N i e d e r s c h r i f t

über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 14.06.2000 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner – Bezirksvorsteher –
Leniger, Monika – stellvertr. Bezirksvorsteherin –
Adden, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Giese, Wilhelm
Hirsch, Michael
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Dr. Hechler – Bauordnungsamt –
Herr Klüh – Bürgerdienste –
Herr Mehlem – Stadtplanungsamt –
Herr Pohlmann – Sozialamt –
c) Sachverständige:
Herr Andexer – gev –
Herr Peter – Seniorenzentrum Deutsche Straße –
Herr Pfalz – Seniorenzentrum Deutsche Straße –
Herr Dr. Obermeier – Deutsche Hörfunkakademie –
Herr Prof. Pfeiffer – Architekt (Evinger Platz ) –
d) Schriftführerin:
Kleyer, Hannelore – 33/Ev –
Verhindert sind:
Bromba, Helmut
Kopkow, Anke
Süßmilch, Monika

Beginn: 16.00 Uhr
Ende : 20.45 Uhr

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:

TOP 13.3:
Durchführung des “Hagelsfestes 2000” am 01.07.2000 durch die Interessengemeinschaft der Brechtener und Holthauser Vereine und Organisationen am Gemeindezentrum der evangelischen Kirche, Widumer Platz

Des weiteren verständigt sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving darauf, die Tagesordnungspunkte 9, 10,11, und 8 vorzuziehen und unmittelbar nach TOP 5.2. zu behandeln.

Folgende Tagesordnung wird angenommen:

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

II. Öffentliche Sitzung
1. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
2. Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
3. Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 10.05.2000
4. Vorlagen


4.1 Unterstützung für die Stadtbezirke
– Stadtbezirksmarketing –

4.2 Verschwenkung Lindenhorster Straße

4.3 Kanalbau verlegte Lindenhorster Straße

4.4 Kanalerneuerung Kappenberger Straße

4.5 Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses nach Abbruch des vorhandenen Wohnhauses auf dem Grundstück Peddenbrink 132 in Dortmund-Holthausen
– Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 und 4 BauGB –

4.6 Antrag auf Umbau eines Wohnhauses, Peddenbrink 22, Gemarkung Holthausen, Flur 2, Flurstück 51
– Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 BauGB –

4.7 Vorbescheid für die Errichtung eines Cafes zu Nahversorgung der Friedhofsanlage Nord, Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377
– Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 BauGB –
- abgesetzt -

4.8 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligung des Jahresförderungsprogramms 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderungsprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001

4.9 Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2001

4.10 Ausweitung von Ganztagsangeboten an Grund- und Sonderschulen

4.11 “Trödelmärkte” am 22.06., 06.08. und 15.10.2000 auf dem Parkplatz der Firma Extra, Evinger Straße, 44339 Dortmund
5. Stellungnahmen-


5.1 Seniorenwohnheim Deutsche Straße
hier: Sachstandsbericht über die Ausbauplanung

5.2 Bebauungsplan Ev 138 – Brechtener Heide –
hier: Sachstandsbericht

5.3 Lebenssituation der Anwohner im Umfeld des Tennisparkes Fredenbaum

5.4 Nutzung des Gebäudes Herrekestraße 1 (Alte Apotheke Lindenhorst)

5.5 Verkehrsverhältnisse Brambauer Straße 1-19

5.6 Abrundungssatzung für den Bereich Peddenbrink / Schiffhorst / Kamphecke in Dortmund-Eving

5.7 Abdeckung oder Verrohrung des offenen Schmutzwasserlaufes “Kirchderner Graben” im Bereich Aschenputtelweg

5.8 Sachstandsbericht zum Radwegenetzausbau im Stadtbezirk Eving

5.9 Einhaltung des Freiraumschutzes im Landschaftsplan Nord (im gesamten Bereich nördlich der Kemminghauser Straße)

5.10 Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Bayrische Straße zwischen Württemberger Straße und Deutsche Straße

5.11 Umbau der Brechtener Straße

5.12 Abpfostung der Bergstraße/Ecke Belle-Alliance-Straße
6. Anträge der Fraktionen


6.1 SPD

6.1.1 Durchführung eines Ortstermines Lindenhorster Straße Ecke Herrekestraße

6.1.2 Bauordnungsbehördliche Überprüfung des Festsaales Dügün Salonu, Burgweg

6.2 CDU

6.2.1 Unterstützung des Projektes “Erholung für Tschernobyl-Kinder”

6.2.2 Widerrechtliches Parken auf der Evinger Straße und der Bergstraße

6.2.3 Ordnungsbehördliche Überprüfung der Außengastronomie des Imbissbetriebes des Alevitischen Kulturvereins auf der Bayrischen Straße 111 – 113

6.2.4 Ordnungsbehördliche Überprüfung des Betriebes im ehemaligen Scala-Kino, Evinger Straße

6.3 Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen

6.3.1 Aufstellung einer zweiten Fußgängerampel an der Einmündung der Holthauser Straße in die Ellinghauser Straße

6.3.2 Überprüfung der Parkplatzsituation im Bereich Nollendorfplatz / Körnerstraße im Hinblick auf die Einrichtung des “Hauses der Medien Dortmund”

6.3.3 Räumung und Säuberung des ehemaligen Hundeplatzes an der Lindenhorster Heide

6.3.4 Einrichtung von (Lehrer-) Parkplätzen an der Graf-Konrad-Schule, Grävingholzstraße
7. Anfragen der CDU-Fraktionen


7.1 Nachgewiesene Stellplätze der Gastronomie im ehemaligen Scala-Kino

7.2 Nächtliche Lärmimmission auf dem Gelände der Westfalenhütte

7.3 Bauordnungsbehördliche Überprüfung der Bausubstanz auf den Grundstücken der Jakobstraße 11 und 13 sowie Lindenhorster Straße 29
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8. Verkehrssituation Jakobstraße

hier: Abriegelung und Erstellung einer Wendeanlage

– abgesetzt –


9. Vorstellung der neuen Aktivitäten der Deutschen Hörfunkakademie
10. Vorstellung der Wohnbebauung im Ortsteil Lindenhorst westlich und östlich der Schiffstraße
11. Rahmenplan Evinger Mitte Amtsstraße zwischen Deutsche Straße und Holtbeuteweg
12. Mitteilung an die Bezirksvertretung
Wasserläufe der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes
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13. Eingaben an die Bezirksvertretung


13.1 Errichtung einer Überquerungshilfe auf der Bayrischen Straße / Höhe der Stadtsparkasse und gegenüber Bayrische Straße Haus Nr. 191, Fußgängerinsel in der Mitte der Straße

13.2 Zuschuss für Aktivitäten der Jugendfreizeitstätte Eving aus Mitteln der Vereinsförderung

13.3 Durchführung des “Hagelsfestes 2000” am 01.07.2000 durch die Interessengemeinschaft der Brechtener und Holthauser Vereine und Organisationen am Gemeindezentrum der evangelischen Kirche, Widumer Platz

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Dr. Lichte hat mehrere Fragen zum Thema “Unterstützung für die Stadtbezirke Stadtteilmarketing”.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt.
( TOP 4.1) Als Berichterstatter ist hier der Leiter der Bürgerdienste – Herr Klüh – anwesend. Herr Klüh wird gebeten, während seiner Berichterstattung die Fragen zu beantworten.

Hinweis der Geschäftsführung:
Die Anfrage des Herrn Dr. Lichte ist dieser Niederschrift als Anlage I beigefügt.
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Frau Mehring, wohnhaft in Lindenhorst, stellt Fragen zum Tagesordnungspunkt 10 (Wohnbebauung im Ortsteil Lindenhorst westlich und östlich der Schiffstraße). Laut Plänen zur Bebauung, die ihr vorliegen, sollen Grundstücke bebaut werden, die lt. Auskunft des Bauordnungsamtes nicht als Bauland ausgewiesen sind. In der Frau Mehring vorliegenden Broschüre ist ein Grundstück aufgeführt, das sich in den Plänen nicht wiederfindet. Eine vom Bauordnungsamt zugesagte Einrichtung einer Sackgasse, erscheint in den Bauzeichnungen nicht. Weiterhin möchte Frau Mehring wissen, ob die Gasleitung, die parallel zur Eisenbahnlinie entlang führt stabil genug ist, um die schweren Baumaschinen die zurzeit dort fahren, zu tragen.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auch hier auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt, und bittet den Berichterstatter die Fragen während seines Vortrages zu beantworten.
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Herr Olendorf, wohnhaft Lindenhorster Straße beschwert sich über den schlechten Zustand der Lindenhorster Straße. Durch den maroden Zustand der Fahrbahndecke kommt es zu Belästigungen der Anwohner. Verschärft wurde die Situation durch die vor kurzer Zeit erfolgte Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h. Durch die schnellere Fahrweise besonders bei Schwerlastkraftwagen haben sich die Belästigungen der Anwohner verstärkt. Ein vor wenigen Wochen reparierter und gehobener Bahnübergang, hat sich zwischenzeitlich schon wieder abgesenkt.

Herr Böttger verweist auf einen Antrag in der heutigen Sitzung, in der ein Ortstermin an diesem Abschnitt der Lindenhorster Straße anberaumt werden soll. Während des Ortstermines können die angesprochenen Probleme erörtert und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.

An die Einwohnerfragestunde anschließend eröffnet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – um 16.15 Uhr die öffentliche Sitzung

II. Öffentliche Sitzung

Zu TOP 1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Köstler wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 3:
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 10.05.2000

Die Niederschrift über die 9. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 10.05.2000 wird
- einstimmig - genehmigt.

Zu TOP 4.1:
Unterstützung für die Stadtbezirke – Stadtbezirksmarketing –
(Vorlage der Verwaltung – 33/StBM – vom 09.05.2000)

Als Berichterstatter ist der Amtsleiter der Bürgerdienste – Herr Klüh – anwesend. Herr Klüh erläutert die Ratsvorlage und erklärt zusätzlich anhand von Folien die Struktur und Zielsetzung des Stadtbezirksmarketings in Dortmund.

In der nachfolgenden Diskussion taucht die Frage nach dem politischen Stellenwert des Stadtbezirksmarketings für den Stadtbezirk Eving und die Einbindung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving als politisches Gremium in den Prozess des Stadtbezirksmarketings auf.
Die Beteiligung der Bezirksvertretungen am Prozess ist laut Herr Klüh Bestandteil der Planungen zum Stadtbezirksmarketing und soll u.a. durch die Tatsache sichergestellt werden, dass der Bezirksvorsteher immer auch Mitglied des Leitungsgremiums Stadtbezirksmarketing ist. Die Diskussion und Beschlussfassung der Arbeitsergebnisse der einzelnen Arbeitskreise wird selbstverständlich auf dem “üblichen” parlamentarischen Weg erfolgen.

Weitere Befürchtungen werden im Bezug auf das Prämierungsverfahren geäußert. Hier geht aus der Vorlage nicht klar hervor, wer in einem späteren Prämierungsverfahren die Kriterien festsetzt und wie diese Kriterien aussehen. Des weiteren wird in der Vorlage ein Eigenanteil Dritter aufgeführt, auch hier ist nicht ersichtlich, wer dieser “Dritte” ist und inwieweit hier Einfluss ausgeübt werden kann.
Zum Prämierungsverfahren führt Herr Klüh aus, dass erst in einem der nächsten Schritte konkrete Überlegungen zur Definition der Kriterien und politischen Entscheidungsträger angestellt werden sollen. Entsprechende Vorschläge werden nach der Ausarbeitung durch die Verwaltung vorgelegt.

Hinsichtlich der Beteiligung Dritter wird erwartet, dass nicht nur das Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MASSKS) und die Stadt Dortmund Fördermittel zur Verfügung stellen, sondern sich auch Dritte wie z.B. private Investoren an der Förderung beteiligen. Diese Drittmittel sollen stadtweit – und nicht stadtbezirksbezogen für einzelne Projekte – akquiriert werden.
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Im Anschluss an diese Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen – dem Rat zu empfehlen, der im Sachverhalt dargestellten Projektstruktur zuzustimmen und vorbehaltlich der Förderzusage des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MASSKS) die Umsetzung des Konzeptes “Stadtbezirksmarketing” in der beschriebenen Form zu beschließen.

Hinweis der Geschäftsführung:
Die von Herrn Klüh vorgestellten Folien sind dieser Niederschrift als Anlage II beigefügt.

Zu TOP 4.2:
Verschwenkung Lindenhorster Straße
(Vorlage der Verwaltung – 66, 6500 0119 – vom 17.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Für die Verlegung der Lindenhorster Straße beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 30,5 Mio. DM die Durchführung des 1. Bauabschnitts (von Lütge Heidestraße bis Kolberger Straße) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 16,0 Mio. DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6500 9511 0119 wie folgt vorgesehen:
Ausgaben 2000 1.000.000,-- DM
Ausgaben 2001 2.000.000,-- DM
Ausgaben 2002 10.000.000,-- DM
Ausgaben 2003 3.000.000,-- DM
Es handelt sich um eine Zuschussmaßnahme. Mit den Bauarbeiten wird erst begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.

Zusatz:
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen, ob alle zur Verschwenkung der Lindenhorster Straße benötigten Grundstücke sich mittlerweile im Besitz der Stadt Dortmund befinden.
(Herr Stanko war während der Abstimmung nicht anwesend)



Zu TOP 4.3:
Kanalbau verlegte Lindenhorster Straße
(Vorlage der Verwaltung – 66, 7000 0744 – vom 16.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalbaumaßnahme “verlegte Lindenhorster Straße”. Mit einem städtischen Anteil in Höhe von 4.000.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0744 wie folgt vorgesehen.
Ausgaben 2000 200.000,-- DM
Ausgaben 2001 100.000,-- DM
Ausgaben 2002 500.000,-- DM
Ausgaben 2003 500.000,-- DM
Ausgaben 2004 500.000,-- DM
Ausgaben 2005 ff. 2.200.000,--DM
(Herr Stanko war während der Abstimmung nicht anwesend)

Zu TOP 4.4:
Kanalerneuerung Kappenberger Straße
(Vorlage der Verwaltung – 66, 7000 0836 – vom 03.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig - dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu empfehlen, folgenden Beschluss zufassen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Kanalerneuerung in der Kappenberger Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 600.000,-- DM.
Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0836 wie folgt vorgesehen:
Ausgaben 2000 300.000,-- DM
Ausgaben 2001 300.000,-- DM

Zusatz:
In der Vorlage findet das Teilstück zwischen Schillstraße und Friesenstraße keine Erwähnung. Die Verwaltung wird hier gebeten, die Frage zu beantworten, ob es in diesem Bereich keinen Kanal gibt, oder ob dieses Teilstück nicht erneuerungsbedürftig ist.
Des weiteren wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit die bei der Kanalerneuerung entstehenden Kosten auf die anliegenden Grundstücksbesitzer umgelegt werden.
(Herr Stanko war während der Abstimmung nicht anwesend)

Zu TOP 4.5:
Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses nach Abbruch des vorhandenen Wohnhauses auf dem Grundstück Peddenbrink 132 in Dortmund-Holthausen
– Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 und 4 BauGB –
(Vorlage der Verwaltung – 63/2-2-25531 –vom 19.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen – mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – zur Kenntnis.


Zu TOP 4.6:
Antrag auf Umbau eines Wohnhauses, Peddenbrink 22, Gemarkung Holthausen, Flur 2,
Flurstück 51
– Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 BauGB –
(Vorlage der Verwaltung – 63/2-2-22581 – vom 25.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen – mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – zur Kenntnis.

Zu TOP 4.7:
Vorbescheid für die Errichtung eines Cafes zu Nahversorgung der Friedhofsanlage Nord, Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377
– Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 BauGB –
(Vorlage der Verwaltung – 63/2-2-25067 – vom 25.05.2000)

– abgesetzt –

Herr Dr. Hechler – Bauordnungsamt – teilt der Bezirksvertretung Dortmund-Eving während der Sitzung mit, dass diese Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen wurde.

Auf Antrag der CDU-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Gründe für diesen kurzfristigen Rückzug der Vorlage mitzuteilen.

Begründung:
Die Fraktionen haben im Vorfeld zur heutigen Sitzung die Vorlage bereits beraten und sich auf eine entsprechende Beschlussfassung vorbereitet. Gründe für den Rückzug sind weder erkennbar noch nachvollziehbar.

Zu TOP 4.8:
Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligung des Jahresförderungsprogramms 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderungsprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001
(Vorlage der Verwaltung – 61/StE 44/47 07 JFP 2001 – vom 08.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig - dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Jahresförderungsprogrammen 1999 und 2000 zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage enthaltene Zusammenfassung der Einzelanträge für das Programmjahr 2001 als Jahresförderungsprogramm – Gesamtprogramm Stadterneuerung –.




Zu TOP 4.9:
Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2001
(Vorlage der Verwaltung – 66/1-IV – vom 15.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving empfiehlt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Rat der Stadt Dortmund, den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnisses einschließlich der aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2001 zu beschließen.

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird gebeten, das Landesstraßenbauamt aufzufordern für eine kontinuierliche Reinigung der Kemminghauser Straße zu sorgen sowie Pflege und Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns (bzw. Entfernung von Unkraut) zu veranlassen.

Begründung:
Die Kemminghauser Straße ist im Reinigungsplan nicht enthalten, da sie sich nicht in der Baulast der Stadt Dortmund befindet.
Eine Reinigung ist aber gerade im Bereich der Kemminghauser Straße dringend erforderlich.

Zu TOP 4.10:
Ausweitung von Ganztagsangeboten an Grund- und Sonderschulen
(Vorlage der Verwaltung – StA 40 – 09.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, zum Schuljahr 2000/2001 die Ausweitung von Ganztagsangeboten an der Graf-Konrad-Grundschule in Dortmund-Eving.

Zu TOP 4.11:
“Trödelmärkte” am 22.06., 06.08. und 15.10.2000 auf dem Parkplatz der Firma Extra, Evinger Straße, 44339 Dortmund
(Vorlage der Verwaltung - 32/2-1 – vom 02.06.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt der Durchführung der “Trödelmärkte” der Firma Franz-Josef Ostwald – Veranstaltungsagentur – , Selkamp 14, 44287 Dortmund, am 06.08. und 15.10.2000 auf dem Parkplatz der Firma Extra, Evinger Straße. 44339 Dortmund, mit nachfolgenden Zusätzen - einstimmig - zu.

Zusatz:
1. Die Zustimmung gilt ausdrücklich nur für diese beiden Trödelmärkte, deren Abhaltung als “Testlauf” gewertet werden soll. Sollten nach diesen beiden Terminen weitere Trödelmärkte geplant sein, wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving über deren Durchführung erneut entscheiden.

2. Es soll sich um einen “echten” Trödelmarkt im Wortsinn handeln, bei dem auch tatsächlich nur Trödel verkauft wird. Der Verkauf von Neu- und Billigwaren aller Art ist von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht erwünscht.

Die Durchführung des ersten Trödelmarktes am 22.06.2000 wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wegen des kirchlichen Feiertages (Fronleichnam) – einstimmig – abgelehnt.

Begründung:
Laut Verwaltungsvorlage handelt es sich bei Fronleichnam nicht um einen “stillen “ Feiertag. Dennoch lehnt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die erste Durchführung eines Trödelmarktes im Stadtbezirk Dortmund-Eving (praktisch ein Testlauf) ausgerechnet an einem kirchlichen Feiertag ab.
Erschwerend kommt hinzu, dass hier laut Vorlage “Waren aller Art” verkauft werden sollen. Es handelt sich also weniger um einen Trödelmarkt im originären Wortsinn, als vielmehr um eine normale gewerbliche Verkaufsveranstaltung. Auch hierfür ist nach Meinung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ein kirchlicher Feiertag denkbar ungeeignet.

Zu TOP 5.1:
Seniorenwohnheim Deutsche Straße

Als Berichterstatter sind Herr Pohlmann – beim Sozialamt zuständig für die Seniorenarbeit –, der Architekt Herr Peter, der Investor Herr Pfalz sowie Herr Bethke Betreiber des geplanten Seniorenheimes anwesend.

Herr Pohlmann fasst noch einmal die Rahmendaten des geplanten Neubaus zusammen. Vorgesehen ist eine Seniorenpflegeeinrichtung mit insgesamt 80 Pflegeplätzen und mehreren Seniorenwohnungen.
Die bereits bestehende Seniorenbegegnungsstätte am Evinger Parkweg soll in das neue Gebäude verlagert werden. Betreiber der Seniorenbegegnungsstätte wird auch weiterhin die Stadt Dortmund sein, die einen Mietvertrag mit dem Betreiber des Seniorenwohnheimes abschließen wird. Der endgültige Mietpreis, der sich ca. zwischen 16 und 17 DM pro Quadratmeter bewegen wird, wird derzeit noch ausgehandelt. Angemietet werden soll eine Fläche von ungefähr 200 qm.
Die weitere Nutzung der bisherigen Seniorenbegegnungsstätte ist noch nicht abschließend geklärt, das Schulverwaltungsamt soll aber Interesse bekundet haben.

Herr Peter, der Architekt des geplanten Seniorenheimes, erläutert die von ihm erstellten Pläne für das Seniorenheim. Zur Deutschen Straße soll eine Randbebauung entstehen, im Innenbereich soll ein nach Süden orientierter Innenhof als Begegnungsfläche eingerichtet werden. Die Planung sieht 80 Pflegeplätze und 10 bis 11 Wohnungen sowie die städtische Seniorenbegegnungsstätte im Erdgeschoss vor.
Auf Nachfrage aus der Bezirksvertretung erklärt Herr Peter, dass er sich durchaus vorstellen kann, die Fassade in Teilbereichen mit einer Mischung aus Putz und Klinker zu versehen, um das Gebäude besser an die Umgebung in der Evinger Mitte anzupassen.
Die Senioren sollen in mehreren Wohngruppen mit neun bis zehn Personen betreut werden, mit einer Pflegekraft je Gruppe. Jeder dieser Gruppen soll eine Schwesternstation, eine Küche, ein Pflegebad sowie ein Aufenthaltsraum zugeordnet werden. Vorgesehen sind Einzelzimmer mit einer Größe von ca. 18 qm plus Bad.
Eine Bauvoranfrage wurde bereits gestellt. Mit dem Bau soll unmittelbar nach dem Ende des Genehmigungsverfahrens begonnen werden. Mit der Fertigstellung wird bis zum Ende des Jahres 2001 gerechnet.

Herr Peter sagt zu, die Fassadengestaltung und die Planung für den Eingangsbereich noch einmal zu überarbeiten und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die geänderten Pläne vorzustellen. Des weiteren will er nach Fertigstellung Pläne für die Gestaltung der einzelnen Zimmer vorstellen.

Mit diesen Anmerkungen nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Ausführungen zur Kenntnis.

Zu TOP 5.2:
Bebauungsplan Ev 138 – Brechtener Heide –

Herr Mehlem – Stadtplanungsamt – stellt die kürzlich erfolgte Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes und dessen Auswirkung auf die Planungen im Bereich des Bebauungsplanes Ev 138 vor.

Eine Überarbeitung des Bebauungsplanes Brechtener Heide wurde erforderlich, da nach neuerer Regelung Überschwemmungsgebiete auch ohne förmliche Festsetzung in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten sind. Im Bereich des Bebauungsplanes befindet sich ein Fließgewässer, das im Verbundsystem mit anderen offenen Gewässern zusammenhängt. Bestehen Zweifel im Hinblick auf die natürlichen Grenzen eines Überschwemmungsgebietes sind hydraulische Berechnungen anzustellen. Hierbei ist ein hundertjähriges Hochwasserereignis zugrunde zu legen. Den bisher üblichen Berechnungen lag nur ein Bemessungszeitraum von 30 bis 40 Jahren zugrunde. Die jetzt geforderten Berechnungen wurden im Auftrag des Stadtplanungsamtes von einem Ingenieurbüro durchgeführt. Ergebnis dieses Gutachtens war die Festlegung von zwei sogenannten Überschwemmungsamöben. Diese Überschwemmungsamöben müssen im Bebauungsplan Berücksichtigung finden. Wenn das in Frage kommende Gewässer ausgebaut ist und eine Rückführung bzw. Entwicklung zu einem naturnahen Zustand grundsätzlich möglich ist, soll dies bei der hydraulischen Berechnung berücksichtigt werden. Eine Amöbe befindet sich im südlichen Teil des Bebauungsplanes. In diesem Teilbereich würde unter Zugrundelegung eines hundertjährigen Hochwasserereignisses nach dem bisher gültigen Bebauungsplan das Wasser im Bebauungsbereich stehen. Bei der anderen Amöbe beruhen die Berechnungen auf dem heutigen Ist-Zustand. In diesem Bereich staut sich schon jetzt Wasser, der Boden ist verschlammt.
Durch die Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz ergeben sich zwangsläufig Veränderungen der Bebauungsgrenzen im Bebauungsplan Ev 138.
Zur Sicherheit hat sich das Stadtplanungsamt in Gesprächen mit dem Umweltamt und dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr geeinigt, links und rechts des Holthauser-Berg-Grabens einen zwanzig Meter breiten Schutzstreifen einzuhalten, wie es bei Fliegewässern üblich ist. Dieser zwanzig Meter breite Schutzstreifen kann nur als Grünzug bestehen bleiben. Dadurch gehen ca. 80 bis 100 von ungefähr 900 Wohneinheiten verloren. Daher ist eine Erweiterung des Plangebietes und somit Wohnbebauung an anderer Stelle beabsichtigt.
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In der an diese Ausführungen anschließenden Diskussion wird vor allem die geplante Erweiterung bzw. Verlagerung des Baugebietes in Frage gestellt. Die ursprünglichen Planungen sind mehrere Jahre alt. Daher wird die Frage gestellt, ob der damals festgestellte Bedarf an Wohnraum noch vorhanden ist, oder ob es nicht sinnvoller ist, die geplante Ersatzfläche nicht zu bebauen und aufzuforsten.
Ein weiterer Vorschlag ist, auf die Bebauung im westlichen Bereich des Plangebietes ganz zu verzichten und einen anderen Bereich hinzuzuziehen, um hier ein Nahrungsbiotop für Tiere des Grävingholz Waldes und den Naturhaushalt in diesem Bereich insgesamt zu erhalten.

Herr Mehlem erklärt, dass bis September ein neuer Bebauungsvorschlag erstellt werden und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Diskussion vorgelegt werden soll.

Mit dieser Anmerkung nimmt die Bezirksvertretung Do-Eving die Ausführungen zur Kenntnis.

Zu TOP 5.3:
Lebenssituation der Anwohner im Umfeld des Tennisparkes Fredenbaum

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellung der Polizeiwache Dortmund-Eving zur Kenntnisnahme vor:

Die Polizei teilt mit, dass laut Angaben des Ordnungsamtes der Veranstalter eine Konzession hat bis 1.00 Uhr Kultur- und Musikveranstaltungen unter Teilnahme von maximal 500 Personen durchzuführen.
Der Festsaal Burgweg 16 liegt in einem Mischgebiet, überwiegend Gewerbegebäude und einige Wohnhäuser mit ca. 30 ansässigen Familien, im Bereich Burgweg und der Straße Raveike. Der Burgweg mit Nebenstraßen ist als Sackgasse ausgeschildert und schließt somit Durchgangsverkehr aus. Bei ungünstigen Windverhältnissen können die Bewohner eines Hauses Evinger Straße und die Bewohner der ostwärtigen Häuserzeile der Jakobstraße durch Lärmimmissionen betroffen werden. Konflikt für die o.g. Anwohner ergibt sich aus der fremdartigen, manchmal überlauten Musik, besonders in Zeiten der Nachtruhe und aus der Parksituation im Veranstaltungsbereich.
Zum Veranstaltungsbereich unmittelbar gehört ein Parkplatz mit ca. 100 Parkplätzen. Darüber hinaus weist der Veranstalter durch einen selbst eingerichteten Parkplatz auf den nahegelegenen öffentlichen Parkplatz des Naturkundemuseums und auf andere Parkmöglichkeiten auf den Straßen Burgweg und Raveike hin.
Eine Konfliktsituation ergab sich, als ein öffentlicher Parkraum vom Veranstalter eigenmächtig für anreisende Künstler abgesperrt und Besuchern der KGA Fredenbaum e.V. das Parken verwehrt wurde.
Des weiteren ergeben sich aus dem Verhalten der nach Veranstaltungsende abreisenden Besucher Ruhestörungen für die Bewohner der Straßen Burgweg und Raveike.
In der zurückliegenden Zeit ergaben sich aus polizeilicher Sicht Einsatzanlässe in Bezug auf Ruhestörungen und eine Auseinandersetzung unter den Gästen.
Diese wurden unterbunden und Anzeige gegen den Veranstalter und Beteiligte an der Auseinandersetzung erstattet.
Das Ordnungsamt erhielt jeweils Kenntnis.
Bei Veranstaltungen wird der Veranstaltungsbereich zur Vermeidung o.g. Konfliktsituationen im Rahmen der Streife überwacht.

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, obwohl beanstandet wird, dass Angaben zu den Vorgängen und aufgetretenen Problemen während des Pfingstfestes fehlen.
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Als Vertreter des Bauordnungsamtes ist Herr Dr. Hechler anwesend, der den gegenwärtigen Sachstand erläutert.
Die Baugenehmigung begrenzt die Besucherzahl im Festsaal auf 500 Personen. Nachdem Anzeichen bestanden, dass diese Besucherzahl bei Veranstaltungen überschritten wurde, wurde im März dieses Jahres eine Kontrolle vom Bauordnungsamt und Feuerwehr durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass sich ca. 550 Personen im Festsaal aufgehalten haben, eine Zahl die noch innerhalb der Toleranzgrenze liegt.
Eine Abnahme des Saales durch das Bauordnungsamt fand bereits statt, eine schriftliche Genehmigung an den Betreiber wurde aber noch nicht erteilt. Bisher konnten aber keine eindeutigen Verstöße nachgewiesen werden, die eine Versagung der Genehmigung rechtfertigen würden.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – weist auf die Zusicherung des Verpächters gegenüber seinem Pächter hin, ausreichend Parkraum auch auf seinen Privatgrundstücken zur Verfügung zu stellen, falls der zur Verfügung stehende Parkraum nicht ausreicht. Da dies offensichtlich bisher nicht geschehen ist, wird in weitem Umkreis “alles” zugeparkt. Zu den von den Besuchern des Festsaales benutzen Parkplätzen gehört auch der öffentliche Parkplatz des nahliegenden Naturkundemuseums. Beschwerden des Leiters des Naturkundemuseums liegen bereits vor.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen des Herrn Dr. Hechler zur Kenntnis. Um sich vor Ort ein Bild der Lage zu machen, vereinbart die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nochmals die Durchführung eines Ortstermines. Dieser Ortstermin soll bei einer größeren Veranstaltung stattfinden. Herr Böttger sagt zu, passende Termine herauszufinden.

Zu TOP 5.4:
Nutzung des Gebäudes Herrekestraße 1 (Alte Apotheke Lindenhorst)

Die Bezirksvertretung Do-Eving liegt die Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 26.04.2000 zur Kenntnisnahme vor.

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass ein Antrag zwecks Umnutzung des Gebäudes Herrekestraße 1 zu einer Moschee dort nicht vorliegt. Bei einer örtlichen Kontrolle wurden keine genehmigungspflichtigen Arbeiten festgestellt. Gemäß mündlicher Recherche ist beabsichtigt, in dem Ladenlokal einen Blumenladen einzurichten. Der Pächter wird dann einen entsprechenden Antrag auf Nutzungsänderung einreichen.
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Herr Dr. Hechler – Bauordnungsamt – erklärt, dass dem Bauordnungsamt ein Nutzungsänderungsantrag vorliegt, der kurz vor seiner Genehmigung steht.

Von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird beanstandet, dass der – bereits eröffnete Blumenladen – seine Blumenauslagen auf einer Breite von bis zu 2m auf dem öffentlichen Gehweg ausbreitet.
Herr Dr. Hechler sagt zu, diese Beschwerde an das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr weiterzuleiten.

Mit dieser Anmerkung nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Ausführungen zur Kenntnis.

Zu TOP 5.5:
Verkehrsverhältnisse Brambauer Straße 1-19

Die Bezirksvertretung Do-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.04.2000 zur Kenntnisnahme vor.

Wie das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr mitteilt, wurde auf Antrag der Bezirksvertretung Dortmund-Eving für den Parkplatz Brambauer Straße 1-19 eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt, weil der Parkplatz vermehrt von Dauerparkern als Park-and Ride-Platz benutzt wird. Durch den starken Kundenzuspruch der dortigen Geschäfte besteht ein großer Bedarf an Kurzzeitparkplätzen.
Folgende Beschilderung wurde aufgrund des Antrages der Bezirksvertretung Dortmund-Eving angeordnet:
§ Verkehrszeichen (VZ) 314 (Parkplatz)
§ Zusatzschild 1040-32 (Parkscheibe 2 Std.)
§ Zusatzschild 1042-33 (“Mo – Fr 9 – 18h” Sa 9 – 13”)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving begrüßt die eingeleiteten Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung für den Parkplatz Brambauer Straße 1-19. Die Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen reicht aber allein nicht aus.
Die Verwaltung wird daher gebeten, durch geeignete Kontrollmaßnahmen für eine Einhaltung der Parkzeiten zu sorgen.

Zu TOP 5.6:
Abrundungssatzung für den Bereich Peddenbrink / Schiffhorst / Kamphecke in Dortmund-Eving

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 25.04.2000 zur Kenntnis.

Der angesprochene Bereich befindet sich nicht in einem geschlossenen Ortsteil, sondern in einem als Splittersiedlung anzusehenden Bereich und ist daher planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch zu beurteilen. Es handelt sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 BauGB, sondern um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Nach dieser Vorschrift ist eine positive Beurteilung des Vorhabens nicht möglich, da eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB vorliegt. Es widerspricht nämlich sowohl den Darstellungen des Flächennutzungsplanes als auch denen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord. Der Flächennutzungsplan stellt einen zusammenhängenden Bereich als “Fläche für Land- und/oder Forstfläche” der Landschaftsplan “Landschaftsschutzgebiet” dar.
Zum Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

§ Bei einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) handelt es sich um eine rein deklaratorische Satzung, die lediglich Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegt. Dies scheide im vorliegenden Fall aus, da es sich um einen Außenbereich handelt.
§ Nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB können bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgelegt werden, wenn die Fläche im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt ist.
Dies trifft nicht zu, also scheidet auch diese Möglichkeit aus.
§ Nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.
Im vorliegenden Fall handelt es sich aber nicht um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil, sondern um einen Außenbereich, sodass auch die Anwendung dieser Möglichkeit nicht in Betracht kommt. Deshalb hat die Bezirksregierung Arnsberg die hierfür gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung er BR Arnsberg als Höhere Verwaltungsbehörde nicht in Aussicht gestellt.

Eine weitere schriftliche Anfrage an die Bezirksregierung Arnsberg mit der Bitte um landesplanerische Prüfung im Hinblick auf die Ausweitung eines Wohnsiedlungsbereiches im Gebietsentwicklungsplan ggf. unter Ausweitung des östlich dargestellten Siedlungsbereiches hat die Bezirksregierung abgelehnt mit dem Hinweis, dass eine Erweiterung des Wohnsiedlungsbereiches “Brechten” aus der Sicht der Regional- und Landesplanung nicht erforderlich wird, da für eine Siedlungsentwicklung des Ortsteiles im Gebietsentwicklungsplan noch ausreichende Reserven zur Verfügung stehen.
Eine Abrundungssatzung für den og. Bereich wird daher nicht verfolgt.

Zu TOP 5.7:
Abdeckung oder Verrohrung des offenen Schmutzwasserlaufes “Kirchderner Graben” im Bereich Aschenputtelweg

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 19.04.2000 zur Kenntnis.

Wie das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr mitteilt, hat der Lippeverband inzwischen auf Anfrage die Zeitplanung zum Umbau des Systems (Abwässerkanäle und ökologische Verbesserung) am Kirchderner Graben mitgeteilt.
Grundlagenermittlung und Vorplanung I/2000 bis IV/2001
Entwurfs- und Genehmigungsplanung I/2002 bis IV/2003
Bauzeit ab 2004 bis 2007

Der Bachabschnitt von km 5,270 bis 5,325 wurde in die Unterhaltung des Lippeverbandes übernommen.
Der Lippeverband wurde über die vorliegenden Beschwerden informiert und darum gebeten, hier künftig auf eine verbesserte Reinigung des Bachlaufes hinzuwirken.
Der zuständige städtische Kanalbetrieb wurde darüber hinaus beauftragt, Im Abschnitt zwischen km 5,270 und dem Austritt aus der Verrohrung, für den die Stadt Dortmund unterhaltspflichtig ist, in kürzeren Abständen Reinigungen des Gewässerbettes durchzuführen.

Zu TOP 5.8:
Sachstandsbericht zum Radwegenetzausbau im Stadtbezirk Eving

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 28.03.2000 zur Kenntnis.

Für die Ausbauplanung der verlegten Lindenhorster Straße von Lütge Heidestraße bis Holthauser Straße wurden am 26.02.00 für den 1. Abschnitt bis Kolberger Straße die erforderlichen Zuschussmittel beantragt. Nach Erteilung des Bewilligungsbescheides wird die Baudurchführung betrieben. Diese Gesamtmaßnahme beinhaltet beidseitig separate Radwege.
Mit der Ausbauplanung eines Rad- und Gehweges von der Lindenhorster Straße bis zur Derner Straße (teilw. auf der ehemaligen Trasse der Grubenanschlussbahn Zeche Minister-Stein) wird durch die o.g. Maßnahme mit Anschluss an die Ellinghauser Straße ein Lückenschluss zum Radwanderweg am Dortmund-Ems-Kanal geschaffen. Außerdem stellt der geplante Rad- und Gehweg eine Verbindung von der Peripherie Evings zur “Neuen Evinger Mitte” und seinen Einrichtungen dar. Für diese Ausbauplanung ist Ende 1999 ein Zuschussantrag gestellt worden. Im Zuge dieser Maßnahme soll der auf der Südseite zu bauende Rad- und Gehweg der Straße Am Zechenbahnhof von der Gewerbeparkstraße bis zur Burgholzstraße in diesem Jahr erstellt werden.
Des weiteren entsteht an der Deutschen Straße im Abschnitt westlich der Amtsstraße bis zur Preußischen Straße mit beidseitigem Schutzstreifen für den Fahrragverkehr ein Lückenschluss.
Zusätzlich zu den o.a. Maßnahmen können für weitere förderungsfähige Ausbauplanungen (u.a. Wittichstraße) erst nach Schaffung der baurechtlichen und finanziellen Voraussetzungen sowie nach Abschluss des Grunderwerbs Anträge gestellt werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Zuschussgeber eine Bauausführung mit Grabenverrohrung für den Fahrradverkehr wegen der Verhinderung der natürlichen Wasserversickerung als sehr kostenaufwendig betrachtet. Sie muss deshalb auf Ausnahmefälle an Zwangspunkten, wie z.B. Gebäude oder schützenswerter Baumbestand, beschränkt bleiben. Grunderwerbsschwierigkeiten allein werden nicht anerkannt.

Zu TOP 5.9:
Einhaltung des Freiraumschutzes im Landschaftsplan Nord (im gesamten Bereich nördlich der Kemminghauser Straße)

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes vom 08.05.2000 zur Kenntnis.

Das Umweltamt teilt mit, dass vorbereitende Planungen, die den bisher festgelegten Freiraumschutz – über den Rahmen des geltenden Baurechtes hinaus – einschränken sollen bestehen bei der Verwaltung nicht. Als Grundlage für eine räumlich erweiterte Freiraumsicherung erfolgte 1998 im Bereich zwischen Süggelweg und Brechtener Straße vielmehr eine Rücknahme der ursprünglich dort im Flächennutzungsplan enthaltenen Wohnbaufläche zugunsten der Darstellung “Bereich mit besonderer Bedeutung für die Erholung in der freien Landschaft (über Wal, Land – u./o. Forstwirtschaft hinaus)”. Eine entsprechende Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes 6 wird im Zuge einer Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Nord angestrebt.

Zu TOP 5.10:
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Bayrische Straße zwischen Württemberger Straße und Deutsche Straße

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die nachfolgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 15.05.2000 zur Kenntnis.

Nach Prüfung des Sachverhaltes wurde der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mit Vorlage 66/S-3 vom 21.09.1999 eine verwaltungsseitig abgestimmte Planung vorgestellt. Nach Kenntnisnahme der Vorlage durch die Bezirksvertretung wurde eine Begehung der Örtlichkeit am 12.01.2000 mit den Beteiligten durchgeführt. Die hierbei getroffenen Übereinkünfte wurden zwischenzeitlich planerisch dargestellt und verwaltungsseitig abgestimmt.
Die vor Ort angesprochene geplante Mittelinsel im Einmündungsbereich der Bayrischen Straße in die Württemberger Straße kann aufgrund des Flächenbedarfs der verschiedenen Verkehrsteilnehmer (DSW-Busse, Containerentsorgung und Marktbeschicker) nicht hergestellt werden. Stattdessen soll die bauliche Reduzierung des Einmündungsbereiches wie im Entwurfsplan zeichnerisch dargestellt erfolgen. Ziel dieser Teilmaßnahme ist die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit im Einmündungsbereich und die Verbesserung der Querungssicherheit für Fußgänger durch Verkürzung des Weges.
Der Straßenraum der Bayrischen Straße soll durch die dargestellte Ordnung des ruhenden Verkehrs (Markierung und Beschilderung von Längsstellparkplätzen) zukünftig von parkenden Lastkraftwagen entlastet werden. Begleitend hierzu ist unter Umständen in einer Übergangszeit eine verstärkte Verkehrsüberwachung durchzuführen.
Die Befahrung der Straße durch den öffentlichen Nahverkehr ist bei Realisierung der Stellplatzanordnung auch weiterhin möglich.
Die Finanzierung der Herstellkosten der baulichen Maßnahme in Höhe von 12.000,-- DM kann in 2000 mit Mitteln des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr nicht gesichert werden. Nach Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, diese Maßnahme durchzuführen, kann mit Eigenmitteln der Bezirksvertretung die Realisierung zum Jahresanfang 2001 erfolgen.

Anmerkung der Geschäftsführung:
Dieser Vorgang wird von der Geschäftsführung als Wiedervorlage geführt. Im Rahmen des Haushaltscontrollings wird nachgehalten, ob und in welchem Umfang Restmittel aus erledigten Maßnahmen an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving zurückfließen.

Zu TOP 5.11:
Umbau der Brechtener Straße

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 16.05.2000 zur Kenntnis.

Das Stadtplanungsamt teilt mit, dass Planungs- und Tiefbauverwaltung erste Querschnittsuntersuchungen angestellt haben. Die Vermessung der Brechtener Straße ist in Auftrag gegeben. Sobald die Kartenunterlagen vorliegen, wird mit dem verkehrstechnischen Entwurf begonnen. Dieses wird voraussichtlich im Herbst d. J. erfolgen. Bevor die Bauausführungsplanung begonnen wird, werden die konzeptionellen Vorstellungen in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Beratung vorgelegt.

Zu TOP 5.12.:
Abpfostung der Bergstraße/Ecke Belle-Alliance-Straße

Der Bezirksvertretung Do-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 19.05.2000 zur Kenntnisnahme vor.

Aufgrund des Antrages der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wurde die verkehrliche Situation überprüft. Zum Zeitpunkt der Überprüfung war der angesprochene Bereich nicht zugeparkt. Obwohl die geschilderte Situation nicht vorlag, war die Sicht durch östlich der Fußgängersignalanlage abgestellte Fahrzeuge nicht optimal. Die Sichtverhältnisse entsprechen allerdings vergleichbaren Einmündungen auf Dortmunder Stadtgebiet.
Da sich durch die Abpfostung des Einmündungsbereiches die Sichtverhältnisse nur unerheblich verbessern lassen, wird die Bezirksvertretung um Verständnis gebeten, dass die beantragte Abpfostung nicht ausgeführt wird. Davon unabhängig ist das Parken auf dem Gehweg in diesem Bereich verboten.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving kann der Entscheidung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr hier nicht folgen, eine Abpfostung des o.g. Bereiches wird weiterhin für erforderlich gehalten.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bleibt daher bei ihrem, in der Sitzung am 10.05.2000, getroffenen Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, auf der Bergstraße von der Fußgängerampel bis zur Einmündung in die Belle-Alliance-Straße eine Abpfostung vorzunehmen.
Begründung:
In dem obigen Bereich parken ständig Fahrzeuge auf dem Bürgersteig, teilweise sind es zwei Fahrzeuge oder Kombis. Dem Autofahrer, der aus der Belle-Alliance-Straße einfahren will, ist jegliche Sicht genommen. Der Gefahrenpunkt muss dringend beseitigt werden.”

Zu TOP 6.1.1:
Durchführung eines Ortstermines Lindenhorster Straße Ecke Herrekestraße
(Antrag der SPD-Fraktion vom 30.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – an der Lindenhorster Straße /
Ecke Herrekestraße soll ein Ortstermin durchgeführt werden.
Die zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund sollen zu diesem Ortstermin eingeladen werden.

Begründung:
Die Lindenhorster Straße ist in diesem Abschnitt in einem schlechten Zustand. Es gibt berechtigte Beschwerden der Anwohner.

Der Ortstermin soll am Donnerstag den 29.06.2000 um 16.00 stattfinden. Es wird vereinbart Mitarbeiter des Tiefbaubezirkes Nord, des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr sowie der Polizei einzuladen.
Hinweis der Geschäftsführung:
Das Protokoll des Ortstermines ist dieser Niederschrift als Anlage III beigefügt.

Zu TOP 6.1.2:
Bauordnungsbehördliche Überprüfung des Festsaales Dügün Salonu, Burgweg
(Antrag der SPD-Fraktion vom 30.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Beschwerden der Anwohner des Burgweges berechtigt sind und ob der Betrieb die Auflagen der Verwaltung erfüllt.

Begründung:
Während und nach der Folkloreveranstaltung am 21.04.2000 (Karfreitag) hat es von den Anwohnern des Burgweges Beschwerden gegeben.
Es muss vom Betreiber des Festsaales gewährleistet werden, dass die von der Verwaltung vorgeschriebenen Auflagen eingehalten werden.

Zu TOP 6.2.1:
Unterstützung des Projektes “Erholung für Tschernobyl-Kinder”
(Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt folgenden Antrag ab:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bewilligt aus ihren Mitteln einen Betrag in Höhe von
1.500,-- DM zur Unterstützung des Projektes “Erholung für Tschernobyl-Kinder”




Begründung:
In der Zeit vom 29. Juni 2000 bis 18. Juli 2000 werden vom Paulusheim Dortmund-Eving, Evinger Parkweg 11, 50 Kinder aus dem Umfeld des Reaktorunglücks von Tschernobyl zu einem dreiwöchigen Erholungsurlaub aufgenommen.
Die Unterkunft und Verpflegung sowie des Freizeitprogramm umfassen Kosten in Höhe von
DM 60.000,--. In diesem Betrag sind Hin- und Rückreise, Kosten für den Aufenthalt, die Krankenversicherung etc. enthalten.
Dieses außergewöhnliche Projekt im Stadtbezirk Eving dient neben seiner wohltätigen Komponente der Völkerverständigung und ist komplett aus Spenden zu finanzieren. Während des Aufenthaltes der Kinder soll mit ihnen eine Musik-CD produziert werden, auf deren Cover die Bezirksvertretung Dortmund-Eving ebenfalls als Sponsor erwähnt werden könnte.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitliche Ablehnung bei sechs Gegenstimmen

Begründung der Ablehnung:
Das Projekt wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving grundsätzlich begrüßt und der Einsatz der ehrenamtlichen Mitarbeiter gewürdigt.
Trotzdem wird aus förderrechtlichen Gründen keine Möglichkeit gesehen, dem Antrag zu entsprechen.
In den Richtlinien für die Vereins- und Kulturförderung im Stadtbezirk Dortmund-Eving vom 12.07.1995 wird unter Punkt 7.1 eine Förderung von u.a. religiösen Vereinen ausdrücklich ausgeschlossen.

Zu TOP 6.2.2:
Widerrechtliches Parken auf der Evinger Straße und der Bergstraße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Das Ordnungsamt und die Polizeibehörden werden aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass das widerrechtliche Parken auf der Fahrbahn der Evinger Straße sowie der Bergstraße unter Verwendung der Warnblinkanlage abgestellt wird.

Begründung:
In den letzten Wochen und Monaten ist verstärkt festzustellen, dass die PKW-Halter in de Bereich der genannten Straßen ihre Fahrzeuge auf den Fahrbahnen abstellen und sich dann zu nicht nachvollziehbaren Besorgungen abwenden. Hier sind nicht die Fahrzeuge zu Anlieferung gemeint. Diese Situation führt dazu, dass es zu erheblichen Störungen des Verkehrsflusses kommt. Ebenfalls steigt die Verkehrsgefährdung durch regelmäßiges Ausweichen in den Schienenbereich.

Zu TOP 6.2.3:
Ordnungsbehördliche Überprüfung der Außengastronomie des Imbissbetriebes des Alevitischen Kulturvereins auf der Bayrischen Straße 111 – 113
(Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt eine Überprüfung vorzunehmen, inwieweit die neu errichtete Außengastronomie des Imbissbetriebes in den Räumen des Alevitischen Kulturvereins Bayrische Straße 111 – 113 mit der Betriebserlaubnis übereinstimmt und in wessen Besitz sich die benutzte Fläche befindet.

Begründung:
Vor einigen Wochen haben die Betreiber des Imbiss in den Räumen des Alevitischen Kulturvereins eine Außengastronomie eröffnet. Der Imbiss ist u.a. an den Wochenenden bis 01.00 Uhr nachts geöffnet. An warmen Tagen kommt es vermehrt seitens der Gäste, die sich im Außenbereich des Imbiss aufhalten, zu erheblichen Ruhestörungen.

Zu TOP 6.2.4:
Ordnungsbehördliche Überprüfung des Betriebes im ehemaligen Scala-Kino, Evinger Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Betreiber des Veranstaltungslokals an der Evinger Straße
(ehemals Scala-Kino) durch ordnungsbehördliche Maßnahmen anzuhalten, die Auflagen zur Führung ihres Lokals zu gewährleisten.

Begründung:
An den Wochenenden und vor Feiertagen geht von dem Veranstaltungslokal eine erhebliche Ruhestörung bis in die Nachstunden aus, die u.a. durch permanentes Trommeln hervorgerufen wird. Belastet werden hier in erster Linie die Bewohner der neugebauten Altenwohnanlage der DOGEWO, die unmittelbar an die Rückseite des Lokalgebäudes grenzt. Für die Zukunft werden weitere Wohnbaumaßnahmen im westlichen Bereich auf dieser Höhe durchgeführt, sodass sich die Konflikte dann noch mehr verschärfen werden. Schon jetzt ist darauf einzugehen.

Zu TOP 6.3.1:
Aufstellung einer zweiten Fußgängerampel an der Einmündung der Holthauser Straße in die Ellinghauser Straße
(Antrag Bündnis '90 / Die Grünen vom 27.05.2000)

Ø Antrag von der Eingeberin zurückgezogen.

Zu TOP 6.3.2
Überprüfung der Parkplatzsituation im Bereich Nollendorfplatz / Körnerstraße im Hinblick auf die Einrichtung des “Hauses der Medien Dortmund”
(Antrag Bündnis '90 / Die Grünen vom 27.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – :

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ordnung des ruhenden Verkehrs im Bereich des Nollendorfplatzes im Hinblick auf den zu erwartenden zunehmenden “Parkdruck” durch die Einrichtung des “Hauses der Medien Dortmund” am Nollendorfplatz 2 zu überprüfen und den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ihr Konzept zu erläutern.


Begründung:
Von Anwohnern wurde Bündnis '90 / Die Grünen mitgeteilt, dass schon heute beim normalen Betrieb der Hörfunkakademie die direkt angrenzenden Straßen personengefährdend zugeparkt, die Parkplätze der Hörfunkakademie aber nicht ausreichend genutzt/angenommen werden. Es entstehen verkehrsgefährdende Situationen am Einmündungsbereich durch fehlende Sichtmöglichkeiten. Fußgänger werden gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Vor kurzer Zeit wurde in der Körnerstraße ein Kind angefahren, dass zwischen den parkenden Autos offensichtlich nicht gesehen wurde, obwohl es sich hier um eine “Tempo-30-Zone” handelt.
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Verwiesen wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in diesem Zusammenhang auf den Tagesordnungspunkt 9 der heutigen Sitzung (Vorstellung der neuen Aktivitäten der Deutschen Hörfunkakademie, Nollendorfplatz 2). Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich für die Aufstellung der Schilder, die auf den hinter dem Haus gelegenen Parkplatz hinweisen, zu sorgen.

Zu TOP 6.3.3
Räumung und Säuberung des ehemaligen Hundeplatzes an der Lindenhorster Heide
(Antrag Bündnis '90 / Die Grünen vom 27.05.2000)

Antrag von der Eingeberin zurückgezogen, da das Grundstück zwischenzeitlich gesäubert wurde.

Zu TOP 6.3.4:
Einrichtung von (Lehrer-) Parkplätzen an der Graf-Konrad-Schule, Grävingholzstraße
(Antrag Bündnis '90 / Die Grünen vom 27.05.2000)

Der folgende Antrag wird von der Eingeberin vorläufig zurückgezogen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine dritte Alternative in Form einer “waldschonenden” Wegeverbindung von den Parkplätzen am Sportplatz Grävingholz zu dem Schulhof der o.g. Grundschule zu entwickeln und in der nächsten Sitzung vorzulegen (09.08.2000).

Begründung:
Am Sportplatz Grävingholz stehen von montags bis freitags bis in die Nachmittagsstunden ausreichend öffentliche Stellplätze für Lehrer und auch Eltern der Schule zur Verfügung, die in den Betriebszeiten der Schule weitestgehend ungenutzt sind.
Bündnis '90 / Die Grünen sind der Auffassung, dass für alle – Lehrer wie Eltern – eine neu anzulegende Wegeverbindung in Form von z.B. eines wassergebundenen Weges einschließlich Beleuchtung eine sinnvolle finanzielle, ökologische wie auch auf die zukünftige Umgestaltung des Schulhofes rücksichtnehmende Alternative darstellt.

Begründung für die vorläufige Rückstellung:
Bei einem Ortstermin an der Graf-Konrad-Schule, an dem Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving und Mitarbeiter der beteiligten Fachämter der Stadt Dortmund teilnahmen, wurde vereinbart, dass die Verwaltung Möglichkeiten für die Anlegung eines Parkplatzes ausarbeitet, und der Bezirksvertretung zur Beratung vorlegt.
Sobald diese Ausarbeitungen vorliegen sollen alle vorgeschlagenen Alternativen (auch der hier vorliegenden Antrag) in einer Sitzung der Bezirksvertretung beraten werden.



Zu TOP 7.1:
Nachgewiesene Stellplätze der Gastronomie im ehemaligen Scala-Kino
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.05.2000)

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, um wie viel nachgewiesene Stellplätze es sich bei der Betriebserlaubnis für den Betrieb des ehemaligen Scala-Kinos, Evinger Straße handelt. Die CDU-Fraktion stellt regelmäßig an jedem Wochenende fest, dass bei Großveranstaltungen im gesamten Umfeld dieser Gastronomie alle Parkplätze besetzt sind. Darüber hinaus wird ein Großteil der Parkplätze des Kaufhauses “Extra” mitbenutzt. Auch kommt es in diesem Bereich sehr häufig zu widerrechtlichem Parken auf den Fahrbahnen mit eingeschalteter Warnblinkanlage. Dieser Zustand ist nicht länger haltbar und bedarf deshalb einer Überprüfung.

Zu TOP 7.2:
Nächtliche Lärmimmission auf dem Gelände der Westfalenhütte
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.05.2000)

Die Verwaltung wird gebeten, sich mit der Thyssen-Krupp AG in Verbindung zu setzen, um dort Auskunft über die Ursache der jüngsten Steigerung der nächtlichen Lärmimmission einzuholen und ggf. eine Begrenzung auf die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwerte durchzusetzen.
Die CDU-Fraktion hat festgestellt, dass seit einigen Monaten vom Gelände der Westfalenhütte ein erhöhter Lärmpegel ausgeht, der u.a. das Gebiet Obereving und teilweise Kemminghausen in den Nachtstunden erheblich belastet. War dies in früheren Jahren nur gelegentlich der Fall, ist es hier nun zu einer Regelmäßigkeit gekommen, die insbesondere unter dem Gesichtspunkt neuer Erkenntnisse von gesundheitlichen Schäden des menschlichen Organismus bei permanenter Lärmbelästigung nicht hinzunehmen ist.

Zu TOP 7.3:
Bauordnungsbehördliche Überprüfung der Bausubstanz auf den Grundstücken der Jakobstraße 11 und 13 sowie Lindenhorster Straße 29
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.05.2000)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist deutlich bekannt, dass es auf den vorbezeichneten Grundstücken eine sehr marode Bausubstanz gibt. Die Verwaltung wird gebeten, eine Stellungnahme zu diesen Gebäuden abzugeben. Das Ziel ist, dass entweder durch Abriss, oder Modernisierung in diesem Lindenhorster Bereich eine Aufwertung des Wohnumfeldes erreicht werden muss.

Zu TOP 8:
Verkehrssituation Jakobstraße
hier: Abriegelung und Erstellung einer Wendeanlage

Der eingeladene und auch anwesende Berichterstatter des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr musste aus terminlichen Gründen die Sitzung kurz vor der Beratung dieses Tagesordnungspunktes verlassen.
Dieser Tagesordnungspunkt wird in der Sitzung am 09.08.2000 erneut behandelt.





Zu TOP 9:
Vorstellung der neuen Aktivitäten der Deutschen Hörfunkakademie, Nollendorfplatz 2

Herr Dr. Obermeier – Leiter der Deutschen Hörfunkakademie – erläutert zunächst die Organisationsstruktur der Akademie. Die Deutsche Hörfunkakademie ist eine GmbH, die bisher zu 75% von Radio NRW und zu 25% von der Landesanstalt für Rundfunk in Nordrhein-Westfalen getragen wurde. Zukünftig wird es drei Gesellschafter mit gleichen Anteilen geben: Radio NRW, die Landesanstalt für Rundfunk in Nordrhein-Westfalen und der WDR Köln.
Auch die Mieterstruktur ändert sich, der offene Kanal Dortmund ist bereits in das Gebäude eingezogen, im August kommt noch das Uni-Fernsehen hinzu.
Die Deutsche Hörfunkakademie ist eine von vier Journalistenakademien in Deutschland. Schwerpunkt war bisher der Hörfunk. Durch den Einzug des offenen Kanals besteht künftig auch die Möglichkeit eine Fernsehausbildung anzubieten. Einzugsbereich ist der gesamte deutschsprachige Raum in Mitteleuropa.
Angeboten werden u.a. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. In diesem Jahr wird mit Unterstützung der Europäischen Union eine Journalistenausbildung angeboten. Diese Ausbildung erstreckt sich auf die Bereiche Rundfunk, Fernsehen und Internet. Darüber hinaus sollen weitere Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Internet – und DAB Programmierung stattfinden.

Im Jahr nehmen ca. 1.500 Journalisten aus dem deutschsprachigen Bereich an Maßnahmen in der Hörfunkakademie teil, die Tagungsgebühren betragen bis zu 1.200,-- DM.
Einer der größten Nachteile des Standortes Eving wird in diesem Zusammenhang deutlich: Für die Seminarteilnehmer, die sehr hohe Tagungsgebühren bezahlen müssen, gibt es weder Unterbringungsmöglichkeiten noch adäquate Gastronomie in erreichbarer Nähe.
Die Unterbringung erfolgt in Hotels im Dortmunder Süden, lange An- und Abfahrten sind die Folge. Zur Mittagszeit gibt es außer in einigen Schnellimbissen in der Umgebung keine Möglichkeiten der Bewirtung.
Ein weiteres Problem war bisher, dass der Nollendorfplatz für externe Besucher nur schwer zu erreichen bzw. zu finden war. Durch die Beendigung des Umbaus der B 54 – Evinger Straße – und durch eine intensive Ausschilderung mit Hinweistafeln erhofft man sich eine Entschärfung der Situation. Trotzdem gibt es immer noch Defizite beim Bekanntheitsgrad der Deutschen Hörfunkakademie am Nollendorfplatz. Besucher, die am Bahnhof ein Taxi besteigen, haben oft Schwierigkeiten, da den Taxifahrern weder der Nollendorfplatz noch die Hörfunkakademie bekannt ist.

Abschließend geht Herr Dr. Obermeier noch auf die Parkraumsituation um das Wohlfahrtsgebäude ein. Ein großer Parkplatz befindet sich unmittelbar hinter dem Gebäude. Die Anbringung eines Hinweisschildes, das ortsfremde Besucher auf den Parkplatz hinweist, wurde von der Stadt Dortmund mit Schreiben vom 10.09.1999 zugesagt. Die Aufstellung des Schildes erfolgte bisher nicht.

Zwei auf der Ellinghauser Straße angebrachte Hinweisschilder zur Deutschen Hörfunkakademie am Nollendorfplatz wurden mittlerweile wieder entfernt. Auch hier wurde von der Stadt Dortmund im o.g. Schreiben mitgeteilt, dass diese Schilder wieder aufgestellt würden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen und besonders die Anmerkungen des Herrn Dr. Obermeier zur Problematik, die sich durch fehlende Unterbringungsmöglichkeiten und Gastronomie sowie den mangelnden Bekanntheitsgrad der Hörfunkakademie ergeben zur Kenntnis.
Gleichzeitig wird vereinbart, dass die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Verwaltung auffordert nun für eine unmittelbare und schnellstmögliche Aufstellung der Hinweisschilder zu sorgen.
Zu TOP 10:
Vorstellung der Wohnbebauung im Ortsteil Lindenhorst westlich und östlich der Schiffstraße

Als Berichterstatter ist der Architekt der geplanten Bebauung, Herr Andexer, anwesend.

Zunächst veranschaulicht Herr Andexer mit Hilfe von Computerbildern bzw. Simulationen das spätere Aussehen der Bebauung insgesamt sowie auch das Aussehen der einzelnen Wohnhäuser.
Geplant sind Häuser in verschiedenen Größenordnungen mit einem oder zwei Vollgeschossen und Wohnflächen zwischen 114 und 123 qm.
Die hier vorgestellten Pläne sind noch nicht vollständig. Planungen für den Bau von vier weiteren Häusern außerhalb des Baufensters sind noch nicht abgeschlossen, werden der Bezirksvertretung Dortmund-Eving aber auf jeden Fall vor der Realisierung vorgestellt. Ein genauer Zeitrahmen kann hier nicht angegeben werden, da mit den endgültigen Planungen abgewartet werden soll, wie sich der Verkauf der übrigen Häuser anlässt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und macht gleichzeitig deutlich, dass die bestehenden Baugrenzen des zurzeit gültigen Bebauungsplanes einzuhalten sind. Eine Überschreitung der Baufenster - und die damit verbundene Änderung des Bebauungsplanes - ist nur vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving möglich

Zu TOP 11:
Rahmenplan Evinger Mitte Amtsstraße zwischen Deutsche Straße und Holtbeuteweg

Herr Prof. Pfeiffer erläutert den Rahmenplan für die Evinger Mitte sowie über den Rahmenplan hinausgehende Nutzungsvorstellungen. Das spätere Aussehen der Gebäude und des Umfeldes wird mit Hilfe von Computerbildern dargestellt.
Im ersten Bauabschnitt soll, das bereits der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorgestellte Geschäfts- und Wohnhaus errichtet werden, ebenso sollen die Aufstockung des jetzigen Rewe-Marktes und der Ausbau der Ladenpassage erfolgen.
Im zweiten Bauabschnitt ist die Errichtung eines Hotels mit ca. 90 Zimmern und der Bau eines Einkaufsmarktes mit 950 qm unterhalb des Hotels geplant. Dieser neu zu errichtende Einkaufsmarkt könnte von Rewe angemietet werden, in diesem Fall könnte im bisherigen Rewe-Markt eine Aldi-Filiale eröffnet werden.
In den Planungen enthalten sind im ersten Bauabschnitt 157 Stellplätze (50 davon in der Tiefgarage). Im zweiten Bauabschnitt werden, anstatt der erforderlichen 69 Stellplätze insgesamt 77 Plätze angeboten.
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In der an diese Ausführungen anschließenden Diskussion wird seitens der Bezirksvertretung Dortmund-Eving noch einmal auf die Problematik der Verkehrsanbindung über die Amtsstraße und den Holtbeuteweg hingewiesen. Wie schon in der Sitzung der Bezirksvertretung am 08.12.1999 wird die Verkehrsführung über diese beiden Straßen kritisiert. Die Amtsstraße wie auch der Holtbeuteweg sind in ihrem jetzigen Zustand den vermehrt zu erwartenden Verkehren nicht gewachsen. Zusätzlich sind jetzt noch mehr Schwerlastverkehre zu befürchten, wenn auch die Zulieferung für den geplanten Aldi-Markt über diese Strecken erfolgt.

Des weiteren wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Frage nach einem Zeitrahmen für die Baumaßnahme gestellt. Dies ist nach Angaben des Herrn Prof. Pfeiffer abhängig davon, ob ein Bebauungsplan aufgestellt wird, oder ob die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes ausreichend ist. Eine dritte Alternative ist die Durchführung der Maßnahme über einen Rahmenplan mit einem Genehmigungsverfahren nach § 34 BauGB.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis.
Gleichzeitig wird aber festgestellt, dass hier noch weiterer Beratungsbedarf im Hinblick auf das baurechtliche Vorgehen besteht. Die Entscheidung zur Aufstellung Bebauungsplanes, eines Vorhaben- und Erschließungsplanes oder eines Rahmenplanes, soll nach eingehender politischer Beratung in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

Zu TOP 12:
Wasserläufe der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die folgende Mitteilung der Emschergenossenschaft (ohne Datum) zur Kenntnis.

Die mit Betonplatten ausgekleideten Wasserläufe bergen, wie viele technische Anlagen, große Gefahren. Besonders bei höheren Wasserständen sind die Fließgeschwindigkeiten so hoch, dass selbst Erwachsene sich kaum aus dem Gerinne retten können. Emschergenossenschaft und Lippeverband schenken angesichts dieses bekannten Risikos der Sicherung ihrer Gewässer große Aufmerksamkeit und wenden erhebliche Mittel dafür auf. Das System der Sicherungseinrichtungen umfasst mehrere Bausteine und wird auch immer wieder im Hinblick auf Verbesserungen hinterfragt. Die bei den Verbänden festgelegten Sicherungssysteme mit 1,10 m hohen Stacheldrahtzäunen ( 5 Züge Stacheldraht) entlang der Gewässer stellen eine bewährte Zugangssperre zu den Gewässern dar. An Brücken, Zufahrten oder in besonderen Bereichen sichern Geländer und Tore in gleicher Höhe den Zugang zu den Gewässern ab. Zusätzlich angeordnete, von Kindern und Pädagogen ausgewählte Warnschilder, weisen auf die Gefahren hin.
Der Gefährdung entsprechend sind Kontrollintervalle ( 1x wöchentlich bis 1x monatlich) festgelegt. Betriebspersonal geht dabei alle Strecken ab, repariert beschädigte und teilweise mutwillig aufgeschnittene Zäune und schließt von Dritten unbefugt geöffnete Tore. Beschädigte Tore werden zunächst durch Ketten gesichert, anschließend dann repariert.
Derartige Absicherungen haben sich nicht nur bei Emschergenossenschaft / Lippeverband bewährt, sondern werden auch von anderen Verbänden und von Kommunen – soweit sie derartige Anlagen unterhalten – angewendet.
Für eine künftige Vermeidung derartiger Unfälle wie der vom 17.02.2000 am Körnebach in Dortmund-Husen bauen Emschergenossenschaft und Lippeverband auf verstärkte Information vor allem der Kinder in Schulen und Kindergärten. Bisher wurden diese Informationen jährlich über die Presse vor den großen Ferien verbreitet.
Weitere Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. die häufig genannten Gitter, Festhaltemöglichkeiten o.ä. wären wegen der wechselnden Wasserstände und des haften bleibenden Treibgutes wirkungslos. Außerdem würden derartige Einbauten gesetzlich nicht zulässige Abflusshindernisse darstellen.
Mit der naturnahen Umgestaltung werden keine mit Beton befestigten Sohlen und Ufer außerhalb der Brücken und Durchlässe vorhanden sein. Die dann breite Gewässersohle und das flache Ufer mit Bepflanzung sollen dazu beitragen, dass die Gewässer zukünftig nicht nur ökologisch einen hohen Stellenwert erlangen, sondern auch die Gefahren minimieren.





Zu TOP 13.1:
Errichtung einer Überquerungshilfe auf der Bayrischen Straße / Höhe der Stadtsparkasse und gegenüber Bayrische Straße Haus Nr. 191, Fußgängerinsel in der Mitte der Straße
(Eingabe VdK vom 10.05.2000)

Der Sozialverband VdK beantragt die Errichtung einer Überquerungshilfe auf der Bayrischen Straße / Höhe der Stadtsparkasse und gegenüber Bayrische Straße Haus Nr. 191, Fußgängerinsel in der Mitte der Straße.
Die Mitglieder des VdK beklagen sich darüber, dass es ihnen seit langer Zeit nicht mehr möglich ist, ohne Gefahr die Bayrische Straße in der Höhe der Stadtsparkasse zu überqueren.

Begründung:
1. Die Autofahrer fahren trotz grüner Phase der Fußgänger aus dem Alten Heideweg kommend sehr schnell um die Ecke in die Bayrische Straße , diese haben ja auch grün und können den Fußgänger, der kurz hinter der Biegung, über die Straße geht sehr spät erkennen.
2. Vor der Stadtsparkasse kann ein Rollstuhlfahrer kaum durchkommen da der Fußgängerbereich durch parkende Autos verstellt ist.
3. Ein überqueren der Straße an dieser Stelle ist für behinderte und ältere Menschen fast nicht ohne größere Gefahr möglich.
4. Bei einer Ortsbesichtigung konnten wir erneut feststellen, dass die Fußgänger die Straße an der genannten Stelle zwischen der Sparkasse / Apotheke und dem Gegenüber nur im Laufschritt überquerten, dieses ist älteren und behinderten Menschen nicht mehr möglich.
Eine Fußgängerinsel wäre unserer Meinung nach durch eine Verkürzung der Abbiegespur durchaus möglich.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird - unter Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten Aspekte - um Prüfung und Stellungnahme gebeten.

Zu TOP 13.2:
Zuschuss für Aktivitäten der Jugendfreizeitstätte Eving aus Mitteln der Vereinsförderung
(Antrag der Jugendfreizeitstätte Dortmund-Eving vom 23.05.2000)

Die Jugendfreizeitstätte Eving führt Projekte und Veranstaltungen durch, die über den Rahmen der normalen Arbeit hinaus gehen und im Rahmen von Kooperationen mit anderen Organisationen im Stadtbezirk durchgeführt werden.
Für folgende Veranstaltungen bittet die Jugendfreizeitstätte Dortmund-Eving um einen Zuschuss aus Mitteln der Vereinsförderung:

1. Ferienprojekt
Das Ferienprojekt der Jugendfreizeitstätte Eving hat in diesem Jahr den thematischern Schwerpunkt “Mittelalter” und findet in Zusammenarbeit mit dem Evinger Geschichtsverein u.a. statt. Es wird in der Zeit vom 29.06. bis 30.06.2000 durchgeführt. Für Sach- und Honorarkosten werden ca. 16.000,-- DM benötigt, die Stadtsparkasse Dortmund unterstützt die Arbeit im Rahmen der Dortmunder Ferienspiele.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird gebeten, dieses Projekt zusätzlich mit 1.500,-- DM zu unterstützen.
2. Internationales Kulturfest.
Das Internationale Kulturfest wird seit einigen Jahren von der Jugendfreizeitstätte Eving in Zusammenarbeit mit anderen Evinger Vereinen durchgeführt. Es soll das friedliche Zusammenleben, den Austausch und die Begegnung der in Eving wohnenden Familien fördern. Als Veranstaltungstermin ist der 29.09.2000 vorgesehen. Um ein möglichst breites Spektrum an Besuchern der verschiedenen Alters- und Kulturgruppen zu erreichen, sollen professionelle Theater- und Musikgruppen verpflichtet werden. Für die Verpflichtung entsprechender Theater- und Musikgruppen werden zusätzliche Mittel in von ca. 3.000,-- DM benötigt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird gebeten, das Internationale Kulturfest zu unterstützen und die Mittel in Höhe von 3.000,-- DM zur Verfügung zu stellen.
3. Renovierung des “Evinger Tisches”
Der Evinger Tisch ist eine Skulpturengruppe im Evinger Park, die im Rahmen der Aktion “friedliches Miteinanderleben” – einer Landesinitiative im Jahr 1994 – entstanden ist. Diese Skulpturengruppe wurde mit Schülerinnen und Schülern der Hauptschule Am Externberg und Besucherinnen und Besuchern der Jugendfreizeitstätte Eving und in Zusammenarbeit mit einem Künstler entwickelt und umgesetzt. Inzwischen ist eine Renovierung und Reparatur dieser Skulpturengruppe notwendig geworden. Damit dies geschehen kann, werden Mittel in Höhe von 1.500,-- DM benötigt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, der Jugendfreizeitstätte Eving einen Zuschuss in Höhe von 2.000,-- aus Mitteln der Vereinsförderung zur Verfügung zu stellen


Zu TOP 13.3:
Durchführung des -Hagelfestes 2000- am 01.07.2000 durch die Interessengemeinschaft der Brechtener und Holthauser Vereine und Organisationen am Gemeindezentrum der evangelischen Kirche, Widumer Platz
(Antrag der Interessengemeinschaft der Brechtener und Holthauser Vereine und Organisationen vom 06.06.2000)

Die Interessengemeinschaft der Brechtener und Holthauser Vereine und Organisationen veranstaltet am 01. Juli 2000 das traditionelle Hagelfest in Brechten, und bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um entsprechende Genehmigung.
Das Fest findet am Gemeindezentrum der evangelischen Kirche, Widumer Platz, statt. Der Beginn ist für 12.00 Uhr vorgesehen. Das Ende der Veranstaltung ist um 22.00 Uhr. Neben einem Kinderfest sind auch ein Kleinkunstmarkt sowie ein Seniorennachmittag vorgesehen. Ebenfalls wird für das leibliche Wohl der Gäste gesorgt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gibt gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund - einstimmig - ihre Zustimmung zur Durchführung der Veranstaltung.

N i e d e r s c h r i f t

über die 10. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 14.06.2000 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner – Bezirksvorsteher –
Leniger, Monika – stellvertr. Bezirksvorsteherin –
Adden, Helmut
Buchloh, Andre
Ehlert, Enrico
Fliege, Hildegard
Giese, Wilhelm
Hirsch, Michael
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Dr. Hechler – Bauordnungsamt –
Herr Klüh – Bürgerdienste –
Herr Mehlem – Stadtplanungsamt –
Herr Pohlmann – Sozialamt –
c) Sachverständige:
Herr Andexer – gev –
Herr Peter – Seniorenzentrum Deutsche Straße –
Herr Pfalz – Seniorenzentrum Deutsche Straße –
Herr Dr. Obermeier – Deutsche Hörfunkakademie –
Herr Prof. Pfeiffer – Architekt (Evinger Platz ) –
d) Schriftführerin:
Kleyer, Hannelore – 33/Ev –
Verhindert sind:
Bromba, Helmut
Kopkow, Anke
Süßmilch, Monika

Beginn: 16.00 Uhr
Ende : 20.45 Uhr

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:

TOP 13.3:
Durchführung des “Hagelsfestes 2000” am 01.07.2000 durch die Interessengemeinschaft der Brechtener und Holthauser Vereine und Organisationen am Gemeindezentrum der evangelischen Kirche, Widumer Platz

Des weiteren verständigt sich die Bezirksvertretung Dortmund-Eving darauf, die Tagesordnungspunkte 9, 10,11, und 8 vorzuziehen und unmittelbar nach TOP 5.2. zu behandeln.

Folgende Tagesordnung wird angenommen:

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

II. Öffentliche Sitzung
1. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
2. Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
3. Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 10.05.2000
4. Vorlagen


4.1 Unterstützung für die Stadtbezirke
– Stadtbezirksmarketing –

4.2 Verschwenkung Lindenhorster Straße

4.3 Kanalbau verlegte Lindenhorster Straße

4.4 Kanalerneuerung Kappenberger Straße

4.5 Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses nach Abbruch des vorhandenen Wohnhauses auf dem Grundstück Peddenbrink 132 in Dortmund-Holthausen
– Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 und 4 BauGB –

4.6 Antrag auf Umbau eines Wohnhauses, Peddenbrink 22, Gemarkung Holthausen, Flur 2, Flurstück 51
– Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 BauGB –

4.7 Vorbescheid für die Errichtung eines Cafes zu Nahversorgung der Friedhofsanlage Nord, Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377
– Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 BauGB –
- abgesetzt -

4.8 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligung des Jahresförderungsprogramms 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderungsprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001

4.9 Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2001

4.10 Ausweitung von Ganztagsangeboten an Grund- und Sonderschulen

4.11 “Trödelmärkte” am 22.06., 06.08. und 15.10.2000 auf dem Parkplatz der Firma Extra, Evinger Straße, 44339 Dortmund
5. Stellungnahmen-


5.1 Seniorenwohnheim Deutsche Straße
hier: Sachstandsbericht über die Ausbauplanung

5.2 Bebauungsplan Ev 138 – Brechtener Heide –
hier: Sachstandsbericht

5.3 Lebenssituation der Anwohner im Umfeld des Tennisparkes Fredenbaum

5.4 Nutzung des Gebäudes Herrekestraße 1 (Alte Apotheke Lindenhorst)

5.5 Verkehrsverhältnisse Brambauer Straße 1-19

5.6 Abrundungssatzung für den Bereich Peddenbrink / Schiffhorst / Kamphecke in Dortmund-Eving

5.7 Abdeckung oder Verrohrung des offenen Schmutzwasserlaufes “Kirchderner Graben” im Bereich Aschenputtelweg

5.8 Sachstandsbericht zum Radwegenetzausbau im Stadtbezirk Eving

5.9 Einhaltung des Freiraumschutzes im Landschaftsplan Nord (im gesamten Bereich nördlich der Kemminghauser Straße)

5.10 Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Bayrische Straße zwischen Württemberger Straße und Deutsche Straße

5.11 Umbau der Brechtener Straße

5.12 Abpfostung der Bergstraße/Ecke Belle-Alliance-Straße
6. Anträge der Fraktionen


6.1 SPD

6.1.1 Durchführung eines Ortstermines Lindenhorster Straße Ecke Herrekestraße

6.1.2 Bauordnungsbehördliche Überprüfung des Festsaales Dügün Salonu, Burgweg

6.2 CDU

6.2.1 Unterstützung des Projektes “Erholung für Tschernobyl-Kinder”

6.2.2 Widerrechtliches Parken auf der Evinger Straße und der Bergstraße

6.2.3 Ordnungsbehördliche Überprüfung der Außengastronomie des Imbissbetriebes des Alevitischen Kulturvereins auf der Bayrischen Straße 111 – 113

6.2.4 Ordnungsbehördliche Überprüfung des Betriebes im ehemaligen Scala-Kino, Evinger Straße

6.3 Vertreterin Bündnis '90 / Die Grünen

6.3.1 Aufstellung einer zweiten Fußgängerampel an der Einmündung der Holthauser Straße in die Ellinghauser Straße

6.3.2 Überprüfung der Parkplatzsituation im Bereich Nollendorfplatz / Körnerstraße im Hinblick auf die Einrichtung des “Hauses der Medien Dortmund”

6.3.3 Räumung und Säuberung des ehemaligen Hundeplatzes an der Lindenhorster Heide

6.3.4 Einrichtung von (Lehrer-) Parkplätzen an der Graf-Konrad-Schule, Grävingholzstraße
7. Anfragen der CDU-Fraktionen


7.1 Nachgewiesene Stellplätze der Gastronomie im ehemaligen Scala-Kino

7.2 Nächtliche Lärmimmission auf dem Gelände der Westfalenhütte

7.3 Bauordnungsbehördliche Überprüfung der Bausubstanz auf den Grundstücken der Jakobstraße 11 und 13 sowie Lindenhorster Straße 29
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8. Verkehrssituation Jakobstraße

hier: Abriegelung und Erstellung einer Wendeanlage

– abgesetzt –


9. Vorstellung der neuen Aktivitäten der Deutschen Hörfunkakademie
10. Vorstellung der Wohnbebauung im Ortsteil Lindenhorst westlich und östlich der Schiffstraße
11. Rahmenplan Evinger Mitte Amtsstraße zwischen Deutsche Straße und Holtbeuteweg
12. Mitteilung an die Bezirksvertretung
Wasserläufe der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes
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13. Eingaben an die Bezirksvertretung


13.1 Errichtung einer Überquerungshilfe auf der Bayrischen Straße / Höhe der Stadtsparkasse und gegenüber Bayrische Straße Haus Nr. 191, Fußgängerinsel in der Mitte der Straße

13.2 Zuschuss für Aktivitäten der Jugendfreizeitstätte Eving aus Mitteln der Vereinsförderung

13.3 Durchführung des “Hagelsfestes 2000” am 01.07.2000 durch die Interessengemeinschaft der Brechtener und Holthauser Vereine und Organisationen am Gemeindezentrum der evangelischen Kirche, Widumer Platz

I. Einwohnerfragestunde
(Dauer maximal 30 Minuten)

Herr Dr. Lichte hat mehrere Fragen zum Thema “Unterstützung für die Stadtbezirke Stadtteilmarketing”.
Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt.
( TOP 4.1) Als Berichterstatter ist hier der Leiter der Bürgerdienste – Herr Klüh – anwesend. Herr Klüh wird gebeten, während seiner Berichterstattung die Fragen zu beantworten.

Hinweis der Geschäftsführung:
Die Anfrage des Herrn Dr. Lichte ist dieser Niederschrift als Anlage I beigefügt.
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Frau Mehring, wohnhaft in Lindenhorst, stellt Fragen zum Tagesordnungspunkt 10 (Wohnbebauung im Ortsteil Lindenhorst westlich und östlich der Schiffstraße). Laut Plänen zur Bebauung, die ihr vorliegen, sollen Grundstücke bebaut werden, die lt. Auskunft des Bauordnungsamtes nicht als Bauland ausgewiesen sind. In der Frau Mehring vorliegenden Broschüre ist ein Grundstück aufgeführt, das sich in den Plänen nicht wiederfindet. Eine vom Bauordnungsamt zugesagte Einrichtung einer Sackgasse, erscheint in den Bauzeichnungen nicht. Weiterhin möchte Frau Mehring wissen, ob die Gasleitung, die parallel zur Eisenbahnlinie entlang führt stabil genug ist, um die schweren Baumaschinen die zurzeit dort fahren, zu tragen.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auch hier auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt, und bittet den Berichterstatter die Fragen während seines Vortrages zu beantworten.
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Herr Olendorf, wohnhaft Lindenhorster Straße beschwert sich über den schlechten Zustand der Lindenhorster Straße. Durch den maroden Zustand der Fahrbahndecke kommt es zu Belästigungen der Anwohner. Verschärft wurde die Situation durch die vor kurzer Zeit erfolgte Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h. Durch die schnellere Fahrweise besonders bei Schwerlastkraftwagen haben sich die Belästigungen der Anwohner verstärkt. Ein vor wenigen Wochen reparierter und gehobener Bahnübergang, hat sich zwischenzeitlich schon wieder abgesenkt.

Herr Böttger verweist auf einen Antrag in der heutigen Sitzung, in der ein Ortstermin an diesem Abschnitt der Lindenhorster Straße anberaumt werden soll. Während des Ortstermines können die angesprochenen Probleme erörtert und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.

An die Einwohnerfragestunde anschließend eröffnet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – um 16.15 Uhr die öffentliche Sitzung

II. Öffentliche Sitzung

Zu TOP 1:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Zu TOP 2:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Frau Köstler wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

Zu TOP 3:
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 10.05.2000

Die Niederschrift über die 9. Sitzung der Bezirksvertretung Do-Eving am 10.05.2000 wird
- einstimmig - genehmigt.

Zu TOP 4.1:
Unterstützung für die Stadtbezirke – Stadtbezirksmarketing –
(Vorlage der Verwaltung – 33/StBM – vom 09.05.2000)

Als Berichterstatter ist der Amtsleiter der Bürgerdienste – Herr Klüh – anwesend. Herr Klüh erläutert die Ratsvorlage und erklärt zusätzlich anhand von Folien die Struktur und Zielsetzung des Stadtbezirksmarketings in Dortmund.

In der nachfolgenden Diskussion taucht die Frage nach dem politischen Stellenwert des Stadtbezirksmarketings für den Stadtbezirk Eving und die Einbindung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving als politisches Gremium in den Prozess des Stadtbezirksmarketings auf.
Die Beteiligung der Bezirksvertretungen am Prozess ist laut Herr Klüh Bestandteil der Planungen zum Stadtbezirksmarketing und soll u.a. durch die Tatsache sichergestellt werden, dass der Bezirksvorsteher immer auch Mitglied des Leitungsgremiums Stadtbezirksmarketing ist. Die Diskussion und Beschlussfassung der Arbeitsergebnisse der einzelnen Arbeitskreise wird selbstverständlich auf dem “üblichen” parlamentarischen Weg erfolgen.

Weitere Befürchtungen werden im Bezug auf das Prämierungsverfahren geäußert. Hier geht aus der Vorlage nicht klar hervor, wer in einem späteren Prämierungsverfahren die Kriterien festsetzt und wie diese Kriterien aussehen. Des weiteren wird in der Vorlage ein Eigenanteil Dritter aufgeführt, auch hier ist nicht ersichtlich, wer dieser “Dritte” ist und inwieweit hier Einfluss ausgeübt werden kann.
Zum Prämierungsverfahren führt Herr Klüh aus, dass erst in einem der nächsten Schritte konkrete Überlegungen zur Definition der Kriterien und politischen Entscheidungsträger angestellt werden sollen. Entsprechende Vorschläge werden nach der Ausarbeitung durch die Verwaltung vorgelegt.

Hinsichtlich der Beteiligung Dritter wird erwartet, dass nicht nur das Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MASSKS) und die Stadt Dortmund Fördermittel zur Verfügung stellen, sondern sich auch Dritte wie z.B. private Investoren an der Förderung beteiligen. Diese Drittmittel sollen stadtweit – und nicht stadtbezirksbezogen für einzelne Projekte – akquiriert werden.
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Im Anschluss an diese Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen – dem Rat zu empfehlen, der im Sachverhalt dargestellten Projektstruktur zuzustimmen und vorbehaltlich der Förderzusage des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MASSKS) die Umsetzung des Konzeptes “Stadtbezirksmarketing” in der beschriebenen Form zu beschließen.

Hinweis der Geschäftsführung:
Die von Herrn Klüh vorgestellten Folien sind dieser Niederschrift als Anlage II beigefügt.

Zu TOP 4.2:
Verschwenkung Lindenhorster Straße
(Vorlage der Verwaltung – 66, 6500 0119 – vom 17.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Für die Verlegung der Lindenhorster Straße beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 30,5 Mio. DM die Durchführung des 1. Bauabschnitts (von Lütge Heidestraße bis Kolberger Straße) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 16,0 Mio. DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6500 9511 0119 wie folgt vorgesehen:
Ausgaben 2000 1.000.000,-- DM
Ausgaben 2001 2.000.000,-- DM
Ausgaben 2002 10.000.000,-- DM
Ausgaben 2003 3.000.000,-- DM
Es handelt sich um eine Zuschussmaßnahme. Mit den Bauarbeiten wird erst begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.

Zusatz:
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mitzuteilen, ob alle zur Verschwenkung der Lindenhorster Straße benötigten Grundstücke sich mittlerweile im Besitz der Stadt Dortmund befinden.
(Herr Stanko war während der Abstimmung nicht anwesend)



Zu TOP 4.3:
Kanalbau verlegte Lindenhorster Straße
(Vorlage der Verwaltung – 66, 7000 0744 – vom 16.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalbaumaßnahme “verlegte Lindenhorster Straße”. Mit einem städtischen Anteil in Höhe von 4.000.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0744 wie folgt vorgesehen.
Ausgaben 2000 200.000,-- DM
Ausgaben 2001 100.000,-- DM
Ausgaben 2002 500.000,-- DM
Ausgaben 2003 500.000,-- DM
Ausgaben 2004 500.000,-- DM
Ausgaben 2005 ff. 2.200.000,--DM
(Herr Stanko war während der Abstimmung nicht anwesend)

Zu TOP 4.4:
Kanalerneuerung Kappenberger Straße
(Vorlage der Verwaltung – 66, 7000 0836 – vom 03.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig - dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu empfehlen, folgenden Beschluss zufassen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Kanalerneuerung in der Kappenberger Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 600.000,-- DM.
Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0836 wie folgt vorgesehen:
Ausgaben 2000 300.000,-- DM
Ausgaben 2001 300.000,-- DM

Zusatz:
In der Vorlage findet das Teilstück zwischen Schillstraße und Friesenstraße keine Erwähnung. Die Verwaltung wird hier gebeten, die Frage zu beantworten, ob es in diesem Bereich keinen Kanal gibt, oder ob dieses Teilstück nicht erneuerungsbedürftig ist.
Des weiteren wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit die bei der Kanalerneuerung entstehenden Kosten auf die anliegenden Grundstücksbesitzer umgelegt werden.
(Herr Stanko war während der Abstimmung nicht anwesend)

Zu TOP 4.5:
Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses nach Abbruch des vorhandenen Wohnhauses auf dem Grundstück Peddenbrink 132 in Dortmund-Holthausen
– Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 und 4 BauGB –
(Vorlage der Verwaltung – 63/2-2-25531 –vom 19.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen – mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – zur Kenntnis.


Zu TOP 4.6:
Antrag auf Umbau eines Wohnhauses, Peddenbrink 22, Gemarkung Holthausen, Flur 2,
Flurstück 51
– Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 BauGB –
(Vorlage der Verwaltung – 63/2-2-22581 – vom 25.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen – mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – zur Kenntnis.

Zu TOP 4.7:
Vorbescheid für die Errichtung eines Cafes zu Nahversorgung der Friedhofsanlage Nord, Oberevinger Straße 91, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstück 377
– Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 BauGB –
(Vorlage der Verwaltung – 63/2-2-25067 – vom 25.05.2000)

– abgesetzt –

Herr Dr. Hechler – Bauordnungsamt – teilt der Bezirksvertretung Dortmund-Eving während der Sitzung mit, dass diese Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen wurde.

Auf Antrag der CDU-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Gründe für diesen kurzfristigen Rückzug der Vorlage mitzuteilen.

Begründung:
Die Fraktionen haben im Vorfeld zur heutigen Sitzung die Vorlage bereits beraten und sich auf eine entsprechende Beschlussfassung vorbereitet. Gründe für den Rückzug sind weder erkennbar noch nachvollziehbar.

Zu TOP 4.8:
Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligung des Jahresförderungsprogramms 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderungsprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001
(Vorlage der Verwaltung – 61/StE 44/47 07 JFP 2001 – vom 08.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt - einstimmig - dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Jahresförderungsprogrammen 1999 und 2000 zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage enthaltene Zusammenfassung der Einzelanträge für das Programmjahr 2001 als Jahresförderungsprogramm – Gesamtprogramm Stadterneuerung –.




Zu TOP 4.9:
Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2001
(Vorlage der Verwaltung – 66/1-IV – vom 15.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving empfiehlt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Rat der Stadt Dortmund, den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnisses einschließlich der aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2001 zu beschließen.

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird gebeten, das Landesstraßenbauamt aufzufordern für eine kontinuierliche Reinigung der Kemminghauser Straße zu sorgen sowie Pflege und Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns (bzw. Entfernung von Unkraut) zu veranlassen.

Begründung:
Die Kemminghauser Straße ist im Reinigungsplan nicht enthalten, da sie sich nicht in der Baulast der Stadt Dortmund befindet.
Eine Reinigung ist aber gerade im Bereich der Kemminghauser Straße dringend erforderlich.

Zu TOP 4.10:
Ausweitung von Ganztagsangeboten an Grund- und Sonderschulen
(Vorlage der Verwaltung – StA 40 – 09.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, zum Schuljahr 2000/2001 die Ausweitung von Ganztagsangeboten an der Graf-Konrad-Grundschule in Dortmund-Eving.

Zu TOP 4.11:
“Trödelmärkte” am 22.06., 06.08. und 15.10.2000 auf dem Parkplatz der Firma Extra, Evinger Straße, 44339 Dortmund
(Vorlage der Verwaltung - 32/2-1 – vom 02.06.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt der Durchführung der “Trödelmärkte” der Firma Franz-Josef Ostwald – Veranstaltungsagentur – , Selkamp 14, 44287 Dortmund, am 06.08. und 15.10.2000 auf dem Parkplatz der Firma Extra, Evinger Straße. 44339 Dortmund, mit nachfolgenden Zusätzen - einstimmig - zu.

Zusatz:
1. Die Zustimmung gilt ausdrücklich nur für diese beiden Trödelmärkte, deren Abhaltung als “Testlauf” gewertet werden soll. Sollten nach diesen beiden Terminen weitere Trödelmärkte geplant sein, wird die Bezirksvertretung Dortmund-Eving über deren Durchführung erneut entscheiden.

2. Es soll sich um einen “echten” Trödelmarkt im Wortsinn handeln, bei dem auch tatsächlich nur Trödel verkauft wird. Der Verkauf von Neu- und Billigwaren aller Art ist von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nicht erwünscht.

Die Durchführung des ersten Trödelmarktes am 22.06.2000 wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wegen des kirchlichen Feiertages (Fronleichnam) – einstimmig – abgelehnt.

Begründung:
Laut Verwaltungsvorlage handelt es sich bei Fronleichnam nicht um einen “stillen “ Feiertag. Dennoch lehnt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die erste Durchführung eines Trödelmarktes im Stadtbezirk Dortmund-Eving (praktisch ein Testlauf) ausgerechnet an einem kirchlichen Feiertag ab.
Erschwerend kommt hinzu, dass hier laut Vorlage “Waren aller Art” verkauft werden sollen. Es handelt sich also weniger um einen Trödelmarkt im originären Wortsinn, als vielmehr um eine normale gewerbliche Verkaufsveranstaltung. Auch hierfür ist nach Meinung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ein kirchlicher Feiertag denkbar ungeeignet.

Zu TOP 5.1:
Seniorenwohnheim Deutsche Straße

Als Berichterstatter sind Herr Pohlmann – beim Sozialamt zuständig für die Seniorenarbeit –, der Architekt Herr Peter, der Investor Herr Pfalz sowie Herr Bethke Betreiber des geplanten Seniorenheimes anwesend.

Herr Pohlmann fasst noch einmal die Rahmendaten des geplanten Neubaus zusammen. Vorgesehen ist eine Seniorenpflegeeinrichtung mit insgesamt 80 Pflegeplätzen und mehreren Seniorenwohnungen.
Die bereits bestehende Seniorenbegegnungsstätte am Evinger Parkweg soll in das neue Gebäude verlagert werden. Betreiber der Seniorenbegegnungsstätte wird auch weiterhin die Stadt Dortmund sein, die einen Mietvertrag mit dem Betreiber des Seniorenwohnheimes abschließen wird. Der endgültige Mietpreis, der sich ca. zwischen 16 und 17 DM pro Quadratmeter bewegen wird, wird derzeit noch ausgehandelt. Angemietet werden soll eine Fläche von ungefähr 200 qm.
Die weitere Nutzung der bisherigen Seniorenbegegnungsstätte ist noch nicht abschließend geklärt, das Schulverwaltungsamt soll aber Interesse bekundet haben.

Herr Peter, der Architekt des geplanten Seniorenheimes, erläutert die von ihm erstellten Pläne für das Seniorenheim. Zur Deutschen Straße soll eine Randbebauung entstehen, im Innenbereich soll ein nach Süden orientierter Innenhof als Begegnungsfläche eingerichtet werden. Die Planung sieht 80 Pflegeplätze und 10 bis 11 Wohnungen sowie die städtische Seniorenbegegnungsstätte im Erdgeschoss vor.
Auf Nachfrage aus der Bezirksvertretung erklärt Herr Peter, dass er sich durchaus vorstellen kann, die Fassade in Teilbereichen mit einer Mischung aus Putz und Klinker zu versehen, um das Gebäude besser an die Umgebung in der Evinger Mitte anzupassen.
Die Senioren sollen in mehreren Wohngruppen mit neun bis zehn Personen betreut werden, mit einer Pflegekraft je Gruppe. Jeder dieser Gruppen soll eine Schwesternstation, eine Küche, ein Pflegebad sowie ein Aufenthaltsraum zugeordnet werden. Vorgesehen sind Einzelzimmer mit einer Größe von ca. 18 qm plus Bad.
Eine Bauvoranfrage wurde bereits gestellt. Mit dem Bau soll unmittelbar nach dem Ende des Genehmigungsverfahrens begonnen werden. Mit der Fertigstellung wird bis zum Ende des Jahres 2001 gerechnet.

Herr Peter sagt zu, die Fassadengestaltung und die Planung für den Eingangsbereich noch einmal zu überarbeiten und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die geänderten Pläne vorzustellen. Des weiteren will er nach Fertigstellung Pläne für die Gestaltung der einzelnen Zimmer vorstellen.

Mit diesen Anmerkungen nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Ausführungen zur Kenntnis.

Zu TOP 5.2:
Bebauungsplan Ev 138 – Brechtener Heide –

Herr Mehlem – Stadtplanungsamt – stellt die kürzlich erfolgte Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes und dessen Auswirkung auf die Planungen im Bereich des Bebauungsplanes Ev 138 vor.

Eine Überarbeitung des Bebauungsplanes Brechtener Heide wurde erforderlich, da nach neuerer Regelung Überschwemmungsgebiete auch ohne förmliche Festsetzung in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten sind. Im Bereich des Bebauungsplanes befindet sich ein Fließgewässer, das im Verbundsystem mit anderen offenen Gewässern zusammenhängt. Bestehen Zweifel im Hinblick auf die natürlichen Grenzen eines Überschwemmungsgebietes sind hydraulische Berechnungen anzustellen. Hierbei ist ein hundertjähriges Hochwasserereignis zugrunde zu legen. Den bisher üblichen Berechnungen lag nur ein Bemessungszeitraum von 30 bis 40 Jahren zugrunde. Die jetzt geforderten Berechnungen wurden im Auftrag des Stadtplanungsamtes von einem Ingenieurbüro durchgeführt. Ergebnis dieses Gutachtens war die Festlegung von zwei sogenannten Überschwemmungsamöben. Diese Überschwemmungsamöben müssen im Bebauungsplan Berücksichtigung finden. Wenn das in Frage kommende Gewässer ausgebaut ist und eine Rückführung bzw. Entwicklung zu einem naturnahen Zustand grundsätzlich möglich ist, soll dies bei der hydraulischen Berechnung berücksichtigt werden. Eine Amöbe befindet sich im südlichen Teil des Bebauungsplanes. In diesem Teilbereich würde unter Zugrundelegung eines hundertjährigen Hochwasserereignisses nach dem bisher gültigen Bebauungsplan das Wasser im Bebauungsbereich stehen. Bei der anderen Amöbe beruhen die Berechnungen auf dem heutigen Ist-Zustand. In diesem Bereich staut sich schon jetzt Wasser, der Boden ist verschlammt.
Durch die Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz ergeben sich zwangsläufig Veränderungen der Bebauungsgrenzen im Bebauungsplan Ev 138.
Zur Sicherheit hat sich das Stadtplanungsamt in Gesprächen mit dem Umweltamt und dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr geeinigt, links und rechts des Holthauser-Berg-Grabens einen zwanzig Meter breiten Schutzstreifen einzuhalten, wie es bei Fliegewässern üblich ist. Dieser zwanzig Meter breite Schutzstreifen kann nur als Grünzug bestehen bleiben. Dadurch gehen ca. 80 bis 100 von ungefähr 900 Wohneinheiten verloren. Daher ist eine Erweiterung des Plangebietes und somit Wohnbebauung an anderer Stelle beabsichtigt.
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In der an diese Ausführungen anschließenden Diskussion wird vor allem die geplante Erweiterung bzw. Verlagerung des Baugebietes in Frage gestellt. Die ursprünglichen Planungen sind mehrere Jahre alt. Daher wird die Frage gestellt, ob der damals festgestellte Bedarf an Wohnraum noch vorhanden ist, oder ob es nicht sinnvoller ist, die geplante Ersatzfläche nicht zu bebauen und aufzuforsten.
Ein weiterer Vorschlag ist, auf die Bebauung im westlichen Bereich des Plangebietes ganz zu verzichten und einen anderen Bereich hinzuzuziehen, um hier ein Nahrungsbiotop für Tiere des Grävingholz Waldes und den Naturhaushalt in diesem Bereich insgesamt zu erhalten.

Herr Mehlem erklärt, dass bis September ein neuer Bebauungsvorschlag erstellt werden und der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Diskussion vorgelegt werden soll.

Mit dieser Anmerkung nimmt die Bezirksvertretung Do-Eving die Ausführungen zur Kenntnis.

Zu TOP 5.3:
Lebenssituation der Anwohner im Umfeld des Tennisparkes Fredenbaum

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt die folgende Stellung der Polizeiwache Dortmund-Eving zur Kenntnisnahme vor:

Die Polizei teilt mit, dass laut Angaben des Ordnungsamtes der Veranstalter eine Konzession hat bis 1.00 Uhr Kultur- und Musikveranstaltungen unter Teilnahme von maximal 500 Personen durchzuführen.
Der Festsaal Burgweg 16 liegt in einem Mischgebiet, überwiegend Gewerbegebäude und einige Wohnhäuser mit ca. 30 ansässigen Familien, im Bereich Burgweg und der Straße Raveike. Der Burgweg mit Nebenstraßen ist als Sackgasse ausgeschildert und schließt somit Durchgangsverkehr aus. Bei ungünstigen Windverhältnissen können die Bewohner eines Hauses Evinger Straße und die Bewohner der ostwärtigen Häuserzeile der Jakobstraße durch Lärmimmissionen betroffen werden. Konflikt für die o.g. Anwohner ergibt sich aus der fremdartigen, manchmal überlauten Musik, besonders in Zeiten der Nachtruhe und aus der Parksituation im Veranstaltungsbereich.
Zum Veranstaltungsbereich unmittelbar gehört ein Parkplatz mit ca. 100 Parkplätzen. Darüber hinaus weist der Veranstalter durch einen selbst eingerichteten Parkplatz auf den nahegelegenen öffentlichen Parkplatz des Naturkundemuseums und auf andere Parkmöglichkeiten auf den Straßen Burgweg und Raveike hin.
Eine Konfliktsituation ergab sich, als ein öffentlicher Parkraum vom Veranstalter eigenmächtig für anreisende Künstler abgesperrt und Besuchern der KGA Fredenbaum e.V. das Parken verwehrt wurde.
Des weiteren ergeben sich aus dem Verhalten der nach Veranstaltungsende abreisenden Besucher Ruhestörungen für die Bewohner der Straßen Burgweg und Raveike.
In der zurückliegenden Zeit ergaben sich aus polizeilicher Sicht Einsatzanlässe in Bezug auf Ruhestörungen und eine Auseinandersetzung unter den Gästen.
Diese wurden unterbunden und Anzeige gegen den Veranstalter und Beteiligte an der Auseinandersetzung erstattet.
Das Ordnungsamt erhielt jeweils Kenntnis.
Bei Veranstaltungen wird der Veranstaltungsbereich zur Vermeidung o.g. Konfliktsituationen im Rahmen der Streife überwacht.

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, obwohl beanstandet wird, dass Angaben zu den Vorgängen und aufgetretenen Problemen während des Pfingstfestes fehlen.
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Als Vertreter des Bauordnungsamtes ist Herr Dr. Hechler anwesend, der den gegenwärtigen Sachstand erläutert.
Die Baugenehmigung begrenzt die Besucherzahl im Festsaal auf 500 Personen. Nachdem Anzeichen bestanden, dass diese Besucherzahl bei Veranstaltungen überschritten wurde, wurde im März dieses Jahres eine Kontrolle vom Bauordnungsamt und Feuerwehr durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass sich ca. 550 Personen im Festsaal aufgehalten haben, eine Zahl die noch innerhalb der Toleranzgrenze liegt.
Eine Abnahme des Saales durch das Bauordnungsamt fand bereits statt, eine schriftliche Genehmigung an den Betreiber wurde aber noch nicht erteilt. Bisher konnten aber keine eindeutigen Verstöße nachgewiesen werden, die eine Versagung der Genehmigung rechtfertigen würden.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – weist auf die Zusicherung des Verpächters gegenüber seinem Pächter hin, ausreichend Parkraum auch auf seinen Privatgrundstücken zur Verfügung zu stellen, falls der zur Verfügung stehende Parkraum nicht ausreicht. Da dies offensichtlich bisher nicht geschehen ist, wird in weitem Umkreis “alles” zugeparkt. Zu den von den Besuchern des Festsaales benutzen Parkplätzen gehört auch der öffentliche Parkplatz des nahliegenden Naturkundemuseums. Beschwerden des Leiters des Naturkundemuseums liegen bereits vor.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen des Herrn Dr. Hechler zur Kenntnis. Um sich vor Ort ein Bild der Lage zu machen, vereinbart die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nochmals die Durchführung eines Ortstermines. Dieser Ortstermin soll bei einer größeren Veranstaltung stattfinden. Herr Böttger sagt zu, passende Termine herauszufinden.

Zu TOP 5.4:
Nutzung des Gebäudes Herrekestraße 1 (Alte Apotheke Lindenhorst)

Die Bezirksvertretung Do-Eving liegt die Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 26.04.2000 zur Kenntnisnahme vor.

Das Bauordnungsamt teilt mit, dass ein Antrag zwecks Umnutzung des Gebäudes Herrekestraße 1 zu einer Moschee dort nicht vorliegt. Bei einer örtlichen Kontrolle wurden keine genehmigungspflichtigen Arbeiten festgestellt. Gemäß mündlicher Recherche ist beabsichtigt, in dem Ladenlokal einen Blumenladen einzurichten. Der Pächter wird dann einen entsprechenden Antrag auf Nutzungsänderung einreichen.
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Herr Dr. Hechler – Bauordnungsamt – erklärt, dass dem Bauordnungsamt ein Nutzungsänderungsantrag vorliegt, der kurz vor seiner Genehmigung steht.

Von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird beanstandet, dass der – bereits eröffnete Blumenladen – seine Blumenauslagen auf einer Breite von bis zu 2m auf dem öffentlichen Gehweg ausbreitet.
Herr Dr. Hechler sagt zu, diese Beschwerde an das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr weiterzuleiten.

Mit dieser Anmerkung nimmt die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Ausführungen zur Kenntnis.

Zu TOP 5.5:
Verkehrsverhältnisse Brambauer Straße 1-19

Die Bezirksvertretung Do-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 25.04.2000 zur Kenntnisnahme vor.

Wie das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr mitteilt, wurde auf Antrag der Bezirksvertretung Dortmund-Eving für den Parkplatz Brambauer Straße 1-19 eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt, weil der Parkplatz vermehrt von Dauerparkern als Park-and Ride-Platz benutzt wird. Durch den starken Kundenzuspruch der dortigen Geschäfte besteht ein großer Bedarf an Kurzzeitparkplätzen.
Folgende Beschilderung wurde aufgrund des Antrages der Bezirksvertretung Dortmund-Eving angeordnet:
§ Verkehrszeichen (VZ) 314 (Parkplatz)
§ Zusatzschild 1040-32 (Parkscheibe 2 Std.)
§ Zusatzschild 1042-33 (“Mo – Fr 9 – 18h” Sa 9 – 13”)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving begrüßt die eingeleiteten Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung für den Parkplatz Brambauer Straße 1-19. Die Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen reicht aber allein nicht aus.
Die Verwaltung wird daher gebeten, durch geeignete Kontrollmaßnahmen für eine Einhaltung der Parkzeiten zu sorgen.

Zu TOP 5.6:
Abrundungssatzung für den Bereich Peddenbrink / Schiffhorst / Kamphecke in Dortmund-Eving

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Sierau vom 25.04.2000 zur Kenntnis.

Der angesprochene Bereich befindet sich nicht in einem geschlossenen Ortsteil, sondern in einem als Splittersiedlung anzusehenden Bereich und ist daher planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch zu beurteilen. Es handelt sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 BauGB, sondern um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Nach dieser Vorschrift ist eine positive Beurteilung des Vorhabens nicht möglich, da eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB vorliegt. Es widerspricht nämlich sowohl den Darstellungen des Flächennutzungsplanes als auch denen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord. Der Flächennutzungsplan stellt einen zusammenhängenden Bereich als “Fläche für Land- und/oder Forstfläche” der Landschaftsplan “Landschaftsschutzgebiet” dar.
Zum Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

§ Bei einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) handelt es sich um eine rein deklaratorische Satzung, die lediglich Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegt. Dies scheide im vorliegenden Fall aus, da es sich um einen Außenbereich handelt.
§ Nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB können bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgelegt werden, wenn die Fläche im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt ist.
Dies trifft nicht zu, also scheidet auch diese Möglichkeit aus.
§ Nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.
Im vorliegenden Fall handelt es sich aber nicht um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil, sondern um einen Außenbereich, sodass auch die Anwendung dieser Möglichkeit nicht in Betracht kommt. Deshalb hat die Bezirksregierung Arnsberg die hierfür gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung er BR Arnsberg als Höhere Verwaltungsbehörde nicht in Aussicht gestellt.

Eine weitere schriftliche Anfrage an die Bezirksregierung Arnsberg mit der Bitte um landesplanerische Prüfung im Hinblick auf die Ausweitung eines Wohnsiedlungsbereiches im Gebietsentwicklungsplan ggf. unter Ausweitung des östlich dargestellten Siedlungsbereiches hat die Bezirksregierung abgelehnt mit dem Hinweis, dass eine Erweiterung des Wohnsiedlungsbereiches “Brechten” aus der Sicht der Regional- und Landesplanung nicht erforderlich wird, da für eine Siedlungsentwicklung des Ortsteiles im Gebietsentwicklungsplan noch ausreichende Reserven zur Verfügung stehen.
Eine Abrundungssatzung für den og. Bereich wird daher nicht verfolgt.

Zu TOP 5.7:
Abdeckung oder Verrohrung des offenen Schmutzwasserlaufes “Kirchderner Graben” im Bereich Aschenputtelweg

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 19.04.2000 zur Kenntnis.

Wie das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr mitteilt, hat der Lippeverband inzwischen auf Anfrage die Zeitplanung zum Umbau des Systems (Abwässerkanäle und ökologische Verbesserung) am Kirchderner Graben mitgeteilt.
Grundlagenermittlung und Vorplanung I/2000 bis IV/2001
Entwurfs- und Genehmigungsplanung I/2002 bis IV/2003
Bauzeit ab 2004 bis 2007

Der Bachabschnitt von km 5,270 bis 5,325 wurde in die Unterhaltung des Lippeverbandes übernommen.
Der Lippeverband wurde über die vorliegenden Beschwerden informiert und darum gebeten, hier künftig auf eine verbesserte Reinigung des Bachlaufes hinzuwirken.
Der zuständige städtische Kanalbetrieb wurde darüber hinaus beauftragt, Im Abschnitt zwischen km 5,270 und dem Austritt aus der Verrohrung, für den die Stadt Dortmund unterhaltspflichtig ist, in kürzeren Abständen Reinigungen des Gewässerbettes durchzuführen.

Zu TOP 5.8:
Sachstandsbericht zum Radwegenetzausbau im Stadtbezirk Eving

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 28.03.2000 zur Kenntnis.

Für die Ausbauplanung der verlegten Lindenhorster Straße von Lütge Heidestraße bis Holthauser Straße wurden am 26.02.00 für den 1. Abschnitt bis Kolberger Straße die erforderlichen Zuschussmittel beantragt. Nach Erteilung des Bewilligungsbescheides wird die Baudurchführung betrieben. Diese Gesamtmaßnahme beinhaltet beidseitig separate Radwege.
Mit der Ausbauplanung eines Rad- und Gehweges von der Lindenhorster Straße bis zur Derner Straße (teilw. auf der ehemaligen Trasse der Grubenanschlussbahn Zeche Minister-Stein) wird durch die o.g. Maßnahme mit Anschluss an die Ellinghauser Straße ein Lückenschluss zum Radwanderweg am Dortmund-Ems-Kanal geschaffen. Außerdem stellt der geplante Rad- und Gehweg eine Verbindung von der Peripherie Evings zur “Neuen Evinger Mitte” und seinen Einrichtungen dar. Für diese Ausbauplanung ist Ende 1999 ein Zuschussantrag gestellt worden. Im Zuge dieser Maßnahme soll der auf der Südseite zu bauende Rad- und Gehweg der Straße Am Zechenbahnhof von der Gewerbeparkstraße bis zur Burgholzstraße in diesem Jahr erstellt werden.
Des weiteren entsteht an der Deutschen Straße im Abschnitt westlich der Amtsstraße bis zur Preußischen Straße mit beidseitigem Schutzstreifen für den Fahrragverkehr ein Lückenschluss.
Zusätzlich zu den o.a. Maßnahmen können für weitere förderungsfähige Ausbauplanungen (u.a. Wittichstraße) erst nach Schaffung der baurechtlichen und finanziellen Voraussetzungen sowie nach Abschluss des Grunderwerbs Anträge gestellt werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Zuschussgeber eine Bauausführung mit Grabenverrohrung für den Fahrradverkehr wegen der Verhinderung der natürlichen Wasserversickerung als sehr kostenaufwendig betrachtet. Sie muss deshalb auf Ausnahmefälle an Zwangspunkten, wie z.B. Gebäude oder schützenswerter Baumbestand, beschränkt bleiben. Grunderwerbsschwierigkeiten allein werden nicht anerkannt.

Zu TOP 5.9:
Einhaltung des Freiraumschutzes im Landschaftsplan Nord (im gesamten Bereich nördlich der Kemminghauser Straße)

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Umweltamtes vom 08.05.2000 zur Kenntnis.

Das Umweltamt teilt mit, dass vorbereitende Planungen, die den bisher festgelegten Freiraumschutz – über den Rahmen des geltenden Baurechtes hinaus – einschränken sollen bestehen bei der Verwaltung nicht. Als Grundlage für eine räumlich erweiterte Freiraumsicherung erfolgte 1998 im Bereich zwischen Süggelweg und Brechtener Straße vielmehr eine Rücknahme der ursprünglich dort im Flächennutzungsplan enthaltenen Wohnbaufläche zugunsten der Darstellung “Bereich mit besonderer Bedeutung für die Erholung in der freien Landschaft (über Wal, Land – u./o. Forstwirtschaft hinaus)”. Eine entsprechende Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes 6 wird im Zuge einer Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Nord angestrebt.

Zu TOP 5.10:
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich Bayrische Straße zwischen Württemberger Straße und Deutsche Straße

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die nachfolgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 15.05.2000 zur Kenntnis.

Nach Prüfung des Sachverhaltes wurde der Bezirksvertretung Dortmund-Eving mit Vorlage 66/S-3 vom 21.09.1999 eine verwaltungsseitig abgestimmte Planung vorgestellt. Nach Kenntnisnahme der Vorlage durch die Bezirksvertretung wurde eine Begehung der Örtlichkeit am 12.01.2000 mit den Beteiligten durchgeführt. Die hierbei getroffenen Übereinkünfte wurden zwischenzeitlich planerisch dargestellt und verwaltungsseitig abgestimmt.
Die vor Ort angesprochene geplante Mittelinsel im Einmündungsbereich der Bayrischen Straße in die Württemberger Straße kann aufgrund des Flächenbedarfs der verschiedenen Verkehrsteilnehmer (DSW-Busse, Containerentsorgung und Marktbeschicker) nicht hergestellt werden. Stattdessen soll die bauliche Reduzierung des Einmündungsbereiches wie im Entwurfsplan zeichnerisch dargestellt erfolgen. Ziel dieser Teilmaßnahme ist die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit im Einmündungsbereich und die Verbesserung der Querungssicherheit für Fußgänger durch Verkürzung des Weges.
Der Straßenraum der Bayrischen Straße soll durch die dargestellte Ordnung des ruhenden Verkehrs (Markierung und Beschilderung von Längsstellparkplätzen) zukünftig von parkenden Lastkraftwagen entlastet werden. Begleitend hierzu ist unter Umständen in einer Übergangszeit eine verstärkte Verkehrsüberwachung durchzuführen.
Die Befahrung der Straße durch den öffentlichen Nahverkehr ist bei Realisierung der Stellplatzanordnung auch weiterhin möglich.
Die Finanzierung der Herstellkosten der baulichen Maßnahme in Höhe von 12.000,-- DM kann in 2000 mit Mitteln des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr nicht gesichert werden. Nach Beschluss der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, diese Maßnahme durchzuführen, kann mit Eigenmitteln der Bezirksvertretung die Realisierung zum Jahresanfang 2001 erfolgen.

Anmerkung der Geschäftsführung:
Dieser Vorgang wird von der Geschäftsführung als Wiedervorlage geführt. Im Rahmen des Haushaltscontrollings wird nachgehalten, ob und in welchem Umfang Restmittel aus erledigten Maßnahmen an die Bezirksvertretung Dortmund-Eving zurückfließen.

Zu TOP 5.11:
Umbau der Brechtener Straße

Die Bezirksvertretung Do-Eving nimmt die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 16.05.2000 zur Kenntnis.

Das Stadtplanungsamt teilt mit, dass Planungs- und Tiefbauverwaltung erste Querschnittsuntersuchungen angestellt haben. Die Vermessung der Brechtener Straße ist in Auftrag gegeben. Sobald die Kartenunterlagen vorliegen, wird mit dem verkehrstechnischen Entwurf begonnen. Dieses wird voraussichtlich im Herbst d. J. erfolgen. Bevor die Bauausführungsplanung begonnen wird, werden die konzeptionellen Vorstellungen in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Beratung vorgelegt.

Zu TOP 5.12.:
Abpfostung der Bergstraße/Ecke Belle-Alliance-Straße

Der Bezirksvertretung Do-Eving liegt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 19.05.2000 zur Kenntnisnahme vor.

Aufgrund des Antrages der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wurde die verkehrliche Situation überprüft. Zum Zeitpunkt der Überprüfung war der angesprochene Bereich nicht zugeparkt. Obwohl die geschilderte Situation nicht vorlag, war die Sicht durch östlich der Fußgängersignalanlage abgestellte Fahrzeuge nicht optimal. Die Sichtverhältnisse entsprechen allerdings vergleichbaren Einmündungen auf Dortmunder Stadtgebiet.
Da sich durch die Abpfostung des Einmündungsbereiches die Sichtverhältnisse nur unerheblich verbessern lassen, wird die Bezirksvertretung um Verständnis gebeten, dass die beantragte Abpfostung nicht ausgeführt wird. Davon unabhängig ist das Parken auf dem Gehweg in diesem Bereich verboten.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving kann der Entscheidung des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr hier nicht folgen, eine Abpfostung des o.g. Bereiches wird weiterhin für erforderlich gehalten.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bleibt daher bei ihrem, in der Sitzung am 10.05.2000, getroffenen Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, auf der Bergstraße von der Fußgängerampel bis zur Einmündung in die Belle-Alliance-Straße eine Abpfostung vorzunehmen.
Begründung:
In dem obigen Bereich parken ständig Fahrzeuge auf dem Bürgersteig, teilweise sind es zwei Fahrzeuge oder Kombis. Dem Autofahrer, der aus der Belle-Alliance-Straße einfahren will, ist jegliche Sicht genommen. Der Gefahrenpunkt muss dringend beseitigt werden.”

Zu TOP 6.1.1:
Durchführung eines Ortstermines Lindenhorster Straße Ecke Herrekestraße
(Antrag der SPD-Fraktion vom 30.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – an der Lindenhorster Straße /
Ecke Herrekestraße soll ein Ortstermin durchgeführt werden.
Die zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund sollen zu diesem Ortstermin eingeladen werden.

Begründung:
Die Lindenhorster Straße ist in diesem Abschnitt in einem schlechten Zustand. Es gibt berechtigte Beschwerden der Anwohner.

Der Ortstermin soll am Donnerstag den 29.06.2000 um 16.00 stattfinden. Es wird vereinbart Mitarbeiter des Tiefbaubezirkes Nord, des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr sowie der Polizei einzuladen.
Hinweis der Geschäftsführung:
Das Protokoll des Ortstermines ist dieser Niederschrift als Anlage III beigefügt.

Zu TOP 6.1.2:
Bauordnungsbehördliche Überprüfung des Festsaales Dügün Salonu, Burgweg
(Antrag der SPD-Fraktion vom 30.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Beschwerden der Anwohner des Burgweges berechtigt sind und ob der Betrieb die Auflagen der Verwaltung erfüllt.

Begründung:
Während und nach der Folkloreveranstaltung am 21.04.2000 (Karfreitag) hat es von den Anwohnern des Burgweges Beschwerden gegeben.
Es muss vom Betreiber des Festsaales gewährleistet werden, dass die von der Verwaltung vorgeschriebenen Auflagen eingehalten werden.

Zu TOP 6.2.1:
Unterstützung des Projektes “Erholung für Tschernobyl-Kinder”
(Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving lehnt folgenden Antrag ab:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving bewilligt aus ihren Mitteln einen Betrag in Höhe von
1.500,-- DM zur Unterstützung des Projektes “Erholung für Tschernobyl-Kinder”




Begründung:
In der Zeit vom 29. Juni 2000 bis 18. Juli 2000 werden vom Paulusheim Dortmund-Eving, Evinger Parkweg 11, 50 Kinder aus dem Umfeld des Reaktorunglücks von Tschernobyl zu einem dreiwöchigen Erholungsurlaub aufgenommen.
Die Unterkunft und Verpflegung sowie des Freizeitprogramm umfassen Kosten in Höhe von
DM 60.000,--. In diesem Betrag sind Hin- und Rückreise, Kosten für den Aufenthalt, die Krankenversicherung etc. enthalten.
Dieses außergewöhnliche Projekt im Stadtbezirk Eving dient neben seiner wohltätigen Komponente der Völkerverständigung und ist komplett aus Spenden zu finanzieren. Während des Aufenthaltes der Kinder soll mit ihnen eine Musik-CD produziert werden, auf deren Cover die Bezirksvertretung Dortmund-Eving ebenfalls als Sponsor erwähnt werden könnte.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitliche Ablehnung bei sechs Gegenstimmen

Begründung der Ablehnung:
Das Projekt wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving grundsätzlich begrüßt und der Einsatz der ehrenamtlichen Mitarbeiter gewürdigt.
Trotzdem wird aus förderrechtlichen Gründen keine Möglichkeit gesehen, dem Antrag zu entsprechen.
In den Richtlinien für die Vereins- und Kulturförderung im Stadtbezirk Dortmund-Eving vom 12.07.1995 wird unter Punkt 7.1 eine Förderung von u.a. religiösen Vereinen ausdrücklich ausgeschlossen.

Zu TOP 6.2.2:
Widerrechtliches Parken auf der Evinger Straße und der Bergstraße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Das Ordnungsamt und die Polizeibehörden werden aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass das widerrechtliche Parken auf der Fahrbahn der Evinger Straße sowie der Bergstraße unter Verwendung der Warnblinkanlage abgestellt wird.

Begründung:
In den letzten Wochen und Monaten ist verstärkt festzustellen, dass die PKW-Halter in de Bereich der genannten Straßen ihre Fahrzeuge auf den Fahrbahnen abstellen und sich dann zu nicht nachvollziehbaren Besorgungen abwenden. Hier sind nicht die Fahrzeuge zu Anlieferung gemeint. Diese Situation führt dazu, dass es zu erheblichen Störungen des Verkehrsflusses kommt. Ebenfalls steigt die Verkehrsgefährdung durch regelmäßiges Ausweichen in den Schienenbereich.

Zu TOP 6.2.3:
Ordnungsbehördliche Überprüfung der Außengastronomie des Imbissbetriebes des Alevitischen Kulturvereins auf der Bayrischen Straße 111 – 113
(Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt eine Überprüfung vorzunehmen, inwieweit die neu errichtete Außengastronomie des Imbissbetriebes in den Räumen des Alevitischen Kulturvereins Bayrische Straße 111 – 113 mit der Betriebserlaubnis übereinstimmt und in wessen Besitz sich die benutzte Fläche befindet.

Begründung:
Vor einigen Wochen haben die Betreiber des Imbiss in den Räumen des Alevitischen Kulturvereins eine Außengastronomie eröffnet. Der Imbiss ist u.a. an den Wochenenden bis 01.00 Uhr nachts geöffnet. An warmen Tagen kommt es vermehrt seitens der Gäste, die sich im Außenbereich des Imbiss aufhalten, zu erheblichen Ruhestörungen.

Zu TOP 6.2.4:
Ordnungsbehördliche Überprüfung des Betriebes im ehemaligen Scala-Kino, Evinger Straße
(Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Betreiber des Veranstaltungslokals an der Evinger Straße
(ehemals Scala-Kino) durch ordnungsbehördliche Maßnahmen anzuhalten, die Auflagen zur Führung ihres Lokals zu gewährleisten.

Begründung:
An den Wochenenden und vor Feiertagen geht von dem Veranstaltungslokal eine erhebliche Ruhestörung bis in die Nachstunden aus, die u.a. durch permanentes Trommeln hervorgerufen wird. Belastet werden hier in erster Linie die Bewohner der neugebauten Altenwohnanlage der DOGEWO, die unmittelbar an die Rückseite des Lokalgebäudes grenzt. Für die Zukunft werden weitere Wohnbaumaßnahmen im westlichen Bereich auf dieser Höhe durchgeführt, sodass sich die Konflikte dann noch mehr verschärfen werden. Schon jetzt ist darauf einzugehen.

Zu TOP 6.3.1:
Aufstellung einer zweiten Fußgängerampel an der Einmündung der Holthauser Straße in die Ellinghauser Straße
(Antrag Bündnis '90 / Die Grünen vom 27.05.2000)

Ø Antrag von der Eingeberin zurückgezogen.

Zu TOP 6.3.2
Überprüfung der Parkplatzsituation im Bereich Nollendorfplatz / Körnerstraße im Hinblick auf die Einrichtung des “Hauses der Medien Dortmund”
(Antrag Bündnis '90 / Die Grünen vom 27.05.2000)

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig – :

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ordnung des ruhenden Verkehrs im Bereich des Nollendorfplatzes im Hinblick auf den zu erwartenden zunehmenden “Parkdruck” durch die Einrichtung des “Hauses der Medien Dortmund” am Nollendorfplatz 2 zu überprüfen und den Mitgliedern der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ihr Konzept zu erläutern.


Begründung:
Von Anwohnern wurde Bündnis '90 / Die Grünen mitgeteilt, dass schon heute beim normalen Betrieb der Hörfunkakademie die direkt angrenzenden Straßen personengefährdend zugeparkt, die Parkplätze der Hörfunkakademie aber nicht ausreichend genutzt/angenommen werden. Es entstehen verkehrsgefährdende Situationen am Einmündungsbereich durch fehlende Sichtmöglichkeiten. Fußgänger werden gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Vor kurzer Zeit wurde in der Körnerstraße ein Kind angefahren, dass zwischen den parkenden Autos offensichtlich nicht gesehen wurde, obwohl es sich hier um eine “Tempo-30-Zone” handelt.
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Verwiesen wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving in diesem Zusammenhang auf den Tagesordnungspunkt 9 der heutigen Sitzung (Vorstellung der neuen Aktivitäten der Deutschen Hörfunkakademie, Nollendorfplatz 2). Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich für die Aufstellung der Schilder, die auf den hinter dem Haus gelegenen Parkplatz hinweisen, zu sorgen.

Zu TOP 6.3.3
Räumung und Säuberung des ehemaligen Hundeplatzes an der Lindenhorster Heide
(Antrag Bündnis '90 / Die Grünen vom 27.05.2000)

Antrag von der Eingeberin zurückgezogen, da das Grundstück zwischenzeitlich gesäubert wurde.

Zu TOP 6.3.4:
Einrichtung von (Lehrer-) Parkplätzen an der Graf-Konrad-Schule, Grävingholzstraße
(Antrag Bündnis '90 / Die Grünen vom 27.05.2000)

Der folgende Antrag wird von der Eingeberin vorläufig zurückgezogen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine dritte Alternative in Form einer “waldschonenden” Wegeverbindung von den Parkplätzen am Sportplatz Grävingholz zu dem Schulhof der o.g. Grundschule zu entwickeln und in der nächsten Sitzung vorzulegen (09.08.2000).

Begründung:
Am Sportplatz Grävingholz stehen von montags bis freitags bis in die Nachmittagsstunden ausreichend öffentliche Stellplätze für Lehrer und auch Eltern der Schule zur Verfügung, die in den Betriebszeiten der Schule weitestgehend ungenutzt sind.
Bündnis '90 / Die Grünen sind der Auffassung, dass für alle – Lehrer wie Eltern – eine neu anzulegende Wegeverbindung in Form von z.B. eines wassergebundenen Weges einschließlich Beleuchtung eine sinnvolle finanzielle, ökologische wie auch auf die zukünftige Umgestaltung des Schulhofes rücksichtnehmende Alternative darstellt.

Begründung für die vorläufige Rückstellung:
Bei einem Ortstermin an der Graf-Konrad-Schule, an dem Mitglieder der Bezirksvertretung Dortmund-Eving und Mitarbeiter der beteiligten Fachämter der Stadt Dortmund teilnahmen, wurde vereinbart, dass die Verwaltung Möglichkeiten für die Anlegung eines Parkplatzes ausarbeitet, und der Bezirksvertretung zur Beratung vorlegt.
Sobald diese Ausarbeitungen vorliegen sollen alle vorgeschlagenen Alternativen (auch der hier vorliegenden Antrag) in einer Sitzung der Bezirksvertretung beraten werden.



Zu TOP 7.1:
Nachgewiesene Stellplätze der Gastronomie im ehemaligen Scala-Kino
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.05.2000)

Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, um wie viel nachgewiesene Stellplätze es sich bei der Betriebserlaubnis für den Betrieb des ehemaligen Scala-Kinos, Evinger Straße handelt. Die CDU-Fraktion stellt regelmäßig an jedem Wochenende fest, dass bei Großveranstaltungen im gesamten Umfeld dieser Gastronomie alle Parkplätze besetzt sind. Darüber hinaus wird ein Großteil der Parkplätze des Kaufhauses “Extra” mitbenutzt. Auch kommt es in diesem Bereich sehr häufig zu widerrechtlichem Parken auf den Fahrbahnen mit eingeschalteter Warnblinkanlage. Dieser Zustand ist nicht länger haltbar und bedarf deshalb einer Überprüfung.

Zu TOP 7.2:
Nächtliche Lärmimmission auf dem Gelände der Westfalenhütte
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.05.2000)

Die Verwaltung wird gebeten, sich mit der Thyssen-Krupp AG in Verbindung zu setzen, um dort Auskunft über die Ursache der jüngsten Steigerung der nächtlichen Lärmimmission einzuholen und ggf. eine Begrenzung auf die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwerte durchzusetzen.
Die CDU-Fraktion hat festgestellt, dass seit einigen Monaten vom Gelände der Westfalenhütte ein erhöhter Lärmpegel ausgeht, der u.a. das Gebiet Obereving und teilweise Kemminghausen in den Nachtstunden erheblich belastet. War dies in früheren Jahren nur gelegentlich der Fall, ist es hier nun zu einer Regelmäßigkeit gekommen, die insbesondere unter dem Gesichtspunkt neuer Erkenntnisse von gesundheitlichen Schäden des menschlichen Organismus bei permanenter Lärmbelästigung nicht hinzunehmen ist.

Zu TOP 7.3:
Bauordnungsbehördliche Überprüfung der Bausubstanz auf den Grundstücken der Jakobstraße 11 und 13 sowie Lindenhorster Straße 29
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.05.2000)

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving ist deutlich bekannt, dass es auf den vorbezeichneten Grundstücken eine sehr marode Bausubstanz gibt. Die Verwaltung wird gebeten, eine Stellungnahme zu diesen Gebäuden abzugeben. Das Ziel ist, dass entweder durch Abriss, oder Modernisierung in diesem Lindenhorster Bereich eine Aufwertung des Wohnumfeldes erreicht werden muss.

Zu TOP 8:
Verkehrssituation Jakobstraße
hier: Abriegelung und Erstellung einer Wendeanlage

Der eingeladene und auch anwesende Berichterstatter des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr musste aus terminlichen Gründen die Sitzung kurz vor der Beratung dieses Tagesordnungspunktes verlassen.
Dieser Tagesordnungspunkt wird in der Sitzung am 09.08.2000 erneut behandelt.





Zu TOP 9:
Vorstellung der neuen Aktivitäten der Deutschen Hörfunkakademie, Nollendorfplatz 2

Herr Dr. Obermeier – Leiter der Deutschen Hörfunkakademie – erläutert zunächst die Organisationsstruktur der Akademie. Die Deutsche Hörfunkakademie ist eine GmbH, die bisher zu 75% von Radio NRW und zu 25% von der Landesanstalt für Rundfunk in Nordrhein-Westfalen getragen wurde. Zukünftig wird es drei Gesellschafter mit gleichen Anteilen geben: Radio NRW, die Landesanstalt für Rundfunk in Nordrhein-Westfalen und der WDR Köln.
Auch die Mieterstruktur ändert sich, der offene Kanal Dortmund ist bereits in das Gebäude eingezogen, im August kommt noch das Uni-Fernsehen hinzu.
Die Deutsche Hörfunkakademie ist eine von vier Journalistenakademien in Deutschland. Schwerpunkt war bisher der Hörfunk. Durch den Einzug des offenen Kanals besteht künftig auch die Möglichkeit eine Fernsehausbildung anzubieten. Einzugsbereich ist der gesamte deutschsprachige Raum in Mitteleuropa.
Angeboten werden u.a. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. In diesem Jahr wird mit Unterstützung der Europäischen Union eine Journalistenausbildung angeboten. Diese Ausbildung erstreckt sich auf die Bereiche Rundfunk, Fernsehen und Internet. Darüber hinaus sollen weitere Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Internet – und DAB Programmierung stattfinden.

Im Jahr nehmen ca. 1.500 Journalisten aus dem deutschsprachigen Bereich an Maßnahmen in der Hörfunkakademie teil, die Tagungsgebühren betragen bis zu 1.200,-- DM.
Einer der größten Nachteile des Standortes Eving wird in diesem Zusammenhang deutlich: Für die Seminarteilnehmer, die sehr hohe Tagungsgebühren bezahlen müssen, gibt es weder Unterbringungsmöglichkeiten noch adäquate Gastronomie in erreichbarer Nähe.
Die Unterbringung erfolgt in Hotels im Dortmunder Süden, lange An- und Abfahrten sind die Folge. Zur Mittagszeit gibt es außer in einigen Schnellimbissen in der Umgebung keine Möglichkeiten der Bewirtung.
Ein weiteres Problem war bisher, dass der Nollendorfplatz für externe Besucher nur schwer zu erreichen bzw. zu finden war. Durch die Beendigung des Umbaus der B 54 – Evinger Straße – und durch eine intensive Ausschilderung mit Hinweistafeln erhofft man sich eine Entschärfung der Situation. Trotzdem gibt es immer noch Defizite beim Bekanntheitsgrad der Deutschen Hörfunkakademie am Nollendorfplatz. Besucher, die am Bahnhof ein Taxi besteigen, haben oft Schwierigkeiten, da den Taxifahrern weder der Nollendorfplatz noch die Hörfunkakademie bekannt ist.

Abschließend geht Herr Dr. Obermeier noch auf die Parkraumsituation um das Wohlfahrtsgebäude ein. Ein großer Parkplatz befindet sich unmittelbar hinter dem Gebäude. Die Anbringung eines Hinweisschildes, das ortsfremde Besucher auf den Parkplatz hinweist, wurde von der Stadt Dortmund mit Schreiben vom 10.09.1999 zugesagt. Die Aufstellung des Schildes erfolgte bisher nicht.

Zwei auf der Ellinghauser Straße angebrachte Hinweisschilder zur Deutschen Hörfunkakademie am Nollendorfplatz wurden mittlerweile wieder entfernt. Auch hier wurde von der Stadt Dortmund im o.g. Schreiben mitgeteilt, dass diese Schilder wieder aufgestellt würden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen und besonders die Anmerkungen des Herrn Dr. Obermeier zur Problematik, die sich durch fehlende Unterbringungsmöglichkeiten und Gastronomie sowie den mangelnden Bekanntheitsgrad der Hörfunkakademie ergeben zur Kenntnis.
Gleichzeitig wird vereinbart, dass die Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Verwaltung auffordert nun für eine unmittelbare und schnellstmögliche Aufstellung der Hinweisschilder zu sorgen.
Zu TOP 10:
Vorstellung der Wohnbebauung im Ortsteil Lindenhorst westlich und östlich der Schiffstraße

Als Berichterstatter ist der Architekt der geplanten Bebauung, Herr Andexer, anwesend.

Zunächst veranschaulicht Herr Andexer mit Hilfe von Computerbildern bzw. Simulationen das spätere Aussehen der Bebauung insgesamt sowie auch das Aussehen der einzelnen Wohnhäuser.
Geplant sind Häuser in verschiedenen Größenordnungen mit einem oder zwei Vollgeschossen und Wohnflächen zwischen 114 und 123 qm.
Die hier vorgestellten Pläne sind noch nicht vollständig. Planungen für den Bau von vier weiteren Häusern außerhalb des Baufensters sind noch nicht abgeschlossen, werden der Bezirksvertretung Dortmund-Eving aber auf jeden Fall vor der Realisierung vorgestellt. Ein genauer Zeitrahmen kann hier nicht angegeben werden, da mit den endgültigen Planungen abgewartet werden soll, wie sich der Verkauf der übrigen Häuser anlässt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und macht gleichzeitig deutlich, dass die bestehenden Baugrenzen des zurzeit gültigen Bebauungsplanes einzuhalten sind. Eine Überschreitung der Baufenster - und die damit verbundene Änderung des Bebauungsplanes - ist nur vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving möglich

Zu TOP 11:
Rahmenplan Evinger Mitte Amtsstraße zwischen Deutsche Straße und Holtbeuteweg

Herr Prof. Pfeiffer erläutert den Rahmenplan für die Evinger Mitte sowie über den Rahmenplan hinausgehende Nutzungsvorstellungen. Das spätere Aussehen der Gebäude und des Umfeldes wird mit Hilfe von Computerbildern dargestellt.
Im ersten Bauabschnitt soll, das bereits der Bezirksvertretung Dortmund-Eving vorgestellte Geschäfts- und Wohnhaus errichtet werden, ebenso sollen die Aufstockung des jetzigen Rewe-Marktes und der Ausbau der Ladenpassage erfolgen.
Im zweiten Bauabschnitt ist die Errichtung eines Hotels mit ca. 90 Zimmern und der Bau eines Einkaufsmarktes mit 950 qm unterhalb des Hotels geplant. Dieser neu zu errichtende Einkaufsmarkt könnte von Rewe angemietet werden, in diesem Fall könnte im bisherigen Rewe-Markt eine Aldi-Filiale eröffnet werden.
In den Planungen enthalten sind im ersten Bauabschnitt 157 Stellplätze (50 davon in der Tiefgarage). Im zweiten Bauabschnitt werden, anstatt der erforderlichen 69 Stellplätze insgesamt 77 Plätze angeboten.
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In der an diese Ausführungen anschließenden Diskussion wird seitens der Bezirksvertretung Dortmund-Eving noch einmal auf die Problematik der Verkehrsanbindung über die Amtsstraße und den Holtbeuteweg hingewiesen. Wie schon in der Sitzung der Bezirksvertretung am 08.12.1999 wird die Verkehrsführung über diese beiden Straßen kritisiert. Die Amtsstraße wie auch der Holtbeuteweg sind in ihrem jetzigen Zustand den vermehrt zu erwartenden Verkehren nicht gewachsen. Zusätzlich sind jetzt noch mehr Schwerlastverkehre zu befürchten, wenn auch die Zulieferung für den geplanten Aldi-Markt über diese Strecken erfolgt.

Des weiteren wird von der Bezirksvertretung Dortmund-Eving die Frage nach einem Zeitrahmen für die Baumaßnahme gestellt. Dies ist nach Angaben des Herrn Prof. Pfeiffer abhängig davon, ob ein Bebauungsplan aufgestellt wird, oder ob die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes ausreichend ist. Eine dritte Alternative ist die Durchführung der Maßnahme über einen Rahmenplan mit einem Genehmigungsverfahren nach § 34 BauGB.
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Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis.
Gleichzeitig wird aber festgestellt, dass hier noch weiterer Beratungsbedarf im Hinblick auf das baurechtliche Vorgehen besteht. Die Entscheidung zur Aufstellung Bebauungsplanes, eines Vorhaben- und Erschließungsplanes oder eines Rahmenplanes, soll nach eingehender politischer Beratung in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

Zu TOP 12:
Wasserläufe der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die folgende Mitteilung der Emschergenossenschaft (ohne Datum) zur Kenntnis.

Die mit Betonplatten ausgekleideten Wasserläufe bergen, wie viele technische Anlagen, große Gefahren. Besonders bei höheren Wasserständen sind die Fließgeschwindigkeiten so hoch, dass selbst Erwachsene sich kaum aus dem Gerinne retten können. Emschergenossenschaft und Lippeverband schenken angesichts dieses bekannten Risikos der Sicherung ihrer Gewässer große Aufmerksamkeit und wenden erhebliche Mittel dafür auf. Das System der Sicherungseinrichtungen umfasst mehrere Bausteine und wird auch immer wieder im Hinblick auf Verbesserungen hinterfragt. Die bei den Verbänden festgelegten Sicherungssysteme mit 1,10 m hohen Stacheldrahtzäunen ( 5 Züge Stacheldraht) entlang der Gewässer stellen eine bewährte Zugangssperre zu den Gewässern dar. An Brücken, Zufahrten oder in besonderen Bereichen sichern Geländer und Tore in gleicher Höhe den Zugang zu den Gewässern ab. Zusätzlich angeordnete, von Kindern und Pädagogen ausgewählte Warnschilder, weisen auf die Gefahren hin.
Der Gefährdung entsprechend sind Kontrollintervalle ( 1x wöchentlich bis 1x monatlich) festgelegt. Betriebspersonal geht dabei alle Strecken ab, repariert beschädigte und teilweise mutwillig aufgeschnittene Zäune und schließt von Dritten unbefugt geöffnete Tore. Beschädigte Tore werden zunächst durch Ketten gesichert, anschließend dann repariert.
Derartige Absicherungen haben sich nicht nur bei Emschergenossenschaft / Lippeverband bewährt, sondern werden auch von anderen Verbänden und von Kommunen – soweit sie derartige Anlagen unterhalten – angewendet.
Für eine künftige Vermeidung derartiger Unfälle wie der vom 17.02.2000 am Körnebach in Dortmund-Husen bauen Emschergenossenschaft und Lippeverband auf verstärkte Information vor allem der Kinder in Schulen und Kindergärten. Bisher wurden diese Informationen jährlich über die Presse vor den großen Ferien verbreitet.
Weitere Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. die häufig genannten Gitter, Festhaltemöglichkeiten o.ä. wären wegen der wechselnden Wasserstände und des haften bleibenden Treibgutes wirkungslos. Außerdem würden derartige Einbauten gesetzlich nicht zulässige Abflusshindernisse darstellen.
Mit der naturnahen Umgestaltung werden keine mit Beton befestigten Sohlen und Ufer außerhalb der Brücken und Durchlässe vorhanden sein. Die dann breite Gewässersohle und das flache Ufer mit Bepflanzung sollen dazu beitragen, dass die Gewässer zukünftig nicht nur ökologisch einen hohen Stellenwert erlangen, sondern auch die Gefahren minimieren.





Zu TOP 13.1:
Errichtung einer Überquerungshilfe auf der Bayrischen Straße / Höhe der Stadtsparkasse und gegenüber Bayrische Straße Haus Nr. 191, Fußgängerinsel in der Mitte der Straße
(Eingabe VdK vom 10.05.2000)

Der Sozialverband VdK beantragt die Errichtung einer Überquerungshilfe auf der Bayrischen Straße / Höhe der Stadtsparkasse und gegenüber Bayrische Straße Haus Nr. 191, Fußgängerinsel in der Mitte der Straße.
Die Mitglieder des VdK beklagen sich darüber, dass es ihnen seit langer Zeit nicht mehr möglich ist, ohne Gefahr die Bayrische Straße in der Höhe der Stadtsparkasse zu überqueren.

Begründung:
1. Die Autofahrer fahren trotz grüner Phase der Fußgänger aus dem Alten Heideweg kommend sehr schnell um die Ecke in die Bayrische Straße , diese haben ja auch grün und können den Fußgänger, der kurz hinter der Biegung, über die Straße geht sehr spät erkennen.
2. Vor der Stadtsparkasse kann ein Rollstuhlfahrer kaum durchkommen da der Fußgängerbereich durch parkende Autos verstellt ist.
3. Ein überqueren der Straße an dieser Stelle ist für behinderte und ältere Menschen fast nicht ohne größere Gefahr möglich.
4. Bei einer Ortsbesichtigung konnten wir erneut feststellen, dass die Fußgänger die Straße an der genannten Stelle zwischen der Sparkasse / Apotheke und dem Gegenüber nur im Laufschritt überquerten, dieses ist älteren und behinderten Menschen nicht mehr möglich.
Eine Fußgängerinsel wäre unserer Meinung nach durch eine Verkürzung der Abbiegespur durchaus möglich.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird - unter Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten Aspekte - um Prüfung und Stellungnahme gebeten.

Zu TOP 13.2:
Zuschuss für Aktivitäten der Jugendfreizeitstätte Eving aus Mitteln der Vereinsförderung
(Antrag der Jugendfreizeitstätte Dortmund-Eving vom 23.05.2000)

Die Jugendfreizeitstätte Eving führt Projekte und Veranstaltungen durch, die über den Rahmen der normalen Arbeit hinaus gehen und im Rahmen von Kooperationen mit anderen Organisationen im Stadtbezirk durchgeführt werden.
Für folgende Veranstaltungen bittet die Jugendfreizeitstätte Dortmund-Eving um einen Zuschuss aus Mitteln der Vereinsförderung:

1. Ferienprojekt
Das Ferienprojekt der Jugendfreizeitstätte Eving hat in diesem Jahr den thematischern Schwerpunkt “Mittelalter” und findet in Zusammenarbeit mit dem Evinger Geschichtsverein u.a. statt. Es wird in der Zeit vom 29.06. bis 30.06.2000 durchgeführt. Für Sach- und Honorarkosten werden ca. 16.000,-- DM benötigt, die Stadtsparkasse Dortmund unterstützt die Arbeit im Rahmen der Dortmunder Ferienspiele.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird gebeten, dieses Projekt zusätzlich mit 1.500,-- DM zu unterstützen.
2. Internationales Kulturfest.
Das Internationale Kulturfest wird seit einigen Jahren von der Jugendfreizeitstätte Eving in Zusammenarbeit mit anderen Evinger Vereinen durchgeführt. Es soll das friedliche Zusammenleben, den Austausch und die Begegnung der in Eving wohnenden Familien fördern. Als Veranstaltungstermin ist der 29.09.2000 vorgesehen. Um ein möglichst breites Spektrum an Besuchern der verschiedenen Alters- und Kulturgruppen zu erreichen, sollen professionelle Theater- und Musikgruppen verpflichtet werden. Für die Verpflichtung entsprechender Theater- und Musikgruppen werden zusätzliche Mittel in von ca. 3.000,-- DM benötigt.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird gebeten, das Internationale Kulturfest zu unterstützen und die Mittel in Höhe von 3.000,-- DM zur Verfügung zu stellen.
3. Renovierung des “Evinger Tisches”
Der Evinger Tisch ist eine Skulpturengruppe im Evinger Park, die im Rahmen der Aktion “friedliches Miteinanderleben” – einer Landesinitiative im Jahr 1994 – entstanden ist. Diese Skulpturengruppe wurde mit Schülerinnen und Schülern der Hauptschule Am Externberg und Besucherinnen und Besuchern der Jugendfreizeitstätte Eving und in Zusammenarbeit mit einem Künstler entwickelt und umgesetzt. Inzwischen ist eine Renovierung und Reparatur dieser Skulpturengruppe notwendig geworden. Damit dies geschehen kann, werden Mittel in Höhe von 1.500,-- DM benötigt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving beschließt – einstimmig –, der Jugendfreizeitstätte Eving einen Zuschuss in Höhe von 2.000,-- aus Mitteln der Vereinsförderung zur Verfügung zu stellen


Zu TOP 13.3:
Durchführung des -Hagelfestes 2000- am 01.07.2000 durch die Interessengemeinschaft der Brechtener und Holthauser Vereine und Organisationen am Gemeindezentrum der evangelischen Kirche, Widumer Platz
(Antrag der Interessengemeinschaft der Brechtener und Holthauser Vereine und Organisationen vom 06.06.2000)

Die Interessengemeinschaft der Brechtener und Holthauser Vereine und Organisationen veranstaltet am 01. Juli 2000 das traditionelle Hagelfest in Brechten, und bittet die Bezirksvertretung Dortmund-Eving um entsprechende Genehmigung.
Das Fest findet am Gemeindezentrum der evangelischen Kirche, Widumer Platz, statt. Der Beginn ist für 12.00 Uhr vorgesehen. Das Ende der Veranstaltung ist um 22.00 Uhr. Neben einem Kinderfest sind auch ein Kleinkunstmarkt sowie ein Seniorennachmittag vorgesehen. Ebenfalls wird für das leibliche Wohl der Gäste gesorgt.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving gibt gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund - einstimmig - ihre Zustimmung zur Durchführung der Veranstaltung.