N i e d e r s c h r i f t

über die 14. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 08.11.2000 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Giese, Wilhelm
Hirsch, Michael
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar bis TOP 3.4
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Mehlem Stadtplanungsamt - TOP 3.10 -
Herr Walther Ordnungsamt - TOP 3.1 -

c) Sachverständige:
Herr Buckemöller DEW – TOP 8 -

d) Ratsvertreter/in:
Frebel, Wolfram 16.30 Uhr – 17.50 Uhr
e) Schriftführerin:
Kleyer, Hannelore - 33/Ev -

Verhindert sind:
Ehlert, Enrico

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.50 Uhr-18.05 Uhr (zu TOP 3.10 )
Ende: 19.55 Uhr . . .

Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

1. Frau Otto von der Bürgerinitiative Burgweg übergibt einen Brief der Initiative mit Datum vom 04.11.00 und erklärt: Das Veranstaltungszentrum hat sich jetzt noch schlimmer gestaltet, in dem Herr Derwald noch einen Platz zugekauft hat genau gegenüber unseren Häusern. Das war ein ehemaliger Lagerplatz. Ich habe vor 20 Jahren mit dafür gesorgt, dass dort ein Wall hinkam. Obwohl keine Zufahrt vorhanden ist soll da nun geparkt werden. Die Belästigung durch Abgase der Autos und der Krach besteht weiterhin. Die Veranstaltungshalle ist – wie wir wissen – für 500 Personen zugelassen. Wir haben aber in den letzten Tagen ca. 2000 Personen gezählt.” Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt hierzu, dass das Genehmigungs-verfahren Frau Otto zur Kenntnis zugeleitet worden ist. Die Antwort des Ordnungsamtes (das Schreiben vom 04.11.00 liegt dort ebenfalls vor) bleibt abzuwarten. Die Angelegenheit wird in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung behandelt.
2. Frau Lücke, Brechtener Straße 272:
Ich habe vor einigen Monaten angefragt, ob die Brechtener Straße für LKW gesperrt werden kann. Jetzt möchte ich wissen, ob sich dahingehend etwas getan hat.”
Der Bezirksvorsteher führt hierzu aus, dass laut Beschilderung dort LKW bis zu 7,5 t zugelassen sind. Sofern dort größere LKW fahren sind die Ordnungsbehörden gefordert. Es macht Sinn, sich die Autokennzeichen zu notieren und dies dem “Bürgertelefon” mitzuteilen als Grundlage für ein Tätigwerden der Ordnungsbehörden.
3. Frau Lücke, Brechtener Straße 272:
“Zu TOP 3.7. gebe ich zu Bedenken, dass es Sinn macht – nachdem die letzten Flächen mit Einfamilienhäusern zugebaut werden – diese Ecke noch offen zu lassen, schon allein aus Naturschutzgründen und zur Erhaltung der dortigen Landwirtschaft, der allmählich die Existenzgrundlage entzogen wird”
Der Bezirksvorsteher teilt mit, dass diese Bedenken bei Aufruf des TOP 3.7 bewertet werden und Frau Lücke nach Beratung die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zugesandt wird.
4. Frau Lücke, Brechtener Straße 272:
“ Kann die Bezirksvertretung Einfluss zum Thema Denkmalschutz nehmen? Es geht um das
Haus – ehemals Luise Brandhoff – Wülferichstraße. Es hat eine Erbengemeinschaft gegeben, die an einen Bauunternehmer verkauft hat. Den Gerüchten zufolge soll es abgerissen werden.”
Der Bezirksvorsteher sichert zu, die Angelegenheit aufzugreifen.
5. Herr Nagel, Bahnstraße 10
“ Es geht um TOP 2.3 Bahnstraße. Ich bin Eigentümer des Grundstückes Bahnstraße 10. Ich
habe bis vor zwei Wochen nicht gewusst, dass die Bahnstraße rückgebaut wird. Bei dieser Planung käme ich weder an meine Werkstatt geschweige überhaupt auf das Gelände”
Der Bezirksvorsteher bittet Herrn Nagel, Kontakt mit dem Tiefbauamt aufzunehmen, falls erforderlich bietet er an, sich zwecks Suche nach Lösungsmöglichkeiten mit dem zuständigen Mitarbeiter des Tiefbauamtes ins Benehmen zu setzen. Die eigentliche Problematik, in Unkenntnis der Planung das Grundstück erworben zu haben, bedarf einer privatrechtlichen Klärung.
6. Herr Page:
“Zu TOP 4.3 – Anlegung von 2 Parkplätzen - möchte ich anmerken, dass es doch eigentlich um mehr als 2 Plätze gehen soll.”
Der Bezirksvorsteher macht Herrn Page darauf aufmerksam, dass dieser TOP gleich behandelt wird.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnete um 16.15 Uhr die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving.

Zu TOP 1.1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 1.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Sichelschmidt wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift bei einer Enthaltung benannt.

Zu TOP 1.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 11.10.2000

Die Niederschrift über die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 11.10.2000 wird – mehrheitlich bei einer Enthaltung - genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt einstimmig die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:

TOP 3.10: Vorstellung der Ergebnisse des Workshops zur Rahmenplanung “Neue Evinger Mitte” hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung

Dieser Tagesordnungspunkt wird vorgezogen und unmittelbar nach TOP 8 behandelt.
TOP 8: Entfernung der Trinkhalle und Toilettenanlage sowie Errichtung einer neuen Trafostation am Evinger Markt
hier: Mündlicher Bericht der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH

Dieser Tagesordnungspunkt wird vorgezogen und unmittelbar nach TOP 4.3 behandelt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt einstimmig den Tagesordnungspunkt 4.3.vorzuziehen:
TOP 4.3: Anlegung von zwei Parkplätzen für Kurzzeitparker am Wendehammer des Kindergartens Evinger Straße 600

1. Regularien
1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Nordrhein-Westfalen
1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 11.10.2000
1.4 Feststellung der Tagesordnung
2. Vorlagen
2.1 Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
(Eingebracht in die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 11.10.2000)
2.2 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen nordöstlich der Straße “Weckweg” in Dortmund-Brechten
Antragsteller: Kesting Massivhaus GmbH
Bebauungsplan Ev 108, 9. Änderung
2.3 Einziehung des nördlichen Teilabschnittes der Bahnstraße
2.4 Durchführung eines Jahrmarktes i.S.d. § 68 (2) GewO am 03.12.2000 auf den Privatgrundstücken Bayrische Straße 81 – 105, 44339 Dortmund
2.5 Projekte und Daueraufgaben im Dezernat 6 – Übersicht für das Jahr 2000 –
2.6 Durchführung von Waldpflegemaßnahmen 2000/2001
3. Stellungnahmen
3.1 Sachstandsbericht zur Auslegung und zum Umgang mit der neuen Landes-Hundeverordnung - insbesondere in den Wäldern und Parkanlagen des Stadtbezirks
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung
3.2 Sachstandsbericht zur Realisierung der Einschränkung des Individualverkehrs zugunsten Naturschutz / Erholung in dem Bereich Süggelweg von der Waldgrenze bis zur Brechtener Straße
– Teileinziehung im Bereich nördlich Süggelweg (Vorlage der Verwaltung 66/1-4 vom 03.01.2000) –
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung
3.3 Einrichtung von Parkplätzen auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg
3.4 Einrichtung von Parkplätzen auf dem Schulgrundstück der Graf-Konrad-Grundschule
3.5 Errichtung einer Querungshilfe im Schiffhorst
3.6 Schulwegsicherung Preußische Straße – Einsatz von mobilen Verkehrsberuhigungselemten
3.7 Einrichtung eines “interkommunalen Gewerbegebietes” in der “Brechtener Niederung”
3.8 Biotop Winterkampweg – Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das Gelände –
3.9 Baulücken östlich der Evinger Straße in Höhe der Hausnummern 255 und 273
3.10 Vorstellung der Ergebnisse des Workshops zur Rahmenplanung “Neue Evinger Mitte”
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung
4. Anträge des Vertreters “Die Bürgerliste”
4.1 Änderung des Flächennutzungsplanes
4.2 Schulwegsicherung in Höhe der Stadtbahnhaltestelle Waldesruh
4.3 Anlegung von zwei Parkplätzen für Kurzzeitparker am Wendehammer des Kindergartens Evinger Straße 600
5. Eingaben an die Bezirksvertretung
5.1 Unterstützung der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine bei der Anschaffung einer Bühne
6. Erörterung und Beschlussfassung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zum Umgang der Bezirksvertretung mit den Anträgen und Anregungen aus den Arbeitskreisen “Stadtbezirksmarketing”
7. Festlegung der Termine für die Sitzungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Jahre 2001
8. Entfernung der Trinkhalle und Toilettenanlage sowie Errichtung einer neuen Trafostation am Evinger Markt

hier: Mündlicher Bericht der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH


Zu TOP 2.1:
Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
(Vorlage der Verwaltung – 3/Dez – vom 12.09.2000)
(Eingebracht in die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 11.10.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt der vorgeschlagenen Änderung des Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einstimmig mit Änderungsvorschlägen zu.
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In seiner Sitzung am 26.09.2000 hat der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einstimmig beschlossen, den folgenden, mündlichen Antrag des Vorsitzenden, Herrn Heinz Neumann, zum obigen TOP an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving weiterzuleiten:

"Die Verwaltung wird beauftragt, rechtlich zu überprüfen, ob es notwendig ist, den § 38 Abs. 13 in den Bezirksvertretungen anzuwenden und überhaupt noch in eine zukünftige Geschäftsordnung einzuarbeiten."

Begründung:
Die Bezirksvertretungen haben bisher schon die Einrichtung von Einwohnerfragestunden. Sollten sich die Petenten analog der neuen Geschäftsordnung zu Wort melden können, so würde damit eine nicht im Interesse der Bürger liegende Zeitverschiebung eintreten, weil zunächst einmal das Votum der Verwaltung eingeholt werden müsste.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hält einstimmig nachfolgende Änderungsvorschläge für erforderlich:
1. Die Sprechzeit für die Bürger muss deutlich festgelegt werden.
2. Die Vertretungsberechtigung durch Dritte ist abzulehnen. Der Bürger sollte seine Interessen und Anliegen selbst vertreten.
3. Das einzelne Ausschussmitglied darf nicht das Recht haben, ein selbständiges Besuchsrecht wahr zu nehmen. Der Bürger muss sich eines geschützten Rahmens sicher sein. Lediglich in Abstimmung mit dem Vorsitzenden sollte ein Besuchsrecht möglich sein.
4. § 5 Abs. 1 Ziffer 4 soll beibehalten werden.
5. Der § 38 Abs. 13 Geschäftsordnung darf bezogen auf die Bezirksvertretung keine Anwendung finden.
6. Bürgersprechstunde: 1) alle BV-Mitglieder können auch Stellung zu Fragen der Bürger geben. 2) sofern Fragen der Bürger zu einem TOP der Tagesordnung hat, muss die Möglichkeit bestehen, bei Aufruf des TOP die Sitzung zu unterbrechen, um dem Bürger ggf. zu ermöglichen, zu diesem Punkt eine Frage zu stellen.

Zu TOP 2.2:
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen nordöstlich der Straße “Weckweg” in Dortmund-Brechten
Antragsteller: Kesting Massivhaus GmbH
Bebauungsplan Ev 108, 9. Änderung
(Vorlage der Verwaltung – 66/2-3-241 – ohne Datum)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung.

Die Erschließung des Geländes in Dortmund-Brechten – Bau der Stichstraße nordöstlich der Straße “Weckweg” einschließlich des erforderlichen Kanals – wird gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl S. 2141; BGBl III 213 – 1) in Verbindung dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Firma Kesting Massivhaus GmbH übertragen.

Zu TOP 2.3:
Einziehung des nördlichen Teilabschnittes der Bahnstraße
(Vorlage der Verwaltung – 66/1-IV – vom 20.10.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt die Einziehung im Bereich des nördlichen Teilabschnittes der Bahnstraße von nördlich des Hauses Nr. 8 bis zur Lindnerstraße.

Zu TOP 2.4:
Durchführung eines Jahrmarktes i.S.d. § 68 (2) GewO am 03.12.2000 auf den Privatgrundstücken Bayrische Straße 81 – 105, 44339 Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – 32/2-1 – vom 18.09.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt der Durchführung des o.g. Jahrmarktes des Veranstalters Franz Neuhaus, Bayrische Straße 97, 44339 Dortmund, am 03.12.2000 auf den Privatgrundstücken Bayrische Straße 81 – 105, 44339 Dortmund, einstimmig zu.
Zusatz: Es besteht der Wunsch, bei zukünftigen Genehmigungen rechtzeitig informiert zu sein. Darüber hinaus sollte das Anliegen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bzgl. eines Wechsel des Standortes zwischen Bayrischer Straße und “Neuer Evinger Mitte” Berücksichtigung finden.

Zu TOP 2.5:
Projekte und Daueraufgaben im Dezernat 6 – Übersicht für das Jahr 2000 –
(Vorlage der Verwaltung – 6/Dez.-Con. – (ohne Datum)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den aktuellen Stand der Projekte und Daueraufgaben im Dezernat 6 für das Jahr 2000 zur Kenntnis.


Zu TOP 2.6:
Durchführung von Waldpflegemaßnahmen 2000/2001
(Vorlage der Verwaltung – 67/4 – vom 27.09.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Waldbauplanung für das Winterhalbjahr 2000/2001 zur Kenntnis.

Zu TOP 3.1:
Sachstandsbericht zur Auslegung und zum Umgang mit der neuen Landes-Hundeverordnung - insbesondere in den Wäldern und Parkanlagen des Stadtbezirks

Herr Walther – Ordnungsamt – gibt ausführliche Informationen zu der am 30.06.2000 in Kraft getretenen Landeshundeverordnung, gültig für NW.
Anmerkung der Geschäftsführung:
Die Informationen ( Landeshundeverordnung und eine Übersicht über die wesentlichsten Punkte) sind dem Anhang dieser Niederschrift beigefügt.

Zu TOP 3.2:
Sachstandsbericht zur Realisierung der Einschränkung des Individualverkehrs zugunsten Naturschutz / Erholung im Bereich Süggelweg von der Waldgrenze bis zur Brechtener Straße
– Teileinziehung im Bereich nördlich Süggelweg (Vorlage der Verwaltung 66/1-4 vom 03.01.2000)

Hierzu teilt die stellvertretende Verwaltungsstellenleiterin mit, dass der Vertreter des Amtes für Tiefbau- und Straßenverkehr (66/1-IV) – Herr Fenzl – zum Sachstand folgendes übermittelt hat:
“Gegen den Beschluss vom 09.02.00 in der Sitzung der Bezirksvertretung besteht ein Widerspruchsverfahren der Frau Heggen. Ihr Gewerbebetrieb (Großhandel für Hygiene- und Gebäudereinigungsbedarf) wird durch sehr große LKW beliefert. Frau Heggen befürchtet in der Hauptsache, dass die geplante Wendeanlage nicht ausreicht, um eine Wendemöglichkeit für große LKW zu schaffen.
Diese Angelegenheit wird derzeit ebenso geprüft wie die Frage, ob es sich bei dem in Rede stehenden Bereich um ein reines Wohngebiet handelt und ob der Betrieb vor diesem Hintergrund letztlich Bestandsschutz genießt.
Herr Fenzl sicherte zu, die Bezirksvertretung über den weiteren Fortgang der Angelegenheit zu unterrichten.”

Die Bezirksvertretung nimmt dies zur Kenntnis mit dem Zusatz, dringend eine Klärung herbeizuführen, um die Angelegenheit spätestens in der Februarsitzung 2001 abschließend behandeln zu können.

Zu TOP 3.3:
Einrichtung von Parkplätzen auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 27.09.2000 zur Kenntnis. Es besteht Einvernehmen darin, diesen TOP mit TOP 3.10 (Vorstellung der Ergebnisse des Workshops zur Rahmenplanung “Neue Evinger Mitte”) inhaltlich zu verbinden.


Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr hat geprüft, ob die Finanzierung der Stellplätze mit Mitteln der Stellplatzablöse möglich ist.
Grundlage dieser Prüfung ist die vorherige Darstellung des Umfanges der erforderlichen Straßenbaumaßnahmen, um die hierfür benötigten Investitionen und den möglichen Ausbauzeitpunkt ermitteln zu können. Diese vorläufige Straßenentwurfsplanung wird auf der Grundlage des bekannten städtebaulichen Konzeptes “Deutsche Straße – Oberevinger Straße” vom Stadtplanungsamt (61/4-2) Stand: März/1999 entwickelt.
Nach Abschluss des Verfahrens wird das Ergebnis der Bezirksvertretung Dortmund-Eving unaufgefordert mitgeteilt.

Zu TOP 3.4:
Einrichtung von Parkplätzen auf dem Schulgrundstück der Graf-Konrad-Grundschule

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes zur Kenntnisnahme vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihrer Sitzung am 09.08.2000 die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob die Errichtung von weiteren Parkplätzen an der Graf-Konrad-Grundschule aus Restmitteln des Schulanbaus finanziert werden kann.
Hierzu teilt das Schulverwaltungsamt mit, dass bei der Erweiterungsmaßnahme an der Graf-Konrad-Grundschule auftretende Einsparungen im Rahmen der flexiblen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bereits für andere, dringend erforderliche schulische Baumaßnahmen bereitgestellt wurden, sodass keine Restmittel zur Verfügung stehen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme nicht zur Kenntnis, da das Parkproblem so nicht gelöst ist.

Vielmehr wird die Schulverwaltung aufgefordert:
1.) dafür Sorge zu tragen, dass das Befahren des Schulhofes und das Parken auf dem Schulgelände nicht gestattet ist und
2.) zu garantieren, dass kein Schulkind gefährdet wird.
Sofern die Sicherheit der Kinder nicht gewährleistet ist, sieht die Bezirksvertretung sich gezwungen, eine Abpfostung des Schulhofes zu fordern, die das Befahren des Schulhofes- abgesehen von Rettungsfahrzeugen- verhindert. Die Angelegenheit ist spätestens in der Sitzung der Bezirksvertretung im Februar 2001 wieder aufzugreifen.

Zu TOP 3.5:
Errichtung einer Querungshilfe im Schiffhorst

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.09.2000 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr konnte eine Zunahme des Fahrzeugaufkommens aufgrund der Bautätigkeit in der Evinger Straße B 54 mittels Zählungen nicht bestätigen. Es wurde jedoch eine Häufung von Querungen von Schulkindern über die Straße Schiffhorst beobachtet, die aufgrund der relativ geringen Verkehrsbelastung und den damit verbundenen Zeitlücken unproblematisch abzuwickeln waren.


Allerdings ist das Geschwindigkeitsniveau für eine Tempo-30-Zone – offensichtlich ausgelöst durch den übersichtlichen Straßenverlauf und die häufige Nichtbeachtung der “Rechts-vor-links-Regelung” – augenscheinlich zu hoch.
Aufgrund der ermittelten Verkehrssituation ist die Einrichtung eines Zebrastreifens zur Verbesserung der Verkehrssituation nicht geeignet. Zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus und Verbesserung der Querungssicherheit wird deshalb die Errichtung einer Querungshilfe im Bereich der meisten Schulwegquerungen vorgeschlagen. (Ein entsprechender Entwurfsplan ist während der Sitzung zur Einsicht durch die Mitglieder der Bezirksvertretung ausgehängt)
Die Finanzierung der Herstellungskosten in Höhe von 16.000,-- DM ist in 2000 bei der Haushaltsstelle 6300 9510 0001 – Verkehrsberuhigung in Wohngebieten – vorgesehen.
Der Ausbau kann nach Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 1. Quartal 2001 erfolgen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Querungshilfe – wie im Entwurfsplan vorgesehen – zu errichten.

Zu TOP 3.6:
Schulwegsicherung Preußische Straße – Einsatz von mobilen Verkehrsberuhigungselementen

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amt für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.09.2000 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass die Erstellung und die verwaltungsinterne Abstimmung der Entwurfsplanung eingeleitet wurde.
Nach Abschluss des Verfahrens wird das Ergebnis der Bezirksvertretung Dortmund-Eving unaufgefordert mitgeteilt.

Zu TOP 3.7:
Einrichtung eines “interkommunalen Gewerbegebietes” in der “Brechtener Niederung”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 25.09.2000 zur Kenntnis.

Das Stadtplanungsamt teilt mit, dass die Tatsache, dass die Stadt Lünen ein interkommunales Gewerbegebiet in der “Brechtener Niederung” anstrebt, der Stadt Dortmund erst durch Berichte der Lünener Presse bekannt geworden ist.
Zwischenzeitlich ist die Stadt Lünen mit dieser Planungsabsicht im Rahmen eines Gespräches an die Stadt Dortmund herangetreten.
Städtischerseits finden zurzeit keine Überlegungen zu einer gewerblich-industriellen Nutzung der o.g. Fläche statt.
Im übrigen wären solche Vorhaben auch nur im Zusammenhang mit der beabsichtigten Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Dortmund / Unna / Hamm) und des Flächennutzungsplanes der Stadt zu entwickeln.





Zu TOP 3.8:
Biotop Winterkampweg – Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das Gelände –

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes vom 26.09.2000 zur Kenntnis.

Wie das Umweltamt mitteilt, liegen die Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten für das Gelände “Biotop Winterkampweg” derzeit immer noch bei der Montangrundstücksgesellschaft (MGG) der Deutschen Steinkohle (DSK) als Eigentümerin dieser Flächen sowie dem Bergamt Recklinghausen als Aufsichtsbehörde. Die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving festgestellten Missstände wurden entsprechend zuständigkeitshalber an diese Behörde weitergeleitet, mit der Bitte, die Eigentümerin zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes zu veranlassen.
Die Beurkundung des Vertrages über den angestrebten Erwerb der Flächen durch den Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) hat sich wegen noch offener Fragen über eine Bergschadensregelung bislang verzögert. Der Ankauf wird allerdings noch in diesem Jahr angestrebt, die Mittel stehen hierfür zur Verfügung. Mit Vertragsabschluss ist eine Beendigung der Bergaufsicht vorgesehen und, nach Gestaltung des Geländes durch den KVR dessen Übergabe an die Stadt Dortmund.
Der Entwurf eines Überlassungsvertrages wurde zwischen den beteiligten Dienststellen bereits abgestimmt. Danach geht die Zuständigkeit nach Beendigung der Bergaufsicht für die voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres erstellten öffentlichen Grünverbindung auf das Grünflächenamt, bzw. für den Bereich des Feuchtbiotops auf das Umweltamt über.

Zu TOP 3.9:
Baulücken östlich der Evinger Straße in Höhe der Hausnummern 255 und 273

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 11.10.2000 nicht zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Interesse der Stadtbildverbesserung tätig zu werden und die Grundstückseigentümer aufzufordern, ihre Grundstücke entsprechend herzurichten.

Auf dem Grundstück zwischen den Häusern Evinger Straße 255 und 261 ist ein öffentlicher Parkplatz ausgebaut worden. Eine Bebauung des Grundstückes ist daher zurzeit nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Für die Pflege ist das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr zuständig.
Für das Gebäude Evinger Straße 273 wurde am 17.04.1996 die Abbruchgenehmigung erteilt. Der Beginn des Abbruches war am 20.01.1998. Es war beabsichtigt, als Anbau an das Gebäude Evinger Straße 271 ein dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Dazu wurde die Baugenehmigung am 27.11.1996 erteilt (Az. 63/2-2-20148). Zum 27.04.1998 erfolgte zwar eine Beginnanzeige, jedoch wurde offensichtlich mit dem Neubau nicht begonnen. Zwischenzeitlich ist die Baugenehmigung erloschen, da mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht innerhalb von drei Jahren, nach Erteilung der Genehmigung, begonnen wurde bzw. die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen war (§ 77 Abs. 1 Bauordnung NW).
Dem Bauordnungsamt liegen keine neueren Erkenntnisse, hinsichtlich der Absichten der Grundstückseigentümer, vor. Für die Pflege ist der Grundstückseigentümer zuständig.
Zu TOP 3.10
Vorstellung der Ergebnisse des Workshops zur Rahmenplanung “Neue Evinger Mitte”

Herr Mehlem – Stadtplanungsamt – berichtet detailliert über die Ergebnisse des stattgefundenen Workshops.
Nach Unterbrechung der Sitzung zur Einsichtnahme in den Plan “Neue Evinger Mitte“ und ausführlicher Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving den Vorschlag zum Rahmenplan zur Kenntnis Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt zudem die Bildung einer Projektgruppe aus Externen, Politikern und Verwaltung, um über die Planung hinaus den Koordinierungsrahmen und die Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Es wurde gemeinsam vereinbart, dass interfraktionell die Zusammensetzung der Projektgruppe beraten und bei Vorliegen der Vorlage festgelegt werden soll.

Anmerkung der Geschäftsführung:
Die Informationen (Protokoll des Workshops und eine Skizze) sind dem Anhang dieser Niederschrift beigefügt.

Zu TOP 4.1:
Änderung des Flächennutzungsplanes
(Antrag des Vertreters Die Bürgerliste vom – ohne Datum –)

Begründung:
Mit der Beschlussvorlage Bebauungserlass Ev 108 vom 13.09.2000 eine großflächige Bebauung im Landschaftsschutzbereich Nord freizugeben, wurde darauf hingewiesen, dass nicht genügend offene Baulücken vorhanden sind.
Die Familie Bernhardt, Mieter einer Wohnung des Hauses Evinger Straße 430, die die Eigentümer eines nördlich angrenzenden zurzeit mit Garagen bebauten Grundstückes sind, haben bisher wenig Erfolg gehabt, um die gewünschte Genehmigung zu erlangen, um dort ein Wohnhaus zu errichten. Das Grundstück liegt innerhalb einer vorhandenen älteren Bebauung, die sich an der Westseite der Evinger Straße erstreckt und nur sehr wenige Lücken aufweist. Es handelt sich m. E. hier eher um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil, als um einen Außenbereich. Die gewünschten Genehmigungen blieben bisher aus, da dieser Bereich – obgleich im Zusammenhang bebaut – stets dem Außenbereich zugerechnet wurde. Folglich wurde einer Bebauung immer die Darstellung im gültigen Flächennutzungsplan als Grünfläche entgegengehalten, obwohl hier keine Grünfläche vorhanden ist, sondern eben die Bebauung mit Garagen einschließlich der zwischen den Garagen liegenden befestigten Fläche, sodass auch ökologisch betrachtet die Bebauung unschädlich sein dürfte.
Daher werden folgende Anträge gestellt:

1. Darstellung der bebauten Grundstücke bzw. der wenigen Baulücken auf der Westseite der Evinger Straße als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan
Da nun bekannt ist, dass der Flächennutzungsplan der Stadt neu aufgestellt werden soll, möchte Familie Bernhardt rechtzeitig hiermit den Antrag stellen, diese tatsächlich bebauten Flächen entlang der Evinger Straße den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und als Wohnbaufläche in einem künftigen Flächennutzungsplan darzustellen.

2. Des weiteren beantragt die Familie Bernhardt für diesen Bereich, der tatsächlich im Zusammenhang bebaut ist, eine Abrundungssatzung im Sinne des § 34 BauGB aufzustellen, und so eine Bebauung der wenigen Baulücken zu ermöglichen. Man sollte es für ökologisch sinnvoller halten, derartige Baulücken zu schließen und so zumindest einen Teil des Wohnungsbedarfs zu decken, als bisher gänzlich von Bebauung freigehaltene Grünzüge in Bauland umzuwandeln, und so ökologisch ungleich wertvollere Flächen dem Naturhaushalt zu entziehen. Das in der Stadt vorhandene Flächenpotential durch Ausnutzung von Baulücken – auch solche in Bereichen, die bisher als Außenbereich eingestuft wurden – im m. E. ökologisch betrachtet das geringere Übel.
Auch arbeitsökonomische Vorteile für das Planungsamt und damit für die öffentliche Hand liegen m. E. in der Möglichkeit von Satzungen nach § 34 BauGB, da dies weniger aufwendig sein dürfte als die Aufstellung von Bebauungsplänen, aber eben in erheblichem Maße Flächenpotential für die Bebauung bereitstellt.

3. Familie Bernhardt beantragt – hilfsweise, falls der unter 2 gestellte Antrag abgelehnt wird – hier eine Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB, als Außenbereichssatzung aufzustellen. Dies würde in jedem Falle dem hohen ökologischen Anspruch an diesen Bereich gerecht, würde aber dort, wo kein ökologischer Schaden zu befürchten ist, wie dies bei dem Grundstück der Familie Bernhardt zutrifft, eine Bebauung ermöglichen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt die Nichtbefassung.
Dem Antragssteller wird anheim gestellt, das Begehren als Anregung dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vorzutragen.

Zu TOP 4.2:
Schulwegsicherung in Höhe der Stadtbahnhaltestelle Waldesruh
(Antrag des Vertreters Die Bürgerliste vom – ohne Datum –)

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Schulweg in Höhe der Stadtbahnhaltestelle Waldesruh abzusichern.

Begründung:
Durch das hohe Verkehrsaufkommen auf der Evinger Straße ist es Kindern und behinderten Menschen fast unmöglich die Straße zu überqueren. Man muss auf die Einsicht der Autofahrer hoffen und warten! Allerdings kann dieses eine geraume Wartezeit in Anspruch nehmen. Deshalb sollte man überlegen, ob es nicht zur Sicherheit beitragen würde, transportable Verkehrszeichen aufzustellen. Diese sollten dann die Autofahrer schon ca. 30 m vor der Haltestelle und 30 m nach der Haltestelle auf mögliche Kinder hinweisen, die unter Umständen die Straße überqueren möchten. Für die Dauer des Straßenausbaus wäre das wohl die günstigste Lösung und den Kindern würde es ein wenig mehr Sicherheit bieten, um die Straße zu überqueren.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt den Antrag mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung ab.

Begründung der Ablehnung:
Das Anliegen sollte im Rahmen des Ausbaus der B 54 und nicht im Vorgriff auf die Planung eingebracht werden. Die vom Antragssteller in Zweifel gezogene Sicherheit wird nicht gesehen, da die Bauführer in der Regel auf die Sicherheit im jeweiligen Baustellenbereich achten.






Zu TOP 4.3:
Anlegung von zwei Parkplätzen für Kurzzeitparker am Wendehammer des Kindergartens Evinger Straße 600
(Antrag des Vertreters Die Bürgerliste vom – ohne Datum –)

Die Verwaltung wird gebeten, am Wendehammer des Kindergarten Evinger Straße 600 zwei Parkplätze für Kurzzeitparker anzulegen.

Begründung:
Der Wendehammer wird in der Mittagszeit so stark überlastet, dass es zu katastrophalen Verkehrsverhältnissen führt. Die ganze Situation führt sogar dazu, dass Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten bringen und dazu ein Auto nutzen, schon des öfteren mit Strafzetteln bedacht wurden. Für diejenigen, die leider keine andere Möglichkeit haben, ist das kein Zustand. Es muss gewährleistet sein, dass Eltern ihre Sprösslinge in Sicherheit und ohne Komplikationen zum Kindergarten bringen können.

Die Bezirksvertretung kommt einvernehmlich zu der Auffassung, sich zunächst kurzfristig vor Ort über die Situation und mögliche Lösungen kundig zu machen. Zur Beratung vor Ort sind Vertreter der beteiligten Stadtämter ( Tiefbau und Straßenverkehr ), Stadtbahnbauamtes und
ein Vertreter der Polizeiwache Eving einzuladen. Der TOP ist auf die nächste Sitzung zu vertagen.

Ortstermin:
Donnerstag, 16.11.00 , 12. OO Uhr, Treffpunkt Evinger Straße 600

Zu TOP 5.1:
Unterstützung der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine bei der Anschaffung einer Bühne
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 27.09.2000)

Die IEV richtet seit fünf Jahren “Wir in Eving” und seit drei Jahren den “Evinger Adventmarkt” aus. Immer wieder hat es sich gezeigt, wie notwendig eine Bühne für diverse sportliche oder kulturelle Vorführungen ist. Es geht hier um die Aussicht auf die Darbietung – denn jeder Zuschauer möchte in der “ersten Reihe” stehen. Da diese Bühne dringend benötigt wird, wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Hilfe bei der Anschaffung gebeten.
Die Bühne sollte aus etlichen unterschiedlichen Elementen bestehen, die je nach Bedarf flexibel aufgebaut werden können.
Die Bühne soll zentral im von der IEV angemieteten Keller gelagert werden und allen Vereinen im Evinger Raum gegen geringe Mietkosten ausgeliehen werden. Das “Mietgeld” soll separat verbucht und für Wartung und Reparatur verwendet werden.
Die Anschaffung der Bühne würde ca. 11.000,-- DM kosten.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt, den Antrag zurückzustellen und im Rahmen der Haushaltsberatung zu behandeln.





Zu TOP 6:

Erörterung und Beschlussfassung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zum Umgang der Bezirksvertretung mit den Anträgen und Anregungen aus den Arbeitskreisen “Stadtbezirksmarketing”



Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving schlägt einvernehmlich vor, dass die vorliegenden Ergebnisse aus den Arbeitskreisen des Stadtbezirksmarketing vom Leitungsgremium und den jeweiligen Moderatoren der Arbeitskreise ausgewertet werden. Die als Sofortmaßnahmen anzusehenden Vorschläge aus den Arbeitskreisen sind als Bürgeranträge unter dem Begriff “ Stadtbezirksmarketing” in die Bezirksvertretung einzubringen.

Zu TOP 7:
Festlegung der Termine für die Sitzungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Jahre 2001

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt den nachstehend genannten Sitzungsterminen für das Jahr 2001 mit in Absprache getroffenen Änderungswünschen zu.



Sitz. Nr.:
Sitzungstag:
Einladung an Bezirksvertreter:
(§ 2 GeschO)
Annahmeschluss für Anträge:
(§ 5 GeschO)
16.
17.01.2001
05.01.2001
02.01.2001
17.
14.02.2001
02.02.2001
30.01.2001
18.
14.03.2001
02.03.2001
27.02.2001
19.
11.04.2001
30.03.2001
27.03.2001
20.
09.05.2001
27.04.2001
24.04.2001
21.
13.06.2001
01.06.2001
29.05.2001

Juli keine Sitzung
-------------
--------------
22.
08.08.2001
27.07.2001
24.07.2001
23.
12.09.2001
31.08.2001
28.08.2001
24.
10.10.2001
28.09.2001
25.09.2001
25.
14.11.2001
02.11.2001
30.10.2001
25.
12.12.2001
30.11.2001
27.11.2001




Änderungen:
19. Sitzung 04.04.2001
20. Sitzung 02.05.2001
22. Sitzung 15.08.2001
24. Sitzung 04.10.2001

Anmerkung der Geschäftsführung:
Der geänderte Sitzungsplan für das Jahr 2001 ist dem Anhang dieser Niederschrift beigefügt.

Zu TOP 8:
Entfernung der Trinkhalle und Toilettenanlage sowie Errichtung einer neuen Trafostation am Evinger Markt

Herr Buckemüller - DEW - berichtet zum Thema:
“Wir haben dort ein Problem. Seit Jahren, seit Bestehen der Kohlenkirmes schalten wir das Stromnetz soweit, dass die Kohlenkirmes über den vorhandenen Trafo neben dem Kiosk versorgt werden kann. Im Rahmen der Liberalisierung sind die Strompreise stark zurückgegangen, die DEW kann heute nicht mehr 20.000 – 25.000 DM für die Kohlenkirmes aufwenden, um das Netz frei zu schalten. Da der alte Trafo im Zuge des Abrisses des Toilettenhäuschen abgerissen werden muss, soll nach den Plänen der DEW an anderer Stelle ein Trafo mit gleicher Leistung installiert werden. Dieser Einzeltrafo ist nicht in der Lage, die erforderliche Anschlussleistung auch für die Kohlenkirmes bereit zu stellen.
Es steht nun die Frage an, wie versorgen wir die Kohlenkirmes in Zukunft mit Strom. Es gibt zwei Möglichkeiten.
Die erste Möglichkeit, wir stellen in unserem Trafo, den wir als DEW bauen, selbstverständlich auch finanzieren, einen zweiten Trafo nur für die Kohlenkirmes. Die Investitionskosten der Stadt Dortmund oder Bezirksvertretung betragen ca. 32.000 DM zzgl. Mehrwertsteuer. Bei dem Ortstermin hat es schon arge Proteste gegeben. Zugegen war auch ein Herr Brallmann, er ist soweit mir bekannt Elektroinstallateur, der für die Versorgung von Kirmessen zuständig ist. Herr Brallmann regte an, dass wir einen Mittelspannungsanschluss zur Verfügung stellen, wo er ein Provisorium installieren kann, wobei jedes Jahr etwa 1.500 – 2.500 DM an Mietkosten für dieses Provisorium zu tragen wären. Die Aufwendungen seitens DEW würden etwa soweit es den Trafo betrifft (ein Zusatzschalter müsste installiert werden) ca. 5.600 DM zzgl. Mehrwertsteuer betragen; das wäre die preiswertere Lösung. “

Die Bezirksvertretung spricht sich nach ausführlicher Diskussion zu möglichen Lösungsansätzen in Bezug auf die Stromversorgung für die “Kohlenkirmes” dafür aus, einen “Runden Tisch” einzurichten. Dieser soll u.a. aus Vertretern der DEW, dem Veranstalter, dem Gewerbeverein, Vertretern der Verwaltung und der Marktaufsicht bestehen.

N i e d e r s c h r i f t

über die 14. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 08.11.2000 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Giese, Wilhelm
Hirsch, Michael
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar bis TOP 3.4
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Mehlem Stadtplanungsamt - TOP 3.10 -
Herr Walther Ordnungsamt - TOP 3.1 -

c) Sachverständige:
Herr Buckemöller DEW – TOP 8 -

d) Ratsvertreter/in:
Frebel, Wolfram 16.30 Uhr – 17.50 Uhr
e) Schriftführerin:
Kleyer, Hannelore - 33/Ev -

Verhindert sind:
Ehlert, Enrico

Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 17.50 Uhr-18.05 Uhr (zu TOP 3.10 )
Ende: 19.55 Uhr . . .

Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

1. Frau Otto von der Bürgerinitiative Burgweg übergibt einen Brief der Initiative mit Datum vom 04.11.00 und erklärt: Das Veranstaltungszentrum hat sich jetzt noch schlimmer gestaltet, in dem Herr Derwald noch einen Platz zugekauft hat genau gegenüber unseren Häusern. Das war ein ehemaliger Lagerplatz. Ich habe vor 20 Jahren mit dafür gesorgt, dass dort ein Wall hinkam. Obwohl keine Zufahrt vorhanden ist soll da nun geparkt werden. Die Belästigung durch Abgase der Autos und der Krach besteht weiterhin. Die Veranstaltungshalle ist – wie wir wissen – für 500 Personen zugelassen. Wir haben aber in den letzten Tagen ca. 2000 Personen gezählt.” Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt hierzu, dass das Genehmigungs-verfahren Frau Otto zur Kenntnis zugeleitet worden ist. Die Antwort des Ordnungsamtes (das Schreiben vom 04.11.00 liegt dort ebenfalls vor) bleibt abzuwarten. Die Angelegenheit wird in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung behandelt.
2. Frau Lücke, Brechtener Straße 272:
Ich habe vor einigen Monaten angefragt, ob die Brechtener Straße für LKW gesperrt werden kann. Jetzt möchte ich wissen, ob sich dahingehend etwas getan hat.”
Der Bezirksvorsteher führt hierzu aus, dass laut Beschilderung dort LKW bis zu 7,5 t zugelassen sind. Sofern dort größere LKW fahren sind die Ordnungsbehörden gefordert. Es macht Sinn, sich die Autokennzeichen zu notieren und dies dem “Bürgertelefon” mitzuteilen als Grundlage für ein Tätigwerden der Ordnungsbehörden.
3. Frau Lücke, Brechtener Straße 272:
“Zu TOP 3.7. gebe ich zu Bedenken, dass es Sinn macht – nachdem die letzten Flächen mit Einfamilienhäusern zugebaut werden – diese Ecke noch offen zu lassen, schon allein aus Naturschutzgründen und zur Erhaltung der dortigen Landwirtschaft, der allmählich die Existenzgrundlage entzogen wird”
Der Bezirksvorsteher teilt mit, dass diese Bedenken bei Aufruf des TOP 3.7 bewertet werden und Frau Lücke nach Beratung die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zugesandt wird.
4. Frau Lücke, Brechtener Straße 272:
“ Kann die Bezirksvertretung Einfluss zum Thema Denkmalschutz nehmen? Es geht um das
Haus – ehemals Luise Brandhoff – Wülferichstraße. Es hat eine Erbengemeinschaft gegeben, die an einen Bauunternehmer verkauft hat. Den Gerüchten zufolge soll es abgerissen werden.”
Der Bezirksvorsteher sichert zu, die Angelegenheit aufzugreifen.
5. Herr Nagel, Bahnstraße 10
“ Es geht um TOP 2.3 Bahnstraße. Ich bin Eigentümer des Grundstückes Bahnstraße 10. Ich
habe bis vor zwei Wochen nicht gewusst, dass die Bahnstraße rückgebaut wird. Bei dieser Planung käme ich weder an meine Werkstatt geschweige überhaupt auf das Gelände”
Der Bezirksvorsteher bittet Herrn Nagel, Kontakt mit dem Tiefbauamt aufzunehmen, falls erforderlich bietet er an, sich zwecks Suche nach Lösungsmöglichkeiten mit dem zuständigen Mitarbeiter des Tiefbauamtes ins Benehmen zu setzen. Die eigentliche Problematik, in Unkenntnis der Planung das Grundstück erworben zu haben, bedarf einer privatrechtlichen Klärung.
6. Herr Page:
“Zu TOP 4.3 – Anlegung von 2 Parkplätzen - möchte ich anmerken, dass es doch eigentlich um mehr als 2 Plätze gehen soll.”
Der Bezirksvorsteher macht Herrn Page darauf aufmerksam, dass dieser TOP gleich behandelt wird.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnete um 16.15 Uhr die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving.

Zu TOP 1.1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 1.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Sichelschmidt wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift bei einer Enthaltung benannt.

Zu TOP 1.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 11.10.2000

Die Niederschrift über die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 11.10.2000 wird – mehrheitlich bei einer Enthaltung - genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt einstimmig die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:

TOP 3.10: Vorstellung der Ergebnisse des Workshops zur Rahmenplanung “Neue Evinger Mitte” hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung

Dieser Tagesordnungspunkt wird vorgezogen und unmittelbar nach TOP 8 behandelt.
TOP 8: Entfernung der Trinkhalle und Toilettenanlage sowie Errichtung einer neuen Trafostation am Evinger Markt
hier: Mündlicher Bericht der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH

Dieser Tagesordnungspunkt wird vorgezogen und unmittelbar nach TOP 4.3 behandelt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt einstimmig den Tagesordnungspunkt 4.3.vorzuziehen:
TOP 4.3: Anlegung von zwei Parkplätzen für Kurzzeitparker am Wendehammer des Kindergartens Evinger Straße 600

1. Regularien
1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Nordrhein-Westfalen
1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 11.10.2000
1.4 Feststellung der Tagesordnung
2. Vorlagen
2.1 Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
(Eingebracht in die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 11.10.2000)
2.2 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen nordöstlich der Straße “Weckweg” in Dortmund-Brechten
Antragsteller: Kesting Massivhaus GmbH
Bebauungsplan Ev 108, 9. Änderung
2.3 Einziehung des nördlichen Teilabschnittes der Bahnstraße
2.4 Durchführung eines Jahrmarktes i.S.d. § 68 (2) GewO am 03.12.2000 auf den Privatgrundstücken Bayrische Straße 81 – 105, 44339 Dortmund
2.5 Projekte und Daueraufgaben im Dezernat 6 – Übersicht für das Jahr 2000 –
2.6 Durchführung von Waldpflegemaßnahmen 2000/2001
3. Stellungnahmen
3.1 Sachstandsbericht zur Auslegung und zum Umgang mit der neuen Landes-Hundeverordnung - insbesondere in den Wäldern und Parkanlagen des Stadtbezirks
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung
3.2 Sachstandsbericht zur Realisierung der Einschränkung des Individualverkehrs zugunsten Naturschutz / Erholung in dem Bereich Süggelweg von der Waldgrenze bis zur Brechtener Straße
– Teileinziehung im Bereich nördlich Süggelweg (Vorlage der Verwaltung 66/1-4 vom 03.01.2000) –
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung
3.3 Einrichtung von Parkplätzen auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg
3.4 Einrichtung von Parkplätzen auf dem Schulgrundstück der Graf-Konrad-Grundschule
3.5 Errichtung einer Querungshilfe im Schiffhorst
3.6 Schulwegsicherung Preußische Straße – Einsatz von mobilen Verkehrsberuhigungselemten
3.7 Einrichtung eines “interkommunalen Gewerbegebietes” in der “Brechtener Niederung”
3.8 Biotop Winterkampweg – Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das Gelände –
3.9 Baulücken östlich der Evinger Straße in Höhe der Hausnummern 255 und 273
3.10 Vorstellung der Ergebnisse des Workshops zur Rahmenplanung “Neue Evinger Mitte”
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung
4. Anträge des Vertreters “Die Bürgerliste”
4.1 Änderung des Flächennutzungsplanes
4.2 Schulwegsicherung in Höhe der Stadtbahnhaltestelle Waldesruh
4.3 Anlegung von zwei Parkplätzen für Kurzzeitparker am Wendehammer des Kindergartens Evinger Straße 600
5. Eingaben an die Bezirksvertretung
5.1 Unterstützung der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine bei der Anschaffung einer Bühne
6. Erörterung und Beschlussfassung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zum Umgang der Bezirksvertretung mit den Anträgen und Anregungen aus den Arbeitskreisen “Stadtbezirksmarketing”
7. Festlegung der Termine für die Sitzungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Jahre 2001
8. Entfernung der Trinkhalle und Toilettenanlage sowie Errichtung einer neuen Trafostation am Evinger Markt

hier: Mündlicher Bericht der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH


Zu TOP 2.1:
Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
(Vorlage der Verwaltung – 3/Dez – vom 12.09.2000)
(Eingebracht in die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 11.10.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt der vorgeschlagenen Änderung des Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einstimmig mit Änderungsvorschlägen zu.
---------------------------------------------
In seiner Sitzung am 26.09.2000 hat der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einstimmig beschlossen, den folgenden, mündlichen Antrag des Vorsitzenden, Herrn Heinz Neumann, zum obigen TOP an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving weiterzuleiten:

"Die Verwaltung wird beauftragt, rechtlich zu überprüfen, ob es notwendig ist, den § 38 Abs. 13 in den Bezirksvertretungen anzuwenden und überhaupt noch in eine zukünftige Geschäftsordnung einzuarbeiten."

Begründung:
Die Bezirksvertretungen haben bisher schon die Einrichtung von Einwohnerfragestunden. Sollten sich die Petenten analog der neuen Geschäftsordnung zu Wort melden können, so würde damit eine nicht im Interesse der Bürger liegende Zeitverschiebung eintreten, weil zunächst einmal das Votum der Verwaltung eingeholt werden müsste.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hält einstimmig nachfolgende Änderungsvorschläge für erforderlich:
1. Die Sprechzeit für die Bürger muss deutlich festgelegt werden.
2. Die Vertretungsberechtigung durch Dritte ist abzulehnen. Der Bürger sollte seine Interessen und Anliegen selbst vertreten.
3. Das einzelne Ausschussmitglied darf nicht das Recht haben, ein selbständiges Besuchsrecht wahr zu nehmen. Der Bürger muss sich eines geschützten Rahmens sicher sein. Lediglich in Abstimmung mit dem Vorsitzenden sollte ein Besuchsrecht möglich sein.
4. § 5 Abs. 1 Ziffer 4 soll beibehalten werden.
5. Der § 38 Abs. 13 Geschäftsordnung darf bezogen auf die Bezirksvertretung keine Anwendung finden.
6. Bürgersprechstunde: 1) alle BV-Mitglieder können auch Stellung zu Fragen der Bürger geben. 2) sofern Fragen der Bürger zu einem TOP der Tagesordnung hat, muss die Möglichkeit bestehen, bei Aufruf des TOP die Sitzung zu unterbrechen, um dem Bürger ggf. zu ermöglichen, zu diesem Punkt eine Frage zu stellen.

Zu TOP 2.2:
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraßen nordöstlich der Straße “Weckweg” in Dortmund-Brechten
Antragsteller: Kesting Massivhaus GmbH
Bebauungsplan Ev 108, 9. Änderung
(Vorlage der Verwaltung – 66/2-3-241 – ohne Datum)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung.

Die Erschließung des Geländes in Dortmund-Brechten – Bau der Stichstraße nordöstlich der Straße “Weckweg” einschließlich des erforderlichen Kanals – wird gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl S. 2141; BGBl III 213 – 1) in Verbindung dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der Firma Kesting Massivhaus GmbH übertragen.

Zu TOP 2.3:
Einziehung des nördlichen Teilabschnittes der Bahnstraße
(Vorlage der Verwaltung – 66/1-IV – vom 20.10.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt die Einziehung im Bereich des nördlichen Teilabschnittes der Bahnstraße von nördlich des Hauses Nr. 8 bis zur Lindnerstraße.

Zu TOP 2.4:
Durchführung eines Jahrmarktes i.S.d. § 68 (2) GewO am 03.12.2000 auf den Privatgrundstücken Bayrische Straße 81 – 105, 44339 Dortmund
(Vorlage der Verwaltung – 32/2-1 – vom 18.09.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt der Durchführung des o.g. Jahrmarktes des Veranstalters Franz Neuhaus, Bayrische Straße 97, 44339 Dortmund, am 03.12.2000 auf den Privatgrundstücken Bayrische Straße 81 – 105, 44339 Dortmund, einstimmig zu.
Zusatz: Es besteht der Wunsch, bei zukünftigen Genehmigungen rechtzeitig informiert zu sein. Darüber hinaus sollte das Anliegen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bzgl. eines Wechsel des Standortes zwischen Bayrischer Straße und “Neuer Evinger Mitte” Berücksichtigung finden.

Zu TOP 2.5:
Projekte und Daueraufgaben im Dezernat 6 – Übersicht für das Jahr 2000 –
(Vorlage der Verwaltung – 6/Dez.-Con. – (ohne Datum)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den aktuellen Stand der Projekte und Daueraufgaben im Dezernat 6 für das Jahr 2000 zur Kenntnis.


Zu TOP 2.6:
Durchführung von Waldpflegemaßnahmen 2000/2001
(Vorlage der Verwaltung – 67/4 – vom 27.09.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Waldbauplanung für das Winterhalbjahr 2000/2001 zur Kenntnis.

Zu TOP 3.1:
Sachstandsbericht zur Auslegung und zum Umgang mit der neuen Landes-Hundeverordnung - insbesondere in den Wäldern und Parkanlagen des Stadtbezirks

Herr Walther – Ordnungsamt – gibt ausführliche Informationen zu der am 30.06.2000 in Kraft getretenen Landeshundeverordnung, gültig für NW.
Anmerkung der Geschäftsführung:
Die Informationen ( Landeshundeverordnung und eine Übersicht über die wesentlichsten Punkte) sind dem Anhang dieser Niederschrift beigefügt.

Zu TOP 3.2:
Sachstandsbericht zur Realisierung der Einschränkung des Individualverkehrs zugunsten Naturschutz / Erholung im Bereich Süggelweg von der Waldgrenze bis zur Brechtener Straße
– Teileinziehung im Bereich nördlich Süggelweg (Vorlage der Verwaltung 66/1-4 vom 03.01.2000)

Hierzu teilt die stellvertretende Verwaltungsstellenleiterin mit, dass der Vertreter des Amtes für Tiefbau- und Straßenverkehr (66/1-IV) – Herr Fenzl – zum Sachstand folgendes übermittelt hat:
“Gegen den Beschluss vom 09.02.00 in der Sitzung der Bezirksvertretung besteht ein Widerspruchsverfahren der Frau Heggen. Ihr Gewerbebetrieb (Großhandel für Hygiene- und Gebäudereinigungsbedarf) wird durch sehr große LKW beliefert. Frau Heggen befürchtet in der Hauptsache, dass die geplante Wendeanlage nicht ausreicht, um eine Wendemöglichkeit für große LKW zu schaffen.
Diese Angelegenheit wird derzeit ebenso geprüft wie die Frage, ob es sich bei dem in Rede stehenden Bereich um ein reines Wohngebiet handelt und ob der Betrieb vor diesem Hintergrund letztlich Bestandsschutz genießt.
Herr Fenzl sicherte zu, die Bezirksvertretung über den weiteren Fortgang der Angelegenheit zu unterrichten.”

Die Bezirksvertretung nimmt dies zur Kenntnis mit dem Zusatz, dringend eine Klärung herbeizuführen, um die Angelegenheit spätestens in der Februarsitzung 2001 abschließend behandeln zu können.

Zu TOP 3.3:
Einrichtung von Parkplätzen auf dem Grundstück Deutsche Straße / Grubenwehrweg

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 27.09.2000 zur Kenntnis. Es besteht Einvernehmen darin, diesen TOP mit TOP 3.10 (Vorstellung der Ergebnisse des Workshops zur Rahmenplanung “Neue Evinger Mitte”) inhaltlich zu verbinden.


Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr hat geprüft, ob die Finanzierung der Stellplätze mit Mitteln der Stellplatzablöse möglich ist.
Grundlage dieser Prüfung ist die vorherige Darstellung des Umfanges der erforderlichen Straßenbaumaßnahmen, um die hierfür benötigten Investitionen und den möglichen Ausbauzeitpunkt ermitteln zu können. Diese vorläufige Straßenentwurfsplanung wird auf der Grundlage des bekannten städtebaulichen Konzeptes “Deutsche Straße – Oberevinger Straße” vom Stadtplanungsamt (61/4-2) Stand: März/1999 entwickelt.
Nach Abschluss des Verfahrens wird das Ergebnis der Bezirksvertretung Dortmund-Eving unaufgefordert mitgeteilt.

Zu TOP 3.4:
Einrichtung von Parkplätzen auf dem Schulgrundstück der Graf-Konrad-Grundschule

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes zur Kenntnisnahme vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihrer Sitzung am 09.08.2000 die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob die Errichtung von weiteren Parkplätzen an der Graf-Konrad-Grundschule aus Restmitteln des Schulanbaus finanziert werden kann.
Hierzu teilt das Schulverwaltungsamt mit, dass bei der Erweiterungsmaßnahme an der Graf-Konrad-Grundschule auftretende Einsparungen im Rahmen der flexiblen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bereits für andere, dringend erforderliche schulische Baumaßnahmen bereitgestellt wurden, sodass keine Restmittel zur Verfügung stehen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme nicht zur Kenntnis, da das Parkproblem so nicht gelöst ist.

Vielmehr wird die Schulverwaltung aufgefordert:
1.) dafür Sorge zu tragen, dass das Befahren des Schulhofes und das Parken auf dem Schulgelände nicht gestattet ist und
2.) zu garantieren, dass kein Schulkind gefährdet wird.
Sofern die Sicherheit der Kinder nicht gewährleistet ist, sieht die Bezirksvertretung sich gezwungen, eine Abpfostung des Schulhofes zu fordern, die das Befahren des Schulhofes- abgesehen von Rettungsfahrzeugen- verhindert. Die Angelegenheit ist spätestens in der Sitzung der Bezirksvertretung im Februar 2001 wieder aufzugreifen.

Zu TOP 3.5:
Errichtung einer Querungshilfe im Schiffhorst

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.09.2000 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr konnte eine Zunahme des Fahrzeugaufkommens aufgrund der Bautätigkeit in der Evinger Straße B 54 mittels Zählungen nicht bestätigen. Es wurde jedoch eine Häufung von Querungen von Schulkindern über die Straße Schiffhorst beobachtet, die aufgrund der relativ geringen Verkehrsbelastung und den damit verbundenen Zeitlücken unproblematisch abzuwickeln waren.


Allerdings ist das Geschwindigkeitsniveau für eine Tempo-30-Zone – offensichtlich ausgelöst durch den übersichtlichen Straßenverlauf und die häufige Nichtbeachtung der “Rechts-vor-links-Regelung” – augenscheinlich zu hoch.
Aufgrund der ermittelten Verkehrssituation ist die Einrichtung eines Zebrastreifens zur Verbesserung der Verkehrssituation nicht geeignet. Zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus und Verbesserung der Querungssicherheit wird deshalb die Errichtung einer Querungshilfe im Bereich der meisten Schulwegquerungen vorgeschlagen. (Ein entsprechender Entwurfsplan ist während der Sitzung zur Einsicht durch die Mitglieder der Bezirksvertretung ausgehängt)
Die Finanzierung der Herstellungskosten in Höhe von 16.000,-- DM ist in 2000 bei der Haushaltsstelle 6300 9510 0001 – Verkehrsberuhigung in Wohngebieten – vorgesehen.
Der Ausbau kann nach Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 1. Quartal 2001 erfolgen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Querungshilfe – wie im Entwurfsplan vorgesehen – zu errichten.

Zu TOP 3.6:
Schulwegsicherung Preußische Straße – Einsatz von mobilen Verkehrsberuhigungselementen

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amt für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.09.2000 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass die Erstellung und die verwaltungsinterne Abstimmung der Entwurfsplanung eingeleitet wurde.
Nach Abschluss des Verfahrens wird das Ergebnis der Bezirksvertretung Dortmund-Eving unaufgefordert mitgeteilt.

Zu TOP 3.7:
Einrichtung eines “interkommunalen Gewerbegebietes” in der “Brechtener Niederung”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 25.09.2000 zur Kenntnis.

Das Stadtplanungsamt teilt mit, dass die Tatsache, dass die Stadt Lünen ein interkommunales Gewerbegebiet in der “Brechtener Niederung” anstrebt, der Stadt Dortmund erst durch Berichte der Lünener Presse bekannt geworden ist.
Zwischenzeitlich ist die Stadt Lünen mit dieser Planungsabsicht im Rahmen eines Gespräches an die Stadt Dortmund herangetreten.
Städtischerseits finden zurzeit keine Überlegungen zu einer gewerblich-industriellen Nutzung der o.g. Fläche statt.
Im übrigen wären solche Vorhaben auch nur im Zusammenhang mit der beabsichtigten Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Dortmund / Unna / Hamm) und des Flächennutzungsplanes der Stadt zu entwickeln.





Zu TOP 3.8:
Biotop Winterkampweg – Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das Gelände –

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes vom 26.09.2000 zur Kenntnis.

Wie das Umweltamt mitteilt, liegen die Zuständigkeiten bzw. Verantwortlichkeiten für das Gelände “Biotop Winterkampweg” derzeit immer noch bei der Montangrundstücksgesellschaft (MGG) der Deutschen Steinkohle (DSK) als Eigentümerin dieser Flächen sowie dem Bergamt Recklinghausen als Aufsichtsbehörde. Die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving festgestellten Missstände wurden entsprechend zuständigkeitshalber an diese Behörde weitergeleitet, mit der Bitte, die Eigentümerin zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes zu veranlassen.
Die Beurkundung des Vertrages über den angestrebten Erwerb der Flächen durch den Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) hat sich wegen noch offener Fragen über eine Bergschadensregelung bislang verzögert. Der Ankauf wird allerdings noch in diesem Jahr angestrebt, die Mittel stehen hierfür zur Verfügung. Mit Vertragsabschluss ist eine Beendigung der Bergaufsicht vorgesehen und, nach Gestaltung des Geländes durch den KVR dessen Übergabe an die Stadt Dortmund.
Der Entwurf eines Überlassungsvertrages wurde zwischen den beteiligten Dienststellen bereits abgestimmt. Danach geht die Zuständigkeit nach Beendigung der Bergaufsicht für die voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres erstellten öffentlichen Grünverbindung auf das Grünflächenamt, bzw. für den Bereich des Feuchtbiotops auf das Umweltamt über.

Zu TOP 3.9:
Baulücken östlich der Evinger Straße in Höhe der Hausnummern 255 und 273

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 11.10.2000 nicht zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Interesse der Stadtbildverbesserung tätig zu werden und die Grundstückseigentümer aufzufordern, ihre Grundstücke entsprechend herzurichten.

Auf dem Grundstück zwischen den Häusern Evinger Straße 255 und 261 ist ein öffentlicher Parkplatz ausgebaut worden. Eine Bebauung des Grundstückes ist daher zurzeit nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Für die Pflege ist das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr zuständig.
Für das Gebäude Evinger Straße 273 wurde am 17.04.1996 die Abbruchgenehmigung erteilt. Der Beginn des Abbruches war am 20.01.1998. Es war beabsichtigt, als Anbau an das Gebäude Evinger Straße 271 ein dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Dazu wurde die Baugenehmigung am 27.11.1996 erteilt (Az. 63/2-2-20148). Zum 27.04.1998 erfolgte zwar eine Beginnanzeige, jedoch wurde offensichtlich mit dem Neubau nicht begonnen. Zwischenzeitlich ist die Baugenehmigung erloschen, da mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht innerhalb von drei Jahren, nach Erteilung der Genehmigung, begonnen wurde bzw. die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen war (§ 77 Abs. 1 Bauordnung NW).
Dem Bauordnungsamt liegen keine neueren Erkenntnisse, hinsichtlich der Absichten der Grundstückseigentümer, vor. Für die Pflege ist der Grundstückseigentümer zuständig.
Zu TOP 3.10
Vorstellung der Ergebnisse des Workshops zur Rahmenplanung “Neue Evinger Mitte”

Herr Mehlem – Stadtplanungsamt – berichtet detailliert über die Ergebnisse des stattgefundenen Workshops.
Nach Unterbrechung der Sitzung zur Einsichtnahme in den Plan “Neue Evinger Mitte“ und ausführlicher Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving den Vorschlag zum Rahmenplan zur Kenntnis Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt zudem die Bildung einer Projektgruppe aus Externen, Politikern und Verwaltung, um über die Planung hinaus den Koordinierungsrahmen und die Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Es wurde gemeinsam vereinbart, dass interfraktionell die Zusammensetzung der Projektgruppe beraten und bei Vorliegen der Vorlage festgelegt werden soll.

Anmerkung der Geschäftsführung:
Die Informationen (Protokoll des Workshops und eine Skizze) sind dem Anhang dieser Niederschrift beigefügt.

Zu TOP 4.1:
Änderung des Flächennutzungsplanes
(Antrag des Vertreters Die Bürgerliste vom – ohne Datum –)

Begründung:
Mit der Beschlussvorlage Bebauungserlass Ev 108 vom 13.09.2000 eine großflächige Bebauung im Landschaftsschutzbereich Nord freizugeben, wurde darauf hingewiesen, dass nicht genügend offene Baulücken vorhanden sind.
Die Familie Bernhardt, Mieter einer Wohnung des Hauses Evinger Straße 430, die die Eigentümer eines nördlich angrenzenden zurzeit mit Garagen bebauten Grundstückes sind, haben bisher wenig Erfolg gehabt, um die gewünschte Genehmigung zu erlangen, um dort ein Wohnhaus zu errichten. Das Grundstück liegt innerhalb einer vorhandenen älteren Bebauung, die sich an der Westseite der Evinger Straße erstreckt und nur sehr wenige Lücken aufweist. Es handelt sich m. E. hier eher um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil, als um einen Außenbereich. Die gewünschten Genehmigungen blieben bisher aus, da dieser Bereich – obgleich im Zusammenhang bebaut – stets dem Außenbereich zugerechnet wurde. Folglich wurde einer Bebauung immer die Darstellung im gültigen Flächennutzungsplan als Grünfläche entgegengehalten, obwohl hier keine Grünfläche vorhanden ist, sondern eben die Bebauung mit Garagen einschließlich der zwischen den Garagen liegenden befestigten Fläche, sodass auch ökologisch betrachtet die Bebauung unschädlich sein dürfte.
Daher werden folgende Anträge gestellt:

1. Darstellung der bebauten Grundstücke bzw. der wenigen Baulücken auf der Westseite der Evinger Straße als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan
Da nun bekannt ist, dass der Flächennutzungsplan der Stadt neu aufgestellt werden soll, möchte Familie Bernhardt rechtzeitig hiermit den Antrag stellen, diese tatsächlich bebauten Flächen entlang der Evinger Straße den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und als Wohnbaufläche in einem künftigen Flächennutzungsplan darzustellen.

2. Des weiteren beantragt die Familie Bernhardt für diesen Bereich, der tatsächlich im Zusammenhang bebaut ist, eine Abrundungssatzung im Sinne des § 34 BauGB aufzustellen, und so eine Bebauung der wenigen Baulücken zu ermöglichen. Man sollte es für ökologisch sinnvoller halten, derartige Baulücken zu schließen und so zumindest einen Teil des Wohnungsbedarfs zu decken, als bisher gänzlich von Bebauung freigehaltene Grünzüge in Bauland umzuwandeln, und so ökologisch ungleich wertvollere Flächen dem Naturhaushalt zu entziehen. Das in der Stadt vorhandene Flächenpotential durch Ausnutzung von Baulücken – auch solche in Bereichen, die bisher als Außenbereich eingestuft wurden – im m. E. ökologisch betrachtet das geringere Übel.
Auch arbeitsökonomische Vorteile für das Planungsamt und damit für die öffentliche Hand liegen m. E. in der Möglichkeit von Satzungen nach § 34 BauGB, da dies weniger aufwendig sein dürfte als die Aufstellung von Bebauungsplänen, aber eben in erheblichem Maße Flächenpotential für die Bebauung bereitstellt.

3. Familie Bernhardt beantragt – hilfsweise, falls der unter 2 gestellte Antrag abgelehnt wird – hier eine Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB, als Außenbereichssatzung aufzustellen. Dies würde in jedem Falle dem hohen ökologischen Anspruch an diesen Bereich gerecht, würde aber dort, wo kein ökologischer Schaden zu befürchten ist, wie dies bei dem Grundstück der Familie Bernhardt zutrifft, eine Bebauung ermöglichen.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt die Nichtbefassung.
Dem Antragssteller wird anheim gestellt, das Begehren als Anregung dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vorzutragen.

Zu TOP 4.2:
Schulwegsicherung in Höhe der Stadtbahnhaltestelle Waldesruh
(Antrag des Vertreters Die Bürgerliste vom – ohne Datum –)

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Schulweg in Höhe der Stadtbahnhaltestelle Waldesruh abzusichern.

Begründung:
Durch das hohe Verkehrsaufkommen auf der Evinger Straße ist es Kindern und behinderten Menschen fast unmöglich die Straße zu überqueren. Man muss auf die Einsicht der Autofahrer hoffen und warten! Allerdings kann dieses eine geraume Wartezeit in Anspruch nehmen. Deshalb sollte man überlegen, ob es nicht zur Sicherheit beitragen würde, transportable Verkehrszeichen aufzustellen. Diese sollten dann die Autofahrer schon ca. 30 m vor der Haltestelle und 30 m nach der Haltestelle auf mögliche Kinder hinweisen, die unter Umständen die Straße überqueren möchten. Für die Dauer des Straßenausbaus wäre das wohl die günstigste Lösung und den Kindern würde es ein wenig mehr Sicherheit bieten, um die Straße zu überqueren.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt den Antrag mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung ab.

Begründung der Ablehnung:
Das Anliegen sollte im Rahmen des Ausbaus der B 54 und nicht im Vorgriff auf die Planung eingebracht werden. Die vom Antragssteller in Zweifel gezogene Sicherheit wird nicht gesehen, da die Bauführer in der Regel auf die Sicherheit im jeweiligen Baustellenbereich achten.






Zu TOP 4.3:
Anlegung von zwei Parkplätzen für Kurzzeitparker am Wendehammer des Kindergartens Evinger Straße 600
(Antrag des Vertreters Die Bürgerliste vom – ohne Datum –)

Die Verwaltung wird gebeten, am Wendehammer des Kindergarten Evinger Straße 600 zwei Parkplätze für Kurzzeitparker anzulegen.

Begründung:
Der Wendehammer wird in der Mittagszeit so stark überlastet, dass es zu katastrophalen Verkehrsverhältnissen führt. Die ganze Situation führt sogar dazu, dass Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten bringen und dazu ein Auto nutzen, schon des öfteren mit Strafzetteln bedacht wurden. Für diejenigen, die leider keine andere Möglichkeit haben, ist das kein Zustand. Es muss gewährleistet sein, dass Eltern ihre Sprösslinge in Sicherheit und ohne Komplikationen zum Kindergarten bringen können.

Die Bezirksvertretung kommt einvernehmlich zu der Auffassung, sich zunächst kurzfristig vor Ort über die Situation und mögliche Lösungen kundig zu machen. Zur Beratung vor Ort sind Vertreter der beteiligten Stadtämter ( Tiefbau und Straßenverkehr ), Stadtbahnbauamtes und
ein Vertreter der Polizeiwache Eving einzuladen. Der TOP ist auf die nächste Sitzung zu vertagen.

Ortstermin:
Donnerstag, 16.11.00 , 12. OO Uhr, Treffpunkt Evinger Straße 600

Zu TOP 5.1:
Unterstützung der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine bei der Anschaffung einer Bühne
(Eingabe der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 27.09.2000)

Die IEV richtet seit fünf Jahren “Wir in Eving” und seit drei Jahren den “Evinger Adventmarkt” aus. Immer wieder hat es sich gezeigt, wie notwendig eine Bühne für diverse sportliche oder kulturelle Vorführungen ist. Es geht hier um die Aussicht auf die Darbietung – denn jeder Zuschauer möchte in der “ersten Reihe” stehen. Da diese Bühne dringend benötigt wird, wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Hilfe bei der Anschaffung gebeten.
Die Bühne sollte aus etlichen unterschiedlichen Elementen bestehen, die je nach Bedarf flexibel aufgebaut werden können.
Die Bühne soll zentral im von der IEV angemieteten Keller gelagert werden und allen Vereinen im Evinger Raum gegen geringe Mietkosten ausgeliehen werden. Das “Mietgeld” soll separat verbucht und für Wartung und Reparatur verwendet werden.
Die Anschaffung der Bühne würde ca. 11.000,-- DM kosten.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt, den Antrag zurückzustellen und im Rahmen der Haushaltsberatung zu behandeln.





Zu TOP 6:

Erörterung und Beschlussfassung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zum Umgang der Bezirksvertretung mit den Anträgen und Anregungen aus den Arbeitskreisen “Stadtbezirksmarketing”



Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving schlägt einvernehmlich vor, dass die vorliegenden Ergebnisse aus den Arbeitskreisen des Stadtbezirksmarketing vom Leitungsgremium und den jeweiligen Moderatoren der Arbeitskreise ausgewertet werden. Die als Sofortmaßnahmen anzusehenden Vorschläge aus den Arbeitskreisen sind als Bürgeranträge unter dem Begriff “ Stadtbezirksmarketing” in die Bezirksvertretung einzubringen.

Zu TOP 7:
Festlegung der Termine für die Sitzungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Jahre 2001

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt den nachstehend genannten Sitzungsterminen für das Jahr 2001 mit in Absprache getroffenen Änderungswünschen zu.



Sitz. Nr.:
Sitzungstag:
Einladung an Bezirksvertreter:
(§ 2 GeschO)
Annahmeschluss für Anträge:
(§ 5 GeschO)
16.
17.01.2001
05.01.2001
02.01.2001
17.
14.02.2001
02.02.2001
30.01.2001
18.
14.03.2001
02.03.2001
27.02.2001
19.
11.04.2001
30.03.2001
27.03.2001
20.
09.05.2001
27.04.2001
24.04.2001
21.
13.06.2001
01.06.2001
29.05.2001

Juli keine Sitzung
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22.
08.08.2001
27.07.2001
24.07.2001
23.
12.09.2001
31.08.2001
28.08.2001
24.
10.10.2001
28.09.2001
25.09.2001
25.
14.11.2001
02.11.2001
30.10.2001
25.
12.12.2001
30.11.2001
27.11.2001




Änderungen:
19. Sitzung 04.04.2001
20. Sitzung 02.05.2001
22. Sitzung 15.08.2001
24. Sitzung 04.10.2001

Anmerkung der Geschäftsführung:
Der geänderte Sitzungsplan für das Jahr 2001 ist dem Anhang dieser Niederschrift beigefügt.

Zu TOP 8:
Entfernung der Trinkhalle und Toilettenanlage sowie Errichtung einer neuen Trafostation am Evinger Markt

Herr Buckemüller - DEW - berichtet zum Thema:
“Wir haben dort ein Problem. Seit Jahren, seit Bestehen der Kohlenkirmes schalten wir das Stromnetz soweit, dass die Kohlenkirmes über den vorhandenen Trafo neben dem Kiosk versorgt werden kann. Im Rahmen der Liberalisierung sind die Strompreise stark zurückgegangen, die DEW kann heute nicht mehr 20.000 – 25.000 DM für die Kohlenkirmes aufwenden, um das Netz frei zu schalten. Da der alte Trafo im Zuge des Abrisses des Toilettenhäuschen abgerissen werden muss, soll nach den Plänen der DEW an anderer Stelle ein Trafo mit gleicher Leistung installiert werden. Dieser Einzeltrafo ist nicht in der Lage, die erforderliche Anschlussleistung auch für die Kohlenkirmes bereit zu stellen.
Es steht nun die Frage an, wie versorgen wir die Kohlenkirmes in Zukunft mit Strom. Es gibt zwei Möglichkeiten.
Die erste Möglichkeit, wir stellen in unserem Trafo, den wir als DEW bauen, selbstverständlich auch finanzieren, einen zweiten Trafo nur für die Kohlenkirmes. Die Investitionskosten der Stadt Dortmund oder Bezirksvertretung betragen ca. 32.000 DM zzgl. Mehrwertsteuer. Bei dem Ortstermin hat es schon arge Proteste gegeben. Zugegen war auch ein Herr Brallmann, er ist soweit mir bekannt Elektroinstallateur, der für die Versorgung von Kirmessen zuständig ist. Herr Brallmann regte an, dass wir einen Mittelspannungsanschluss zur Verfügung stellen, wo er ein Provisorium installieren kann, wobei jedes Jahr etwa 1.500 – 2.500 DM an Mietkosten für dieses Provisorium zu tragen wären. Die Aufwendungen seitens DEW würden etwa soweit es den Trafo betrifft (ein Zusatzschalter müsste installiert werden) ca. 5.600 DM zzgl. Mehrwertsteuer betragen; das wäre die preiswertere Lösung. “

Die Bezirksvertretung spricht sich nach ausführlicher Diskussion zu möglichen Lösungsansätzen in Bezug auf die Stromversorgung für die “Kohlenkirmes” dafür aus, einen “Runden Tisch” einzurichten. Dieser soll u.a. aus Vertretern der DEW, dem Veranstalter, dem Gewerbeverein, Vertretern der Verwaltung und der Marktaufsicht bestehen.