N i e d e r s c h r i f t

über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 09.08.2000 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Giese, Wilhelm
Hirsch, Michael
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane - ab TOP 4.4 -
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Hoffmann - Stadtplanungsamt -
Herr Joch - Amt für Tiefbau und Straßenverkehr -
Herr Kruse - Entwicklungsagentur Stadt Dortmund -

c) Ratsvertreter:
Frebel, Wolfram

d) Schriftführer:
Kleine, Gunter - 33/Ev -


Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 16.50 – 16.55 zu TOP 5.3
18.15 – 18.20 zu TOP 6.2.3
Ende : 19.15 Uhr

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Folgende Tagesordnung wird angenommen:

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

II. Öffentliche Sitzung
1. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
2. Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
3. Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.06.2000
4. Vorlagen


4.1 Bauleitplanung;
102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße –
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes
Dortmund -Nord

4.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Beteiligungsorientierte, ökologische u. quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen”, hier: Gestaltungsmaßnahmen 2001

4.3 Radwanderwege und Landmarken
Freizeit und Kunst an der Emscher und am Kanal

4.4 Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Bayrische Straße zwischen Württemberger Straße und Deutsche Straße
5. Stellungnahmen


5.1 Verkehrssituation Jakobstraße – Abriegelung und Erstellung einer Wendeanlage –
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung

5.2 Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes in der Jakobstraße

5.3 Ausbauplanung Deutsche Straße
a) Mündlicher Bericht der Verwaltung zur geänderten Ausbauplanung
b) Umleitung während der Tiefbauarbeiten

5.4 Sachstandsbericht zur Ansiedlung von Firmen im Service- und Gewerbepark Minister-Stein
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung

5.5 Erweiterung der Parkplätze auf dem Schulgrundstück der Graf-Konrad-Grundschule, Grävingholzstraße 59, Dortmund-Eving

5.6 Einführung eines preisgünstigen Schülertickets / Freizeittickets

5.7 Schadstoffuntersuchungen an Dortmunder Schulgebäuden

5.8 Unerlaubte Abfallablagerungen auf den Grundstücken Kolberger Straße, Lindnerstraße und Bahnstraße

5.9 Sechsstreifiger Ausbau der A 2 in Dortmund-Brechten

5.10 Vorampel im Kreuzungsbereich Evinger Straße / Bergstraße

5.11 Kanalerneuerung Kappenberger Straße

5.12 Kinderspielplatz Wohnpark Grävingholz

5.13 Zuwegung zur Kleingartenanlage Brechten (Weckweg)

5.14 Fahrbahnmarkierungen im Einmündungsbereich Herrekestraße / Schleifenstraße

5.15 Abpfostung an der Bergstraße / Ecke Belle-Alliance-Straße

5.16 Situation des Kreisverkehrsplatzes “Scharfes Eck”, Dortmund-Brechten

5.17 Nachgewiesene Stellplätze der Gastronomie im ehemaligen Scala-Kino
6. Anträge der Fraktionen


6.1 SPD

6.1.1 Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan Ev 129 Grävingholzstraße

6.2 CDU

6.2.1 Ausbau der A 2 und Bau einer Fußgängerbrücke

6.2.2 Abpfostung des südlichen Bürgersteiges der Wülferichstraße ab Widumer Platz

6.2.3 Verkehrsüberprüfung und Verkehrszählung im Kreuzungsbereich Schulte-Rödding
6.2.4

Aufstellung von Fahrgastunterständen für die Linie 411 in Höhe des Heisenberg-Gymnasiums und der Franz-Zimmer-Siedlung

6.2.5 Müllbeseitigung am Nordfriedhof / Eingangsbereich Oberevinger Straße
7. Anfrage der CDU-Fraktion


7.1 Signalisierung im Kreuzungsbereich Evinger Straße / Bergstraße
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8. Veranstaltungshalle “Beyaz Saray” Burgweg 16-22

a) Stellungnahme der Verwaltung

b) Durchführung eines Modelleisenbahn- und Spielzeugmarktes


9. Vorstellung der geänderten Baumaßnahme der DOGEWO am Süggelweg

- abgesetzt –


10. Spielplatzpatenschaften in Dortmund-Eving
11. Mobile Verkehrsberuhigung (Baukastensysteme) in Wohngebieten
12. Rahmenplan Evinger Mitte Amtsstraße zwischen Deutsche Straße und Holtbeuteweg

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13. Eingaben an die Bezirksvertretung


13.1 Clubheim für den Pool-Billard-Club Lindenhorst 1975 e.V.

13.2 Einrichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk Dortmund-Eving

13.3 Ausleuchtung des Wrangelplatzes

13.4 Parkplatzprobleme an der Lothringer Straße

13.5 Instandsetzung Straßenteilstück zwischen Herrekestraße und Bahndamm

13.6 Unterstützung der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine

13.7 Finanzielle Unterstützung “Basketball um Mitternacht”

13.8 Kulturförderung in den Stadtbezirken / Verwendung des Zuschusses der Stadtsparkasse
hier: Antrag des Evinger Geschichts- und Kulturvereins

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Da keine Fragen von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern (Zuhörerinnen / Zu-
hörern) gestellt werden, eröffnet der Bezirksvorsteher um 16.05 Uhr die öffentliche Sitzung.


II. Öffentliche Sitzung

Zu TOP 1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Kopkow wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 3:
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.06.2000

Im Tagesordnungspunkt 10 (Vorstellung der Wohnbebauung im Ortsteil Lindenhorst westlich und östlich Schiffstraße) der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.06.2000 wird auf
– einstimmigen – Beschluss der Bezirksvertretung der letzte Absatz wie folgt geändert:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und macht gleichzeitig deutlich, dass die bestehenden Baugrenzen des zurzeit gültigen Bebauungsplanes einzuhalten sind. Eine Überschreitung der Baufenster - und die damit verbundene Änderung des Bebauungsplanes - ist nur vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving möglich.

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.06.2000 - einstimmig - genehmigt.

Zu TOP 4.1:
Bauleitplanung;
102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
– Oetringhauser Straße –
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes
Dortmund -Nord
(Vorlage der Verwaltung – 61/4-3-3200 vom 29.06.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt Kenntnis von dem unter Pkt. 1.7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße -:
II. beschließt, die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes – Oetringhauser Straße – mit Er-
läuterungsbericht vom 20.06.2000 öffentlich auszulegen;
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße – für den unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und der Begründung vom 20.06.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung;
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
IV. hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 vorgebrachten Anregungen des Umweltamtes – Untere Landschaftsbehörde – geprüft und beschließt, diesen aus den unter Pkt. 1.4 dieser Beschlussvorlage genannten Gründen nicht zu folgen, sodass mit der Rechtverbindlichkeit der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße – die unter Pkt. 1.3.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten wird.
Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG –) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 71, SGV NW 7912)

Zu TOP 4.2:
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Beteiligungsorientierte, ökologische u. quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen”, hier: Gestaltungsmaßnahmen 2001
(Vorlage der Verwaltung – 67/2-1 – ohne Datum)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt dem folgenden Beschlussvorschlag – einstimmig – zu:

1. Dringlichkeitsentscheidung

Der Oberbürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied treffen die Dringlichkeitsentscheidung für die Neugestaltung der im Sachverhalt aufgeführten Kinderspielplätze im einem Kostenaufwand von 640.000,-- DM (Materialkosten 600.000,--, Bodenproben 40.000,-- DM) im Rahmen der vom Rat am 23.05.1996 beschlossenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Beteiligungsorientierte, ökologische u. quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen”, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat in der Haushaltssatzung 2001.
Die Durchführung erfolgt durch die “Dortmunder Dienste - Gesellschaft für Beschäftigung mbH” in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt und dem Jugendamt.

Finanzierung:
§ Investitionszuschuss an die GmbH “Dortmunder Dienste”
(Finanzposition 4390 9850 0001) 64.000,-- DM
§ Zuschussmittel durch das Land an die GmbH “Dortmunder Dienste” 576.000,--DM
640.000.—DM
2. Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

Der Kinder- und Jugendausschuss genehmigt die o.a. Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Mitgliedes des Rates.

Zu TOP 4.3:
Radwanderwege und Landmarken
Freizeit und Kunst an der Emscher und am Kanal
(Vorlage der Verwaltung – 60/2-1 – vom 26.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –zur Kenntnis.

Zu TOP 4.4:
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Bayrische Straße zwischen Württemberger Straße und Deutsche Straße
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt nachfolgender Beschlussentwurf zur Beratung und Abstimmung vor:

In der Sitzung am 14.06.2000 lag der Bezirksvertretung Dortmund-Eving folgende Stellungnahme 66/S-3 vom 15.05.2000 vor:
Nach Prüfung des Sachverhaltes wurde der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mit Vorlage 66/S-3 vom 21.09.1999 eine verwaltungsseitig abgestimmte Planung vorgestellt. Nach Kenntnisnahme der Vorlage durch die Bezirksvertretung wurde eine Begehung der Örtlichkeit am 12.01.2000 mit den Beteiligten durchgeführt. Die hierbei getroffenen Übereinkünfte wurden zwischenzeitlich planerisch dargestellt und verwaltungsseitig abgestimmt.
Die vor Ort angesprochene geplante Mittelinsel im Einmündungsbereich der Bayrischen Straße in die Württemberger Straße kann aufgrund des Flächenbedarfs der verschiedenen Verkehrsteilnehmer (DSW-Busse, Containerentsorgung und Marktbeschicker) nicht hergestellt werden. Stattdessen soll die bauliche Reduzierung des Einmündungsbereiches wie im Entwurfsplan zeichnerisch dargestellt erfolgen. Ziel dieser Teilmaßnahme ist die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit im Einmündungsbereich und die Verbesserung der Querungssicherheit für Fußgänger durch Verkürzung des Weges.
Der Straßenraum der Bayrischen Straße soll durch die dargestellte Ordnung des ruhenden Verkehrs (Markierung und Beschilderung von Längsstellparkplätzen) zukünftig von parkenden Lastkraftwagen entlastet werden. Begleitend hierzu ist unter Umständen in einer Übergangszeit eine verstärkte Verkehrsüberwachung durchzuführen.
Die Befahrung der Straße durch den öffentlichen Nahverkehr ist bei Realisierung der Stellplatzanordnung auch weiterhin möglich.
Die Finanzierung der Herstellkosten der baulichen Maßnahme in Höhe von 12.000,-- DM kann in 2000 mit Mitteln des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr nicht gesichert werden. Nach Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, diese Maßnahme durchzuführen, kann mit Eigenmitteln der Bezirksvertretung die Realisierung zum Jahresanfang 2001 erfolgen.
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Dieser Vorgang wurde von der Geschäftsführung der Bezirksvertretung als Wiedervorlage geführt. Im Rahmen des Haushaltscontrolling wurde nachgehalten, ob und in welcher Höhe Restmittel an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving zurückfließen.
Beim Hochbauamt sind nach Abrechung der Maßnahmen 1998 bei der Haushaltsstelle 0020 5043 0000 noch Restmittel in Höhe von 19.800,-- DM vorhanden.
Die Mittel derselben Bezirksvertretung sind unterabschnittsübergreifend gegenseitig deckungsfähig.
Die benötigten 12.000,-- DM können somit der Tiefbauverwaltung aus den Restmitteln der Hochbauverwaltung zur Verfügung gestellt werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Der für die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Bereich Bayrische Straße zwischen Württemberger– und Deutsche Straße benötigte Betrag in Höhe von 12.000,-- DM wird aus dem Haushaltsrest 1998 – Hochbau – Haushaltsstelle 0020 5043 0000 finanziert.

Hinweis:
Da es sich bei dem zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 12.000,-- DM um einen Haushaltsrest aus dem Jahre 1998 handelt, ist darauf zu achten, dass mit den Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Bereich der Bayrischen Straße so frühzeitig begonnen wird, dass die fraglichen Haushaltsmittel nicht verfallen.

Zu TOP 5.1:
Verkehrssituation Jakobstraße
Abriegelung und Erstellung einer Wendeanlage

Herr Joch – Amt für Tiefbau und Straßenverkehr – erläutert die Planungen zur Änderung und Verbesserung der Verkehrssituation in der Jakobstraße.
Ziel ist es den Durchgangsverkehr zu verhindern. Nach einigen Änderungen sieht der letzte Stand der Planungen vor, die Jakobstraße am östlichen Fahrbahnrand der Lindenhorster Straße abzuriegeln. Auf der jetzigen Brachfläche wird ein Wendehammer errichtet.
Die Abstimmung in der Verwaltung ist abgeschlossen, die Zustimmung aller Ämter und zu beteiligenden Stellen liegen vor. Nach Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving kann das Teileinziehungsverfahren eingeleitet werden. Dieses Teileinziehungsverfahren wird erfahrungsgemäß ca. sechs Monate in Anspruch nehmen. Im Anschluss kann mit dem Ausbau begonnen werden.
Die Kostenkalkulation bewegt sich im Rahmen von ca. 45.000,-- DM.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis und stimmt den geplanten Ausbaumaßnahmen – einstimmig – zu. Die Verwaltung wird beauftragt das Teilein- ziehungsverfahren einzuleiten. Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 45.000,-- stehen im Haushalt zur Verfügung.

Zu TOP 5.2:
Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes in der Jakobstraße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Jugendamtes vom 15.06.2000 zur Kenntnisnahme vor:
Das Jugendamt teilt mit, dass für die Einrichtung eines Spielplatzes nur ein städtisches Grundstück in einer Größe von ca. 220 qm geeignet ist, da die anderen Grundstücke als Grabeland verpachtet sind und sich auf einem weiteren Brachstück eine Bauruine befindet. Die Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes auf dieser Fläche würde zu einer Gefährdung der Kinder führen.
Die Kosten für die Herrichtung einer naturbelassenen Spielfläche in einer Größe von 22 qm würden ca. 25.000,-- DM betragen. Für Spielgeräte können nochmals 10.000 bis 15.000,-- DM veranschlagt werden. Die Mittel stehen weder dem Grünflächenamt noch dem Jugendamt zur Verfügung.
Allerdings wohnen in der Jakobstraße 65 Kinder im Alter von 0 – 17 Jahre. (Stand 31.12.1999)
Sofern die Kosten für die Herrichtung der Fläche z.B. durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Sponsoren etc. getragen würden, wäre aus Sicht des Jugendamtes die Errichtung des Spielplatzes wünschenswert.
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Einigkeit besteht in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving darüber, dass die Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes in der Jakobstraße durchaus wünschenswert ist.
Die nah gelegenen Spielplätze im Fredenbaum könnten zwar von älteren Kindern aufgesucht werden, für jüngere Kinder ist wegen der Aufsichtsmöglichkeiten durch die Eltern jedoch ein Spielplatz in unmittelbarer Nähe der elterlichen Wohnung besser geeignet.
Probleme ergeben sich bei der Finanzierung des Spielplatzes. Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving stehen Mittel in der veranschlagten Höhe derzeit nicht zur Verfügung.

Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei zwei Stimmenthaltungen –:

In der Jakobstraße soll ein naturbelassener Spielplatz eingerichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt zunächst zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, diesen Spielplatz aus Haushaltsresten der zuständigen Fachämter zu finanzieren.
Sollte eine Finanzierung auf diesem Wege nicht möglich sein, ist die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bereit, wenn Restmittel aus dem eigenen Etat (aus durchgeführten und abgerechneten Maßnahmen) zurückfließen, diese zur Einrichtung des Spielplatzes zu verwenden.
Des weiteren soll der Spielplatzverein gebeten werden zu prüfen, ob eine Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung – zumindest bei der Anschaffung der Spielgeräte – besteht.

Zu TOP 5.3:
Ausbauplanung Deutsche Straße
a) Mündlicher Bericht der Verwaltung zur geänderten Ausbauplanung
b) Umleitung während der Tiefbauarbeiten

Zu a) Mündlicher Bericht der Verwaltung zur geänderten Ausbauplanung

Als Berichterstatter sind Herr Joch – Amt für Tiefbau und Straßenverkehr – und Herr Hoffmann
– Stadtplanungsamt – anwesend.

Herr Joch stellt zunächst anhand eines ausgehängten Planes den aktuellen Stand der Planungen vor.
Wesentliche Änderungen – gegenüber den bereits vorgestellten Plänen – haben sich im Bereich der Zufahrt des geplanten Seniorenwohnheimes ergeben. Um spätere Umbauarbeiten zu vermeiden, wurde die Zufahrt in der später notwendigen Form schon jetzt berücksichtigt. Weitere Änderungen ergaben sich, da für die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH
(DEW) einige starke Stromkabel im Straßenraum untergebracht werden mussten um die Stromversorgung zu sichern. Die neuen Standorte für die Bushaltestellen wurden bereits in die Planungen einbezogen.

Herr Hoffmann erläutert die Umstände, die zu den notwendigen Änderungen in der Ausbauplanung führten.
Schwierigkeiten ergaben sich u.a. mit dem notwendigen Grunderwerb. Im vorliegenden Fall haben Eigentümer Grundstücksabtretungen teilweise von einer Erschließung abhängig gemacht, dies führte zu Verzögerungen bei den Verhandlungen. Hier wurde mittlerweile mit den Grundstückseignern vereinbart, dass im Kaufvertrag die Erschließung geregelt wird. Die Eigentümer haben sich daraufhin grundsätzlich bereit erklärt, ihre Grundstücke abzutreten. Sobald die Abtretungen erfolgt sind und das Liegenschaftsamt die Flächen erworben hat, können die Planungen umgesetzt werden.
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Verwundert sind die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vor allem über die Tatsache, dass es immer noch Probleme beim notwendigen Grunderwerb gibt, da die ursprünglichen Planungen zum Ausbau der Deutschen Straße bereits in der Sitzung im April 1999 vorgestellt wurden. Herr Hoffmann verweist in diesem Zusammenhang auf die angesprochene Vorlage, in der bereits darauf hingewiesen wurde, dass die Grunderwerbsverhandlungen zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren. In Fällen bei denen Grunderwerbsverhandlungen notwendig sind, ist zu berücksichtigen, dass mit den Verhandlungen erst begonnen werden kann wenn konkrete Planungen vorliegen, die erkennen lassen welche Grundstücke bzw. Teilflächen benötigt werden. Verzögerungen sind hier nicht auszuschließen.

Probleme bereitet den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving auch die Tatsache, dass es sich bei der geplanten Straßen-, Fuß- und Radwegführung um ein für Dortmund neues Konzept handelt. Obwohl klar ist, dass die Ausbaumaßnahme der Deutschen Straße zwingend erforderlich sind, werden in dem neuen Konzept doch Gefahren erkannt bzw. für die Zukunft befürchtet.
Nach Angaben von Herrn Hoffmann wurde die in der April Sitzung vorgelegte Planung nur insoweit geändert, als örtliche Begebenheiten mehr Berücksichtigung finden.

Eventuelle Planungsmaßnahmen im Bereich der Amtsstraße haben noch keine Berücksichtigung in der Ausbauplanung der Deutschen Straße gefunden, da konkrete Pläne für den Ausbau der Amtsstraße noch nicht erstellt wurden.

Die Bewilligung für die Maßnahme mit Kosten in Höhe von 1,15 Mio. DM liegt bereits vor. Kostenänderungen sind nicht zu erwarten. Die Finanzierung wird durch Landeszuschüsse, Anliegerbeiträge (nach dem Kommunal Abgaben Gesetz) und den städtischen Eigenanteil gesichert. Der Landeszuschuss im Rahmen der Stadterneuerung wird im Jahr 2000 fällig, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Die Planänderungen müssen der Bezirksregierung noch mitgeteilt werden und bedürfen der Zustimmung. Da vor Realisierung der Maßnahme noch ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden muss, ist mit dem Baubeginn am Anfang des nächsten Jahres zu rechnen.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt
– einstimmig –, den vorgestellten Planungen zum Ausbau der Deutschen Straße zuzustimmen.
Der angedachte endgültige Ausbau – unter Einbeziehung aller hierfür notwendigen Grundstücke und Teilflächen – muss weiter angestrebt werden.

Anfrage an das Liegenschaftsamt:
Das Liegenschaftsamt wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen, wann mit den Verhandlungen zum notwendigen Grunderwerb begonnen wurde.



Zu b) Umleitung während der Tiefbauarbeiten
– Ausbau Deutsche Straße von 50 m westlich Amtsstraße bis Preußische Straße –

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 19.07.2000 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass im Herbst 2000 die Deutsche Straße im o.g. Abschnitt ausgebaut wird.
Für die Dauer der Bauzeit (etwa 8 Monate) wird dieser Straßenabschnitt zur Einbahnstraße in Ost-West Richtung umfunktioniert. Hierdurch wird ein zügiger Bauablauf garantiert.
Die Deutsche Straße bleibt bis zur Polizeiwache Dortmund-Eving von Westen erreichbar. Der Durchgangsverkehr in östlicher Richtung wird über folgende Strecken umgeleitet:
  • Gewerbeparkstraße
  • Am Zechenbahnhof
  • Burgholzstraße
  • Osterfeldstraße
  • Preußische Straße
Die Umleitungstrecke wird entsprechend ausgeschildert. Eine Großtafel weist aus westlicher Richtung auf die geänderte Verkehrsführung hin.
Der Linienbus – DSTW – fährt die vorgenannte Umleitung.

Zu TOP 5.4:
Sachstandsbericht zur Ansiedlung von Firmen im Service- und Gewerbepark Minister-Stein

Herr Kruse – Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund – erläutert den derzeitigen Sachstand zur Vermarktung des Geländes des Service- und Gewerbeparkes.
Die Vermarktung der Fläche lief in der Vergangenheit nicht so gut an wie ursprünglich erhofft. Gründe hierfür sind zum einen das immer noch negative Image des Dortmunder Nordens, aber auch das direkte Umfeld mit der Gasreinigungsanlage und der “Automeile”.
Teilweise waren aber auch die angebotenen Grundstücke für kleinere Betriebe einfach zu groß.
Ein weiteres Hindernis bildeten die städtebaulichen Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die Bauweise wurde mit drei Geschossen vorgeschrieben. Ausgeschlossen war die Ansiedlung von Firmen, die direkt mit dem Endverbraucher handeln.
Einer der Hauptgründe für das Ausbleiben von Investoren war aber die bisher mangelnde Erschließung, verursacht durch die Umbauarbeiten an der B 54. Seit Beendigung der Bauarbeiten an der Evinger Straße sind die Anfragen von Interessenten sprunghaft gestiegen, derzeit liegen mehr Anfragen vor, als in den letzten drei Jahren zusammen eingingen. (Nachfrage besteht von Firmen aus dem Bereich Produktion, Handwerk, Dienstleistung, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Autobranche und ein Bau- und Handwerkerhof)
Zurzeit gibt es 9 Interessenten für eine Gesamtfläche von insgesamt 70.000 qm. Falls in all diesen Fällen Abschlüsse getätigt werden, würde dies eine vollständige Vermarktung bedeuten. Zuversicht besteht aber, dass sich zumindest einige der jetzt interessierten Investoren auch tatsächlich im Service- und Gewerbepark ansiedeln.
In Einvernehmen mit dem Planungsdezernat, der Wirtschaftsförderung, dem Grundstückseigentümer und dem Land wurden kürzlich Handlungsleitlinien für die künftige Vermarktung festgelegt. Ergebnis ist eine flexiblere Handhabung der städtebaulichen Richtlinien – Einzelfallprüfungen sind jetzt möglich. So können sich z.B. jetzt auch Produktionsunternehmen, die in bestimmtem – kleinem – Rahmen Handel mit dem Endverbraucher betreiben, ansiedeln. Einen großflächigen Einzelhandel wird es nicht geben.
Auch “Betriebsbedingtes Wohnen” soll zukünftig kein Hinderungsgrund für die Ansiedlung mehr sein. Die Investoren sind jetzt auch in der Lage zu entscheiden, wie sie ihre Betriebe nach innen organisieren. Voraussetzung ist lediglich eine einheitliche Fassade auf dem Gelände, um geforderte städtebauliche Qualitätsstandards einzuhalten.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis.

Zu TOP 5.5:
Errichtung von Parkplätzen auf dem Schulgrundstück der Graf-Konrad-Schule,
Grävingholzstraße 59, Dortmund-Eving

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes vom 13.06.2000 zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung vor:

Unter Bezugnahme auf den Ortstermin am 18.05.2000 teilt das Schulverwaltungsamt mit, dass durch das Grünflächenamt zwischenzeitlich die Möglichkeit zur Schaffung weiterer Stellplätze auf dem Schulgrundstück untersucht wurde.
Hierbei ergab sich für die zu untersuchenden beiden Varianten folgendes Ergebnis:
a) Neubau eines Parkplatzes neben dem Erweiterungsbau
Die Kosten für diese Variante betragen rund 90.000,-- DM. Hierbei werden 15 Stellplätze neu angelegt.
b) Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes im Bereich des Pavillons
Die Kosten für diese Variante betragen rund 50.000,-- DM. Hierbei werden 13 Stellplätze neu angelegt.
Hinzu kommen jeweils 12 bereits vorhandene Stellplätze in den Parkbuchten vor dem Pavillon.

Eine Bereitstellung der für die Durchführung der Maßnahmen erforderlich Haushaltsmittel aus dem Schulbudget ist nicht möglich.

Des weiteren liegt ein Antrag der Vertreterin von Bündnis '90 / Die Grünen vor, der in der Sitzung der Bezirksvertretung am 14.06.2000 zurückgestellt wurde.

Antrag Bündnis '90 / Die Grünen vom 27.05.2000:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine dritte Alternative in Form einer “waldschonenden” Wegeverbindung von den Parkplätzen am Sportplatz Grävingholz zu dem Schulhof der o.g. Grundschule zu entwickeln und in der nächsten Sitzung vorzulegen (09.08.2000).
Begründung:
Am Sportplatz Grävingholz stehen von montags bis freitags bis in die Nachmittagsstunden ausreichend öffentliche Stellplätze für Lehrer und auch Eltern der Schule zur Verfügung, die in den Betriebszeiten der Schule weitestgehend ungenutzt sind.
Bündnis '90 / Die Grünen sind der Auffassung, dass für alle – Lehrer wie Eltern – eine neu anzulegende Wegeverbindung in Form von z.B. eines wassergebundenen Weges einschließlich Beleuchtung eine sinnvolle finanzielle, ökologische wie auch auf die zukünftige Umgestaltung des Schulhofes rücksichtnehmende Alternative darstellt.
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Die vorliegenden Alternativen werden, besonders im Hinblick auf die Sicherheit der Schulkinder, von den Mitgliedern der Bezirksvertretung kontrovers diskutiert.

Von der SPD-Fraktion wird die erste Variante favorisiert – Errichtung eines Parkplatzes neben dem Neubau der Schule –. Die zweite, von der Verwaltung vorgestellte Alternative wird aus Gründen der Wegesicherheit für die Kinder, abgelehnt; die Anfahrt zum Parkplatz würde hier weiterhin über den Schulweg führen.
Gleichzeitig wird angeführt, dass der derzeitige Zustand untragbar ist. Die Lehrer befahren mit ihren Pkw den Schulweg bzw. Schulhof der Kinder um die jetzigen Parkplätze zu erreichen.
Die für den Bau eines Parkplatzes von der Verwaltung veranschlagten Kosten stehen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht zur Verfügung. Da zurzeit eine Anbaumaßnahme an der Graf-Konrad-Schule durchgeführt wird, besteht die Möglichkeit, dass nicht alle veranschlagten Haushaltsmittel dort verwendet werden. Die Verwaltung soll daher prüfen, ob die Errichtung des Parkplatzes aus Restmitteln des Schulanbaus finanziert werden kann.

Die Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen erweitert ihren Antrag vom 27.05.2000 dahingehend, dass die Verwaltung gebeten werden soll, die Kosten für die von ihr vorgeschlagene Wegeverbindung von den Parkplätzen am Sportplatz Grävingholz zu dem Schulhof der Graf-Konrad-Schule zu ermitteln.

Die CDU-Fraktion wirft die Frage auf, ob die Einrichtung von neuen zusätzlichen Parkplätzen – bei der angespannten Haushaltslage – überhaupt sinnvoll und erwünscht ist, da hier Haushaltsmittel gebunden würden, die an anderer Stelle u.a. bei der Schulsanierung dringend gebraucht werden.
Als kostengünstige und schnelle Alternative beantragt die CDU-Fraktion die Abpfostung des Schulhofes. Bisher befahren die Lehrer diesen Schulhof um die derzeit vorhandenen Parkplätze zu erreichen. Die Abpfostung des Schulhofes soll ihn für Pkws unzugänglich machen und somit zur Sicherung des Schulweges beitragen.
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Abstimmung:

1. Antrag Bündnis '90 / Die Grünen
- Kostenermittlung durch die Verwaltung für eine Wegeverbindung Parkplätze Sportplatz Grävingholz bis Schulhof -
Abstimmungsergebnis:
Ablehnung – mehrheitlich bei einer Ja-Stimme und drei Stimmenthaltungen –

2. Antrag der CDU-Fraktion
- Abpfostung des Schulhofes der Graf-Konrad-Schule -

Abstimmungsergebnis:
Ablehnung – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen –

3. Antrag der SPD-Fraktion
- Neubau eines Parkplatzes – entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung Variante a) – neben dem Erweiterungsbau der Graf-Konrad-Schule aus eventuell anfallenden Restmitteln des Schulanbaus -

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung –



Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Errichtung von weiteren Parkplätzen – entsprechend Variante a ) – an der Graf-Konrad-Schule aus Restmitteln des Schulanbaus durchgeführt werden kann.

Zu TOP 5.6:
Einführung eines preisgünstigen Schülertickets / Freizeittickets

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes vom 08.06.2000 – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – zur Kenntnis.

Am 24.05.2000 sind die Dortmunder Mitglieder der Verbandsversammlung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) in einer Zweckverbandsvorlage über die mögliche Einführung eines neuen, preisgünstigen Schülertickets informiert worden. Der VRR hat dazu verschiedene Modell entwickelt. Hinsichtlich der allgemeinen Markakzeptanz und Darstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen werden derzeit noch Marktforschungsstudien durchgeführt. Mit ersten Ergebnissen und einer Bewertung wird voraussichtlich im Juli 2000 gerechnet.
Die dem Bonner Modell des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg zugrundeliegende Kostenkalkulation mit einem derzeitigem Ticketpreis von 14,50 DM ist nach eingehender Prüfung durch den VRR nicht auf Dortmund übertragbar. Nach den Berechnungen sind bei einem Ticketpreis in dieser Höhe wesentliche Rückgänge der Tarifeinnahmen und eine Erhöhung der Defizite der Verkehrsunternehmen im VRR zu erwarten. Der VRR wird daher ein eigenes Tarifangebot für den Schülermarkt entwickeln. Hierbei sollen die heutigen Einnahmen der Verkehrsunternehmen aus den Schülerverkehren in ihrer bisherigen Höhe gesichert werden. Gleichzeitig sind mit einem neuen Tarif weitere Erhöhungen des Zuschussbedarfs seitens des Landes und der Gemeinden auszuschließen.
Die Einführung eines preisgünstigen Schülertarifs wird u.a. von der wirtschaftlichen Akzeptanz für die Verkehrsträger abhängig sein. Vor einer VRR-weiten Einführung eines neuen Tarifangebotes sollen, vorbehaltlich der Zustimmung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (ZVRR), dieses danach stadt- oder schulweise in Pilotform getestet werden. Sofern die Ergebnisse der Markforschungsstudie die Einführung eines Schülermodells begünstigen, ist mit entsprechenden Beratungen und einer Beschlussfassung des ZVRR im November / Dezember 2000 zu rechnen.

Zu TOP 5.7:
Schadstoffuntersuchungen an Dortmunder Schulgebäuden

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes vom 14.06.2000 – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – zur Kenntnis.

Das Schulverwaltungsamt teilt mit, dass der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 15.06.2000 das in der Schulausschusssitzung am 22.03.2000 beratene Handlungskonzept für die Schadstoffuntersuchungen beschließen wird (bzw. beschlossen hat).
Vorbehaltlich des noch ausstehenden Ratsbeschlusses hat die Schulverwaltung aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs bereits am 20.03.2000 eine Vorbegehung durch ein Ingenieurbüro bei den 81 genannten Standorten mit dem Ziel veranlasst, durch Inaugenscheinnahme vor Ort eine Prioritätenliste für die Beprobungen zu erstellen und die hierfür notwendigen Kosten zu ermitteln.
Das Ergebnis der Vorbegehung zeigte eine
  • hohe Untersuchungsdringlichkeit an 33 Objekten,
  • eine geringe Untersuchungsdringlichkeit an 26 Objekten,
  • keine Untersuchungsdringlichkeit an 43 Objekten.
Die Reihenfolge der Untersuchungen richtet sich nach Dringlichkeitskriterien und den im Handlungskonzept genannten Schulformen. Die Untersuchungen (Entnahme von Materialproben und ggf. Raumluftmessungen) der Gebäude mit hoher Untersuchungsdringlichkeit sollen bis zum 15.09.2000 abgeschlossen sein.

Zu TOP 5.8
Unerlaubte Abfallablagerungen auf den Grundstücken Kolberger Straße, Lindnerstraße und Bahnstraße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes vom 05.06.2000 zur Kenntnis.

Das Umweltamt teilt mit, dass am 30.05.2000 eine gemeinsame Besichtigung der Grundstücke mit den Grundstückseigentümern, der Montangrundstücksgesellschaft mbH und dem Liegenschaftsamt sowie der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde stattfand. Die Vertreter der Grundstückseigentümer haben zugesichert, die Flächen in Kürze reinigen zu lassen. Die Viterra Wohnen AG, der ein Teil de Flächen gehört, nahm nicht an dem gemeinsamen Termin teil, wurde aber vom Umweltamt aus schriftlich aufgefordert, die unerlaubten Abfallablagerungen entfernen zu lassen.

Zu TOP 5.9:
Sechsstreifiger Ausbau der A 2 in Dortmund-Brechten

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Westfälischen Straßenbauamtes vom 23.05.2000 (vom Stadtplanungsamt mit Schreiben vom 06.06.2000 übersandt) zur Kenntnisnahme vor:
Zur Sitzung am 08.03.2000 wurde um persönliches Erscheinen von Vertretern des Westfälischen Straßenbauamtes Bochum gebeten. Die Ausbaumaßnahme der A 2 wurde dort erläutert und ein Sachstandsbericht abgegeben. Außerdem wurden die Fragen der einzelnen Fraktionen in dieser Sitzung eingehend erörtert und beantwortet.
Die genehmigte Niederschrift über diese Sitzung gibt die Erläuterungen und Ausführungen der Vertreter des WSBA Bochum richtig wieder. Somit wird auf die Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 08.03.2000 verwiesen. Eine zusätzliche schriftliche Stellungnahme erübrigt sich daher.
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Das Schreiben des Landesstraßenbauamtes wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in dieser Form nicht akzeptiert.
Eine schriftliche Beantwortung der Anfrage zum Brückenbauwerk vom 11.02.2000 (beschlossen in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 08.03.2000) wird auch weiterhin von der Bezirksvertretung gefordert.

Zu TOP 5.10:
Vorampel im Kreuzungsbereich Evinger Straße / Bergstraße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 02.06.2000 zur Kenntnis.

Im Rahmen der Planfeststellung der Haltestelle Zeche Minister-Stein wurde aufgrund entsprechender Anregungen die Rechtsabbiegespur von der Evinger Straße in die Bergstraße zusätzlich in die Ausbaupläne aufgenommen. Durch die Rechtsabbiegespur wurde der Gehweg schmaler. Während der Bauausführung stellte sich heraus, dass die Pläne im Einmündungsbereich nicht hundertprozentig umgesetzt werden konnten. Im nordwestlichen Einmündungsbereich ergaben sich größere Probleme hinsichtlich der Querneigung und Breite des Gehweges sowie der Eingangssituation in die vorhandenen Gebäude. Die Gehwegbreite auf diesem stark von Fußgängern frequentierten Gehweg wäre kaum zumutbar gewesen. Aufgrund der schon stark fortgeschrittenen Bauaktivitäten bestand ein kurzfristiger Entscheidungsdruck. In der Folge wurde entschieden, auf den bis zur Haltelinie führenden Radfahrstreifen zu verzichten. Der Radfahrer erhält die Möglichkeit, im Schutz des Vorsignals bis zur Haltelinie vorzufahren. Hinter der Einmündung der Bergstraße kann er dann wieder seine Fahrt auf dem Radweg fortsetzen .
Das Vorsignal ist zurzeit allerdings abgedeckt, da es noch nicht möglich war, das obere Signal in der Verspannung zwischen zwei Fahrleitungsmaste zu hängen. Mit der Installation des oberen Signals über der Fahrbahn und der Markierung der noch fehlenden Haltelinie ist die nötige Akzeptanz des Vorsignals zu erreichen. Das Vorsignal wird so geschaltet, dass sich keine Leistungsfähigkeitsverluste für die Evinger Straße ergeben werden.

Zu TOP 5.11:
Kanalerneuerung Kappenberger Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 23.06.2000 zur Kenntnis.

Nach einer Zusatzanfrage zur Vorlage “Kanalerneuerung Kappenberger Straße” teilt das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr mit, dass in dem Teilstück zwischen Schillstraße und Friesenstraße keine städtischen Entwässerungskanäle liegen.
Durch die Kanalerneuerung entstehen den anliegenden Grundstückseigentümern keine Kosten. Die vorhandenen Hausanschlussleitungen werden zu Lasten der Stadt Dortmund an den neuen Kanal angeschlossen.

Zu TOP 5.12:
Kinderspielplatz Wohnpark Grävingholz

Zur Unterrichtung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving über den Stand des Verfahrens hat das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr sein Schreiben an die W+V Wohnungsbau- und Verwaltungs GmbH (W+V) übersandt.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt der W+V Wohnungsbau- und Verwaltungs GmbH mit, dass im Rahmen von Erschließungsverträgen in den Fällen, in denen ein Bebauungsplan den Bau von Grünflächen, Lärmschutzwällen, Kinderspielplätzen festsetzt, dem Erschließungsträger nicht nur die Herstellung der Anlage sowie der vorgenannten Flächen übertragen wird, sondern es wird zudem gefordert, diese Flächen unentgeltlich, schulden- und lastenfrei in das Eigentum der Stadt Dortmund zu übertragen. Sollten die besagten Flächen bereits im Eigentum der Stadt Dortmund stehen, hat der Erschließungsträger einen Werteausgleich für diese Fläche zu leisten.
Die von der W+V als Erschließungsträger herausgestellte Zahlung ohne Eigentumsumschreibung ist daher nicht außergewöhnlich und ist im Zusammenhang mit den Abschlüssen von Erschließungsverträgen das übliche Verfahren.
Das von der W+V angesprochene Baugebiet “Grafschaftsweg” das vom Erschließungsträger “Nedbouw” realisiert wurde, liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Für diese Erschließungsanlagen war lediglich “Planrecht” in Form einer Zustimmung nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Dem Erschließungsträger für das Baugebiet “Grafschaftsweg” konnte eine Verpflichtung zum Bau eines Kinderspielplatzes nicht aufgegeben werden, da in diesem Fall die Zustimmung nach § 125 BauGB eine solche Anlage nicht vorsah.
Richtig ist, dass im Erschließungsvertrag fälschlicherweise der Kinderspielplatz als private Anlage bezeichnet ist. Mit Unterzeichung des Erschließungsvertrages hat der Erschließungsträger jedoch die Verpflichtung zum Bau des Kinderspielplatzes anerkannt. Zumal in der Anlage zum Erschließungsvertrag – Beschluss für den Bau, Verkehr und Grünflächen vom 06.03.1996 – ausdrücklich dem Erschließungsträger auch die Herstellung des Kinderspielplatzes übertragen wurde. In den Gesprächen vor Abschluss des Erschließungsvertrages wurde seitens der W+V die Errichtung des Kinderspielplatzes durch die W+V nie in Frage gestellt. Das zeigt sich auch bei der Auseinandersetzung über die Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft. In einem Schreiben vom 25.11.1966 monierte die W+V lediglich die Höhe der Baukosten für die Straße und den Kanal; die Kosten für den Spielplatz in Höhe von 54.000,-- DM (jetzt noch zur Verfügung stehende Bürgschaftssumme) wurde nicht beanstandet.
Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Kinderspielplatz als öffentliche oder private Anlage im Erschließungsvertrag ausgewiesen ist. Entscheidend ist jedoch die von der W+V übernommene Verpflichtung zum Bau des Kinderspielplatzes, die auch über die Vertragserfüllungsbürgschaft abgesichert ist.
Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr fordert die W+V nochmals auf, ihrer Verpflichtung umgehend nachzukommen. Ansonsten wird wie bereits im Schreiben vom 02.03.2000 angekündigt, die Vertragserfüllungsbürgschaft in Anspruch genommen.
Als Termin für die Prüfung, ob der Baubeginn erfolgt ist, wurde der 01.08.2000 vorgemerkt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 28.06.2000 zur Kenntnis. Es wird aber darum gebeten der Bezirksvertretung Dortmund-Eving den neuesten Sachstand mitzuteilen. Laut Stellungnahme war als Termin für die Prüfung, ob der Baubeginn erfolgt ist, der 01.08.2000 vorgesehen.

Zu TOP 5.13:
Zuwegung zur Kleingartenanlage Brechten (Weckweg)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.07.2000 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving geforderte Aufstellung des Verkehrszeichens 206 (Stop) nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) nur in Betracht kommt, wenn
  • die Sichtverhältnisse so schlecht oder der Verkehr so stark ist, dass die meisten halten, oder wenn es
  • wegen der Örtlichkeiten schwierig ist, die Geschwindigkeit auf den anderen Straße zu beurteilen, oder wenn es
  • aus sonstigen Gründen der Sicherheit notwendig ist, einen Wartepflichtigen zur besonderen Vorsicht zu mahnen (i.d.R. an der Kreuzung zweier Vorfahrtsstraßen)
Anhaltspunkte für die Beurteilung der einzelnen Voraussetzungen für die Aufstellung des Verkehrszeichens 206 stellen insbesondere Unfalluntersuchungen dar. Da dieser Bereich nach Auskunft der Polizei nicht auffällig geworden ist, liegen die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Verkehrszeichens offensichtlich nicht vor. Daher wird um Verständnis gebeten, dass dem Wunsch auf Anordnung des Verkehrszeichens 206 nicht nachgekommen werden kann.
Da der abgesenkte Bordstein im Bereich der Zuwegung Kleingartenanlage / Weckweg relativ schlecht erkennbar ist, wurde zur Verdeutlichung der Vorfahrtsregelung angeordnet, die Zufahrt einseitig mit VZ 205 (Vorfahrt gewähren) auszuweisen. Da sich im Einmündungsbereich kein geeigneter Standort für das VZ 205 befindet, wird das Verkehrszeichen in der Zufahrt zur Kleingartenanlage an die erste Laterne mit Zusatzzeichen 1004-30 (40 m) angebracht.

Zu TOP 5.14:
Fahrbahnmarkierungen im Einmündungsbereich Herrekestraße / Schleifenstraße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.07.2000 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in der Sitzung am 08.03.2000 geforderte Fahrbahnmarkierung – zur Verdeutlichung der drei einmündenden Verkehre – im Einmündungsbereich Herrekestraße / Schleifenstraße nach Überprüfung der Verkehrssituation aufgebracht wurde.

Zu TOP 5.15:
Abpfostung an der Bergstraße / Ecke Belle-Alliance-Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die nachfolgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 06.07.2000 zur Kenntnisnahme vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihren Sitzungen am 10.05 und am 14.06.2000 beschlossen, die Verwaltung zu bitten, an der Einmündung der Bergstraße / Belle-Alliance-Straße eine Abpfostung des Gehweges vorzunehmen, um die Sichtverhältnisse für Abbieger aus der Belle-Alliance-Straße zu verbessern.
Mit Vorlage vom 19.05.2000 wurde vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr dargestellt, dass die beantragte Abpfostung nicht vorgenommen wird, weil sich zum einen durch die Abpfostung des Gehweges die Sichtverhältnisse nur unerheblich verbessern lassen und zum anderen die Sichtverhältnisse vergleichbaren Einmündungen auf Dortmunder Stadtgebiet entsprechen.
Das sich die Gegebenheiten vor Ort nicht geändert haben, wird auch nach erneuter Überprüfung um Verständnis gebeten, dass dem Wunsch der Bezirksvertretung nicht nachgekommen werden kann.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bleibt bei ihrer Einschätzung der Gefahrensituation und hält auch weiterhin die Abpfostung an der Bergstraße / Ecke Belle-Alliance-Straße für zwingend erforderlich.
Die Verwaltung wird daher nochmals beauftragt, die in den letzten beiden Sitzungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving (am 10.05. u. 14.06.2000) beschlossenen Abpfostungen an der Bergstraße / Ecke Belle-Alliance-Straße anbringen zu lassen.

Zu TOP 5.16:
Situation des Kreisverkehrsplatzes “Scharfes Eck”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Kreisverkehrsplatz “Scharfes Eck” gebeten, weil es dort wiederholt zu problematischen Situationen mit dem Schwerlastverkehr gekommen sein soll.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 04.07.2000 zur Kenntnisnahme vor:
Der Kreisverkehrsplatz kann aufgrund seiner baulichen Gestaltung nicht mit hohen Geschwindigkeiten befahren werden. Die Radien sind so ausgelegt, dass er bei angepasster Geschwindigkeit vom Schwerlastverkehr problemlos befahren werden kann. Der Polizei und dem Straßenbaulastträger sind keine Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Kreisverkehr bekannt. Bei einem Außentermin konnten keine Reifenspuren in den Rabatten festgestellt werden, sondern nur Spuren von Gummiabrieb an den Bordsteinkanten.
In Einzelfällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu den von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschriebenen Beschädigungen der Rabatten kommt, eine besondere Häufung von Vorfällen an dem Kreisverkehrsplatz “Scharfes Eck” sind beim Amt für Tiefbau und Straßenverkehr nicht bekannt.
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Die Stellungnahme der Verwaltung kann von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nur bedingt akzeptiert werden.
Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt lediglich mit: “Der Kreisverkehrsplatz kann aufgrund seiner baulichen Gestaltung nicht mit hohen Geschwindigkeiten befahren werden.”
Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist völlig klar, dass keine Probleme entstehen und der Radius völlig ausreichend ist, wenn der Platz mit angemessener Geschwindigkeit befahren wird. Tatsache ist jedoch, dass dieser Kreisverkehrsplatz – gerade von Lkws – mit hoher Geschwindigkeit befahren wird.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving fordert daher von der Verwaltung zusätzlich einen Maßnahmenkatalog, der in Zukunft verhindern soll, dass der Innenbereich des Kreisverkehrs überfahren wird. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, der Bezirksvertretung entsprechende Vorschläge zur Problemlösung zu unterbreiten. Denkbar wären u.a. eine Aufpflasterung des Innenkreises oder auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 k/mh.

Zu TOP 5.17:
Nachgewiesene Stellplätze der Gastronomie im ehemaligen Scala-Kino

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 02.08.2000 zur Kenntnis.

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass mit Datum vom 19.12.1983 die Genehmigung (Az. 63/2-5-4572) für den Umbau, die Erweiterung und Nutzungsänderung des Lichtspieltheaters zu einer Gaststätte für maximal 185 Personen und einer Wohnung erteilt wurde. Damals wurde die neue Nutzung mit der aufgegebenen Nutzung verrechnet, sodass keine zusätzlichen Stellplätze gefordert wurden. Für die ebenfalls genehmigte Spielhalle in dem Gebäude wurden elf Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Für die Nutzungsänderung eines Teiles des Gebäudes zu einem Fitness-Studio wurde der Bauantrag, eingegangen am 16.03.1999, gestellt (Az. 63/2-2-242129). Die dazu eingereichten Unterlagen sind aber mangelhaft. Dem Antragsteller wurde bereits mehrfach erläutert, welche Unterlagen er einzureichen hat, damit der Antrag prüffähig wird.
Eine nachträgliche Erweiterung der Gaststättennutzung auf 400 bis 600 Personen wurde am 03.01.1985 insbesondere wegen fehlender Stellplätze abgelehnt. Ein Erweiterungsantrag der Nutzung um Musikdarbietungen wurde, nachdem er zunächst am 16.08.1985 abgelehnt wurde, am 15.10.1986 genehmigt und die Gesamtzahl der Sitzplätze auf 297 ausgedehnt.
Zwischenzeitlich liegen Beschwerden über Lärmbelästigungen aus der Gaststätte vor und es wurden bauliche Mängel festgestellt. Die Ermittlungen ergaben, dass nunmehr keine klassische Gaststättenutzung betrieben wird, sondern eine Nutzung als Veranstaltungshalle (z.B. Kampfsportausbildung, Hochzeitsfeiern) vorliegt. Aufgrund der baulichen Mängel und der fehlenden Genehmigung für diese Nutzung wurde die weitere Nutzung untersagt und auf das Antragsverfahren verwiesen. In einem solchen Verfahren wird auch der Stellplatznachweis entsprechend der Bedeutung der Nutzung gefordert. In Vorgesprächen zeichnete sich ab, dass die Möglichkeit besteht, abends Stellplätze auf dem Parkplatz des Extra-Marktes oder auf einem Grundstück südlich des Gebäudes, das der MGG – Montangrundstücksgesellschaft – gehört, zu nutzen. Diese Stellplätze müssten dann durch Baulast für die Saalnutzung gesichert werden.

Zu TOP 6.1.1.:
Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan Ev 129
(Antrag der SPD-Fraktion vom 23.07.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Hiermit fordert die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Verwaltung auf, die Ausgleichsmaßnahmen anzuordnen, die der Bauträger zum Bebauungsplan Ev 129 durchführen sollte.

Begründung:
Mit Schreiben vom 21.10.1999 wurde der Bezirksvertretung Dortmund-Eving auf Anfrage mitgeteilt, dass die im Bebauungsplan Ev 129 festgesetzte Ausgleichsfläche vom Bauträger aufgeforstet werden soll.
Bis jetzt ist nichts geschehen.

Zusatz:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen, ob – und falls ja von wem – der zurzeit auf der geplanten Ersatzfläche stattfindende Maisanbau von der Verwaltung genehmigt wurde.

Zu TOP 6.2.1:
Ausbau der A 2 und Bau einer Fußgängerbrücke
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.07.2000)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Ausbau der A und Bau einer Fußgängerbrücke zwischen den Straßen “Im Löken” und “In den Weidbüschen”

Begründung:
Die CDU-Fraktion hat zur März-Sitzung 2000 den Antrag zur Überprüfung der landwirtschaftlich genutzten Brücke im Ostteil der A 2 von Brechten gestellt. Eine schriftliche Stellungnahme durch das Landesstraßenbauamt wurde zugesagt. Bis heute liegt diese Stellungnahme nicht vor. Dagegen ist erneut der Presse zu entnehmen, dass der Bund Ausbaumittel voraussichtlich erst im Jahre 2003 zur Verfügung stellen wird. Seit mehr als zehn Jahren wird diese ortsteilverbindende Brücke gefordert. Bisher ohne abschließende Entscheidung der zuständigen Gremien. Im Rahmen der weiteren politischen Entscheidung fordert die CDU-Fraktion die Berücksichtigung des Baus dieser Brücke und um die Aufnahme in die Finanzierung. Gegebenenfalls muss die Brücke im Rahmen einer Mischfinanzierung von Bund / Land und Kommune realisiert werden.
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Herr Adden – SPD-Fraktionsvorsitzender – weist auf die bestehende Beschlusslage hin. Der Bau einer Fußgängerbrücke zwischen den Straßen “Im Löken” und “In den Weidbüschen” wurde bereits mehrfach in Sitzungen der Bezirksvertretung beraten und auch beschlossen. Die SPD-Fraktion beabsichtigt nicht von den gefassten Beschlüssen abzuweichen, der Bau der Brücke wird nach wie vor gefordert. Die Notwendigkeit einen neuen Beschluss herbeizuführen wird nicht gesehen, ein Hinweis auf bereits protokollierte Beschlüsse ist ausreichend.

Herrn Neumann – CDU-Fraktionsvorsitzender – stimmt diesen Ausführungen grundsätzlich zu. Dieser erneute Antrag wurde von seiner Fraktion eingebracht, da sich die Sachlage geändert hat.
Mit dem Ausbau der A 2 wird vermutlich erst im Jahr 2003 begonnen, da der Bund voraussichtlich erst dann Ausbaumittel zur Verfügung stellen wird. Diese Verzögerung gibt der Bezirksvertretung Dortmund-Eving noch einmal die Möglichkeit auf die Notwendigkeit des Baus der Brücke hinzuweisen und die Verwaltung an die Umsetzung der entsprechende Beschlüsse zu erinnern. Durch die Verschiebung des Baubeginns der A 2 sollte genügend Zeit sein, Planungen für den Brückenbau zu entwickeln und eine Finanzierungsmöglichkeit (ggf. durch Mischfinanzierung Gemeinde/ Land/ Bund) zu finden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Da sich durch die veränderte Finanzierungssituation der Ausbau der A 2 weiter verzögern wird, wird die Verwaltung nochmals – wie schon in den Sitzungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 19.01 und 08.03 2000 – aufgefordert, den Bau einer Fußgängerbrücke zwischen den Straßen “Im Löken” und “In den Weidbüschen” in die Planungen aufzunehmen und Finanzierungsmöglichkeiten (ggf. durch Mischfinanzierung Gemeinde/Land/Bund) zu finden.

Zu TOP 6.2.2:
Abpfostung des südlichen Bürgersteiges der Wülferichstraße ab Widumer Platz
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.07.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den südlichen Bereich des Bürgersteiges der Wülferichstraße ab Widumer Platz abzupfosten.

Begründung:
Die CDU-Fraktion ist mehrfach auf diesen Gefahrenbereich angesprochen worden. Hier handelt es sich um eine höhengleiche Bürgersteigsituation mit der Straße. Dieser Bereich ist genau vergleichbar mit der südlichen Seite der Grävingholzstraße zwischen Belle-Alliance- und Friesenstraße. Die Situation der Schulkinder im Grundschulalter ist sehr gefährlich, da diese aufgrund der Höhengleichheit mit der Straße die Gefahren nicht einschätzen können.






Zu TOP 6.2.3:
Verkehrsüberprüfung und Verkehrszählung im Kreuzungsbereich Schulte-Rödding
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.07.2000)

Der Antrag wird vom Eingeber zurückgezogen. Er soll ggf. im Frühjahr des Jahres 2001 erneut eingebracht und beraten werden.
Bis dahin soll abgewartet werden, ob die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving und anderen betroffenen Bezirksvertretungen (Scharnhorst und Innenstadt-Nord) beschlossenen Maßnahmen zur Änderung der Verkehrsanbindung realisiert werden.

Zu TOP 6.2.4:
Aufstellung von Fahrgastunterständen für die Linie 411 in der Franz-Zimmer-Siedlung
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.07.2000)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt in ihrer Sitzung am 09.08.2000 folgender Antrag zur Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird gebeten, die Aufstellung von Fahrgastunterständen für die Linie 411 in der Franz-Zimmer-Siedlung zu veranlassen.

Begründung:
Die CDU-Fraktion hat festgestellt, dass in diesem Bereich für die Schülerinnen und Schüler sowie andere Fahrgäste keine Unterstellmöglichkeiten vorhanden sind. Besonders betroffen sind die Schülerinnen und Schüler des Heisenberg-Gymnasiums und der Theodor-Heuss-Realschule. Der Haltestellenpunkt liegt auf dem Gebiet des Stadtbezirkes Scharnhorst, für die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat er eine besondere Bedeutung bezogen auf die vorgenannten Schulen.
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Obwohl sich die Franz-Zimmer-Siedlung nicht im Stadtbezirk Dortmund-Eving befindet, und eine Zuständigkeit der Bezirksvertretung Dortmund-Eving somit nicht gegeben ist, unterstützt die Bezirksvertretung Eving die Aufstellung von Fahrgastunterständen in diesem Bereich, da im vorliegenden Fall – auch – Evinger Schulkinder betroffen sind.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt daher – einstimmig –, den Antrag der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst zuzuleiten. Die Bezirksvertretung Scharnhorst wird gebeten, den Antrag zu prüfen und ggf. in einer ihrer nächsten Sitzungen einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Um eine Information der Bezirksvertretung Dortmund-Eving über den Ausgang des Verfahrens wird gebeten.

Zu TOP 6.2.5:
Müllbeseitigung am Nordfriedhof / Eingangsbereich Oberevinger Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.07.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Müllbeseitigung am Nordfriedhof / Eingangsbereich Oberevinger Straße zu veranlassen.

Begründung:
Die CDU-Fraktion hat festgestellt, dass es in diesem Bereich erhebliche Ablagerungen von wildem Müll gibt. Aus diesem Grund ist die EDG zur sofortigen Entfernung aufzufordern. Die Aktion “Dortmund eine saubere Stadt” scheint diesen Bereich bisher noch nicht erfasst zu haben.

Zu TOP 7.1:
Signalisierung im Kreuzungsbereich Evinger Straße / Bergstraße
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.07.2000)

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zur Signalisierung im Kreuzungsbereich Evinger Straße / Bergstraße gebeten.
Im o.g. Kreuzungsbereich kommt es zu Rückstausituationen in südlicher Richtung über die Kreuzung Evinger Straße / Deutsche Straße hinaus bedingt durch die Straßeneinengung zwischen dem Haltebahnhof der Stadtbahn und der Bushaltestelle. (Beginn der Linksabbiegespur in die Bergstraße) Die Linksabbiegespur muss bei langem Rückstau zügig freigefahren werden, da sonst bereits ein Lkw auf der Geradeausspur in Nordrichtung einen erheblichen Stau verursacht.

Zu TOP 8:
Veranstaltungshalle “Beyaz Saray” Burgweg 16-22
a) Stellungnahme der Verwaltung
b) Durchführung eines Modelleisenbahn- und Spielzeugmarktes

Zu a) Stellungnahme der Verwaltung

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 01.08.2000 zur Kenntnis vor:

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass die Nutzung der Halle und ihr Umfeld bei mehreren Veranstaltungsterminen, zuletzt am 16.07.2000, kontrolliert wurden.
Verstöße gegen die Auflagen der Genehmigung konnten nicht festgestellt werden. Die Tanzveranstaltung am 16.07.2000 wurde z.B. von höchstens 100 Personen besucht (maximal zulässige Besucherzahl 500 Personen). In der Umgebung der Halle konnten keine störenden Parkvorgänge festgestellt werden. Es wurden zwei Ordner beobachtet, die den PKW-Zustrom regelten.
In der Halle waren alle Fluchtwege gut sichtbar ausgeschildert und auch zugänglich. Das vorgegebene Gerät zur Schallpegelmessung war vorhanden und angeschlossen. Die Pächterin versicherte, dass die Verträge mit den Hallennutzern eine Klause enthalten, wonach die Nutzer die festgelegten Lärmwerte nicht überschreiten dürfen.
Nach alledem bestehen von Seiten des Bauordnungsamtes keine Bedenken, die beantragte mängelfreie Schlussabnahme zu erteilen.
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Bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bestehen durchaus noch Bedenken gegen eine mängelfreie Schlussabnahme durch das Bauordnungsamt.
Seit Eröffnung des Festsaales kommt es bei praktisch allen Veranstaltungen zu Beschwerden durch Anwohner und Anlieger. Hauptgründe für die Beschwerden sind in den meisten Fällen starke Lärmemissionen und die Parkplatzsituation. Die Schallschutzmaßnahmen sind völlig unzureichend, Parkplätze sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. Bei Veranstaltungen wird in weitem Umkreis – teilweise einschließlich des Parkplatzes des nahen Naturkundemuseums – alles zugeparkt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving verständigt sich darauf, vor einer endgültigen Schlussabnahme durch das Bauordnungsamt, gemeinsam mit den zuständigen Ämtern der Stadt Dortmund und den Beschwerdeführern ein Gespräch zu führen, um hier Lösungsmöglichkeiten für den vorhandenen Konflikt zu finden.

Zu b) Durchführung eines Modelleisenbahn und Spielzeugmarktes

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Schreiben der Jomo’s Märkte (Modelleisenbahn- und Spielzeugmärkte) vom 06.07.2000 vor.

Am 15.10 sowie am 10.12.2000 ist beabsichtigt jeweils sonntags von 11.00 bis 16.00 Uhr einen Modelleisenbahn- und Spielzeugmarkt in der Mehrzweckhalle “Beyaz Saray” durchzuführen.
Das Warenangebot privater Händler umfasst Modelleisenbahnen, Spielzeug aus Holz und Metall, Blechspielzeug, Modellautos und Ersatzteile etc.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung –, die Genehmigung zur Durchführung eines Modelleisenbahn- und Spielzeugmarktes am 15.10 und 10.12.2000 zu erteilen.

Zu TOP 9:
Vorstellung der geänderten Baumaßnahme der DOGEWO am Süggelweg

- abgesetzt –
Von der DOGEWO konnte aus terminlichen Gründen kein Berichterstatter an der Sitzung teilnehmen.

Zu TOP 10:
Spielplatzpatenschaften in Dortmund

In einem Schreiben an den Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – mit Datum vom 03.07.2000 teilt der Stadtrat – Herr Pogadl – mit, dass sich der Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 12.04.2000 intensiv mit dem Bericht “Spielplatzpatenschaften in Dortmund” beschäftigt hat. Es wurde beschlossen, den Bericht den Bezirksvertretungen zuzuleiten.
Das Projekt lief sehr erfolgreich an. So konnten bisher für die 386 städtischen Spielplätze 55 Patenschaften initiiert werden. Das ehrenamtlich Engagement der Patinnen und Paten verbesserte nicht nur wesentlich das Spielangebot für die Kinder im Wohngebiet, sondern stärkte auch die nachbarschaftlichen Kontakte.
Auch für die anderen städtischen Spielplätze soll dies möglich werden. Daher wird im Interesse der Kinder im Stadtbezirk darum gebeten, dass sich die Bezirksvorsteher persönlich für das Projekt “Spielplatzpatenschaften” einsetzen.
Die Arbeit in den vergangen zwei Jahren zeigte, dass die Patengewinnung am erfolgreichsten über die konkrete Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern auf den Spielplätzen verläuft.
Daher wird darum gebeten, die “Vor-Ort-Kenntnisse” der Mitglieder der Bezirksvertretung zu nutzen und für weitere Patenschaften zu werben. Für die Werbung bieten sich auch persönliche Kontakte zu Gewerbetreibenden, Kirchengemeinden, Kindergärten, Schulen und weitere Institutionen und Organisationen im Stadtbezirk an.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt das vorliegende Schreiben zur Kenntnis.

Zu TOP 11:
Mobile Verkehrsberuhigung (Baukastensystem) in Wohngebieten

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt eine Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 31.05.2000 vor.

Die Abteilung 66/5 des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr ist u.a. für den Bau von Verkehrsberuhigungselementen in Wohngebieten zuständig.
Vor mehreren Jahren wurde im Rahmen eines größeren Versuches Verkehrsberuhigungselemente in mobiler Ausführung vorgestellt.
Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Mitteilung, ob Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Dortmund-Eving mit Einsatz dieser Elemente zukünftig Zustimmung finden würden.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt dem Einsatz der Verkehrsberuhigungselemente im Stadtbezirk Dortmund-Eving grundsätzlich zu. Diese Elemente sind aber nicht für alle Maßnahmen bzw. Situation geeignet. Eine Aufstellung ist daher in jedem Einzelfall – vorab – mit der Bezirksvertretung abzustimmen.

Zu TOP 12:
Rahmenplan Evinger Mitte Amtsstraße zwischen Deutsche Straße und Holtbeuteweg

Herr Adden – SPD-Fraktionsvorsitzender – erklärt, dass die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Verwaltung durch Beschluss vom 12.04.2000 beauftragt hat, für ein Teilstück der Evinger Mitte einen Bebauungsplan aufzustellen. Die in diesem Bereich geplanten Baumaßnahmen wurden in der Sitzung am 14.06.2000 von den Architekten – Herrn Dipl.- Ing. Andexer und Herrn Prof. Pfeiffer – vorgestellt.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird nach heutigem Kenntnisstand von der SPD-Fraktion nicht mehr für notwendig gehalten, sofern die Verwaltung einen Rahmenplan erstellt, der die Vorstellungen und Forderungen aus der Sitzung der Bezirksvertretung am 14.06.2000 wiedergibt. Inhalt dieses Rahmenplanes müssen u.a. eine sachgerechte Planung zum Ausbau der Amtsstraße und des Holtbeuteweges sein.
Wenn ein von der Verwaltung erstellter Rahmenplan den politischen Zielvorstellungen der Bezirksvertretung entspricht, ist dieses Instrument für die städtebauliche Ordnung ausreichend und die geplanten Bau- und Umbaumaßnahmen in der Evinger Mitte können schneller realisiert werden.

Die SPD-Fraktion beantragt daher die Aufhebung des Beschlusses vom 12.04.2000, einen Bebauungsplan für das Teilstück der Evinger Mitte aufzustellen.

Herr Neumann – CDU-Fraktionsvorsitzender – erklärt, dass seine Fraktion außerstande ist heute über diesen Antrag abzustimmen, da noch interner Beratungsbedarf besteht. Die CDU-Fraktion beantragt daher die Vertagung der Beschlussfassung bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.09.2000.

Diesem Geschäftsordnungsantrag wird – einstimmig – zugestimmt.




Zu TOP 13.1:
Clubheim für den Pool-Billard-Club Lindenhorst 1975 e.V.
(Eingabe des PCB Lindenhorst 1975 e.V.)

Der PCB Lindenhorst ist auf der Suche nach einem neuen Clubheim und bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Unterstützung.
Gesucht wird eine ca. 120 qm große, beheizte Räumlichkeit möglichst im Bereich Eving oder Lindenhorst. Ein langfristiges Mietverhältnis wird angestrebt.
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Unmittelbare Hilfe kann die Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Augenblick nicht leisten, weil geeignete Räumlichkeiten leider nicht zur Verfügung stehen.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung sagen aber zu, dass sie sich bemühen werden, dem Club bei seiner Suche nach einem neuen Clubheim behilflich zu sein.

Zu TOP 13.2:
Einrichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk Dortmund-Eving
(Eingabe des Tierschutzvereines Groß-Dortmund e.V. vom 05.06.2000)

Der Tierschutzverein Dortmund hat bei Überprüfung der vom Stadtsteueramt herausgegebnen Liste “Hundwiesen im Stadtgebiet Dortmund” festgestellt, dass es im Bereich Eving, Brechten sowie in Lindenhorst keine festgelegten städtischen Hundewiesen gibt.
Aufgrund etlicher Anrufe von Hundehaltern aus Dortmund-Eving, die schon Verwarnungsgeld-Bescheide wegen “unangeleinten Herumlaufens ihres Hundes” erhalten haben, wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gebeten, zu überprüfen, wo es in Eving eine geeignete zentrale Wiese gibt, die als Hundeswiese eingerichtet werden kann.
Hierzu gehört eine Einzäunung mit zwei nach innen aufgehenden Toren. Behälter für die Häufchen sind aufzustellen und wenn möglich, auch noch die Bänke für die Hundehalter, die sich bestimmt verpflichten würden, für die Sauberkeit zu sorgen. Außerdem sollten dort zwei Infotafeln aufgestellt werden.
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Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist kein zentraler Platz im Stadtbezirk bekannt, an dem eine Hundewiese eingerichtet werden könnte. Darum wird vorgeschlagen sich mit dem zuständigen Fachamt der Stadt Dortmund und den im Stadtbezirk ansässigen Hundevereinen in Verbindung zu setzen. Die hieraus resultierenden Vorschläge sollen dann in einer der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung beraten und beschlossen werden.

Zu TOP 13.3:
Ausleuchtung des Wrangelplatzes
(Eingabe des Mieter-Beirates der Kirdorfmieter vom 05.06.2000)

Die DEW hat dem Beirat der Kirdorf-Mieter vorgeschlagen, eine vierarmige Ausleuchtung des Wrangelplatzes vorzunehmen. Bei Veranstaltungen sollen alle vier Leuchten in Betrieb sein, ansonsten während der üblichen Zeiten nur eine Leuchte.
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Vorschlag des Mieter-Beirates der Kirdorfmieter zum Standort vor.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt dem vorliegenden Vorschlag zur Ausleuchtung des Wrangelplatzes zu.

Zu TOP 13.4:
Parkplatzprobleme an der Lothringer Straße
(Eingabe des Kleingärtnervereins “Am Externberg” e.V. vom 23.06.2000)

Seit Bestehen der Kleingartenanlage (1960) wurde der Streifen südlich der Lothringer Straße von den Mitgliedern als Parkplatz genutzt. Kürzlich erhielten zwei Gartenfreunde vom Ordnungsamt einen Bescheid, in dem dieser Streifen als Grünfläche ausgewiesen wird. Gleichzeitig wurden sie zur Zahlung von 50,-- DM aufgefordert.
Viele Gartenfreunde aus den benachbarten Stadtteilen und der Innenstadt sowie viele ältere und behinderte Mitglieder sind auf die Anfahrt mit dem Pkw angewiesen. Außerdem ist die Nutzung des Autos für den Transport von Pflanz- und Düngematerial sowie für den Abtransport von Gartenerzeugnissen dringend erforderlich.

Der Kleingärtnerverein “Am Externberg” e.V. bittet daher die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, bei der Lösung des Problems behilflich zu sein und dafür zu sorgen, dass der Streifen an der Lothringer Straße als Parkplatz ausgewiesen wird.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit der Einrichtung des Parkplatzes zu prüfen, ggf. alles Notwendige zu veranlassen und die Bezirksvertretung von dem Ergebnis zu unterrichten.

Zu TOP 13.5:
Instandsetzung Straßenteilstück zwischen Herrekestraße und Bahndamm
(Eingabe des Nachbarschaftshauses Fürst-Hardenberg vom 12.07.2000)

Die Um- und Ausbauarbeiten für das Nachbarschaftshaus Fürst-Hardenberg sind in vollem Gange. Der Abschluss der Bauarbeiten ist für Ende 2000 vorgesehen.
Anlässlich einer Baustellenbesichtigung wurde vom Stadtamt 61/2-2 (Frau Lindenblatt) erklärt, dass für das Straßenteilstück zwischen Herrekestraße und Bahndamm (ca. 180m² Straßenfläche) keine Mittel für die Instandsetzung zur Verfügung stehen. Dieses Straßenteilstück befindet sich in einem sehr schlechten Zustand, und ist für Fußgänger und Radfahrer völlig ungeeignet.
Es wäre eigentlich schade, wenn das gesamte Umfeld hergerichtet wird und dieses Straßenteilstück davon ausgenommen würde. Das würde sich nicht nur auf das Gesamtbild auswirken, sondern unter Umständen auch ein Gefahrenpotential darstellen.

Das Nachbarschaftshaus Fürst-Hardenberg würde sich freuen, wenn die Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine Möglichkeit zur Hilfe sehen würde.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Eingabe des Nachbarschaftshauses Fürst-Hardenberg wird von der Bezirksvertretung unterstützt. Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit zum Ausbau des Straßenteilstückes zwischen Herrekestraße und Bahndamm zu prüfen und der Bezirksvertretung das Ergebnis mitzuteilen.




Zu TOP 13.6:
Unterstützung der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine
(Antrag der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 28.06.2000)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegen folgende Anträge und Eingaben der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine zur Beratung und Beschlussfassung vor:

1. Die Evinger Vereine haben seit zehn Jahren als Mitglieder der Interessengemeinschaft der
Evinger Vereine das Stadtteilfest “Wir in Eving” durchgeführt. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass sportliche und kulturelle Vorführungen optimal nur auf oder von einer Bühne dargeboten werden können.
Aus diesem Grund möchte die IEV eine Bühne anschaffen, die aus etlichen Elementen besteht und je nach Bedarf flexibel aufgebaut werden kann. Die Bühnenteile sollen zentral in einem angemieteten Keller gelagert werden und Evinger Vereinen zur Verfügung gestellt werden.
Die IEV bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um wohlwollende Prüfung und großzügige Unterstützung.

2. Um einen weiteren Zuschuss bittet die IEV für die zentrale Eröffnungsfeier zum “Tag des offenen Denkmals”, die am 10.09.2000 in der Neuen Evinger Mitte stattfinden soll.
Die IEV wurde vom Institut für Landes- und Stadtentwicklung (LES) gebeten, für das leibliche Wohl der Gäste und Besucher zu sorgen. Etliche Mitglieder haben ihre Teilnahme bereits zugesagt.
Da die IEV aber vielfach in Vorleistung treten muss (Ämter, VEW, Stadtwerke etc.) wird auch hier um einen Zuschuss durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gebeten.

3. Die IEV bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving des weiteren um Unterstützung bei der Suche nach Strom- und Wasseranschlüssen auf dem Evinger Platz.
Bei mehreren Veranstaltungen (Wir in Eving und Evinger Adventmarkt) gab es jedes Mal Probleme mit der Beschaffung von Wasser und Strom. Der IEV ist zwar bekannt, dass auf dem Evinger Platz zentrale Abnahmestellen vorhanden bzw. vorgesehen sind, aber niemand weiß wo.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um Unterstützung bei der Lösung dieses Problems gebeten.

Zu 1:
Die Anschaffung einer Bühne ist auch aus Sicht der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wünschenswert. Zur Gewährung eines Zuschussbetrages aus Mitteln der Vereinsförderung liegen der Bezirksvertretung aber nicht genügend Informationen vor.
Um den Antrag im Rahmen der Vereinsförderung in der nächsten Sitzung am 13.09.2000 erneut beraten zu können, wird die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine gebeten, einen Kostenvoranschlag für die Anschaffung der Bühne einzureichen. Des weiteren wird um Auskunft gebeten, ob die Bühne in Zukunft an jeden Interessenten kostenfrei verliehen oder vermietet wird und in welchem Rahmen sich die Mietpreise bewegen sollen.

Zu 2:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung–:
Der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine werden als Zuschuss zur Durchführung zum “Tag des offenen Denkmals” 500,-- DM aus Mitteln der Vereinsförderung zur Verfügung gestellt.

Zu 3:
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt, dass sich auf dem Evinger Platz ein Wasseranschluss befindet, zu dessen Benutzung ein Unterflurhydrant notwendig ist, der bei den Dortmunder Stadtwerken gegen Hinterlegung einer Sicherheitsgebühr ausgeliehen werden kann. Auch ein Stromanschluss ist vorhanden.

Zu TOP 13.7:
(Antrag des StadtSportBundes vom 13.07.2000)

Der StadtSportBund bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um finanzielle Unterstützung bei der “Basketball um Mitternacht-Tour 2000/2001 im Stadtbezirk Eving.

Seit nunmehr drei Jahren versorgt der StadtSportBund Dortmund e.V. mit sportlicher Jugend- und Sozialarbeit auffällige Jugendliche, die “einfach nur Spaß an der Bewegung und am Sport haben”, zu außergewöhnlichen Zeiten mit Sportangeboten.
Dieses erfolgreiche Projekt zur Gewaltprävention soll auch in diesem Winter weiterhin Bestand haben, obwohl bekannt ist, dass in Zeiten von immer knapper werdenden Mitteln eine Finanzierung immer problematischer wird.
Da es sich um stadtteilbezogene Veranstaltungen handelt und somit zahlreiche Partner aus den Stadtteilen mit einbezogen sind, ist die Einbeziehung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving als zuständige politische Vertretung vor Ort, organisatorisch aber auch finanziell erwünscht.
Um finanzielle Unterstützung dieser Veranstaltungen wird gebeten, da der StadtSportBund alleine die gesamte Finanzierung für Plakatierung, Versicherungen, Personalbereitstellung etc. nicht mehr in diesem Umfang leisten kann.
Ein Finanzbedarf besteht in Höhe von 1.250,-- DM pro Veranstaltung.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving begrüßt ausdrücklich die Veranstaltungen der “Basketball um Mitternacht-Tour” und ist auch grundsätzlich bereit Mittel aus der Vereins- und Kulturförderung zur Finanzierung zur Verfügung zu stellen.
Dem vorliegenden Antrag ist jedoch kein detaillierter Finanzplan beigefügt, sodass nicht ersichtlich ist, wie sich die Ausgaben in Höhe von 1.250,-- DM pro Veranstaltung zusammensetzen.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving verständigen sich darauf, den StadtSportBund zu bitten, eine Aufstellung der bei der Veranstaltung anfallenden Kosten und Ausgaben einzureichen. Der Antrag soll dann im Rahmen der Vereins- und Kulturförderung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 13.09.2000 erneut beraten werden.

Zu TOP 13.8:
Kulturförderung in den Stadtbezirken / Verwendung des Zuschusses der Stadtsparkasse
hier: Antrag des Evinger Geschichts- und Kulturvereins
Der Evinger Geschichts- und Kulturverein bittet um Mittel aus der Kulturförderung der Stadtsparkasse Dortmund.

Der Evinger Geschichts- und Kulturverein führt auch in diesem Jahr seine erfolgreiche Arbeit weiter. Für das Jahr 2000 wurde ein umfangreiches Programm aufgelegt und zum Teil schon durchgeführt.
§ Podiumsgespräch über den Fußballsport im Stadtbezirk Eving (schon durchgeführt)
§ Ausstellung über Selbsthilfesiedlung in Brechten (schon durchgeführt)
§ Neuausstellung bei der Veranstaltung “Wir in Eving” (schon durchgeführt)
§ Ausstellung über Schachtanlage Minister Stein zum “Tag des offenen Denkmals” am 10. September 2000
§ Chorkonzert mit den “Floriansingers” am 17. September 2000 in der “Evinger Evangelischen Kirche” mit Chorgästen aus Südafrika
– Unkosten 1.500,-- DM (ohne Werbung) –
§ Autorenlesung mit dem Autor des “Evinger Geschichtsbuches”
§ Aufbau eines Archivs
– Material, das vom Westfälischen Industriemuseum zur Verfügung gestellt wurde –
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Dem Evinger Geschichts- und Kulturvereins werden aus den Mitteln der Stadtsparkasse zur Kulturförderung in den Stadtbezirken 2.000,-- DM zur Verfügung gestellt.

N i e d e r s c h r i f t

über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 09.08.2000 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Giese, Wilhelm
Hirsch, Michael
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane - ab TOP 4.4 -
Kopkow, Anke
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Hoffmann - Stadtplanungsamt -
Herr Joch - Amt für Tiefbau und Straßenverkehr -
Herr Kruse - Entwicklungsagentur Stadt Dortmund -

c) Ratsvertreter:
Frebel, Wolfram

d) Schriftführer:
Kleine, Gunter - 33/Ev -


Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 16.50 – 16.55 zu TOP 5.3
18.15 – 18.20 zu TOP 6.2.3
Ende : 19.15 Uhr

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Folgende Tagesordnung wird angenommen:

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

II. Öffentliche Sitzung
1. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
2. Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
3. Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.06.2000
4. Vorlagen


4.1 Bauleitplanung;
102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße –
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes
Dortmund -Nord

4.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Beteiligungsorientierte, ökologische u. quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen”, hier: Gestaltungsmaßnahmen 2001

4.3 Radwanderwege und Landmarken
Freizeit und Kunst an der Emscher und am Kanal

4.4 Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Bayrische Straße zwischen Württemberger Straße und Deutsche Straße
5. Stellungnahmen


5.1 Verkehrssituation Jakobstraße – Abriegelung und Erstellung einer Wendeanlage –
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung

5.2 Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes in der Jakobstraße

5.3 Ausbauplanung Deutsche Straße
a) Mündlicher Bericht der Verwaltung zur geänderten Ausbauplanung
b) Umleitung während der Tiefbauarbeiten

5.4 Sachstandsbericht zur Ansiedlung von Firmen im Service- und Gewerbepark Minister-Stein
hier: Mündlicher Bericht der Verwaltung

5.5 Erweiterung der Parkplätze auf dem Schulgrundstück der Graf-Konrad-Grundschule, Grävingholzstraße 59, Dortmund-Eving

5.6 Einführung eines preisgünstigen Schülertickets / Freizeittickets

5.7 Schadstoffuntersuchungen an Dortmunder Schulgebäuden

5.8 Unerlaubte Abfallablagerungen auf den Grundstücken Kolberger Straße, Lindnerstraße und Bahnstraße

5.9 Sechsstreifiger Ausbau der A 2 in Dortmund-Brechten

5.10 Vorampel im Kreuzungsbereich Evinger Straße / Bergstraße

5.11 Kanalerneuerung Kappenberger Straße

5.12 Kinderspielplatz Wohnpark Grävingholz

5.13 Zuwegung zur Kleingartenanlage Brechten (Weckweg)

5.14 Fahrbahnmarkierungen im Einmündungsbereich Herrekestraße / Schleifenstraße

5.15 Abpfostung an der Bergstraße / Ecke Belle-Alliance-Straße

5.16 Situation des Kreisverkehrsplatzes “Scharfes Eck”, Dortmund-Brechten

5.17 Nachgewiesene Stellplätze der Gastronomie im ehemaligen Scala-Kino
6. Anträge der Fraktionen


6.1 SPD

6.1.1 Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan Ev 129 Grävingholzstraße

6.2 CDU

6.2.1 Ausbau der A 2 und Bau einer Fußgängerbrücke

6.2.2 Abpfostung des südlichen Bürgersteiges der Wülferichstraße ab Widumer Platz

6.2.3 Verkehrsüberprüfung und Verkehrszählung im Kreuzungsbereich Schulte-Rödding
6.2.4

Aufstellung von Fahrgastunterständen für die Linie 411 in Höhe des Heisenberg-Gymnasiums und der Franz-Zimmer-Siedlung

6.2.5 Müllbeseitigung am Nordfriedhof / Eingangsbereich Oberevinger Straße
7. Anfrage der CDU-Fraktion


7.1 Signalisierung im Kreuzungsbereich Evinger Straße / Bergstraße
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8. Veranstaltungshalle “Beyaz Saray” Burgweg 16-22

a) Stellungnahme der Verwaltung

b) Durchführung eines Modelleisenbahn- und Spielzeugmarktes


9. Vorstellung der geänderten Baumaßnahme der DOGEWO am Süggelweg

- abgesetzt –


10. Spielplatzpatenschaften in Dortmund-Eving
11. Mobile Verkehrsberuhigung (Baukastensysteme) in Wohngebieten
12. Rahmenplan Evinger Mitte Amtsstraße zwischen Deutsche Straße und Holtbeuteweg

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13. Eingaben an die Bezirksvertretung


13.1 Clubheim für den Pool-Billard-Club Lindenhorst 1975 e.V.

13.2 Einrichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk Dortmund-Eving

13.3 Ausleuchtung des Wrangelplatzes

13.4 Parkplatzprobleme an der Lothringer Straße

13.5 Instandsetzung Straßenteilstück zwischen Herrekestraße und Bahndamm

13.6 Unterstützung der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine

13.7 Finanzielle Unterstützung “Basketball um Mitternacht”

13.8 Kulturförderung in den Stadtbezirken / Verwendung des Zuschusses der Stadtsparkasse
hier: Antrag des Evinger Geschichts- und Kulturvereins

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Da keine Fragen von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern (Zuhörerinnen / Zu-
hörern) gestellt werden, eröffnet der Bezirksvorsteher um 16.05 Uhr die öffentliche Sitzung.


II. Öffentliche Sitzung

Zu TOP 1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Kopkow wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 3:
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.06.2000

Im Tagesordnungspunkt 10 (Vorstellung der Wohnbebauung im Ortsteil Lindenhorst westlich und östlich Schiffstraße) der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.06.2000 wird auf
– einstimmigen – Beschluss der Bezirksvertretung der letzte Absatz wie folgt geändert:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und macht gleichzeitig deutlich, dass die bestehenden Baugrenzen des zurzeit gültigen Bebauungsplanes einzuhalten sind. Eine Überschreitung der Baufenster - und die damit verbundene Änderung des Bebauungsplanes - ist nur vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving möglich.

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 14.06.2000 - einstimmig - genehmigt.

Zu TOP 4.1:
Bauleitplanung;
102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
– Oetringhauser Straße –
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108
IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes
Dortmund -Nord
(Vorlage der Verwaltung – 61/4-3-3200 vom 29.06.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt Kenntnis von dem unter Pkt. 1.7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 - Oetringhauser Straße -:
II. beschließt, die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes – Oetringhauser Straße – mit Er-
läuterungsbericht vom 20.06.2000 öffentlich auszulegen;
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße – für den unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und der Begründung vom 20.06.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung;
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
IV. hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 vorgebrachten Anregungen des Umweltamtes – Untere Landschaftsbehörde – geprüft und beschließt, diesen aus den unter Pkt. 1.4 dieser Beschlussvorlage genannten Gründen nicht zu folgen, sodass mit der Rechtverbindlichkeit der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße – die unter Pkt. 1.3.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten wird.
Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG –) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 71, SGV NW 7912)

Zu TOP 4.2:
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Beteiligungsorientierte, ökologische u. quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen”, hier: Gestaltungsmaßnahmen 2001
(Vorlage der Verwaltung – 67/2-1 – ohne Datum)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt dem folgenden Beschlussvorschlag – einstimmig – zu:

1. Dringlichkeitsentscheidung

Der Oberbürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied treffen die Dringlichkeitsentscheidung für die Neugestaltung der im Sachverhalt aufgeführten Kinderspielplätze im einem Kostenaufwand von 640.000,-- DM (Materialkosten 600.000,--, Bodenproben 40.000,-- DM) im Rahmen der vom Rat am 23.05.1996 beschlossenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme “Beteiligungsorientierte, ökologische u. quartierbezogene Gestaltung von Spielplätzen”, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat in der Haushaltssatzung 2001.
Die Durchführung erfolgt durch die “Dortmunder Dienste - Gesellschaft für Beschäftigung mbH” in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt und dem Jugendamt.

Finanzierung:
§ Investitionszuschuss an die GmbH “Dortmunder Dienste”
(Finanzposition 4390 9850 0001) 64.000,-- DM
§ Zuschussmittel durch das Land an die GmbH “Dortmunder Dienste” 576.000,--DM
640.000.—DM
2. Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

Der Kinder- und Jugendausschuss genehmigt die o.a. Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Mitgliedes des Rates.

Zu TOP 4.3:
Radwanderwege und Landmarken
Freizeit und Kunst an der Emscher und am Kanal
(Vorlage der Verwaltung – 60/2-1 – vom 26.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –zur Kenntnis.

Zu TOP 4.4:
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Bayrische Straße zwischen Württemberger Straße und Deutsche Straße
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt nachfolgender Beschlussentwurf zur Beratung und Abstimmung vor:

In der Sitzung am 14.06.2000 lag der Bezirksvertretung Dortmund-Eving folgende Stellungnahme 66/S-3 vom 15.05.2000 vor:
Nach Prüfung des Sachverhaltes wurde der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mit Vorlage 66/S-3 vom 21.09.1999 eine verwaltungsseitig abgestimmte Planung vorgestellt. Nach Kenntnisnahme der Vorlage durch die Bezirksvertretung wurde eine Begehung der Örtlichkeit am 12.01.2000 mit den Beteiligten durchgeführt. Die hierbei getroffenen Übereinkünfte wurden zwischenzeitlich planerisch dargestellt und verwaltungsseitig abgestimmt.
Die vor Ort angesprochene geplante Mittelinsel im Einmündungsbereich der Bayrischen Straße in die Württemberger Straße kann aufgrund des Flächenbedarfs der verschiedenen Verkehrsteilnehmer (DSW-Busse, Containerentsorgung und Marktbeschicker) nicht hergestellt werden. Stattdessen soll die bauliche Reduzierung des Einmündungsbereiches wie im Entwurfsplan zeichnerisch dargestellt erfolgen. Ziel dieser Teilmaßnahme ist die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit im Einmündungsbereich und die Verbesserung der Querungssicherheit für Fußgänger durch Verkürzung des Weges.
Der Straßenraum der Bayrischen Straße soll durch die dargestellte Ordnung des ruhenden Verkehrs (Markierung und Beschilderung von Längsstellparkplätzen) zukünftig von parkenden Lastkraftwagen entlastet werden. Begleitend hierzu ist unter Umständen in einer Übergangszeit eine verstärkte Verkehrsüberwachung durchzuführen.
Die Befahrung der Straße durch den öffentlichen Nahverkehr ist bei Realisierung der Stellplatzanordnung auch weiterhin möglich.
Die Finanzierung der Herstellkosten der baulichen Maßnahme in Höhe von 12.000,-- DM kann in 2000 mit Mitteln des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr nicht gesichert werden. Nach Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, diese Maßnahme durchzuführen, kann mit Eigenmitteln der Bezirksvertretung die Realisierung zum Jahresanfang 2001 erfolgen.
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Dieser Vorgang wurde von der Geschäftsführung der Bezirksvertretung als Wiedervorlage geführt. Im Rahmen des Haushaltscontrolling wurde nachgehalten, ob und in welcher Höhe Restmittel an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving zurückfließen.
Beim Hochbauamt sind nach Abrechung der Maßnahmen 1998 bei der Haushaltsstelle 0020 5043 0000 noch Restmittel in Höhe von 19.800,-- DM vorhanden.
Die Mittel derselben Bezirksvertretung sind unterabschnittsübergreifend gegenseitig deckungsfähig.
Die benötigten 12.000,-- DM können somit der Tiefbauverwaltung aus den Restmitteln der Hochbauverwaltung zur Verfügung gestellt werden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Der für die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Bereich Bayrische Straße zwischen Württemberger– und Deutsche Straße benötigte Betrag in Höhe von 12.000,-- DM wird aus dem Haushaltsrest 1998 – Hochbau – Haushaltsstelle 0020 5043 0000 finanziert.

Hinweis:
Da es sich bei dem zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 12.000,-- DM um einen Haushaltsrest aus dem Jahre 1998 handelt, ist darauf zu achten, dass mit den Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Bereich der Bayrischen Straße so frühzeitig begonnen wird, dass die fraglichen Haushaltsmittel nicht verfallen.

Zu TOP 5.1:
Verkehrssituation Jakobstraße
Abriegelung und Erstellung einer Wendeanlage

Herr Joch – Amt für Tiefbau und Straßenverkehr – erläutert die Planungen zur Änderung und Verbesserung der Verkehrssituation in der Jakobstraße.
Ziel ist es den Durchgangsverkehr zu verhindern. Nach einigen Änderungen sieht der letzte Stand der Planungen vor, die Jakobstraße am östlichen Fahrbahnrand der Lindenhorster Straße abzuriegeln. Auf der jetzigen Brachfläche wird ein Wendehammer errichtet.
Die Abstimmung in der Verwaltung ist abgeschlossen, die Zustimmung aller Ämter und zu beteiligenden Stellen liegen vor. Nach Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving kann das Teileinziehungsverfahren eingeleitet werden. Dieses Teileinziehungsverfahren wird erfahrungsgemäß ca. sechs Monate in Anspruch nehmen. Im Anschluss kann mit dem Ausbau begonnen werden.
Die Kostenkalkulation bewegt sich im Rahmen von ca. 45.000,-- DM.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis und stimmt den geplanten Ausbaumaßnahmen – einstimmig – zu. Die Verwaltung wird beauftragt das Teilein- ziehungsverfahren einzuleiten. Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 45.000,-- stehen im Haushalt zur Verfügung.

Zu TOP 5.2:
Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes in der Jakobstraße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Jugendamtes vom 15.06.2000 zur Kenntnisnahme vor:
Das Jugendamt teilt mit, dass für die Einrichtung eines Spielplatzes nur ein städtisches Grundstück in einer Größe von ca. 220 qm geeignet ist, da die anderen Grundstücke als Grabeland verpachtet sind und sich auf einem weiteren Brachstück eine Bauruine befindet. Die Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes auf dieser Fläche würde zu einer Gefährdung der Kinder führen.
Die Kosten für die Herrichtung einer naturbelassenen Spielfläche in einer Größe von 22 qm würden ca. 25.000,-- DM betragen. Für Spielgeräte können nochmals 10.000 bis 15.000,-- DM veranschlagt werden. Die Mittel stehen weder dem Grünflächenamt noch dem Jugendamt zur Verfügung.
Allerdings wohnen in der Jakobstraße 65 Kinder im Alter von 0 – 17 Jahre. (Stand 31.12.1999)
Sofern die Kosten für die Herrichtung der Fläche z.B. durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Sponsoren etc. getragen würden, wäre aus Sicht des Jugendamtes die Errichtung des Spielplatzes wünschenswert.
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Einigkeit besteht in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving darüber, dass die Einrichtung eines naturbelassenen Spielplatzes in der Jakobstraße durchaus wünschenswert ist.
Die nah gelegenen Spielplätze im Fredenbaum könnten zwar von älteren Kindern aufgesucht werden, für jüngere Kinder ist wegen der Aufsichtsmöglichkeiten durch die Eltern jedoch ein Spielplatz in unmittelbarer Nähe der elterlichen Wohnung besser geeignet.
Probleme ergeben sich bei der Finanzierung des Spielplatzes. Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving stehen Mittel in der veranschlagten Höhe derzeit nicht zur Verfügung.

Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei zwei Stimmenthaltungen –:

In der Jakobstraße soll ein naturbelassener Spielplatz eingerichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt zunächst zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, diesen Spielplatz aus Haushaltsresten der zuständigen Fachämter zu finanzieren.
Sollte eine Finanzierung auf diesem Wege nicht möglich sein, ist die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bereit, wenn Restmittel aus dem eigenen Etat (aus durchgeführten und abgerechneten Maßnahmen) zurückfließen, diese zur Einrichtung des Spielplatzes zu verwenden.
Des weiteren soll der Spielplatzverein gebeten werden zu prüfen, ob eine Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung – zumindest bei der Anschaffung der Spielgeräte – besteht.

Zu TOP 5.3:
Ausbauplanung Deutsche Straße
a) Mündlicher Bericht der Verwaltung zur geänderten Ausbauplanung
b) Umleitung während der Tiefbauarbeiten

Zu a) Mündlicher Bericht der Verwaltung zur geänderten Ausbauplanung

Als Berichterstatter sind Herr Joch – Amt für Tiefbau und Straßenverkehr – und Herr Hoffmann
– Stadtplanungsamt – anwesend.

Herr Joch stellt zunächst anhand eines ausgehängten Planes den aktuellen Stand der Planungen vor.
Wesentliche Änderungen – gegenüber den bereits vorgestellten Plänen – haben sich im Bereich der Zufahrt des geplanten Seniorenwohnheimes ergeben. Um spätere Umbauarbeiten zu vermeiden, wurde die Zufahrt in der später notwendigen Form schon jetzt berücksichtigt. Weitere Änderungen ergaben sich, da für die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH
(DEW) einige starke Stromkabel im Straßenraum untergebracht werden mussten um die Stromversorgung zu sichern. Die neuen Standorte für die Bushaltestellen wurden bereits in die Planungen einbezogen.

Herr Hoffmann erläutert die Umstände, die zu den notwendigen Änderungen in der Ausbauplanung führten.
Schwierigkeiten ergaben sich u.a. mit dem notwendigen Grunderwerb. Im vorliegenden Fall haben Eigentümer Grundstücksabtretungen teilweise von einer Erschließung abhängig gemacht, dies führte zu Verzögerungen bei den Verhandlungen. Hier wurde mittlerweile mit den Grundstückseignern vereinbart, dass im Kaufvertrag die Erschließung geregelt wird. Die Eigentümer haben sich daraufhin grundsätzlich bereit erklärt, ihre Grundstücke abzutreten. Sobald die Abtretungen erfolgt sind und das Liegenschaftsamt die Flächen erworben hat, können die Planungen umgesetzt werden.
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Verwundert sind die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vor allem über die Tatsache, dass es immer noch Probleme beim notwendigen Grunderwerb gibt, da die ursprünglichen Planungen zum Ausbau der Deutschen Straße bereits in der Sitzung im April 1999 vorgestellt wurden. Herr Hoffmann verweist in diesem Zusammenhang auf die angesprochene Vorlage, in der bereits darauf hingewiesen wurde, dass die Grunderwerbsverhandlungen zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren. In Fällen bei denen Grunderwerbsverhandlungen notwendig sind, ist zu berücksichtigen, dass mit den Verhandlungen erst begonnen werden kann wenn konkrete Planungen vorliegen, die erkennen lassen welche Grundstücke bzw. Teilflächen benötigt werden. Verzögerungen sind hier nicht auszuschließen.

Probleme bereitet den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving auch die Tatsache, dass es sich bei der geplanten Straßen-, Fuß- und Radwegführung um ein für Dortmund neues Konzept handelt. Obwohl klar ist, dass die Ausbaumaßnahme der Deutschen Straße zwingend erforderlich sind, werden in dem neuen Konzept doch Gefahren erkannt bzw. für die Zukunft befürchtet.
Nach Angaben von Herrn Hoffmann wurde die in der April Sitzung vorgelegte Planung nur insoweit geändert, als örtliche Begebenheiten mehr Berücksichtigung finden.

Eventuelle Planungsmaßnahmen im Bereich der Amtsstraße haben noch keine Berücksichtigung in der Ausbauplanung der Deutschen Straße gefunden, da konkrete Pläne für den Ausbau der Amtsstraße noch nicht erstellt wurden.

Die Bewilligung für die Maßnahme mit Kosten in Höhe von 1,15 Mio. DM liegt bereits vor. Kostenänderungen sind nicht zu erwarten. Die Finanzierung wird durch Landeszuschüsse, Anliegerbeiträge (nach dem Kommunal Abgaben Gesetz) und den städtischen Eigenanteil gesichert. Der Landeszuschuss im Rahmen der Stadterneuerung wird im Jahr 2000 fällig, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Die Planänderungen müssen der Bezirksregierung noch mitgeteilt werden und bedürfen der Zustimmung. Da vor Realisierung der Maßnahme noch ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden muss, ist mit dem Baubeginn am Anfang des nächsten Jahres zu rechnen.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt
– einstimmig –, den vorgestellten Planungen zum Ausbau der Deutschen Straße zuzustimmen.
Der angedachte endgültige Ausbau – unter Einbeziehung aller hierfür notwendigen Grundstücke und Teilflächen – muss weiter angestrebt werden.

Anfrage an das Liegenschaftsamt:
Das Liegenschaftsamt wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen, wann mit den Verhandlungen zum notwendigen Grunderwerb begonnen wurde.



Zu b) Umleitung während der Tiefbauarbeiten
– Ausbau Deutsche Straße von 50 m westlich Amtsstraße bis Preußische Straße –

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 19.07.2000 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass im Herbst 2000 die Deutsche Straße im o.g. Abschnitt ausgebaut wird.
Für die Dauer der Bauzeit (etwa 8 Monate) wird dieser Straßenabschnitt zur Einbahnstraße in Ost-West Richtung umfunktioniert. Hierdurch wird ein zügiger Bauablauf garantiert.
Die Deutsche Straße bleibt bis zur Polizeiwache Dortmund-Eving von Westen erreichbar. Der Durchgangsverkehr in östlicher Richtung wird über folgende Strecken umgeleitet:
  • Gewerbeparkstraße
  • Am Zechenbahnhof
  • Burgholzstraße
  • Osterfeldstraße
  • Preußische Straße
Die Umleitungstrecke wird entsprechend ausgeschildert. Eine Großtafel weist aus westlicher Richtung auf die geänderte Verkehrsführung hin.
Der Linienbus – DSTW – fährt die vorgenannte Umleitung.

Zu TOP 5.4:
Sachstandsbericht zur Ansiedlung von Firmen im Service- und Gewerbepark Minister-Stein

Herr Kruse – Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund – erläutert den derzeitigen Sachstand zur Vermarktung des Geländes des Service- und Gewerbeparkes.
Die Vermarktung der Fläche lief in der Vergangenheit nicht so gut an wie ursprünglich erhofft. Gründe hierfür sind zum einen das immer noch negative Image des Dortmunder Nordens, aber auch das direkte Umfeld mit der Gasreinigungsanlage und der “Automeile”.
Teilweise waren aber auch die angebotenen Grundstücke für kleinere Betriebe einfach zu groß.
Ein weiteres Hindernis bildeten die städtebaulichen Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die Bauweise wurde mit drei Geschossen vorgeschrieben. Ausgeschlossen war die Ansiedlung von Firmen, die direkt mit dem Endverbraucher handeln.
Einer der Hauptgründe für das Ausbleiben von Investoren war aber die bisher mangelnde Erschließung, verursacht durch die Umbauarbeiten an der B 54. Seit Beendigung der Bauarbeiten an der Evinger Straße sind die Anfragen von Interessenten sprunghaft gestiegen, derzeit liegen mehr Anfragen vor, als in den letzten drei Jahren zusammen eingingen. (Nachfrage besteht von Firmen aus dem Bereich Produktion, Handwerk, Dienstleistung, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Autobranche und ein Bau- und Handwerkerhof)
Zurzeit gibt es 9 Interessenten für eine Gesamtfläche von insgesamt 70.000 qm. Falls in all diesen Fällen Abschlüsse getätigt werden, würde dies eine vollständige Vermarktung bedeuten. Zuversicht besteht aber, dass sich zumindest einige der jetzt interessierten Investoren auch tatsächlich im Service- und Gewerbepark ansiedeln.
In Einvernehmen mit dem Planungsdezernat, der Wirtschaftsförderung, dem Grundstückseigentümer und dem Land wurden kürzlich Handlungsleitlinien für die künftige Vermarktung festgelegt. Ergebnis ist eine flexiblere Handhabung der städtebaulichen Richtlinien – Einzelfallprüfungen sind jetzt möglich. So können sich z.B. jetzt auch Produktionsunternehmen, die in bestimmtem – kleinem – Rahmen Handel mit dem Endverbraucher betreiben, ansiedeln. Einen großflächigen Einzelhandel wird es nicht geben.
Auch “Betriebsbedingtes Wohnen” soll zukünftig kein Hinderungsgrund für die Ansiedlung mehr sein. Die Investoren sind jetzt auch in der Lage zu entscheiden, wie sie ihre Betriebe nach innen organisieren. Voraussetzung ist lediglich eine einheitliche Fassade auf dem Gelände, um geforderte städtebauliche Qualitätsstandards einzuhalten.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis.

Zu TOP 5.5:
Errichtung von Parkplätzen auf dem Schulgrundstück der Graf-Konrad-Schule,
Grävingholzstraße 59, Dortmund-Eving

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes vom 13.06.2000 zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung vor:

Unter Bezugnahme auf den Ortstermin am 18.05.2000 teilt das Schulverwaltungsamt mit, dass durch das Grünflächenamt zwischenzeitlich die Möglichkeit zur Schaffung weiterer Stellplätze auf dem Schulgrundstück untersucht wurde.
Hierbei ergab sich für die zu untersuchenden beiden Varianten folgendes Ergebnis:
a) Neubau eines Parkplatzes neben dem Erweiterungsbau
Die Kosten für diese Variante betragen rund 90.000,-- DM. Hierbei werden 15 Stellplätze neu angelegt.
b) Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes im Bereich des Pavillons
Die Kosten für diese Variante betragen rund 50.000,-- DM. Hierbei werden 13 Stellplätze neu angelegt.
Hinzu kommen jeweils 12 bereits vorhandene Stellplätze in den Parkbuchten vor dem Pavillon.

Eine Bereitstellung der für die Durchführung der Maßnahmen erforderlich Haushaltsmittel aus dem Schulbudget ist nicht möglich.

Des weiteren liegt ein Antrag der Vertreterin von Bündnis '90 / Die Grünen vor, der in der Sitzung der Bezirksvertretung am 14.06.2000 zurückgestellt wurde.

Antrag Bündnis '90 / Die Grünen vom 27.05.2000:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine dritte Alternative in Form einer “waldschonenden” Wegeverbindung von den Parkplätzen am Sportplatz Grävingholz zu dem Schulhof der o.g. Grundschule zu entwickeln und in der nächsten Sitzung vorzulegen (09.08.2000).
Begründung:
Am Sportplatz Grävingholz stehen von montags bis freitags bis in die Nachmittagsstunden ausreichend öffentliche Stellplätze für Lehrer und auch Eltern der Schule zur Verfügung, die in den Betriebszeiten der Schule weitestgehend ungenutzt sind.
Bündnis '90 / Die Grünen sind der Auffassung, dass für alle – Lehrer wie Eltern – eine neu anzulegende Wegeverbindung in Form von z.B. eines wassergebundenen Weges einschließlich Beleuchtung eine sinnvolle finanzielle, ökologische wie auch auf die zukünftige Umgestaltung des Schulhofes rücksichtnehmende Alternative darstellt.
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Die vorliegenden Alternativen werden, besonders im Hinblick auf die Sicherheit der Schulkinder, von den Mitgliedern der Bezirksvertretung kontrovers diskutiert.

Von der SPD-Fraktion wird die erste Variante favorisiert – Errichtung eines Parkplatzes neben dem Neubau der Schule –. Die zweite, von der Verwaltung vorgestellte Alternative wird aus Gründen der Wegesicherheit für die Kinder, abgelehnt; die Anfahrt zum Parkplatz würde hier weiterhin über den Schulweg führen.
Gleichzeitig wird angeführt, dass der derzeitige Zustand untragbar ist. Die Lehrer befahren mit ihren Pkw den Schulweg bzw. Schulhof der Kinder um die jetzigen Parkplätze zu erreichen.
Die für den Bau eines Parkplatzes von der Verwaltung veranschlagten Kosten stehen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht zur Verfügung. Da zurzeit eine Anbaumaßnahme an der Graf-Konrad-Schule durchgeführt wird, besteht die Möglichkeit, dass nicht alle veranschlagten Haushaltsmittel dort verwendet werden. Die Verwaltung soll daher prüfen, ob die Errichtung des Parkplatzes aus Restmitteln des Schulanbaus finanziert werden kann.

Die Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen erweitert ihren Antrag vom 27.05.2000 dahingehend, dass die Verwaltung gebeten werden soll, die Kosten für die von ihr vorgeschlagene Wegeverbindung von den Parkplätzen am Sportplatz Grävingholz zu dem Schulhof der Graf-Konrad-Schule zu ermitteln.

Die CDU-Fraktion wirft die Frage auf, ob die Einrichtung von neuen zusätzlichen Parkplätzen – bei der angespannten Haushaltslage – überhaupt sinnvoll und erwünscht ist, da hier Haushaltsmittel gebunden würden, die an anderer Stelle u.a. bei der Schulsanierung dringend gebraucht werden.
Als kostengünstige und schnelle Alternative beantragt die CDU-Fraktion die Abpfostung des Schulhofes. Bisher befahren die Lehrer diesen Schulhof um die derzeit vorhandenen Parkplätze zu erreichen. Die Abpfostung des Schulhofes soll ihn für Pkws unzugänglich machen und somit zur Sicherung des Schulweges beitragen.
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Abstimmung:

1. Antrag Bündnis '90 / Die Grünen
- Kostenermittlung durch die Verwaltung für eine Wegeverbindung Parkplätze Sportplatz Grävingholz bis Schulhof -
Abstimmungsergebnis:
Ablehnung – mehrheitlich bei einer Ja-Stimme und drei Stimmenthaltungen –

2. Antrag der CDU-Fraktion
- Abpfostung des Schulhofes der Graf-Konrad-Schule -

Abstimmungsergebnis:
Ablehnung – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen –

3. Antrag der SPD-Fraktion
- Neubau eines Parkplatzes – entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung Variante a) – neben dem Erweiterungsbau der Graf-Konrad-Schule aus eventuell anfallenden Restmitteln des Schulanbaus -

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung –



Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Errichtung von weiteren Parkplätzen – entsprechend Variante a ) – an der Graf-Konrad-Schule aus Restmitteln des Schulanbaus durchgeführt werden kann.

Zu TOP 5.6:
Einführung eines preisgünstigen Schülertickets / Freizeittickets

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes vom 08.06.2000 – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – zur Kenntnis.

Am 24.05.2000 sind die Dortmunder Mitglieder der Verbandsversammlung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) in einer Zweckverbandsvorlage über die mögliche Einführung eines neuen, preisgünstigen Schülertickets informiert worden. Der VRR hat dazu verschiedene Modell entwickelt. Hinsichtlich der allgemeinen Markakzeptanz und Darstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen werden derzeit noch Marktforschungsstudien durchgeführt. Mit ersten Ergebnissen und einer Bewertung wird voraussichtlich im Juli 2000 gerechnet.
Die dem Bonner Modell des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg zugrundeliegende Kostenkalkulation mit einem derzeitigem Ticketpreis von 14,50 DM ist nach eingehender Prüfung durch den VRR nicht auf Dortmund übertragbar. Nach den Berechnungen sind bei einem Ticketpreis in dieser Höhe wesentliche Rückgänge der Tarifeinnahmen und eine Erhöhung der Defizite der Verkehrsunternehmen im VRR zu erwarten. Der VRR wird daher ein eigenes Tarifangebot für den Schülermarkt entwickeln. Hierbei sollen die heutigen Einnahmen der Verkehrsunternehmen aus den Schülerverkehren in ihrer bisherigen Höhe gesichert werden. Gleichzeitig sind mit einem neuen Tarif weitere Erhöhungen des Zuschussbedarfs seitens des Landes und der Gemeinden auszuschließen.
Die Einführung eines preisgünstigen Schülertarifs wird u.a. von der wirtschaftlichen Akzeptanz für die Verkehrsträger abhängig sein. Vor einer VRR-weiten Einführung eines neuen Tarifangebotes sollen, vorbehaltlich der Zustimmung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (ZVRR), dieses danach stadt- oder schulweise in Pilotform getestet werden. Sofern die Ergebnisse der Markforschungsstudie die Einführung eines Schülermodells begünstigen, ist mit entsprechenden Beratungen und einer Beschlussfassung des ZVRR im November / Dezember 2000 zu rechnen.

Zu TOP 5.7:
Schadstoffuntersuchungen an Dortmunder Schulgebäuden

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes vom 14.06.2000 – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – zur Kenntnis.

Das Schulverwaltungsamt teilt mit, dass der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 15.06.2000 das in der Schulausschusssitzung am 22.03.2000 beratene Handlungskonzept für die Schadstoffuntersuchungen beschließen wird (bzw. beschlossen hat).
Vorbehaltlich des noch ausstehenden Ratsbeschlusses hat die Schulverwaltung aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs bereits am 20.03.2000 eine Vorbegehung durch ein Ingenieurbüro bei den 81 genannten Standorten mit dem Ziel veranlasst, durch Inaugenscheinnahme vor Ort eine Prioritätenliste für die Beprobungen zu erstellen und die hierfür notwendigen Kosten zu ermitteln.
Das Ergebnis der Vorbegehung zeigte eine
  • hohe Untersuchungsdringlichkeit an 33 Objekten,
  • eine geringe Untersuchungsdringlichkeit an 26 Objekten,
  • keine Untersuchungsdringlichkeit an 43 Objekten.
Die Reihenfolge der Untersuchungen richtet sich nach Dringlichkeitskriterien und den im Handlungskonzept genannten Schulformen. Die Untersuchungen (Entnahme von Materialproben und ggf. Raumluftmessungen) der Gebäude mit hoher Untersuchungsdringlichkeit sollen bis zum 15.09.2000 abgeschlossen sein.

Zu TOP 5.8
Unerlaubte Abfallablagerungen auf den Grundstücken Kolberger Straße, Lindnerstraße und Bahnstraße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes vom 05.06.2000 zur Kenntnis.

Das Umweltamt teilt mit, dass am 30.05.2000 eine gemeinsame Besichtigung der Grundstücke mit den Grundstückseigentümern, der Montangrundstücksgesellschaft mbH und dem Liegenschaftsamt sowie der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde stattfand. Die Vertreter der Grundstückseigentümer haben zugesichert, die Flächen in Kürze reinigen zu lassen. Die Viterra Wohnen AG, der ein Teil de Flächen gehört, nahm nicht an dem gemeinsamen Termin teil, wurde aber vom Umweltamt aus schriftlich aufgefordert, die unerlaubten Abfallablagerungen entfernen zu lassen.

Zu TOP 5.9:
Sechsstreifiger Ausbau der A 2 in Dortmund-Brechten

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Westfälischen Straßenbauamtes vom 23.05.2000 (vom Stadtplanungsamt mit Schreiben vom 06.06.2000 übersandt) zur Kenntnisnahme vor:
Zur Sitzung am 08.03.2000 wurde um persönliches Erscheinen von Vertretern des Westfälischen Straßenbauamtes Bochum gebeten. Die Ausbaumaßnahme der A 2 wurde dort erläutert und ein Sachstandsbericht abgegeben. Außerdem wurden die Fragen der einzelnen Fraktionen in dieser Sitzung eingehend erörtert und beantwortet.
Die genehmigte Niederschrift über diese Sitzung gibt die Erläuterungen und Ausführungen der Vertreter des WSBA Bochum richtig wieder. Somit wird auf die Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vom 08.03.2000 verwiesen. Eine zusätzliche schriftliche Stellungnahme erübrigt sich daher.
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Das Schreiben des Landesstraßenbauamtes wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in dieser Form nicht akzeptiert.
Eine schriftliche Beantwortung der Anfrage zum Brückenbauwerk vom 11.02.2000 (beschlossen in der Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 08.03.2000) wird auch weiterhin von der Bezirksvertretung gefordert.

Zu TOP 5.10:
Vorampel im Kreuzungsbereich Evinger Straße / Bergstraße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 02.06.2000 zur Kenntnis.

Im Rahmen der Planfeststellung der Haltestelle Zeche Minister-Stein wurde aufgrund entsprechender Anregungen die Rechtsabbiegespur von der Evinger Straße in die Bergstraße zusätzlich in die Ausbaupläne aufgenommen. Durch die Rechtsabbiegespur wurde der Gehweg schmaler. Während der Bauausführung stellte sich heraus, dass die Pläne im Einmündungsbereich nicht hundertprozentig umgesetzt werden konnten. Im nordwestlichen Einmündungsbereich ergaben sich größere Probleme hinsichtlich der Querneigung und Breite des Gehweges sowie der Eingangssituation in die vorhandenen Gebäude. Die Gehwegbreite auf diesem stark von Fußgängern frequentierten Gehweg wäre kaum zumutbar gewesen. Aufgrund der schon stark fortgeschrittenen Bauaktivitäten bestand ein kurzfristiger Entscheidungsdruck. In der Folge wurde entschieden, auf den bis zur Haltelinie führenden Radfahrstreifen zu verzichten. Der Radfahrer erhält die Möglichkeit, im Schutz des Vorsignals bis zur Haltelinie vorzufahren. Hinter der Einmündung der Bergstraße kann er dann wieder seine Fahrt auf dem Radweg fortsetzen .
Das Vorsignal ist zurzeit allerdings abgedeckt, da es noch nicht möglich war, das obere Signal in der Verspannung zwischen zwei Fahrleitungsmaste zu hängen. Mit der Installation des oberen Signals über der Fahrbahn und der Markierung der noch fehlenden Haltelinie ist die nötige Akzeptanz des Vorsignals zu erreichen. Das Vorsignal wird so geschaltet, dass sich keine Leistungsfähigkeitsverluste für die Evinger Straße ergeben werden.

Zu TOP 5.11:
Kanalerneuerung Kappenberger Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 23.06.2000 zur Kenntnis.

Nach einer Zusatzanfrage zur Vorlage “Kanalerneuerung Kappenberger Straße” teilt das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr mit, dass in dem Teilstück zwischen Schillstraße und Friesenstraße keine städtischen Entwässerungskanäle liegen.
Durch die Kanalerneuerung entstehen den anliegenden Grundstückseigentümern keine Kosten. Die vorhandenen Hausanschlussleitungen werden zu Lasten der Stadt Dortmund an den neuen Kanal angeschlossen.

Zu TOP 5.12:
Kinderspielplatz Wohnpark Grävingholz

Zur Unterrichtung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving über den Stand des Verfahrens hat das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr sein Schreiben an die W+V Wohnungsbau- und Verwaltungs GmbH (W+V) übersandt.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt der W+V Wohnungsbau- und Verwaltungs GmbH mit, dass im Rahmen von Erschließungsverträgen in den Fällen, in denen ein Bebauungsplan den Bau von Grünflächen, Lärmschutzwällen, Kinderspielplätzen festsetzt, dem Erschließungsträger nicht nur die Herstellung der Anlage sowie der vorgenannten Flächen übertragen wird, sondern es wird zudem gefordert, diese Flächen unentgeltlich, schulden- und lastenfrei in das Eigentum der Stadt Dortmund zu übertragen. Sollten die besagten Flächen bereits im Eigentum der Stadt Dortmund stehen, hat der Erschließungsträger einen Werteausgleich für diese Fläche zu leisten.
Die von der W+V als Erschließungsträger herausgestellte Zahlung ohne Eigentumsumschreibung ist daher nicht außergewöhnlich und ist im Zusammenhang mit den Abschlüssen von Erschließungsverträgen das übliche Verfahren.
Das von der W+V angesprochene Baugebiet “Grafschaftsweg” das vom Erschließungsträger “Nedbouw” realisiert wurde, liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Für diese Erschließungsanlagen war lediglich “Planrecht” in Form einer Zustimmung nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Dem Erschließungsträger für das Baugebiet “Grafschaftsweg” konnte eine Verpflichtung zum Bau eines Kinderspielplatzes nicht aufgegeben werden, da in diesem Fall die Zustimmung nach § 125 BauGB eine solche Anlage nicht vorsah.
Richtig ist, dass im Erschließungsvertrag fälschlicherweise der Kinderspielplatz als private Anlage bezeichnet ist. Mit Unterzeichung des Erschließungsvertrages hat der Erschließungsträger jedoch die Verpflichtung zum Bau des Kinderspielplatzes anerkannt. Zumal in der Anlage zum Erschließungsvertrag – Beschluss für den Bau, Verkehr und Grünflächen vom 06.03.1996 – ausdrücklich dem Erschließungsträger auch die Herstellung des Kinderspielplatzes übertragen wurde. In den Gesprächen vor Abschluss des Erschließungsvertrages wurde seitens der W+V die Errichtung des Kinderspielplatzes durch die W+V nie in Frage gestellt. Das zeigt sich auch bei der Auseinandersetzung über die Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft. In einem Schreiben vom 25.11.1966 monierte die W+V lediglich die Höhe der Baukosten für die Straße und den Kanal; die Kosten für den Spielplatz in Höhe von 54.000,-- DM (jetzt noch zur Verfügung stehende Bürgschaftssumme) wurde nicht beanstandet.
Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Kinderspielplatz als öffentliche oder private Anlage im Erschließungsvertrag ausgewiesen ist. Entscheidend ist jedoch die von der W+V übernommene Verpflichtung zum Bau des Kinderspielplatzes, die auch über die Vertragserfüllungsbürgschaft abgesichert ist.
Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr fordert die W+V nochmals auf, ihrer Verpflichtung umgehend nachzukommen. Ansonsten wird wie bereits im Schreiben vom 02.03.2000 angekündigt, die Vertragserfüllungsbürgschaft in Anspruch genommen.
Als Termin für die Prüfung, ob der Baubeginn erfolgt ist, wurde der 01.08.2000 vorgemerkt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 28.06.2000 zur Kenntnis. Es wird aber darum gebeten der Bezirksvertretung Dortmund-Eving den neuesten Sachstand mitzuteilen. Laut Stellungnahme war als Termin für die Prüfung, ob der Baubeginn erfolgt ist, der 01.08.2000 vorgesehen.

Zu TOP 5.13:
Zuwegung zur Kleingartenanlage Brechten (Weckweg)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.07.2000 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving geforderte Aufstellung des Verkehrszeichens 206 (Stop) nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) nur in Betracht kommt, wenn
  • die Sichtverhältnisse so schlecht oder der Verkehr so stark ist, dass die meisten halten, oder wenn es
  • wegen der Örtlichkeiten schwierig ist, die Geschwindigkeit auf den anderen Straße zu beurteilen, oder wenn es
  • aus sonstigen Gründen der Sicherheit notwendig ist, einen Wartepflichtigen zur besonderen Vorsicht zu mahnen (i.d.R. an der Kreuzung zweier Vorfahrtsstraßen)
Anhaltspunkte für die Beurteilung der einzelnen Voraussetzungen für die Aufstellung des Verkehrszeichens 206 stellen insbesondere Unfalluntersuchungen dar. Da dieser Bereich nach Auskunft der Polizei nicht auffällig geworden ist, liegen die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Verkehrszeichens offensichtlich nicht vor. Daher wird um Verständnis gebeten, dass dem Wunsch auf Anordnung des Verkehrszeichens 206 nicht nachgekommen werden kann.
Da der abgesenkte Bordstein im Bereich der Zuwegung Kleingartenanlage / Weckweg relativ schlecht erkennbar ist, wurde zur Verdeutlichung der Vorfahrtsregelung angeordnet, die Zufahrt einseitig mit VZ 205 (Vorfahrt gewähren) auszuweisen. Da sich im Einmündungsbereich kein geeigneter Standort für das VZ 205 befindet, wird das Verkehrszeichen in der Zufahrt zur Kleingartenanlage an die erste Laterne mit Zusatzzeichen 1004-30 (40 m) angebracht.

Zu TOP 5.14:
Fahrbahnmarkierungen im Einmündungsbereich Herrekestraße / Schleifenstraße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.07.2000 zur Kenntnis.

Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt mit, dass die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in der Sitzung am 08.03.2000 geforderte Fahrbahnmarkierung – zur Verdeutlichung der drei einmündenden Verkehre – im Einmündungsbereich Herrekestraße / Schleifenstraße nach Überprüfung der Verkehrssituation aufgebracht wurde.

Zu TOP 5.15:
Abpfostung an der Bergstraße / Ecke Belle-Alliance-Straße

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die nachfolgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 06.07.2000 zur Kenntnisnahme vor:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat in ihren Sitzungen am 10.05 und am 14.06.2000 beschlossen, die Verwaltung zu bitten, an der Einmündung der Bergstraße / Belle-Alliance-Straße eine Abpfostung des Gehweges vorzunehmen, um die Sichtverhältnisse für Abbieger aus der Belle-Alliance-Straße zu verbessern.
Mit Vorlage vom 19.05.2000 wurde vom Amt für Tiefbau und Straßenverkehr dargestellt, dass die beantragte Abpfostung nicht vorgenommen wird, weil sich zum einen durch die Abpfostung des Gehweges die Sichtverhältnisse nur unerheblich verbessern lassen und zum anderen die Sichtverhältnisse vergleichbaren Einmündungen auf Dortmunder Stadtgebiet entsprechen.
Das sich die Gegebenheiten vor Ort nicht geändert haben, wird auch nach erneuter Überprüfung um Verständnis gebeten, dass dem Wunsch der Bezirksvertretung nicht nachgekommen werden kann.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bleibt bei ihrer Einschätzung der Gefahrensituation und hält auch weiterhin die Abpfostung an der Bergstraße / Ecke Belle-Alliance-Straße für zwingend erforderlich.
Die Verwaltung wird daher nochmals beauftragt, die in den letzten beiden Sitzungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving (am 10.05. u. 14.06.2000) beschlossenen Abpfostungen an der Bergstraße / Ecke Belle-Alliance-Straße anbringen zu lassen.

Zu TOP 5.16:
Situation des Kreisverkehrsplatzes “Scharfes Eck”

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Kreisverkehrsplatz “Scharfes Eck” gebeten, weil es dort wiederholt zu problematischen Situationen mit dem Schwerlastverkehr gekommen sein soll.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 04.07.2000 zur Kenntnisnahme vor:
Der Kreisverkehrsplatz kann aufgrund seiner baulichen Gestaltung nicht mit hohen Geschwindigkeiten befahren werden. Die Radien sind so ausgelegt, dass er bei angepasster Geschwindigkeit vom Schwerlastverkehr problemlos befahren werden kann. Der Polizei und dem Straßenbaulastträger sind keine Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Kreisverkehr bekannt. Bei einem Außentermin konnten keine Reifenspuren in den Rabatten festgestellt werden, sondern nur Spuren von Gummiabrieb an den Bordsteinkanten.
In Einzelfällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu den von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschriebenen Beschädigungen der Rabatten kommt, eine besondere Häufung von Vorfällen an dem Kreisverkehrsplatz “Scharfes Eck” sind beim Amt für Tiefbau und Straßenverkehr nicht bekannt.
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Die Stellungnahme der Verwaltung kann von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nur bedingt akzeptiert werden.
Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr teilt lediglich mit: “Der Kreisverkehrsplatz kann aufgrund seiner baulichen Gestaltung nicht mit hohen Geschwindigkeiten befahren werden.”
Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist völlig klar, dass keine Probleme entstehen und der Radius völlig ausreichend ist, wenn der Platz mit angemessener Geschwindigkeit befahren wird. Tatsache ist jedoch, dass dieser Kreisverkehrsplatz – gerade von Lkws – mit hoher Geschwindigkeit befahren wird.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving fordert daher von der Verwaltung zusätzlich einen Maßnahmenkatalog, der in Zukunft verhindern soll, dass der Innenbereich des Kreisverkehrs überfahren wird. Die Verwaltung wird daher aufgefordert, der Bezirksvertretung entsprechende Vorschläge zur Problemlösung zu unterbreiten. Denkbar wären u.a. eine Aufpflasterung des Innenkreises oder auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 k/mh.

Zu TOP 5.17:
Nachgewiesene Stellplätze der Gastronomie im ehemaligen Scala-Kino

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 02.08.2000 zur Kenntnis.

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass mit Datum vom 19.12.1983 die Genehmigung (Az. 63/2-5-4572) für den Umbau, die Erweiterung und Nutzungsänderung des Lichtspieltheaters zu einer Gaststätte für maximal 185 Personen und einer Wohnung erteilt wurde. Damals wurde die neue Nutzung mit der aufgegebenen Nutzung verrechnet, sodass keine zusätzlichen Stellplätze gefordert wurden. Für die ebenfalls genehmigte Spielhalle in dem Gebäude wurden elf Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Für die Nutzungsänderung eines Teiles des Gebäudes zu einem Fitness-Studio wurde der Bauantrag, eingegangen am 16.03.1999, gestellt (Az. 63/2-2-242129). Die dazu eingereichten Unterlagen sind aber mangelhaft. Dem Antragsteller wurde bereits mehrfach erläutert, welche Unterlagen er einzureichen hat, damit der Antrag prüffähig wird.
Eine nachträgliche Erweiterung der Gaststättennutzung auf 400 bis 600 Personen wurde am 03.01.1985 insbesondere wegen fehlender Stellplätze abgelehnt. Ein Erweiterungsantrag der Nutzung um Musikdarbietungen wurde, nachdem er zunächst am 16.08.1985 abgelehnt wurde, am 15.10.1986 genehmigt und die Gesamtzahl der Sitzplätze auf 297 ausgedehnt.
Zwischenzeitlich liegen Beschwerden über Lärmbelästigungen aus der Gaststätte vor und es wurden bauliche Mängel festgestellt. Die Ermittlungen ergaben, dass nunmehr keine klassische Gaststättenutzung betrieben wird, sondern eine Nutzung als Veranstaltungshalle (z.B. Kampfsportausbildung, Hochzeitsfeiern) vorliegt. Aufgrund der baulichen Mängel und der fehlenden Genehmigung für diese Nutzung wurde die weitere Nutzung untersagt und auf das Antragsverfahren verwiesen. In einem solchen Verfahren wird auch der Stellplatznachweis entsprechend der Bedeutung der Nutzung gefordert. In Vorgesprächen zeichnete sich ab, dass die Möglichkeit besteht, abends Stellplätze auf dem Parkplatz des Extra-Marktes oder auf einem Grundstück südlich des Gebäudes, das der MGG – Montangrundstücksgesellschaft – gehört, zu nutzen. Diese Stellplätze müssten dann durch Baulast für die Saalnutzung gesichert werden.

Zu TOP 6.1.1.:
Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan Ev 129
(Antrag der SPD-Fraktion vom 23.07.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Hiermit fordert die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Verwaltung auf, die Ausgleichsmaßnahmen anzuordnen, die der Bauträger zum Bebauungsplan Ev 129 durchführen sollte.

Begründung:
Mit Schreiben vom 21.10.1999 wurde der Bezirksvertretung Dortmund-Eving auf Anfrage mitgeteilt, dass die im Bebauungsplan Ev 129 festgesetzte Ausgleichsfläche vom Bauträger aufgeforstet werden soll.
Bis jetzt ist nichts geschehen.

Zusatz:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen, ob – und falls ja von wem – der zurzeit auf der geplanten Ersatzfläche stattfindende Maisanbau von der Verwaltung genehmigt wurde.

Zu TOP 6.2.1:
Ausbau der A 2 und Bau einer Fußgängerbrücke
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.07.2000)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgender Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Ausbau der A und Bau einer Fußgängerbrücke zwischen den Straßen “Im Löken” und “In den Weidbüschen”

Begründung:
Die CDU-Fraktion hat zur März-Sitzung 2000 den Antrag zur Überprüfung der landwirtschaftlich genutzten Brücke im Ostteil der A 2 von Brechten gestellt. Eine schriftliche Stellungnahme durch das Landesstraßenbauamt wurde zugesagt. Bis heute liegt diese Stellungnahme nicht vor. Dagegen ist erneut der Presse zu entnehmen, dass der Bund Ausbaumittel voraussichtlich erst im Jahre 2003 zur Verfügung stellen wird. Seit mehr als zehn Jahren wird diese ortsteilverbindende Brücke gefordert. Bisher ohne abschließende Entscheidung der zuständigen Gremien. Im Rahmen der weiteren politischen Entscheidung fordert die CDU-Fraktion die Berücksichtigung des Baus dieser Brücke und um die Aufnahme in die Finanzierung. Gegebenenfalls muss die Brücke im Rahmen einer Mischfinanzierung von Bund / Land und Kommune realisiert werden.
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Herr Adden – SPD-Fraktionsvorsitzender – weist auf die bestehende Beschlusslage hin. Der Bau einer Fußgängerbrücke zwischen den Straßen “Im Löken” und “In den Weidbüschen” wurde bereits mehrfach in Sitzungen der Bezirksvertretung beraten und auch beschlossen. Die SPD-Fraktion beabsichtigt nicht von den gefassten Beschlüssen abzuweichen, der Bau der Brücke wird nach wie vor gefordert. Die Notwendigkeit einen neuen Beschluss herbeizuführen wird nicht gesehen, ein Hinweis auf bereits protokollierte Beschlüsse ist ausreichend.

Herrn Neumann – CDU-Fraktionsvorsitzender – stimmt diesen Ausführungen grundsätzlich zu. Dieser erneute Antrag wurde von seiner Fraktion eingebracht, da sich die Sachlage geändert hat.
Mit dem Ausbau der A 2 wird vermutlich erst im Jahr 2003 begonnen, da der Bund voraussichtlich erst dann Ausbaumittel zur Verfügung stellen wird. Diese Verzögerung gibt der Bezirksvertretung Dortmund-Eving noch einmal die Möglichkeit auf die Notwendigkeit des Baus der Brücke hinzuweisen und die Verwaltung an die Umsetzung der entsprechende Beschlüsse zu erinnern. Durch die Verschiebung des Baubeginns der A 2 sollte genügend Zeit sein, Planungen für den Brückenbau zu entwickeln und eine Finanzierungsmöglichkeit (ggf. durch Mischfinanzierung Gemeinde/ Land/ Bund) zu finden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Da sich durch die veränderte Finanzierungssituation der Ausbau der A 2 weiter verzögern wird, wird die Verwaltung nochmals – wie schon in den Sitzungen der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 19.01 und 08.03 2000 – aufgefordert, den Bau einer Fußgängerbrücke zwischen den Straßen “Im Löken” und “In den Weidbüschen” in die Planungen aufzunehmen und Finanzierungsmöglichkeiten (ggf. durch Mischfinanzierung Gemeinde/Land/Bund) zu finden.

Zu TOP 6.2.2:
Abpfostung des südlichen Bürgersteiges der Wülferichstraße ab Widumer Platz
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.07.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den südlichen Bereich des Bürgersteiges der Wülferichstraße ab Widumer Platz abzupfosten.

Begründung:
Die CDU-Fraktion ist mehrfach auf diesen Gefahrenbereich angesprochen worden. Hier handelt es sich um eine höhengleiche Bürgersteigsituation mit der Straße. Dieser Bereich ist genau vergleichbar mit der südlichen Seite der Grävingholzstraße zwischen Belle-Alliance- und Friesenstraße. Die Situation der Schulkinder im Grundschulalter ist sehr gefährlich, da diese aufgrund der Höhengleichheit mit der Straße die Gefahren nicht einschätzen können.






Zu TOP 6.2.3:
Verkehrsüberprüfung und Verkehrszählung im Kreuzungsbereich Schulte-Rödding
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.07.2000)

Der Antrag wird vom Eingeber zurückgezogen. Er soll ggf. im Frühjahr des Jahres 2001 erneut eingebracht und beraten werden.
Bis dahin soll abgewartet werden, ob die von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving und anderen betroffenen Bezirksvertretungen (Scharnhorst und Innenstadt-Nord) beschlossenen Maßnahmen zur Änderung der Verkehrsanbindung realisiert werden.

Zu TOP 6.2.4:
Aufstellung von Fahrgastunterständen für die Linie 411 in der Franz-Zimmer-Siedlung
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.07.2000)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt in ihrer Sitzung am 09.08.2000 folgender Antrag zur Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird gebeten, die Aufstellung von Fahrgastunterständen für die Linie 411 in der Franz-Zimmer-Siedlung zu veranlassen.

Begründung:
Die CDU-Fraktion hat festgestellt, dass in diesem Bereich für die Schülerinnen und Schüler sowie andere Fahrgäste keine Unterstellmöglichkeiten vorhanden sind. Besonders betroffen sind die Schülerinnen und Schüler des Heisenberg-Gymnasiums und der Theodor-Heuss-Realschule. Der Haltestellenpunkt liegt auf dem Gebiet des Stadtbezirkes Scharnhorst, für die Bezirksvertretung Dortmund-Eving hat er eine besondere Bedeutung bezogen auf die vorgenannten Schulen.
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Obwohl sich die Franz-Zimmer-Siedlung nicht im Stadtbezirk Dortmund-Eving befindet, und eine Zuständigkeit der Bezirksvertretung Dortmund-Eving somit nicht gegeben ist, unterstützt die Bezirksvertretung Eving die Aufstellung von Fahrgastunterständen in diesem Bereich, da im vorliegenden Fall – auch – Evinger Schulkinder betroffen sind.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt daher – einstimmig –, den Antrag der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst zuzuleiten. Die Bezirksvertretung Scharnhorst wird gebeten, den Antrag zu prüfen und ggf. in einer ihrer nächsten Sitzungen einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Um eine Information der Bezirksvertretung Dortmund-Eving über den Ausgang des Verfahrens wird gebeten.

Zu TOP 6.2.5:
Müllbeseitigung am Nordfriedhof / Eingangsbereich Oberevinger Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 23.07.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Müllbeseitigung am Nordfriedhof / Eingangsbereich Oberevinger Straße zu veranlassen.

Begründung:
Die CDU-Fraktion hat festgestellt, dass es in diesem Bereich erhebliche Ablagerungen von wildem Müll gibt. Aus diesem Grund ist die EDG zur sofortigen Entfernung aufzufordern. Die Aktion “Dortmund eine saubere Stadt” scheint diesen Bereich bisher noch nicht erfasst zu haben.

Zu TOP 7.1:
Signalisierung im Kreuzungsbereich Evinger Straße / Bergstraße
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.07.2000)

Die Verwaltung wird um eine Stellungnahme zur Signalisierung im Kreuzungsbereich Evinger Straße / Bergstraße gebeten.
Im o.g. Kreuzungsbereich kommt es zu Rückstausituationen in südlicher Richtung über die Kreuzung Evinger Straße / Deutsche Straße hinaus bedingt durch die Straßeneinengung zwischen dem Haltebahnhof der Stadtbahn und der Bushaltestelle. (Beginn der Linksabbiegespur in die Bergstraße) Die Linksabbiegespur muss bei langem Rückstau zügig freigefahren werden, da sonst bereits ein Lkw auf der Geradeausspur in Nordrichtung einen erheblichen Stau verursacht.

Zu TOP 8:
Veranstaltungshalle “Beyaz Saray” Burgweg 16-22
a) Stellungnahme der Verwaltung
b) Durchführung eines Modelleisenbahn- und Spielzeugmarktes

Zu a) Stellungnahme der Verwaltung

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 01.08.2000 zur Kenntnis vor:

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass die Nutzung der Halle und ihr Umfeld bei mehreren Veranstaltungsterminen, zuletzt am 16.07.2000, kontrolliert wurden.
Verstöße gegen die Auflagen der Genehmigung konnten nicht festgestellt werden. Die Tanzveranstaltung am 16.07.2000 wurde z.B. von höchstens 100 Personen besucht (maximal zulässige Besucherzahl 500 Personen). In der Umgebung der Halle konnten keine störenden Parkvorgänge festgestellt werden. Es wurden zwei Ordner beobachtet, die den PKW-Zustrom regelten.
In der Halle waren alle Fluchtwege gut sichtbar ausgeschildert und auch zugänglich. Das vorgegebene Gerät zur Schallpegelmessung war vorhanden und angeschlossen. Die Pächterin versicherte, dass die Verträge mit den Hallennutzern eine Klause enthalten, wonach die Nutzer die festgelegten Lärmwerte nicht überschreiten dürfen.
Nach alledem bestehen von Seiten des Bauordnungsamtes keine Bedenken, die beantragte mängelfreie Schlussabnahme zu erteilen.
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Bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bestehen durchaus noch Bedenken gegen eine mängelfreie Schlussabnahme durch das Bauordnungsamt.
Seit Eröffnung des Festsaales kommt es bei praktisch allen Veranstaltungen zu Beschwerden durch Anwohner und Anlieger. Hauptgründe für die Beschwerden sind in den meisten Fällen starke Lärmemissionen und die Parkplatzsituation. Die Schallschutzmaßnahmen sind völlig unzureichend, Parkplätze sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. Bei Veranstaltungen wird in weitem Umkreis – teilweise einschließlich des Parkplatzes des nahen Naturkundemuseums – alles zugeparkt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving verständigt sich darauf, vor einer endgültigen Schlussabnahme durch das Bauordnungsamt, gemeinsam mit den zuständigen Ämtern der Stadt Dortmund und den Beschwerdeführern ein Gespräch zu führen, um hier Lösungsmöglichkeiten für den vorhandenen Konflikt zu finden.

Zu b) Durchführung eines Modelleisenbahn und Spielzeugmarktes

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Schreiben der Jomo’s Märkte (Modelleisenbahn- und Spielzeugmärkte) vom 06.07.2000 vor.

Am 15.10 sowie am 10.12.2000 ist beabsichtigt jeweils sonntags von 11.00 bis 16.00 Uhr einen Modelleisenbahn- und Spielzeugmarkt in der Mehrzweckhalle “Beyaz Saray” durchzuführen.
Das Warenangebot privater Händler umfasst Modelleisenbahnen, Spielzeug aus Holz und Metall, Blechspielzeug, Modellautos und Ersatzteile etc.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung –, die Genehmigung zur Durchführung eines Modelleisenbahn- und Spielzeugmarktes am 15.10 und 10.12.2000 zu erteilen.

Zu TOP 9:
Vorstellung der geänderten Baumaßnahme der DOGEWO am Süggelweg

- abgesetzt –
Von der DOGEWO konnte aus terminlichen Gründen kein Berichterstatter an der Sitzung teilnehmen.

Zu TOP 10:
Spielplatzpatenschaften in Dortmund

In einem Schreiben an den Bezirksvorsteher – Herrn Böttger – mit Datum vom 03.07.2000 teilt der Stadtrat – Herr Pogadl – mit, dass sich der Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 12.04.2000 intensiv mit dem Bericht “Spielplatzpatenschaften in Dortmund” beschäftigt hat. Es wurde beschlossen, den Bericht den Bezirksvertretungen zuzuleiten.
Das Projekt lief sehr erfolgreich an. So konnten bisher für die 386 städtischen Spielplätze 55 Patenschaften initiiert werden. Das ehrenamtlich Engagement der Patinnen und Paten verbesserte nicht nur wesentlich das Spielangebot für die Kinder im Wohngebiet, sondern stärkte auch die nachbarschaftlichen Kontakte.
Auch für die anderen städtischen Spielplätze soll dies möglich werden. Daher wird im Interesse der Kinder im Stadtbezirk darum gebeten, dass sich die Bezirksvorsteher persönlich für das Projekt “Spielplatzpatenschaften” einsetzen.
Die Arbeit in den vergangen zwei Jahren zeigte, dass die Patengewinnung am erfolgreichsten über die konkrete Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern auf den Spielplätzen verläuft.
Daher wird darum gebeten, die “Vor-Ort-Kenntnisse” der Mitglieder der Bezirksvertretung zu nutzen und für weitere Patenschaften zu werben. Für die Werbung bieten sich auch persönliche Kontakte zu Gewerbetreibenden, Kirchengemeinden, Kindergärten, Schulen und weitere Institutionen und Organisationen im Stadtbezirk an.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt das vorliegende Schreiben zur Kenntnis.

Zu TOP 11:
Mobile Verkehrsberuhigung (Baukastensystem) in Wohngebieten

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt eine Mitteilung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 31.05.2000 vor.

Die Abteilung 66/5 des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr ist u.a. für den Bau von Verkehrsberuhigungselementen in Wohngebieten zuständig.
Vor mehreren Jahren wurde im Rahmen eines größeren Versuches Verkehrsberuhigungselemente in mobiler Ausführung vorgestellt.
Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Mitteilung, ob Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Dortmund-Eving mit Einsatz dieser Elemente zukünftig Zustimmung finden würden.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt dem Einsatz der Verkehrsberuhigungselemente im Stadtbezirk Dortmund-Eving grundsätzlich zu. Diese Elemente sind aber nicht für alle Maßnahmen bzw. Situation geeignet. Eine Aufstellung ist daher in jedem Einzelfall – vorab – mit der Bezirksvertretung abzustimmen.

Zu TOP 12:
Rahmenplan Evinger Mitte Amtsstraße zwischen Deutsche Straße und Holtbeuteweg

Herr Adden – SPD-Fraktionsvorsitzender – erklärt, dass die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Verwaltung durch Beschluss vom 12.04.2000 beauftragt hat, für ein Teilstück der Evinger Mitte einen Bebauungsplan aufzustellen. Die in diesem Bereich geplanten Baumaßnahmen wurden in der Sitzung am 14.06.2000 von den Architekten – Herrn Dipl.- Ing. Andexer und Herrn Prof. Pfeiffer – vorgestellt.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird nach heutigem Kenntnisstand von der SPD-Fraktion nicht mehr für notwendig gehalten, sofern die Verwaltung einen Rahmenplan erstellt, der die Vorstellungen und Forderungen aus der Sitzung der Bezirksvertretung am 14.06.2000 wiedergibt. Inhalt dieses Rahmenplanes müssen u.a. eine sachgerechte Planung zum Ausbau der Amtsstraße und des Holtbeuteweges sein.
Wenn ein von der Verwaltung erstellter Rahmenplan den politischen Zielvorstellungen der Bezirksvertretung entspricht, ist dieses Instrument für die städtebauliche Ordnung ausreichend und die geplanten Bau- und Umbaumaßnahmen in der Evinger Mitte können schneller realisiert werden.

Die SPD-Fraktion beantragt daher die Aufhebung des Beschlusses vom 12.04.2000, einen Bebauungsplan für das Teilstück der Evinger Mitte aufzustellen.

Herr Neumann – CDU-Fraktionsvorsitzender – erklärt, dass seine Fraktion außerstande ist heute über diesen Antrag abzustimmen, da noch interner Beratungsbedarf besteht. Die CDU-Fraktion beantragt daher die Vertagung der Beschlussfassung bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 13.09.2000.

Diesem Geschäftsordnungsantrag wird – einstimmig – zugestimmt.




Zu TOP 13.1:
Clubheim für den Pool-Billard-Club Lindenhorst 1975 e.V.
(Eingabe des PCB Lindenhorst 1975 e.V.)

Der PCB Lindenhorst ist auf der Suche nach einem neuen Clubheim und bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um Unterstützung.
Gesucht wird eine ca. 120 qm große, beheizte Räumlichkeit möglichst im Bereich Eving oder Lindenhorst. Ein langfristiges Mietverhältnis wird angestrebt.
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Unmittelbare Hilfe kann die Bezirksvertretung Dortmund-Eving im Augenblick nicht leisten, weil geeignete Räumlichkeiten leider nicht zur Verfügung stehen.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung sagen aber zu, dass sie sich bemühen werden, dem Club bei seiner Suche nach einem neuen Clubheim behilflich zu sein.

Zu TOP 13.2:
Einrichtung einer Hundewiese im Stadtbezirk Dortmund-Eving
(Eingabe des Tierschutzvereines Groß-Dortmund e.V. vom 05.06.2000)

Der Tierschutzverein Dortmund hat bei Überprüfung der vom Stadtsteueramt herausgegebnen Liste “Hundwiesen im Stadtgebiet Dortmund” festgestellt, dass es im Bereich Eving, Brechten sowie in Lindenhorst keine festgelegten städtischen Hundewiesen gibt.
Aufgrund etlicher Anrufe von Hundehaltern aus Dortmund-Eving, die schon Verwarnungsgeld-Bescheide wegen “unangeleinten Herumlaufens ihres Hundes” erhalten haben, wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gebeten, zu überprüfen, wo es in Eving eine geeignete zentrale Wiese gibt, die als Hundeswiese eingerichtet werden kann.
Hierzu gehört eine Einzäunung mit zwei nach innen aufgehenden Toren. Behälter für die Häufchen sind aufzustellen und wenn möglich, auch noch die Bänke für die Hundehalter, die sich bestimmt verpflichten würden, für die Sauberkeit zu sorgen. Außerdem sollten dort zwei Infotafeln aufgestellt werden.
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Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist kein zentraler Platz im Stadtbezirk bekannt, an dem eine Hundewiese eingerichtet werden könnte. Darum wird vorgeschlagen sich mit dem zuständigen Fachamt der Stadt Dortmund und den im Stadtbezirk ansässigen Hundevereinen in Verbindung zu setzen. Die hieraus resultierenden Vorschläge sollen dann in einer der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung beraten und beschlossen werden.

Zu TOP 13.3:
Ausleuchtung des Wrangelplatzes
(Eingabe des Mieter-Beirates der Kirdorfmieter vom 05.06.2000)

Die DEW hat dem Beirat der Kirdorf-Mieter vorgeschlagen, eine vierarmige Ausleuchtung des Wrangelplatzes vorzunehmen. Bei Veranstaltungen sollen alle vier Leuchten in Betrieb sein, ansonsten während der üblichen Zeiten nur eine Leuchte.
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt ein Vorschlag des Mieter-Beirates der Kirdorfmieter zum Standort vor.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt dem vorliegenden Vorschlag zur Ausleuchtung des Wrangelplatzes zu.

Zu TOP 13.4:
Parkplatzprobleme an der Lothringer Straße
(Eingabe des Kleingärtnervereins “Am Externberg” e.V. vom 23.06.2000)

Seit Bestehen der Kleingartenanlage (1960) wurde der Streifen südlich der Lothringer Straße von den Mitgliedern als Parkplatz genutzt. Kürzlich erhielten zwei Gartenfreunde vom Ordnungsamt einen Bescheid, in dem dieser Streifen als Grünfläche ausgewiesen wird. Gleichzeitig wurden sie zur Zahlung von 50,-- DM aufgefordert.
Viele Gartenfreunde aus den benachbarten Stadtteilen und der Innenstadt sowie viele ältere und behinderte Mitglieder sind auf die Anfahrt mit dem Pkw angewiesen. Außerdem ist die Nutzung des Autos für den Transport von Pflanz- und Düngematerial sowie für den Abtransport von Gartenerzeugnissen dringend erforderlich.

Der Kleingärtnerverein “Am Externberg” e.V. bittet daher die Bezirksvertretung Dortmund-Eving, bei der Lösung des Problems behilflich zu sein und dafür zu sorgen, dass der Streifen an der Lothringer Straße als Parkplatz ausgewiesen wird.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit der Einrichtung des Parkplatzes zu prüfen, ggf. alles Notwendige zu veranlassen und die Bezirksvertretung von dem Ergebnis zu unterrichten.

Zu TOP 13.5:
Instandsetzung Straßenteilstück zwischen Herrekestraße und Bahndamm
(Eingabe des Nachbarschaftshauses Fürst-Hardenberg vom 12.07.2000)

Die Um- und Ausbauarbeiten für das Nachbarschaftshaus Fürst-Hardenberg sind in vollem Gange. Der Abschluss der Bauarbeiten ist für Ende 2000 vorgesehen.
Anlässlich einer Baustellenbesichtigung wurde vom Stadtamt 61/2-2 (Frau Lindenblatt) erklärt, dass für das Straßenteilstück zwischen Herrekestraße und Bahndamm (ca. 180m² Straßenfläche) keine Mittel für die Instandsetzung zur Verfügung stehen. Dieses Straßenteilstück befindet sich in einem sehr schlechten Zustand, und ist für Fußgänger und Radfahrer völlig ungeeignet.
Es wäre eigentlich schade, wenn das gesamte Umfeld hergerichtet wird und dieses Straßenteilstück davon ausgenommen würde. Das würde sich nicht nur auf das Gesamtbild auswirken, sondern unter Umständen auch ein Gefahrenpotential darstellen.

Das Nachbarschaftshaus Fürst-Hardenberg würde sich freuen, wenn die Bezirksvertretung Dortmund-Eving eine Möglichkeit zur Hilfe sehen würde.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Eingabe des Nachbarschaftshauses Fürst-Hardenberg wird von der Bezirksvertretung unterstützt. Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit zum Ausbau des Straßenteilstückes zwischen Herrekestraße und Bahndamm zu prüfen und der Bezirksvertretung das Ergebnis mitzuteilen.




Zu TOP 13.6:
Unterstützung der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine
(Antrag der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine vom 28.06.2000)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegen folgende Anträge und Eingaben der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine zur Beratung und Beschlussfassung vor:

1. Die Evinger Vereine haben seit zehn Jahren als Mitglieder der Interessengemeinschaft der
Evinger Vereine das Stadtteilfest “Wir in Eving” durchgeführt. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass sportliche und kulturelle Vorführungen optimal nur auf oder von einer Bühne dargeboten werden können.
Aus diesem Grund möchte die IEV eine Bühne anschaffen, die aus etlichen Elementen besteht und je nach Bedarf flexibel aufgebaut werden kann. Die Bühnenteile sollen zentral in einem angemieteten Keller gelagert werden und Evinger Vereinen zur Verfügung gestellt werden.
Die IEV bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um wohlwollende Prüfung und großzügige Unterstützung.

2. Um einen weiteren Zuschuss bittet die IEV für die zentrale Eröffnungsfeier zum “Tag des offenen Denkmals”, die am 10.09.2000 in der Neuen Evinger Mitte stattfinden soll.
Die IEV wurde vom Institut für Landes- und Stadtentwicklung (LES) gebeten, für das leibliche Wohl der Gäste und Besucher zu sorgen. Etliche Mitglieder haben ihre Teilnahme bereits zugesagt.
Da die IEV aber vielfach in Vorleistung treten muss (Ämter, VEW, Stadtwerke etc.) wird auch hier um einen Zuschuss durch die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gebeten.

3. Die IEV bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving des weiteren um Unterstützung bei der Suche nach Strom- und Wasseranschlüssen auf dem Evinger Platz.
Bei mehreren Veranstaltungen (Wir in Eving und Evinger Adventmarkt) gab es jedes Mal Probleme mit der Beschaffung von Wasser und Strom. Der IEV ist zwar bekannt, dass auf dem Evinger Platz zentrale Abnahmestellen vorhanden bzw. vorgesehen sind, aber niemand weiß wo.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um Unterstützung bei der Lösung dieses Problems gebeten.

Zu 1:
Die Anschaffung einer Bühne ist auch aus Sicht der Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wünschenswert. Zur Gewährung eines Zuschussbetrages aus Mitteln der Vereinsförderung liegen der Bezirksvertretung aber nicht genügend Informationen vor.
Um den Antrag im Rahmen der Vereinsförderung in der nächsten Sitzung am 13.09.2000 erneut beraten zu können, wird die Interessengemeinschaft der Evinger Vereine gebeten, einen Kostenvoranschlag für die Anschaffung der Bühne einzureichen. Des weiteren wird um Auskunft gebeten, ob die Bühne in Zukunft an jeden Interessenten kostenfrei verliehen oder vermietet wird und in welchem Rahmen sich die Mietpreise bewegen sollen.

Zu 2:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung–:
Der Interessengemeinschaft der Evinger Vereine werden als Zuschuss zur Durchführung zum “Tag des offenen Denkmals” 500,-- DM aus Mitteln der Vereinsförderung zur Verfügung gestellt.

Zu 3:
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt, dass sich auf dem Evinger Platz ein Wasseranschluss befindet, zu dessen Benutzung ein Unterflurhydrant notwendig ist, der bei den Dortmunder Stadtwerken gegen Hinterlegung einer Sicherheitsgebühr ausgeliehen werden kann. Auch ein Stromanschluss ist vorhanden.

Zu TOP 13.7:
(Antrag des StadtSportBundes vom 13.07.2000)

Der StadtSportBund bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um finanzielle Unterstützung bei der “Basketball um Mitternacht-Tour 2000/2001 im Stadtbezirk Eving.

Seit nunmehr drei Jahren versorgt der StadtSportBund Dortmund e.V. mit sportlicher Jugend- und Sozialarbeit auffällige Jugendliche, die “einfach nur Spaß an der Bewegung und am Sport haben”, zu außergewöhnlichen Zeiten mit Sportangeboten.
Dieses erfolgreiche Projekt zur Gewaltprävention soll auch in diesem Winter weiterhin Bestand haben, obwohl bekannt ist, dass in Zeiten von immer knapper werdenden Mitteln eine Finanzierung immer problematischer wird.
Da es sich um stadtteilbezogene Veranstaltungen handelt und somit zahlreiche Partner aus den Stadtteilen mit einbezogen sind, ist die Einbeziehung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving als zuständige politische Vertretung vor Ort, organisatorisch aber auch finanziell erwünscht.
Um finanzielle Unterstützung dieser Veranstaltungen wird gebeten, da der StadtSportBund alleine die gesamte Finanzierung für Plakatierung, Versicherungen, Personalbereitstellung etc. nicht mehr in diesem Umfang leisten kann.
Ein Finanzbedarf besteht in Höhe von 1.250,-- DM pro Veranstaltung.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving begrüßt ausdrücklich die Veranstaltungen der “Basketball um Mitternacht-Tour” und ist auch grundsätzlich bereit Mittel aus der Vereins- und Kulturförderung zur Finanzierung zur Verfügung zu stellen.
Dem vorliegenden Antrag ist jedoch kein detaillierter Finanzplan beigefügt, sodass nicht ersichtlich ist, wie sich die Ausgaben in Höhe von 1.250,-- DM pro Veranstaltung zusammensetzen.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving verständigen sich darauf, den StadtSportBund zu bitten, eine Aufstellung der bei der Veranstaltung anfallenden Kosten und Ausgaben einzureichen. Der Antrag soll dann im Rahmen der Vereins- und Kulturförderung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 13.09.2000 erneut beraten werden.

Zu TOP 13.8:
Kulturförderung in den Stadtbezirken / Verwendung des Zuschusses der Stadtsparkasse
hier: Antrag des Evinger Geschichts- und Kulturvereins
Der Evinger Geschichts- und Kulturverein bittet um Mittel aus der Kulturförderung der Stadtsparkasse Dortmund.

Der Evinger Geschichts- und Kulturverein führt auch in diesem Jahr seine erfolgreiche Arbeit weiter. Für das Jahr 2000 wurde ein umfangreiches Programm aufgelegt und zum Teil schon durchgeführt.
§ Podiumsgespräch über den Fußballsport im Stadtbezirk Eving (schon durchgeführt)
§ Ausstellung über Selbsthilfesiedlung in Brechten (schon durchgeführt)
§ Neuausstellung bei der Veranstaltung “Wir in Eving” (schon durchgeführt)
§ Ausstellung über Schachtanlage Minister Stein zum “Tag des offenen Denkmals” am 10. September 2000
§ Chorkonzert mit den “Floriansingers” am 17. September 2000 in der “Evinger Evangelischen Kirche” mit Chorgästen aus Südafrika
– Unkosten 1.500,-- DM (ohne Werbung) –
§ Autorenlesung mit dem Autor des “Evinger Geschichtsbuches”
§ Aufbau eines Archivs
– Material, das vom Westfälischen Industriemuseum zur Verfügung gestellt wurde –
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Dem Evinger Geschichts- und Kulturvereins werden aus den Mitteln der Stadtsparkasse zur Kulturförderung in den Stadtbezirken 2.000,-- DM zur Verfügung gestellt.