt werden.

Zu TOP 3:
Verkehrsverhältnisse auf der Evinger Straße im Bereich der Verwaltungsstelle

Als Berichterstatter bzw. Sachverständiger sind Herr Swaton – Amt für Tiefbau und Straßenverkehr– sowie Herr Murawski – Polizeiwache Dortmund-Eving – anwesend.

Für die SPD-Fraktion drückt zunächst Herr Unterkötter sein Unverständnis über die jetzige “Parksituation” auf der Evinger Straße aus. Die derzeitigen Verhältnisse widersprechen in eklatanter Weise den ursprünglich in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorgestellten Planungen. Bei der Vorstellung des Verkehrszeichen- und Markierungsplanes für die B 54 – in der Sitzung der Bezirksvertretung am 21.10.1998 – wurde dargelegt, dass die Straße in der Regel zweispurig geführt werden soll, wobei die äußeren Fahrstreifen die Hauptfahrstreifen sein sollten. Der zweite (innere) Fahrstreifen sollte eher Möglichkeiten zum Überholen bieten, der Hauptverkehr sollte hier nicht entlang führen.
Da die als Hauptfahrstreifen geplante Fahrbahn zurzeit fast immer voller parkender Pkws ist, läuft mittlerweile der gesamte Verkehr über die innere Fahrbahn und somit auch über den Gleiskörper des ÖPNV.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende – Herr Neumann – weist ebenfalls noch einmal auf die ursprünglichen Planungen hin. Damals wurde die äußere Fahrspur als Hauptfahrspur festgelegt und nur Sonderfahrzeuge wie z.B. Wagen der Rettungsdienste und der EDG sollten berechtigt sein, in Ausnahmefällen die innere Fahrbahn und somit den Gleiskörper zu befahren. Zwischenzeitlich ist diese innere Fahrbahn nicht nur die Haupt- sondern die einzige Fahrspur geworden, da die eigentlich als Hauptfahrspur vorgesehene Fahrbahn beinahe ständig zugeparkt ist. Die an der Straße neu angelegten Parkbuchten können teilweise nicht benutzt werden, da es durch auf der Fahrbahn parkende Pkws keine Zugangsmöglichkeiten gibt. In der jetzigen Situation liegt nach Ansicht des Herrn Neumann ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential für alle Verkehrsteilnehmer.
Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende – Herr Adden – ist der Ansicht, dass die gegenwärtige Verkehrssituation untragbar ist und Änderungen dringend notwendig sind.
Eine Möglichkeit zur Lösung der jetzigen Problemlage sieht Herr Adden in der Anordnung eines “eingeschränkten” Halteverbotes. Ein “uneingeschränktes” Halteverbot ist seiner Meinung nach zu restriktiv, da es zumindest erlaubt sein sollte kurz anzuhalten um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen.
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Herr Swaton, der für das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr – Abteilung Verkehrsregelung – als Berichterstatter anwesend ist, erläutert zunächst einige grundsätzliche Fragen der Verkehrsregelung und daraus resultierende Entscheidungskriterien.
Eine Regulierung des Straßenverkehrs durch die Straßenverkehrsbehörde soll immer nur dann vorgenommen werden, wenn dies – meist aus Gründen der Verkehrssicherheit – zwingend erforderlich ist. Es sollen so wenige Regelungen wie möglich vorgenommen werden, diese dafür aber klar und deutlich und für alle Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar. Ziel ist es, einen “Schilderwald” zu vermeiden.
Sollte die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Anordnung eines Halteverbotes auf der Evinger Straße beschließen, würden in diesem Straßenabschnitt 25 legale Stellplätze für die Anwohner und deren Besucher wegfallen. Durch die eingeführte Parkraumbewirtschaftung, die zentrale Lage ihrer Wohnungen und nicht zuletzt durch die erst kürzlich erfolgten Umbaumaßnahmen sind gerade die Anwohner in diesem Bereich stark beeinträchtigt.
Bei mehrfachen Kontrollen sowohl durch die Verwaltung als auch durch die Polizei konnten in diesem Abschnitt keine verkehrlichen Probleme festgestellt werden; der hier notwendige Fahrbahnwechsel sollte für “normale” Autofahrer kein Problem darstellen.
Auch Herr Swaton weist darauf hin, dass die jetzige Nutzung der Hilfsfahrbahn als Hauptfahrbahn in dieser Weise nicht geplant war. Obwohl es sich beim jetzigen Stand der Dinge um keine optimale Lösung handelt, sieht Herr Swaton – auch im Interesse der Anwohner – aber keine Probleme in der heutigen Nutzung.
Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände, wird daher seitens des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr nicht unbedingt eine Notwendigkeit für die Anordnung eines Halteverbotes gesehen.
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Der Leiter der Polizeiwache Dortmund-Eving – Herr Murawski – schildert die derzeitige Verkehrsituation und –sicherheit aus polizeilicher Sicht.
Durch geparkte Fahrzeuge auf der rechten (äußeren) Fahrbahn, halten sich die in diesem Abschnitt gefahrenen Geschwindigkeiten in einem normalen Rahmen. Diese “normalen” Geschwindigkeiten haben zur Folge, dass hier keine Unfalllage vorliegt oder dass sich bei eventuellen Unfällen die Unfallfolgen für alle Beteiligten in gewissen Grenzen halten. Erfahrungsgemäß würde sich bei freier Fahrspur die Geschwindigkeit und somit die Verkehrsgefährdung wesentlich erhöhen. Da sich nach langjähriger Erfahrung der Polizei die meisten Unfälle an übersichtlichen Strecken ereignen, wäre aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einführung eines Halteverbotes in diesem Abschnitt eher kontraproduktiv. Lediglich im Bereich der Einmündung der Amtsstraße wäre ein Halteverbot oder eine entsprechende Straßenmarkierung sinnvoll, um hier den Sichtwinkel für die aus der Amtsstraße kommenden Pkws zu verbessern.
Sollte tatsächlich auf der gesamten Länge ein Halteverbot angeordnet werden, sieht Herr Murawski Probleme bei der Durchsetzung. Das Parkverhalten würde sich vermutlich nicht wesentlich ändern und müsste mit großem personellen Aufwand – auch seitens der Polizei – durchgesetzt werden. Das Ziel, die Fahrspur ständig für den fließenden Verkehr freizuhalten, ist nach Meinung des Herrn Murawski nicht zu erreichen.
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Nach diesen Ausführungen weist Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – nochmals auf die ursprünglichen Planungen zum Ausbau der B 54 (Evinger Straße) hin. Die innere Fahrspur war immer nur als Notspur und nicht als Hauptfahrspur geplant. Parkplätze direkt auf der Hauptfahrspur der B 54 waren niemals Bestandteil der Planungen. Bereits jetzt ist eine Reinigung der Fahrbahn nicht mehr möglich, da sie ständig zugeparkt ist.
Auch der CDU-Fraktionsvorsitzende – Herrn Neumann – äußert Unverständnis über die derzeitige Situation, da die Ausbauplanung für die B 54 niemals eine “verkehrsberuhigte Zone” vorsah.
Obwohl die Bezirksvertretung bereits in der Planungsphase immer wieder auf nicht ausreichende Stellplatzmöglichkeiten hingewiesen hat, war die Schaffung von Parkraum direkt auf der B 54 nicht geplant und auch nicht erwünscht.

Die Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – geht in ihren Äußerungen auf die zuvor gehörten Argumente der beiden Berichterstatter ein. Auch Frau Sichelschmidt sieht Probleme, nicht nur in Bezug auf die bei einem Halteverbot entfallenden Stellplätze, sondern vor allem bei der zu erwartenden Steigerung der Geschwindigkeit.
Im fraglichen Teilstück der Evinger Straße gibt es mehrere Fußgängerampeln, die bereits jetzt teilweise ihrer Häufung wegen, aber auch zum Teil aus Gründen überhöhter Geschwindigkeit von den Autofahrern nicht beachtet bzw. übersehen werden.
Frau Sichelschmidt spricht sich dafür aus, die Aussagen der Berichterstatter in die Überlegungen zur Anordnung eines Halteverbotes mit einzubeziehen und nicht nur an “alten” Planungen festzuhalten. Soweit es nicht zu Änderungen der Unfalllage kommt, der ÖPNV nicht behindert wird und eine Geschwindigkeit von 50 km/h weiterhin gefahren werden kann (und auch nicht überschritten wird), soll die jetzige Parksituation in dieser Form beibehalten werden.

Herr Ehlert – CDU-Fraktion – weist nachdrücklich auf die verkehrsgefährdende Situation im Einmündungsbereich der Amtsstraße hin. Bei der Einfahrt von der Amtsstraße auf die Evinger Straße ist die Sicht durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt.
Herr Swaton schlägt vor, auf einem Teilstück von ca. 25 M vor der Einmündung Amtsstraße ein Halteverbot anzuordnen. Durch diese Maßnahme würden 4 bis 5 Parkplätze entfallen, die Sicht in Richtung Süden aber deutlich verbessert werden und verkehrsgefährdende Situationen entschärft.
Dieser Vorschlag, ein Halteverbot nur im Teilstück vor der Einmündung Amtsstraße einzurichten, ist der Mehrheit der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht weitgehend genug.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen der Berichterstatter zunächst zur Kenntnis und beendet an dieser Stelle die Diskussion.

Ø Beschlussfassung zur Anordnung eines Halteverbotes siehe TOP 3.2.

Zu TOP 3.1:
Stellungnahme der Verwaltung zu den Verkehrsverhältnissen auf der Evinger Straße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 21.12.2000 zur Kenntnisnahme vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihrer Sitzung am 11.10.2000 die Verwaltung aufgefordert, im o.g. Bereich ein Halteverbot anzuordnen und die Parkbuchten mit Parkscheiben zu bewirtschaften.
Aufgrund dieses Antrages fand am 31.10.2000 vor dem Verwaltungsgebäude Eving ein Ortstermin mit Vertretern der Bezirksvertretung, der Polizei und der Verwaltung statt.
Im Rahmen des Ortstermines wurde festgestellt, dass auf der Ostseite der Evinger Straße im Bereich zwischen Holtbeuteweg und Amtsstraße Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen geparkt werden. Die auf der Evinger Straße fahrenden Fahrzeuge müssen dadurch auf den linken Fahrstreifen ausweichen. Die beim Ortstermin anwesenden Personen kamen einstimmig zu dem Beschluss, dass Maßnahmen zur Verhinderung des Parkens zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich sind. Eine Häufung von Verkehrsunfällen oder Gefährdungen im genannten Bereich sind nicht bekannt. Unabhängig davon senken die abgestellten Fahrzeuge das Geschwindigkeitsniveau.

Um im Bereich der Verwaltungsstelle Kurzzeitparkplätze zu schaffen, werden die Parkbuchten in diesem Bereich zukünftig mittels Parkscheibe (Dauer 2 h, Montag bis Freitag 08.00 h bis 18.00 h) bewirtschaftet.
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Des weiteren liegt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine Stellungnahme des Ordnungsamtes zur “Überprüfung des ruhenden Verkehrs im Stadtbezirk Eving” (Bürgerantrag – Stadtbezirksmarketing) zur Kenntnisnahme vor.

Das Ordnungsamt teilt mit, dass die Mitarbeiter/innen stets bestrebt sind, die Verkehrsüberwachung in Dortmund sowohl in der City, als auch in den Cityrandlagen und den Stadtbezirken im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen so zu organisieren, dass dabei ein möglichst hoher Vollzugsdruck dazu führt, das Verhalten der Verkehrsteilnehmer bezüglich Einhaltung der verkehrlichen Anordnungen zu verbessern.
Dabei werden selbstverständlich auch Hinweise und Beschwerden berücksichtigt, die aus der Bürgerschaft oder den politischen Gremien zugeleitet werden.
Die Verkehrsüberwachung befindet sich derzeit in einem Organisationsprozess, an dessen Ende sie über mehr Ressourcen zur Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben verfügen wird. Die globale Forderung einer verstärkten Verkehrsüberwachung auf Stadtbezirksebene ist jedoch, so wünschenswert dies auch für Einzelne erscheinen mag, auch nach der Umorganisation nicht dauerhaft realisierbar.
Das Ordnungsamt versichert jedoch, dass anhand von Eingaben und konkret benannten Schwerpunkten die dann vorgetragenen Bereiche in die zu organisierende Verkehrsüberwachung eingebunden und weiterverfolgt werden.







Zu TOP 3.2:
Anordnung eines uneingeschränkten Halteverbotes auf der Evinger Straße von der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Eving bis Amtsstraße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 27.01.2001)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

In dem dargestellten Straßenabschnitt ist sofort das uneingeschränkte Halteverbot anzuordnen.

Begründung:
In diesem Straßenabschnitt entwickelt sich eine gesetzwidrige Halte- und Parksituation, die mittelfristig zu erheblichen Verkehrsgefährdungen führt. Das Ausweichen auf den Gleiskörper ist fast zum Regelfall geworden.
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Für die SPD-Fraktion beantragt der Vorsitzende – Herr Adden – die Anordnung eines “eingeschränkten” Halteverbotes auf der B 54 (Evinger Straße) und 25 m vor der Einmündung der Amtsstraße beginnend, ein “absolutes” Halteverbot.

Da durch Einrichtung eines “eingeschränkten” Halteverbotes ein kurzfristiges Anhalten möglich bleibt, andererseits Parken verhindert wird, schließt sich auch die CDU-Fraktion diesem Antrag an.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei drei Gegenstimmen –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Teilstück der B 54 (Evinger Straße) vom Holtbeuteweg bis 25 m vor Einmündung der Amtsstraße ein “eingeschränktes” Halteverbot anzuordnen. In den daran anschließenden 25 m bis zu Amtsstraße ist ein “uneingeschränktes” Halteverbot einzurichten.

Begründung:
Nach den ursprünglichen Planungen zum Ausbau der B 54 sollte die rechte (äußere) Fahrbahn die Hauptfahrspur sein. Diese Hauptfahrspur wird mittlerweile als Parkstreifen genutzt. Der eigentlich als Notfahrspur gedachte Gleiskörper hat sich zwischenzeitlich zur Hauptfahrbahn entwickelt.
Da es sich bei der B 54 um eine Bundesstraße und nicht um eine verkehrsberuhigte Neben- oder Wohnstraße handelt, ist dieser Zustand nicht haltbar.

Zu TOP 4.1:
Bautätigkeiten im Bereich des Bebauungsplanes Ev 129

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Dezernenten Sierau
– 6/Dez – vom 04.01.2001 zur Kenntnis.

Das Dezernat 6 teilt mit, dass für das Grundstück Lüttgenberg 11 bis 21 am 27.02.1997 die Freistellung für ein Vorhaben nach § 67 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 07.03.1995 für die Errichtung von sechs Wohnhäusern und dreizehn Garagen erklärt wurde.
Der seit 26.07.1996 rechtsverbindliche Bebauungsplan Ev 129 setzt für diese Grundstücke allgemeines Wohngebiet, teilweise in zweigeschossiger, geschlossener Bauweise mit der Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 und der Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8, teilweise in dreigeschossiger geschlossener Bauweise mit der GRZ 0,4 und der GFZ 1,2 fest. Aussagen über Eigentumsformen oder Regelungen über Eigennutzung oder Vermietung werden im Bebauungsplan nicht getroffen.
Die geplanten sechs Gebäude halten die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Es sind 46 Wohnungen vorgesehen. Die Baubeginnanzeige ist hier im Oktober 2000 eingegangen.
Das Stadtamt für Wohnungswesen teilte mit, dass im Jahre 1998 Fördermittel im 1. und 2. Förderweg für die 46 Wohnungen bewilligt worden sind.

Zu TOP 4.2:
Nutzungsänderung des Hauses Bergstraße 33

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Stadtrat Sierau
– 6/Dez – vom 10.01.2001 zur Kenntnis.

Es wird mitgeteilt, dass im Gebäude Bergstraße 33 in den oberen Geschossen ein islamisches Kulturzentrum eingerichtet wurde. Der positiven Beurteilung dieser Nutzungsänderung seitens der Verwaltung ging eine eingehende baurechtliche Prüfung voraus. Das Vorhaben entspricht sowohl den planungsrechtlichen Einfügungskriterien des Baugesetzbuches als auch den Bestimmungen der Bauordnung. Aus planungsrechtlicher Sicht ist die Eigenart der näheren Umgebung bezogen auf die Art der Nutzung als allgemeines Wohngebiet einzustufen. In einem solchen Gebiet sind Nutzungen, die kirchlichen und kulturellen Zwecken dienen, nach der Baunutzungsverordnung allgemein zulässig. Zu dieser Nutzungskategorie zählt auch das islamische Kulturzentrum. Die bauordnungsrechtliche Prüfung erforderte einen längeren Zeitraum, da sich im Laufe des Prüfungsverfahrens unerwartete Probleme hinsichtlich des Nachweises der Statik für das Dachgeschoss ergaben, für die jedoch eine Lösung absehbar war. Aus diesem Grund wurde von der Durchsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen abgesehen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nahm aufgrund der Vorlage vom 14.08.2000 die Absicht der Verwaltung die Genehmigung zu erteilen in der Sitzung am 06.09.2000 zur Kenntnis.
Daraufhin wurde die Vorlage in der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.09.2000 behandelt.
Aufgrund der Einwände der Bezirksvertretung erfolgte eine erneute Beteiligung des AUSWs am 06.09.2000. Der AUSW hat in dieser Sitzung in Kenntnis der Einwände der Bezirksvertretung die Vorlage beschlossen. Damit war die Beteiligung der politischen Gremien abgeschlossen.
Sowohl die baurechtliche Prüfung des Vorhabens als auch die Behandlung in den politischen Gremien führten zu dem Ergebnis, dass die Baugenehmigung zu erteilen war. In diesem Zusammenhang wird auf die imperative Vorschrift des § 75 Abs. 1 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) hingewiesen; danach ist eine Genehmigung zu erteilen, wenn dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Dies war hier der Fall.

Zu TOP 4.3:
Errichtung von zwei Parkplätzen für Kurzzeitparker am Wendehammer des Kindergartens Evinger Straße 600

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes vom 11.01.2001 zur Kenntnis.

Das Schulverwaltungsamt teilt mit dass, im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 135
– Scharfes Eck – im verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren festgelegt wurde, dass bei der erforderlich werdenden Verlegung des Parkplatzes der Brechtener Grundschule neben den schulisch genutzten Parkplätzen auch Stellflächen für die beiden Kindergärten nachzuweisen sind. Hierbei wurde je ein Stellplatz für den städtischen Kindergarten und die Elterninitiative berücksichtigt.
Im Zuge des ÖPNV-Beschleunigungsprogrammes “Scharfes Eck” und der Errichtung des Wendehammers wurden die Parkplätze der Brechtener Grundschule unter Berücksichtung der Stellflächen für die Kindergärten neu angelegt, sodass jedem der Kindergärten ein Stellplatz zur Verfügung steht. Hierbei handelt es sich aber um Dauerparkplätze.
Die Anlage von Parkplätzen für Kurzzeitparker im Bereich der öffentlichen Wegefläche kann aus Schulbaumitteln nicht finanziert werden.

Zu TOP 4.4:
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Rotbuchenweg und Oberevinger Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 10.01.2001 zur Kenntnis.
Rotbuchenweg:
Im Bereich der Grundstücksgrenzen zur öffentlichen Verkehrsfläche sind eine Vielzahl an privaten Einstellplätzen hergestellt worden. Am gegenüberliegenden Fahrbahnrand sind Längsparkstände mit vereinzelten Baumscheiben und Pflanzbeeten zur öffentlichen Nutzung ausgebaut.
Die vorhandenen Verkehrsflächen müssen für alle Anlieger, Lieferfahrzeuge sowie Feuerwehr und Rettungsdienste auch weiterhin befahrbar bleiben. Die Vielzahl der vorhandenen Stellplätze in Verbindung mit der hier praktizierten, maximalen Ausnutzung aller verbleibenden Restflächen macht eine Markierung von weiteren Stellplätzen zur Verkehrsberuhigung unmöglich. Daher wird die Bezirksvertretung um Verständnis gebeten, dass der Vorschlag nicht umgesetzt werden kann.

Oberevinger Straße:
Im Bereich der Oberevinger Straße sind Markierungen von Stellplätzen zur Verkehrsberuhigung denkbar. Nach verwaltungsinterner Abstimmung und Durchführung des Anhörverfahrens (Polizei) wird der Markierungsplan unaufgefordert der Bezirksvertretung vorgestellt.

Zu TOP 4.5:
Situation im Umfeld des Kiosk Bergstraße / Evinger Berg

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 17.01.2001 zur Kenntnis.

Das Ordnungsamt teilt mit, dass der uniformierte Außendienst der Ordnungspartnerschaften (32/OrP) den genannten Bereich regelmäßig bestreift. Gleichzeitig sind dort auch täglich mehrfach die logistisch vom Ordnungsamt betreuten Mitarbeiter des Service- und Präsenzdienstes der Dortmunder Dienste GmbH vor Ort.
Die im Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving geschilderter Zustände können durch die dort eingesetzten Mitarbeiter/innen nicht bestätigt werden. Bisher wurden keine Personen wegen “Urinieren in der Öffentlichkeit” auffällig. Der Verzehr alkoholischer Getränke im Einwirkungsbereich der Trinkhalle konnte ebenso wenig festgestellt werden wie Ansammlungen einer Alkoholikerszene.
Nach Rücksprache mit der Polizeiwache Dortmund-Eving wurde von dort mitgeteilt, dass vereinzelt Trinker (2-3) in der Nähe der Trinkhalle anzutreffen sind, dies jedoch bislang zu keinerlei Beschwerden aus der Bevölkerung geführt hat. Die vg. Angaben wurden auch von offiziellen Vertretern anlässlich eines Termins mit dem WDR Dortmund bestätigt.
Unabhängig der vg. Feststellungen wird der vg. Bereich auch weiterhin in die Kontrollen des Ordnungsamtes für den Stadtbezirk Eving einbezogen. Bei Veränderungen des Lagebildes ist das Ordnungsamt in der Lage, darauf mit geeigneten Mitteln zu reagieren.
Zu TOP 4.6:
TEK Externberg: Kostenaufstellung zur Erneuerung der Wirtschaftsküche

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Hochbauamtes vom 31.01.2001 zur Kenntnis.

Das Hochbauamt legt folgende detaillierte Aufschlüsselung zu den Kosten für die Erneuerung der Wirtschaftküche in der TEK Externberg vor:

§ Einbaumobiliar incl. div. Chromnickelstahl-Möbel: 45.500,00 DM
Ablagen, Spülen, fahrbarer Wagen für schwere Töpfe
§ Sitzgruppe: 2.500,00 DM
§ Demontage u. Entsorgung vorhanden Mobiliars: 1.000,00 DM
§ Baukosten: 39.000,00 DM
(Hochbau)
§ Elektro: 6.000,00 DM
§ Heizung: 6.950,00 DM
§ Sanitär: 15.650,00 DM
§ Handwasch- und Ausguss 3.700,00 DM
§ Baunebenkosten 19.700,00 DM
(Honorare etc.)
Summe: 140.000,00 DM

Zu TOP 5:
Stellungnahme der Entsorgung Dortmund GmbH
hier: Herrichtung sowie Säuberung der Stellplätze und des Umfeldes der Wertstoffcontainer im Stadtbezirk Eving

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme der Entsorgung Dortmund GmbH vom 26.02.2001 zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat mit ihrem Beschluss vom 13.12.2000 den Zustand der Containerstandorte im Stadtbezirk kritisiert und gefordert, die gesamten Stellplätze im Bezirk Eving z.B. mit dem von der EDG entwickelten System herzurichten.
In Beantwortung dieses Beschlusses teilt die EDG folgendes mit:
Die EDG hat vor Ort entsprechend der Einwände die Standorte überprüft. Die Leerung der Glas- und Papiercontainer erfolgt bedarfsorientiert. Vereinzelt ist festzustellen, dass Containerstandorte durch artfremde Nutzung wie z.B. Ablagerung von Sperrmüll oder Abfällen anderer Art unangenehm auffallen und einen wesentlich erhöhten Reinigungsaufwand erforderlich machen. Hierbei ist das Nutzerverhalten an den einzelnen Standorten entscheidend.
Am Containerstandort “Oberadener Straße / Husarenstraße” kann diese Aussage beispielhaft verdeutlicht werden. An diesem Standort wurde regelmäßig Unrat verschiedener Art hinter dem Container abgelegt. Auch werktägliche Reinigungen des Standortes und Entsorgung des Abfalls bewirkten keine Verbesserung. Deshalb wurden versuchsweise die Depotcontainer für Altglas und Altpapier am 29.11.2000 nach Rücksprache mit Herrn Böttger abgezogen und an der “Husarenstraße / Körnerstraße” aufgestellt. Am “alten” Standort war ab sofort keine Abfallablagerung mehr vorzufinden. Auch am “neuen” Standort stellten sich keine Verunreinigungen ein.
Anhand dieses Beispiels lässt sich erkennen, dass die Standortsauberkeit im wesentlichen vom Nutzerverhalten und nicht alleine von der Gestaltung abhängig ist.
Im Fall des Standortes “Oberadener Straße / Husarenstraße” bittet die EDG die Bezirksvertretung Dortmund-Eving den entsprechenden Beschluss zur Standortauflösung zu erwirken. Der eingerichtete Ersatzstandort “Husarenstraße / Körnerstraße” kann aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung nicht als Dauerstandort fungieren. (Ablehnende Haltung der Anwohner liegt der EDG bereits vor.) Der Standort wird von den Anwohnern nur für den Zeitraum des Versuches geduldet. Ein auf Dauer geeigneter Ausweichstandort konnte nicht gefunden werden.

In bezug auf die Forderung, alle Containerstandorte im Bezirk Eving zu gestalten, weist die EDG auf folgendes hin:
Am 03.12.1996 hat die EDG den Bezirksvertretungen ein Projekt vorgestellt, dass mit einer einmaligen Maßnahme ein festgelegtes Kontingent an Containerstellplätzen in gesamt Dortmund in den Jahren 1997 und 1998 mit dem von der EDG entwickelten System gestaltet werden sollte.
Entsprechend den Abstimmungen mit den einzelnen Bezirksvertretungen (bezogen auf Eving siehe Beschluss vom 22.01.1997) wurden die Standorteinfassungen festgelegt und soweit technisch und rechtlich möglich realisiert.
In Eving musste an drei Standorten von der Gestaltung abgesehen werden. Aufgrund der veränderten Grundstücksnutzung konnten am Standort “Lindenhorster Straße / Graf-Konrad-Straße” bis heute keine Container mehr aufgestellt werden. Der Standort “Graf-Konrad-Straße / Schiffstraße” wurde entsprechend ergänzt. Am Sammelplatz “Bergstraße / Evinger Berg / Schleifenstraße” lässt sich aufgrund des mangelnden Platzes die Einfassung der Container nicht realisieren.
Darüber hinaus wurde in Eving 1999 der Standort “Oberadener Straße / Forsthausstraße / Evinger Straße” gestaltet.
Nach Realisierung des Kontingents können heute nur noch nach Abwägung der Notwendigkeit wie z.B. erhebliche Minimierung des Reinigungsaufwandes, Befestigung des Untergrundes usw. entsprechend der Dringlichkeit einzelne wenige Standorte gestaltet werden.
Unter Berücksichtigung dieses Aspektes bittet die EDG die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Vorschläge für die Standortgestaltung. Die EDG ist gerne bereit, diese im Rahmen einer gemeinsamen Begehung festzulegen.
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Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – berichtet von einem Gespräch in dem ihm die EDG mitteilte, dass zurzeit eine Liste mit allen Containerstandorten und den darauf befindlichen Wertstoffcontainern im Stadtbezirk Eving erstellt wird. Diese Bestandsliste soll der Bezirksvertretung im März 2001 zur Verfügung gestellt werden.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001 soll anhand dieser aktuellen Liste über den Weiterbestand der Containerstandorte aber auch über eventuell notwendige Verlagerungen entschieden werden. Berücksichtigt werden bei der Diskussion über Standortveränderungen dann auch mehrere bereits vorliegende Bürgereingaben.

Zu TOP 6.1.1:
Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel am Überweg vom Evinger Platz zur Polizeiwache Dortmund-Eving

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Aus Gründen der Verkehrssicherung und zum Schutze von Fußgängern und Radfahrern soll im Zuge des Ausbaus der Deutschen Straße ein beampelter Fußgängerüberweg vom Evinger Platz zur Polizeiwache Dortmund-Eving errichtet werden.


Begründung:
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger benötigen an dieser Stelle eine Querungshilfe, um gesichert die Polizeiwache, die Bushaltestelle “Gärtnerstraße”, künftig das geplante Seniorenheim und in umgekehrter Richtung die Sozialforschungsstelle, den Evinger Platz und die Bezirksverwaltungsstelle Eving erreichen zu können.
Der Rad- und Fußweg ist an der gewünschten Stelle bereits abgesenkt, ohne Fußgängerbedarfsampel ist eine gesicherte Querung zurzeit jedoch unmöglich.
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In der Diskussion über diesen Antrag stellt sich heraus, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving grundsätzlich die Notwendigkeit zur Einrichtung eines beampelten Fußgängerüberweges sehen (zusätzlich zu der in diesem Bereich geplanten Fußgängerbrücke). Unsicherheit besteht jedoch über den optimalen Standort.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welcher Standort im Hinblick auf die Verkehrssicherheit für die Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel geeignet ist. Entsprechende Planungen sind der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vor ihrer Realisierung vorzustellen.

Zu TOP 6.2.1:
Verbesserung der Ausschilderung der “Park and Ride”- Parkplätze im Bereich der B 54
(Evinger Straße )
(Antrag der CDU-Fraktion vom 27.01.2001)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die “Park and Ride”- Parkplätze sind im Bereich der B 54 (Evinger Straße) für Parkplatzsuchende besser auszuschildern.

Begründung:
Wiederholt hat es Anfragen zu einer rechtzeitigen Ausschilderung gegeben. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving erwartet eine Ausschilderung, die dem Autofahrer frühestmöglich den Hinweis auf die vorhandenen P u. R Plätze zur Kenntnis gibt.
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Während der Diskussion dieses Antrages stellt sich heraus, dass nach Ansicht der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving auch der “Park and Ride” Parkplatz im Bereich des Naturkundemuseums an der B 54 (Evinger Straße) nicht ausreichend ausgeschildert ist.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die “Park and Ride”- Parkplätze an der B 54 (Evinger Straße) – im Bereich der Kemminghauser Straße sowie des Naturkundemuseums – sind für Parkplatzsuchende besser auszuschildern.
Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, durch verstärkte Kontrollen sicherzustellen, dass diese “Park and Ride” Parkplätze nicht durch “unberechtigte Dauerparker” ihrem eigentlichen Sinn entzogen werden.



Zu TOP 6.2.2:
Aufpflasterung an der Wittichstraße – ab Ortseingang Brechten aus westlicher Richtung
(Antrag der CDU-Fraktion vom 27.01.2001)

Folgender Antrag der CDU-Fraktion liegt der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Beratung und Beschlussfassung vor:

In dem dargestellten Straßenabschnitt ist trotz vorhandener Zone 30 km/h eine Aufpflasterung notwendig.

Begründung:
In diesem Zufahrtsbereich in den Ortsteil Brechten wird die Geschwindigkeitsbegrenzung nur sehr selten eingehalten. Die freie Fahrt an dieser Stelle fordert nicht zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Das 30 km/h Schild wird ignoriert.
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In seiner Antragsbegründung erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann –, dass beabsichtigt ist, durch diesen Antrag die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h durchzusetzen. Durchaus vorstellbar ist auch die Möglichkeit, dieses Ziel durch andere Maßnahmen wie z.B. Fahrbahneinengung zu erreichen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:

Die Verwaltung wird gebeten, mögliche Alternativen für geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen wie z.B. Aufpflasterung oder auch Fahrbahneinengung zu prüfen, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Beschlussfassung vorzulegen.

Zu TOP 6.2.3:
Beseitigung von Farbschmierereien entlang der Evinger Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 27.01.2001)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt der nachfolgende Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

In dem dargestellten Straßenbereich sind erhebliche Farbschmierereien an Mauern und Gebäuden festzustellen, diese sind sofort zu beseitigen.

Begründung:
Die Evinger Straße ist noch nicht ganz fertiggestellt, schon jetzt bietet sie für Bürger und Besucher in Teilbereichen ein sehr unansehnliches Bild. Die vorhandenen Farbschmierereien müssen sofort beseitigt werden.
Diese haben nichts mit Jugendkultur o.ä. gemeinsam!
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Grundsätzlich ist sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving darüber einig, dass sich die Farbschmierereien an Mauern und Gebäuden der Evinger Straße optisch sehr störend auf das Gesamtbild der gerade fertiggestellten Straße auswirken und dringend entfernt werden müssen.
Da es sich aber bei den beschmierten Flächen um Gebäude in Privatbesitz handelt, hat die Bezirksvertretung keine direkten Eingriffsmöglichkeiten.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet daher eindringlich in einem Appell die betroffenen Haus- und Grundstücksbesitzer, die unansehnlichen Farbschmierereien zu beseitigen.
Eine Broschüre, die von der Stadt Dortmund und dem “Verein Dortmund gegen Graffiti- Farbschmierereien e.V.” herausgegeben wurde und Hilfe und Informationen für Betroffene zum Thema Graffiti-Schmierereien anbietet, ist bei der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving erhältlich.

Zu TOP 7.1:
Vereinsförderung in den Stadtbezirken
hier: Unterstützung der Veranstaltungen des “Cooltourcafes” des Heisenberg-Gymnasiums

Wie in den Vorjahren bittet das Cooltourcafe des Heisenberg-Gymnasiums um einen Zuschuss zur Durchführung diverser Veranstaltungen in diesem Jahr. Die zu erwartenden Kosten für ca. 6 Veranstaltungen betragen ungefähr 10.000,-- DM. Das Heisenberg-Gymnasium würde sich über Mittel aus der Vereinsförderung in Höhe von 1.000,-- DM freuen.
Die zu erwartenden Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
§ Honorar für Künstler, die ergänzend zu Schüler/innenbeiträgen auftreten
§ Anschaffung und Ersatz von Bühneneinrichtungen (Ton, Licht, Bühnenbild)
§ Instrumente für Musikprojekte
§ Kostüme und Tanzgruppen
§ Organisations- und Werbekosten.
Eine Unterstützung durch die Bezirksvertretung würde für die Planungen der Veranstaltungen eine große Hilfe darstellen.
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Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Aktenvermerk über ein Telefongespräch des Kulturbüros der Stadt Dortmund mit der Geschäftsführung der Bezirksvertretung vor, aus dem hervorgeht, dass nur die Honorare für Künstler sowie die Organisations- und Werbekosten nach den Richtlinien zur “Förderung der Kulturarbeit in den Dortmunder Stadtbezirken” förderungsfähig sind.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt –mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung:

Dem Heisenberg-Gymnasiums werden 1.000,-- DM aus Mitteln der Stadtsparkasse zur Kulturförderung in den Stadtbezirken als Zuschuss für Künstlerhonorare sowie Organisations- und Werbekosten für Veranstaltungen des “Cooltourcafes” im Jahre 2001 zur Verfügung gestellt.

Zu TOP 7.2:
Kulturförderung in den Stadtbezirken – Verwendung der Mittel der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Antrag des Nachbarschaftshauses “Fürst Hardenberg e.V.” zur Unterstützung der
Eröffnungsfeier

Das Nachbarschaftshaus Fürst Hardenberg wird am 17.03.2001, um 11.00 Uhr eröffnet. Die Eröffnungsfeier ist öffentlich.
Dieser Tag soll mit einem Rahmenprogramm gestaltet werden. (Unterhaltungsmusiker, Flötengruppe, Geigen und Klarinettenduo, Zauberer, Ausstellung des Kultur- und Geschichtsvereins, Kinderschminken, Kindertanzgruppe, Bauchtanzgruppe)
Das Nachbarschaftshaus Fürst Hardenberg bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, um Unterstützung aus dem Fond der Kulturarbeit in den Stadtbezirken in Höhe von 2.500,00 DM für Honorarzahlungen. Außerdem wird darum gebeten, die GEMA Gebühren zu übernehmen.
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Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Schreiben des Kulturbüros der Stadt Dortmund vor, welches besagt, dass gegen eine Förderung der Veranstaltung aus den Mitteln “Kulturarbeit in den Dortmunder Stadtbezirken” keine Bedenken bestehen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:

Dem Nachbarschaftshaus Fürst Hardenberg e.V. wird als Unterstützung für die Eröffnungsfeier ein Betrag in Höhe von insgesamt 2.700,00 DM aus Mitteln der Stadtsparkasse zur Kulturförderung in den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt.
Da die genaue Höhe der GEMA Gebühren nicht bekannt ist (und auch je nach Veranstaltung sehr hoch sein kann), hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving als Zuschuss für die GEMA Gebühren den beantragten Betrag von 2.500,-- DM um 200,-- DM auf 2.700,-- DM erhöht.

Zu TOP 7.3:
Verunreinigungen im Umfeld des Containerstandortes “Im Dorfe”
(Eingabe Frau Annette Schröder, Im Löken 8a, 44339 Dortmund)

Frau Schröders Grundstück wird seit Jahren durch herumliegende Papierseiten, Schnipsel, Zeitungen etc. verunreinigt. Der Jägerzaun, der das Grundstück abschließt, steckt Woche für Woche voller Papierunrat.
Die EDG reinigt zwar den Bürgersteig, doch den Unrat auf dem Grundstück der Eingeberin muss sie Woche für Woche selber aufsammeln. Bevor die Papiercontainer dort standen kam das nicht vor.
Auch Nachbarn sind wiederholt bei der EDG vorstellig geworden, ohne Erfolg. Dort wurde man auf die Bezirksvertretung verwiesen.
Frau Schröder bittet um Antwort, denn mittlerweile sind sowohl sie, wie auch andere Anwohner reichlich frustriert über die ständige Verunreinigung. Es geht auch ein Stück Lebensqualität verloren.
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Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird am Sitzungstag ein Schreiben der EDG vom 12.02.2001 zur Kenntnis gegeben, in dem wie folgt Stellung zur Sauberkeit im Umfeld des Containerstandortes bezogen wird:

Grundsätzlich teilt die EDG mit, dass sie sich als “Entsorgung Dortmund GmbH” selbstverständlich als den richtigen Ansprechpartner, sofern es um Überfüllungen der Depotcontainer oder um Verunreinigungen im Umfeld handelt, sieht. Sprechen Bürger die EDG auf die Festlegung oder Versetzung von Depotcontainerstandorten an, wird der administrative Weg und die Aufgaben der Bezirksvertretung hinsichtlich der Beschlussfassung von Containerstandorten geschildert. Nur so kann sich die EDG die Äußerung der Frau Schröder erklären, dass ihre Nachbarn an die Bezirksvertretung verwiesen worden sein sollen.
Zum Containerstandort wird mitgeteilt, dass dieser Standort mit zwei Papier-, zwei Glas- und einem Kleidercontainer auf einem Parkstreifen eingerichtet ist. Daran schließt sich ein ca. 1,5 Meter breiter Gehweg an. Das angrenzende Grundstück, eine Wiese, ist durch einen Jägerzaun eingefasst.
Nach Auskunft des Reinigungsteams handelt es sich in bezug auf Überfüllungen oder Standortverunreinigungen um keinen auffälligen Standort. Im vergangenen Jahr sind insgesamt nur fünf Reklamationen vorgetragen worden. Die Leerung der Papiercontainer wurde daraufhin erhöht und erfolgt nun an vier Tagen. Um Überfüllungen am Wochenende vorzubeugen werden die Papiercontainer am Freitag – abends – und am Montag – morgens – geleert. Gelegentlich von den Benutzern neben den Containern abgelagerte Abfälle werden im Zuge der regelmäßig einmal in der Woche stattfindenden Reinigung beseitigt oder, wenn es sich um sammlungsspezifische Abfälle handelt, zusätzlich bei der Leerung der Container entfernt. Im Bedarfsfall werden Zusatzreinigungen bzw. Leerungen veranlasst und durchgeführt. Großräumige Verwehungen von Papier konnten bei den Ortsbesichtigungen, die aufgrund der eingehenden Beschwerden vorgenommen wurden, nicht festgestellt werden. Vor diesem Hintergrund sieht die EDG keine Rechtfertigung für eine Einfassung des Standortes, die sich allerdings aufgrund der Breite des Parkstreifens auch technisch nicht realisieren lässt.
Aus Sicht der EDG sollte der Standort wegen der guten Akzeptanz durch die Benutzer nicht aufgegeben werden. Eine Aufstellung der Depotcontainer an einem anderen Stellplatz würde die Diskussion mit den dortigen Anliegern entfachen. Deshalb wird vorgeschlagen, einen weiteren Papiercontainer zu ergänzen, um eventuell auftretende Entsorgungsspitzen aufzufangen, auch wenn die Auslastung der Papiercontainer es derzeit nicht unbedingt erfordert.
Bei weiterem Klärungsbedarf ist die EDG auch gerne zu einem Ortstermin bereit.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.

Eine endgültige Entscheidung über eventuelle Verlagerungen von Containerstandorten soll erst bei Vorlage der Bestandsliste der EDG von der Bezirksvertretung gefällt werden.

Ø siehe auch TOP 5 dieser Niederschrift

N i e d e r s c h r i f t

über die 17. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 14.02.2001 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

Herr Wilhelm Giese ist am 11. Februar 2001 verstorben.

b) Verwaltung:
Herr Swaton - Amt für Tiefbau und Straßenverkehr -
c) Sachverständige:
Herr Murawski - Polizeiwache Dortmund-Eving -
d) Schriftführerin:
Kleyer, Hannelore - Bezirksverwaltungsstelle Eving -
Verhindert ist:
Süßmilch, Monika

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.00 – 17.10 Uhr (zu TOP 2.5) und
18.05 – 18.20 Uhr (zu TOP 3)
Ende : 19.05 Uhr


Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 17.01.2001.
1.4 Feststellung der Tagesordnung
2. Vorlagen
2.1 Errichtung eines Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Minister-Stein-Allee 10 in Dortmund-Eving
2.2 Bauleitplanung; 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße –
hier: I. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem / modifiziertem Erläuterungsbericht zur
102. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
III. Beifügung eine aktualisierten / modifizierten Begründung
2.3 Bauleitplanung
Erste Änderung des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße – im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
2.4 Abschwenkung Lindenhorster Straße
hier: Umleitungsverkehre beim Bau des Abschwenkungsbereiches
2.5 Nutzungsänderung und Umbau der Hallen auf dem Grundstück Hessische Straße 1 und
Oberevinger Straße 10 in Dortmund-Eving
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 und teilweise nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch -
3. Verkehrsverhältnisse auf der Evinger Straße im Bereich der Verwaltungsstelle
3.1 Stellungnahme der Verwaltung
hier: Verkehrsituation auf der Evinger Straße
3.2 Antrag der CDU-Fraktion
hier: Anordnung eines uneingeschränkten Halteverbotes auf der Evinger Straße – von der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Eving bis Amtsstraße
4. Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Bautätigkeiten im Bereich des Bebauungsplanes Ev 129
4.2 Nutzungsänderung des Hauses Bergstraße 33
4.3 Errichtung von zwei Parkplätzen für Kurzzeitparker am Wendehammer des Kindergartens Evinger Straße 600
4.4 Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Rotbuchenweg und Oberevinger Straße
4.5 Situation im Umfeld des Kiosk Bergstraße / Evinger Berg
4.6 TEK Externberg: Kostenaufstellung zur Erneuerung der Wirtschaftsküche
5. Stellungnahme der Entsorgung Dortmund GmbH

hier: Herrichtung sowie Säuberung der Stellplätze und des Umfeldes der Wertstoffcontainer im Stadtbezirk Eving


6. Anträge
6.1 SPD-Fraktion
6.1.1 Errichtung einer Fußgängerbedarfampel am Überweg vom Evinger Platz zur Polizeiwache Dortmund-Eving
6.2 CDU-Fraktion
6.2.1 Verbesserung der Ausschilderung der “Park and Ride”- Parkplätze im Bereich der B 54
(Evinger Straße)
6.2.2 Aufpflasterung an der Wittichstraße – ab Ortseingang Brechten aus westlicher Richtung
6.2.3 Beseitigung von Farbschmierereien entlang der Evinger Straße
7. Eingaben an die Bezirksvertretung
7.1 Kulturförderung in den Stadtbezirken
hier: Unterstützung der Veranstaltungen des “Cooltourcafes” des Heisenberg-Gymnasiums
7.2 Kulturförderung in den Stadtbezirken – Verwendung der Mittel der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Antrag des Nachbarschaftshauses “Fürst Hardenberg e.V.” zur Unterstützung der
Eröffnungsfeier
7.3 Verunreinigungen im Umfeld des Containerstandortes “Im Dorfe”

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Vor Beginn der Sitzung bittet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – die Anwesenden, sich im Gedenken an Herrn Wilhelm Giese von den Plätzen zu erheben.

Herr Wilhelm Giese, Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving seit dem 14. Oktober 1984, verstarb nach langer, schwerer Krankheit am 11. Februar 2001.

Der Bezirksvorsteher würdigt im besonderen das große Engagement, das qualifizierte Fachwissen und die vielen mutigen Ideen mit denen sich Herr Giese im Laufe vieler Jahre für die Belange der Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk Eving einsetzte. Eine besondere Verpflichtung und ein Anliegen war Herrn Giese stets das Wohlergehen der Einwohnerinnen und Einwohner seines Heimatortsteils Brechten – Holthausen.
Darüber hinaus hat sich Herr Giese als Gewerkschaftler immer mit großem Einsatz für die Belange der Menschen vor Ort und besonders der Arbeitnehmer engagiert.
Im Jahre 2000 wurde Herr Giese für seine Verdienste und langjährige kommunalpolitische Tätigkeit mit der Ehrennadel der Stadt Dortmund ausgezeichnet.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird Herr Wilhelm Giese ein ehrendes Andenken bewahren.

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Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 16.05 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Hugo Frohning wohnhaft Evinger Straße 419, 44339 Dortmund, fragt an, was die Bezirksvertretung Dortmund-Eving und insbesondere die Fraktionen bisher zum Erhalt des Evinger Hallenbades getan haben bzw. in Zukunft noch zu tun beabsichtigen.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende – Herr Neumann – verweist auf den – während der Haushaltsberatungen am 17.01.2001 – gefassten Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zum Erhalt des Bades. In diesem Beschluss hat die Bezirksvertretung die Verwaltung aufgefordert, die zur Erhaltung des Evinger Hallenbades notwendigen Mittel zur Renovierung, Modernisierung aber auch zur Steigerung der Attraktivität in den Haushalt des Jahres 2001 einzustellen. Diese Forderungen wurden ebenfalls an die Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund weitergeleitet, da der Rat letztendlich zuständiges Beschlussgremium für den Haushalt ist.
Zurzeit informiert sich die CDU-Fraktion, auf der Suche nach Alternativlösungen, über Bäder in anderen Städten, die teilweise in anderer Trägerschaft stehen.

Auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – weist noch einmal auf den gemeinsamen Beschluss der Bezirksvertretung während der Haushaltsberatungen hin. Die SPD-Fraktionen sowohl in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wie auch im Rat der Stadt bemühen sich derzeit darum, Badschließungen ganz zu vermeiden. Zumindest Schul- und Vereinssport sollen in allen Bädern im Stadtgebiet gewährleistet sein.
Herr Adden weist aber auch daraufhin, dass aus Kostengründen momentan Einschränkungen des öffentlichen Badebetriebes diskutiert werden und für die Zukunft eventuell nicht ganz auszuschließen sind.

Herr Scheuer, wohnhaft Herrekestraße 67, 44339 Dortmund, fordert die Öffnungszeiten des Hallenbades auszuweiten, sodass es auch von der berufstätigen Bevölkerung genutzt werden kann.
Auch diese Forderung ist Gegenstand des Beschlusses der Bezirksvertretung Dortmund-Eving.

Herr Neumann schlägt vor, Herrn Frohning sowie auch Herrn Scheuer nach Genehmigung der Niederschrift den Beschluss der Bezirksvertretung zum Erhalt des Evinger Hallebades zuzusenden. Dieser Vorschlag wird allgemein akzeptiert.
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Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zu TOP 1.1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 1.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Herr Tokarski wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.
Zu TOP 1.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 17.01.2001

Die Niederschrift über die 16. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving - am 17.01.2001 wird
– mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Tagesordnung wird um folgenden Tagesordnungspunkt erweitert:

TOP 2.5:
Nutzungsänderung und Umbau der Hallen auf dem Grundstück Hessische Straße 1 und Oberevinger Straße 10 in Dortmund-Eving
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 und teilweise nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch –

Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.02.2001 genehmigt.

Zu TOP 2.1:
Errichtung eines Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Minister-Stein-Allee 10 in Dortmund-Eving
(Vorlage der Verwaltung – 63/2-2-26673 – vom 15.01.2001 – Drucksache Nr.: 00423-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung mit Befreiung zu erteilen, – einstimmig – zur Kenntnis.

Zusatz:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving kritisiert den der Vorlage angehängten – nicht mehr aktuellen – Plan. Die Verwaltung wird gebeten, künftigen Vorlagen neue, aktualisierte Pläne beizufügen.

Zu TOP 2.2:
Bauleitplanung; 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße –
hier: I. Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem / modifiziertem Erläuterungsbericht zur
102. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
III. Beifügung eine aktualisierten / modifizierten Begründung
(Vorlage der Verwaltung – StA 61/4 vom 08.01.2001 – Drucksache Nr.: 00371-00)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Beschlussvorschlag zur Beratung und Beschlussfassung vor:



Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes – Oetringhauser Straße – mit aktualisiertem / modifiziertem Erläuterungsbericht vom 21.12.2000 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderungen fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S 2141, BGBl. III FNA 231-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. beschließt die Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 21.09.2000 offengelegenen Inhalt als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

III. beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 offengelegte Begründung vom 20.06.2000 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 9 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.12.2000 der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße – beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, dem Beschlussvorschlag – teilweise – zu folgen.

Abweichend von der Beschlussvorlage beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving
- mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen -:

Die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Stadtbezirk Eving vorzunehmen.

Begründung:
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind grundsätzlich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder dessen näherem Umfeld vorzusehen.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in anderen Stadtbezirken (hier Huckarde und Mengede) sind nicht akzeptabel. Da sich die zurzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche, die durch Wohnbebauung entfallen soll, im Stadtbezirk Eving befindet, sind die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auch im Stadtbezirk Eving vorzunehmen.

Zusatz:
Die Verwaltung wird gebeten, – auch für zukünftige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine Aufstellung möglicher Ersatzflächen im Bereich des Stadtbezirkes Eving vorzulegen.






Zu TOP 2.3:
Bauleitplanung
Erste Änderung des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße – im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Änderungsbeschluss
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
(Vorlage der Verwaltung – 61/4 – vom 11.01.2001 – Drucksache Nr. 00341-00)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße – in dem unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderungs Nr. 1)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGFbl. III/FNA 213-l) i.V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 i.V.m. § 13 BauGB und i.V. m. d. §§ 7 und 41 GO.

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße – die Begründung vom 15.12.2000 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Satz 1 BauGB.

Zusätze:
§ Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving weist noch einmal auf ihren Beschluss der Sitzung am 14.06.2000 hin, in dem gefordert wurde, dass die bestehenden Baugrenzen des zurzeit gültigen Bebauungsplanes einzuhalten sind. Eine Überschreitung der Baufenster - und die damit verbundene Änderung des Bebauungsplanes - ist nur vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving möglich.

§ Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – gibt zu Protokoll, dass ihm ein Schreiben des Beigeordneten der Stadt Dortmund, Herrn Sierau, an eine Anwohnerin bekannt ist, in dem Herr Sierau eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes ablehnt.

§ Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, ob und inwieweit bei der geplanten Bebauung vorgeschriebene Abstandsflächen zur bestehenden Bebauung (Wohngebäude Schiffstraße 10 und 12) eingehalten werden.



Zu TOP 2.4:
Abschwenkung Lindenhorster Straße
hier: Umleitungsverkehre beim Bau des Abschwenkungsbereiches
Ausbau Lindenhorster Straße – südlich Lütge Heidestraße bis Kolberger Straße –
(Vorlage der Verwaltung – StA 66 – vom 07.02.2001 – Drucksache Nr.: 00516-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – aufgrund der vorgenannten Baumaßnahme die Umleitung des Nord-Süd-Verkehrs über Bergstraße, Evinger Straße, Richtung Verkehrsverteiler Fredenbaum für die Dauer von 6 Monaten, ab Anfang März 2001

Zu TOP 2.5:
Nutzungsänderung und Umbau der Hallen auf dem Grundstück Hessische Straße 1 und Oberevinger Straße 10 in Dortmund-Eving
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 und teilweise nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch -
(Vorlage der Verwaltung – StA 63 – vom 05.02.2001 – Drucksache Nr.: 00493-01)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – zur Kenntnis.

Zusatz:
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der “zu erwartenden” 10 bis 15 Parkplätze für die Postverteilstelle und das Sportstudio mitzuteilen.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving vereinbart, die Anwohner des neuen Standortes der Moschee auf dem Grundstück Hessische Straße 1 / Oberevinger Straße 10 durch den Bezirksvorsteher zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Zu dieser Veranstaltung sollen neben den Anwohnern auch Vertreter des Moscheevereines sowie die zuständige Bauverwaltung der Stadt Dortmund eingeladen werden.
Diese Informationsveranstaltung soll dem besseren gegenseitigen Kennenlernen dienen. Es sollen noch offene Fragen geklärt und eventuelle Missverständnisse und Vorurteile ausgeräumt werden.

Zu TOP 3:
Verkehrsverhältnisse auf der Evinger Straße im Bereich der Verwaltungsstelle

Als Berichterstatter bzw. Sachverständiger sind Herr Swaton – Amt für Tiefbau und Straßenverkehr– sowie Herr Murawski – Polizeiwache Dortmund-Eving – anwesend.

Für die SPD-Fraktion drückt zunächst Herr Unterkötter sein Unverständnis über die jetzige “Parksituation” auf der Evinger Straße aus. Die derzeitigen Verhältnisse widersprechen in eklatanter Weise den ursprünglich in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorgestellten Planungen. Bei der Vorstellung des Verkehrszeichen- und Markierungsplanes für die B 54 – in der Sitzung der Bezirksvertretung am 21.10.1998 – wurde dargelegt, dass die Straße in der Regel zweispurig geführt werden soll, wobei die äußeren Fahrstreifen die Hauptfahrstreifen sein sollten. Der zweite (innere) Fahrstreifen sollte eher Möglichkeiten zum Überholen bieten, der Hauptverkehr sollte hier nicht entlang führen.
Da die als Hauptfahrstreifen geplante Fahrbahn zurzeit fast immer voller parkender Pkws ist, läuft mittlerweile der gesamte Verkehr über die innere Fahrbahn und somit auch über den Gleiskörper des ÖPNV.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende – Herr Neumann – weist ebenfalls noch einmal auf die ursprünglichen Planungen hin. Damals wurde die äußere Fahrspur als Hauptfahrspur festgelegt und nur Sonderfahrzeuge wie z.B. Wagen der Rettungsdienste und der EDG sollten berechtigt sein, in Ausnahmefällen die innere Fahrbahn und somit den Gleiskörper zu befahren. Zwischenzeitlich ist diese innere Fahrbahn nicht nur die Haupt- sondern die einzige Fahrspur geworden, da die eigentlich als Hauptfahrspur vorgesehene Fahrbahn beinahe ständig zugeparkt ist. Die an der Straße neu angelegten Parkbuchten können teilweise nicht benutzt werden, da es durch auf der Fahrbahn parkende Pkws keine Zugangsmöglichkeiten gibt. In der jetzigen Situation liegt nach Ansicht des Herrn Neumann ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential für alle Verkehrsteilnehmer.
Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende – Herr Adden – ist der Ansicht, dass die gegenwärtige Verkehrssituation untragbar ist und Änderungen dringend notwendig sind.
Eine Möglichkeit zur Lösung der jetzigen Problemlage sieht Herr Adden in der Anordnung eines “eingeschränkten” Halteverbotes. Ein “uneingeschränktes” Halteverbot ist seiner Meinung nach zu restriktiv, da es zumindest erlaubt sein sollte kurz anzuhalten um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen.
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Herr Swaton, der für das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr – Abteilung Verkehrsregelung – als Berichterstatter anwesend ist, erläutert zunächst einige grundsätzliche Fragen der Verkehrsregelung und daraus resultierende Entscheidungskriterien.
Eine Regulierung des Straßenverkehrs durch die Straßenverkehrsbehörde soll immer nur dann vorgenommen werden, wenn dies – meist aus Gründen der Verkehrssicherheit – zwingend erforderlich ist. Es sollen so wenige Regelungen wie möglich vorgenommen werden, diese dafür aber klar und deutlich und für alle Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar. Ziel ist es, einen “Schilderwald” zu vermeiden.
Sollte die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Anordnung eines Halteverbotes auf der Evinger Straße beschließen, würden in diesem Straßenabschnitt 25 legale Stellplätze für die Anwohner und deren Besucher wegfallen. Durch die eingeführte Parkraumbewirtschaftung, die zentrale Lage ihrer Wohnungen und nicht zuletzt durch die erst kürzlich erfolgten Umbaumaßnahmen sind gerade die Anwohner in diesem Bereich stark beeinträchtigt.
Bei mehrfachen Kontrollen sowohl durch die Verwaltung als auch durch die Polizei konnten in diesem Abschnitt keine verkehrlichen Probleme festgestellt werden; der hier notwendige Fahrbahnwechsel sollte für “normale” Autofahrer kein Problem darstellen.
Auch Herr Swaton weist darauf hin, dass die jetzige Nutzung der Hilfsfahrbahn als Hauptfahrbahn in dieser Weise nicht geplant war. Obwohl es sich beim jetzigen Stand der Dinge um keine optimale Lösung handelt, sieht Herr Swaton – auch im Interesse der Anwohner – aber keine Probleme in der heutigen Nutzung.
Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände, wird daher seitens des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr nicht unbedingt eine Notwendigkeit für die Anordnung eines Halteverbotes gesehen.
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Der Leiter der Polizeiwache Dortmund-Eving – Herr Murawski – schildert die derzeitige Verkehrsituation und –sicherheit aus polizeilicher Sicht.
Durch geparkte Fahrzeuge auf der rechten (äußeren) Fahrbahn, halten sich die in diesem Abschnitt gefahrenen Geschwindigkeiten in einem normalen Rahmen. Diese “normalen” Geschwindigkeiten haben zur Folge, dass hier keine Unfalllage vorliegt oder dass sich bei eventuellen Unfällen die Unfallfolgen für alle Beteiligten in gewissen Grenzen halten. Erfahrungsgemäß würde sich bei freier Fahrspur die Geschwindigkeit und somit die Verkehrsgefährdung wesentlich erhöhen. Da sich nach langjähriger Erfahrung der Polizei die meisten Unfälle an übersichtlichen Strecken ereignen, wäre aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einführung eines Halteverbotes in diesem Abschnitt eher kontraproduktiv. Lediglich im Bereich der Einmündung der Amtsstraße wäre ein Halteverbot oder eine entsprechende Straßenmarkierung sinnvoll, um hier den Sichtwinkel für die aus der Amtsstraße kommenden Pkws zu verbessern.
Sollte tatsächlich auf der gesamten Länge ein Halteverbot angeordnet werden, sieht Herr Murawski Probleme bei der Durchsetzung. Das Parkverhalten würde sich vermutlich nicht wesentlich ändern und müsste mit großem personellen Aufwand – auch seitens der Polizei – durchgesetzt werden. Das Ziel, die Fahrspur ständig für den fließenden Verkehr freizuhalten, ist nach Meinung des Herrn Murawski nicht zu erreichen.
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Nach diesen Ausführungen weist Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – nochmals auf die ursprünglichen Planungen zum Ausbau der B 54 (Evinger Straße) hin. Die innere Fahrspur war immer nur als Notspur und nicht als Hauptfahrspur geplant. Parkplätze direkt auf der Hauptfahrspur der B 54 waren niemals Bestandteil der Planungen. Bereits jetzt ist eine Reinigung der Fahrbahn nicht mehr möglich, da sie ständig zugeparkt ist.
Auch der CDU-Fraktionsvorsitzende – Herrn Neumann – äußert Unverständnis über die derzeitige Situation, da die Ausbauplanung für die B 54 niemals eine “verkehrsberuhigte Zone” vorsah.
Obwohl die Bezirksvertretung bereits in der Planungsphase immer wieder auf nicht ausreichende Stellplatzmöglichkeiten hingewiesen hat, war die Schaffung von Parkraum direkt auf der B 54 nicht geplant und auch nicht erwünscht.

Die Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – geht in ihren Äußerungen auf die zuvor gehörten Argumente der beiden Berichterstatter ein. Auch Frau Sichelschmidt sieht Probleme, nicht nur in Bezug auf die bei einem Halteverbot entfallenden Stellplätze, sondern vor allem bei der zu erwartenden Steigerung der Geschwindigkeit.
Im fraglichen Teilstück der Evinger Straße gibt es mehrere Fußgängerampeln, die bereits jetzt teilweise ihrer Häufung wegen, aber auch zum Teil aus Gründen überhöhter Geschwindigkeit von den Autofahrern nicht beachtet bzw. übersehen werden.
Frau Sichelschmidt spricht sich dafür aus, die Aussagen der Berichterstatter in die Überlegungen zur Anordnung eines Halteverbotes mit einzubeziehen und nicht nur an “alten” Planungen festzuhalten. Soweit es nicht zu Änderungen der Unfalllage kommt, der ÖPNV nicht behindert wird und eine Geschwindigkeit von 50 km/h weiterhin gefahren werden kann (und auch nicht überschritten wird), soll die jetzige Parksituation in dieser Form beibehalten werden.

Herr Ehlert – CDU-Fraktion – weist nachdrücklich auf die verkehrsgefährdende Situation im Einmündungsbereich der Amtsstraße hin. Bei der Einfahrt von der Amtsstraße auf die Evinger Straße ist die Sicht durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt.
Herr Swaton schlägt vor, auf einem Teilstück von ca. 25 M vor der Einmündung Amtsstraße ein Halteverbot anzuordnen. Durch diese Maßnahme würden 4 bis 5 Parkplätze entfallen, die Sicht in Richtung Süden aber deutlich verbessert werden und verkehrsgefährdende Situationen entschärft.
Dieser Vorschlag, ein Halteverbot nur im Teilstück vor der Einmündung Amtsstraße einzurichten, ist der Mehrheit der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht weitgehend genug.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen der Berichterstatter zunächst zur Kenntnis und beendet an dieser Stelle die Diskussion.

Ø Beschlussfassung zur Anordnung eines Halteverbotes siehe TOP 3.2.

Zu TOP 3.1:
Stellungnahme der Verwaltung zu den Verkehrsverhältnissen auf der Evinger Straße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 21.12.2000 zur Kenntnisnahme vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihrer Sitzung am 11.10.2000 die Verwaltung aufgefordert, im o.g. Bereich ein Halteverbot anzuordnen und die Parkbuchten mit Parkscheiben zu bewirtschaften.
Aufgrund dieses Antrages fand am 31.10.2000 vor dem Verwaltungsgebäude Eving ein Ortstermin mit Vertretern der Bezirksvertretung, der Polizei und der Verwaltung statt.
Im Rahmen des Ortstermines wurde festgestellt, dass auf der Ostseite der Evinger Straße im Bereich zwischen Holtbeuteweg und Amtsstraße Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen geparkt werden. Die auf der Evinger Straße fahrenden Fahrzeuge müssen dadurch auf den linken Fahrstreifen ausweichen. Die beim Ortstermin anwesenden Personen kamen einstimmig zu dem Beschluss, dass Maßnahmen zur Verhinderung des Parkens zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich sind. Eine Häufung von Verkehrsunfällen oder Gefährdungen im genannten Bereich sind nicht bekannt. Unabhängig davon senken die abgestellten Fahrzeuge das Geschwindigkeitsniveau.

Um im Bereich der Verwaltungsstelle Kurzzeitparkplätze zu schaffen, werden die Parkbuchten in diesem Bereich zukünftig mittels Parkscheibe (Dauer 2 h, Montag bis Freitag 08.00 h bis 18.00 h) bewirtschaftet.
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Des weiteren liegt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine Stellungnahme des Ordnungsamtes zur “Überprüfung des ruhenden Verkehrs im Stadtbezirk Eving” (Bürgerantrag – Stadtbezirksmarketing) zur Kenntnisnahme vor.

Das Ordnungsamt teilt mit, dass die Mitarbeiter/innen stets bestrebt sind, die Verkehrsüberwachung in Dortmund sowohl in der City, als auch in den Cityrandlagen und den Stadtbezirken im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen so zu organisieren, dass dabei ein möglichst hoher Vollzugsdruck dazu führt, das Verhalten der Verkehrsteilnehmer bezüglich Einhaltung der verkehrlichen Anordnungen zu verbessern.
Dabei werden selbstverständlich auch Hinweise und Beschwerden berücksichtigt, die aus der Bürgerschaft oder den politischen Gremien zugeleitet werden.
Die Verkehrsüberwachung befindet sich derzeit in einem Organisationsprozess, an dessen Ende sie über mehr Ressourcen zur Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben verfügen wird. Die globale Forderung einer verstärkten Verkehrsüberwachung auf Stadtbezirksebene ist jedoch, so wünschenswert dies auch für Einzelne erscheinen mag, auch nach der Umorganisation nicht dauerhaft realisierbar.
Das Ordnungsamt versichert jedoch, dass anhand von Eingaben und konkret benannten Schwerpunkten die dann vorgetragenen Bereiche in die zu organisierende Verkehrsüberwachung eingebunden und weiterverfolgt werden.







Zu TOP 3.2:
Anordnung eines uneingeschränkten Halteverbotes auf der Evinger Straße von der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Eving bis Amtsstraße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 27.01.2001)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

In dem dargestellten Straßenabschnitt ist sofort das uneingeschränkte Halteverbot anzuordnen.

Begründung:
In diesem Straßenabschnitt entwickelt sich eine gesetzwidrige Halte- und Parksituation, die mittelfristig zu erheblichen Verkehrsgefährdungen führt. Das Ausweichen auf den Gleiskörper ist fast zum Regelfall geworden.
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Für die SPD-Fraktion beantragt der Vorsitzende – Herr Adden – die Anordnung eines “eingeschränkten” Halteverbotes auf der B 54 (Evinger Straße) und 25 m vor der Einmündung der Amtsstraße beginnend, ein “absolutes” Halteverbot.

Da durch Einrichtung eines “eingeschränkten” Halteverbotes ein kurzfristiges Anhalten möglich bleibt, andererseits Parken verhindert wird, schließt sich auch die CDU-Fraktion diesem Antrag an.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei drei Gegenstimmen –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Teilstück der B 54 (Evinger Straße) vom Holtbeuteweg bis 25 m vor Einmündung der Amtsstraße ein “eingeschränktes” Halteverbot anzuordnen. In den daran anschließenden 25 m bis zu Amtsstraße ist ein “uneingeschränktes” Halteverbot einzurichten.

Begründung:
Nach den ursprünglichen Planungen zum Ausbau der B 54 sollte die rechte (äußere) Fahrbahn die Hauptfahrspur sein. Diese Hauptfahrspur wird mittlerweile als Parkstreifen genutzt. Der eigentlich als Notfahrspur gedachte Gleiskörper hat sich zwischenzeitlich zur Hauptfahrbahn entwickelt.
Da es sich bei der B 54 um eine Bundesstraße und nicht um eine verkehrsberuhigte Neben- oder Wohnstraße handelt, ist dieser Zustand nicht haltbar.

Zu TOP 4.1:
Bautätigkeiten im Bereich des Bebauungsplanes Ev 129

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Dezernenten Sierau
– 6/Dez – vom 04.01.2001 zur Kenntnis.

Das Dezernat 6 teilt mit, dass für das Grundstück Lüttgenberg 11 bis 21 am 27.02.1997 die Freistellung für ein Vorhaben nach § 67 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 07.03.1995 für die Errichtung von sechs Wohnhäusern und dreizehn Garagen erklärt wurde.
Der seit 26.07.1996 rechtsverbindliche Bebauungsplan Ev 129 setzt für diese Grundstücke allgemeines Wohngebiet, teilweise in zweigeschossiger, geschlossener Bauweise mit der Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 und der Geschossflächenzahl (GFZ) 0,8, teilweise in dreigeschossiger geschlossener Bauweise mit der GRZ 0,4 und der GFZ 1,2 fest. Aussagen über Eigentumsformen oder Regelungen über Eigennutzung oder Vermietung werden im Bebauungsplan nicht getroffen.
Die geplanten sechs Gebäude halten die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Es sind 46 Wohnungen vorgesehen. Die Baubeginnanzeige ist hier im Oktober 2000 eingegangen.
Das Stadtamt für Wohnungswesen teilte mit, dass im Jahre 1998 Fördermittel im 1. und 2. Förderweg für die 46 Wohnungen bewilligt worden sind.

Zu TOP 4.2:
Nutzungsänderung des Hauses Bergstraße 33

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Herrn Stadtrat Sierau
– 6/Dez – vom 10.01.2001 zur Kenntnis.

Es wird mitgeteilt, dass im Gebäude Bergstraße 33 in den oberen Geschossen ein islamisches Kulturzentrum eingerichtet wurde. Der positiven Beurteilung dieser Nutzungsänderung seitens der Verwaltung ging eine eingehende baurechtliche Prüfung voraus. Das Vorhaben entspricht sowohl den planungsrechtlichen Einfügungskriterien des Baugesetzbuches als auch den Bestimmungen der Bauordnung. Aus planungsrechtlicher Sicht ist die Eigenart der näheren Umgebung bezogen auf die Art der Nutzung als allgemeines Wohngebiet einzustufen. In einem solchen Gebiet sind Nutzungen, die kirchlichen und kulturellen Zwecken dienen, nach der Baunutzungsverordnung allgemein zulässig. Zu dieser Nutzungskategorie zählt auch das islamische Kulturzentrum. Die bauordnungsrechtliche Prüfung erforderte einen längeren Zeitraum, da sich im Laufe des Prüfungsverfahrens unerwartete Probleme hinsichtlich des Nachweises der Statik für das Dachgeschoss ergaben, für die jedoch eine Lösung absehbar war. Aus diesem Grund wurde von der Durchsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen abgesehen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nahm aufgrund der Vorlage vom 14.08.2000 die Absicht der Verwaltung die Genehmigung zu erteilen in der Sitzung am 06.09.2000 zur Kenntnis.
Daraufhin wurde die Vorlage in der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.09.2000 behandelt.
Aufgrund der Einwände der Bezirksvertretung erfolgte eine erneute Beteiligung des AUSWs am 06.09.2000. Der AUSW hat in dieser Sitzung in Kenntnis der Einwände der Bezirksvertretung die Vorlage beschlossen. Damit war die Beteiligung der politischen Gremien abgeschlossen.
Sowohl die baurechtliche Prüfung des Vorhabens als auch die Behandlung in den politischen Gremien führten zu dem Ergebnis, dass die Baugenehmigung zu erteilen war. In diesem Zusammenhang wird auf die imperative Vorschrift des § 75 Abs. 1 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) hingewiesen; danach ist eine Genehmigung zu erteilen, wenn dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Dies war hier der Fall.

Zu TOP 4.3:
Errichtung von zwei Parkplätzen für Kurzzeitparker am Wendehammer des Kindergartens Evinger Straße 600

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes vom 11.01.2001 zur Kenntnis.

Das Schulverwaltungsamt teilt mit dass, im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 135
– Scharfes Eck – im verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren festgelegt wurde, dass bei der erforderlich werdenden Verlegung des Parkplatzes der Brechtener Grundschule neben den schulisch genutzten Parkplätzen auch Stellflächen für die beiden Kindergärten nachzuweisen sind. Hierbei wurde je ein Stellplatz für den städtischen Kindergarten und die Elterninitiative berücksichtigt.
Im Zuge des ÖPNV-Beschleunigungsprogrammes “Scharfes Eck” und der Errichtung des Wendehammers wurden die Parkplätze der Brechtener Grundschule unter Berücksichtung der Stellflächen für die Kindergärten neu angelegt, sodass jedem der Kindergärten ein Stellplatz zur Verfügung steht. Hierbei handelt es sich aber um Dauerparkplätze.
Die Anlage von Parkplätzen für Kurzzeitparker im Bereich der öffentlichen Wegefläche kann aus Schulbaumitteln nicht finanziert werden.

Zu TOP 4.4:
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Rotbuchenweg und Oberevinger Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 10.01.2001 zur Kenntnis.
Rotbuchenweg:
Im Bereich der Grundstücksgrenzen zur öffentlichen Verkehrsfläche sind eine Vielzahl an privaten Einstellplätzen hergestellt worden. Am gegenüberliegenden Fahrbahnrand sind Längsparkstände mit vereinzelten Baumscheiben und Pflanzbeeten zur öffentlichen Nutzung ausgebaut.
Die vorhandenen Verkehrsflächen müssen für alle Anlieger, Lieferfahrzeuge sowie Feuerwehr und Rettungsdienste auch weiterhin befahrbar bleiben. Die Vielzahl der vorhandenen Stellplätze in Verbindung mit der hier praktizierten, maximalen Ausnutzung aller verbleibenden Restflächen macht eine Markierung von weiteren Stellplätzen zur Verkehrsberuhigung unmöglich. Daher wird die Bezirksvertretung um Verständnis gebeten, dass der Vorschlag nicht umgesetzt werden kann.

Oberevinger Straße:
Im Bereich der Oberevinger Straße sind Markierungen von Stellplätzen zur Verkehrsberuhigung denkbar. Nach verwaltungsinterner Abstimmung und Durchführung des Anhörverfahrens (Polizei) wird der Markierungsplan unaufgefordert der Bezirksvertretung vorgestellt.

Zu TOP 4.5:
Situation im Umfeld des Kiosk Bergstraße / Evinger Berg

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 17.01.2001 zur Kenntnis.

Das Ordnungsamt teilt mit, dass der uniformierte Außendienst der Ordnungspartnerschaften (32/OrP) den genannten Bereich regelmäßig bestreift. Gleichzeitig sind dort auch täglich mehrfach die logistisch vom Ordnungsamt betreuten Mitarbeiter des Service- und Präsenzdienstes der Dortmunder Dienste GmbH vor Ort.
Die im Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving geschilderter Zustände können durch die dort eingesetzten Mitarbeiter/innen nicht bestätigt werden. Bisher wurden keine Personen wegen “Urinieren in der Öffentlichkeit” auffällig. Der Verzehr alkoholischer Getränke im Einwirkungsbereich der Trinkhalle konnte ebenso wenig festgestellt werden wie Ansammlungen einer Alkoholikerszene.
Nach Rücksprache mit der Polizeiwache Dortmund-Eving wurde von dort mitgeteilt, dass vereinzelt Trinker (2-3) in der Nähe der Trinkhalle anzutreffen sind, dies jedoch bislang zu keinerlei Beschwerden aus der Bevölkerung geführt hat. Die vg. Angaben wurden auch von offiziellen Vertretern anlässlich eines Termins mit dem WDR Dortmund bestätigt.
Unabhängig der vg. Feststellungen wird der vg. Bereich auch weiterhin in die Kontrollen des Ordnungsamtes für den Stadtbezirk Eving einbezogen. Bei Veränderungen des Lagebildes ist das Ordnungsamt in der Lage, darauf mit geeigneten Mitteln zu reagieren.
Zu TOP 4.6:
TEK Externberg: Kostenaufstellung zur Erneuerung der Wirtschaftsküche

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Hochbauamtes vom 31.01.2001 zur Kenntnis.

Das Hochbauamt legt folgende detaillierte Aufschlüsselung zu den Kosten für die Erneuerung der Wirtschaftküche in der TEK Externberg vor:

§ Einbaumobiliar incl. div. Chromnickelstahl-Möbel: 45.500,00 DM
Ablagen, Spülen, fahrbarer Wagen für schwere Töpfe
§ Sitzgruppe: 2.500,00 DM
§ Demontage u. Entsorgung vorhanden Mobiliars: 1.000,00 DM
§ Baukosten: 39.000,00 DM
(Hochbau)
§ Elektro: 6.000,00 DM
§ Heizung: 6.950,00 DM
§ Sanitär: 15.650,00 DM
§ Handwasch- und Ausguss 3.700,00 DM
§ Baunebenkosten 19.700,00 DM
(Honorare etc.)
Summe: 140.000,00 DM

Zu TOP 5:
Stellungnahme der Entsorgung Dortmund GmbH
hier: Herrichtung sowie Säuberung der Stellplätze und des Umfeldes der Wertstoffcontainer im Stadtbezirk Eving

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme der Entsorgung Dortmund GmbH vom 26.02.2001 zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat mit ihrem Beschluss vom 13.12.2000 den Zustand der Containerstandorte im Stadtbezirk kritisiert und gefordert, die gesamten Stellplätze im Bezirk Eving z.B. mit dem von der EDG entwickelten System herzurichten.
In Beantwortung dieses Beschlusses teilt die EDG folgendes mit:
Die EDG hat vor Ort entsprechend der Einwände die Standorte überprüft. Die Leerung der Glas- und Papiercontainer erfolgt bedarfsorientiert. Vereinzelt ist festzustellen, dass Containerstandorte durch artfremde Nutzung wie z.B. Ablagerung von Sperrmüll oder Abfällen anderer Art unangenehm auffallen und einen wesentlich erhöhten Reinigungsaufwand erforderlich machen. Hierbei ist das Nutzerverhalten an den einzelnen Standorten entscheidend.
Am Containerstandort “Oberadener Straße / Husarenstraße” kann diese Aussage beispielhaft verdeutlicht werden. An diesem Standort wurde regelmäßig Unrat verschiedener Art hinter dem Container abgelegt. Auch werktägliche Reinigungen des Standortes und Entsorgung des Abfalls bewirkten keine Verbesserung. Deshalb wurden versuchsweise die Depotcontainer für Altglas und Altpapier am 29.11.2000 nach Rücksprache mit Herrn Böttger abgezogen und an der “Husarenstraße / Körnerstraße” aufgestellt. Am “alten” Standort war ab sofort keine Abfallablagerung mehr vorzufinden. Auch am “neuen” Standort stellten sich keine Verunreinigungen ein.
Anhand dieses Beispiels lässt sich erkennen, dass die Standortsauberkeit im wesentlichen vom Nutzerverhalten und nicht alleine von der Gestaltung abhängig ist.
Im Fall des Standortes “Oberadener Straße / Husarenstraße” bittet die EDG die Bezirksvertretung Dortmund-Eving den entsprechenden Beschluss zur Standortauflösung zu erwirken. Der eingerichtete Ersatzstandort “Husarenstraße / Körnerstraße” kann aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung nicht als Dauerstandort fungieren. (Ablehnende Haltung der Anwohner liegt der EDG bereits vor.) Der Standort wird von den Anwohnern nur für den Zeitraum des Versuches geduldet. Ein auf Dauer geeigneter Ausweichstandort konnte nicht gefunden werden.

In bezug auf die Forderung, alle Containerstandorte im Bezirk Eving zu gestalten, weist die EDG auf folgendes hin:
Am 03.12.1996 hat die EDG den Bezirksvertretungen ein Projekt vorgestellt, dass mit einer einmaligen Maßnahme ein festgelegtes Kontingent an Containerstellplätzen in gesamt Dortmund in den Jahren 1997 und 1998 mit dem von der EDG entwickelten System gestaltet werden sollte.
Entsprechend den Abstimmungen mit den einzelnen Bezirksvertretungen (bezogen auf Eving siehe Beschluss vom 22.01.1997) wurden die Standorteinfassungen festgelegt und soweit technisch und rechtlich möglich realisiert.
In Eving musste an drei Standorten von der Gestaltung abgesehen werden. Aufgrund der veränderten Grundstücksnutzung konnten am Standort “Lindenhorster Straße / Graf-Konrad-Straße” bis heute keine Container mehr aufgestellt werden. Der Standort “Graf-Konrad-Straße / Schiffstraße” wurde entsprechend ergänzt. Am Sammelplatz “Bergstraße / Evinger Berg / Schleifenstraße” lässt sich aufgrund des mangelnden Platzes die Einfassung der Container nicht realisieren.
Darüber hinaus wurde in Eving 1999 der Standort “Oberadener Straße / Forsthausstraße / Evinger Straße” gestaltet.
Nach Realisierung des Kontingents können heute nur noch nach Abwägung der Notwendigkeit wie z.B. erhebliche Minimierung des Reinigungsaufwandes, Befestigung des Untergrundes usw. entsprechend der Dringlichkeit einzelne wenige Standorte gestaltet werden.
Unter Berücksichtigung dieses Aspektes bittet die EDG die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Vorschläge für die Standortgestaltung. Die EDG ist gerne bereit, diese im Rahmen einer gemeinsamen Begehung festzulegen.
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Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – berichtet von einem Gespräch in dem ihm die EDG mitteilte, dass zurzeit eine Liste mit allen Containerstandorten und den darauf befindlichen Wertstoffcontainern im Stadtbezirk Eving erstellt wird. Diese Bestandsliste soll der Bezirksvertretung im März 2001 zur Verfügung gestellt werden.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 04.04.2001 soll anhand dieser aktuellen Liste über den Weiterbestand der Containerstandorte aber auch über eventuell notwendige Verlagerungen entschieden werden. Berücksichtigt werden bei der Diskussion über Standortveränderungen dann auch mehrere bereits vorliegende Bürgereingaben.

Zu TOP 6.1.1:
Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel am Überweg vom Evinger Platz zur Polizeiwache Dortmund-Eving

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Aus Gründen der Verkehrssicherung und zum Schutze von Fußgängern und Radfahrern soll im Zuge des Ausbaus der Deutschen Straße ein beampelter Fußgängerüberweg vom Evinger Platz zur Polizeiwache Dortmund-Eving errichtet werden.


Begründung:
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger benötigen an dieser Stelle eine Querungshilfe, um gesichert die Polizeiwache, die Bushaltestelle “Gärtnerstraße”, künftig das geplante Seniorenheim und in umgekehrter Richtung die Sozialforschungsstelle, den Evinger Platz und die Bezirksverwaltungsstelle Eving erreichen zu können.
Der Rad- und Fußweg ist an der gewünschten Stelle bereits abgesenkt, ohne Fußgängerbedarfsampel ist eine gesicherte Querung zurzeit jedoch unmöglich.
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In der Diskussion über diesen Antrag stellt sich heraus, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving grundsätzlich die Notwendigkeit zur Einrichtung eines beampelten Fußgängerüberweges sehen (zusätzlich zu der in diesem Bereich geplanten Fußgängerbrücke). Unsicherheit besteht jedoch über den optimalen Standort.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welcher Standort im Hinblick auf die Verkehrssicherheit für die Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel geeignet ist. Entsprechende Planungen sind der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vor ihrer Realisierung vorzustellen.

Zu TOP 6.2.1:
Verbesserung der Ausschilderung der “Park and Ride”- Parkplätze im Bereich der B 54
(Evinger Straße )
(Antrag der CDU-Fraktion vom 27.01.2001)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die “Park and Ride”- Parkplätze sind im Bereich der B 54 (Evinger Straße) für Parkplatzsuchende besser auszuschildern.

Begründung:
Wiederholt hat es Anfragen zu einer rechtzeitigen Ausschilderung gegeben. Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving erwartet eine Ausschilderung, die dem Autofahrer frühestmöglich den Hinweis auf die vorhandenen P u. R Plätze zur Kenntnis gibt.
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Während der Diskussion dieses Antrages stellt sich heraus, dass nach Ansicht der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving auch der “Park and Ride” Parkplatz im Bereich des Naturkundemuseums an der B 54 (Evinger Straße) nicht ausreichend ausgeschildert ist.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die “Park and Ride”- Parkplätze an der B 54 (Evinger Straße) – im Bereich der Kemminghauser Straße sowie des Naturkundemuseums – sind für Parkplatzsuchende besser auszuschildern.
Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, durch verstärkte Kontrollen sicherzustellen, dass diese “Park and Ride” Parkplätze nicht durch “unberechtigte Dauerparker” ihrem eigentlichen Sinn entzogen werden.



Zu TOP 6.2.2:
Aufpflasterung an der Wittichstraße – ab Ortseingang Brechten aus westlicher Richtung
(Antrag der CDU-Fraktion vom 27.01.2001)

Folgender Antrag der CDU-Fraktion liegt der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Beratung und Beschlussfassung vor:

In dem dargestellten Straßenabschnitt ist trotz vorhandener Zone 30 km/h eine Aufpflasterung notwendig.

Begründung:
In diesem Zufahrtsbereich in den Ortsteil Brechten wird die Geschwindigkeitsbegrenzung nur sehr selten eingehalten. Die freie Fahrt an dieser Stelle fordert nicht zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Das 30 km/h Schild wird ignoriert.
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In seiner Antragsbegründung erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann –, dass beabsichtigt ist, durch diesen Antrag die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h durchzusetzen. Durchaus vorstellbar ist auch die Möglichkeit, dieses Ziel durch andere Maßnahmen wie z.B. Fahrbahneinengung zu erreichen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:

Die Verwaltung wird gebeten, mögliche Alternativen für geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen wie z.B. Aufpflasterung oder auch Fahrbahneinengung zu prüfen, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Beschlussfassung vorzulegen.

Zu TOP 6.2.3:
Beseitigung von Farbschmierereien entlang der Evinger Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 27.01.2001)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt der nachfolgende Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

In dem dargestellten Straßenbereich sind erhebliche Farbschmierereien an Mauern und Gebäuden festzustellen, diese sind sofort zu beseitigen.

Begründung:
Die Evinger Straße ist noch nicht ganz fertiggestellt, schon jetzt bietet sie für Bürger und Besucher in Teilbereichen ein sehr unansehnliches Bild. Die vorhandenen Farbschmierereien müssen sofort beseitigt werden.
Diese haben nichts mit Jugendkultur o.ä. gemeinsam!
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Grundsätzlich ist sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving darüber einig, dass sich die Farbschmierereien an Mauern und Gebäuden der Evinger Straße optisch sehr störend auf das Gesamtbild der gerade fertiggestellten Straße auswirken und dringend entfernt werden müssen.
Da es sich aber bei den beschmierten Flächen um Gebäude in Privatbesitz handelt, hat die Bezirksvertretung keine direkten Eingriffsmöglichkeiten.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet daher eindringlich in einem Appell die betroffenen Haus- und Grundstücksbesitzer, die unansehnlichen Farbschmierereien zu beseitigen.
Eine Broschüre, die von der Stadt Dortmund und dem “Verein Dortmund gegen Graffiti- Farbschmierereien e.V.” herausgegeben wurde und Hilfe und Informationen für Betroffene zum Thema Graffiti-Schmierereien anbietet, ist bei der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving erhältlich.

Zu TOP 7.1:
Vereinsförderung in den Stadtbezirken
hier: Unterstützung der Veranstaltungen des “Cooltourcafes” des Heisenberg-Gymnasiums

Wie in den Vorjahren bittet das Cooltourcafe des Heisenberg-Gymnasiums um einen Zuschuss zur Durchführung diverser Veranstaltungen in diesem Jahr. Die zu erwartenden Kosten für ca. 6 Veranstaltungen betragen ungefähr 10.000,-- DM. Das Heisenberg-Gymnasium würde sich über Mittel aus der Vereinsförderung in Höhe von 1.000,-- DM freuen.
Die zu erwartenden Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
§ Honorar für Künstler, die ergänzend zu Schüler/innenbeiträgen auftreten
§ Anschaffung und Ersatz von Bühneneinrichtungen (Ton, Licht, Bühnenbild)
§ Instrumente für Musikprojekte
§ Kostüme und Tanzgruppen
§ Organisations- und Werbekosten.
Eine Unterstützung durch die Bezirksvertretung würde für die Planungen der Veranstaltungen eine große Hilfe darstellen.
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Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Aktenvermerk über ein Telefongespräch des Kulturbüros der Stadt Dortmund mit der Geschäftsführung der Bezirksvertretung vor, aus dem hervorgeht, dass nur die Honorare für Künstler sowie die Organisations- und Werbekosten nach den Richtlinien zur “Förderung der Kulturarbeit in den Dortmunder Stadtbezirken” förderungsfähig sind.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt –mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung:

Dem Heisenberg-Gymnasiums werden 1.000,-- DM aus Mitteln der Stadtsparkasse zur Kulturförderung in den Stadtbezirken als Zuschuss für Künstlerhonorare sowie Organisations- und Werbekosten für Veranstaltungen des “Cooltourcafes” im Jahre 2001 zur Verfügung gestellt.

Zu TOP 7.2:
Kulturförderung in den Stadtbezirken – Verwendung der Mittel der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Antrag des Nachbarschaftshauses “Fürst Hardenberg e.V.” zur Unterstützung der
Eröffnungsfeier

Das Nachbarschaftshaus Fürst Hardenberg wird am 17.03.2001, um 11.00 Uhr eröffnet. Die Eröffnungsfeier ist öffentlich.
Dieser Tag soll mit einem Rahmenprogramm gestaltet werden. (Unterhaltungsmusiker, Flötengruppe, Geigen und Klarinettenduo, Zauberer, Ausstellung des Kultur- und Geschichtsvereins, Kinderschminken, Kindertanzgruppe, Bauchtanzgruppe)
Das Nachbarschaftshaus Fürst Hardenberg bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, um Unterstützung aus dem Fond der Kulturarbeit in den Stadtbezirken in Höhe von 2.500,00 DM für Honorarzahlungen. Außerdem wird darum gebeten, die GEMA Gebühren zu übernehmen.
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Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Schreiben des Kulturbüros der Stadt Dortmund vor, welches besagt, dass gegen eine Förderung der Veranstaltung aus den Mitteln “Kulturarbeit in den Dortmunder Stadtbezirken” keine Bedenken bestehen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:

Dem Nachbarschaftshaus Fürst Hardenberg e.V. wird als Unterstützung für die Eröffnungsfeier ein Betrag in Höhe von insgesamt 2.700,00 DM aus Mitteln der Stadtsparkasse zur Kulturförderung in den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt.
Da die genaue Höhe der GEMA Gebühren nicht bekannt ist (und auch je nach Veranstaltung sehr hoch sein kann), hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving als Zuschuss für die GEMA Gebühren den beantragten Betrag von 2.500,-- DM um 200,-- DM auf 2.700,-- DM erhöht.

Zu TOP 7.3:
Verunreinigungen im Umfeld des Containerstandortes “Im Dorfe”
(Eingabe Frau Annette Schröder, Im Löken 8a, 44339 Dortmund)

Frau Schröders Grundstück wird seit Jahren durch herumliegende Papierseiten, Schnipsel, Zeitungen etc. verunreinigt. Der Jägerzaun, der das Grundstück abschließt, steckt Woche für Woche voller Papierunrat.
Die EDG reinigt zwar den Bürgersteig, doch den Unrat auf dem Grundstück der Eingeberin muss sie Woche für Woche selber aufsammeln. Bevor die Papiercontainer dort standen kam das nicht vor.
Auch Nachbarn sind wiederholt bei der EDG vorstellig geworden, ohne Erfolg. Dort wurde man auf die Bezirksvertretung verwiesen.
Frau Schröder bittet um Antwort, denn mittlerweile sind sowohl sie, wie auch andere Anwohner reichlich frustriert über die ständige Verunreinigung. Es geht auch ein Stück Lebensqualität verloren.
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Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird am Sitzungstag ein Schreiben der EDG vom 12.02.2001 zur Kenntnis gegeben, in dem wie folgt Stellung zur Sauberkeit im Umfeld des Containerstandortes bezogen wird:

Grundsätzlich teilt die EDG mit, dass sie sich als “Entsorgung Dortmund GmbH” selbstverständlich als den richtigen Ansprechpartner, sofern es um Überfüllungen der Depotcontainer oder um Verunreinigungen im Umfeld handelt, sieht. Sprechen Bürger die EDG auf die Festlegung oder Versetzung von Depotcontainerstandorten an, wird der administrative Weg und die Aufgaben der Bezirksvertretung hinsichtlich der Beschlussfassung von Containerstandorten geschildert. Nur so kann sich die EDG die Äußerung der Frau Schröder erklären, dass ihre Nachbarn an die Bezirksvertretung verwiesen worden sein sollen.
Zum Containerstandort wird mitgeteilt, dass dieser Standort mit zwei Papier-, zwei Glas- und einem Kleidercontainer auf einem Parkstreifen eingerichtet ist. Daran schließt sich ein ca. 1,5 Meter breiter Gehweg an. Das angrenzende Grundstück, eine Wiese, ist durch einen Jägerzaun eingefasst.
Nach Auskunft des Reinigungsteams handelt es sich in bezug auf Überfüllungen oder Standortverunreinigungen um keinen auffälligen Standort. Im vergangenen Jahr sind insgesamt nur fünf Reklamationen vorgetragen worden. Die Leerung der Papiercontainer wurde daraufhin erhöht und erfolgt nun an vier Tagen. Um Überfüllungen am Wochenende vorzubeugen werden die Papiercontainer am Freitag – abends – und am Montag – morgens – geleert. Gelegentlich von den Benutzern neben den Containern abgelagerte Abfälle werden im Zuge der regelmäßig einmal in der Woche stattfindenden Reinigung beseitigt oder, wenn es sich um sammlungsspezifische Abfälle handelt, zusätzlich bei der Leerung der Container entfernt. Im Bedarfsfall werden Zusatzreinigungen bzw. Leerungen veranlasst und durchgeführt. Großräumige Verwehungen von Papier konnten bei den Ortsbesichtigungen, die aufgrund der eingehenden Beschwerden vorgenommen wurden, nicht festgestellt werden. Vor diesem Hintergrund sieht die EDG keine Rechtfertigung für eine Einfassung des Standortes, die sich allerdings aufgrund der Breite des Parkstreifens auch technisch nicht realisieren lässt.
Aus Sicht der EDG sollte der Standort wegen der guten Akzeptanz durch die Benutzer nicht aufgegeben werden. Eine Aufstellung der Depotcontainer an einem anderen Stellplatz würde die Diskussion mit den dortigen Anliegern entfachen. Deshalb wird vorgeschlagen, einen weiteren Papiercontainer zu ergänzen, um eventuell auftretende Entsorgungsspitzen aufzufangen, auch wenn die Auslastung der Papiercontainer es derzeit nicht unbedingt erfordert.
Bei weiterem Klärungsbedarf ist die EDG auch gerne zu einem Ortstermin bereit.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.

Eine endgültige Entscheidung über eventuelle Verlagerungen von Containerstandorten soll erst bei Vorlage der Bestandsliste der EDG von der Bezirksvertretung gefällt werden.

Ø siehe auch TOP 5 dieser Niederschrift