N i e d e r s c h r i f t

über die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 11.10.2000 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Giese, Wilhelm
Hirsch, Michael
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Frau Jäger - Grünflächenamt -
Frau Klemp - Jugendamt -
Herr van Riel - Grünflächenamt -
c) Sachverständige:
Frau Schulz - DOGEWO -
Herr Vocke - DOGEWO -
d) Ratsvertreter:
Berndsen, Hendrik
Leniger, Siegfried
e) Schriftführerin:
Kleyer, Hannelore - 33/Ev -

Beginn: 15.00 Uhr
Unterbrechung: 15.30 – 15.40 Uhr (zu TOP 8 )
Ende : 17.50 Uhr
Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Klotz wohnhaft in der Bergstraße 35, 44339 Dortmund erklärt, dass er kürzlich aus Zeitungsberichten erfahren hat, dass für das nebenan gelegene Haus Bergstraße 33 ein Antrag auf Nutzungsänderung zu einem islamischen Kulturzentrum mit Moschee gestellt wurde. Da im besagten Haus bereits vor zwei Jahren Umbauarbeiten durchgeführt wurden und anschließend der Moscheebetrieb aufgenommen wurde, ist Herr Klotz bisher davon ausgegangen, dass die Nutzungsänderung schon seit längerem genehmigt wurde.
Herr Klotz legt die Kopie eines Schreibens vor, mit dem er im Jahr 1998 das Bauordnungsamt
– Herrn Schäfer – auf die Umbauarbeiten bzw. den Betrieb der Moschee im Haus Bergstraße 33 hinwies. Da er vom Bauordnungsamt niemals eine Antwort erhielt, ging er davon aus, dass die notwendigen Genehmigungen sowohl zum Umbau als auch zum Betrieb einer Moschee vorlagen.
Für Herrn Klotz ist völlig unverständlich wieso keine Reaktion seitens des Bauordnungsamtes erfolgte und die Moschee – deren Betrieb, seiner Aussage nach, mit erheblicher Lärmbelästigung für die Anwohner verbunden ist – im Anschluss an die Umbauten zwei Jahre ohne jede Genehmigung betrieben werden konnte.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt zu, die Beschwerde mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme an das Bauordnungsamt weiterzuleiten und Herrn Klotz entsprechend zu benachrichtigen.
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Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet um 15.10 Uhr die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving.

Zu TOP 1.1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 1.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Neumann wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 13.09.2000 - Öffentlicher- und Nichtöffentlicher Teil -

Die Niederschrift über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving - Öffentlicher Teil - am 13.09.2000 wird - mehrheitlich bei einer Gegenstimme - genehmigt.

Die Niederschrift über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving - Nichtöffentlicher Teil - am 13.09.2000 wird – einstimmig – genehmigt.



Zu TOP 1.4:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –, die Tagesordnung um folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern:
TOP 2.4: Rahmenplanung Evinger Mitte

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, die Tagesordnung um folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern:
TOP 8: Vorstellung der geänderten Wohnbebauung der DOGEWO am Süggelweg

Der Tagesordnungspunkt 8 wird vorgezogen und unmittelbar nach Top 1.4 behandelt.
Die Tagesordnungspunkte 2.1, 4.1.8 und 4.2.1 werden gemeinsam behandelt.

Folgende Tagesordnung wird angenommen:
1. Regularien
1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.09.2000
1.4 Feststellung der Tagesordnung
2. Vorlagen
2.1 Umsetzung des blue Box – Projektes “Jugendtreff Brechten”
2.2 Beabsichtigte Teileinziehung im Bereich der Jakobstraße
2.3 Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
2.4 Rahmenplanung Evinger Mitte
3. Stellungnahmen
3.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Beteiligungsorientierte, ökologische u. quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen”
hier: Vorstellung der geplanten Maßnahmen für den Kinderspielplatz “Am Birkenbaum”
- Mündlicher Bericht der Verwaltung -
3.2 Kinderspielplatz “Wohnpark Grävingholz”
3.3 Parkplatzsituation am Nollendorfplatz
3.4 Stand der Planung der Wohnbebauung südlich der Deutschen Straße in der Evinger Mitte
3.5 Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan Ev 129
3.6 Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Ev 130/2 – Service- und Gewerbepark Dortmund-Eving –
3.7 Außengastronomie Imbisswirtschaft Bayrische Straße 113
3.8 Schadstoffuntersuchungen in Dortmunder Schulen
3.9 Instandsetzung der Umkleidekabinen der Sportanlage Grävingholz
3.10 Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes an der Jakobstraße


4. Anträge der Fraktionen
4.1 SPD
4.1.1 Verkehrssicherer Ausbau der Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe” bis zum Einmündungsbereich B 54
4.1.2 Errichtung eines Fuß- und Radweges vom Hammerkopfturm zum Nordfriedhof
4.1.3 Verrohrung des Evinger Baches
4.1.4 Erweiterung des “P+R- Platzes” Schulte-Rödding
4.1.5 Rückbau der Lindenhorster Straße
4.1.6 Erneuerung der Straßendecke Wittichstraße 153 – 155 b
4.1.7 Anbringung von Halte- und Parkverbotsschildern auf der Evinger Straße von der städtischen Bezirksverwaltungsstelle bis zur Einmünd4ung Amtsstraße
4.1.8 Errichtung eines Kinder- und Jugendtreffs in Brechten
hier: Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel im Haushaltsplan 2001

4.2 CDU
4.2.1 Finanzierung des Kinder- und Jugendtreffs in Dortmund-Brechten
hier: Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2001 aus den Etats des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving

4.2.2 Umgestaltung des Spielplatzes -Am Birkenbaum-
hier: Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2001

5. Anfragen der CDU-Fraktion
5.1 Baulücken östlich der Evinger Straße in Höhe der Hausnummern 255 und 273
5.2 Zugang zum Grävingholz in südliche Richtung über die Anbindung “In den Hüchten”
6. Neufassung der Baumschutzsatzung
7. Eingaben an die Bezirksvertretung
7.1 Einsatz mobiler Verkehrsberuhigungselemente im Wohnpark “An den Teichen”/Rotbuchenweg
7.2 Schließung der Eislaufhalle im Keuninghaus
7.3 Situation im Umfeld des Kiosk Bergstraße / Evinger Berg
7.4 Durchführung des Evinger Adventmarktes am 03.12.2000 auf der Bayrischen Straße
8. Vorstellung der geänderten Wohnbebauung der DOGEWO am Süggelweg

Zu TOP 2.1:
Umsetzung des blue Box – Projektes “Jugendtreff Brechten”
(Vorlage der Verwaltung – 51/4 – vom 28.09.2000)
- Antrag der SPD-Fraktion (TOP 4.1.8)
- Antrag der CDU-Fraktion (TOP 4.2.1)

Frau Klemp – Jugendamt – stellt zunächst anhand von Folien den derzeitigen Stand der Planungen für den Jugendtreff in Brechten vor. Gezeigt werden der Standort wie auch die geplante Auf- bzw. Einteilung der Innenräume.
Der Neubau des Jugendtreffs soll auf dem Schulgrundstück Evinger Straße 600 zwischen dem Sportplatz und dem Grundschulgebäude errichtet werden. Durch die Nähe zur Schule sollen Einsparungen bei den Erschließungskosten erzielt werden.

Seitens der CDU-Fraktion kritisiert der Fraktionsvorsitzenden – Herr Neumann –, dass in der Verwaltungsvorlage keinerlei Angaben über Folgekosten und geplante Betriebskonzepte enthalten sind.
Es ist nicht ersichtlich in welcher Höhe Folgekosten entstehen werden, und ob die Finanzierung dieser Folgekosten – auch in den nächsten Jahren – gesichert ist. Gerade von den anfallenden Folgekosten bzw. deren Finanzierbarkeit wird die zukünftige Qualität des Jugendtreffs abhängen.
Aus der Vorlage geht ebenfalls nicht hervor, wer letztendlich Betreiber des Jugendtreffs sein wird, das Jugendamt oder eventuell ein freier Träger. Wichtige Informationen über geplanten bzw. notwendigen Personaleinsatz sowie über Art und Umfang der im Jugendtreff angebotenen Leistungen fehlen völlig.
Die Verwaltung wird daher gebeten, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving umgehend zu informieren, wenn Planungen zu den Folgekosten und Betriebskonzepte vorliegen.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – wie auch die Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen weisen daraufhin, dass es sich bei dem geplanten Jugendtreff um ein “offenes Konzept” handelt, das sich an den Bedürfnissen der Jugendlichen orientieren soll. Es ist daher verfrüht jetzt schon Konzepte zum späteren Betrieb zu erarbeiten.
Einigkeit besteht aber darüber, dass der Jugendtreff schnellstmöglich errichtet werden und seine Arbeit – noch im Jahr 2001 – aufnehmen soll.
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Im Anschluss an diese Redebeiträge stimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving zunächst über die vorliegenden Anträge der SPD- und CDU-Fraktion ab:

TOP 4.1.8:
Errichtung eines Kinder- und Jugendtreffs in Brechten
hier: Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel im Haushaltsplan 2001

Die Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung dringlich, den für die Errichtung eines Kinder- und Jugendtreffs im Ortsteil Brechten notwendigen Betrag in Höhe von 54.000,-- DM in den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2001 einzustellen.

Begründung:
Der geplante Kinder- und Jugendtreff ist für diesen Ortsteil von besonderer Bedeutung. Wir halten wegen der jüngsten Ereignisse im Ortsteil Brechten die Errichtung einer solchen Einrichtung für dringlich geboten.

Zu TOP 4.2.1:
Finanzierung des Kinder- und Jugendtreffs in Dortmund-Brechten
hier: Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2001 aus den Etats des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bewilligt im Vorgriff auf den Haushalt 2001 für die Errichtung des Kinder- und Jugendtreffs Dortmund-Brechten einen Betrag von 54.000,-- DM. Der Kinder- und Jugendausschuss wird aufgefordert, die fehlende Restsumme aus dem Etat des Jugendamtes zur Verfügung zu stellen.

Begründung:
In der Septembersitzung 2000 wurden Baukosten in Höhe von 450.000,-- DM als Gesamtsumme von der Hochbauverwaltung benannt. Das Land NW fördert den Bau mit ca. DM 300.000,--. Da die Bezirksvertretung die Restfinanzierung nicht alleine tragen kann, notwendige andere Projekte würden sonst zu lange auf Eis gelegt, ist der Kinder- und Jugendausschuss in Verbindung mit dem Jugendamt zur Beteiligung aufzufordern.
Alle Beteiligten sind sich seit Jahren darüber klar, die nicht hinnehmbaren Umtriebe aus der rechtsradikalen Szene in den vergangenen Wochen zeigen eine gefährliche Entwicklung, dass dieser Jugendtreff schnell eingerichtet werden muss.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt beiden Anträgen (TOP 4.1.8 und 4.2.1)
– einstimmig – zu.
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Zu TOP 2.1:
Umsetzung des blue Box – Projektes “Jugendtreff Brechten”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – die Bereitstellung von 54.000,-- DM aus Mitteln der Bezirksvertretung zur Mitfinanzierung des blue Box – Projektes “Jugendtreff Brechten.
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Frau Fliege und Herr Bromba – SPD-Fraktion – weisen auf den gegründeten Förderverein hin, der das Projekt Jugendtreff begleiten wird. Die Mitglieder der Bezirksvertretung und alle Interessierten werden zu einer Sitzung (auch zur Mitarbeit bzw. Mitgliedschaft) dieses Fördervereines am 18.10. 2000 eingeladen.

Zu TOP 2.2:
Beabsichtige Teileinziehung im Bereich der Jakobstraße
(Vorlage der Verwaltung – 66/1-IV – vom 22.08.2000)

In die Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes wird die Stellungnahme des TOP 3.10 – Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes an der Jakobstraße – miteinbezogen, da aufgrund der Örtlichkeit ein enger sachlicher Zusammenhang besteht.

TOP 2.2:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – die Einleitung des Teileinziehungsverfahrens im Bereich der Jakobstraße zwischen der Lindenhorster Straße und der Evinger Straße mit der dauernden Widmungsbeschränkung zu Lasten des Kfz-Durchgangsverkehrs mittels beweglicher Abpfostung am westlichen Ende dieser Straße. Es wird der Widmungsumfang “nur für den Kfz-Anlieger – sowie den Fußgänger- und Radfahrverkehr” im Bereich dieser Straße beabsichtigt.
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TOP 3.10
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving akzeptiert die folgende Stellungnahme des Jugendamtes vom 21.09.2000 in dieser Form nicht :

Das Jugendamt teilt mit, dass erfahrungsgemäß der Neubau und die Neugestaltung von Spielplätzen am Jahresende nicht abgeschlossen sind, sodass noch vorhandene Haushaltsreste projektgebunden übertragen werden.
Die Finanzierung des Spielplatzes Jakobstraße aus Haushaltsresten des Jugendamtes ist daher nicht möglich.
Der Antrag zur Unterstützung durch den Spielplatzverein wird in der nächsten – noch nicht terminierten – Vorstandsitzung behandelt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird über die Entscheidung informiert.
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Obwohl grundsätzlich die Notwendigkeit der Einrichtung eines Spielplatzes in der Jakobstraße von allen Mitgliedern der Bezirksvertretung gesehen wird, gibt es zwischen den Fraktionen eine kontroverse Diskussion über zu setzende Prioritäten bei der Einrichtung neuer bzw. bei der unbedingt notwendigen Um- und Neugestaltung bereits vorhandener Spielplätze. Während die SPD-Fraktion den Spielplatz in der Jakobstraße favorisiert, hält die CDU-Fraktion die Umgestaltung des Spielplatzes “Am Birkenbaum” für dringlicher.
Da eine Realisierung des Spielplatzes in der Jakobstraße zurzeit nur mit Eigenmitteln der Bezirksvertretung möglich scheint, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende – Herr Neumann –, dass aus Sicht seiner Fraktion der Bau des Jugendtreffs in Brechten und die Umgestaltung des Spielplatzes “Am Birkenbaum” höhere Priorität besitzen und daher vorrangig mit entsprechenden Bezirksvertretungsmitteln ausgestattet werden müssten.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – spricht sich gegen die Festlegung von Prioritäten aus, da nach Meinung seiner Fraktion beide Spielplätze, sowohl “Am Birkenbaum” als auch “Jakobstraße” gleichermaßen wichtig sind und Neu- bzw. Umbaumaßnahmen dringend realisiert werden müssen.
Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – erinnert an die Zusage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, die Anwohner der Jakobstraße in ihrem Anliegen zur Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes zu unterstützen, und den daraus resultierenden, – einstimmig – gefassten Beschluss vom 12.04.2000, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, auf dem verfügbaren städtischen Grundstück diesen Spielplatz einzurichten.
Einigkeit besteht bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving auch weiterhin darüber, dass die Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes in der Jakobstraße unbedingt erforderlich ist. Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving stehen aber derzeit die benötigten Finanzmittel nicht zur Verfügung.
Da es sich bei dem für den Spielplatz vorgesehenen Gelände um ein im städtischen Eigentum befindliches Grundstück handelt, das durch das Liegenschaftsamt der Stadt Dortmund verwaltet wird, kann es nicht Aufgabe der Bezirksvertretung Dortmund-Eving sein, die Aufräumarbeiten für das völlig verwahrloste Grundstück aus eigenen Haushaltsmittel zu finanzieren.
Das Liegenschaftsamt wird daher aufgefordert, für die ordnungsgemäße Herrichtung des Grundstückes Sorge zu tragen.
Sobald das Liegenschaftsamt die Fläche wiederhergerichtet hat, ist zur Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes lediglich noch das Aufschütten von Sand erforderlich. Die Aufstellung von Spielgeräten wird nach Auskunft des Bezirksvorstehers von den Anliegern ausdrücklich nicht gewünscht.
Die Verwaltung wird daher gebeten, die Kosten für das Aufschütten des Sandes zu ermitteln und der Bezirksvertretung mitzuteilen. Wenn der Bezirksvertretung eine detaillierte Kostenplanung vorliegt, kann gemeinsam mit dem Jugendamt und dem Spielplatzverein nach Finanzierungsmöglichkeiten gesucht werden, die die schnellstmögliche Realisierung der naturbelassenen Spielfläche gewährleisten.
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Wie der SPD-Fraktionsvorsitzende – Herr Adden – erfahren hat, gibt es bei der Verwaltung Überlegungen, den Abenteuerspielplatz im Fredenbaum für die Zeit geplanter Erweiterungs- bzw. Umbauarbeiten zu schließen. Vor diesem Hintergrund ist eine schnelle Einrichtung des Kinderspielplatzes in der Jakobstraße erforderlich.
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, ob und falls ja für welchen Zeitraum eine Schließung des Abenteuerspielplatzes im Fredenbaum vorgesehen ist.


Zu TOP 2.3:
Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
(Vorlage der Verwaltung – 3/Dez – vom 12.09.2000)

– eingebracht –
Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 08.11.2000

Zu TOP 2.4:
Rahmenplan Evinger Mitte
(Vorlage der Verwaltung – 61/4 – vom 09.10.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt der Absicht der Verwaltung, ein städtebauliches Werkstattverfahren zur Erarbeitung der Rahmenplanung Evinger Mitte durchzuführen, – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – zu.
Zusatz:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Auf der Seite 2 der Vorlage unter Punkt 2 – Umfang der Rahmenplanung – ist folgender Punkt aufzunehmen.
- Plankonformer Ausbau der Amtsstraße und des Holtbeuteweges

Zu TOP 3.1:
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Beteiligungsorientierte, ökologische u. quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen”
hier: Vorstellung der geplanten Maßnahmen für den Kinderspielplatz “Am Birkenbaum”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving verständigt sich darauf, gemeinsam mit diesem Tagesordnungspunkt den Antrag der CDU-Fraktion (TOP 4.2.2) – Umgestaltung des Spielplatzes “Am Birkenbaum” (Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2001) – zu behandeln.

Zur Vorstellung des geplanten Umbaukonzeptes für den Spielplatz “Am Birkenbaum” sind Frau Jäger und Herr van Riel vom Grünflächenamt als Berichterstatter anwesend.

Der Spielplatz “Am Birkenbaum” ist 11 125 qm groß und wurde 1976 errichtet. Der Spielplatz wurde als sogenannter “ABC-Spielplatz” mit überörtlicher Bedeutung angelegt und hat dementsprechend ein großes Einzugsgebiet. Angeboten werden Spielmöglichkeiten für alle Altersgruppen bis zu 17 Jahren.
Nach nunmehr 16 Jahren sind sowohl Überplanung wie Umbau notwendig geworden. Für die Umbaumaßnahme stehen 45.000,-- DM zur Verfügung. Dieser Betrag ist für einen Platz dieser Größe sehr eng bemessen, besonders da für die notwendige Entsorgung einer alten Asphaltböschung mehr als die Hälfte des Etats aufgewendet werden muss.
Wegen der begrenzten Finanzmittel können nur sehr wenige neue Spielgeräte angeschafft werden.
Die bereits vorhandenen Spielgeräte sollen daher weiterhin eingesetzt werden. Ebenso sollen auf anderen Spielplätzen nicht mehr benötigte Geräte Verwendung finden. Die “gebrauchten” Spielgeräte sollen, sofern sie den neueren DIN-Normen entsprechen, durch die Dortmunder Dienste hergerichtet werden.
Erhalten bleiben der Bolzplatz, ein Sandspielbereich sowie die Wasserspielanlage. Neu entstehen soll ein Kleinkindersandbereich. Ein bereits bestehender Hügel, soll in einen naturbelassenen Hügel mit einer Wellenrutsche umgewandelt werden.
Nach ihren Wünschen befragte Kinder und Jugendliche haben sich mehrheitlich für einen Kletterwald und eine Beach-Volleyballanlage ausgesprochen. Beide Anlagen zusammen sind aber aus Kostengründen nicht realisierbar.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis.
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Der nachstehende Antrag der CDU-Fraktion (TOP 4.2.2) – Umgestaltung des Spielplatzes “Am Birkenbaum” (Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2001) wird vom Eingeber vorläufig zurückgestellt:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bewilligt im Vorgriff auf den Haushalt 2001 für die Umgestaltung des Spielplatzes “Am Birkenbaum” einen Betrag in Höhe von 20.000,-- DM
Begründung:
Im August 2000 wurden uns vom Büro für Kinderinteressen die Umbau- und Gestaltungspläne vorgestellt. Die CDU-Fraktion versteht ihren Antrag als Unterstützung der Maßnahme für die noch ca. DM 40.000.-- fehlen. Gleichzeitig sollen Spielplatzpaten gefunden werden, damit eine größere Mitverantwortung durch die Bürgerschaft erfolgt. Ebenfalls muss geprüft werden, ob nicht auch der Förderverein zur Schaffung eines Jugendtreffs in Dortmund-Brechten eine Mitverantwortung übernehmen kann. Die Umgestaltungspläne sollten auch der Bezirksvertretung vorgestellt werden.

Begründung der Zurückstellung:
Bevor jetzt schon Haushaltsmittel des Jahres 2001 verplant und gebunden werden, ist zunächst zu prüfen, ob eine Finanzierung mit anfallenden Haushaltsresten aus Eigenmitteln der Bezirksvertretung Dortmund-Eving des Jahres 2000 möglich ist.

Zu TOP 3.2:
Kinderspielplatz “Wohnpark Grävingholz”

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 29.09.2000 zur Kenntnisnahme vor.

Auf die Anfrage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 16.08.2000 teilt das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr mit, dass die W+V mit Schreiben vom 28.07.2000 um eine Fristverlängerung des Baubeginns des Kinderspielplatzes gebeten hat. Mit der Begründung, dass die W+V die Zuständigkeit für die Errichtung des Kinderspielplatzes zu ihren Lasten nicht anerkennt, hat die Gesellschaft trotzdem die Unterlagen zur Prüfung an ihren Rechtsbeistand übergeben. Sobald die Prüfung seitens des Rechtsbeistandes abgeschlossen ist, will die W+V unverzüglich auf die Angelegenheit zurückkommen.
Mit Schreiben vom 16.08.2000 hat das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr der Bitte auf Fristverlängerung bis zum 18.09.2000 nachgegeben.
Der Forderung der W+V, die Vertragserfüllungsbürgschaft, die noch in Höhe von 54.000,00 DM besteht, zurückzugeben, wurde nicht nachgekommen, da gerade die noch bestehende Vertragserfüllungsbürgschaft, die Herstellungskosten des Kinderspielplatz abdeckt.
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Auf größtes Unverständnis bei der Bezirksvertretung Dortmund-Eving stößt die Tatsache, dass mit dem Bau des Kinderspielplatzes im “Wohnpark Grävingholz” noch immer nicht begonnen wurde.
Sollte auch die letzte vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr gesetzte Frist am 18.09.2000 verstrichen sein, ohne dass mit den Arbeiten zur Einrichtung des Spielplatzes begonnen wurde, wird die Verwaltung aufgefordert, jetzt unmittelbar im Wege der Ersatzvornahme – unter Rückgriff auf die Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 54.000,-- DM – mit dem Bau des Spielplatzes zu beginnen.

Zu TOP 3.3:
Parkplatzsituation am Nollendorfplatz

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 11.09.2000 zur Kenntnis.

Nach Feststellungen des Ordnungsamtes ist die Situation des ruhenden Verkehrs im Umfeld der Hörfunkakademie am Nollendorfplatz auch ohne den zunehmenden “Parkdruck” durch die Einrichtung des “Hauses der Medien” schon sehr angespannt, da ausreichend legaler Parkraum in den zum Teil sehr schmalen Straßen nicht vorhanden ist. Dies verdeutlichen zum einen die zahlreichen Anzeigen von Anwohnern sowie Ermittlungen des Ordnungsamtes vor Ort.
In der Siedlung um den Nollendorfplatz wurde bei Überprüfungen der Verkehrsüberwachung in allen Straßen nach dem Verfahren “halb auf dem Gehweg / halb auf der Straße” geparkt. Zum Teil verbleibt dabei weniger als 1 Meter Restbreite. In diesen Fällen werden seitens der Verkehrsüberwachung gebührenpflichtige Verwarnungen erteilt.
Parkflächenmarkierungen, die das Parken auf dem Gehweg erlauben, sind nicht vorhanden. Aufgrund der eingangs erwähnten, zum Teil sehr geringen Restbreite, darf auch bezweifelt werden, dass das Gehwegparken in diesem Bereich gefahrlos für Fußgänger erlaubt werden kann. Das Ordnungsamt begrüßt daher die Absicht, schnellstmöglich durch das Anbringen entsprechender Beschilderungen auf den legalen Parkplatz an der Hörfunkakademie hinzuweisen. Nach Einschätzung des Ordnungsamtes wird der Parkdruck damit erheblich vermindert.

Zu TOP 3.4:
Stand der Planung der Wohnbebauung südlich der Deutschen Straße in der Evinger Mitte

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 18.09.2000 zur Kenntnis:

Das Gesamtprojekt der Neuen Evinger Mitte umfasst neben dem Zentralbereich und dem südlich anschließenden Service- und Gewerbepark zwei weitere Bausteine westlich und östlich der Kernfläche, mit denen als Ergänzung und zur Stärkung der Zentralfunktion die Entwicklung von Wohnbebauung angestrebt wird.
Zum einen ist dies die Fläche westlich der Evinger Straße am Winterkampweg, auf der sich bereits ein Vorhaben als Seniorenwohnanlage in Realisierung befindet. Die Entwicklung weiterer Wohnbauflächen an dieser Stelle ist abhängig von der Verlagerungsmöglichkeit des Bergstadions und der dortigen Turnhalle in den Bereich des Eckey-Stadions. Die Realisierungschancen dieses Projektes werden zurzeit in der Verwaltung durch Untersuchungen u.a. zum Lärmschutz und zur Wirtschaftlichkeit geprüft.
Zum anderen ist eine Fläche nördlich des Evinger Baches an der Oberevinger Straße für eine Wohnungsbauentwicklung vorgesehen. Dort ist beabsichtigt, die ca. 10.000 qm große, städtische Fläche mit ca. 30 Einfamilienhäusern zu bebauen. Erste Verhandlungen mit einem Bauträger sind von der Liegenschaftsverwaltung bereits geführt worden mit dem Ziel, die Fläche, die im Sondervermögen: ”Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” steht, zu veräußern. Ein Vorhaben- und Erschließungsplan soll das erforderliche Planungsrecht sicherstellen.
Die Realisierbarkeit wird derzeit geprüft und hängt im wesentlichen von den Kosten für die Bodensanierung, vorhandener Altlasten und dem Zeitpunkt der Verrohrung des Evinger Baches durch die Emschergenossenschaft ab. Die Prüfung wird voraussichtlich noch die Zeit bis zum Jahresende in Anspruch nehmen.

Zu TOP 3.5:
Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan Ev 129

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.09.2000 zur Kenntnis.

Die Aufforstungsmaßnahme ist entsprechend der Vorgaben des Umweltamtes auf der im Bebauungsplan Ev 129 festgesetzten Ausgleichsfläche durchgeführt worden. Sie muss lediglich im Südteil, wo sich zurzeit noch ein Erdhügel befindet, fertiggestellt werden. Die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Aufforstungsfläche umfasst, wie im Bebauungsplan festgesetzt, einen Zeitraum von 5 Jahren. Hiermit wird noch im Jahr 2000 begonnen werden.

Zur Zusatzanfrage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving den Maisanbau auf der Ersatzfläche betreffend, teilt das Umweltamt mit:
Maisanbau findet derzeitig auf der direkt östlich angrenzenden Fläche statt. Dabei handelt es sich um eine Ersatzfläche für den Stadtbahnbau der Stadtbahnlinie I, Baulos 83. Hier wird in der kommenden Pflanzperiode (Herbst/Winter 2000/2001) eine Aufforstung erfolgen.

Zu TOP 3.6:
Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Ev 130/2 – Service- und Gewerbepark Dortmund-Eving –

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die nachfolgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 28.08.2000 zur Kenntnis.

Zum Sachstand teilt das Stadtplanungsamt mit, dass in Gesprächen der Verwaltung mit der Projektgesellschaft Minister-Stein (PMS) und der Grundstückseigentümerin bisher Einvernehmen darüber erzielt wurde, die Anforderungen an den Service- und Gewerbepark, die durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes und durch das Investorenhandbuch dokumentiert sind, im Grundsatz zu belassen jedoch im Einzelfall zu entscheiden, ob es über Befreiungen nach § 31 BauGB sowie über eine flexible Handhabung des Investorenhandbuches möglich ist, auch Betrieben, die nicht den grundsätzlichen Anforderungen des Bebauungsplanes entsprechen, eine Ansiedlung zu ermöglichen.
Die seinerzeit zwischen IBA-Gesellschaft und Stadt Dortmund abgestimmte Zielvorstellung eines qualifizierten und innovativen Standortes für produzierendes Gewerbe sollte somit nicht aufgegeben werden, sondern bei flexibler Handhabung in bestimmten Bereichen auch kleineren Gewerbetreibenden, Handwerkern und Dienstleistern aus dem räumliche Umfeld zugute kommen.
Dies geht auch auf bisherige Erfahrungen der Wirtschaftsförderung mit Ansiedlungsnachfragen zurück. Nicht die einzelnen Anforderungen allein, sondern die gesamte – auch subjektive – Standortbeurteilung haben bisher höhere Ansiedlungserfolge verhindert. Ausnahme dabei ist der Ausschluss von Handel mit Endverbrauchern, der jedoch wegen der neu entstandenen “Evinger Mitte” und den produktionsbezogenen Ansiedlungszielen als unverzichtbar angesehen wird.
Insofern stellt die beschriebene Handhabung der Anforderungen im Service- und Gewerbepark einen Kompromissvorschlag dar, mit dem z.B. folgende Handlungsspielräume eröffnet werden können:
§ Mit der Prüfung von Befreiungsmöglichkeiten jeweils im Einzelfall könnte z.B. das generelle Verbot von Handel mit Endverbrauchern bei untergeordneten Betriebsanteilen gelockert werden.
§ Die zwingende Dreigeschossigkeit an der zentralen Gewerbeparkachse sollte im Eingangsbereich und im Nordteil des Gewerbeparkes aus Gründen der städtebaulichen Qualitätssicherung aufrecht erhalten, im Südteil jedoch auf zwei Geschosse zurückgenommen werden können.
§ Der wegen der Altlastensituation festgesetzte generelle Ausschluss von Wohnungen könnte im Einzelfall mit Zustimmung des Umweltamtes gelockert werden, wenn das Wohnen unmittelbar mit dem Betrieb zusammenhängt.
Weiterhin bestand bisher auch Konsens, keine einzelnen textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan zu ändern, um langwierige, förmliche Änderungsverfahren zu vermeiden. Vielmehr sollte die ganzheitliche Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, nach Gestaltungsqualität und
–bereitschaft sowie städtebaulicher und ökonomischer Einfügung in das Gefüge des Gewerbeparkes Kriterium für Befreiungsüberlegungen sein.
Dies muss insbesondere vor dem Hintergrund zurzeit laufender Verhandlungen mit potentiellen Ansiedlern beurteilt werden, um deren Erfolg nicht durch neuerliche Verfahren zu gefährden.
Handlungsbedarf für eine Erweiterung und Veränderung des Bebauungsplanes Ev 130/2 – Service- und Gewerbepark – ergibt sich mit der zu erwartenden Aufgabe der Gasreinigungsanlage an der Evinger Straße im Zusammenhang mit der beabsichtigten Stilllegung der Kokerei “Kaiserstuhl” auf dem Gelände der Westfalenhütte zum Jahresende. Auch wenn noch eine zeitlich befristete Option zum Weiterbetrieb der Kokerei wahrgenommen würde, bleibt die Stilllegung kurzfristig absehbar.
Hierbei bietet sich die Chance, den Service- und Gewerbepark zu erweitern, und seine Lage- und Wahrnehmungsqualität durch das Heranrücken unmittelbar an die Evinger Straße wesentlich zu verbessern.

Aus Sicht der Verwaltung empfiehlt es sich, zunächst an der bisherigen Praxis festzuhalten, durch flexible Handhabung des Investorenhandbuches und durch die Ausschöpfung von Befreiungsmöglichkeiten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes die Vermarktungschancen im Service- und Gewerbepark zu erleichtern, ohne dabei auf die angestrebte städtebauliche Qualität in ihrer Substanz zu verzichten. Dabei bleibt auch das Instrumentarium zur Abwehr unerwünschter Ansiedlungen voll erhalten. Künftige Handlungsleitlinie bei Ansiedlungen soll demnach auch weiterhin die Prüfung und Entscheidung im Einzelfall bleiben.
Erst bei Aufgabe der Gasreinigungsanlage bietet sich dann eine Erweiterung und Veränderung des Bebauungsplanes an, in deren Zusammenhang auch – falls erforderlich – die Überarbeitung bestehender Festsetzungen erfolgen kann.
Diese Vorgehensweise ist zwischen Verwaltung, Grundstückseigentümerin, Projektgesellschaft und Fördergeber einvernehmlich abgestimmt worden.

Zu TOP 3.7:
Außengastronomie Imbisswirtschaft Bayrische Straße 113

Zur Außengastronomie der Imbisswirtschaft an der Bayrischen Straße liegen Stellungnahmen sowohl des Bauordnungsamtes als auch des Ordnungsamtes vor.

Das Bauordnungsamt teilt mit Schreiben vom 15.09.2000 mit, dass die Genehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladenlokals zu einem Imbisslokal im Gebäude Bayrische Straße 113 am 10.05.2000 erteilt wurde. Die Genehmigung beinhaltet auch die Nutzung des Vorplatzes zwischen dem Gebäude und der Bayrischen Straße als Außengastronomie mit fünf Tischen und zwanzig Plätzen. Die Betriebszeiten sind durch die Genehmigung begrenzt auf die Zeit zwischen 10.00 und 22.00 Uhr.
Bezüglich der Kontrolle der Einhaltung dieser Öffnungszeiten und der Beschwerden über Ruhestörungen wurde die Anfrage an das zuständige Ordnungsamt weitergeleitet.
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Das Ordnungsamt teilt dazu in seiner Stellungnahme vom 19.09.2000 mit, dass ausweislich der vorliegenden Unterlagen der vg. Betrieb seit dem 12.05.2000 gaststättenrechtlich konzessioniert ist. Diese Erlaubnis basiert u.a. auf einer entsprechenden baurechtlichen Genehmigung und mängelfreien Schlussabnahme des Bauordnungsamtes vom 10.05.2000.
Gemäß § 5 Gaststättengesetz (GastG) wurde der Beginn der Sperrzeit auf 22.00 Uhr festgelegt. Dies gilt sowohl für den Imbissbetrieb als auch für die zwanzig Gastplätze umfassende Außengastronomie, die sich auf dem privaten Grundstück der Alevitischen Gemeinde befindet. Die Gesamtbetriebsführung erfolgt nach hiesigen Erkenntnissen im erlaubten Umfang.
Aufgrund aktueller Beschwerden aus der Nachbarschaft wegen ruhestörendem Lärm wurde die Erlaubnisinhaberin bereits eingehend und mit Nachdruck auf die bestehende Sperrzeit sowie die Sorgfaltspflichten als Konzessionsträgerin im erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbe hingewiesen. Gleichzeitig wurden ihr die Konsequenzen einer weiterhin nicht mit dem Gaststättenrecht zu vereinbarenden Betriebsführung aufgezeigt.
Bei einer Überprüfung des Betriebes am 29.08.2000 gegen 22.10 Uhr konnten keine ordnungswidrigen Zustände festgestellt werden. Der Imbiss und die Außengastronomie waren geschlossen. Im Rahmen der personellen Ressourcen werden weitere Kontrollen durchgeführt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorliegenden Stellungnahmen zur Kenntnis.

Zu TOP 3.8:
Schadstoffuntersuchungen in Dortmunder Schulen

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Bericht über Schadstoffuntersuchungen in Dortmunder Schulen des Herrn Stadtrates Pogadl vom 13.09.2000 zur Kenntnisnahme vor.

In den Sommerferien wurden die Objekte mit hoher Untersuchungsdringlichkeit von insgesamt fünf Ingenieursbüros auf Schadstoffe untersucht. Die Untersuchungsergebnisse für insgesamt 39 Schulstandorte liegen nunmehr vor. Sie wurden vom Gesundheitsamt in Zusammenhang mit dem Schulverwaltungsamt ausgewertet.
Das Ergebnis dieser Untersuchungen zeigt:
Keinen Sanierungsbedarf an 11 Schulstandorten (davon in Eving)
– Hauptschule am Externberg
– Max-Wittman-Schule
Einen mittelfristigen Sanierungsbedarf an 24 Schulstandorten (davon in Eving)
– Heisenberg-Gymnasium
Einen kurzfristigen Sanierungsbedarf an 4 Schulstandorten (davon in Eving)
– Hauptschule Dortmund-Eving

§ Als Sofortmaßnahme wird zur Verringerung der Raumluftbelastungen in den Schulen bzw. in den betroffenen Bereichen mit einer PCB-Raumluftkonzentration von über 300 ng PCB / m³ Luft umgehend die Intervallreinigung aufgehoben und täglich gereinigt. Darüber hinaus ist in den Schulräumen für eine intensive Lüftung zu sorgen.
§ In den Herbstferien sind Kontrollmessungen vorgesehen. Anschließend werden in halbjährlichen Abständen weitere Kontrollmessungen bis zum Sanierungsbeginn durchgeführt.
§ Für die Schulen mit Raumluftbelastungen über 3.000 ng PCB / m³ hat die Hochbauverwaltung den Auftrag zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes erhalten. Neben der notwendigen Schadstoffsanierung werden die Schulgebäude auf weitere unabdingbare Instandhaltungsmaßnahmen untersucht (ganzheitliche Sanierung). Nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten soll mit der Sanierung der Johannes-Wulff-Schule, Hauptschule Dortmund-Eving, der Albert-Schweitzer-Realschule und der Wilhelm-Busch-Realschule so zügig wie möglich begonnen werden.
§ Die beteiligten Stadtämter (Gesundheitsamt, Schulverwaltungsamt, Hochbauamt) haben vereinbart, die Rangfolge der mittelfristig zu sanierenden Schulen nach dem Grad der Belastung vorzunehmen.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diesen Bericht über Schadstoffuntersuchungen an Dortmunder Schulen zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird aber, nach Zeitungsberichten über den beanstandeten Ratsbeschluss zur Schadstoffsanierung an Dortmunder Schulen, durch den Oberbürgermeister – Herrn Dr. Lange- meyer –, um eine Stellungnahme zum derzeitigen Sachstand die Evinger Schulen betreffend, gebeten.

Zu TOP 3.9:
Instandsetzung der Umkleidekabinen der Sportanlage Grävingholz

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Sportamtes vom 13.09.2000 zur Kenntnis.

Die baulichen Mängel in dem o.g. Umkleidegebäude sind der Sportverwaltung bekannt. Aus diesem Grunde wurde durch die Hochbauverwaltung die Grundsanierung des Gebäudes mit Kosten in Höhe von 213.000,-- DM im Rahmen der Haushaltsberatungen 2000 der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorgeschlagen. Da ein entsprechender Beschluss von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht gefasst wurde und der Sportverwaltung Mittel in dieser Größenordnung für die Sanierung von Umkleidegebäuden nicht zur Verfügung stehen, konnte die Maßnahme bisher nicht durchgeführt werden.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2001 wird diese Maßnahme von der Hochbauverwaltung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Sanierung des Gebäudes wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving darum gebeten, diesem Vorschlag zu folgen.
Um jedoch die gravierendsten Mängel kurzfristig zu beseitigen, wurde anlässlich eines Ortstermines am 01.09.2000 vereinbart, die Räumlichkeit mit Schimmelschutzfarbe neu zu streichen und hydrostatische Lüfter zur Verbesserung des Raumklimas einzusetzen.

Zu TOP 3.10:
Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes an der Jakobstraße

Beratung und Beschlussfassung siehe TOP 2.2 – Beabsichtige Teileinziehung im Bereich der Jakobstraße –





Zu TOP 4.1.1:
Verkehrssicherer Ausbau der Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe” bis zum Einmündungsbereich B 54.
(Antrag der SPD-Fraktion vom 20.09.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Ausbauplanung der Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe” bis zum Einmündungsbereich B 54.

Begründung:
Die Bürgerinnen und Bürger im Einzugsbereich der Brechtener Straße, insbesondere die Anlieger fordern in ständigen Gesprächen mit den Mandatsträgern mehr Verkehrssicherheit für Fußgänger, Radfahrer und Individualverkehr.
Die Anlieger, deren Grundstücke an der Straßentrasse liegen, haben bereits vor ca. 15 Jahren Teilflächen an die Stadt Dortmund abgetreten. Deren Nachfolgegenerationen möchten nun wissen, inwieweit diese Flächen heute noch für den Ausbau zur Disposition stehen und wann mit einer Realisierung des verkehrssicheren Ausbaus der Brechtener Straße zu rechnen ist.

Zu TOP 4.1.2:
Errichtung eines Fuß- und Radweges vom Hammerkopfturm zum Nordfriedhof
(Antrag der SPD-Fraktion vom 20.09.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur geplanten Errichtung eines Fuß- und Radweges vom Hammerkopfturm zum Nordfriedhof.

Begründung:
Die Erstellung dieser Fuß- und Radwegeverbindung (ca. 150 m) ist in der Planung “Service- und Gewerbepark Minister-Stein” festgelegt.
Aufgrund der vorgesehenen Wegeverbindung wurde die Bushaltestelle “Nordfriedhof” an der Deutschen Straße / Oberevinger Straße bereits aufgegeben, und der Haltepunkt der Buslinien 410 und 411 unter den Hammerkopfturm verlegt.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger drängen die Mandatsträger auf Realisierung dieser sinnvollen Wegeverbindung.

Zu TOP 4.1.3:
Verrohrung des Evinger Baches
(Antrag der SPD-Fraktion vom 20.09.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Emscher Genossenschaft um einen Sachstandsbericht zur Verrohrung der Evinger Baches vom “Pumpwerk Oberevinger Straße” bis zum Unterflurbauwerk (ehemaliger Zechenbahnhof) an der “Gewerbeparkstraße”


Begründung:
Die Verrohrung des Evinger Baches und die Anlegung von Biotop und Versickerungsflächen für das Oberflächenwasser ist in der Grundplanung “Neue Evinger Mitte” sowie “Service- und Gewerbepark Minister-Stein” festgelegt.
Die beabsichtigte Wohnbebauung nördlich des Evinger Baches / Oberevinger Straße / Grubenwehrweg kann nur realisiert werden, wenn der Evinger Bach verrohrt ist.
Die Geruchsbelästigung bei Betrieb des Pumpwerkes Oberevinger Straße ist erheblich und verhindert, zurzeit interessierte Investoren zu einer Realisierung ihrer Bauvorhaben zu bewegen.

Zu TOP 4.1.4:
Erweiterung des “P+R- Platzes” Schulte-Rödding
(Antrag der SPD-Fraktion vom 20.09.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur Realisierung der Erweiterung des “P+R- Platzes” Schulte-Rödding.

Begründung:
Wegen der Dringlichkeit dieser Maßnahme hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving mehrfach diesen Ausbau angemahnt.
Bei Veranstaltungen in der Innenstadt, im Westfalenpark, im Westfalenstadion und der Westfalenhalle wird inzwischen die Innsbruckstraße, Teile der oberen Bayrischen Straße und Anliegerstraßen im Einzugsbereich der Straßenbahnhaltestelle Schulte-Rödding zugeparkt.
Die Anlieger führen ständig Beschwerden an die Polizei und an die Mandatsträger, dass in ihren Straßen inzwischen chaotische Verhältnisse herrschen.

Zu TOP 4.1.5:
Rückbau der Lindenhorster Straße
(Antrag der SPD-Fraktion vom 20.09.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung, eine Ausbauplanung für den Rückbau der Lindenhorster Straße (alt) zwischen Bergstraße und Abzweig “Lindenhorster Straße neu” zu erstellen und der Bezirksvertretung zur Beratung vorzulegen.

Begründung:
Nach Fertigstellung der abgeschwenkten Lindenhorster Straße soll der Straßenraum der Lindenhorster Straße (alt) den verbleibenden Quellverkehren entsprechend zurückgebaut und durch Grün- und Baumanpflanzungen aufgelockert werden. Diese Maßnahme könnte auch in Verbindung mit den in diesem Straßenabschnitt noch durchzuführenden Kanalerneuerungen realisiert werden.

Zu TOP 4.1.6:
Erneuerung der Straßendecke Wittichstraße 153 – 155 b
(Antrag der SPD-Fraktion vom 26.09.2000)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei sieben Stimmenthaltungen –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Straßendecke der Wittichstraße in Höhe der Hausnummern 153 – 155 b zu erneuern.
Begründung:
Dieser Straßenabschnitt ist stark beschädigt. Für Verkehrsteilnehmer, besonders für Fußgänger, besteht erhöhte Unfallgefahr

Zu TOP 4.1.7:
Anbringung von Halte- und Parkverbotsschildern auf der Evinger Straße von der Verwaltungsstelle bis zur Einmündung Amtsstraße
(Antrag der SPD-Fraktion vom 26.09.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Bereich auf der Evinger Straße von der städtischen Bezirksverwaltungsstelle bis Amtsstraße folgende Schilder anzubringen: Halte- und Parkverbotsschilder im vorgenannten Bereich.
Im Bereich zwischen Extra-Markt und Verwaltungsstelle ist beidseitig die Parkzeit auf zwei Stunden zu begrenzen. Nach der erfolgten Beschilderung ist die Einhaltung entsprechend zu kontrollieren.

Begründung:
Nach Freigabe der Evinger Straße wird im obigen Bereich die Hauptfahrspur der Straße als Parkstreifen benutzt. Als Autofahrer wird man gezwungen die Notfahrspur zu benutzen. In diesem Bereich mussten schon zwei in der Fahrbahn befindliche Deckel erneuert werden. Zu gefährlichen Situationen kommt es, wenn sich die U-Bahn in diesem Bereich befindet. Nach Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving soll in dem obigen Bereich nur noch zweistündiges Parken mit Parkscheibe frei erlaubt sein.

Zu TOP 4.1.8:
Errichtung eines Kinder- und Jugendtreffs in Brechten
hier: Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel im Haushaltsplan 2001
(Antrag der SPD-Fraktion vom 26.09.2000)

Ø Beratung und Beschlussfassung unter TOP 2.1

Zu TOP 4.2.1:
Finanzierung des Kinder- und Jugendtreffs in Dortmund-Brechten
hier: Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2001 aus den Etats des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving
(Antrag der CDU-Fraktion vom 21.09.2000)

Ø Beratung und Beschlussfassung unter TOP 2.1

Zu TOP 4.2.2:
Umgestaltung des Spielplatzes “Am Birkenbaum”
hier: Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2001
(Antrag der CDU-Fraktion vom 21.09.2000)

Beratung und Beschlussfassung unter TOP 3.1



Zu TOP 5.1:
Baulücken östlich der Evinger Straße in Höhe der Hausnummern 255 und 273
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.09.2000)

Die Verwaltung wird um schriftliche Auskunft gebeten, wann die Baulücken geschlossen werden und wer bis dahin für die Pflege der Grundstücke zuständig ist.
Die vorbezeichneten Grundstücke befinden sich in einem sehr ungepflegtem Zustand und vermitteln dem Gesamtbild der positiven Entwicklung der B 54 einen sehr negativen Eindruck. Hoher Bewuchs, keine Randbefestigung usw. können über einen längeren Zeitraum nicht hingenommen werden.

Zu TOP 5.2:
Zugang zum Grävingholz in südliche Richtung über die Anbindung “In den Hüchten”
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.09.2000)

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, warum der jahrelange natürliche Zugang durch einen hohen Zaun geschlossen wurde. Dieses wurde der Bezirksvertretung bei der Vorstellung der Bebauung nicht mitgeteilt. Spaziergänger und Fahrradfahrer haben diese Zuwegung sehr gerne genutzt.

Zu TOP 6:
Neufassung der Baumschutzsatzung

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund – ohne Datum – über die Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Dortmund zur Kenntnisnahme vor.

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde hat in seiner 6. Sitzung am 19.09.2000 folgende Bedenken und Anregungen zum genannten Verfahren formuliert.

Ein wesentlicher Grund für die Neufassung der Satzung ist nach wie der personelle Engpass beim Umweltamt.
Bei der Neufassung sind jedoch die Anregungen des Beirates wie z.B. Beibehaltung des Stammumfanges von 80 cm und die Verwendung von Ausgleichszahlungen berücksichtigt worden. Die Anregung, Nadelhölzer weiterhin unter Schutz zu stellen, wurde nicht aufgegriffen, da sonst keinerlei Einspareffekt erreicht würde.
Verwiesen wurde während der Beratungen des Beirates auf die Verpflichtung der Stadt Dortmund, die sich aus der Agenda 21 und dem Klimaschutzbündnis ergeben. Falls Nadelbäume ungeschützt gefällt werden können, werden wichtige Lebensraum- und Klimafunktionen gestört.
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde hat der neuen Baumschutzsatzung – mehrheitlich – zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass die Eiben wieder unter Schutz gestellt werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt dieses Schreiben zur Kenntnis.






Zu TOP 7.1:
Einsatz mobiler Verkehrsberuhigungselemente im Wohnpark “An den Teichen”/ Rotbuchenweg
Eingabe des Verwaltungsbeirates “Wohnpark An den Teichen”

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Eingabe der Anwohner des Wohnparkes “An den Teichen” Rotbuchenweg vor:

Im Zuge der Neubaumaßnahme “Wohnpark An den Teichen” wurde aus der Steiermarkstraße ein gut ausgebauter Rotbuchenweg, der im Bogen die Oberevinger Straße mit der Osterfeldstraße verbindet. Der Rotbuchenweg ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen, die einmündenden Stichstraßen sind Spielstraßen. Er zeigt im nördlichen Teil einen geraden Verlauf und lädt hiermit wahrscheinlich zum Schnellfahren ein, außerdem fehlen Piktogramme im Fahrbahnbereich, die nachdrücklich auf die Tempo 30-Zone hinweisen.
Leider wird immer wieder festgestellt, dass die 30/km/h Grenze von vielen Autofahrern nicht beachtet wird.
In der 33. Kalenderwoche des Jahres 2000 ereignete sich im Bereich einer Stichstraße ein Unfall, ein Kind mit Fahrrad fuhr in einen Pkw.
Durch die Presse erfuhr der Verwaltungsbeirat des Wohnparkes, dass die Verwaltung über mobile Verkehrsberuhigungselemente verfügt. Es wird beantragt, diese Elemente zur Verkehrsberuhigung im Rotbuchenweg zur Verfügung zu stellen, und gleichzeitig sollen die jetzt noch fehlenden Piktogramme angebracht werden.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützt das Anliegen des Verwaltungsbeirates “Wohnpark An den Teichen” und bittet die Verwaltung, die Möglichkeiten des Einsatzes mobiler Verkehrsberuhigungselemente zu prüfen, und die Bezirksvertretung vor Aufstellung der Elemente über die geplanten Standorte zu unterrichten.

Zu TOP 7.2:
Schließung der Eislaufhalle im Keuninghaus
(Eingabe der Graf-Konrad-Schule vom 26.09.2000)

Die Graf-Konrad-Schule hat der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ein Schreiben mit Datum vom 26.09.2000 an den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, die Vorsitzenden der Schulpflegschaften und die Schulleiter der Evinger Schulen zur Kenntnisnahme übersandt.

In diesem Schreiben drückt die Graf-Konrad-Schule ihr Befremden darüber aus, dass der Unterricht im Eislaufen in der Keuninghalle wegen einer fehlenden Eismaschine in Zukunft nicht mehr möglich ist.
Die Schulkonferenz lehnt Fahrten durch die Stadt zum Unterricht im Eislaufzentrum der Westfalenhalle aus zeitlichen, ökologischen und ökonomischen Gründen ab.
Die Schulkonferenz hält es für unverzichtbar, dass die einzige Eislaufhalle in der Dortmunder Nordstadt umgehend wieder mit einer Eismaschine versehen wird und den Bürgern im Dortmunder Norden als Freizeiteinrichtung und den Schulen als Unterrichtsstätte zur Verfügung steht.
Die Erfüllung dieser Forderung durch die Stadt Dortmund würde auch einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Lebensqualität in der Dortmunder Nordstadt bedeuten.
Die Schulkonferenz der Graf-Konrad-Grundschule hofft auf die energische Unterstützung aller Bemühungen um den Erhalt der Eislaufanlage im Keuninghaus als Stätte des Sportunterrichts für die Kinder der Evinger Schulen.
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Unverständlich ist für die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Tatsache, dass für die Neuanschaffung einer Eismaschine keine Finanzmittel zur Verfügung stehen. Die Eislaufhalle wird nicht nur von den Schülern der Graf-Konrad-Schule, sondern auch von anderen Schulen sowie Jugendlichen aus dem Stadtbezirk Eving genutzt. Gerade für den Dortmunder Norden und die angrenzenden Stadtbezirke wie Eving geht hier wieder ein Stück Lebensqualität verloren.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützt – einstimmig – das Anliegen der Graf-Konrad-Schule, die Eislaufhalle im Keuninghaus zu erhalten. Die zuständigen Gremien werden gebeten, sich für die Neuanschaffung einer Eismaschine einzusetzen bzw. die hierfür notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

Zu TOP 7.3:
Situation im Umfeld des Kiosk Bergstraße / Evinger Berg
(Eingabe der Mieter-Interessen-Gemeinschaft der “Fürst Hardenberg”-Siedlung vom 15.09.2000)

Das Thema des Kiosk im Bereich der Bergstraße / Evinger Berg wurde in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bereits behandelt. An der bekannten problematischen Situation hat sich bis heute nichts verändert, sie hat sich eher noch verschärft. Hauptprobleme sind der öffentliche Verzehr von Alkohol, die damit verbundenen Unannehmlichkeiten sowie das Fehlen von Toiletten, die öffentliches Urinieren nach sich ziehen. Die Schleifenstraße dient als öffentliche Bedürfnisanstalt. Es wird beim Urinieren keine Rücksicht darauf genommen, ob Kinder oder Frauen gerade die Schleifenstraße begehen. Aus der Mieterschaft der Siedlung Fürst Hardenberg werden massive Beschwerden an die Mieter-Interessen-Gemeinschaft herangetragen, diesen unhaltbaren Zustand zu verändern. Es wird daher eindringlich gebeten, diesen Zustand von der Ordnungsbehörde überprüfen zu lassen und ggf. abzustellen.
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Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist die Situation im Bereich der Bergstraße/ Evinger Berg bekannt, es ist ebenfalls bekannt, dass der Kiosk nicht Auslöser des Problems ist. Das weitere Umfeld des Kiosk (Bergstraße, Evinger Berg und Schleifenstraße) dient lediglich als Treffpunkt. Es gibt im Stadtbezirk Eving mehrere dieser problematischen Stellen, an denen öffentliche Trinkgelage mit den bestens bekannten Begleiterscheinungen – wie starke Verschmutzung des Umfeldes, öffentliches Urinieren usw. – stattfinden. Der Bezirksvertretung ist klar, dass es in einer Großstadt wie Dortmund nicht möglich ist, das Problem zur Befriedigung aller zu lösen. Verschärfte Kontrollen durch die Ordnungsbehörden führen oft nur zu einer Verlagerung der Szene an einen anderen Ort.
Trotzdem wird deutlich gemacht, dass dieses Verhalten einiger weniger Leute, wie z.B. öffentliches Urinieren und Verunreinigung der Gehwege und des Umfeldes nicht weiter hingenommen werden kann.
Die Verwaltung wird daher gebeten, im genannten Bereich der Bergstraße, Evinger Berg und Schleifenstraße verstärkt Kontrollen zu veranlassen, um zumindest die Belästigungen der Anwohner in Grenzen zu halten, wenn eine gänzliche Beseitigung der Problematik schon nicht möglich ist.
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Des weiteren soll der Arbeitskreis I – Sicherheitsforum / Ordnungspartnerschaften – des Stadtbezirksmarketings über die Eingabe und die Situation unterrichtet und um Vorschläge und Mithilfe zur Lösung der Problematik gebeten werden.

Folgende Möglichkeiten zur Lösung der Konfliktsituation werden während der Beratung vorgeschlagen und diskutiert:
§ Einrichtung kostenloser, öffentlicher Toiletten an den bekannten Brennpunkten
§ Anbringen von Sichtschutzblenden (damit nicht “alles” in aller Öffentlichkeit stattfindet)
oder
§ Entfernung natürlicher Sichtschutzblenden wie Büsche und Bäume, um Rückzugsmöglichkeiten zu verhindern.

Zu TOP 7.4:
Durchführung des Evinger Adventmarktes am 03.12.2000 auf der Bayrischen Straße
(Antrag der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 26.09.2000)

Die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine beantragt die Durchführung eines Adventmarktes gemeinsam mit der “Werbegemeinschaft Bayrische Straße” am Sonntag, den 03.12.2000 auf der Bayrischen Straße. In der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr soll hierfür das Teilstück Bayrische Straße zwischen Lüdinghauser Straße und Holtkottenweg / Bauernkamp für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gibt gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund - einstimmig - ihre Zustimmung zur Durchführung der Veranstaltung.
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Bedauert wird allerdings von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Tatsache, dass der Adventmarkt in diesem Jahr nicht auf dem Evinger Platz stattfinden soll, der extra für derartige Veranstaltungen in der Evinger Mitte eingerichtet wurde.
Für künftige Jahre wird vorgeschlagen, den Adventmarkt im Wechsel auf dem Evinger Platz oder an der Bayrischen Straße stattfinden zu lassen. Auf dem Evinger Platz ist die Möglichkeit gegeben, dass sich hier auch Gewerbetreibende, die nicht an der Bayrischen Straße ansässig sind, beteiligen. Hier könnte die Tradition eines gemeinsamen Adventmarktes der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine mit den Gewerbetreibenden des Stadtbezirkes begründet werden.

Zu TOP 8:
Vorstellung der geänderten Wohnbebauung der DOGEWO am Süggelweg

Frau Schulz und Herr Vocke von der DOGEWO sind anwesend, um den neusten Stand der Planungen zur Wohnbebauung am Süggelweg vorzustellen.

Herr Vocke erläutert zunächst die Veränderungen gegenüber der bereits in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorgestellten Planungen.
Nicht zuletzt aufgrund der Baupreisentwicklung wurden Änderungen des Konzeptes notwendig.
Durch neue Untersuchungen ist man bei der DOGEWO zu der Auffassung gelangt, dass die zunächst geplanten “anspruchsvolleren” und dadurch auch teureren Eigentumswohnungen in diesem Umfang im Stadtbezirk Eving nicht zu platzieren sind. Deshalb wurde das ursprüngliche Konzept noch einmal überarbeitet. Grundsätzlich wird an den alten Planungen festgehalten, die Eigentumswohnungen wurden in der Größe verändert und werden nun etwas “schlichter” ausfallen. Um andere Zielgruppen anzusprechen wurden die Planungen um einige Einfamilienhäuser ergänzt.
Nach den neuen Planungen sollen jetzt zwei winkelförmige Bauten mit insgesamt 36 Eigentumswohnungen, die in zwei Bauabschnitten errichtet werden sollen, realisiert werden. Des weiteren wird eine Reihenhausgruppe errichtet, in deren Mitte sich ein Haus mit zwei Wohneinheiten (Eigentumswohnungen) befindet.
Diese Pläne liegen derzeit dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund vor. Der Baubeginn ist auf das Frühjahr nächsten Jahres terminiert.

Im Anschluss an diese Ausführungen geht Frau Schulz näher auf die geplante architektonische Ausführung der Neubauten ein.
Geplant ist eine zweigeschossige Bauweise mit Dachgeschoss. Für das Haus selbst ist eine Putzfassade vorgesehen, das etwas zurückgesetzte Dachgeschoss soll mit Metall verkleidet werden. Das Trommeldach soll ebenfalls eine Metalleindeckung erhalten. Die Reihenhäuser sollen mit einer weißen Putzfassade und einer – vermutlich rötlichen – Pfanneneindeckung errichtet werden.

Auf Nachfrage erklärt Herr Vocke, dass Senioren- und Behindertenwohnungen nicht ausdrücklich geplant sind, dass aber selbstverständlich seitens der DOGEWO die Bereitschaft besteht, bei Wohnungen im Erdgeschoss durch kleinere bauliche Veränderungen auch Senioren oder Behinderten die Nutzung zu ermöglichen. Der Einbau von Fahrstühlen ist aber, auch im Hinblich auf die Folgekosten, nicht geplant.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis.


N i e d e r s c h r i f t

über die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 11.10.2000 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Giese, Wilhelm
Hirsch, Michael
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Frau Jäger - Grünflächenamt -
Frau Klemp - Jugendamt -
Herr van Riel - Grünflächenamt -
c) Sachverständige:
Frau Schulz - DOGEWO -
Herr Vocke - DOGEWO -
d) Ratsvertreter:
Berndsen, Hendrik
Leniger, Siegfried
e) Schriftführerin:
Kleyer, Hannelore - 33/Ev -

Beginn: 15.00 Uhr
Unterbrechung: 15.30 – 15.40 Uhr (zu TOP 8 )
Ende : 17.50 Uhr
Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Klotz wohnhaft in der Bergstraße 35, 44339 Dortmund erklärt, dass er kürzlich aus Zeitungsberichten erfahren hat, dass für das nebenan gelegene Haus Bergstraße 33 ein Antrag auf Nutzungsänderung zu einem islamischen Kulturzentrum mit Moschee gestellt wurde. Da im besagten Haus bereits vor zwei Jahren Umbauarbeiten durchgeführt wurden und anschließend der Moscheebetrieb aufgenommen wurde, ist Herr Klotz bisher davon ausgegangen, dass die Nutzungsänderung schon seit längerem genehmigt wurde.
Herr Klotz legt die Kopie eines Schreibens vor, mit dem er im Jahr 1998 das Bauordnungsamt
– Herrn Schäfer – auf die Umbauarbeiten bzw. den Betrieb der Moschee im Haus Bergstraße 33 hinwies. Da er vom Bauordnungsamt niemals eine Antwort erhielt, ging er davon aus, dass die notwendigen Genehmigungen sowohl zum Umbau als auch zum Betrieb einer Moschee vorlagen.
Für Herrn Klotz ist völlig unverständlich wieso keine Reaktion seitens des Bauordnungsamtes erfolgte und die Moschee – deren Betrieb, seiner Aussage nach, mit erheblicher Lärmbelästigung für die Anwohner verbunden ist – im Anschluss an die Umbauten zwei Jahre ohne jede Genehmigung betrieben werden konnte.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sagt zu, die Beschwerde mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme an das Bauordnungsamt weiterzuleiten und Herrn Klotz entsprechend zu benachrichtigen.
---------------------------------------------
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet um 15.10 Uhr die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving.

Zu TOP 1.1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 1.2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Neumann wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 1.3:
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 13.09.2000 - Öffentlicher- und Nichtöffentlicher Teil -

Die Niederschrift über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving - Öffentlicher Teil - am 13.09.2000 wird - mehrheitlich bei einer Gegenstimme - genehmigt.

Die Niederschrift über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving - Nichtöffentlicher Teil - am 13.09.2000 wird – einstimmig – genehmigt.



Zu TOP 1.4:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –, die Tagesordnung um folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern:
TOP 2.4: Rahmenplanung Evinger Mitte

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, die Tagesordnung um folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern:
TOP 8: Vorstellung der geänderten Wohnbebauung der DOGEWO am Süggelweg

Der Tagesordnungspunkt 8 wird vorgezogen und unmittelbar nach Top 1.4 behandelt.
Die Tagesordnungspunkte 2.1, 4.1.8 und 4.2.1 werden gemeinsam behandelt.

Folgende Tagesordnung wird angenommen:
1. Regularien
1.1 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.2 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.09.2000
1.4 Feststellung der Tagesordnung
2. Vorlagen
2.1 Umsetzung des blue Box – Projektes “Jugendtreff Brechten”
2.2 Beabsichtigte Teileinziehung im Bereich der Jakobstraße
2.3 Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
2.4 Rahmenplanung Evinger Mitte
3. Stellungnahmen
3.1 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Beteiligungsorientierte, ökologische u. quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen”
hier: Vorstellung der geplanten Maßnahmen für den Kinderspielplatz “Am Birkenbaum”
- Mündlicher Bericht der Verwaltung -
3.2 Kinderspielplatz “Wohnpark Grävingholz”
3.3 Parkplatzsituation am Nollendorfplatz
3.4 Stand der Planung der Wohnbebauung südlich der Deutschen Straße in der Evinger Mitte
3.5 Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan Ev 129
3.6 Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Ev 130/2 – Service- und Gewerbepark Dortmund-Eving –
3.7 Außengastronomie Imbisswirtschaft Bayrische Straße 113
3.8 Schadstoffuntersuchungen in Dortmunder Schulen
3.9 Instandsetzung der Umkleidekabinen der Sportanlage Grävingholz
3.10 Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes an der Jakobstraße


4. Anträge der Fraktionen
4.1 SPD
4.1.1 Verkehrssicherer Ausbau der Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe” bis zum Einmündungsbereich B 54
4.1.2 Errichtung eines Fuß- und Radweges vom Hammerkopfturm zum Nordfriedhof
4.1.3 Verrohrung des Evinger Baches
4.1.4 Erweiterung des “P+R- Platzes” Schulte-Rödding
4.1.5 Rückbau der Lindenhorster Straße
4.1.6 Erneuerung der Straßendecke Wittichstraße 153 – 155 b
4.1.7 Anbringung von Halte- und Parkverbotsschildern auf der Evinger Straße von der städtischen Bezirksverwaltungsstelle bis zur Einmünd4ung Amtsstraße
4.1.8 Errichtung eines Kinder- und Jugendtreffs in Brechten
hier: Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel im Haushaltsplan 2001

4.2 CDU
4.2.1 Finanzierung des Kinder- und Jugendtreffs in Dortmund-Brechten
hier: Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2001 aus den Etats des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving

4.2.2 Umgestaltung des Spielplatzes -Am Birkenbaum-
hier: Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2001

5. Anfragen der CDU-Fraktion
5.1 Baulücken östlich der Evinger Straße in Höhe der Hausnummern 255 und 273
5.2 Zugang zum Grävingholz in südliche Richtung über die Anbindung “In den Hüchten”
6. Neufassung der Baumschutzsatzung
7. Eingaben an die Bezirksvertretung
7.1 Einsatz mobiler Verkehrsberuhigungselemente im Wohnpark “An den Teichen”/Rotbuchenweg
7.2 Schließung der Eislaufhalle im Keuninghaus
7.3 Situation im Umfeld des Kiosk Bergstraße / Evinger Berg
7.4 Durchführung des Evinger Adventmarktes am 03.12.2000 auf der Bayrischen Straße
8. Vorstellung der geänderten Wohnbebauung der DOGEWO am Süggelweg

Zu TOP 2.1:
Umsetzung des blue Box – Projektes “Jugendtreff Brechten”
(Vorlage der Verwaltung – 51/4 – vom 28.09.2000)
- Antrag der SPD-Fraktion (TOP 4.1.8)
- Antrag der CDU-Fraktion (TOP 4.2.1)

Frau Klemp – Jugendamt – stellt zunächst anhand von Folien den derzeitigen Stand der Planungen für den Jugendtreff in Brechten vor. Gezeigt werden der Standort wie auch die geplante Auf- bzw. Einteilung der Innenräume.
Der Neubau des Jugendtreffs soll auf dem Schulgrundstück Evinger Straße 600 zwischen dem Sportplatz und dem Grundschulgebäude errichtet werden. Durch die Nähe zur Schule sollen Einsparungen bei den Erschließungskosten erzielt werden.

Seitens der CDU-Fraktion kritisiert der Fraktionsvorsitzenden – Herr Neumann –, dass in der Verwaltungsvorlage keinerlei Angaben über Folgekosten und geplante Betriebskonzepte enthalten sind.
Es ist nicht ersichtlich in welcher Höhe Folgekosten entstehen werden, und ob die Finanzierung dieser Folgekosten – auch in den nächsten Jahren – gesichert ist. Gerade von den anfallenden Folgekosten bzw. deren Finanzierbarkeit wird die zukünftige Qualität des Jugendtreffs abhängen.
Aus der Vorlage geht ebenfalls nicht hervor, wer letztendlich Betreiber des Jugendtreffs sein wird, das Jugendamt oder eventuell ein freier Träger. Wichtige Informationen über geplanten bzw. notwendigen Personaleinsatz sowie über Art und Umfang der im Jugendtreff angebotenen Leistungen fehlen völlig.
Die Verwaltung wird daher gebeten, die Bezirksvertretung Dortmund-Eving umgehend zu informieren, wenn Planungen zu den Folgekosten und Betriebskonzepte vorliegen.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – wie auch die Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen weisen daraufhin, dass es sich bei dem geplanten Jugendtreff um ein “offenes Konzept” handelt, das sich an den Bedürfnissen der Jugendlichen orientieren soll. Es ist daher verfrüht jetzt schon Konzepte zum späteren Betrieb zu erarbeiten.
Einigkeit besteht aber darüber, dass der Jugendtreff schnellstmöglich errichtet werden und seine Arbeit – noch im Jahr 2001 – aufnehmen soll.
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Im Anschluss an diese Redebeiträge stimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving zunächst über die vorliegenden Anträge der SPD- und CDU-Fraktion ab:

TOP 4.1.8:
Errichtung eines Kinder- und Jugendtreffs in Brechten
hier: Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel im Haushaltsplan 2001

Die Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung dringlich, den für die Errichtung eines Kinder- und Jugendtreffs im Ortsteil Brechten notwendigen Betrag in Höhe von 54.000,-- DM in den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2001 einzustellen.

Begründung:
Der geplante Kinder- und Jugendtreff ist für diesen Ortsteil von besonderer Bedeutung. Wir halten wegen der jüngsten Ereignisse im Ortsteil Brechten die Errichtung einer solchen Einrichtung für dringlich geboten.

Zu TOP 4.2.1:
Finanzierung des Kinder- und Jugendtreffs in Dortmund-Brechten
hier: Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2001 aus den Etats des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bewilligt im Vorgriff auf den Haushalt 2001 für die Errichtung des Kinder- und Jugendtreffs Dortmund-Brechten einen Betrag von 54.000,-- DM. Der Kinder- und Jugendausschuss wird aufgefordert, die fehlende Restsumme aus dem Etat des Jugendamtes zur Verfügung zu stellen.

Begründung:
In der Septembersitzung 2000 wurden Baukosten in Höhe von 450.000,-- DM als Gesamtsumme von der Hochbauverwaltung benannt. Das Land NW fördert den Bau mit ca. DM 300.000,--. Da die Bezirksvertretung die Restfinanzierung nicht alleine tragen kann, notwendige andere Projekte würden sonst zu lange auf Eis gelegt, ist der Kinder- und Jugendausschuss in Verbindung mit dem Jugendamt zur Beteiligung aufzufordern.
Alle Beteiligten sind sich seit Jahren darüber klar, die nicht hinnehmbaren Umtriebe aus der rechtsradikalen Szene in den vergangenen Wochen zeigen eine gefährliche Entwicklung, dass dieser Jugendtreff schnell eingerichtet werden muss.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt beiden Anträgen (TOP 4.1.8 und 4.2.1)
– einstimmig – zu.
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Zu TOP 2.1:
Umsetzung des blue Box – Projektes “Jugendtreff Brechten”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – die Bereitstellung von 54.000,-- DM aus Mitteln der Bezirksvertretung zur Mitfinanzierung des blue Box – Projektes “Jugendtreff Brechten.
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Frau Fliege und Herr Bromba – SPD-Fraktion – weisen auf den gegründeten Förderverein hin, der das Projekt Jugendtreff begleiten wird. Die Mitglieder der Bezirksvertretung und alle Interessierten werden zu einer Sitzung (auch zur Mitarbeit bzw. Mitgliedschaft) dieses Fördervereines am 18.10. 2000 eingeladen.

Zu TOP 2.2:
Beabsichtige Teileinziehung im Bereich der Jakobstraße
(Vorlage der Verwaltung – 66/1-IV – vom 22.08.2000)

In die Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes wird die Stellungnahme des TOP 3.10 – Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes an der Jakobstraße – miteinbezogen, da aufgrund der Örtlichkeit ein enger sachlicher Zusammenhang besteht.

TOP 2.2:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – die Einleitung des Teileinziehungsverfahrens im Bereich der Jakobstraße zwischen der Lindenhorster Straße und der Evinger Straße mit der dauernden Widmungsbeschränkung zu Lasten des Kfz-Durchgangsverkehrs mittels beweglicher Abpfostung am westlichen Ende dieser Straße. Es wird der Widmungsumfang “nur für den Kfz-Anlieger – sowie den Fußgänger- und Radfahrverkehr” im Bereich dieser Straße beabsichtigt.
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TOP 3.10
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving akzeptiert die folgende Stellungnahme des Jugendamtes vom 21.09.2000 in dieser Form nicht :

Das Jugendamt teilt mit, dass erfahrungsgemäß der Neubau und die Neugestaltung von Spielplätzen am Jahresende nicht abgeschlossen sind, sodass noch vorhandene Haushaltsreste projektgebunden übertragen werden.
Die Finanzierung des Spielplatzes Jakobstraße aus Haushaltsresten des Jugendamtes ist daher nicht möglich.
Der Antrag zur Unterstützung durch den Spielplatzverein wird in der nächsten – noch nicht terminierten – Vorstandsitzung behandelt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird über die Entscheidung informiert.
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Obwohl grundsätzlich die Notwendigkeit der Einrichtung eines Spielplatzes in der Jakobstraße von allen Mitgliedern der Bezirksvertretung gesehen wird, gibt es zwischen den Fraktionen eine kontroverse Diskussion über zu setzende Prioritäten bei der Einrichtung neuer bzw. bei der unbedingt notwendigen Um- und Neugestaltung bereits vorhandener Spielplätze. Während die SPD-Fraktion den Spielplatz in der Jakobstraße favorisiert, hält die CDU-Fraktion die Umgestaltung des Spielplatzes “Am Birkenbaum” für dringlicher.
Da eine Realisierung des Spielplatzes in der Jakobstraße zurzeit nur mit Eigenmitteln der Bezirksvertretung möglich scheint, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende – Herr Neumann –, dass aus Sicht seiner Fraktion der Bau des Jugendtreffs in Brechten und die Umgestaltung des Spielplatzes “Am Birkenbaum” höhere Priorität besitzen und daher vorrangig mit entsprechenden Bezirksvertretungsmitteln ausgestattet werden müssten.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – spricht sich gegen die Festlegung von Prioritäten aus, da nach Meinung seiner Fraktion beide Spielplätze, sowohl “Am Birkenbaum” als auch “Jakobstraße” gleichermaßen wichtig sind und Neu- bzw. Umbaumaßnahmen dringend realisiert werden müssen.
Herr Unterkötter – SPD-Fraktion – erinnert an die Zusage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, die Anwohner der Jakobstraße in ihrem Anliegen zur Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes zu unterstützen, und den daraus resultierenden, – einstimmig – gefassten Beschluss vom 12.04.2000, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, auf dem verfügbaren städtischen Grundstück diesen Spielplatz einzurichten.
Einigkeit besteht bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving auch weiterhin darüber, dass die Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes in der Jakobstraße unbedingt erforderlich ist. Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving stehen aber derzeit die benötigten Finanzmittel nicht zur Verfügung.
Da es sich bei dem für den Spielplatz vorgesehenen Gelände um ein im städtischen Eigentum befindliches Grundstück handelt, das durch das Liegenschaftsamt der Stadt Dortmund verwaltet wird, kann es nicht Aufgabe der Bezirksvertretung Dortmund-Eving sein, die Aufräumarbeiten für das völlig verwahrloste Grundstück aus eigenen Haushaltsmittel zu finanzieren.
Das Liegenschaftsamt wird daher aufgefordert, für die ordnungsgemäße Herrichtung des Grundstückes Sorge zu tragen.
Sobald das Liegenschaftsamt die Fläche wiederhergerichtet hat, ist zur Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes lediglich noch das Aufschütten von Sand erforderlich. Die Aufstellung von Spielgeräten wird nach Auskunft des Bezirksvorstehers von den Anliegern ausdrücklich nicht gewünscht.
Die Verwaltung wird daher gebeten, die Kosten für das Aufschütten des Sandes zu ermitteln und der Bezirksvertretung mitzuteilen. Wenn der Bezirksvertretung eine detaillierte Kostenplanung vorliegt, kann gemeinsam mit dem Jugendamt und dem Spielplatzverein nach Finanzierungsmöglichkeiten gesucht werden, die die schnellstmögliche Realisierung der naturbelassenen Spielfläche gewährleisten.
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Wie der SPD-Fraktionsvorsitzende – Herr Adden – erfahren hat, gibt es bei der Verwaltung Überlegungen, den Abenteuerspielplatz im Fredenbaum für die Zeit geplanter Erweiterungs- bzw. Umbauarbeiten zu schließen. Vor diesem Hintergrund ist eine schnelle Einrichtung des Kinderspielplatzes in der Jakobstraße erforderlich.
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, ob und falls ja für welchen Zeitraum eine Schließung des Abenteuerspielplatzes im Fredenbaum vorgesehen ist.


Zu TOP 2.3:
Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
(Vorlage der Verwaltung – 3/Dez – vom 12.09.2000)

– eingebracht –
Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 08.11.2000

Zu TOP 2.4:
Rahmenplan Evinger Mitte
(Vorlage der Verwaltung – 61/4 – vom 09.10.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt der Absicht der Verwaltung, ein städtebauliches Werkstattverfahren zur Erarbeitung der Rahmenplanung Evinger Mitte durchzuführen, – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – zu.
Zusatz:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Auf der Seite 2 der Vorlage unter Punkt 2 – Umfang der Rahmenplanung – ist folgender Punkt aufzunehmen.
- Plankonformer Ausbau der Amtsstraße und des Holtbeuteweges

Zu TOP 3.1:
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Beteiligungsorientierte, ökologische u. quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen”
hier: Vorstellung der geplanten Maßnahmen für den Kinderspielplatz “Am Birkenbaum”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving verständigt sich darauf, gemeinsam mit diesem Tagesordnungspunkt den Antrag der CDU-Fraktion (TOP 4.2.2) – Umgestaltung des Spielplatzes “Am Birkenbaum” (Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2001) – zu behandeln.

Zur Vorstellung des geplanten Umbaukonzeptes für den Spielplatz “Am Birkenbaum” sind Frau Jäger und Herr van Riel vom Grünflächenamt als Berichterstatter anwesend.

Der Spielplatz “Am Birkenbaum” ist 11 125 qm groß und wurde 1976 errichtet. Der Spielplatz wurde als sogenannter “ABC-Spielplatz” mit überörtlicher Bedeutung angelegt und hat dementsprechend ein großes Einzugsgebiet. Angeboten werden Spielmöglichkeiten für alle Altersgruppen bis zu 17 Jahren.
Nach nunmehr 16 Jahren sind sowohl Überplanung wie Umbau notwendig geworden. Für die Umbaumaßnahme stehen 45.000,-- DM zur Verfügung. Dieser Betrag ist für einen Platz dieser Größe sehr eng bemessen, besonders da für die notwendige Entsorgung einer alten Asphaltböschung mehr als die Hälfte des Etats aufgewendet werden muss.
Wegen der begrenzten Finanzmittel können nur sehr wenige neue Spielgeräte angeschafft werden.
Die bereits vorhandenen Spielgeräte sollen daher weiterhin eingesetzt werden. Ebenso sollen auf anderen Spielplätzen nicht mehr benötigte Geräte Verwendung finden. Die “gebrauchten” Spielgeräte sollen, sofern sie den neueren DIN-Normen entsprechen, durch die Dortmunder Dienste hergerichtet werden.
Erhalten bleiben der Bolzplatz, ein Sandspielbereich sowie die Wasserspielanlage. Neu entstehen soll ein Kleinkindersandbereich. Ein bereits bestehender Hügel, soll in einen naturbelassenen Hügel mit einer Wellenrutsche umgewandelt werden.
Nach ihren Wünschen befragte Kinder und Jugendliche haben sich mehrheitlich für einen Kletterwald und eine Beach-Volleyballanlage ausgesprochen. Beide Anlagen zusammen sind aber aus Kostengründen nicht realisierbar.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis.
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Der nachstehende Antrag der CDU-Fraktion (TOP 4.2.2) – Umgestaltung des Spielplatzes “Am Birkenbaum” (Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2001) wird vom Eingeber vorläufig zurückgestellt:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bewilligt im Vorgriff auf den Haushalt 2001 für die Umgestaltung des Spielplatzes “Am Birkenbaum” einen Betrag in Höhe von 20.000,-- DM
Begründung:
Im August 2000 wurden uns vom Büro für Kinderinteressen die Umbau- und Gestaltungspläne vorgestellt. Die CDU-Fraktion versteht ihren Antrag als Unterstützung der Maßnahme für die noch ca. DM 40.000.-- fehlen. Gleichzeitig sollen Spielplatzpaten gefunden werden, damit eine größere Mitverantwortung durch die Bürgerschaft erfolgt. Ebenfalls muss geprüft werden, ob nicht auch der Förderverein zur Schaffung eines Jugendtreffs in Dortmund-Brechten eine Mitverantwortung übernehmen kann. Die Umgestaltungspläne sollten auch der Bezirksvertretung vorgestellt werden.

Begründung der Zurückstellung:
Bevor jetzt schon Haushaltsmittel des Jahres 2001 verplant und gebunden werden, ist zunächst zu prüfen, ob eine Finanzierung mit anfallenden Haushaltsresten aus Eigenmitteln der Bezirksvertretung Dortmund-Eving des Jahres 2000 möglich ist.

Zu TOP 3.2:
Kinderspielplatz “Wohnpark Grävingholz”

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 29.09.2000 zur Kenntnisnahme vor.

Auf die Anfrage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 16.08.2000 teilt das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr mit, dass die W+V mit Schreiben vom 28.07.2000 um eine Fristverlängerung des Baubeginns des Kinderspielplatzes gebeten hat. Mit der Begründung, dass die W+V die Zuständigkeit für die Errichtung des Kinderspielplatzes zu ihren Lasten nicht anerkennt, hat die Gesellschaft trotzdem die Unterlagen zur Prüfung an ihren Rechtsbeistand übergeben. Sobald die Prüfung seitens des Rechtsbeistandes abgeschlossen ist, will die W+V unverzüglich auf die Angelegenheit zurückkommen.
Mit Schreiben vom 16.08.2000 hat das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr der Bitte auf Fristverlängerung bis zum 18.09.2000 nachgegeben.
Der Forderung der W+V, die Vertragserfüllungsbürgschaft, die noch in Höhe von 54.000,00 DM besteht, zurückzugeben, wurde nicht nachgekommen, da gerade die noch bestehende Vertragserfüllungsbürgschaft, die Herstellungskosten des Kinderspielplatz abdeckt.
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Auf größtes Unverständnis bei der Bezirksvertretung Dortmund-Eving stößt die Tatsache, dass mit dem Bau des Kinderspielplatzes im “Wohnpark Grävingholz” noch immer nicht begonnen wurde.
Sollte auch die letzte vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr gesetzte Frist am 18.09.2000 verstrichen sein, ohne dass mit den Arbeiten zur Einrichtung des Spielplatzes begonnen wurde, wird die Verwaltung aufgefordert, jetzt unmittelbar im Wege der Ersatzvornahme – unter Rückgriff auf die Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 54.000,-- DM – mit dem Bau des Spielplatzes zu beginnen.

Zu TOP 3.3:
Parkplatzsituation am Nollendorfplatz

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Ordnungsamtes vom 11.09.2000 zur Kenntnis.

Nach Feststellungen des Ordnungsamtes ist die Situation des ruhenden Verkehrs im Umfeld der Hörfunkakademie am Nollendorfplatz auch ohne den zunehmenden “Parkdruck” durch die Einrichtung des “Hauses der Medien” schon sehr angespannt, da ausreichend legaler Parkraum in den zum Teil sehr schmalen Straßen nicht vorhanden ist. Dies verdeutlichen zum einen die zahlreichen Anzeigen von Anwohnern sowie Ermittlungen des Ordnungsamtes vor Ort.
In der Siedlung um den Nollendorfplatz wurde bei Überprüfungen der Verkehrsüberwachung in allen Straßen nach dem Verfahren “halb auf dem Gehweg / halb auf der Straße” geparkt. Zum Teil verbleibt dabei weniger als 1 Meter Restbreite. In diesen Fällen werden seitens der Verkehrsüberwachung gebührenpflichtige Verwarnungen erteilt.
Parkflächenmarkierungen, die das Parken auf dem Gehweg erlauben, sind nicht vorhanden. Aufgrund der eingangs erwähnten, zum Teil sehr geringen Restbreite, darf auch bezweifelt werden, dass das Gehwegparken in diesem Bereich gefahrlos für Fußgänger erlaubt werden kann. Das Ordnungsamt begrüßt daher die Absicht, schnellstmöglich durch das Anbringen entsprechender Beschilderungen auf den legalen Parkplatz an der Hörfunkakademie hinzuweisen. Nach Einschätzung des Ordnungsamtes wird der Parkdruck damit erheblich vermindert.

Zu TOP 3.4:
Stand der Planung der Wohnbebauung südlich der Deutschen Straße in der Evinger Mitte

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 18.09.2000 zur Kenntnis:

Das Gesamtprojekt der Neuen Evinger Mitte umfasst neben dem Zentralbereich und dem südlich anschließenden Service- und Gewerbepark zwei weitere Bausteine westlich und östlich der Kernfläche, mit denen als Ergänzung und zur Stärkung der Zentralfunktion die Entwicklung von Wohnbebauung angestrebt wird.
Zum einen ist dies die Fläche westlich der Evinger Straße am Winterkampweg, auf der sich bereits ein Vorhaben als Seniorenwohnanlage in Realisierung befindet. Die Entwicklung weiterer Wohnbauflächen an dieser Stelle ist abhängig von der Verlagerungsmöglichkeit des Bergstadions und der dortigen Turnhalle in den Bereich des Eckey-Stadions. Die Realisierungschancen dieses Projektes werden zurzeit in der Verwaltung durch Untersuchungen u.a. zum Lärmschutz und zur Wirtschaftlichkeit geprüft.
Zum anderen ist eine Fläche nördlich des Evinger Baches an der Oberevinger Straße für eine Wohnungsbauentwicklung vorgesehen. Dort ist beabsichtigt, die ca. 10.000 qm große, städtische Fläche mit ca. 30 Einfamilienhäusern zu bebauen. Erste Verhandlungen mit einem Bauträger sind von der Liegenschaftsverwaltung bereits geführt worden mit dem Ziel, die Fläche, die im Sondervermögen: ”Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” steht, zu veräußern. Ein Vorhaben- und Erschließungsplan soll das erforderliche Planungsrecht sicherstellen.
Die Realisierbarkeit wird derzeit geprüft und hängt im wesentlichen von den Kosten für die Bodensanierung, vorhandener Altlasten und dem Zeitpunkt der Verrohrung des Evinger Baches durch die Emschergenossenschaft ab. Die Prüfung wird voraussichtlich noch die Zeit bis zum Jahresende in Anspruch nehmen.

Zu TOP 3.5:
Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan Ev 129

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes vom 06.09.2000 zur Kenntnis.

Die Aufforstungsmaßnahme ist entsprechend der Vorgaben des Umweltamtes auf der im Bebauungsplan Ev 129 festgesetzten Ausgleichsfläche durchgeführt worden. Sie muss lediglich im Südteil, wo sich zurzeit noch ein Erdhügel befindet, fertiggestellt werden. Die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Aufforstungsfläche umfasst, wie im Bebauungsplan festgesetzt, einen Zeitraum von 5 Jahren. Hiermit wird noch im Jahr 2000 begonnen werden.

Zur Zusatzanfrage der Bezirksvertretung Dortmund-Eving den Maisanbau auf der Ersatzfläche betreffend, teilt das Umweltamt mit:
Maisanbau findet derzeitig auf der direkt östlich angrenzenden Fläche statt. Dabei handelt es sich um eine Ersatzfläche für den Stadtbahnbau der Stadtbahnlinie I, Baulos 83. Hier wird in der kommenden Pflanzperiode (Herbst/Winter 2000/2001) eine Aufforstung erfolgen.

Zu TOP 3.6:
Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Ev 130/2 – Service- und Gewerbepark Dortmund-Eving –

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die nachfolgende Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 28.08.2000 zur Kenntnis.

Zum Sachstand teilt das Stadtplanungsamt mit, dass in Gesprächen der Verwaltung mit der Projektgesellschaft Minister-Stein (PMS) und der Grundstückseigentümerin bisher Einvernehmen darüber erzielt wurde, die Anforderungen an den Service- und Gewerbepark, die durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes und durch das Investorenhandbuch dokumentiert sind, im Grundsatz zu belassen jedoch im Einzelfall zu entscheiden, ob es über Befreiungen nach § 31 BauGB sowie über eine flexible Handhabung des Investorenhandbuches möglich ist, auch Betrieben, die nicht den grundsätzlichen Anforderungen des Bebauungsplanes entsprechen, eine Ansiedlung zu ermöglichen.
Die seinerzeit zwischen IBA-Gesellschaft und Stadt Dortmund abgestimmte Zielvorstellung eines qualifizierten und innovativen Standortes für produzierendes Gewerbe sollte somit nicht aufgegeben werden, sondern bei flexibler Handhabung in bestimmten Bereichen auch kleineren Gewerbetreibenden, Handwerkern und Dienstleistern aus dem räumliche Umfeld zugute kommen.
Dies geht auch auf bisherige Erfahrungen der Wirtschaftsförderung mit Ansiedlungsnachfragen zurück. Nicht die einzelnen Anforderungen allein, sondern die gesamte – auch subjektive – Standortbeurteilung haben bisher höhere Ansiedlungserfolge verhindert. Ausnahme dabei ist der Ausschluss von Handel mit Endverbrauchern, der jedoch wegen der neu entstandenen “Evinger Mitte” und den produktionsbezogenen Ansiedlungszielen als unverzichtbar angesehen wird.
Insofern stellt die beschriebene Handhabung der Anforderungen im Service- und Gewerbepark einen Kompromissvorschlag dar, mit dem z.B. folgende Handlungsspielräume eröffnet werden können:
§ Mit der Prüfung von Befreiungsmöglichkeiten jeweils im Einzelfall könnte z.B. das generelle Verbot von Handel mit Endverbrauchern bei untergeordneten Betriebsanteilen gelockert werden.
§ Die zwingende Dreigeschossigkeit an der zentralen Gewerbeparkachse sollte im Eingangsbereich und im Nordteil des Gewerbeparkes aus Gründen der städtebaulichen Qualitätssicherung aufrecht erhalten, im Südteil jedoch auf zwei Geschosse zurückgenommen werden können.
§ Der wegen der Altlastensituation festgesetzte generelle Ausschluss von Wohnungen könnte im Einzelfall mit Zustimmung des Umweltamtes gelockert werden, wenn das Wohnen unmittelbar mit dem Betrieb zusammenhängt.
Weiterhin bestand bisher auch Konsens, keine einzelnen textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan zu ändern, um langwierige, förmliche Änderungsverfahren zu vermeiden. Vielmehr sollte die ganzheitliche Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, nach Gestaltungsqualität und
–bereitschaft sowie städtebaulicher und ökonomischer Einfügung in das Gefüge des Gewerbeparkes Kriterium für Befreiungsüberlegungen sein.
Dies muss insbesondere vor dem Hintergrund zurzeit laufender Verhandlungen mit potentiellen Ansiedlern beurteilt werden, um deren Erfolg nicht durch neuerliche Verfahren zu gefährden.
Handlungsbedarf für eine Erweiterung und Veränderung des Bebauungsplanes Ev 130/2 – Service- und Gewerbepark – ergibt sich mit der zu erwartenden Aufgabe der Gasreinigungsanlage an der Evinger Straße im Zusammenhang mit der beabsichtigten Stilllegung der Kokerei “Kaiserstuhl” auf dem Gelände der Westfalenhütte zum Jahresende. Auch wenn noch eine zeitlich befristete Option zum Weiterbetrieb der Kokerei wahrgenommen würde, bleibt die Stilllegung kurzfristig absehbar.
Hierbei bietet sich die Chance, den Service- und Gewerbepark zu erweitern, und seine Lage- und Wahrnehmungsqualität durch das Heranrücken unmittelbar an die Evinger Straße wesentlich zu verbessern.

Aus Sicht der Verwaltung empfiehlt es sich, zunächst an der bisherigen Praxis festzuhalten, durch flexible Handhabung des Investorenhandbuches und durch die Ausschöpfung von Befreiungsmöglichkeiten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes die Vermarktungschancen im Service- und Gewerbepark zu erleichtern, ohne dabei auf die angestrebte städtebauliche Qualität in ihrer Substanz zu verzichten. Dabei bleibt auch das Instrumentarium zur Abwehr unerwünschter Ansiedlungen voll erhalten. Künftige Handlungsleitlinie bei Ansiedlungen soll demnach auch weiterhin die Prüfung und Entscheidung im Einzelfall bleiben.
Erst bei Aufgabe der Gasreinigungsanlage bietet sich dann eine Erweiterung und Veränderung des Bebauungsplanes an, in deren Zusammenhang auch – falls erforderlich – die Überarbeitung bestehender Festsetzungen erfolgen kann.
Diese Vorgehensweise ist zwischen Verwaltung, Grundstückseigentümerin, Projektgesellschaft und Fördergeber einvernehmlich abgestimmt worden.

Zu TOP 3.7:
Außengastronomie Imbisswirtschaft Bayrische Straße 113

Zur Außengastronomie der Imbisswirtschaft an der Bayrischen Straße liegen Stellungnahmen sowohl des Bauordnungsamtes als auch des Ordnungsamtes vor.

Das Bauordnungsamt teilt mit Schreiben vom 15.09.2000 mit, dass die Genehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladenlokals zu einem Imbisslokal im Gebäude Bayrische Straße 113 am 10.05.2000 erteilt wurde. Die Genehmigung beinhaltet auch die Nutzung des Vorplatzes zwischen dem Gebäude und der Bayrischen Straße als Außengastronomie mit fünf Tischen und zwanzig Plätzen. Die Betriebszeiten sind durch die Genehmigung begrenzt auf die Zeit zwischen 10.00 und 22.00 Uhr.
Bezüglich der Kontrolle der Einhaltung dieser Öffnungszeiten und der Beschwerden über Ruhestörungen wurde die Anfrage an das zuständige Ordnungsamt weitergeleitet.
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Das Ordnungsamt teilt dazu in seiner Stellungnahme vom 19.09.2000 mit, dass ausweislich der vorliegenden Unterlagen der vg. Betrieb seit dem 12.05.2000 gaststättenrechtlich konzessioniert ist. Diese Erlaubnis basiert u.a. auf einer entsprechenden baurechtlichen Genehmigung und mängelfreien Schlussabnahme des Bauordnungsamtes vom 10.05.2000.
Gemäß § 5 Gaststättengesetz (GastG) wurde der Beginn der Sperrzeit auf 22.00 Uhr festgelegt. Dies gilt sowohl für den Imbissbetrieb als auch für die zwanzig Gastplätze umfassende Außengastronomie, die sich auf dem privaten Grundstück der Alevitischen Gemeinde befindet. Die Gesamtbetriebsführung erfolgt nach hiesigen Erkenntnissen im erlaubten Umfang.
Aufgrund aktueller Beschwerden aus der Nachbarschaft wegen ruhestörendem Lärm wurde die Erlaubnisinhaberin bereits eingehend und mit Nachdruck auf die bestehende Sperrzeit sowie die Sorgfaltspflichten als Konzessionsträgerin im erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbe hingewiesen. Gleichzeitig wurden ihr die Konsequenzen einer weiterhin nicht mit dem Gaststättenrecht zu vereinbarenden Betriebsführung aufgezeigt.
Bei einer Überprüfung des Betriebes am 29.08.2000 gegen 22.10 Uhr konnten keine ordnungswidrigen Zustände festgestellt werden. Der Imbiss und die Außengastronomie waren geschlossen. Im Rahmen der personellen Ressourcen werden weitere Kontrollen durchgeführt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die vorliegenden Stellungnahmen zur Kenntnis.

Zu TOP 3.8:
Schadstoffuntersuchungen in Dortmunder Schulen

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Bericht über Schadstoffuntersuchungen in Dortmunder Schulen des Herrn Stadtrates Pogadl vom 13.09.2000 zur Kenntnisnahme vor.

In den Sommerferien wurden die Objekte mit hoher Untersuchungsdringlichkeit von insgesamt fünf Ingenieursbüros auf Schadstoffe untersucht. Die Untersuchungsergebnisse für insgesamt 39 Schulstandorte liegen nunmehr vor. Sie wurden vom Gesundheitsamt in Zusammenhang mit dem Schulverwaltungsamt ausgewertet.
Das Ergebnis dieser Untersuchungen zeigt:
Keinen Sanierungsbedarf an 11 Schulstandorten (davon in Eving)
– Hauptschule am Externberg
– Max-Wittman-Schule
Einen mittelfristigen Sanierungsbedarf an 24 Schulstandorten (davon in Eving)
– Heisenberg-Gymnasium
Einen kurzfristigen Sanierungsbedarf an 4 Schulstandorten (davon in Eving)
– Hauptschule Dortmund-Eving

§ Als Sofortmaßnahme wird zur Verringerung der Raumluftbelastungen in den Schulen bzw. in den betroffenen Bereichen mit einer PCB-Raumluftkonzentration von über 300 ng PCB / m³ Luft umgehend die Intervallreinigung aufgehoben und täglich gereinigt. Darüber hinaus ist in den Schulräumen für eine intensive Lüftung zu sorgen.
§ In den Herbstferien sind Kontrollmessungen vorgesehen. Anschließend werden in halbjährlichen Abständen weitere Kontrollmessungen bis zum Sanierungsbeginn durchgeführt.
§ Für die Schulen mit Raumluftbelastungen über 3.000 ng PCB / m³ hat die Hochbauverwaltung den Auftrag zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes erhalten. Neben der notwendigen Schadstoffsanierung werden die Schulgebäude auf weitere unabdingbare Instandhaltungsmaßnahmen untersucht (ganzheitliche Sanierung). Nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten soll mit der Sanierung der Johannes-Wulff-Schule, Hauptschule Dortmund-Eving, der Albert-Schweitzer-Realschule und der Wilhelm-Busch-Realschule so zügig wie möglich begonnen werden.
§ Die beteiligten Stadtämter (Gesundheitsamt, Schulverwaltungsamt, Hochbauamt) haben vereinbart, die Rangfolge der mittelfristig zu sanierenden Schulen nach dem Grad der Belastung vorzunehmen.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diesen Bericht über Schadstoffuntersuchungen an Dortmunder Schulen zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird aber, nach Zeitungsberichten über den beanstandeten Ratsbeschluss zur Schadstoffsanierung an Dortmunder Schulen, durch den Oberbürgermeister – Herrn Dr. Lange- meyer –, um eine Stellungnahme zum derzeitigen Sachstand die Evinger Schulen betreffend, gebeten.

Zu TOP 3.9:
Instandsetzung der Umkleidekabinen der Sportanlage Grävingholz

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Sportamtes vom 13.09.2000 zur Kenntnis.

Die baulichen Mängel in dem o.g. Umkleidegebäude sind der Sportverwaltung bekannt. Aus diesem Grunde wurde durch die Hochbauverwaltung die Grundsanierung des Gebäudes mit Kosten in Höhe von 213.000,-- DM im Rahmen der Haushaltsberatungen 2000 der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorgeschlagen. Da ein entsprechender Beschluss von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht gefasst wurde und der Sportverwaltung Mittel in dieser Größenordnung für die Sanierung von Umkleidegebäuden nicht zur Verfügung stehen, konnte die Maßnahme bisher nicht durchgeführt werden.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2001 wird diese Maßnahme von der Hochbauverwaltung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Sanierung des Gebäudes wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving darum gebeten, diesem Vorschlag zu folgen.
Um jedoch die gravierendsten Mängel kurzfristig zu beseitigen, wurde anlässlich eines Ortstermines am 01.09.2000 vereinbart, die Räumlichkeit mit Schimmelschutzfarbe neu zu streichen und hydrostatische Lüfter zur Verbesserung des Raumklimas einzusetzen.

Zu TOP 3.10:
Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes an der Jakobstraße

Beratung und Beschlussfassung siehe TOP 2.2 – Beabsichtige Teileinziehung im Bereich der Jakobstraße –





Zu TOP 4.1.1:
Verkehrssicherer Ausbau der Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe” bis zum Einmündungsbereich B 54.
(Antrag der SPD-Fraktion vom 20.09.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Ausbauplanung der Brechtener Straße von der Straße “Im Dorfe” bis zum Einmündungsbereich B 54.

Begründung:
Die Bürgerinnen und Bürger im Einzugsbereich der Brechtener Straße, insbesondere die Anlieger fordern in ständigen Gesprächen mit den Mandatsträgern mehr Verkehrssicherheit für Fußgänger, Radfahrer und Individualverkehr.
Die Anlieger, deren Grundstücke an der Straßentrasse liegen, haben bereits vor ca. 15 Jahren Teilflächen an die Stadt Dortmund abgetreten. Deren Nachfolgegenerationen möchten nun wissen, inwieweit diese Flächen heute noch für den Ausbau zur Disposition stehen und wann mit einer Realisierung des verkehrssicheren Ausbaus der Brechtener Straße zu rechnen ist.

Zu TOP 4.1.2:
Errichtung eines Fuß- und Radweges vom Hammerkopfturm zum Nordfriedhof
(Antrag der SPD-Fraktion vom 20.09.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur geplanten Errichtung eines Fuß- und Radweges vom Hammerkopfturm zum Nordfriedhof.

Begründung:
Die Erstellung dieser Fuß- und Radwegeverbindung (ca. 150 m) ist in der Planung “Service- und Gewerbepark Minister-Stein” festgelegt.
Aufgrund der vorgesehenen Wegeverbindung wurde die Bushaltestelle “Nordfriedhof” an der Deutschen Straße / Oberevinger Straße bereits aufgegeben, und der Haltepunkt der Buslinien 410 und 411 unter den Hammerkopfturm verlegt.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger drängen die Mandatsträger auf Realisierung dieser sinnvollen Wegeverbindung.

Zu TOP 4.1.3:
Verrohrung des Evinger Baches
(Antrag der SPD-Fraktion vom 20.09.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Emscher Genossenschaft um einen Sachstandsbericht zur Verrohrung der Evinger Baches vom “Pumpwerk Oberevinger Straße” bis zum Unterflurbauwerk (ehemaliger Zechenbahnhof) an der “Gewerbeparkstraße”


Begründung:
Die Verrohrung des Evinger Baches und die Anlegung von Biotop und Versickerungsflächen für das Oberflächenwasser ist in der Grundplanung “Neue Evinger Mitte” sowie “Service- und Gewerbepark Minister-Stein” festgelegt.
Die beabsichtigte Wohnbebauung nördlich des Evinger Baches / Oberevinger Straße / Grubenwehrweg kann nur realisiert werden, wenn der Evinger Bach verrohrt ist.
Die Geruchsbelästigung bei Betrieb des Pumpwerkes Oberevinger Straße ist erheblich und verhindert, zurzeit interessierte Investoren zu einer Realisierung ihrer Bauvorhaben zu bewegen.

Zu TOP 4.1.4:
Erweiterung des “P+R- Platzes” Schulte-Rödding
(Antrag der SPD-Fraktion vom 20.09.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur Realisierung der Erweiterung des “P+R- Platzes” Schulte-Rödding.

Begründung:
Wegen der Dringlichkeit dieser Maßnahme hat die Bezirksvertretung Dortmund-Eving mehrfach diesen Ausbau angemahnt.
Bei Veranstaltungen in der Innenstadt, im Westfalenpark, im Westfalenstadion und der Westfalenhalle wird inzwischen die Innsbruckstraße, Teile der oberen Bayrischen Straße und Anliegerstraßen im Einzugsbereich der Straßenbahnhaltestelle Schulte-Rödding zugeparkt.
Die Anlieger führen ständig Beschwerden an die Polizei und an die Mandatsträger, dass in ihren Straßen inzwischen chaotische Verhältnisse herrschen.

Zu TOP 4.1.5:
Rückbau der Lindenhorster Straße
(Antrag der SPD-Fraktion vom 20.09.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet die Verwaltung, eine Ausbauplanung für den Rückbau der Lindenhorster Straße (alt) zwischen Bergstraße und Abzweig “Lindenhorster Straße neu” zu erstellen und der Bezirksvertretung zur Beratung vorzulegen.

Begründung:
Nach Fertigstellung der abgeschwenkten Lindenhorster Straße soll der Straßenraum der Lindenhorster Straße (alt) den verbleibenden Quellverkehren entsprechend zurückgebaut und durch Grün- und Baumanpflanzungen aufgelockert werden. Diese Maßnahme könnte auch in Verbindung mit den in diesem Straßenabschnitt noch durchzuführenden Kanalerneuerungen realisiert werden.

Zu TOP 4.1.6:
Erneuerung der Straßendecke Wittichstraße 153 – 155 b
(Antrag der SPD-Fraktion vom 26.09.2000)
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei sieben Stimmenthaltungen –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Straßendecke der Wittichstraße in Höhe der Hausnummern 153 – 155 b zu erneuern.
Begründung:
Dieser Straßenabschnitt ist stark beschädigt. Für Verkehrsteilnehmer, besonders für Fußgänger, besteht erhöhte Unfallgefahr

Zu TOP 4.1.7:
Anbringung von Halte- und Parkverbotsschildern auf der Evinger Straße von der Verwaltungsstelle bis zur Einmündung Amtsstraße
(Antrag der SPD-Fraktion vom 26.09.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Bereich auf der Evinger Straße von der städtischen Bezirksverwaltungsstelle bis Amtsstraße folgende Schilder anzubringen: Halte- und Parkverbotsschilder im vorgenannten Bereich.
Im Bereich zwischen Extra-Markt und Verwaltungsstelle ist beidseitig die Parkzeit auf zwei Stunden zu begrenzen. Nach der erfolgten Beschilderung ist die Einhaltung entsprechend zu kontrollieren.

Begründung:
Nach Freigabe der Evinger Straße wird im obigen Bereich die Hauptfahrspur der Straße als Parkstreifen benutzt. Als Autofahrer wird man gezwungen die Notfahrspur zu benutzen. In diesem Bereich mussten schon zwei in der Fahrbahn befindliche Deckel erneuert werden. Zu gefährlichen Situationen kommt es, wenn sich die U-Bahn in diesem Bereich befindet. Nach Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving soll in dem obigen Bereich nur noch zweistündiges Parken mit Parkscheibe frei erlaubt sein.

Zu TOP 4.1.8:
Errichtung eines Kinder- und Jugendtreffs in Brechten
hier: Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel im Haushaltsplan 2001
(Antrag der SPD-Fraktion vom 26.09.2000)

Ø Beratung und Beschlussfassung unter TOP 2.1

Zu TOP 4.2.1:
Finanzierung des Kinder- und Jugendtreffs in Dortmund-Brechten
hier: Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2001 aus den Etats des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving
(Antrag der CDU-Fraktion vom 21.09.2000)

Ø Beratung und Beschlussfassung unter TOP 2.1

Zu TOP 4.2.2:
Umgestaltung des Spielplatzes “Am Birkenbaum”
hier: Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2001
(Antrag der CDU-Fraktion vom 21.09.2000)

Beratung und Beschlussfassung unter TOP 3.1



Zu TOP 5.1:
Baulücken östlich der Evinger Straße in Höhe der Hausnummern 255 und 273
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.09.2000)

Die Verwaltung wird um schriftliche Auskunft gebeten, wann die Baulücken geschlossen werden und wer bis dahin für die Pflege der Grundstücke zuständig ist.
Die vorbezeichneten Grundstücke befinden sich in einem sehr ungepflegtem Zustand und vermitteln dem Gesamtbild der positiven Entwicklung der B 54 einen sehr negativen Eindruck. Hoher Bewuchs, keine Randbefestigung usw. können über einen längeren Zeitraum nicht hingenommen werden.

Zu TOP 5.2:
Zugang zum Grävingholz in südliche Richtung über die Anbindung “In den Hüchten”
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.09.2000)

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, warum der jahrelange natürliche Zugang durch einen hohen Zaun geschlossen wurde. Dieses wurde der Bezirksvertretung bei der Vorstellung der Bebauung nicht mitgeteilt. Spaziergänger und Fahrradfahrer haben diese Zuwegung sehr gerne genutzt.

Zu TOP 6:
Neufassung der Baumschutzsatzung

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund – ohne Datum – über die Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Dortmund zur Kenntnisnahme vor.

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde hat in seiner 6. Sitzung am 19.09.2000 folgende Bedenken und Anregungen zum genannten Verfahren formuliert.

Ein wesentlicher Grund für die Neufassung der Satzung ist nach wie der personelle Engpass beim Umweltamt.
Bei der Neufassung sind jedoch die Anregungen des Beirates wie z.B. Beibehaltung des Stammumfanges von 80 cm und die Verwendung von Ausgleichszahlungen berücksichtigt worden. Die Anregung, Nadelhölzer weiterhin unter Schutz zu stellen, wurde nicht aufgegriffen, da sonst keinerlei Einspareffekt erreicht würde.
Verwiesen wurde während der Beratungen des Beirates auf die Verpflichtung der Stadt Dortmund, die sich aus der Agenda 21 und dem Klimaschutzbündnis ergeben. Falls Nadelbäume ungeschützt gefällt werden können, werden wichtige Lebensraum- und Klimafunktionen gestört.
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde hat der neuen Baumschutzsatzung – mehrheitlich – zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass die Eiben wieder unter Schutz gestellt werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt dieses Schreiben zur Kenntnis.






Zu TOP 7.1:
Einsatz mobiler Verkehrsberuhigungselemente im Wohnpark “An den Teichen”/ Rotbuchenweg
Eingabe des Verwaltungsbeirates “Wohnpark An den Teichen”

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Eingabe der Anwohner des Wohnparkes “An den Teichen” Rotbuchenweg vor:

Im Zuge der Neubaumaßnahme “Wohnpark An den Teichen” wurde aus der Steiermarkstraße ein gut ausgebauter Rotbuchenweg, der im Bogen die Oberevinger Straße mit der Osterfeldstraße verbindet. Der Rotbuchenweg ist als Tempo 30-Zone ausgewiesen, die einmündenden Stichstraßen sind Spielstraßen. Er zeigt im nördlichen Teil einen geraden Verlauf und lädt hiermit wahrscheinlich zum Schnellfahren ein, außerdem fehlen Piktogramme im Fahrbahnbereich, die nachdrücklich auf die Tempo 30-Zone hinweisen.
Leider wird immer wieder festgestellt, dass die 30/km/h Grenze von vielen Autofahrern nicht beachtet wird.
In der 33. Kalenderwoche des Jahres 2000 ereignete sich im Bereich einer Stichstraße ein Unfall, ein Kind mit Fahrrad fuhr in einen Pkw.
Durch die Presse erfuhr der Verwaltungsbeirat des Wohnparkes, dass die Verwaltung über mobile Verkehrsberuhigungselemente verfügt. Es wird beantragt, diese Elemente zur Verkehrsberuhigung im Rotbuchenweg zur Verfügung zu stellen, und gleichzeitig sollen die jetzt noch fehlenden Piktogramme angebracht werden.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützt das Anliegen des Verwaltungsbeirates “Wohnpark An den Teichen” und bittet die Verwaltung, die Möglichkeiten des Einsatzes mobiler Verkehrsberuhigungselemente zu prüfen, und die Bezirksvertretung vor Aufstellung der Elemente über die geplanten Standorte zu unterrichten.

Zu TOP 7.2:
Schließung der Eislaufhalle im Keuninghaus
(Eingabe der Graf-Konrad-Schule vom 26.09.2000)

Die Graf-Konrad-Schule hat der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ein Schreiben mit Datum vom 26.09.2000 an den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, die Vorsitzenden der Schulpflegschaften und die Schulleiter der Evinger Schulen zur Kenntnisnahme übersandt.

In diesem Schreiben drückt die Graf-Konrad-Schule ihr Befremden darüber aus, dass der Unterricht im Eislaufen in der Keuninghalle wegen einer fehlenden Eismaschine in Zukunft nicht mehr möglich ist.
Die Schulkonferenz lehnt Fahrten durch die Stadt zum Unterricht im Eislaufzentrum der Westfalenhalle aus zeitlichen, ökologischen und ökonomischen Gründen ab.
Die Schulkonferenz hält es für unverzichtbar, dass die einzige Eislaufhalle in der Dortmunder Nordstadt umgehend wieder mit einer Eismaschine versehen wird und den Bürgern im Dortmunder Norden als Freizeiteinrichtung und den Schulen als Unterrichtsstätte zur Verfügung steht.
Die Erfüllung dieser Forderung durch die Stadt Dortmund würde auch einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Lebensqualität in der Dortmunder Nordstadt bedeuten.
Die Schulkonferenz der Graf-Konrad-Grundschule hofft auf die energische Unterstützung aller Bemühungen um den Erhalt der Eislaufanlage im Keuninghaus als Stätte des Sportunterrichts für die Kinder der Evinger Schulen.
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Unverständlich ist für die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Tatsache, dass für die Neuanschaffung einer Eismaschine keine Finanzmittel zur Verfügung stehen. Die Eislaufhalle wird nicht nur von den Schülern der Graf-Konrad-Schule, sondern auch von anderen Schulen sowie Jugendlichen aus dem Stadtbezirk Eving genutzt. Gerade für den Dortmunder Norden und die angrenzenden Stadtbezirke wie Eving geht hier wieder ein Stück Lebensqualität verloren.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving unterstützt – einstimmig – das Anliegen der Graf-Konrad-Schule, die Eislaufhalle im Keuninghaus zu erhalten. Die zuständigen Gremien werden gebeten, sich für die Neuanschaffung einer Eismaschine einzusetzen bzw. die hierfür notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

Zu TOP 7.3:
Situation im Umfeld des Kiosk Bergstraße / Evinger Berg
(Eingabe der Mieter-Interessen-Gemeinschaft der “Fürst Hardenberg”-Siedlung vom 15.09.2000)

Das Thema des Kiosk im Bereich der Bergstraße / Evinger Berg wurde in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bereits behandelt. An der bekannten problematischen Situation hat sich bis heute nichts verändert, sie hat sich eher noch verschärft. Hauptprobleme sind der öffentliche Verzehr von Alkohol, die damit verbundenen Unannehmlichkeiten sowie das Fehlen von Toiletten, die öffentliches Urinieren nach sich ziehen. Die Schleifenstraße dient als öffentliche Bedürfnisanstalt. Es wird beim Urinieren keine Rücksicht darauf genommen, ob Kinder oder Frauen gerade die Schleifenstraße begehen. Aus der Mieterschaft der Siedlung Fürst Hardenberg werden massive Beschwerden an die Mieter-Interessen-Gemeinschaft herangetragen, diesen unhaltbaren Zustand zu verändern. Es wird daher eindringlich gebeten, diesen Zustand von der Ordnungsbehörde überprüfen zu lassen und ggf. abzustellen.
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Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist die Situation im Bereich der Bergstraße/ Evinger Berg bekannt, es ist ebenfalls bekannt, dass der Kiosk nicht Auslöser des Problems ist. Das weitere Umfeld des Kiosk (Bergstraße, Evinger Berg und Schleifenstraße) dient lediglich als Treffpunkt. Es gibt im Stadtbezirk Eving mehrere dieser problematischen Stellen, an denen öffentliche Trinkgelage mit den bestens bekannten Begleiterscheinungen – wie starke Verschmutzung des Umfeldes, öffentliches Urinieren usw. – stattfinden. Der Bezirksvertretung ist klar, dass es in einer Großstadt wie Dortmund nicht möglich ist, das Problem zur Befriedigung aller zu lösen. Verschärfte Kontrollen durch die Ordnungsbehörden führen oft nur zu einer Verlagerung der Szene an einen anderen Ort.
Trotzdem wird deutlich gemacht, dass dieses Verhalten einiger weniger Leute, wie z.B. öffentliches Urinieren und Verunreinigung der Gehwege und des Umfeldes nicht weiter hingenommen werden kann.
Die Verwaltung wird daher gebeten, im genannten Bereich der Bergstraße, Evinger Berg und Schleifenstraße verstärkt Kontrollen zu veranlassen, um zumindest die Belästigungen der Anwohner in Grenzen zu halten, wenn eine gänzliche Beseitigung der Problematik schon nicht möglich ist.
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Des weiteren soll der Arbeitskreis I – Sicherheitsforum / Ordnungspartnerschaften – des Stadtbezirksmarketings über die Eingabe und die Situation unterrichtet und um Vorschläge und Mithilfe zur Lösung der Problematik gebeten werden.

Folgende Möglichkeiten zur Lösung der Konfliktsituation werden während der Beratung vorgeschlagen und diskutiert:
§ Einrichtung kostenloser, öffentlicher Toiletten an den bekannten Brennpunkten
§ Anbringen von Sichtschutzblenden (damit nicht “alles” in aller Öffentlichkeit stattfindet)
oder
§ Entfernung natürlicher Sichtschutzblenden wie Büsche und Bäume, um Rückzugsmöglichkeiten zu verhindern.

Zu TOP 7.4:
Durchführung des Evinger Adventmarktes am 03.12.2000 auf der Bayrischen Straße
(Antrag der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 26.09.2000)

Die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine beantragt die Durchführung eines Adventmarktes gemeinsam mit der “Werbegemeinschaft Bayrische Straße” am Sonntag, den 03.12.2000 auf der Bayrischen Straße. In der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr soll hierfür das Teilstück Bayrische Straße zwischen Lüdinghauser Straße und Holtkottenweg / Bauernkamp für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gibt gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund - einstimmig - ihre Zustimmung zur Durchführung der Veranstaltung.
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Bedauert wird allerdings von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Tatsache, dass der Adventmarkt in diesem Jahr nicht auf dem Evinger Platz stattfinden soll, der extra für derartige Veranstaltungen in der Evinger Mitte eingerichtet wurde.
Für künftige Jahre wird vorgeschlagen, den Adventmarkt im Wechsel auf dem Evinger Platz oder an der Bayrischen Straße stattfinden zu lassen. Auf dem Evinger Platz ist die Möglichkeit gegeben, dass sich hier auch Gewerbetreibende, die nicht an der Bayrischen Straße ansässig sind, beteiligen. Hier könnte die Tradition eines gemeinsamen Adventmarktes der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine mit den Gewerbetreibenden des Stadtbezirkes begründet werden.

Zu TOP 8:
Vorstellung der geänderten Wohnbebauung der DOGEWO am Süggelweg

Frau Schulz und Herr Vocke von der DOGEWO sind anwesend, um den neusten Stand der Planungen zur Wohnbebauung am Süggelweg vorzustellen.

Herr Vocke erläutert zunächst die Veränderungen gegenüber der bereits in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorgestellten Planungen.
Nicht zuletzt aufgrund der Baupreisentwicklung wurden Änderungen des Konzeptes notwendig.
Durch neue Untersuchungen ist man bei der DOGEWO zu der Auffassung gelangt, dass die zunächst geplanten “anspruchsvolleren” und dadurch auch teureren Eigentumswohnungen in diesem Umfang im Stadtbezirk Eving nicht zu platzieren sind. Deshalb wurde das ursprüngliche Konzept noch einmal überarbeitet. Grundsätzlich wird an den alten Planungen festgehalten, die Eigentumswohnungen wurden in der Größe verändert und werden nun etwas “schlichter” ausfallen. Um andere Zielgruppen anzusprechen wurden die Planungen um einige Einfamilienhäuser ergänzt.
Nach den neuen Planungen sollen jetzt zwei winkelförmige Bauten mit insgesamt 36 Eigentumswohnungen, die in zwei Bauabschnitten errichtet werden sollen, realisiert werden. Des weiteren wird eine Reihenhausgruppe errichtet, in deren Mitte sich ein Haus mit zwei Wohneinheiten (Eigentumswohnungen) befindet.
Diese Pläne liegen derzeit dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund vor. Der Baubeginn ist auf das Frühjahr nächsten Jahres terminiert.

Im Anschluss an diese Ausführungen geht Frau Schulz näher auf die geplante architektonische Ausführung der Neubauten ein.
Geplant ist eine zweigeschossige Bauweise mit Dachgeschoss. Für das Haus selbst ist eine Putzfassade vorgesehen, das etwas zurückgesetzte Dachgeschoss soll mit Metall verkleidet werden. Das Trommeldach soll ebenfalls eine Metalleindeckung erhalten. Die Reihenhäuser sollen mit einer weißen Putzfassade und einer – vermutlich rötlichen – Pfanneneindeckung errichtet werden.

Auf Nachfrage erklärt Herr Vocke, dass Senioren- und Behindertenwohnungen nicht ausdrücklich geplant sind, dass aber selbstverständlich seitens der DOGEWO die Bereitschaft besteht, bei Wohnungen im Erdgeschoss durch kleinere bauliche Veränderungen auch Senioren oder Behinderten die Nutzung zu ermöglichen. Der Einbau von Fahrstühlen ist aber, auch im Hinblich auf die Folgekosten, nicht geplant.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis.